Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich

 
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Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
015/2019

                                           Gmünd und Zwettl

                                               Nr. 2/2019
   Mehrfachantrag 2019
         Organisatorisches
         Informationsveranstaltungen
         Wichtiges zur Antragstellung
   Bodenuntersuchungsaktion
   Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten
   Veranstaltungen und Termine
Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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Bürobetrieb
Das Büro der BBK Gmünd ist am Freitag, dem 22. März geschlossen. Wir bitten um Verständnis.

Mehrfachantrag 2019 - Organisatorisches
                                Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Mit 28. Februar 2019 hat die AMA an alle Betriebe, die 2018 einen MFA gestellt und die Papierform
nicht abbestellt haben, die Formulare für den Mehrfachantrag 2019 versandt. Der Mehrfachantrag-
Flächen 2019 kann ausschließlich online und graphisch im Wege von eAMA gestellt werden.
Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:

     Selbständig im Wege von www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderun-
      gen, Schlag-/ und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2019 stellen!
     Im Wege der BBK auf Basis vollständig ausgefüllter Antragsformulare und falls notwendig in
      Hofkarten eingezeichnete geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Me-
      terangabe. Die Bezirksbauernkammer kann die MFA-Antragstellung nur dann für Sie durchfüh-
      ren, wenn die zugesandten MFA-Unterlagen vollständig und richtig ausgefüllt sind. Die BBK
      Gmünd und Zwettl bieten Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragstellung
      an.
           Alle Antragsteller, die den MFA 2018 im Wege der Bezirksbauernkammer abgewi-
             ckelt haben, erhalten per Post ihren persönlichen Abgabetermin zugesandt. Jene
             Betriebe, die den MFA 2019 nunmehr selbständig über eAMA stellen möchten oder gar
             keinen MFA mehr abgeben, mögen uns dies ehest möglichst mitteilen, BBK Gmünd,
             Tel. 05 0259 40500 bzw. BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100.
           Jene Betriebe, die zwar den MFA 2018/HA 2018 selbständig gestellt haben, den MFA
             2019 aber wieder über die BBK abwickeln wollen, mögen uns dies umgehend mitteilen,
             BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 bzw. BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100.

Mehrfachantrag 2019 – Antragstellung im Wege der Bezirksbauernkammer
          Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522, Dipl.-Ing. Gerda Weinberger, DW 40521

Allgemeines

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsdaten ist aus-
nahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflich-
tungserklärung verantwortlich.

Bei der Antragstellung in der BBK ist die Anwesenheit des Antragstel-
lers oder des Vertretungsbefugten bzw. Bevollmächtigten unbe-
dingt erforderlich, da der Originalantrag erst nach der Online-Erfas-
sung ausgedruckt werden kann und unterschrieben werden muss.
Unterschreibt der Antragsteller die Verpflichtungserklärung in der Be-
zirksbauernkammer nicht selbst, ist eine vom Antragsteller unterfertigte
Vollmacht vorzulegen, falls noch keine vorliegt!

Ansonsten kann die Antragsabgabe nicht fertig abgeschlossen werden.
Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019                                                        Seite 3

ÖPUL 2015 – betriebsbezogene Maßnahmenerläuterungsblätter (MEB)

Die betriebsbezogenen Maßnahmenerläuterungsblätter und Vorlagen sind bei allen ÖPUL-Teil-
nehmern im e-AMA unter Registerblatt „Flächen“, Block „Abfragen“ mit dem Titel „Maßnahmenerläu-
terungsblätter und Vorlagen“ ersichtlich. Hier sind all jene Vorlagen für Aufzeichnungen und Meldun-
gen aufrufbar, die aufgrund der beantragten Maßnahmen benötigt werden. Antragsteller können mit
ihrer Betriebsnummer und PIN-Code in e-AMA einsteigen und sich ihre betriebsindividuellen Maß-
nahmenerläuterungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen ausdrucken.

Mehrfachantrag 2019 – Informationsveranstaltungen
Die Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl bieten auch heuer wieder Informationsveranstaltungen
zum MFA 2019 an. Nutzen Sie dieses Informationsangebot in Ihrem eigenen Interesse.

