Gleiches Recht für beide - Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, Eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung - Land Tirol
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Gleiches Recht für beide Informationen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft, Eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung.
Standpunkt Die vorliegende Broschüre »Gleiches Recht für beide« enthält rechtliche Informationen zur Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft, Scheidung und Trennung. Glückliche und stabile Beziehungen sind für uns alle wichtig. Mit der Entscheidung für das Zusammenleben in Form von Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft sind auch rechtliche Konsequenzen verbunden, die manchen oft gar nicht oder nur vage bewusst sind. Über Ihre Rechte und Pflichten infor- miert diese Broschüre. Gute Informationen sind immer eine wert- volle Entscheidungshilfe. Auseinandersetzungen und vielleicht auch Trennungen können dadurch nicht verhindert werden, jedoch kann es helfen, Nachteile oder böse Überraschungen zu vermeiden. Diese Broschüre soll in erster Linie informieren, aber auch gleichzei- tig anregen, sich rechtzeitig an kompetente Stellen zu wenden, um sich spezifische Informationen und Unterstützung zu holen. Die Broschüre ersetzt keine professionelle Rechtsberatung und er- hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist als Erstinfor- mation gedacht. Ich hoffe, dass mit den richtigen Informationen zur richtigen Zeit ein kleiner Beitrag zum Gelingen von stabilen und glücklichen Beziehungen geleistet werden kann. Landesrätin DI.in Gabriele Fischer Frauenreferentin des Landes Tirol
Die vorliegende Broschüre wurde erstellt von ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Ulrike Aichhorn. Sie lehrt Rechtsgeschichte und Legal Gender Studies an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Forschungsschwerpunkte: Frauenrechtsentwicklungen; Ehe- und Familienrecht; Partnerschaftsrecht.
Inhaltsverzeichnis Ehe- und eingetragene Partnerschaft10 1. Rechte und Pflichten 10 2. Familienname 12 2.1. Beibehaltung der bisherigen Namen 12 2.2. Gemeinsamer Name bzw. gemeinsamer Doppelname 12 2.3. Gemeinsamer Familienname und Doppelname 13 2.4. Familienname des Kindes 14 2.5. Familienname nach Scheidung bzw. Auflösung 14 2.6. Änderung des Familiennamens 14 2.7. Anpassung des Namens an das Geschlecht 15 3. Unterhalt 16 3.1. Unterhalt in einer sog. „Hausfrauenehe“ 16 3.2. Unterhalt für die erwerbstätige Hausfrau (oder den erwerbstätigen Hausmann) 18 3.3. Kranken- und Sozialversicherung 18 4. Vermögen und Schulden 21 4.1. Vermögen und Schulden bei aufrechter Ehe bzw. eingetragener Partnerschaft 21 4.2. Vermögen und Schulden im Scheidungs- bzw. Auflösungsfall 21
5. Ehe und eingetragene Partnerschaft in der Krise 22 5.1. Mediation 22 6. Scheidung der Ehe – Auflösung der eingetragenen Partnerschaft 24 6.1. Gerichtliche Scheidung bzw. Auflösung wegen Verschuldens 24 6.2. Scheidung bzw. Auflösung wegen Zerrüttung ohne Verschulden wegen einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung oder einer schweren ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit 24 6.3. Scheidung bzw. Auflösung wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft 25 6.4. Einvernehmliche Scheidung – einvernehmliche Auflösung 28 6.5. Kosten einer Scheidung bzw. Auflösung (Stand 2020) 31 7. Scheidungs- bzw. Auflösungsfolgen 34 7.1. Unterhalt 34 7.2. Vermögens- und Schuldenteilung bei Scheidung bzw. Auflösung 36 7.3. Gemeinsame Schulden nach Scheidung bzw. Auflösung 37 7.4. Name nach Scheidung bzw. Auflösung 38 7.5. Krankenversicherung nach Scheidung bzw. Auflösung 38 8. Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft 40 9. Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe und umgekehrt 42
Gleich- oder verschiedengeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaft46 1. Definition 46 2. Kein Unterhaltsanspruch 46 3. Mitarbeit im Unternehmen des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin 47 4. Krankenversicherung – Mitversicherung in der Lebensgemeischaft 47 5. Gemeinsames Wohnen 47 5.1. Wohnungseigentum 47 5.2. Mitmiete in der Lebensgemeinschaft 49 5.3. Untermiete 50 5.4. Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Todesfall 51 6. Erbrecht und Alterssicherung 51 7. Ende einer Lebensgemeinschaft 53 7.1. Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts 53 7.2. Partnerschaftsverträge 54 Kinder in einer Familie58 1. Vaterschaft 58 2. Familienname des Kindes 59 3. Kindesobsorge 61 4. Kindesunterhalt 64 5. Recht auf persönliche Kontakte 66 6. Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind 68 7. Besuchsmittler, Besuchsbegleitung, Mediation 70
Gewalt in der Beziehung 74 Wichtige Adressen78
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft jeweils für hetero- und homosexuelle Menschen zugänglich zu sein hat. Daher können seit 1.1.2019 Heterosexuelle und Homosexuelle wählen, ob sie eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen. Die folgenden Ausführungen fassen Ehe und eingetragene Partnerschaft in einem Kapitel zusammen, am Ende werden jene Bestimmungen angeführt, die sich in der Ehe von der eingetragenen Partnerschaft unterscheiden. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit werden die Begriffe „Paar“ und „PartnerInnen“ verwendet, die sowohl die EhepartnerInnen als auch die eingetragenen PartnerInnen umfassen.
