EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements - Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Engagements Die Veröffentlichung der finalen EBA/GL/2018/06 vom 31.10.2018 erfordert eine umfassende Überprüfung des Kreditrisiko- managements der Banken. Mai 2019
© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Inhalt 01 Zusammenfassung 2 02 Implikationen der EBA-Leitlinie 4 für EU-Banken 03 Die EBA-NPE-Leitlinie 8 04 Der übergeordnete 16 Kontext 05 Wie KPMG helfen kann 23 © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Banken sollten umgehend mit der Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der EBA-Leitlinie beginnen. 01 Zusammen- fassung © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 2 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Der hohe Bestand an notleidenden Krediten Von allen Banken in der EU wird unabhängig von der (non-performing exposure, NPE) wird in der Höhe des NPE-Bestandes erwartet, dass sie etwaige Europäischen Union (EU) immer mehr als eine Lücken zu den Anforderungen der Leitlinie im Hinblick auf Gefahr für den Erfolg der Bankenunion eingestuft. das Forbearance-Management, die bilanzielle Erfassung Aufsichtsbehörden haben ihren Druck deutlich erhöht, von NPE, die Bewertung von Wertminderungen und um das NPE-Risiko systematisch zu reduzieren. Abschreibungen sowie die Bewertung von Sicherheiten identifizieren und entsprechend in ihren internen Im Juli 2017 hat der Europäische Rat (ER) einen Richtlinien und Prozessen adressieren und somit Maßnahmenplan veröffentlicht, der das NPE-Problem schließen. in der Europäischen Union (EU) lösen soll. Dieser beinhaltet sieben Initiativen, die durch die Die EBA NPE-Leitlinie versteht sich, nach Umsetzung in Europäische Kommission und andere EU-Aufsichts- die Aufsichtspraxis durch die jeweiligen Aufsichts- behörden innerhalb eines kurzen Zeitrahmens behörden, als verbindliche Norm für alle Kreditinstitute der umgesetzt werden sollen. Europäischen Union (ca. 6.000). Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2018/06) für notleidende Direkt durch die EZB beaufsichtigte signifikante Institute und gestundete Kreditengagements („Leitlinie“), die (derzeit 118 SSM-Banken) haben zudem seit dem am 31.10.2018 von der EBA final veröffentlicht 20.03.2017 den „Leitfaden für Banken zu notleidenden wurde, ist ein wesentliches Element dieses Krediten“ (sog. SSM-Guidance) bereits zu beachten. Die Maßnahmenplans. Einhaltung dieser aufsichtlichen Erwartungshaltung wird im Rahmen des SREP-Zyklus durch das Joint Supervisory Diese Broschüre analysiert den Inhalt der EBA- Team (JST) überprüft. Ein sog. „Comply-or-Explain Leitlinie sowie anderer NPE-Initiativen. Es wird Approach“ kommt zur Anwendung. Abweichungen von verdeutlicht, was Kreditinstitute (nachfolgend der aufsichtlichen Erwartung sind im Dialog mit den „Banken“) prüfen sollten, um sich adäquat auf die JSTs zu analysieren, Effekte zu quantifizieren sowie ggf. Umsetzung der Leitlinie vorzubereiten. termingebundene Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel abzustimmen und abzuarbeiten. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die in Deutschland bewährten Risikomanagementpraktiken, für das Management von notleidenden und gestundeten Kreditengagements sowie für die Sicherheitenbewertung/ -verwertung, gelegt. KPMG UK hat den EZB-Leitfaden zu Die EBA NPE-Leitlinie ist ab dem 30.06.2019 notleidenden Krediten anzuwenden. Eine Übergangsfrist ist grundsätzlich bereits in einer vorherigen nicht vorgesehen. Die Kreditinstitute sollten daher Publikation analysiert.2 spätestens jetzt damit beginnen zu identifizieren, was sie tun müssen, um der EBA/GL/2018/06 zu entsprechen.1 Zentrales Element der Leitlinie ist die Erstellung und Weiterhin hat die EBA im Dezember 2018 die finalen Operationalisierung einer NPE-Strategie zum Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und gestun- wirksamen Abbau der NPE-Bestände sowie zur deten Kreditengagements veröffentlicht, die ab dem nachhaltigen Begrenzung des NPE-Zuflusses bei 31.12.2019 in Kraft treten und von allen Kredit-instituten Banken mit bereits hohen NPE-Beständen. Die in der EU verpflichtend angewendet werden müssen. Feststellung, ob es sich bei einem Institut um eine Bank mit einem hohen NPE-Bestand handelt, erfolgt KPMG hat einen vollumfänglichen Ansatz inkl. diverser anhand der Brutto NPL-Quote. Ist diese Kennziffer Tools entwickelt, der Banken helfen kann, ihre größer oder gleich dem fixen Schwellenwert von 5%, Herausforderungen im NPE-Management in jeder so wird die Bank als „high NPE-Institut“ klassifiziert. Phase des Risikomanagements zu adressieren und/ oder den Bestand wirksam abzubauen. 1 https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2425705/Final+Guidelines+on+management+of+non-performing+and+forborne+exposures.pdf 2 Analyse durch KPMG LLP, UK: https://home.kpmg.com/xx/en/home/insights/2017/05/non-performing-loans-in-europe.html © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 3 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Ein signifikanter Teil kleiner und mittlerer Banken muss die Leitlinie umfänglich einhalten. 