Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand

 
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Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
50. Jahrgang                      www.neunkirchen-am-brand.de • 15.12.2022                               Nr. 24

                    Frohe Weihnachten und
    einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie immer zum Jahresende rast die Zeit einfach so dahin und schon in wenigen Tagen steht das Weihnachtsfest
unmittelbar bevor und das Jahr 2022 neigt sich dem Ende entgegen.
Nach zwei Jahren mit Einschränkungen und Verzicht auf liebgewonnene Weihnachtsbräuche, können wir in
diesem Jahr wieder aus dem „Vollen“ schöpfen: Weihnachtsmarktbesuche, gemütliche Stunden im großen Kreis
mit Familie und Freunden, Gottesdienste in der Kirche, Weihnachtsbummel, auswärts Weihnachtsessen,
Adventsfenster, Krippenausstellungen und und und …
Aber auch Ruhe und Erholung an den Weihnachtsfeiertagen sind nach diesem ereignisreichen und teils leider
sehr fordernden Jahr ganz wichtig.
Gern möchten wir uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich auch in 2022 zum Wohl und für die Entwick-
lung unserer Gemeinde engagiert haben. Ebenso danken wir den Mitgliedern des Gemeinderates und den Be-
schäftigten der Gemeinde für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, auch im Namen des gesamten Marktgemeinderates, auf diesem
Weg schöne, besinnliche und vor allem friedliche Weihnachten, einen guten Rutsch und alles Gute für das Jahr
2023!
Martin Walz			Martin Mehl			Ute Löffler
1. Bürgermeister		 2. Bürgermeister		 3. Bürgermeister
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
BEKANNTMACHUNGEN                                          Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kin-
                                                                 dergarten, Hort und Kooperativer Ganztagsbildung an der
                                                                                                                                           Terminbuchung im                                                  § 1 Beitragserhebung
                                                                                                                                          Einwohnermeldeamt                                 Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die
       DER MARKTGEMEINDE                                         Grundschule wird auf ein neues, modernes, datenschutz-
                                                                                                                                                                                            Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet
                                                                 konformes Onlineverfahren umgestellt.
                                                                                                                             Seit August 2021 arbeiten wir zur Terminvergabe im Ein-        der Gemeindeteile Neunkirchen am Brand mit Ebersbach,
                                                                 Über die Homepage des Marktes und der örtlichen Kita        wohnermeldeamt mit unserer Online-Terminbuchung.               Großenbuch, Baad und Rosenbach einen Beitrag.
35. Neunkirchener Weihnachtsmarkt                                Träger können Sie über das Bürger Service Portal auf die    Diese schnelle Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks, fix Ter-
        – wir sagen Danke!                                                                                                                                                                                   § 2 Beitragstatbestand
                                                                 „Kitaplatz- Bedarfsanmeldung“ zugreifen und Ihr Kind für    mine im Einwohnermeldeamt online zu buchen, hat sich
                                                                 einen Betreuungsplatz in jeder Kindertageseinrichtung in    seither mehr als bewährt gemacht. Durch die Vergabe von        Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich
Nach zwei Jahren schmerzlicher Zwangspause durften wir           Neunkirchen am Brand anmelden.                              Terminen können wir in der Gemeindeverwaltung effekti-         genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben
nun endlich wieder unseren traditionellen, liebgewonnen                                                                      ver planen und arbeiten und Ihnen, liebe Bürgerinnen und       sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine
Weihnachtsmarkt durchführen. Mit so vielen Buden wie             Das Verfahren ist einheitlich und Sie können sich mit nur
                                                                                                                             Bürger längere Wartezeiten bei uns ersparen.                   entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf de-
noch nie zuvor, mit Glühweinduft in der Nase und einem           einer Anmeldung für mehrere Einrichtungen vormerken
                                                                                                                                                                                            nen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn
tollen, abwechslungsreichem Rahmenprogramm konn-                 lassen und Ihre Wunscheinrichtung favorisieren.             Daher halten wir, unabhängig von Corona, auch weiterhin
ten wir unsere kleinen und großen Gäste von Nah und Fern                                                                     an der vorherigen Terminvergabe für das Einwohnermel-          1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die
                                                                 Wie funktioniert die Online Anmeldung?
wieder einmal mehr verzaubern und die vorweihnachtli-                                                                        deamt online oder telefonisch fest und möchten Sie bitten         Entwässerungseinrichtung besteht oder
che Stimmung rund um den Kirchenplatz genießen.                  Für eine Bedarfsanmeldung ist eine Registrierung im Bür-    zur Erledigung Ihrer Anliegen vorher fix einen Termin bei      2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die
                                                                 gerserviceportal (BayernID) notwendig.                      uns zu buchen. Zur Online-Terminbuchung gelangen Sie
Zum Gelingen des Weihnachtsmarktes haben viele fleißi-                                                                                                                                         Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen
                                                                 https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neunkir-         über die Startseite unserer gemeindeeigenen Homepage              sind.
ge Helfer beigetragen, denen wir heute unseren besonde-                                                                      unter www.neunkirchen-am-brand.de oder über die Me-
ren Dank aussprechen wollen.                                     chenbrand/home
                                                                                                                             nüführung Rathaus -> Terminbuchung EWO. Wir danken                        § 3 Entstehen der Beitragsschuld
Zuallererst danken wir unserem 1. Bürgermeister Martin                                                                       Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihren Be-      (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des
                                                                                                                                                                                               1

Walz, der nun zum ersten Mal seit seiner Amtseinführung                                                                      such.                                                          Beitragstatbestandes. 2 Ändern sich die für die Beitrags-
die Begrüßung und Schlussworte abhalten durfte.                                                                              Ihr Einwohnermeldeamt                                          bemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5
Wir danken den Mitarbeitern im Rathaus und dem Bauhof                                                                                                                                       Abs. 2 a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld
für die gute Planung des Marktes und den Auf- und Abbau                                                                                                                                     mit dem Abschluss der Maßnahme.
der Budenstadt.                                                                                                                        MITTEILUNGEN DER                                     (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist
                                                                                                                                                                                            der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Sat-
Vielen herzlichen Dank auch an Herrn Pfarrer Cibura von
der kath. Kirchenstiftung St. Michael für die Überlassung                                                                               MARKTGEMEINDE                                       zung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkraft-
der kirchlichen Räume, ohne die das besinnliche Rahmen-                                                                                                                                     treten dieser Satzung.
