GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief

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GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
GUTES TUN
ÜBER DAS LEBEN HINAUS
MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN

                Islamic Relief
GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
» Wenn der Mensch stirbt, hören
seine Taten auf, außer dreierlei:
einem dauerhaften Almosen, einem
nützlichen Wissen und einem
rechtschaffenen Kind, das für ihn
                 «
Bittgebete spricht.
                        (Muslim)
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VORWORT

As-salamu alaikum!

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es gibt Momente im Leben, in denen wir uns unserer eigenen Endlichkeit
bewusst werden. Wir schauen zurück und fragen uns: Was wird sein, wenn ich
einmal nicht mehr bin? Es ist wohl unser aller Wunsch, unsere Familie abzu­
sichern und etwas zu schaffen, das bleibt.

Gute Taten sind Spuren, die wir hinterlassen. Wer verantwortungsvoll handelt,
hilft, Not zu lindern und eine lebenswerte Gesellschaft zu gestalten. Und auch
über den Tod hinaus können wir Gutes tun und weiterwirken lassen. Ein Testa­
ment zugunsten der Islamic Relief Stiftung bietet dafür eine besondere Chance.
Inspiriert von islamischen Werten und geleitet von tiefer humanitärer Überzeu­
gung setzt sich Islamic Relief Deutschland seit über 20 Jahren für eine mitfüh­
lende, gerechte Welt ein, in der alle Menschen in Würde leben können.

Auf den folgenden Seiten bringen wir Ihnen näher, wie Sie ein Testament errich­
ten, für Ihre Angehörigen sorgen und dauerhaft und nachhaltig Gutes bewirken
können. Wir beantworten die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts und
stehen Ihnen für weitergehende Fragen gerne persönlich zur Seite.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Herzliche Grüße,
Tarek Abdelalem                                Samy Attar
Vorstandsvorsitzender der                      Direktor der
Islamic Relief Stiftung                        Islamic Relief Stiftung
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INHALT

Inhaltsverzeichnis

»» ÜBER UNS                                                05
  Islamic Relief: Gemeinsam für eine bessere Zukunft

»» DIE GUTE TAT                                            06
  Herzenssache: Gutes tun über den Tod hinaus

»» ERBFOLGE                                                08
  Was geschieht im Erbfall?

»» PROJEKTE                                                10
  Hoffnung für Menschen in Not:
  Was Ihr Testament bewirken kann

»» TESTAMENT                                               14
  Ein Testament verfassen: Die richtige Form entscheidet   15
  Auf einen Blick: Das handschriftliche Testament          16
  Besonderheiten: Ehegattentestament und Erbvertrag        18
  Gut zu wissen: Das islamische Testament                  19
  Die Feinheiten: Erbschaft oder Vermächtnis?              20
  Andere Wege, Gutes zu bewirken: Schenken und Stiften     21
  Alles auf einen Blick:
  Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Testament               22
  Über Grenzen hinweg: Erbfälle mit Auslandsbezug          23

»» FAQ                                                     24

»» KONTAKT                                                 26

»» CHECKLISTEN UND ARBEITSBLÄTTER                          28
  Arbeitsblatt Erbfolge
  Arbeitsblatt Vermögensaufstellung
  Arbeitsblatt Nachlass
  Übersicht Steuern und Gebühren

»» IMPRESSUM                                               36
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ÜBER UNS

                         Islamic Relief:
                         Gemeinsam für eine bessere Zukunft

                         Eine gerechte Welt, in der alle Menschen in Würde leben können – das ist die
                         Vision von Islamic Relief Deutschland. Inspiriert von islamischen Werten und
                         geleitet von humanitärer Überzeugung reichen wir Bedürftigen eine helfende
                         Hand und verbessern ihr Leben nachhaltig.

                         Überall dort, wo Menschen unter Krisen und Konflikten leiden oder Katastro­
                         phen und Armut ihr Leben bedrohen, ist Islamic Relief Deutschland an ihrer Seite
                         – ungeachtet politischer Überzeugungen, Herkunft, Geschlecht und Religion.

                         Als gemeinnützige deutsche Nichtregierungsorganisation sind wir Teil des welt­
Wie wir Menschen in      weiten Islamic Relief-Netzwerkes. So erreichen wir mit unseren Entwicklungs-
Not konkret unter­       und Nothilfeprojekten Bedürftige in über 40 Ländern. Vor allem in Regionen mit
stützen, lesen Sie auf   mehrheitlich muslimischer Bevölkerung haben wir oft einen leichteren Zugang.
den Seiten 10 – 13       Dabei setzen wir auf Hilfe zur Selbsthilfe und befähigen die Menschen, ihr Leben
                         aus eigener Kraft zu verbessern.

                         Wir sind überzeugt: Humanitäre Arbeit und großherziges Geben lindern die Not,
                         fördern das gegenseitige Verständnis und dienen dem Frieden. Um langfristig
                         diese Ziele erreichen zu können, wurde 2016 die Islamic Relief Stiftung gegrün­
                         det. Mit dieser Stiftung möchte Islamic Relief die jahrhundertealte Tradition des
                         Waqf (= arabisch für ‚islamische Stiftung‘) in Deutschland fortführen: Bei einer
                         Stiftung wird das Vermögen auf Dauer und unbeschränkt einem bestimmten
                         Zweck gewidmet. Einmal gegründet, arbeitet die Stiftung unaufhörlich daran,
                         den Stiftungszweck zu erfüllen. Somit wirkt eine Stiftung auch über den Tod
                         eines Einzelnen hinaus und die Zustiftung wird zu einem dauerhaften Almosen.

Was unser                        •   Aufrichtigkeit (Ikhlas) bedeutet für uns,
                                     mit ganzem Herzen hinter unserem Tun zu stehen.
Handeln leitet                   •   Barmherzigkeit (Rahma) bewegt uns dazu, mit Menschen in Not und
                                     Armut mitzufühlen und für sie Initiative zu ergreifen.

                                 •   Soziale Gerechtigkeit (‘Adl) hält uns dazu an, uns für die Rechte
                                     all derer stark zu machen, denen diese genommen wurden und fortdauernd
                                     vorenthalten werden.

                                 •   Exzellenz (Ihsan) leitet uns dazu an, uns in unseren Aufgaben jederzeit
                                     bestmöglich einzusetzen, höchste Qualität anzustreben und sicherzustellen.

                                 •   Verantwortlichkeit (Amana) gemahnt uns, dem Vertrauen, das die
                                     Menschen uns entgegenbringen, jederzeit und in jeder Hinsicht gerecht zu
                                     werden. Dazu gehören für uns auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit
                                     unseres Tuns.

                         ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                                  5
GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
DIE GUTE TAT

                    Herzenssache:
                    Gutes tun über den Tod hinaus

                    Soziales Engagement und Wohltätigkeit sind für uns Muslime zeitlebens
                    selbst­ver­ständlich. Auch über den Tod hinaus können wir Gutes bewirken. Ein
                    Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Islamic Relief Stiftung hilft, Not in aller
                    Welt zu lindern – dauerhaft und nachhaltig.

                    So unterschiedlich unsere Ansichten und Lebensverläufe sein mögen, die Frage
                    nach dem, was einmal von uns bleiben soll, stellt sich allen Menschen gleicher­
                    maßen. Viele, die das Glück hatten, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, möch­
                    ten etwas vom eigenen Glück zurückgeben, ihre Werte weiterreichen und etwas
                    schaffen, das über das eigene Leben hinausreicht.

