GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS - MIT DEM TESTAMENT ZUKUNFT GESTALTEN - Islamic Relief
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» Wenn der Mensch stirbt, hören seine Taten auf, außer dreierlei: einem dauerhaften Almosen, einem nützlichen Wissen und einem rechtschaffenen Kind, das für ihn « Bittgebete spricht. (Muslim)
VORWORT As-salamu alaikum! Liebe Leserinnen, liebe Leser, es gibt Momente im Leben, in denen wir uns unserer eigenen Endlichkeit bewusst werden. Wir schauen zurück und fragen uns: Was wird sein, wenn ich einmal nicht mehr bin? Es ist wohl unser aller Wunsch, unsere Familie abzu sichern und etwas zu schaffen, das bleibt. Gute Taten sind Spuren, die wir hinterlassen. Wer verantwortungsvoll handelt, hilft, Not zu lindern und eine lebenswerte Gesellschaft zu gestalten. Und auch über den Tod hinaus können wir Gutes tun und weiterwirken lassen. Ein Testa ment zugunsten der Islamic Relief Stiftung bietet dafür eine besondere Chance. Inspiriert von islamischen Werten und geleitet von tiefer humanitärer Überzeu gung setzt sich Islamic Relief Deutschland seit über 20 Jahren für eine mitfüh lende, gerechte Welt ein, in der alle Menschen in Würde leben können. Auf den folgenden Seiten bringen wir Ihnen näher, wie Sie ein Testament errich ten, für Ihre Angehörigen sorgen und dauerhaft und nachhaltig Gutes bewirken können. Wir beantworten die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts und stehen Ihnen für weitergehende Fragen gerne persönlich zur Seite. Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Herzliche Grüße, Tarek Abdelalem Samy Attar Vorstandsvorsitzender der Direktor der Islamic Relief Stiftung Islamic Relief Stiftung
INHALT Inhaltsverzeichnis »» ÜBER UNS 05 Islamic Relief: Gemeinsam für eine bessere Zukunft »» DIE GUTE TAT 06 Herzenssache: Gutes tun über den Tod hinaus »» ERBFOLGE 08 Was geschieht im Erbfall? »» PROJEKTE 10 Hoffnung für Menschen in Not: Was Ihr Testament bewirken kann »» TESTAMENT 14 Ein Testament verfassen: Die richtige Form entscheidet 15 Auf einen Blick: Das handschriftliche Testament 16 Besonderheiten: Ehegattentestament und Erbvertrag 18 Gut zu wissen: Das islamische Testament 19 Die Feinheiten: Erbschaft oder Vermächtnis? 20 Andere Wege, Gutes zu bewirken: Schenken und Stiften 21 Alles auf einen Blick: Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Testament 22 Über Grenzen hinweg: Erbfälle mit Auslandsbezug 23 »» FAQ 24 »» KONTAKT 26 »» CHECKLISTEN UND ARBEITSBLÄTTER 28 Arbeitsblatt Erbfolge Arbeitsblatt Vermögensaufstellung Arbeitsblatt Nachlass Übersicht Steuern und Gebühren »» IMPRESSUM 36
ÜBER UNS Islamic Relief: Gemeinsam für eine bessere Zukunft Eine gerechte Welt, in der alle Menschen in Würde leben können – das ist die Vision von Islamic Relief Deutschland. Inspiriert von islamischen Werten und geleitet von humanitärer Überzeugung reichen wir Bedürftigen eine helfende Hand und verbessern ihr Leben nachhaltig. Überall dort, wo Menschen unter Krisen und Konflikten leiden oder Katastro phen und Armut ihr Leben bedrohen, ist Islamic Relief Deutschland an ihrer Seite – ungeachtet politischer Überzeugungen, Herkunft, Geschlecht und Religion. Als gemeinnützige deutsche Nichtregierungsorganisation sind wir Teil des welt Wie wir Menschen in weiten Islamic Relief-Netzwerkes. So erreichen wir mit unseren Entwicklungs- Not konkret unter und Nothilfeprojekten Bedürftige in über 40 Ländern. Vor allem in Regionen mit stützen, lesen Sie auf mehrheitlich muslimischer Bevölkerung haben wir oft einen leichteren Zugang. den Seiten 10 – 13 Dabei setzen wir auf Hilfe zur Selbsthilfe und befähigen die Menschen, ihr Leben aus eigener Kraft zu verbessern. Wir sind überzeugt: Humanitäre Arbeit und großherziges Geben lindern die Not, fördern das gegenseitige Verständnis und dienen dem Frieden. Um langfristig diese Ziele erreichen zu können, wurde 2016 die Islamic Relief Stiftung gegrün det. Mit dieser Stiftung möchte Islamic Relief die jahrhundertealte Tradition des Waqf (= arabisch für ‚islamische Stiftung‘) in Deutschland fortführen: Bei einer Stiftung wird das Vermögen auf Dauer und unbeschränkt einem bestimmten Zweck gewidmet. Einmal gegründet, arbeitet die Stiftung unaufhörlich daran, den Stiftungszweck zu erfüllen. Somit wirkt eine Stiftung auch über den Tod eines Einzelnen hinaus und die Zustiftung wird zu einem dauerhaften Almosen. Was unser • Aufrichtigkeit (Ikhlas) bedeutet für uns, mit ganzem Herzen hinter unserem Tun zu stehen. Handeln leitet • Barmherzigkeit (Rahma) bewegt uns dazu, mit Menschen in Not und Armut mitzufühlen und für sie Initiative zu ergreifen. • Soziale Gerechtigkeit (‘Adl) hält uns dazu an, uns für die Rechte all derer stark zu machen, denen diese genommen wurden und fortdauernd vorenthalten werden. • Exzellenz (Ihsan) leitet uns dazu an, uns in unseren Aufgaben jederzeit bestmöglich einzusetzen, höchste Qualität anzustreben und sicherzustellen. • Verantwortlichkeit (Amana) gemahnt uns, dem Vertrauen, das die Menschen uns entgegenbringen, jederzeit und in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Dazu gehören für uns auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit unseres Tuns. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 5
