Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! - Neunkirchen am Brand
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50. Jahrgang www.neunkirchen-am-brand.de • 15.12.2022 Nr. 24 Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie immer zum Jahresende rast die Zeit einfach so dahin und schon in wenigen Tagen steht das Weihnachtsfest unmittelbar bevor und das Jahr 2022 neigt sich dem Ende entgegen. Nach zwei Jahren mit Einschränkungen und Verzicht auf liebgewonnene Weihnachtsbräuche, können wir in diesem Jahr wieder aus dem „Vollen“ schöpfen: Weihnachtsmarktbesuche, gemütliche Stunden im großen Kreis mit Familie und Freunden, Gottesdienste in der Kirche, Weihnachtsbummel, auswärts Weihnachtsessen, Adventsfenster, Krippenausstellungen und und und … Aber auch Ruhe und Erholung an den Weihnachtsfeiertagen sind nach diesem ereignisreichen und teils leider sehr fordernden Jahr ganz wichtig. Gern möchten wir uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich auch in 2022 zum Wohl und für die Entwick- lung unserer Gemeinde engagiert haben. Ebenso danken wir den Mitgliedern des Gemeinderates und den Be- schäftigten der Gemeinde für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, auch im Namen des gesamten Marktgemeinderates, auf diesem Weg schöne, besinnliche und vor allem friedliche Weihnachten, einen guten Rutsch und alles Gute für das Jahr 2023! Martin Walz Martin Mehl Ute Löffler 1. Bürgermeister 2. Bürgermeister 3. Bürgermeister
BEKANNTMACHUNGEN Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kin- dergarten, Hort und Kooperativer Ganztagsbildung an der Terminbuchung im § 1 Beitragserhebung Einwohnermeldeamt Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die DER MARKTGEMEINDE Grundschule wird auf ein neues, modernes, datenschutz- Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet konformes Onlineverfahren umgestellt. Seit August 2021 arbeiten wir zur Terminvergabe im Ein- der Gemeindeteile Neunkirchen am Brand mit Ebersbach, Über die Homepage des Marktes und der örtlichen Kita wohnermeldeamt mit unserer Online-Terminbuchung. Großenbuch, Baad und Rosenbach einen Beitrag. 35. Neunkirchener Weihnachtsmarkt Träger können Sie über das Bürger Service Portal auf die Diese schnelle Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks, fix Ter- – wir sagen Danke! § 2 Beitragstatbestand „Kitaplatz- Bedarfsanmeldung“ zugreifen und Ihr Kind für mine im Einwohnermeldeamt online zu buchen, hat sich einen Betreuungsplatz in jeder Kindertageseinrichtung in seither mehr als bewährt gemacht. Durch die Vergabe von Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich Nach zwei Jahren schmerzlicher Zwangspause durften wir Neunkirchen am Brand anmelden. Terminen können wir in der Gemeindeverwaltung effekti- genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben nun endlich wieder unseren traditionellen, liebgewonnen ver planen und arbeiten und Ihnen, liebe Bürgerinnen und sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine Weihnachtsmarkt durchführen. Mit so vielen Buden wie Das Verfahren ist einheitlich und Sie können sich mit nur Bürger längere Wartezeiten bei uns ersparen. entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf de- noch nie zuvor, mit Glühweinduft in der Nase und einem einer Anmeldung für mehrere Einrichtungen vormerken nen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn tollen, abwechslungsreichem Rahmenprogramm konn- lassen und Ihre Wunscheinrichtung favorisieren. Daher halten wir, unabhängig von Corona, auch weiterhin ten wir unsere kleinen und großen Gäste von Nah und Fern an der vorherigen Terminvergabe für das Einwohnermel- 1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Wie funktioniert die Online Anmeldung? wieder einmal mehr verzaubern und die vorweihnachtli- deamt online oder telefonisch fest und möchten Sie bitten Entwässerungseinrichtung besteht oder che Stimmung rund um den Kirchenplatz genießen. Für eine Bedarfsanmeldung ist eine Registrierung im Bür- zur Erledigung Ihrer Anliegen vorher fix einen Termin bei 2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die gerserviceportal (BayernID) notwendig. uns zu buchen. Zur Online-Terminbuchung gelangen Sie Zum Gelingen des Weihnachtsmarktes haben viele fleißi- Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neunkir- über die Startseite unserer gemeindeeigenen Homepage sind. ge Helfer beigetragen, denen wir heute unseren besonde- unter www.neunkirchen-am-brand.de oder über die Me- ren Dank aussprechen wollen. chenbrand/home nüführung Rathaus -> Terminbuchung EWO. Wir danken § 3 Entstehen der Beitragsschuld Zuallererst danken wir unserem 1. Bürgermeister Martin Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihren Be- (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des 1 Walz, der nun zum ersten Mal seit seiner Amtseinführung such. Beitragstatbestandes. 2 Ändern sich die für die Beitrags- die Begrüßung und Schlussworte abhalten durfte. Ihr Einwohnermeldeamt bemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Wir danken den Mitarbeitern im Rathaus und dem Bauhof Abs. 2 a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld für die gute Planung des Marktes und den Auf- und Abbau mit dem Abschluss der Maßnahme. der Budenstadt. MITTEILUNGEN DER (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Sat- Vielen herzlichen Dank auch an Herrn Pfarrer Cibura von der kath. Kirchenstiftung St. Michael für die Überlassung MARKTGEMEINDE zung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkraft- der kirchlichen Räume, ohne die das besinnliche Rahmen- treten dieser Satzung. Hinweis: Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur programm kaum möglich gewesen wäre. § 4 Beitragsschuldner Entwässerungssatzung des Marktes Neunkirchen a. Brand Ein riesen Dankeschön an alle Musiker, Sänger, Solisten, Grup- für das Gebiet der Gemeindeteile Neunkirchen, Baad, Groß- Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens pen und an unsere Vereine für ihre zahlreichen, stimmungs- enbuch, Rosenbach und Ebersbach (BGS/EWS) entspricht der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder vollen Beiträge, für das einzigartige Weihnachtsgefühl. nicht mehr in allem der aktuellen Rechtslage. Aus diesem Erbbauberechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind Nicht zuletzt möchten wir allen Ausstellern der Buden und Grund ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs- Gesamtschuldner. Stände, allen Geschäftsleuten, insbesondere den