EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements - Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine ...

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EBA-Leitlinie für
notleidende und
gestundete
Engagements
Die Veröffentlichung der finalen
EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018
erfordert eine umfassende
Überprüfung des Kreditrisiko-
managements der Banken.

Mai 2019
EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements - Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine ...
© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
eingetragene Markenzeichen von KPMG International
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Inhalt
                                                                                01 Zusammenfassung                   2

                                                                                02 Implikationen der EBA-Leitlinie   4
                                                                                   für EU-Banken

                                                                                03 Die EBA-NPE-Leitlinie             8

                                                                                04 Der übergeordnete                 16
                                                                                   Kontext

                                                                                05 Wie KPMG helfen kann              23

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Banken sollten umgehend
                       mit der Identifizierung und
                       Umsetzung von
                       Maßnahmen zur Erfüllung
                       der EBA-Leitlinie beginnen.

    01
    Zusammen-
    fassung

                © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
2               Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Der hohe Bestand an notleidenden Krediten                                                           Von allen Banken in der EU wird unabhängig von der
(non-performing exposure, NPE) wird in der                                                          Höhe des NPE-Bestandes erwartet, dass sie etwaige
Europäischen Union (EU) immer mehr als eine                                                         Lücken zu den Anforderungen der Leitlinie im Hinblick auf
Gefahr für den Erfolg der Bankenunion eingestuft.                                                   das Forbearance-Management, die bilanzielle Erfassung
Aufsichtsbehörden haben ihren Druck deutlich erhöht,                                                von NPE, die Bewertung von Wertminderungen und
um das NPE-Risiko systematisch zu reduzieren.                                                       Abschreibungen sowie die Bewertung von Sicherheiten
                                                                                                    identifizieren und entsprechend in ihren internen
Im Juli 2017 hat der Europäische Rat (ER) einen                                                     Richtlinien und Prozessen adressieren und somit
Maßnahmenplan veröffentlicht, der das NPE-Problem                                                   schließen.
in der Europäischen Union (EU) lösen soll. Dieser
beinhaltet sieben Initiativen, die durch die                                                        Die EBA NPE-Leitlinie versteht sich, nach Umsetzung in
Europäische Kommission und andere EU-Aufsichts-                                                     die Aufsichtspraxis durch die jeweiligen Aufsichts-
behörden innerhalb eines kurzen Zeitrahmens                                                         behörden, als verbindliche Norm für alle Kreditinstitute der
umgesetzt werden sollen.                                                                            Europäischen Union (ca. 6.000).

Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2018/06) für notleidende                                                  Direkt durch die EZB beaufsichtigte signifikante Institute
und gestundete Kreditengagements („Leitlinie“), die                                                 (derzeit 118 SSM-Banken) haben zudem seit dem
am 31.10.2018 von der EBA final veröffentlicht                                                      20.03.2017 den „Leitfaden für Banken zu notleidenden
wurde, ist ein wesentliches Element dieses                                                          Krediten“ (sog. SSM-Guidance) bereits zu beachten. Die
Maßnahmenplans.                                                                                     Einhaltung dieser aufsichtlichen Erwartungshaltung wird
                                                                                                    im Rahmen des SREP-Zyklus durch das Joint Supervisory
Diese Broschüre analysiert den Inhalt der EBA-                                                      Team (JST) überprüft. Ein sog. „Comply-or-Explain
Leitlinie sowie anderer NPE-Initiativen. Es wird                                                    Approach“ kommt zur Anwendung. Abweichungen von
verdeutlicht, was Kreditinstitute (nachfolgend                                                      der aufsichtlichen Erwartung sind im Dialog mit den
„Banken“) prüfen sollten, um sich adäquat auf die                                                   JSTs zu analysieren, Effekte zu quantifizieren sowie ggf.
Umsetzung der Leitlinie vorzubereiten.                                                              termingebundene Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger
                                                                                                    Mängel abzustimmen und abzuarbeiten.
Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die in
Deutschland bewährten Risikomanagementpraktiken,
für das Management von notleidenden und
gestundeten Kreditengagements sowie für die
Sicherheitenbewertung/ -verwertung, gelegt.
                                                                                                                                KPMG UK hat den
                                                                                                                                EZB-Leitfaden zu
Die EBA NPE-Leitlinie ist ab dem 30.06.2019
                                                                                                                                notleidenden Krediten
anzuwenden. Eine Übergangsfrist ist grundsätzlich
                                                                                                                                bereits in einer vorherigen
nicht vorgesehen. Die Kreditinstitute sollten daher
                                                                                                                                Publikation analysiert.2
spätestens jetzt damit beginnen zu identifizieren, was
sie tun müssen, um der EBA/GL/2018/06 zu
entsprechen.1

Zentrales Element der Leitlinie ist die Erstellung und
                                                                                                    Weiterhin hat die EBA im Dezember 2018 die finalen
Operationalisierung einer NPE-Strategie zum
                                                                                                    Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und gestun-
wirksamen Abbau der NPE-Bestände sowie zur
                                                                                                    deten Kreditengagements veröffentlicht, die ab dem
nachhaltigen Begrenzung des NPE-Zuflusses bei
                                                                                                    31.12.2019 in Kraft treten und von allen Kredit-instituten
Banken mit bereits hohen NPE-Beständen. Die
                                                                                                    in der EU verpflichtend angewendet werden müssen.
Feststellung, ob es sich bei einem Institut um eine
Bank mit einem hohen NPE-Bestand handelt, erfolgt                                                   KPMG hat einen vollumfänglichen Ansatz inkl. diverser
anhand der Brutto NPL-Quote. Ist diese Kennziffer                                                   Tools entwickelt, der Banken helfen kann, ihre
größer oder gleich dem fixen Schwellenwert von 5%,                                                  Herausforderungen im NPE-Management in jeder
so wird die Bank als „high NPE-Institut“ klassifiziert.                                             Phase des Risikomanagements zu adressieren und/
                                                                                                    oder den Bestand wirksam abzubauen.

 1   https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2425705/Final+Guidelines+on+management+of+non-performing+and+forborne+exposures.pdf
 2   Analyse durch KPMG LLP, UK: https://home.kpmg.com/xx/en/home/insights/2017/05/non-performing-loans-in-europe.html

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                                                                                                           EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   3
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EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements - Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine ...
Ein signifikanter Teil
                        kleiner und mittlerer
                        Banken muss die Leitlinie
                        umfänglich einhalten.

02
Implikationen
der EBA
NPE-Leitlinie
für EU-Banken

                © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
4               Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Die Leitlinie bezieht sich auf das gesamte Exposure, welches unter die Definition der NPE oder der FBE fällt. Ein Teil
der EBA NPE Leitlinie (Kapitel 4 zur Entwicklung und Umsetzung einer NPE-Strategie sowie Kapitel 5 bezüglich der
Governance, der Ablauforganisation und dem Betriebsmodell der Workout-Units) ist nur von Banken mit signifikanten
NPE-Beständen zwingend anzuwenden, während die übrigen Teile der Leitlinie für alle EU-Banken verpflichtend zu
beachten sind.

Der fixe Schwellenwert für "signifikante NPE-Bestände" liegt bei einer Brutto NPL-Quote von größer oder gleich fünf
Prozent und soll auf konsolidierter Ebene sowie auf Ebene des jeweiligen Instituts einer Institutsgruppe beurteilt
werden. Exposures des Handelsbuchs sind aus der Berechnung der Brutto NPL-Quote ausgeschlossen.
Sekundärmarkt-Transaktionen mit NPE-Portfolien sind in die Berechnung der Brutto NPL-Quote einzubeziehen. Eine
konkrete Definition der Inhalte im Zähler und Nenner der Quote erfolgt durch Verweis auf die FinRep Tabelle F18.00
DPM 2.8 (Nr. 1). Die nationale Aufsicht hat das Recht, die Erstellung und Operationalisierung der NPE-Strategie auch
bei Nichterreichung bzw. Nichtüberschreitung des Schwellenwertes anzufordern, wenn z.B. erhebliche NPE-Zuflüsse,
ein zu hoher Umfang von Forbearance-Maßnahmen, ein signifikanter Zuwachs von in Besitz genommenen
Vermögenswerten oder eine zu geringe Risikovorsorgedeckung festgestellt wurde.

