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Ihre gesetzliche Unfallversicherung Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse Ungererstraße 71 80805 München www.kuvb.de Bei Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung hilft Ihnen unser Service-Center gerne weiter: Telefon: 089 36093-440 Fax: 089 36093-135 E-Mail: servicecenter@kuvb.de In Kooperation mit: Mountainbike fahren in der Schule – sicher und attraktiv gestalten Sicherheitshinweise und Handlungshilfen GUV-X 99969
Mountainbike fahren in der Schule – sicher und attraktiv gestalten Eine Broschüre Inhaltsverzeichnis der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, der Bayerischen Landesunfallkasse und Vorwort 4 der Unfallkasse Baden-Württemberg Impressum: 1 Grundsätzliches zum Mountainbike fahren im Schulsport 6 1.1 Vom Radfahren zum Fahren mit dem Mountainbike 6 Herausgeber: 1.2 Genehmigung von schulischen Veranstaltungen 7 Kommunale Unfallversicherung Bayern/ 1.3 Aufsichts-, Sorgfalts- und Fürsorgepflicht 8 Bayerische Landesunfallkasse (KUVB/Bayer LUK) 1.4 Ausbildung und Kompetenzen der Lehrkräfte 9 Ungererstraße 71, 80805 München, Postanschrift: 80791 München 1.5 Betretungsrecht der Natur 10 Tel.: 089 36093-440, Fax: 089 36093-349 1.6 Die sportpädagogische Gefährdungsbeurteilung als Handlungshilfe beim Mountainbiken 11 1.6.1 Vorüberlegungen 11 Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) 1.6.2 Herangehensweise 12 Heilbronner Str. 700, 70329 Stuttgart 1.6.3 Fallbeispiel 14 Tel.: 0711 9321-0, Fax: 0711 9321-9500 1.7 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz 15 In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpen- verein (DAV) und dem Zentrum für Schulqualität 2 Das Mountainbike als Sportgerät 16 und Lehrerbildung– Außenstelle Ludwigsburg (ZSL) 2.1 Die technischen Gütekriterien eines Mountainbikes 16 Autoren: 2.2 Bereitstellung von Mountainbikes 16 Thomas Gundelfinger 2.3 Grundsätze für einen Fahrrad-Check 17 Heiko Häußel 2.4 „Bikepool“ 21 Axel Hauser 2.5 Mountainbikespezifische Ausrüstung 21 Michael Kreil Dr. Hermann Kurz Matthias Laar 3 Mountainbike fahren – Vom Üben im Schonraum zum Fahren im Gelände 23 Hans-Joachim Wachter 3.1 Methodische Vorbemerkungen 23 Redaktion: 3.2 Individuelle Fahrtechnik 26 Heiko Häußel 3.2.1 Methodisches Angebot zum Thema Gleichgewichtskontrolle 26 Dr. Hermann Kurz 3.2.2 Methodisches Angebot zum Thema Tempokontrolle 30 Hans-Joachim Wachter 3.2.3 Methodisches Angebot zum Thema Richtungskontrolle 36 3.2.4 Komplexe Übungs- und Spielformen 39 Umsetzung, Grafik und Layout: 3.3 Fahren in der Gruppe 40 com-rat Kommunikations– und 3.3.1 Vorbemerkungen 40 Medienberatung Sonthofen 3.3.2 Vom hintereinander Fahren zu zweit, zum Fahren in der Doppelreihe 41 3.4 Konditionelle Fähigkeiten 42 Druck: Print– und Medienproduktion Hamburg GmbH, www.msbruno.de 4 Sichere Ausfahrten mit der Schülergruppe 44 4.1 Touren vorbereiten 44 Skizzen: 4.1.1 Grundsätze der Tourenplanung 44 © Thomas Gundelfinger 4.1.2 Instrumente zur Festlegung der Strecke 44 © Dr. Hermann Kurz 4.2 Touren sicher durchführen 45 4.2.1 Überqueren einer vielbefahrenen Straße mit einer Schülergruppe 47 Fotos: 4.2.2 Passieren von Ampelanlagen 48 © Axel Hauser 4.3 Notfallmanagement 48 © Thomas Gundelfinger © Dr. Hermann Kurz 5 Anhang: Checklisten 49 Stand: März 2020 2 3
Vorwort Die vorliegende Broschüre wurde von der Kom- In diesem Zusammenhang wird auf die Vorteile munalen Unfallversicherung Bayern/Bayerische einer sportpädagogischen Gefährdungsbeurtei- Landesunfallkasse (KUVB/Bayer. LUK) und der Un- lung hingewiesen. fallkasse Baden-Württemberg (UKBW) initiiert und Außerdem werden die erforderlichen Kompe- in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schul- tenzen der durchführenden Lehrenden erläutert qualität und Lehrerbildung (ZSL) – Außenstelle sowie Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung Ludwigsburg sowie dem Deutschen Alpenverein für Lehrkräfte im Rahmen der Lehrerfortbildung (DAV) erstellt. und des freien Sports aufgezeigt. Die Handreichung möchte den Schulen