GESCHÄFTSBERICHT 2016/2018 - Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg
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GESCHÄFTSBERICHT 2016/2018 Schriftenreihe des Landkreistags Baden-Württemberg Band 36
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Hauptgeschäftsführer Dr. Alexis v. Komorowski Europabüro der baden-württembergischen Kommunen D Rue Guimard 7 • B-1040 Bruxelles • www.europabuero-bw.de Assistenz: Eveline Schneider Geschäftsstelle Tel.: 0711/224 62-22 • Fax: 0711/224 62-23 • schneider@landkreistag-bw.de Leitung: Caroline Bogenschütz Tel.: 0032/2/5136546 • c.bogenschuetz@europabuero-bw.de B des Landkreistags Baden-Württemberg Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Nathalie Münz Stv. Leitung: Markus Lorenz Tel.: 0032/2/5490708 • m.lorenz@europabuero-bw.de Assistenz: Tanja Frank Assistenz: Tanja Sprungala Tel.: 0711/224 62-16 • Fax: 0711/224 62-23 • frank@landkreistag-bw.de Tel.: 0032/2/5136408 • sekretariat@europabuero-bw.de Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI Dezernat VII Grundsatz, Kommunikation, Bildung, Umwelt, Verkehr Ordnung, Gesundheit, Finanzen, Personal, Soziales, Arbeit, Integration Jugend, Teilhabe, Digitalisierung, Koordination Krankenhauswesen Kommunales Chancengleichheit Strukturpolitik, Europa Hauptgeschäftsführer Stv. Hauptgeschäftsführerin Dezernent Dezernent Dezernent Dezernentin Dezernent Dr. Alexis v. Komorowski Nathalie Münz Dr. Tim Gerhäusser Bernd Klee Dietmar J. Herdes Christa Heilemann Jan-Ole Langemack Telefon: 0711/224 62-11 Telefon: 0711/224 62-24 Telefon: 0711/224 62-14 Telefon: 0711/224 62-15 Telefon: 0711/224 62-12 Telefon: 0711/224 62-13 Telefon: 0711/224 62-29 komorowski@landkreistag-bw.de muenz@landkreistag-bw.de gerhaeusser@landkreistag-bw.de klee@landkreistag-bw.de herdes@landkreistag-bw.de heilemann@landkreistag-bw.de langemack@landkreistag-bw.de • Leitung der Geschäftsstelle • Schulische Bildung, Kultur • Öffentliche Sicherheit und • Kommunal- und Staats- • Sozialhilfe, Grundsicherung • Kinder- und Jugendhilfe • Digitalisierung, • Grundsatzfragen der Land- und Archive Ordnung* finanzen, Finanzausgleich im Alter und bei Erwerbs- • Familien E-Government kreise und Landratsämter • Schulträgerschaft, Schul- • Allgemeine Rechtsangelegen- • Haushalts-, Rechnungs- und minderung • Frauen, Gleichstellung* • Breitbandversorgung, Tele- • Landrätinnen und Landräte entwicklungsplanung heiten* Kassenwesen • Seniorenpolitik • Eingliederungshilfe, kommunikation, Postdienste • Presse- und Öffentlichkeits- • Berufliche Schulen, Sonder- • Landwirtschaft, Jagd- und • Gebühren, Steuern und • Pflege Psychatrie, Sucht • Wirtschaftsförderung, arbeit pädagogische Bildungs- Fischereiwesen* Abgaben • Bürgerschaftliches • Hilfe bei Krankheit Tourismus • Allgemeine Landes-, Bundes- und Beratungszentren • Veterinärwesen, • Personalrecht, Personalwirt- Engagement • Hilfe für Menschen in beson- • Ländlicher Raum und Europaangelegenheiten • Kreislauf- und Abfallwirtschaft Lebensmittelüberwachung schaft und Ausbildung* • Sozialhilferichtlinien Baden- deren sozialen Schwierigkeiten • Vermessung, Flurneuordnung, • Verfassungsrecht, grundsätz- • Forst*, Naturschutz und und Verbraucherschutz* • Rechnungsprüfung und Württemberg • Soziales Entschädigungsrecht, Geodateninfrastruktur liche Rechtsangelegenheiten Wasserwirtschaft • Bauordnungswesen* Staatsaufsicht • ESF mit Beratung der Schwerbehindertenrecht, • Wohnungswesen, Landes- und • Verwaltungsorganisation und • Umwelt- und Arbeitsschutz • Brand- und Katastrophen- • Bau und Unterhaltung von regionalen Arbeitskreise Kriegsopferfürsorge Bauleitplanung -modernisierung • Nachhaltigkeit, Klima und schutz, Rettungsdienst* Bundes-, Landes- und • Arbeitsmarktpolitik • Ausbildungsförderung • Europaangelegenheiten • Bank- und Sparkassenwesen Energie • Medizinische Versorgung Kreisstraßen** • Grundsicherung für Arbeits- • Kommunalverband für • Datenschutz, Statistik • Zusammenwirken der • Öffentlicher Verkehr • Öffentlicher Gesundheits- • Vergabe- und Beihilferecht suchende Jugend und Soziales • Innere IT, Schriftgut- kommunalen Verbände • ÖPNV, Schülerbeförderung dienst • Kommunalrecht und Wahlen* • Migration • Geschäftsstelle der Spruch- verwaltung • Koordinierung der Gremien- • Nachhaltige Mobilität • Krankenhausträgerschaft • Energiewirtschaft • Flüchtlinge stelle für Fürsorgestreitigkei- • Verbandszeitschrift arbeit • Krankenhausplanung, • Verbandsangelegenheiten ten für Baden-Württemberg „Landkreisnachrichten“ Krankenhausfinanzierung (Finanzen, Personal) Stabsstelle Presse- und Referentin Referent Referent Referentin Spruchstelle Referentin Öffentlichkeitsarbeit Nadine Steck Johannes Klöhn Johannes Klöhn Beate Zabukovec Tanja Frank Nadine Steck Jan-Ole Langemack Telefon: 0711/224 62-18 Telefon: 0711/224 62-19 Telefon: 0711/224 62-19 Telefon: 0711/22462-36 Telefon: 0711/224 62-16 Telefon: 0711/224 62-18 Telefon: 0711/224 62-29 steck@landkreistag-bw.de kloehn@landkreistag-bw.de kloehn@landkreistag-bw.de zabukovec@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de steck@landkreistag-bw.de langemack@landkreistag-bw.de Federführung für Federführung für Federführung für Federführung für Zuordnung zum Zuordnung zum Nadine Steck Telefon: 0711/224 62-18 • Kulturausschuss • Gesundheitsausschuss • Finanzausschuss • Sozialausschuss • Sozialausschuss • Rechts- und Verfassungs- steck@landkreistag-bw.de • Ausschuss für Umweltschutz, • Rechts- und Verfassungsaus- ausschuss Wirtschaft und Verkehr Europäischer Sozialfonds (ESF) schuss (*) Assistenz: Amal Troudi Telefon: 0711/224 62-17 Zuordnung zum Thomas Kreuz Zuordnung zum Zuordnung zum Landkreisnachrichten troudi@landkreistag-bw.de Telefon: 0711/224 62-37 • Rechts- und Verfassungs- • Rechts- und Verfassungs- • Rechts- und Verfassungs- Beate Zabukovec Tanja Frank ausschuss (*) ausschuss (*) ausschuss (*) Telefon: 0711/22462-36 Telefon: 0711/224 62-16 Federführung für • Ausschuss für Umweltschutz, esf@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de • Landkreisversammlung Wirtschaft und Verkehr (**) Fachberatung Quartier 2020 • Landrätekonferenz Landkreisnetzwerk • Präsidium Sabine Wettstein Digitalisierung / E-Akte • Rechts- und Verfassungs- wettstein@landkreistag-bw.de Gerald Lutz ausschuss Externe Fachberatung Bürger- lutz@landkreistag-bw.de schaftliches Engagement Prof. Dr. Sigrid Kallfaß Datenschutzbeauftragter kallfass@landkreistag-bw.de Jan-Ole Langemack Johannes Fuchs Telefon: 0711/224 62-29 fuchs@landkreistag-bw.de datenschutzbeauftragter@ Redaktionskreis Sozialhilfe- landkreistag-bw.de richtlinien Tanja Frank Telefon: 0711/224 62-16 frank@landkreistag-bw.de Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Dezernatsassistenz Eveline Schneider Tanja Frank Elke Bauer Eveline Schneider Nadine Hilpert Nadine Hilpert Amal Troudi Telefon: 0711/224 62-22 Telefon: 0711/224 62-16 Telefon: 0711/224 62-10 Telefon: 07 11/224 62-22 Telefon: 0711/224 62-26 Telefon: 0711/224 62-26 Telefon: 0711/224 62-17 schneider@landkreistag-bw.de frank@landkreistag-bw.de bauer@landkreistag-bw.de schneider@landkreistag-bw.de hilpert@landkreistag-bw.de hilpert@landkreistag-bw.de troudi@landkreistag-bw.de Stand 2. 7. 2018
