Neues aus dem Waldbad Rückersdorf - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
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Amtsblatt Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger Jahrgang 26 Freitag, den 29. Juni 2018 Nr. 6 Neues aus dem Waldbad Rückersdorf In 14-tägiger ehrenamtlicher Arbeit gestaltete der Uhlstädter Paul Dittrich den Eingangsbereich des Wald- bades Rückersdorf neu. In seinem Bild sind die Sehenswürdigkeiten rund um Uhlstädt verewigt. Weiterhin entstand ein neuer Sandkasten im Bereich des Kinderbeckens. Noch ein kleiner Tipp: Am Samstag, d 21.7.2018 findet die mittlerweile zur Tradition gewordene Beachparty mit Kinderfest und Tanz im Waldbad statt. Näheres erfahren Sie im Innenteil.
Uhlstädt -2- Nr. 6/2018 Informationen der Verwaltung Achtung! Vorübergehend geänderte Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Polizei: Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel dienstags ........................................... von 15.00 bis 17.00 Uhr Tel.:.............. 036742/670795 (nur während der Sprechzeiten) OT Uhlstädt Jenaische Str. 90 Notrufe/Bereitschaftsdienste: 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Allgemeiner Notruf/Polizei .....................................................110 Öffnungszeiten der Verwaltung einschließlich Stan- Feuerwehr/Rettungsdienst .....................................................112 Polizeiinspektion Rudolstadt ................................... 03672/453-0 desamt Rettungsleitstelle Saalfeld ...................................... 03671/990-0 Montag 08.00 - 12.00 Uhr (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten, Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft, Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Bereitschaftsdienste bei Störungen Mittwoch geschlossen - Gas, Wasser, Elektro usw.) Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Notruf bei Vergiftungen ........................................... 0361/730730 Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Thüringer Energienetze Zentrale Störungsstelle Erfurt........................... 0361/7390-7390 Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen: bei Störungen der Erdgasversorgung ...................0800/6861177 Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland .................. 036601/57849 Bürgermeister, Herr Hübler .......................................................... Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt .............................................................................. 036742/67062 - Trinkwasser .........................................................0173/3791307 Sekretariat, Frau Bohne .......................................036742/67060 - Abwasser ............................................................0173/3791303 Haupt- und Ordnungsverwaltung: Leiterin, Frau Heyder-Freiny ................................. 036742/67070 Besuchen Sie uns auch im Internet unter SB Haupt- und Ordnungsverwaltung, www.uhlstaedt-kirchhasel.de Frau Herschmann ................................................. 036742/67061 und bei Facebook SB Haupt- und Personalverwaltung, Herr Mathejczyk.................................................... 036742/67063 Einwohnermeldeamt, Frau Ohme ......................... 036742/67072 SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport, Redaktionsschluss im Juli 2018 Frau Schröder ....................................................... 036742/67065 Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“ Standesamt Frau Streipert ................................... 036742/67067 2018 erscheint Datenschutzbeauftragte Frau Streipert ............... 036742/67067 am Freitag, d. 03.08. 2018 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler Finanzverwaltung: Form (Word-Format) Kämmerer, Herr Stödtler....................................... 036742/67071 Montag, d. 23.07.2018 Steuern, Abgaben, Liegenschaften Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte Frau Seiferth ......................................................... 036742/67069 können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer- Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Mohr .... 036742/67064 den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge- SB Kasse, Frau Eismann...................................... 036742/67073 genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Bauverwaltung: Berichte nicht entgegengenommen werden. Leiterin Bauhof/SB, Frau Pohl ............................ 036742/670793 SB Frau Meißner ................................................ 036742/670791 SB Frau Fichtelmann .......................................... 036742/670790 Bekanntmachung unsere Fax-Nummern: Das Standesamt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Sekretariat/Jugend- und Soziales/ ist am Dienstag, d. 17. Juli 2018 auf Grund einer Schulung Einwohnermeldeamt ............................................. 036742/62278 geschlossen. Standesamt/Finanzen/Haupt- und Ordnungsamt . 036742/67088 Touristinformation ................................................. 036742/63536 Bauverwaltung ...................................................... 036742/67088 Weitere Einrichtungen in der Gemeinde Impressum Bibliothek ............................................................ 036742/149990 Touristinformation ................................................. 036742/63534 „Uhlstädter-Kirchhaseler Anzeiger“ Sport- und Vereinszentrum/Sportverein ............... 036742/67662 Feuerwehr Uhlstädt .............................................. 036742/67751 Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Herausgeber: Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt Ortsbrandmeister Rudi Vulpius .............................0172/8608155 Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Freibad Großkochberg.......................................... 036743/22527 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Kindergarten „Am Sperlingsberg“ 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Großkochberg....................................................... 036743/20429 Verantwortlich für amtlichen Teil: Toni Hübler, Bürgermeister Feuerwehrgerätehaus Großkochberg................... 036743/20044 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Anke Faust, erreichbar unter Tel.: 0160 / 97953873, E-Mail: a.faust@wittich-langewiesen.de Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V., Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt, Erreichbar unter der Anschrift des Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld ..................... 03671/527010-7 Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Ver- lag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen- Frau Herzinger ....................................................0160/97330719 veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Ge- schäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister: HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Dies- in Heilingen: bezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Herr Papperitz, im Gemeindebüro Heilingen 48 Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushaltungen im Verbrei- Termine nach Vereinbarung tungsgebiet. Einzelbezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € Tel.: 036742/60125 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. In Großkochberg: Herr Hercher, nach Vereinbarung
