Ersiger-Information Mai 2019 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
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Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 2-3 Editorial 4-5 Jahresrechnung 2018 6-13 1 Das Wichtigste in Kürze 6 2 Rechnungsgenehmigung 7 3 Eckdaten 8-9 4 Kommentar zur Erfolgsrechnung 9-12 5 Kommentar zur Investitionsrechnung 12 6 Kommentar zur Bilanz 12-13 Allgemeine Informationen 13-18 Information AHV – IV – Renten 13-14 eBau – Baugesuch online erfassen 14 Tiefkühlfächer – Miete Niederösch 15 Kunst in Guggisberg – Franziska Johanna Dummermuth 15 Naherholungsgebiet Wald – Interview Revierförster 16-18 Abstimmungen – App VoteInfo Aus dem Gemeinderat 19-22 Verzicht Gemeindeversammlung Frühjahr 2019 19 Gemeindewahlen 2019 19 Neuzuzüger/innen-Anlass 2019 19 SBB Tageskarten 20 Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 20 Sanierung Rumendingenstrasse Mitte 20 Verkehrsmassnahmen Dorfteile Ersigen und Niederösch 21 Ortsplanungsrevision 2017+ 21 Weihnachtsbescherung 21 Sportliche Grosserfolge des SV Wiler-Ersigen 22 Seite 2 Ersiger-Information Mai 2019
Aus den Kommissionen 22-23 Baukommission; Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation 22 Baukommission; Zurückschneiden Bäume, Hecken Sträucher 23 Aus der Schule 24-25 Kindergartenprovisorium 24 Personelles 24 Gedanken des Schulleiters Daniel Weibel zum Abschied 24 Worte der neuen Schulleiterin Cinzia Thommen 25 Dorffest 2020 26 Vereine/Parteien 27-29 Sportclub Ersigen – 7. Fussballfest 27 Trachtengruppe Kirchberg und Umgebung 28 Freie Wähler Ersigen (FWE) 28 Schweizerische Volkspartei (SVP) Sektion Ersigen 29 Veranstaltungskalender Juni 2019 bis November 2019 mit Vereinsliste 30-33 Impressum Ersiger-Information 33 Titelbild und Rückseite: Dorfteil Ersigen Ersiger-Information Mai 2019 Seite 3
Editorial Veränderungen; nicht nur in Ersigen Süd…. Auf unserer Reise im vergangenen Schweizer Winter durch Australien haben wir auch wieder bei „unserem“ Dorf Halt gemacht, welches wir beim letzten Besuch vor 24 Jahren liebevoll „Ersigen Süd“ getauft haben. Nun ja, es ähnelt einzig vom ländlichen Aspekt und von der Struktur her einigermassen unserem unverkennbaren Original. Alles Übrige ist hinge- gen sehr australisch anders. Die augenscheinlichen Veränderungen in „Ersigen Süd“ in diesem Vier- teljahrhundert waren frappant. Wetterkapriolen ohne Ende mit erlebten Sandstürmen, starken Gewittern mit Hagel aber ohne grosse übrige Niederschläge, grosser Hitze, mit 10 Grad Unterschied gegen oben, gemäss Aussagen der Einheimischen einer jahrelangen Dürre, damit verbunden leere Flüsse und Seen, Buschbrände etc. Unsere bange Frage, wie sie denn das überleben, wurde uns „staubtrocken“ erwidert. Die Regierung hake das da- mit ab, dass es in Australien ja schon immer warm und trocken gewesen sei, no worries, al- les halb so schlimm. Zu allem Überfluss hat man den bedauernswerten Menschen und Tie- ren in „Ersigen Süd“ auch noch das sehr wenige noch verbleibende Wasser abgezapft für den Bergbau. Tatsächlich auf unserer Weiterfahrt sind wir rund 200 Kilometer an einer ni- gelnagelneuen Wasserpipeline entlang gefahren, welche in die nächste Bergbau Stadt führt. So sieht das Krisenmanagement „by Verlagerung“ im australischen Outback aus. Im südlichsten Bundesstaat von Australien, in Tasmanien haben wir erlebt, wie der Aus- druck „schlimmer geht nimmer“ doch zutreffen kann. Vor einem Vierteljahrhundert war das für uns die Naturoase pur mit der frischesten je eingeatmeten Luft, riesigen unberühr- ten Wäldern, grünen Feldern, einer unvergleichlichen Tier-, Pflanzen und Vogelwelt, klaren Flüssen, Seen und herrlichen Stränden. In diesem Februar haben wir dort den negativen Höhepunkt unserer Reisen allgemein erlebt. Bei der Ankunft war die Luft von den riesigen, unkontrollierbaren Buschbränden rauchgeschwängert und man konnte kaum atmen. Da- nach mussten wir unsere Reiselogistik den Buschfeuer anpassen. Diese sind nicht nur we- gen dem Feuer lebensgefährlich. Eine äusserst schlechte Luftqualität war 5 Wochen lang Dauerzustand. Zudem war alles staubtrocken und schmutzig. Kehrichtseparatsammlungen kennt man dort unten noch nicht. Es wird alles einfach sonst „entsorgt“. Weiter ist die Insel touristisch überbevölkert und hat zu viel Autoverkehr. Eine grosse Anzahl der putzigen ein- maligen Beuteltiere ist durch überfahren am Strassenrand tot. Gut, man kann ja auch auf unübersichtlichen Strassen mit 110 km/h durch den Busch blochen…. Die noch vorhande- nen Flüsse und Seen machen teilweise einen verschmutzten Eindruck. Auch auf „Tassie“ präsentierten sich die Temperaturen im Mittel rund 10 Grad heisser als vor 24 Jahren. Die Wetterkapriolen wirken. Wir Reisende tragen selbstverständlich mit unserem unökologi- schen Flug-Fussabdruck dafür die Mitverantwortung! Unausgewogen finde ich, wenn die- ser Wandel abgestritten wird oder die getroffenen Massnahmen ins Gegenteil als zur Min- derung führen. Ob ich Veränderungen auch in unserem Original-Ersigen spüre, wurde ich gefragt. Und ob. Das letzte trockene, heisse Jahr oder der Schneefall mit Frost am Wo- chenende der Badieröffnung in diesem Jahr lassen grüssen. Ich spüre aber auch in der Mentalität unserer Gesellschaft grössere Veränderungen. Wenn ich das gleiche Zeitfenster von 24 Jahren als Vergleichszeitraum nehme, ist doch alles viel hektischer und eben anders geworden. Seite 4 Ersiger-Information Mai 2019