aufzeigen, Der zweite Abschnitt der Handlungshilfe beschäf- wie das Fahrradfahren in der Schule im Allgemei- tigt sich mit dem Sportgerät „Mountainbike“ und nen und das sportliche Mountainbiken im Beson- vermittelt Kenntnisse über das Fahrrad als tech- deren unter dem Aspekt präventiv ausgerichte- nisches Gerät. ter Vorbereitung und Planung sicher und attraktiv Angesprochen werden u. a. die Eignung des Bikes praktiziert werden kann. für die zu erwartenden Beanspruchungen sowie dessen störungsfreie Funktionsfähigkeit. Den Lehrkräften sollen methodische Tipps für ei- nen vorausschauenden, verantwortungsvollen Um- Der dritte Abschnitt der Broschüre ist der Metho- gang mit den besonderen Risiken und Gefahren dik des Radfahrens gewidmet. Er zeigt Möglich- beim Mountainbiken gegeben werden. Den verant- keiten auf, wie Lernsituationen innerhalb und au- wortlichen Schulleitungen kann die vorliegende ßerhalb des „Schonraumes Schule“ sicher und Handreichung als Entscheidungshilfe für die Ge- attraktiv organisiert werden können. nehmigung von schulischen Fahrradveranstal- tungen dienen. Im vierten Abschnitt werden Tipps für eine sichere Tourenplanung und Tourendurchführung gegeben. Der einleitende Abschnitt der Broschüre beleuch- Er behandelt außerdem Hinweise zum Notfallma- tet relevante rechtliche Fragestellungen zum nagement und zu Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Mountainbiken an Schulen sowie spezifische Mountainbike-Veranstaltungen in der Schule. schulrechtliche Aspekte der Aufsichts-, Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Im Anhang finden sich noch Kopiervorlagen für Es werden Entscheidungshilfen für die Geneh- Checklisten. migung eines Mountainbikeprojekts durch die Schulleitung formuliert und Bezug auf den Versi- cherungsschutz für die beteiligten Personen ge- nommen. Wir wünschen viel Spaß und eine unfallfreie Zeit beim Mountainbiken! 4 5
ZUM MOUNTAINBIKE GRUNDSÄTZLICHES 1 Grundsätzliches zum Mountainbike fahren im Schulsport 1.2 Genehmigung von schulischen Veranstaltungen Fahrrad fahren übt von jeher eine besondere Faszination keit eines Fahrrads ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schulische Veranstaltungen unterliegen den jeweiligen • ob die notwendigen Informationen und Unterweisungen aus. Während beim Gehen und Laufen ein Teil der eingesetz- eigenen Mobilität. Diese führt zur erheblichen Vergrößerung länderspezifischen Regelungen (z. B. Schulgesetzen, Kul- zu sicherheitsrelevanten Bestimmungen erfolgt sind, mit ten Energie durch Bremseffekte verloren geht, gewährleistet des individuellen Aktionsradius (der „kindlichen Raumer- tusministeriellen Bekanntmachungen und Schreiben) und gleichzeitiger Verpflichtung zu deren Einhaltung. das Rollen ein konstantes Geschwindigkeitsniveau. Selbst oberung“) in der unmittelbaren Umgebung. Auf diese Wei- müssen einen unmittelbaren Bezug zum Bildungs- und Er- das Aussetzen von vortriebswirksamen Kraftimpulsen führt se wird das Fahrrad im Laufe des Grundschulalters für viele ziehungsauftrag der Schule sowie den geltenden Lehrplä- Auf der Basis der oben genannten Punkte kann letztlich die nicht zwangsläufig zu einem abrupten Stillstand der selbst- Kinder zum ersten Fahrzeug, mit dem sie selbstverantwort- nen aufweisen. abschließende Entscheidung über die Durchführung und erzeugten Bewegung, sondern ermöglicht ein allmähliches lich „fahrend“ am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Verbindlichkeit der schulischen Veranstaltung erfolgen. Ausrollen. Das Phänomen des Fließens der Bewegung macht Aus dieser Mobilitätssituation heraus erwächst der Schule, Die jeweiligen Lehrpläne Bayerns bieten dem Radsport und das Rollen auf dem Fahrrad als „kinästhetische Sensation“ gemeinsam mit dem Elternhaus, die Verpflichtung, erfor- damit auch dem Mountainbiken vielfältige Implementie- Diesen Grundsätzen folgend, kann ein Projekt „Mountain- erlebbar. derliche Kompetenzen zu entwickeln bzw. zu verbessern. rungsmöglichkeiten in den schulischen Kontext: im regu- biken in der Schule“ durch die Schulleitung nur dann