Melchers law 54 - MELCHERS ...

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II /2016

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melchers law

           themen
           Zur Zulässigkeit von
           nachvertraglichen Wett-
           bewerbsverboten
           ARBEITSRECHT

           Whistleblower-Hotline
           als Bestandteil des
           Compliance-Managements
           im Unternehmen
           COMPLIANCE

           Vorsicht bei Bilanzgaran-
           tien in Unternehmenskauf-
           verträgen!
           MERGERS & ACQUISITIONS
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                                        Liebe Leserin,                        in den letzten Jahren haben immer wieder aufsehen-
                                                lieber Leser,                 erregende Fälle von „Whistleblowing“ wie der von
                                        	Edward Snowden Schlagzeilen gemacht. Während
                                        diese Fälle sowohl für den Wistleblower als auch für die bloßgestellte Organi-
                                        sation erhebliche negative Konsequenzen hatten, kann die Einrichtung einer
                                        unternehmensinternen Whistleblower-Hotline als Bestandteil des Compliance-
Dr. Bernhard Winter                     Managements dagegen eine sehr positive Wirkung haben. Unternehmen und
b.winter@melchers-law.com
                                        Unternehmensführung erhalten dadurch die Möglichkeit, rechtzeitig Schäden
                                        für das Unternehmen zu verhindern und Haftungsrisiken zu minimieren. Ich
berät insbesondere im Gesellschafts-
recht mit Tätigkeitsschwerpunkten be-   empfehle Ihnen dazu die Lektüre des Beitrags von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lutz.
treffend Umwandlung, Umstrukturie-
rung, Erwerb und Veräußerung von
Unternehmen. Seine weiteren Bera-       Haftungsrisiken bergen auch die regelmäßig in Unternehmenskaufverträgen
tungsfelder liegen im Erbrecht sowie
in der Unternehmensnachfolge.
                                        vereinbarten Bilanzgarantien. Rechtsanwalt Dr. Masuch berichtet dazu über ein
                                        neues Urteil des OLG Frankfurt und dessen Folgen für die künftige Formulierung
                                        von Bilanzgarantien und Rechtsfolgenklauseln.

                                        Ich wünsche Ihnen eine gewinnbringende Lektüre dieser und aller anderen
                                        Beiträge.

                                        Ihr Dr. Bernhard Winter

melchers law                            ARBEITSRECHT

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                                        01 Zur Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten                              3

                                        COMPLIANCE
                                        02 Whistleblower-Hotline als Bestandteil des Compliance-Managements im Unternehmen         4

                                        GEWERBLICHES MIETRECHT
                                        03 Wahrung der Schriftform bei Änderung der Miethöhe                                       6

                                        MERGERS & ACQUISITIONS
                                        04 Vorsicht bei Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen!                              7

                                        PRAXISTIPP
                                        05 Vorsicht: Eine Mängelrüge per einfacher E-Mail führt nicht zur Hemmung der Verjährung
                                           nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B                                                            8

                                        VERSICHERUNGSRECHT
                                        06 Die rechtliche Stellung der Bank im Ratenschutz-Gruppenversicherungsverhältnis          10

                                        VERTRIEBSKARTELLRECHT
                                        07 Verbot des Vertriebs über Amazon, idealo etc.                                           11

                                        MITTEILUNG                   5, 9     veranstaltungen              12
                                        PERSÖNLICH                        5   Privat                       12
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ml         arbeitsrecht                                                      Arbeitnehmer. Anerkannt sei aber
                                                                             auch, dass sich der ausgeschie-

01 Zur Zulässigkeit von nachvertrag-                                         dene Mitarbeiter nicht in erheb-
                                                                             lichem wirtschaftlichem Umfang

lichen Wettbewerbsverboten                                                   über eine einfache Kapitalbetei-
                                                                             ligung hinaus an einem Konkur-
                                                                             renzunternehmen beteilige. Dies
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG)    Entscheidung                           sei gegeben, wenn – wie vor-
                                                                             liegend – Kapital zur Gründung
                                                                                                                  Dr. Roger Ebert
hatte in seinem Urteil vom                Nach Auffassung des BAG hat
                                                                                                                  r.ebert@melchers-law.com
07.07.2015 (Az.: 10 AZR 260/14)       der Kläger keinen Anspruch auf         des Konkurrenzunternehmens ge-
über ein nachvertragliches Wett-      Zahlung einer Karenzentschädi-         währt und längerfristig ohne Zin-
bewerbsverbot zu entscheiden.         gung für das Wettbewerbsverbot.        sen belassen werde. Dann sei         ist Fachanwalt für Arbeits- und für Han-
                                                                             eine erhebliche wirtschaftliche      dels- und Gesellschaftsrecht. In diesen
Sachverhalt                               Der Anspruch sei zwar nicht        Bedeutung gegeben.                   Bereichen berät und vertritt Dr. Ebert
                                                                                                                  Unternehmen, vor allem solche der
    Im Arbeitsvertrag befand sich     nach § 75 Abs. 3 HGB durch die
                                                                                                                  Vertriebsbranche, und übernimmt im
ein typisches nachvertragliches       außerordentliche Kündigung des             Wegen des Verstoßes gegen        Konfliktfalle auch ihre gerichtliche Ver-
Wettbewerbsverbot, nach dem es        Arbeitgebers wegen vertragswid-        das Wettbewerbsverbot habe der       tretung im gesamten Bundesgebiet.
dem Arbeitnehmer verboten war,        rigen Verhaltens des Arbeitneh-        Arbeitnehmer gemäß § 326 Abs. 1
„für die Dauer von 2 Jahren nach      mers automatisch erloschen, da         BGB daher seinen Anspruch auf
Beendigung des Arbeitsverhält-        § 75 Abs. 3 HGB nach der Recht-        eine Karenzentschädigung ver-
nisses weder mittelbar, noch un-      sprechung des Bundesverfassungs-       loren.
mittelbar bei einem oder für ein      gerichts nichtig sei.
Unternehmen tätig zu sein, bei der
Begründung eines solchen Unter-            Der Kläger habe aber gegen
nehmens mitzuwirken oder sich an      das Wettbewerbsverbot verstoßen.
ihm zu beteiligen, noch ein solches   Nach dem Wortlaut sei ein umfas-
mit Rat und Tat irgendwie zu          sendes, unternehmensbezogenes
unterstützen“, das in Konkurrenz      Verbot vereinbart, das jede denk-
zu dem Arbeitgeber stand.             bare Form der Unterstützung ei-
                                      nes Konkurrenzunternehmens er-
    Der Arbeitgeber kündigte das      fasse. Die Gewährung des zins-
Arbeitsverhältnis außerordentlich     losen Darlehens und das Belas-
zum 25.07.2009, da der Arbeit-        sen während der Zeit des nach-
nehmer – unstreitig – an den Ge-      vertraglichen Wettbewerbsverbots
schäftsführer eines Konkurrenzun-     sei eine derartige Unterstützung.
ternehmens zu dessen Gründung
ein zinsloses Darlehen in Höhe             Das Wettbewerbsverbot sei
von € 75.000,00 gegeben hatte.        vorliegend auch nicht unverbind-
                                      lich. Nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB       Fazit
     Der Arbeitnehmer erhob Kün-      liege eine derartige Unverbind-             Nachvertragliche Wettbewerbs-
digungsschutzklage und verlang-       lichkeit insoweit vor, als das Wett-   verbote haben sich an den Vo-
te im Laufe des Rechtsstreits so-     bewerbsverbot entweder nicht           raussetzungen der §§ 74 ff. HGB
dann eine Karenzentschädigung         örtlich, sachlich und zeitlich aus-    auszurichten. Zur Wirksamkeit
für die Dauer von zwei Jahren. Er     reichend begrenzt sei oder nicht       muss eine Karenzentschädigung
habe zwar ein Darlehen gewährt        zum Schutze eines berechtigten         nach § 74 Abs. 2 HGB zugesagt
und dieses bis zum Ablauf des         geschäftlichen Interesses des Ar-      werden. Wettbewerbsverbote müs-
Wettbewerbsverbots belassen. Dies     beitgebers diene. Maßgeblich für       sen zudem im Zeitpunkt ihrer Gel-
sei jedoch keine Konkurrenztätig-     die Beurteilung der Unverbind-         tendmachung nach § 74a HGB
keit. Er sei weder Gesellschafter     lichkeit sei dabei der Zeitpunkt, in   auf ihre Verbindlichkeit überprüft
noch habe er in sonstiger Weise       dem die Wettbewerbsenthaltung          werden. Maßgeblich für ihre
Anspruch auf Gewinne des Kon-         des Arbeitnehmers eintreten sol-       Durchsetzung sind daher nicht
kurrenzunternehmens.                  le. Das bloße Interesse des Arbeit-    nur wirksame vertragliche Abre-
                                      gebers, Konkurrenz einzuschrän-        den, sondern auch die Einzel-
    Vor dem Arbeitsgericht Reut-      ken, genüge allerdings nicht. Ein      fallumstände im Zeitpunkt der
lingen, dem LAG Baden-Württem-        berechtigtes Interesse sei z. B. der   Durchsetzung des Wettbewerbs-
berg und dem BAG hatte der            Schutz von Betriebsgeheimnissen        verbotes.                       n
Kläger keinen Erfolg.                 oder der Schutz von Kundenkrei-
                                      sen vor dem Abwerben durch den
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                                        ml         COMPLIANCE                                                       zeigen, ohne Konsequenzen für
                                                                                                                    die eigene Person befürchten zu

