Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Finsing
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Jahrgang 19 Freitag, den 18. Dezember 2020 Nummer 51 - 53 Frohe Weihnachten Liebe Bürgerinnen und Bürger, vor einem Jahr hätte niemand daran gedacht, was uns 2020 bevorsteht. Das winzige Corona-Virus hat uns herausgefordert und aus der Bahn geworfen. Zu Anfang wusste keiner, wie am besten mit der Situa- tion umzugehen ist. Klopapier brachte auf jeden Fall nichts. Masken und soziale Distanz sind die Lösung. Das wissen wir heute. Und, obwohl es so schwer ist seine Lieben zu meiden und sein Gesicht zu bedecken, hält unsere Gesellschaft zusammen und beißt sich durch. Ich danke Ihnen allen von Herzen dafür. Sie schlagen sich tapfer. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kampf gegen das Virus gemeinsam gewinnen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie trotz der schweren Zeiten Ihren Blick auf das Positive richten können. In der Adventszeit vertreibt man die Dunkelheit gerne mit Kerzen. Vielleicht spendet das wärmende Flackern ein wenig Trost und gibt Kraft, um weiter zu machen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest mit viel Licht und Wärme. Das neue Jahr verspricht Veränderung und darauf können wir uns freuen. Alles Gute für den Jahreswechsel und ein erfolgreiches, zufriedenes und gesundes Jahr 2021. Ihr Max Kressirer, 1. Bürgermeister
Finsing -2- Nr. 51 - 53/20 Ersatzneubau der Höchstspannungs- Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes leitung Oberbachern-Ottenhofen beschließt das Jahr 2020. Die TenneT TSO GmbH plant den Ersatzneubau der Höchst- Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint spannungsleitung Oberbachern-Ottenhofen. Diese durchläuft in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben auch einen Teil der Gemeinde Finsing, weswegen auch Bür- dann wieder im gewohnten Rhythmus. gerinnen und Bürger aus der Gemeinde Finsing betroffen sind. Wegen der aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz finden keine öffentlichen Infomärkte statt, um die Korridorvarianten zu Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen präsentieren. und Leser, eine gesegnete Die TenneT TSO GmbH lädt deshalb dazu ein, sich auf der Pro- Advents- und Weihnachtszeit. jektwebsite www.tennet.eu/oba-ott zu informieren. Dort finden Sie aktuelle Karten und Kontaktmöglichkeiten für Fragen. Ihre LINUS WITTICH Medien KG Fundsache 1 Autoschlüssel Ein ganz herzliches Dankeschön vom Seniorenzentrum Finsing! Mittelschulverband Finsing Landkreis Erding Stellenausschreibung Der Mittelschulverband Finsing sucht ab dem 2. Schulhalbjahr zum 22. Februar 2021 eine/n Mitarbeiter (m/w/d) für die Mittagsverpflegung in der Grund- und Mittelschule Finsing in geringfügiger Beschäftigung (8 Stunden/Woche) an 2 Tagen je Schulwoche Die Tätigkeit in der Mittagsverpflegung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Portionierung und Ausgabe der ange- lieferten Speisen, sowie die anschl. Geschirrreinigung mit- tels Spülmaschine und Reinigung der Küche. Freude am Umgang mit Kindern ist Voraussetzung. Die Arbeitszeit erstreckt sich schultäglich auf 4 Stunden im Die Bewohner des Seniorenzentrums Finsing möchten sich auf Zeitrahmen von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr. diesem Wege für die vielen schönen Geschenke und Aufmerk- samkeiten bedanken, die Sie von unserem „Nikolausbaum“ „ge- Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den pflückt“ haben! öffentlichen Dienst (TVöD). Die Aktion war auch dieses Jahr von einer überwältigenden An- Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs- teilnahme geprägt, bereits nach kurzer Zeit waren alle Wunsch- schreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild usw.) bis karten vom Baum verschwunden und es kamen auch danach immer wieder Nachfragen und Geschenke ins Haus. Die liebe- spätestens 24. Januar 2021 voll gestalteten Karten und Geschenke haben für leuchtende an die Gemeinde Finsing, Rathausplatz 1, 85464 Neu- und manchmal auch feuchte Augen gesorgt. finsing. Es ist gerade in diesen Zeiten besonders schön und berührend für Bewohner und Mitarbeiter zu erleben, dass das Seniorenzen- Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen gerne trum in der Gemeinde nicht vergessen ist. Frau Leiß unter der Telefon-Nr. 08121/9905-34 zur Verfü- An dieser Stelle möchten sich die Bewohner und Mitarbeiter gung. auch nochmals von Herzen für die vielen Aufmerksamkeiten und Max Kressirer, Schulverbandsvorsitzender Geschenke bedanken, die uns über das Jahr aus der Gemeinde erreicht haben. ✷ ✵✷✵✷✵✷✵✷✵✷✵✷✵✷✵✷
Finsing -3- Nr. 51 - 53/20 Bekanntmachung der Tagesordnung Am Mittwoch, 13.01.2021, um 19:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses in Neufinsing die 2. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses mit folgender Tagesordnung statt. Öffentliche Tagesordnungspunkte TOP Thema 1. Genehmigung der Niederschrift vom 13.07.2020 2. Vorberatung Haushaltsplan 2021 3. Vorberatung Finanzplanung 2021 bis 2024 4. Vorberatung Haushaltssatzung 2021 5. Anfragen, Wünsche und Informationen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Gemeinde Finsing, 14.12.2020 Max Kressirer 1. Bürgermeister Bekanntmachung der Tagesordnung Am Montag, 11.01.2021, um 19:20 Uhr Niederschrift über die öffentliche findet im Saal des Bürgerhauses in Eicherloh, Moorkulturstr. 1 die 7. Sitzung des Bauausschusses 8. Sitzung des Bauausschusses vom 30. November 2020 mit folgender Tagesordnung statt. 1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2020 Öffentliche Tagesordnungspunkte Der Bauausschuss genehmigt das oben genannte Protokoll TOP Thema ohne Einwendungen. 1. Genehmigung der Niederschrift vom 30.11.2020 2. Baugesuche 2.1. Anbau eines Sanitärgebäudes und einer überdachten 2. Baugesuche Fläche (Tektur) auf den Grundstücken Fl.Nr. 2590 und 2.1. Errichtung eines Außenpools mit Freisitz auf dem 2590/2, Vordere Moosstraße 19, Vorderes Finsingermoos Grundstück Fl.Nr. 2024, Seestr. 45, Neufinsing 3. Anfragen, Wünsche und Informationen Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Das Bauvor- Gemeinde Finsing, 14.12.2020 haben befindet sich um Geltungsbereich der Außenbereichs- Max Kressirer satzung für den Bereich „Seestraße / Süd“. Es handelt sich um 1. Bürgermeister ein sonstiges Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt. Dem Bauvorhaben kann entsprechend der Au- Bekanntmachung der Tagesordnung ßenbereichssatzung nicht entgegengehalten werden, dass es Am Montag, 11.01.2021, um 19:30 Uhr Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Land- findet im Saal des Bürgerhauses in Eicherloh, Moorkulturstr. 1 schaftsplans widerspricht oder die Entstehung, Verfestigung die oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Die 9. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Erschließung ist gesichert. mit folgender Tagesordnung statt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Öffentliche Tagesordnungspunkte Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0 TOP Thema 1. Genehmigung der Niederschrift vom 30.11.2020 2. Bürgerhaus Eicherloh; Vorstellung der Varianten im Rah- 2.2. Einbau eines gewerblichen Büros und Nutzungsän- men der Vorplanung derung landwirtschaftlicher Bereiche in Gewerbliche 3. Anträge der Freiwilligen Feuerwehren Finsing und Eicher- auf dem Grundstück Fl.Nr. 1793/5, Lüßwiesenweg 8, loh auf Bewilligung von Ersatz- und Neubeschaffungen Neufinsing für das Haushaltsjahr 2021 Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Das Bauvor- 4. Breitbanderschließung; Bestandsaufnahme und Ergebnis haben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. der Markterkundung sowie Entscheidung über weiteres Innerhalb der rechtmäßig entstandenen Kfz-Werkstätte soll ein Verfahren gewerbliches Büro eingebaut werden. Die gewerbliche Gesamt- 5. Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Haus- fläche der Kfz-Werkstätte wird dadurch nicht verändert. Darü- haltsjahre 2021 bis 2024 ber hinaus wird die Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen 6. Versetzung des Postkastens in die Ortsmitte Neufinsing Gebäude bzw. Gebäudeteile in Gewerbliche beabsichtigt. Die 7. Sitzungstermine 2021 Voraussetzungen für die teilprivilegierte Nutzungsänderung im 8. Gestattungen nach § 12 GastG Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind erfüllt. Die Auf- 9. Anfragen, Wünsche und Informationen stellung der drei Container stellt ein sonstiges Bauvorhaben im Gemeinde Finsing, 14.12.2020 Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB dar und ist genehmigungsfähig, Max Kressirer weil öffentliche Belange dadurch nicht beeinträchtigt werden 1. Bürgermeister und die Erschließung gesichert ist. Beschluss: fHfHfHfHfHf Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0
