Gemeinderat hat beschlossen: Aquarena soll öffnen - Markt Zapfendorf
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- 2 - Nr. 8/2021 Öffnungszeiten im Rathaus INFOTAFEL Kindertagesstätten Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr Kindergarten Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20 Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Kinderkrippe Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin. Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74 Telefonnummern............................. Durchwahlnummern Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27 Infothek/Vermittlung................................... 0 95 47/8 79-0 E-Mail: st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99 Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11 Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12 Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43 Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13 E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Frau Bogdan����������������������������������������������������������� 8 79-14 Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-,. Wahl-, Ordnungsamt Grund- und Mittelschule Zapfendorf Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22 Frau Wießmeier..............................................................8 79-15 Fax 0 95 47/52 49 Frau Wiemann...............................................................8 79-17 E-Mail: vszapf@zapfendorf.de Homepage: www.schule-zapfendorf.de Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro Frau Büttner...................................................................8 79-18 Pfarrämter Frau Freitag...................................................................8 79-19 Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2 Kasse, Steueramt Öffnungszeiten: Herr Meißl......................................................................8 79-20 Di., Fr. ��������������������������������������������������� 09:00 – 12:00 Uhr (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Kämmerei, technisches Bauamt Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33 Herr Dillig.......................................................................8 79-25 E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de Herr Helmreich..............................................................8 79-26 Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27 www.pfarrei-kirchschletten.de Herr Eichhorn................................................................8 79-28 Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2 E-Mail: (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf) Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de Öffnungszeiten: Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr Homepage:................................................ www.zapfendorf.de (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Kommunale Verkehrsüberwachung Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5) Telefon............................................................0 95 47/87 24 48 E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de Telefax............................................................0 95 47/87 24 52 Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de Notdienste Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2 Öffnungszeiten: Polizei..................................................................................110 Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112 Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40 (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117 (weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste) Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39 Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06 E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66 Homepage: www.dekanat-michelau.de Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55 Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02 Notariat Dr. Fackelmann Bahnhofstraße 56, Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24 96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0 (weitere Informationen siehe Gemeindebücherei) Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1. Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71 Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat (weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena) ist erforderlich!
- 3 - Nr. 8/2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das lange Warten hat endlich ein Ende! Die Bauplätze in den Neubaugebieten Lauf und Sassendorf können endlich vergeben wer- den. Der Marktgemeinderat hat zur Vergabe der gemeindlichen Bauplätze eine Richtlinie erlassen sowie die Baupreise und Straßennamen festgelegt. Die Firma Tiefbau Pfister GmbH wird bis Herbst 2021 mit den Erschließungsarbeiten fertig sein. Anschließend können die Bauplätze bebaut werden. Der Baulandpreis beträgt für den reinen Grunderwerb in Lauf 55 €/qm und in Sassendorf 40 €/qm. Hinzu kommen noch die Erschließungsaufwendungen. Diese betragen voraussichtlich sowohl in Lauf als auch in Sassendorf ca. 85 €. In Zeiten der stetig ansteigenden Preise für Grund und Boden sowie im Baugewerbe denke ich, dass dies auch für junge Familien ein ansprechendes Angebot ist. Sofern Sie am Kauf eines Bauplatzes interessiert sind, bitte ich um Abgabe des Bewerbungsfragebogens mit den ent- sprechenden Unterlagen bis zum 31.05.2021 bei der Gemeindeverwaltung. Die Einteilung der Baugebiete können Sie den abgebildeten Plänen entnehmen. Für die beiden Zapfendorfer Baugebiete (Süd III und Ost IV) werden aktuell die Bebauungspläne erstellt. Auch hier werde ich mich als Ihr Erster Bürgermeister zusammen mit dem Marktgemeinderat und der Gemeindeverwaltung dafür einsetzen, um für möglichst viele ein bezahlbares Wohnangebot zu schaffen. Sie finden alle Unterlagen auf unserer gemeindlichen Homepage: https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen- wohnen/bauplaetze-haeuser-wohnungen. Ihr Michael Senger Erster Bürgermeister Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken des Marktes Zapfendorf vom 11.03.2021 Präambel Der Markt Zapfendorf verfolgt das wohnungspolitische Ziel die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung zu fördern. Insbe- sondere möchte der Markt Zapfendorf bei der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücke das baugesetzliche definierte Ziel die Bedürfnisse der Familien und der jungen Menschen zu befriedigen. Der Markt Zapfendorf veräußert an ortsansässige und auswärtige Bewerber die zur Verfügung stehenden gemeindeeige- nen Wohnbaugrundstücke nach entsprechender Ausschreibung über das Mitteilungsblatt und die gemeindliche Home- page zu ortsüblichen Preisen in Anlehnung an die Bodenrichtwerte des Landratsamtes Bamberg zuzüglich aller für das jeweilige Gebiet anfallenden öffentlichen Erschließungskosten. Diese werden beim Verkauf vertraglich festgeschrieben oder sind gesondert an einen vom Markt Zapfendorf beauftragten Erschließungsträger zu entrichten. Erschließungskosten priva- ter Träger für z.B. Strom, Telekomunikation usw. sind zusätzlich an den jeweiligen Erschließungsträger zu begleichen. I. Grundsätze der Baulandvergabe Der Markt Zapfendorf veräußert zur Baulandmobilisierung gemeindeeigene Grundstücke im Punkteverfahren im Gemein- degebiet des Marktes Zapfendorf. Die Wohnbaugrundstücke werden vorrangig an bauwillige Einzelpersonen und Familien (natürliche Personen) veräußert und mit einem Baugebot verbunden. II. Antragsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren Persönliche Voraussetzungen: • Ausschließlich Privatpersonen sind antragsberechtigt • Bewerber müssen volljährig sein Als Bewerber scheidet aus, wer zum jeweiligen Stichtag (für die Bewerbung im Jahr 2021 zum 01.02.2021, zukünftig immer zum 01.01. des laufenden Jahres der Bewerbung) Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eines bebaubaren Grundstückes zu Wohnzwecken oder einer Wohnimmobilie - unbeachtlich ob selbst genutzt oder vermietet - im Gemeindegebiet Zapfen- dorf ist. Als Bewerber scheidet ferner aus, wer bereits ein Wohnbaugrundstück vom Markt Zapfendorf erworben hat. Ausnahme besteht, wenn der Bewerber ein geeignetes Tauschgrundstück an anderer Stelle innerhalb des Gemeindege- bietes anbieten kann bzw. das bisherige Wohneigentum innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages veräußert oder an seine Abkömmlinge überträgt. Die Verpflichtung zur Veräußerung bzw. Eigentumsübertrag wird im Rahmen des notariellen Kaufvertrages mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Mit der Bewerbung wird das Ein- verständnis zur grundbuchamtlichen Prüfung erteilt. Ausnahmen können ferner zugelassen werden, wenn eine angemessene Unterbringung der Familie in der bisherigen eige- nen Wohnimmobilie nicht gewährleistet ist.
