Ersiger-Information Mai 2019 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen

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Ersiger-Information Mai 2019 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Ersiger-Information Mai 2019

   Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Ersiger-Information Mai 2019 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Inhaltsverzeichnis
                                                                       Seite
Inhaltsverzeichnis                                                       2-3

Editorial                                                                4-5

Jahresrechnung 2018                                                     6-13
    1 Das Wichtigste in Kürze                                              6
    2 Rechnungsgenehmigung                                                 7
    3 Eckdaten                                                           8-9
    4 Kommentar zur Erfolgsrechnung                                     9-12
    5 Kommentar zur Investitionsrechnung                                  12
    6 Kommentar zur Bilanz                                             12-13

Allgemeine Informationen                                               13-18
    Information AHV – IV – Renten                                      13-14
    eBau – Baugesuch online erfassen                                      14
    Tiefkühlfächer – Miete Niederösch                                     15
    Kunst in Guggisberg – Franziska Johanna Dummermuth                    15
    Naherholungsgebiet Wald – Interview Revierförster                  16-18
    Abstimmungen – App VoteInfo

Aus dem Gemeinderat                                                    19-22
    Verzicht Gemeindeversammlung Frühjahr 2019                            19
    Gemeindewahlen 2019                                                   19
    Neuzuzüger/innen-Anlass 2019                                          19
    SBB Tageskarten                                                       20
    Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung                                20
    Sanierung Rumendingenstrasse Mitte                                    20
    Verkehrsmassnahmen Dorfteile Ersigen und Niederösch                   21
    Ortsplanungsrevision 2017+                                            21
    Weihnachtsbescherung                                                  21
    Sportliche Grosserfolge des SV Wiler-Ersigen                          22

Seite 2                                            Ersiger-Information Mai 2019
Ersiger-Information Mai 2019 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
Aus den Kommissionen                                                  22-23
   Baukommission; Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation         22
   Baukommission; Zurückschneiden Bäume, Hecken Sträucher               23

Aus der Schule                                                        24-25
   Kindergartenprovisorium                                               24
   Personelles                                                           24
   Gedanken des Schulleiters Daniel Weibel zum Abschied                  24
   Worte der neuen Schulleiterin Cinzia Thommen                          25

Dorffest 2020                                                           26

Vereine/Parteien                                                      27-29
   Sportclub Ersigen – 7. Fussballfest                                  27
   Trachtengruppe Kirchberg und Umgebung                                28
   Freie Wähler Ersigen (FWE)                                           28
   Schweizerische Volkspartei (SVP) Sektion Ersigen                     29

Veranstaltungskalender Juni 2019 bis November 2019 mit Vereinsliste   30-33
Impressum Ersiger-Information                                           33

Titelbild und Rückseite: Dorfteil Ersigen

Ersiger-Information Mai 2019                                           Seite 3
Editorial
                  Veränderungen; nicht nur in Ersigen Süd….
                  Auf unserer Reise im vergangenen Schweizer Winter durch Australien
                  haben wir auch wieder bei „unserem“ Dorf Halt gemacht, welches wir
                  beim letzten Besuch vor 24 Jahren liebevoll „Ersigen Süd“ getauft haben.
                  Nun ja, es ähnelt einzig vom ländlichen Aspekt und von der Struktur her
                  einigermassen unserem unverkennbaren Original. Alles Übrige ist hinge-
                  gen sehr australisch anders.
                    Die augenscheinlichen Veränderungen in „Ersigen Süd“ in diesem Vier-
teljahrhundert waren frappant. Wetterkapriolen ohne Ende mit erlebten Sandstürmen,
starken Gewittern mit Hagel aber ohne grosse übrige Niederschläge, grosser Hitze, mit 10
Grad Unterschied gegen oben, gemäss Aussagen der Einheimischen einer jahrelangen
Dürre, damit verbunden leere Flüsse und Seen, Buschbrände etc. Unsere bange Frage, wie
sie denn das überleben, wurde uns „staubtrocken“ erwidert. Die Regierung hake das da-
mit ab, dass es in Australien ja schon immer warm und trocken gewesen sei, no worries, al-
les halb so schlimm. Zu allem Überfluss hat man den bedauernswerten Menschen und Tie-
ren in „Ersigen Süd“ auch noch das sehr wenige noch verbleibende Wasser abgezapft für
den Bergbau. Tatsächlich auf unserer Weiterfahrt sind wir rund 200 Kilometer an einer ni-
gelnagelneuen Wasserpipeline entlang gefahren, welche in die nächste Bergbau Stadt
führt. So sieht das Krisenmanagement „by Verlagerung“ im australischen Outback aus.
Im südlichsten Bundesstaat von Australien, in Tasmanien haben wir erlebt, wie der Aus-
druck „schlimmer geht nimmer“ doch zutreffen kann. Vor einem Vierteljahrhundert war
das für uns die Naturoase pur mit der frischesten je eingeatmeten Luft, riesigen unberühr-
ten Wäldern, grünen Feldern, einer unvergleichlichen Tier-, Pflanzen und Vogelwelt, klaren
Flüssen, Seen und herrlichen Stränden. In diesem Februar haben wir dort den negativen
Höhepunkt unserer Reisen allgemein erlebt. Bei der Ankunft war die Luft von den riesigen,
unkontrollierbaren Buschbränden rauchgeschwängert und man konnte kaum atmen. Da-
nach mussten wir unsere Reiselogistik den Buschfeuer anpassen. Diese sind nicht nur we-
gen dem Feuer lebensgefährlich. Eine äusserst schlechte Luftqualität war 5 Wochen lang
Dauerzustand. Zudem war alles staubtrocken und schmutzig. Kehrichtseparatsammlungen
kennt man dort unten noch nicht. Es wird alles einfach sonst „entsorgt“. Weiter ist die Insel
touristisch überbevölkert und hat zu viel Autoverkehr. Eine grosse Anzahl der putzigen ein-
maligen Beuteltiere ist durch überfahren am Strassenrand tot. Gut, man kann ja auch auf
unübersichtlichen Strassen mit 110 km/h durch den Busch blochen…. Die noch vorhande-
nen Flüsse und Seen machen teilweise einen verschmutzten Eindruck. Auch auf „Tassie“
präsentierten sich die Temperaturen im Mittel rund 10 Grad heisser als vor 24 Jahren.
Die Wetterkapriolen wirken. Wir Reisende tragen selbstverständlich mit unserem unökologi-
schen Flug-Fussabdruck dafür die Mitverantwortung! Unausgewogen finde ich, wenn die-
ser Wandel abgestritten wird oder die getroffenen Massnahmen ins Gegenteil als zur Min-
derung führen. Ob ich Veränderungen auch in unserem Original-Ersigen spüre, wurde ich
gefragt. Und ob. Das letzte trockene, heisse Jahr oder der Schneefall mit Frost am Wo-
chenende der Badieröffnung in diesem Jahr lassen grüssen.

Ich spüre aber auch in der Mentalität unserer Gesellschaft grössere Veränderungen. Wenn
ich das gleiche Zeitfenster von 24 Jahren als Vergleichszeitraum nehme, ist doch alles viel
hektischer und eben anders geworden.