02 Implikationen der EBA NPE-Leitlinie für EU-Banken © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 4 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Die Leitlinie bezieht sich auf das gesamte Exposure, welches unter die Definition der NPE oder der FBE fällt. Ein Teil der EBA NPE Leitlinie (Kapitel 4 zur Entwicklung und Umsetzung einer NPE-Strategie sowie Kapitel 5 bezüglich der Governance, der Ablauforganisation und dem Betriebsmodell der Workout-Units) ist nur von Banken mit signifikanten NPE-Beständen zwingend anzuwenden, während die übrigen Teile der Leitlinie für alle EU-Banken verpflichtend zu beachten sind. Der fixe Schwellenwert für "signifikante NPE-Bestände" liegt bei einer Brutto NPL-Quote von größer oder gleich fünf Prozent und soll auf konsolidierter Ebene sowie auf Ebene des jeweiligen Instituts einer Institutsgruppe beurteilt werden. Exposures des Handelsbuchs sind aus der Berechnung der Brutto NPL-Quote ausgeschlossen. Sekundärmarkt-Transaktionen mit NPE-Portfolien sind in die Berechnung der Brutto NPL-Quote einzubeziehen. Eine konkrete Definition der Inhalte im Zähler und Nenner der Quote erfolgt durch Verweis auf die FinRep Tabelle F18.00 DPM 2.8 (Nr. 1). Die nationale Aufsicht hat das Recht, die Erstellung und Operationalisierung der NPE-Strategie auch bei Nichterreichung bzw. Nichtüberschreitung des Schwellenwertes anzufordern, wenn z.B. erhebliche NPE-Zuflüsse, ein zu hoher Umfang von Forbearance-Maßnahmen, ein signifikanter Zuwachs von in Besitz genommenen Vermögenswerten oder eine zu geringe Risikovorsorgedeckung festgestellt wurde. Während die durchschnittliche NPL-Quote in Europa Ende Q4 2018 bei 3,2 Prozent lag, weisen kleine und mittlere Banken durchschnittlich deutlich höhere NPL-Quoten (5,4 Prozent bzw. 7,1 Prozent) als große Banken (2,5 Prozent) auf. Es wird daher angenommen, dass ein signifikanter Teil kleiner und mittlerer Banken in der EU die EBA NPE-Leitlinie vollständig einzuhalten hat. Verhältnis von NPL zum Kreditvolumen 20% 18% 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez Mrz Jun Sep Dez 2015 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2018 2018 Kleine Banken Mittlere Banken Quelle: EBA, Risk Dashboard Q4/2018 Große Banken Alle Banken © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 5 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
To Do‘s der Banken Banken mit signifikanten NPE-Beständen müssen Banken mit signifikanten folgende Aspekte prüfen und umsetzen: NPL-Beständen Durchführung umfassender Portfolioanalysen zur Evaluierung der Die Feststellung, ob es sich bei einem Institut Treiber der bisherigen NPE-Zuflüsse. oder einer Institutsgruppe um eine Bank mit hohen NPE-Beständen handelt, erfolgt anhand der Self-Assessment vergangener NPE-Abbaumaßnahmen und Brutto NPL-Quote. Ist diese Kennziffer größer Wirksamkeit bestehender Forbearance-, Restrukturierungs- und oder gleich dem fixen Schwellenwert von 5%, so Abwicklungsstrategien. wird die Bank als „high NPE-Institut“ klassifiziert. Die Quote ist erstmals auf Basis der Daten per Aufzeigen bankinterner Umsetzungshemmnisse und Beurteilung 31.12.2018 zu ermitteln. der erwarteten künftigen Rahmenbedingungen (u.a. Konjunktur). Die nationale Aufsicht hat das Recht, die Erstellung und Operationalisierung der NPE- Festlegung geeigneter Abbaustrategien für den Zeitraum von Strategie auch bei Nichterreichung bzw. min. einem bis drei Jahren. Definition termingebundener und Nichtüberschreitung des Schwellenwertes ambitionierter Maßnahmenbündel. anzufordern, wenn z.B. erhebliche NPE-Zuflüsse, ein zu hoher Umfang von Forbearance- Quantifizierung der NPL-Abbauziele und der Umsetzungseffekte Maßnahmen, ein signifikanter Zuwachs von in auf die Kapitalbasis. Definition eines akzeptablen Verlustbudgets. Besitz genommenen Vermögenswerten oder eine zu geringe Risikovorsorgedeckung festgestellt Verabschiedung der portfoliospezifischen NPE-Abbaustrategien wurde. durch das Leitungsorgan und regelmäßige Kontrolle der Umsetzungsfortschritte und Zielerreichung. Anwendung des Frühzeitige Einbindung von unabhängigen und spezialisierten Workout-Units entlang des NPE-Lebenszyklus. Etablierung eines Proportionalitätsprinzips umfassenden Monitorings und Three Lines of Defense Modells. Banken müssen ein im Verhältnis zu ihrer Größe und Komplexität des Geschäftsmodells angemessenes Risikomanagement haben. Alle Banken sind angehalten, folgende Aspekte umzusetzen: Im Nachgang zur dreimonatigen Konsultations- phase bis Ende Juni 2018 wurde in der finalen EBA Leitlinie das Proportionalitätsprinzip mit Frühzeitige Identifizierung von jungen Zahlungsrückständen und Verweis auf die SREP-Kategorien konkretisiert. Kreditnehmern mit potenziellen finanziellen Schwierigkeiten. Weniger komplexe Kreditinstitute der SREP- Strukturierte Evaluierung der Kapitaldienstfähigkeit der Kategorien 3 und 4 müssen eine weniger strikte Kreditnehmer vor Gewährung von Forbearance-Maßnahmen. Trennung nach dem Three Lines of Defense Analyse der Vorteilhaftigkeit gegenüber anderen Abwicklungs- Modell (3 LoD) in der Marktfolgeorganisation und optionen wie z.B. Abschreibung oder Verkauf. Laufende Beurteilung dort insbesondere in den Workout-Units (WUs) der Wirksamkeit und Termineinhaltung der FBE-Maßnahmen. umsetzen, sofern potenzielle Interessenskonflikte bereits auf anderem Wege wirksam begrenzt Identifizierung von NPEs in Anlehnung an die neue EBA- oder vermieden werden können. Ausfalldefinition. Einhaltung der Wohlverhaltensperioden vor Umgliederung von notleidenden in gestundete Engagements. Berücksichtigung von erneuten Stundungen oder Überfälligkeiten als Re-Default. Vernetzung zu anderen Themenbereichen Frühzeitige Wertberichtigung und Abschreibung uneinbringlicher Forderungen. Festlegung bankinterner Zeiträume bis zur Zwischen der EBA NPE-Leitlinie und anderen vollständigen Wertberichtung oder Abschreibung von NPEs. Themengebieten des Kreditrisikomanagements bestehen zahlreiche Interdependenzen. Banken Sicherstellung der aktuellen Sicherheitenbewertung von NPEs. müssen Abhängigkeiten zu anderen Einhaltung von Mindestbewertungsfrequenzen. Immobilien sind Umsetzungsprojekten wie z.B. IFRS 9, der neuen individuell durch unabhängige und qualifizierte Gutachter zu EBA-Ausfalldefinition, Risikodatenaggregation, bewerten. Die Rotation der Gutachter hat nach zwei Stresstesting und aufsichtliche Berichterstattung aufeinanderfolgenden Bewertungen zu erfolgen. Umfängliche identifizieren und die Aktivitäten synchronisieren. Backtesting-Aktivitäten sind zu beachten. © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 6 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Obwohl die aufsichtlichen Erwartungen an kleine und mittlere Banken nicht so hoch wie die an SSM-Banken sind, werden Banken dennoch das notwendige Umsetzungsknowhow