Termin für „GREENING“- Betriebe

Ort                                                      Termin                       Uhrzeit
GH Pöhn, 3945 Nondorf, Dorfstraße 31                     Dienstag, 19. März            19.30

Termine für „BIO“ und „UBB“ - Betriebe

 Ort                                                       Termin                       Uhrzeit
 GH Pöhn, 3945 Nondorf, Dorfstraße 31                      Montag, 18. März              19.30
 GH Adam, 3631 Kirchschlag 7                               Montag, 18. März              19.30
 GH Bauer, 3925 Arbesbach, Hauptplatz 10                   Dienstag, 19. März             9.00
 GH Klang, 3903 Echsenbach, Marktplatz 6                   Dienstag, 19. März            19.30
 GH Bauer, 3972 Bad Gr. Pertholz 34                        Mittwoch, 20. März             9.00
 Kulturstadl, 3800 Göpfritz/Wild, Hauptstraße 72           Mittwoch, 20. März             9.00
 GH Thaler, 3922 Gr. Otten 12                              Mittwoch, 20. März            19.30
 GH Mathe, 3920 Etzen 3                                    Mittwoch, 20. März            19.30
 GH Weidenauer, 3524 Großnondorf 3                         Donnerstag, 21. März           9.00
 GH Schrammel, 3910 Frankenreith 10                        Donnerstag, 21. März          19.30
 GH Wurz, 3861 Eggern, Marktplatz 4                        Donnerstag, 21. März          19.30
 GH Hirsch, 3920 Groß Gerungs, Hauptplatz 20               Freitag, 22. März              9.00
 GH Lang, 3632 Bad Traunstein, Oberer Markt 11             Montag, 25. März               9.00
 GH Grünsteidl, 3633 Schönbach 3                           Montag, 25. März              19.30
 GH Mayerhofer, 3921 Langschlag, Franz-Diebl-Str. 42       Dienstag, 26. März            19.30
 Harry`s Thayaquellenhof, 3931 Schweiggers, Hauptpl. 2 Mittwoch, 27. März                 9.00
 GH Hofbauer, 3924 Niederneustift 34                       Mittwoch, 27. März            19.30
Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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Zur Antragstellung bitte folgende Unterlagen ausfüllen bzw. mitnehmen:

         Vollständig ausgefüllten „Papierantrag“ (alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervoll-
          ständigt), ausgefüllte Feldstücksliste (Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, ÖPUL-Codes,
          gegebenenfalls ökologische Vorrangflächen „OVFPV oder „OVF“ bei Greening-Verpflichtung),
          Tierliste, Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
         Lagegenau eingezeichnete Schläge (mit Längenangaben in Meter) in der Hofkarte bzw. auf
          einer Skizze und in die Feldstücksliste eingetragen.
         Neu bewirtschaftete Feldstücke in der Hofkarte und in der Feldstücksliste eingetragen.
         Herbstantrag 2018
         Prüfbericht einer ev. Vor-Ort-Kontrolle
         Mitteilung über beurteilte Referenzänderungsanträge (aus MFA 2018 oder HA 2018)
         Projektbestätigungen für Naturschutzmaßnahmen
         Bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: seit 2017 ist wieder
          eine Mindestaussaatmenge von 20kg/ha erforderlich!)
         Neue unterschriebene Vollmachten (wenn noch nicht vorhanden!)
         Für Junglandwirte - Top Up:
              - Ausbildungsnachweis (Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Maturazeugnis, Schulbe-
                  suchsbestätigung wenn noch in Ausbildung…)
              - Gesellschafterverträge oder AMA - Formular „Erklärung der Beteiligungsverhält-
                  nisse“ bei Personengemeinschaften oder bei juristischen Personen
         Fotos, Rodungsbewilligungen, Genehmigung Entfernung LSE, Kaufbeleg Ersatzbaum,... – falls
          für Referenzänderungsantrag notwendig!
         Ohrmarkennummern zur Abmeldung nicht förderfähiger Rinder bei Tierschutzmaßnahmen
          (Stallregisterauszug oder Bestandsverzeichnis erforderlich!)

Eine Antragsabgabe ohne vereinbarten Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird
dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten um eine reibungslose Antragsabgabe und eine
qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeittechnischen und perso-
nellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen im Zeitraum
bis 15. Mai 2019, durchzuführen.

Wie schon in den vergangenen Jahren besteht Kostenpflicht, wenn Sie Ihren Termin unentschul-
digt nicht wahrnehmen. Die MFA-Abgabe am 14. und 15. Mai 2019 ist jedenfalls kostenpflichtig.