- 4 - Nr. 8/2021 Bei Ehepaaren, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften obliegt es der Entscheidung der Part- ner, wer von ihnen den Antrag stellt. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Es gilt der Grundsatz, dass ausschließlich der Bewerber auch Vertragspartner des Marktes wird. Abweichungen davon sind nur mit Zustimmung des Marktes möglich. Ein Bewerber kann sich auf jede Parzelle bewerben, eine zahlenmäßige Beschränkung und Priorisierung der Bewerbung wird nicht festgelegt. Der Bewerber hat die Bewerbung schriftlich und unter Verwendung des vom Markt zur Verfügung gestellten Antragsformu- lars beim Markt Zapfendorf bis zum festgesetzten Zeitpunkt einzureichen. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. III. Einkommensgrenzen Es werden nur natürliche Personen zugelassen, deren durchschnittliches Jahreseinkommen der letzten 3 Jahre die unten genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Erfolgt der Erwerb durch zwei Personen, richtet sich die Berech- nung nach dem addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblichen durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen (Gesamtbetrag der Einkünfte) betragen: Max. Jahreseinkommen (1 Person) = 75.000 € Max. Jahreseinkommen (2 Personen) = 150.000 € Die Obergrenze erhöht sich je unterhaltspflichtigem Kind um 8.388 € (im Steuerjahr 2021). Der Kinderfreibetrag dieser Richtlinie orientiert sich an der steuerrechtlichen Größe des Kinderfreibetrages in Deutschland und wird bei entsprechender Änderung angepasst. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch den jeweils aktuellen Einkommensteuerbescheid und der jeweiligen zwei Vorjahre nachzuweisen. Werden die Einkünfte nicht nachgewiesen, kann die Bewerbung nicht berücksich- tigt werden. Liegt noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid für das vergangene Jahr vor, so kann ersatzweise auf frühere Einkommensteuerbescheide zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist das aktuelle Einkommen zum Monat der Antragstellung durch geeignete Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnung) nachzuweisen. Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüber- schussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden. IV. Verkaufskonditionen, Baugebot, Wiederkaufsrecht Die zu vergebenden Grundstücke werden innerhalb eines Baugebietes zu einem einheitlichen Preis verkauft. Dieser wird vor der Ausschreibung für die betreffenden Grundstücke durch den Markt Zapfendorf festgelegt. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Kosten des grundbuchamtlichen Vollzugs, sowie die Kosten für Strom-, Telekommunikations- und sonstige Anschlüsse. Diese sind unmittelbar mit den Behörden, dem Notar und den jeweiligen Erschließungsträgern abzurechnen. Der Kaufvertrag enthält sowohl ein Baugebot und ein Selbstnutzungsgebot. Das Baugebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Beurkundung auf dem Kaufgegenstand ein Wohnhaus mit einer Wohnfläche von mindestens 75 qm bezugsfertig zu errichten und durch FertigstelIungs-/ Nutzungsan- zeige nachzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Markt eine Verlängerung von max. 2 Jahren gestatten. Das Selbstnutzungsgebot verpflichtet den Käufer, innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Eingang der Fertigstellungs-/Nut- zungsanzeige gem. Art. 78 Abs. 2 BayBO den Vertragsgrundbesitz selbst zu bewohnen und nicht an Dritte zu veräußern oder zu vermieten oder sich zu einer solchen Veräußerung oder Vermietung zu verpflichten. Die Überlassung oder die Vermietung des Vertragsgrundbesitzes an Abkömmlinge des Käufers oder die Vereinbarung von Gütergemeinschaft gelten nicht als Veräußerung oder Vermietung im vorstehenden Sinne. Eine Vermietung im vorstehen- den Sinne liegt zudem nicht vor, wenn eine Einliegerwohnung errichtet wurde, aber dennoch das Wohngebäude haupt- sächlich selbst genutzt wird. Der Verkäufer (Markt Zapfendorf) ist zum Wiederkauf des Vertragsgrundbesitzes berechtigt, wenn der Käufer gegen die Bauverpflichtung verstößt. Die Sicherung dieses Anspruchs erfolgt durch Eintrag einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Für den Wiederkauf gilt folgendes: Er erfolgt zu den im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen. Wiederkaufspreis ist der vereinbarte Kaufpreis zuzüglich vom Bewerber (= Käufer) zwischenzeitlich geleisteter Erschließungskosten. Folgen, wenn das Selbstnutzungsgebot nicht eingehalten wird: Konventionalstrafe Sollte der Bauplatzkäufer das Selbstnutzungsgebot nicht einhalten, so hat er je angefangenes Jahr der Nichteinhaltung einen Betrag i. H. v. 5 % des Bauplatzkaufpreises an den Markt Zapfendorf zu bezahlen. Erwerb der Immobilie Sollte der Bauplatzkäufer das Selbstnutzungsgebot nicht einhalten, so kann der Verkäufer (Markt Zapfendorf) die Immobilie zum Verkehrswert erwerben. Soweit eine Einigung über den Verkehrswert nicht zustande kommt, wird der Verkehrswert für beide Teile verbindlich von dem nach dem Baugesetzbuch zuständigen Gutachterausschuss festgesetzt. Die Kosten der/ des Schätzgutachten/s trägt der Bauplatzkäufer. Rechte Dritter, mit denen der Käufer den Vertragsgrundbesitz belastet hat, hat dieser auf seine Kosten zu beseitigen. Durch den Wiederkauf veranlasste Kosten, Lasten, Steuern und Abgaben aller Art fallen dem Bewerber zur Last.
