Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021

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Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Hinzurechnungsbesteuerung –
Welche konkreten Auswirkungen
hat das ATAD-Umsetzungsgesetz?

Baker Tilly Online-Seminar
18. November 2021

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Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Agenda   01   Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung

         02   Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen
              Betriebsstätten

         03   Tatbestandsmerkmale der
              Hinzurechnungsbesteuerung

         04   Beherrschungskonzept – früher und heute

         05   Der (neue) Aktivitätskatalog

         06   Niedrige Besteuerung im Ausland

         07   Substanznachweis

         08   Nachgeschaltete Zwischengesellschaften

         09   „Technische“ Umsetzung der
              Hinzurechnungsbesteuerung

         10   Zusammenfassung und Ausblick
                                                            2
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
01
Grundkonzept der
Hinzurechnungs-
  besteuerung
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Warum gibt es die Hinzurechnungsbesteuerung?

                   •   Verlagerung von Steuersubstrat
 Hinzurechnungs-         −   in ausländische Kapitalgesellschaften
 besteuerung                   o   Abschirmwirkung aufgrund des Trennungsprinzips
                         −   durch Zwischenschaltung in Liefer-/Leistungskette
                               o   Besteuerung (des Großteils) der Wertschöpfung im
                                   steuergünstigeren Ausland
                   •   Hinzurechnungsbesteuerung bewirkt
                         −   Durchbrechung der Abschirmwirkung
                         −   Verhinderung
                               o   niedriger Besteuerung in ausländischen
                                   Zwischengesellschaften
                   •   Anwendung bei ausländischen Gesellschaften, die
                         −   funktionsschwach sind
                         −   niedrig besteuert werden
                         −   von unbeschränkt Steuerpflichtigen beherrscht werden
                               o   Beherrschungskriterium neu geregelt ab 2022

                                                                                      4
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Einleitungsbeispiel

• Ergebnis der Gesamttätigkeit                100
    − davon durch ZG                            50
    − davon durch MG                            50

• Steuerbelastung ohne Hinzurechnungsbesteuerung:
   Steuerbelastung auf Ebene der
    − ZG:                       50 x    0% =       0        Mutter-
                                                          gesellschaft
    − MG:                       50 x 30% = 15
                                   Summe:        15
                                                                100%
    (Gewinnausschüttung der ZG an MG ist steuerfrei)                      Deutschland

• Wirkung der Hinzurechnungsbesteuerung:
                                                                               Ausland
   Steuerbelastung auf Ebene der                           Zwischen-               (keine
    − ZG:                       50 x    0% =      0       gesellschaft   Steuerbelastung)
    − MG:                     100 x 30% = 30
                                   Summe:        30

Ergebnis: Besteuerung, als ob ausl. ZG transparent wäre
                                                                                            5
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Einleitungsbeispiel

• Rückausnahme für die EU/EWR
  − Tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit (sog. Motivtest)

• Vermeidung einer Mehrfachbelastung
  − Tatsächliche Gewinnausschüttung steuerfrei
  − Anrechnung / Abzug von ausländischen Steuern                      Mutter-
                                                                    gesellschaft
  − Keine Anrechnung auf die Gewerbesteuer
                                                              Tatsächliche
                                                              Ausschüttung   100%
• Besonderheiten bei „nicht kooperativem Staaten“             der passiven           Deutschland
                                                              Einkünfte
  − Sog. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung
  − Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und                                            Ausland
    unfairem Steuerwettbewerb vom 25. Juni 2012                      Zwischen-                (keine
                                                                    gesellschaft    Steuerbelastung)

                                                                                                       6
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
02
Hinzurechnungs-
besteuerung bei
 ausländischen
Betriebsstätten
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Problemdarstellung

                • Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte
                  sind Einkünfte der Gesellschaft

                • Freistellungsmethode als Standardmethode
Betriebsstätten   zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in
                  deutscher (bisheriger) Abkommenspraxis üblich
                  − Ausnahme der Einkünfte von der deutschen      inländische
                    Besteuerung                                   Gesellschaft
                  − Würden ausländischen Einkünfte durch ausl.
                    Kapitalgesellschaft erzielt, entfiele               100%
                    Freistellung                                                  Deutschland
                • Reaktion des Gesetzgebers: Sog. „Switch –
                  over“
                                                                                       Ausland
                  − Anrechnungsmethode statt                                               (keine
                    Freistellungsmethode zur Anwendung kommt                     Steuerbelastung)
                                                                      BS
                • Besonderheiten:
                  − Keine Exkulpationsmöglichkeit für EU/EWR
                    Betriebsstätten für ESt / KSt
                  − Beteiligungshöhe bei Personengesellschaft

