Gemeindeentwicklungskonzept - Entwurf Gemeinde 68804 Altlußheim - Gemeinde Altlußheim
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Landkreis Rhein-Neckar-Kreis Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Entwurf Planungsstand: Altlußheim, 11.10.2017
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Landkreis Rhein-Neckar-Kreis Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Auftraggeber: Gemeinde Altlußheim Rathausplatz 1 68804 Altlußheim Auftragnehmer: Projekt-Betreuung: Frau Desiree Matheis Projekt-Betreuung: Dietmar Glup Martin Fundus Planungsstand: Oktober 2017 Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 2
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Inhaltverzeichnis Seite Vorbemerkung 4-5 1. Allgemeine Angaben über die Gemeinde Altlußheim 1.1. Lage im Raum – Zuordnung der Landes- und Regionalplanung 6-7 1.2. Historische Entwicklung 7-9 1.3. Nutzung der Flächen in der Gemeinde 10 1.4. Hochwassersituation 10-11 1.5. Regionalplanerische Belange und Restriktionen 11-12 1.6. Im Flächennutzungsplan skizzierte Entwicklungs-Potentiale einer Siedlungs-Entwicklung 12-13 2. Struktur der Gemeinde Altlußheim 14-15 3. Einbeziehung der Bürger in den Planungs-Prozess 16-18 4. Themen-Schwerpunkte des Gemeindeentwicklungskonzeptes 19 4.1. Bereitstellung von Wohnbauflächen 19-22 4.2. Ausgestaltung öffentlicher Räume 23-25 4.3. Ausstattung der Gemeinde mit Betrieben des Einzelhandels sowie des Dienstleistungs- und Gastronomiegewerbes 26-29 4.4. Verkehr/Mobilität 30-36 4.5. Naherholung, Fremdenverkehr 37-40 4.6. Kinder, Jugend und Kultur 41-43 Anlage Vorentwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 3
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Vorbemerkung Die Gemeinde Altlußheim hat, parallel zu dem gestellten Antrag auf „Aufnahme des Gebietes „Altlußheim- West“ in das Landessanierungsprogramm 2016“, ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept erarbeiten las- sen. Hierbei handelt es sich um ein ganzheitliches und integriertes Ziel- und Handlungskonzept, das die allge- meinen, strukturellen, städtebaulichen und das Gemeinwesen betreffenden Entwicklungsziele für einen kurz-, mittel- bis langfristigen Zeitraum festlegt. Im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat und der Verwaltung werden die Entwick- lungsschwerpunkte für Altlußheim herausgearbeitet und konkrete Projekte und Maßnahmen mit einer Um- setzungsstrategie und Vorgehensweise empfohlen. Das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept Altlußheim stellt eine Grundlage für alle Planungen der Ge- meinde, dar. Es soll als informelle Planung dazu dienen, kommunale und private Entwicklungen untereinan- der abzustimmen und in geordnete Bahnen zu lenken, die Gleichbehandlung aller Interessen zu gewähren und damit aus der gewünschten Gesamtentwicklung heraus einzelne Entscheidungen im Gemeindeinteres- se treffen zu können. Es wird nach erfolgter Diskussion in den Gremien und mit der Bürgerschaft als Selbstbindungsplan vom Gemeinderat beschlossen. Ziel des örtlichen Entwicklungskonzeptes ist es somit auch, unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Ansatzes, einen Leitfaden für die zukünftige Siedlungsentwicklung zu erarbeiten. Eine mögliche Fortschreibung des integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes ist jederzeit möglich und sollte, um auf aktuelle Entwicklungen eingehen zu können, in sinnvollen Zeiträumen erfolgen. Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Ausarbeitung ist u. a. die Frage, welche Auswirkungen die demogra- phische Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf das Siedlungsgefüge von Altlußheim ha- ben wird und durch welche hiermit in Verbindung stehenden Strategien die zukünftig ggf. freiwerdenden Flächen zeitnah im Sinne der „Innenentwicklung“ wieder einer zukunftsweisenden Nutzung zugeführt werden können. Als Schwerpunkte werden nachfolgend die sich hieraus ergebenden, bzw. neu zu entwickelnden Strukturen für das „Wohnen“, aber auch für den Handel, für Dienstleistungen und für das Gewerbe, thematisiert. Im Zuge der Bearbeitung fanden, neben verwaltungsinternen Gesprächen und Erörterungen, im Zusam- menhang mit dem Gemeindeentwicklungskonzept Altlußheim folgende Veranstaltungen statt : 17.11.2015 – Klausursitzung des Gemeinderates 16.12.2015 – erstes Bürgergespräch im Bürgersaal des Bürgerhauses Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 4
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 14.01.2016 – zweite Bürgerbeteiligung zur Formulierung der gemeinsam weiter zu vertiefenden Themen-Schwerpunkte 19.01.2016 – Vorstellung des Zwischenergebnisses des Gemeindeentwicklungskonzeptes vor dem Gemeinderat 10.11.2016 – Workshop mit den Themenschwerpunkten: Innenentwicklung Gestaltung öffentlicher Räume Naherholung 11.10.2017 – Vorstellung und Erörterung der Ergebnisse über die Gespräche mit der Bürgerschaft Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 5
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 1. Allgemeine Angaben über die Gemeinde Altlußheim 1.1. Lage im Raum – Zuordnung der Landes- und Regionalplanung Die Gemeinde Altlußheim ist Bestandteil des Rhein-Neckar-Kreises und weist einen Bevölkerungsstand von 5.590 Einwohnern auf. Die Gemeinde liegt am östlichen „Rhein“-Ufer, in direkter Nachbarschaft zu den Gemeinden Hockenheim, Neulußheim, Reilingen und Speyer. Sie bildet mit den Gemeinden Reilingen, Neulußheim sowie mit der Stadt Hockenheim eine Verwaltungsge- meinschaft. Die Gemeinde ist gemäß dem Landesentwicklungsplan (LEP) sowie dem Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar der „verdichteten Randzone“ zugeordnet. Altlußheim liegt süd-westlich der Entwicklungsachse Mannheim – Schwetzingen – Hockenheim (Karlsruhe) und nimmt gemäß dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg keinerlei zentralöffentliche Funktionen wahr. Östlich von Altlußheim verläuft die im Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz definierte Entwicklungsachse Ludwigshafen – Schifferstadt – Speyer – Germersheim. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 6