- 5 - Nr. 8/2021 Punktewertung: Bezeichnung: Punkte / Jahr, Einheit etc. Max. Punktwertung pro Antrag Hauptwohnsitz im Markt Zapfendorf 10 Punkte / Jahr 50 Arbeitsplatz im Markt Zapfendorf (Nachweis 5 Punkte / Jahr 25 durch den Arbeitgeber) bzw. Gewerbetreibender mit Arbeitgebereigen- schaft im Markt Zapfendorf Ehrenamtliches Engagement (= Mitgliedschaft 5 Punkte / Jahr 25 in der Vorstandschaft oder Vereinsmitglied- schaft mit „Sonderaufgabe“) des Bewerbers oder eines in dessen selben Haushalt lebenden Familienmitglieds (welches auch mit in das neue Wohngebäude einzieht), wenn diese Tätigkeit in einem Verein / Organisation im Markt Zapfen- dorf ausgeübt wird oder wurde. Ausgeschlos- sen davon sind jegliche politisch Aktiven. Alter des Bewerbers unter 30 Jahren: 30 Punkte 30 zwischen 30 und unter 40 Jahren: 25 Punkte weitere Bewerber über 40 Jahren: 15 Punkte Je unterhaltspflichtiges Kind im selben Haushalt Für jedes im selben Haushalt lebende 50 (welches auch mit in das neue Wohngebäude Kind bis 10 Jahre werden einzieht) 20 Punkte gewährt. (eine ärztlich nachgewiesene Schwangerschaft Kinder ab dem 11. bis zum wird als Kind gerechnet) 18. Lebensjahr erhalten 10 Punkte Behinderungsgrad über … oder Pflegegrad Behinderungsgrad mit mindestens 20 … des Bewerbers oder eines zum Hausstand 50 oder Pflegegrad 1,2 gehörenden Familienmitglieds (welches auch oder 3: 15 Punkte mit in das neue Wohngebäude einzieht) Behinderungsgrad mit mindestens 80 oder Pflegegrad 4 oder 5: 20 Punkte Ein Bewerber kann insgesamt maximal 200 Punkte erreichen. Frühere im Markt Zapfendorf verbrachte Wohn- bzw. Arbeitszeiten werden angerechnet. Bei Wohn-/Arbeits- und Ehrenamtszeiten kann jedes angebrochene Jahr zum jeweiligen Stichtag nach Abschnitt II berück- sichtigt werden. Das Alter des Bewerbers, Alter der Kinder und der Behinderungsgrad wird zum jeweiligen Stichtag nach Abschnitt II berücksichtigt. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt nach der ermittelten Punktzahl der Bewerber. Bei Punktegleichheit erhält der Bewerber den Zuschlag, der aus dem jeweiligen Gemeindeteil stammt oder dort wohnt, indem das Wohnbaugrundstück liegt, ansonsten entscheidet die höhere Anzahl an im selben Haushalt unterhaltspflichtigen minderjährigen Kindern. Sollte auch dies zu keiner Entscheidung führen, entscheidet letztlich das Los. V. Schlussbestimmungen Der Markt Zapfendorf behält sich vor, die Preise für einzelne Grundstücke in verschiedenen Gebieten unterschiedlich fest- zusetzen und/oder bestimmte Grundstücksflächen aus der Verteilung von vornherein auszunehmen. Der Markt Zapfendorf behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden. Der Markt Zapfendorf erhält ein Rückkaufsrecht für den Fall, dass in dem Fragebogen, der zur Ermittlung der berücksichti- gungsfähigen Grundstückserwerber dient, unrichtige Angaben gemacht wurden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstücks kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. VI. Inkrafttreten Änderungen dieser Richtlinien bleiben dem Marktgemeinderat des Marktes Zapfendorf vorbehalten. Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01.04.2021 in Kraft. Zapfendorf, den 11.03.2021 Michael Senger Erster Bürgermeister
- 6 - Nr. 8/2021 Information zur Datenerhebung (Datenschutzinformation) Behörde: Markt Zapfendorf Sachgebiet: Bauverwaltung - Bewerbungsformular für die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Markt Zapfendorf, 96199 Zapfendorf Herrngasse 1, poststelle@zapfendorf.de Kontakt Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Landratsamt Bamberg, Daten- schutz dsb@lra-ba.bayern.de, 0951/85-0 Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage: Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens der gemeindeeigenen Baugrundstücke erhoben und verarbeitet. Eine gesonderte Rechts- grundlage liegt nicht vor, es handelt sich um eine weisungsfreie freiwillige Aufgabe des Marktes Zapfendorf. Geplante Speicherungsdauer: Die Daten werden ab sofort gespeichert und dann gemäß den gesetzlichen Aufbewah- rungsfristen digital und in Papierform weiter aufbewahrt. Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten . (Stellen, denen die Daten offengelegt werden): Alleiniger Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Markt Zapfendorf mit sei- nen verschiedenen Ämtern, Sachgebieten und Gremien. Die Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens keinem Empfänger außerhalb dieser Organisation offenge- legt. Betroffenenrechte: Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personen- bezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren. Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung: Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbe- zogenen Daten anzugeben. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie allerdings auch nicht am Vergabeverfahren teilnehmen. Sie sind ebenfalls nicht verpflichtet, alle Bestandteile des Bewerbungsformulars auszufüllen. Fehlende oder falsche Angaben können jedoch zum Ausschluss aus dem Bewerberkreis führen oder verursachen eine Benachteiligung in der Reihenfolge der Vergabe von Grundstücken.
