Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow - Amt Löcknitz-Penkun
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Nr. 09/2018 -1- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Jahrgang 13 4. September 2018 Nr. 09 Sonnenuntergang über dem Haussee Rothenklempenow Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -2- Nr. 09/2018 Onlineshop www.q-regio.de BEVOR SIE IHR HAUS AN EINE IMMOBILIENFIRMA VERKAUFEN, LASSEN SIE ES VORHER NOCHMAL FACHMÄNNISCH BEWERTEN TOP IMMOBILIEN MAKLER 2016 NEUBRANDENBURG DEUTSCHLANDS GRÖSSTE MAKLER BEWERTUNG
Nr. 09/2018 -3- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Inhaltsverzeichnis Amtliches - Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun 4 der Stadt Penkun 11 - Information – Sperrung in Boock 5 - Zweitwohnungssteuersatzung – Satzung über die Erhe- - Bootskrautung Uecker/Randow 5 bung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Penkun 12 - Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das - Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Haushaltsjahr 2018 5 Niederschrift über den Grenztermin 13 - Haushaltssatzung der Gemeinde Blankensee für das - Ausschreibung Verkauf Kommunaltechnik 14 Haushaltsjahr 2018 6 - Bekanntmachung gemäß Kommunalverfassung des - Haushaltssatzung der Gemeinde Glasow für das Landes Mecklenburg-Vorpommern § 126 Abs. 1 zum Haushaltsjahr 2018 7 Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung über die - Haushaltssatzung der Gemeinde Rossow für das Aufteilung von Grundsteueraufkommen und Gewerbe- Haushaltsjahr 2018 8 steueraufkommen im Gewerbegebiet Klar-See 14 - Haushaltssatzung der Gemeinde Rothenklempenow - Abfuhrtermine September 2018 15 für das Haushaltsjahr 2018 9 - Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das Sonstiges Haushaltsjahr 2018 10 - Geburtstage im September 16 - Eine Schiffskatastrophe bei Bornholm und eine etwas Impressum angefressene Allianz zwischen Dänemark und Brandenburg-Preußen (Dezember 1678) – Teil I 18 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Löcknitz-Penkun - Aktuelle Veranstaltungen im Amtsbereich 21 Herausgeber: - Der Scheunenverein Sommersdorf e. V. lädt ein … 21 Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz - Tag der deutschen Einheit in Sommersdorf 21 Internet: www.loecknitz-online.de - Buchlesung in Bergholz 21 E-Mail: amt@loecknitz-online.de - Erntefest in Boock 22 Bezugsmöglichkeiten: - Interkulturelle Woche im Amt Löcknitz-Penkun 22 - Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, - Tydzien Miedzykulturowy w Zwiazku Gmin Tel.: 039754/50-0 Löcknitz-Penkun 22 - Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: - Einladung zum 3. Bürger-Cup in Krackow 23 039753/22757 - Wer kennt das ausgesetzte Hündchen? 23 - Rossower Erntefest und Reitturnier 24 Bezugsbedingungen: - „GeroMobil“ und „allgemeine soziale Beratung“ 24 - Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint zehnmal jährlich in zwölf Ausgaben (Auflage: 5.300 Exemplare) und wird kostenlos an die - Fischerfest in Rothenklempenow 24 erreichbaren Haushalte verteilt. - Sommerschule der Agrar- und Umweltwissen- - Abonnenten erhalten das Amtsblatt gegen Erstattung der Porto- schaftlichen Fakultät 24 kosten - CariMobil – Beratung auf Rädern 25 - Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt - 4. Löcknitzer Seefest ein voller Erfolg 26 Löcknitz-Penkun unter www.loecknitz-online.de möglich. - Erstes Event-Camp in Wollin 26 - In Pomellem alte und neue Freunde treffen 27 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: - Besuch der Gäste aus Fors 27 Herr Futh, Tel.: 039754/50138 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung - Ein Fest der Generationen wie es im Buche steht! 28 der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten - Neuer Pflegestützpunkt für Rossow 28 sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Ver- - Aufruf zur Organisation der 750-Jahr-Feier in Krackow 29 antwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. - „Sport hält fit“ 29 - Neue Kurse der Volkshochschule 29 Herstellungsleitung: - Zumba-Fitness in Löcknitz 30 V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland, - Spannender Pferdesport bis zum letzten Sprungtag 30 Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) - Neue Gürtel, Schwimmstufen und Kreismeister Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, bei Löcknitzer Judokas 30 Tel.: 039753/22757 - Karate-Prüfung erfolgreich bestanden 31 - Sommerfest (Abschlussfest) Krippe II 31 Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. - Bebefiz-Flohmarkt für die Kita „Pusteblume“ Penkun 31 Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages - Anmeldung der Schulanfänger Schuljahr 2019/202 32 sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge - Kita „Randow-Spatzen“ in Löcknitz 32 geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 34 mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheber- - Information der Gemeinde Krackow 35 rechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder auto- - Stellenausschreibung für die Ausbildung risierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt wer- zum/r Verwaltungsfachangestellten 35 den. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. Die nächste Ausgabe Druck/Endverarbeitung: LINUS WITTICH Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Amtsblatt Löcknitz-Penkun erscheint am Dienstag, dem 09.10.2018. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Ver- Redaktionsschluss ist am 27.09.2018 um 12.00 Uhr. vielfältigung (auch Auszüge) bedarf der schriftlichen Genehmigung Anzeigenschluss für Werbeanzeigen: 25.09.2018. des Verlages.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -4- Nr. 09/2018 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen – Anfang – Telefonverzeichnis Amt Löcknitz-Penkun Name Aufgabe Telefonnummer Zimmer Leitender Verwaltungsbeamter Herr D. Futh Leitender Verwaltungsbeamter 039754/50-126 28 Frau C. Bretzmann Amtsblatt/Datenschutz/Lehrausbildung/Bundesfreiwilligendienst/ 039754/50-128 27 Sekretariat Frau S. Juhl Lohn/Gehalt 039754/50-127 29 Frau K. Benning Sachbearbeiterin Personal, Wahlen 039754/50-139 28 Haupt- und Ordnungsamt Frau A. Timm Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Stellv. LVB 039754/50-113 13 Frau S. Radant Kindertagesstätten/Schulen 039754/50-111 12 Herr R. Linse Ordnung u. Sicherheit/Stellv. OAL/Kultur 039754/50-114 20 Frau H. Schmidt Einwohnermeldeamt 039754/50-107 17 Frau P. Schröder Friedhofswesen/Abfallwirtschaft/Feuerwehr 039754/50-204 12 Frau G. Uecker Standesamt 039754/50-118 18 Frau E. Köhler Wohngeld/Rundfunkgebührenbefreiung 039754/50-201 16 Frau B. Ziesemer Gewerbe 039754/50-109 11 Herr G. Carnitz Einwohnermeldeamt/Elternbeiträge KITA 039754/50-117 17 Frau G. Ziemann Poststelle/Zentrale/Archiv 039754-500 10 Kämmerei Frau K. Rambow Leiterin Kämmerei 039754/50-125 30 Frau J. Melech Mitarbeiterin Planung, Stellv. Kämmerin 039754/50-131 31 Frau I. Albrecht Kassenleiterin 039754/50-134 34 Frau K. Ramscheck Mitarbeiterin Kasse, Versicherungen 039754/50-136 34 Frau T. Lüdtke Vollstreckung 039754-50-137 33 Frau G. Nimz Steuern 039754/50-119 35 Frau E. Hoffmann Steuern 039754/50-132 32 Frau A. Wendtland Bilanzbuchhalter 039754/50-133 19 Frau M. Lorenz Mitarbeiterin Anlagenbuchhaltung 039754/50-144 19 Herr B. Lewerenz Systemadministration 039754/50-141 35 Frau R. Dahlke Anlagenbuchhaltung 039754/50-135 14 Frau A. Manthei Finanzbuchhaltung 039754/50-130 14 Bauamt Herr Stahl Leiter Bauamt 039754/50-156 24 Frau Scherzandt Wirtschaftsförderung 039754/50-155 21 Frau V. Schulz Bauverwaltung, Beitragserhebung, Bauanträge 039754/50-150 22 Frau D. Wagner Sachgebietsleiterin/Zentrale Verw./Gebäudemanagement, 039754/50-138 26 Bauleitplanung Frau Spiegel Liegenschaften, Pachtverträge 039754/50-120 26 Herr P. Kühl Gebäudemanagement,Wohnungen 039754/50-121 25 Fax: Amt Löcknitz-Penkun: 039754/50-200 Öffnungszeiten Außenstelle Penkun: 039754/50-175 Montag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Internet: www.loecknitz-online.de Mittwoch/Donnerstag geschlossen E-Mail: amt@loecknitz-online.de Freitag 09.00–12.00 Uhr
Nr. 09/2018 -5- Amtsblatt Löcknitz-Penkun Information Gesamtsperrung der Ortsdurchfahrt Boock am Sonnabend, dem 08.09.2018 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr aufgrund des Festumzuges zum Erntefest im gesamten Ortsbereich, gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Vorpommern-Greifswald lt. § 45 StVO. Bootskrautung Uecker/Randow Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Randow 32. KW bis 35. KW 2018 Umwelt Vorpommern führen wir Mäharbeiten an und in Uecker 36. KW bis 41. KW 2018 der Uecker im Bereich von Eggesin bis Nieden sowie an Vor dem zu erwartenden Krautteppich wird eine Aus- und in der Randow im Bereich von Löcknitz bis Eggesin stiegsmöglichkeit für Kanus mittels eines Pontons ge- durch. schaffen. Hier kann es in der folgenden Zeit zu Einschränkungen FSG Forst Service & GWU GmbH & Co. KG kommen. Telefon 039754 51548 Haushaltssatzung der Gemeinde Bergholz für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Investitionstätigkeit auf 25.500,00 e Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- der Saldo der Ein- und Auszahlungen meindevertretung vom 02.05.2018 und mit Genehmigung aus Investitionstätigkeit auf - 19.600,00 e der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung aus Finanzierungstätigkeit erlassen: (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt der Zahlungsfähigkeit) auf - 60.400 e Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird festgesetzt. 