Ehe - Eingetragene Partnerschaft
Ehe- und eingetragene Partnerschaft 1. Rechte und Pflichten Das österreichische Recht liegen, es können also nicht alle bestimmt, dass in Ehe und Pflichten ausgeschlossen wer- eingetragener Partnerschaft der den, auch nicht einvernehmlich. Gleichberechtigungsgrundsatz gilt. Die PartnerInnen haben Kommentar also grundsätzlich die gleichen Man kann unter bestimmten Rechte und Pflichten, sowohl Umständen auch alleine von zueinander als auch in Bezie- der Gestaltung der gemein- hung zu ihren Kindern. samen Lebensverhältnisse ab- gehen. Dies dann, wenn der Gemeinsame Rechte einseitig gewünschten Ände- und Pflichten sind z.B.: rung, z.B. auf vorübergehend 6 Unterhalt getrenntes Wohnen, kein 6 Anständige Begegnung wichtiges Anliegen des bzw. 6 Gegenseitiger Beistand der anderen oder der Kinder 6 Eine zumutbare und nach entgegensteht bzw. wenn es den Lebensverhältnissen der aus persönlichen Gründen PartnerInnen übliche Mitwir- wichtig ist, etwa wegen beruf- kungspflicht im Erwerb des licher Fortbildung oder der bzw. der anderen. Pflege von Angehörigen. Diese und weitere Pflichten, etwa die Pflicht zum ge- Hinweis meinsamen Wohnen, können In der Ehe ist man zur einvernehmlich gestaltet und Treue verpflichtet, auch abgeändert werden. Der- in der eingetragenen artige Vereinbarungen müssen Partnerschaft zu einer aber innerhalb der Grenzen der Vertrauensbeziehung. Wesenselemente einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft 12
Sind die PartnerInnen in In der Ehe und in der eingetra- gleichem Ausmaß berufstätig, genen Partnerschaft besteht müssen sie einerseits ihren grundsätzlich eine Mitwirkungs- Einkommen entsprechend zur pflicht im Erwerb des oder der Deckung der gemeinsamen Le- anderen. Diese besteht aber nur bensbedürfnisse beitragen und soweit es zumutbar und nach andererseits auch beide an der den Lebensverhältnissen des Haushaltsführung mitwirken. Ist Paares üblich ist. Die Frau müss- beispielsweise nur eine Person te also beispielsweise nicht eine erwerbstätig und kümmert sich bestehende Erwerbstätigkeit die andere als sog. „Vollhaus- aufgeben um den Mann in der frau“ um Haushalt und Familie, Firma zu unterstützen. Wirkt hat der erwerbstätige Partner man mit, besteht Anspruch auf dennoch die Pflicht im Haushalt angemessene Abgeltung. Die mitzuhelfen (Gleichbeteili- Höhe des Abgeltungsanspruchs gungsgrundsatz). richtet sich nach Art und Dauer der Leistungen und es sind die gesamten Lebensverhältnisse Tipp und die gewährten Unterhalts- Gehört die Wohnung, in der das leistungen angemessen zu be- Paar lebt, etwa nur der Frau, hat rücksichtigen. Es besteht nicht der andere nicht verfügungs- ein ziffernmäßig bestimmter berechtigte Teil Schutz auf Anspruch auf Vergütung für Erhaltung der Wohnung, wenn geleistete Arbeitszeit, sondern an der Wohnung ein dringendes eine Art Gewinnbeteiligungs- Wohnbedürfnis besteht. Der anspruch zu. In aufrechter Be- verfügungsberechtigte Teil hat ziehung spielt dieser Anspruch alles zu unterlassen bzw. vor- auf Vergütung kaum eine Rolle, zukehren, damit die Wohnung er kann aber bei einer Schei- nicht verloren wird. dung bzw. Auflösung relevant werden. Der Anspruch kann rückwirkend für die letzten sechs Jahre geltend gemacht werden. 13
2. Familienname 2.2. Gemeinsamer Name bzw. gemeinsamer Doppelname Eingetragene PartnerInnen be- halten grundsätzlich ihre bishe- Will das Paar einen gemeinsa- rigen Namen bei, können aber men Namen führen, dann kann andere Varianten wählen. In der es dazu einen seiner Namen Ehe gilt der Grundsatz, dass ein bestimmen oder aus beiden gemeinsamer Familienname Namen einen Doppelnamen geführt werden soll, es besteht bilden. dazu aber keine Pflicht und es können auch andere Konstella- Beispiel für einen tionen gewählt werden. gemeinsamen Namen: Diese Varianten sind möglich: Herr Müller und Frau Schwarz können sich für Herr und Frau 2.1. Beibehaltung der Müller oder Herr und Frau bisherigen Namen Schwarz entscheiden. Wird kein gemeinsamer Fami- Haben die PartnerInnen einen lienname bestimmt, behält jede Namen, der sich aus mehreren Person ex lege den bisherigen Teilen zusammensetzt (ent- Namen. Welchen Namen ein weder voneinander getrennt Kind bei dieser Variante be- oder durch einen Bindestrich kommen würde, siehe Kapitel verbunden) können sie ent- „Kinder in einer Familie“ Pkt. 2. weder den gesamten Namen oder auch nur dessen Teile in Beispiele beliebiger Reihenfolge verwen- Frau Weiss und Frau Hofer den. Sie können auch einen aus heiraten und bestimmen keinen den Namen beider gebildeten gemeinsamen Familiennamen. Doppelnamen zum gemein- Sie behalten ihre Namen bei samen Familiendoppelnamen und heißen weiterhin Weiss bestimmen. und Hofer. 14
Nicht als Doppelname, Auswahl: sondern als ein Name gelten Herr und Herr Hofer; Herr und Zusätze wie „van“ (van Herr Müller-Berg; Herr und Herr Beethoven), Mc (McGregor) Berg-Müller; Herr und Herr und sonstige Zusätze, die für Müller; Herr und Herr Berg; Herr sich alleine genommen nicht und Herr Hofer-Müller; Herr und bestehen können und keinen Herr Müller-Hofer; Herr und Namen ergeben. Herr Hofer-Berg; Herr und Herr Berg-Hofer. Die Reihenfolge der Namen bei einem Doppelnamen muss einvernehmlich be- stimmt werden. Hinweis Es ist nicht möglich, dass zwei Namen in umgekehr- ter Reihenfolge geführt Hinweis werden, so wäre z.B. Herr Um endlose Namens- Huber-Stein und Frau ketten zu vermeiden, Stein-Huber unzulässig. dürfen bei einem Doppel- namen nur zwei Namen- (steile) herangezogen werden, die mit einem Bindestrich zwischen den 2.3. Gemeinsamer Familien- beiden Teilen zu trennen name und Doppelname sind. Wird ein gemeinsamer Fami- lienname bestimmt, kann diejenige Person, deren Name nicht gemeinsamer Familien- Beispiel für einen name wird bestimmen, dass sie gemeinsamen Familien- einen aus dem gemeinsamen doppelnamen: Familiennamen und ihrem Na- Herr Hofer und Herr Müller-Berg men gebildeten Doppelnamen haben folgende Varianten zur führen will. 15
Die Führung eines Doppel- hintanstellen, sich also nicht namens ist aber nur mög- Herr Berg-Schwarz oder Herr lich, wenn der gemeinsame Schwarz-Berg nennen. Familienname nicht bereits aus mehreren Teilen besteht, an- 2.4. Familienname des Kindes dernfalls kann nur einer dieser Teile verwendet werden. siehe Kapitel „Kinder in einer Familie“ Pkt. 2. Beispiel Frau Stein und Frau Huber 2.5. Familienname nach heiraten. Zum gemeinsamen Scheidung bzw. Auflö- Familiennamen wird Stein sung bestimmt. Frau Huber möchte ihren bisherigen Namen als siehe Pkt. 7.4. Doppelnamen weiterführen. Sie kann entweder Stein-Huber 2.6. Änderung des oder Huber-Stein wählen. Familiennamens Nicht möglich ist, dass diejenige Grundsätzlich kann ein Person, von deren Doppelname Familienname nur einmal ein Namensteil zum gemeinsa- bestimmt werden. Auch die men Familiennamen bestimmt Wiederannahme eines früheren wurde, ihren zweiten Namens- Familiennamens ist nur einmal teil bei sich hinzustellt. zulässig. Sollte sich aber in auf- rechter Ehe bzw. eingetragener Beispiel Partnerschaft der Name ändern, Herr Müller-Berg und Frau z.B. durch Adoption, kann eine Schwarz heiraten. Zum gemein- erneute Bestimmung über den samen Familiennamen wird Familiennamen vorgenommen Berg bestimmt. Herr Müller- werden. Berg, nunmehr Herr Berg, kann nicht den Namen Müller-Berg oder Berg-Müller führen. Auch kann Herr Berg nicht den Namen seiner Frau voran- oder 16