benötigen. Potenzielle Herausforderungen und Auswirkungen Direkt von der EZB beaufsichtigte Institute sind spätestens seit dem „Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten“ mit den gestiegenen Anforderungen im NPE-Management vertraut und setzen entsprechende Maßnahmen bereits um. Abhängig von der Materialität des NPE-Problems sind SSM-Banken zudem einem hohen Erwartungsdruck ausgesetzt, ihre NPE-Bestände zeitnah zu reduzieren. Sie müssen im Rahmen des SREP-Zyklus dem Joint Supervisory Team umfassend über den Umsetzungsstand berichten. Trotzdem können SSM-Banken bei Einhaltung der EZB NPL-Guidance nicht automatisch auch von einer Erfüllung der EBA NPE-Leitlinie ausgehen. Die Anforderungen der EZB NPL-Guidance vom 20.03.2017 sind vielmehr als ergänzende aufsichtliche Erwartungshaltungen zu verstehen, d.h. im Fall von abweichenden Inhalten ist die jeweils strengerer Regelung für signifikante Institute maßgeblich. Der EZB-Leitfaden hat sich für viele der direkt von der EZB beaufsichtigten Banken als sehr herausfordernd erwiesen, insbesondere in Bezug auf die Robustheit der NPE-Strategie, die vorhandene Datengrundlage und die effektive Operationalisierung der Strategie. Kleine und mittlere Banken werden bei der Umsetzung der EBA-Leitlinie voraussichtlich mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sein. Auch wenn die aufsichtliche Erwartung an die Umsetzung der EBA-Leitlinie für kleine und mittlere Banken in der nationalen Umsetzung dem Proportionalitätsprinzip unterliegt, ist davon auszugehen, dass die Banken kurzfristig umfassendes Know-how aufbauen und externe Expertise zur Umsetzung hinzuziehen müssen. Die in der Leitlinie enthaltene kurze Umsetzungsphase bis zum 30.06.2019 stellt dabei eine zusätzliche Hürde dar. Indikation der Auswirkungen auf Themenbereiche der Banken Quelle: KPMG Berichterstattung Offenlegung & Organisations- organisation Infrastruktur grundlage Kontroll- Prozess- struktur system Daten- IT und Kapitel der EBA-Leitlinie 1. NPE-Strategie 2. NPE-Governance und Ablauforganisation 3. Forbearance 4. Identifizierung von NPE 5. Wertminderungen und Abschreibungen von NPE 6. Sicherheitenbewertung von Mobilien und Immobilien Offenlegungsanforderungen Legende Im Gegensatz zur SSM-Guidance enthalten die EBA NPE- Hoher Einfluss Moderater Einfluss Geringer Einfluss Leitlinien keine expliziten Offenlegungsanforderungen. Nicht explizit in den EBA NPE-Richtlinie behandelt, jedoch wird ein Diese werden in einer gesonderten EBA-Leitlinie zur hoher Einfluss über alle Bereiche hinweg durch die Anforderungen Offenlegung von notleidenden und gestundeten der EBA-Leitlinien zur Offenlegung von notleidenden und Kreditengagements (EBA/GL/2018/10) definiert, die ab gestundeten Kreditengagements erwartet Inkrafttreten am 31.12.2019 von allen Banken in der EU verpflichtend umzusetzen sind. © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 7 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
03 Die EBA NPE-Leitlinie EBA/GL/2018/06 Die Leitlinie folgt dem Lebens- zyklus des NPE- Managements einer Bank. © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 8 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Umfang Fokus Die EBA NPE-Leitlinie: Zentrales Element der EBA NPE-Leitlinie ist die Erstellung und Operationalisierung einer NPE-Strategie zum wirksamen − Gilt für alle Kreditinstitute in der EU; Abbau der NPE-Bestände sowie zur nachhaltigen Begrenzung − Gilt für das gesamte Kreditvolumen (Bankbuchbestände), des NPE-Zuflusses bei high NPE-Banken. das als notleidend bzw. als gestundet gekennzeichnet ist Die institutsspezifische NPE-Strategie dient den Aufsichts- (inkl. Krediten, Vorauszahlungen, Schuldverschreibungen); behörden dabei als eine Art „Frühwarninstrument“ für das europäische NPE-Management. − Definiert, dass die Kapitel 4 und 5 (NPE-Strategie und NPE-Governance und Ablauforganisation) nur für Banken Ferner werden aufsichtsrechtliche Vorgaben an die mit signifikanten NPE-Beständen relevant sind Governance und die Ablauforganisation des (Schwellenwert von ≥ 5% statisch), wobei die Aufsicht Abwicklungsmanagements von NPE und das interne die Möglichkeit hat, die umfassende Anwendung der Kontrollsystem, die laufende Überwachung von NPE sowie Leitlinie anzuordnen, auch wenn der Grenzwert nicht die Aktualität und Angemessenheit der unabhängigen überschritten wird; Sicherheitenbewertung beschrieben. − Beziehen sich auf das Proportionalitätsprinzip, sodass Von den Banken einzuhaltende Elemente, die sich in allen Banken die EBA-Leitlinie in einem in Hinblick auf ihre Teilen der Leitlinie widerspiegeln, sind: Größe, Struktur sowie Art und Komplexität ihrer − die umfassende und zeitnahe Überwachung des NPL- Geschäftstätigkeit adäquaten Umfang umsetzen müssen; Managements der Bank; − Soll zum 30.06.2019 umgesetzt worden sein; − ausreichende operative Kapazitäten auf allen drei − Spiegeln nicht explizit den von der Europäischen Verteidigungsebenen („Three Lines of Defense): Kommission vorgeschlagenen aufsichtsrechtlichen • Standardisierte und dokumentierte Anweisungen, Risikovorsorge-Backstop wieder (u.a. keine Mindest- Richtlinien und Arbeitsabläufe; risikovorsorge nach Zeitbändern seit erstmaliger Einstufung des Engagements als NPE). • Ausreichende Fachkräfte mit entsprechendem Wissen im Problemkreditmanagement; • Daten und Informationen anhand derer im Struktur Meldewesen und Rechnungswesen Klassifizierungs- und Wertberichtigungsentscheidungen möglich sind; Die EBA-Leitlinie: • Beachtung der Kriterien der neuen − Folgt dem Kreditlebenszyklus des NPE-Managements einer EBA-Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07); Bank: Strategie, Governance und Ablauforganisation inkl. Früherkennung, Forbearance, bilanzielle Erfassung, • Ausbau der IT-Systeme und -Infrastruktur für das Wertminderung und Abschreibung sowie Management, die Erfassung, das Maßnahmen- Sicherheitenbewertung; tracking und die laufende Überwachung von NPE; − Referenziert auf die neue