Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...

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Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         47. Jahrgang / Ausgabe Nr. 1/2                                                                                            Freitag, den 10. Januar 2020

Kinder-Musiktheater als neues Format
im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle
Kulturbüro der Verbandsgemeinde Monsheim präsentiert den
­Veranstaltungskalender für 2020
Kulturelle Vielfalt war von Anfang
an der Anspruch der jährlichen
Veranstaltungsreihe in der Anhäu-
ser Mühle. Um diesen Gedanken
weiter zu tragen, ist 2020 erstmals
eine Veranstaltung für kleine Gäste
ab 4 Jahren am Nachmittag termi-
niert und das Kulturbüro wagt den
Schritt in ein neues Format. Somit
hat das Team um Stefan Lösch und
Beate Hess von März bis November
wieder neun Veranstaltungen aus
den unterschiedlichsten Genres zu-
sammengestellt.
Traditionell findet der Auftakt im
März in zeitlicher Nähe zum Welt-
frauentag und in Kooperation mit
dem Gleichstellungsbüro Alzey-
Worms und „Frauen in Aktion“
statt. Dabei entschlüsselt am
6. März Claudia Stump die Emanzi-
pation und verrät warum Eva an
allem schuld ist in ihrem pointier-
ten Programm „Der Eva Code“.
Am 24. April freuen Sie sich auf Ju-
lia Oschewsky und Marc Kluschat,
die ihrem Duo den ausgefallenen
Namen „Kleingartenanlage“ gaben.
Wer jedoch hier konventionelle            Beatrice Hutter gastiert mit dem Kinder-Musiktheater „Antonia und Wiwaldi in den Jahreszeiten“ für kleine Gäste
Töne erwartet, wird schnell eines         ab vier Jahren. ­
Besseren belehrt. Die beiden ver-
bindet eine langjährige musika­           Entspannte jazzige Klänge erwarten     es mit dem großen Shakespeare            Seineufers in Paris. In Kooperation
lische Zusammenarbeit, unter an-          die Besucher am 19. Juni mit „Won-     und einer erneuten unnachahm­            mit dem Partnerschaftskomitee
derem während zweier Deutsch-             ne Jazz“. Die Formation trägt die      lichen Adaption zum 25-jährigen          Flörsheim-Dalsheim serviert das
landtourneen mit dem Musical              Region aus der sie kommt schon im      Bühnenjubiläum des „Zettels Thea-        Quartett eine spannende und reiz-
„The Who‘s Tommy“. Ihre Musik             Namen – den Wonnegau nämlich.          ter“ weitergeht. Alea iacta est! – Die   volle Mischung aus Chansons im
überrascht mit abwechslungsrei-           Es darf aber auch gerne als Frage      Würfel sind gefallen am 21. August.      Gypsy-Swing-Stil und Pop, gewürzt
chen eigenen Songs und originellen        verstanden werden im Sinne von         Julius Cäsar, dem großen Römer-          mit einem Augenzwinkern und ab-
Arrangements bekannter Klassiker.         „Wanna Jazz?“ – Möchten Sie Jazz?      drama gehört die Anhäuser Mühle.         geschmeckt mit einem Schuss Rock
Mit rockigen Klängen geht es weiter       Der warme und weiche Sound wird        Julius Cäsar ist auf dem Höhepunkt       `n‘ Roll.
am 15. Mai. Hier präsentiert Radio        geprägt von der Geige als führen-      seiner Macht. Beim Volk beliebt,         Der 23. Oktober gehört Prof. Dr.
Regenbogen 2 das Duo „Hey Babe“.          dem Melodieinstrument und har-         von den Senator*Innen gefürchtet,        Frank Nonnenmacher, dem Sohn
Stefan Gebert, bekannt aus der            monischen Improvisationen auf der      von seinem eigenen Erfolg be-            des bekannten Bildhauers Gustav
Morgensendung „Kickstart“ und             Gitarre, Saxophon oder dem Kla-        rauscht. Doch die Zukunft Roms ist       Nonnenmacher und gebürtigen
sein „Pianoman“ Frank Steuerwald          vier.                                  ungewiss. Vox populi wird ent-           Monsheimer, der während eines
spielen und erzählen „Meilensteine        Der smarte Kaffeehaus-Stil der Mu-     scheiden ob Cäsar Kaiser wird. Er        Fliegerangriffs auf den Bahnhof
der Rockgeschichte“ – Hits und            sik schafft eine entspannte Atmo-      selbst zaudert, seine Gegner planen      Monsheim das Licht der Welt er-
ihre Stories. Stefan Gebert erzählt       sphäre, die, wenn das Wetter es zu-    den Tyrannenmord. Freundschaft,          blickte. Er liest aus seinem Buch
live wie es zu unsterblichen Songs        lässt im schönen Innenhof zu           Intrigen, Populismus und böse            „Du hattest es besser als ich – zwei
gekommen ist, singt und spielt Sa-        genießen sein wird.                    Omen bestimmen die Handlung.             Brüder im 20. Jhdt.“
xophon, genial begleitet von Frank        Im Juli ist traditionell eine kleine   Am 25. September lädt „Nid de
Steuerwald am Klavier.                    Pause im Kulturprogramm, bevor         Poule“ in die Jazzclubs des linken          Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3
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Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                              Freitag, 10. Januar 2020

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                              Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Ortsbürgermeister                                                                                                                      Polizeioberkommissarin Burdenski-Hunz
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick                                                                                Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                                                              Fax: 0 62 47 / 89 0
 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3                                                                       Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon                                                                                         Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Pflegestützpunkt
 Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2                                                                                                    Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel                                                                                            und deren Angehörige
 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25                                                                  Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com                                                                                              Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen,
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer                                                                                           Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr                                                                                            Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1                                                                                                         Jugendscout Dipl.-Sozialpädagoge Bernhard Leopoldt ������ Mobil: 0172 / 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny                                                                                         In Monsheim: Mehrgenerationenhaus, Hauptstr. 111, 67590 Monsheim-Kriegsheim
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                                                              Dienstag nach Vereinbarung, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de
 Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47                                                                                                       Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll
                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
 Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2                                                                                                      Kontakt­personen. Informationen und Terminvereinbarung während
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz                                                                                           der Öffnungszeiten unter�������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39.
 Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr                                                                                                – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen,
 Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10                                                                                               MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat
 Feuerwehren                                                                                                                               von 19 – 21 Uhr, keine vorherige Anmeldung notwendig.
 stv. Wehrleiter Eike Milch.............................................................................. 0 177 / 5 92 95 16            Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57                             Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78                                           Sa. 8:30 – 12:30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
                                                                                                                                        Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)                                                     Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |                                                             Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr                                                                              Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs­                                                                Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
                                                                                                                                        Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 Krankenhaus                                                                                                                            Erdgasversorgung / Stromversorgung
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10                                                   EWR Netz GmbH, Alzey
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800