Bewirtschafterwechsel
                                                      Manfred Lukas, DW 42191, Johann Müllauer, DW 40591

Sollte ein Bewirtschafterwechsel vor der Abgabe des Mehrfachantrages notwendig sein, so
muss dieser in der Bezirksbauernkammer mindestens 14 Tage vor Antragstellung des Mehrfach-
antrages vorgenommen werden. Die grafische Antragstellung setzt korrekte Stammdaten voraus.
Änderungen beim Bewirtschafter bitte aktuell bei der BBK melden.

Das BWW-Formular wird elektronisch erstellt und ausgedruckt und muss vom bisherigen und vom
neuen Bewirtschafter persönlich in der Bezirksbauernkammer unterschrieben werden. Erst
nach Einarbeitung durch das AMA-Stammdatenreferat ist eine Antragstellung möglich, andernfalls ist
eine fristgerechte Abgabe des Mehrfachantrages nicht möglich.
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. BBK Gmünd, Johann Müllauer, Tel. 05 0259 40591;
BBK Zwettl, Manfred Lukas, Tel. 05 0259 42191.
Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019                                                           Seite 5

Feldstücks- und Schlagdigitalisierungen - MFA 2019
                                                       Manfred Lukas, DW 42191, Johann Müllauer, DW 40591

Flächenänderungen müssen vor der Beantragung des MFA 2019
im Onlinesystem angepasst werden.

Gibt es bei Ihrem Betrieb mehrere Flächenzugänge, Flächenab-
gänge oder viele Schlagdigitalisierungen bzw. gab es in den
vergangenen Monaten eine Vor-Ort-Kontrolle, welche noch
nicht im elektronischen Antragssystem eingearbeitet wurde, dann
müssen diese Änderungen rechtzeitig vor Abgabe des MFA durch-
geführt werden. Bitte dafür ab sofort einen Termin für eine Digita-
lisierung in der BBK vereinbaren.

Folgende Unterlagen sind für die Digitalisierung notwendig:
     Flächenzugänge: Betriebsnummer und Feldstücksnummer oder eine Kopie der
      Feldstücksliste vom Vorbewirtschafter.
    Flächenabgänge: Betriebsnummer vom Folgebewirtschafter.
     Schlagdigitalisierungen: Hofkarte mit eingezeichneten Schlägen (mit Metermaßen)
     Vor-Ort-Kontrolle: Prüfbericht

Referenzänderungsanträge - MFA 2019

Gibt es bei der Beantragung des MFA 2019 eine Änderung der Referenzfläche (=Heimgut- oder
LSE-Referenz) so muss dafür ein Referenzänderungsantrag gestellt werden. Dafür sind Belege (zB
Fotos aus der Natur, Bescheid über LSE-Entfernung, Rechnung Ankauf Ersatzbaum, Rodungsbewil-
ligung,…) zur Änderung der Referenz notwendig, sofern die Änderung nicht am aktuellen Luftbild
ersichtlich ist. Falls Belege notwendig sind, dann diese unbedingt zur Antragstellung mitbringen.

Dauergrünlandwerdung beachten!

Um die Dauergrünlandwerdung zu vermeiden ist es erforderlich, dass nach fünf Jahren Ackerfeld-
futter unbedingt eine andere Kultur (=Ackerkultur) angebaut und diese im 6. MFA beantragt wird.

Fruchtfolge mit Ackerkulturen:
       Aktive Bestandsänderung vor dem 6. MFA ( Herbst 2018 oder Frühjahr 2019)
       Änderung der Schlagnutzung im MFA auf:
          - Ackerkultur wie zB Getreide, Mais, Kartoffel, … oder eine
          - Leguminose in Reinsaat: Klee, Luzerne oder
          - durch reinsortigen Einbau von Klee/Luzerne in bestehendes Kleegras
             (Achtung: max. 40 % Grasanteil im Bestand) und Code „LRS“ im MFA 2019

Wichtig dabei ist, dass der Anbau als Reinsaat (= 20 bis 40 kg) mit Klee oder Luzerne in orts-
bzw. kulturüblicher Aussaatmenge erfolgt. Der Anbau oder die Einsaat einer Kleegrasmischung
unterbricht nicht die Dauergrünlandwerdung, auch dann nicht, wenn der Grasanteil untergeordnet
ist.
Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Seite 6                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019

Flächenzugangsregelung im ÖPUL

Ein prämienfähiger Flächenzugang ist bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen nur mehr begrenzt mög-
lich. Die Regelung betrifft den Zugang von Flächen, welche im Vorjahr noch nicht in der gleichen
ÖPUL Maßnahme waren.

