Gmünd und Zwettl - Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 - Landwirtschaftskammer Niederösterreich
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015/2019 Gmünd und Zwettl Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 Organisatorisches Informationsveranstaltungen Wichtiges zur Antragstellung Bodenuntersuchungsaktion Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten Veranstaltungen und Termine
Seite 2 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Bürobetrieb Das Büro der BBK Gmünd ist am Freitag, dem 22. März geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Mehrfachantrag 2019 - Organisatorisches Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, DW 42101, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501 Mit 28. Februar 2019 hat die AMA an alle Betriebe, die 2018 einen MFA gestellt und die Papierform nicht abbestellt haben, die Formulare für den Mehrfachantrag 2019 versandt. Der Mehrfachantrag- Flächen 2019 kann ausschließlich online und graphisch im Wege von eAMA gestellt werden. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten: Selbständig im Wege von www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderun- gen, Schlag-/ und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2019 stellen! Im Wege der BBK auf Basis vollständig ausgefüllter Antragsformulare und falls notwendig in Hofkarten eingezeichnete geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Me- terangabe. Die Bezirksbauernkammer kann die MFA-Antragstellung nur dann für Sie durchfüh- ren, wenn die zugesandten MFA-Unterlagen vollständig und richtig ausgefüllt sind. Die BBK Gmünd und Zwettl bieten Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragstellung an. Alle Antragsteller, die den MFA 2018 im Wege der Bezirksbauernkammer abgewi- ckelt haben, erhalten per Post ihren persönlichen Abgabetermin zugesandt. Jene Betriebe, die den MFA 2019 nunmehr selbständig über eAMA stellen möchten oder gar keinen MFA mehr abgeben, mögen uns dies ehest möglichst mitteilen, BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 bzw. BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100. Jene Betriebe, die zwar den MFA 2018/HA 2018 selbständig gestellt haben, den MFA 2019 aber wieder über die BBK abwickeln wollen, mögen uns dies umgehend mitteilen, BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 bzw. BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100. Mehrfachantrag 2019 – Antragstellung im Wege der Bezirksbauernkammer Dipl.-Ing. Rudolf Aßfall, DW 42121, Ing. Sandra Preisinger, DW 40522, Dipl.-Ing. Gerda Weinberger, DW 40521 Allgemeines Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsdaten ist aus- nahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflich- tungserklärung verantwortlich. Bei der Antragstellung in der BBK ist die Anwesenheit des Antragstel- lers oder des Vertretungsbefugten bzw. Bevollmächtigten unbe- dingt erforderlich, da der Originalantrag erst nach der Online-Erfas- sung ausgedruckt werden kann und unterschrieben werden muss. Unterschreibt der Antragsteller die Verpflichtungserklärung in der Be- zirksbauernkammer nicht selbst, ist eine vom Antragsteller unterfertigte Vollmacht vorzulegen, falls noch keine vorliegt! Ansonsten kann die Antragsabgabe nicht fertig abgeschlossen werden.