                    Sorgen wir für Menschen in Not und reichen ihnen eine helfende Hand, gewin­
                    nen wir auch persönlich viel. Unsere guten Taten bringen uns näher zu Allah, der
                    uns dafür belohnt: „Und was ihr für euch selbst an Gutem vorausschickt, werdet
                    ihr bei Allah finden“ (Al-Baqara: 110). Gute Taten geben uns das gute Gefühl, ver­
                    antwortungsvoll zu handeln und etwas auf dieser Welt zu bewegen, das Spuren
                    hinterlässt.

                    Unser letzter Wille ist nicht unsere letzte gute Tat
                    Ein Testament zugunsten der Islamic Relief Stiftung bietet Ihnen eine beson­
                    dere Mög­lichkeit, Gutes zu hinterlassen. Die Stiftung wurde 2016 mit dem Ziel
                    gegründet, die wohltätige Arbeit des gemeinnützigen Vereins Islamic Relief
                    Deutschland e.V. durch langfristige Förderinstrumente zu sichern.

                    Zuwendungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bleiben erhalten. Das
                    macht die Hilfe von Islamic Relief Deutschland unabhängiger und schenkt Ihnen
                    als Förderer die Gewissheit, dauerhaft Gutes zu bewirken.

                      Der Islam kennt viele Wege, Gutes zu tun, um Allah näherzukommen.
Sadaqa Dscharija:     Die fortdauernde Spende ist besonders: Wer zu Lebzeiten eine gute Tat

Die gute Tat,         vollbringt, die einen beständigen Nutzen hat, wird dafür auch nach dem
                      Tod belohnt. Eine Sadaqa Dscharija ist auch als fromme Stiftung möglich.
die weiterwirkt       Wird dieser Waqf im Namen von Verstorbenen errichtet, wirkt das
                      positiv auf die Toten und die Stiftenden zurück.

6                   GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
» Ich möchte gerne einen Teil meines Vermögens der Gesellschaft
zurückgeben. Damit dies auch in Zukunft Früchte trägt, habe ich die
Islamic Relief Stiftung in meinem Testament bedacht – ganz im Sinne
des legendären Boxers Muhammad Ali, der gesagt hat: „Service to
                                                «
others is the rent we pay for our room in Heaven.“
                                                  Dr. Samar Hababa, Zustifterin
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ERBFOLGE

Was geschieht im Erbfall?

Wer würde erben, wenn Ihnen heute etwas zustößt?
Verschaffen Sie sich einen Überblick:

            OHNE TESTAMENT                                                 MIT TESTAMENT
            gesetzliche Erbfolge                                Erblasser entscheiden selbstbestimmt

                                                                 Testamentarisch eingesetzte Erben
                Ehegatten                            ERB-
                                                    LASSER            werden Rechtsnachfolger
       eingetragene Lebenspartner
                                                                     mit allen Verbindlichkeiten

          Verwandte 1. Ordnung                                    Mit einem Vermächtnis Bedachte
        Erst Kinder / Adoptivkinder,                              erhalten eine einzelne Zuwendung
     dann Kindeskinder (Enkel, Urenkel)                                  aus dem Gesamterbe

            Verwandte 2. Ordnung
                                                                   Einrichtungen und Institutionen
      Erst Eltern, dann Geschwister und
                                                                    Vereine / Stiftungen / Kirchen
    deren Abkömmlinge (Nichten, Neffen)

          Verwandte 3. Ordnung
        Erst Großeltern, dann deren
       Abkömmlinge (Tanten, Onkel,
             Cousinen, Cousins)

DIE REGELN:                                                    PFLICHTTEIL:
Verwandte einer vorangehenden                                  Auch ohne testamentarische Erwäh­
Ordnung erben zuerst. Ehegatten oder                           nung haben die nächsten Angehörigen
eingetragene Lebenspartner erben neben                         Anspruch auf eine Mindestbeteiligung
den Verwandten der 1. oder 2. Ordnung.                         am Erbe.
Gibt es keine Erben, erbt der Staat.

                            Stiftungen und gemeinnützige Organisationen können sowohl Erbinnen als
         TIPP:              auch Vermächtnisnehmerinnen sein. Mehr dazu auf Seite 21

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ERBFOLGE

                       Alles in Ihrem Sinne:
                       Warum ein Testament wichtig ist

                       Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wer Ihren Nachlass erhalten soll?
                       Nur mit einem Testament können Sie Familie und Freunde absichern und einen
                       guten Zweck bedenken. Sonst wird Ihr Vermögen nach den gesetzlichen
                       Bestimmungen aufgeteilt – ohne Rücksicht auf Ihre besonderen Wünsche.

                       Gesetzliche Erbfolge
                       Die wenigsten beschäftigen sich gerne mit dem Tod. Schon gar nicht mit dem
                       eigenen. Doch es gibt einen guten Grund, vorzusorgen und rechtzeitig darüber
                       nachzudenken, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll: Haben Sie kein
                       gültiges Testament verfasst, regelt in Deutsch­land das Bürgerliche Gesetzbuch,
                       wer im Falle Ihres Todes erbt.

                       Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten,
                       die Ihnen am nächsten stehen. Sie berücksichtigt allein Blutsverwandte, Ehe-
                       und eingetragene Lebens­partner. Auch wer in welcher Reihenfolge erbt, ist klar
                       festgelegt. Haben Sie keine gesetzlichen Erben, erbt der Staat.

                       Ihr letzter Wille
                       Möchten Sie Ihr Erbe nach eigenen Wünschen regeln und zum Beispiel nicht­
Was Sie über das       eheliche Lebens­partner, enge Freunde oder eine gemeinnützige Organisation
Islamische Testament   bedenken? Erst mit einem Testament – Ihrem letzten Willen – haben Sie die
wissen sollten:        Chance, genau festzulegen, wer Ihr Geld und Ihre Güter erhalten soll. Ein sorgfäl­
Seite 19               tig durchdachter letzter Wille schenkt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit.
                       Er garantiert, dass alles so geregelt wird, wie Sie es wollen, Ihr Besitz in gute
                       Hände kommt und weiterwirken kann.

                       Sie können in Ihrem Testament frei über Ihr Vermögen bestimmen. Aber ob
                       Sie sie berücksichtigt haben oder nicht: Eltern, Ehepartnern, Kindern und Enkeln
                       steht ein sogenannter Pflicht­teil zu, also ein Mindestanteil am Nachlass.

                         Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein gültiges Testament vorliegt.
Die gesetzliche          Wer die Entscheidung über sein Erbe nicht dem Gesetz überlassen möchte,
Erbfolge                 sollte seinen letzten Willen in einem Testament festschreiben.

                       ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                             9
GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
PROJEKTE

     Hoffnung für Menschen in Not:
     Was Ihr Testament bewirken kann

     Wer mit seinem Erbe Gutes tut, möchte sicher sein, dass sein letzter Wille ver-
     antwortungsvoll umgesetzt wird und in seinem Sinne wirkt. Berücksichtigen Sie
     Islamic Relief in Ihrem Testament, tragen Sie dazu bei, Bedürftige in aller Welt
     zu stärken. Ihre Hilfe kommt an und wirkt nachhaltig.