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Unsere Mitarbeitenden sollten zwischendurch Hellseherqualitäten besitzen und aus den
Kunden herausspüren was sie wünschen. Selbstverständlich sollten sie auch innert 10 Se-
kunden die rechtlich korrekte Antwort herausbringen, die Geschichte der unzähligen
Sachgeschäfte der letzten 50 Jahre auswendig kennen und die Baubewilligung gleich
mitgeben, wenn jemand das Baugesuch abgibt. Der Egoismus wird in weiten Teilen hoch
gehalten und es gilt anscheinend als modisch, wenn durch unkorrekte Angaben ein eige-
ner Sondervorteil zu Lasten der übrigen Steuerzahlenden ausgelebt werden kann.
Eine begründete Ablehnung oder ein Nein seitens der Behörden wird vielfach nicht mehr
akzeptiert. Die negativen Entscheide werden als Freiheitsberaubung oder Ungerechtigkeit
gegenüber dem Individuum betrachtet. Dass die Behörden uneingeschränkt im Sinn und
zum Wohl der Allgemeinheit zu entscheiden haben wird ausser Betracht gezogen. Viel-
leicht wurde die Aufnahme eines Neins aber auch nie gelernt?
Das Thema Lärm wurde in den letzten Jahren immer aktueller. Die Lärmquellen sind nicht
kleiner geworden. Die möglichen Massnahmen zur Minderung haben aber zugenommen.
Jeder Mensch nimmt den Lärm auf seine Weise anders wahr. Die vielfach erwartete Stille
habe ich jedoch bisher nur einigermassen im Wald oder im australischen Outback festge-
stellt. Was Lärm bedeuten kann, habe ich in Städten auf der ganzen Welt oder momentan
auch an unserem aktuellen Zwischenaufenthaltsort im mittleren Emmental erfahren. Die
Wohnung liegt direkt an einer Hauptstrasse, neben dem Bahntrassee und einem Bahn-
übergang.
Bis vor rund 8 Jahren hat man das Gegenüber beim Gang über die Strasse oder in die Bä-
ckerei in unserem Dorf noch gegrüsst. Heute „juflet“ Mann und Frau mit Blick auf das
Smartphone an einem vorbei ohne mit der Wimper zu zucken. Selbst in unserem Wohn-
quartier inder Millionenstadt Perth, wurde freundlich gegrüsst und nach dem Aussteigen
aus dem Bus dem Busfahrer artig für die Reise gedankt und auf Wiedersehen gesagt.
Bei den der Gemeinde übergeordneten Stellen machen mir der Formalismus und das kürz-
lich in zwei grösseren Projekten erlebte schlechte Management Sorgen. Der gesunde
Menschenverstand ist anscheinend nicht mehr vorhanden und gefragt.
Ich hoffe, dass wir den unausgewogenen Veränderungen allgemein ein wenig entge-
genwirken können. Das Rad zurückdrehen können wir alle nicht und Veränderungen ha-
ben schon immer zum Lauf der Zeit gehört. Wenn jedes Individuum mit seinen eigenen
Möglichkeiten jedoch etwas beiträgt, könnte etwas bewirkt werden. Viel Kleines ergibt in
der Endsumme etwas Grosses.
Tragen wir zu Ersigen weltumspannend Sorge und kehren wir etwas zu den Wurzeln zurück.
Schalten einen Gang retour und geniessen wir mit offenen Augen und unseren geschenk-
ten Sinnen die Natur, aber insbesondere auch unser schönes, einmaliges Dorf mit seiner
einzigartigen Umgebung. Als ehemaliger Weltreisender kann ich und hoffentlich wieder
vermehrt auch in Zukunft behaupten, „Ersigen isch einzigartig schön, schüsch gang uf ä
Lobärg ufe u gniess die ungloublechi Umgäbig oder redsch ächli mit dä ufgsteute u zuvor-
kommende Iwohnende, de weisch was i meine“.

Thomas Balsiger, Gemeindeschreiber

Ersiger-Information Mai 2019                                                     Seite 5
Jahresrechnung 2018
1. Das Wichtigste in Kürze
Die Jahresrechnung 2018 basiert auf einer Steueranlage von 1,60 Einheiten sowie einem
Liegenschaftssteueransatz von 1,2 ‰ des amtlichen Werts. Der lineare Abschreibungssatz
für das beim Übergang auf HRM2 am 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen
wurde auf 10 % (10 Jahre) festgelegt.
Die dritte Jahresrechnung der fusionierten Gemeinde Ersigen schliesst im Allgemeinen
Haushalt (Steuerhaushalt) mit einem Aufwandüberschuss von CHF 453‘096.86 ab. Budge-
tiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 249‘400.00. Im Gesamthaushalt resultiert ein
Aufwandüberschuss von CHF 270‘172.02, bei Ausgaben von CHF 8‘898‘621.84 und Ein-
nahmen von CHF 8‘445‘524.98.

Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget im Allgemeinen Haushalt beträgt rund
CHF 200‘000.00. Der gegenüber dem Budget 2018 schlechtere Abschluss wird mit einem
um rund CHF 130‘000.00 tieferen Einnahmenbetrag bei den Einkommens- und Gewinn-
steuern und einem um rund CHF 70‘000.00 höheren Aufwand bei der Bildung, hier insbe-
sondere bei den durch unsere Gemeinde nicht beeinflussbaren Ausgaben bei der Sekun-
darstufe I begründet.

Der Nettoinvestitionsbetrag beläuft sich im Jahr 2018 auf CHF 798‘574.94. Geplant waren
Nettoinvestitionen im Betrag von CHF 982‘000.00.

Der Aufwandüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) belastet. Dieser weist
per 31. Dezember 2018 einen Bestand von CHF 2‘657‘489.15 aus. Dieser Bestand macht
rund 70 % des Nettosteuerertrags 2018 oder gut 10 Steueranlagezehntel (ein Steueranla-
gezehntel beträgt rund CHF 260‘000.00) aus.

Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall und Feuerwehr haben mit Ausnahme
der Feuerwehr mit einem Gewinn abgeschlossen. Alle Eigenkapitalbestände weisen positi-
ve Werte aus.

Alle Nachkredite von insgesamt CHF 516‘159.61, davon sind CHF 326‘603.19 gebunden,
CHF 189‘556.42 liegen in der Kompetenz des Gemeinderats, sind genehmigt worden.

Die verschiedenen Finanzkennzahlen weisen allesamt gute Werte aus. Der Durchschnitts-
wert im Fünfjahresmittel kann jedoch erst ab dem Jahr 2020 betrachtet werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die fusionierte Gemeinde Ersigen auch im dritten
Rechnungsjahr auf finanziell soliden Beinen steht. Die Spezialfinanzierungen Wasser, Ab-
wasser und Abfall weisen positive Werte aus. Im Rahmen der Budgetierung 2020 gilt es, wie
in jedem Jahr, die Steuereinnahmen sowie die Gebührenansätze auf die zukünftige Ent-
wicklung hin zu betrachten. Dies gilt ebenso für die Ausgaben.

Mit der Einführung von HRM2 umfasst die Jahresrechnung nebst der detaillierten Berichter-
stattung, den diversen Eckdaten und Kontoauszügen in den Anhängen neu auch das Re-
gelwerk mit den Bewertungsangaben, sowie einige Spiegel und Kreditkontrollen. Das Werk
umfasst gut 130 Seiten. Die Prüfung der Rechnung durch das unabhängige Rechnungsprü-
fungsorgan erfolgt erst am 29. Mai 2019. Die Rechnung wird danach vom 7. Juni 2019 bis
zum 8. Juli 2019 während 30 Tagen im Rahmen der Referendumsfrist öffentlich aufgelegt
und auch auf der Homepage der Gemeinde Ersigen hinterlegt.

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2. Rechnungsgenehmigung
Gemäss Art. 71 GV verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Ein-
wohnergemeinde Ersigen:

ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand Gesamthaushalt                    CHF     8‘898‘621.84
Ertrag Gesamthaushalt                     CHF     8‘628‘449.82
Aufwandüberschuss                         CHF       270‘172.02

davon
Aufwand Allgemeiner Haushalt              CHF     7‘465‘629.94
Ertrag Allgemeiner Haushalt               CHF     7‘012‘533.08
Aufwandüberschuss                         CHF       453‘096.86

Aufwand Wasserversorgung                  CHF      476‘702.42
Ertrag Wasserversorgung                   CHF      543‘840.57
Ertragsüberschuss                         CHF       67‘138.15

Aufwand Abwasserentsorgung                CHF      400‘369.05
Ertrag Abwasserentsorgung                 CHF      540‘811.02
Ertragsüberschuss                         CHF      140‘441.97

Aufwand Abfall                            CHF      177‘865.63
Ertrag Abfall                             CHF      190‘391.28
Ertragsüberschuss                         CHF       12‘525.65

Aufwand Feuerwehr                         CHF      195‘129.96
Ertrag Feuerwehr                          CHF      157‘949.03
Aufwandüberschuss                         CHF       37‘180.93

INVESTITIONSRECHNUNG
Ausgaben                                  CHF      798‘574.94
Einnahmen                                 CHF            0.00
Nettoinvestitionen                        CHF      798‘574.94

Ersiger-Information Mai 2019                                             Seite 7
ANTRAG:
Aufgrund von Art. 27 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Ersigen hat der
Gemeinderat Ersigen an der Sitzung vom 29. April 2019 die Jahresrechnung 2018 inklusive
der Nachkredite genehmigt und unterstellt diese dem fakultativen Referendum.