Während die durchschnittliche NPL-Quote in Europa Ende Q4 2018 bei 3,2 Prozent lag, weisen kleine und mittlere
Banken durchschnittlich deutlich höhere NPL-Quoten (5,4 Prozent bzw. 7,1 Prozent) als große Banken (2,5 Prozent) auf.
Es wird daher angenommen, dass ein signifikanter Teil kleiner und mittlerer Banken in der EU die EBA NPE-Leitlinie
vollständig einzuhalten hat.

Verhältnis von NPL zum Kreditvolumen

20%

18%

16%

14%

12%

10%

  8%

  6%

  4%

  2%

  0%
         Jun          Sep          Dez          Mrz          Jun          Sep          Dez          Mrz    Jun     Sep     Dez      Mrz      Jun     Sep    Dez
        2015         2015         2015         2015         2016         2016         2016         2016   2016    2017    2017     2018     2018     2018   2018

           Kleine Banken                          Mittlere Banken                                                     Quelle: EBA, Risk Dashboard Q4/2018

           Große Banken                           Alle Banken

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                                                                                                          EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   5
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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To Do‘s der Banken
Banken mit signifikanten NPE-Beständen müssen                                                 Banken mit signifikanten
folgende Aspekte prüfen und umsetzen:                                                         NPL-Beständen

      Durchführung umfassender Portfolioanalysen zur Evaluierung der                          Die Feststellung, ob es sich bei einem Institut
      Treiber der bisherigen NPE-Zuflüsse.                                                    oder einer Institutsgruppe um eine Bank mit
                                                                                              hohen NPE-Beständen handelt, erfolgt anhand der
      Self-Assessment vergangener NPE-Abbaumaßnahmen und                                      Brutto NPL-Quote. Ist diese Kennziffer größer
      Wirksamkeit bestehender Forbearance-, Restrukturierungs- und                            oder gleich dem fixen Schwellenwert von 5%, so
      Abwicklungsstrategien.                                                                  wird die Bank als „high NPE-Institut“ klassifiziert.
                                                                                              Die Quote ist erstmals auf Basis der Daten per
      Aufzeigen bankinterner Umsetzungshemmnisse und Beurteilung                              31.12.2018 zu ermitteln.
      der erwarteten künftigen Rahmenbedingungen (u.a. Konjunktur).
                                                                                              Die nationale Aufsicht hat das Recht, die
                                                                                              Erstellung und Operationalisierung der NPE-
      Festlegung geeigneter Abbaustrategien für den Zeitraum von
                                                                                              Strategie auch bei Nichterreichung bzw.
      min. einem bis drei Jahren. Definition termingebundener und
                                                                                              Nichtüberschreitung des Schwellenwertes
      ambitionierter Maßnahmenbündel.
                                                                                              anzufordern, wenn z.B. erhebliche NPE-Zuflüsse,
                                                                                              ein zu hoher Umfang von Forbearance-
      Quantifizierung der NPL-Abbauziele und der Umsetzungseffekte
                                                                                              Maßnahmen, ein signifikanter Zuwachs von in
      auf die Kapitalbasis. Definition eines akzeptablen Verlustbudgets.
                                                                                              Besitz genommenen Vermögenswerten oder eine
                                                                                              zu geringe Risikovorsorgedeckung festgestellt
      Verabschiedung der portfoliospezifischen NPE-Abbaustrategien
                                                                                              wurde.
      durch das Leitungsorgan und regelmäßige Kontrolle der
      Umsetzungsfortschritte und Zielerreichung.
                                                                                              Anwendung des
      Frühzeitige Einbindung von unabhängigen und spezialisierten
      Workout-Units entlang des NPE-Lebenszyklus. Etablierung eines
                                                                                              Proportionalitätsprinzips
      umfassenden Monitorings und Three Lines of Defense Modells.
                                                                                              Banken müssen ein im Verhältnis zu ihrer Größe
                                                                                              und Komplexität des Geschäftsmodells
                                                                                              angemessenes Risikomanagement haben.
Alle Banken sind angehalten, folgende Aspekte
umzusetzen:                                                                                   Im Nachgang zur dreimonatigen Konsultations-
                                                                                              phase bis Ende Juni 2018 wurde in der finalen
                                                                                              EBA Leitlinie das Proportionalitätsprinzip mit
       Frühzeitige Identifizierung von jungen Zahlungsrückständen und                         Verweis auf die SREP-Kategorien konkretisiert.
       Kreditnehmern mit potenziellen finanziellen Schwierigkeiten.
                                                                                              Weniger komplexe Kreditinstitute der SREP-
       Strukturierte Evaluierung der Kapitaldienstfähigkeit der                               Kategorien 3 und 4 müssen eine weniger strikte
       Kreditnehmer vor Gewährung von Forbearance-Maßnahmen.                                  Trennung nach dem Three Lines of Defense
       Analyse der Vorteilhaftigkeit gegenüber anderen Abwicklungs-                           Modell (3 LoD) in der Marktfolgeorganisation und
       optionen wie z.B. Abschreibung oder Verkauf. Laufende Beurteilung                      dort insbesondere in den Workout-Units (WUs)
       der Wirksamkeit und Termineinhaltung der FBE-Maßnahmen.                                umsetzen, sofern potenzielle Interessenskonflikte
                                                                                              bereits auf anderem Wege wirksam begrenzt
       Identifizierung von NPEs in Anlehnung an die neue EBA-                                 oder vermieden werden können.
       Ausfalldefinition. Einhaltung der Wohlverhaltensperioden vor
       Umgliederung von notleidenden in gestundete Engagements.
       Berücksichtigung von erneuten Stundungen oder Überfälligkeiten
       als Re-Default.                                                                        Vernetzung zu anderen
                                                                                              Themenbereichen
       Frühzeitige Wertberichtigung und Abschreibung uneinbringlicher
       Forderungen. Festlegung bankinterner Zeiträume bis zur
                                                                                              Zwischen der EBA NPE-Leitlinie und anderen
       vollständigen Wertberichtung oder Abschreibung von NPEs.
                                                                                              Themengebieten des Kreditrisikomanagements
                                                                                              bestehen zahlreiche Interdependenzen. Banken
       Sicherstellung der aktuellen Sicherheitenbewertung von NPEs.
                                                                                              müssen Abhängigkeiten zu anderen
       Einhaltung von Mindestbewertungsfrequenzen. Immobilien sind
                                                                                              Umsetzungsprojekten wie z.B. IFRS 9, der neuen
       individuell durch unabhängige und qualifizierte Gutachter zu
                                                                                              EBA-Ausfalldefinition, Risikodatenaggregation,
       bewerten. Die Rotation der Gutachter hat nach zwei
                                                                                              Stresstesting und aufsichtliche Berichterstattung
       aufeinanderfolgenden Bewertungen zu erfolgen. Umfängliche
                                                                                              identifizieren und die Aktivitäten synchronisieren.
       Backtesting-Aktivitäten sind zu beachten.

                                                                      © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
6                                                                     Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                      schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
                                                                      eingetragene Markenzeichen von KPMG International
EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements - Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine ...
Obwohl die aufsichtlichen Erwartungen an kleine
                                                                  und mittlere Banken nicht so hoch wie die an
                                                                  SSM-Banken sind, werden Banken dennoch das
                                                                  notwendige Umsetzungsknowhow benötigen.

Potenzielle Herausforderungen und Auswirkungen
Direkt von der EZB beaufsichtigte Institute sind spätestens seit dem „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“ mit den
gestiegenen Anforderungen im NPE-Management vertraut und setzen entsprechende Maßnahmen bereits um. Abhängig von der
Materialität des NPE-Problems sind SSM-Banken zudem einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt, ihre NPE-Bestände zeitnah zu
reduzieren. Sie müssen im Rahmen des SREP-Zyklus dem Joint Supervisory Team umfassend über den Umsetzungsstand berichten.