ge- lären Sportunterricht, in Sportarbeitsgemeinschaften, als nehmigt werden, wenn Die Freude am Fahren stellt sich sowohl beim Gebrauch des Im aktuell gültigen bayerischen Lehrplan plus kann das Bestandteil bei sonstigen schulischen Veranstaltungen wie Geräts als äußerst ökologieverträgliches Fortbewegungsmit- Radfahren mit dem Mountainbike in den dort definierten zum Beispiel Aufenthalten in Schullandheimen, Schüleraus- • die schulische Veranstaltung der im Teil 1.1 definierten tel im Alltag als auch beim Einsatz als attraktives Freizeit- Lernbereichen vernetzt im Basisportunterricht (BSU), aber fahrten oder schulsportlichen Wettbewerben. Das Mountain- pädagogischen Zielsetzung entspricht, sportgerät ein. Für Kinder und Jugendliche ist die Verfügbar- auch im Differenzierten Sportunterricht angeboten werden. biken ist in besonderer Weise dazu geeignet, als „Transport- mittel“ innerhalb der gängigen Kompetenzstrukturmodelle • die verantwortlichen Lehrkräfte über die erforderlichen moderner Lehrpläne zu dienen. So können prozessbezogene fachlichen und sportartspezifischen Kompetenzen ver- Kompetenzen wie das „Leisten“, das „Entscheiden, Handeln fügen (Möglichkeiten zum Erwerb der Fachkunde werden und Verantworten“, das „Kooperieren, Kommunizieren und im Teil 1.4 aufgezeigt), 1.1 Vom Radfahren zum Fahren mit dem Mountainbike Präsentieren“ in den Gegenstandsbereichen „Gesundheit und Fitness“, „Fairness, Kooperation und Selbstkompetenz“ • die für das geplante Vorhaben notwendigen sportartspe- Die vorliegende Handreichung befasst sich mit dem Thema tenzen ihrer Gruppe und gewinnen hierdurch richtungswei- sowie „Freizeit und Umwelt“ auf vielfältige Art und gegen- zifischen fahrtechnischen und konditionellen Vorausset- „Mountainbiken“ als Inhalt des Schulsports an weiterfüh- sende Erkenntnisse und Entscheidungshilfen, die vor dem seitiger Wechselwirkung vernetzt werden. zungen im Rahmen eines didaktisch fundierten Unter- renden Schulen. Aufbauend auf der variabel verfügbaren Verlassen des Schonraumes unabdingbar sind. Grundvo- richtsprozesses (Vorbereitung im Schonraum) erarbeitet Basis der im Grundschulalter erworbenen fahrtechnischen raussetzung für Aktivitäten außerhalb des Schonraumes ist, Nach Landesrecht trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter worden sind, Grundelemente, sollen diese Inhalte im unterrichtlichen oder dass die Schülerinnen und Schüler in einem strukturierten (i. d. F. Schulleitung) im Rahmen der Garantenstellung für den außerunterrichtlichen Bereich aufgenommen und weiter- Lernprozess auf die absehbaren und anstehenden Heraus- sicheren Schulbetrieb die pädagogische, organisatorische • die sicherheitsrelevanten Prüfungen des Fahrrades (Bike- entwickelt werden. forderungen vorbereitet wurden. Nur wenn dies gewährleistet und schulrechtliche Gesamtverantwortung. Check) und der Ausrüstung durchgeführt worden sind Da die noch junge Sportart „Mountainbiken“ einen weiten ist, kann eine Ausfahrt, eine Tour, die Teilnahme an einem und die Materialien den Anforderungen des Vorhabens Bogen vielfältiger Ausprägungen überspannt, muss zunächst Schulsportwettbewerb geplant und durchgeführt werden, Die Schulleitung prüft unter Beachtung schulrechtlicher Vor- uneingeschränkt entsprechen, der begriffliche Rahmen eingegrenzt werden, der das „Moun- wobei diese Aktivitäten niemals den Anschein eines (un- schriften und sicherheitsrelevanter Regelungen (z. B. der tainbiken in der Schule“ in dem hier vorliegenden Verständ- vorbereiteten) einmaligen Events haben dürfen. zuständigen Unfallversicherungsträger) im Vorfeld • bei den geplanten Aktivitäten – insbesondere bei Aus- nis definiert: fahrten außerhalb des Schonraums – die Gruppengröße Der schulpädagogische Wert des „Mountainbikens in der • ob ein geplantes Vorhaben als schulische Veranstaltung und die Anzahl der Lehrkräfte und Begleitpersonen situ- Es ist das Radfahren abseits des Straßenverkehrs auf mit- Schule“ endet in dem hier zugrundeliegenden Verständnis, genehmigt werden kann, ativ in einem angemessenen Verhältnis stehen, unter „schwierigen Wegen“ gemeint, mit dem auch dort wenn noch „fortgefahren“ werden kann, wo der Asphalt zwar en- • zum Befahren einer Anlage (z. B. Downhillstrecken oder • ob und wie die Schulveranstaltung sicher organisiert wird • im Falle eines Unfalls die Rettungskette gewährleistet ist. det, aber verantwortungsvolle ökologische Überlegungen Bikeparks) neben dem gebräuchlichen obligatorischen (Organisationsverantwortung), auf der Basis geltender länderspezifischer Regelungen (z. B. Helm zusätzliche Schutzausrüstungen (z. B. Integralhelm, Für die praktische Umsetzung einer genehmigten schu- Landeswaldgesetze) und unter Berücksichtigung des mo- Brust-, Rücken- oder Gelenkschützer) eingefordert wer- • ob die fachliche Eignung des Lehrpersonals und, wenn lischen Veranstaltung tragen die durchführenden Lehrkräf- torischen Könnens der Gruppe die Entscheidung für ein den (müssen) oder notwendig, die Qualifikation und Fachkunde der externen te die unmittelbare pädagogische Verantwortung. Sie haben Weiterfahren zulassen. (Begleit-)Personen ausreicht (Auswahl- und Kontrollver- im Rahmen ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht die aktive, • eine spezielle Art von Fahrrad (z. B. die Federwege be- antwortung) und kontinuierliche und präventive Aufsicht der ihnen anver- Mountainbike fahren stellt in diesem Kontext besondere ko- treffend) notwendig ist oder trauten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. ordinative und konditionelle Anforderungen im Umgang mit dem Fahrrad, die in jedem Fall von den Lernenden vorher • vor einer Abfahrt Aufstiegshilfen in Anspruch genommen in einem „Schonraum“ erlernt und geübt werden müssen. werden. Unter dem Begriff „Schonraum“ wird hier ein Bereich mit einem möglichst „sturzfreundlichen“ Untergrund (z. B. Gras) Die für derartige radsportliche Aktionen notwendigen tech- verstanden. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen nisch-konditionellen Anforderungen können im Schulsport bestens geeigneten Schulsportplatz, eine Tartanbahn oder nicht erlernt und entwickelt werden. Außerdem ist es aus eine, dem Schulgelände nahe gelegene Grünfläche, auf der präventiver Sicht kaum möglich, Lernenden in den oben Fahrlinien markiert und Hindernisse aufgebaut werden kön- beschriebenen Umgebungsbedingungen eine verantwor- nen. Die Lehrenden stellen in einem solchen Schonraum zu- tungsvolle Betreuung und Beaufsichtigung zukommen zu nächst vielfältige sportartspezifische Lernsituationen für die lassen. Aus diesem Grunde wird von solchen riskanten In- Lernenden bereit, verschaffen sich ein detailliertes Bild vom halten dringend abgeraten. Entwicklungsstand der motorischen und sozialen Kompe- 6 7
MOUNTAINBIKE GRUNDSÄTZLICHES GRUNDSÄTZLICHES MOUNTAINBIKE 1.3 Aufsichts-, Sorgfalts- und Aktive Aufsichtsführung umfasst Fürsorgepflicht • die Kontrolle der sicherheitsrelevanten Absprachen und ZUM Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Ler- Regeln durch die Aufsichtsperson, ZU nenden bei schulischen Veranstaltungen ist die gewissenhafte Organisation der Aufsichtsführung durch die verantwortlichen • das Eingreifen bei absehbarem oder beobachtetem Fehl- Lehrkräfte unabdingbar. Dies schließt die Verpflichtung der verhalten sowie Lehrkraft ein, sich über relevante Sicherheitsvorschriften, Auf- sichtsregelungen des Schulhoheitsträgers und spezielle Vor- • das damit verbundene Feedback für die Lerngruppe durch schriften zur Prävention und Unfallverhütung zu informieren die Lehr- und Aufsichtsperson. und diese zu beachten. In welcher Art und Weise die Schule die Aufsichtspflicht bei Kontinuierliche Aufsicht bei sportlichen Aktivitäten bedeutet, schulischen Veranstaltungen zu erfüllen hat, ergibt sich z. B. dass die Schülerinnen und Schüler aus dem Alter, dem Verantwortungsbewusstsein und der geis- tigen und charakterlichen Reife der Schülerinnen und Schü- • jederzeit einen Ansprechpartner kontaktieren können und ler. Daneben berücksichtigt die verantwortliche Lehrkraft bei sportlichen Aktivitäten auch alle sportspezifischen, gruppen- • nie der