HAUPTVERSAMMLUNG 2021 - ZUR ORDENTLICHEN - Bilfinger SE

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2021
EINLADUNG

ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Inhalt

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Bilfinger SE, Mannheim, am 15. April 2021

Tagesordnung                                                            Weitere Angaben und Hinweise                     25
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten        Anlage zu Tagesordnungspunkt 6:
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts               Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern           42
der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des
                                                                        Anlage zu Tagesordnungspunkt 7:
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020                            3
                                                                        Beschlussfassung über die Billigung des
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns               Vergütungssystems für den Vorstand               51
für das Geschäftsjahr 2020                                          3
                                                                        Anlage zu Tagesordnungspunkt 8:
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands                   Beschlussfassung über die Vergütung der
für das Geschäftsjahr 2020                                          4   Aufsichtsratsmitglieder                          75
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020                                          5
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers            Verlauf des Geschäftsjahres 2020
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für
eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2021       6   Gesamtaussage des Vorstands
                                                                        zur wirtschaftlichen Lage                        82
6. Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern                           7
                                                                        Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung              88
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems
für den Vorstand                                                   10   Konzern-Bilanz                                   89
8. Beschlussfassung über die Vergütung                                  Konzern-Kapitalflussrechnung                     90
der Aufsichtsratsmitglieder                                        11
                                                                        Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern   92
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 19 Abs. 3
                                                                        Segmentberichterstattung nach Regionen           92
der Satzung der Bilfinger SE                                       12
10. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen (sowie des
Bedingten Kapitals 2017), sowie Schaffung einer neuen
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen
mit Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals 2021 und entsprechende
Satzungsänderung                                                   13
Einladung zur ordentlichen                                               Tagesordnung
Hauptversammlung

Bilfinger SE                                                           1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Mannheim                                                                  gebilligten Konzernabschlusses und des zusam-
ISIN DE0005909006                                                         mengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900                                               Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
                                                                          das Geschäftsjahr 2020

                                                                         Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Vorschlag für
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am              die Verwendung des Bilanzgewinns und ein erläuternder Bericht
                                                                         zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB i.V.m.
Donnerstag, dem 15. April 2021, 10:00 Uhr                                Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB sind von der Einberufung an und
(Mitteleuropäische Sommerzeit – „MESZ“),                                 auch während der Hauptversammlung über die Internetadresse
                                                                         https://www.bilfinger.com/hauptversammlung
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.                 zugänglich.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung               Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresab-
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten         schluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020
statt. Die Ausübung der Rechte der Aktionäre sowie ihrer Bevollmäch-     gemäß § 172 AktG am 2. März 2021 gebilligt und damit den
tigten erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation       Jahresabschluss festgestellt. Deshalb erfolgen keine Feststel-
nach Maßgabe der im Anschluss an die Tagesordnung enthaltenen            lung des Jahresabschlusses und keine Billigung des Konzern-
Bestimmungen und Erläuterungen.                                          abschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG.
                                                                         Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich
                                                                         zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz
                                                                         einer Beschlussfassung bedarf.

                                                                       2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz-
                                                                          gewinns für das Geschäftsjahr 2020

                                                                         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
                                                                         des Geschäftsjahres 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von
                                                                         EUR 83.112.998,96 wie folgt zu verwenden:

2                                                                                                                                     3
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,88     EUR 75.765.107,32   4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichts-
  je dividendenberechtigter Stückaktie:                                rats für das Geschäftsjahr 2020
  Vortrag des Restbetrages auf neue Rechnung:    EUR 7.347.891,64
  Bilanzgewinn:                                 EUR 83.112.998,96     Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden
                                                                      Mitglieder des Aufsichtsrats soll ebenfalls im Wege der Einzel-
  Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 2.             entlastung abgestimmt werden.
  März 2021 dividendenberechtigen Grundkapital in Höhe von
  EUR 120.901.767,00 (eingeteilt in 40.300.589 Stückaktien).          Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
  Aufgrund einer Veränderung im Bestand eigener Aktien kann
  sich die Anzahl dividendenberechtigter Aktien bis zum Zeit-         a) Herrn Dr. Eckhard Cordes für seine Amtszeit im Geschäftsjahr
  punkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über             2020 Entlastung zu erteilen,
  die Verwendung des Bilanzgewinns verändern. In diesem Fall
  werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung            b) Herrn Stephan Brückner für seine Amtszeit im Geschäftsjahr
  bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,88 je Aktie einen             2020 Entlastung zu erteilen,
  entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnver-
  wendung unterbreiten.                                               c) Frau Agnieszka Al-Selwi für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr
                                                                         2020 Entlastung zu erteilen,
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
   für das Geschäftsjahr 2020                                         d) Frau Dorothée Deuring für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr
                                                                         2020 Entlastung zu erteilen,
  Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden
  Mitglieder des Vorstands soll im Wege der Einzelentlastung          e) Frau Nicoletta Giadrossi, für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr
  abgestimmt werden.                                                     2020, nämlich vom 1. Januar 2020 bis zum 24. Juni 2020,
                                                                         Entlastung zu erteilen,
  Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
                                                                      f) Herrn Dr. Ralph Heck für seine Amtszeit im Geschäftsjahr
  a) Herrn Thomas Blades für seine Amtszeit im Geschäftsjahr             2020 Entlastung zu erteilen,
     2020 Entlastung zu erteilen,
                                                                      g) Frau Susanne Hupe für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
  b) Herrn Duncan Hall für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020          Entlastung zu erteilen,
     Entlastung zu erteilen und
                                                                      h) Herrn Rainer Knerler für seine Amtszeit im Geschäftsjahr
  c) Frau Christina Johansson für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr         2020 Entlastung zu erteilen,
     2020 Entlastung zu erteilen.
                                                                      i) Frau Dr. Janna Köke für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2020
                                                                         Entlastung zu erteilen,

