Der Wasserturm im Winterkleid - Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - Stadt Ohrdruf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal Luisenthal Crawinkel Gräfenhain Wölfis Jahrgang 32 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 3 Der Wasserturm im Winterkleid
Thüringer Waldbote -2- Nr. 3/2022 Telefonnummern und Sprechzeiten Stadt Ohrdruf Termine im Rathaus und in der Stadtwirtschaft Ohrdruf sind nach telefonischer Terminvereinbarung ab 01.03.2021 möglich. Online-Terminvergabe für Anliegen im Einwohnermeldeamt: www.etermin.net/StadtverwaltungOhrdruf Telefonnummern Stadt Ohrdruf Zentrale .....................................................330-0 / Fax:313-634 Pass- und Meldewesen Sekretariat des Bürgermeisters ....................................330-101 Ute Christ ....................................................................330-240 Leiterin Hauptamt, zentrale Steuerung, Organisation, Gudrun Reinhardt .........................................................330-174 Soziales Standesamt Julia Hafemann .............................................................330-200 Kerstin Dippel ...............................................................330-231 Leiterin Amt für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus Sachgebiet Soziales, Verwaltung der Kindergärten Jennyfer Klippstein .......................................................330-600 Cornelia Jentsch ...........................................................330-211 Museum und Archiv im Schloss Ehrenstein Kindergartenanmeldungen und -gebühren Sebastian Faulstich ......................................................311-438 Angelika Klimt ............................................................. 330-201 Leiter Amt für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Leiterin Finanzverwaltung, Beteiligungen und Controlling Ricardo Pawlick ............................................................330-700 Marina Poschwald ........................................................330-300 Städtische Hochbaumaßnahmen Steuererhebung, Stadt Petra Euchler ................................................................330-202 Sabrina Jasch ...............................................................330-191 Städtische Tiefbaumaßnahmen Stadtkasse, Forderungsverwaltung Heike Burandt ...............................................................330-170 Baumschutzangelegenheiten Sandra Oschmann........................................................330-192 Petra Schaller ............................................................. 330-171 Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und Friedhofsangelegenheiten Gebäudemanagement Melanie Uschmann .......................................................330-172 Kerstin Stegner .............................................................330-400 Goldberghalle/Stadion Leiterin Amt für Ordnung und Sicherheit René Eisentraut/Marko Fischer ................... 309-797 / 317-785 Nicole Schulz ................................................................330-500 Städtischer Friedhof .....................................................402-848 Internet: www.ohrdruf.de Sprech- und Öffnungszeiten Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf Schiedsfrau der Stadt Ohrdruf Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf mit den OT Crawinkel und Gräfenhain E-Mail: poststelle@ohrdruf.de Ute Palm Montag ......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Mobil: ............................................................ 0151 16 73 03 95 Dienstag ...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr E-Mail: schiedsperson@ohrdruf.de Mittwoch .............................................................. geschlossen Donnerstag .................... 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Schiedsmann des OT Wölfis Freitag .......................................................... 09.00 - 11.00 Uhr Danny Fischer Mobil: ..............................................................0174 95 17 24 0 Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf E-Mail: kontakt@dannyfischer.com Suhler Straße 12 c, 99885 Ohrdruf E-Mail: information@ohrdruf-sw.de Naturpark- und Touristinformation und Stadtbibliothek Telefon: .......................................................... 03624 36 90 0-0 Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf Dienstag: .................. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Montag - Freitag .......................................... 10.00 - 16.00 Uhr Freitag: ......................................................... 07.30 - 12.00 Uhr Telefon: ........................................................03624 317 00 100 Bauhof, Suhler Str. 12 c .................................03624 369 00 11 E-Mail: Touristinformation: information@ohrdruf.de Jugend-Kultur-Vereinszentrum Stadtbibliothek: bibliothek@ohrdruf.de Schlossplatz 2, 99885 Ohrdruf René Willing / Nico Walter Telefon: ............................................................03624 40 28 66 E-Mail: jugendzentrum-netzwerk@ohrdruf.de Ihr direkter Draht zur Meldung von Mängeln im Stadtbild von Ohrdruf und den Ortsteilen: stadtkuemmerer@ohrdruf.de Museen in Ohrdruf Museum Schloss Ehrenstein Ohrdruf Dorfmuseum Gräfenhain-Nauendorf Telefonische Auskünfte erhalten Sie Hauptstraße 39, 99887 Nauendorf unter Telefon .....................................................03624 31 14 38 Mobil: ........................................................... 