2.7. Anpassung des Namens an das Geschlecht Es ist möglich, den Namen nach dem Geschlecht abzuwandeln, wenn dies der Herkunft der Person oder der Tradition der Sprache entspricht, aus der die- ser Name stammt. Vor allem in slawischen Sprachen gibt es z.B. „weibliche Zusätze“ wie „-ová“, „-owa“ und „-á“. Man kann um- gekehrt auch bestimmen, dass eine auf das Geschlecht hin- weisende Endung des Namens wegfallen soll. Alle namensrechtlichen Er- klärungen sind am Standesamt abzugeben. 17
3. Unterhalt nach hat die Vollhausfrau (der Vollhausmann) ohne eigenes 3.1. Unterhalt in einer sog. Einkommen einen Unterhalts- „Hausfrauenehe“ anspruch in Höhe von 33 % des Nettoeinkommens des verdie- Für die angemessenen Bedürf- nenden Teiles. Davon werden nisse der Lebensgemeinschaft für jedes unterhaltsberechtigte ist gemeinsam aufzukommen. Kind je Dabei leistet jene Person, die 4 % abgezogen (für Babys 2 %). den gemeinsamen Haushalt Muss z.B. der Ehemann auch führt, die Kinder betreut und noch für eine geschiedene erzieht etc. durch diese Tätig- Ex-Frau Unterhalt leisten, dann keiten ihren Beitrag und hat reduziert sich der Unterhalts- dadurch Anspruch auf Unter- anspruch noch einmal um 1 % halt. Diese Konstruktion wird bis 3 %. „Hausfrauenehe“ genannt (und gilt auch für Hausmänner). Diese Berechnungsmethode versteht sich für ein getrennt lebendes Paar, Naturalunter- haltsleistungen sind anzu- Hinweis rechnen, z.B. die Bezahlung der Der Unterhaltsanspruch Miete. steht der haushaltsfüh- renden Person grundsätz- Kommentar lich auch dann zu, wenn Ist die Hausfrau selbst er- sie ihren Beitrag nicht zu werbstätig, steht ihr weniger leisten vermag, z.B. Unterhalt zu (siehe Pkt. 3.2.). wegen Krankheit. Grundsätzlich bleiben un- erhebliche Nebeneinkünfte unberücksichtigt, z.B. für stundenweise Bügel- oder Putzarbeiten. Die Unterhaltshöhe richtet sich im Zweifel nach richtlinienar- Nach der Rechtsprechung um- tigen Prozentwerten. Dem- fasst der Unterhaltsanspruch 18
vor allem Naturalunterhalt, wie Zulässigkeit des Auszugs auch Nahrung und Wohnung, aber vom Gericht bestätigen lassen auch notwendige Prozess- und (Antrag auf sog. „gesonderte Anwaltskosten. Bei aufrechter Wohnungnahme“). Lebensgemeinschaft kann der Unterhalt grundsätzlich Vom Unterhalt zu unterschei- auch (ganz oder teilweise) als den ist das sog. Haushalts- oder Geldunterhalt verlangt werden, Wirtschaftsgeld. Dieses umfasst solange dies nicht als unbillig vor allem die Kosten für „Haus anzusehen ist. Lebt das Paar und Hof“ und für die laufenden getrennt, besteht grundsätzlich Bedürfnisse der Familie, z.B. ein Geldunterhaltsanspruch. Lebensmittel, Putzmittel, Hygieneartikel etc. Der Unterhaltsanspruch für die haushaltsführende Person Kommentar besteht grundsätzlich auch im Hat die unterhaltspflich- Fall einer Trennung. Verlässt tige Person ein geringes etwa der Mann die Familie und Einkommen und mehrere zieht zur Freundin, steht der Unterhaltsverpflichtungen, Frau nach wie vor Unterhalt kann es passieren, dass nicht zu, auch wenn sie nicht mehr genügend Geld da ist und den Haushalt für den Mann daher alle Unterhaltsansprü- führt. Auch wenn die Frau aus che im gleichen Verhältnis der gemeinsamen Wohnung gekürzt werden. Eine abso- auszieht, weil das Zusammen- lute Belastbarkeitsgrenze für leben mit dem Mann unzumut- die Unterhaltspflicht gibt es bar ist, z.B. wegen Gewalt oder nicht. Es ist möglich, dass der Alkoholmissbrauch, verliert sie unterhaltspflichtigen Person nicht ihren Unterhaltsanspruch. weniger als das Existenzmini- Wichtig ist, dass die Gründe für mum bleibt. den Auszug aus der gemeinsa- men Wohnung gerechtfertigt sind und nachgewiesen werden können, z.B. durch ein ärzt- liches Attest. Man kann sich die 19
3.2. Unterhalt für die erwerbs- Beispiel zur Berechnung des tätige Hausfrau (oder den Unterhalts, wenn beide Ein- erwerbstätigen Haus- kommen haben und getrennt mann) leben: Oft ist die Hausfrau (in Teilzeit) Monatliches durch- erwerbstätig. In diesem Fall schnittliches Nettoein- wirken sich eigene, regel- kommen von Person A mäßige Einkünfte grundsätz- (= Jahreseinkommen lich unterhaltsmindernd aus. geteilt durch 12) € 2.000 Allerdings bleiben gelegentliche Einkünfte unberücksichtigt, Monatliches durch- wenn sie nur einen Bruchteil schnittliches Nettoein- der Einkünfte des anderen oder kommen von Person B € 900 der anderen ausmachen. Nicht berücksichtigt und damit nicht Summe unterhaltsmindernd wären Familieneinkommen € 2.900 etwa Einkünfte aus fallweisen Nachhilfestunden oder gele- 40 % abzüglich 4 % je gentlichen Schreibarbeiten. Kind, bei 1 Kind somit 36 % € 1.044 Eigene regelmäßige Ein- künfte, z.B. aus regelmäßigen abzüglich eigenes Ein- Arbeitsleistungen, sind dann kommen von Person B - € 900 zu berücksichtigen, wenn sie in Bezug auf die Lebensverhältnis- Unterhaltsanspruch von se des Paares ins Gewicht fallen. Person B € 144 3.3. Kranken- und Sozialver- sicherung Nicht erwerbstätige und daher nicht selbst versicherte Ange- hörige (eingetragene Partnerin, 20
eingetragener Partner, Ehefrau, oder gänzlich entfallen. Dies ist Ehemann; zur Mitversicherung vor allem dann der Fall, wenn von LebensgefährtInnen siehe das monatliche Nettoeinkom- Kapitel „Nichteheliche Lebens- men der versicherten Person gemeinschaft“ (Pkt. 4.) können den Ausgleichszulagenrichtsatz als Angehörige der erwerbs- für Ehepaare bzw. eingetragene tätigen Person mitversichert PartnerInnen (€ 1.524,99.- werden, ohne selbst Beiträge Stand 2020) nicht übersteigt. leisten zu müssen. Eine Mit- Während des Bezuges von versicherung kostet 3,4 % des Krankengeld, Wochengeld, sozialversicherungspflichtigen Karenzgeld, Arbeitslosengeld Einkommens der versicherten oder Notstandshilfe ist kein Person. Dieser Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag zu leisten, ebenso wird von der Krankenkasse nicht während der Ableistung vorgeschrieben und ist von der des Präsenz- oder Zivildienstes. versicherten Person zu leisten, verweigert sie die Zahlung, Ab der Geburt des ersten besteht dennoch Krankenversi- Kindes ist eine beitragsfreie Mit- cherungsschutz für Angehörige. versicherung für die Hausfrau möglich (Geburtsurkunde des Für minderjährige Kinder fällt Kindes an die Krankenkasse grundsätzlich kein Zusatzbei- übermitteln). Es besteht bereits trag an. Für volljährige Kinder, Anspruch auf jene Kosten, die die sich in Ausbildung befinden, im Rahmen der Geburt entste- ist eine beitragsfreie Mitversi- hen, z.B. Hebamme, Kranken- cherung längstens bis zu ihrem haus, etc. Es wird aber kein 27. Geburtstag möglich, wenn Wochengeld ausbezahlt. sie keine eigene Kranken- versicherung haben und die Hat sich die mitversicherte sonstigen Voraussetzungen Person in der Vergangenheit vorliegen. der Erziehung eines Kindes oder mehrerer im gemeinsa- Liegt eine besondere soziale men Haushalt lebender Kinder Schutzwürdigkeit vor, kann der mindestens vier Jahre hindurch Zusatzbeitrag reduziert werden gewidmet oder widmet sich ak- 21
