Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
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Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Ausgabe 34/2021 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 27. August 2021
Ensdorf -2- Ausgabe 34/2021 Medizinische Dienste ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die Uhr dienstbereit: Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztli- Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz chen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Ruf- Kaiserslauterer Str. 44 nummer 116117 rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. 66123 Saarbrücken Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereitschaftsdienst- Telefon: (0681) 3 32 32 praxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saarlouis, Kapuziner- http://www.tierklinik-arz.de straße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer Zeiten geöffnet: Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg, Telefon: (06821) 179494 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, http://www.tierklinik-elversberg.de an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen an Rosenmontag sowie Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn, Telefon: (06836) 91 90 80 an Brückentagen. http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungs- leitstelle 19 222 oder 112. Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). PRAXISÜBERGABE ■ Notfalldienst der Zahnärzte Liebe Patienten, (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) am 01.09.2021 übergebe ich nach 34-jähriger 28./29. August 2021 Dr. O. Barbie, Lebach, Tel. 06831/91212 Tätigkeit als niedergelassener Zahnarzt in Bous meine Praxis vertrauensvoll an meine Tochter ■ Apothekendienst Franziska Sahner - Zahnärztin. Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tages Meine Tochter wird die Praxis in den bekannten und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 27. August 2021 Räumlichkeiten zu den gewohnten Sprechzeiten und Doc`s Apotheke, Saarlouis, Pavillonstr. 13, Tel.: 06831/4881199 nach Vereinbarung in meinem Sinne weiterführen. 28. August 2021 Saar-Apotheke, Lothringer Str. 1, Saarlouis; 06831/41051 Neben ihrer Beschäftigung als angestellte Zahnärztin in 29. August 2021 Zweibrücken war sie als Schulzahnärztin im Rahmen Sankt Martin-Apotheke, Schlossplatz 5, Saarwellingen; 06838/2551 der AG Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz tätig. 30. August 2021 Das Behandlungsspektrum erweitert sich somit um Glückauf-Apotheke, Bahnhofstr. 14, Saarlouis-Fraulautern, 06831/80560 31. August 2021 das Gebiet der Kinderzahnheilkunde und im Park-Apotheke, Hauptstraße 39, Wallerfangen, 06831/4870848 Besonderen um die Kreidezahntherapie. 1. September 2021 Ich werde in der Praxis weiterhin wie gewohnt für Apotheke im Globus, Dieselstraße 3, Saarlouis, 06831/4881580 meine Patienten behandelnd tätig sein und 2. September 2021 meine langjährige Erfahrung einbringen. Marien-Apotheke, Kaiser-Friedrich-Ring 2, Saarlouis, 06831/42895 3. September 2021 Für das in mich bis hierhin gesetzte Vertrauen bedanke Ring Apotheke, Französische Str. 20, Saarlouis, 06831/2790 ich mich bei meinen Patienten, bei meinen Mitarbeitern, insbesondere bei Ingrid Dörr, für die jahrelange ■ Notfalldienst der Tierärzte Solidarität, Zuverlässigkeit und außerordentliche (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) Arbeit und im Besonderen bei meiner Frau, Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um ohne deren Unterstützung meine selbstständige 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. Tätigkeit nicht möglich gewesen wäre. 28. August 2021 Tierärztin Dr. Lauck, Pastor-Geller-Weg 7, 66822 Lebach, Tel. 06881/9247222 Zahnarzt Dr. Bruno Sahner 29. August 2021 Saarbrückerstr. 106 - 66359 Bous Tierarzt Dr. Göschl, Merziger Str. 110, 66763 Dillingen, Telefon 06834 / 12 13 Tel. (06831) 71919 Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■ NOTRUF ■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 Giftinformationszentrum (GIZ) Mainz ����������������������� 06131/19240 ■ Freiwillige Feuerwehr ■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Zentrale: Tel. 06502 9147-0, E-Mail: service@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 34/2021 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■ Pfarrämter Kommunale Beratungsstelle Pfarreiengemeinschaft Bous, St. Peter - Ensdorf St. Marien „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Pastor Christian Müller Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Elisabeth Jenal telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378 Gewalt erlebt haben. Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf�������������������������������� 06831/52264 Telefonberatungszeiten: Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr ■ Dekanat Saarlouis Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- ■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach tung Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, Hilfe für Familien mit geistig Behinderten Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781 Beratungsstelle für junge Arbeitslose Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 ■ SONSTIGE RUFNUMMERN Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Leitung: Dominic Dörr Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 ■ Weitere Schulen Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Kreismusikschule in Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 M_Balthasar@web.de Anne Frank Schule Hilfe gegen Wespen Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung ■ Soziale Dienste Egon Haag, Schacherweg 22, Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Mobil: 0177/4881231 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Betreuungs- und Patientenverfügungen Schiedsmann Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706 Saarlouiser Tafel schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 im Landkreis Saarlouis E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf Diakonisches Werk an der Saar Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Frank Dillenburger, Mettlach�������������������������������Tel. 06865/8069146 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Kontaktstelle für Selbsthilfe im Saarland �������������Tel. 0681/9602130 Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, Mail: kontakt@selbsthilfe-saar.de������������������� Mobil: 0159/01711163 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Donum Vitae e.V. Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 energis-Netzgesellschaft mbH Deutscher Kinderschutzbund e.V. Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 Defekte Straßenbeleuchtung Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kaiser-Friedrich-Ring 31, Saarlouis���������������������������������� Tel. 120630 E-Mail: info@energis.de Leitstelle Älter werden Entsorgungsverband Saar im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 34/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■- Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206 ■ Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210 ■ Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209 ■ Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137, ■ Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112 Zimmer 201 ■ Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106 Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203 ■ Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 2. Obergeschoss: ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Wahlamt: Montag bis Donnerstag Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, Montag u. Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, und 13:30 bis 16:00 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 08.30 Uhr Freitag von 08.00-12.00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, bis 12.00 Uhr, Darüber hinaus nach Vereinbarung. Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr Darüber hinaus „Dienstags und Donnerstags nur nach vorheriger und 13:30 bis 17:00 Uhr nach Vereinbarung. Terminvereinbarung unter 504-132!“ sowie Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 34/2021 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Beginn des neuen Schuljahres Es ist wieder soweit: die Sommerferien sind zu Ende und ein neues Schuljahr beginnt. Während es für einige Schülerinnen und Schüler das erste Schuljahr in der Grundschule Ensdorf ist, wird es für andere das letzte Schuljahr vor dem Wechsel an eine andere Schule sein. Da die Corona-Pandemie uns auch im neuen Schuljahr begleiten wird, werden sowohl die Einschulungsveranstaltung, als auch der Schulalltag an sich nicht ganz ohne bestimmte Hygieneregelungen ablaufen können. Die Regeln für die Einschulungsveranstaltung wurden von unserer Schulleitung zusammengefasst und sind auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Bildungsreinrichtungen“ hinterlegt. Im Allgemeinen gelten für die ersten zwei Wochen nach den Ferien in Schule und FGTS folgende Regelungen: - Maskenpflicht für alle Personen innerhalb des Schul- und FGTS-Gebäudes, auch im Unterricht am Platz - Kinder, die in der Schule regelmäßig 2x Woche getestet werden, können diese Testzertifikate nutzen, um auch z.B. am Wochenende Kinos, Sporttraining, etc. nutzen zu können (die 24h-Regel bei Testung ist damit hinfällig) - 1. Schultag: verpflichtend ist eine (Selbst-)Testung der SchülerInnen vor Schulbeginn zu Hause durch die vor Beginn der Sommerferien ausgeteilten Testkits oder durch einen in einem Testzentrum ausgeführten Test. Die Nachweise sind in der Schule vorzuweisen. In der vergangenen Woche wurden insgesamt 25 mobile Luftreinigungsgeräte, Klassensälen der Grundschule, in den Gruppenräumen der Freiwilligen Ganztagsschule sowie in den Räumlichkeiten des Hauses für Kinder und Familien aufge- stellt. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat der Gemeinde dazu rund 16.000 € überwiesen. Ausdrücklich will ich an der Stelle jedoch darauf hinweisen, dass auch weiterhin die regelmäßige Frischluftzufuhr mit Querlüften notwendig bleibt. Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres möchte ich Ihnen das neue Schullogo der Grund- schule Ensdorf in Anlehnung an das Polygon vorstellen: Auch lohnt ein Blick auf die völlig neu gestaltetet Internetseite unserer Grundschule. Unter https://www.grs-ensdorf.de/ gibt es viel Neues an Informationen. Ein persönliches Anliegen meinerseits ist es, Sie alle zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 erneut auf ein Projekt aufmerksam zu machen, das bereits im vergangenen Jahr durch Elternvertretung, die Grundschule und die Verwaltung ins Leben gerufen und durch die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern umge- setzt wurde: Unser Laufbus. Ziel dieses Projektes ist es, Kinder und Eltern für einen Schulweg ohne Auto zu motivieren und somit sowohl etwas für die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg als auch für den Umweltschutz zu tun. Auch hierzu finden Sie einen ausführlichen Bericht unter Rubrik „Bildungseinrichtungen“. Ich wünsche allen Kindern und Eltern einen guten Start in das Schuljahr 2021/2022! Online Terminvergabe für Bürgeramt möglich Ich freue mich mitteilen zu können, dass ab kommenden Montag online Ter- minbuchungen zum Besuch unseres Bürgeramtes im Rathaus möglich sind. Damit haben wir einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung erreicht. Selbstverständlich werden wir diesen Service sukzessive auch für weitere Bereiche des Rathauses ausbauen. Die Vorgehensweise für die Buchung des Termins lesen Sie bitte unter Rubrik „Amtliche Mitteilungen“. Werbetafeln in der Straße „Am Pfarrgarten“ In der vergangenen Woche wurden sechs Werbetafeln in der Straße „Am Pfarrgar- ten“ angebracht. Die Schilder mit Edelstahlrahmen sind von der Provinzialstraße von beiden Fahrtrichtungen gut sichtbar und sollen für die in dieser Straße ansässigen Geschäfte bzw. Firmen werben. Außerdem wird damit auf unsere Freiwillige Ganz- tagsschule und den Friedhof hingewiesen.