                                                                                                                             Hinweis: Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur
programm kaum möglich gewesen wäre.                                                                                                                                                                          § 4 Beitragsschuldner
                                                                                                                             Entwässerungssatzung des Marktes Neunkirchen a. Brand
Ein riesen Dankeschön an alle Musiker, Sänger, Solisten, Grup-                                                               für das Gebiet der Gemeindeteile Neunkirchen, Baad, Groß-      Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens
pen und an unsere Vereine für ihre zahlreichen, stimmungs-                                                                   enbuch, Rosenbach und Ebersbach (BGS/EWS) entspricht           der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder
vollen Beiträge, für das einzigartige Weihnachtsgefühl.                                                                      nicht mehr in allem der aktuellen Rechtslage. Aus diesem       Erbbauberechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind
Nicht zuletzt möchten wir allen Ausstellern der Buden und                                                                    Grund ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs-        Gesamtschuldner.
Stände, allen Geschäftsleuten, insbesondere den Spen-                                                                        serungssatzung für das o. g. Gebiet neu zu erlassen. Die
                                                                                                                                                                                                              § 5 Beitragsmaßstab
dern für die Gaben für unseren Nikolaus und natürlich den                                                                    vorgelegte Satzung orientiert sich grundlegend an dem
Leitern und den Moderatoren der Weihnachtsprogramme                                                                          Satzungsmuster des Bayerischen Staatsministeriums des          (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und
                                                                                                                                                                                               1

danken.                                                                                                                      Inneren. Der § 10 a der Satzung wurde neugestaltet und         der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berech-
                                                                                                                             dem Satzungsmuster angepasst. Die prozentualen Anrech-         net. 2Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei
An dieser Stelle ist es uns besonders wichtig zu betonen,                                                                    nungen der Flächentypen wurden, entsprechend dem Sat-          Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergro-
dass die obige Reihenfolge keinerlei Wertung beinhaltet,                                                                     zungsmuster, den Abflusswerten angepasst und weichen           ße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten
denn nur gemeinsam konnten wir unseren Weihnachts-                                                                           daher teilweise von den bisherigen ab.                         Grundstücken auf das 2,6fache der beitragspflichtigen
markt wieder so schön gestalten.                                                                                                                                                            Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m², bei unbe-
                                                                                                                             Die Gebühren- und Beitragssätze wurden unverändert
Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen in 2023 und                                                                                                                                        bauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt.
                                                                                                                             aus der bisherigen Satzung übernommen.
wünschen allen Frohe Weihnachten, besinnliche und er-            Nach der Registrierung können Sie sich anhand von Kurz-                                                                    (2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Ge-
holsame Feiertage.                                               darstellungen die verschiedenen Einrichtungen in Neun-                  BEKANNTMACHUNG                                     bäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit
Ihr Organisationskomitee                                         kirchen am Brand ansehen, eine Auswahl treffen und prio-                                                                   der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden
Hans Gundel, Otto Rehm, Sonja König, Gerhard Maier,              risieren, für welche Einrichtungen Sie Ihr Kind anmelden    Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2022       nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude
Marcus Kraft; Martin Grau                                        möchten.                                                    die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurden am            oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer
                                                                                                                             29.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz          Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutz-
                                                                 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbro-                                                                   wasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen
                                                                                                                             ausgefertigt und werden hier öffentlich bekanntgemacht.
                                                                 schüre ‚Kita-Online Anmeldung unter                                                                                        werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht
       Anmeldungen für die                                                                                                    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-              für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die
                                                                 https://www.neunkirchen-am-brand.de/rathaus/brosch_
                                                                                                                              satzung des Marktes Neunkirchen am Brand für das              Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. 5Balkone,
  Kindertageseinrichtungen für das                               infobl/
                                                                                                                               Gebiet der Gemeindeteile Neunkirchen am Brand,               Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und
     Betreuungsjahr 2023/ 2024                                   Bei Fragen zum Anmeldeportal wenden Sie sich bitte an        Ebersbach, Großenbuch, Baad und Rosenbach (BGS/               soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
                                                                 Carmen Schmidtlein unter 09134 – 705 56.                                    EWS) vom 23.11.2022
Der Markt Neunkirchen am Brand und die Träger der ört-                                                                                                                                      (3) 1Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung
                                                                 Bei Fragen zu den Einrichtungen wenden Sie sich bitte an    Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengeset-         ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebau-
lichen Kindertageseinrichtungen starten ab 15.12.2022
                                                                 die jeweiligen Ansprechpersonen.                            zes erlässt der Markt Neunkirchen am Brand folgende Bei-       ten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der
mit der digitalen Bedarfsanmeldung für die Kindertages-
                                                                                                                             trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:           Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei
betreuung für das Betreuungsjahr 2023/ 2024.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung       jeweiligen Maßnahme. 2Schuldner ist, wer im Zeitpunkt       3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein          Straßen,       Fester Kiesbelag                         60 % (0,6)
maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur ge-        des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer             Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht            Wege und       Pflaster mit offenen Fugen (über 1 cm)   50 % (0,5)
werblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat,         des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere           angibt.                                                      Plätze (flach) Lockerer Kiesbelag, Schotterrasen        30 % (0,3)
gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke         Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Ge-                                                                                     Verbundsteine mit Fugen (über 1 cm)      25 % (0,25)
                                                                                                                         4
                                                                                                                          Werden die Wassermengen nicht vollständig über Was-
im Sinn des Satzes 1.                                        samtschuldner. 3§ 7 gilt entsprechend.                                                                                                     Sickersteine, Rasengittersteine          15 % (0,15)
                                                                                                                         serzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der
(4) 1Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträgli-   (3) 1Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen      Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pau-               (3) 1Bebaute und befestigte Flächen bleiben unberück-
chen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeb-          abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach     schal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag            sichtigt, wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der
lichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht.     der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs.        3. Dezember mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden               öffentlichen Entwässerungsanlage ferngehalten wird und
2
  Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere,                3
                                                               Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.            Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der          z. B. über Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächen-
                                                                                                                         öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen einge-               gewässer eine andere Vorflut erhält. 2Wenn ein Überlauf
– im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zu-                        § 9 Gebührenerhebung
                                                                                                                         setzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und      in die öffentliche Entwässerungsanlage besteht, werden
  sätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine     1
                                                              Der Markt erhebt für die Benutzung der Entwässerungs-      Einwohner. 5In begründeten Einzelfällen sind ergänzende         die Flächen vollständig herangezogen.