     Wenn Sie ein Testament aufsetzen, gestalten Sie über Ihr eigenes Leben hinaus
     auch die Zukunft anderer. Sie können für Ihre Angehörigen und Freunde sorgen
     und Ihren Wohlstand mit Bedürftigen teilen. Islamic Relief ist dafür ein vertrau­
     ensvoller Partner. Unsere humanitäre Arbeit stärkt Menschen in Not überall
     auf der Welt. Wir verbessern ihre Lebensumstände nachhaltig, so dass sie aus
     eigener Kraft einen Weg aus der Armut finden können.

     Ein bleibendes Geschenk für Bedürftige:
     Zuwendungen aus Testamenten setzen wir für Projekte ein, die
     über Generationen hinweg Gutes tun.

     Wasser und Hygiene
     Wasserarmut ist für Millionen Menschen weltweit Alltag. Die Folgen: Krank­
     heiten, Ernteausfälle, Hunger. Wir bauen Brunnen für sauberes Trinkwasser,
     errichten sanitäre Anlagen und klären über wichtige Hygieneregeln auf.

     Bildung
     Wissen ist der wichtigste Schlüssel für die Armutsbekämpfung. Wir
     ermöglichen armen Familien und Gemeinden den Zugang zu Bildung und
     Berufsausbildungen. Das verbessert das Leben der jetzigen und
     kommenden Generation.

                                                              Sie haben Fragen?
                                                            Rufen Sie uns an unter
                                                            (0221) 200 499-2220

10   GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
»  Durch Erbschaften und Testamente können wir die guten Taten unserer
Stifter fortführen, indem wir die uns anvertrauten Mittel in nachhaltige
Projekte investieren. Wir erachten den verantwortungsvollen Umgang mit
Erbschaftsspenden als unsere religiöse Pflicht, daher können die Stifter
darauf vertrauen, dass ihr Erbe dauerhaft Gutes bewirkt.      «
                        Tarek Abdelalem, Vorstandsvorsitzender Islamic Relief Stiftung
PROJEKTE

                   Waisenpatenschaften
                   Allein, hungrig, schutzlos: Über 150 Millionen Kinder wachsen ohne Eltern
                   auf. Wir versorgen Waisen mit allem, was sie zum gesunden Großwerden
                   brauchen: Lebensmittel, Medikamente, Bildung, Geborgenheit – Basis für
                   ein selbstbestimmtes Leben.

                   Gesundheit
                   Wer arm ist, wird schneller krank und dadurch oft noch ärmer. Ein
                   Teufelskreis. Wir verbessern die Gesundheitsversorgung, bekämpfen
                   Mangel­ernährung, bieten Schutzimpfungen und vermitteln Wissen.

                   Einkommenssicherung
                   736 Millionen Menschen weltweit leben von weniger als 1,70 Euro am Tag.
                   Wir befähigen Bedürftige, sich selbst zu versorgen: durch Schulungen,
                   zinsfreie Kredite oder Hilfe beim Aufbau eines Kleinunternehmens können
                   sie sich selbst aus Armut und Abhängigkeit befreien.

                   Nothilfe und Katastrophenvorsorge
                   Katastrophen geschehen meist ohne Vorwarnung. Dank unseres welt­
                   weiten Netzwerkes und als Partner internationaler Hilfswerke können wir
                   schnell und effektiv handeln, um Leben zu retten und Not zu lindern.
                   Auch den Wiederaufbau begleiten wir.

                      Die Verantwortung gegenüber den Bedürftigen und unseren Unterstützern
Unsere                nehmen wir ernst. Regelmäßig kontrollieren wir unsere Arbeit auf größt­
Verantwortung:        mögliche Wirkung. Den transparenten und verantwortungsvollen Einsatz
                      der Islamic Relief Deutschland anvertrauten Spenden bestätigt u. a. der
Ihre Hilfe kommt      Deutsche Spendenrat e. V.
an und wirkt
fortdauernd           Sie können sicher sein: Ihr Vermächtnis hilft Menschen in Not, effektiv,
                      langfristig und nachhaltig.

                   ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                       13
Abdullah Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Frieden mit ihm, sagte:
»  Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt,
über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt,
ohne dass er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes
Testament aufbewahrt.  «
                                                                  (Bukhari)
TESTAMENT

                          Ein Testament verfassen:
                          Die richtige Form entscheidet

                          Ein Testament bildet Ihren letzten Willen ab. Es zu verfassen, ist nicht schwer.
                          Doch es gibt einige formale Vorschriften zu beachten, damit es wirklich bindend
                          und wirksam ist. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Ihren letzten Willen festzu-
                          halten: handschriftlich oder notariell.
Wie ein handschrift­
liches Testament ausse­   Das handschriftliche Testament
hen kann und was Sie      Jeder, der volljährig ist, darf seinen letzten Willen eigenhändig verfassen. Sie
beachten sollten, damit   brauchen dazu lediglich Zettel und Stift. Entscheidend ist, dass Ihr letzter Wille
es rechtswirksam ist:     vollständig mit der Hand geschrieben ist. Ein mit dem Computer verfasstes
Seite 16                  Testament ist nicht rechtsgültig, auch wenn es unterschrieben ist! Das Schrift­
                          stück versehen Sie zudem mit Ort und Datum und unterzeichnen es mit vollem
                          Namen. Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit handschriftlich möglich.

                          Das notarielle Testament
                          Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Testament rechtswirksam ist, lassen Sie es
                          bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht aufsetzen. Diese sind verpflichtet,
                          Ihre Testierfähigkeit festzustellen, Sie beim Formulieren Ihres letzten Willens
                          zu beraten und über die rechtliche Tragweite aufzuklären. Anschließend wird das
                          Testament amtlich verwahrt. Die Kosten: Notargebühren richten sich nach dem
                          Wert des Nachlasses. Anwaltskosten lassen sich vorab vereinbaren.

                          Wichtig bei Immobilien
                          Besitzer einer Immobilie sollten unbedingt ein Testament verfassen. So
        TIPP:             können Sie Ihrem Ehepartner z.B. ein lebens­langes Wohnrecht oder den Nieß­
                          brauch sichern. Ein notarielles Testament erleichtert das Umschreiben im
                          Grundbuch.

                          ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                              15
TESTAMENT

                                  Auf einen Blick:
                                  Das handschriftliche Testament

                                        1

   Nur ein vollständig                          Regina Bauer
handschriftliches Testament ist                 Rheinstraße 42
                                                50996 Köln
rechtsgültig.

  Die Unterschrift mit vollem
Namen ist zwingend, Ort und
Datum sind wichtig.                             Mein Testament      5

    Ändern und ergänzen                         Ich, Regina Bauer, geb. am 10.01.1952 in Neuss,
können Sie Ihren letzten Willen                 treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung:
jederzeit handschriftlich, mit              3   Alle bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf.
Ort und Datum versehen.
                                                Als Erben bestimme ich meine Tochter Hanna Eckert, 4
Besser: Schreiben Sie ein
                                                wohnhaft in der Hauptstraße 16 in 10439 Berlin, und
neues Testament, das das alte                   meinen Sohn Alex Bauer, wohnhaft in der Bahnhof-
widerruft.                                      straße 89 in 60363 Frankfurt/Main, zu gleichen
                                                Teilen.
    Streit vermeiden Sie, wenn
Sie klar formulieren, wer                       Meiner Nichte Nicole Paulsen, wohnhaft in der
was bekommt, wer Ihr Erbe                       Sonnenstraße 123 in 10965 Essen, vermache ich
wird und wen Sie mit einem                      mein Auto. Die Islamic Relief Stiftung, Max-Planck-
                                                Straße 42 in 50858 Köln, soll aus meinem Erbe ein
Vermächtnis bedenken.
                                                Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro als Zustiftung
                                                erhalten.
    Ein eindeutiger Titel ist
sinnvoll und unterstreicht die
Ernsthaftigkeit.                                Regina Bauer
                                            2   Köln, den 5. April 2019
    Hinterlegen Sie Ihr
Testament an einem sicheren
Ort und so, dass es schnell
gefunden wird. Am besten beim
Amtsgericht.