EBA-Ausfalldefinition • Die Second Line of Defense muss nicht zwangsläufig (Zahlungsverzug von 90 Tagen oder „unlikely-to-pay“- NPE spezifisch sein und kann von Risikocontrolling- Kriterium) und berücksichtigt die Verknüpfung zu IFRS 9. Einheiten ausgeführt werden; • IT-Systeme und Strukturen für die Berichterstattung. Zwar enthält die EBA NPE-Leitlinie keine unmittelbaren Anforderungen zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung, jedoch muss jede Bank Prozesse und Abläufe etablieren, die gemäß dem Proportionalitätsprinzip eine ordnungsmäßige aufsichtsrechtliche Berichterstattung und Offenlegung sicherstellen; • Erstmalige Anforderungen von Backtesting-Aktivitäten im Kreditbereich mit Verweis auf die EBA Guideline on credit risk management practices and accounting for expected credit losses (EBA/GL/2017/06). − Eine faire Behandlung aller Kunden entlang des Kreditlebenszykluses im Sinne des Verbraucherschutzes (dies stellt eine wichtige Ergänzung im Vergleich zur EZB SSM-Guidance dar). © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 9 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Struktur der EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements NPE-Strategie Banken mit signifikanten NPE-Beständen sollten klare quantifizierte Ziele zum Abbau NPE-Governance und ihrer NPE über einen realistischen, aber Ablauforganisation dennoch ambitionierten Zeithorizont Banken mit signifikanten NPE- festlegen. Diese Banken sollten für jedes Beständen sollten eine Governance- relevante Portfolio einen strukturierten, Struktur und Ablauforganisation Sicherheitenbewertung von durchführbaren und überprüfbaren Plan zur aufweisen, die es ihnen ermöglicht, Immobilien und sonstigen Reduktion ihrer NPE-Bestände vorweisen NPE effizient und effektiv durch Sachsicherheiten können, der sowohl den Ansatz als auch das Restrukturierung, Abwicklung, Ziel beschreibt. Verbriefung oder Verkauf zu Banken sollten die Werte ihrer reduzieren. Die Organisations- hereingenommenen Sicherheiten struktur sollte adäquate regelmäßig, adäquat und Entscheidungs- und Eskalations- unabhängig schätzen, prozesse sowie interne Kontrollen insbesondere bei Immobilien. und Überwachungen beinhalten. EBA NPE-Leitlinie Wertminderungen und Forbearance Abschreibungen von NPE Banken sollten sicherstellen, Banken sollten adäquate und dass Forbearance-Maßnahmen konsistente Verfahren zur dazu führen, dass Engagements Identifikation der notwendigen zeitnah zurückgeführt werden. Bildung von Wertminderungen Identifikation von NPE Forbearance-Maßnahmen sollten und Abschreibungen unter der nicht dazu genutzt werden, den Banken sollten die Inhalte der neuen EBA- Berücksichtigung aktueller Kreditnehmer „künstlich am Ausfalldefinition in ihrem internen Kreditrisiko- Rechnungslegungsstandards Leben zu halten“ und somit den management anwenden, um eine rechtzeitige vorweisen. Ausfallzeitpunkt hinauszuzögern. Identifikation und bilanzielle Erfassung von NPE sicherzustellen. Banken mit einer Brutto NPL-Quote Alle Banken ≥ 5% (Instituts- und Gruppenebene) © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 10 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Vergleich des EZB-Leitfadens für Banken zu notleidenden Krediten mit der EBA NPE-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements Die EBA-Leitlinie ist in weiten Teilen deckungsgleich mit der SSM-Guidance der EZB, die im März 2017 veröffentlicht wurde und seitdem für alle SSM-Banken gilt. Die wesentlichen Unterschiede liegen im breiteren Umfang des Anwendungsbereichs, der Einführung eines festen Schwellenwerts zur Unterscheidung von Banken ohne und mit signifikanten NPE-Beständen, dem Einbezug von sonstigen Sachsicherheiten in das NPE-Management und dem Fehlen von aufsichtlichen Erwartungen an die Mindestrisikovorsorge nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Einstufung als notleidendes Engagement. Übersicht der wesentlichen Unterschiede EZB NPL-Leitfaden (März 2017) EBA NPE-Leitlinie (Oktober 2018) Banken unter der direkten Aufsicht der EZB Alle EU-Banken Anwendungsb ereich (SSM-Banken; 118 signifikante Institute) (CRR Institute; ca. 6.000 in der EU) Status Final Final Umsetzungsdatum 20.03.2017 30.06.2019 Verb indliche Norm (nach Um setzung in die Rechtlicher Aufsichtliche Erwartung nationale Aufsichtspraxis durch die zuständigen Charakter (Com ply-or-Explain Ansatz) Aufsichtsbehörden) Bezieht sich prim är auf NPL; zielt jedoch auch Gesam tes Kreditvolum en, das unter die Fokus auf NPE-Bestände ab (synonym e Definition von NPE und FBE fällt Begriffsverwendung) Rechnungslegungs- Nationale Rechnungslegungsstandards IFRS 9 b ezug und IFRS 9 Ja (basierend auf dem Um fang und der Ja (basierend auf der Größ e, internen Kom plexität der NPL-Bestände) Organisation, Art, Um fang und Kom plexität der Geschäftstätigkeit) Definiert „High-NPL-Banken“ als diejenigen, die eine deutlich höhere NPL-Quote als der EU- Verwendung der SREP-Kategorien zur Abgrenzung Durchschnitt haben (definiert im quartalsweisen weniger kom plexer Banken. EBA Risk Dashboard, derzeit 3,2% p er Schwellenwert von ≥ 5% (statisch), ab dem Q4/2018) Banken eine NPE-Strategie sowie NPE- Prop ortionalität Kapitel zu NPL Strategie, Governance und Governance und Ablauforganisationen etablieren Ablauforganisation sind nur für „High-NPL- m üssen Banken“ relevant Schwellenwert gilt auf Ebene des Instituts sowie der Institutsgruppe. Möglichkeit der Einstufung einer Bank als Bank m it signifikanten NPE- Beständen durch die Aufsicht, auch wenn der Schwellenwert nicht überschritten wird Mindestrisikovor- Ja Nein sorge-Erwartungen (EZB NPL Addendum ) (perspektivisch Änderungen der CRR) Verb raucherschutz- Nein Ja charakter Vorgab en zur Für Mobilien (sonstige Sachsicherheiten) Sicherheiten- Nur für Im m obilien und Im m obilien b ewertung © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 11 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Die EBA NPE-Leitlinie im Detail EBA/GL/2018/06 © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 12 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