                                                                                                    8
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
03
Tatbestandsmerkmale
 der Hinzurechnungs-
     besteuerung
Hinzurechnungsbesteuerung - Welche konkreten Auswirkungen hat das ATAD-Umsetzungsgesetz? - Baker Tilly Online-Seminar 18. November 2021
Grundsätzliche Tatbestandsmerkmale der
Hinzurechnungsbesteuerung

               •   Inländerbeherrschung der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7
                   AStG)
Tatbestands-
merkmale           −   Mindestens 50% der Stimmrechte/Anteile/Gewinnanspruch
                   −   Ermittlung NEU ab 2022: gesellschafterbezogene Betrachtung (§ 7
                       AStG iVm § 1 Abs. 2 AStG)
               •   Passive Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 8 Abs. 1
                   AStG)
                   −   Geregelt als Negativdefinition -> Aktivkatalog (leichte Anpassung ab
                       2022)
               •   Niedrigbesteuerung der ausländischen Zwischengesellschaft (§ 8 Abs.
                   5 AStG)
                   −   Effektive Ertragsteuerbelastung von weniger als 25%
               •   Ausnahme für EU/EWR Gesellschaften (§ 8 Abs. 2-4 AStG)
                   −   Substanznachweis
                   −   Motivtest
               •   Überschreiten der Freigrenze (§ 9 AStG)

                                                                                              10
04
Beherrschungskonzept
  – früher und heute
Inländerbeherrschung – früher

       M         fremd         fremd          fremd         fremd

           10%           10%      20%   10%           10%

                                TG

                                                                    12
Inländerbeherrschung – heute

           IT
                     I
                          100%

           DE

                         M       fremd    fremd

                          40%       30%      30%

           LI
                         T1

                                                   13
Inländerbeherrschung – heute

           IT
                       I
                            100%
                 30%

           DE

                           M       fremd

                            40%       30%

           LI
                           T2

                                            14
Inländerbeherrschung – heute

           IT
                     I
                          100%

           DE
                         M       fremd    fremd

                         40%        30%      30%

                                  KG

           LI
                         T3

                                                   15
Inländerbeherrschung – heute

           IT
                     I
                          100%

           DE                             Stimmrechtsbindung

                         M       fremd      fremd

                          40%       30%        30%

           LI
                         T4

                                                               16
05
   Der (neue)
Aktivitätskatalog
Der Aktivitätskatalog:
Einzelne aktive und passive Einkünfte

•   Tätigkeiten / Einkünfte sind passiv, wenn sie nicht dem Aktivkatalog zugeordnet werden können

     Unveränderte Kriterien                         Geänderte Kriterien

     Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

     Industrielle Tätigkeit

                                                    Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister

     Handel

     Dienstleistungen

     Vermietung und Verpachtung

                                                    Konzernfinanzierung

                                                    Einkünfte aus Gewinnausschüttungen

                                                    Einkünfte aus Veräußerungen von Anteilen

                                                    Einkünfte aus Umwandlungen

                                                                                                    18
Der Aktivitätskatalog:
Verdeckte Gewinnausschüttung

            DE
                                             G-AG

                        Hinzurechnungs-
                          Besteuerung?
            LI

                                            Tochter

            Verdeckte
   Gewinnausschüttung

            IE
                            Produktion                   Vertrieb

                                         Vergünstigte
                                    Einkaufskonditionen (?)

                                                                    19
06
Niedrige Besteuerung
     im Ausland
Niedrige Besteuerung im Ausland

 • Beibehaltung der Niedrigsteuergrenze von 25%

 • Steuersatz nach Überleitung zu deutscher steuerlicher Bemessungsgrundlage

                                                            G-AG
                                                                           Deutschland
            Hinzurechnungs-
         Besteuerung trotz ausl.

