Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf

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Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
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Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
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Öffnungszeiten im Rathaus
                                                        INFOTAFEL                              Kindertagesstätten
Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr                Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf
Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr         Kindergarten
Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr          Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20
Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren                                  Kinderkrippe
Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin.                                                  Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74
Telefonnummern............................. Durchwahlnummern                                   Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27
Infothek/Vermittlung................................... 0 95 47/8 79-0                         E-Mail:
                                                                                               st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99
                                                                                               Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de
Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt
Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11               Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf
Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12               Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43
Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13                    E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Frau Bogdan����������������������������������������������������������� 8 79-14                Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de

Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-,.
Wahl-, Ordnungsamt
                                                                                               Grund- und Mittelschule Zapfendorf
                                                                                               Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22
Frau Wießmeier..............................................................8 79-15
                                                                                               Fax 0 95 47/52 49
Frau Wiemann...............................................................8 79-17             E-Mail: vszapf@zapfendorf.de
                                                                                               Homepage: www.schule-zapfendorf.de
Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro
Frau Büttner...................................................................8 79-18
                                                                                               Pfarrämter
Frau Freitag...................................................................8 79-19
                                                                                               Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2
Kasse, Steueramt                                                                               Öffnungszeiten:
Herr Meißl......................................................................8 79-20        Di., Fr. ��������������������������������������������������� 09:00 – 12:00 Uhr
                                                                                               (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Kämmerei, technisches Bauamt                                                                   Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33
Herr Dillig.......................................................................8 79-25      E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de
Herr Helmreich..............................................................8 79-26            Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder
Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27             www.pfarrei-kirchschletten.de
Herr Eichhorn................................................................8 79-28           Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2
E-Mail:                                                                                        (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf)
Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de                   Öffnungszeiten:
Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de                          Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr
Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de                             Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr
Homepage:................................................ www.zapfendorf.de                    (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Kommunale Verkehrsüberwachung                                                                  Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5)
Telefon............................................................0 95 47/87 24 48            E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de
Telefax............................................................0 95 47/87 24 52            Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de
E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de

Notdienste                                                                                     Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2
                                                                                               Öffnungszeiten:
Polizei..................................................................................110
                                                                                               Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112
                                                                                               Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr
Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40
                                                                                               (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117
(weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste)                                                Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39
Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06                    E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de
Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66                    Homepage: www.dekanat-michelau.de
Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55
Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02
                                                                                               Notariat Dr. Fackelmann
                                                                                               Bahnhofstraße 56,
Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24
                                                                                               96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0
(weitere Informationen siehe Gemeindebücherei)
                                                                                               Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1.
Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71                                      Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat
(weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena)                                             ist erforderlich!
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    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                           das lange Warten hat endlich ein Ende!
                           Die Bauplätze in den Neubaugebieten Lauf und Sassendorf können endlich vergeben wer-
                           den.
                           Der Marktgemeinderat hat zur Vergabe der gemeindlichen Bauplätze eine Richtlinie erlassen
                           sowie die Baupreise und Straßennamen festgelegt.
                           Die Firma Tiefbau Pfister GmbH wird bis Herbst 2021 mit den Erschließungsarbeiten fertig
                           sein. Anschließend können die Bauplätze bebaut werden.
                         Der Baulandpreis beträgt für den reinen Grunderwerb in Lauf 55 €/qm und in Sassendorf 40
                         €/qm. Hinzu kommen noch die Erschließungsaufwendungen. Diese betragen voraussichtlich
                         sowohl in Lauf als auch in Sassendorf ca. 85 €. In Zeiten der stetig ansteigenden Preise für
 Grund und Boden sowie im Baugewerbe denke ich, dass dies auch für junge Familien ein ansprechendes Angebot ist.
 Sofern Sie am Kauf eines Bauplatzes interessiert sind, bitte ich um Abgabe des Bewerbungsfragebogens mit den ent-
 sprechenden Unterlagen bis zum 31.05.2021 bei der Gemeindeverwaltung. Die Einteilung der Baugebiete können Sie
 den abgebildeten Plänen entnehmen.
 Für die beiden Zapfendorfer Baugebiete (Süd III und Ost IV) werden aktuell die Bebauungspläne erstellt. Auch hier
 werde ich mich als Ihr Erster Bürgermeister zusammen mit dem Marktgemeinderat und der Gemeindeverwaltung dafür
 einsetzen, um für möglichst viele ein bezahlbares Wohnangebot zu schaffen.
 Sie finden alle Unterlagen auf unserer gemeindlichen Homepage: https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-
 wohnen/bauplaetze-haeuser-wohnungen.
 Ihr