Ensdorf -6- Ausgabe 34/2021 Große Sprünge wieder möglich – neues Trampolin am Schwimmbad Das seit langer Zeit gesperrte Trampolin auf dem Spielplatz am Schwimmbad konnte in der vergangenen Woche endlich ersetzt werden. Fünf Bauhof- mitarbeiter mussten anpacken, um das 300 Kilogramm schwere Teil in den Boden bzw. den dort platzierten Eingrab-Rahmen einzulassen. Bei dem 14 Jahre alten Vorgänger war ein Verbin- dungsteil in der Sprungmatte gebrochen. Da eine Reparatur der Matte nicht möglich, der im Boden eingelassene Rahmen jedoch noch intakt und weiterhin nutzbar war, wurde das beliebte Trampolin durch ein baugleiches Exemplar ersetzt. Sanierung zweier Kastanien im Park Fällung oder Rückschnitt - das musste bei zwei Kastanien am Bunker im Park entschieden werden. Sofern es möglich und vertretbar ist, werden kränkelnde Baumveteranen in unserer Gemeinde gesichert und erhalten. Vor allem das ältere der beiden Exemplare, dessen Pflanzung vermutlich beim Anlegen des Parks erfolgte, galt es zu erhalten. Bei der turnusmäßigen Baumkontrolle war am Stamm dieses Baumes ein irreversibler Bakterienbefall (Pseudomonas) festge- stellt worden, der an sich keinen großen Schaden anrichtet, jedoch durch eine Schwächung der Rinde einem Pilzbefall Vorschub leisten kann. Eine Untersu- chung (Dichtemessung) mittels Resistograph ergab einen guten Zustand des Stammholzes. Um die Windlast zu verringern mussten lediglich die Kronen der Kastanien um etwa ein Drittel zurückgeschnitten werden. So können die alten Bäume bei regelmäßiger Kontrolle hoffentlich noch über Jahre erhalten bleiben. Allen Schulneulingen wünsche ich ein guten Start. Allen, die nach ihrem Urlaub wieder in den Job starten, wünsche ich einen angenehmen Neustart. Ihr Jörg Wilhelmy Amtliche Bekanntmachungen ■ Bundestagswahl am 26. September 2021 Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter: Zum Stichtag 15.08.2021 – und damit 42 Tage vor der Wahl - wurde Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen wenn und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 05.09.2021) in der Zustellung - eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfang- durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im wei- nahme durch Dritte vorliegt und ßen Fensterkuvert mit der Aufschrift –wichtige Wahlunterlagen- zu. - der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versi- Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der chert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt. Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.09.2021, Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können 18.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Das Wahlamt ist montags und Erkrankung kann auch am Wahltag 26.09.2021 bis 15.00 Uhr Brief- mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, diens- wahl beantragt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das tags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags Wahlamt unter Tel. 504-190, 504-1112 oder 504-120. 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. ■ Online-Briefwahlantrag für die Auch eine Online-Beantragung über die Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-ensdorf.de ist möglich. Beim Aufruf des entsprechen- Bundestagswahl am 26. September 2021 den Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Zur Bundestagswahl 2021 können Wahlscheine schriftlich (durch Dazu müssen Sie diese von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief in das Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes), persön- Antragsformular übertragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen lich oder in sonstiger dokumentier barer elektronischer Form (Telefax, nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu E-Mail) beim Wahlamt beantragt werden. Eine Antragstellung über lassen. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Auch eine Online-Beantra- wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicher- gung ist möglich. Beim Aufruf des Links öffnet sich ein Erfassungsfor- heitsgründen neben der Angabe des Familiennamens, Vornamens, mular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung Geburtsdatums und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahl- müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, bezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunter- sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versand- lagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher Abholung bitte anschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterla- immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. gen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt. Für die
