Herzliche Einladung zum Weltgebetstag in Friolzheim am 05.03.2021 um 19.00 Uhr in diesem Jahr mit allen zusammen aber bei Dir zuhause
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Diese Ausgabe erscheint auch online Herzliche Einladung zum Weltgebetstag in Friolzheim am 05.03.2021 um 19.00 Uhr in diesem Jahr mit allen zusammen aber bei Dir zuhause Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag. Heute sind Frauen in über 150 Ländern und allen Regionen der Welt miteinander verbunden und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Mit den Spenden werden Projekte für Mädchen und Frauen in vie- len Ländern der Erde unterstützt. Das Motto in diesem Jahr ist: „Worauf bauen wir?“ Denn nur das Haus, das auf festem Grund steht, werden Stürme nicht einreißen, heißt es in der Bergpredigt. „Wo wir Gottes Wort hören und danach handeln, wird das Reich Gottes Wirklichkeit. Wo wir uns daran ori- entieren, haben wir ein festes Fundament“, sagen die Frauen in ihrem Gottesdienst. Vanuatu ist das Land, das am meisten von den Folgen des Klimawandels betroffen ist. Die Auswirkungen sind direkt und zerstörerisch zu spüren. Die Menschen in Vanuatu haben bereits begonnen zu handeln. Sie fragen uns direkt: „Was ist euer Beitrag?“ Ausgabe 9 67. Jahrgang Den Weltgebetstag wird es in diesem Jahr trotzdem geben, in Friolzheim online und in 04. März 2021 einer Tüte zum Mitnehmen und daheim feiern. So reihen wir uns ein in das weltumspan- nende Gebet. Nähere Infos siehe kirchliche Nachrichten.
2 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 Hallo, liebe TSG-Mitglieder, da wir natürlich alle unter dem ruhenden Sportbetrieb leiden, möchten wir euch motivieren, um sportlich fit und gesund zu bleiben. Der Sportkreis Böblingen veranstaltet unter den Sportvereinen einen Wettbewerb. Die „Sportkreis-Challenge“ Die TSG Friolzheim beteiligt sich unter dem Motto „ Friolzheim bewegt sich“ und möchte alle Mitglieder zur Bewegung Drinnen und Draußen motivieren. Die Aktion findet vom 1. - 31. März 2021 statt. Worum geht es hier? Der Verein, der in diesem Zeitraum im Verhältnis zur Mitgliederzahl die meisten km gelaufen/gefahren ist, gewinnt einen Pokal. Nach Möglichkeit treten alle Vereine im Sportkreis Böblingen gegeneinander an. Alle Mitglieder dürfen bzw. sollen mitmachen. Vom Kind bis zu den Senioren. Modalitäten: Es geht darum die Mitglieder zu Bewegung Drinnen oder Draußen zu motivieren. Daher ist es egal wie die km absolviert werden: Spazieren, Walken, Joggen, Laufband, Fahrrad, E-Bike, Handbike, Zwift, Heimtrainer, Stepper, Crosswalker, Inliner usw . Dabei zählen 4 km gefahren (mit dem Rad/E-Bike/Inliner, etc.) wie 1km zu Fuß. Auch 1 Stunde Step-Aerobic, Zumba, EMP oder TaeBo kann wie gelaufene 5km (pro Teilnehmer) gewertet werden. Diese Kilometer-Zahl wird dann durch alle aktiven Mitglieder des Vereins geteilt (damit große und kleine Vereine die gleichen Chancen haben und alle Mitglieder zur Bewegung motiviert werden) Auswertung: Jeder teilnehmende Verein sammelt die absolvierten km selbstständig. Um für alle Beteiligten den schriftlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten, könnt ihr Eure absolvierten km ( siehe Muster / Erfassungshilfe) an die Mailadresse: friolzheimbewegtsich@tsg-friolzheim.de oder schriftlich in den Briefkasten von Rainer Benzinger, Lindenstraße 11 werfen. Wir bitten um Euer Verständnis, dass Telefonmeldungen nicht möglich sind! Eure absolvierten km werden in Lauf-Kilometer umgerechnet und ein Mal pro Woche die Summe der TSG-Kilometer an den Sportkreis gemeldet. Die Meldung der Kilometer basiert auf Vertrauen! Wir werden Euch durch das Friolzheimer Nachrichtenblatt über einen Zwischenstand der Challenge auf dem Laufenden halten. Dazu benötigen wir Eure Wochenmeldung jeweils bis Samstag-Abend. Nach Abschluss der Challenge wird die TSG unter allen TSG Friolzheim Challenge-Teilnehmern Gutscheine verlosen. Alle teilnehmenden Kinder erhalten eine Urkunde. Viel Spaß bei der Bewegung wünscht Euch Eure TSG-Friolzheim e. V. Meldemöglichkeit für die “Friolzheim bewegt sich - Callenge”: Nachname: Vorname: Straße: Melde-Zeitraum: Sportart: km / Bewegungszeit:
Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 3 Breitbandausbau in Friolzheim – aktuelle Informationen zum Stand der Vorvermarktung durch die Vodafone GmbH Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Der Abschluss des Grundstücksnutzungsvertrags steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ab- Mitte Dezember startete die Vorvermarktung für den Glasfaserausbau in unserer Gemeinde. Heute möchte ich schluss eines Endkundenvertrags mit der Vodafone, d.h. Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand Sie müssen keinen Endkundenvertrag mit der Vodafone und nochmals wichtige Hinweise im Zusammenhang mit unterschreiben, um in den Genuss der kostenlosen Bereit- der Vorvermarktung geben: stellung des Hausanschlusses zu gelangen - das Netz des Zweckverbands steht grundsätzlich auch anderen Anbie- 1. Aktivitäten der Vorvermarktung tern offen. Zu Beginn wurden alle im Ausbaugebiet unserer Gemein- Sie können sich somit selbstverständlich dafür entschei- de liegenden Adressen gemeinsam durch Vodafone und den Zweckverband Breitbandversorgung angeschrieben. den, nur den Hausanschluss legen zu lassen – hierfür ist Dem Schreiben lag der Grundstücksnutzungsvertrag bei, ausschließlich der Abschluss des Grundstücksnutzungs- dessen Abschluss durch die jeweiligen Grundstücksei- vertrags maßgeblich. Wenn Sie sich allerdings während gentümer Voraussetzung für einen kostenlosen Hausan- der Vorvermarktung auch für einen der Tarife der Vo- schluss im Rahmen der Ausbaumaßnahme ist. Wer das dafone entscheiden, übernimmt diese die Kosten für die Anschreiben und den Grundstücksnutzungsvertrag nicht Verlegung des Glasfaseranschlusses vom Hausübergabe- erhalten hat, kann online unter www.vodafone.de/enz- punkt bis in Ihre Wohnräume und den Anschluss des Mo- kreis prüfen, ob seine Adresse im Ausbaugebiet liegt, und dems durch einen Techniker – eine weitere Kostenerspar- gegebenenfalls den Grundstücksnutzungsvertrag herun- nis von 399,00 EUR. terladen. Sie können sich dort auch registrieren und für einen Beratungstermin vormerken lassen sowie weitere 4. Stand der Vorvermarktung wichtige Informationen zum geplanten Breitbandausbau Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen konn- in Friolzheim abrufen. ten die Vertriebsmitarbeiter von Vodafone bislang nur ca. die Hälfte aller Haushalte erreichen. Zum 24.02.2021 Leider können aufgrund der Corona-Pandemie nach wie lag die Abschlussquote bei den Grundstücksnutzungsver- vor keine Bürgerinformationsveranstaltungen vor Ort trägen im Ausbaugebiet in unserer Gemeinde bei 20%, und zentrale Beratungen in Glasfaserbüros stattfinden. die