0176 31 11 71 90 Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Technisches Denkmal Tobiashammer Der Tobiashammer ist auf Grund notwendiger Sanierungsar- Heimatmuseum Wölfis beiten bis auf weiteres geschlossen. Markbrunnenstr. 2, 99885 Ohrdruf OT Wölfis Telefon ........................... 03624 40 27 92 oder 03624 31 79 49 Telefon: ........................................................... 03624 31 31 23 bzw. tobiashammer@ohrdruf.de Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Museum „Alte Mühle“ Crawinkel Bahnhofstrasse 10, 99885 Ohrdruf, OT Crawinkel Telefon: ......................................................... 03624 40 89 053 Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Thüringer Waldbote -3- Nr. 3/2022 Kreis- und Landesbehörden Landratsamt Gotha Revier 06 Georgenthal 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Revierleiter Herr Hopf Zentrale ................................................................. 03621 214-0 Mobil: ............................................ 0172 25 98 16 3 Thüringer Forstamt Finsterbergen Revier 07 Finsterbergen Friedrichrodaer Weg 3, 99894 Friedrichroda, Revierleiter Herr Faust Ortsteil Finsterbergen Mobil: .............................................0172 34 80 15 2 Telefon/Fax: ......................................................... 03623 36 25 0 Revier 12 Saukopf Zuständige Revierleiter: Revierleiter Herr Jürgen Schorcht Stadtwald Ohrdruf Mobil: ............................................ 0172 34 80 14 7 Revierleiter Herr Bock .................. 0162 96 80 46 7 Revier 01 Gräfenroda Meldung und Beseitigung von Wildunfällen sowie Wildschaden- Revierleiter Herr Enke sprotokolle für die Versicherung Mo. - Fr. 07.00 - 15.30 Uhr im Mobil ............................................ 0172 34 80 14 6 Forstamt Finsterbergen außerhalb der normalen Dienstzeit des Forstamtes von den o. a. Revierleitern (soweit keine Rufbereit- Revier 03 Crawinkel schaft ausgelöst ist). Revierleiter Herr Große Rechte und Pflichten der Jagdpächter werden dadurch nicht berührt. Mobil ............................................. 0172 34 80 14 8 Landespolizei Thüringen Revier 04 Luisenthal Polizeiinspektion Gotha Revierleiterin Frau Lilli Mette Schubertstraße 6, 99867 Gotha ............................... 036 21 780 Mobil: ............................................ 0172 24 43 59 1 Kontaktbereichsbeamte ..................................... 03624 30 89 89 im Rathaus Ohrdruf Revier 05 Neues Haus Sprechzeiten Revierleiter Herr Dubetz Di .................................................................... 13.00 - 16.00 Uhr Mobil ............................................. 0172 34 80 15 0 Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung. Wichtige Notrufnummern Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst ........ 112 TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im Auftrag der TEAG) Notruf Polizei ................................................. 110 Störungsdienst Strom ........... 0800 686-1166 (24h) Rettungsleitstelle Gasversorgung: des Landkreises Gotha ................ 03621 36 55 0 Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, Polizeiinspektion ................................. 03621 780 99880 Hörsel, OT Fröttstädt ................03622 621-6 Giftinformationszentrale Erfurt ... 0361 73 07 30 Wasser/Abwasser Bereitschaftsdienst .....................03624 31 70 33 3 Kampfmittelbergungsdienst ........ 0361 49 30 60 Tauber Delaborierung GmbH, Beratung zu erzieherischen Hilfen / In der Hochstedter Ecke 2 Sorge- und Umgangsregelung Jugendamt Gotha ..........................03621 21 43 01 Gebietsschornsteinfeger: Hendrik Hoppe, Im Stocken 10, 98716 Geraberg Beratung für Frauen Telefon: ......................................... 03677 20 68 95 bei häuslicher Gewalt oder Mobil .................................... 0172 34 90 86 4 (seelisch und/oder körperlich)/ in schwierigen Lebenssituationen / Stromversorgung: Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zu Stalking TEAG Thüringer Energie AG Frauenhaus Gotha .........................03621 40 32 09 Kundenservice ..............................03641 817-1111 Notruftelefon ................................. 0171 17 21 44 1 Entsorgung Wertstoffhof: Ohrdruf, Suhler Straße 7 b Telefon: ............................................................................................................................... 03624 31 38 74 Annahmezeiten: Schadstoffannahme: Di - Fr ......................................... 10.00 - 18.00 Uhr aus Haushaltungen durch das Schadstoffmobil: Sa .............................................. 08.00 - 14.00 Uhr jeden Dienstag im Wertstoffhof von 15.00-18.00 Uhr Kreismülldeponie: Öffnungszeiten: OT Wipperoda, An der Hardt 1, 99887 Georgenthal Mo - Fr 08.00-16.00 Uhr und Telefon: ......................................... 036253 31 12 9 jeden 1. Samstag im Monat von 08.00-12.00 Uhr