tuell der Erziehung, entfällt der Die Geringfügigkeitsgrenze liegt Zusatzbeitrag. Eine beitragsfreie 2020 bei einem Monatseinkom- Mitversicherung besteht auch men von € 460,66.-. Bei einer bei der Angehörigenpflege ab geringfügigen Beschäftigung Pflegegeldstufe 3 oder wenn entspricht das Bruttoentgelt die versicherte Person selbst dem Nettoentgelt, da keine So- Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht zialversicherungsbeiträge und (und die sonstigen Vorausset- keine Lohnsteuer anfallen. zungen erfüllt sind). 2020 beträgt der monatliche Mitversicherte Angehörige Beitrag für die freiwillige Selbst- haben keinen Anspruch auf versicherung in der Pensions- Krankengeld und sind nicht und Krankenversicherung € unfallversichert. Ein Unfall im 65,03.-. PartnerInnen und Haushalt ist also rechtlich kein Kinder können mitversichert Arbeitsunfall (Ausnahme bäuer- werden. licher Haushalt). Tipp Ist man geringfügig beschäftigt Tipp und freiwillig in der Pensions- Wenn Sie „geringfügig be- und Krankenversicherung schäftigt“ und daher grund- selbstversichert, hat man sätzlich nur unfallversichert Anspruch auf Kranken- und sind, können Sie sich für Wochengeld und erwirbt einen monatlichen Beitrag in pro Monat der geringfügigen der Kranken- und Pensions- Beschäftigung einen vollen Ver- versicherung versichern sicherungsmonat, der sowohl lassen. Dafür ist ein Antrag in der Kranken- als auch in der beim zuständigen Kranken- Pensionsversicherung als Bei- versicherungsträger (z.B. tragsmonat zählt. Österreichische Gesundheits- kasse (ÖGK)) nötig. 22
Kommentar Tipp Eine Selbstversicherung in Wenn PartnerInnen gemeinsam der Arbeitslosenversicherung ein Haus bauen und beide ist nicht möglich. Geringfügig für den Kredit haften, sollten Beschäftigte sind also nie grundsätzlich auch beide arbeitslosenversichert. grundbücherliches Eigentums- recht erwerben. 4. Vermögen und Schulden 4.2. Vermögen und Schulden im Scheidungs- bzw. Auf- 4.1. Vermögen und Schulden lösungsfall bei aufrechter Ehe bzw. eingetragener Partner- Der Grundsatz der Gütertren- schaft nung wird bei einer Scheidung der Ehe bzw. Auflösung der Werden keine anderslautenden eingetragenen Partnerschaft Verträge geschlossen, gilt der wesentlich eingeschränkt. Wenn gesetzliche Güterstand der sog. eine Ehe geschieden bzw. eine Gütertrennung. Das heißt, dass eingetragene Partnerschaft jede Person jeweils alleiniges aufgelöst wird, sind das ehe- Eigentum an dem behält, was liche bzw. partnerschaftliche sie in die Ehe bzw. eingetrage- Gebrauchsvermögen und die ne Partnerschaft mitgebracht ehelichen bzw. partnerschaft- hat. An dem, was sie während lichen Ersparnisse aufzuteilen, der Ehe bzw. eingetragenen unabhängig von den Eigentums- Partnerschaft erwirbt, erwirbt verhältnissen, es sei denn, es sie auch allein Eigentum. gibt eine im Voraus getroffene Dasselbe gilt für Schulden: anders lautende Vereinbarung. so haftet beispielsweise die Denn das Paar kann im Voraus Ehefrau nicht für Verbindlich- eine Vereinbarung schließen, keiten ihres Ehemannes, wenn die die Aufteilung der Wohnung sie keinen entsprechenden oder auch der ehelichen bzw. Kredit- oder Bürgschaftsvertrag partnerschaftlichen Erspar- (mit)unterschrieben hat. nisse regelt. Eine derartige Vereinbarung wird in Form eines 23
Notariatsaktes geschlossen. Kommentar Was ist bei einer Scheidung Während laufender Me- bzw. Auflösung (nicht) aufzu- diation kann man zusätz- teilen? Siehe Pkt. 7.2. lich rechtliche Information „von außen“ einholen. Bei 5. Ehe und eingetragene Unklarheiten über die recht- Partnerschaft in der lichen Auswirkungen einer Krise geplanten Regelung wird dies dringend empfohlen. Das 5.1. Mediation Ergebnis einer Mediation ist rechtlich nicht verbindlich. Zur Lösung von Konflikten in Dies ist erst der entspre- Zusammenhang mit Trennung, chende Gerichtsakt, z.B. der Scheidung und Auflösung (Un- Scheidungsvergleich. terhalt, Obsorge, Besuchsrecht, Vermögensaufteilung etc.) kann eine Mediation hilfreich sein. Tipp Voraussetzung ist die Bereit- Regeln Sie – soweit möglich schaft der Begegnung „auf – Unterhaltsansprüche z.B. Augenhöhe“, die Fähigkeit für für Kinder vor Beginn einer sich selbst einzustehen sowie Mediation. Denn während eines Kompromisse zu schließen. Mediationsverfahrens sind die Fristen zur Geltendmachung Die Mediatorinnen und Media- von Ansprüchen, auf die sich toren treffen keine inhaltlichen die Mediation bezieht, ge- Entscheidungen, ihre primäre hemmt (z.B. Verfahren Aufgabe ist es, das Gespräch zu betreffend Unterhalt, Obsorge, leiten und die Interessen aller Scheidung, Auflösung). Beteiligten im Auge zu haben. Sie sind neutral, also nicht parteiisch. Das Familienministerium ge- währt eine Förderung für die Kosten einer Mediation bei Vorliegen bestimmter Voraus- setzungen. In der geförderten 24
Co-Mediation des Familien- ministeriums erarbeiten die Konfliktparteien unter An- leitung eines Mediationsteams (juristische und psychologische Quellenberufe) einvernehmli- che Lösungen bei Scheidungen. Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für Mediatorin- nen und Mediatoren ent- scheiden, die in der Liste des Bundeskanzleramtes angeführt sind. Die Namen und Adressen der geförderten Vereine sowie Familienmediatorinnen und Familienmediatoren finden Sie unter: https://www.bmfj.gv.at/ familie/trennung-scheidung/ mediation.html 25