                                        02 Whistleblower-Hotline                                                    müssen.

                                        als Bestandteil des Compliance-                                                 Der Ombudsmann, etwa ein
                                                                                                                    externer Rechtsanwalt, nimmt
                                        Managements im Unternehmen                                                  hierfür im Rahmen eines vorgege-
                                                                                                                    benen Verfahrens Hinweise ent-
Dr. Carsten Lutz
                                                                                                                    gegen und übermittelt diese ano-
c.lutz@melchers-law.com
                                             In Ausgabe 53 der melchers       risiken im Kontext einer sorgfalts-   nymisiert an die zuständige Stelle
                                        law hatten wir über Compliance-       gemäßen Compliance-Organisa-          im Unternehmen, die sodann über
berät deutsche und ausländische
                                        Organisationspflichten kleiner und    tion.                                 die weiter vorzunehmenden Schrit-
Mandanten im gesamten Wirtschafts-      mittlerer Unternehmen berichtet.                                            te entscheidet und fortlaufend der
recht, insbesondere auf den Gebieten    Häufiger Bestandteil einer Com-       Keine einzelfallunab-                 Geschäftsleitung berichtet. Regel-
des Handels-, Gesellschafts- und Ver-
                                        pliance-Organisation in Unterneh-     hängige Pflicht zur                   mäßig gibt die Einrichtung einer
tragsrechts.
                                        men ist die sogenannte Whistle-       Einrichtung eines Hinweis-            Hinweisgeberstelle dem Unter-
                                        blower-Hotline (auch: Hinweisge-      gebersystems                          nehmen damit die Möglichkeit,
                                        bersystem oder Ombudsmann-                Trotz der zunehmenden Ver-        Fehlverhalten selbst abzustellen
                                        Stelle). Zahlreiche Großunterneh-     breitung ist die Einrichtung eines    und staatlichen Sanktionen oder
                                        men haben eine solche Stelle be-      Hinweisgebersystems im Unter-         einem Vertrauens- und Reputa-
                                        reits eingeführt, so etwa Siemens,    nehmen – mit Ausnahme einiger         tionsverlust in der Öffentlichkeit
                                        VW oder Daimler. Der Beitrag stellt   spezialgesetzlicher Regelungen        vorzubeugen. Die Identität des Hin-
                                        die Funktionsweise und den Stel-      etwa für den Bankensektor – in        weisgebers wird nur im Falle sei-
                                        lenwert einer solchen Hotline im      Deutschland bislang nicht gesetz-     ner ausdrücklichen Zustimmung
                                        Compliance-Management des Un-         lich geregelt. Die Ausgestaltung      preisgegeben. Der Hinweisgeber
                                        ternehmens dar. Die Einrichtung       einer Compliance-Organisation, zu     muss demnach nicht befürchten,
                                        einer Hinweisgeberstelle kommt        der die Hinweisgeberstelle zählt,     dass sich seine Meldung negativ
                                        dabei keinesfalls nur für Groß-       liegt in Abhängigkeit von Größe       auf sein Arbeitsverhältnis oder die
                                        konzerne in Betracht.                 und Tätigkeitsfeld des Unterneh-      Geschäftsbeziehung zum jeweili-
                                                                              mens nach wie vor grundsätzlich       gen Unternehmen auswirkt.
                                        Begriff „Whistleblowing“              im Ermessen der Geschäftsleitung.
                                        im Kontext der Unter-                                                            Vor der Einrichtung einer Hin-
                                        nehmensorganisation                   Aufgabenstellung                      weisgeberstelle im Unternehmen
                                            Der Begriff des „Whistle-         und Funktionsweise der                sollten datenschutz-, arbeits- und
                                        blowing“ wurde in jüngerer Ver-       Whistleblower-Hotline                 strafrechtliche Aspekte beachtet
                                        gangenheit vor allem im Zusam-            Nichtsdestotrotz sehen sich       werden. Daneben sollten die Pflich-
                                        menhang mit dem ehemaligen            auch kleinere und mittlere Unter-     ten und das Verfahren der Om-
                                        U.S.-Geheimdienstmitarbeiter          nehmen rechtlichen Pflichtenbin-      budsmann-Stelle möglichst trans-
                                        Edward Snowdon bekannt, der die       dungen in vielfältiger Weise aus-     parent und klar umrissen sein.
                                        Datensammelwut der NSA der            gesetzt. Die Bekämpfung der
                                        Weltöffentlichkeit zur Kenntnis       Wirtschaftskriminalität oder etwa     Fazit
                                        brachte. Im Unterschied zu diesen     die Einhaltung von Arbeits- oder           Wenngleich eine flächende-
                                        medial präsenten Enthüllungen         Diskriminierungsschutzbestim-         ckende Pflicht von Unternehmen
                                        dient das Whistleblowing im Un-       mungen stellt ihre Organisation       zur Einrichtung einer Whistle-
                                        ternehmen nicht der Herstellung       vor vergleichbare Schwierigkeiten     blower-Hotline bislang nicht an-
                                        einer breiten Öffentlichkeit, son-    wie die Organisation eines Groß-      genommen wird, so stellt die Ein-
                                        dern vielmehr als ein Instrument      unternehmens. Die Whistleblower-      richtung eines Hinweisgebersys-
                                        der Information der Geschäftslei-     Hotline kann hier einen wichtigen     tems als ein Element einer sorg-
                                        tung sowie der zuständigen Stel-      Beitrag leisten, um den erforder-     fältigen Compliance-Organisation
                                        len im Unternehmen, um Rechts-        lichen Informationsfluss im Unter-    dennoch auch für kleinere und
                                        verstöße des Unternehmens oder        nehmen zu gewährleisten, indem        mittlere Unternehmen ein effekti-
                                        einzelner Mitarbeiter aufzudecken     sie Mitarbeitern sowie Geschäfts-     ves und kostenmäßig überschau-
                                        und zu unterbinden und auf diese      partnern und ggf. auch externen       bares Mittel dar, den internen
                                        Weise Schaden vom Unterneh-           Dritten ermöglicht, anonym oder       Informationsfluss im Unterneh-
                                        men abzuwenden. Aus Sicht der         zumindest vertraulich über einen      men zu gewährleisten und Fehl-
                                        Geschäftsleitung dient die Ein-       geschützten Kommunikationsweg         entwicklungen rechtzeitig vorzu-
                                        richtung zudem als ein Element        Missstände oder Fehlverhalten von     beugen.                        n
                                        zur Minimierung eigener Haftungs-     Unternehmensangestellten aufzu-
Melchers law 54 - MELCHERS ...
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                                      ten auf ein Netzwerk von derzeit
                                      63 renommierten mittelständi-
                                                                           ml        mitteilung

