Exportbericht Malaysia - November 2018 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Malaysia November 2018 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: AUSSENWIRTSCHAFT Corporate Communication , Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.corpcom@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikro- film oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ................................................................................................... 4 Wirtschaft im Überblick .................................................................................................................... 5 AUSSENHANDEL ............................................................................................................................ 8 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ............................................................ 9 Normen .......................................................................................................................................... 10 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ............................................................................... 10 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................. 12 Verkehr, Transport, Logistik ........................................................................................................... 12 STEUERN UND ZOLL ................................................................................................................... 13 Zoll und Außenhandelsregime ....................................................................................................... 16 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................... 18 Firmengründung............................................................................................................................. 19 Patent-, Marken- und Musterrecht .................................................................................................. 25 Lizenzvergabe................................................................................................................................ 25 Eigentum und Forderungen............................................................................................................ 25 Vertretungsvergabe ....................................................................................................................... 26 Arbeits- & Sozialrecht..................................................................................................................... 28 Schiedsgerichtsbarkeit ................................................................................................................... 30 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................. 32 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................ 34 LINKS ............................................................................................................................................ 39 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Parlamentarische, konstitutionelle Monarchie Fläche 330.000 km² Bevölkerung 31 Mio. Einwohner Städte Kuala Lumpur (Hauptstadt, 1,9 Mio Einwohner), Shah Alam, Putrajaya, Seremban, Melaka, Johor Bahru, Kuan- tan, Kuala Terengganu, Kota Bahru, Kangar, Ipoh, Alor Setar, George Town, Kuching, Kota Kinabalu Klima tropisch, niederschlagsreich, 26 – 34°C, hohe Luftfeuch- tigkeit Währung 1 RM – Ringgit Malaysia = 100 Sen 1 RM = 0,20941 EUR 1 EUR = 4,76981 RM (Stand: 24.10.2018) Historischer Überblick Auf dem Boden des heutigen Westmalaysia entwickelten sich schon vor Ankunft der europäischen Kolonialmächte eigene Staatswesen, von denen insbesondere das Sultanat Malakka regionale Be- deutung mit Handelsbeziehungen bis nach China und Indien erlangte. Dieser Handelsplatz, strategisch günstig an der gleichnamigen Wasserstraße gelegen, erweckte die Begehrlichkeiten der Portugiesen, die Malakka 1511 eroberten, es 1641 aber an die Holländer verloren. Im Zuge der Napoleonischen Kriege in Europa übernahmen 1795 die Briten die Herrschaft über Malakka, nachdem sich kurz zuvor die "Ehrenwerte Ostindische Kompanie" in Penang niedergelas- sen hatte. Obwohl die Bedeutung Malakkas und Penangs hinter der –von den Briten erst 1819 gegründeten – Singapurs deutlich zurückblieb, wurde doch die Geschichte Malaysias bis zur Unabhängigkeit 1957 – mit Ausnahme der kurzen Zeit der japanischen Besetzung während des 2. Weltkrieges – von Großbritannien bestimmt. Bevölkerung 31 Mio. Einwohner davon ca. 63% Malaien, 22% Chinesen, 7% Inder, 8% Ausländer Landes- und Geschäftssprachen Bahasa Melayu = Malay; daneben chinesische Dialekte und Mandarin, Tamil. Es werden mehr als 100 verschiedene Sprachen in Malaysia gesprochen, Englisch ist aber weit verbreitet. Als Geschäftssprache dient in erster Linie Englisch. Politisches System Parlamentarische, konstitutionelle Monarchie; föderativer Zusammenschluss der elf auf der malay- sischen Halbinsel gelegenen Staaten (West-Malaysia), d.s. Johor, Kedah, Kelantan, Melaka, Ne- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 geri Sembilan, Pahang, Penang, Perak, Perlis, Selangor, Terengganu, sowie der beiden im Norden Borneos gelegenen Staaten Sabah und Sarawak (Ost-Malaysia). Alle fünf Jahre wird einer der Sultane zum König von Malaysia gewählt. Am 13. Dezember 2016 wurde der Sultan von Kelantan, Muhammad V. (geboren Tengku Muhammad Faris Petra), als 15. König von Malaysia (Yang di-Pertuan Agong) für eine Amtsperiode von fünf Jahren ernannt Die offizielle Thronbesteigung erfolgte am 24. April 2017. Die politischen Parteien orientieren sich in Malaysia im Wesentlichen an ethnischen Gruppen. Die wichtigsten Parteien der regierenden Barisan Nasional Koalition