Ensdorf -7- Ausgabe 34/2021 Prüfung Ihrer Daten bei elektronischer Antragstellung benötigen wir 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag aus Sicherheitsgründen u.a. auch die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) nicht 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@ 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, gemeinde-ensdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags- und Ihre Wohnanschrift angeben. frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. Septem- Bundeswahlordnung (bis zum 06. September 2021) oder die Ein- ber 2021, 18.00 Uhr möglich. spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, ■ Hinweise zur höchstpersönlichen b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Ausübung des Wahlrechts bei der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent- Briefwahl standen ist; Das Wahlrecht kann - auch bei der Briefwahl – nur höchstpersönlich c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmzettels. Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, son- Wahlberechtigten bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr, dern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem gel- bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch tenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beein- die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht trächtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern, Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wähler- vollendet haben. Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschrif- verzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter ten handelt es sich nicht nur um einen Verstoß gegen wesentliche 5.2 Unterpunkten a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag Wahlvorschriften, der die Wahl anfechtbar macht, sondern es handelt auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 sich gemäß §§ 107a, 156 des Strafgesetzbuches auch um Strafta- Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch ten. Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu nicht mehr bilden und äußern können, sind an der Teilnahme an berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der der Wahl faktisch gehindert. Dies gilt auch, wenn eine betreuende Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese darf 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen. - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, ■ Bekanntmachung - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum - ein Merkblatt für die Briefwahl. 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Per- nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sonenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde Ensdorf wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. Sep- vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf tember 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rat- Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei haus der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstraße 101 a, Wahlamt der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzet- 1.OG, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede tel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepu- überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Ensdorf, den 25. August 2021 des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- Die Gemeindebehörde fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, Jörg Wilhelmy, Bürgermeister für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis ■ Bekanntmachung Am Donnerstag, 02. September 2021, findet um 18:30 Uhr im Berg- wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist mannsheim Ensdorf die durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur, Bildung, 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Jugend, Familie, Gesundheit und Sozialwesen kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätes- statt. tens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebe- Tagesordnung hörde (Wahlamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich A) Öffentlicher Teil oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, 1. Vorstellung Schulentwicklungsplan Ensdorf erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbe- 2. Mitteilungen und Anfragen nachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das B) Nichtöffentlicher Teil Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur 3. Teilnahme an der landesweiten Zukunftskonferenz: Leben im auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und Alter im Saarland die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt 4. Zuschusswesen Vereine haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 5. Mitteilungen und Anfragen 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 297 Ensdorf, 24.08.2021 Saarlouis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum die- gez. Jörg Wilhelmy ses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bürgermeister
Ensdorf -8- Ausgabe 34/2021 ■ Bekanntmachung 2.1.2 Befristung der Erlaubnisse Die Erlaubnisse werden befristet für die Dauer von 30 Jahren ab Auf Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 hat das Ober- Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. bergamt des Saarlandes mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 2.2 Entscheidung über Einwendungen und Stellungnahmen 17.08.2021 Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Anträge sowie die - Az. II WASS/5/17‑173 ‑ folgende Entscheidung getroffen. eingereichten Stellungnahmen werden zurückgewiesen, soweit ihnen Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses: nicht durch die Planung der Vorhabenträgerin, Nebenbestimmungen 1. Planfeststellung im Beschluss oder durch verbindliche Zusagen der Vorhabenträgerin Der Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser entsprochen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Weise erledigt haben. Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovin- 3. Rechtsbehelfsbelehrung zen Reden und Duhamel der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, Gegen den Planfeststellungsbeschluss und die weiteren Entschei- 45141 Essen vom 18.08.2017 wird festgestellt. dungen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger Oberverwaltungsgericht in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15 der Vorhabenträgerin. schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts- Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird befristet für die stelle erhoben werden. Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des 2. Weitere Entscheidungen Kla-gebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag ent- 2.1 Wasserrechtliche Entscheidungen halten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel Aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasser- sollen angegeben werden. haushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. 1699) in Verbindung mit den Bestimmungen des Saarländischen Was- Die Klage und Begründung sowie ein eventueller Antrag auf Anord- sergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli nung der aufschiebenden Wirkung der Klage können auch durch die 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Feb- Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische ruar 2019 (Amtsbl. I S. 324) ergehen auf den Antrag vom 18.08.2017 Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Doku- folgende wasserrechtliche Entscheidungen: ment muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Das 2.1.1 Bezeichnung der Benutzung elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, werden Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der nach Maßgabe ihres Antrages vom 18.08.2017 auf Zulassung des verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermitt- bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Heben und Einleiten von lungsweg gemäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für max. 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmen- als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwassers in den Wasser- bedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord- provinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von minus 320 m NHN nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behörden- Reden und Duhamel und den hierzu vorgelegten und dem Planfest- postfach (Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des stellungsbeschluss zugrunde liegenden sowie der in diesem Bescheid elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektroni- aufgeführten Unterlagen nebst der sich aus dem Bescheid ergeben- sche Behördenpostfach ‑ Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - den Nebenbestimmungen gemäß § 10 WHG i. V. m. § 19 Abs. 1 WHG ERVV). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www. die widerruflichen Erlaubnisse erteilt, justiz.de. 1. durch Einstellung der Gruben-/Grundwasserhaltung an den Hinweis Standorten Reden und Duhamel den Grubenwasserspiegel in Die Entscheidungen erfolgen unter Nebenbestimmungen. den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf bis auf ein Niveau von Hinweise zur Auslegung maximal minus 320 m NHN ansteigen zu lassen, Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 2. das Gruben-/Grundwasser aus der Wasserprovinz Reden unter- des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Auslegung der irdisch im Niveau der 5. Sohle über die Göttelborn-Schächte, Entscheidung und der Antragsunterlagen durch eine Veröffentlichung den Schacht Lummerschied zum Schacht Dilsburg (ehemaliges im Internet ersetzt. Diese erfolgt im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum Bergwerk Göttelborn) und von dort weiter über einen explosi- 20.09.2021 auf folgender Internetseite: onsfesten Damm, über dem im Jahr 2011 zur Herstellung der https://www.uvp-verbund.de Wasserwegsamkeit eine Strecke mit einem Querschnitt von Als zusätzliches Informationsangebot wird der Planfeststellungsbe- mindestens 2,2 m² aufgefahren wurde zu dem Südschacht (ehe- schluss nebst planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 maliges Bergwerk Ensdorf), sowie im weiteren Verlauf über die PlanSiG im Zeitraum vom 06.09.2021 bis zum 20.09.2021 bei der 14. Sohle des ehemaligen Berg-werks Ensdorf (Niveau minus Gemeinde Ensdorf 400 m NHN) und zuletzt etwa 1,5 km vor dem Duhamel-Schacht Provinzialstr. 101a durch einen explosionssicher erstellten Damm mit eingelegten 66806 Ensdorf Rohren, die nach Rückzug aus dem untertägigen Streckennetz im Flur 2. Obergeschoss im Bereich Ensdorf zur Durchleitung des Wassers geöffnet wer- zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 08.30 den, in die Wasserprovinz Ensdorf umzuleiten, – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr, Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr – 3. am Standort Duhamel Gruben-/Grundwasser bis zu einer darüber hinaus nach Vereinbarung Menge von 19,8 Mio. m³/a zu Tage zu fördern, um den Gru- ausgelegt. benwasserstand im Anstiegsbereich Duhamel und Reden auf Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. dem beantragten Zielniveau von maximal minus 320 m NHN zu Mit dem Ende der Veröffentlichung im Internet gilt die Entscheidung halten und als zugestellt, soweit sie nicht individuell zugestellt wurde (§ 74 Abs. 4 4. das am Standort Duhamel gehobene Gruben-/Grundwasser bis S. 3 VwVfG i. V. m. § 3 PlanSiG). zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a an der Einleitstelle E2 auf Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Entscheidung von den Gemarkung Fraulautern, Flur 4, Parzelle 383/44 (Koordinaten: Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben RW: 2556217, HW: 5465071; LUA-Nr. 5664/003), in die Saar haben, beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, einzuleiten. 66578 Schiffweiler schriftlich oder elektronisch angefordert werden. Diese Entscheidungen ergehen nach § 19 Abs. 3 WHG gemäß dem Schiffweiler, 17.08.2021 Schreiben vom 12.05.2021, Az.: E/4‑21.11.02‑148/2016, im Einver- Oberbergamt des Saarlandes nehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Im Auftrag (MUV) als zuständige Oberste Wasserbehörde (§ 103 Abs. 2 Nr. 1 i. V. Mölleney m. § 105 Abs. 1 SWG).