                                                                                                                                        Telefon
              Apotheken Notdienst                                                                                                       DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
                                                                                                                                        ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92                          ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil:                                                                      Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144                                                         Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2019.
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –3–                                                       Freitag, 10. Januar 2020

FORTSETZUNG VON SEITE 1

Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm
der Anhäuser Mühle
In dem er die unterschiedlichen Le-    Bewusstlosigkeit (§1314 BGB) und       20.00 Uhr, Einlass ist jeweils um       zucker AG und der VMK Druckerei
benswege seines Vaters und dessen      das vorschriftsmäßige Anbringen        19.00 Uhr. Eine Ausnahme stellt         Monsheim, sowie selbstverständ-
Bruder Ernst eindringlich schildert    von Warndreiecken bei Trauer-Pro-      hier die letzte Veranstaltung dar.      lich dem Team des Kulturbüros, das
und auf die Situation der von den      zessionen (§27 StVO). Und das          Das Kindermusiktheater findet           mit viel Engagement organisiert
Nazis als »Asoziale« und »Berufs-      packt der Gesetzgeber dann in eine     Samstag statt und beginnt schon         und die Abende begleitet, sei es an
verbrecher« bezeichneten KZ-Häft-      Sprache, die selbst Juristen kaum      um 16.00 Uhr mit Einlass um 15.00       der Kasse oder auch durch Bühnen-
linge, die den stigmatisierenden       noch verstehen. Dagegen gibt es        Uhr. Der Veranstaltungsort ist der      aufbau oder Erledigung der vielen,
schwarzen und grünen „Winkel“          nur eine Notwehr: Lachen!              Ratssaal, bei guten Witterungs­         kleinen Dinge welche zum Gelin-
auf der Häftlingskleidung tragen       Musikalisch wird die Saison dann       bedingungen der schöne Innenhof         gen eines schönen Abends beitra-
mussten, aufmerksam macht.             mit dem neuen Format für kleine        der Anhäuser Mühle.                     gen.
Der vorletzte Abend am 6. Novem-       Gäste am 7. November schon um          Wir danken an dieser Stelle auch        Karten sind erhältlich bei allen
ber macht die Bühne bereit für den     16.00 Uhr abgerundet. Beatrice         den Weingütern der Verbandsge-          ­Ticket Regional Vorverkaufsstellen
TV bekannten Kabarettisten Wer-        Hutter ist mit „Antonia und Wiwal-     meinde, die an den Abenden für           oder auch im Ticket Shop online
ner Koczwara und sein Programm         di in den Jahreszeiten“ denn der       das leibliche Wohl der Gäste sorgen      unter www.ticket-regional.de.
„Am achten Tag schuf Gott den          kleine Pudel Wiwaldi hat sich die      und die Konzerte damit zu einem          Kartenreservierungen können vor-
Rechtsanwalt“. Damit setzt er in der   Pfote gebrochen und ärztliches         Erlebnis für alle Sinne machen.          genommen werden unter: 06243/
Pointendichte neue Maßstäbe, ist       „Rumrennverbot“ bis zum Früh-          Selbstverständlich wäre ein solches      1809-10 oder per E-Mail unter
grandios schwarzhumorig, intelli-      ling. Solange will Antonia jedoch      Programm alljährlich nicht denk-         rainer.schweitzer@vg-monsheim.de.
gent und dabei höchst unterhalt-       nicht warten und sucht mit Wiwaldi     bar ohne Unterstützung. Wir dan-         All dies kann noch einmal nachge-
sam. Kein anderes Volk der Welt        den Frühling. Ein Kindermusik­         ken daher auch den Sponsoren             lesen werden im Programmheft,
hat wie wir Deutschen eine derarti-    theater für kleine Gäste ab 4 Jahren   Sparkasse       Worms-Alzey-Ried,        welches in Kürze in der Tourist
ge Fülle an Gesetzen und Paragra-      und der Musik von Antonio Vivaldi.     Volksbank Alzey-Worms, dem               Information oder im Empfangs­
                                                                                                                       ­
fen hervorgebracht. Wir regeln ein-    Alle Konzerte und Lesungen finden      EWR, der Datatronic Software AG,         bereich der VG Monsheim erhält-
fach alles: die Eheschließung bei      Freitag statt und beginnen um          dem Trans Service Team, der Süd-         lich ist.