  Beiträge geleistet wurden,
                                                             einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung       höhere Schätzungen möglich. 6Es steht dem Gebühren-
                                                                                                                                                                                         (4) Wird Niederschlagswasser von bebauten und befes-
– im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zu-       Grundgebühren und Schmutzwassergebühren. 2Für die           pflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasser-
                                                                                                                                                                                         tigten Flächen in einer Zisterne oder Versickerungsanlage
  sätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle       Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich         verbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
                                                                                                                                                                                         gesammelt, fallen für diese Flächen keine Niederschlags-
  des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung    der Niederschlagswasserbeseitigung werden Nieder-
                                                                                                                         (3) 1Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehal-         wassergebühren an; besteht ein Überlauf von der Sam-
  errechnende zusätzliche Grundstücksfläche,                 schlagswassergebühren erhoben.
                                                                                                                         tenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.             melvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage,
– im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitrags-              § 9 a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung           2
                                                                                                                           Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Was-       werden pro m³ Stauraum 8 m² Grundstücksfläche von der
  freien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs.                                                                 serzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene      Berechnung der Niederschlagswasser¬gebühren zugrun-
                                                             (1) Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung
                                                                   1
  2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Vor-                                                                 Kosten fest zu installieren hat. 3Bei landwirtschaftlichen      de zu legenden Fläche abgezogen.
                                                             hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach
  aussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen.                                                                       Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh
                                                             dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3)                                                                       (5) 1Der Gebührenschuldner hat der Gemeinde auf Anfor-
                                                                                                                         bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15
(5) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag
    1
                                                             der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 Wasser-                                                                      derung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für
                                                                                                                         m³ pro Jahr als nachgewiesen. 4Maßgebend ist die im Vor-
nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird   abgabesatzung (WAS) berechnet. 2Soweit Wasserzähler                                                                         die Berechnung der Gebühr nach den Abs. 1 bis 4 maß-
                                                                                                                         jahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. 5Der Nachweis
der Beitrag nach Abzug der nach Absatz 3 berücksichtig-      nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt,                                                                   geblichen Flächen einzureichen. 2Maßgebend sind die
                                                                                                                         der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann
ten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenz-      der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme mes-                                                                         Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums.
                                                                                                                         durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse er-
ten Grundstücksflächen neu berechnet. 2Dieser Betrag ist     sen zu können.                                                                                                              3
                                                                                                                                                                                           Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundelie-
                                                                                                                         bracht werden.
nachzuentrichten. 3Ergibt die Gegenüberstellung ein We-                                                                                                                                  genden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne
                                                             (2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
niger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des                                                                  (4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen                   Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Ände-
                                                             Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen,                                                                                                                                    rung der Gemeinde mitzuteilen. 4Sie werden im folgenden
                                                                                                                         a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und
nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde.         bis        2,5     m³/h    72,00 €/Jahr,                                                                                    Veranlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat
                                                                                                                         b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte             anteilig) berücksichtigt. 5Veranlagungszeitraum ist das
                    § 6 Beitragssatz                         bis        6       m³/h    120,00 €/Jahr,
                                                                                                                            Wasser.                                                      Kalenderjahr.
(1) Der Beitrag beträgt                                      bis        10      m³/h    240,00 €/Jahr,
                                                                                                                         (5) 1Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch   (6) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach
a) pro m² Grundstücksfläche       4,21 €                     über       10      m³/h    1.200,00 €/Jahr.                 insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro            Abs. 5 nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann
                                                                                                                         Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 3. Dezember. mit           die Gemeinde die maßgeblichen Flächen schätzen.
b) pro m² Geschossfläche          17,81 €                    2
                                                                 Dies entspricht einem Dauerdurchfluss
                                                                                                                         Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemel-
                                                             bis	  4            m³/h    72,00 €/Jahr,                                                                                    (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,33 € pro m²
(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswas-
    1
                                                                                                                         det ist, unterschreiten würde. 2In begründeten Einzelfäl-
                                                                                                                                                                                         pro Jahr.
ser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächen-                                                                len sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzun-
                                                             bis        10      m³/h    120,00 €/Jahr,
beitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg,                                                                    gen möglich.                                                                       § 11 Gebührenzuschläge
wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.              bis        16      m³/h    240,00 €/Jahr,
                                                                                                                                        § 10 a Niederschlagswassergebühr                 Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Be-
                      § 7 Fälligkeit                         über       16      m³/h    1.200,00 €/Jahr.                                                                                 seitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen
                                                                                                                         (1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den
                                                                              § 10 Schmutzwassergebühr                                                                                   Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei-                                                                   bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von
                                                                                                                                                                                         30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den
tragsbescheides fällig.                                      (1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der          denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungsein-
                                                                                                                                                                                         Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikme-
                                                             nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer be-       richtung eingeleitet wird oder abfließt.