Eindruck entstehen darf, eine Beobachtung durch dynamischen Prozesse und stimmt die Aufsichtsführung darauf eine Lehrkraft oder einer anderen Begleitperson sei für ei- ab. Einschlägige Kommentierungen zur Aufsichtsführung bei nen gewissen Zeitraum völlig ausgeschlossen. schulischen Veranstaltungen weisen auf notwendige Ermes- senspielräume hin, die eine Anpassung von Art und Umfang Bei radsportlichen Aktivitäten haben die obigen allgemein- der erforderlichen Aufsicht an die spezifischen Gegebenheiten gültigen Grundsätze der Aufsichtsführung Beachtung zu fin- zulassen und einfordern. den. Beim Mountainbiken ermöglicht dies der fachkundigen Bei der Einbeziehung außerschulischer Personen als Beglei- Lehrkraft verantwortungsbewusst, im eigenen Ermessen der tung (z. B. Eltern) verbleibt die Organisation und Durchführung Vielzahl von Lehr- und Lernsituationen (Nutzung des Mountain- der Aufsicht sowie die Gesamtverantwortung für die Aufsicht bikes im Schonraum des Schulgeländes bzw. im Rahmen einer in jedem Falle bei der Lehrkraft. Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt) gerecht zu werden. Werden schulische Aktivitäten an Expertinnen und Experten von Sportvereinen oder an kommerzielle Anbieter vergeben bzw. von diesen durchgeführt (z. B. Schnupperangebote zum 1.4 Ausbildung und Kompetenzen der Mountainbiken), besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Teile Lehrkräfte der Aufsichtsführung an das Fachpersonal des Anbieters zu übertragen (z. B. für die Praxisteile); ein vollständiges Dele- In Bayern nimmt die fachliche Ausbildung des „Sportlichen gieren der Aufsichtspflicht ist jedoch in keinem Fall möglich¹. Radfahrens“ an den Hochschulen und Universitäten eine rand- ständige Rolle ein und wird nur vereinzelt angeboten. Somit Für eine hinreichende Aufsichtsführung sind allgemeingül- findet diese Ausbildung derzeit überwiegend in „Sichtungs- und tige Gütekriterien und Qualitätsmerkmale festgelegt. Die Weiterbildungslehrgängen“ der Bayerischen Landesstelle für Aufsichtsführung erfüllt grundsätzlich die erforderlichen Vo- den Schulsport (LASPO) im Rahmen der staatlichen Lehrerfort- raussetzungen, wenn sie präventiv, aktiv und kontinuierlich bildung statt, zu denen nur Lehrkräfte mit Unterrichtsqualifi- ausgeübt wird: kation „Sport“ zugelassen werden. Lehrkräfte, die den Anfor- derungen des staatlichen Lehrgangs gerecht werden, erhalten Präventive Aufsichtsführung zeichnet sich dadurch aus, dass vom Bayerischen Radsportverband zusätzlich eine Zertifizierung die verantwortliche Lehrkraft auf Grundlage ihrer eigenen Aus- als C-Trainer Radsport (Breitensport). Hierzu wird im Rahmen bildung, Fachkunde und Berufserfahrung schon in der Planungs- des Lehrgangs auch eine Prüfung (fahrtechnisches Können/ phase in der Lage ist Lehrprobe) abgehalten. Die inhaltlichen Themen der Ausbildung orientieren sich da- • Lern- und Bewegungsräume, handelnde Personen und die bei an den im „Lehrplan PLUS“–Differenzierter Sportunterricht vorhandene Ausrüstung hinsichtlich denkbarer Gefähr- „Radsport“2 geforderten Kompetenzen. Dabei steht in Bayern dungen zu beurteilen, in allen Lernbereichen das Thema „Sicherheit beim Radsport Mountainbike“ zusätzlich als Ausbildungsschwerpunkt im Vor- • die damit verbundenen Risiken abzuschätzen und dergrund. • geeignete Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Neben dieser sportfachlichen Qualifizierung werden zudem eine Schülerinnen und Schüler abzuleiten und Regelungen auf- Reihe von regionalen und zentralen Lehrgängen angeboten, zustellen. die schwerpunktmäßig das sichere Führen von Schülergrup- pen (Grundschule bis Sekundarstufe II) beim Radwandern zum Inhalt haben. Die Teilnahme an diesen ein- bis mehrtägigen Lehrgängen steht dabei allen Lehrkräften in der staatlichen Lehrerfortbildung3 offen. 1 Die Landesspezifischen Vorgaben zum Einsatz externen Perso- 2 https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/lernbe- nals u. a. bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Ganztag reich/57287 sind zu beachten. 3 Vgl. Lehrgangsangebot „Fortbildung in bayerischen Schulen“ 8 (FIBS) 9