Finsing -4- Nr. 51 - 53/20 2.3. Dacherneuerung Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2400/2, Brennermühlstr. 81, Brennermühle Liegt kein Nachweis über den Privilegierungstatbestand vor (Stellungnahme des AELF), beurteilt die Gemeinde jene Bau- Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Mit dem vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben im Bauvorhaben hat sich der Bauausschuss in der Sitzung am Außenbereich), was zur Folge hat, dass das gemeindliche Ein- 25.05.2020 befasst. Damals sollte das Dach des Wohngebäu- vernehmen grundsätzlich versagt werden muss. Dies bedeutet des nicht nur erneuert, sondern auch angehoben werden. Dies allerdings noch nicht, dass der Bauantrag abgelehnt wird! hat dazu geführt, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfä- Im weiteren Verfahren fordert die Baugenehmigungsbehörde hig war und folglich das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt (Landratsamt Erding) eine Stellungnahme des AELF ein. In die- wurde. Der aktuelle Bauantrag hat lediglich eine Dacherneue- ser Stellungnahme beurteilt das AELF, ob die Privilegierungsvo- rung zum Inhalt und sieht keine Erhöhung der ursprünglichen raussetzungen erfüllt werden. Ist das Bauvorhaben im Sinne des Bausubstanz vor. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert, beteiligt das Landratsamt Erding Beschluss: die Gemeinde erneut und stellt ihr die Stellungnahme des AELF Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. zur Verfügung. Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit die bau- planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zu prüfen Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0 und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilten. Die Bauherrn / Antragsteller haben die Möglichkeit das AELF zu 2.4. Einbau einer zweiten Wohneinheit in den Bestand auf beteiligen, bevor der Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht dem Grundstück Fl.Nr. 2747, Kirchenweg 24, Neu- wird. Sofern das AELF von seiner Prüfungskompetenz Gebrauch finsing macht und den Bauherrn gegenüber eine Stellungnahme ab- gibt, kann die Gemeinde das Bauvorhaben grundsätzlich bereits Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich im ersten Schritt befürworten. In diesem Fall muss die Stellung- um eine teilprivilegierte Erweiterung des bestehenden Wohnhau- nahme des AELF in den Antragsunterlagen enthalten sein. ses um eine zweite Wohneinheit im bauplanungsrechtlichen Au- ßenbereich. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die öffentliche 7. Sit- BauGB sind erfüllt. zung des Bauausschusses um 19:27 Uhr. Beschluss: Neufinsing, den 1. Dezember 2020 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Kressirer Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0 Schriftführer: Patryk Kitel 2.5. Ersatzbau Schreinerei mit Wohnungen und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 119, Markt Schwabener Niederschrift über die 8. öffentliche Str. 3, Finsing Sitzung des Gemeinderates Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichem Innenbereich. vom 30. November 2020 Der Ersatzbau der Schreinerei mit Wohnungen und Garage fügt sich im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein und die Er- 1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.10.2020 schließung ist gesichert. Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Beschluss: Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Anwesend 7 : Ja 7 : Nein 0 2. Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager 3. Anfragen, Wünsche und Informationen Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Kressi- 3.1. Behandlung von privilegierten Bauvorhaben im Sinne rer Frau Elisabeth Buchmann. Sie ist eine Bürgerin der Gemein- des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Erklärung der Vorge- de Finsing und arbeitet seit ihrem Studienabschluss in Erneuer- hensweise bare Energien bei der Energieagentur Ebersberg-München als Klimaschutzmanagerin. GR Faschinger bittet um Erklärung der Vorgehensweise der Ge- GR Faschinger erläutert kurz den Antrag auf Einstellung eines meinde Finsing bei der Behandlung von privilegierten Bauvor- Klimaschutzmanagers. Der Klimawandel ist ein brisantes haben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Thema. Seiner Meinung nach wäre es schön, wenn die Ge- Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass die Vorgehensweise der meinde Finsing hierzu vorweggeht. In erster Linie geht es um Gemeinde bereits mehrfach erläutert wurde. Eine Erklärung der eine Entlastung des Personals in der Verwaltung. Es steht außer Vorgehensweise ist sogar auf der Homepage der Gemeinde Frage, dass der Klimaschutzmanager etwas kosten wird. Eine Finsing veröffentlicht. 100 %-ige Förderung ist in der Gemeinde Finsing aus verschie- Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet das Land- denen Gründen nicht möglich. Aber es besteht die Möglichkeit ratsamt Erding als Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen eine 40 %-ige Förderung für 3 Jahre zu erhalten. mit der Gemeinde (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Dabei prüft die Frau Buchmann teilt mit, dass ein/eine Klimaschutzmanager/in Gemeinde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit jedes Bau- in der Gemeinde Finsing sowohl zeitliche Kapazitäten als auch vorhabens. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines pri- fachliche Kompetenzen für anstehende Klimaschutzmaßnah- vilegierten Bauvorhabens im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 men schaffen würde. Wenn sich das Klima so entwickelt, wie BauGB) kann nur durchgeführt werden, wenn eine Stellungnah- es prognostiziert wird, erhöht sich die Temperatur der Welt bis me des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) 2100 um 3,2 °C. Hierdurch besteht ein hohes Risiko einen unauf- als zuständige Fachbehörde vorliegt. haltsamen Teufelskreis der Erderhitzung auszulösen. Die Folgen Früher konnte die Gemeinde Finsing eine „Vorab-Stellungnah- wären Hungersnöte und Dürren die zu Chaos und Krieg führen. me“ zum Nachweis der Privilegierung beim zuständigen AELF Ziel wäre die Klimaerwärmung soweit zu verlangsamen, dass ohne Probleme anfordern. Dies ist seit 10.09.2015 nicht mehr man nicht in diesen Teufelskreis gelangt. Selbst wenn dies ge- möglich, da das AELF mitgeteilt hat, dass der Gemeinde gegen- lingt, ist eine Klimaerwärmung um 1,8 °C prognostiziert, was für über generell keine „Vorab-Stellungnahmen“ mehr erteilt werden Finsing in 2080 ein Klima bedeutet, wie es heute im ostafrikani- können und die Beteiligung über das Landratsamt erfolgt. Dies schen Rutana in Burundi herrscht. Im Bayerischen Klimaschutz- hat zur Folge, dass die Gemeinde Finsing nicht mehr beurtei- gesetz ist als Ziel festgelegt, dass bis 2030 das CO2-Äquivalent len kann ob die Privilegierungstatbestände von Bauvorhaben im der Treibhausgasemissionen auf unter 5 Tonnen pro Einwohner Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB gegeben sind oder nicht. und Jahr sinken soll.