Spen- serungssatzung für das o. g. Gebiet neu zu erlassen. Die § 5 Beitragsmaßstab dern für die Gaben für unseren Nikolaus und natürlich den vorgelegte Satzung orientiert sich grundlegend an dem Leitern und den Moderatoren der Weihnachtsprogramme Satzungsmuster des Bayerischen Staatsministeriums des (1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und 1 danken. Inneren. Der § 10 a der Satzung wurde neugestaltet und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berech- dem Satzungsmuster angepasst. Die prozentualen Anrech- net. 2Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei An dieser Stelle ist es uns besonders wichtig zu betonen, nungen der Flächentypen wurden, entsprechend dem Sat- Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergro- dass die obige Reihenfolge keinerlei Wertung beinhaltet, zungsmuster, den Abflusswerten angepasst und weichen ße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten denn nur gemeinsam konnten wir unseren Weihnachts- daher teilweise von den bisherigen ab. Grundstücken auf das 2,6fache der beitragspflichtigen markt wieder so schön gestalten. Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m², bei unbe- Die Gebühren- und Beitragssätze wurden unverändert Wir freuen uns schon auf ein Wiedersehen in 2023 und bauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt. aus der bisherigen Satzung übernommen. wünschen allen Frohe Weihnachten, besinnliche und er- Nach der Registrierung können Sie sich anhand von Kurz- (2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Ge- holsame Feiertage. darstellungen die verschiedenen Einrichtungen in Neun- BEKANNTMACHUNG bäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit Ihr Organisationskomitee kirchen am Brand ansehen, eine Auswahl treffen und prio- der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden Hans Gundel, Otto Rehm, Sonja König, Gerhard Maier, risieren, für welche Einrichtungen Sie Ihr Kind anmelden Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude Marcus Kraft; Martin Grau möchten. die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurden am oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer 29.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutz- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbro- wasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen ausgefertigt und werden hier öffentlich bekanntgemacht. schüre ‚Kita-Online Anmeldung unter werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht Anmeldungen für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die https://www.neunkirchen-am-brand.de/rathaus/brosch_ satzung des Marktes Neunkirchen am Brand für das Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. 5Balkone, Kindertageseinrichtungen für das infobl/ Gebiet der Gemeindeteile Neunkirchen am Brand, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und Betreuungsjahr 2023/ 2024 Bei Fragen zum Anmeldeportal wenden Sie sich bitte an Ebersbach, Großenbuch, Baad und Rosenbach (BGS/ soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. Carmen Schmidtlein unter 09134 – 705 56. EWS) vom 23.11.2022 Der Markt Neunkirchen am Brand und die Träger der ört- (3) 1Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung Bei Fragen zu den Einrichtungen wenden Sie sich bitte an Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengeset- ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebau- lichen Kindertageseinrichtungen starten ab 15.12.2022 die jeweiligen Ansprechpersonen. zes erlässt der Markt Neunkirchen am Brand folgende Bei- ten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der mit der digitalen Bedarfsanmeldung für die Kindertages- trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei betreuung für das Betreuungsjahr 2023/ 2024.
denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung jeweiligen Maßnahme. 2Schuldner ist, wer im Zeitpunkt 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Straßen, Fester Kiesbelag 60 % (0,6) maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur ge- des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht Wege und Pflaster mit offenen Fugen (über 1 cm) 50 % (0,5) werblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere angibt. Plätze (flach) Lockerer Kiesbelag, Schotterrasen 30 % (0,3) gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Ge- Verbundsteine mit Fugen (über 1 cm) 25 % (0,25) 4 Werden die Wassermengen nicht vollständig über Was- im Sinn des Satzes 1. samtschuldner. 3§ 7 gilt entsprechend. Sickersteine, Rasengittersteine 15 % (0,15) serzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der (4) 1Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträgli- (3) 1Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pau- (3) 1Bebaute und befestigte Flächen bleiben unberück- chen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeb- abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach schal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag sichtigt, wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der lichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. 3. Dezember mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden öffentlichen Entwässerungsanlage ferngehalten wird und 2 Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, 3 Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der z. B. über Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächen- öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen einge- gewässer eine andere Vorflut erhält. 2Wenn ein Überlauf – im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zu- § 9 Gebührenerhebung setzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und in die öffentliche Entwässerungsanlage besteht, werden sätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine 1 Der Markt erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- Einwohner. 5In begründeten Einzelfällen sind ergänzende die Flächen vollständig herangezogen. Beiträge geleistet wurden, einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung höhere Schätzungen möglich. 6Es steht dem Gebühren- (4) Wird Niederschlagswasser von bebauten und befes- – im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zu- Grundgebühren und Schmutzwassergebühren. 