6. Scheidung der Ehe – Auf- liebloses Verhalten, Ehebruch lösung der eingetragenen und Vertrauensbruch in der Partnerschaft eingetragenen Partnerschaft. Auch wenn durch ehrloses Bei einer Scheidung bzw. oder unsittliches Verhalten, z.B. Auflösung sind verschiedene Drogenkonsum, Alkoholismus, „Arten“ zu unterscheiden. An Diebstahl etc. die Ehe bzw. die verschiedenen Varianten eingetragene Partnerschaft knüpfen sich unterschiedliche unheilbar zerrüttet wurde, kann Rechtsfolgen, vor allem beim die Scheidung bzw. Auflösung Unterhalt und bei der Witwen- begehrt werden. oder Witwerpension. Kommentar 6.1. Gerichtliche Scheidung Behauptete Verfehlungen bzw. Auflösung wegen müssen bewiesen werden. Verschuldens Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis Eine Scheidung bzw. Auflösung der behaupteten Verfehlung. kann wegen schwerer Verfeh- Lebt das Paar getrennt, ist lungen begehrt werden, wenn diese Frist unterbrochen. die oder der andere schuld- Wurde eine Verfehlung ver- haft die Ehe bzw. eingetrage- ziehen, kann sie nicht mehr ne Partnerschaft so tief und als Klagegrund herangezogen unheilbar zerrüttet hat, dass werden. die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden 6.2. Scheidung bzw. Auf- Lebensgemeinschaft nicht lösung wegen Zerrüttung mehr erwartet werden kann. Zu ohne Verschulden auf- den schweren Verfehlungen, die grund einer psychischen einen Scheidungs- bzw. Auf- Krankheit oder einer lösungsgrund darstellen, zählen vergleichbaren Beein- etwa die Zufügung körperlicher trächtigung oder einer Gewalt oder schweren see- schweren ansteckenden lischen Leids, böswilliges Verlas- oder ekelerregenden sen, andauerndes grundloses Krankheit 26
Ist die Ehe bzw. eingetragene wohnt. Allerdings kann unter Partnerschaft wegen einer Umständen das Getrenntleben psychischen Krankheit oder auch vorliegen, wenn das Paar einer vergleichbaren Beein- zwar noch unter einem Dach trächtigung oder wegen einer lebt, aber komplett getrennt schweren ansteckenden oder wirtschaftet und wohnt. ekelerregenden Krankheit des Partners bzw. Partnerin so tief Leben die PartnerInnen zu- zerrüttet bzw. aufgehoben, nächst getrennt, versöhnen dass die Wiederherstellung sich dann und ziehen wieder der Lebensgemeinschaft nicht zusammen, um sich erneut zu mehr zu erwarten ist, kann trennen, werden die Fristen des die Scheidung bzw. Auflösung jeweiligen Getrenntlebens nicht begehrt werden. Allerdings zusammengezählt. Vielmehr sollen hier Härten für die kranke beginnt die Frist jeweils von Person vermieden werden. vorne an zu laufen. Die Zeiten von mehreren Trennungen 6.3. Scheidung bzw. Auflö- werden also nicht addiert. sung wegen Aufhebung der häuslichen Gemein- Nach dreijähriger Aufhebung schaft der häuslichen Gemeinschaft von eingetragenen PartnerInnen Führt das Paar seit drei Jahren ist der Auflösungsklage vom keine häusliche Lebensgemein- Gericht jedenfalls stattzugeben. schaft mehr und lebt von Tisch Anders bei der Ehescheidung, und Bett getrennt, kann wegen hier gibt es die sog. Härteab- tiefgreifender, unheilbarer wägung, die eine Scheidung bis Zerrüttung die Scheidung bzw. zu sechs Jahren hinauszögern Auflösung mittels Klage ver- kann, wenn jene Person, die die langt werden. Scheidung nicht will, besonders hart getroffen werden würde. Eine Aufhebung der häuslichen Diese Härteabwägung kommt Lebensgemeinschaft liegt in der Praxis aber äußerst selten jedenfalls dann vor, wenn das zur Anwendung. Nach sechs Paar nicht mehr zusammen Jahren Auflösung der ehelichen 27
Gemeinschaft kann dann die Tipp Scheidung nicht mehr verhin- Um sicher zu gehen, dass kein dert werden. böswilliges Verlassen vorliegt, kann man sich den Auszug Kommentar vom zuständigen Bezirksgericht Bei der Aufhebung der genehmigen lassen (Antrag häuslichen Lebensgemein- auf „gesonderte Wohnungnah- schaft ist darauf zu achten, me“). Zieht man aus, dürfen dass kein sog. „böswilliges persönliche Gegen-stände mit- Verlassen“ vorliegt. Dies genommen werden, eheliche wäre dann gegeben, wenn Gegenstände, z.B. Bettwäsche, die häusliche Gemeinschaft nur mit Zustimmung des oder völlig grundlos aufgehoben der anderen. Den Wohnungs- und somit eine schwere bzw. Haustürschlüssel darf man Verfehlung begangen wird, behalten. die einen Scheidungs- bzw. Auflösungsgrund darstellt. Kein böswilliges Verlassen Für die Scheidung bzw. Auf- liegt vor, wenn das weitere lösung wegen Aufhebung der Zusammenleben wegen häuslichen Gemeinschaft ist es schwerer Verfehlungen der zunächst gleichgültig, wer an Partnerin oder des Partners der Zerrüttung schuld ist oder unzumutbar ist. Man darf also wer die häusliche Gemeinschaft ausziehen, wenn z.B. der Ehe- aufgehoben hat. Denn das mann die Ehefrau oder die Verschulden an der Zerrüttung Kinder massiv bedroht, schi- wird nur über Antrag der be- kaniert, schlägt etc. Auch aus klagten Partei geprüft. Dieser persönlichen Gründen darf sog. Verschuldensantrag hat man vorübergehend getrennt weitreichende Folgen für den leben, ohne dass böswilliges Unterhalt und die Witwen- oder Verlassen vorliegt, z.B. weil Witwerpension. man Angehörige pflegt oder aus Gründen beruflicher Aus- und Weiterbildung. 28
6.3.1. Witwen- oder Witwer klagenden Partei vom Gericht pension bei Scheidung festgestellt, hat die schuldlos bzw. Auflösung wegen geschiedene Partei Anspruch Aufhebung der häus- auf volle Witwen- bzw. Witwer- lichen Gemeinschaft in pension, so als wäre sie nicht Verbindung mit einem geschieden, wenn Verschuldensantrag 6 im Scheidungs- bzw. Für eine spezielle Gruppe von Auflösungsurteil ein Unter- (Haus-)Frauen (in der Pra- haltstitel festgelegt und xis betrifft es so gut wie nie beziffert ist, Männer) ist die Scheidung bzw. 6 die Ehe bzw. eingetragene Auflösung wegen Aufhebung Partnerschaft mindestens der häuslichen Gemeinschaft 15 Jahre gedauert hat und besonders relevant. Lebt(e) 6 die schuldlose Partei bei nämlich eine Frau in einer Part- der Scheidung bzw. Auf- nerschaft mit klassischer Rol- lösung das 40. Lebens- lenverteilung, war selbst nicht jahr vollendet hatte oder oder nur geringfügig erwerbs- erwerbsunfähig ist oder tätig und hat daher keine oder im Todeszeitpunkt der nur eine geringe eigene Alters- unterhaltspflichtigen sicherung (Pensionsanspruch), Person aus der geschiede- kann eine Scheidung bzw. nen Ehe bzw. aufgelösten Auflösung wegen Aufhebung Partnerschaft ein noch der häuslichen Gemeinschaft nicht selbsterhaltungsfähi- in Verbindung mit einem Ver- ges Kind existiert. schuldensantrag weitreichende Auswirkungen haben. Liegen alle Voraussetzun- gen vor, steht auch nach der Wird bei einer Scheidung bzw. Scheidung bzw. Auflösung ein Auflösung wegen Aufhebung Unterhaltsanspruch wie bei auf- der häuslichen Gemeinschaft rechter Beziehung zu, ebenso von der beklagten Partei ein ein Anspruch auf Witwen- bzw. sog. Verschuldensantrag ge- Witwerpension, ganz so als stellt und das Verschulden der wäre die Ehe nie geschieden 29
