Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf

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Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Neues aus Ensdorjf

 Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf

                                                               Ausgabe 34/2021
www.gemeinde-ensdorf.de                                 Freitag, 27. August 2021
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                             -2-                                                                      Ausgabe 34/2021

                  Medizinische Dienste
 ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                                       Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die
                                                                                                        Uhr dienstbereit:
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztli-
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz
 chen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Ruf-
                                                                                                        Kaiserslauterer Str. 44
 nummer 116117 rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres.
                                                                                                        66123 Saarbrücken
 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereitschaftsdienst-
                                                                                                        Telefon: (0681) 3 32 32
 praxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saarlouis, Kapuziner-
                                                                                                        http://www.tierklinik-arz.de
 straße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer
 Zeiten geöffnet:
                                                                                                        Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg, Telefon: (06821) 179494
 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr,
                                                                                                        http://www.tierklinik-elversberg.de
 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester),
                                                                                                        Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen
 an Rosenmontag sowie
                                                                                                        Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn, Telefon: (06836) 91 90 80
 an Brückentagen.
                                                                                                        http://www.pferdeklinik-altforweiler.de
 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungs-
 leitstelle 19 222 oder 112.
 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681).
                                                                                                                      PRAXISÜBERGABE
 ■ Notfalldienst der Zahnärzte                                                                                                 Liebe Patienten,
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)                                          am 01.09.2021 übergebe ich nach 34-jähriger
 28./29. August 2021
 Dr. O. Barbie, Lebach, Tel. 06831/91212                                                                      Tätigkeit als niedergelassener Zahnarzt in Bous
                                                                                                               meine Praxis vertrauensvoll an meine Tochter
 ■ Apothekendienst                                                                                                Franziska Sahner - Zahnärztin.
 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tages                                             Meine Tochter wird die Praxis in den bekannten
 und endet um 8.00 Uhr des Folgetages
 27. August 2021                                                                                           Räumlichkeiten zu den gewohnten Sprechzeiten und
 Doc`s Apotheke, Saarlouis, Pavillonstr. 13, Tel.: 06831/4881199                                            nach Vereinbarung in meinem Sinne weiterführen.
 28. August 2021
 Saar-Apotheke, Lothringer Str. 1, Saarlouis; 06831/41051                                                    Neben ihrer Beschäftigung als angestellte Zahnärztin in
 29. August 2021                                                                                              Zweibrücken war sie als Schulzahnärztin im Rahmen
 Sankt Martin-Apotheke, Schlossplatz 5, Saarwellingen; 06838/2551                                                der AG Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz tätig.
 30. August 2021                                                                                               Das Behandlungsspektrum erweitert sich somit um
 Glückauf-Apotheke, Bahnhofstr. 14, Saarlouis-Fraulautern, 06831/80560
 31. August 2021                                                                                                   das Gebiet der Kinderzahnheilkunde und im
 Park-Apotheke, Hauptstraße 39, Wallerfangen, 06831/4870848                                                          Besonderen um die Kreidezahntherapie.
 1. September 2021                                                                                              Ich werde in der Praxis weiterhin wie gewohnt für
 Apotheke im Globus, Dieselstraße 3, Saarlouis, 06831/4881580                                                      meine Patienten behandelnd tätig sein und
 2. September 2021                                                                                                   meine langjährige Erfahrung einbringen.
 Marien-Apotheke, Kaiser-Friedrich-Ring 2, Saarlouis, 06831/42895
 3. September 2021                                                                                        Für das in mich bis hierhin gesetzte Vertrauen bedanke
 Ring Apotheke, Französische Str. 20, Saarlouis, 06831/2790                                               ich mich bei meinen Patienten, bei meinen Mitarbeitern,
                                                                                                              insbesondere bei Ingrid Dörr, für die jahrelange
 ■ Notfalldienst der Tierärzte                                                                               Solidarität, Zuverlässigkeit und außerordentliche
 (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)                                           Arbeit und im Besonderen bei meiner Frau,
 Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um                                                   ohne deren Unterstützung meine selbstständige
 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr.                                                                       Tätigkeit nicht möglich gewesen wäre.
 28. August 2021
 Tierärztin Dr. Lauck, Pastor-Geller-Weg 7, 66822 Lebach,
 Tel. 06881/9247222                                                                                                       Zahnarzt Dr. Bruno Sahner
 29. August 2021                                                                                                         Saarbrückerstr. 106 - 66359 Bous
 Tierarzt Dr. Göschl, Merziger Str. 110, 66763 Dillingen,                                                                     Telefon 06834 / 12 13
 Tel. (06831) 71919

                  Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste
 ■ NOTRUF                                                                                               ■ Polizeirevier Bous
 POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110
                                                                                                        Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250
 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112
 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112
 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240                               ■ Freiwillige Feuerwehr
 ■ Polizei Ensdorf                                                                                      Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790
 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522   Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535

Impressum:
Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages
Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung
des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                                         -3-                                                                       Ausgabe 34/2021