DIE GUTE TAT Herzenssache: Gutes tun über den Tod hinaus Soziales Engagement und Wohltätigkeit sind für uns Muslime zeitlebens selbstverständlich. Auch über den Tod hinaus können wir Gutes bewirken. Ein Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Islamic Relief Stiftung hilft, Not in aller Welt zu lindern – dauerhaft und nachhaltig. So unterschiedlich unsere Ansichten und Lebensverläufe sein mögen, die Frage nach dem, was einmal von uns bleiben soll, stellt sich allen Menschen gleicher maßen. Viele, die das Glück hatten, in Wohlstand und Sicherheit zu leben, möch ten etwas vom eigenen Glück zurückgeben, ihre Werte weiterreichen und etwas schaffen, das über das eigene Leben hinausreicht. Sorgen wir für Menschen in Not und reichen ihnen eine helfende Hand, gewin nen wir auch persönlich viel. Unsere guten Taten bringen uns näher zu Allah, der uns dafür belohnt: „Und was ihr für euch selbst an Gutem vorausschickt, werdet ihr bei Allah finden“ (Al-Baqara: 110). Gute Taten geben uns das gute Gefühl, ver antwortungsvoll zu handeln und etwas auf dieser Welt zu bewegen, das Spuren hinterlässt. Unser letzter Wille ist nicht unsere letzte gute Tat Ein Testament zugunsten der Islamic Relief Stiftung bietet Ihnen eine beson dere Möglichkeit, Gutes zu hinterlassen. Die Stiftung wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, die wohltätige Arbeit des gemeinnützigen Vereins Islamic Relief Deutschland e.V. durch langfristige Förderinstrumente zu sichern. Zuwendungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bleiben erhalten. Das macht die Hilfe von Islamic Relief Deutschland unabhängiger und schenkt Ihnen als Förderer die Gewissheit, dauerhaft Gutes zu bewirken. Der Islam kennt viele Wege, Gutes zu tun, um Allah näherzukommen. Sadaqa Dscharija: Die fortdauernde Spende ist besonders: Wer zu Lebzeiten eine gute Tat Die gute Tat, vollbringt, die einen beständigen Nutzen hat, wird dafür auch nach dem Tod belohnt. Eine Sadaqa Dscharija ist auch als fromme Stiftung möglich. die weiterwirkt Wird dieser Waqf im Namen von Verstorbenen errichtet, wirkt das positiv auf die Toten und die Stiftenden zurück. 6 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
» Ich möchte gerne einen Teil meines Vermögens der Gesellschaft zurückgeben. Damit dies auch in Zukunft Früchte trägt, habe ich die Islamic Relief Stiftung in meinem Testament bedacht – ganz im Sinne des legendären Boxers Muhammad Ali, der gesagt hat: „Service to « others is the rent we pay for our room in Heaven.“ Dr. Samar Hababa, Zustifterin
ERBFOLGE Was geschieht im Erbfall? Wer würde erben, wenn Ihnen heute etwas zustößt? Verschaffen Sie sich einen Überblick: OHNE TESTAMENT MIT TESTAMENT gesetzliche Erbfolge Erblasser entscheiden selbstbestimmt Testamentarisch eingesetzte Erben Ehegatten ERB- LASSER werden Rechtsnachfolger eingetragene Lebenspartner mit allen Verbindlichkeiten Verwandte 1. Ordnung Mit einem Vermächtnis Bedachte Erst Kinder / Adoptivkinder, erhalten eine einzelne Zuwendung dann Kindeskinder (Enkel, Urenkel) aus dem Gesamterbe Verwandte 2. Ordnung Einrichtungen und Institutionen Erst Eltern, dann Geschwister und Vereine / Stiftungen / Kirchen deren Abkömmlinge (Nichten, Neffen) Verwandte 3. Ordnung Erst Großeltern, dann deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins) DIE REGELN: PFLICHTTEIL: Verwandte einer vorangehenden Auch ohne testamentarische Erwäh Ordnung erben zuerst. Ehegatten oder nung haben die nächsten Angehörigen eingetragene Lebenspartner erben neben Anspruch auf eine Mindestbeteiligung den Verwandten der 1. oder 2. Ordnung. am Erbe. Gibt es keine Erben, erbt der Staat. Stiftungen und gemeinnützige Organisationen können sowohl Erbinnen als TIPP: auch Vermächtnisnehmerinnen sein. Mehr dazu auf Seite 21 8 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
ERBFOLGE Alles in Ihrem Sinne: Warum ein Testament wichtig ist Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wer Ihren Nachlass erhalten soll? Nur mit einem Testament können Sie Familie und Freunde absichern und einen guten Zweck bedenken. Sonst wird Ihr Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt – ohne Rücksicht auf Ihre besonderen Wünsche. Gesetzliche Erbfolge Die wenigsten beschäftigen sich gerne mit dem Tod. Schon gar nicht mit dem eigenen. Doch es gibt einen guten Grund, vorzusorgen und rechtzeitig darüber nachzudenken, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll: Haben Sie kein gültiges Testament verfasst, regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch, wer im Falle Ihres Todes erbt. Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass Sie diejenigen bedenken möchten, die Ihnen am nächsten stehen. Sie berücksichtigt allein Blutsverwandte, Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Auch wer in welcher Reihenfolge erbt, ist klar festgelegt. Haben Sie keine gesetzlichen Erben, erbt der Staat. Ihr letzter Wille Möchten Sie Ihr Erbe nach eigenen Wünschen regeln und zum Beispiel nicht Was Sie über das eheliche Lebenspartner, enge Freunde oder eine gemeinnützige Organisation Islamische Testament bedenken? Erst mit einem Testament – Ihrem letzten Willen – haben Sie die wissen sollten: Chance, genau festzulegen, wer Ihr Geld und Ihre Güter erhalten soll. Ein sorgfäl Seite 19 tig durchdachter letzter Wille schenkt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit. Er garantiert, dass alles so geregelt wird, wie Sie es wollen, Ihr Besitz in gute Hände kommt und weiterwirken kann. Sie können in Ihrem Testament frei über Ihr Vermögen bestimmen. Aber ob Sie sie berücksichtigt haben oder nicht: Eltern, Ehepartnern, Kindern und Enkeln steht ein sogenannter Pflichtteil zu, also ein Mindestanteil am Nachlass. Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Die gesetzliche Wer die Entscheidung über sein Erbe nicht dem Gesetz überlassen möchte, Erbfolge sollte seinen letzten Willen in einem Testament festschreiben. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 9
