Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun

Die Seite wird erstellt Horst Fink
 
WEITER LESEN
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 09/2018               -1-           Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                      Jahrgang 13         4. September 2018                      Nr. 09

                                       Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun            -2-                       Nr. 09/2018

                     Onlineshop
                    www.q-regio.de

     BEVOR SIE IHR HAUS AN EINE IMMOBILIENFIRMA VERKAUFEN, LASSEN
           SIE ES VORHER NOCHMAL FACHMÄNNISCH BEWERTEN

                                                            TOP
                                                            IMMOBILIEN
                                                              MAKLER

                                                            2016
                                                            NEUBRANDENBURG

                                                              DEUTSCHLANDS
                                                             GRÖSSTE MAKLER
                                                               BEWERTUNG
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 09/2018                                                                 -3-                                Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                              Inhaltsverzeichnis

Amtliches                                                                       -   Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
-     Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun                                4       der Stadt Penkun                                        11
-     Information – Sperrung in Boock                                       5   -   Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhe-
-     Bootskrautung Uecker/Randow                                           5       bung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Penkun      12
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das                            -   Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der
      Haushaltsjahr 2018                                                    5       Niederschrift über den Grenztermin                      13
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Blankensee für das                          -   Ausschreibung Verkauf Kommunaltechnik                   14
      Haushaltsjahr 2018                                                    6   -   Bekanntmachung gemäß Kommunalverfassung des
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Glasow für das                                  Landes Mecklenburg-Vorpommern § 126 Abs. 1 zum
      Haushaltsjahr 2018                                                    7       Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung über die
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Rossow für das                                  Aufteilung von Grundsteueraufkommen und Gewerbe-
      Haushaltsjahr 2018                                                    8       steueraufkommen im Gewerbegebiet Klar-See               14
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Rothenklempenow                             -   Abfuhrtermine September 2018                            15
      für das Haushaltsjahr 2018                                            9
-     Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das                               Sonstiges
      Haushaltsjahr 2018                                                  10    -   Geburtstage im September                                16
                                                                                -   Eine Schiffskatastrophe bei Bornholm und eine etwas
                            Impressum                                               angefressene Allianz zwischen Dänemark und
                                                                                    Brandenburg-Preußen (Dezember 1678) – Teil I            18
    Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun
                                                                                -   Aktuelle Veranstaltungen im Amtsbereich                 21
    Herausgeber:                                                                -   Der Scheunenverein Sommersdorf e. V. lädt ein …         21
    Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz                      -   Tag der deutschen Einheit in Sommersdorf                21
    Internet: www.loecknitz-online.de                                           -   Buchlesung in Bergholz                                  21
    E-Mail: amt@loecknitz-online.de                                             -   Erntefest in Boock                                      22
    Bezugsmöglichkeiten:                                                        -   Interkulturelle Woche im Amt Löcknitz-Penkun            22
    - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz,                   -   Tydzien Miedzykulturowy w Zwiazku Gmin
      Tel.: 039754/50-0                                                             Löcknitz-Penkun                                         22
    - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.:                 -   Einladung zum 3. Bürger-Cup in Krackow                  23
      039753/22757                                                              -   Wer kennt das ausgesetzte Hündchen?                     23
                                                                                -   Rossower Erntefest und Reitturnier                      24
    Bezugsbedingungen:
                                                                                -   „GeroMobil“ und „allgemeine soziale Beratung“           24
    - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf
      Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die             -   Fischerfest in Rothenklempenow                          24
      erreichbaren Haushalte verteilt.                                          -   Sommerschule der Agrar- und Umweltwissen-
    - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto-                 schaftlichen Fakultät                                   24
      kosten                                                                    -   CariMobil – Beratung auf Rädern                         25
    - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt                 -   4. Löcknitzer Seefest ein voller Erfolg                 26
      Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich.                    -   Erstes Event-Camp in Wollin                             26
                                                                                -   In Pomellem alte und neue Freunde treffen               27
    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
                                                                                -   Besuch der Gäste aus Fors                               27
    Herr Futh, Tel.: 039754/50138
    Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung          -   Ein Fest der Generationen wie es im Buche steht!        28
    der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten            -   Neuer Pflegestützpunkt für Rossow                       28
    sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver-       -   Aufruf zur Organisation der 750-Jahr-Feier in Krackow   29
    antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.               -   „Sport hält fit“                                        29
                                                                                -   Neue Kurse der Volkshochschule                          29
    Herstellungsleitung:                                                        -   Zumba-Fitness in Löcknitz                               30
    V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland,                  -   Spannender Pferdesport bis zum letzten Sprungtag        30
    Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
                                                                                -   Neue Gürtel, Schwimmstufen und Kreismeister
    Redaktion:      Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de
    Anzeigen:       Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de,                         bei Löcknitzer Judokas                                  30
                    Tel.: 039753/22757                                          -   Karate-Prüfung erfolgreich bestanden                    31
                                                                                -   Sommerfest (Abschlussfest) Krippe II                    31
    Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich.         -   Bebefiz-Flohmarkt für die Kita „Pusteblume“ Penkun      31
    Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages               -   Anmeldung der Schulanfänger Schuljahr 2019/202          32
    sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge
                                                                                -   Kita „Randow-Spatzen“ in Löcknitz                       32
    geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt
                                                                                -   Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung                 34
    mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.
    Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber-            -    Information der Gemeinde Krackow                       35
    rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto-          -   Stellenausschreibung für die Ausbildung
    risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer-             zum/r Verwaltungsfachangestellten                       35
    den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von
    123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.                               Die nächste Ausgabe
    Druck/Endverarbeitung:
    LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
                                                                                            Amtsblatt Löcknitz-Penkun
                                                                                          erscheint am Dienstag, dem 09.10.2018.
    © Schibri-Verlag.
    Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver-
                                                                                      Redaktionsschluss ist am 27.09.2018 um 12.00 Uhr.
    vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung                  Anzeigenschluss für Werbeanzeigen: 25.09.2018.
    des Verlages.
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 -4-                                                 Nr. 09/2018