Finsing -5- Nr. 51 - 53/20 Im Landkreis Erding liegt der Wert aktuell bei 11,4 t CO2äuiv/Ein- Die Gemeinde Finsing wird seit vielen Jahren von guten Fach- wohner. Als Vorbildfunktion soll bis 2030 die unmittelbare Staats- planungsbüros beraten. Es wäre nicht gut, wenn die Gemeinde verwaltung klimaneutral sein. Den Gemeinden wird empfohlen nach außen suggeriert, dass ein Klimaschutzmanager vorhan- ebenfalls eine Vorbildfunktion einzunehmen und die Ziele aus den ist, aber dieser wegen mangelnder finanzieller Mittel nicht dem Bayerischen Klimaschutzgesetz zu verfolgen. viel realisieren kann. Die Aufgaben eines Klimaschutzmanagers sind sehr vielfältig. Beschluss: Beispielsweise ist er oder sie für die Umsetzung von Maßnah- Der Gemeinderat kann es sich grundsätzlich vorstellen, einen men aus der interkommunalen Verkehrsplanung, für PV-Anlagen Klimaschutzmanager einzustellen. auf öffentlichen Liegenschaften, für die Beachtung energeti- scher Belange in der Bauleitplanung oder für die schrittweise Anwesend 17 : Ja 9 : Nein 8 Gebäudesanierung zuständig. Es gibt auch sehr viele anstehen- Beschluss: de Aufgaben, die den Haushalt nicht belasten, weil sie rentabel Der Gemeinderat kann es sich vorstellen, einen Klimaschutzma- sind oder ihn nur minimal belasten, weil es sich beispielswei- nager in Vollzeit einzustellen. se um Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die Aufgaben des Klima- schutzmanagers sind schon jetzt in der Verwaltung vorhanden. Anwesend 17 : Ja 6 : Nein 11 Es kann vorkommen, dass er Optimierungsbedarf bei Heizsys- Dieser Beschluss findet keine mehrheitliche Zustimmung und ist temen feststellt, welche Geld sparen. Der Klimaschutzmanager deshalb abgelehnt. ist aber kein Energieberater. Seine Aufgaben beziehen sich nor- Beschluss: malerweise überwiegend auf die eigenen Liegenschaften. Wenn Der Gemeinderat kann es sich vorstellen, einen Klimaschutzma- verstärkt auch Bürgerberatung durchgeführt werden soll, kann nager in Teilzeit (halbe Vollzeitstelle) einzustellen. der Gemeinderat dies allerdings ebenso als seine Aufgabe pri- orisieren. Anwesend 17 : Ja 9 : Nein 8 Es besteht auch die Möglichkeit, sich den Klimaschutzmanager mit anderen Gemeinden zu teilen. Hier bieten sich Nachbarge- 3. Trinkwasserversorgung Finsing; Kalkulation des Was- meinden oder die Gemeinden aus dem gemeinsamen Klima- serpreises und der Grundgebühr für die Jahre 2021 bis schutzkonzept an. 2024 Die Gemeinde Finsing hat 2013 bereits ein Klimaschutzkonzept und 2016 einen Energienutzungsplan erstellt. Leider kam es Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass der Wasserpreis der Trink- damals nicht zu einer Einstellung eines Klimaschutzmanagers, wasserversorgung Finsing, die die Ortsteile Finsing, Finsingerau sodass die Maßnahmen kaum umgesetzt wurden. und Neufinsing versorgt, seit 01. Januar 2017 bei 1,00 €/m³ zu- Über den herkömmlichen Weg kann die Gemeinde Finsing nicht züglich Mehrwertsteuer liegt. Alle 4 Jahre ist die Verbrauchsge- mehr von den Fördermöglichkeiten für einen Klimaschutzmana- bühr neu zu kalkulieren. ger profitieren. Das vorhandene Klimaschutzkonzept und der Die Verwaltung hat mit Hilfe eines Kalkulationsprogramms die Energienutzungsplan bringen die Gemeinde Finsing in eine Wassergebühren für die nächsten Jahre kalkuliert. Bis 2024 Übergangsregelung, nach der ein Anschlussvorhaben durch- kann die Wassergebühr bei 1,00 €/m³ und die Grundgebühr wie geführt werden müsste. Hierzu ist das Klimaschutzkonzept oder bisher nach Zählergröße Dauerdurchfluss (Q3) bleiben: der digitale Energienutzungsplan zu aktualisieren. Auf Grund- lage des aktualisierten Klimaschutzkonzeptes oder des Ener- 4 m³/h = 10 m³/h = 16 m³/h = gienutzungsplanes kann dann ein Klimaschutzmanager für die 40,40 €/Jahr, 101,00 €/Jahr, 161,60 €/Jahr, Umsetzung eingestellt werden. Die Förderung für diese Stelle 25 m³/h = 40 m³/h = 63 m³/h = beträgt 40 % für 3 Jahre. 252,50 €/Jahr, 404,00 €/Jahr, 636,30 €/Jahr. Frau Buchmann erläutert die Kostenschätzung sowohl für eine GL Fryba informiert den Gemeinderat über die einzelnen Werte, Vollzeit- als auch für eine Teilzeitstelle. Die Aktualisierung des die bei der Kalkulation angesetzt werden. Die Gebührenkalku- Klimaschutzkonzeptes kostet ca. 900 € und wird nicht gefördert. lation für eine Wasserversorgung bezieht sich immer auf die Je nach Eingruppierung betragen die jährlichen Personalkosten vergangenen vier Jahre und die zukünftigen vier Jahre. Die Ver- in Vollzeit 43.000 € oder in Teilzeit 21.500 €. Nach Abzug der luste oder die Gewinne der letzten vier Jahre sind in der vier- 40% Förderung landet man pro Jahr bei einer Vollzeitkraft bei jährigen Zukunftsperiode auszugleichen. Für die vergangenen 25.800 € und bei einer Teilzeitkraft bei 12.900 €. vier Jahre wurde eine Überdeckung in Höhe von 144.987,00 € Frau Buchmann erläutert ergänzend, dass der Klimaschutz in ermittelt. Dies bedeutet, dass jährlich ein Gewinnanteil in Höhe der Verwaltung auch anderweitig verankert werden kann. Mög- von 36.247,00 € anzusetzen ist. lich wäre, die Verantwortlichkeit einer bestimmten Verwaltungs- kraft zuzuteilen und eine Weiterbildung zum/zur kommunalen In die Gebührenberechnung fließen ein Energiewirt/in zu veranlassen. Zudem kann ein Managementsys- - die Aufwendungen für die Wasserversorgung, tem eingeführt werden. Die Weiterbildung dauert ca. 2 Jahre. - die Erträge, Die Seminarkosten sind förderfähig, allerdings nicht die Perso- - die Einnahmen aus Verbrauchsgebühren, nalkosten. - das Anlagevermögen, Nach dem Vortrag von Frau Buchmann entsteht eine kontrover- - die Investitionen, se Diskussion. Einige Gemeinderatsmitglieder mahnen, dass die - die Abschreibung und die Verzinsung des Anlagekapitals. Haushaltslage der Schaffung einer Stelle für den Klimaschutz- Bei den Zukunftsinvestitionen hat die Verwaltung einkalkuliert manager momentan entgegensteht. Es wird dagegengehalten, - eine neue Leitung, die unter dem Mittleren-Isar-Kanal verlegt dass es sich nicht um eine Luxusausgabe handelt, sondern der werden muss, um den Brandschutz in der Seestraße sicher Klimaschutz eine gesellschaftliche Aufgabe darstellt. Sich einen zu stellen, Klimaschutzmanager mit anderen Gemeinden zu teilen wird - neue Leitungen im Rahmen der Dorferneuerung Finsing und nicht favorisiert, ist für einige Mitglieder aber vorstellbar. Wich- - den Neubau eines Hochbehälters. tig ist, welche Person Klimaschutzmanager in Finsing werden würde. Die Stelle könnte im Stellenplan aufgenommen und im Diese Investitionen werden voraussichtlich dazu führen, dass nächsten Jahr ausgeschrieben werden. Wenn sich keine geeig- die Wassergebühren in der nächsten Kalkulationsperiode von nete Person bewirbt, kann der Gemeinderat immer noch ableh- 2025 - 2028 steigen. nen. Es sollte nicht auf Biegen und Brechen ein Klimaschutzma- Ein Wasserversorger hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Ein- nager eingestellt werden. nahmen über die verbrauchsabhängige Gebühr pro m³ Wasser Bürgermeister Kressirer ist der Meinung, dass die Gemeinde und eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr zu verteilen. Finsing schon sehr viel zum Klimaschutz gemacht hat. Bei allen Wichtig ist, dass eine verbrauchsabhängige Gebühr überwiegt Bauvorhaben und Projekten werden energetische Belange be- und mindestens 60 % der Einnahmen über die verkaufte Was- trachtet und wo möglich und sinnvoll umgesetzt. sermenge abgerechnet werden.