                 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige
 ■ Pfarrämter                                                                                        Kommunale Beratungsstelle
 Pfarreiengemeinschaft Bous, St. Peter - Ensdorf St. Marien                                          „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573
 Pastor Christian Müller                                                                             Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen
 Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Elisabeth Jenal                                 telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte
 Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378                  Gewalt erlebt haben.
 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf�������������������������������� 06831/52264                      Telefonberatungszeiten:
                                                                                                     Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                                     Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
 ■ Dekanat Saarlouis                                                                                 Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken,
 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58,
                                                                                                     .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898
 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550
                                                                                                     Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200
                                                                                                     Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera-
 ■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach                                                                 tung
 Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen,                                     Hilfe für Familien mit geistig Behinderten
 Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz,                                              Familienentlastender Dienst (FED)
 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546                           der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen
 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf                                                                    Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70
 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752                      Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124
 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781                 Beratungsstelle für junge Arbeitslose
 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970
                                                                                                     Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7
 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und
                                                                                                     66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646
 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen
                                                                                                     Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
                                                                                                     .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430
 ■ Haus für Kinder & Familien                                                                        Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530
 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf
 Leitung: Karsten Müller
 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391                      ■ SONSTIGE RUFNUMMERN
                                                                                                     Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163
                                                                                                     Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501
 ■ Schulen                                                                                           Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206
 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441
                                                                                                     Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462
 Rektorin: Christina Lein
                                                                                                     Öffnungszeiten:
 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140
 Leitung: Dominic Dörr                                                                               Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
 Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953                                   Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr
 (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach)                                                              Förster der Gemeinde Ensdorf
                                                                                                     für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber,
                                                                                                     .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896
 ■ Weitere Schulen                                                                                   Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter
 Kreismusikschule in                                                                                 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830
 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534
                                                                                                     M_Balthasar@web.de
 Anne Frank Schule
                                                                                                     Hilfe gegen Wespen
 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900
                                                                                                     Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731
                                                                                                     Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
 ■ Soziale Dienste                                                                                   Egon Haag, Schacherweg 22,
 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf                                                         66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381
 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033                    (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung)
 Mobil: 0177/4881231                                                                                 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41,
 Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis                                                         66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215
 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten,
                                                                                                     Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437
 Betreuungs- und Patientenverfügungen
                                                                                                     Schiedsmann
 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial
 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436       Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706
 Saarlouiser Tafel                                                                                   schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de
 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990                          Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf
 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes                                                  Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623
 im Landkreis Saarlouis                                                                              E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de
 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700    Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf
 Diakonisches Werk an der Saar                                                                       Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586
 (Beratung zwischen Schule und Beruf)                                                                Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister
 .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721   Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146
 Arbeitsstelle für Integrationshilfen                                                                außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg,
 der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721                Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg.
 Kontaktstelle für Selbsthilfe im Saarland �������������Tel. 0681/9602130                           Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister,
 Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de������������������� Mobil: 0159/01711163                          Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970
 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker                                                          Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach
 zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295              Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850
 Donum Vitae e.V.
                                                                                                     Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie
 Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung
                                                                                                     Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111
 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028
 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702                       energis-Netzgesellschaft mbH
 Deutscher Kinderschutzbund e.V.                                                                     Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611
 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256              Defekte Straßenbeleuchtung
 Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19                      Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der
 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis                                                             Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003
 Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630                  E-Mail: info@energis.de
 Leitstelle Älter werden                                                                             Entsorgungsverband Saar
 im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239                  Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -4-                                                  Ausgabe 34/2021

                   Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                                                    DER GEMEINDE

  Bekanntmachungen und Informationen
  Gemeindeverwaltung                                                                                           Partnerschaft
   Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf
   Tel. 0 68 31/ 504-0     Fax 0 68 31 / 504-167
   Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de
   Mail: info@gemeinde-ensdorf.de

  Was finde ich wo im Rathaus?
  Erdgeschoss:                                                           1. Obergeschoss:
  ■-    Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110                   ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206
  ■     Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110            ■    Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212
  ■     Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103                       ■    Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210
  ■     Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111                             ■    Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209
  ■     Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103                  ■    Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137,
  ■     Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112                                  Zimmer 201
  ■     Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106                         Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203
  ■     Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107
                                                                         2. Obergeschoss:
  ■     Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120,
        Zimmer 108                                                       ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308
  ■     Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101                               ■    Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306
                                                                         ■    Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306

            Öffnungszeiten:                                   Bürgerbüro:                                        Wahlamt:
         Montag bis Donnerstag                  Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr,          Montag u. Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr
      von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr        Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr,            und 13:30 bis 16:00 Uhr,
      und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,      Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr,       Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
         Freitag von 08.30 Uhr                         Freitag von 08.00-12.00 Uhr                        und 13:30 bis 16:00 Uhr,
             bis 12.00 Uhr,                         Darüber hinaus nach Vereinbarung.                Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
             Darüber hinaus                „Dienstags und Donnerstags nur nach vorheriger                 und 13:30 bis 17:00 Uhr
           nach Vereinbarung.                    Terminvereinbarung unter 504-132!“                 sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

                     Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122
                                                über WhatsApp schriftlich erreichbar.

                                               Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
                                         (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!):
                          Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit
                           von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt.

  ■ Bauhof                                                                 ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum
  Tel. 504-142, Fax 504-143                                                Tel. 509-275 / Tel. 504-157
  Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf                                      Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf
  Öffnungszeiten:
  Montag bis Donnerstag              von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr,          Öffnungszeiten ganzjährig:
  Freitag                            von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr           Montag, Mittwoch, Freitag:               11.00 bis 17.00 Uhr
                                                                           Dienstag, Donnerstag:                    08.00 bis 13.00 Uhr
  Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479                                     Samstag:                                 10.00 bis 16.30 Uhr

  ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111
  Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach

                                                                     @
  Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous

                                        Weitere Informationen aus                   unserer Gemeinde finden Sie auf
            /EnsdorfSaar                      unserer Internetseite                www.gemeinde-ensdorf.de.

