Die Bewirtschaftungsplanung der Wasserrahmenrichtlinie - aktuelle (rechtliche) Praxisfragen und (erste) Antworten - DWA
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Fachbeiträge Recht 1 Die Bewirtschaftungsplanung der Wasserrahmenrichtlinie – aktuelle (rechtliche) Praxisfragen und (erste) Antworten Arbeitsbericht des DWA-Fachausschusses RE-3 „Vollzugsfragen des Wasserrechts“*) Zusammenfassung Abstract Der neu gegründete Fachausschuss RE-3 „Vollzugsfragen des The EU Water Framework Directive’s management Wasserrechts“ der DWA hat es sich zur Aufgabe gemacht, regel- plans – current practical (legal) questions and mäßig über praxisrelevante Rechtsfragen zu diskutieren und die (initial) answers Ergebnisse in Form von Arbeitsberichten publik zu machen. So soll die Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Work report from the DWA Technical Committee Wasserwirtschaft und ihre Auswirkungen für Betreiber und Voll- RE-3 Enforcement Issues in Water Legislation zugsbehörden nicht nur unter Juristen geführt werden, sondern The new DWA Technical Committee RE-3 ‘Enforcement Issues in in die Mitgliedschaft hineingetragen werden. Der erste Bericht Water Legislation’ has tasked itself with regularly discussing zeigt auf, welche Aspekte der Bewirtschaftungsplanung und der practical legal issues and making the results public in the form Maßnahmenprogramme des 3. Zyklus’ der Wasserrahmenricht- of work reports. This approach aims to make sure that discus- linie die wasserrechtlichen Entscheidungen prägen werden. sion about the legal framework for the water sector and its Schlagwörter: Recht, Vollzug, Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaf ramifications for operators and enforcement agencies is not only tungsplan, Maßnahmenprogramm, Rechtsprechung, Grundwasser, carried out among legal experts but also tackled by the member- Oberflächengewässer, Wasserentnahme, Wassergewinnung, Fernwas ship. The first report shows which aspects of management plan- serversorgung, Abwassereinleitung, Kläranlage, Niederschlagswasser, ning and the programmes of measures in the third cycle of the Talsperre, Mindestwasser Water Framework Directive will shape decisions pertaining to DOI: 10.3242/kae2021.03.005 water legislation. Key Words: law, enforcement, Water Framework Directive, manage ment plan, programme of measures, jurisprudence, groundwater, sur face water, water extraction, water abstraction, district water supply, wastewater discharge, sewage treatment plant, rainwater, dam, mini mum flow Der neue DWA-Fachausschuss RE-3 Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich den guten ökolo sind, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. In Ein gischen und chemischen Zustand der Gewässer zum Ziel ge zelfällen werden nach detaillierter fachlicher Prüfung auch für setzt. Der vorgegebene Zeitplan hat sich jedoch als zu ambitio einige Wasserkörper verminderte Bewirtschaftungsziele festge niert erwiesen. Daher hat die Bund/Länder-Arbeitsgemein setzt, die nach derzeitigem Kenntnisstand den guten Zustand schaft Wasser (LAWA) eine sogenannte „Vollplanung“ durch nicht erreichen werden. die planenden Länder, die über den Zeitraum des 3. Bewirt Der neu gegründete Fachausschuss RE-3 „Vollzugsfragen schaftungszyklus’ (2027) hinausgeht, beschlossen. Die Vollpla des Wasserrechts“ der DWA hat es sich unter anderem zur Auf nung soll alle (= voll) Maßnahmen aufzeigen, die erforderlich gabe gemacht, regelmäßig über praxisrelevante Rechtsfragen zu diskutieren und die Ergebnisse oder auch nur Hinweise für die Mitglieder der DWA in Form von Arbeitsberichten publik zu *) Mitglieder und Gäste des DWA-Fachausschusses RE-3 „Vollzugs machen. So soll die Diskussion über die rechtlichen Rahmen fragen des Wasserrechts“ sind: Kirsten Allmann (Wuppertal), Dr. Till bedingungen der Wasserwirtschaft und ihre Auswirkungen für Elgeti [Obmann; Hamm (Westfalen)], Christina Kordes (Kassel), Betreiber und Vollzugsbehörden nicht nur unter Juristen ge Frank Niesen (Düren), Lukas Oeste (Köln), Daniel Schiebold (Berlin), Dr. Katharina Sommerfeldt [Brake (Unterweser)], Martin Völpel führt, sondern in die Mitgliedschaft hineingetragen werden. (Köln), Lena Wertmann (Bonn). – Betreuer in der DWA-Bundes Dieser Bericht bildet den Auftakt dazu nach der konstituieren geschäftsstelle: Ass. jur. Christoph Leptien, E-Mail: leptien@dwa.de den Sitzung am 8. September 2020 in Hamm (Westf.). Er zeigt www.dwa.de/KA a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3
2 Fachbeiträge Recht auf, welche Aspekte der Bewirtschaftungsplanung und der dar und bildet die „ausführende Stufe“ der Bewirtschaftungs Maßnahmenprogramme des 3. Zyklus’ die wasserrechtlichen planung [7]. Entscheidungen prägen werden. Im Zuge der Gestattung von Gewässerbenutzungen sowie des Gewässerausbaus wird das wasserwirtschaftliche Ermessen (§ 12 Abs. 2 WHG) sowohl von den allgemeinen Bewirtschaf 1 Die Wasserrahmenrichtlinie tungszielbestimmungen des Bewirtschaftungsplans als auch Im Jahr 2000 wurde die WRRL verabschiedet und die Mitglied von den konkreten Maßnahmenkombinationen des Maßnah staaten der Europäischen Union haben sich damit verpflichtet menprogramms determiniert. Die Wasserbehörden können die alle Gewässer, die nicht künstlich oder erheblich verändert planerischen Vorgaben sowohl in den Zulassungsverfahren sind, in einen „guten Zustand“ zu bringen, und für alle erheb durch Nebenbestimmungen oder Versagungen wie auch im lich veränderten bzw. künstlichen Oberflächenwasserkörper Rahmen der Überwachung durch nachträgliche Inhalts- und (im Folgenden OWK) ein „gutes ökologisches Potenzial und ei Nebenbestimmungen, den Widerruf oder Maßnahmen der Ge nen guten chemischen Zustand“ zu erreichen [1]. Ziel ist es wässeraufsicht umsetzen bzw. unterstützen [8]. Abzugrenzen auch, eine Verschlechterung des Zustands aller Gewässer zu hiervon sind die allgemeinen Anforderungen des Verschlechte verhindern [2]. Diese Ziele galt es in Bewirtschaftungsplänen rungsverbots sowie des Zielerreichungsgebots (§§ 27, 47 darzustellen und mittels der Maßnahmenprogramme ur WHG), die sich als zwingende Versagungsgründe innerhalb der sprünglich bis 2015 (im Rahmen des ersten Bewirtschaftungs wasserrechtlichen Zulassung für berichtspflichtige [9] Gewäs zyklus’) zu erreichen. Derzeit befinden wir uns im zweiten Be ser (Wasserkörper) nach § 12 Abs. 1 WHG darstellen [10], so wirtschaftungszyklus, an den sich ab 2022 der dritte und – weit keine Ausnahme (§ 31 WHG) möglich ist. nach der WRRL – letzte Zyklus bis 2027 anschließt [3]. Die