Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Finsing

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Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Finsing
Jahrgang 19                                  Freitag, den 18. Dezember 2020                             Nummer 51 - 53

                 Frohe Weihnachten

                                 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
       vor einem Jahr hätte niemand daran gedacht, was uns 2020 bevorsteht. Das winzige Corona-Virus hat
       uns herausgefordert und aus der Bahn geworfen. Zu Anfang wusste keiner, wie am besten mit der Situa-
       tion umzugehen ist. Klopapier brachte auf jeden Fall nichts.
       Masken und soziale Distanz sind die Lösung. Das wissen wir heute. Und, obwohl es so schwer ist seine
       Lieben zu meiden und sein Gesicht zu bedecken, hält unsere Gesellschaft zusammen und beißt sich durch.
       Ich danke Ihnen allen von Herzen dafür. Sie schlagen sich tapfer. Ich bin zuversichtlich, dass wir den
       Kampf gegen das Virus gemeinsam gewinnen.
       Ich wünsche Ihnen, dass Sie trotz der schweren Zeiten Ihren Blick auf das Positive richten können. In der
       Adventszeit vertreibt man die Dunkelheit gerne mit Kerzen. Vielleicht spendet das wärmende Flackern
       ein wenig Trost und gibt Kraft, um weiter zu machen.
       In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest mit viel Licht und
       Wärme. Das neue Jahr verspricht Veränderung und darauf können wir uns freuen. Alles Gute für den
       Jahreswechsel und ein erfolgreiches, zufriedenes und gesundes Jahr 2021.
       Ihr Max Kressirer, 1. Bürgermeister
Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Finsing
Finsing                                                          -2-                                                 Nr. 51 - 53/20
                                                                   Ersatzneubau der Höchstspannungs-
     Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes                        leitung Oberbachern-Ottenhofen
     beschließt das Jahr 2020.                                     Die TenneT TSO GmbH plant den Ersatzneubau der Höchst-
     Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint                  spannungsleitung Oberbachern-Ottenhofen. Diese durchläuft
     in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben                     auch einen Teil der Gemeinde Finsing, weswegen auch Bür-
     dann wieder im gewohnten Rhythmus.                            gerinnen und Bürger aus der Gemeinde Finsing betroffen sind.
                                                                   Wegen der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz finden
                                                                   keine öffentlichen Infomärkte statt, um die Korridorvarianten zu
     Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen                          präsentieren.
     und Leser, eine gesegnete                                     Die TenneT TSO GmbH lädt deshalb dazu ein, sich auf der Pro-
     Advents- und Weihnachtszeit.                                  jektwebsite www.tennet.eu/oba-ott zu informieren. Dort finden
                                                                   Sie aktuelle Karten und Kontaktmöglichkeiten für Fragen.
     Ihre LINUS WITTICH
     Medien KG
                                                                   Fundsache
                                                                   1 Autoschlüssel

                                                                   Ein ganz herzliches Dankeschön
                                                                   vom Seniorenzentrum Finsing!

  Mittelschulverband Finsing
  Landkreis Erding

               Stellenausschreibung
                   Der Mittelschulverband Finsing sucht
                         ab dem 2. Schulhalbjahr
                           zum 22. Februar 2021

          eine/n Mitarbeiter (m/w/d) für die
     Mittagsverpflegung in der Grund- und
              Mittelschule Finsing
  in geringfügiger Beschäftigung (8 Stunden/Woche) an
                 2 Tagen je Schulwoche
  Die Tätigkeit in der Mittagsverpflegung erstreckt sich im
  Wesentlichen auf die Portionierung und Ausgabe der ange-
  lieferten Speisen, sowie die anschl. Geschirrreinigung mit-
  tels Spülmaschine und Reinigung der Küche. Freude am
  Umgang mit Kindern ist Voraussetzung.
  Die Arbeitszeit erstreckt sich schultäglich auf 4 Stunden im     Die Bewohner des Seniorenzentrums Finsing möchten sich auf
  Zeitrahmen von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr.                          diesem Wege für die vielen schönen Geschenke und Aufmerk-
                                                                   samkeiten bedanken, die Sie von unserem „Nikolausbaum“ „ge-
  Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den         pflückt“ haben!
  öffentlichen Dienst (TVöD).                                      Die Aktion war auch dieses Jahr von einer überwältigenden An-
  Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs-               teilnahme geprägt, bereits nach kurzer Zeit waren alle Wunsch-
  schreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild usw.) bis            karten vom Baum verschwunden und es kamen auch danach
                                                                   immer wieder Nachfragen und Geschenke ins Haus. Die liebe-
                 spätestens 24. Januar 2021                        voll gestalteten Karten und Geschenke haben für leuchtende
  an die Gemeinde Finsing, Rathausplatz 1, 85464 Neu-              und manchmal auch feuchte Augen gesorgt.
  finsing.                                                         Es ist gerade in diesen Zeiten besonders schön und berührend
                                                                   für Bewohner und Mitarbeiter zu erleben, dass das Seniorenzen-
  Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen gerne
                                                                   trum in der Gemeinde nicht vergessen ist.
  Frau Leiß unter der Telefon-Nr. 08121/9905-34 zur Verfü-
                                                                   An dieser Stelle möchten sich die Bewohner und Mitarbeiter
  gung.
                                                                   auch nochmals von Herzen für die vielen Aufmerksamkeiten und
  Max Kressirer, Schulverbandsvorsitzender                         Geschenke bedanken, die uns über das Jahr aus der Gemeinde
                                                                   erreicht haben.

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Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Finsing
Finsing                                                          -3-                                                 Nr. 51 - 53/20
                                                                   Bekanntmachung der Tagesordnung
                                                                                Am Mittwoch, 13.01.2021, um 19:30 Uhr
                                                                        findet im Sitzungssaal des Rathauses in Neufinsing die
                                                                       2. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
                                                                                 mit folgender Tagesordnung statt.

                                                                   Öffentliche Tagesordnungspunkte
                                                                   TOP Thema
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                                                                   2.      Vorberatung Haushaltsplan 2021
                                                                   3.      Vorberatung Finanzplanung 2021 bis 2024
                                                                   4.      Vorberatung Haushaltssatzung 2021
                                                                   5.      Anfragen, Wünsche und Informationen
                                                                   Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
                                                                   Gemeinde Finsing, 14.12.2020
                                                                   Max Kressirer
                                                                   1. Bürgermeister
Bekanntmachung der Tagesordnung
           Am Montag, 11.01.2021, um 19:20 Uhr                     Niederschrift über die öffentliche
findet im Saal des Bürgerhauses in Eicherloh, Moorkulturstr. 1
                              die
                                                                   7. Sitzung des Bauausschusses
               8. Sitzung des Bauausschusses                       vom 30. November 2020
               mit folgender Tagesordnung statt.
                                                                   1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2020
Öffentliche Tagesordnungspunkte
                                                                   Der Bauausschuss genehmigt das oben genannte Protokoll
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                                                                   ohne Einwendungen.
1.     Genehmigung der Niederschrift vom 30.11.2020
2.     Baugesuche
2.1. Anbau eines Sanitärgebäudes und einer überdachten             2.     Baugesuche
       Fläche (Tektur) auf den Grundstücken Fl.Nr. 2590 und        2.1.   Errichtung eines Außenpools mit Freisitz auf dem
       2590/2, Vordere Moosstraße 19, Vorderes Finsingermoos              Grundstück Fl.Nr. 2024, Seestr. 45, Neufinsing
3.     Anfragen, Wünsche und Informationen
                                                                   Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Das Bauvor-
Gemeinde Finsing, 14.12.2020                                       haben befindet sich um Geltungsbereich der Außenbereichs-
Max Kressirer                                                      satzung für den Bereich „Seestraße / Süd“. Es handelt sich um
1. Bürgermeister                                                   ein sonstiges Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB.