  4                                                                                                                                 5
j) Herrn Frank Lutz für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020        a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsge-
     Entlastung zu erteilen,                                             sellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und
                                                                         Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellt.
  k) Herrn Robert Schuchna für seine Amtszeit im Geschäftsjahr
     2020, nämlich vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020,       b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsge-
     Entlastung zu erteilen,                                             sellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer für
                                                                         eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für
  l) Herrn Jörg Sommer für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020          das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 bestellt.
     Entlastung zu erteilen,
                                                                      Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass
  m) Herrn Jens Tischendorf für seine Amtszeit im Geschäftsjahr       diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
     2020, nämlich vom 1. Januar 2020 bis zum 24. Juni 2020,          und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversamm-
     Entlastung zu erteilen und                                       lung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
                                                                      Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
  n) Frau Dr. Bettina Volkens für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr
     2020, nämlich vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2020,     6. Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
     Entlastung zu erteilen.
                                                                      Die Amtszeit der Anteilseignervertreter endet mit Ablauf der
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernab-                       Hauptversammlung am 15. April 2021, so dass eine Neuwahl
   schlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie                    erforderlich ist.
   des Abschlussprüfers für eine prüferische Durch-                        Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-
   sicht des Halbjahresfinanzberichts 2021                            Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteili-
                                                                      gungsgesetz, Teil C: Mitbestimmung im Aufsichtsrat, Ziffern 19
  Nach Durchführung des mehrstufigen Auswahlverfahrens für            und 21 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer
  Abschlussprüfer i.S.d. Art. 16 Abs. 3 der Abschlussprüfungs-        in der Bilfinger SE (vormals Bilfinger Berger SE) sowie § 11 der
  VO (EU) Nr. 537/2014 für das Geschäftsjahr 2021 und ge-             Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs
  stützt auf die daraus resultierende begründete Empfehlung des       Anteilseignervertretern und aus sechs Arbeitnehmervertretern.
  Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats an den Aufsichtsrat           Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung
  für die Bestellung von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt-            bestellt. Die sechs Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des
  schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, oder KPMG AG        Verfahrens, das in der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, mit der begründeten        ist, vom SE-Betriebsrat bestellt. Die Neuwahl der Arbeitnehmer-
  Präferenz zur Bestellung von PricewaterhouseCoopers GmbH            vertreter ist am 18. Februar 2021 erfolgt.
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, schlägt der          Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlungen
  Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:                         des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, vor, folgende
                                                                      Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
                                                                      wählen:

  6                                                                                                                                   7
a) Herrn Dr. Roland Busch,                                             Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durch-
   wohnhaft in Frankenthal,                                       geführt werden.
   Aufsichtsratsvorsitzender der Delvag Versicherungs AG,              Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der Kan-
   Köln,                                                          didaten oder Kandidatinnen in persönlichen oder geschäftlichen
   Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten und Boards,           Beziehungen zur Bilfinger SE, den Organen der Bilfinger SE oder
                                                                  zu deren Konzernunternehmen. Herr Dr. Busch, Herr Lutz, Frau Dr.
b) Herrn Dr. Eckhard Cordes,                                      Maurer und Frau Dr. Volkens stehen auch nicht in persönlicher
   wohnhaft in München,                                           oder geschäftlicher Beziehung zu einem wesentlichen an der Bil-
   Partner bei Cevian Capital, Pfäffikon, Schweiz,                finger SE beteiligten Aktionär. Herr Dr. Cordes und Herr Schuchna
   Partner und Geschäftsführer bei EMERAM Capital Partners        stehen nicht in persönlicher, aber in geschäftlicher Beziehung
   GmbH, München,                                                 zu einem wesentlichen an der Bilfinger SE beteiligten Aktionär,
                                                                  die gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen ist. Herr Dr.
c) Herrn Frank Lutz,                                              Cordes und Herr Schuchna sind Partner bei Cevian Capital, die
   wohnhaft in München,                                           wiederum Cevian-Gesellschaften mit direkter oder indirekter Be-
   Vorsitzender des Vorstands der CRX Markets AG, München,        teiligung von mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien
                                                                  der Bilfinger SE berät.
d) Frau Dr. Silke Maurer,                                              Entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG wird Folgendes
   wohnhaft in Kirchheim bei München,                             mitgeteilt:
   Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer           § 17 Abs. 2 Satz 1 SE-AG verlangt, dass bei einer börsenno-
   der BSH Hausgeräte GmbH, München,                              tierten SE im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem
                                                                  Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sind. Im Aufsichtsrat
e) Herrn Robert Schuchna,                                         der Bilfinger SE müssen somit mindestens vier Sitze von Frauen
   wohnhaft in Lachen, Schweiz,                                   und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein, um das
   Partner bei Cevian Capital, Pfäffikon, Schweiz,                vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Der
                                                                  Gesamterfüllung dieses Mindestanteilsgebots durch die Anteils-
f) Frau Dr. Bettina Volkens,                                      eigner- und die Arbeitnehmervertreter wurde widersprochen.
   wohnhaft in Königstein,                                             Die Arbeitnehmer haben bei der jüngst erfolgten Wahl
   Mitglied in diversen Aufsichtsräten und selbstständige         der Arbeitnehmervertreter zwei Frauen und vier Männern zu
   Beraterin.                                                     Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Somit ist bezüglich der
                                                                  Arbeitnehmervertreter das Mindestanteilsgebot erfüllt. Mit der
Die Bestellung erfolgt jeweils ab Beendigung der Hauptver-        Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und
sammlung am 15. April 2021 und gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung      Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot auch bezüglich der
bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung        Anteilseignervertreter somit erfüllt.
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit be-          Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat
schließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,   für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben
nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.        gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen

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Kompetenzprofils an. Keine Kandidatin oder Kandidat hat die        8. Beschlussfassung über die Vergütung der
  vom Aufsichtsrat definierte Regelaltersgrenze erreicht.               Aufsichtsratsmitglieder
      Der Aufsichtsrat hat sich für seine Wahlvorschläge bei den
  vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vergewissert,           Durch das ARUG II wurde auch § 113 Abs. 3 AktG neu gefasst.
  dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.         Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptver-
      Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandida-          sammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier
  tinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5         Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss
  AktG) sind dieser Einladung als „Anlage zu Tagesordnungspunkt        zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss
  6: Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern“ beigefügt.                zulässig ist.
                                                                            Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 16
7. Beschlussfassung über die Billigung des                             der Satzung der Bilfinger SE geregelt und wurde am 15. April
   Vergütungssystems für den Vorstand                                  2010 durch die Hauptversammlung beschlossen, indem die dem
                                                                       Umwandlungsplan vom 5. März 2010 über die Umwandlung
  Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie       der Bilfinger Berger AG in eine europäische Aktiengesellschaft
  („ARUG II“) vom 12. Dezember 2019 führte die Regelung des §          (Societas Europaea, SE) als Anlage beigefügte Satzung der
  120a Abs. 1 Satz 1 AktG neu ein, wonach die Hauptversamm-            Bilfinger Berger SE genehmigt wurde. Gemäß § 16 der Satzung
  lung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen           der Bilfinger SE haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch
  Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung      auf eine feste Vergütungskomponente sowie ein Sitzungsgeld.
  des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die           Die Höhe der (Fest-)Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  Vorstandsmitglieder beschließt.                                      bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. seinen
       Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder           Ausschüssen, die vom jeweiligen Mitglied übernommen werden.
  der Bilfinger SE hat die Hauptversammlung zuletzt am 7. Mai               Die in § 16 der Satzung der Bilfinger SE festgelegte Ver-
  2015 Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat basierend auf den       gütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist nach Auffassung von
  Vorarbeiten seines Präsidiums am 9. Februar 2021 abschließend        Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und soll
  beschlossen, das der Hauptversammlung 2015 zur Billigung             unverändert bleiben.
  vorgelegte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit               Der Wortlaut zu § 16 der Satzung der Bilfinger SE sowie die
  Wirkung zum 1. Januar 2021 durch ein überarbeitetes Vergü-           Angaben nach §§ 113 Abs. 3 Satz 3 und 87a Abs. 1 Satz 2 AktG
  tungssystem abzulösen. Eine Beschreibung des vom Aufsichts-          sind in der „Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung
  rat beschlossenen überarbeiteten Vergütungssystems für die           über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder“ dargelegt.
  Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist dieser Einladung als
  „Anlage zu Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschlie-
  Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand“ beigefügt.         ßen:
       Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung sei-
  nes Präsidiums – vor zu beschließen:                                 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 16 der
       Die Hauptversammlung billigt das vom Aufsichtsrat mit           Satzung der Bilfinger SE festgelegt ist, einschließlich des vorlie-
  Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem             genden Systems der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder,
  für Vorstandsmitglieder.                                             auf dem die Vergütung basiert, wird bestätigt.

