IDD, BRSG, DSGVO & Co - lassen grüßen! Die wichtigsten versicherungs- und haftungsrechtlichen Urteile kurz erläutert - Kanzlei ...
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FINANZEN THEMA MAKLER- Basiswissen nach neuer Rechtslage IDD, BRSG, DSGVO & Co. lassen grüßen! Die wichtigsten versicherungs- und haftungsrechtlichen Urteile kurz erläutert. in Zusammenarbeit mit Signal Iduna Verlags-Sonderveröffentlichung in Kooperation mit:
Recht Die Angriffe sind digital, die Bedrohung real: Jetzt sichern und versichern. Cyber-Kriminelle können von der ganzen Welt aus in Ihr Unternehmenssystem eindringen. Mit unserem digitalen Schutzschild aus Cyber Security Club und CyberPolice beugen Sie Cyber-Attacken vor und sichern Ihr Unternehmen gegen digitale Risiken ab. So haben Sie eine optimale Verbindung aus Prävention und Versicherungsschutz – und das rund um die Uhr. Mehr unter www.digitaler-schutzschild.de 2 Sonderausgabe
Recht Inhalt 1. DSGVO – Das müssen Versicherungsmakler wissen Seite 4 2. Umsetzung der EUVermittlerrichtlinie 2016/97 (»IDD«) in deutsches Recht Seite 6 3. Compliance-Organisation nach den neuen IDD Vorgaben Seite 10 4. Betriebsrentenstärkungsgesetz – Chance ohne Garantie Seite 14 5. Haftungsfalle für Versicherungsmakler Seite 20 6. Maklerhaftung möglich, wenn das empfohlene wirtschaftliche Produkt nicht so gut performt! Seite 24 7. Der Beratungs- und Dokumentationsverzicht wird leichter gemacht! Seite 26 8. Die größten zehn Irrtümer im Arbeitsverhältnis Seite 28 9. Das Konzept der kundeninduzierten Prämienreduktion im neuen Vermittlerrecht Seite 31 10. Wann ist der beste Zeitpunkt für einen »Leitungswasserschaden« Seite 41 und muss es immer gleich Schimmel sein? 11. Europaweite Vermittlung von Versicherungsprodukten Seite 44 12. Wann kaufe ich Haftung und wie kann ich als Makler unangenehme Seite 48 Überraschungen vermeiden? 13. Keine spontane Anzeigepflicht Seite 50 Impressum Verlags-Sonderveröffentlichung Adresse Kanzlei Michaelis: Textbeiträge: Dr. Robert Boels, Stephanie Has, der Alsterspree Verlag GmbH in Kooperation mit Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg Sebastian Karch, Markus Kirner, Fabian Kosch, der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Telefon: +49 (0)40 888 88 777 Lars Krohn, Stephan Michaelis, Kathrin Pagel, Fax: +49 (0)40 888 88 737 Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Oliver Timmermann Postanschrift Verlag: www.Kanzlei-Michaelis.de Kurfürstendamm 173/174, 10707 Berlin © 2018 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Telefon: +49 (0)30 68 83 720-20 Layout: Sabine Müller Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Fax: +49 (0)30 68 83 720-49 Lektorat: TextSchleiferei.de Vervielfältigung auf Datenträger oder durch www.alsterspree.de Coverbild: iStock / Querbeet andere Verfahren (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Sonderausgabe 3
Recht DSGVO – Das müssen Versicherungsmakler wissen – TEXT: SEBASTIAN KARCH, RECHTSANWALT – A uf die Versicherungsmakler kommt 2018 einiges an neuen Gesetzesregelungen zu. Auch das DEN 25. MAI 2018 IM KALENDER ROT ANSTREICHEN. Am 25. Mai 2018 läuft die zweijährige ZIEL (ART. 1 DSGVO) UND GRUNDSÄTZE (ART. 5 DSGVO) DER DSGVO Datenschutz ist Grundrechtsschutz! Das Thema Datenschutz muss angepackt Umsetzungsfrist ab, die der EU-Gesetz- Ziel der DSGVO ist der Schutz der „per- werden. Eine große Tageszeitung titelte geber allen Unternehmern gewährt, um sonenbezogenen Daten“ aller EU-Bürger. gar sinngemäß: „größter Umbruch im sich auf den neuen Datenschutz-Stan- Der EU- Gesetzgeber will ein einheit- Datenschutzrecht aller Zeiten“. Soweit dard in der EU einzustellen. Mit Ablauf liches Datenschutzniveau in den Mit- würde der Verfasser zwar nicht gehen, dieser Umsetzungsfrist gibt es keine Aus- gliedstaaten etablieren. Skandale, wie aber unstreitig gibt es für deutsche Un- reden mehr für diejenigen Unternehmer, die Datensammelwut sozialer Netzwerke ternehmer erhöhten Handlungsbedarf. die sich bis dahin noch nicht mit der und die Speicherung von Fluggastdaten, Es bedarf einer guten Compliance-Stra- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS- waren Auslöser der Datenschutzreform. tegie, um das neue Datenschutzniveau GVO) beschäftigt haben. Gleichzeitig Dabei haben deutsche Unternehmer zu erreichen. mit Ablauf dieser Frist tritt ebenfalls ein einen klaren Standortvorteil, da der neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach aktuellem BDSG in Deutschland in Kraft. (zumindest theoretisch) schon sehr hoch ist und von der DSGVO im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nur wenig angehoben wird. Datenschutzverstöße 4 Sonderausgabe
Recht sollen auch großen Unternehmen richtig Ergebnis kommen, dass die Bestellpflicht den, Löschfristen sowie eine Beschrei- weh tun. Daher sind Bußgelder von bis gegeben ist, kann die Nichtbestellung bung der getroffenen TOMs. zu € 20 Mio. möglich. von der Behörde mit bis zu € 10 Mio. Die Datenschutz-Folgenabschätzung Zur Erreichung des Ziels muss jeder Un- sanktioniert werden. Bei Zweifeln über steigert das Niveau noch einmal. Hier ternehmer folgende DSGVO-Grundsätze die Bestellpflicht, ist der sicherste Weg trifft den Unternehmer die Pflicht zur leben: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung also die freiwillige Bestellung eines DSB. Vorab-Analyse, wenn die Datenver- nach Treu und Glauben, Transparenz, arbeitung ein hohes Risiko für die Zweckbindung, Datenminimierung, 2. Technisch-organisatorische Maßnahmen persönlichen Rechte und Freiheiten des Richtigkeit, Speicherbegrenzung, (TOMs), Art. 32 DSGVO Betroffenen darstellt. Wann dies in der Integrität und Vertraulichkeit sowie Re- Der Unternehmer hat Schutzmaßnah- Praxis der Fall sein soll, sollte eigentlich chenschaftspflicht. Dabei gilt natürlich men zu treffen, damit die personenbezo- mittels einer sogenannten „Black-List“ weiterhin der Gesetzesvorbehalt, d.h. es gene Daten seines Kunden nicht verloren von Behördenseite zur Verfügung gestellt ist alles verboten, was nicht ausdrück- gehen oder unbefugten Dritten in die werden. Diese liegt aktuell jedoch noch lich durch Gesetz oder Einwilligung des Hände fallen. Dafür ist es ausreichend, nicht vor, sodass noch unklar ist, wann Betroffenen erlaubt ist. dass ein „angemessenes“ Schutzniveau die Pflicht definitiv greift. Das Problem bei der Umsetzung der DS- eingerichtet wird, welches an den Ri- GVO ist, dass sie keinen Maßnahmen- siken im Falle des Datenschutzverstoßes 4. Rechte der Betroffenen katalog enthält, den der Unternehmer festzumachen ist. Die Verschlüsselung ist Gegenüber ihren Kunden müssen Versi- einfach abarbeiten kann. Vielmehr ist hierbei ein vorzugswürdiges Mittel. Eine cherungsmakler diese über deren Rechte jeder Unternehmer angehalten die Da- Pflicht zur Verschlüsselung gibt es indes transparent informieren, etwaigen Aus- tenschutzgrundsätze eigenverantwortlich nicht. Wird sich gegen die Verschlüsse- kunftsansprüchen „unverzüglich“ nach- in seinem Unternehmen zu implementie- lung entschieden, sollte dies unbedingt kommen, ggfs. die Daten berichtigen ren. Es ist also keine einmalige An- mit guten Argumenten dokumentiert und Löschungsansprüchen nachgekom- strengung des Unternehmers gefordert, werden. Weiterhin sollen die Fähigkeit, men werden. Der Löschungsanspruch sondern die Etablierung einer konkreten die Vertraulichkeit, Integrität, Verfüg- sollte allerdings stets in eine „Sperrung“ Compliance-Strategie. barkeit und Belastbarkeit der Systeme der Daten abgewandelt werden, um und Dienste sichergestellt werden. Über- sich später noch gegen etwaige Ansprü- 4 PUNKTE FÜR EINE GUTE dies soll gewährleistet werden, dass die che wegen Falschberatung währen zu COMPLIANCE-STRATEGIE Daten auch nach eventuellen Zwischen- können. fällen wieder rasch verfügbar sind. Dies 1. Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO) Alles soll stets auf dem aktuellen Stand Fazit: Es gilt eine Pflicht zur Bestellung eines der Technik erfolgen. Was unter „Stand Auch der Versicherungsmakler, wie alle Datenschutzbeauftragten (DSB) im der Technik“ genau zu verstehen sein Unternehmer in Deutschland, steht in Unternehmen, wenn die „Kerntätigkeit“ soll, ist allerdings unklar. der Pflicht zur Einhaltung des Daten- in der umfangreichen Verarbeitung schutzes. Dabei stellt der Versicherungs- besonderer Kategorien von Daten (u.a. 3. Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) maklervertrag stets die Rechtsgrundlage Gesundheitsdaten und biometrische und Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) für die Verarbeitung dar (Art. 6 Abs. Daten) besteht. Das Verarbeitungsverzeichnis ist der 1 Buchst. b) DSGVO). Zudem sollten Die gute Nachricht für Versicherungs- Dreh- und Angelpunkt der Datenschutz- Einwilligungen in die Verarbeitung makler ist, dass nur durch die Ausübung Compliance. Der Verfasser empfiehlt der Daten von den Kunden eingeholt des Berufs an sich keine Bestellpflicht dringend bis zum 25. Mai ein Verar- werden und geprüft werden, ob mit ausgelöst wird. Die weniger gute Nach- beitungsverzeichnis anzulegen. Dies ist Dienstleistern ein Auftragsdatenverar- richt ist, dass die „Kerntätigkeit“ im o.g. Pflicht! Das Verfahrensverzeichnis kann beitungsvertrag (ADV) abzuschließen Sinne durch die Erfüllung der Pflichten in schriftlicher oder elektronischer Form ist. Die Dokumentation aller daten- aus dem Versicherungsmaklervertrag angelegt werden und muss folgende schutzrechtlichen Anstrengungen ist zu recht schnell betroffen sein dürfte. Für Pflichtangaben enthalten: Name und empfehlen. Ein Verfahrensverzeichnis einzelne Makler mag es hier einen ge- Kontaktdaten des Verantwortlichen und muss unbedingt erstellt werden. wissen Argumentationsspielraum geben, ggfs. dem Datenschutzbeauftragten, aber jedem muss klar sein, dass die Zwecke der Verarbeitung, Beschreibung Unter folgendem Link finden Sie eine Entscheidung keinen DSB zu bestellen, der Kategorien betroffener und perso- hilfreiche Checkliste zur Umsetzung: teuer werden kann. Denn, sollte die Da- nenbezogener Daten, Auskunft, ob die https://kanzlei-michaelis.de/15-punkte-check- tenschutzbehörde im Nachhinein zu dem Daten in ein Drittland übermittelt wer- liste-wegen-der-eu-dsgvo/ Sonderausgabe 5
Recht Umsetzung der EU- Vermittlerrichtlinie 2016/97 (»IDD«) in deutsches Recht Was gilt es für den Versicherungsmakler durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie ab dem 23.02.2018 zu beachten? – TEXT: STEPHAN MICHAELIS LL.M., FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT – ÄNDERUNGEN UND WICHTIGE NEUERUNGEN Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie Hier meine ersten Gedanken, zu den zu IN DEN FÜR VERMITTLER WICHTIGSTEN (IDD) nachgebessert. Die modifi- erwartenden Neuregelungen: GESETZEN – zierten, nun beschlossenen Gesetzes- Über ein halbes Jahr nach der aufse- änderungen in Gewerbeordnung, 1. Ehrlich, redlich, transparent und im bestmög- henerregenden Vorstellung des ersten Versicherungsaufsichtsgesetz, Versiche- lichen Interesse des Versicherungsnehmers: Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU- rungsvertragsgesetz und Außenwirt- Diese Beratungsverpflichtung wird Vermittlerrichtlinie 2016/97 („IDD“) in schaftsgesetz sind im Bundesgesetz- genau so wörtlich in § 1 a VVG geregelt. deutsches Recht herrscht nun Rechts- blatt (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/ Dort heißt es ausdrücklich, dass der sicherheit. Mit Sitzung des Bundes- start.xav?startbk=Bundesanzeiger_ Versicherer ehrlich, redlich, transparent tages am 29. Juni 2017 (243. Sitzung, BGBl&jumpTo=bgbl117s2789.pdf) und im bestmöglichen Interesse des Ver- Protokoll unter http://dip21.bundestag. veröffentlicht und treten am 23.02.2018 sicherungsnehmers zu beraten hat. Auf de/dip21/btp/18/18243.pdf einsehbar) endgültig in Kraft. den ersten Blick steht da nichts davon, nahm das langwierige Verfahren zur Der nachfolgende Artikel dient als dass auch der gesamte Versicherungsver- Umsetzung dieser Richtlinie nun endlich kleiner Überblick darüber, auf welche trieb, also alle Vertreter und auch alle seinen Abschluss, was vom gesamten rechtlichen Veränderungen sich der Versicherungsmakler (natürlich auch Markt aus Gründen der Rechts- und Versicherungsvertrieb einzustellen hat. die Versicherungsberater) diese Rechts- Planungssicherheit sehnlichst erwartet Natürlich habe ich nur die wichtigsten pflicht auferlegt bekommen. Allerdings worden war. Änderungen kurz herausgegriffen. Nicht wird auch der § 59 VVG ergänzt, so Gemäß der Beschlussempfehlung des nur für den Rechtsanwalt, sondern auch dass auch die Regelungen des § 1 a VVG Ausschusses für Wirtschaft und Ener- für einen Vertriebsmitarbeiter ist es für den gesamten Versicherungsvertrieb gie wurde an entscheidenden Stellen natürlich sinnvoll, die gesetzlichen Rege- gelten. im Gesetzentwurf hinsichtlich der lungen zumindest einmal durchzulesen. Überdies findet dieser Maßstab auch 6 Sonderausgabe