ZUM MOUNTAINBIKE GRUNDSÄTZLICHES 1.5 Betretungsrecht der Natur 1.6 Die sportpädagogische Gefährdungsbeurteilung als Handlungshilfe beim Mountainbiken Mit dem Mountainbike erschließt sich eine ideale Verbin- Dazu gehören folgende Themenfelder: dung von Sport und Natur, können doch Bewegungsfreu- 1.6.1 Vorüberlegungen de, Naturerlebnis und Gemeinschaftsgefühl als Ausgleich • Das Fahren abseits von Wegen in der freien Natur ist zum Schulalltag naturnah erlebt werden. Für Lehrkräfte bie- grundsätzlich zu unterlassen. Eine gute Tourenplanung Die Nutzung des Mountainbikes im Sportunterricht oder den Verantwortlichen bezüglich der schulischen Gesamt- ten sich bei schulischen Mountainbike-Aktivitäten vielfäl- beschränkt sich auf die Nutzung von geeigneten Stra- bei außerunterrichtlichen sportlichen Aktivitäten stellt für organisation (Schulleitung) sowie der unterrichtlichen und tige pädagogische Möglichkeiten, z. B. Förderung von Ge- ßen und Wegen und respektiert lokale Sperrungen und Schülerinnen und Schüler ein attraktives Bewegungsange- außerunterrichtlichen Einzelsituation (Sportlehrkraft) im sundheit und körperlicher Fitness, die Sensibilisierung der Regelungen zur Vermeidung von Konflikten mit Grund- bot mit einer Vielzahl von positiven Begleiterscheinungen Vorfeld zu bedenken und in der Praxissituation umzuset- Schülerinnen und Schüler für ein soziales und umweltver- stückseigentümern, Wegehaltern und anderen Nutzern. und gesundheitsfördernden Aspekten dar. zen sind. trägliches Verhalten bei der Sportausübung, aber auch die Beachtung von Grenzen und Regelungen zum Schutze von • Blockierbremsungen verursachen Erosionsschäden und Die Sportlehrkraft sieht sich hierbei aber auch mit einem Um der Gesamtverantwortung der Schule gerecht zu werden, Mensch und Natur. verringern grundsätzlich die Bremswirkung. Technisch erhöhten Unfallrisiko konfrontiert. Dies erfordert neben ei- bietet sich als Planungsinstrument die sportpädagogische richtiges Bremsen ist ein wichtiges Schonraumthema ner fachkundigen, methodisch didaktischen Aufbereitung Gefährdungsbeurteilung an. Die Notwendigkeit einer pä- und bedarf im Rahmen der Technikschulung einer gründ- der Lernsituationen auch ein professionelles Sicherheits- dagogischen Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus den lichen Vorbereitung und Umsetzung. und Risikomanagement, das sich durch eine gewissenhafte allgemeinen Dienst- und Sorgfaltspflichten der verantwort- individuelle Planung und Gestaltung der unterschiedlichen lichen Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. Lehrkräfte, ins- • Sensible Schutzgebiete (z. B. Feuchtbiotope, Auerwild- Spiel- und Lernräume auszeichnet. besondere hinsichtlich der Qualitätsmerkmale einer „guten“ reservate) sind grundsätzlich zu umfahren. Aufsichtsführung (präventiv-kontinuierlich-aktiv). Diese sportlichen Handlungsräume sicher zu gestalten, ist • Dämmerzeiten früh morgens und spät abends sind un- die Kernaufgabe der schulischen Verantwortungsträgerinnen Schulische Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungs- günstige Tourenzeiten, weil die Nahrungsaufnahme von und Verantwortungsträger. träger kommen durch eine sportpädagogische Gefährdungs- Wildtieren gestört werden kann und sind deshalb zu ver- Die Nutzung des Mountainbikes in der Schule erfordert in beurteilung ihren Sorgfalts- und Organisationspflichten meiden. diesem Kontext sowohl in der Vorbereitung und Organisa- nach und tragen außerdem ihrer Garantenstellung für die tion als auch in der Umsetzung, geeignete Maßnahmen der Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler • Beim Passieren von Weidebereichen gilt es einen Sicher- Verhaltens- und Verhältnisprävention. Rechnung. heitsabstand zu den Tieren einzuhalten und die Durch- gänge von Weidezäunen wieder sorgfältig zu schließen. Damit gemeint sind alle technischen, organisatorischen und Die vorgestellte Herangehensweise gibt der verantwortlichen Das Mountainbike als umweltfreundliches Fortbewegungs- personellen Maßnahmen, die