Gleiches Recht für beide - Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, Eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung - Land Tirol

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Gleiches Recht für beide - Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, Eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung - Land Tirol
Gleiches Recht
für beide
Informationen rund um
Ehe, Lebensgemeinschaft,
Eingetragene Partnerschaft,
Scheidung und Trennung.
Gleiches Recht für beide - Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, Eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung - Land Tirol
Standpunkt
Die vorliegende Broschüre »Gleiches Recht für beide«
enthält rechtliche Informationen zur Ehe, Lebensgemeinschaft,
eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung.
Glückliche und stabile Beziehungen sind für uns alle wichtig.
Mit der Entscheidung für das Zusammenleben in Form von Ehe,
Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft sind auch
rechtliche Konsequenzen verbunden, die manchen oft gar nicht
oder nur vage bewusst sind. Über Ihre Rechte und Pflichten infor-
miert diese Broschüre. Gute Informationen sind immer eine wert-
volle Entscheidungshilfe. Auseinandersetzungen und vielleicht auch
Trennungen können dadurch nicht verhindert werden, jedoch kann
es helfen, Nachteile oder böse Überraschungen zu vermeiden.
Diese Broschüre soll in erster Linie informieren, aber auch gleichzei-
tig anregen, sich rechtzeitig an kompetente Stellen zu wenden, um
sich spezifische Informationen und Unterstützung zu holen.
Die Broschüre ersetzt keine professionelle Rechtsberatung und er-
hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist als Erstinfor-
mation gedacht. Ich hoffe, dass mit den richtigen Informationen zur
richtigen Zeit ein kleiner Beitrag zum Gelingen von stabilen
und glücklichen Beziehungen geleistet werden kann.

Landesrätin DI.in Gabriele Fischer
Frauenreferentin des Landes Tirol
Die vorliegende Broschüre wurde erstellt von
ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Ulrike Aichhorn.

Sie lehrt Rechtsgeschichte und Legal Gender Studies an der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg.

Forschungsschwerpunkte:
Frauenrechtsentwicklungen; Ehe- und Familienrecht;
Partnerschaftsrecht.
Inhaltsverzeichnis

Ehe- und eingetragene Partnerschaft10

1.       Rechte und Pflichten                           10

2.		     Familienname                                   12

  2.1.   Beibehaltung der bisherigen Namen              12
  2.2.   Gemeinsamer Name bzw. gemeinsamer Doppelname   12
  2.3.   Gemeinsamer Familienname und Doppelname        13
  2.4.   Familienname des Kindes                        14
  2.5.   Familienname nach Scheidung bzw. Auflösung     14
  2.6.   Änderung des Familiennamens                    14
  2.7.   Anpassung des Namens an das Geschlecht         15

3.       Unterhalt                                      16

  3.1.   Unterhalt in einer sog. „Hausfrauenehe“        16
  3.2.   Unterhalt für die erwerbstätige Hausfrau
  		     (oder den erwerbstätigen Hausmann)             18
  3.3.   Kranken- und Sozialversicherung                18

4.		     Vermögen und Schulden                          21

  4.1. Vermögen und Schulden bei aufrechter Ehe
  		   bzw. eingetragener Partnerschaft        21
  4.2. Vermögen und Schulden im Scheidungs-
  		   bzw. Auflösungsfall
  21
5.		     Ehe und eingetragene Partnerschaft in der Krise     22

  5.1.   Mediation                                           22

6.		     Scheidung der Ehe – Auflösung der eingetragenen
		       Partnerschaft                                       24

  6.1.   Gerichtliche Scheidung
  		     bzw. Auflösung wegen Verschuldens                    24
  6.2.   Scheidung bzw. Auflösung wegen Zerrüttung ohne
  		     Verschulden wegen einer psychischen Krankheit oder einer
  		     vergleichbaren Beeinträchtigung oder einer schweren
  		     ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit           24
  6.3.   Scheidung bzw. Auflösung wegen Aufhebung der
  		     häuslichen Gemeinschaft                              25
  6.4.   Einvernehmliche Scheidung
  		     – einvernehmliche Auflösung                          28
  6.5.   Kosten einer Scheidung bzw. Auflösung (Stand 2020)   31

7.       Scheidungs- bzw. Auflösungsfolgen                   34

  7.1.   Unterhalt                                           34
  7.2.   Vermögens- und Schuldenteilung bei Scheidung
  		     bzw. Auflösung                                      36
  7.3.   Gemeinsame Schulden nach Scheidung
  		     bzw. Auflösung                                      37
  7.4.   Name nach Scheidung bzw. Auflösung                  38
  7.5.   Krankenversicherung nach Scheidung bzw. Auflösung   38

8.       Unterschiede zwischen Ehe
		       und eingetragener Partnerschaft                     40

9.		     Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft
		       in eine Ehe und umgekehrt                           42
Gleich- oder verschiedengeschlechtliche
nichteheliche Lebensgemeinschaft46

1.		     Definition                                         46
2.       Kein Unterhaltsanspruch                            46
3.		     Mitarbeit im Unternehmen des Lebensgefährten
		       oder der Lebensgefährtin                           47
4.		     Krankenversicherung – Mitversicherung
		       in der Lebensgemeischaft                           47
5.		     Gemeinsames Wohnen                                 47

  5.1.   Wohnungseigentum                                   47
  5.2.   Mitmiete in der Lebensgemeinschaft                 49
  5.3.   Untermiete                                         50
  5.4.   Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Todesfall     51

6.       Erbrecht und Alterssicherung                       51
7.       Ende einer Lebensgemeinschaft                      53

  7.1.   Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts   53
  7.2.   Partnerschaftsverträge                             54

Kinder in einer Familie58

1. 		    Vaterschaft                                        58
2.       Familienname des Kindes                            59
3.       Kindesobsorge                                      61
4.       Kindesunterhalt                                    64
5.		     Recht auf persönliche Kontakte                     66
6.		     Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind           68
7.       Besuchsmittler, Besuchsbegleitung, Mediation       70
Gewalt in der Beziehung    74

Wichtige Adressen78
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass sowohl die Ehe
als auch die eingetragene Partnerschaft jeweils für hetero- und
homosexuelle Menschen zugänglich zu sein hat. Daher können
seit 1.1.2019 Heterosexuelle und Homosexuelle wählen, ob sie eine
Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen.

Die folgenden Ausführungen fassen Ehe und eingetragene
Partnerschaft in einem Kapitel zusammen, am Ende werden jene
Bestimmungen angeführt, die sich in der Ehe von der eingetragenen
Partnerschaft unterscheiden.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit werden die Begriffe „Paar“
und „PartnerInnen“ verwendet, die sowohl die EhepartnerInnen als
auch die eingetragenen PartnerInnen umfassen.
Ehe -
Eingetragene
Partnerschaft
Ehe- und eingetragene Partnerschaft

     1. Rechte und Pflichten

     Das österreichische Recht         liegen, es können also nicht alle
     bestimmt, dass in Ehe und         Pflichten ausgeschlossen wer-
     eingetragener Partnerschaft der   den, auch nicht einvernehmlich.
     Gleichberechtigungsgrundsatz
     gilt. Die PartnerInnen haben        Kommentar
     also grundsätzlich die gleichen     Man kann unter bestimmten
     Rechte und Pflichten, sowohl        Umständen auch alleine von
     zueinander als auch in Bezie-       der Gestaltung der gemein-
     hung zu ihren Kindern.              samen Lebensverhältnisse ab-
                                         gehen. Dies dann, wenn der
     Gemeinsame Rechte                   einseitig gewünschten Ände-
     und Pflichten sind z.B.:            rung, z.B. auf vorübergehend
     6 Unterhalt                         getrenntes Wohnen, kein
     6 Anständige Begegnung              wichtiges Anliegen des bzw.
     6 Gegenseitiger Beistand            der anderen oder der Kinder
     6 Eine zumutbare und nach           entgegensteht bzw. wenn es
       den Lebensverhältnissen der       aus persönlichen Gründen
       PartnerInnen übliche Mitwir-      wichtig ist, etwa wegen beruf-
       kungspflicht im Erwerb des        licher Fortbildung oder der
       bzw. der anderen.                 Pflege von Angehörigen.

