Melchers law 54 - MELCHERS ...
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II /2016 54 melchers law themen Zur Zulässigkeit von nachvertraglichen Wett- bewerbsverboten ARBEITSRECHT Whistleblower-Hotline als Bestandteil des Compliance-Managements im Unternehmen COMPLIANCE Vorsicht bei Bilanzgaran- tien in Unternehmenskauf- verträgen! MERGERS & ACQUISITIONS
2 Liebe Leserin, in den letzten Jahren haben immer wieder aufsehen- lieber Leser, erregende Fälle von „Whistleblowing“ wie der von Edward Snowden Schlagzeilen gemacht. Während diese Fälle sowohl für den Wistleblower als auch für die bloßgestellte Organi- sation erhebliche negative Konsequenzen hatten, kann die Einrichtung einer unternehmensinternen Whistleblower-Hotline als Bestandteil des Compliance- Dr. Bernhard Winter Managements dagegen eine sehr positive Wirkung haben. Unternehmen und b.winter@melchers-law.com Unternehmensführung erhalten dadurch die Möglichkeit, rechtzeitig Schäden für das Unternehmen zu verhindern und Haftungsrisiken zu minimieren. Ich berät insbesondere im Gesellschafts- recht mit Tätigkeitsschwerpunkten be- empfehle Ihnen dazu die Lektüre des Beitrags von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lutz. treffend Umwandlung, Umstrukturie- rung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen. Seine weiteren Bera- Haftungsrisiken bergen auch die regelmäßig in Unternehmenskaufverträgen tungsfelder liegen im Erbrecht sowie in der Unternehmensnachfolge. vereinbarten Bilanzgarantien. Rechtsanwalt Dr. Masuch berichtet dazu über ein neues Urteil des OLG Frankfurt und dessen Folgen für die künftige Formulierung von Bilanzgarantien und Rechtsfolgenklauseln. Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende Lektüre dieser und aller anderen Beiträge. Ihr Dr. Bernhard Winter melchers law ARBEITSRECHT 54 01 Zur Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten 3 COMPLIANCE 02 Whistleblower-Hotline als Bestandteil des Compliance-Managements im Unternehmen 4 GEWERBLICHES MIETRECHT 03 Wahrung der Schriftform bei Änderung der Miethöhe 6 MERGERS & ACQUISITIONS 04 Vorsicht bei Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen! 7 PRAXISTIPP 05 Vorsicht: Eine Mängelrüge per einfacher E-Mail führt nicht zur Hemmung der Verjährung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B 8 VERSICHERUNGSRECHT 06 Die rechtliche Stellung der Bank im Ratenschutz-Gruppenversicherungsverhältnis 10 VERTRIEBSKARTELLRECHT 07 Verbot des Vertriebs über Amazon, idealo etc. 11 MITTEILUNG 5, 9 veranstaltungen 12 PERSÖNLICH 5 Privat 12
3 ml arbeitsrecht Arbeitnehmer. Anerkannt sei aber auch, dass sich der ausgeschie- 01 Zur Zulässigkeit von nachvertrag- dene Mitarbeiter nicht in erheb- lichem wirtschaftlichem Umfang lichen Wettbewerbsverboten über eine einfache Kapitalbetei- ligung hinaus an einem Konkur- renzunternehmen beteilige. Dies Das Bundesarbeitsgericht (BAG) Entscheidung sei gegeben, wenn – wie vor- liegend – Kapital zur Gründung Dr. Roger Ebert hatte in seinem Urteil vom Nach Auffassung des BAG hat r.ebert@melchers-law.com 07.07.2015 (Az.: 10 AZR 260/14) der Kläger keinen Anspruch auf des Konkurrenzunternehmens ge- über ein nachvertragliches Wett- Zahlung einer Karenzentschädi- währt und längerfristig ohne Zin- bewerbsverbot zu entscheiden. gung für das Wettbewerbsverbot. sen belassen werde. Dann sei ist Fachanwalt für Arbeits- und für Han- eine erhebliche wirtschaftliche dels- und Gesellschaftsrecht. In diesen Sachverhalt Der Anspruch sei zwar nicht Bedeutung gegeben. Bereichen berät und vertritt Dr. Ebert Unternehmen, vor allem solche der Im Arbeitsvertrag befand sich nach § 75 Abs. 3 HGB durch die Vertriebsbranche, und übernimmt im ein typisches nachvertragliches außerordentliche Kündigung des Wegen des Verstoßes gegen Konfliktfalle auch ihre gerichtliche Ver- Wettbewerbsverbot, nach dem es Arbeitgebers wegen vertragswid- das Wettbewerbsverbot habe der tretung im gesamten Bundesgebiet. dem Arbeitnehmer verboten war, rigen Verhaltens des Arbeitneh- Arbeitnehmer gemäß § 326 Abs. 1 „für die Dauer von 2 Jahren nach mers automatisch erloschen, da BGB daher seinen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhält- § 75 Abs. 3 HGB nach der Recht- eine Karenzentschädigung ver- nisses weder mittelbar, noch un- sprechung des Bundesverfassungs- loren. mittelbar bei einem oder für ein gerichts nichtig sei. Unternehmen tätig zu sein, bei der Begründung eines solchen Unter- Der Kläger habe aber gegen nehmens mitzuwirken oder sich an das Wettbewerbsverbot verstoßen. ihm zu beteiligen, noch ein solches Nach dem Wortlaut sei ein umfas- mit Rat und Tat irgendwie zu sendes, unternehmensbezogenes unterstützen“, das in Konkurrenz Verbot vereinbart, das jede denk- zu dem Arbeitgeber stand. bare Form der Unterstützung ei- nes Konkurrenzunternehmens er- Der Arbeitgeber kündigte das fasse. Die Gewährung des zins- Arbeitsverhältnis außerordentlich losen Darlehens und das Belas- zum 25.07.2009, da der Arbeit- sen während der Zeit des nach- nehmer – unstreitig – an den Ge- vertraglichen Wettbewerbsverbots schäftsführer eines Konkurrenzun- sei eine derartige Unterstützung. ternehmens zu dessen Gründung ein zinsloses Darlehen in Höhe Das Wettbewerbsverbot sei von € 75.000,00 gegeben hatte. vorliegend auch nicht