bzw. die eingetragene Partner- selbst die Scheidungs- bzw. schaft nie aufgelöst worden. Auflösungsklage eingereicht Liegen die Voraussetzungen hat. Denn die klagende nicht vor, erhält die schuldlos Partei hat keinen Anspruch, geschiedene Partei lediglich lediglich die beklagte Partei Witwen- bzw. Witwerpension in und auch nur dann, wenn Höhe des Unterhaltsanspruchs. sie im Zuge der Scheidung den Antrag gestellt hat, das Tipp Verschulden der klagenden Verfügt z.B. eine Ehefrau nur Partei festzustellen. über geringe Sozialversiche- rungszeiten, ist sie im Schei- 6.4. Einvernehmliche Schei- dungszeitpunkt über 40 Jahre dung – einvernehmliche alt und hat die Ehe länger als Auflösung 15 Jahre gedauert, sollte genau überprüft werden, welche Form Ist die häusliche Lebensge- der Ehescheidung angezeigt ist. meinschaft seit mindestens Bei überwiegendem Verschul- einem halben Jahr aufgehoben den des anderen ist von der und gestehen beide PartnerIn- einvernehmlichen Scheidung nen die unheilbare Zerrüttung zur Wahrung der vollen Wit- der Beziehung, dann können sie wenpensionsansprüche unter gemeinsam die Scheidung bzw. Umständen abzuraten. Auflösung beantragen. Voraus- setzung ist aber, dass es eine schriftliche Vereinbarung über Kommentar die wichtigsten Scheidungs- Wichtig ist, dass ein An- bzw. Auflösungsfolgen gibt. spruch auf Hinterbliebenen- pension im Zusammenhang Im sog. Scheidungs- bzw. mit einer Scheidung bzw. Auflösungsvergleich müssen Auflösung wegen Aufhebung folgende Punkte geklärt und der häuslichen Gemeinschaft vereinbart werden: in Verbindung mit einem die unterhaltsrechtlichen Verschuldensantrag nur dann Beziehungen zwischen den besteht, wenn man nicht PartnerInnen; die Aufteilung des 30
ehelichen bzw. partnerschaftli- Kommentar chen Gebrauchsvermögens, der Vor einer einvernehmlichen ehelichen bzw. partnerschaftli- Scheidung bzw. Auflösung chen Ersparnisse und Schulden; müssen die Eltern eines wer bleibt in der bisherigen minderjährigen Kindes eine Wohnung? Gibt es eine Aus- verpflichtende Beratung über gleichszahlung, in welcher die besonderen Bedürfnisse Höhe? des Kindes absolvieren. Die einvernehmliche Scheidung Sind minderjährige Kinder bzw. Auflösung ist nur vorhanden muss weiters möglich, wenn dem Gericht vereinbart werden, wer die eine Bescheinigung darüber Obsorge über die Kinder erhält, vorgelegt wird, dass eine bei gemeinsamer Obsorge muss entsprechende Beratung bestimmt werden, bei wem vorangegangen ist. Eine die Kinder hauptsächlich leben Einzelberatung ist nicht not- werden; wie wird das Recht auf wendig, es können mehrere persönliche Kontakte mit den Elternpaare eine kosten- Kindern gestaltet und auch der günstigere Gruppenberatung Kindesunterhalt muss geregelt in Anspruch nehmen. Die werden. Kosten sind je nach Art der Beratung (Einzelberatung, Tipp Gruppenberatung), Gericht Beim Kontaktrecht wird emp- bzw. Bundesland unter- fohlen, die wesentlichen Eck- schiedlich. punkte zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, Eine Liste entsprechender Bera- z.B. wo wird das Kind überge- tungseinrichtungen und deren ben/abgeholt, was passiert mit Kosten finden Sie unter: versäumten Besuchsterminen, wie werden die Ferien und https://www.kinderrechte. Feiertage (Weihnachten, Ostern, gv.at/elternberatung-vor- Geburtstag) geregelt etc. Auch scheidung/ bei gemeinsamer Obsorge kann eine detaillierte Kontaktrechts- regelung erfolgen. 31
Tipp Da bei der Elternberatung auch über die zukünftige Gestaltung des Familien- und Kindesall- tags gesprochen wird, ist es besonders wichtig, dass beide Tipp Elternteile gemeinsam die Be- Die bisher mitversicherte ratung absolvieren. Person ist nach der Scheidung bzw. Auflösung nicht mehr Zur Sicherung des Kindeswohls versichert. Um einen durchge- kann das Gericht im Rahmen henden Versicherungsschutz zu eines Scheidungs- bzw. Auf- gewährleisten, muss entweder lösungsverfahrens, aber auch eine eigene Erwerbstätigkeit bei aufrechter Beziehung Maß- aufgenommen oder inner- nahmen anordnen. So können halb von sechs Wochen nach die Eltern zur Teilnahme an Rechtskraft der Scheidung bzw. einem Erstgespräch über eine der Auflösung ein Antrag auf Mediation verpflichtet werden, Selbst- bzw. Weiterversicherung zum Besuch einer Familien-, El- bei der zuständigen Kranken- tern- oder Erziehungsberatung kasse gestellt werden (gilt nicht oder zur Teilnahme an einer für B-KUVG). Der Antrag muss Beratung oder Schulung zum unbedingt fristgerecht ein- Umgang mit Gewalt und Ag- gebracht werden, auch wenn gression. Auch die Verhängung man noch kein schriftliches eines Ausreiseverbotes eines El- Scheidungs- bzw. Auflösungs- ternteils mit dem Kind und die dokument hat (dieses kann Abnahme des Reisedokumentes nachgereicht werden). Bei des Kindes sind möglich. bescheidenen finanziellen Ver- hältnissen sollte zugleich mit dem Antrag auf Selbst- bzw. Weiterversicherung auch die Beitragsherabsetzung beantragt werden. Die Kinder sind weiter- hin mitversichert. 32
6.5. Kosten einer Scheidung den Gebühren befreit, liegen bzw. Auflösung sie nur bei einer oder einem (Stand 2020) vor, hat die andere Person die Gebühren in voller Höhe zu 6.5.1. Gerichtskosten bei ein- entrichten. Die Gebührenbe- vernehmlicher Scheidung freiung muss beantragt werden. bzw. Auflösung Sie umfasst nicht allfällige Ge- bühren für eine Dolmetscherin/ 6 € 293.- für beide für den einen Dolmetscher. Scheidungs- bzw. Auf- lösungsantrag zuzüglich 6.5.2. Gerichtskosten einer 6 € 293.- für beide für den „strittigen“ Scheidung Scheidungs- bzw. Auf- bzw. Auflösung lösungsvergleich bzw. 6 € 439.- für beide, wenn die € 312,- gerichtliche Pauschal- Vereinbarung die Über- gebühr für die Einbringung tragung des Eigentums an einer reinen Scheidungs- bzw. einer unbeweglichen Sache Auflösungsklage (I. Instanz). oder die Begründung sons- tiger bücherlicher Rechte Schließen die Parteien einen zum Inhalt hat. Vergleich, fallen zusätzliche Gebühren an. Entspricht der Bei einer einvernehmlichen Vergleich dem typischen und Scheidung bzw. Auflösung trägt notwendigen Inhalt eines Schei- jede und jeder die eigenen dungsfolgen- bzw. Auflösungs- Kosten. Hat jemand nicht mehr vergleichs bei einer einver- als € 4.637,- Vermögen und nehmlichen Scheidung bzw. übersteigen die Jahreseinkünf- Auflösung, sind dafür € 293.- an te nicht € 13.912,- entfallen Gebühren zu entrichten. Ist der die Gerichtsgebühren für das Gegenstand der Vereinbarung Verfahren auf einvernehmliche die Übertragung des Eigentums Scheidung bzw. Auflösung und an einer unbeweglichen Sache, die Scheidungsfolgen- bzw. Auf- beträgt die Pauschalgebühr lösungsvereinbarung. Erfüllen €439,-. beide PartnerInnen diese Vor- aussetzungen, sind beide von 33