     Diese und weitere Pflichten,
     etwa die Pflicht zum ge-            Hinweis
     meinsamen Wohnen, können            In der Ehe ist man zur
     einvernehmlich gestaltet und        Treue verpflichtet,
     auch abgeändert werden. Der-        in der eingetragenen
     artige Vereinbarungen müssen        Partnerschaft zu einer
     aber innerhalb der Grenzen der      Vertrauensbeziehung.
     Wesenselemente einer Ehe bzw.
     eingetragenen Partnerschaft
12
Sind die PartnerInnen in            In der Ehe und in der eingetra-
gleichem Ausmaß berufstätig,        genen Partnerschaft besteht
müssen sie einerseits ihren         grundsätzlich eine Mitwirkungs-
Einkommen entsprechend zur          pflicht im Erwerb des oder der
Deckung der gemeinsamen Le-         anderen. Diese besteht aber nur
bensbedürfnisse beitragen und       soweit es zumutbar und nach
andererseits auch beide an der      den Lebensverhältnissen des
Haushaltsführung mitwirken. Ist     Paares üblich ist. Die Frau müss-
beispielsweise nur eine Person      te also beispielsweise nicht eine
erwerbstätig und kümmert sich       bestehende Erwerbstätigkeit
die andere als sog. „Vollhaus-      aufgeben um den Mann in der
frau“ um Haushalt und Familie,      Firma zu unterstützen. Wirkt
hat der erwerbstätige Partner       man mit, besteht Anspruch auf
dennoch die Pflicht im Haushalt     angemessene Abgeltung. Die
mitzuhelfen (Gleichbeteili-         Höhe des Abgeltungsanspruchs
gungsgrundsatz).                    richtet sich nach Art und Dauer
                                    der Leistungen und es sind die
                                    gesamten Lebensverhältnisse
Tipp                                und die gewährten Unterhalts-
Gehört die Wohnung, in der das      leistungen angemessen zu be-
Paar lebt, etwa nur der Frau, hat   rücksichtigen. Es besteht nicht
der andere nicht verfügungs-        ein ziffernmäßig bestimmter
berechtigte Teil Schutz auf         Anspruch auf Vergütung für
Erhaltung der Wohnung, wenn         geleistete Arbeitszeit, sondern
an der Wohnung ein dringendes       eine Art Gewinnbeteiligungs-
Wohnbedürfnis besteht. Der          anspruch zu. In aufrechter Be-
verfügungsberechtigte Teil hat      ziehung spielt dieser Anspruch
alles zu unterlassen bzw. vor-      auf Vergütung kaum eine Rolle,
zukehren, damit die Wohnung         er kann aber bei einer Schei-
nicht verloren wird.                dung bzw. Auflösung relevant
                                    werden. Der Anspruch kann
                                    rückwirkend für die letzten
                                    sechs Jahre geltend gemacht
                                    werden.

                                                                        13
2. Familienname                     2.2. Gemeinsamer Name bzw.
                                              gemeinsamer Doppelname
     Eingetragene PartnerInnen be-
     halten grundsätzlich ihre bishe-    Will das Paar einen gemeinsa-
     rigen Namen bei, können aber        men Namen führen, dann kann
     andere Varianten wählen. In der     es dazu einen seiner Namen
     Ehe gilt der Grundsatz, dass ein    bestimmen oder aus beiden
     gemeinsamer Familienname            Namen einen Doppelnamen
     geführt werden soll, es besteht     bilden.
     dazu aber keine Pflicht und es
     können auch andere Konstella-       Beispiel für einen
     tionen gewählt werden.              gemeinsamen Namen:

     Diese Varianten sind möglich:       Herr Müller und Frau Schwarz
                                         können sich für Herr und Frau
     2.1. Beibehaltung der               Müller oder Herr und Frau
          bisherigen Namen               Schwarz entscheiden.

     Wird kein gemeinsamer Fami-         Haben die PartnerInnen einen
     lienname bestimmt, behält jede      Namen, der sich aus mehreren
     Person ex lege den bisherigen       Teilen zusammensetzt (ent-
     Namen. Welchen Namen ein            weder voneinander getrennt
     Kind bei dieser Variante be-        oder durch einen Bindestrich
     kommen würde, siehe Kapitel         verbunden) können sie ent-
     „Kinder in einer Familie“ Pkt. 2.   weder den gesamten Namen
                                         oder auch nur dessen Teile in
     Beispiele                           beliebiger Reihenfolge verwen-
     Frau Weiss und Frau Hofer           den. Sie können auch einen aus
     heiraten und bestimmen keinen       den Namen beider gebildeten
     gemeinsamen Familiennamen.          Doppelnamen zum gemein-
     Sie behalten ihre Namen bei         samen Familiendoppelnamen
     und heißen weiterhin Weiss          bestimmen.
     und Hofer.

14
Nicht als Doppelname,           Auswahl:
  sondern als ein Name gelten     Herr und Herr Hofer; Herr und
  Zusätze wie „van“ (van          Herr Müller-Berg; Herr und Herr
  Beethoven), Mc (McGregor)       Berg-Müller; Herr und Herr
  und sonstige Zusätze, die für   Müller; Herr und Herr Berg; Herr
  sich alleine genommen nicht     und Herr Hofer-Müller; Herr und
  bestehen können und keinen      Herr Müller-Hofer; Herr und
  Namen ergeben.                  Herr Hofer-Berg; Herr und Herr
                                  Berg-Hofer.
  Die Reihenfolge der Namen
  bei einem Doppelnamen
  muss einvernehmlich be-
  stimmt werden.                    Hinweis
                                    Es ist nicht möglich, dass
                                    zwei Namen in umgekehr-
                                    ter Reihenfolge geführt
  Hinweis                           werden, so wäre z.B. Herr
  Um endlose Namens-                Huber-Stein und Frau
  ketten zu vermeiden,              Stein-Huber unzulässig.
  dürfen bei einem Doppel-
  namen nur zwei Namen-
  (steile) herangezogen
  werden, die mit einem
  Bindestrich zwischen den        2.3. Gemeinsamer Familien-
  beiden Teilen zu trennen             name und Doppelname
  sind.
                                  Wird ein gemeinsamer Fami-
                                  lienname bestimmt, kann
                                  diejenige Person, deren Name
                                  nicht gemeinsamer Familien-
Beispiel für einen                name wird bestimmen, dass sie
gemeinsamen Familien-             einen aus dem gemeinsamen
doppelnamen:                      Familiennamen und ihrem Na-
Herr Hofer und Herr Müller-Berg   men gebildeten Doppelnamen
haben folgende Varianten zur      führen will.
                                                                     15
Die Führung eines Doppel-           hintanstellen, sich also nicht
     namens ist aber nur mög-            Herr Berg-Schwarz oder Herr
     lich, wenn der gemeinsame           Schwarz-Berg nennen.
     Familienname nicht bereits aus
     mehreren Teilen besteht, an-        2.4. Familienname des Kindes
     dernfalls kann nur einer dieser
     Teile verwendet werden.             siehe Kapitel „Kinder in einer
                                         Familie“ Pkt. 2.
     Beispiel
     Frau Stein und Frau Huber           2.5. Familienname nach
     heiraten. Zum gemeinsamen                Scheidung bzw. Auflö-
     Familiennamen wird Stein                 sung
     bestimmt. Frau Huber möchte
     ihren bisherigen Namen als          siehe Pkt. 7.4.
     Doppelnamen weiterführen.
     Sie kann entweder Stein-Huber       2.6. Änderung des
     oder Huber-Stein wählen.                 Familiennamens

     Nicht möglich ist, dass diejenige   Grundsätzlich kann ein
     Person, von deren Doppelname        Familienname nur einmal
     ein Namensteil zum gemeinsa-        bestimmt werden. Auch die
     men Familiennamen bestimmt          Wiederannahme eines früheren
     wurde, ihren zweiten Namens-        Familiennamens ist nur einmal
     teil bei sich hinzustellt.          zulässig. Sollte sich aber in auf-
                                         rechter Ehe bzw. eingetragener
     Beispiel                            Partnerschaft der Name ändern,
     Herr Müller-Berg und Frau           z.B. durch Adoption, kann eine
     Schwarz heiraten. Zum gemein-       erneute Bestimmung über den
     samen Familiennamen wird            Familiennamen vorgenommen
     Berg bestimmt. Herr Müller-         werden.
     Berg, nunmehr Herr Berg, kann
     nicht den Namen Müller-Berg
     oder Berg-Müller führen. Auch
     kann Herr Berg nicht den
     Namen seiner Frau voran- oder
16
2.7. Anpassung des Namens
     an das Geschlecht

Es ist möglich, den Namen nach
dem Geschlecht abzuwandeln,
wenn dies der Herkunft der
Person oder der Tradition der
Sprache entspricht, aus der die-
ser Name stammt. Vor allem in
slawischen Sprachen gibt es z.B.
„weibliche Zusätze“ wie „-ová“,
„-owa“ und „-á“. Man kann um-
gekehrt auch bestimmen, dass
eine auf das Geschlecht hin-
weisende Endung des Namens
wegfallen soll.

Alle namensrechtlichen Er-
klärungen sind am Standesamt
abzugeben.