NPE-Strategie NPE-Governance und Betriebsmodell Banken mit signifikanten NPE-Beständen haben eine NPE- Die Leitlinie skizziert Kernelemente zur Governance und zu den Strategie zu erstellen. Sowohl übergreifend als auch für das Prozessen des NPE-Abwicklungsrahmenwerks. Hier sind jeweilige Portfolio sollte die NPE-Strategie das Geschäfts- Entscheidungsfindung, NPE-Betriebsmodell, internes umfeld berücksichtigen, einen realistischen, aber dennoch Kontrollrahmenwerk, NPE-Überwachung und Frühwarnprozess ambitionierten Zeitrahmen haben, quantifizierte Abbauziele bankintern festzulegen. enthalten und alle möglichen Optionen zur Reduktion von NPE berücksichtigen. Bei Entwicklung und Implementierung Banken mit signifikanten NPE-Beständen müssen die der NPE-Strategie sind die Anforderungen des Verbraucher- notwendigen Bausteine implementieren, um ihre NPE-Strategie schutzes zu berücksichtigen. Die Entwicklung und steuern und umsetzen zu können. Die Leitlinie fokussiert: Umsetzung der NPE-Strategie erfolgen in vier Stufen: 1. Rolle des Managements in der Governance und der 1. Self-Assessment, Analyse des Geschäftsumfelds Entscheidungsfindung: sowie der externen Rahmenbedingungen: – Quartalsweise Fortschritts- und Erfolgskontrolle der Umsetzung der NPE-Abbaustrategie; – Umfassende Portfolioanalyse und Self-Assessment – Zeitnahe Einleitung von Gegenmaßnahmen bei der internen Möglichkeiten, die NPE effektiv über materiellen Planabweichungen; einen vorher definierten Zeithorizont zu managen – Jährliche Genehmigung der NPE-Strategie sowie des (Maximierung der Rückzahlung) und zu reduzieren; Implementierungsplans durch das Leitungsorgan; – Analyse der externen Rahmenbedingungen (makro- – Entwicklung und Genehmigung eines Frameworks von ökonomische Entwicklung, Marktumfeld, potenzielle internen Richtlinien (Forbearance, Restrukturierung, Investoren) und des operativen Umfeldes (rechtliche Abwicklung, Mahnwesen, Sicherheitenbewertung, Rahmenbedingungen, Verbraucherschutz und Steuern); Risikovorsorge, Verwertung und Inbesitznahme). – Beurteilung der bisherigen Effekte auf die Kapitalbasis. 2. Entwicklung einer NPE-Strategie: 2. NPE-Betriebsmodell und Ablauforganisation: – Beurteilung verschiedener Umsetzungsoptionen für die – Grundprinzip: Einrichtung von spezialisierten Workout-Units relevanten Portfolios (z.B. Halten/Forbearance, aktiver (WUs), die von operativen Kreditvergabeprozessen Portfolioabbau, Änderung der Risikoposition und getrennt sind (Vermeidung von Interessenskonflikten); – Erleichterungen: Weniger komplexe Banken müssen das rechtliche Optionen); – Zieldefinition und Festlegung quantifizierter Abbauziele strikte Three Lines of Defense Modell in den WUs nicht für erwartete kurz-, mittel- und langfristige Reduktionen; anwenden, wenn Interessenskonflikte auf andere Weise – Analyse und Projektion der Kapitalimplikationen; bereits wirksam vermieden/ begrenzt werden können; – Frühzeitige (zu Beginn beratende) Einbindung der WUs – Genehmigung eines termingebundenen über den gesamten Kreditlebenszyklus: Frühwarnung, Implementierungsplans durch das Leitungsorgan. Forbearance, Restrukturierung, Abwicklung und Verwaltung von in Besitz genommenen Vermögenswerten; 3. Implementierung des Handlungsplans: – Definition klarer Übergabekriterien für die alleinige – Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, Strukturen, Kundenverantwortung der Workout-Units; Prozesse und IT-Systeme zur Strategieumsetzung; – Etablierung von Feedbackrunden zwischen den operativen – Etablierung klarer Entscheidungswege, Eskalations- Markt- und Marktfolgefunktionen (Lebendgeschäft) sowie verfahren bei Zielkonflikten und internen Richtlinien. den Restrukturierungseinheiten (Intensivbetreuung/ Problemkreditbearbeitung) und Abwicklungseinheiten; 4. Einbettung der Strategie: – Etablierung einer unabhängigen Stelle zur Überwachung der Wirksamkeit und Effizienz der Umsetzungsoptionen – Umfassende Information über die definierte NPE- Abbaustrategie an die involvierten Mitarbeiter; mit explizitem Veto-Recht (ex-ante) bei mehrfachen FBE- – Klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, Berichtswege Maßnahmen an einen Kreditnehmer; und Festlegung von Zielvorgaben in Anreizsystemen; – Feststellungen der internen Kontrollfunktion bezüglich – Integration der NPE-Strategie in den Budgetplan und etwaiger Umsetzungshemmnisse sind durch die Einrichtung eines Verlustbudgets; Leitungsfunktion regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen und – Einbindung der Strategie in ICAAP, RAF und den durch geeignete Maßnahmen zeitnah abzustellen; Sanierungsplan und Quantifizierung der Effekte; – Die Leitungsebene muss final die Effektivität und Effizienz – Sicherstellung eines umfassenden Monitoring-Ansatzes der WUs überwachen sowie Interdependenzen zwischen durch die Marktfolge in Bezug auf der Umsetzung der NPE-Strategie und der Gesamtbank- • Fortschrittskontrolle und Zielerreichung NPE-Targets strategie beurteilen und ggf. steuernd ausgleichen; • Termineinhaltung im NPE-Abbau – Sicherstellung der Angemessenheit der Ressourcen- • Effektivität vergangener NPE-Abbaumaßnahmen • Effizienz der eingeleiteten FBE-Maßnahmen ausstattung, des Know-hows, der technischen Infrastruktur • Ausnutzung des definierten Verlustbudgets. und der „Management Attention“ der WUs. © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 13 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Forbearance Identifikation von NPEs Kreditinstitute sollen Stundungsmaßnahmen nur dann Notleidende Engagements liegen vor, wenn Schuldner mehr als einräumen, wenn dadurch der Ausfall des Schuldners 90 Tage im Zahlungsverzug (90 dpd) sind oder die Bank mit einer aufgrund eines temporären Liquiditätsengpasses verhindert hohen Wahrscheinlichkeit nicht von einer vollständigen oder das Engagement mittel- bis langfristig in erheblichem Bedienung des vertraglich geschuldeten