GESCHÄFTSBERICHT 2016/2018 - Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg

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GESCHÄFTSBERICHT
2016/2018

      Schriftenreihe des
      Landkreistags Baden-Württemberg
      Band 36
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN                                                          Hauptgeschäftsführer Dr. Alexis v. Komorowski                                                       Europabüro der baden-württembergischen Kommunen                       D
                                                                                                                                                                                      Rue Guimard 7 • B-1040 Bruxelles • www.europabuero-bw.de
                                                                                       Assistenz: Eveline Schneider
Geschäftsstelle                                                                        Tel.: 0711/224 62-22 • Fax: 0711/224 62-23 • schneider@landkreistag-bw.de                           Leitung: Caroline Bogenschütz
                                                                                                                                                                                           Tel.: 0032/2/5136546 • c.bogenschuetz@europabuero-bw.de          B
des Landkreistags Baden-Württemberg                                               Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Nathalie Münz                                                    Stv. Leitung: Markus Lorenz
                                                                                                                                                                                           Tel.: 0032/2/5490708 • m.lorenz@europabuero-bw.de
                                                                                       Assistenz: Tanja Frank                                                                              Assistenz: Tanja Sprungala
                                                                                       Tel.: 0711/224 62-16 • Fax: 0711/224 62-23 • frank@landkreistag-bw.de                               Tel.: 0032/2/5136408 • sekretariat@europabuero-bw.de

             Dezernat I                       Dezernat II                         Dezernat III                     Dezernat IV                      Dezernat V                        Dezernat VI                           Dezernat VII
             Grundsatz, Kommunikation,        Bildung, Umwelt, Verkehr            Ordnung, Gesundheit,             Finanzen, Personal,              Soziales, Arbeit, Integration     Jugend, Teilhabe,                     Digitalisierung,
             Koordination                                                         Krankenhauswesen                 Kommunales                                                         Chancengleichheit                     Strukturpolitik, Europa
             Hauptgeschäftsführer             Stv. Hauptgeschäftsführerin         Dezernent                        Dezernent                        Dezernent                         Dezernentin                           Dezernent
             Dr. Alexis v. Komorowski         Nathalie Münz                       Dr. Tim Gerhäusser               Bernd Klee                       Dietmar J. Herdes                 Christa Heilemann                     Jan-Ole Langemack
             Telefon: 0711/224 62-11          Telefon: 0711/224 62-24             Telefon: 0711/224 62-14          Telefon: 0711/224 62-15          Telefon: 0711/224 62-12           Telefon: 0711/224 62-13               Telefon: 0711/224 62-29
             komorowski@landkreistag-bw.de    muenz@landkreistag-bw.de            gerhaeusser@landkreistag-bw.de   klee@landkreistag-bw.de          herdes@landkreistag-bw.de         heilemann@landkreistag-bw.de          langemack@landkreistag-bw.de

             • Leitung der Geschäftsstelle    • Schulische Bildung, Kultur        • Öffentliche Sicherheit und     • Kommunal- und Staats-          • Sozialhilfe, Grundsicherung     •   Kinder- und Jugendhilfe           • Digitalisierung,
             • Grundsatzfragen der Land-        und Archive                         Ordnung*                         finanzen, Finanzausgleich        im Alter und bei Erwerbs-       •   Familien                            E-Government
               kreise und Landratsämter       • Schulträgerschaft, Schul-         • Allgemeine Rechtsangelegen-    • Haushalts-, Rechnungs- und       minderung                       •   Frauen, Gleichstellung*           • Breitbandversorgung, Tele-
             • Landrätinnen und Landräte        entwicklungsplanung                 heiten*                          Kassenwesen                    • Seniorenpolitik                 •   Eingliederungshilfe,                kommunikation, Postdienste
             • Presse- und Öffentlichkeits-   • Berufliche Schulen, Sonder-       • Landwirtschaft, Jagd- und      • Gebühren, Steuern und          • Pflege                              Psychatrie, Sucht                 • Wirtschaftsförderung,
               arbeit                           pädagogische Bildungs-              Fischereiwesen*                  Abgaben                        • Bürgerschaftliches              •   Hilfe bei Krankheit                 Tourismus
             • Allgemeine Landes-, Bundes-      und Beratungszentren              • Veterinärwesen,                • Personalrecht, Personalwirt-     Engagement                      •   Hilfe für Menschen in beson-      • Ländlicher Raum
               und Europaangelegenheiten      • Kreislauf- und Abfallwirtschaft     Lebensmittelüberwachung          schaft und Ausbildung*         • Sozialhilferichtlinien Baden-       deren sozialen Schwierigkeiten    • Vermessung, Flurneuordnung,
             • Verfassungsrecht, grundsätz-   • Forst*, Naturschutz und             und Verbraucherschutz*         • Rechnungsprüfung und             Württemberg                     •   Soziales Entschädigungsrecht,       Geodateninfrastruktur
               liche Rechtsangelegenheiten      Wasserwirtschaft                  • Bauordnungswesen*                Staatsaufsicht                 • ESF mit Beratung der                Schwerbehindertenrecht,           • Wohnungswesen, Landes- und
             • Verwaltungsorganisation und    • Umwelt- und Arbeitsschutz         • Brand- und Katastrophen-       • Bau und Unterhaltung von         regionalen Arbeitskreise            Kriegsopferfürsorge                 Bauleitplanung
               -modernisierung                • Nachhaltigkeit, Klima und           schutz, Rettungsdienst*          Bundes-, Landes- und           • Arbeitsmarktpolitik             •   Ausbildungsförderung              • Europaangelegenheiten
             • Bank- und Sparkassenwesen        Energie                           • Medizinische Versorgung          Kreisstraßen**                 • Grundsicherung für Arbeits-     •   Kommunalverband für               • Datenschutz, Statistik
             • Zusammenwirken der             • Öffentlicher Verkehr              • Öffentlicher Gesundheits-      • Vergabe- und Beihilferecht       suchende                            Jugend und Soziales               • Innere IT, Schriftgut-
               kommunalen Verbände            • ÖPNV, Schülerbeförderung            dienst                         • Kommunalrecht und Wahlen*      • Migration                       •   Geschäftsstelle der Spruch-         verwaltung
             • Koordinierung der Gremien-     • Nachhaltige Mobilität             • Krankenhausträgerschaft        • Energiewirtschaft              • Flüchtlinge                         stelle für Fürsorgestreitigkei-   • Verbandszeitschrift
               arbeit                                                             • Krankenhausplanung,            • Verbandsangelegenheiten                                              ten für Baden-Württemberg           „Landkreisnachrichten“
                                                                                    Krankenhausfinanzierung          (Finanzen, Personal)

             Stabsstelle Presse- und          Referentin                          Referent                         Referent                         Referentin                        Spruchstelle                          Referentin
             Öffentlichkeitsarbeit            Nadine Steck                        Johannes Klöhn                   Johannes Klöhn                   Beate Zabukovec                   Tanja Frank                           Nadine Steck
             Jan-Ole Langemack                Telefon: 0711/224 62-18             Telefon: 0711/224 62-19          Telefon: 0711/224 62-19          Telefon: 0711/22462-36            Telefon: 0711/224 62-16               Telefon: 0711/224 62-18
             Telefon: 0711/224 62-29          steck@landkreistag-bw.de            kloehn@landkreistag-bw.de        kloehn@landkreistag-bw.de        zabukovec@landkreistag-bw.de      frank@landkreistag-bw.de              steck@landkreistag-bw.de
             langemack@landkreistag-bw.de
                                              Federführung für                    Federführung für                 Federführung für                 Federführung für                  Zuordnung zum                         Zuordnung zum
             Nadine Steck
             Telefon: 0711/224 62-18          • Kulturausschuss                   • Gesundheitsausschuss           • Finanzausschuss                • Sozialausschuss                 • Sozialausschuss                     • Rechts- und Verfassungs-
             steck@landkreistag-bw.de         • Ausschuss für Umweltschutz,                                                                                                           • Rechts- und Verfassungsaus-           ausschuss
                                                Wirtschaft und Verkehr                                                                              Europäischer Sozialfonds (ESF)      schuss (*)
             Assistenz: Amal Troudi
             Telefon: 0711/224 62-17                                              Zuordnung zum                                                     Thomas Kreuz
                                              Zuordnung zum                                                        Zuordnung zum                                                                                            Landkreisnachrichten
             troudi@landkreistag-bw.de                                                                                                              Telefon: 0711/224 62-37
                                              • Rechts- und Verfassungs-          • Rechts- und Verfassungs-       • Rechts- und Verfassungs-       Beate Zabukovec                                                         Tanja Frank
                                                ausschuss (*)                       ausschuss (*)                    ausschuss (*)                  Telefon: 0711/22462-36                                                  Telefon: 0711/224 62-16
             Federführung für                                                                                      • Ausschuss für Umweltschutz,    esf@landkreistag-bw.de                                                  frank@landkreistag-bw.de
             •   Landkreisversammlung                                                                                Wirtschaft und Verkehr (**)
                                                                                                                                                    Fachberatung Quartier 2020
             •   Landrätekonferenz                                                                                                                                                                                          Landkreisnetzwerk
             •   Präsidium                                                                                                                          Sabine Wettstein                                                        Digitalisierung / E-Akte
             •   Rechts- und Verfassungs-                                                                                                           wettstein@landkreistag-bw.de
                                                                                                                                                                                                                            Gerald Lutz
                 ausschuss                                                                                                                          Externe Fachberatung Bürger-                                            lutz@landkreistag-bw.de
                                                                                                                                                    schaftliches Engagement
                                                                                                                                                    Prof. Dr. Sigrid Kallfaß                                                Datenschutzbeauftragter
                                                                                                                                                    kallfass@landkreistag-bw.de
                                                                                                                                                                                                                            Jan-Ole Langemack
                                                                                                                                                    Johannes Fuchs
                                                                                                                                                                                                                            Telefon: 0711/224 62-29
                                                                                                                                                    fuchs@landkreistag-bw.de
                                                                                                                                                                                                                            datenschutzbeauftragter@
                                                                                                                                                    Redaktionskreis Sozialhilfe-                                            landkreistag-bw.de
                                                                                                                                                    richtlinien
                                                                                                                                                    Tanja Frank
                                                                                                                                                    Telefon: 0711/224 62-16
                                                                                                                                                    frank@landkreistag-bw.de