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der § 2 – Kredite für Investitionen ordentlichen Erträge auf 369.000,00 e und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gesamtbetrag der Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ordentlichen Aufwendungen auf 418.600,00 e ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- der Saldo der ordentlichen setzt auf 0,00 e. Erträge und Aufwendungen auf - 49.600,00 e b) der Gesamtbetrag der § 3 – Verpflichtungsermächtigungen außerordentlichen Erträge auf 0,00 e Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird der Gesamtbetrag der festgesetzt auf 0,00 e. außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e der Saldo der außerordentlichen § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- c) das Jahresergebnis vor fähigkeit wird festgesetzt auf 265.000,00 e. Veränderung der Rücklagen auf - 49.600,00 e die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e § 5 – Hebesätze die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 e Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- das Jahresergebnis nach gesetzt: Veränderung der Rücklagen auf - 49.600,00 e 1. Grundsteuer 2. im Finanzhaushalt a) für die land- und forstwirtschaftlichen a) die ordentlichen Einzahlungen auf 339.000,00 e Flächen (Grundsteuer A) auf 298 v. H. die ordentlichen Auszahlungen auf 371.700,00 e b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 386 v. H. der Saldo der ordentlichen 2. Gewerbesteuer auf 400 v. H. Ein- und Auszahlungen auf - 32.700,00 e b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e § 6 – Stellen gemäß Stellenplan die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen der Saldo der außerordentlichen beträgt 0,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e c) die Einzahlungen aus § 7 – Eigenkapital Investitionstätigkeit auf 5.900,00 e Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. die Auszahlungen aus des Haushaltsvorvorjahres betrug 53.062,13 e
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -6- Nr. 09/2018 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales 2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel- zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 32.437,87 e lenplan wird mit 0,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten und zum 31.12. des Haushaltsjahres - 81.680,40 e (VZÄ) genehmigt. Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- Bergholz, den 26.07.2018 gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am 23.07.2018 wie folgt getroffen: 1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst- betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 265.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V Kersten teilweise in Höhe von 170.300 e genehmigt. Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Bergholz, den 26.07.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 23.07.2018 durch die Landrä- tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Kersten Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Blankensee für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes der Saldo der außerordentlichen Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e meindevertretung vom 24.05.2018 und mit Genehmigung c) die Einzahlungen aus der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Investitionstätigkeit auf 11.900,00 e untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung die Auszahlungen aus erlassen: Investitionstätigkeit auf 6.000,00 e der Saldo der Ein- und Auszahlungen § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit auf 5.900,00 e Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt aus Finanzierungstätigkeit a) der Gesamtbetrag der (Veränderung der liquiden Mittel ordentlichen Erträge auf 698.600,00 e und der Kredite zur Sicherung der Gesamtbetrag der der Zahlungsfähigkeit) auf 26.100,00 e ordentlichen Aufwendungen auf 708.700,00 e festgesetzt. der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ./. 10.100,00 e § 2 – Kredite für Investitionen b) der Gesamtbetrag der und Investitionsförderungsmaßnahmen außerordentlichen Erträge auf 0,00 e Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen der Gesamtbetrag der ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e setzt auf 0,00 e. der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e § 3 – Verpflichtungsermächtigungen c) das Jahresergebnis vor Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Veränderung der Rücklagen auf ./. 10.100,00 e festgesetzt auf 0,00 e. die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e die Entnahmen aus Rücklagen auf 10.100,00 e § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit das Jahresergebnis nach Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- Veränderung der Rücklagen auf 0,00 e fähigkeit wird festgesetzt auf 63.000,00 e. 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 633.000,00 e § 5 – Hebesätze die ordentlichen Auszahlungen auf 593.800,00 e Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- der Saldo der ordentlichen gesetzt: Ein- und Auszahlungen auf 39.200,00 e 1. Grundsteuer b) die außerordentlichen Einzahlungen a) für die land- und forstwirtschaftlichen auf 0,00 e Flächen (Grundsteuer A) auf 310 v. H. die außerordentlichen Auszahlungen b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. auf 0,00 e 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.