Quote der abgeschlossenen Vodafone-Endkunden- Am 13. Januar 2021 fand daher eine viel beachtete On- line-Informationsveranstaltung der Vodafone statt – ei- verträge bei 15%. nen Mitschnitt mit vielen Informationen finden Sie eben- 5. Zum guten Schluss falls unter der o.g. Internetadresse. Die Frage, ob Sie tatsächlich einen Glasfaseranschluss be- Im Auftrag der Vodafone sind zudem Vertriebsmitarbei- nötigen, müssen Sie als Grundstückseigentümer im Aus- ter in unserer Gemeinde unterwegs und gehen dabei baugebiet natürlich zunächst für sich selbst beantworten. im Ausbaugebiet von Haustür zu Haustür. Die Mitarbei- Ich rate Ihnen dazu, sich den kostenlosen Hausanschluss ter bewerben dabei sowohl den Grundstücksnutzungs- auf jeden Fall zu sichern. Das Streamen von Filmen, Musik vertrag als auch Endkundenverträge der Vodafone und und Serien ohne Verzögerungen und Pausen, ultraschnel- führen zu ihrer Legitimation ein durch den Verbandsvor- le Übertragungsraten, parallele Nutzung von mehreren sitzenden des Zweckverbands Breitbandversorgung im Geräten in Ihrem Haushalt, vor allem aber stabile Inter- Enzkreis, Bürgermeister Jörg-Michael Teply (Wurmberg), netverbindungen beim Arbeiten von zuhause aus – all unterzeichnetes Schreiben mit sich. das gewährleistet das Glasfasernetz und bringt damit die 2. Hausanschluss digitale Zukunft auch in Ihr Haus. Und auch wenn Sie für Während der noch bis 17. April 2021 laufenden Vorver- sich selbst derzeit vielleicht keinen Bedarf an schnelle- marktung haben Sie die Möglichkeit, Ihr im Ausbauge- rem Internet sehen: Durch den Anschluss ans Glasfaser- biet liegendes Grundstück kostenlos an das Glasfasernetz netz steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen des Zweckverbandes anschließen zu lassen. Sofern Sie Ihr Ihr Gebäude in dieser Hinsicht „fit“ für die Zukunft. Ein Gebäude auf der kürzesten Strecke von der öffentlichen künftiger Erwerber bzw. Nutzer wird es Ihnen sicherlich Verkehrsfläche her anschließen lassen, gilt dies abwei- danken. chend vom Wortlaut einer (inhaltlich überholten) Formu- lierung im Grundstücksnutzungsvertrag unabhängig von Der Glasfaserausbau bietet Ihnen als Bürgerinnen und der tatsächlichen Entfernung Ihres Gebäudes zur Grund- Bürger unserer Gemeinde viele Vorzüge und ein wichti- stücksgrenze. Sie sparen auf diese Weise Baukosten in ges Stück moderner Lebensqualität. Unterstützen Sie das Höhe von bis zu 2.500 €. Vorhaben, mit modernster Glasfasertechnik schnelles In- ternet nach Friolzheim zu holen. Mit Ihrer Unterschrift si- 3. Grundstücksnutzungsvertrag chern Sie den Erfolg des Projektes und machen es so auch Um den Hausanschluss gratis zu erhalten ist es lediglich zu Ihrem Projekt. erforderlich, bis zum Beginn der Baumaßnahmen in Ih- rem Straßenzug einen entsprechenden Grundstücksnut- Daher bitte ich Sie: Schließen Sie sich an! zungsvertrag mit dem Zweckverband Breitbandversor- Es grüßt Sie herzlich, Ihr gung im Enzkreis abzuschließen. Bürgermeister Michael Seiß
4 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 Amtliches An das Bürgermeisteramt Friolzheim Rathausstr.7 71292 Friolzheim Name Anschrift Telefonnummer Mängelscheck Art der Störung/Kritik Verbesserungsvorschlag/Anregung Ihr Anliegen kann nur mit der Einwilligung zur Verarbeitung der angegeben Daten gemäß der Datenschutzinformation der Gemeinde Friolzheim (https://www.friolzheim.de/de/verwaltung/datenschutz/) bearbeitet werden. Einverständnis: Ja Nein Datum Unterschrift Öffentliche Bekanntmachung frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wur- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Steinäcker de abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 - 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § BauGB (ohne frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung BauGB) nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10a BauGB abgese- 1. Aufstellungsbeschluss vom 28.09.2020 gem. § 2 hen. Abs. 1 BauGB 2. Auslegungsbeschluss vom 28.09.2020 gemäß § Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat am 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 28.09.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Be- Abs. 2 BauGB bauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Steinäcker - Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat am 5. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan 28.09.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Be- der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunig- bauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Steinä- ten Verfahren aufzustellen und das Bebauungsplanver- cker - 5. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften fahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB Die Bebauungsplanaufstellung erfolgte im beschleunig- öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntmachung ten Verfahren, da es sich um einen Bebauungsplan der des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt. Von der Fortsetzung Seite 7
Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 5 Notruf/Notdienste Do.: 08:00 - 12:00 Uhr | 06:30 - 08.00 Uhr Mobiler Dienst - (nach Vereinb.) Soziale Dienste GmbH Notrufnummern Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr - Familienentlastungsdienst Notrufnummer Telefon 112 Tel.: 07044 9036-25 - Pflegehilfe- und Betreuungsdienst (die Nummer gilt für den Notarzt, den - Behindertenhilfe Rettungsdienst und die Feuerwehr glei- Jugendhaus Friolzheim Ansprechpartner: Hans-Jörg chermaßen. Sie funktioniert in allen Fest- Mo. 16:00 - 21:00 Uhr Schellenberg, Tel. 07231 1442416 netzen und Handys in ganz Europa) Do. 16:00 - 22:00 Uhr Für alte, kranke und behinderte Men- Polizei und Unfall Telefon 110 16:30 – 18:00 Uhr Teenclub schen hat die Soziale Dienste GmbH Feuerwehr Telefon 112 Fr. 16:00 – 22:00 Uhr einen leistungsfähigen Mobilen Dienst Wo? Eichenstr. 