Stadtmagazin - Wensickendorf Dörfliche Idylle - mit Bahnanschluss - Stadt Oranienburg
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stadtmagazin o r a n i e n b u r g e r N OV E M B E R 20 13 BEILAG E ZUM : h ErAUSn EhM En FÜ r DIE STADT OrAn IEn BU rG Wensickendorf Dörfliche Idylle – mit Bahnanschluss foto: frank liebke Portrait auf Seite 4
E D I TOR IAL | IN HA LT | IM PRES S UM oranienburger stadtmagazin · november 2013 | 3 EDITORIAL IN DIESER AUSGABE titelthema 4 Ortsteile unter der Lupe: Wensickendorf portrait 6 Wie ein Sonnenstrahl: Laura Roggenthin Bürgermeister wenn der graue, trübe aus stadt und verwaltung Hans-Joachim Laesicke und nasskalte November 7 Sprachtest bei Vorschulkindern dafür gesorgt hat, dass sich der goldene Herbst endgültig 7 Zweiter Oranienburger Regionalmarkt verabschieden musste, sehnt sich der Oranienburger nicht 8 FerienUni bekommt Auszeichnung nur nach Licht und wärmender Behaglichkeit, sondern 9 Schmutzwassererschließung auch nach Musik, die sein Herz erfreut, um die trostlose in Friedrichsthal und Malz Zeit des Jahres unbeschadet zu überstehen. 10 Tipps zur Müllentsorgung Deswegen ist es seit genau 20 Jahren auch in diesem Jahr veranstaltungen & termine am 21. November wieder einmal so weit, dass zwischen 11 Veranstaltungstipps für Oranienburg Volkstrauertag und Totensonntag das Stabsmusikkorps 16 Termine der Bundeswehr mit einer bunten Mischung aus Marsch- 17 glückwünsche & jubiläen musik, Klassik, Musicals und Filmhits die trüben Gedanken vertreibt und mit flotten Klängen für gute Stimmung 20 bilderrätsel sorgt. Dass die Soldatinnen und Soldaten mit dem Schel- lenbaum auf ihren Schulterrücken auch in diesem Jahr wieder zu uns kommen, obwohl mit dem Lehnitzer Panzer- beilage: artilleriebataillon 425 bereits vor Jahren die letzte Kaserne in unserer Stadt ihre Tore schloss, um für wohltätige Zwe- cke in Oranienburg zu spielen, freut mich besonders. Zu verdanken ist dies auch den rührigen Mitgliedern der Re- KONTAKT ZUR REDAKTION servistenkameradschaft „Roter Adler“ und Bernd Fischer, dem ehemaligen Standortfeldwebel der Kaserne Lehnitz, Stadt Oranienburg die gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen seit zwei – Stadtmagazin – Jahrzehnten dafür sorgen, dass die große Fangemeinde in Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg Oranienburg, die Jahr für Jahr voller Freude und Ungeduld Tel. (03301) 600-6014 (Frau Fehlauer) dem Konzertabend entgegen fiebert, eine bestens organi- Fax (03301) 600-99-6014 sierte Veranstaltung erlebt. stadtmagazin@oranienburg.de www.stadtmagazin.oranienburg.de Dass Sie auch in diesem Jahr wieder ein unvergesslich Jeder eingegangene Text wird von der Redaktion geprüft. schöner Abend erwarten möge, wünscht Ihnen Die Redaktion behält sich vor, eingegangene Texte zu kürzen oder zu bearbeiten. Es besteht kein Anspruch auf Veröffent- lichung der zugesandten Informationen. Die nächste Ausgabe des Oranienburger Stadtmagazins erscheint voraussichtlich am 30. November 2013. WWW.OR ANI EN BURG.DE IMPRESSUM oranienburger stadtmagazin · november 2013 herausgeber Der Bürgermeister der Stadt Oranienburg, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg redaktion Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung der Stadt Oranienburg layout/satz Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung der Stadt Oranienburg und Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH foto-nachweise Für nicht namentlich gekennzeichnete Bilder liegen alle Rechte bei der Stadt Oranienburg verlag (anzeigen/druck) Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel. (030) 28 09 93 45, Fax (030) 28 09 94 06 abonnement Das Oranienburger Stadtmagazin mit dem Amtsblatt für die Stadt Oranienburg kann mit einem Jahresabonnement in Höhe von 29,81 EUR direkt vom Verlag (s. o.) bezogen werden auflage 25 000 Stück nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet
4 | oranienburger stadtmagazin · november 2013 U n s e r e O rtst e i l e : 4 | oranienburger stadtmagazin · november 2013 U N S E RE O RT ST E I L E : ORTSTEILE Vergangenen Oktober starteten wir eine Artikelserie zu Oranien- Kaninchenbraten burgs Ortsteilen. In dieser Ausgabe beenden wir die Serie mit einem Portrait über Wensickendorf. foto: frank schewe Östlich vom Zentrum Oranienburgs und direkt an der Grenze zum Landkreis Barnim liegt Wensickendorf. An ihrem beschauli- chen Ortsteil lieben die Wensickendorfer Die Wensickendorfer sind ein aktives Völkchen. vor allem die lebendige Dorfgemeinschaft 2010 feierten sie ihren 660. Geburtstag mit einem stimmungs- und die gute Anbindung nach Berlin. vollen Dorffest, dessen Höhepunkt ein bunter Festumzug war. B ei ihren Sitzungen sind die Mitglie- der des Ortsbeirates selten unter sich. Gut und gerne bis zu zehn Einwohner kommen jedes Mal dazu und reden mit, wenn wieder aktuel- oder Schubkarre, wenn man etwas braucht, findet sich immer jemand, der hilft“, weiß der Ortsvorsteher zu berichten. „Da werden auch schon mal die frischen Eier aus dem eigenen unterschiedlichen Aktivitäten wie Teestunden, Skatrunden, Spielenach- mittagen oder Gymnastikkursen tref- fen. Im selben Gebäude befinden sich außerdem das Büro von Eberhardt le Themen rund um Wensickendorf Hühnerstall gegen einen Kaninchen- Schmidt und der Jugendclub, der mit anstehen. „So erfahren wir aus erster braten von nebenan getauscht“, so seinem Angebot zu einem beliebten Hand, was im Dorf geschieht und wo- der zweifache Vater Treffpunkt der jün- rum wir uns kümmern müssen“, sagt weiter. geren Dorfeinwoh- Ortsvorsteher Eberhardt Schmidt und Zu dem starken Wenn man ner geworden ist. lobt die gute Kommunikation zwi- Zusammengehörig- schen Bürgern und Ortsbeirat. Von keitsgefühl in Wen- etwas braucht, findet Wensickendorf hat mit dem Anschluss 1998 bis 2003 war er stellvertreten- sickendorf leisten sich immer jemand, an die Heidekraut- der Bürgermeister Wensickendorfs, die Vereine einen bahn eine gute An- anschließend übernahm er im Zuge großen Beitrag. Mit der hilft. bindung an Berlin. der Gemeindegebietsreform das Amt mehr als 40 Mit- Stündlich starten des Ortsvorstehers. 1969 zog Eber- gliedern ist der Feuerwehrverein der von hier die Züge der Niederbarnimer hardt Schmidt der Liebe wegen von größte im Ort. Besonders rührig ist Eisenbahn AG in Richtung Haupt- Borgsdorf nach Wensickendorf. Heute auch der „Kulturverein Wensicken- stadt. Auch über den Radweg, der zählt der gelernte Elektromeister fast dorf/Zehlendorf e. V.“, der regelmäßig seit 2007 von Wensickendorf nach schon zu den Urgesteinen im Ort. Vor Veranstaltungen wie Konzerte, Lesun- Schmachtenhagen führt, freut sich allem das große Miteinander und die gen oder Filmvorführungen auf die Eberhardt Schmidt sehr. Neben Hob- gegenseitige Hilfsbereitschaft schätzt Beine stellt. Über einen eigenen Raum byradlern nutzen inzwischen viele der 66-Jährige an seinen Wensicken- verfügt der Seniorenclub, dessen Mit- Wensickendorfer Kinder diese Verbin- dorfern sehr. „Ob Traktor, Motorsäge glieder sich dort regelmäßig zu ganz dung, um zur Neddermeyer-Grund-