Die Publikation dieses Beschlusses erfolgt im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung Nr. 23
vom 6. Juni 2019. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage. Diese endet somit am Montag,
8. Juli 2019.

Die Hauptrevision der Jahresrechnung 2019 durch das externe Rechnungsprüfungsorgan
ROD Treuhand AG wird nach der Vorrevision von anfangs Jahr 2019 am 29. Mai 2019 statt-
finden. Der Antrag der ROD Treuhand AG wird in der Publikation erwähnt.

3. Eckdaten
Übersicht
                                                       Rechnung 2018          Budget 2018

Jahresergebnis ER Gesamthaushalt                     CHF -270‘172.02       CHF    -260‘700.00

Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt               CHF -453‘096.86       CHF    -249‘400.00

Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen     CHF    182‘924.84     CHF     -11‘300.00

Steuerertrag natürliche Personen                     CHF 3‘633‘007.55       CHF 3‘729‘800.00

Steuerertrag juristische Personen                     CHF     90‘277.10    CHF    216‘000.00

Liegenschaftssteuer                                   CHF    411‘369.65    CHF    395‘000.00

Nettoinvestitionen                                    CHF    798‘574.94     CHF   982‘000.00

Bestand Finanzvermögen                                CHF 5‘436‘941.92

Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt            CHF 5‘642‘642.88

Bestand Verwaltungsvermögen Allgemeiner Haushalt      CHF 5‘107‘429.91

Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen     CHF    535‘212.97

Fremdkapital                                          CHF 3‘330‘612.48

Eigenkapital                                          CHF 7‘748‘972.32

Reserven                                              CHF    108‘714.46

Bilanzüberschuss                                      CHF 2‘657‘489.15

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Spezialfinanzierungen (mit Gebühren finanziert)

SF Wasserversorgung (7101)
                                                      Rechnungsjahr                Budget
Erfolg                                                CHF   67‘138.15              CHF 1‘100.00

Verwaltungsvermögen per 31.12.2018                    CHF      897‘220.60
Bestand Werterhalt per 31.12.2018                     CHF      171‘652.70
Eigenkapital per 31.12.2018                           CHF      537‘641.74

SF Abwasserentsorgung (7201)
                                                      Rechnungsjahr                Budget
Erfolg                                                CHF 140‘441.97               CHF    -900.00

Verwaltungsvermögen per 31.12.2018                    CHF 535‘212.97
Bestand Werterhalt per 31.12.2018                     CHF 1‘620‘886.65
Eigenkapital per 31.12.2018                           CHF 501‘628.69

SF Abfall (7301)
                                                      Rechnungsjahr                Budget
Erfolg                                                CHF   12‘525.65              CHF 5‘700.00

Verwaltungsvermögen per 31.12.2018                    CHF            0.00
Bestand Werterhalt per 31.12.2018                     CHF            0.00
Eigenkapital per 31.12.2018                           CHF      163‘706.70

SF Feuerwehr (1500)
                                                      Rechnungsjahr                Budget
Erfolg                                                CHF   -37‘180.93             CHF -17‘200.00

Verwaltungsvermögen per 31.12.2018                    CHF      257‘357.30
Bestand Werterhalt per 31.12.2018                     CHF            0.00
Eigenkapital per 31.12.2018                           CHF      231‘047.51

4. Kommentar zur Erfolgsrechnung
Nachfolgend die Vergleiche und Erläuterungen zu den jeweiligen Hauptgruppen.

0 Allgemeinde Verwaltung

                         Rechnung 2018                 Budget 2018                Rechnung 2017

                       Aufwand         Ertrag     Aufwand            Ertrag   Aufwand          Ertrag
  Total               636'401.14   168'082.90     551'700.00    168'600.00    706'019.60   173'556.75
  Nettoergebnis                    468'318.24                   383'100.00                 532'462.85

Die Kostenersparnis von gut CHF 20‘000.00 basiert auf diversen kleineren Minderaufwen-
dungen gegenüber der Budget 2018 in diesem Bereich.

Ersiger-Information Mai 2019                                                                      Seite 9
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total               352'075.48    260'263.38     292'100.00     227'900.00     312'374.03     264'020.95
  Nettoergebnis                      91'812.10                     64'200.00                     48'353.08

Der höhere Aufwand von rund CHF 27‘600.00 basiert auf nicht budgetierte Ausgaben für
die Altlastenuntersuchungen der Schiessanlagen Ersigen und Niederösch.

2 Bildung

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total             2'436'199.07     715'801.10   2'287'500.00     632'800.00   2'113'561.28     434'491.86
  Nettoergebnis                    1'720'397.97                  1'654'700.00                  1'679'069.42

Die von der Gemeinde beeinflussbaren Kosten bewegen sich im Rahmen des Budgets.
Der Hauptgrund des erhöhten Nettoaufwands zum Budget ist auf gebundene, höhere
Abgaben an Drittorganisationen (Kanton, Musikschulen, Gemeindeverband Kirchberg) zu-
rückzuführen.

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total                48'027.17        200.00      44'600.00         200.00      46'856.30         200.00
  Nettoergebnis                      47'827.17                     44'400.00                     46'656.30

Keine Bemerkungen

4 Gesundheit

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total                12'354.85         62.40      16'300.00                     12'706.08
  Nettoergebnis                      12'292.45                     16'300.00                     12'706.08

Keine Bemerkungen

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5 Soziale Sicherheit

                          Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                       Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total            1'632'493.85         6'186.80   1'653'800.00      10'900.00   1'575'839.54       9'685.65
  Nettoergebnis                     1'626'307.05                  1'642'900.00                  1'566'153.89

Der Beitrag in den kantonalen Lastenausgleich Soziales ist um CHF 24‘700.00 tiefer ausge-
fallen als budgetiert. Dafür ist der Beitrag an den regionalen Sozialdienst Oesch-Emme um
CHF 13‘400.00 höher ausgefallen als vorgesehen.

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung

                          Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                       Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total                962'771.54     77'288.45     943'200.00      77'500.00     832'203.15      77'003.15
  Nettoergebnis                      885'483.09                    865'700.00                    755'200.00

Die Mehrausgaben von rund CHF 20‘000.00 sind beim Unterhalt der Gemeindestrasse an-
gefallen. Es sind Unterhaltsarbeiten, welche vom Betrag her im Investitionsbudget vorge-
sehen waren, zu tieferen Kosten ausgeführt worden, weshalb diese in der Erfolgsrechnung
verbucht worden sind.

7 Umweltschutz und Raumordnung

                          Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                       Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total            1'419'199.24     1'312'749.97   1'256'200.00   1'124'400.00   1'621'943.70   1'517'891.20
  Nettoergebnis                       106'449.27                    131'800.00                    104'052.50

Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall belasten den Steuerhaushalt nicht.
Diese gebührenfinanzierten Bereiche weisen alle einen Ertragsüberschuss aus. Beim Wasser
und Abwasser ist die auf Ende 2017 vom Kanton kommunizierte neue Buchungspraxis er-
neut angewandt worden, indem Investitionen, in unserem Fall unter CHF 30‘000.00, sowie
werterhaltende Reparaturen aus der jeweiligen Rückstellung Werterhalt entnommen wer-
den können. Der gegenüber dem Budget 2018 tiefere Nettoaufwand hat den Hauptgrund
darin, dass an den Gemeindeverband Kirchberg für die regionale Friedhoforganisation ein
tieferer Beitrag angefallen ist als budgetiert.