Recht schon auf Werbeprospekte Anwendung. Sollten Sie also bestehende Vereinba- Bundestag die Abkehr vom Honoraran- Dieser oberste Grundsatz dominiert rungen haben, die bislang in rechtlicher nahmeverbot insbesondere damit, dass künftig den gesamten Versicherungsver- Hinsicht nicht zu beanstanden sind, anderenfalls den Versicherungsmaklern trieb. dann bedarf es ggf. einer Vertragsanpas- erhebliche Umsatzeinbußen gedroht hät- Jede Rechtspflicht, die der Gesetzgeber sung zum 23.02.2018. Die Vertriebssteu- ten – die verfassungsrechtliche Bedenk- aufstellt, hat auch eine entsprechende erung über die Vergütung wird proble- lichkeit des erheblichen Einschnittes in Rechtsfolge. Als Rechtsfolge besteht hier matisch und darf die Kundeninteressen die Berufsausübungsfreiheit dürfte aber natürlich der Anspruch auf Schaden- nicht beeinträchtigen können. eine maßgebliche Rolle gespielt haben. ersatz. Deshalb ist es für den gesamten Versicherungsvertrieb, also auch für 3. Kein grundsätzliches Honorarannahmever- 4. Keine Möglichkeit der Doppelberatung Sie, sehr wichtig, dass Sie diese obersten bot für Versicherungsmakler oder Doppelhaftung Vertriebsgrundsätze kennen, beherzigen Relevant ist dabei in erster Linie, dass Auch wurde der viel diskutierte neue und auch die Unterlagen Ihrer Pro- ein Honorarannahmeverbot für Versi- § 6 Abs. 6 VVG-E nicht wie befürchtet duktpartner überprüfen, um die neuen cherungsmakler, das schon zuvor heftig umgesetzt, sondern hinsichtlich einer be- gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. kritisiert und teilweise als verfassungs- fürchteten Doppelberatung modifiziert. Sollten Sie mit Vertriebspartner zu- widrig eingestuft worden ist, ersatzlos Danach war vorgesehen, dass die Bera- sammenarbeiten, so würde ich diese gestrichen wurde. Ursprünglich war tungspflicht des Versicherers eben nicht Rechtspflichten natürlich auch an sämt- im Gesetzentwurf für den neuen § 34d mehr automatisch dann entfällt, wenn es liche Vertriebspartner und angestellte GewO-E vorgesehen, dass darin eine sich um einen von einem Versicherungs- Mitarbeiter weitergeben. Regelung enthalten ist, nach der Ver- makler vermittelten Vertrag handelt. sicherungsmakler „unmittelbar oder Dies war zunächst damit begründet 2. § 48 a VV mittelbar ausschließlich vom Versiche- worden, dass ohnehin schon festge- Auch diese neue gesetzliche Regelung rungsunternehmen“ vergütet werden standen habe, dass eine Beratung des sollten Sie ungedingt einmal nachlesen. dürfen. Diese Einschränkung sollte Versicherers nur „bei Anlass“ geschuldet Geregelt ist die gesetzliche Verpflichtung, schon ab dem Veröffentlichungstermin sei und dieser bei Zwischenschaltung dass keine Vergütungsanreize gesetzt des Gesetzentwurfes, dem 18.01.2017, eines Versicherungsmaklers ohnehin werden, die dazu führen könnten, dass gelten und hätte insofern eine absurde nicht geben sei. Dieser wissentlichen eine Beratung nicht im bestmöglichen Rückwirkung von über einem Jahr vor Schaffung einer Unklarheit – nicht nur Interesse des Kunden erfolgt. Verkündung des eigentlichen Gesetzes was die Beratung angeht, sondern auch Sie dürfen also keine Vergütungsverein- bedeutet – eine praktische Umsetzung was die aus denkbaren Beratungsfehlern barungen treffen, die diesem Grundsatz dieses Verbotes war schlicht unmög- folgende Haftung angeht – wurde aller- widersprechen könnten. Sie dürfen also lich. Dieser Satz wurde aus dem nun dings durch Beibehaltung des alten § 6 weder solche Vergütungen von einem beschlossenen § 34d Abs. 1 GewO Abs. 6 VVG Abhilfe geschaffen. Versicherer annehmen, noch dürfen Sie ersatzlos gestrichen. So entfällt die Beratungspflicht für Ver- Vergütungsanreize für die Vermittlung Das heißt konkret, der befürchtete sicherer in diesen Fällen nunmehr nach besonderer Produkte schaffen, wenn die „Tod der Nettopolicen-Vermittlung wie vor. Damit kommen die empfeh- Gefahr besteht, dass der Kunde dann durch den Makler“ und die unsägliche lenden Ausschüsse und der Bundestag nicht in seinem bestmöglichen Interesse Rückwirkung auf den 18.01.2017 fallen den Bedenken nach, die hinsichtlich ei- beraten wird. Im Ergebnis bedeutet dies ersatzlos weg, Servicevereinbarungen ner Doppelberatung und Doppelhaftung also, dass eine Vertriebssteuerung über zur Vergütung anderer Dienstleistungen bestanden haben, wenn sowohl Versi- Zusatzvergütungen vom Gesetzgeber mit Verbrauchern werden insofern auch cherer als auch Makler zur Beratung nur eingeschränkt gestattet wird. Das in Zukunft für Versicherungsmakler des Versicherungsnehmers verpflichtet Kundeninteresse soll immer im Vorder- möglich sein. Darüber hinaus wurde in geblieben wären. grund stehen. den neuen § 34d Abs. 1 GewO ein sinn- Wenn Sie glauben, dass dies bedeu- voller Einschub zur rechtlichen Bera- 5. Neue Beratungspflichten bei der Vermittlung tungslos ist, muss ich Sie allerdings tungsmöglichkeit von Arbeitnehmern im von Versicherungsanlageprodukten enttäuschen. Denn Vergütungsverein- Bereich der betrieblichen Altersvorsorge Hinsichtlich der Vermittlung von barungen, die der Regelung des § 48 a eingefügt – es erstreckt die ausdrück- Versicherungsanlageprodukten, damit VAG entgegenstehen, sind nichtig. Mit liche Erlaubnis, Gewerbekunden und also gerade fondsgebundener Lebens-, anderen Worten ist eine vertragliche Re- Unternehmen rechtlich zu beraten auch Rentenversicherungen und ähnlicher gelung unwirksam, die gegen gesetzliche auf Beschäftigte des beratenen Unterneh- Produkte, sind die diesbezüglich ur- Verbote verstößt. mens. Begründet haben die Redner im sprünglich vorgeschlagenen Ände- Sonderausgabe 7
Recht rungen beibehalten worden. Daher dass der Versicherer/Vermittler bei neuerdings die Fortbildungspflicht für sind insbesondere die 7b und 7c VVG zu der Erbringung der Vertriebstätigkeit produktakzessorische Nebentätigkeits- beachten. Besonders reformiert worden die Angemessenheit der angebotenen vermittler und deren Beschäftigte, die sind die Informations- und Beratungs- Versicherungsanlageprodukte nicht ausschließlich für einen Versicherer tätig pflichten, die Versicherungsmakler ihren geprüft hat. Diese Verzichtsvariante ist sind. Kunden gegenüber auferlegt worden wohl auch in „standardisierter“ Form Außerdem werden erhöhte Anforderun- sind. Diese umfassen (in aller Kürze) die möglich. gen an die Aufklärungspflicht der Ver- Information über regelmäßige Beurtei- Der Gedanke des Gesetzgebers ist wohl, sicherungsnehmer bei der Vermittlung lungen der Eignung des Produkts, über dass der Vertreiber der Versicherung von Restschuldversicherungen gestellt. Leitlinien, Warnhinweise und Risiken (Versicherer oder Vermittler) sowohl auf Konkret muss der Versicherungsnehmer der vorgeschlagenen Anlagestrategie, die Prüfung der Geeignetheit als auch bzw. die versicherte Person fortan eine umfassende Kosten und Gebührenin- auf die Prüfung der Angemessenheit Woche nach Abgabe seiner Vertragser- formationen hinsichtlich des Vertriebes verzichten kann, wenn die obenstehen- klärung für das Versicherungsprodukt des Produktes sowie Aufklärung über den Voraussetzungen erfüllt sind. Denn erneut in Textform über sein Widerrufs- die Zahlungsmöglichkeiten des Versi- der Satz 1 des § 7c Abs. 3 VVG-E lautet: recht belehrt werden, das Produktinfor- cherungsnehmers. Diese Informationen „Versicherer können, wenn sie keine mationsblatt ist ihm bei dieser Gele- sind dem Versicherungsnehmer während Beratung gemäß Absatz 1 (u. a. Geeig- genheit erneut zur Verfügung zu stellen der Laufzeit der Anlage regelmäßig, netheit) leisten, Versicherungsanlagepro- und er ist sowohl über die Kosten und mindestens