Rechtsprechung hat sich bereits vertieft mit dem Ein fluss der Planungsinhalte auf die behördliche Vorhabenzulas sung auseinandergesetzt. Die erste inhaltliche Entscheidung zu 2 Bewirtschaftungspläne und Ziele den Bewirtschaftungszielen [11] konnte bei der Überprüfung In den Bewirtschaftungsplänen sind die zu erreichenden Ziele, der wasserbehördlichen Entscheidung darauf verweisen, dass aber auch eine aktuelle Bestandsaufnahme der Wasserkörper der Bewirtschaftungsplan bis dato noch nicht bestand. Mit den (Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Küstengewässer) fest inhaltlichen Vorgaben des Bewirtschaftungsplans hat sich die gehalten. Die Bewirtschaftungspläne werden für sogenannte Rechtsprechung erstmalig im Zusammenhang mit der Staustu Flussgebietseinheiten von den Flussgebietsgemeinschaften fe Hemelingen auseinandergesetzt [12]. Seitdem finden sich (FGG) aufgestellt. Die Bewirtschaftungspläne werden dann die Normen des § 82 WHG (Maßnahmenprogramm) in 43 Ent auch länder- und staatenübergreifend abgestimmt und erlas scheidungen (juris) bzw. des § 83 WHG (Bewirtschaftungs sen. Knapp 8 % der Wasserkörper in Deutschland weisen nach plan) in 23 Entscheidungen (juris). dem ersten Bewirtschaftungszyklus einen guten oder sehr gu So macht zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht ten ökologischen Zustand auf [4]. Die größte Fraktion der (BVerwG) in seiner Entscheidung zur Fahrrinnenanpassung OWK bilden die Fließgewässer, sodass das Gesamtergebnis in von Unter- und Außenelbe [13] deutlich, dass die Vorhabenzu erster Linie eine Bewertung dieser widerspiegelt. Für einen lassung hinsichtlich der Prüfung des Verschlechterungsverbo Großteil der OWK wird von den Möglichkeiten der befristeten tes sowie des Zielerreichungsgebotes stets an diejenigen Zu Ausnahme bzw. Fristverlängerung (bis maximal 2027) Ge standsbewertungen gebunden ist, die der entsprechende Be brauch gemacht. Der chemische Zustand ist aufgrund der soge wirtschaftungsplan ausweist. Darüber hinaus ist durch die Ju nannten ubiquitären Schadstoffe in ganz Deutschland (und ei dikatur der Einfluss der einzelfallbezogenen Festsetzungen des nigen anderen Ländern in Europa) nicht gut. Somit wurden die Maßnahmenprogramms auf die behördliche Zulassungspraxis Ziele nicht („one out, all out“-Regel) bzw. weitestgehend (oh verdeutlicht worden. So hat neben dem OVG Sachsen [14] ne ubiquitäre Schadstoffe) nicht erreicht. Auch im zweiten Be auch das OVG Nordrhein-Westfalen [15] die ermessenleitende wirtschaftungszyklus (2015–2021) wurde keine umfassende Wirkweise des Maßnahmenprogramms auf die Erteilung und Verbesserung erreicht. Die Zielsetzungen können erst langfris Versagung von Erlaubnissen, Bewilligungen und Genehmigun tig, also voraussichtlich auch erst nach 2027, erreicht werden, gen bestätigt. Das OVG NRW hatte in diesem Zusammenhang teilweise wird deswegen von einer Umsetzungskrise gespro über den Anspruch auf die Genehmigung für die Errichtung ei chen [5]. nes Stegs zu urteilen, die im Widerspruch zu den Vorgaben des Maßnahmenprogramms stand: Der auf das Maßnahmenpro gramm zurückzuführende Umsetzungsfahrplan für das betref 3 Bewirtschaftungsplanung und fende Gewässer sah unter anderem den Rückbau von Uferver Maßnahmenprogramme in der Rechtsprechung bau und eines Querbauwerks vor. Da die Genehmigung des Die Inhalte der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpro Stegs diese Maßnahmenkombination behindert oder teilweise gramme haben die behördliche Zulassungspraxis schon in der unmöglich gemacht hätte, erachtete das OVG die ablehnende Vergangenheit wesentlich geprägt [6]. Während den Bewirt Zulassungsentscheidung der Behörde als rechtmäßig. Der Steg schaftungsplänen die Funktion zukommt, die maßgeblichen widerspreche der mittels der angesprochenen Maßnahmen zu Umweltqualitätsziele, einschließlich der in Anspruch genom bewirkenden Verbesserung der für den ökologischen Zustand menen Ausnahmen, obligatorisch zu dokumentieren, enthalten des Bachs bedeutsamen hydromorphologischen Qualitätskom die Maßnahmenprogramme verbindliche Festsetzungen, wel ponente „Struktur der Uferzone“. che die einzelnen Schritte zur Zielerreichung darlegen. Das In einem weiteren Fall betonte das BVerwG die Relevanz der Maßnahmenprogramm stellt insofern das zentrale Mittel zur Bewirtschaftungsplanung für die Festlegung von Mindestwas Erreichung der im Bewirtschaftungsplan vorgegebenen Ziele serführungen [16]. Im konkreten Fall war die Rechtmäßigkeit a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3 www.dwa.de/KA
Fachbeiträge Recht 3 der Anordnung einer Mindestwasserführung in der Auslei Maßnahmenträger, Verbände, Kammern und auch Private mit tungsstrecke eines Wasserkraftwerks zu beurteilen. Im Zuge einem Bezug zur Bewirtschaftungsplanung. Inhalt der Runden dessen hob das Gericht explizit hervor, dass die Mindestwasser Tische ist eine breite, umfassende Diskussion und bestenfalls führung stets unter Einbeziehung der in einem Bewirtschaf Abstimmung der zur Zielerreichung erforderlichen Maßnah tungsplan festgelegten Ziele und beschriebenen Maßnahmen men. Ziel ist eine Vereinbarung von Programmmaßnahmen im für das jeweilige Fließgewässer zu ermitteln ist. Konsens bzw., wo dies unmöglich ist, eine Dokumentation un Die Ausführungen der Judikative [17] verdeutlichen die terschiedlicher Positionen mit dazugehöriger Argumentation. „ermessenslenkende Funktion“ [18] der Bewirtschaftungspla Das Ergebnis der Runden Tische war der Entwurf des Maßnah nung (einschließlich der Maßnahmenprogramme) und machen menprogramms, das anschließend in die formale Öffentlich ihren maßgeblichen Einfluss auf die Zulassungspraxis anschau keitsbeteiligung gegeben wurde. lich. 2020 musste pandemiebedingt die Durchführung der Run den Tische sehr kurzfristig abgesagt werden. Zuvor waren be reits mit den Unteren Wasserbehörden und Wasserverbänden 4 Praxis der Bewirtschaftungsplanung Kausalanalysen mit Maßnahmenplanungen durchgeführt wor Bewirtschaftungsplanung und Maßnahmenprogramme sind den. Für die im Monitoring beobachteten Belastungen wurden seit Einführung der WRRL maßgebend für die Ausübung des die Verursacher benannt, um dann diejenigen Maßnahmen zu Bewirtschaftungsermessens. Von diesen Vorgaben kann nur im setzen, die diese Belastungen beseitigen bzw. zumindest redu Rahmen der Ausnahmen nach § 31 WHG abgewichen werden. zieren sollen. Daneben gab es mit den „Hauptakteuren“ einen Aber schon im ersten sowie dem laufenden Bewirtschaftungs bilateralen Austausch. Während der andauernden Pandemie zyklus