von Schulleitung und den Lehrkräften zusammenfassend we- mittel bietet grundsätzlich kein ökologisch begründetes Kon- • Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang! Es gilt Rücksicht- sentliche Hinweise und Tipps zur Durchführung der erfor- fliktpotenzial. Dennoch kommt es immer wieder zu Interes- nahme auf Wandernde zu nehmen. Die Begegnung muss derlichen Gefährdungsbeurteilung. senskonflikten zwischen wandernden und radfahrenden bei Temporeduzierung frühzeitig (z. B. durch Zuruf Personen, die zur gleichen Zeit den Wald frequentieren. oder Klingel) angekündigt werden. Gegebe- Anzumerken ist hierbei, dass eine gesonderte pädagogische nenfalls kann auch ein Anhalten erfor- Gefährdungsbeurteilung nicht in jedem Falle für jede ein- Das Bundesland Bayern erlaubt das Radfahren auf allen ge- derlich sein. Ein freundlicher Gruß zelne Sportstunde oder Übung erforderlich ist, sondern eigneten Wegen, unter Berücksichtigung des Respekts vor oder ein kurzes Gespräch för- in der Regel im Rahmen der üblichen schriftlichen Natur und Umwelt, außer es sind ausdrückliche Verbote (z. B. dern die gegenseitige Ak- Unterrichtsvorbereitung der Lehrkraft erfolgen durch eine entsprechende Beschilderung) ausgesprochen. zeptanz. Stark frequen- kann. tierte Wege lassen Jede Lehrkraft muss sich im Vorfeld einer Ausfahrt über die sich schon bei der Andererseits wird für besondere Un- jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (auch in an- Tourenplanung terrichtssituationen oder schul- deren Bundesländern oder im Ausland) informieren und die- vermeiden. sportliche Aktivitäten mit dem se beachten! Mountainbike (z. B. mehrtägige Schülerfahrten, Unterrichts- Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen bietet sich für die vorhaben in unbekanntem, Schule mit dem Thema Mountainbiken eine gute Gelegen- anspruchsvollen Gelän- heit, Kinder und Jugendliche generell für soziales und um- de, Schulsportwettbe- weltverträgliches Verhalten bei der Sportausübung zu sen- werbe oder Aktivitäten sibilisieren. mit besonderem Ge- fährdungspotenzial) Nicht zuletzt aus diesem Grunde müssen bei der Tourenpla- dringend empfoh- nung alle Vorhaben im Sinne einer nachhaltigen Umwelter- len, eine sporpäda- ziehung, gemeinsam mit den Teilnehmenden, in pädagogisch gogische Gefähr- nachhaltiger Weise reflektiert werden. dungsbeurteilung separat zu erar- beiten und zu dokumentieren. 10 11
ZUM MOUNTAINBIKE GRUNDSÄTZLICHES 1.6.2 Herangehensweise zu 2. Risiken bewerten (Risikobeurteilung) Sportpädagogische Gefährdungsbeurteilungen bieten die Das bloße Vorhandensein einer Gefährdung, beispielsweise Aus- und Fortbildung, sonstige Qualifikationen, Berufser- Möglichkeit, klare Rahmenbedingungen und Regularien für in einem sportpädagogischen Lern- und Bewegungsraum, fahrung sowie zeitnahe praktische Tätigkeit im Umgang mit einzelne Unterrichtsvorhaben, Bewegungsräume und Lern- führt nicht zwangsläufig zu einem Unfall oder dem Verzicht dem Sportgerät Mountainbike. situationen zu schaffen. auf ein geplantes Unterrichtsvorhaben (z. B. Befahren eines freigegebenen Single-Trails). Um zu einer realistischen Risi- Ein Unfallrisiko wird in der Regel als Produkt einer denk- Es empfiehlt sich folgende Herangehensweise: kobewertung zu gelangen, muss das tatsächlich vorhandene baren Eintrittswahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit Risiko für den Lernenden beurteilt werden. Dies geschieht einer denkbaren Schadensschwere definiert. Mithilfe dieser 1. Erkennen: Gefährdungen für den Lernenden in den be- bei schulischen Veranstaltungen in der alleinigen Verantwor- beiden Faktoren gelingt es, ein Risiko in einem beliebigen absichtigten Lern- und Bewegungsräumen erkennen tung der Lehrkraft. Zurückgegriffen wird in diesem Zusam- sportlichen Handlungsfeld abzuschätzen. menhang auf deren Fachkunde und individuelle berufliche 2. Bewerten: potenzielle bzw. vorhandene Risiken bewer- ten (Risikobeurteilung) Beispiel einer Risikomatrix 3. Handeln: Schutzmaßnahmen zur Sicherheit und Förde- Eintrittswahr- Schadensschwere rung der Gesundheit