aber jährlich, zur Verfügung dukte ohne die in Absatz 2 vorgesehene über die Unabhängigkeit des Produktes zu stellen. Gegebenenfalls hat auch der Prüfung (Angemessenheit) vertreiben, vom Hauptgeschäft (zum Beispiel des Versicherungsvermittler also hierfür wenn die folgenden Bedingungen erfüllt Darlehens) zu informieren. Damit soll Sorge zu tragen. sind: […]“. dem Umstand Rechnung getragen wer- Nach § 7 c VVG gibt es darüber hinaus Zur Verdeutlichung sei dabei unter- den, dass der Abschluss einer solchen weitere Fragepflichten des Maklers, die strichen, dass Angemessenheit (kann Versicherung oftmals ohne hinreichende im Rahmen einer Beratung zu erfolgen der Versicherungsnehmer nach seinen Beratung erfolgt und für viele vollkom- haben, etwa nach Kenntnis und Erfah- Kenntnissen und Erfahrungen die Anla- men nutzlos ist. rungen der Versicherungsnehmer im ge überschauen?) und Geeignetheit (ist Interessant ist dabei insbesondere, dass Anlagebereich in Bezug auf den spe- die Anlage für den Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer eines Gruppenver- ziellen Produkttyp und den speziellen persönlich empfehlenswert?) diesbezüg- sicherungsvertrages für Rechtsschuldver- Typ der Dienstleistung, den finanziellen lich zu differenzieren sind. sicherungen gegenüber den versicherten Verhältnissen des Versicherungsnehmers, Bevor also der Versicherungsnehmer ei- Personen mit denselben Beratungs- und einschließlich der Fähigkeit des Versiche- nen Verzicht erklärt, müsste in der Regel Informationspflichten eines Versicherers rungsnehmers, Verluste zu tragen und die Information, die Beratung und die belastet wird, die versicherten Personen den Anlagezielen, einschließlich der Risi- Abfrage entsprechend der gesetzlichen verfügen hinsichtlich der Widerrufs- kotoleranz des Versicherungsnehmers. Regelungen erfolgen, bevor der künftige und Informationsrechte über dieselben Diese und weitere gesetzliche Vorgaben Versicherungsnehmer überhaupt einen Ansprüche wie der Versicherungsnehmer werden als „Geeignetheitsprüfung“ Verzicht erklären kann. Ob es darüber selbst (wie dies genau ausgestaltet ist, verstanden. Insofern sieht der Gesetzge- hinaus wirklich „nicht-komplexe Ver- hängt natürlich vom Vertriebssystem ber vor, dass hier auch eine zwingende sicherungsanlageprodukte“ gibt, bleibt ab). Beratung zu erfolgen hat. der Rechtsprechung und dem künftigen Ob allerdings diese doppelte Widerrufs- Es ist an dieser Stelle aber auch die Anbieterverhalten vorbehalten. möglichkeit bzw. Belehrung darüber und Möglichkeit des Beratungsverzichts Über den ergänzten § 59 VVG gelten die die doppelte Zusendung aller entspre- gemäß § 7c Abs. 3 VVG für die Versi- diesbezüglich maßgebenden §§ 1a, 6a, chenden Dokumente eine eigentlich cherungsanlageprodukte zu erwähnen. 7a, 7b und 7c VVG für alle Versiche- notwendige, umfassende Beratung und Danach kann der Makler auf eine Bera- rungsvermittler übrigens entsprechend. Abgleich mit anderen, schon bestehen- tung verzichten, wenn nicht-komplexe den Versicherungsprodukten, ersetzt, Versicherungsanlagen vertrieben werden 6. Nebentätigkeitsvermittlung, insb. der Recht- bleibt zumindest fraglich. (insbesondere gemäß der Richtlinie schutzversicherungen, erfährt Änderungen 2014/65/EU), die Vertriebstätigkeit auf Darüber hinaus sind geringfügige Ände- 7. Nachbesserung bei Fernabsatz-Verzicht Veranlassung des Versicherungsnehmers rungen hinsichtlich der Vermittlung von auch für Vermittler erfolgt und der Versicherungsnehmer Versicherungsprodukten als Nebentä- Äußerst erfreulich ist zudem, dass eindeutig darüber informiert wurde, tigkeit vorgesehen. Einerseits entfällt künftig auch Vermittler von der Privile- 8 Sonderausgabe
Recht gierung hinsichtlich des Beratungs- und aus bemerkenswert: Denn sie lässt dem ologischen Reduktion ergibt aber, dass Dokumentationsverzichts beim Vertrieb Versicherungsmakler die Möglichkeit, der Gesetzgeber eine Verwendungsabre- über Fernabsatz profitieren können. unter gewissen Voraussetzungen auf Pro- de nicht gewollt haben kann. Eine entsprechende Ergänzung, dass ein visionen zu verzichten. solcher Verzicht auch in Textform, also Dazu muss er entweder die Versiche- 9. Ausblick und Fazit per E-Mail möglich sein soll, ist nun rungsbeiträge des Versicherungsnehmers Nachdem im Juli 2017 die endgültige in § 61 Abs. 2 VVG vorgesehen. Dies über ein Prämienkonto beim Versicherer Verabschiedung des Gesetzeswortlautes bedeutet konkret, dass im Wege eines reduzieren oder dies aufgrund unmit- erfolgt ist, sollen die Gesetzesände- Online-Antragsverfahrens die Möglich- telbarer Absprache mit dem Kunden rungen dann am 23.02.2018 endgültig keit eröffnet worden ist, dass der Kunde veranlassen. § 48b Abs. 4 VAG besagt in Kraft treten. allein per E-Mail erklärt, auf die Bera- dazu, dass das Sondervergütungs- und Zwar gilt hier nicht „Ende gut, alles tung und Dokumentation zu verzichten Provisionsabgabeverbot dann „keine gut“ – dafür gibt es immer noch zu – eine handschriftliche Unterschrift wird Anwendung findet, soweit diese zur große Unwägbarkeiten im Gesetzent- nicht mehr erforderlich. Eine Ungleich- dauerhaften Leistungserhöhung oder wurf -, jedoch stellt der nun verabschie- behandlung zwischen den Vertrieben Prämienreduzierung des vermittelten dete Wortlaut zumindest eine akzeptable von Versicherern und Vermittlern hätte Vertrages verwendet“ werden. Laut der Variante vor, mit der man als Vermittler diesbezüglich einen unangemessenen vom Gesetzgeber herausgegebenen Be- und als dessen Rechtsberater zumindest Wettbewerbsnachteil nach sich gezogen. gründung zum Gesetzentwurf heißt es, einigermaßen rechtssicher arbeiten kann. Sollten sich Makler und künftige Versi- dass diese Ausnahme bewusst geschaf- Insbesondere hinsichtlich des Provisi- cherungsnehmer also darüber einig sein, fen wurde, da durch die Möglichkeit, onsabgabeverbots, der Beratung bei dass ein Beratungs- und Dokumentati- Sondervergütungen langfristig dem „Versicherungsanlageprodukten“ und onsverzicht erstellt werden soll, so möge Versicherungsverhältnis zugutekommen den Restschuldversicherungen wird erst der Versicherungsmakler aber doch zu lassen, keine Fehlanreize für den die Praxis zeigen, inwieweit der Wille dringend beachten, dass hier zwei wich- Verbraucher geschaffen würden. des Gesetzgebers tatsächlich umgesetzt tige Dinge unbedingt zu berücksichtigen Wenn aber die Provision mit der Zweck- worden ist. sind. Es bedarf unbedingt der Schrift- bindungsabrede „Prämienreduktion oder Nach den langjährigen Diskussionen form bis zum 23.02.2018 (erst dann Leistungsverbesserung“ an den Kunden ändern sich also nur “Kleinigkeiten”. tritt die Gesetzesänderung in Kraft) und gewährt wird und dies auch direkt Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren es bedarf unbedingt einer vorherigen nach Provisionszahlung an den Makler Regelungen zum