Foreign Law & Investments - INDIEN AUS DER LUTHER WELT - LUTHER ...

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Foreign Law & Investments - INDIEN AUS DER LUTHER WELT - LUTHER ...
Foreign Law &
          Investments
          AUS DER LUTHER WELT   INDIEN

          INTERNATIONAL         INDONESIEN

          AUSTRALIEN            MALAYSIA

          BRASILIEN             MYANMAR

          CHINA                 SINGAPUR

          GROSSBRITANNIEN

Newsletter 2. Quartal 2016

                                           Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com
Foreign Law & Investments - INDIEN AUS DER LUTHER WELT - LUTHER ...
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

AUS DER LUTHER WELT                                        INDIEN
Neuigkeiten                                                Haushalt 2016/17 mit wenig neuen Impulsen
Seite 3                                                    Seite 28

Vorträge/Veranstaltungen                                   Ausländische Direktinvestitionen im
Seite 3                                                    E-Commerce Sektor
                                                           Seite 29
Veranstaltungshinweise – „Save the Date“
Seite 4                                                    Entwicklung der indischen Rechtsprechung
                                                           zu Fragen der Begründung und Besteuerung
Publikationen                                              von Betriebsstätten durch Entsendungen und
Seite 5                                                    Outsourcing (Januar 2014 – März 2016)
                                                           Seite 32
INTERNATIONAL
ASEAN – what next?                                         INDONESIEN
Seite 6                                                    OJK reguliert Venture Capital Business neu
                                                           Seite 37
AUSTRALIEN
Das neue Deutsch-Australische                              Erleichterungen für ausländische Investitionen
Doppelbesteuerungsabkommen: Die wichtigs-                  in Indonesien
ten Änderungen im Überblick                                Seite 39
Seite 8
                                                           MALAYSIA
BRASILIEN                                                  FATCA in Malaysia
Erleichterung im Rechtsverkehr mit Brasilien –             Seite 41
Abschaffung der konsularischen Legalisierung
Seite 11                                                   Die Goods and Services Tax (GST) –
                                                           Ein Jahr im Rückblick
CHINA                                                      Seite 43
Der vielseitige Einsatz von grenzüberschreiten-
den Sicherheiten                                           MYANMAR
Seite 12                                                   Das Condominium Law 2016
                                                           Seite 45
Die Arbeitszeitregelung im chinesischen
Arbeitsrecht                                               Schiedsgerichtsbarkeit in Myanmar
Seite 15                                                   Seite 47

Die umfassende Anwendung der                               SINGAPUR
Mehrwertsteuer in China                                    Singapore Budget 2016
Seite 18                                                   Seite 49

Commercial Intelligence: Wie kommt man in                  Wesentliche Änderungen des Arbeitsrechts
China an verlässliche Unternehmensdaten?                   in Singapur
Seite 20                                                   Seite 51

GROSSBRITANNIEN
Brexit – eine Einordnung
Seite 25

2
AUS DER LUTHER WELT                                                Vorträge/Veranstaltungen
Neuigkeiten
                                                                   Breakfast Talk zur
                                                                   Unternehmensgründung in Indien
Singapur: Luther ernennt Carina
Rogerio zur Partnerin                                              Der Director des Luther Büros in Indien Alexander Koczian
                                                                   hat am 20. Januar 2016 im Rahmen eines Breakfast Talk der
Anfang 2016 wurde Carina Rogerio                                   Deutsch-Singapurischen Handelskammer über Formen der
(37) zur Partnerin bestellt. Die Anwäl-                            Unternehmensgründung in Indien, sowie damit zusammen-
tin ist seit über vier Jahren für Luthers                          hängende Fragen der Finanzierung und Besteuerung von Ge-
Büro in Singapur tätig, wo sie die fran-                           schäftstätigkeiten informiert. Im Rahmen des Vortrags wur-
zösische Abteilung leitet.                                         de auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu der Entwick-
                                                                   lung des Rechts ausländischer Direktinvestitionen in Chi-
Carina Rogerio ist Mitglied der fran-                              na seit den 90er Jahren Bezug genommen. Weiter wurde die
zösischen Handelskammer und Vor-                                   gesellschaftsrechtliche Verfassung und Organstruktur indischer
standsmitglied der Belgian Luxem-                                  Gesellschaften mit der den Teilnehmern vertrauten singapuri-
bourg Business Group in Singapur.                                  schen Gesellschaftsformen verglichen. Insbesondere die The-
Seit 2016 ist sie Lehrbeauftragte an der Sorbonne Assas In-        men Finanzierung und Besteuerung stießen bei den Teilneh-
ternational Law School. Sie studierte Rechtswissenschaften         mern aufgrund des indischen Sonderweges, der hier bei vielen
an der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne und dann an der       Kernfragen eingeschlagen wurde, auf reges Interesse. Für vie-
Universität Paris-Sud XI (Avocat au Barreau de Paris, Master in    le Zuhörer aus dem Dienstleistungssektor war die Frage nach
Wirtschafts- und Europarecht). Ab 2008 war sie als Volljuristin    Möglichkeiten der Finanzierung der Geschäftstätigkeiten indi-
in der Abteilung für Wettbewerbs-, Vertrags- und Europarecht       scher Tochterunternehmen, mit Blick auf die fehlende Option
einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Paris tätig. Von     der gruppeninternen Fremdfinanzierung, ein Kernanliegen.
Ende 2008 bis 2010 arbeitete Carina Rogerio als Rechtsan-
wältin bei einer deutsch-französischen Wirtschaftskanzlei. Seit
Ende 2011 ist sie für Luther als Leiterin der französischen        Singapore Budget Talk 2016
Abteilung tätig.
                                                                   Am 4. April 2016 fand der “Singapore Budget Talk 2016” im
                                                                   German Centre in Singapur statt. Luther Partner Dr. Thomas
Neuzugang in Singapur: Luther gewinnt                              Hufnagel und Pascal Brinkmann stellten zu diesem Anlass die
mit Michael Richard Loefler Experten für                           kürzlich veröffentlichten Budget-Pläne der singapurischen Re-
Restrukturierung und Projektfinanzierung                           gierung für das Jahr 2016 vor.

                          Zum 1. Januar 2016 ist Michael           Ein besonderer Fokus der Veranstaltung lag darin, deutlich zu
                          Richard Loefler (55) der Luther LLP in   machen, dass Singapur weiterhin an der Transformation der
                          Singapur als Of Counsel beigetreten.     hiesigen Wirtschafts- und Arbeitswelt arbeitet. Das Mantra lau-
                          Der Rechtsanwalt bringt rund 25 Jahre    tet dabei „mehr Qualität, weniger Quantität“. Den Teilnehmern
                          Erfahrung in der Projektfinanzierung     wurde anhand unterschiedlicher Beispiele erläutert, dass Sin-
                          mit: Unter anderem hat er für die HVB    gapur viel Wert auf ein vermehrtes Training von Arbeitnehmern
                          das Projektfinanzierungs- und Asset-     und die Automatisierung von Produktionsprozessen legt und
                          Finance-Geschäft in der Region Asi-      Unternehmen hierbei mit Steuererleichterungen und Beihilfen
                          en-Pazifik aufgebaut sowie im Auftrag    umfangreich zur Seite steht. Unter dem Stichwort „Internationa-
                          der Asian Development Bank eng mit       lisierung“ wurde zudem besprochen, wie derzeit versucht wird,
dem thailändischen Finanzministerium zusammengearbeitet.           dem Problem zu begegnen, dass der Größe des Binnenmarkts
Daneben besitzt Michael Richard Loefler 13 Jahre Erfahrung in      Singapurs bereits aufgrund seiner Eigenschaft als Stadtstaat
der Industrie in Asien, unter anderem war er für Cargill, Golden   natürliche Grenzen gesetzt sind und welche Steuervorteile ins
Agri Resources, GSteel und GJSteel sowie derzeit für Stem-         Ausland expandierenden, singapurischen Unternehmen bei der
cor India tätig.                                                   Internationalisierung geboten werden. Abschließend wurde da-
                                                                   rauf eingegangen, dass die verstärkte Förderung von Automati-

                                                                                                                                 3
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

sierungsprozessen mit einer massiven Verschärfung der immi-       ASEAN Ländern Singapur, Malaysia, Thailand, Vietnam und
grations- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen Singapurs zu-       Myanmar. Die Veranstaltung stand im Zusammenhang mit
sammenfällt und wie gerade europäische Unternehmen hierauf        dem geplanten Aufbau eines „Italian Desk“ in unserem Büro in
reagieren sollten.                                                Singapur, analog der erfolgreichen French Desks in den Luther
                                                                  Büros in Singapur, Kuala Lumpur, Yangon und Delhi-Gurgaon.
Die jährliche Veranstaltung stieß einmal mehr auf reges Inter-    Der Italian Desk in Singapur soll im Übrigen Luthers gut etab-
esse bei den Vertretern der europäischen Unternehmen in Sin-      liertes Italienteam um Luther Partner Dr. Eckart Petzold herum
gapur und diente wieder einmal als erstklassige Gelegenheit,      komplementieren.
Erfahrungswerte auszutauschen.