                            Öffentliche Bekanntmachungen
                                          Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang –

                               Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun

Name                 Aufgabe                                                                    Telefonnummer   Zimmer
Leitender Verwaltungsbeamter
Herr D. Futh         Leitender Verwaltungsbeamter                                               039754/50-126      28
Frau C. Bretzmann    Amtsblatt/Datenschutz/Lehrausbildung/Bundesfreiwilligendienst/             039754/50-128      27
                     Sekretariat
Frau S. Juhl         Lohn/Gehalt                                                                039754/50-127      29
Frau K. Benning      Sachbearbeiterin Personal, Wahlen                                          039754/50-139      28
Haupt- und Ordnungsamt
Frau A. Timm         Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB                               039754/50-113      13
Frau S. Radant       Kindertagesstätten/Schulen                                                 039754/50-111      12
Herr R. Linse        Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur                                   039754/50-114      20
Frau H. Schmidt      Einwohnermeldeamt                                                          039754/50-107      17
Frau P. Schröder     Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr                                  039754/50-204      12
Frau G. Uecker       Standesamt                                                                 039754/50-118      18
Frau E. Köhler       Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung                                         039754/50-201      16
Frau B. Ziesemer     Gewerbe                                                                    039754/50-109      11
Herr G. Carnitz      Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA                                      039754/50-117      17
Frau G. Ziemann      Poststelle/Zentrale/Archiv                                                 039754-500         10
Kämmerei
Frau K. Rambow       Leiterin Kämmerei                                                          039754/50-125      30
Frau J. Melech       Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin                                    039754/50-131      31
Frau I. Albrecht     Kassenleiterin                                                             039754/50-134      34
Frau K. Ramscheck    Mitarbeiterin Kasse, Versicherungen                                        039754/50-136      34
Frau T. Lüdtke       Vollstreckung                                                              039754-50-137      33
Frau G. Nimz         Steuern                                                                    039754/50-119      35
Frau E. Hoffmann     Steuern                                                                    039754/50-132      32
Frau A. Wendtland    Bilanzbuchhalter                                                           039754/50-133      19
Frau M. Lorenz       Mitarbeiterin Anlagenbuchhaltung                                           039754/50-144      19
Herr B. Lewerenz     Systemadministration                                                       039754/50-141      35
Frau R. Dahlke       Anlagenbuchhaltung                                                         039754/50-135      14
Frau A. Manthei      Finanzbuchhaltung                                                          039754/50-130      14
Bauamt
Herr Stahl           Leiter Bauamt                                                              039754/50-156      24
Frau Scherzandt      Wirtschaftsförderung                                                       039754/50-155      21
Frau V. Schulz       Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge                                039754/50-150      22
Frau D. Wagner       Sachgebietsleiterin/Zentrale Verw./Gebäudemanagement,                      039754/50-138      26
                     Bauleitplanung
Frau Spiegel         Liegenschaften, Pachtverträge                                              039754/50-120      26
Herr P. Kühl         Gebäudemanagement,Wohnungen                                                039754/50-121      25

Fax:
Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200                    Öffnungszeiten
Außenstelle Penkun:  039754/50-175                    Montag                        09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr
                                                      Dienstag                      09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
Internet: www.loecknitz-online.de                     Mittwoch/Donnerstag           geschlossen
E-Mail: amt@loecknitz-online.de                       Freitag                       09.00–12.00 Uhr
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 09/2018                                                  -5-                             Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                                                       Information
  Gesamtsperrung der Ortsdurchfahrt Boock am Sonnabend, dem 08.09.2018 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.30
  Uhr aufgrund des Festumzuges zum Erntefest im gesamten Ortsbereich, gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung
  des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Vorpommern-Greifswald lt. § 45 StVO.

                                         Bootskrautung Uecker/Randow
  Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und        Randow 32. KW bis 35. KW 2018
  Umwelt Vorpommern führen wir Mäharbeiten an und in             Uecker 36. KW bis 41. KW 2018
  der Uecker im Bereich von Eggesin bis Nieden sowie an          Vor dem zu erwartenden Krautteppich wird eine Aus-
  und in der Randow im Bereich von Löcknitz bis Eggesin          stiegsmöglichkeit für Kanus mittels eines Pontons ge-
  durch.                                                         schaffen.
  Hier kann es in der folgenden Zeit zu Einschränkungen                    FSG Forst Service & GWU GmbH & Co. KG
  kommen.                                                                                        Telefon 039754 51548

               Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                    Investitionstätigkeit auf           25.500,00 e
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                      der Saldo der Ein- und Auszahlungen
meindevertretung vom 02.05.2018 und mit Genehmigung                     aus Investitionstätigkeit auf     - 19.600,00 e
der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als              d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung                 aus Finanzierungstätigkeit
erlassen:                                                               (Veränderung der liquiden Mittel
                                                                        und der Kredite zur Sicherung
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt                        der Zahlungsfähigkeit) auf           - 60.400 e
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                festgesetzt.
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der                                                        § 2 – Kredite für Investitionen
       ordentlichen Erträge auf                  369.000,00 e                 und Investitionsförderungsmaßnahmen
       der Gesamtbetrag der                                      Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       ordentlichen Aufwendungen auf             418.600,00 e    ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
       der Saldo der ordentlichen                                setzt auf 0,00 e.
       Erträge und Aufwendungen auf              - 49.600,00 e
    b) der Gesamtbetrag der                                                   § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
       außerordentlichen Erträge auf                    0,00 e   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
       der Gesamtbetrag der                                      festgesetzt auf 0,00 e.
       außerordentlichen Aufwendungen auf               0,00 e
       der Saldo der außerordentlichen                                   § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       Erträge und Aufwendungen auf                     0,00 e   Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
    c) das Jahresergebnis vor                                    fähigkeit wird festgesetzt auf 265.000,00 e.
       Veränderung der Rücklagen auf             - 49.600,00 e
       die Einstellung in Rücklagen auf                 0,00 e                          § 5 – Hebesätze
       die Entnahmen aus Rücklagen auf                  0,00 e   Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
       das Jahresergebnis nach                                   gesetzt:
       Veränderung der Rücklagen auf             - 49.600,00 e   1. Grundsteuer
2. im Finanzhaushalt                                                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 339.000,00 e                   Flächen (Grundsteuer A) auf             298 v. H.
       die ordentlichen Auszahlungen auf 371.700,00 e                b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 386 v. H.
       der Saldo der ordentlichen                                2. Gewerbesteuer auf                           400 v. H.
       Ein- und Auszahlungen auf               - 32.700,00 e
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf           0,00 e                  § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       die außerordentlichen Auszahlungen auf           0,00 e   Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
       der Saldo der außerordentlichen                           beträgt 0,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
       Ein- und Auszahlungen auf                        0,00 e
    c) die Einzahlungen aus                                                          § 7 – Eigenkapital
       Investitionstätigkeit auf                    5.900,00 e   Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
       die Auszahlungen aus                                      des Haushaltsvorvorjahres betrug             53.062,13 e
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                        -6-                                                Nr. 09/2018