PROJEKTE Hoffnung für Menschen in Not: Was Ihr Testament bewirken kann Wer mit seinem Erbe Gutes tut, möchte sicher sein, dass sein letzter Wille ver- antwortungsvoll umgesetzt wird und in seinem Sinne wirkt. Berücksichtigen Sie Islamic Relief in Ihrem Testament, tragen Sie dazu bei, Bedürftige in aller Welt zu stärken. Ihre Hilfe kommt an und wirkt nachhaltig. Wenn Sie ein Testament aufsetzen, gestalten Sie über Ihr eigenes Leben hinaus auch die Zukunft anderer. Sie können für Ihre Angehörigen und Freunde sorgen und Ihren Wohlstand mit Bedürftigen teilen. Islamic Relief ist dafür ein vertrau ensvoller Partner. Unsere humanitäre Arbeit stärkt Menschen in Not überall auf der Welt. Wir verbessern ihre Lebensumstände nachhaltig, so dass sie aus eigener Kraft einen Weg aus der Armut finden können. Ein bleibendes Geschenk für Bedürftige: Zuwendungen aus Testamenten setzen wir für Projekte ein, die über Generationen hinweg Gutes tun. Wasser und Hygiene Wasserarmut ist für Millionen Menschen weltweit Alltag. Die Folgen: Krank heiten, Ernteausfälle, Hunger. Wir bauen Brunnen für sauberes Trinkwasser, errichten sanitäre Anlagen und klären über wichtige Hygieneregeln auf. Bildung Wissen ist der wichtigste Schlüssel für die Armutsbekämpfung. Wir ermöglichen armen Familien und Gemeinden den Zugang zu Bildung und Berufsausbildungen. Das verbessert das Leben der jetzigen und kommenden Generation. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter (0221) 200 499-2220 10 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
» Durch Erbschaften und Testamente können wir die guten Taten unserer Stifter fortführen, indem wir die uns anvertrauten Mittel in nachhaltige Projekte investieren. Wir erachten den verantwortungsvollen Umgang mit Erbschaftsspenden als unsere religiöse Pflicht, daher können die Stifter darauf vertrauen, dass ihr Erbe dauerhaft Gutes bewirkt. « Tarek Abdelalem, Vorstandsvorsitzender Islamic Relief Stiftung
PROJEKTE Waisenpatenschaften Allein, hungrig, schutzlos: Über 150 Millionen Kinder wachsen ohne Eltern auf. Wir versorgen Waisen mit allem, was sie zum gesunden Großwerden brauchen: Lebensmittel, Medikamente, Bildung, Geborgenheit – Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Gesundheit Wer arm ist, wird schneller krank und dadurch oft noch ärmer. Ein Teufelskreis. Wir verbessern die Gesundheitsversorgung, bekämpfen Mangelernährung, bieten Schutzimpfungen und vermitteln Wissen. Einkommenssicherung 736 Millionen Menschen weltweit leben von weniger als 1,70 Euro am Tag. Wir befähigen Bedürftige, sich selbst zu versorgen: durch Schulungen, zinsfreie Kredite oder Hilfe beim Aufbau eines Kleinunternehmens können sie sich selbst aus Armut und Abhängigkeit befreien. Nothilfe und Katastrophenvorsorge Katastrophen geschehen meist ohne Vorwarnung. Dank unseres welt weiten Netzwerkes und als Partner internationaler Hilfswerke können wir schnell und effektiv handeln, um Leben zu retten und Not zu lindern. Auch den Wiederaufbau begleiten wir. Die Verantwortung gegenüber den Bedürftigen und unseren Unterstützern Unsere nehmen wir ernst. Regelmäßig kontrollieren wir unsere Arbeit auf größt Verantwortung: mögliche Wirkung. Den transparenten und verantwortungsvollen Einsatz der Islamic Relief Deutschland anvertrauten Spenden bestätigt u. a. der Ihre Hilfe kommt Deutsche Spendenrat e. V. an und wirkt fortdauernd Sie können sicher sein: Ihr Vermächtnis hilft Menschen in Not, effektiv, langfristig und nachhaltig. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 13
Abdullah Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden mit ihm, sagte: » Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne dass er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt. « (Bukhari)
TESTAMENT Ein Testament verfassen: Die richtige Form entscheidet Ein Testament bildet Ihren letzten Willen ab. Es zu verfassen, ist nicht schwer. Doch es gibt einige formale Vorschriften zu beachten, damit es wirklich bindend und wirksam ist. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Ihren letzten Willen festzu- halten: handschriftlich oder notariell. Wie ein handschrift liches Testament ausse Das handschriftliche Testament hen kann und was Sie Jeder, der volljährig ist, darf seinen letzten Willen eigenhändig verfassen. Sie beachten sollten, damit brauchen dazu lediglich Zettel und Stift. Entscheidend ist, dass Ihr letzter Wille es rechtswirksam ist: vollständig mit der Hand geschrieben ist. Ein mit dem Computer verfasstes Seite 16 Testament ist nicht rechtsgültig, auch wenn es unterschrieben ist! Das Schrift stück versehen Sie zudem mit Ort und Datum und unterzeichnen es mit vollem Namen. Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit handschriftlich möglich. Das notarielle Testament Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Testament rechtswirksam ist, lassen Sie es bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht aufsetzen. Diese sind verpflichtet, Ihre Testierfähigkeit festzustellen, Sie beim Formulieren Ihres letzten Willens zu beraten und über die rechtliche Tragweite aufzuklären. Anschließend wird das Testament amtlich verwahrt. Die Kosten: Notargebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Anwaltskosten lassen sich vorab vereinbaren. Wichtig bei Immobilien Besitzer einer Immobilie sollten unbedingt ein Testament verfassen. So TIPP: können Sie Ihrem Ehepartner z.B. ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nieß brauch sichern. Ein notarielles Testament erleichtert das Umschreiben im Grundbuch. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 15
TESTAMENT Auf einen Blick: Das handschriftliche Testament 1 Nur ein vollständig Regina Bauer handschriftliches Testament ist Rheinstraße 42 50996 Köln rechtsgültig. Die Unterschrift mit vollem Namen ist zwingend, Ort und Datum sind wichtig. Mein Testament 5 Ändern und ergänzen Ich, Regina Bauer, geb. am 10.01.1952 in Neuss, können Sie Ihren letzten Willen treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung: jederzeit handschriftlich, mit 3 Alle bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf. Ort und Datum versehen. Als Erben bestimme ich meine Tochter Hanna Eckert, 4 Besser: Schreiben Sie ein wohnhaft in der Hauptstraße 16 in 10439 Berlin, und neues Testament, das das alte meinen Sohn Alex Bauer, wohnhaft in der Bahnhof- widerruft. straße 89 in 60363 Frankfurt/Main, zu gleichen Teilen. Streit vermeiden Sie, wenn Sie klar formulieren, wer Meiner Nichte Nicole Paulsen, wohnhaft in der was bekommt, wer Ihr Erbe Sonnenstraße 123 in 10965 Essen, vermache ich wird und wen Sie mit einem mein Auto. Die Islamic Relief Stiftung, Max-Planck- Straße 42 in 50858 Köln, soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis bedenken. Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro als Zustiftung erhalten. Ein eindeutiger Titel ist sinnvoll und unterstreicht die Ernsthaftigkeit. Regina Bauer 2 Köln, den 5. April 2019 Hinterlegen Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort und so, dass es schnell gefunden wird. Am besten beim Amtsgericht. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen! Eine gute Planung ist wichtig. Um Missverständnisse zu TIPP: vermeiden, sollten Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und Regelungen sprechen. 16 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT Aufbewahren, ändern, umsetzen Damit Ihr Testament von Ihren Angehörigen auch gefunden wird und umgesetzt werden kann, sollten Sie es sicher aufbewahren. Das gilt auch, falls sich Ihr letzter Wille im Laufe der Jahre ändert. Sicher aufbewahren Ein handschriftliches Testament können Sie überall hinterlegen. Achten Sie aber Sie haben Fragen? darauf, dass es nach Ihrem Tod schnell gefunden wird. Informieren Sie eine Per Rufen Sie uns an unter son Ihres Vertrauens. Achtung! Ein Bankschließfach ist kein geeigneter Ort, da es (0221) 200 499-2220 nicht ohne weiteres zugänglich wird. Wollen Sie sichergehen, verwahren Sie Ihr Testament beim Amtsgericht. So wird es im Zentralen Testamentsregister ver zeichnet, auf jeden Fall gefunden und offiziell eröffnet. Ein notarielles Testament wird immer beim Nachlassgericht verwahrt. Ändern, ergänzen, widerrufen Lebensverhältnisse können sich ändern, genau wie Wünsche und Meinungen. Auch ein einmal verfasstes Testament ist nicht endgültig. Sie können es jeder zeit ändern und ergänzen. Gültig ist immer die letzte Fassung. Tipp: Überprüfen Sie Ihre Verfügungen von Zeit zu Zeit und passen sie diese, falls nötig, an: Ist ein vorgesehener Erbe verstorben? Sind neue Enkel oder Partner hinzugekommen? Um Irrtümer zu vermeiden, verfassen Sie ein neues Testament, das die vorheri gen widerruft. Testamentsvollstrecker Damit Ihr letzter Wille wirklich in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie einen Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung Ihres Nachlasses betrauen: zum Beispiel einen Erbe, einen engen Freund oder besser noch Ihren Anwalt, Notar oder Steuerberater. Er sorgt dafür, Streit zwischen Erben zu vermeiden, Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Hilfe bei der Nachlassabwicklung Die Islamic Relief Stiftung unterstützt Sie gerne bei der gesamten Nachlass TIPP: abwicklung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Stiftung als Haupt- oder Alleinerbin einsetzen. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 17
TESTAMENT Besonderheiten: Ehegattentestament und Erbvertrag Das gemeinschaftliche Testament Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft, können Sie einen gemeinsamen letzten Willen verfassen. Es gelten die gleichen Form vorschriften wie für das handschriftliche oder das notarielle Testament; unter schreiben müssen beide Partner. Häufig entscheiden sich Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestim men einen Dritten als Schlusserben für den Zeitpunkt, an dem beide verstorben sind. Meist sind das die Kinder. Aber auch jede andere Person oder eine Stiftung kommen in Frage. Aufgepasst! Einen gemeinsamen letzten Willen können Sie nur im Einverneh men oder nach engen Vorschriften ändern oder widerrufen. Nach dem Tod eines Sie haben Fragen? Partners ist er in der Regel bindend. Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten. Rufen Sie uns an unter (0221) 200 499-2220 Der notarielle Erbvertrag Anders als bei einem Testament müssen einem Erbvertrag beide Parteien zu stimmen: derjenige, der gibt, und derjenige, der etwas bekommt. Das eignet sich für nichteheliche Lebensgemeinschaften und ist auch dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Erbe an bestimmte Pflichten oder Auflagen knüpfen wollen, zum Beispiel, dass Ihre Erben eine gute Sache, die Sie schon lange unterstützen, auch nach Ihrem Tod weiter fördern. Falls Sie Fragen zum Ehegattentestament oder zum Erbvertrag haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen ebenfalls zur Seite, wenn Sie Ihren letzten Willen nach religiösen Anforderungen aufsetzen Beratung zum möchten. Achtung: In diesem Fall ist unbedingt ein Testament notwendig, denn Erbrecht das islamische Recht steht dabei im Konflikt zum deutschen Erbrecht. Ihre Fragen beantworten wir gerne persönlich oder wir vermitteln anwaltlichen Rat. 18 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT Gut zu wissen: Das islamische Testament Das islamische Testament, Al Wasiyah, enthält eine Reihe von Anweisungen, die nach dem Tod eines Menschen zum Tragen kommen. Trotz Parallelen zum deutschen Erbrecht gibt es entscheidende Aspekte der islamischen Erbregelung, die erst durch ein Testament wirksam umgesetzt werden können. Andernfalls kann der letzte Wille angefochten werden und bleibt unerfüllt. Anders als das deutsche Erbrecht ist im islamischen Recht vorgegeben, wer die Begünstigten sind und zu welchen Teilen das Erbe verteilt werden darf. Dabei werden Erben hinsichtlich islamischen Vorschriften behandelt. Der künftige Erblasser kann lediglich über maximal ein Drittel des Nachlasses frei verfügen, zum Beispiel um „nicht erbberechtigte“ Angehörige zu bedenken, Bedürftigen zu helfen oder eine Stiftung zu errichten. So wie es Ibn Madscha überliefert: „Allah war großzügig mit euch, als Er euch erlaubte ein Drittel eures Vermögens nach eurem Versterben zu spenden, um eure guten Taten zu vermehren.“ Erbberechtigte und ihre Rangfolge 1 2 3 Erben festgelegter Erben des Übrige Anteile quotenfreien Anteils Erbberechtigte Ehepartner, Männliche Vor- und Vor- und Nachfahren leibliche Kinder, Nachfahren in direkter mütterlicherseits Mutter, Vater u.a. Verwandtschaft zum erben nur, wenn erben nach Erblasser erben nach keine anderen Erben vorgegebenen den Quotenerben den vorhanden sind. Quoten. übrigen Teil. DIE REGEL* : Zunächst werden alle Sachschulden, Bestattungskosten und Geldschulden beglichen. Danach werden aus einem Drittel des verbleibenden Vermögens die testamentarischen Zuwendungen verteilt. Zum Schluss wird der Rest des Vermögens unter den Erbberechtigten aufgeteilt. * Konkrete Fälle können von der dargestellten Erbregelung abweichen. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 19