GESCHÄFTSBERICHT 2016/2018 3
Geschäftsbericht 2016/2018 INHALT: Einleitung 7 Arbeit 44 Finanzen 10 Jugend 44 Personal 18 Teilhabe 47 Bildung 20 Chancengleichheit 51 Umwelt 23 Digitalisierung 52 Verkehr 27 Strukturpolitik 55 Ordnung 29 Europa 56 Gesundheit 31 Anhang: Krankenhaus 32 Übersicht Präsident, Vizepräsidenten, Integration 35 Präsidium, Vorsitzende der Fachaus- Soziales 39 schüsse, Sprengelvorsitzende 60 Bürgerschaftliches Engagement 41 Geschäftsverteilungsplan Umschlag innen 5
Geschäftsbericht 2016/2018 EINLEITUNG immer wieder deutlich gemacht werden, dass sich die Landkreise derzeit zwar in einer Sehr geehrte Damen und Herren, robusten finanziellen Verfassung befinden. Jedoch bereitet der dynamisch wachsende aus Anlass der 39. Landkreisversammlung, Zuschussbedarf für den Sozialbereich zuneh- die am 8. Oktober 2018 in Bühl (Landkreis mend Sorge. Denn wenn das Aufkommen Rastatt) stattfindet, legt die Geschäftsstelle aus der Kreisumlage schon heute – trotz des Landkreistags Baden-Württemberg sat- günstiger Wirtschaftslage – nicht mehr zungsgemäß diesen Geschäftsbericht vor. ausreicht, um die Nettosozialaufwendungen Er fasst schlaglichtartig die Tätigkeit des der Landkreise zu refinanzieren, dann zeugt Landkreistags im Zeitraum vom 2. Juli 2016 dies von einer strukturellen Unwucht im bis 15. August 2018 zusammen. Der vorlie- Finanzierungssystem der Landkreise. gende Geschäftsbericht knüpft damit naht- los an denjenigen an, der zur 38. Landkreisver- Umso nachdrücklicher hat sich der Landkreis- sammlung vorgelegt wurde, die ihrerseits am tag im Berichtszeitraum dafür verwandt, 24. Oktober 2016 in Reutlingen (Landkreis dass immer dann zwingend für eine ange- Reutlingen) stattfand. messene Refinanzierung gesorgt werden muss, wenn sozialstaatliche Aufgaben auf Anzumerken ist, dass der in diesem Ge- Kreisebene neu begründet oder aber erwei- schäftsbericht behandelte Tätigkeitszeit- tert werden. So hat der Landkreistag zuletzt raum zur Hälfte in die Amtszeit meines insbesondere auf eine angemessene Be geschätzten Amtsvorgängers fällt. Zum teiligung des Landes an denjenigen Kosten 1. August 2017 durfte ich die Nachfolge von gedrungen, die bei den Landkreisen durch die Herrn Hauptgeschäftsführer a. D. Prof. Eber- Flüchtlingsaufnahme und -integration sowie hard Trumpp antreten. durch die Stärkung der Teilhabe und Selbst- bestimmung von Menschen mit Behinde- THEMEN UND rung ausgelöst werden. SCHWERPUNKTE Der Landkreistag hat bei alldem nie einen Im Berichtszeitraum war der Landkreistag Zweifel daran gelassen, dass die Landkreise erneut mit einer Fülle von Themen befasst. Er zu ihrer sozialstaatlichen Verantwortung musste auf gesetzgeberische und sonstige stehen und die ihnen insoweit obliegenden Aktivitäten des Landes, des Bundes und der Aufgaben engagiert wahrnehmen wollen. Europäischen Union reagieren. Zugleich hat Allerdings müssen sie erwarten können, dass er selbst politische Akzente gesetzt, Prozesse ihnen die hierfür erforderlichen Ressourcen initiiert und konkrete Anliegen durchgesetzt. zur Verfügung gestellt werden. Nur dann kön- nen die Landkreise die sozialpolitisch in sie Besondere Bedeutung kam dabei den Finanz- gesetzten Erwartungen qualitätsvoll, innova- verhandlungen mit dem Land zu. Hier musste tiv und vor allem auch nachhaltig erfüllen. 7
Geschäftsbericht 2016/2018 Weitere Schwerpunkte im Berichtszeitraum Offenheit geführt werden konnten. Daneben waren der flächendeckende Breitbandaus- gab es zahlreiche Gespräche der Verbands- bau und das Megathema der Digitalisierung spitze und Arbeitsebene mit den einzelnen generell, das Ringen um eine gelingende Fachressorts, deren Aufgabenbereiche un- Forstneuorganisation, der Erhalt einer mittelbar die Zuständigkeiten der Land- wohnortnahen und bedarfsgerechten Kran- ratsämter berühren. Vertreterinnen und Ver- kenhausversorgung, die zukunftsgerichtete treter der Landesregierung waren auch Fortentwicklung der Pflegeinfrastruktur, regelmäßig in den Gremien des Landkreis- die ÖPNV-Finanzierungsreform, die ambitio- tags zu Gast. nierte Umsetzung des Bundesteilhabege setzes, der facettenreiche Themenkreis der ORGANE UND unbegleiteten minderjährigen Ausländer FACHAUSSCHÜSSE sowie die überfällige Stärkung der Umwelt- verwaltung und der übrigen staatlichen Die Arbeit des Landkreistags wird von seinen Fachverwaltungen in den Landratsämtern. satzungsmäßigen Organen getragen. Es tagte: Zu diesen und weiteren Themen enthält der vorliegende Geschäftsbericht nähere Infor- das Präsidium 11-mal, mationen und Erläuterungen, aus denen sich der Rechts- und Verfassungsausschuss 4 mal, auch der aktuelle Sach- und Beratungsstand der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft ergibt. und Verkehr 4 mal, der Finanzausschuss 6 mal, INTENSIVE KONTAKTE der Gesundheitsausschuss 4 mal, der Sozialausschuss 7 mal, Der Landkreistag Baden-Württemberg hat im der Kulturausschuss 5 mal. Berichtszeitraum intensive Kontakte zu den Regierungsfraktionen und weiteren im Land- Im Berichtszeitraum fanden ferner vier Land- tag vertretenen Fraktionen, der Landesregie- rätekonferenzen statt. rung und etlichen Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen gepflegt. Der breite Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Land- und intensive Austausch mit den diversen ratsämter sind beim Landkreistag Arbeitsge- Partnern in Staat, Wirtschaft und Gesell- meinschaften gebildet, die insbesondere der schaft ist wichtig, um den Anliegen der Land- Information über aktuelle Entwicklungen kreise den erforderlichen Resonanzraum zu und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie verschaffen. stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der kommunalen Praxis und dem Landkreistag Für den Berichtszeitraum ist erneut fest dar. zustellen, dass die Gespräche speziell mit der Landesregierung in großer gegenseitiger 8