Unsere Mitarbeitenden sollten zwischendurch Hellseherqualitäten besitzen und aus den Kunden herausspüren was sie wünschen. Selbstverständlich sollten sie auch innert 10 Se- kunden die rechtlich korrekte Antwort herausbringen, die Geschichte der unzähligen Sachgeschäfte der letzten 50 Jahre auswendig kennen und die Baubewilligung gleich mitgeben, wenn jemand das Baugesuch abgibt. Der Egoismus wird in weiten Teilen hoch gehalten und es gilt anscheinend als modisch, wenn durch unkorrekte Angaben ein eige- ner Sondervorteil zu Lasten der übrigen Steuerzahlenden ausgelebt werden kann. Eine begründete Ablehnung oder ein Nein seitens der Behörden wird vielfach nicht mehr akzeptiert. Die negativen Entscheide werden als Freiheitsberaubung oder Ungerechtigkeit gegenüber dem Individuum betrachtet. Dass die Behörden uneingeschränkt im Sinn und zum Wohl der Allgemeinheit zu entscheiden haben wird ausser Betracht gezogen. Viel- leicht wurde die Aufnahme eines Neins aber auch nie gelernt? Das Thema Lärm wurde in den letzten Jahren immer aktueller. Die Lärmquellen sind nicht kleiner geworden. Die möglichen Massnahmen zur Minderung haben aber zugenommen. Jeder Mensch nimmt den Lärm auf seine Weise anders wahr. Die vielfach erwartete Stille habe ich jedoch bisher nur einigermassen im Wald oder im australischen Outback festge- stellt. Was Lärm bedeuten kann, habe ich in Städten auf der ganzen Welt oder momentan auch an unserem aktuellen Zwischenaufenthaltsort im mittleren Emmental erfahren. Die Wohnung liegt direkt an einer Hauptstrasse, neben dem Bahntrassee und einem Bahn- übergang. Bis vor rund 8 Jahren hat man das Gegenüber beim Gang über die Strasse oder in die Bä- ckerei in unserem Dorf noch gegrüsst. Heute „juflet“ Mann und Frau mit Blick auf das Smartphone an einem vorbei ohne mit der Wimper zu zucken. Selbst in unserem Wohn- quartier inder Millionenstadt Perth, wurde freundlich gegrüsst und nach dem Aussteigen aus dem Bus dem Busfahrer artig für die Reise gedankt und auf Wiedersehen gesagt. Bei den der Gemeinde übergeordneten Stellen machen mir der Formalismus und das kürz- lich in zwei grösseren Projekten erlebte schlechte Management Sorgen. Der gesunde Menschenverstand ist anscheinend nicht mehr vorhanden und gefragt. Ich hoffe, dass wir den unausgewogenen Veränderungen allgemein ein wenig entge- genwirken können. Das Rad zurückdrehen können wir alle nicht und Veränderungen ha- ben schon immer zum Lauf der Zeit gehört. Wenn jedes Individuum mit seinen eigenen Möglichkeiten jedoch etwas beiträgt, könnte etwas bewirkt werden. Viel Kleines ergibt in der Endsumme etwas Grosses. Tragen wir zu Ersigen weltumspannend Sorge und kehren wir etwas zu den Wurzeln zurück. Schalten einen Gang retour und geniessen wir mit offenen Augen und unseren geschenk- ten Sinnen die Natur, aber insbesondere auch unser schönes, einmaliges Dorf mit seiner einzigartigen Umgebung. Als ehemaliger Weltreisender kann ich und hoffentlich wieder vermehrt auch in Zukunft behaupten, „Ersigen isch einzigartig schön, schüsch gang uf ä Lobärg ufe u gniess die ungloublechi Umgäbig oder redsch ächli mit dä ufgsteute u zuvor- kommende Iwohnende, de weisch was i meine“. Thomas Balsiger, Gemeindeschreiber Ersiger-Information Mai 2019 Seite 5
Jahresrechnung 2018 1. Das Wichtigste in Kürze Die Jahresrechnung 2018 basiert auf einer Steueranlage von 1,60 Einheiten sowie einem Liegenschaftssteueransatz von 1,2 ‰ des amtlichen Werts. Der lineare Abschreibungssatz für das beim Übergang auf HRM2 am 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde auf 10 % (10 Jahre) festgelegt. Die dritte Jahresrechnung der fusionierten Gemeinde Ersigen schliesst im Allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) mit einem Aufwandüberschuss von CHF 453‘096.86 ab. Budge- tiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 249‘400.00. Im Gesamthaushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 270‘172.02, bei Ausgaben von CHF 8‘898‘621.84 und Ein- nahmen von CHF 8‘445‘524.98. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget im Allgemeinen Haushalt beträgt rund CHF 200‘000.00. Der gegenüber dem Budget 2018 schlechtere Abschluss wird mit einem um rund CHF 130‘000.00 tieferen Einnahmenbetrag bei den Einkommens- und Gewinn- steuern und einem um rund CHF 70‘000.00 höheren Aufwand bei der Bildung, hier insbe- sondere bei den durch unsere Gemeinde nicht beeinflussbaren Ausgaben bei der Sekun- darstufe I begründet. Der Nettoinvestitionsbetrag beläuft sich im Jahr 2018 auf CHF 798‘574.94. Geplant waren Nettoinvestitionen im Betrag von CHF 982‘000.00. Der Aufwandüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) belastet. Dieser weist per 31. Dezember 2018 einen Bestand von CHF 2‘657‘489.15 aus. Dieser Bestand macht rund 70 % des Nettosteuerertrags 2018 oder gut 10 Steueranlagezehntel (ein Steueranla- gezehntel beträgt rund CHF 260‘000.00) aus. Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall und Feuerwehr haben mit Ausnahme der Feuerwehr mit einem Gewinn abgeschlossen. Alle Eigenkapitalbestände weisen positi- ve Werte aus. Alle Nachkredite von insgesamt CHF 516‘159.61, davon sind CHF 326‘603.19 gebunden, CHF 189‘556.42 liegen in der Kompetenz des Gemeinderats, sind genehmigt worden. Die verschiedenen Finanzkennzahlen weisen allesamt gute Werte aus. Der Durchschnitts- wert im Fünfjahresmittel kann jedoch erst ab dem Jahr 2020 betrachtet werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die fusionierte Gemeinde Ersigen auch im dritten Rechnungsjahr auf finanziell soliden Beinen steht. Die Spezialfinanzierungen Wasser, Ab- wasser und Abfall weisen positive Werte aus. Im Rahmen der Budgetierung 2020 gilt es, wie in jedem Jahr, die Steuereinnahmen sowie die Gebührenansätze auf die zukünftige Ent- wicklung hin zu betrachten. Dies gilt ebenso für die Ausgaben. Mit der Einführung von HRM2 umfasst die Jahresrechnung nebst der detaillierten Berichter- stattung, den diversen Eckdaten und Kontoauszügen in den Anhängen neu auch das Re- gelwerk mit den Bewertungsangaben, sowie einige Spiegel und Kreditkontrollen. Das Werk umfasst gut 130 Seiten. Die Prüfung der Rechnung durch das unabhängige Rechnungsprü- fungsorgan erfolgt erst am 29. Mai 2019. Die Rechnung wird danach vom 7. Juni 2019 bis zum 8. Juli 2019 während 30 Tagen im Rahmen der Referendumsfrist öffentlich aufgelegt und auch auf der Homepage der Gemeinde Ersigen hinterlegt. Seite 6 Ersiger-Information Mai 2019