                                                       Herausgeber: Gemeinde Ensdorf
                                          Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy
                                              Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren
      Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
                        Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                        -5-                                                  Ausgabe 34/2021

                                    Bürgermeister-Ecke

          ­Liebe Leserinnen,
          liebe Leser,

           Beginn des neuen Schuljahres
           Es ist wieder soweit: die Sommerferien sind zu Ende und ein neues Schuljahr beginnt. Während es für einige Schülerinnen
           und Schüler das erste Schuljahr in der Grundschule Ensdorf ist, wird es für andere das letzte Schuljahr vor dem Wechsel
           an eine andere Schule sein. Da die Corona-Pandemie uns auch im neuen Schuljahr begleiten wird, werden sowohl die
           Einschulungsveranstaltung, als auch der Schulalltag an sich nicht ganz ohne bestimmte Hygieneregelungen ablaufen
           können. Die Regeln für die Einschulungsveranstaltung wurden von unserer Schulleitung zusammengefasst und sind auf
           unserer Internetseite unter der Rubrik „Bildungsreinrichtungen“ hinterlegt.
           Im Allgemeinen gelten für die ersten zwei Wochen nach den Ferien in Schule und FGTS folgende Regelungen:
           - Maskenpflicht für alle Personen innerhalb des Schul- und FGTS-Gebäudes, auch im Unterricht am Platz
           - Kinder, die in der Schule regelmäßig 2x Woche getestet werden, können diese Testzertifikate nutzen, um auch z.B. am
              Wochenende Kinos, Sporttraining, etc. nutzen zu können (die 24h-Regel bei Testung ist damit hinfällig)
           - 1. Schultag: verpflichtend ist eine (Selbst-)Testung der SchülerInnen vor Schulbeginn zu Hause durch die vor Beginn
              der Sommerferien ausgeteilten Testkits oder durch einen in einem Testzentrum ausgeführten Test. Die Nachweise sind
              in der Schule vorzuweisen.
           In der vergangenen Woche wurden insgesamt 25 mobile Luftreinigungsgeräte, Klassensälen der Grundschule, in den
           Gruppenräumen der Freiwilligen Ganztagsschule sowie in den Räumlichkeiten des Hauses für Kinder und Familien aufge-
           stellt. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat der Gemeinde dazu rund 16.000 € überwiesen. Ausdrücklich will
           ich an der Stelle jedoch darauf hinweisen, dass auch weiterhin die regelmäßige Frischluftzufuhr mit Querlüften notwendig
           bleibt.
                                      Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres möchte ich Ihnen das neue Schullogo der Grund-
                                      schule Ensdorf in Anlehnung an das Polygon vorstellen:
                                      Auch lohnt ein Blick auf die völlig neu gestaltetet Internetseite unserer
                                      Grundschule. Unter https://www.grs-ensdorf.de/ gibt es viel Neues an
                                      Informationen.
                                      Ein persönliches Anliegen meinerseits ist es, Sie alle zu Beginn des neuen
                                      Schuljahres 2021/2022 erneut auf ein Projekt aufmerksam zu machen,
                                      das bereits im vergangenen Jahr durch Elternvertretung, die Grundschule
           und die Verwaltung ins Leben gerufen und durch die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern umge-
           setzt wurde: Unser Laufbus.

           Ziel dieses Projektes ist es, Kinder und Eltern für einen Schulweg ohne Auto zu motivieren und somit sowohl etwas für die
           Verkehrssicherheit auf dem Schulweg als auch für den Umweltschutz zu tun. Auch hierzu finden Sie einen ausführlichen
           Bericht unter Rubrik „Bildungseinrichtungen“.
           Ich wünsche allen Kindern und Eltern einen guten Start in das Schuljahr 2021/2022!

           Online Terminvergabe für Bürgeramt möglich
           Ich freue mich mitteilen zu können, dass ab kommenden Montag online Ter-
           minbuchungen zum Besuch unseres Bürgeramtes im Rathaus möglich sind.
           Damit haben wir einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung erreicht.
           Selbstverständlich werden wir diesen Service sukzessive auch für weitere
           Bereiche des Rathauses ausbauen. Die Vorgehensweise für die Buchung des
           Termins lesen Sie bitte unter Rubrik „Amtliche Mitteilungen“.

                                               Werbetafeln in der Straße
                                               „Am Pfarrgarten“
                                               In der vergangenen Woche wurden sechs Werbetafeln in der Straße „Am Pfarrgar-
                                               ten“ angebracht. Die Schilder mit Edelstahlrahmen sind von der Provinzialstraße von
                                               beiden Fahrtrichtungen gut sichtbar und sollen für die in dieser Straße ansässigen
                                               Geschäfte bzw. Firmen werben. Außerdem wird damit auf unsere Freiwillige Ganz-
                                               tagsschule und den Friedhof hingewiesen.
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -6-                                                 Ausgabe 34/2021

                Große Sprünge wieder möglich –
                neues Trampolin am Schwimmbad
                                                               Das seit langer Zeit gesperrte
                                                               Trampolin auf dem Spielplatz
                                                               am Schwimmbad konnte in der
                                                               vergangenen Woche endlich
                                                               ersetzt werden. Fünf Bauhof-
                                                               mitarbeiter mussten anpacken,
                                                               um das 300 Kilogramm schwere
                                                               Teil in den Boden bzw. den dort
                                                               platzierten    Eingrab-Rahmen
                                                               einzulassen. Bei dem 14 Jahre
                                                               alten Vorgänger war ein Verbin-
                                                               dungsteil in der Sprungmatte
                                                               gebrochen. Da eine Reparatur
                der Matte nicht möglich, der im Boden eingelassene Rahmen jedoch noch intakt
                und weiterhin nutzbar war, wurde das beliebte Trampolin durch ein baugleiches
                Exemplar ersetzt.