Finsing -6- Nr. 51 - 53/20 Bei der Grundgebühr kann zwischen 0 % und 40 % der Ein- Beteiligte Stellen und eingegangene Stellungnahmen nahmen frei entschieden werden. Die Verwaltung hat in ihrer Berechnung einen Anteil von 18 % der Gesamtkosten auf die Nr Institution Sachgebiet Stellung- Stellung- Grundgebühr umgelegt. nahme nahme Im Anschluss an die Vorstellung der Kalkulation werden die vom abgegeben Gemeinderat vorgebrachten Anfragen beantwortet. 1 Amt für Ernäh- 19.06.2020 Hinweise rung, Land- Beschluss: wirtschaft und Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Forsten Erding Gebührenbedarfsberechnung für die Jahre 2021 bis 2024 zu. 1a Amt für ländli- keine Eine Änderung des Wasserpreises und der Grundgebühr erfolgt che Entwicklung nicht. 2 Bayer. Bauern- 18.06.2020 Hinweise Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 verband - Ge- schäftsstelle Erding- Frei- 4. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostener- sing satz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen 3 Bayerisches keine Feuerwehren der Gemeinde Finsing Landesamt für Bürgermeister Kressirer erläutert die Änderungen der Satzung Denkmalpflege; über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Referat B Q Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Finsing. 4 Bayernets 29.05.2020 keine Ein- Den Mitgliedern des Gremiums wurde der Entwurf der Satzung GmbH wendungen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Aus Gründen der Klarheit 5 Bayernwerk 25.07.2020 Hinweise und Übersichtlichkeit wird empfohlen, die gesamte Satzung neu Netz GmbH zu erlassen. 6 Bund Natur- keine Die Verwaltung hat alle Fahrzeuge neu kalkuliert. Das Kalkula- schutz in Bay- tionsergebnis wurde bereits mit den Feuerwehrkommandanten ern e.V. Kreis- besprochen. geschäftsstelle Beschluss: Erding Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über Aufwendungs- 7 Deutsche Te- 30.06.2020 Hinweise und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Frei- lekom Technik willigen Feuerwehren Finsing und Eicherloh zu erlassen. Die GmbH, T NL Satzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft Süd, PTI 21 treten. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17. Juni 2019 außer 8 E.ON Netz keine Kraft. Die Satzung samt Anlage wird Bestandteil des Protokolls GmbH und ist dem Protokoll als Anhang beizufügen. 9 E.ON Wasser- keine kraft GmbH Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 10 ESB (Energie keine Südbayern) - 5. 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Geschäftsstelle Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“; Abwägung der Stel- Erding lungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 11 Gemeinde 08.07.2020 keine Ein- Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss Aschheim wendungen 12 Gemeinde 25.06.2020 keine Ein- Der Gemeinderat hat am 19.10.2015 und 07.11.2016 die Aufstel- Ismaning wendungen lung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet 13 Gemeinde keine Ein- Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ beschlossen. Die Behörden Moosinning wendungen und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 13 14 Gemeinde keine a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 2 Pliening BauGB in der Zeit vom 03.02.2017 bis einschließlich 08.03.2017 15 gKu VE Mün- 29.06.2020 Hinweise am Verfahren beteiligt. chen-Ost Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.05.2017 wurde den Einwendungen des Landratsamtes Erding, Sachgebiet 41-2; 16 Handwerks- 25.06.2020 keine Ein- Technische Bauaufsicht/ Bauleitplanung nachgekommen und kammer für wendungen das Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungs- München und plans „Sondergebiet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ vom be- Oberbayern schleunigten Verfahren der Innenentwicklung auf das Regelver- 17 Immobilien Frei- keine fahren mit einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB staat Bayern, umgestellt. Die durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit Zentrale und Träger öffentlicher Belange wird als frühzeitige Beteiligung 18 Industrie- und keine gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB behandelt. Das gegen- Handelskammer ständliche Verfahren wurde aufgetrennt. Die Teilbereiche A „SO für München Sport- und Freizeitanlagen“ (E-Kartanlage) und E „SO Hotel“ und Oberbayern sind aus dem Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Be- 19 Kreisbrandins- 03.07.2020 Hinweise bauungsplans „Sondergebiet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ pektion - And- und Emp- entfallen und werden in einem separaten Verfahren (5. Ände- reas Pröschko- fehlungen rung) aufgestellt. In der Zeit vom 29.05.2020 bis 30.06.2020 er- witz folgte die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 20 Kreishandwerk- keine 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und Trä- erschaft Erding ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Stellung- 21 Kreisheimatpfle- keine nahmen werden erläutert. ger - Hartwig Sattelmair
Finsing -7- Nr. 51 - 53/20 22 Landesbund für keine 37 Wasserwirt- 19.06.2020 Anregun- Vogelschutz in schaftsamt gen Bayern e.V. München 23a Landratsamt Fachbereich keine Ein- 38 Wasserzweck- keine Erding 41 wendungen verband Bauen, Pla- Moosrain nungsrecht, Denkmal- A. Träger, die keine Stellungnahmen oder nur Stellungnah- schutz men ohne Anregungen, Bedenken, Einwendungen und Hin- 23b Landratsamt Sachgebiet 12.06.2020 Hinweise weise abgegeben haben Erding 42-1 Untere Na- Nr Institution Sach- Stellung- Stellung- turschutz- gebiet nahme nahme behörde abgegeben 23c Landratsamt SG 42-2 Hinweise 1a Amt für ländliche keine Erding Untere Im- Entwicklung missions- 3 Bayerisches Lan- keine schutzbe- desamt für Denk- hörde malpflege; Referat 23d Landratsamt Fachbereich keine BQ Erding 13 Abfall- 4 Bayernets GmbH 29.05.2020 keine wirtschaft Einwen- 23e Landratsamt Sachgebiet keine dungen Erding 42-2 Was- 6 Bund Naturschutz keine serrecht in Bayern e.V. 23f Landratsamt Sachgebiet keine Kreisgeschäftsstel- Erding 42-2 Boden- le Erding schutz 8 E.ON Netz GmbH keine 24 Marktgemeinde keine Ein- 9 E.ON Wasserkraft keine Markt Schwa- wendungen GmbH ben 10 ESB (Energie keine 25 Münchner Ver- keine Südbayern) - kehrs- und Tarif- Geschäftsstelle verbund Erding 26 OMV Deutsch- keine 11 Gemeinde 08.07.2020 keine land GmbH Aschheim Einwen- 27 PV Äußerer keine dungen Wirtschaftsraum 12 Gemeinde 25.06.2020 keine München Ismaning Einwen- 28 Regierung von keine dungen Oberbayern - 13 Gemeinde 29.05.2020 keine SG 810 Moosinning Einwen- 29 Regionaler Pla- keine dungen nungsverband 14 Gemeinde Pliening keine München 16 Handwerkskam- 25.06.2020 keine 30 Staatliches Ge- keine mer für München Einwen- sundheitsamt und Oberbayern dungen Erding 17 Immobilien Frei- keine 31 SWM Services keine staat Bayern, GmbH, Kun- Zentrale den- und Stel- 18 Industrie- und keine lungnahmen, Handelskammer S-PG-KS fürMünchen und 32 Staatl. Bauamt keine Oberbayern Freising, Fach- 20 Kreishandwerker- keine bereich Hoch- schaft Erding bau 21 Kreisheimatpfleger keine 33 Staatl. Bauamt keine - Hartwig Sattel- Freising, Fach- mair bereich Straßen- 22 Landesbund für keine bau Vogelschutz in 34 TenneT TSO 07.07.2020 Einwen- Bayern e.V. GmbH dungen 23a Landratsamt Fachbe- 28.06.2020 keine 35 Amt für Digi- keine Erding reich 41 Einwen- talisierung, Bauen, dungen Breitband und Planungs- Vermessung recht, Erding Denkmal- 36 Verwaltungs- keine Ein- schutz gemeinschaft wendungen Oberneuching