                                  Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen!
                                  Eine gute Planung ist wichtig. Um Missverständnisse zu
          TIPP:                   vermeiden, sollten Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre
                                  Wünsche und Regelungen sprechen.

16                                GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT

                         Aufbewahren, ändern,
                         umsetzen

                         Damit Ihr Testament von Ihren Angehörigen auch gefunden wird und umgesetzt
                         werden kann, sollten Sie es sicher aufbewahren. Das gilt auch, falls sich Ihr letzter
                         Wille im Laufe der Jahre ändert.

                         Sicher aufbewahren
                         Ein handschriftliches Testament können Sie überall hinterlegen. Achten Sie aber
  Sie haben Fragen?      darauf, dass es nach Ihrem Tod schnell gefunden wird. Informieren Sie eine Per­
Rufen Sie uns an unter   son Ihres Vertrauens. Achtung! Ein Bankschließfach ist kein geeigneter Ort, da es
(0221) 200 499-2220      nicht ohne weiteres zugänglich wird. Wollen Sie sichergehen, verwahren Sie Ihr
                         Testament beim Amtsgericht. So wird es im Zentralen Testamentsregister ver­
                         zeichnet, auf jeden Fall gefunden und offiziell eröffnet. Ein notarielles Testament
                         wird immer beim Nachlassgericht verwahrt.

                         Ändern, ergänzen, widerrufen
                         Lebensverhältnisse können sich ändern, genau wie Wünsche und Meinungen.
                         Auch ein einmal verfasstes Testament ist nicht endgültig. Sie können es jeder­
                         zeit ändern und ergänzen. Gültig ist immer die letzte Fassung. Tipp: Überprüfen
                         Sie Ihre Verfügungen von Zeit zu Zeit und passen sie diese, falls nötig, an: Ist ein
                         vorgesehener Erbe verstorben? Sind neue Enkel oder Partner hinzugekommen?
                         Um Irrtümer zu vermeiden, verfassen Sie ein neues Testament, das die vorheri­
                         gen widerruft.

                         Testamentsvollstrecker
                         Damit Ihr letzter Wille wirklich in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie
                         einen Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung Ihres Nachlasses betrauen:
                         zum Beispiel einen Erbe, einen engen Freund oder besser noch Ihren Anwalt,
                         Notar oder Steuerberater. Er sorgt dafür, Streit zwischen Erben zu vermeiden,
                         Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen.

                         Hilfe bei der Nachlassabwicklung
                         Die Islamic Relief Stiftung unterstützt Sie gerne bei der gesamten Nachlass­
        TIPP:            abwicklung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Stiftung als Haupt- oder
                         Alleinerbin einsetzen.

                         ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                            17
TESTAMENT

                          Besonderheiten:
                          Ehegattentestament und Erbvertrag

                          Das gemeinschaftliche Testament
                          Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, können
                          Sie einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Es gelten die gleichen Form­
                          vorschriften wie für das handschriftliche oder das notarielle Testament; unter­
                          schreiben müssen beide Partner.

                          Häufig entscheiden sich Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner für ein
                          Berliner Testament: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestim­
                          men einen Dritten als Schlusserben für den Zeitpunkt, an dem beide verstorben
                          sind. Meist sind das die Kinder. Aber auch jede andere Person oder eine Stiftung
                          kommen in Frage.

                          Aufgepasst! Einen gemeinsamen letzten Willen können Sie nur im Einverneh­
                          men oder nach engen Vorschriften ändern oder widerrufen. Nach dem Tod eines
   Sie haben Fragen?      Partners ist er in der Regel bindend. Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.
 Rufen Sie uns an unter
 (0221) 200 499-2220      Der notarielle Erbvertrag
                          Anders als bei einem Testament müssen einem Erbvertrag beide Parteien zu­
                          stimmen: derjenige, der gibt, und derjenige, der etwas bekommt. Das eignet sich
                          für nichteheliche Lebensgemeinschaften und ist auch dann sinnvoll, wenn Sie Ihr
                          Erbe an bestimmte Pflichten oder Auflagen knüpfen wollen, zum Beispiel, dass
                          Ihre Erben eine gute Sache, die Sie schon lange unterstützen, auch nach Ihrem
                          Tod weiter fördern.

                            Falls Sie Fragen zum Ehegattentestament oder zum Erbvertrag haben,
                            können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen ebenfalls zur Seite,
                            wenn Sie Ihren letzten Willen nach religiösen Anforderungen aufsetzen
     Beratung zum           möchten. Achtung: In diesem Fall ist unbedingt ein Testament notwendig, denn
     Erbrecht               das islamische Recht steht dabei im Konflikt zum deutschen Erbrecht.

                            Ihre Fragen beantworten wir gerne persönlich oder wir vermitteln anwaltlichen
                            Rat.

18                        GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT

 Gut zu wissen:
 Das islamische Testament

 Das islamische Testament, Al Wasiyah, enthält eine Reihe von Anweisungen, die
 nach dem Tod eines Menschen zum Tragen kommen. Trotz Parallelen zum
 deutschen Erbrecht gibt es entscheidende Aspekte der islamischen Erbregelung,
 die erst durch ein Testament wirksam umgesetzt werden können. Andernfalls
 kann der letzte Wille angefochten werden und bleibt unerfüllt.

 Anders als das deutsche Erbrecht ist im islamischen Recht vorgegeben, wer
 die Begünstigten sind und zu welchen Teilen das Erbe verteilt werden darf. Dabei
 werden Erben hinsichtlich islamischen Vorschriften behandelt. Der künftige
 Erblasser kann lediglich über maximal ein Drittel des Nachlasses frei verfügen,
 zum Beispiel um „nicht erbberechtigte“ Angehörige zu bedenken, Bedürftigen
 zu helfen oder eine Stiftung zu errichten.

 So wie es Ibn Madscha überliefert: „Allah war großzügig mit euch, als Er euch
 erlaubte ein Drittel eures Vermögens nach eurem Versterben zu spenden, um
 eure guten Taten zu vermehren.“

 Erbberechtigte und ihre Rangfolge

                  1                               2                               3
      Erben festgelegter                  Erben des                          Übrige
           Anteile                   quotenfreien Anteils                Erbberechtigte
          Ehepartner,                Männliche Vor- und                Vor- und Nachfahren
       leibliche Kinder,            Nachfahren in direkter              mütterlicherseits
       Mutter, Vater u.a.            Verwandtschaft zum                  erben nur, wenn
          erben nach                 Erblasser erben nach              keine anderen Erben
        vorgegebenen                den Quotenerben den                  vorhanden sind.
            Quoten.                      übrigen Teil.