Kapitaldienstes ausgeht Maße zurückgeführt werden kann. FBE-Maßnahmen sind nur (unlikeliness to pay). dann zulässig, wenn sie gegenüber anderen Optionen (z.B. Verkauf, Abwicklung) barwertig den höheren Erfolg Banken sollen geeignete bankinterne Richtlinien und Prozesse versprechen und der Schuldner sich die Maßnahme nachhaltig zur Identifizierung von NPEs aufbauen. leisten kann. FBE-Maßnahmen sollen nicht zur Verschiebung 1. Definition von NPE und Ausfall des Ausfallzeitpunktes in die Zukunft missbraucht werden. – Beachtung der bisher nur für das Meldewesen bindenden NPE-Definition (vgl. FINREP-Meldebögen, Tabelle F.18); 1. Forbearance Optionen – Berücksichtigung der Ausfallkriterien gemäß der neuen – Kurzfristig: Beseitigung vorübergehender Liquiditäts- EBA Ausfalldefinition (EBA/GL/2016/07); engpässe z.B. durch Tilgungsaussetzung, -reduktion, – Die NPE-Definition ist weiter gefasst als die aktuell gültige Covenant-Waiver/ -Holiday etc. mit einer Laufzeit von CRR 178 Ausfalldefinition, wesentliche Unterschiede sind: max. 2 Jahren (bei Projektfinanzierungen max. 1 Jahr); – Langfristig: Umfassender Ausgleich bestehender • Pulling-Effekt: Sind mehr als 20% der Zahlungsrückstände (z.B. Sicherheitenverwertung) und Risikopositionen ggü. einem Schuldner > 90 Tage tatsächliche Verringerung des Kreditsaldos. überfällig, so sind alle Risikopositionen des Schuldners als notleidend zu betrachten; 2. Tragfähigkeitsprüfung • Prüfung auf Ausfallansteckung (kein Automatismus) bei einer Gruppe verbundener Kunden (GvK); – Grundsatz: keine Stundung ohne vorherige und • Erneute Stundung (Re-Forbearance) oder erneute detaillierte Kapitaldienstfähigkeitsprüfung; Überfälligkeit > 30 Tage während der zweijährigen – Verwendung aktueller und geprüfter Finanzdaten; Wohlverhaltensperiode führt zu NPE-Status. – Berücksichtigung der Gesamtverschuldung und der Vermögenswerte des Schuldners; 2. Klassifizierung gemäß Forbearance-Status – Beurteilung der aktuellen und künftigen Situation auf – Berücksichtigung definierter Wohlverhaltensperioden; Basis konservativer Erwartungen; – Beachtung strikter Bedingungen und Fristen, wann eine – Externe Informationen sollen einbezogen werden; Risikoposition von notleidend zu notleidend-gestundet und – Die Rückzahlungsmoral und das Kooperationsverhalten nachgelagert zu nicht notleidend einzustufen ist; des Schuldners sind in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (bisherige Erfahrungen). 3. Implementierungsherausforderungen – Festlegung gruppeneinheitlich anzuwendender 3. Forbearance Prozess Verzugstagezähler und UTP-Kriterien. Berücksichtigung – Kapitaldienstfähigkeitsprüfung durchführen; des Verschuldungspotenzials des Kreditnehmers. Keine – Vereinbarung geeigneter und terminierter Maßnahmen; Beurteilung von Garantien und etwaigen Sicherheiten; – Barwerttest der Vorteilhaftigkeit ggü. anderen Optionen; – Etablierung eines Evidenzprozesses zur einheitlichen – Workout-Unit übernimmt laufende Meilensteinkontrolle; Detektion möglicher Ausfälle von GvKs; – Mehrfache FBE-Maßnahmen sind durch eine – Synchronisierung mit Projekten zur Umsetzung der EBA unabhängige Stelle ausdrücklich zu genehmigen. Ausfalldefinition (Erstanwendung ab 31.12.2020). © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 14 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Wertminderung und Bewertung von Immobilien und Abschreibung von NPE sonstigen Sachsicherheiten (Mobilien) Ziel der EBA NPE-Leitlinie ist die zeitnahe und Kreditinstitute sollen über eine aktuelle, vollständige und angemessene Wertberichtigung von notleidenden unabhängige Bewertung der Sicherheiten bei notleidenden Engagements bzw. die Abschreibung von Engagements verfügen. uneinbringlichen Forderungen. Im Gegensatz zur SSM-Guidance umfasst die EBA Leitlinie Umfassende bankinterne Richtlinien mit klaren neben den Immobilien auch sonstige Sachsicherheiten wie z.B. Kriterien müssen aufgestellt werden für: erstrangige Sicherungsrechte an Rohstoffen, Edelmetallen – die Uneinbringlichkeit von Forderungen (außer Gold, da Wertung als finanzielle Sicherheiten), – die damit verbundenen Abschreibungen Kraftfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen. – die Sicherstellung einer angemessenen Bewertung zur Ermittlung der 1. Governance, Prozess und Überwachung Wertminderungen in allen Portfolien und – Banken müssen über umfassende Bewertungsmethoden – eine robuste Methodik zur Risikovorsorge. und Richtlinien für Sicherheiten verfügen; – Die Richtlinien sind vom Leitungsorgan freizugeben und Im Gegensatz zur SSM-Guidance besteht kein regelmäßig auf weitere Anwendbarkeit zu überprüfen; exklusiver Bezug zu IFRS 9, da Less significant – Die Sicherheitenbewertung ist in regelmäßigen Abständen Instituts (LSIs) oftmals nur nationale Rechnungs- legungsstandards wie z.B. HGB anwenden. zu aktualisieren bzw. zu überprüfen. Die Überprüfung soll Wertminderungen sind im Einklang mit der EBA durch eine unabhängige Stelle erfolgen, die nicht an der Guideline on credit risk management practices and initialen Bewertung, der Kreditvergabe, der Kredit- accounting for expected credit losses bearbeitung und der laufenden Überwachung beteiligt ist; (EBA/GL/2017/06) zu schätzen und im – Anforderungen an die Unabhängigkeit, die Qualifikation Rechnungswesen anzuwenden. und den Erfahrungsschatz der Gutachter werden definiert; – Bei Immobilien muss nach zwei aufeinanderfolgenden Abweichend von der SSM-Guidance enthält die EBA Bewertungen derselben Sicherheit der Gutachter NPE-Leitlinie keine expliziten Erwartungen an die gewechselt werden, um potenzielle Interessenskonflikte Mindest-Risikovorsorge für notleidende auszuschließen (Gutachterrotation). Risikopositionen, getrennt nach der Zeitspanne seit erstmaliger NPE-Einstufung und der Berücksichtigung 2. Bewertungsmethodik und -frequenz etwaiger Sicherheiten (besichert/unbesichert). – Gewerbliche Immobilien sind mindestens jährlich und 1. Abschreibungen und Wertberichtigungen Wohnimmobilien