Die BürgerApp "Umkirch für Unterwegs" - Gemeinde Umkirch
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Ausgabe 33 Freitag, 29. Januar 2021 Nummer 04 Die BürgerApp „Umkirch für Unterwegs“ Mit der BürgerApp „Umkirch für un- terwegs“ haben Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, den direkten Draht zum Rathaus. Diese App erleichtert Ihnen den Zugang zu Informationen über Umkirch, benachrichtigt Sie über aktu- elle Themen, die die Gemeinde betref- fen und auch der Zugriff auf den Ver- anstaltungskalender wird vereinfacht. In der Rubrik „News“ stehen Ihnen au- ßerdem die Nachrichtenblätter zur Ver- fügung. Und das Beste: Die App ist auch offline nutzbar. Probieren Sie es doch einfach aus! Sie können die BürgerApp „Umkirch für unterwegs“ kostenlos im Google Play Store für Android Smartphones sowie im App Store von Apple herunterladen. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 2 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Öffnungszeiten: Dienstag: 15.00 – 19.00 Uhr Mittwoch: 10.00 – 13.00 Uhr 15.00 – 19.00 Uhr Donnerstag: 10.00 – 13.00 Uhr 15.00 – 19.00 Uhr Abholservice der Gemeindebücherei für die Ausleihe von Medien Liebe Leserinnen und Leser, nach der neuen Corona-Verordnung sind im Einzelhandel Abholdienste „Click & Collect“ wieder erlaubt. Das gilt auch für Büchereien und Bibliotheken, so dass die Ausleihe von Medien für registrierte Bibliotheksnutzer der Ge- meindebücherei auf Vorbestellung möglich ist. Gerne können Sie ab Dienstag, 26.01.2021, telefonisch unter Tel. 9373920 oder per Email an gemeindebueche- rei@kiz-umkirch.de Medien bestellen, die Sie dann zu den gewohnten Öffnungszeiten (s.o.) abholen können. Auch das Zurückbringen der ausgeliehenen Medien ist zu den Öffnungszeiten möglich. Den Medienbestand zum Abruf finden Sie unter: opac.winbiap.net/umkirch. Wichtig: bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung immer Ihren Namen, Vornamen und die Ausweisnummer (steht unterhalb des Barcodes) an! Ihr Bücherei Team Vera Wendt und Helena Bröckel KLIMATIPPS Heizungscheck: Läuft Ihre Heizung rund? Der Heizungscheck der Verbraucherzentrale richtet sich an Gebäudeeigentümer_innen, die wissen wol- len, ob ihre Heizung richtig und sparsam läuft. Das meiste klimaschädliche CO2 entsteht im Haushalt durch das Heizen. Bei einer effizienten Heizanlage sparen Sie sowohl CO2, als auch Kosten. Experten messen hierfür Ihre Anlagentechnik und überprüfen, ob alles richtig eingestellt ist. Der Heiz-Check kostet Sie dank Bundesförderung 30 €. Für einkommensschwache Haushalte mit entspre- chenden Nachweis ist die Beratung kostenlos. Die Beratung ist unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Termin vereinbaren: +49 (0) 800 809 802 400 Webseite der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Sie möchten erst einmal selbst die Emissionen und Kosten fürs Heizen überprüfen? Sie können den Check unter www.mein-klimaschutz.de/zu-hause/ auswählen. Bei Fragen können Sie gerne unsere Klimaschutzmanagerin, Frau Nießen kontaktieren. Tel.: 07665/505-35, E-Mail: a.niessen@umkirch.de
Seite 3 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Nur über die „1“ geht’s Corona-Schutzimpfung für zum Impftermin alle Überachtzigjährigen Stuttgart, 12.01.2021 – Verschiedentlich wer- den Schwierigkeiten bei der telefonischen Die ersten Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass Erreichbarkeit des kassenärztlichen Notfall- n- die verschiedenen Möglichkeiten der Terminfi dienstes über die Telefonnummer 116117 in dung herausfordernd sind und sehr viel Zeit mitgeteilt. n die Gem eind ever - Anspruch nehmen. Auch wen Da die Buchung eines Termins zur Corona- vera nt- waltung nicht für das Impfmanagement Impfung über die 116117 erfolgt, bittet die ell wortlich ist (sondern das Land), suchen wir aktu Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württem- impf bere chtig ten Per- nach Lösungen, wie wir die berg alle Personen, die über die 116117 einen sonen bestmöglich unterstützen können. Impftermin vereinbaren möchten, unbedingt die Bandansagen innerhalb der Rufnummer zu befolgen. Um einen Impftermin zu erhal- Bitte haben Sie noch etwas Geduld! ten, muss gleich nach der ersten Ansage die die Taste „1“ gewählt und anschließend die wei- Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass tere Ansage beachtetet werden. Ter- Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Falls Anrufer*innen ein anderes Angebot wäh- der Impfdose n hat. minvergabe und Bereitstellung len oder einfach nur am Telefon bleiben, ge- langen sie entweder zur Terminservicestelle an der KVBW für Termine bei Fachärzt*innen und Gerne können Sie sich bei Fragen weiterhin tung der Gem eind e, Psychotherapeut*innen oder an die Rettungs- Frau Erchinger, Seniorenbera leitstellen im Rahmen des Notfalldienstes. umk irch. de) unter Tel. 07665/505-19 (k.erchinger@ wenden. Impftermine können dort nicht vereinbart werden, allerdings werden die Leitungen dann blockiert. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Impftermine können auch im Internet über www.impfterminservice.de reserviert werden. Fahrdienst des Corona-Helfernetzwerks ins Impfzentrum In Baden-Württemberg wurden im ganzen Land Impfzentren geschaffen, um möglichst schnell viele Menschen gegen das Corona-Virus impfen zu können. Hier finden Sie weitere Infor- mationen zu den Corona-Impfungen in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuert- temberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/ faq-impfzentren/ Für unsere Region erhalten Sie die Impfung im Zentralen Impfzentrum an der Neuen Messe in Freiburg. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter www.corona-impfzentrum-frei- burg.de. Die Fahrt zum Impfzentrum muss privat organisiert werden. Die Impfung selbst ist kostenlos. Bitte kontaktieren Sie Ihre Angehörigen zur Einrichtung des Fahrservices oder nutzen Sie einen Taxi-Transport zur Neuen Messe. Gerne unterstützt das Corona-Helfernetzwerk Umkirch unsere älteren Bürgerinnen und Bürger ab dem 80. Lebensjahr, die selbst nicht mehr fahrtauglich sind und keine Angehörigen haben, die Sie zum Impf- zentrum bringen können. Mit der Unterstützung des DRK-Ortsvereins konnte ein Fahrdienst in unserer Gemeinde organisiert werden. Vielen Dank hierfür an alle Helferinnen und Helfer! Bei Bedarf und bitte auch erst, wenn Sie konkret Ihren Impftermin haben, melden Sie sich bitte bei Frau Katja Erchinger, Seniorenberatung der Gemeinde, unter Tel. 07665 50519 oder per E-Mal an k.erchinger@ umkirch.de. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 4 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Aus den Gemeinderatsfraktionen - Fraktion Zum Haushalt 2021 Rede zum Haushalt 2021 Unabhängig von den nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Co- ronapandemie konnten wir den Haushalt 2021 beschließen. Wir möchten uns bei allen hier im Gremium für die insge- Als Folge der guten Gewerbesteuer - und Einkommensteuerein- samt freundliche und konstruktive Arbeit bedanken. nahmen in 2019 sind die Kreisumlage und die FAG-Umlage hoch Unser Dank gilt ebenfalls den Mitarbeitern der Gemeinde- und die Schlüsselzuweisungen sind zurückgegangen. So zahlen verwaltung, den Bauhofmitarbeitern, der Feuerwehr und wir an Umlagen über 7 Mio. €, dazu kommen über 5 Mio. € an Per- allen, die an den Abläufen des Alltagsgeschehens beteilgt sonalkosten. waren und sind. Nur bei Projekten wie Brückensanierung, Schulumbau oder beim Straßenunterhalt können wir mitentscheiden, aber: gemacht wer- Wir hatten ein turbulentes und teilweise schwieriges Jahr den muss es, nur wann und wie, und was kostet es? 2020. Jeder von uns wurde unter neuen Bedingungen vor Trotz unseres Liquiditätsbedarfes von ca. 9 Mio. € können wir dies neue Aufgaben gestellt. durch Rücklagen ausgleichen. Unser Schuldenstand von 6 Mio. Euro konnte auf 1,4 Mio. Euro dank der konsequenten Tilgungs- Trotz widriger Umstände war es möglich, zumindest in leistung und dem vorausschauenden Planen unseres Kämmerers Kernthemen einen Konsens im Gemeinderat zu bilden und Herrn Speck zurückgefahren werden. Um die zukünftigen Investi- mit Verwaltung und dem Bürgermeister wichtige Schritte zu tionen zu verwirklichen, müssen wir neue Kredite aufnehmen. gehen. Glücklicherweise haben wir die Ausgaben für unsere zwei Groß- projekte Schule und Feuerwehrhaus schon zeitlich in der Ausfüh- Wir möchten hier nur die wichtigsten Geschehnisse kurz er- rung und in den Kosten gestreckt, aber es sind trotzdem„finanziel- wähnen: le Großprojekte“, die unsere Gemeinde so massiv lange nicht hatte. Ein schmerzlicher Pfeil, der uns alle mitten ins Herz traf, war Das alles spricht auch in Zukunft für ein sparsames Wirtschaf- sicherlich die Schließung des Hallenbades. Hier galt es, trotz ten. Die erfolgten Kompensationszahlungen für die Ausfälle der vielfach vergossenem Herzblut, vorallem eine vernünftige Gewerbesteuer müssen zu 75 % zurückgezahlt werden. Immer Entscheidung zu treffen. So schmerzlich sie auch sein mag. im Hinterkopf haben wir weitere „teure“ Vorhaben, wie die Er- Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir es schaffen, ge- schließung des Mühlbachquartiers, evtl. der Neubau eines Kin- meinsam auch hier eine Lösung zu erarbeiten, auch wenn dergartens und als größere Straßenbaumaßnahmen die Pfauen- sie nicht für alle befriedigend sein mag. Kreuzung, die Sanierung der Waltershofer Straße und dringend Die Erweiterung der Grundschule und des KIZ beschäftigen notwendig die Straße am Gansacker. uns auch in der kommenden Zeit ebenso intensiv, wie der Alles Projekte, die uns daran erinnern, nicht verschwenderisch mit Neubau der Feuerwehr und Sanierungen der Straßen. Geldern unserer Bürger umzugehen. Wir alle wünschen uns, dass Die Zukunftsentwicklung unserer kleinen Gemeinde gilt es sich unsere Gewerbebetriebe wirtschaftlich erholen, dass die Fol- im Blick zu halten. gen der Pandemie sich nicht über viele Jahre Rezession auswirken Finanzen und Zahlen sind, wie wir in den Haushaltsberatun- und wir nur mit einem „Blauen Auge“ durchkommen. gen erlebt haben, nicht immer absehbar. Unser Sparpotential erstreckt sich auf zeitliches Schieben oder wir müssen uns von liebgewonnenen, in über 40 Jahren zur Selbstver- „Wir können die Zukunft nicht voraussagen, aber wir kön- ständlichkeit gewordenen Einrichtungen, wie unserem Schwimm- nen bestmöglichst auf sie vorbereitet sein !“ bad einige Zeit trennen. Vielen Dank allen Gemeinderäten für die konstruktiven Haushalts- Wir bekommen mit Dietenbach einen neuen und größeren beratungen, bei denen wir uns doch sehr einig sind, was die Ein- Nachbarn, als wir uns jemals gewünscht hätten. Wir müssen sparpotentiale betrifft. hier zusammen stehen, um unsere Interessen zu wahren um Und vielen Dank an die Verwaltung, Ihnen Herr Laub, Herr Wie- gegen den großen Bruder Freiburg standhaft zu bleiben. Der land, Herr Müllerschön und Herr Weckel, die uns über die Projekte Freizeitdruck durch Sportler und Erholungssuchende steigt informieren und dann in die Realität umsetzen, damit sich die Inf- stetig und wird uns höher belasten, als manch einer glaubt. rastruktur unserer Gemeinde immer positiv weiterentwickelt. Wir selbst dürfen uns nicht dazu hinreißen lassen, und versu- Ihnen Herr Speck, ganz vielen Dank, für die Aufbereitung der Zah- chen, dem Wachstum nachzueifern. len, der ständigen Kontrolle, dass nichts finanziell aus dem Ruder Wir haben unsere Dorfentwicklung Gott sei Dank selbst im läuft, und wir die Geschicke unserer Gemeinde – was das Geld be- Griff und entscheiden losgelöst von äußeren Zwängen. trifft - bei Ihnen gut aufgehoben wissen können. Unvorhergesehene Aufgaben gilt es, schnell und unbürokra- Ein Dankeschön auch an das gute Team im Rathaus, die Mitarbei- tisch anzugehen. ter im Bauhof und alle Mitarbeiterinnen in der Kinderbetreuung, sie alle sorgen mit Freundlichkeit, angenehmen Betriebsklima und Es wird in den nächsten Jahren auch wieder einige Chancen ständigem Engagement für eine positive Wahrnehmung bei un- für uns geben. Sei es im Bereich der Nahverkehrsanbindung serer Bevölkerung. oder der Besiedelung des Hegergeländes. Und zuletzt herzlichen Dank unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wir sind auf transparente Zusammenarbeit angewiesen, da- die als Unternehmer oder Einwohner durch ihre Steuerzahlungen mit wir miteinander vernünftig entscheiden können. die Infrastruktur von Umkirch mitfinanzieren. Wir wünschen Allen, dass wir alle gesund bleiben, damit wir hier in unserer Gemeinde Für die kommende Zeit wünschen wir uns weiterhin konst- baldmöglichst unser gewohntes Leben wieder aufnehmen kön- ruktive und faire Zusammenarbeit. nen. Für die Fraktion: Florian Mutter, Stephan Kaltwasser, Wolfgang Bertram Schlayer Katrin Jania-Welte Dr. Gerd Babucke Risch, Christa Strecker-Schneider Fraktionsvorsitzender (stellv. Vorsitzende)