Kam es im Jahr 2018 und/oder kommt es 2019 zu einem Flächenzugang, sind
   maximal 50% der Maßnahmenfläche des MFA 2017 aber
   jedenfalls 5 ha prämienfähig.

Achtung: Im Jahr 2020 und bei einer ev. Verlängerung im Jahr 2021 ist kein prämienfähiger Flächen-
zugang möglich. Auch jene Flächen welche ab dem Herbstantrag 2019 neu von einem anderen Betrieb
hinzukommen und nicht in der gleichen Maßnahme sind, sind im ÖPUL 2015 nicht mehr förderfähig,
da dieser Flächenzugang zum Jahr 2020 zählt.

Übertragung von Zahlungsansprüchen

Mit jeder Flächenänderung (Pacht,- Kaufgeschäfte) zwischen Betrieben soll auch eine Übertragung
der Zahlungsansprüche (ZA) erfolgen. ZA-Übertragungen werden in den Bezirksbauernkammern
Gmünd und Zwettl durchgeführt. Für eine ZA-Übertragung mit Fläche ist es empfehlenswert, dass
die dazugehörige Flächendigitalisierung bereits durchgeführt ist. Es ist auch der „Bescheid – Direkt-
zahlungen 2018“ vom Vorbewirtschafter mitzubringen.
Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten, BBK Gmünd, Tel. 05 0259
40500; BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100. Die Antragsfrist ohne Kürzungen endet mit Mittwoch, den
15. Mai 2019.

Direktzahlung – TOP Up Junglandwirte

Junglandwirte können über den Mehrfachantrag für max. 40 ha eine Erhöhung ihrer Zahlungsansprü-
che (Top Up) für max. 5 Jahre beantragen. Wegen Überschreitung der nationalen Obergrenze müssen
die Zahlungen jedoch linear gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass Junglandwirte im Jahr der erst-
maligen Beantragung noch nicht älter als 40 Jahre sind. Weiters ist der Nachweis einer landw. Fach-
ausbildung oder einschlägig höheren Ausbildung binnen 2 Jahren nach Bewirtschaftungsbeginn
Voraussetzung. Diese Frist kann in begründeten Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Um-
stände auf Antrag um ein Jahr verlängert werden (der Antrag ist vor Ablauf der Zweijahresfrist zu
stellen).

Junglandwirte, die mit dem MFA 2019 erstmals das Top Up beantragen, müssen Geburtsjahr-
gang 1979 oder jünger sein. Sie müssen zur Antragstellung den Nachweis einer landwirtschaftlichen
Fachausbildung (Facharbeiterbrief, Meisterbrief oder Maturazeugnis einer landwirtschaftlichen Mit-
telschule oder Studienabschluss BOKU) mitbringen. Sollte die Ausbildung noch nicht abgeschlossen
sein, ist eine Schulbesuchsbestätigung mitzubringen.

Bei Personengemeinschaften oder juristischen Personen ist jährlich das AMA-Formular „Erklä-
rung der Beteiligungsverhältnisse“ oder ein Gesellschaftervertrag mitzubringen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019                                                                     Seite 7

Tierschutzmaßnahmen „ Weide bzw. Stallhaltung“ – Abmeldung von Tieren
                              Dipl.-Päd. Ing. Erich Praher, DW 42131, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Mit der Abgabe des MFA und der Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen „Tierschutz - Weide“ bzw.
„Tierschutz - Stallhaltung“, gelten alle förderfähigen Tiere laut Rinderdatenbank als beantragt.

Rinder, welche die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen (zB Zuchtstier, Haltung auf Vollspalten, Nicht-
erfüllung der Weidetage,…) müssen ohrmarkenbezogen gleich bei der MFA-Antragstellung (Ohr-
markennummern mitnehmen) oder innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden - an die AMA in
Form einer MFA-Korrektur - abgemeldet werden. Bei allen anderen Tierarten genügt statt der Ohr-
markennummer, die Angabe der Anzahl. Eine Abmeldung nach der MFA-Antragstellung ist eben-
falls durch Korrektur des Mehrfachantrages möglich.

AMA-Merkblätter

Die AMA hat für das Antragsjahr 2019 Merkblätter für Direktzahlungen, ÖPUL 2015 und Mehrfach-
antrag Flächen erstellt bzw. aktualisiert. Diese Merkblätter mit vielen Informationen zu den jeweiligen
Fachbereichen können Sie unter www.ama.at - Formulare-Merkblätter aufrufen und ausdrucken.