T e i l 8 – W e n s i c k e n dor f T E I L 8 – WE NSICK E N D O RF oranienburger stadtmagazin · november 2013 oranienburger stadtmagazin · november 2013 || 55 gegen Frühstückseier schule in den Nach- foto: landhotel classic barort zu gelangen. Seit 1998 hat der fast 1100 Einwohner zäh- lende Ortsteil keine eigene Grundschule mehr, dafür aber eine tolle Kita. 2008 wurde das ehemalige Stall- gebäude umgebaut und saniert. Seitdem ist die Kita „Drehr- umbum“ ein kleines Schmuckstück und fotos: stadt oranienburg/bojahr stets gut ausgelastet, schildert Eberhardt Schmidt. Bis Jahres- anfang sind hier zu- foto: gerd lippert sätzlich sogar noch die Kita-Kinder Erbaut um 1884: Das liebevoll restaurierte »Landhotel Classic« in Wensickendorf. aus Zehlendorf untergebracht, weil ihre eigenen Räumlichkeiten gerade Zehdenick kam und der Ansiedlung Schauspieler wie Fritz Kampers, Gus- saniert werden. ihren Namen gab. Ab 1651 gehörte der tav Fröhlich, Rudolf Platte oder der Mit einem eigenen Supermarkt kann Ort zum Amt Bötzow. Zur selben Zeit Dramatiker Carl Zuckmayer besaßen Wensickendorf nicht dienen. Neben erwarb Kurfürstin Louise Henriette hier ein Anwesen. Auch heute noch ist dem Landhotel „Classic“, das vor al- den Nachbarort Zehlendorf, um dort in Wensickendorf mit Professor Wie- lem wegen seiner eindrucksvollen holländische Bauern anzusiedeln. Die land Förster ein renommierter Künst- Hochzeitsfeiern über die Ortsgrenzen Zehlendorfer wurden von ihr nach ler zu Hause. Der 83-Jährige ist ein hinaus bekannt ist, gibt es im Ort aber Wensickendorf umgesiedelt. Anfang international bekannter Bildhauer, immerhin noch einen Bäcker, was in des 20. Jahrhunderts wuchs Wensi- Maler und Schriftsteller. Seine Skulp- vielen Dörfern längst keine Selbstver- ckendorf im Zuge der Entwicklung turen und Denkmäler sind in vielen ständlichkeit mehr ist. Der Bäcker in Berlins wie viele brandenburgische Städten im In- und Ausland zu finden. der Summter Chaussee ist der älteste, Gemeinden im Berliner Umland Wer sich einen Eindruck vom Schaf- fen des Wensickendorfer Künstlers „Gruß aus verschaffen will, muss gar nicht weit Wensicken- fahren. Auch in Berlin stehen zum dorf, Nieder- Beispiel im Volkspark Friedrichshain, Barnim“: in der Greifswalder Straße und in der Der Neuen Nationalgalerie Skulpturen historische von ihm. Gasthof „Stadt Berlin“ und die Dorfirche auf einer Bildpost- karte von 1913 noch existierende Handwerksbetrieb mehr und mehr an. Aufgrund der in Wensickendorf. Das Gebäude wur- großen Nachfrage nach Wohnbau- de 1880 errichtet und 1896 an den Bä- flächen und Erholungsgrundstücken ckermeister Otto Langhoff verkauft. wurden viele Wald- und Wiesenflä- Noch heute ist das Bäckergeschäft in chen parzelliert und als Bauland zur Familienbesitz. Verfügung gestellt. Ein bevorzugtes Erstmals erwähnt wurde Wensicken- Wohngebiet lag am Rahmer See, an dorf im Jahr 1350. Der Volksmund er- den Wensickendorf grenzt. Hier ent- zählt, dass es die Nonne Hyldegundi stand in den 1920er Jahren eine klei- Wenzekendorf gewesen sei, die Mitte ne Künstlerkolonie, wodurch es der Seit einigen Jahren in Privatbesitz: Rahmer des 14. Jahrhunderts aus dem Kloster See zu einiger Bekanntheit brachte. See im Südosten Wensickendorfs.
6 6 || oranienburger stadtmagazin · november 2013 oranienburger stadtmagazin · november 2013 P ortra P ORT R AIi T t Wie ein Sonnenstrahl Laura Roggenthin kümmert foto: stadt oranienburg sich mit viel Warmherzigkeit um andere Menschen K urze rote Haare, waches Ge- sicht und ein liebenswür- diges Lächeln. Dass Laura Roggenthin schnell das Vertrauen von Menschen gewinnt, glaubt man gern. Seit die 16-Jährige im Fernsehen den Bericht über einen Streetworker gesehen hat, steht ihr Berufswunsch fest: Sozialpädagogik studieren und ebenfalls Streetworker werden, am liebsten in Berlin. „Ich fand mich sofort in dem Be- richt wieder und wusste, das ist meine Welt“, sagt die junge Oranienburge- rin. Wenn sie das sagt, leuchten ihre Augen und sie strahlt über das ganze Gesicht. Sie will dazu beitragen, dass es den Menschen um sie herum, vor allem den jüngeren, ein bisschen bes- ser geht. Ihr Großvater nennt sie häu- Drückt auch in ihrer Freizeit die Schulbank: Laura Roggentrhin bei der FerienUni fig einen Sonnenstrahl, weil sie eine so herzliche Art habe und so viel Nähe Nachmittags war sie eine Woche lang ten beim St. Johannesberg von der Ca- ausstrahlt. vor Ort und stand den Dozenten bei ritas. Auch der DRK-Jugendclub kann Laura Roggenthin geht in die neun- allen organisatorischen Dingen zur sich auf die engagierte Oranienbur- te Klasse der Torhorstschule. Mit vier Seite. Auch in diesem Jahr verbrachte gerin verlassen. Wird sie gebraucht, Jahren zog sie von Neuruppin nach sie ihre Herbstferien wieder damit, hilft sie auch hier hin und wieder aus. Oranienburg. Ihre Lieblingsfächer bei der Ferienuni mitzuhelfen. „Es ist Zuletzt packte sie beim großen Ora- sind LER (Lebenskunde, Ethik, Reli- toll zu sehen, wie man als Gruppe ge- nienburger Jugendsommerfest „Sum- gion) und WAT (Wirtschaft, Arbeit, meinsam so etwas Großes auf die Bei- mer in the city“ mit an und trug dazu Technik). Mathe mag sie gar nicht. ne stellen kann“, findet die 16-Jährige. bei, dass die Veranstaltung ein Erfolg Im nächsten Jahr will sie sich für den Und weil es der jungen Schülerin wurde. Schülerrat bewerben, wo sie bereits nicht reicht, nur einmal im Jahr aktiv Laura Roggenthin ist das, was man in der 7. Klasse einmal Mitglied war. zu sein, macht sie noch viel mehr, um landläufig eine „gute Seele“ nennt. Sie Schon in der Grundschule kümmerte zu helfen. Während an- hilft, wo sie gebraucht sich Laura Roggenthin um die Klei- dere in ihrem Alter am Es gibt wird und hat ein offenes neren, vor allem Erstklässler konnten See lagen und die Sonne Ohr für andere. Einen sich auf sie verlassen. Sie zeigte ihnen genossen, machte Laura nichts Gutes, prägenden Moment er- den richtigen Raum, den Weg zur To- Roggenthin in den Som- lebte sie vor vier Jahren, ilette und stand Ihnen mit Rat und merferien ein freiwilliges außer man als sie bei einer U-Bahn- Tat zur Seite. 