Nr. 09/2018 -7- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Der Stellenplan der Gemeinde Blankensee wird gemäß § Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen 55 KV M-V mit 1,487 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beträgt 1,487 Vollzeitäquivalente (VZÄ). genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haus- § 7 – Eigenkapital haltssatzung nicht. Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.319.375 e Blankensee, den 26.07.2018 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.272.975 e und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.266.081 e Die rechtsaufsichtliche Entscheidung zum genehmigungs- pflichtigen Teil der Haushaltssatzung wurde am 23.07.2018 Müller wie folgt getroffen: Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Blankensee, den 26.07.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 23.07.2018 durch die Landrä- tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Müller Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Glasow für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- c) die Einzahlungen aus meindevertretung vom 07.05.2018 folgende Haushaltssat- Investitionstätigkeit auf 75.000,00 e zung erlassen: die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 75.000,00 e § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt der Saldo der Ein- und Auszahlungen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird aus Investitionstätigkeit auf 0,00 e 1. im Ergebnishaushalt d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen a) der Gesamtbetrag der aus Finanzierungstätigkeit ordentlichen Erträge auf 290.400,00 e (Veränderung der liquiden Mittel der Gesamtbetrag der und der Kredite zur Sicherung ordentlichen Aufwendungen auf 368.000,00 e der Zahlungsfähigkeit) auf ./. 113.400,00 e der Saldo der ordentlichen festgesetzt. Erträge und Aufwendungen auf ./. 77.600,00 e b) der Gesamtbetrag der § 2 – Kredite für Investitionen außerordentlichen Erträge auf 0,00 e und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gesamtbetrag der Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- der Saldo der außerordentlichen setzt auf 0,00 e. Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e c) das Jahresergebnis vor § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Veränderung der Rücklagen auf ./. 77.600,00 e Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e festgesetzt auf 0,00 e. die Entnahmen aus Rücklagen auf 78.200,00 e das Jahresergebnis nach § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Veränderung der Rücklagen auf 600,00 e Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 2. im Finanzhaushalt fähigkeit wird festgesetzt auf 25.000,00 e. a) die ordentlichen Einzahlungen auf 256.700,00 e die ordentlichen Auszahlungen auf 348.000,00 e § 5 – Hebesätze der Saldo der ordentlichen Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- Ein- und Auszahlungen auf ./. 91.300,00 e gesetzt: b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e 1. Grundsteuer die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e a) für die land- und forstwirtschaftlichen der Saldo der außerordentlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 286 v.H.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun -8- Nr. 09/2018 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales 2. Gewerbesteuer auf 330 v.H. zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.041.797 e und zum 31.12. des Haushaltsjahres 961.724 e § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen Glasow, den 12.07.2018 beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VZÄ). § 7 – Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. Sommer des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.067.597 e Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Glasow, den 12.07.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.05.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Sommer Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Rossow für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Investitionstätigkeit auf 7.700,00 e Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- die Auszahlungen aus meindevertretung vom 08.05.2018 und mit Genehmigung Investitionstätigkeit auf 26.200,00 e der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als der Saldo der Ein- und Auszahlungen untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung aus Investitionstätigkeit auf ./. 18.500,00 e erlassen: d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt (Veränderung der liquiden Mittel Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird und der Kredite zur Sicherung 1. im Ergebnishaushalt der Zahlungsfähigkeit) auf ./. 100.200,00 e a) der Gesamtbetrag der festgesetzt. ordentlichen Erträge auf 437.900,00 e der Gesamtbetrag der § 2 – Kredite für Investitionen ordentlichen Aufwendungen auf 546.200,00 e und Investitionsförderungsmaßnahmen der Saldo der ordentlichen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Erträge und Aufwendungen auf ./. 108.300,00 e ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- b) der Gesamtbetrag der setzt auf 0,00 e. außerordentlichen Erträge auf 0,00 e der Gesamtbetrag der § 3 – Verpflichtungsermächtigungen außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird der Saldo der außerordentlichen festgesetzt auf 0,00 e. Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e c) das Jahresergebnis vor § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Veränderung der Rücklagen auf ./. 108.300,00 e Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e fähigkeit wird festgesetzt auf 212.000,00 e. die Entnahmen aus Rücklagen auf 34.000,00 e das Jahresergebnis nach § 5 – Hebesätze Veränderung der Rücklagen auf ./. 74.300,00 e Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- 2. im Finanzhaushalt gesetzt: a) die ordentlichen Einzahlungen auf 409.600,00 e 1. Grundsteuer die ordentlichen Auszahlungen auf 491.300,00 e a) für die land- und forstwirtschaftlichen der Saldo der ordentlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 298 v. H. Ein- und Auszahlungen auf ./. 81.700,00 e b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 373 v. H. b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e der Saldo der außerordentlichen § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen c) die Einzahlungen aus beträgt 1,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Nr. 09/2018 -9- Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 7 – Eigenkapital in Höhe von 212.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. teilweise in Höhe von 186.000 e genehmigt. des Haushaltsvorvorjahres betrug 702.601 e 2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales lenplan wird mit 1,625 Stellen in Vollzeitäquivalenten zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 616.401 e (VZÄ) genehmigt. und zum 31.12. des Haushaltsjahres 509.194 e Rossow, den 12.07.2018 Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am 09.07.2018 wie folgt getroffen: 1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst- Gebner betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Rossow, den 12.07.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 09.07.2018 durch die Landrä- tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Gebner Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Rothenklempenow für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes der Saldo der außerordentlichen Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e meindevertretung vom 26.04.2018 und mit Genehmigung c) die Einzahlungen aus der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Investitionstätigkeit auf 80.900,00 e untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung die Auszahlungen aus erlassen: Investitionstätigkeit auf 59.400,00 e der Saldo der Ein- und Auszahlungen § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit auf 21.500,00 e Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt aus Finanzierungstätigkeit a) der Gesamtbetrag der (Veränderung der liquiden Mittel ordentlichen Erträge auf 893.300,00 e und der Kredite zur Sicherung der Gesamtbetrag der der Zahlungsfähigkeit) auf ./. 143.100,00 e ordentlichen Aufwendungen auf 1.118.200,00 e festgesetzt. der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ./. 224.900,00 e § 2 – Kredite für Investitionen b) der Gesamtbetrag der und Investitionsförderungsmaßnahmen außerordentlichen Erträge auf 0,00 e Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen der Gesamtbetrag der ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e setzt auf 0,00 e. der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e § 3 – Verpflichtungsermächtigungen c) das Jahresergebnis vor Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Veränderung der Rücklagen auf ./. 224.900,00 e festgesetzt auf 0,00 e. die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e die Entnahmen aus Rücklagen auf 85.200,00 e § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit das Jahresergebnis nach Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- Veränderung der Rücklagen auf ./. 139.700,00 e fähigkeit wird festgesetzt auf 230.000,00 e. 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 725.500,00 e § 5 – Hebesätze die ordentlichen Auszahlungen auf 876.100,00 e Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- der Saldo der ordentlichen gesetzt: Ein- und Auszahlungen auf ./. 150.600,00 e 1. Grundsteuer b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e a) für die land- und forstwirtschaftlichen die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e Flächen (Grundsteuer A) auf 310 v. H.