Thüringer Waldbote -4- Nr. 3/2022 Wohnen in Ohrdruf Wohnungsverwaltung Stadtwirtschaft Ohrdruf, Wohnungsbaugenossenschaft Ohrdruf e. G. Suhler Straße 12c, 99885 Ohrdruf, Ohrdruf, Südstraße 18 ........................................03624 31 37 25 Sprechzeiten analog siehe Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf Sprechstunden: Dienstag ................................15.00 - 18.00 Uhr Soziale Dienste Familienhebammensprechstunde in Ohrdruf AWO Seniorenpark „An den drei Teichen“ Beratungsstelle Ohrdruf Arnstädter Straße 34, 99885 Ohrdruf Zimmerstr. 3 Telefon: ........................................................... 03624 31 82 50 dienstags ........................................... 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Vorsitzender des AWO Ortsvereines Ohrdruf (Ehrenamt) Weißer Ring e. V. Michael Klippstein PF 100112, 99851 Gotha Schrammstraße 1, 99885 Ohrdruf .................. 03624 31 89 18 Telefon: ........................................................... 0361 34 64 646 Ambulante Pflege der Johanniter Unfallhilfe SHG Freundeskreis Ohrdruf für Suchtkranke & Angehörige Ansprechpartner: Alexandra Hähner, Ansprechpartner: Petra und Frank Wahl Hohenkirchener Straße 3, 99885 Ohrdruf Vollrathstr. 3, 99885 Ohrdruf Telefon: ........................................................... 03624 31 37 48 Internet: www.freundeskreise-sucht-thueringen.de ......................................................................... 036205 91 47 6 Ambulante Pflege der Diakonie Telefon: ........................................................... 03621 7337990 Psychosoziale Beratung Zimmer 16 , Telefon: ....................................... 03622 2078596 Verband der Behinderten Kreisverband Gotha e. V. Damaschkestr. 33, 99867 Gotha Deutsche Rentenversicherung Telefon ............................................................. 03621 40 80 80 Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag Fax: ................................................................. 03621 40 80 81 im Monat .........................................................13.00-17.30 Uhr Zimmer 16 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Ohrdruf Telefon: ........................................................... 0174 91 77 43 1 Beatrix Thuns, Südstr. 25, 99885 Ohrdruf Mobil: ..............................................................0172 26 96 47 6 Seniorenbetreuung VAMED Senioren- und Pflegeheim Ohrdruf Bergwacht Ohrdruf Ansprechpartner: Jane Schrödter Mobil: ........................................................... 0173 74 88 09 21 Bahnhofstraße 7, 99885 Ohrdruf Telefon: .............................................................. 03624 32 81 0 Religionsgemeinschaften Evang.-Luth. Kirchengemeindeverband Neuapostolische Kirche Ohrdruf und Luisenthal Hohenlohestraße 8 im Innenhof, 99885 Ohrdruf Pfarramt Ohrdruf, Kirchstraße 20, 99885 Ohrdruf Telefon .................................................................03624 30 74 24 Pfarrerin Gundula Bomm Gottesdienste: Telefon ................................................................03624 31 35 36 Die Gottesdienste variieren wegen Corona: bitte den Aushang im Sprech- und Öffnungszeiten Pfarramt Ohrdruf Kirchenfenster beachten. Sprechzeit: ....................................................................... nach Vereinbarung Sprechstunde in Luisenthal: Jehovas Zeugen ....................................................................... nach Vereinbarung Königreichssaal, Jehovas Zeugen, Auf der Schwemme 13, E-Mail: pfarramt@ohrdruf-evangelisch.de 99885 Ohrdruf OT Wölfis Internet: www.ohrdruf-luisenthal.de Freier Zutritt, keine Kollekte Weitere Information: www. jw.org Sozialladen MannaManna, Bahnhofstraße 14 Telefon ................................................................03624 30 87 77 Gottesdienstzeiten der Zeugen Jehovas Zusammenkunft am Wochenende Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde Sonntag .......................................................................10.00 Uhr Crawinkel-Wölfis Zusammenkunft unter der Woche Karl-Marx-Str. 12, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel Donnerstag ..................................................................19.00 Uhr Pfarrer Ralf Kühlwetter-Uhle (Dienste noch bis 28.02.2022) Gottesdienste und Göttliche Liturgien des Telefon ............................................................... 036255 8 02 85 griechisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Altenbergen bzw. Pfarramt: ................................................. 0151 28 37 97 39 Nicolaus-Brückner-Str. 20a, 99887 Georgenthal OT Altenbergen E-Mail: crawinkel@suptur.de Telefon .................................................................036253 25 14 2 Sonn- und Feiertage: Landeskirchliche Gemeinschaft Ohrdruf, Vollrathstraße 3 Morgengottesdienst: ..................................................... 9.00 Uhr freitags: ............................... 18.45 Uhr Posaunenübungsstunde Göttliche Liturgie im Anschluss:........................10.00 - 11.45 Uhr Gottesdienste: Katholische Filialgemeinde St. Petrus Ohrdruf: Morgengottesdienst: Mo - Sa: ......................6.00 Uhr Telefon über Pfarrbüro Gotha: ..............................03621 36 43 0 Mittaggottesdienst: Mo - Sa: ....................12.00 Uhr E-Mail: info@katholische-kirche-gotha.de Abendgottesdienst: Mo - So: ....................17.00 Uhr Internet: www.katholische-kirche-gotha.de Gottesdienst Ohrdruf: Nachtgottesdienst: Mo - Fr: .....................20.00 Uhr Lindenaustr. 44, 99885 Ohrdruf, Eingang Körntalstr. jeden Samstag: ............................................................17.30 Uhr Weitere Termine und Veranstaltungen sind im Schaukasten ne- ben dem Eingang in der Körntalstraße zu entnehmen.