  10                                                                                                                                    11
9. Beschlussfassung über die Änderung von                             10. Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermäch-
   § 19 Abs. 3 der Satzung der Bilfinger SE                               tigung zur Ausgabe von Wandel- und Options-
                                                                          anleihen (sowie des Bedingten Kapitals 2017),
  Gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Bilfinger SE sind nur diejeni-        sowie Schaffung einer neuen Ermächtigung zur
  gen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur             Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen mit
  Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich vor der Haupt-            Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger
  versammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz           Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021
  nachweisen. Dieser Nachweis muss gemäß § 19 Abs. 3 Sätze 1              und entsprechende Satzungsänderung
  und 2 der Satzung durch einen von dem depotführenden Institut
  in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache        Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung vom 24. Mai
  abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotfüh-              2017 ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Gewährung von
  renden Instituts hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten         Wandlungs- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft im
  Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.                            Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 auszugeben.
      Diese Satzungsregelung beruht auf der Regelung in § 123            Diese Ermächtigung läuft am 23. Mai 2022 aus. Um der Gesell-
  Abs. 4 AktG, die durch das ARUG II für Hauptversammlungen              schaft durchgehend diese Finanzierungsmöglichkeit zu gewäh-
  teilweise geändert wurde. Insbesondere verweist § 123 Abs. 4           ren, soll die bestehende Ermächtigung aufgehoben und durch
  AktG n.F. auf den neu eingeführten § 67c Abs. 3 AktG, sodass           eine neue Ermächtigung ersetzt werden, die den Vorstand zur
  der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Haupt-              Ausgabe von Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
  versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts durch den                bis zu EUR 500.000.000,00 ermächtigt. Zur Bedienung der Wand-
  sogenannten „Letztintermediär“ zu erbringen ist. Vor diesem            lungs- und Optionsrechte soll unter Aufhebung des bisherigen
  Hintergrund soll § 19 Abs. 3 der Satzung der Bilfinger SE ent-         bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung („Bedingtes
  sprechend geändert werden.                                             Kapital 2017“) ein neues bedingtes Kapital beschlossen werden
                                                                         („Bedingtes Kapital 2021“), das ein dem Bedingten Kapital 2017
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:      entsprechendes Volumen von ca. zehn Prozent des Grundkapitals
                                                                         haben soll. Wie schon bisher soll auch die neue Ermächtigung
  § 19 Abs. 3 der Satzung der Bilfinger SE wird geändert und ins-        zur Ausgabe von Schuldverschreibungen den Vorstand dazu
  gesamt wie folgt neu gefasst:                                          ermächtigen, unter gewissen Voraussetzungen das Bezugsrecht
                                                                         der Aktionäre auszuschließen. Diese Möglichkeit soll jedoch –
  „Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem             unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen und etwaigen künf-
  depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher        tigen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss – auf ein
  oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen; der             Aktienvolumen von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals
  Nachweis kann auch durch den Letztintermediär gemäß § 67c              beschränkt sein.
  Abs. 3 AktG erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat
  sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der                Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor,
  Hauptversammlung zu beziehen. Absatz 2 gilt für den Nachweis           wie folgt zu beschließen:
  entsprechend.“

  12                                                                                                                                 13
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und             ii) Wandlungs-/Optionsrecht, Wandlungs-/Optionspflicht
   zum Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung der durch die
   Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 erteilten Ermächti-                 Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die
   gung                                                                  Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen in auf den
                                                                         Inhaber lautende Stückaktien der Bilfinger SE zu wan-
     i) Ausgabe, Nennbetrag, Aktienzahl, Laufzeit                        deln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Divi-
                                                                         sion des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag
        Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-            liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung
        sichtsrats bis zum 14. April 2026 einmalig oder mehrmals         durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie
        Wandel- und Optionsanleihen („Schuldverschreibungen“)            der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder
        im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00                abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende
        mit einer Laufzeit von längstens 15 (fünfzehn) Jahren ab         Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich
        Ausgabe auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern              für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden.
        (zusammen: „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleich-             Im Fall der Ausgabe von Optionsanleihen werden
        berechtigten Teilschuldverschreibungen Wandlungsrech-            den Schuldverschreibungen jeweils ein oder mehrere
        te bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende               Optionsschein(e) beigefügt, die den Inhaber zum Bezug
        Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag         von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Bilfinger
        am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 13.262.712,00           SE berechtigen. Die Bedingungen der Schuldverschrei-
        (dies entspricht ca. zehn Prozent des derzeitigen Grund-         bungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch
        kapitals), eingeteilt in bis zu 4.420.904 Stückaktien, nach      durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und
        näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebe-               gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann.
        dingungen („Bedingungen der Schuldverschreibungen“)                  Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je
        zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können außer              Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt,
        in Euro auch in der gesetzlichen Währung eines OECD-             darf den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschrei-
        Staates – unter Begrenzung auf den entsprechenden                bung nicht übersteigen.
        Euro-Gegenwert von maximal EUR 500.000.000,00 – be-                  Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können
        geben werden.                                                    auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder das
            Die Schuldverschreibungen können auch durch ein              Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der
        Konzernunternehmen der Bilfinger SE ausgegeben wer-              Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fällig-
        den; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zu-       keit wegen Kündigung) den Anleihegläubigern ganz oder
        stimmung des Aufsichtsrats der Bilfinger SE die Garantie         teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags
        für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den              Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
        Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw.
        Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien
        der Bilfinger SE zu gewähren bzw. diese zu garantieren.

