Exportbericht Iran Dezember 2016 - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Iran Dezember 2016 - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Iran
                                Dezember 2016

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................... 4

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN .................................................................................. 7
Wirtschaftsdaten ............................................................................................................... 8
Empfohlene Vertriebswege ............................................................................................... 10
Wichtigste Messen ............................................................................................................ 11
Normen ............................................................................................................................. 11
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................. 11
Zahlungskonditionen ......................................................................................................... 12
Bank- und Finanzwesen.................................................................................................... 13

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................ 13

STEUERN UND ZOLL ...................................................................................................... 14
Steuern und Abgaben ....................................................................................................... 14

ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME .......................................................................... 15

RECHTSINFORMATIONEN ............................................................................................. 19
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................. 19
Firmengründung ............................................................................................................... 20
Patent-, Marken- und Musterrecht..................................................................................... 21
Lizenzvergabe .................................................................................................................. 21
Rechtliche Aspekte ........................................................................................................... 21
Steuerliche Aspekte .......................................................................................................... 21
Gestaltung von Lizenzverträgen........................................................................................ 22

EIGENTUM UND FORDERUNGEN.................................................................................. 22
Vertretungsvergabe .......................................................................................................... 23
Arbeits- & Sozialrecht ....................................................................................................... 23
Aufenthaltserlaubnis ......................................................................................................... 24
Schiedsgerichtsbarkeit ...................................................................................................... 25

INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ........................................................... 27
Einreisebestimmungen...................................................................................................... 27
Ergänzende Auskünfte ...................................................................................................... 32

WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................... 33
LINKS ............................................................................................................................... 36

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Staatsform                   Islamische Republik

Fläche                       1.648.195 km²

Bevölkerung                  ca. 78 Mio. Einwohner (2014)

Städte                       Teheran (ca. 13 Mio.)
                             Mashad (2,4 Mio.)
                             Isfahan (1,6 Mio.)

Klima                        In weiten Teilen kontinentales Klima, subtropisches Klima
                             am Persischen Golf

Währung                      Iranischer Rial
                             1 EUR = 33.178,0 IRR
                             1 IRR = 0,00003 EUR
                             (Stand: 09.11.2016)

Historischer Überblick
Der Staat Iran wurde bis ins 20. Jahrhundert im offiziellen Sprachgebrauch Europas und Amerikas
als Persien bezeichnet und stellt das historische Kernland des alten Persien dar, welches sich auf
ein größeres Gebiet erstreckte.

Der Iran trat als Monarchie mit einem Schah als Oberhaupt und bald auch mit einer eigenen, freien
Regierung in die Neuzeit ein. Mit Reza Schah Pahlavi (Reza Chan) begann 1921 unter dem
Einfluss von Großbritannien eine politische Neuorientierung Persiens in Richtung Westen. Am 24.
August 1941 besetzten britische und sowjetische Truppen im Rahmen der anglo-sowjetischen
Invasion den neutralen Iran. Reza Schah musste auf britischen und sowjetischen Druck hin
abdanken. Seine Nachfolge trat sein ältester Sohn Mohammad Reza Pahlavi an.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es 1951, unter der Regierung Hossein Alas, zu einer
Verstaatlichung der Ölindustrie. Auslöser war die britische Anglo-Iranian Oil Company, die das
Ölgeschäft im Iran beherrschte und die sich in Verhandlungen strikt weigerte, ihre Gewinne aus
dem Ölgeschäft zur Hälfte mit dem iranischen Staat zu teilen. In der Folge kam es zum
internationalen Boykott des iranischen Öls (Abadan-Krise), das im Iran zu einer Wirtschaftskrise
und zum Staatsdefizit führte. Trotz dieser Ergebnisse wählte das Parlament Mohammad
Mossadegh ein weiteres Mal zum Premierminister des Landes. Es war zu Spannungen zwischen
dem Schah und Mossadegh gekommen, was den Schah veranlasste, auf dem Höhepunkt der
Krise im August 1953 das Land zu verlassen. Wenig später wurde Mossadegh durch die von der
US-Regierung unterstützte Operation Ajax gestürzt. Bereits 1946 hatten die USA dem Schah
geholfen die durch eine Abspaltung vom Iran entstandene und von der Sowjetunion unterstützte
kurdische Republik Mahabad zu zerschlagen.

Der Schah kehrte wieder in den Iran zurück. Die damalige Regierung, mit Fazlollah Zahedi als
Premierminister, begann neue Verhandlungen mit einem internationalen Konsortium von
Ölgesellschaften. Am Ende stand ein Abkommen, das bis zur ersten Ölkrise Bestand haben sollte.

Schah Mohammad Reza Pahlavi (1941–1979) leitete ab 1963 mit der „Weißen Revolution“
umfangreiche wirtschaftliche, politische und soziale Reformen ein. Industrialisierung und
gesellschaftliche Modernisierung führten von Beginn an zu Spannungen mit den konservativen
Teilen der schiitischen Geistlichkeit. Insbesondere Ayatollah Khomeini sprach sich bereits 1963

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gegen das Reformprogramm aus. Neben der islamistischen Opposition der Fedajin-e Islam bildete
sich eine Linke Guerillabewegung im Iran, die das Land mit „bewaffnetem Kampf“ verändern
wollte. Die 1977 erfolgte Liberalisierung der politischen Diskussion durch eine Politik des offenen
politischen Raumes führte zu gewaltsamen Demonstrationen mit Mord- und Brandanschlägen, die
das Land in seinen Grundfesten erschütterten. Nachdem der Shah den internationalen Rückhalt
verloren hatte, verließ Mohammad Reza Pahlavi den Iran. Die islamische Revolution hatte
begonnen.

Der schiitische Geistliche Ayatollah Khomeini kehrte am 1. Februar 1979 aus dem französischen
Exil zurück. Rasch etablierte er sich als oberste politische Autorität und begann aus der ehemals
konstitutionellen Monarchie eine „Islamische Republik“ zu formen. Seine Politik war von einer
fundamentalistischen, antiwestlichen Linie geprägt.

Von 1980 bis 1988 befand sich das Land im Krieg (erster Golfkrieg), nachdem der Irak das Land
angegriffen hatte. Die anhaltende internationale Isolation des Iran lockerte sich erst Ende der
1990er Jahre. Mit dem überraschenden Wahlsieg Mohammad Khatamis bei den
Präsidentschaftswahlen 1997 etablierte sich die politische Bewegung der Reformer im iranischen
Parlament. Sie stehen dem religiösen Machtmonopol kritisch gegenüber und versuchen, die
republikanischen Elemente des Staates zu stärken. So gelang es Khatami zu Beginn seiner
Amtszeit, eine Liberalisierung der nationalen Presse durchzusetzen. Die systemkritischen Stimmen
bekamen dadurch ein öffentliches Organ, um ihrem Reformwillen Nachdruck zu verleihen.

