Flächennutzungsplan der Stadt Tessin Begründung (Entwurf)
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Stadt Tessin Flächennutzungsplan der Stadt Tessin Begründung (Entwurf) Stefan Pulkenat Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing./ BDLA Fritz-Reuter-Straße 32, 17139 Gielow Tel.: 039957/ 251 - 0, Fax: 039957/ 251 - 25 info@la-pulkenat.de Bearbeitung: Tammo Strobl Stand: 27.10.2020 G:\Projekte\_Bauleitplanung\FNP\Tessin\ab 2013\Texte\_Entwurf\2020-10-27 Begründung FNP Tessin.doc
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG .................................................................................................. 4 1.1 Allgemeine Angaben .................................................................................................. 4 1.1.1 Lage ............................................................................................................................. 4 1.1.2 Planungsgebiet............................................................................................................. 4 1.1.3 Planwerk....................................................................................................................... 4 1.1.4 Landschaftsplan ........................................................................................................... 5 1.2 Rechtliche Grundlagen .............................................................................................. 5 1.3 Aufgabe und Inhalte des Flächennutzungsplanes.................................................. 6 1.4 Planungsanlass und Stand des Verfahrens ............................................................ 7 1.5 Aufstellungsverfahren ............................................................................................... 7 1.6 Entwicklung der Stadt Tessin und ihrer städtebaulichen Strukturen ................... 8 1.7 Entwicklung der städtebauliche Strukturen der Ortslagen .................................. 11 1.7.1 Vilz mit Forsthaus Vilzer Wald und Chausseehaus Laager Chaussee ...................... 11 1.7.2 Helmstorf und Wolfsberger Mühle .............................................................................. 12 1.7.3 Klein Tessin ................................................................................................................ 13 1.7.4 Neu Gramstorf und Hooge Liedt ................................................................................ 13 2 PLANUNGSVORGABEN ............................................................................... 13 2.1 Übergeordnete Planungen ...................................................................................... 13 2.1.1 Landesplanung ........................................................................................................... 13 2.1.2 Regionalplanung ........................................................................................................ 14 2.2 Weitere Planungsvorgaben und -grundlagen........................................................ 20 3 ZIELE ............................................................................................................. 23 3.1 Ziele der Entwicklung des Stadtgebietes............................................................... 23 4 THEMENBEREICHE DER PLANUNG ........................................................... 24 4.1 Wohnen ..................................................................................................................... 24 4.1.1 Bevölkerungsstruktur und –entwicklung ..................................................................... 24 4.1.2 Wohnungsbestand ..................................................................................................... 25 4.1.3 Potenziale für den Wohnungsbau .............................................................................. 27 4.1.4 Wohnbauflächen ........................................................................................................ 27 4.1.5 Gemischte Bauflächen ............................................................................................... 29 4.2 Arbeit und Wirtschaft ............................................................................................... 31 4.2.1 Wirtschaftsstruktur...................................................................................................... 31 4.2.2 Gewerbliche Bauflächen ............................................................................................ 32 4.3 Sonderbauflächen .................................................................................................... 33 Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 1
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) 4.3.1 Moto-Cross-Bahn ....................................................................................................... 33 4.3.2 Möbelmarkt................................................................................................................. 33 4.3.3 Großflächiger Einzelhandel ........................................................................................ 33 4.3.4 Bauliche Anlagen für Golfplatz ................................................................................... 33 4.3.5 Lebensmittelmarkt ...................................................................................................... 34 4.3.6 Campingplatzgebiet und bauliche Anlagen Naturbad ................................................ 34 4.3.7 Tourismus und Landwirtschaft Wolfsberger Mühle .................................................... 34 4.4 Gemeinbedarfseinrichtungen ................................................................................. 35 4.4.1 Schulen ...................................................................................................................... 35 4.4.2 Einrichtungen zur Kinderbetreuung ............................................................................ 35 4.4.3 Jugend- und Senioreneinrichtungen, Gesundheitsvorsorge ...................................... 36 4.4.4 Feuerwehr .................................................................................................................. 36 4.4.5 Kirchliche Einrichtungen ............................................................................................. 36 4.4.6 Verwaltung ................................................................................................................. 37 4.4.7 Post ............................................................................................................................ 