Thüringer Waldbote -5- Nr. 3/2022 Beiträge für den Waldboten an: waldbote@ohrdruf.de Allen Artikeln, die uns zur Veröffentlichung übersandt werden, muss eine Erklärung nach der Daten- schutzgrundverordnung beigefügt sein und jeder Text mit dem Namen des Verfassers versehen sein. Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Mittwoch, den 23.02.2022 Freitag, den 04.03.2022 Donnerstag, 24.02.2022 Bereitschaftsdienste Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda Freitag, 25.02.2022 St. Georg-Apotheke, Karl-Ernst-Str. 2, 99887 Georgenthal Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Samstag, 26.02.2022 Kassenärztlichen Vereinigungen Hof-Apotheke, Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda Sonntag, 27.02.2022 Schloß-Apotheke, Marktstraße 4, 99885 Ohrdruf Montag, 28.02.2022 Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen Dienstag, 01.03.2022 Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf Mittwoch, 02.03.2022 Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen Donnerstag, 03.03.2022 Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen Freitag, 04.03.2022 Apotheke Ibenhain, Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen So funktioniert’s Samstag, 05.03.2022 Berg-Apotheke, Lauchagrundstr. 6, 99891 Bad Tabarz Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe Sonntag, 06.03.2022 benötigen und zum Beispiel nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116 117. Sonntag, 06.03.2022 Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden. Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880 Hörsel, OT Mechterstädt Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet - je nach Organisation des Dienstes direkt zu ei- Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08:00 Uhr nem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leit- und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. stelle. Dort erhalten Sie in jedem Fall schnell und unkompliziert die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen. Der ärztliche Bereitschafts- dienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Schießwarnung 04/2022 Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung Der Anruf der 116 117 ist für Sie kostenfrei. Die Kosten der Be- für den Standortübungsplatz „OHRDRUF“ handlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Kranken- Monat: Februar - März (21.02.2021 - 06.03.2021) kassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt). Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte den Ret- 1. An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜb- tungsdienst unter der Notrufnummer 112! Pl „Ohrdruf“ geschossen, gesprengt und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Zahnärztliche Bereitschaftsdienst hat sich dem Ärztlichen Tag Datum Sperrzeit Gesperrte Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ange- Pachtflächen schlossen und ist nun ebenfalls unter der bundesweiten kosten- 08. KW freien Notrufnummer: 116 117 Montag 21.02.2021 07:00 - 16:30 erreichbar. Dienstag 22.02.2021 07:00 - 16:30 Mittwoch 23.02.2021 07:00 - 16:30 Donnerstag 24.02.2021 07:00 - 16:30 Apothekennotdienst Freitag 25.02.2021 07:00 - 12:30 Freitag, 18.02.2022 Samstag 26.02.2021 Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen Sonntag 27.02.2021 Samstag, 19.02.2022 09. KW Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen Montag 28.02.2021 07:00 - 16:30 Sonntag, 20.02.2022 Dienstag 01.03.2021 07:00 - 16:30 Apotheke Ibenhain, Mittwoch 02.03.2021 07:00 - 16:30 Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen Montag 21.02.2022 Donnerstag 03.03.2021 07:00 - 16:30 Berg-Apotheke, Lauchagrundstr. 6, 99891 Bad Tabarz Freitag 04.03.2021 07:00 - 12:30 Dienstag, 22.02.2022 Samstag 05.03.2021 Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz Sonntag 06.03.2021 Dienstag, 22.02.2022 Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880 Hörsel, OT Mechterstädt Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch auf- Mittwoch, 23.02.2022 gezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den Markt-Apotheke, Bremer Str. 1, 99880 Waltershausen Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.