Ersiger-Information Mai 2019                                                                        Seite 11
8 Volkswirtschaft

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total               22'343.70      92'851.85      22'300.00      89'000.00      13'725.55      89'127.95
  Nettoergebnis       70'508.15                     66'700.00                     75'402.40

Keine Bemerkungen

9 Finanzen und Steuern

                         Rechnung 2018                  Budget 2018                  Rechnung 2017

                      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag
  Total             1'376'755.80   6'265'128.99   1'366'900.00   5'963'000.00     939'138.22   5'608'389.94
  Nettoergebnis     4'888'373.19                  4'596'100.00                  4'669'251.72

Der Nettoertrag bewegt sich in diesem Bereich um knapp CHF 300‘0000.00 über dem
Budget. Die Steuereinnahmen sind zwar insgesamt um rund CHF 136‘200.00 tiefer ausge-
fallen als vorgesehen, dafür konnten bei den Liegenschaften des Finanzvermögens Min-
deraufwände oder Mehrerträge erzielt werden.

5. Kommentar zur Investitionsrechnung

Es wurden Nettoinvestitionen von CHF 798‘574.94 getätigt. Budgetiert waren Nettoinvestiti-
onen von CHF 982‘000.00. Die vorgesehenen Bereiche „Ersatz Helme Feuerwehr“, „Sanie-
rungen Abwasserleitungen aus ZpA Schulhaus“, „Flurweg im Bereich Burgdorfstrasse tee-
ren“, und „Flurweg im Bereich Birkenweg O teeren“ kamen unterhalb der Aktivierungs-
grenze von CHF 30‘000.00 zu liegen, weshalb die Ausgaben in der Erfolgsrechnung ver-
bucht worden sind. Das Projekt „Ruedswilstrasse (Schlittelweg); neuer Belag“ wurde ins
Jahr 2019 verschoben. Dafür kamen die Ausgaben allgemein für die letzte Etappe im
Grossprojekt „Gsteig“ höher zu liegen als vorgesehen. Insgesamt wurden für rund CHF
180‘000.00 weniger Investitionen getätigt als vorgesehen.

6. Kommentar zur Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2018 CHF 11‘079‘584.80 (Stand per 1. Janu-
ar 2018: CHF 11‘800‘386.93). Davon beläuft sich das Finanzvermögen auf CHF 5‘436‘941.92
(Stand per 1. Januar 2018: CHF 6‘365‘811.59). Im Jahr 2018 hat das Finanzvermögen somit
um CHF 928‘869.67 abgenommen.

Das Verwaltungsvermögen beträgt per 31. Dezember 2018 CHF 5‘642‘642.88 (Stand per
1. Januar 2018: CHF 5‘434‘575.34), was einer Zunahme von CHF 208‘067.54 entspricht.

Das Fremdkapital ist von CHF 4‘033‘343.34 per 1. Januar 2018 auf CHF 3‘330‘612.48 per
31. Dezember 2018 gesunken, was einen Differenzbetrag von CHF 702‘730.86 ergibt.

Seite 12                                                               Ersiger-Information Mai 2019
Das
  Das Eigenkapital
        Eigenkapital (Sachgruppe
                      (Sachgruppe 29)  29) weist
                                            weist per
                                                    per 31.
                                                         31. Dezember
                                                              Dezember 20182018 einen
                                                                                 einen Bestand
                                                                                        Bestand von
                                                                                                  von
CHF
  CHF7‘748‘972.32
       7‘748‘972.32 aus.
                      aus. Per
                            Per 1.1. Januar
                                      Januar 2018
                                               2018 hat
                                                      hat das
                                                            das Eigenkapital
                                                                  Eigenkapital einen
                                                                                 einen Bestand
                                                                                        Bestand von
                                                                                                  von
CHF
  CHF7‘767‘043.59
       7‘767‘043.59 ausgewiesen.
                      ausgewiesen. Die  Die Abnahme
                                             Abnahme im    im Rechnungsjahr
                                                               Rechnungsjahr 20182018 beträgt
                                                                                       beträgt somit
                                                                                                somit
CHF
  CHF18‘071.27.
       18‘071.27.Der
                   DerAnfangsbestand
                       Anfangsbestandhat   hatsich
                                                sichdurch
                                                     durchdiediemit
                                                                 mitAusnahme
                                                                     Ausnahmeder derFeuerwehr
                                                                                     Feuerwehrposi-
                                                                                                 posi-
tiven
  tivenEinlagen
        Einlageninindie
                     dieSpezialfinanzierungen
                         Spezialfinanzierungenund  undderderEntnahme
                                                             Entnahmedes  desnegativen
                                                                              negativenRechnungs-
                                                                                         Rechnungs-
ergebnisses
  ergebnissesim
              imallgemeinen
                  allgemeinenHaushalt
                                 Haushalt(Steuerhaushalt)
                                            (Steuerhaushalt)nur nurgering
                                                                    geringverändert.
                                                                           verändert.

Der
 DerBilanzüberschuss
     Bilanzüberschuss(Eigenkapital)
                      (Eigenkapital)beläuft
                                     beläuftsich
                                             sichauf
                                                  aufCHF
                                                      CHF3‘657‘489.15
                                                          3‘657‘489.15

(Stand
 (Standper
        per1.1.Januar
                Januar2018:
                       2018:CHF
                             CHF3‘110‘586.01)
                                 3‘110‘586.01)

Der
 DerBilanzüberschuss
     Bilanzüberschussper
                      per31.
                          31.Dezember
                              Dezember20182018macht
                                               machtsomit
                                                       somitrund
                                                             rund70
                                                                  70%%des
                                                                       desNettosteuerertra-
                                                                            Nettosteuerertra-
ges
 gesaus.
     aus.Pro
          ProEinwohner/in
              Einwohner/inbeträgt
                            beträgtdas
                                     dasEigenkapital
                                          Eigenkapitalrund
                                                       rundCHF
                                                             CHF1‘300.00.
                                                                 1‘300.00.Ein
                                                                           EinSteueranlage-
                                                                               Steueranlage-
zehntel
 zehntelbeträgt
         beträgtrund
                  rundCHF
                        CHF260‘000.00.
                             260‘000.00.Der
                                         DerBilanzüberschussbestand
                                              Bilanzüberschussbestandam amEnde
                                                                             Endeder
                                                                                   derRech-
                                                                                       Rech-
nungsperiode
 nungsperiode2018
                2018beträgt
                     beträgtsomit
                             somitgut
                                   gut10
                                       10Steueranlagezehntel.
                                          Steueranlagezehntel.

Allgemeine
AllgemeineInformationen
           Informationen
Information
 InformationAHV
            AHV––IV
                  IV––Renten
                       Renten
Auszug
 Auszugaus
        ausIhrem
            IhremAHV-Konto
                  AHV-Konto(IK)
                            (IK)und
                                 undAHV-Versicherungsausweis
                                     AHV-Versicherungsausweis

Individuelles
 IndividuellesKonto
               Konto
Auf
  Aufdem
       demindividuellen
             individuellenKonto
                            Konto(IK)
                                   (IK)werden
                                         werdenallealleEinkommen,
                                                        Einkommen,Beitragszeiten
                                                                       Beitragszeitensowie
                                                                                       sowieBetreu-
                                                                                               Betreu-
ungsgutschriften
  ungsgutschriftenaufgezeichnet,
                      aufgezeichnet,die
                                      dieals
                                           alsGrundlage
                                               Grundlagefürfürdie
                                                               dieBerechnung
                                                                    Berechnungeiner
                                                                                einerAlters-,
                                                                                       Alters-,Hinter-
                                                                                                Hinter-
lassenen-
  lassenen-oder
              oderInvalidenrente
                    Invalidenrentedienen.
                                    dienen.Fehlende
                                               FehlendeBeitragsjahre
                                                          Beitragsjahre(Beitragslücken)
                                                                         (Beitragslücken)führen
                                                                                            führeninin
der
  derRegel
       Regelzuzueiner
                 einerKürzung
                       Kürzungder
                               derVersicherungsleistungen.
                                    Versicherungsleistungen.Einkommen
                                                                  Einkommendesdeslaufenden
                                                                                   laufendenJahres
                                                                                                Jahres
sind
  sinderst
       erstauf
            aufdem
                demKontoauszug
                      Kontoauszugdes
                                   desfolgenden
                                         folgendenJahres
                                                      Jahresvermerkt.
                                                             vermerkt.