TESTAMENT Die Feinheiten: Erbschaft oder Vermächtnis? Je eindeutiger Sie Ihren letzten Willen in Worte fassen, umso sicherer können Sie sein, dass später alles so umgesetzt wird, wie Sie es wollen. Sie können andere als Erbe einsetzen oder ihnen etwas vermachen und daran bestimmte Auflagen knüpfen. Auf die richtige Formulierung kommt es an. Setzen Sie eine Person als Erben ein, bestimmen Sie Ihren Rechtsnachfolger. Das heißt: Er übernimmt all Ihre Rechte und Pflichten – Ihr Geld und Ihre Güter ebenso wie mögliche Schulden und Verbindlichkeiten. Erben sind zudem ver pflichtet, Vermächtnisse und Auflagen des Testaments zu erfüllen. Ein Vermächtnis ist dann der richtige Weg, wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen möchten – egal ob Geldbetrag, Spar konto, Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Immobilien. Der Begünstigte erhält damit einen Anspruch gegenüber den Erben. Möchten Sie bestimmte Bedingungen an Ihr Erbe oder ein Vermächtnis knüpfen, ist das über eine Auflage möglich. So können Sie beispielsweise anordnen, dass sich Hinterbliebene um das Grab kümmern, Vermögen auf eine bestimmte Weise anlegen oder einen guten Zweck unterstützen, der Ihnen lange am Herzen lag. Formulierungsbeispiele 1 2 3 Erbeinsetzung Vermächtnis Auflage Als Erben bestimme ich zu Die Islamic Relief Stiftung, Als Alleinerbin setze ich meine gleichen Teilen meine Nichte Max-Planck-Straße 42 in Nichte Leonie Kunze, wohn Leonie Kunze, wohnhaft in 50858 Köln, soll aus meinem haft in der Hauptstraße 16 der Hauptstraße 16 in 10439 Erbe ein Vermächtnis in 10439 Berlin, ein, mit der Berlin, und die Islamic Relief in Höhe von 10.000 Euro Auflage, dass sie für zehn Stiftung, Max-Planck-Straße als Zustiftung erhalten. Jahre meine regelmäßige 42 in 50858 Köln. Spende in Höhe von monatlich 20 Euro zugunsten von Islamic Relief Deutschland e.V., Max-Planck-Straße 42 in 50858 Köln, weiterführt. 20 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT Andere Wege, Gutes zu bewirken: Schenken und Stiften Eine Spende oder Zustiftung per Testament ist eine Möglichkeit, Bleibendes zu schaffen, das weiterwirkt. Es geht aber auch ohne letzten Willen. Sie können bereits zu Lebzeiten eine Stiftung fördern oder einrichten, Teile Ihres Vermö- gens verschenken oder ein Schenkungsversprechen machen. Stiften Bei einer Zustiftung geben Sie Geld an eine Stiftung, deren Werte und Ziele Sie haben Fragen? Sie teilen. Anders als eine Spende, die die konkrete Stiftungsarbeit unterstützt Rufen Sie uns an unter und zeitnah verwendet werden muss, erhöht Zustiften den Vermögensstock (0221) 200 499-2220 dauerhaft. Liegt Ihnen ein Projekt besonders am Herzen, können Sie einen Stif tungsfonds einrichten. Welchen Namen der Fonds trägt und welchem Zweck er zugutekommen soll, entscheiden Sie. Ohne viel Aufwand gegründet und für geringeres Kapital geeignet: eine Treu handstiftung, die unter anderem von einer bestehenden Zustiftung wie der Islamic Relief Stiftung verwaltet werden kann. Eine eigene, rechtsfähige Stiftung einzurichten, empfiehlt sich nur bei größerem Vermögen. Schenkung Ein größerer Geldbetrag, ein Haus, ein Grundstück, Wertgegenstände: Verschen ken Sie Teile Ihres Vermögens zu Lebzeiten, dürfen Sie miterleben, wie es Gutes bewirkt. Ein schriftlicher Vertrag ist sinnvoll, aber nicht notwendig. Anders ist es, wenn Ihre Schenkung erst mit Ihrem Tod wirksam werden soll. Ein solches Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden. Der Vorteil: Ihre Zuwendung wird nicht Ihrem Nachlass zugerechnet. Sie ist Eigentum des Beschenkten. Egal ob Testamentsspende, Zustiftung oder Schenkung, gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Steuervorteil Nachlass kommt voll und ganz der guten Sache zugute. Siehe Zusatzblatt: Erbschaftsteuern und Notargebühren ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 21
TESTAMENT Alles auf einen Blick: Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Testament Mit Ihrem Testament legen Sie fest, wer welchen Anteil an Ihrem Ver- mögen erhalten soll. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie sich auch nach Ihrem Tod für den guten Zweck engagieren können. ERBSCHAFT Ihr Erbe ist Ihr Rechtsnachfolger und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Unter anderem sind Erben verpflichtet, Vermächtnisse des Testaments SPENDE zu erfüllen. Mit einer Spende an eine gemein nützige Organisation fördern Sie die konkrete Projektarbeit. Ihre Spende wird zeitnah eingesetzt, um nachhaltig VERMÄCHTNIS Gutes zu bewirken. Ein Vermächtnis bedeutet, Sie hinter lassen einer Person oder gemein nützigen Organisation einen genau bestimmten Teil Ihres Vermögens – ZUSTIFTUNG zum Beispiel Geld, Schmuck oder ein Bei einer Zustiftung geht ein Teil Ihres Grundstück. Vermögens dauerhaft in das Vermögen einer Stiftung über. Zur Umsetzung der Projekte werden ausschließlich die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafte SCHENKUNG ten Erträge verwendet. Ein Schenkungsversprechen für die Zeit nach dem Tod muss notariell beurkundet werden. Die Sache oder der Geldbetrag geht in das Eigentum der VERFÜGUNG Beschenkten über und gehört nicht zu Mit einer Verfügung zugunsten Dritter Ihrem Nachlass. geht am Tag Ihres Todes ein Sparbuch oder ein Konto auf eine Person oder Organisation über. Sie können Dritte auch als Bezugsberechtigte Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen. 22 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