                                      schen Wirtschaftskanzleien in al-
                                      len wichtigen Handels-, Finanz-      International Alliance of Law Firms –
                                      und Regierungszentren weltweit
                                      zurückzugreifen. Durch unsere enge
                                                                           Mehrwert für Mandanten von MELCHERS
                                      Zusammenarbeit mit den an-
                                      deren Mitgliedskanzleien können
                                      unsere Mandanten schnell hoch-
                                      wertige rechtliche Unterstützung
                                      im Ausland erhalten, wobei die
                                      Steuerung des Projekts, sofern
                                      gewünscht, über MELCHERS er-
                                      folgen kann. Die besondere Qua-
                                      lität und der internationale Stel-
                                      lenwert dieses Netzwerks wurden
                                      aktuell durch die Aufnahme der
                                      IALF in die Liste der „Leading
                                      Law Firm Networks – Global-wide“
                                      durch Chambers Global bestätigt.
                                      Wir sehen dies als Anerkennung
                                      der bisherigen gemeinsamen Ar-
                                      beit und als Ansporn, das Netz-
                                      werk zum Vorteil unserer Man-
                                      danten noch weiter auszubauen
                                      und zu stärken. Weitere Informa-
                                      tionen über das Netzwerk finden
    Seit vielen Jahren ist MELCHERS   Sie unter www.ialawfirms.com.
Mitglied der International Alliance   Auch steht Ihnen gerne Herr RA
of Law Firms (IALF) und bieten        Dr. Bodo Vinnen für nähere Aus-
Mandanten damit die Möglich-          künfte zur Verfügung (b.vinnen@
keit, bei internationalen Projek-     melchers-law.com).              n

ml         Persönlich                 Frau Lena Wallbrecht ist seit
                                      September 2015 als Rechtsan-
                                                                           eine besondere Herausforderung
                                                                           in der Beratung mit sich bringt.
                                                                                                               Wohin soll Ihre nächste Reise
                                                                                                               gehen?
                                      wältin bei MELCHERS tätig.                                               Voraussichtlich zum Rennradfah-
Lena Wallbrecht                       Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit      Was ist für ein gutes Verhältnis    ren in die Toskana.
MELCHERS Frankfurt am Main            liegt auf dem Gebiet des Arbeits-    zum Mandanten wichtig?
                                      rechts. Daneben berät sie im Ge-     Wichtig ist aus meiner Sicht, die   Was möchten Sie unbedingt
                                      sellschaftsrecht.                    Sprache des Mandanten zu spre-      einmal im Leben tun?
                                                                           chen und ein gegenseitiges Ver-     Einmal den Kilimandscharo be-
                                      Was frühstücken Sie?                 trauen im Mandatsverhältnis auf-    steigen.                   n
                                      Einen Kaffee im Stehen!              zubauen, um nicht nur die recht-
                                                                           lichen Belange des Mandanten,
                                      Ihr erster Weg im Büro führt         sondern auch dessen wirtschaft-
                                      Sie…                                 liche sowie persönliche Interes-
                                      …zu den bereits anwesenden           sen richtig einzuordnen.
                                      Kollegen, um sie zu begrüßen.

                                      Was reizt Sie am Arbeitsrecht?
                                      Das Arbeitsrecht ist durch häufige
                                      Rechtsprechungs- und Gesetzes-
                                      änderungen sehr schnelllebig, was
Melchers law 54 - MELCHERS ...
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                                         ml         GEWERBLICHES MIETRECHT                                             rungen. Die bisher umstrittene
                                                                                                                       und höchstrichterlich nicht ge-