Das Aufleben der Pressefreiheit dauerte nicht sehr lange an. Der Wächterrat machte die Gesetze
mit Verweis auf Unverträglichkeit mit dem Islam rückgängig und blockierte fortan nahezu alle
Reformversuche des Parlaments. Seitdem sehen sich die Reformer mit großen
Vertrauensverlusten in den reformwilligen Bevölkerungsgruppen konfrontiert. Bei den
Präsidentschaftswahlen am 17. Juni 2005 trat vorerst das parlamentarische Ende der Reformer
ein, zumal Khatami nach zwei Amtszeiten nicht erneut kandidieren durfte. Durch die Wahl des
konservativen Mahmud Ahmadinejad zum Präsidenten im Jahr 2005 und seine konfrontative
Außen- sowie Innenpolitik nahm die internationale Isolation jedoch erneut zu. Ahmadinejad wurde
im Jahr 2009 wieder gewählt, was zu landesweiten Protesten geführt hat. Seine Amtsperiode
endete im Sommer 2013.

Am 14. Juni 2013 wurde Hassan Rohani im ersten Wahlgang zum neuen Präsident der
Islamischen Republik gewählt. Bei einer Wahlbeteiligung von 80 % erhielt der, als moderat
geltende, Kleriker 50 % der Stimmen. Rohanis Prioritätensetzung gilt besonders der
wirtschaftlichen Entwicklung im Land. Diese ist freilich ohne eine parallele Lösung der
außenpolitischen Streitpunkte mit dem Westen nicht substantiell zu verbessern.

Nach intensiven Verhandlungen konnte sich das Verhandlerteam rund um Außenminister Sarif mit
den westlichen Staaten auf eine schrittweise Aussetzung der nuklearrelevanten Sanktionen ab 16.
Januar 2016 einigen. Seit diesem sogenannten „Implementation Day“ sind die meisten Sanktionen
gegen den Iran ausgesetzt. Seitdem bereisen zahlreiche westliche Geschäftsmänner und
Investoren Tag für Tag das Land. Der Islamischen Republik steht somit nach einer langen
Rezession endlich wieder ein wirtschaftlicher Aufschwung bevor.

Bevölkerung
Die Bevölkerung im Iran (ca. 78 Mio.) setzt sich zusammen aus ca. 65 % Persern, ca. 16 %
Aserbaidschanern, 7 % Kurden, 6 % Luren, ca. 2 % Araber, 2 % Belutschen, 1 % Turkmenen, 1 %
türkischstämmigen Nomaden wie die Qasquay und einigen kleineren Minderheiten, wie christliche
Armenier, Assyrer, Georgier sowie Juden. Daneben leben im Iran zahlreiche Flüchtlinge:

2 Mio. aus Afghanistan und 203.000 aus dem Irak. 20.000 Iraner befinden sich als Flüchtlinge im
benachbarten Irak.

Insgesamt bekennen sich 99 % der Bevölkerung zum Islam (90 % Schiiten und 9 % Sunniten).

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Landes- und Geschäftssprachen
Farsi (Persisch) ist die Muttersprache von 65 % der Bevölkerung und Amtssprache; Türkisch
(Azeri) 16 %; Kurdisch 7 %; Geschäftssprache Englisch.

Politisches System
Der Iran ist eine Islamische Republik. An der Spitze steht der geistliche Führer, Ayatollah Ali
Khamenei, die Regierung führt der Staatspräsident, der für vier Jahre und maximal zwei
Amtsperioden gewählt wird. 2013 wurde Hassan Rohani zum neuen Präsidenten gewählt.

Das Parlament (Majlis) ist die gesetzgebende Institution, der Wächterrat überprüft diese dann auf
Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Islam und der Verfassung. Die zwölf Mitglieder des
Wächterrats werden je zur Hälfte durch das Parlament gewählt bzw. vom geistlichen Führer
bestimmt. Der Wächterrat entscheidet auch über die Eignung von Kandidaten zu Wahlen und lehnt
im Vorfeld die Teilnahme von vielen Personen bei Wahlen ab. Der geistliche Führer (oberster
Rechtsgelehrter) wird von einem Expertenrat aus 86 Geistlichen gewählt, die wiederum vom Volk
gewählt werden.

Abkommen mit Deutschland
   Doppelsteuerungsabkommen (1969)
   Luftverkehrsabkommen (1990)
   Investitionsschutzabkommen (2004)
   Nuklearabkommen (2015)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Einschlägige    iranische  Verkehrsunternehmen        haben     sich    diversen   internationalen
Verkehrsabkommen angeschlossen und sind Mitglied in verschiedenen Organisationen. 14
Übereinkommen betreffen allein den Eisenbahnsektor, darunter das Übereinkommen über den
internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), das Abkommen über den internationalen
Eisenbahngüterverkehr (SMGS), Carnet TIR etc. Des Weiteren hat der Iran das Abkommen zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer
Abkommen) unterzeichnet. Iran Air ist Mitglied der International Air Transport Association (IATA),
außerdem wurde das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR) unterzeichnet.
Mit der EU bestehen bislang keine vertraglichen Vereinbarungen, die EU hat auch keine
Vertretung in Teheran. Im Jahr 1998 wurde der Dialog auf Beamtenebene wieder aufgenommen.
Im Mai 1999 wurden Arbeitskreise zu den Themen Energie, Transport und Investitionen ins Leben
gerufen und der Iran wurde als Beobachter zum Regionalprogramm INOGATE (Energietransport
aus der Region um das Kaspische Meer) zugelassen. Die EU-Kommission erhielt im Herbst 2001
das Mandat für die Verhandlungsaufnahme über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit
dem Iran. Im Juni 2005 fand bereits die 7. diesbezügliche Verhandlungsrunde statt, seit Amtsantritt
der Regierung Ahmadinejad und der Eskalation des Streits um das iranische Nuklearprogramm
sind die Verhandlungen allerdings eingefroren. Ein Betritt zur WTO wird vom Iran seit längerem
angestrebt, nach dem Wegfall des US-Vetos begannen im Mai 2005 die Beitrittsverhandlungen mit
der Welthandelsorganisation. Sowohl die Verhandlungen mit der EU als auch über den WTO-
Beitritt werden allerdings durch die offenen (sicherheits-)politischen Themen (Atomenergie und -
nutzung; Menschenrechte; etc.) beeinträchtigt, ohne deren Lösung ein Verhandlungsabschluss
bzw. Beitritt sehr unwahrscheinlich scheint.