Jede
  JedeAHV-Ausgleichskasse
          AHV-Ausgleichskasseführtführtein
                                        einIKIKauf
                                                aufden
                                                    denNamen
                                                        Namender derversicherten
                                                                     versichertenPerson,
                                                                                  Person,für
                                                                                          fürdie
                                                                                              diebei
                                                                                                  bei
dieser
  dieserAHV-Ausgleichskasse
           AHV-AusgleichskassejemalsjemalsEinkommen
                                             Einkommenabgerechnet
                                                           abgerechnetwurde.
                                                                          wurde.Die
                                                                                 DieNummern
                                                                                      Nummernder  der
Ausgleichskassen,
  Ausgleichskassen,die  diefür
                            füreine
                                eineversicherte
                                      versichertePerson
                                                   Personein
                                                           einAHV-Beitragskonto
                                                               AHV-Beitragskonto(individuelles
                                                                                  (individuellesKon-
                                                                                                 Kon-
to,
  to,IK)
      IK)führen,
          führen,sind
                   sindunter
                        unterwww.ahv-iv.info
                               www.ahv-iv.infooder oderbei
                                                        beiden
                                                            denAHV-Ausgleichskassen
                                                                 AHV-AusgleichskassenininErfahrung
                                                                                           Erfahrung
zuzubringen.
      bringen.

Eine
 Eineversicherte
      versichertePerson
                  Personkann
                         kannjederzeit
                               jederzeitschriftlich,
                                         schriftlich,via
                                                      viawww.akbern.ch
                                                          www.akbern.choder
                                                                         oderwww.ahv-iv.info
                                                                              www.ahv-iv.info
unter
 unterAngabe
       Angabeder derVersichertennummer
                     Versichertennummerund  undder derPostadresse
                                                        Postadresseeinen
                                                                    einenAuszug
                                                                          Auszugaus
                                                                                 ausihrem
                                                                                      ihremIKIK
verlangen.
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             DieKontoauszüge
                 Kontoauszügesind
                                sindkostenlos.
                                     kostenlos.

Der
 DerKontoauszug
      Kontoauszugwirdwirdnur
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                                     versichertePerson,
                                                 Person,ihren
                                                          ihrengesetzlichen
                                                                 gesetzlichenVertreter
                                                                              Vertreteroder
                                                                                        oderei-
                                                                                             ei-
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            ihrbevollmächtigten
                bevollmächtigtenAnwalt
                                   Anwaltabgegeben.
                                            abgegeben.Sollte
                                                           Sollteeine
                                                                  eineandere
                                                                       anderebevollmächtigte
                                                                               bevollmächtigte
Drittperson
 Drittpersoneinen
              einenKontoauszug
                     Kontoauszugverlangen,
                                   verlangen,wird
                                                wirddieser
                                                      dieseraus
                                                             ausGründen
                                                                   Gründendes
                                                                            desPersönlichkeits-
                                                                                Persönlichkeits-
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                  dieversicherte
                      versichertePerson
                                  Personzugestellt.
                                          zugestellt.

AHV-Versicherungsausweis
 AHV-Versicherungsausweis

Der
  DerVersicherungsausweis
      Versicherungsausweiswirdwirdininder
                                       derRegel
                                           Regelnur
                                                 nureinmal
                                                     einmalausgestellt
                                                             ausgestelltfür
                                                                         fürVersicherte,
                                                                             Versicherte,die
                                                                                          dieBei-
                                                                                              Bei-
träge
  trägebezahlen
        bezahlenoder
                  oderLeistungen
                         Leistungenbeziehen,
                                       beziehen,ohne
                                                 ohneBeiträge
                                                        Beiträgezahlen
                                                                 zahlenzuzumüssen.
                                                                              müssen.ErErhat
                                                                                          hatdie
                                                                                              die
Grösse
  Grösseeiner
         einerKreditkarte
               Kreditkarteund
                           undenthält
                                 enthältden
                                          denNamen,
                                              Namen,den denVornamen,
                                                             Vornamen,das dasGeburtsdatum
                                                                              Geburtsdatumso-  so-

 Ersiger-InformationMai
Ersiger-Information  Mai2019
                         2019                                                                Seite13
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wie die AHV-Nummer der versicherten Person. Personen, die noch den alten Ausweis
(graue Karte) besitzen, müssen diesen aufbewahren.

Wann muss ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt werden:

   Die Personalien haben geändert (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder sind falsch
   Der Ausweis wurde gestohlen oder verloren
   Der Ausweis ist nicht mehr lesbar

Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rück-
schlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen
der zuständigen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein IK führen, finden
Sie unter https://inforegister.zas.admin.ch.

Was ist zu tun, wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen?

Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse, die für den Beitragsbezug zuständig war in Verbin-
dung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen wer-
den können.

Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte am Tel. 034 448 35 35, E-Mail info@ersigen.ch
oder persönlich am Schalter während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der AHV-
Zweigstellenleiterin Lena Aebi.

eBau
Baugesuch online erfassen

Ersigen – Verwaltungskreis Emmental - ab Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch
elektronisch einreichen!

Ab Juli 2019 starten wir zusammen mit allen Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental
den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das
Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe.
Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den
einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt
über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektro-
nisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unter-
schrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per
Post eröffnet.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

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Tiefkühlfächer
Miete Niederösch
In der ehemaligen Chäsi Ösch, Dorfstrasse 24, 3424 Niederösch können weiterhin kosten-
günstig Fächer à 80, 200 oder 300 Liter gemietet werden.

Ansprechpartner: Daniel Eggler unter derselben Adresse; 076 606 01 30

Kunst in Guggisberg
Künstlerin Franziska Johanna Dummermuth, Niederösch

                         Die Künstlerin Franziska Johanna Dummermuth stellt ihre Bilder
                         am 29./30. Juni 2019 bei Kunst in Guggisberg (jeweils von 11.00 -
                         17.00 Uhr) im Gemeindehaus in Guggisberg aus. (Infos unter:
                         www.kunst-in-guggisberg.ch)

Franziska Johanna Dummermuth wurde 1979 in Langnau im Emmental geboren.

Sie lebt und betreibt ihr Atelier in Niederösch in der Gemeinde Ersigen.

Die Region Burgdorf ist seit über zwanzig Jahren ihr zu Hause und sie fühlt eine starke hei-
matliche Verbundenheit mit den Menschen und der Natur in dieser Region.

Aufgewachsen als Bauerntochter, war sie bereits als Kind in der Natur zu Hause und hat
durch die Natur ihren Umgang mit der Welt geschult. Sie hat sich schon damals dafür be-
geistert, die Welt zu ertasten, sie so zu begreifen.

Rissige Mauern, knorrige Bäume, seidenglatte Steine ziehen sie magisch an und beginnen
in ihr zu klingen, sobald sie sie berührt.

Inspiriert durch die Natur, Musik, Menschen, Stimmungen und alltägliche Situationen kom-
biniert sie die Haptik mit der Farbe, das Tasten mit dem Sehen, und kann durch diese ex-
perimentelle Malerei ihre Wahrnehmungen, ihre Empfindungen, Ansichten und Gedanken
zum Ausdruck bringen. Um dies zu erreichen, arbeitet sie unter anderem mit diversen
Baumaterialien, Marmormehl, Sumpfkalk, Harz und Knochenleim und kombiniert diese mit
Acrylfarben, Pigmenten, Rost und Pastellkreiden. Ständig ist sie auf der Suche nach neuen
Materialien, welche sie miteinander verbinden kann, um diese dann auf die Malunter-
gründe zu bringen.