                                                                  Breakfast Briefing: “Doing
HR Legal Breakfast Talk der                                       Business Down Under”
Swiss Business Association
                                                                  Am 25. Mai 2016 veranstaltete die Deutsch Singapurische
Die Luther Partnerin Birgitta von Dresky hat im Rahmen            Handelskammer in Singapur folgendes Breakfast Briefing zu
eines HR Legal Breakfast Talk der Swiss Business Associati-       Australien „Doing Business Down Under: Market entry struc-
on in Singapur am 22. April 2016 über verschärfte Anforderun-     tures and regulatory requirements in Australia“. Referentin
gen in Bezug auf Arbeitsgenehmigungen, sowie den signifikant      war die frühere Luther Partnerin Frau Dr. Angelika Yates, die
verbesserten Schutz von Arbeitnehmern in Singapur informiert.     zwischenzeitlich aus Sydney heraus praktiziert und mit der wir
Die Änderungen stellen eine Kehrtwende der bisherigen „open       bei Australienprojekten weiterhin eng kooperieren.
door“ Politik Singapurs und in Bezug auf die bisher sehr arbei-
geberfreundlichen Rahmenbedingungen in Singapur dar. Der
Kündigungsschutz von Arbeitnehmern ist verbessert worden.         Veranstaltungshinweise –
Die Anforderungen an die Lohnabrechnungsdokumentation
(zur Überprüfung korrekter Abrechnung von Überstunden und         „Save the Date“
dergleichen) sowie an die Gleichbehandlung von Arbeitneh-
mern sind gestiegen. Unternehmen sind angehalten, verstärkt
lokale Mitarbeiter einzustellen und weiter auszubilden, um so     Food and beverage in Asia – Understanding
die Abhängigkeit von ausländischen Mitarbeitern, auch auf         the market opportunities and the
Managementebene, zu reduzieren. Unternehmen sollten ihre          impact of AEC on the industry
vertraglichen Regelungen, interne Handhabung und Dokumen-
tation im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den neuen Regelun-   Zusammen mit Ascendas-Singbridge und dem OAV veranstal-
gen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Das Interesse         tet Luther ein Seminar zum Thema „Food and beverage in Asia –
der Teilnehmer an den signifikanten Änderungen war groß. Es       understanding the market opportunities and the impact of AEC
wurden viele Fragen gestellt und Erfahrungen mit den neuen        on the industry“. Mit Schaffung der ASEAN Economic Commu-
Regelungen ausgetauscht.                                          nity (AEC) und dem Abschluss von Freihandelsabkommen zwi-
                                                                  schen ASEAN und China und ASEAN und Indien, ist eine be-
                                                                  deutende Freihandelszone mit rund 3.329 Millionen Einwohnern
RIDING THE ASEAN ELEPHANT                                         entstanden. Wer in einem der ASEAN Länder produziert, kann
Legal & Tax Frameworks for Investment                             seine Produkte zollfrei in die anderen Ländern der Zone expor-
Opportunities in the ASEAN Region                                 tieren. Dabei bietet die Region gerade für den F&B Bereich mit
                                                                  seinen sehr diversen Ländern enormes Potential. Länder wie
Zusammen mit Rechtsanwalt Michael Lorenz von der Kanzlei          Myanmar und China bieten hervorragende Agrarflächen mit un-
Lorenz & Partner aus Bangkok hat die Luther Partnerin Birgit-     terschiedlichsten Klimazonen, die zum Anbau mit Verarbeitung
ta von Dresky am 5. Mai 2016 die Veranstaltung „RIDING THE        einladen, die reichen Fischvorkommen in der Region können für
ASEAN ELEPHANT” ,Legal & Tax Frameworks for Investment            Fischverarbeitung vor Ort genutzt werden, das weitgehend (mo-
Opportunities in the ASEAN Region“ bei der Deutsch Italieni-      derat) muslimische Malaysia bietet sich für die Produktion von
schen Handelskammer in Mailand durchgeführt. Die Referen-         Lebensmitteln mit dem „Halal“ Siegel an und Singapur als Stand-
ten informierten über die Chancen, die der Wirtschaftsraum        ort für High Tech Produktion, um nur einige Beispiele zu nennen.
ASEAN mit Bildung der „ASEAN Economic Community“ der              Das Seminar informiert über das Potential des Marktes und As-
Wirtschaft bietet sowie über die Rahmenbedingungen in den         pekte die beim Markteintritt zu beachten sind.

4
Das Seminar findet statt am 27.6 in Frankfurt, am 29.6 in Köln,               Publikationen
30.6 in Hamburg und am 1.7 in München. Weitere Details ent-
nehmen Sie bitte unseren Veranstaltungshinweisen auf unse-
rer Webseite.                                                                 Handbuch zum chinesischen Zivil- und
                                                                              Wirtschaftsrecht, Band 2

India Day 2016                                                                Im Juni 2016 wird der ca. 400 Seiten star-
                                                                              ke zweite Band des Handbuchs „Chinesi-
Gemeinsam mit der Deutschen Bank, der Koelnmesse und                          sches Zivil- und Wirtschaftsrecht“ er-
Maier + Vidorno sowie mit Unterstützung der IHK Köln und                      scheinen. Zielgruppe sind deutsche
des OAV veranstaltet Luther zum 7. Mal in Folge den „India Day                Unternehmen, die auf dem chinesischen
2016“. Am 28. Juni erwartet die Teilnehmer im Congress Cent-                  Markt Fuß fassen wollen oder dort bereits
rum Nord der Koelnmesse ein spannendes Programm. Im Mit-                      tätig sind, aber auch Wissenschaftler und
telpunkt der Vorträge und Paneldiskussionen stehen Erfah-                     Studierende, die einen ersten Einblick in
rungsberichte renommierter Unternehmen zur Markterschlie-                     das chinesische Zivilrecht suchen. Nachdem der 2015 erschie-
ßung und -expansion auf dem indischen Subkontinent. Indi-                     nene erste Band die Grundlagen des chinesischen Zivil- und
enkenner aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft diskutieren                 Wirtschaftsrechts darstellte, widmet sich der zweite Band dem
über Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in einer der am                    für ausländische Unternehmen bedeutsamen chinesischen In-
stärksten wachsenden Volkswirtschaft der Welt.                                vestitions- und Gesellschaftsrecht. Thomas Weidlich und Dr.
                                                                              Yuan Shen vom Kölner China Desk waren bereits Autoren im
Information zur Anmeldung finden Sie unter http://www.india-                  ersten Band und haben im zweiten Band weite Teile der Kapitel
day.de/                                                                       zum chinesischen Gesellschaftsrecht und den Besonderheiten
                                                                              für ausländische Investoren verfasst.

                                                                              Dritte Auflage des
                                                                              Kompendiums „Legal Forms
                                                            www.indiaday.de   in Major Jurisdictions“

                                                                              Seit 2012 werden im Kompendium „Le-
  28. Juni 2016, Köln, Congress-Centrum Nord Koelnmesse, 9:00 bis 18:00 Uhr
                                                                              gal Forms in Major Jurisdictions“ die
                                                                              Rechtsformen für Unternehmen in
                                                                              wichtigen Investitionsländern vorge-
                                                                              stellt. Die Wahl der richtigen Rechts-
Doing Business in India-Workshop                                              form bildet das Fundament einer erfolgreichen Unternehmung,
                                                                              dies gilt für grenzüberschreitende Projekte gilt im Besonde-
Im Anschluss an den India Day findet am 29. Juni 2016 der                     ren. „Legal Forms in Major Jurisdiction“ bietet einen umfang-
Workshop „Doing Business in India“ im Kölner Büro von Luther                  reichen Überblick über die zur Verfügung stehenden ausländi-
statt. In der ersten Workshop Runde steht die aktuelle Entwick-               schen Rechtsformen mit ihren jeweiligen Besonderheiten. Das
lung des von der neuen indischen Regierung geplanten Abbaus                   von Luther herausgegebenen Kompendium, an dem mehr als
von Bürokratie und anderen Markteintrittsbarrieren zur Stär-                  40 internationale Wirtschaftskanzleien mitgearbeitet haben,
kung neuer Investments. Des Weiteren wird über die operative                  wurde erneut aktualisiert. Die dritte Auflage wird im Juli 2016
Due Dilligence Prüfung und Herausforderungen in der Praxis                    auf Anfrage per E-Mail an priska.watzal@luther-lawfirm.com
referiert. Die zweite Workshop Runde beschäftigt sich mit den                 erhältlich sein.
entscheidenden Punkten einer Due Dilligence Prüfung im
Rahmen einer erfolgreichen M&A Transaktion sowie den                                             Thomas Weidlich, LL.M. (Hull)
Erfolgsfaktoren für einen gelungen Markteintritt in Indien.                                      Partner
Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden                                          Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sie bei unseren Verantstaltungshinweisen unter www.luther-                                       Köln
lawfirm.com.                                                                                     Telefon   +49 221 9937 16280
                                                                                                 thomas.weidlich@luther-lawfirm.com