unverbind- lich. Nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB Fazit Der Arbeitnehmer erhob Kün- liege eine derartige Unverbind- Nachvertragliche Wettbewerbs- digungsschutzklage und verlang- lichkeit insoweit vor, als das Wett- verbote haben sich an den Vo- te im Laufe des Rechtsstreits so- bewerbsverbot entweder nicht raussetzungen der §§ 74 ff. HGB dann eine Karenzentschädigung örtlich, sachlich und zeitlich aus- auszurichten. Zur Wirksamkeit für die Dauer von zwei Jahren. Er reichend begrenzt sei oder nicht muss eine Karenzentschädigung habe zwar ein Darlehen gewährt zum Schutze eines berechtigten nach § 74 Abs. 2 HGB zugesagt und dieses bis zum Ablauf des geschäftlichen Interesses des Ar- werden. Wettbewerbsverbote müs- Wettbewerbsverbots belassen. Dies beitgebers diene. Maßgeblich für sen zudem im Zeitpunkt ihrer Gel- sei jedoch keine Konkurrenztätig- die Beurteilung der Unverbind- tendmachung nach § 74a HGB keit. Er sei weder Gesellschafter lichkeit sei dabei der Zeitpunkt, in auf ihre Verbindlichkeit überprüft noch habe er in sonstiger Weise dem die Wettbewerbsenthaltung werden. Maßgeblich für ihre Anspruch auf Gewinne des Kon- des Arbeitnehmers eintreten sol- Durchsetzung sind daher nicht kurrenzunternehmens. le. Das bloße Interesse des Arbeit- nur wirksame vertragliche Abre- gebers, Konkurrenz einzuschrän- den, sondern auch die Einzel- Vor dem Arbeitsgericht Reut- ken, genüge allerdings nicht. Ein fallumstände im Zeitpunkt der lingen, dem LAG Baden-Württem- berechtigtes Interesse sei z. B. der Durchsetzung des Wettbewerbs- berg und dem BAG hatte der Schutz von Betriebsgeheimnissen verbotes. n Kläger keinen Erfolg. oder der Schutz von Kundenkrei- sen vor dem Abwerben durch den
4 ml COMPLIANCE zeigen, ohne Konsequenzen für die eigene Person befürchten zu 02 Whistleblower-Hotline müssen. als Bestandteil des Compliance- Der Ombudsmann, etwa ein externer Rechtsanwalt, nimmt Managements im Unternehmen hierfür im Rahmen eines vorgege- benen Verfahrens Hinweise ent- Dr. Carsten Lutz gegen und übermittelt diese ano- c.lutz@melchers-law.com In Ausgabe 53 der melchers risiken im Kontext einer sorgfalts- nymisiert an die zuständige Stelle law hatten wir über Compliance- gemäßen Compliance-Organisa- im Unternehmen, die sodann über berät deutsche und ausländische Organisationspflichten kleiner und tion. die weiter vorzunehmenden Schrit- Mandanten im gesamten Wirtschafts- mittlerer Unternehmen berichtet. te entscheidet und fortlaufend der recht, insbesondere auf den Gebieten Häufiger Bestandteil einer Com- Keine einzelfallunab- Geschäftsleitung berichtet. Regel- des Handels-, Gesellschafts- und Ver- pliance-Organisation in Unterneh- hängige Pflicht zur mäßig gibt die Einrichtung einer tragsrechts. men ist die sogenannte Whistle- Einrichtung eines Hinweis- Hinweisgeberstelle dem Unter- blower-Hotline (auch: Hinweisge- gebersystems nehmen damit die Möglichkeit, bersystem oder Ombudsmann- Trotz der zunehmenden Ver- Fehlverhalten selbst abzustellen Stelle). Zahlreiche Großunterneh- breitung ist die Einrichtung eines und staatlichen Sanktionen oder men haben eine solche Stelle be- Hinweisgebersystems im Unter- einem Vertrauens- und Reputa- reits eingeführt, so etwa Siemens, nehmen – mit Ausnahme einiger tionsverlust in der Öffentlichkeit VW oder Daimler. Der Beitrag stellt spezialgesetzlicher Regelungen vorzubeugen. Die Identität des Hin- die Funktionsweise und den Stel- etwa für den Bankensektor – in weisgebers wird nur im Falle sei- lenwert einer solchen Hotline im Deutschland bislang nicht gesetz- ner ausdrücklichen Zustimmung Compliance-Management des Un- lich geregelt. Die Ausgestaltung preisgegeben. Der Hinweisgeber ternehmens dar. Die Einrichtung einer Compliance-Organisation, zu muss demnach nicht befürchten, einer Hinweisgeberstelle kommt der die Hinweisgeberstelle zählt, dass sich seine Meldung negativ dabei keinesfalls nur für Groß- liegt in Abhängigkeit von Größe auf sein Arbeitsverhältnis oder die konzerne in Betracht. und Tätigkeitsfeld des Unterneh- Geschäftsbeziehung zum jeweili- mens nach wie vor grundsätzlich gen Unternehmen auswirkt. Begriff „Whistleblowing“ im Ermessen der Geschäftsleitung. im Kontext der Unter- Vor der Einrichtung einer Hin- nehmensorganisation Aufgabenstellung weisgeberstelle im Unternehmen Der Begriff des „Whistle- und Funktionsweise der sollten datenschutz-, arbeits- und blowing“ wurde in jüngerer Ver- Whistleblower-Hotline strafrechtliche Aspekte beachtet gangenheit vor allem im Zusam- Nichtsdestotrotz sehen sich werden. Daneben sollten die Pflich- menhang mit dem ehemaligen auch kleinere und mittlere Unter- ten und das Verfahren der Om- U.S.