Versicherungsberater Belehrung, dass der Versicherungsneh- geschieht, dann bleibt fraglich, warum tatsächlich das gewünschte Ziel errei- mer ausdrücklich darauf hingewiesen der Makler schlechter gestellt wird chen, dass eine Honorarberatung gestär- worden ist, dass sich ein Verzicht nach- als der Versicherungsberater, der das kt wird. Ich persönlich vermute, dass teilig auf seine Möglichkeit auswirken gleiche darf – und muss (§ 48c VAG). dies nicht der Fall sein wird. Alle werden kann, gegen den Versicherungsvermittler Der Gesetzgeber scheint dabei von der also künftig die Weiterbildungspflicht Schadenersatzansprüche nach § 63 VVG Problematik getrieben worden zu sein, zu beachten haben und wir warten ge- geltend zu machen. Erst im kommenden dass es eine vergleichbare Wettbewerbs- spannt darauf, wie die neue Verordnung Jahr ist es also möglich, dass der Versi- beschränkung im europäischen Ausland das weitere “Wie” gesetzlicher Umset- cherungsnehmer auch in Textform, also nicht gibt. So könnte er zumindest vor zungen regeln wird. zum Beispiel per E-Mail, verzichtet. dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentieren, dass zumindest auf dem Diejenigen Regelungen, die bereits die 8. Provisionsabgabe bleibt verboten? Papier eine Provisionsabgaberegelung Legislative durchlaufen haben, finden Sie Das heftig kritisierte Provisionsabgabe- getroffen worden ist, die eine europa- zum nachlesen über diesen Link: verbot (durch das Verbot von Sonderver- rechtskonforme Auslegung zulässt. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/ gütungen) und das diesem konsequenter- Ob der Gesetzgeber mit der Lücke al- drucksachen/2017/0501-0600/533-17.pdf?__ weise folgende, für Versicherungsberater lerdings gemeint hat, dass eine „unmit- blob=publicationFile&v=1 geltende, Durchleitungsgebot bleiben telbare“ Prämienverrechnung mit dem gleichwohl unangetastet. Inwieweit Provisionsanteil im Versicherungsbeitrag Sollten Sie noch weitere darüber hinaus- dies zu Konsequenzen im alltäglichen vorgenommen werden muss, ist nicht gehende Rechtsfragen haben, so steht Geschäftsablauf führen wird, bleibt ab- nach dem Wortlaut aufzuklären, wurde Ihnen die Kanzlei Michaelis Rechtsan- zuwarten – Umgehungstatbestände sind aber nach Aussage der BaFin so gemeint. wälte gerne beratend zur Seite. zu befürchten. Dabei ist die maßgebliche Eine Auslegung der Norm nach dem Ausgestaltung des § 48b VAG durch- Sinn und Zweck im Rahmen einer tele- Sonderausgabe 9
Recht Compliance-Organisation nach den neuen IDD Vorgaben Die IDD hat in Art. 17 IDD den Grundsatz der „redlichen, professionellen und im bestmöglichen Kundeninteresse geschehenden Beratung“ normiert. Der deutsche Gesetzgeber ist dem für die Versicherer in § 1a VVG und für die Versicherungsvermittler in § 59 Abs. 1, der nun auf § 1a VVG verweist, nachgekommen. – TEXT: OLIVER TIMMERMANN, RECHTSANWALT – I. EINLEITUNG I vom 10.12.2013 (vgl. NZG 2014, Pflicht nicht mehr zweifelhaft sein. Der nachfolgende Text weist nach, dass 345 f. – das Verfahren vor dem OLG Während für die Versicherer im Versi- es auch für die Makler GmbH unter- München unter dem Az.: 7 U 113/14 ist cherungsaufsichtsrecht die Regeln über nehmensbezogene Pflichten gibt, die nach wie vor anhängig) für Aktiengesell- „den Versicherungsvertrieb“ erheblich Angestellten intern über Gefahren des schaften die Diskussion um die Ein- angepasst wurden (vgl. Reiff, „Das Ver- Interessenkonfliktes aufzuklären, dies zu führung von compliance-Maßnahmen sicherungsvertriebsR nach Inkrafttreten dokumentieren und entsprechende Re- verschärft, vgl. Oppenheim, „Die Pflicht des Gesetzes zur Umsetzung der Versi- aktionen im Falle eines Fehlhandelns zu des Vorstandes zur Einrichtung einer auf cherungsvertriebsrichtlinie“ in VersR installieren. Diese Maßnahmen gehören Dauer angelegten compliance-Organisa- 2018, 193, 197 f.) und so z. B. in §§ fortan zur betriebsinternen compliance. tion“ in DStR 2014, 1063 ff. Ob solche 48 Abs. 2a, 48a Abs. 2 VAG geeignete Nach Herausarbeitung der Pflicht dieser Verpflichtung dann aber auch für eine Maßnahmen der Geschäftsorganisation ComplianceOrganisation (siehe II.) gilt GmbH in Frage kommen soll, war lange verlangt werden, sind diese Vorgaben es in einem ersten Schritt aufzuzeigen, umstritten, vgl. krit. Zöllner/ Noack in für die einfache Makler-GmbH sehr viel was im Falle einer zögerlichen Umset- Baumbach/ Hueck, GmbHG, 21. Aufl. versteckter. Jedoch: Es gibt diese Vor- zung der GmbH und insbesondere dem 2017, zu § 43 Rn. 17 m. w. N. Traditi- schriften und diese Änderungen sollten GmbH Geschäftsführer drohen kann, onell wurde hierbei zwischen der Frage ab dem 23.02.2018 auch unbedingt wenn hier gezögert wird, vgl. siehe III. des „Ob“ und dem „Wie“ unterschie- beachtet werden, da sich hier sehr viel (Gegebenenfalls folgen in weiterer Folge den. Konkrete Maßnahmen sollten nur Haftungspotenzial verbergen kann. Texte, die das Erkennen eines solchen in bestimmten Risikofällen angenommen Unmittelbar ordnet der neue § 34e „Interessenkonfliktes“ und die konkrete werden können. Insgesamt wurde dem Abs. 1 Nr. 2d GewO an, dass in einer Umsetzung von compliance-Ordnungs- Geschäftsführer hierfür ein gewisses Rechtsverordnung Vorschriften über maßnahmen untersuchen.) Ermessen zugesprochen, vgl. insg. die allgemeinen Anforderungen an den Dreher, „Die Vorstandverantwortung Geschäftsbetrieb erlassen werden kön- II. COMPLIANCE-PFLICHT im Geflecht von Risikomanagement, nen. Dies wurde in § 14 Abs. 2 Ref.E. compliance und interner Revision“ in FS VersVermV aufgegriffen. Danach dürfen 1. Bestehen einer compliance-Pflicht Hüffner 2010, S. 161 ff.; Versicherungsvermittler ihre Beschäf- für makler GmbHs Nach dem IDD ist dies für makler- tigten nicht so vergüten und bewerten, In Deutschland hat sich insbesondere GmbHs nun anders. Danach kann die dass diese in Konflikt mit ihrer Pflicht nach der Entscheidung des LG München Frage nach dem „Ob“ einer solchen der „redlichen, professionellen und best- 10 Sonderausgabe