 DIE REGEL* :
 Zunächst werden alle Sachschulden, Bestattungskosten und Geldschulden
 beglichen. Danach werden aus einem Drittel des verbleibenden Vermögens
 die testamentarischen Zuwendungen verteilt. Zum Schluss wird der Rest
 des Vermögens unter den Erbberechtigten aufgeteilt.

* Konkrete Fälle können von der dargestellten Erbregelung abweichen.

 ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                                     19
TESTAMENT

                                 Die Feinheiten:
                                 Erbschaft oder Vermächtnis?

                                 Je eindeutiger Sie Ihren letzten Willen in Worte fassen, umso sicherer können
                                 Sie sein, dass später alles so umgesetzt wird, wie Sie es wollen. Sie können
                                 andere als Erbe einsetzen oder ihnen etwas vermachen und daran bestimmte
                                 Auflagen knüpfen. Auf die richtige Formulierung kommt es an.

                                 Setzen Sie eine Person als Erben ein, bestimmen Sie Ihren Rechtsnachfolger.
                                 Das heißt: Er übernimmt all Ihre Rechte und Pflichten – Ihr Geld und Ihre Güter
                                 ebenso wie mögliche Schulden und Verbindlichkeiten. Erben sind zudem ver­
                                 pflichtet, Vermächtnisse und Auflagen des Testaments zu erfüllen.

                                 Ein Vermächtnis ist dann der richtige Weg, wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses
                                 ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen möchten – egal ob Geldbetrag, Spar­
                                 konto, Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Immobilien. Der Begünstigte erhält
                                 damit einen Anspruch gegenüber den Erben.

                                 Möchten Sie bestimmte Bedingungen an Ihr Erbe oder ein Vermächtnis knüpfen,
                                 ist das über eine Auflage möglich. So können Sie beispielsweise anordnen, dass
                                 sich Hinterbliebene um das Grab kümmern, Vermögen auf eine bestimmte Weise
                                 anlegen oder einen guten Zweck unterstützen, der Ihnen lange am Herzen lag.

                                 Formulierungsbeispiele

                       1                                           2                                    3
        Erbeinsetzung                                Vermächtnis                             Auflage
 Als Erben bestimme ich zu                   Die Islamic Relief Stiftung,        Als Alleinerbin setze ich meine
gleichen Teilen meine Nichte                 Max-Planck-Straße 42 in              Nichte Leonie Kunze, wohn­
 Leonie Kunze, wohnhaft in                  50858 Köln, soll aus meinem            haft in der Hauptstraße 16
der Hauptstraße 16 in 10439                     Erbe ein Vermächtnis              in 10439 Berlin, ein, mit der
Berlin, und die Islamic Relief                in Höhe von 10.000 Euro               Auflage, dass sie für zehn
Stiftung, Max-Planck-Straße                    als Zustiftung erhalten.            Jahre meine regelmäßige
      42 in 50858 Köln.                                                          Spende in Höhe von monatlich
                                                                                 20 Euro zugunsten von Islamic
                                                                                     Relief Deutschland e.V.,
                                                                                    Max-Planck-Straße 42 in
                                                                                    50858 Köln, weiterführt.

20                               GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT

                         Andere Wege, Gutes zu bewirken:
                         Schenken und Stiften

                         Eine Spende oder Zustiftung per Testament ist eine Möglichkeit, Bleibendes
                         zu schaffen, das weiterwirkt. Es geht aber auch ohne letzten Willen. Sie können
                         bereits zu Lebzeiten eine Stiftung fördern oder einrichten, Teile Ihres Vermö-
                         gens verschenken oder ein Schenkungsversprechen machen.

                         Stiften
                         Bei einer Zustiftung geben Sie Geld an eine Stiftung, deren Werte und Ziele
  Sie haben Fragen?      Sie teilen. Anders als eine Spende, die die konkrete Stiftungsarbeit unterstützt
Rufen Sie uns an unter   und zeitnah verwendet werden muss, erhöht Zustiften den Vermögensstock
(0221) 200 499-2220      dauerhaft. Liegt Ihnen ein Projekt besonders am Herzen, können Sie einen Stif­
                         tungsfonds einrichten. Welchen Namen der Fonds trägt und welchem Zweck
                         er zugutekommen soll, entscheiden Sie.

                         Ohne viel Aufwand gegründet und für geringeres Kapital geeignet: eine Treu­
                         handstiftung, die unter anderem von einer bestehenden Zustiftung wie der
                         Islamic Relief Stiftung verwaltet werden kann. Eine eigene, rechtsfähige Stiftung
                         einzurichten, empfiehlt sich nur bei größerem Vermögen.

                         Schenkung
                         Ein größerer Geldbetrag, ein Haus, ein Grundstück, Wertgegenstände: Verschen­
                         ken Sie Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten, dürfen Sie miterleben, wie es Gutes
                         bewirkt. Ein schriftlicher Vertrag ist sinnvoll, aber nicht notwendig. Anders
                         ist es, wenn Ihre Schenkung erst mit Ihrem Tod wirksam werden soll. Ein solches
                         Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden. Der Vorteil:
                         Ihre Zuwendung wird nicht Ihrem Nachlass zugerechnet. Sie ist Eigentum
                         des Beschenkten.

                            Egal ob Testamentsspende, Zustiftung oder Schenkung, gemeinnützige
                            Organisationen und Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr
   Steuervorteil            Nachlass kommt voll und ganz der guten Sache zugute.
                            Siehe Zusatzblatt: Erbschaftsteuern und Notargebühren

                         ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                        21
TESTAMENT

                            Alles auf einen Blick:
                            Gestaltungsmöglichkeiten mit
                            dem Testament
                            Mit Ihrem Testament legen Sie fest, wer welchen Anteil an Ihrem Ver-
                            mögen erhalten soll. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie sich auch nach
                            Ihrem Tod für den guten Zweck engagieren können.

             ERBSCHAFT
             Ihr Erbe ist Ihr Rechtsnachfolger und
             übernimmt alle Rechte und Pflichten.
             Unter anderem sind Erben verpflichtet,
             Vermächtnisse des Testaments                          SPENDE
             zu erfüllen.                                          Mit einer Spende an eine gemein­
                                                                   nützige Organisation fördern Sie die
                                                                   konkrete Projektarbeit. Ihre Spende
                                                                   wird zeitnah eingesetzt, um nachhaltig
 VERMÄCHTNIS                                                       Gutes zu bewirken.
 Ein Vermächtnis bedeutet, Sie hinter­
 lassen einer Person oder gemein­
 nützigen Organisation einen genau
 bestimmten Teil Ihres Vermögens –                            ZUSTIFTUNG
 zum Beispiel Geld, Schmuck oder ein                          Bei einer Zustiftung geht ein Teil Ihres
 Grundstück.                                                  Vermögens dauerhaft in das Vermögen
                                                              einer Stiftung über. Zur Umsetzung der
                                                              Projekte werden ausschließlich die aus
                                                              dem Stiftungsvermögen erwirtschafte­
      SCHENKUNG                                               ten Erträge verwendet.
      Ein Schenkungsversprechen für die
      Zeit nach dem Tod muss notariell
      beurkundet werden. Die Sache oder der
      Geldbetrag geht in das Eigentum der                            VERFÜGUNG
      Beschenkten über und gehört nicht zu                           Mit einer Verfügung zugunsten Dritter
      Ihrem Nachlass.                                                geht am Tag Ihres Todes ein Sparbuch
                                                                     oder ein Konto auf eine Person oder
                                                                     Organisation über. Sie können Dritte
                                                                     auch als Bezugsberechtigte Ihrer
                                                                     Lebens- oder Rentenversicherung
                                                                     eintragen.