-Geheimdienstmitarbeiter nehmen rechtlichen Pflichtenbin- budsmann-Stelle möglichst trans- Edward Snowdon bekannt, der die dungen in vielfältiger Weise aus- parent und klar umrissen sein. Datensammelwut der NSA der gesetzt. Die Bekämpfung der Weltöffentlichkeit zur Kenntnis Wirtschaftskriminalität oder etwa Fazit brachte. Im Unterschied zu diesen die Einhaltung von Arbeits- oder Wenngleich eine flächende- medial präsenten Enthüllungen Diskriminierungsschutzbestim- ckende Pflicht von Unternehmen dient das Whistleblowing im Un- mungen stellt ihre Organisation zur Einrichtung einer Whistle- ternehmen nicht der Herstellung vor vergleichbare Schwierigkeiten blower-Hotline bislang nicht an- einer breiten Öffentlichkeit, son- wie die Organisation eines Groß- genommen wird, so stellt die Ein- dern vielmehr als ein Instrument unternehmens. Die Whistleblower- richtung eines Hinweisgebersys- der Information der Geschäftslei- Hotline kann hier einen wichtigen tems als ein Element einer sorg- tung sowie der zuständigen Stel- Beitrag leisten, um den erforder- fältigen Compliance-Organisation len im Unternehmen, um Rechts- lichen Informationsfluss im Unter- dennoch auch für kleinere und verstöße des Unternehmens oder nehmen zu gewährleisten, indem mittlere Unternehmen ein effekti- einzelner Mitarbeiter aufzudecken sie Mitarbeitern sowie Geschäfts- ves und kostenmäßig überschau- und zu unterbinden und auf diese partnern und ggf. auch externen bares Mittel dar, den internen Weise Schaden vom Unterneh- Dritten ermöglicht, anonym oder Informationsfluss im Unterneh- men abzuwenden. Aus Sicht der zumindest vertraulich über einen men zu gewährleisten und Fehl- Geschäftsleitung dient die Ein- geschützten Kommunikationsweg entwicklungen rechtzeitig vorzu- richtung zudem als ein Element Missstände oder Fehlverhalten von beugen. n zur Minimierung eigener Haftungs- Unternehmensangestellten aufzu-
5 ten auf ein Netzwerk von derzeit 63 renommierten mittelständi- ml mitteilung schen Wirtschaftskanzleien in al- len wichtigen Handels-, Finanz- International Alliance of Law Firms – und Regierungszentren weltweit zurückzugreifen. Durch unsere enge Mehrwert für Mandanten von MELCHERS Zusammenarbeit mit den an- deren Mitgliedskanzleien können unsere Mandanten schnell hoch- wertige rechtliche Unterstützung im Ausland erhalten, wobei die Steuerung des Projekts, sofern gewünscht, über MELCHERS er- folgen kann. Die besondere Qua- lität und der internationale Stel- lenwert dieses Netzwerks wurden aktuell durch die Aufnahme der IALF in die Liste der „Leading Law Firm Networks – Global-wide“ durch Chambers Global bestätigt. Wir sehen dies als Anerkennung der bisherigen gemeinsamen Ar- beit und als Ansporn, das Netz- werk zum Vorteil unserer Man- danten noch weiter auszubauen und zu stärken. Weitere Informa- tionen über das Netzwerk finden Seit vielen Jahren ist MELCHERS Sie unter www.ialawfirms.com. Mitglied der International Alliance Auch steht Ihnen gerne Herr RA of Law Firms (IALF) und bieten Dr. Bodo Vinnen für nähere Aus- Mandanten damit die Möglich- künfte zur Verfügung (b.vinnen@ keit, bei internationalen Projek- melchers-law.com). n ml Persönlich Frau Lena Wallbrecht ist seit September 2015 als Rechtsan- eine besondere Herausforderung in der Beratung mit sich bringt. Wohin soll Ihre nächste Reise gehen? wältin bei MELCHERS tätig. Voraussichtlich zum Rennradfah- Lena Wallbrecht Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit Was ist für ein gutes Verhältnis ren in die Toskana. MELCHERS Frankfurt am Main liegt auf dem Gebiet des Arbeits- zum Mandanten wichtig? rechts. Daneben berät sie im Ge- Wichtig ist aus meiner Sicht, die Was möchten Sie unbedingt sellschaftsrecht. Sprache des Mandanten zu spre- einmal im Leben tun? chen und ein gegenseitiges Ver- Einmal den Kilimandscharo be- Was frühstücken Sie? trauen im Mandatsverhältnis auf- steigen. n Einen Kaffee im Stehen! zubauen, um nicht nur die recht- lichen Belange des Mandanten, Ihr erster Weg im Büro führt sondern auch dessen wirtschaft- Sie… liche sowie persönliche Interes- …zu den bereits anwesenden sen richtig einzuordnen. Kollegen, um sie zu begrüßen. Was reizt Sie am Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht ist durch häufige Rechtsprechungs- und Gesetzes- änderungen sehr schnelllebig, was
6 ml GEWERBLICHES MIETRECHT rungen. Die bisher umstrittene und höchstrichterlich nicht ge- 03 Wahrung der Schriftform bei klärte Frage, wann eine Mieterhö- hung „wesentlich“ ist – hier ging es nur um eine marginale Än- Änderung der Miethöhe derung von € 20,00 bzw. um 1,5 % –, ist nunmehr dahinge- Der BGH hat mit Urteil vom deshalb nicht abschließend ent- hend entschieden, dass jedwede Florian Armbruster Änderung der Miethöhe (unab- 25.11.2015 (Az.: XII ZR 114/14) ent- scheiden. f.armbruster@melchers-law.com schieden, dass die Änderung der hängig von deren konkreter Hö- Miethöhe stets eine wesentliche und Entscheidung he) per se stets wesentlich ist. berät in- und ausländische Mandanten grundsätzlich dem Formzwang des Erfüllt eine Mietvertragsur- Dass für die mithin gemäß §§ 578 schwerpunktmäßig in allen Bereichen § 550 Satz 1 BGB unterfallende kunde ursprünglich die Schrift- Abs. 1 und 2, 550 Satz 1 BGB des Handels- und Gesellschaftsrechts. Vertragsänderung darstellt. formanforderung, werden aber formbedürftige Vereinbarung zur Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätig- später unter den Parteien wesent- Mieterhöhung die Schriftform ge- keit liegt im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Sachverhalt liche Änderungen vereinbart, die wahrt wurde, ließ sich den vom Die Mietparteien hatten den der Schriftform nicht mehr genü- Berufungsgericht getroffenen Fest- Mietvertrag für die Räume einer gen, „infiziert“ dieser Defekt den stellungen im vorliegenden Fall Zahnarztpraxis bis zum 30.04.2020 Mietvertrag insgesamt. Der