                                         03 Wahrung der Schriftform bei                                                klärte Frage, wann eine Mieterhö-
                                                                                                                       hung „wesentlich“ ist – hier ging
                                                                                                                       es nur um eine marginale Än-
                                         Änderung der Miethöhe                                                         derung von € 20,00 bzw. um
                                                                                                                       1,5 % –, ist nunmehr dahinge-
                                             Der BGH hat mit Urteil vom         deshalb nicht abschließend ent-        hend entschieden, dass jedwede
Florian Armbruster                                                                                                     Änderung der Miethöhe (unab-
                                         25.11.2015 (Az.: XII ZR 114/14) ent-   scheiden.
f.armbruster@melchers-law.com
                                         schieden, dass die Änderung der                                               hängig von deren konkreter Hö-
                                         Miethöhe stets eine wesentliche und    Entscheidung                           he) per se stets wesentlich ist.
berät in- und ausländische Mandanten     grundsätzlich dem Formzwang des            Erfüllt eine Mietvertragsur-       Dass für die mithin gemäß §§ 578
schwerpunktmäßig in allen Bereichen      § 550 Satz 1 BGB unterfallende         kunde ursprünglich die Schrift-        Abs. 1 und 2, 550 Satz 1 BGB
des Handels- und Gesellschaftsrechts.    Vertragsänderung darstellt.            formanforderung, werden aber           formbedürftige Vereinbarung zur
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätig-
                                                                                später unter den Parteien wesent-      Mieterhöhung die Schriftform ge-
keit liegt im Bereich des gewerblichen
Mietrechts.                              Sachverhalt                            liche Änderungen vereinbart, die       wahrt wurde, ließ sich den vom
                                             Die Mietparteien hatten den        der Schriftform nicht mehr genü-       Berufungsgericht getroffenen Fest-
                                         Mietvertrag für die Räume einer        gen, „infiziert“ dieser Defekt den     stellungen im vorliegenden Fall
                                         Zahnarztpraxis bis zum 30.04.2020      Mietvertrag insgesamt. Der Miet-       nicht entnehmen, so dass revi-
                                         befristet. Im laufenden Mietver-       vertrag muss in „schriftlicher Form“   sionsrechtlich von einem Schrift-
                                         hältnis vereinbarte dann einer der     geschlossen werden, womit die          formverstoß auszugehen war.
                                         Mieter mit dem damaligen Ver-          gesetzliche Schriftform des § 126      Zwecks Klärung weiterer Sachver-
                                         mieter mündlich, dass die monat-       BGB gemeint ist. Es ist erfor-         haltsfragen wurde die Sache an das
                                         liche Miete ab dem 01.01.2006          derlich, dass der Vertragsinhalt in    Berufungsgericht zurückverwiesen.
                                         um € 20,00 auf € 1.370,00 erhöht       einer von beiden Parteien unter-
                                         werde und vermerkte dies ledig-        zeichneten Urkunde niedergelegt        Fazit
                                         lich auf dem Mietvertragsexem-         wird, aus der sich die für den Ab-         Die BGH-Urteile zum Schrift-
                                         plar der Mieter. Im Oktober 2013       schluss des Vertrages notwendige       formerfordernis sind zahlreich und
                                         kündigten die Mieter das Mietver-      Einigung über alle wesentlichen        unübersichtlich. Dies zeigt die
                                         hältnis zum 31.07.2014. In dem         Vertragsbedingungen, insbeson-         enorme wirtschaftliche Bedeutung
                                         sich anschließenden Rechtstreit        dere über den Mietgegenstand, die      für die Beteiligten: Je nachdem,
                                         über die Wirksamkeit der Kün-          Miethöhe sowie die Dauer und die       welche Vertragspartei ihr Interes-
                                         digung ging es um die Frage,           Parteien des Mietverhältnisses er-     se an einer langjährigen Bindung
                                         ob sich das an sich bis zum            gibt. Für Vertragsänderungen gilt      durch den Vertrag verloren hat,
                                         30.04.2020 befristete Mietverhält-     nichts anderes als für den Ur-         sucht diese häufig nach Fehlern
                                         nis nach § 550 BGB durch einen         sprungsvertrag; sie müssen daher       bei der Schriftform, was gravie-
                                         Schriftformverstoß in ein jederzeit    ebenfalls dieser Schriftform genü-     rende finanzielle Folgen nach sich
                                         kündbares unbefristetes Mietver-       gen, es sei denn, dass es sich um      ziehen kann. Immerhin hat der
                                         hältnis umgewandelt hatte. Zur         unwesentliche Änderungen han-          BGH nunmehr für Klarheit ge-
                                         Aufklärung einiger Sachverhalts-       delt. Mit seiner Entscheidung          sorgt und deutlich gemacht, dass
                                         aspekte hat der BGH das Verfah-        gibt der Bundesgerichtshof eine        es nicht auf die konkrete Höhe
                                         ren an das Berufungsgericht zu-        bemerkenswerte Hilfestellung für       einer Mietänderung ankommt,
                                         rückverweisen müssen und konnte        nachträgliche Miethöhevereinba-        sondern jede Änderung der Miet-
                                                                                                                       höhe wesentlich ist und damit
                                                                                                                       dem Schriftformerfordernis des
                                                                                                                       § 550 Satz 1 BGB unterliegt. Die
                                                                                                                       Parteien sollten deshalb bei Än-
                                                                                                                       derungen oder Ergänzungen eines
                                                                                                                       laufenden befristeten Mietvertra-
                                                                                                                       ges äußerst sorgfältig vorgehen
                                                                                                                       und sich im Zweifel anwaltlich be-
                                                                                                                       raten lassen. Dies gilt nicht nur bei
                                                                                                                       Änderungen der Miethöhe, sondern
                                                                                                                       auch bei Änderungen in Bezug auf
                                                                                                                       die vermietete Fläche oder bei
                                                                                                                       Vereinbarungen zu am Mietobjekt
                                                                                                                       durchzuführenden Um- und Aus-
                                                                                                                       baumaßnahmen.                      n
Melchers law 54 - MELCHERS ...
7

ml          MERGERS & ACQUISITIONS                                            Frage, inwieweit das tatsächliche
                                                                              Eigenkapital oder der tatsächli-

04 Vorsicht bei Bilanzgarantien                                               che Jahresüberschuss hinter den
                                                                              bilanzierten Werten zurückbleibe,
                                                                              komme es daher nicht unmittel-
in Unternehmenskaufverträgen!                                                 bar an. Die Käuferin sei vielmehr
                                                                              so zu stellen, als ob es ihr gelun-
    Die Regelungen zu den Garan-         Ende machte die Käuferin gel-        gen wäre, einen günstigeren Kauf-
                                                                              preis auszuhandeln. Dieser Be-
                                                                                                                    Dr. Andreas Masuch
tieversprechen, welche ein Ver-          tend, dass der JA in vielfältiger
                                                                                                                    a.masuch@melchers-law.com
käufer bei einem Unternehmens-           Hinsicht hinter den garantierten     trag sei unter Berücksichtigung
verkauf abgeben muss, sowie zu           Anforderungen zurückbleibe. Teil-    aller für den Erwerb maßgebli-
den Rechtsfolgen im Falle einer          weise ging es dabei um die Nicht-    chen Umstände, insbesondere           ist Fachanwalt für Handels- und Ge-
Garantieverletzung gehören zu den        bilanzierung von Passiva, die zwar   unter Einbeziehung der in der Bi-     sellschaftsrecht. Die Beratung im Ge-
Kernelementen jedes Unterneh-            objektiv am Bilanzstichtag vor-      lanzgarantie genannten Kriterien,     sellschaftsrecht und Erbrecht gehört
                                                                                                                    seit vielen Jahren zu den Schwerpunk-
menskaufvertrages. Zu den Garan-         handen waren, zum Zeitpunkt          zu ermitteln und notfalls vom Ge-
                                                                                                                    ten seiner Tätigkeit. Herr Dr. Masuch ist
tien, welche ein Unternehmens-           der Jahresabschlusserstellung aber   richt nach § 287 ZPO zu schätzen.     ausgewiesen durch zahlreiche Publi-
käufer regelmäßig wünscht, ge-           noch unbekannt waren.                Da es der Käuferin nicht gelungen     kationen und lehrt an der Universität
                                                                              sei, plausibel darzulegen, welcher    Heidelberg.
hören dabei sog. Bilanzgarantien,
welche sich auf einen oder meh-              Ob und in welchem Umfang         Kaufpreis sich bei richtiger Bilan-
rere Jahresabschlüsse („JA“) der         eine Garantieverletzung vorlag und   zierung ergeben hätte, schätzte
vergangenen Geschäftsjahre des           welche Folgen sich hieran knüpf-     das Gericht den Minderbetrag
verkauften Unternehmens bezie-           ten, hatte am Ende das Oberlan-      dann auch und legte diesen auf
hen. Eine jüngst veröffentlichte         desgericht Frankfurt am Main zu      80 % des Minderergebnisses fest.
rechtskräftige Entscheidung des          entscheiden.
OLG Frankfurt am Main (Urteil vom                                             Fazit
07.05.2015, Az.: 26 U 35/12) hat         Entscheidung                         Für die Gestaltung von Unterneh-
unterstrichen, dass man bei der               Im Mittelpunkt der Entschei-    menskaufverträgen ist diese Ent-
Formulierung derartiger Garantien        dung stand zunächst die Frage,       scheidung in mehrfacher Hinsicht
und der Folgen ihrer Verletzung          ob die Verkäuferin nur dafür ein-    von großem Interesse. Das gilt
nicht umsichtig genug sein kann.         zustehen hatte, dass der JA nach     unabhängig davon, ob ein Share
                                         den Erkenntnissen zum Erstel-        Deal oder ein Asset Deal in Frage
Sachverhalt                              lungszeitpunkt den gesetzlichen      steht:
     Im Rahmen eines Share Deals         Regelungen entsprechend erstellt
übernahm die Verkäuferin die Ga-         worden ist („weiche Bilanzgaran-         1) Auch wenn die Aussage,
rantie, dass der JA für das letzte       tie“), oder ob sie weitergehend      dass der von der Garantie betrof-
abgeschlossene Geschäftsjahr „mit        dafür einzustehen hatte, dass die    fene JA ein den tatsächlichen Ver-
der Sorgfalt eines ordentlichen          bilanzierten Aktiva und Passiva      hältnissen entsprechendes Bild
Kaufmannes und unter Beachtung           auch tatsächlich vollständig und     der Vermögens-, Finanz- und
der gesetzlichen Vorschriften erstellt   mit zutreffenden Werten ange-        Ertragslage vermittle, lediglich
worden sei und ein den tatsäch-          setzt waren („harte Bilanzgaran-     wiedergibt, was § 264 Abs. 2 HGB
lichen Verhältnissen entsprechen-        tie“). Das OLG ging davon aus,       ohnehin als Maßstab für die ord-
des Bild der Vermögens-, Finanz-         dass es sich im konkreten Fall um    nungsgemäße JA-Erstellung sta-
und Ertragslage der Gesellschaft         eine „harte Bilanzgarantie“ han-     tuiert, sollen diese Worte darüber
vermittle“. Bei einer Garantiever-       delte. Bei dieser Auslegung wurde    entscheiden, ob nur eine weiche
letzung sollte die Käuferin so           dem Wortlaut der Vertragsrege-       Garantie vorliegt, bei welcher
gestellt werden, wie sie stünde,         lung maßgebliche Bedeutung bei-      es allein auf die Erkenntnisse
wenn die Garantieerklärung zu-           gemessen, weil danach der JA         zum Zeitpunkt der Erstellung an-
treffend gewesen wäre.                   nicht nur subjektiv sorgfältig er-   kommt, oder eine objektive Ga-
                                         stellt worden sein sollte, sondern   rantie für die tatsächlichen Ver-
    Wie es häufig geschieht, ver-        die Vermögens- Finanz- und Er-       hältnisse. Je nachdem, ob man
anlasste die Käuferin nach dem           tragslage auch objektiv zutref-      auf Verkäufer- oder Käuferseite
Unternehmenserwerb den Aus-              fend wiedergeben sollte.             steht, sollte man eine entspre-
tausch des früheren Steuerbera-                                               chende Formulierung daher eher
ters der Gesellschaft. Und wie es            Im Hinblick auf die Höhe des     meiden oder fordern.
kaum seltener vorkommt, nahm             Schadenersatzanspruchs vertrat
der neue Steuerberater den letz-         das Gericht den Standpunkt, dass         2) Der Schaden, der im Falle
ten JA seines Vorgängers beson-          dem Käufer kein „Bilanzauffül-       einer Garantieverletzung auszu-
ders kritisch unter die Lupe. Am         lungsanspruch“ zustehe. Auf die      gleichen ist, war im entschiede-
Melchers law 54 - MELCHERS ...
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                                          nen Fall geringer als das Minder-       fehler für die Kaufpreisfindung             3) Ein Käufer kann ggf. nur
                                          ergebnis, das sich bei „korrekter“      unerheblich war. Im Übrigen wird        schwer oder gar nicht darlegen,
                                          Bilanzierung ergab. Der Schaden         in Rechtsprechung und Schrift-          welcher Kaufpreis sich ohne Ga-
                                          kann jedoch je nachdem, mit wel-        tum abweichend vom OLG Frank-           rantieverletzung ergeben hätte.
                                          chem Faktor das relevante Er-           furt am Main durchaus vertreten,        Insoweit kann es für ihn hilfreich
                                          gebnis Eingang in die Kaufpreis-        dass dem Käufer „nur“ ein Bilanz-       sein, die Kaufpreisregelung um
                                          ermittlung fand, auch größer            auffüllungsanspruch zustehe. V. a.      Erläuterungen zu ergänzen, wie
                                          oder kleiner sein. Im Extremfall        bei einer harten Bilanzgarantie         die Kaufpreisfindung stattgefun-
                                          kann es sogar an einem Schaden          kann es sich daher empfehlen, ei-       den hat.                        n
                                          fehlen, wenn der Bilanzierungs-         ne eindeutige Rechtsfolgenrege-
                                                                                  lung zu treffen.