Thüringer Waldbote -6- Nr. 3/2022 Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Be- (GVBl. S. 561) beschließt der Stadtrat der Stadt Ohrdruf treten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanla- Leit- und Kontrollstelle verboten. ge - ehemalige Mülldeponie“ in der Flur 23 der Gemarkung 2. Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Ohrdruf, 4737/1, 4737/2, 4737/3, 4738/1, 4738/2, 4738/3, Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich! 4738/4, 4739, 4740, 4741, 4742, 4743, 4744 (Teilstück), Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und 4745 (Teilstück), 4752 bestehend aus der Planzeichnung mit bewegliche Schranken kenntlich gemacht! integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Teil A, den Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperr- textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung Teil C, dem zeiten hinaus geschlossen gehalten. Umweltbericht, dem Grünordnungsplan, dem Bestandsplan zum GOP, der FFH- und SPA Erheblichkeitsabschätzung von 3. Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie Oktober 2020, der floristischen Bestandsaufnahme von Au- das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken gust 2021 und der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Muniti- von August 2021 als Satzung. onsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt! Der Geltungsbereich wird wie folgt beschrieben: Der Gel- VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFT- tungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Pho- FAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UN- tovoltaikanlage ehemalige Mülldeponie Ohrdruf“ umfasst ca. BELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE 7,7 ha. Seine genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORT- entnehmen. ÜBUNGSPLATZ. 02 Die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungspla- Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrpos- nes „Photovoltaikanlage - ehemalige Mülldeponie“ der Stadt ten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten. Ohrdruf 21.09.2021 wird gebilligt. 03 Der Bürgermeister wird beauftragt, für den vorhabenbezoge- im Auftrag nen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage - ehemalige Müllde- Doerner, Stabsfeldwebel ponie“ der Stadt Ohrdruf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Im Original gezeichnet Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der vorhaben- Aus der Stadt Ohrdruf bezogene Bebauungsplan „Photovoltaikanlage - ehemalige Mülldeponie“ mit der Begründung während der Öffnungszei- ten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt wer- den kann. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ............................................................................ 17 Gegenstimmen: ........................................................................ - Enthaltungen: ............................................................................ - Befangen: ................................................................................. - Beschluss-Nr.: 353/2021 Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet Beschlusstext Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf fasst den folgenden Beschluss: 1. die Billigung des Vorentwurfs der 3. Änderung des Bebau- ungsplans Wohngebiet „Auf dem Schinds“, Stand Novem- ber 2021, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht (vorerst allgemeine Aussagen) Beschlussübersicht 2. die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 3. Än- derung des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen ge- zur 25. Tagung des Stadtrates der Stadt Ohrdruf mäß § 3 Abs. 1 BauGB 3. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- (Legislaturperiode 2019 - 2024) am 25.11.2021 licher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die geän- Beschluss-Nr.: 351/2021 derten Planinhalte berührt werden, gem. § 4 Abs.1 BauGB Beschluss zum Durchführungsvertrag für das Vorhaben „Photo- durchzuführen voltaikanlage ehemalige Mülldeponie“ der Stadt Ohrdruf 4. Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich Beschlusstext bekanntzumachen Der Stadtrat beschließt den Durchführungsvertrag für das Vor- 5. Informationen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Um- haben „Photovoltaikanlage ehemalige Mülldeponie“ der Stadt weltprüfung gem. § 4 Abs.1 Satz1 BauGB abzufordern Ohrdruf zum Abschluss mit dem künftigen Vorhabensträger So- 6. die Unterlagen gem. § 4a Abs.4 BauGB ins Internet einzu- larpark Ohrdruf GmbH in der vorliegenden Fassung. stellen. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ............................................................................ 17 Ja-Stimmen: ............................................................................ 17 Gegenstimmen: ........................................................................ - Gegenstimmen: ........................................................................ - Enthaltungen: ............................................................................ - Enthaltungen: ............................................................................ - Befangen: ................................................................................. - Befangen: ................................................................................. - Beschluss-Nr.: 352/2021 Beschluss-Nr.: 354/2021 Abwägungs- und Satzungsbeschluss: Vorhabenbezogener Be- Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 bauungsplan „Photovoltaikanlage - ehemalige Mülldeponie“ der samt Anlagen Stadt Ohrdruf Beschlusstext Beschlusstext Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 samt ihrer 01 Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung Anlagen. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zu- Abstimmungsergebnis: letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 (BGBl. I, S. 1728) i. V. m. der Thüringer Bauordnung in der Gegenstimmen: ........................................................................ - Fassung der Bekanntmachung vom 13.03.2014 (GVBl. Enthaltungen: ............................................................................ - 2014, S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2020 Befangen: ................................................................................. -