 Michael Senger
 Erster Bürgermeister

               Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
                                   des Marktes Zapfendorf
                                                       vom 11.03.2021
                                                         Präambel
Der Markt Zapfendorf verfolgt das wohnungspolitische Ziel die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von
Familien mit Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise
der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung zu fördern. Insbe-
sondere möchte der Markt Zapfendorf bei der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücke das baugesetzliche
definierte Ziel die Bedürfnisse der Familien und der jungen Menschen zu befriedigen.
Der Markt Zapfendorf veräußert an ortsansässige und auswärtige Bewerber die zur Verfügung stehenden gemeindeeige-
nen Wohnbaugrundstücke nach entsprechender Ausschreibung über das Mitteilungsblatt und die gemeindliche Home-
page zu ortsüblichen Preisen in Anlehnung an die Bodenrichtwerte des Landratsamtes Bamberg zuzüglich aller für das
jeweilige Gebiet anfallenden öffentlichen Erschließungskosten. Diese werden beim Verkauf vertraglich festgeschrieben oder
sind gesondert an einen vom Markt Zapfendorf beauftragten Erschließungsträger zu entrichten. Erschließungskosten priva-
ter Träger für z.B. Strom, Telekomunikation usw. sind zusätzlich an den jeweiligen Erschließungsträger zu begleichen.
I. Grundsätze der Baulandvergabe
Der Markt Zapfendorf veräußert zur Baulandmobilisierung gemeindeeigene Grundstücke im Punkteverfahren im Gemein-
degebiet des Marktes Zapfendorf. Die Wohnbaugrundstücke werden vorrangig an bauwillige Einzelpersonen und Familien
(natürliche Personen) veräußert und mit einem Baugebot verbunden.
II. Antragsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Persönliche Voraussetzungen:
• Ausschließlich Privatpersonen sind antragsberechtigt
• Bewerber müssen volljährig sein
Als Bewerber scheidet aus, wer zum jeweiligen Stichtag (für die Bewerbung im Jahr 2021 zum 01.02.2021, zukünftig immer
zum 01.01. des laufenden Jahres der Bewerbung) Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eines bebaubaren Grundstückes
zu Wohnzwecken oder einer Wohnimmobilie - unbeachtlich ob selbst genutzt oder vermietet - im Gemeindegebiet Zapfen-
dorf ist.
Als Bewerber scheidet ferner aus, wer bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Zapfendorf erworben hat.
Ausnahme besteht, wenn der Bewerber ein geeignetes Tauschgrundstück an anderer Stelle innerhalb des Gemeindege-
bietes anbieten kann bzw. das bisherige Wohneigentum innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Beurkundung des
Kaufvertrages veräußert oder an seine Abkömmlinge überträgt. Die Verpflichtung zur Veräußerung bzw. Eigentumsübertrag
wird im Rahmen des notariellen Kaufvertrages mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Mit der Bewerbung wird das Ein-
verständnis zur grundbuchamtlichen Prüfung erteilt.
Ausnahmen können ferner zugelassen werden, wenn eine angemessene Unterbringung der Familie in der bisherigen eige-
nen Wohnimmobilie nicht gewährleistet ist.
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Bei Ehepaaren, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften obliegt es der Entscheidung der Part-
ner, wer von ihnen den Antrag stellt. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.
Es gilt der Grundsatz, dass ausschließlich der Bewerber auch Vertragspartner des Marktes wird. Abweichungen davon sind
nur mit Zustimmung des Marktes möglich.
Ein Bewerber kann sich auf jede Parzelle bewerben, eine zahlenmäßige Beschränkung und Priorisierung der Bewerbung
wird nicht festgelegt.
Der Bewerber hat die Bewerbung schriftlich und unter Verwendung des vom Markt zur Verfügung gestellten Antragsformu-
lars beim Markt Zapfendorf bis zum festgesetzten Zeitpunkt einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden
nicht berücksichtigt.
III. Einkommensgrenzen
Es werden nur natürliche Personen zugelassen, deren durchschnittliches Jahreseinkommen der letzten 3 Jahre die unten
genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Erfolgt der Erwerb durch zwei Personen, richtet sich die Berech-
nung nach dem addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. Die zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung maßgeblichen durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen (Gesamtbetrag der Einkünfte)
betragen:
Max. Jahreseinkommen (1 Person)          =        75.000 €
Max. Jahreseinkommen (2 Personen)        =       150.000 €
Die Obergrenze erhöht sich je unterhaltspflichtigem Kind um 8.388 € (im Steuerjahr 2021). Der Kinderfreibetrag dieser
Richtlinie orientiert sich an der steuerrechtlichen Größe des Kinderfreibetrages in Deutschland und wird bei entsprechender
Änderung angepasst. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch den jeweils aktuellen Einkommensteuerbescheid und der
jeweiligen zwei Vorjahre nachzuweisen. Werden die Einkünfte nicht nachgewiesen, kann die Bewerbung nicht berücksich-
tigt werden. Liegt noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid für das vergangene Jahr vor, so kann ersatzweise
auf frühere Einkommensteuerbescheide zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist das aktuelle Einkommen zum Monat der
Antragstellung durch geeignete Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnung) nachzuweisen. Bei Selbständigen und
Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüber-
schussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden.
IV. Verkaufskonditionen, Baugebot, Wiederkaufsrecht
Die zu vergebenden Grundstücke werden innerhalb eines Baugebietes zu einem einheitlichen Preis verkauft. Dieser wird
vor der Ausschreibung für die betreffenden Grundstücke durch den Markt Zapfendorf festgelegt.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Kosten des grundbuchamtlichen Vollzugs,
sowie die Kosten für Strom-, Telekommunikations- und sonstige Anschlüsse. Diese sind unmittelbar mit den Behörden, dem
Notar und den jeweiligen Erschließungsträgern abzurechnen.
Der Kaufvertrag enthält sowohl ein Baugebot und ein Selbstnutzungsgebot.
Das Baugebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Beurkundung auf dem Kaufgegenstand ein
Wohnhaus mit einer Wohnfläche von mindestens 75 qm bezugsfertig zu errichten und durch FertigstelIungs-/ Nutzungsan-
zeige nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Markt eine Verlängerung von max. 2 Jahren gestatten.
Das Selbstnutzungsgebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Eingang der Fertigstellungs-/Nut-
zungsanzeige gem. Art. 78 Abs. 2 BayBO den Vertragsgrundbesitz selbst zu bewohnen und nicht an Dritte zu veräußern
oder zu vermieten oder sich zu einer solchen Veräußerung oder Vermietung zu verpflichten.
Die Überlassung oder die Vermietung des Vertragsgrundbesitzes an Abkömmlinge des Käufers oder die Vereinbarung von
Gütergemeinschaft gelten nicht als Veräußerung oder Vermietung im vorstehenden Sinne. Eine Vermietung im vorstehen-
den Sinne liegt zudem nicht vor, wenn eine Einliegerwohnung errichtet wurde, aber dennoch das Wohngebäude haupt-
sächlich selbst genutzt wird.
Der Verkäufer (Markt Zapfendorf) ist zum Wiederkauf des Vertragsgrundbesitzes berechtigt, wenn der Käufer gegen die
Bauverpflichtung verstößt. Die Sicherung dieses Anspruchs erfolgt durch Eintrag einer Auflassungsvormerkung in das
Grundbuch.
Für den Wiederkauf gilt folgendes:
Er erfolgt zu den im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen. Wiederkaufspreis ist der vereinbarte Kaufpreis
zuzüglich vom Bewerber (= Käufer) zwischenzeitlich geleisteter Erschließungskosten.
Folgen, wenn das Selbstnutzungsgebot nicht eingehalten wird:
Konventionalstrafe
Sollte der Bauplatzkäufer das Selbstnutzungsgebot nicht einhalten, so hat er je angefangenes Jahr der Nichteinhaltung
einen Betrag i. H. v. 5 % des Bauplatzkaufpreises an den Markt Zapfendorf zu bezahlen.
Erwerb der Immobilie
Sollte der Bauplatzkäufer das Selbstnutzungsgebot nicht einhalten, so kann der Verkäufer (Markt Zapfendorf) die Immobilie
zum Verkehrswert erwerben. Soweit eine Einigung über den Verkehrswert nicht zustande kommt, wird der Verkehrswert für
beide Teile verbindlich von dem nach dem Baugesetzbuch zuständigen Gutachterausschuss festgesetzt. Die Kosten der/
des Schätzgutachten/s trägt der Bauplatzkäufer.
Rechte Dritter, mit denen der Käufer den Vertragsgrundbesitz belastet hat, hat dieser auf seine Kosten zu beseitigen.
Durch den Wiederkauf veranlasste Kosten, Lasten, Steuern und Abgaben aller Art fallen dem Bewerber zur Last.
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Punktewertung:

Bezeichnung:                                           Punkte / Jahr, Einheit etc.          Max. Punktwertung pro
                                                                                                   Antrag
Hauptwohnsitz im Markt Zapfendorf                           10 Punkte / Jahr                         50
Arbeitsplatz im Markt Zapfendorf (Nachweis                   5 Punkte / Jahr                         25
durch den Arbeitgeber)
bzw. Gewerbetreibender mit Arbeitgebereigen-
schaft im Markt Zapfendorf
Ehrenamtliches Engagement (= Mitgliedschaft                  5 Punkte / Jahr                           25
in der Vorstandschaft oder Vereinsmitglied-
schaft mit „Sonderaufgabe“) des Bewerbers
oder eines in dessen selben Haushalt lebenden
Familienmitglieds (welches auch mit in das neue
Wohngebäude einzieht), wenn diese Tätigkeit
in einem Verein / Organisation im Markt Zapfen-
dorf ausgeübt wird oder wurde. Ausgeschlos-
sen davon sind jegliche politisch Aktiven.
Alter des Bewerbers                                    unter 30 Jahren: 30 Punkte                      30
                                                   zwischen 30 und unter 40 Jahren:
                                                                25 Punkte
                                                   weitere Bewerber über 40 Jahren:
                                                                15 Punkte
Je unterhaltspflichtiges Kind im selben Haushalt Für jedes im selben Haushalt lebende                  50
(welches auch mit in das neue Wohngebäude               Kind bis 10 Jahre werden
einzieht)                                                  20 Punkte gewährt.
(eine ärztlich nachgewiesene Schwangerschaft           Kinder ab dem 11. bis zum
wird als Kind gerechnet)                           18. Lebensjahr erhalten 10 Punkte
Behinderungsgrad über … oder Pflegegrad            Behinderungsgrad mit mindestens                     20
… des Bewerbers oder eines zum Hausstand                 50 oder Pflegegrad 1,2
gehörenden Familienmitglieds (welches auch                  oder 3: 15 Punkte
mit in das neue Wohngebäude einzieht)            Behinderungsgrad mit mindestens 80
                                                  oder Pflegegrad 4 oder 5: 20 Punkte
Ein Bewerber kann insgesamt maximal 200 Punkte erreichen.
Frühere im Markt Zapfendorf verbrachte Wohn- bzw. Arbeitszeiten werden angerechnet.
Bei Wohn-/Arbeits- und Ehrenamtszeiten kann jedes angebrochene Jahr zum jeweiligen Stichtag nach Abschnitt II berück-
sichtigt werden.
Das Alter des Bewerbers, Alter der Kinder und der Behinderungsgrad wird zum jeweiligen Stichtag nach Abschnitt II
berücksichtigt.
Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt nach der ermittelten Punktzahl der Bewerber.
Bei Punktegleichheit erhält der Bewerber den Zuschlag, der aus dem jeweiligen Gemeindeteil stammt oder dort wohnt,
indem das Wohnbaugrundstück liegt, ansonsten entscheidet die höhere Anzahl an im selben Haushalt unterhaltspflichtigen
minderjährigen Kindern. Sollte auch dies zu keiner Entscheidung führen, entscheidet letztlich das Los.
V. Schlussbestimmungen
Der Markt Zapfendorf behält sich vor, die Preise für einzelne Grundstücke in verschiedenen Gebieten unterschiedlich fest-
zusetzen und/oder bestimmte Grundstücksflächen aus der Verteilung von vornherein auszunehmen.
Der Markt Zapfendorf behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu
entscheiden.
Der Markt Zapfendorf erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass in dem Fragebogen, der zur Ermittlung der berücksichti-
gungsfähigen Grundstückserwerber dient, unrichtige Angaben gemacht wurden.
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstücks kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.
VI. Inkrafttreten
Änderungen dieser Richtlinien bleiben dem Marktgemeinderat des Marktes Zapfendorf vorbehalten.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.04.2021 in Kraft.
Zapfendorf, den 11.03.2021
Michael Senger
Erster Bürgermeister
Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
- 6 -		                                                                          Nr. 8/2021

Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)

Behörde: Markt Zapfendorf
Sachgebiet: Bauverwaltung - Bewerbungsformular für die Vergabe gemeindeeigener
Wohnbaugrundstücke
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Markt Zapfendorf, 96199 Zapfendorf
Herrngasse 1, poststelle@zapfendorf.de
Kontakt Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Landratsamt Bamberg, Daten-
schutz dsb@lra-ba.bayern.de, 0951/85-0

Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage:
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens der
gemeindeeigenen Baugrundstücke erhoben und verarbeitet. Eine gesonderte Rechts-
grundlage liegt nicht vor, es handelt sich um eine weisungsfreie freiwillige Aufgabe des
Marktes Zapfendorf.

Geplante Speicherungsdauer:
Die Daten werden ab sofort gespeichert und dann gemäß den gesetzlichen Aufbewah-
rungsfristen digital und in Papierform weiter aufbewahrt.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten .
(Stellen, denen die Daten offengelegt werden):
Alleiniger Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Markt Zapfendorf mit sei-
nen verschiedenen Ämtern, Sachgebieten und Gremien. Die Daten werden im Rahmen
des Bewerbungsverfahrens keinem Empfänger außerhalb dieser Organisation offenge-
legt.

Betroffenenrechte:
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft
über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung
unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personen-
bezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können
nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer
Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können
Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung:
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbe-
zogenen Daten anzugeben. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie allerdings
auch nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. Sie sind ebenfalls nicht verpflichtet, alle
Bestandteile des Bewerbungsformulars auszufüllen. Fehlende oder falsche Angaben
können jedoch zum Ausschluss aus dem Bewerberkreis führen oder verursachen eine
Benachteiligung in der Reihenfolge der Vergabe von Grundstücken.
Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
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Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
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    Baugebiet Lauf - Südwest I / Straße: Quellenweg
    mit ungefähren Bauplatzgrößen und Hausnummern
- 12 -		                                                                   Nr. 8/2021

  Baugebiet Sassendorf - Nordwest, Straßen: Hängbergstraße und Waldblick
              mit ungefähren Bauplatzgrößen und Hausnummern
- 13 -		                                                                                                      Nr. 8/2021

   Redaktionsschlusshinweis                                  Der Betrag ist aus dem letzten Bescheid ersichtlich. Falls
                                                             Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir
Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am      um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahn-
Freitag, den 14.05.2021.                                     gebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.
Annahmeschluss für Textbeiträge ist am
Freitag, den 07.05.2021, 10:00 Uhr.
bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail
                                                                Heckenüberhänge –
an:                                                             Der Schlag ins Gesicht
redaktion@zapfendorf.de                                      Wir möchten wieder einmal alle Grundstückseigentümer
Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte        daran erinnern, dass durch überhängende Äste von Bäu-
nicht mehr berücksichtigt werden können.                     men, Sträuchern und Hecken Gehwege und Straßen nicht
                                                             mehr ordnungsgemäß genutzt werden können und dadurch
                                                             die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
   6bia^X]Z                                                 wird.
                                                             Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume, die über den Gar-
   7Z`VccibVX]jc\Zc                                          tenzaun wuchern, müssen laufend bündig zur Grundstücks-
                                                             grenze zurückgeschnitten werden. Über dem Gehweg ist
                                                             ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Frei-
                                                             raum von 4,50 m Höhe einzuhalten. Die Verantwortung trägt
                                                             der Eigentümer. Den Eigentümern wird deshalb dringend
   Amt für Ländliche Entwicklung                             empfohlen, die Umpflanzung des eigenen Grundstücks
   Oberfranken                                               regelmäßig zu kontrollieren und zurückzuschneiden.
Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im         Wer sich zum Rückschnitt nicht in der Lage sieht, kann
Internet                                                     einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb beauftragen. Die
                                                             Gemeinde führt keine Auftragsarbeiten durch. Sie schreitet
Markt Zapfendorf
                                                             auf Kosten der Eigentümer nur dann ein, wenn Gefahr im
Flurneuordnung Oberküps-Unterküps                            Verzug ist.
Markt Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels                       Die Rechtsgrundlagen für diese Aufforderung finden sich
                                                             in Art. 29 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-
                                                             (BayStrWG) und § 1004 i. V. m. § 910 Bürgerliches Gesetz-
gen nach § 41
                                                             buch (BGB).
Flurbereinigungsgesetz - FlurbG –
Beteiligung der Öffentlichkeit - Planentwurf -               Wir bitten dringend um Beachtung!