Cross Compliance – anderweitige Verpflichtungen – Neuerung ab 1.1.2019

Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen in guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zu-
stand erhalten werden. Dazu wurden Mindeststandards festgelegt. Beim GLÖZ - Standard 5 (=
Maßnahmen zum Boden- und Erosionsschutz) ergeben sich ab dem Jahreswechsel Änderungen.
Bisher: „Auf durchgefrorenen Böden, auf allen wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie
auf schneebedeckten Böden ist eine Bodenbearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen auf land-
wirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig.“
Darüber hinaus gilt ab 1.1.2019: Ackerflächen, welche
       auf mehr als auf der Hälfte über 18% - Neigung aufweisen,
       betroffener Schlag mit gefährdeter Kultur über 0,5 ha groß ist und
       die Schlagbreite – hangabwärts gesehen - (unterer Rand) über 100 m ist,
unterliegen einem größeren Risiko von Erosion. Für definierte erosionsgefährdete Kulturen (Rübe,
Kartoffel, Sonnenblumen, Soja, Kürbis, Feldgemüse und Mais) müssen daher erosionsmindernde
Maßnahmen durchgeführt werden, zB Anbau quer zum Hang oder abschwemmungshemmendes
Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch-, Direktsaat) oder mind. 5 m breiter Streifen mit Bewuchs unterhalb
der Kultur oder Querstreifensaat oder Quergräben mit Bewuchs oder eine gleichwertige Maßnahme
zur Vermeidung der Abschwemmung.

„Wolfsverordnung“ zum Schutz von Mensch und Nutztier in NÖ

Die Bezirkshauptmannschaften Gmünd und Zwettl ersuchen um folgende Verlautbarung:
Die NÖ Landesregierung hat im Dezember 2018 einstimmig eine „Verordnung betreffend Maßnahmen
zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden nach dem NÖ Jagdgesetz“ beschlossen,
deren Ziel ein klar strukturierter Umgang mit sogenannten Problemwölfen ist. Voraussetzung dafür,
dass durch die Bezirkshauptmannschaft Maßnahmen angeordnet werden können, ist, dass zweifels-
frei feststeht, welches Verhalten durch Wölfe gesetzt worden ist. Zeitnahe Meldungen über Wolfssich-
tungen und Nutztierrisse sind daher sehr wichtig.
Seite 8                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019

Sichtung von Wölfen:
Sollten Sie einen Wolf im Ortsgebiet antreffen, informieren Sie bitte umgehend die Polizei oder die
Bezirkshauptmannschaft (Tel. 02852/9025-25630). Wolfssichtungen können aber auch an die Wild-
tierinfo des Landes NÖ telefonisch (Tel. 02742/9005-9100) oder per E-Mail wildtier@noel.gv.at gemel-
det werden. Diese bietet allen Bürgerinnen und Bürgern überdies rasch und unkompliziert grundle-
gende Informationen zum Wolf.

Notwendige Angaben:
    Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mailadresse)
    Angaben darüber, ob sich der Wolf im Nahbereich eines Wohnhauses aufgehalten hat.

Weiters werden Sie gebeten folgende Angaben zu machen, wenn dies möglich ist:
     Zeitpunkt des Kontaktes / der Sichtung eines Wolfes
     Ortsangabe über die Sichtung (Adresse, Angabe des Grundstückes bzw. der Riedbezeichnung
      in der Natur) – wo hat sich der Wolf aufgehalten, ev. Angabe über Entfernung zum nächsten
      Wohnhaus
     Beschreibung des Wolfes (Farbe, Größe, Anzahl, Verhalten)
     Eventuelle weitere Besonderheiten

Meldungen über getötete oder verletzte Nutztiere können ebenfalls an die zuständige Bezirkshaupt-
mannschaft oder die Wildtierinfo des Landes NÖ gerichtet werden. Danach erfolgt eine Begutachtung
des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt sich die Tötung eines Nutztieres durch einen
Wolf, wird der Halter des Nutztieres vom Land NÖ entschädigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter
http://www.noe.gv.at/noe/Jagd-Fischerei/wolfsmanagement.html.

Bodenuntersuchungsaktion Gmünd und Zwettl

Die Bodenuntersuchung ist eine freiwillige Maßnahme, um eine effiziente Düngung der einzelnen Kul-
turen zu ermöglichen. Betriebe, die am AMA-Gütesiegel teilnehmen, müssen Bodenuntersuchungen
durchführen.