haben sich die Schwierigkeiten im praktischen Umgang wurden parallel zur regulären Öffentlichkeitsbeteiligung wei mit den Bewirtschaftungsplänen/Maßnahmenprogrammen tere ergänzende digitale Beteiligungsformate angeboten. (einige waren sehr konkret ausgeführt, andere dagegen sehr unkonkret) gezeigt. Einige praktische Beispiele aus der Bewirt 4.2 Wasserentnahmen schaftungsplanung des 2. Zyklus finden sich bei Durner [19] oder Elgeti/Pellengahr [20]. Die praktischen Schwierigkeiten In der Praxis wird im Angesicht von Wasserknappheit immer haben verschiedene Folgefragen für Betreiber und Vollzugsbe wieder die Frage gestellt, ob bestimmte Zwecke der Wasserge hörden aufgeworfen: Wie und was kann schon in die Bewirt winnung nicht Vorrang gegenüber anderen Zwecken haben. schaftungsplanung aufgenommen, wie konkret kann ein Maß Die öffentliche Wasserversorgung genießt eine gesetzliche Son nahmenprogramm gefasst werden? derstellung im Vergleich zu allen anderen Nutzungen der Ge Aus Sicht des Fachausschusses gilt es, die verschiedenen In wässer, vgl. §§ 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG i. V. m. § 3 Nr. 10 WHG so teressen [das jeweilige Land als Verantwortlicher für den guten wie im Bewirtschaftungsermessen gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. Zustand nach der WRRL, Wasserbehörden als Bewirtschaf § 6 Abs. 1 Nr. 4 WHG [21]. Einige Bundesländer haben sogar tungsbehörden (Zulassungs- und Aufsichtsfunktion), Gewässer einen ausdrücklichen Vorrang der öffentlichen Wasserversor unterhaltungs- und -ausbauverpflichtete, Abwasserbeseiti gung in den Landeswassergesetzen statuiert (zum Beispiel § 13 gungspflichtige, Trinkwasserversorger, Eigentümer, Landwirt Abs. 2 S. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz). schaft, Fischerei, Umweltverbände, Industrieanlagenbetreiber Problematisch stellt sich in diesem Zusammenhang die en an Gewässern bzw. Nutzer von Gewässern (Kraftwerke, Stra ge Verknüpfung des mengenmäßigen Zustands der Grundwas ßen/Eisenbahnen als Infrastruktur, Rohstoffgewinnung, produ serkörper mit den sich wandelnden klimatischen Bedingungen zierendes Gewerbe, Binnenschifffahrt und nicht zuletzt Sport/ dar. Durch die zunehmend trockenen Sommer und die lange Freizeit)] in die Bewirtschaftungsplanung einzubringen. Hier andauernden Hitzeperioden ohne Niederschlag steigt insbe zu gibt es in den Ländern verschiedenste Formate. Bei der nun sondere der Wasserbedarf der Bevölkerung, aber auch der für im 3. Bewirtschaftungszyklus vorgesehenen „Vollplanung“ die landwirtschaftliche Beregnung. Zugleich werden die muss sorgfältig die tatsächlich mögliche Zielverwirklichung ge Grundwasservorkommen langsamer aufgefüllt als in früheren prüft werden. Für welche (einzelne) Wasserkörper kann tat Jahrzehnten. Es wird angenommen, dass die Neubildung von sächlich der gute Zustand und gegebenenfalls bis wann mit Grundwasser langfristig um 20 bis 25 % zurückgeht [22], so welchen Maßnahmen erreicht werden, ohne dass diese Pla dass Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung nung gegen fundamentale Prinzipien der WRRL (zum Beispiel nicht mehr im Gleichgewicht stehen. Auch das Umweltbundes Kosteneffizienz von Maßnahmen) oder des Bewirtschaftungs amt (UBA) weist auf den steigenden Nutzungsdruck für Was ermessens (Auswahl der Maßnahmen) bzw. verfassungsrecht serressourcen hin [23]. Wird Grundwasser in größerem Um liche Gebote (zum Beispiel Rechtsschutz von Grundstücksei fang genutzt (gefördert) als es neu gebildet wird, so wider gentümern oder Bewilligungsinhabern gegen verbindliche Pla spricht dies den Vorgaben der WRRL, die in den Umweltzielen nungen/Bestandsschutzfragen) verstößt? des Art. 4 Abs. 1 b) ii) WRRL festgehalten sind. Danach „schützen, verbessern und sanieren (die Mitgliedstaaten) alle 4.1 Praxisbeispiel „Runde Tische“ Nordrhein-Westfalen Grundwasserkörper und gewährleisten ein Gleichgewicht zwi- schen Grundwasserentnahme und -neubildung mit dem Ziel, spä- In Nordrhein-Westfalen hat im ersten und im zweiten Zyklus testens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne bereits in einem Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlänge- frühen Stadium eine Beteiligung durch sogenannte Runde Ti rungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 sche stattgefunden. Diese Runden Tische sind ein zentrales Be und 7, unbeschadet des Absatzes 8 und vorbehaltlich des Artikels teiligungsinstrument in Nordrhein-Westfalen. Eingeladen ist 11 Absatz 3 Buchstabe j) einen guten Zustand des Grundwassers die sogenannte Fachöffentlichkeit, das heißt alle Behörden, zu erreichen“. Die Bezeichnung „guter Zustand“ des Grundwas www.dwa.de/KA a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3
4 Fachbeiträge Recht sers stellt nach Art. 2 Nr. 19, 20 WRRL „die allgemeine Bezeich Grundwasser verbundenen Oberflächengewässer und nung für den Zustand eines Grundwasserkörpers auf der Landökosysteme [29]. Niedersachsen beispielsweise hat hierzu Grundlage des jeweils schlechteren Wertes für den mengenmä mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirt ßigen und den chemischen Zustand“ dar. Der gute mengenmä schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die „Arbeitshilfe zur ßige Zustand des Grundwassers ist ausweislich Tabelle 2.1.2 Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für Oberflächenge des Anhangs V zur WRRL anhand des Parameters „Grundwas wässer im Rahmen von Zulassungsverfahren für Grundwasser serspiegel“ einzustufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entnahmen“ mit Stand Juni 2020 herausgebracht. Die Arbeits [24] betrachtet die Umweltziele nicht nur als unverbindliche hilfe betrachtet ausdrücklich nicht die grundwasserabhängigen Ziele für die Mitgliedstaaten. Nach Petitum des EuGH handelt Landökosysteme nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c Grundwasser es sich vielmehr um konkrete Vorgaben, an denen jedes Vorha verordnung (GrwV), vielmehr wird der Abfluss im Gewässer ben zu messen ist. Die Mitgliedstaaten müssen daher jedes Vor durch die Entnahme betrachtet. haben untersagen, das eine Verschlechterung des ökologischen Für das Verschlechterungsverbot wird diskutiert, von wel oder chemischen Zustands bzw. Potenzials eines OWK verur cher Entnahmemenge auszugehen ist. Teilweise wird in der sachen kann oder die Erreichung des guten Zustands gefähr Praxis von durchschnittlichen Entnahmen der letzten 3–10 det, soweit keine Ausnahmen greifen. Entsprechendes gilt für Jahre ausgegangen (Ausgangszustand). Da diese meist unter das Grundwasser [25]. Im