             Dezernatsassistenz               Dezernatsassistenz                  Dezernatsassistenz               Dezernatsassistenz               Dezernatsassistenz                Dezernatsassistenz                    Dezernatsassistenz
             Eveline Schneider                Tanja Frank                         Elke Bauer                       Eveline Schneider                Nadine Hilpert                    Nadine Hilpert                        Amal Troudi
             Telefon: 0711/224 62-22          Telefon: 0711/224 62-16             Telefon: 0711/224 62-10          Telefon: 07 11/224 62-22         Telefon: 0711/224 62-26           Telefon: 0711/224 62-26               Telefon: 0711/224 62-17
             schneider@landkreistag-bw.de     frank@landkreistag-bw.de            bauer@landkreistag-bw.de         schneider@landkreistag-bw.de     hilpert@landkreistag-bw.de        hilpert@landkreistag-bw.de            troudi@landkreistag-bw.de

             Stand 2. 7. 2018
GESCHÄFTSBERICHT
    2016/2018

3
Geschäftsbericht 2016/2018

INHALT:

Einleitung                       7   Arbeit                                   44
Finanzen                        10   Jugend                                   44
Personal                        18   Teilhabe                                 47
Bildung                         20   Chancengleichheit                        51
Umwelt                          23   Digitalisierung                          52
Verkehr                         27   Strukturpolitik                          55
Ordnung                         29   Europa                                   56
Gesundheit                      31
                                      Anhang:
Krankenhaus                     32
                                      Übersicht Präsident, Vizepräsidenten, 
Integration                     35
                                      Präsidium, Vorsitzende der Fachaus-
Soziales                        39   schüsse, Sprengelvorsitzende             60
Bürgerschaftliches Engagement   41   Geschäftsverteilungsplan  Umschlag innen

                    5
Geschäftsbericht 2016/2018

EINLEITUNG                                        immer wieder deutlich gemacht werden,
                                                  dass sich die Landkreise derzeit zwar in einer
Sehr geehrte Damen und Herren,                    robusten finanziellen Verfassung befinden.
                                                 Jedoch bereitet der dynamisch wachsende
aus Anlass der 39. Landkreisversammlung,          Zuschussbedarf für den Sozialbereich zuneh-
die am 8. Oktober 2018 in Bühl (Landkreis         mend Sorge. Denn wenn das Aufkommen
Rastatt) stattfindet, legt die Geschäftsstelle    aus der Kreisumlage schon heute – trotz
des Landkreistags Baden-Württemberg sat-          günstiger Wirtschaftslage – nicht mehr
zungsgemäß diesen Geschäftsbericht vor.          ­ausreicht, um die Nettosozialaufwendungen
Er fasst schlaglichtartig die Tätigkeit des        der Landkreise zu refinanzieren, dann zeugt
Landkreistags im Zeitraum vom 2. Juli 2016          dies von einer strukturellen Unwucht im
bis 15. August 2018 zusammen. Der vorlie-          ­Finanzierungssystem der Landkreise.
gende Geschäftsbericht knüpft damit naht-
los an denjenigen an, der zur 38. Landkreisver-   Umso nachdrücklicher hat sich der Landkreis-
sammlung vorgelegt wurde, die ihrerseits am       tag im Berichtszeitraum dafür verwandt,
24. Oktober 2016 in Reutlingen (Landkreis         dass immer dann zwingend für eine ange-
Reutlingen) stattfand.                            messene Refinanzierung gesorgt werden
                                                  muss, wenn sozialstaatliche Aufgaben auf
 Anzumerken ist, dass der in diesem Ge-           Kreisebene neu begründet oder aber erwei-
 schäftsbericht behandelte Tätigkeitszeit-        tert werden. So hat der Landkreistag zuletzt
 raum zur Hälfte in die Amtszeit meines           insbesondere auf eine angemessene Be­
­geschätzten Amtsvorgängers fällt. Zum           teiligung des Landes an denjenigen Kosten
 1. August 2017 durfte ich die Nachfolge von      gedrungen, die bei den Landkreisen durch die
 Herrn Hauptgeschäftsführer a. D. Prof. Eber-     Flüchtlingsaufnahme und -integration sowie
 hard Trumpp antreten.                            durch die Stärkung der Teilhabe und Selbst-
                                                  bestimmung von Menschen mit Behinde-
 THEMEN UND                                       rung ausgelöst werden.
­SCHWERPUNKTE
                                                  Der Landkreistag hat bei alldem nie einen
 Im Berichtszeitraum war der Landkreistag         Zweifel daran gelassen, dass die Landkreise
­erneut mit einer Fülle von Themen befasst. Er     zu ihrer sozialstaatlichen Verantwortung
musste auf gesetzgeberische und sonstige          ­stehen und die ihnen insoweit obliegenden
Aktivitäten des Landes, des Bundes und der         Aufgaben engagiert wahrnehmen wollen.
 Europäischen Union reagieren. Zugleich hat        ­Allerdings müssen sie erwarten können, dass
 er selbst politische Akzente gesetzt, Prozesse     ihnen die hierfür erforderlichen Ressourcen
 initiiert und konkrete Anliegen durchgesetzt.      zur Verfügung gestellt werden. Nur dann kön-
                                                    nen die Landkreise die sozialpolitisch in sie
Besondere Bedeutung kam dabei den Finanz-           gesetzten Erwartungen qualitätsvoll, innova-
verhandlungen mit dem Land zu. Hier musste          tiv und vor allem auch nachhaltig ­erfüllen.