sind: United Malays National Organisation (UMNO), Malaysian Chinese Association (MCA), Malaysian Indian Congress (MIC), Malaysian People’s Movement Party (Gerakan/PGRM), People‘s Progressive Party (PPP), Parti Pesaka Bumiputera Bersatu (PBB), Sarawak United People’s Party (SUPP) und United Sabah Par- ty (PBS). Die Opposition (Pakatan Rakyat), die aus der Democratic Action Party (DAP), Parti Keadilan Rakyat (PKR) und Pan-Malaysia Islamic Party (PAS) zusammengesetzt war, wurde nach dem Ab- gang von PAS Mitte 2015 aufgelöst. Die neue Oppositionskoalition bestehend aus DAP, PKR und der neuen, von Ex-PAS-Mitgliedern gegründeten Partei National Trust Party (PAN) nennt sich Pakatan Harapan. Bei den am 9. Mai 2018 abgehaltenen Parlamentswahlen wurde die seit 61 Jahren regierende Ba- risan Nasional durch die Pakatan Harapan abgewählt. Neuer Premierminister ist nun der 92-jährige Tun Dr. Mahathir Mohamad, der bereits von 1981 bis 2003 die Regierungsgeschäfte führte. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO und Unterorganisationen, WTO, Weltbank, ADB, Mitglied des Commonwealth, ASEAN, APEC, UN-Convention on the Settlement of Industrial Disputes, Berner Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, Signatar der Pariser Konvention und des TRIPS. Wirtschaft im Überblick Kurze Charakteristik Das Schwellenland Malaysia hat sich erfolgreich vom Rohstofflieferanten zu einem modernen In- dustriestandort entwickelt. Seine außenhandelsorientierte Wirtschaft wird von hochtechnologischen und kapitalintensiven Industrien angetrieben, die weiter zügig ausgebaut werden. Malaysia ist reich an Bodenschätzen, einer der größten Palmöl- und Kautschuk-Produzenten und gehört zu den weltweit führenden Exporteuren von Halbleitern, PC-Peripherie, Audio-, Video-, Klima- und anderen Elektrogeräten. Wirtschaftslage und Perspektiven In den letzten Jahren erzielte Malaysia beachtliche Wachstumsraten: 2015 + 5 %, 2016 + 4,2 % und 2017 + 5,9 %. Auch für 2018 wird ein Wachstum von ca. 6 % angepeilt. Bis zum Jahr 2020 will Malaysia in die Riege der „High Income Countries“ aufsteigen und den Status eines voll entwickel- ten Industriestaates erreichen. Das Economic Transformation Program (ETP) soll in den nächsten fünf Jahren 3 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und 440 Mrd. USD an Neuinvestitionen brin- gen. Eine wichtige Rolle spielen die 12 „Schlüsselwirtschaftssektoren“ (National Key Economic Areas) wie Erdöl und -gas, Palmöl, Finanzdienstleistungen, Tourismus, Informations- und Kommu- nikationstechnik, elektrische und elektronische Produkte sowie zahlreiche Großprojekte wie „Tun- Razak Exchange“ (neuer Finanzdistrikt), Bau von Untergrundbahnen in Kuala Lumpur sowie die geplante Hochgeschwindigkeitsbahn zwischen Singapur und Kuala Lumpur. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Malaysias Außenhandel erreichte 2017 ein Volumen von 1.1774 Mrd. RM. Exporten von 935,4 Mrd RM (+ 18,9 %) standen Importe in Höhe von 838,1 Mrd. RM (+ 19,9 %) gegenüber. Malaysias Handelsbilanzsaldo von Plus 97,3 Mrd. RM markierte das 20. Jahr in Folge mit einem Aktivum. Die neun ASEAN-Staaten bleiben mit ca. 27 % Anteil am gesamten Außenhandel der wichtigste Han- delspartner Malaysias. Die Regierung erwartet sich durch die im Jahr 2016 gegründete ASEAN-Wirtschafts-gemeinschaft (AEC) einen überproportionalen Ausbau der Handelsströme innerhalb der zehn ASEAN-Staaten. 2017 wurde das Comprehensive Progressive Trans-Pacific Partnership Abkommen (CPTPP) von elf Pazifik-Anrainerstaaten unterzeichnet. Malaysias Handelsvolumen mit den 11 CPTPP Staaten übersteigt 900 Mrd. RM (knapp 200 Mrd. Euro). Durch das Ausscheiden der USA aus dem TPPA haben auch die Verhandlungen über das „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (RCEP) wieder an Aktualität gewonnen. Neben den 10 ASEAN-Staaten sind auch Australien, China, Indien, Japan, Südkorea und Neuseeland an den Verhandlungen zum RCEP beteiligt. Malaysia hat bereits im Jahr 2010 Verhandlungen mit der EU zum Abschluss eines Freihandelsab- kommens aufgenommen. Durch strittige Fragen u.a. im Automobilsektor und Dienstleistungen kam es zu einem Stillstand. Zuletzt sorgte die Entscheidung der EU, Palmölimporte für die Biodieselzu- bereitung ab 2021 verbieten zu lassen, in Malaysia auf vehemente Kritik. Da ein Großteil der Palm- ölimporte für die Biodieselgewinnung verwendet wird, ist die Befürchtung groß, dass ein Verbot der Importe starke Umsatzeinbußen für die malaysische Palmölindustrie mit sich bringt und vor allem für die Kleinbauern existenzbedrohend sein wird. Die Verhandlungen zu einem Freihandelsab- kommen zwischen der EU und Malaysia werden dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit weiter „auf Eis“ liegen bleiben. Nichtsdestotrotz besteht Hoffnung, dass die Verhandlungen angesichts der neuen Regierungsverhältnisse besser verlaufen werden. Im Vergleich zur früheren Regierung steht die die neue Gesetzgebung Themen wie Protektionismus, der Sicherung von Menschenrechten sowie dem Import von Alkoholprodukten aus der EU offener gegenüber. Wirtschaftsdaten Malaysia (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) Wirtschaftskenn- 2017 2018* 2019* zahlen BIP (in Mrd. US$) 314,5 364,9 402,6 BIP/ Kopf (US$) 9.813 11.237 12.241 Wirtschaftswachs- 5,9 % 5,3 %* 5,0 %* tum Inflationsrate 3,8 % 3,2 %* 2,4 %* Arbeitslosenquote 3,4 % 3,2 %* 3,0 %* Quelle GTAI, Stand: Mai 2018 * Schätzungen bzw. Prognosen Bedeutende Wirtschaftssektoren In der folgenden Grafik sind die wichtigsten Wirtschaftssektoren und deren Anteil am Bruttoinlands- produkt dargestellt. Ausgehend von den verfügbaren Bodenschätzen und Rohstoffen (Öl und Gas, Palmöl, Kautschuk) hat sich Malaysia erfolgreich von einem Agrar- zu einem Industrieland entwi- ckelt. Obgleich