GESCHÄFTSBERICHT 2014 - LFK
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Geschäftsbericht 2014 LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg Reinsburgstraße 27 · 70178 Stuttgart Fon: 0711.66991-0 · Fax: 0711.66991-11 E-Mail: info@lfk.de · Internet: www.lfk.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Thomas Langheinrich, Präsident der LFK 5 Vorwort Christa Gönner-Schwarz, Vorsitzende des Medienrates der LFK 7 1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.1 Hörfunk 9 1.1.1 Kommerzieller Hörfunk 9 1.1.2 Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) und Lernradios 10 1.1.3 Programmbeobachtung Hörfunk 12 1.2 Fernsehen 14 1.2.1 Lokales und regionales Fernsehen 14 1.2.2 Bundesweites Fernsehen 15 1.2.3 Kabelbelegung (Must-carry) 15 1.2.4 Campus-TV 16 1.2.5 Programmbeobachtung Fernsehen 16 2 Medienkompetenz und Medienforschung 2.1 Kooperationen 20 2.1.1 Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS) 21 2.1.2 Mediendaten Südwest 22 2.1.3 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs) 23 2.1.4 Medienportal Südwest 24 2.1.5 Popakademie Baden-Württemberg 24 2.1.6 Popbüros Baden- Württemberg 25 2.1.7 MFG – Filmförderung 25 2.1.8 Informationssystem Medienpädagogik 26 2.2 Projekte der LFK 26 2.2.1 LFK-Trickfilm-Wettbewerb „Koffer-Trick“ 26 2.2.2 Schwerpunkt Ohrenspitzer 27 2.2.3 Weitere medienpraktische und Medienkompetenz-Projekte 27 2.2.4 Aus- und Fortbildungsprojekte 30 2.3 Veranstaltungen mit Medienkompetenz-Bezug 30 2.4 Jugendmedienschutz 30 2.5 Medien und Integration 31 2.5.1 bigFM Worldbeats 31 2.5.2 METROPOL FM 32 2.5.3 Nichtkommerzielle Radios 32 2.5.4 Fernsehen 32 3
Inhaltsverzeichnis 3 Neue Technologien und Planung der Kommunikationsnetze 3.1 Hörfunk 33 3.1.1 UKW-Planungen 33 3.1.2 DAB-Planungen 33 3.1.3 NKL 34 3.1.4 Windenergieanlagen 34 3.2 DVB-T2-Planungen 35 3.3 Breitbandversorgung in Baden-Württemberg 35 4 Öffentlichkeitsarbeit 36 5 Medienpolitik / Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten 5.1 Deutsche Medienpolitik 41 5.2 Europäische Medienpolitik 41 5.3 Digitalisierung 42 5.4 Aufsicht in Deutschland 42 5.4.1 Scripted Reality 42 5.4.2 Regionalisierte Werbung 42 5.5 Organisation der Landesmedienanstalten 43 6 Auftrag und Berichtszeitraum 45 7 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK 7.1 Aufgaben 45 7.2 Rechtsgrundlagen 46 7.3 Organe der LFK 47 7.3.1 Vorstand 47 7.3.2 Medienrat mit Berichten aus den Ausschüssen 48 7.3.3 Organisation der LFK (Stand 31.12.2014) 58 8 LFK intern 8.1 Personal 59 8.2 Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und –referendaren sowie Praktikantinnen und Praktikanten 59 8.3 Finanzen 59 9 Anhang 9.1 Publikationen 2014 62 9.2 Programme im Pflichtbereich der Kabelbelegung („Must-carry-Bereich“) 63 9.3 Abkürzungsverzeichnis 65 4
Vorwort Vorwort Thomas Langheinrich, Präsident der LFK Manchmal hat man den Eindruck, Medienjahre gingen ganz besonders schnell vorüber. Wieder ziehen wir Bilanz über die Arbeit der Landesanstalt für Kommunikation, über das, was Vorstand und Me- dienrat gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 2014 bewegt, realisiert, geplant, gefördert, lizenziert, unterstützt und vorangetrieben haben. In den Städten und Kommunen etwa, wenn die LFK ihre technische Expertise bei der Planung der Versorgung mit Breitbandinternet einbringen kann oder gemeinsam mit Schulen, Vereinen und Initiativen Medienkompetenzprojekte auf die Beine stellt, in den Regionen und Landkreisen, wenn es um die Koordi- nierung von Rundfunkfrequenzen geht oder um die Lizenzierung neuer Radioangebote. Aber auch ganz Baden-Württemberg steht in der Arbeit der LFK im Fokus, wenn sie mit den privaten Radios und dem SWR gemeinsam das Digitalradio DAB + voranbringt oder die Einführung eines neues digitalen Antennenfern- sehens DVB-T2 mitgestaltet. Es wartet auch die Aufgabe, den kommenden Ausstieg aus der analogen Ka- belverbreitung zu begleiten. Dazu kommen vielfältige Aufgaben und noch mehr Herausforderungen, die gemeinsam mit allen Medienanstalten in Deutschland bewältigt oder auf europäischer Ebene voran ge- bracht werden müssen, etwa eine neue europäische Medienordnung in einer konvergenten Welt oder neue Regulierungsansätze auch für Endgeräte. Und wie gehen wir mit der zunehmenden Schleichwerbung auf YouTube um, mit Videos im Netz, die Enthauptungen zeigen? In diesem Geschäftsbericht werden Sie viele Erfolgsgeschichten lesen können und dennoch ist das keine reine Jubelpostille, denn es schwingt immer auch die Sorge um den Fortbestand der bestehenden vielfältigen Medienstruktur zwischen den Zeilen mit. Durch die radikale Veränderung der Mediennutzung, durch neue Player, Plattformen und Erlösmodelle kommen gerade die regionalen Veranstalter, die Radios und Fernsehsender im Südwesten, unter massiven Druck. Sie müssen einerseits mit der technischen Ent- wicklung Schritt halten, müssen wie die mittlerweile global agierenden Medienkonzerne permanent und kräftig in neue Technik, Know-how, Content und Mitarbeiter investieren, erhalten aber andererseits keine Werbemillionen, sondern die eher bescheidenen regionalen oder lokalen Werbeetats. Und auch die werden 5
Vorwort ihnen zunehmend durch regionalisierte Werbung bundesweiter Sender oder weltweit agierender Player wie Google oder Facebook streitig gemacht. Wie sieht also die Zukunft lokaler Medien vor dem Hintergrund einer Medienwelt aus, deren Spiel- regeln immer stärker von globalen Playern bestimmt werden? Wie können sich die Sender vor Ort in Zu- kunft refinanzieren? So beginnen Apple und Google auch in den mittlerweile vernetzten Autos die Multi- media-Plattformen im Fahrerbereich zu dominieren und neue Allianzen mit neuen Anbietern fernab des klassischen Rundfunks zu schmieden. Die Folge: Die Radiosender müssen sich in Zukunft im Auto gegen innovative Audio-Streaming-Dienste, Verkehrs- und Wetterapps oder intelligente Werbung behaupten, die auf den lokalen Standort und jeweiligen persönlichen Geschmack konfektioniert sind. Und sie sind viel- leicht bald erst nach langem Klicken auf dem Screen im Auto zu finden. Zumindest im Fernsehbereich ist es augenscheinlich, dass journalistischer Content sich nicht mehr über den Markt allein finanzieren lässt. Zu Beginn dieses Jahres musste TV Südbaden seinen Sendebetrieb einstellen, ein bitterer Tag gerade auch für die langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Aus des Freiburger Senders ist aber kein Einzelfall, bundesweit hat bereits seit geraumer Zeit ein Sterben lokaler Sender eingesetzt. Um dagegen zu wirken und die journalistische Vielfalt zu erhalten, sind neue Fördermo- delle gefragt, die die besondere Situation und den Auftrag der regionalen Sender berücksichtigen. Die LFK steht nicht nur in dieser Frage im konstruktiven Austausch mit der Medienpolitik im Land. Aber auch die Medienkompetenz und Medienpädagogik gewinnen von Jahr zu Jahr an Bedeutung. So darf der unbefangene und oft souveräne Umgang mit der Technik nicht als angeborene Medienkompe- tenz missverstanden werden. Eine gut entwickelte Bedienkompetenz kann sicher helfen, reicht aber bei Weitem nicht aus. Nicht überall gibt es verbindliche Regeln und Gesetze, darum ist es immer auch wichtig, dass man weiß, wo mögliche Fußangeln sind. Und deshalb ist die medienpädagogische Unterstützung auch so wichtig. Kinder und Jugendliche sollten von Anfang an auf ihrem Weg in die Erwachsenenwelt auch im Hinblick auf die Medienwelt begleitet werden. Dabei kommt den Eltern, der Schule und der Gesellschaft insgesamt eine große Aufgabe zu. Die LFK wird hier weiterhin gemeinsam mit vielen Partnern im Land ihren Beitrag leisten. 6