14                                                                                                                               15
iii) Wandlungs-/Optionspreis                                      der letzten zehn Börsentage vor oder nach dem Tag der
                                                                       Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser Kurs unter-
        Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungs-            halb des oben genannten Mindestpreises liegt.
        preis muss unbeschadet der §§ 9 Abs. 1 und 199 AktG
                                                                    iv) Verwässerungsschutz
        • bei Ausschluss des Bezugsrechts mindestens neun-
          zig Prozent des volumengewichteten durchschnitt-             Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann unbeschadet des
          lichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft im           § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutz-
          Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbör-           klausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen der
          se (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am            Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden,
          Tag der Festsetzung der Bedingungen der Schuld-              wenn während der Laufzeit der Schuldverschreibungen
          verschreibungen zwischen Handelsbeginn und dem               Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der beste-
          Zeitpunkt der endgültigen Festlegung der Konditionen         henden Options- oder Wandlungsrechte bzw. Wand-
          betragen; und                                                lungs- und/oder Optionspflichten eintreten und dafür
                                                                       keine Bezugsrechte oder Barzahlungen als Kompensation
        • bei Einräumung eines Bezugsrechts mindestens neun-           gewährt werden.
          zig Prozent des volumengewichteten durchschnitt-
          lichen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft im        v) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Bedingungen
          Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbör-           der Schuldverschreibungen
          se (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) vom
          Beginn der Bezugsfrist bis einschließlich des Tages          Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
          vor der endgültigen Festlegung der Bedingungen der           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
          Schuldverschreibungen betragen, wobei § 186 Abs. 2           Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere
          AktG unberührt bleibt.                                       Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wand-
                                                                       lungs- bzw. Optionszeitraum sowie im vorgenannten Rah-
        Sehen die Bedingungen der Schuldverschreibungen eine           men den Wandlungs- und Optionspreis, zu bestimmen
        Wandlungs- bzw. Optionspflicht oder das Recht der Ge-          bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Wandel-
        sellschaft vor, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibun-      bzw. Optionsanleihe ausgebenden Konzernunternehmens
        gen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung)        festzulegen.
        den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der
        Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft       Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können
        zu gewähren, so kann der Options- oder Wandlungspreis          dabei auch
        nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuld-
        verschreibungen auch dem nicht gewichteten durch-              • ein variables Wandlungsverhältnis und eine Bestim-
        schnittlichen Schlusskurs der Aktien der Bilfinger SE im         mung des Wandlungs- bzw. Optionspreises (vorbe-
        Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse              haltlich des oben bestimmten Mindestpreises) inner-
        (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während              halb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit

16                                                                                                                          17
von der Entwicklung des Kurses der Aktie der Bilfin-   de anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt zehn
           ger SE während der Laufzeit der Schuldverschreibun-    Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der
           gen vorsehen,                                          Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer
                                                                  ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
        • vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl      bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht über-
          der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem     schreiten. Das Ermächtigungsvolumen verringert sich um
          Kapital in Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits   den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien
          existierende Aktien der Gesellschaft oder in Aktien     entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte
          einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewan-       bzw. Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Schuld-
          delt werden bzw. bei Optionsausübung solche Aktien      verschreibungen beziehen, die nach Beginn des 15. April
          geliefert werden können,                                2021 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer,
                                                                  entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186
        • das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der        Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden
          Wandlung bzw. Optionsausübung bzw. nach Erfüllung       sind.
          der Wandlungs- bzw. Optionspflichten anstelle der           Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustim-
          Gewährung von Aktien einen entsprechenden Geld-         mung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht vollständig aus-
          betrag zu zahlen.                                       zuschließen, soweit die Schuldverschreibungen gegen
                                                                  Sachleistung ausgegeben werden.
     vi) Bezugsrecht und Ermächtigung zu dessen Ausschluss            Jedoch darf der auf Aktien, auf die sich Wand-
                                                                  lungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- und/oder
        Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibun-   Optionspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen,
        gen wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass     für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen
        die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren         ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige
        Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des §   Betrag am Grundkapital zusammen mit dem anteiligen
        186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen mit der    Betrag am Grundkapital, der auf eigene Aktien oder auf
        Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären       neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, die nach
        zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermäch-     Beginn des 15. April 2021 unter Bezugsrechtsausschluss
        tigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre    veräußert bzw. ausgegeben worden sind, zehn Prozent
        auszunehmen.                                              des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist
             Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung   entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
        des Aufsichtsrats das Bezugsrecht vollständig auszu-      Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausübung der
        schließen, sofern der Ausgabepreis der Schuldverschrei-   Ermächtigung vorhandene Grundkapital, je nachdem zu
        bungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanz-       welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am
        mathematischen Methoden ermittelten hypothetischen        geringsten ist. Als Bezugsrechtsausschluss ist es auch
        Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Jedoch darf    anzusehen, wenn die Veräußerung bzw. Ausgabe in un-
        der auf die aufgrund von Schuldverschreibungen nach       mittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186
        dieser Ermächtigung auszugebenden Aktien entfallen-       Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt.

18                                                                                                                      19
vii) Aufhebung der durch die Hauptversammlung vom                 neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
             24. Mai 2017 erteilten Ermächtigung                          dem sie entstehen, am Gewinn teil.
                                                                              Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
           Die durch die Hauptversammlung am 24. Mai 2017 zu              sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
           Tagesordnungspunkt 6 erteilte Ermächtigung zur Aus-            bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
           gabe von Schuldverschreibungen und zum Ausschluss
           des Bezugsrechts wird mit Wirksamwerden der neuen           c) Satzungsänderung
           Ermächtigung aufgehoben.
                                                                          § 4 Abs. 4 der Satzung der Bilfinger SE wird geändert und
     b) Bedingtes Kapital                                                 insgesamt wie folgt neu gefasst:

        Die von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 beschlosse-          „Das Grundkapital ist um bis zu Euro 13.262.712,00, durch
        ne und in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene      Ausgabe von bis zu Stück 4.420.904 auf den Inhaber lautende
        bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2017) wird auf-       Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die
        gehoben.                                                          bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
            Das Grundkapital wird um bis zu EUR 13.262.712,00             wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Options-
        durch Ausgabe von bis zu 4.420.904 neuen, auf den Inhaber         anleihen (Schuldverschreibungen), die von der Gesellschaft
        lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des             oder einem Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund
        Grundkapitals von je EUR 3,00 pro auf den Inhaber lautender       der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungs-
        Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die           beschluss vom 15. April 2021 bis zum 14. April 2026 ausge-
        bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien           geben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder
        bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw.              Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zur
        bei Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus        Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und das bedingte
        Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächti-           Kapital nach Maßgabe der Bedingungen der Schuldver-
        gung bis zum 14. April 2026 von der Gesellschaft oder einem       schreibungen benötigt wird. Die neuen Aktien nehmen vom
        Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die Ausgabe der             Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der
        neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend           Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der
        bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestim-          Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen,
        menden Wandlungs- bzw. Optionspreises.                            am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
            Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchge-       des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchfüh-
        führt, wie die Inhaber der Schuldverschreibungen von ihren        rung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
        Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihre
        Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen
        und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Bedingungen
        der Schuldverschreibungen benötigt wird. Die aufgrund der
        Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. der
        Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen

20                                                                                                                                 21
Bericht des Vorstands zu Punkt 10 der Tages-                         Schuldverschreibungen und so zu nicht marktnahen Konditionen
     ordnung gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2 und 186 Abs. 4                    führt. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Un-
     Satz 2 AktG:                                                         gewissheit über dessen Ausübung (Bezugsverhalten) die erfolg-
                                                                          reiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen
     Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und          Aufwendungen verbunden.
     Optionsanleihen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbe-                Für diesen Fall eines vollständigen Ausschlusses des Be-
     trag von bis zu EUR 500.000.000,00 sowie zur Schaffung des           zugsrechts gilt gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG die Bestimmung
     dazugehörigen bedingten Kapitals von bis zu EUR 13.262.712,00        des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sinngemäß. Die dort geregelte
     (entsprechend ca. zehn Prozent des derzeitigen Grundkapitals)        Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse von zehn Prozent des
     soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbeson-         Grundkapitals ist nach dem Beschlussinhalt einzuhalten. Durch
     dere bei günstigen Kapitalmarktbedingungen den Weg zu einer          eine Anrechnungsklausel, die im Falle anderer unter Bezugs-
     im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen      rechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinn-
     Finanzierung eröffnen.                                               gemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgender
          Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugs-      Maßnahmen eine entsprechende Reduzierung des Umfangs der
     recht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Ausschluss des           Ermächtigung vorsieht, soll zudem sichergestellt werden, dass
     Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der        die in § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG vorgesehene Zehn-Prozent-Gren-
     erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge. Dies erleichtert         ze unter Berücksichtigung aller Ermächtigungen mit der Mög-
     die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.                       lichkeit des Bezugsrechtsausschlusses nach § 186 Abs. 3 Satz 4
          Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des         AktG eingehalten wird. Aus § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ergibt sich
     Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre vollständig aus-         ferner, dass der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich
     zuschließen, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibungen zu           unterschreiten darf. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass
     einem Kurs erfolgt, der den Marktwert dieser Schuldverschrei-        eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung des Wertes
     bungen nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch erhält die         der Aktien nicht eintritt. Ob ein solcher Verwässerungseffekt bei
     Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr         der bezugsrechtsfreien Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsan-
     kurzfristig und schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Fest-     leihen eintritt, kann ermittelt werden, indem der hypothetische
     setzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festle-          Börsenpreis (Marktwert) der Wandel- bzw. Optionsanleihen nach
     gung insbesondere von Zinssatz, Wandlungs- bzw. Optionspreis         anerkannten finanzmathematischen Methoden errechnet und mit
     und Ausgabepreis der Schuldverschreibungen zu erreichen. Eine        dem Ausgabepreis verglichen wird. Liegt nach pflichtgemäßer
     marktnahe Konditionsfestsetzung und reibungslose Platzierung         Prüfung dieser Ausgabepreis nur unwesentlich unter dem hypo-
     wären bei Wahrung des Bezugsrechts nur mit Einschränkungen           thetischen Börsenpreis (Marktwert) zum Zeitpunkt der Begebung
     möglich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Bekanntmachung        der Wandel- oder Optionsanleihen, ist ein Bezugsrechtsaus-
     und Übermittlung des Bezugspreises (und damit bei Wandel-            schluss wegen des nur unwesentlichen Abschlags zulässig. Der
     bzw. Optionsanleihen der Bedingungen der Schuldverschreibun-         Beschluss sieht deshalb vor, dass der Vorstand vor Ausgabe der
     gen) bis drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der häu-   Wandel- bzw. Optionsanleihen nach pflichtgemäßer Prüfung zu
     fig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht        der Auffassung gelangen muss, dass der vorgesehene Ausga-
     aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu         bepreis zu keiner nennenswerten Verwässerung des Wertes der
     Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Bedingungen der         Aktien führt. Damit würde der rechnerische Marktwert eines