zumindest alle drei Jahre durch einen unabhängigen Gutachter individuell zu bewerten; – Festlegung verbindlicher Abschreibungs- und – Bei stark volatilen Märkten, negativen Markterwartungen Wertberichtigungsrichtlinien, u.a. mit detaillierten sowie bei Veränderung des NPE-Status hat ebenfalls eine Vorgaben bezüglich: Überprüfung der Bewertung zu erfolgen; • Bewertungsmethodik – Wenn möglich, sollen individuelle Bewertungen des • Kriterien für „Going- und Gone-Concern“ Szenarien Marktwertes über barwertige Cashflow-Modelle erfolgen; • Notwendige Informationen zur objektiven – Das in Deutschland bei privaten Wohnimmobilien Beurteilung der Uneinbringlichkeit von Forderungen verbreite Sachwertverfahren ist zulässig; • Kriterien für Teil- und Vollabschreibung – Immobilien dürfen nicht alleine durch ein statistisches • interner Zeitintervalle bis zur vollständigen Modell bewertet werden; Wertberichtigung für besicherte und unbesicherte – Indexierte Bewertungen sind in engen Grenzen und nur Engagements bei Folgebewertungen der Immobilie zulässig. • Kontrollmechanismen zur Richtlinieneinhaltung. 3. Backtesting 2. Prozessuale Aspekte – Erwartete Bewertungen sind turnusmäßig mit den – Schätzung der Risikovorsorge unter konservativen tatsächlichen realisierten Ergebnissen zu vergleichen. Annahmen bzgl. der künftigen Kapitaldienstfähigkeit der Schuldner; 4. In Besitz genommene Vermögenswerte – Interdependenzen zur Finanzberichterstattung und der – Banken müssen das Ziel verfolgen, die Sicherheit in einem regulatorischen Offenlegung sind zu beachten; kurzen Zeitraum zu veräußern; – Bankinterne Datenbestände zur Validierung und zum – Eine wertschonende „Hold-Strategie“ wird bei Immobilien- Backtesting der Risikovorsorge sind aufzubauen; sicherheiten nicht akzeptiert, d.h. eine Nichtanpassung der – Rückvergleiche des erwarteten Verlustes mit den Sicherungswerte an aktuell niedrigere Marktwerte (in der tatsächlich realisierten Verlusten sind durchzuführen. Erwartung einer künftigen Markterholung) ist unzulässig. © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 15 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Der Europäische Rat hat im Juli 2017 einen Handlungsplan zur Lösung des europäischen NPE-Problems erstellt. Im März 2018 wurde darunter ein Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die EBA 04 NPE-Guideline ist nur ein Teil davon. Der über- geordnete Kontext © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 16 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Zeitliche Entwicklung der europäischen NPE-Regulierung Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ihre Anstrengungen zur systematischen Senkung des NPE-Risikos deutlich erhöht. Dabei greifen verschiedene Initiativen ineinander. S t and: 2016 2017 2018 2019 2020 2021 J a nuar 2019 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Entwurf EZB NPL-Leitfaden 09/2016 Ink r afttreten Ink r afttreten EZB NPL Leitfaden für SSM-Banken Offenlegungsanforderungen NPL-Leitfaden Konsultation 03/2017 ab 12/2018 118 SSM- Entwurf Addendum NPL- Leitfaden Entwurf EZB Empfehlungen zur Ab dem 01.01.2021 Institute (Mindest-)Risikovorsorge- Mindestrisikovorsor ge für erwartung Kreditbestände als Teil des Ink r afttreten 10/2017 SREP-Schreibens SREP-Berichts- pflicht bei Abweichungen Fi na les Dokument und Inkrafttreten (01.04.2018) von aufs. EZB aufsichtliche Erwartung an die Mindestrisikovorsor ge Konsultation Erwartung an für NPEs ab 03/2018 die )Mindest-) Risikovorsorge EBA E nt wurf Ink r afttreten Konsultation zur Offenlegung Offenlegungsanforderungen an NPE und FBE von NPE und FBE (EBA/GL/2018/10) (EBA/CP/2018/06) 04/2018 (anzuwenden ab dem 31.12.2019) 6.000 Banken E nt wurf Anpassung FinRep DPM Ink r afttreten NPE Aspekte zu FINREP DPM 2.9 in der 2.9 (EBA/CP/2018/13) (voraussichtlich Q1/2020) 08/2018 EU Fi na les Dokument EBA/GL/2018/06 Konsultation 10/2018 Ink r afttreten EBA Leitlinien für NPE und FBE EBA Leitlinien für NPE und FBE (EBA/GL/2018/06) 03/2018 06/2019 Konsultation Alle CRR Institute Finaler Kompromiss EU-Rat 01/2019 EC(1) EC Mindestrisikovorsorge (Säule 1) 03/2018 Konsultation Erste Lesung im EU Abnahme durch EU Inkrafttreten durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ab dem 25.04.2019 Parlament 11/2018 Parlament 03/2019 (1) EuropeanCommission – Europäische Kommission © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 17 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Der Handlungsplan des Europäischen Rats für notleidende Kredite Der Europäische Rat hat im Juli 2017 einen Handlungsplan erstellt, dessen Ziel es ist, das Problem notleidender Kredite in Europa anzugehen. Dazu wurden die Europäische Kommission, die EBA, die EZB und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen einzuführen. Zusammenfassung der Maßnahmen des Europäischen Rats E U K ommission E BA E ZB Andere Ma nagement des Leitlinie zu NPE und NPL-Leitfaden für Aufsicht über Banken, NP E -Bestands FBE (Oktober 2018) Banken, die direkt von die nicht direkt von der EZB beaufsichtigt der EZB beaufsichtigt werden (März 2017) werden, auch außerhalb der Intensive Aufsicht und Bankenunion regelmäßige (fortlaufend) Bewertung (SREP) (fortlaufend) Erwartung der Aufsicht für Mindest- risikovorsorge für den NPE-Bestand im SREP-Anschreiben (Dezember 2018) Ma nagement von Aufsichtsrechtlicher Leitlinie zur Über- Erwartung der EZB ESRB soll makro- NP E -Zuflüssen sowie Risikovorsorge- wachung des Kredit- bzgl. Mindestrisiko- prudentielle Ansätze der Risikovorsorge- Backstop für vergabeprozesses und vorsorge für NPE- entwickeln, um dec kung von notleidende Kredite der Governance Bestände systemweiten NPL- NP E -Beständen (Inkrafttreten durch (bevorstehend) (März 2018) Problemen Veröffentlichung vorzubeugen (Januar im EU-Amtsblatt ab 2019) dem 25.04.2019) E r höhung der Entwurf für nationale Templates zu NPL- Indirekt: einheitliche Na chfrage von Asset-Management- Transaktionen, um Bewertungsmethodik Inv estoren für NPE