 Amtlicher Teil                        Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                            gesetz Rheinland-Pfalz). Für alle anderen Kleinbeträge gilt, dass nur dann
                                                                              Bescheide ergehen, wenn ein Betrag von jährlich mehr als 5,00 € festgesetzt
                                                                              wurde. Ist die jährliche Grundsteuer geringer als 5,00 € werden bis zu drei
                                                                              Jahre in einem Bescheid zusammengefasst. Übersteigt die festzusetzende
          Dienstleistungssamstag der                                          Grundsteuer den Betrag von 5,00 € bereits nach zwei Jahren, so wird bereits
                                                                              im nächsten Jahr ein Bescheid erstellt und die Grundsteuer festgesetzt.
    Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
 Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Monsheim ist anläss-              Wiederaufbaukasse
 lich des einmal monatlich stattfindenden Dienstleistungssamstags am          Der Beitrag zur Wiederaufbaukasse beträgt derzeit 0 €, sodass keine Fest­
 11. Januar 2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für das Publi-        setzung für das Jahr 2020 erfolgt.
 kum geöffnet.                            Ralph Bothe, Bürgermeister
                                                                              Gewerbesteuer
                                                                              Für das Haushaltsjahr 2020 ergehen Anfang Januar die Gewerbesteuer-Vor-
                                                                              auszahlungsbescheide. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig
„Dauerbescheide“                                                              (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein
Seit 2014 werden in der Verbandsgemeinde „Dauerbescheide“ versandt. Bei       Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat (§ 19
diesem Verfahren erhalten nur noch diejenigen Steuerschuldner einen Be-       Absatz 2 Gewerbesteuergesetz). Hat das Finanzamt einen abweichenden
scheid, bei denen sich seit dem Erlass des letzten Grundsteuerbescheides      Steuermessbetrag festgesetzt, so ist dieser für die Berechnung der Voraus-
eine Änderung ergeben hat. Mögliche Gründe für den Erlass eines neuen         zahlung maßgeblich (§ 19 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz).
Bescheides sind die Änderung des vom Finanzamt festgesetzten Messbetra-       Monsheim, 10.01.2020                Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
ges, die Änderung des von der Ortsgemeinde festgesetzten Hebesatzes                                                             Ralph Bothe, Bürgermeister
oder eine Änderung des Steuerschuldners. Bei den Steuerschuldnern, bei
denen keine Änderung eingetreten ist, wird auf die Erteilung eines Steuer-
bescheides verzichtet und die Grundsteuer/ Abgaben werden durch öffent-
liche Bekanntmachung im Amtsblatt zu Beginn des Jahres in der gleichen
Höhe und zu den gleichen Fälligkeiten wie im Vorjahr festgesetzt. Mit dem        Leader-Region
Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die           Rhein-Haardt
gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schrift­
licher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz/
§ 3 Absatz 2 Nummer 6 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz).                 LEADER-Förderung für Kleinstprojekte in der
Da seit 2014 „Dauerbescheide“ versandt wurden, werden dieses Jahr zur Ak-     Region Rhein-Haardt!
tualisierung an alle Steuerschuldner Abgabenbescheide versandt – auch         Private und öffentliche Projekt können bis 27. März 2020
wenn sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung ergeben hat. Ab 2021        eingereicht werden
ist dann wieder das oben beschriebene Verfahren vorgesehen. Bewahren          Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz
Sie daher Ihren Grundsteuerbescheid/ Abgabenbescheid sorgfältig auf.          (GAK) ist auch im Jahr 2020 die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamt-
                                                                              kosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Rhein-Haardt möglich!
„Kleinbetragsregelungen“
Zukünftig wird auf die Festsetzung von Abgaben verzichtet, wenn die Sum-      Wie funktioniert es?
me der Grundsteuer A sowie der dazugehörenden Nebenabgaben nach drei          •	Sie reichen einen vollständigen Projektsteckbrief bis zum 27.03.2020 bei
Jahren einen Betrag von 5,00 € nicht übersteigt (§ 4 Kommunalabgaben­            der LEADER-Geschäftsstelle ein
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                               –4–                                                    Freitag, 10. Januar 2020

•	Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und
   grundsätzliche Förderfähigkeit
                                                                                                               Hohen-Sülzen
•	Die Mitglieder der LAG Rhein-Haardt bewerten die Projekte nach Ende des
   Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest. Vergabesitzung ist am            Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
   23.04.2020                                                                           hiermit möchten wir Ihnen die Termine der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
•	Sie stellen anschließend den formalen Förderantrag bei der Geschäftsstel-            für das Kalenderjahr 2020 kommunizieren. Weitere Termine finden Sie auf
   le und schließen einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab                      unserer Homepage unter www.hohen-suelzen.de.
•	Nach Abschluss des Projektes reichen sie bis spätestens 15.10.2020 bei der
   LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein               10.01.2020   Neujahrstreff des Bürgertreffs Hohen-Sülzen   Rathauskeller
• Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus              11.01.2020   Glühfeuer der Landfrauen Hohen-Sülzen         Rathausplatz
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?                        15.01.2020   JHV Verschönerungsverein Hohen-Sülzen e.V. Laininger Hof
• Private, gemeinnnützige und öffentliche Träger                                        25.02.2020   Kinderkräppel des TuS Hohen-Sülzen e.V.
Was kann gefördert werden?                                                                           Dorfgemeinschaftshaus
•	Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie             29.02.2020   Dreck Weg Tag der FWG
   die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen                            Dorfgemeinschaftshaus
•	Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max.
                                                                                        10.03.2020   JHV des TuS Hohen-Sülzen e.V.
   20.000 € netto betragen.
                                                                                                     Weingut Vollmer
•	Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als
   2.000 € netto werden nicht gewährt.                                                  25.04.2020   Dorfgemeinschaftstag der Ortsgemeinde
•	Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der genehmigten Aus-                               Dorfgemeinschaftshaus
   wahlkriterien der LAG Rhein-Haardt                                                   28.06.2020   Sommerfest der FWG
• Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Kriterien der LILE                                    Dorfgemeinschaftshaus
•	Förderfähig sind Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Dorfentwick-                     24. bis 28.07.2020 Kerwe Hohen-Sülzen
   lung, Energie, Mobilität und Tourismus (Handlungsfelder 2, 3 und 4)
•	Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-,              09.08.2020   27. Weinbergshäuschenwanderung
   Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich              23.08.2020   „Picnic en blanc“ der FWG
   vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwal-                             Dorfgemeinschaftshaus
   tung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit                  27.09.2020   Herbstfest des Bürgertreffs Hohen-Sülzen      Rathausplatz
   Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sach-
                                                                                        04.10.2020   Ökumenisches Erntedankfest
   leistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
                                                                                        19.11.2020   Einwohnerversammlung Hohen-Sülzen
Weitere detaillierte Informationen wie die wichtigen Projektauswahlkriteri-                          Dorfgemeinschaftshaus
en der LAG, Vordrucke für die Projektsteckbriefe und unsere Entwicklungs-
strategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.leader-rhein-haardt.de              27.11.2020   11. Adventsausstellung
– alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle                              Gewölbekeller Siebert
anfordern.                                                                              29.11.2020   Adventstreff des Bürgertreffs Hohen-Sülzen    Rathausplatz
                                                                                        06.12.2020   Nikolausfeier des TuS Hohen-Sülzen e.V.       Rathausplatz
 Übersicht: Wichtige Eckdaten zur Förderaufruf für Kleinstprojekte
 • Fördermittel-Budget: insgesamt 100.000 € (die Höhe des bewilligten Re-              11. bis 13.12.2020 L okalschau des GZV Hohen-Sülzen
    gionalbudgets für die LAG Rhein-Haardt kann durch die ADD bis Anfang                                    Dorfgemeinschaftshaus
    Februar 2020 noch bis 200.000 € erhöht werden)                                      13.12.2020   Adventstreff des Bürgertreffs Hohen-Sülzen    Rathausplatz
 • Start des Aufrufes: 06.01.2020                                                       18.12.2020   öffentliche Weihnachtsfeier der Feuerwehr	Gerätehaus
 • Einreichungsfrist für Projektskizzen: bis 27.03.2020 (Ausschlussfrist)                                                                       (DGH)
 • Projektauswahl durch die LAG am 23.04.2020
 • Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15.10.2020 (Letzter Ter-            20.12.2020   Adventstreff des Bürgertreffs Hohen-Sülzen    Rathausplatz
    min für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei                                                         Andreas Thon, Ortsbürgermeister
    der LAG)
 Weitere Informationen und Vordrucke sind auf www.leader-rhein-haardt.de
 zu finden!
 Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Projektbeschrei-                                           Mölsheim
 bungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