                                                                                                                                            5
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

INTERNATIONAL                                                  „   ASEAN Blueprint der Sicherheitsgemeinschaft (ASPC)

ASEAN – what next?                                             „   ASEAN Blueprint der sozial-kulturellen Gemeinschaft
                                                                   (ASCC) und

Seit der Gründung im Jahr 1967 kommt „ ASEAN Blueprint der Wirtschaftsgemeinschaft (AEC).
dem Verbund südostasiatischer Staaten – Jedes der drei Blueprints enthält bestimmte Zielvorgaben, die in
genannt ASEAN – weltweit zunehmend den kommenden zehn Jahren erreicht werden sollen.
wirtschaftliche Bedeutung zu. Es handelt
                                          Die fünf Dokumente enthalten vor allem politische Absichts-
sich um einen Absatzmarkt mit 635 Milli- erklärungen ohne Bindungswirkung für die Mitgliedsstaaten,
onen Einwohnern und einer Wirtschafts- wobei besonders der Zusammenhalt und Integritätsprozess der
                                          Staaten betont wird. Daneben soll ein stärkerer Fokus auf die in
leistung von derzeit US$ 2,6 Billionen. den ASEAN Staaten lebenden Menschen gelegt werden.
Vorhersagen zu Folge könnten die süd-
ostasiatischen Staaten im Jahr 2030 ge- Inhaltliche Schwerpunkte der ASEAN
meinsam die viertgrößte Wirtschaftsge- Community Vision 2025
meinschaft darstellen. Mitgliedsstaaten Die ASEAN Community Vision 2025 beinhaltet vor allem über-
des Verbundes sind Brunei, Indonesien, greifende Ziele. Kurz zusammengefasst geht es hier vor allem
                                          um:
Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar,
                                          „ Den Integrationsprozess der Staaten
Philippinen, Singapur, Thailand und Viet-
nam. Die Staatengemeinschaft basiert „ Eine friedliche, stabile und starke Gemeinschaft
auf drei Säulen: der Wirtschaftsgemein- „ Verstärkte Bemühungen, das Entwicklungsgefälle zwischen
schaft (AEC), der Sicherheitsgemein-        den Mitgliedsstaaten zu verringern

schaft (ASPC) und der sozio-kulturellen
                                          Um die Ziele der ASEAN Community Vision 2025 umzusetzen,
Gemeinschaft (ASCC).                      sollen die institutionellen Kapazitäten des ASEAN-Bündnisses
                                                               in den Mitgliedsstaaten erhöht und die Präsenz von ASEAN
                                                               Einrichtungen in allen Mitgliedsstaaten gesteigert werden.
ASEAN 2025: Forging Ahead Together
                                                               AEC Blueprint 2025
Im November 2015 kamen die Staatschefs der ASEAN Staa-         Der 10-Jahres-Plan der ASEAN Wirtschaftsgemeinschaft sieht
ten auf dem 27. Gipfeltreffen in Kuala Lumpur zusammen, um     für die Mitgliedsstaaten einen hochintegrierten und zusammen-
über die Zukunft des Staatenbundes zu entscheiden. Am Ende     hängenden Wirtschaftsraum vor. Dieser soll durch die folgen-
ratifizierten die zehn Mitgliedsstaaten das Dokument „ASEAN    den Maßnahmen erreicht werden:
2025: Forging Ahead Together“ („gemeinsam voranschreiten“)
– ein Strategieplan, der die Ziele und Ansprüche der kommen-   „   Nahtloser Verkehr von Waren, Investitionen und Kapital
den Dekade beinhaltet.
                                                               „   Arbeitnehmerfreizügigkeit
Das Dokument besteht aus fünf Teilen
                                                               „   Verstärkung des Handels innerhalb der ASEAN Staaten
„   Kuala Lumpur Deklaration zu ASEAN 2025: Forging Ahead
    Together                                                   „   Schaffung eines einheitlichen Marktes für Unternehmen und
                                                                   Verbraucher
„   ASEAN Community Vision 2025

6
„   Stärkung der Rechte der Verbraucher                             Wie wirkt sich ASEAN 2025 auf Unternehmen
                                                                    aus, die in der Region tätig sind?
„   Einsatz erneuerbarer Energien
                                                                    Firmen, die bereits in den ASEAN Staaten agieren oder dies in
„   Gleichverteilung des wirtschaftlichen Wohlstandes               den nächsten Jahren vorhaben, können ihre Wirtschafts-, In-
                                                                    vestitions- und Handelsaktivitäten ausbauen, denn nach dem
„   Verbesserungen im Transportwesen und in der Infrastruktur.      Strategieplan sollen bestehende Hürden für Unternehmen
                                                                    schrittweise abgebaut werden. Zumindest auf dem Papier kom-
ASCC Blueprint                                                      men die ASEAN Staaten damit einem freien Handel von Wa-
Für die sozio-kulturelle Gemeinschaft haben sich die ASEAN          ren, Dienstleistungen, Investitionen, Kapital und Fachkräften
Staaten für die kommende Dekade zum Ziel gesetzt, einen ho-         immer näher. Die Realität sieht jedoch mitunter anders aus: Na-
hen Lebensstandard aller Bürger der zehn Mitgliedsstaaten           tionale Gesetze konterkarieren nicht selten die Verpflichtungen
zu erreichen und gleiche Zugangsmöglichkeiten zu schaffen.          der ASEAN Gemeinschaft hinsichtlich der Mobilität der Arbeits-
Weitere Schwerpunkte der Erklärung sind Nachhaltigkeit und          kräfte und verhindern den grenzüberschreitenden Einsatz von
Umweltschutz.                                                       Fachkräften. Herausforderungen stellen sich für Unternehmen
                                                                    auch vor dem Hintergrund der starken Diversität der Region –
APSC Blueprint                                                      Länder wie Singapur und Myanmar könnten im Hinblick auf ih-
Die Ziele der ASEAN Sicherheitsgemeinschaft belaufen sich           re Wirtschaftskraft und Entwicklung in den letzten Jahrzehnten
auf die Schaffung von Frieden, Stabilität und Wohlstand. Eine       wohl kaum unterschiedlicher sein.
Verstärkung der Geschlossenheit des Staatenbundes soll au-
ßerdem dazu beitragen, die führende Rolle ASEANs im Hin-            Unternehmen können zudem von einer Vereinheitlichung der
blick auf die gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu schützen.       Gesetzgebung in den Mitgliedsländern profitieren. So strebt die
                                                                    Staatengemeinschaft u. a. die Einführung einer Verbraucher-
                                                                    schutzrichtlinie an, die in allen ASEAN Ländern gelten soll –
Ausblick und Fazit                                                  allerdings fehlt es bislang noch an einem Zeitrahmen für de-
                                                                    ren Implementierung. Unternehmen sollten zudem berücksich-
ASEAN 2025: Forging Ahead Together stellt zweifelsohne ei-          tigen, dass sich der Fokus in den ASEAN Staaten in Zukunft
nen Meilenstein in der Geschichte des Staatenbündnisses dar:        mehr und mehr auf erneuerbare und nachhaltige Energien rich-
Die Mitgliedsstaaten streben ein politisch geschlossenes und        ten wird.
wirtschaftlich integriertes Bündnis an, der Zusammenhalt der
Staaten soll weiter vertieft werden und die soziale Verantwor-
tung mehr und mehr in den Fokus der Gemeinschaft rücken.                                Dr. Thomas Hufnagel, LL.M. (Köln)
                                                                                        Partner
Eine Staatengemeinschaft nach dem Vorbild der Europäischen                              Luther LLP
Union ist indes (noch) nicht gewollt: Weder die Übergabe nati-                          Singapur
onaler Souveränität an eine überstaatliche Institution – wie es                         Telefon    +65 6408 8005
bei den Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist – noch eine einheit-                       thomas.hufnagel@luther-lawfirm.com
liche Währung stehen zur Debatte. Vielmehr betonen die Staa-
ten stets ihre nationale Selbstständigkeit. Ferner ist das zum
Teil stark ausgeprägte entwicklungspolitische Gefälle der ein-
zelnen Staaten zu berücksichtigen, die den Aufbau einer EU-         Co-Autorin: Friederike Essbach, Luther LLP, Singapur
ähnlichen Institution erschweren würde.