Finsing -8- Nr. 51 - 53/20 23d Landratsamt Fachbe- keine 2. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding - Frei- Erding reich 13 sing Abfallwirt- Schreiben vom 18.06.2020 schaft Auch der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass die 23e Landratsamt Sachgebiet keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirt- Erding 42-2 Was- schaftlichen Flächen Immissionen verursacht - auch an Sonn- serrecht und Feiertagen oder in Ausnahmefällen sogar nachts. Die Land- 23f Landratsamt Sachgebiet keine wirte dürfen durch das geplante Hotel keine Beschränkungen Erding 42-2 Bo- erfahren. denschutz Beschluss: 24 Marktgemeinde 24.06.2020 keine Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Duldung von Markt Schwaben Einwen- Beeinträchtigungen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaf- dungen tung (Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen) sind unter Punkt 25 Münchner keine D. 7. bereits Gegenstand des Bebauungsplans. Verkehrs- und Tarifverbund Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 26 OMV Deutschland keine 5. Bayernwerk Netz GmbH GmbH Schreiben vom 25.06.2020 27 PV Äußerer keine Die Bayernwerk Netz GmbH verweist auf ihr Schreiben vom Wirtschaftsraum 27.02.2017 (Aktenzeichen BAGE-DNLL Di ID 18626) zur 4. München Änderung des Bebauungsplans und darauf, dass die dort ge- 28 Regierung von keine troffenen Erläuterungen auch im Verfahren für die 5. Änderung Oberbayern - Gültigkeit behalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass alle SG 810 Maßnahmen innerhalb der Schutzzonen der von der Bayernwerk 29 Regionaler keine Netz GmbH betriebenen Leitungen zur Stellungnahme vorzule- Planungsverband gen sind. Um weitere Beteiligung wird gebeten. München Mit Schreiben vom 27.02.2020 hat die Bayernwerk AG mitgeteilt, 30 Staatliches keine dass gegen das Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Ein- Gesundheitsamt wendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicher- Erding heit und der Betrieb ihrer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 31 SWM Services keine GmbH, Kunden- Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen: und Stellungnah- 110-kV-Freileitungen men, S-PG-KS Das Planungsgebiet wird von den 110-kV-Leitung Neufinsing - 32 Staatl. Bauamt keine Ebersberg, Ltg.Nr. J200, Mast Nr. A2 - A2a und 110-kV-Leitung Freising, Fachbe- Neufinsing - Vaterstetten, Ltg.Nr. J293, Mast Nr. A2 - A3 über- reich Hochbau spannt. Die Schutzzone der Leitungen beträgt jeweils 22,50 m 33 Staatl. Bauamt keine beiderseits der Leitungsachse. Für die genaue Lage der Maste Freising, Fachbe- wurde der Stellungnahme ein Lageplan mit den Gauß-Krüger reich Straßenbau Koordinaten der Maststandorte beigefügt. 35 Amt für Digitalisie- keine Hinsichtlich der in der angegebenen Schutzzone bestehenden rung, Breitband Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen sind die Pläne für Bau- und Vermessung und Bepflanzungsvorhaben jeglicher Art der Bayernwerk AG Erding zur Stellungnahme vorzulegen. Dies gilt insbesondere auch für 36 Verwaltungsge- 08.06.2020 keine Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungen, Werbetafeln, Fahnen- meinschaft Einwen- maste usw. Oberneuching dungen Die maximale Aufwuchshöhe der Bepflanzung ist in den Festset- 38 Wasserzweckver- keine zungen durch Text, Punkt 3.7, bereits festgelegt. Abgrabungen band Moosrain im Bereich von 10 m zu den Mastfundamenten sind nur nach Beschluss: Abstimmung mit der Bayernwerk AG zulässig. Bei den Baumaß- Der Gemeinderat Finsing nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger nahmen im Bereich der Maste dürfen die Mast-Erdungsanlagen öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Beden- weder beschädigt noch selbständig entfernt werden. Eine not- ken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen wendige Verlegung kann nur im Einvernehmen mit der Bayern- haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung werk AG durchgeführt werden. Auf die erhöhten Gefahren bei nicht berührt sind. Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen wird, unter Hinweis auf das Sicherheitsmerkblatt, ausdrücklich aufmerksam Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 gemacht. Von den Leiterseilen bzw. vom Mast ist ggf. mit Eis- B. Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendun- und Schneeabwurf sowie Verschmutzung durch Vogelkot zu gen und Hinweisen: rechnen. Sowohl für direkte als auch indirekte Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt hier vor allem für 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding den geplanten Parkplatz östlich des künftigen Hotels. Schreiben vom 19.06.2020 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding weist Fernmeldekabel darauf hin, dass die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der an- In der Straße „Am Steinfeld“ und im Kastanienweg verläuft das grenzenden landwirtschaftlichen Flächen und deren Erreichbar- Fernmeldekabel Nr. EC002201-01. Die Schutzzone des Kabels keit auch weiterhin gewährleistet sein müssen. Die Duldung von beträgt 1,00 m beiderseits der Trasse. Bei Arbeiten im Gefähr- Beeinträchtigungen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaf- dungsbereich des Kabels ist der genaue Verlauf, insbesondere tung (Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen) sind unter Punkt die Tiefe, durch Graben von Suchschlitzen in Handschachtung D. 7. bereits Gegenstand des Bebauungsplans. festzustellen. Sollte eine Ortung des Kabels erforderlich sein, bzw. Maßnahmen zur Sicherung des Kabels erforderlich wer- Beschluss: den, wird darum gebeten, mindestens vier Wochen vor Beginn Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. von Arbeiten mit dem Service Kommunikationstechnik Oberbay- Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 ern Nord der Bayernwerk AG Kontakt aufzunehmen.
