GIS zur Erfassung und Verwaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und Eigentum
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GIS zur Erfassung und Verwaltung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und Eigentum Dr. Ing. Görres Grenzdörffer, Universität Rostock, Professur für Geodäsie und Geoinformatik, J.- v.-Liebig Weg 6, 18059 Rostock, email: goerres.grenzdoerffer@uni-rostock.de Einleitung und Motivation Zur Stärkung des ländlichen Raumes als auch zur Förderung, Verwaltung, Administration und Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen ist eine Erfassung, bzw. Kartierung und Bewertung dieser Flächen notwendig. Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, ob dafür ein einziges digitales Kataster ausreichend ist, dass sowohl die landwirtschaftliche Bodennutzung erfasst als auch die Besitzverhältnisse an Grund und Boden. Oder ob es vielleicht sinnvoller ist, zwei oder mehrere Kataster mit unterschiedlichen Zielen, Genauigkeiten und Aktualitäten aufzubauen und zu verwalten. Wenn man sich die Ausgangssituation in der Bundesrepublik Deutschland anschaut, stellt man unter anderem fest, dass die tatsächliche landwirtschaftliche Bodennutzung oftmals nicht der Katasterrealität entspricht. D.h. die Grenzen der Flurstücke stimmen nicht mit den Feldgrenzen überein. Ursache ist z.B. dass ein Flurstück bis zum Gewässer oder Weg reicht, die landwirtschaftliche Nutzung aber nicht. Auch gibt es wesentlich mehr Flurstücke als landwirtschaftliche Schläge bzw. Felder. Zudem muss der Eigentümer der Flächen noch lange nicht mit dem Bewirtschafter übereinstimmen. Kurzum das primäre Ziel des Flurstückskataster liegt im Eigentumsnachweis. Das Kataster ist also nicht oder nur bedingt für eine Agrarförderung, die sich an der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung orientiert, geeignet. Dies wurde auch im Rahmen der EU Agrarförderung erkannt und seit 2005 wurde in ein digitales Kataster und Nachweissystem aufgebaut, dass sich ausschließlich an der tatsächlich genutzten landwirtschaftlichen Fläche orientiert. Gleichwohl behindert eine zu starke Zersplitterung des Eigentums eine vernünftige und produktive agrarische Nutzung und die damit verbundenen Veränderungen im ländlichen Wegebau, der Dorfentwicklung, im Naturschutz etc. Deshalb gibt es das Instrument der Flurbereinigung, die eine langfristige "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
Verbesserung des ländlichen Raumes bewirken soll. Die Veränderung der Agrarstruktur mit Hilfe der Flurbereinigung ist jedoch aufwändig und langwierig. Die Förderung der Landwirtschaft einschließlich agrar- und umweltpolitischer sowie agrarstruktureller Ziele muss sich an der tatsächlichen Nutzung orientieren. Für die Agrarförderung ist ein ständig aktuelles Kataster notwendig, d.h. für die Kontrolle und Aktualisierung sind flächendeckende, aktuelle und genaue Geodaten erforderlich. Die staatliche Förderung der Landwirtschaft ist in einem europaweit einheitlichen Rahmen eingebettet. Deshalb sollen im Folgenden einerseits InVeKoS und das Land Parcel Information System (LPIS) zur EU-weiten Verwaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgestellt werden. Im Anschluss wird das Instrument der Flurneuordnung zur Förderung einer ausgewogenen Landnutzung vorgestellt. Das Land Parcel Information System (LPIS) Mit Hilfe des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wird eine einheitliche Agrarpolitik in der Europäischen Union durchgesetzt. Das Land Parcel Identification System (LPIS) ist zentraler Teil des InVeKoS. Das LPIS ermöglicht in einer GIS-Umgebung die Identifikation, Verortung und administrative Prüfung der landwirtschaftlichen Flächen, die von den Landwirten im Rahmen der flächenbezogenen Antragsstellung