2. Rechnungsgenehmigung Gemäss Art. 71 GV verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Ein- wohnergemeinde Ersigen: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF 8‘898‘621.84 Ertrag Gesamthaushalt CHF 8‘628‘449.82 Aufwandüberschuss CHF 270‘172.02 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 7‘465‘629.94 Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 7‘012‘533.08 Aufwandüberschuss CHF 453‘096.86 Aufwand Wasserversorgung CHF 476‘702.42 Ertrag Wasserversorgung CHF 543‘840.57 Ertragsüberschuss CHF 67‘138.15 Aufwand Abwasserentsorgung CHF 400‘369.05 Ertrag Abwasserentsorgung CHF 540‘811.02 Ertragsüberschuss CHF 140‘441.97 Aufwand Abfall CHF 177‘865.63 Ertrag Abfall CHF 190‘391.28 Ertragsüberschuss CHF 12‘525.65 Aufwand Feuerwehr CHF 195‘129.96 Ertrag Feuerwehr CHF 157‘949.03 Aufwandüberschuss CHF 37‘180.93 INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben CHF 798‘574.94 Einnahmen CHF 0.00 Nettoinvestitionen CHF 798‘574.94 Ersiger-Information Mai 2019 Seite 7
ANTRAG: Aufgrund von Art. 27 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Ersigen hat der Gemeinderat Ersigen an der Sitzung vom 29. April 2019 die Jahresrechnung 2018 inklusive der Nachkredite genehmigt und unterstellt diese dem fakultativen Referendum. Die Publikation dieses Beschlusses erfolgt im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung Nr. 23 vom 6. Juni 2019. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage. Diese endet somit am Montag, 8. Juli 2019. Die Hauptrevision der Jahresrechnung 2019 durch das externe Rechnungsprüfungsorgan ROD Treuhand AG wird nach der Vorrevision von anfangs Jahr 2019 am 29. Mai 2019 statt- finden. Der Antrag der ROD Treuhand AG wird in der Publikation erwähnt. 3. Eckdaten Übersicht Rechnung 2018 Budget 2018 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt CHF -270‘172.02 CHF -260‘700.00 Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt CHF -453‘096.86 CHF -249‘400.00 Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen CHF 182‘924.84 CHF -11‘300.00 Steuerertrag natürliche Personen CHF 3‘633‘007.55 CHF 3‘729‘800.00 Steuerertrag juristische Personen CHF 90‘277.10 CHF 216‘000.00 Liegenschaftssteuer CHF 411‘369.65 CHF 395‘000.00 Nettoinvestitionen CHF 798‘574.94 CHF 982‘000.00 Bestand Finanzvermögen CHF 5‘436‘941.92 Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt CHF 5‘642‘642.88 Bestand Verwaltungsvermögen Allgemeiner Haushalt CHF 5‘107‘429.91 Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen CHF 535‘212.97 Fremdkapital CHF 3‘330‘612.48 Eigenkapital CHF 7‘748‘972.32 Reserven CHF 108‘714.46 Bilanzüberschuss CHF 2‘657‘489.15 Seite 8 Ersiger-Information Mai 2019
Spezialfinanzierungen (mit Gebühren finanziert) SF Wasserversorgung (7101) Rechnungsjahr Budget Erfolg CHF 67‘138.15 CHF 1‘100.00 Verwaltungsvermögen per 31.12.2018 CHF 897‘220.60 Bestand Werterhalt per 31.12.2018 CHF 171‘652.70 Eigenkapital per 31.12.2018 CHF 537‘641.74 SF Abwasserentsorgung (7201) Rechnungsjahr Budget Erfolg CHF 140‘441.97 CHF -900.00 Verwaltungsvermögen per 31.12.2018 CHF 535‘212.97 Bestand Werterhalt per 31.12.2018 CHF 1‘620‘886.65 Eigenkapital per 31.12.2018 CHF 501‘628.69 SF Abfall (7301) Rechnungsjahr Budget Erfolg CHF 12‘525.65 CHF 5‘700.00 Verwaltungsvermögen per 31.12.2018 CHF 0.00 Bestand Werterhalt per 31.12.2018 CHF 0.00 Eigenkapital per 31.12.2018 CHF 163‘706.70 SF Feuerwehr (1500) Rechnungsjahr Budget Erfolg CHF -37‘180.93 CHF -17‘200.00 Verwaltungsvermögen per 31.12.2018 CHF 257‘357.30 Bestand Werterhalt per 31.12.2018 CHF 0.00 Eigenkapital per 31.12.2018 CHF 231‘047.51 4. Kommentar zur Erfolgsrechnung Nachfolgend die Vergleiche und Erläuterungen zu den jeweiligen Hauptgruppen. 0 Allgemeinde Verwaltung Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 636'401.14 168'082.90 551'700.00 168'600.00 706'019.60 173'556.75 Nettoergebnis 468'318.24 383'100.00 532'462.85 Die Kostenersparnis von gut CHF 20‘000.00 basiert auf diversen kleineren Minderaufwen- dungen gegenüber der Budget 2018 in diesem Bereich. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 9
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 352'075.48 260'263.38 292'100.00 227'900.00 312'374.03 264'020.95 Nettoergebnis 91'812.10 64'200.00 48'353.08 Der höhere Aufwand von rund CHF 27‘600.00 basiert auf nicht budgetierte Ausgaben für die Altlastenuntersuchungen der Schiessanlagen Ersigen und Niederösch. 2 Bildung Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 2'436'199.07 715'801.10 2'287'500.00 632'800.00 2'113'561.28 434'491.86 Nettoergebnis 1'720'397.97 1'654'700.00 1'679'069.42 Die von der Gemeinde beeinflussbaren Kosten bewegen sich im Rahmen des Budgets. Der Hauptgrund des erhöhten Nettoaufwands zum Budget ist auf gebundene, höhere Abgaben an Drittorganisationen (Kanton, Musikschulen, Gemeindeverband Kirchberg) zu- rückzuführen. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 48'027.17 200.00 44'600.00 200.00 46'856.30 200.00 Nettoergebnis 47'827.17 44'400.00 46'656.30 Keine Bemerkungen 4 Gesundheit Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 12'354.85 62.40 16'300.00 12'706.08 Nettoergebnis 12'292.45 16'300.00 12'706.08 Keine Bemerkungen Seite 10 Ersiger-Information Mai 2019
5 Soziale Sicherheit Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'632'493.85 6'186.80 1'653'800.00 10'900.00 1'575'839.54 9'685.65 Nettoergebnis 1'626'307.05 1'642'900.00 1'566'153.89 Der Beitrag in den kantonalen Lastenausgleich Soziales ist um CHF 24‘700.00 tiefer ausge- fallen als budgetiert. Dafür ist der Beitrag an den regionalen Sozialdienst Oesch-Emme um CHF 13‘400.00 höher ausgefallen als vorgesehen. 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 962'771.54 77'288.45 943'200.00 77'500.00 832'203.15 77'003.15 Nettoergebnis 885'483.09 865'700.00 755'200.00 Die Mehrausgaben von rund CHF 20‘000.00 sind beim Unterhalt der Gemeindestrasse an- gefallen. Es sind Unterhaltsarbeiten, welche vom Betrag her im Investitionsbudget vorge- sehen waren, zu tieferen Kosten ausgeführt worden, weshalb diese in der Erfolgsrechnung verbucht worden sind. 7 Umweltschutz und Raumordnung Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'419'199.24 1'312'749.97 1'256'200.00 1'124'400.00 1'621'943.70 1'517'891.20 Nettoergebnis 106'449.27 131'800.00 104'052.50 Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall belasten den Steuerhaushalt nicht. Diese gebührenfinanzierten Bereiche weisen alle einen Ertragsüberschuss aus. Beim Wasser und Abwasser ist die auf Ende 2017 vom Kanton kommunizierte neue Buchungspraxis er- neut angewandt worden, indem Investitionen, in unserem Fall unter CHF 30‘000.00, sowie werterhaltende Reparaturen aus der jeweiligen Rückstellung Werterhalt entnommen wer- den können. Der gegenüber dem Budget 2018 tiefere Nettoaufwand hat den Hauptgrund darin, dass an den Gemeindeverband Kirchberg für die regionale Friedhoforganisation ein tieferer Beitrag angefallen ist als budgetiert. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 11