Uhlstädt -3- Nr. 6/2018 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Ausschreibung Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Einwohnermeldeamt Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beabsichtigt, die Gast- Jenaische Straße 90 stätte 07407 Uhlstädt-Kirchhasel „Sportlerheim“ 036742 / 67072 OT Uhlstädt, Am Saalewehr 1a einwohnermeldeamt@uhlstaedt-kirchhasel.de 07407 Uhlstädt-Kirchhasel 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: sowie den Campingplatz Uhlstädt (in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Gaststätte) Jenaische Straße 90 07407 Uhlstädt-Kirchhasel über einen längerfristigen gewerblichen Mietvertrag als Frau Marina Streipert Gaststättenbetrieb an eine/n engagierte/n und solvente/n 036742 / 67067 Mieter/in ab September 2018 zu vergeben. Die Gaststätte verfügt über eine Gaststube (69 m²), Foyer, 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personen- Küche, Lager und Toiletten. Der Mietvertrag umfasst auch bezogener Daten zwei Vereinsräume mit einer Nutzfläche von jeweils 73 m² Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezo- und 58 m². gene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaf- Die Vermietung erfolgt ohne Einrichtung und Ausstattung. ten Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität Eine Übernahme des vorhandenen Inventars vom Vormie- und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in ter ist möglich. Die Gaststätte ist für Vereins-, öffentliche und den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten private Veranstaltungen bestens geeignet. Der/die Mieter/in erhält das alleinige Ausschankrecht im gesamten Gebäude werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der des Sport- und Vereinszentrums sowie auf dem Sportplatz- Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und gelände. Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informati- In unmittelbarer Nähe der Gaststätte befindet sich ein Cam- onsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatper- pingplatz mit ca. 500 Übernachtungen pro Jahr (welcher vom sonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie Vormieter mit betrieben wurde), das Flößereimuseum mit ca. bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen 600 Besuchern pro Jahr sowie die Touristinformation. Der mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfol- Saaleradweg führt in ca. 200 m Entfernung am Objekt vorbei gen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. und am Wehr in Uhlstädt (in direkter Nachbarschaft) befindet Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentli- sich eine Ein- und Ausstiegsstelle für Wasserwanderer. Die che Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religi- Gemeinde hat den Platz vor der Gaststätte in den letzten onsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Jahren als multifunktionales Wanderzentrum hergerichtet Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch und ist bestrebt das Umfeld weiter touristisch aufzuwerten. Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde lie- Dies bot sich insbesondere wegen der Bahnhofsnähe und genden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Emp- als Ausgangspunkt für zahlreiche Wandermöglichkeiten rund fänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. um Uhlstädt an. Im Rahmen des alle 2 Jahre stattfindenden Flößerfestes, dient der Platz am Sport- und Vereinszentrum 4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten als Austragungsort für die Wehrüberfahrten und ist so Besu- chermagnet für mehrere Hundert Schaulustige. a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im In- Bewerbungen sollen Referenzen, ein Nutzungskonzept, den land (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-recht- Nachweis der Bonität sowie ein verbindliches Mietzinsange- liche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem bot enthalten und können bis zum 15.08.2018 bei der Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Emp- OT Uhlstädt fängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. Jenaische Straße 90 b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne per- eingereicht werden. sonenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die Für Rückfragen steht Ihnen Frau Streipert jederzeit zur Ver- betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der An- fügung (036742-670790). Eine Besichtigung der Räumlich- gaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. keiten ist möglich. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf An- Hübler trag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. Bürgermeister ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte per- sonenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt. Information gemäß Art. 13 der c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvor- Datenschutz-Grundverordnung für schlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Ab- stimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Melde- meldepflichtige Personen daten erhalten. Vorbemerkung d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelba- innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebe- rem Zusammenhang stehenden Daten erhalten. hörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters er- in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschlie- forderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer ßend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland Meldebehörde erhalten. bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen An- abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemä- spruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemelde- ßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu ge- ten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft ben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, de- oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und ren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemel- kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. det hat.