angegeben werden, STEIN, 2008. Für die flächendeckende Erfassung bzw. Digitalisierung landwirtschaftlich genutzten Flächen werden hochauflösende digitale Orthophoto verwendet. Als eindeutige geometrische Bezugsgröße gibt es verschiedene Möglichkeiten: • Feldblock (FB) : Von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit (relativ) dauerhaften Außengrenzen (landwirtschaftliche Außengrenze), die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet wird und die mit einer oder mehreren Fruchtarten bestellt oder ganz oder teilweisestillgelegt ist. Die Erfassung der FB erfolgte getrennt mindestens nach den Hauptnutzungsarten Acker- oder Dauergrünland oder Dauerkulturen. "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
• Feldstück: Zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche, die von einem Betriebsinhaber mit einer oder mehreren Kulturen bestellt, stillgelegt oder aus der Produktion genommen ist. • Flurstück: Eine im Kataster abgegrenzte Fläche, über die das Eigentum an den Flächen definiert ist. Die Flächenabgrenzung orientiert sich dabei nicht an der Landbedeckung und Nutzung. • Schlag: Zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers, die mit einer Kultur bestellt, stillgelegt oder aus der Produktion genommen ist. Zusätzlich zu den direkt landwirtschaftlich genutzten Flächen werden so genannte Landschaftselemente erfasst, die bis zu einer Größe von 2.000 m² ebenfalls zur förderfähigen Fläche dazu gerechnet werden. Landschaftelemente sind Flächen, die sich im und am Feldblock befinden (Einzelbäume, Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Feldraine, u.a.) und nicht der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen sind. Da in den Feldern auch nicht förderfähige Elemente enthalten sein können, wie z.B. Strommasten, größere Waldflächen, Seen etc. sind diese Flächen ebenfalls Bestandteil des LPIS. Der graphische, nicht personenbezogene Teil des Feldblock- oder Feldstückkataster ist auch öffentlich zugänglich vgl. Abb. 1. "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
Feldblock Landschaftselement Sonderfläche DOP © LAIV MV, 2012 Abbildung 1: Graphischer Auszug aus dem Feldblockkataster Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ist die Gewährung von Direktzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der Direktzahlungen. Mit dem Ziel der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, formulieren verschiedene Vorschriften Konkrete einzuhaltende Anforderungen verschiedenen Bereichen, wie z.B. Erosionsvermeidung, Bodenschutz, Schutz von Dauergrünland etc. Die entsprechenden flächenbezogenen Daten sind in das GIS mit aufgenommen worden und stehen auch den Landwirten zur Verfügung. Da sich landwirtschaftlich genutzte Flächen durch z. B. Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen ändern können, ist eine ständige Überprüfung und Aktualisierung notwendig. Als Aktualisierungsturnus sind drei Jahre vorgesehen. Um Veränderungen in den LPIS Parzellen zu detektieren, werden aktuelle Luftbild- und Satellitenbilddaten eingesetzt, JRC (2010). "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
Heute beantragt der Landwirt seine Flächen in der Regel auf digitalem Wege; die zuständigen Behörden stellen ihm hierzu Visualisierungs-Tools, GIS-Werkzeuge und digitale Orthophotos zur Verfügung, mit deren Hilfe die Flächen ggf. ergänzt und abgegrenzt werden können. Anschließend werden die Daten formularübergreifend auf Plausibilität geprüft und häufig bereits online an die Verwaltung übermittelt. Das digitale Verfahren hat zu einer erhöhten Akzeptanz unter den Landwirten geführt. Allerdings ist anzumerken, dass in den letzten Jahren der bürokratische Aufwand stark zugenommen hat und das System der Agrarförderung mit immer mehr