Ansprechpartner für Projektträger:                                                      „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mölsheim“
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projekt-              1.	Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
steckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen                         2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
und Beratung einzuholen:                                                                2.	Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
LEADER Regionalmanagement                                                               Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan
            Dr. Peter Dell                                                              und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
            KOBRA Beratungszentrum                                                      1.	Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem Haus-
            Am Gutleuthaus 19; 76829 Landau in der Pfalz                                    haltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
            Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412; Fax: 06341 6490030                       der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwal-
            e-Mail: peter.dell@kobra-online.info                                            tung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.32, bis
                                                                                            zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsge-
             Dennis Zimmermann                                                              meinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssat-
             Verbandgemeinde Monsheim                                                       zung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im
             Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim                                              Internet unter www.vg-monsheim.de zur Einsichtnahme bereit.
             Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727                          2.	Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mölsheim ha-
             e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de                                       ben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung
                                   Die Publikation wird im Rahmen des Entwicklungs-
                                                                                            bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15,
                                   programms EULLE unter Beteiligung der Euro­              67590 Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das
                                   päischen Union und dem Land Rheinland-Pfalz,             Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die
                                   ­vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Land-       Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder
                                    wirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Land
                                    Rheinland-Pfalz durchgeführt.
                                                                                            an den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Mölsheim
                                                                                            wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des                                   dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten
ländlichen Raums:                                                                           und entscheiden.
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
                                                                                        Mölsheim, 02.01.2020                     Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –5–                                                      Freitag, 10. Januar 2020

                            Mörstadt                                                                       Monsheim
„Achtung – Jacke vertauscht !!!!!                                              Bebauungsplanentwurf „Östlich des Wiesenmühlenweges“
Beim Kirchenkonzert des MGV Mörstadt am 23./24.11.2019 in der Kirche in        der Ortsgemeinde Monsheim;
Mörstadt wurde eine olivgrüne Herrenjacke der Marke CANDA (C&A) ver-           Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öf-
tauscht. Diese kann während der Sprechstunde des Bürgermeisters don-           fentlichen Auslegung gem. § 13b i.V.m. § 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
nerstags ab 18:30 Uhr auf dem Rathaus abgeholt werden.                         (BauGB)
                                   Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
                                                                                                         Bekanntmachung
                                                                               Anlass und Umfang der Planung:
                                                                               In der Ortsgemeinde ist die Nachfrage nach Wohnbauland sehr hoch. Im Be-
                                                                               stand sind Leerstände nur, wenn überhaupt, geringfügig vorhanden. Um-
                                                                               nutzungsmöglichkeiten, insbesondere von Nebengebäuden, sind aufgrund
Bekanntmachung                                                                 der Eigentumsverhältnisse, nur schwer für externe, potenzielle Sanierungs-
Am Mittwoch, den 15. Januar 2020 um 19:00 Uhr findet im Rathaus der            und Bauherren in Anspruch zu nehmen.
Ortsgemeinde Mörstadt die 3. öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozialaus-    Das Plangebiet hat eine Größe von rund 0,24 ha und liegt im Osten der be-
schusses Mörstadt für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.                       bauten Ortslage von Monsheim, Gemarkung Kriegsheim. Im Geltungsbe-
                                                                               reich liegen Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Kriegsheim, Flur 4,
Tagesordnung:                                                                  Nrn. 248, 249 und 250.
1. Kultur- und Sozialausschuss Mörstadt                                        Die genaue Lage etc. ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
   Verpflichtung der Ausschussmitglieder gemäß § 46 Abs. 5 i.V.m.
   § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO)                                   Zum Verfahren:
2. Kerwe 2020                                                                  Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 b BauGB er-
3. Mitteilungen und Anfragen                                                   stellt.
4. Einwohnerfragen                                                             Gemäß § 13 b BauGB besteht die Möglichkeit Bebauungspläne im verein-
                                     Stephan Hammer, Ortsbürgermeister        fachten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen, wenn die Grundfläche
                                                                               weniger als 10 000 m² (§ 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB), durch die die Zulässigkeit
                                                                               von Wohnnutzungen begründet wird (Anschluss an die im Zusammenhang
                                                                               bebaute Ortslage) beträgt. Hier entfallen die Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                                               nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der                                        § 4 Abs. 1 BauGB. Des Weiteren wird von der Notwendigkeit der Durchfüh-
Ortsgemeinde Mörstadt für das Haushaltsjahr 2018                               rung einer Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
hier: Entlastung der beteiligten Organe gem. § 114 Abs.1 und 2 GemO
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Mörstadt hat in seiner         a) Aufstellungsbeschluss:
Sitzung am 14.11.2019 die Jahresrechnung 2018 geprüft. Die Prüfung er-         	Der Gemeinderat Monsheim hat in seiner Sitzung am 25.10.2018 die
folgte nach den Grundsätzen des § 112 GemO.                                       Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Wiesenmühlenweges“ in
                                                                                  einem solchen Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit 13 a
In der frist- und ordnungsgemäß geladenen Sitzung des Ortsgemeinderates           BauGB beschlossen.
Mörstadt am 19. Dezember 2019 wurde unter Tagesordnungspunkt 1 die
Beschlussfassung der Jahresrechnung 2018 und die Entlastung der beteilig-      b) Öffentliche Auslegung:
ten Organe behandelt.                                                          	Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Ent-
                                                                                  wurf des Bebauungsplanes „Östlich des Wiesenmühlenweges“
Es erging folgender Beschluss:                                                    während der Zeit vom 22.01.2020 bis einschließlich zum 21.02.2020
1.	„Der Ortsgemeinderat Mörstadt stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß §       	in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu Jedermanns Ein-
    114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprü-                sichtnahme ausliegt.
    fungsausschuss fest. Der Jahresabschluss 2018 schließt in der Ergebnis-    	In dieser Zeit kann der Entwurf der Planunterlagen mit Planzeichnung,
    rechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 195.701,19 € ab, in           Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbe-
    der Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von         zogenen Stellungnahmen nach Einschätzung der Verbandsgemeinde
    –57.147,32 €. Das Eigenkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2018 auf       Monsheim im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung
    5.125.121,23 €.                                                               Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Bauabteilung, Dachge-
2.	Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürger-                schoß, Zimmer 3.24, während der Dienststunden
    meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Monsheim, so-
    weit sie für die Ausführung der Haushaltspläne zuständig sind, wird Ent-       montags     von 08.15 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
    lastung gem. § 114 Abs. 1 GemO erteilt.“                                       donnerstagsvon 08.15 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
                                                                                   dienstags, mittwochs und freitags         von 08.15 Uhr - 12.00 Uhr
 Offenlegung:
 Die Jahresrechnung 2018 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von        	von jedermann eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen wäh-
 Montag, dem 13. Januar 2020 bis einschließlich Dienstag, dem 21. Januar         rend dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Verbandsge-
 2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim in Monsheim, Alzey-            meinde Monsheim (http://www.vg-monsheim.de) unter Verwaltung/In-
er Straße 15, Zimmer 2.32, während der üblichen Dienststunden montags            formationen für Behörden und TÖB/Bauleitplanung zur Einsicht zur
bis freitags von 8.15 bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 14.00 bis         Verfügung.
18.00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr zu jedermanns Ein-
sichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich kann die Jahresrechnung unter            Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen
­„Bekanntmachungen“ auf der Website www.vg-Monsheim.de im o. g. Zeit-          verfügbar und können eingesehen werden:
 raum eingesehen werden.
                                                                                 Verfasser und Art des Dokuments      Inhalt
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs.1 GemO)                                        Fachbeitrag Artenschutz des Büros    Aussagen über die Beeinträchti-
und                                                                              I.D.E.A.L Brehm, Kirchheimbolan-     gung der Tierarten durch das
2.	die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemein-           den vom 13.08.2019                   ­Vorhaben
     derates (§ 34 GemO)                                                                                               Schutzgut Tiere, Vielfalt,
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­                                            ­biologische Vielfalt
lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die
eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbands-         Hinweis:
gemeinde Monsheim geltend gemacht worden sind.                                 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Bauleitpla-
Mörstadt, den 10.01.2020             Stephan Hammer, Ortsbürgermeister        nung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15,
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                                                                                                –6–                                                    Freitag, 10. Januar 2020