TESTAMENT Über Grenzen hinweg: Erbfälle mit Auslandsbezug Das Erben und Vererben über Ländergrenzen hinweg hat Tücken. Dazu müssen Sie keineswegs im Ausland leben. Eine Geldanlage oder Immobilie in einem anderen Land genügt. Nur anwaltliche oder notarielle Beratung hilft, unlieb samen Überraschungen vorzubeugen. Welche nationale Rechtsordnung gilt? Die zentrale Frage des internationalen Erbrechts kann nur für den Einzelfall entschieden werden. Während viele Län der – darunter Deutschland, Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina – nach der Staatsangehörigkeit handeln, regeln andere Staaten Erbschaften nach dem Wohnsitz. Auch die Gestaltung von Testamenten und Regelungen für Erbfolge oder Pflichtteil können abweichen. Und gerade bei Immobilien kommt es häu fig vor, dass sowohl das deutsche als auch das ausländische Recht gelten – die manchmal nicht vereinbar sind. Einfacher ist das Vererben innerhalb der EU. „Lebensmittelpunkt vor Staatsan gehörigkeit“ lautet das Prinzip. Nach EU-Erbrechtsverordnung gilt das Recht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Doch auch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen. In deutsch-türkischen Erbfällen entscheidet in aller Regel die Staatsangehörig keit, bei doppeltem Pass der Wohnsitz. Eine wichtige Ausnahme: Immobilien werden nach dem Recht des Landes vererbt, in dem sie sich befinden. Unerlässlich: Gute Beratung Haben Sie Vermögen, Immobilien oder Ihren Wohnsitz im Ausland? TIPP: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, der die erbrechtlichen Besonder heiten der beteiligten Staaten kennt. ISLAMIC RELIEF STIFTUNG 23
FAQ Häufig gestellte Fragen Berät mich Islamic Relief beim Erstellen eines Testaments? Rechtliche Beratung ist nur Rechtsanwälten und Notaren gestattet. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt und informieren Sie darüber, wie wir Ihre Zuwendung einsetzen, damit sie in Ihrem Sinne Gutes bewirkt. Wie kann ich festlegen, in welchem Land oder Projekt meine Zuwendung eingesetzt wird? Am wertvollsten ist Ihre gute Tat, wenn Sie nachhaltig wirkt. Spenden an die Stiftung oder Zustiftungen in das Stiftungsvermögen fördern die wohltätige Projektarbeit von Islamic Relief dauerhaft – dort, wo sie am nötigsten ist. Liegt Ihnen ein Projekt besonders am Herzen, ist eine zweckgebundene Zuwendung möglich. Wir beraten Sie gern persönlich: (0221) 200 499-2220 Wie kann ich sicher sein, dass mein Erbe dauerhaft Gutes bewirkt? Wir setzen auf Hilfe zur Selbsthilfe und Maßnahmen, von denen kontinuierlich Menschen profitieren: Zugang zu Wasser, Hygiene, Gesundheit, Bildung und Einkommen. Die größtmögliche Wirkung unserer Arbeit lassen wir regelmäßig kontrollieren. Den transparenten, verantwortungsvollen Umgang mit uns anvertrauten Geldern bestätigt u.a. der Deutsche Spendenrat e. V. Kann ich Islamic Relief auch eine Immobilie, Schmuck oder andere Wertgegenstände hinterlassen? Ja. Wir lassen den Wert von einem Sachverständigen ermitteln und zu einem angemessenen Preis verkaufen. Der Erlös fließt in das Stiftungskapital und kommt so dauerhaft dem Wohl von Bedürftigen in aller Welt zugute. Kann ich an meine Erbschaft bestimmte Auflagen knüpfen? Ja. Vor allem wer keine Angehörigen hat, wünscht sich, dass z. B. für Bestattung, Grabpflege oder Wohnungsauflösung gesorgt wird. Solche Wünsche lassen sich am besten in einem vertraulichen Gespräch abstimmen. Rufen Sie uns gerne an: (0221) 200 499-2220 Wie erfährt Islamic Relief von meinem letzten Willen? Das Nachlassgericht informiert alle Erben und Vermächtnisnehmer – voraus gesetzt, Ihr Testament wird gefunden und dem Gericht übergeben. Wollen Sie sichergehen, hinterlegen Sie es zu Lebzeiten beim zuständigen Nachlassgericht – und informieren Sie auch uns über Ihren letzten Willen. 24 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
KONTAKT Ihr Kontakt zu Islamic Relief: Wir sind für Sie da Einen letzten Willen zu verfassen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Nachlass eine gerechte Welt mitgestalten können. Gerne unterstützen wir Sie vertrauenswürdig und per- sönlich. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen die Idee näherbringen konnten, einen Teil Ihres Rechtlicher Hinweis Nachlasses zum Wohl von Bedürftigen einzusetzen und so über das Leben hin aus wirken zu lassen. Gemeinsam können wir eine gerechte und lebenswerte Welt gestalten, in der alle Menschen in Würde leben können. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Sicher haben wir nicht alle Fragen beantworten können. Wir sind gerne für Sie wichtigsten Fragen des da. Wir gehen in einem unverbindlichen Gespräch auf Ihre individuellen Wünsche deutschen Erbrechts. Sie ein und beraten Sie persönlich und vertrauensvoll. Bei Bedarf ziehen wir Exper kann eine individuelle ten zum Thema Erbrecht und Testament hinzu. Beratung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht erset zen. Gerne vermitteln wir einen Kontakt. Ihr Ansprechpartner: Samy Attar Direktor der Islamic Relief Stiftung (0221) 200 499-2220 s.attar@islamicreliefstiftung.de 26 GUTES TUN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
ARBEITSBLATT ERBFOLGE Die gesetzliche Erbfolge für Ihre Familie Wenn Sie kein Testament machen, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier können Sie notieren, welche Personen Sie in diesem Fall beerben würden. Falls Sie keine Verwandten haben, erbt der Staat. Mehr dazu auf Seite 8. Erblasserin / Erblasser Ihr Name Ehegatten / eingetragene Name Lebenspartner Verwandte 1. Ordnung (Adoptiv-)Kinder Erst Kinder / Adoptivkinder, dann Kindeskinder (Enkel, Urenkel) (Ur-)Enkelkinder Eltern Verwandte 2. Ordnung Erst Eltern, Geschwister dann Geschwister und deren Abkömmlinge (Nichten, Neffen) Nichten und Neffen Verwandte 3. Ordnung Großeltern Erst Großeltern, dann deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins) Cousinen, Cousins Wem möchte ich etwas vererben? Wenn Sie hier etwas eintragen, Freundinnen sollten Sie auf jeden Fall ein und Freunde Testament machen. Nur dann setzen Sie die gesetz- Nichteheliche liche Erbfolge außer Kraft und Lebenspartner können liebe Freunde oder gemeinnützige Organisationen Gemeinnützige bedenken. Organisationen Angeheiratete Verwandte Andere