2011 erfuhr sie in einer Praktikum bei der Orani- fahrt das Motto für ihr Klassenkonferenz von der Ferienuni, enburger Tafel. Zwei Wo- tut es! Leben fand. Ein Mann, die jedes Jahr in den Herbstferien chen lang half sie, Kisten der eine große Box voller von den Städten Oranienburg, Velten, mit überschüssigen Lebensmitteln zu Zettel mit kleinen Sprüchen bei sich Hennigsdorf und Hohen Neuendorf verpacken und zu verteilen. Ihr Schul- hatte, verteilte diese an die Fahrgäste. veranstaltet wird. Gesucht wurden praktikum, das erst wenige Wochen Auch Laura bekam einen Zettel zu- junge Leute als Unterstützung für das her ist, absolvierte sie im KiC Inn, ei- gesteckt: „Es gibt nichts Gutes, außer Projekt. Laura Roggenthin war Feuer nem Offenen Treff für Kinder und man tut es.“ Bis heute hängt der Zettel und Flamme, sagte zu und wurde die Jugendliche zwischen 8 und 13 Jahren bei ihr Zuhause am Spiegel. jüngste Helferin bei der Ferienuni. in der Julius-Leber-Straße. Fußball, Danach gefragt, was Laura sich und „Dass Kinder und Jugendliche auf kochen, spielen – was auch immer ihren Mitmenschen am allermeisten spielerische Weise lernen können, hat auf dem Programm stand, Laura war wünscht, überlegt sie nicht lange. Ihr mich sofort angesprochen“, erinnert dabei. „Ich habe die Kinder so in mein ist wichtig, dass man an sich glaubt sie sich. Eingesetzt wurde sie im „Team Herz geschlossen, dass ich öfter noch- und wieder aufsteht, auch wenn mal Dozentenbetreuung“. Anwesenheits- mal hingehen werde“, sagt Laura Rog- mal scheitert. „Es wäre toll, wenn Men- liste, Studienbücher, Beaufsichti- genthin heute. Unbedingt möchte sie schen sich gegenseitig mehr hoch- gung und Begleitung der jungen Uni- demnächst noch ein Praktikum in der helfen würden - weniger Ellenbogen, Teilnehmer - von früh morgens bis Behindertenarbeit machen, am liebs- mehr Freundschaft!“
Aus S tadt u n d V e rwaltu n g oranienburger stadtmagazin · november 2013 | 7 Fit in Deutsch Kindersprachtest Vorschulkinder werden geprüft Ein Jahr vor ihrer Einschulung sind Ausgenommen von der Verpflich- kommt der so genannte „Kinder- alle Oranienburger Kinder verpflich- tung sind allerdings Kinder, die sich sprachtest für das Vorschulalter – tet, an einer Sprachstandsfeststel- in sprachtherapeutischer Behand- KISTE“ zum Einsatz. Mithilfe dieses lung teilzunehmen. lung befinden und Kinder, bei denen Testverfahrens können die vorhan- auf Grund der Art und Schwere ihrer denen Deutschkenntnisse und die Gute sprachliche Fähigkeiten sind ein Behinderung eine Sprachförderung allgemeine Sprachentwicklung über- Schlüssel für erfolgreiches Lernen im nicht möglich ist. prüft werden. Der Test umfasst die Schulalltag. Es gibt aber Bereiche Sprechfreudig- Kinder, die mehr Unter- keit, kommunikative, stützung brauchen als an- sprachstrukturelle und dere. Um ihnen zu helfen, sprachliche Kompetenz, werden seit einigen Jahren Satzbildung sowie das so genannte Verfahren Erkennen semantischer zur Sprachstandsfeststel- und grammatischer Un- lung durchgeführt. Wenn stimmigkeiten. Er dauert dieser Sprachtest zeigt, ca. 40 bis 50 Minuten. foto: s. hofschlaeger/pixelio.de dass ein Kind Unterstüt- Anhand der Testergeb- zung bei der Entwicklung nisse können die Erzie- seiner Sprachkompetenz herinnen und Erzieher benötigt, wird es anschlie- erkennen, ob und in wel- ßend ein Jahr lang mit be- chen Bereichen ein Kind sonderer Aufmerksamkeit möglicherweise Förder- gefördert. bedarf hat. Alle Kinder in Oranien- Die Teilnahme an der burg, bei denen im nächs- Sprachstandsfeststellung ten Jahr die Einschulung und dem Sprachförder- bevorsteht und deren Wohnung oder Die Schul- und Kitaverwaltung der kurs begründet kein zusätzliches oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis Stadt Oranienburg bittet alle Eltern, sonst selbständiges Betreuungsver- zum 31. Oktober 2013 im Land Bran- deren Kinder keine Kita besuchen, sich hältnis mit einer Kindertagesstätte denburg befindet, sind verpflichtet an bis spätestens zum 30.11.2013 bei Frau und ist kostenfrei. dem Sprachtest teilzunehmen. Dies Böttcher-Zernicke (03301/600-712) regelt die „Verordnung zur Durchfüh- oder Frau Schrobback (03301/600- Die „Verordnung zur Durchführung rung der Sprachstandsfeststellung 710) zu melden. Der Sprachtest und die der Sprachstandsfeststellung und und kompensatorischen Sprachförde- gegebenenfalls notwendige Sprach- kompensatorischen Sprachförderung“ rung“ (SprachfestFörderverordnung förderung im Anschluss, werden für vom 3.8.2009 finden Sie im Internet – SfFV vom 3. August 2009). Die Ver- Kinder, deren Wohnsitz sich in Ora- unter www.bravors.brandenburg.de pflichtung zur Teilnahme am Sprach- nienburg befindet, in den städtischen im Menüpunkt »Gesetze und Verord- test gilt auch für alle so genannten Kitas durchgeführt. nungen«. Hauskinder, die keine Kita besuchen. Bei der Sprachstandsfeststellung Frisch und köstlich Regionalmarkt Buntes Markttreiben vor dem Schloss Zwei Tage lang lud der Regionalmarkt dazu ein, die kulinarische Vielfalt der Region zu entdecken. Das war ein voller Erfolg: Der 2. Ora- nienburger Regionalmarkt lockte An- fang Oktober mit mehr als 80 Ständen rund 13 000 Besucher auf den Schloss- platz. Kaum jemand ging nach Hause, ohne beim leckeren Obst, Gemüse, Käse, Fisch oder Fleisch zugegriffen zu foto: enrico kugler haben. Kultureller Höhepunkt und ein echter Hingucker waren die Damen der Maurick Dance Company. Für die Kleinen gab es Ponyreiten, Kinderbau- ernhof und tolle Mitmachangebote.