Uhlstädt -4- Nr. 6/2018 f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Eu- 8. Beschwerderecht ropäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäi- Aufsichtsbehörde (Thüringer Landesbeauftragter für den Daten- schen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist schutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt, eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz Telefon: 0361/5731129-00, mail: poststelle@ datenschutz.thue- oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der ringen.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezoge- Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfül- nen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. lung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufga- ben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung in- nerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Informationen aus der Gemeinde Datenschutz-Grundverordnung übernehmen. 5. Dauer der Speicherung Bauhof bekommt neues Kommunalfahrzeug Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebe- hörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohn- steuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeits- rechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwoh- ners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesi- chert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes so- wie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr ver- arbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. 6. Betroffenenrechte Am 15.06.2018 wurde dem Bauhof von der Fa. Hansa ein neues Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Kommunalfahrzeug im Beisein des Bürgermeisters übergeben. der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere fol- Noch am gleichen Tag fand die Einweisung der Bauhofmitar- gende Rechte: beiter statt. Das Fahrzeug der Marke Hansa APZ 1003 wurde über den Händler Carl Beutlhauser Kommunaltechnik GmbH & a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten Co. KG Weimar bezogen. Bei der Fahrzeugbeschaffung wurde und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). auch die Winterdiensttechnik mit erneuert. Dank der höheren Zu- b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig ladung konnte ein größerer Streuer mit ca. 50% mehr Volumen oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). angeschafft werden, was eine Optimierung der Tourenpläne bis c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Da- zum Salznachladen ermöglicht. Das Fahrzeug besitzt eine mo- ten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO derne Kommunalhydraulik, die die Aufnahme und den Antrieb zutrifft. von weiteren Anbaugeräten ermöglicht. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht Gleichzeitig wurde das Kommunalfahrzeug Reform der ehema- ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten ligen Gemeinde Großkochberg Baujahr 05/1991 - welches nur Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonde- eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h besaß - außer Be- ren Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig trieb gestellt. Der Reform soll in den nächsten Wochen über die hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle VEBEG vermarktet werden. einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Die Bauhof-Außenstelle Großkochberg wird mit einem der vor- Artikel 18 DS-GVO. handenen Fumo’s ausgestattet, so dass insbesondere der Win- d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die terdienst zukünftig effektiver gewährleistet ist. Durch die höhere Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Gel- Geschwindigkeit des Fahrzeuges vergrößert sich der effektive tendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan- Aktionsradius deutlich. sprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen Hübler der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person Bürgermeister überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestrit- Gemeinde beabsichtigt den ten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. Gebäudeleerstand mittels einer e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, Förderrichtlinie einzudämmen sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches In- Im Gemeindegebiet gibt es viele junge Leute die geeignete teresse besteht, das die Interessen der betroffenen Person Wohnbaugrundstücke suchen. Andererseits gibt es Gebäude die überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung ver- bereits seit längerer Zeit leer stehen. Die Suche nach geeigneten pflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Gebieten zur Ausweisung und Erschließung von Bauplätzen wird Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem aufgrund baurechtlicher Hürden und insbesondere der Flächen- Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Melde- verfügbarkeit immer schwieriger. Nach dem Grundsatz „Innen- schein entnommen werden. vor Außenentwicklung“ will die Gemeinde leerstehende Objekte wieder nutzbar machen und somit auch dem Bevölkerungsrück- 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen gang entgegenwirken. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der 19.06.2018 den Beschluss gefasst mittels eines Leerstandkata- Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die be- sters die Grundstückspotentiale für eine Innenentwicklung ermit- troffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). teln um anschließend über eine „Förderrichtlinie für Investitionen Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit zur Nutzung vorhandener Bausubstanz“ zu entscheiden. gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Ein- Ziel der beabsichtigten Förderrichtlinie ist es Bauherren finanzi- willigung zuvor erteilt wurde. ell zu unterstützen, die ein leerstehendes Gebäude übernehmen