Für die in den Mitgliedsstaaten lebenden Menschen bedeutet
ASEAN 2025, dass sie zukünftig in einer sicheren, friedliche-
ren und noch stärker vereinten Region leben. Menschenrech-
te, grundlegende Freiheitsrechte und soziale Gerechtigkeit wer-
den von den Mitgliedsstaaten gefördert und geschützt. Sollten
die ambitionierten Ziele umgesetzt werden, können die Men-
schen zudem von größeren Chancen und verstärkter Mobilität
auf dem Arbeitsmarkt profitieren.

                                                                                                                                 7
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

AUSTRALIEN                                                 Hintergrund

Das neue Deutsch-                                          Das derzeitige DBA zwischen Australien und Deutschland be-
                                                           steht bereits seit 1972 und ist damit eines der ältesten Doppelbe-
Australische Doppelbe-                                     steuerungsabkommen Australiens. Das neue DBA setzt zahlrei-
                                                           che Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans (Action Plan on Ba-
steuerungsabkommen: Die                                    se Erosion and Profit Shifting) der OECD um und orientiert sich
                                                           zudem stark am Musterabkommen der OECD.
wichtigsten Änderungen
                                                           Das neue DBA hat zahlreiche Implikationen für deutsche
im Überblick                                               Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen mit Australien haben.
                                                           Dieser Beitrag wird sich auf die wesentlichen Änderungen be-
                                                           schränken, die für deutsche Unternehmen, die in Australien in-
Ende letzten Jahres haben Deutsch- vestieren oder ihre Produkte in Australien vertreiben, relevant
land und Australien ein neues Doppel- sind. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Änderungen:
besteuerungsabkommen (DBA) unter- „ Ausweitung der Definition für Betriebstätten
zeichnet. Das DBA tritt in Kraft, sobald „ Regelungen zur Verhinderung des Abkommensmissbrauchs
die beiden Vertragsstaaten dieses ratifi-
                                          „ Niedrigere Quellensteuern
zieren und damit in nationales Recht um-
setzen. Es ist damit zu rechnen, dass „ Veräusserungsgewinnbesteuerung beim Verkauf von Gesell-
                                             schaftsanteilen
dies in der zweiten Hälfte diesen Jahres
geschehen wird, sodass das neue DBA Darüber hinaus soll kurz auf Zusammenwirkung des DBA mit
für Deutschland voraussichtlich ab dem dem ebenfalls vor kurzem in Australien in Kraft getretenen Multi-
                                          national Anti-Avoidance Law (MAAL) eingegangen werden.
1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Auf-
grund des versetzten australischen Steu- Ausweitung der Definition für Betriebsstätten
erjahres wird es jedoch in Australien nur
im Hinblick auf Quellensteuern bereits Wenn ein deutsches Unternehmen im australischen Markt aktiv
                                          wird, ohne dort eine Tochtergesellschaft zu gründen, stellt sich
ab dem 1. Januar 2017 anwendbar sein in der Praxis häufig die Frage, ob durch die geplante Tätigkeit ei-
und für sonstige Steuern erst ab dem ne Betriebsstätte begründet wird. Der Grundsatz ist, dass Ge-
                                          winne eines deutschen Unternehmens dann in Australien (und
1. Juli 2017. Das neue DBA ist nur eine nicht in Deutschland) zu versteuern sind, soweit diese Gewinne
der vielschichtigen Maßnahmen, mit wel- einer Betriebsstätte in Australien zuzurechnen sind. Diese Rege-
                                          lung hat den Zweck, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden
chen Australien und Deutschland ihre bi- und sicherzustellen, dass zu erhebene Steuern eindeutig einem
lateralen wirtschaftlichen Beziehungen Vertragsstaat zugeordnet werden können. Allerdings ist mit der
                                          Begründung einer Betriebsstätte im Ausland stets ein administra-
verbessern und intensivieren wollen. Ins- tiver Aufwand verbunden, da die von der Betriebsstätte erzielten
besondere steht nun auch ein Freihan- Gewinne getrennt zu ermitteln und den ausländischen Steuerbe-
                                          hörden mitzuteilen sind. Daher möchten deutsche Unternehmen
delsabkommen zwischen Australien und es grundsätzlich vermeiden, eine Betriebsstätte in Australien zu
                                          begründen, insbesondere im Stadium des Markteintritts, wenn
der EU auf der Agenda.
                                                           sich noch nicht abschätzen lässt, ob man dauerhaft in den aust-
                                                           ralischen Markt investieren möchte.

8
Nach der gegenwärtigen Definition der Betriebsstätte kann man      Projektbetriebsstätte
durch den Einsatz von unabhängigen Vertretern eine Besteue-
rung der erzielten Gewinne im anderen Vertragsstaat vermei-        Die folgenden Tätigkeiten eines deutschen Unternehmens in
den, sei es um günstigere Steuersätze im Heimatstaat auszu-        Australien begründen regelmäßig eine Betriebsstätte, es sei
nutzen oder um den administrativen Aufwand gering zu halten.       denn, sie haben lediglich Vorbereitungs- oder Hilfscharakter:
Die OECD hat daher als BEPS Aktionspunkt 7 empfohlen, die
Definition der Betriebsstätte zu erweitern. Das neue DBA hat       „   Aufsichts- oder Beratungstätigkeiten in Verbindung mit einer
die seitens der OECD vorgeschlagenen Änderungen weitge-                in Australien durchgeführten Bauausführung oder Montage
hend übernommen.                                                       für eine Zeitraum von länger als 9 Monaten;

                                                                   „   Erforschung oder Ausbeutung von natürlichen Ressourcen
Vertreterbetriebsstätte                                                in Australien (einschließlich des Einsatzes wesentlicher Aus-
                                                                       rüstung) für mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von
Die Tätigkeit eines unabhängigen Vertreters begründet nach wie         12 Monaten; und
vor keine Betriebsstätte. Allerdings gelten bisher nur Personen,
die in Australien dauerhaft für ein deutsches Unternehmen tä-      „   Einsatz wesentlicher Ausrüstung in Australien für mehr als
tig sind und die zum Abschluss von Verträgen im Namen des              183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
deutschen Unternehmens berechtigt sind, als abhängige Vertre-
ter und begründen somit eine Betriebsstätte des deutschen Un-      Um zu vermeiden, dass die oben genannten Zeiträume künstlich
ternehmes in Australien.                                           durch eine Aufspaltung der Tätigkeit vermieden werden, wurde
                                                                   eine Anti-Fragmentations-Regel eingeführt. Hiernach werden al-
Nach dem neuen DBA gelten jedoch auch die folgenden Perso-         le verbundenen Tätigkeiten zusammengerechnet, die von einem
nen, die in Australien für ein deutsches Unternehmen tätig sind,   oder mehreren mit dem deutschen Unternehmen eng verbunde-
als abhängige Vertreter des Unternehmens und begründen da-         nen Unternehmen in Australien während verschiedener Zeiträu-
mit eine Betriebsstätte:                                           me ausgeübt werden, wenn diese jeweils 30 Tage überschreiten.

„   Personen, die gewöhnlich einen wesentlichen Beitrag zum
    Abschluss von Verträgen leisten, welche dann routinemäs-       Regelungen zur Verhinderung
    sig und ohne wesentliche Änderung durch das deutsche           des Abkommensmissbrauchs
    Unternehmen abgeschlossen werden.
                                                                   Das neue DBA enthält Vorschriften, die einen Abkommens-
„   Personen, die als unabhängige Vertreter agieren, die jedoch    missbrauch gezielt verhindern sollten. Insbesondere wurde
    entweder ausschließlich oder nahezu ausschließlich für das     BEPS Aktionspunkt 6 der OECD durch die folgenden Änderun-
    deutsche Unternehmen tätig und mit diesem eng verbunden        gen umgesetzt:
    sind. Eine enge Verbundenheit liegt vor, wenn die Person den
    Gesamtumständen zufolge das Unternehmen beherrscht oder        „   Der Titel und die Präambel des neuen DBA stellen nun ex-
    von dem Unternehmen beherrscht wird. Eine enge Verbun-             plizit klar, dass das DBA keine Möglichkeit zur Steuerverkür-
    denheit zwischen Unternehmen und der Person ist in jedem           zung oder -Umgehung eröffnen soll. Auch Treaty Shopping,
    Fall anzunehmen, wenn einer der beiden mindestens 50 % der         also missbräuchliche Gestaltungen, mit denen Vergünstigun-
    Eigentumsrechte (bzw. Gesamtstimmrechte und des Gesamt-            gen des DBA mittelbar Personen aus Drittstaaten verschafft
    werts) am anderen hält oder eine dritte Person mindestens          werden sollen, sind explizit erwähnt und aus der Intention
    50 % der Eigentumsrechte (bzw. Gesamtstimmrechte und des           des Abkommens ausgeschlossen.
    Gesamtwerts) an beiden hält.
                                                                   „   Artikel 23 des DBA enthält nun eine „Limitation-on-Benefits“
„   Personen, die für das deutsche Unternehmen Güter oder Wa-          Klausel, die Vergünstigungen durch das Abkommen in be-
    ren des Unternehmens in einem Vertragsstaat produzieren,           stimmten Fällen einschränkt. Insbesondere gilt:
    bearbeiten oder verarbeiten (Lohnfertiger).
                                                                   „   Ist die Vergünstigung durch das DBA der wesentliche
                                                                       Zweck einer Transaktion, so kann die Vergünstigung nicht in
                                                                       Anspruch genommen werden (sog. principal purpose test).
                                                                       Ausgenommen sind nur Fälle, in denen die Vergünstigung