8 | oranienburger stadtmagazin · november 2013 Aus S tadt u n d V e rwaltu n g Forschen und entdecken Ferienuni Bildungsprojekt erhält Auszeichnung Gratulation! Als bundesweite „Bildungs- lang zum Experimentieren und Mitma- idee“ wurde jetzt die FerienUni Oberha- chen ein. Gemeinsam ausgetüftelt haben vel ausgezeichnet. das Projekt die Städte Oranienburg, Hen- Seit 2010 können Kinder und Jugendliche nigsdorf, Hohen Neuendorf und Velten. in ihren Herbstferien Uni-Luft schnup- Der bundesweite Wettbewerb „Ideen für pern und sich in den verschiedensten die Bildungsrepublik“ würdigt Projekte, Themen weiterbilden. Mehr als 50 span- die Kindern und Jugendlichen in heraus- nende Vorlesungen und Seminare luden ragender Weise Bildungschancen ermög- auch in diesem Jahr wieder fünf Tage lichen. – land der ideen/juliane eirich foto: deutschland
Aus S tadt u n d V e rwaltu n g oranienburger stadtmagazin · november 2013 | 9 Sammelgrube adé Friedrichsthal/Malz Einwohner bekommen zentrale Schmutzwasserentsorgung So wird der Bau ablaufen Die Kanalbauarbeiten werden abschnittsweise durchgeführt und er- folgen im jeweiligen Baubereich unter Vollsperrung. Für die Herstellung der Hausanschlüsse ist eine halbseitige Sperrung notwendig. Sofern erforder- lich, werden die Busse im jeweiligen Bauabschnitt über Nebenstraßen umgeleitet. Aufgrund des bevorstehenden Winters beginnen die Arbeiten in den unbe- festigten Straßen in Pumpwerksnähe. Dazu gehören der Ernst-Thälmann- Platz in Richtung Victoriastraße Nord, der östliche Teil der Ernst-Thälmann- Straße, der Friedrichsthaler Weg in Richtung Keithstraße, die Karl-Marx- Straße bis hin zur Friedrichsthaler Chaussee und die Bahnhofsstraße. Damit ist eine kältebedingte Baupause ohne größere Beeinträchtigungen für die Anwohner gewährleistet. Über den genauen Baubeginn in den einzelnen Straßen werden die Anwohner recht- zeitig per Post informiert. Baubeginn: Bürgermeister Laesicke (Mitte) und die Ortsvorsteher von Fried- richsthal und Malz, Jens Pamperin (links) und Manfred Hartmann (rechts), beim ersten Spatenstich für das neue Schmutzwassersystem am 23. Oktober. Mehr Lebensqualität für die Friedrichs- leitungen mit einer Länge von vier thaler und Malzer: Bis Mitte nächs- Kilometern verlegt. 232 Schächte müs- ten Jahres werden fast alle Haushalte sen außerdem gebaut werden. Sechs mit einem Anschluss an das zentrale Pumpwerke sorgen künftig dafür, dass Schmutzwassersystem ausgestattet. das Abwasser problemlos in das Klär- werk nach Wansdorf fließen kann. Stolze fünf Millionen Euro nimmt der Abwasser ist immer eine unappetitli- stadteigene Entwässerungsbetrieb che Angelegenheit. Schließlich landet Oranienburg (EBO) in die Hand, um dort alles, was beim Duschen, Abwa- einen Großteil von Friedrichsthal und schen oder auf der Toilette eben an- Malz an das zentrale Schmutzwasser- fällt. Weil die Friedrichsthaler noch netz anzuschließen. Mitte Oktober war nicht an das zentrale Abwassersystem der langersehnte Baubeginn für den angeschlossen sind, fließt ihr Abwas- Neubau der Kanalisation. 812 Grund- ser bislang in Sammelgruben auf ih- stücke südlich des Malzer Kanals und rem Grundstück. Regelmäßig müssen im Fichtengrund haben damit bald ein diese Gruben geleert werden. Große modernes und effizientes Schmutz- Pumpwagen von der AWU erledigen wassersystem. Darin eingeschlossen dies, indem sie das dort Gesammelte sind 92 potenzielle Baugrundstücke, absaugen. Mit dieser so genannten die ebenfalls gleich mit dem Kanalnetz mobilen Schmutzwasserbeseitigung verbunden werden. So müssen keine soll jetzt Schluss sein. „Wir haben das Straßen und Gehwege mehr aufgeris- Ziel, die Arbeiten bis Oktober 2014 ab- sen werden, wenn später dort ein Haus zuschließen“, sagt Thomas Schlegel, gebaut wird. „Für Friedrichsthal ist das technischer Leiter beim Oranienbur- ein riesiger Fortschritt“, sagt Ortsvor- ger Entwässerungsbetrieb. Deshalb steher Jens Pamperin und freut sich, heißt es nun Daumen drücken für ei- dass das Warten nun ein Ende hat. Ins- nen milden Winter, damit Schnee und gesamt werden Kanäle mit einer Län- Bodenfrost den Kanalbau in der kalten ge von elf Kilometern und Druckrohr- Jahreszeit nicht allzu lange stören!
10 | oranienburger stadtmagazin · november 2013 Aus S tadt u n d V e rwaltu n g Gegen eine Vermüllung des Stadtgebietes Abfall Hinweise zur richtigen Entsorgung Es ist einfach und nicht einmal teuer, wenn in die Jahre gekommene Haus- haltsgegenstände entsorgt werden müssen, weil man sich eine Neuan- schaffung gegönnt hat. Dennoch gibt es immer wieder hässliche illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet. Es sind Ärgernisse für Alle: Ausrangier- te Sofas, ausgeschlachtete Fernseher und heruntergekommene Altmöbel stehen mitunter wochenlang am Stra- ßenrand oder in freier Natur, behin- dern Fußgänger und Radfahrer, und niemand scheint verantwortlich. Am Ende steht oft genug der Einsatz des Nicht schön anzusehen: Illegale Müllablagerung in Oranienburg Stadthofes oder der Abfallwirtschafts- Union (AWU) Oberhavel GmbH auf Dabei muss illegale Entsorgung nicht Direkter Kontakt zum Abholen von Kosten der Steuerzahler. Ein weiteres sein! Es gibt verschiedene kostenfreie Sperrmüll der AWU: Problem ist die Entsorgung von Haus- oder kostengünstige Möglichkeiten, Telefon (03304) 376-226 müll in städtische Abfallbehälter bis seinen Abfall ordnungsgemäß entsor- hin zur Lagerung größerer Mengen gen zu lassen. So kann man einmal im AWU-Kleinanlieferbereich neben öffentlichen Mülleimern. Auch Jahr seinen Sperrmüll kostenfrei ab- in Germendorf (auf dem Gelände der die Beseitigung dieses Mülls geht am holen lassen, die Kleinmüll- und Son- ehm. Deponie), Hohenbrucher Straße Ende zu Lasten der Allgemeinheit. dermüllanlieferung der AWU in Ora- Wird der Verursacher einer illegalen nienburg-Germendorf nutzen oder Öffnungszeiten: Ablagerung erwischt, droht ein emp- besonders problematische Abfälle Mo., Mi., Fr., und Sa. findliches Bußgeld. Doch oft genug dem Schadstoffmobil übergeben. Die von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr verschwinden die Übeltäter im Dunkel Informationsbroschüren des Land- und kommen mit ihrer Entsorgung kreises Oberhavel, der für die Entsor- Informationen zur Entsorgung für auf Kosten der Allgemeinheit davon. gung zuständig ist, informieren stets Haushalte und Kleinbetriebe finden Die Stadt Oranienburg ruft deshalb zu Jahresbeginn über Abholtermine Sie auch auf den Internetseiten Anwohner, die illegale Ablagerung be- für Hausmüll, Altpapier und Gelben der AWU. Dort ist auch die im Text obachten, dazu auf, diese zu melden Sack. Darüber hinaus ist dort eine erwähnte »Abfallbroschüre« zum (Telefon des Ordnungsamtes: 03301- Postkarte enthalten, die im Bedarfs- Herunterladen vorhanden. 600-697). Nur so können schwarze fall an die AWU geschickt werden, die www.awu-oberhavel.de/haushalte/ Schafe doch noch für die Entsorgungs- dann einen Termin zur kostenlosen entsorgung.html kosten herangezogen werden. Abholung des Sperrmülls anbietet.