Seite 5 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Freie Wähler Umkirch Haushaltsrede 2021 - Im Namen der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler Umkirch (FWU) spricht Fraktionsvorsitzender Wolfgang Risch ein gro- Fraktion Umkirch-2030 ßes Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Haushaltsberatungen des Gemeinderates sind die wichtigs- der Gemeindeverwaltung aus und bedankt sich für die gute, ten Sitzungen des Gemeinderats. In ihr wird der finanzielle verlässliche Zusammenarbeit mit einem „Süßen Gruß“ (siehe Rahmen für das Haushaltsjahr gesteckt und Zukunftspla- Foto) für alle Beschäftigten. nung diskutiert. Was da nicht beschlossen wird, kann im Haushaltsjahr auch nicht ausgeführt werden. Was beschlos- sen wird, muss aber nicht zwingend ausgeführt werden. Das bestimmende gemeindepolitische Thema im vergan- genen Jahr war die Schließung des Hallenfreibades. Der Ge- meinderat war sich einig, dass ein Weiterbetrieb jetzt und in Zukunft technisch und finanziell nicht möglich ist und ha- ben gegen große Widerstände diese Haltung geschlossen vertreten. Gleichzeitig haben wir in der entscheidenden öf- fentlichen Sitzung den Grundsatzbeschluss gefällt, dass wir Süßer Gruß der FWU ein Bad in Umkirch unbedingt brauchen und einen Ersatz ermöglichen wollen. Die Einrichtung der Denkwerkstatt ist eine besondere Form der Bürgerbeteiligung. Wir möchten Ideen, Impulse, Erfah- rung und Engagement aus der Bürgerschaft nutzen, um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Zwischenzeitlich ist klar, dass in 2021 noch kein Konzept umsetzbar ist, im Haus- halt werden jedoch zweckgebundene Rücklagen einge- Hochwassergefahren – gesetzliche Pflicht zur stellt, damit deutlich wird, dass wir zu unseren Beschlüssen stehen. Wir sind froh, diese konstruktive Lösung erreicht zu Eigenvorsorge. haben und motiviert, mit den Mitgliedern der Denkwerk- Zunächst ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass Hoch- statt die Projektarbeit zu beginnen. wasser jeden treffen kann. Selbst wenn sich der Wohnsitz nicht Unsere Großprojekte Schulerweiterung und Feuerwehr-Ge- in unmittelbarer Nähe eines Flusses befindet, besteht dennoch rätehaus werden in den kommenden Jahren die finanziellen die Möglichkeit, Schaden durch Folgen von z.B. Starkregen zu Ressourcen hauptsächlich beanspruchen. Mit dem pande- nehmen. Das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) besagt miebedingten Einbruch der Gewerbesteuererträge wird so daher, dass jede potentiell vom Hochwasser betroffene Person auch eine Kreditaufnahme unumgänglich. Diese bittere Pille „[…] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflich- tet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen […].“ müssen wir schlucken, trotzdem bleiben unsere Ziele diesel- Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger kann anhand der sogenannten ben. Verwaltung und Gemeinderat müssen noch intensiver Hochwassergefahrenkarten prüfen, inwieweit das eigene Haus zusammenarbeiten, um eine möglichst effizient und nach- betroffen ist. Diese Karten zeigen grafisch dargestellte Hoch- haltig zu wirtschaften. Das gesellschaftliche Leben soll so wasserszenarien auf, sowie wie tief und an welchen Orten das wenig als möglich beeinträchtigt und Verteilungsgerechtig- Wasser stehen würde. Die Karten können u.a. im Internet unter keit gesichert werden. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden. So haben wir dafür plädiert, die geplanten Photovoltaikele- Wer sich in Sicherheit wiegt, weil er glaubt, Hochwasserschutz mente auf dem Dach der Grundschule erst anzuschaffen sei Aufgabe der Kommune, und diese hätte schon in „aus- und zu installieren, wenn sichergestellt ist, dass keine wei- reichendem“ Umfang Schutzmaßnahmen umgesetzt, sollte teren Kostensteigerungen beim Projekt Schulerweiterung bedenken, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Extre- erfolgt sind. Das edle Ziel Klimaschutz entscheidet sich nicht mereignisse von nicht planbaren Ausmaßen, Dammbrüche, in Umkirch, wohl aber die unmittelbare Versorgung unserer Verstopfungen von Durchlässen etc. und damit einherge- Mitbürgerinnen, Mitbürger, Familien, Senioren, Kinder und henden Überflutungen sind schwer planbar. Und wer meint: Jugendliche, für die unsere knappen Mittel vorrangig ausge- „Meine Versicherung wird das im Notfall schon regeln.“, der ist geben werden müssen. angeraten zu überprüfen, ob die bestehende Gebäude- oder Wir wünschen uns, dass der Gemeinderat sich künftig noch Hausratversicherung auch den Schutz vor Elementarschäden aktiver einbringt mit Anträgen, produktiver Kritik und Initia- beinhaltet. Wenn nicht, dann kann eine ergänzende Elementar- tiven. Unsere Verwaltung hat eine hohe Kompetenz, die wir schadensversicherung diese Lücke schließen. fordern und nutzen können zu Diskussion und Gestaltung Hochwasserschutz ist also eine Gemeinschaftsaufgabe von (potentiell) Betroffenen und Kommunen. Nur so lassen sich unserer Gemeinde. Die besten Lösungen sind die, um die am Schäden vermeiden – oder zumindest mindern. Die Aufgabe intensivsten gerungen wurde. der öffentlichen Verwaltung ist dabei, Bürger zu informieren, Wir bedanken uns bei der gesamten Verwaltung für die im Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz zu organisieren, Jahr 2020 geleistete Arbeit, insbesondere bei den Amtslei- technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, hochwasseran- tern Herrn Wieland, Herrn Speck und Herrn Müllerschön für gepasstes Planen, Bauen und Sanieren zu steuern sowie die das besondere Engagement in besonderer Zeit. Wir wün- Bauleitplanung zu optimieren und anzupassen. Die Pflicht zur schen uns, dass unsere Zusammenarbeit weiter wächst, wir privaten Eigenvorsorge umfasst Schutzmaßnahmen an Häu- alle gesund bleiben und aktiv die schwierige Zeit meistern. sern und Anlagen, Versicherungen und insbesondere korrektes Verhalten im Hochwasserfall. Tom Hirzle, Erhard Haas, Fraktion Umkirch 2030 Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 6 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Aktuelle Änderungen der Corona- Testpflicht für Reiserückkehrer aus Verordnung Risikogebieten Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Tes- zu verlängern und zu verschärfen. Folgende Verschärfungen tung führt eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise ein (Zwei- gelten ab Montag, 25.01.2021: Test-Strategie). Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grund- Maskenpflicht sätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019- zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann 10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Nor- durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder men KN95/N95 zu verstehen. durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekom- • Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, ins- men werden. besondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbah- Zudem sind künftig von einer Coronavirus-Infektion „Gene- nen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlege- sene“ von der Quarantänepflicht befreit. stellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flugha- Einreiseanmeldung fengebäuden. Ebenfalls unverzüglich nach der Einreise müssen sich Ein- • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger human- reisende aus Risikogebieten durch eine digitale Einreisean- medizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und meldung unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Die Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Ge- auf dieser zentralen Plattform erfassten Daten werden an die sundheitsdienstes. für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständige Gesundheits- • Im Einzelhandel behörde weitergeleitet. Welche Ausnahmen von der Mel- • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten. depflicht gelten, regelt die CoronaVO EQT, entsprechende Hinweise sind auch auf • Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und www.einreiseanmeldung.de zu finden. Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung. • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken er- laubt. • Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmas- ken tragen. Gehwege nicht befahren und beparken • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Mas- Immer wieder erreichen uns Beschwerden und Hinweise des kenpflicht ausgenommen. Gemeindevollzugsdienstes, dass in manchen Straßen die Gehwege durch parkende Fahrzeuge ganz oder teilweise versperrt werden. Hierdurch werden u.a. die Fußgänger ggf. Weitere Änderungen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer gezwungen, auf die • Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltan- Fahrbahn auszuweichen und so unnötig gefährdet. schauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen sind Zusammenkünfte mit Wir weisen deshalb auf die Bestimmungen der Straßenver- mehr als zehn Teilnehmenden sind bei der zuständigen Be- kehrsordnung hin: hörde spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern mit dieser keine generellen Absprachen getroffen wurden. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, auch wenn eine Randpflasterung (abgesenkter Bordstein) wie • Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtun- beispielsweise in der Beroldingerstraße manchmal dazu gen der Tierpflege dürfen ihre Dienstleistungen anbieten. verführt. Das Verbot gilt insbesondere auch für das Befah- Dabei muss das Tier vom Kunden abgegeben und nach der ren von Gehwegen! Das Parken auf Gehwegen ist nur dort Behandlung wieder abgeholt werden. Die Betreiber*innen erlaubt, wo dies durch eine entsprechende Beschilderung müssen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere ausdrücklich gestattet ist. die Abgabe und Abholung der Tiere kontaktarm und inner- halb fester Zeitfenster zu organisieren. Der Tierbesitzer darf Parken auf der Fahrbahn macht den Verkehr langsamer bei der Behandlung nicht anwesend sein. und damit sicherer. Etwaige Halte- und Parkverbote sind • Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist auf von den allerdings zu befolgen, wo sie aus Gründen der Verkehrssi- cherheit angeordnet sind. Helfen Sie durch Ihr Vorbildliches zuständigen Behörden festgelegten Verkehrs- und Begeg- Verhalten mit, den Straßenverkehr in unserer Gemeinde si- nungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen cherer zu machen. Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, verboten. Die Ab- Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch gabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlosse- nen Behältnissen erlaubt. (ab 27. Januar 2021) Weitere Informationen erhalten Sie unter WÜNSCHE UND ANREGUNGEN? www.baden-wuerttemberg.de WWW.PRIMO-STOCKACH.DE » Preislisten » Ansprechpartner » Angebote Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 7 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Bei medizinischen Gesichtsmasken, oft auch OP-Masken ge- nannt, handelt es sich um Einmalprodukte, die aus speziellen Kunststoffen und mehrschichtig aufgebaut sind. Im Gegensatz MINISTERIUM FÜR VERKEHR zu Alltagsmasken, die in der Regel aus vielfältigen Stoffen beste- DIE PRESSESTELLE hen, verfügen medizinische Masken über klar definierte Filterei- genschaften. Medizinische Masken ab 25. Januar im ÖPNV Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird in der ers- Pfl icht PRESSEMITTEILUNG 24. 01.2021 ten Woche vom 25. bis 31. Januar kein Bußgeld erhoben werden. Minister Hermann: Helfen Sie mit! Tragen Sie Maske in Bus- Danach kann ein fehlender medizinischer Mund-Nasen-Schutz sen und Bahnen! im ÖPNV - also auch die Verwendung einer Alltagsmaske - mit Medizinische Masken ab 25. Januar im ÖPNV Pflicht einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Von Montag, 25. Januar 2021 an muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund-Helfen Minister Hermann: undSie Nasenschutz mit! Tragen Sie getragen werden. Maske in Bussen undFahr- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren gästeBahnen! sind verpflichtet, eine solche medizinische Maske mit sich und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizini- zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahn- schen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist. Von Montag, 25. Januar 2021 an muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- steige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Als medizinische Masken und Nasenschutz getragen werden. Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische Für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren gilt die sind Maskedabei OP-Masken mit sich zu führen und sie an(vorzugsweise zertifiziert den Haltestellen (Bushaltestellen nach DIN EN und Bahnsteige) Maskenpflicht, sie können aber Alltagsmasken verwenden. Das 14683:2019-10) oder ein und im Fahrzeug aufzusetzen. Atemschutz Als medizinische Maskenzu sindverstehen, dabei OP-Maskender die An- Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vorzugsweise zertifiziert forderungen nach DIN EN 14683:2019-10) der Standards FFP2 (DINoder ENein149:2001), Atemschutz zuKN95, N95 verstehen, der die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 des ÖPNV entbehrlich, soweit sie sich in abgetrennten Bereichen oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. aufhalten. Eine ausreichende Trennung des Fahrerplatzes kann durch bauliche Schutzvorrichtungen wie z.B. Plexiglasscheiben Verkehrsminister Verkehrsminister Winfried Winfried Hermann, MdL,Hermann, MdL, sagte: „Für viele sagte:und Bürgerinnen „Für viele Bürger - vor Bür- oder die Sperrung des Vordereinstiegs hinter der ersten Sitzreihe gerinnen allem für jeneund Bürger - vor in systemrelevanten allem Berufen fürFahrten - gehören jenemitindensystemrelevanten umwelt- und sichergestellt werden. klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag. Für sie alle soll der ÖPNV ein Berufen - gehören Fahrten mit den umwelt- und klimafreundli- möglichst sicheres Fortbewegungsmittel bleiben. Damit dies so bleibt, soll mit dem Tragen chen Bussen und Bahnen zum Alltag. Für sie alle soll der ÖPNV medizinischer Masken die Gefahr einer Corona-Infektion noch weiter reduziert werden. Minister Hermann sagte: „Die Züge und Busse im ÖPNV fahren ein möglichst Helfen sicheres Sie mit, die Pandemie Fortbewegungsmittel einzudämmen! Tragen Sie Maske, halten Siebleiben. Abstand undDamit mit einigen Ausnahmen nach dem regulären Fahrplan, damit die dies so Sie beachten bleibt, soll mit dem Tragen medizinischer Masken die Hygieneregeln.“ Abstände zwischen den Fahrgästen möglichst eingehalten wer- Gefahr einer Corona-Infektion noch weiter reduziert werden. den können und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere Gesundheitsminister Manne Lucha, MdL, hob hervor: „Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz in Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen! Tragen Sie Maske, der systemrelevanten Berufe verlässlich zur Arbeit gelangen. Die Baden-Württemberg derzeit langsam sinkt, müssen wir weiter extrem achtsam und halten Sie Abstand und beachten Sie Hygieneregeln.“ vorsichtig sein – das liegt vor allem an den mittlerweile leider auch bei uns Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, nachgewiesenen aggressiven Virusvariationen. In anderen Ländern hat sich bereits die Angestellten im Lebensmittelhandel und unsere Polizistinnen Gesundheitsminister Manne Lucha, MdL, hob hervor: „Auch Informationen zum Schutz personenbezogener Daten nach der DSGVO finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr und Polizisten leisten, wie viele andere, während dieser schwieri- wenn die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg unter „Service“ / „Datenschutz“. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. derzeit lang- gen Zeit wirklich Herausragendes. Ihnen wollen wir den Weg zur sam sinkt, müssen wirStuttgart Dorotheenstr. 8 • 70173 weiter extrem (VVS: Charlottenplatz) achtsam • Behindertengerechte und Parkplätze vorsichtig sein vorhanden Arbeit auch weiterhin ohne Einschränkungen ermöglichen.“ Telefon 0711 231-5841 • Telefax 0711 231-5899 • E-Mail presse@vm.bwl.de • www.vm.baden-wuerttemberg.de – das liegt vor allem an• www.twitter.com/winnehermann www.facebook.com/winnehermann den mittlerweile leider auch bei uns nach- • www.instagram.com/verkehrsministerium_bw gewiesenen aggressiven Virusvariationen. In anderen Ländern Vereinzelte Reduzierungen des Angebots sind aber nötig, weil hat sich bereits gezeigt, wie explosionsartig diese Mutanten sich durch Corona einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ver- in der Bevölkerung ausbreiten können Maximale Kontaktreduk- kehrsunternehmen erkrankten und/oder sich in Quarantäne tion, Abstand halten und ein korrekt angepasster medizinischer begeben müssen. Solange kein Präsenzbetrieb in Schulen statt- Mund-Nasen-Schutz überall dort, wo es eng werden kann, blei- findet, gilt in vielen Verkehrsverbünden das Ferienfahrplanange- ben die entscheidenden Verhaltensregeln in dieser immer noch bot. Ebenso wurden im aktuellen Corona-Lockdown nächtliche sehr fragilen Phase der Pandemie.“ Freizeitverkehre am Wochenende eingestellt. Corona-Helfernetzwerk Einkaufsservice des DRK Umkirch Im Rahmen des Corona-Helfernetzwerks bietet das Rote Kreuz Umkirch für Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus unter häuslicher Quarantäne stehen oder Risikogrup- pe gehören, zusammen mit der Gemeindeverwaltung ab sofort einen Einkaufsservice an. Diesen kann in Anspruch nehmen, wer keine familiäre oder sonstige Unterstützung haben. Auch Bürgerrinnen und Bürger sind angesprochen, denen empfohlen wurde, ihre Wohnung nicht zu verlassen, weil sie in engem Kontakt mit Risikopersonen standen. Ehrenamtliche Mitarbeiter besorgen 1-2 Mal pro Woche Lebensmittel und Artikel des täglichen Bedarfs (keine Luxusgüter) aus den regionalen Geschäften und liefern sie vor der Haus-oder Wohnungstür ab. Dabei warten sie in angemessenem Abstand, bis die Güter von der jeweiligen Person aufgenommen werden. Die Kosten werden zunächst vom DRK ausgelegt und müssen dann dem DRK Ortsverein überwiesen werden. Die entsprechenden Bankdaten erhalten sie und den Kassenbon direkt mit den Einkäufen. Bei Bedarf können Sie sich bei Frau Bauer im Rathaus melden: Tel.07665 505 25 oder per E-Mail c.bauer@umkirch.de oder beim Roten Kreuz, Frau Heitzler: Tel. 0170 9795762 auch gerne per E-Mail info@drk-umkirch.de Wir bedanken uns bei den engagieren Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklärt haben, für die betroffenen Menschen ein- zukaufen. Ihr Corona-Helfernetzwerk Umkirch
Seite 8 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Gemeinde Umkirch Wahlkreis 47 Freiburg II der Datenschutz bleiben damit gewahrt. Außerdem erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik Öffentliche Bekanntmachung über die Durch- nicht in den Wahllokalen oder Gemeinden, sondern örtlich und führung der Repräsentativen Wahlstatistik bei zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. Ergebnisse der Landtagswahl am 14. März 2021 für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden. Bei der Landtagswahl 2021 findet in einzelnen Wahlbezirken Was wird erfasst? eine statistische, nicht personifizierbare Erfassung des Wahlver- Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgrup- haltens statt. In Umkirch wurde der Urnenwahlbezirk „803-03 pe der Wahlberechtigten wird in den Stichprobenurnenwahlbe- KiM-Gebäude, Mittelweg 24“ als repräsentativer Urnenwahlbe- zirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnis- zirk ausgewählt. sen ausgezählt, die etwa folgenden Alters-gruppen entsprechen: Dazu hat die Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württem- unter 21 Jahre berg Informationen für die Wahlberechtigten veröffentlicht, die 21 bis 24 Jahre nachstehend auszugsweise wiedergegeben werden: 25 bis 29 Jahre 30 bis 34 Jahre Gesellschaft und Staat, insbesondere Politik, Verwaltung und 35 bis 39 Jahre Medien, sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das 40 bis 44 Jahre Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Hierzu 45 bis 49 Jahre wird die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik durch- 50 bis 59 Jahre geführt. 