Vorwort Vorwort Christa Gönner-Schwarz, Vorsitzende des Medienrates der LFK Berichte zu einem bestimmten Zeitpunkt, für einen klar umrissenen Zeitraum sind eigentlich ein willkürlicher Ausschnitt aus laufenden Prozessen, fließenden Entwicklungen. Sie sind ähnlich Jahrtagen ein Fixpunkt, von dem aus zurückgeschaut wird in die Vergangenheit, doch bereits in Kenntnis des Fortlaufs in Gegenwart und Zukunft. Neben der selbstverständlich regelmäßig erforderlichen Rechenschaft über die Verwendung von zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln, sind sie aber ein guter Anlass, inne zu halten, Abläufe aufzuzeichnen und Wesentliches aus der Fülle von Ereignissen und Tätigkeiten auszuwäh- len. Das gilt auch für den jährlichen Bericht aus dem Medienrat. Betrachtet man die Vielfalt der Medien, über die auf verschiedenen technischen Wegen die große weite Welt in fast jeden Haushalt geholt werden kann, mit all ihren Bildern und Geschichten – schönen, anregenden, schrecklichen, verstörenden – zeigt sich die ganze Bandbreite von (vermeintlicher) Herrschaft und (größtenteils) Ohnmacht. Die allgegenwärtigen Kommunikationsmöglichkeiten riesiger Gruppen ebenso wie kleinster Einheiten, nebenan oder weltweit entfernt, inzwischen sogar zeitgleich, bieten unge- ahnte Bereicherung und größte Gefährdung zugleich. Diese Überfülle der Angebote von Wissen, Informa- tion, Unterhaltung und individuellen Handlungsmöglichkeiten führt leicht zu Ratlosigkeit und Überforde- rung und verführt nicht selten zu unbedachten Aktivitäten. Bewertung und kritische Einschätzung fallen schwer – wahr oder erfunden, richtig oder falsch, gut oder schlecht, hilfreich oder schädlich. So ist es nicht überraschend, dass trotz allem oder gerade deshalb das Naheliegende großes Inte- resse und besondere Wertschätzung erfährt, dass das Regionale, Lokale eine interessierte Anhängerschaft findet. Das gilt zum Beispiel auch für den Bereich der lokalen und regionalen Medien und hat sich im ver- gangenen Jahr insbesondere bei der Neuvergabe der Lizenzen für die Lokalradios über die „alte“ Technik UKW und den „neuen“ Übertragungsweg DAB+ gezeigt. Die LFK und damit der Medienrat hatte die schwere Qual der (Entscheidungs)wahl zwischen einer beachtlich großen Bewerberzahl, die Radio auch über UKW noch bis ins Jahr 2025 machen wollen. Entsprechendes gilt auch für die Nichtkommerziellen Lokalradios, die alle ebenfalls weiter dabei sein wollen und sich um Neulizenzierung beworben haben. Neu erarbeitete Förderrichtlinien regeln die Mittelvergabe und unterstützen die Arbeit der Veranstalter. 7
Vorwort Diese Vielfalt ist ein Wert an sich in unserem Land. Die Programme leisten einen Beitrag zur Qua- litätssicherung im Medienangebot. Qualität kostet bekanntlich Geld, aber ebenso Regelungen und Unter- stützung, um bei der Konkurrenz der großen medialen Mitbewerber auffindbar und attraktiv zu bleiben. Die eine Seite ist die Technik, die andere die bewusste Entscheidung dafür, was uns was wert ist und wie oder womit die Gesellschaft für diese Werte bezahlen will. Zwei zentrale Stichworte dazu: Netzneutralität und Datenschutz. Auch hier sind Abwägungen zwischen unbestreitbaren Vorteilen und den dafür hinzunehmenden vor allem auch längerfristigen Folgen zu treffen: Welcher Nutzen ist uns was wert? Zu diesen Themenbereichen hat der Ausschuss Medienkon- vergenz und digitale Gesellschaft Stellungnahmen erarbeitet, die der Medienrat beschlossen und als Beitrag zur weiteren Diskussion veröffentlicht hat – auch ein Beitrag aus der und für die Netzgemeinde, wohl wissend, dass die verbindlichen Regulierungen Europa finden muss. Die Qualitäts- und Wertefrage schlechthin, egal zu welchem Betrachtungsstichtag und in welchem Berichtsjahr, ist der Jugendmedienschutz. Regelungen und Verbote auf der einen Seite – Medienpädagogik auf der anderen. Informationen, Empfehlungen und Unterstützung der jungen Menschen können nicht hoch genug eingeschätzt werden, damit sie sich möglichst selbstbestimmt zurechtfinden können in ihrer medialen Umwelt. Aufklärung und Begleitung benötigen medienpädagogisch auch Eltern und Erziehungs- kräfte, die im Gegensatz zu ihren Kindern vor allem angesichts der technischen Problemstellungen häufig überfordert sind. Der Medienpädagogische Ausschuss hat zu diesem Themenkreis ein Positionspapier er- arbeitet, das auch den Einsatz geeigneter technischer Möglichkeiten auf allen Endgeräten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einfordert. Überlegungen und Beiträge zum Jugendmedienschutz sind ebenfalls ein Schwerpunktthema in der Arbeit auf Bundesebene beispielsweise bei der GVK und der GK, den Zusammenschlüssen der Gremien- vorsitzenden aller Landesmedienanstalten. So konnte beispielsweise nach intensiven Beratungen eine Kennzeichnungspflicht der privaten Fernsehveranstalter für Sendungen aus dem Bereich der noch immer beliebten Scripted-Reality-Formate erreicht werden. Diese vielfach angebotenen und konsumierten Dar- stellungen des angeblich ganz normalen Alltagslebens werden nach Untersuchungen von vielen Zuschau- ern (nicht nur ganz jungen) keineswegs automatisch als Fiktion wahrgenommen. Suche nach Gemeinsamkeiten, Verständigung über gesellschaftlich erwünschte Werte und deren Umsetzung in der analogen wie in der digitalen Welt – bei Achtung der berechtigten wirtschaftlichen Inte- ressen der Anbieter von Inhalten und Technik – bestimmen die Arbeit der Gremienmitglieder aus den unterschiedlichsten Organisationen und Verbänden. Bei allem persönlichen Engagement und der Arbeit in Netzwerken kann aber nicht übersehen werden, dass (fast) alles Geld kostet, viel Geld. Die jährlich neu zu bewilligenden Mittel sind jedoch beschränkt und fordern deshalb Schwerpunktsetzung über den Haus- halt, den der Medienrat auf Empfehlung seines Haushaltsausschusses auch im Berichtsjahr mehrheitlich beschlossen hat. Näheres zu den Arbeitsschwerpunkten der Ausschüsse ist im Abschnitt 7.3.2 zu finden. 8