- 11 - Nr. 8/2021 Baugebiet Lauf - Südwest I / Straße: Quellenweg mit ungefähren Bauplatzgrößen und Hausnummern
- 12 - Nr. 8/2021 Baugebiet Sassendorf - Nordwest, Straßen: Hängbergstraße und Waldblick mit ungefähren Bauplatzgrößen und Hausnummern
- 13 - Nr. 8/2021 Redaktionsschlusshinweis Der Betrag ist aus dem letzten Bescheid ersichtlich. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahn- Freitag, den 14.05.2021. gebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann. Annahmeschluss für Textbeiträge ist am Freitag, den 07.05.2021, 10:00 Uhr. bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail Heckenüberhänge – an: Der Schlag ins Gesicht redaktion@zapfendorf.de Wir möchten wieder einmal alle Grundstückseigentümer Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte daran erinnern, dass durch überhängende Äste von Bäu- nicht mehr berücksichtigt werden können. men, Sträuchern und Hecken Gehwege und Straßen nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden können und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt 6bia^X]Z wird. Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume, die über den Gar- 7Z`VccibVX]jc\Zc tenzaun wuchern, müssen laufend bündig zur Grundstücks- grenze zurückgeschnitten werden. Über dem Gehweg ist ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Frei- raum von 4,50 m Höhe einzuhalten. Die Verantwortung trägt der Eigentümer. Den Eigentümern wird deshalb dringend Amt für Ländliche Entwicklung empfohlen, die Umpflanzung des eigenen Grundstücks Oberfranken regelmäßig zu kontrollieren und zurückzuschneiden. Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Wer sich zum Rückschnitt nicht in der Lage sieht, kann Internet einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb beauftragen. Die Gemeinde führt keine Auftragsarbeiten durch. Sie schreitet Markt Zapfendorf auf Kosten der Eigentümer nur dann ein, wenn Gefahr im Flurneuordnung Oberküps-Unterküps Verzug ist. Markt Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels Die Rechtsgrundlagen für diese Aufforderung finden sich in Art. 29 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla- (BayStrWG) und § 1004 i. V. m. § 910 Bürgerliches Gesetz- gen nach § 41 buch (BGB). Flurbereinigungsgesetz - FlurbG – Beteiligung der Öffentlichkeit - Planentwurf - Wir bitten dringend um Beachtung! Bekanntgabe Die Teilnehmergemeinschaft Oberküps-Unterküps hat in Grüngutsammelplatz dem Verfahren Flurneuordnung Oberküps-Unterküps den Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße Entwurf des Planes über die gemeinschaftlichen und öffent- nach Kirchschletten ist geöffnet lichen Anlagen nach § 41 FlurbG erarbeitet. Der Planentwurf, bestehend aus der Karte zum Plan und jeden Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr, dem Textteil (Erläuterungsbericht, Anlagen- und Maßnah- jeden Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr, menverzeichnis), kann auf der Internetseite des Amtes für Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen! Ländliche Entwicklung Oberfranken vom 07.05.2021 mit Verstöße werden zur Anzeige gebracht! 21.05.2021 unter folgendem Link aufgerufen werden (im Ordner „Sonstige öffentliche Bekanntmachungen“): http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278/ Fundsachen Den Teilnehmern und der Öffentlichkeit wird Gelegenheit In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim gegeben, sich während der Dauer der Veröffentlichung Markt Zapfendorf abgegeben: gegenüber der Teilnehmergemeinschaft Oberküps-Unter- Wann? Was? Fundort küps am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Non- 05.01.2021 Schlüssel mit abge- vor Friedhofsweg nenbrücke 7a, 96047 Bamberg, zu äußern. brochenem Anhänger 8, Oberleiterbach Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation der COVID- (01/21) 19-Pandemie erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des 05.03.2021 Werkzeugkasten Hauptstr. Richtung Planentwurfs über die gemeinschaftlichen und öffentlichen mit Flex und LochfräsenUnterleiterbach, Anlagen nach § 41 FlurbG auf der Grundlage von § 2 des (4/21) Höhe Brunnen 1 Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20.05.2020 16.04.2021 Edelstein (?), Waldweg bei Anto- ausschließlich im Internet. geschliffen (7/21) niuskapelle Sas- Zapfendorf, 30.04.2021 sendorf Michael Senger 21.04.2021 Regenschirm, Schreibwaren Erster Bürgermeister schwarz-weiß gemustert Beringer (8/21) 21.04.2021 linker Handschuh, Adi- Herrngasse, vor das, schwarz, Fleece dem Rathaus Fälligkeit Grundsteuer (9/21) und Gewerbesteuer Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer A bzw. B, 7, zur Abholung bereit. sowie die Gewerbesteuer-VZ zum Eine Liste sämtlicher Fundsachen finden Sie unter: 15.05.2021 http://www.zapfendorf.de/rathaus-buergerservice/service/ fällig werden! fundsachen/
- 14 - Nr. 8/2021 Bürgersprechstunde 6jhYZbGVi]Vjh Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Michael Senger einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließ- lich den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf für Fragen und Anregungen zu Verfügung. Corona-Regelungen im Rathaus Die nächste Bürgersprechstunde findet statt am: Um die Bürger/innen und Mitarbeiter/innen bestmöglich zu Montag, 17.05.2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr schützen, sind im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um derzeit Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11. persönliche Vorsprachen im Rathaus. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech- nur in dringenden Fällen ausschließlich. stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g. Telefonnummer. Es wird darum gebeten, sich per Telefon, Post oder E-Mail zu melden. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Ange- legenheit ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Sofern Rentensprechtag in Zapfendorf Vorsprachen nötig werden, werden hierzu Termine verein- bart. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit uns Der Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Eger, auf (Kontaktdaten siehe Infotafel Seite 2). zur Beratung in Rentenfragen, findet momentan nicht in der Im Rathaus besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger gewohnten Form statt. und Bürgerinnen müssen eine eigene FFP2-Maske tragen. Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten oder wenn Sie Die bekannten Abstandsregeln sind zu beachten. Kinder einen Rentenantrag stellen möchten, sprechen Sie bitte unter sieben Jahren sollen das Rathaus zum allgemeinen unter der Telefonnummer 0 95 47/64 93 direkt bei Herrn Schutz nur in Ausnahmefällen betreten. Die Eingangstür ist Eger vor, der mit Ihnen das weitere Vorgehen abklären weiterhin geschlossen. Für die gelben Säcke steht die Aus- wird. gabestelle vor der Tür bereit (bitte nur eine Rolle pro Haus- Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für halt). • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und Vielen Dank für Ihr Verständnis. • die Stellung von Rentenanträgen die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Ver- Corona-Schnellteststation Zapfendorf fügung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist erforderlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten Änderung und Erweiterung entstehen. der Öffnungszeiten Die Testungen finden im Pfarrheim Zapfendorf, Herrngasse Notarsprechtag in Zapfendorf 2 a (Zugang über Bamberger Straße) wie folgt statt: Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag �������������� 17:30 – 19:00 Uhr am Sonntag ���������������������������������������������������� 13:00 – 16:00 Uhr Montag, den 03.05.2021 ab 14:00 Uhr • Die Tests (Nasenabstrich) werden von ehrenamtlichen im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. Helfern durchgeführt und ausgewertet. Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforder- • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und einen Stift lich! mit. • Es werden nur Personen ohne Krankheitssymptome ge- Der Hund – testet. • Voranmeldung vorteilhaft, jedoch nicht zwingend not- Der beste Freund des Menschen wendig. Diesen Ausspruch werden sicherlich viele Nicht-Hundehal- Ab dem 27.04.2021 wurde das Schnelltestangebot im Pfarr- ter, die schon mit „Tretminen“ auf Gehwegen, in der freien heim Zapfendorf um zwei Tage (Dienstag und Donnerstag Natur oder auf ihrem Grundstück in Berührung gekommen jeweils von 17:30 – 19:00 Uhr) erweitert. Die Testtage Mitt- sind, sich nervtötendes Kläffen, Heulen oder Bellen anhören woch und Sonntag bleiben weiterhin bestehen, jedoch wird mussten oder gar von unbeaufsichtigt umherlaufenden Hun- die Öffnungszeit am Mittwoch auf 17:30 – 19:00 Uhr redu- den „bedroht“ wurden, gar nicht gerne hören. Dabei trifft die ziert. Die Uhrzeit am Sonntag (13:00 – 16:00 Uhr) bleibt Schuld hierfür nicht den Hund, sondern einzig und allein unverändert. den Hundehalter, der die Verantwortung für seinen Hund und damit die Einhaltung von Regeln übernommen hat. Eine Voranmeldung ist nun auch online unter https://www. covisa.de/covisacenter möglich. Hier können Sie sich einen Quelle: Landratsamt Bamberg, FB 33 Jagd und Fischerei Termin aussuchen und Sie erhalten zudem das Testergeb- Hundekot nis in wenigen Minuten über Ihr Smartphone. Die Voranmel- Eine vielfach unterschätzte Gefahr stellt der Hundekot dar. dung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wünschenswert, Die darin enthaltenen Organismen stellen eine erhebliche da hierdurch Warte- und Aufenthaltszeiten reduziert wer- Gefahr für Mensch und Tier dar. den. Mit Nachdruck darf auf die Gefahren des Fuchsband- Zusätzlich bietet die Sonnen-Apotheke Zapfendorf die wurms hingewiesen werden. Schwerste Gesundheitsstö- Durchführung von PoC-Antigen-Tests an. rungen und sogar Todesfälle sind bekannt geworden. Die An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei Fälle, in denen Kinder nach Kontakt mit Hundekot unter allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bedanken, die lebenslänglichen Gesundheitsstörungen leiden, sind leider unsere Schnellteststation möglich machen. nicht gering.
- 15 - Nr. 8/2021 Durch eine regelmäßige Entwurmung des Hundes kann die Gefahr zwar verringert werden, aber die unappetitliche, ekelerregende Komponente für den Naturnutzer ist nach 6jhYZb Bürgerinfoportal eingesehen werden. ältere und ängstliche Personen werden dadurch bedroht Gäste und Zuhörer sind herzlich willkommen. und gefährdet. Außerdem werden auch zunehmend die Sollte ein Sitzungstermin eingeschoben werden oder entfal- öffentlichen Anlagen und Privatgrundstücke verschmutzt. len, wird dies rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntge- Deswegen nochmals die dringende Bitte an alle Hundebe- geben. sitzer, sich an die Vorgaben zu halten, um solche Vorgänge für die Zukunft zu vermeiden! Marktgemeinderatssitzung Durch rücksichtsvolles Auftreten in der Öffentlichkeit leisten Sie als Hundehalter einen wichtigen Beitrag zu einem positi- vom 25.03.2021 ven Bild der Hundehaltung. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktge- Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hun- meinderates den haben. Selbst wenn die Vernunft es möchte – Ängste Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 18:00 Uhr lassen sich nicht abstellen. die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt Hunde müssen sich immer im Einwirkungsbereich des Hun- alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung deführers befinden und jederzeit zurückgerufen werden und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest. können. Signalisieren Sie durch richtiges Verhalten, dass Ihnen Ihr Öffentliche Sitzung Hund gehorcht. Rufen Sie Ihren Hund zu sich, wenn Ihnen 1 Genehmigung der Niederschriften der letzten Sit- Andere begegnen. Im Zweifel leinen Sie Ihren Hund an! zung/en Dies gilt besonders bei der Begegnung mit Kindern, Jog- Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Markt- gern, Radfahrern oder Menschen, die ihrerseits Tiere mit- gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 und der Marktge- führen. meinderatssitzung vom 11.03.2021 wurde per E-Mail am Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sollten Hunde 18.03.2021 an die Gremiumsmitglieder versandt. immer an der Leine geführt werden. Sie haben damit Ihren Hund besser unter Kontrolle, können unmittelbar und wirk- Es wurde vorgebracht, dass das Abstimmungsergebnis sam gegen unvorhergesehene Reaktionen vorgehen, wie z. zum Tagesordnungspunkt 4 der Marktgemeinderatssitzung B. Weglaufen, unkontrolliertes Pinkeln und Abkoten, Hoch- vom 11.03.2021 nicht 15 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen, springen und Beschnuppern an Passanten. sondern 14 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen lauten müsste. Das Abstimmungsergebnis wurde entsprechend geändert. Benutzen Sie möglichst keine Leinen, die länger als 1,50 m Weitere Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine sind. Sie können Fußgänger oder Radfahrer wegen der ver- vorgebracht. zögerten Reaktion gefährden. Heben Sie den Hundekot auf und entsorgen ihn ord- Beschluss: nungsgemäß über Ihren Hausmüll oder über die durch Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktge- die Gemeinde installierten Hundetoiletten. Hundekot ist meinderatssitzung vom 09.03.2021 und der Marktgemein- nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle. deratssitzung vom 11.03.2021 besteht Einverständnis. Die Erreger finden auch durch die Schuhe einen Weg in die Wohnung. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Mensch und Tier danken es Ihnen. 2 Festlegung der Straßennamen im neuen Bauge- biet „Lauf Südwest I“ Sachverhalt: Bürgermeister Senger teilte mit, dass zur weiteren Bear- beitung (insb. für Hausanschlüsse usw.) für das Baugebiet „Lauf Südwest I“ noch Straßennamen benötigt werden. In Abstimmung mit der Verwaltung und den Marktgemeinde- räten aus Lauf wurde ein Straßenname im Vorfeld gesucht. Bürgermeister Senger schlug den Straßennamen „Quellen- weg“ vor. Fortsetzung Seite 18
- 16 - Nr. 8/2021 Grund- und Mittelschule Zapfendorf Auch in der Coronazeit bewegt sich was – Kinder lernen und haben zusammen Spaß! Impressionen aus der Schule und dem Homeschooling im ersten Halbjahr September /Oktober: Verkehrserziehung Musikunterricht Unsere Viertklässler dürfen zum Radfahrtraining nach Drittklässler basteln Musikinstrumente Scheßlitz mit abschließender Radfahrprüfung. Oktober: Skipping Hearts Eine dritte Klasse darf am Projekt „Skipping Hearts“ der deutschen Herzstiftung teilnehmen. Kunstunterricht: Kreativ sein ist erlaubt und macht Freude.