Uhlstädt -5- Nr. 6/2018 und für Wohn- und/oder Gewerbenutzung sanieren. Ebenso soll Beschluss-Nr.: 392/2018 es möglich sein eine Förderung für Ersatzneubauten für leerste- hende Gebäude zu bekommen. Genehmigung der Niederschrift In den nächsten Monaten wird durch die Verwaltung ein Leer- Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die standskataster erstellt. Hierzu bitten wir um Ihre Mithilfe. Sollten Niederschrift der 42. öffentlichen Bauausschusssitzung am Sie ein leerstehendes Objekt kennen, bitten wir um Hinweis an 17.04.2018. die Bauverwaltung unter 036742/670-790 oder -791. Die Hin- weise werden vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiter Beschluss-Nr.: 393/2018 verarbeitet. Gemeindliches Einvernehmen Mittels des Leerstandkatasters können dann potentielle Bauher- Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde ren zielgerichteter an die jetzigen Eigentümer vermittelt werden. Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für das beantragte Vorhaben: „Errichtung von zwei doppelseitigen Hübler beleuchteten Werbeanlagen auf Monofuß“, Gemarkung, Kirch- Bürgermeister hasel, Flur 6, Flurstück 787/6. Oberhasel bekommt Anschluss an die Beschluss-Nr.: 394/2018 Kläranlage Rudolstadt Gemeindliches Einvernehmen Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbesei- Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für tigung Saalfeld-Rudolstadt plant den Ortsteil Oberhasel in der das beantragte Vorhaben: „Errichtung Doppelgarage“, Gemar- Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel bis Ende 2018 an die zentrale kung Etzelbach, Flur 4, Flurstück 17/3. Kläranlage in Rudolstadt anzuschließen. Die Maßnahme ist Be- standteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des ZWA Beschluss-Nr.: 395/2018 Saalfeld-Rudolstadt. In der Entwässerungskonzeption für den Ortsteil Oberhasel, wurde nach Variantenvergleich die Freigefäl- Gemeindliches Einvernehmen leentwässerung mittels Schmutzwassersammler als günstigste Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Lösung herausgearbeitet. Anbindepunkt ist der Schmutzwasser- Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für kanal am Ortsrand von Kirchhasel. In den Jahren 2015 und 2016 das beantragte Vorhaben: „Umbau Dachgeschoss Zweifamilien- wurden bereits die ersten beiden Bauabschnitte im Ortsteil Ober- haus“, Gemarkung Großkochberg Flur 0, Flurstück 196/7. hasel realisiert. Der 3. Bauabschnitt beinhaltet die Verlegung ei- nes Schmutzwasserkanals DN 200 PP zwischen dem Dorfplatz Beschluss-Nr.: 396/2018 Oberhasel bis Ortseingang Kirchhasel auf einer Länge von ca. Beschlussempfehlung Erschließungsbeitragssatzung 830 m und die Herstellung der Abwassergrundstücksanschlüsse Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde (DN 160 PP) im Öffentlichkeitsbereich. Nach Fertigstellung der Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Baumaßnahme kann die Anbindung der Ortslage Oberhasel an Erschließungsbeitragssatzung zu beschließen. die Kläranlage Rudolstadt erfolgen. Das Niederschlagswasser wird weiterhin direkt in den Haselbach eingeleitet. Beschluss-Nr.: 397/2018 Aufgrund von auftretenden Rohrbrüchen und einer Neugestal- tung der Trinkwasserversorgung ist zwischen Oberhasel und Beschlussempfehlung zur Beauftragung einer Erschlie- Kirchhasel auch eine Trinkwasserverbindungsleitung (PE da ßungsplanung für das Wohngebiet „Im Sand“ im OT Uhlstädt 160x14,6) und in Oberhasel eine Trinkwasserortsnetzleitung (PE Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemein- da 75x6,8) neu zu verlegen. de Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt, unter der Voraussetzung der Die Realisierung der Baumaßnahme ist ab Mitte August 2018 Zustimmung der betroffenen Anlieger, dem Gemeinderat, das geplant. Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Ortslage Wohngebiet „Im Sand“ neben der Feuerwehr im OT Uhlstädt in Oberhasel wird es hier für ca. zwei bis drei Monate zu einer Voll- Eigenregie zu erschließen und über eine noch zu beschließende sperrung der Ortsdurchfahrt kommen. Die Kreisstraße K 18 wird Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen. Zu diesem Zweck zwischen Oberhasel und Kirchhasel einseitig befahrbar sein. Die ist das Ing. Büro HSP –Helk, Schulz Dr. Prabel Ingenieurgesell- Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Mitte Dezember 2018 schaft mbH, Mellingen mit der Erschließungsplanung zu beauf- vorgesehen. tragen. Für die Verkehrseinschränkungen bitten wir um Verständnis. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwick- lung ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a ZWA Saalfeld-Rudolstadt BauGB aufzustellen. Beschluss-Nr.: 398/2018 Beschlussempfehlung zur Erschließung von Wohnbau- grundstücken „Am Steigerhaus“ im OT Zeutsch Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt dem Gemeinderat, im OT Zeutsch Amtliche Bekanntmachungen Wohnbaugrundstücke „Am Steigerhaus“ zu erschließen. Die Ver- waltung wird beauftragt, im Rahmen einer Bauvoranfrage die Be- baubarkeit der Grundstücke zu prüfen. Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Beschluss-Nr.: 399/2018 Erstellung Vorplanung für Löschwasserversorgung im OT Beschlüsse des Bauausschusses Etzelbach Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Beschluss-Nr.: 391/2018 Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, für die Löschwasserversorgung im unteren Ort des OT Etzelbach eine Vorplanung mit Varianten- Beschlussempfehlung Lärmaktionsplanung vergleichen erstellen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde ein Vergabeverfahren für die Ingenieurleistung durchzuführen. Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt dem Gemeinderat gemäß den Vor- gaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan Beschluss-Nr.: 400/2018 erstmalig aufzustellen und die vorliegende „Lärmaktionsplanung Vergabe von Tiefbauleistungen für die Baumaßnahme „Er- gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz“ zu beschließen. neuerung Straßenbeleuchtung und Leerrohre Breitbandaus- bau“ im OT Kleinkrossen Auf der Grundlage des Vertragsangebotes vom 16.04.2018 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der