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                        2.   Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel-
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 32.437,87 e                      lenplan wird mit 0,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten
und zum 31.12. des Haushaltsjahres         - 81.680,40 e                  (VZÄ) genehmigt.

Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-              Bergholz, den 26.07.2018
gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am
23.07.2018 wie folgt getroffen:
1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst-
     betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
     in Höhe von 265.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V             Kersten
     teilweise in Höhe von 170.300 e genehmigt.                      Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Bergholz, den 26.07.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
erforderliche Genehmigung wurde am 23.07.2018 durch die Landrä-
tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-
sichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Kersten
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

              Haushaltssatzung der Gemeinde Blankensee für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                        der Saldo der außerordentlichen
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                          Ein- und Auszahlungen auf                    0,00 e
meindevertretung vom 24.05.2018 und mit Genehmigung                      c) die Einzahlungen aus
der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als                     Investitionstätigkeit auf              11.900,00 e
untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung                     die Auszahlungen aus
erlassen:                                                                   Investitionstätigkeit auf                6.000,00 e
                                                                            der Saldo der Ein- und Auszahlungen
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                            aus Investitionstätigkeit auf            5.900,00 e
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
                                                                         d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
1. im Ergebnishaushalt
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit
    a) der Gesamtbetrag der
                                                                            (Veränderung der liquiden Mittel
       ordentlichen Erträge auf                  698.600,00 e
                                                                            und der Kredite zur Sicherung
       der Gesamtbetrag der
                                                                            der Zahlungsfähigkeit) auf             26.100,00 e
       ordentlichen Aufwendungen auf             708.700,00 e
                                                                     festgesetzt.
       der Saldo der ordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf           ./. 10.100,00 e                          § 2 – Kredite für Investitionen
    b) der Gesamtbetrag der                                                       und Investitionsförderungsmaßnahmen
       außerordentlichen Erträge auf                   0,00 e        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       der Gesamtbetrag der                                          ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
       außerordentlichen Aufwendungen auf              0,00 e        setzt auf 0,00 e.
       der Saldo der außerordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf                    0,00 e                     § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
    c) das Jahresergebnis vor                                        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
       Veränderung der Rücklagen auf          ./. 10.100,00 e        festgesetzt auf 0,00 e.
       die Einstellung in Rücklagen auf                0,00 e
       die Entnahmen aus Rücklagen auf            10.100,00 e                § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       das Jahresergebnis nach                                       Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
       Veränderung der Rücklagen auf                   0,00 e        fähigkeit wird festgesetzt auf 63.000,00 e.
2. im Finanzhaushalt
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 633.000,00 e                                       § 5 – Hebesätze
       die ordentlichen Auszahlungen auf 593.800,00 e                Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
       der Saldo der ordentlichen                                    gesetzt:
       Ein- und Auszahlungen auf                  39.200,00 e        1. Grundsteuer
    b) die außerordentlichen Einzahlungen                                a) für die land- und forstwirtschaftlichen
       auf                                             0,00 e               Flächen (Grundsteuer A) auf             310 v. H.
       die außerordentlichen Auszahlungen                                b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H.
       auf                                             0,00 e        2. Gewerbesteuer auf                           350 v. H.
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 09/2018                                                      -7-                              Amtsblatt Löcknitz-Penkun

               § 6 – Stellen gemäß Stellenplan                       Der Stellenplan der Gemeinde Blankensee wird gemäß §
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen              55 KV M-V mit 1,487 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
beträgt 1,487 Vollzeitäquivalente (VZÄ).                             genehmigt.
                                                                     Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haus-
                     § 7 – Eigenkapital                              haltssatzung nicht.
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug            1.319.375 e              Blankensee, den 26.07.2018
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.272.975 e
und zum 31.12. des Haushaltsjahres          1.266.081 e

Die rechtsaufsichtliche Entscheidung zum genehmigungs-
pflichtigen Teil der Haushaltssatzung wurde am 23.07.2018            Müller
wie folgt getroffen:                                                 Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Blankensee, den 26.07.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
erforderliche Genehmigung wurde am 23.07.2018 durch die Landrä-
tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-
sichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Müller
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