Geschäftsbericht 2016/2018 Eine Übersicht über die Gremien des Land- nachhaltigem Erfolg geleitet und mir ein bes- kreistags und die Gliederung der Geschäfts- tens aufgestelltes Haus übergeben. stelle ist im Anhang zu diesem Geschäftsbe- richt abgedruckt. Der vorliegende Geschäftsbericht beruht auf einer Teamarbeit. Dies gibt mir Gelegen- DANK heit, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Landkreistags Ba- Ein besonderer, herzlicher Dank gilt an dieser den-Württemberg und namentlich meiner Stelle dem Präsidenten des Landkreistags Stellvertreterin, Frau Nathalie Münz, für die Baden-Württemberg, Herrn Landrat Joachim vertrauensvolle und kompetente Zusammen- Walter, den Vizepräsidenten, Ausschussvor- arbeit im Interesse und zum Wohle der Land- sitzenden sowie allen Landrätinnen und kreise herzlich zu danken. Landräten. Sie haben in etlichen Sitzungen, Beratungen und Gesprächen die Anliegen der Bleiben Sie dem Landkreistag und seiner baden-württembergischen Landkreise und Geschäftsstelle gewogen! des Landkreistags mit großem Engagement und Nachdruck vertreten und vorangebracht. Sehr herzlich bedanken will ich mich an die- ser Stelle ferner bei meinem Vorgänger im Amt, Herrn Hauptgeschäftsführer a. D. Prof. Dr. Alexis v. Komorowski Eberhard Trumpp. Er hat die Geschäftsstelle Hauptgeschäftsführer des Landkreistags bis zum 31. Juli 2017 mit des Landkreistags Baden-Württemberg 9
Geschäftsbericht 2016/2018 FINANZEN Umfang anwachsen oder sogar stagnieren. Dies führt dann zwangsläufig zu steigenden Kreisumlage-Hebesätzen. FINANZBEZIEHUNGEN BUND, LAND, Im Folgenden werden die wichtigsten Kenn- KOMMUNEN größen dargestellt: ENTWICKLUNG DER Kreisumlage KREISFINANZEN Das Aufkommen der Kreisumlage 2018 be- Die finanzielle Lage der Landkreise ist im Jahr trägt 3,9 Mrd. Euro bzw. 434 Euro je Einwoh- 2018 nahezu unverändert, aber die Schere ner. Gegenüber dem Vorjahr i. H. v. 3,7 Mrd. zwischen Sozialaufwand und Kreisumlage Euro bzw. 420 Euro je Einwohner bedeutet geht leider immer weiter auseinander. Das dies eine Erhöhung um 141 Mio. Euro bzw. Aufkommen aus der Kreisumlage reicht 14 Euro je Einwohner oder 3,8 %. wiederum nicht, um den Sozialhaushalt zu finanzieren. Diese Entwicklung ist in Zeiten Der gewogene Landesdurchschnitt der Krei- guter Steuereinnahmen verkraftbar. Jedoch sumlage 2018 beläuft sich auf 30,88 %. Ge- wird die Entwicklung dann dramatisch, wenn genüber dem Vorjahr stellt dies eine Vermin- die Steuereinnahmen nicht mehr in diesem derung um 0,60 %-Punkte dar. 10
Geschäftsbericht 2016/2018 Investitionen und den in einer Größenordnung von 145 Mio. deren Finanzierung Euro veranschlagt (Vorjahr 154 Mio. Euro). Die Nettoinvestitionsrate beträgt im Jahr 2018 Die Investitionen der Kreishaushalte betra- 189 Mio. Euro und ist gegenüber dem Vorjahr gen im Jahr 2018 649 Mio. Euro und damit von 201 Mio. Euro um rund 12 Mio. Euro ge- 25 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Kredite wer- sunken. 11
Geschäftsbericht 2016/2018 Schuldenstand Dazu wären rechnerisch 105 % Kreisumlage notwendig. Der gesamte Schuldenstand der Kreishaus- halte einschließlich Krankenhäuser, Eigenbe- Die guten Steuereinnahmen der kreisan triebe und Eigengesellschaften beläuft sich gehörigen Gemeinden führen dazu, dass im Jahr 2018 auf 2.885 Mio. Euro und damit die Kreisumlage-Hebesätze wiederum um auf dem Niveau der letzten beiden Jahre. Pro 0,60 %-Punkte gesenkt werden konnten. Einwohner ergibt dies 325 Euro. Dennoch ist das Aufkommen der Kreisum- lage um 3,8 % gestiegen. Allerdings ist gleich- zeitig der Zuschussbedarf für das Soziale im Zuschussbedarf für das Sozialwesen Jahr 2018 um 5,3 % angestiegen. Dies ist eine Der Zuschussbedarf für das Sozialwesen finanzstrukturell bedenkliche Entwicklung. beläuft sich im Jahr 2018 voraussichtlich auf 457 Euro je Einwohner. Dies ist eine Steige- rung um 20 Euro je Einwohner bzw. rund 5,3 %. Vergleicht man damit das Aufkommen aus der Kreisumlage, muss man feststellen, dass dieses erneut nicht ausreicht, um den Zu- schussbedarf im Sozialbereich zu decken. 12
Geschäftsbericht 2016/2018 NEUORDNUNG DER kraft eines Landes zu 75 % (bisher 64 %) BUND–LÄNDER– einbezogen. FINANZBEZIEHUNGEN Das Land Baden-Württemberg kann ab dem Der Länderfinanzausgleich wird nach der Jahr 2020 mit (Brutto-)Mehreinnahmen in erfolgten Einigung auf Bundesebene im Höhe von 960 Mio. Euro rechnen. Ein Teil Frühjahr 2017 in seiner jetzigen Form ab dem dieses Betrags fließt aber nach dem bisheri- Jahr 2020 abgeschafft. Damit entfällt auch gen System bereits vom Bund an das Land. der Umsatzsteuervorwegausgleich. Der Län- Dazu gehören die bisherigen Entflechtungs- deranteil an der Umsatzsteuer wird grund- mittel von rund 310 Mio. Euro und die Finanz- sätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl hilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinan verteilt, jedoch modifiziert durch Zu- und Ab- zierungsgesetz. Netto verbleiben somit für schläge entsprechend der Finanzkraft. Im Er- Baden-Württemberg rund 570 Mio. Euro. gebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft Nach Aussage des Ministeriums für Finanzen zukünftig im Wesentlichen bereits im Rah- Baden-Württemberg (FM) würden die Kom- men der Verteilung des Länderanteils an der munen ab dem Jahr 2020 insgesamt 23 % aus Umsatzsteuer. Die Länder erhalten einen zu- der Bruttosumme von 960 Mio. Euro, also sätzlichen Festbetrag von 2,6 Mrd. Euro sowie demnach rund 220 Mio. Euro erhalten. zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegen- wert von 1,42 Mrd. Euro. Die kommunale Fi- nanzkraft wird zur Berechnung der Finanz- 13