2Für die pflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasser- tigten Flächen in einer Zisterne oder Versickerungsanlage sätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich verbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. gesammelt, fallen für diese Flächen keine Niederschlags- des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung der Niederschlagswasserbeseitigung werden Nieder- (3) 1Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehal- wassergebühren an; besteht ein Überlauf von der Sam- errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, schlagswassergebühren erhoben. tenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. melvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage, – im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitrags- § 9 a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung 2 Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Was- werden pro m³ Stauraum 8 m² Grundstücksfläche von der freien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs. serzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Berechnung der Niederschlagswasser¬gebühren zugrun- (1) Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung 1 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Vor- Kosten fest zu installieren hat. 3Bei landwirtschaftlichen de zu legenden Fläche abgezogen. hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach aussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) (5) 1Der Gebührenschuldner hat der Gemeinde auf Anfor- bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 (5) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag 1 der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 Wasser- derung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für m³ pro Jahr als nachgewiesen. 4Maßgebend ist die im Vor- nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird abgabesatzung (WAS) berechnet. 2Soweit Wasserzähler die Berechnung der Gebühr nach den Abs. 1 bis 4 maß- jahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. 5Der Nachweis der Beitrag nach Abzug der nach Absatz 3 berücksichtig- nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, geblichen Flächen einzureichen. 2Maßgebend sind die der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann ten Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenz- der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme mes- Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums. durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse er- ten Grundstücksflächen neu berechnet. 2Dieser Betrag ist sen zu können. 3 Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundelie- bracht werden. nachzuentrichten. 3Ergibt die Gegenüberstellung ein We- genden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne (2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von niger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des (4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Ände- Wasserzählern mit Nenndurchfluss Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, rung der Gemeinde mitzuteilen. 4Sie werden im folgenden a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. bis 2,5 m³/h 72,00 €/Jahr, Veranlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte anteilig) berücksichtigt. 5Veranlagungszeitraum ist das § 6 Beitragssatz bis 6 m³/h 120,00 €/Jahr, Wasser. Kalenderjahr. (1) Der Beitrag beträgt bis 10 m³/h 240,00 €/Jahr, (5) 1Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch (6) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach a) pro m² Grundstücksfläche 4,21 € über 10 m³/h 1.200,00 €/Jahr. insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Abs. 5 nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 3. Dezember. mit die Gemeinde die maßgeblichen Flächen schätzen. b) pro m² Geschossfläche 17,81 € 2 Dies entspricht einem Dauerdurchfluss Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemel- bis 4 m³/h 72,00 €/Jahr, (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,33 € pro m² (2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswas- 1 det ist, unterschreiten würde. 2In begründeten Einzelfäl- pro Jahr. ser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächen- len sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzun- bis 10 m³/h 120,00 €/Jahr, beitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg, gen möglich. § 11 Gebührenzuschläge wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. bis 16 m³/h 240,00 €/Jahr, § 10 a Niederschlagswassergebühr Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Be- § 7 Fälligkeit über 16 m³/h 1.200,00 €/Jahr. seitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen (1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den § 10 Schmutzwassergebühr Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von 30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den tragsbescheides fällig. (1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungsein- Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikme- nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer be- richtung eingeleitet wird oder abfließt. § 7 a Beitragsablösung terpreises für die Schmutzwassergebühr erhoben. rechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den an- (2) 1Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der 1 Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht § 12 Entstehen der Gebührenschuld geschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Ge- Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach bühr beträgt 1,49 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur un- (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einlei- der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsan- (2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus 1 wesentlich aufgenommen werden kann, d. h. insbesonde- tung von Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage. spruch auf Ablösung besteht nicht. der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigenge- re Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und (2) 1Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit § 8 Erstattung des Aufwands für Plattenbeläge. 