„Malen bedeutet für mich, mich visuell ausdrücken zu können, ohne Grenzen, ohne Ziel,
freischwebend jedoch tief verwurzelt“ (F.J. Dummermuth)

Ersiger-Information Mai 2019                                                       Seite 15
Naherholungsgebiet Wald
Interview mit Marco Etter, Revierförster
Wie steht es um unseren Wald?

Diese Frage stellte ich unserem Revierförster, Etter Marco, welcher seit September 2018 für
das Revier 3007 Wynigen, welchem Ersigen, Nieder- und Oberösch angehören, zuständig
ist.

                         Marco Etter, 29-jährig, verheiratet, whft. Wahlendorf

                         Ausbildung:
                         Landschaftsgärtner EFZ, Forstwart EFZ, dipl. Förster HF

Wie beurteilen sie den Allgemeinzustand des Waldgebietes Ersigen, Ober- und Nieder-
ösch?

Den Allgemeinzustand erachte ich als gut. Die anhaltende Trockenheit bereitet vor allem
den älteren Bäumen Mühe, jüngere Bestände kommen mit den Wetterextremen besser
zurecht.

Im Bereich der Burgerwaldhütte (Allmend) wurden und werden immer noch viele Fichten
gefällt, was ist der Grund dafür?

Der Waldbestand wurde durch den Sturm Burglind geschwächt, anschliessend haben der
trockene Sommer und die daraus resultierende Käferepidemie die Bäume zum Absterben
gebracht. Wenn sich die Wetterlage nicht verändert, kann es gut sein, dass in diesem Jahr
noch weitere Bäume gefällt werden müssen.

Die offene Fläche wird nun neu bepflanzt. Welche Bäume wurden dafür ausgewählt?

Es wurden ca. 2000 Traubeneichen gepflanzt. Die Eiche ist eine Baumart, welche, laut
Vorhersage von Spezialisten, mit der Klimaerwärmung gut zurechtkommt. Aufgrund des
etwas sauren und trockenen Bodens an diesem Standort, hat man sich für die Traubenei-
che entschieden.

Allgemeines zum Borkenkäfer

Der Borkenkäfer ist ‘wetterfest’ und hat den letzten Winter gut überstanden. Wenn es wie-
der trocken wird, ist erneut mit einer starken Vermehrung zu rechnen. Bei vermehrten Nie-
derschlägen könnten sich die Bäume wieder besser erholen und sich so selber gegen die
Schädlinge wehren.

Seite 16                                                     Ersiger-Information Mai 2019
In den Printmedien konnte gelesen werden, dass zur Bekämpfung der Borkenkäfer in den
Wäldern die gefällten Bäume zum Teil mit Insektiziden eingesprüht werden. Wurde in unse-
rem Waldgebiet ebenfalls Insektizid verwendet?

Gefälltes, gesundes Nutzholz, welches nicht sofort abtransportiert wird, kann präventiv mit
Insektiziden eingesprüht werden. Damit wird der Schädlingsbefall und somit die Entwer-
tung des Holzes verhindert. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass auch in den Wäldern der
Gemeinde Ersigen Holz gespritzt wird.

Es gilt aber Folgendes zu beachten:

Personen welche Pestizide einsetzen, benötigen einen Kurs mit Fachausweis sowie eine
Bewilligung vom Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA). In Gewässerschutzgebieten und
bei Holz welches auf Kulturland liegt ist das Holzspritzen verboten.

Gespritzte Holzpolter werden mit einer grünen Plakette gekennzeichnet (STOV-BE). Wenn
man ein behandeltes Holzpolter sieht, ist es empfehlenswert das Holz nicht zu besteigen
oder zu berühren.

Holzspritzen ist aber ein zusätzlicher Aufwand, welchen man nach Möglichkeit mit einem
raschen Abtransport des Holzes umgehen möchte. Da die Holzlager im Frühling bei den
Sägereien oftmals voll sind, ist dies nicht immer ein einfaches Unterfangen. Grundsätzlich
dürfen im Wald keine umweltgefährdenden Stoffe verwendet werden. Die Umweltschutz-
gesetzgebung regelt die Ausnahmen (Art. 18, Bundesgesetz über den Wald). Die auf 700
kg hochgerechneten Pflanzenschutzmittel im Schweizer Wald machen 0.03% der jährlich
in der Schweiz ausgebrachten Pestiziden aus (2'200'000 kg). Dies zeigt, dass das grundsätz-
liche Verbot wirkt und die Ausnahmebewilligungen bedacht und zielgerichtet erteilt wer-
den.

Aus welchem Grunde sollten Gartenabfälle zwingend der Grünabfuhr mitgegeben und
nicht im Wald entsorgt, bzw. deponiert werden?

Bezüglich Deponien im Wald ist der Art. 10 Abs. 2 des Kantonalen Abfallgesetzes relevant.
Dieser hält fest, dass kompostierbare Abfälle in Quartier, Hof oder Garten verwertet wer-
den sollen. Falls das nicht möglich ist, ist es Aufgabe der Gemeinde die Entsorgung dieser
Abfälle sicherzustellen.

Im Abfallreglement der Gemeinde Ersigen steht in Art. 4 Abs. 4:
«Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Grünabfällen, Rasenschnitten oder
ähnliches am Waldrand oder im Wald ist verboten.»

Diese Regelung basiert auf folgender Grundlage: Grünabfälle umfassen oft ortsfremde
Pflanzen oder invasive Neophyten. Durch das Ausbringen im Wald oder auf dem Feld
werden sie freigesetzt und können sich unkontrolliert vermehren. Dies steht dem Grundsatz
der Walderhaltung gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. d der Bundeswaldgesetzgebung entgegen.
Dieser Grundsatz sieht vor, dass der Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft geschützt
werden soll. Ausserdem ist auch gemäss Freisetzungsverordnung das Ausbringen von inva-
siven Neophyten nicht erlaubt.

Ersiger-Information Mai 2019                                                      Seite 17
Dieser Kurzbericht wurde in Zusammenarbeit mit dem Förster Marco Etter sowie dem höhe-
ren Sachbearbeiter Waldrecht, Simon Vogelsanger, Amt für Wald des Kantons Bern erstellt.
Besten Dank!

Für allfällige Fragen stehen Ihnen unser Förster sowie Herr Vogelsanger gerne zur Verfü-
gung.

Marco Etter, Revierförster, Tel. 079 222 45 66, E-Mail marco.etter@vol.be.ch

Simon Vogelsanger, Waldrecht, Tel. 031 636 58 80, E-Mail simon.vogelsanger@vol.be.ch

Der Wald ist in erster Linie Lebensraum für diverse Wildtiere. Wir Waldbesucherinnen und -
besucher schätzen den Wald als Naherholungsgebiet und Kraftort.
Helfen wir gemeinsam mit, den Wald in seiner Ursprungsform zu erhalten, so dass wir und
unsere Nachfahren uns noch oft daran erfreuen können!

                                                 Monika Wyser
                                                 Gemeinderätin (Ressort Volkswirtschaft)

Abstimmungen
App VoteInfo

                     Vote
                     Info
Die App für                 «VoteInfo» ist die neue App von Bund und Kantonen.
Abstimmungen         Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend
                     aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Ab-
                     stimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und
                     Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo»
                     kann im App Store und auf Google Play kostenlos herunter-
                     geladen werden.