Geschäftsbericht 2016/2018 EINIGUNG IN DER und Landkreise für die Betreuung der unbe- gleiteten minderjährigen Ausländer gehen. GEMEINSAMEN FINANZKOMMISSION 2016 Der Integrationspakt wurde in Höhe von Im Rahmen der Verhandlungen der Ge 160 Mio. Euro fortgeschrieben. Davon wurden meinsamen Finanzkommission im Jahr 2016 90 Mio. Euro nach Einwohner, als sogenann- konnte nicht verhindert werden, dass das ter Pro-Kopf-Betrag, auf die Städte und Ge- Land Baden-Württemberg zu Lasten der meinden verteilt und 70 Mio. Euro in Form Kommunen in die kommunale Finanzmasse von Förderprogrammen für die Integration in Höhe von 300 Mio. Euro durch höhere Vor- von Flüchtlingen bereitgestellt. wegentnahmen eingreift. Auch wurde vereinbart, die Kommunen beim Die Mittel für den Kommunalen Investitions- Abbau des bestehenden Sanierungsstaus zu fonds (KIF) wurden im Einverständnis mit unterstützen und befristet von 2017 bis ein- den Kommunalen Landesverbänden (KLV) für schließlich 2019 einen Fonds für Sanierungs- das Jahr 2017 um 35 Mio. Euro gegenüber und Unterhaltungsmaßnahmen der Kom 2016 erhöht. Im KIF 2017 waren unverändert munen einzurichten. Dem Fonds sollen Mittel Mittel für die Krankenhausfinanzierung in in Höhe von 10 % der Tilgungsverpflichtung Höhe von 427 Mio. Euro enthalten. nach der Verordnung zu § 18 Landeshaus- haltsordnung zugeführt werden, die sich Durch Verhandlungen konnte erreicht wer- aus den Netto-Steuereinnahmen ergibt. Die den, dass insgesamt 11 Mio. Euro an die Stadt- Mittel belaufen sich zwischenzeitlich auf 14
Geschäftsbericht 2016/2018 über 500 Mio. Euro und fließen zu 80 % in nanzsystematik kann dies als struktureller den Bereich Schulen und zu 20 % in die Fi Durchbruch gewertet werden. nanzierung von Straßenbrücken mit dem Schwerpunkt Kreisstraßenbrücken. Für den Für die Kofinanzierung des Krankenhaus- Bereich der Schulen kommen noch einmal strukturfonds werden in den Jahren 2019 bis Bundesmittel in Höhe von rund 250 Mio. Euro 2022 insgesamt 240 Mio. Euro aus originären durch das Kommunalinvestitionsförderungs- Landesmitteln bereitgestellt. Die Kranken- gesetz hinzu. hausförderung wird ab 2020 wieder auf das Niveau von 2017 zurückgeführt, mithin also KEINE EINIGUNG IN auf 427 Mio. Euro. Für ein Sonderinvestitions- programm zur Digitalisierung im Kranken- DER GEMEINSAMEN hausbereich werden 10 Mio. Euro bereit FINANZKOMMISSION 2017 gestellt. Damit konnte auch im Bereich der Die Beratungen in der Gemeinsamen Finanz- Krankenhausinvestitionsförderung ein gutes kommission Ende 2017 konnten erstmals in Ergebnis erzielt werden, und zwar nicht nur der Geschichte dieses Gremiums nicht zu im Hinblick auf das Finanzvolumen, sondern einem einvernehmlichen Ergebnis geführt auch unter Berücksichtigung der Finanzie- werden. Man hat sich in der Folge darauf rungsarchitektur. verständigt, die Verhandlungen im Jahr 2018 fortzuführen. Zur Abgeltung der Kosten von Stadt- und Landkreisen im Zusammenhang mit der EINIGUNG IN DER Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes GEMEINSAMEN wird das Land für den Zeitraum von 2017 bis 2019 eine Gesamtsumme von insgesamt FINANZKOMMISSION 50 Mio. Euro leisten, was als angemessener AM 24. 07. 2018 Ausgleich zu werten ist. Dies gilt umso mehr, Nach langen Verhandlungen konnte im als für den Fall deutlich überschießender Sommer 2018 schlussendlich eine Einigung Realkosten zusätzlich eine Sprechklausel in der Gemeinsamen Finanzkommission vereinbart wurde. erreicht werden. Aus Sicht der Landkreise ist insbesondere Folgendes hervorzuheben: Die Absenkung der erhöhten Gewerbesteuer- umlage sowie die erhöhte Anrechnung der Das Land wird sich erstmals überhaupt finan- kommunalen Steuerkraft auf die Steuerkraft ziell an den Asylbewerberleistungen für die- der Länder im Rahmen des bundesstaat jenigen Flüchtlinge beteiligen, die nicht mehr lichen Finanzausgleichs werden den KLV in als im Rechtssinne vorläufig untergebracht dieser Legislaturperiode des Landtags nicht gelten. Für die Jahre 2018 und 2019 erhalten mehr entgegengehalten. Insoweit geht es die Stadt- und Landkreise gemeinsam jeweils um einen Betrag von bis zu 825 Mio. Euro 134 Mio. Euro. Mit Blick auf die bisherige Fi- jährlich ab 2020. 15
Geschäftsbericht 2016/2018 Ein Vorwegabzug konnte verhindert werden. ordnung wurde im April 2016 und die Verwal- Die Finanzausgleichsmasse – also die Summe tungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen der den Landkreisen, Städten und Gemein- im Juni 2016 vom Innenministerium in geän- den zur Erfüllung ihrer Aufgaben in jedem derter Form erlassen. Zum Juni 2017 wurde Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fi- der Produktplan neu gefasst. nanzmittel – wurde nicht geschmälert. Die dritte Auflage des Bilanzierungsleitfa- Im Gegenzug wurden innerhalb des kom dens unter Federführung des Landkreistags munalen Finanzierungskreises zulasten der konnte Ende Juni 2017 den Städten, Gemein- Schlüsselmasse Umschichtungen vorgenom- den und Landkreisen in Baden-Württemberg men, um die Kommunen speziell dort zu zur Verfügung gestellt werden. Derzeit be- unterstützen, wo es nicht nur aus Sicht der schäftigt sich die Arbeitsgruppe Bilanzierung kommunalen Familie, sondern auch des Lan- mit einer Neuauflage des Leitfadens zum des einen besonderen Handlungsbedarf gibt. Jahresabschluss. Dies gilt speziell für den Bereich der Kinder- gartenförderung und des Landesgemeinde- Das Hauptziel des neuen Haushalts- und verkehrsfinanzierungsgesetzes. Rechnungswesens ist die Darstellung des Ressourcenverbrauchs durch eine Gegen- UMSETZUNG UND überstellung von Aufwand (Ressourcenver- brauch) und Ertrag (Ressourcenaufkommen). ERFAHRUNGEN DER Aus dem Prinzip der intergenerativen Gerech- LANDKREISE BEI DER tigkeit folgt, dass „jede Generation die von ihr EINFÜHRUNG DES verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten NEUEN KOMMUNALEN oder Abgaben wieder ersetzen soll“. Dies HAUSHALTS- UND wird durch die Verpflichtung zur Einhaltung des Haushaltsausgleichs konkretisiert. Die RECHNUNGSWESENS Basis bildet die Doppik (kaufmännische Zum Januar 2018 haben die Landkreise Rott- Buchführung), da diese das Ressourcenver- weil und Tuttlingen sowie der Schwarzwald- brauchskonzept eher erfüllt, einen konsoli- Baar-Kreis ebenfalls auf das Neue Kom dierten Gesamtabschluss aller Aktivitäten ei- munale Haushalts- und Rechnungswesen ner Kommune auch mit deren ausgelagerten (NKHR) umgestellt. Damit haben alle Land- Bereichen ermöglicht und sich nicht zuletzt kreise in Baden-Württemberg die Doppik ein- in anderen EU-Staaten überwiegend durch- geführt. gesetzt hat. Die vorgesehene Evaluierung des NKHR Der Landkreistag hat sich bereits frühzeitig wurde im Sommer 2017 abgeschlossen. mit der Erarbeitung von zwischenzeitlich Die Gemeindeordnung wurde im Dezember über 200 Kennzahlen beschäftigt. Seit dem 2015 geändert. Die Gemeindehaushaltsver- Jahr 2012 werden dabei die doppischen Rech- 16