Miet- nicht entnehmen, so dass revi- befristet. Im laufenden Mietver- vertrag muss in „schriftlicher Form“ sionsrechtlich von einem Schrift- hältnis vereinbarte dann einer der geschlossen werden, womit die formverstoß auszugehen war. Mieter mit dem damaligen Ver- gesetzliche Schriftform des § 126 Zwecks Klärung weiterer Sachver- mieter mündlich, dass die monat- BGB gemeint ist. Es ist erfor- haltsfragen wurde die Sache an das liche Miete ab dem 01.01.2006 derlich, dass der Vertragsinhalt in Berufungsgericht zurückverwiesen. um € 20,00 auf € 1.370,00 erhöht einer von beiden Parteien unter- werde und vermerkte dies ledig- zeichneten Urkunde niedergelegt Fazit lich auf dem Mietvertragsexem- wird, aus der sich die für den Ab- Die BGH-Urteile zum Schrift- plar der Mieter. Im Oktober 2013 schluss des Vertrages notwendige formerfordernis sind zahlreich und kündigten die Mieter das Mietver- Einigung über alle wesentlichen unübersichtlich. Dies zeigt die hältnis zum 31.07.2014. In dem Vertragsbedingungen, insbeson- enorme wirtschaftliche Bedeutung sich anschließenden Rechtstreit dere über den Mietgegenstand, die für die Beteiligten: Je nachdem, über die Wirksamkeit der Kün- Miethöhe sowie die Dauer und die welche Vertragspartei ihr Interes- digung ging es um die Frage, Parteien des Mietverhältnisses er- se an einer langjährigen Bindung ob sich das an sich bis zum gibt. Für Vertragsänderungen gilt durch den Vertrag verloren hat, 30.04.2020 befristete Mietverhält- nichts anderes als für den Ur- sucht diese häufig nach Fehlern nis nach § 550 BGB durch einen sprungsvertrag; sie müssen daher bei der Schriftform, was gravie- Schriftformverstoß in ein jederzeit ebenfalls dieser Schriftform genü- rende finanzielle Folgen nach sich kündbares unbefristetes Mietver- gen, es sei denn, dass es sich um ziehen kann. Immerhin hat der hältnis umgewandelt hatte. Zur unwesentliche Änderungen han- BGH nunmehr für Klarheit ge- Aufklärung einiger Sachverhalts- delt. Mit seiner Entscheidung sorgt und deutlich gemacht, dass aspekte hat der BGH das Verfah- gibt der Bundesgerichtshof eine es nicht auf die konkrete Höhe ren an das Berufungsgericht zu- bemerkenswerte Hilfestellung für einer Mietänderung ankommt, rückverweisen müssen und konnte nachträgliche Miethöhevereinba- sondern jede Änderung der Miet- höhe wesentlich ist und damit dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB unterliegt. Die Parteien sollten deshalb bei Än- derungen oder Ergänzungen eines laufenden befristeten Mietvertra- ges äußerst sorgfältig vorgehen und sich im Zweifel anwaltlich be- raten lassen. Dies gilt nicht nur bei Änderungen der Miethöhe, sondern auch bei Änderungen in Bezug auf die vermietete Fläche oder bei Vereinbarungen zu am Mietobjekt durchzuführenden Um- und Aus- baumaßnahmen. n
7 ml MERGERS & ACQUISITIONS Frage, inwieweit das tatsächliche Eigenkapital oder der tatsächli- 04 Vorsicht bei Bilanzgarantien che Jahresüberschuss hinter den bilanzierten Werten zurückbleibe, komme es daher nicht unmittel- in Unternehmenskaufverträgen! bar an. Die Käuferin sei vielmehr so zu stellen, als ob es ihr gelun- Die Regelungen zu den Garan- Ende machte die Käuferin gel- gen wäre, einen günstigeren Kauf- preis auszuhandeln. Dieser Be- Dr. Andreas Masuch tieversprechen, welche ein Ver- tend, dass der JA in vielfältiger a.masuch@melchers-law.com käufer bei einem Unternehmens- Hinsicht hinter den garantierten trag sei unter Berücksichtigung verkauf abgeben muss, sowie zu Anforderungen zurückbleibe. Teil- aller für den Erwerb maßgebli- den Rechtsfolgen im Falle einer weise ging es dabei um die Nicht- chen Umstände, insbesondere ist Fachanwalt für Handels- und Ge- Garantieverletzung gehören zu den bilanzierung von Passiva, die zwar unter Einbeziehung der in der Bi- sellschaftsrecht. Die Beratung im Ge- Kernelementen jedes Unterneh- objektiv am Bilanzstichtag vor- lanzgarantie genannten Kriterien, sellschaftsrecht und Erbrecht gehört seit vielen Jahren zu den Schwerpunk- menskaufvertrages. Zu den Garan- handen waren, zum Zeitpunkt zu ermitteln und notfalls vom Ge- ten seiner Tätigkeit. Herr Dr. Masuch ist tien, welche ein Unternehmens- der Jahresabschlusserstellung aber richt nach § 287 ZPO zu schätzen. ausgewiesen durch zahlreiche Publi- käufer regelmäßig wünscht, ge- noch unbekannt waren. Da es der Käuferin nicht gelungen kationen und lehrt an der Universität sei, plausibel darzulegen, welcher Heidelberg. hören dabei sog. Bilanzgarantien, welche sich auf einen oder meh- Ob und in welchem Umfang Kaufpreis sich bei richtiger Bilan- rere Jahresabschlüsse („JA“) der eine Garantieverletzung vorlag und zierung ergeben hätte, schätzte vergangenen Geschäftsjahre des welche Folgen sich hieran knüpf- das Gericht den Minderbetrag verkauften Unternehmens bezie- ten, hatte am Ende das Oberlan- dann auch und legte diesen auf hen. Eine jüngst veröffentlichte desgericht Frankfurt am Main zu 80 % des Minderergebnisses fest. rechtskräftige Entscheidung des entscheiden. OLG Frankfurt am Main (Urteil vom Fazit 07.05.2015, Az.: 26 U 35/12) hat Entscheidung Für die Gestaltung von Unterneh- unterstrichen, dass man bei der Im Mittelpunkt der Entschei- menskaufverträgen ist diese Ent- Formulierung derartiger Garantien dung stand zunächst die Frage, scheidung in