2Weicht auf mehr als 20 % der befestigten winnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Her- Grundstücksanschlüsse Fläche eines Grundstücks der Abflusswert erheblich ab, der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder stellung des Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Ver- zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht so kann auf Antrag der Flächenansatz für diese Flächen ergehenden Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die besserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen wer- entsprechend folgender Tabelle mit dem Prozentsatz (Ab- Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i. den durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind von flusswert) in Ansatz gebracht werden: Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebühren- S. d. § 3 EWS ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die der Gemeinde zu schätzen, wenn Flächentyp Art der Befestigung Prozentsatz schuld neu. im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund- 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder Gründach (3) 1Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der stücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung (Neigung Humusiert > 10 cm Aufbau 50 % (0,5) auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Höhe zu erstatten. nicht ermöglicht wird, oder bis 15° oder Humusiert < 10 cm Aufbau 30 % (0,3) Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals ergehenden (2) 1Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der ca. 25 %) Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die Grundge-
bühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Ta- trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung § 5 Beitragsmaßstab b) pro m² Geschossfläche 23,32 €. gesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. für das o. g. Gebiet neu zu erlassen. Die vorgelegte Satzung (1) 1Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und (2) 1Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswas- orientiert sich grundlegend an dem Satzungsmuster des § 13 Gebührenschuldner der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berech- ser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächen- Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Der § 10 a der net. 2Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei beitrag nicht erhoben. 2Fällt diese Beschränkung weg, (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste- Satzung wurde neugestaltet und dem Satzungsmuster an- Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergro- wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. hens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks gepasst. Die prozentualen Anrechnungen der Flächentypen ße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich be- wurden, entsprechend dem Satzungsmuster, den Abfluss- § 7 Fälligkeit Grundstücken auf das 2,9fache der beitragspflichtigen rechtigt ist. werten angepasst und weichen daher teilweise von den bis- Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m², bei unbe- Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- herigen ab. (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem bauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt. tragsbescheides fällig. Grundstück befindlichen Betriebs. Die Gebühren- und Beitragssätze wurden unverändert (2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Ge- § 7a Beitragsablösung aus der bisherigen Satzung übernommen. (3) Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentü- bäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit 1 Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht mergemeinschaft. der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden BEKANNTMACHUNG abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude (4) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsan- oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 spruch auf Ablösung besteht nicht. (5) Die Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden, Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutz- die gegenüber den in den Abs. 1 bis 4 genannten Gebüh- die nachfolgende Satzung beschlossen. Sie wurden am wasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen § 8 Erstattung des Aufwands für renschuldnern festgesetzt worden sind, als öffentliche 29.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister Martin Walz werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht Grundstücksanschlüsse Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8 ausgefertigt und werden hier öffentlich bekanntgemacht. für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die (1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbes- Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG). Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- Schmutzwasserableitung ange-schlossen sind. 5Balkone, serung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie § 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung satzung des Marktes Neunkirchen am Brand für das Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse i. S. d. Gebiet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und Glei- soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. § 3 EWS-erg ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die (1) 1Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. 2Die Grund-, senhof (BGS/EWS-erg) vom 23.11.2022 (3) 1Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund- die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengeset- ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebau- stücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbe- zes erlässt der Markt Neunkirchen a. Brand folgende Bei- ten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Höhe zu erstatten. scheides fällig. trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei (2) 1Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der (2) 1Auf die Gebührenschuld sind zum 15. April, 15. Juni, denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung § 1 Beitragserhebung jeweiligen Maßnahme. 2Schuldner ist, wer im Zeitpunkt 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember jeden Jahres maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur ge- des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer Vorauszahlung in Höhe eines Sechstels des Jahresver- Der Markt erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die werblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere brauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Herstellung der Entwässerungseinrichtung für das Ge- gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke Schuldner (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Ge- ²Das letzte Sechstel wird im Februar des Folgejahres fällig biet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und Gleisenhof im Sinn des Satzes 1. samtschuldner. 3§ 7 gilt entsprechend. im Rahmen der Endabrechnung mit dem tatsächlichen einen Beitrag. Verbrauch des Vorjahres verrechnet. 