                 § 7 a Beitragsablösung                                                                                                                                                  terpreises für die Schmutzwassergebühr erhoben.
                                                             rechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den an-       (2) 1Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der
1
 Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht                                                                                                                                              § 12 Entstehen der Gebührenschuld
                                                             geschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Ge-       Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist,
abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach
                                                             bühr beträgt 1,49 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.           dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur un-           (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einlei-
der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsan-
                                                             (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus
                                                                   1                                                     wesentlich aufgenommen werden kann, d. h. insbesonde-           tung von Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage.
spruch auf Ablösung besteht nicht.
                                                             der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigenge-       re Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und
                                                                                                                                                                                         (2) 1Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit
            § 8 Erstattung des Aufwands für                                                                              Plattenbeläge. 2Weicht auf mehr als 20 % der befestigten
                                                             winnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich                                                                           dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Her-
                 Grundstücksanschlüsse                                                                                   Fläche eines Grundstücks der Abflusswert erheblich ab,
                                                             der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder                                                                       stellung des Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals
(1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Ver-       zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht       so kann auf Antrag der Flächenansatz für diese Flächen
                                                                                                                                                                                         ergehenden Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die
besserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung           nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen wer-      entsprechend folgender Tabelle mit dem Prozentsatz (Ab-
                                                                                                                                                                                         Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden
sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i.      den durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von   flusswert) in Ansatz gebracht werden:
                                                                                                                                                                                         Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebühren-
S. d. § 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die     der Gemeinde zu schätzen, wenn                              Flächentyp      Art der Befestigung             Prozentsatz     schuld neu.
im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund-
                                                             1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder               Gründach                                                        (3) 1Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der
stücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen
                                                             2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung        (Neigung        Humusiert > 10 cm Aufbau        50 % (0,5)      auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des
Höhe zu erstatten.
                                                                nicht ermöglicht wird, oder                              bis 15° oder    Humusiert < 10 cm Aufbau        30 % (0,3)      Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals ergehenden
(2) 1Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der                                                                  ca. 25 %)                                                       Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die Grundge-
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
bühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Ta-       trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung                              § 5 Beitragsmaßstab                        b) pro m² Geschossfläche                23,32 €.
gesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.              für das o. g. Gebiet neu zu erlassen. Die vorgelegte Satzung
                                                                                                                             (1) 1Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und         (2) 1Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswas-
                                                              orientiert sich grundlegend an dem Satzungsmuster des
                § 13 Gebührenschuldner                                                                                       der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berech-           ser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächen-
                                                              Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Der § 10 a der
                                                                                                                             net. 2Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei      beitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg,
(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste-       Satzung wurde neugestaltet und dem Satzungsmuster an-
                                                                                                                             Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergro-        wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.
hens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks            gepasst. Die prozentualen Anrechnungen der Flächentypen
                                                                                                                             ße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten
oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich be-         wurden, entsprechend dem Satzungsmuster, den Abfluss-                                                                                                   § 7 Fälligkeit
                                                                                                                             Grundstücken auf das 2,9fache der beitragspflichtigen
rechtigt ist.                                                 werten angepasst und weichen daher teilweise von den bis-
                                                                                                                             Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m², bei unbe-        Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei-
                                                              herigen ab.
(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem                                                                     bauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt.                   tragsbescheides fällig.
Grundstück befindlichen Betriebs.                             Die Gebühren- und Beitragssätze wurden unverändert
                                                                                                                             (2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Ge-                           § 7a Beitragsablösung
                                                              aus der bisherigen Satzung übernommen.
(3) Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentü-                                                                          bäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit   1
                                                                                                                                                                                           Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht
mergemeinschaft.                                                                                                             der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden
                                                                          BEKANNTMACHUNG                                                                                                  abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach
                                                                                                                             nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude
(4) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.                                                                                                                                       der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsan-
                                                                                                                             oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer
                                                              Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2022                                                                    spruch auf Ablösung besteht nicht.
(5) Die Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden,                                                                       Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutz-
die gegenüber den in den Abs. 1 bis 4 genannten Gebüh-        die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurden am            wasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen                         § 8 Erstattung des Aufwands für
renschuldnern festgesetzt worden sind, als öffentliche        29.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz          werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht                           Grundstücksanschlüsse
Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8          ausgefertigt und werden hier öffentlich bekanntgemacht.        für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die        (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbes-
Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).                           Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-               Schmutzwasserableitung ange-schlossen sind. 5Balkone,        serung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie
      § 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung               satzung des Marktes Neunkirchen am Brand für das              Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und         für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i. S. d.
                                                              Gebiet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und Glei-            soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.          § 3 EWS-erg ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die
(1) 1Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. 2Die Grund-,          senhof (BGS/EWS-erg) vom 23.11.2022                     (3) 1Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung      im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund-
die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr
                                                              Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengeset-         ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebau-     stücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen
werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbe-
                                                              zes erlässt der Markt Neunkirchen a. Brand folgende Bei-       ten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der     Höhe zu erstatten.
scheides fällig.
                                                              trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:           Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei      (2) 1Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der
(2) 1Auf die Gebührenschuld sind zum 15. April, 15. Juni,                                                                    denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung
                                                                                § 1 Beitragserhebung                                                                                      jeweiligen Maßnahme. 2Schuldner ist, wer im Zeitpunkt
15. August, 15. Oktober und 15. Dezember jeden Jahres                                                                        maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur ge-        des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer
Vorauszahlung in Höhe eines Sechstels des Jahresver-          Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die          werblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat,         des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere
brauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.        Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das Ge-           gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke         Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Ge-
²Das letzte Sechstel wird im Februar des Folgejahres fällig   biet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof         im Sinn des Satzes 1.                                        samtschuldner. 3§ 7 gilt entsprechend.
im Rahmen der Endabrechnung mit dem tatsächlichen             einen Beitrag.