ARBEITSBLATT ERBFOLGE Die islamische Erbregelung für Ihre Familie Wenn Sie nach islamischem Recht vererben möchten, müssen Sie ein Testament machen. Die islami- sche Erbregelung hat einige Parallelen zur gesetzlichen Erbfolge nach deutschem Recht, aber auch wichtige Unterschiede – unter anderem, dass der größte Anteil des Vermögens nach festen Regeln vererbt wird. Bis zu einem Drittel des Vermögens kann der Erblasser aber frei verteilen, zum Beispiel um eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen. Mehr dazu auf Seite 19. Je nach Konstellation der Erben kann die Erbquote für den gleichen Angehörigen unterschiedlich ausfallen. Unsere Übersicht auf diesem Arbeitsblatt kann nicht alle Eventualitäten abdecken, aber Sie bekommen einen guten ersten Eindruck. Konkrete Fälle können von der dargestellten Erbrege- lung abweichen. Erblasserin / Erblasser Ihr Name Ehepartner 1 Töchter Erben festgelegter Anteile Ehepartner, Sohnestöchter leibliche Kinder, Mutter, Vater u.a. erben nach vorgegebenen Quoten. Mutter Vater Geschwister 2 Erben des quotenfreien Anteils Söhne Männliche Vor- und Nachfahren in direkter Verwandtschaft zum Erblasser erben nach den Söhne Quotenerben den übrigen Teil. von Söhnen Brüder des Vaters 3 Verwandte mütterlicherseits Übrige Erbberechtigte Vor- und Nachfahren Freunde / mütterlicherseits erben nur, Freundinnen wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Gemeinnützige Organisationen
ARBEITSBLATT VERMÖGENSAUFSTELLUNG Vorlage zur Aufstellung Ihres Vermögens Diese Liste hilft Ihnen, einen Überblick über Ihr Vermögen zu bekommen. Bewegliches Vermögen Wert Bargeld Bankguthaben (Girokonto, Sparbuch, Bausparvertrag, Tages- oder Festgeldkonten) Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Investmentfonds) Ansprüche aus Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge) Schmuck Edelmetalle (z. B. Gold, Silber) Antiquitäten (Möbel, Teppiche, Gemälde, …) Transportmittel (PKW, Motorrad, Boot, …) Wohnungseinrichtung und persönliche Gegenstände (Möbel, Kleidung, Technik, …) Sonstiges Offene Forderungen Private Kredite (z. B. an Verwandte) Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten (z. B. Steuererklärung, arbeitsrechtliches Verfahren) Sonstige Immobilien Eigene Wohnung/eigenes Haus Vermietete Immobilie Sonstige Summe positives Vermögen
ARBEITSBLATT VERMÖGENSAUFSTELLUNG Schulden Wert Hypotheken auf Immobilien Bausparkredite Ratenkredite Andere Darlehen Kreditkarten-Schulden Dispo-Kredite/überzogene Konten Steuerschulden Mietschulden Private Schulden (z. B. geliehenes Geld von Verwandten) Offene Rechnungen Sonstige Summe negatives Vermögen Von der Summe Ihres positiven Vermögens ziehen Sie Ihr negatives Vermögen ab. Summe positives Vermögen Summe negatives Vermögen – Potenzieller Nachlass Vielleicht ist Ihnen bei der Aufstellung in den Sinn gekommen, dass bestimmte Teile Ihres Vermögens nicht zu Ihrem allgemeinen Nachlass gehören sollen. Es kann sein, dass Sie besondere Erinnerungen damit verknüpfen. Oder Sie sind der Ansicht, ein lieber Mensch oder eine gemeinnützige Organisation würde sich darüber besonders freuen. Ihre Ideen können Sie hier notieren. Gegenstand / Geldbetrag / Immobilie … soll als Vermächtnis gehen an
ARBEITSBLATT NACHLASS Anleitung für einen gut sortierten Nachlass Ihre Angehörigen werden Ihnen für alle Informationen dankbar sein, die Sie ihnen geordnet hinter lassen. Diese Liste soll Ihnen helfen, an die wichtigsten Dinge zu denken. Listen Sie Ihr Vermögen auf. Unser Arbeitsblatt zur Vermögensaufstellung hilft Ihnen dabei. Gibt es etwas in Ihrem Besitz, das vor allem einen persönlichen Wert für Sie hat? Dann können sie diese Dinge ganz bestimmten Menschen vermachen. Entscheiden Sie, wer Ihr Haupterbe und damit Ihr Rechtsnachfolger sein soll. Prüfen Sie, welche Verwandten Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil haben (mehr auf Seite 8). Sie können dazu unser Arbeitsblatt zur Erbfolge in Ihrer Familie nutzen. Überlegen Sie, ob Sie eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung in Ihrem Testament bedenken wollen. Formulieren Sie Ihr Testament, schreiben Sie dieses eigenhändig und versehen Sie es mit Datum und Unterschrift. Wie Ihr Testament rechtswirksam wird, lesen Sie auf Seite 15. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich rechtlich oder notariell beraten. Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf. Am besten hinterlegen Sie es beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber, wo Ihr Testament liegt. Bewahren Sie alle Papiere, die in einem Todesfall sofort benötigt werden, gesammelt an einem Ort auf, zum Beispiel in einer eigenen Mappe. Auf der Rückseite dieser Liste finden Sie eine Übersicht, welche Dokumente in der Mappe sinnvoll sind. Verfassen Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Im Falle eines Unfalls oder plötzlicher Krankheit kann das sehr wichtig werden. Überlegen Sie sich, wie mit Ihren digital gespeicherten Daten, also mit Ihrem digitalen Nachlass, umgegangen werden soll. Fertigen Sie eine Übersicht aller genutzten Plattformen inklusive Passwörtern an (E-Mail-Konten, Social Media-Accounts, digitale Datenspeicher, ggf. weitere) und speichern Sie diese Liste z. B. auf einem USB-Stick. Bewahren Sie den Stick an einem sicheren Ort auf. Überlegen Sie sich, wie Sie bestattet werden möchten. Kontaktieren Sie dazu ggf. ein Bestattungsinstitut.