Jahr 2015 mussten 4 % aller Grund der maximal zugelassenen Menge liegt, wird ein Prognosezu wasserkörper Deutschlands in einen schlechten mengenmäßi stand ermittelt. Der Unterschied zwischen Prognose und Aus gen Zustand eingestuft werden [26]. Zudem kann die Konzen gangsstand soll dann die Veränderung sein, die zu bewerten tration von Schadstoffen im Grundwasser bei abnehmender wäre. Juristisch ist diese Frage nicht abschließend geklärt. So Wassermenge (und gleichbleibenden Einträgen, etwa aus der könnte der juristische Standpunkt eingenommen werden, dass Landwirtschaft) steigen [27]. eine Verschlechterung gemäß der WRRL nur zu prüfen wäre, Auch die Beeinflussung von Oberflächengewässern bzw. wenn zugelassene Entnahmemenge erhöht wird - unabhängig grundwasserabhängigen Landökosystemen (gwaLös) durch von der tatsächlichen Entnahme. Die Arbeitshilfe in Nieder (Trink-)Wasserentnahmen wird als möglicher Zielkonflikt iden sachsen scheint von einem anderen rechtlichen Standpunkt tifiziert. In einigen Ländern wird über ein Rangverhältnis von auszugehen. Trinkwasser, landwirtschaftlicher Beregnung und Industriewas Aufgrund der oft weitreichenden Absenkungsbereiche und serversorgung diskutiert. Aus Sicht der Praxis bietet gerade die der grundsätzlichen Pflicht der Länder (nicht der Wasserent WRRL mit dem Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmen nehmer), den guten Zustand herzustellen, ist eine Feststellung programm faktisch die Möglichkeit, die Hierarchie von Zwe auf der Planungsebene wichtig, ob insbesondere bestehende cken der Wasserentnahmen nach politischen, ökologischen Grundwasserentnahmen die Zielerreichung verhindern. Mit und/oder wirtschaftlichen Aspekten ganzheitlich zu prüfen Blick auf die gwaLös kommt es dabei nicht auf einen potenziel und gegebenenfalls Prioritäten zu setzen oder Gewichtungen len natürlichen Zustand des Grundwasserstandes ohne Entnah vorzunehmen. me und eine damit (möglicherweise) einhergehende Biotop entwicklung an. Maßgebend ist insoweit nur der Istzustand der 4.2.1 Wasserentnahme aus Grundwasser grundwasserabhängigen Biotope, die bestehen und durch die oder Oberflächengewässern Entnahmen gefährdet werden. Die Grundlagen können nicht (und müssen auch nicht) in Grundwasser, das heißt, alles unterirdische Wasser in der einem konkreten Genehmigungsverfahren durch den Vorha Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Bo benträger ermittelt werden. Wenn auf der Planungsebene kon den oder dem Untergrund steht (Art. 2 Nr. 2 WRRL), ist als kret ein bestimmter OWK das Ziel durch (überhöhte) Grund Ressource für die Trinkwassergewinnung optimal, da es sich wasserentnahmen verfehlt, kann (und muss) auf der Planungs durch die Versickerung von Niederschlägen und Oberflächen ebene zunächst geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche wasser immer wieder neu bildet und beim Passieren verschie Grundwasserentnahmen eingestellt/vermindert werden kön dener Bodenschichten auf natürliche Art gereinigt und zugleich nen. Ein vermindertes Bewirtschaftungsziel (§ 30 WHG) für mit wertvollen Mineralien angereichert wird. Die Trinkwasser den OWK kann aber festgesetzt werden, wenn zum Beispiel zur gewinnung aus Grundwasser stellt bei Wasserversorgungsun Sicherstellung der Trinkwasserversorgung oder des Rohstoff ternehmen eine geübte Praxis der Ressourcennutzung dar. In abbaus die Entnahmen zwingend sind. Eine allgemeine Aussa den letzten Jahrzehnten hat sich ferner die Erkenntnis durch ge bzw. ein bloßer Verweis auf die Regelungen der WRRL in ei gesetzt, dass Grundwasser als Bestandteil des Wasserkreislaufs nem Maßnahmenprogramm (dies erfolgte zum Beispiel im eine grundlegende Bedeutung zuteil wird, um grundwasserab „Niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen hängige Feuchtgebiete zu erhalten sowie Mindestabflüsse in 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein“, Gewässern mit Grundwasserkontakt zu sichern. Damit wirkt es Dezember 2015, S. 79) ist nicht ausreichend (auch wenn dies als Puffer in Trockenperioden. Es liefert in den trockenen die genannte Arbeitshilfe so sieht). Wenn konkret für einen Jahreszeiten den Basisabfluss für diese Oberflächengewässer OWK Beeinträchtigungen durch (Grund)Wasserentnahmen systeme, also jenes Wasser, das die Flüsse das ganze Jahr hin identifiziert wurden und eine Verminderung der Bewirtschaf durch speist. Bei vielen europäischen Flüssen stammen mehr tungsziele auf der Planungsebene verneint wird, dann muss als 50 % des Jahresabflusses aus dem Grundwasser. In Niedrig (und kann dies auch erst) der Vorhabenträger den Beitrag „sei wasserperioden kann dieser Anteil auf über 90 % ansteigen ner“ fortgeführten Wasserentnahme ermitteln. Bei einem neu [28]. Werden die verfügbaren Grundwasservorräte verringert en Vorhaben (oder erhöhten) Entnahmemengen muss der Vor bzw. verschlechtert sich die chemische Grundwasserbeschaf habenträger auch ohne besonders identifizierte Beeinträchti fenheit, so hat dies direkte Auswirkungen auf die mit dem gungen der OWK die Auswirkungen seines Vorhabens umfas a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3 www.dwa.de/KA
Fachbeiträge Recht 5 send beschreiben. Die Behörde kann dann im konkreten licher Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge gelten. So bestimmt Verfahren und in Abhängigkeit von der Entnahme in Form der § 33 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG): „Treffen meh- Fortführung bisheriger Entnahmen oder einer neuen/erhöhten rere Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge auf Zulassung von Ge- Entnahme prüfen, ob andere Entnahmen im Rahmen des Be wässerbenutzungen zusammen, die sich auch bei Festsetzung von wirtschaftungsermessens (nachträglich) reduziert werden Bedingungen und Auflagen beeinträchtigen würden, so hat das müssen oder gegebenenfalls auch die beantragte Entnahme Vorhaben Vorrang, das den größten Nutzen für das Wohl der All- ausnahmsweise zugelassen werden kann. gemeinheit erwarten lässt. Sind die Vorhaben danach als gleich- wertig zu beurteilen, ist die wirtschaftliche Bedeutung maßge- 4.2.2 Wassergewinnung und Fernwasserversorgung bend. Sofern die beabsichtigten Benutzungen auch hiernach gleichstehen, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anträge.