- 17 - Nr. 8/2021 Glanzstücke aus dem WG-Unterricht Februar: Fasching Viele Kollegen feiern Fasching via teams, Zoom oder Jitsi mit ihrer Klasse Kreativ auch in der . Notbetreuung März: März: 50. Geburtstag . Die Container kommen der Maus Die allseits bekannte Sendung mit der Maus feiert ihren 50. Geburtstag und wir feiern mit!
- 18 - Nr. 8/2021 Beschluss: gelung erst ab dem 01.01.2023 förderfähig wäre. Es wurde Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. daher vorgeschlagen, den Antrag zu vertagen und sich rechtzeitig im Herbst 2022 damit wieder zu befassen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Beschluss: 3 Festlegung der Straßennamen im neuen Bauge- Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag auf Vertagung biet „Sassendorf Nordwest“ und erneuter Behandlung im Herbst 2022 zu. Sachverhalt: Bürgermeister Senger teilte mit, dass zur weiteren Bear- Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 beitung (insb. für Hausanschlüsse usw.) für das Baugebiet „Sassendorf Nordwest“ noch Straßennamen benötigt wer- 6 Beratung und Festlegung der weiteren Vorge- den. In Abstimmung mit der Verwaltung und den Markt- hensweise hinsichtlich der Öffnung des gemeind- gemeinderätinnen aus Sassendorf wurden Straßennamen lichen Schwimmbades für die Badesaison 2021 im Vorfeld gesucht. Für die Bauplätze in Verlängerung der Sachverhalt: Hängbergstraße schlug er vor, diesen Straßennamen zu Bürgermeister Senger informierte über die aktuelle Situation verwenden. Für das Straßenstück zwischen „Wolfsteig“ und bezüglich der Öffnung des gemeindlichen Schwimmbades dem Feldweg Fl.Nr. 9 der Gemarkung Sassendorf schlug er für die Badesaison 2021 und erläuterte ausführlich, was vor, diese Straße „Waldblick“ zu benennen. der Markt Zapfendorf in dieser Angelegenheit in den letzten Beschluss: Monaten veranlasst hat. Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu. Der Markt Zapfendorf hat sich für eine mögliche Zusammen- Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 arbeit mit den Stadtwerken Bamberg in Verbindung gesetzt. Gemeinsam mit den Stadtwerken Bamberg wurde ein Hygi- 4 Änderung der Verordnung über die Reinhaltung enekonzept für das „Aquarena“ erstellt. Seitens der Stadt- der öffentlichen Straßen und die Sicherung der werke wurden zudem Konzepte für einen künftigen rechtssi- Gehbahnen im Winter cheren Betrieb ohne Personalmehrkosten entworfen. Sachverhalt: Eine Öffnung mit dem vorhanden Fachpersonal und den Der Markt Zapfendorf hat die gemeindliche „Verordnung zusätzlichen Aufsichtshilfen wäre in der Nebensaison zu über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Siche- den aktuellen Öffnungszeiten und in der Hauptsaison unter rung der Gehbahnen im Winter“ auf Basis der Mustersat- der Bedingung, dass das Bad an einem gleichbleibenden zung des Bayerischen Gemeindetages am 08.10.2020 neu Tag in der Woche geschlossen bleibt möglich. erlassen. Von der Kommunalaufsicht des Landkreises Bam- berg und auch vom Bayerischen Gemeindetag wurde der Bei einer Öffnung wäre es zur Deckung der coronabeding- Markt Zapfendorf darauf hingewiesen, dass eine Änderung ten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erforderlich, die des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG stattgefunden hat. Es wird Eintrittspreise zu erhöhen. Das zu erwartende Kostendefizit empfohlen, die Rechtsverordnung aufgrund der geänderten wird während einer Öffnung unter Corona-Auflagen wesent- Ermächtigungsgrundlage nunmehr neu zu erlassen und die lich größer sein als im normalen Betrieb. Zudem werden nur Änderung einzupflegen. Das bisherige Muster der Verord- Einzeleintritte nach vorheriger Online-Buchung angeboten nung kann weiterhin verwendet werden. Weitere Änderun- werden können. gen sind nicht vorgesehen. Ein Öffnungszeitpunkt ist aktuell noch nicht absehbar. Bis- Der neue Einleitungssatz lautet nun: „Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegeset- her wurde seitens der Bundes- bzw. Landesregierung zu zes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom einer möglichen Öffnung der Freibäder noch keine Aus- 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § sage getroffen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgesche- 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) hens ist eine angedachte Öffnung zum 01.05.2021 unrealis- erlässt der Markt Zapfendorf folgende Verordnung:“ tisch, sodass weiter abgewartet werden muss. Seitens des Schwimmbadpersonals werden aktuell die Auswinterungs- Beschluss: arbeiten durchgeführt, sodass auch, sobald ein Öffnungs- Der Marktgemeinderat stimmt der Änderung der Verord- termin absehbar wird, das Freibad zeitnah geöffnet werden nung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und kann. Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 08.10.2020 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Bürgermeister Senger erläuterte die durchgeführten Sanie- Verordnung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Verord- rungsmaßnahmen und die hierfür angefallenen und noch nungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird ausstehenden Kosten. Im Zuge der Auswinterungsarbei- der Niederschrift als Anlage beigegeben. ten sind weitere Mängel aufgetaucht, die vor einer Öffnung noch behoben werden müssen. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Bürgermeister Senger stellte zur generellen Frage des 5 Antrag der Mitglieder der ZuZ-Fraktion zum Aus- weiteren Betriebes und Betriebsform des gemeindlichen bau der Breitbandversorgung Schwimmbades die Möglichkeit einer Initiierung eines Rats- Die Mitglieder der Fraktion Zukunft Zapfendorf haben mit begehrens durch den Marktgemeinderat dar, das mit einem Schreiben vom 14.12.2020 beantragt, dass der Markt Zap- Bürgerentscheid zum anberaumten Bundestagswahltermin fendorf umgehend prüfen soll, inwieweit ein Ausbau der im September 2021 verbunden werden könnte. Breitbandversorgung im Rahmen der BayGibitR förderfähig ist bzw. in absehbarer Zeit durch den sich immer wieder Seitens der Gremiumsmitglieder wurde die Möglichkeit verändernden Schwellenwert bei der Breitbandunterversor- eines Ratsbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid gung sein wird. zum gemeindlichen Schwimmbad verschiedentlich disku- tiert. Seitens der Antragsteller wurde nachträglich festgestellt, Der gestellte Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung dass ein Ausbau im Sinne des gestellten Antrages nach der der Frage eines möglichen Ratsbegehrens wurde anschlie- am 12.02.2021 veröffentlichten neuen Gigabit-Rahmenre- ßend mehrheitlich angenommen.