                                                                   Öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht
                                                                   beeinträchtigt. Dem Bauvorhaben kann entsprechend der Au-
Bekanntmachung der Tagesordnung                                    ßenbereichssatzung nicht entgegengehalten werden, dass es
            Am Montag, 11.01.2021, um 19:30 Uhr                    Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Land-
findet im Saal des Bürgerhauses in Eicherloh, Moorkulturstr. 1     schaftsplans widerspricht oder die Entstehung, Verfestigung
                              die                                  oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die
          9. öffentliche Sitzung des Gemeinderates                 Erschließung ist gesichert.
               mit folgender Tagesordnung statt.                   Beschluss:
                                                                   Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Öffentliche Tagesordnungspunkte
                                                                   Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0
TOP Thema
1.     Genehmigung der Niederschrift vom 30.11.2020
2.     Bürgerhaus Eicherloh; Vorstellung der Varianten im Rah-     2.2.   Einbau eines gewerblichen Büros und Nutzungsän-
       men der Vorplanung                                                 derung landwirtschaftlicher Bereiche in Gewerbliche
3.     Anträge der Freiwilligen Feuerwehren Finsing und Eicher-           auf dem Grundstück Fl.Nr. 1793/5, Lüßwiesenweg 8,
       loh auf Bewilligung von Ersatz- und Neubeschaffungen               Neufinsing
       für das Haushaltsjahr 2021
                                                                   Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Das Bauvor-
4.     Breitbanderschließung; Bestandsaufnahme und Ergebnis
                                                                   haben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
       der Markterkundung sowie Entscheidung über weiteres
                                                                   Innerhalb der rechtmäßig entstandenen Kfz-Werkstätte soll ein
       Verfahren
                                                                   gewerbliches Büro eingebaut werden. Die gewerbliche Gesamt-
5.     Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Haus-
                                                                   fläche der Kfz-Werkstätte wird dadurch nicht verändert. Darü-
       haltsjahre 2021 bis 2024
                                                                   ber hinaus wird die Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen
6.     Versetzung des Postkastens in die Ortsmitte Neufinsing
                                                                   Gebäude bzw. Gebäudeteile in Gewerbliche beabsichtigt. Die
7.     Sitzungstermine 2021                                        Voraussetzungen für die teilprivilegierte Nutzungsänderung im
8.     Gestattungen nach § 12 GastG                                Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind erfüllt. Die Auf-
9.     Anfragen, Wünsche und Informationen                         stellung der drei Container stellt ein sonstiges Bauvorhaben im
Gemeinde Finsing, 14.12.2020                                       Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dar und ist genehmigungsfähig,
Max Kressirer                                                      weil öffentliche Belange dadurch nicht beeinträchtigt werden
1. Bürgermeister                                                   und die Erschließung gesichert ist.
                                                                   Beschluss:

fHfHfHfHfHf                                                        Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
                                                                   Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0
Finsing                                                        -4-                                                    Nr. 51 - 53/20
2.3.   Dacherneuerung Wohnhaus auf dem Grundstück
       Fl.Nr. 2400/2, Brennermühlstr. 81, Brennermühle             Liegt kein Nachweis über den Privilegierungstatbestand vor
                                                                   (Stellungnahme des AELF), beurteilt die Gemeinde jene Bau-
Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Mit dem           vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben im
Bauvorhaben hat sich der Bauausschuss in der Sitzung am            Außenbereich), was zur Folge hat, dass das gemeindliche Ein-
25.05.2020 befasst. Damals sollte das Dach des Wohngebäu-          vernehmen grundsätzlich versagt werden muss. Dies bedeutet
des nicht nur erneuert, sondern auch angehoben werden. Dies        allerdings noch nicht, dass der Bauantrag abgelehnt wird!
hat dazu geführt, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfä-       Im weiteren Verfahren fordert die Baugenehmigungsbehörde
hig war und folglich das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt   (Landratsamt Erding) eine Stellungnahme des AELF ein. In die-
wurde. Der aktuelle Bauantrag hat lediglich eine Dacherneue-       ser Stellungnahme beurteilt das AELF, ob die Privilegierungsvo-
rung zum Inhalt und sieht keine Erhöhung der ursprünglichen        raussetzungen erfüllt werden. Ist das Bauvorhaben im Sinne des
Bausubstanz vor.                                                   § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert, beteiligt das Landratsamt Erding
Beschluss:                                                         die Gemeinde erneut und stellt ihr die Stellungnahme des AELF
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.                        zur Verfügung. Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit die bau-
                                                                   planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zu prüfen
Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0                                         und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilten.
                                                                   Die Bauherrn / Antragsteller haben die Möglichkeit das AELF zu
2.4.   Einbau einer zweiten Wohneinheit in den Bestand auf         beteiligen, bevor der Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht
       dem Grundstück Fl.Nr. 2747, Kirchenweg 24, Neu-             wird. Sofern das AELF von seiner Prüfungskompetenz Gebrauch
       finsing                                                     macht und den Bauherrn gegenüber eine Stellungnahme ab-
                                                                   gibt, kann die Gemeinde das Bauvorhaben grundsätzlich bereits
Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich   im ersten Schritt befürworten. In diesem Fall muss die Stellung-
um eine teilprivilegierte Erweiterung des bestehenden Wohnhau-     nahme des AELF in den Antragsunterlagen enthalten sein.
ses um eine zweite Wohneinheit im bauplanungsrechtlichen Au-
ßenbereich. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5       1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die öffentliche 7. Sit-
BauGB sind erfüllt.                                                zung des Bauausschusses um 19:27 Uhr.
Beschluss:                                                         Neufinsing, den 1. Dezember 2020
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
                                                                   Vorsitzender:         1. Bürgermeister Kressirer
Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0                                         Schriftführer:        Patryk Kitel

2.5.   Ersatzbau Schreinerei mit Wohnungen und Garage
       auf dem Grundstück Fl.Nr. 119, Markt Schwabener             Niederschrift über die 8. öffentliche
       Str. 3, Finsing
                                                                   Sitzung des Gemeinderates
Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich
um ein Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichem Innenbereich.
                                                                   vom 30. November 2020
Der Ersatzbau der Schreinerei mit Wohnungen und Garage fügt
sich im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein und die Er-         1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2020
schließung ist gesichert.                                          Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne
Beschluss:                                                         Einwendungen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0                                         2. Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager

3.     Anfragen, Wünsche und Informationen                         Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Kressi-
3.1.   Behandlung von privilegierten Bauvorhaben im Sinne          rer Frau Elisabeth Buchmann. Sie ist eine Bürgerin der Gemein-
       des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Erklärung der Vorge-           de Finsing und arbeitet seit ihrem Studienabschluss in Erneuer-
       hensweise                                                   bare Energien bei der Energieagentur Ebersberg-München als
                                                                   Klimaschutzmanagerin.
GR Faschinger bittet um Erklärung der Vorgehensweise der Ge-       GR Faschinger erläutert kurz den Antrag auf Einstellung eines
meinde Finsing bei der Behandlung von privilegierten Bauvor-       Klimaschutzmanagers. Der Klimawandel ist ein brisantes
haben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.                        Thema. Seiner Meinung nach wäre es schön, wenn die Ge-
Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass die Vorgehensweise der     meinde Finsing hierzu vorweggeht. In erster Linie geht es um
Gemeinde bereits mehrfach erläutert wurde. Eine Erklärung der      eine Entlastung des Personals in der Verwaltung. Es steht außer
Vorgehensweise ist sogar auf der Homepage der Gemeinde             Frage, dass der Klimaschutzmanager etwas kosten wird. Eine
Finsing veröffentlicht.                                            100 %-ige Förderung ist in der Gemeinde Finsing aus verschie-
Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet das Land-        denen Gründen nicht möglich. Aber es besteht die Möglichkeit
ratsamt Erding als Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen          eine 40 %-ige Förderung für 3 Jahre zu erhalten.
mit der Gemeinde (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Dabei prüft die       Frau Buchmann teilt mit, dass ein/eine Klimaschutzmanager/in
Gemeinde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit jedes Bau-         in der Gemeinde Finsing sowohl zeitliche Kapazitäten als auch
vorhabens. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines pri-        fachliche Kompetenzen für anstehende Klimaschutzmaßnah-
vilegierten Bauvorhabens im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 1        men schaffen würde. Wenn sich das Klima so entwickelt, wie
BauGB) kann nur durchgeführt werden, wenn eine Stellungnah-        es prognostiziert wird, erhöht sich die Temperatur der Welt bis
me des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)      2100 um 3,2 °C. Hierdurch besteht ein hohes Risiko einen unauf-
als zuständige Fachbehörde vorliegt.                               haltsamen Teufelskreis der Erderhitzung auszulösen. Die Folgen
Früher konnte die Gemeinde Finsing eine „Vorab-Stellungnah-        wären Hungersnöte und Dürren die zu Chaos und Krieg führen.
me“ zum Nachweis der Privilegierung beim zuständigen AELF          Ziel wäre die Klimaerwärmung soweit zu verlangsamen, dass
ohne Probleme anfordern. Dies ist seit 10.09.2015 nicht mehr       man nicht in diesen Teufelskreis gelangt. Selbst wenn dies ge-
möglich, da das AELF mitgeteilt hat, dass der Gemeinde gegen-      lingt, ist eine Klimaerwärmung um 1,8 °C prognostiziert, was für
über generell keine „Vorab-Stellungnahmen“ mehr erteilt werden     Finsing in 2080 ein Klima bedeutet, wie es heute im ostafrikani-
können und die Beteiligung über das Landratsamt erfolgt. Dies      schen Rutana in Burundi herrscht. Im Bayerischen Klimaschutz-
hat zur Folge, dass die Gemeinde Finsing nicht mehr beurtei-       gesetz ist als Ziel festgelegt, dass bis 2030 das CO2-Äquivalent
len kann ob die Privilegierungstatbestände von Bauvorhaben im      der Treibhausgasemissionen auf unter 5 Tonnen pro Einwohner
Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB gegeben sind oder nicht.               und Jahr sinken soll.