8 Volkswirtschaft Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 22'343.70 92'851.85 22'300.00 89'000.00 13'725.55 89'127.95 Nettoergebnis 70'508.15 66'700.00 75'402.40 Keine Bemerkungen 9 Finanzen und Steuern Rechnung 2018 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'376'755.80 6'265'128.99 1'366'900.00 5'963'000.00 939'138.22 5'608'389.94 Nettoergebnis 4'888'373.19 4'596'100.00 4'669'251.72 Der Nettoertrag bewegt sich in diesem Bereich um knapp CHF 300‘0000.00 über dem Budget. Die Steuereinnahmen sind zwar insgesamt um rund CHF 136‘200.00 tiefer ausge- fallen als vorgesehen, dafür konnten bei den Liegenschaften des Finanzvermögens Min- deraufwände oder Mehrerträge erzielt werden. 5. Kommentar zur Investitionsrechnung Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 798‘574.94 getätigt. Budgetiert waren Nettoinvestiti- onen von CHF 982‘000.00. Die vorgesehenen Bereiche „Ersatz Helme Feuerwehr“, „Sanie- rungen Abwasserleitungen aus ZpA Schulhaus“, „Flurweg im Bereich Burgdorfstrasse tee- ren“, und „Flurweg im Bereich Birkenweg O teeren“ kamen unterhalb der Aktivierungs- grenze von CHF 30‘000.00 zu liegen, weshalb die Ausgaben in der Erfolgsrechnung ver- bucht worden sind. Das Projekt „Ruedswilstrasse (Schlittelweg); neuer Belag“ wurde ins Jahr 2019 verschoben. Dafür kamen die Ausgaben allgemein für die letzte Etappe im Grossprojekt „Gsteig“ höher zu liegen als vorgesehen. Insgesamt wurden für rund CHF 180‘000.00 weniger Investitionen getätigt als vorgesehen. 6. Kommentar zur Bilanz Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2018 CHF 11‘079‘584.80 (Stand per 1. Janu- ar 2018: CHF 11‘800‘386.93). Davon beläuft sich das Finanzvermögen auf CHF 5‘436‘941.92 (Stand per 1. Januar 2018: CHF 6‘365‘811.59). Im Jahr 2018 hat das Finanzvermögen somit um CHF 928‘869.67 abgenommen. Das Verwaltungsvermögen beträgt per 31. Dezember 2018 CHF 5‘642‘642.88 (Stand per 1. Januar 2018: CHF 5‘434‘575.34), was einer Zunahme von CHF 208‘067.54 entspricht. Das Fremdkapital ist von CHF 4‘033‘343.34 per 1. Januar 2018 auf CHF 3‘330‘612.48 per 31. Dezember 2018 gesunken, was einen Differenzbetrag von CHF 702‘730.86 ergibt. Seite 12 Ersiger-Information Mai 2019
Das Das Eigenkapital Eigenkapital (Sachgruppe (Sachgruppe 29) 29) weist weist per per 31. 31. Dezember Dezember 20182018 einen einen Bestand Bestand von von CHF CHF7‘748‘972.32 7‘748‘972.32 aus. aus. Per Per 1.1. Januar Januar 2018 2018 hat hat das das Eigenkapital Eigenkapital einen einen Bestand Bestand von von CHF CHF7‘767‘043.59 7‘767‘043.59 ausgewiesen. ausgewiesen. Die Die Abnahme Abnahme im im Rechnungsjahr Rechnungsjahr 20182018 beträgt beträgt somit somit CHF CHF18‘071.27. 18‘071.27.Der DerAnfangsbestand Anfangsbestandhat hatsich sichdurch durchdiediemit mitAusnahme Ausnahmeder derFeuerwehr Feuerwehrposi- posi- tiven tivenEinlagen Einlageninindie dieSpezialfinanzierungen Spezialfinanzierungenund undderderEntnahme Entnahmedes desnegativen negativenRechnungs- Rechnungs- ergebnisses ergebnissesim imallgemeinen allgemeinenHaushalt Haushalt(Steuerhaushalt) (Steuerhaushalt)nur nurgering geringverändert. verändert. Der DerBilanzüberschuss Bilanzüberschuss(Eigenkapital) (Eigenkapital)beläuft beläuftsich sichauf aufCHF CHF3‘657‘489.15 3‘657‘489.15 (Stand (Standper per1.1.Januar Januar2018: 2018:CHF CHF3‘110‘586.01) 3‘110‘586.01) Der DerBilanzüberschuss Bilanzüberschussper per31. 31.Dezember Dezember20182018macht machtsomit somitrund rund70 70%%des desNettosteuerertra- Nettosteuerertra- ges gesaus. aus.Pro ProEinwohner/in Einwohner/inbeträgt beträgtdas dasEigenkapital Eigenkapitalrund rundCHF CHF1‘300.00. 1‘300.00.Ein EinSteueranlage- Steueranlage- zehntel zehntelbeträgt beträgtrund rundCHF CHF260‘000.00. 260‘000.00.Der DerBilanzüberschussbestand Bilanzüberschussbestandam amEnde Endeder derRech- Rech- nungsperiode nungsperiode2018 2018beträgt beträgtsomit somitgut gut10 10Steueranlagezehntel. Steueranlagezehntel. Allgemeine AllgemeineInformationen Informationen Information InformationAHV AHV––IV IV––Renten Renten Auszug Auszugaus ausIhrem IhremAHV-Konto AHV-Konto(IK) (IK)und undAHV-Versicherungsausweis AHV-Versicherungsausweis Individuelles IndividuellesKonto Konto Auf Aufdem demindividuellen individuellenKonto Konto(IK) (IK)werden werdenallealleEinkommen, Einkommen,Beitragszeiten Beitragszeitensowie sowieBetreu- Betreu- ungsgutschriften ungsgutschriftenaufgezeichnet, aufgezeichnet,die dieals alsGrundlage Grundlagefürfürdie dieBerechnung Berechnungeiner einerAlters-, Alters-,Hinter- Hinter- lassenen- lassenen-oder oderInvalidenrente Invalidenrentedienen. dienen.Fehlende FehlendeBeitragsjahre Beitragsjahre(Beitragslücken) (Beitragslücken)führen führeninin der derRegel Regelzuzueiner einerKürzung Kürzungder derVersicherungsleistungen. Versicherungsleistungen.Einkommen Einkommendesdeslaufenden laufendenJahres Jahres sind sinderst erstauf aufdem demKontoauszug Kontoauszugdes desfolgenden folgendenJahres Jahresvermerkt. vermerkt. Jede JedeAHV-Ausgleichskasse AHV-Ausgleichskasseführtführtein einIKIKauf aufden denNamen Namender derversicherten versichertenPerson, Person,für fürdie diebei bei dieser dieserAHV-Ausgleichskasse AHV-AusgleichskassejemalsjemalsEinkommen Einkommenabgerechnet abgerechnetwurde. wurde.Die DieNummern Nummernder der Ausgleichskassen, Ausgleichskassen,die diefür füreine eineversicherte versichertePerson Personein einAHV-Beitragskonto AHV-Beitragskonto(individuelles (individuellesKon- Kon- to, to,IK) IK)führen, führen,sind sindunter unterwww.ahv-iv.info www.ahv-iv.infooder oderbei beiden denAHV-Ausgleichskassen AHV-AusgleichskassenininErfahrung Erfahrung zuzubringen. bringen. Eine Eineversicherte versichertePerson Personkann