Finsing -9- Nr. 51 - 53/20 Mittel- und Niederspannungsanlagen Bei der Änderung des Bebauungsplanes sind für den durch die Die Stromversorgung durch den Anschluss an das Versorgungs- Gemeinde sicherzustellenden Feuerschutz - Art. 1 BayFwG - netz der Bayernwerk AG erfolgt teilweise aus der bestehenden folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes Trafostation 19210 Buchenweg. Zur Versorgung des ausgewie- (Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Perso- senen Gebietes ist die Errichtung einer zusätzlichen Trafostation nen) zu berücksichtigen: notwendig. Die benötigte Fläche beträgt ca. 17,5 m ² (3,50 x 1. Die Bereithaltung und Unterhaltung notwendiger Löschwas- 5,00 m) inkl. der Bedienfläche, wobei die Zufahrt mit eine LKW serversorgungsanlagen ist Aufgabe der Gemeinden (vgl. Art. 1 jederzeit gewährleistet sein muss. Abs. 2 Satz 2 BayFwG) und damit - z. B. bei Neuausweisung Der Bereich, der von technischer Sicht aus günstigste Standort eines Baugebietes - Teil der Erschließung im Sinn von § 123 der Trafostation, wurde in einem Plan farbig eingetragen. Abs. 1 BauGB. Die Sicherstellung der notwendigen Löschwas- Beschluss: serversorgung zählt damit zu den bauplanungsrechtlichen Vor- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der aussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Welche Bauausführung zu beachten. Der Bebauungsplanentwurf wird Löschwasserversorgungsanlagen im Einzelfall notwendig sind, um den Hinweis ergänzt, dass Bau- und Bepflanzungsvorhaben ist anhand der Brandrisiken des konkreten Bauvorhabens zu jeglicher Art, innerhalb der Schutzzonen der 110-kV-Leitungen, beurteilen. Den Gemeinden wird empfohlen, bei der Ermittlung sowie Abgrabungen im Bereich von 10 m zu den Mastfunda- der notwendigen Löschwassermenge die Technische Regel menten im Zuge des Genehmigungsverfahrens bzw. vor der zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- Ausführung mit der Bayernwerk AG abzustimmen sind. Von wasserversorgung - Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereini- Seiten der Gemeinde Finsing bestehen gegen den geplanten gung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) anzuwenden. Standort der neuen Trafostation keine Einwendungen. Allerdings Dabei beschränkt sich die Verpflichtung der Gemeinden nicht erfordert der Standort einer Genehmigung des privaten Grund- auf die Bereitstellung des sog. Grundschutzes im Sinn dieser stückseigentümers. technischen Regel. Sie hat Löschwasser in einem Umfang be- reitzuhalten, wie es die jeweils vorhandene konkrete örtliche Si- Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 tuation, die unter anderem durch die (zulässige) Art und das 7. Deutsche Telekom Technik GmbH (zulässige) Maß der baulichen Nutzung, die Siedlungsstruktur Schreiben vom 30.06.2020 und die Bauweise bestimmt wird, verlangt. Ein Objekt, das in Die Deutsche Telekom Technik GmbH nimmt zur Planung wie dem maßgebenden Gebiet ohne weiteres zulässig ist, stellt re- folgt Stellung: gelmäßig kein außergewöhnliches, extrem unwahrscheinliches Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich Tele- Brandrisiko dar, auf das sich die Gemeinde nicht einzustellen kommunikationslinien der Telekom (Bestandsplan als Anlage). bräuchte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Mai Alle Beteiligten sind darauf hinzuweisen, dass bei der Planung 2008, OVG 1 S 191.07; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. und Bauausführung diese Linien nicht verändert oder beschä- Januar 1990, 1 OVG A 115/88). Die Gemeinden haben zudem digt werden dürfen. auf ein ausreichend dimensioniertes Rohrleitungs- und Hyd- Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt rantennetz zu achten (BayRS 2153-I), Vollzug des Bayerischen Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungs- Feuerwehrgesetzes (VollzBek-BayFwG), Bekanntmachung des gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Es ist sicherzustellen, (Az.: ID-2211.50-162). dass durch Baumpflanzungen der Bau, der Unterhalt und die Er- Für das Sondergebiet „SO“ kann entsprechend dem DVGW-Ar- weiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. beitsblatt W 405 für eine erste Abschätzung von einem Grund- Beschluss: bedarf von 96 m³/h über zwei Stunden ausgegangen werden. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Die Löschwasserentnahmestellen (Unter- oder Überflurhydran- Bauausführung von den Beteiligten zu beachten. ten) sind in einem maximalen Abstand von 80-120 m zu errich- ten. Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 2. Die Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass sie hinsicht- 15. gKu VE München-Ost lich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Schreiben vom 29.06.2020 Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren VE MO hat keine Einwände. Die Schmutzwasserversorgung ist werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis gesichert. 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf DIN 14 Folgende Hinweise werden gegeben: 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Sofern die bestehenden Grundstücke geteilt werden, können Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass Gebäude ganz sich die Grundstückseigentümer auf Antrag die Angaben zu oder mit Teilen in einem Abstand von höchstens 50 m von den den Anschlussstellen holen. Die Angaben sind in der Techni- öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar sind. Hierzu muss sich schen Verwaltung auf der Kläranlage Neufinsing verfügbar und die weitere Planung an den erforderlichen Flächen für die Feu- müssen rechtzeitig eingereicht werden, um eine termingerechte erwehr orientieren und ist daher mit der Brandschutzbehörde Herstellung von Anschlüssen gewährleisten zu können. Grund- abzustimmen. stücke, die nicht an öffentlichen Straßen liegen, müssen privat 3. Ein Feuerwehreinsatz muss unter Beachtung der DIN VDE erschlossen werden. 0132 „Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Be- Sofern bestehende Grundstücke durch An- und Umbauten er- reich elektrischer Anlagen“ erfolgen können. Bei Bauvorhaben weitert werden, sollten sich die Grundstückseigentümer vorher sind daher die erforderlichen äußeren Abstände unter Beach- über die Lage vorhandener Anschlussleitungen und Grund- tung der Normenreihe zu prüfen. stücksentwässerungsanlagen informieren, um zum einen Be- Von dieser Äußerung wird eine spätere Stellungnahme im schädigungen dieser zu vermeiden und zum anderen rechtzeitig Baugenehmigungsverfahren nicht berührt. Eine Detailprüfung festzustellen, ob ihr Bauvorhaben mit vorhandenen Tiefbauspar- der Fragen des abwehrenden Brandschutzes kann in diesem ten kollidiert und wie dies ggf. gelöst werden kann. Planungsstadium nicht erfolgen. Bei im Baugenehmigungsver- VE MO betreibt ein Trennsystem ausschließlich zur Aufnahme fahren auftretenden Fragen zum abwehrenden Brandschutz ist von Schmutzwasser. daher die Brandschutzdienststelle erneut zu beteiligen (Art. 65 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO). Beschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Beschluss: Die Hinweise und Empfehlungen werden zur Kenntnis genom- Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 men und sind bei der Baugenehmigung und -ausführung zu 19. Landratsamt Erding, Kreisbrandinspektion berücksichtigen. Bei einer Messung der Hydranten in einem Schreiben vom 03.07.2020 maximalen Abstand von 80 - 120 m wurde am 24.11.2020 fest- Die Kreisbrandinspektion gibt folgende fachliche Informationen gestellt, dass der Grundbedarf von 96 m³/h über zwei Stunden und Empfehlungen: grundsätzlich gewährleistet werden kann.