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 1.2. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Gemeinde Altlußheim steht in einem engen Zusammenhang mit dem historischen Ver- lauf des „Rhein“. Durch ein stetiges Tieferlegen des Flussbettes wurden über die Zeit unterschiedliche Ge- ländeniveaus geschaffen, die als eigenständige Terrassenkörper eine Besiedlung ermöglichten. So ist die Altlußheimer Gemarkung im Norden und Westen des heutigen Ortes durch eine Terrassenkante stark geprägt, welche auch die Gemarkung in verschiedene geologische Bereiche gliedert. Die sandigen und trockenen Flächen waren auch der Ausgangspunkt einer einsetzenden Siedlungsgeschichte. Die ersten Anzeichen für Siedlungsentwicklung finden sich in alemannischen Gräbern des 4/5. Jahrhunderts und in einem fränkischen Reihengräberfriedhof der Merowingerzeit. Diese stellen die Wurzeln des Dorfes dar. Das Dorf lag an der damaligen alten „Rheinstraße“, die von Speyer nach Wimpfen führte – hier über- querten schon die römerzeitlichen Straßen den „Rhein“. In einer im 13. Jahrhundert kopierten Urkunde von 946 findet sich die urkundliche Erst-Erwähnung Altluß- heims als „villa Luzheim“. Diese Urkunde bedeutete wahrscheinlich die letzte Festigung des bischöflich- speyerischen Einflusses auf Altlußheim. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 7
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Vor 1156 gab der Speyerer Bischof Altlußheim an das Zisterzienserkloster Maulbronn und behielt sich nur die Schirmgerechtigkeit vor. Dies führte später zu Streitigkeiten mit den Schirmherren des Klosters, den Pfalzgrafen und ab 1504 den Herzögen von Württemberg. Durch die Reformen von Maulbronn bekam Württemberg die Ortsherrschaft ganz in seine Gewalt, bis Alt- lußheim dann 1806 durch Staatsvertrag an Baden ging. Die Lage an einem strategisch und verkehrlich wichtigen „Rhein“-Übergang brachte aber auch Nachteile mit sich. So konnte er Ort vor militärischen Angriffen zu keiner Zeit sicher sein und wurde z. B. im 30-jährigen Krieg weitgehend verwüstet. Die Kriege der frühen Neuzeit, aber auch der Auseinandersetzungen des 17. und 18. Jahrhunderts gingen an Altlußheim nicht spurlos vorbei. Zerstörung, Hungersnot und die Reduzie- rung der Bevölkerung auf wenige Personen waren die direkte Folge dieser kriegerischen Auseinanderset- zungen. Holz, Backsteine und Tabak waren seit dem frühen 18. Jahrhundert die wirtschaftlichen Grundpfeiler der Gemeinde. Der Grundriss des Ortes wird durch die Lage auf einem Sporn einer Rheinterrasse und die hier entstande- nen Achsen der „Hauptstraße“ und der in Richtung Süden folgenden „Rheinhäuser-Straße“ wesentlich be- stimmt. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 8
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde aufgrund des großen Bevölkerungszuwachs durch Heimatvertrie- bene im Nord-Osten der Hauptstraße mit der „Donauschwaben-Siedlung“ (Bereich „Goethestraße“ – „Tulla- straße“ – „Körnerstraße“ – „Hockenheimer Straße“) ein neuer Ortsteil gegründet. Weitere Neubaugebiete („Kirchfeldflur“, „Altreuth 2“ und „Altreuth 3“) folgten in Verbindung mit den stark ansteigenden Bevölkerungszahlen ab den „siebziger Jahren“. Diese beschriebene Entwicklung ist in dem stetigen, am Ende des 2 Weltkrieges auch sprunghaften Anstieg der Bevölkerungszahlen wie folgt ablesbar : Bevölkerungsentwicklung des Zeitraumes 1871 bis heute Jahr Anzahl der Bevölkerung 1871 1.292 1900 1.856 1925 2.492 1939 2.611 1950 3.247 1961 4.151 1970 4.764 1980 5.162 1990 5.300 2000 5.092 2001 5.126 2002 5.194 2003 5.241 2004 5.291 2005 5.338 2010 5.239 2011 5.361 2012 5.478 2013 5.534 2014 5.581 2015 5.708 Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 9
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 1.3. Nutzung der Flächen in der Gemeinde Die Gemarkung der Gemeinde Altlußheim weist eine Fläche von 1.596 ha. auf. Die Nutzung der Flächen teilt sich gemäß den Angaben des Flächennutzungsplanes wie folgt auf : Feststellbar ist, dass die Gemeinde Altlußheim sich in den letzten Jahrzehnten, analog zu ähnlich strukturier- ten Gemeinden, mehr und mehr zu einem Wohnstandort entwickelt hat. Neben dieser Hauptnutzung und den damit in Verbindung stehenden Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, haben sich in Altlußheim Gewerbetreibende, primär aus dem Dienstleistungssektor, angesiedelt und konnten damit auch weitere Ar- beitsplätze in der Gemeinde schaffen. 1.4. Hochwassersituation Die errechnete Hochwassersituation, aber auch die Belange des Landschafts- und Naturschutzes schließen eine Siedlungserweiterung von Altlußheim in westliche und südliche Richtung grundsätzlich aus. Hier ver- läuft der „Kriegbach“ bzw. liegen nach der Hochwassergefahrenkarte ausgewiesene „Überflutungsflächen mit einer Jährlichkeit von 50 Jahren“ (HQ 50). Der nachfolgende Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg verdeutlicht diesen Sachverhalt. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 10
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte – Stand: 2017 1.5. Regionalplanerische Belange und Restriktionen Die Raumnutzungskarte des „Einheitlicher Regionalplan der Metropol Region Rhein-Neckar“ weist die Flä- chen westlich des Siedlungsrandes von Altlußheim, d. h. in Richtung des „Rhein“, als „Schützenswerter Be- reich für den Hochwasserschutz“ aus. Südlich von Altlußheim, im Bereich des „Kriegbach“ bzw. des Badesees, befinden sich regionalplanerisch wertvolle Vegetations- und Grünzüge, die ebenfalls einen Schutz genießen. Die Flächen nördlich und östlich des Siedlungsbereiches sind in der Raumnutzungskarte als „Regionaler Grünzug“ gekennzeichnet und stellen damit auch für eine Siedlungsentwicklung einen nicht zu überwinden- den Schutzstatus dar. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 11