Uhlstädt -6- Nr. 6/2018 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Beschluss-Nr.: 167/2018 Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2018 Schwerborner Str. 30 Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- 99104 Erfurt schließt, einer außerplanmäßigen Ausgabe für den „Erwerb Le- den Auftrag zur Ausführung der Tiefbauleistungen für die Mitver- noir Wassersperre“ für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. legung von Leerrohren Breitbandausbau im OT Kleinkrossen. Beschluss-Nr.: 168/2018 Beschluss-Nr.: 401/2018 Außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2018 Vergabe Leasing Winterdienstausrüstung für Kommunal- Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- fahrzeug für Bauhof schließt, der außerplanmäßigen Ausgabe für den „Erwerb und Der Bau-, Vergabe und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Einbau eines pneumatischen Pumpenschlittens“ für die Feuer- Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, auf der Grundlage des Ergeb- wehr Großkochberg für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. nisses der beschränkten Ausschreibung vom 17.05.2018 einen Leasingvertrag für die Winterdienstausrüstung eines Kommunal- Beschluss-Nr.: 169/2018 fahrzeuges (mit einer Laufzeit von 72 Monaten) mit der Firma Walther Kommunaltechnik zu den angebotenen Konditionen ab- Genehmigung Niederschrift zuschließen. Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- migt die Niederschrift der 34. nichtöffentlichen Hauptausschuss- Beschluss-Nr.: 402/2018 sitzung am 10.04.2018. Vergabe von Bauleistungen für die Umrüstung der Straßen- Beschluss-Nr.: 170/2018 beleuchtung im GWG Kirchhasel auf LED Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Ausschrei- Genehmigung Niederschrift bung vom 17.05.2018 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschafts- Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- ausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der migt die Niederschrift der 35. öffentlichen Hauptausschusssit- Firma zung am 19.04.2018. Elektro Brezina Neusitz 28 Beschlüsse des Gemeinderates 07407 Uhlstädt-Kirchhasel den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- Beschluss-Nr.: 341/2018 nahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ im Gewer- Genehmigung der Niederschrift begebiet Kirchhasel. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt die Niederschrift der 29. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Beschluss-Nr.: 403/2018 26.04.2018. Vergabe Beseitigung Anprallschaden Brücke Kolkwitz Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Beschluss-Nr.: 342/2018 Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, auf der Grundlage des vorlie- Lärmaktionsplanung genden Angebotes für das Bauvorhaben Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, „Beseitigung Anprallschaden Brücke Kolkwitz“ gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen den Auftrag an die Firma Lärmaktionsplan erstmalig aufzustellen und die vorliegende Queller Bau GmbH „Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzge- Niederkrossen 11a setz“ zu beschließen. 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Der Lärmaktionsplan ist auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel einsehbar. zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Reparatur- auftrag zu erteilen. Beschluss-Nr.: 343/2018 Beschluss-Nr. : 404/2018 Teilsubventionierung der Verpflegungskosten in den Kin- dertageseinrichtungen Beschlussempfehlung zur Verabschiedung einer Förder- Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt richtlinie für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bau- eine Teilsubventionierung des Essengeldes in allen Kinderein- substanz richtungen der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel als fixen Betrag in Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Höhe von 0,70 Euro pro Kind und abgerechnetem Mittagessen. Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt dem Gemeinderat, die „Förder- Die Teilsubventionierung gilt ab dem 01.08.2018 und endet mit richtlinie für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubs- Inkrafttreten neuer Kindergartenbetreuungsgebühren. tanz“ zu beschließen und je nach Haushaltslage Mittel zur Ver- Der Beschluss wurde vom Gemeinderat abgelehnt. fügung zu stellen. Beschluss-Nr.: 344/2018 Beschluss-Nr.: 405/2018 Abschluss einer „Ergänzung zum Nutzungsvertrag vom Genehmigung der Niederschrift 21.09.2015“ (Kraftsportraum) sowie einer „Vereinbarung zur Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Nie- Beteiligung an den Betriebskosten“ mit dem SV 1956 Groß- derschrift der 42. nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am kochberg e.V. 17.04.2018. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, Beschlüsse des Hauptausschusses der „Ergänzung zum Nutzungsvertrag vom 21.09.2015“ (Kraft- sportraum) sowie einer „Vereinbarung zur Beteiligung an den Beschluss-Nr.: 165/2018 Betriebskosten der Kegelbahn, des DGH (Saal) und des Kraft- sportraumes im OT Großkochberg“ mit dem SV 1956 Großkoch- Genehmigung Niederschrift berg e.V. zu zustimmen. Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel geneh- migt die Niederschrift der 34. öffentlichen Hauptausschusssit- Beschluss-Nr.: 345/2018 zung am 10.04.2018. Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertra- Beschluss-Nr.: 166/2018 ges zur Erschließung des Gebietes des VBB „Wohnbebau- ung Blöschitz“ Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt Der Hauptausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- den Durchführungsvertrag zur Erschließung des Gebietes des schließt, einer überplanmäßigen Ausgabe für den „Deckungsring VBB „Wohnbebauung Blöschitz“ mit Herrn Torsten Reimer, Zum Versicherungen“ für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. Hirschgrund 7 in 07407 Uhlstädt-Kirchhasel.