mehrfacher Hinsicht und der Folgen ihrer Verletzung ob die Verkäuferin nur dafür ein- von großem Interesse. Das gilt nicht umsichtig genug sein kann. zustehen hatte, dass der JA nach unabhängig davon, ob ein Share den Erkenntnissen zum Erstel- Deal oder ein Asset Deal in Frage Sachverhalt lungszeitpunkt den gesetzlichen steht: Im Rahmen eines Share Deals Regelungen entsprechend erstellt übernahm die Verkäuferin die Ga- worden ist („weiche Bilanzgaran- 1) Auch wenn die Aussage, rantie, dass der JA für das letzte tie“), oder ob sie weitergehend dass der von der Garantie betrof- abgeschlossene Geschäftsjahr „mit dafür einzustehen hatte, dass die fene JA ein den tatsächlichen Ver- der Sorgfalt eines ordentlichen bilanzierten Aktiva und Passiva hältnissen entsprechendes Bild Kaufmannes und unter Beachtung auch tatsächlich vollständig und der Vermögens-, Finanz- und der gesetzlichen Vorschriften erstellt mit zutreffenden Werten ange- Ertragslage vermittle, lediglich worden sei und ein den tatsäch- setzt waren („harte Bilanzgaran- wiedergibt, was § 264 Abs. 2 HGB lichen Verhältnissen entsprechen- tie“). Das OLG ging davon aus, ohnehin als Maßstab für die ord- des Bild der Vermögens-, Finanz- dass es sich im konkreten Fall um nungsgemäße JA-Erstellung sta- und Ertragslage der Gesellschaft eine „harte Bilanzgarantie“ han- tuiert, sollen diese Worte darüber vermittle“. Bei einer Garantiever- delte. Bei dieser Auslegung wurde entscheiden, ob nur eine weiche letzung sollte die Käuferin so dem Wortlaut der Vertragsrege- Garantie vorliegt, bei welcher gestellt werden, wie sie stünde, lung maßgebliche Bedeutung bei- es allein auf die Erkenntnisse wenn die Garantieerklärung zu- gemessen, weil danach der JA zum Zeitpunkt der Erstellung an- treffend gewesen wäre. nicht nur subjektiv sorgfältig er- kommt, oder eine objektive Ga- stellt worden sein sollte, sondern rantie für die tatsächlichen Ver- Wie es häufig geschieht, ver- die Vermögens- Finanz- und Er- hältnisse. Je nachdem, ob man anlasste die Käuferin nach dem tragslage auch objektiv zutref- auf Verkäufer- oder Käuferseite Unternehmenserwerb den Aus- fend wiedergeben sollte. steht, sollte man eine entspre- tausch des früheren Steuerbera- chende Formulierung daher eher ters der Gesellschaft. Und wie es Im Hinblick auf die Höhe des meiden oder fordern. kaum seltener vorkommt, nahm Schadenersatzanspruchs vertrat der neue Steuerberater den letz- das Gericht den Standpunkt, dass 2) Der Schaden, der im Falle ten JA seines Vorgängers beson- dem Käufer kein „Bilanzauffül- einer Garantieverletzung auszu- ders kritisch unter die Lupe. Am lungsanspruch“ zustehe. Auf die gleichen ist, war im entschiede-
8 nen Fall geringer als das Minder- fehler für die Kaufpreisfindung 3) Ein Käufer kann ggf. nur ergebnis, das sich bei „korrekter“ unerheblich war. Im Übrigen wird schwer oder gar nicht darlegen, Bilanzierung ergab. Der Schaden in Rechtsprechung und Schrift- welcher Kaufpreis sich ohne Ga- kann jedoch je nachdem, mit wel- tum abweichend vom OLG Frank- rantieverletzung ergeben hätte. chem Faktor das relevante Er- furt am Main durchaus vertreten, Insoweit kann es für ihn hilfreich gebnis Eingang in die Kaufpreis- dass dem Käufer „nur“ ein Bilanz- sein, die Kaufpreisregelung um ermittlung fand, auch größer auffüllungsanspruch zustehe. V. a. Erläuterungen zu ergänzen, wie oder kleiner sein. Im Extremfall bei einer harten Bilanzgarantie die Kaufpreisfindung stattgefun- kann es sogar an einem Schaden kann es sich daher empfehlen, ei- den hat. n fehlen, wenn der Bilanzierungs- ne eindeutige Rechtsfolgenrege- lung zu treffen. ml PRAXISTIPP Bemerkenswert ist auch, dass nach ganz herrschender Meinung 05 Vorsicht: Eine Mängelrüge für die reine Mängelrüge (ohne die Wirkung eines Beginns der per einfacher E-Mail führt nicht zur zweijährigen Verjährungsfrist) auch bei VOB/B-Verträgen in Abwei- Hemmung der Verjährung nach chung vom Wortlaut der VOB/B Tobias Wellensiek § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B eine Mängelrüge in jeder Form (also auch mündlich) ausreichend t.wellensiek@melchers-law.com sein soll. Empfehlenswert ist eine Beim Bauvertrag nach BGB Es stellt sich nun die Frage, mündliche Mängelrüge jedoch we- berät im Bau- und Architektenrecht, kann der Auftraggeber Mängel welche Rechtsfolgen eintreten, gen des fehlenden Nachweises Vergaberecht und gewerblichen Miet- grundsätzlich in jeder Form rü- wenn ein Auftraggeber Mängel nur des Zugangs nicht. recht. Er veröffentlicht ständig in der gen, z. B. auch mündlich oder per per einfacher E-Mail (also ohne Zeitschrift für Immobilien- und Bau- E-Mail. Problematisch ist lediglich, elektronische Signatur) rügt. Tipp recht (IBR) und ist Lehrbeauftragter an der Universität Marburg. dass der Zugang einer solchen Für die Praxis empfiehlt sich Mängelrüge im Nachhinein mög- Entscheidung nun – dem Gebot des sichersten licherweise nicht nachweisbar ist. Nach einer Entscheidung des Weges folgend – die folgende Vor- Einen Einfluss auf den Lauf der OLG Jena (Urteil vom 16.11.2015, gehensweise, um die doppelte Wir- Verjährung hat eine Mängelrüge Az.: 1 U 201/15) setzt die Ver- kung einer Mängelrüge im Sinne beim BGB-Bauvertrag nicht. längerung der Verjährungsfrist von von § 13 Abs. 5 VOB/B zu erreichen: Mängelansprüchen