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.1 Hörfunk Baden-Württemberg verfügt im Bundesvergleich über eine sehr vielfältige und vitale private Radiolandschaft. In der Grundstruktur sind an jedem Ort drei Programme hörbar, nämlich ein Lokalpro- gramm, ein Bereichssender und ein landesweites Programm. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 13 Lokalsender, drei Regionalsender und das landesweite Jugendradio bigFM. Das tatsächliche Angebot ist dank der Überreichweiten benachbarter Sender inner- und außerhalb Baden-Württembergs noch deutlich höher. Ergänzt wird diese Struktur im Jahre 2014 durch 13 private Programme auf dem landesweiten DAB-Multiplex, durch nichtkommerzielle Radios und Lernradios und durch die weiteren privaten Sparten- programme FluxFM, Klassikradio, Metropol FM und sunshine live, die dort ausgestrahlt werden, wo UKW-Frequenzen nicht für die sonstige Versorgung benötigt werden. Eine zunehmende Gefahr für diese Landschaft ist die fortschreitende Schieflage des Dualen Systems, die sich darin zeigt, dass die technische Versorgung mit Frequenzen des SWR bei weitem besser ist und sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk insbesondere mit seinem Programm SWR 3 klar als massenwirksames kommerzielles Radio positioniert, ohne etwa, was den Werbeaufwand und das Veranstaltungssponsoring betrifft, in vergleichbarer Weise an ökonomische Kriterien gebunden zu sein. Das Ungleichgewicht könnte sich weiter verschärfen, da der SWR, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk wohl insgesamt, die UKW-Versorgung von potenziell massenwirksamen Programmen wie dem Jugendprogramm weiter vorantreibt und dabei auch Reichweitenverluste bei der Kulturwelle in Kauf nimmt, indem er deren Frequenzen umwidmet. Negatives Beispiel ist das ehedem nur digital verbreitete Jugendprogramm PULS des Bayerischen Rundfunks, das den Kultursender BR Klassik im UKW-Bereich komplett ersetzen soll. Nicht nur die bayerischen privaten Lokalprogramme haben sich zur Dichotomie der Digitalstrategie mit dem Bekenntnis zu DAB auf der einen Seite und der klaren Stärkung der Zuhörerreich- weite im analogen Hörfunk auf der anderen Seite kritisch auseinandergesetzt. 1.1.1 Kommerzieller Hörfunk Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Neuvergabe der UKW-Frequenzen in Baden-Württem- berg. So konnten die ab 2016 für zehn Jahre zur Verfügung stehenden UKW-Sendegebiete für das Jugend- radio, die dann zwölf Lokal- und drei Regionalsender in umfangreichen Vergabeverfahren zum Abschluss gebracht werden. Hierfür mussten insgesamt 29 Bewerbungen anhand der vorgegebenen Auswahlkriterien bewertet werden. Darüber hinaus wurden auch die Ausschreibungsverfahren für sonstige Hörfunk- (sparten-) pro- gramme zum Abschluss gebracht. Die bereits sendenden Programme Klassikradio und sunshine live konnten hier erfolgreich ihre Gebiete „verteidigen“ und können nun bis Ende 2025 auf ihren Frequenzen weiter senden. Statt FluxFM, die ihren Antrag zurückzogen, wird ab 2016 das Programm egoFM in Stuttgart auf Sendung sein. 9
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter Weiterhin eine erfreuliche Entwicklung nimmt der landesweite digitale Multiplex. Hierfür verant- wortlich sind nicht zuletzt eine massive Förderung der LFK sowie ein tatkräftiges Engagement der Hörfunk- veranstalter. Nachdem sich der SWR absprachegemäß aus dem zunächst gemeinsam genutzten landeswei- ten Multiplex zurückgezogen hatte und ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren erfolgreich durchgeführt wurde, konnte die Zahl der privaten DAB+-Programme von vier auf 13 erhöht werden. Eine weitere Kapazität ist für Nichtkommerzielle Lokalradios und Lernradios vorbehalten, die allerdings noch nicht auf Sendung sind. Nach einer Interessenabfrage werden zwei Nichtkommerzielle Lokalradios und ein Lernradio im Startszenario den Ausstrahlungsweg nutzen. 1.1.2 Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) und Lernradios 1.1.2.1 Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) In Baden-Württemberg senden seit 1995 an neun Standorten insgesamt zwölf NKL-Veranstalter. Sie sollen durch Zugangsoffenheit in ihren Programmen zur Meinungsvielfalt in der Hörfunklandschaft von Baden-Württemberg beitragen. Seit der Änderung des LMedienG im Jahr 2012 stehen den NKL-Veranstaltern wesentlich mehr Mittel für die Sockelförderung zur Verfügung (von 960.000 Euro im Jahr 2012 erhöhte sich der Betrag auf ca. 1,5 Mio. Euro in den Jahren 2013 und 2014). Für die Verteilung der Mittel wurde das Förderkonzept im Bereich NKLs insofern verändert, als unter anderem jetzt auch Maßnahmen zur Digitalisierung der Sender gefördert werden können. Dadurch gingen hier wesentliche Investitionen der Radios in den Bereich Online- Präsenz und in die nutzerfreundliche Gestaltung der eigenen Webplattformen. Daneben wurden wieder zahlreiche Projekte mit Einrichtungen und Initiativen aus den lokalen Räumen verwirklicht. Eine besonde- re Rolle spielen dabei auch Projekte mit Schulen und Sendungen zum Thema Integration und Partizipation. Die Neuausschreibung der UKW-Frequenzen und die Erfahrungen mit dem IP-Streaming-Versuch beim Freien Radio für Stuttgart waren die Hauptthemen auf dem 9. NKL-Medientag am 17.03.2014. The- matisiert wurde auch die Option, gemeinsam mit den Lernradios einen DAB+-Kanal zu nutzen. Seit 2004 erhalten die NKLs für lokale Projekte jährlich insgesamt 100.000 Euro. Diese Projektför- derung der LFK hat mit dazu beigetragen, dass die NKL-Veranstalter sich stärker in ihrem lokalen Umfeld orientieren, sei es durch regelmäßige Berichterstattung in lokalen Magazinsendungen oder Kooperationen mit lokalen Partnern. Im Jahr 2014 wurden folgende neun NKL-Projekte gefördert: 1. Projekt: ‚Fokus Südwest‘ und ‚Interreligiöser Dialog‘ von Radio StHörfunk in Schwäbisch Hall 2. Projekt: ‚Menschen ohne Grenzen‘ von Querfunk in Karlsruhe 3. Projekt: ‚Going Europe – Focus Europe III‘ von Radio Dreyeckland in Freiburg 4. Projekt: ‚RegioMusik II‘ von der Wüsten Welle in Tübingen / Reutlingen 5. Projekt: ‚Gastspiel‘ von Free FM in Ulm 10