Uhlstädt -7- Nr. 6/2018 Beschluss-Nr.: 346/2018 Zeutsch sowie die vorliegende „Satzung der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages“. Abwägungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnbebauung Blöschitz“ Beschluss-Nr.: 349/2018 Bezugnehmend auf § 4(2) BauGB wurden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbe- Beauftragung einer Erschließungsplanung für das Wohnge- reiche durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen ein- biet „Im Sand“ im OT Uhlstädt geholt. Die betroffenen Bürger wurden von der Planung unter- Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, richtet. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf hat der unter der Voraussetzung der Zustimmung der betroffenen An- Gemeinderat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit lieger, das Wohngebiet „Im Sand“ neben der Feuerwehr im OT folgendem Ergebnis geprüft: Uhlstädt in Eigenregie zu erschließen und über eine noch zu beschließende Erschließungsbeitragssatzung abzurechnen. Zu a.) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von (siehe diesem Zweck ist das Ing. Büro HSP – Helk, Schulz Dr. Prabel Anlage 1): Ingenieurgesellschaft mbH, Mellingen mit der Erschließungspla- - Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 12.04.2018 nung zu beauftragen. - Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäolo- Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwick- gie Weimar vom 19.04.2018 lung ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. - Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt vom 16.04.2018 Der Beschluss wurde vom Gemeinderat abgelehnt. - Thüringische Landesanstalt Umwelt und Geologie Jena vom 04.04.2018 Beschluss-Nr.: 350/2018 - Zweckverband Abfallwirtschaft Saale/Orla (ZASO) Pößneck vom 10.08.2015 Verabschiedung einer Förderrichtlinie für Investitionen zur - TEN Thüringer Energienetze Bad Blankenburg vom Nutzung vorhandener Bausubstanz 16.03.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, - ZWA Zweckverband Wasser- und Abwasser Saalfeld-Rudol- ein Leerstandskataster zu erstellen und anschließend über die stadt vom 12.04.2018 „Förderrichtlinie für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bau- - Landesamt für Vermessung und Geoinformation Saalfeld substanz“ zu entscheiden. vom 13.04.2018 Beschluss-Nr.: 351/2018 b.) Ohne Bedenken und Anregungen sind Stellungnahmen ein- gegangen (siehe Anlage 1): 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer - Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Hundesteuer in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Bau-und Kunstdenkmal Erfurt vom 16.03.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt - Thüringer Forstamt Leutenberg vom 23.03.2018 die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel. - Landwirtschaftsamt Rudolstadt vom 28.03.2018 - Erdgasversorgungsgesellschaft Erfurt vom 21.03.2018 Beschluss-Nr.: 352/2018 - Stadt Rudolstadt vom 13.03.2018 - Stadtverwaltung Remda-Teichel vom 14.03.2018 Außerplanmäßige Ausgabe Regenwasserkanal Röbschütz - VG Unterwellenborn vom 19.03.2018 für das Haushaltsjahr 2018 - VG Südliches Saaletal Kahla vom 17.04.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, der außerplanmäßigen Ausgabe für die „Erstattung der Kosten- - Stadtverwaltung Blankenhain vom 13.03.2018 beteiligung des SBA für den Regenwasserkanal Röbschütz“ für - Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. 11.04.2018 c.) Die Einheitsgemeinde Krölpa, Hausverwaltung Luther in Ru- Beschluss-Nr.: 353/2018 dolstadt sowie die Deutsche Telekom wurden beteiligt, äußerten sich aber nicht zum Verfahren. Außerplanmäßige Ausgabe Straßenbeleuchtung Uhlstädt für das Haushaltsjahr 2018 Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, bebauung Blöschitz“ vom 10.11.2017 wird entsprechend Abwä- der außerplanmäßigen Ausgabe für die „Sanierung Straßenbe- gungsprotokoll (Anlage 1) geändert und ergänzt und als Vorha- leuchtung Oberhofstraße und Gasse Richtung Kirche“ für das benbezogener Bebauungsplan „Wohnbebauung Blöschitz“ in Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. der Fassung vom 21.05.2018 fortgeführt. In Anbetracht der Ge- ringfügigkeit der Planänderungen wird auf eine erneute öffentli- Beschluss-Nr.: 354/2018 che Auslegung verzichtet. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, der Aufnahme von Beschluss-Nr.: 347/2018 Frau Alexandra Teuscher Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungs- OT Catharinau plan „Wohnbebauung Blöschitz“ Ahornweg 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt 07407 Uhlstädt-Kirchhasel den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Blö- und schitz“, bestehend aus Planzeichnung und planungsrechtlichen Festsetzungen mit Umweltbericht und Grünordnungsplan (Stand Herrn Jörg Grünert 21.05.2018) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Oberkrossen 15a Die Begründung zum Plan wird gebilligt. 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Der Bürgermeister wird beauftragt, den VBB „Wohnbebauung in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Amtsperiode Blöschitz“ nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde als- 2019 – 2023 zuzustimmen. dann bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit seinen Anlagen während der Dienststunden eingesehen werden Beschluss-Nr.: 355/2018 kann. Anbau des Feuerwehrgerätehauses Kirchhasel Beschluss-Nr.: 348/2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt, Fördermittel für einen Anbau und Umbau eines Feuerwehrge- Erschließungsbeitragssatzung rätehauses Kirchhasel an den Gemeindesaal Kirchhasel zu Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt beantragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entspre- die „Aufhebungssatzung“ zur Aufhebung der Erschließungs- chenden Antrag zu erarbeiten und bei der zuständigen Förder- beitragssatzungen der ehemaligen Gemeinden Engerda und mittelstelle einzureichen.