Auflagen (Cross Compliance), regionalen und ökologischen Förderprogrammen und Details überfrachtet wird. Auch sind die Toleranzen bei Flächenerfassung durch den Landwirt recht gering.. Die Flurbereinigung – ein Werkzeug für den Strukturwandel im ländlichen Raum Die Flurbereinigung im speziellen und die Bodenordnung im Allgemeinen haben in den letzten Jahren einen mehrfachen Bedeutungswandel durchlaufen. Während in der Vergangenheit der Focus nahezu ausschließlich auf der Verbesserung der Agrarstruktur lag, hat der landwirtschaftliche Strukturwandel und die geänderten Anforderungen an den ländlichen Raum zu einer grundlegenden Veränderung geführt. In diesem Zusammenhang ist die spezielle (Agrar)planung in einen integrierten Planungsansatz für die Entwicklung des ländlichen Raumes überführt worden, FEHRES UND THIEMANN, 2013. Das bedeutet, die Flurbereinigung soll nicht nur die Agrarstruktur verbessern sondern auch: - den ländlichen Wegebau, - die Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, - Dorfentwicklung und Dorfinnenentwicklung, - und den Naturschutz berücksichtigen und verbessern. Darüber hinaus soll die ländliche Bodenordnung auch die Voraussetzungen zur effektiven Erzeugung regenerativer Energien an den richtigen Standorten ermöglichen. Konkret bedeutet das unter anderem Fragen zur Erschließung (Zuwegungen und Leitungen) rechtlich zu regeln. Auch der politische Wunsch den Flächenverbrauch zu reduzieren ist eine aktuelle Anforderung an die Bodenordnung. Hier kann z.B. ein Flächenpool gebildet werden, der es verschiedensten "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
Planungsträger ermöglicht landespflegerisch Kompensationen flächenschonend umzusetzen, vgl. auch Harnischfeger, 2011. Die deutsche Wiedervereinigung und die damit verbundenen Probleme in der Transformation der Besitz- und der Agrarstruktur und auch die Anpassung der Landwirtschaft an die in der EU geltenden Vorschriften stellte eine große Herausforderung für die Bodenordnung dar. Der gesetzliche Rahmen wurde schon 1990 durch das Gesetz über die „strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Landwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik“ (Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)) geschaffen. Hauptaufgaben der im Gesetz festgeschriebenen Werkzeuge und Bodenordnungsverfahren sind: - Wiederherstellung der Einheit von Eigentum an Gebäuden, Anlagen und Anpflanzungen und dem Eigentum an Grund und Boden. - Regeln zum Ausscheiden von Mitgliedern aus einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) oder einer eingetragenen Genossenschaft - Kündigung genossenschaftlich genutzter Flächen durch den Eigentümer - Regeln für so genannte Wiedereinrichter, d.h. einzelbäuerliche Landwirtschaftsbetriebe In dünn besiedelten Räumen hat die Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung oberste Priorität. Dabei geht es um die Grundversorgung im Hinblick auf Nahrungsmittel, medizinische Grundversorgung, aber auch Schulen und Kindergärten. Allerdings sind hier innovative Wege gefragt, damit der ländliche Raum ein zukunftsfähiger Lebensraum bleibt, auch unter dem Aspekt einer sinkenden und alternden Bevölkerung. Die Finanzierung der Flurneuordnung ist grundsätzlich Aufgabe der Bundesländer. Allerdings wurde die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 1969 zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern erhoben. Das führt dazu, dass der Bund etwa 60 % der entstandenen Kosten den Bundesländern erstattet. Für die neuen Bundesländer, die durch die Wiedervereinigung erhebliche zusätzliche Aufwendungen hatten, hat die EU bis 1999 Flurbereinungen im Rahmen des Strukturfonds gefördert. Mit der Agenda 2000 ist für die Förderung des ländlichen Raums eine so genannte „zweite Säule“ aufgebaut worden. Innerhalb "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