Verbrauch des Vorjahres verrechnet. 3Fehlt eine solche                                                                       (4) 1Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträgli-   (3) 1Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen
Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der                        § 2 Beitragstatbestand                        chen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeb-          abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach
Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamtein-                                                                         lichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht.     der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs.
                                                              Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich        2
                                                                                                                               Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere,
leitung fest.                                                 genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben
                                                                                                                                                                                          3
                                                                                                                                                                                            Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
 § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner           sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine        - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zu-                          § 9 Gebührenerhebung
                                                              entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf de-             sätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine
Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet,        nen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn                      Beiträge geleistet wurden,
                                                                                                                                                                                          1
                                                                                                                                                                                           Der Markt erhebt für die Benutzung der Entwässerungs-
der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Ver-                                                                                                                                     einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung
änderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang         1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die         - im Falle der Geschossflächen¬vergrößerung für die zu-      Grundgebühren und Schmutzwassergebühren. 2Für die
dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage          Entwässerungseinrichtung besteht oder                         sätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle       Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich
entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.                                                                              des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung    der Niederschlagswasserbeseitigung werden Nieder-
                                                              2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die         errechnende zusätzliche Grundstücksfläche,
                                                                 Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen                                                                       schlagswassergebühren erhoben.
                    § 16 Inkrafttreten
                                                                 sind.                                                       - im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitrags-              § 9 a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.                                                                                freien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs.
                                                                         § 3 Entstehen der Beitragsschuld                      2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Vor-     (1) 1Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung
(2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung
                                                              (1) 1Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des          aussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen.           hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach
zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Neun-
                                                              Beitragstatbestandes. 2Ändern sich die für die Beitrags-                                                                    dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3)
kirchen am Brand vom 22.07.2010 mit allen hierzu ergan-                                                                      (5) 1Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag
                                                              bemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5                                                                          der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS be-
gen Änderungen (Änderungssatzungen) außer Kraft.                                                                             nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird
                                                              Abs. 2 a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld                                                                   rechnet. 2Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird
Neunkirchen am Brand, 29.11.2022                                                                                             der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten      der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die
                                                              mit dem Abschluss der Maßnahme.                                Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten
Markt Neunkirchen am Brand                                                                                                                                                                mögliche Wasserentnahme messen zu können.
gez.                                                          (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist       Grundstücksflächen neu berechnet. 2Dieser Betrag ist
                                                              der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Sat-       nachzuentrichten. 3Ergibt die Gegenüberstellung ein We-      (2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Martin Walz
                                                              zung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkraft-    niger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des      Wasserzählern mit Nenndurchfluss
1. Bürgermeister
                                                              treten dieser Satzung.                                         Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen,        bis        2,5       m³/h      72,00 €/Jahr,
                                                                                                                             nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde.
                                                                               § 4 Beitragsschuldner                                                                                      bis        6         m³/h      120,00 €/Jahr,
Hinweis: Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur                                                                                          § 6 Beitragssatz
Entwässerungssatzung des Marktes Neunkirchen a. Brand         Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens                                                                      bis        10        m³/h      240,00 €/Jahr,
für das Gebiet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und         der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder             (1) Der Beitrag beträgt
                                                              Erbbauberechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind                                                                     über       10        m³/h      1.200,00 €/Jahr.
Gleisenhof (BGS/EWS-erg) entspricht nicht mehr in allem                                                                      a) pro m² Grundstücksfläche       4,53 €
der aktuellen Rechtslage. Aus diesem Grund ist die Bei-       Gesamtschuldner.                                                                                                            2
                                                                                                                                                                                              Dies entspricht einem Dauerdurchfluss
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
bis	  4           m³/h     72,00 €/Jahr,                        Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemel-                die Gemeinde die maßgeblichen Flächen schätzen.             solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die
                                                                det ist, unterschreiten würde. 2In begründeten Einzelfäl-                                                                      Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahres-
bis       10      m³/h     120,00 €/Jahr,                                                                                          (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,51 € pro m²
                                                                len sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzun-                                                                          gesamteinleitung fest.
                                                                                                                                   pro Jahr.
bis       16      m³/h     240,00 €/Jahr,                       gen möglich.
                                                                                                                                                                                                § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
                                                                                                                                                   § 11 Gebührenzuschläge
über      16      m³/h     1.200,00 €/Jahr,                                § 10 a Niederschlagswassergebühr
                                                                                                                                                                                               Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet,
                                                                                                                                   Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Be-
               § 10 Schmutzwassergebühr                         (1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den                                                                        dem Markt für die Höhe der Abgabe maßgebliche Verän-
                                                                                                                                   seitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen
                                                                bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von                                                                          derungen unverzüglich zu melden und über den Umfang
(1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der                                                                                 Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als
                                                                denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungsein-                                                                         dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage
nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer be-                                                                              30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den
                                                                richtung eingeleitet wird oder abfließt.                                                                                       entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.
rechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den an-                                                                              Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikme-
geschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Ge-           (2) 1Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der          terpreises für Schmutzwassergebühr erhoben.                                     § 16 Inkrafttreten
bühr beträgt 2,98 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.               Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist,
                                                                                                                                             § 12 Entstehen der Gebührenschuld                 (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
                                                                dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur un-
(2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus
                                                                wesentlich aufgenommen werden kann, d. h. insbesonde-              (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Ein-         (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung
der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigen-
                                                                re Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und               leitung von Abwasser/ Schmutzwasser in die Entwässe-        zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS-erg) des Marktes
gewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüg-
                                                                Plattenbeläge. 2Weicht auf mehr als 20 % der befestigten           rungsanlage.                                                Neunkirchen am Brand vom 29.11.2012 mit allen hierzu
lich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten
                                                                Fläche eines Grundstücks der Abflusswert erheblich ab,                                                                         ergangen Änderungen außer Kraft.
oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug                                                                               (2) 1Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit
                                                                so kann auf Antrag der Flächenansatz für diese Flächen
nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen                                                                            dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Her-    Neunkirchen am Brand, 29.11.2022
                                                                entsprechend folgender Tabelle mit dem Prozentsatz (Ab-
werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind                                                                           stellung des Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals   Markt Neunkirchen am Brand
                                                                flusswert) in Absatz gebracht werden:
vom Markt zu schätzen, wenn                                                                                                        ergehenden Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die      gez.
                                                                Flächentyp Art der Befestigung                       Prozentsatz   Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden        Martin Walz
1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
                                                                                                                                   Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebühren-     1. Bürgermeister
                                                                Gründach
2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung                                                                               schuld neu.
                                                                (Neigung     Humusiert > 10 cm Aufbau                50 % (0,5)
   nicht ermöglicht wird, oder
                                                                bis 15° oder Humusiert < 10 cm Aufbau                30 % (0,3)    (3) 1Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der
                                                                                                                                                                                               ZWECKVERBAND ZUR
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein          ca. 25 %)                                                          auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des
                                                                                                                                                                                               WASSERVERSORGUNG DER
   Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht                                                                               Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals ergehenden
                                                                Straßen,    Fester Kiesbelag                         60 % (0,6)                                                                MARLOFFSTEINER GRUPPE
   angibt.                                                                                                                         Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die Grundge-
                                                                Wege und    Pflaster mit offenen Fugen (über 1 cm)   50 % (0,5)                                                                WASSERABGABESATZUNG (-WAS-)
                                                                                                                                   bühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Ta-
4
 Werden die Wassermengen nicht vollständig über Was-            Plätze      Lockerer Kiesbelag, Schotterrasen        30 % (0,3)
serzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der            (flach)     Verbundsteine mit Fugen (über 1 cm)      25 % (0,25)
                                                                                                                                   gesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.              SATZUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE WASSER-
Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pau-                           Sickersteine, Rasengittersteine          15 % (0,15)                   § 13 Gebührenschuldner                        VERSORGUNGSEINRICHTUNG DES ZWECK-
schal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag
                                                                                                                                   (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste-
                                                                                                                                                                                                VERBANDES DER MARLOFFSTEINER GRUPPE
                                                                (3) 1Bebaute und befestigte Flächen bleiben unberück-
3. Dezember mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden                                                                                                                                                   (WASSERABGABESATZUNG - WAS -)
                                                                sichtigt, wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der            hens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks
Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der                                                                                                                                                  VOM 28. NOVEMBER 2022
                                                                öffentlichen Entwässerungsanlage ferngehalten wird und             oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich be-
öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen einge-
                                                                z. B. über Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächen-        rechtigt ist.                                               Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs.
setzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und
                                                                gewässer eine andere Vorflut erhält. 2Wenn ein Überlauf in                                                                     2 bis 4 der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband
Einwohner. 5In begründeten Einzelfällen sind ergänzende                                                                            (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem
                                                                die öffentliche Entwässerungsanlage besteht, werden die                                                                        zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe, nach-
höhere Schätzungen möglich. 6Es steht dem Gebühren-                                                                                Grundstück befindlichen Betriebs.
                                                                Flächen vollständig herangezogen.                                                                                              folgend Zweckverband genannt, folgende Satzung:
pflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasser-
                                                                                                                                   (3) Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentü-
verbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.          (4) Wird Niederschlagswasser von bebauten und befes-                                                                                          § 1 Öffentliche Einrichtung
                                                                                                                                   mergemeinschaft.
                                                                tigten Flächen in einer Zisterne oder Versickerungsanlage
(3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehal-
      1
                                                                                                                                                                                               (1) Der Zweckverband betreibt eine öffentliche Einrich-
                                                                gesammelt, fallen für diese Flächen keine Niederschlags-           (4) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
tenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.                                                                                                                                            tung zur Wasserversorgung für das Gebiet
                                                                wassergebühren an; besteht ein Überlauf von der Sam-               (5) Die Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden,
2
  Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Was-
                                                                melvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage,             die gegenüber den in den Abs. 1 bis 4 genannten Gebüh-      1. der Ortsteile Marloffstein, Atzelsberg, Rathsberg, Adlitz
serzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene
                                                                werden pro m³ Stauraum 8 m² Grundstücksfläche von der              renschuldnern festgesetzt worden sind, als öffentliche         der Gemeinde Marloffstein des Landkreises Erlangen-
Kosten fest zu installieren hat. 3Bei landwirtschaftlichen
                                                                Berechnung der Niederschlagswassergebühren zugrunde                Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8           Höchstadt,
Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh
                                                                zu legenden Fläche abgezogen.                                      Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG).
bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15                                                                                                                                          2. des Ortsteiles Weiher der Gemeinde Uttenreuth des
m³ pro Jahr als nachgewiesen. 4Maßgebend ist die im Vor-        (5) 1Der Gebührenschuldner hat der Gemeinde auf Anfor-                                                                            Landkreises Erlangen-Höchstadt,
                                                                                                                                          § 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
jahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. 5Der Nachweis         derung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für
der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann           die Berechnung der Gebühr nach den Abs. 1 bis 4 maß-               (1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund-,
                                                                                                                                      1                                                        3. des Ortsteiles Rosenbach des Marktes Neunkirchen
durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse er-            geblichen Flächen einzureichen. 2Maßgebend sind die                die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr           am Brand des Landkreises Forchheim,
bracht werden.                                                  Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums.              werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbe-         4. der Gemeinde Dormitz des Landkreises Forchheim.