Trotzdem können SSM-Banken bei Einhaltung der EZB NPL-Guidance nicht automatisch auch von einer Erfüllung der EBA NPE-Leitlinie
ausgehen. Die Anforderungen der EZB NPL-Guidance vom 20.03.2017 sind vielmehr als ergänzende aufsichtliche Erwartungshaltungen
zu verstehen, d.h. im Fall von abweichenden Inhalten ist die jeweils strengerer Regelung für signifikante Institute maßgeblich.

Der EZB-Leitfaden hat sich für viele der direkt von der EZB beaufsichtigten Banken als sehr herausfordernd erwiesen, insbesondere in
Bezug auf die Robustheit der NPE-Strategie, die vorhandene Datengrundlage und die effektive Operationalisierung der Strategie. Kleine
und mittlere Banken werden bei der Umsetzung der EBA-Leitlinie voraussichtlich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sein.
Auch wenn die aufsichtliche Erwartung an die Umsetzung der EBA-Leitlinie für kleine und mittlere Banken in der nationalen Umsetzung
dem Proportionalitätsprinzip unterliegt, ist davon auszugehen, dass die Banken kurzfristig umfassendes Know-how aufbauen und externe
Expertise zur Umsetzung hinzuziehen müssen. Die in der Leitlinie enthaltene kurze Umsetzungsphase bis zum 30.06.2019 stellt dabei
eine zusätzliche Hürde dar.

Indikation der Auswirkungen auf Themenbereiche der Banken
Quelle: KPMG

                                                                                                                                                                                      Berichterstattung
                                                                                                                                                                                      Offenlegung &
                                                                                                                      Organisations-

                                                                                                                                         organisation

                                                                                                                                                                      Infrastruktur
                                                                                                         grundlage

                                                                                                                                                        Kontroll-
                                                                                                                                         Prozess-
                                                                                                                      struktur

                                                                                                                                                        system
                                                                                                         Daten-

                                                                                                                                                                      IT und

Kapitel der EBA-Leitlinie

1.      NPE-Strategie

2.      NPE-Governance und Ablauforganisation

3.      Forbearance

4.      Identifizierung von NPE

5.      Wertminderungen und Abschreibungen von NPE

6.      Sicherheitenbewertung von Mobilien und Immobilien

Offenlegungsanforderungen                                                                               Legende

Im Gegensatz zur SSM-Guidance enthalten die EBA NPE-                                                        Hoher Einfluss             Moderater Einfluss           Geringer Einfluss
Leitlinien keine expliziten Offenlegungsanforderungen.
                                                                                                            Nicht explizit in den EBA NPE-Richtlinie behandelt, jedoch wird ein
Diese werden in einer gesonderten EBA-Leitlinie zur
                                                                                                            hoher Einfluss über alle Bereiche hinweg durch die Anforderungen
Offenlegung von notleidenden und gestundeten
                                                                                                            der EBA-Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und
Kreditengagements (EBA/GL/2018/10) definiert, die ab
                                                                                                            gestundeten Kreditengagements erwartet
Inkrafttreten am 31.12.2019 von allen Banken in der EU
verpflichtend umzusetzen sind.

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                                                                                                                      EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements                      7
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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03
Die EBA
NPE-Leitlinie
EBA/GL/2018/06

                                  Die Leitlinie folgt
                                  dem Lebens-
                                  zyklus des NPE-
                                  Managements
                                  einer Bank.

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8                Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
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Umfang                                                                                                  Fokus
Die EBA NPE-Leitlinie:                                                                                  Zentrales Element der EBA NPE-Leitlinie ist die Erstellung
                                                                                                        und Operationalisierung einer NPE-Strategie zum wirksamen
− Gilt für alle Kreditinstitute in der EU;
                                                                                                        Abbau der NPE-Bestände sowie zur nachhaltigen Begrenzung
− Gilt für das gesamte Kreditvolumen (Bankbuchbestände),                                                des NPE-Zuflusses bei high NPE-Banken.
  das als notleidend bzw. als gestundet gekennzeichnet ist                                              Die institutsspezifische NPE-Strategie dient den Aufsichts-
  (inkl. Krediten, Vorauszahlungen, Schuldverschreibungen);                                             behörden dabei als eine Art „Frühwarninstrument“ für das
                                                                                                        europäische NPE-Management.
− Definiert, dass die Kapitel 4 und 5 (NPE-Strategie und
  NPE-Governance und Ablauforganisation) nur für Banken                                                 Ferner werden aufsichtsrechtliche Vorgaben an die
  mit signifikanten NPE-Beständen relevant sind                                                         Governance und die Ablauforganisation des
  (Schwellenwert von ≥ 5% statisch), wobei die Aufsicht                                                 Abwicklungsmanagements von NPE und das interne
  die Möglichkeit hat, die umfassende Anwendung der                                                     Kontrollsystem, die laufende Überwachung von NPE sowie
  Leitlinie anzuordnen, auch wenn der Grenzwert nicht                                                   die Aktualität und Angemessenheit der unabhängigen
  überschritten wird;                                                                                   Sicherheitenbewertung beschrieben.

− Beziehen sich auf das Proportionalitätsprinzip, sodass                                                Von den Banken einzuhaltende Elemente, die sich in allen
  Banken die EBA-Leitlinie in einem in Hinblick auf ihre                                                Teilen der Leitlinie widerspiegeln, sind:
  Größe, Struktur sowie Art und Komplexität ihrer
                                                                                                        − die umfassende und zeitnahe Überwachung des NPL-
  Geschäftstätigkeit adäquaten Umfang umsetzen müssen;
                                                                                                          Managements der Bank;
− Soll zum 30.06.2019 umgesetzt worden sein;
                                                                                                        − ausreichende operative Kapazitäten auf allen drei
− Spiegeln nicht explizit den von der Europäischen                                                        Verteidigungsebenen („Three Lines of Defense):
  Kommission vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen
                                                                                                           •   Standardisierte und dokumentierte Anweisungen,
  Risikovorsorge-Backstop wieder (u.a. keine Mindest-
                                                                                                               Richtlinien und Arbeitsabläufe;
  risikovorsorge nach Zeitbändern seit erstmaliger
  Einstufung des Engagements als NPE).                                                                     •   Ausreichende Fachkräfte mit entsprechendem Wissen
                                                                                                               im Problemkreditmanagement;

                                                                                                           •   Daten und Informationen anhand derer im
Struktur                                                                                                       Meldewesen und Rechnungswesen Klassifizierungs-
                                                                                                               und Wertberichtigungsentscheidungen möglich sind;
Die EBA-Leitlinie:
                                                                                                           •   Beachtung der Kriterien der neuen
− Folgt dem Kreditlebenszyklus des NPE-Managements einer
                                                                                                               EBA-Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07);
  Bank: Strategie, Governance und Ablauforganisation inkl.
  Früherkennung, Forbearance, bilanzielle Erfassung,                                                       •   Ausbau der IT-Systeme und -Infrastruktur für das
  Wertminderung und Abschreibung sowie                                                                         Management, die Erfassung, das Maßnahmen-
  Sicherheitenbewertung;                                                                                       tracking und die laufende Überwachung von NPE;

− Referenziert auf die neue EBA-Ausfalldefinition                                                          •   Die Second Line of Defense muss nicht zwangsläufig
  (Zahlungsverzug von 90 Tagen oder „unlikely-to-pay“-                                                         NPE spezifisch sein und kann von Risikocontrolling-
  Kriterium) und berücksichtigt die Verknüpfung zu IFRS 9.                                                     Einheiten ausgeführt werden;
                                                                                                           •   IT-Systeme und Strukturen für die Berichterstattung.
                                                                                                               Zwar enthält die EBA NPE-Leitlinie keine
                                                                                                               unmittelbaren Anforderungen zur aufsichtlichen
                                                                                                               Berichterstattung und Offenlegung, jedoch muss jede
                                                                                                               Bank Prozesse und Abläufe etablieren, die gemäß
                                                                                                               dem Proportionalitätsprinzip eine ordnungsmäßige
                                                                                                               aufsichtsrechtliche Berichterstattung und Offenlegung
                                                                                                               sicherstellen;
                                                                                                           •   Erstmalige Anforderungen von Backtesting-Aktivitäten
                                                                                                               im Kreditbereich mit Verweis auf die EBA Guideline on
                                                                                                               credit risk management practices and accounting for
                                                                                                               expected credit losses (EBA/GL/2017/06).
                                                                                                        − Eine faire Behandlung aller Kunden entlang des
                                                                                                          Kreditlebenszykluses im Sinne des Verbraucherschutzes
                                                                                                          (dies stellt eine wichtige Ergänzung im Vergleich zur
                                                                                                          EZB SSM-Guidance dar).

© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                                                               EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   9
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Struktur der EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements

                                         NPE-Strategie
                                         Banken mit signifikanten NPE-Beständen
                                         sollten klare quantifizierte Ziele zum Abbau                   NPE-Governance und
                                         ihrer NPE über einen realistischen, aber                       Ablauforganisation
                                         dennoch ambitionierten Zeithorizont                            Banken mit signifikanten NPE-
                                         festlegen. Diese Banken sollten für jedes                      Beständen sollten eine Governance-
                                         relevante Portfolio einen strukturierten,                      Struktur und Ablauforganisation
     Sicherheitenbewertung von           durchführbaren und überprüfbaren Plan zur                      aufweisen, die es ihnen ermöglicht,
     Immobilien und sonstigen            Reduktion ihrer NPE-Bestände vorweisen                         NPE effizient und effektiv durch
     Sachsicherheiten                    können, der sowohl den Ansatz als auch das                     Restrukturierung, Abwicklung,
                                         Ziel beschreibt.                                               Verbriefung oder Verkauf zu
     Banken sollten die Werte ihrer
                                                                                                        reduzieren. Die Organisations-
     hereingenommenen Sicherheiten
                                                                                                        struktur sollte adäquate
     regelmäßig, adäquat und
                                                                                                        Entscheidungs- und Eskalations-
     unabhängig schätzen,
                                                                                                        prozesse sowie interne Kontrollen
     insbesondere bei Immobilien.
                                                                                                        und Überwachungen beinhalten.

                                                          EBA
                                                       NPE-Leitlinie

     Wertminderungen und                                                                                     Forbearance
     Abschreibungen von NPE                                                                                  Banken sollten sicherstellen,
     Banken sollten adäquate und                                                                             dass Forbearance-Maßnahmen
     konsistente Verfahren zur                                                                               dazu führen, dass Engagements
     Identifikation der notwendigen                                                                          zeitnah zurückgeführt werden.
     Bildung von Wertminderungen      Identifikation von NPE                                                 Forbearance-Maßnahmen sollten
     und Abschreibungen unter der                                                                            nicht dazu genutzt werden, den
                                      Banken sollten die Inhalte der neuen EBA-
     Berücksichtigung aktueller                                                                              Kreditnehmer „künstlich am
                                      Ausfalldefinition in ihrem internen Kreditrisiko-
     Rechnungslegungsstandards                                                                               Leben zu halten“ und somit den
                                      management anwenden, um eine rechtzeitige
     vorweisen.                                                                                              Ausfallzeitpunkt hinauszuzögern.
                                      Identifikation und bilanzielle Erfassung von NPE
                                      sicherzustellen.

                                                                                                         Banken mit einer Brutto NPL-Quote
                                                                   Alle Banken
                                                                                                         ≥ 5% (Instituts- und Gruppenebene)

                                                                       © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
10                                                                     Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                       schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
                                                                       eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Vergleich des EZB-Leitfadens für Banken zu notleidenden Krediten mit der
EBA NPE-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements
Die EBA-Leitlinie ist in weiten Teilen deckungsgleich mit der SSM-Guidance der EZB, die im März 2017 veröffentlicht wurde und
seitdem für alle SSM-Banken gilt. Die wesentlichen Unterschiede liegen im breiteren Umfang des Anwendungsbereichs, der Einführung
eines festen Schwellenwerts zur Unterscheidung von Banken ohne und mit signifikanten NPE-Beständen, dem Einbezug von sonstigen
Sachsicherheiten in das NPE-Management und dem Fehlen von aufsichtlichen Erwartungen an die Mindestrisikovorsorge nach dem
Zeitpunkt der erstmaligen Einstufung als notleidendes Engagement.

Übersicht                der wesentlichen Unterschiede

                                            EZB NPL-Leitfaden (März 2017)                                   EBA NPE-Leitlinie (Oktober 2018)

                                            Banken unter der direkten Aufsicht der EZB                      Alle EU-Banken
  Anwendungsb ereich
                                            (SSM-Banken; 118 signifikante Institute)                        (CRR Institute; ca. 6.000 in der EU)

  Status                                    Final                                                           Final

  Umsetzungsdatum                           20.03.2017                                                      30.06.2019

                                                                                                            Verb indliche Norm (nach Um setzung in die
  Rechtlicher                               Aufsichtliche Erwartung
                                                                                                            nationale Aufsichtspraxis durch die zuständigen
  Charakter                                 (Com ply-or-Explain Ansatz)
                                                                                                            Aufsichtsbehörden)

                                            Bezieht sich prim är auf NPL; zielt jedoch auch
                                                                                                            Gesam tes Kreditvolum en, das unter die
  Fokus                                     auf NPE-Bestände ab (synonym e
                                                                                                            Definition von NPE und FBE fällt
                                            Begriffsverwendung)

  Rechnungslegungs-                                                                                         Nationale Rechnungslegungsstandards
                                            IFRS 9
  b ezug                                                                                                    und IFRS 9

                                            Ja (basierend auf dem Um fang und der                           Ja (basierend auf der Größ e, internen
                                            Kom plexität der NPL-Bestände)                                  Organisation, Art, Um fang und Kom plexität der
                                                                                                            Geschäftstätigkeit)
                                            Definiert „High-NPL-Banken“ als diejenigen,
                                            die eine deutlich höhere NPL-Quote als der EU-                  Verwendung der SREP-Kategorien zur Abgrenzung
                                            Durchschnitt haben (definiert im quartalsweisen                 weniger kom plexer Banken.
                                            EBA Risk Dashboard, derzeit 3,2% p er
                                                                                                            Schwellenwert von ≥ 5% (statisch), ab dem
                                            Q4/2018)
                                                                                                            Banken eine NPE-Strategie sowie NPE-
  Prop ortionalität
                                            Kapitel zu NPL Strategie, Governance und                        Governance und Ablauforganisationen etablieren
                                            Ablauforganisation sind nur für „High-NPL-                      m üssen
                                            Banken“ relevant
                                                                                                            Schwellenwert gilt auf Ebene des Instituts sowie
                                                                                                            der Institutsgruppe. Möglichkeit der Einstufung
                                                                                                            einer Bank als Bank m it signifikanten NPE-
                                                                                                            Beständen durch die Aufsicht, auch wenn der
                                                                                                            Schwellenwert nicht überschritten wird

  Mindestrisikovor-                         Ja                                                              Nein
  sorge-Erwartungen                         (EZB NPL Addendum )                                             (perspektivisch Änderungen der CRR)

  Verb raucherschutz-
                                            Nein                                                            Ja
  charakter

  Vorgab en zur
                                                                                                            Für Mobilien (sonstige Sachsicherheiten)
  Sicherheiten-                             Nur für Im m obilien
                                                                                                            und Im m obilien
  b ewertung

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Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                                                        EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 11
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Die EBA
NPE-Leitlinie
im Detail
EBA/GL/2018/06