Bei einer streitigen Scheidung 6.5.4. Verfahrenshilfe muss jede Partei zunächst die Gerichts- und Anwaltskosten Wer die Kosten eines Verfahrens selbst tragen. Unterliegt man ohne Beeinträchtigung seines gänzlich, muss man der ande- notwendigen Unterhaltes nicht ren Partei die Kosten ersetzen. bestreiten kann, hat grundsätz- Obsiegt eine Partei nur zum Teil, lich Anspruch auf Verfahrens- werden die Kosten entspre- hilfe. Verfahrenshilfe kann in chend anteilig aufgeteilt. der Befreiung von Gebühren, aber auch in der Beigebung 6.5.3. Kosten für einen Anwalt einer Rechtsanwältin oder eines oder eine Anwältin Rechtsanwaltes bestehen. Da in familienrechtlichen Verfahren Beachten Sie, dass zu den in I. Instanz keine absolute Gerichtskosten noch allfällige Rechtsanwaltspflicht besteht, Kosten für eine Anwältin bzw. wird bei „normalen“ Schei- einen Anwalt dazu kommen dungsverfahren eher keine können. Bei einer einvernehmli- rechtsanwaltliche Vertretung chen Scheidung bzw. Auflösung beigestellt werden. Für die Be- und bei einer streitigen Schei- antragung von Verfahrenshilfe dung bzw. Auflösung besteht muss ein Vermögensbekennt- in I. Instanz keine absolute nis (Formular) vollständig und Anwaltspflicht. wahrheitsgemäß ausgefüllt werden (unrichtige Angaben sind strafbar). Tipp Wenn Sie sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen, besprechen Sie im Vorfeld die auf Sie zu- kommenden Kosten. 34
Tipp Auch im Falle einer Verfahrens- hilfe ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Anwalt bzw. Ihrer Anwältin abklären, welche rechtlichen Handlungen von der Verfahrenshilfe umfasst sind. Bezieht sich die Verfah- renshilfe z.B. auf das Schei- dungsverfahren, wäre das anwaltliche Tätigwerden etwa in Obsorge- oder Unter- haltsfragen davon nicht umfasst und müsste selbst bezahlt werden. 35
7. Scheidungs- bzw. bis zum 5. Lebensjahr des Auflösungsfolgen jüngsten Kindes (in Einzel- fällen auch danach). 7.1. Unterhalt 6 Unterhalt für ältere Frauen Ein Unterhaltsanspruch nach bzw. Männer, die aufgrund der Scheidung bzw. Auflösung von Familienarbeit ihre kann aufgrund verschiedener Erwerbsmöglichkeiten Tatsachen bestehen. zugunsten der Familie zu- rückgestellt hatten. 6 Der Unterhalt wird einver- nehmlich vereinbart. 6 Unterhalt für eingetragene PartnerInnen, wenn sich 6 Der Unterhalt muss auf- der Partner oder die Part- grund eines Verschuldens nerin in aufrechter Part- an der Zerrüttung der Ehe nerschaft einvernehmlich bzw. Partnerschaft be- der Haushaltsführung oder zahlt werden (Urteil). der Betreuung eines oder Eine schuldlos geschiede- einer Angehörigen des ne Partei erhält vor allem Partners oder der Partnerin dann Unterhalt, wenn gewidmet hat und sich da- die eigenen Einkünfte zur her selbst nicht oder nicht angemessenen Lebensfüh- ausreichend erhalten kann. rung nicht ausreichen und die schuldig geschiedene Partei leistungsfähig ist. 6 Unter bestimmten Um- ständen kann aber auch unabhängig vom Verschul- den Unterhalt gewährt werden: 6 Betreuungsunterhalt für die Mutter bzw. den Vater 36
Beispiel zur Berechnung Tipp des Unterhalts, wenn beide Besteht ein Unterhaltsanspruch PartnerInnen Einkommen und bzw. wird freiwillig, regelmäßig 1 Kind haben: und nachweisbar Unterhalt geleistet, wird der Unterhalts- betrag im Fall des Todes der Monatliches durch- unterhaltsleistenden Partei von schnittliches Nettoein- der Pensionsversicherungs- kommen von Person A anstalt grundsätzlich weiter- (= Jahreseinkommen bezahlt (sog. „uneigentliche geteilt durch 12) € 2.000 Witwen- oder Witwerpension“). Monatliches durch- Kommentar schnittliches Nettoein- Ein bestehender Unterhalts- kommen von Person B € 900 anspruch erlischt durch eine erneute Heirat oder Summe Verpartnerung. Anderes gilt, Familieneinkommen € 2.900 wenn die unterhaltsberech- tigte Person eine nichtehe- 40 % abzüglich 4 % je liche Lebensgemeinschaft Kind, bei 1 Kind somit eingeht. Für die Dauer der 36 % € 1.044 Lebensgemeinschaft ruht der Unterhalt, erlischt aber nicht. abzüglich eigenes Ein- Das bedeutet, dass mit Be- kommen von Person B - € 900 endigung der Lebensgemein- schaft der Unterhalt wieder Unterhaltsanspruch von zusteht. Ob eine Lebens- Person B € 144 gemeinschaft vorliegt oder nicht, führt in der Praxis oft zu Beweisschwierigkeiten. 37
7.2. Vermögens- und Schul- Ersparnisse). denteilung bei Scheidung Schulden, die mit dem aufzutei- bzw. Auflösung lenden Vermögen in einem in- neren Zusammenhang stehen, Bei einer einvernehmlichen z.B. Kredit für die gemeinsame Scheidung bzw. Auflösung Wohnung, sind in die Aufteilung muss sich das Paar über die einzubeziehen. Aufteilung des ehelichen bzw. Die gemeinsame Wohnung partnerschaftlichen Vermögens, bzw. das gemeinsame Haus der ehelichen bzw. partner- sind grundsätzlich in die schaftlichen Ersparnisse und Aufteilung des Vermögens Schulden einigen, andern- einzubeziehen. Wurde aber die falls ist die einvernehmliche Wohnung von einem Partner Scheidung bzw. Auflösung nicht oder einer Partnerin in die Ehe möglich. bzw. Partnerschaft eingebracht, geerbt oder wurde sie von Drit- Eine gerichtliche Aufteilung ist ten, z.B. den Eltern, geschenkt, bei einer streitigen Scheidung ist die Wohnung nur dann in die bzw. Auflösung möglich. Der Aufteilung einzubeziehen, wenn Aufteilungsantrag muss binnen dies vereinbart worden ist. eines Jahres ab Rechtskraft des Die PartnerInnen können im Scheidungs- bzw. Auflösungs- Voraus eine Vereinbarung urteils bei Gericht eingebracht schließen, die die Aufteilung werden, ansonsten geht der regelt. Eine derartige Verein- Aufteilungsanspruch verloren. barung muss in Form eines Notariatsaktes geschlossen Was wird aufgeteilt? werden. Grundsätzlich wird nur Ver- Kommentar mögen, das die PartnerInnen Zum „ehelichen bzw. während aufrechter Ehe bzw. partnerschaftlichen Ge- Partnerschaft gemeinsam brauchsvermögen“ und den geschaffen hat, aufgeteilt „ehelichen bzw. partner- (eheliches bzw. partnerschaft- schaftlichen Ersparnissen“ liches Gebrauchsvermögen und gehören z.B. der Hausrat, 38
Teppiche, Bilder, Camping- 7.3. Gemeinsame Schulden ausrüstung, der Familien- nach Scheidung bzw. PKW, Haustiere, Wertpapiere, Auflösung Lebensversicherungen, Spar- guthaben, Giro- und Gehalts- Es müssen nicht nur das eheli- konten, Bausparverträge. che bzw. partnerschaftliche Ge- brauchsvermögen und die ehe- Was wird nicht aufgeteilt? lichen bzw. partnerschaftlichen Ersparnisse aufgeteilt werden, Nicht der Aufteilung unterlie- sondern auch gemeinsamen gen in die Ehe bzw. Partner- ehelichen bzw. partnerschaft- schaft eingebrachte Sachen, lichen Schulden. Erbschaften und Schenkungen, Gegenstände, die dem persön- Das Gericht kann dabei lichen Gebrauch oder der unter Umständen die von den Ausübung eines Berufes dienen PartnerInnen ursprünglich und Gegenstände, die zu einem eingegangene Kredithaftung Unternehmen gehören sowie lockern. Ein derartiger Antrag Unternehmensanteile, sofern es muss innerhalb eines Jahres sich nicht um bloße Wertanla- nach Eintritt der Rechtskraft der gen handelt. Scheidung bzw. Auflösung bei Gericht eingebracht werden, am besten aber gleich direkt bei der Scheidung bzw. Auf- Hinweis lösung. Das Gericht kann dann Fließen eheliches bzw. mit Beschluss aussprechen, partnerschaftliches Ge- dass eine Person der Bank oder brauchsvermögen oder anderen Gläubigern gegenüber eheliche bzw. partnerschaft- für eheliche bzw. partner- liche Ersparnissen dem schaftliche Schulden zukünftig Unternehmen eines der nur mehr in Form einer sog. PartnerInnen zu, so ist dies Ausfallsbürgschaft haftet. Bei zu berücksichtigen. einer Ausfallsbürgschaft darf man erst dann zur Schulden- tilgung herangezogen werden, 39