1.1.2.2 Lernradios 6. Projekt: ‚FrauenWelten‘ vom Freien Radio für Stuttgart 7. Projekt: ‚Wir sind auf Draht‘ vom Freien Radio Wiesental in Schopfheim 8. Projekt: ‚Barrierefrei ins Radio‘ von bermuda.funk in Mannheim / Heidelberg 9. Projekt: ‚Frauenfunk‘ vom Freien Radio Freudenstadt Bei der Zusammenarbeit der NKLs mit Schulen bzw. Schülern reicht das Spektrum von Projekten im Rahmen der Ganztagesschule über Schulradio-AGs bis zu Angeboten im Rahmen der Ferienbetreuung. Menschen mit Migrationshintergrund sind bei den NKLs mit ihren jeweiligen muttersprachlichen Sen- dungen stark vertreten. Schließlich kommen auch viele lokale Nachwuchskünstler (Musikbands, Autoren etc.) hier zu ihrem ersten öffentlichen Auftritt. In den Programmen der NKLs gibt es auch Beiträge von Menschen mit Handicaps. Die LFK unterstützt darüber hinaus seit 2008 die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Radiomacher bei den NKLs mit 60.000 Euro pro Jahr. Dies führte zu einer deutlichen Steigerung sowohl der Anzahl der Seminare als auch der Qualität der angebotenen Fortbildungsmaßnahmen. Im Schnitt werden 120 Workshops mit rund 1.100 Teilnehmern pro Jahr durchgeführt, d.h. ein Drittel der in Radio- vereinen organisierten NKL-Mitglieder nimmt an diesen Bildungsmaßnahmen teil. Die nichtkommerzi- ellen Radios produzieren 61 Prozent ihrer Sendezeit, insgesamt wöchentlich 660 Stunden Programm, in Erstausstrahlung. Das ist Programm, das live oder als vorproduzierte Sendung erstmals ausgestrahlt wird. Pro Standort sind das täglich ca. zehn Stunden neues Programm. Die LFK hatte im Jahre 2013 beschlossen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Überprü- fung von internen und externen Förderungsabläufen zu beauftragen. Hierbei sollten sich die Wirtschafts- prüfer ihren Prüfgegenstand selbst wählen. Im Bereich des Nichtkommerziellen Lokalfunks erfolgte die Prüfung bei Radio Dreyeckland. Diese konnte allerdings erst mit erheblicher Verzögerung vorgenommen worden, weil eine Vorortprüfung zunächst verweigert wurde bzw. nur in eingeschränktem Umfang durch- geführt werden sollte. Nachdem die Prüfung schließlich erfolgte, traten zahlreiche Schwächen in der Haushaltsgestaltung und -dokumentation zu Tage, so dass eine ordnungsgemäße Buchführung nicht fest- gestellt werden konnte. Da diese Schwächen mit unzureichenden Angaben im Förderantrag korrespon- dierten, hat die LFK zunächst nur einen Teil-Förderbescheid bewilligt und die Feststellung der weiteren Förderung von entsprechenden Angaben und Unterlagen abhängig gemacht. Diese Angaben wurden erst mit erheblicher Verzögerung eingereicht, die Fördertatbestände konnten erst im November 2014 positiv festgestellt werden. Radio Dreyeckland hat hierzu die LFK u.a. mit mehreren Eilverfahren und einer ange- strengten Untätigkeitsklage angegriffen. Das Gericht hat – nachdem mit der Auszahlung des Förderbetrags eine prozessuale Erledigung eingetreten war – den Rechtsstandpunkt der LFK vollumfänglich bestätigt und Radio Dreyeckland die Kosten aller Verfahren vollständig auferlegt. In Göppingen konnte die LFK dem Nichtkommerziellen Lokalradio Radio Fips (Verein Freies Radio Göppingen) im Zuge einer Versuchszuweisung eine UKW-Frequenz zur Verfügung stellen. Gegenstand des Versuchs ist zum einen der Aufbau einer Markenbekanntheit durch die Nutzung analoger Verbreitung. Zum anderen sollen crossmediale Erscheinungsformen erprobt werden. In diesem Zusammenhang arbei- tet Radio Fips in dem Versuch eng mit dem lokalen TV-Programm Filstalwelle zusammen. 11
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.1.2.2 Lernradios In Baden-Württemberg gibt es insgesamt vier lizenzierte Lernradios, die in die Lehre von Hochschu- len integriert sind und deren Programme über jeweils eine UKW-Frequenz verbreitet werden. Schwerpunkt der Lernradios ist die Förderung von Medienkompetenz sowie entsprechende Aus- und Fortbildungsmaß- nahmen im Medienbereich. Die UniWelle in Tübingen und das LernRadio der Hochschule für Musik in Karlsruhe sind bereits seit 20 Jahren auf Sendung. Seit 2006 teilen sich die Universität Freiburg (echo-fm 88,4) und die Pädago- gische Hochschule Freiburg (PH 88,4) eine Frequenz. Die Bachelorstudierenden können sich die Mitarbeit bei echo-fm 88,4 als Prüfungsleistung anrechnen lassen. Ein Schwerpunkt der PH Freiburg ist die Einbezie- hung von örtlichen Schulen, bei denen Kinder und Jugendliche unter Anleitung von Studierenden Sen- dungen erstellen können. Seit 2013 besteht zwischen den beiden Freiburger Lernradios echo-fm 88,4 und PH 88,4 ein Kooperationsvertrag, wodurch die Universität Freiburg nun alleinige Lizenzinhaberin ist. Schließlich sendet seit Herbst 2009 horads 88,6 (Hochschulradio Stuttgart) ein 24-stündiges Pro- gramm auf einer eigenen UKW-Frequenz. horads 88,6 bietet Studierenden der Stuttgarter und Ludwigs- burger Hochschulen die Möglichkeit, das Medium Radio praxisnah kennen zu lernen und eigene Sen- dungen zu gestalten. Der 3. Lernradiotag am 04.11.2014 fand unter dem Motto „Aufbruch in das crossmediale Produ- zieren“ statt. Hierzu gab es eine Präsentation zu „Musikdesign in Bewegtbildinhalten“. Mit „detektor.fm“ und „Krautreporter“ wurden zwei ambitionierte journalistische Ansätze vorgestellt. Auch beim Lernradio- tag wurde die Option thematisiert, gemeinsam mit den nichtkommerziellen Lokalradios (NKLs) einen DAB+-Kanal zu nutzen. 2012 wurde das IHR-Portal (Internethochschulradio-Portal, www.ihr-portal.de) komplett neu ge- staltet und im selben Jahr Mitte Oktober gestartet. Im Jahr 2014 wurden 3.100 Nutzer und 16.240 Zugriffe (im Schnitt sechs Minuten Verweildauer) registriert. Es wurden 230 neue Radiobeiträge hochgeladen, es gab 250 Downloads im Rahmen des Beitragsaustauschs. Insgesamt wurden über 24.000 Radiobeiträge angehört. Alles in allem entwickelt sich das IHR-Portal seit dem Neustart ganz im Sinne der Zielsetzung, nämlich Beiträge der einzelnen Lernradios einzustellen, die von anderen Redaktionen abgerufen und für ihr Programm verwertet werden können. 1.1.3 Programmbeobachtung Hörfunk Für die Programmbeobachtung wurden 2014 alle lizenzierten kommerziellen Hörfunkveranstalter sowie die nichtkommerziellen und Lernradios aufgezeichnet und von geschulten Codierern systematisch kategorisiert und ausgewertet. Von der Abteilung Medienkompetenz, Programm und Forschung werden die von der LFK lizenzierten Hörfunkprogramme regelmäßig in Stichproben untersucht. Gegenstand der Analysen sind hierbei vor allem die Umsetzung der im jeweiligen Lizenzantrag dargelegten Programmausrichtung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Werbevorschriften, wie sie in den Werberichtlinien konkretisiert sind. Im Jahr 2014 12