                                                                                                                                   9
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

     unter diesen Umständen dem Sinn und Zweck des Abkom-            Quellensteuersätze nach dem neuen DBA
     mens entspricht.
                                                                     Art der Zahlung     Steuersatz    Anmerkung
„    Nationale Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Steuer-        Dividenden         15 %          Generell
     verkürzung oder Steuerumgehung werden neben dem DBA                                               Bei Zahlung an eine

     erlaubt und nicht in ihrer Anwendung eingeschränkt. Dies gilt                                     Gesellschaft, die über 6 Mona-

     insbesondere auch für das neue australische MAAL, welches                           5%            te mindestens 10 % der Stimm-

     unten kurz dargestellt wird.                                                                      rechte der die Dividende zah-
                                                                                                       lenden Gesellschaft hält
                                                                                                       Bei Zahlung an eine an einer

Niedrigere Quellensteuern                                                                              annerkannten Börse notierten
                                                                                                       Gesellschaft, die über 12 Mona-
                                                                                         0%
Einige der Quellensteuersätze im Hinblick auf Dividenden,                                              te mindestens 80 % der Stimm-

Zinsen und Lizenzgebühren, die von einem Unternehmen mit                                               rechte der die Dividende zah-

Sitz in einem Vertragsstaat (Quellenstaat) an eine Person im                                           lenden Gesellschaft hält

anderen Vertragsstaat gezahlt werden, werden durch das neue          Zinsen              10 %          Generell

DBA gesenkt. Weiterhin werden die folgenden Zahlungen nach                                             Bei Zahlungen an bestimmte

dem DBA von der Quellensteuer befreit:                                                   0%            staatliche Institutionen und
                                                                                                       Finanzinstitute

„    Dividendenzahlungen an börsennotierte Gesellschaften             Lizenzgebühr       5%            Generell

     (oder deren Tochtergesellschaften), die mindestens 80 % der     sellschaftsanteilen nur in dem Staat besteuert werden, in dem
     Stimmrechte an der die Dividenden zahlenden Gesellschaft        der Veräußerer ansässig ist.
     über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate halten. Damit
     werden insbesondere große deutsche Konzerne, die Tochter-       Die wichtigste Ausnahme bilden nun jedoch Gewinne aus der
     gesellschaften in Australien haben, begünstigt.                 Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen, de-
                                                                     ren Vermögen zu mehr als 50 Prozent aus Grundvermögen be-
„    Zinszahlungen an bestimmte staatliche Institutionen und         steht. Das betrifft vor allem Gesellschafter von Unternehmen
     Finanzinstitute.                                                mit Schwerpunkt in den Bereichen Landwirtschaft und Immobi-
                                                                     lien, die nun beim Verkauf ihrer Anteile doppelt besteuert wer-
Wird eine Quellensteuer durch das Abkommen ermäßigt oder             den können.
entfällt diese ganz, so behalten beide Vertragsstaaten dennoch
das Recht, die Quellensteuern zu einem, im innerstaatlichen
Recht vorgesehenen, höheren Satz zu erheben. Die Steuerpflich-       Multinational Anti-Avoidance Law (MAAL)
tigen können daraufhin innerhalb von vier Jahren eine Erstattung
der zusätzlich entstandenen Steuern beantragen, wobei der je-        Fast zeitgleich mit der Unterzeichnung des neuen DBA trat in
weilige Vetragsstaat die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung       Australien am 11. Dezember 2015 das MAAL in Kraft. Durch
über die Steueransässigkeit verlangen kann. Die Behörden kön-        das MAAL soll sichergestellt werden, dass multinationale Kon-
nen sich allerdings auf eine andere Verfahrensweise einigen. Ge-     zerne nicht durch komplexe Strukturen und konzerninterne
nerell ist es im Interesse beider Staaten, unnötigen Verwaltungs-    Verträge ihre durch in Australien getätigten Geschäfte erwirt-
aufwand und Mehrbelastung von Unternehmen zu vermeiden.              schafteten Gewinne in Niedrigsteuerländer leiten und sich da-
                                                                     mit der Steuerpflicht in Australien entziehen. Das MAAL findet
Die obenstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Quellen-       jedoch nur auf Gesellschaften solcher globalen Unternehmens-
steuersätze nach dem neuen DBA.                                      gruppen Anwendung, die weltweit ein Einkommen von mehr als
                                                                     AUD$ 1 Milliarde erwirtschaften. Vom Gesetzgeber war beab-
                                                                     sichtigt, dass hiervon nur ca. 30 internationale Unternehmens.
Veräusserungsgewinnbesteuerung beim                                  gruppen, die insbesondere im online Bereich tätig sind, erfasst
Verkauf von Gesellschaftsanteilen                                    werden sollten. Jedoch ist davon auszugehen, dass auch zahl-
                                                                     reiche Unternehmen des deutschen Mittelstands unter den
Neu sind auch die umfangreichen Regelungen zur Besteue-              Anwendungsbereich des MAAL fallen.
rung von Gewinnen aus dem Verkauf von Gesellschaftsantei-
len. Generell können Gewinne aus der Veräußerung von Ge-             Nach dem MAAL werden Gestaltungsmodelle, die die folgen-
                                                                     den Bedingungen erfüllen, wie eine australische Betriebsstät-
10
te behandelt, auch wenn die Kriterien einer Betriebsstätte nach     BRASILIEN
der Definition des DBA nicht erfüllt sind:
                                                                    Erleichterung im Rechts-
    das ausländische Unternehmen liefert Waren oder Dienst-
                                                                    verkehr mit Brasilien –
„

    leistungen an australische Kunden;

„   eine australische Gesellschaft, die mit dem ausländischen       Abschaffung der konsula-
    Unternehmen verbunden oder von diesem wirtschaftlich ab-
    hängig ist, leistet einen unmittelbaren Beitrag im Zusammen-    rischen Legalisierung
    hang mit der Lieferung an australische Kunden;
                                                                    Alle Personen, die im privaten oder geschäftlichen Rechtsver-
„   der von dem ausländischen Unternehmen aus der Lieferung         kehr mit Brasilien in Deutschland erstellte Dokumente bei ei-
    generierte Umsatz kann (ganz oder teilweise) nicht einer        ner Behörde oder bei einem Gericht in Brasilien vorlegen müs-
    australischen Betriebsstätte zugeordnet werden; und             sen, haben sicherlich schon häufig darüber gestöhnt, was für
                                                                    ein langwieriges und teures Verfahren es ist, in Deutschland
„   der wesentliche Zweck (principal purpose) des Gestaltungs-      erstellte Urkunden, die in Brasilien vorzulegen sind, in die kor-
    modells ist es, eine steuerliche Vergünstigung in Australien    rekte Form zu bringen. Das gleiche Verfahren gilt auch in der
    oder im Ausland zu erzielen.                                    anderen Richtung. Das heißt, wenn zum Beispiel eine Brasilia-
                                                                    nerin in Deutschland heiratet, muss sie die brasilianische Per-
Nach den Regelungen des MAAL kann die australische Steu-            sonenstandsurkunde in einem deutschen Konsulat in Brasilien
erbehörde bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen          legalisieren lassen.
die steuerlichen Vergünstigungen in Australien untersagen und
zudem empfindliche Strafzahlungen erheben.                          Hierzu ist nach der notariellen Beglaubigung die „Konsularisie-
                                                                    rung“ erforderlich. Der häufigste Fall ist die Beglaubigung der
                                                                    Unterschrift bei einer Vollmacht.
Fazit
                                                                    Jetzt ist Brasilien mit Dekret Nr. 8660 vom 29. Januar 2016 dem
Deutsche Unternehmen, die in Australien tätig sind, sollten sich    Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung
rechtzeitig mit den Regelungen des neuen DBA vertraut machen.       ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation bei-
Inbesondere kann die Ausweitung der Definition der Betriebs-        getreten. Deutschland ist schon Vertragspartei dieses Über-
stätte weitreichende Folgen haben. Betroffene Unternehmen           einkommens. Das hat zur Folge, dass im Rechtsverkehr zwi-
sollten daher prüfen, ob die bisherige steuerliche Behandlung ih-   schen Deutschland und Brasilien die konsularische Legalisie-
rer in Australien erzielten Einkünfte weiterhin gilt oder nun an-   rung durch das Apostille-Verfahren ersetzt wird. Die Befreiung
ders zu beurteilen ist, um noch vor Inkrafttreten des neuen DBA     von der Legalisierung tritt am 14. August 2016 in Kraft. Ab die-
entsprechende strukturelle Änderungen vorzunehmen.                  sem Datum können Urkunden, die notariell beglaubigt wurden,
                                                                    durch Anbringung der Apostille durch die zuständigen Gerich-
                                                                    te in Deutschland die zur Vorlage bei Behörden in Brasilien er-
                   Dr. Angelika Yates                               forderlichen Formerfordernisse erfüllen. Die Erleichterung gilt
                   Addisons                                         auch für in Deutschland vorzulegende Urkunden aus Brasilien.
                   Sydney                                           Dieses vereinfachte Verfahren führt zu beträchtlichen Kosten-
                   Telefon: +61 2 8915 1067                         einsparungen und einer deutlichen Beschleunigung.
                   angelika.yates@addisonslawyers.com.au