Finsing                                                            -5-                                                    Nr. 51 - 53/20
Im Landkreis Erding liegt der Wert aktuell bei 11,4 t CO2äuiv/Ein-     Die Gemeinde Finsing wird seit vielen Jahren von guten Fach-
wohner. Als Vorbildfunktion soll bis 2030 die unmittelbare Staats-     planungsbüros beraten. Es wäre nicht gut, wenn die Gemeinde
verwaltung klimaneutral sein. Den Gemeinden wird empfohlen             nach außen suggeriert, dass ein Klimaschutzmanager vorhan-
ebenfalls eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Ziele aus           den ist, aber dieser wegen mangelnder finanzieller Mittel nicht
dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu verfolgen.                        viel realisieren kann.
Die Aufgaben eines Klimaschutzmanagers sind sehr vielfältig.           Beschluss:
Beispielsweise ist er oder sie für die Umsetzung von Maßnah-           Der Gemeinderat kann es sich grundsätzlich vorstellen, einen
men aus der interkommunalen Verkehrsplanung, für PV-Anlagen            Klimaschutzmanager einzustellen.
auf öffentlichen Liegenschaften, für die Beachtung energeti-
scher Belange in der Bauleitplanung oder für die schrittweise          Anwesend 17 : Ja 9 : Nein 8
Gebäudesanierung zuständig. Es gibt auch sehr viele anstehen-          Beschluss:
de Aufgaben, die den Haushalt nicht belasten, weil sie rentabel        Der Gemeinderat kann es sich vorstellen, einen Klimaschutzma-
sind oder ihn nur minimal belasten, weil es sich beispielswei-         nager in Vollzeit einzustellen.
se um Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die Aufgaben des Klima-
schutzmanagers sind schon jetzt in der Verwaltung vorhanden.           Anwesend 17 : Ja 6 : Nein 11
Es kann vorkommen, dass er Optimierungsbedarf bei Heizsys-             Dieser Beschluss findet keine mehrheitliche Zustimmung und ist
temen feststellt, welche Geld sparen. Der Klimaschutzmanager           deshalb abgelehnt.
ist aber kein Energieberater. Seine Aufgaben beziehen sich nor-
                                                                       Beschluss:
malerweise überwiegend auf die eigenen Liegenschaften. Wenn
                                                                       Der Gemeinderat kann es sich vorstellen, einen Klimaschutzma-
verstärkt auch Bürgerberatung durchgeführt werden soll, kann
                                                                       nager in Teilzeit (halbe Vollzeitstelle) einzustellen.
der Gemeinderat dies allerdings ebenso als seine Aufgabe pri-
orisieren.                                                             Anwesend 17 : Ja 9 : Nein 8
Es besteht auch die Möglichkeit, sich den Klimaschutzmanager
mit anderen Gemeinden zu teilen. Hier bieten sich Nachbarge-
                                                                       3. Trinkwasserversorgung Finsing; Kalkulation des Was-
meinden oder die Gemeinden aus dem gemeinsamen Klima-
                                                                          serpreises und der Grundgebühr für die Jahre 2021 bis
schutzkonzept an.
                                                                          2024
Die Gemeinde Finsing hat 2013 bereits ein Klimaschutzkonzept
und 2016 einen Energienutzungsplan erstellt. Leider kam es             Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass der Wasserpreis der Trink-
damals nicht zu einer Einstellung eines Klimaschutzmanagers,           wasserversorgung Finsing, die die Ortsteile Finsing, Finsingerau
sodass die Maßnahmen kaum umgesetzt wurden.                            und Neufinsing versorgt, seit 01. Januar 2017 bei 1,00 €/m³ zu-
Über den herkömmlichen Weg kann die Gemeinde Finsing nicht             züglich Mehrwertsteuer liegt. Alle 4 Jahre ist die Verbrauchsge-
mehr von den Fördermöglichkeiten für einen Klimaschutzmana-            bühr neu zu kalkulieren.
ger profitieren. Das vorhandene Klimaschutzkonzept und der             Die Verwaltung hat mit Hilfe eines Kalkulationsprogramms die
Energienutzungsplan bringen die Gemeinde Finsing in eine               Wassergebühren für die nächsten Jahre kalkuliert. Bis 2024
Übergangsregelung, nach der ein Anschlussvorhaben durch-               kann die Wassergebühr bei 1,00 €/m³ und die Grundgebühr wie
geführt werden müsste. Hierzu ist das Klimaschutzkonzept oder          bisher nach Zählergröße Dauerdurchfluss (Q3) bleiben:
der digitale Energienutzungsplan zu aktualisieren. Auf Grund-
lage des aktualisierten Klimaschutzkonzeptes oder des Ener-                 4 m³/h =              10 m³/h =             16 m³/h =
gienutzungsplanes kann dann ein Klimaschutzmanager für die                40,40 €/Jahr,         101,00 €/Jahr,        161,60 €/Jahr,
Umsetzung eingestellt werden. Die Förderung für diese Stelle                25 m³/h =             40 m³/h =             63 m³/h =
beträgt 40 % für 3 Jahre.                                                 252,50 €/Jahr,        404,00 €/Jahr,        636,30 €/Jahr.
Frau Buchmann erläutert die Kostenschätzung sowohl für eine
                                                                       GL Fryba informiert den Gemeinderat über die einzelnen Werte,
Vollzeit- als auch für eine Teilzeitstelle. Die Aktualisierung des
                                                                       die bei der Kalkulation angesetzt werden. Die Gebührenkalku-
Klimaschutzkonzeptes kostet ca. 900 € und wird nicht gefördert.        lation für eine Wasserversorgung bezieht sich immer auf die
Je nach Eingruppierung betragen die jährlichen Personalkosten          vergangenen vier Jahre und die zukünftigen vier Jahre. Die Ver-
in Vollzeit 43.000 € oder in Teilzeit 21.500 €. Nach Abzug der         luste oder die Gewinne der letzten vier Jahre sind in der vier-
40% Förderung landet man pro Jahr bei einer Vollzeitkraft bei          jährigen Zukunftsperiode auszugleichen. Für die vergangenen
25.800 € und bei einer Teilzeitkraft bei 12.900 €.                     vier Jahre wurde eine Überdeckung in Höhe von 144.987,00 €
Frau Buchmann erläutert ergänzend, dass der Klimaschutz in             ermittelt. Dies bedeutet, dass jährlich ein Gewinnanteil in Höhe
der Verwaltung auch anderweitig verankert werden kann. Mög-            von 36.247,00 € anzusetzen ist.
lich wäre, die Verantwortlichkeit einer bestimmten Verwaltungs-
kraft zuzuteilen und eine Weiterbildung zum/zur kommunalen             In die Gebührenberechnung fließen ein
Energiewirt/in zu veranlassen. Zudem kann ein Managementsys-           - die Aufwendungen für die Wasserversorgung,
tem eingeführt werden. Die Weiterbildung dauert ca. 2 Jahre.           - die Erträge,
Die Seminarkosten sind förderfähig, allerdings nicht die Perso-        - die Einnahmen aus Verbrauchsgebühren,
nalkosten.                                                             - das Anlagevermögen,
Nach dem Vortrag von Frau Buchmann entsteht eine kontrover-            - die Investitionen,
se Diskussion. Einige Gemeinderatsmitglieder mahnen, dass die          - die Abschreibung und die Verzinsung des Anlagekapitals.