Ensdorf -9- Ausgabe 34/2021 ■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Amtliche Mitteilungen Ensdorf Ich habe am ........................................................... folgendes fest- ■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung gestellt: und des Wahlamtes O Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt O Schutt / Unratablagerung O Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt O Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft O Straßenbeleuchtung defekt O Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen O Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht O Straßenbaustelle nicht gesichert Ortsangabe:������������������������������������������������������������������������������������� Sonstige Anregungen:��������������������������������������������������������������������� Name:���������������������������������������������������������������������������������������������� Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr Straße, Wohnort:����������������������������������������������������������������������������� bis 15:30 Uhr; Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Bürgerbüro: Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831 Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, 504122 an die Gemeinde Ensdorf senden. Beantwortet werden Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis Ihre Nachrichten während der regulären Öffnungszeiten des Rat- 17:00 Uhr, hauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegenge- jedoch dienstags und donnerstags nur nach vorheriger telefo- nommen. nischer Terminvereinbarung unter 06831/504-132 ! Hinweis zum Datenschutz: Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den Darüber hinaus nach Vereinbarung. dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine Abweichend hiervon ist das Wahlamt für den Publikumsverkehr Chats oder persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten, wie folgt geöffnet: die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern Montag und Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, weitergegeben und verarbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 17:00 Uhr sowie eigenen Kontakte hinterlegt, somit bekommt WhatsApp durch uns Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf ■ Online Terminvergabe für Bürgeramt - Weiterer Schritt zur Digitalisierung Ab Montag, 30. August besteht auf der Homepage der Gemeinde Ensdorf die Möglichkeit, für den persönlichen Besuch im Bürgeramt Terminbuchungen online durchzuführen. Somit können unnötige Wartezeiten vermieden werden. Die Online-Terminverwaltung erreichen Sie über die Startseite der Gemeinde unter www.gemeinde-ensdorf.de Danach wählen Sie den Button „Termin buchen“ aus. Wählen Sie danach die Kategorie aus, in der Sie einen Onlinetermin buchen wollen. Nun wählen Sie bitte die gewünschte Dienstleistung aus. Es wird ihnen jetzt angezeigt, welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind, was die Leistung kostet und welche Zeit für den Termin im Rathaus einzuplanen ist. Danach werden Ihnen die freien Termine angezeigt und Sie können ihren Wunschtermin reservieren. Zusätzlich können Sie der Gemeinde noch Bemerkungen zum Vorgang mitteilen. Zum Abschluss erfassen Sie ihre persönliche Daten. Nach dem Buchungsvorgang wird Ihnen eine Zusammenfassung über die erfassten Daten angezeigt, die Sie dann jederzeit noch ändern können. Im letzten Schritt buchen Sie verbindlich den Termin. Sie erhalten nach der verbindlichen Buchung per E-Mail Ihre Terminbestätigung. Um gebuchte Termine nicht zu blockieren, sollten Termine, die nicht wahrgenommen werden können, frühzeitig per E-Mail an buergeramt@ gemeinde-ensdorf.de storniert werden. Im Moment können Onlinetermine im Bereich Bürgerbüro durchgeführt werden. Dieser Service wird