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 3 ÖPUL 2015 – betriebsbezogene Maßnahmenerläuterungsblätter (MEB) Die betriebsbezogenen Maßnahmenerläuterungsblätter und Vorlagen sind bei allen ÖPUL-Teil- nehmern im e-AMA unter Registerblatt „Flächen“, Block „Abfragen“ mit dem Titel „Maßnahmenerläu- terungsblätter und Vorlagen“ ersichtlich. Hier sind all jene Vorlagen für Aufzeichnungen und Meldun- gen aufrufbar, die aufgrund der beantragten Maßnahmen benötigt werden. Antragsteller können mit ihrer Betriebsnummer und PIN-Code in e-AMA einsteigen und sich ihre betriebsindividuellen Maß- nahmenerläuterungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen ausdrucken. Mehrfachantrag 2019 – Informationsveranstaltungen Die Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl bieten auch heuer wieder Informationsveranstaltungen zum MFA 2019 an. Nutzen Sie dieses Informationsangebot in Ihrem eigenen Interesse. Termin für „GREENING“- Betriebe Ort Termin Uhrzeit GH Pöhn, 3945 Nondorf, Dorfstraße 31 Dienstag, 19. März 19.30 Termine für „BIO“ und „UBB“ - Betriebe Ort Termin Uhrzeit GH Pöhn, 3945 Nondorf, Dorfstraße 31 Montag, 18. März 19.30 GH Adam, 3631 Kirchschlag 7 Montag, 18. März 19.30 GH Bauer, 3925 Arbesbach, Hauptplatz 10 Dienstag, 19. März 9.00 GH Klang, 3903 Echsenbach, Marktplatz 6 Dienstag, 19. März 19.30 GH Bauer, 3972 Bad Gr. Pertholz 34 Mittwoch, 20. März 9.00 Kulturstadl, 3800 Göpfritz/Wild, Hauptstraße 72 Mittwoch, 20. März 9.00 GH Thaler, 3922 Gr. Otten 12 Mittwoch, 20. März 19.30 GH Mathe, 3920 Etzen 3 Mittwoch, 20. März 19.30 GH Weidenauer, 3524 Großnondorf 3 Donnerstag, 21. März 9.00 GH Schrammel, 3910 Frankenreith 10 Donnerstag, 21. März 19.30 GH Wurz, 3861 Eggern, Marktplatz 4 Donnerstag, 21. März 19.30 GH Hirsch, 3920 Groß Gerungs, Hauptplatz 20 Freitag, 22. März 9.00 GH Lang, 3632 Bad Traunstein, Oberer Markt 11 Montag, 25. März 9.00 GH Grünsteidl, 3633 Schönbach 3 Montag, 25. März 19.30 GH Mayerhofer, 3921 Langschlag, Franz-Diebl-Str. 42 Dienstag, 26. März 19.30 Harry`s Thayaquellenhof, 3931 Schweiggers, Hauptpl. 2 Mittwoch, 27. März 9.00 GH Hofbauer, 3924 Niederneustift 34 Mittwoch, 27. März 19.30
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Zur Antragstellung bitte folgende Unterlagen ausfüllen bzw. mitnehmen: Vollständig ausgefüllten „Papierantrag“ (alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervoll- ständigt), ausgefüllte Feldstücksliste (Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, ÖPUL-Codes, gegebenenfalls ökologische Vorrangflächen „OVFPV oder „OVF“ bei Greening-Verpflichtung), Tierliste, Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Lagegenau eingezeichnete Schläge (mit Längenangaben in Meter) in der Hofkarte bzw. auf einer Skizze und in die Feldstücksliste eingetragen. Neu bewirtschaftete Feldstücke in der Hofkarte und in der Feldstücksliste eingetragen. Herbstantrag 2018 Prüfbericht einer ev. Vor-Ort-Kontrolle Mitteilung über beurteilte Referenzänderungsanträge (aus MFA 2018 oder HA 2018) Projektbestätigungen für Naturschutzmaßnahmen Bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: seit 2017 ist wieder eine Mindestaussaatmenge von 20kg/ha erforderlich!) Neue unterschriebene Vollmachten (wenn noch nicht vorhanden!) Für Junglandwirte - Top Up: - Ausbildungsnachweis (Facharbeiterbrief, Meisterbrief, Maturazeugnis, Schulbe- suchsbestätigung wenn noch in Ausbildung…) - Gesellschafterverträge oder AMA - Formular „Erklärung der Beteiligungsverhält- nisse“ bei Personengemeinschaften oder bei juristischen Personen Fotos, Rodungsbewilligungen, Genehmigung Entfernung LSE, Kaufbeleg Ersatzbaum,... – falls für Referenzänderungsantrag notwendig! Ohrmarkennummern zur Abmeldung nicht förderfähiger Rinder bei Tierschutzmaßnahmen (Stallregisterauszug oder Bestandsverzeichnis erforderlich!) Eine Antragsabgabe ohne vereinbarten Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten um eine reibungslose Antragsabgabe und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeittechnischen und perso- nellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen im Zeitraum bis 15. Mai 2019, durchzuführen. Wie schon in den vergangenen Jahren besteht Kostenpflicht, wenn Sie Ihren Termin unentschul- digt nicht wahrnehmen. Die