Recht möglichen“ Beratung geraten. K., obwohl Zu den Grenzen der gebotenen Sorgfalt Es sollen keine „Fehlanreize“ durch • ein „Interessenkonflikt“ besteht, zählt allein die Zumutbarkeit des gefor- Vergütungen bzw. Verkaufsziele gesetzt • in der GmbH keine compliance-Struk- derten Verhaltens. Es war dem Versiche- werden, die den einzelnen Angestellten tur existiert, weil sich der Geschäftsfüh- rungsvermittler V. allerdings zumutbar, dazu verleiten könnten, statt eines besser rer G. nicht darum gekümmert hat und sich angemessen zu verhalten. geeigneten Vertrages eine andere Versi- • aufgrund dieses „Interessenkonfliktes“ Zu der im Verkehr erforderlichen cherung anzubieten. längst eine sog. „Offenlegung“ (Art. 6 Sorgfalt gehört auch die gebotene Über diese Norm, die erst unter der neu- Delegierte VO) angezeigt gewesen wäre. Vergewisserung über Tatsachen und en Bundesregierung in Kraft treten kann, Der Versicherungsvermittler V. hat die Rechtslage. Tatsachenirrtümer und enthält aber bereits jetzt die Delegierten im Verhältnis zum Kunden eine vor- Rechtsirrtümer entlasten den Schuld- VO 2359/2017 konkrete Vorgaben vertragliche Pflichtverletzung durch ner nur, soweit sie nicht ihrerseits auf zur Umsetzung von Maßnahmen der Unterlassen begangen, indem dieser den Fahrlässigkeit beruhen, vgl. BGH NJW Geschäftsleitung. Diese ist ebenfalls am bestehenden „Interessenkonflikt“ nicht 2011, 2120. Die Standards für die 23.02.2018 in Kraft getreten. Es muss offenlegte. Eine solche vorvertragliche entstehenden Nachforschungspflichten hier auf eine umfängliche Darstellung Pflichtverletzung ist fahrlässig und durch folgen hier denselben Regeln wie bei des Regelungsgehaltes dieser EU Verord- ein Unterlassen möglich, vgl. Giesler/ der Fahrlässigkeit im Allgemeinen, vgl. nung verzichtet werden. Dies ist ggfs. an Nauschütt, „Vorvertragliche Aufklä- OLG Karlsruhe, NJW 2005, 989, 990 f. späterer Stelle nachzuholen. Wichtig ist rung“ in BB 2003, 435 ff. – anders Zumutbare Anstrengungen der Selbst- für das heutige Darstellungsziel auf die als bei der Arglist-Täuschung kommt vergewisserung schließen dabei auch Art. 3, 4 und 6 dieser Delegierten VO bei den §§ 241 Abs. 2, 311 BGB auch ein Nachfragen beim Gläubiger ein, vgl. aufmerksam zu machen. Hier wird eine fahrlässiges Handeln in Betracht, vgl. BGH NJW 2011, 2120. (wenn auch relativ abstrakte) Definition Grigoleit, „Vorvertragliche Informati- Die Einhaltung der erforderlichen eines „Interessenkonfliktes“ (vgl. Art. 3) onshaftung“ 2002, S. 66 ff. – Angriff Sorgfalt wird, insbesondere, wenn die sowie Vorgaben für den Umgang (vgl. auf das „Vorsatzdogma“; ders. in NJW Rechtslage schwierig ist, entlastend Art. 4 und 5) gegeben. 2002, 1151 ff. berücksichtigt, vgl. BGH NJW 2014, Es kann damit nicht länger in Frage ste- Wichtig ist, hierzu das Folgende zu 2947, Rz. 24. Jedoch ist die bare hen, dass mit dieser Delegierten VO eine wissen: Der Versicherungsvermittler V. Unkenntnis einschlägiger Rechtsvor- Makler GmbH keinerlei Einschätzungs- hätte bei pflichtgemäßen Handeln von schriften oder des Vertragsinhalts stets prärogative hinsichtlich des „Ob“ von der Offenlegungspflicht bei Interessen- als fahrlässig anzusehen, vgl. Caspers in compliance-Organisation mehr zusteht. konflikten wissen können und auch Staudinger, BGB, Stand 2009, zu § 276 Diese ist nun schlicht verpflichtend. müssen! Er handelt ab dem 23.02.2018 Rn. 61 f. Bei einer zweifelhaften Rechts- zumindest „fahrlässig“ i. S. des § 276 frage handelt jedoch bereits fahrlässig, 2. Rechtsfolge einer Verweigerung BGB gegenüber dem Kunden. wer sich erkennbar in einem Grenzbe- der Umsetzungspflicht Nach h. M. ist die verkehrserforderliche reich des rechtlich Zulässigen bewegt, Die Einrichtung einer compliance-Struk- Sorgfalt objektiviert, vgl. BGHZ 24, 21, in dem er eine von der eigenen Ein- tur gehört zu den sog. „Legalitätspflich- 28; BGH, VersR 2006, 228, 229, d. h. schätzung abweichende Beurteilung der ten“ eines GmbH-Geschäftsführers. diese verlangt Einhaltung der Stan- rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Bislang wurde v. a. auf den Tatbestand dards, die im betreffenden Berufskreis Verhaltens in Betracht ziehen muss, vgl. des § 130 OwiG hingewiesen, wenn ein oder Verkehrskreis gelten, vgl. BGH, BGH NJW 1998, 2144; BGH NJW Defizit in der Umsetzung besprochen NJW 2003, 2022, 2024. Der Schuldner 2015, 2419, Rz. 63. Erforderlichenfalls werden sollte, vgl. Kort, „Compliance- garantiert damit letztlich, dass er über muss der Schuldner Rechtsrat einholen, Pflichten und Haftung von GmbH- die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, vgl. BGH NJW 2014, 2914, Rz. 14. Für Geschäftsführern“ in GmbHR 2013, vgl. Singer, „Dogmatik der Vertrauens- Fehler des Ratgebers gilt § 278 BGB. 566 ff. An dieser Stelle soll aber auf eine haftung im deutschen Privatrecht“, 2. FS Nach der IDD, der Delegierten VO und sehr viel unmittelbarere Gefahr dieser Canaris 2017, S. 425 ff. Es gilt deshalb Inkrafttreten des deutschen Umset- compliance-Organisationspflicht hinge- kein individueller Maßstab, nach dem zungsG ab dem 23.02.2018 hat der Ver- wiesen werden. sich der Verpflichtete darauf berufen sicherungsvermittler die neue Rechtslage könnte, die in seinem Berufskreis gel- zu kennen und hatte Gelegenheit, sich a) Ausgangsfall tenden Standards selbst nicht erreichen entsprechend zu informieren! Im Falle Wir denken uns folgenden Fall: Der zu können, etwa weil er mangelhaft aus- eines Zweifels und/ oder der Unsicher- freundliche Versicherungsvermittler V. gebildet ist, vgl. BGH NJW-RR 2003, heit, ob in der konkreten Beratungs- berät im Außenverhältnis den Kunden 1454, 1455. situation ein „Interessenkonflikt“ Sonderausgabe 11
Recht vorliegen könnte, hat dieser – in b) Vorsatz des Geschäftsführers bei Nichtstun Verstoß gegen die compliance-Organisa- Vorbereitung auf das anstehende Kun- Das Problem hierbei ist dann folgendes: tion der Arbeitnehmer im Innenverhält- dengespräch – Information bei dem zu- Angesichts des Umstandes, dass nun das nis eine Haftungsfreistellung verlangen. ständigen compliance-Organ der GmbH Fehlen von Vorsatz eine sog. negative einzuholen. Diese Frage, ob und wann Tatsache betrifft, müssen sich aus dem c) Schaden des Kunden im Falle der Beratung ein Interessenkonflikt vorliegt, kann Vortrag zur objektiven Pflichtverletzung trotz „Interessenkonfliktes“? im Einzelfall schwer erkennbar sein. des Anlegers Indizien dafür ergeben, Es kann auch nicht eingewandt werden, Deshalb bestimmt Art. 4 Abs. 2 lit. a) dass der Geschäftsführer G. seine Pflich- dass der Kunde ja „eigentlich“ keinen der Delegierten VO, vorher festzulegen, ten vorsätzlich verletzt hat, vgl. OLG Schaden erlitten hat. „unter welchen Umständen ein Inte- Karlsruhe, NJOZ 2012, 2218, Rn. 27; Denn, (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2017 – ressenkonflikt, der den Interessen eines OLG Frankfurt a. M., BKR 2015, 38, Az.: IV ZR 440/14 in NJW 2017, 3387 oder mehrerer Kunden schaden könnte, Rn. 33. ff.): vorliegen“ soll. An dieser Stelle ist kein Raum dafür, • Der Grundsatz gemeinschaftsrechts- Wenn V. hier diese Frage aber internen in die feinziselierten Abgrenzungen konformer auslegung und Rechtsfortbil- nicht klären kann, weil dafür keiner zwischen „unvermeidbarem“ und „ein- dung darf mithin nicht zu einer ausle- zuständig sein will und weil eine orga- fachem“ Rechtsirrtum einzusteigen, vgl. gung des nationalen Rechts contra legem nisation dafür schlicht nicht existiert, OLG Köln, GWR 2016, 36 f, Rz. 28 f. führen; schlägt diese „Unkenntnis“ sofort 1 zu 1 Es mag stattdessen ein Hinweis auf OLG • nach nationalem Recht kommt ein auf diesen Berater durch. Dieser handelt Stuttgart (Urt. v. 16.03.2011 – Az.: 9 U Versicherungsvertrag unabhängig von dann seinerseits gegenüber dem Kunden 129/10 in ZIP 2011, 803 f.) genügen: einer vorherigen Information des VN „fahrlässig“. „Wer vor gesetzlich normierten und zustande; Diese Pflichtverletzung des Vermittlers allgemein anerkannten Regelungen und • der Gesetzgeber hat bewusst da- ist dann allerdings ihrerseits – Bäumchen einer auf der Hand liegenden Proble- von abgesehen, für einen wirksamen wechsle dich – wiederum der Gesell- matik die Augen verschließt, handelt Abschluss eines Versicherungsvertrages schaft gem. § 278 BGB (wenn es sich bei – auch ohne Rechtsberater – mindestens vom allgemeinen Zivilrecht grundlegend V. um keinen verfassungsmäßig gewähl- bedingt vorsätzlich.