    67590 Monsheim schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ge-                                                                                                                                lichen Öffnungszeiten, das sind
    mäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht                                                                                                                           montags         von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr,
    abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpla-                                                                                                                                donnerstags          von 8.15 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
    nung unberücksichtigt bleiben können.                                                                                                                                                                  dienstags, mittwochs und freitags von jeweils von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
    Des Weiteren wird gemäß § 3 Abs. 4 BauGB darauf hinweisen, dass eine
    ­Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz                                                                                                                            eingesehen werden.
     (UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Um-                                                                                                                                  Monsheim, 30.12.2019                   gez. Zakostelny, Ortsbürgermeister
     wRG mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht
     oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-
                                                                                                                                                                                                               Geltungsbereich des Bebauungsplanes
     macht werden können, ausgeschlossen ist.
                                                                                                                                                                                                               „Nördlich der Mölsheimer Straße“
     Monsheim, 12.12.2019                   gez. Zakostelny, Ortsbürgermeister

         Geltungsbereich des Bebauungsplanes
         „Östlich des Wiesenmühlenweges“
         184                                                                                                                                                                   2
                                                                                   192
     RECHTSPLAN
                                   186
                                                132
                                                     ,0 m                                                                                                                                      5
                                                                                                                                                                                               2
                                        131                                        49                                                                  3
                                            ,5 m                188                4
                         171                                                                                                                                              4
                                                                           190                                                         2
                                                                                                                                       2                                  4
                                                                                                                    1          2
                                              131,0 m                                                                          1                                                       202

              48                                                                                                                                                          4                5
              1                     130,5 m                                                                                                                               3                4
                                                                                                           Ha
                                                                                                               up                            198
                                                                                                                        tstr
                                                                                                                            aß                                                         5
                                        130,0 m                                                                                e                                  200                  3
Flur 1                                                                      PG-1

                                                                                                      GA
                                                                                                                                            2
                                                                                                                                            3

                                                                                                             BZP
                                                                                                             129,5 m +NN
                                                                                                                                                                      0
                                                                                                                                                                  3,0

                                                                                             Ge                                  BZP
                                                                                                 hö                              129,5 m +NN
                                                                                                   lzs
                                                                                                       tre
                                                            m                                              444
                                                                                                           ifen
                                                                                                                m²
                                                                                                                                                           ,90

                                                      9,5
                                                   12
                                                                                                               0

                                                                                                                                                       14
                                                                                                              1,2

                                                                                                                           472 m²                                BZP
                                                                                                                                                                 129,5 m +NN
                                                                                                                                                                                               10
                                                                                                                                                                                                   ,50

                                                                                                                           W                                                       GA
                                                                                                                                                  0
                                                                                                                                                 6,5

                                          385                                                                                                          443 m²                          W
                                                                                                                                            0
                                                                                                                                           4,0
              1

                                                                                                                                                                 41
                                                                                                                                                                   ,80
                                                                                                                                                                                   0
                                                                                                                                                                               5,6