MFA-Abgabe am 14. und 15. Mai 2019 ist jedenfalls kostenpflichtig. Bewirtschafterwechsel Manfred Lukas, DW 42191, Johann Müllauer, DW 40591 Sollte ein Bewirtschafterwechsel vor der Abgabe des Mehrfachantrages notwendig sein, so muss dieser in der Bezirksbauernkammer mindestens 14 Tage vor Antragstellung des Mehrfach- antrages vorgenommen werden. Die grafische Antragstellung setzt korrekte Stammdaten voraus. Änderungen beim Bewirtschafter bitte aktuell bei der BBK melden. Das BWW-Formular wird elektronisch erstellt und ausgedruckt und muss vom bisherigen und vom neuen Bewirtschafter persönlich in der Bezirksbauernkammer unterschrieben werden. Erst nach Einarbeitung durch das AMA-Stammdatenreferat ist eine Antragstellung möglich, andernfalls ist eine fristgerechte Abgabe des Mehrfachantrages nicht möglich. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. BBK Gmünd, Johann Müllauer, Tel. 05 0259 40591; BBK Zwettl, Manfred Lukas, Tel. 05 0259 42191.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 5 Feldstücks- und Schlagdigitalisierungen - MFA 2019 Manfred Lukas, DW 42191, Johann Müllauer, DW 40591 Flächenänderungen müssen vor der Beantragung des MFA 2019 im Onlinesystem angepasst werden. Gibt es bei Ihrem Betrieb mehrere Flächenzugänge, Flächenab- gänge oder viele Schlagdigitalisierungen bzw. gab es in den vergangenen Monaten eine Vor-Ort-Kontrolle, welche noch nicht im elektronischen Antragssystem eingearbeitet wurde, dann müssen diese Änderungen rechtzeitig vor Abgabe des MFA durch- geführt werden. Bitte dafür ab sofort einen Termin für eine Digita- lisierung in der BBK vereinbaren. Folgende Unterlagen sind für die Digitalisierung notwendig: Flächenzugänge: Betriebsnummer und Feldstücksnummer oder eine Kopie der Feldstücksliste vom Vorbewirtschafter. Flächenabgänge: Betriebsnummer vom Folgebewirtschafter. Schlagdigitalisierungen: Hofkarte mit eingezeichneten Schlägen (mit Metermaßen) Vor-Ort-Kontrolle: Prüfbericht Referenzänderungsanträge - MFA 2019 Gibt es bei der Beantragung des MFA 2019 eine Änderung der Referenzfläche (=Heimgut- oder LSE-Referenz) so muss dafür ein Referenzänderungsantrag gestellt werden. Dafür sind Belege (zB Fotos aus der Natur, Bescheid über LSE-Entfernung, Rechnung Ankauf Ersatzbaum, Rodungsbewil- ligung,…) zur Änderung der Referenz notwendig, sofern die Änderung nicht am aktuellen Luftbild ersichtlich ist. Falls Belege notwendig sind, dann diese unbedingt zur Antragstellung mitbringen. Dauergrünlandwerdung beachten! Um die Dauergrünlandwerdung zu vermeiden ist es erforderlich, dass nach fünf Jahren Ackerfeld- futter unbedingt eine andere Kultur (=Ackerkultur) angebaut und diese im 6. MFA beantragt wird. Fruchtfolge mit Ackerkulturen: Aktive Bestandsänderung vor dem 6. MFA ( Herbst 2018 oder Frühjahr 2019) Änderung der Schlagnutzung im MFA auf: - Ackerkultur wie zB Getreide, Mais, Kartoffel, … oder eine - Leguminose in Reinsaat: Klee, Luzerne oder - durch reinsortigen Einbau von Klee/Luzerne in bestehendes Kleegras (Achtung: max. 40 % Grasanteil im Bestand) und Code „LRS“ im MFA 2019 Wichtig dabei ist, dass der Anbau als Reinsaat (= 20 bis 40 kg) mit Klee oder Luzerne in orts- bzw. kulturüblicher Aussaatmenge erfolgt. Der Anbau oder die Einsaat einer Kleegrasmischung unterbricht nicht die Dauergrünlandwerdung, auch dann nicht, wenn der Grasanteil untergeordnet ist.