Finsing - 10 - Nr. 51 - 53/20 Somit kann die notwendige Löschwasserversorgung im Gel- zu optimieren sowie zu verstärken und auszubauen, soweit es tungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans „Sonderge- wirtschaftlich zumutbar ist. biet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing“ im Regelfall sichergestellt Die Aufgabe von TenneT umfassen somit u. a. den Betrieb, die werden. Im Baugenehmigungsverfahren ist für die Errichtung Instandhaltung und die weitere Entwicklung des Stromübertra- des Hotels ein Brandschutzkonzept vorzulegen. gungsnetzes der Spannungsebenen 220 Kilovolt (kV) und 380 Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 kV in großen Teilen Deutschlands. Wie sich aus dem Entwurf der Begründung zur Bebauungs- 23b. Landratsamt Erding; Sachgebiet 42-1; Untere Natur- planänderung vom 28.02.2020 zutreffend ergibt, wird der Plan- schutzbehörde bereich u. a. von der Leitung Nr. J502 der TenneT überspannt. Schreiben vom 12.06.2020 Die Errichtung und der Betrieb der Leitung wurde von der Isar- Die Untere Naturschutzbehörde bestätigt grundsätzliches Ein- Amperwerke Aktiengesellschaft, Rechtsvorgängerin der Ten- verständnis mit der 5. Änderung des Bebauungsplans aus na- neT, ordnungsgemäß mit Schreiben vom 07.02.1968 gem. § 4 turschutzfachlicher Sicht und gibt folgende fachliche Informati- EnWG in der damals gültigen Fassung dem zuständigen Bay- onen und Hinweise: erischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zunächst Für das Vorhaben müssen mehrere Sträucher und Bäume gero- als 220/380-kV- Zweifachleitung sowie schließlich mittels Ände- det werden. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstat- rungsanzeige vom 14.0.2.1972 als 220/380-kV-Vierfachleitung bestände sind die notwendigen Gehölzbeseitigungen gemäß angezeigt und von diesem mit Bescheid vom 20.04.1972 nicht §39 Abs. 5 BNatSchG nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis beanstandet. Ein diesbezügliches Raumordnungsverfahren Ende Februar (außerhalb der Vogelbrutzeit) durchzuführen. Vor wurde ebenfalls mit Antrag vom 06.07.1972 von der Regierung Beginn der Maßnahme sind die Gehölze auf vorhandene Höh- von Oberbayern beantragt und durchgeführt. lungen zu untersuchen. Sollten Habitate vorhanden sein, ist das Die derzeit noch mit einer Spannung von 220 kV betriebene Lei- weitere Vorgehen mit der unteren Naturschutzbehörde abzu- tung hat ihren Endausbauzustand noch nicht erreicht. Bereits stimmen. in den o. a. Verfahren war eine künftige Umstellung auf 380 kV Beschluss: gegenständlich, was nicht zuletzt auch durch die ausdrückliche Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Zeitlichen Bezeichnung „220/380-kV-Vierfachleitung“ vom Bayerischen Vorgaben zur Gehölzbeseitigung sind bereits durch Text fest- Staatsministerium bestätigt wurde. Mithin sind die Leitungsge- gesetzt (3.10) und müssen bei der Bauausführung beachtet stänge der Bestandsleitung bereits auf 380 kV ausgelegt. werden. In Erfüllung ihrer oben genannten Verpflichtungen als Übertra- gungsnetzbetreiber und aufgrund des massiven Photovoltaik- Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 Zubaus sowie der Notwendigkeit Großverbraucher in der Region 23c. Landratsamt Erding; Sachgebiet 42-2; Untere Immissi- zu versorgen, beabsichtigt TenneT mittelfristig diese Umrüstung onsschutzbehörde der Leitung auf 380 kV. Schreiben vom 10.06.2020 Bei Höchstspannungsfreileitungen ist typischerweise für die Die Untere Immissionsschutzbehörde hat keine Bedenken und Spannungsniveaus 220 kV und 380 kV mit u. U. hohen Geräu- Anregungen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einstu- schereignissen zu rechnen, wobei neben den typischen Para- fung als MI an den schutzbedürftigen Nutzungen im Bebau- metern der Freileitung insbesondere die Witterungseinflüsse von ungsplangebiet (z. B. Betriebsleiterwohnungen, Hotelzimmer entscheidender Bedeutung für die Geräuschentstehung sind. und Büros) bezüglich Gewerbelärm die Orientierungswerte der So weist auch der Entwurf zur Begründung zur beabsichtigten DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tags- Änderung des Bebauungsplans zutreffend auf die von der Lei- über 60 und nachts 45 dB(A) gelten. Im Rahmen der unter Nr. tung ausgehenden Geräuschimmissionen hin, die bei bestimm- 5.2 zitierten Untersuchung der Geräuschimmissionen (Korona- ten Witterungsbedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, z. B. bei entladungen) ergeben sich die Überschreitungen und die fest- Regen, Schnee, Nebel, Raureif, etc.) insbesondere durch soge- gesetzten Einschränkungen im Bereich des Hotels bei regneri- nannte Koronaentladungen an den künftigen Immissionsorten im schem Wetter. Die angegebenen Immissionen bei Starkregen Plangebiet zu einer deutlichen Überschreitung der Richtwerte können nach den vorgelegten Daten des DWD (Messstelle am der TA Lärm führen können. Kraftwerk mit Ergebnissen von 2006-2019) aus fachlicher Sicht Laut Bericht Nr. M148611/01 der Müller-BBM-GmbH, auf wel- als seltenes Ereignis gewertet werden. chen der Entwurf der Begründung der beabsichtigten Bebau- Beschluss: ungsplanänderung verweist, überschreiten die künftig von der Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Leitung ausgehenden Geräuschimmissionen die Richtwerte der TA Lärm an den Immissionsorten im Plangebiet mitunter deut- Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 lich. 34. TenneT TSO GmbH Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen dabei nach dem Schreiben vom 07.07.2020 Planentwurf mittels entsprechender Festsetzungen durch passi- Die TenneT TSO GmbH nimmt nach gewährter Fristverlängerung ve Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. nicht zu öffnende Fenster, zur Planung wie folgt Stellung: sichergestellt werden. Nach unserer Auffassung wird das Pro- Die TenneT TSO GmbH erhebt Einwendungen gegen die 5. blem der an die Leitung heranrückenden Bebauung dadurch Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sondergebiet Sportan- jedoch nicht gelöst und eine Konfliktlage vorprogrammiert. lagen Ortsteil Neufinsing“, da das Unternehmen in abwägungs- Die Ungeeignetheit dieser Lösung zur Bewältigung der Konflikt- erheblichen Belangen betroffen ist, sowie als Träger öffentlicher lage rührt daher, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm Au- Belange, dessen Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan ßenwerte sind. Nach Anhang 1.3. TA Lärm ist maßgeblicher Im- berührt wird. missionsort bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte Die TenneT TSO GmbH (im Folgenden auch TenneT genannt) des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betrof- mit Sitz in Bayreuth ist der erste grenzüberschreitende Übertra- fenen, schutzbedürftigen Raumes. Bei unbebauten Flächen ist gungsnetzbetreiber für Strom in Europa. TenneT ist einer der maßgeblicher Immissionsort der am stärksten betroffene Rand vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Gemäß § 12 Abs. 3 der Fläche, an welchem nach dem Bau- und Planungsrecht Ge- des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat TenneT als Betrei- bäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. ber eines Übertragungsnetzes dauerhaft die Fähigkeit des Net- Die Frage, ob von der Stromleitung schädliche Umwelteinwir- zes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elek- kungen für die Bewohner der künftigen Hotelanlage bzw. der trizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Personalwohnungen ausgehen, wird also nach Maßgabe der Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Ver- Immissionen vor den Gebäuden beurteilt. Passive Lärmschutz- sorgungssicherheit beizutragen. Gemäß § 11 Abs. 1 EnWG sind maßnahmen als Mittel der Konfliktlösung zwischen Gewerbe und Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein siche- Wohnen sieht die TA Lärm nicht vor. Nach Nr. 6.1.TA Lärm und res, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz Anhang A 1.3.TA Lärm sind für die Beurteilung der Zumutbar- diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht keit außerhalb der betroffenen Gebäude gelegene Immissions-