                                          ml         PRAXISTIPP                                                               Bemerkenswert ist auch, dass
                                                                                                                          nach ganz herrschender Meinung

                                          05 Vorsicht: Eine Mängelrüge                                                    für die reine Mängelrüge (ohne
                                                                                                                          die Wirkung eines Beginns der

                                          per einfacher E-Mail führt nicht zur                                            zweijährigen Verjährungsfrist) auch
                                                                                                                          bei VOB/B-Verträgen in Abwei-
                                          Hemmung der Verjährung nach                                                     chung vom Wortlaut der VOB/B

Tobias Wellensiek                         § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B                                                         eine Mängelrüge in jeder Form
                                                                                                                          (also auch mündlich) ausreichend
t.wellensiek@melchers-law.com
                                                                                                                          sein soll. Empfehlenswert ist eine
                                              Beim Bauvertrag nach BGB                Es stellt sich nun die Frage,       mündliche Mängelrüge jedoch we-
berät im Bau- und Architektenrecht,
                                          kann der Auftraggeber Mängel            welche Rechtsfolgen eintreten,          gen des fehlenden Nachweises
Vergaberecht und gewerblichen Miet-       grundsätzlich in jeder Form rü-         wenn ein Auftraggeber Mängel nur        des Zugangs nicht.
recht. Er veröffentlicht ständig in der   gen, z. B. auch mündlich oder per       per einfacher E-Mail (also ohne
Zeitschrift für Immobilien- und Bau-
                                          E-Mail. Problematisch ist lediglich,    elektronische Signatur) rügt.           Tipp
recht (IBR) und ist Lehrbeauftragter
an der Universität Marburg.               dass der Zugang einer solchen                                                       Für die Praxis empfiehlt sich
                                          Mängelrüge im Nachhinein mög-           Entscheidung                            nun – dem Gebot des sichersten
                                          licherweise nicht nachweisbar ist.          Nach einer Entscheidung des         Weges folgend – die folgende Vor-
                                          Einen Einfluss auf den Lauf der         OLG Jena (Urteil vom 16.11.2015,        gehensweise, um die doppelte Wir-
                                          Verjährung hat eine Mängelrüge          Az.: 1 U 201/15) setzt die Ver-         kung einer Mängelrüge im Sinne
                                          beim BGB-Bauvertrag nicht.              längerung der Verjährungsfrist von      von § 13 Abs. 5 VOB/B zu erreichen:
                                                                                  Mängelansprüchen beim VOB/B-
                                               Die VOB/B enthält eine für         Werkvertrag eine schriftliche Män-          – In Fällen mit kleinen Män-
                                          den Auftraggeber von der gesetz-        gelrüge dergestalt voraus, dass         geln: Versand der Mängelrüge als
                                          lichen Regelung des BGB abwei-          das Schriftformerfordernis bei          Schriftstück per Einschreiben/
                                          chende sehr vorteilhafte Regelung:      E-Mails nur gewahrt ist, wenn der       Rückschein oder als Fax-Schrei-
                                          Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B ist        Versender eine qualifizierte elek-      ben (wobei nach höchstrichter-
                                          der Auftragnehmer verpflichtet, alle    tronische Signatur verwendet.           licher Rechtsprechung sowohl der
                                          während der Gewährleistung auf-                                                 Rückschein als auch der Faxbe-
                                          tretenden Mängel zu beseitigen,         Bewertung                               richt nicht als Zugangsnachweis
                                          „wenn es der Auftraggeber vor Ab-       Die Entscheidung entspricht einer       ausreichen).
                                          lauf der Frist schriftlich verlangt“.   Entscheidung des OLG Frankfurt
                                          Der Anspruch auf Beseitigung der        vom 30.04.2015 (Az.: 4 U 269/11).            – In Fällen mit großer wirt-
                                          gerügten Mängel verjährt in zwei                                                schaftlicher Bedeutung sollte zur
                                          Jahren ab Zugang des schriftli-             Sie ist rechtlich unrichtig, denn   Sicherstellung des Zugangsnach-
                                          chen Verlangens der Mangelbe-           nach § 127 Abs. 2 BGB genügt zur        weises eine Übermittlung per Bo-
                                          seitigung.                              Wahrung der durch einen Vertrag         ten oder sogar Gerichtsvollzieher
                                                                                  bestimmten schriftlichen Form, so-      erfolgen (oder eine Abfrage des
                                              § 13 Abs. 5 VOB/B regelt also       weit nicht ein anderer Wille – für      Zugangs durch eine beteiligte Per-
                                          zwei Aspekte: die Voraussetzun-         welchen hier Anhaltspunkte feh-         son, die hierüber ein Protokoll fer-
                                          gen zum einen für eine wirksame         len – anzunehmen ist, die tele-         tigt, so dass diese Person später
                                          Mängelrüge, zum anderen für die         kommunikative Übermittlung. Da-         als Zeuge benannt werden kann,
                                          Ingangsetzung einer besonderen          zu reicht eine einfache E-Mail aus.     wobei das Protokoll als „Gedächt-
                                          zweijährigen Verjährungsfrist.                                                  nisstütze“ dienen könnte).        n
9