3Fehlt eine solche (4) 1Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträgli- (3) 1Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die Höhe der § 2 Beitragstatbestand chen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeb- abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamtein- lichen Umstände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich 2 Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, leitung fest. genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben 3 Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine - im Fall der Vergrößerung eines Grundstücks für die zu- § 9 Gebührenerhebung entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf de- sätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, nen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn Beiträge geleistet wurden, 1 Der Markt erhebt für die Benutzung der Entwässerungs- der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Ver- einrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung änderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang 1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die - im Falle der Geschossflächen¬vergrößerung für die zu- Grundgebühren und Schmutzwassergebühren. 2Für die dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage Entwässerungseinrichtung besteht oder sätzlich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. des Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung der Niederschlagswasserbeseitigung werden Nieder- 2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die errechnende zusätzliche Grundstücksfläche, Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen schlagswassergebühren erhoben. § 16 Inkrafttreten sind. - im Falle der Nutzungsänderung eines bisher beitrags- § 9 a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. freien Gebäudes oder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs. § 3 Entstehen der Beitragsschuld 2 Satz 4, soweit infolge der Nutzungsänderung die Vor- (1) 1Die Grundgebühr für die Benutzung der Einrichtung (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung (1) 1Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des aussetzungen für die Beitragsfreiheit entfallen. hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung wird nach zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Neun- Beitragstatbestandes. 2Ändern sich die für die Beitrags- dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. dem Dauerdurchfluss (Q3) kirchen am Brand vom 22.07.2010 mit allen hierzu ergan- (5) 1Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag bemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS be- gen Änderungen (Änderungssatzungen) außer Kraft. nach Abs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird Abs. 2 a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld rechnet. 2Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird Neunkirchen am Brand, 29.11.2022 der Beitrag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mit dem Abschluss der Maßnahme. Geschossflächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Markt Neunkirchen am Brand mögliche Wasserentnahme messen zu können. gez. (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist Grundstücksflächen neu berechnet. 2Dieser Betrag ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Sat- nachzuentrichten. 3Ergibt die Gegenüberstellung ein We- (2) 1Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Martin Walz zung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkraft- niger an Geschossflächen, so ist für die Berechnung des Wasserzählern mit Nenndurchfluss 1. Bürgermeister treten dieser Satzung. Erstattungsbetrages auf den Beitragssatz abzustellen, bis 2,5 m³/h 72,00 €/Jahr, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. § 4 Beitragsschuldner bis 6 m³/h 120,00 €/Jahr, Hinweis: Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur § 6 Beitragssatz Entwässerungssatzung des Marktes Neunkirchen a. Brand Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens bis 10 m³/h 240,00 €/Jahr, für das Gebiet der Gemeindeteile Ermreuth, Rödlas und der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder (1) Der Beitrag beträgt Erbbauberechtigter ist. Mehrere Beitragspflichtige sind über 10 m³/h 1.200,00 €/Jahr. Gleisenhof (BGS/EWS-erg) entspricht nicht mehr in allem a) pro m² Grundstücksfläche 4,53 € der aktuellen Rechtslage. Aus diesem Grund ist die Bei- Gesamtschuldner. 2 Dies entspricht einem Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 72,00 €/Jahr, Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemel- die Gemeinde die maßgeblichen Flächen schätzen. solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Gemeinde die det ist, unterschreiten würde. 2In begründeten Einzelfäl- Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahres- bis 10 m³/h 120,00 €/Jahr, (7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,51 € pro m² len sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzun- gesamteinleitung fest. pro Jahr. bis 16 m³/h 240,00 €/Jahr, gen möglich. § 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner § 11 Gebührenzuschläge über 16 m³/h 1.200,00 €/Jahr, § 10 a Niederschlagswassergebühr Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Be- § 10 Schmutzwassergebühr (1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den dem Markt für die Höhe der Abgabe maßgebliche Verän- seitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks, von derungen unverzüglich zu melden und über den Umfang (1) 1Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungsein- dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer be- 30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den richtung eingeleitet wird oder abfließt. entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen. rechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den an- Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikme- geschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Ge- (2) 1Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der terpreises für Schmutzwassergebühr erhoben. § 16 Inkrafttreten bühr beträgt 2,98 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, § 12 Entstehen der Gebührenschuld (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur un- (2) 1Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus wesentlich aufgenommen werden kann, d. h. insbesonde- (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Ein- (2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigen- re Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und leitung von Abwasser/ Schmutzwasser in die Entwässe- zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS-erg) des Marktes gewinnungsanlage zugeführten Wassermengen abzüg- Plattenbeläge. 