37 4.5 Einzelhandel und technische Infrastruktur............................................................ 37 4.5.1 Einzelhandel ............................................................................................................... 37 4.5.2 Private Dienstleistungen............................................................................................. 42 4.5.3 Verkehr ....................................................................................................................... 42 4.5.4 Versorgung - Energie, Wasser und Telekommunikation ............................................ 45 4.5.5 Trinkwasser ................................................................................................................ 45 4.5.6 Gas ............................................................................................................................. 45 4.5.7 Strom .......................................................................................................................... 45 4.5.8 Entsorgung – Abwasser, Abfall .................................................................................. 46 4.6 Grünflächen .............................................................................................................. 47 4.6.1 Grünanlagen, z.T. mit Freizeiteinrichtungen .............................................................. 47 4.6.2 Friedhöfe .................................................................................................................... 48 4.6.3 Sport- und Spielanlagen, Spiel-, Bolz- und Tummelplätze ......................................... 48 4.6.4 Dauerkleingärten ........................................................................................................ 49 4.6.5 Weitere Zweckbestimmungen .................................................................................... 49 4.7 Naturraum ................................................................................................................. 50 4.7.1 Erholungsfunktion....................................................................................................... 50 4.7.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u. zur Entwicklung von Natur u. Landschaft .... 50 4.7.3 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................... 52 4.7.4 Wald ........................................................................................................................... 52 4.7.5 Wasserflächen und Flächen mit wasserrechtlichen Bindungen ................................. 53 4.7.6 Ausgleichs-/ Kompensationsflächen .......................................................................... 53 4.7.7 Schutzgebiete und-objekte gemäß Naturschutzrecht ................................................ 54 4.8 Sonstige Schutzbereiche und Flächen mit Nutzungsbeschränkungen .............. 60 4.8.1 Aufschüttungen oder Abgrabungen............................................................................ 60 4.8.2 Flächen mit Nutzungsbeschränkungen ...................................................................... 60 4.8.3 Flächen mit Bodenbelastungen .................................................................................. 61 4.8.4 Denkmalschutz ........................................................................................................... 62 4.8.5 Festpunkte.................................................................................................................. 64 Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 2
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) 5 FLÄCHENBILANZ ......................................................................................... 65 6 Quellenverzeichnis ....................................................................................... 68 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Einwohnerentwicklung ............................................................................................... 9 Tab. 2: Stand der verbindlichen Bauleitplanung der Stadt Tessin ........................................ 22 Tab. 3: Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................................................... 52 Tab. 4: Naturdenkmale im Stadtgebiet ................................................................................ 60 Tab. 5: Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten im Gebiet der Stadt Tessin .................. 62 Tab. 6: Baudenkmale im Tessiner Stadtgebiet ..................................................................... 63 Tab. 7: Flächenbilanz ........................................................................................................... 65 Tab. 8: Art der baulichen Nutzung, Flächenbilanz ................................................................ 67 Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 3
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) 1 EINFÜHRUNG 1.1 Allgemeine Angaben 1.1.1 Lage Die Stadt Tessin ist eine Kleinstadt mit rund 4.000 Einwohnern im Landkreis Rostock und liegt rund 30 km südöstlich vom Oberzentrum Rostock. Sie ist gleichzeitig geschäftsführende Gemeinde des Amtes Tessin, welchem acht weitere, ländlich geprägte Gemeinden angehö- ren. Das Amt Tessin hat rund 6.600 Einwohner; alle amtsangehörigen Gemeinden weisen deutlich unter 1.000 Einwohner auf. Die Gemeinde wird im Osten und Süden durch das Recknitztal und im Norden durch die Stormstorfer Niederung begrenzt. Der Stadtkern mit Marktplatz und Rathaus liegt auf einem Hügel, dem Mühlenberg (ehemals Standort der deutschen Burg), der im Osten und Süden Richtung Recknitztal stark abfällt. Aus östlicher Richtung kommend ist die Stadtsilhouette eindrucksvoll erlebbar. Besonders reizvoll ist der Übergang in die Flusstallandschaft der Recknitz. 1.1.2 Planungsgebiet Das Tessiner Stadtgebiet umfasst eine Fläche von rund 2.451 ha. Zum Stadtgebiet gehören auch die Orte Klein Tessin, Helmstorf, Neu Gramstorf und Vilz sowie die Einzelgehöfte Wolfsberger Mühle, das Forsthaus am Tanneneck und das Chausseehaus an der Landes- straße L 18 nach Laage. Morphologisch besteht das Planungsgebiet aus dem Flusstal der Recknitz und zum über- wiegenden Teil aus der welligen bis kuppigen Grundmoräne. Die Höhen liegen zwischen 4,6 m (Recknitzwiesen) und etwa 51 m ü. NHN (im Norden der Gemeinde zwischen den Gramstorfer Bergen und dem Wolfsberger Wald). Zum großen Teil fällt das Stadtgebiet von Nordwest nach Südost stark ab. Die Hanglage ist zusätzlich von starken Geländebewegun- gen gekennzeichnet. Typische Landschaftselemente des Tessiner Stadtgebietes sind: - die weitläufigen, ebenen Auen der Recknitz, - die Hügellandschaften Gramstorfer Berge, Wolfsberger Wald und Prangenberg mit starken Höhenunterschieden, - das Stormstorfer Bachtal, - zahlreiche Kleinbiotope wie Sölle, bewaldete Hügel, Feldgehölze und Hecken. 1.1.3 Planwerk Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung mit Legende und der textlichen Begründung sowie dem gesonderten Umweltbericht. Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 4