Öl- und Gas sowie die Palmölindustrie weiterhin eine wichtige Rolle spielen, hat sich die elektronische und elektrotechnische Industrie sowie der Maschinenbau zu einem wichtigen Standbein entwickelt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP ist in den vergangenen Jahren mit knapp einem Viertel konstant geblieben. Der Beitrag des Dienstleistungssektors (Banken, Versicherungen, Kommunikation) zum BIP ist bis zum Jahr 2017 auf 55,4% gestiegen und wird weiter zunehmen. Auch die Bauwirtschaft wächst jährlich. Große Bedeutung kommt dem Ausbau der Infrastruktur zu (U-Bahn, Eisenbahn, Energie- und Wasserversorgung). Der Anteil des Primärsektors am BIP hat im Vergleich zu 2016 leicht abgenommen (-1,8%). Ein Rückgang konnte zudem in der Bergbauin- dustrie verzeichnet werden (-1,1%). Im 11. Fünfjahresplan wird zugleich die Implementierung moderner Informationstechnologien for- ciert (u.a. Ausbau des Breitbandnetzes, Nutzung IT-basierter mobiler Technik in der Landwirt- schaft). Anteil der Wirtschaftssektoren am BIP 100% 4% 4% 6% 90% 9% 9% 7% 80% 9% 9% 8% 70% Bauwirtschaft 23% 24% 60% 23% Landwirtschaft 50% 40% Bergbau 30% 54% 55% 54% 20% Verarbeitendes Gewerbe 10% 0% 2015 2016 2017 Quelle: Department of Statistics, Malaysia Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) 2017 wurden Investitionen von 197,1 Mrd. Ringgit registriert, um 7 Prozent weniger als im Jahr 2016. Im Gegensatz dazu ist jedoch die Anzahl der genehmigten Projekte im selben Zeitraum von 5166 auf 5466 gestiegen. Als Grund für die rückläufige Investitionsstruktur nennt MITI eine Abnah- me der Investitionen im Dienstleistungssektor um 17,2 Prozent, welche ihrerseits hauptsächlich dem Einbruch im Immobiliensektor (-28,7 Prozent) geschuldet sei. Die absolute Zahl der genehmigten Immobilienprojekte ist dennoch gestiegen, da vermehrt in klei- nere Projekte investiert wurde. Als erfreulich bezeichnet MITI den fast zehnprozentigen Anstieg an genehmigten Investitionen im Produktionssektor. Die Hauptinvestoren im Produktionssektor kamen aus China, gefolgt von der Schweiz, Singapur, den Niederlanden und Deutschland; sie machten zusammen 56 Prozent der Foreign Direct Investments (FDI) aus. 72,2 Prozent der gesamten Investitionen stammten 2017 von inländischen Investoren (DDI’s), wo- hingegen 27,8 Prozent auf FDI’s (ausländische Direktinvestitionen) entfallen. Wie in den Jahren zuvor wurden knapp drei Viertel der Investitionen somit aus inländischen Quellen generiert. MITI will daher verstärkt versuchen, mit zusätzlichen Anreizen und Fördermaßnahmen mehr ausländi- sche Investoren zu gewinnen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Malaysia hat eine relativ niedrige Arbeitslosenquote - seit Jahren unter 4% - und gilt daher als ein Land mit Vollbeschäftigung. Zu beachten ist, dass es im Land ca. 2 Millionen Fremdarbeiter, vor allem für Hilfstätigkeiten mit niedrigem Lohn, gibt. Ein Ziel des 11. Malaysia Planes ist es, die Ar- beitskräfte besser zu schulen, um eine höhere Qualität auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Anfang 2018 wurde erstmalig eine Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance Scheme - EIS), eingeführt. Rund 6,6 Mio. Arbeiter und 430.000 Unternehmen zahlen in die Versicherung ein (Mitarbeiter und Arbeitgeber zahlen jeweils 0,2 Prozent des monatlichen Gehalts), um der arbeiten- den Bevölkerung eine sozial bessere Absicherung zu ermöglichen. Ansprüche können ab Januar 2019 geltend gemacht werden. Das Arbeitslosengeld wird gestaffelt über 6 Monate ausbezahlt. Im ersten Monat werden 80 Prozent des letzten Gehalts ausgezahlt, im sechsten Monat 30 Prozent. Einen Überblick über den Arbeitsmarkt, aber vor allem über die damit verbundenen Bestimmungen und Kosten, finden Sie auf der Webseite der Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) – www.mida.gov.my unter Invest in Malaysia -> Costs of Doing Business -> Human Resource. Arbeitskosten, Lohnniveau Im Industriesektor beträgt der Durchschnittslohn eines Arbeiters zwischen 300 bis 400 EUR (ab- hängig von der Ausbildung) pro Monat. Bei den Führungskräften reicht die Bandbreite von 800 bis 5.000 EUR (Topmanagement). Mit der Mindestlohnverordnung (Minimum Wage Order) von 2012 hat Malaysia erstmals einen Min- destlohn eingeführt. Seit 2016 ist jeder Arbeitgeber in West-Malaysia mit mehr als fünf Angestellten verpflichtet, ein Monatsgehalt von mindestens 1.000 RM zu bezahlen. In Sabah und Sarawak sowie auf Labuan wurde der monatliche Mindestlohn ab 2016 auf 920 RM festgelegt. Arbeitgeber mit bis zu fünf Angestellten sind ebenfalls an die neuen Lohnvorgaben ge- bunden. Mit der Implementierung der Mindestlohnverordnung ist das Labour Department betraut. Arbeitge- berin und Arbeitgeber, die sich nicht an die neue Verordnung halten, müssen mit Strafen bis zu 10.000 RM rechnen. Bei mehrmaligen Verstößen können Strafen bis zu 20.000 RM und/oder fünf Jahre Haft verhängt werden. Eine Ausnahme von der Mindestlohnvorschrift gilt lediglich in der Probezeit der Arbeitnehmer. In diesen Fällen darf der Lohn für die Dauer von maximal sechs Monaten auf bis zu 70 % des gesetz- lichen Mindestlohns gesenkt werden. Die neue Regierung hat eine baldige Anhebung der bestehenden Mindestlöhne angekündigt. Auf der Homepage der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) sind unter dem Titel „Cost of Doing Business – Human Resource” Gehaltsstufen für „Executives“ und „Non-Executives“ im Industriesektor angeführt. Des Weiteren finden sich dort Informationen über Arbeitnehmer- schutz, Urlaubsregelungen etc. AUSSENHANDEL Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Malaysia sind seit vielen Jahren sehr eng und bestimmen im Wesentlichen das gute Verhältnis zwischen den beiden Ländern. Im Okto- ber 2015 konnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Frau Zypries, bei ihrem Besuch in Kuala Lumpur diese Beziehungen um weitere positive Bausteine ergänzen. Gemeinsame Gremien und Institutionen sind die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handels- kammer (seit 1991) und das im selben Jahr gegründete Deutsch-Malaysische Berufsbildungszent- rum (German Malaysian Institute). Die wichtigsten Wirtschaftsabkommen sind das Kapitalschutzabkommen (1960), das Luftverkehrs- abkommen (1968), das Doppelbesteuerungsabkommen von 2010 sowie auf regionaler Ebene Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 das ASEAN-EG-Kooperationsabkommen (1980). Im Jahr 2010 haben die EU und Malaysia Ver- handlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen. Malaysia steht als Handelspartner für Deutschland seit vielen Jahren mit Singapur an der Spitze der ASEAN-Staaten. Das bilaterale Handelsvolumen betrug 2016 12,3 Milliarden Euro. Deutsche Einfuhrgüter sind insbesondere: Elektronische/elektrotechnische Erzeugnisse, Maschi- nen, Apparate und mechanisch Geräte, pflanzliche Öle und Fette, Kautschukprodukte sowie che- mische Erzeugnisse. Wichtigste deutsche Ausfuhrgüter: Elektronische/elektrotechnische Erzeug- nisse, Maschinen, Kraftfahrzeuge, optische und pharmazeutische Erzeugnisse. Malaysia ist Ziel ausländischer Direktinvestitionen, die von den günstigen Rahmenbedingungen angezogen werden, zugleich aber auch für einen wirtschaftlich stimulierenden Technologietransfer sorgen. Dies gilt in besonderem Maße für die deutsche Industrie. Insgesamt sind über 350 deut- sche Unternehmen direkt in Malaysia vertreten, viele betreiben Produktionsstätten und exportieren die hier hergestellten Waren weltweit. Malaysia wird von deutschen Firmen auch zunehmend als regionale Drehscheibe für Südostasien und darüber hinaus genutzt. (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand Oktober 2017) Alle Informationen zum malaysischen Außenhandel finden Sie unter GTAI - Wirtschaftsdaten kom- pakt - Malaysia. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Das zentrale wirtschaftspolitische Instrumentarium der Regierung sind die für jeweils fünf Jahre erstellten „Malaysia Pläne“. Der mittlerweile 11. Malaysia-Plan (2016-2020) wird als die „Schluss- phase“ in der Realisierung der Vision 2020 – welche Malaysia sowohl auf wirtschaftlicher, als auch auf politischer, sozialer und kultureller Ebene zu einem voll entwickelten Industrieland transformie- ren soll - gesehen. Das Hauptziel des aktuellen Malaysia-Plans ist die Schaffung eines angemes- senen Niveaus an Wohlstand und Wohlergehen der malaysischen Bevölkerung – den sogenannten „rakyat“ (Leuten). Hierfür sorgen die strategischen Stoßrichtungen, u.a. eine gleichberechtigte, in- tegrierte Gesellschaft, die Entwicklung des Humankapitals und eine damit einhergehende Trans- formation zu wissensbasierten Aktivitäten, grünes Wachstum und Nachhaltigkeit, ein Ausbau der Infrastruktur als zukünftiger Treiber der wirtschaftlichen Expansion sowie ein Upgrade aller Wirt- schaftssektoren - vor allem des Service Sektors, der für ein „modernes“ und langfristiges Wachs- tum sorgen soll. Empfohlene Vertriebswege In den meisten Fällen empfiehlt es sich, einen lokalen Vertreter mit der Marktbearbeitung zu be- trauen. Bei Lieferungen an staatliche Stellen ist die Einbindung einer lokalen Firma meist Voraus- setzung (Registrierung beim Finanzministerium erforderlich). Werbung Werbung ist infolge starker internationaler Konkurrenz von großer Bedeutung. Besonders bei Kon- sumgütern wird von den lokalen Vertretern/Importeuren bei Neueinführung eines Artikels die völlige oder teilweise Übernahme der notwendigen Werbekosten verlangt. Eine Teilung der Kosten ist durchaus üblich. Je nach Produkt eignen sich Tageszeitungen und Fernsehen (Konsumgüter) oder Fachzeitschriften, die es zu den verschiedensten Produktgruppen gibt. Bei den gewählten Werbe- sujets ist auf die komplexe religiöse und ethnische Zusammensetzung der malaysischen Bevölke- rung zu achten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 E-Business Im Bereich E-Business ist Malaysia sicherlich eines der fortschrittlichsten Länder in Südostasien. Der Bereich boomt momentan stark, vor allem im Tourismusbereich. Tonangebend ist dabei Air Asia, die größte regionale Billigfluglinie. Der Einzelhandel investiert auch intensiv in den digitalen Bereich (Internet, Mobilapplikationen etc.). Wichtigste Zeitungen New Straits Times /Business Times (englisch), The Star (englisch), The Sun (englisch), Malay Mail (englisch), The Edge (englisch, täglich und wöchentlich), Malaysian Business (englisch, vierzehn- tägig), Berita Harian (malaiisch), Utusan Melayu (malaiisch), Nanyang Siang Pau (chinesisch), Sin Chew Jit Poh (chinesisch). Wichtigste Messen Die meisten und für internationale Aussteller wichtigsten Messen werden in Kuala Lumpur abgehal- ten. Viele Messen haben oft nur lokale Bedeutung. Es kommen aber trotzdem auch Fachbesucher aus dem ASEAN Raum zu diesen Messen. Eine Teilnahme an einer Messe in Malaysia ist ein sehr nützliches Instrument, um einen geeigneten Vertreter/Importeur zu finden bzw. ideal zur Produkt- bewerbung. Eine Auflistung der wichtigsten Messen finden Sie auf der Webseite der Malaysian External Trade Development Corp. (MATRADE): http://www.matrade.gov.my > for Foreign Buyers > Trade Events > held in Malaysia. Die wichtigsten Messeveranstalter sind: Die wichtigsten Messeveranstalter sind: ABC Exhibitions Sdn Bhd – www.abcex.com UBM Malaysia Sdn Bhd - http://www.ubmmalaysia.com/ Interexpo (M) Sdn Bhd – www.interexpo-my.com Protemp Exhibitions Sdn Bhd – http://www.protempgroup.com/ Reed Exhibitions Sdn Bhd – www.reedexpo.com Trade-Link ITE Sdn Bhd – http://www.tradelink-ite.com.my/ Fairs & Events Management Sdn Bhd - www.femsb.com C.I.S. Network Sdn Bhd – www.cisnetwork.com Normen British Standard Specification (BSS), aber auch schon teilweise eigene Normen nach www.sirim.my. Andere führende Normen (z.B. JIS, DIN usw.) gelten, wenn deren Einhaltung vom Normungsinstitut des Ursprungslandes bestätigt wird. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deut- schen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zent- rale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Aus- kunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, T +49(0)30- 26010, F +49(0)30-26011231, E-Mail: info@din.de , Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Prinzipiell sind in Malaysia alle internationalen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen aktu- ell. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben ab- gekürzten Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälli- gen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungs- kondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Ver- trag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäu- fer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käu- fer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Es wird empfohlen, nur gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu liefern. Infolge der großen Konkurrenz sind diese Bedingungen zwar vielfach durchbrochen worden, Lieferungen auf Basis D/A (Dokumente gegen Akzept) sollten aber nur an zuverlässige und bestens bekannte Firmen vorgenommen werden. Bonitätsauskünfte Diese Auskünfte beinhalten üblicherweise Angaben über Firmensitz, Gesellschaftsstatus, Firmen- nummer, Gründungsjahr, Tätigkeitsbereich der Firma, Firmenkapital, Eigentümer, Gesellschafter, Direktoren, Bilanzzahlen (sofern verfügbar), Kreditempfehlung, Höchstkredit, Firmengeschichte und Bankverbindungen. Bitte fragen Sie bei der Deutsch-Malaysischen Industrie- und Handelskammer nach (www.mgcc.com.my). Forderungseintreibung Es empfiehlt sich, in allen Forderungsangelegenheiten die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer zu konsultieren. Dieses kann – bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden – durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Schuldner versuchen, diesen zur Zahlung der Außenstän- de zu bewegen. Zum Zwecke der Betreibung eines Inkassofalles kann von der Deutsch-Malaysischen Industrie- und Handelskammer ein Rechtsanwalt empfohlen/genannt werden. Im ersten Schritt wird eine Zah- lungsaufforderung ("Letter of Demand") an den Schuldner geschickt. Bleibt diese unbeantwortet, folgt nach 14 Tagen eine schriftliche Mahnung. Dabei fallen Anwaltskosten in Höhe von rund RM 500 an. Ab dann kommt es zur Anhängigmachung des Falles bei Gericht, entweder in Form einer Klage auf Zahlung oder gleich durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Bereits sieben Tage nach Mahnung kann eine Gerichtsvorladung erfolgen. In der Praxis wird die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen nur bei hohen Außenständen und größeren Schuldnerfirmen gewählt. Die Prozessführung verläuft meist äußerst schleppend, sodass sie nur bei höheren Streitwerten in Erwägung gezogen werden sollte (über 10.000 Euro). Der Ausgang der Verfahren ist zudem oft unsicher. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Preiserstellung USD, EUR CIF, CFR (Incoterms 2010) Port Klang oder anderer malaysischer Importhafen Bank- und Finanzwesen Der Bankensektor in Malaysia ist sehr gut entwickelt. Es sind viele internationale Banken vertreten. Eine Besonderheit ist, dass nahezu alle Institute auch Islamic Banking–Produkte anbieten. Dies wird sowohl von der malaysischen Nationalbank als auch von der Regierung stark gefördert. Ma- laysia hat sich in den letzten Jahren zum internationalen „Islamic Banking Zentrum“ etabliert. Unter „Islamic Banking“ versteht man in der Regel die Führung von Bankgeschäften in Übereinstimmung mit den Ethik-Vorstellungen des Islam (kurz: einem Gewinn sollen entsprechende Sachwerte ge- genüberstehen). Geschäftsbanken Malaysische Banken Malayan Banking Berhad (Maybank) - www.maybank.com.my CIMB Bank - www.cimbbank.com.my RHB Bank Berhad - www.rhb.com.my Public Bank Berhad - www.publicbank.com.my Hong Leong Bank Berhad - www.hlb.com.my/main/ Alliance Bank Malaysia Berhad – www.alliancebank.com.my Ausländische Banken The Royal Bank of Scotland Berhad- www.rbs.my Bank of America Malaysia Berhad - www.bankofamerica.com/my/ Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ (Malaysia) Berhad – www.bk.mufg.jp/global/ Citibank Berhad - www.citibank.com.my Deutsche Bank (Malaysia) Berhad - www.db.com/malaysia HSBC Bank Malaysia Berhad - www.hsbc.com.my United Overseas Bank (Malaysia) Berhad - www.uob.com.my Standard Chartered Bank (Malaysia) Berhad - www.standardchartered.com.my OCBC Bank (Malaysia) Berhad – www.ocbc.com.my The Bank of Nova Scotia Berhad – www.scotiabank.com.my Verkehr, Transport, Logistik Die Qualität der malaysischen Infrastruktur ist im Vergleich zu anderen Ländern in Südostasien sehr gut entwickelt. Sie wird laufend ausgebaut, um Malaysia vor allem als Investitionsstandort für ausländische Firmen noch besser zu positionieren. Malaysias Massenverkehr ist besonders durch die Straße geprägt. Ein recht dichtes und gut aus- gebautes Autobahnsystem verbindet alle wichtigen Zentren des Landes. Nahezu alle Autobahnen sind mautpflichtig, wobei abschnittsweise oder bei Verlassen abgerechnet wird. Durch die in den 90‘er Jahren propagierte Politik, der zufolge jeder Malaysier ein Kraftfahrzeug zu erschwinglichen Preisen sein Eigen nennen soll, ist der Verkehr sehr dicht, und es kommt zu Stoßzeiten oder an großen Festtagen zu ausgedehnten und regelmäßigen Staus. Das malaysische Schienennetz stammt aus der britischen