                 Haushaltssatzung der Gemeinde Glasow für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                        Ein- und Auszahlungen auf                  0,00 e
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                       c) die Einzahlungen aus
meindevertretung vom 07.05.2018 folgende Haushaltssat-                      Investitionstätigkeit auf             75.000,00 e
zung erlassen:                                                              die Auszahlungen aus
                                                                            Investitionstätigkeit auf             75.000,00 e
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                            der Saldo der Ein- und Auszahlungen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
                                                                            aus Investitionstätigkeit auf              0,00 e
1. im Ergebnishaushalt
                                                                         d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
    a) der Gesamtbetrag der
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit
       ordentlichen Erträge auf                  290.400,00 e
                                                                            (Veränderung der liquiden Mittel
       der Gesamtbetrag der
                                                                            und der Kredite zur Sicherung
       ordentlichen Aufwendungen auf             368.000,00 e
                                                                            der Zahlungsfähigkeit) auf       ./. 113.400,00 e
       der Saldo der ordentlichen
                                                                     festgesetzt.
       Erträge und Aufwendungen auf           ./. 77.600,00 e
    b) der Gesamtbetrag der                                                            § 2 – Kredite für Investitionen
       außerordentlichen Erträge auf                   0,00 e                     und Investitionsförderungsmaßnahmen
       der Gesamtbetrag der                                          Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       außerordentlichen Aufwendungen auf              0,00 e        ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
       der Saldo der außerordentlichen                               setzt auf 0,00 e.
       Erträge und Aufwendungen auf                    0,00 e
    c) das Jahresergebnis vor                                                     § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 77.600,00 e                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
       die Einstellung in Rücklagen auf                0,00 e        festgesetzt auf 0,00 e.
       die Entnahmen aus Rücklagen auf            78.200,00 e
       das Jahresergebnis nach                                               § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       Veränderung der Rücklagen auf                 600,00 e        Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
2. im Finanzhaushalt                                                 fähigkeit wird festgesetzt auf 25.000,00 e.
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 256.700,00 e
       die ordentlichen Auszahlungen auf 348.000,00 e                                       § 5 – Hebesätze
       der Saldo der ordentlichen                                    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
       Ein- und Auszahlungen auf              ./. 91.300,00 e        gesetzt:
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf          0,00 e        1. Grundsteuer
       die außerordentlichen Auszahlungen auf          0,00 e            a) für die land- und forstwirtschaftlichen
       der Saldo der außerordentlichen                                      Flächen (Grundsteuer A) auf             286 v.H.
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                        -8-                                              Nr. 09/2018

     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.             Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
2.   Gewerbesteuer auf                          330 v.H.             zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.041.797 e
                                                                     und zum 31.12. des Haushaltsjahres            961.724 e
                § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen              Glasow, den 12.07.2018
beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

                    § 7 – Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.                              Sommer
des Haushaltsvorvorjahres betrug                    1.067.597 e      Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Glasow, den 12.07.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV
M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.05.2018
angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Sommer
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

                 Haushaltssatzung der Gemeinde Rossow für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                        Investitionstätigkeit auf              7.700,00 e
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                          die Auszahlungen aus
meindevertretung vom 08.05.2018 und mit Genehmigung                         Investitionstätigkeit auf             26.200,00 e
der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als                     der Saldo der Ein- und Auszahlungen
untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung                     aus Investitionstätigkeit auf     ./. 18.500,00 e
erlassen:                                                                d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                            aus Finanzierungstätigkeit
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt                            (Veränderung der liquiden Mittel
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                           und der Kredite zur Sicherung
1. im Ergebnishaushalt                                                      der Zahlungsfähigkeit) auf       ./. 100.200,00 e
    a) der Gesamtbetrag der                                          festgesetzt.
       ordentlichen Erträge auf                  437.900,00 e
       der Gesamtbetrag der                                                            § 2 – Kredite für Investitionen
       ordentlichen Aufwendungen auf             546.200,00 e                     und Investitionsförderungsmaßnahmen
       der Saldo der ordentlichen                                    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 108.300,00 e                 ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
    b) der Gesamtbetrag der                                          setzt auf 0,00 e.
       außerordentlichen Erträge auf                   0,00 e
       der Gesamtbetrag der                                                       § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
       außerordentlichen Aufwendungen auf              0,00 e        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
       der Saldo der außerordentlichen                               festgesetzt auf 0,00 e.
       Erträge und Aufwendungen auf                    0,00 e
    c) das Jahresergebnis vor                                                § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 108.300,00 e                Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
       die Einstellung in Rücklagen auf                0,00 e        fähigkeit wird festgesetzt auf 212.000,00 e.
       die Entnahmen aus Rücklagen auf            34.000,00 e
       das Jahresergebnis nach                                                              § 5 – Hebesätze
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 74.300,00 e                 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
2. im Finanzhaushalt                                                 gesetzt:
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 409.600,00 e                1. Grundsteuer
       die ordentlichen Auszahlungen auf 491.300,00 e                    a) für die land- und forstwirtschaftlichen
        der Saldo der ordentlichen                                          Flächen (Grundsteuer A) auf             298 v. H.
        Ein- und Auszahlungen auf           ./. 81.700,00 e              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v. H.
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf          0,00 e        2. Gewerbesteuer auf                           350 v. H.
       die außerordentlichen Auszahlungen auf          0,00 e
       der Saldo der außerordentlichen                                              § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
       Ein- und Auszahlungen auf                       0,00 e        Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
    c) die Einzahlungen aus                                          beträgt 1,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Nr. 09/2018                                                      -9-                              Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                     § 7 – Eigenkapital                                   in Höhe von 212.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.                                   teilweise in Höhe von 186.000 e genehmigt.
des Haushaltsvorvorjahres betrug              702.601 e              2.   Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                             lenplan wird mit 1,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     616.401 e                   (VZÄ) genehmigt.
und zum 31.12. des Haushaltsjahres            509.194 e
                                                                     Rossow, den 12.07.2018
Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-
gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am
09.07.2018 wie folgt getroffen:
1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst-              Gebner
     betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit          Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Rossow, den 12.07.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
erforderliche Genehmigung wurde am 09.07.2018 durch die Landrä-
tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-
sichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Gebner
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