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12               Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
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NPE-Strategie                                                                                           NPE-Governance und Betriebsmodell
Banken mit signifikanten NPE-Beständen haben eine NPE-                                                  Die Leitlinie skizziert Kernelemente zur Governance und zu den
Strategie zu erstellen. Sowohl übergreifend als auch für das                                            Prozessen des NPE-Abwicklungsrahmenwerks. Hier sind
jeweilige Portfolio sollte die NPE-Strategie das Geschäfts-                                             Entscheidungsfindung, NPE-Betriebsmodell, internes
umfeld berücksichtigen, einen realistischen, aber dennoch                                               Kontrollrahmenwerk, NPE-Überwachung und Frühwarnprozess
ambitionierten Zeitrahmen haben, quantifizierte Abbauziele                                              bankintern festzulegen.
enthalten und alle möglichen Optionen zur Reduktion von
NPE berücksichtigen. Bei Entwicklung und Implementierung                                                Banken mit signifikanten NPE-Beständen müssen die
der NPE-Strategie sind die Anforderungen des Verbraucher-                                               notwendigen Bausteine implementieren, um ihre NPE-Strategie
schutzes zu berücksichtigen. Die Entwicklung und                                                        steuern und umsetzen zu können. Die Leitlinie fokussiert:
Umsetzung der NPE-Strategie erfolgen in vier Stufen:
                                                                                                        1. Rolle des Managements in der Governance und der
1. Self-Assessment, Analyse des Geschäftsumfelds                                                           Entscheidungsfindung:
   sowie der externen Rahmenbedingungen:                                                                –   Quartalsweise Fortschritts- und Erfolgskontrolle der
                                                                                                            Umsetzung der NPE-Abbaustrategie;
 –     Umfassende Portfolioanalyse und Self-Assessment
                                                                                                        –   Zeitnahe Einleitung von Gegenmaßnahmen bei
       der internen Möglichkeiten, die NPE effektiv über
                                                                                                            materiellen Planabweichungen;
       einen vorher definierten Zeithorizont zu managen
                                                                                                        –   Jährliche Genehmigung der NPE-Strategie sowie des
       (Maximierung der Rückzahlung) und zu reduzieren;
                                                                                                            Implementierungsplans durch das Leitungsorgan;
 –     Analyse der externen Rahmenbedingungen (makro-
                                                                                                        –   Entwicklung und Genehmigung eines Frameworks von
       ökonomische Entwicklung, Marktumfeld, potenzielle
                                                                                                            internen Richtlinien (Forbearance, Restrukturierung,
       Investoren) und des operativen Umfeldes (rechtliche
                                                                                                            Abwicklung, Mahnwesen, Sicherheitenbewertung,
       Rahmenbedingungen, Verbraucherschutz und Steuern);
                                                                                                            Risikovorsorge, Verwertung und Inbesitznahme).
 –     Beurteilung der bisherigen Effekte auf die Kapitalbasis.

2. Entwicklung einer NPE-Strategie:                                                                     2. NPE-Betriebsmodell und Ablauforganisation:

 –     Beurteilung verschiedener Umsetzungsoptionen für die                                             –   Grundprinzip: Einrichtung von spezialisierten Workout-Units
       relevanten Portfolios (z.B. Halten/Forbearance, aktiver                                              (WUs), die von operativen Kreditvergabeprozessen
       Portfolioabbau, Änderung der Risikoposition und                                                      getrennt sind (Vermeidung von Interessenskonflikten);
                                                                                                        –   Erleichterungen: Weniger komplexe Banken müssen das
       rechtliche Optionen);
 –     Zieldefinition und Festlegung quantifizierter Abbauziele                                             strikte Three Lines of Defense Modell in den WUs nicht
       für erwartete kurz-, mittel- und langfristige Reduktionen;                                           anwenden, wenn Interessenskonflikte auf andere Weise
 –     Analyse und Projektion der Kapitalimplikationen;                                                     bereits wirksam vermieden/ begrenzt werden können;
                                                                                                        –   Frühzeitige (zu Beginn beratende) Einbindung der WUs
 –     Genehmigung eines termingebundenen
                                                                                                            über den gesamten Kreditlebenszyklus: Frühwarnung,
       Implementierungsplans durch das Leitungsorgan.
                                                                                                            Forbearance, Restrukturierung, Abwicklung und
                                                                                                            Verwaltung von in Besitz genommenen Vermögenswerten;
3. Implementierung des Handlungsplans:                                                                  –   Definition klarer Übergabekriterien für die alleinige
 –     Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, Strukturen,                                               Kundenverantwortung der Workout-Units;
       Prozesse und IT-Systeme zur Strategieumsetzung;                                                  –   Etablierung von Feedbackrunden zwischen den operativen
 –     Etablierung klarer Entscheidungswege, Eskalations-                                                   Markt- und Marktfolgefunktionen (Lebendgeschäft) sowie
       verfahren bei Zielkonflikten und internen Richtlinien.                                               den Restrukturierungseinheiten (Intensivbetreuung/
                                                                                                            Problemkreditbearbeitung) und Abwicklungseinheiten;
4. Einbettung der Strategie:                                                                            –   Etablierung einer unabhängigen Stelle zur Überwachung
                                                                                                            der Wirksamkeit und Effizienz der Umsetzungsoptionen
 –     Umfassende Information über die definierte NPE-
       Abbaustrategie an die involvierten Mitarbeiter;                                                      mit explizitem Veto-Recht (ex-ante) bei mehrfachen FBE-
 –     Klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, Berichtswege                                               Maßnahmen an einen Kreditnehmer;
       und Festlegung von Zielvorgaben in Anreizsystemen;                                               –   Feststellungen der internen Kontrollfunktion bezüglich
 –     Integration der NPE-Strategie in den Budgetplan und                                                  etwaiger Umsetzungshemmnisse sind durch die
       Einrichtung eines Verlustbudgets;                                                                    Leitungsfunktion regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen und
 –     Einbindung der Strategie in ICAAP, RAF und den                                                       durch geeignete Maßnahmen zeitnah abzustellen;
       Sanierungsplan und Quantifizierung der Effekte;                                                  –   Die Leitungsebene muss final die Effektivität und Effizienz
 –     Sicherstellung eines umfassenden Monitoring-Ansatzes
                                                                                                            der WUs überwachen sowie Interdependenzen zwischen
       durch die Marktfolge in Bezug auf
                                                                                                            der Umsetzung der NPE-Strategie und der Gesamtbank-
         •    Fortschrittskontrolle und Zielerreichung NPE-Targets                                          strategie beurteilen und ggf. steuernd ausgleichen;
         •    Termineinhaltung im NPE-Abbau
                                                                                                        –   Sicherstellung der Angemessenheit der Ressourcen-
         •    Effektivität vergangener NPE-Abbaumaßnahmen
         •    Effizienz der eingeleiteten FBE-Maßnahmen                                                     ausstattung, des Know-hows, der technischen Infrastruktur
         •    Ausnutzung des definierten Verlustbudgets.                                                    und der „Management Attention“ der WUs.