       Steuer von mehr als 25% ?                                            Ausland

                                     Tochter 1             Tochter 2

                Zahlung nach deutschen steuerlichen Grundsätzen nicht steuermindernd absetzbar
                                                                                                 21
07
Substanznachweis
Substanznachweis

                         •   EU/EWR Gesellschaften

 Keine Hinzurechnungs-
 besteuerung bei         •   Erfüllung Motivtest: wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit
                             [bis Ende 2021: „tatsächliche wirtsch. Tätigkeit“]

                             →   Einsatz der erforderlichen sachliches und personelles
                                 Ausstattung

                             →   selbständige und eigenverantwortliche Ausübung durch
                                 hinreichend qualifiziertes Personal

                             →   Kein überwiegendes Outsourcing an Dritte (mehr möglich !)

                         •   Zwischenstaatlicher Informationsaustausch

                         •   Geltung nur für Einkünfte, die durch die wesentliche wirtschaftliche
                             Tätigkeit erzielt werden
                                                                                                    23
08
   Nachgeschaltete
Zwischengesellschaften
Übertragende Hinzurechnung

                                                                       Deutschland
 Mehrstöckige Strukturen

 • Auch nachgelagerte Zwischengesellschaften werden
                                                          Mutter       HZB 300
   berücksichtigt
  − direkt beim deutschen Anteilseigner
  − bei negativem Betrag entfällt
                                                              40%
    Hinzurechnungsbesteuerung
  − Bisher: Ergebniskonsolidierung auf Ebene der Mutter
                                                                      Staat B
  − Wegfall § 14 AStG aF                                  Tochter     Eig. pass. Einkünfte: 200
                                                                      Pass. Eink. insg.: 300

 • Auswirkungen der Neuregelungen:
  − Keine Verlustkonsolidierung mehr möglich.                 100 %

  − Separate Ermittlung HZB                                           Staat C
  − Direkte Zurechnung zum inländ. Gesellschafter                     Passive Einkünfte: 100
                                                          Enkel
  − Anrechnung ausl. Steuer aus ausl. HZB

                                                                                                  25
09
„Technische“ Umsetzung
  der Hinzurechnungs-
      besteuerung
Technische Umsetzung

 • Zeitpunkt
   − NEU ab 2022: Hinzurechnung erfolgt im Veranlagungszeitraum, in dem
     das Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 AStG)
     o [bislang: Hinzurechnung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres]

 • Gewinnausschüttungen
   − Kürzung bei tatsächlicher Ausschüttung, wenn in Vorjahren Hinzurechnungsbeträge zugerechnet
     wurden (§ 11 AStG)
   − Begrenzung auf Hinzurechnungsbetrag Vorjahr und laufendes Jahr

 • Anrechnung ausländischer Steuern
   − Auf die tatsächlich erhobene ESt oder KSt
   − Keine Anrechnung auf GewSt

 • Anrechnung bei mittelbaren Beteiligungen: Grundsätzlich Anrechnung der sowohl von der
   Zwischengesellschaft als auch von einer vorgeschalteten Gesellschaft tatsächlich entrichteten
   Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag (§ 12 AStG)

                                                                                                   27
Technische Umsetzung

Mehrsteuerbelastung durch nicht vollständige Anrechnung

Gewinn ausländische Zwischengesellschaft vor Steuern      EUR 100.000

Ausländische Körperschaftsteuer                           EUR   24.000

Hinzurechnungsbetrag D (=vZE, =GewE)                      EUR 100.000

Körperschaftsteuer D vor Anrechnung                       EUR   15.000

Anrechnung ausländische Körperschaftsteuer
 tatsächlich gezahlte Körperschaftsteuer EUR 24.000
 Anrechnungshöchstbetrag                 EUR 15.000       EUR – 15.000
Körperschaftsteuer nach Anrechnung                        EUR       0

Solidaritätszuschlag                                      EUR       0

Gewerbesteuer (Hebesatz 400%)                             EUR   14.000

Gesamtsteuerbelastung                                     EUR 38.000

Mehrbelastung durch Anrechnungsüberhang                   EUR    9.000

                                                                         28
10
Zusammenfassung
  und Ausblick
Zusammenfassung und Ausblick

                Beherrschungskonzept

                Substanztest

                Niedrigsteuergrenze

                Passivkatalog

                Verluste

                Zurechnungszeitpunkt

                                       30
Ihre Ansprechpartner

   StB Friedrich Wamsler, M.I.Tax    WP/StB Matthias Chuchra, LL.M. (com.)
   Partner                           Partner
   Tax                               Tax

   T +49 89 55066-325                T +49 40 600880-490

   friedrich.wamsler@bakertilly.de   matthias.chuchra@bakertilly.de

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Now, for tomorrow

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