                                                                                       Ulrich Klemm
                                                                                       Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
                   Lukas Buchholz                                                      Köln
                   Addisons                                                            Telefon: +49 221 9937 25775
                   Sydney                                                              ulrich.klemm@luther-lawfirm.com
                   Telefon: +61 2 8916 2000
                   lukas.buchholz@addisonslawyers.com.au

                                                                                                                                  11
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

CHINA                                                            vorschriften einhalten, sind allerdings von der Regulierung du
                                                                 rch SAFE ausgenommen.
Der vielseitige Einsatz von
                                                                 Hierzu gehören u.a. folgende Konstellationen:
grenzüberschreitenden
                                                                     Sicherungsgeber und Schuldner oder Gläubiger im Inland
Sicherheiten
                                                                 „

                                                                     sowie der jeweils andere im Ausland

                                                                 „   Sicherungsgeber und Schuldner oder Gläubiger im Ausland
Für grenzüberschreitende Sicherheiten                                sowie der jeweils andere im Inland

gelten seit dem 1. Juni 2014 vereinfachte                        „   alle Parteien im Inland aber die Sicherheit im Ausland
und einheitliche Regelungen des chine-
                                                                     alle Parteien im Ausland aber die Sicherheit im Inland
sischen Staatsdevisenamts (State Admi-
                                                                 „

nistration of Foreign Exchange – nachfol-                        Im Folgenden werden die beiden Fallgruppen behandelt, wel-
                                                                 che von SAFE reguliert werden.
gend „SAFE“). Diese bieten ausländisch
investierten Unternehmen (Foreign
                                                                 Ausgehende Sicherheiten
Invested Enterprises – nachfolgend „FIE“)
überraschende Gestaltungsmöglichkeiten.
                                                                                             Forderung
                                                                         Gläubiger                               Schuldner

Bestehender Regulierungsumfang                                         Sicherheits-
                                                                       leistung                                       Ausland
Die Leistung von Sicherheiten in grenzüberschreitenden Sach-
                                                                                                                        China
verhalten, etwa für die Kreditaufnahme durch Tochterunter-
nehmen, unterliegt in China grundsätzlich der Regulierung
durch SAFE. Der Umfang wurde durch die Verordnung über                  Sicherungs-
die Devisenverwaltung für grenzüberschreitende Sicherhei-                  geber
ten und die operative Leitlinie über die Devisenverwaltung für
grenzüberschreitende Sicherheiten allerdings im Jahr 2014 neu
geordnet und erheblich reduziert.                                Bei ausgehenden Sicherheiten handelt es sich um solche
                                                                 grenzüberschreitenden Sicherheiten, bei denen der Siche-
Demnach werden grenzüberschreitende Sicherheiten von             rungsgeber seinen Registrierungsort/Wohnsitz in China hat,
SAFE nach dem Registrierungsort der Gesellschaft (bzw. dem       wohingegen Gläubiger und Schuldner ihren Registrierungs-
Wohnsitz) des Gläubigers, Schuldners und des Sicherungsge-       ort/Wohnsitz im Ausland haben. In der Praxis werden ausge-
bers in drei Gruppen aufgeteilt:                                 hende Sicherheiten häufig von der Muttergesellschaft im In-
                                                                 land für ihre Tochtergesellschaft im Ausland bei deren Finan-
1) Inländische Sicherheiten für Auslandskredite (nachfolgend    zierung geleistet.
     „ausgehende Sicherheiten“),
                                                                 Der Abschluss einer Sicherungsvereinbarung kann ohne
2) Ausländische Sicherheiten für Inlandskredite (nachfolgend    behördliche Genehmigung erfolgen. Lediglich innerhalb von 15
     „eingehende Sicherheiten“),                                 Arbeitstagen nach Vertragsschluss ist eine Anmeldung und Re-
                                                                 gistrierung durch den Sicherungsgeber bei SAFE erforderlich.
3) Andere Formen grenzüberschreitender Sicherheiten.             Banken können die Registrierung auf einer von SAFE betriebe-
                                                                 nen Online-Plattform vornehmen.
SAFE reguliert nur die ersten beiden Gruppen. Alle anderen
For men grenzüberschreitender Sicher heiten müssen               Allerdings bestehen einige Beschränkungen: Das ausländi-
zwar bestehende gesetzliche Regelungen und Devisen-              sche Kapital muss vom Schuldner im Rahmen seiner gewöhn-

12
lichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Darüber hinaus darf      schaft im Inland bei der Kreditvergabe gegenüber den inländi-
es nicht zurück auf das Hoheitsgebiet Chinas investiert wer-       schen Finanzinstituten geleistet.
den oder der Begleichung entsprechender Investitionen die-
nen. Es darf nicht zum Erwerb einer Gesellschaft genutzt wer-      Auch bei eingehenden Sicherheiten besteht keine Geneh-
den, welche mehr als 50% ihrer Vermögenswerte in der VR            migungspflicht, sondern lediglich die Pflicht einer nachträgli-
China hat, sowie nicht als Vorauszahlung an eine chinesische       chen Registrierung, welche vom inländischen Finanzinstitut als
Gesellschaft für Waren oder Dienstleistungen verwendet wer-        Gläubiger auf der Online-Plattform von SAFE vorzunehmen ist.
den, wenn dabei festgesetzte Beträge und Zeiten überschrit-
ten werden. Sonderbeschränkungen gelten außerdem bei Si-           Im Falle der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit durch den Si-
cherheiten für die Ausgabe von Unternehmensanteilen durch          cherungsgeber (bei Nichter füllung des Schuldners) und
den ausländischen Schuldner. Insoweit ist es weiterhin erfor-      Forderungsübergang auf diesen darf die Forderung nicht das
derlich, dass dieser direkt oder indirekt von einer chinesischen   zum Ende des Vorjahres geprüfte Nettovermögen des inländi-
Gesellschaft beherrscht wird. Der Sicherungsgeber hat die Ein-     schen Schuldners übersteigen. Sofern die Restforderung das
haltung dieser Vorgaben und anderer Gesetze durch sorgfälti-       zum Ende des Vorjahres geprüfte Nettovermögen übersteigt,
ge Prüfung sicherzustellen.                                        kann der Übertrag von der möglichen Gesamtverschuldens-
                                                                   summe des inländischen Schuldners abgezogen werden. Sollte
Die Zahlung oder Vollstreckung der Sicherheitsleistung be-         der Übertrag jedoch auch diese übersteigen, so stellt der Rest-
darf ebenfalls keiner Genehmigung. Banken können die Zah-          betrag eine rechtswidrige Auslandsverschuldung dar und es
lung selbst durchführen und sonstige Sicherungsgeber können        drohen Strafen durch SAFE in Höhe von 30 % des Restbetrags.
eine Übersee-Zahlung von ihrem Konto durch die Einreichung
der Registrierungsdokumente bei ihrer Bank veranlassen. Aller-     Nach dem Übergang der Forderung auf den Sicherungsgeber
dings hat der Sicherungsgeber im Inland nach der Erfüllung der     muss der inländische Schuldner innerhalb von 15 Arbeitstagen
Hauptverbindlichkeit seine (übergegangene) Forderung gegen         die Registrierung einer kurzfristigen Auslandschuld beim SAFE
den Schuldner bei SAFE zu registrieren. Ist der Sicherungsge-      vornehmen. Vor der Tilgung dieser Forderung dürfen für den
ber keine Bank, so ist ihm die Vereinbarung einer weiteren aus-    inländischen Schuldner ohne Genehmigung seitens SAFE kei-
gehenden Sicherheit bis zur Tilgung der Forderung durch den        ne neuen Kredite mit eingehenden Sicherheiten registriert wer-
Schuldner oder bis zur Erteilung einer Genehmigung durch SA-       den und die Auszahlung gegebenenfalls bereits abgeschlos-
FE nicht gestattet.                                                sener (weiterer) Kreditverträge mit eingehenden Sicherheiten
                                                                   wird unterbrochen.