Gesellschaften Datentransparenz für für Risikopositionen der Banken (März 2018) Investoren nach IFRS 9 (ab sicherzustellen Januar 2018) (Dezember 2017) V er besserung der Vorgeschlagene Einheitliche Definition Mitgliedsstaaten Ma r ktstruktur Richtlinie zur von Ausfall und NPE sollen Anpassungen Insolvenz und für Aufsichtsrecht an nationalen Restrukturierung (April 2014) Insolvenzsystemen (November 2016) prüfen Vorgeschlagene Richtlinie für Kreditdienstleister, Kreditkäufer und Sicherheitenverwer- tung (März 2018) © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 18 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Ein Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission wurde im März 2018 veröffentlicht Entsprechend dem Handlungsplan veröffentlichte die Europäische Kommission im März 2018 eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen, die das Problem der notleidenden Kredite und gestundeten Engagements lösen sollen. Ferner wurde ein Fortschrittsreport zum NPL-Management veröffentlicht. Dieses Paket stellt einen umfangreichen Ansatz inklusive politischer Maßnahmen dar, welcher auf drei Kernbereiche zur Reduktion des NPE-Volumens abzielt: – Sicherstellung hinreichender Verlustdeckung durch Banken für zukünftige NPE; – Entwicklung eines Sekundärmarkts für NPE und Ermöglichung einer außergerichtlichen Verwertung von Sicherheiten; – Ein technischer Entwurf, wie nationale Asset-Management-Gesellschaften (Asset Management Companies – AMCs) aufgesetzt werden können. Elemente der Maßnahmen der Europäischen Kommission aus 2018 Beseitigung potenzieller – Vorschlag zur Ergänzungen der Capital Unter-Bevorsorgung Requirements Regulation (CRR) mit dem Ziel, durch automatische und minimale Risikovorsorgequoten für neu ausgegebene Kredite einzuführen, die notleidend werden zeitgebundene (aufsichtlicher Backstop) Risikovorsorgebildung – Im Dezember 2018 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Kompromiss in Bezug auf die notwendige Mindestrisikovorsorge erzielt und im Januar 2019 veröffentlicht. – Derzeit noch keine Indikation, wann dies in Kraft treten könnte – Vorschlag für eine Richtlinie, die: Entwicklung eines – das Ziel hat, einen Sekundärmarkt für NPE Sekundärmarkts für (inklusive Kreditdienstleister) aufzubauen NPL – eine beschleunigte außergerichtliche Verwertung von Sicherheiten ermöglichen soll (Einführung Verstärkung der einer effizienten Sicherheitenverwertung für Absicherung von besicherte Kredite) Gläubigern gesicherter Forderungen – Derzeit noch keine Indikation, wann dies in Kraft treten könnte – Technischer Leitfaden (Entwurf), wie nationale Entwicklung eines Asset-Management-Gesellschaften aufgesetzt Entwurfs zu Asset- werden können Management- Gesellschaften – Beinhaltet allgemeine Prinzipien zu allen Aspekten, wie Aufbau, Governance und Prozesse – Basiert auf vorheriger Erfahrung in den Mitglieds- staaten, inklusive SAREB (Spanien) und NAMA (Irland) © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person EBA-Leitlinie für notleidende und gestundete Kreditengagements 19 schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Aufsichtliche Mindestrisikovorsorge für NPE: Europäische Kommission und Europäische Zentralbank Die signifikantesten Maßnahmen für Banken sind wahrscheinlich die vorgeschlagene Verordnung der Europäischen Kommission zu einem aufsichtsrechtlichen Risikovorsorge-Backstop und die damit eng in Zusammenhang stehenden aufsichtlichen Erwartungen der EZB zur Risikovorsorge für notleidende Kredite. Diese beiden Risikovorsorge-Erwartungen unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Umfang, Art und Zeitpunkt der Risikovorsorgebildung. Auf sichtsrechtlicher Backstop Auf sichtliche Erwartung (E uropäische Kommission, März 2019) (E ZB, März 2018) S t atus Final; zusätzlicher Vorschlag zur Anpassung der Final CRR(1) Im Dezember 2018 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Kompromiss in Bezug auf die notwendige Mindestrisikovorsorge erzielt und im Januar 2019 veröffentlicht. Dieser wurde im März 2019 vom Europäischen Parlament angenommen. Inkrafttreten durch Veröffentlichung im EU- Amtsblatt ab dem 25.04.2019. Um fang Alle europäischen Banken (CRR-Institute) Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden Anwendung Alle nach dem Inkrafttreten der regulatorischen Alle Kredite, die ab dem 01.04.2018 als not leidend Vorgabe vergebenen K r edite, die als not leidend (NPL) klassifiziert wurden eingestuft werden Nic ht-bindende, aufsichtliche Erwartung (aber ggf. V er pflichtende, zeitpunktbezogene aufsichtliche Konsequenzen bei Abweichung) Mindestrisikovorsorgedeckung Mec hanismus des Anwendungsebene: E inzelkreditebene Unbesichertes Exposure (neue NPL): volle Mindestrisikovorsorge Abdeckung mit Risikovorsorge nach 2 Jahren ohne Vom CE T1 Eigenkapital Abzug der Differenz aus: Ba ckstops Zwischenschritt nach 1 Jahr i) tatsächliche Mindestrisikovorsorge und Bes icherte Exposures (neue NPL): volle ii) Mindestrisikovorsorgeanforderung(2) Abdeckung mit Risikovorsorge nach 7 Jahren, Mindestrisikovorsorgeanforderung abhängig vom beginnend schrittweise ab Jahr 3 NP E -Alter (NPE Vintage) und der Kreditbesicherung Von Banken wird erwartet, dass sie ihr JST über (besichert vs. unbesichert) Abweichungen zwischen tatsächlicher Unt erschiedliche Mindestrisikovorsorge- Risikovorsorge und aufsichtlicher a nf orderungen abhängig von der Besicherung Mindestrisikovorsorgeerwartung im Rahmen des (besichert vs. unbesichert) des Kredits S RE P-Aufsichtsprozesses ab 2021 informieren (P otenzielle) Kapital- Säule 1 Säule 2 im plikationen (1) Regulation (EU) No 575/2013; (2) Elemente der Mindestrisikovorsorgeanforderung für NPE: Einzelrisikovorsorge, weitere Risikovorsorge, andere Eigenkapitalabzüge, Expected Loss Shortfall © 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsges el lscha ft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 20 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International
Sie können auch lesen