Haushaltslage der Schaffung einer Stelle für den Klimaschutz-          Bei den Zukunftsinvestitionen hat die Verwaltung einkalkuliert
manager momentan entgegensteht. Es wird dagegengehalten,               - eine neue Leitung, die unter dem Mittleren-Isar-Kanal verlegt
dass es sich nicht um eine Luxusausgabe handelt, sondern der               werden muss, um den Brandschutz in der Seestraße sicher
Klimaschutz eine gesellschaftliche Aufgabe darstellt. Sich einen           zu stellen,
Klimaschutzmanager mit anderen Gemeinden zu teilen wird                - neue Leitungen im Rahmen der Dorferneuerung Finsing und
nicht favorisiert, ist für einige Mitglieder aber vorstellbar. Wich-
                                                                       - den Neubau eines Hochbehälters.
tig ist, welche Person Klimaschutzmanager in Finsing werden
würde. Die Stelle könnte im Stellenplan aufgenommen und im             Diese Investitionen werden voraussichtlich dazu führen, dass
nächsten Jahr ausgeschrieben werden. Wenn sich keine geeig-            die Wassergebühren in der nächsten Kalkulationsperiode von
nete Person bewirbt, kann der Gemeinderat immer noch ableh-            2025 - 2028 steigen.
nen. Es sollte nicht auf Biegen und Brechen ein Klimaschutzma-         Ein Wasserversorger hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Ein-
nager eingestellt werden.                                              nahmen über die verbrauchsabhängige Gebühr pro m³ Wasser
Bürgermeister Kressirer ist der Meinung, dass die Gemeinde             und eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr zu verteilen.
Finsing schon sehr viel zum Klimaschutz gemacht hat. Bei allen         Wichtig ist, dass eine verbrauchsabhängige Gebühr überwiegt
Bauvorhaben und Projekten werden energetische Belange be-              und mindestens 60 % der Einnahmen über die verkaufte Was-
trachtet und wo möglich und sinnvoll umgesetzt.                        sermenge abgerechnet werden.
Finsing                                                         -6-                                              Nr. 51 - 53/20
Bei der Grundgebühr kann zwischen 0 % und 40 % der Ein-             Beteiligte Stellen und eingegangene Stellungnahmen
nahmen frei entschieden werden. Die Verwaltung hat in ihrer
Berechnung einen Anteil von 18 % der Gesamtkosten auf die             Nr   Institution      Sachgebiet Stellung-  Stellung-
Grundgebühr umgelegt.                                                                                  nahme      nahme
Im Anschluss an die Vorstellung der Kalkulation werden die vom                                         abgegeben
Gemeinderat vorgebrachten Anfragen beantwortet.                       1    Amt für Ernäh-              19.06.2020 Hinweise
                                                                           rung, Land-
Beschluss:                                                                 wirtschaft und
Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgelegten                  Forsten Erding
Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2021 bis 2024 zu.
                                                                      1a   Amt für ländli-                        keine
Eine Änderung des Wasserpreises und der Grundgebühr erfolgt
                                                                           che Entwicklung
nicht.
                                                                      2    Bayer. Bauern-              18.06.2020 Hinweise
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                               verband - Ge-
                                                                           schäftsstelle
                                                                           Erding- Frei-
4. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostener-
                                                                           sing
   satz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen
                                                                      3    Bayerisches                            keine
   Feuerwehren der Gemeinde Finsing
                                                                           Landesamt für
Bürgermeister Kressirer erläutert die Änderungen der Satzung               Denkmalpflege;
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere                 Referat B Q
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Finsing.         4    Bayernets                   29.05.2020 keine Ein-
Den Mitgliedern des Gremiums wurde der Entwurf der Satzung                 GmbH                                   wendungen
mit der Sitzungseinladung zugestellt. Aus Gründen der Klarheit        5    Bayernwerk                  25.07.2020 Hinweise
und Übersichtlichkeit wird empfohlen, die gesamte Satzung neu              Netz GmbH
zu erlassen.                                                          6    Bund Natur-                            keine
Die Verwaltung hat alle Fahrzeuge neu kalkuliert. Das Kalkula-             schutz in Bay-
tionsergebnis wurde bereits mit den Feuerwehrkommandanten                  ern e.V. Kreis-
besprochen.                                                                geschäftsstelle
Beschluss:                                                                 Erding
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über Aufwendungs-             7    Deutsche Te-                30.06.2020 Hinweise
und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Frei-              lekom Technik
willigen Feuerwehren Finsing und Eicherloh zu erlassen. Die                GmbH, T NL
Satzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft                 Süd, PTI 21
treten. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17. Juni 2019 außer        8    E.ON Netz                              keine
Kraft. Die Satzung samt Anlage wird Bestandteil des Protokolls             GmbH
und ist dem Protokoll als Anhang beizufügen.                          9    E.ON Wasser-                           keine
                                                                           kraft GmbH
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0
                                                                      10   ESB (Energie                           keine
                                                                           Südbayern) -
5. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet                      Geschäftsstelle
   Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“; Abwägung der Stel-                   Erding
   lungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4               11   Gemeinde                    08.07.2020 keine Ein-
   Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss                                    Aschheim                               wendungen
                                                                      12   Gemeinde                    25.06.2020 keine Ein-
Der Gemeinderat hat am 19.10.2015 und 07.11.2016 die Aufstel-              Ismaning                               wendungen
lung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet           13   Gemeinde                               keine Ein-
Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ beschlossen. Die Behörden                Moosinning                             wendungen
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 13
                                                                      14   Gemeinde                               keine
a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 2
                                                                           Pliening
BauGB in der Zeit vom 03.02.2017 bis einschließlich 08.03.2017
                                                                      15   gKu VE Mün-                 29.06.2020 Hinweise
am Verfahren beteiligt.
                                                                           chen-Ost
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.05.2017 wurde den
Einwendungen des Landratsamtes Erding, Sachgebiet 41-2;               16   Handwerks-                  25.06.2020 keine Ein-
Technische Bauaufsicht/ Bauleitplanung nachgekommen und                    kammer für                             wendungen
das Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungs-                   München und
plans „Sondergebiet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ vom be-              Oberbayern
schleunigten Verfahren der Innenentwicklung auf das Regelver-         17   Immobilien Frei-                       keine
fahren mit einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB               staat Bayern,
umgestellt. Die durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit               Zentrale
und Träger öffentlicher Belange wird als frühzeitige Beteiligung      18   Industrie- und                         keine
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB behandelt. Das gegen-                Handelskammer
ständliche Verfahren wurde aufgetrennt. Die Teilbereiche A „SO             für München
Sport- und Freizeitanlagen“ (E-Kartanlage) und E „SO Hotel“                und Oberbayern
sind aus dem Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Be-            19   Kreisbrandins-              03.07.2020 Hinweise
bauungsplans „Sondergebiet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“               pektion - And-                         und Emp-
entfallen und werden in einem separaten Verfahren (5. Ände-                reas Pröschko-                         fehlungen
rung) aufgestellt. In der Zeit vom 29.05.2020 bis 30.06.2020 er-           witz
folgte die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.     20   Kreishandwerk-                         keine
2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und Trä-                erschaft Erding
ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stellung-         21   Kreisheimatpfle-                       keine
nahmen werden erläutert.                                                   ger - Hartwig
                                                                           Sattelmair
Finsing                                                     -7-                                                    Nr. 51 - 53/20
22  Landesbund für                             keine              37   Wasserwirt-                    19.06.2020   Anregun-
    Vogelschutz in                                                     schaftsamt                                  gen
    Bayern e.V.                                                        München
23a Landratsamt       Fachbereich              keine Ein-         38   Wasserzweck-                                keine
    Erding            41                       wendungen               verband
                      Bauen, Pla-                                      Moosrain
                      nungsrecht,
                      Denkmal-
                                                              A. Träger, die keine Stellungnahmen oder nur Stellungnah-
                      schutz
                                                              men ohne Anregungen, Bedenken, Einwendungen und Hin-
23b Landratsamt       Sachgebiet 12.06.2020    Hinweise       weise abgegeben haben
    Erding            42-1
                      Untere Na-                                  Nr   Institution           Sach-     Stellung- Stellung-
                      turschutz-                                                             gebiet    nahme     nahme
                      behörde                                                                          abgegeben
23c Landratsamt       SG 42-2                  Hinweise           1a   Amt für ländliche                         keine
    Erding            Untere Im-                                       Entwicklung
                      missions-                                   3    Bayerisches Lan-                             keine
                      schutzbe-                                        desamt für Denk-
                      hörde                                            malpflege; Referat
23d Landratsamt       Fachbereich              keine                   BQ
    Erding            13 Abfall-                                  4    Bayernets GmbH                  29.05.2020 keine
                      wirtschaft                                                                                  Einwen-
23e Landratsamt       Sachgebiet               keine                                                              dungen
    Erding            42-2 Was-                                   6    Bund Naturschutz                           keine
                      serrecht                                         in Bayern e.V.