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                                                                                                             EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   13
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Forbearance                                                     Identifikation von NPEs
Kreditinstitute sollen Stundungsmaßnahmen nur dann              Notleidende Engagements liegen vor, wenn Schuldner mehr als
einräumen, wenn dadurch der Ausfall des Schuldners              90 Tage im Zahlungsverzug (90 dpd) sind oder die Bank mit einer
aufgrund eines temporären Liquiditätsengpasses verhindert       hohen Wahrscheinlichkeit nicht von einer vollständigen
oder das Engagement mittel- bis langfristig in erheblichem      Bedienung des vertraglich geschuldeten Kapitaldienstes ausgeht
Maße zurückgeführt werden kann. FBE-Maßnahmen sind nur          (unlikeliness to pay).
dann zulässig, wenn sie gegenüber anderen Optionen (z.B.
Verkauf, Abwicklung) barwertig den höheren Erfolg               Banken sollen geeignete bankinterne Richtlinien und Prozesse
versprechen und der Schuldner sich die Maßnahme nachhaltig      zur Identifizierung von NPEs aufbauen.
leisten kann. FBE-Maßnahmen sollen nicht zur Verschiebung
                                                                1. Definition von NPE und Ausfall
des Ausfallzeitpunktes in die Zukunft missbraucht werden.
                                                                –    Beachtung der bisher nur für das Meldewesen bindenden
                                                                     NPE-Definition (vgl. FINREP-Meldebögen, Tabelle F.18);
1. Forbearance Optionen
                                                                –    Berücksichtigung der Ausfallkriterien gemäß der neuen
–    Kurzfristig: Beseitigung vorübergehender Liquiditäts-           EBA Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07);
     engpässe z.B. durch Tilgungsaussetzung, -reduktion,        –    Die NPE-Definition ist weiter gefasst als die aktuell gültige
     Covenant-Waiver/ -Holiday etc. mit einer Laufzeit von           CRR 178 Ausfalldefinition, wesentliche Unterschiede sind:
     max. 2 Jahren (bei Projektfinanzierungen max. 1 Jahr);
–    Langfristig: Umfassender Ausgleich bestehender                   •     Pulling-Effekt: Sind mehr als 20% der
     Zahlungsrückstände (z.B. Sicherheitenverwertung) und                   Risikopositionen ggü. einem Schuldner > 90 Tage
     tatsächliche Verringerung des Kreditsaldos.                            überfällig, so sind alle Risikopositionen des
                                                                            Schuldners als notleidend zu betrachten;
2. Tragfähigkeitsprüfung                                              •     Prüfung auf Ausfallansteckung (kein Automatismus)
                                                                            bei einer Gruppe verbundener Kunden (GvK);
–    Grundsatz: keine Stundung ohne vorherige und
                                                                      •     Erneute Stundung (Re-Forbearance) oder erneute
     detaillierte Kapitaldienstfähigkeitsprüfung;
                                                                            Überfälligkeit > 30 Tage während der zweijährigen
–    Verwendung aktueller und geprüfter Finanzdaten;
                                                                            Wohlverhaltensperiode führt zu NPE-Status.
–    Berücksichtigung der Gesamtverschuldung und der
     Vermögenswerte des Schuldners;                             2. Klassifizierung gemäß Forbearance-Status
–    Beurteilung der aktuellen und künftigen Situation auf
                                                                –    Berücksichtigung definierter Wohlverhaltensperioden;
     Basis konservativer Erwartungen;
                                                                –    Beachtung strikter Bedingungen und Fristen, wann eine
–    Externe Informationen sollen einbezogen werden;
                                                                     Risikoposition von notleidend zu notleidend-gestundet und
–    Die Rückzahlungsmoral und das Kooperationsverhalten
                                                                     nachgelagert zu nicht notleidend einzustufen ist;
     des Schuldners sind in der Entscheidungsfindung zu
     berücksichtigen (bisherige Erfahrungen).                   3. Implementierungsherausforderungen
                                                                –    Festlegung gruppeneinheitlich anzuwendender
3. Forbearance Prozess                                               Verzugstagezähler und UTP-Kriterien. Berücksichtigung
–    Kapitaldienstfähigkeitsprüfung durchführen;                     des Verschuldungspotenzials des Kreditnehmers. Keine
–    Vereinbarung geeigneter und terminierter Maßnahmen;             Beurteilung von Garantien und etwaigen Sicherheiten;
–    Barwerttest der Vorteilhaftigkeit ggü. anderen Optionen;   –    Etablierung eines Evidenzprozesses zur einheitlichen
–    Workout-Unit übernimmt laufende Meilensteinkontrolle;           Detektion möglicher Ausfälle von GvKs;
–    Mehrfache FBE-Maßnahmen sind durch eine                    –    Synchronisierung mit Projekten zur Umsetzung der EBA
     unabhängige Stelle ausdrücklich zu genehmigen.                  Ausfalldefinition (Erstanwendung ab 31.12.2020).

                                                                    © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
14                                                                  Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                    schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
                                                                    eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Wertminderung und                                                                                       Bewertung von Immobilien und
Abschreibung von NPE                                                                                    sonstigen Sachsicherheiten (Mobilien)
Ziel der EBA NPE-Leitlinie ist die zeitnahe und                                                         Kreditinstitute sollen über eine aktuelle, vollständige und
angemessene Wertberichtigung von notleidenden                                                           unabhängige Bewertung der Sicherheiten bei notleidenden
Engagements bzw. die Abschreibung von                                                                   Engagements verfügen.
uneinbringlichen Forderungen.
                                                                                                        Im Gegensatz zur SSM-Guidance umfasst die EBA Leitlinie
Umfassende bankinterne Richtlinien mit klaren                                                           neben den Immobilien auch sonstige Sachsicherheiten wie z.B.
Kriterien müssen aufgestellt werden für:                                                                erstrangige Sicherungsrechte an Rohstoffen, Edelmetallen
 –     die Uneinbringlichkeit von Forderungen                                                           (außer Gold, da Wertung als finanzielle Sicherheiten),
 –     die damit verbundenen Abschreibungen                                                             Kraftfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen.
 –     die Sicherstellung einer angemessenen
       Bewertung zur Ermittlung der                                                                     1. Governance, Prozess und Überwachung
       Wertminderungen in allen Portfolien und                                                          –   Banken müssen über umfassende Bewertungsmethoden
 –     eine robuste Methodik zur Risikovorsorge.                                                            und Richtlinien für Sicherheiten verfügen;
                                                                                                        –   Die Richtlinien sind vom Leitungsorgan freizugeben und
Im Gegensatz zur SSM-Guidance besteht kein
                                                                                                            regelmäßig auf weitere Anwendbarkeit zu überprüfen;
exklusiver Bezug zu IFRS 9, da Less significant
                                                                                                        –   Die Sicherheitenbewertung ist in regelmäßigen Abständen
Instituts (LSIs) oftmals nur nationale Rechnungs-
legungsstandards wie z.B. HGB anwenden.                                                                     zu aktualisieren bzw. zu überprüfen. Die Überprüfung soll
Wertminderungen sind im Einklang mit der EBA                                                                durch eine unabhängige Stelle erfolgen, die nicht an der
Guideline on credit risk management practices and                                                           initialen Bewertung, der Kreditvergabe, der Kredit-
accounting for expected credit losses                                                                       bearbeitung und der laufenden Überwachung beteiligt ist;
(EBA/GL/2017/06) zu schätzen und im                                                                     –   Anforderungen an die Unabhängigkeit, die Qualifikation
Rechnungswesen anzuwenden.                                                                                  und den Erfahrungsschatz der Gutachter werden definiert;
                                                                                                        –   Bei Immobilien muss nach zwei aufeinanderfolgenden
Abweichend von der SSM-Guidance enthält die EBA                                                             Bewertungen derselben Sicherheit der Gutachter
NPE-Leitlinie keine expliziten Erwartungen an die                                                           gewechselt werden, um potenzielle Interessenskonflikte
Mindest-Risikovorsorge für notleidende
                                                                                                            auszuschließen (Gutachterrotation).
Risikopositionen, getrennt nach der Zeitspanne seit
erstmaliger NPE-Einstufung und der Berücksichtigung                                                     2. Bewertungsmethodik und -frequenz
etwaiger Sicherheiten (besichert/unbesichert).
                                                                                                        –   Gewerbliche Immobilien sind mindestens jährlich und
1. Abschreibungen und Wertberichtigungen                                                                    Wohnimmobilien zumindest alle drei Jahre durch einen
                                                                                                            unabhängigen Gutachter individuell zu bewerten;
 –     Festlegung verbindlicher Abschreibungs- und                                                      –   Bei stark volatilen Märkten, negativen Markterwartungen
       Wertberichtigungsrichtlinien, u.a. mit detaillierten                                                 sowie bei Veränderung des NPE-Status hat ebenfalls eine
       Vorgaben bezüglich:                                                                                  Überprüfung der Bewertung zu erfolgen;
        • Bewertungsmethodik                                                                            –   Wenn möglich, sollen individuelle Bewertungen des
        • Kriterien für „Going- und Gone-Concern“ Szenarien                                                 Marktwertes über barwertige Cashflow-Modelle erfolgen;
        • Notwendige Informationen zur objektiven                                                       –   Das in Deutschland bei privaten Wohnimmobilien
           Beurteilung der Uneinbringlichkeit von Forderungen                                               verbreite Sachwertverfahren ist zulässig;
        • Kriterien für Teil- und Vollabschreibung                                                      –   Immobilien dürfen nicht alleine durch ein statistisches
        • interner Zeitintervalle bis zur vollständigen                                                     Modell bewertet werden;
           Wertberichtigung für besicherte und unbesicherte                                             –   Indexierte Bewertungen sind in engen Grenzen und nur
           Engagements                                                                                      bei Folgebewertungen der Immobilie zulässig.
        • Kontrollmechanismen zur Richtlinieneinhaltung.
                                                                                                        3. Backtesting
2. Prozessuale Aspekte
                                                                                                        –   Erwartete Bewertungen sind turnusmäßig mit den
 –     Schätzung der Risikovorsorge unter konservativen                                                     tatsächlichen realisierten Ergebnissen zu vergleichen.
       Annahmen bzgl. der künftigen Kapitaldienstfähigkeit der
       Schuldner;                                                                                       4. In Besitz genommene Vermögenswerte
 –     Interdependenzen zur Finanzberichterstattung und der                                             –   Banken müssen das Ziel verfolgen, die Sicherheit in einem
       regulatorischen Offenlegung sind zu beachten;                                                        kurzen Zeitraum zu veräußern;
 –     Bankinterne Datenbestände zur Validierung und zum                                                –   Eine wertschonende „Hold-Strategie“ wird bei Immobilien-
       Backtesting der Risikovorsorge sind aufzubauen;                                                      sicherheiten nicht akzeptiert, d.h. eine Nichtanpassung der
 –     Rückvergleiche des erwarteten Verlustes mit den                                                      Sicherungswerte an aktuell niedrigere Marktwerte (in der
       tatsächlich realisierten Verlusten sind durchzuführen.                                               Erwartung einer künftigen Markterholung) ist unzulässig.

© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                                                             EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   15
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Der Europäische Rat hat im Juli 2017
            einen Handlungsplan zur Lösung des
            europäischen NPE-Problems erstellt.
            Im März 2018 wurde darunter ein
            Maßnahmenpaket der Europäischen
            Kommission veröffentlicht. Die EBA

04
            NPE-Guideline ist nur ein Teil davon.

Der über-
geordnete
Kontext

                 © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
16               Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
                 eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Zeitliche Entwicklung der europäischen NPE-Regulierung
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ihre Anstrengungen zur systematischen Senkung des NPE-Risikos
deutlich erhöht. Dabei greifen verschiedene Initiativen ineinander.

            S t and:                2016                       2017                                     2018                        2019                         2020                   2021
            J a nuar
             2019                Q3       Q4       Q1       Q2        Q3       Q4       Q1        Q2       Q3      Q4     Q1      Q2     Q3     Q4     Q1      Q2     Q3      Q4     Q1       Q2

                                           Entwurf

           EZB
                                           NPL-Leitfaden
                                           09/2016
                                                                   Ink r afttreten                                            Ink r afttreten
                                                                    EZB NPL Leitfaden für SSM-Banken                          Offenlegungsanforderungen NPL-Leitfaden
                                     Konsultation                   03/2017                                                   ab 12/2018
            118
           SSM-                                                                         Entwurf Addendum NPL-
                                                                                        Leitfaden
                                                                                                                                 Entwurf
                                                                                                                                 EZB Empfehlungen zur
                                                                                                                                                                            Ab dem 01.01.2021
          Institute                                                                     (Mindest-)Risikovorsorge-                Mindestrisikovorsor ge für
                                                                                        erwartung                                Kreditbestände als Teil des                                Ink r afttreten
                                                                                        10/2017                                  SREP-Schreibens                                            SREP-Berichts-
                                                                                                                                                                                            pflicht bei
                                                                                                                                                                                            Abweichungen
                                                                                                         Fi na les Dokument und Inkrafttreten (01.04.2018)
                                                                                                                                                                                            von aufs.
                                                                                                         EZB aufsichtliche Erwartung an die Mindestrisikovorsor ge
                                                                           Konsultation                                                                                                     Erwartung an
                                                                                                         für NPEs ab 03/2018
                                                                                                                                                                                            die )Mindest-)
                                                                                                                                                                                            Risikovorsorge

           EBA
                                                                                                               E nt wurf                                Ink r afttreten
                                                                                                               Konsultation zur Offenlegung             Offenlegungsanforderungen an NPE und FBE
                                                                                                               von NPE und FBE                          (EBA/GL/2018/10)
                                                                                                               (EBA/CP/2018/06) 04/2018                 (anzuwenden ab dem 31.12.2019)

           6.000
          Banken                                                                                                      E nt wurf
                                                                                                                      Anpassung FinRep DPM
                                                                                                                                                               Ink r afttreten
                                                                                                                                                               NPE Aspekte zu FINREP DPM 2.9
           in der                                                                                                     2.9 (EBA/CP/2018/13)                     (voraussichtlich Q1/2020)
                                                                                                                      08/2018
             EU
                                                                                                                         Fi na les Dokument
                                                                                                                         EBA/GL/2018/06
                                                                     Konsultation                                        10/2018
                                                                                                                                               Ink r afttreten
                                                 EBA Leitlinien für NPE und FBE                                                                EBA Leitlinien für NPE und FBE (EBA/GL/2018/06)
                                                                         03/2018                                                               06/2019

                                                                                                    Konsultation

                                      Alle CRR Institute                                                                  Finaler Kompromiss
                                                                                                                          EU-Rat 01/2019

           EC(1)                            EC Mindestrisikovorsorge (Säule 1)
                                                                       03/2018
                                                                                                    Konsultation
                                                                                                    Erste Lesung im EU           Abnahme durch EU
                                                                                                                                                     Inkrafttreten durch Veröffentlichung
                                                                                                                                                     im EU-Amtsblatt ab dem 25.04.2019

                                                                                                    Parlament 11/2018            Parlament 03/2019

(1)   EuropeanCommission – Europäische Kommission

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                                                                                                                         EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements                       17
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Der Handlungsplan des Europäischen Rats für notleidende Kredite
Der Europäische Rat hat im Juli 2017 einen Handlungsplan erstellt, dessen Ziel es ist, das Problem notleidender Kredite in Europa
anzugehen. Dazu wurden die Europäische Kommission, die EBA, die EZB und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken
(ESRB) aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen einzuführen.

Zusammenfassung der Maßnahmen des Europäischen Rats

                               E U K ommission                  E BA                                     E ZB                                       Andere

 Ma nagement des                                       Leitlinie zu NPE und               NPL-Leitfaden für                            Aufsicht über Banken,
 NP E -Bestands                                        FBE (Oktober 2018)                 Banken, die direkt von                       die nicht direkt von
                                                                                          der EZB beaufsichtigt                        der EZB beaufsichtigt
                                                                                          werden (März 2017)                           werden, auch
                                                                                                                                       außerhalb der
                                                                                          Intensive Aufsicht und
                                                                                                                                       Bankenunion
                                                                                          regelmäßige
                                                                                                                                       (fortlaufend)
                                                                                          Bewertung (SREP)
                                                                                          (fortlaufend)
                                                                                          Erwartung der
                                                                                          Aufsicht für Mindest-
                                                                                          risikovorsorge für den
                                                                                          NPE-Bestand im
                                                                                          SREP-Anschreiben
                                                                                          (Dezember 2018)

 Ma nagement von            Aufsichtsrechtlicher       Leitlinie zur Über-                Erwartung der EZB                            ESRB soll makro-
 NP E -Zuflüssen sowie      Risikovorsorge-            wachung des Kredit-                bzgl. Mindestrisiko-                         prudentielle Ansätze
 der Risikovorsorge-        Backstop für               vergabeprozesses und               vorsorge für NPE-                            entwickeln, um
 dec kung von               notleidende Kredite        der Governance                     Bestände                                     systemweiten NPL-
 NP E -Beständen            (Inkrafttreten durch       (bevorstehend)                     (März 2018)                                  Problemen
                            Veröffentlichung                                                                                           vorzubeugen (Januar
                            im EU-Amtsblatt ab                                                                                         2019)
                            dem 25.04.2019)

 E r höhung der             Entwurf für nationale      Templates zu NPL-                                                               Indirekt: einheitliche
 Na chfrage von             Asset-Management-          Transaktionen, um                                                               Bewertungsmethodik
 Inv estoren für NPE        Gesellschaften             Datentransparenz für                                                            für Risikopositionen
 der Banken                 (März 2018)                Investoren                                                                      nach IFRS 9 (ab
                                                       sicherzustellen                                                                 Januar 2018)
                                                       (Dezember 2017)