24/1, Friolzheim aufgebaut. Hauptamtliche Mitarbeiter Notruf der Rettungsleitstelle Alle Jugendlichen sind herzlich eingeladen. und Zivildienstleistende helfen Ihnen, den Rettungsleitstelle des DRK Alltag zu bewältigen. Wir planen die Ein- Pforzheim - Enzkreis e.V., Tel.: 112 Landratsamt Enzkreis sätze nach Ihren persönlichen Wünschen. Krankentransport, Tel.: 19 222 Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Dadurch können Sie lange selbstständig Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, Ver- Di. 08:00 - 12:30 Uhr bleiben und Ihr Leben unabhängig in der tretung des Hausarztes abends, an Wo- 13:30 - 18:00 Uhr gewohnten Umgebung führen. chenenden und an Feiertagen,bundesweit Mi. geschlossen gültig, kostenfrei, gilt nicht für zahnärztl. Do. 08:00 - 14:00 Uhr Beratungsstelle für Hilfe im Alter Notdienst, Tel.: 116 117 Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Im consilio, Bahnhofstraße 86 Ärztlicher Notdienst Tel.: 07231 308 0 75417 Mühlacker, Tel: 07041/ 8 14 69 - 23 Ärztliche Notdienstnummer 116 117 Öffnungszeiten der Essen auf Rädern (Allgemein-, Kinder-, Augen- und Zulassungsstelle Ansprechpartner: Cornelia Grimmeisen, HNO-ärztlicher Notdienst. Anruf ist Mo., Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Tel. 07231 1442417 kostenlos) Di.: 08:00 – 12:30 Uhr Sie erhalten von Montag bis Freitag ein Allgemeine Notfallpraxis Mühlacker 13:30 – 18:00 Uhr frisch zubereitetes warmes Essen, das Sie Enzkreis-Kliniken-Mühlacker Do. 08:00 – 14:00 Uhr selbst aus einem Speiseplan mit täglich Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker Fr. 08:00 - 12:00 Uhr fünf verschiedenen Gerichten auswäh- Termine auch nach Vereinbarung. len. Für das Wochenende bekommen Sie Allgemeine Notfallpraxis Pforzheim Online-Terminauswahl und weitere auf Wunsch Tiefkühlkost. Siloah St. Trudpert Klinikum Informationen auf www.enzkreis.de. Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim Wohnberatung für ältere Notar und behinderte Menschen Notfallpraxis Leonberg Notartermine finden ausschließlich beim Kreisseniorenrat e.V., Ebersteinstr. 25, Kreiskrankenhaus Leonberg Notariat Mühlacker statt. Telefonische 75177 Pforzheim, Tel. 07231 357714 Rutesheimer Str. 50, 71229 Leonberg Terminabsprachen werden erbeten un- Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst ter 07041 8118950. Caritas-Zentrum Mühlacker zu erfragen unter Tel.-Nr. 0621 38000816 Zeppelinstr. 7, 75417 Mühlacker, Einheitlicher Ansprechpartner Tel. 07041 5953, Sozial- und Lebensbe- Apotheken-Notdienste Einheitlicher Ansprechpartner für in- und ratung, Vermittlung von Kuren und Er- ausländische Dienstleister vor allem in Sa- holungen. Sprechzeiten: Samstag, 06.03.2021 chen gewerberechtliche Erlaubnisse: Herr Dienstag ganztags, Mittwochnachmittag Apotheke am Rathaus Neuhausen Gerhard Fauth, Landratsamt Enzkreis, und Donnerstagvormittag Pforzheimer Str. 24, 75242 Neuhau- Zähringer Allee 3, 75177 Pforzheim sen, Enzkreis, Tel. 07234 980094 Tel.: 07231 308 9307 Haus der Diakonie einheitlicher.ansprechpartner@enzkreis.de Diakonie Auskunft - Beratung - Hilfe Sonntag, 07.03.2021 Beratungsstelle für Menschen in Notla- Löwen-Apotheke Pforzheim Soziale Dienste/Service gen wie z.B. Lebens- und Sinnkrisen, so- Bleichstr. 27, 75173 Pforzheim ziale Nöte, familiäre Konflikte, Schwan- Tel. 07231 23675 Diakonie und Sozialstation gerschaft, Leben mit Behinderung, Ämter Heckengäu e.V. psychische Nöte, chronische Erkran- kungen, Krebs, Sucht. Die Beratung ist Als Vertragspartner der Kranken- und- Rathaus kostenlos und für jeden Ratsuchenden Pflegekassen bieten wir an: Alten- und (Fachämter): offen. Die Mitarbeiter/-innen unterlie- Krankenpflege, Hauswirtschaftliche Ver- Mo. 08.00 - 12.00 Uhr gen der Schweigepflicht. Haus der Di- sorgung, Nachbarschaftshilfe, Betreu- 14.00 - 16.00 Uhr akonie, Agnes-Miegel-Straße 5, 71229 ungsgruppe für demenzkranke Pflegebe- Mi. 09.00 - 12.00 Uhr Leonberg, Tel. 07152 3329400, Fax dürftige. 16.00 - 18.00 Uhr 07152-33294024, Telefonzeiten Mo. Sie erreichen uns persönlich: - Fr., 09.00 - 12.00 Uhr, Termine nach Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Montag - Freitag, 8.30 - 14.00 Uhr, Vereinbarung. Di. + Do. geschlossen Lehmgrube 1/1, 71297 Mönsheim. Tel.: 07044 9036-0 Pro Familia Tel. 07044/905080, Fax 07044/9050839. Bürgerbüro info@diakonie-heckengaeu.de Deutsche Gesellschaft für Familienpla- Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16.30 Uhr Unser Anrufbeantworter ist außerhalb nung, Sexualpädagogik und Sexualbe- Di.: geschlossen der Bürozeiten geschaltet. ratung e.V., Ortsverband Pforzheim e.V., Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr | 15:00 - 18:00 Uhr Wir rufen Sie gerne zurück. Parkstr. 19-21, 75175 Pforzheim,
6 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 Terminvereinbarung, Geschäftsstelle Telefon: 07231 8001008 bwlv – Zentrum Pforzheim Pforzheim: Tel. 07231 6075860 mail@sterneninsel.com im Haus der seelischen Gesundheit „Lore Mo. – Fr. 10:00 – 12:00 Uhr www.sterneninsel.com Perls“, Fachstelle Sucht, Fachstelle für Mo., Di., Do. 14:00 – 15:00 Uhr psychisch kranke Menschen, Tagesklinik Tagesmütter Enztal e.V. Beratungsstelle für Eltern, Kin- Luisenstr. 54-56, 75172 Pforzheim Bahnhofstr. 118, 75417 Mühlacker Telefon: 07231 1394080 der und Jugendliche Pforzheim Telefon: 07041/8184711 fs-pforzheim@bw-lv.de, www.bw-lv.de Für Fragen der Erziehung, Schule und E-Mail: info@tagesmuetter-enztal.de Kindergarten, Partnerschaft usw. www.tagesmuetter-enztal.de Beratung zu HIV und AIDS, Beratung - Therapie: andere sexuell übertragbare Anmeldungen werden unter Tel. 07231 Jugend- u. Drogen- Krankheiten 308970 entgegengenommen beratungsstelle Drobs HIV-Test - anonym und kostenlos - Beratung über Hilfen in der Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim, Gesundheitsamt Enzkreis Schwangerschaft / Schwanger- Tel. 07231 922770 Bahnhofstraße 28, Pforzheim, schaftskonfliktberatung nach Telefon: 07231 308-9850 Blaues Kreuz in Deutschland e.V. § 219 StGB, Diakonie Pforzheim E-Mail: Heike.Sabisch@enzkreis.de Befreit leben lernen Sprechzeiten: Pestalozzistr. 2, 75172 Pforzheim Wege aus der Alkoholsucht Termine nach Vereinbarung Di. 13:30 - 18:00 Uhr Telefon: 07231 7788986 Selbsthilfegruppe für Betroffene und Do. 08:00 - 14:00 Uhr Angehörige Oder nach Vereinbarung. Beratungsstelle für Mädchen Wann: Wöchentlich mittwochs, 19:30 Uhr AIDS-Hilfe Pforzheim e.V. und Jungen zum Schutz vor Wo: Katharinenstraße 22, sexueller Gewalt 71263 Weil der Stadt / Merklingen Goldschmiedeschulstr. 6, Pforzheim Pforzheim-Enzkreis, Hohenzollernstraße Ansprechpartner: Telefon 07231 441110 34, 75177 Pforzheim, Tel: 07231 35 34 34 Paul Farcas, Tel. 07033/6939243 E-Mail info@ah-pforzheim.de info@lilith-beratungsstelle.de Sprechzeiten: www.lilith-beratungsstelle.de Wohnungsnotfallhilfe und Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Unsere Telefonzeiten: montags, donners- Existenzsicherung Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr tags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sprechstunde der Fachberatungsstelle Beratungsstelle der mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Enzkreis in Friolzheim Deutschen Rentenversicherung donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr Persönliche Beratung, Unterstützung und (LVA und BFA) Deutscher Kinderschutzbund Information bei: Fragen zur Existenzsi- Auskunfts- und Beratungsstelle Pforzheim Enzkreis e.V. cherung, z.B. zu ALG I & II, Kindergeld, Freiburger Str. 7 / Wilferdinger Höhe, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, drohendem 75179 Pforzheim Tunnelstr. 