L’application pour         «VoteInfo» est la nouvelle application de la Confédéra-
les votations        tion et des cantons. Les dimanches de votation, dès midi, elle
                     permet de suivre en continu les résultats des objets fédéraux
                     et cantonaux. Elle propose aussi les explications et vidéos
                     relatives à ces objets. L’application peut être téléchargée
Seite 18             gratuitement depuis l’App Store et Google Play.Ersiger-Information Mai 2019
Aus dem Gemeinderat
Verzicht Gemeindeversammlung Frühjahr 2019
Wie in den letzten Jahren üblich, konnte auch in diesem Jahr auf die Gemeindeversamm-
lung im Frühjahr verzichtet werden. Die Genehmigung der Gemeinderechnung unterliegt
zwingend dem Referendum. Deshalb wurde der provisorisch festgelegte Termin vom Mon-
tag, 3. Juni 2019 hinfällig.

Gemeindewahlen 2019
Der Gemeinderat Ersigen hat die Gemeindewahlen 2019 für die Legislaturperiode 2020-
2023 auf Sonntag, 24. November 2019 festgelegt. Im Wissen, dass möglicherweise am
Sonntag vorher der zweite Wahlgang für die Ständeratswahlen stattfinden könnte, hat sich
der Gemeinderat für diesen für Ersigen traditionellen Gemeindewahltag am letzten Sonn-
tag im November entschieden.

Nachfolgend zur Information die wichtigsten Daten und Termine im Hinblick auf die Ge-
meindewahlen 2019:

DO, 15. August 2019
 Wahlausschreibung im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung.

DO, 19. September 2019, 08.00 Uhr bis MO, 07. Oktober 2019, 12.00 Uhr
 Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag muss mindestens von fünf
   in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

MO, 14. Oktober 2019, bis 12.00 Uhr
 Frist für den Ersatz von Kandidaten/innen auf den eingereichten Listen.
 Frist für die Mängelbehebung des Vorschlages.
 Frist für das Erklären von Listenverbindungen.

DO, 31. Oktober 2019
 Publikation sämtlicher Wahlvorschläge im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung.

Für allfällige Auskünfte im Zusammenhang mit den diesjährigen Gemeindewahlen, übri-
gens den ersten Wahlen in der fusionierten Gemeinde Ersigen, steht die Gemeindeverwal-
tung Ersigen gerne zur Verfügung.

Neuzuzüger/innen-Anlass 2019
Turnusgesmäss alle zwei Jahre hätte in diesem Frühherbst ein Neuzuzüger/innen-Anlass
stattgefunden. In einer späteren Rubrik wird auf das geplante Dorffest im Jahr 2020 hinge-
wiesen. Es wird vorgesehen den Neuzuzüger/innen-Anlass in diesem Jahr nicht durchzufüh-
ren. Dafür wird der Anlass im nächsten Jahr in unser Dorffest integriert. Dabei werden alle
Neuzuzüger/innen zwischen dem Sommer 2017 und Sommer 2020 eingeladen.

Ersiger-Information Mai 2019                                                      Seite 19
SBB-Tageskarten
Die Einwohnergemeinde Ersigen bietet seit längerer Zeit zwei SBB-Tageskarten an. Der Be-
zugspreis ist im laufenden Jahr unverändert bei Fr. 45.00 pro Stück und Tag belassen wor-
den. Währendem in den vergangenen Jahren die Auslastung mit über 90 % als zufrieden-
stellend angesehen werden konnte, erfolgte im Jahr 2018 das Abrutschen in der Auslas-
tung auf lediglich 78 %. Der Gemeinderat hat das Weiterführen der Tageskarten auf Zuse-
hen hin für das Jahr 2019 bewilligt. Sollte im Frühjahr 2020 festgestellt werden, dass die Aus-
lastung analog dem Jahr 2018 stagniert oder sogar weiter sinkt, müsste das Weglassen
dieser Dienstleistung ins Auge gefasst werden.

Neue Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung Ersigen hat seit dem 29. April 2019 folgende Öffnungszeiten:

Montag,         08.00 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag,       08.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen
Mittwoch,       08.00 Uhr – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag,     07.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen
Freitag,        08.00 Uhr – 11.30 Uhr, geschlossen

Nach telefonischer Vereinbarung sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten erreichbar.

Sanierung Rumendingenstrasse Mitte
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ersigen haben am 10. Juni 2018 an der
Urne den Verpflichtungskredit von Fr. 1‘715‘000.00 für die Sanierung der Rumendingen-
strasse Mitte bewilligt. Im Herbst 2018 wurde die Planung fortgesetzt. Dabei ist eine Varian-
tenstudie für das Erstellen einer Trottoirlösung erarbeitet worden. Diese wurde den be-
troffenen Landeigentümerschaften, welche für ein Trottoir Land hätten zur Verfügung stel-
len sollen, unterbreitet.

46 % der betroffenen Landbesitzer/innen haben es in der Anfrage abgelehnt, Land für den
möglichen Trottoirbau zur Verfügung zu stellen.

Ein nächster Projektschritt hätte das Verfügen von Enteignungen sein können. Die Bau-
kommission und der Gemeinderat sehen dieses mögliche Vorgehen als nicht zielführend
an. Die weitere Planung des Sanierungsprojekts Rumendingenstrasse Mitte wird ohne Trot-
toir fortgesetzt. Die Sanierungsausführung ist ab dem Jahr 2020 vorgesehen.

Seite 20                                                       Ersiger-Information Mai 2019
Verkehrsmassnahmen Dorfteile Ersigen und Niederösch
Die Verkehrsmassnahmen der Höchstgeschwindigkeit 40 im Dorfteil Niederösch und ent-
lang der Burgdorfstrasse im Dorfteil Ersigen, die Aufhebung des Fahrverbots auf der Gumis-
hole in Ersigen sowie die 30er Zone im Dorfteil Ersigen sind im Dezember 2018 öffentlich
publiziert worden. Gegen die Aufhebung des Fahrverbots auf der Gumishole und gegen
die 30er Zone im Dorfteil Ersigen sind fristgerecht Beschwerden beim Regierungsstatthal-
teramt Emmental eingereicht worden. Diese Beschwerdeverfahren sind momentan nicht
abgeschlossen.

Die Höchstgeschwindigkeit im Dorfteil Niederösch wurde vor Ort signalisiert. Mit der Umset-
zung der 40er Höchstgeschwindigkeit entlang der Burgdorfstrasse in Ersigen, gegen wel-
che keine Beschwerde vorliegt, wird bis zum rechtskräftigen Entscheid aller Verkehrsmass-
nahmen im Dorfteil Ersigen zugewartet.

Ortsplanungsrevision 2017+
Die Ortsplanungsrevision 2017+ ist im vergangenen Winter dem kantonalen Amt für Ge-
meinden und Raumordnung zur zweiten Vorprüfung eingereicht worden. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Vorprüfungsantwort im Frühsommer 2019 bei uns eintref-
fen wird. Die Ortsplanungskommission wird danach die weiteren Arbeiten tätigen. Aktuell
ist jedoch nicht sicher, ob die öffentliche Auflage mit der Vorlage zur Beschlussfassung
durch den Souverän noch im Jahr 2019 stattfinden kann. Die Öffentlichkeit wird ab Som-
mer 2019 via amtlicher Anzeiger und unserer Homepage über das Wichtigste in der Orts-
planungsrevision 2017+ informiert.

Weihnachtsbescherung
Vor ca. 80 Jahren wurde die Weihnachtsbescherung Ersigen dank des Steiner-Legates ins
Leben gerufen. In dieser Zeit haben sich viele Frauen ehrenamtlich für diese gute Sache
eingesetzt. An dieser Stelle möchten wir allen Helferinnen ganz herzlich danken. Ein ganz
besonderer Dank gilt Lili Jaussi, die sich während über 30 Jahren mit viel Engagement und
Herzblut für die Weihnachtsbescherung eingesetzt hat.

Nun ist das Geld dieses Legates aufgebraucht. Der Gemeinderat hat sich aber entschie-
den, diese Tradition weiterzuführen. Dies ist jedoch nur mit dem Einsatz von vielen Helferin-
nen möglich. Deshalb suchen wir auf diesem Weg freiwillige Helferinnen oder Helfer, wel-
che die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer kostbaren Zeit einzusetzen, um anderen Men-
schen in der Weihnachtszeit ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

Wir freuen uns auf zahlreiche Rückmeldungen, welche Sie gerne an die Gemeindeverwal-
tung leiten dürfen.