Eingehende Sicherheiten
                                                                   Gestaltungsmöglichkeiten für FIE

      Sicherungs-                                                  Die Verwendung grenzüberschreitender Sicherheiten bietet
         geber                                                     FIE neben den Vorteilen bei der Kreditaufnahme noch weite-
                                                                   re finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere in zwei
     Sicherheits-
     leistung                                       Ausland        Varianten:

                                                      China
                                                                   Auslandsüberweisung
                           Forderung                               Noch immer gibt es eine Vielzahl von Beschränkungen bei der
       Gläubiger                              Schuldner            Überweisung des Cashflows und der Gewinne von FIE ins Aus-
                                                                   land. Obwohl entsprechende gesetzliche Instrumente für FIE
                                                                   bestehen, werden diese durch den komplizierten Anmeldungs-
Bei eingehenden Sicherheiten handelt es sich um solche grenz-      und Registrierungsprozess sowie die relativ umständlichen Vo-
überschreitenden Sicherheiten, bei denen der Sicherungsgeber       raussetzungen praktisch blockiert bzw. erschwert.
seinen Registrierungsort/Wohnsitz im Ausland hat, während
Gläubiger und Schuldner ihren Registrierungsort/Wohnsitz im        Vor diesem Hintergrund können über ausgehende Sicherhei-
Inland haben. In der Praxis werden eingehende Sicherheiten         ten kostensparend Auslandsüberweisungen getätigt werden. Im
von der Muttergesellschaft im Ausland für die Tochtergesell-       Detail können FIE und die entsprechenden ausländischen Mut-
                                                                   tergesellschaften (oder andere verbundene Unternehmen) un-

                                                                                                                                13
Newsletter   2. Quartal 2016    Foreign Law & Investments

ter der Struktur der ausgehenden Sicherheiten mit einer aus-              wenig übrig lässt oder die diese bereits ausgeschöpft haben,
ländischen Bank und deren Niederlassung in China (also der                kann eine solche Finanzierung hilfreich sein.
ausländisch investierten Bank) simultan folgende Abmachung
treffen: die ausländische Muttergesellschaft erhält einen Kre-
dit bei der ausländischen Bank, welchen die ausländisch inves-            Fazit
tierte Bank durch einen Letter of Guarantee oder einen Standby
Letter of Credit garantiert. Zugleich zahlt das FIE einen gleich-         Die dargestellten Regelungen haben die Anwendung grenz-
hohen Betrag an Bargeld als Pfandgut an die ausländisch in-               überschreitender Sicherheiten auf dem chinesischen Markt seit
vestierte Bank. Dies dient als Counter-Guarantee für den Kredit           der Reform im Jahr 2014 extrem aktiviert und sind dabei auf po-
der Muttergesellschaft bei der ausländischen Bank:                        sitive Resonanz gestoßen. Die fortschreitende Liberalisierung
                                                                          des RMB eröffnet insbesondere FIE stets neue Möglichkeiten.
                                                                          Eine Entwicklung, die wir auch weiterhin aufmerksam für Sie
                                  Finanzierung                            verfolgen werden.
                                                          Mutter-
             Bank
                                                        gesellschaft
     Letter of
     Guarantee/
     Standby Letter                                                                           QUAN Wei, LL.M. (ECUPL)
     of Credit                                                Ausland                         Luther Law Office

                                                                  China                       Shanghai
                                                                                              Telefon    +86 21 5010 6509
                               Bargeld als Pfandgut                                           quanwei@luther-lawfirm.com
       Sicherungs-                                          FIE
          geber

     (Ausländisch
     investierte Bank)
                                                                                              Philipp Baron von Drachenfels
                                                                                              Luther Rechtsanwaltsgesellschafts mbH
Über diese Konstruktion erfolgt der Zahlungsfluss tatsäch-                                    Köln/Shanghai
lich derart, dass das FIE den Geldbetrag bei einer Bank                                       Telefon    +49 221 9937 10783
im Inland „einzahlt “ und das ausländische verbundene                                         philipp.drachenfels@luther-lawfirm.com
Unternehmen den Geldbetrag im Ausland „abhebt“. Eine der-
artige Transaktionsstruktur ist nicht rechtswidrig. Die erfor-
derlichen Registrierungen hat die ausländisch investierte
Bank vorzunehmen.

Ausländische Finanzierung der FIE
Wie bereits oben erläutert, wird bei eingehenden Sicherheiten
die Höhe der (übergegangenen) Forderung des Sicherungsge-
bers im Ausland gegenüber dem FIE mit der Höhe des zum En-
de des Vorjahres geprüften Nettovermögens des FIE verrech-
net. Wenn die Forderung dieses nicht übersteigt, dann erfolgt
auch kein Abzug von der möglichen Gesamtverschuldenssum-
me. Ansonsten erfolgt ein Abzug als kurzfristige Auslandschuld.

Dies eröffnet FIE die Möglichkeit, eine weitere ausländische Fi-
nanzierung außerhalb des Rahmens der möglichen Gesamt-
verschuldung zu erhalten. Durch eine inländische Kreditauf-
nahme mit eingehender Sicherheit und anschließende Leistung
durch den Sicherungsgeber erfolgt praktisch eine zusätzliche
ausländische Finanzierung, die bis zur Höhe des geprüften
Nettovermögens ausgenutzt werden kann. Insbesondere für
FIE, bei denen die mögliche Gesamtverschuldenssumme nur

14
Die Arbeitszeitregelung im                                       Überblick

chinesischen Arbeitsrecht                                        Für die meisten Stellen gilt die Standardarbeitszeit, sodass
                                                                 Überstunden im Rahmen der Standardarbeitszeit entsprechend
                                                                 der gesetzlichen Regelung zu vergüten oder abzubauen sind.
Im Rahmen des chinesischen Arbeits-                              Die zwei Sonderarbeitsmodelle - „pauschale Arbeitszeit“ und
                                                                 „flexible Arbeitszeit“ dürfen nur unter besonderen gesetzlichen
rechts gibt es neben der Standardar-
                                                                 Voraussetzungen für bestimmte Stellen eingeführt werden.
beitszeit zwei Sonderarbeitszeitmodelle:
                                                                 Standardarbeitszeit
die „umfassend berechnete Arbeitszeit“
                                                                 Gemäß des chinesischen Arbeitsgesetzes von 1995 darf der
(auch „pauschale Arbeitszeit“ genannt)                           Arbeitnehmer im Durchschnitt täglich nicht mehr als 8 Stun-
                                                                 den und wöchentlich nicht mehr als 44 Stunden arbeiten. Der
und „nichtperiodische Arbeitszeit“ (auch
                                                                 Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens einen Erho-
„flexible Arbeitszeit“ genannt). Für ei-                         lungstag pro Woche gewähren. Kurz nach Erlass des Arbeits-
                                                                 gesetzes hat der chinesische Staatsrat eine Bestimmung ver-
nige spezielle Arbeitsstellen darf der
                                                                 kündet, welche die wöchentliche Arbeitszeit von „nicht mehr als
Arbeitgeber diese Sondermodelle ein-                             44 Stunden“ auf „nicht mehr als 40 Stunden“ verkürzt hat. Seit-
                                                                 dem beträgt die Standardarbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40
führen. In der Praxis findet sich die fle-
                                                                 Stunden pro Woche.
xible Arbeitszeit häufig in Arbeitsverträ-
                                                                 Im Rahmen der Standardarbeitszeit muss der Arbeitgeber vor
gen mit führenden Angestellten, oder es
                                                                 der Verlängerung der Arbeitszeit aufgrund des Betriebsbedarfs
wird die Regelung vereinbart, wonach                             zunächst die Gewerkschaft oder den Arbeitnehmer konsultie-
                                                                 ren. Zudem müssen die geleisteten Überstunden wie folgt ent-
Überstunden bereits mit der vereinbar-
                                                                 lohnt bzw. ausgeglichen werden:
ten Vergütung als abgegolten fingiert wer-
                                                                  Überstunden an       Lohnausgleich
den. Dabei werden jedoch oft zwingende                            Arbeitstagen         150 % des üblichen Stundenlohns
gesetzliche Vorschriften außer Acht ge-                           Ruhetagen            Freizeitausgleich oder 200 % des
                                                                                       üblichen Stundenlohns
lassen oder die Klauseln ungünstig ge-                            Feiertagen           300 % des üblichen Stundenlohns
staltet, was insbesondere bei Beendi-
                                                                 Zudem darf ein Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht überfordern.
gung des Arbeitsverhältnisses häufig zu
                                                                 Erlaubt sind maximal drei Überstunden pro Arbeitstag und 36
Streit oder zu hohen Schadensersatzkos-                          Überstunden pro Monat.