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WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik
Die Islamische Republik Iran kann als ein an der Schwelle zur Industrialisierung stehendes
Entwicklungsland bezeichnet werden, welches trotz der Privatisierungsbemühungen der letzten
Jahre immer noch deutlich von Staatshandelsstrukturen geprägt ist. Als stark erdölabhängiges
Land - mehr als 50 % der Staatseinnahmen resultieren aus Erdölverkäufen - ist die Wirtschaft von
der Entwicklung des Weltmarktpreises für diesen Rohstoff sehr abhängig. Der Iran hat 90 Mrd.
Fass an nachgewiesenen, förderbaren Reserven (ca. 10 % der weltweit bekannten Vorkommen)
und stand bislang an zweiter Stelle der OPEC Produzenten hinter Saudi-Arabien. Durch die
internationalen Sanktionen und die daraus resultierende veraltete Technologie ist die Fördermenge
in den letzten Jahren stark gesunken. Trotzdem ist der Iran als wichtiges OPEC-Mitglied nicht zu
vernachlässigen. Irans riesige Gasreserven werden mit 16 % (26,57 Bill. m³) der weltweiten
Vorkommen beziffert (weltweit Nummer 2 hinter Russland). Die weiteren, aber bisher wenig
ausgebeuteten Vorkommen an Bodenschätzen wie Kupfer, Chrom, Eisenerz, Blei, Zink,
Aluminiumphosphate, Gold sowie zahlreiche ganzjährig wasserführende Flüsse machen den Iran
zu einem potentiell reichen Land. Auch die geographische Lage mit Zugang zum Persischen Golf
und Kaspischen Meer sowie die vorhandene Infrastruktur tragen zur wirtschaftlichen und
politischen Bedeutung des Landes bei.

Die Reformregierung unter Präsident Khatami (1997 - 2005) hat versucht, das Land politisch
umzugestalten und wirtschaftlich zu öffnen, was von der westlichen Staatengemeinschaft,
insbesondere der EU, positiv aufgenommen und unterstützt wurde. Der 3. (21.03.2000 –
20.03.2005) und der vierte Fünfjahresplan (21.03.2005 – 20.03.2010) und auch der auf 20 Jahre
ausgelegte Strategieplan des Iran, die unter der Regierung Khatami beschlossen wurden, legen
das Hauptaugenmerk auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und sehen wichtige strukturelle
Veränderungen im Wirtschaftssystem vor: Entbürokratisierung, Privatisierung von Staatsbetrieben
inklusive Kommerz-banken, Steuerreform, starke Förderung der exportorientierten lokalen
Industrie, Stabilisierung der Währung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren und
sukzessive Liberalisierung des Außenhandels. Einige dieser Reformen wurden auch tatsächlich
umgesetzt (Steuergesetz, Investitionsschutzgesetz, Vereinheitlichung der Währungskurse,
Liberalisierung des Außenhandels, Privatisierungsschritte und Förderung der Privatwirtschaft).

Die Wirtschaftspolitik der Regierung stieß während der Amtsperiode Ahmadinejads auf scharfe
Kritik von iranischen Wirtschaftsexperten und Politikern. Nicht zuletzt aufgrund eines massiven
internationalen Reputationsverlustes und damit verbunden erheblich verschärfter Sanktionen von
Seiten der USA und der EU kam es in unter Ahmadinejad zu einem Ausfall in- und ausländischer
Investitionen, einem ausländischen Finanzierungsstopp für Großprojekte, einem erschwerten
Zugang zu Hochtechnologie sowie zu Kapitalflucht und einem verstärkten „Brain Drain“. Im
Gefolge der US-Finanzsanktionen und des Drucks der USA auch auf asiatische Länder, ihre
Erdölimporte aus dem Iran zu reduzieren, kam es ab 2012 zu einer massiven Devisenknappheit,
verbunden mit einem dramatischen Kursverfall des Rial. Gleichzeitig wurde die Inflation durch
Subventionen nach dem Gießkannenprinzip befeuert. Halbherzige und unkoordinierte Versuche,
durch Importrestriktionen und Devisenrestriktionen die Lage zu entschärfen, trugen ihrerseits zur
Verstärkung der Inflation bei. Die Wahl Dr. Hassan Rohanis zum Präsidenten im Juni 2013 kann
als Zeichen gewertet werden, dass die iranische Führung eine Kurskorrektur anstrebt. Eine
Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage kann jedoch nur erreicht werden, wenn innenpolitische
(Optimierung der Importpolitik, Subventionsreform, Verbesserung der Rahmenbedingungen für in-
und ausländische Investoren) und außenpolitische (Verständigung mit dem Westen und dadurch
wieder Zugang zum Bankensystem, zu Devisen und Erdöleinnahmen) Maßnahmen konzertiert
gesetzt werden. Insofern steht die neue Regierung Rohani vor einer gewaltigen Herausforderung.
Im November 2014 konnte mit der Unterzeichnung eines „Joint Plan of Action“ ein erster
Durchbruch in der Nuklearfrage erzielt werden. Basierend darauf wurden im Januar 2014 einige
Sanktionserleichterungen implementiert, die u.a. die Möglichkeit der Versicherung iranischer
Erdöltransporte, die Einrichtung offizieller Zahlungskanäle für humanitäre Güter und die
Belieferung mit Gütern für die Zivilluftfahrt vorsehen. Diese Sanktionserleichterungen sind

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gleichwohl zeitlich befristet und von einem Erfolg bei den Verhandlungen zur endgültigen Lösung
der Nuklearfrage abhängig. Die im April 2015 erreichte politische Vereinbarung zwischen Iran und
den P 5+1 ist jedoch ein wichtiger Schritt zur Beilegung der wirtschaftlichen Sanktionen und Irans
Wiedereingliederung in die Weltwirtschaft