beim VOB/B- Die VOB/B enthält eine für Werkvertrag eine schriftliche Män- – In Fällen mit kleinen Män- den Auftraggeber von der gesetz- gelrüge dergestalt voraus, dass geln: Versand der Mängelrüge als lichen Regelung des BGB abwei- das Schriftformerfordernis bei Schriftstück per Einschreiben/ chende sehr vorteilhafte Regelung: E-Mails nur gewahrt ist, wenn der Rückschein oder als Fax-Schrei- Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B ist Versender eine qualifizierte elek- ben (wobei nach höchstrichter- der Auftragnehmer verpflichtet, alle tronische Signatur verwendet. licher Rechtsprechung sowohl der während der Gewährleistung auf- Rückschein als auch der Faxbe- tretenden Mängel zu beseitigen, Bewertung richt nicht als Zugangsnachweis „wenn es der Auftraggeber vor Ab- Die Entscheidung entspricht einer ausreichen). lauf der Frist schriftlich verlangt“. Entscheidung des OLG Frankfurt Der Anspruch auf Beseitigung der vom 30.04.2015 (Az.: 4 U 269/11). – In Fällen mit großer wirt- gerügten Mängel verjährt in zwei schaftlicher Bedeutung sollte zur Jahren ab Zugang des schriftli- Sie ist rechtlich unrichtig, denn Sicherstellung des Zugangsnach- chen Verlangens der Mangelbe- nach § 127 Abs. 2 BGB genügt zur weises eine Übermittlung per Bo- seitigung. Wahrung der durch einen Vertrag ten oder sogar Gerichtsvollzieher bestimmten schriftlichen Form, so- erfolgen (oder eine Abfrage des § 13 Abs. 5 VOB/B regelt also weit nicht ein anderer Wille – für Zugangs durch eine beteiligte Per- zwei Aspekte: die Voraussetzun- welchen hier Anhaltspunkte feh- son, die hierüber ein Protokoll fer- gen zum einen für eine wirksame len – anzunehmen ist, die tele- tigt, so dass diese Person später Mängelrüge, zum anderen für die kommunikative Übermittlung. Da- als Zeuge benannt werden kann, Ingangsetzung einer besonderen zu reicht eine einfache E-Mail aus. wobei das Protokoll als „Gedächt- zweijährigen Verjährungsfrist. nisstütze“ dienen könnte). n
9 Gemeinsam mit der Architek- tenkammer Baden-Württemberg, haltlich besseren Planung, Steue- rung und Ausführung von Projek- ml mitteilung Kammergruppen Heidelberg und ten führen werden. Dennoch Mannheim, hatte MELCHERS SE- müssten sich ihnen alle Architek- Architektentag 2016 MINARE Anfang März zum Archi- ten stellen. Nach dieser Betrach- tektentag 2016 mit dem Thema tung aus Architektensicht infor- „Architektenrecht im Wandel – mierten die Rechtsanwälte Wel- Was Architekten jetzt wissen müs- lensiek und Scharfenberg über sen“ eingeladen. Nach der Begrü- die rechtlichen Aspekte von BIM. ßung der zahlreich erschienenen Sie legten dar, dass durch BIM Architekten, Ingenieure und Ver- zwar auch einige neue rechtliche treter der (öffentlichen) Auftrag- Fragen insbesondere im Bereich geber durch den Vorsitzenden der der Zusammenarbeit der Beteilig- Architektenkammer Baden-Würt- ten sowie der Haftung aufgewor- temberg, Kammergruppe Heidel- fen werden, dass grundsätzlich berg, Herrn van der Velden-Volk- aber die bekannten rechtlichen mann, und Rechtsanwalt Wellen- Instrumente zur Vertragsgestal- siek von MELCHERS gab Herr Prof. tung und Konfliktlösung auch bei Hofrichter vom renommierten BIM anwendbar bleiben und sich Architekturbüro sander.hofrichter auch HOAI und BIM nicht gegen- architekten GmbH einen Über- seitig ausschließen. Rechtsan- blick über die aktuellen Heraus- walt Scharfenberg setzte anhand forderungen, denen sich Architek- zahlreicher Beispiele aus der Pra- turbüros bei der integralen Pla- xis die juristische Information mit nung, Generalplanung und dem einem Vortrag zu den rechtlichen Building Information Modeling Fallstricken bei der Vereinbarung Abschluss des Seminars erläu- angesprochenen Themen und die („BIM“) stellen müssen. Er machte des Architektenhonorars fort. terte. Vertreter der Architektenkammer deutlich, dass alle Beteiligten noch Direkt praxisrelevant waren auch und von MELCHERS waren sich ganz am Anfang dieser Prozesse die wichtigsten Gerichtsentschei- Die lebhaften Diskussionen einig, dass diese gemeinsame stehen und zukünftig erst noch zu dungen zum Architektenrecht aus im Anschluss an die einzelnen Veranstaltung fortgeführt werden bewerten ist, ob diese Planungs- den letzten beiden Jahren, die Vorträge und in den Pausen be- soll. n instrumente wirklich zu einer in- Rechtsanwalt Wellensiek zum legten die große Aktualität der ml mitteilung Fachanwaltszulassung von Rechtsanwalt Patrick Senger Aufgrund nachgewiesener be- Herr Senger ist seit 2011 für sonderer theoretischer Kennt- MELCHERS im Bereich des Han- nisse und praktischer Erfahrun- dels- und Gesellschaftsrechts tä- gen wurde Herrn Senger im Feb- tig. Zu seinen Tätigkeitsschwer- ruar 2016 durch die zuständige punkten gehört die umfassende Rechtsanwaltskammer die Befug- Beratung bei der Gründung von nis verliehen, den Titel „Fachan- Gesellschaften, in allen laufenden walt für Handels- und Gesell- Angelegenheiten (Corporate House- schaftsrecht“ zu führen. Wir gra- keeping), im Rahmen von Unter- tulieren Herrn Senger hierzu und nehmenstransaktionen und Um- freuen uns, dass MELCHERS kanz- wandlungsmaßnahmen sowie im leiweit nunmehr über insgesamt Bereich des nationalen und inter- vier Fachanwälte für Handels- und nationalen Vertriebsrechts. n Gesellschaftsrecht verfügt.