der 2. Säule ist auch die Flurbereinigung förderfähig. Auch in der kommenden Förderperiode der EU (2015 – 2020) ist die 2. Säule gefestigt worden und die Flurbereinigung bleibt förderfähig. Unabhängig von der Förderung und Finanzierung ist es notwendig, dass das Verfahren einer Flurbereinigung schneller und preiswerter wird. Das wird einerseits durch eine immer höhere Automation in der Datenerfassung, Vermessung und Geo-Datenverwaltung erreicht. Auf der anderen Seite ist auch notwendig das Verfahren auf die wirklich notwendigen (bürokratischen) Schritte zu reduzieren und schließlich sind in vielen Bundesländern auch die Abbildung 2: Ablauf und GIS Einsatz im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahren Finanzierungshöchstgrenzen (€/ha) reduziert worden, was dazu führt, dass das Ausbauvolumen reduziert wird und so z.B. nur die Hauptwirtschaftswege befestig werden können. Ein Flurneuordnungsverfahren durchläuft verschiedene Schritte, die mittlerweile vollständig GIS-basiert abgearbeitet werden, wie die nachfolgende Übersicht verdeutlicht vgl. Abb 2. "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
Für eine GIS-basierte Flurneuordnung sind natürlich digitale Geobasisdaten notwendig, Hier ist in erster Linie das (Automatisierte) Liegenschaftskarte (ALK) und -buch (ALB) zu nennen, dass die Besitzverhältnisse vor der Flurbereinigung definiert. Ergänzende topographische Informationen werden einerseits durch das Digitales Landschaftsmodell -Basis DLM bereitgestellt. Im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung und die Bewertung kommen digitale Orthophotos zum Einsatz. Die Bestandsaufnahme im Gelände erfolgt mit Hilfe von mobilen GPS-GIS-Lösungen und kann mittlerweile kostengünstig auch durch unbemannten Fluggeräte (UAS) ergänzt werden. Planungsdaten für landschaftsgestaltende Anlagen, Wege- und Gewässer, Kommunale Daten (u.a. Bauleitplanung), Grenzen von Schutzgebieten, Kompensationsmaßnahmen, geschützte Denkmäler sowie weitere Geofachdaten Dritter komplettieren den Datenbedarf. Zusammenfassung Seit dem Jahr 2005 hat die Europäische Union ein einheitliches GIS-System zur Verwaltung der EU-Beihilfen und zur Steuerung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion unter Einhaltung verschiedener ökologischer Standards. Das System hat sich bewährt, wird aber mit jeder Reform komplexer und für den Landwirt dadurch auch nicht einfacher. Die Flurbereinigung ist hingegen ein langfristigen Entwicklungswerkzeug für den ländlichen Raum, das ohne die Nutzung verschiedenster GIS-Werkzeuge zu aufwendig wäre. Literatur Fehres, J. Thiemann, K.-H. (2013): Zentrale Handlungsfelder der Bodenordnung und des Landmangement.- In: Kummer, K.; Frankenberger, J. (Hrsg.): Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen. Wichmann Verlag S. 377 – 406. Stein, R. (2008): InVeKoS – Agrarsubventionskontrolle mit Fernerkundung in Deutschland.- in: Strobl, J. (Hrsg.): Angewandte Geoinformatik 2008: Beiträge zum 20. AGIT-Symposium Salzburg.- S. 661 - 666 JRC (2010): Geomatics in support of the Common Agricultural Policy.- Proceedings of the 16th GeoCAP Annual Conference, 2010 Centro Congressi Giovanni XXIII, Bergamo 24th-26th November 2010.- 50 S. "Deutsch-Russischer agrarpolitischer Dialog" Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Büro Moskau: 105064 Мoskau, Kasakova 10/2, Tel./Fax: +7 495 632 25 08,www.agrardialog.ru "Германо-Российский аграрно-политический диалог" Кооперационный проект Федерального министерства продовольствия и сельского хозяйства Германии Офис Москва: 105064, Москва, ул. Казакова д.10/2, тел/факс: (495) 632 25 08, www.agrardialog.ru
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