                                                          Sanierung zweier Kastanien im Park
                                                          Fällung oder Rückschnitt - das musste bei zwei Kastanien am Bunker im Park
                                                          entschieden werden. Sofern es möglich und vertretbar ist, werden kränkelnde
                                                          Baumveteranen in unserer Gemeinde gesichert und erhalten. Vor allem das
                                                          ältere der beiden Exemplare, dessen Pflanzung vermutlich beim Anlegen des
                                                          Parks erfolgte, galt es zu erhalten. Bei der turnusmäßigen Baumkontrolle war am
                                                          Stamm dieses Baumes ein irreversibler Bakterienbefall (Pseudomonas) festge-
                                                          stellt worden, der an sich keinen großen Schaden anrichtet, jedoch durch eine
                                                          Schwächung der Rinde einem Pilzbefall Vorschub leisten kann. Eine Untersu-
                                                          chung (Dichtemessung) mittels Resistograph ergab einen guten Zustand des
                                                          Stammholzes. Um die Windlast zu verringern mussten lediglich die Kronen der
                                                          Kastanien um etwa ein Drittel zurückgeschnitten werden. So können die alten
                                                          Bäume bei regelmäßiger Kontrolle hoffentlich noch über Jahre erhalten bleiben.

                Allen Schulneulingen wünsche ich ein guten Start.
                Allen, die nach ihrem Urlaub wieder in den Job starten, wünsche ich einen angenehmen Neustart.

                Ihr
                Jörg Wilhelmy

             Amtliche Bekanntmachungen
■ Bundestagswahl am 26. September 2021                                   Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:
Zum Stichtag 15.08.2021 – und damit 42 Tage vor der Wahl - wurde         Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig,
das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen      wenn
und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 05.09.2021) in der Zustellung       -    eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfang-
durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im wei-            nahme durch Dritte vorliegt und
ßen Fensterkuvert mit der Aufschrift –wichtige Wahlunterlagen- zu.       -    der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versi-
Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der        chert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.
Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer
                                                                         Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021,
Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können
                                                                         18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher
Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über
Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Das Wahlamt ist montags und      Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Brief-
mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, diens-     wahl beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das
tags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags     Wahlamt unter Tel. 504-190, 504-1112 oder 504-120.
8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von
8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.                                             ■ Online-Briefwahlantrag für die
Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde
www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechen-
                                                                           Bundestagswahl am 26. September 2021
den Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.      Zur Bundestagswahl 2021 können Wahlscheine schriftlich (durch
Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das        Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes), persön-
Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen    lich oder in sonstiger dokumentier barer elektronischer Form (Telefax,
nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu           E-Mail) beim Wahlamt beantragt werden. Eine Antragstellung über
lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an       Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Auch eine Online-Beantra-
wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicher-             gung ist möglich. Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsfor-
heitsgründen neben der Angabe des Familiennamens, Vornamens,             mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Geburtsdatums und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahl-         müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen,
bezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunter-        sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versand-
lagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte   anschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterla-
immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.                             gen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt. Für die
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                               -7-                                                   Ausgabe 34/2021
Prüfung Ihrer Daten bei elektronischer Antragstellung benötigen wir       5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag
aus Sicherheitsgründen u.a. auch die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) nicht          5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@            5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
gemeinde-ensdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall
müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum                a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags-
und Ihre Wohnanschrift angeben.                                                frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Septem-           Bundeswahlordnung (bis zum 06. September 2021) oder die Ein-
ber 2021, 18.00 Uhr möglich.                                                   spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der
                                                                               Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
■ Hinweise zur höchstpersönlichen                                              b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl nach Ablauf der
                                                                               Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der
  Ausübung des Wahlrechts bei der                                              Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent-
  Briefwahl                                                                    standen ist;
Das Wahlrecht kann - auch bei der Briefwahl – nur höchstpersönlich             c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-
ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person                 den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-
bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung                 zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung
erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des             Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Stimmzettels. Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, son-             Wahlberechtigten bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr,
dern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem gel-              bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch
tenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende                beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,
Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beein-            die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht
trächtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu              zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu              noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein
legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern,        Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein
dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden               nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00
Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr             Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wähler-
vollendet haben. Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschrif-              verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter
ten handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen wesentliche               5.2 Unterpunkten a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag
Wahlvorschriften, der die Wahl anfechtbar macht, sondern es handelt            auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00
sich gemäß §§ 107a, 156 des Strafgesetzbuches auch um Strafta-                 Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch
ten. Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen                  Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
nicht mehr bilden und äußern können, sind an der Teilnahme an                  berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der
der Wahl faktisch gehindert. Dies gilt auch, wenn eine betreuende              Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese darf     6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen.
                                                                               -    einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
                                                                               -    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
■ Bekanntmachung                                                               -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                                zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag
                                                                                    und
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
                                                                               -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die                 Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen               anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Per-            nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
sonenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.               nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als
1.   Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde                vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde
     Ensdorf wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. Sep-             vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf
     tember 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat-               Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei
     haus der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Wahlamt               der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzet-
     1.OG, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede         tel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
     wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit         absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
     der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten            18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepu-
     überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-       blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
     ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge-            von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch
     tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu         bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
     machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit     Ensdorf, den 25. August 2021
     des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-        Die Gemeindebehörde
     fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,      Jörg Wilhelmy, Bürgermeister
     für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs.
     5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften
     der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis
                                                                          ■ Bekanntmachung
                                                                          Am Donnerstag, 02. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Berg-
     wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist
                                                                          mannsheim Ensdorf die
     durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das
     Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.         3. Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur, Bildung,
2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,     Jugend, Familie, Gesundheit und Sozialwesen
     kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätes-
                                                                          statt.
     tens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebe-
                                                                          Tagesordnung
     hörde (Wahlamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich
                                                                          A) Öffentlicher Teil
     oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,      1.       Vorstellung Schulentwicklungsplan Ensdorf
     erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe-          2.       Mitteilungen und Anfragen
     nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,
     aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das        B) Nichtöffentlicher Teil
     Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass
     er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur       3.     Teilnahme an der landesweiten Zukunftskonferenz: Leben im
     auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und                  Alter im Saarland
     die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt       4.     Zuschusswesen Vereine
     haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                          5.     Mitteilungen und Anfragen
4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 297          Ensdorf, 24.08.2021
     Saarlouis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum die-        gez. Jörg Wilhelmy
     ses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.                     Bürgermeister
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                              -8-                                                    Ausgabe 34/2021