2Weicht auf mehr als 20 % der befestigten rungsanlage. Neunkirchen am Brand vom 29.11.2012 mit allen hierzu lich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten Fläche eines Grundstücks der Abflusswert erheblich ab, ergangen Änderungen außer Kraft. oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug (2) 1Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit so kann auf Antrag der Flächenansatz für diese Flächen nicht nach Abs. 4 ausgeschlossen ist. 2Die Wassermengen dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Her- Neunkirchen am Brand, 29.11.2022 entsprechend folgender Tabelle mit dem Prozentsatz (Ab- werden durch geeichten Wasserzähler ermittelt. 3Sie sind stellung des Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals Markt Neunkirchen am Brand flusswert) in Absatz gebracht werden: vom Markt zu schätzen, wenn ergehenden Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die gez. Flächentyp Art der Befestigung Prozentsatz Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden Martin Walz 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebühren- 1. Bürgermeister Gründach 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung schuld neu. (Neigung Humusiert > 10 cm Aufbau 50 % (0,5) nicht ermöglicht wird, oder bis 15° oder Humusiert < 10 cm Aufbau 30 % (0,3) (3) 1Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der ZWECKVERBAND ZUR 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein ca. 25 %) auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des WASSERVERSORGUNG DER Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht Anschlusses folgt. 2Der Tag wird im erstmals ergehenden Straßen, Fester Kiesbelag 60 % (0,6) MARLOFFSTEINER GRUPPE angibt. Bescheid bestimmt. 3Im Übrigen entsteht die Grundge- Wege und Pflaster mit offenen Fugen (über 1 cm) 50 % (0,5) WASSERABGABESATZUNG (-WAS-) bühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Ta- 4 Werden die Wassermengen nicht vollständig über Was- Plätze Lockerer Kiesbelag, Schotterrasen 30 % (0,3) serzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der (flach) Verbundsteine mit Fugen (über 1 cm) 25 % (0,25) gesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu. SATZUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE WASSER- Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pau- Sickersteine, Rasengittersteine 15 % (0,15) § 13 Gebührenschuldner VERSORGUNGSEINRICHTUNG DES ZWECK- schal 15 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste- VERBANDES DER MARLOFFSTEINER GRUPPE (3) 1Bebaute und befestigte Flächen bleiben unberück- 3. Dezember mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden (WASSERABGABESATZUNG - WAS -) sichtigt, wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der hens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der VOM 28. NOVEMBER 2022 öffentlichen Entwässerungsanlage ferngehalten wird und oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich be- öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen einge- z. B. über Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächen- rechtigt ist. Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. setzt, insgesamt aber nicht weniger als 35 m³ pro Jahr und gewässer eine andere Vorflut erhält. 2Wenn ein Überlauf in 2 bis 4 der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Einwohner. 5In begründeten Einzelfällen sind ergänzende (2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem die öffentliche Entwässerungsanlage besteht, werden die zur Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe, nach- höhere Schätzungen möglich. 6Es steht dem Gebühren- Grundstück befindlichen Betriebs. Flächen vollständig herangezogen. folgend Zweckverband genannt, folgende Satzung: pflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasser- (3) Gebührenschuldner ist auch die Wohnungseigentü- verbrauchs zu führen; Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Wird Niederschlagswasser von bebauten und befes- § 1 Öffentliche Einrichtung mergemeinschaft. tigten Flächen in einer Zisterne oder Versickerungsanlage (3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehal- 1 (1) Der Zweckverband betreibt eine öffentliche Einrich- gesammelt, fallen für diese Flächen keine Niederschlags- (4) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. tenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. tung zur Wasserversorgung für das Gebiet wassergebühren an; besteht ein Überlauf von der Sam- (5) Die Gebührenschuld ruht für alle Gebührenschulden, 2 Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Was- melvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage, die gegenüber den in den Abs. 1 bis 4 genannten Gebüh- 1. der Ortsteile Marloffstein, Atzelsberg, Rathsberg, Adlitz serzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene werden pro m³ Stauraum 8 m² Grundstücksfläche von der renschuldnern festgesetzt worden sind, als öffentliche der Gemeinde Marloffstein des Landkreises Erlangen- Kosten fest zu installieren hat. 3Bei landwirtschaftlichen Berechnung der Niederschlagswassergebühren zugrunde Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8 Höchstadt, Betrieben mit Viehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh zu legenden Fläche abgezogen. Abs. 8 i. V. m. Art. 5 Abs. 7 KAG). bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 2. des Ortsteiles Weiher der Gemeinde Uttenreuth des m³ pro Jahr als nachgewiesen. 4Maßgebend ist die im Vor- (5) 1Der Gebührenschuldner hat der Gemeinde auf Anfor- Landkreises Erlangen-Höchstadt, § 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung jahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. 5Der Nachweis derung innerhalb eines Monats eine Aufstellung der für der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann die Berechnung der Gebühr nach den Abs. 1 bis 4 maß- (1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund-, 1 3. des Ortsteiles Rosenbach des Marktes Neunkirchen durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse er- geblichen Flächen einzureichen. 2Maßgebend sind die die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr am Brand des Landkreises Forchheim, bracht werden. Verhältnisse am ersten Tag des Veranlagungszeitraums. werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbe- 4. der Gemeinde Dormitz des Landkreises Forchheim. 