1.1.3 Programmbeobachtung Hörfunk wurden im Bereich der Programmbeobachtung kommerzieller Hörfunk über 600 Stunden aufgezeichnet, systema- tisch kategorisiert und ausgewertet. Die Programmbeobachtung der nichtkommerziellen Lokalradios sowie der Lernradios erfolgt durch die Abt. 4 der LFK. Im Jahr 2014 wurden 480 Stunden Programm der NKL und 166 Stunden Lernradioprogramm untersucht. Durch die breite inhaltliche Ausrichtung der Untersuchungen konnten die gesendeten Inhalte aller Veran- stalter adäquat abgebildet und Verstöße gegen gesetzliche Richtlinien identifiziert werden. Besondere Relevanz bei der Programmbeobachtung im kommerziellen Hörfunk hat die Sendeschiene am Vormittag, insbesondere die Morningshow. Besondere Aufmerksamkeit galt hier dem Lokalbezug der Programme und der Ausgestaltung von Sponsorhinweisen. Die Analysen wurden in ausführlichen Berichten protokolliert. Im Bereich der kommerziellen Radiosender betrafen die meisten festgestellten Verstöße Sponsoringhinwei- se, die nicht (mehr) den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, da sie zu werblich gestaltet oder zu lang waren und damit nicht die „gebotene Kürze“, welche der RStV fordert, hatten. Hier wurden in allen Fällen die Veranstalter in Form eines Hinweisschreibens auf die geltende Rechtslage hingewiesen und ihnen wurde erläutert, welche konkreten Formulierungen die LFK als unzulässig ansah. Darüber hinaus gab es auch mehrere Fälle, in denen Werbetrenner nicht bzw. nicht deutlich genug zu hören waren, z.B. weil sie durch Musik überlagert waren oder an falscher Stelle gesetzt wurden. Weil die LFK in den meisten der Fälle von einem redaktionellen Versehen ausging, wurden hier lediglich Hinweisschreiben an die betreffenden Veranstalter versandt. Gegenüber zwei Lokalsendern wurden die Verstöße hingegen durch Bescheid formell bean- standet, da der eine Veranstalter insoweit bereits mehrfach aufgefallen war und bei dem anderen Veranstalter ein massiver Verstoß vorlag (ein Singlespot wurde an zwei Tagen insgesamt 27 Mal ohne Kennzeichnung gesendet). Auch 2014 setzte sich die Tendenz fort, aufgrund einer journalistisch anmutenden Gestaltung der Werbung die Grenzen zwischen Werbung und Programm aufzuweichen. Da diese allerdings innerhalb des gekennzeichneten Werbeblocks gesendet wurde und für die Sender aufgrund der Rundfunkfreiheit keine rechtlichen Vorgaben beste- hen, wie Werbung zu gestalten ist, ist ein rechtliches Einschreiten hier schwierig. Dennoch thematisiert die LFK diese Problematik immer wieder gegenüber den Veranstaltern, wie u.a. in Form eines Rundschreibens. Des Weiteren ging die LFK-Verwaltung Hörerbeschwerden nach, die ein Bordell-Sponsoring, eine vermeint- lich diskriminierende Comedy, einen scheinbar drogenverherrlichenden Song im Tagesprogramm und ein RDS- Signal betrafen, das so gesetzt war, dass es erst nach der Werbung zurückschaltete. Da in keinem der Fälle ein medi- enrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, waren hier keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich. Im letzten Fall wurde der Veranstalter aber angehalten, das RDS-Signal direkt vor und nach dem Verkehrsfunk zu setzen. Im Falle des vermeintlich jugendgefährdenden Songs regte die LFK-Verwaltung an, das Lied zu Tageszeiten zu spielen, in denen Kinder und Jugendliche nicht Radio hören. Außerdem wurde bei einem baden-württembergischen Zulassungsinhaber im Rahmen der Programmbe- obachtung festgestellt, dass er nicht, wie nach der Zulassung erforderlich, Inhalte mit Baden-Württemberg-Bezug im Programm hatte. Nach einem entsprechenden Hinweis auf die Lizenz-Auflage kam der Veranstalter der Verpflich- tung nach. 13
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.2 Fernsehen 1.2.1 Lokales und regionales Fernsehen Um eine Versorgung aller Bürger und Bürgerinnen in Baden-Württemberg mit regionalem Fernse- hen sicherzustellen, fördert die LFK anteilig die Verbreitungskosten der regionalen Must-Carry-Pro- gramme. Im Berichtsjahr hat sie für diese Förderung insgesamt mehr als 1,7 Mio. Euro für die sieben regi- onalen Fernsehprogramme aufgewendet. Sie fördert dabei maximal 70% der Verbreitungskosten. Gefördert werden sowohl die Verbreitung der Programme über Kabel als auch die Verbreitung über Satellit. Da die Ausstrahlung über Satellit mit sehr hohen Kosten verbunden ist und zumindest mittelfristig nicht durch entsprechende Werbeerlöse der Veranstalter finanziert werden kann, fließt ein erheblicher Anteil der För- derung (ca. 1,3 Mio. Euro) in diesen Verbreitungsweg. Um festzustellen, inwieweit die einzelnen Verbreitungswege tatsächlich von den Zuschauern in Bezug auf regionale Fernsehangebote genutzt werden, hat die LFK im Jahr 2014 eine Reichweitenstudie in Auftrag gegeben, die im Jahr 2015 erneut durchgeführt werden soll. Die Ergebnisse sollen in die in § 47 Abs. 3 LMedienG für den 31.12. 2015 vorgesehene Evaluierung der Höhe des Anteils am Rundfunkbeitrag und der einzelnen Fördermaßnahmen einfließen. Hintergrund dieser Erhöhung ist, dass sich die Gremien der LFK erfolgreich dafür eingesetzt hatten, dass die Mittel der LFK erhöht werden. Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Verminderung des Vorwegabzugs standen damit 2013 erstmals mehr Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass die Förderung der Verbreitungskosten der regionalen Fernsehveranstalter wesentlich erhöht werden konnte. Die Fernsehveranstalter ihrerseits haben auch weiterhin wesentliche Anstren- gungen unternommen, um die Bekanntheit ihrer Programme zu steigern, insbesondere durch die Entwick- lung eigener Apps, den Ausbau ihres Online-Angebots sowie die Integration von HbbTV-Anwendungen. Die Zuschauer der regionalen Fernsehsender können neben dem Liveangebot auch über den roten Knopf ihrer Fernbedienung jederzeit auf das hinterlegte Programmangebot zugreifen und die einzelnen Sen- dungen auf dem Fernsehbildschirm aufrufen. Voraussetzung ist allein, dass das Fernsehgerät auch mit dem Internet verbunden ist. Ziel der regionalen Veranstalter ist es, dass das HbbTV-Signal nicht nur über Satel- lit, sondern auch im Kabel verbreitet wird und damit die Mediatheken über alle Verbreitungswege emp- fangbar sind. Hierzu laufen Verhandlungen mit dem Kabelnetzbetreiber. Darüber hinaus haben die Veran- stalter auch wesentliche Anstrengungen unternommen, gemeinsam Zugang zur nationalen Werbung zu erhalten und haben in diesem Zusammenhang auch ein gemeinsames Magazin entwickelt. Leider waren diese Bemühungen nicht erfolgreich und das Magazin musste, nachdem eine Werbefinanzierung hierfür nicht gefunden werden konnte, wieder eingestellt werden. Die LFK beteiligt sich neben anderen Landesmedienanstalten auch an dem von der BLM initiierten „Lokal TV Portal“, über das alle baden-württembergischen regionalen Fernsehsender über einen zentralen Satellitenkanal (Kanal 99) aufgerufen und gefunden werden können. Im Laufe des Jahres konnten zahl- reiche weitere Hersteller für die Voreinstellung dieses Portals auf dem Kanal 99 gewonnen werden. Weiter- hin bleibt die Auffindbarkeit der regionalen Programme ein wichtiges Thema für Veranstalter und Regulie- rung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung ergeben sich zunehmende Reichweiten- und Refinanzierungsprobleme der regionalen Fernsehveranstalter, die eine umfangreichere Förderung als bis- lang zur Sicherung der regionalen Berichterstattung über einen Anteil am Rundfunkbeitrag für erforderlich halten. Viele Sender sehen sich zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Der Regionalsender für Freiburg und 14