33, 75172 Pforzheim Wohnungsverlust, ungesicherten oder Unsere Öffnungszeiten: Telefon: 07231 589760 info@dksb-pforzheim.de unzumutbaren Wohnverhältnissen; sozi- Mo. - Mi. 08:00 - 12:00 Uhr www.dksb-pforzheim.de alrechtlichen Ansprüchen, etc. 13:00 - 16:00 Uhr Jeweils am ersten Mittwoch im Monat Do. 08:00 - 12:00 Uhr KISTE Hilfen für Kinder und von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr im Foyer 13:00 - 18:00 Uhr Jugendliche von psychisch- Fr. 08:00 - 12:00 Uhr der Zehntscheune (Marktplatz 11) und suchtkranken Eltern Terminvereinbarung möglich unter: Friolzheim. mit Gewalterfahrung Tel. 07231 9314-20, Fax 07231 9314-60 Wichernhaus der Pforzheimer Kontaktadresse: Hohenzollernstr. 34, Sprechtag Flüchtlingsbetreuung 75177 Pforzheim, Tel. Nr. 07231-30870 Stadtmission e.V., Westl. Karl-Friedrich-Str. 120, Der Sprechtag findet dienstags von 14 – *Sterneninsel* ambulanter 75172 Pforzheim, 16 Uhr im Foyer der Zehntscheune bei Kinder- & Jugendhospizdienst Tel. 07231/5661 96-0 (Zentrale), Herrn Rahak statt. Herr Rahak ist unter Für Pforzheim & Enzkreis, Benckiserstra- FB-Enzkreis@wichernhaus-pforzheim.de nizar.rahak@ib.de oder 0151 73045180 ße 274 c/o BBQ, 75172 Pforzheim www.wichernhaus-pforzheim.de erreichbar. Impressum Verantwortlich für den amtlichen InformATIonen Tel.: 07033 6924-0, Teil, alle sonstigen Verlautbarungen E-Mail: info@gsvertrieb.de Herausgeber: und mitteilungen: Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Gemeinde Friolzheim Bürgermeister Michael Seiß, Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Anzeigenverkauf: Druck und Verlag: Nussbaum Medien 71292 Friolzheim, Rathausstraße 7, Josef-Beyerle-Str. 2, gaggenau@nussbaum-medien.de Weil der Stadt GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot
Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 7 erfolgt gemeinsam mit der Bekanntmachung des Ausle- 800 m² Verkaufsfläche konnte auf Grundlage des gülti- gungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 gen Bebauungsplans „Steinäcker“ in der Fassung der 4. Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB. Änderung, der für das betreffende Grundstück ein Ge- werbegebiet festsetzt, erteilt werden. 3. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und Baulich beinhaltet das genehmigte und realisierte Vorha- der örtlichen Bauvorschriften „Steinäcker - 5. Änderung“ ben bereits eine Erweiterungsoption auf 1.000 m² Ver- ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Bebau- kaufsfläche. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Markts ungsplanauszug: war diese Verkaufsfläche jedoch noch nicht genehmi- gungsfähig, da bei der hierfür erforderlichen Änderung des Bebauungsplans anzunehmen war, dass Ziele der Raumordnung entgegengestanden hätten. Zwischenzeitlich hat sich die Nahversorgungssituation in Friolzheim durch die Schließung eines anderen Lebens- mittelmarkts verändert. Weiterhin wurden zwischenzeit- lich Erfahrungen in Bezug auf die Umsatzleistung des Markts und die Kundenherkunft gewonnen. Auf Grund- lage der tatsächlich eingetretenen Umsätze ist nun davon auszugehen, dass ein Markt mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² sich an die Ziele der Raumordnung anpasst. Ungeachtet dessen bedarf die geplante Erweiterung der planungsrechtlichen Absicherung, da der bestehende Markt mit der angedachten Erweiterung großflächig und damit sondergebietspflichtig wird. Die bauliche Erweiterung der Verkaufsfläche kann inner- halb des Gebäudes umgesetzt werden. Eine Veränderung der Außenanlagen wird nicht erforderlich. Aus Sicht der Gemeinde Friolzheim ist der bestehende Le- bensmittelmarkt für die örtliche Nahversorgung von zen- traler Bedeutung und soll daher so gesichert, aber auch entwickelt werden können, dass Friolzheim auch mittel- und langfristig seinen Versorgungsaufgaben für die eige- ne Bevölkerung weiterhin ausreichend gerecht wird. Die Planungen der Fa. ALDI decken sich daher auch mit den Das Planungsgebiet befindet sich im östlichen Ortsbereich gemeindlichen Zielsetzungen. von Friolzheim zwischen der Leonberger Straße im Norden Planerische Zielsetzung der Gemeinde Friolzheim für die und der Steinäckerstraße im Osten und Süden. Der Vorha- Änderung des Bebauungsplanes ist somit im Rahmen der benstandort umfasst eine Fläche von ca. 6.580 m². übergeordneten Zielsetzung einer langfristigen Siche- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt: rung der örtlichen Nahversorgung in Friolzheim insbeson- dere eine planungsrechtliche Absicherung der geplanten • im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks Erweiterung der Verkaufsfläche, damit der Markt ent- 2100 (Grünstreifen entlang der Leonberger Straße) sprechend den Anforderungen der Kunden zeitgemäß • im Südwesten durch die nordöstliche Grenze der Flur- und attraktiv ausgestaltet werden kann. stücke 2095 und 2096 sowie durch eine Linie 16 m nordöstlich der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 5. Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 2099 und der örtlichen Bauvorschriften „Steinäcker - • im Osten und im Süden durch die westliche bzw. nörd- 5. Änderung“ - Bebauungsplan der Innenentwick- liche Grenze der Steinäckerstraße (Flurstück 2085/5) lung - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der ört- Flurstücke 2097 (teilweise), 2097/1 (teilweise), 2097/2, lichen Bauvorschriften „Steinäcker - 5. Änderung“ vom 2097/3 (teilweise) und 2097/4. 10. September 2020, mit Begründung vom 10. September Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt 2020, der Überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkun- sich abschließend aus der Planzeichnung. gen vom 10. September 2020, der Auswirkungsanalyse Nicht in den Geltungsbereich einbezogen sind Teilflächen vom 27.09.2019 sowie der ergänzenden Stellungnahme der Flurstücke 2097, 2097/1 und 2097/3. Diese Flächen vom 17.07.2020 lag in der Zeit vom Montag, 09.11.2020 werden durch den Einzelhandelsmarkt und seine Neben- bis einschließlich Freitag, 11.12.2020 im Rathaus der Ge- anlagen nicht beansprucht und sollen daher grundsätz- meinde Friolzheim, Rathausstraße 7, 71292 Friolzheim, lich für eine sonstige gewerbliche Nutzung - gegebenen- während der üblichen Dienststunden, Montag - Freita, falls im Rahmen einer Erweiterung der angrenzenden 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 Betriebe - nutzbar bleiben. Uhr bis 18.00 Uhr gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 4. Erfordernis, Ziele und Zwecke der Planung Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Der Be- Die Firma ALDI hat im Dezember 2019 in Friolzheim eine bauungsplanentwurf inklusive Begründung und Anlage Filiale eröffnet. Die Baugenehmigung für den Markt mit wurden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich während