“ abweichende Regeln aufzustellen. Im ten Repräsentanten i. S. des § 31 BGB Jedem GmbH-Geschäftsführer, der nach Rahmen des von ihm gewählten Umset- handelt) zuzurechnen. Dann ist aber den ausdrücklichen neuen IDD Regeln zungskonzepts hat er eine ausdrückliche zugleich denkbar, dass der Gesellschaft (und ihren deutschen Umsetzungen) Pflicht für den Versicherer geschaffen, im Innenverhältnis ein Schadensersatz- deshalb in puncto compliance-Struktur den VN rechtzeitig vor Abgabe seiner anspruch gegen das verantwortliche Or- die Hände in den Schoss legt, kann dann Vertragserklärung zu informieren. ganmitglied gem. § 43 Abs. 2 GmbHG nur viel mut gewünscht werden, von Im Falle der Verletzung dieser Pflicht hat zusteht. Der Geschäftsführer hat wegen seinem D&o Versicherer ggfs. eine De- er als Sanktion vorgesehen, dass die Wi- der fehlenden compliance-Struktur ek- ckungszusage zu erhalten. Dies wird m. derrufsfrist noch nicht zu laufen beginnt. latant gegen seine sog. Legalitätspflicht E. in den allermeisten Fällen misslingen! Daneben kommen nach seiner Vorstel- verstoßen, vgl. Hüffner, „Compliance Am „besten“ kommt in dieser traurigen lung aber auch Schadensersatzansprüche im Innen- und Außenrecht der Unter- Haftungskette dann noch der den Kun- und aufsichtsrechtliche maßnahmen in nehmen“ in FS Roth, 2011, S. 299, 301, den beratende Versicherungsvermittler Betracht (BT-Drucks. 16/3945 S. 60). 304 f. V. weg. Mit Beschluss vom 27.09.1994 M.a.W.: Die Widerrufsregelungen der §§ Es kommt dann für den Geschäftsführer hat das BAG seine Theorie zur „gefahr- 8, 9 VVG entfalten keine Sperrwirkung darauf an, ob er geneigten Arbeit“ aufgegeben und durch gegen einen Schadensersatzanspruch aus • überhaupt eine D&O Versicherung zur eine neue Haftungsprivilegierung des §§ 241, 311 BGB, da sie eine andere Abdeckung von Vermögensschadens- Angestellten bei „betrieblich veran- Schutzrichtung haben; vgl. Pohlmann in Fällen unterhält und lassten Tätigkeiten“ ersetzt, vgl. BAG, Looschelders/ Pohlmann, VVG, 3. Aufl. • welche Ausschluss-Klauseln diese Ver- Beschl. v. 27.09.1994 – GS 1/89; BAG, § 7 Rn. 56. Während das Widerrufsrecht sicherung im Falle „wissentlichen“ bzw. BB 2015, 2041 ff. Danach richtet sich eine Bedenkzeit einräumen soll, inner- „vorsätzlichen“ Handelns enthält. der Umfang eines Schadensersatzanspru- halb derer der VN den Vertrag ohne In der D&O Versicherung werden vom ches nach einer Abwägung der Gesam- Angabe von Gründen rückgängig ma- Versicherer regelmäßig sog. „Vorsatz- tumstände. Dabei ist auch ein vom Ar- chen kann, beruht der Schadensersatzan- ausschluss-Klauseln“ verwandt, vgl. beitgeber einkalkuliertes Haftungsrisiko spruch auf einer schuldhaften Verletzung Seitz, „Vorsatzausschluss in der D&O mit zu berücksichtigen, vgl. BAG, a. a. vorvertraglicher Pflichten. Nach dem Versicherung“ in VersR 2007, 1476 ff. O. D. h. ggfs. kann bei einem eklatanten Konzept des Gesetzgebers soll dieser 12 Sonderausgabe
Recht Schadensersatzanspruch ausdrücklich als des vermittelten Versicherungsvertrages statt des „Interessenkonflikt“ behafteter weitere mögliche durch den Kunden in Betracht. Vertrag für den Kunden tatsächlicher Sanktion für die verspätete Übermitt- Dieser Anspruch auf Rückabwicklung günstiger gekommen wäre. Zur Annah- lung der Vertragsinformationen neben des Vertrages aufgrund einer Verletzung me eines das Rücktrittsrecht auslösenden dem hinausgeschobenen Beginn der von Informationspflichten gerichte- Vermögensschaden reicht „jeder wirt- Widerrufsfrist in Betracht kommen, vgl. te Schadensersatzanspruch setzt nun schaftliche Nachteil“ aus. Dieser muss BT-Drs. 16/3945 S. 60. zunächst die Möglichkeit eines Vermö- sich mithin nicht aus dem konkreten Wer dies anders sieht, hat das Institut gensschadens voraus, vgl. BGH, Urt. v. Vertragsvergleich ergeben, sondern kann der vorvertraglichen Aufklärungspflicht 11.07.2012 – Az.: IV ZR 164/11, BGH, ganz woanders liegen. als „Schuldverhältnis ohne primäre Lei- r+s 2013,297. Hierfür genügt aber jeder stungspflicht“ (vgl. Canaris „Die Schuld- wirtschaftliche Nachteil, der mit dem III. ENDERGEBNIS rechtsreform vor dem Hintergrund des aufgrund der Pflichtverletzung einge- Durch die IDD (und die deutschen GemeinschaftsR“ 2001, 43, 59; Riehm gangenen Vertrag verbunden ist, vgl. UmsetzungsG) sowie in deren Gefolge „Rechtsgrund, Pflicht, Anspruch – BGH, Urt. v. 20. 05.2015 – Az.: IV ZR der Delegierten VO wurden konkrete Dogmatik des Schuldverhältnisses“ in 127/14,in VersR 2016, 133 Rn. 31. Vorgaben zur Anlage einer compliance- 2. FS für Canaris 2017, S. 345, 346 ff.) Im Ergebnis kann dann weder argumen- Struktur auch des Versicherungsvermitt- missinterpretiert. tiert werden, dass für einen „Rücktritt“ lers und damit auch des Geschäftsfüh- Wenn das so ist – und das muss man doch ggfs. die Widerrufsfrist abgelaufen rers einer Makler GmbH geschaffen. sich auf der Zunge zergehen lassen – wäre, da der aus den §§ 241 Abs. 2, 311 Die (vorsätzliche) Nichtbeachtung durch dann kommt in dem oben geschilderten BGB resultierende Rücktritt anderen diesen hat zukünftig das Potential, ekla- kleinen Fall aber aus der vorvertrag- Regeln aus das Widerrufsrecht des § 8 tante Haftungsfolgen im Innen- wie im lichen Aufklärungspflichtverletzung VVG unterworfen ist. Auch muss ggfs. Außenverhältnis auszulösen. en von auch ein Anspruch auf Rückabwicklung nicht geschaut werden, ob ein anderer ts top informiert. Lust auf mehr? Der procontra Newsletter 5 mal pro Woche das Wichtigste zusammengestellt www.procontra-online.de/ newsletter Sonderausgabe online 13