         Haushaltssatzung der Gemeinde Rothenklempenow für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                        der Saldo der außerordentlichen
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                          Ein- und Auszahlungen auf                  0,00 e
meindevertretung vom 26.04.2018 und mit Genehmigung                      c) die Einzahlungen aus
der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als                     Investitionstätigkeit auf             80.900,00 e
untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung                     die Auszahlungen aus
erlassen:                                                                   Investitionstätigkeit auf             59.400,00 e
                                                                            der Saldo der Ein- und Auszahlungen
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt                            aus Investitionstätigkeit auf         21.500,00 e
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                        d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
1. im Ergebnishaushalt                                                      aus Finanzierungstätigkeit
    a) der Gesamtbetrag der                                                 (Veränderung der liquiden Mittel
       ordentlichen Erträge auf                  893.300,00 e               und der Kredite zur Sicherung
       der Gesamtbetrag der                                                 der Zahlungsfähigkeit) auf       ./. 143.100,00 e
       ordentlichen Aufwendungen auf 1.118.200,00 e                  festgesetzt.
       der Saldo der ordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 224.900,00 e                                   § 2 – Kredite für Investitionen
    b) der Gesamtbetrag der                                                       und Investitionsförderungsmaßnahmen
       außerordentlichen Erträge auf                   0,00 e        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       der Gesamtbetrag der                                          ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
       außerordentlichen Aufwendungen auf              0,00 e        setzt auf 0,00 e.
       der Saldo der außerordentlichen
       Erträge und Aufwendungen auf                    0,00 e                     § 3 – Verpflichtungsermächtigungen
    c) das Jahresergebnis vor                                        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 224.900,00 e                festgesetzt auf 0,00 e.
       die Einstellung in Rücklagen auf                0,00 e
       die Entnahmen aus Rücklagen auf            85.200,00 e                § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       das Jahresergebnis nach                                       Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 139.700,00 e                fähigkeit wird festgesetzt auf 230.000,00 e.
2. im Finanzhaushalt
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf 725.500,00 e                                       § 5 – Hebesätze
       die ordentlichen Auszahlungen auf 876.100,00 e                Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-
       der Saldo der ordentlichen                                    gesetzt:
       Ein- und Auszahlungen auf             ./. 150.600,00 e        1. Grundsteuer
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf          0,00 e            a) für die land- und forstwirtschaftlichen
       die außerordentlichen Auszahlungen auf          0,00 e               Flächen (Grundsteuer A) auf             310 v. H.
Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                       - 10 -                                             Nr. 09/2018

     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v. H.            1.   Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst-
2.   Gewerbesteuer auf		                        340 v. H.                 betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                          in Höhe von 230.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V
               § 6 – Stellen gemäß Stellenplan                            in voller Höhe genehmigt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen              2.   Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel-
beträgt 2,85 Vollzeitäquivalente (VZÄ).                                   lenplan wird mit 2,85 Stellen in Vollzeitäquivalenten
                                                                          (VZÄ) genehmigt.
                     § 7 – Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.                               Rothenklempenow, den 11.07.2018
des Haushaltsvorvorjahres betrug            2.840.609 e
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 2.575.009 e
und zum 31.12. des Haushaltsjahres          2.349.840 e

Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-
gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am               Schulze
02.07.2018 wie folgt getroffen:                                      Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Rothenklempenow, den 11.07.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
erforderliche Genehmigung wurde am 02.07.2018 durch die Landrä-
tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-
sichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Schulze
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

                  Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes                 2.   im Finanzhaushalt
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                       a) die ordentlichen Einzahlungen auf 670.400,00 e
meindevertretung vom 31.05.2018 und mit Genehmigung                          die ordentlichen Auszahlungen auf 772.300,00 e
der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als                  		 der Saldo der ordentlichen
untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung                      Ein- und Auszahlungen auf        ./. 101.900,00 e
erlassen:                                                                b) die außerordentlichen Einzahlungen auf       0,00 e
                                                                             die außerordentlichen Auszahlungen auf      0,00 e
              § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt                             der Saldo der außerordentlichen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird                            Ein- und Auszahlungen auf                   0,00 e
1. im Ergebnishaushalt                                                   c) die Einzahlungen aus
    a) der Gesamtbetrag der                                                  Investitionstätigkeit auf              43.400,00 e
       ordentlichen Erträge auf                  763.800,00 e                die Auszahlungen aus
       der Gesamtbetrag der                                                  Investitionstätigkeit auf             121.000,00 e
       ordentlichen Aufwendungen auf             891.900,00 e                der Saldo der Ein- und Auszahlungen
       der Saldo der ordentlichen                                            aus Investitionstätigkeit auf     ./. 77.600,00 e
       Erträge und Aufwendungen auf ./. 128.100,00 e                     d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen
    b) der Gesamtbetrag der                                                  aus Finanzierungstätigkeit
       außerordentlichen Erträge auf                   0,00 e                (Veränderung der liquiden Mittel
       der Gesamtbetrag der                                                  und der Kredite zur Sicherung
       außerordentlichen Aufwendungen auf              0,00 e                der Zahlungsfähigkeit) auf        ./. 183.500,00 e
       der Saldo der außerordentlichen                               festgesetzt.
       Erträge und Aufwendungen auf                    0,00 e
    c) das Jahresergebnis vor                                                          § 2 – Kredite für Investitionen
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 128.100,00 e                             und Investitionsförderungsmaßnahmen
       die Einstellung in Rücklagen auf                0,00 e        Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
       die Entnahmen aus Rücklagen auf            36.400,00 e        ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge-
       das Jahresergebnis nach                                       setzt auf 0,00 e.
       Veränderung der Rücklagen auf ./. 91.700,00 e
Nr. 09/2018                                                     - 11 -                              Amtsblatt Löcknitz-Penkun

             § 3 – Verpflichtungsermächtigungen                      Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird               zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     725.322 e
festgesetzt auf 0,00 e.                                              und zum 31.12. des Haushaltsjahres            595.505 e

        § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit            Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi-
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-             gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am
fähigkeit wird festgesetzt auf 147.000,00 e.                         22.08.2018 wie folgt getroffen:
                                                                     1. Der im § 4 der Haushaltssatzung 2018 festgesetzte
                       § 5 – Hebesätze                                    Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest-                  fähigkeit wird nicht genehmigt.
gesetzt:                                                             2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige
1. Grundsteuer                                                            Stellenplan wird mit einer Stelle in Vollzeitäquivalenten
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                            (VZÄ) genehmigt.
       Flächen (Grundsteuer A) auf             310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v. H.             Ramin, den 27.08.2018
2. Gewerbesteuer auf                           340 v. H.