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Der Flächennutzungsplan wurde auf der Grundlage der Daten der Digitalen Topographi- schen Karte von Mai 2020 des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen M-V im Maßstab 1:7.500 erstellt. Planzeichen sowie graphische und farbliche Darstellungen entsprechen der gültigen Planzeichenverordnung. 1.1.4 Landschaftsplan Parallel zur Erstellung des Flächennutzungsplanes wurde für die Stadt Tessin ein Land- schaftsplan erarbeitet. Wichtige inhaltliche Aussagen des Landschaftsplanes werden bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Der Landschaftsplan ist ein landschaftsökologischer und landschaftsgestalterischer Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er stellt die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirk- lichung der Ziele und Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erho- lungsvorsorge dar. 1.2 Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplä- nen ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanzV). Aus der Bestimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, nach der die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die Zweistufigkeit des Städtebaurechts ersicht- lich: Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung und Leitung der städtebaulichen Ent- wicklung der Gemeinde, während mit dem Bebauungsplan die Bauleitplanung verbindlich bzw. rechtswirksam wird. Der Flächennutzungsplan ist bindendes Recht gegenüber den Behörden und der Gemeinde selbst, nicht aber unmittelbar gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, da mit dem Flächen- nutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan weder Baurecht geschaffen, noch verbindliche Festsetzungen anderer Art getroffen werden. Soweit Fachplanungen, die auf der Grundlage anderer Gesetze und unter Beachtung be- stimmter Rechtsvorschriften durchgeführt worden sind, erst durch den Flächennutzungsplan wirksam werden, ist das Verhältnis ein unmittelbares. So bestimmt das BauGB z. B., dass die umweltschützenden Belange in der Planung zu be- rücksichtigen und in die Abwägung einzustellen sind (§ 1a BauGB), darunter fallen insbe- sondere die Belange von Natur und Landschaft (Landschaftsplan) sowie des Wasser-, Ab- fall- und Immissionsschutzes. Verbunden hiermit sind das Gebot der Anwendung der Ein- griffsregelung und der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben. Der Flächennutzungsplan enthält zudem Kennzeichnungen, Vermerke und nachrichtliche Übernahmen, die auf Festsetzungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften beruhen. So gehören die im Flächennutzungsplan enthaltenen nachrichtlichen Übernahmen nach an- deren Gesetzen, wie z. B. Fließgewässer (Wassergesetzgebung), überörtliche Straßen Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 5
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) (Straßengesetzgebung) sowie Kennzeichnungen gemäß Sachlage und Einzelregelung nach anderen Gesetzen (z. B. für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen mit durch umweltge- fährdende Stoffe erheblich belasteten Böden) nicht zu den Inhalten des Flächennutzungs- planes, die von diesem selbst geregelt werden. Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Diese sind in dem nach Landesplanungsgesetzgebung aufgestellten Landesraumentwick- lungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen niedergelegt. Von einem Ziel der Raumordnung kann in einem besonderen Verfahren (sog. Abweichungs- verfahren) nur abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Ge- sichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Raumordnungsplanung nicht berührt werden. 1.3 Aufgabe und Inhalte des Flächennutzungsplanes Aufgabe der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 1 BauGB die bauliche und sonstige Nut- zung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen, während der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauli- che Ordnung enthält. Der Flächennutzungsplan ist Voraussetzung und Grundlage für die Aufstellung von Bebau- ungsplänen, da diese gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Somit schafft der Flächennutzungsplan die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Nutzung von Grundstücken im Bedarfsfall im Sinne seiner Darstellungen ver- bindlich festgesetzt werden kann. Für die verbindlichen Festsetzungen sind Bebauungspläne aufzustellen. Ergibt sich aus der tatsächlichen städtebaulichen Entwicklung oder aus geän- derten Zielvorstellungen der Gemeinde, dass bestimmte im Plan dargestellte Nutzungen zu ändern oder nicht weiterzuverfolgen sind, so kann der Flächennutzungsplan im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes in einem sogenannten Parallelverfahren teilweise geän- dert werden. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes bzw. dessen Zeithorizont ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich jedoch ein Richtwert von 10 bis 20 Jahren ergeben, nach dessen Ablauf ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden sollte. Der Flächennutzungsplan wird nicht als Satzung beschlossen und hat somit keine Rechts- norm. Er entfaltet für Grundstückseigentümer, Bauherren und Planer keine unmittelbare Rechtswirkung. Für die Gemeinde entfaltet der Flächennutzungsplan stets Bindungswirkung, da sie verpflich- tet ist, Bebauungspläne aus diesem zu entwickeln. Auch für andere öffentliche Planungsträ- ger besitzt der Flächennutzungsplan eine Bindungswirkung. Sie haben ihre Planungen dem Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 6