Uhlstädt -8- Nr. 6/2018 Beschluss-Nr.: 356/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Niederschrift Entgeltordnung für die Kosten der Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel genehmigt Verpflegung in der in Trägerschaft der die Niederschrift der 29. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 26.04.2018. Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel befindlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg“ Öffentliche Bekanntmachung der in Großkochberg 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung §1 für die Benutzung der Kindertageseinrich- Geltungsbereich Diese Entgeltordnung gilt für die Kindertageseinrichtung „Am tungen in Trägerschaft der Gemeinde Sperlingsberg“ in Großkochberg. Uhlstädt-Kirchhasel vom 25.7.2008 §2 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thürin- Entgelterhebung ger Kommunalordnung (ThürkO) in der Fassung der Bekannt- Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel erhebt für die Essenver- machung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBI. S. 74 ); sorgung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Verpfle- der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gungsgeld. Dieses wird nach Anwesenheit und Nutzung der (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Versorgungsangebote berechnet. Die Bezahlung des Verpfle- tember 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom gungsgeldes erfolgt über Lastschrifteinzug. 14. Juni 2017 (GVBI. S. 150), des § 90 des Achten Buches So- §3 zialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fas- Entgeltsätze sung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 Frühstück: 1,10 Euro je Kind und Tag (BGBI. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Vesper: 0,80 Euro je Kind und Tag Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin- Mittagessen: 2,60 Euro je Kind und Tag dern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Aus- In den Entgeltsätzen sind Getränkekosten von insgesamt 0,30 führungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Euro je Kind und Tag enthalten. Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBI. S.276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhl- §4 städt-Kirchhasel in der Sitzung am 26.4.2018 die folgende Än- In-Kraft-Treten derungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren Die Entgeltordnung tritt zum 01.08.2018 in Kraft. für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kosten der Verpfle- Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel vom 25.7.2008 gung in der Trägerschaft der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel be- beschlossen: findlichen Kindertageseinrichtung „Am Sperlingsberg“ in Groß- kochberg vom 09.12.2016 außer Kraft. §1 Änderungen ausgefertigt: Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt: Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhasel, den 5.6.2018 §4a gez. Hübler Elternbeitragsfreiheit Bürgermeister (Siegel) Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor des- sen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) kein Öffentliche Bekanntmachung der Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt 2. Änderung der Gebührenordnung für die in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Uhlstädt-Kirchhasel der freien Träger Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, - Volkssolidarität Kinder- und Jugendwerk Thüringen gGmbH wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen - Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der §1 Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich Änderungen des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert. Nach § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: §2 § 1a Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 Elternbeitragsfreiheit in Kraft. Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor des- ausgefertigt: sen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) kein Uhlstädt-Kirchhasel, den 5.6.2018 Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt gez. Hübler in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- Bürgermeister (Siegel) gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
Uhlstädt -9- Nr. 6/2018 §2 Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Inkrafttreten Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Ver- Die 2. Änderung der Gebührenordnung tritt rückwirkend zum einbarung eines gesonderten Termins für die letzte Entleerung. 01.01.2018 in Kraft. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin ausgefertigt: erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen. Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhasel, den 5.6.2018 gez. Matschke gez. Hübler AL Abwasser Bürgermeister (Siegel) Aus der Gemeinde Eröffnung der Freibadsaison in Großkochberg Die mehr als 60-jährige Tradition des Freibad Großkochberg Sonstige Informationen kann auch in diesem Jahr wieder mit Stolz fortgesetzt werden. Am 15.06.2018 eröffnete das Freibad Großkochberg erneut sei- ne Pforten für die Gäste aus nah und fern. Jagdgenossenschaft Kleinkochberg Dank der Initiative des Ortsteilrates Großkochberg, unter Füh- rung von Herrn Günter Hercher, konnten auch in diesem Jahr Bekanntmachung wieder Freiwillige und Stammgäste für die notwendigen Sanie- rungs- und Erhaltungsarbeiten gewonnen werden. In zahlreichen Beschluss über die Verwendung des Reinertrages aus der Stunden wurden die Becken, die Außenanlagen, Kabinen