Recht Betriebsrentenstärkungsgesetz – Chance ohne Garantie – TEXT: PROF. DR. HANS-PETER SCHWINTOWSKI UND MARKUS KIRNER, RENTENBERATER UND SPEZIALIST DER BAV FÜR KANZLEI MICHAELIS RECHTSANWÄLTE – M it dem Betriebsrentenstär- kungsgesetz wurde durch den Deutschen Bundestag am 01.06.2017 Gesetz bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, entfaltet ein wesent- licher Teil, nämlich die verpflichtende gen regeln. Dafür besteht künftig die Möglichkeit, echte Beitragszusagen zu erteilen, bei denen Garantie- oder nach intensiven Diskussionen ein stark Bezuschussung der Entgeltumwandlung Mindestleistungen verboten sind. Damit umstrittener Entwurf zur Reform der durch den Arbeitgeber, erst jetzt zum muss der Arbeitgeber keine bestimmte betrieblichen Altersversorgung (bAV) Jahreswechsel ihre Rechtswirkung. Rentenhöhe mehr garantieren und auch verabschiedet. Mit der Einführung keine Erhaltung der eingezahlten Beiträ- eines Sozialpartnermodells, einer reinen 1. GARANTIEVERBOT ge, sondern nur noch die Zahlung der Beitragszusage und der Möglichkeit Bei ihren Bemühungen setzt die Politik Beiträge umsetzen. einer automatischen Entgeltumwand- vor allem auf die Tarifvertragsparteien. Von dieser Vorgehensweise versprechen lung („Opting-Out“) hofft die Poli- Diese sollen, so zumindest die Idee der sich Befürworter der Reform, dass tik, der bAV zu mehr Akzeptanz und Macher des Gesetzes, die betriebliche gerade kleinere und mittlere Unterneh- Verbreitung zu verhelfen. Obwohl das Vorsorge schon in Ihren Tarifverträ- men, die bislang Sorgen vor eventuellen 14 Sonderausgabe
Recht Haftungsrisiken hatten, sich nun der eine automatische Entgeltumwandlung Nr. 63 und § 40b EStG a.F. ist nach wie bAV öffnen. Nachdem im ursprüng- einführen, gegen die der Arbeitnehmer vor nicht möglich. lichen Referentenentwurf die Beitragszu- aber widersprechen kann. Er hat ab sage nur für tarifvertragliche Lösungen dem Zeitpunkt des Erhalts des An- 5. FÖRDERUNG FÜR GERINGVERDIENER vorgesehen war, diese aber bei einer gebotes mindestens drei Monate Zeit Bislang war die ergänzende Vorsor- Vielzahl von Unternehmen nicht greifen, (Details regeln die Tarifverträge), das ge gerade für Geringverdiener wenig wurde nun eine Öffnung für nicht-tarif- Angebot auf Entgeltumwandlung zu interessant. Nicht nur, dass es Menschen gebundene Arbeitgeber und Arbeitneh- prüfen und es ggfs. abzulehnen. mit niedrigen Einkommen besonders mer im Gesetz verankert. Auch sie sollen Auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber schwer fällt, vom eh schon knappen die neue Zusageart grundsätzlich per können ein tarifvertragliches Options- Gehalt auch noch etwas beiseite zu le- vertraglicher Regelung durch Bezug- system anwenden oder auf Grund eines gen, wurden sie noch zusätzlich dadurch nahme auf die einschlägigen tariflichen Tarifvertrages durch Betriebs- oder abgehalten, dass so angesparte Renten Regelungen nutzen können. Dienstvereinbarung die Einführung eines bis dato angerechnet wurden, sofern Optionssystems regeln. Dabei haben die man im Alter trotzdem auf staatliche 2. ARBEITGEBERZUSCHUSS VERPFLICHTEND Arbeitgeber ebenfalls die gesetzlichen Grundsicherung angewiesen ist. Neu eingeführt wird die Verpflichtung, Vorgaben zur Ausgestaltung solcher Hier ist nun Abhilfe geschaffen, werden sofern der Arbeitgeber durch eine Ent- Systeme nach § 20 Abs. 2 BetrAVG n. F. doch die Anrechnungsregeln bei der geltumwandlung Sozialversicherungs- zu berücksichtigen. Grundsicherung im Alter geändert und beiträge spart, er diese in pauschalierter Freibeträge eingeführt. Bei der Grund- Form in Höhe von 15 % der Entgeltum- 4. AUSWEITUNG DES STEUERFREIEN RAHMENS sicherung im Alter und bei Erwerbs- wandlung als zusätzlichen Arbeitgeber- Der steuerfreie Dotierungsrahmen des minderung gilt ab 2018 ein Freibetrag zuschuss, an den externen Versorgungs- § 3 Nr. 63 EStG wird zu einer einheit- von 100 Euro monatlich zuzüglich 30 träger (Pensionskasse, Pensionsfonds, lichen Prozentgrenze zusammengefasst. % des diesen Betrag übersteigenden Direktversicherung) zu zahlen. Zusagen Anstelle der bisherigen 4 % der Bei- Einkommens aus einer zusätzlichen über Unterstützungskassen oder Direkt- tragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Altersvorsorge, höchstens jedoch 50 zusagen sind von dieser Regelung nicht Rentenversicherung (West) zzgl. 1.800 % der Regelbedarfsstufe 1 (in 2017 betroffen. Euro, sofern keine Lohnsteuerpauscha- wären dies 204,50 Euro). Als zusätzliche Die (tarifdispositive) Neuregelung gilt lierung nach § 40b EStG vorgenommen Altersvorsorge gelten dabei monatlich zu für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019. wird, gilt ab 2018 eine Grenze von 8 %. zahlende private Riesterrenten unabhän- Für bereits bestehende Entgeltumwand- Dieser neue Höchstbetrag verringert sich gig von einer etwaigen staatlichen För- lungsvereinbarungen gibt es eine Über- nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG n. F. um die derung, ebenso Basisrenten und Renten gangsfrist von vier Jahren. Somit wird Zuwendungen, auf die die Lohnsteuer- aus bAV sowie Rentenbeträge, die aus also hierfür der Zuschuss erst ab dem 1. pauschalierung gemäß § 40b Abs. 1 und Zeiten einer freiwilligen Versicherung Januar 2022 verpflichtend. 2 Satz 1 EStG in der am 31. Dezember in der gesetzlichen Rentenversicherung In Tarifverträgen soll darüber hinaus bei 2004 geltenden Fassung angewendet stammen. Beitragszusagen ein zusätzlicher Beitrag wird. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass des Arbeitgebers zur Absicherung der Sozialabgabenfrei bleiben allerdings wei- die Grundförderung für Riester-Sparer Leistungen festgelegt werden („Siche- terhin nur Dotierungen bis zu 4 Prozent von 154 Euro auf 175 Euro erhöht wird. rungsbeitrag“), der nicht unmittelbar der Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich wird es ab 1. Januar 2018 den einzelnen Arbeitnehmern direkt Deutlich einfacher wird die Verviel- für Geringverdiener einen bAV-Förder- gutgeschrieben oder zugerechnet wird. fältigungsregel des § 3 Nr. 63 Satz 3 beitrag geben. Diesen nutzen können EStG. Nunmehr können aus Anlass alle Personen mit einem Arbeitslohn von 3. OPTING-OUT WIRD MÖGLICH der Beendigung des Dienstverhältnisses jährlich bis zu 26.400 Euro (monatlich In der Neufassung des BetrAVG wird geleistete Beiträge steuerfrei bis zu 4 % bis zu 2.200 Euro). Voraussetzung für den Tarifvertragsparteien die rechtssi- der Beitragsbemessungsgrenze in der ge- eine Förderung nach § 100 EStG n. F. chere Einführung von automatischen setzlichen Rentenversicherung vervielfäl- ist, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Entgeltumwandlungen mit Opting-Out- tigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in geschuldeten Arbeitslohn im Kalen- Möglichkeit für die Arbeitnehmer zu- denen das Dienstverhältnis des Arbeit- derjahr mindestens 240 Euro an eine gebilligt. Auf dieser Grundlage können nehmers zu dem Arbeitgeber bestanden Direktversicherung, einen Pensionsfonds Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder hat (maximal aber 10 Jahre), aufge- oder eine Pensionskasse zahlt. für eine Gruppe von Arbeitnehmern des wandt werden. Eine parallele Nutzung Für den Arbeitgeber sind 30 % dieses Unternehmens oder einzelner Betriebe der Vervielfältigungsregelungen nach § 3 Zusatzaufwandes im Rahmen des Sonderausgabe 15
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