Um über den (Versorgungs-)Zustand, vor allem den pH-Wert und den Phosphor- und Kaligehalt des
Bodens Bescheid zu wissen, ist eine Bodenuntersuchung (Grunduntersuchung) empfehlenswert. In
Zeiten, in denen die Düngemittel hohen Preisen unterliegen, ist eine gezielte Düngung mit Bodennähr-
stoffen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Um die Versorgungsstufen des Bodens zu ken-
nen, wird empfohlen etwa alle 6 Jahre eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Interessant kann
auch eine Untersuchung des Humusgehalts sein, ob sich der Humusgehalt, welcher sich auf das Was-
serspeichervermögen des Bodens auswirkt, im Laufe der Jahre ändert.

Probesäckchen für die Bodenuntersuchung sind in den Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl
erhältlich!
Abgabe der Bodenproben: BBK Gmünd oder BBK Zwettl bis spätestens 17. Mai

Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich Ende August 2019 vorliegen!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019                                                                     Seite 9

Feldbauratgeber – Frühjahrsanbau 2019

Der Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau ist in den Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl
erhältlich, sowie als Download unter www.noe.lko.at - Pflanzen - verfügbar.

Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten an die SVB

Die Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (Brutto-Einnahmen inkl. MwSt.,
ohne Berücksichtigung von Ausgaben) sind bis spätestens 30. April des folgenden Jahres der
SVB zu melden, wobei zu beachten ist, dass die Meldung bis 30. April bei der SVB eingelangt
sein muss! Der Betriebsführer hat auch jene Nebentätigkeiten, welche in seinem Auftrag von
hauptberuflich im Betrieb beschäftigten Angehörigen ausgeübt werden, der SVB zu melden.

Abgabefristen bei Einkommensteuererklärung

Bei Erfordernis zur Einkommensteuererklärung ist diese bis spätestens 30. April in Papierform
bzw. bis spätestens 30. Juni in elektronischer Form (FinanzOnline) für das vorausgegangene Jahr
im Nachhinein einzubringen. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensi-
onisten) liegt die Steuerfreigrenze 12.000 €/Person und Jahr. Grundsätzlich dürfen jährlich bis zu 730
€ steuerfrei hinzuverdient werden. Bei Selbständigen (zB auch Landwirte) beträgt die Steuerfreigrenze
11.000 €/Person und Jahr. Vereinnahmte Pachtzinse sind dabei mit zu berücksichtigen.

Grundfutteruntersuchungen – Landesunterstützung wurde verlängert!
                              Dipl.-Päd. Ing. Erich Praher, DW 42131, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501

Das Land NÖ unterstützt die Grundfutteranalysen mit einem Anteil von 33 % der Kosten (max. 20 €
pro Probe, max. 2 Proben pro Jahr). Mit dem Probenbegleitschein ist eine Erklärung über agrarische
D-minimis-Beihilfen mitzusenden. Formulare sind in den Bezirksbauernkammern Gmünd oder Zwettl
sowie unter www.futtermittellabor.at unter Downloads erhältlich.

AGRANA-Vertragsanbau 2019 - Stärkeindustriekartoffel

AGRANA bietet für den Anbau 2019 neuerlich eine Ausweitung der Stärkeindustrie-
kartoffel-Vertragsmengen an. Planen Sie zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten o-
der Ihren Neueinstieg in die Produktion von Stärkekartoffeln. Profitieren Sie beson-
ders von der Aufwertung der Qualitätsprämie sowie von fixen Vertragsbestandteilen
wie Flächenprämie und Saatgutbonus. Nebenprodukte und AGRANA-Kombiverträge (Ethanolgetreide
und Actiprot) ermöglichen lukrative Zusatzgewinne.
Kontaktieren Sie dazu gerne die Rohstoffabteilung im AGRANA Werk Gmünd:
AGRANA Stärke GmbH-Werk Gmünd, Tel. 02852/503-19301, rohstoffgs@agrana.com

Waldviertler Kriecherl

Viele Gemeinden des Bezirkes Gmünd und Zwettl gehören zur GenussRegion Waldviertler Kriecherl.
Diese grüngelbe Waldviertler Kriecherl ist weltweit einzigartig. Daher bestehen für diese Frucht auch
einzigartige Möglichkeiten in Anbau, Verarbeitung und Vermarktung. Wir suchen noch Landwirte,
die mit ihren Flächen auch einen guten Ertrag erwirtschaften wollen.
Seite 10                                                         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019