Bekanntgabe
Die Teilnehmergemeinschaft Oberküps-Unterküps hat in            Grüngutsammelplatz
dem Verfahren Flurneuordnung Oberküps-Unterküps den          Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße
Entwurf des Planes über die gemeinschaftlichen und öffent-   nach Kirchschletten ist geöffnet
lichen Anlagen nach § 41 FlurbG erarbeitet.
Der Planentwurf, bestehend aus der Karte zum Plan und        jeden Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr,
dem Textteil (Erläuterungsbericht, Anlagen- und Maßnah-      jeden Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr,
menverzeichnis), kann auf der Internetseite des Amtes für    Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen!
Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 07.05.2021 mit         Verstöße werden zur Anzeige gebracht!
21.05.2021 unter folgendem Link aufgerufen werden (im
Ordner „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“):
http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278/        Fundsachen
Den Teilnehmern und der Öffentlichkeit wird Gelegenheit      In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim
gegeben, sich während der Dauer der Veröffentlichung         Markt Zapfendorf abgegeben:
gegenüber der Teilnehmergemeinschaft Oberküps-Unter-         Wann?      Was?                        Fundort
küps am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Non-      05.01.2021 Schlüssel mit abge-         vor Friedhofsweg
nenbrücke 7a, 96047 Bamberg, zu äußern.                                 brochenem Anhänger          8, Oberleiterbach
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation der COVID-                    (01/21)
19-Pandemie erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des       05.03.2021 Werkzeugkasten         Hauptstr. Richtung
Planentwurfs über die gemeinschaftlichen und öffentlichen               mit Flex und LochfräsenUnterleiterbach,
Anlagen nach § 41 FlurbG auf der Grundlage von § 2 des                  (4/21)                 Höhe Brunnen 1
Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20.05.2020     16.04.2021 Edelstein (?),         Waldweg bei Anto-
ausschließlich im Internet.                                             geschliffen (7/21)     niuskapelle Sas-
Zapfendorf, 30.04.2021                                                                         sendorf
Michael Senger                                               21.04.2021 Regenschirm,           Schreibwaren
Erster Bürgermeister                                                    schwarz-weiß gemustert Beringer (8/21)
                                                             21.04.2021 linker Handschuh, Adi- Herrngasse, vor
                                                                        das, schwarz, Fleece   dem Rathaus
   Fälligkeit Grundsteuer                                                                      (9/21)
   und Gewerbesteuer                                         Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer
    Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer A bzw. B,       7, zur Abholung bereit.
             sowie die Gewerbesteuer-VZ zum                  Eine Liste sämtlicher Fundsachen finden Sie unter:
                        15.05.2021                           http://www.zapfendorf.de/rathaus-buergerservice/service/
                       fällig werden!                        fundsachen/
- 14 -		                                                                                                                             Nr. 8/2021

                                                                                     Bürgersprechstunde
    6jhYZbGVi]Vjh                                                               Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Michael
                                                                                  Senger einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließ-
                                                                                  lich den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf
                                                                                  für Fragen und Anregungen zu Verfügung.
    Corona-Regelungen im Rathaus                                                  Die nächste Bürgersprechstunde findet statt am:
Um die Bürger/innen und Mitarbeiter/innen bestmöglich zu                                 Montag, 17.05.2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr
schützen, sind im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen                               Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um
derzeit                                                                           Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11.
            persönliche Vorsprachen im Rathaus.                                   Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech-
          nur in dringenden Fällen ausschließlich.                                stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach
        mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.                                Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g.
                                                                                  Telefonnummer.
Es wird darum gebeten, sich per Telefon, Post oder E-Mail
zu melden. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Ange-
legenheit ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Sofern                           Rentensprechtag in Zapfendorf
Vorsprachen nötig werden, werden hierzu Termine verein-
bart. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit uns                         Der Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenberaters
                                                                                  der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Eger,
auf (Kontaktdaten siehe Infotafel Seite 2).
                                                                                  zur Beratung in Rentenfragen, findet momentan nicht in der
Im Rathaus besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger                            gewohnten Form statt.
und Bürgerinnen müssen eine eigene FFP2-Maske tragen.                             Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten oder wenn Sie
Die bekannten Abstandsregeln sind zu beachten. Kinder                             einen Rentenantrag stellen möchten, sprechen Sie bitte
unter sieben Jahren sollen das Rathaus zum allgemeinen                            unter der Telefonnummer 0 95 47/64 93 direkt bei Herrn
Schutz nur in Ausnahmefällen betreten. Die Eingangstür ist                        Eger vor, der mit Ihnen das weitere Vorgehen abklären
weiterhin geschlossen. Für die gelben Säcke steht die Aus-                        wird.
gabestelle vor der Tür bereit (bitte nur eine Rolle pro Haus-                     Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für
halt).                                                                            • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                  • die Stellung von Rentenanträgen
                                                                                  die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in
                                                                                  Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Ver-
    Corona-Schnellteststation Zapfendorf                                          fügung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist
                                                                                  erforderlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten
Änderung und Erweiterung                                                          entstehen.
der Öffnungszeiten
Die Testungen finden im Pfarrheim Zapfendorf, Herrngasse                             Notarsprechtag in Zapfendorf
2 a (Zugang über Bamberger Straße) wie folgt statt:                               Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag �������������� 17:30 – 19:00 Uhr                  am
Sonntag ���������������������������������������������������� 13:00 – 16:00 Uhr            Montag, den 03.05.2021 ab 14:00 Uhr
•    Die Tests (Nasenabstrich) werden von ehrenamtlichen                          im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt.
     Helfern durchgeführt und ausgewertet.                                        Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforder-
• Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und einen Stift                         lich!
     mit.
• Es werden nur Personen ohne Krankheitssymptome ge-                                 Der Hund –
     testet.
• Voranmeldung vorteilhaft, jedoch nicht zwingend not-                               Der beste Freund des Menschen
     wendig.                                                                      Diesen Ausspruch werden sicherlich viele Nicht-Hundehal-
Ab dem 27.04.2021 wurde das Schnelltestangebot im Pfarr-                          ter, die schon mit „Tretminen“ auf Gehwegen, in der freien
heim Zapfendorf um zwei Tage (Dienstag und Donnerstag                             Natur oder auf ihrem Grundstück in Berührung gekommen
jeweils von 17:30 – 19:00 Uhr) erweitert. Die Testtage Mitt-                      sind, sich nervtötendes Kläffen, Heulen oder Bellen anhören
woch und Sonntag bleiben weiterhin bestehen, jedoch wird                          mussten oder gar von unbeaufsichtigt umherlaufenden Hun-
die Öffnungszeit am Mittwoch auf 17:30 – 19:00 Uhr redu-                          den „bedroht“ wurden, gar nicht gerne hören. Dabei trifft die
ziert. Die Uhrzeit am Sonntag (13:00 – 16:00 Uhr) bleibt                          Schuld hierfür nicht den Hund, sondern einzig und allein
unverändert.                                                                      den Hundehalter, der die Verantwortung für seinen Hund
                                                                                  und damit die Einhaltung von Regeln übernommen hat.
Eine Voranmeldung ist nun auch online unter https://www.
covisa.de/covisacenter möglich. Hier können Sie sich einen                        Quelle: Landratsamt Bamberg, FB 33 Jagd und Fischerei
Termin aussuchen und Sie erhalten zudem das Testergeb-                            Hundekot
nis in wenigen Minuten über Ihr Smartphone. Die Voranmel-
                                                                                  Eine vielfach unterschätzte Gefahr stellt der Hundekot dar.
dung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wünschenswert,
                                                                                  Die darin enthaltenen Organismen stellen eine erhebliche
da hierdurch Warte- und Aufenthaltszeiten reduziert wer-
                                                                                  Gefahr für Mensch und Tier dar.
den.
                                                                                  Mit Nachdruck darf auf die Gefahren des Fuchsband-
Zusätzlich bietet die Sonnen-Apotheke Zapfendorf die
                                                                                  wurms hingewiesen werden. Schwerste Gesundheitsstö-
Durchführung von PoC-Antigen-Tests an.
                                                                                  rungen und sogar Todesfälle sind bekannt geworden. Die
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei                            Fälle, in denen Kinder nach Kontakt mit Hundekot unter
allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bedanken, die                         lebenslänglichen Gesundheitsstörungen leiden, sind leider
unsere Schnellteststation möglich machen.                                         nicht gering.
- 15 -		                                                                                                         Nr. 8/2021