8 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 des Zeitraums der Auslegung, ab dem 09.11.2020 unter Öffentliche Bekanntmachung folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Fri- olzheim https://www.friolzheim.de/verwaltung/bauleit- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und planung/ eingestellt. des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften Die Öffentlichkeit hatte während der Planauslegung Ge- „Erweiterung Sondergebiet Sägewerk Karl Wöhr“ legenheit, sich über die Planung zu unterrichten. nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat am 6. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 19.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Be- Der Gemeinderat Friolzheim hat in seiner öffentlichen bauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Sägewerk Karl Sitzung am 22.02.2021 den Bebauungsplan „Steinäcker Wöhr“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), zusam- - 5. Änderung“ der Gemeinde Friolzheim angenommen men mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbau- und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. ordnung (LBO) aufzustellen. Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Planung dient der Errichtung einer Photovoltaikan- lage für die Energieversorgung des angrenzenden be- Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begrün- stehenden Sägewerks. Die Firma verfolgt das Ziel, mit- dung dazu von diesem Tage ab im Rathaus der Gemeinde telfristig ein CO2 neutraler Betrieb zu werden und einen Friolzheim, Rathausstraße 7, 71292 Friolzheim, während Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Vorentwurf zum der üblichen Dienststunden, Montag - Freitag, 9.00 Uhr Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften mit bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis dem Stand vom 28.09.2020, ergänzt am 20.10.2020 wur- 18.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhal- de im Rahmen einer frühzeitigen Unterrichtung der Öf- ten. Zusätzlich ist der Bebauungsplan unter folgender fentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 09.11.2020 bis Adresse auf der Homepage der Gemeinde Friolzheim ht- 11.12.2020 öffentlich ausgelegt. tps://www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/ ein- Am 22.02.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fri- gestellt. olzheim in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebau- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB ungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im „Erweiterung Sondergebiet Sägewerk Karl Wöhr“ gebil- Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermö- ligt und beschlossen diese gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- gensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä- buch (BauGB) öffentlich auszulegen. digungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü- der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abge- chen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei druckten Planskizze, die im Folgenden dargestellt ist. Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3, Abs. 2 Fassung vom 01.02.2021. und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 (4) der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Ge- meindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat Der Bebauungsplanentwurf vom 01.02.2021 und der Ent- oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- wurf der örtlichen Bauvorschriften vom 01.02.2021, je- ten gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des weils mit Begründung vom 01.02.2021 einschließlich des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- Umweltberichts vom 29.01.2021 und den Anlagen zum lich geltend gemacht worden ist. Bebauungsplan mit den nach Einschätzung der Gemein- de wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Friolzheim, den 04.03.2021 Stellungnahmen liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen gez. Michael Seiß Bekanntmachung digital gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § Bürgermeister 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von
Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 9 Montag, 15.03.2021 bis einschließlich Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind Freitag, 16.04.2021 verfügbar: im Internet auf der Homepage der Gemeinde Friolzheim 1. Zum Schutzgut Mensch: (https://www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/) • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutz- öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung im Rathaus der güter und Formulierung von Vermeidungs- und Mini- Gemeinde Friolzheim wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. mierungsmaßnahmen, § 3 PlanSiG durch die Veröffentlichung im Internet er- • hinsichtlich Bau- und betriebsbedingten Wirkungen, setzt. • zum Immissionsschutz. Die oben genannten Unterlagen liegen gemäß § 3 Ab- 2. Zum Schutzgut Pflanzen und Tiere: satz 2 PlanSiG zusätzlich im Rathaus Friolzheim, Rat- • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand der Schutz- hausstraße 7, 71292 Friolzheim, während der üblichen güter und Formulierung von Vermeidungs- und Mini- Dienststunden, Montag - Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr mierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatz- und Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr maßnahmen. öffentlich aus. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine • hinsichtlich Bau- und betriebsbedingten Wirkungen, Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach • Informationen zu Planauswirkungen auf relevante Ar- vorheriger terminlicher Absprache mit Herrn Enz un- ten (Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Insekten/ ter der Telefonnummer 07044 9036-14 oder per E-Mail Weichtiere), e.enz@friolzheim.de möglich. • hinsichtlich Artenschutz-Vermeidungsmaßnahmen. Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften im Rathaus wird geachtet. 3. Zum Schutzgut Boden • Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formu- Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Be- lierung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Aus- denken nicht betreten kann oder betreten möchte und ihm die Einsicht im Internet nicht ausreicht, senden wir gleichsmaßnahmen, ihm die Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten gerne • Hinsichtlich der geologischen Verhältnisse, insbeson- auch digital, in begründeten und glaubhaft gemachten dere des Schichtaufbaus, der Grundwasserverhältnis- Einzelfällen auch postalisch oder per Boten zu. se, der Konsistenz, baupraktische Hinweise, • Zur Erdbebenzone 0, Gründungsvorschlägen, Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen • Zur Versiegelung und Landwirtschaft, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch • Information zur landwirtschaftlichen Bedeutung, unter der E-Mail-Adresse e.enz@friolzheim.de bei der Ge- • Informationen zur Geotechnik. meinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behand- lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe 4. Zum Schutzgut Fläche: der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. • Bewertung der Eingriffe in den Bestand und Formu- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können lierung von Vermeidungsund Minimierungsmaßnah- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der men. Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli- 5. Zum Schutzgut Wasser: chen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu- Diese Bekanntmachung wird gleichzeitig in das Internet lierungen von Vermeidungs- und Minimierungsmaß- auf der Homepage der Gemeinde Friolzheim (https:// nahmen, www.friolzheim.de/verwaltung/bauleitplanung/) einge- • zu Grundwasserverhältnissen, stellt. • Hinweise zum Grundwasserschutz, Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezo- • zum Gewässerschutz, gene Stellungnahmen werden ausgelegt: • Informationen zum Grundwasser. Von der Gemeinde eingeholte Stellungnahmen: 6. Zum Schutzgut Luft/ Klima: • Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit Grünordnungs- • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu- plan, König+Partner PartmbB, Altbach, 29.01.2021. lierungen von Vermeidungs- und Minimierungsmaß- • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, HPC AG, Rot- nahmen, tenburg a. N., 10.11.2020. • zu den Klimaschutzzielen • Geotechnischer Bericht, Geotechnik Hundhausen 7. Zum Schutzgut Landschaftsbild GmbH & Co. KG, Ditzingen, 04.12.2020. • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu- Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffent- lierungen von Vermeidungs- und Minimierungsmaß- lichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffent- nahmen. licher Belange eingegangene umweltbezogene Informa- 8. Zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter tionen: • Bewertungen der Eingriffe in den Bestand und Formu- • Landratsamt Enzkreis, 10.12.2020, lierungen von Vermeidungs- und Minimierungsmaß- • Regionalverband Nordschwarzwald, 24.11.2020, nahmen. • Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau, 25.11.2020, Friolzheim, den 04.03.2021 • Regierungspräsidium Karlsruhe, Stabsstelle Kompe- gez. Michael Seiß tenzzentrum Energie, 11.12.2020. Bürgermeister
10 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 Öffentliche Bekanntmachung 6) Der Zweckverband erstrebt keinen Gewinn. 7) Er hat seinen Sitz in Mönsheim. Mit Verfügung vom 17. Februar 2021 hat das Landrat- samt Enzkreis, Kommunal – und Prüfungsamt, gemäß § 7 § 2 Aufnahme weiterer Mitglieder Abs. 1 Satz 1 Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit“ 1) Über die Aufnahme weiterer Mitglieder (Gemeinden, (GKZ) die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Was- Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie an- serversorgung im Heckengäu“ genehmigt. Nach § 8 Abs. dere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des 1 Satz 2 GKZ werden nachstehend der Wortlaut der Ver- öffentlichen Rechts und juristische Personen des Pri- bandssatzung zusammen mit der Genehmigung öffent- vatrechts) sowie über die Vergabe von Beteiligungs- quoten entscheidet die Verbandsversammlung mit ei- lich bekannt gemacht. ner Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Verbandssatzung Stimmenzahl. Zweckverband „Wasserversorgung im Heckengäu“ der 2) Die von der Verbandsversammlung vergebenen Betei- Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wimsheim, und ligungsquoten werden nach Aufnahme der Wasserlie- Wurmberg sowie der Stadtwerke Pforzheim GmbH ferung durch den Verband in einer separaten Anlage Aufgrund der §§ 5 und 6 des Gesetzes über kommunale zu dieser Satzung festgelegt. Zusammenarbeit – GKZ – in der Fassung der Bekanntma- § 3 Verbandseigene- und Mitgliederanlagen, Wasserab- chung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408 ber. 1975 S. 460, ber. gabe 1976 S. 408 u. 1977, S.173), zuletzt geändert am 17. Juni 1) Der Zweckverband errichtet und betreibt Anlagen zur 2020 (Gbl. S. 403) vereinbaren die Gemeinden Friolzheim, Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Weiter- Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie die Stadt- leitung des Wassers einschließlich der erforderlichen werke Pforzheim GmbH die Verbandssatzung des Zweck- Hilfsanlagen. verbands „Wasserversorgung im Heckengäu“. 2) Die Wasserversorgungsanlagen der Verbandsmitglie- § 1 Name, Zweck und Sitz des Verbandes der, die nicht von aufbereitetem Trinkwasser aus den 1) Die oben genannten Gemeinden und die Stadtwerke Verbandsanlagen versorgt werden, bleiben in deren Pforzheim GmbH bilden unter dem Namen „Zweck- Eigentum und damit auch in deren Unterhaltung. verband Wasserversorgung im Heckengäu“ einen Dasselbe gilt für die Verteilungsanlagen innerhalb der Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommuna- Zweckverbandsgemeinden. Vor wesentlichen Ände- le Zusammenarbeit (GKZ). rungen, die auf die Wasserabnahme einen Einfluss ha- 2) Aufgabe des Zweckverbands ist die Versorgung der ben können, müssen sich die Verbandsmitglieder mit Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wimsheim und dem Zweckverband ins Benehmen setzen. Wurmberg mit Wasser. Der Zweckverband „Wasser- 3) Das Wasser wird an die Verbandsmitglieder nach Maß- versorgung im Heckengäu“ errichtet und betreibt gabe der Wasserabgabeordnung zu gleichen Bedin- die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen, gungen abgegeben; Abweichungen hiervon müssen bzw. saniert die bestehenden Anlagen der Mitglieds- von der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit gemeinden, soweit notwendig. von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlos- 3) Das zur Versorgung der beteiligten Gemeinden benö- sen werden. tigte Wasser bezieht der Zweckverband: § 4 Verfassung a. aus Eigenwasservorkommen der beteiligten Ge- 1) Auf die Verfassung und Verwaltung des Zweckver- meinden; bands finden die Vorschriften des Gesetzes über Kom- b. aus bestehenden Bezugsrechten der beteiligten munale Zusammenarbeit (GKZ) Anwendung. Gemeinden bei der Bodensee-Wasserversorgung, 2) Organe des Zweckverbands sind: welche an den Zweckverband übertragen werden. 