3 Änderungen der der Gebührenberechnung zugrundelie- scheides fällig. (4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen (2) Art und Umfang dieser Wasserversorgungseinrichtung genden Flächen hat der Gebührenschuldner auch ohne a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt der Ände- bestimmt der Zweckverband. rung der Gemeinde mitzuteilen. 4Sie werden im folgenden (2) 1Auf die Gebührenschuld sind zum 15. April, 15. Juni, (3) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch die b) das zur Speisung von Heizungsanlagen Veranlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember jeden Jahres im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund- verbrauchte Wasser. anteilig) berücksichtigt. 5Veranlagungszeitraum ist das Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels des Jahresver- stücksanschlüsse, soweit nichts Abweichendes verein- Kalenderjahr. brauchs der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. bart ist. (5) 1Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch ²Das letzte Sechstel wird im Februar des Folgejahres fäl- insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro (6) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach § 2 Grundstücksbegriff – Grundstückseigentümer lig und im Rahmen der Endabrechnung mit dem tatsäch- Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 3. Dezember mit Abs. 5 nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann lichen Verbrauch des Vorjahres verrechnet. 3Fehlt eine (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räum-
liche zusammenhängende und einem gemeinsamen (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich § 7 Beschränkung der Benutzungspflicht (3) Der Grundstücksanschluss wird vom Zweckverband Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungs- hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneu- (1) Auf Antrag wird die Verpflichtung zur Benutzung auf das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch leitung erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer ert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Er muss zugäng- einen bestimmten Verbrauchszweck oder Teilbedarf be- wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von kann unbeschadet weitergehender bundes- oder landes- lich und vor Beschädigungen geschützt sein. schränkt, soweit das für die öffentliche Wasserversorgung Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechtes handelt. gesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass eine neue wirtschaftlich zumutbar ist und nicht andere Rechtsvor- (4) Der Grundstückseigentümer hat die baulichen Voraus- Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Rechtlich verbindliche planerische Festlegungen sind zu schriften oder Gründe der Volksgesundheit entgegenste- setzungen für die sichere Errichtung des Grundstücks- Versorgungsleitung geändert wird. Welche Grundstücke berücksichtigen. hen. Gründe der Volksgesundheit stehen einer Beschrän- anschlusses zu schaffen. Der Zweckverband kann hierzu durch die Versorgungsleitung erschlossen werden, be- kung der Benutzungspflicht insbesondere entgegen, schriftlich eine angemessene Frist setzen. Der Grundstücks- (2) Die Vorschriften dieser Satzung für die Grundstücksei- stimmt der Zweckverband. Rohwasser- und Fernwasser- wenn für den jeweiligen Verbrauchszweck oder Teilbedarf eigentümer darf keine Einwirkungen auf den Grundstücks- gentümer gelten auch für Erbbauberechtigte oder ähnlich leitungen stellen keine zum Anschluss berechtigenden i. S. v. Satz 1 Trinkwasser oder Wasser mit der Beschaffen- anschluss vornehmen oder vornehmen lassen. zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von Versorgungsleitungen dar. heit von Trinkwasser erforderlich ist und die Versorgung mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und (5) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben (3) Der Zweckverband kann den Anschluss eines Grund- mit solchem Wasser nur durch die Benutzung der öffentli- verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. jede Beschädigung des Grundstückanschlusses, insbe- stücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagen, chen Wasserversorgung gewährleistet wird. sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige § 3 Begriffsbestimmungen wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grund- (2) § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 finden entsprechend An- Störungen unverzüglich dem Zweckverband mitzuteilen. Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begrif- stücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen wendung. Gründen dem Zweckverband erhebliche Schwierigkeiten § 10 Anlage des Grundstückseigentümers fe folgende Bedeutung: bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert, es sei (3) Absatz 1 gilt nicht für Versorgung von Industrieunter- (1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die Versorgungsleitungen sind die Wasserleitungen im Was- denn, der Grundstückseigentümer übernimmt die Mehr- nehmen und Weiterverteilern sowie für die Vorhaltung ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und serversorgungsgebiet, von denen die Grundstücksan- kosten, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängen, von Löschwasser. Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit schlüsse abzweigen. und leistet auf Verlangen Sicherheit. (4) Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigen- Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen. Hat er die Anla- Grundstücksanschlüsse (= Hausanschlüsse) sind die (4) Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasser- gewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer dem ge oder Teile davon einem anderen vermietet oder sonst Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versor- ungs- zwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. Der Zweck- Zweckverband Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn zur Benutzung überlassen, so ist er neben dem andern leitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der An- verband kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche verpflichtet. schlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvor- in begründeten Einzelfällen ausschließen oder einschrän- Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Er hat (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften richtung. ken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trink- auch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördli- Gemeinsame Grundstücks-Anschlüsse (= verzweigte wasserqualität erforderlich ist. Das gilt auch für die Vor- von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen cher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln Hausanschlüsse) sind Hausanschlüsse, die über Privat- haltung von Löschwasser. in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten grundstücke (z. B. Privatwege) verlaufen und mehr als ein Bei einer Nachspeisung von Trinkwasser aus der öffentli- § 5 Anschluss- und Benutzungszwang werden. Anlage und Verbrauchseinrichtungen müssen so Grundstück mit der Versorgungsleitung verbinden. chen Wasserversorgungseinrichtung in eine Eigengewin- beschaffen sein, dass Störungen anderer Abnehmer oder (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflich- nungsanlage ist ein freier Auslauf (Luftbrücke) der Nach- der öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie Rück- Anschlussvorrichtung ist die Vorrichtung zur Wasserent- tet, die Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, speiseeinrichtung in das Regenauffangbecken bzw. an wirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen nahme aus der Versorgungsleitung, umfassend Anbohr- an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzu- sonstigen Stellen (z. B. Spülkasten) erforderlich. sind. Der Anschluss wasserverbrauchender Einrichtungen schelle mit integrierter oder zusätzlicher Absperrarmatur schließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht oder Abzweig mit Absperrarmatur samt den dazugehöri- § 8 Sondervereinbarung jeglicher Art geschieht auf Gefahr des Grundstückseigen- nicht, wenn der Anschlusszwang rechtlich oder tatsäch- tümers. gen technischen Einrichtungen. lich unmöglich ist. (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann der Zweckverband (3) Anlageteile, die sich vor dem Wasserzähler befinden, Hauptabsperrvorrichtung ist die erste Armatur auf dem (2) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserver- durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhält- können plombiert werden. Ebenso können Anlageteile, Grundstück, mit der die gesamte nachfolgende Wasser- sorgungseinrichtung angeschlossen sind, ist der gesamte nisbegründen. die zur Anlage des Grundstückseigentümers gehören, verbrauchsanlage einschließlich Wasserzähler abgesperrt Bedarf an Wasser im Rahmen des Benutzungsrechts (§ unter Plombenverschluss genommen werden, um eine werden kann. 4) ausschließlich aus dieser Einrichtung zu decken (Be- (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestim- einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür er- Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlus- nutzungszwang). Gesammeltes Niederschlagswasser mungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebühren- forderliche Ausstattung der Anlage ist nach Angaben des ses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/ darf ordnungsgemäß für Zwecke der Gartenbewässerung satzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Son- Zweckverbandes zu veranlassen. Gebäude. und zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ver- dervereinbarung abweichendes bestimmt werden, soweit wendet werden, soweit nicht andere Rechtsvorschriften dies sachgerecht ist. § 11 Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des Wasserzähler sind Messgeräte zur Erfassung des durch- entgegenstehen. Verpflichtet sind die Grundstückseigen- Grundstückseigentümers geflossenen Wasservolumens. Absperrventile und etwa § 9 Grundstücksanschluss tümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf (1) Bevor die Anlage des Grundstückseigentümers herge- vorhandene Wasserzählerbügel sind nicht Bestandteil der Verlangen des Zweckverbandes die dafür erforderliche (1) Die Grundstücksanschlüsse stehen vorbehaltlich ab- stellt oder wesentlich geändert wird, sind dem Zweckver- Wasserzähler. Überwachung zu dulden. weichender Vereinbarung im Eigentum des Zweckverban- band folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzu- Anlagen des Grundstückseigentümers (= Verbrauchs- des. § 6 Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang reichen: leitungen) sind die Gesamtheit der Anlagenteile in Grund- (2) Der Zweckverband bestimmt Zahl, Art, Nennweite und (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benut- a) Eine Beschreibung der geplanten Anlage des Grund- stücken oder in Gebäuden hinter der Übergabestelle; als Führung der Grundstücksanschlüsse sowie deren Ände- zung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der stückseigentümers und ein Lageplan, solche gelten auch Ei ge n ge w in n un g s a n la ge n , rung. Er bestimmt auch, wo und an welche Versorgungs- wenn sie sich ganz oder teilweise im gleichen Gebäude Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen b) der Name des Unternehmers, der die Anlage einrichten leitung anzuschließen ist. Der Grundstückseigentümer ist befinden. auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Ge- soll, vorher zu hören; seine berechtigten Interessen sind nach meinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung § 4 Anschluss- und Benutzungsrecht Möglichkeit zu wahren. Soll auf Wunsch des Grundstücks- ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Zweckver- c) Angaben über eine etwaige Eigenversorgung, eigentümers der Grundstücksanschluss nachträglich ge- (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass band einzureichen. d) im Fall des § 4 Abs. 3 die Verpflichtung zur Übernahme ändert oder ein zusätzlicher Anschluss gelegt werden, so sein bebautes, bebaubares, gewerblich genutztes oder (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auf- kann der Zweckverband verlangen, dass die näheren Ein- der Mehrkosten. gewerblich nutzbares Grundstück nach Maßgabe dieser lagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. zelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer Die einzureichenden Unterlagen haben den beim Zweck- Satzung an die Wasserversorgung angeschlossen und mit gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Im Übrigen verband aufliegenden Mustern zu entsprechen. Alle Un- Wasser beliefert wird. gilt die einschlägige Kostentragungspflicht nach der Bei- terlagen sind von den Bauherren und den Planfertigern zu trags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. unterschreiben.
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