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben wird es sehr deutlich, dass aus heutiger Sicht, außerhalb der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen, für die Gemeinde Altlußheim kein Potenti- al mehr für eine Siedlungsentwicklung an den Ortsrändern besteht. Aus diesem Umstand ist die Notwendigkeit abzuleiten, den Schwerpunkt einer Siedlungsentwicklung zukünf- tig ausschließlich auf die bereits bebauten Flächen zu richten. 1.6. Im Flächennutzungsplan skizzierte Entwicklungs-Potentiale einer Siedlungs- Entwicklung Die Gemeinde Altlußheim hat, zusammen mit den Nachbargemeinden Hockenheim, Neulußheim und Reilingen, den „Flächennutzungsplan 2020“ aufgestellt und zur Rechtskraft gebracht. Dieser prognostiziert für Altlußheim bis zum genannten Zieljahr einen Flächenbedarf von 8,24 ha und bein- haltet, aufgrund noch vorhandener Flächenreserven aus dem vorherigen Planwerk, Planungsflächen in einer Größenordnung von 10,21 ha. Diese ausgewiesenen Planungsflächen wurden in den letzten Jahren mit der Erschließung des Baugebietes „Hockenheimer Flur II“ zwischenzeitlich weitestgehend realisiert und einer Bebauung zugeführt. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 12
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Der rechtskräftige Flächennutzungsplan benennt, aufgrund nicht mehr verfügbarer Flächenressourcen an den Rändern des Siedlungsbereiches, aber auch mit Blick auf die zu Recht formulierten Forderungen des Bundes und des Landes, erstmals auch Flächen der Innenentwicklung und bezieht diese in die oben ge- nannte Bilanzierung ausgewiesener Planungsflächen ein. Mit der Erschließung der Baufläche „Hockenheimer Flur II“ hat die Gemeinde Altlußheim, mit Blick auf die verbindlichen Aussagen des Flächennutzungsplanes, aber auch hinsichtlich der Vorgaben des Regionalpla- nes der Metropol Region Rhein-Neckar, die Siedlungsentwicklung an den Ortsrändern in Form der Auswei- sung von Neubaugebieten vorerst weitestgehend abgeschlossen. Der Bedarf an weiteren Bauflächen bzw. das Entstehen neuer Siedlungskonzepte sind damit zukünftig schwerpunktmäßig im Bestand abzudecken bzw. umzusetzen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 13
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 2. Struktur der Gemeinde Altlußheim Das ehemals ländlich geprägte Altlußheim ist als klassisches „Straßendorf“ entstanden. Die Hauptverbin- dungsachsen waren die „Hauptstraße“ sowie die „Rheinhäuser Straße“, welche aufgrund ihrer Funktion als Gemeindeverbindungsstraßen auch heute noch diese hohe Bedeutung innehaben und damit aber auch die Hauptverkehrsbelastung tragen. Altlußheim ist über die B 39 an das übergeordnete klassifizierte Straßennetz angebunden. So erreicht man mit dem PKW von Altlußheim aus in wenigen Minuten die Nachbargemeinden Speyer und Hockenheim, aber auch die Auffahrt auf die Bundesautobahn A 61. Die Querschnittsbelastung der innerörtlichen „Hauptstraße“, mit ihrer Funktion als Gemeindeverbindungs- straße, liegen in der Ortsmitte zwischen 6.500 und 9.400 KFZ je 24 Stunden. Dieses stellt eine erhebliche Belastung für das unmittelbare Wohnumfeld, die Aufenthaltsqualität im Straßenraum sowie die örtlichen Infrastruktureinrichtungen dar. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 14
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Die funktionale Ortsmitte von Altlußheim stellt das unmittelbare Umfeld des Kreuzungsbereiches „Hauptstra- ße“ – „Rheinhäuser Straße“ dar. Hier befinden sich das Rathaus, das Bürgerhaus, die Kirchen, aber auch die alteingesessenen Gasthäuser und Einzelhandels-Geschäfte. Aufgrund des eingesetzten Strukturwandels im Einzelhandel, droht ein Teil der Funktion dieses Ortsmittel- punktes verloren zu gehen. Den Marktmechanismen folgend, haben sich im Gewerbegebiet „Altreuth“, am süd-östlichen Ortsrand von Altlußheim, die Lebensmittel-Vollsortimenter und Discounter platziert. Aber auch andere Anbieter nahversorgungs- oder „innenstadtrelevanter“ Sortimente haben in der Ortsmitte ihre Geschäfte aufgegeben und sich zurückgezogen. Nachfolgenutzer dieser Geschäftsräume können, falls überhaupt vorhanden, nicht mehr in dem Umfang die Funktion eines Frequenzbringers des Ortsmittelpunk- tes übernehmen. Der Ortsmitte droht, ihre bisherige Funktion als Mittelpunkt des örtlichen Lebens verloren zu gehen. Der Blick auf die Siedlungsentwicklung von Altlußheim verdeutlicht, dass die vor dem 2. Weltkrieg entstan- denen Wohnbaugrundstücke von einer großen Grundstückstiefe geprägt sind. Diese heute noch ablesbare typische Siedlungsstruktur weist in der Regel ein unmittelbar den Straßen- raum begrenzendes Wohnhaus auf. Hieran schließen ehemals der Landwirtschaft oder der Garten- Bewirtschaftung dienende Nebengebäude in zweiter Reihe und, im Anschluss hieran, das zu bearbeitende Gartenland an. So ergaben sich die heute noch vorhandenen Grundstückstiefen von bis zu 65,00 m. Dem stehen, durch die oftmals geschlossene Bauweise, geringe Grundstücksbreiten gegenüber. Die Straßenzüge des gewachsenen Ortskernes (die Abgrenzung ist der Darstellung des Rahmenplanes zu entnehmen) sind somit geprägt von geschlossenen, den Straßenraum begrenzenden Bauzeilen bzw. von einer Doppelhaus-Bebauung. Die klassische Einzelhaus-Bebauung hat sich in Altlußheim erst durch die Ausgestaltung neuer Baugebiete ab den 70-er Jahren entwickelt. Zu benennen sind hier die Wohnbauflä- chen südlich des Ortsmittelpunktes im Bereich der „Kurpfalzstraße“, aber auch die in den letzten Jahren entstandenen Siedlungsflächen nord-östlich der „Hauptstraße“, in Verlängerung der „Friedrichstraße“ und „Schillerstraße“. Die historisch gewachsene, sich über Jahrzehnte gehaltene ortstypische Siedlungsstruktur stellt für die Ge- meinde Altlußheim nunmehr ein wesentliches innerörtliches Siedlungspotential für die nächsten Jahre dar. Der stattfindende Generationswechsel, leerstehende Nebengebäude und nicht mehr gewünschte Grünflä- chenanteile sprechen, wie auch die bestehende Nachfrage an Wohnbauflächen, für eine innerörtliche Nach- verdichtung in diesen Bereichen. Hierbei sollten jedoch die beschriebenen typischen Merkmale der vorhan- denen Siedlungsstruktur, die sich auch in dem Charakter der Straßenzüge wiederspiegeln, nicht verloren gehen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 15