“ In der Wassergewinnung wird diskutiert, ob nicht die ortsnahe Treffen Anträge auf Zulassung von Gewässerbenutzungen zu Versorgung Vorrang vor der Gewinnung für die überörtliche sammen, die sich auch bei Festsetzung von Nebenbestimmun Versorgung beispielsweise in einem Verbundnetz haben soll. gen ganz oder teilweise gegenseitig ausschließen, so ist somit Auf der gesetzlichen Ebene wird zum Beispiel in Nieder die Bedeutung der beabsichtigten Benutzung für das Wohl der sachsen die Bewirtschaftungsplanung zur Definition der Orts Allgemeinheit maßgebend. Ausführlicher und differenzierter nähe genutzt. Zur Konkretisierung des § 50 Abs. 2 S. 1 WHG regelt Art. 68 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) die wasser (ortsnahe Wasserversorgung) definiert § 88 Abs. 1 Niedersäch wirtschaftliche Konkurrenz: Treffen mehrere Erlaubnis- oder sisches Wassergesetz (NWG) ein Wasservorkommen als orts Bewilligungsanträge zusammen, die sich gegenseitig ausschlie nah, wenn das mit dem Wasser versorgte Gebiet zumindest ßen, so entscheidet „zunächst die Bedeutung der beabsichtigten teilweise innerhalb der auf die Erdoberfläche übertragenen Benutzung für das Wohl der Allgemeinheit unter besonderer Be- Grenzen des Grundwasserkörpers, in dessen Grenzen sich der rücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen“ (Art. Ort der Wasserentnahme befindet (Nr. 1), oder eines an den 68 Satz 1 BayWG). Stehen mehrere beabsichtigte Benutzungen Grundwasserkörper nach Nummer 1 angrenzenden Grundwas hiernach einander gleich, so gebührt „zunächst dem Antrag des serkörpers liegt (Nr. 2). Aufgrund der Größe der Grundwasser Gewässereigentümers, sodann demjenigen Antrag der Vorzug, der körper und der demgegenüber deutlich lokaleren Politik trifft zuerst gestellt wurde“ (Art. 68 Satz 2 BayWG). Zudem müssen diese (hydrogeologische) Definition nicht immer auf Verständ bei der Vergabe und Beantragung von Wasserrechten sowohl nis. Die Praxis zeigt immer öfter, dass ein Solidarsystem bei ei langfristige Trends als auch Spitzenlasten berücksichtigt wer ner Verbundversorgung (wie auch bei vielen anderen ähnli den. Derzeit werden bei rückläufigen Wasserverbräuchen Was chen Fragen der ungleichen Lastverteilung, zum Beispiel Müll serrechte für geringere Entnahmemengen vergeben, wenn die verbrennung, Deponien, Fernstraßen) in den betroffenen Orten Wasserrechte nicht voll ausgeschöpft werden. Problematisch auf lokales Unverständnis über die Lastentragung bzw. sogar wird dies in Spitzenlastzeiten, wenn die mengenmäßig redu (erheblichen) Widerstand trifft. zierten Wasserrechte nicht zur Deckung der kurzfristig entste Neben gesetzlichen Regeln gehört zur Bewirtschaftungspla henden, hohen Verbräuche ausreichen. Auch hier kann die Be nung eine realistische Bilanzierung der (aller!) einzelnen Ent wirtschaftungsplanung durch Aufnahme von Maßnahmen Hil nahmen (öffentliche Wasserversorgung, gewerbliches Brauch festellungen leisten, wenn entsprechende Abhängigkeiten und wasser, Landwirtschaft mit Beregnung und Viehhaltung), um Notwendigkeiten mit aufgenommen werden. neben den zugelassenen Mengen auch die tatsächlichen Ent nahmen zu erfassen. 4.3 Abwassereinleitungen aus Kläranlagen Auf der Planungsebene sind sorgfältige Aufnahmen und Be wertungen erforderlich, im Fall von Zielverfehlungen für ein Über das Abwasser gelangen sogenannte Spurenstoffe in die zelne Grund- bzw. Oberflächenwasserkörper (mengenmäßiger Kläranlagen und von dort aus in Gewässer. Bei entsprechen bzw. ökologischer Zustand) ist dann auch auf dieser Ebene ge dem Schadpotenzial für die Umwelt werden sie auch als Mikro gebenenfalls eine angemessene Steuerung (zum Beispiel verunreinigungen oder Mikroschadstoffe bezeichnet [31]. Zu Gleichbehandlung durch gleichmäßige prozentuale Entnahme den Spurenstoffen gehören tausende anorganische und organi mengenreduzierung oder aber gezielte Minderungen einzelner sche Stoffe und Stoffgruppen, so zum Beispiel Human- und Ve Benutzungen aufgrund der Entnahmezwecke, des Bedarfs oder terinärarzneimittelwirkstoffe, Röntgenkontrastmittel, kosmeti Auswirkungen) möglich. sche Wirkstoffe, Industrie- und Haushaltschemikalien, Biozide und Pestizide (wobei Kläranlagenemissionen insofern gegen 4.2.3 Konkurrentenstreit? über der Landwirtschaft als Hauptquelle nachrangig sind) und andere organische Substanzen. Es handelt sich dabei überwie Die Nutzungskonflikte bezüglich der Wassergewinnung erfor gend um synthetische Substanzen, die in sehr niedrigen Kon dern einen Ausgleich der konkurrierenden Nutzungen. Die be zentrationen (Mikrogramm pro Liter oder darunter) im Wasser hördliche Entscheidung kann von existenzieller Bedeutung gelöst sind. Diese Stoffe können bereits in kleinen Mengen star sein, wenn die verfügbaren Wasserressourcen knapp sind und ke Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Spurenstoffe rü wasserwirtschaftliche Vorhaben mehrerer Antragsteller mitein cken deshalb zunehmend in den Fokus von Wasserwirtschaft ander konkurrieren. Das WHG regelt neben § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Politik. Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu WHG in § 22 WHG bei einem wasserrechtlichen Konkurrenten werden, wird darüber nachgedacht, die kommunalen Kläranla streit bei Bestandsnutzungen nur, dass die Interessen der Betei gen durch zusätzliche Verfahrensstufen aufzurüsten. ligten, das Wohl der Allgemeinheit und der Gemeingebrauch in Daneben spielt der Phosphorgehalt im Abwasser eine nicht die Abwägung einzustellen sind [30]. Alle Landeswassergeset nur nachrangige Rolle. Ein erhöhter Phosphorgehalt kann ze enthalten Bestimmungen, die der Konkurrenz wasserrecht nachteilige Auswirkungen auf Grund-, Oberflächen- und Trink www.dwa.de/KA a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3
6 Fachbeiträge Recht wasser nach sich ziehen. Beispielsweise kann es aufgrund der streicht, dass Niederschlagswasser, obwohl es dem Ursprung wachstumsfördernden Wirkung auf Pflanzen zur sogenannten nach „einfach vom Himmel fällt“, durchaus eine Relevanz für Eutrophierung von Gewässern kommen. Ebenso wie bei erhöh die Qualität von Wasserkörpern hat, denen es zugeführt wird. ten Nitratgehalten führt dann ein durch übermäßiges Pflanzen Dabei formuliert das WHG den Umgang mit Niederschlagwas wachstum hervorgerufener Fäulnisprozess zu einer Sauerstoff ser sehr klar: Es soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt verarmung im Gewässer. Beispielhaft wird etwa in Branden oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutz burg die Einleitung von Phosphor für Kläranlagen der Größen wasser in ein Gewässer eingeleitet werden (sofern die weiteren klasse 5 [> 6000 kg/d BSB5 (roh)] durch die Erteilung von in § 55 Abs. 2 WHG genannten Voraussetzungen gegeben Einleiterlaubnissen mit Auflagen bzw. den Erlass von nachträg sind). Damit wird das