■ Bekanntmachung                                                         2.1.2 Befristung der Erlaubnisse
                                                                         Die Erlaubnisse werden befristet für die Dauer von 30 Jahren ab
Auf Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 hat das Ober-
                                                                         Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses.
bergamt des Saarlandes mit dem Planfeststellungsbeschluss vom
                                                                         2.2 Entscheidung über Einwendungen und Stellungnahmen
17.08.2021
                                                                         Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Anträge sowie die
- Az. II WASS/5/17‑173 ‑ folgende Entscheidung getroffen.
                                                                         eingereichten Stellungnahmen werden zurückgewiesen, soweit ihnen
Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:
                                                                         nicht durch die Planung der Vorhabenträgerin, Nebenbestimmungen
1. Planfeststellung
                                                                         im Beschluss oder durch verbindliche Zusagen der Vorhabenträgerin
Der Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser
                                                                         entsprochen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere
am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des
                                                                         Weise erledigt haben.
Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovin-
                                                                         3. Rechtsbehelfsbelehrung
zen Reden und Duhamel der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10,
                                                                         Gegen den Planfeststellungsbeschluss und die weiteren Entschei-
45141 Essen vom 18.08.2017 wird festgestellt.
                                                                         dungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger
                                                                         Oberverwaltungsgericht in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15
der Vorhabenträgerin.
                                                                         schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-
Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird befristet für die
                                                                         stelle erhoben werden.
Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft.
                                                                         Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
2. Weitere Entscheidungen
                                                                         Kla-gebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag ent-
2.1 Wasserrechtliche Entscheidungen
                                                                         halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
Aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser-
                                                                         sollen angegeben werden.
haushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt
                                                                         Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden,
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S.
                                                                         dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
1699) in Verbindung mit den Bestimmungen des Saarländischen Was-
                                                                         Die Klage und Begründung sowie ein eventueller Antrag auf Anord-
sergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli
                                                                         nung der aufschiebenden Wirkung der Klage können auch durch die
2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Feb-
                                                                         Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische
ruar 2019 (Amtsbl. I S. 324) ergehen auf den Antrag vom 18.08.2017
                                                                         Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Doku-
folgende wasserrechtliche Entscheidungen:
                                                                         ment muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Das
2.1.1 Bezeichnung der Benutzung
                                                                         elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, werden
                                                                         Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
nach Maßgabe ihres Antrages vom 18.08.2017 auf Zulassung des
                                                                         verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermitt-
bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Heben und Einleiten von
                                                                         lungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für
max. 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar
                                                                         die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmen-
als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwassers in den Wasser-
                                                                         bedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord-
provinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von minus 320 m NHN
                                                                         nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten
                                                                         Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden-
Reden und Duhamel und den hierzu vorgelegten und dem Planfest-
                                                                         postfach (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
stellungsbeschluss zugrunde liegenden sowie der in diesem Bescheid
                                                                         elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni-
aufgeführten Unterlagen nebst der sich aus dem Bescheid ergeben-
                                                                         sche Behördenpostfach ‑ Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -
den Nebenbestimmungen gemäß § 10 WHG i. V. m. § 19 Abs. 1 WHG
                                                                         ERVV). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.
die widerruflichen Erlaubnisse erteilt,
                                                                         justiz.de.
1.    durch Einstellung der Gruben-/Grundwasserhaltung an den            Hinweis
      Standorten Reden und Duhamel den Grubenwasserspiegel in            Die Entscheidungen erfolgen unter Nebenbestimmungen.
      den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf bis auf ein Niveau von       Hinweise zur Auslegung
      maximal minus 320 m NHN ansteigen zu lassen,                       Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1
2.    das Gruben-/Grundwasser aus der Wasserprovinz Reden unter-         des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Auslegung der
      irdisch im Niveau der 5. Sohle über die Göttelborn-Schächte,       Entscheidung und der Antragsunterlagen durch eine Veröffentlichung
      den Schacht Lummerschied zum Schacht Dilsburg (ehemaliges          im Internet ersetzt. Diese erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum
      Bergwerk Göttelborn) und von dort weiter über einen explosi-       20.09.2021 auf folgender Internetseite:
      onsfesten Damm, über dem im Jahr 2011 zur Herstellung der          https://www.uvp-verbund.de
      Wasserwegsamkeit eine Strecke mit einem Querschnitt von            Als zusätzliches Informationsangebot wird der Planfeststellungsbe-
      mindestens 2,2 m² aufgefahren wurde zu dem Südschacht (ehe-        schluss nebst planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1
      maliges Bergwerk Ensdorf), sowie im weiteren Verlauf über die      PlanSiG im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum 20.09.2021 bei der
      14. Sohle des ehemaligen Berg-werks Ensdorf (Niveau minus          Gemeinde Ensdorf
      400 m NHN) und zuletzt etwa 1,5 km vor dem Duhamel-Schacht         Provinzialstr. 101a
      durch einen explosionssicher erstellten Damm mit eingelegten       66806 Ensdorf
      Rohren, die nach Rückzug aus dem untertägigen Streckennetz         im Flur 2. Obergeschoss
      im Bereich Ensdorf zur Durchleitung des Wassers geöffnet wer-      zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.30
      den, in die Wasserprovinz Ensdorf umzuleiten,                      – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr –
3.    am Standort Duhamel Gruben-/Grundwasser bis zu einer               darüber hinaus nach Vereinbarung
      Menge von 19,8 Mio. m³/a zu Tage zu fördern, um den Gru-           ausgelegt.
      benwasserstand im Anstiegsbereich Duhamel und Reden auf            Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.
      dem beantragten Zielniveau von maximal minus 320 m NHN zu          Mit dem Ende der Veröffentlichung im Internet gilt die Entscheidung
      halten und                                                         als zugestellt, soweit sie nicht individuell zugestellt wurde (§ 74 Abs. 4
4.    das am Standort Duhamel gehobene Gruben-/Grundwasser bis           S. 3 VwVfG i. V. m. § 3 PlanSiG).
      zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a an der Einleitstelle E2 auf      Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Entscheidung von den
      Gemarkung Fraulautern, Flur 4, Parzelle 383/44 (Koordinaten:       Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben
      RW: 2556217, HW: 5465071; LUA-Nr. 5664/003), in die Saar           haben, beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10,
      einzuleiten.                                                       66578 Schiffweiler schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Diese Entscheidungen ergehen nach § 19 Abs. 3 WHG gemäß dem              Schiffweiler, 17.08.2021
Schreiben vom 12.05.2021, Az.: E/4‑21.11.02‑148/2016, im Einver-         Oberbergamt des Saarlandes
nehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz              Im Auftrag
(MUV) als zuständige Oberste Wasserbehörde (§ 103 Abs. 2 Nr. 1 i. V.     Mölleney
m. § 105 Abs. 1 SWG).
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                                                  -9-                                                                          Ausgabe 34/2021