                                   17
3. Unterhalt                      nach hat die Vollhausfrau (der
                                       Vollhausmann) ohne eigenes
     3.1. Unterhalt in einer sog.      Einkommen einen Unterhalts-
          „Hausfrauenehe“              anspruch in Höhe von 33 % des
                                       Nettoeinkommens des verdie-
     Für die angemessenen Bedürf-      nenden Teiles. Davon werden
     nisse der Lebensgemeinschaft      für jedes unterhaltsberechtigte
     ist gemeinsam aufzukommen.        Kind je
     Dabei leistet jene Person, die    4 % abgezogen (für Babys 2 %).
     den gemeinsamen Haushalt          Muss z.B. der Ehemann auch
     führt, die Kinder betreut und     noch für eine geschiedene
     erzieht etc. durch diese Tätig-   Ex-Frau Unterhalt leisten, dann
     keiten ihren Beitrag und hat      reduziert sich der Unterhalts-
     dadurch Anspruch auf Unter-       anspruch noch einmal um 1 %
     halt. Diese Konstruktion wird     bis 3 %.
     „Hausfrauenehe“ genannt (und
     gilt auch für Hausmänner).        Diese Berechnungsmethode
                                       versteht sich für ein getrennt
                                       lebendes Paar, Naturalunter-
                                       haltsleistungen sind anzu-
       Hinweis                         rechnen, z.B. die Bezahlung der
       Der Unterhaltsanspruch          Miete.
       steht der haushaltsfüh-
       renden Person grundsätz-          Kommentar
       lich auch dann zu, wenn           Ist die Hausfrau selbst er-
       sie ihren Beitrag nicht zu        werbstätig, steht ihr weniger
       leisten vermag, z.B.              Unterhalt zu (siehe Pkt. 3.2.).
       wegen Krankheit.                  Grundsätzlich bleiben un-
                                         erhebliche Nebeneinkünfte
                                         unberücksichtigt, z.B. für
                                         stundenweise Bügel- oder
                                         Putzarbeiten.
     Die Unterhaltshöhe richtet sich
     im Zweifel nach richtlinienar-    Nach der Rechtsprechung um-
     tigen Prozentwerten. Dem-         fasst der Unterhaltsanspruch
18
vor allem Naturalunterhalt, wie    Zulässigkeit des Auszugs auch
Nahrung und Wohnung, aber          vom Gericht bestätigen lassen
auch notwendige Prozess- und       (Antrag auf sog. „gesonderte
Anwaltskosten. Bei aufrechter      Wohnungnahme“).
Lebensgemeinschaft kann
der Unterhalt grundsätzlich        Vom Unterhalt zu unterschei-
auch (ganz oder teilweise) als     den ist das sog. Haushalts- oder
Geldunterhalt verlangt werden,     Wirtschaftsgeld. Dieses umfasst
solange dies nicht als unbillig    vor allem die Kosten für „Haus
anzusehen ist. Lebt das Paar       und Hof“ und für die laufenden
getrennt, besteht grundsätzlich    Bedürfnisse der Familie, z.B.
ein Geldunterhaltsanspruch.        Lebensmittel, Putzmittel,
                                   Hygieneartikel etc.
Der Unterhaltsanspruch für
die haushaltsführende Person         Kommentar
besteht grundsätzlich auch im        Hat die unterhaltspflich-
Fall einer Trennung. Verlässt        tige Person ein geringes
etwa der Mann die Familie und        Einkommen und mehrere
zieht zur Freundin, steht der        Unterhaltsverpflichtungen,
Frau nach wie vor Unterhalt          kann es passieren, dass nicht
zu, auch wenn sie nicht mehr         genügend Geld da ist und
den Haushalt für den Mann            daher alle Unterhaltsansprü-
führt. Auch wenn die Frau aus        che im gleichen Verhältnis
der gemeinsamen Wohnung              gekürzt werden. Eine abso-
auszieht, weil das Zusammen-         lute Belastbarkeitsgrenze für
leben mit dem Mann unzumut-          die Unterhaltspflicht gibt es
bar ist, z.B. wegen Gewalt oder      nicht. Es ist möglich, dass der
Alkoholmissbrauch, verliert sie      unterhaltspflichtigen Person
nicht ihren Unterhaltsanspruch.      weniger als das Existenzmini-
Wichtig ist, dass die Gründe für     mum bleibt.
den Auszug aus der gemeinsa-
men Wohnung gerechtfertigt
sind und nachgewiesen werden
können, z.B. durch ein ärzt-
liches Attest. Man kann sich die
                                                                       19
3.2. Unterhalt für die erwerbs-      Beispiel zur Berechnung des
          tätige Hausfrau (oder den       Unterhalts, wenn beide Ein-
          erwerbstätigen Haus-            kommen haben und getrennt
          mann)                           leben:

     Oft ist die Hausfrau (in Teilzeit)   Monatliches durch-
     erwerbstätig. In diesem Fall         schnittliches Nettoein-
     wirken sich eigene, regel-           kommen von Person A
     mäßige Einkünfte grundsätz-          (= Jahreseinkommen
     lich unterhaltsmindernd aus.         geteilt durch 12)         € 2.000
     Allerdings bleiben gelegentliche
     Einkünfte unberücksichtigt,          Monatliches durch-
     wenn sie nur einen Bruchteil         schnittliches Nettoein-
     der Einkünfte des anderen oder       kommen von Person B        € 900
     der anderen ausmachen. Nicht
     berücksichtigt und damit nicht       Summe
     unterhaltsmindernd wären             Familieneinkommen         € 2.900
     etwa Einkünfte aus fallweisen
     Nachhilfestunden oder gele-          40 % abzüglich 4 % je
     gentlichen Schreibarbeiten.          Kind, bei 1 Kind somit
                                          36 %                      € 1.044
     Eigene regelmäßige Ein-
     künfte, z.B. aus regelmäßigen        abzüglich eigenes Ein-
     Arbeitsleistungen, sind dann         kommen von Person B       - € 900
     zu berücksichtigen, wenn sie in
     Bezug auf die Lebensverhältnis-      Unterhaltsanspruch von
     se des Paares ins Gewicht fallen.    Person B                   € 144

                                          3.3. Kranken- und Sozialver-
                                               sicherung

                                          Nicht erwerbstätige und daher
                                          nicht selbst versicherte Ange-
                                          hörige (eingetragene Partnerin,
20
eingetragener Partner, Ehefrau,    oder gänzlich entfallen. Dies ist
Ehemann; zur Mitversicherung       vor allem dann der Fall, wenn
von LebensgefährtInnen siehe       das monatliche Nettoeinkom-
Kapitel „Nichteheliche Lebens-     men der versicherten Person
gemeinschaft“ (Pkt. 4.) können     den Ausgleichszulagenrichtsatz
als Angehörige der erwerbs-        für Ehepaare bzw. eingetragene
tätigen Person mitversichert       PartnerInnen (€ 1.524,99.-
werden, ohne selbst Beiträge       Stand 2020) nicht übersteigt.
leisten zu müssen. Eine Mit-       Während des Bezuges von
versicherung kostet 3,4 % des      Krankengeld, Wochengeld,
sozialversicherungspflichtigen     Karenzgeld, Arbeitslosengeld
Einkommens der versicherten        oder Notstandshilfe ist kein
Person. Dieser Zusatzbeitrag       Zusatzbeitrag zu leisten, ebenso
wird von der Krankenkasse          nicht während der Ableistung
vorgeschrieben und ist von der     des Präsenz- oder Zivildienstes.
versicherten Person zu leisten,
verweigert sie die Zahlung,        Ab der Geburt des ersten
besteht dennoch Krankenversi-      Kindes ist eine beitragsfreie Mit-
cherungsschutz für Angehörige.     versicherung für die Hausfrau
                                   möglich (Geburtsurkunde des
Für minderjährige Kinder fällt     Kindes an die Krankenkasse
grundsätzlich kein Zusatzbei-      übermitteln). Es besteht bereits
trag an. Für volljährige Kinder,   Anspruch auf jene Kosten, die
die sich in Ausbildung befinden,    im Rahmen der Geburt entste-
ist eine beitragsfreie Mitversi-   hen, z.B. Hebamme, Kranken-
cherung längstens bis zu ihrem     haus, etc. Es wird aber kein
27. Geburtstag möglich, wenn       Wochengeld ausbezahlt.
sie keine eigene Kranken-
versicherung haben und die         Hat sich die mitversicherte
sonstigen Voraussetzungen          Person in der Vergangenheit
vorliegen.                         der Erziehung eines Kindes
                                   oder mehrerer im gemeinsa-
Liegt eine besondere soziale       men Haushalt lebender Kinder
Schutzwürdigkeit vor, kann der     mindestens vier Jahre hindurch
Zusatzbeitrag reduziert werden     gewidmet oder widmet sich ak-
                                                                        21
tuell der Erziehung, entfällt der   Die Geringfügigkeitsgrenze liegt
     Zusatzbeitrag. Eine beitragsfreie   2020 bei einem Monatseinkom-
     Mitversicherung besteht auch        men von € 460,66.-. Bei einer
     bei der Angehörigenpflege ab        geringfügigen Beschäftigung
     Pflegegeldstufe 3 oder wenn         entspricht das Bruttoentgelt
     die versicherte Person selbst       dem Nettoentgelt, da keine So-
     Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht       zialversicherungsbeiträge und
     (und die sonstigen Vorausset-       keine Lohnsteuer anfallen.
     zungen erfüllt sind).
                                         2020 beträgt der monatliche
     Mitversicherte Angehörige           Beitrag für die freiwillige Selbst-
     haben keinen Anspruch auf           versicherung in der Pensions-
     Krankengeld und sind nicht          und Krankenversicherung €
     unfallversichert. Ein Unfall im     65,03.-. PartnerInnen und
     Haushalt ist also rechtlich kein    Kinder können mitversichert
     Arbeitsunfall (Ausnahme bäuer-      werden.
     licher Haushalt).
                                         Tipp
                                         Ist man geringfügig beschäftigt
     Tipp                                und freiwillig in der Pensions-
     Wenn Sie „geringfügig be-           und Krankenversicherung
     schäftigt“ und daher grund-         selbstversichert, hat man
     sätzlich nur unfallversichert       Anspruch auf Kranken- und
     sind, können Sie sich für           Wochengeld und erwirbt
     einen monatlichen Beitrag in        pro Monat der geringfügigen
     der Kranken- und Pensions-          Beschäftigung einen vollen Ver-
     versicherung versichern             sicherungsmonat, der sowohl
     lassen. Dafür ist ein Antrag        in der Kranken- als auch in der
     beim zuständigen Kranken-           Pensionsversicherung als Bei-
     versicherungsträger (z.B.           tragsmonat zählt.
     Österreichische Gesundheits-
     kasse (ÖGK)) nötig.