Ziel verfolgt, den lokalen Wasserhaushalt lichen Auflagen zu bereits bestehenden Einleiterlaubnissen zu erhalten. Hiermit verbunden sind zwei Zielrichtungen: der (bei der Einleitung von Phosphor darf ein Wert von 1,0 mg/l Erhalt der lokalen Wasserqualität sowie der Erhalt der lokalen nicht überschritten werden, Anhang 1C (1) zur AbwVO) be Wassermenge. Veränderungen sowohl in der einen wie in der grenzt, und ebenfalls in Berlin wurde über eine Nachrüstung anderen Hinsicht führen zu einer Veränderung des lokalen aller Berliner Klärwerke mit einer Filtration zur weitergehen Wasserhaushalts und können dem Ziel entgegenstehen. den Phosphorentfernung [32] diskutiert. Niederschlagswasser als Abwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 In den Bewirtschaftungsplänen der Länder für den zweiten S. 1 Nr. 2 WHG (gesammelter Abfluss von bebauten oder befes Bewirtschaftungszyklus 2016–2021 [33] zur Umsetzung der tigten Flächen) kommt dabei mit verschiedenen Oberflächen in WRRL wird die Elimination von Spurenstoffen in ausgewählten Berührung und trägt die dort befindlichen Stoffe (unter ande Kläranlagen als erforderlich für das Erreichen der WRRL-Ziele rem auch Reifenabrieb) mit. Auch das Abflussregime im Ge angesehen. In dem Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der wässer wird durch die unterbundene Versickerung in der Flä WRRL wird für Kläranlagen daher die Durchführung von che und die Sammlung verändert. Niederschlagswasser kann Machbarkeitsstudien zur Elimination von Mikroschadstoffen nicht in jedem Fall und ohne weitere Maßnahmen in ein Ge gefordert. Viele Studien betrachten allerdings nur die standort wässer eingeleitet werden. Dies ist jeweils im Rahmen der ein bezogene technische Integration weitergehender Reinigungs zelnen Erlaubnisse unter Berücksichtigung des relevanten Re verfahren zur Reduzierung der Spurenstoffeinträge, prüfen je gelwerks zu prüfen. Für den Zustand eines gesamten Wasser doch nicht deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Konzentrati körpers sind einzelne Niederschlagswassereinleitungen selten on im Fließgewässer. Für eine konkretisierte Planung zum Um ausschlaggebend, ihre Gesamtheit kann das aber sein. gang mit Spurenstoffen auf der Ebene von größeren Gerade in dicht besiedelten Ballungszentren mit hohem Ver Flusseinzugsgebieten sind folglich weitere Erkenntnisse not siegelungsgrad ist die gesetzgeberische Grundidee der ortsna wendig. Zudem bleibt rechtlich betrachtet die Frage zu klären, hen Versickerung bzw. Einleitung nur schwer vorstell- und um ob die Verankerung derartiger Maßgaben innerhalb von Be setzbar. Dabei führt die unmittelbare Versickerung dazu, dass wirtschaftungsplänen als ausreichende Rechtsgrundlage ange das Wasser vor dem Erreichen des Grundwassers durch die Bo sehen werden kann, um hierauf aufbauend eine zusätzliche denschichten gereinigt wird und dem lokalen Wasserhaushalt vierte Klärstufe einfordern zu können. Diese zusätzliche Klär unmittelbar zur Verfügung steht. Stattdessen kommt das auf stufe ist nach Vorstellung einiger Akteure eine geeignete Ant Dächern, Straßen, Parkplätzen oder sonstigen Flächen sich wort auf die zunehmende Belastung der Gewässer mit Spuren sammelnde Wasser, das nicht unmittelbar versickern kann, stoffen. Neuere Forschungsergebnisse zeigen allerdings, dass durch die nun notwendige Ableitung längere Zeit mit dem Bo die verschiedenen Techniken weitergehender Behandlungsstu den in Kontakt, nimmt den dort liegenden Schmutz auf und fen immer nur bestimmte unerwünschte Stoffe aus dem Was spült diesen mit. Bei einem hohen Versiegelungsgrad kommt es ser entfernen können und es kein Verfahren gibt, dass alle un in leistungsschwachen Vorflutern zu erheblichen hydraulischen erwünschten Stoffe entfernen kann. Zudem können beispiels Stößen. Abhilfe schafft hier eine wasserdurchlässige Boden weise durch das Verfahren der Ozonierung neue Abbauproduk oberfläche, wobei auf Versiegelung gänzlich oder teilweise te (Metabolite) entstehen, die dann in die Gewässer gelangen (z.B. Rasengittersteine) verzichtet wird oder wasserdurchlässi können. Das soll durch die Kombination mit einer biologischen ge Materialien genutzt werden. Solche Maßnahmen werden Nachbehandlung oder einer nachgeschalteten Behandlung mit auch dadurch finanziell begünstigt, dass weniger stark versie Aktivkohle verhindert werden. Die Techniken einer weiteren gelte Flächen bei der Bemessung der Niederschlagswasserge Klärstufe sind überdies kostenintensiv. Würden die Unterneh bühr gänzlich oder teilweise gebührenmindernd berücksichtigt men der Abwasserwirtschaft verpflichtet, ihre Kläranlagen werden. (oder auch nur Kläranlagen ab einer bestimmten Größenklas Die Vorgaben des Maßnahmenprogramms für die Einlei se) entsprechend zu ertüchtigen, müssten die nicht unerhebli tung von Niederschlagswasser werden nach der Vorstellung chen Investitions- und die späteren Betriebskosten auf die Ge des Programmgebers bei der Zulassung von Einzelmaßnahmen bührenzahler umgelegt werden [34]. umgesetzt. Bei der Erteilung einer Einleitungserlaubnis ist stets zu prüfen, ob dieser Einleitung wasserwirtschaftliche Gründe 4.4 Niederschlagswassereinleitungen entgegenstehen (§ 57 WHG). Dies wäre der Fall, wenn die Ein und hydraulische Belastung leitung dem Zielerreichungsgebot oder dem Verschlechterungs verbot zuwiderlaufen würde. Diese recht abstrakten Anforde Die Maßnahmenprogramme des zweiten Bewirtschaftungszy rungen, die als wasserwirtschaftliche Grundanforderungen ver klus’ enthalten – wie bereits deren Vorläufer im ersten Bewirt standen werden können, werden konkretisiert in der Abwas schaftungszyklus – Anforderungen für den Umgang mit Nieder serverordnung [die allerdings (fast) keine Anforderungen an schlagswasser, insbesondere im Hinblick auf dessen Einleitung die Niederschlagswasserbeseitigung stellt], der Oberflächenge in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser. Dies unter wässerverordnung sowie der Grundwasserverordnung. Bei der a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3 www.dwa.de/KA