                                                                               ■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
             Amtliche Mitteilungen                                               Ensdorf
                                                                               Ich habe am ........................................................... folgendes fest-
 ■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                       gestellt:
   und des Wahlamtes                                                           O       Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt
                                                                               O       Schutt / Unratablagerung
                                                                               O       Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt
                                                                               O       Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft
                                                                               O       Straßenbeleuchtung defekt
                                                                               O       Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen
                                                                               O       Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht
                                                                               O       Straßenbaustelle nicht gesichert

                                                                               Ortsangabe:�������������������������������������������������������������������������������������

                                                                               Sonstige Anregungen:���������������������������������������������������������������������

                                                                               Name:����������������������������������������������������������������������������������������������
 Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind von
 Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr               Straße, Wohnort:�����������������������������������������������������������������������������
 bis 15:30 Uhr; Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
 Darüber hinaus nach Vereinbarung.
 Bürgerbüro: Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr,                  Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831
 Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,         504122 an die Gemeinde Ensdorf senden. Beantwortet werden
 Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis                  Ihre Nachrichten während der regulären Öffnungszeiten des Rat-
 17:00 Uhr,                                                                    hauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegenge-
 jedoch dienstags und donnerstags nur nach vorheriger telefo-                  nommen.
 nischer Terminvereinbarung unter 06831/504-132 !                              Hinweis zum Datenschutz:
 Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.                                              Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den
 Darüber hinaus nach Vereinbarung.                                             dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine
 Abweichend hiervon ist das Wahlamt für den Publikumsverkehr                   Chats oder persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten,
 wie folgt geöffnet:                                                           die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern
 Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr,           weitergegeben und verarbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung
 Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr,                      wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine
 Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 17:00 Uhr sowie                eigenen Kontakte hinterlegt, somit bekommt WhatsApp durch uns
 Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.                                               auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte.
 Jörg Wilhelmy, Bürgermeister                                                  Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf

 ■ Online Terminvergabe für Bürgeramt - Weiterer Schritt zur Digitalisierung
 Ab Montag, 30. August besteht auf der Homepage der Gemeinde Ensdorf die Möglichkeit, für den persönlichen Besuch im Bürgeramt
 Terminbuchungen online durchzuführen. Somit können unnötige Wartezeiten vermieden werden.
 Die Online-Terminverwaltung erreichen Sie über die Startseite der Gemeinde unter www.gemeinde-ensdorf.de
 Danach wählen Sie den Button „Termin buchen“ aus. Wählen Sie danach die Kategorie aus, in der Sie einen Onlinetermin buchen wollen.
 Nun wählen Sie bitte die gewünschte Dienstleistung aus. Es wird ihnen jetzt angezeigt, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind,
 was die Leistung kostet und welche Zeit für den Termin im Rathaus einzuplanen ist. Danach werden Ihnen die freien Termine angezeigt und
 Sie können ihren Wunschtermin reservieren. Zusätzlich können Sie der Gemeinde noch Bemerkungen zum Vorgang mitteilen.
 Zum Abschluss erfassen Sie ihre persönliche Daten. Nach dem Buchungsvorgang wird Ihnen eine Zusammenfassung über die erfassten
 Daten angezeigt, die Sie dann jederzeit noch ändern können. Im letzten Schritt buchen Sie verbindlich den Termin.
 Sie erhalten nach der verbindlichen Buchung per E-Mail Ihre Terminbestätigung.
 Um gebuchte Termine nicht zu blockieren, sollten Termine, die nicht wahrgenommen werden können, frühzeitig per E-Mail an buergeramt@
 gemeinde-ensdorf.de storniert werden.
 Im Moment können Onlinetermine im Bereich Bürgerbüro durchgeführt werden. Dieser Service wird in der Zukunft Schritt für Schritt auf
 weitere Fachdienste des Rathauses ausgeweitet. Zusätzlich wird in naher Zukunft für kostenpflichtige Leistungen bei der Online Terminbu-
 chung die Onlinebezahlfunktionen implementiert.

 ■ Abfallbeseitigung
 ■ Altglas- und Altpapiercontainer                                         ■ Sammelgefäß für Altkleider
 Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße                                       Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 Parkstraße (vor der Schulturnhalle)
 Gustav-Stresemann-Straße                                                  ■ Gelbe Tonne
 (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr)                            Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen
 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159                                    Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an folgenden Stellen:
 (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten)                    Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss
                                                                           Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 ■ Altbatterie-Sammelgefäße                                                ■ Abfallsäcke EVS
 Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a
                                                                           Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin-
 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
                                                                           aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim
 ■ Sammelgefäß für Kork                                                    Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159
 Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a                    Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II,
 Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159                                    Waschmitteldosierung beachten

                                                                                                                                  Ende des amtlichen Teils
Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
Ensdorf                                          - 10 -                                 Ausgabe 34/2021

           Feuerwehr

             150 Jahre Feuerwehr Ensdorf – 25 Jahre Freundschaft
                        Freundschaftswehr feiert Jubiläum
                                                     Eigentlich sollte das Jubiläum bereits 2020
                                                     im Oberpfälzer Ensdorf gefeiert werden,
                                                     doch die Corona-Pandemie durchkreuzte
                                                     die Planungen. Das Fest, das auch die
                                                     25jährige Freundschaft unserer beiden
                                                     Wehren besiegelte, wurde um ein Jahr
                                                     verschoben. Aber auch im Frühjahr 2021
                                                     wurden die Feierlichkeiten wegen der an-
                                                     haltenden Pandemie untersagt. Deshalb
                                                     entschlossen sich die Verantwortlichen
                                                     das Jubiläum in kleinem Rahmen, nur mit
                                                     geladenen Gästen, zu begehen.
          Der Festakt begann mit einer Kranznie-
          derlegung am Ehrenmal im Innenhof des
          Klosters. Anschließend zelebrierte Pfar-
          rer Hermann Sturm einen Festgottes-
          dienst mit Segnung und Übergabe von
          Fahnenbändern. Anschließend ging es
          mit den Klängen der Blasmusik Ensdorf,
          die die gesamte Veranstaltung begleite-
          ten, per Umzug zum Feuerwehrgerä-
          tehaus. Hier gratulierten Bürgermeister
          Hans Ram und der Ehrenschirmherr
          Markus Dollacker der Jubelwehr, be-

                                                     dankten sich für die geleistete Arbeit der
                                                     vergangenen Jahre und wünschten ihr
                                                     alles Gute für die Zukunft. Auch der
                                                     Wehrführer des saarländischen Ensdorf's
                                                     gratulierte zum Jubiläum und übergab ein
                                                     Geldgeschenk. Als äußeres Zeichen der
                                                     25jährigen Freundschaft wurden bereits
                                                     in der Kirche Fahnenbänder ausge-
                                                     tauscht. Auch Ehrenwehrführer Helmut
                                                     Engeldinger gratulierte zum Jubiläum
                                                     und zur Freundschaft, er überbrachte die
                                                     Grüße des Kreisbrandinspekteurs und
                                                     Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverban-
                                                     des Saarlouis, Bernd Paul, und über-
                                                     reichte ein Buch des Kreisfeuerwehrver-
                                                     bandes – Mit Brief und Siegel – in dem
                                                     unter anderem auch Interessantes über
                                                     die Feuerwehr Ensdorf Saar zu lesen ist.
Ensdorf                                                              - 11 -                                               Ausgabe 34/2021

■ Förderverein Freiwillige Feuerwehr                                      5.     Wahl eines Versammlungsleiters für TOP 6 und 7
  Ensdorf                                                                 6.     Entlastung des Vorstandes
                                                                          7.     Wahl eines Vorsitzenden
Einladung zur Mitgliederversammlung                                       8.     Wahl eines stv. Vorsitzenden
Hiermit lade ich alle Mitglieder und Interessierte des Fördervereins      9.     Wahl eines Schriftführers
der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf zur Mitgliederversammlung am           10.    Wahl eines Schatzmeisters
8.9.2021 um 19:00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Ensdorf, Saarloui-          11.    Wahl von 2 Beisitzer
ser Straße 4, ein.
Bitte beachten sie die geltenden Corona-Regeln.                           12.    Wahl von Kassenprüfer
                                                                          13.    Bericht des Wehrführers
Tagesordnung:
                                                                          14.    Verschiedenes
1.   Begrüßung durch den Vorsitzenden und Totenehrung
2.   Bericht des Vorsitzenden für die Jahre 2019 und 2020
3.   Bericht des Schatzmeisters für die Jahre 2019 und 2020               Helmut Engeldinger
                                                                          Vorsitzender
4.   Bericht der Kassenprüfer
                                                                          