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Bezugsrechts auf beinahe null sinken, so dass den Aktionären       Weitere Angaben und Hinweise
     durch den Bezugsrechtsausschluss kein nennenswerter wirt-
     schaftlicher Nachteil entstehen kann.
         Soweit es der Vorstand in der jeweiligen Situation für
     angemessen hält, sachkundigen Rat einzuholen, kann er sich         Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zu-
     der Unterstützung durch Experten bedienen. So können die die       stimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die ordentliche
     Emission begleitenden Konsortialbanken oder andere Sachver-        Hauptversammlung in diesem Jahr ohne physische Präsenz der
     ständige dem Vorstand in geeigneter Form versichern, dass eine     Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Haupt-
     nennenswerte Verwässerung des Wertes der Aktien nicht zu           versammlung mit einigen weiteren, nachfolgend erläuterten
     erwarten ist.                                                      Besonderheiten abgehalten wird. Rechtsgrundlage dafür ist Art.
         Das Bezugsrecht soll ferner ausgeschlossen werden können,      2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung der
     um die Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen auszuge-         Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Straf-
     ben. Dies eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, beim Erwerb   verfahrensrecht vom 27. März 2020, geändert durch Art. 11 des
     von Vermögensgegenständen flexibel, schnell und zugleich liqui-    Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsver-
     ditätsschonend handeln zu können.                                  fahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im
         Durch eine entsprechende Klausel soll im Interesse der         Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
     Aktionäre gewährleistet werden, dass die Ermächtigungen zum        sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 („COVID-
     Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung sämtlicher      19-Gesetz“). Die Besonderheiten betreffen insbesondere den Ab-
     weiterer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss auf ein         lauf der Hauptversammlung sowie die Ausübung der Aktionärs-
     Aktienvolumen von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals         rechte. Wir bitten auch daher unsere Aktionäre um besondere
     beschränkt ist.                                                    Beachtung der nachfolgenden Hinweise:
         Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand
     und Aufsichtsrat die Ermächtigungen zum Ausschluss des Be-
     zugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Grün-
     den auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre
     möglichen Verwässerungseffekts für sachlich gerechtfertigt und
     gegenüber den Aktionären für angemessen.

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Voraussetzungen für die Teilnahme an der                            tens bis zum Ablauf des Donnerstags, 8. April 2021, 24:00 Uhr
     virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung                        (MESZ), unter der Adresse
     des Stimmrechts
                                                                         Bilfinger SE
     Zur Ausübung der Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptver-          c/o C-HV AG
     sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe              Gewerbepark 10
     der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind die-          92289 Ursensollen
     jenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Haupt-
     versammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz       oder per Telefax unter der Nummer: +49 (0) 9628 92 99 871
     nachweisen.
          Das Teilnahmerecht kann dabei in der diesjährigen virtuellen   oder per E-Mail unter der Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
     Hauptversammlung nur im Wege der Bevollmächtigung der
     von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt        zugehen. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis
     werden. Es erfolgt keine Teilnahme an der Hauptversammlung im       zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung
     Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.                                 oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
          Die Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus, auch          (vorstehend beschriebenen) Nachweis erbracht hat. Um die
     ohne Teilnahme an der Hauptversammlung, im Wege der                 Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
     elektronischen Briefwahl möglich. Die Bevollmächtigung an-          Ausübung des Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforder-
     derer Personen ist ebenfalls möglich; diese müssen sich dann        lich, dass die Aktien zu Beginn des Donnerstags, 25. März 2021,
     allerdings ihrerseits der elektronischen Briefwahl bedienen         0:00 Uhr (MEZ), gehalten werden. Die Anmeldung zur Hauptver-
     oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter        sammlung hindert die Aktionäre nicht an der freien Verfügung
     (unter-)bevollmächtigen. Einzelheiten dazu sowie zur Über-          über ihre Aktien.
     tragung der Hauptversammlung über den Online-Service im
     Internet entnehmen Sie bitte den Abschnitten „Verfahren für         Zugangskarten
     die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“, „Verfahren
     für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ und „Übertragung         Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachwei-
     der Hauptversammlung“.                                              ses ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben an-
          Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache        gegebenen Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse)
     abgefasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch         werden den Aktionären Zugangskarten für die virtuelle Hauptver-
     einen von dem depotführenden Institut in Textform erstellten        sammlung übersandt, die unter anderem die personalisierten Zu-
     und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis       gangsdaten (Zugangskartennummer und Internet-Zugangscode)
     erfolgen; ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG ist ausrei-          für den Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft
     chend. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf       enthalten. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicher-
     Donnerstag, den 25. März 2021, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische          zustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
     Zeit – „MEZ“), zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der       und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
     Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätes-        die Gesellschaft Sorge zu tragen.