22                          GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT

        Über Grenzen hinweg:
        Erbfälle mit Auslandsbezug

        Das Erben und Vererben über Ländergrenzen hinweg hat Tücken. Dazu müssen
        Sie keineswegs im Ausland leben. Eine Geldanlage oder Immobilie in einem
        anderen Land genügt. Nur anwaltliche oder notarielle Beratung hilft, unlieb­
        samen Überraschungen vorzubeugen.

        Welche nationale Rechtsordnung gilt? Die zentrale Frage des internationalen
        Erbrechts kann nur für den Einzelfall entschieden werden. Während viele Län­
        der – darunter Deutschland, Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina – nach der
        Staatsangehörigkeit handeln, regeln andere Staaten Erbschaften nach dem
        Wohnsitz. Auch die Gestaltung von Testamenten und Regelungen für Erbfolge
        oder Pflichtteil können abweichen. Und gerade bei Immobilien kommt es häu­
        fig vor, dass sowohl das deutsche als auch das ausländische Recht gelten – die
        manchmal nicht vereinbar sind.

        Einfacher ist das Vererben innerhalb der EU. „Lebensmittelpunkt vor Staatsan­
        gehörigkeit“ lautet das Prinzip. Nach EU-Erbrechtsverordnung gilt das Recht des
        Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen
        Aufenthaltsort hatte. Doch auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen.

        In deutsch-türkischen Erbfällen entscheidet in aller Regel die Staatsangehörig­
        keit, bei doppeltem Pass der Wohnsitz. Eine wichtige Ausnahme: Immobilien
        werden nach dem Recht des Landes vererbt, in dem sie sich befinden.

        Unerlässlich: Gute Beratung
        Haben Sie Vermögen, Immobilien oder Ihren Wohnsitz im Ausland?
TIPP:   Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, der die erbrechtlichen Besonder­
        heiten der beteiligten Staaten kennt.

        ISLAMIC RELIEF STIFTUNG                                                          23
FAQ

     Häufig gestellte Fragen

     Berät mich Islamic Relief beim Erstellen eines Testaments?
     Rechtliche Beratung ist nur Rechtsanwälten und Notaren gestattet. Wir
     vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt und informieren Sie darüber, wie wir Ihre
     Zuwendung einsetzen, damit sie in Ihrem Sinne Gutes bewirkt.

     Wie kann ich festlegen, in welchem Land oder Projekt meine Zuwendung
     eingesetzt wird?
     Am wertvollsten ist Ihre gute Tat, wenn Sie nachhaltig wirkt. Spenden an
     die Stiftung oder Zustiftungen in das Stiftungsvermögen fördern die wohltätige
     Projektarbeit von Islamic Relief dauerhaft – dort, wo sie am nötigsten ist.
     Liegt Ihnen ein Projekt besonders am Herzen, ist eine zweckgebundene
     Zuwendung möglich. Wir beraten Sie gern persönlich: (0221) 200 499-2220

     Wie kann ich sicher sein, dass mein Erbe dauerhaft Gutes bewirkt?
     Wir setzen auf Hilfe zur Selbsthilfe und Maßnahmen, von denen kontinuierlich
     Menschen profitieren: Zugang zu Wasser, Hygiene, Gesundheit, Bildung und
     Einkommen. Die größtmögliche Wirkung unserer Arbeit lassen wir regelmäßig
     kontrollieren. Den transparenten, verantwortungsvollen Umgang mit uns
     anvertrauten Geldern bestätigt u.a. der Deutsche Spendenrat e. V.

     Kann ich Islamic Relief auch eine Immobilie, Schmuck oder andere
     Wertgegenstände hinterlassen?
     Ja. Wir lassen den Wert von einem Sachverständigen ermitteln und zu
     einem angemessenen Preis verkaufen. Der Erlös fließt in das Stiftungskapital
     und kommt so dauerhaft dem Wohl von Bedürftigen in aller Welt zugute.

     Kann ich an meine Erbschaft bestimmte Auflagen knüpfen?
     Ja. Vor allem wer keine Angehörigen hat, wünscht sich, dass z. B. für Bestattung,
     Grabpflege oder Wohnungsauflösung gesorgt wird. Solche Wünsche lassen sich
     am besten in einem vertraulichen Gespräch abstimmen. Rufen Sie uns gerne
     an: (0221) 200 499-2220

     Wie erfährt Islamic Relief von meinem letzten Willen?
     Das Nachlassgericht informiert alle Erben und Vermächtnisnehmer – voraus­
     gesetzt, Ihr Testament wird gefunden und dem Gericht übergeben. Wollen Sie
     sichergehen, hinterlegen Sie es zu Lebzeiten beim zuständigen Nachlassgericht
     – und informieren Sie auch uns über Ihren letzten Willen.

24   GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
KONTAKT

                             Ihr Kontakt zu Islamic Relief:
                             Wir sind für Sie da

                             Einen letzten Willen zu verfassen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Es
                             gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Nachlass eine gerechte Welt
                             mitgestalten können. Gerne unterstützen wir Sie vertrauenswürdig und per-
                             sönlich.

                             Wir freuen uns, wenn wir Ihnen die Idee näherbringen konnten, einen Teil Ihres
Rechtlicher Hinweis          Nachlasses zum Wohl von Bedürftigen einzusetzen und so über das Leben hin­
                             aus wirken zu lassen. Gemeinsam können wir eine gerechte und lebenswerte
                             Welt gestalten, in der alle Menschen in Würde leben können.
Diese Broschüre gibt
einen Überblick über die     Sicher haben wir nicht alle Fragen beantworten können. Wir sind gerne für Sie
wichtigsten Fragen des       da. Wir gehen in einem unverbindlichen Gespräch auf Ihre individuellen Wünsche
deutschen Erbrechts. Sie     ein und beraten Sie persönlich und vertrauensvoll. Bei Bedarf ziehen wir Exper­
kann eine individuelle       ten zum Thema Erbrecht und Testament hinzu.
Beratung durch einen
Notar, Rechtsanwalt oder
Steuerberater nicht erset­
zen. Gerne vermitteln wir
einen Kontakt.

                                                                    Ihr Ansprechpartner:
                                                                    Samy Attar
                                                                    Direktor der Islamic Relief Stiftung
                                                                    (0221) 200 499-2220
                                                                    s.attar@islamicreliefstiftung.de

26                           GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
ARBEITSBLATT ERBFOLGE

Die gesetzliche Erbfolge für Ihre Familie

Wenn Sie kein Testament machen, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier können Sie notieren,
welche Personen Sie in diesem Fall beerben würden. Falls Sie keine Verwandten haben, erbt der Staat.
Mehr dazu auf Seite 8.