kannjederzeit jederzeitschriftlich, schriftlich,via viawww.akbern.ch www.akbern.choder oderwww.ahv-iv.info www.ahv-iv.info unter unterAngabe Angabeder derVersichertennummer Versichertennummerund undder derPostadresse Postadresseeinen einenAuszug Auszugaus ausihrem ihremIKIK verlangen. verlangen.Die DieKontoauszüge Kontoauszügesind sindkostenlos. kostenlos. Der DerKontoauszug Kontoauszugwirdwirdnur nuran andie dieversicherte versichertePerson, Person,ihren ihrengesetzlichen gesetzlichenVertreter Vertreteroder oderei- ei- nem nemvonvonihr ihrbevollmächtigten bevollmächtigtenAnwalt Anwaltabgegeben. abgegeben.Sollte Sollteeine eineandere anderebevollmächtigte bevollmächtigte Drittperson Drittpersoneinen einenKontoauszug Kontoauszugverlangen, verlangen,wird wirddieser dieseraus ausGründen Gründendes desPersönlichkeits- Persönlichkeits- schutzes schutzesnur nuran andie dieversicherte versichertePerson Personzugestellt. zugestellt. AHV-Versicherungsausweis AHV-Versicherungsausweis Der DerVersicherungsausweis Versicherungsausweiswirdwirdininder derRegel Regelnur nureinmal einmalausgestellt ausgestelltfür fürVersicherte, Versicherte,die dieBei- Bei- träge trägebezahlen bezahlenoder oderLeistungen Leistungenbeziehen, beziehen,ohne ohneBeiträge Beiträgezahlen zahlenzuzumüssen. müssen.ErErhat hatdie die Grösse Grösseeiner einerKreditkarte Kreditkarteund undenthält enthältden denNamen, Namen,den denVornamen, Vornamen,das dasGeburtsdatum Geburtsdatumso- so- Ersiger-InformationMai Ersiger-Information Mai2019 2019 Seite13 Seite 13
wie die AHV-Nummer der versicherten Person. Personen, die noch den alten Ausweis (graue Karte) besitzen, müssen diesen aufbewahren. Wann muss ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt werden: Die Personalien haben geändert (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder sind falsch Der Ausweis wurde gestohlen oder verloren Der Ausweis ist nicht mehr lesbar Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rück- schlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständigen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein IK führen, finden Sie unter https://inforegister.zas.admin.ch. Was ist zu tun, wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen? Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse, die für den Beitragsbezug zuständig war in Verbin- dung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen wer- den können. Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte am Tel. 034 448 35 35, E-Mail info@ersigen.ch oder persönlich am Schalter während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der AHV- Zweigstellenleiterin Lena Aebi. eBau Baugesuch online erfassen Ersigen – Verwaltungskreis Emmental - ab Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen! Ab Juli 2019 starten wir zusammen mit allen Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektro- nisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unter- schrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau Seite 14 Ersiger-Information Mai 2019
Tiefkühlfächer Miete Niederösch In der ehemaligen Chäsi Ösch, Dorfstrasse 24, 3424 Niederösch können weiterhin kosten- günstig Fächer à 80, 200 oder 300 Liter gemietet werden. Ansprechpartner: Daniel Eggler unter derselben Adresse; 076 606 01 30 Kunst in Guggisberg Künstlerin Franziska Johanna Dummermuth, Niederösch Die Künstlerin Franziska Johanna Dummermuth stellt ihre Bilder am 29./30. Juni 2019 bei Kunst in Guggisberg (jeweils von 11.00 - 17.00 Uhr) im Gemeindehaus in Guggisberg aus. (Infos unter: www.kunst-in-guggisberg.ch) Franziska Johanna Dummermuth wurde 1979 in Langnau im Emmental geboren. Sie lebt und betreibt ihr Atelier in Niederösch in der Gemeinde Ersigen. Die Region Burgdorf ist seit über zwanzig Jahren ihr zu Hause und sie fühlt eine starke hei- matliche Verbundenheit mit den Menschen und der Natur in dieser Region. Aufgewachsen als Bauerntochter, war sie bereits als Kind in der Natur zu Hause und hat durch die Natur ihren Umgang mit der Welt geschult. Sie hat sich schon damals dafür be- geistert, die Welt zu ertasten, sie so zu begreifen. Rissige Mauern, knorrige Bäume, seidenglatte Steine ziehen sie magisch an und beginnen in ihr zu klingen, sobald sie sie berührt. Inspiriert durch die Natur, Musik, Menschen, Stimmungen und alltägliche Situationen kom- biniert sie die Haptik mit der Farbe, das Tasten mit dem Sehen, und kann durch diese ex- perimentelle Malerei ihre Wahrnehmungen, ihre Empfindungen, Ansichten und Gedanken zum Ausdruck bringen. Um dies zu erreichen, arbeitet sie unter anderem mit diversen Baumaterialien, Marmormehl, Sumpfkalk, Harz und Knochenleim und kombiniert diese mit Acrylfarben, Pigmenten, Rost und Pastellkreiden. Ständig ist sie auf der Suche nach neuen Materialien, welche sie miteinander verbinden kann, um diese dann auf die Malunter- gründe zu bringen. „Malen bedeutet für mich, mich visuell ausdrücken zu können, ohne Grenzen, ohne Ziel, freischwebend jedoch tief verwurzelt“ (F.J. Dummermuth) Ersiger-Information Mai 2019 Seite 15
Naherholungsgebiet Wald Interview mit Marco Etter, Revierförster Wie steht es um unseren Wald? Diese Frage stellte ich unserem Revierförster, Etter Marco, welcher seit September 2018 für das Revier 3007 Wynigen, welchem Ersigen, Nieder- und Oberösch angehören, zuständig ist. Marco Etter, 29-jährig, verheiratet, whft. Wahlendorf Ausbildung: Landschaftsgärtner EFZ, Forstwart EFZ, dipl. Förster HF Wie beurteilen sie den Allgemeinzustand des Waldgebietes Ersigen, Ober- und Nieder- ösch? Den Allgemeinzustand erachte ich als gut. Die anhaltende Trockenheit bereitet vor allem den älteren Bäumen Mühe, jüngere Bestände kommen mit den Wetterextremen besser zurecht. Im Bereich der Burgerwaldhütte (Allmend) wurden und werden immer noch viele Fichten gefällt, was ist der Grund dafür? Der Waldbestand wurde durch den Sturm Burglind geschwächt, anschliessend haben der trockene Sommer und die daraus resultierende Käferepidemie die Bäume zum Absterben gebracht. Wenn sich die Wetterlage nicht verändert, kann es gut sein, dass in diesem Jahr noch weitere Bäume gefällt werden müssen. Die offene Fläche wird nun neu bepflanzt. Welche Bäume wurden dafür ausgewählt? Es wurden ca. 2000 Traubeneichen gepflanzt. Die Eiche ist eine Baumart, welche, laut Vorhersage von Spezialisten, mit der Klimaerwärmung gut zurechtkommt. Aufgrund des etwas sauren und trockenen Bodens an diesem Standort, hat man sich für die Traubenei- che entschieden. Allgemeines zum Borkenkäfer Der Borkenkäfer ist ‘wetterfest’ und hat den letzten Winter gut überstanden. Wenn es wie- der trocken wird, ist erneut mit einer starken Vermehrung zu rechnen. Bei vermehrten Nie- derschlägen könnten sich die Bäume wieder besser erholen und sich so selber gegen die Schädlinge wehren. Seite 16 Ersiger-Information Mai 2019