23f Landratsamt       Sachgebiet               keine                   Kreisgeschäftsstel-
    Erding            42-2 Boden-                                      le Erding
                      schutz                                      8    E.ON Netz GmbH                               keine
24 Marktgemeinde                               keine Ein-         9    E.ON Wasserkraft                             keine
    Markt Schwa-                               wendungen               GmbH
    ben                                                           10   ESB (Energie                                 keine
25 Münchner Ver-                               keine                   Südbayern) -
    kehrs- und Tarif-                                                  Geschäftsstelle
    verbund                                                            Erding
26 OMV Deutsch-                                keine              11   Gemeinde                        08.07.2020 keine
    land GmbH                                                          Aschheim                                   Einwen-
27 PV Äußerer                                  keine                                                              dungen
    Wirtschaftsraum                                               12   Gemeinde                        25.06.2020 keine
    München                                                            Ismaning                                   Einwen-
28 Regierung von                               keine                                                              dungen
    Oberbayern -                                                  13   Gemeinde                        29.05.2020 keine
    SG 810                                                             Moosinning                                 Einwen-
29 Regionaler Pla-                             keine                                                              dungen
    nungsverband                                                  14  Gemeinde Pliening                           keine
    München                                                       16  Handwerkskam-                    25.06.2020 keine
30 Staatliches Ge-                             keine                  mer für München                             Einwen-
    sundheitsamt                                                      und Oberbayern                              dungen
    Erding                                                        17 Immobilien Frei-                             keine
31 SWM Services                                keine                  staat Bayern,
    GmbH, Kun-                                                        Zentrale
    den- und Stel-                                                18 Industrie- und                                 keine
    lungnahmen,                                                       Handelskammer
    S-PG-KS                                                           fürMünchen und
32 Staatl. Bauamt                              keine                  Oberbayern
    Freising, Fach-                                               20 Kreishandwerker-                               keine
    bereich Hoch-                                                     schaft Erding
    bau                                                           21 Kreisheimatpfleger                             keine
33 Staatl. Bauamt                              keine                  - Hartwig Sattel-
    Freising, Fach-                                                   mair
    bereich Straßen-                                              22 Landesbund für                                 keine
    bau                                                               Vogelschutz in
34 TenneT TSO                     07.07.2020   Einwen-                Bayern e.V.
    GmbH                                       dungen             23a Landratsamt       Fachbe-        28.06.2020 keine
35 Amt für Digi-                               keine                  Erding            reich 41                  Einwen-
    talisierung,                                                                        Bauen,                    dungen
    Breitband und                                                                       Planungs-
    Vermessung                                                                          recht,
    Erding                                                                              Denkmal-
36 Verwaltungs-                                keine Ein-                               schutz
    gemeinschaft                               wendungen
    Oberneuching
Finsing                                                        -8-                                                Nr. 51 - 53/20
23d Landratsamt             Fachbe-                  keine       2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding - Frei-
    Erding                  reich 13                             sing
                            Abfallwirt-                          Schreiben vom 18.06.2020
                            schaft                               Auch der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass die
23e Landratsamt             Sachgebiet               keine       ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirt-
    Erding                  42-2 Was-                            schaftlichen Flächen Immissionen verursacht - auch an Sonn-
                            serrecht                             und Feiertagen oder in Ausnahmefällen sogar nachts. Die Land-
23f Landratsamt             Sachgebiet               keine       wirte dürfen durch das geplante Hotel keine Beschränkungen
    Erding                  42-2 Bo-                             erfahren.
                            denschutz                            Beschluss:
24   Marktgemeinde                        24.06.2020 keine       Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Duldung von
     Markt Schwaben                                  Einwen-     Beeinträchtigungen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaf-
                                                     dungen      tung (Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen) sind unter Punkt
25   Münchner                                        keine       D. 7. bereits Gegenstand des Bebauungsplans.
     Verkehrs- und
     Tarifverbund                                                Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0
26   OMV Deutschland                                 keine       5. Bayernwerk Netz GmbH
     GmbH                                                        Schreiben vom 25.06.2020
27   PV Äußerer                                      keine       Die Bayernwerk Netz GmbH verweist auf ihr Schreiben vom
     Wirtschaftsraum                                             27.02.2017 (Aktenzeichen BAGE-DNLL Di ID 18626) zur 4.
     München                                                     Änderung des Bebauungsplans und darauf, dass die dort ge-
28   Regierung von                                   keine       troffenen Erläuterungen auch im Verfahren für die 5. Änderung
     Oberbayern -                                                Gültigkeit behalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass alle
     SG 810                                                      Maßnahmen innerhalb der Schutzzonen der von der Bayernwerk
29   Regionaler                                      keine       Netz GmbH betriebenen Leitungen zur Stellungnahme vorzule-
     Planungsverband                                             gen sind. Um weitere Beteiligung wird gebeten.
     München                                                     Mit Schreiben vom 27.02.2020 hat die Bayernwerk AG mitgeteilt,
30   Staatliches                                     keine       dass gegen das Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Ein-
     Gesundheitsamt                                              wendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicher-
     Erding                                                      heit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
31   SWM Services                                    keine
     GmbH, Kunden-                                               Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:
     und Stellungnah-                                            110-kV-Freileitungen
     men, S-PG-KS                                                Das Planungsgebiet wird von den 110-kV-Leitung Neufinsing -
32   Staatl. Bauamt                                  keine       Ebersberg, Ltg.Nr. J200, Mast Nr. A2 - A2a und 110-kV-Leitung
     Freising, Fachbe-                                           Neufinsing - Vaterstetten, Ltg.Nr. J293, Mast Nr. A2 - A3 über-
     reich Hochbau                                               spannt. Die Schutzzone der Leitungen beträgt jeweils 22,50 m
33   Staatl. Bauamt                                  keine       beiderseits der Leitungsachse. Für die genaue Lage der Maste
     Freising, Fachbe-                                           wurde der Stellungnahme ein Lageplan mit den Gauß-Krüger
     reich Straßenbau                                            Koordinaten der Maststandorte beigefügt.
35   Amt für Digitalisie-                            keine       Hinsichtlich der in der angegebenen Schutzzone bestehenden
     rung, Breitband                                             Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen sind die Pläne für Bau-
     und Vermessung                                              und Bepflanzungsvorhaben jeglicher Art der Bayernwerk AG
     Erding                                                      zur Stellungnahme vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für
36   Verwaltungsge-                       08.06.2020 keine       Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungen, Werbetafeln, Fahnen-
     meinschaft                                      Einwen-     maste usw.
     Oberneuching                                    dungen      Die maximale Aufwuchshöhe der Bepflanzung ist in den Festset-
38   Wasserzweckver-                                 keine       zungen durch Text, Punkt 3.7, bereits festgelegt. Abgrabungen
     band Moosrain                                               im Bereich von 10 m zu den Mastfundamenten sind nur nach
Beschluss:                                                       Abstimmung mit der Bayernwerk AG zulässig. Bei den Baumaß-
Der Gemeinderat Finsing nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger     nahmen im Bereich der Maste dürfen die Mast-Erdungsanlagen
öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Beden-      weder beschädigt noch selbständig entfernt werden. Eine not-
ken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen      wendige Verlegung kann nur im Einvernehmen mit der Bayern-
haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung           werk AG durchgeführt werden. Auf die erhöhten Gefahren bei
nicht berührt sind.                                              Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen wird, unter
                                                                 Hinweis auf das Sicherheitsmerkblatt, ausdrücklich aufmerksam
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                     gemacht. Von den Leiterseilen bzw. vom Mast ist ggf. mit Eis-
B. Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendun-           und Schneeabwurf sowie Verschmutzung durch Vogelkot zu
gen und Hinweisen:                                               rechnen. Sowohl für direkte als auch indirekte Schäden kann
                                                                 keine Haftung übernommen werden. Dies gilt hier vor allem für
1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding          den geplanten Parkplatz östlich des künftigen Hotels.
Schreiben vom 19.06.2020
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weist   Fernmeldekabel
darauf hin, dass die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der an-      In der Straße „Am Steinfeld“ und im Kastanienweg verläuft das
grenzenden landwirtschaftlichen Flächen und deren Erreichbar-    Fernmeldekabel Nr. EC002201-01. Die Schutzzone des Kabels
keit auch weiterhin gewährleistet sein müssen. Die Duldung von   beträgt 1,00 m beiderseits der Trasse. Bei Arbeiten im Gefähr-
Beeinträchtigungen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaf-     dungsbereich des Kabels ist der genaue Verlauf, insbesondere
tung (Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen) sind unter Punkt     die Tiefe, durch Graben von Suchschlitzen in Handschachtung
D. 7. bereits Gegenstand des Bebauungsplans.                     festzustellen. Sollte eine Ortung des Kabels erforderlich sein,
                                                                 bzw. Maßnahmen zur Sicherung des Kabels erforderlich wer-
Beschluss:                                                       den, wird darum gebeten, mindestens vier Wochen vor Beginn
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.                       von Arbeiten mit dem Service Kommunikationstechnik Oberbay-
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                     ern Nord der Bayernwerk AG Kontakt aufzunehmen.