ten führen kann.
                                                                 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass als Ausgleichs-
                                                                 maßnahme für Überstunden nur die Gewährung zusätzlicher
Wir haben 2011 einen Fall begleitet, in dem der als Wache        Freizeit vorgesehen ist. Nach den obigen gesetzlichen Vorga-
beschäftigte Mitarbeiter einen Anspruch auf Überstunden-         ben dürfen jedoch nur Überstunden an Ruhetagen auf diese
vergütung in Höhe von ca. RMB 600.000 (ca. EUR 81.500) für       Weise ausgeglichen werden. Daher könnte die entsprechende
den Zeitraum 1996 - 2011 gegen unsere Mandantin gerichtlich      innerbetriebliche Vorschrift oder vertragliche Vereinbarung als
geltend gemacht hat. Das Gericht hat letztendlich den An-        unwirksam bewertet werden, und der Arbeitgeber müsste im
spruch des Mitarbeiters in Höhe von ca. RMB 250.000 (ca.         Endeffekt doch den Überstundenzuschlag zahlen, den er durch
EUR 34.000) anerkannt. Ein wichtiger Grund für das teilweise     die Gewährung von Freizeitausgleich gerade vermeiden wollte.
Unterliegen der Mandantin lag darin, dass die Gestaltung und
Durchführung des Arbeitszeitmodells für diese spezielle Stelle   Oft erhalten wir Anfragen wie „kann Samstag als Arbeitstag
nicht rechtmäßig und angemessen war.                             vereinbart werden?“ oder „entspricht das 3-Schichtsystem
                                                                 der Standardarbeitszeitregelung?“. Im Rahmen der Standardar-
                                                                 beitszeit werden gesetzlich nur die maximale tägliche (8 Stun-

                                                                                                                              15
Newsletter   2. Quartal 2016   Foreign Law & Investments

den) und wöchentliche Arbeitszeit (40 Stunden) sowie die Min-      Besonderheiten bei der Durchführung
destanzahl von Ruhetagen (1 Tag / Woche) vorgeschrieben.           der Sonderarbeitszeitmodelle
Weder die Verteilung der Arbeitszeit unter der Woche noch der
Ruhetag an einem bestimmten Wochentag sind geregelt. Daher         Behördliche Genehmigung
ist die Anordnung, dass der Arbeitnehmer 6 Tage/Woche und 6        Nach chinesischem Recht ist für die Einführung eines Son-
Stunden/Tag arbeitet, zwar unüblich, aber nicht rechtswidrig.      derarbeitszeitmodells die Genehmigung der Arbeitsbehörde
Gleiches gilt für das 3-Schichtsystem, solange die gesetzlichen    erforderlich. Zur Konkretisierung des Genehmigungsverfah-
Mindestanforderungen eingehalten werden.                           rens haben die lokalen Regierungen und Arbeitsbehörden eini-
                                                                   ger Provinzen und Städte, wie etwa Shanghai, Beijing, Shenz-
                                                                   hen, Tianjin etc. die den örtlichen Umständen entsprechenden
Sonderarbeitszeit                                                  Durchführungsbestimmungen für die Genehmigung ausgear-
Nach dem chinesischen Arbeitsgesetz kann ein Unternehmen,          beitet, die beim Antrag zu beachten sind.
in dem die Durchführung der Standardarbeitszeit wegen be-
trieblicher Besonderheiten nicht möglich ist, mit Genehmigung      Die wirksame Einführung eines Sonderarbeitszeitmodells setzt
der Arbeitsbehörde andere Arbeits- und Ruhezeiten anord-           die Genehmigung der Arbeitsbehörde voraus. Dies wird je-
nen. Dies wird als Sonderarbeitszeit bezeichnet. Zurzeit gibt es   doch in der Praxis oft vom Unternehmen übersehen. Häufig
zwei Modelle der Sonderarbeitszeit: das pauschale Arbeitszeit-     wird lediglich im Arbeitsvertrag eine Klausel zur Anwendung
modell und das flexible Arbeitszeitmodell. Ein wichtiger Unter-    der „pauschalen Arbeitszeit“ oder „flexiblen Arbeitszeit“ verein-
schied zur Standardarbeitszeit ist das Fehlen eines Überstun-      bart, ohne dass ein Antrag auf die Genehmigung bei der Ar-
denausgleichs innerhalb des gesetzlichen Rahmens.                  beitsbehörde gestellt wird. Bei späteren Streitigkeiten, insbe-
                                                                   sondere über Überstundenlohn, wird das Gericht in der Re-
Bei pauschaler Arbeitszeit besteht kein Bezug zum Tag als ent-     gel diese Klausel in der Regel als ungültig ansehen und dem
scheidende Zeiteinheit. Die Arbeitszeit wird in einer bestimm-     Arbeitnehmer den nach der Standardarbeitszeit berechneten
ten Zeiteinheit wie Woche, Monat, Quartal oder Jahr berechnet.     Überstundenlohn zusprechen. Nach unserer Kenntnis wird zur-
Sie gilt vor allem für Arbeitnehmer in Unternehmen, die fortdau-   zeit nur in der Stadt Xiamen eine vertragliche Vereinbarung als
ernd betrieben werden müssen, wie etwa bei Verkehr, Eisen-         ausreichend für die Einführung der Sonderarbeitszeitmodelle
bahn, Post und Fernmeldewesen, Wassertransport, Lufttrans-         zugelassen. Eine Genehmigung der lokalen Arbeitsbehörde in
port, Fischerei, oder in Unternehmen, die von Jahreszeiten und     Xiamen ist mithin nicht zwingend erforderlich.
Naturkonditionen abhängig sind, wie etwa bei Salzraffinieren,
Zuckerraffinieren, Tourismus.                                      Im Übrigen ist zu beachten, dass die genehmigte Sonderar-
                                                                   beitszeitregelung zeitlich begrenzt gültig ist. Die Gültigkeits-
Bei flexibler Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer aufgrund           dauer wird von der Arbeitsbehörde entsprechend dem Antrag
der Produktionsbesonderheit des Unternehmens, der be-              des Unternehmens bestimmt und beträgt in der Regel ein oder
sonderen Arbeitsbedürfnisse oder des Aufgabenbereichs              zwei Jahre. Wenn das Unternehmen nicht rechtzeitig eine Ver-
in der Regel nicht im Rahmen der Standardarbeitszeit arbei-        längerung bei der Arbeitsbehörde beantragt, wird mit Ablauf
ten. Seine Arbeitszeit ist unbestimmt und muss flexibel ge-        der Gültigkeitsdauer für die betroffene Arbeitsstelle die Stan-
staltet werden. Dieses Modell gilt insbesondere für folgende       dardarbeitszeit gelten. Für die Gültigkeitsdauer und das Ver-
Arbeitnehmergruppen: (i) Führungskräfte, Außendienstler, Ver-      längerungsverfahren gelten lokale Bestimmungen, die zu be-
triebsmitarbeiter, Wächter (teilweise) sowie andere Angestellte,   achten sind. Beispielsweise muss ein Unternehmen in Shang-
deren Tätigkeit nach der Standardarbeitszeit nicht bemessen        hai mindestens 15 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der
werden kann; (ii) Fernfahrer, Taxifahrer, einen Teil der Verla-    Genehmigung einen Verlängerungsantrag stellen, sofern das
dearbeiter bei Eisenbahn, Häfen, Lagern. In der Praxis bean-       Unternehmen die Genehmigung verlängern möchte. Nach Ab-
tragen Unternehmen häufig für ihre Führungskräfte, Vertriebs-      lauf der Gültigkeitsdauer tritt die Genehmigung außer Kraft und
mitarbeiter sowie die nichtproduktiv tätigen Wächter die flexib-   es gilt dann die Standardarbeitszeit.
le Arbeitszeit bei der Arbeitsbehörde, um ihre Personalkosten
zu kontrollieren.
                                                                   Überstunden und Überstundenlohn
                                                                   Nach chinesischem Recht gilt die Arbeitszeit, die die
                                                                   gesetzliche Arbeitszeit für das jeweilige Arbeitszeitmodell über-
                                                                   steigt, als Überstunde und der Arbeitnehmer hat darauf einen
                                                                   Überstundenausgleichsanspruch.

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