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Flächenzugangsregelung im ÖPUL Ein prämienfähiger Flächenzugang ist bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen nur mehr begrenzt mög- lich. Die Regelung betrifft den Zugang von Flächen, welche im Vorjahr noch nicht in der gleichen ÖPUL Maßnahme waren. Kam es im Jahr 2018 und/oder kommt es 2019 zu einem Flächenzugang, sind maximal 50% der Maßnahmenfläche des MFA 2017 aber jedenfalls 5 ha prämienfähig. Achtung: Im Jahr 2020 und bei einer ev. Verlängerung im Jahr 2021 ist kein prämienfähiger Flächen- zugang möglich. Auch jene Flächen welche ab dem Herbstantrag 2019 neu von einem anderen Betrieb hinzukommen und nicht in der gleichen Maßnahme sind, sind im ÖPUL 2015 nicht mehr förderfähig, da dieser Flächenzugang zum Jahr 2020 zählt. Übertragung von Zahlungsansprüchen Mit jeder Flächenänderung (Pacht,- Kaufgeschäfte) zwischen Betrieben soll auch eine Übertragung der Zahlungsansprüche (ZA) erfolgen. ZA-Übertragungen werden in den Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl durchgeführt. Für eine ZA-Übertragung mit Fläche ist es empfehlenswert, dass die dazugehörige Flächendigitalisierung bereits durchgeführt ist. Es ist auch der „Bescheid – Direkt- zahlungen 2018“ vom Vorbewirtschafter mitzubringen. Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten, BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500; BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100. Die Antragsfrist ohne Kürzungen endet mit Mittwoch, den 15. Mai 2019. Direktzahlung – TOP Up Junglandwirte Junglandwirte können über den Mehrfachantrag für max. 40 ha eine Erhöhung ihrer Zahlungsansprü- che (Top Up) für max. 5 Jahre beantragen. Wegen Überschreitung der nationalen Obergrenze müssen die Zahlungen jedoch linear gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass Junglandwirte im Jahr der erst- maligen Beantragung noch nicht älter als 40 Jahre sind. Weiters ist der Nachweis einer landw. Fach- ausbildung oder einschlägig höheren Ausbildung binnen 2 Jahren nach Bewirtschaftungsbeginn Voraussetzung. Diese Frist kann in begründeten Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Um- stände auf Antrag um ein Jahr verlängert werden (der Antrag ist vor Ablauf der Zweijahresfrist zu stellen). Junglandwirte, die mit dem MFA 2019 erstmals das Top Up beantragen, müssen Geburtsjahr- gang 1979 oder jünger sein. Sie müssen zur Antragstellung den Nachweis einer landwirtschaftlichen Fachausbildung (Facharbeiterbrief, Meisterbrief oder Maturazeugnis einer landwirtschaftlichen Mit- telschule oder Studienabschluss BOKU) mitbringen. Sollte die Ausbildung noch nicht abgeschlossen sein, ist eine Schulbesuchsbestätigung mitzubringen. Bei Personengemeinschaften oder juristischen Personen ist jährlich das AMA-Formular „Erklä- rung der Beteiligungsverhältnisse“ oder ein Gesellschaftervertrag mitzubringen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 7 Tierschutzmaßnahmen „ Weide bzw. Stallhaltung“ – Abmeldung von Tieren Dipl.-Päd. Ing. Erich Praher, DW 42131, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501 Mit der Abgabe des MFA und der Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen „Tierschutz - Weide“ bzw. „Tierschutz - Stallhaltung“, gelten alle förderfähigen Tiere laut Rinderdatenbank als beantragt. Rinder, welche die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen (zB Zuchtstier, Haltung auf Vollspalten, Nicht- erfüllung der Weidetage,…) müssen ohrmarkenbezogen gleich bei der MFA-Antragstellung (Ohr- markennummern mitnehmen) oder innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden - an die AMA in Form einer MFA-Korrektur - abgemeldet werden. Bei allen anderen Tierarten genügt statt der Ohr- markennummer, die Angabe der Anzahl. Eine Abmeldung nach der MFA-Antragstellung ist eben- falls durch Korrektur des Mehrfachantrages möglich. AMA-Merkblätter Die AMA hat für das Antragsjahr 2019 Merkblätter für Direktzahlungen, ÖPUL 2015 und Mehrfach- antrag Flächen erstellt bzw. aktualisiert. Diese Merkblätter mit vielen Informationen zu den jeweiligen Fachbereichen können Sie unter www.ama.at - Formulare-Merkblätter aufrufen und ausdrucken. Cross Compliance – anderweitige Verpflichtungen – Neuerung ab 1.1.2019 Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen in guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zu- stand erhalten werden. Dazu wurden Mindeststandards festgelegt. Beim GLÖZ - Standard 5 (= Maßnahmen zum Boden- und Erosionsschutz) ergeben sich ab dem Jahreswechsel Änderungen. Bisher: „Auf durchgefrorenen Böden, auf allen wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf schneebedeckten Böden ist eine Bodenbearbeitung mit landwirtschaftlichen Maschinen auf land- wirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig.“ Darüber hinaus gilt ab 1.1.2019: Ackerflächen, welche auf mehr als auf der Hälfte über 18% - Neigung aufweisen, betroffener Schlag mit gefährdeter Kultur über 0,5 ha groß ist und die Schlagbreite – hangabwärts gesehen - (unterer Rand) über 100 m ist, unterliegen einem größeren Risiko von Erosion. Für definierte erosionsgefährdete Kulturen (Rübe, Kartoffel, Sonnenblumen, Soja, Kürbis, Feldgemüse und Mais) müssen daher erosionsmindernde Maßnahmen durchgeführt werden, zB Anbau quer zum Hang oder abschwemmungshemmendes Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch-, Direktsaat) oder mind. 5 m breiter Streifen mit Bewuchs unterhalb der Kultur oder Querstreifensaat oder Quergräben mit Bewuchs oder eine gleichwertige Maßnahme zur Vermeidung der Abschwemmung. „Wolfsverordnung“ zum Schutz von Mensch und Nutztier in NÖ Die Bezirkshauptmannschaften Gmünd und Zwettl ersuchen um folgende Verlautbarung: Die NÖ Landesregierung hat im Dezember 2018 einstimmig eine „Verordnung betreffend Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden nach dem NÖ Jagdgesetz“ beschlossen, deren Ziel ein klar strukturierter Umgang mit sogenannten Problemwölfen ist. Voraussetzung dafür, dass durch die Bezirkshauptmannschaft Maßnahmen angeordnet werden können, ist, dass zweifels- frei feststeht, welches Verhalten durch Wölfe gesetzt worden ist. Zeitnahe Meldungen über Wolfssich- tungen und Nutztierrisse sind daher sehr wichtig.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Sichtung von Wölfen: Sollten Sie einen Wolf im Ortsgebiet antreffen, informieren Sie bitte umgehend die Polizei oder die Bezirkshauptmannschaft (Tel. 02852/9025-25630). Wolfssichtungen können aber auch an die Wild- tierinfo des Landes NÖ telefonisch (Tel. 02742/9005-9100) oder per E-Mail wildtier@noel.gv.at gemel- det werden. Diese bietet allen Bürgerinnen und Bürgern überdies rasch und unkompliziert grundle- gende Informationen zum Wolf. Notwendige Angaben: Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Adresse, E-Mailadresse) Angaben darüber, ob sich der Wolf im Nahbereich eines Wohnhauses aufgehalten hat. Weiters werden Sie gebeten folgende Angaben zu machen, wenn dies möglich ist: Zeitpunkt des Kontaktes / der Sichtung eines Wolfes Ortsangabe über die Sichtung (Adresse, Angabe des Grundstückes bzw. der Riedbezeichnung in der Natur) – wo hat sich der Wolf aufgehalten, ev. Angabe über Entfernung zum nächsten Wohnhaus Beschreibung des Wolfes (Farbe, Größe, Anzahl, Verhalten) Eventuelle weitere Besonderheiten Meldungen über getötete oder verletzte Nutztiere können ebenfalls an die zuständige Bezirkshaupt- mannschaft oder die Wildtierinfo des Landes NÖ gerichtet werden. Danach erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird der Halter des Nutztieres vom Land NÖ entschädigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter http://www.noe.gv.at/noe/Jagd-Fischerei/wolfsmanagement.html. Bodenuntersuchungsaktion Gmünd und Zwettl Die Bodenuntersuchung ist eine freiwillige Maßnahme, um eine effiziente Düngung der einzelnen Kul- turen zu ermöglichen. Betriebe, die am AMA-Gütesiegel teilnehmen, müssen Bodenuntersuchungen durchführen. Um über den (Versorgungs-)Zustand, vor allem den pH-Wert und den Phosphor- und Kaligehalt des Bodens Bescheid zu wissen, ist eine Bodenuntersuchung (Grunduntersuchung) empfehlenswert. In Zeiten, in denen die Düngemittel hohen Preisen unterliegen, ist eine gezielte Düngung mit Bodennähr- stoffen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Um die Versorgungsstufen des Bodens zu ken- nen, wird empfohlen etwa alle 6 Jahre eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Interessant kann auch eine Untersuchung des Humusgehalts sein, ob sich der Humusgehalt, welcher sich auf das Was- serspeichervermögen des Bodens auswirkt, im Laufe der Jahre ändert. Probesäckchen für die Bodenuntersuchung sind in den Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl erhältlich! Abgabe der Bodenproben: BBK Gmünd oder BBK Zwettl bis spätestens 17. Mai Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich Ende August 2019 vorliegen!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 9 Feldbauratgeber – Frühjahrsanbau 2019 Der Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau ist in den Bezirksbauernkammern Gmünd und Zwettl erhältlich, sowie als Download unter www.noe.lko.at - Pflanzen - verfügbar. Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten an die SVB Die Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (Brutto-Einnahmen inkl. MwSt., ohne Berücksichtigung von Ausgaben) sind bis spätestens 30. April des folgenden Jahres der SVB zu melden, wobei zu beachten ist, dass die Meldung bis 30. April bei der SVB eingelangt sein muss! Der Betriebsführer hat auch jene Nebentätigkeiten, welche in seinem Auftrag von hauptberuflich im Betrieb beschäftigten Angehörigen ausgeübt werden, der SVB zu melden. Abgabefristen bei Einkommensteuererklärung Bei Erfordernis zur Einkommensteuererklärung ist diese bis spätestens 30. April in Papierform bzw. bis spätestens 30. Juni in elektronischer Form (FinanzOnline) für das vorausgegangene Jahr im Nachhinein einzubringen. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensi- onisten) liegt die Steuerfreigrenze 12.000 €/Person und Jahr. Grundsätzlich dürfen jährlich bis zu 730 € steuerfrei hinzuverdient werden. Bei Selbständigen (zB auch Landwirte) beträgt die Steuerfreigrenze 11.000 €/Person und Jahr. Vereinnahmte Pachtzinse sind dabei mit zu berücksichtigen. Grundfutteruntersuchungen – Landesunterstützung wurde verlängert! Dipl.-Päd. Ing. Erich Praher, DW 42131, Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd, DW 40501 Das Land NÖ unterstützt die Grundfutteranalysen mit einem Anteil von 33 % der Kosten (max. 20 € pro Probe, max. 2 Proben pro Jahr). Mit dem Probenbegleitschein ist eine Erklärung über agrarische D-minimis-Beihilfen mitzusenden. Formulare sind in den Bezirksbauernkammern Gmünd oder Zwettl sowie unter www.futtermittellabor.at unter Downloads erhältlich. AGRANA-Vertragsanbau 2019 - Stärkeindustriekartoffel AGRANA bietet für den Anbau 2019 neuerlich eine Ausweitung der Stärkeindustrie- kartoffel-Vertragsmengen an. Planen Sie zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten o- der Ihren Neueinstieg in die Produktion von Stärkekartoffeln. Profitieren Sie beson- ders von der Aufwertung der Qualitätsprämie sowie von fixen Vertragsbestandteilen wie Flächenprämie und Saatgutbonus. Nebenprodukte und AGRANA-Kombiverträge (Ethanolgetreide und Actiprot) ermöglichen lukrative Zusatzgewinne. Kontaktieren Sie dazu gerne die Rohstoffabteilung im AGRANA Werk Gmünd: AGRANA Stärke GmbH-Werk Gmünd, Tel. 02852/503-19301, rohstoffgs@agrana.com Waldviertler Kriecherl Viele Gemeinden des Bezirkes Gmünd und Zwettl gehören zur GenussRegion Waldviertler Kriecherl. Diese grüngelbe Waldviertler Kriecherl ist weltweit einzigartig. Daher bestehen für diese Frucht auch einzigartige Möglichkeiten in Anbau, Verarbeitung und Vermarktung. Wir suchen noch Landwirte, die mit ihren Flächen auch einen guten Ertrag erwirtschaften wollen.