Geschäftsbericht 2016/2018 nungsergebnisse der Landkreise zu Grunde Krankenhaus- und Schulbereich in § 4 UStG. gelegt, die zum jeweiligen Berichtsjahr Dies ändert sich spätestens ab 2021. Falls umgestellt haben. Spätestens im Jahr 2019 eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von liegen dann erstmals flächendeckend die Einnahmen vorliegt, gelten jPöR nach dem Kennzahlen aller Landkreise vor. Um einen neuen § 2 b UStG nur dann nicht als Unter- aussagefähigen Vergleich zu ermöglichen, nehmer, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die werden neben den einzelnen Werten auch ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt Durchschnittszahlen (Median) zur Orientie- obliegen, und sie dafür öffentlich-rechtliche rung angegeben. Außerdem werden um- Entgelte (Gebühren) erheben. Außerdem fangreiche Strukturdaten (Einwohner, Fläche, darf eine Behandlung als Nichtunternehmer Schülerzahlen, Länge Kreisstraßen, Auslage- nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen rungen und weitere Besonderheiten) erho- führen. Eine Option für die Weitergeltung ben, die die Interpretation der Kennzahlen des bisherigen Rechts bis spätestens 2020 erleichtert. musste bis 31. 12. 2016 erklärt werden. Wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig zur Erzielung Bei der Einführung des NKHR handelt es von Einnahmen ausgeübt wird, d.h. nicht auf sich nicht nur um die bloße „Umstellung“ Dauer und/oder nicht der Erzielung von Ein- des Buchungsstils von der Kameralistik zur nahmen dient, ist die jPöR nach § 2 UStG Doppik. Vielmehr soll durch die Darstellung überhaupt kein Unternehmer. Dies hat zur sämtlicher Ressourcenverbräuche und damit Folge, dass die Tätigkeit umsatzsteuerfrei auch des Vermögensverzehrs in Form von bleibt und eine Prüfung der Voraussetzungen Abschreibungen und Rückstellungen die fi- des neuen § 2 b UStG überhaupt nicht vor nanzielle Situation der Kommunen transpa- genommen werden muss. Durch die Ein rent und – wie in privaten und öffentlichen führung des neuen § 2 b UStG soll aus Sicht Betrieben auch – vollständig dargestellt der Finanzverwaltung eine Verbreiterung der werden. Bemessungsgrundlage mit letztendlichen Mehreinnahmen erreicht und der Wett EMPFEHLUNGEN ZUR bewerbsgedanke der EU weiter gestärkt UMSETZUNG DES NEUEN werden. § 2 B UMSATZSTEUER Die Geschäftsstelle hat mit den Landkreisen GESETZES entsprechende Empfehlungen zur konkreten Bis zum Jahr 2016 sind die juristischen Per Umsetzung erarbeitet. Dabei wird zunächst sonen des öffentlichen Rechts (jPöR) nach ein allgemeingültiges Prüfschema aufge- § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) nur zeigt, das einen raschen Überblick über die im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechts- und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Be- folgen des neuen § 2b UStG geben soll. An- triebe grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. schließend werden die bei Landkreisen typi- Ausnahmen hiervon finden sich z. B. für den schen Anwendungsbereiche aufgeführt. 17
Geschäftsbericht 2016/2018 PERSONAL 15 Landkreise und werden damit bei der ewinnung des für ihre Aufgabenerledigung G benötigten qualifizierten Führungspersonals BESOLDUNGSVERBES spürbar unterstützt. Dies ist ein Teilerfolg. SERUNG DURCH ÄNDE- Noch keine befriedigende Lösung wurde für RUNGEN DER STELLEN Landkreise ab 300.000 Einwohner gefunden. OBERGRENZENVERORD- Dies ist deswegen problematisch, weil ge- NUNG UND DES LANDES- rade diese Landkreise in unmittelbarer Nähe zu den Stadtkreisen liegen und damit bei der BEAMTENGESETZES Personalgewinnung in entsprechender Kon- Der Landtag von Baden-Württemberg hat kurrenz stehen. im Juli 2017 ein Gesetz zur Änderung be soldungsrechtlicher Regelungen beschlos- FAKTENFINDUNGS sen. Positiv hervorzuheben ist dabei, dass PROZESS die bislang in § 6 der Stellenobergrenzen verordnung geregelte, für die Landkreise Der Landkreistag hatte in der Vergangen- nachteilige Beschränkung auf eine Stelle der heit wiederholt auf den nicht ausgegliche- Besoldungsgruppe A 16 in Landkreisen bis nen Mehraufwand hingewiesen, der den 150.000 Einwohner bzw. auf eine Stelle der Landratsämtern über Jahre hinweg in den Besoldungsgruppe B 2 in Landkreisen über durch das Verwaltungsstruktur-Reformge- 300.000 Einwohner ersatzlos entfallen ist. setz (VRG) bzw. das Sonderbehörden-Einglie- derungsgesetz (SoBEG) übertragenen Aufga- Anfang März 2018 hat das Ministerium für benfeldern entstanden war. Im Sommer 2016 Finanzen (FM) einen weiteren Gesetzentwurf schließlich erfolgte eine Verständigung mit zur Änderung des Landesbesoldungsgeset- dem Land, im Rahmen des sogenannten Fak- zes Baden-Württemberg und anderer dienst- tenfindungsprozesses die Mehr-, aber auch rechtlicher Vorschriften zur Anhörung über- etwaige Minderaufwände in den betroffenen sandt. Die Landkreise begrüßen es, dass das Verwaltungsbereichen zu erfassen. Im Rah- FM das Anliegen aufgreift, die für die Ein men eines detaillierten Erhebungsverfahrens stufung der Ersten Landesbeamtinnen und – abgestimmt zwischen dem Land, Städtetag Ersten Landesbeamten in die Besoldungs- und Landkreistag – wurden 15 Fachver gruppe B 3 maßgebliche Einwohnerzahl von waltungen entsprechend kreisscharf durch- derzeit mehr als 300.000 auf künftig mehr leuchtet. Die landesweit aggregierten Daten als 175.000 herabzusetzen. Gleiches gilt für wurden im Nachgang nochmals einer Be die Einstufung der kreiskommunalen Dezer- wertung durch das jeweils zuständige Fach- nentinnen und Dezernenten in die Besol- ressort unterzogen. Erfreulicherweise konn- dungsgruppe B 2, bei der die maßgebliche ten die Angaben der Landratsämter dabei Einwohnerzahl auch von derzeit 300.000 auf weit überwiegend als plausibel anerkannt 175.000 herabgesetzt wird. Davon profitieren werden. 18