22
Kommentar                        Tipp
  Eine Selbstversicherung in       Wenn PartnerInnen gemeinsam
  der Arbeitslosenversicherung     ein Haus bauen und beide
  ist nicht möglich. Geringfügig   für den Kredit haften, sollten
  Beschäftigte sind also nie       grundsätzlich auch beide
  arbeitslosenversichert.          grundbücherliches Eigentums-
                                   recht erwerben.
4. Vermögen und
   Schulden                        4.2. Vermögen und Schulden
                                        im Scheidungs- bzw. Auf-
4.1. Vermögen und Schulden              lösungsfall
     bei aufrechter Ehe bzw.
     eingetragener Partner-        Der Grundsatz der Gütertren-
     schaft                        nung wird bei einer Scheidung
                                   der Ehe bzw. Auflösung der
Werden keine anderslautenden       eingetragenen Partnerschaft
Verträge geschlossen, gilt der     wesentlich eingeschränkt. Wenn
gesetzliche Güterstand der sog.    eine Ehe geschieden bzw. eine
Gütertrennung. Das heißt, dass     eingetragene Partnerschaft
jede Person jeweils alleiniges     aufgelöst wird, sind das ehe-
Eigentum an dem behält, was        liche bzw. partnerschaftliche
sie in die Ehe bzw. eingetrage-    Gebrauchsvermögen und die
ne Partnerschaft mitgebracht       ehelichen bzw. partnerschaft-
hat. An dem, was sie während       lichen Ersparnisse aufzuteilen,
der Ehe bzw. eingetragenen         unabhängig von den Eigentums-
Partnerschaft erwirbt, erwirbt     verhältnissen, es sei denn, es
sie auch allein Eigentum.          gibt eine im Voraus getroffene
Dasselbe gilt für Schulden:        anders lautende Vereinbarung.
so haftet beispielsweise die       Denn das Paar kann im Voraus
Ehefrau nicht für Verbindlich-     eine Vereinbarung schließen,
keiten ihres Ehemannes, wenn       die die Aufteilung der Wohnung
sie keinen entsprechenden          oder auch der ehelichen bzw.
Kredit- oder Bürgschaftsvertrag    partnerschaftlichen Erspar-
(mit)unterschrieben hat.           nisse regelt. Eine derartige
                                   Vereinbarung wird in Form eines
                                                                     23
Notariatsaktes geschlossen.          Kommentar
     Was ist bei einer Scheidung          Während laufender Me-
     bzw. Auflösung (nicht) aufzu-        diation kann man zusätz-
     teilen? Siehe Pkt. 7.2.              lich rechtliche Information
                                          „von außen“ einholen. Bei
     5. Ehe und eingetragene              Unklarheiten über die recht-
        Partnerschaft in der              lichen Auswirkungen einer
        Krise                             geplanten Regelung wird dies
                                          dringend empfohlen. Das
     5.1. Mediation                       Ergebnis einer Mediation ist
                                          rechtlich nicht verbindlich.
     Zur Lösung von Konflikten in         Dies ist erst der entspre-
     Zusammenhang mit Trennung,           chende Gerichtsakt, z.B. der
     Scheidung und Auflösung (Un-         Scheidungsvergleich.
     terhalt, Obsorge, Besuchsrecht,
     Vermögensaufteilung etc.) kann
     eine Mediation hilfreich sein.     Tipp
     Voraussetzung ist die Bereit-      Regeln Sie – soweit möglich
     schaft der Begegnung „auf          – Unterhaltsansprüche z.B.
     Augenhöhe“, die Fähigkeit für      für Kinder vor Beginn einer
     sich selbst einzustehen sowie      Mediation. Denn während eines
     Kompromisse zu schließen.          Mediationsverfahrens sind die
                                        Fristen zur Geltendmachung
     Die Mediatorinnen und Media-       von Ansprüchen, auf die sich
     toren treffen keine inhaltlichen   die Mediation bezieht, ge-
     Entscheidungen, ihre primäre       hemmt (z.B. Verfahren
     Aufgabe ist es, das Gespräch zu    betreffend Unterhalt, Obsorge,
     leiten und die Interessen aller    Scheidung, Auflösung).
     Beteiligten im Auge zu haben.
     Sie sind neutral, also nicht
     parteiisch.                        Das Familienministerium ge-
                                        währt eine Förderung für die
                                        Kosten einer Mediation bei
                                        Vorliegen bestimmter Voraus-
                                        setzungen. In der geförderten
24
Co-Mediation des Familien-
ministeriums erarbeiten die
Konfliktparteien unter An-
leitung eines Mediationsteams
(juristische und psychologische
Quellenberufe) einvernehmli-
che Lösungen bei Scheidungen.

Eine Förderung kann nur in
Anspruch genommen werden,
wenn Sie sich für Mediatorin-
nen und Mediatoren ent-
scheiden, die in der Liste des
Bundeskanzleramtes angeführt
sind. Die Namen und Adressen
der geförderten Vereine sowie
Familienmediatorinnen und
Familienmediatoren finden Sie
unter:

https://www.bmfj.gv.at/
familie/trennung-scheidung/
mediation.html

                                  25
6. Scheidung der Ehe – Auf-          liebloses Verhalten, Ehebruch
        lösung der eingetragenen          und Vertrauensbruch in der
        Partnerschaft                     eingetragenen Partnerschaft.
                                          Auch wenn durch ehrloses
     Bei einer Scheidung bzw.             oder unsittliches Verhalten, z.B.
     Auflösung sind verschiedene          Drogenkonsum, Alkoholismus,
     „Arten“ zu unterscheiden. An         Diebstahl etc. die Ehe bzw.
     die verschiedenen Varianten          eingetragene Partnerschaft
     knüpfen sich unterschiedliche        unheilbar zerrüttet wurde, kann
     Rechtsfolgen, vor allem beim         die Scheidung bzw. Auflösung
     Unterhalt und bei der Witwen-        begehrt werden.
     oder Witwerpension.
                                            Kommentar
     6.1. Gerichtliche Scheidung            Behauptete Verfehlungen
          bzw. Auflösung wegen              müssen bewiesen werden.
          Verschuldens                      Sie verjähren innerhalb von
                                            sechs Monaten ab Kenntnis
     Eine Scheidung bzw. Auflösung          der behaupteten Verfehlung.
     kann wegen schwerer Verfeh-            Lebt das Paar getrennt, ist
     lungen begehrt werden, wenn            diese Frist unterbrochen.
     die oder der andere schuld-            Wurde eine Verfehlung ver-
     haft die Ehe bzw. eingetrage-          ziehen, kann sie nicht mehr
     ne Partnerschaft so tief und           als Klagegrund herangezogen
     unheilbar zerrüttet hat, dass          werden.
     die Wiederherstellung einer
     ihrem Wesen entsprechenden           6.2. Scheidung bzw. Auf-
     Lebensgemeinschaft nicht                  lösung wegen Zerrüttung
     mehr erwartet werden kann. Zu             ohne Verschulden auf-
     den schweren Verfehlungen, die            grund einer psychischen
     einen Scheidungs- bzw. Auf-               Krankheit oder einer
     lösungsgrund darstellen, zählen           vergleichbaren Beein-
     etwa die Zufügung körperlicher            trächtigung oder einer
     Gewalt oder schweren see-                 schweren ansteckenden
     lischen Leids, böswilliges Verlas-        oder ekelerregenden
     sen, andauerndes grundloses               Krankheit
26
Ist die Ehe bzw. eingetragene       wohnt. Allerdings kann unter
Partnerschaft wegen einer           Umständen das Getrenntleben
psychischen Krankheit oder          auch vorliegen, wenn das Paar
einer vergleichbaren Beein-         zwar noch unter einem Dach
trächtigung oder wegen einer        lebt, aber komplett getrennt
schweren ansteckenden oder          wirtschaftet und wohnt.
ekelerregenden Krankheit des
Partners bzw. Partnerin so tief     Leben die PartnerInnen zu-
zerrüttet bzw. aufgehoben,          nächst getrennt, versöhnen
dass die Wiederherstellung          sich dann und ziehen wieder
der Lebensgemeinschaft nicht        zusammen, um sich erneut zu
mehr zu erwarten ist, kann          trennen, werden die Fristen des
die Scheidung bzw. Auflösung        jeweiligen Getrenntlebens nicht
begehrt werden. Allerdings          zusammengezählt. Vielmehr
sollen hier Härten für die kranke   beginnt die Frist jeweils von
Person vermieden werden.            vorne an zu laufen. Die Zeiten
                                    von mehreren Trennungen
6.3. Scheidung bzw. Auflö-          werden also nicht addiert.
     sung wegen Aufhebung
     der häuslichen Gemein-         Nach dreijähriger Aufhebung
     schaft                         der häuslichen Gemeinschaft
                                    von eingetragenen PartnerInnen
Führt das Paar seit drei Jahren     ist der Auflösungsklage vom
keine häusliche Lebensgemein-       Gericht jedenfalls stattzugeben.
schaft mehr und lebt von Tisch      Anders bei der Ehescheidung,
und Bett getrennt, kann wegen       hier gibt es die sog. Härteab-
tiefgreifender, unheilbarer         wägung, die eine Scheidung bis
Zerrüttung die Scheidung bzw.       zu sechs Jahren hinauszögern
Auflösung mittels Klage ver-        kann, wenn jene Person, die die
langt werden.                       Scheidung nicht will, besonders
                                    hart getroffen werden würde.
Eine Aufhebung der häuslichen       Diese Härteabwägung kommt
Lebensgemeinschaft liegt            in der Praxis aber äußerst selten
jedenfalls dann vor, wenn das       zur Anwendung. Nach sechs
Paar nicht mehr zusammen            Jahren Auflösung der ehelichen
                                                                        27
Gemeinschaft kann dann die         Tipp
     Scheidung nicht mehr verhin-       Um sicher zu gehen, dass kein
     dert werden.                       böswilliges Verlassen vorliegt,
                                        kann man sich den Auszug
       Kommentar                        vom zuständigen Bezirksgericht
       Bei der Aufhebung der            genehmigen lassen (Antrag
       häuslichen Lebensgemein-         auf „gesonderte Wohnungnah-
       schaft ist darauf zu achten,     me“). Zieht man aus, dürfen
       dass kein sog. „böswilliges      persönliche Gegen-stände mit-
       Verlassen“ vorliegt. Dies        genommen werden, eheliche
       wäre dann gegeben, wenn          Gegenstände, z.B. Bettwäsche,
       die häusliche Gemeinschaft       nur mit Zustimmung des oder
       völlig grundlos aufgehoben       der anderen. Den Wohnungs-
       und somit eine schwere           bzw. Haustürschlüssel darf man
       Verfehlung begangen wird,        behalten.
       die einen Scheidungs- bzw.
       Auflösungsgrund darstellt.
       Kein böswilliges Verlassen       Für die Scheidung bzw. Auf-
       liegt vor, wenn das weitere      lösung wegen Aufhebung der
       Zusammenleben wegen              häuslichen Gemeinschaft ist es
       schwerer Verfehlungen der        zunächst gleichgültig, wer an
       Partnerin oder des Partners      der Zerrüttung schuld ist oder
       unzumutbar ist. Man darf also    wer die häusliche Gemeinschaft
       ausziehen, wenn z.B. der Ehe-    aufgehoben hat. Denn das
       mann die Ehefrau oder die        Verschulden an der Zerrüttung
       Kinder massiv bedroht, schi-     wird nur über Antrag der be-
       kaniert, schlägt etc. Auch aus   klagten Partei geprüft. Dieser
       persönlichen Gründen darf        sog. Verschuldensantrag hat
       man vorübergehend getrennt       weitreichende Folgen für den
       leben, ohne dass böswilliges     Unterhalt und die Witwen- oder
       Verlassen vorliegt, z.B. weil    Witwerpension.
       man Angehörige pflegt oder
       aus Gründen beruflicher Aus-
       und Weiterbildung.