                § 6 – Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

                    § 7 – Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.                              Retzlaff
des Haushaltsvorvorjahres betrug                      785.522 e      Bürgermeister

Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird     Ramin, den 27.08.2018
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V
erforderliche Genehmigung wurde am 22.08.2018 durch die Landrä-
tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf-
sichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom
07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im        Retzlaff
Zimmer 31 öffentlich aus.                                            Bürgermeister

                    Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Penkun

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung                     Die Auslegung erfolgt im Amt Löcknitz-Penkun in 17321
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der                   Löcknitz, Chausseestraße 30, zu folgenden Dienstzeiten:
Bekanntmachung vom 04.09.2011 (GVOBl M-V Nr. 14 S.
                                                                     montags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 Uhr
777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Penkun vom
                                                                     dienstags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhr
06.06.2018 und nach Genehmigung durch die Rechtsauf-
                                                                     freitags   09.00 Uhr–12.00 Uhr
sichtsbehörde die folgende erste Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Penkun erlassen:                          sowie nach Vereinbarung.

                           Artikel 1                                                            Artikel 2
                   Änderung der Hauptsatzung                                                  Inkrafttreten
Der § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung vom 04.08.2014 tritt                 Die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
außer Kraft. Er wird wie folgt geändert:                             Stadt Penkun tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in
                                                                     Kraft.
5.   Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von
     Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1
                                                                     Penkun, den 08.08.2018
     hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat,
     soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
     Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem aus-
     gelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel             Netzel
     zu vermerken.                                                   Bürgermeister
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                 - 12 -                                              Nr. 09/2018

                                Zweitwohnungssteuersatzung
          Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Penkun

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land           (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der                 Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von
Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, S.                 Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die
777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabenge-              Nutzung unter einem Monat liegt.
setzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146),                   § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVOBI. M-V       (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands-
S. 584) wird nach Beschlussfassung der Stadt Penkun vom            steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
06.06.2018 und Anzeige bei der Landrätin des Landkreises       (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen
Vorpommern-Greifswald in 17489 Greifswald, als Untere              Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten
Rechtsaufsichtbehörde folgende Satzung erlassen:                   dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1.
                                                                   Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh-
                  § 1 – Steuergegenstand                           nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Stadt               ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats.
Penkun unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Nicht der           (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermo-
Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben einer aus             nats, in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben
beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dau-             wird.
ernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche
Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.                             § 5 – Steuerbemessungsgrundlage
                                                               (1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut-
                § 2 – Begriff der Zweitwohnung                     zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde-
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh-             ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten,
    nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als Ne-          bei Mietverträgen nach der Nettokaltmiete.
    benwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwohnung            (2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des
    für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den             ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist
    persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der Stadt        Bemessungsgrundlage die ortsübliche Nettokaltmiete,
    Penkun inne hat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft         die für Wohnungen oder Wohnungsanteile gleicher
    ihrer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihre Inhaberin          oder ähnlicher Art, Beschaffenheit, Größe, Ausstattung
    und/oder ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den         und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als ortsübliche
    vorgenannten Zwecken nutzt.                                    Kaltmiete gilt jene Miethöhe, welche sich für vergleich-
(2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlos-            bare Wohnungen in der Stadt Penkun oder am Markt
    sene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt               herausgebildet hat.
    ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine       (3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44
    Toilette gehört.                                               der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung
(3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie ge-        der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I
    hören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als Zweit-       S. 2.178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung
    wohnung der auf diejenigen Personen entfallende Woh-           zur .Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom
    nungsanteil, denen die Wohnung als Nebenwohnung im             13. Juli 1992 (BGBl. I S. 1250), zu ermitteln.
    Sinne des Meldegesetzes dient. Für die Berechnung des
    Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich                              § 6 – Steuersatz
    genutzten Räume den an der Gemeinschaft beteiligten        Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs-
    Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil        grundlage.
    an der Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume
    ist die Fläche der von dem Nutzungsberechtigten allein                         § 7 – Steuererklärung
    genutzten Räume hinzuzufügen.                              (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der
                                                                   Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der
                     § 3 – Steuerpflicht                           Stadt Penkun auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck
(1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber             spätestens bis zum 15. Kalendertag nach Beginn der
    der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen                Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklärungspflicht
    Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit-            besteht nicht, soweit keine Abweichungen zu bereits
    wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer             abgegebenen Erklärungen vorliegen.
    Zweitwohnung gilt die Person, der die Verfügungs-          (2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver-
    befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder                pflichtung kann die Stadt Penkun jede Person zur
    Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige             Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit
    dauernutzungsberechtigte Person zu steht. Dies gilt            Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu
    auch bei unentgeltlicher Nutzung.                              sein, eine meldepflichtige Wohnung innehat. Ist die
(2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen            Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2,
    oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt-           haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies
    schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung.                       nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären
Nr. 09/2018                                                 - 13 -                            Amtsblatt Löcknitz-Penkun