Wirtschaftsdaten
Bereits in den ersten Monaten der Amtszeit der amtierenden Regierung Rohani kam es
wirtschaftspolitisch zu weitgehenden Veränderungen und einer Distanzierung von den
populistischen Maßnahmen der Vorgängerregierung. Erstes Anzeichen dafür war, dass sein
Kabinett im Wirtschaftsbereich aus bewährten, international ausgebildeten und erfahrenen
Ministern gebildet wurde. Vor allem die Wiedereinsetzung von Alt-Minister Bijan Namdar Zanganeh
im „Ministry of Petroleum“ wurde von der Industrie und von iranischen Wirtschaftsexperten sehr
positiv aufgenommen. Zanganeh war bereits unter der Regierung Khatami (1997-2005) Ölminister
und verzeichnete damals große Erfolge bei der Kooperation mit ausländischen Investoren sowie
dem Ausbau des Gassektors. Zum neuen Minister für Finanzen und Wirtschaft wurde Dr. Ali
Tayebnia ernannt. Das kürzlich vorgestellte Regierungsprogramm beinhaltet unter anderen die
Steigerung der inländischen Produktion, Verringerung der Arbeitslosigkeit und die Förderung
inländischer sowie ausländischer Investitionen. Dabei steht besonders die private Industrie im
Vordergrund. Dem Budgetdefizit soll durch weitere Privatisierungen und dem Abbau des
Subventionssystems (besonders Direktzahlungen) entgegengewirkt werden. Auch das
Steuersystem soll überarbeitet und dadurch klarer und deutlicher werden.

Das von der Regierung Rohani dem Majlis vorgelegte Budget 1394 geht von realistischen jedoch
stark an ein positives Verhandlungsabkommen mit den P 5+1 gebunden Annahmen aus.
Angesichts des fallenden Ölpreises basiert die Regierung auf ein Öleinkommen auf einen Preis
von 53.7 US-Dollar/Barrel, im Vergleich dazu betrug dieser im Vorjahr 100 US-Dollar/Barrel. Der
diesjährige Haushalt steht im Zeichen eines Paradigmenwechsels hin zu mehr Diversifizierung von
iranischen Exporten, einer breiteren und höheren Besteuerung sowie einer Weiterführung der
schon in den letzten Jahren begonnen Subventionskürzungen (z.B. Energie und Brot). Die
Regierung Rohanis plant auch eine stark benötigte Re-Kapitalisierung iranischer Banken sowie die
Ausweitung von Industrien in den Bereichen Stahl, Auto und Petrochemie.

Erklärtes internationales Ziel der amtierenden Regierung Rohani ist eine Wiedereingliederung des
Iran in die Weltwirtschaftsgemeinschaft. Es ist in den maßgeblichen politischen Zirkeln des Iran
unumstritten (von innerpolitischen Hardlinern abgesehen), dass dieser Weg nur über eine
Aufhebung der Sanktionen durch die USA und die EU führen kann. Die Politik des Kabinetts
Rohani ist daher gegenwärtig darauf hin fokussiert, ein Übereinkommen mit den P5+1 in der
Nuklearfrage zu erzielen, welches mit den Gesprächen von Lausanne im April 2015 politisch
konkretisiert wurde. Obgleich die technischen Details erst mit Ende Juni 2015 stehen, ist schon
dieses erste Übereinkommen ein wichtiger Schritt um das Land wirtschaftlich zu stabilisieren, und
u.a. die Devisen-, und Investitionsknappheit zu lindern.

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Der iranische Markt ist für deutsche Unternehmen in praktisch allen Bereichen interessant. Die
wichtigen Wirtschaftssektoren der Erdöl- und Erdgasproduktion sowie die petrochemische
Industrie und auch der gesamte Energiebereich (inklusive Wasserkraft) waren von 2012 bis
Anfang 2016 von der EU sanktioniert, sodass deutsche Unternehmen keine Schlüsseltechnologie
für diese Branchen mehr zur Verfügung stellen durften. Nach der Aussetzung der Sanktionen am
16. Januar 2016 wird sich noch zeigen in wie weit deutsche Unternehmen hier am iranischen
Markt Fuß fassen können. Im Kfz-Sektor existieren US-amerikanische Sanktionen, die ausgesetzt
sind, aber generell für Unternehmen von Relevanz sind, die in den USA aktiv sind oder US-
amerikanische Fahrzeughersteller beliefern. Für Unternehmen aus dem Lebensmittel-, Medizin-,
Pharma- und Papiersektor bieten sich jedoch weiterhin immer noch gute Möglichkeiten.

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Makroökonomische Daten
                                                2015                 2016          2017
BIP                     Mrd. USD               387,6                386,1*        409,3*
BIP pro Kopf              USD                 4.877,1*             4.798,9*      5.026,8*
Wachstumsrate
                            %                    0,0                  4,0*         3,7*
BIP, real
Inflationsrate              %                   12,0                  8,9*         8,2*
Arbeitslosenquot
                            %                   10,8                 11,3*        11,6*
e
       Quelle: gtai, Wirtschaftsdaten kompakt Stand Mai 2016, *)= Schätzungen

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Iran ist nach wie vor stark von der Erdöl- und Erdgasproduktion abhängig. Um die Kapazitäten
auszubauen, sind hohe Investitionen nötig. Die strengen Sanktionsbestimmungen seitens der USA
und der EU machten bis vor kurzem noch Investitionen aus dem Westen unmöglich. Aus diesem
Grund versuchte der Iran, Investitionen aus asiatischen Ländern anzuziehen. Dies gelang mit eher
mäßigem Erfolg – einzig chinesische Investoren waren bereit, im Iran zu investieren. Die
iranischen Unternehmen sind aber vielfach mit ihren chinesischen Partnern hinsichtlich der
Umsetzung von Vereinbarungen und Pünktlichkeit wenig zufrieden. Darum ist hier nach dem
Sanktionsende ein großes Potential für europäische Investoren gegeben.

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung etc.)
Aufgrund der im Vergleich zu Europa extrem jungen Bevölkerung strömen jedes Jahr weitere
Berufsanfänger auf den Arbeitsmarkt. Um diesen Menschen Arbeit zu geben, wäre die Schaffung
von rund 1 Mio. Arbeitsplätzen pro Jahr erforderlich. Die Arbeitslosenrate im Iran beträgt zurzeit
nach offiziellen Statistiken rund 16 % mit Tendenz nach oben in den kommenden Monaten.
Inoffiziellen Zahlen zufolge ist der Wert jedoch fast doppelt so hoch. Neben Arbeitslosigkeit spielt
im Iran auch Unterbeschäftigung eine Rolle. Ausgebildete Arbeitskräfte (Facharbeiter, Uni-
Absolventen) finden oft keine ihrer Ausbildung entsprechenden Jobs. Daraus folgen soziale
Spannungen aber auch ein gewaltiger „brain drain“, der die iranische Gesellschaft und Wirtschaft
nachhaltig beeinträchtigen wird. Die größten arbeitsgebenden Sektoren (neben dem staatlichen
Sektor sind das die petrochemische Industrie, Kfz-Industrie und Zementindustrie) haben durch den
sanktionsbedingten Wegfall ihrer großen Exportmärkte und eine suboptimale Kostenstruktur
Liquiditätsprobleme. Es ist bei diesen Unternehmen nur eine Frage der Zeit, bis erste
Massenentlassungen durchgeführt werden müssen. Kleinere Entlassungswellen insbesondere im
privaten Sektor erfolgten bereits in den vergangenen Monaten.