Die GenussRegion Waldviertler Kriecherl bietet dazu eine intensive Beratung und Betreuung vor Ort
vom ersten Tag an sowie laufende Begleitung (Obstbaulich sowie in der Vermarktung). Im Jahr 2018
wurden bereits die ersten Kulturen gepflanzt. Diese zeigen sich schon hervorragend! Aktuell ist noch
speziell für unsere Kulturen veredeltes Pflanzmaterial verfügbar. Das grüngelbe Waldviertler Kriecherl
bietet gute Chancen!
Bei Interesse melden sie sich bei Herrn Christian Bisich, Obmann der GenussRegion
Tel. 0680/2147135, info@kriecherl.at, www.kriecherl.at

Fachexkursion Direktvermarktung
                                                                           Ing. Sandra Preisinger, DW 40522
Programm:  BioPLATZL Maierhofer, LK NÖ, Die Wachtelei, Think of Nature, Weinbau Angerer
           Ein detailliertes Programm ist in der OE Gmünd/Zwettl erhältlich bzw. auf der Home-
           page der OE Gmünd/Zwettl.
Termin:    Montag, 24. Juni von 7.30 bis 21.30 Uhr
Ort:       Raum St. Pölten (Obermamau, St. Pölten, Wilhelmsburg, Lengenfeld)
Kosten:    40 € pro Person (gefördert), 70 € pro Person (ungefördert)
Leitung:   Ing. Sandra Preisinger
Anmeldung: BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 oder BBK Zwettl Tel. 05 0259 42100 bis 13. Juni

Borkenkäfersituation
                                                 DI Werner Sinn, DW 24302, DI Josef Weichselbaum, DW 24305

Für das heurige Jahr ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich die Lage bei der Borkenkäfersituation
deutlich verbessern wird.
Bis Ende des Winters sollten deshalb alle Waldbesitzer die Bestände nach abgestorbenen Bäumen
untersuchen. Wenn die Rinde bei diesen Bäumen noch am Stamm ist, können unter der Rinde fertig
entwickelte Käfer leben, die im Frühjahr ausfliegen. Diese Bäume muss man auf jeden Fall aus dem
Wald bringen. Randbäume um Käferlöcher sollte man genau kontrollieren, weil dort sehr oft Käfer
überwintern oder Larven und Puppen aus dem Vorjahr vorhanden sind.
Die sorgfältige Kontrolle der Waldbestände bis Ende des Winters ist aber auch deshalb so wichtig,
weil im Laufe des Jänners regional sehr unterschiedlich starke Schneedruck- und Schneebruchschä-
den für viele Einzel- und Nesterbrüche sorgten. Wenn diese nicht rechtzeitig aufgearbeitet werden,
sind sie ideales Brutmaterial für den im Frühjahr ausfliegenden Borkenkäfer!

Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine

Neues aus der Bildungswerkstatt Mold
Informieren Sie sich per Mausklick über das aktuelle Kursangebot. Einfach online anmelden und Ihr
Platz ist fix reserviert. Kontakt: www.bildungswerkstatt-mold.at, Tel. 05 0259 29500.

Erste-Hilfe-Kurs Auffrischung für betriebliche Ersthelfer anrechenbar für AMA-Gütesie-
gel (Speisekartoffel)
Themen:    Grundlagen der Ersten Hilfe, Regloser Notfallpatient,
           Starke Blutungen, Vergiftungsnotfälle.
Termin:    Montag, 18. März von 13 bis 17 Uhr
Ort:       Rot-Kreuz-Haus Zwettl, Propstei 45, 3910 Zwettl
Kosten:    30 € pro Person                                                   Pflanzenschutzausweis
Anmeldung: BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100 bis 14. März                          mitnehmen!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019                                                      Seite 11

Waldviertler Biogespräche – "Gesunde Pflanze"
Themen:       Pflanzendüngung – Kompost; Welche Möglichkeiten zur Aufbereitung von Festmist,
              Gülle und sonstigen Feld,- Wiesen- und Waldresten gibt es, etc.
Termin:       Montag, 18. März von 9 bis 17 Uhr
Ort:          Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof, Aula
Kosten:       30 € inkl. Mittagessen
Anmeldung: LFS Edelhof, Tel. 02822/52402 oder www.lfs-edelhof.ac.at