1. die Verbandsversammlung c. aus Bezugsrechten bei den Stadtwerken Pforzheim 2. der Verwaltungsrat GmbH. Die Höhe der Bezugsrechte wird durch se- 3. der Verbandsvorsitzende parate Vereinbarung geregelt und dann als Anlage dieser Satzung beigefügt. § 5 Zusammensetzung der Verbandsversammlung 4) Der Zweckverband kann sich an anderen Wasser- 1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürger- versorgungsunternehmen beteiligen sowie Wasser- meistern der Verbandsmitglieder, jeweils 3 Gemein- lieferungs- und Wasserbezugsverträge mit solchen deräten sowie zwei Vertretern der Stadtwerke Pforz- abschließen. Er kann im Zusammenhang mit der Was- heim GmbH. serversorgung stehende wasserwirtschaftliche Maß- 2) Jedes Verbandsmitglied hat so viele Stimmen wie Ver- treter in der Verbandsversammlung. Die Stimmen ei- nahmen durchführen, Einrichtungen schaffen oder nes Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abge- sich an diesen beteiligen. geben werden. 5) Das Zweckverbandsmitglied Stadtwerke Pforzheim 3) Beschlüsse der Verbandsversammlung, welche die GmbH übernimmt die Betriebsbetreuung der Wasser- technischen oder wirtschaftlichen Belange der Stadt- versorgungsanlagen des Zweckverbandes. Das Nähere werke Pforzheim GmbH betreffen, bedürfen der Zu- wird durch eine gesonderte Vereinbarung bestimmt. stimmung der Stadtwerke Pforzheim GmbH. Die Betriebsbetreuung der im Eigentum der beteilig- ten Gemeinden verbleibenden Anlagen geht nicht au- § 6 Aufgaben und Geschäftsführung der Verbandsver- tomatisch auf die Stadtwerke Pforzheim GmbH über. sammlung Jeder Verbandsgemeinde bleibt es unbenommen, da- 1) Die Verbandsversammlung beschließt über: für eigene Betreuungsverträge abzuschließen. 1. die Aufnahme weiterer Mitglieder;
Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 11 2. die Änderung dieser Satzung, ferner den Erlass und 5) Der Verwaltungsrat wird vom Vorsitzenden nach vor- die Änderung sonstiger Satzungen sowie der Was- heriger Terminabsprache eingeladen. serabgabeordnung; Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche 3. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Mitglieder geladen und mehr als die Hälfte der stimm- Stellvertreter, ferner die Festsetzung der Auf- berechtigten Mitglieder anwesend sind. wandsentschädigungen, für die ehrenamtlich täti- § 8 Verbandsvorsitzender gen Mitglieder der Organe des Zweckverbands; 1) Nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte 4. die Bestellung und die Abberufung der Geschäfts- werden der Verbandsvorsitzende sowie ein Stellver- führung; treter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte 5. die Festsetzung und Umlegung des Eigenkapitals; gewählt. 6. die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Verwaltungsrats, des Verbandsvor- Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsversamm- sitzenden und der Geschäftsleitung; lung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender 7. den Abschluss von Wasserbezugs- und Dauerwas- oder Stellvertreter. Die Verbandsversammlung kann serlieferungsverträgen; erforderlichenfalls für die restliche Amtsdauer einen 8. Vorhaben mit einem Kostenvoranschlag von über Nachfolger wählen. 250.000 EUR; 2) Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Ver- 9. die Auflösung des Zweckverbands und die Vertei- bandsversammlung und des Verwaltungsrats. Er ver- lung des Verbandsvermögens. tritt den Verband. Er vollzieht die Beschlüsse der Ver- 2) Für die Bekanntmachung der Sitzungen sind die Vor- bandsversammlung und des Verwaltungsrats. Die §§ schriften maßgebend, die für die Veröffentlichung 10 und 11 bleiben unberührt. von Sitzungen der Gremien der Verbandsmitglieder 3) Der Verbandsvorsitzende kann der Geschäftsführung gelten. Außerdem erhalten die Mitglieder der Ver- Weisungen erteilen, um die Erfüllung der Aufgaben bandsversammlung mindestens eine Woche vor dem des Verbandes sicherzustellen. Sitzungstag schriftlich oder elektronisch eine Einla- 4) Der Verbandsvorsitzende verfügt über die im Vermö- dung mit Tagesordnung. Dabei sind die für die Ver- gensplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben handlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, bis zu 50.000 EUR im Einzelfall soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte 5) Für den Verbandsvorsitzenden gelten im Übrigen die Interessen Einzelner entgegenstehen. Bestimmungen des § 16 GKZ. 3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn § 9 Geschäftsführung mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten ist. 1) Die kaufmännische Geschäftsführung wird von einem/ 4) Für die Niederschrift über die Sitzungen der Verbands- einer Bediensteten der Verbandsgemeinden als Eh- versammlung gilt § 38 GemO mit der Maßgabe, dass renbeamter/ Ehrenbeamtin wahrgenommen. Die Be- die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen stellung erfolgt durch die Verbandsversammlung. den Vertretern der Verbandsmitglieder in der Ver- 2) Die technische Betriebsleitung übernimmt die Stadt- bandsversammlung schriftlich oder elektronisch zur werke Pforzheim GmbH. Die Einzelheiten dafür wer- Kenntnis gebracht werden. den in einer gesonderten Vereinbarung geregelt (Be- 5) Im Übrigen finden auf den Geschäftsgang der Ver- triebsbetreuungsvertrag). bandsversammlung die für den Gemeinderat gelten- den Bestimmungen der Gemeindeordnung entspre- § 10 Aufgaben der Geschäftsführung chend Anwendung. 1) Die Geschäftsführung leitet das Wasserversorgungs- unternehmen, soweit im Gesetz und in dieser Satzung § 7 Verwaltungsrat nichts anderes bestimmt ist. 1) Der Verwaltungsrat besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden, dem Geschäftsführer der Ihr obliegt: Stadtwerke Pforzheim GmbH und dem Geschäftsfüh- 1. die kaufmännische Betriebsführung, rer des Zweckverbandes. 2. die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veran- 2) Der Verwaltungsrat beschließt über alle Angelegen- schlagten Aufwendungen und Erträge, heiten, die nicht kraft Gesetzes oder Satzung der Ver- 3. der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversamm- bandsversammlung, dem Verbandsvorsitzenden oder lung, des Verwaltungsrats sowie der Entscheidun- der Geschäftsleitung obliegen. Er berät Angelegen- gen des Verbandsvorsitzenden, soweit dieser sich heiten vor, deren Entscheidung und Beratung der Ver- den Vollzug nicht gemäß § 8 Abs. 2 vorbehalten bandsversammlung vorbehalten sind. hat, 3) Der Verwaltungsrat verfügt über die im Vermögens- 4. die Aufnahme von Darlehen und Kassenkredi- plan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bis zu ten bis zu den im Wirtschaftsplan festgesetzten 250.000 EUR im Einzelfall. Höchstbeträgen, 4) In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, 2) Die Geschäftsführung ist im Rahmen ihrer Zuständig- kann der Verwaltungsrat an Stelle der Verbandsver- keit für die wirtschaftliche Führung des Unternehmens sammlung beschließen. Die Gründe für die Eilent- verantwortlich. scheidung und die Art der Erledigung sind der Ver- 3) Die Geschäftsführung hat den Verbandsvorsitzenden bandsversammlung spätestens in der nächsten Sitzung über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckver- mitzuteilen. bands laufend zu unterrichten.