    Erblasserin /  Erblasser           Ihr Name

              Ehegatten /
             eingetragene                Name
            Lebenspartner

    Verwandte 1. Ordnung           (Adoptiv-)Kinder

  Erst Kinder / Adoptivkinder,
      dann Kindeskinder
        (Enkel, Urenkel)           (Ur-)Enkelkinder

                                        Eltern

    Verwandte 2. Ordnung
         Erst Eltern,
                                     Geschwister
    dann Geschwister und
     deren Abkömmlinge
      (Nichten, Neffen)
                                     Nichten und
                                        Neffen

    Verwandte 3. Ordnung
                                      Großeltern
    Erst Großeltern, dann
     deren Abkömmlinge
       (Tanten, Onkel,              Tanten, Onkel,
      Cousinen, Cousins)              Cousinen,
                                       Cousins

Wem möchte ich etwas vererben?

Wenn Sie hier etwas eintragen,
                                     Freundinnen
sollten Sie auf jeden Fall ein       und Freunde
Testament machen.
Nur dann setzen Sie die gesetz-
                                    Nichteheliche
liche Erbfolge außer Kraft und      Lebenspartner
können liebe Freunde oder
gemeinnützige Organisationen
                                    Gemeinnützige
bedenken.                           Organisationen

                                    Angeheiratete
                                     Verwandte

                                        Andere
ARBEITSBLATT ERBFOLGE

Die islamische Erbregelung für Ihre Familie

Wenn Sie nach islamischem Recht vererben möchten, müssen Sie ein Testament machen. Die islami-
sche Erbregelung hat einige Parallelen zur gesetzlichen Erbfolge nach deutschem Recht, aber auch
wichtige Unterschiede – unter anderem, dass der größte Anteil des Vermögens nach festen Regeln
vererbt wird. Bis zu einem Drittel des Vermögens kann der Erblasser aber frei verteilen, zum Beispiel
um eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen.
Mehr dazu auf Seite 19.

Je nach Konstellation der Erben kann die Erbquote für den gleichen Angehörigen unterschiedlich
ausfallen. Unsere Übersicht auf diesem Arbeitsblatt kann nicht alle Even­­tu­alitäten abdecken, aber
Sie bekommen einen guten ersten Eindruck. Konkrete Fälle können von der dargestellten Erbrege-
lung abweichen.

     Erblasserin /  Erblasser           Ihr Name

                                       Ehepartner

                      1                  Töchter

   Erben festgelegter Anteile
           Ehepartner,                Sohnestöchter
        leibliche Kinder,
  Mutter, Vater u.a. erben nach
    vorgegebenen Quoten.                 Mutter

                                          Vater

                                       Geschwister

                      2
  Erben des quotenfreien Anteils
                                         Söhne
  Männliche Vor- und Nachfahren
  in direkter Verwandtschaft zum
      Erblasser erben nach den
                                         Söhne
   Quotenerben den übrigen Teil.       von Söhnen

                                        Brüder
                                       des Vaters

                      3               Verwandte
                                    mütterlicherseits
     Übrige Erbberechtigte
    Vor- und Nachfahren                Freunde /
  mütterlicherseits erben nur,        Freundinnen
  wenn keine anderen Erben
       vorhanden sind.
                                     Gemeinnützige
                                     Organisationen
ARBEITSBLATT VERMÖGENSAUFSTELLUNG

Vorlage zur Aufstellung Ihres Vermögens

Diese Liste hilft Ihnen, einen Überblick über Ihr Vermögen zu bekommen.

 Bewegliches Vermögen                                                     Wert

 Bargeld

 Bankguthaben
 (Girokonto, Sparbuch, Bausparvertrag, Tages- oder Festgeldkonten)

 Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Investmentfonds)

 Ansprüche aus Versicherungen (z. B. Lebensversicherung,
 Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge)

 Schmuck
 Edelmetalle (z. B. Gold, Silber)

 Antiquitäten (Möbel, Teppiche, Gemälde, …)

 Transportmittel (PKW, Motorrad, Boot, …)

 Wohnungseinrichtung und persönliche Gegenstände
 (Möbel, Kleidung, Technik, …)

 Sonstiges

 Offene Forderungen

 Private Kredite (z. B. an Verwandte)

 Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten
 (z. B. Steuererklärung, arbeitsrechtliches Verfahren)

 Sonstige

 Immobilien

 Eigene Wohnung/eigenes Haus

 Vermietete Immobilie

 Sonstige

                                         Summe positives Vermögen
ARBEITSBLATT VERMÖGENSAUFSTELLUNG

 Schulden                                                                   Wert

 Hypotheken auf Immobilien

 Bausparkredite

 Ratenkredite

 Andere Darlehen

 Kreditkarten-Schulden

 Dispo-Kredite/überzogene Konten

 Steuerschulden

 Mietschulden

 Private Schulden (z. B. geliehenes Geld von Verwandten)

 Offene Rechnungen

 Sonstige

                                       Summe negatives Vermögen

Von der Summe Ihres positiven Vermögens ziehen Sie Ihr negatives Vermögen ab.

                                       Summe positives Vermögen

                                     Summe negatives Vermögen           –

                                              Potenzieller Nachlass

Vielleicht ist Ihnen bei der Aufstellung in den Sinn gekommen, dass bestimmte Teile Ihres Vermögens
nicht zu Ihrem allgemeinen Nachlass gehören sollen. Es kann sein, dass Sie besondere Erinnerungen
damit verknüpfen. Oder Sie sind der Ansicht, ein lieber Mensch oder eine gemeinnützige Organisation
würde sich darüber besonders freuen. Ihre Ideen können Sie hier notieren.

 Gegenstand / Geldbetrag / Immobilie                 … soll als Vermächtnis gehen an
ARBEITSBLATT NACHLASS

Anleitung für einen gut sortierten Nachlass

Ihre Angehörigen werden Ihnen für alle Informationen dankbar sein, die Sie ihnen geordnet hinter­
lassen. Diese Liste soll Ihnen helfen, an die wichtigsten Dinge zu denken.

           Listen Sie Ihr Vermögen auf. Unser Arbeitsblatt zur Vermögensaufstellung hilft Ihnen
           dabei.

           Gibt es etwas in Ihrem Besitz, das vor allem einen persönlichen Wert für Sie hat?
           Dann können sie diese Dinge ganz bestimmten Menschen vermachen.

           Entscheiden Sie, wer Ihr Haupterbe und damit Ihr Rechtsnachfolger sein soll.

           Prüfen Sie, welche Verwandten Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil haben (mehr
           auf Seite 8). Sie können dazu unser Arbeitsblatt zur Erbfolge in Ihrer Familie nutzen.

           Überlegen Sie, ob Sie eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung in Ihrem Testament
           bedenken wollen.

           Formulieren Sie Ihr Testament, schreiben Sie dieses eigenhändig und versehen Sie es mit
           Datum und Unterschrift. Wie Ihr Testament rechtswirksam wird, lesen Sie auf Seite 15.

           Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich rechtlich oder notariell beraten.

           Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf. Am besten hinterlegen Sie es
           beim Amtsgericht Ihres Wohnorts.

           Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber, wo Ihr Testament liegt.

           Bewahren Sie alle Papiere, die in einem Todesfall sofort benötigt werden, gesammelt
           an einem Ort auf, zum Beispiel in einer eigenen Mappe. Auf der Rückseite dieser Liste
           finden Sie eine Übersicht, welche Dokumente in der Mappe sinnvoll sind.

           Verfassen Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Im Falle
           eines Unfalls oder plötzlicher Krankheit kann das sehr wichtig werden.