In den Printmedien konnte gelesen werden, dass zur Bekämpfung der Borkenkäfer in den Wäldern die gefällten Bäume zum Teil mit Insektiziden eingesprüht werden. Wurde in unse- rem Waldgebiet ebenfalls Insektizid verwendet? Gefälltes, gesundes Nutzholz, welches nicht sofort abtransportiert wird, kann präventiv mit Insektiziden eingesprüht werden. Damit wird der Schädlingsbefall und somit die Entwer- tung des Holzes verhindert. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass auch in den Wäldern der Gemeinde Ersigen Holz gespritzt wird. Es gilt aber Folgendes zu beachten: Personen welche Pestizide einsetzen, benötigen einen Kurs mit Fachausweis sowie eine Bewilligung vom Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA). In Gewässerschutzgebieten und bei Holz welches auf Kulturland liegt ist das Holzspritzen verboten. Gespritzte Holzpolter werden mit einer grünen Plakette gekennzeichnet (STOV-BE). Wenn man ein behandeltes Holzpolter sieht, ist es empfehlenswert das Holz nicht zu besteigen oder zu berühren. Holzspritzen ist aber ein zusätzlicher Aufwand, welchen man nach Möglichkeit mit einem raschen Abtransport des Holzes umgehen möchte. Da die Holzlager im Frühling bei den Sägereien oftmals voll sind, ist dies nicht immer ein einfaches Unterfangen. Grundsätzlich dürfen im Wald keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden. Die Umweltschutz- gesetzgebung regelt die Ausnahmen (Art. 18, Bundesgesetz über den Wald). Die auf 700 kg hochgerechneten Pflanzenschutzmittel im Schweizer Wald machen 0.03% der jährlich in der Schweiz ausgebrachten Pestiziden aus (2'200'000 kg). Dies zeigt, dass das grundsätz- liche Verbot wirkt und die Ausnahmebewilligungen bedacht und zielgerichtet erteilt wer- den. Aus welchem Grunde sollten Gartenabfälle zwingend der Grünabfuhr mitgegeben und nicht im Wald entsorgt, bzw. deponiert werden? Bezüglich Deponien im Wald ist der Art. 10 Abs. 2 des Kantonalen Abfallgesetzes relevant. Dieser hält fest, dass kompostierbare Abfälle in Quartier, Hof oder Garten verwertet wer- den sollen. Falls das nicht möglich ist, ist es Aufgabe der Gemeinde die Entsorgung dieser Abfälle sicherzustellen. Im Abfallreglement der Gemeinde Ersigen steht in Art. 4 Abs. 4: «Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Grünabfällen, Rasenschnitten oder ähnliches am Waldrand oder im Wald ist verboten.» Diese Regelung basiert auf folgender Grundlage: Grünabfälle umfassen oft ortsfremde Pflanzen oder invasive Neophyten. Durch das Ausbringen im Wald oder auf dem Feld werden sie freigesetzt und können sich unkontrolliert vermehren. Dies steht dem Grundsatz der Walderhaltung gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. d der Bundeswaldgesetzgebung entgegen. Dieser Grundsatz sieht vor, dass der Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft geschützt werden soll. Ausserdem ist auch gemäss Freisetzungsverordnung das Ausbringen von inva- siven Neophyten nicht erlaubt. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 17
Dieser Kurzbericht wurde in Zusammenarbeit mit dem Förster Marco Etter sowie dem höhe- ren Sachbearbeiter Waldrecht, Simon Vogelsanger, Amt für Wald des Kantons Bern erstellt. Besten Dank! Für allfällige Fragen stehen Ihnen unser Förster sowie Herr Vogelsanger gerne zur Verfü- gung. Marco Etter, Revierförster, Tel. 079 222 45 66, E-Mail marco.etter@vol.be.ch Simon Vogelsanger, Waldrecht, Tel. 031 636 58 80, E-Mail simon.vogelsanger@vol.be.ch Der Wald ist in erster Linie Lebensraum für diverse Wildtiere. Wir Waldbesucherinnen und - besucher schätzen den Wald als Naherholungsgebiet und Kraftort. Helfen wir gemeinsam mit, den Wald in seiner Ursprungsform zu erhalten, so dass wir und unsere Nachfahren uns noch oft daran erfreuen können! Monika Wyser Gemeinderätin (Ressort Volkswirtschaft) Abstimmungen App VoteInfo Vote Info Die App für «VoteInfo» ist die neue App von Bund und Kantonen. Abstimmungen Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Ab- stimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos herunter- geladen werden. L’application pour «VoteInfo» est la nouvelle application de la Confédéra- les votations tion et des cantons. Les dimanches de votation, dès midi, elle permet de suivre en continu les résultats des objets fédéraux et cantonaux. Elle propose aussi les explications et vidéos relatives à ces objets. L’application peut être téléchargée Seite 18 gratuitement depuis l’App Store et Google Play.Ersiger-Information Mai 2019
Aus dem Gemeinderat Verzicht Gemeindeversammlung Frühjahr 2019 Wie in den letzten Jahren üblich, konnte auch in diesem Jahr auf die Gemeindeversamm- lung im Frühjahr verzichtet werden. Die Genehmigung der Gemeinderechnung unterliegt zwingend dem Referendum. Deshalb wurde der provisorisch festgelegte Termin vom Mon- tag, 3. Juni 2019 hinfällig. Gemeindewahlen 2019 Der Gemeinderat Ersigen hat die Gemeindewahlen 2019 für die Legislaturperiode 2020- 2023 auf Sonntag, 24. November 2019 festgelegt. Im Wissen, dass möglicherweise am Sonntag vorher der zweite Wahlgang für die Ständeratswahlen stattfinden könnte, hat sich der Gemeinderat für diesen für Ersigen traditionellen Gemeindewahltag am letzten Sonn- tag im November entschieden. Nachfolgend zur Information die wichtigsten Daten und Termine im Hinblick auf die Ge- meindewahlen 2019: DO, 15. August 2019 Wahlausschreibung im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung. DO, 19. September 2019, 08.00 Uhr bis MO, 