Durch eine regelmäßige Entwurmung des Hundes kann
die Gefahr zwar verringert werden, aber die unappetitliche,
ekelerregende Komponente für den Naturnutzer ist nach                6jhYZb Bürgerinfoportal eingesehen werden.
ältere und ängstliche Personen werden dadurch bedroht            Gäste und Zuhörer sind herzlich willkommen.
und gefährdet. Außerdem werden auch zunehmend die                Sollte ein Sitzungstermin eingeschoben werden oder entfal-
öffentlichen Anlagen und Privatgrundstücke verschmutzt.          len, wird dies rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntge-
Deswegen nochmals die dringende Bitte an alle Hundebe-           geben.
sitzer, sich an die Vorgaben zu halten, um solche Vorgänge
für die Zukunft zu vermeiden!
                                                                     Marktgemeinderatssitzung
Durch rücksichtsvolles Auftreten in der Öffentlichkeit leisten
Sie als Hundehalter einen wichtigen Beitrag zu einem positi-     vom 25.03.2021
ven Bild der Hundehaltung.
                                                                 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktge-
Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hun-       meinderates
den haben. Selbst wenn die Vernunft es möchte – Ängste           Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 18:00 Uhr
lassen sich nicht abstellen.                                     die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt
Hunde müssen sich immer im Einwirkungsbereich des Hun-           alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung
deführers befinden und jederzeit zurückgerufen werden            und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
können.
Signalisieren Sie durch richtiges Verhalten, dass Ihnen Ihr
                                                                                 Öffentliche Sitzung
Hund gehorcht. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen          1     Genehmigung der Niederschriften der letzten Sit-
Andere begegnen. Im Zweifel leinen Sie Ihren Hund an!                  zung/en
Dies gilt besonders bei der Begegnung mit Kindern, Jog-
                                                                 Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Markt-
gern, Radfahrern oder Menschen, die ihrerseits Tiere mit-
                                                                 gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 und der Marktge-
führen.
                                                                 meinderatssitzung vom 11.03.2021 wurde per E-Mail am
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sollten Hunde              18.03.2021 an die Gremiumsmitglieder versandt.
immer an der Leine geführt werden. Sie haben damit Ihren
Hund besser unter Kontrolle, können unmittelbar und wirk-        Es wurde vorgebracht, dass das Abstimmungsergebnis
sam gegen unvorhergesehene Reaktionen vorgehen, wie z.           zum Tagesordnungspunkt 4 der Marktgemeinderatssitzung
B. Weglaufen, unkontrolliertes Pinkeln und Abkoten, Hoch-        vom 11.03.2021 nicht 15 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen,
springen und Beschnuppern an Passanten.                          sondern 14 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen lauten müsste.
                                                                 Das Abstimmungsergebnis wurde entsprechend geändert.
Benutzen Sie möglichst keine Leinen, die länger als 1,50 m
                                                                 Weitere Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine
sind. Sie können Fußgänger oder Radfahrer wegen der ver-
                                                                 vorgebracht.
zögerten Reaktion gefährden.
Heben Sie den Hundekot auf und entsorgen ihn ord-                Beschluss:
nungsgemäß über Ihren Hausmüll oder über die durch               Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktge-
die Gemeinde installierten Hundetoiletten. Hundekot ist          meinderatssitzung vom 09.03.2021 und der Marktgemein-
nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle.      deratssitzung vom 11.03.2021 besteht Einverständnis.
Die Erreger finden auch durch die Schuhe einen Weg in die
Wohnung.                                                         Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18
Mensch und Tier danken es Ihnen.
                                                                 2      Festlegung der Straßennamen im neuen Bauge-
                                                                        biet „Lauf Südwest I“
                                                                 Sachverhalt:
                                                                 Bürgermeister Senger teilte mit, dass zur weiteren Bear-
                                                                 beitung (insb. für Hausanschlüsse usw.) für das Baugebiet
                                                                 „Lauf Südwest I“ noch Straßennamen benötigt werden. In
                                                                 Abstimmung mit der Verwaltung und den Marktgemeinde-
                                                                 räten aus Lauf wurde ein Straßenname im Vorfeld gesucht.
                                                                 Bürgermeister Senger schlug den Straßennamen „Quellen-
                                                                 weg“ vor.                            Fortsetzung Seite 18
- 16 -		                                                                                                Nr. 8/2021

                Grund- und Mittelschule Zapfendorf
      Auch in der Coronazeit bewegt sich was – Kinder lernen und haben zusammen Spaß!
      Impressionen aus der Schule und dem Homeschooling im ersten Halbjahr

September /Oktober: Verkehrserziehung                      Musikunterricht
Unsere Viertklässler dürfen zum Radfahrtraining nach       Drittklässler basteln Musikinstrumente
Scheßlitz mit abschließender Radfahrprüfung.