und Jagdpacht für das Jagdjahr 2017/2018 Toiletten instandgesetzt und gereinigt. Die Jagdgenossenschaft Kleinkochberg hat in ihrer letzten Voll- Die Arbeitseinsätze erfolgten unter Koordinierung des Ortsteil- versammlung am 25. Mai 2018 folgende Beschlüsse gefasst: rates und viele Großkochberger beteiligten sich. Dankeschön an 1. Der Reinertrag der Jagdpacht aus dem Jagdjahr 2017/2018 die Verwaltung und den Bauhof der Gemeinde Uhlstädt-Kirchha- in Höhe von 7,63 EUR je Hektar jagdbarer Fläche wird aus- sel für die Unterstützung und die Bereitstellung von Materialien. gezahlt. Im Namen der Einwohner von Großkochberg und im Namen der 2. Die Auszahlung erfolgt durch Banküberweisung. Gäste ist an dieser Stelle ein „Danke“ zu sagen an die Ehrenamt- lichen und Freiwilligen, die zur Erhaltung des Freibades Groß- Dazu sind die Anspruchsberechtigten aufgefordert ihre Bankver- kochberg auch in diesem Jahr erneut beitragen. bindung schriftlich dem Jagdvorstand mitzuteilen. Ein besonderer Dank gilt hier dem Ortsteilbürgermeister Günter Anschrift: Hercher für seinen persönlichen Einsatz und unseren Sponsoren Jagdgenossenschaft Kleinkochberg der Firma Güntsch aus Eichicht und MOBAU Rudolstadt für die Jagdvorsteher Unterstützung zur Eröffnung des Freibades. Bernhard Schale Kleinkochberg 8a Öffnungszeiten des Freibades: 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Montag bis Freitag ab 13.00 Uhr bis 19:00 Uhr Samstag/Sonntag ab 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr Jagdgenossenschaft Mötzelbach Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung der Jagd- genossenschaft Mötzelbach vom 18.05.2018 werden hiermit be- kannt gemacht: zu Top 5 : der Vorstand wird für das Jagdjahr 2017/2018 einstimmig entlas- tet, der Kassenführer wird für das Jagdjahr 2017/2018 einstim- mig entlastet, zu Top 7 : es wurde beschlossen, für das Jagdjahr 2017/2018 keine Jagd- pacht auszuzahlen. zu Top 8 : es wurde beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bei Be- darf einen festgelegten Betrag dem Dorfleben von Mötzelbach zu Verfügung zu stellen Der Jagdvorstand ZWA Saalfeld-Rudolstadt Termine für die Fäkalentsorgung Die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt: OT Schloßkulm am 13.07.2018 Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunter- nehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fä- kalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2016 entnehmen Sie auch unserer Homepage: http://www.zwa-slf-ru.de/zwa/abwasser/entsorgung/
Uhlstädt - 10 - Nr. 6/2018 Freiluftsaison in Rödelwitz eröffnet am 15.07. Herrn Christian-Henry zum 70. Geburtstag Crasser, Partschefeld am 16.07. Herrn Wilhelm Luge, zum 85. Geburtstag Engerda am 16.07. Herrn Anton Nikodym, zum 85. Geburtstag Uhlstädt am 18.07. Frau Siegrid Weidmann, zum 90. Geburtstag Kirchhasel am 19.07. Frau Gerda Bader, zum 91. Geburtstag Etzelbach-Pflegeheim am 20.07. Frau Renate Schröter, zum 75. Geburtstag Oberkrossen am 20.07. Frau Roswitha Köhler, zum 75. Geburtstag Rückersdorf am 21.07. Herrn Gerald Gehlert, zum 75. Geburtstag Oberhasel am 24.07. Frau Gertrud Herlitze, zum 92. Geburtstag Rödelwitz am 25.07. Frau Karin Görner, zum 70. Geburtstag Am Samstag, den 26.05.2018 wurde wie jedes Jahr die Freiluft- Beutelsdorf saison am „Lingetisch“mit einem zünftigen Konzert der Rödelwit- zer Musikanten eröffnet. Bei der diesjährigen Feier konnte auch am 26.07. Herrn Herbert Hammer, zum 75. Geburtstag der erneuerte Zaun eingeweiht werden. Dieser wurde durch die Zeutsch Einwohner selbst gebaut, wobei die Gemeinde das Material bei- am 27.07. Herrn Heino Rosenkranz, zum 92. Geburtstag gestellt hat. Niederkrossen am 27.07. Herrn Hubert Pfister, zum 70. Geburtstag Zeutsch am 28.07. Frau Roswitha Schößner, zum 75. Geburtstag Catharinau Bildung Staatliche Grundschule Uhlstädt Malen mit Tatiana Siekmann Die Rödelwitzer Wir gratulieren Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gratuliert recht herzlich am 05.07. Herrn Dieter Markert, zum 80. Geburtstag Kolkwitz am 05.07. Frau Siegrid Günther, zum 75. Geburtstag Heilingen Ein besonders motivierendes Kunsterlebnis begeisterte die 25 Kinder der Klasse 2a in der Grundschule Uhlstädt am 15. Mai am 06.07. Herrn Bernd Hellmuth, zum 70. Geburtstag 2018. Sie malten zum ersten Mal mit Temperafarben auf Keilrah- Teichweiden men. Unter der Anleitung der Künstlerin Tatiana Siekmann aus am 07.07. Herrn Detlef Schwarz, zum 75. Geburtstag Neustadt/Orla gelangen sehr farbenfrohe und ausdrucksstarke Niederkrossen Landschaftsgemälde. Die kleinen Maler sind sehr stolz auf ihre am 08.07. Herrn Gerold Lutschan, zum 85. Geburtstag Bilder. Weißen am 11.07. Frau Helga Tosse, zum 80. Geburtstag Gewaltprävention an Uhlstädter Grundschule Engerda Am 23.05. hatten die Drittklässler die Möglichkeit, an einer Kin- am 12.07. Herrn Rolf Jahn, zum 80. Geburtstag derverhaltensschulung des Geraer SABAKI-Projektes teilzuneh- Uhlstädt men. Viele praktische Übungen stärkten das Selbstbewusstsein am 12.07. Frau Barbara Wittwer, zum 80. Geburtstag der Mädchen und Jungen. Wie reagiere ich zum Beispiel, wenn Kirchhasel mich ein fremder Erwachsener anspricht oder gar bedrängt. Trotz des schweren Themas gelang es dem Team, das alle mit Freude am 14.07. Herrn Klaus –Peter Siege- zum 70. Geburtstag dabei waren und aktive Handlungsmuster erlernten. Finanziell mund, Großkochberg unterstützt wurde die Aktion vom Kiwanis Club Rudolstadt-Saal-
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