          WA              II                                                                                                                                                                               Kurzprotokoll
         GRZ GFZ                                                248                                                                                                                                  N     über die 5. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats
                   weg

          0,4 --
                                                                                                                                                                                                           Monsheim am Montag, 02.12.2019, in der alten Güterhalle Monsheim.
                  hlen

              o      Dachform,
                     Dachneigung
                                                                                         m

              E           --
              mü

                                                                                        0
                                                                                      9,
                                                                                   12

                                                                                                                                                                                                           Tagesordnung
          sen

    LEGENDE
                                                                                                                                                                                                           TOP 1 Grundstücksangelegenheiten
         Wie

    1.    Art der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO)

                          Allgemeines Wohngebiet                                                                                                                                                           Der Ortsgemeinderat Monsheim veräußert eine Wegeparzelle in der Ge­
    2.    Mass der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1-21 BauNVO)

          0,4             Grundflächenzahl, GRZ (§§ 16, 19 BauNVO)
                                                                                                                                                                                                           markung Kriegsheim.
    Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Mölsheimer Straße“
    3.    Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Stellung der baulichen Anlagen
          (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

    der Ortsgemeinde Monsheim;
          o               Offene Bauweise                                                                                                                                                                  TOP 2 Wegenutzungsvertrag - Zufahrtsrecht
    Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 13b
                          Baugrenze
                                                                                                                                                                                                           betreffend: Wirtschaftswegenetz in der Gemarkung Kriegsheim
    i.V.m. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)                                                                                                                                                                       Der Ortsgemeinderat Monsheim stimmt dem Entwurf des Wegenutzungs-
                          Nicht überbaubare Grundstücksfläche

                          Überbaubare Grundstücksfläche

    4.    Nutzungsschablone
                                                                                                                                                                                                           vertrages sowie dem weiteren Vorgehen zu.
                                   1=
                                   2=
                                   3=
                                         Art der baulichen Nutzung
                                         Zahl der Vollgeschosse
                                         Grundflächenzahl GRZ
                                                                        Bekanntmachung
    Anlass der Planung:            4=
                                   5=
                                   6=
                                         Geschossflächenzahl (nicht festgesetzt)
                                         Bauweise und zulässige Hausart
                                         Zulässige Dachformen und Dachneigung
                                                                                                                                                                                                           TOP 3 Mitteilungen und Anfragen
    Der Bereich in Monsheim, Nördlich der Mölsheimer Straße soll bauleitplane-
    5.    Äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 9 Abs 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO)                                                                                                             Im nicht öffentlichen Teil werden Mitteilungen gemacht und Anfragen ge-
    risch geregelt werden. So soll im Bereich der Einfahrt des landw. Wirtschafts-
    6.
          20°-45°         Zulässige Dachneigung

          Verkehrsflächen ( § 9 Abs. 1 Nr. 4,11 und Abs. 6 BauGB)
                                                                                                                                                                                                           stellt.
    weges „Im Rosengarten“ und der „Mölsheimer Straße“ der Wohnbebauung
                          Verkehrsfäche besonderer Zweckbestimmung (Wirtschaftsweg)

    zugeführt werden.                                                                                                                                                                                      TOP 4 Einwohnerfragen
                                                                                                                                                                                                           Von den anwesenden Bürgern werden keine Anfragen an den Rat gestellt.
    Umfang der Planung:
    Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1 ha und liegt nördlich der „Mölshei-                                                                                                                           TOP 5	Rechnungslegung der Jahresrechnung 2018 der
    mer Straße“ zwischen der Einfahrt des landw. Wirtschaftsweges „Im Rosen-                                                                                                                                       Ortsgemeinde Monsheim;
    garten“ und der „Mölsheimer Straße“. Im Geltungsbereich liegen Teilflächen                                                                                                                             Feststellung der Jahresrechnung 2018 nach § 114 GemO
    der Grundstücke der Flur 12, Nrn. 286, 68, 69, 70, 71, 72, 73 und 282/1.                                                                                                                               Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO
    Die genaue Lage etc. ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.                                                                                                                                     1.	Der Ortsgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2018 gemäß § 114 Abs.
                                                                                                                                                                                                               1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsaus-
    Zum Verfahren:                                                                                                                                                                                             schuss einstimmig fest.
    Gemäß § 13 b BauGB besteht die Möglichkeit Bebauungspläne mit einer                                                                                                                                    	Der Jahresabschluss 2018 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem
    Grundfläche im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000                                                                                                                                   Jahresfehlbetrag in Höhe von 476.298,95 € ab, in der Finanzrechnung
    m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet                                                                                                                                     ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 3.262.651,89 €. Das
    wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen im ver-                                                                                                                                    Bilanzvolumen beläuft sich am Ende des Jahres 2018 auf 29.270.746,65
    einfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB zu erlassen. Hier entfallen die Betei-                                                                                                                              €.
    ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteili-                                                                                                                           2.	Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürger-
    gung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Des Weiteren wird von der                                                                                                                                         meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Monsheim, so-
    Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltprüfung § 2 Abs. 4 BauGB                                                                                                                                        weit sie für die Ausführung der Haushaltspläne zuständig sind, wird ein-
    abgesehen.                                                                                                                                                                                                 stimmig Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO erteilt.

    Aufstellungsbeschluss:                                                                                                                                                                                 TOP 6 Unterhaltung von gemeindeeigenen Gebäuden;
    Der Gemeinderat Monsheim hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 die Aufstel-                                                                                                                              		Erdgaslieferverträge -
    lung des Bebauungsplanes „Nördlich der Mölsheimer Straße“ in einem solchen                                                                                                                             Kündigung und Neuabschluss der Verträge
    Verfahren nach § 13 b BauGB in Verbindung mit 13 a BauGB beschlossen.                                                                                                                                  Der Ortsgemeinde Rat stimmt dem Vorhaben der Verwaltung einstimmig zu
    Der Geltungsbereich (maßstabsgetreu) des Entwurfs des Bebauungsplanes                                                                                                                                  und ermächtigt den Ortsbürgermeister, einen Gaslieferungsvertrag für 2020
    kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, während der üb­                                                                                                                                      und 2021 mit dem günstigsten, Anbieter abzuschließen.
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –7–                                                     Freitag, 10. Januar 2020