                      7
Geschäftsbericht 2016/2018

Weitere Schwerpunkte im Berichtszeitraum        Offenheit geführt werden konnten. Daneben
waren der flächendeckende Breitbandaus-         gab es zahlreiche Gespräche der Verbands-
bau und das Megathema der Digitalisierung       spitze und Arbeitsebene mit den einzelnen
generell, das Ringen um eine gelingende         Fachressorts, deren Aufgabenbereiche un-
Forstneuorganisation, der Erhalt einer          mittelbar die Zuständigkeiten der Land-
­wohnortnahen und bedarfsgerechten Kran-        ratsämter berühren. Vertreterinnen und Ver-
kenhausversorgung, die zukunftsgerichtete       treter der Landesregierung waren auch
 Fortentwicklung der Pflegeinfrastruktur,      regelmäßig in den Gremien des Landkreis-
 die ÖPNV-Finanzierungsreform, die ambitio-     tags zu Gast.
 nierte Umsetzung des Bundesteilhabege­
 setzes, der facettenreiche Themenkreis der      ORGANE UND
 unbegleiteten minderjährigen Ausländer
                                                ­FACHAUSSCHÜSSE
 ­sowie die überfällige Stärkung der Umwelt-
  verwaltung und der übrigen staatlichen        Die Arbeit des Landkreistags wird von seinen
  Fachverwaltungen in den Landratsämtern.       satzungsmäßigen Organen getragen. Es
                                                tagte:
Zu diesen und weiteren Themen enthält der
vorliegende Geschäftsbericht nähere Infor-      das Präsidium 11-mal,
mationen und Erläuterungen, aus denen sich      der Rechts- und Verfassungsausschuss 4 mal,
auch der aktuelle Sach- und Beratungsstand      der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft
ergibt.                                         und Verkehr 4 mal,
                                                der Finanzausschuss 6 mal,
INTENSIVE KONTAKTE                              der Gesundheitsausschuss 4 mal,
                                                der Sozialausschuss 7 mal,
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat im       der Kulturausschuss 5 mal.
Berichtszeitraum intensive Kontakte zu den
Regierungsfraktionen und weiteren im Land-      Im Berichtszeitraum fanden ferner vier Land-
tag vertretenen Fraktionen, der Landesregie-    rätekonferenzen statt.
rung und etlichen Behörden, Verbänden und
sonstigen Institutionen gepflegt. Der breite    Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Land-
und intensive Austausch mit den diversen        ratsämter sind beim Landkreistag Arbeitsge-
Partnern in Staat, Wirtschaft und Gesell-       meinschaften gebildet, die insbesondere der
schaft ist wichtig, um den Anliegen der Land-   Information über aktuelle Entwicklungen
kreise den erforderlichen Resonanzraum zu       und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie
verschaffen.                                    stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der
                                                kommunalen Praxis und dem Landkreistag
Für den Berichtszeitraum ist erneut fest­       dar.
zustellen, dass die Gespräche speziell mit
der Landesregierung in großer gegenseitiger

                                                                     8
Geschäftsbericht 2016/2018

Eine Übersicht über die Gremien des Land-          nachhaltigem Erfolg geleitet und mir ein bes-
kreistags und die Gliederung der Geschäfts-        tens aufgestelltes Haus übergeben.
stelle ist im Anhang zu diesem Geschäftsbe-
richt abgedruckt.                                  Der vorliegende Geschäftsbericht beruht
                                                   auf einer Teamarbeit. Dies gibt mir Gelegen-
DANK                                               heit, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
                                                   der Geschäftsstelle des Landkreistags Ba-
  Ein besonderer, herzlicher Dank gilt an dieser   den-Württemberg und namentlich meiner
  Stelle dem Präsidenten des Landkreistags         Stellvertreterin, Frau Nathalie Münz, für die
­Baden-Württemberg, Herrn Landrat Joachim          vertrauensvolle und kompetente Zusammen-
Walter, den Vizepräsidenten, Ausschussvor-         arbeit im Interesse und zum Wohle der Land-
sitzenden sowie allen Landrätinnen und             kreise herzlich zu danken.
 ­Landräten. Sie haben in etlichen Sitzungen,
  Beratungen und Gesprächen die Anliegen der       Bleiben Sie dem Landkreistag und seiner
  baden-württembergischen Landkreise und           ­Geschäftsstelle gewogen!
  des Landkreistags mit großem Engagement
  und Nachdruck vertreten und vorangebracht.

Sehr herzlich bedanken will ich mich an die-
ser Stelle ferner bei meinem Vorgänger im
Amt, Herrn Hauptgeschäftsführer a. D. Prof.        Dr. Alexis v. Komorowski
Eberhard Trumpp. Er hat die Geschäftsstelle        Hauptgeschäftsführer
des Landkreistags bis zum 31. Juli 2017 mit        des Landkreistags Baden-Württemberg

                       9
Geschäftsbericht 2016/2018

FINANZEN                                          Umfang anwachsen oder sogar stagnieren.
                                                  Dies führt dann zwangsläufig zu steigenden
                                                  Kreis­umlage-Hebesätzen.
 FINANZBEZIEHUNGEN
 BUND, LAND,                                      Im Folgenden werden die wichtigsten Kenn-
­KOMMUNEN                                         größen dargestellt:

 ENTWICKLUNG DER                                  Kreisumlage
­KREISFINANZEN
                                                  Das Aufkommen der Kreisumlage 2018 be-
Die finanzielle Lage der Landkreise ist im Jahr   trägt 3,9 Mrd. Euro bzw. 434 Euro je Einwoh-
2018 nahezu unverändert, aber die Schere          ner. Gegenüber dem Vorjahr i. H. v. 3,7 Mrd.
zwischen Sozialaufwand und Kreisumlage            Euro bzw. 420 Euro je Einwohner bedeutet
geht leider immer weiter auseinander. Das         dies eine Erhöhung um 141 Mio. Euro bzw.
Aufkommen aus der Kreisumlage reicht              14 Euro je Einwohner oder 3,8 %.
­wiederum nicht, um den Sozialhaushalt zu
 finanzieren. Diese Entwicklung ist in Zeiten     Der gewogene Landesdurchschnitt der Krei-
 guter Steuereinnahmen verkraftbar. Jedoch        sumlage 2018 beläuft sich auf 30,88 %. Ge-
 wird die Entwicklung dann dramatisch, wenn       genüber dem Vorjahr stellt dies eine Vermin-
 die Steuereinnahmen nicht mehr in diesem         derung um 0,60 %-Punkte dar.

                                                                      10
Geschäftsbericht 2016/2018

Investitionen und                                den in einer Größenordnung von 145 Mio.
deren Finanzierung                               Euro veranschlagt (Vorjahr 154 Mio. Euro). Die
                                                 ­Nettoinvestitionsrate beträgt im Jahr 2018
Die Investitionen der Kreishaushalte betra-       189 Mio. Euro und ist gegenüber dem Vorjahr
gen im Jahr 2018 649 Mio. Euro und damit         von 201 Mio. Euro um rund 12 Mio. Euro ge-
25 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Kredite wer-    sunken.

                      11
Geschäftsbericht 2016/2018

Schuldenstand                                    Dazu wären rechnerisch 105 % Kreisumlage
                                                 notwendig.
Der gesamte Schuldenstand der Kreishaus-
halte einschließlich Krankenhäuser, Eigenbe-     Die guten Steuereinnahmen der kreisan­
triebe und Eigengesellschaften beläuft sich      gehörigen Gemeinden führen dazu, dass
im Jahr 2018 auf 2.885 Mio. Euro und damit       die Kreisumlage-Hebesätze wiederum um
auf dem Niveau der letzten beiden Jahre. Pro     0,60 %-Punkte gesenkt werden konnten.
Einwohner ergibt dies 325 Euro.                  Dennoch ist das Aufkommen der Kreisum-
                                                 lage um 3,8 % gestiegen. Allerdings ist gleich-
                                                 zeitig der Zuschussbedarf für das Soziale im
Zuschussbedarf für das Sozialwesen
                                                 Jahr 2018 um 5,3 % angestiegen. Dies ist eine
Der Zuschussbedarf für das Sozialwesen           finanzstrukturell bedenkliche Entwicklung.
­beläuft sich im Jahr 2018 voraussichtlich auf
 457 Euro je Einwohner. Dies ist eine Steige-
rung um 20 Euro je Einwohner bzw. rund
5,3 %.

Vergleicht man damit das Aufkommen aus
der Kreisumlage, muss man feststellen, dass
dieses erneut nicht ausreicht, um den Zu-
schussbedarf im Sozialbereich zu decken.