Geschäftsbericht 2016/2018 In der Folge kam es nach intensiven Finanz- Dies hat vielfältige Ursachen: Zum einen liegt verhandlungen im November 2016 zu einer dies am demografischen Wandel. Immer Einigung im Rahmen der Gemeinsamen Fi- weniger junge Menschen stehen für den nanzkommission. Demnach anerkannte das Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gleichzeitig Land für die Erledigung der Aufgaben nach verlassen in den nächsten Jahren aus Alters- dem VRG bzw. SoBEG durch die Landrats gründen eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen ämter und Stadtkreise als untere staatliche und Mitarbeitern den öffentlichen Dienst. Verwaltungsbehörden Mehraufwendungen Beispielsweise sind 45 % der Landkreismit in Höhe von 20 Mio. Euro an. Einschließlich arbeiterinnen und -mitarbeiter mindestens der zu erwartenden Mehraufwendungen 50 Jahre alt und scheiden in den nächsten für die kommunalen Gesundheitskonferen- 15 Jahren aus. Zum anderen nehmen die Ar- zen nach § 5 Abs. 7 des Landesgesundheits- beitsbelastungen durch neue Vorschriften gesetzes wurde der Zuweisungsbetrag und auch gestiegene Anforderungen der Ge- nach § 11 Abs. 5 FAG damit ab dem Jahr sellschaft an die öffentliche Verwaltung zu. 2017 ff. um jährlich 22 Mio. Euro erhöht. Be- Überdies steht der öffentliche Dienst auf züglich der Mittelverteilung auf die VRG- Grund der boomenden Wirtschaft in starker und SoBEG-Fachverwaltungen innerhalb Konkurrenz bei seinen Bemühungen um die der Landratsämter gab die Geschäftsstelle besten Köpfe. die Empfehlung aus, den allgemeinen Erhö- hungsbetrag von landesweit 20 Mio. Euro Deshalb stellt sich die Frage: Wie müssen sich prozentual – entsprechend der jeweiligen die öffentlichen Arbeitgeber aufstellen, um Bedarfsmeldungen – auf die einzelnen Auf- für (junge) Menschen attraktiv zu sein? gabenbereiche umzulegen. Dazu muss der öffentliche Dienst erstens ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu ge- PERSONALGEWINNUNG hört eine vorbildliche Vereinbarkeit von IM DEMOGRAFISCHEN Familie und Beruf durch maßgeschneiderte WANDEL – LANDKREISE Teilzeitangebote, flexible Arbeitszeiten und ALS ATTRAKTIVE auch die Schaffung von Betreuungsange ÖFFENTLICHE ARBEIT boten für Kinder. Ferner müssen die öffent lichen Arbeitgeber ihre vielfältigen und GEBER interessanten Aufgaben positiv darstellen Die Kommunen müssen in verstärktem durch Werbemaßnahmen, Ausbildungsmes- Maße feststellen, dass ihre Stellen oft nicht sen, Präsentationen in Schulen und Hoch- zeitnah oder gar nicht besetzt werden kön- schulen etc. Die Arbeitsplätze müssen at- nen. Dabei tritt dieses Phänomen nicht nur traktiv gestaltet sein durch eine moderne in den technischen Bereichen auf, sondern Ausstattung – besonders im Bereich der IT. hat längst auch den Verwaltungsbereich erfasst. 19
Geschäftsbericht 2016/2018 Wichtig für die Attraktivität des öffentli- höhere gesellschaftliche Wertschätzung und chen Dienstes ist zweitens die leistungs Anerkennung erfährt. Hier ist nicht nur, aber gerechte Bezahlung. Daher sollten Tarif auch die Politik gefordert. ergebnisse inhalts- und zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Eine Berufsgruppe darf nicht einsei- BILDUNG tig benachteiligt werden. Weitere Belastun- gen bei der Versorgung und Beihilfe müssen DIGITALISIERUNG vermieden werden. Des Weiteren sind die AN SCHULEN Bezüge und Gehälter für Führungspositio- nen im öffentlichen Dienst nicht mehr kon- DIGITALPAKT kurrenzfähig. Hier bedarf es deutlicher Nach- besserungen. Schließlich, aber nicht zuletzt, Die fortschreitende Digitalisierung trifft auch sollten die Grundlagen des Besoldungsrechts den Bildungsbereich und stellt damit weiter- modernisiert, leistungsbezogene Elemente gehende Anforderungen an den Einsatz in der Besoldung ausgebaut werden. Das digitaler Medien im Unterricht. Dem tragen aktuelle Besoldungsrecht bietet neben den die seit dem Schuljahr 2016/2017 geltenden Leistungsprämien keine Möglichkeit, beson- neuen Bildungspläne Rechnung, indem sie deres Engagement auch finanziell zu wür Medienbildung als Leitprinzip durchgängig digen. in allen Fächern und Klassenstufen vor schreiben. In der Folge muss auch die schuli- Drittens bedarf es zusätzlicher Anstren sche IT-Infrastruktur dieser Entwicklung gungen im Ausbildungsbereich. Die Zulas- nachkommen. Hierfür bedarf es erheblicher sungszahlen für den gehobenen Verwal- Investitionen der Schulträger, die aber nur tungsdienst wurden zwar von 700 auf 800 mit finanzieller Unterstützung von Lan- jährlich angehoben. Die Praxis zeigt aber, desseite erfolgen können. Vor diesem Hinter- dass der Bedarf gerade im kommunalen grund waren die Jahre 2016 bis 2018 im Bil- Bereich viel höher ist. Eine rasche Anpas- dungsbereich geprägt von entsprechenden sung auf 1.000 Plätze pro Jahr wäre not Finanzverhandlungen – auf Bundes- und wendig. Des Weiteren sollten speziell im Be- Landesebene. reich der Digitalisierung die gemeinsamen Bemühungen von Land und Kommunen Im Oktober 2016 hatte das Bundesministe- intensiviert werden und ein vom Innen rium für Bildung und Forschung ein Strate- ministerium ins Spiel gebrachtes Studium giepapier „Bildungsoffensive für die digitale der Verwaltungsinformatik schnell umge- Wissensgesellschaft“ vorgelegt und darin setzt werden. angekündigt, über fünf Jahre 5 Mrd. Euro zur Ausstattung und Vernetzung von Schulen Viertens muss erreicht werden, dass die im Bundesgebiet zur Verfügung zu stellen. Tätigkeit im öffentlichen Dienst wieder eine Nach einem ersten Entwurf für Eckpunkte 20
Geschäftsbericht 2016/2018 ines darauf basierenden Bund-Länder-Digi- e Bildungsbereich. Schließlich aber konnte talpakts, die bis Sommer 2017 ausgehandelt z wischen dem Land und der kommunalen wurden, erfolgten zunächst – aufgrund der Seite im Juli 2018 eine diesbezügliche Eini- schwierigen Regierungsneubildung nach der gung im Rahmen der Gemeinsamen Finanz- Bundestagswahl 2017 – keine weitergehen- kommission erzielt werden. Danach stellt das den Konkretisierungen bzw. Umsetzungs- Land für die Digitalisierung an Schulen im schritte. Jahr 2019 100 Mio. Euro zur Verfügung, die von kommunaler Seite um 50 Mio. Euro Der Kulturausschuss des Landkreistags hatte ergänzt werden. in seinen diesbezüglichen Beratungen das Ziel des Bundes grundsätzlich begrüßt, die Derzeit ist davon auszugehen, dass Schulen Schulen in den Ländern verstärkt mit digita- im Rahmen des Digitalpakts nicht mit digi ler Technik auszustatten. Gleichzeitig wurden talen Endgeräten ausgerüstet werden, viel- verschiedene Fragestellungen aufgeworfen, mehr wird der Investitionsschwerpunkt auf die vor einer abschließenden Umsetzung digitaler Infrastruktur liegen. Ferner ist zu weitergehend zu klären sind (Rolle des Schul- erwarten, dass das Vorliegen eines Medien trägers, Fortsetzung nach Ablauf der fünf entwicklungsplans auf Ebene des Schul Jahre etc.). trägers als Fördervoraussetzung formuliert wird. Völlig offen scheint die zeitliche Umset- Mit der schließlich im März 2018 geschlos zung, insbesondere der konkrete Zeitpunkt senen Koalitionsvereinbarung setzte die der Mittelbereitstellung von Bundesseite ist Bundesregierung auf die bisherigen Über bisher unbekannt. Der Deutsche Landkreis- legungen eines Bund-Länder-Digitalpakts tag ist insoweit auf Bundesebene aktiv, auf. Bund, Länder und Schulträger sollen ge- um baldmöglichst Planungssicherheit für