 V er besserung der         Vorgeschlagene             Einheitliche Definition                                                         Mitgliedsstaaten
 Ma r ktstruktur            Richtlinie zur             von Ausfall und NPE                                                             sollen Anpassungen
                            Insolvenz und              für Aufsichtsrecht                                                              an nationalen
                            Restrukturierung           (April 2014)                                                                    Insolvenzsystemen
                            (November 2016)                                                                                            prüfen
                            Vorgeschlagene
                            Richtlinie für
                            Kreditdienstleister,
                            Kreditkäufer und
                            Sicherheitenverwer-
                            tung (März 2018)

                                                                        © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
18                                                                      Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                        schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
                                                                        eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Ein Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission wurde im
März 2018 veröffentlicht
Entsprechend dem Handlungsplan veröffentlichte die Europäische Kommission im März 2018 eine Reihe
von Maßnahmen und Vorschlägen, die das Problem der notleidenden Kredite und gestundeten
Engagements lösen sollen. Ferner wurde ein Fortschrittsreport zum NPL-Management veröffentlicht.
Dieses Paket stellt einen umfangreichen Ansatz inklusive politischer Maßnahmen dar, welcher auf drei
Kernbereiche zur Reduktion des NPE-Volumens abzielt:

–     Sicherstellung hinreichender Verlustdeckung durch Banken für zukünftige NPE;
–     Entwicklung eines Sekundärmarkts für NPE und Ermöglichung einer außergerichtlichen Verwertung von
      Sicherheiten;
–     Ein technischer Entwurf, wie nationale Asset-Management-Gesellschaften (Asset Management
      Companies – AMCs) aufgesetzt werden können.

        Elemente der Maßnahmen der Europäischen Kommission aus 2018

                           Beseitigung potenzieller                               –      Vorschlag zur Ergänzungen der Capital
                           Unter-Bevorsorgung                                            Requirements Regulation (CRR) mit dem Ziel,
                           durch automatische und                                        minimale Risikovorsorgequoten für neu ausgegebene
                                                                                         Kredite einzuführen, die notleidend werden
                           zeitgebundene
                                                                                         (aufsichtlicher Backstop)
                           Risikovorsorgebildung
                                                                                  –      Im Dezember 2018 haben das Europäische Parlament
                                                                                         und der Europäische Rat einen Kompromiss in Bezug
                                                                                         auf die notwendige Mindestrisikovorsorge erzielt und
                                                                                         im Januar 2019 veröffentlicht.
                                                                                  –      Derzeit noch keine Indikation, wann dies in Kraft
                                                                                         treten könnte

                                                                                  –      Vorschlag für eine Richtlinie, die:
                           Entwicklung eines
                                                                                         –     das Ziel hat, einen Sekundärmarkt für NPE
                           Sekundärmarkts für                                                  (inklusive Kreditdienstleister) aufzubauen
                           NPL
                                                                                         –     eine beschleunigte außergerichtliche Verwertung
                                                                                               von Sicherheiten ermöglichen soll (Einführung
                           Verstärkung der                                                     einer effizienten Sicherheitenverwertung für
                           Absicherung von                                                     besicherte Kredite)
                           Gläubigern gesicherter
                           Forderungen                                            –      Derzeit noch keine Indikation, wann dies in Kraft
                                                                                         treten könnte

                                                                                  –      Technischer Leitfaden (Entwurf), wie nationale
                           Entwicklung eines
                                                                                         Asset-Management-Gesellschaften aufgesetzt
                           Entwurfs zu Asset-
                                                                                         werden können
                           Management-
                           Gesellschaften                                         –      Beinhaltet allgemeine Prinzipien zu allen Aspekten,
                                                                                         wie Aufbau, Governance und Prozesse
                                                                                  –      Basiert auf vorheriger Erfahrung in den Mitglieds-
                                                                                         staaten, inklusive SAREB (Spanien) und NAMA
                                                                                         (Irland)

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                                                                                                                EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements   19
schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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Aufsichtliche Mindestrisikovorsorge für NPE: Europäische Kommission
 und Europäische Zentralbank
 Die signifikantesten Maßnahmen für Banken sind wahrscheinlich die vorgeschlagene Verordnung der Europäischen Kommission
 zu einem aufsichtsrechtlichen Risikovorsorge-Backstop und die damit eng in Zusammenhang stehenden aufsichtlichen
 Erwartungen der EZB zur Risikovorsorge für notleidende Kredite. Diese beiden Risikovorsorge-Erwartungen unterscheiden sich
 jedoch hinsichtlich Umfang, Art und Zeitpunkt der Risikovorsorgebildung.

                                                             Auf sichtsrechtlicher Backstop                                                              Auf sichtliche Erwartung
                                                         (E uropäische Kommission, März 2019)                                                                  (E ZB, März 2018)

 S t atus                                   Final; zusätzlicher Vorschlag zur Anpassung der                                       Final
                                            CRR(1)
                                            Im Dezember 2018 haben das Europäische
                                            Parlament und der Europäische Rat einen
                                            Kompromiss in Bezug auf die notwendige
                                            Mindestrisikovorsorge erzielt und im Januar 2019
                                            veröffentlicht. Dieser wurde im März 2019 vom
                                            Europäischen Parlament angenommen.
                                            Inkrafttreten durch Veröffentlichung im EU-
                                            Amtsblatt ab dem 25.04.2019.

 Um fang                                    Alle europäischen Banken (CRR-Institute)                                              Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt
                                                                                                                                  werden

 Anwendung                                  Alle nach dem Inkrafttreten der regulatorischen                                       Alle Kredite, die ab dem 01.04.2018 als not leidend
                                            Vorgabe vergebenen K r edite, die als not leidend                                     (NPL) klassifiziert wurden
                                            eingestuft werden
                                                                                                                                  Nic ht-bindende, aufsichtliche Erwartung (aber ggf.
                                            V er pflichtende, zeitpunktbezogene                                                   aufsichtliche Konsequenzen bei Abweichung)
                                            Mindestrisikovorsorgedeckung

 Mec hanismus des                           Anwendungsebene: E inzelkreditebene                                                   Unbesichertes Exposure (neue NPL): volle
 Mindestrisikovorsorge                                                                                                            Abdeckung mit Risikovorsorge nach 2 Jahren ohne
                                            Vom CE T1 Eigenkapital Abzug der Differenz aus:
 Ba ckstops                                                                                                                       Zwischenschritt nach 1 Jahr
                                                   i)      tatsächliche Mindestrisikovorsorge und
                                                                                                                                  Bes icherte Exposures (neue NPL): volle
                                                   ii)     Mindestrisikovorsorgeanforderung(2)                                    Abdeckung mit Risikovorsorge nach 7 Jahren,
                                            Mindestrisikovorsorgeanforderung abhängig vom                                         beginnend schrittweise ab Jahr 3
                                            NP E -Alter (NPE Vintage) und der Kreditbesicherung                                   Von Banken wird erwartet, dass sie ihr JST über
                                            (besichert vs. unbesichert)                                                           Abweichungen zwischen tatsächlicher
                                            Unt erschiedliche Mindestrisikovorsorge-                                              Risikovorsorge und aufsichtlicher
                                            a nf orderungen abhängig von der Besicherung                                          Mindestrisikovorsorgeerwartung im Rahmen des
                                            (besichert vs. unbesichert) des Kredits                                               S RE P-Aufsichtsprozesses ab 2021 informieren

 (P otenzielle) Kapital-                    Säule 1                                                                               Säule 2
 im plikationen

(1) Regulation (EU) No 575/2013; (2) Elemente der Mindestrisikovorsorgeanforderung für NPE: Einzelrisikovorsorge, weitere Risikovorsorge, andere Eigenkapitalabzüge, Expected Loss Shortfall

                                                                                                                  © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
20                                                                                                                Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person
                                                                                                                  schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind
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