in der Zukunft Schritt für Schritt auf weitere Fachdienste des Rathauses ausgeweitet. Zusätzlich wird in naher Zukunft für kostenpflichtige Leistungen bei der Online Terminbu- chung die Onlinebezahlfunktionen implementiert. ■ Abfallbeseitigung ■ Altglas- und Altpapiercontainer ■ Sammelgefäß für Altkleider Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Parkstraße (vor der Schulturnhalle) Gustav-Stresemann-Straße ■ Gelbe Tonne (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr) Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an folgenden Stellen: (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten) Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 ■ Altbatterie-Sammelgefäße ■ Abfallsäcke EVS Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin- Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim ■ Sammelgefäß für Kork Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II, Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Waschmitteldosierung beachten Ende des amtlichen Teils
Ensdorf - 10 - Ausgabe 34/2021 Feuerwehr 150 Jahre Feuerwehr Ensdorf – 25 Jahre Freundschaft Freundschaftswehr feiert Jubiläum Eigentlich sollte das Jubiläum bereits 2020 im Oberpfälzer Ensdorf gefeiert werden, doch die Corona-Pandemie durchkreuzte die Planungen. Das Fest, das auch die 25jährige Freundschaft unserer beiden Wehren besiegelte, wurde um ein Jahr verschoben. Aber auch im Frühjahr 2021 wurden die Feierlichkeiten wegen der an- haltenden Pandemie untersagt. Deshalb entschlossen sich die Verantwortlichen das Jubiläum in kleinem Rahmen, nur mit geladenen Gästen, zu begehen. Der Festakt begann mit einer Kranznie- derlegung am Ehrenmal im Innenhof des Klosters. Anschließend zelebrierte Pfar- rer Hermann Sturm einen Festgottes- dienst mit Segnung und Übergabe von Fahnenbändern. Anschließend ging es mit den Klängen der Blasmusik Ensdorf, die die gesamte Veranstaltung begleite- ten, per Umzug zum Feuerwehrgerä- tehaus. Hier gratulierten Bürgermeister Hans Ram und der Ehrenschirmherr Markus Dollacker der Jubelwehr, be- dankten sich für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre und wünschten ihr alles Gute für die Zukunft. Auch der Wehrführer des saarländischen Ensdorf's gratulierte zum Jubiläum und übergab ein Geldgeschenk. Als äußeres Zeichen der 25jährigen Freundschaft wurden bereits in der Kirche Fahnenbänder ausge- tauscht. Auch Ehrenwehrführer Helmut Engeldinger gratulierte zum Jubiläum und zur Freundschaft, er überbrachte die Grüße des Kreisbrandinspekteurs und Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverban- des Saarlouis, Bernd Paul, und über- reichte ein Buch des Kreisfeuerwehrver- bandes – Mit Brief und Siegel – in dem unter anderem auch Interessantes über die Feuerwehr Ensdorf Saar zu lesen ist.
Ensdorf - 11 - Ausgabe 34/2021 ■ Förderverein Freiwillige Feuerwehr 5. Wahl eines Versammlungsleiters für TOP 6 und 7 Ensdorf 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahl eines Vorsitzenden Einladung zur Mitgliederversammlung 8. Wahl eines stv. Vorsitzenden Hiermit lade ich alle Mitglieder und Interessierte des Fördervereins 9. Wahl eines Schriftführers der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf zur Mitgliederversammlung am 10. Wahl eines Schatzmeisters 8.9.2021 um 19:00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Ensdorf, Saarloui- 11. Wahl von 2 Beisitzer ser Straße 4, ein. Bitte beachten sie die geltenden Corona-Regeln. 