    Gemeinsam mit der Architek-
tenkammer Baden-Württemberg,
                                       haltlich besseren Planung, Steue-
                                       rung und Ausführung von Projek-
                                                                             ml        mitteilung

Kammergruppen Heidelberg und           ten führen werden. Dennoch
Mannheim, hatte MELCHERS SE-           müssten sich ihnen alle Architek-     Architektentag 2016
MINARE Anfang März zum Archi-          ten stellen. Nach dieser Betrach-
tektentag 2016 mit dem Thema           tung aus Architektensicht infor-
„Architektenrecht im Wandel –          mierten die Rechtsanwälte Wel-
Was Architekten jetzt wissen müs-      lensiek und Scharfenberg über
sen“ eingeladen. Nach der Begrü-       die rechtlichen Aspekte von BIM.
ßung der zahlreich erschienenen        Sie legten dar, dass durch BIM
Architekten, Ingenieure und Ver-       zwar auch einige neue rechtliche
treter der (öffentlichen) Auftrag-     Fragen insbesondere im Bereich
geber durch den Vorsitzenden der       der Zusammenarbeit der Beteilig-
Architektenkammer Baden-Würt-          ten sowie der Haftung aufgewor-
temberg, Kammergruppe Heidel-          fen werden, dass grundsätzlich
berg, Herrn van der Velden-Volk-       aber die bekannten rechtlichen
mann, und Rechtsanwalt Wellen-         Instrumente zur Vertragsgestal-
siek von MELCHERS gab Herr Prof.       tung und Konfliktlösung auch bei
Hofrichter vom renommierten            BIM anwendbar bleiben und sich
Architekturbüro sander.hofrichter      auch HOAI und BIM nicht gegen-
architekten GmbH einen Über-           seitig ausschließen. Rechtsan-
blick über die aktuellen Heraus-       walt Scharfenberg setzte anhand
forderungen, denen sich Architek-      zahlreicher Beispiele aus der Pra-
turbüros bei der integralen Pla-       xis die juristische Information mit
nung, Generalplanung und dem           einem Vortrag zu den rechtlichen
Building Information Modeling          Fallstricken bei der Vereinbarung     Abschluss des Seminars erläu-       angesprochenen Themen und die
(„BIM“) stellen müssen. Er machte      des Architektenhonorars fort.         terte.                              Vertreter der Architektenkammer
deutlich, dass alle Beteiligten noch   Direkt praxisrelevant waren auch                                          und von MELCHERS waren sich
ganz am Anfang dieser Prozesse         die wichtigsten Gerichtsentschei-         Die lebhaften Diskussionen      einig, dass diese gemeinsame
stehen und zukünftig erst noch zu      dungen zum Architektenrecht aus       im Anschluss an die einzelnen       Veranstaltung fortgeführt werden
bewerten ist, ob diese Planungs-       den letzten beiden Jahren, die        Vorträge und in den Pausen be-      soll.                          n
instrumente wirklich zu einer in-      Rechtsanwalt Wellensiek zum           legten die große Aktualität der

                                                                             ml        mitteilung

                                                                             Fachanwaltszulassung von
                                                                             Rechtsanwalt Patrick Senger

                                                                                  Aufgrund nachgewiesener be-         Herr Senger ist seit 2011 für
                                                                             sonderer theoretischer Kennt-       MELCHERS im Bereich des Han-
                                                                             nisse und praktischer Erfahrun-     dels- und Gesellschaftsrechts tä-
                                                                             gen wurde Herrn Senger im Feb-      tig. Zu seinen Tätigkeitsschwer-
                                                                             ruar 2016 durch die zuständige      punkten gehört die umfassende
                                                                             Rechtsanwaltskammer die Befug-      Beratung bei der Gründung von
                                                                             nis verliehen, den Titel „Fachan-   Gesellschaften, in allen laufenden
                                                                             walt für Handels- und Gesell-       Angelegenheiten (Corporate House-
                                                                             schaftsrecht“ zu führen. Wir gra-   keeping), im Rahmen von Unter-
                                                                             tulieren Herrn Senger hierzu und    nehmenstransaktionen und Um-
                                                                             freuen uns, dass MELCHERS kanz-     wandlungsmaßnahmen sowie im
                                                                             leiweit nunmehr über insgesamt      Bereich des nationalen und inter-
                                                                             vier Fachanwälte für Handels- und   nationalen Vertriebsrechts.      n
                                                                             Gesellschaftsrecht verfügt.
10

                                          ml         VERSICHERUNGSRECHT                                                nicht verbrauchten Anteile des
                                                                                                                       Versicherungsbeitrags einbehalten

                                          06 Die rechtliche Stellung                                                   dürfe und (b) wem ein etwaiger
                                                                                                                       Erstattungsanspruch – entweder