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 3. Einbeziehung der Bürger in den Planungs-Prozess Die Bürger von Altlußheim wurden in Form zweier Bürger-Gespräche in den Planungs-Prozess zur Aufstel- lung des örtlichen Entwicklungskonzeptes eingebunden. Nach einer Aufarbeitung der faktischen und rechtlichen Grundlagen und einer ersten städtebaulichen Analy- se wurden in einer gut besuchten ersten Informations-Veranstaltung Ideen gesammelt, die Eingang in das Grundkonzept fanden. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 16
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Die Grundlage für das zweite Bürgergespräch war der aus den Überlegungen des Gemeinderates, der Ver- waltung, dem Planer und der Bürger entwickelte erste Vorentwurf eines örtlichen Entwicklungskonzeptes. Auf dieser Grundlage wurden mit der Bevölkerung am 10.11.2016 in Form eines Werkshops die Themen- schwerpunkte Potentiale der Innentwicklung Gestaltung öffentlicher Räume Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung vertieft, weitere Meinungen eingeholt und Ideen aufgenommen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 17
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Gedankenaustausch am 10.11.2016 Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 18
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 4. Themen-Schwerpunkte des Gemeindeentwicklungs- konzeptes Aus den ersten Überlegungen und Gesprächen mit dem Gemeinderat und der Bürgerschaft kristallisierten sich die für Altlußheim zukunftsweisenden, nachfolgend beschriebenen Themen-Schwerpunkte heraus. Aus einer vertiefenden Betrachtung wurden die Zielvorgaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte formu- liert. Festzustellen ist, dass die gewählten Themen-Felder jeweils inhaltlich eng miteinander verbunden sind. So sind beispielsweise Verbesserungen zur Lösung der Verkehrsproblematik und die Gestaltung öffentlicher Räume wichtige Voraussetzungen für messbare Erfolge im Hinblick auf für die geforderte und auch erforder- liche innerörtliche Nachverdichtung von Altlußheim. 4.1. Bereitstellung von Wohnbauflächen Innenentwicklung – Wohnen im Alter und Entwicklung neuer Wohnformen Die Aussagen des „Einheitlicher Regionalplan der Metropol Region Rhein-Neckar“, die Inhalte der Hochwas- sergefahrenkarte sowie die hierauf aufbauenden Aussagen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ma- chen deutlich, dass es in Altlußheim zukünftig rechtlich nur noch in einem begrenzten Umfang möglich sein und auch städtebaulich sinnvoll sein wird, eine weitere Siedlungsentwicklung in den Außenbereich in Form von Neubaugebieten durchzuführen. Diese Erkenntnis ist als Chance zu werten, die Innenentwicklung zu propagieren und alle Bestrebungen auf eine ggf. modellhafte Weiterentwicklung der innerörtlichen Quartiere zu legen. Hierzu gehört die Reaktivierung der vorhandenen Bausubstanz genauso, wie die Förderung und Steuerung einer innerörtlichen Nachverdichtung. Durch Umbau-Maßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz und die bauliche Anpassung an heutige Wohn- und Lebensverhältnisse soll im gewachsenen Ortskernbereich die Charakteristik von Altlußheim ge- wahrt werden. Diese ist geprägt durch eine hohe Dichte entlang der vorhandenen Straßenzüge, oftmals in Form einer vorhandenen Doppelhaus-Bebauung bzw. auch durch geschossene Gebäudezeilen. Bei der Bevölkerung bzw. den Grundstückseigentümern ist um dieses städtebauliche Ziel zu werben. Den Eigentümern älterer Immobilien und insbesondere derer, die im Zuge eines Generationswechsels in das Eigentum gelangt sind, sollte auch eine finanzielle Hilfestelle in Form von Fördermitteln in Aussicht gestellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es hinsichtlich der Siedlungsentwicklung gerade in der Gemeinde Altlußheim von hoher Priorität zu sein, diese im Gemeindeentwicklungskonzept formulierten Zielsetzungen auch mit Hilfe der Fördermittel des Landes zu erreichen. Einzelne innerörtliche Quartiere weisen, wie bereits bei der vorgenommenen Analyse der Gemeindestruktur dargestellt (siehe Kapitel 2 des Berichtes), große Grundstückstiefen von bis zu 65,0 m auf. Diese wären unter städtebaulichen Gesichtspunkten prädestiniert für eine weitere Bebauung in der „2. Reihe“. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 19
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Der zeichnerische Teil des örtlichen Entwicklungskonzeptes zeigt diese Fläche als „mögliche Potentiale ei- ner innerörtlichen Nachverdichtung“ auf. Sie werden bereits teilweise im Zuge des „Flächennutzungsplanes 2020“ als solche herausgearbeitet und bilanziert. Erste Gespräche mit den Eigentümern solcher Grundstücke im Zuge der Ausarbeitung des Entwicklungs- konzeptes verdeutlichen die Notwendigkeit, quartiersbezogen eine individuelle Betrachtung der sich erge- benden Möglichkeiten vorzunehmen. In die jeweilige Abwägung einzustellen und auszuloten sind die Belan- ge der Grundstückseigentümer, die einer Nachverdichtung positiv gegenüberstehender aber auch derer, die in den tiefen Gartengrundstücke für sich und ihre Familien einen hohen Freizeitwert sehen, welcher mög- lichst in einer ungestörten Form erhalten bleiben sollte. Die Quartiere möglicher innerörtlicher Nachverdichtungs-Maßnahmen sind im zeichnerischen Teil des örtli- chen Entwicklungskonzeptes dargestellt. Für den Fall, dass die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, sollten darüber hinaus die Gewerbetriebe aus den überwiegend durch eine Wohnnutzung geprägten Bereichen ausgesiedelt und für eine Wohnnutzung reaktiviert werden. In den Diskussionen um die zukünftige Siedlungsentwicklung von Altlußheim nahmen die Entwicklung des Wohnens für die älteren Generationen im Wissen um den eintretenden demographischen Wandel, aber auch Fragen nach dem Entstehen alternativer Wohnformen einen großen Raum ein. Obwohl die damit ver- bundenen Fragestellungen nicht nur das Wohnen betrifft, sondern auch viele andere, nachfolgend genann- ten Themen-Schwerpunkte, soll an dieser Stelle der Diskussionsstand „Wohnen und Demographie“ kurz zusammengefasst und die abschließende Zielsetzung hieraus skizziert werden. Älterwerden in Altlußheim Grundlagen Senioren und Hochbetagte werden in den nächsten Jahren in Folge des demographischen Wandels die Gruppe mit dem stärksten prozentualen Anstieg innerhalb der westlichen Gesellschaften bilden. Diese Grundaussage trifft auch für Altlußheim zu. Aufgrund steigender Lebenserwartungen der Senioren und einer schrumpfenden Zahl an Kindern, übersteigt die Zahl der Senioren in Deutschland im Jahr 2015 bereits die der Kinder und Jugendlichen. Für die bauliche Entwicklung der Gemeinde ergeben sich bei einem steigenden Anteil älterer Bürger neuer Her- ausforderungen, die es auf einer Vielzahl der Felder einer städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen gilt. Mit zunehmendem Alter sinken vor allem die physischen, aber auch die kognitiven Fähigkeiten der Betroffenen. Altersgerecht zu wohnen beinhaltet eine Barrierefreiheit durch Verzicht auf Schwellen und Stufen innerhalb der Wohnung und auf dem Weg dorthin. Entsprechende Voraussetzungen sind seitens der Kommune für den ge- samten öffentlichen Raum sicherzustellen, vom Straßenraum und von Plätzen bis hin zu den allgemein zugäng- lichen Gebäuden. Die bedeutsamste Auswirkung des demographischen Wandels, wird zukünftig in dem sich abzeichnenden Defi- zit in der Betreuung und in der Pflege liegen. Einer steigenden Zahl Hilfs- und Pflegebedürftiger steht eine schrumpfende Zahl möglicher Pflegekräfte, bestehend aus jüngeren Familienmitgliedern und Fachkräften, ge- genüber. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 20
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Durch den fortschreitenden Verlust von Motorik, Sensorik und geistiger Leistungsfähigkeit bedürfen betroffene Senioren, und vor allem Hochbetagte, zunehmend einer Hilfe zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben oder einer durchgängigen Pflege. Familienmitglieder können in der Regel jedoch allein diese Aufgaben nicht bewältigen. Auch ist die Zahl qualifizierter Fachkräfte zu gering. Des Weiteren droht durch die zunehmenden Einschränkungen im Alter ein Rückgang der sozialen Kontakte und infolgedessen Vereinsamung. Die Gesellschaft ist daher auch in kleinen Gemeinden wie Altlußheim aufgefor- dert, neben Betreuungs- und Pflegeangeboten, für die ältere Generation auch ein vielseitiges Angebot für die Teilhabe am sozialen Leben vorzuhalten. Infolge des demographischen Wandels wird in der Gemeinde Altlußheim die Gruppe der über 65-Jäh- rigen von derzeit 1630 Personen bis im Jahr 2035 auf dann ca. 2110 Personen, d. h. um ca. 30%, wach- sen. Besonders bei den Hochbetagten (85 Jahre und älter) werden markante Zunahmen um bis zu 85 % zu verzeichnen sein. Überregionale repräsentative Bürgerbefragungen ergaben, dass knapp dreiviertel der Befragten auch noch im Alter gerne im eigenen Zuhause – bei Bedarf mit Unterstützung durch die Familie oder einen Betreuungsdienst – leben möchten. Neben der Beschaffenheit der Immobilie selbst, wurden als Hinderungsgründe oftmals mangelnde Bar- rierefreiheit der Zugangswege, aber auch weite Entfernungen zu den nächsten nahversorgenden Ein- zelhändlern und Ärzten, genannt. In der Gemeinde Altlußheim wird, wenn kurz- und mittelfristig keine diesbezüglichen Planungsansätze ver- folgt werden, ein zunehmendes Defizit adäquater Wohnformen für den älteren Anteil der Bevölkerung ent- stehen. Vorhandene Einrichtungen, wie die „Senioren-Villa“, sowie einzelne vorhandene barrierefreie Woh- nungen sind auszubauen bzw. zu ergänzen um entsprechende Wohn- und Betreuungsprojekte. Das örtliche Entwicklungskonzept Altlußheim schlägt die Errichtung einer Wohnanlage für Senioren in der unmittelbaren Ortsmitte vor. Sie sollte diesem Personenkreis vorbehalten und barrierefrei ausgebildet wer- den. Ein „zuschaltbares“ bedarfsgerechtes Betreuungsangebot (Pflege und das Einnehmen gemeinsamer Mahlzeiten) soll den Personen, die ihr Eigenheim altersbedingt verlassen, die Möglichkeit einräumen, ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben in der angestammten Umgebung führen zu können. Ein mögli- cher Standort hierfür ist die Fläche an der Katholischen Kirche, im Kreuzungsbereich „Goethestraße“ – „Tul- lastraße“. Ein weiteres mögliches Denkmodell liegt in einer bewusst herbeigeführten ,auch generationenübergreifen- den Wohnform, die junge Familien mit der Altersgruppe der Senioren baulich in Form einer Wohnanlage verbindet. Hier ist die Grundidee ein sich gegenzeitigen Helfen, beispielsweise bei Erledigungen, kleineren Handgriffen, aber auch bei der Kinderbetreuung. Im Zuge der Aufstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes wurde die zukünftige Nutzung des „Meßplatz“ sowohl in der Bevölkerung, als auch im Gemeinderat kontrovers diskutiert. Der Aufwertung und Intensivierung der derzeit hier praktizierten Freiflächennutzung standen Überlegungen für eine Bebauung einer Teilfläche, unter dem o. g. Aspekt, gegenüber. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 21
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Thema – Beurteilen von Wohnbauflächen Innenentwicklung / Wohnformen Zusammenfassung der Ergebnisse: bedarfsgerechte Ausweisung von kleinen, innerörtlichen Baugebieten Baulücken schließen, vorhandenes Gebäudepotential nutzen (Umbau und Reaktivierung vorhandener Bausubstanz) Erhaltung der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur Nachverdichtung nur in Abstimmung mit den hiervon betroffenen Grundstückseigentümern Wohnformen für alle Altersgruppen entwickeln und 4.2.platzieren Gestaltung öffentlicher Räume - Potentiale in der Ortsmitte schwerpunktmäßig für barrierefreie Wohnungen und Wohnmodelle für mehrere Generationen bzw. für Senioren nutzen, d. h. Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (Pflege- und Unterstützungsbedarf) ggf. Einbeziehung einer Teilfläche des Meßplatzes in eine die Ortsmitte ergänzende Bebauung Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 22