fü r di e Stadt Oran i en bu rg Oran i en bu rg er nach richten Oranienburg, den 2.11.2013 22. Jahrgang · Nummer 9 INHALTSVERZEICHNIS NUMMER 9/2013 Amtlicher Teil 1. Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oranienburg und in Tagespflege sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen und Gebühren (Kitasatzung – KitaS)..........................................Seite 2 2. Satzung über die Teilnahme an der Essenversorgung und die sozial verträgliche Staffelung der Kostenbeteiligung für die Essenversorgung in den städtischen Schulen für Schüler, die nicht den Hort besuchen...................Seite 6 3. Satzung der Stadt Oranienburg über die Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 95 „Einzelhandelssteuerung Stadt Oranienburg“....................................................................................Seite 8 4. Veränderung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin vom 08.10.2013......................................................................................Seite 9 5. Einladung der Jagdgenossenschaft Oranienburg/ Sachsenhausen.........................................................................................Seite 10 6. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2013.............................................................................................Seite 10 Nichtamtlicher Teil 1. Information des Tiefbauamtes – Vermessungsarbeiten in Oranienburg und den Ortsteilen Schmachtenhagen und Wensickendorf ........................................Seite 12 2. Information des Tiefbauamtes – Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen...............................................................................Seite 12 IM PRESSUM Das AMTSBLATT für die Stadt Oranienburg / ORANIENBURGER NACHRICHTEN erscheint in der Regel elfmal im Jahr (Änderungen vorbehalten) und wird als Beilage des „Oranienburger Stadtmagazins“ mit der Verbraucherzeitung „Märker“ in der Stadt Oranienburg verteilt sowie in der Stadtverwaltung ausgelegt. Das Amtsblatt wird außerdem im Internet unter www.oranienburg.de (Menüpunkt Bürgerservice) veröffentlicht. Abonnement Das Amtsblatt kann zudem gemeinsam mit dem „Oranienburger Stadtmagazin“ direkt beim Heimatblatt Brandenburg Verlag (s. unten) mit einem Jahresabonnement in Höhe von EUR 29,81 bezogen werden. HERAUSGEBER des Amtsblattes und verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg VERLAG (PRODUKTION/ANZEIGEN) Heimatblatt Branden- burg Verlag GmbH, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Tel. (030) 28 09 93 45, www.heimatblatt.de FOTONACHWEIS Alle Fotos, sofern nicht anders verzeichnet: Stadt Oranienburg KONTAKT Stadt Oranienburg, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Frau Rabe, Tel. (03301) 600-8102, Fax (03301) 600-99-8102, Informationen bitte an: amtsblatt@oranienburg.de NÄCHSTE AUSGABE Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am Samstag, 30. November 2013. Redaktionsschluss ist der 15. November 2013.
2 | Nummer 9 • 2. November 2013 AMTSBLATT FÜR DIE STADT ORANIENBURG Amtlicher Teil Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oranienburg und in Tagespflege sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kitasatzung – KitaS) Auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunal- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsversor- verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 gung in Anspruch genommen werden können, anteilig und sozialver- (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I träglich gestaffelt erhoben und sind Bestandteil des Elternbeitrages. Nr. 9) in Verbindung mit § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 3 §3 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1108) und § 17 Abs. 1 und 2 in Aufnahme, Vertrag, Eingewöhnung Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kin- (1) Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstät- dertagesstättengesetz –KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. te ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages. Wechselt ein Kind von Juni 2004 (GVBl. I S. 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 der Betreuungsform Kindergarten in die Betreuungsform Hort, muss ein (GVBl. I Nr. 25) sowie in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4 und § neuer Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Die Zuweisung des jeweiligen Platzes in einer Kindertagesstätte erfolgt Fassung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel durch die Stadt Oranienburg. Bei der Zuweisung ist dem Elternwunsch 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I Nr. 18) hat die Stadtverordne- im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze zu entsprechen. tenversammlung der Stadt Oranienburg in ihrer Sitzung am 30.09.2013 die (2) Zur Gewöhnung an die Kindertagesstätte kann Kindern bis zum voll- folgende Satzung beschlossen: endeten 3. Lebensjahr auf Antrag der Personensorgeberechtigten im Eingewöhnungsmonat (Kalendermonat) für eine Dauer von bis zu einem Monat eine Betreuung von maximal 20 Wochenstunden gegen Entrich- §1 tung des Elternbeitrages gemäß § 4 Abs. 3 Buchstabe (b) ohne Kosten Geltungsbereich für eine Mittagsversorgung als Eingewöhnungszeit gewährt werden. Be- ginnt die Eingewöhnung im laufenden Monat so findet § 5 Abs. 1 dieser Diese Satzung gilt für die Inanspruchnahme von Angeboten für Kinderbe- Satzung seine Anwendung. Ab dem Folgemonat ist der volle Elternbei- treuungsleistungen in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oranien- trag inklusive der Kosten für die Mittagsversorgung zu entrichten. burg und für Tagespflegestellen. Für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes werden Elternbeiträge als Gebühr nach dieser Satzung erhoben. §4 Betreuungszeiten §2 (1) Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung haben einen Allgemeines Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit von 6 Tagesstunden, Hortkin- der bis zur Versetzung in die 5. Klasse von 4 Tagesstunden. Andere und (1) Aufnahme in Kindertagesbetreuung finden Kinder der Stadt Oranien- darüber hinausgehende Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn burg, die einen Rechtsanspruch nach dem Kindertagesstättengesetz des die familiäre Situation des Kindes oder ein besonderer Erziehungsbe- Landes Brandenburg haben. Soweit freie Betreuungsplätze zur Verfü- darf dies erfordert. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und Kinder gung stehen, können Kinder auch aus anderen Gemeinden aufgenom- der 5. und 6. Klasse haben einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre men werden. Situation oder ein besonderer Erziehungsbedarf die Betreuung erforder- lich macht. Die Inanspruchnahme richtet sich nach dem tatsächlichen (2) Elternbeiträge sind nach den Einkünften der Personensorgeberechtig- Bedarf. ten/Eltern, der Anzahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder, der zugehöri- gen Altersgruppe und dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt. (2) Für Kinder bis zur Einschulung gilt folgende prozentuale Staffelung der Betreuungszeiten für die Beitragsfestsetzung: (3) Staffelung der Altersgruppen: (a) Betreuungsbedarf bis 15 Wochenstunden 50 % Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (Krippenkinder) (b) Betreuungsbedarf bis 20 Wochenstunden 75 % Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung (Kindergar- (c) Betreuungsbedarf bis 30 Wochenstunden 100 % tenkinder) (d) Betreuungsbedarf bis 40 Wochenstunden 110 % Kinder in der Grundschule (Hortkinder) (e) Betreuungsbedarf bis 50 Wochenstunden 125 % (f) Betreuungsbedarf über 50 Wochenstunden 135 % (4) Personensorgeberechtigte sind, wem allein oder gemeinsam mit ande- ren Personen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die (3) Für Hortkinder gilt folgende prozentuale Staffelung der Betreuungszei- Personensorge eines Kindes zusteht. Unterhaltsberechtigt ist ein Kind, ten für die Beitragsfestsetzung (die Zeit von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr für das Kindergeld oder ein Freibetrag nach Einkommensteuergesetz in gilt dabei in den Klassenstufen 1 und 2, die Zeit von 07:30 bis 12:30 Anspruch genommen wird oder werden könnte. in den Klassenstufen 3 bis 4 und die Zeit von 07:30 bis 13:30 Uhr in den Klassenstufen 5 und 6 als Schulzeit außerhalb des beanspruchten (5) Die Stadt Oranienburg stellt in ihren Kindertagesstätten eine Mittagsver- Stundenkontingents): sorgung sicher. Die Kosten der Mittagsversorgung werden, sofern keine