28
6.3.1. Witwen- oder Witwer         klagenden Partei vom Gericht
     pension bei Scheidung         festgestellt, hat die schuldlos
     bzw. Auflösung wegen          geschiedene Partei Anspruch
     Aufhebung der häus-           auf volle Witwen- bzw. Witwer-
     lichen Gemeinschaft in        pension, so als wäre sie nicht
     Verbindung mit einem          geschieden, wenn
     Verschuldensantrag
                                   6   im Scheidungs- bzw.
Für eine spezielle Gruppe von          Auflösungsurteil ein Unter-
(Haus-)Frauen (in der Pra-             haltstitel festgelegt und
xis betrifft es so gut wie nie         beziffert ist,
Männer) ist die Scheidung bzw.     6   die Ehe bzw. eingetragene
Auflösung wegen Aufhebung              Partnerschaft mindestens
der häuslichen Gemeinschaft            15 Jahre gedauert hat und
besonders relevant. Lebt(e)        6   die schuldlose Partei bei
nämlich eine Frau in einer Part-       der Scheidung bzw. Auf-
nerschaft mit klassischer Rol-         lösung das 40. Lebens-
lenverteilung, war selbst nicht        jahr vollendet hatte oder
oder nur geringfügig erwerbs-          erwerbsunfähig ist oder
tätig und hat daher keine oder         im Todeszeitpunkt der
nur eine geringe eigene Alters-        unterhaltspflichtigen
sicherung (Pensionsanspruch),          Person aus der geschiede-
kann eine Scheidung bzw.               nen Ehe bzw. aufgelösten
Auflösung wegen Aufhebung              Partnerschaft ein noch
der häuslichen Gemeinschaft            nicht selbsterhaltungsfähi-
in Verbindung mit einem Ver-           ges Kind existiert.
schuldensantrag weitreichende
Auswirkungen haben.                Liegen alle Voraussetzun-
                                   gen vor, steht auch nach der
Wird bei einer Scheidung bzw.      Scheidung bzw. Auflösung ein
Auflösung wegen Aufhebung          Unterhaltsanspruch wie bei auf-
der häuslichen Gemeinschaft        rechter Beziehung zu, ebenso
von der beklagten Partei ein       ein Anspruch auf Witwen- bzw.
sog. Verschuldensantrag ge-        Witwerpension, ganz so als
stellt und das Verschulden der     wäre die Ehe nie geschieden
                                                                     29
bzw. die eingetragene Partner-      selbst die Scheidungs- bzw.
     schaft nie aufgelöst worden.        Auflösungsklage eingereicht
     Liegen die Voraussetzungen          hat. Denn die klagende
     nicht vor, erhält die schuldlos     Partei hat keinen Anspruch,
     geschiedene Partei lediglich        lediglich die beklagte Partei
     Witwen- bzw. Witwerpension in       und auch nur dann, wenn
     Höhe des Unterhaltsanspruchs.       sie im Zuge der Scheidung
                                         den Antrag gestellt hat, das
     Tipp                                Verschulden der klagenden
     Verfügt z.B. eine Ehefrau nur       Partei festzustellen.
     über geringe Sozialversiche-
     rungszeiten, ist sie im Schei-    6.4. Einvernehmliche Schei-
     dungszeitpunkt über 40 Jahre           dung – einvernehmliche
     alt und hat die Ehe länger als         Auflösung
     15 Jahre gedauert, sollte genau
     überprüft werden, welche Form     Ist die häusliche Lebensge-
     der Ehescheidung angezeigt ist.   meinschaft seit mindestens
     Bei überwiegendem Verschul-       einem halben Jahr aufgehoben
     den des anderen ist von der       und gestehen beide PartnerIn-
     einvernehmlichen Scheidung        nen die unheilbare Zerrüttung
     zur Wahrung der vollen Wit-       der Beziehung, dann können sie
     wenpensionsansprüche unter        gemeinsam die Scheidung bzw.
     Umständen abzuraten.              Auflösung beantragen. Voraus-
                                       setzung ist aber, dass es eine
                                       schriftliche Vereinbarung über
       Kommentar                       die wichtigsten Scheidungs-
       Wichtig ist, dass ein An-       bzw. Auflösungsfolgen gibt.
       spruch auf Hinterbliebenen-
       pension im Zusammenhang         Im sog. Scheidungs- bzw.
       mit einer Scheidung bzw.        Auflösungsvergleich müssen
       Auflösung wegen Aufhebung       folgende Punkte geklärt und
       der häuslichen Gemeinschaft     vereinbart werden:
       in Verbindung mit einem         die unterhaltsrechtlichen
       Verschuldensantrag nur dann     Beziehungen zwischen den
       besteht, wenn man nicht         PartnerInnen; die Aufteilung des
30
ehelichen bzw. partnerschaftli-      Kommentar
chen Gebrauchsvermögens, der         Vor einer einvernehmlichen
ehelichen bzw. partnerschaftli-      Scheidung bzw. Auflösung
chen Ersparnisse und Schulden;       müssen die Eltern eines
wer bleibt in der bisherigen         minderjährigen Kindes eine
Wohnung? Gibt es eine Aus-           verpflichtende Beratung über
gleichszahlung, in welcher           die besonderen Bedürfnisse
Höhe?                                des Kindes absolvieren. Die
                                     einvernehmliche Scheidung
Sind minderjährige Kinder            bzw. Auflösung ist nur
vorhanden muss weiters               möglich, wenn dem Gericht
vereinbart werden, wer die           eine Bescheinigung darüber
Obsorge über die Kinder erhält,      vorgelegt wird, dass eine
bei gemeinsamer Obsorge muss         entsprechende Beratung
bestimmt werden, bei wem             vorangegangen ist. Eine
die Kinder hauptsächlich leben       Einzelberatung ist nicht not-
werden; wie wird das Recht auf       wendig, es können mehrere
persönliche Kontakte mit den         Elternpaare eine kosten-
Kindern gestaltet und auch der       günstigere Gruppenberatung
Kindesunterhalt muss geregelt        in Anspruch nehmen. Die
werden.                              Kosten sind je nach Art der
                                     Beratung (Einzelberatung,
Tipp                                 Gruppenberatung), Gericht
Beim Kontaktrecht wird emp-          bzw. Bundesland unter-
fohlen, die wesentlichen Eck-        schiedlich.
punkte zu klären, um spätere
Streitigkeiten zu vermeiden,       Eine Liste entsprechender Bera-
z.B. wo wird das Kind überge-      tungseinrichtungen und deren
ben/abgeholt, was passiert mit     Kosten finden Sie unter:
versäumten Besuchsterminen,
wie werden die Ferien und          https://www.kinderrechte.
Feiertage (Weihnachten, Ostern,    gv.at/elternberatung-vor-
Geburtstag) geregelt etc. Auch     scheidung/
bei gemeinsamer Obsorge kann
eine detaillierte Kontaktrechts-
regelung erfolgen.                                                   31
Tipp
     Da bei der Elternberatung auch
     über die zukünftige Gestaltung
     des Familien- und Kindesall-
     tags gesprochen wird, ist es
     besonders wichtig, dass beide      Tipp
     Elternteile gemeinsam die Be-      Die bisher mitversicherte
     ratung absolvieren.                Person ist nach der Scheidung
                                        bzw. Auflösung nicht mehr
     Zur Sicherung des Kindeswohls      versichert. Um einen durchge-
     kann das Gericht im Rahmen         henden Versicherungsschutz zu
     eines Scheidungs- bzw. Auf-        gewährleisten, muss entweder
     lösungsverfahrens, aber auch       eine eigene Erwerbstätigkeit
     bei aufrechter Beziehung Maß-      aufgenommen oder inner-
     nahmen anordnen. So können         halb von sechs Wochen nach
     die Eltern zur Teilnahme an        Rechtskraft der Scheidung bzw.
     einem Erstgespräch über eine       der Auflösung ein Antrag auf
     Mediation verpflichtet werden,     Selbst- bzw. Weiterversicherung
     zum Besuch einer Familien-, El-    bei der zuständigen Kranken-
     tern- oder Erziehungsberatung      kasse gestellt werden (gilt nicht
     oder zur Teilnahme an einer        für B-KUVG). Der Antrag muss
     Beratung oder Schulung zum         unbedingt fristgerecht ein-
     Umgang mit Gewalt und Ag-          gebracht werden, auch wenn
     gression. Auch die Verhängung      man noch kein schriftliches
     eines Ausreiseverbotes eines El-   Scheidungs- bzw. Auflösungs-
     ternteils mit dem Kind und die     dokument hat (dieses kann
     Abnahme des Reisedokumentes        nachgereicht werden). Bei
     des Kindes sind möglich.           bescheidenen finanziellen Ver-
                                        hältnissen sollte zugleich mit
                                        dem Antrag auf Selbst- bzw.
                                        Weiterversicherung auch die
                                        Beitragsherabsetzung beantragt
                                        werden. Die Kinder sind weiter-
                                        hin mitversichert.

32
6.5. Kosten einer Scheidung       den Gebühren befreit, liegen
     bzw. Auflösung               sie nur bei einer oder einem
     (Stand 2020)                 vor, hat die andere Person die
                                  Gebühren in voller Höhe zu
6.5.1. Gerichtskosten bei ein-    entrichten. Die Gebührenbe-
     vernehmlicher Scheidung      freiung muss beantragt werden.
     bzw. Auflösung               Sie umfasst nicht allfällige Ge-
                                  bühren für eine Dolmetscherin/
6   € 293.- für beide für den     einen Dolmetscher.
    Scheidungs- bzw. Auf-
    lösungsantrag zuzüglich       6.5.2. Gerichtskosten einer
6   € 293.- für beide für den          „strittigen“ Scheidung
    Scheidungs- bzw. Auf-              bzw. Auflösung
    lösungsvergleich bzw.
6   € 439.- für beide, wenn die   € 312,- gerichtliche Pauschal-
    Vereinbarung die Über-        gebühr für die Einbringung
    tragung des Eigentums an      einer reinen Scheidungs- bzw.
    einer unbeweglichen Sache     Auflösungsklage (I. Instanz).
    oder die Begründung sons-
    tiger bücherlicher Rechte     Schließen die Parteien einen
    zum Inhalt hat.               Vergleich, fallen zusätzliche
                                  Gebühren an. Entspricht der
Bei einer einvernehmlichen        Vergleich dem typischen und
Scheidung bzw. Auflösung trägt    notwendigen Inhalt eines Schei-
jede und jeder die eigenen        dungsfolgen- bzw. Auflösungs-
Kosten. Hat jemand nicht mehr     vergleichs bei einer einver-
als € 4.637,- Vermögen und        nehmlichen Scheidung bzw.
übersteigen die Jahreseinkünf-    Auflösung, sind dafür € 293.- an
te nicht € 13.912,- entfallen     Gebühren zu entrichten. Ist der
die Gerichtsgebühren für das      Gegenstand der Vereinbarung
Verfahren auf einvernehmliche     die Übertragung des Eigentums
Scheidung bzw. Auflösung und      an einer unbeweglichen Sache,
die Scheidungsfolgen- bzw. Auf-   beträgt die Pauschalgebühr
lösungsvereinbarung. Erfüllen     €439,-.
beide PartnerInnen diese Vor-
aussetzungen, sind beide von
                                                                     33
Bei einer streitigen Scheidung      6.5.4. Verfahrenshilfe
     muss jede Partei zunächst die
     Gerichts- und Anwaltskosten         Wer die Kosten eines Verfahrens
     selbst tragen. Unterliegt man       ohne Beeinträchtigung seines
     gänzlich, muss man der ande-        notwendigen Unterhaltes nicht
     ren Partei die Kosten ersetzen.     bestreiten kann, hat grundsätz-
     Obsiegt eine Partei nur zum Teil,   lich Anspruch auf Verfahrens-
     werden die Kosten entspre-          hilfe. Verfahrenshilfe kann in
     chend anteilig aufgeteilt.          der Befreiung von Gebühren,
                                         aber auch in der Beigebung
     6.5.3. Kosten für einen Anwalt      einer Rechtsanwältin oder eines
          oder eine Anwältin             Rechtsanwaltes bestehen. Da in
                                         familienrechtlichen Verfahren
     Beachten Sie, dass zu den           in I. Instanz keine absolute
     Gerichtskosten noch allfällige      Rechtsanwaltspflicht besteht,
     Kosten für eine Anwältin bzw.       wird bei „normalen“ Schei-
     einen Anwalt dazu kommen            dungsverfahren eher keine
     können. Bei einer einvernehmli-     rechtsanwaltliche Vertretung
     chen Scheidung bzw. Auflösung       beigestellt werden. Für die Be-
     und bei einer streitigen Schei-     antragung von Verfahrenshilfe
     dung bzw. Auflösung besteht         muss ein Vermögensbekennt-
     in I. Instanz keine absolute        nis (Formular) vollständig und
     Anwaltspflicht.                     wahrheitsgemäß ausgefüllt
                                         werden (unrichtige Angaben
                                         sind strafbar).
     Tipp
     Wenn Sie sich durch eine
     Anwältin oder einen Anwalt
     vertreten lassen, besprechen
     Sie im Vorfeld die auf Sie zu-
     kommenden Kosten.