10 ml VERSICHERUNGSRECHT nicht verbrauchten Anteile des Versicherungsbeitrags einbehalten 06 Die rechtliche Stellung dürfe und (b) wem ein etwaiger Erstattungsanspruch – entweder der Bank im Ratenschutz-Gruppen- der Bank oder dem Kläger – zu- stehe. Immerhin schloss sich das versicherungsverhältnis OLG der Ansicht des BGH (Urteil vom 10.12.2014, Az.: IV ZR 289/13) Sebastian Petrack an, dass der Ausschluss des Kün- s.petrack@melchers-law.com Ratenschutzversicherungen fortige Erstattung jedoch ab und digungsrechts wirksam sei. Ob hin- („RSV“), die auf Basis eines erstattete dem Kläger erst nach gegen die nicht verbrauchten An- ist vor allem im Bereich des Gewerb- zwischen einer Bank und einem Ablauf von drei Jahren den bis teile erstattungsfähig sind, bleibt lichen Rechtsschutzes sowie im Han- Versicherer („VR“) bestehenden dahin noch nicht verbrauchten weiter höchstrichterlich ungeklärt. dels- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu- Gruppenversicherungsvertrags Anteil des Versicherungsbeitrags, Bei konsequenter Fortführung der dem gehört das Versicherungsrecht zu („GVV“) von einem Kunden der welcher geringer war, als der vom Rechtsprechung des BGH müsste den Schwerpunkten seiner Mandats- betreuung. Bank geschlossen werden, indem Kläger begehrte. Daraufhin erhob der Anteil beim VR verbleiben der Kunde/Darlehensnehmer als der Kläger erfolgreich Klage ge- dürfen. Hiergegen spricht jedoch, versicherte Person („v. P.“) in den gen die Bank auf Auszahlung des dass mit dem Wegfall des Dar- GVV einbezogen wird, sind immer ab dem Zeitpunkt der Kündigung lehens der Versicherungsschutz wieder Gegenstand gerichtlicher bis zum Ablauf von drei Jahren obsolet wurde. Entscheidungen. Dabei ist es noch nicht verbrauchten Versiche- zwecks Bestimmung der Rechte rungsbeitrags. Hiergegen richtete Fazit und Pflichten der Beteiligten es- sich die Berufung der Bank. Die Entscheidung bringt senziell, streng zwischen den in Rechtssicherheit für Banken mit dieser Dreieckskonstellation be- Entscheidung sich. Schließlich verdeutlicht sie stehenden drei Rechtsverhältnis- Das OLG Düsseldorf entschied sehr anschaulich, dass in dem sen (VR-Bank; Bank-v. P.; v. P.-VR) entgegen der ersten Instanz, dass treuhänderisch geprägten Rechts- zu unterscheiden. der Kläger keinen Anspruch ge- verhältnis zwischen Bank und v. P. gen die Bank auf Zahlung des die Bank – in der Regel, jedoch Welche Rechte und Pflichten begehrten Versicherungsbeitrags abhängig von der jeweiligen ver- die Bank im Verhältnis zur v. P. – habe. Die Entscheidung beruht auf traglichen Ausgestaltung – ledig- d. h. Darlehensnehmer – treffen, zwei wesentlichen Erkenntnissen: lich als Informations- und Leis- war Gegenstand einer Berufungs- tungsmittler fungiert. Dement- entscheidung des OLG Düsseldorf Zum einen bestehe zwischen sprechend kann sie auch nicht vom 04.12.2015 (Az.: I-7 U 140/14). der Bank und dem Kläger kein Adressat eines Rückzahlungsbe- Versicherungsrechtsverhältnis. gehrens der v. P. sein. Die recht- Sachverhalt Insoweit sei die Bank – im Gegen- liche Trennung der Verhältnisse Mit der Berufung setzte sich satz zum VR – nicht verpflichtet, bewahrt sie vor einer Inanspruch- die Bank gegen ein erstinstanz- Versicherungsbeiträge zurückzu- nahme wegen spezifischen, aus- liches Urteil zur Wehr, durch das zahlen. schließlich den VR treffenden sie verurteilt wurde, einen Teil des Pflichten. Dies sollte bei der Ge- vom klagenden Darlehensnehmer Zum anderen bestehe zwi- staltung von GVV stets bedacht („Kläger“) gezahlten Versicherungs- schen der Bank und der v. P. ein und fokussiert werden. n beitrags auszuzahlen. Die der RSV Treuhandverhältnis. Hieraus re- zugrunde liegenden Allgemeinen sultiere die Pflicht, Informationen Versicherungsbedingungen sahen und Erklärungen der v. P., wie vor, dass der Kläger den Versiche- vorliegend die Kündigungserklä- rungsschutz erstmals nach drei rung, an den VR weiterzuleiten. Jahren kündigen kann. Sofern die Bank diese – wie hier – ordnungsgemäß weiterleite, ma- Nach circa 1,5 Jahren tilgte che sie sich nicht schadenser- der Kläger das Darlehen vorzeitig, satzpflichtig. kündigte die RSV und verlangte vom VR, den bis dato nicht ver- Bewertung brauchten Teil des Versicherungs- Leider musste sich das OLG beitrags zurückzuzahlen. Hierüber nicht zu den Fragen äußern, (a) informierte die Bank den VR un- ob der VR trotz temporärem Aus- verzüglich. Der VR lehnte eine so- schluss des Kündigungsrechts die
11 ml VERTRIEBSKARTELLRECHT habe. Ein weiterer Grund für das Amazon-Verbot könnte das je- 07 Verbot des Vertriebs über weilige Produktimage sein, wenn dieses eine hohe Produktqualität signalisiere. Amazon, idealo etc. Das Verbot der Nutzung von Hersteller von hochwertigen tations- und Serviceniveau auf- Preissuchmaschinen (z. B. idealo. de, ladenzeile.de) ist hingegen Patrick Senger Markenprodukten stehen stets vor rechtzuerhalten. p.senger@melchers-law.com dem Problem, inwieweit sie ihren nicht zulässig, da der Konsument Händlern Einschränkungen bzw. Im Rahmen eines solchen über derartige Seiten lediglich auf Vorgaben in Bezug auf den Ver- Vertriebssystems machte die Be- den eigenen Webshop des jewei- berät nationale und internationale trieb machen können. Die recht- klagte die Belieferung der Kläge- ligen Händlers weitergeleitet wird. Mandanten gerichtlich und außerge- liche Schranke stellt hier das rin, eine Betreiberin eines Online- richtlich in allen Bereichen des Un- ternehmens- bzw. Gesellschaftsrechts. deutsche bzw. europäische Kar- Versandhandels für Sportartikel/- Fazit Hierbei bilden insbesondere das GmbH- tellrecht dar. Die sog. Kernbe- bekleidung, davon abhängig, dass Die Auffassung des OLG sowie das Vertriebsrecht die Interes- schränkungen (z. B. Preisvorgaben diese sich verpflichtet, die Ver- Frankfurt am Main, wonach der senschwerpunkte von Herrn Rechts- Vertrieb über Internetplattformen anwalt Senger. und generelles Verbot des Inter- tragsprodukte nicht über (1) die