           Überlegen Sie sich, wie mit Ihren digital gespeicherten Daten, also mit Ihrem digitalen
           Nachlass, umgegangen werden soll. Fertigen Sie eine Übersicht aller genutzten
           Plattformen inklusive Passwörtern an (E-Mail-Konten, Social Media-Accounts, digitale
           Datenspeicher, ggf. weitere) und speichern Sie diese Liste z. B. auf einem USB-Stick.
           Bewahren Sie den Stick an einem sicheren Ort auf.

           Überlegen Sie sich, wie Sie bestattet werden möchten. Kontaktieren Sie dazu
           ggf. ein Bestattungsinstitut.
ARBEITSBLATT NACHLASS

Checkliste für Ihre Nachlass-Mappe

Bewahren Sie alle Papiere, die in einem Todesfall sofort benötigt werden, gesammelt an einem
Ort auf, zum Beispiel in einer Mappe. Das wird eine große Hilfe für Ihre Angehörigen sein, denn das
erleichtert die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines geliebten Menschen sehr. Ebenfalls ist
es hilfreich, wenn Sie in der Mappe Ihre Wünsche für Ihre Bestattung hinterlegen.

          Geburtsurkunde

          ggf. Heiratsurkunde

          Kopie Ihres Testaments

          Angaben zu Ihren Bankkonten und Wertpapierdepots inklusive Kreditinstituten und
          Kontonummern

          Hinweise zu Immobilien in Ihrem Besitz oder Ihrer Verwaltung, zum Beispiel Kopien
          von Kauf- oder Vermietungsverträgen. Oder auch Ihr eigener Mietvertrag, falls Sie zur
          Miete wohnen

          Angaben zu Versicherungen, insbesondere zu Lebensversicherungen,
          Rentenversicherungen und anderen Policen, die nach Ihrem Tode zur Auszahlung
          kommen und/oder aufgelöst werden müssen

          Ihre unterschriebene Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht

          ggf. Organspendeausweis als Kopie

          Vollmacht zur Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses mit Wünschen zum Umgang mit
          E-Mails, Social Media und weiteren digitalen Daten sowie dem Hinweis, wo die Zugangs­
          daten für Ihre Accounts zu finden sind (z. B. auf einem sicher verwahrten USB-Stick)

          Notieren Sie, wie Sie bestattet werden möchten, Ihre Vorstellungen für eine
          Traueranzeige, ggf. einen Vers oder ein Symbol, das verwendet werden soll und ob Sie die
          Trauergäste um eine Spende bitten möchten

          Hinterlegen Sie die Kontaktdaten eines Bestattungsinstituts, falls Sie schon Kontakt zu
          einem aufgenommen haben

          Schreiben Sie auf, wer im Todesfall wie benachrichtigt werden soll

          ggf. persönliche Briefe an liebe Menschen

                      Informieren Sie eine vertraute Person darüber, dass Sie alle wichtigen
     TIPP:            Unterlagen in einer Nachlass-Mappe zusammengestellt haben und wo Sie
                      diese Mappe aufbewahren.
ÜBERSICHT STEUERN UND GEBÜHREN

Erbschaftsteuern

Steuerklassen und Freibeträge

Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, welche Personen zu welcher Steuerklasse 1 der Erbschaftsteuer
gehören, und welche Freibeträge 1 jeweils gelten. Das sind die Grenzen, bis zu denen die Erbschaft nicht
versteuert werden muss.

In der Praxis gibt es viele Sonderregelungen. Es lohnt sich daher, sich steuerlich beraten zu lassen.

 Steuerklasse      Personen                                      Freibeträge pro Person

       I           Eheleute, Kinder
                   (eheliche und nichteheliche Kinder,
                                                                 Eheleute: 500.000 €
                                                                 Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder,
                   Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht             Adoptivkinder, Stiefkinder): 400.000 €
                   jedoch Pflegekinder), Enkelkinder,            Enkelkinder: 200.000 €
                   Eltern und Großeltern bei                     Enkelkind, das anstelle eines verstorbenen
                   Erwerb von Todes wegen                        Kinds erbt: 400.000 €
                                                                 Eltern und Großeltern: 100.000 €

      II           Eltern und Großeltern, Geschwister
                   und Halbgeschwister, Abkömm-
                                                                 Allen Personen der Steuerklasse II steht ein
                                                                 Freibetrag von 20.000 € zu.
                   linge ersten Grades der Geschwister,
                   Stiefeltern, Schwiegereltern,
                   Schwiegerkinder und geschiedene
                   Eheleute

      III          Alle übrigen, z. B. Partnerin oder
                   Partner einer nichtehelichen
                                                                 Allen Personen der Steuerklasse III steht
                                                                 ein Freibetrag von 20.000 € zu.
                   Lebensgemeinschaft

Diese Steuerklassen sind unabhängig von den Lohnsteuerklassen.

Erbschaftsteuersätze
Bei Überschreiten bestimmter Freibeträge gelten folgende Steuersätze 1:

 Wert des                                 Prozentsatz in der Steuerklasse
                                                                                               Die Islamic Relief
 steuerpflichtigen Erwerbs
                                                                                                Stiftung ist als
 (z. B. Erbschaft, Vermächtnis)
                                             I              II          III                     gemeinnützige
                         75.000 €            7              15           30                    Organisation von
                       300.000 €             11             20           30                   der Erbschaftsteuer
                                                                                                    befreit.
                       600.000 €             15             25           30

                     6.000.000 €             19             30           30

                    13.000.000 €             23             35           50

1 Die Angaben beruhen auf dem zu Redaktionsschluss gültigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
ÜBERSICHT STEUERN UND GEBÜHREN

Gebühren für Amtsgericht und Notar

Besonders sicher ist Ihr Testament, wenn Sie es beim Amtsgericht Ihres Wohnorts hinterlegen. Die
Schriftstücke werden dort in einem Tresor verwahrt und sind vor Feuer und unbefugtem Zugriff
geschützt. Dies kostet einmalig 75 Euro. Hinzu kommen 18 Euro für den Eintrag ins Zentrale
Testamentsregister der Bundes­notarkammer. 2

Falls Sie kein handschriftliches Testament anfertigen wollen, sondern das Testament notariell
errichten lassen, fällt eine weitere Gebühr 2 an. Die Notargebühr richtet sich ausschließlich nach
dem Wert Ihres Nachlasses und ist unabhängig davon, wie umfangreich Ihr Testament ist und
wie viele Notartermine zum Verfassen benötigt werden.

                                       Notargebühr                               Notargebühr
      Nachlasswert
                                     Einzeltestament 3                   gemeinschaftliches Testament 3

         10.000 €                            75 €                                       150 €

         25.000 €                           115 €                                       230 €

         50.000 €                           165 €                                       330 €

        100.000 €                           273 €                                       546 €

        250.000 €                           535 €                                      1.070 €

        500.000 €                           935 €                                      1.870 €

        750.000 €                          1.335 €                                     2.670 €

                                                                                                 Sie haben Fragen?
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2 Die Angaben beruhen auf dem zu Redaktionsschluss gültigen Gerichts- und Notarkostengesetz.
3 Die Gebühren gelten zzgl. Mehrwertsteuer und eventueller Nebenkosten.
Herausgeber
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Konzeption, Text und Gestaltung
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Stand
April 2020

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BIC: COLSDE33
Oder online auf www.islamicreliefstiftung.de

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