                                                                      12
Geschäftsbericht 2016/2018

 NEUORDNUNG DER                                   kraft eines Landes zu 75 % (bisher 64 %)
 BUND–LÄNDER–                                     einbezogen.
­FINANZBEZIEHUNGEN
                                                   Das Land Baden-Württemberg kann ab dem
Der Länderfinanzausgleich wird nach der            Jahr 2020 mit (Brutto-)Mehreinnahmen in
­erfolgten Einigung auf Bundesebene im             Höhe von 960 Mio. Euro rechnen. Ein Teil
 Frühjahr 2017 in seiner jetzigen Form ab dem     ­dieses Betrags fließt aber nach dem bisheri-
 Jahr 2020 abgeschafft. Damit entfällt auch        gen System bereits vom Bund an das Land.
 der Umsatzsteuervorwegausgleich. Der Län-         Dazu gehören die bisherigen Entflechtungs-
 deranteil an der Umsatzsteuer wird grund-         mittel von rund 310 Mio. Euro und die Finanz-
 sätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl          hilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinan­
 verteilt, jedoch modifiziert durch Zu- und Ab-   zierungsgesetz. Netto verbleiben somit für
 schläge entsprechend der Finanzkraft. Im Er-     Baden-Württemberg rund 570 Mio. Euro.
 gebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft     Nach Aussage des Ministeriums für Finanzen
 zukünftig im Wesentlichen bereits im Rah-        Baden-Württemberg (FM) würden die Kom-
 men der Verteilung des Länderanteils an der      munen ab dem Jahr 2020 insgesamt 23 % aus
 Umsatzsteuer. Die Länder erhalten einen zu-       der Bruttosumme von 960 Mio. Euro, also
 sätzlichen Festbetrag von 2,6 Mrd. Euro sowie     demnach rund 220 Mio. Euro erhalten.
 zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegen-
 wert von 1,42 Mrd. Euro. Die kommunale Fi-
 nanzkraft wird zur Berechnung der Finanz-

                      13
Geschäftsbericht 2016/2018

 EINIGUNG IN DER                                 und Landkreise für die Betreuung der unbe-
                                                 gleiteten minderjährigen Ausländer gehen.
 GEMEINSAMEN
­FINANZKOMMISSION 2016
                                                 Der Integrationspakt wurde in Höhe von
Im Rahmen der Verhandlungen der Ge­              160 Mio. Euro fortgeschrieben. Davon wurden
meinsamen Finanzkommission im Jahr 2016          90 Mio. Euro nach Einwohner, als sogenann-
konnte nicht verhindert werden, dass das         ter Pro-Kopf-Betrag, auf die Städte und Ge-
Land Baden-Württemberg zu Lasten der             meinden verteilt und 70 Mio. Euro in Form
Kommunen in die kommunale Finanzmasse            von Förderprogrammen für die Integration
in Höhe von 300 Mio. Euro durch höhere Vor-      von Flüchtlingen bereitgestellt.
wegentnahmen eingreift.
                                                 Auch wurde vereinbart, die Kommunen beim
Die Mittel für den Kommunalen Investitions-      Abbau des bestehenden Sanierungsstaus zu
fonds (KIF) wurden im Einverständnis mit         unterstützen und befristet von 2017 bis ein-
den Kommunalen Landesverbänden (KLV) für         schließlich 2019 einen Fonds für Sanierungs-
das Jahr 2017 um 35 Mio. Euro gegenüber          und Unterhaltungsmaßnahmen der Kom­
2016 erhöht. Im KIF 2017 waren unverändert       munen einzurichten. Dem Fonds sollen Mittel
Mittel für die Krankenhausfinanzierung in        in Höhe von 10 % der Tilgungsverpflichtung
Höhe von 427 Mio. Euro enthalten.                nach der Verordnung zu § 18 Landeshaus-
                                                 haltsordnung zugeführt werden, die sich
Durch Verhandlungen konnte erreicht wer-         aus den Netto-Steuereinnahmen ergibt. Die
den, dass insgesamt 11 Mio. Euro an die Stadt-   Mittel belaufen sich zwischenzeitlich auf

                                                                     14
Geschäftsbericht 2016/2018

über 500 Mio. Euro und fließen zu 80 % in         nanzsystematik kann dies als struktureller
den Bereich Schulen und zu 20 % in die Fi­        Durchbruch gewertet werden.
nanzierung von Straßenbrücken mit dem
Schwerpunkt Kreisstraßenbrücken. Für den          Für die Kofinanzierung des Krankenhaus-
Bereich der Schulen kommen noch einmal            strukturfonds werden in den Jahren 2019 bis
Bundesmittel in Höhe von rund 250 Mio. Euro       2022 insgesamt 240 Mio. Euro aus originären
durch das Kommunalinvestitionsförderungs-         Landesmitteln bereitgestellt. Die Kranken-
gesetz hinzu.                                     hausförderung wird ab 2020 wieder auf das
                                                  Niveau von 2017 zurückgeführt, mithin also
 KEINE EINIGUNG IN                                auf 427 Mio. Euro. Für ein Sonderinvestitions-
                                                  programm zur Digitalisierung im Kranken-
 DER GEMEINSAMEN
                                                  hausbereich werden 10 Mio. Euro bereit­
­FINANZKOMMISSION 2017
                                                  gestellt. Damit konnte auch im Bereich der
 Die Beratungen in der Gemeinsamen Finanz-        Krankenhausinvestitionsförderung ein gutes
 kommission Ende 2017 konnten erstmals in         Ergebnis erzielt werden, und zwar nicht nur
 der Geschichte dieses Gremiums nicht zu          im Hinblick auf das Finanzvolumen, sondern
 ­einem einvernehmlichen Ergebnis geführt         auch unter Berücksichtigung der Finanzie-
 werden. Man hat sich in der Folge darauf         rungsarchitektur.
­verständigt, die Verhandlungen im Jahr 2018
 fortzuführen.                                    Zur Abgeltung der Kosten von Stadt- und
                                                  Landkreisen im Zusammenhang mit der
EINIGUNG IN DER                                   ­Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
­GEMEINSAMEN                                       wird das Land für den Zeitraum von 2017
                                                   bis 2019 eine Gesamtsumme von insgesamt
 FINANZ­KOMMISSION
                                                   50 Mio. Euro leisten, was als angemessener
 AM 24. 07. 2018
                                                   Ausgleich zu werten ist. Dies gilt umso mehr,
  Nach langen Verhandlungen konnte im                als für den Fall deutlich überschießender
­Sommer 2018 schlussendlich eine Einigung         ­Realkosten zusätzlich eine Sprechklausel
 in der Gemeinsamen Finanzkommission                ­vereinbart wurde.
 ­erreicht werden. Aus Sicht der Landkreise ist
insbesondere Folgendes hervorzuheben:             Die Absenkung der erhöhten Gewerbesteuer-
                                                  umlage sowie die erhöhte Anrechnung der
Das Land wird sich erstmals überhaupt finan-      kommunalen Steuerkraft auf die Steuerkraft
ziell an den Asylbewerberleistungen für die-      der Länder im Rahmen des bundesstaat­
jenigen Flüchtlinge beteiligen, die nicht mehr    lichen Finanzausgleichs werden den KLV in
als im Rechtssinne vorläufig untergebracht        dieser Legislaturperiode des Landtags nicht
gelten. Für die Jahre 2018 und 2019 erhalten      mehr entgegengehalten. Insoweit geht es
die Stadt- und Landkreise gemeinsam jeweils       um einen Betrag von bis zu 825 Mio. Euro
134 Mio. Euro. Mit Blick auf die bisherige Fi-    jährlich ab 2020.

                      15
Geschäftsbericht 2016/2018

Ein Vorwegabzug konnte verhindert werden.         ordnung wurde im April 2016 und die Verwal-
Die Finanzausgleichsmasse – also die Summe        tungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen
der den Landkreisen, Städten und Gemein-          im Juni 2016 vom Innenministerium in geän-
den zur Erfüllung ihrer Aufgaben in jedem         derter Form erlassen. Zum Juni 2017 wurde
Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi-         der Produktplan neu gefasst.
nanzmittel – wurde nicht geschmälert.
                                                  Die dritte Auflage des Bilanzierungsleitfa-
Im Gegenzug wurden innerhalb des kom­             dens unter Federführung des Landkreistags
munalen Finanzierungskreises zulasten der         konnte Ende Juni 2017 den Städten, Gemein-
Schlüsselmasse Umschichtungen vorgenom-           den und Landkreisen in Baden-Württemberg
men, um die Kommunen speziell dort zu             zur Verfügung gestellt werden. Derzeit be-
­unterstützen, wo es nicht nur aus Sicht der      schäftigt sich die Arbeitsgruppe Bilanzierung
kommunalen Familie, sondern auch des Lan-         mit einer Neuauflage des Leitfadens zum
 des einen besonderen Handlungsbedarf gibt.       Jahresabschluss.
 Dies gilt speziell für den Bereich der Kinder-
 gartenförderung und des Landesgemeinde-          Das Hauptziel des neuen Haushalts- und
 verkehrsfinanzierungsgesetzes.                   Rechnungswesens ist die Darstellung des
                                                  Ressourcenverbrauchs durch eine Gegen-
 UMSETZUNG UND                                    überstellung von Aufwand (Ressourcenver-
                                                  brauch) und Ertrag (Ressourcenaufkommen).
 ­ERFAHRUNGEN DER
                                                  Aus dem Prinzip der intergenerativen Gerech-
  LANDKREISE BEI DER                              tigkeit folgt, dass „jede Generation die von ihr
  ­EINFÜHRUNG DES                                 verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten
   NEUEN KOMMUNALEN                               oder Abgaben wieder ersetzen soll“. Dies
   HAUSHALTS- UND                                 wird durch die Verpflichtung zur Einhaltung
                                                  des Haushaltsausgleichs konkretisiert. Die
­RECHNUNGSWESENS
                                                  Basis bildet die Doppik (kaufmännische
Zum Januar 2018 haben die Landkreise Rott-        Buchführung), da diese das Ressourcenver-
weil und Tuttlingen sowie der Schwarzwald-        brauchskonzept eher erfüllt, einen konsoli-
Baar-Kreis ebenfalls auf das Neue Kom­            dierten Gesamtabschluss aller Aktivitäten ei-
munale Haushalts- und Rechnungswesen              ner Kommune auch mit deren ausgelagerten
(NKHR) umgestellt. Damit haben alle Land-         Bereichen ermöglicht und sich nicht zuletzt
kreise in Baden-Württemberg die Doppik ein-       in anderen EU-Staaten überwiegend durch-
geführt.                                          gesetzt hat.