1.2.2 Bundesweites Fernsehen Umgebung TV Südbaden sah sich gar gezwungen, aufgrund mangelnder Finanzierbarkeit den Sendebe- trieb zum Jahresende 2014 einzustellen. Die LFK begleitet diese Entwicklung in vielfältiger Weise. Neben der erheblichen Förderung der Verbreitungskosten engagiert sie sich in Bezug auf die Sicherung der Auffindbarkeit der regionalen Ange- bote, der Entwicklung von Portalen für die baden-württembergischen Sender und in der Aus- und Fortbil- dung der Fernsehschaffenden. Daneben führt sie Reichweitenstudien durch und hat aktuell ein Gutachten zur Entwicklung des regionalen Fernsehens in Auftrag gegeben, um hieraus Grundsätze für die künftige Förderung zu entwickeln. Desweiteren fördert die Medien- und Filmgesellschaft neben Filmprojekten im Land auch innovative neue Formate der regionalen privaten Fernsehveranstalter. Zulassungen ohne Kapazitätszuweisung (Medien-Führerschein) wurden im Jahr 2014 an die Pro- gramme „Metropolregion.TV“ und „spon.tv“ erteilt. 1.2.2 Bundesweites Fernsehen Im Februar 2014 hat die LFK dem Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e.V. die Lizenz zur Veranstaltung und Verbreitung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms „VfB TV“ erteilt. Die Verbrei- tung des Programms ist auf die Verbreitung übers Internet beschränkt. Das im Jahr 2012 lizenzierte Fernsehvollprogramm „Family TV“ war bisher auf die Verbreitung übers Internet beschränkt. Auf Antrag der ITV Media Group hat die LFK diese Beschränkung im Juli 2014 aufgehoben, so dass das Programm nun auch in die Kabelnetze eingespeist werden kann. 1.2.3 Kabelbelegung (Must-carry) 1.2.3.1 Einspeisestreit Der größte Kabelnetzbetreiber im Land, die Unity Kabel BW, streitet sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über die Frage, ob eine Zahlungspflicht zur Einspeisung auch für ein Must-carry-Programm besteht. ARD und ZDF haben sämtliche Einspeiseverträge gekündigt. In der Folge hat der Kabelnetzbetreiber die Dritten Pro- gramme anderer Länder aus der analogen Belegung herausgenommen und durch andere Programme wie RTL Nitro und Pro7Maxx belegt. Nach Auffassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellten die Einspeisegebühren eine nicht mehr erforderliche sowie marktunübliche Förderung des Aufbaus des Kabelnetzes dar. Die Kabelnetzbetreiber meinen dagegen, dass sie für die Verpflichtung, bestimmte gesellschaftlich erwünschte Inhalte in ihr Kabelnetz zu lassen (sog. Must-Carry-Sender), unter die die meisten öffentlich-rechtlichen Sender fallen, eine Gegenleistung ver- langen können. Diesen Standpunkt vertreten ebenfalls die Landesmedienanstalten. Die LFK ist gemeinsam mit den Medienanstalten in Hessen und Nordrhein-Westfalen Beigeladene eines Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Hamburg, den der Kabelnetzbetreiber Unity gegen den NDR angestrengt hat mit dem Ziel der Feststellung, dass eine kostenpflichtige Vereinbarung die Grundvoraussetzung für eine Kabelverbreitung ist. Die Landesmedienan- stalten sehen hierbei die Möglichkeit, das Gericht von ihrer Rechtsauffassung überzeugen zu können, um das Ver- hältnis zwischen den Parteien im Sinne der Anbieter- und Programmvielfalt zu befrieden. 15
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.2.3.2 Analogabschmelzung Nach Untersuchungen der Landesmedienanstalten nutzen mittlerweile 62,9% der an das Breit- bandkabel angeschlossenen Haushalte den digitalen Kabelempfang. Weit über 200 Programme sind im digitalen Kabel in Standard-Qualität und auch in HD verfügbar. Die verbleibenden Analog-Nutzer können knapp 40 Programme in Standard-Qualität sehen. Alle diese Programme sind auch digital empfangbar. Ein Kabelkanal überträgt wahlweise ein analoges Fernsehprogramm oder bis zu fünf digitale HD-Programme. Da der Kapazitätsbedarf im Kabel durch das Angebot neuer hochauflösender TV-Programme und breit- bandiger Internetangebote stetig ansteigt, hat der Kabelnetzbetreiber ein Interesse, die Zahl der analogen Programme „abzuschmelzen“ und in den so frei werdenden Kanälen digitale Programme oder Internet zu übertragen. Die Landesmedienanstalten werden die Abschmelzung zwischen den Kabelnetzbetreibern sowie den Rundfunkveranstaltern moderieren. Die LFK hat die medienrechtliche Aufsicht über Unity Kabel BW, einen der größten deutschen Kabelnetzbetreiber. Sie ist deshalb an der Abschmelzung analoger Ka- belkapazitäten unmittelbar beteiligt und setzt sich für eine die Interessen der Kabelnetzbetreiber, aber auch die der Rundfunkveranstalter gleichsam berücksichtigende Lösung ein. 1.2.4 Campus-TV 2014 startete die zweite dreijährige Projektförderphase des Gemeinschaftsprojektes „HD Campus TV (HDC)“. Studierende von Hochschulen produzieren in diesem Projekt regelmäßig Filmbeiträge in HD-Qualität, die mit Unterstützung von Kabel BW in einem eigenen TV-Kanal im digitalen Kabel ausgestrahlt werden. Die ca. 30-minütigen Beiträge (HD-Campus Magazin) befassen sich mit hochschulspezifischen und regionalen Themen. In den künftigen drei Jahren sollen neben dem Schwerpunkt Magazin auch cross- und transme- dial Hochschulbeiträge produziert und ausgestrahlt werden. Überwiegend haben die Hochschulen das HDC-Projekt in der Lehre verankert. Damit ist auch die Vergabe von studienrelevanten ECTS-Punkten verbunden, was die Attraktivität für die Studierenden erhöht und damit auch die Anzahl der studentischen Redaktionsmitglieder fördert. Neben den Magazin-Beiträgen wurden zudem TV-Magazine mit Regional- bezug erstellt, die ebenfalls im Kabel ausgestrahlt wurden. Alle Beiträge können über die Homepage www. hd-campus.tv abgerufen werden. Im Jahr 2014 wurden 63 Magazinbeiträge für zwölf Magazine produziert, die in Mediathek und Kabel ausgestrahlt wurden. Insgesamt wurden 2014 rund zehn Stunden mehr Beiträge im Kabel ausgestrahlt als 2013. Die im Förderzeitraum aufgebaute Mediathek umfasste bis Ende 2014: 191 Landes- magazine sowie 334 Regionalmagazine, außerdem zahlreiche Hochschulproduktionen (z.B. Bachelorarbeiten, Filmproduktionen, Musikdokumentationen etc.), auf die täglich durchschnittlich 625 Besucher zugriffen (im Monat rund 19.000 views). Im Jahr 2014 riefen knapp 229.000 Interessierte die Filme in der Mediathek auf. An den im Rahmen des HDC angebotenen 16 Journalistik-Workshops nahmen 157 Redaktionsmit- glieder teil. Dazu zählten u.a. Seminare wie Blogging für crossmediale Redaktionen, strategische Kommu- nikation oder die Goldene Liste der Socialmedia. Das Projekt HDC steht auch anderen interessierten Hochschulen zur Teilnahme an den Seminaren sowie zur Beitragszulieferung offen. 1.2.5 Programmbeobachtung Fernsehen Im Bereich Fernsehen teilt sich die Programmbeobachtung in bundesweit orientierte und landes- bezogene Aufsicht. Im Rahmen der ALM („die medienanstalten“) unterstützen die Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen der LFK die ZAK bei der Durchführung von bundesweiten Stichtagsanalysen. Alle bundesweit 16