AUSSENHANDEL

Alles über den iranischen Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Iran.

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG

Wirtschaftspolitik
Insgesamt ist die Kontrolle des Staates über den Markt in den letzten Jahren etwas
zurückgegangen. Seit der Liberalisierung des Importregimes Anfang der 2000er Jahre können
auch Konsumgüter, pharmazeutische und kosmetische Produkte etc. offiziell in den Iran importiert
werden, sodass Umwege über Dubai, die Zollfreizonen am Persischen Golf oder auch über die
Türkei zumindest in diesen Fällen nicht mehr notwendig bzw. sinnvoll sind. Zum Schutz der lokalen
Produktion werden jedoch regelmäßig Importverbote für gewisse Produktgruppen beschlossen, die
jedoch oft auch schnell wieder aufgehoben wurden. Bei Fragen zu speziellen Produkten steht die
AHK Iran jederzeit gerne zur Verfügung.

Seit Dezember 2006 wurden vier UN Sicherheitsratsbeschlüsse gegen den Iran gefasst, die den
Export verschiedener Waren, die dem iranischen Nuklearprogramm dienen könnten, und
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Geschäftsbeziehungen mit verschiedenen Personen, Organisationen, Banken und Unternehmen,
die damit in Zusammenhang gebracht werden, verbieten. Die darauf basierenden europäischen
Rechtsakte sind für europäische Exporteure und deren Auslandstöchter verbindlich.

Am 24.03.2012 trat eine umfassende EU-Verordnung in Kraft, die alle bisherigen Regelungen
ersetzte und die mit reinen Wirtschaftssanktionen über das Non-Proliferationsziel hinausging.
Neben den davor schon sanktionierten Militärgütern und Produkten mit Nuklearbezug wurde auch
die Lieferung von Dual-Use Gütern, Güter und Ausrüstungen, die zur internen Repression
verwendet werden können sowie Ausrüstung für die Öl-/Gasindustrie (Exploration und Förderung
von Erdöl/Erdgas, Raffination, Verflüssigung von Erdgas) sowie die petrochemische Industrie
verboten. Außerdem wurde die Liste der sanktionierten Personen und Unternehmen ausgeweitet.

Neben einigen Erweiterungen um Personen wurde auch die Liste der sanktionierten Waren am
21.12.2012 erheblich erweitert. Damit wurde auch der Export von Rohmetallen und gewissen
Metallerzeugnissen sowie der Import von Erdgas und andere Kohlenwasserstoffe verboten.
Außerdem wurden die Melde- und Genehmigungspflichten für Finanztransfers erneuert.

Im Zuge der Verhandlungen über das iranische Atomprogramm, wurde am 24. November 2013
eine vorläufige Einigung erzielt. Ein Übergangsabkommen für die Dauer von sechs Monaten wurde
beschlossen, das am 20. Januar 2014 in Kraft trat. Das Abkommen beinhaltete Zugeständnisse
auf beiden Seiten, wodurch es zu einigen Erleichterungen der Sanktionen gegen den Iran kam.
Diese betrafen hauptsächlich die Melde- und Genehmigungspflichten für Finanztransfers,
Erleichterungen beim Handel von petrochemischen Erzeugnissen, sowie bei Gold- und
Edelmetallhandel. Das politische Übereinkommen vom 1. April 2015 sah vor, dass bei iranischer
Einhaltung der vereinbarten Konditionen bezüglich des iranischen Nuklearprogramms, Sanktionen
sukzessive aufgehoben bzw. ausgesetzt werden. Der erste und bedeutendste Schritt erfolgte am
16. Januar 2016 mit dem Implementation Day. In den weiteren Jahren ist mit weiteren
schrittweisen Aussetzungen der verbliebenden Sanktionen zu rechnen. Dies setzt jedoch voraus,
dass der Iran die mit der EU und den USA ausverhandelten Vereinbarungen nicht bricht. Wäre
dies der Fall, so käme automatisch der sogenannte Snap-Back-Mechanismus zur Anwendung, bei
welchem die alten Sanktionen wieder Gültigkeit erlangen würden.

Empfohlene Vertriebswege
                                                                                „Wussten Sie...“
Die Einschaltung eines Vertreters ist sowohl bei Geschäften mit                 dass der Hofdolmetscher,
staatlichen als auch privaten Stellen bzw. Unternehmen unbedingt zu             Diplomat und
empfehlen. Dieser besorgt auch die notwendigen Zulassungs- und                  Wissenschaftler Joseph von
Importverfahren, die von außen praktisch nicht bewerkstelligt werden            Hammer (1774-1856) als
können. Viele ausländische Firmen, so auch deutsche Unternehmen,                erster vollständig den Divan
haben Repräsentanzbüros in Teheran eingerichtet. In einigen Bereichen           des Meisters der persischen
ist es sogar verpflichtend, einen lokalen Vertreter zu benennen.                Lyrik, Hafez, ins Deutsche
                                                                                übersetzte? Damit inspirierte
Werbung                                                                         er viele Autoren in Europa zu
Werbung für Industriegüter erfolgt in erster Linie in Fachzeitschriften, auf    eigenen Meisterwerken,
                                                                                darunter auch Johann
Messen      und     mittels     Fachkonferenzen        und     -seminaren.
                                                                                Wolfgang von Goethe.
Konsumgüterwerbung, die nach der islamischen Revolution lange Zeit
nur eingeschränkt möglich war, ist heute üblich, unterliegt aber weiterhin
rechtlichen – teilweise religiös bedingten - Einschränkungen. Werbung auf Plakatwänden, im
Fernsehen und Radio (teilweise ausländische TV- & Radiostationen, die in Farsi senden), in
Zeitungen, mittels Direct Mailing und im Internet ist heute gängige Praxis. Werbung ist teuer, quasi
alle Werbeträger berechnen für ausländische Produkte besonders hohe Werberaten.