                                                                3
                                                                  Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundelie-               scheides fällig.
(4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen                                                                                                                                                  (2) Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung
                                                                genden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne
a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und                   Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Ände-                                                                       bestimmt der Zweckverband.
                                                                rung der Gemeinde mitzuteilen. 4Sie werden im folgenden            (2) 1Auf die Gebührenschuld sind zum 15. April, 15. Juni,   (3) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch die
b) das zur Speisung von Heizungsanlagen
                                                                Veranlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat                  15. August, 15. Oktober und 15. Dezember jeden Jahres       im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund-
verbrauchte Wasser.                                             anteilig) berücksichtigt. 5Veranlagungszeitraum ist das            Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels des Jahresver-      stücksanschlüsse, soweit nichts Abweichendes verein-
                                                                Kalenderjahr.                                                      brauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.      bart ist.
(5) 1Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch
                                                                                                                                   ²Das letzte Sechstel wird im Februar des Folgejahres fäl-
insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro            (6) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach                                                                            § 2 Grundstücksbegriff – Grundstückseigentümer
                                                                                                                                   lig und im Rahmen der Endabrechnung mit dem tatsäch-
Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 3. Dezember mit            Abs. 5 nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann         lichen Verbrauch des Vorjahres verrechnet. 3Fehlt eine      (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räum-
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
liche zusammenhängende und einem gemeinsamen                      (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich                § 7 Beschränkung der Benutzungspflicht                 (3) Der Grundstücksanschluss wird vom Zweckverband
Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers,               nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungs-                                                                     hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneu-
                                                                                                                                (1) Auf Antrag wird die Verpflichtung zur Benutzung auf
das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch        leitung erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer                                                                         ert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Er muss zugäng-
                                                                                                                                einen bestimmten Verbrauchszweck oder Teilbedarf be-
wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von                kann unbeschadet weitergehender bundes- oder landes-                                                                        lich und vor Beschädigungen geschützt sein.
                                                                                                                                schränkt, soweit das für die öffentliche Wasserversorgung
Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechtes handelt.               gesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass eine neue
                                                                                                                                wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere Rechtsvor-       (4) Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraus-
                                                                  Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende
Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind zu                                                                         schriften oder Gründe der Volksgesundheit entgegenste-        setzungen für die sichere Errichtung des Grundstücks-
                                                                  Versorgungsleitung geändert wird. Welche Grundstücke
berücksichtigen.                                                                                                                hen. Gründe der Volksgesundheit stehen einer Beschrän-        anschlusses zu schaffen. Der Zweckverband kann hierzu
                                                                  durch die Versorgungsleitung erschlossen werden, be-
                                                                                                                                kung der Benutzungspflicht insbesondere entgegen,             schriftlich eine angemessene Frist setzen. Der Grundstücks-
(2) Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstücksei-        stimmt der Zweckverband. Rohwasser- und Fernwasser-
                                                                                                                                wenn für den jeweiligen Verbrauchszweck oder Teilbedarf       eigentümer darf keine Einwirkungen auf den Grundstücks-
gentümer gelten auch für Erbbauberechtigte oder ähnlich           leitungen stellen keine zum Anschluss berechtigenden
                                                                                                                                i. S. v. Satz 1 Trinkwasser oder Wasser mit der Beschaffen-   anschluss vornehmen oder vornehmen lassen.
zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von           Versorgungsleitungen dar.
                                                                                                                                heit von Trinkwasser erforderlich ist und die Versorgung
mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und                                                                                                                                       (5) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben
                                                                  (3) Der Zweckverband kann den Anschluss eines Grund-          mit solchem Wasser nur durch die Benutzung der öffentli-
verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.                                                                                                                                                 jede Beschädigung des Grundstückanschlusses, insbe-
                                                                  stücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagen,        chen Wasserversorgung gewährleistet wird.
                                                                                                                                                                                              sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige
                § 3 Begriffsbestimmungen                          wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grund-
                                                                                                                                (2) § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 finden entsprechend An-      Störungen unverzüglich dem Zweckverband mitzuteilen.
Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begrif-           stücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen
                                                                                                                                wendung.
                                                                  Gründen dem Zweckverband erhebliche Schwierigkeiten                                                                                § 10 Anlage des Grundstückseigentümers
fe folgende Bedeutung:
                                                                  bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert, es sei           (3) Absatz 1 gilt nicht für Versorgung von Industrieunter-
                                                                                                                                                                                              (1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die
Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Was-             denn, der Grundstückseigentümer übernimmt die Mehr-           nehmen und Weiterverteilern sowie für die Vorhaltung
                                                                                                                                                                                              ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
serversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksan-                kosten, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängen,           von Löschwasser.
                                                                                                                                                                                              Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit
schlüsse abzweigen.                                               und leistet auf Verlangen Sicherheit.
                                                                                                                                (4) Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigen-       Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen. Hat er die Anla-
Grundstücksanschlüsse (= Hausanschlüsse) sind die                 (4) Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasser-         gewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer dem            ge oder Teile davon einem anderen vermietet oder sonst
Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versor- ungs-           zwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. Der Zweck-            Zweckverband Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn        zur Benutzung überlassen, so ist er neben dem andern
leitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der An-          verband kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht        eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche      verpflichtet.
schlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvor-             in begründeten Einzelfällen ausschließen oder einschrän-      Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Er hat
                                                                                                                                                                                              (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften
richtung.                                                         ken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trink-     auch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
                                                                                                                                                                                              dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördli-
Gemeinsame Grundstücks-Anschlüsse (= verzweigte                   wasserqualität erforderlich ist. Das gilt auch für die Vor-   von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen
                                                                                                                                                                                              cher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln
Hausanschlüsse) sind Hausanschlüsse, die über Privat-             haltung von Löschwasser.                                      in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.