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Virtuelle Hauptversammlung ohne physische                         Kommunikation (per Briefwahl) ihr Stimmrecht ausüben sowie
     Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten                 Vollmachten und Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts
                                                                       an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Darüber
     Die ordentliche Hauptversammlung findet in diesem Jahr als vir-   hinaus können sie dort vom Beginn bis zum Ende der Hauptver-
     tuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre      sammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss
     oder ihrer Bevollmächtigten statt. Zu diesem Zweck                der Hauptversammlung erklären. Die notwendigen Zugangsda-
                                                                       ten für den Online-Service können die Aktionäre der per Post
     1. erfolgt die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptver-    übersandten Zugangskarte entnehmen.
        sammlung über den Online-Service im Internet (siehe dazu           Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptver-
        den Abschnitt „Übertragung der Hauptversammlung“),             sammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
     2. ist die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektroni-      Nähere Angaben zu der Ausübung des Fragerechts finden sich
        sche Kommunikation (per Briefwahl) sowie Vollmachtsertei-      im Abschnitt „Rechte der Aktionäre – Fragerecht der Aktionäre“.
        lung möglich; davon unberührt bleibt die Möglichkeit, Voll-
        macht auch auf anderen Wegen zu erteilen, beispielsweise       Verfahren für die Stimmabgabe durch
        auf dem Postweg oder per Fax (siehe dazu die Abschnitte        elektronische Briefwahl
        „Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Brief-
        wahl“ und „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevoll-         Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen elek-
        mächtigte“),                                                   tronisch abgeben, ohne an der virtuellen Hauptversammlung
     3. wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektroni-      teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des
        schen Kommunikation eingeräumt (siehe dazu den Abschnitt       Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist, dass die Anmel-
        „Rechte der Aktionäre – Fragerecht der Aktionäre“) und         dung und der Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristge-
     4. wird den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach vorstehender      recht erbracht werden (siehe den Abschnitt „Voraussetzungen
        Nr. 2 ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG       für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
        unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der      Ausübung des Stimmrechts“).
        Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch ge-               Für die elektronische Übermittlung von Briefwahlstimmen
        gen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt.           bzw. deren Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft den
                                                                       passwortgeschützten Online-Service unter
     Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Ge-
     sellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, steht der      https://www.bilfinger.com/hauptversammlung
     passwortgeschützte Online-Service unter der Internetadresse
                                                                       an, der dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung
     https://www.bilfinger.com/hauptversammlung                        bis zum Beginn der Abstimmungen über die Beschlussanträge der
                                                                       Hauptversammlung zur Verfügung stehen wird. Die notwendigen
     auch am Tag und während der gesamten Dauer der Hauptver-          Zugangsdaten für den Online-Service und weitere Informationen
     sammlung zur Verfügung. Dort können sie auch am Tag der           können die Aktionäre der – nach form- und fristgerechter Anmel-
     Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen über die         dung zur Hauptversammlung und dem Nachweis des Anteilsbesit-
     Beschlussanträge der Hauptversammlung über elektronische          zes – per Post übersandten Zugangskarte entnehmen.

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Verfahren für die Stimmabgabe durch                                      Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwen-
     Bevollmächtigte                                                     dungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass
                                                                         einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechts-
     Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen         berater oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
     Bevollmächtigten ausüben zu lassen, namentlich durch einen          Person Vollmacht erteilt wird oder sonst die Erteilung der Vollmacht
     weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimm-           dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt), wird weder
     rechtsvertreter, aber auch z.B. durch einen Intermediär, eine       von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Sat-
     Aktionärsvereinigung oder eine andere durch den Aktionär be-        zung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können
     stimmte Person (die sich allerdings für die diesjährige virtuelle   Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie
     Hauptversammlung ihrerseits entweder der elektronischen Brief-      die anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen für
     wahl bedienen oder den weisungsgebundenen, von der Gesell-          ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen
     schaft benannten Stimmrechtsvertreter (unter-)bevollmächtigen       Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
     müssen). Auch in diesem Fall sind eine form- und fristgemäße        insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das be-
     Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich         sondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
     (siehe den Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an               Wir bitten unsere Aktionäre zu beachten, dass ihre Bevoll-
     der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimm-         mächtigten (einschließlich Intermediäre, Stimmrechtsberater,
     rechts“).                                                           Aktionärsvereinigungen und andere nach § 135 Abs. 8 AktG
         Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wäh-      gleichgestellte Personen) sich für die diesjährige virtuelle Haupt-
     rend der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der           versammlung ihrerseits zur Stimmabgabe der von der Gesell-
     Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl           schaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der elektronischen
     Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch            Briefwahl bedienen müssen. Wenn die Bevollmächtigten zu die-
     Erklärungen gegenüber der Gesellschaft in Betracht.                 sem Zweck den passwortgeschützten Online-Service verwenden
         Für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht nicht dem        sollen oder möchten, müssen die Aktionäre ihnen zusätzlich die
     Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also wenn die          auf ihrer Zugangskarte abgedruckten Zugangsdaten überlassen.
     Vollmacht nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung,           Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft
     einem Stimmrechtsberater oder einer anderen nach § 135 Abs.         benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor
     8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird und die Erteilung       der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesell-
     der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des §          schaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen in jedem Fall
     135 AktG unterliegt), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr     Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts. Ohne diese Wei-
     Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber            sungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen.
     der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform        Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
     (§ 126b BGB). Von der satzungsmäßigen Ermächtigung des §            verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
     19 Abs. 6 der Satzung, der eine Erleichterung gegenüber der              Die Gesellschaft bietet für die Bevollmächtigung und die
     Textform als der vom Gesetz bestimmten Form zulässt, wird           Erteilung von Weisungen an die von ihr benannten Stimmrechts-
     kein Gebrauch gemacht. Für die Bevollmächtigung der von der         vertreter den passwortgeschützten Online-Service unter
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten ergänzend
     die weiter unten beschriebenen Besonderheiten.                      https://www.bilfinger.com/hauptversammlung

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