Die vorgesehene Evaluierung des NKHR              Der Landkreistag hat sich bereits frühzeitig
wurde im Sommer 2017 abgeschlossen.              mit der Erarbeitung von zwischenzeitlich
Die Gemeindeordnung wurde im Dezember             über 200 Kennzahlen beschäftigt. Seit dem
2015 geändert. Die Gemeindehaushaltsver-          Jahr 2012 werden dabei die doppischen Rech-

                                                                        16
Geschäftsbericht 2016/2018

nungsergebnisse der Landkreise zu Grunde        Krankenhaus- und Schulbereich in § 4 UStG.
gelegt, die zum jeweiligen Berichtsjahr         Dies ändert sich spätestens ab 2021. Falls
­umgestellt haben. Spätestens im Jahr 2019      eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von
 liegen dann erstmals flächendeckend die        Einnahmen vorliegt, gelten jPöR nach dem
 Kennzahlen aller Landkreise vor. Um einen      neuen § 2 b UStG nur dann nicht als Unter-
 aussagefähigen Vergleich zu ermöglichen,       nehmer, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die
 werden neben den einzelnen Werten auch         ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt
 Durchschnittszahlen (Median) zur Orientie-     obliegen, und sie dafür öffentlich-rechtliche
 rung angegeben. Außerdem werden um-            Entgelte (Gebühren) erheben. Außerdem
 fangreiche Strukturdaten (Einwohner, Fläche,   darf eine Behandlung als Nichtunternehmer
 Schülerzahlen, Länge Kreisstraßen, Auslage-    nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen
 rungen und weitere Besonderheiten) erho-       führen. Eine Option für die Weitergeltung
 ben, die die Interpretation der Kennzahlen     des bisherigen Rechts bis spätestens 2020
 erleichtert.                                   musste bis 31. 12. 2016 erklärt werden. Wenn
                                                die Tätigkeit nicht nachhaltig zur Erzielung
 Bei der Einführung des NKHR handelt es        von Einnahmen ausgeübt wird, d.h. nicht auf
 sich nicht nur um die bloße „Umstellung“      Dauer und/oder nicht der Erzielung von Ein-
  des Buchungsstils von der Kameralistik zur    nahmen dient, ist die jPöR nach § 2 UStG
  Doppik. Vielmehr soll durch die Darstellung   überhaupt kein Unternehmer. Dies hat zur
  sämtlicher Ressourcenverbräuche und damit      Folge, dass die Tätigkeit umsatzsteuerfrei
  auch des Vermögensverzehrs in Form von         bleibt und eine Prüfung der Voraussetzungen
 ­Abschreibungen und Rückstellungen die fi-      des neuen § 2 b UStG überhaupt nicht vor­
  nanzielle Situation der Kommunen transpa-      genommen werden muss. Durch die Ein­
 rent und – wie in privaten und öffentlichen     führung des neuen § 2 b UStG soll aus Sicht
 Betrieben auch – vollständig dargestellt        der Finanzverwaltung eine Verbreiterung der
­werden.                                         Bemessungsgrundlage mit letztendlichen
                                                 Mehreinnahmen erreicht und der Wett­
EMPFEHLUNGEN ZUR                                 bewerbsgedanke der EU weiter gestärkt
UMSETZUNG DES NEUEN                             ­werden.

§ 2 B UMSATZSTEUER­
                                                Die Geschäftsstelle hat mit den Landkreisen
GESETZES                                        entsprechende Empfehlungen zur konkreten
Bis zum Jahr 2016 sind die juristischen Per­    Umsetzung erarbeitet. Dabei wird zunächst
sonen des öffentlichen Rechts (jPöR) nach      ein allgemeingültiges Prüfschema aufge-
§ 2 Abs.   3 Umsatzsteuergesetz (UStG) nur     zeigt, das einen raschen Überblick über die
im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art       Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechts-
und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Be-   folgen des neuen § 2b UStG geben soll. An-
triebe grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.     schließend werden die bei Landkreisen typi-
Ausnahmen hiervon finden sich z. B. für den     schen Anwendungsbereiche aufgeführt.

                     17
Geschäftsbericht 2016/2018

PERSONAL                                       15 Landkreise und werden damit bei der
                                               ­ ewinnung des für ihre Aufgabenerledigung
                                               G
                                               benötigten qualifizierten Führungspersonals
BESOLDUNGS­VERBES­
                                               spürbar unterstützt. Dies ist ein Teilerfolg.
SERUNG DURCH ÄNDE-                             Noch keine befriedigende Lösung wurde für
RUNGEN DER STELLEN­                            Landkreise ab 300.000 Einwohner gefunden.
OBERGRENZENVERORD-                             Dies ist deswegen problematisch, weil ge-
NUNG UND DES LANDES-                           rade diese Landkreise in unmittelbarer Nähe
                                               zu den Stadtkreisen liegen und damit bei der
BEAMTENGESETZES
                                               Personalgewinnung in entsprechender Kon-
Der Landtag von Baden-Württemberg hat         kurrenz stehen.
im Juli 2017 ein Gesetz zur Änderung be­
soldungsrechtlicher Regelungen beschlos-       FAKTENFINDUNGS­
sen. Positiv hervorzuheben ist dabei, dass
                                               PROZESS
die bislang in § 6 der Stellenobergrenzen­
verordnung geregelte, für die Landkreise       Der Landkreistag hatte in der Vergangen-
nachteilige Beschränkung auf eine Stelle der   heit wiederholt auf den nicht ausgegliche-
Besoldungsgruppe A 16 in Landkreisen bis       nen Mehraufwand hingewiesen, der den
150.000 Einwohner bzw. auf eine Stelle der     Landratsämtern über Jahre hinweg in den
Besoldungsgruppe B 2 in Landkreisen über       durch das Verwaltungsstruktur-Reformge-
300.000 Einwohner ersatzlos entfallen ist.     setz (VRG) bzw. das Sonderbehörden-Einglie-
                                               derungsgesetz (SoBEG) übertragenen Aufga-
Anfang März 2018 hat das Ministerium für       benfeldern entstanden war. Im Sommer 2016
Finanzen (FM) einen weiteren Gesetzentwurf     schließlich erfolgte eine Verständigung mit
zur Änderung des Landesbesoldungsgeset-        dem Land, im Rahmen des sogenannten Fak-
zes Baden-Württemberg und anderer dienst-      tenfindungsprozesses die Mehr-, aber auch
rechtlicher Vorschriften zur Anhörung über-    etwaige Minderaufwände in den betroffenen
sandt. Die Landkreise begrüßen es, dass das    Verwaltungsbereichen zu erfassen. Im Rah-
FM das Anliegen aufgreift, die für die Ein­    men eines detaillierten Erhebungsverfahrens
stufung der Ersten Landesbeamtinnen und        – abgestimmt zwischen dem Land, Städtetag
Ersten Landesbeamten in die Besoldungs-        und Landkreistag – wurden 15 Fachver­
gruppe B 3 maßgebliche Einwohnerzahl von       waltungen entsprechend kreisscharf durch-
derzeit mehr als 300.000 auf künftig mehr      leuchtet. Die landesweit aggregierten Daten
als 175.000 herabzusetzen. Gleiches gilt für   wurden im Nachgang nochmals einer Be­
die Einstufung der kreiskommunalen Dezer-      wertung durch das jeweils zuständige Fach-
nentinnen und Dezernenten in die Besol-        ressort unterzogen. Erfreulicherweise konn-
dungsgruppe B 2, bei der die maßgebliche       ten die Angaben der Landratsämter dabei
Einwohnerzahl auch von derzeit 300.000 auf     weit überwiegend als plausibel anerkannt
175.000 herabgesetzt wird. Davon profitieren   werden.