60 bis 69 Jahre 70 Jahre und älter. Die allgemeine Wahlstatistik gibt Auskunft über die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler/-innen, der Nichtwähler/-innen, Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Ge- der gültigen und der ungültigen Stimmen sowie der Stimmen schlecht und Geburtsjahresgruppe für folgende Altersgruppen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Wahlkreisen, ausgewertet: Stadt- und Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken. Die all- gemeine Wahlstatistik beruht auf den von den Wahlorganen unter 25 Jahre amtlich festgestellten Wahlergebnissen. 25 bis 34 Jahre Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, 35 bis 44 Jahre die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler/-innen, 45 bis 59 Jahre die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und 60 bis 69 Jahre Altersgruppen liefert. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zu- 70 Jahre und älter. sammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich. Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregis- Stichprobenauswahl der repräsentativen Wahlstatistik ter (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen (ohne Angabe). Aufgrund der Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchge- zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung führt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg entfallen ca. 211 des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes – mit der (177 Urnenwahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke) der insgesamt Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet. rund 10 500 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Zur Vereinfachung der Auszählung kann vor dem Aufdruck der Wahlstatistik. Damit sind ca. 150 000 Wahlberechtigte (2 %) in die betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe Stichprobe einbezogen. beigefügt werden, also z. B. A. männlich, divers oder ohne An- gabe im Geburtenregister, geboren 1997 bis 2003 oder H. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung weiblich, geboren 1987 bis 1996. Dieser Aufdruck ist jedoch des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu. die Stimmabgabe einzelner Personen zu. In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahl- Rechtsgrundlagen bezirken wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied be- Rechtsgrundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik steht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach sind § 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 und § 60 des Land- tagswahlgesetzes in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur das zuletzt durch Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1049) diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. geändert worden ist. Darüber hinaus werden in den Stichprobenurnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse § 37 nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt, um Infor- Stimmzettel, Umschläge mationen über die Wahlberechtigten, die Wähler/-innen und die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erhal- (1) Für die Wahl dürfen nur amtliche Stimmzettel und bei der ten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben bei der Briefwahl amtliche Stimmzettelumschläge verwendet werden. In repräsentativen Wahlstatistik selbstverständlich gewahrt. Wahlbezirken und Briefwahlbezirken, in denen die Wahlstatistik nach § 60 Abs. 2 bis 8 durchgeführt wird, werden bei der Stimm- Die für Landtagswahlen ausgewählten Urnenwahlbezirke müs- abgabe Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen nach sen mindestens 500 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke min- Geschlecht und Geburtsjahresgruppen verwendet. destens 500 Wähler/-innen aufweisen. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird nun festgestellt, wie viele Frauen und Männer § 38 welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Stimmabgabe Da aber zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe (1) Wer seine Stimme im Wahlraum abgibt, erhält dort einen von Einzelpersonen gewonnen werden. Das Wahlgeheimnis und Stimmzettel. Er kann erforderlichenfalls weitere Stimmzettel
Seite 9 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch nachfordern. In Wahlbezirken und Briefwahlbezirken, in denen wertung der Stimmzettel an das Statistische Landesamt weiter; die Wahlstatistik nach § 60 Abs. 2 bis 8 durchgeführt wird, ist der Entsprechendes gilt für die weiteren Stimmzettel der ausgewähl- Wahlberechtigte verpflichtet, bei der Stimmabgabe Stimmzettel ten Wahlbezirke und Briefwahlbezirke. mit Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Ge- burtsjahresgruppen zu verwenden. (7) Gemeinden mit ausgewählten Wahlbezirken dürfen mit Zu- stimmung des Kreiswahlleiters in weiteren Wahlbezirken und § 60 Briefwahlbezirken, die jeweils mindestens 500 Wahlberechtigte Wahlstatistik oder 500 Wähler umfassen müssen, für eigene statistische Zwe- cke wahlstatistische Auszählungen unter Verwendung gekenn- (1) Das Ergebnis der Wahl ist vom Statistischen Landesamt statis- zeichneter Stimmzettel mit den in Absatz 3 genannten Erhe- tisch auszuwerten und zu veröffentlichen. bungs- und Hilfsmerkmalen durchführen. Absatz 2 Sätze 5 und 6 sowie Absatz 4 gelten entsprechend. Die wahlstatistischen (2) Über das Ergebnis der Wahl wird unter Wahrung des Wahlge- Auszählungen dürfen innerhalb einer Gemeinde nur von einer heimnisses in ausgewählten Wahlbezirken eine Landesstatistik Statistikstelle im Sinne von § 9 Abs. 1 des Landesstatistikgesetzes auf repräsentativer Grundlage über vorgenommen werden. Der Landeswahlleiter kann in begrün- 1. die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteili- deten Einzelfällen auf Antrag zulassen, dass auch Gemeinden, in gung an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen denen kein ausgewählter Wahlbezirk liegt, wahlstatistische Aus- und zählungen nach Maßgabe der Sätze 1 bis 3 durchführen. 