AMTSBLATT FÜR DIE STADT ORANIENBURG Nummer 9 • 2. November 2013 |3 Amtlicher Teil (a) Betreuungsbedarf bis 5 Wochenstunden 25 % so haften sie als Gesamtschuldner. Nicht gezahlte Elternbeiträge unter- (b) Betreuungsbedarf bis 10 Wochenstunden 50 % liegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. (c) Betreuungsbedarf bis 15 Wochenstunden 75 % (d) Betreuungsbedarf bis 20 Wochenstunden 100 % (e) Betreuungsbedarf bis 25 Wochenstunden 125 % §6 (f) Betreuungsbedarf über 25 Wochenstunden 135 % Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte Busfahrzeiten im Rahmen der Schülerbeförderung sowie Zeiten vom Re- (1) Für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätte haben die Personen- gelunterrichtsbeginn bis zum tatsächlichen Unterrichtsbeginn werden sorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Kindertagesstätte bei der Ermittlung der Betreuungszeit nicht berücksichtigt. und der Mittagsversorgung (Elternbeiträge) nach den Regelungen dieser Satzung zu entrichten. Maßgebend sind die Einkünfte der Personensor- (4) Die festgelegten Wochenstunden sind verbindlich einzuhalten. Die Ab- geberechtigten/Eltern des vorangegangenen Kalenderjahres. Für die Er- rechnung der Betreuungszeit erfolgt nur zur halben oder vollen Stunde. mittlung des Elternbeitrages wird der 12. Teil der Summe aller Einkünfte Grundsätzlich sollten Kinder in der Altersgruppe 0 bis Einschulung von des Jahres zugrunde gelegt. Abweichend von Satz 2 ist das Zwölffache 08:30 bis 12:00 Uhr und Hortkinder von Schulschluss bis 14:30 Uhr in der Einkünfte des Antragsmonats (Neuaufnahmen, Änderungsanträge) der Kindertagesstätte anwesend sein, um die Bildungsangebote bean- zuzüglich der noch im Kalenderjahr anfallenden Einkünfte zugrunde zu spruchen zu können. legen, wenn diese voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger sind, als die Einkünfte des vorausgegangenen Kalenderjahres. §5 (2) Als Einkünfte gelten sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldwert. Nicht Elternbeiträge angerechnet wird das Elterngeld bis 300,00 Euro, Leistungen nach BAföG, welche nur als Darlehen gewährt werden, und Kindergeld. Ein (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem im Betreuungsvertrag vereinbar- Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten ten Datum der ersten Betreuung des Kindes und endet mit Ablauf des des veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Monats, in dem auch das Betreuungsverhältnis endet. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt i. d. R. zum 01. eines Monats. Erfolgt eine Aufnah- (3) Bei Ehen und eheähnlichen Lebensgemeinschaften wird das Einkom- me nach dem 15. des Monats wird der hälftige Elternbeitrag erhoben. men beider Partner zugrunde gelegt, sofern sie Eltern des Kindes sind. Der Elternbeitrag ist zum 15. des jeweiligen Monats fällig. Der August Bei nachweislich getrennt lebenden Elternteilen wird das Einkommen ist zum Ausgleich von Ausfallzeiten gebührenfrei. des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils zugrunde gelegt und auch der zu leistende Unterhalt des anderen Elternteils/Personensorge- (2) Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages ergibt sich aus der Tabelle berechtigten für das Kind hinzu gerechnet. gemäß der in § 6 ermittelten monatlich anrechenbaren Einkünfte und des gemäß § 4 festgelegten Betreuungsumfanges zuzüglich der sozial- (4) Von den Einkünften sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen: verträglich gestaffelten anteiligen Kosten für die Mittagsversorgung. Der (a) bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 35 % aus der Tabelle ermittelte Betrag entspricht für Kinder bis zur Einschu- (b) bei Beamtenbezügen 25 % lung einem Betreuungsbedarf von 30 Wochenstunden und für Hortkin- (c) bei sozialversicherungs- oder einkommenssteuerpflichtigen der einem Betreuungsbedarf von 20 Wochenstunden. Der Elternbeitrag Einkünften 30 % ergibt sich durch Multiplikation dieses Betrages mit dem entsprechend (d) bei weder steuer- noch sozialpflichtigen Einkünften 5% der vereinbarten Betreuungszeit in Absatz 3 und 4 des § 4 zugeordne- ten Prozentsatzes zuzüglich der sozialverträglich gestaffelten anteiligen (5) Nachweisbare Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltver- Kosten für die Mittagsversorgung. Gehören zur Familie zwei unterhalts- pflichtungen für nicht zum Haushalt rechnende Familienangehörige berechtigte Kinder, so vermindert sich der Elternbeitrag um 15 %, bei werden von den Einkünften abgesetzt. drei oder mehr Kindern jeweils um weitere 15 %, aber höchstens bis zur Mindestgebühr. Die Tabelle ist Bestandteil der Satzung. (6) Die Einkünfte sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Geeig- nete Unterlagen sind u. a. Lohnsteuer- oder Jahresverdienstbeschei- (3) Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsiche- nigungen, Einkommensnachweise nach Sozialgesetzbuch (SGB), rung nach SGB XII (3./4. Kapitel) und Empfänger von Leistungen nach Einkommenssteuerbescheide. Selbständige, die noch keinen Einkom- SGB II zahlen den Mindestbeitrag zuzüglich der sozialverträglich ge- menssteuerbescheid erhalten haben, haben ihre Einkünfte im 1. Jahr staffelten anteiligen Kosten für die Mittagsversorgung entsprechend des durch eine aktuelle Selbsteinschätzung nachzuweisen. festgesetzten Betreuungsumfangs. (4) Die Elternbeiträge werden jährlich neu festgesetzt. Die Personensorge- §7 berechtigten sind verpflichtet, jeweils bis zum 15.03. des Jahres eine Mitwirkungspflichten Erklärung zu ihren Einkünften gemäß § 6 dieser Satzung in der Kita- verwaltung der Stadt Oranienburg abzugeben. Sofern diese ohne hin- (1) Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, vollständige und richtige reichende Begründung nicht zum Stichtag 15.03. eines jeden Jahres Angaben über ihre Familiensituation und ihre wirtschaftliche Leistungs- vorliegt, kann der Höchstbetrag ab Monat Mai eines jeden Jahres fest- kraft mitzuteilen, sofern diese für die Feststellung des Rechtsanspruchs, gesetzt werden. für die Festlegung der Höhe des Elternbeitrages und der Gestaltung des Betreuungsvertrages bedeutsam sind. Insbesondere ist jede wesentliche (5) Gebührenschuldner sind Personensorgeberechtigte, die für ihr Kind Einkünfteerhöhung und jede Einkünfteartenänderung im Sinne des § 6, einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte beantragen und den jede Namens- und Anschriftenänderung und jede sonstige sich auf den Vertrag abschließen. Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen, Rechtsanspruch oder den Elternbeitrag auswirkende Änderung der Fa- miliensituation unverzüglich mitzuteilen.