             Aus unserer Gemeinde

                       Sicher unterwegs mit dem Pedelec/
                         Sicherheitstraining für Senioren
    Am Mittwoch, dem 01. September 2021 findet auf dem Parkplatz neben der
    Großsporthalle nochmal ein Pedelec-Sicherheitstraining für Senioren statt.
    Bereits am 12.Juli 2021 profitierten insgesamt 4 Teilnehmer*Innen vom E‑Bike‑
    Seniorensicherheitstraining.
    Das Fahrradfahren mit elektrischer Unterstützung ist besonders bei Strecken
    mit Steigungen eine tolle Sache. Besonders für Senioren bietet ein Pedelec,
    oder auch E-Bike genannt, ein gutes Stück mehr Mobilität. Aber trotz aller
    Vorteile ist auch hier Vorsicht geboten. Bevor man sich mit dem elektroun-
    terstützen Rad in den Straßenverkehr begibt, gilt es einige Dinge zu beach-
    ten. Gerade ohne Erfahrung und ausreichende Übung kann es bei der Fahrt
    mit einem Pedelec schnell zu unkontrollierbaren und gefährlichen Situationen
    kommen.
    Die Zahl der verkauften E-Bikes ist in den vergangenen Jahren enorm ange-
    stiegen. In den Jahren von 2017 bis 2019 haben sich die Verkaufszahlen in
                                                                                      Die Gemeinde Ensdorf bietet erneut in Zusammen-
    Deutschland von 720.000 auf rund 1,4 Mio. verdoppelt. Im Jahr 2020 ist ein        arbeit mit der Jugendverkehrsschule Saarlouis einen
    weiterer Anstieg zu verzeichnen, hier liegt die Zahl der verkauften E-Bikes bei   solchen Kurs für interessierte Senioren und Seniorin-
    rund 1,95 Millionen und der Trend geht eindeutig weiter nach oben. Leider         nen an. Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine
    steigt im Gegensatz dazu aber auch die Zahl der tödlich verunglückten Pede-       Anmeldung erforderlich. Die Teilnehmer müssen nur
    lec-Fahrer. Diese ist von 2018 bis 2019 um ein Drittel gestiegen. Und die Daten   ihr eigenes Fahrrad und einen Helm mitbringen.
    des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigen, dass im zurückliegenden
    Jahr mehr Menschen mit einem E-Bike im Straßenverkehr tödlich verunglückt         Wann:      Mittwoch, 01.09.2021
    sind, als je zuvor. Im Zeitraum von Januar bis Dezember kamen insgesamt 142                  von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Personen ums Leben. Die Zahl lag um 20 Prozent über dem Wert von 2019.            Wo:        Auf dem Parkplatz
    Allein dies ist Grund genug, um gerade älteren Fahrern und Fahrerinnen ein
                                                                                                 neben der Großsporthalle
    effektives Sicherheitstraining anzubieten. Nach kurzen theoretischen Ein-
    führungen wird anschließend mit dem eigenen Fahrrad geübt. Trainiert wird         Anmeldung: per E-mail:
    insbesondere das Anfahren, Bremsen und Kurvenfahren, aber auch die Koor-                     gschumacher@gemeinde-ensdorf.de
    dination und Geschicklichkeit.                                                               oder telefonisch: 06831-504 -115

  ■ Wöchentlicher Einkaufs-Shuttleservice für ältere Menschen in den Edeka Markt
    findet wieder regulär donnerstags statt!
  Der von den Rentnern des Seniorenclubs „Simeon“ in Zusammenar-
  beit mit der Gemeinde wöchentlich organisierte Einkaufs-Shuttleser-
  vice für ältere Menschen findet ab dem 02. September 2021 wieder
  regulär jeden Donnerstag statt.
  Die Abfahrten erfolgen jeweils zwischen 09.00 Uhr und 09.30 Uhr. Die
  Seniorinnen und Senioren werden dann wieder von zuhause abge-
  holt und zum Ensdorfer Lebensmittelgeschäft Edeka Schmidt sowie
  zur Volksbank nach Fraulautern und wieder nach Hause gefahren.
  Die wöchentlichen Fahrten finden selbstverständlich unter Beach-
  tung der allgemein gültigen Corona- Vorschriften und Hygieneregeln
  statt. Dies bedeutet, dass das Tragen einer Maske während der Fahrt
  auch hier wie im ÖPNV für Fahrer und Senioren Pflicht ist. Um die
  Abstandsvorschriften einzuhalten, kann außerdem nur eine geringe
  Anzahl von Personen gleichzeitig befördert werden.
  Wollen Sie von diesem Shuttleservice für den Einkauf von Lebensmit-
  teln Gebrauch machen, dann wenden Sie sich bitte an Frau Nadine
  Händle von der Gemeindeverwaltung, Tel. 504-119 (vormittags). Sie
  nimmt die eingehenden Meldungen entgegen und informiert den ent-
  sprechenden Vertreter des Seniorenclubs.
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