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 10 - Nr. 09/2018 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v. H. 1. Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchst- 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. betrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 230.000 e wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V § 6 – Stellen gemäß Stellenplan in voller Höhe genehmigt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen 2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige Stel- beträgt 2,85 Vollzeitäquivalente (VZÄ). lenplan wird mit 2,85 Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) genehmigt. § 7 – Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Rothenklempenow, den 11.07.2018 des Haushaltsvorvorjahres betrug 2.840.609 e Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 2.575.009 e und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.349.840 e Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am Schulze 02.07.2018 wie folgt getroffen: Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Rothenklempenow, den 11.07.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 02.07.2018 durch die Landrä- tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Schulze Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Ramin für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes 2. im Finanzhaushalt Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- a) die ordentlichen Einzahlungen auf 670.400,00 e meindevertretung vom 31.05.2018 und mit Genehmigung die ordentlichen Auszahlungen auf 772.300,00 e der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als der Saldo der ordentlichen untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung Ein- und Auszahlungen auf ./. 101.900,00 e erlassen: b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 e die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 e § 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt der Saldo der außerordentlichen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird Ein- und Auszahlungen auf 0,00 e 1. im Ergebnishaushalt c) die Einzahlungen aus a) der Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf 43.400,00 e ordentlichen Erträge auf 763.800,00 e die Auszahlungen aus der Gesamtbetrag der Investitionstätigkeit auf 121.000,00 e ordentlichen Aufwendungen auf 891.900,00 e der Saldo der Ein- und Auszahlungen der Saldo der ordentlichen aus Investitionstätigkeit auf ./. 77.600,00 e Erträge und Aufwendungen auf ./. 128.100,00 e d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen b) der Gesamtbetrag der aus Finanzierungstätigkeit außerordentlichen Erträge auf 0,00 e (Veränderung der liquiden Mittel der Gesamtbetrag der und der Kredite zur Sicherung außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 e der Zahlungsfähigkeit) auf ./. 183.500,00 e der Saldo der außerordentlichen festgesetzt. Erträge und Aufwendungen auf 0,00 e c) das Jahresergebnis vor § 2 – Kredite für Investitionen Veränderung der Rücklagen auf ./. 128.100,00 e und Investitionsförderungsmaßnahmen die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 e Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen die Entnahmen aus Rücklagen auf 36.400,00 e ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festge- das Jahresergebnis nach setzt auf 0,00 e. Veränderung der Rücklagen auf ./. 91.700,00 e
Nr. 09/2018 - 11 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 3 – Verpflichtungsermächtigungen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 725.322 e festgesetzt auf 0,00 e. und zum 31.12. des Haushaltsjahres 595.505 e § 4 – Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmi- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- gungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung wurden am fähigkeit wird festgesetzt auf 147.000,00 e. 22.08.2018 wie folgt getroffen: 1. Der im § 4 der Haushaltssatzung 2018 festgesetzte § 5 – Hebesätze Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- fähigkeit wird nicht genehmigt. gesetzt: 2. Der gemäß § 55 KV M-V genehmigungspflichtige 1. Grundsteuer Stellenplan wird mit einer Stelle in Vollzeitäquivalenten a) für die land- und forstwirtschaftlichen (VZÄ) genehmigt. Flächen (Grundsteuer A) auf 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v. H. Ramin, den 27.08.2018 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. § 6 – Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ). § 7 – Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. Retzlaff des Haushaltsvorvorjahres betrug 785.522 e Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird Ramin, den 27.08.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 22.08.2018 durch die Landrä- tin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsauf- sichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2018 bis 17.09.2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, im Retzlaff Zimmer 31 öffentlich aus. Bürgermeister Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Penkun Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung Die Auslegung erfolgt im Amt Löcknitz-Penkun in 17321 Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Löcknitz, Chausseestraße 30, zu folgenden Dienstzeiten: Bekanntmachung vom 04.09.2011 (GVOBl M-V Nr. 14 S. montags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 Uhr 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Penkun vom dienstags: 09.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhr 06.06.2018 und nach Genehmigung durch die Rechtsauf- freitags 09.00 Uhr–12.00 Uhr sichtsbehörde die folgende erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Penkun erlassen: sowie nach Vereinbarung. Artikel 1 Artikel 2 Änderung der Hauptsatzung Inkrafttreten Der § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung vom 04.08.2014 tritt Die erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der außer Kraft. Er wird wie folgt geändert: Stadt Penkun tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. 5. Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1 Penkun, den 08.08.2018 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem aus- gelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel Netzel zu vermerken. Bürgermeister