Kolonialzeit und ist seitdem nur mäßig ausgebaut worden. Seit einigen Jahren wird aber wieder mehr in die Modernisierung des Schie- nennetzes investiert. Die geplanten Mega-Infrastrukturprojekte werden eine tragende Rolle am mittel- bis langfristigen Wachstum für Malaysia spielen. So werden von der malaysischen Regierung mehrere Projekte mit Hochdruck verfolgt, u.a. die Hochgeschwindigkeitsverbindung von Kuala Lumpur nach Singapur (Projektvolumen von ca. 60 Mrd. RM), der „East Coast Railway Link“ (Projektvolumen von ca. 55 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 Mrd. RM), Tun Razak Exchange (neues Finanzzentrum im Herzen Kuala Lumpurs mit einem Pro- jektvolumen von 40 Mrd. RM), MRT II (zweite U-Bahnlinie in Kuala Lumpur, Projektvolumen von 28 Mrd. RM) und dem 2.100 km langen Pan-Borneo Highway, der die östlichen Bundesstaaten Sara- wak und Sabah sowie das Sultanat Brunei verkehrsmäßig verbindet und erschließen soll. Auch im Luftverkehr ist Malaysia sehr gut angeschlossen. Mit dem KLIA (Kuala Lumpur Internatio- nal Airport) verfügt die Hauptstadt über einen modernen, großzügig ausgebauten Flughafen. Auch andere Städte verfügen über internationale Anbindungen. Neben der staatlichen Fluglinie Malaysi- an Airline System (MAS) hat sich in den letzten Jahren mit der Billigfluglinie Air Asia eine mächtige Konkurrenz gebildet. Besonders für sie und einen weiteren Billigflieger (Malindo) wurde ein Budget- Terminal KLIA2 in unmittelbarer Nähe zum Kuala Lumpur International Airport gebaut, welcher seit Ende 2014 in Betrieb ist. Malaysia hat in den wichtigen Industriezentren des Landes (Kuala Lumpur, Penang, Johor) moder- ne und effiziente Häfen gebaut. Malaysias Außenhandel wird zu 95 % über den Seeweg abgewi- ckelt. Die sieben internationalen und acht nationalen Häfen stellen daher enorm wichtige Einrich- tungen dar. Die bedeutendsten Frachthäfen mit dem größten Umfang an abgefertigten Containern sind Westport und Northport (beide zusammengefasst zu Port Klang, ca. 11,9 Mio. TEUs), gefolgt von Port Tanjung Pelepas (PTP, 8,5 Mio. TEUs). Weitere wichtige Häfen sind Bintulu (Ostmalaysia, vorwiegend f. Ölindustrie), Port Johor und Port Penang. Im Nahbereich der Häfen wurden zur Unterstützung von Industrien besondere Industriezonen, aber auch Freihandelszonen angelegt. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste- chung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. STEUERN UND ZOLL Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Steuern und Abgaben Aufgrund der reichen Bodenschätze des Landes (Erdöl, Erdgas, Palmöl, Kautschuk, Wasserkraft, Kohle) wurde noch kein umfangreiches Steuersystem eingeführt. Mit der Vermehrung staatlicher Aufgaben wird nun aber mit einer Verbreiterung der Steuerbasis begonnen. Dabei werden die di- rekten Steuern langsam reduziert und der Schwerpunkt auf die indirekten Steuern verlagert. Direkte und indirekte Steuern zusammen machen derzeit fast 85% des Staatshaushaltes aus. Neben der Einkommensteuer gibt es eine Immobiliengewinn-, Quellen- (‘Withholding Tax’) und Körperschafts- teuer. Seit 2015 gibt es eine Goods and Services Tax (GST), welche die bis dahin erhobene Sales Tax und Service Tax ersetzt. Unternehmensbesteuerung Unternehmen sind mit jenem Einkommen steuerpflichtig, das in Malaysia entsteht oder hier seinen Ursprung hat. Einkünfte, die aus Quellen außerhalb Malaysias stammen und von einem gebietsansässigen Unternehmen nach Malaysia transferiert werden, sind nicht steuerpflich- tig. Eine Ausnahme stellen Einkünfte von Unternehmen im Banken-, Versicherungs- sowie Luft- und Seetransportsektor dar. Ein Unternehmen gilt als gebietsansässig, wenn die Leitung und Ver- waltung seiner Geschäfte in Malaysia ausgeübt wird (z.B. Sitzungen des Vorstandes). Die Unternehmensbesteuerung beträgt derzeit 24%, für klein- und mittelständische Unternehmen wurde der Steuersatz von 19% auf die ersten RM 500.000 Gewinn mit dem ‚Finance Bill 2016‘ bis einschließlich Jahresende 2018 auf 18% gesenkt. Darüberhinausgehende Gewinne werden eben- falls mit 24% besteuert. Verkaufs/Service/Quellen Steuer Verkaufssteuer (Sales Tax) und Servicesteuer (Service Tax) Die Sales Tax war eine einstufige Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr und im Verlaufe des Produkti- onsprozesses anfiel. Mit der Service Tax wurden dagegen ausgewählte Waren und Dienstleistun- gen besteuert, die in bestimmten Räumlichkeiten angeboten wurden. Seit 1. April 2015 werden sowohl die Sales Tax als auch die Service Tax nicht mehr erhoben. An ihre Stelle ist die Goods and Services Tax (GST) getreten. Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax) Die neue sechsprozentige Steuer berechtigt zum Vorsteuerabzug, hilft die Schwächen des alten Systems (wie Doppelbesteuerungen und Probleme beim Transfer Pricing) zu beseitigen und die Steuereinnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Sie erfasst von der Produktion bis zum Verkauf an den Endverbraucher jede Wertschöpfungsaktivität, unabhängig davon, ob die Güter und Dienst- leistungen importiert oder im Land selbst hergestellt werden. Ausgenommen von der GST bleiben Grundnahrungsmittel wie Reis, Mehl, Salz und Zucker sowie Leistungen des öffentlichen Dienstes, des Gesundheitswesens, gewisse Transportdienstleistungen und Mautgebühren. Die neue Regierung gab als Wahlversprechen eine Abschaffung des GST-Steuersystems binnen der ersten 100 Tage nach Regierungsübernahme ab. So soll das bestehende GST-System gänz- lich aufgehoben und stattdessen wieder das ursprüngliche Sales und Service Tax-System einge- führt werden. Wie dies im Detail aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Der von der neuen Regie- rung eingesetzte „Ältestenrat“ hat bereits angedeutet, dass die 100-Tage-Frist realistisch