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Flächennutzungsplan anzupassen, soweit sie ihm bei der Aufstellung nicht widersprochen haben. 1.4 Planungsanlass und Stand des Verfahrens Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bereits in der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurde für die Stadt Tessin ein Entwurf für den Flächennutzungsplan erarbeitet. Das Aufstellungsverfahren hierfür wurde allerdings nicht zu Ende geführt. Aus dem Jahr 1992 existiert der Entwurf für einen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Selpin, zu der Vilz als Ortsteil bis 1993 gehörte. Dieses Verfahren wurde ebenfalls nicht beendet. Mit den planerischen Vorbereitungen für weitere städtebauliche Entwick- lungsmaßnahmen (Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen) ist das Erfordernis eines wirksamen vorbereitenden Bauleitplanes für die Stadt Tessin gegeben. Das Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat wurde im März 2009 damit beauftragt, den Flächennutzungsplan für die Stadt Tessin zu erstellen. Von 2011 bis 2014 ruhte das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2009 begonnene F-Plan-Aufstellungsverfahren. Für den damaligen Entwurf wurden die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden 2011 durch die Stadtvertretung abgewogen und das Ergebnis der Abwägung den Beteiligten mitgeteilt. Die weiteren Verfahrensschritte wurden dann nicht mehr durchgeführt. Die Stadt Tessin möchte das Bauleitplanverfahren nun zu Ende führen. Die Stadtvertretung Tessin hat zuletzt am 04.04.2019 Änderungen des Entwurfs des Flä- chennutzungsplanes beschlossen. Zum vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes vom 04.04.2019 wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. 1.5 Aufstellungsverfahren Das bisherige Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan hat den im Folgenden dargestellten Ablauf. Mit Beschluss vom 08.10.2009 hat die Stadtvertretung die Aufstellung eines Flächennut- zungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 14.12.2009 im „Tessiner Land“, dem amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Tessin ortsüblich bekannt gemacht. Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle wurde mit Schreiben vom 03.08.2009 über die Absicht, den Flächennutzungsplan aufzustellen, informiert. Am 08.10.2009 wurde der ausgearbeitete Vorentwurf der Stadtvertretung sowie den bei der Sitzung der Stadtvertretung anwesenden Bürgerinnen und Bürgern öffentlich vorgestellt und erläutert. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des F-Planes und der Begründung sowie des Umweltberichtes vom 04.01.2010 bis zum Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 7
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) 15.01.2010 durchgeführt worden. Die öffentliche Auslegung ist im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Tessin „Tessiner Land“ am 14.12.2009 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die angrenzenden Gemeinden sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 01.02. bzw. 03.02.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Mit Beschluss vom 23.06.2010 hat die Stadtvertretung den Entwurf des Flächennutzungs- planes mit Begründung und Umweltbericht und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch öffentliche Auslegung des Entwurfes des F-Planes und der Begründung sowie des Umweltberichtes vom 24.08. bis zum 30.09.2010 durchge- führt worden. Die öffentliche Auslegung ist im Mitteilungsblatt „Tessiner Land“ am 16.08.2010 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die angrenzenden Gemeinden sind mit Schreiben vom 24.06.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme zum F-Plan-Entwurf aufgefordert worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in ausführlicher Aufarbeitung und Abwägung mit begründeten Beschlussvorschlägen den städtischen Gremien zur Beratung und Be- schlussfassung vorgelegt. Mit Beschluss vom 23.06.2011 wurden die Stellungnahmen durch die Stadtvertretung abgewogen und das Ergebnis der Abwägung den Beteiligten mitgeteilt. Die Stadt Tessin hat ihre Vorstellungen zur Flächennutzungsplanung inzwischen weiterent- wickelt und am 04.04.2019 durch einen Beschluss der Stadtvertretung für einen veränderten F-Plan-Entwurf dokumentiert. Beschlossen wurde auch die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum geänderten Entwurf. Dem Beschluss vom 04.04.2019 vorausgegangen sind mehrmalige Abstimmungen der Stadt Tessin mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock und dem Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock. 1.6 Entwicklung der Stadt Tessin und ihrer städtebaulichen Strukturen Die Ursprünge der Besiedlung des heutigen Territoriums der Stadt sind bereits aus steinzeit- lichen Funden nachweisbar (5000 bis 1500 Jahre v. Chr.). Urkundlich erwähnt wird eine Wendenburg zuerst 1121, sie besaß den Charakter einer „Fliehburg für Weiber, Kinder und Schätze“. Zwischen 1209 und 1215 ließ Heinrich Borwin I. auf dem heutigen Mühlenberg die deutsche Burg bauen. Ab 1210 fand neben der Burgbesatzung eine starke Ansiedlung von Handwerkern und Kaufleuten statt. Bei der großen Landverteilung 1227 blieb Tessin beim „Lande Rostock“ und dessen Fürsten setzten ihre Vögte in Tessin ein. Die Vogtei bestand bis 1540. Im 30jährigen Krieg verbrannte die Burg. Die Mauerreste benutzten die Bürger beim Wiederaufbau ihrer Häuser. Folgende Bautätigkeiten und Daten sind belegt: - um 1220 Mühlenstraße und Gnoiener Straße, - nach 1236 Alter Markt, - 1250 Baubeginn an der Kirche (Chor noch heute erhalten), Rostocker Straße, Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 8
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) - 1321 ist Tessin Stadt, 400 Einwohner, St.-Jürgen-Straße, - 1349 weiterer Ausbau der Kirche. Im 13. bis 15. Jahrhundert erlebte die Stadt eine Blütezeit. Bedingt durch die Lage an der Straße Lübeck-Rostock-Stettin entwickelten sich die Zünfte. Zwischen 1639 und 1815 stag- nierte die Entwicklung, da die Stadt durch Kriege und Brände mehrfach zerstört wurde. (1728 1. Großbrand, 1741 2. Großbrand). Ein erneuter Aufschwung setzte nach 1820 ein. Dabei kam es zu folgenden Bautätigkeiten: - 1826 Synagogenbau (hinter der Mühlenstraße 10), - 1859 - 1861 Bau der Lindenstraße, erste Stadtbeleuchtung, - 1895 Bau der Eisenbahnstrecke, Bahnhof, Bahnhofstraße, Zuckerfabrik, - 1897 Bau der ersten Wasserleitung, - ca. 1900 Bau der Grundschule, - 1904 Bau einer Gasanstalt. Ab 1964 werden Meliorationsmaßnahmen im Recknitztal durchgeführt. Der Flusslauf wird begradigt. 