Oktober: Skipping Hearts
Eine dritte Klasse darf am Projekt „Skipping Hearts“ der
deutschen Herzstiftung teilnehmen.

                                                           Kunstunterricht:
                                                           Kreativ sein ist erlaubt und macht Freude.
- 17 -		                                                               Nr. 8/2021

                                   Glanzstücke aus dem WG-Unterricht

Februar: Fasching
Viele      Kollegen       feiern
Fasching via teams, Zoom
oder Jitsi mit ihrer Klasse

                                   Kreativ auch in der .
                                   Notbetreuung März:

März: 50. Geburtstag .             Die Container kommen
der Maus
Die allseits bekannte Sendung
mit der Maus feiert ihren 50.
Geburtstag und wir feiern mit!
- 18 -		                                                                                                       Nr. 8/2021

Beschluss:                                                   gelung erst ab dem 01.01.2023 förderfähig wäre. Es wurde
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.                daher vorgeschlagen, den Antrag zu vertagen und sich
                                                             rechtzeitig im Herbst 2022 damit wieder zu befassen.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19
                                                             Beschluss:
3      Festlegung der Straßennamen im neuen Bauge-           Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag auf Vertagung
       biet „Sassendorf Nordwest“                            und erneuter Behandlung im Herbst 2022 zu.
Sachverhalt:
Bürgermeister Senger teilte mit, dass zur weiteren Bear-     Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19
beitung (insb. für Hausanschlüsse usw.) für das Baugebiet
„Sassendorf Nordwest“ noch Straßennamen benötigt wer-        6      Beratung und Festlegung der weiteren Vorge-
den. In Abstimmung mit der Verwaltung und den Markt-                hensweise hinsichtlich der Öffnung des gemeind-
gemeinderätinnen aus Sassendorf wurden Straßennamen                 lichen Schwimmbades für die Badesaison 2021
im Vorfeld gesucht. Für die Bauplätze in Verlängerung der    Sachverhalt:
Hängbergstraße schlug er vor, diesen Straßennamen zu         Bürgermeister Senger informierte über die aktuelle Situation
verwenden. Für das Straßenstück zwischen „Wolfsteig“ und     bezüglich der Öffnung des gemeindlichen Schwimmbades
dem Feldweg Fl.Nr. 9 der Gemarkung Sassendorf schlug er      für die Badesaison 2021 und erläuterte ausführlich, was
vor, diese Straße „Waldblick“ zu benennen.                   der Markt Zapfendorf in dieser Angelegenheit in den letzten
Beschluss:                                                   Monaten veranlasst hat.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.
                                                             Der Markt Zapfendorf hat sich für eine mögliche Zusammen-
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19              arbeit mit den Stadtwerken Bamberg in Verbindung gesetzt.
                                                             Gemeinsam mit den Stadtwerken Bamberg wurde ein Hygi-
4      Änderung der Verordnung über die Reinhaltung          enekonzept für das „Aquarena“ erstellt. Seitens der Stadt-
       der öffentlichen Straßen und die Sicherung der        werke wurden zudem Konzepte für einen künftigen rechtssi-
       Gehbahnen im Winter                                   cheren Betrieb ohne Personalmehrkosten entworfen.
Sachverhalt:                                                 Eine Öffnung mit dem vorhanden Fachpersonal und den
Der Markt Zapfendorf hat die gemeindliche „Verordnung        zusätzlichen Aufsichtshilfen wäre in der Nebensaison zu
über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Siche-     den aktuellen Öffnungszeiten und in der Hauptsaison unter
rung der Gehbahnen im Winter“ auf Basis der Mustersat-       der Bedingung, dass das Bad an einem gleichbleibenden
zung des Bayerischen Gemeindetages am 08.10.2020 neu         Tag in der Woche geschlossen bleibt möglich.
erlassen. Von der Kommunalaufsicht des Landkreises Bam-
berg und auch vom Bayerischen Gemeindetag wurde der          Bei einer Öffnung wäre es zur Deckung der coronabeding-
Markt Zapfendorf darauf hingewiesen, dass eine Änderung      ten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erforderlich, die
des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG stattgefunden hat. Es wird       Eintrittspreise zu erhöhen. Das zu erwartende Kostendefizit
empfohlen, die Rechtsverordnung aufgrund der geänderten      wird während einer Öffnung unter Corona-Auflagen wesent-
Ermächtigungsgrundlage nunmehr neu zu erlassen und die       lich größer sein als im normalen Betrieb. Zudem werden nur
Änderung einzupflegen. Das bisherige Muster der Verord-
                                                             Einzeleintritte nach vorheriger Online-Buchung angeboten
nung kann weiterhin verwendet werden. Weitere Änderun-
                                                             werden können.
gen sind nicht vorgesehen.
                                                             Ein Öffnungszeitpunkt ist aktuell noch nicht absehbar. Bis-
Der neue Einleitungssatz lautet nun: „Aufgrund des Art. 51
Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegeset-         her wurde seitens der Bundes- bzw. Landesregierung zu
zes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom         einer möglichen Öffnung der Freibäder noch keine Aus-
5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch §     sage getroffen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgesche-
1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683)          hens ist eine angedachte Öffnung zum 01.05.2021 unrealis-
erlässt der Markt Zapfendorf folgende Verordnung:“           tisch, sodass weiter abgewartet werden muss. Seitens des
                                                             Schwimmbadpersonals werden aktuell die Auswinterungs-
Beschluss:                                                   arbeiten durchgeführt, sodass auch, sobald ein Öffnungs-
Der Marktgemeinderat stimmt der Änderung der Verord-         termin absehbar wird, das Freibad zeitnah geöffnet werden
nung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und       kann.
Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 08.10.2020 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der        Bürgermeister Senger erläuterte die durchgeführten Sanie-
Verordnung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Verord-        rungsmaßnahmen und die hierfür angefallenen und noch
nungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird     ausstehenden Kosten. Im Zuge der Auswinterungsarbei-
der Niederschrift als Anlage beigegeben.                     ten sind weitere Mängel aufgetaucht, die vor einer Öffnung
                                                             noch behoben werden müssen.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19
                                                             Bürgermeister Senger stellte zur generellen Frage des
5      Antrag der Mitglieder der ZuZ-Fraktion zum Aus-       weiteren Betriebes und Betriebsform des gemeindlichen
       bau der Breitbandversorgung                           Schwimmbades die Möglichkeit einer Initiierung eines Rats-
Die Mitglieder der Fraktion Zukunft Zapfendorf haben mit     begehrens durch den Marktgemeinderat dar, das mit einem
Schreiben vom 14.12.2020 beantragt, dass der Markt Zap-      Bürgerentscheid zum anberaumten Bundestagswahltermin
fendorf umgehend prüfen soll, inwieweit ein Ausbau der       im September 2021 verbunden werden könnte.
Breitbandversorgung im Rahmen der BayGibitR förderfähig
ist bzw. in absehbarer Zeit durch den sich immer wieder      Seitens der Gremiumsmitglieder wurde die Möglichkeit
verändernden Schwellenwert bei der Breitbandunterversor-     eines Ratsbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid
gung sein wird.                                              zum gemeindlichen Schwimmbad verschiedentlich disku-
                                                             tiert.
Seitens der Antragsteller wurde nachträglich festgestellt,   Der gestellte Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung
dass ein Ausbau im Sinne des gestellten Antrages nach der    der Frage eines möglichen Ratsbegehrens wurde anschlie-
am 12.02.2021 veröffentlichten neuen Gigabit-Rahmenre-       ßend mehrheitlich angenommen.
- 19 -		                                                                                                            Nr. 8/2021