Fachbeiträge Recht 7 Prüfung der Voraussetzungen kann – so das Maßnahmenpro Aal oder den Lachs, und hierdurch behördenseitig zusätzliche gramm Nordrhein-Westfalen – das BWK-Merkblatt 3 über die Vorgaben für Mindestwasserstände festgelegt werden. Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Für die Gewährleistung solcher Mindestwasserstände spielt Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksich die Bewirtschaftung der Talsperren an einigen Fließgewässer tigung örtlicher Verhältnisse herangezogen werden [35]. Für systemen eine zunehmend gewichtige Rolle, um die erforderli den dritten Bewirtschaftungszyklus muss allerdings eine An chen Abflussmengen durch die Abgabe von Zuschusswasser passung erfolgen: Im Dezember 2020 haben BWK und DWA ge mengen ganzjährig sicherzustellen. Die Frage der (ökologi meinsam zwei Arbeitsblätter zur Niederschlagswasserbeseiti schen) Mindestwasserführung wird dabei oft erst durch die Tal gung (DWA-A 102/BWK-A 3, Grundsätze zur Bewirtschaftung sperre verursacht und kann daher im Widerspruch zum und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Errichtungszweck (zum Beispiel Trinkwasserversorgung) ste Oberflächengewässer – Teil 1: Allgemeines bzw. Teil 2: Emissi hen. Die Anforderungen an die Talsperrenbewirtschaftung onsbezogene Bewertungen und Regelungen) herausgegeben wachsen dementsprechend, um diesen vielfältigen Ansprüchen bzw. ein Merkblatt als Entwurf (DWA-M 102-4/BMK-M 3–4: zu genügen, gegebenenfalls gilt es auch, Prioritäten zu setzen. Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Nieder Vorgaben zur Mindestwasserführung unterhalb einer Tal schlagswassers) vorgelegt. Diese Regelungen ersetzen aus tech sperre können beispielsweise in Betriebsplänen der Talsperren, nischer Sicht das im Maßnahmenprogramm NRW 2016–2021 in Staurechten, gesetzlich [39] oder auch in Planfeststellungs angesprochene BWK-Merkblatt 3 und sollen eine gemeinsame beschlüssen enthalten sein. Die Betriebspläne/Zulassungen für emissions- und immissionsbezogene Bewertung ermöglichen die Talsperren sind zunächst bestimmt durch Vorgaben zur Ab [36]. Dabei sprechen sich die Autoren für eine Abkehr vom gabe. Die Abgabe kann dabei die gewerblichen oder landwirt klassischen Entwässerungssystem, das auf eine vollständige schaftlichen Nutzungsansprüche in den Blick nehmen oder Ableitung des Niederschlagswassers ausgerichtet ist, hin zu ei auch eine Mindestabgabe bzw. Mindestwasserführung sein, um ner dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung aus. Eine die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers sicherzustel wasserwirtschaftliche Planung allein kann jedoch diese Ziele len. Zugleich gibt es festgelegte Höchstmengenabgaben, die nicht erreichen, sondern setzt voraus, dass diese in Abstim vor Hochwasser im Unterlauf schützen sollen. In diesem Span mung mit der Städte- und Raumplanung erfolgt und dass ar nungsfeld können sich daneben auch saisonal begrenzte Abga chitektonische Anforderungen berücksichtigt werden. Auch beerhöhungen, beispielsweise um bestimmte Freizeitnutzun dies muss bei der beabsichtigten wasserwirtschaftlichen Voll gen unabhängig von den Zielen der WRRL zu befriedigen (Fi planung im 3. Bewirtschaftungszyklus berücksichtigt werden. schereisport, Kanufahren etc.) oder etwa zu dem Zweck, Wan Eine Abkehr von der herkömmlichen Niederschlagswasser derfischen den Aufstieg zu erleichtern, befinden. beseitigung lässt sich in gewachsenen Ballungszentren schwe Sollen im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung für eine rer umsetzen als in dünner besiedelten Regionen. Neu zu er Talsperre die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff. WHG durch schließende Gebiete können nach diesen Vorgaben geplant Maßnahmenprogramme (§ 82 WHG) und Bewirtschaftungs werden, eine Umsetzung im Bestand ist schwieriger. Spätestens pläne (§ 83 WHG) konkretisiert werden, kommt hinsichtlich wenn es um einen hohen finanziellen Aufwand geht, der für der Mindestwasserführung die Setzung der LAWA-Programm entsprechende Maßnahmen, insbesondere solche, um gewach maßnahme [40] (PGM) 61 („Maßnahmen zur Gewährleistung sene Strukturen aufzubrechen, anfallen wird, wird die Frage des erforderlichen Mindestabflusses“ [41]) in Betracht. PGM nach der Wirtschaftlichkeit die Handlungsspielräume eingren werden nur gewählt, um Defizite abzustellen. Die Bewirtschaf zen und damit auch im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung tungsbehörde muss also darlegen können, welches Defizit zu berücksichtigen sein. durch einen Mindestwasserabfluss im Wasserkörper unterhalb der Talsperre abgestellt werden soll. Häufig wird dies aufgrund 4.5 Talsperren und Mindestwasserführung einer schlechten Bewertung der Ökologie (beispielsweise Ver hinderung des Trockenfallens von Kiesbänken in der Laichzeit Der Bundesgesetzgeber hat bereits mit der Neufassung des der Forellen), in extremen Fällen möglicherweise aber auch WHG im Jahr 2009 in § 33 WHG der großen Bedeutung der aufgrund des chemischen Zustands veranlasst sein. Dabei dürf Mindestwasserführung für die ökologische Funktionsfähigkeit te davon auszugehen sein, dass bei dem in den meisten Bun eines Gewässers Rechnung getragen [37]. Die Vorschrift über desländern im Rahmen der Setzung von Maßnahmen an den die Mindestwasserführung gehört damit zu den wichtigen Neu Tag gelegten Abstraktionsniveau die konkreten Details der regelungen der Gewässerbewirtschaftung, die der Erreichung Maßnahme erst im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Voll der Bewirtschaftungsziele dienen [38]. zugs festgelegt werden. Die Entscheidung der Vollzugsbehörde In den vergangenen Jahren hat die Gewährleistung einer zur Mindestwasserführung muss dann ihre wasserwirtschaftli Mindestwasserführung noch an Bedeutung gewonnen, da die che Planungskompetenz und ihr Bewirtschaftungsermessen bei Problematik der Niedrigwasserführung in den Fließgewässern der Konkretisierung des Bewirtschaftungsziels und der dafür im Zusammenhang mit den häufiger auftretenden Trockenzei vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen fehlerfrei ausüben. ten insbesondere in den Sommermonaten verstärkt in den Fo Dies kann auch gerichtlich überprüft werden [42]. kus der Gewässerbewirtschaftung gerückt ist. Zugleich stellt Nicht zuletzt um Transparenz zu schaffen und Akzeptanz zu die Ökologie im Rahmen der Erreichung der Bewirtschaftungs erzielen, sollte die Bewirtschaftungsbehörde die in § 83 Abs. 4 ziele auch entsprechende Anforderungen an die Gewässer bei WHG sowie in § 85 WHG vorgesehene Öffentlichkeitsbeteili Niedrigwasserführung. Dies ist erst recht der Fall, wenn die gung ernst nehmen (und in den meisten Fällen tut sie dies ökologischen Anforderungen an eine Mindestwasserführung auch). Die Bewirtschaftungsplanung wird sich regelmäßig in zusätzlich dadurch verschärft werden, dass ein Fließgewässer einem Spannungsfeld divergierender Interessen bewegen. Tal zu einer Zielartenkulisse für Wanderfische zählt, etwa für den sperrenbetreiber als Gewässerbenutzer und (künftige) Maß www.dwa.de/KA a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3