1965 erfolgt der Bau der Schule am Ortsausgang in Richtung Cammin. Die Einwohnerentwicklung der Stadt Tessin stellt sich wie folgt dar: Jahr 1991 2008 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Einwohner 4.300 3.987 3.922 3.897 3.893 3.855 3.880 3.948 3.931 4.049 Tab. 1: Einwohnerentwicklung (Quellen: 2013 – 2018 + 2020: STADT TESSIN, schriftlich 2020, 1991, 2000, 2019: LAiV M-V 2020) Der Stadt Tessin ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Bevölkerungszahl zu stabi- lisieren. Zwischen 2008 und 2019 sind nur geringe Schwankungen festzustellen. Tessin ist aus historischer Sicht eine Ackerbürger- und Handwerkerstadt. Die zahlreichen Toreinfahrten sind ein Dokument dafür. Infolge von Kriegen und Bränden sind heute keine Bauwerke aus der Gründungsphase der Stadt um 1220 mehr erhalten. Nach dem ersten Großbrand (1728) wurden die Gebäude nicht mehr wie ursprünglich mit Stroh, sondern mit Ziegeln gedeckt und die Straßen verbreitert (Gnoiener Straße). Die ältes- ten Gebäude der Stadt, die heute noch vorhanden sind, entstanden in dieser Zeit und nach dem zweiten Großbrand 1741 (Alter Markt 10, 1742, Gnoiener Straße). Die alte Stadtstruktur wurde bei allen Wiederaufbaumaßnahmen beibehalten. Das heutige Stadtbild wird geprägt - vom Alten Markt mit dem Rathaus, dem Mühlenberg und den ältesten Straßen (Mühlen- straße, Gnoiener Straße, St.-Jürgen-Straße, Kirchenstraße), die vom Markt aus in alle Himmelsrichtungen führen, Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 9
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) - von der geschlossenen Bebauung aller Straßen der Innenstadt (Rostocker Straße, Sülzer Straße, Lange Straße, Lindenstraße) und - von der lockeren Bebauung der Randbereiche. Das Tessiner Stadtbild prägende Bereiche sind vor allem: - der Alte Markt, - die alte Mühlenstraße, - die Kirchenstraße, - der Neuer Markt, - die Lange Straße, - die Sülzer Straße und - die St.-Jürgen-Straße. In der Tessiner Altstadt sind vier Grundtypen von Häusern vorhanden: - das eingeschossige Traufenhaus mit Fledermausgauben, die jedoch nur in wenigen Fäl- len erhalten sind, z.T. mit Krüppelwalm, - das eingeschossige Traufenhaus mit Zwerchgiebel und seitlichen Gauben (teils Fleder- maus-, teils andere Gauben) mit und ohne Toreinfahrt, - das zweigeschossige Traufenhaus ursprünglich ebenfalls mit Fledermausgauben, z. T. Krüppelwalm, - das zwei- bis zweieinhalbgeschossige Traufenhaus aus der Gründerzeit (entstanden um 1896 als Folge einer gewissen Industrialisierung der Stadt). Diese Gebäude prägen nicht das Stadtbild, sind aber durch ihr harmonisches Fassadenbild und zum Teil reiche Verzie- rungen eine wertvolle Abrundung der Substanz. (aus: Begründung für die Erhaltungssat- zung der Stadt Tessin 1991). Die ursprünglichen Fachwerkgebäude sind heute bis auf wenige Ausnahmen verputzt. Stadterneuerung in Tessin Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Das Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ wurde im Juni 1991 in das Städtebauförderpro- gramm aufgenommen und im Juni 2017 vollständig abgeschlossen. Das Fördergebiet hatte eine Größe von ca. 30 ha. Bestandteil der Sanierung waren mehr als 19 Erschließungsmaß- nahmen. Alle Straßen im Sanierungsgebiet wurden von Grund auf erneuert und mit den ent- sprechenden Erschließungsanlagen der Versorgungsträger versehen. Der Stadtgraben wur- de in die Straßen verlegt, um die Durch- und Ableitung des Niederschlagswassers durch die Stadt besser zu ordnen und überprüfen zu können. Umgesetzt wurden 34 Sicherungsmaß- nahmen und 178 private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Das eingesetz- te Finanzvolumen im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ betrug rund 16 Mio. €. Wichtiges Anliegen der Altstadtsanierung war es u. a., einen vitalen, attraktiven Bereich mit Zentrumscharakter zu schaffen. Dies erfolgte mit der Schaffung von Handels-, Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen, aufeinander abgestimmten Modernisierungen und Baulü- Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 10
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) ckenschließungen sowie der umfangreichen Neugestaltung des Platzes im Bereich „Alter Markt“. Sanierungsgebiet „Bereich Alte Zuckerfabrik“ Das Sanierungsgebiet „Alte Zuckerfabrik“ wurde im August 2002 in das Städtebauförderpro- gramm aufgenommen und hatte eine Größe von ca. 3 ha. Insgesamt standen rund 2,5 Mio. € zur Verfügung. Die städtischen Maßnahmen umfassten u. a. die Reparatur von mangel- haften Bereichen der Haupthalle. Sanierungsarbeiten wurden z. B. an den historischen Fassadenbereichen durchgeführt. Weiterhin wurden nicht historische Gebäudeteile ent- fernt sowie Pflasterarbeiten auf dem Hofbereich durchgeführt. Die Maßnahmen wurden Ende 2017 beendet und die Aufhebung des Sanierungsgebietes im Oktober 2018 öffent- lich bekannt gemacht. Sanierungsziel war u. a., den denkmalgeschützten Gebäudekomplex zu erhalten und einer Nutzung zuzuführen. Inzwischen befindet sich in dem Gebäude bzw. auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik unter anderem eine Kletterwand, ein Kinder-Spiel-Park und im Win- ter eine Eisbahn. Dorfentwicklung Die Tessiner Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2003 die Dorferneuerungspläne für Vilz, Helmstorf, Neu Gramstorf, Hooge Liedt und Klein Tessin beschlossen. Die Dorfer- neuerungspläne sind eine wichtige Grundlage für Maßnahmen der Dorfentwicklung. Vom Land M-V stehen dafür Fördermittel gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V vom 03.03.2018) zur Verfügung. Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen. Gefördert wird die Erhal- tung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensver- hältnisse der ländlichen Bevölkerung. 1.7 Entwicklung der städtebauliche Strukturen der Ortslagen 1.7.1 Vilz mit Forsthaus Vilzer Wald und Chausseehaus Laager Chaussee Die Lage an der Hangkante zur Recknitz und die langgestreckte Anhöhe bis zum Hünengrab an der Bundesstraße 110 prägen das topografische Erscheinungsbild von Vilz. Zwischen dem alten Ortskern und der Bundesstraße 110 befinden sich Wiesenflächen. In Vilz existieren die folgenden Denkmale: Kirche, Pfarrhof, Gutshaus, Cholera-Friedhof, Hü- nengrab. Zwischen 1246 und 1255 erfolgte der Bau der Kirche in Vilz. 1894/95 wurden die Bahnstre- cken Rostock-Sanitz-Triebsees, Sanitz-Tessin und die Kleinbahnstrecken von Tessin nach Vilz und Thelkow gebaut. 1958 entstand die Freilichtbühne im Vilzer Wald. Der Ort ist entstanden aus dem Gutshof Vilz. Das Gutshaus ist heute noch der Bezugspunkt der Straßenführung. In der Nähe des Gutshauses befinden sich mehrere Wirtschaftsgebäu- de, die zum Gut gehörten. Sie sind zum Teil verfallen, zum Teil umgebaut worden. Das Gutshaus entstand wahrscheinlich um 1890 als zweigeschossiger, fünfachsiger Putzbau Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 11