                                                                    18
Geschäftsbericht 2016/2018

In der Folge kam es nach intensiven Finanz-      Dies hat vielfältige Ursachen: Zum einen liegt
verhandlungen im November 2016 zu einer          dies am demografischen Wandel. Immer
Einigung im Rahmen der Gemeinsamen Fi-           ­weniger junge Menschen stehen für den
nanzkommission. Demnach anerkannte das            ­Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gleichzeitig
Land für die Erledigung der Aufgaben nach          ­verlassen in den nächsten Jahren aus Alters-
dem VRG bzw. SoBEG durch die Landrats­              gründen eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen
ämter und Stadtkreise als untere staatliche        und Mitarbeitern den öffentlichen Dienst.
Verwaltungsbehörden Mehraufwendungen                Beispielsweise sind 45 % der Landkreismit­
in Höhe von 20 Mio. Euro an. Einschließlich         arbeiterinnen und -mitarbeiter mindestens
der zu erwartenden Mehraufwendungen                50 Jahre alt und scheiden in den nächsten
für die kommunalen Gesundheitskonferen-             15 Jahren aus. Zum anderen nehmen die Ar-
zen nach § 5 Abs. 7 des Landesgesundheits-          beitsbelastungen durch neue Vorschriften
gesetzes wurde der Zuweisungsbetrag                und auch gestiegene Anforderungen der Ge-
nach § 11 Abs. 5 FAG damit ab dem Jahr             sellschaft an die öffentliche Verwaltung zu.
2017 ff. um jährlich 22 Mio. Euro erhöht. Be-       Überdies steht der öffentliche Dienst auf
züglich der Mittelverteilung auf die VRG-           Grund der boomenden Wirtschaft in starker
und SoBEG-Fachverwaltungen innerhalb               Konkurrenz bei seinen Bemühungen um die
der Landratsämter gab die Geschäftsstelle           besten Köpfe.
die Empfehlung aus, den allgemeinen Erhö-
hungsbetrag von landesweit 20 Mio. Euro          Deshalb stellt sich die Frage: Wie müssen sich
prozentual – entsprechend der jeweiligen         die öffentlichen Arbeitgeber aufstellen, um
Bedarfsmeldungen – auf die einzelnen Auf-        für (junge) Menschen attraktiv zu sein?
gabenbereiche umzulegen.
                                                  Dazu muss der öffentliche Dienst erstens
                                                  ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu ge-
PERSONALGEWINNUNG
                                                  hört eine vorbildliche Vereinbarkeit von
IM DEMOGRAFISCHEN                                 Familie und Beruf durch maßgeschneiderte
­WANDEL – LANDKREISE                             Teilzeitangebote, flexible Arbeitszeiten und
 ALS ATTRAKTIVE                                  auch die Schaffung von Betreuungsange­
 ­ÖFFENTLICHE ARBEIT­                            boten für Kinder. Ferner müssen die öffent­
                                                 lichen Arbeitgeber ihre vielfältigen und
  GEBER
                                                 ­interessanten Aufgaben positiv darstellen
 Die Kommunen müssen in verstärktem              durch Werbemaßnahmen, Ausbildungsmes-
 Maße feststellen, dass ihre Stellen oft nicht    sen, Präsentationen in Schulen und Hoch-
zeitnah oder gar nicht besetzt werden kön-       schulen etc. Die Arbeitsplätze müssen at-
 nen. Dabei tritt dieses Phänomen nicht nur     traktiv gestaltet sein durch eine moderne
in den technischen Bereichen auf, sondern        Ausstattung – besonders im Bereich der IT.
hat längst auch den Verwaltungsbereich
­erfasst.

                     19
Geschäftsbericht 2016/2018

 Wichtig für die Attraktivität des öffentli-    höhere gesellschaftliche Wertschätzung und
 chen Dienstes ist zweitens die leistungs­       Anerkennung erfährt. Hier ist nicht nur, aber
 gerechte Bezahlung. Daher sollten Tarif­        auch die Politik gefordert.
 ergebnisse ­inhalts- und zeitgleich auf die
 Beamtinnen und Beamten übernommen
 werden. Eine ­Berufsgruppe darf nicht einsei-
                                                 BILDUNG
 tig benach­teiligt werden. Weitere Belastun-
 gen bei der Versorgung und Beihilfe müssen      DIGITALISIERUNG
 vermieden werden. Des Weiteren sind die         AN SCHULEN
 Bezüge und ­Gehälter für Führungspositio-
 nen im öffentlichen Dienst nicht mehr kon-
                                                 DIGITALPAKT
 kurrenzfähig. Hier bedarf es deutlicher Nach-
 besserungen. Schließlich, aber nicht zuletzt,   Die fortschreitende Digitalisierung trifft auch
 sollten die Grundlagen des Besoldungsrechts     den Bildungsbereich und stellt damit weiter-
 moder­nisiert, leistungsbezogene Elemente       gehende Anforderungen an den Einsatz
 in der Besoldung ausgebaut werden. Das          ­digitaler Medien im Unterricht. Dem tragen
­aktuelle Besoldungsrecht bietet neben den        die seit dem Schuljahr 2016/2017 geltenden
Leistungsprämien keine Möglichkeit, beson-       neuen Bildungspläne Rechnung, indem sie
deres ­Engagement auch finanziell zu wür­        Medienbildung als Leitprinzip durchgängig
digen.                                           in allen Fächern und Klassenstufen vor­
                                                  schreiben. In der Folge muss auch die schuli-
Drittens bedarf es zusätzlicher Anstren­           sche IT-Infrastruktur dieser Entwicklung
gungen im Ausbildungsbereich. Die Zulas-           nachkommen. Hierfür bedarf es erheblicher
sungszahlen für den gehobenen Verwal-              In­vestitionen der Schulträger, die aber nur
tungsdienst wurden zwar von 700 auf 800            mit finanzieller Unterstützung von Lan-
jährlich angehoben. Die Praxis zeigt aber,         desseite erfolgen können. Vor diesem Hinter-
dass der Bedarf gerade im kommunalen               grund waren die Jahre 2016 bis 2018 im Bil-
­Bereich viel höher ist. Eine rasche Anpas-       dungsbereich geprägt von entsprechenden
  sung auf 1.000 Plätze pro Jahr wäre not­        Finanzverhandlungen – auf Bundes- und
  wendig. Des Weiteren sollten speziell im Be-    ­Landesebene.
 reich der Digitalisierung die gemeinsamen
  Bemühungen von Land und Kommunen               Im Oktober 2016 hatte das Bundesministe-
 ­intensiviert werden und ein vom Innen­         rium für Bildung und Forschung ein Strate-
  ministerium ins Spiel gebrachtes Studium       giepapier „Bildungsoffensive für die digitale
  der Verwaltungsinformatik schnell umge-        Wissensgesellschaft“ vorgelegt und darin
  setzt werden.                                  ­angekündigt, über fünf Jahre 5 Mrd. Euro
                                                 zur Ausstattung und Vernetzung von Schulen
Viertens muss erreicht werden, dass die          im Bundesgebiet zur Verfügung zu stellen.
­Tätigkeit im öffentlichen Dienst wieder eine    Nach einem ersten Entwurf für Eckpunkte