2. die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvor- (8) Durch die Statistiken nach Absatz 2 und die wahlstatistischen schläge nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen sowie die Auszählungen nach Absatz 7 darf die Feststellung des Wahl- Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen erstellt. Die Erhebung ergebnisses nicht verzögert werden. Die Veröffentlichung von wird mit einem Auswahlsatz von bis zu 3 Prozent der Wahlbezirke Ergebnissen der Statistiken nach Absatz 2 ist dem Statistischen des Landes in ausgewählten Wahlbezirken durchgeführt. In die Landesamt vorbehalten; sie sind auf Anforderung den Statistik- Statistik nach Satz 1 Nr. 2 sind ausgewählte Briefwahlbezirke ein- stellen der Gemeinden, die wahlstatistische Auszählungen nach zubeziehen. Die Wahlbezirke und Briefwahlbezirke werden vom Absatz 7 Satz 1 durchführen, zu deren Ergänzung und zusam- Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Lan- mengefasster Veröffentlichung zu überlassen. Die Ergebnisse desamt ausgewählt. Ein Wahlbezirk muss mindestens 500 für einzelne Wahlbezirke oder Briefwahlbezirke dürfen nicht be- Wahlberechtigte, ein Briefwahlbezirk mindestens 500 Wähler kannt ge- umfassen. geben werden. Für die weitere Behandlung und die Vernichtung Für die Auswahl der Stichprobenbriefwahlbezirke ist auf die Zahl der Stimmzettel gelten die Vorschriften der Wahlordnung. der Wähler abzustellen, die bei der vorangegangenen Landtags- wahl ihre Stimme durch Briefwahl abgegeben haben. Die betrof- Wo sind die Wahlstatistiken zu beziehen? fenen Wahlberechtigten sind von den Gemeinden rechtzeitig vor dem Wahltag individuell oder durch öffentliche Bekanntma- Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Land- chung auf die Durchführung der Erhebung hinzuweisen; dabei tagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen sind insbesondere die Rechtsgrundlage sowie die Tatsache an- Landesamtes Baden-Württemberg unter www.statistik-bw.de zugeben, dass bei der Stimmabgabe im Wahlraum oder im Brief- veröffentlicht. wahlbezirk nur Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen verwendet werden dürfen. Entsprechende Hinweise sind an ge- Gerne wird auch persönlich beraten. eigneter Stelle vor oder in den Wahlräumen anzubringen. Die betroffenen Briefwähler der ausgewählten Briefwahlbezirke Statistisches Landesamt sind in geeigneter Form zu unterrichten. Baden-Württemberg 70158 Stuttgart (3) Erhebungsmerkmale für die Statistik nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sind Wahlscheinvermerk, Beteiligung an der Wahl, Geschlecht Email: poststelle@stala.bwl.de und Geburtsjahresgruppe. Erhebungsmerkmale für die Statistik nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 sind abgegebene Stimme, ungültige Ein Merkblatt der Landeswahlleiterin mit weiteren Informatio- Stimme, Ungültigkeitsgrund, Geschlecht und Geburtsjahres- nen und dem rechtlichen Hintergrund zur repräsentativen Wahl- gruppe. Hilfsmerkmale sind Wahlkreis, Gemeinde und Wahlbe- statistik erhalten Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses oder am zirk oder Briefwahlbezirk. Wahltag direkt im Wahllokal KiM-Gebäude, Mittelweg 24. (4) Für die Erhebung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 dürfen höchstens zehn Geburtsjahresgruppen je Geschlecht gebildet werden, in denen jeweils mindestens drei Geburtsjahrgänge zusammenge- fasst sind. Für die Erhebung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 dürfen höchstens sechs Geburtsjahresgruppen je Geschlecht gebildet Teilsperrung der Straße „Snewelinstraße“ werden, in denen jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgänge Aufgrund der Gehwegverbreiterung sowie dem Straßen- zusammengefasst sind. bau eines Gehweges im Bereich der Straße „Snewelinstra- ße“ auf Höhe der Flurstück Nr. 226/1 entlang des EDEKA (5) Die Erhebung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 wird nach der Wahl Centers kommt es zur Teilsperrung der Straßen und Voll- von den Gemeinden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen, sperrung des Gehweges. durch Auszählung der Wählerverzeichnisse durchgeführt. Das Er- gebnis wird dem Statistischen Landesamt übermittelt. Die Gültigkeitsdauer der Teilsperrung wird voraussichtlich bis zum 10.02.2021 verlängert. Die Arbeiten erfolgen un- (6) Die Erhebung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird unter Verwen- ter Aufrechterhaltung des Straßenverkehres. Die Fußgän- dung von Stimmzetteln mit Unterscheidungsbezeichnungen ger werden zur gegenüberliegenden Straßenseite geleitet. nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe durchgeführt. Die Wir bitten um Ihr Verständnis. Gemeinden und andere Stellen, die Briefwahlvorstände berufen haben, leiten die ihnen von den Wahlvorstehern übergebenen Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch versiegelten Pakete mit den gültigen Stimmzetteln der ausge- wählten Wahlbezirke und Briefwahlbezirke ungeöffnet zur Aus-
Seite 10 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Landtagswahl am 14.03.2021 Gemeinde Umkirch Landkreis Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen. Breisgau-Hochschwarzwald Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden- Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten Die Gemeinde Umkirch sucht ab 01.04.2021 eine/n zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unab- hängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so Sprachkita-Fachkraft (m/w/d) bzw. pädagogische schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen Fachkraft für sprachliche Bildung(m/w/d) kann? in der Kindertagesstätte Die Einstellung erfolgt in mit einem befristeten Beschäfti- Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bie- gungsumfang (Befristung bis 31.12.2022) von 50%, wöchent- ten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die liche Arbeitszeit 19,5 Stunden. Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere: Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausge- • Weiterentwicklung und Übernahme der Sprachförderung spart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Er- im Rahmen des Bundesprogramms läuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird • Umsetzung sowie nachhaltige Verankerung der Pro- ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann grammschwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bil- mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf die- dung, inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit den ser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem Familien wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen • Sprachdiagnostik und Kleingruppenarbeit mit Kindern und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lo- • Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des chung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Kita- Teams in Bezug auf Sprachbildung Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Perso- • Konzeptionsentwicklung nen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache Wir erwarten: des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den • abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in, Logopäde/ Lo- Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: gopädin oder eine vergleichbare Ausbildung 0761/36122.