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 4.2. Ausgestaltung öffentlicher Räume In der Gemeinde Altlußheim ist aufgrund der Struktur der vorhandenen Verkehrsstraßen, der vorhandenen Hauptinfrastruktureinrichtungen sowie der verdichteten Siedlungsstruktur ein Ortsmittelpunkt ablesbar. Dieser ist gestalterisch zu verdeutlichen und muss für die Bewohner von Altlußheim, ergänzt um die Ansiedlung weiterer Frequenzbringer, noch eine größere Anziehungskraft entwickeln. Unter Berücksichtigung der historischen Bausubstanz und erhaltenswerter Raumkanten ist anzustreben, abseits, aber doch in Verbindung mit den klassifizierten Straßenzügen („Rheinhäuser Straße“, „Hauptstra- ße“), einen Dorfplatz auszubilden. Dieser sollte flankiert werden von Gastronomiebetrieben und eine Be- wirtung im Freien zulassen. Darüber hinaus sollte er Bestandteil wichtiger „Lauflinien“ für die Bevölkerung sein, damit er auch durchquert wird und somit ein Treffpunkt werden kann. Die Lage und Ausgestaltung einer solchen Fläche ist so zu wählen, dass diese von den Hauptverkehrsstra- ßen aus wahrnehmbar ist und der Besucher/Gast dieser Fläche gleichzeitig „das Leben in der Ortsmitte“ wahrnehmen kann. In der weiteren Detailplanung ist zu prüfen, ob die Fläche neben dem umgebauten Wohn- und Geschäfts- haus „Hauptstraße Nr. 72“ mit dem hier vorhandenen Café im Erdgeschoss diese Funktion innerhaben kann. Alternativ könnten ggf. im Zuge von Gebäudeabrissen freiwerdende Flächen, in Verbindung mit der Umge- staltung des Straßenraumes, diese Funktion übernehmen. Der im Zuge der Bürger-Beteiligung in diesem Zusammenhang auch genannte „Meßplatz“ wird, auf- grund der hierfür bereits dezentralen Lage, die Funktion eines Dorfplatzes als Mittelpunkt des Le- bens in der Gemeinde nicht einnehmen können. Neben der eigentlichen Ortsmitte kommt der Ausgestaltung der „Hauptstraße“ (Teilstück zwischen „Tulla- straße“ und „Kirschenstraße“), den Seitenflächen der „Rheinhäuser Straße“ sowie der westlichen „Haupt- straße“ für die Aufenthaltsqualität, aber auch für den Erhalt der Identität der Bewohner von Altlußheim, eine große Bedeutung zu. Die erste Priorität hierbei sollte die Umgestaltung des Teilstückes zwischen der „Tullastraße“ und der „Kirschenstraße“ einnehmen. Die verschiedenen, an diesen Straßenabschnitt zu stellenden Nutzungsan- sprüche sind der Darstellung unter der Ziffer 4.4. dieses Berichtes (Verkehr / Mobilität) zu entnehmen. Alle Gestaltungs-Maßnahmen im öffentlichen Raum sollen, neben dem Erreichen einer größeren Aufent- haltsqualität, auch der Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit dienen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 23
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Eine gleichlautende Materialwahl für alle Seitenflächen der Hauptsammelstraßen wird angeraten. Dieses kann in der eigentlichen Ortsmitte ggf. noch punktuell ergänzt werden und damit die Besonderheit dieses Bereiches hervorheben. Bei allen baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum sind, aufgrund des stattfindenden demographischen Wandels, zukünftig uneingeschränkt die Grundsätze der Barrierefreiheit zu beachten. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 24
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Ausgestaltung öffentlicher Räume Zusammenfassung der Ergebnisse: Gestaltung der Ortseingänge (unter dem Aspekt Gestaltung und Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit) Schaffung eines Dorfplatzes als zentraler Treffpunkt barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes Aufwertung vorhandener Kinderspielplätze Anlegen eines Mehrgenerationen-Spielplatzes Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 25
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 4.3. Ausstattung der Gemeinde mit Betrieben des Einzelhandels sowie des Dienstleistungs- und Gastronomiegewerbes Die Ausstattung einer Gemeinde mit Einzelhandelsbetrieben und deren räumliche Lage im Siedlungsgefüge haben einen wesentlichen Einfluss auf die sich im Ort entfaltende Lebensqualität. Einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Einzelhandelsstruktur nimmt hierbei bei Gemeinden in der Größe von Altlußheim die wohnungsnahe Grundversorgung ein. Hierunter wird die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfes verstanden, die in einer räumlichen Nähe zum Konsumenten angeboten werden. Einzelhandelsbetriebe, von Kunden frequentierte Betriebe aus dem Dienstleistungssektor sowie gastro- nomische Betriebe sind, neben öffentlichen Einrichtungen, für einen Ortsmittelpunkt wichtige Fre- quenzbringer. Zu hinterfragen sind daher die Anzahl und Qualität solcher Betriebe und Einrichtungen in zentraler Lage von Altlußheim. Es ist daher hinsichtlich der Ortsentwicklung eine der entscheidenden Fragen, wie die Gemeinde Altlußheim zukünftig im Sinne einer positiven und in die Zukunft gerichteten Ortsentwicklung den Einzelhan- del fördern und ihn an die städtebaulich gewünschten Standorte lenken kann. In diesem Zusammenhang ist die wechselseitige Beeinflussung der Themenbereiche „Stabilisierung der Einwohnerzahlen“, „Ausgestaltung der öffentlichen Räume“ und das Vorhandensein bzw. die Ansiedlung von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomie-Betrieben hervorzuheben. Die Analyse der Angebotssituation im Einzelhandelsbestand von Altlußheim verdeutlicht, dass sich, bis auf eine verbliebene Bäckerei in der Ortsmitte, sämtliche Betriebe der Nahversorgung * im Gewerbegebiet, im Bereich „Badenstraße“, und damit in einer nicht integrierten Lage befinden. Der am Ort vorhandene Vollsortimenter bzw. die Lebensmittel-Discounter bzw. ein Bekleidungsgeschäft haben ihren Standort abseits der Wohnquartiere von Altlußheim und sind fußläufig nur bedingt erreichbar. Gleichlautende Aussagen sind für Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe zu nennen. Das vorhandene Angebot, die Qualität sowie die konkreten Standorte im Siedlungsgefüge sind von städte- baulicher, aber auch von sozialer Bedeutung. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen dass in der Gemeinde Altlußheim vier Allgemein-Mediziner sowie drei Zahnärzte auf weitestgehend integrierten Praxis- Standorten praktizieren. * Unter Nahversorgung wird die Versorgung der Bürger mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfes verstanden, die in räumlicher Nähe zum Konsumenten angeboten werden. Hierunter werden primär die Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel bzw. das Sortiment Lebensmittel bzw. Güter der Gesundheits- und Körperpflege verstanden. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 26