netvertriebs) sind per se unzu- Verkaufsplattform Amazon und (2) unter bestimmten Umständen lässig. Die Einrichtung eines eige- bestimmte Preissuchmaschinen untersagt werden kann, ist für nen Webshops darf der Hersteller anzubieten bzw. zu bewerben. die Hersteller von hochwertigen nicht verbieten; gestalterische Vor- Markenprodukten sehr erfreulich. gaben (z. B. hinsichtlich Präsen- Nachdem das Landgericht Danach ist es möglich, den Händ- tation, Beratung, Helpdesk) sind erstinstanzlich beide Verbote we- ler zu verpflichten, sich auch im hingegen grds. zulässig. Höchst- gen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 Rahmen des Onlinevertriebs an richterlich nicht geklärt ist bis- GWB für kartellrechtswidrig be- bestimmte qualitative Präsenta- lang die Zulässigkeit von Klauseln, funden hat, änderte das OLG die tionsvorgaben halten zu müssen. die dem Händler den Vertrieb Entscheidung teilweise ab. Die Allerdings ist zu beachten, dass über Internetverkaufsplattformen Untersagung des Verkaufs über gegen das Urteil Revision beim (Amazon, ebay, etc.) und Preis- Amazon erachtete es für rechtmä- BGH (Az.: KZR 3/16) eingelegt suchmaschinen untersagt. Am ßig. Lediglich in Bezug auf das wurde, so dass der BGH die Ent- 21.12.2015 entschied das OLG Verbot der Nutzung von Preis- scheidung des OLG Frankfurt am Frankfurt am Main (Az.: 11 U suchmaschinen bestätigte das OLG Main also noch „kippen“ kann. 84/14) über die kartellrechtliche das Urteil des Landgerichts. Mithin sollte bei der Gestaltung Wirksamkeit des Verbots, die Ver- von Vertriebssystemen hinsicht- tragsware über Amazon zu ver- Im Wesentlichen begründete lich des speziellen Falls des kaufen und über Preissuchma- das OLG die Zulässigkeit des Amazon-Verbots erst die Ent- schinen anzubieten. Amazon-Verbots im Rahmen des scheidung des BGH abgewartet selektiven Vertriebssystems damit, werden. n Entscheidung dass der Umfang der Produktpa- Die Beklagte, ein 1898 ge- lette der Beklagten (mehrere hun- gründetes deutsches Traditions- dert Rucksackmodelle in unter- unternehmen und Hersteller von schiedlicher Gestalt, Größe und hochwertigen Funktionsrucksä- technischer Ausstattung für un- cken, betreibt ein qualitatives se- terschiedlichste Anwendungen) lektives Vertriebssystem. Selektive eine fundierte Beratung des Kon- Vertriebssysteme sind dadurch ge- sumenten zwecks Wahl des kennzeichnet, dass ein Hersteller bestgeeigneten Modells praktisch den Vertrieb nur über ausgewähl- zwingend erfordert. Eine solche te, vertraglich gebundene Händ- individuelle Beratung inkl. Ein- ler zulässt. In der Regel erfolgt die richtung eines qualifizierten On- Auswahl anhand qualitativer Kri- line-Helpdesks könne in keinem terien (fachliche Qualifikation des Fall im Rahmen eines Amazon- Händlers/Verkaufspersonals, Be- Händlershops gewährleistet wer- schaffenheit der Verkaufsfläche den, da der jeweilige Händler – etc.). Die Händler werden ver- im Gegensatz zu seinem eigenen pflichtet, ein bestimmtes Präsen- Webshop – dort nur wenig bis gar keinen gestalterischen Spielraum
12 ml Veranstaltungen Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrollrecht Am 15. Juli 2016 findet in Inhaltlich werden die exportkon- chenden straf- und zivilrechtlichen Frankfurt am Main ein Seminar der trollrechtlichen Pflichten des Un- Haftungsrisiken thematisiert. Die- renommierten Frankfurt School of ternehmens nach deutschem, eu- ses im Rahmen des Zertifikatsstu- Impressum Finance and Management zum ropäischem und US-amerikani- diengangs „Certified Compliance Thema Außenwirtschaftsrecht/Ex- schem Recht, die Anforderungen Professional (CCP)“ gehaltene Se- HERAUSGEBER portkontrollrecht statt. Referent bei an die betriebliche Compliance- minar kann über den Veranstalter Melchers Rechtsanwälte dieser praxisnahen Veranstaltung Organisation und den Ausfuhrver- auch separat gebucht werden. n Partnerschaftsgesellschaft mbB ist Herr Rechtsanwalt Dr. Vinnen. antwortlichen sowie die weitrei- Sitz Heidelberg Amtsgericht Mannheim PR 700195 Termin: Freitag, 15.07.2016, 10.00 - 18.00 Uhr CHEFREDAKTION Dr. Ilona Renke Ort: Frankfurt am Main i.renke@melchers-law.com KONZEPTION UND GESTALTUNG Veranstalter: Frankfurt School of Finance and Management CT Medienberatung, Wiesloch bfw tailormade communication Referenten: RA Dr. Bodo Vinnen GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße Info: www.frankfurt-school.de ERSCHEINUNGSWEISE 4 Ausgaben pro Jahr NACHBESTELLUNGEN newsletter@melchers-law.com STANDORTE UND KONTAKT HEIDELBERG ml Privat jenseits des Schreibtischs Zeit mit- einander verbringen. In diesem spektakulärer Sturzeinlage hatten alle großen Spaß. Spätestens beim Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg T +49-(0)6221-18 50-0 F +49-(0)6221-18 50-1 00 Sinne trafen sich auch dieses Jahr Abendprogramm mit zünftigem E heidelberg@melchers-law.com Skiwochenende wieder über 20 Mitarbeiter von Après-Ski, Pferdeschlittenfahrt und in Obertauern MELCHERS und FALK & Co zum traditionellen gemeinsamen Ski- allerlei Genüssen der österreichi- schen Küche waren auch die Kol- BERLIN Katharinenstraße 8, 10711 Berlin wochenende. Herrlicher Sonnen- legen, die zum ersten Mal dabei T +49-(0)30-3 10 13 99-0 Die Zusammenarbeit in inter- schein und wunderbarer Neu- waren, bestens in die bunte Trup- F +49-(0)30-3 10 13 99-10 E berlin@melchers-law.com disziplinären Teams ist schon schnee machten das Fahren auf pe integriert. Es ist keine Frage, immer ein Bestandteil der erfolg- den Pisten des weitläufigen Ski- dass es auch 2017 wieder ein Ski- FRANKFURT AM MAIN reichen Tätigkeit von MELCHERS. gebiets Obertauern zu einem ech- wochenende geben wird. n Darmstädter Landstraße 108 Gemeinsames Arbeiten klappt ten Vergnügen. Unabhängig vom 60598 Frankfurt/Main umso besser, wenn Kollegen auch skifahrerischen Können und manch T +49-(0)69-6 53 00 06-0 F +49-(0)69-6 53 00 06-40 E frankfurt@melchers-law.com www.melchers-law.com
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