34
Tipp
Auch im Falle einer Verfahrens-
hilfe ist es wichtig, dass Sie
mit Ihrem Anwalt bzw. Ihrer
Anwältin abklären, welche
rechtlichen Handlungen von
der Verfahrenshilfe umfasst
sind. Bezieht sich die Verfah-
renshilfe z.B. auf das Schei-
dungsverfahren, wäre
das anwaltliche Tätigwerden
etwa in Obsorge- oder Unter-
haltsfragen davon nicht
umfasst und müsste selbst
bezahlt werden.

                                  35
7. Scheidungs- bzw.                  bis zum 5. Lebensjahr des
        Auflösungsfolgen                  jüngsten Kindes (in Einzel-
                                          fällen auch danach).
     7.1. Unterhalt
                                      6   Unterhalt für ältere Frauen
     Ein Unterhaltsanspruch nach          bzw. Männer, die aufgrund
     der Scheidung bzw. Auflösung         von Familienarbeit ihre
     kann aufgrund verschiedener          Erwerbsmöglichkeiten
     Tatsachen bestehen.                  zugunsten der Familie zu-
                                          rückgestellt hatten.
     6   Der Unterhalt wird einver-
         nehmlich vereinbart.         6   Unterhalt für eingetragene
                                          PartnerInnen, wenn sich
     6   Der Unterhalt muss auf-          der Partner oder die Part-
         grund eines Verschuldens         nerin in aufrechter Part-
         an der Zerrüttung der Ehe        nerschaft einvernehmlich
         bzw. Partnerschaft be-           der Haushaltsführung oder
         zahlt werden (Urteil).           der Betreuung eines oder
         Eine schuldlos geschiede-        einer Angehörigen des
         ne Partei erhält vor allem       Partners oder der Partnerin
         dann Unterhalt, wenn             gewidmet hat und sich da-
         die eigenen Einkünfte zur        her selbst nicht oder nicht
         angemessenen Lebensfüh-          ausreichend erhalten kann.
         rung nicht ausreichen und
         die schuldig geschiedene
         Partei leistungsfähig ist.

     6   Unter bestimmten Um-
         ständen kann aber auch
         unabhängig vom Verschul-
         den Unterhalt gewährt
         werden:

     6   Betreuungsunterhalt für
         die Mutter bzw. den Vater
36
Beispiel zur Berechnung             Tipp
des Unterhalts, wenn beide          Besteht ein Unterhaltsanspruch
PartnerInnen Einkommen und          bzw. wird freiwillig, regelmäßig
1 Kind haben:                       und nachweisbar Unterhalt
                                    geleistet, wird der Unterhalts-
                                    betrag im Fall des Todes der
Monatliches durch-                  unterhaltsleistenden Partei von
schnittliches Nettoein-             der Pensionsversicherungs-
kommen von Person A                 anstalt grundsätzlich weiter-
(= Jahreseinkommen                  bezahlt (sog. „uneigentliche
geteilt durch 12)         € 2.000   Witwen- oder Witwerpension“).

Monatliches durch-                    Kommentar
schnittliches Nettoein-               Ein bestehender Unterhalts-
kommen von Person B        € 900      anspruch erlischt durch
                                      eine erneute Heirat oder
Summe                                 Verpartnerung. Anderes gilt,
Familieneinkommen         € 2.900     wenn die unterhaltsberech-
                                      tigte Person eine nichtehe-
40 % abzüglich 4 % je                 liche Lebensgemeinschaft
Kind, bei 1 Kind somit                eingeht. Für die Dauer der
36 %                      € 1.044     Lebensgemeinschaft ruht der
                                      Unterhalt, erlischt aber nicht.
abzüglich eigenes Ein-                Das bedeutet, dass mit Be-
kommen von Person B       - € 900     endigung der Lebensgemein-
                                      schaft der Unterhalt wieder
Unterhaltsanspruch von                zusteht. Ob eine Lebens-
Person B                   € 144      gemeinschaft vorliegt oder
                                      nicht, führt in der Praxis oft
                                      zu Beweisschwierigkeiten.

                                                                        37
7.2. Vermögens- und Schul-         Ersparnisse).
          denteilung bei Scheidung      Schulden, die mit dem aufzutei-
          bzw. Auflösung                lenden Vermögen in einem in-
                                        neren Zusammenhang stehen,
     Bei einer einvernehmlichen         z.B. Kredit für die gemeinsame
     Scheidung bzw. Auflösung           Wohnung, sind in die Aufteilung
     muss sich das Paar über die        einzubeziehen.
     Aufteilung des ehelichen bzw.      Die gemeinsame Wohnung
     partnerschaftlichen Vermögens,     bzw. das gemeinsame Haus
     der ehelichen bzw. partner-        sind grundsätzlich in die
     schaftlichen Ersparnisse und       Aufteilung des Vermögens
     Schulden einigen, andern-          einzubeziehen. Wurde aber die
     falls ist die einvernehmliche      Wohnung von einem Partner
     Scheidung bzw. Auflösung nicht     oder einer Partnerin in die Ehe
     möglich.                           bzw. Partnerschaft eingebracht,
                                        geerbt oder wurde sie von Drit-
     Eine gerichtliche Aufteilung ist   ten, z.B. den Eltern, geschenkt,
     bei einer streitigen Scheidung     ist die Wohnung nur dann in die
     bzw. Auflösung möglich. Der        Aufteilung einzubeziehen, wenn
     Aufteilungsantrag muss binnen      dies vereinbart worden ist.
     eines Jahres ab Rechtskraft des    Die PartnerInnen können im
     Scheidungs- bzw. Auflösungs-       Voraus eine Vereinbarung
     urteils bei Gericht eingebracht    schließen, die die Aufteilung
     werden, ansonsten geht der         regelt. Eine derartige Verein-
     Aufteilungsanspruch verloren.      barung muss in Form eines
                                        Notariatsaktes geschlossen
     Was wird aufgeteilt?               werden.

     Grundsätzlich wird nur Ver-          Kommentar
     mögen, das die PartnerInnen          Zum „ehelichen bzw.
     während aufrechter Ehe bzw.          partnerschaftlichen Ge-
     Partnerschaft gemeinsam              brauchsvermögen“ und den
     geschaffen hat, aufgeteilt           „ehelichen bzw. partner-
     (eheliches bzw. partnerschaft-       schaftlichen Ersparnissen“
     liches Gebrauchsvermögen und         gehören z.B. der Hausrat,
38
Teppiche, Bilder, Camping-      7.3. Gemeinsame Schulden
  ausrüstung, der Familien-            nach Scheidung bzw.
  PKW, Haustiere, Wertpapiere,         Auflösung
  Lebensversicherungen, Spar-
  guthaben, Giro- und Gehalts-    Es müssen nicht nur das eheli-
  konten, Bausparverträge.        che bzw. partnerschaftliche Ge-
                                  brauchsvermögen und die ehe-
Was wird nicht aufgeteilt?        lichen bzw. partnerschaftlichen
                                  Ersparnisse aufgeteilt werden,
Nicht der Aufteilung unterlie-    sondern auch gemeinsamen
gen in die Ehe bzw. Partner-      ehelichen bzw. partnerschaft-
schaft eingebrachte Sachen,       lichen Schulden.
Erbschaften und Schenkungen,
Gegenstände, die dem persön-      Das Gericht kann dabei
lichen Gebrauch oder der          unter Umständen die von den
Ausübung eines Berufes dienen     PartnerInnen ursprünglich
und Gegenstände, die zu einem     eingegangene Kredithaftung
Unternehmen gehören sowie         lockern. Ein derartiger Antrag
Unternehmensanteile, sofern es    muss innerhalb eines Jahres
sich nicht um bloße Wertanla-     nach Eintritt der Rechtskraft der
gen handelt.                      Scheidung bzw. Auflösung bei
                                  Gericht eingebracht werden,
                                  am besten aber gleich direkt
                                  bei der Scheidung bzw. Auf-
   Hinweis                        lösung. Das Gericht kann dann
   Fließen eheliches bzw.         mit Beschluss aussprechen,
   partnerschaftliches Ge-        dass eine Person der Bank oder
   brauchsvermögen oder           anderen Gläubigern gegenüber
   eheliche bzw. partnerschaft-   für eheliche bzw. partner-
   liche Ersparnissen dem         schaftliche Schulden zukünftig
   Unternehmen eines der          nur mehr in Form einer sog.
   PartnerInnen zu, so ist dies   Ausfallsbürgschaft haftet. Bei
   zu berücksichtigen.            einer Ausfallsbürgschaft darf
                                  man erst dann zur Schulden-
                                  tilgung herangezogen werden,
                                                                      39
wenn die Eintreibung der            Auflösung ist nur in Ausnah-
     Schulden beim Hauptschuldner        mefällen möglich, vor allem
     erfolglos versucht wurde oder       für Beamtinnen oder Beamte,
     die Eintreibung nicht möglich       Landeslehrerinnen oder Lan-
     oder nicht zumutbar ist, z.B. bei   deslehrer, wenn und solange
     einer schwierigen Exekution im      Unterhalt zusteht.
     Ausland.
                                         War man in aufrechter Ehe bzw.
     7.4. Name nach Scheidung            Partnerschaft mitversichert,
          bzw. Auflösung                 bestehen nach der Scheidung
                                         verschiedene Möglichkeiten zu
     Im Fall einer Scheidung bzw.        einem eigenen Versicherungs-
     Auflösung behält jede Person        schutz zu gelangen. Neben der
     grundsätzlich den bisherigen        Aufnahme einer Erwerbstätig-
     Namen, es kann aber auch je-        keit bieten sich insbesondere
     der früher rechtmäßig geführte      die freiwillige Selbstversiche-
     Familiennamen wieder an-            rung, die freiwillige Weiterver-
     genommen werden. Auch das           sicherung oder die Selbstver-
     Kind behält seinen bisherigen       sicherung bei geringfügiger
     Namen.                              Beschäftigung an.