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Gut funktionierende gastronomische Betriebe mit einer hohen Akzeptanz bei der einheimischen Bevölke- rung, aber auch bei auswärtigen Kunden, stärken die Struktur einer Gemeinde. Dieses betrifft sowohl die Attraktivität des Gemeinwesens als Wohnstandort, als auch die sich hieraus ergebenden Potentiale für eine Belebung und Ausgestaltung des Ortsmittelpunktes. Im Umkehrschluss sind Rahmenbedingungen in der Ausgestaltung des öffentlichen Raumes bzw. auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs und der Naherholung zu schaffen, die den Standort Altlußheim für einen gast- ronomischen Betrieb begünstigen. Der Schwerpunkt der infrastrukturellen Ausstattung der Gemeinde Altlußheim mit Einzelhandels-, Dienstleis- tungs- und Gastronomiebetrieben muss weiterhin die Ortsmitte sein. Diese These verdeutlicht die nachfol- gende Abhandlung und stellt zusammenfassend das Gesprächsergebnis zwischen den Bürgern, der Ver- waltung und den Planverfassern dar. Das Entstehen stabiler Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe ist dabei stets abhängig von dem Bereit- stellen bedarfsgerechter, dem Nachfrageverhalten entsprechender Wohnbauflächen in ausreichender Grö- ße, aber auch von einem attraktiven städtebaulichen Umfeld. Die im örtlichen Entwicklungskonzept formulierten Ziele sind damit, unter Berücksichtigung der Abhängigkei- ten voneinander, stets ganzheitlich zu verfolgen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 27
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Ziele im Hinblick auf die infrastrukturelle Ausgestaltung der Ortsmitte von Altlußheim Als eigentliche Ortsmitte der Gemeinde Altlußheim ist der Kreuzungsbereich der „Hauptstraße“ und der „Rheinhäuser Straße“ zu nennen. Hier befindet sich auch, abgesehen von den o. g. Verkaufseinrichtungen der Nahversorgung, der Schwerpunkt der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe bzw. die Mehrzahl der Gastronomiebetriebe. Sie sind straßenbegleitend entlang dieser Ortsdurchfahrtsstraßen lokalisiert. Die Erdgeschosslagen in diesem Bereich verdeutlichen, dass der Ortsmittelpunkt ursprünglich überwiegend von einer Einzelhandelsnutzung bzw. von Gastronomiebetrieben gekennzeichnet war. Heute weist die „Hauptstraße“ zahlreiche Lücken im Nutzungsbestand auf, die teilweise nicht oder nur be- dingt mit zentrenrelevanten Dienstleistungsanbietern gefüllt wurden. Auch Leerstand kennzeichnet die Orts- mitte. Diese Veränderungen hatten bzw. haben einen Frequenz- und Attraktivitätsverlust der Ortsmitte zur Folge. Als positive „Trendwende“ kann die Entwicklung zweier neuer Wohn- und Geschäftshäuser bezeichnet werden. Trotz entstandener „Lücken in der Nutzungsvielfalt“ und die geringen Einzelhandelsdichte, ist die Ortsmitte von Altlußheim heute noch als solche deutlich ablesbar. Hier befinden sich, neben den in der nachfolgenden Abbildung kartieren Einrichtungen, auch das Rathaus der Gemeinde, der Bürgersaal mit den hier integrierten Vereinsräumen, die Ev. Kirche, das Friseurmuseum sowie das Feuerwehrhaus. Somit ist, bis auf die genannten fehlende Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung, das vorhandene Orts- zentrum im Hinblick auf die privaten Dienstleistungs- und Gastronomieinfrastruktureinrichtungen und die öffentlichen und kulturellen Einrichtungen heute noch gut durchmischt. Die vorhandene Struktur stellt damit eine gute Basis dar, um eine verbesserte Zentrumsqualität zu schaffen. Hierzu fehlt diesem zentralen Bereich ein Einzelhandelsmagnet („Frequenzbringer“) der Nahversor- gung, gepaart mit einer weiteren Aufwertung des öffentlichen Raumes und einzelnen Gastronomiebetrieben. Letztere sollen diesen Bereich auch vermehrt durch eine Außenbewirtschaftung in Anspruch nehmen kön- nen. Für den „eiligen Kunden“ sind Kurzparkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Diese müs- sen jedoch hinsichtlich der Anzahl in einem ausgewogenen Verhältnis im Hinblick auf die für die Fußgänger und die Gastronomie nutzbaren Flächen stehen. Die Frequenz der die Ortsmitte passierenden Fahrzeuge stellt für die Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe ein nicht zu vernachlässigendes Kundenpotential dar. Die Straßenräume sind so aus- zugestalten, dass sie ein langsames Durchfahren ermöglichen und den PKW-Fahrer nicht in einer unange- messenen Art behindern, andererseits jedoch auch eine neue Aufenthaltsqualität für Besucher und Nutzer der Ortsmitte entstehen lassen. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 28
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Diese Interessenlage widerspricht den Bemühungen, zukünftig möglichst viel Durchgangsverkehr aus Alt- lußheim herauszuhalten und auf überregionale klassifizierte Straßen zu verlagern. Gewerbe / Einzelhandel Stärkung des Gewerbes Stärkung der Versorgungssituation in der Ortsmitte, insbesondere durch Verkaufseinrichtungen mit Gütern des täglichen Bedarfes – weiterer Frequenzbringer ! Erhalt bzw. Verbesserung der Angebote medizinischer Versorgungs- einrichtungen in der Ortsmitte Förderung gastronomischer Betriebe in der Ortsmitte Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 29