    und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben                  1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich-
    (Negativerklärung).                                                  tige oder unvollständige Angaben macht oder
(3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen               2. der Stadt Penkun pflichtwidrig über steuerrechtlich
    sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch                  erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und da-
    Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuwei-                    durch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte
    sen.                                                                 Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt.
                                                                         Die Strafbestimmungen bei Vorsatz gemäß § 16 des
   § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit der Steuerschuld           Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpom-
(1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für                      mern bleiben unberührt.
     den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt.            (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder
     Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer              leichtfertig
     Änderung von Besteuerungsgrundlagen oder die                    1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un-
     Anzeige des Endes der Steuerpflicht eine niedrige                   richtig sind, oder
     Steuerfestsetzung erforderlich macht.                           2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit-
(2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung                wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde
     nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach               liegenden Tatsachen nicht nachkommt.
     § 162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung               Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig-
     festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä-               keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes.
     tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord-             (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes
     nung erhoben werden.                                            Mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig-
(3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt in               keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 120.000 e,
     vier Teilbeträgen, zum 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11.          die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geldbuße
     im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht erst im             bis zu 5.000 e geahndet werden.
     Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für
     den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. Diese sowie                            § 10 – In-Kraft-Treten
     für die Vergangenheit nachzuzahlenden Steuerbeträge         Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
     werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
     Steuerbescheides fällig.                                    Penkun, den 06.06.2018

                 § 9 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige
    Person oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit
    einer Steuerpflichtigen oder eines Steuerpflichtigen         Netzel
    leichtfertig                                                 Bürgermeister

   Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:                                               sungsingenieurin, Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pase-
Gemeinde:             Rossow                                     walk während der Geschäftszeiten: Montag–Donnerstag
Gemarkung:            Wetzenow                                   in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinba-
Flur:                 1                                          rung in der Zeit vom 04.09.2018 bis zum 18.09.2018.
Flurstück:            10
                                                                 Rechtsbehelfsbelehrung:
Lagebezeichnung:      Dorfstraße 18/20
                                                                 Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann
betroffene Flurstücke
                                                                 innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi-
der Bekanntmachung: 11, 12
                                                                 derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein               erhoben werden.
Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach
                                                                 Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über
dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver-
                                                                 den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz-
messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge-
                                                                 feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.
setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL.
M-V S. 713) durchgeführt.
                                                                 Pasewalk, 04.09.2018
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten,
denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im
Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung
                                                                 Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.
                                                                 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver-
messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV             Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermes-        Beginn: 04.09.2018, Ende: 18.09.2018
Amtsblatt Löcknitz-Penkun                                - 14 -                                             Nr. 09/2018

                                Ausschreibung Verkauf Kommunaltechnik

Die Gemeinde Krackow schreibt hiermit zum Verkauf fol-        Besichtigungstermine sind möglich und zu vereinbaren
gende Kommunaltechnik aus:                                    unter den Telefonnummern 039754/50113 oder 50114.
1.   Multicar M 26; Erstzulassung 3. Januar 2002, Diesel
                                                              Die Angebote sind bis zum 20.09.2018 abzugeben im
2.   Anbaugerät für M 26 Schiebeschild
     Mindestgebot Multicar und Schiebeschild: 3.000 Euro      Amt Löcknitz-Penkun
3.   Anbaugeräte für M 26: Mähwerk, Kehrbesen, Streu-         Haupt-und Ordnungsamt
     aufsatz                                                  Chausseestraße 30
     Mindestgebot: 2.000 Euro                                 17321 Löcknitz

  Bekanntmachung gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
     § 126 Abs 1 zum Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung über die Aufteilung
 von Grundsteueraufkommen und Gewerbesteueraufkommen im Gewerbegebiet Klar-See
zwischen                                                      Grundlage der ideellen Anteile des notariellen Kaufvertra-
   der Gemeinde Krackow, Landkreis Vorpommern-Greifs-         ges belastet.
   wald, vertreten durch den Bürgermeister Herr Gerd
   Sauder und seinem 1. Stellvertreter Herrn Hans-Peter                     § 3 – Bemessung der Höhe der Zahlung
   Bobrowski                                                  Die Aufteilung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerauf-
und                                                           kommens der Gemeinde Krackow erfolgt für Schuldner,
   der Stadt Penkun, Landkreis Vorpommern-Greifswald,         die auf dem Gewerbegebiet Klar-See ihre Betriebsstätten
   vertreten durch den Bürgermeister Herr Bernd Rudolf        angemeldet haben.
   Netzei und seinem 1. Stellvertreter Herrn Karl-Edmund      Die Höhe der Zahlungen der Gemeinde Krackow als steu-
   Geiger                                                     ererhebende Gemeinde an die Empfängergemeinden, der
und                                                           Stadt Penkun und der Gemeinde Glasow erfolgt als Zu-
   der Gemeinde Glasow, Landkreis Vorpommern-Greifs-          weisungen und bemessen
   wald, vertreten durch den Bürgermeister Herr Reimund       -    sich auf der Grundlage der ideellen Anteile des nota-
   Sommer und seiner 1. Stellvertreterin Frau Sibylle Klemp        riellen Kaufvertrages für das Gewerbegebiet Klar-See
                                                                   vom 26.08.1992 - UR 730/92 (Penkun 67 %, Krackow
                        Präambel                                   25 %, Glasow 8 %).
Auf der Grundlage des §12 Abs. 7 des Finanzausgleichs-
gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10.                           § 4 – Kommunaler Finanzausgleich
November 2009, letzte Änderung vom 13. Dezember 2013,         Die beteiligten Gemeinden stellen einen gemeinsamen
wird zwischen den Beteiligten folgender Vertrag geschlos-     Antrag auf abweichende Verteilung des Realsteueraufkom-
sen.                                                          mens für die Berechnungen im kommunalen Finanzaus-
                                                              gleich beim Innenministerium des Landes Mecklen-
                § 1 – Regelung des Hebesatzes                 burg-Vorpommern bis zum 31.03. eines jeden Jahres.
Die beteiligten Gemeinden vereinbaren die interne Auftei-     Dem Antrag sind die entsprechenden Daten zur Aufkom-
lung des Gewerbesteueraufkommens im gemeinsamen               menshöhe und zum Aufteilungsmaßstab beizufugen.
Gewerbegebietes Klar-See in der Gemarkung Krackow,            Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden anschlie-
Flur 108, Flurstücke 9–34. Die Aufteilung des Gewerbe-        ßend die für die Berechnung der Realsteuerkraftmesszah-
steueraufkommens erfolgt nur dann, wenn für die aufzu-        len im kommunalen Finanzausgleich maßgebenden Grund-
teilende Realsteuerart im betreffenden Steuerjahr durch       beträge der beteiligten Gemeinden durch das statistische
die beteiligten Gemeinden die gleichen Hebesätze festge-      Amt M-V wie folgt korrigiert:
setzt wurden. Maßgebend ist immer der Gewerbesteuer-          Die von der steuererhebenden Gemeinde (Gemeinde
hebesatz, der von der Gemeinde Krackow festgesetzt            Krackow) für das interkommunale Gewerbegebiet „Gewer-
wurde.                                                        begebiet Klar-See“ abgegebenen Steuereinnahmen werden
                                                              im Rahmen der Berechnungen der Steuerkraft für den
                 § 2 – Zahlungsmodalitäten                    kommunalen Finanzausgleich bei den IST-Einnahmen ab-
Durch die Gemeinde Krackow, als steuererhebende Ge-           gesetzt und bei den Empfängergemeinden (Stadt Penkun,
meinde für das interkommunale Gewerbegebiet „Gewer-           Gemeinde Glasow) wie eigene IST-Einnahmen der jeweili-
begebiet Klar-See“ erfolgen Zahlungen an die Empfänger-       gen Steuerart behandelt.
gemeinden, der Stadt Penkun und der Gemeinde Glasow           Die Gewerbesteuerumlage bleibt unverändert, da diese
nach Feststellung des jährlichen Grundsteuer- und Gewer-      von der erhebungsberechtigten Gemeinde (Gemeinde
besteueraufkommens.                                           Krackow) im Bezugsjahr bereits direkt abgeführt wurde.
Schuldner der Gewerbesteuerumlage bleibt die erhe-            Für die Zurechnung ist das Jahr der Vereinnahmung der
bungsberechtigte Gemeinde Krackow. Durch separate             Realsteuern aus dem interkommunalen Gewerbegebiet
Rechnungslegung werden die Stadt Penkun und die Ge-           „Gewerbegebiet Klar-See“ durch die steuererhebende
meinde Glasow mit der Gewerbesteuerumlage auf der             Gemeinde (Gemeinde Krackow) maßgeblich.
Nr. 09/2018                                                 - 15 -                                  Amtsblatt Löcknitz-Penkun