wenn die Eintreibung der Auflösung ist nur in Ausnah- Schulden beim Hauptschuldner mefällen möglich, vor allem erfolglos versucht wurde oder für Beamtinnen oder Beamte, die Eintreibung nicht möglich Landeslehrerinnen oder Lan- oder nicht zumutbar ist, z.B. bei deslehrer, wenn und solange einer schwierigen Exekution im Unterhalt zusteht. Ausland. War man in aufrechter Ehe bzw. 7.4. Name nach Scheidung Partnerschaft mitversichert, bzw. Auflösung bestehen nach der Scheidung verschiedene Möglichkeiten zu Im Fall einer Scheidung bzw. einem eigenen Versicherungs- Auflösung behält jede Person schutz zu gelangen. Neben der grundsätzlich den bisherigen Aufnahme einer Erwerbstätig- Namen, es kann aber auch je- keit bieten sich insbesondere der früher rechtmäßig geführte die freiwillige Selbstversiche- Familiennamen wieder an- rung, die freiwillige Weiterver- genommen werden. Auch das sicherung oder die Selbstver- Kind behält seinen bisherigen sicherung bei geringfügiger Namen. Beschäftigung an. 7.5. Krankenversicherung Kommentar nach Scheidung bzw. Wesentlich für die Kontinuität Auflösung des Krankenversicherungs- schutzes ist die Antragstel- Ist die Scheidung bzw. Auf- lung binnen sechs Wochen lösung rechtskräftig, erlischt (ASVG) bzw. sechs Monaten die Mitversicherung in der (GSVG, BSVG) nach Rechts- Krankenversicherung (siehe Pkt. kraft der Scheidung bzw. Auf- 3.3.). Ein Weiterbestehen der lösung. Nur wenn diese Frist Mitversicherung kann nicht ver- gewahrt wird, schließt die traglich vereinbart werden. Selbst- bzw. Weiterversiche- rung an die vorangegangene Eine Kranken-Mitversicherung Versicherung unmittelbar an, nach einer Scheidung bzw. sodass Leistungen bereits ab 40
dem Beginn der Selbst- bzw. spanne in Betracht Weiterversicherung in An- gezogen werden muss. spruch genommen werden können. Für den Fall, dass Kommentar diese Frist versäumt wird, Auf die Aufhebungs- und beginnt die Selbst- bzw. Nichtigkeitsgründe wird Weiterversicherung zwar mit hier wegen der geringen dem auf die Antragstellung rechtlichen Relevanz nicht folgenden Tag, ein Anspruch eingegangen, gleiches gilt für auf Versicherungsleistungen die Unterhaltsverwirkung. besteht allerdings erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach dem ASVG bzw. sechs Monaten nach dem GSVG und dem BSVG. In diesem Zeitraum müssen Bei- träge geleistet werden, ohne dass Leistungen in Anspruch genommen werden können. Tipp Angesichts der unter Umstän- den nicht unbeträchtlichen Kosten einer Selbstversicherung kann ein Antrag auf Herabset- zung des Beitrags anlässlich der Antragstellung auf freiwillige Krankenversicherung sinnvoll sein. Diese Mäßigung der Zah- lungspflicht liegt im Ermessen des Sozialversicherungsträgers und gilt für ein Jahr, sodass ein neuerlicher Herabsetzungs- antrag vor Ablauf dieser Zeit- 41
8. Unterschiede ners oder einer Partnerin zwischen Ehe und nicht zu verhindern. Die eingetragener Ehe hingegen hat einen Partnerschaft „Bestandschutz“ bis zu sechs Jahren. Die Ehe unterscheidet sich von 6 Bei der Zerrüttungsschei- der eingetragenen Partner- dung einer Ehe steht ein schaft in einigen Punkten. höherer Unterhalt zu als Insbesondere sind dies: bei der entsprechenden Auflösung einer eingetra- 6 Die Verpartnerung ist nur genen Partnerschaft. für volljährige Personen 6 Im Ehescheidungsrecht möglich, also ab dem voll- gibt es den sog. ver- endeten 18. Lebensjahr. schuldensunabhängigen Eine Eheschließung ist Unterhalt. Dieser kann für unter bestimmten Um- 2 Fallkonstellationen zu- ständen bereits ab dem treffen: vollendeten 16. Lebensjahr zulässig. - Die „junge Mutter“ (der 6 Treue ist eine eheliche, „junge Vater“) kann Be- aber keine partnerschaft- treuungsunterhalt bis zum liche Pflicht. Dafür sind nur 5. Lebensjahr des jüngsten eingetragene PartnerInnen Kindes (in Einzelfällen auch zu einer Vertrauensbezie- danach) erhalten, wenn sie hung verpflichtet. (er) sich der Betreuung des 6 Dementsprechend ist Kindes widmet und daher Ehebruch ein Scheidungs- keine eigene, ausreichende grund, aber kein Auflö- Erwerbsmöglichkeit hat. sungsgrund für die ein- - Unterhalt für ältere Frauen getragene Partnerschaft. (Männer), die aufgrund 6 Leben die eingetragenen von Familienarbeit ihre PartnerInnen drei Jahre ge- Erwerbsmöglichkeiten trennt, ist eine Auflösung zugunsten der Familie auch gegen den Willen zurückgestellt hatten. und Widerstand eines Part- 42
Diese Varianten nennt das Ge- Betreuungsunterhalt analog setz für die eingetragene Part- auch für eingetragene Partner- nerschaft nicht, sondern regelt schaften heranziehen werden. den verschuldensunabhängigen Unterhalt für den Fall, dass sich 6 Bei einer Ehescheidung der Partner oder die Partnerin in kann ein bestehender aufrechter Partnerschaft einver- Mietvertrag gerichtlich auf nehmlich der Haushaltsführung jeden der EhepartnerInnen oder der Betreuung eines oder übertragen werden. Die einer Angehörigen des Partners entsprechende Bestim- oder der Partnerin gewidmet mung fehlt im Gesetz hat und sich daher selbst nicht über die Eingetragene oder nicht ausreichend erhalten Partnerschaft. Es ist aber kann. davon auszugehen, dass die Gerichte bei der Auflö- Kommentar sung einer eingetragenen Im ursprünglichen Gesetz für Partnerschaft analog die die eingetragene Partner- Regelung aus dem Ehe- schaft waren sowohl Adop- recht heranziehen werden. tion als auch medizinisch un- 6 Kinder in einer eingetra- terstützte Fortpflanzung für genen Partnerschaft sind eingetragene PartnerInnen „unehelich“. verboten. Erst höchstgericht- 6 Es bestehen noch weitere liche Entscheidungen haben Unterschiede, die aber eingetragenen PartnerInnen kaum praxisrelevant sein alle Formen der Adoption dürften. So gibt es bei- (Stiefkind-, Fremdkind-, spielsweise im Gesetz für Sukzessivadoption) geöffnet, eingetragene Partner- ebenso wie die medizinisch schaften keine Regelung unterstützte Fortpflanzung. für den Fall einer unrich- tigen Todeserklärung und Die fehlende Regelung für den nachfolgender erneuter Betreuungsunterhalt eines Verpartnerung der „Witwe“ Kindes scheint damit ein legisti- bzw. des „Witwers“. sches Versehen zu sein. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte den 43
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