E-Business
Iran ist im E-Business Bereich noch nicht weit fortgeschritten, für die meisten Behördenwege sind
noch direkte Vorsprachen und langes Anstellen notwendig. Auch im Bereich der
Finanztransaktionen lassen die elektronischen Plattformen zu wünschen übrig. Es gibt aber jetzt

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schon vermehrt Ansätze zu einer Ausweitung des E-Business, u.a. auch bei einigen iranischen
Ministerien und beim Zoll, wo Anträge elektronisch ausgefüllt werden können.

Wichtigste Zeitungen
Im Iran gibt es insgesamt ca. 50 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von knapp
2 Mio. Stück. 50 % der Zeitungen werden in Teheran gelesen. Die wichtigsten persischen
Tageszeitungen sind: Hamshahri, Jamejam, Iran und Norouz. Economic Abrar ist die wichtigste
Wirtschaftszeitung. Die englischsprachigen Zeitungen sind: Tehran Times, Iran News und Iran
Daily.

Wichtigste Messen
                     Iran Oil Show (Öl, Gas, Petrochemie)
                     Iran Med (Medizinische Produkte)
                     Iran Food Tech & Agrofood (Lebensmittel und Agrar)
                     Tehran Confair (Baumesse)
                     Tehran Intl. Industry Fair (Industriemesse)
                     Iran Plast (Kunststoffmesse)

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.

Normen
Im Iran gibt es ein Normungsinstitut, welches laufend für verschiedene Industriezweige Normen
entwickelt oder internationale, europäische Normen übernimmt und veröffentlicht. Folgende
internationale Standardnormen werden weitgehend akzeptiert: ISO, IEC, ITU, Codex, DIN,
AFNOR, ASTM und ANSI.

In der Erdölindustrie werden vorwiegend angloamerikanische Normen verwendet.

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit
zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und
europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet
das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang
zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern:
Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut
für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26-01-0, Fax: +49(0)30-26-01-
12-31, E-Mail: info@din.de, Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Bei Geschäften mit iranischen Partnern ist es empfehlenswert, auf die genaue Formulierung des
Vertrages zu achten, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten und nachträgliche
„Änderungswünsche“ bereits im Vorfeld auszuschließen. So können Schwierigkeiten bereits im
Vorfeld vermieden werden. Das Hinzuziehen eines Anwalts ist auf jeden Fall ratsam.

     Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei
     Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und
     helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln
     die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung,
     Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt
     ist jedoch Risikoübergang, der regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko
     des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung
     der Ware zu tragen hat.

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     Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
     Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
     Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu
     verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll. Sehen Sie als Verkäufer
     von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP
     höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den
     Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch
     entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

Zahlungskonditionen
In den letzten Jahren haben sich deutsche Banken komplett aus dem Dokumentengeschäft mit
dem Iran zurückgezogen. Viele Firmen weichen daher auch auf Vorauszahlung aus, soweit dies
die Verhandlungsposition zulässt. Überweisungen zwischen Iran und Deutschland wurden – von
Ausnahmefällen bei Altgeschäften abgesehen - praktisch von keiner deutscher Bank akzeptiert.
Nach dem Implementation Day haben einige namhafte deutsche Banken bereits wieder Ihre
Beziehungen zum Iran aufgenommen. Bei den iranischen Banken wird dies voraussichtlich noch
ein paar Monate dauern. Dies hängt zum einen mit fehlenden Standards in der Compliance
zusammen, welche aufgrund der wirtschaftlichen Isolierung des Landes erhebliche Mängel
aufweisen. Andererseits muss der Iran erst wieder an den internationalen Zahlungsverkehr
(SWIFT) angeschlossen werden.

Für volkswirtschaftlich wichtige Projekte, bei denen der Projektträger eine staatliche Stelle ist,
können souveräne Garantien des iranischen Finanzministeriums oder der iranischen Zentralbank
verlangt werden, welche i.d.R. auch gewährt werden.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in
Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank
Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung.
Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“
Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen
werden.Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von
Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit)
mehr als zwei Jahre beträgt.

Forderungseintreibung
Gerade ausländische Firmen bemühen sich bei Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung bzw.
bei Zahlungsproblemen in erster Linie über Verhandlungen zu einer Lösung zu kommen. Der Iran
verfügt zwar über ein gut funktionierendes und am kontinentaleuropäischen Recht orientiertes
Gerichtswesen, die Rechtsdurchsetzung ist aber teilweise problematisch. Zur Vollstreckung von
Gerichtsurteilen gibt es eigene bei den Gerichten selbst eingerichtete Abteilungen. Auch
vertraglich vereinbarte private (internationale) Schiedsgerichtsbarkeit wird anerkannt. Bei größeren
Zahlungsverzögerungen empfiehlt sich in jedem Fall die Einschaltung eines lokalen Anwalts.
Preiserstellung
Fakturierung ist grundsätzlich in allen frei konvertierbaren Währungen möglich, der EURO spielt
jedoch eine immer größere Rolle. Aufgrund einseitiger Sanktionsmaßnahmen der USA kann der
US-Dollar derzeit nicht im Zusammenhang mit Irangeschäften verwendet werden. Lieferklauseln
FOB und CIF sind möglich. Laut Anweisung der iranischen Zentralbank muss bei CIF allerdings
die Versicherung bei einem iranischen Versicherungsinstitut abgeschlossen werden.

Die meisten großen staatlichen Importeure verlangen eine Liefergarantie in Höhe von 5 % bis 10
% des Warenwertes und einen Performance Bond (ebenfalls ca. 5 %); gerade bei Letzterem
kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Rückgabe. Bei (internationalen)
Ausschreibungen sind Bietergarantien üblich, die jedoch auf Grund der Finanzsanktionen von
Seiten der europäischen Banken schwer zu bekommen sind. Im Regelfall behelfen sich hier
europäische Unternehmen mit Bietergarantien ihrer lokalen Partner und über iranische Banken.
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Bank- und Finanzwesen
Nach der Revolution wurden Gesetze, Bankinstitutionen und die Geldpolitik geändert und erweitert
um mit der Verfassung der neuen Islamischen Republik im Einklang zu stehen. Mit der
Ausgestaltung und Überwachung der Geldpolitik des Landes wurde die Iranische Zentralbank
(Bank-e Markazi, englisch „Central Bank of Iran - CBI“) beauftragt. Diese hat die Verträglichkeit
von Finanzentwicklungen mit dem jeweils aktuellen Fünfjahresplan zu prüfen. Aufgrund der
aktuellen Sanktionen gegen den iranischen Bankensektor kam es in letzter Zeit öfters zu
Zahlungsschwierigkeiten, da europäische Finanzinstitute sich aufgrund des Drucks durch die USA
weigern, Geld mit Iranbezug anzunehmen. Aus diesem Grund werden laufende und neue
Irangeschäfte praktisch nur mehr mittels Vorauszahlungen abgewickelt.