- 19 - Nr. 8/2021 Beschluss: Die Maßnahmen sollen im Jahr 2021 begonnen und abge- Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäfts- schlossen werden. ordnung auf Vertagung zu. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen Ja 18 Nein 1 Anwesend 19 Der Marktgemeinderat stimmt der Beauftragung des jeweils Zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Öffnung des wirtschaftlichen Angebotes für die beiden Projektaufträge gemeindlichen Schwimmbades für die Badesaison 2021 „Außenauftritt – Wegweisung“ und „Fahrradparken“ mit wurde folgendes festgelegt: einer Gesamtsumme von 208.225 € zu. Beschluss: Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeis- Schwimmbad für die Badesaison 2021 zu öffnen. ter Michael Senger um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Marktgemeinderates. Beschluss: Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Der Marktgemeinderat beschließt, für die angedachte Öff- nung des Schwimmbades für die Badesaison 2021 fol- gende Voraussetzungen/Festlegungen: Marktgemeinderatssitzung - Anpassung der Öffnungszeiten an einen rechtskonfor- vom 15.04.2021 men Betrieb mit dem vorhandenen Fachpersonal und den notwendigen Aushilfen für die Badeaufsicht ohne Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktge- Personalkostenmehrung. meinderates - Keine planbaren Abwesenheiten des Fachpersonals Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 18:00 Uhr während der Badesaison zur Sicherstellung eines die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt rechtskonformen Badebetriebes und Anpassung der alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung Öffnungszeiten im Falle von unvorhergesehenen Perso- und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest. nalausfällen. - Der Betrieb soll auf Grundlage des ausgearbeiteten Öffentliche Sitzung Hygienekonzepts der Stadtwerke Bamberg durchge- 1 Genehmigung der Niederschriften der letzten Sit- führt werden. zung/en - Es sind voraussichtlich nur Einzeleintritte für noch fest- zulegende Zeitfenster nach vorheriger Online-Buchung Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktge- möglich. Die Eintrittspreise sollen zur Deckung der coro- meinderatssitzung vom 25.03.2021 wurde am 13.04.2021 im nabedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen erhöht Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäfts- werden. Saisonkarten können nicht angeboten werden. ordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Doku- Die notwendige Änderung der Gebührensatzung soll in ment zur Verfügung gestellt. der nächsten Marktgemeinderatssitzung beschlossen werden. Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorge- bracht. Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 Beschluss: Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktge- 7 Informationen des Ersten Bürgermeisters meinderatssitzung vom 25.03.2021 besteht Einverständnis. Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmit- glieder. 2 Vorstellung der Ergebnisse aus der Begehung der gemeindlichen Friedhöfe durch den beauf- Zur Kenntnis genommen Anwesend 19 tragten Friedhofsplaner Herrn Michael Gärtner mit anschließender Festlegung der weiteren Vorge- 7.1 Mobilstation Zapfendorf - Vergabe der Projektauf- hensweise träge zur Erstellung der Mobilstation Sachverhalt: Der Markt Zapfendorf hat für die Erstellung einer Mobilsta- Am 24.02.2021 fand eine gemeinsame Begehung aller tion am Bahnhof in Zapfendorf Angebote eingeholt. Zusam- gemeindlichen Friedhöfe mit Herrn Michael Gärtner vom men mit dem Landratsamt Bamberg und den anderen Planungsbüro für Friedhofsgestaltung aus Rückersdorf und teilnehmenden Pilotgemeinden wurden die Angebote aus- Vertretern der Verwaltung statt. gewertet. Wegen der Vielzahl der Problemstellungen im Friedhof Die Auswertung erbrachte das Ergebnis, dass für die Erstel- Zapfendorf lag hierauf das besondere Augenmerk. Die im lung der Mobilstation in Zapfendorf mit den beiden Pro- Bereich südwestlich des Hauptwegs gelegenen Wege und jekten „Fahrradparken“ und „Außenauftritt– Wegweisung“ zugehörigen Stützmauern wurden ebenso wie die Mauer Gesamtkosten in Höhe von 208.225 € entstehen. an der östlichen Friedhofsgrenze in Augenschein genom- Die Förderung durch die Regierung von Oberfranken nach men. Über den dringenden Bedarf an einer Erweiterung RZÖPNV beträgt 89.250 €. der Urnengrabanlage aufgrund des immer fortschreitenden Wandels in der Bestattungskultur und die Überarbeitung der Das Landratsamt Bamberg hat dem Markt Zapfendorf mit- Friedhofssatzungen wurde beraten. In den Friedhöfen der geteilt, dass der Umweltausschuss des Landkreises Bam- Ortsteile lag das Augenmerk insbesondere bei den Gestal- berg beschlossen hat, vom nicht gedeckten Eigenanteil tungsregelungen, die in der Satzung aufzunehmen sind. In (118.974 €) 50 Prozent mit einer Höhe von 59.487 € zu jedem Friedhof herrschen diesbezüglich unterschiedliche übernehmen. Damit verbleibt der Eigenanteil des Marktes örtliche Gegebenheiten, die die aktuelle Friedhofsbenut- Zapfendorf für diese Maßnahme ebenso bei 59.487 €. zungssatzung nicht berücksichtigt.