07. Oktober 2019, 12.00 Uhr Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag muss mindestens von fünf in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. MO, 14. Oktober 2019, bis 12.00 Uhr Frist für den Ersatz von Kandidaten/innen auf den eingereichten Listen. Frist für die Mängelbehebung des Vorschlages. Frist für das Erklären von Listenverbindungen. DO, 31. Oktober 2019 Publikation sämtlicher Wahlvorschläge im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung. Für allfällige Auskünfte im Zusammenhang mit den diesjährigen Gemeindewahlen, übri- gens den ersten Wahlen in der fusionierten Gemeinde Ersigen, steht die Gemeindeverwal- tung Ersigen gerne zur Verfügung. Neuzuzüger/innen-Anlass 2019 Turnusgesmäss alle zwei Jahre hätte in diesem Frühherbst ein Neuzuzüger/innen-Anlass stattgefunden. In einer späteren Rubrik wird auf das geplante Dorffest im Jahr 2020 hinge- wiesen. Es wird vorgesehen den Neuzuzüger/innen-Anlass in diesem Jahr nicht durchzufüh- ren. Dafür wird der Anlass im nächsten Jahr in unser Dorffest integriert. Dabei werden alle Neuzuzüger/innen zwischen dem Sommer 2017 und Sommer 2020 eingeladen. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 19
SBB-Tageskarten Die Einwohnergemeinde Ersigen bietet seit längerer Zeit zwei SBB-Tageskarten an. Der Be- zugspreis ist im laufenden Jahr unverändert bei Fr. 45.00 pro Stück und Tag belassen wor- den. Währendem in den vergangenen Jahren die Auslastung mit über 90 % als zufrieden- stellend angesehen werden konnte, erfolgte im Jahr 2018 das Abrutschen in der Auslas- tung auf lediglich 78 %. Der Gemeinderat hat das Weiterführen der Tageskarten auf Zuse- hen hin für das Jahr 2019 bewilligt. Sollte im Frühjahr 2020 festgestellt werden, dass die Aus- lastung analog dem Jahr 2018 stagniert oder sogar weiter sinkt, müsste das Weglassen dieser Dienstleistung ins Auge gefasst werden. Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung Ersigen hat seit dem 29. April 2019 folgende Öffnungszeiten: Montag, 08.00 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag, 08.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen Mittwoch, 08.00 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Donnerstag, 07.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen Freitag, 08.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen Nach telefonischer Vereinbarung sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten erreichbar. Sanierung Rumendingenstrasse Mitte Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ersigen haben am 10. Juni 2018 an der Urne den Verpflichtungskredit von Fr. 1‘715‘000.00 für die Sanierung der Rumendingen- strasse Mitte bewilligt. Im Herbst 2018 wurde die Planung fortgesetzt. Dabei ist eine Varian- tenstudie für das Erstellen einer Trottoirlösung erarbeitet worden. Diese wurde den be- troffenen Landeigentümerschaften, welche für ein Trottoir Land hätten zur Verfügung stel- len sollen, unterbreitet. 46 % der betroffenen Landbesitzer/innen haben es in der Anfrage abgelehnt, Land für den möglichen Trottoirbau zur Verfügung zu stellen. Ein nächster Projektschritt hätte das Verfügen von Enteignungen sein können. Die Bau- kommission und der Gemeinderat sehen dieses mögliche Vorgehen als nicht zielführend an. Die weitere Planung des Sanierungsprojekts Rumendingenstrasse Mitte wird ohne Trot- toir fortgesetzt. Die Sanierungsausführung ist ab dem Jahr 2020 vorgesehen. Seite 20 Ersiger-Information Mai 2019
Verkehrsmassnahmen Dorfteile Ersigen und Niederösch Die Verkehrsmassnahmen der Höchstgeschwindigkeit 40 im Dorfteil Niederösch und ent- lang der Burgdorfstrasse im Dorfteil Ersigen, die Aufhebung des Fahrverbots auf der Gumis- hole in Ersigen sowie die 30er Zone im Dorfteil Ersigen sind im Dezember 2018 öffentlich publiziert worden. Gegen die Aufhebung des Fahrverbots auf der Gumishole und gegen die 30er Zone im Dorfteil Ersigen sind fristgerecht Beschwerden beim Regierungsstatthal- teramt Emmental eingereicht worden. Diese Beschwerdeverfahren sind momentan nicht abgeschlossen. Die Höchstgeschwindigkeit im Dorfteil Niederösch wurde vor Ort signalisiert. Mit der Umset- zung der 40er Höchstgeschwindigkeit entlang der Burgdorfstrasse in Ersigen, gegen wel- che keine Beschwerde vorliegt, wird bis zum rechtskräftigen Entscheid aller Verkehrsmass- nahmen im Dorfteil Ersigen zugewartet. Ortsplanungsrevision 2017+ Die Ortsplanungsrevision 2017+ ist im vergangenen Winter dem kantonalen Amt für Ge- meinden und Raumordnung zur zweiten Vorprüfung eingereicht worden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Vorprüfungsantwort im Frühsommer 2019 bei uns eintref- fen wird. Die Ortsplanungskommission wird danach die weiteren Arbeiten tätigen. Aktuell ist jedoch nicht sicher, ob die öffentliche Auflage mit der Vorlage zur Beschlussfassung durch den Souverän noch im Jahr 2019 stattfinden kann. Die Öffentlichkeit wird ab Som- mer 2019 via amtlicher Anzeiger und unserer Homepage über das Wichtigste in der Orts- planungsrevision 2017+ informiert. Weihnachtsbescherung Vor ca. 80 Jahren wurde die Weihnachtsbescherung Ersigen dank des Steiner-Legates ins Leben gerufen. In dieser Zeit haben sich viele Frauen ehrenamtlich für diese gute Sache eingesetzt. An dieser Stelle möchten wir allen Helferinnen ganz herzlich danken. Ein ganz besonderer Dank gilt Lili Jaussi, die sich während über 30 Jahren mit viel Engagement und Herzblut für die Weihnachtsbescherung eingesetzt hat. Nun ist das Geld dieses Legates aufgebraucht. Der Gemeinderat hat sich aber entschie- den, diese Tradition weiterzuführen. Dies ist jedoch nur mit dem Einsatz von vielen Helferin- nen möglich. Deshalb suchen wir auf diesem Weg freiwillige Helferinnen oder Helfer, wel- che die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer kostbaren Zeit einzusetzen, um anderen Men- schen in der Weihnachtszeit ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Wir freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen, welche Sie gerne an die Gemeindeverwal- tung leiten dürfen. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 21