die meinsam die notwendige IT-Infrastruktur kommunalen Schulträger zu schaffen. und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien aufbauen. Dafür stellt der Bund DIGITALE BILDUNGS in der laufenden Legislaturperiode 3,5 Mrd. PLATTFORM – ELLA Euro zur Verfügung. Nach dem Königsteiner Schlüssel würden davon auf Baden-Würt- Um die im Zuge der Digitalisierung komple- temberg rund 455 Mio. Euro entfallen. xer werdenden Anforderungen an die Päda- gogik sowie an die schulische IT-Infrastruktur Über die inhaltliche Ausgestaltung und kon- in einer technischen Lösung abzubilden, krete Umsetzung des Digitalpakts ist nach verfolgten Land und Kommunale Landes wie vor nur wenig bekannt. Vor diesem verbände (KLV) das gemeinsame Ziel, eine Hintergrund schienen die angekündigten Bildungscloud – später digitale Bildungsplatt- Bundesmittel auch eher hinderlich für die form – aufzusetzen. Nach einer umfassenden parallel laufenden Finanzverhandlungen auf Sondierungsphase über Produkte und Anbie- Landesebene in Sachen Digitalisierung im ter am Markt seitens des Landes erfolgte 21
Geschäftsbericht 2016/2018 schließlich – im Sinne der KLV – der Zuschlag Bestand von Kleinklassen. Diese Zielsetzung an die Kommunale Datenverarbeitung Ba- greift dem Grunde nach auch die Rechts den-Franken (KIVBF). Im Juli 2017 wurde ein verordnung des Ministeriums für Kultus, Ju- entsprechender „letter of intent“ zwischen gend und Sport (KM) über die Einrichtung dem Land und der KIVBF geschlossen. und Aufhebung beruflicher Bildungsgänge aus dem Jahr 2015 auf. Im Nachgang war vorgesehen, die auf „ella“ getaufte digitale Bildungsplattform zunächst Auch die diesbezüglichen Aussagen im Koali- in einer einjährigen Pilotphase mit rund tionsvertrag der Landesregierung aus 2016 100 Schulen zu testen. Für die Finanzierung sind zu begrüßen. Darin wird das Ziel defi- dieses Pilotprojekts stellte das Land rund niert, eine „stabile betriebs- und wohnort- 8,7 Mio. Euro zur Verfügung. Langfristig war nahe Ausbildung nach dem Leitprinzip ‚So eine Kostenaufteilung zwischen Land und viel Berufsschulunterricht vor Ort wie mög- kommunaler Seite angedacht, wobei das lich‘ in der Fläche zu gewährleisten“. Land für den pädagogischen, die Kommunen für den verwaltungstechnischen Teil der Neben den rechtlichen Grundlagen und poli- digitalen Bildungsplattform Finanzverant- tischen Zielsetzungen kommt es jedoch ent- wortung übernehmen sollten. Im Schuljahr scheidend auf die konkrete Handhabe in der 2019/2020 sollte ella in den Regelbetrieb Praxis an. Der Landkreistag hat sich dabei überführt werden. wiederholt dafür ausgesprochen, bei Stand- ortentscheidungen neben den reinen Schü- Der im Februar 2018 vorgesehene offizielle lerzahlen auch die jeweilige Bedarfssituation Startschuss der digitalen Bildungsplattform sowie die regionalen bzw. örtlichen Gegeben- wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Im Nach- heiten angemessen zu berücksichtigen. gang erfolgte eine externe Begutachtung von ella. Durch den Verkauf eines Dienst Seitens der Landkreise wurde in den Jahren leisters von KIVBF – seit Juli 2018 ITEOS – an 2017/2018 zunehmend von teilweise schwie- ein amerikanisches Unternehmen hat sich rigen Abstimmungsverfahren in den Regie- zusätzlicher Klärungsbedarf ergeben. rungsbezirken und einer häufig defensiven Rolle der Regierungspräsidien berichtet. In der letzten Befassung des Kulturausschusses REGIONALE im März 2018 wurde daher die Forderung in SCHULENTWICKLUNG Richtung der Regierungspräsidien erhoben, Die schulrechtlichen Regelungen zur regiona- die rechtlich zulässigen Ausnahmetatbe- len Schulentwicklung traten zum Schuljahr stände im Zusammenhang mit den definier- 2014/2015 in Kraft. Der Landkreistag macht ten Mindestschülerzahlen auch zu nutzen. sich seither regelmäßig für den Erhalt eines Parallel wurde das KM gebeten, mit dieser wohnortnahen Ausbildungsplatzangebots in Zielrichtung auf eine einheitliche Handhabe der Fläche stark – insbesondere auch für den im Land hinzuwirken. Gerade im Hinblick auf 22
Geschäftsbericht 2016/2018 einen kreisübergreifenden Ausgleich von klare Zielsetzung verfolgt, eine adäquate Ausbildungsstandorten kommt den Regie- Stärkung der Umweltverwaltung auf Ebene rungspräsidien aus Sicht des Landkreistags der Landratsämter zu erreichen. Insbeson- eine koordinierende Funktion zu. Es besteht dere ging es um drei Kernforderungen: An daher die klare Erwartungshaltung, dass gemessene Stellenzuweisungen im Bereich diese Rolle künftig auch verstärkt wahrge- des höheren Landesdienstes, entsprechend nommen wird. erhöhte FAG-Zuweisungen für den Einsatz von Kreisbeschäftigten sowie Wegfall der Stellenbesetzungssperre im Umweltbereich. UMWELT Im April 2017 schließlich verabschiedete der Lenkungsausschuss die Empfehlungen zur STÄRKUNG DER Stärkung der Umweltverwaltung. Die seitens UMWELTVERWALTUNG des Ausschusses für Umweltschutz, Wirt- Im September 2016 veröffentlichte das schaft und Verkehr sowie des Präsidiums Ministerium für Umwelt, Klima und Ener formulierten Kernbotschaften fanden darin giewirtschaft (UM) ein wissenschaftliches auch weit überwiegend Berücksichtigung. So Gutachten zur „Weiterentwicklung der wurde insbesondere deutlich, dass ein ange- baden-württembergischen Umweltverwal messener Aufwuchs an Stellen – bzw. im Fall tung“ (Bogumil-Gutachten). Auch wenn das der unteren Verwaltungsbehörden auch an Gutachten aus Sicht der Landkreistags Finanzmitteln – notwendige Voraussetzung Schwächen aufwies, ließ sich im Sinne der ist, die im Empfehlungspapier vorgeschla Landkreise positiv ableiten, dass das Land genen Maßnahmen umzusetzen. für die Umweltverwaltung auf allen Ebenen, insbesondere auch zugunsten der Land- Infolge der Empfehlungen erging im Juli ratsämter, zusätzliche Ressourcen bereitstel- 2017 der Beschluss der Landesregierung, 225 len muss. Dieses Ergebnis entsprach der lang- Stellen im Bereich des höheren Landesdiens- jährigen Forderung der KLV. tes für die Umweltverwaltung zu schaffen. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Zur Umsetzung des Bogumil-Gutachtens UM und Landkreistag konnte erreicht wer- startete das UM Ende Oktober 2016 einen den, dass davon 108 Stellen auf Ebene der Arbeitsgruppenprozess mit dem Ziel, die zur Landratsämter entstehen. Offen ist noch die Stärkung der Umweltverwaltung gebotenen Zuordnung der Stellen bezogen auf die jewei- Maßnahmen im Doppelhaushalt 2018/2019 ligen Fachbereiche Naturschutz, Gewerbe- zu verankern. Die Geschäftsstelle des Land- aufsicht und Gewässer/Boden. Gleiches gilt kreistags war in den jeweiligen Arbeits für die konkrete Zuteilung der Stellen an die gruppen sowie auf Ebene des politischen Landratsämter. Der Landkreistag macht sich Lenkungsgremiums vertreten. Im Auftrag der insoweit für eine bedarfsgerechte Stellen Gremien des Landkreistags wurde dabei die verteilung stark. 23