Beschluss:                                                         Die Maßnahmen sollen im Jahr 2021 begonnen und abge-
Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäfts-              schlossen werden.
ordnung auf Vertagung zu.
                                                                   Beschluss:
Mehrheitlich beschlossen Ja 18 Nein 1 Anwesend 19                  Der Marktgemeinderat stimmt der Beauftragung des jeweils
Zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Öffnung des           wirtschaftlichen Angebotes für die beiden Projektaufträge
gemeindlichen Schwimmbades für die Badesaison 2021                 „Außenauftritt – Wegweisung“ und „Fahrradparken“ mit
wurde folgendes festgelegt:                                        einer Gesamtsumme von 208.225 € zu.

Beschluss:                                                         Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19
Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche
                                                                   Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeis-
Schwimmbad für die Badesaison 2021 zu öffnen.
                                                                   ter Michael Senger um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung des
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19                    Marktgemeinderates.
Beschluss:                                                         Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Der Marktgemeinderat beschließt, für die angedachte Öff-
nung des Schwimmbades für die Badesaison 2021 fol-
gende Voraussetzungen/Festlegungen:                                    Marktgemeinderatssitzung
-     Anpassung der Öffnungszeiten an einen rechtskonfor-          vom 15.04.2021
      men Betrieb mit dem vorhandenen Fachpersonal und
      den notwendigen Aushilfen für die Badeaufsicht ohne          Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktge-
      Personalkostenmehrung.                                       meinderates
-     Keine planbaren Abwesenheiten des Fachpersonals              Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 18:00 Uhr
      während der Badesaison zur Sicherstellung eines              die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt
      rechtskonformen Badebetriebes und Anpassung der              alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung
      Öffnungszeiten im Falle von unvorhergesehenen Perso-         und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
      nalausfällen.
-     Der Betrieb soll auf Grundlage des ausgearbeiteten           Öffentliche Sitzung
      Hygienekonzepts der Stadtwerke Bamberg durchge-              1     Genehmigung der Niederschriften der letzten Sit-
      führt werden.                                                      zung/en
-     Es sind voraussichtlich nur Einzeleintritte für noch fest-
      zulegende Zeitfenster nach vorheriger Online-Buchung         Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktge-
      möglich. Die Eintrittspreise sollen zur Deckung der coro-    meinderatssitzung vom 25.03.2021 wurde am 13.04.2021 im
      nabedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen erhöht            Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäfts-
      werden. Saisonkarten können nicht angeboten werden.          ordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Doku-
      Die notwendige Änderung der Gebührensatzung soll in          ment zur Verfügung gestellt.
      der nächsten Marktgemeinderatssitzung beschlossen
      werden.                                                      Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorge-
                                                                   bracht.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19                    Beschluss:
                                                                   Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktge-
7      Informationen des Ersten Bürgermeisters                     meinderatssitzung vom 25.03.2021 besteht Einverständnis.
Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich
über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes              Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18
Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmit-
glieder.                                                           2     Vorstellung der Ergebnisse aus der Begehung
                                                                         der gemeindlichen Friedhöfe durch den beauf-
Zur Kenntnis genommen Anwesend 19                                        tragten Friedhofsplaner Herrn Michael Gärtner mit
                                                                         anschließender Festlegung der weiteren Vorge-
7.1    Mobilstation Zapfendorf - Vergabe der Projektauf-                 hensweise
       träge zur Erstellung der Mobilstation                       Sachverhalt:
Der Markt Zapfendorf hat für die Erstellung einer Mobilsta-        Am 24.02.2021 fand eine gemeinsame Begehung aller
tion am Bahnhof in Zapfendorf Angebote eingeholt. Zusam-           gemeindlichen Friedhöfe mit Herrn Michael Gärtner vom
men mit dem Landratsamt Bamberg und den anderen                    Planungsbüro für Friedhofsgestaltung aus Rückersdorf und
teilnehmenden Pilotgemeinden wurden die Angebote aus-              Vertretern der Verwaltung statt.
gewertet.
                                                                   Wegen der Vielzahl der Problemstellungen im Friedhof
Die Auswertung erbrachte das Ergebnis, dass für die Erstel-        Zapfendorf lag hierauf das besondere Augenmerk. Die im
lung der Mobilstation in Zapfendorf mit den beiden Pro-            Bereich südwestlich des Hauptwegs gelegenen Wege und
jekten „Fahrradparken“ und „Außenauftritt– Wegweisung“             zugehörigen Stützmauern wurden ebenso wie die Mauer
Gesamtkosten in Höhe von 208.225 € entstehen.                      an der östlichen Friedhofsgrenze in Augenschein genom-
Die Förderung durch die Regierung von Oberfranken nach             men. Über den dringenden Bedarf an einer Erweiterung
RZÖPNV beträgt 89.250 €.                                           der Urnengrabanlage aufgrund des immer fortschreitenden
                                                                   Wandels in der Bestattungskultur und die Überarbeitung der
Das Landratsamt Bamberg hat dem Markt Zapfendorf mit-              Friedhofssatzungen wurde beraten. In den Friedhöfen der
geteilt, dass der Umweltausschuss des Landkreises Bam-             Ortsteile lag das Augenmerk insbesondere bei den Gestal-
berg beschlossen hat, vom nicht gedeckten Eigenanteil              tungsregelungen, die in der Satzung aufzunehmen sind. In
(118.974 €) 50 Prozent mit einer Höhe von 59.487 € zu              jedem Friedhof herrschen diesbezüglich unterschiedliche
übernehmen. Damit verbleibt der Eigenanteil des Marktes            örtliche Gegebenheiten, die die aktuelle Friedhofsbenut-
Zapfendorf für diese Maßnahme ebenso bei 59.487 €.                 zungssatzung nicht berücksichtigt.