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 12 - Nr. 09/2018 Zweitwohnungssteuersatzung Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Penkun Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land (3) Steuerpflichtig im Sinne dieser Satzung sind nicht Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Feriengäste als Mieterinnen und/oder Mieter von Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V 2011, S. Ferienhäuser, Wohnungen oder Zimmern. Soweit die 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabenge- Nutzung unter einem Monat liegt. setzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), § 4 – Entstehung und Ende der Steuerpflicht zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVOBI. M-V (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahresaufwands- S. 584) wird nach Beschlussfassung der Stadt Penkun vom steuer. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. 06.06.2018 und Anzeige bei der Landrätin des Landkreises (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Vorpommern-Greifswald in 17489 Greifswald, als Untere Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten Rechtsaufsichtbehörde folgende Satzung erlassen: dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwoh- § 1 – Steuergegenstand nung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am Das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Stadt ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. Penkun unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Nicht der (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermo- Zweitwohnungssteuer unterliegt das Innehaben einer aus nats, in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dau- wird. ernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. § 5 – Steuerbemessungsgrundlage (1) Die Steuer bemisst sich nach dem aufgrund des Nut- § 2 – Begriff der Zweitwohnung zungsvertrages im Besteuerungszeitraum geschulde- (1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Woh- ten Entgelt ohne Betriebs- oder sonstige Nebenkosten, nung, die eine Einwohnerin oder ein Einwohner als Ne- bei Mietverträgen nach der Nettokaltmiete. benwohnung neben ihrer oder seiner Hauptwohnung (2) Ist die Wohnung eigengenutzt oder unterhalb des für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den ortsüblichen Nutzungsentgeltes überlassen, so ist persönlichen Bedarf der Familienmitglieder in der Stadt Bemessungsgrundlage die ortsübliche Nettokaltmiete, Penkun inne hat. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft die für Wohnungen oder Wohnungsanteile gleicher ihrer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihre Inhaberin oder ähnlicher Art, Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und/oder ihr Inhaber sie zeitweilig zu anderen als den und Lage regelmäßig gezahlt wird. Als ortsübliche vorgenannten Zwecken nutzt. Kaltmiete gilt jene Miethöhe, welche sich für vergleich- (2) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlos- bare Wohnungen in der Stadt Penkun oder am Markt sene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt herausgebildet hat. ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine (3) Die maßgebliche Wohnfläche ist nach den §§ 42 bis 44 Toilette gehört. der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung (3) Nutzen mehrere Personen, die nicht zu einer Familie ge- der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I hören, gemeinschaftlich eine Wohnung, so gilt als Zweit- S. 2.178), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung wohnung der auf diejenigen Personen entfallende Woh- zur .Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom nungsanteil, denen die Wohnung als Nebenwohnung im 13. Juli 1992 (BGBl. I S. 1250), zu ermitteln. Sinne des Meldegesetzes dient. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich § 6 – Steuersatz genutzten Räume den an der Gemeinschaft beteiligten Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 10 % der Bemessungs- Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil grundlage. an der Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von dem Nutzungsberechtigten allein § 7 – Steuererklärung genutzten Räume hinzuzufügen. (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde liegenden Tatsachen sind der § 3 – Steuerpflicht Stadt Penkun auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (1) Steuerpflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber spätestens bis zum 15. Kalendertag nach Beginn der der Wohnung, deren oder dessen melderechtlichen Steuerpflicht zu erklären. Eine Steuererklärungspflicht Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweit- besteht nicht, soweit keine Abweichungen zu bereits wohnung bewirken. Als Inhaberin oder Inhaber einer abgegebenen Erklärungen vorliegen. Zweitwohnung gilt die Person, der die Verfügungs- (2) Unbeschadet der sich aus Abs. 1 ergebenden Ver- befugnis über die Wohnung als Eigentümerin oder pflichtung kann die Stadt Penkun jede Person zur Eigentümer, Mieterin oder Mieter oder als sonstige Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die mit dauernutzungsberechtigte Person zu steht. Dies gilt Nebenwohnung gemeldet ist oder ohne gemeldet zu auch bei unentgeltlicher Nutzung. sein, eine meldepflichtige Wohnung innehat. Ist die (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaberinnen Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne von § 2, oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamt- haben deren Inhaberin und/oder dessen Inhaber dies schuldner gemäß § 44 der Abgabenordnung. nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erklären