„Leben am Land“ – da gestalten wir mit! Funktionieren Landgemeinden ohne Frauen?“
Termin:     Montag, 25. März von 19 bis 21.30 Uhr
Ort:        Haus der Musik, Großer Wörth 7, 3484 Grafenwörth
Programm: ▪ 19.00 Uhr Eintreffen und Empfang
            ▪ 19.30 Uhr Begrüßung und Einleitung
              - LKR Irene Neumann-Hartberger, Präsidentin der Bäuerinnen NÖ
            ▪ Die Herausforderungen der ländlichen Gemeinden in Österreich
              - DI Johannes Pressl, Vizepräsident NÖ Gemeindebund
            ▪ Landwirtschaft und Gemeinde: Gemeinsam für den ländlichen Raum
               - ÖkR Theresia Meier, Vizepräsidentin der LK Niederösterreich
            ▪ Bürgermeisterinnen und Gemeinderätinnen im Gespräch
            ▪ Diskussion - Zusammenfassung & Abschluss
            ▪ 21.30 Uhr Einladung zu Wein & Käse
Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26000 bis spätestens 18. März

Obstbaum - Veredelung
Thema:      Winter-Veredelung
Termin:     Mittwoch, 3. April von 9 bis 13 Uhr
Ort:        Gasthof Waldhof, 3911 Rappottenstein 33
Termin:     Samstag, 6. April von 9 bis 13 Uhr
Ort:        Feuerwehrhaus Altpölla, 3593 Altpölla 74
Referent:   Ing. Georg Schramayr
Kosten:     35 € inkl. Unterlagen und zwei Edelreiser sowie Verbindungsmaterial
Info:       Leader Region Kamptal, Frau Lechner, Tel. 0677/61620622
Anmeldung: unter www.gockl.at/moststrasse/kurse bis spätestens 29. März

Tipps für den erfolgreichen Weidebeginn
Themen:      Wertvolle Tipps – Errichtung und Bewirtschaftung Weide, Praxisteil – Zaunbau.
Termin:      Mittwoch, 10. April von 9 bis 12 Uhr
Ort:         Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof
Referenten: Ing. Helmut Riegler-Zauner, ZaunbaupraktikerIn
Kosten:      5 € pro Person
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich!

Pflanzentauschmarkt 2019
Thema:       Pflanzen können getauscht, gekauft und verkauft werden. Tische werden zur Verfügung
             gestellt. Der Tauschmarkt findet in der Produktionshalle bei jedem Wetter statt.
Termin:      Samstag, 13. April von 9 bis 13 Uhr
Ort:         Wurmhof Thaller, Oberhof 28, 3910 Zwettl
Standgebühr: 10 € pro Tisch
Anmeldung: Frau Thaller, Tel. 0699/15996697 oder unter info@wurmhof.at bis 8. April
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SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd:
14., 21., 28. März; 4., 11., 25. April; 2., 9., 16., 23. Mai
jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl:
12., 19., 26. März; 2., 9., 16., 23., 30. April; 7., 14., 21., 28. Mai
jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Sprechtag von Frau Abg.z.NR Martina Diesner-Wais in der Bezirksbauernkammer Gmünd
1. April; 6. Mai
jeweils von 9 bis 10 Uhr gegen Voranmeldung
Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd:
14. März; 11. April; 9. Mai
jeweils von 13 bis 15 Uhr
Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl:
21. März; 18. April; 16. Mai
jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Steuersprechtage der LBG Gmünd in der Bezirksbauernkammer Gmünd
14. März; 9. April; 14. Mai
jeweils von 9 bis 12 Uhr gegen Voranmeldung
Steuersprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl
22. März; 26. April; 24. Mai
jeweils von 9 bis 12 Uhr
Zuchtrinderversteigerung Zwettl:
13. März
Kälbermarkt Zwettl:
12. Februar; 5. März; 26. März

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber:
Bezirksbauernkammer Gmünd, Bahnhofstraße 12, 3950 Gmünd, Tel.:05 0259 40500, Fax: 05 0259 40599,
E-Mail: office@gmuend.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/gmuend
Bezirksbauernkammer Zwettl, Pater Werner Deibl-Straße 8, 3910 Zwettl, Tel.: 05 0259 42100, Fax: 05 0259 42199
E-Mail: office@zwettl.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/zwettl
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, Redaktionssekretariat: Helga Kropfreiter
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259
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Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Helga Kropfreiter
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werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männ-
liche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.

                                                  Mit freundlichen Grüßen

Der Kammerobmann:                                                                                    Der Kammersekretär:
Dietmar Hipp eh                                                                         Dipl.-Ing. Bernhard Löscher eh
Markus Wandl eh                                                                 Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd eh
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