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept 4.4. Verkehr/Mobilität Im Jahr 2009 hat das Büro Modus Consult für die Gemeinde Altlußheim eine ausführliche Verkehrsanalyse erstellt. Diese ist eine Grundlage des örtlichen Entwicklungskonzeptes, zumal in den Berechnungen auch ein „Prognose-Notfall 2020“ dargestellt ist, der das zwischenzeitlich realisierte Baugebiet „Hockenheimer Flur“ berücksichtigt. Des Weiteren setzt diese Prognose verkehrsberuhigende Maßnahmen beim Kindergarten in der „Hocken- heimer Straße“ voraus und geht davon aus, dass in der „Hauptstraße“ sowie in der „Rheinhäuser Straße“ eine „Tempo-30-Regelung“ umgesetzt werden kann. Die Verkehrsbelastung auf den einzelnen Straßen stellt sich nach dieser Prognose wie folgt dar : Anhand einzelner Planungsfälle wurden in der Studie die verkehrlichen Auswirkungen von baulichen Maß- nahmen bzw. auch die Einrichtung von Einbahnstraßen hinsichtlich der sich hieraus ergebenden Verkehrs- verteilung untersucht. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass lediglich die Errichtung einer Querspange zwischen der K 4252 und der B 39 auf Höhe der „Badenwerkstraße“ eine spürbare Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Ortsmitte von Altlußheim zur Folge hätte. Nach diesem Straßenbauvorhaben würde sich mengenmäßig die größte Verkehrsverlagerung würde sich demnach im nördlichen Abschnitt der „Hauptstraße“ ergeben, wo sich das Verkehrsaufkommen um bis zu 3.400 Kfz / 24 h reduzieren könnte. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 30
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept Da in absehbarer Zeit von einem solchen Straßenbau-Projekt nicht auszugehen ist, geht das Gemeindeent- wicklungskonzept bei den weiteren Überlegungen somit von folgenden Rahmenbedingungen aus, die nur ansatzweise veränderbar sind : die teilweise hohe Verkehrsbelastung im Straßennetz der durch die historische Bebauung vorhandene und nicht zu verändernde Querschnitt der Straßen- räume der nur langsam zu verändernde Bestand an privaten PKW je Wohneinheit und der hieraus resultierende Parkierungsbedarf im öffentlichen Straßenraum der Bedarf an öffentlichen PKW-Stellplätzen im Straßenraum die Empfindlichkeit von Fußgängern und Radfahrern gegenüber Umwegen und topographischen Steigungen Die Verkehrsanalyse kam zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2008 von den registrierten ca. 24.500 Fahrbewe- gungen / 24 h 14 % dem Binnenverkehr, 68 % dem Quell- und Zielverkehr sowie 18 % dem Durchgangsver- kehr zuzurechnen waren. Der Anteil des Schwerlastverkehrs lag bei ca. 4,7 %, der Anteil an Durchgangsverkehr betrug hierbei 32 %. Im Zuge des am 10.11.2016 im Bürgersaal der Gemeinde Altlußheim durchgeführten Workshops wurde in einer Arbeitsgruppe auch das Thema „Verkehr“ vertiefend erörtert. Die Bandbreite der Anregungen beinhaltete Vorschläge zur Verkehrsregelung bis hin zu wünschenswerten baulichen Änderungen und Eingriffen in das öffentliche Straßennetz und umfasste im Detail folgende Äuße- rungen bzw. Anregungen: Verkehrsberuhigende Maßnahmen, Ausschilderung und Kontrollen grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Verbannung des Schwerlastverkehrs (außer Anlieger) aus den Ortsdurchfahrtsstraßen Errichtung von „Blitzsäulen“ an den Ortseingängen (alternativ bauliche Veränderungen in den Orts- eingängen in Form von Verkehrskreiseln bzw. S-förmige Ausgestaltung des Straßenverlaufes an- hand von Mittelinseln) Einbringen von Schwellen in die Fahrbahn zur Verlangsamung des Verkehrs (beispielsweise in der „Hockenheimer Straße“ auf Höhe des Kindergartens) Umbau der „Hauptstraße“ zwischen „Tullastraße“ und „Kirschenstraße“ zielgerichtete (verkehrsberuhigende) Straßenführung durch die Anordnung von Parkplätzen durch Baumanpflanzungen und durch Einbuchtungen Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 31
Gemeinde 68804 Altlußheim Gemeindeentwicklungskonzept hinterfragt wurde die Möglichkeit der Anordnung einer „Einbahnstraße“ Beachtung des generellen Grundsatzes einer barrierefreien Gestaltung der Hauptverkehrsstraßen von Altlußheim Umgestaltung der nord-westlichen Ortseinfahrt Die nord-westliche Ortseinfahrt stellt bereits einen Teil des gewachsenen Ortskernes dar. Hier werden ein- fahrende Fahrzeuge nicht durch vorgelagerte, beispielsweise gewerblich geprägte Strukturen auf die Situa- tion einer Ortsdurchfahrt „eingestimmt“, sondern werden gleich mit einem von Raumkanten geprägten histo- risch gewachsenen Straßenraum konfrontiert. Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von der freien Zufahrtsstrecke auf 30 km/h ist somit eine an die Ausgestaltung dieses Ortseinganges zu stellende Forde- rung. Darüber hinaus sind in diesem Bereich die Verkehrsflüsse der „Hauptstraße“, der „Kirschenstraße“ sowie des von Freizeit und Gewerbe geprägten Verkehrs des „Sportplatzweg“ zu bündeln. Das Anforderungsprofil an die Ausgestaltung dieses Ortseinganges wird darüber hinaus ergänzt durch den hier zu verzeichnenden Fuß- und Radwegverkehr sowie den hier vorhandenen Parkplatz, auch für Naherholungsgäste. Ein großes Augenmerk ist daher auch auf die erforderliche Fußgängerquerung der „Hauptstraße“ in diesem Bereich zu richten. Die Ausgestaltung des Ortseinganges von Altlußheim in diesem Bereich stellt damit, auch in Verbin- dung mi der Umgestaltung des angrenzenden Abschnittes der „Hauptstraße“, einen baulichen Schwerpunkt des örtlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Altlußheim dar. Ortsmittelpunkt Die Umgestaltung des Ortsmittelpunktes betrifft klassifizierte Straßen und ist somit durch die übergeordneten Fachbehörden des Kreises in enge Abstimmung zu bringen. Von der am Planungsprozess beteiligten Öffentlichkeit wurden im Zuge der geführten Diskussionen folgende Anregungen gegeben: funktionale Aufwertung der Ortsmitte durch Sitzgelegenheiten und Spielgeräte Ausbildung einer Verkehrskreisel-Anlage in der Ortsmitte ? gestalterische Aufwertung der Ortsmitte durch Baumanpflanzungen (Vergleich Neulußheim) punktuelle Aufwertung einzelner Bereiche durch Bänke, Bepflanzung sowie durch das Aufstellen von Spielgeräten, beispielsweise beim Café „Sumas“ Die gestalterischen funktionale Aufwertung der öffentlichen Verkehrsflächen der Ortsmitte ist eine alle Themenstellungen übergreifende Zielsetzung des örtlichen Entwicklungskonzeptes. Sternemann und Glup ▪ Freie Architekten und Stadtplaner ▪ Zwingergasse 10 ▪ 74889 Sinsheim 32
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