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) über einem Feldsteinsockel. Den Mittelpunkt des Dorfes bildet die kleine mittelalterliche Kir- che. Sie ist von einem Kirchhof umgeben, der mit einer Feldsteinmauer umfriedet ist. Ein markantes Gebäudeensemble liegt am Rande des Pfarrhofes zwischen Kirche und Chaus- see. Hier befindet sich ein Wohnhaus mit einer Durchfahrtsscheune mit Stall. Ca. 350 m ent- lang an der Zufahrt zum Gutshaus liegen ehemalige Landarbeiterhäuser und Büdnereien. Entlang der Kleinbahnstrecke nach Thelkow und entlang der Chaussee nach Gnoien wurden in den 1920er und bis in die 1940er Jahre zahlreiche Siedlungsgebäude mit Wohntrakt, Scheune und Stall als Typenbauten errichtet, die den Charakter des östlichen Teiles von Vilz prägen. Sie sind entweder als Streckhof oder als Winkelhof konzipiert und oftmals durch Scheunen oder Schuppen ergänzt worden. Der Ort hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts eine Kleinbahn-(Rübenbahn)-Anbindung nach Tessin, die östlich über Thelkow bis nach Grammow verlief. Die alte Gleisführung ist noch heute im Ortsgrundriss zu erkennen. An der Kleinbahn wurden vier Häuser errichtet, die etwas erhöht und nördlich der heutigen Bundesstraße liegen. In der Ortslage Vilz ist die Wohnnutzung am verbreitetsten. Es existieren zudem mehrere handwerkliche und landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe. Im Jahr 2019 besitzt Vilz rund 400 Einwohner (STADT TESSIN, 23.09.2019). Der Ansiedlungsdruck zu Beginn der 1990er Jahre führte zur Aufstellung einer Innenbe- reichssatzung (1995). Auf dieser Grundlage erfolgte eine Erweiterung des Ortes durch die Bebauung von Freiflächen zwischen den Siedlungsgebäuden an der Gnoiener Chaussee und entlang des Thelkower Weges. 1.7.2 Helmstorf und Wolfsberger Mühle Die Ortslage befindet sich zwischen dem Teufelsmoor im Westen und dem Reppeliner bzw. Stormstorfer Bachtal, dass nach Südwesten Richtung Tessin zur Recknitz entwässert. Der Siedlungspunkt Wolfsberger Mühle befindet sich südöstlich von Helmstorf im Wolfsberger Wald direkt am Reppeliner Bach. 1323 gehört Helmstorf zur Vogtei Tessin. Ende des 19. Jahrhunderts beginnt die erste Auf- siedlung des Gutshofes. Ab 1920 kommt es zu einer zweiten Phase der Aufsiedlung. In der Nähe des Gutshofes werden Siedlerstellen durch die Landgesellschaften geschaffen. Ty- penhäuser entstehen. Es kommen polnische Schnitter zur Landarbeit nach Mecklenburg. Gleichzeitig ziehen rheinische, hessische, baden-württembergische und westfälische Siedler nach Mecklenburg. Entlang der von Helmstorf nach Tessin führenden Straße reihen sich die nach 1940 errichteten Siedlerstellen auf. Helmstorf besitzt keinen zentralen Dorfmittelpunkt mehr. Ursprünglich bildete die Gutsanlage den Dorfmittelpunkt. Hiervon sind heute nur noch Teile des Gutshauses, eine große Stallan- lage und zwei Wirtschaftsgebäude erhalten. Das von flachwelligen Moränenzügen begrenzte Gutsdorf wird hauptsächlich zum Wohnen genutzt. Die Einwohnerzahl liegt bei rund 60 (STADT TESSIN, schriftlich 23.09.2019). Die Gebäude der ehemaligen Wolfsberger Mühle werden bewohnt. In einem der beiden Ne- bengebäude befinden sich mehrere Ferienwohnungen, außerdem existiert ein Pferdestall. 1992/ 93 wurde die Zufahrt zur Wolfsberger Mühle ausgebaut; 2000 erfolgte der Bau eines neuen Hochwasserabflusses im Bereich der Wolfsberger Mühle. Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 12
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) 1.7.3 Klein Tessin Die Ortslage Klein Tessin wird vom Gewerbegebiet „Am Tannenkopp“ im Westen, südlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen und nördlich von den Verkehrsflächen der B 110 bzw. der Bahntrasse Wismar - Tessin begrenzt. Die Siedlungsflächen der Stadt Tessin be- finden sich auf der östlichen Seite. Die Einwohnerzahl liegt bei rund 70 (STADT TESSIN, schriftlich 23.09.2019). Hauptnutzung in der Ortslage ist das Wohnen. In der Mitte des Dorfes befindet sich ein Teich, an den in nord- östlicher Richtung ursprünglich eine Grün- oder Hoffläche anschloss, um die die zur Gutsan- lage gehörenden Gebäude lagen. Diese Hof-/ Grünfläche ist heute verstellt durch neue Wohngebäude, Nebengebäude, Garagen und eine große Abwassersammelgrube. Das Gutshaus wird aktuell als Wohngebäude genutzt. 1945 wurde das Pachtgut Klein Tessin unter Umsiedlern und Landarbeitern aufgeteilt. 1991 wurde die Dorfstraße in Klein Tessin saniert. Seit 1999 gibt es einen Haltepunkt der Eisenbahnverbindung Wismar - -Tessin bei Klein Tessin (Tessin West). Markante Gebäude in Klein Tessin sind das ehemalige Guts- haus und das nahezu quadratische Wirtschaftsgebäude an der B 110 im Nordosten der Orts- lage. Die Wohngebäude in Klein Tessin, die zu DDR-Zeiten entstanden sind, sind im We- sentlichen Typenbauten, die ein Satteldach und einen Hochkeller aufweisen. 1.7.4 Neu Gramstorf und Hooge Liedt Die Streusiedlung Neu Gramstorf grenzt auf ihrer westlichen Seite an die Landesstraße 18 an. Hooge Liedt, eine aus wenigen Einzelhäusern bestehende Kleinsiedlung, liegt nördlich von Neu Gramstorf, ebenfalls zwischen der L 18 und den Gramstorfer Bergen. Hooge Liedt heißt auch der unmittelbar an der L 18 gelegene Vierseithof. Die Einwohnerzahl von Neu Gramstorf liegt bei rund 25 (STADT TESSIN, schriftlich 23.09.2019). Beide Ortslagen dienen überwiegend dem Wohnen. 1323 gehört Gramstorf zur Tessiner Vogtei. 1946 wurden Umsiedler im ehemaligen Kriegs- gefangenen-Barackenlager untergebracht. 2 PLANUNGSVORGABEN 2.1 Übergeordnete Planungen 2.1.1 Landesplanung Auf der Grundlage von Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsgesetz M-V exis- tiert für das Land M-V mit dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpom- mern (LEP M-V) vom 09.06.2016 eine querschnittsorientierte und fachübergreifende raum- bezogene Rahmenplanung für die Entwicklung des Landes. Das LEP M-V, bestehend aus Text und Karte, enthält die verbindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmee- res betreffen. Es koordiniert Raumansprüche einzelner Fachplanungen und stellt die anzu- strebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 13