1.2.5 Programmbeobachtung Fernsehen lizenzierten Fernsehprogramme werden mehrmals im Jahr für mehrere Tage nach einem gemeinsamen Untersuchungsschema nach inhaltlichen Schwerpunkten, wie beispielsweise Schleichwerbung, unter- sucht. Inhaltlicher Schwerpunkt war 2014 eine Stichprobe zum Thema „Trennung von Werbung und Pro- gramm und insbesondere des Einsatzes von Werbelogos“. Untersucht wurden die Kennzeichnung von Werbung, insbesondere die Werbelogos, die Kennzeichnung von Splitscreen-Werbung und die Kennzeich- nung von Dauerwerbesendungen. Ende 2013 / Anfang 2014 beschäftigten sich die Referenten und Fachausschüsse der Landesmedi- enanstalten intensiv mit dem Thema der virtuellen Werbung, insbesondere der virtuellen Produktplatzie- rung. Virtuelle Werbung ist die Möglichkeit, ein Bild digital dahingehend nachträglich zu verändern, dass Werbebotschaften erschaffen, ersetzt oder verändert werden. In der praktischen Relevanz lassen sich drei Arten von virtueller Werbung bzw. virtueller Produktplatzierung unterscheiden: - Die Überblendung von tatsächlich vorhandenen Werbeflächen mit neuen Werbebotschaften, z.B. die Überblendung von Bandenwerbung bei der Übertragung von Sportveranstaltungen; - die Erschaffung neuer virtueller Werbeflächen, auf denen sonst keine Werbung zu sehen ist, z.B. die Einblendung einer real nicht existierenden Werbetafel im Hintergrund einer Sendung; - 3D-Spezialeffekte, also die Integration dreidimensionaler frei beweglicher Werbung in das Fern sehbild, z.B. Erschaffung und Einbindung eines virtuellen Autos in eine Sendung. Im Ergebnis können virtuelle Produktplatzierungen zulässig sein. Es müssen jedoch auch hier die Voraus- setzungen des § 7 Abs. 7 Satz 2 RStV eingehalten werden. Auch im Falle des „Hasseröder Männercamps“ gab es 2014 Neuigkeiten. Nachdem zunächst das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz die Rechtsauffassung der Medienanstalten im Fall Hasseröder Männercamp vollum- fänglich bestätigt hatte, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.07.2014 die Ansicht des OVG ausdrücklich nicht bestätigt. Das BVerwG differenziert zwischen „Schleichwerbungsregime“ und dem „Pro- duktplatzierungsregime“ und kommt zu dem Ergebnis, dass unter den Bedingungen der Produktplatzierung eine stärkere werbliche Präsenz zulässig sein kann. Aufgrund der Erkennbarkeit der Produktplatzierung durch die Kennzeichnung sei die Irreführungsgefahr geringer, so dass deutlichere Werbewirkungen im Programm hinzuneh- men seien. Nach Ansicht des BVerwG ist die Grenze zur unzulässigen Produktplatzierung aufgrund zu starker He- rausstellung des Produktes erst dort erreicht, wo das Sendungsgeschehen von der Werbewirkung dominiert wird. Es ist davon auszugehen, dass nach dem Urteil des BVerwG aufdringlichere Produktplatzierung tägliche Praxis werden wird. Die für die Aufsicht von Sat1 zuständige rheinland-pfälzische Medienanstalt hat gegen die Entschei- dung unter Verweis auf die Verletzung des Europäischen Rechtsrahmens Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Bereich der Rechtsaufsicht über durch die LFK lizenzierte bundesweite Programme führte die LFK 2014 ein Aufsichtsverfahren gegen einen Teleshoppingsender wegen fehlender Werbe- und Teleshopping- Kennzeichnungen im Programm. Da die LFK Inkohärenzen sowohl im Gesetz als auch in der Aufsichtspraxis der verschiedenen Landesmedienanstalten feststellte, wurde von den Medienanstalten eine AG Teleshop- ping gegründet. Das von der AG Teleshopping erarbeitete Merkblatt wurde im Sommer 2014 von der ZAK 17
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter zustimmend zur Kenntnis genommen und an die Veranstalter versendet und liegt bundeseinheitlich der Aufsichtspraxis zugrunde. Seit dem Jahr 2010 ist die LFK zuständig für die Überwachung der Anbieterkennzeichnung nach § 55 RStV und § 5 Telemediengesetz (TMG), d.h. sie überwacht die Einhaltung der Impressumspflichten der Seitenanbieter. Die Anbieterkennzeichnung dient vornehmlich dem Verbraucherschutz und dem Schutz öffentlicher Ordnungsin- teressen. Während anfangs nur zögerlich Impressumsverstöße bei der LFK angezeigt wurden, werden zwischenzeit- lich regelmäßig Verstöße zur Anzeige gebracht. Mittlerweile bearbeitete die LFK rund 200 Impressumsverstöße. Ein weiteres Arbeitsfeld war die Kenntlichmachung kommerzieller Kommunikation auf den Internetange- boten von YouTube-Stars, insbesondere in Form von sogenannten Haul-Videos. Hier eröffnete die LFK ein Ord- nungswidrigkeitenverfahren gegen einen YouTube-Star, das aufgrund entsprechender Nachbesserungen durch den Anbieter in Bezug auf die Kennzeichnung von kommerziellen Kooperationen nicht weiter verfolgt werden musste. Dennoch beobachtet die LFK diesen Trend weiterhin und engagiert sich in der bundesweiten Abstimmung zum Vorgehen bei diesen Sachlagen. Das zweite Feld der TV-Programmbeobachtung betrifft die in Baden-Württemberg lizenzierten TV-Pro- gramme. Von allen Veranstaltern wurden 2014 insgesamt etwa 476 Sendestunden aufgezeichnet und ausgewertet. Im Fokus standen vor allem die aktuellen Nachrichtenjournale der baden-württembergischen TV-Programme sowie die im baden-württembergischen digitalen Kabel verbreiteten Non-must-carry-Programme. Analog zum Hörfunk wurde besonderes Augenmerk auf den Lokalbezug und die werblichen Elemente gelegt. Bei den baden-württembergischen Fernsehveranstaltern betrafen die meisten beanstandeten Verstöße nicht ausreichend oder nicht richtig gekennzeichnete kommerzielle Kommunikation. So wurde in verschiedenen Fällen Werbung nicht ausreichend gekennzeichnet, z.B. weil die Werbeeinblendung schlecht lesbar war. In anderen Fällen wurden Dauerwerbespots bzw. Teleshopping zwar im Werbeblock gesendet. Sie waren aber nicht – wie nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich – explizit als „Dauerwerbesendung“ bzw. „Teleshopping“ gekennzeichnet. Da sie jedoch in allen Fällen für den Zuschauer aufgrund ihrer werblichen Anmutung als kommerzielle Kommuni- kation erkennbar waren bzw. die Veranstalter die Verstöße auf entsprechende Anhörungsschreiben der LFK-Verwal- tung unverzüglich behoben, beließ es die LFK bei entsprechenden Hinweisen und sah von weitergehenden Maß- nahmen ab. Eine weitere Auffälligkeit bei den kommerziellen Fernsehveranstaltern war die oft sehr positive Wirtschafts- berichterstattung über Unternehmen aus der Region. Ebenso wie bei den Hörfunkern gab es auch bei den Fernseh- veranstaltern verschiedene Fälle, in denen Sponsoringhinweise zu werblich und/oder zu lang waren. Auch hier wurden die Veranstalter per Schreiben auf die Rechtslage hingewiesen. In einem Fall wurde der Veranstalter wegen eines Verstoßes gegen die Sponsoringvorschriften formell beanstandet, da der Sponsor massiven Einfluss auf die Inhalte des gesponserten Programms nahm. Ein weiteres Thema der Aufsicht bei den Fernsehveranstaltern war Produktplatzierung innerhalb von Fernsehsendungen. Dies betraf insbesondere die Frage, wann Produkte zu stark herausgestellt werden. Darüber hinaus konnte ein Lizenzentzugsverfahren gegen einen Zulassungsinhaber ohne Kapazitätszuweisungen abge- schlossen werden. 18