Nr. 09/2018 - 13 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun und die hierfür maßgeblichen Umstände anzugeben 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrich- (Negativerklärung). tige oder unvollständige Angaben macht oder (3) Die Angaben der und/oder des Erklärungspflichtigen 2. der Stadt Penkun pflichtwidrig über steuerrechtlich sind durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und da- Mietvertrag oder Mietänderungsvertrag, nachzuwei- durch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte sen. Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz gemäß § 16 des § 8 – Besteuerungsverfahren und Fälligkeit der Steuerschuld Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpom- (1) Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid für mern bleiben unberührt. den jeweiligen Besteuerungszeitraum festgesetzt. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer leichtfertig Änderung von Besteuerungsgrundlagen oder die 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht un- Anzeige des Endes der Steuerpflicht eine niedrige richtig sind, oder Steuerfestsetzung erforderlich macht. 2. der Erklärungspflicht über Innehaben einer Zweit- (2) Gibt die nach § 7 verpflichtete Person eine Erklärung wohnung sowie alle der Besteuerung zugrunde nicht oder nicht rechtzeitig ab, kann die Steuer nach liegenden Tatsachen nicht nachkommt. § 162 der Abgabenordnung aufgrund einer Schätzung Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrig- festgesetzt werden. Darüber hinaus können Verspä- keiten nach § 17 des Kommunalabgabegesetzes. tungszinsenzuschläge nach § 152 der Abgabenord- (3) Gemäß § 17 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes nung erhoben werden. Mecklenburg-Vorpommern kann eine Ordnungswidrig- (3) Die Entrichtung der Zweitwohnungssteuer erfolgt in keit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 120.000 e, vier Teilbeträgen, zum 15.02., 15.05, 15.08 und 15.11. die Ordnungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geldbuße im Erhebungsjahr. Beginnt die Steuerpflicht erst im bis zu 5.000 e geahndet werden. Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. Diese sowie § 10 – In-Kraft-Treten für die Vergangenheit nachzuzahlenden Steuerbeträge Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Penkun, den 06.06.2018 § 9 – Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer als steuerpflichtige Person oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit einer Steuerpflichtigen oder eines Steuerpflichtigen Netzel leichtfertig Bürgermeister Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Vermessungsobjekt: sungsingenieurin, Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pase- Gemeinde: Rossow walk während der Geschäftszeiten: Montag–Donnerstag Gemarkung: Wetzenow in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinba- Flur: 1 rung in der Zeit vom 04.09.2018 bis zum 18.09.2018. Flurstück: 10 Rechtsbehelfsbelehrung: Lagebezeichnung: Dorfstraße 18/20 Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann betroffene Flurstücke innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Wi- der Bekanntmachung: 11, 12 derspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein erhoben werden. Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Ver- den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenz- messungswesen (Geoinformations- und Vermessungsge- feststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen. setz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Pasewalk, 04.09.2018 Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Ver- messungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung: Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermes- Beginn: 04.09.2018, Ende: 18.09.2018
Amtsblatt Löcknitz-Penkun - 14 - Nr. 09/2018 Ausschreibung Verkauf Kommunaltechnik Die Gemeinde Krackow schreibt hiermit zum Verkauf fol- Besichtigungstermine sind möglich und zu vereinbaren gende Kommunaltechnik aus: unter den Telefonnummern 039754/50113 oder 50114. 1. Multicar M 26; Erstzulassung 3. Januar 2002, Diesel Die Angebote sind bis zum 20.09.2018 abzugeben im 2. Anbaugerät für M 26 Schiebeschild Mindestgebot Multicar und Schiebeschild: 3.000 Euro Amt Löcknitz-Penkun 3. Anbaugeräte für M 26: Mähwerk, Kehrbesen, Streu- Haupt-und Ordnungsamt aufsatz Chausseestraße 30 Mindestgebot: 2.000 Euro 17321 Löcknitz Bekanntmachung gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern § 126 Abs 1 zum Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung über die Aufteilung von Grundsteueraufkommen und Gewerbesteueraufkommen im Gewerbegebiet Klar-See zwischen Grundlage der ideellen Anteile des notariellen Kaufvertra- der Gemeinde Krackow, Landkreis Vorpommern-Greifs- ges belastet. wald, vertreten durch den Bürgermeister Herr Gerd Sauder und seinem 1. Stellvertreter Herrn Hans-Peter § 3 – Bemessung der Höhe der Zahlung Bobrowski Die Aufteilung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerauf- und kommens der Gemeinde Krackow erfolgt für Schuldner, der Stadt Penkun, Landkreis Vorpommern-Greifswald, die auf dem Gewerbegebiet Klar-See ihre Betriebsstätten vertreten durch den Bürgermeister Herr Bernd Rudolf angemeldet haben. Netzei und seinem 1. Stellvertreter Herrn