Ersiger-Information Mai 2019                                                        Seite 21
Sportliche Grosserfolge des SV Wiler-Ersigen
Seit der Saison 2003/2004 dürfen wir in diesem Jahr dem SV Wiler-Ersigen bereits zum zwölf-
ten Mal zum Unihockey-Schweizermeistertitel gratulieren. Das Dutzend ist voll und die Gra-
tulation ganz und gar keine Selbstverständlichkeit! Unser Dorfverein zieht in der Schweizer
Unihockey-Historie mit dem bisherhigen Rekordmeister Rot-Weiss Chur gleich. Dass der SV
Wiler-Ersigen das finale Spiel gegen den Stadtzürcher Grasshoppers-Club in der ausver-
kauften Klotener Swiss-Arena vor über 8‘000 Zuschauenden vor Ort und mit einer Live-
Übertragung zur besten Senderzeit auf SRF2 austrägt, hätte man vor 15 Jahren unserem
kleinen Dorfverein nie und nimmer zugetraut. Oder hätten wir es vor einigen Jahren für
möglich gehalten, dass aus der Kirchberger Grossmatthalle das Schweizer Fernsehen ein-
mal Live-Übertragungen von Spielen des SVWE produzieren würde?

Reiben wir somit verwundert die Augen, ziehen den Hut vor den hervorragenden Leistun-
gen des Vereins, bei welchem sich übrigens diesen Frühling auch die Junioren U21 zum
vierten Mal in Folge die Schweizer-Meister-Krone aufsetzen konnten. Ein erfolgreicher
Nachwuchs könnte auch auf weitere erfolgreiche Zeiten bei den „Grossen“ hindeuten.

In diesem Sinn wünschen wir dem SV Wiler-Ersigen weiterhin viel Erfolg und wer weiss, viel-
leicht kann er sich schon in absehbarer Zeit alleiniger Schweizer Unihockey-Rekordhalter
nennen.

Aus den Kommissionen

Baukommission
Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation
In der Zeit vom 1.11.2018 – 30.04.2019 sind folgende Baubewilligungen erteilt worden, de-
ren Gesuche aus gesetzlichen Gründen nicht öffentlich publiziert werden mussten:

 Bauherrschaft             Objekt                 Bauvorhaben
-Gubler Franziska          E/Rumendingenstr. 5    Erweiterung/Vergrösserung Parkplatz
-Kopp Alfred + Elisabeth   E/Töpfereistrasse 6    Einbau Gasheizung. Neue Abgasanlage
-Bracher Hans + Anna Kath. E/Huebstrasse 13       Pultdach an best. Scheune erhöhen
-Kilchenmann Hans-Peter O/Dörflistrasse 1         Abbruch Scheune, neuer Waschplatz
-Kindler Christian         E/Gumishole 15         Umgestalten Garten, neuer Parkplatz

Seite 22                                                    Ersiger-Information Mai 2019
Zurückschneiden Bäume, Hecken, Sträucher Frühjahr 2019
Aufruf zur Selbstkontrolle

Die Baukommission ersucht alle Strassenanstösser/innen, die Bepflanzungen an Strassen,
Wegen und Grundstückszufahrten aus Sicherheits- und Haftungsgründen alljährlich bis En-
de Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut, auf das vorgeschriebene Lichtmass
zurück zu schneiden. Das Zurückschneiden der Bäume und Hecken liegt in der Eigenver-
antwortung der Besitzer.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den
Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und
Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Das Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentli-
chen Strassen der Gemeinde und von Privaten ist im Strassengesetz (SG; BSG 732.11) ge-
regelt.

Nachfolgend dazu ein paar Hinweise über die geltenden Vorschriften im ganzen Kanton
Bern:

   Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müs-
    sen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.

   Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von
    4.50 m Höhe hineinragen

   Über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher
    Abstand von 50 cm freigehalten werden.

   Die Wirkung der Strassenbeleuch-
    tung darf nicht beeinträchtigt wer-
    den.

   Bei gefährlichen und/oder unüber-
    sichtlichen Strassenstellen (Einfahr-
    ten, Kreuzungen, Kurven etc.) dürfen
    Einfriedungen und Zäune die Fahr-
    bahn um höchstens 60 cm überra-
    gen. Für die nicht hochstämmigen
    Bäume, Hecken, Sträucher, landwirt-
    schaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Da-
    nach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand
    von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre
    Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf beste-
    hende solche Pflanzen.
Sie helfen damit, Unfälle zu vermeiden. Vielen Dank für das Verständnis und die zeitge-
rechte Umsetzung.

Ersiger-Information Mai 2019                                                    Seite 23
Aus der Schule
Kindergartenprovisorium
Trotz kurzzeitigem Rückgang der Kinderzahlen, wurde das Provisorium Kindergarten „Far-
beland“ für ein weiteres Jahr von der Erziehungsdirektion des Kantons Bern genehmigt.

Personelles
Folgende Lehrpersonen verlassen unsere Schule:
      Andrea Bütikofer, Lehrerin der 1./2. Klasse, seit 2009 – neue Anstellung in Rüfenacht
      Elena Nobs, Lehrerin der 1./2. Klasse, seit 2015 – neue Anstellung in Spiez
      Julia Haslebacher, Kindergärtnerin seit 2016 – neue Anstellung in Aarwangen
      Daniel Weibel, Schulleiter seit 2016 – neue Schulleitung in Bargen/Aarberg
      Bereits per 1.2.2019 verliess uns Gabrielle Friolet, Musiklehrerin seit 2011

Gedanken des Schulleiters Daniel Weibel zum Abschied
Leicht wehmütig schaue ich auf drei schöne und intensive Jahre in Ersigen zurück. Die
Schule ist mir ans Herz gewachsen. Sie zeichnet sich aus durch ihre Überschaubarkeit, eine
vertrauensvolle Schulbehörde, einen unterstützenden Gemeinderat, ein innovatives Team,
mehrheitlich wohlwollende Eltern, gute Infrastruktur und den ländlichen Charakter.

Die erreichten Ziele während meiner Zeit als Schulleiter:
 Geleitete Schule umgesetzt            Schulbusbetrieb wird weitergeführt
 Neues Leitbild erstellt               Steuergruppe (Schulentwicklung) eingeführt
 Kindergarten eröffnet                 Neuer Lehrplan eingeführt
 Neue Bildungsstrategie                Schulsozialarbeit eingeführt
 Elternrat ins Leben gerufen

Ein riesiges Dankeschön möchte ich der Schulkommission, namentlich Rolf Gasser, und
auch dem Gemeinderat aussprechen. Sie haben einen wesentlichen Anteil zum Gelingen
dieser Ziele beigetragen.

Als noch unerledigt und problematisch erachte ich zwei Dinge:
    1. Die Schnittstellenproblematik mit dem Gemeindeverband.
    2. Ein Fünftel „meines“ Personals untersteht nicht meiner Personalführung, sondern der
       zentral organisierten IBEM-Schulleitung in Kirchberg. Doppelspurigkeiten, Kommuni-
       kationsprobleme und Schwierigkeiten in der Personalführung sind vorprogrammiert.

Zwei Radikallösungen als Vorschlag oder Denkanstoss:
      1. Ersigen wird bezüglich IBEM autonom (Flexible Organisation/Führung vor Ort).
      2. Ersigen wechselt zum Sek-Modell 4 (Twann)

Zum Schluss bedanke ich mich bei allen, die aktiv oder auch wohlwollend passiv unsere
Schule unterstützen, die lobende Worte und auch konstruktive Kritik anzubringen wagen.
Ich wünsche allen Lehrpersonen und besonders meiner Nachfolgerin Cinzia Thommen viel
Erfolg und Freude in ihrer Arbeit. Immer zum Wohl der Kinder!

Seite 24                                                      Ersiger-Information Mai 2019
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