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft. Das LEP M-V entfaltet Bindungswirkung gegenüber Behörden des Bundes und der Länder, kommunalen Gebietskörperschaften, bundes-unmittelbaren und der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber anderen Stellen, die im Auftrag des Bundes tätig sind und gegenüber Perso- nen des Privatrechts bei der Durchführung raumbedeutsamer Vorhaben als auch in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Leitvorstellung der Raumordnung ist die einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die sozia- len und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Ein- klang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Die Um- setzung dieser Leitvorstellung wird verankert in den Leitlinien der Landesentwicklung, die die Schwerpunkte benennen, die für eine nach- haltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes von besonderer Bedeutung sind und den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die den verbindlichen Rahmen für künfti- ge Entwicklungen setzen. Das LEP M-V enthält einige raumordnerische Festlegungen, die für die Stadt Tessin und ihr Stadtgebiet bedeutsam sind. - Große Teile des Tessiner Stadtgebietes gehören zu einem Vorbehaltsgebiet Landwirt- schaft. - Große Teile des Tessiner Stadtgebietes liegen innerhalb eines Vorbehaltsgebietes Tou- rismus. Das betrifft vor allem das Recknitztal und einen schmalen Streifen, der sich im Bereich Wolfsberger Mühle und Reppeliner Bachtal nach Norden erstreckt. - Im Tessiner Stadtgebiet sind Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege (in den Bereichen Teufelsmoor bei Horst, Reppeliner Bachtal im nordwestlichen Teil, Flächen entlang der Recknitz) und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege (z. B. Recknitztal) dargestellt. - Zungenförmig reicht aus nordwestlicher Richtung ein Vorbehaltsgebiet Trinkwassersiche- rung bis in das Stadtgebiet Tessin hinein. - Der im Tessiner Stadtgebiet befindliche Abschnitt der Autobahn 20 ist als Teil eines in- ternationalen Straßennetzes dargestellt. - Am nordwestlichen Rand wird das Stadtgebiet von einem Vorbehaltsgebiet Leitungen (ober-, unterirdisch) gestreift. Die raumordnerischen Festlegungen werden im folgenden Gliederungspunkt erläutert. 2.1.2 Regionalplanung Das Regionale Raumentwicklungsprogramm konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern auf regionaler Ebene und Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 14
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) bildet damit das Bindeglied zwischen der Raumordnung auf Landesebene und der kommu- nalen Bauleitplanung. Maßgeblich für die Stadt Tessin ist das Regionale Raumentwicklungs- programm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) vom August 2011. Die Ziele des Regionalen Raumentwicklungsprogramms sind gemäß § 9 Landesplanungs- gesetz verbindliche Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Sie sind von allen Behör- den und öffentlichen Planungsträgern sowie von allen Körperschaften, Anstalten und Stiftun- gen öffentlichen Rechts bei raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und Maßnahmen zu beachten (§ 5 Landesplanungsgesetz M-V). Die nachhaltige Entwicklung der Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock wird durch das Leitbild „Wachstumsregion an der Ostsee – innovativ-maritim-naturnah“ geprägt. Defi- niert wird dieses Leitbild durch 14 Leitlinien, die an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden sollen. Im Folgenden wurden ausgewählte wichtige Aussagen, Ziele und Grundsätze des RREP MM/R für die Stadt Tessin zusammengestellt. Ziele der Raumordnung (gekennzeichnet mit einem Z) sind verbindliche Vorgaben und un- eingeschränkt zu beachten. Grundsätze der Raumordnung (gekennzeichnet mit einem G) sind bei einer Abwägung mit einem besonderen Gewicht zu berücksichtigen. a) Gesamträumliche Entwicklung Differenzierung der räumlichen Entwicklung Ländliche Räume Tessin als Grundzentrum gehört ebenso wie die Mittelzentren (Bad Doberan, Güstrow, Teterow) laut RREP MM/R zu den Entwicklungsschwerpunkten im ländlichen Raum, die als Räume mit günstiger wirtschaftlicher Basis festgelegt werden. Sie sollen in ihrer Leistungs- kraft gestärkt werden, um auch überörtliche Aufgaben für ihre teilräumlichen Verflechtungs- bereiche erfüllen zu können. (G) Die nächstgelegenen Mittelzentren sind rund 35 km (Güstrow, südwestlich) und rund 40 km (Teterow, südlich) entfernt. Tourismusräume Fast das gesamte Stadtgebiet ist als Tourismusentwicklungsraum ausgewiesen. Nur das Stadtgebiet und die beiden Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Teufels- moor bei Horst und Teile des Recknitztals mit Seitentälern am nordöstlichen Rand des Pla- nungsgebietes) gehören nicht dazu. In den als Tourismusschwerpunkträume und Tourismusentwicklungsräume festgelegten Vorbehaltsgebieten Tourismus soll deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. (G) In den Tourismusentwicklungsräumen sollen die vorhandenen Potenziale nachfragegerecht ausgebaut werden. Weitere Beherbergungseinrichtungen sollen in Anbindung an Siedlungen und an vorhandene oder zu schaffende touristische Infrastrukturangebote entwickelt werden. Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 15
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Zur Erschließung der Landschaft soll der Ausbau des touristischen Wegenetzes beitragen. (G) Landwirtschaftsräume Die landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege und außerhalb der an das Reppeliner Bachtal angrenzenden Vorbehalts- gebiete Naturschutz und Landschaftspflege sind als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft aus- gewiesen. In den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft soll dem Erhalt und der Entwicklung landwirt- schaftlicher Produktionsfaktoren und -stätten, auch in vor- und nachgelagerten Bereichen, ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Bei der Abwägung mit anderen raumbedeut- samen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben sollen die lokalen Standortverhältnisse und konkreten agrarstrukturellen Belange besonders berücksichtigt werden. (G) Zentrale Orte Das RREP MM/R trifft hinsichtlich der Zentralen Orte und ihrer Verflechtungsbereiche fol- gende Aussagen: Die Stadt Tessin ist Grundzentrum, Rostock das nächste Oberzentrum. Mittelzentren sind Bad Doberan, Güstrow und Teterow. Zum Nahbereich des Grundzentrums Tessin gehören die Gemeinden Cammin, Gnewitz, Grammow, Nustrow, Selpin, Stubbendorf, Thelkow und Zarnewanz. Die zentralörtlichen Funktionen erstrecken sich auf den Gemeindehauptort, der den Namen des Grundzentrums trägt. (Z) b) Siedlungsentwicklung Siedlungsstruktur Siedlungsentwicklung Die über den Eigenbedarf hinausgehende oder überörtliche Neuausweisung von Siedlungs- flächen soll auf die Zentralen Orte konzentriert werden. (G) Wohnbauflächenentwicklung außerhalb Zentraler Orte In den Gemeinden und Ortsteilen ohne zentralörtliche Funktion ist die Neuausweisung von Wohnbauflächen nur im Rahmen des Eigenbedarfs zulässig. Als Eigenbedarf wird Flächen- entwicklung definiert, die eine Zunahme des Wohnungsbestandes um bis zu 3 % ermöglicht. (Z) Innen- vor Außenentwicklung Der Nutzung erschlossener Standortreserven sowie der Umnutzung, Erneuerung und Ver- dichtung bebauter Gebiete ist Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen einzu- räumen. (Z) Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 16