                                          der Bank im Ratenschutz-Gruppen-                                             der Bank oder dem Kläger – zu-
                                                                                                                       stehe. Immerhin schloss sich das
                                          versicherungsverhältnis                                                      OLG der Ansicht des BGH (Urteil
                                                                                                                       vom 10.12.2014, Az.: IV ZR 289/13)
Sebastian Petrack
                                                                                                                       an, dass der Ausschluss des Kün-
s.petrack@melchers-law.com
                                              Ratenschutzversicherungen          fortige Erstattung jedoch ab und      digungsrechts wirksam sei. Ob hin-
                                          („RSV“), die auf Basis eines           erstattete dem Kläger erst nach       gegen die nicht verbrauchten An-
ist vor allem im Bereich des Gewerb-
                                          zwischen einer Bank und einem          Ablauf von drei Jahren den bis        teile erstattungsfähig sind, bleibt
lichen Rechtsschutzes sowie im Han-       Versicherer („VR“) bestehenden         dahin noch nicht verbrauchten         weiter höchstrichterlich ungeklärt.
dels- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu-   Gruppenversicherungsvertrags           Anteil des Versicherungsbeitrags,     Bei konsequenter Fortführung der
dem gehört das Versicherungsrecht zu
                                          („GVV“) von einem Kunden der           welcher geringer war, als der vom     Rechtsprechung des BGH müsste
den Schwerpunkten seiner Mandats-
betreuung.                                Bank geschlossen werden, indem         Kläger begehrte. Daraufhin erhob      der Anteil beim VR verbleiben
                                          der Kunde/Darlehensnehmer als          der Kläger erfolgreich Klage ge-      dürfen. Hiergegen spricht jedoch,
                                          versicherte Person („v. P.“) in den    gen die Bank auf Auszahlung des       dass mit dem Wegfall des Dar-
                                          GVV einbezogen wird, sind immer        ab dem Zeitpunkt der Kündigung        lehens der Versicherungsschutz
                                          wieder Gegenstand gerichtlicher        bis zum Ablauf von drei Jahren        obsolet wurde.
                                          Entscheidungen. Dabei ist es           noch nicht verbrauchten Versiche-
                                          zwecks Bestimmung der Rechte           rungsbeitrags. Hiergegen richtete     Fazit
                                          und Pflichten der Beteiligten es-      sich die Berufung der Bank.                Die Entscheidung bringt
                                          senziell, streng zwischen den in                                             Rechtssicherheit für Banken mit
                                          dieser Dreieckskonstellation be-       Entscheidung                          sich. Schließlich verdeutlicht sie
                                          stehenden drei Rechtsverhältnis-           Das OLG Düsseldorf entschied      sehr anschaulich, dass in dem
                                          sen (VR-Bank; Bank-v. P.; v. P.-VR)    entgegen der ersten Instanz, dass     treuhänderisch geprägten Rechts-
                                          zu unterscheiden.                      der Kläger keinen Anspruch ge-        verhältnis zwischen Bank und v. P.
                                                                                 gen die Bank auf Zahlung des          die Bank – in der Regel, jedoch
                                               Welche Rechte und Pflichten       begehrten Versicherungsbeitrags       abhängig von der jeweiligen ver-
                                          die Bank im Verhältnis zur v. P. –     habe. Die Entscheidung beruht auf     traglichen Ausgestaltung – ledig-
                                          d. h. Darlehensnehmer – treffen,       zwei wesentlichen Erkenntnissen:      lich als Informations- und Leis-
                                          war Gegenstand einer Berufungs-                                              tungsmittler fungiert. Dement-
                                          entscheidung des OLG Düsseldorf            Zum einen bestehe zwischen        sprechend kann sie auch nicht
                                          vom 04.12.2015 (Az.: I-7 U 140/14).    der Bank und dem Kläger kein          Adressat eines Rückzahlungsbe-
                                                                                 Versicherungsrechtsverhältnis.        gehrens der v. P. sein. Die recht-
                                          Sachverhalt                            Insoweit sei die Bank – im Gegen-     liche Trennung der Verhältnisse
                                               Mit der Berufung setzte sich      satz zum VR – nicht verpflichtet,     bewahrt sie vor einer Inanspruch-
                                          die Bank gegen ein erstinstanz-        Versicherungsbeiträge zurückzu-       nahme wegen spezifischen, aus-
                                          liches Urteil zur Wehr, durch das      zahlen.                               schließlich den VR treffenden
                                          sie verurteilt wurde, einen Teil des                                         Pflichten. Dies sollte bei der Ge-
                                          vom klagenden Darlehensnehmer              Zum anderen bestehe zwi-          staltung von GVV stets bedacht
                                          („Kläger“) gezahlten Versicherungs-    schen der Bank und der v. P. ein      und fokussiert werden.          n
                                          beitrags auszuzahlen. Die der RSV      Treuhandverhältnis. Hieraus re-
                                          zugrunde liegenden Allgemeinen         sultiere die Pflicht, Informationen
                                          Versicherungsbedingungen sahen         und Erklärungen der v. P., wie
                                          vor, dass der Kläger den Versiche-     vorliegend die Kündigungserklä-
                                          rungsschutz erstmals nach drei         rung, an den VR weiterzuleiten.
                                          Jahren kündigen kann.                  Sofern die Bank diese – wie hier –
                                                                                 ordnungsgemäß weiterleite, ma-
                                              Nach circa 1,5 Jahren tilgte       che sie sich nicht schadenser-
                                          der Kläger das Darlehen vorzeitig,     satzpflichtig.
                                          kündigte die RSV und verlangte
                                          vom VR, den bis dato nicht ver-        Bewertung
                                          brauchten Teil des Versicherungs-          Leider musste sich das OLG
                                          beitrags zurückzuzahlen. Hierüber      nicht zu den Fragen äußern, (a)
                                          informierte die Bank den VR un-        ob der VR trotz temporärem Aus-
                                          verzüglich. Der VR lehnte eine so-     schluss des Kündigungsrechts die
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ml         VERTRIEBSKARTELLRECHT                                              habe. Ein weiterer Grund für das
                                                                              Amazon-Verbot könnte das je-