                                                                      20
Geschäftsbericht 2016/2018

­ ines darauf basierenden Bund-Länder-Digi-
e                                                Bildungsbereich. Schließlich aber konnte
talpakts, die bis Sommer 2017 ausgehandelt      z­ wischen dem Land und der kommunalen
wurden, erfolgten zunächst – aufgrund der        Seite im Juli 2018 eine diesbezügliche Eini-
schwierigen Regierungsneubildung nach der        gung im Rahmen der Gemeinsamen Finanz-
Bundestagswahl 2017 – keine weitergehen-        kommission erzielt werden. Danach stellt das
den Konkretisierungen bzw. Umsetzungs-           Land für die Digitalisierung an Schulen im
schritte.                                        Jahr 2019 100 Mio. Euro zur Verfügung,
                                                 die von kommunaler Seite um 50 Mio. Euro
Der Kulturausschuss des Landkreistags hatte      ergänzt werden.
in seinen diesbezüglichen Beratungen das
Ziel des Bundes grundsätzlich begrüßt, die      Derzeit ist davon auszugehen, dass Schulen
Schulen in den Ländern verstärkt mit digita-    im Rahmen des Digitalpakts nicht mit digi­
ler Technik auszustatten. Gleichzeitig wurden    talen Endgeräten ausgerüstet werden, viel-
verschiedene Fragestellungen aufgeworfen,        mehr wird der Investitionsschwerpunkt auf
die vor einer abschließenden Umsetzung          digitaler Infrastruktur liegen. Ferner ist zu
weitergehend zu klären sind (Rolle des Schul-   ­erwarten, dass das Vorliegen eines Medien­
trägers, Fortsetzung nach Ablauf der fünf        entwicklungsplans auf Ebene des Schul­
Jahre etc.).                                     trägers als Fördervoraussetzung formuliert
                                                 wird. Völlig offen scheint die zeitliche Umset-
Mit der schließlich im März 2018 geschlos­       zung, insbesondere der konkrete Zeitpunkt
 senen Koalitionsvereinbarung setzte die         der ­Mittelbereitstellung von Bundesseite ist
­Bundesregierung auf die bisherigen Über­        ­bisher unbekannt. Der Deutsche Landkreis-
 legungen eines Bund-Länder-Digitalpakts          tag ist insoweit auf Bundesebene aktiv,
 auf. Bund, Länder und Schulträger sollen ge-     um baldmöglichst Planungssicherheit für die
meinsam die notwendige IT-Infrastruktur           kommunalen Schulträger zu schaffen.
und die für digitales Lernen erforderlichen
Technologien aufbauen. Dafür stellt der Bund    DIGITALE BILDUNGS­
in der laufenden Legislaturperiode 3,5 Mrd.
                                                PLATTFORM – ELLA
Euro zur Verfügung. Nach dem Königsteiner
Schlüssel würden davon auf Baden-Würt-          Um die im Zuge der Digitalisierung komple-
temberg rund 455 Mio. Euro entfallen.            xer werdenden Anforderungen an die Päda-
                                                 gogik sowie an die schulische IT-Infrastruktur
 Über die inhaltliche Ausgestaltung und kon-      in einer technischen Lösung abzubilden,
  krete Umsetzung des Digitalpakts ist nach     ­verfolgten Land und Kommunale Landes­
 wie vor nur wenig bekannt. Vor diesem           verbände (KLV) das gemeinsame Ziel, eine
 ­Hintergrund schienen die angekündigten         ­Bildungscloud – später digitale Bildungsplatt-
 Bundesmittel auch eher hinderlich für die        form – aufzusetzen. Nach einer umfassenden
­parallel laufenden Finanzverhandlungen auf     Sondierungsphase über Produkte und Anbie-
 Landesebene in Sachen Digitalisierung im       ter am Markt seitens des Landes erfolgte

                     21
Geschäftsbericht 2016/2018

schließlich – im Sinne der KLV – der Zuschlag    Bestand von Kleinklassen. Diese Zielsetzung
an die Kommunale Datenverarbeitung Ba-           greift dem Grunde nach auch die Rechts­
den-Franken (KIVBF). Im Juli 2017 wurde ein      verordnung des Ministeriums für Kultus, Ju-
entsprechender „letter of intent“ zwischen       gend und Sport (KM) über die Einrichtung
dem Land und der KIVBF geschlossen.              und Aufhebung beruflicher Bildungsgänge
                                                 aus dem Jahr 2015 auf.
Im Nachgang war vorgesehen, die auf „ella“
getaufte digitale Bildungsplattform zunächst     Auch die diesbezüglichen Aussagen im Koali-
in einer einjährigen Pilotphase mit rund        tionsvertrag der Landesregierung aus 2016
100 Schulen zu testen. Für die Finanzierung      sind zu begrüßen. Darin wird das Ziel defi-
dieses Pilotprojekts stellte das Land rund      niert, eine „stabile betriebs- und wohnort-
8,7 Mio. Euro zur Verfügung. Langfristig war     nahe Ausbildung nach dem Leitprinzip ‚So
eine Kostenaufteilung zwischen Land und          viel Berufsschulunterricht vor Ort wie mög-
kommunaler Seite angedacht, wobei das            lich‘ in der Fläche zu gewährleisten“.
Land für den pädagogischen, die Kommunen
für den verwaltungstechnischen Teil der          Neben den rechtlichen Grundlagen und poli-
­digitalen Bildungsplattform Finanzverant-       tischen Zielsetzungen kommt es jedoch ent-
 wortung übernehmen sollten. Im Schuljahr        scheidend auf die konkrete Handhabe in der
 2019/2020 sollte ella in den Regelbetrieb       Praxis an. Der Landkreistag hat sich dabei
überführt werden.                                wiederholt dafür ausgesprochen, bei Stand-
                                                 ortentscheidungen neben den reinen Schü-
Der im Februar 2018 vorgesehene offizielle       lerzahlen auch die jeweilige Bedarfssituation
Startschuss der digitalen Bildungsplattform      sowie die regionalen bzw. örtlichen Gegeben-
wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Im Nach-      heiten angemessen zu berücksichtigen.
gang erfolgte eine externe Begutachtung
von ella. Durch den Verkauf eines Dienst­        Seitens der Landkreise wurde in den Jahren
leisters von KIVBF – seit Juli 2018 ITEOS – an   2017/2018 zunehmend von teilweise schwie-
ein amerikanisches Unternehmen hat sich          rigen Abstimmungsverfahren in den Regie-
zusätzlicher Klärungsbedarf ergeben.             rungsbezirken und einer häufig defensiven
                                                 Rolle der Regierungspräsidien berichtet. In
                                                 der letzten Befassung des Kulturausschusses
 REGIONALE
                                                 im März 2018 wurde daher die Forderung in
­SCHULENTWICKLUNG
                                                 Richtung der Regierungspräsidien erhoben,
Die schulrechtlichen Regelungen zur regiona-     die rechtlich zulässigen Ausnahmetatbe-
len Schulentwicklung traten zum Schuljahr        stände im Zusammenhang mit den definier-
2014/2015 in Kraft. Der Landkreistag macht       ten Mindestschülerzahlen auch zu nutzen.
sich seither regelmäßig für den Erhalt eines     Parallel wurde das KM gebeten, mit dieser
wohnortnahen Ausbildungsplatzangebots in         Zielrichtung auf eine einheitliche Handhabe
der Fläche stark – insbesondere auch für den     im Land hinzuwirken. Gerade im Hinblick auf

                                                                      22
Geschäftsbericht 2016/2018

einen kreisübergreifenden Ausgleich von          klare Zielsetzung verfolgt, eine adäquate
Ausbildungsstandorten kommt den Regie-           Stärkung der Umweltverwaltung auf Ebene
rungspräsidien aus Sicht des Landkreistags       der Landratsämter zu erreichen. Insbeson-
eine koordinierende Funktion zu. Es besteht      dere ging es um drei Kernforderungen: An­
daher die klare Erwartungshaltung, dass          gemessene Stellenzuweisungen im Bereich
diese Rolle künftig auch verstärkt wahrge-       des höheren Landesdienstes, entsprechend
nommen wird.                                     erhöhte FAG-Zuweisungen für den Einsatz
                                                 von Kreisbeschäftigten sowie Wegfall der
                                                 Stellenbesetzungssperre im Umweltbereich.
UMWELT
                                                 Im April 2017 schließlich verabschiedete der
                                                 Lenkungsausschuss die Empfehlungen zur
 STÄRKUNG DER
                                                 Stärkung der Umweltverwaltung. Die seitens
­UMWELTVERWALTUNG
                                                 des Ausschusses für Umweltschutz, Wirt-
Im September 2016 veröffentlichte das            schaft und Verkehr sowie des Präsidiums
­Ministerium für Umwelt, Klima und Ener­         ­formulierten Kernbotschaften fanden darin
 giewirtschaft (UM) ein wissenschaftliches       auch weit überwiegend Berücksichtigung. So
 Gutachten zur „Weiterentwicklung der            wurde insbesondere deutlich, dass ein ange-
 baden-württembergischen Umweltver­wal­           messener Aufwuchs an Stellen – bzw. im Fall
 tung“ (Bogumil-Gutachten). Auch wenn das         der unteren Verwaltungsbehörden auch an
 Gutachten aus Sicht der Landkreistags            Finanzmitteln – notwendige Voraussetzung
 Schwächen aufwies, ließ sich im Sinne der        ist, die im Empfehlungspapier vorgeschla­
Landkreise positiv ableiten, dass das Land       genen Maßnahmen umzusetzen.
für die Umweltverwaltung auf allen Ebenen,
 insbesondere auch zugunsten der Land-           Infolge der Empfehlungen erging im Juli
 ratsämter, zusätzliche Ressourcen bereitstel-   2017 der Beschluss der Landesregierung, 225
 len muss. Dieses Ergebnis entsprach der lang-   Stellen im Bereich des höheren Landesdiens-
 jährigen Forderung der KLV.                     tes für die Umweltverwaltung zu schaffen.
                                                 Nach intensiven Verhandlungen zwischen
 Zur Umsetzung des Bogumil-Gutachtens            UM und Landkreistag konnte erreicht wer-
 startete das UM Ende Oktober 2016 einen         den, dass davon 108 Stellen auf Ebene der
­Arbeitsgruppenprozess mit dem Ziel, die zur     Landratsämter entstehen. Offen ist noch die
 Stärkung der Umweltverwaltung gebotenen         Zuordnung der Stellen bezogen auf die jewei-
 Maßnahmen im Doppelhaushalt 2018/2019           ligen Fachbereiche Naturschutz, Gewerbe-
 zu verankern. Die Geschäftsstelle des Land-     aufsicht und Gewässer/Boden. Gleiches gilt
kreistags war in den jeweiligen Arbeits­         für die konkrete Zuteilung der Stellen an die
 gruppen sowie auf Ebene des politischen         Landratsämter. Der Landkreistag macht sich
 Lenkungsgremiums vertreten. Im Auftrag der      insoweit für eine bedarfsgerechte Stellen­
 Gremien des Landkreistags wurde dabei die       verteilung stark.