Finsing - 11 - Nr. 51 - 53/20 orte maßgeblich. Sie können durch passive Schallschutzmaß- Die textliche Festsetzung Nr. 5.2 wird nochmal konkretisiert. nahmen nicht beeinflusst werden (vgl. dazu auch BVerwG, U. Der konkrete Richtwert, welcher eingehalten werden muss, wird v. 29.11.2012 - 4 C 8/11, Rn. 20ff.). Folge davon ist, dass der in die Festsetzung aufgenommen. Des Weiteren wird die Fest- Bebauungsplan die allgemeinen Anforderungen an gesunde setzung durch Text Nr. 5.2 dahingehend ergänzt, dass durch Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht berücksichtigt (§ 1 Abs. 6 Lüftungsanlagen eine ausreichende Belüftung der Räume si- Nr. 1 BauGB). Mithin sichert die TA Lärm für Wohnnutzungen chergestellt werden muss, wenn diese nur mit nicht öffenbaren einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der Fenstern ausgeführt werden dürfen. vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Die Berechnung der elektromagnetischen Felder und die Be- Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu urteilung gemäß 26. BImSchV Bericht Nr. M137134/01 vom ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Inneren 08.04.2019 und die Ermittlung der innerhalb des Geltungsbe- oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört wer- reichs des Bebauungsplans zu erwartenden Geräuschemissi- den können. Dieser „Mindestwohnkomfort“ wird den Bewohnern onen durch Koronaentladungen Bericht Nr. M148611/01 vom der Personalwohnungen bzw. den Hotelgästen des künftigen 10.05.2019 der Müller -BBM GmbH sind Grundlage und Teil des Plangebiets nicht zuteil, da die Fenster geschlossen bleiben Bebauungsplans und können bei der Gemeinde Finsing einge- müssten. sehen werden. Zum anderen hat die Tatsache, dass die TA Lärm Außen -Im- missionsrichtwerte regelt, gravierende Auswirkungen für den Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0 weiteren Betrieb der Hochspannungsfreileitung. Mögliche Ab- 37. Wasserwirtschaftsamt München wehransprüche der künftigen Bewohner des Gebiets richten Schreiben vom 19.06.2020 sich nach einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte der Das Wasserwirtschaftsamt München nimmt folgendermaßen TA Lärm, die dann ebenfalls außen gemessen werden. Dadurch Stellung: werden unsere Interessen am Betrieb der Höchstspannungsfrei- Niederschlagswasserbeseitigung leitung nachhaltig und gravierend beeinträchtigt. Darüber hin- Die im Bebauungsplan vorgesehene Versickerung des Nie- aus verstößt die Bauleitplanung gegen das öffentliche Interesse derschlagswassers wird ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich der Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität. Zusammenge- ist anfallendes unverschmutztes Niederschlagswasser vor Ort fasst erfüllt die beabsichtigte Bebauungsplanänderung unseres über die belebte Oberbodenzone zu versickern. Flächen- und Erachtens nicht die Anforderungen des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Muldenversickerung ist als vorrangige Lösung zu verwenden, Nr. 1 sowie Nr. 7 Buchst. C) des Baugesetzbuchs (BauGB). Fer- weshalb der notwendige Flächenbedarf bereits in der Bauleit- ner wird die Planung dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen planung zu berücksichtigen ist. Der BBP soll dahingehend er- Abwägung (§§ 1 Abs. 7, 2 Abs. 3 BauGB) nicht gerecht. gänzt werden. Eine Versickerung über Sickerschächte wie in Wir bitten Sie daher, auf die beabsichtigte Ausweisung eines Nr. E2 ausgeführt, ist nach unserer Beurteilung im hiesigen Gel- Sondergebiets Hotelanlage an dieser Stelle zu verzichten und tungsbereich unzulässig. Rigolen wären nur zulässig, wenn eine widersprechen den Planungen hiermit ausdrücklich. flächige Versickerung nachweislich nicht möglich ist. Auf die energiewirtschaftlichen Folgen als zu berücksichtigen- der öffentlicher Belang dürfen wir hinweisen. Auch wäre es un- Grundwasser zulässig, die Lösung eines durch die Bauleitplanung eröffneten Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Konflikts einem anderen Fachplanungsverfahren zu überlassen, wassersensiblen Bereich. Das Planungsgebiet ist durch hohe zumal äußerst zweifelhaft ist, ob eine Konfliktlösung in einem Grundwasserstände gekennzeichnet. Entsprechend den uns nachfolgenden Verfahren wegen der eindeutigen und verbindli- vorliegenden Informationen liegt der Grundwasserspiegel im chen Regelungen der TA Lärm überhaupt möglich wäre. Planungsgebiet bei ca. 490 m ü NN. Dieser steigt aber bei Wir danken für die Beteiligung an dieser Bauleitplanung und bit- starken Regenfällen um 1-2 m an. In den Unterlagen zum Be- ten um Mitteilung des Ergebnisses Ihrer Abwägung. bauungsplan ist die Grundwassersituation zu beschreiben und durch ein Fachgutachten für das konkrete Planungsgebiet zu Beschluss: ermitteln. Sollten Keller geplant werden, sind diese wasserdicht Die Bedenken der TenneT TSO GmbH können im Grundsatz und auftriebssicher auszuführen. Sind Maßnahmen geplant, die nachvollzogen werden. Entsprechend der Berechnungsergeb- in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkun- nisse der Müller-BBM GmbH (Bericht Nr. M148611/01) kann gen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfäh- für das Hotel im Teilbereich des Bebauungsplans nicht ausge- len oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor schlossen werden, dass die nächtlichen Orientierungswerte, deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich sowohl eines Misch- als auch eines Gewerbegebietes, bei ent- der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt sprechend ungünstigen Witterungsbedingungen aufgrund von aufzunehmen. Geräuschimmissionen durch Koronaentladungen überschritten werden. Dies betrifft insbesondere die Ostfassade, deren Lage Beschluss: bis zu ca. 25 m Abstand zur Trassenachse heranragt, tendenzi- Das Wasserwirtschaftsamt München hat mit Stellungnahme ell jedoch auch die Nord- und Südfassade. Die Überschreitung vom 06.03.2017 nachfolgenden Hinweis zur Ergänzung der der Orientierungswerte kann zur Folge haben, dass die Betroffe- nachrichtlichen Übernahme E. 2. des Bebauungsplanentwurfs nen des geplanten Hotels in letzter Konsequenz die Einschrän- abgegeben: kung des Betriebes der Hochspannungsleitung fordern könn- Unverschmutztes Niederschlagswasser ist, soweit die Unter- ten. Damit die TenneT TSO GmbH in dem Betrieb der Hoch- grundverhältnisse es erlauben, zu versickern. Dabei soll als pri- spannungsleitung nicht eingeschränkt wird, wurde die textliche märe Lösung eine ortsnahe flächenhafte Versickerung über eine Festsetzung Nr. 5.2 im Bebauungsplanentwurf ergänzt. Gemäß geeignete Oberbodenschicht angestrebt werden. Diese ist bei dieser Festsetzung sind an denjenigen Fassaden, an denen Einhaltung der Randbedingungen der NWFreiV (Niederschlags- eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete wasserfreistellungsverordnung) genehmigungsfrei. Je Versicke- möglich erscheinen, öffenbare Fenster von schutzbedürftigen rungsanlage dürfen dabei höchstens 1000 m² befestigte Fläche Räumen nur zulässig, wenn entsprechende schallschützende angeschlossen werden. Ist eine Flächenversickerung nicht Vorbauten die Einhaltung des Richtwertes im Abstand von 0,5 möglich, so ist einer linienförmigen unterirdischen Versickerung m vor dem geöffneten Fenster sicherstellen. Andernfalls müssen über (Mulden-) Rigolen der Vorzug vor einer punktuellen Versi- die Fenster von schutzbedürftigen Räumen als nicht öffenbare ckerung über Sickerschächte zu geben. Bei der Versickerung bzw. nur zu Reinigungszwecken öffenbare Fenster ausgeführt in das Grundwasser sind die „Technischen Regeln zum schad- werden. Dadurch entstehen an den betroffenen Fassaden keine losen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Immissionsorte im Sinne der TA-Lärm und somit gibt es keine Grundwasser“ (TRENGW) einzuhalten. Soll von den TRENGW Überschreitung der Immissionsrichtwerte. Durch die Festset- abgewichen werden, ist ein wasserrechtliches Verfahren erfor- zung der soeben erläuterten Maßnahmen kann sichergestellt derlich. Das DWA-Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb werden, dass es nicht zu einer Betriebseinschränkung der von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ ist zu Hochspannungsleitung kommen wird. beachten.
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