- 20 - Nr. 8/2021 Herr Gärtner stellte im Rahmen einer ausführlichen Präsen- 4 Beratung und Neuerlass der Satzung über die tation die aus der Begehung gewonnenen Erkenntnisse Erhebung von Gebühren für die Benutzung des sowie mögliche Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten gemeindlichen Warmwasser- und Freizeitbades unter Bezugnahme auf die örtlichen Gegebenheiten vor. Im „Aquarena“ Anschluss beantwortete Herr Gärtner die Fragen der Gremi- Sachverhalt: umsmitglieder. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021 Bürgermeister Senger teilte mit, dass seitens der Verwal- einstimmig beschlossen, das gemeindliche Schwimmbad in tung im Jahr 2021 die Sanierung der Wege im Zapfendorfer der Badesaison 2021 zu öffnen. Aufgrund der erforderlichen Friedhof sowie die Treppe am Leichenhaus vorgesehen ist. Anpassung der Öffnungszeiten während eines Betriebes in Entsprechende Finanzmittel wurden für das Haushaltsjahr der COVID-19-Pandemie und zur Deckung der coronabe- 2021 eingeplant. Im Rahmen der Finanzplanung wurden für dingten Mehrkosten (z.B. Gebühren für Online-Buchungs- die Sanierung der Friedhofswege in Lauf und Kirchschletten system), ist eine Änderung der Schwimmbad-Gebührensat- für das Haushaltsjahr 2022 vorläufig 25.000 € und für den zung erforderlich. Wegebau im Friedhof Unterleiterbach für das Haushaltsjahr 2023 vorläufig 15.000 € eingeplant. Seitens der Verwaltung wurde ein Satzungsentwurf ausge- arbeitet. Der § 2 der bisherigen Satzung (Gebührenentrich- Beschluss: tung, Eintrittskarten) wurde bezüglich der Bezahlung durch Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorge- ein Online-Buchungssystem und der Geltungsdauer ange- hensweise hinsichtlich der Sanierung der Friedhofswege zu. passt. Die Gebührenarten und -höhe (§ 3 der bisherigen Die Überarbeitung der Satzung und auch die weitere Ent- Satzung) wurden überarbeitet. Saisonkarten und Zwölfer- wicklung der Gestaltung der Friedhöfe im Gemeindegebiet karten können während der Badesaison 2021 nicht angebo- sollen in Zusammenarbeit mit Herrn Gärtner erfolgen. ten werden. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Als Benutzungsgebühren für die Einzeleintritte wurde fol- gender Vorschlag zur Diskussion gestellt: 3 Informationen der Kreisfeuerwehrführung und Einzeleintrittskarten für Beschluss zur Erstellung eines Feuerwehrbe- darfsplanes für die Freiwilligen Feuerwehren im a) Besucher ab vollendetem 15. Lebensjahr 5,00 Euro Markt Zapfendorf b) Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Sachverhalt: Vollendung Bürgermeister Senger begrüßte zu diesem Tagesordnungs- des 15. Lebensjahrs, Schüler, Auszubildende und punkt Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann, Kreisbrandins- Studenten bis zur Vollendendung des 27. Lebensjahres, pektor Thomas Renner und Kreisbrandmeister Andreas Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligendienstleistende Schnapp sowie die im Zuhörerraum zahlreich erschienenen u. Empfänger von ALG I/ALG II Feuerwehrkameraden aus dem Markt Zapfendorf. (jeweils mit Ausweis) 3,00 Euro c) Familie (2 Erwachsene) mit einem Kind 11,00 Euro Kreisbrandinspektor Thomas Renner stellte im Rahmen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres einer ausführlichen Präsentation den Sinn und Zweck, den (Vorlage der Ausweise verpflichtend) Aufbau und die Vorgehensweise bei der Erstellung eines weitere eigene Kinder bis zur Vollendung des Feuerwehrbedarfsplanes vor. Im Anschluss beantwortete er 15. Lebensjahres zusätzlich 1,50 Euro die Fragen der Gremiumsmitglieder. d) Freien Eintritt erhalten Begleitpersonen Durch den Feuerwehrbedarfsplan wird eine strukturierte und von Schwerbehinderten fachlich untermauerte Entscheidungsgrundlage geschaffen, (Merkmal B) um den erforderlichen Bedarf an Gerätehäusern, Fahrzeu- gen, Gerätschaften und Personal festzustellen. Der Feu- Das Freibad könnte in einem Drei-Schicht-System mit einer erwehrbedarfsplan wird für den bevorstehenden Neubau einstündigen Unterbrechung für eine gründliche Desinfek- eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr tion des Bades geöffnet werden. Allerdings wären auch ein Zapfendorf die notwendigen Angaben zur Größe und zur Zwei-Schicht-System bzw. ein kombiniertes Angebot mög- Lage treffen. Für die Erstellung sind die Kommandanten der lich. Diese Festlegung muss zu gegebener Zeit ggf. abhän- einzelnen Feuerwehren, die Gemeindeverwaltung und die gig von den geltenden Infektionsschutzregelungen noch Kreisbrandinspektion gemeinsam gefordert. getroffen werden und kann später im laufenden Betrieb auch jederzeit angepasst werden. Bürgermeister Senger teilte mit, dass auch eine Fremdver- gabe in Betracht gekommen wäre. Dies war jedoch von Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurden der Vor- Anfang an, wegen den nicht unerheblichen Kosten und die schlag und mögliche Änderungen ausführlich diskutiert. Der dann ggf. nicht auf die Feuerwehrstruktur des Landkreises Marktgemeinderat präferiert für den Betrieb tendenziell ein Bamberg abgestimmte Planung keine Option. Zwei-Schicht-System. Parallel zu der zügigen Erstellung des Feuerwehrbedarfs- Da der vorgeschlagene Familientarif auf die Personen und planes wird sich die Verwaltung gemeinsam mit den verant- nicht auf die Familienzugehörigkeit abstellen soll, wies wortlichen Kommandanten und der Kreisfeuerwehrführung Marktgemeinderat Hennemann darauf hin, dass der Wort- weiterhin um ein geeignetes Grundstück bemühen. laut bei § 3 Abschnitt I Buchstabe c von „weitere eigene Kinder“ in „weitere Kinder“ abgeändert werden muss. Beschluss: Der Marktgemeinderat stimmt der Erstellung eines Feuer- Marktgemeinderat Hofmann schlug vor, für Inhaber der wehrbedarfsplanes für die Feuerwehren im Markt Zapfen- Ehrenamtskarte ebenfalls den ermäßigten Eintritt zu gewäh- dorf zu. ren. Der Vorschlag wurde mehrheitlich befürwortet. Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18 Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 1 Anwesend 18
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