ARBEITSBLATT NACHLASS Checkliste für Ihre Nachlass-Mappe Bewahren Sie alle Papiere, die in einem Todesfall sofort benötigt werden, gesammelt an einem Ort auf, zum Beispiel in einer Mappe. Das wird eine große Hilfe für Ihre Angehörigen sein, denn das erleichtert die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines geliebten Menschen sehr. Ebenfalls ist es hilfreich, wenn Sie in der Mappe Ihre Wünsche für Ihre Bestattung hinterlegen. Geburtsurkunde ggf. Heiratsurkunde Kopie Ihres Testaments Angaben zu Ihren Bankkonten und Wertpapierdepots inklusive Kreditinstituten und Kontonummern Hinweise zu Immobilien in Ihrem Besitz oder Ihrer Verwaltung, zum Beispiel Kopien von Kauf- oder Vermietungsverträgen. Oder auch Ihr eigener Mietvertrag, falls Sie zur Miete wohnen Angaben zu Versicherungen, insbesondere zu Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und anderen Policen, die nach Ihrem Tode zur Auszahlung kommen und/oder aufgelöst werden müssen Ihre unterschriebene Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ggf. Organspendeausweis als Kopie Vollmacht zur Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses mit Wünschen zum Umgang mit E-Mails, Social Media und weiteren digitalen Daten sowie dem Hinweis, wo die Zugangs daten für Ihre Accounts zu finden sind (z. B. auf einem sicher verwahrten USB-Stick) Notieren Sie, wie Sie bestattet werden möchten, Ihre Vorstellungen für eine Traueranzeige, ggf. einen Vers oder ein Symbol, das verwendet werden soll und ob Sie die Trauergäste um eine Spende bitten möchten Hinterlegen Sie die Kontaktdaten eines Bestattungsinstituts, falls Sie schon Kontakt zu einem aufgenommen haben Schreiben Sie auf, wer im Todesfall wie benachrichtigt werden soll ggf. persönliche Briefe an liebe Menschen Informieren Sie eine vertraute Person darüber, dass Sie alle wichtigen TIPP: Unterlagen in einer Nachlass-Mappe zusammengestellt haben und wo Sie diese Mappe aufbewahren.
ÜBERSICHT STEUERN UND GEBÜHREN Erbschaftsteuern Steuerklassen und Freibeträge Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, welche Personen zu welcher Steuerklasse 1 der Erbschaftsteuer gehören, und welche Freibeträge 1 jeweils gelten. Das sind die Grenzen, bis zu denen die Erbschaft nicht versteuert werden muss. In der Praxis gibt es viele Sonderregelungen. Es lohnt sich daher, sich steuerlich beraten zu lassen. Steuerklasse Personen Freibeträge pro Person I Eheleute, Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Eheleute: 500.000 € Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht Adoptivkinder, Stiefkinder): 400.000 € jedoch Pflegekinder), Enkelkinder, Enkelkinder: 200.000 € Eltern und Großeltern bei Enkelkind, das anstelle eines verstorbenen Erwerb von Todes wegen Kinds erbt: 400.000 € Eltern und Großeltern: 100.000 € II Eltern und Großeltern, Geschwister und Halbgeschwister, Abkömm- Allen Personen der Steuerklasse II steht ein Freibetrag von 20.000 € zu. linge ersten Grades der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Eheleute III Alle übrigen, z. B. Partnerin oder Partner einer nichtehelichen Allen Personen der Steuerklasse III steht ein Freibetrag von 20.000 € zu. Lebensgemeinschaft Diese Steuerklassen sind unabhängig von den Lohnsteuerklassen. Erbschaftsteuersätze Bei Überschreiten bestimmter Freibeträge gelten folgende Steuersätze 1: Wert des Prozentsatz in der Steuerklasse Die Islamic Relief steuerpflichtigen Erwerbs Stiftung ist als (z. B. Erbschaft, Vermächtnis) I II III gemeinnützige 75.000 € 7 15 30 Organisation von 300.000 € 11 20 30 der Erbschaftsteuer befreit. 600.000 € 15 25 30 6.000.000 € 19 30 30 13.000.000 € 23 35 50 1 Die Angaben beruhen auf dem zu Redaktionsschluss gültigen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
ÜBERSICHT STEUERN UND GEBÜHREN Gebühren für Amtsgericht und Notar Besonders sicher ist Ihr Testament, wenn Sie es beim Amtsgericht Ihres Wohnorts hinterlegen. Die Schriftstücke werden dort in einem Tresor verwahrt und sind vor Feuer und unbefugtem Zugriff geschützt. Dies kostet einmalig 75 Euro. Hinzu kommen 18 Euro für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. 2 Falls Sie kein handschriftliches Testament anfertigen wollen, sondern das Testament notariell errichten lassen, fällt eine weitere Gebühr 2 an. Die Notargebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert Ihres Nachlasses und ist unabhängig davon, wie umfangreich Ihr Testament ist und wie viele Notartermine zum Verfassen benötigt werden. Notargebühr Notargebühr Nachlasswert Einzeltestament 3 gemeinschaftliches Testament 3 10.000 € 75 € 150 € 25.000 € 115 € 230 € 50.000 € 165 € 330 € 100.000 € 273 € 546 € 250.000 € 535 € 1.070 € 500.000 € 935 € 1.870 € 750.000 € 1.335 € 2.670 € Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter (0221) 200 499-2220 2 Die Angaben beruhen auf dem zu Redaktionsschluss gültigen Gerichts- und Notarkostengesetz. 3 Die Gebühren gelten zzgl. Mehrwertsteuer und eventueller Nebenkosten.
Herausgeber Islamic Relief Stiftung Max-Planck-Straße 42 50858 Köln Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts Registergericht: Amtsgericht Köln Kontaktieren Sie uns per Mail: Vorstandsvorsitzender Islamic Relief Stiftung info@islamicreliefstiftung.de Tarek Abdelalem oder unter www.islamicreliefstiftung.de Fotos oder rufen Sie uns Islamic Relief Deutschland e. V. direkt an unter (0221) 200 499-2220 Konzeption, Text und Gestaltung DFC Deutsche Fundraising Company GmbH Stand April 2020 Spendenkonto Sparkasse KölnBonn IBAN: DE86 3705 0198 1933 2008 16 BIC: COLSDE33 Oder online auf www.islamicreliefstiftung.de Islamic Relief
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