TOP 7     Sportplatz Monsheim;                                                 - Hochwasserschutz
Nutzung durch auswärtige Vereine                                               Ortsbürgermeister Zakostelny informiert über den aktuellen Verfahrens-
Der Ortsgemeinderat Monsheim beschließt einstimmig, Vermietungen des           stand. Wenn keine gravierende Einwände mehr eingehen, kann nach Aus-
Sportplatzes grundsätzlich zu gestatten und beauftragt die Verwaltung,         kunft der SGD Ende Januar mit dem Planfeststellungsbeschluss gerechnet
eine entsprechende Nutzungsvereinbarung auszuarbeiten.                         werden, sodass voraussichtlich im Sommer 2020 die Leistungen vergeben
                                                                               werden und anschließend im Herbst 2020 mit dem Vorhaben begonnen
TOP 8.1 Wohnbauliche Entwicklung;                                              werden kann.
Sachstand                                                                      Ein Ratsmitglied fragt an, ob es in diesem Verfahren möglich sei, auch alte
Ortsbürgermeister Zakostelny informiert über den aktuellen Sachstand der       Anwesen aus dem betroffenen Gebiet zu unterstützen. Ortsbürgermeister
wohnbaulichen Entwicklung. Es herrscht eine große Nachfrage an Bauplät-        Zakostelny teilt hierzu mit, dass solche Maßnahmen im Zuge Vorsorgekon-
zen (für Einfamilienhäuser) und Wohnungen.                                     zepts „Außen-Flächenentwässerung“ denkbar seien.

- Östlich des Wiesenmühlenweges                                                - Gewerbegebiet „Gleichgewann I“
Hier sollen 3 Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen, die Vorbereitungen    Ein Ratsmitglied fragt an, ob es bei Erdarbeiten im Gewerbegebiet „Gleich-
sind abgeschlossen, sodass im Januar mit dem Verfahren begonnen werden         gewann I“ zu Knochenfunde kam. Dies verneinen Bürgermeister Bothe und
kann.                                                                          Ortsbürgermeister Zakostelny, der Verwaltung sei diesbezüglich nichts be-
                                                                               kannt.
- Biengarten - West
Auch hier sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen. Es stehen noch     Hinweis:	
                                                                                        Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
Gespräche mit der Firma Heidelberg Cement aus, anschließend kann auch                   alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
hier Anfang nächsten Jahres mit dem Verfahren begonnen werden.                          den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
                                                                                                                        Annika Eberhard, Schriftführer
- Am Woog
Es wird mitgeteilt, dass hier Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppel-
haushälften vorgesehen werden. Es muss noch das erforderliche Staubgut-
achten abgewartet werden, welches in den nächsten Wochen vorliegen soll.
Sodann ist vorgesehen, im Januar nächsten Jahres mit dem Verfahren zu
                                                                                                           Offstein
beginnen. Parallel soll eine Kalkulation stattfinden, sodass alsbald die Ge-
spräche mit den Grundstückseigentümern aufgenommen werden können.              „Bekanntmachung der Ortsgemeinde Offstein“
                                                                               1.	Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
- Gelände an der Wormser Straße                                                    2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Die aktuellen Mietverträge auf dem Gelände laufen zum 30.06.2020 aus, so-      2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
dass zum 30.09.2020 die Räume geräumt sein müssen. Hierfür wird eine ver-      Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan
dichtete Bebauung vorgesehen, allerdings keine Maximalbebauung. Das            und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Bauvorhaben soll mit dem Ortsbild verträglich sein. Die Abwicklung ist         1.	Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 liegt mit dem Haus-
durch die kommunale Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesell-                  haltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten
schaft vorgesehen. Diese wird mit der Verwaltung im Frühjahr Möglichkei-           der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwal-
ten für das Gelände erarbeiten. Vorreiter wird das Projekt des Mehrfamilien-       tung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 2.32 bis
hauses in Flörsheim-Dalsheim sein. Ende 2020 wird die Baureifmachung in            zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsge-
Gang gesetzt, damit das Gelände 2021 bebaubar ist.                                 meinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssat-
                                                                                   zung für das Jahr 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im
TOP 8.2 Bebauungsplan „Nördlich der Mölsheimer Straße“;                            Internet unter www.vg-monsheim.de zur Einsichtnahme bereit.
Aufstellungsbeschluss                                                          2.	Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Offstein haben
Der Ortsgemeinderat Monsheim beschließt mit 16 Ja Stimmen, 1 Enthaltung            die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei
und 1 Befangenheit ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, mit              der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590
der Bezeichnung „Nördlich der Mölsheimer Straße“, aufzustellen.                    Monsheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr
                                                                                   2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vor-
TOP 9.1 Spendenangelegenheiten                                                     schläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an
Entscheidung über die Annahme einer Spende von Herrn Michael Röh-                  den Ortsbürgermeister zu richten. Der Ortsgemeinderat Offstein wird
renbeck in Höhe von 217,00 € zur Förderung der Jugendpflege (Spiel­                vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb die-
material für die Kindertagesstätte Monsheim)                                       ser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und
Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird einstimmig erklärt, dass die Geldspende in              entscheiden.
Höhe von 217,00 € zugunsten der Kindertagesstätte Monsheim angenom-            Offstein, den 02.01.2020                  Andreas Böll, Ortsbürgermeister
men wird.