Geschäftsbericht 2016/2018 Des Weiteren konnte im Rahmen der Finanz- hatten Landkreistag und Städtetag bereits verhandlungen zwischen Land und kommu- 2015 das Eckpunktepapier „Entsorgungs naler Seite zum Doppelhaushalt 2018/2019 sicherheit für mineralische Abfälle – eine bzw. zum Nachtragshaushalt eine Aufsto- Herausforderung für die kommunale Abfall- ckung der FAG-Mittel für Kreisbeschäftigte wirtschaft in Baden-Württemberg“ aufge- in der Umweltverwaltung erreicht werden. setzt. Darin werden neben Ist-Analysen der Damit stellt das Land zusätzliche Finanz Deponiesituation im Land konkrete Maßnah- mittel für den gehobenen Dienst in den menvorschläge definiert. Landratsämtern zur Verfügung. Insoweit kann eine verstärkte Unterstützung durch Das Eckpunktepapier sieht jährliche Fort- Fachingenieure und Verwaltungspersonal er- schreibungen vor, die jeweils in den Jahren folgen. 2016 und 2017 erfolgten. Anhand der darin aufbereiteten Datengrundlagen kann fest Ergänzend zu den Personalaufstockungen gehalten werden, dass die Landkreise und im höheren und gehobenen Dienst konnte Stadtkreise in Baden-Württemberg nach auch ein wichtiger Zwischenerfolg in Sachen wie vor in der Lage sind, die gesetzlich vor Aufhebung der Stellenbesetzungssperre er- geschriebene 10-jährige Entsorgungssicher- zielt werden. So wird der Vollzug der Stellen- heit für mineralische Abfälle nachzuweisen. besetzungssperre im höheren Dienst bei Dieser Nachweis wird im Rahmen des mit den Landratsämtern im Bereich der Ge dem UM vereinbarten Markt- und Monito- werbeaufsichts-, Wasserwirtschafts- sowie ringmodells erbracht. Bei dieser grundsätz- der Naturschutzverwaltung in den Jahren lich positiven Analysesituation ist allerdings 2018 und 2019 ausgesetzt. Im Zuge des zu beachten, dass die Entsorgungssicherheit nächsten Staatshaushaltsplans gilt es, eine nur darstellbar ist, indem die Deponiekapa generelle Ausnahme von der VwV Beset- zitäten aller öffentlich-rechtlichen Entsor- zungs- und Beförderungssperre zu erreichen. gungsträger zusammengenommen betrach- tet werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass in den Jahren 2016 und insbesondere DEPONIESITUATION IN 2017 zahlreiche Maßnahmen im Hinblick BADEN-WÜRTTEMBERG auf den Aus- und Neubau von Deponie In den vergangenen Jahren hat sich die Dis- kapazitäten ergriffen wurden. Vor diesem kussion um die Verknappung von Deponie Hintergrund ist zu erwarten, dass die ent- kapazitäten und um Entsorgungsengpässe sprechenden Projekte zu einer maßgeblichen in bestimmten Regionen bundesweit, aber Entschärfung der Situation beitragen wer- auch in Baden-Württemberg weiter ver- den. stärkt. Im Fokus stehen dabei vor allem Depo- nien der Klasse I (DK I), auf denen insbeson- Mit dem im Jahr 2017 neu aufgenommenen dere Bauschutt und Bodenaushub entsorgt Eckpunkt „Deponiekapazitäten bereitstel- werden. Um hierauf proaktiv zu reagieren, len!“ soll zunächst zum Ausdruck kommen, 24
Geschäftsbericht 2016/2018 dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- Nachgang formulierte der Landkreistag die träger zu ihrer Verantwortung stehen, mine- klare Erwartungshaltung an das Land, alle ralische Abfälle nach Maßgabe der Gesetze juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, zu entsorgen. Gleichzeitig sieht der Eckpunkt um das Erfolgsmodell der einheitlichen Wald- das Zusammentragen von Daten zum Be- bewirtschaftung in Baden-Württemberg im stand der Deponien, zur Herkunft der Abfälle, Wesentlichen zu erhalten. zu Kooperationen und Planungen von öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie Der diesbezügliche Kurs des Ministeriums zum Bedarf zusätzlicher Deponien in einem für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kartenwerk vor. Diese Darstellung soll die (MLR) zielte anfangs in eine andere Richtung. öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger da- Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag sah bei unterstützen, Deponien bedarfsgerecht das MLR die Einrichtung einer Anstalt des bereitzustellen. Aus dem diesbezüglichen öffentlichen Rechts für den Staatswald (AöR) Datenmaterial sind im Rahmen der vor auch unabhängig vom Ausgang des Kartell- gesehenen dritten Fortschreibung des Eck- verfahrens als politisch gesetzt an. Vor die- punktepapiers im Herbst 2018 relevante sem Hintergrund schien das MLR die Ein Aussagen zur künftigen Deponiesituation richtung der AöR parallel zu einem etwaigen zu erwarten. Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bun- desgerichtshof (BGH) anzustreben. KARTELLVERFAHREN Nach intensiven politischen Diskussionen HOLZVERMARKTUNG – erfolgte im März 2017 schließlich eine Ver- FORSTNEUORGANISATION ständigung zwischen dem MLR und den Im Rahmen des seit dem Jahr 2002 laufen- Kommunalen Landesverbänden (KLV), die den Kartellverfahrens wurde dem Land Forstverwaltung mit einer Lösung „aus einem mit Beschluss des Bundeskartellamts aus Guss für alle Waldbesitzarten“ weiterzuent- Juli 2015 der gemeinsame Verkauf von wickeln. Dabei sollten insbesondere die Rege- Nadelstammholz aus staatlichem und nicht- lungen des neuen § 46 Bundeswaldgesetz staatlichem Waldbesitz über 100 ha ein- (BWaldG) im Hinblick auf einen diskriminie- schließlich der vorgelagerten Tätigkeiten rungsfreien Marktzugang Berücksichtigung untersagt. Entsprechendes galt für nicht finden. Die AöR wurde Bestandteil dieser kostendeckende Betreuungsangebote. Nach- „Gesamtlösung“. Auch entschied die Landes dem das Land gegen die Untersagungsver regierung, parallel gegen den Beschluss des fügung des Bundeskartellamts Beschwerde OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde vor dem eingelegt hatte, bestätigte das Oberlandes- BGH einzulegen. gericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 15. 03. 2017 die Rechtsauffassung des Bundes- Bereits im Juli 2017 wurden nach enger kartellamts vollumfänglich und erklärte die Abstimmung zwischen MLR und KLV erste Untersagungsverfügung für rechtmäßig. Im Eckpunkte zur Forstneuorganisation vorge- 25
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