8 Fachbeiträge Recht nahmenpflichtige sollten von den zuständigen Behörden früh tungszyklus zum Ende des Jahres 2027 unterliegen, stellen ho zeitig und umfassend beteiligt werden, da ihr Staurecht hin he Anforderungen an die Bewirtschaftungsbehörde zur Festset sichtlich der konkreten Ausgestaltung der Betriebsführung zung einer erforderlichen Mindestwasserführung. Gegenstand des Verfahrens sein wird. Daneben sollte die Be wirtschaftungsplanung einen offenen „Stakeholder-Dialog“ mit 5 Möglichkeit der weniger strengen Umweltziele allen Betroffenen einer Maßnahme zur Mindestwasserführung für die einzelnen Flussgebietseinheiten führen, der dann die Durch Art. 4 Abs. 5 WRRL besteht die Möglichkeit, von den ur Grundlage bildet, die konkurrierenden Nutzungsinteressen in sprünglichen Zielen abzuweichen und weniger strenge Ziele einen Ausgleich zu bringen. festzusetzen, wenn die ursprünglichen Ziele aufgrund der Be Nach § 33 WHG ist „das Aufstauen eines oberirdischen Gewäs- einträchtigung durch menschliche Tätigkeiten oder der natür sers oder das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem lichen Beschaffenheit des Gewässers nicht erreichbar sind. § 30 oberirdischen Gewässer nur zulässig, wenn die Abflussmenge er- WHG setzt die Festsetzung weniger strenger Ziele unter die halten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbunde- Prämisse, dass eine Zielerreichung nicht oder nur mit unver ne Gewässer erforderlich ist, um den Zielen des § 6 Absatz 1 und hältnismäßigem Aufwand möglich ist [51]. Ob dies tatsächlich der §§ 27 bis 31 zu entsprechen (Mindestwasserführung).“ Das der Fall ist, muss substantiiert im Bewirtschaftungsplan darge bedeutet, dass „die Mindestwasserführung maßgeblich von den in legt und begründet werden. Bezug genommenen gesetzlichen Bewirtschaftungsrundsätzen und In den Bewirtschaftungsplänen für den zweiten Bewirt Bewirtschaftungszielen für das betroffene Gewässer ab(hängt)“ schaftungszyklus 2016–2021 wurden (neben einigen Ausnah [43]. Die Regelung zielt in erster Linie auf die Erhaltung der men für Grundwasserkörper aufgrund des Bergbaus) nur für ökologischen Funktionsfähigkeit eines oberirdischen Gewässers einzelne OWK an der Werra in der Flussgebietseinheit Weser ab [44]. Die Mindestwasserführung ist vor allem nach den hy sowie für OWK in der Flussgebietseinheit Elbe weniger strenge drologischen Gegebenheiten vor Ort und den ökologischen Er Umweltziele für den ökologischen Zustand ausgewiesen [52]. fordernissen im Einzelfall zu bestimmen [45]. Die Norm des § 33 WHG ist von den wasserwirtschaftlichen Vollzugsbehörden 6 Detaillierungsgrad der M aßnahmenprogramme? aber unabhängig davon zu berücksichtigen, ob bereits die Be wirtschaftungsplanung eine entsprechende Maßnahme für den 6.1 Detaillierungsgrad im 2. Zyklus Wasserkörper im Unterlauf des Gewässers, also unterhalb der Talsperre, vorsieht [46]. Dabei sind grundsätzlich auch alte Die meisten der für 2015 bis 2021 erstellten Maßnahmenpro Rechte nicht „WRRL-fest“, siehe hierzu nur den Katalog für den gramme weisen unter Rückgriff auf die Maßnahmenschlüssel Widerruf alter Rechte in § 20 Abs. 2 WHG [47]. des LAWA-Maßnahmenkatalogs den Wasserkörpern lediglich Die zuständige Bewirtschaftungsbehörde muss demzufolge Programmmaßnahmen zu [53]. Einzelne Maßnahmenpro Kenntnis über die insoweit erforderliche Abflussmenge haben, gramme haben durch sogenannte Steckbriefe (die Praxis der um einzelne Vorhaben zur Gewässerbenutzung (Aufstauen, Länder ist heterogen) insofern eine Konkretisierung erfahren, Entnehmen oder Ableiten) auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen dass bestimmten Maßnahmen eine kurze Beschreibung hinzu und gegebenenfalls zu erlauben. § 33 WHG gibt keine Vorga gefügt wurde [54]. In Nordrhein-Westfalen wurden die soge ben für ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung der Mindest nannten Umsetzungsfahrpläne als Konkretisierung der hydro wasserführung. Bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur morphologischen Programmmaßnahmen erstellt. Seit 2016 Ermittlung der Mindestwasserführung kommt der zuständigen sollen diese gemäß § 74 Wassergesetz Nordrhein-Westfalen als Behörde im Rahmen ihres Bewirtschaftungsermessens ein Be Grundlage für die koordinierten Maßnahmenübersichten (für urteilungsspielraum zu [48]. Es muss geeignet sein, den Vorga die hydromorphologischen Maßnahmen) der Gewässerausbau- ben aus § 6 Abs. 1 und der §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen und -unterhaltungspflichtigen dienen. Die Aufsichtsbehörde [49]. kann diese Übersichten beanstanden, wenn ein Pflichtiger er Konkret sind sowohl das Verschlechterungsverbot als auch forderliche Maßnahmen nicht oder nur verzögert zur Umset das Zielerreichungsgebot dabei von ihr als zwingende Zulas zung vorsieht [55]. Wie ausführlich diese Steckbriefe sind und sungsvoraussetzungen (§ 12 Abs. 1 WHG) in den Blick zu neh welche planerische Aussagekraft sie haben, kann jedoch sehr men [50]. Im Rahmen des allgemeinen Bewirtschaftungser unterschiedlich ausfallen, und auch sie hinterlassen einen wei messens (§ 12 Abs. 2 WHG) kann die Behörde auf die Regelung teren Konkretisierungsspielraum. des § 10 Abs. 2 WHG zurückgreifen, wonach Erlaubnis und Be willigung keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer be 6.2 Detaillierungsgrad im 3. Zyklus (Entwurf) stimmten Menge und Beschaffenheit geben. Allerdings hat sie im Rahmen dieses allgemeinen Bewirtschaftungsermessens Die Entwürfe für den 3. Bewirtschaftungszyklus sind nun ver auch die Bestands- und Investitionsinteressen insbesondere für öffentlicht. Der Konkretisierungsgrad scheint sich weiter er gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzungen zu berücksich höht zu haben. Eine weitergehende Analyse konnte im Rahmen tigen. dieses Arbeitsberichtes nicht geleistet werden. Ein aktueller Be Die vielfältigen Nutzungsinteressen und die zugleich vor richt zur Umsetzung der WRRL in Deutschland findet sich in handenen ökologischen Bewirtschaftungsziele, die im Übrigen der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage. Im mit einem zunehmenden zeitlichen Druck den Fristenregelun Interesse der eigenen Anlagen sollten hier die Leser einen Blick gen des § 29 WHG bis zum Ablauf des dritten Bewirtschaf auf die relevanten Internetseiten werfen und sich beteiligen. a Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2021 (68) · Nr. 3 www.dwa.de/KA
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