Finsing                                                           -9-                                                    Nr. 51 - 53/20
Mittel- und Niederspannungsanlagen                                    Bei der Änderung des Bebauungsplanes sind für den durch die
Die Stromversorgung durch den Anschluss an das Versorgungs-           Gemeinde sicherzustellenden Feuerschutz - Art. 1 BayFwG -
netz der Bayernwerk AG erfolgt teilweise aus der bestehenden          folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes
Trafostation 19210 Buchenweg. Zur Versorgung des ausgewie-            (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Perso-
senen Gebietes ist die Errichtung einer zusätzlichen Trafostation     nen) zu berücksichtigen:
notwendig. Die benötigte Fläche beträgt ca. 17,5 m ² (3,50 x          1. Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwas-
5,00 m) inkl. der Bedienfläche, wobei die Zufahrt mit eine LKW        serversorgungsanlagen ist Aufgabe der Gemeinden (vgl. Art. 1
jederzeit gewährleistet sein muss.                                    Abs. 2 Satz 2 BayFwG) und damit - z. B. bei Neuausweisung
Der Bereich, der von technischer Sicht aus günstigste Standort        eines Baugebietes - Teil der Erschließung im Sinn von § 123
der Trafostation, wurde in einem Plan farbig eingetragen.             Abs. 1 BauGB. Die Sicherstellung der notwendigen Löschwas-
Beschluss:                                                            serversorgung zählt damit zu den bauplanungsrechtlichen Vor-
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der            aussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Welche
Bauausführung zu beachten. Der Bebauungsplanentwurf wird              Löschwasserversorgungsanlagen im Einzelfall notwendig sind,
um den Hinweis ergänzt, dass Bau- und Bepflanzungsvorhaben            ist anhand der Brandrisiken des konkreten Bauvorhabens zu
jeglicher Art, innerhalb der Schutzzonen der 110-kV-Leitungen,        beurteilen. Den Gemeinden wird empfohlen, bei der Ermittlung
sowie Abgrabungen im Bereich von 10 m zu den Mastfunda-               der notwendigen Löschwassermenge die Technische Regel
menten im Zuge des Genehmigungsverfahrens bzw. vor der                zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink-
Ausführung mit der Bayernwerk AG abzustimmen sind. Von                wasserversorgung - Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereini-
Seiten der Gemeinde Finsing bestehen gegen den geplanten              gung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) anzuwenden.
Standort der neuen Trafostation keine Einwendungen. Allerdings        Dabei beschränkt sich die Verpflichtung der Gemeinden nicht
erfordert der Standort einer Genehmigung des privaten Grund-          auf die Bereitstellung des sog. Grundschutzes im Sinn dieser
stückseigentümers.                                                    technischen Regel. Sie hat Löschwasser in einem Umfang be-
                                                                      reitzuhalten, wie es die jeweils vorhandene konkrete örtliche Si-
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                          tuation, die unter anderem durch die (zulässige) Art und das
7. Deutsche Telekom Technik GmbH                                      (zulässige) Maß der baulichen Nutzung, die Siedlungsstruktur
Schreiben vom 30.06.2020                                              und die Bauweise bestimmt wird, verlangt. Ein Objekt, das in
Die Deutsche Telekom Technik GmbH nimmt zur Planung wie               dem maßgebenden Gebiet ohne weiteres zulässig ist, stellt re-
folgt Stellung:                                                       gelmäßig kein außergewöhnliches, extrem unwahrscheinliches
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich Tele-             Brandrisiko dar, auf das sich die Gemeinde nicht einzustellen
kommunikationslinien der Telekom (Bestandsplan als Anlage).           bräuchte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai
Alle Beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass bei der Planung        2008, OVG 1 S 191.07; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.
und Bauausführung diese Linien nicht verändert oder beschä-           Januar 1990, 1 OVG A 115/88). Die Gemeinden haben zudem
digt werden dürfen.                                                   auf ein ausreichend dimensioniertes Rohrleitungs- und Hyd-
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt             rantennetz zu achten (BayRS 2153-I), Vollzug des Bayerischen
Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungs-            Feuerwehrgesetzes (VollzBek-BayFwG), Bekanntmachung des
gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 -           Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013
siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Es ist sicherzustellen,   (Az.: ID-2211.50-162).
dass durch Baumpflanzungen der Bau, der Unterhalt und die Er-         Für das Sondergebiet „SO“ kann entsprechend dem DVGW-Ar-
weiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.        beitsblatt W 405 für eine erste Abschätzung von einem Grund-
Beschluss:                                                            bedarf von 96 m³/h über zwei Stunden ausgegangen werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der            Die Löschwasserentnahmestellen (Unter- oder Überflurhydran-
Bauausführung von den Beteiligten zu beachten.                        ten) sind in einem maximalen Abstand von 80-120 m zu errich-
                                                                      ten.
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                          2. Die Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsicht-
15. gKu VE München-Ost                                                lich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den
Schreiben vom 29.06.2020                                              Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren
VE MO hat keine Einwände. Die Schmutzwasserversorgung ist             werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis
gesichert.                                                            16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf DIN 14
Folgende Hinweise werden gegeben:                                     090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen.
Sofern die bestehenden Grundstücke geteilt werden, können             Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz
sich die Grundstückseigentümer auf Antrag die Angaben zu              oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den
den Anschlussstellen holen. Die Angaben sind in der Techni-           öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Hierzu muss sich
schen Verwaltung auf der Kläranlage Neufinsing verfügbar und          die weitere Planung an den erforderlichen Flächen für die Feu-
müssen rechtzeitig eingereicht werden, um eine termingerechte         erwehr orientieren und ist daher mit der Brandschutzbehörde
Herstellung von Anschlüssen gewährleisten zu können. Grund-           abzustimmen.
stücke, die nicht an öffentlichen Straßen liegen, müssen privat       3. Ein Feuerwehreinsatz muss unter Beachtung der DIN VDE
erschlossen werden.                                                   0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Be-
Sofern bestehende Grundstücke durch An- und Umbauten er-              reich elektrischer Anlagen“ erfolgen können. Bei Bauvorhaben
weitert werden, sollten sich die Grundstückseigentümer vorher         sind daher die erforderlichen äußeren Abstände unter Beach-
über die Lage vorhandener Anschlussleitungen und Grund-               tung der Normenreihe zu prüfen.
stücksentwässerungsanlagen informieren, um zum einen Be-              Von dieser Äußerung wird eine spätere Stellungnahme im
schädigungen dieser zu vermeiden und zum anderen rechtzeitig          Baugenehmigungsverfahren nicht berührt. Eine Detailprüfung
festzustellen, ob ihr Bauvorhaben mit vorhandenen Tiefbauspar-        der Fragen des abwehrenden Brandschutzes kann in diesem
ten kollidiert und wie dies ggf. gelöst werden kann.                  Planungsstadium nicht erfolgen. Bei im Baugenehmigungsver-
VE MO betreibt ein Trennsystem ausschließlich zur Aufnahme            fahren auftretenden Fragen zum abwehrenden Brandschutz ist
von Schmutzwasser.                                                    daher die Brandschutzdienststelle erneut zu beteiligen (Art. 65
                                                                      Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO).
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.                            Beschluss:
                                                                      Die Hinweise und Empfehlungen werden zur Kenntnis genom-
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0
                                                                      men und sind bei der Baugenehmigung und -ausführung zu
19. Landratsamt Erding, Kreisbrandinspektion                          berücksichtigen. Bei einer Messung der Hydranten in einem
Schreiben vom 03.07.2020                                              maximalen Abstand von 80 - 120 m wurde am 24.11.2020 fest-
Die Kreisbrandinspektion gibt folgende fachliche Informationen        gestellt, dass der Grundbedarf von 96 m³/h über zwei Stunden
und Empfehlungen:                                                     grundsätzlich gewährleistet werden kann.