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Die GenussRegion Waldviertler Kriecherl bietet dazu eine intensive Beratung und Betreuung vor Ort vom ersten Tag an sowie laufende Begleitung (Obstbaulich sowie in der Vermarktung). Im Jahr 2018 wurden bereits die ersten Kulturen gepflanzt. Diese zeigen sich schon hervorragend! Aktuell ist noch speziell für unsere Kulturen veredeltes Pflanzmaterial verfügbar. Das grüngelbe Waldviertler Kriecherl bietet gute Chancen! Bei Interesse melden sie sich bei Herrn Christian Bisich, Obmann der GenussRegion Tel. 0680/2147135, info@kriecherl.at, www.kriecherl.at Fachexkursion Direktvermarktung Ing. Sandra Preisinger, DW 40522 Programm: BioPLATZL Maierhofer, LK NÖ, Die Wachtelei, Think of Nature, Weinbau Angerer Ein detailliertes Programm ist in der OE Gmünd/Zwettl erhältlich bzw. auf der Home- page der OE Gmünd/Zwettl. Termin: Montag, 24. Juni von 7.30 bis 21.30 Uhr Ort: Raum St. Pölten (Obermamau, St. Pölten, Wilhelmsburg, Lengenfeld) Kosten: 40 € pro Person (gefördert), 70 € pro Person (ungefördert) Leitung: Ing. Sandra Preisinger Anmeldung: BBK Gmünd, Tel. 05 0259 40500 oder BBK Zwettl Tel. 05 0259 42100 bis 13. Juni Borkenkäfersituation DI Werner Sinn, DW 24302, DI Josef Weichselbaum, DW 24305 Für das heurige Jahr ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich die Lage bei der Borkenkäfersituation deutlich verbessern wird. Bis Ende des Winters sollten deshalb alle Waldbesitzer die Bestände nach abgestorbenen Bäumen untersuchen. Wenn die Rinde bei diesen Bäumen noch am Stamm ist, können unter der Rinde fertig entwickelte Käfer leben, die im Frühjahr ausfliegen. Diese Bäume muss man auf jeden Fall aus dem Wald bringen. Randbäume um Käferlöcher sollte man genau kontrollieren, weil dort sehr oft Käfer überwintern oder Larven und Puppen aus dem Vorjahr vorhanden sind. Die sorgfältige Kontrolle der Waldbestände bis Ende des Winters ist aber auch deshalb so wichtig, weil im Laufe des Jänners regional sehr unterschiedlich starke Schneedruck- und Schneebruchschä- den für viele Einzel- und Nesterbrüche sorgten. Wenn diese nicht rechtzeitig aufgearbeitet werden, sind sie ideales Brutmaterial für den im Frühjahr ausfliegenden Borkenkäfer! Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine – Bildung – Termine Neues aus der Bildungswerkstatt Mold Informieren Sie sich per Mausklick über das aktuelle Kursangebot. Einfach online anmelden und Ihr Platz ist fix reserviert. Kontakt: www.bildungswerkstatt-mold.at, Tel. 05 0259 29500. Erste-Hilfe-Kurs Auffrischung für betriebliche Ersthelfer anrechenbar für AMA-Gütesie- gel (Speisekartoffel) Themen: Grundlagen der Ersten Hilfe, Regloser Notfallpatient, Starke Blutungen, Vergiftungsnotfälle. Termin: Montag, 18. März von 13 bis 17 Uhr Ort: Rot-Kreuz-Haus Zwettl, Propstei 45, 3910 Zwettl Kosten: 30 € pro Person Pflanzenschutzausweis Anmeldung: BBK Zwettl, Tel. 05 0259 42100 bis 14. März mitnehmen!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 11 Waldviertler Biogespräche – "Gesunde Pflanze" Themen: Pflanzendüngung – Kompost; Welche Möglichkeiten zur Aufbereitung von Festmist, Gülle und sonstigen Feld,- Wiesen- und Waldresten gibt es, etc. Termin: Montag, 18. März von 9 bis 17 Uhr Ort: Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof, Aula Kosten: 30 € inkl. Mittagessen Anmeldung: LFS Edelhof, Tel. 02822/52402 oder www.lfs-edelhof.ac.at „Leben am Land“ – da gestalten wir mit! Funktionieren Landgemeinden ohne Frauen?