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Herr Gärtner stellte im Rahmen einer ausführlichen Präsen-   4      Beratung und Neuerlass der Satzung über die
tation die aus der Begehung gewonnenen Erkenntnisse                 Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
sowie mögliche Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten                gemeindlichen Warmwasser- und Freizeitbades
unter Bezugnahme auf die örtlichen Gegebenheiten vor. Im            „Aquarena“
Anschluss beantwortete Herr Gärtner die Fragen der Gremi-    Sachverhalt:
umsmitglieder.
                                                             Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021
Bürgermeister Senger teilte mit, dass seitens der Verwal-    einstimmig beschlossen, das gemeindliche Schwimmbad in
tung im Jahr 2021 die Sanierung der Wege im Zapfendorfer     der Badesaison 2021 zu öffnen. Aufgrund der erforderlichen
Friedhof sowie die Treppe am Leichenhaus vorgesehen ist.     Anpassung der Öffnungszeiten während eines Betriebes in
Entsprechende Finanzmittel wurden für das Haushaltsjahr      der COVID-19-Pandemie und zur Deckung der coronabe-
2021 eingeplant. Im Rahmen der Finanzplanung wurden für      dingten Mehrkosten (z.B. Gebühren für Online-Buchungs-
die Sanierung der Friedhofswege in Lauf und Kirchschletten   system), ist eine Änderung der Schwimmbad-Gebührensat-
für das Haushaltsjahr 2022 vorläufig 25.000 € und für den    zung erforderlich.
Wegebau im Friedhof Unterleiterbach für das Haushaltsjahr
2023 vorläufig 15.000 € eingeplant.                          Seitens der Verwaltung wurde ein Satzungsentwurf ausge-
                                                             arbeitet. Der § 2 der bisherigen Satzung (Gebührenentrich-
Beschluss:                                                   tung, Eintrittskarten) wurde bezüglich der Bezahlung durch
Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorge-       ein Online-Buchungssystem und der Geltungsdauer ange-
hensweise hinsichtlich der Sanierung der Friedhofswege zu.   passt. Die Gebührenarten und -höhe (§ 3 der bisherigen
Die Überarbeitung der Satzung und auch die weitere Ent-      Satzung) wurden überarbeitet. Saisonkarten und Zwölfer-
wicklung der Gestaltung der Friedhöfe im Gemeindegebiet      karten können während der Badesaison 2021 nicht angebo-
sollen in Zusammenarbeit mit Herrn Gärtner erfolgen.         ten werden.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18              Als Benutzungsgebühren für die Einzeleintritte wurde fol-
                                                             gender Vorschlag zur Diskussion gestellt:
3     Informationen der Kreisfeuerwehrführung und            Einzeleintrittskarten für
      Beschluss zur Erstellung eines Feuerwehrbe-
      darfsplanes für die Freiwilligen Feuerwehren im        a) Besucher ab vollendetem 15. Lebensjahr       5,00 Euro
      Markt Zapfendorf                                       b) Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur
Sachverhalt:                                                    Vollendung
Bürgermeister Senger begrüßte zu diesem Tagesordnungs-          des 15. Lebensjahrs, Schüler, Auszubildende und
punkt Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann, Kreisbrandins-           Studenten bis zur Vollendendung des 27. Lebensjahres,
pektor Thomas Renner und Kreisbrandmeister Andreas              Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende
Schnapp sowie die im Zuhörerraum zahlreich erschienenen         u. Empfänger von ALG I/ALG II
Feuerwehrkameraden aus dem Markt Zapfendorf.                    (jeweils mit Ausweis)                        3,00 Euro
                                                             c) Familie (2 Erwachsene) mit einem Kind       11,00 Euro
Kreisbrandinspektor Thomas Renner stellte im Rahmen             bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
einer ausführlichen Präsentation den Sinn und Zweck, den        (Vorlage der Ausweise verpflichtend)
Aufbau und die Vorgehensweise bei der Erstellung eines          weitere eigene Kinder bis zur Vollendung des
Feuerwehrbedarfsplanes vor. Im Anschluss beantwortete er        15. Lebensjahres zusätzlich                  1,50 Euro
die Fragen der Gremiumsmitglieder.
                                                             d) Freien Eintritt erhalten Begleitpersonen
Durch den Feuerwehrbedarfsplan wird eine strukturierte und      von Schwerbehinderten
fachlich untermauerte Entscheidungsgrundlage geschaffen,        (Merkmal B)
um den erforderlichen Bedarf an Gerätehäusern, Fahrzeu-
gen, Gerätschaften und Personal festzustellen. Der Feu-      Das Freibad könnte in einem Drei-Schicht-System mit einer
erwehrbedarfsplan wird für den bevorstehenden Neubau         einstündigen Unterbrechung für eine gründliche Desinfek-
eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr    tion des Bades geöffnet werden. Allerdings wären auch ein
Zapfendorf die notwendigen Angaben zur Größe und zur         Zwei-Schicht-System bzw. ein kombiniertes Angebot mög-
Lage treffen. Für die Erstellung sind die Kommandanten der   lich. Diese Festlegung muss zu gegebener Zeit ggf. abhän-
einzelnen Feuerwehren, die Gemeindeverwaltung und die        gig von den geltenden Infektionsschutzregelungen noch
Kreisbrandinspektion gemeinsam gefordert.                    getroffen werden und kann später im laufenden Betrieb
                                                             auch jederzeit angepasst werden.
Bürgermeister Senger teilte mit, dass auch eine Fremdver-
gabe in Betracht gekommen wäre. Dies war jedoch von          Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurden der Vor-
Anfang an, wegen den nicht unerheblichen Kosten und die      schlag und mögliche Änderungen ausführlich diskutiert. Der
dann ggf. nicht auf die Feuerwehrstruktur des Landkreises    Marktgemeinderat präferiert für den Betrieb tendenziell ein
Bamberg abgestimmte Planung keine Option.                    Zwei-Schicht-System.

Parallel zu der zügigen Erstellung des Feuerwehrbedarfs-     Da der vorgeschlagene Familientarif auf die Personen und
planes wird sich die Verwaltung gemeinsam mit den verant-    nicht auf die Familienzugehörigkeit abstellen soll, wies
wortlichen Kommandanten und der Kreisfeuerwehrführung        Marktgemeinderat Hennemann darauf hin, dass der Wort-
weiterhin um ein geeignetes Grundstück bemühen.              laut bei § 3 Abschnitt I Buchstabe c von „weitere eigene
                                                             Kinder“ in „weitere Kinder“ abgeändert werden muss.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Erstellung eines Feuer-      Marktgemeinderat Hofmann schlug vor, für Inhaber der
wehrbedarfsplanes für die Feuerwehren im Markt Zapfen-       Ehrenamtskarte ebenfalls den ermäßigten Eintritt zu gewäh-
dorf zu.                                                     ren. Der Vorschlag wurde mehrheitlich befürwortet.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18              Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 1 Anwesend 18
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