“ • Qualifikation bzw. Fortbildung im Bereich der Sprache Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch • Berufserfahrung • Engagement und Flexibilität • Sicheres und selbstbewusstes Auftreten • Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen Wir bieten An frequentierten Spazierwegen aber auch auf Grünanlagen • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen ist leider oft das gleiche Bild anzutreffen: Dienst (TVöD), Eingruppierung in die Entgeltgruppe S8b Die Wegeränder sind teilweise mit „Tretminen“ übersät. Die • einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeits- Hundekothaufen haben an manchen Stellen das Maß des platz mit Raum für individuelle und kreative Mitgestaltung Vertretbaren überschritten, was verständlicherweise zu Är- • fachbezogene Aus- und Fortbildungen ger in der Bevölkerung über die Hundebesitzer führt. Und • Arbeiten nach Qualitätsstandards dies mit guten Grund, denn Hundebesitzer sind generell für • Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team diese Hinterlassenschaften ihres Hundes verantwortlich und • Regelmäßiger kollegialer Austausch im Sprachkita-Team müssen diese entsorgen! Die Entsorgungspflicht von Hun- • Gesundheitsvorsorge mit dem betrieblichen Gesundheits- dekot gilt generell und ohne Ausnahme! programm Hansefit sowie die Möglichkeit eines JobRads. Manche Hundebesitzer gehen vollkommen fehl in der An- nahme, dass mit der Hundesteuer quasi eine Gebühr für die Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Beseitigung der Hundeabfälle entrichtet wurde. Hundekot Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis Freitag, gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss, wie alle anderen 12.02.2021 an die Gemeindeverwaltung Umkirch, Vinzenz- Abfälle auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Demnach Kremp- Weg 1, 79224 Umkirch oder per E-Mail an kita-lei- muss Hundekot vom Besitzer eingesammelt und entweder tung@kiz-umkirch.de. in der Hausmülltonne oder den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Frau Beate Rupp- Verstöße hiergegen können zur Anzeige gebracht und Kappler, KiTa-Leitung, unter 07665/ 9373922 gerne zur Ver- mit einer Geldbuße bestraft werden. fügung. Eine kleine Schaufel und eine Plastiktüte sollten zur Stan- dardausrüstung gehören, wenn ein Hund ausgeführt wird. Mehr über die Gemeinde Umkirch und die KiTa finden Sie un- Im Handel sind spezielle Hundesets erhältlich, mit denen die ter www.umkirch.de. Kothaufen aufgenommen und beseitigt werden können. In jedem Fall sollte dies geschehen auf gefestigten Gehwegen, Grünflächen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen und landwirt- schaftlich genutzten Wiesen. Die Gemeinde Umkirch ruft alle Hundebesitzer und Hun- WISSBEGIERIG? Wussten Sie... debesitzerinnen auch in ihrem eigenen Interesse auf, der ... dass Sie auf www.primo-stockach.de alle gesetzlichen Verpflichtung zur Entsorgung des Hundekots nachzukommen. Inhalte der Heimatblätter auch ONLINE lesen können? Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 11 Freitag, 29. Januar 2021 Umkirch Information zur Grundsteuer Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B (letztlich für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, sofern nicht der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen) nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Dieses basiert im Wesentlichen auf zwei Werten, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte mul- tipliziert. Dies ergibt den Grundsteuerwert. Dieser Grundsteuerwert ist mit einer Steuermesszahl (1,3 Promille) zu multiplizieren. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag, der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent gemindert, beträgt als 0,91 Promille. Der Steuermessbetrag wird, wie auch bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteu- ermessbetrag wird, wie bisher, mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde/Stadt multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg (ab 2025)1) Bewertungs- Grundstücks- Boden- Grundsteuer- verfahren fläche richtwert wert2) (Finanzamt) Messbetrags- Grundsteuer- Grundsteuer- Grundsteuer- verfahren wert messzahl3) messbetrag4) (Finanzamt) Festsetzung und Grundsteuer- Hebesatz der Grundsteuer- Erhebung messbetrag Gemeinde5) betrag (Gemeinde) 1) Darstellung beschränkt auf Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). 2) Hauptfeststellung zum 1.1.2022 auf der Grundlage der von den Gutachterausschüssen zum 1.1.2022 zu ermittelnden Bodenrichtwerte. 3) Vom Gesetzgeber vorgegeben: Grds. 1,3 Promille. Dient das Grundstück überwiegend Wohnzwecken, 0,91 Promille. 4) Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025. 5) Für 2025 neu festzulegen. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird! Dazu müssen erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen. Im Laufe des Jahres 2022 werden die Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung voraussichtlich durch eine Allgemeinverfügung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert. Anschließend erlässt das Finanz- amt die Grundsteuermessbescheide. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbe- trägen der künftige im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Diesen kann die Gemeinde/Stadt erst ermitteln, wenn sie aus den Messbescheiden des Finanzamts die Summe der neuen Messbeträge kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten vo- raussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. Daher können auch Beispielsberech- nungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und La- gen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts, in der die bisherige Bewertung und damit auch die Verteilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfassungswidrig erachtet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung aufgegeben wurde, die zwangsläufige Folge der Reform. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Würt- temberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
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