“ Termin: Montag, 25. März von 19 bis 21.30 Uhr Ort: Haus der Musik, Großer Wörth 7, 3484 Grafenwörth Programm: ▪ 19.00 Uhr Eintreffen und Empfang ▪ 19.30 Uhr Begrüßung und Einleitung - LKR Irene Neumann-Hartberger, Präsidentin der Bäuerinnen NÖ ▪ Die Herausforderungen der ländlichen Gemeinden in Österreich - DI Johannes Pressl, Vizepräsident NÖ Gemeindebund ▪ Landwirtschaft und Gemeinde: Gemeinsam für den ländlichen Raum - ÖkR Theresia Meier, Vizepräsidentin der LK Niederösterreich ▪ Bürgermeisterinnen und Gemeinderätinnen im Gespräch ▪ Diskussion - Zusammenfassung & Abschluss ▪ 21.30 Uhr Einladung zu Wein & Käse Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26000 bis spätestens 18. März Obstbaum - Veredelung Thema: Winter-Veredelung Termin: Mittwoch, 3. April von 9 bis 13 Uhr Ort: Gasthof Waldhof, 3911 Rappottenstein 33 Termin: Samstag, 6. April von 9 bis 13 Uhr Ort: Feuerwehrhaus Altpölla, 3593 Altpölla 74 Referent: Ing. Georg Schramayr Kosten: 35 € inkl. Unterlagen und zwei Edelreiser sowie Verbindungsmaterial Info: Leader Region Kamptal, Frau Lechner, Tel. 0677/61620622 Anmeldung: unter www.gockl.at/moststrasse/kurse bis spätestens 29. März Tipps für den erfolgreichen Weidebeginn Themen: Wertvolle Tipps – Errichtung und Bewirtschaftung Weide, Praxisteil – Zaunbau. Termin: Mittwoch, 10. April von 9 bis 12 Uhr Ort: Landwirtschaftliche Fachschule Edelhof Referenten: Ing. Helmut Riegler-Zauner, ZaunbaupraktikerIn Kosten: 5 € pro Person Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich! Pflanzentauschmarkt 2019 Thema: Pflanzen können getauscht, gekauft und verkauft werden. Tische werden zur Verfügung gestellt. Der Tauschmarkt findet in der Produktionshalle bei jedem Wetter statt. Termin: Samstag, 13. April von 9 bis 13 Uhr Ort: Wurmhof Thaller, Oberhof 28, 3910 Zwettl Standgebühr: 10 € pro Tisch Anmeldung: Frau Thaller, Tel. 0699/15996697 oder unter info@wurmhof.at bis 8. April
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd: 14., 21., 28. März; 4., 11., 25. April; 2., 9., 16., 23. Mai jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr SVB-Sprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl: 12., 19., 26. März; 2., 9., 16., 23., 30. April; 7., 14., 21., 28. Mai jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Sprechtag von Frau Abg.z.NR Martina Diesner-Wais in der Bezirksbauernkammer Gmünd 1. April; 6. Mai jeweils von 9 bis 10 Uhr gegen Voranmeldung Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Gmünd: 14. März; 11. April; 9. Mai jeweils von 13 bis 15 Uhr Rechtssprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl: 21. März; 18. April; 16. Mai jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Steuersprechtage der LBG Gmünd in der Bezirksbauernkammer Gmünd 14. März; 9. April; 14. Mai jeweils von 9 bis 12 Uhr gegen Voranmeldung Steuersprechtag in der Bezirksbauernkammer Zwettl 22. März; 26. April; 24. Mai jeweils von 9 bis 12 Uhr Zuchtrinderversteigerung Zwettl: 13. März Kälbermarkt Zwettl: 12. Februar; 5. März; 26. März Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Gmünd, Bahnhofstraße 12, 3950 Gmünd, Tel.:05 0259 40500, Fax: 05 0259 40599, E-Mail: office@gmuend.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/gmuend Bezirksbauernkammer Zwettl, Pater Werner Deibl-Straße 8, 3910 Zwettl, Tel.: 05 0259 42100, Fax: 05 0259 42199 E-Mail: office@zwettl.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/zwettl Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Bernhard Löscher, Redaktionssekretariat: Helga Kropfreiter Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Helga Kropfreiter Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männ- liche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen. Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Dietmar Hipp eh Dipl.-Ing. Bernhard Löscher eh Markus Wandl eh Ing. Mag. (FH) Martin Spitaler, BEd eh
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