Karl-Edmund Die Höhe der Zahlungen der Gemeinde Krackow als steu- Geiger ererhebende Gemeinde an die Empfängergemeinden, der und Stadt Penkun und der Gemeinde Glasow erfolgt als Zu- der Gemeinde Glasow, Landkreis Vorpommern-Greifs- weisungen und bemessen wald, vertreten durch den Bürgermeister Herr Reimund - sich auf der Grundlage der ideellen Anteile des nota- Sommer und seiner 1. Stellvertreterin Frau Sibylle Klemp riellen Kaufvertrages für das Gewerbegebiet Klar-See vom 26.08.1992 - UR 730/92 (Penkun 67 %, Krackow Präambel 25 %, Glasow 8 %). Auf der Grundlage des §12 Abs. 7 des Finanzausgleichs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10. § 4 – Kommunaler Finanzausgleich November 2009, letzte Änderung vom 13. Dezember 2013, Die beteiligten Gemeinden stellen einen gemeinsamen wird zwischen den Beteiligten folgender Vertrag geschlos- Antrag auf abweichende Verteilung des Realsteueraufkom- sen. mens für die Berechnungen im kommunalen Finanzaus- gleich beim Innenministerium des Landes Mecklen- § 1 – Regelung des Hebesatzes burg-Vorpommern bis zum 31.03. eines jeden Jahres. Die beteiligten Gemeinden vereinbaren die interne Auftei- Dem Antrag sind die entsprechenden Daten zur Aufkom- lung des Gewerbesteueraufkommens im gemeinsamen menshöhe und zum Aufteilungsmaßstab beizufugen. Gewerbegebietes Klar-See in der Gemarkung Krackow, Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden anschlie- Flur 108, Flurstücke 9–34. Die Aufteilung des Gewerbe- ßend die für die Berechnung der Realsteuerkraftmesszah- steueraufkommens erfolgt nur dann, wenn für die aufzu- len im kommunalen Finanzausgleich maßgebenden Grund- teilende Realsteuerart im betreffenden Steuerjahr durch beträge der beteiligten Gemeinden durch das statistische die beteiligten Gemeinden die gleichen Hebesätze festge- Amt M-V wie folgt korrigiert: setzt wurden. Maßgebend ist immer der Gewerbesteuer- Die von der steuererhebenden Gemeinde (Gemeinde hebesatz, der von der Gemeinde Krackow festgesetzt Krackow) für das interkommunale Gewerbegebiet „Gewer- wurde. begebiet Klar-See“ abgegebenen Steuereinnahmen werden im Rahmen der Berechnungen der Steuerkraft für den § 2 – Zahlungsmodalitäten kommunalen Finanzausgleich bei den IST-Einnahmen ab- Durch die Gemeinde Krackow, als steuererhebende Ge- gesetzt und bei den Empfängergemeinden (Stadt Penkun, meinde für das interkommunale Gewerbegebiet „Gewer- Gemeinde Glasow) wie eigene IST-Einnahmen der jeweili- begebiet Klar-See“ erfolgen Zahlungen an die Empfänger- gen Steuerart behandelt. gemeinden, der Stadt Penkun und der Gemeinde Glasow Die Gewerbesteuerumlage bleibt unverändert, da diese nach Feststellung des jährlichen Grundsteuer- und Gewer- von der erhebungsberechtigten Gemeinde (Gemeinde besteueraufkommens. Krackow) im Bezugsjahr bereits direkt abgeführt wurde. Schuldner der Gewerbesteuerumlage bleibt die erhe- Für die Zurechnung ist das Jahr der Vereinnahmung der bungsberechtigte Gemeinde Krackow. Durch separate Realsteuern aus dem interkommunalen Gewerbegebiet Rechnungslegung werden die Stadt Penkun und die Ge- „Gewerbegebiet Klar-See“ durch die steuererhebende meinde Glasow mit der Gewerbesteuerumlage auf der Gemeinde (Gemeinde Krackow) maßgeblich.
Nr. 09/2018 - 15 - Amtsblatt Löcknitz-Penkun § 5 – Steuerrückzahlungen lich möglich dem am nächsten kommt, was die Beteiligten Die in diesem Vertrag geschlossenen Regelungen zur Auf- gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses teilung von Grundsteuer- und Gewerbesteueraufkommen Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt be- im interkommunalen Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Klar- achtet hätten. See“ gelten gleichfalls für Fälle der Steuerrückzahlungen durch die steuererhebende Gemeinde (Gemeinde Krackow). § 6 – Kündigung Der Vertrag kann erstmalig mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12.2020 gekündigt werden. Von dem Zeitpunkt an kann die Kündigung des Vertrages mit der Frist von 1 Jahr zum Jahresende erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. § 7 – Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilwei- se unwirksam sein bzw. werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierbei die Gültigkeit der üb- rigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit recht- Abfuhrtermine – September 2018 Blaue Tonne Gelber Sack 03.09.2018 Gorkow, Löcknitz 05. & 26.09. Friedefeld, Grünz, Kirchenfeld, Neuhof, 04.09.2018 Blankensee, Freienstein, Grünhof, Mewegen, Penkun, Radewitz, Sommersdorf, Wollin Pampow, Remelkoppel 06. & 27.09. Battinsthal, Blockshof, Büssow, Glasow, Ho- 05.09.2018 Boock, Dorotheenwalde, Lünsche Berge, henholz, Krackow, Kyritz, Lebehn, Nadren- Rothenklempenow, Theerofen see, Pomellen, Retzin, Schuckmannshöhe, 05.09.2018 Grambow, Hohenholz, Kyritz, Ladenthin, Le- Streithof, Storkow behn, Nadrensee, Neu-Grambow, Pomellen, 07. & 28.09 Bismark, Gellin, Grambow, Grenzdorf, Ho- Schwennenz henfelde, Ladenthin, Linken, Neu-Grambow, 07.09.2018 Glashütte Plöwen, Ramin, Schmagerow, Schwennenz, 14.09.2018 Bismark, Gellin, Glasow, Grenzdorf, Hin- Sonnenberg, Wilhelmshof terfelde, Hohenfelde, Krackow, Linken, 12.09.2018 Blankensee, Boock, Dorotheenwalde, Frei- Marienhof, Plöwen, Ramin, Schmagerow, enstein, Glashütte, Grünhof, Lünsche Berge, Schuckmannshöhe, Sonnenberg, Storkow, Mewegen, Pampow, Rothenklempenow, Streithof, Wilhelmshof Theerofen 19.09.2018 Battinsthal, Blockshof, Büssow, Friedefeld, 13.09.2018 Gorkow, Löcknitz Grünz, Kirchenfeld, Neuhof, Penkun, Rade- 21.09.2018 Bergholz, Rossow, Wetzenow witz, Retzin, Sommersdorf, Wollin 28.09.2018 Bergholz, Caselow, Rossow, Wetzenow Öffentliche Bekanntmachungen – Ende –
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