Finsing                                                          - 10 -                                               Nr. 51 - 53/20
Somit kann die notwendige Löschwasserversorgung im Gel-              zu optimieren sowie zu verstärken und auszubauen, soweit es
tungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Sonderge-           wirtschaftlich zumutbar ist.
biet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ im Regelfall sichergestellt   Die Aufgabe von TenneT umfassen somit u. a. den Betrieb, die
werden. Im Baugenehmigungsverfahren ist für die Errichtung           Instandhaltung und die weitere Entwicklung des Stromübertra-
des Hotels ein Brandschutzkonzept vorzulegen.                        gungsnetzes der Spannungsebenen 220 Kilovolt (kV) und 380
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                         kV in großen Teilen Deutschlands.
                                                                     Wie sich aus dem Entwurf der Begründung zur Bebauungs-
23b. Landratsamt Erding; Sachgebiet 42-1; Untere Natur-              planänderung vom 28.02.2020 zutreffend ergibt, wird der Plan-
schutzbehörde                                                        bereich u. a. von der Leitung Nr. J502 der TenneT überspannt.
Schreiben vom 12.06.2020                                             Die Errichtung und der Betrieb der Leitung wurde von der Isar-
Die Untere Naturschutzbehörde bestätigt grundsätzliches Ein-         Amperwerke Aktiengesellschaft, Rechtsvorgängerin der Ten-
verständnis mit der 5. Änderung des Bebauungsplans aus na-           neT, ordnungsgemäß mit Schreiben vom 07.02.1968 gem. § 4
turschutzfachlicher Sicht und gibt folgende fachliche Informati-     EnWG in der damals gültigen Fassung dem zuständigen Bay-
onen und Hinweise:                                                   erischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zunächst
Für das Vorhaben müssen mehrere Sträucher und Bäume gero-            als 220/380-kV- Zweifachleitung sowie schließlich mittels Ände-
det werden. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstat-        rungsanzeige vom 14.0.2.1972 als 220/380-kV-Vierfachleitung
bestände sind die notwendigen Gehölzbeseitigungen gemäß              angezeigt und von diesem mit Bescheid vom 20.04.1972 nicht
§39 Abs. 5 BNatSchG nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis           beanstandet. Ein diesbezügliches Raumordnungsverfahren
Ende Februar (außerhalb der Vogelbrutzeit) durchzuführen. Vor        wurde ebenfalls mit Antrag vom 06.07.1972 von der Regierung
Beginn der Maßnahme sind die Gehölze auf vorhandene Höh-             von Oberbayern beantragt und durchgeführt.
lungen zu untersuchen. Sollten Habitate vorhanden sein, ist das      Die derzeit noch mit einer Spannung von 220 kV betriebene Lei-
weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abzu-            tung hat ihren Endausbauzustand noch nicht erreicht. Bereits
stimmen.                                                             in den o. a. Verfahren war eine künftige Umstellung auf 380 kV
Beschluss:                                                           gegenständlich, was nicht zuletzt auch durch die ausdrückliche
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Zeitlichen            Bezeichnung „220/380-kV-Vierfachleitung“ vom Bayerischen
Vorgaben zur Gehölzbeseitigung sind bereits durch Text fest-         Staatsministerium bestätigt wurde. Mithin sind die Leitungsge-
gesetzt (3.10) und müssen bei der Bauausführung beachtet             stänge der Bestandsleitung bereits auf 380 kV ausgelegt.
werden.                                                              In Erfüllung ihrer oben genannten Verpflichtungen als Übertra-
                                                                     gungsnetzbetreiber und aufgrund des massiven Photovoltaik-
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0
                                                                     Zubaus sowie der Notwendigkeit Großverbraucher in der Region
23c. Landratsamt Erding; Sachgebiet 42-2; Untere Immissi-            zu versorgen, beabsichtigt TenneT mittelfristig diese Umrüstung
onsschutzbehörde                                                     der Leitung auf 380 kV.
Schreiben vom 10.06.2020                                             Bei Höchstspannungsfreileitungen ist typischerweise für die
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat keine Bedenken und            Spannungsniveaus 220 kV und 380 kV mit u. U. hohen Geräu-
Anregungen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einstu-         schereignissen zu rechnen, wobei neben den typischen Para-
fung als MI an den schutzbedürftigen Nutzungen im Bebau-             metern der Freileitung insbesondere die Witterungseinflüsse von
ungsplangebiet (z. B. Betriebsleiterwohnungen, Hotelzimmer           entscheidender Bedeutung für die Geräuschentstehung sind.
und Büros) bezüglich Gewerbelärm die Orientierungswerte der          So weist auch der Entwurf zur Begründung zur beabsichtigten
DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags-        Änderung des Bebauungsplans zutreffend auf die von der Lei-
über 60 und nachts 45 dB(A) gelten. Im Rahmen der unter Nr.          tung ausgehenden Geräuschimmissionen hin, die bei bestimm-
5.2 zitierten Untersuchung der Geräuschimmissionen (Korona-          ten Witterungsbedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, z. B. bei
entladungen) ergeben sich die Überschreitungen und die fest-         Regen, Schnee, Nebel, Raureif, etc.) insbesondere durch soge-
gesetzten Einschränkungen im Bereich des Hotels bei regneri-         nannte Koronaentladungen an den künftigen Immissionsorten im
schem Wetter. Die angegebenen Immissionen bei Starkregen             Plangebiet zu einer deutlichen Überschreitung der Richtwerte
können nach den vorgelegten Daten des DWD (Messstelle am             der TA Lärm führen können.
Kraftwerk mit Ergebnissen von 2006-2019) aus fachlicher Sicht        Laut Bericht Nr. M148611/01 der Müller-BBM-GmbH, auf wel-
als seltenes Ereignis gewertet werden.                               chen der Entwurf der Begründung der beabsichtigten Bebau-
Beschluss:                                                           ungsplanänderung verweist, überschreiten die künftig von der
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.                           Leitung ausgehenden Geräuschimmissionen die Richtwerte der
                                                                     TA Lärm an den Immissionsorten im Plangebiet mitunter deut-
Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0                                         lich.
34. TenneT TSO GmbH                                                  Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen dabei nach dem
Schreiben vom 07.07.2020                                             Planentwurf mittels entsprechender Festsetzungen durch passi-
Die TenneT TSO GmbH nimmt nach gewährter Fristverlängerung           ve Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. nicht zu öffnende Fenster,
zur Planung wie folgt Stellung:                                      sichergestellt werden. Nach unserer Auffassung wird das Pro-
Die TenneT TSO GmbH erhebt Einwendungen gegen die 5.                 blem der an die Leitung heranrückenden Bebauung dadurch
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Sportan-             jedoch nicht gelöst und eine Konfliktlage vorprogrammiert.
lagen Ortsteil Neufinsing“, da das Unternehmen in abwägungs-         Die Ungeeignetheit dieser Lösung zur Bewältigung der Konflikt-
erheblichen Belangen betroffen ist, sowie als Träger öffentlicher    lage rührt daher, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm Au-
Belange, dessen Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan              ßenwerte sind. Nach Anhang 1.3. TA Lärm ist maßgeblicher Im-
berührt wird.                                                        missionsort bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte
Die TenneT TSO GmbH (im Folgenden auch TenneT genannt)               des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betrof-
mit Sitz in Bayreuth ist der erste grenzüberschreitende Übertra-     fenen, schutzbedürftigen Raumes. Bei unbebauten Flächen ist
gungsnetzbetreiber für Strom in Europa. TenneT ist einer der         maßgeblicher Immissionsort der am stärksten betroffene Rand
vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Gemäß § 12 Abs. 3          der Fläche, an welchem nach dem Bau- und Planungsrecht Ge-
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat TenneT als Betrei-         bäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen.
ber eines Übertragungsnetzes dauerhaft die Fähigkeit des Net-        Die Frage, ob von der Stromleitung schädliche Umwelteinwir-
zes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elek-        kungen für die Bewohner der künftigen Hotelanlage bzw. der
trizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende         Personalwohnungen ausgehen, wird also nach Maßgabe der
Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Ver-        Immissionen vor den Gebäuden beurteilt. Passive Lärmschutz-
sorgungssicherheit beizutragen. Gemäß § 11 Abs. 1 EnWG sind          maßnahmen als Mittel der Konfliktlösung zwischen Gewerbe und
Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein siche-      Wohnen sieht die TA Lärm nicht vor. Nach Nr. 6.1.TA Lärm und
res, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz       Anhang A 1.3.TA Lärm sind für die Beurteilung der Zumutbar-
diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht      keit außerhalb der betroffenen Gebäude gelegene Immissions-
Finsing                                                        - 11 -                                                 Nr. 51 - 53/20
orte maßgeblich. Sie können durch passive Schallschutzmaß-         Die textliche Festsetzung Nr. 5.2 wird nochmal konkretisiert.