2 Medienkompetenz und Medienforschung 2 Medienkompetenz und Medienforschung Eine zentrale Aufgabe der LFK ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Unser Alltag ist geprägt von Medien. Die Digitalisierung hat immer mehr Bereiche erfasst und die technischen Systeme wachsen weiter zusammen. Viele Fernseher haben heute bereits die Möglichkeit eines Internetzugangs. Tablet-PCs werden zum sogenannten „second screen“. Das Smartphone als Multifunktionsgerät ist Kamera, Ortungs- gerät, Wetterstation, Navigationsgerät, Spielkonsole, Lexikon und umfasst fast alle Formen der Kommuni- kation, Unterhaltung und Organisation im beruflichen wie privaten Leben. Mit der Konvergenz der Medi- en steht die Gesellschaft auch vor neuen Herausforderungen. Der Umgang mit dem Medienrepertoire will gelernt sein und angesichts der Komplexität der Angebote bedarf es oft Hilfestellung, um die Medienopti- onen sinnvoll und zum persönlichen Vorteil einzusetzen. Ziel bei der Vermittlung von Medienkompetenz ist, einen verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit Medien zu fördern. Aus Sicht der LFK werden daher sowohl medienpädagogische wie medi- enpraktische Projekte initiiert oder unterstützt. Hierbei ist es notwendig, bereits im jüngsten Kindesalter passende Angebote bereitzuhalten, Projekte für Kinder und Jugendliche anzubieten und über berufsbeglei- tende Qualifizierung von Pädagogen und entsprechende Informationsangebote für Eltern diesen Prozess flankierend zu begleiten. Eine Leitlinie der LFK ist hierbei, Anschlüsse an das Mediensystem zu ermögli- chen. Möglichst nah an der Praxis sollen die Teilnehmer durch eigene Erfahrungen und Produktionen die mediale Welt besser verstehen und folglich kompetenter damit umgehen können. Die Bandbreite reicht von der Förderung von eigenen Musik-, Film- und Hörfunkproduktionen bis zu kritischen Auseinanderset- zungen mit Filminhalten, Internetangeboten oder dem Umgang mit dem Handy. Vorrangiges Ziel ist dabei, Kinder und Jugendliche aller Bildungsschichten und sozialen Milieus bei der Vermittlung von Medienkom- petenz zu erreichen, u.a. durch Projekte mit Kindern aus sozialen Brennpunkten oder Kindern mit Migra- tionshintergrund. Dies geschieht sowohl im schulischen Bereich wie in der außerschulischen Jugendarbeit. Die Medienanstalten unterstützen Eltern und Pädagogen bei der Medienerziehung mit bundesweit orientierten professionellen Angeboten. So bietet das Internetportal FLIMMO Programmberatung für Eltern in Fragen der Fernsehnutzung. Eine App informiert über das aktuell laufende Fernsehprogramm und bietet eine pädagogische Empfehlung zu den Sendungen. Beim Projekt Internet-ABC erfahren Kinder, Eltern und Pädagogen Unterstützung beim Einstieg in das Medium Internet. Neben der bundesweiten Ausrichtung erfolgt auch eine länderspezifische Schwerpunkt- setzung durch die einzelnen Landesmedienanstalten. Für das länderübergreifende LMA-Projekt Internet- ABC wurden zehn zusätzliche Referenten gewonnen, so dass Schulen aus weiteren Regionen in Baden- Württemberg das Angebot nutzen können. Im März 2014 wurden im Rahmen der DIDACTA die ersten fünf baden-württembergischen Grundschulen mit dem Siegel „Internet-ABC-Schule“ ausgezeichnet. Die Schu- len verpflichten sich damit, regelmäßig im Unterricht die Materialien des Internet-ABC zu behandeln und damit die Schüler internetkompetent zu machen. Im Herbst 2014 wurde mit dem neuen Surfschein, der auch für Tablets und Smartphones geeignet ist, der Homepage-Relaunch gestartet. Nach eingehender Be- fragung der Nutzer wird im kommenden Jahr das Angebot überarbeitet und noch besser auf die Anforde- rungen in der Schule sowie auf neue mobile Endgeräte angepasst werden. In Zusammenarbeit mit klicksafe 19
2 Medienkompetenz und Medienforschung wurde zudem ein Mediennutzungsvertrag für Familien entwickelt, der die Nutzung des Internets und des Fernsehers in der Familie regelt – über https://www.mediennutzungsvertrag.de kann der Vertrag abge- rufen werden. Eine weitere Zielsetzung der LFK besteht in der Vernetzung der Kooperations- und Förderpartner in Baden-Württemberg, so dass u.a. innovative Projekte unter verschiedenen Bedingungen erprobt und optimiert werden, bis sie schließlich flächendeckend Anwendung finden. Der Transfer der Projektideen und -erfahrungen, beispielweise über Materialien oder Dokumentationen, ist ein wichtiger Aspekt der Projektförderung. Neben der Vermittlung von innovativen Ideen wird dem auch durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen von Multiplikatoren Rechnung getragen. 2.1 Kooperationen Neben der Beteiligung an bundesweiten Medienkompetenzprojekten der Landesmedienanstalten fördert die LFK landesspezifische Medienprojekte und ist Teil verschiedener Netzwerke. Zusammen mit der LMK und dem Südwestrundfunk bildet die LFK die Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS, www.mkfs.de), die für die Bundes- länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Projekte konzipiert und reali- siert, Materialien erstellt und medienpädagogische Initiativen fördert. Die LFK führt die Geschäftsstelle des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs), der zusammen mit der LMK und dem Südwestrundfunk die Studien JIM, KIM, miniKIM und FIM herausgibt. Mit diesen kontinuierlichen Basisdaten zur Mediennutzung von Kindern und Jugend- lichen leistet der mpfs einen wichtigen Beitrag zur medienpädagogischen Forschung in Deutschland. Partner der LFK ist außerdem die MFG-Filmförderung, mit der ge- meinsam zahlreiche schulische und außerschulische Praxis-Pro- jekte im Bereich der Filmbildung unterstützt werden. Gemeinsam mit der LMK, dem SWR, der MFG Innovationsagentur und der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) stellt die LFK das Online-Angebot Mediendaten Südwest bereit. Weitere Kooperationspartner der LFK sind die Popakademie Baden-Württemberg sowie das Popbüro Baden-Württemberg. Das Kindermedienland Baden-Württemberg ist eine Initiative des Staatsmini- steriums Baden-Württemberg, der Medien- und Filmgesellschaft (MFG), des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ) und der LFK. Neben der Fi- nanzierung zahlreicher praktischer Projekte zur Vermittlung von Medienkompe- tenz und Aspekten der Elternbildung ist ein Ziel die Vernetzung bestehender Initi- ativen, Projekte und Akteure auf der Plattform www.kindermedienland-bw.de. 20
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