4 | Nummer 9 • 2. November 2013 AMTSBLATT FÜR DIE STADT ORANIENBURG Amtlicher Teil kann eine Weiterbetreuung erfolgen, wenn ein Betreuungsplatz in einer (2) Eine wesentliche Erhöhung der Einkünfte ist unaufgefordert innerhalb städtischen Kita nicht zur Verfügung gestellt werden kann oder es dem von 14 Tagen anzuzeigen. Als wesentlich gilt eine Erhöhung, wenn zu Wunsch der Eltern entspricht. erwarten ist, dass sich die Jahreseinkünfte um mehr als 10 % erhöhen werden. Eine Neufestsetzung erfolgt ab dem Folgemonat. (2) Der Elternbeitrag für die Betreuung in Tagespflege entspricht dem nach der Betreuungszeit, dem Elterneinkommen und der Zahl der unterhalts- (3) Bei fehlender Mitwirkung ist die Stadt Oranienburg berechtigt, den sich berechtigten Kinder ermittelten Elternbeitrag. Für die Ermittlung des neu ergebenden Elternbeitrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung Elternbeitrages zur Betreuung in Tagespflege finden die Regelungen zu erheben. dieser Satzung entsprechend Anwendung. (4) Auf Antrag der Personensorgeberechtigten ist eine wesentliche Minde- (3) Zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson und der Stadt Oranien- rung der Einkünfte im laufenden Kalenderjahr zu berücksichtigen. Als burg wird ein Tagespflegevertrag und zwischen der Stadt Oranienburg wesentlich gilt eine Minderung, wenn zu erwarten ist, dass sich die Jah- und der Tagespflegeperson eine Kostenübernahme abgeschlossen. reseinkünfte um mehr als 10 % verringern. Eine Neufestsetzung erfolgt ab dem Monat der Antragsstellung. § 11 Mittagsversorgung und Frühstück/ Vesper §8 Übernahme der Elternbeiträge (1) In allen städtischen Kindereinrichtungen wird eine Mittagsversorgung angeboten. Die Kosten der Mittagsversorgung werden von den Perso- Auf Antrag können die Elternbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt nensorgeberechtigten getragen und als Bestandteil des Elternbeitrages übernommen werden, wenn die finanziellen Belastungen den Personensor- erhoben. Sie betragen je Mittagsportion pauschal 2,90 Euro. geberechtigten nach § 90 Abs. 3 SGB VIII nicht zuzumuten sind. Anträge sind an das Jugendamt des Landkreises Oberhavel zu richten. Für Kinder (2) Der Kostenbetrag der Personensorgeberechtigten an der Mittagsver- aus Pflegefamilien und Heimen (§§ 33, 34 SGB VIII) werden die Elternbeiträ- sorgung wird monatlich auf der Grundlage von pauschal 20 Portionen ge vom zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe übernommen. berechnet. (3) Besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe- §9 paket für die Mittagsversorgung, müssen diese in Anspruch genommen Kündigung des Betreuungsverhältnisses werden. Die Beantragung der Kostenübernahme ist durch einen geeig- neten Antragsnachweis und die Kostenübernahmeerklärung nachzuwei- (1) Der Betreuungsvertrag kann während seiner Laufzeit schriftlich bis zum sen. Andernfalls ist der gesamte, in Absatz 1 benannte Essenpreis, im 5. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Für die Wahrung der Rahmen des Elternbeitrages zu entrichten. Frist ist der Eingang des Schreibens bei der Stadt Oranienburg maßge- bend. (4) Sofern kein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teil- habepaket für die Mittagsversorgung besteht, beteiligt sich die Stadt (2) Die Stadt Oranienburg kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind Oranienburg an den Kosten der Mittagsversorgung. Dafür werden bei vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn gemäß § 6 dieser Satzung anrechenbaren Einkommen bis 1.999,99 Euro (a) die Elternbeiträge für 2 Monate nicht entrichtet wurden. pauschal 1,40 Euro je Portion und bei Einkommen ab 2.000,00 Euro (b) das Kind oder die Personensorgeberechtigten die in dieser Satzung pauschal 0,50 Euro je Portion bezuschusst. Darüber hinaus werden für enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt alle Essenteilnehmer die Kosten der ganztägigen Getränkeversorgung in missachten oder wiederholt gegen die Hausordnung der Kinderta- Höhe von 0,55 Euro je Tag von der Stadt Oranienburg übernommen. gesstätte verstoßen. (c) ein Kind über einen Zeitraum von 4 Wochen unentschuldigt fehlt. (5) Der ermittelte Kostenanteil der Personensorgeberechtigten wird pau- (d) das Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet oder eine bedarfs- schal ohne Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtbeanspruchung der gerechte Betreuung nicht gewährleistet werden kann und dadurch Leistung erhoben. Zum Ausgleich von Ausfallzeiten ist im Monat August das Wohl des Kindes oder das Wohl der anderen Kinder gefährdet die Mittagsversorgung für die Personensorgeberechtigten kostenfrei. wird. In Fällen einer ansteckenden Krankheit kann für den Zeitraum der Erkrankung auch eine Suspendierung erfolgen. (6) Auf Wunsch werden in einigen städtischen Kindereinrichtungen Früh- Wird nach der fristlosen Kündigung gemäß a) bis c) ein Betreuungsplatz stück und Vesper angeboten. Die Kosten dieser Versorgung werden neu beantragt, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig. gesondert ermittelt und sind durch die Personensorgeberechtigten zu tragen. § 10 Tagespflege § 12 Sonderregelungen (1) Kann der Anspruch auf Tagesbetreuung durch ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten der Stadt Orani- (1) Als Gastkind gilt ein Kind, wenn eine regelmäßige Betreuung auf der enburg nicht gewährleistet werden oder entspricht es dem Wunsch der Grundlage eines Betreuungsvertrages nicht erforderlich ist. Die Aufnah- Personensorgeberechtigten, ist die Betreuung der Kinder bis zur Voll- me kann für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen der vorhandenen endung des 3. Lebensjahres in Tagespflege entsprechend der vorhan- Kapazitäten erfolgen. Der Elternbeitrag wird nach Tagessätzen berech- denen Betreuungsplätze zu ermöglichen. Über das 3. Lebensjahr hinaus net. Der Tagessatz beträgt