Sportliche Grosserfolge des SV Wiler-Ersigen Seit der Saison 2003/2004 dürfen wir in diesem Jahr dem SV Wiler-Ersigen bereits zum zwölf- ten Mal zum Unihockey-Schweizermeistertitel gratulieren. Das Dutzend ist voll und die Gra- tulation ganz und gar keine Selbstverständlichkeit! Unser Dorfverein zieht in der Schweizer Unihockey-Historie mit dem bisherhigen Rekordmeister Rot-Weiss Chur gleich. Dass der SV Wiler-Ersigen das finale Spiel gegen den Stadtzürcher Grasshoppers-Club in der ausver- kauften Klotener Swiss-Arena vor über 8‘000 Zuschauenden vor Ort und mit einer Live- Übertragung zur besten Senderzeit auf SRF2 austrägt, hätte man vor 15 Jahren unserem kleinen Dorfverein nie und nimmer zugetraut. Oder hätten wir es vor einigen Jahren für möglich gehalten, dass aus der Kirchberger Grossmatthalle das Schweizer Fernsehen ein- mal Live-Übertragungen von Spielen des SVWE produzieren würde? Reiben wir somit verwundert die Augen, ziehen den Hut vor den hervorragenden Leistun- gen des Vereins, bei welchem sich übrigens diesen Frühling auch die Junioren U21 zum vierten Mal in Folge die Schweizer-Meister-Krone aufsetzen konnten. Ein erfolgreicher Nachwuchs könnte auch auf weitere erfolgreiche Zeiten bei den „Grossen“ hindeuten. In diesem Sinn wünschen wir dem SV Wiler-Ersigen weiterhin viel Erfolg und wer weiss, viel- leicht kann er sich schon in absehbarer Zeit alleiniger Schweizer Unihockey-Rekordhalter nennen. Aus den Kommissionen Baukommission Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation In der Zeit vom 1.11.2018 – 30.04.2019 sind folgende Baubewilligungen erteilt worden, de- ren Gesuche aus gesetzlichen Gründen nicht öffentlich publiziert werden mussten: Bauherrschaft Objekt Bauvorhaben -Gubler Franziska E/Rumendingenstr. 5 Erweiterung/Vergrösserung Parkplatz -Kopp Alfred + Elisabeth E/Töpfereistrasse 6 Einbau Gasheizung. Neue Abgasanlage -Bracher Hans + Anna Kath. E/Huebstrasse 13 Pultdach an best. Scheune erhöhen -Kilchenmann Hans-Peter O/Dörflistrasse 1 Abbruch Scheune, neuer Waschplatz -Kindler Christian E/Gumishole 15 Umgestalten Garten, neuer Parkplatz Seite 22 Ersiger-Information Mai 2019
Zurückschneiden Bäume, Hecken, Sträucher Frühjahr 2019 Aufruf zur Selbstkontrolle Die Baukommission ersucht alle Strassenanstösser/innen, die Bepflanzungen an Strassen, Wegen und Grundstückszufahrten aus Sicherheits- und Haftungsgründen alljährlich bis En- de Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut, auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. Das Zurückschneiden der Bäume und Hecken liegt in der Eigenver- antwortung der Besitzer. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Das Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentli- chen Strassen der Gemeinde und von Privaten ist im Strassengesetz (SG; BSG 732.11) ge- regelt. Nachfolgend dazu ein paar Hinweise über die geltenden Vorschriften im ganzen Kanton Bern: Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müs- sen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen Über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuch- tung darf nicht beeinträchtigt wer- den. Bei gefährlichen und/oder unüber- sichtlichen Strassenstellen (Einfahr- ten, Kreuzungen, Kurven etc.) dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahr- bahn um höchstens 60 cm überra- gen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirt- schaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Da- nach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf beste- hende solche Pflanzen. Sie helfen damit, Unfälle zu vermeiden. Vielen Dank für das Verständnis und die zeitge- rechte Umsetzung. Ersiger-Information Mai 2019 Seite 23
Aus der Schule Kindergartenprovisorium Trotz kurzzeitigem Rückgang der Kinderzahlen, wurde das Provisorium Kindergarten „Far- beland“ für ein weiteres Jahr von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt. Personelles Folgende Lehrpersonen verlassen unsere Schule: Andrea Bütikofer, Lehrerin der 1./2. Klasse, seit 2009 – neue Anstellung in Rüfenacht Elena Nobs, Lehrerin der 1./2. Klasse, seit 2015 – neue Anstellung in Spiez Julia Haslebacher, Kindergärtnerin seit 2016 – neue Anstellung in Aarwangen Daniel Weibel, Schulleiter seit 2016 – neue Schulleitung in Bargen/Aarberg Bereits per 1.2.2019 verliess uns Gabrielle Friolet, Musiklehrerin seit 2011 Gedanken des Schulleiters Daniel Weibel zum Abschied Leicht wehmütig schaue ich auf drei schöne und intensive Jahre in Ersigen zurück. Die Schule ist mir ans Herz gewachsen. Sie zeichnet sich aus durch ihre Überschaubarkeit, eine vertrauensvolle Schulbehörde, einen unterstützenden Gemeinderat, ein innovatives Team, mehrheitlich wohlwollende Eltern, gute Infrastruktur und den ländlichen Charakter. Die erreichten Ziele während meiner Zeit als Schulleiter: Geleitete Schule umgesetzt Schulbusbetrieb wird weitergeführt Neues Leitbild erstellt Steuergruppe (Schulentwicklung) eingeführt Kindergarten eröffnet Neuer Lehrplan eingeführt Neue Bildungsstrategie Schulsozialarbeit eingeführt Elternrat ins Leben gerufen Ein riesiges Dankeschön möchte ich der Schulkommission, namentlich Rolf Gasser, und auch dem Gemeinderat aussprechen. Sie haben einen wesentlichen Anteil zum Gelingen dieser Ziele beigetragen. Als noch unerledigt und problematisch erachte ich zwei Dinge: 1. Die Schnittstellenproblematik mit dem Gemeindeverband. 2. Ein Fünftel „meines“ Personals untersteht nicht meiner Personalführung, sondern der zentral organisierten IBEM-Schulleitung in Kirchberg. Doppelspurigkeiten, Kommuni- kationsprobleme und Schwierigkeiten in der Personalführung sind vorprogrammiert. Zwei Radikallösungen als Vorschlag oder Denkanstoss: 1. Ersigen wird bezüglich IBEM autonom (Flexible Organisation/Führung vor Ort). 2. Ersigen wechselt zum Sek-Modell 4 (Twann) Zum Schluss bedanke ich mich bei allen, die aktiv oder auch wohlwollend passiv unsere Schule unterstützen, die lobende Worte und auch konstruktive Kritik anzubringen wagen. Ich wünsche allen Lehrpersonen und besonders meiner Nachfolgerin Cinzia Thommen viel Erfolg und Freude in ihrer Arbeit. Immer zum Wohl der Kinder! Seite 24 Ersiger-Information Mai 2019
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