     7.5. Krankenversicherung              Kommentar
          nach Scheidung bzw.              Wesentlich für die Kontinuität
          Auflösung                        des Krankenversicherungs-
                                           schutzes ist die Antragstel-
     Ist die Scheidung bzw. Auf-           lung binnen sechs Wochen
     lösung rechtskräftig, erlischt        (ASVG) bzw. sechs Monaten
     die Mitversicherung in der            (GSVG, BSVG) nach Rechts-
     Krankenversicherung (siehe Pkt.       kraft der Scheidung bzw. Auf-
     3.3.). Ein Weiterbestehen der         lösung. Nur wenn diese Frist
     Mitversicherung kann nicht ver-       gewahrt wird, schließt die
     traglich vereinbart werden.           Selbst- bzw. Weiterversiche-
                                           rung an die vorangegangene
     Eine Kranken-Mitversicherung          Versicherung unmittelbar an,
     nach einer Scheidung bzw.             sodass Leistungen bereits ab
40
dem Beginn der Selbst- bzw.       spanne in Betracht
  Weiterversicherung in An-         gezogen werden muss.
  spruch genommen werden
  können. Für den Fall, dass          Kommentar
  diese Frist versäumt wird,          Auf die Aufhebungs- und
  beginnt die Selbst- bzw.            Nichtigkeitsgründe wird
  Weiterversicherung zwar mit         hier wegen der geringen
  dem auf die Antragstellung          rechtlichen Relevanz nicht
  folgenden Tag, ein Anspruch         eingegangen, gleiches gilt für
  auf Versicherungsleistungen         die Unterhaltsverwirkung.
  besteht allerdings erst nach
  einer Wartezeit von drei
  Monaten nach dem ASVG
  bzw. sechs Monaten nach
  dem GSVG und dem BSVG. In
  diesem Zeitraum müssen Bei-
  träge geleistet werden, ohne
  dass Leistungen in Anspruch
  genommen werden können.

Tipp
Angesichts der unter Umstän-
den nicht unbeträchtlichen
Kosten einer Selbstversicherung
kann ein Antrag auf Herabset-
zung des Beitrags anlässlich der
Antragstellung auf freiwillige
Krankenversicherung sinnvoll
sein. Diese Mäßigung der Zah-
lungspflicht liegt im Ermessen
des Sozialversicherungsträgers
und gilt für ein Jahr, sodass ein
neuerlicher Herabsetzungs-
antrag vor Ablauf dieser Zeit-
                                                                       41
8.   Unterschiede                        ners oder einer Partnerin
          zwischen Ehe und                    nicht zu verhindern. Die
          eingetragener                       Ehe hingegen hat einen
          Partnerschaft                       „Bestandschutz“ bis zu
                                              sechs Jahren.
     Die Ehe unterscheidet sich von       6   Bei der Zerrüttungsschei-
     der eingetragenen Partner-               dung einer Ehe steht ein
     schaft in einigen Punkten.               höherer Unterhalt zu als
     Insbesondere sind dies:                  bei der entsprechenden
                                              Auflösung einer eingetra-
     6    Die Verpartnerung ist nur           genen Partnerschaft.
          für volljährige Personen        6   Im Ehescheidungsrecht
          möglich, also ab dem voll-          gibt es den sog. ver-
          endeten 18. Lebensjahr.             schuldensunabhängigen
          Eine Eheschließung ist              Unterhalt. Dieser kann für
          unter bestimmten Um-                2 Fallkonstellationen zu-
          ständen bereits ab dem              treffen:
          vollendeten 16. Lebensjahr
          zulässig.                       -   Die „junge Mutter“ (der
     6    Treue ist eine eheliche,            „junge Vater“) kann Be-
          aber keine partnerschaft-           treuungsunterhalt bis zum
          liche Pflicht. Dafür sind nur       5. Lebensjahr des jüngsten
          eingetragene PartnerInnen           Kindes (in Einzelfällen auch
          zu einer Vertrauensbezie-           danach) erhalten, wenn sie
          hung verpflichtet.                  (er) sich der Betreuung des
     6    Dementsprechend ist                 Kindes widmet und daher
          Ehebruch ein Scheidungs-            keine eigene, ausreichende
          grund, aber kein Auflö-             Erwerbsmöglichkeit hat.
          sungsgrund für die ein-         -   Unterhalt für ältere Frauen
          getragene Partnerschaft.            (Männer), die aufgrund
     6    Leben die eingetragenen             von Familienarbeit ihre
          PartnerInnen drei Jahre ge-         Erwerbsmöglichkeiten
          trennt, ist eine Auflösung          zugunsten der Familie
          auch gegen den Willen               zurückgestellt hatten.
          und Widerstand eines Part-
42
Diese Varianten nennt das Ge-       Betreuungsunterhalt analog
setz für die eingetragene Part-     auch für eingetragene Partner-
nerschaft nicht, sondern regelt     schaften heranziehen werden.
den verschuldensunabhängigen
Unterhalt für den Fall, dass sich   6   Bei einer Ehescheidung
der Partner oder die Partnerin in       kann ein bestehender
aufrechter Partnerschaft einver-        Mietvertrag gerichtlich auf
nehmlich der Haushaltsführung           jeden der EhepartnerInnen
oder der Betreuung eines oder           übertragen werden. Die
einer Angehörigen des Partners          entsprechende Bestim-
oder der Partnerin gewidmet             mung fehlt im Gesetz
hat und sich daher selbst nicht         über die Eingetragene
oder nicht ausreichend erhalten         Partnerschaft. Es ist aber
kann.                                   davon auszugehen, dass
                                        die Gerichte bei der Auflö-
  Kommentar                             sung einer eingetragenen
  Im ursprünglichen Gesetz für          Partnerschaft analog die
  die eingetragene Partner-             Regelung aus dem Ehe-
  schaft waren sowohl Adop-             recht heranziehen werden.
  tion als auch medizinisch un-     6   Kinder in einer eingetra-
  terstützte Fortpflanzung für          genen Partnerschaft sind
  eingetragene PartnerInnen             „unehelich“.
  verboten. Erst höchstgericht-     6   Es bestehen noch weitere
  liche Entscheidungen haben            Unterschiede, die aber
  eingetragenen PartnerInnen            kaum praxisrelevant sein
  alle Formen der Adoption              dürften. So gibt es bei-
  (Stiefkind-, Fremdkind-,              spielsweise im Gesetz für
  Sukzessivadoption) geöffnet,          eingetragene Partner-
  ebenso wie die medizinisch            schaften keine Regelung
  unterstützte Fortpflanzung.           für den Fall einer unrich-
                                        tigen Todeserklärung und
Die fehlende Regelung für den           nachfolgender erneuter
Betreuungsunterhalt eines               Verpartnerung der „Witwe“
Kindes scheint damit ein legisti-       bzw. des „Witwers“.
sches Versehen zu sein. Es ist zu
erwarten, dass die Gerichte den                                       43
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