AMTSBLATT FÜR DIE STADT ORANIENBURG Nummer 9 • 2. November 2013 |5 Amtlicher Teil für ein Krippenkind 12 Euro zeitig, aber mindestens 4 Monate im Voraus, über den Zeitpunkt der für ein Kindergartenkind 9 Euro Teamfortbildungen informiert. für ein Hortkind 7 Euro (2) An schulfreien Tagen sowie in den Ferien ist im Hort eine Betreuung § 14 auch während der Schulzeit möglich (die Zeit von 07:30 Uhr bis 11:30 Ordnungswidrigkeiten Uhr gilt dabei in den Klassenstufen 1 und 2, die Zeit von 07:30 bis 12:30 in den Klassenstufen 3 bis 4 und die Zeit von 07:30 bis 13:30 Uhr in Ordnungswidrig im Sinne des Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahr- den Klassenstufen 5 und 6 als Schulzeit außerhalb des beanspruchten lässig Stundenkontingents). (a) entgegen § 6 Abs. 1, 2 beim Nachweis seiner Einkünfte unrichtige Der vereinbarte Betreuungsumfang gemäß Betreuungsvertrag kann da- oder unvollständige Angaben macht oder die Behörde über erhebli- durch maximal um die Schulzeit erweitert werden. che Tatsachen in Unkenntnis lässt (b) entgegen § 6 Abs. 4 Belege ausstellt oder vorlegt, die in tatsächli- (3) Bei Abwesenheit eines Kindes über einen zusammenhängenden Zeit- cher Hinsicht unrichtig sind raum von mindesten 4 Wochen durch Kur oder längere Erkrankung (c) entgegen den Vorschriften dieser Satzung, insbesondere der An- kann auf Antrag der Personensorgeberechtigten der Elternbeitrag für meldung und Anzeige von Tatsachen (Mitwirkungspflichten), zuwi- den Zeitraum der Abwesenheit beitragsfrei gestellt werden. Für den Mo- derhandelt nat, in welchem das Kind nach der Abwesenheit die Kindertagesstätte und es dadurch ermöglicht, Gebühren zu verkürzen oder nicht gerechtfertig- wieder besucht, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig. Der Antrag ist te Vorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis spätestens 4 Wochen nach Wegfall des begründenden Ereignisses bei zu 5.000 Euro geahndet werden. der Kitaverwaltung der Stadt Oranienburg zu stellen. (4) Wird die festgesetzte wöchentliche Betreuungszeit ohne Vereinbarung § 15 mehr als einmal im Monat überschritten, ist zum regulären Elternbeitrag Inkrafttreten ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10 Euro pro Kind und angefangener Stunde der Mehrzeit zu erheben. Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung verliert die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Oranienburg und in § 13 Tagespflege sowie zur Erhebung von Elternbeiträgen als Gebühren (Kitasat- Schließtage zung – KitaS), beschlossen am 20.02.2012, ihre Gültigkeit. (1) Die Kindertagesstätten sind an den sogenannten Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Diese Tage werden je- weils im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben. Eine Notbetreuung Oranienburg, den 22.10.2013 wird im Bedarfsfall zwischen Weihnachten und Neujahr gewährleistet. (2) An bis zu zwei Tagen im Jahr können die Kindertagesstätten zum Zwe- (Siegel) cke von Teamfortbildungen geschlossen werden. Die Personensorge- Hans-Joachim Laesicke berechtigten werden durch die jeweilige Betreuungseinrichtung recht- Bürgermeister
6 | Nummer 9 • 2. November 2013 AMTSBLATT FÜR DIE STADT ORANIENBURG Amtlicher Teil ANLAGE 1: Berechnungstabelle: Der Elternbeitrag ermittelt sich aus dem entsprechenden Einkommen multipliziert mit dem dazugehörigen Prozentsatz der Betreuungsform. Der ermittelte Betrag bezieht sich auf 100 % und ist bei Minder- oder Mehrbedarf an Betreuungszeit entsprechend prozentual zu mindern/zu erhöhen. (100 % in der Altersgruppe 0 – Schuleintritt = 6 Stunden/ab Schuleintritt = 4 Stunden) Beispiel: Familie, 1 Kind im Kindergarten, Einkommen 2.150,00 Euro, Bedarf 30 Stunden (100%) Berechnung: 2.150,00 Euro x 4,30 % (Tabellenwert bei diesem Einkommen/dieser Betreuungsform) Elternbeitrag = 92,45 Euro Benötigt diese Familie eine Betreuungszeit von z.B. 50 Stunden (= 125 %) erhöht sich der Elternbeitrag auf 115,56 Euro (92,45 Euro x 125 %). Einkommen ohne Kindergeld in Euro Kinderkrippe (KK) Kindergarten (KG) Schulhort (HO) bis 1.000,00 Mindestbeitrag 15,00 Euro Mindestbeitrag 15,00 Euro Mindestbeitrag 10,00 Euro 1.000,01 bis 1.199,99 2,00 % 1,90 % 1,40 % 1.200,00 bis 1.399,99 2,50 % 2,10 % 1,60 % 1.400,00 bis 1.599,99 4,00 % 2,70 % 2,10 % 1.600,00 bis 1.799,99 5,00 % 3,40 % 2,60 % 1.800,00 bis 1.999,99 6,00 % 4,10 % 3,10 % ab 2.000,00 6,30 % 4,30 % 3,30 % bis Höchstbeitrag 229,00 Euro Höchstbeitrag 193,00 Euro Höchstbeitrag 175,00 Euro Zum ermittelten Kostenanteil für die Betreuungsleistung wird ein Kostenanteil für die Mittagsversorgung erhoben. Dieser ist Bestandteil des Elternbeitrages und wird gemeinsam mit dem Anteil für die Betreuungsleistung als Elternbeitrag erhoben. Einkommen ohne Kindergeld Monatlicher Kostenanteil zur Mittagsversorgung Berechtigte mit Anspruch von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsversorgung 20,00 Euro Einkommen bis 1.999,99 Euro ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsversorgung 30,00 Euro Einkommen ab 2.000,00 Euro ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Mittagsversorgung 48,00 Euro Satzung über die Teilnahme an der Essenversorgung und die sozial verträgliche Staffelung der Kostenbeteiligung für die Essenversorgung in den städtischen Schulen für Schüler, die nicht den Hort besuchen Auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunal- lungen des Brandenburgischen Schulgesetzes die Möglichkeit der Teil- verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 nahme der Schüler ausschließlich an den Schultagen an einer warmen (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl. I Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe Nr. 9) in Verbindung mit § 113 des Gesetzes über die Schulen im Land Bran- bedient sich die Stadt Oranienburg eines bzw. mehreren Dritten – dem/den denburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Essenversorger/n. Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Diese Satzung regelt das Verfahren für die Zahlung der Beteiligung an den Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I Nr. 35) sowie in Ver- Kosten für die Versorgung von Schülern mit einem warmen Mittagessen in bindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4 und § 6 des Kommunalabgabenge- städtischen Schulen, die nicht eine Einrichtung der Kindertagesbetreuung setzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 besuchen. (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I Nr. 18) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ora- nienburg in ihrer Sitzung am 30.09.2013 die folgende Satzung beschlossen: §2 Anspruchsberechtigung §1 Anspruchsberechtigt zur Teilnahme an der Mittagsversorgung sind alle Kin- Grundsatz der, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Oranienburg besuchen. Der Essenpreis beträgt pauschal 2,78 Euro/Portion. Der Kostenbetrag der Die Stadt Oranienburg gewährleistet an den Grund- und weiterführenden Personensorgeberechtigten an der Mittagsversorgung wird monatlich auf Schulen in Trägerschaft der Stadt Oranienburg entsprechend den Rege- der Grundlage von pauschal 16 Portionen berechnet.
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