kaum ein- gehalten werden kann. Qellensteuer (withholding tax) Folgende Zahlungen an Nichtgebietsansässige unterliegen einer Quellensteuer von 10%: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Mieteinnahmen Dienstleistungen im Zusammenhang mit immateriellen Gütern Montageleistungen Managementgebühren Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen bzw. Bankzinsen unterliegen hingegen einem Steuersatz von 15%. Im Januar 2017 trat der angekündigte Finance Act 2017 in Kraft, welcher u.a. eine Ausweitung der Quellensteuerpflicht beinhaltet. Diese besagte, dass auch im Ausland erbrachte Dienstleistungen durch Nicht-Ortsansässige an malaysische Firmen der Quellensteuer unterliegen. Seit 2001 waren Offshore-Dienstleistungen von dieser Quellensteuer ausgenommen und es wurden nur Onshore- Dienstleistungen ausländischer Firmen in Malaysia besteuert, wie typischerweise Montage- oder technische Serviceleistungen. Erst im Oktober 2017 hatte die malaysische Regelung eine „exemption regulation“ zur o. Verord- nung veröffentlicht, die eine Quellensteuerbefreiung für Zahlungen an Nichtansässige, für alle ab dem 6. September 2017 außerhalb Malaysias erbrachte Dienstleistungen, vorsieht. Das ursprüngliche Gesetz zur Ausweitung der Quellenbesteuerung auch auf Nichtansässige war entsprechend starker Kritik ausgesetzt. Jegliche Leistungen, die zwischen dem 17. Januar 2017 und dem 5. September 2017 auch von Nichtansässigen in Malaysia erbracht wurden, unterlagen über den angegeben Zeitraum einer 10%igen Besteuerung. Eben diese Verordnung wurde nun mit Wirksamkeit 6. September wieder aufgehoben. Doppelbesteuerungsabkommen Seit dem 11. Februar 1979 gibt es zwischen Deutschland und Malaysia ein Doppelbesteuerungs- abkommen. Einkommensteuer Alle natürlichen Personen sind steuerpflichtig für Einkommen, die in Malaysia entstehen oder hier ihren Ursprung haben. Der Steuersatz hängt vom „Status der Gebietsansässigkeit“ (residence status) ab, der anhand der Aufenthaltsdauer in Malaysia festgelegt wird. Als gebietsansässig (resident) gilt grundsätzlich, wer sich im Veranlagungsjahr länger als 182 Tage in Malaysia aufgehalten hat. Die Einkommenssteuer beträgt in Malaysia stufenweise 1-28%. Pensionsversicherungspflicht („Employment Provident Fund - EPF“) und gesetzliche Unfallversi- cherungspflicht (Social Security Organisation - SOCSO) bestehen für malaysische Staatsbürgerin- nen und Staatsbürger. Arbeitgeber haben 12 bzw. 13% (bei Geringverdienern) sowie Arbeitnehmer 11 % des Monatslohnes beim EPF einzuzahlen. Von März 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gab es für Arbeitnehmer einen reduzierten Satz von 8%, welcher freiwillig in Anspruch genommen werden konnte. Alternativ war es auch möglich, für die ursprüngliche Beitragshöhe von 11% zu optieren. Seit Januar 2018 gilt wieder ein Satz von 11%. Die Beiträge zum Betriebsunfallsversicherungs- und Invalidätsrentenprogramm SOCSO betragen zusammen ca. 0,5% des monatlichen Einkommens der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers. Der Anteil des Arbeitgebers beläuft sich auf 1,75%. Bei Erreichen des Pensionsalters von 60 Jahren werden die gesamten einbezahlten Beiträge zu- züglich Verzinsung an den Arbeitnehmer voll ausbezahlt. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausländische Beschäftigte und Hausangestellte, diese können aber freiwillig Einzahlungen leisten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Krankenversicherung ist freiwillig. Zoll und Außenhandelsregime Malaysias Wirtschaft ist in hohem Maße außenhandelsorientiert. Teilweise weisen die Zollsätze und Importlizenzen protektionistischen Charakter zum Schutz lokaler Produktion auf. Ausnahmen bestehen allerdings für bestimmte in Produktionsbetrieben eingesetzte Rohmaterialien sowie Ma- schinen und Industrieanlagen. Kleinere Liberalisierungsschritte sind im Zuge der AFTA-Umsetzung bemerkbar. Importbestimmungen Die Regierung ist bestrebt, die einheimische Industrie zu fördern bzw. zu schützen; das Erfordernis von Importlizenzen kommt daher meist einem Importverbot gleich. Der Großteil der Waren kann auf Grund der "Open General Import Licence" eingeführt werden. Jene Waren, die nicht oder nur mit- tels Einzellizenz importiert werden können, sind in drei Listen (Schedules) angeführt: Liste 1 Waren mit Importverbot für Gesamtmalaysia Liste 2 Waren, die nur gegen Sonderbewilligung eingeführt werden können, wie z.B. Gold, lebende Tiere, Funkgeräte Liste 3 Industriegüter, die lokal gefertigt werden und nur gegen Sonderbewilligung des Handelsministeriums importiert werden können (u.a. Stahl, Zement, Kunstdünger, Pkw) Siehe auch Royal Customs and Excise Department: www.customs.gov.my/ Zollbestimmungen Brüsseler Nomenklatur (Harmonisiertes System), Verzollungsbasis ist der CIF-Wert. Die Zolltarife haben bei einigen Positionen protektionistischen Charakter, wie z.B. bei Kraftfahrzeugen. Präfe- renzzollsätze im Rahmen des Freihandelsabkommens AFTA - ASEAN Free Trade Area, welches auf u.a. China, Japan, Korea, Indien, 2009 auch Australien und Neuseeland erweitert wurde und seit 2006, respektive 2008 bilaterale FTA mit Japan und Pakistan. Das Freihandelsabkommen MAFTA (mit Australien) ist seit 1.1.2013 in Kraft. Mit der Türkei besteht seit dem 1. August 2015 das MTFTA-Abkommen. Siehe auch Ministry of Trade and Industry (MITI): http://www.miti.gov.my unter Malaysia – Promoting Trade –und Free Trade Agreements. Ein Freihandelsabkommen mit der EU ist in Verhandlung (derzeit ist aber nicht absehbar, wann mit einem Abschluss gerechnet werden kann). Am 8. März 2018 wurde das Freihandelsabkommen Comprehensive Progressive Trans-Pacific Partnership“ (CPTPP) unterschrieben. Die 11 Vertragsstaaten Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam entsprechen einer Gesamtbevölkerung von 495 Millionen mit einem Anteil am weltweiten Bruttoinlandsprodukt von 13,5 %. Muster Warenmuster ohne Handelswert sind zollbefreit. Geschenke Geschenksendungen - einschließlich Werbegeschenke - bedürfen keiner Genehmigung, unterlie- gen aber den normalen Zollsätzen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Vorschriften für Versand per Post Postsendungen sind bis zu einem Höchstgewicht von 30 kg erlaubt und müssen von einer interna- tionalen Paketkarte und einer in englischer Sprache ausgefertigten Zollinhaltserklärung begleitet sein. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Bei der Verpackung für die nach Malaysia bestimmte Ware ist das während des ganzen Jahres gleichbleibende feuchtheiße Klima zu berücksichtigen. Die Verpackung soll stabil sein. Es bestehen keine Vorschriften für die Markierung von Packstücken, Ursprungsbezeichnung ist nur vorgeschrieben, wenn durch Etikettierung (Aufmachung) ein irreführender Eindruck über das Ur- sprungsland entsteht, sowie bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren. Die einzelnen Kolli sollten möglichst keine Waren unterschiedlicher Zollpositionen enthalten. Nah- rungsmittel sollten nicht weiß verpackt sein, sondern vorzugsweise rot, gelb oder blau, bzw. Kom- binationen von rot, grün, und blau, jedoch nicht einfarbig blau. Begleitpapiere Transportdokument (Bill of Lading, Airway Bill) Handelsrechnungen dreifach, ohne Beglaubigung, Angabe der Packstücke (Zahl, Art, Kollinummerierung), handelsübliche Beschreibung der Ware, Brutto- und Nettogewicht, Abgangsort und Ursprungsland Ursprungszeugnisse: Sollten diese ausnahmsweise verlangt werden, genügt die von der jeweiligen Wirtschaftskammer beglaubigte Erklärung "We hereby declare that the count- ry of origin of the goods is the Republic of Germany" Restriktionen Gemäß Federal Government Gazette, Customs (Prohibition of Imports) Order 2012 vom 31.12.2012 – P.U. (A) 490 sind bestimmte Waren Beschränkungen unterworfen, u.a. bestimmte Arten von Reifen, Chemikalien und gewisse Holzarten. Alle Nahrungsmittel, Getränke und essbare Agrarprodukte, die entweder importiert oder in Malaysia produziert werden, unterliegen Richtlinien, die im Food Act 1983 und Food Regulation 1985 Malay- sia zusammengefasst sind. Für Fleisch, Fleischprodukte und Alkohol gelten strikte Importvorgaben, da mehr als die Hälfte der Bevölkerung Muslime sind. Das Department of Veterinary Services Malaysia ist für die Erarbeitung und gesetzliche Einhaltung der Vorgaben sowie Ausstellung von Importgenehmigungen für Fleisch und Fleischprodukte sowie lebende Tiere zuständig. Einige als strategisch geltende Branchen sind durch beschränkte Importlizenzen geschützt. Dazu gehören die Stahl-, Zement-, Automobil- und Automobilzulieferindustrie sowie Polyäthylen und Po- lypropylen. Importgenehmigungen sind auch für gewisse andere Sektoren notwendig (elektrische Produkte, sanitäre Produkte, Diät- oder Veterinärprodukte), die nicht als geschützt bezeichnet sind. Importkontingente werden selten gesetzt und dann nur für Reis, Fleisch, Obst und Gemüse. In ext- remen Fällen (bei gefrorenen Hühnern, Eiern, Milch oder Zucker) besteht ein Importverbot, wenn der Bedarf durch die heimische Produktion gedeckt ist. Es gibt auch Produkte, für die aufgrund von Sicherheits- sowie religiösen- und moralischen Grün- den ein Importverbot besteht bzw. eine spezielle Genehmigung erforderlich ist. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 Artenschutz Für lebende Tiere und Pflanzen gelten besondere Kontrollbestimmungen. Vor und nach der Einfuhr sind Genehmigungen durch das Landwirtschaftsministerium erforderlich. Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Pro- dukte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpan- zer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumenten- pflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpa- piere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das an- gebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händ- ler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Malaysia gehört zum Commonwealth, somit ist das malaysische Recht dem angelsächsischen Rechtskreis zuzuordnen. Das allgemeine Niveau der Rechtspflege ist dabei relativ niedrig, beson- ders in Bezug auf Prozessdauer und Exekutionsmöglichkeiten. Devisenrecht Die bestehenden Richtlinien der Devisenkontrolle gelten für alle Staaten außer Israel und Serbien, für die restriktivere Regelungen bestehen. Direkte und Portfolioinvestitionen von 'Non-Residents' unterliegen keiner Genehmigungspflicht des Amtes für Devisenkontrolle ('Controller of Foreign Exchange'). Überweisungen ins Ausland können nur in Fremdwährung, nicht jedoch in Malaysischen Ringgit vorgenommen werden. Alle Zahlungen in ausländischer Währung an 'Non-Residents' sind für jeden Zweck, einschließlich Repatriierung von Kapital und Gewinnen, ohne Beschränkung erlaubt. Zahlungen für Importe sind unbegrenzt erlaubt, müssen jedoch in ausländischer Währung transferiert werden. Zahlungen für Investitionen im Ausland (Ausnahme bezüglich ‚Deposits’) und bei Inanspruchnahme aus Garantien für Nichthandelsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Devisenkontrollbehörde, wenn der Betrag den Gegenwert von RM 10.000 übersteigt. Für Exporte, deren FOB Wert RM 100.000 pro Sendung überschreitet, muss ein Formular (KWP X) ausgefüllt werden, das den Zollbehörden bei der Ausfuhr zu übergeben ist. Die Exporteinnahmen müssen in ausländischer Währung nominiert sein und gemäß den Bedingungen des Exportvertra- ges, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Lieferdatum nach Malaysia rückgeführt werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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