                                                                                                                                                                                              der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten
grundstücke (z. B. Privatwege) verlaufen und mehr als ein                                                                       Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentli-
                                                                           § 5 Anschluss- und Benutzungszwang                                                                                 werden. Anlage und Verbrauchseinrichtungen müssen so
Grundstück mit der Versorgungsleitung verbinden.                                                                                chen Wasserversorgungseinrichtung in eine Eigengewin-
                                                                                                                                                                                              beschaffen sein, dass Störungen anderer Abnehmer oder
                                                                  (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflich-      nungsanlage ist ein freier Auslauf (Luftbrücke) der Nach-
                                                                                                                                                                                              der öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie Rück-
Anschlussvorrichtung ist die Vorrichtung zur Wasserent-           tet, die Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird,       speiseeinrichtung in das Regenauffangbecken bzw. an
                                                                                                                                                                                              wirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen
nahme aus der Versorgungsleitung, umfassend Anbohr-               an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzu-         sonstigen Stellen (z. B. Spülkasten) erforderlich.
                                                                                                                                                                                              sind. Der Anschluss wasserverbrauchender Einrichtungen
schelle mit integrierter oder zusätzlicher Absperrarmatur         schließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht
oder Abzweig mit Absperrarmatur samt den dazugehöri-                                                                                            § 8 Sondervereinbarung                        jeglicher Art geschieht auf Gefahr des Grundstückseigen-
                                                                  nicht, wenn der Anschlusszwang rechtlich oder tatsäch-
                                                                                                                                                                                              tümers.
gen technischen Einrichtungen.                                    lich unmöglich ist.                                           (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss
                                                                                                                                berechtigt oder verpflichtet, so kann der Zweckverband        (3) Anlageteile, die sich vor dem Wasserzähler befinden,
Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem             (2) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserver-
                                                                                                                                durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhält-          können plombiert werden. Ebenso können Anlageteile,
Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasser-              sorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte
                                                                                                                                nisbegründen.                                                 die zur Anlage des Grundstückseigentümers gehören,
verbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt           Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§
                                                                                                                                                                                              unter Plombenverschluss genommen werden, um eine
werden kann.                                                      4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken (Be-       (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestim-
                                                                                                                                                                                              einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür er-
Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlus-              nutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser               mungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebühren-
                                                                                                                                                                                              forderliche Ausstattung der Anlage ist nach Angaben des
ses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/             darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung           satzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Son-
                                                                                                                                                                                              Zweckverbandes zu veranlassen.
Gebäude.                                                          und zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ver-           dervereinbarung abweichendes bestimmt werden, soweit
                                                                  wendet werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften         dies sachgerecht ist.                                          § 11 Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des
Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durch-             entgegenstehen. Verpflichtet sind die Grundstückseigen-                                                                                   Grundstückseigentümers
geflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa                                                                                            § 9 Grundstücksanschluss
                                                                  tümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf                                                                      (1) Bevor die Anlage des Grundstückseigentümers herge-
vorhandene Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteil der           Verlangen des Zweckverbandes die dafür erforderliche          (1) Die Grundstücksanschlüsse stehen vorbehaltlich ab-
                                                                                                                                                                                              stellt oder wesentlich geändert wird, sind dem Zweckver-
Wasserzähler.                                                     Überwachung zu dulden.                                        weichender Vereinbarung im Eigentum des Zweckverban-
                                                                                                                                                                                              band folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzu-
Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchs-                                                                               des.
                                                                  § 6 Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang                                                                           reichen:
leitungen) sind die Gesamtheit der Anlagenteile in Grund-                                                                       (2) Der Zweckverband bestimmt Zahl, Art, Nennweite und
                                                                  (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benut-                                                                     a) Eine Beschreibung der geplanten Anlage des Grund-
stücken oder in Gebäuden hinter der Übergabestelle; als                                                                         Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Ände-
                                                                  zung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der                                                                      stückseigentümers und ein Lageplan,
solche gelten auch       Ei ge n ge w in n un g s a n la ge n ,                                                                 rung. Er bestimmt auch, wo und an welche Versorgungs-
wenn sie sich ganz oder teilweise im gleichen Gebäude             Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen                                                                         b) der Name des Unternehmers, der die Anlage einrichten
                                                                                                                                leitung anzuschließen ist. Der Grundstückseigentümer ist
befinden.                                                         auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Ge-                                                                          soll,
                                                                                                                                vorher zu hören; seine berechtigten Interessen sind nach
                                                                  meinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung
          § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht                                                                                    Möglichkeit zu wahren. Soll auf Wunsch des Grundstücks-
                                                                  ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Zweckver-                                                                      c) Angaben über eine etwaige Eigenversorgung,
                                                                                                                                eigentümers der Grundstücksanschluss nachträglich ge-
(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass              band einzureichen.                                                                                                          d) im Fall des § 4 Abs. 3 die Verpflichtung zur Übernahme
                                                                                                                                ändert oder ein zusätzlicher Anschluss gelegt werden, so
sein bebautes, bebaubares, gewerblich genutztes oder              (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auf-     kann der Zweckverband verlangen, dass die näheren Ein-           der Mehrkosten.
gewerblich nutzbares Grundstück nach Maßgabe dieser               lagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.                  zelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer    Die einzureichenden Unterlagen haben den beim Zweck-
Satzung an die Wasserversorgung angeschlossen und mit                                                                           gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Im Übrigen          verband aufliegenden Mustern zu entsprechen. Alle Un-
Wasser beliefert wird.                                                                                                          gilt die einschlägige Kostentragungspflicht nach der Bei-     terlagen sind von den Bauherren und den Planfertigern zu
                                                                                                                                trags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.           unterschreiben.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
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