Thüringer Waldbote -7- Nr. 3/2022 Antrags-Nr.: AN/003/2019-2024 - für den Bauhof einen Gewinn in Höhe von 177.802,82 € Antrag CDU-Fraktion - 1. Änderungsantrag zum Entwurf des - für den Forst einen Verlust in Höhe von 105.740,23 € Haushaltsplanes 2022 - Vermögenshaushalt Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wohnungswirtschaft in Beschlusstext Höhe von € 183.578,36 wird der Allgemeinen Rücklage der Stadt- Der Stadtrat möge daher beschließen: wirtschaft Ohrdruf zugeführt. Der Jahresgewinn des Betriebs- 01 Im Vermögenshaushalt wird im UA 02.63000 (Gemeindestra- zweiges Heizhaus in Höhe von € 65.338,55 wird der Allgemei- ßen) eine neue Ausgabe-HH-Stelle mit der Bezeichnung nen Rücklage zugeführt. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges „Wiesenstraße Planung“ eingerichtet und mit einer Summe Bauhof in Höhe von € 177.802,82 wird bis zum 31.12.2021 in von 50.000 Euro hinterlegt. den städtischen Haushalt zurückgeführt. Der Jahresverlust des 02 Die Deckung des Betrages erfolgt aus der HH-Stelle Betriebszweiges Forst in Höhe von € 105.740,23 wird auf neue 02.88000.932100 „Grundstücksankäufe allgemein“, die hier- Rechnung vorgetragen. für um 50.000 Euro reduziert wird. Die gemäß § 25 Abs. 3 Thür. EBV geforderten Unterlagen, wie Abstimmungsergebnis: Exemplar der Bilanz, des Jahresabschlusses einschließlich An- Ja-Stimmen: .............................................................................. 1 hang und Anlagennachweis, Lagebericht und Stellungnahme Gegenstimmen: ...................................................................... 14 des Werkausschusses, wurden ausgereicht. Enthaltungen: ............................................................................ 3 Abstimmungsergebnis: Befangen: ................................................................................. - Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Gegenstimmen: ........................................................................ - Antrags-Nr.: AN/004/2019-2024 Enthaltungen: ............................................................................ - Antrag CDU-Fraktion - 2. Änderungsantrag zum Entwurf des Befangen: ................................................................................. - Haushaltsplanes 2022 - Investitionsprogramm Beschlusstext Feststellung des Jahresabschlusses 2020 Der Stadtrat möge beschließen: der Stadtwirtschaft Ohrdruf 01 Im Investitionsprogramm wird im Unterabschnitt 63000 Ge- 1) meindestraßen die Wiesenstraße im Ortsteil Gräfenhain mit Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 357/2021 vom 25.11.2021 aufgenommen und mit 50.000 Euro im HH-Jahr 2022 hin- den Jahresabschluss 2020 wie folgt festgestellt: terlegt. Jahresgewinn: 320.979,50 € 02 Im Investitionsprogramm wird im Unterabschnitt 34000 Hei- mat und Kulturpflege die Schenke Gräfenhain aufgenommen 2) und im Jahr 2023 mit einem Betrag von 30.000 Euro veran- Der Jahresgewinn von 320.979,50 € wird gemäß Beschluss-Nr. schlagt. Die Deckung des Betrages erfolgt aus der Rückzah- 357/2021 vom 25.11.2021 wie folgt verrechnet: lung/Erstattung der 33.000 Euro, die von der Stadt Ohrdruf Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wohnungswirtschaft an den Wölfiser Heimatverein zur Neueindeckung des Da- in Höhe von € 183.578,36 ches im Jahr 2022 vorgestreckt werden und 2023 über eine wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Fördermittelbewilligung wieder der Stadt zufließen. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Heizhaus Abstimmungsergebnis: in Höhe von € 65.338,55 Ja-Stimmen: .............................................................................. 3 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Gegenstimmen: ...................................................................... 13 Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bauhof Enthaltungen: ............................................................................ 2 in Höhe von € 177.802,82 Befangen: ................................................................................. - wird bis zum 31.12.2021 in den städtischen Haushalt zurückge- führt. Beschluss-Nr.: 355/2021 Der Jahresverlust des Betriebszweiges Forst Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes 2021 - 2025 in Höhe von € 105.740,23 Beschlusstext wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2021 - 2025 einschließ- 3) lich des dazugehörigen Investitionsprogrammes 2021 - 2025. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: ............................................................................ 17 An die Stadtwirtschaft Ohrdruf Gegenstimmen: ........................................................................ - Prüfungsurteile Enthaltungen: ............................................................................ 1 Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwirtschaft Ohrdruf - Befangen: ................................................................................. - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Ge- winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar Beschluss-Nr.: 356/2021 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan - ein- der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - schließlich Finanz- und Vermögensplan - des Eigenbetriebes geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadt- „Stadtwirtschaft Ohrdruf“ für das Jahr 2022 wirtschaft Ohrdruf für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum Beschlusstext 31. Dezember 2020 geprüft. Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2022 einschließlich Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon- Finanz- und Vermögensplan 2021 - 2025 des Eigenbetriebes nenen Erkenntnisse „Stadtwirtschaft Ohrdruf“. - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesent- Abstimmungsergebnis: lichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt un- Gegenstimmen: ........................................................................ - ter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Enthaltungen: ............................................................................ - Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- Befangen: ................................................................................. - chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigen- betriebes zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage Beschluss-Nr.: 357/2021 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwirtschaft 2020 und Ohrdruf - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutref- Beschlusstext fendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen we- Gemäß § 80 Abs. 3 Thür. Ko und § 25 Abs. 3 Thür. EBV wird vom sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang Stadtrat der Jahresabschluss 2020 der Stadtwirtschaft Ohrdruf mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetz- festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 320.979,50 € bein- lichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der haltet zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. - für die Wohnungswirtschaft einen Gewinn in Höhe von Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prü- 183.578,36 € fung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit - für das Heizhaus einen Gewinn in Höhe von 65.338,55 € des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Thüringer Waldbote -8- Nr. 3/2022 Grundlage für die Prüfungsurteile aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus zen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellun- Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung gen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachwei- teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel- se ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammen- dienen. wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werks- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner ausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Kontrollen beinhalten können. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des lung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalge- Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun- wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jah- gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben. des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen treter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über- Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli- Angaben. chen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel- - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des lungen ist. von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle- Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach- zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam- mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsa- menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern me Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortfüh- einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicher- der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, so- heit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk fern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent- auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und gegenstehen. im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese An- Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die gaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass des die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend Eigenbetriebes ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort- darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich führen kann. für die Vorkehrungen und Maßnahmen, die sie als notwendig - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über- Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben einstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah- Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu kön- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze nen. ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstel- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jah- Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des resabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm Jahresabschlusses und des Lageberichtes vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen gen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im La- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen gebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungs- ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von nachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunfts- der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentli- orientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde chen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deut- sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus schen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegen- einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsur- den Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prü- (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger fung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal- etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können unserer Prüfung feststellen.
Thüringer Waldbote -9- Nr. 3/2022 Erfurt, den 17. September 2021 Eine Nebennutzung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunut- zungsverordnung der von der 4. Änderung des Bebauungsplanes DOMUS AG „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkir- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft chen“ umfassten Grundstücke durch frei stehende Photovoltaik- Steuerberatungsgesellschaft Anlagen, welche auf eine Gewinnung von elektrischer Energie Elfrich ppa. Oehlmann abzielen, ist zulässig. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: .............................................................................. 2 4) Gegenstimmen: ...................................................................... 13 Der Jahresabschluss 2020 mit Bilanz sowie Gewinn- und Ver- Enthaltungen: ............................................................................ 3 lustrechnung per 31.12.2020 einschließlich Anhang sowie Lage- Befangen: ................................................................................. - bericht liegt in der Zeit vom 03.01.2022 bis 07.01.2022 in der Stadtwirtschaft Ohrdruf, Zimmer 04 während der Dienstzeiten Beschluss-Nr.: 362/2021 öffentlich aus. Beschluss Erweiterung Tagesordnung wegen Dringlichkeit Ohrdruf, 26.11.2021 - nicht öffentlich Maternowski Rieß Beschluss-Nr.: 363/2021 Werkleiter SWO Stellv. Werkleiter SWO Vertragsangelegenheit - nicht öffentlich Beschluss-Nr.: 358/2021 Beschluss-Nr.: 364/2021 Beschluss über die Mittelreservierung des Heizhauses Grundstücksangelegenheit Beschlusstext - nicht öffentlich Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die Mittelreservierung i.H.v. 65.338,55 € für das Wirtschaftsjahr 2020. Beschluss-Nr.: 365/2021 Abstimmungsergebnis: Ermächtigungsbeschluss Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 - nicht öffentlich Gegenstimmen: ........................................................................ - Enthaltungen: ............................................................................ - Beschluss-Nr.: 366/2021 Befangen: ................................................................................. - Vergabebeschluss - nicht öffentlich Beschluss-Nr.: 359/2021 Entlastung der Werkleitung zum Jahresabschlusses 2020 Beschluss-Nr.: 367/2021 Beschlusstext Vergabebeschluss Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und der Verwen- - nicht öffentlich dung des Ergebnisses erteilt der Stadtrat der Werkleitung der Beschluss-Nr.: 368/2021 SWO die Entlastung. Vergabebeschluss Abstimmungsergebnis: - nicht öffentlich Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 Gegenstimmen: ........................................................................ - Enthaltungen: ............................................................................ - Öffentliche Bekanntmachung Befangen: ................................................................................. - Die 20. Tagung des Bau- und Umweltausschusses der Beschluss-Nr.: 360/2021 Beschluss - Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der Not- Stadt Ohrdruf (Legislaturperiode 2019 bis 2024) unterkunft der Stadt Gotha findet am Beschlusstext Dienstag, dem 22.02.2022, um 18.30 Uhr Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister die Zweckvereinba- im Schloss Ehrenstein - Bürgersaal statt. rung über die Mitbenutzung der Notunterkunft der Stadt Gotha abzuschließen. Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord- Abstimmungsergebnis: nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat- Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite Gegenstimmen: ........................................................................ - der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor- Enthaltungen: ............................................................................ - mation öffentlich - veröffentlicht. Befangen: ................................................................................. - Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß- Beschluss-Nr.: 361/2021 nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver- Beschluss - Überplanmäßige Ausgabe in der HHST 1.34000.7182 ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß- „Zuschüsse an Vereine“ nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Beschlusstext SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf beschließt die überplanmäßi- Verordnung einzuhalten sind. ge Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € in der Haushaltsstelle 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO- 1.34000.7182 - Zuschüsse an Vereine. Die Deckung erfolgt aus VID-19-Erkrankung 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs- der Haushaltsstelle 1.90000.061 - Mehrbelastungsausgleich/ symptomen Sonderzuweisungen. 3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Abstimmungsergebnis: Abstand zu anderen Personen Ja-Stimmen: ............................................................................ 18 4. Beachtung der Hygienevorschriften Gegenstimmen: ........................................................................ - 5. Maskenpflicht Enthaltungen: ............................................................................ - Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von Befangen: ................................................................................. - den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord- nungen bzw. Verfügungen abhängig ist! Antrags-Nr.: AN/002/2019-2024 Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der Antrag Adrian Weber - Konkretisierung des Planungsziels zur 4. Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de. Änderung des B-Plans Gewerbegebiet Beschlusstext gez. Michael Klippstein Der Stadtrat möge beschließen: Vorsitzender BUA Das Planungsziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ge- meinsames Gewerbegebiet“ Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ der Stadt Ohrdruf wird wie folgt konkretisiert:
Thüringer Waldbote - 10 - Nr. 3/2022 Öffentliche Bekanntmachung Die 12. Sitzung des Werkausschusses der Stadt Ohrdruf findet am Montag, dem 28.02.2022, um 18.30 Uhr im Schloss Ehrenstein, Bürgersaal statt. Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord- nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat- zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite Aus dem Rathaus der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor- mation öffentlich - veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß- nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver- Der Bürgermeister gratuliert ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß- nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnung einzuhalten sind. allen Geburtstagskindern 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO- herzlich zu ihrem Ehren- VID-19-Erkrankung 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs- tag und wünscht ihnen symptomen weiterhin Gesundheit, 3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Glück und Wohlergehen. Abstand zu anderen Personen 4. Beachtung der Hygienevorschriften 5. Maskenpflicht HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord- nungen bzw. Verfügungen abhängig ist! Kirchliche Nachrichten Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de. Evang.-Luth Kirchengemeindeverband gez. Volker Kühn Ohrdruf-Luisenthal Vorsitzender Werkausschuss Gottesdienste in Ohrdruf 20. Februar Sexagesimae Öffentliche Bekanntmachung 10.00 Uhr Gottesdienst / St. Trinitatiskirche 27. Februar Estomihi Die 22. Tagung des Haupt- und Finanzausschusses 10.00 Uhr Gottesdienst / St. Trinitatiskirche der Stadt Ohrdruf (Legislaturperiode 2019 bis 2024) 06. März Invokavit findet am 10.00 Uhr Gottesdienst / St. Trinitatiskirche Mittwoch, dem 9. März 2022, 18.30 Uhr Die Gottesdienste richten sich nach den Regeln der im Schloss Ehrenstein, Bürgersaal statt. aktuellen Thüringer Coronaschutzverordnung und finden unter Beachtung der 3G-Regel statt. Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord- nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat- Chöre der Kantorei: zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite Kinderchor der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor- mation öffentlich - veröffentlicht. Dienstag 16:15 Uhr in der St. Trinitatiskirche Gospelchor Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß- Dienstag 20:00 Uhr in der St. Trinitatiskirche nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver- Kantorei ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß- Mittwoch 19:00 Uhr in der St. Trinitatiskirche nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sangesfreudige mit und ohne Chorerfahrung SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen sind jederzeit willkommen! Verordnung einzuhalten sind. 1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO- Kinderstunde VID-19-Erkrankung für Kinder aus Ohrdruf, Luisenthal und Gräfenhain: 2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs- Dienstag 17.00 Uhr St. Trinitatiskirche symptomen mit Dr. Hendrik Hillermann 3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Vorkonfirmanden - und Konfirmandenunterricht Abstand zu anderen Personen Dienstag 17.00 Uhr Pfarrhaus Ohrdruf, Kirchstr. 20 4. Beachtung der Hygienevorschriften mit Pfarrerin Gundula Bomm 5. Maskenpflicht und Mirjam Hansen Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord- Sprech- und Öffnungszeiten Pfarramt Ohrdruf nungen bzw. Verfügungen abhängig ist! Bürosprechzeit: Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der Mittwoch ........................................................... 8:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de. Sprechzeit Pfarrerin Bomm: nach telefonischer Vereinbarung gez. Stefan Schambach Ebenso können Sie Frau Pfarrerin Bomm im Seelsorge- und Bürgermeister Trauerfall und bei Bedarf anrufen, Tel.: 03624 313536.
Sie können auch lesen