                     23
Geschäftsbericht 2016/2018

Des Weiteren konnte im Rahmen der Finanz-        hatten Landkreistag und Städtetag bereits
verhandlungen zwischen Land und kommu-           2015 das Eckpunktepapier „Entsorgungs­
naler Seite zum Doppelhaushalt 2018/2019          sicherheit für mineralische Abfälle – eine
bzw. zum Nachtragshaushalt eine Aufsto-          ­Herausforderung für die kommunale Abfall-
ckung der FAG-Mittel für Kreisbeschäftigte       wirtschaft in Baden-Württemberg“ aufge-
in der Umweltverwaltung erreicht werden.          setzt. Darin werden neben Ist-Analysen der
Damit stellt das Land zusätzliche Finanz­         Deponiesituation im Land konkrete Maßnah-
mittel für den gehobenen Dienst in den            menvorschläge definiert.
Landrats­ämtern zur Verfügung. Insoweit
kann eine verstärkte Unterstützung durch         Das Eckpunktepapier sieht jährliche Fort-
Fach­inge­nieure und Verwaltungspersonal er-     schreibungen vor, die jeweils in den Jahren
folgen.                                          2016 und 2017 erfolgten. Anhand der darin
                                                 aufbereiteten Datengrundlagen kann fest­
Ergänzend zu den Personalaufstockungen          gehalten werden, dass die Landkreise und
im höheren und gehobenen Dienst konnte           Stadtkreise in Baden-Württemberg nach
auch ein wichtiger Zwischenerfolg in Sachen      wie vor in der Lage sind, die gesetzlich vor­
Aufhebung der Stellenbesetzungssperre er-        geschriebene 10-jährige Entsorgungssicher-
zielt werden. So wird der Vollzug der Stellen-   heit für mineralische Abfälle nachzuweisen.
besetzungssperre im höheren Dienst bei          Dieser Nachweis wird im Rahmen des mit
den Landratsämtern im Bereich der Ge­            dem UM vereinbarten Markt- und Monito-
werbeaufsichts-, Wasserwirtschafts- sowie        ringmodells erbracht. Bei dieser grundsätz-
der Naturschutzverwaltung in den Jahren          lich positiven Analysesituation ist allerdings
2018 und 2019 ausgesetzt. Im Zuge des            zu beachten, dass die Entsorgungssicherheit
nächsten Staatshaushaltsplans gilt es, eine      nur darstellbar ist, indem die Deponiekapa­
generelle Ausnahme von der VwV Beset-            zitäten aller öffentlich-rechtlichen Entsor-
zungs- und Beförderungssperre zu erreichen.      gungsträger zusammengenommen betrach-
                                                 tet werden. Gleichzeitig ist festzuhalten,
                                                 dass in den Jahren 2016 und insbesondere
DEPONIESITUATION IN
                                                 2017 zahlreiche Maßnahmen im Hinblick
BADEN-WÜRTTEMBERG
                                                 auf den Aus- und Neubau von Deponie­
In den vergangenen Jahren hat sich die Dis-      kapazitäten ergriffen wurden. Vor diesem
kussion um die Verknappung von Deponie­          Hintergrund ist zu erwarten, dass die ent-
kapazitäten und um Entsorgungsengpässe          sprechenden Projekte zu einer maßgeblichen
in bestimmten Regionen bundesweit, aber          Entschärfung der Situation beitragen wer-
auch in Baden-Württemberg weiter ver-            den.
stärkt. Im Fokus stehen dabei vor allem Depo-
nien der Klasse I (DK I), auf denen insbeson-    Mit dem im Jahr 2017 neu aufgenommenen
dere Bauschutt und Bodenaushub entsorgt          Eckpunkt „Deponiekapazitäten bereitstel-
werden. Um hierauf proaktiv zu reagieren,        len!“ soll zunächst zum Ausdruck kommen,

                                                                      24
Geschäftsbericht 2016/2018

 dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-      Nachgang formulierte der Landkreistag die
 träger zu ihrer Verantwortung stehen, mine-       klare Erwartungshaltung an das Land, alle
 ralische Abfälle nach Maßgabe der Gesetze         ­juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen,
 zu entsorgen. Gleichzeitig sieht der Eckpunkt      um das Erfolgsmodell der einheitlichen Wald-
 das Zusammentragen von Daten zum Be-               bewirtschaftung in Baden-Württemberg im
 stand der Deponien, zur Herkunft der Abfälle,      Wesentlichen zu erhalten.
 zu Kooperationen und Planungen von öffent-
 lich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie          Der diesbezügliche Kurs des Ministeriums
 zum Bedarf zusätzlicher Deponien in einem          für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
 Kartenwerk vor. Diese Darstellung soll die         (MLR) zielte anfangs in eine andere Richtung.
­öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger da-       Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag sah
 bei unterstützen, Deponien bedarfsgerecht          das MLR die Einrichtung einer Anstalt des
 bereitzustellen. Aus dem diesbezüglichen          ­öffentlichen Rechts für den Staatswald (AöR)
 Datenmaterial sind im Rahmen der vor­              auch unabhängig vom Ausgang des Kartell-
 gesehenen dritten Fortschreibung des Eck-          verfahrens als politisch gesetzt an. Vor die-
 punktepapiers im Herbst 2018 relevante             sem Hintergrund schien das MLR die Ein­
 ­Aussagen zur künftigen Deponiesituation          richtung der AöR parallel zu einem etwaigen
  zu erwarten.                                      Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bun-
                                                    desgerichtshof (BGH) anzustreben.
KARTELLVERFAHREN
                                                    Nach intensiven politischen Diskussionen
­HOLZVERMARKTUNG –
                                                    ­erfolgte im März 2017 schließlich eine Ver-
 FORSTNEUORGANISATION                                ständigung zwischen dem MLR und den
 Im Rahmen des seit dem Jahr 2002 laufen-          Kommunalen Landesverbänden (KLV), die
den Kartellverfahrens wurde dem Land               Forstverwaltung mit einer Lösung „aus einem
mit Beschluss des Bundeskartellamts aus            Guss für alle Waldbesitzarten“ weiterzuent-
Juli 2015 der gemeinsame Verkauf von                wickeln. Dabei sollten insbesondere die Rege-
­Nadelstammholz aus staatlichem und nicht-          lungen des neuen § 46 Bundeswaldgesetz
 staatlichem Waldbesitz über 100 ha ein-           (BWaldG) im Hinblick auf einen diskriminie-
 schließlich der vorgelagerten Tätigkeiten         rungsfreien Marktzugang Berücksichtigung
 ­untersagt. Entsprechendes galt für nicht         finden. Die AöR wurde Bestandteil dieser
  ­kostendeckende Betreuungsangebote. Nach-        ­„Gesamtlösung“. Auch entschied die Landes­
 dem das Land ­gegen die Untersagungsver­          regierung, parallel gegen den Beschluss des
 fügung des ­Bundeskartellamts Beschwerde          OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde vor dem
 eingelegt hatte, bestätigte das Oberlandes-       BGH einzulegen.
   gericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom
   15. 03. 2017 die Rechtsauffassung des Bundes-   Bereits im Juli 2017 wurden nach enger
   kartellamts vollumfänglich und erklärte die     ­Abstimmung zwischen MLR und KLV erste
 Untersagungsverfügung für rechtmäßig. Im          Eckpunkte zur Forstneuorganisation vorge-

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