Geschäftsbanken
Aufgrund der erst jüngsten Aufhebung der UN/EU-Sanktionen müssen die iranischen Banken erst
wieder an das Kommunikationssystem SWIFT angeschlossen werden.

Im iranischen Bankensektor ist ein Trend zur Privatisierung zu verzeichnen. Mehrere private
Banken (Karafarin Bank, Bank Saman, Bank Parsian, Sarmayeh-va-Danesh Bank, Pasargad
Bank, Bank Eqtesade-e Novin) haben von der iranischen Zentralbank eine Banklizenz für das
iranische Festland erhalten. Einige der jüngsten Banken operieren auch ohne Lizenz und gelten
daher als wenig seriös.

Verkehr, Transport, Logistik
Der Iran hat das TIR Carnet Abkommen von 1975 unterzeichnet. Für Waren die in Drittstaaten
geliefert werden und die den Iran nur als Transitware passieren, ist – sofern bilaterale Abkommen
bestehen - keine Genehmigung erforderlich. Wenn es sich bei den transportierten Gütern um
Waren handelt, die als Gefahr für die nationale Sicherheit und die Religion empfunden werden, ist
jedoch eine Genehmigung nötig. Verpackungen müssen bei Gefahrengut den SGMS Richtlinien
entsprechend beschriftet werden. Container müssen bestimmte ISO-Normungen vorweisen. Auch
der Transit von lebenden Tieren sowie landwirtschaftlichen und chemischen Produkten benötigt
die Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Das iranische Verkehrsministerium empfiehlt
eine Webseite, auf der die internationalen Transport- und Verkehrsabkommen, die der Iran
unterzeichnet hat, eingesehen werden können: http://www.rmto.ir/MainE.asp.

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.

    Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-
     Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
     Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
     sie im Ausland begangen wurde.
    Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
     Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
     Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
    Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
    Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:

    Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
     ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
    Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
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    Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
     sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
     werden.
    Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Generell ist festzuhalten, dass das Steuersystem im Iran lückenhaft ist, und nur ein sehr geringer
Teil der an sich geschuldeten Steuer auch tatsächlich bezahlt wird. Für ausländische Unternehmen
bzw. im Iran tätige Ausländer gilt, dass jeder im Iran erwirtschaftete Gewinn auch dort zu
versteuern ist. Für deutsche Unternehmen und im Iran tätige Deutsche ergeben sich aus dem
bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, das seit Juli 2004 in Kraft ist und im Kalenderjahr 2005
zum ersten Mal Anwendung fand, diverse Begünstigungen.

Unternehmensbesteuerung
In den vergangenen Jahren wurden alle im Iran registrierten ausländischen Unternehmen gemäß
„vermuteter Provisionseinkommen“ besteuert, sofern nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte.
Es wurden auch Zweigbüros (Branch Offices) oder Liaison-Büros, die bis dahin von der Steuer
verschont waren, als steuerpflichtig angesehen.

Durch den „Direct Taxation Act“ von 2002 wurde das Steuersystem zumindest von der rechtlichen
Seite her neu geregelt und internationalen Standards angepasst. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass
auf Gewinne in- und ausländischer Unternehmer ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 25
% Anwendung findet (zuvor galt für ausländische Unternehmen ein Steuersatz von bis zu 64 %).
Eine Besteuerung von Dividenden gibt es im Iran nicht.

Das zu versteuernde Einkommen von „foreign contractors“ bzw. die Gewinne aus „technical
assistance, training and transfer of know-how“ Leistungen werden, wenn die rechtliche Grundlage
ein Vertrag ist, der nach dem 20.3.2003 geschlossen wurde, auf Basis der gesetzlich
vorgeschriebenen Buchführung ermittelt (Steuersatz: 25 %).
Die Steuererklärung ist spätestens vier Monate nach Ablauf des Finanzjahres einzureichen.

Umsatzsteuer
Das Umsatzsteuergesetz aus dem Jahr 2008 sieht für in den Iran exportierte Waren eine
Umsatzsteuer von 3 % vor. Die Steuer wird gleichzeitig mit dem Importzoll am Zollfreigabepunkt
erhoben. Die Einführung der Umsatzsteuer hat vor allem im großen Bazar in Teheran zu Protesten
geführt. Die Umsatzsteuer wird jährlich um 1% erhöht und beträgt mittlerweile (stand April 2015) 9
%.

Reverse Charge System
Für Dienstleistungsverträge direkt zwischen einer deutschen Firma und einem iranischen
Endabnehmer muss die Umsatzsteuer vom iranischen Konsumenten bezahlt werden. Bei
Verträgen zwischen einem Vertreter bzw. Niederlassung eines deutschen Unternehmens und
einem iranischen Endabnehmer hat das Vertretungsbüro die Umsatzsteuer im Vertrag und in der
Rechnung anzuführen und an das Finanzamt abzuführen.

Doppelbesteuerungsabkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Islamischen Republik Iran gilt
für Personen - natürliche Personen, Gesellschaften (juristische Personen) und alle anderen
Personenvereinigungen -, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Das
Abkommen gilt für Steuern aus Einkommen und Vermögen, einschließlich der Steuern aus dem
Gewinn aus der Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der
Lohnsummensteuern sowie der Steuern aus Vermögenszuwachs.

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Einkommensteuer
Das neue Gesetz sieht auch eine Senkung der Einkommensteuersätze (auch für ausländische im
Iran arbeitende Staatsbürger) vor. Je nach Höhe des Einkommens beträgt der Steuersatz 15 % bis
maximal 35 %. Im Zuge der verschärften Steuereintreibung hat das iranische Finanzministerium
auch verfügt, dass bei nicht glaubwürdigem Nachweis z.B. bei Branch-Office-Managern aus
westlichen Industrieländern und Japan ein Grundgehalt von 7.000 Euro vom Finanzministerium
angenommen wird. Zu diesem Grundgehalt werden noch Sachbezüge wie Firmenauto, Zuschüsse
für Wohnung, Ausbildung etc. dem steuerpflichtigen Monatseinkommen hinzugerechnet.

ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME
Das iranische Zollsystem wurde Anfang April 1997 auf das ‚Harmonisierte System‘ umgestellt. Die
Höhe der Zölle stellt weiterhin einen Schutz für im Iran produzierende Unternehmen dar, obwohl
der Zollabbau und die Einfuhrliberalisierung der letzten Jahre den Importmarkt für sehr viele
ausländische Produkte geöffnet hat.

Importbestimmungen
Im Rahmen des 5. iranischen Fünfjahresplanes (2011 - 2016) ist eine weitere Liberalisierung des
Außenhandels vorgesehen, nachdem mit Beginn des iranischen Jahres 1381 (März 2002 - März
2003) bereits die Einfuhr von Waren grundsätzlich freigegeben wurde.

Grundsätzlich definieren die Export- und Importbestimmungen drei Kategorien von Waren:
erlaubte Waren, deren Einfuhr oder Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf, genehmigungspflichtige
Waren und verbotene Waren, die nicht eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Der Import von
Lebensmitteln, Getränken, kosmetischen Produkten und medizinischen Produkten benötigt
beispielsweise eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Für Alkohol, Publikationen
freizügigen Inhalts, Glücksspielartikel sowie Waffen und Munition gilt ein absolutes Einfuhrverbot.
Des Weiteren bleibt es dem Handelsministerium vorbehalten, die Einfuhr diverser Waren zu
verbieten (z.B. Waren aus Israel oder Embargoländern).

Aus wirtschaftspolitischen Gründen wird im Iran auch immer wieder der Import bestimmter Waren
verboten. Darunter befinden sich oft Luxusgüter, Getränke, elektronische Waren o.Ä. Bitte
kontaktieren Sie das AHK Teheran, um die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden
Bestimmungen zu erfahren.

Die Zollsätze sind für sehr viele der Importprodukte nach wie vor hoch, eine graduelle Senkung ist
allerdings, auch in Hinblick auf einen möglichen WTO-Beitritt, vorgesehen.

Zollbestimmungen
Die Höhe des Einfuhrzolls setzt sich aus einer Zollabgabe von 4 % und dem eigentlichen Zoll
(Handelsprofit) zusammen, der sehr stark variiert (0 % - 180 %). Dieser Zoll wird als
Schutzmaßnahme für die lokale Wirtschaft erhoben und von der Regierung festgesetzt. Die
Zollhöhe hängt wesentlich davon ab, ob das Gut von iranischen Unternehmen produziert wird.
Zusätzlich existieren auch besonders hohe Zollsätze für „Luxusgüter“. Was als „Luxusgut“ definiert
ist, kann sich oft sehr kurzfristig ändern. In einigen Präferenzzonen werden niedrigere Zölle
festgelegt, um die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln.

Berechnungsgrundlage ist der CIF-Wert der Ware, d.h., der Zoll wird vom ausgewiesenen Preis
der Ware zuzüglich der Transportkosten und (kalkulatorischen) Versicherungskosten berechnet.

Die Bezahlung dieser Zölle wird von der Regierung als Vergütung für das Recht verlangt,
bestimmte Produkte zu importieren (anstelle der Regierung, die grundsätzlich ein Importmonopol
besitzt).

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Muster
Alle Waren, die nicht ausdrücklich einem Importverbot unterliegen, können grundsätzlich auch
temporär gegen Kaution eingeführt werden. Fallweise sind Genehmigungen einzuholen. Der
Umfang darf keine kommerziellen Dimensionen annehmen, die Entscheidung darüber treffen die
Zollbehörden nach eigenem Ermessen.

Vor der Einfuhr muss beim zuständigen Zollamt durch den iranischen Partner um eine temporäre
Einfuhrbewilligung angesucht werden, welche die folgenden Informationen beinhalten muss:

           - Iranische Firma
           - Dauer des Projektes
           - Detaillierte Beschreibung der Waren/Gegenstände

In der Regel muss der iranische Partner eine Kaution hinterlegen, welche er nach Ausfuhr der
Ausrüstung zurückerhalten wird. Diese Kaution kann in bar oder in der Form einer Bankgarantie
erfolgen. Häufig übernehmen im Irangeschäft erfahrene Speditionen die Erstellung einer
Bankgarantie in Form eines Bonds für ihre Kunden, was in den meisten Fällen kostengünstiger ist.
Sollte Ihr iranischer Kunde eine öffentliche Einrichtung bzw. eine mit einer solchen in Verbindung
stehende Firma sein, könnte auch ein förmlicher Garantiebrief des Kunden ausreichen; allerdings
wäre dies im Einzelfall zu prüfen.

Iran ist 2005 wieder dem Carnet ATA Abkommen beigetreten. Bestimmte Speditionen im Iran sind
nun auch befugt, eine Abwicklung mittels Carnet ATA durchzuführen.

Geschenke
Geschenke sind zu deklarieren und werden bis zu einem Wert von 80 US-Dollar zollfrei
zugelassen, soweit es sich nicht um Waren handelt, deren Import verboten ist. Bei einem Wert von
80 US-Dollar bis 160 können die Waren im vereinfachten Verfahren unter Entrichtung der
Zollabgaben eingeführt werden. Dies gilt auch für Waren, die aus den Freihandelszonen durch
„Kauftouristen“ in das Hinterland gelangen.

Vorschriften für Versand per Post
Für den Versand von Handelsgütern in das Ausland wird die Vorlage von bestimmten Dokumenten
wie Reisepass und Personalausweis des Senders oder die Vorlage von Firmenpapieren und der
Produktionslizenz verlangt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der iranischen
Post (http://www.post.ir/).

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Es gibt keine einheitlichen Verpackungsvorschriften für alle Importe in den Iran. Für spezielle
Bereiche sind detaillierte Vorschriften zu beachten. So sind bei Importen von Nahrungsmitteln und
pharmazeutischen Produkten beispielsweise das Importunternehmen, die Inhaltsstoffe und die
Registrierung des Gesundheitsministeriums in Farsi anzugeben.

Begleitpapiere
1. Handelsrechnung: Obwohl 2007 verlautbart wurde, dass alle Unterlagen, darunter auch
Handelsrechnungen, sowohl von der jeweiligen Handelskammer als auch von der iranischen
Botschaft zu beglaubigen sind, wird diese Bestimmung in der Praxis nicht umgesetzt.

Folgende Klausel sollte jedoch der Handelsrechnung hinzugefügt werden: "We hereby certify that
the prices stated in this invoice are the current export market prices for the merchandise described
therein and we accept full responsibility for inaccuracy or errors therein".

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