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) Siedlungsachsen Eine der im RREP MM/R dargestellten Siedlungsachsen zieht sich von Rostock über das Grundzentrum Sanitz bis nach Tessin. Diese Siedlungsachse besitzt ungefähr den Verlauf der Bundesstraße 110 zwischen den genannten Orten. Im Verlauf der Siedlungsachsen soll die Siedlungsentwicklung auf die bestehenden Schie- nenstrecken und Hauptverkehrsstraßen ausgerichtet werden. Bei einer Neuausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen sollen diese vorrangig in den Einzugsbereichen der Haltepunkte des Schienenverkehrs angeordnet werden. (G) Achsenzwischen- und -freiräume Die Siedlungsachsenfrei- und Siedlungsachsenzwischenräume sollen als siedlungsgliedern- de Freiräume gesichert werden. (G) Gewerbe- und Industrieflächen Im ländlichen Raum der Planungsregion sollen neue Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorrangig in den Zentralen Orten realisiert werden. (G) Standorte von Einrichtungen der Daseinsvorsorge In der Karte 6.3 des RREP MM/R „Standorte von Einrichtungen der Daseinsvorsorge“ sind für das Grundzentrum Tessin Schule, Bibliothek, Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt anderer Fachrichtungen und Rehabilitationseinrichtung angegeben. c) Freiraumentwicklung Umwelt- und Naturschutz Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege Flächen von drei Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege liegen teilweise innerhalb des Tessiner Stadtgebietes: Es handelt sich um Teile des Teufelsmoores bei Horst, Teile des Reppeliner Bachtals und um Teile des Recknitztals mit Seitentälern am nordöstlichen Rand des Planungsgebietes. Sehr kleinflächig ist die raumordnerische Ausweisung eines „Vorranggebietes Naturschutz und Landschaftspflege auf Gewässern“ innerhalb des Tessiner Stadtgebietes vorhanden. Es handelt sich um die innerhalb des Teufelsmoors bei Horst gelegenen Seen. In den Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege ist dem Naturschutz und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen einzuräu- men. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen und Vorhaben in diesen Gebieten mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht vereinbar sind, sind diese auszuschließen. (Z) Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege Mit dem Recknitztal und angrenzenden Seitentälern, darunter das Reppeliner Bachtal gehö- ren große Flächenteile des Stadtgebietes zu einem ausgedehnten, weitverzweigten „Vorbe- haltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege“. Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 17
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Tessin - Entwurf (27.10.2020) In den Vorbehaltsgebieten für Naturschutz und Landschaftspflege soll den Funktionen von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwä- gung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben entsprechend zu berücksichtigen. Von der raumordnerischen Wirkung der Vorbehaltsgebiete für Natur- schutz und Landschaftspflege ausgenommen sind die in diesen Gebieten liegenden im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) sowie Planungen, Maßnahmen und Vorha- ben, sofern sie planungsrechtlich gesichert sind. (G) Biotopverbund Das Stadtgebiet besitzt einen großen Anteil an Flächen, welche dem Biotopverbund angehö- ren bzw. für diesen bedeutsam sind. Die Flächen des Biotopverbundes umfassen u. a. auch die Gebietskulisse der Europäischen Schutzgebiete. In Tessin zählen vor allem das Reck- nitztal mit angrenzenden Seitentälern, darunter das Reppeliner Bachtal, und das Teufels- moor bei Horst zu den Biotopverbundflächen. Die genauen Grenzen des Biotopverbundes sind im Landschaftsplan dargestellt. Mit dem Biotopverbund soll ein zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Frei- räume aufgebaut und gesichert werden. In den zum Biotopverbund zählenden Flächen sollen zerschneidende oder erheblich beein- trächtigende Vorhaben vermieden werden. Unvermeidbare Maßnahmen sollen so umgesetzt werden, dass die von ihnen ausgehenden Wirkungen minimiert und kompensiert werden. (G) Unzerschnittene landschaftliche Freiräume Mit Ausnahme streifenförmiger, an die Bundes- und Landesstraßen sowie die Siedlungsbe- reiche angrenzender Flächen gehören die nördlich der B 110 gelegenen Flächen des Pla- nungsgebietes zu den unzerschnittenen landschaftlichen Freiräumen (Karte 5.1-2). Deren Funktionen beeinträchtigende Infrastrukturmaßnahmen sollen vermieden werden. Unver- meidbare Maßnahmen sollen so umgesetzt werden, dass die von ihnen ausgehenden Wir- kungen minimiert und kompensiert werden. (G) Die unzerschnittenen landschaftlichen Freiräume sowie die Rastplätze durchziehender Vo- gelarten (im Plangebiet nicht vorhanden) bilden eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz störungsempfindlicher Arten mit großen Raumansprüchen. Aufgrund der geringen Siedlungsdichte hat das Land Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock im deutschlandweiten Vergleich eine besondere Verantwor- tung für den Schutz dieser Räume. Vorbehaltsgebiete Kompensation und Entwicklung Ein ausgedehntes, weitverzweigtes „Vorbehaltsgebiet Kompensation und Entwicklung“ um- fasst einen großen Teil des Planungsgebietes. Es handelt sich um die Recknitz und den Reppeliner Bach sowie die an diese Fließgewässer angrenzenden Moorflächen. Hierzu zäh- len auch die Seitentäler, die an das Recknitztal angrenzen. Durch die Festlegung regionaler Kompensations- und Entwicklungsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege im RREP MM/R sollen naturschutzfachlich geeignete Gebiete für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen aufgezeigt und regionalplanerisch gesichert werden. Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Land- schaft sollen schwerpunktmäßig in diesen Vorbehaltsgebieten umgesetzt werden (G). Es handelt sich dabei um Flächen, die sich aufgrund ihres derzeitigen Zustandes oder aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung prioritär für die Umsetzung von Kompensations- und Entwick- lungsmaßnahmen für verschiedene Regenerationstypen eignen. Im Tessiner Stadtgebiet Landschaftsarchitekturbüro Stefan Pulkenat 18
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