07 Verbot des Vertriebs über                                                  weilige Produktimage sein, wenn
                                                                              dieses eine hohe Produktqualität
                                                                              signalisiere.
Amazon, idealo etc.
                                                                                  Das Verbot der Nutzung von
     Hersteller von hochwertigen        tations- und Serviceniveau auf-       Preissuchmaschinen (z. B. idealo.
                                                                              de, ladenzeile.de) ist hingegen
                                                                                                                    Patrick Senger
Markenprodukten stehen stets vor        rechtzuerhalten.
                                                                                                                    p.senger@melchers-law.com
dem Problem, inwieweit sie ihren                                              nicht zulässig, da der Konsument
Händlern Einschränkungen bzw.                Im Rahmen eines solchen          über derartige Seiten lediglich auf
Vorgaben in Bezug auf den Ver-          Vertriebssystems machte die Be-       den eigenen Webshop des jewei-        berät nationale und internationale
trieb machen können. Die recht-         klagte die Belieferung der Kläge-     ligen Händlers weitergeleitet wird.   Mandanten gerichtlich und außerge-
liche Schranke stellt hier das          rin, eine Betreiberin eines Online-                                         richtlich in allen Bereichen des Un-
                                                                                                                    ternehmens- bzw. Gesellschaftsrechts.
deutsche bzw. europäische Kar-          Versandhandels für Sportartikel/-     Fazit
                                                                                                                    Hierbei bilden insbesondere das GmbH-
tellrecht dar. Die sog. Kernbe-         bekleidung, davon abhängig, dass          Die Auffassung des OLG            sowie das Vertriebsrecht die Interes-
schränkungen (z. B. Preisvorgaben       diese sich verpflichtet, die Ver-     Frankfurt am Main, wonach der         senschwerpunkte von Herrn Rechts-
                                                                              Vertrieb über Internetplattformen     anwalt Senger.
und generelles Verbot des Inter-        tragsprodukte nicht über (1) die
netvertriebs) sind per se unzu-         Verkaufsplattform Amazon und (2)      unter bestimmten Umständen
lässig. Die Einrichtung eines eige-     bestimmte Preissuchmaschinen          untersagt werden kann, ist für
nen Webshops darf der Hersteller        anzubieten bzw. zu bewerben.          die Hersteller von hochwertigen
nicht verbieten; gestalterische Vor-                                          Markenprodukten sehr erfreulich.
gaben (z. B. hinsichtlich Präsen-           Nachdem das Landgericht           Danach ist es möglich, den Händ-
tation, Beratung, Helpdesk) sind        erstinstanzlich beide Verbote we-     ler zu verpflichten, sich auch im
hingegen grds. zulässig. Höchst-        gen Verstoßes gegen §§ 1 und 20       Rahmen des Onlinevertriebs an
richterlich nicht geklärt ist bis-      GWB für kartellrechtswidrig be-       bestimmte qualitative Präsenta-
lang die Zulässigkeit von Klauseln,     funden hat, änderte das OLG die       tionsvorgaben halten zu müssen.
die dem Händler den Vertrieb            Entscheidung teilweise ab. Die        Allerdings ist zu beachten, dass
über Internetverkaufsplattformen        Untersagung des Verkaufs über         gegen das Urteil Revision beim
(Amazon, ebay, etc.) und Preis-         Amazon erachtete es für rechtmä-      BGH (Az.: KZR 3/16) eingelegt
suchmaschinen untersagt. Am             ßig. Lediglich in Bezug auf das       wurde, so dass der BGH die Ent-
21.12.2015 entschied das OLG            Verbot der Nutzung von Preis-         scheidung des OLG Frankfurt am
Frankfurt am Main (Az.: 11 U            suchmaschinen bestätigte das OLG      Main also noch „kippen“ kann.
84/14) über die kartellrechtliche       das Urteil des Landgerichts.          Mithin sollte bei der Gestaltung
Wirksamkeit des Verbots, die Ver-                                             von Vertriebssystemen hinsicht-
tragsware über Amazon zu ver-                Im Wesentlichen begründete       lich des speziellen Falls des
kaufen und über Preissuchma-            das OLG die Zulässigkeit des          Amazon-Verbots erst die Ent-
schinen anzubieten.                     Amazon-Verbots im Rahmen des          scheidung des BGH abgewartet
                                        selektiven Vertriebssystems damit,    werden.                         n
Entscheidung                            dass der Umfang der Produktpa-
     Die Beklagte, ein 1898 ge-         lette der Beklagten (mehrere hun-
gründetes deutsches Traditions-         dert Rucksackmodelle in unter-
unternehmen und Hersteller von          schiedlicher Gestalt, Größe und
hochwertigen Funktionsrucksä-           technischer Ausstattung für un-
cken, betreibt ein qualitatives se-     terschiedlichste Anwendungen)
lektives Vertriebssystem. Selektive     eine fundierte Beratung des Kon-
Vertriebssysteme sind dadurch ge-       sumenten zwecks Wahl des
kennzeichnet, dass ein Hersteller       bestgeeigneten Modells praktisch
den Vertrieb nur über ausgewähl-        zwingend erfordert. Eine solche
te, vertraglich gebundene Händ-         individuelle Beratung inkl. Ein-
ler zulässt. In der Regel erfolgt die   richtung eines qualifizierten On-
Auswahl anhand qualitativer Kri-        line-Helpdesks könne in keinem
terien (fachliche Qualifikation des     Fall im Rahmen eines Amazon-
Händlers/Verkaufspersonals, Be-         Händlershops gewährleistet wer-
schaffenheit der Verkaufsfläche         den, da der jeweilige Händler –
etc.). Die Händler werden ver-          im Gegensatz zu seinem eigenen
pflichtet, ein bestimmtes Präsen-       Webshop – dort nur wenig bis gar
                                        keinen gestalterischen Spielraum
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ml         Veranstaltungen

Außenwirtschaftsrecht/Exportkontrollrecht
     Am 15. Juli 2016 findet in         Inhaltlich werden die exportkon-       chenden straf- und zivilrechtlichen
Frankfurt am Main ein Seminar der       trollrechtlichen Pflichten des Un-     Haftungsrisiken thematisiert. Die-
renommierten Frankfurt School of        ternehmens nach deutschem, eu-         ses im Rahmen des Zertifikatsstu-     Impressum
Finance and Management zum              ropäischem und US-amerikani-           diengangs „Certified Compliance
Thema Außenwirtschaftsrecht/Ex-         schem Recht, die Anforderungen         Professional (CCP)“ gehaltene Se-     HERAUSGEBER
portkontrollrecht statt. Referent bei   an die betriebliche Compliance-        minar kann über den Veranstalter      Melchers Rechtsanwälte
dieser praxisnahen Veranstaltung        Organisation und den Ausfuhrver-       auch separat gebucht werden. n        Partnerschaftsgesellschaft mbB
ist Herr Rechtsanwalt Dr. Vinnen.       antwortlichen sowie die weitrei-                                             Sitz Heidelberg
                                                                                                                     Amtsgericht Mannheim PR 700195

                                        Termin:           Freitag, 15.07.2016, 10.00 - 18.00 Uhr                     CHEFREDAKTION
                                                                                                                     Dr. Ilona Renke
                                        Ort:              Frankfurt am Main                                          i.renke@melchers-law.com

                                                                                                                     KONZEPTION UND GESTALTUNG
                                        Veranstalter:     Frankfurt School of Finance and Management
                                                                                                                     CT Medienberatung, Wiesloch
                                                                                                                     bfw tailormade communication
                                        Referenten:       RA Dr. Bodo Vinnen
                                                                                                                     GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße

                                        Info:             www.frankfurt-school.de                                    ERSCHEINUNGSWEISE
                                                                                                                     4 Ausgaben pro Jahr

                                                                                                                     NACHBESTELLUNGEN
                                                                                                                     newsletter@melchers-law.com

                                                                                                                     STANDORTE UND KONTAKT
                                                                                                                     HEIDELBERG

ml         Privat                       jenseits des Schreibtischs Zeit mit-
                                        einander verbringen. In diesem
                                                                               spektakulärer Sturzeinlage hatten
                                                                               alle großen Spaß. Spätestens beim
                                                                                                                     Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg
                                                                                                                     T +49-(0)6221-18 50-0
                                                                                                                     F +49-(0)6221-18 50-1 00
                                        Sinne trafen sich auch dieses Jahr     Abendprogramm mit zünftigem           E heidelberg@melchers-law.com
Skiwochenende                           wieder über 20 Mitarbeiter von         Après-Ski, Pferdeschlittenfahrt und

in Obertauern                           MELCHERS und FALK & Co zum
                                        traditionellen gemeinsamen Ski-
                                                                               allerlei Genüssen der österreichi-
                                                                               schen Küche waren auch die Kol-
                                                                                                                     BERLIN
                                                                                                                     Katharinenstraße 8, 10711 Berlin
                                        wochenende. Herrlicher Sonnen-         legen, die zum ersten Mal dabei       T +49-(0)30-3 10 13 99-0
    Die Zusammenarbeit in inter-        schein und wunderbarer Neu-            waren, bestens in die bunte Trup-     F +49-(0)30-3 10 13 99-10
                                                                                                                     E berlin@melchers-law.com
disziplinären Teams ist schon           schnee machten das Fahren auf          pe integriert. Es ist keine Frage,
immer ein Bestandteil der erfolg-       den Pisten des weitläufigen Ski-       dass es auch 2017 wieder ein Ski-
                                                                                                                     FRANKFURT AM MAIN
reichen Tätigkeit von MELCHERS.         gebiets Obertauern zu einem ech-       wochenende geben wird.            n
                                                                                                                     Darmstädter Landstraße 108
Gemeinsames Arbeiten klappt             ten Vergnügen. Unabhängig vom
                                                                                                                     60598 Frankfurt/Main
umso besser, wenn Kollegen auch         skifahrerischen Können und manch                                             T +49-(0)69-6 53 00 06-0
                                                                                                                     F +49-(0)69-6 53 00 06-40
                                                                                                                     E frankfurt@melchers-law.com
                                                                                                                     www.melchers-law.com
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