12. Wahl von Kassenprüfer 13. Bericht des Wehrführers Tagesordnung: 14. Verschiedenes 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Totenehrung 2. Bericht des Vorsitzenden für die Jahre 2019 und 2020 3. Bericht des Schatzmeisters für die Jahre 2019 und 2020 Helmut Engeldinger Vorsitzender 4. Bericht der Kassenprüfer Aus unserer Gemeinde Sicher unterwegs mit dem Pedelec/ Sicherheitstraining für Senioren Am Mittwoch, dem 01. September 2021 findet auf dem Parkplatz neben der Großsporthalle nochmal ein Pedelec-Sicherheitstraining für Senioren statt. Bereits am 12.Juli 2021 profitierten insgesamt 4 Teilnehmer*Innen vom E‑Bike‑ Seniorensicherheitstraining. Das Fahrradfahren mit elektrischer Unterstützung ist besonders bei Strecken mit Steigungen eine tolle Sache. Besonders für Senioren bietet ein Pedelec, oder auch E-Bike genannt, ein gutes Stück mehr Mobilität. Aber trotz aller Vorteile ist auch hier Vorsicht geboten. Bevor man sich mit dem elektroun- terstützen Rad in den Straßenverkehr begibt, gilt es einige Dinge zu beach- ten. Gerade ohne Erfahrung und ausreichende Übung kann es bei der Fahrt mit einem Pedelec schnell zu unkontrollierbaren und gefährlichen Situationen kommen. Die Zahl der verkauften E-Bikes ist in den vergangenen Jahren enorm ange- stiegen. In den Jahren von 2017 bis 2019 haben sich die Verkaufszahlen in Die Gemeinde Ensdorf bietet erneut in Zusammen- Deutschland von 720.000 auf rund 1,4 Mio. verdoppelt. Im Jahr 2020 ist ein arbeit mit der Jugendverkehrsschule Saarlouis einen weiterer Anstieg zu verzeichnen, hier liegt die Zahl der verkauften E-Bikes bei solchen Kurs für interessierte Senioren und Seniorin- rund 1,95 Millionen und der Trend geht eindeutig weiter nach oben. Leider nen an. Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine steigt im Gegensatz dazu aber auch die Zahl der tödlich verunglückten Pede- Anmeldung erforderlich. Die Teilnehmer müssen nur lec-Fahrer. Diese ist von 2018 bis 2019 um ein Drittel gestiegen. Und die Daten ihr eigenes Fahrrad und einen Helm mitbringen. des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigen, dass im zurückliegenden Jahr mehr Menschen mit einem E-Bike im Straßenverkehr tödlich verunglückt Wann: Mittwoch, 01.09.2021 sind, als je zuvor. Im Zeitraum von Januar bis Dezember kamen insgesamt 142 von 14.00 bis 16.00 Uhr Personen ums Leben. Die Zahl lag um 20 Prozent über dem Wert von 2019. Wo: Auf dem Parkplatz Allein dies ist Grund genug, um gerade älteren Fahrern und Fahrerinnen ein neben der Großsporthalle effektives Sicherheitstraining anzubieten. Nach kurzen theoretischen Ein- führungen wird anschließend mit dem eigenen Fahrrad geübt. Trainiert wird Anmeldung: per E-mail: insbesondere das Anfahren, Bremsen und Kurvenfahren, aber auch die Koor- gschumacher@gemeinde-ensdorf.de dination und Geschicklichkeit. oder telefonisch: 06831-504 -115 ■ Wöchentlicher Einkaufs-Shuttleservice für ältere Menschen in den Edeka Markt findet wieder regulär donnerstags statt! Der von den Rentnern des Seniorenclubs „Simeon“ in Zusammenar- beit mit der Gemeinde wöchentlich organisierte Einkaufs-Shuttleser- vice für ältere Menschen findet ab dem 02. September 2021 wieder regulär jeden Donnerstag statt. Die Abfahrten erfolgen jeweils zwischen 09.00 Uhr und 09.30 Uhr. Die Seniorinnen und Senioren werden dann wieder von zuhause abge- holt und zum Ensdorfer Lebensmittelgeschäft Edeka Schmidt sowie zur Volksbank nach Fraulautern und wieder nach Hause gefahren. Die wöchentlichen Fahrten finden selbstverständlich unter Beach- tung der allgemein gültigen Corona- Vorschriften und Hygieneregeln statt. Dies bedeutet, dass das Tragen einer Maske während der Fahrt auch hier wie im ÖPNV für Fahrer und Senioren Pflicht ist. Um die Abstandsvorschriften einzuhalten, kann außerdem nur eine geringe Anzahl von Personen gleichzeitig befördert werden. Wollen Sie von diesem Shuttleservice für den Einkauf von Lebensmit- teln Gebrauch machen, dann wenden Sie sich bitte an Frau Nadine Händle von der Gemeindeverwaltung, Tel. 504-119 (vormittags). Sie nimmt die eingehenden Meldungen entgegen und informiert den ent- sprechenden Vertreter des Seniorenclubs.
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