nahmen nicht beeinflusst werden (vgl. dazu auch BVerwG, U.         Der konkrete Richtwert, welcher eingehalten werden muss, wird
v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, Rn. 20ff.). Folge davon ist, dass der    in die Festsetzung aufgenommen. Des Weiteren wird die Fest-
Bebauungsplan die allgemeinen Anforderungen an gesunde             setzung durch Text Nr. 5.2 dahingehend ergänzt, dass durch
Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht berücksichtigt (§ 1 Abs. 6     Lüftungsanlagen eine ausreichende Belüftung der Räume si-
Nr. 1 BauGB). Mithin sichert die TA Lärm für Wohnnutzungen         chergestellt werden muss, wenn diese nur mit nicht öffenbaren
einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der     Fenstern ausgeführt werden dürfen.
vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche       Die Berechnung der elektromagnetischen Felder und die Be-
Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu       urteilung gemäß 26. BImSchV Bericht Nr. M137134/01 vom
ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Inneren      08.04.2019 und die Ermittlung der innerhalb des Geltungsbe-
oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört wer-      reichs des Bebauungsplans zu erwartenden Geräuschemissi-
den können. Dieser „Mindestwohnkomfort“ wird den Bewohnern         onen durch Koronaentladungen Bericht Nr. M148611/01 vom
der Personalwohnungen bzw. den Hotelgästen des künftigen           10.05.2019 der Müller -BBM GmbH sind Grundlage und Teil des
Plangebiets nicht zuteil, da die Fenster geschlossen bleiben       Bebauungsplans und können bei der Gemeinde Finsing einge-
müssten.                                                           sehen werden.
Zum anderen hat die Tatsache, dass die TA Lärm Außen -Im-
missionsrichtwerte regelt, gravierende Auswirkungen für den        Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0
weiteren Betrieb der Hochspannungsfreileitung. Mögliche Ab-        37. Wasserwirtschaftsamt München
wehransprüche der künftigen Bewohner des Gebiets richten           Schreiben vom 19.06.2020
sich nach einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der        Das Wasserwirtschaftsamt München nimmt folgendermaßen
TA Lärm, die dann ebenfalls außen gemessen werden. Dadurch         Stellung:
werden unsere Interessen am Betrieb der Höchstspannungsfrei-       Niederschlagswasserbeseitigung
leitung nachhaltig und gravierend beeinträchtigt. Darüber hin-     Die im Bebauungsplan vorgesehene Versickerung des Nie-
aus verstößt die Bauleitplanung gegen das öffentliche Interesse    derschlagswassers wird ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich
der Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität. Zusammenge-     ist anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser vor Ort
fasst erfüllt die beabsichtigte Bebauungsplanänderung unseres      über die belebte Oberbodenzone zu versickern. Flächen- und
Erachtens nicht die Anforderungen des § 1 Abs. 5 und Abs. 6        Muldenversickerung ist als vorrangige Lösung zu verwenden,
Nr. 1 sowie Nr. 7 Buchst. C) des Baugesetzbuchs (BauGB). Fer-      weshalb der notwendige Flächenbedarf bereits in der Bauleit-
ner wird die Planung dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen         planung zu berücksichtigen ist. Der BBP soll dahingehend er-
Abwägung (§§ 1 Abs. 7, 2 Abs. 3 BauGB) nicht gerecht.              gänzt werden. Eine Versickerung über Sickerschächte wie in
Wir bitten Sie daher, auf die beabsichtigte Ausweisung eines       Nr. E2 ausgeführt, ist nach unserer Beurteilung im hiesigen Gel-
Sondergebiets Hotelanlage an dieser Stelle zu verzichten und       tungsbereich unzulässig. Rigolen wären nur zulässig, wenn eine
widersprechen den Planungen hiermit ausdrücklich.                  flächige Versickerung nachweislich nicht möglich ist.
Auf die energiewirtschaftlichen Folgen als zu berücksichtigen-
der öffentlicher Belang dürfen wir hinweisen. Auch wäre es un-     Grundwasser
zulässig, die Lösung eines durch die Bauleitplanung eröffneten     Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im
Konflikts einem anderen Fachplanungsverfahren zu überlassen,       wassersensiblen Bereich. Das Planungsgebiet ist durch hohe
zumal äußerst zweifelhaft ist, ob eine Konfliktlösung in einem     Grundwasserstände gekennzeichnet. Entsprechend den uns
nachfolgenden Verfahren wegen der eindeutigen und verbindli-       vorliegenden Informationen liegt der Grundwasserspiegel im
chen Regelungen der TA Lärm überhaupt möglich wäre.                Planungsgebiet bei ca. 490 m ü NN. Dieser steigt aber bei
Wir danken für die Beteiligung an dieser Bauleitplanung und bit-   starken Regenfällen um 1-2 m an. In den Unterlagen zum Be-
ten um Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Abwägung.                  bauungsplan ist die Grundwassersituation zu beschreiben und
                                                                   durch ein Fachgutachten für das konkrete Planungsgebiet zu
Beschluss:                                                         ermitteln. Sollten Keller geplant werden, sind diese wasserdicht
Die Bedenken der TenneT TSO GmbH können im Grundsatz               und auftriebssicher auszuführen. Sind Maßnahmen geplant, die
nachvollzogen werden. Entsprechend der Berechnungsergeb-           in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkun-
nisse der Müller-BBM GmbH (Bericht Nr. M148611/01) kann            gen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfäh-
für das Hotel im Teilbereich des Bebauungsplans nicht ausge-       len oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor
schlossen werden, dass die nächtlichen Orientierungswerte,         deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich
sowohl eines Misch- als auch eines Gewerbegebietes, bei ent-       der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt
sprechend ungünstigen Witterungsbedingungen aufgrund von           aufzunehmen.
Geräuschimmissionen durch Koronaentladungen überschritten
werden. Dies betrifft insbesondere die Ostfassade, deren Lage      Beschluss:
bis zu ca. 25 m Abstand zur Trassenachse heranragt, tendenzi-      Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Stellungnahme
ell jedoch auch die Nord- und Südfassade. Die Überschreitung       vom 06.03.2017 nachfolgenden Hinweis zur Ergänzung der
der Orientierungswerte kann zur Folge haben, dass die Betroffe-    nachrichtlichen Übernahme E. 2. des Bebauungsplanentwurfs
nen des geplanten Hotels in letzter Konsequenz die Einschrän-      abgegeben:
kung des Betriebes der Hochspannungsleitung fordern könn-          Unverschmutztes Niederschlagswasser ist, soweit die Unter-
ten. Damit die TenneT TSO GmbH in dem Betrieb der Hoch-            grundverhältnisse es erlauben, zu versickern. Dabei soll als pri-
spannungsleitung nicht eingeschränkt wird, wurde die textliche     märe Lösung eine ortsnahe flächenhafte Versickerung über eine
Festsetzung Nr. 5.2 im Bebauungsplanentwurf ergänzt. Gemäß         geeignete Oberbodenschicht angestrebt werden. Diese ist bei
dieser Festsetzung sind an denjenigen Fassaden, an denen           Einhaltung der Randbedingungen der NWFreiV (Niederschlags-
eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete      wasserfreistellungsverordnung) genehmigungsfrei. Je Versicke-
möglich erscheinen, öffenbare Fenster von schutzbedürftigen        rungsanlage dürfen dabei höchstens 1000 m² befestigte Fläche
Räumen nur zulässig, wenn entsprechende schallschützende           angeschlossen werden. Ist eine Flächenversickerung nicht
Vorbauten die Einhaltung des Richtwertes im Abstand von 0,5        möglich, so ist einer linienförmigen unterirdischen Versickerung
m vor dem geöffneten Fenster sicherstellen. Andernfalls müssen     über (Mulden-) Rigolen der Vorzug vor einer punktuellen Versi-
die Fenster von schutzbedürftigen Räumen als nicht öffenbare       ckerung über Sickerschächte zu geben. Bei der Versickerung
bzw. nur zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster ausgeführt         in das Grundwasser sind die „Technischen Regeln zum schad-
werden. Dadurch entstehen an den betroffenen Fassaden keine        losen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das
Immissionsorte im Sinne der TA-Lärm und somit gibt es keine        Grundwasser“ (TRENGW) einzuhalten. Soll von den TRENGW
Überschreitung der Immissionsrichtwerte. Durch die Festset-        abgewichen werden, ist ein wasserrechtliches Verfahren erfor-
zung der soeben erläuterten Maßnahmen kann sichergestellt          derlich. Das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb
werden, dass es nicht zu einer Betriebseinschränkung der           von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ ist zu
Hochspannungsleitung kommen wird.                                  beachten.
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