                 § 5 – Steuerrückzahlungen                        lich möglich dem am nächsten kommt, was die Beteiligten
Die in diesem Vertrag geschlossenen Regelungen zur Auf-           gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses
teilung von Grundsteuer- und Gewerbesteueraufkommen               Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt be-
im interkommunalen Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Klar-             achtet hätten.
See“ gelten gleichfalls für Fälle der Steuerrückzahlungen
durch die steuererhebende Gemeinde (Gemeinde
Krackow).

                      § 6 – Kündigung
Der Vertrag kann erstmalig mit einer Frist von einem Jahr
zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Von dem Zeitpunkt an kann die Kündigung des Vertrages
mit der Frist von 1 Jahr zum Jahresende erfolgen.
Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag stillschweigend
um ein weiteres Jahr verlängert.

                       § 7 – Inkrafttreten
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.

Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilwei-
se unwirksam sein bzw. werden oder sollte sich im Vertrag
eine Lücke befinden, so soll hierbei die Gültigkeit der üb-
rigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke
soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit recht-

                                      Abfuhrtermine – September 2018

Blaue Tonne                                                       Gelber Sack
03.09.2018    Gorkow, Löcknitz                                    05. & 26.09.        Friedefeld, Grünz, Kirchenfeld, Neuhof,
04.09.2018    Blankensee, Freienstein, Grünhof, Mewegen,                              Penkun, Radewitz, Sommersdorf, Wollin
              Pampow, Remelkoppel                                 06. & 27.09.        Battinsthal, Blockshof, Büssow, Glasow, Ho-
05.09.2018    Boock, Dorotheenwalde, Lünsche Berge,                                   henholz, Krackow, Kyritz, Lebehn, Nadren-
              Rothenklempenow, Theerofen                                              see, Pomellen, Retzin, Schuckmannshöhe,
05.09.2018    Grambow, Hohenholz, Kyritz, Ladenthin, Le-                              Streithof, Storkow
              behn, Nadrensee, Neu-Grambow, Pomellen,             07. & 28.09          Bismark, Gellin, Grambow, Grenzdorf, Ho-
              Schwennenz                                                              henfelde, Ladenthin, Linken, Neu-Grambow,
07.09.2018    Glashütte                                                               Plöwen, Ramin, Schmagerow, Schwennenz,
14.09.2018    Bismark, Gellin, Glasow, Grenzdorf, Hin-                                Sonnenberg, Wilhelmshof
              terfelde, Hohenfelde, Krackow, Linken,              12.09.2018          Blankensee, Boock, Dorotheenwalde, Frei-
              Marienhof, Plöwen, Ramin, Schmagerow,                                   enstein, Glashütte, Grünhof, Lünsche Berge,
              Schuckmannshöhe, Sonnenberg, Storkow,                                   Mewegen, Pampow, Rothenklempenow,
              Streithof, Wilhelmshof                                                  Theerofen
19.09.2018    Battinsthal, Blockshof, Büssow, Friedefeld,         13.09.2018          Gorkow, Löcknitz
              Grünz, Kirchenfeld, Neuhof, Penkun, Rade-           21.09.2018          Bergholz, Rossow, Wetzenow
              witz, Retzin, Sommersdorf, Wollin
28.09.2018    Bergholz, Caselow, Rossow, Wetzenow

                                              Öffentliche Bekanntmachungen – Ende –
Sie können auch lesen