12 Nr. 9 . Donnerstag, 04. März 2021 § 11 Vertretungsberechtigung der Geschäftsführung § 15 Eigenkapital des Zweckverbands Die Geschäftsführung vertritt den Zweckverband im Rah- 1) Der Zweckverband ist mit einem hinreichenden Eigen- men ihrer Aufgaben. kapital auszustatten. § 12 Wirtschaftsplan, Buchführung und Jahresabschluss 2) Die Kapitalumlage wird von der Verbandsversamm- 1) Für die Aufstellung des Wirtschaftsplans, für die Buch- lung festgesetzt und auf die Mitgliedsgemeinden führung und den Jahresabschluss des Zweckverbands nach dem Maßstab des § 2 Absatz 2 (Beteiligungsquo- gelten die Bestimmungen des Eigenbetriebsrechts ten) umgelegt. sinngemäß. Zur Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vier- 2) Das Wirtschaftsjahr des Zweckverbands ist das Kalen- teln der abgegebenen Stimmen erforderlich. derjahr. 3) Bei der Festsetzung der Aufnahmebedingungen neuer Verbandsmitglieder im Sinne von § 2 Absatz 1 ist der § 13 Anlagen des Verbandes Vorausbelastung der bisherigen Mitglieder Rechnung 1) Die Verbandsmitglieder sowie der Zweckverband Fri- zu tragen. olzheim-Wimsheim übertragen dem Zweckverband 4) Die Beteiligung des Verbandsmitglieds am Eigenkapi- „Wasserversorgung im Heckengäu“ ihre Anlagen zur tal bestimmt sich nach den von ihm aufgebrachten Ka- Förderung, Aufbereitung und Speicherung des Trink- pitalumlagen. Das Verhältnis der Kapitalumlagen ist wassers. für die Zurückzahlung von Eigenkapital bei einer He- 2) Die Grundstücke, auf denen die Anlagen nach Absatz rabsetzung des Eigenkapitals und bei Auflösung des 1 stehen, bleiben im Eigentum des jeweiligen Ver- Verbands maßgebend. Dem Verbandsmitglied wird in bandsmitgliedes und werden dem Verband zur Nut- einer Urkunde die Höhe des Anteils am Eigenkapital zung überlassen. Jedes Verbandsmitglied gewährt bestätigt. dem Zweckverband „Wasserversorgung im Hecken- gäu“ ein Vorkaufsrecht für das jeweilige Grundstück § 16 Anlagenfinanzierung und trägt dieses in das jeweilige Grundbuch ein. 1) Das Anlagevermögen (Kosten der Anschaffung, Erwei- Ausgenommen hiervon ist das Grundstück Flurstück- terung oder Änderung der Betriebsanlagen) sowie das nummer 6495 der Gemarkung Mönsheim (zentrale Umlaufvermögen (Kosten der betriebsnotwendigen Wasseraufbereitung). Dieses Grundstück wird vom Vorratshaltung) werden vom Zweckverband durch Zweckverband „Wasserversorgung im Heckengäu“ Darlehen aufgebracht, soweit hierzu nicht eigene Mit- zum Verkehrswert erworben. tel, Umlagen der Verbandsgemeinden oder Zuschüsse 3) Der Verband erstattet den Verbandmitgliedern den Dritter, insbesondere des Staates, zur Verfügung ste- Buchwert der übertragenen Anlagen. Als Stichtag für hen. die Bewertung der Anlagen wird der 1.1. des Kalen- 2) Soweit die jährlichen Abschreibungsmittel für die derjahres herangezogen, in welchem die Übertragung Aufbringung des planmäßigen Bedarfs zur Tilgung der Anlagen erfolgt. der Verbandsschulden nicht ausreichen, wird eine 4) Kosten, die aufgrund von Sanierungsmaßnahmen an Tilgungsumlage nach dem Maßstab des § 2 Absatz 2 den übertragenen Anlagen entstehen, stellt der Ver- festgesetzt. band der betreffenden Gemeinde in Rechnung. 5) Für Investitionskosten des Verbandes gelten die Rege- § 17 Jahresumlage nach festen und beweglichen Kosten lungen in § 14 der Verbandssatzung. 1) Der Aufwand für Darlehenszinsen und für planmäßi- ge Abschreibungen auf die Anlagen sowie 35 % der § 14 Finanzierung des Verbandes Betriebs- und Verwaltungskosten werden auf die Ver- 1) Bis zur Festlegung der Bezugsrechte und dem Beginn bandsgemeinden entsprechend den Regelungen in § der Wasserlieferung durch den Verband werden die 14 Absätze 1 und 2 umgelegt (Festkostenumlage). Das entstehenden Kosten von den Verbandsgemeinden gleiche gilt für Steuern, die den Stammwert des Ver- (also ohne die Stadtwerke Pforzheim GmbH) zu glei- chen Teilen getragen. mögens betreffen. 2) Nach Festlegung der Bezugsrechte und dem Beginn 2) Die Kosten der Wasserförderung und etwaige vom der Wasserlieferung durch den Verband werden die Betriebsergebnis abhängige oder aus dem Betriebser- nach Absatz 1 verteilten Kosten entsprechend den gebnis zu bestreitende Steuern und Abgaben sowie nachfolgenden Regelungen für die Berechnung ei- 65 % der Betriebs- und Verwaltungskosten werden ner Kapital- sowie Fest- und Betriebskostenumlage von den Verbandsgemeinden nach der bezogenen nachberechnet. Die sich daraus ergebenden Nachfor- Wassermenge erhoben (Betriebskostenumlage). Die derungen oder Rückzahlungen sind den Mitgliedsge- Verbands-mitglieder sind verpflichtet, die Grundlast meinden in Rechnung zu stellen, beziehungsweise zu zu bezahlen. erstatten. 3) Die Festkostenumlage nach Abs. 1 und die Betriebs- 3) Investitionskosten, die zur Voruntersuchung und kostenumlage nach Abs. 2 werden von der Verbands- Planung einer zentralen Wasserversorgung der Ver- versammlung im Wirtschaftsplan vorläufig und im Jah- bandsgemeinden notwendig werden, finanziert der resabschluss endgültig festgesetzt. Im Wirtschaftsplan Verband über Darlehen, soweit dafür keine Zuschüsse, wird auch die Höhe der monatlichen Abschlagszahlun- Kapitaleinlagen oder sonstigen Einnahmen zur Verfü- gen bestimmt. Diese sind bis zur Verabschiedung des gung stehen. neuen Wirtschaftsplans weiter zu entrichten.
Sie können auch lesen