TOP 9.2 Spendenangelegenheiten
Entscheidung über die Annahme einer Spende der Firma HeidelbergCe-
ment AG in Höhe von 250,00 € zur Förderung der Heimatpflege                                             Wachenheim
Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird einstimmig erklärt, dass die Geldspende in
Höhe von 250,00 € zugunsten der Heimatpflege angenommen wird.
                                                                               Gemeinsam statt einsam
TOP 10 Bauangelegenheiten                                                      Anmeldungen für unser gemeinsames Mittagessen im Januar am Mittwoch,
Es sind keine weiteren Bauangelegenheiten eingegangen.                         den 15.01.2020 um 12 Uhr bitte bis spätestens 10.01.2020 von Montag bis
                                                                               Samstag zwischen 11:00 und 13:00 Uhr und von 18:00-19:00 - Tel.-Nr.: 0178
TOP 10.1 Bauangelegenheiten                                                    8140 731 oder unter der 5793 ab 18 Uhr
- Neubau Multi User Center
Der Ortsgemeinderat erteilt zu der Errichtung des Multi-User-Centers sein      Bitte beachten: Anmeldungen nach dem 10.01.2020 können nicht mehr be-
Einvernehmen. Den Abweichungen bezüglich der Höhe wurde bereits in ei-         rücksichtigt werden.
ner früheren Sitzung zugestimmt.
Zu den Abweichungen bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche wird          Das Menü am 15.01.2020
seitens des Ortsgemeinderates das Einvernehmen mit 13 Ja Stimmen, 3 Nein       – Tafelspitz mit Meerrettichsoße, Bouillongemüse und Salzkartoffeln
Stimmen und 2 Enthaltungen erteilt.                                            – Dessert: Schokomousse
                                                                               zu einem Preis von 6 Euro.
TOP 11 Mitteilungen und Anfragen
- Baumaßnahmen Hauptstraße                                                     Das Team freut sich auf rege Teilnahme und ein gemütliches Beisammen-
Es wird mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen in der Hauptstraße großteils ab-     sein.                                                          R. Müller
geschlossen sind und nun das Mühlgässchen neu asphaltiert werden soll.                                                 Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
Amtsblatt VG Monsheim                                                          –8–                                                        Freitag, 10. Januar 2020

Danke                                                                              Abwasserzweckverband
                                                                                   Mittleres Pfrimmtal

                                                                                   Bekanntmachung
                                                                                   Die Sitzung (Nr. 1 der Periode 2019-2024) der Verbandsversammlung des
                                                                                   Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal (öffentlich) findet am
                                                                                   16.01.2020 um 16:00 Uhr im Besprechungsraum der Kläranlage, Wormser
                                                                                   Straße 110, in Monsheim, statt.

                                                                                   Tagesordnung
                                                                                   Öffentlicher Teil
                                                                                   TOP 1: Verpflichtung der neuen Mitglieder.
                                                                                   TOP 2: Wahl, Ernennung und Amtseinführung des Verbandsvorstehers.
                                                                                   TOP 3: Wahl, Ernennung und Vereidigung
                                                                                   		 a) des ersten stellvertretenden Verbandsvorstehers.
                                                                                   		 b) des zweiten stellvertretenden Verbandsvorstehers.
                                                                                   TOP 4: Wahl der Mitglieder Werkausschusses.
                                                                                   TOP 5: Personalangelegenheiten
                                                                                   TOP 6: Bericht und Schlussbesprechung über den Jahresabschluss zum
Mitglieder der FWG Wachenheim haben ca. 500 Pflanzen auf dem Friedhof,             		31.12.2018, Feststellung des Jahresergebnisses, sowie die
Parkplatz am Friedhof und dem Bürgerhausparkplatz gepflanzt. Weiterhin                     ­Entlastung des Verbandsvorstandes und der Werkleitung.
wurden fünf Hochstamm Wildbirnen auf dem Bürgerhausparkplatz ge-                   TOP 7: Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2020
pflanzt. Zwei weitere Bäume werden kommende Woche In den Bachstaden                TOP 8: Sanierung der Kläranlage Monsheim.
als Ersatz für zwei abgestorbene Bäume gepflanzt. Ebenso werden die Be-            		 Stand der Arbeiten und Ausblick auf das weitere Vorgehen
wässerungsschläuche auf den Parkplätzen und dem Regenrückhaltebecken               TOP 9: Vorstellung des Ergebnisses der Schmutzfrachtberechnung
eingeholt.                                                                         TOP 10: Vergabe des Auftrages zur Erneuerung der technischen Ausrüstung
Durch diese enormen Eigenleistungen werden der Gemeinde hohe Kosten                		 am RÜB Marnheim
gespart. Im Namen der Gemeinde bedanke ich mich sehr herzlich bei den              TOP 11: Vergabe des Auftrages zur Kanalsanierung in Dreisen
eifrigen Helfern.                                                                  Monsheim, 16.12.2019          Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal
                                        Dieter Heinz, Ortsbürgermeister                                                      gez. Haas, Verbandsvorsteher

                                                                                   Landwirtschaftskammer
                                                                                   Rheinland-Pfalz
        Sonstige öffentliche                                                       BEKANNTMACHUNG
 Bekanntmachungen und Mitteilungen                                                 Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und
                                                                                   Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2019
                                                                                   Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2020
Statistisches Landesamt
                                                                                   – aus eigenen Erzeugnissen –
Rheinland-Pfalz
                                                                                   Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die ge-
                                                                                   samte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemein-
Mikrozensus:                                                                       schaft abliefern.
Rund 20.000 Haushalte werden befragt                                               Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen
Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig           eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben
und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Net-       oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen.
toeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende
Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen            Ausnahme:
gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Pro-       Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer
zent aller Haushalte in ganz Deutschland. Rund 200 Interviewerinnen und            Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der
Interviewer werden das ganze Jahr 2020 über in Rheinland-Pfalz unterwegs           einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Er­
sein, um 20.000 Haushalte zu befragen.                                             zeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit.
Unter www.mikrozensus.rlp.de/methode/ gibt es Informationen darüber, in
welchen Gemeinden des Landes wann Befragungen stattfinden werden. Die              – aus fremden Erzeugnissen –
Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und kön-             Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereini-
nen sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren.           gungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des lau-
Durch den Einsatz von Laptops finden die Befragungen papierlos statt.              fenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Be-
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter,        trieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder
appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung            Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des
mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die        hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jung-
vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessier-   weines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeug-
ten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.                                   nisse.
                                                                                   In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzu-
Der Mikrozensus …                                                                  geben.
• ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathemati-           Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbands­gemeinde-
   schen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.                              bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienst­stellen der Land-
• befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu          wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.de unter
   vier Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren.                                  Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininforma-
• ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.                   tionsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2020
• wird durch ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer durchge-        eingegangen sein.
  führt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der             Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den
  statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind und die ihren Besuch bei den       Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und
  Haushalten schriftlich ankündigen.                                               dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ... Kinder-Musiktheater als neues Format im Kulturprogramm der Anhäuser Mühle - Verbandsgemeinde ...
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