der Lernenden ergreifen. scheinlichkeit zu 1. Gefährdungen erkennen keine gesund- Bagatellfolgen Mäßig schwere Schwere Folgen Tödliche Folgen heitlichen Folgen (die Arbeit kann Folgen (Arbeits- (irreparable Dau- Unfälle mit dem Mountainbike sind meist die Folge unter- fortgesetzt wer- ausfall, ohne erschäden mög- den) Dauerschäden) lich) schiedlicher Ursachen und Wirkungszusammenhänge. In einem ersten Schritt muss die verantwortliche Lehrkraft vor Praktisch gering gering gering mittel mittel dem Hintergrund des genutzten Lernraums (vom Fahren im unmöglich Schonraum des Schulgeländes bis zur radsportlichen Aus- fahrt mit dem Mountainbike) prüfen, welche Gefährdungen Vorstellbar gering gering mittel mittel hoch im Einzelfall vorhanden sind bzw. auftreten können. Beispiele möglicher Unfallursachen Durchaus gering mittel mittel hoch hoch möglich Technische Unfallursachen • technische Mängel am Mountainbike Zu erwarten gering mittel hoch hoch hoch • mangelnde Wartung und Pflege des Sportgerätes • falsche Sitzposition und Lenkereinstellung Fast gewiß gering mittel hoch hoch hoch • akuter Defekt am Sportgerät etc. Organisatorische Ursachen • ungeeignete Streckenauswahl zu 3. Handeln: Schutzmaßnahmen ergreifen • unklare Fahrwege im Schonraum, Wegrutschen in Kurven (Verlust der Haftreibung). Bei Unterrichtsvorhaben mit dem Mountainbike dürfen die Lernenden nicht in eine unkalkulierbare, inakzeptable si- Festgestelltes Festgestelltes • unklare Fahrwege im Gelände, plötzlich sich verändernde Untergründe (Schotterab- cherheitsbeeinträchtigende Situation gelangen, die unter hohes Risiko niedrigstes Risiko fahrten, Wurzeln etc.), auftretende Hindernisse (Äste im Gesichtsbereich) Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler haben kann. Die Bewertungs- • gefährliche Wetterbedingungen grenze stellt hierbei das sogenannte akzeptable Restrisiko dar. Sie ist unter Beachtung aller Faktoren immer als eine • ungeeignete Gruppengröße, mangelnde oder unzureichende Aufsichtsführung individuelle, variable Grenze anzusehen. • zu geringer Abstand beim Fahren in der Gruppe oder bei Abfahrten. Zur Vermeidung unzulässiger, nicht verantwortbarer Ri- siken, müssen im Einzelfall technische, organisatorische Personelle Ursachen • unzureichend ausgeprägte konditionelle und koordinative Fähigkeiten der Lernenden, und/oder personelle Schutzmaßnahmen ergriffen werden. mangelnde fahrtechnische Fähigkeiten, körperliche Überforderung und Ermüdung Im Folgenden soll im Rahmen einer pädagogischen Gefähr- dungsbeurteilung ein mögliches Schutzkonzept anhand ei- • Selbstüberschätzung und unangepasste Geschwindigkeiten ner praxisnahen Unterrichts- und Lernsituation exemplarisch Sicherheit Gefahr erläutert werden. • unzureichende Qualifikation der Lehrkraft. 12 13
ZUM MOUNTAINBIKE GRUNDSÄTZLICHES 1.6.3 Fallbeispiel: Ausfahrt mit dem Mountainbike im Rahmen einer schulischen Veranstaltung 1.7 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Eine Schülergruppe befährt im Rahmen des differenzierten führung der Aktivität ist jedoch, geeignete Maßnahmen zur Für genehmigte schulische Veranstaltungen gelten folgende Empfehlung zum Haftpflichtversicherungsschutz Sportunterrichts mit ihrer Lehrkraft bei einer Ausfahrt eine Vermeidung des Unfall- und Verletzungsrisikos zu ergreifen versicherungsrechtliche Regelungen: bereits bekannte Mountainbike-Strecke. Die Streckenfüh- oder zumindest eine Reduzierung auf ein akzeptables Rest- Je nach Art der sportlichen Unternehmung und der verwen- rung zeichnet sich durch unterschiedliche Untergründe aus. risiko zu erreichen. • Die Genehmigung der Schulleitung als schulische Ver- deten Sportgeräte kann der Abschluss einer Gruppenhaft- Im Verlauf der Streckenführung sind auch mehrere kurvige anstaltung ist Voraussetzung für die Gewährung des pflichtversicherung für Sachschäden sinnvoll sein. Vor Ab- Schotterabschnitte durch waldiges Gebiet zu bewältigen. Geeignete, zumutbare und erforderliche Schutzmaßnahmen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes durch den schluss einer solchen Versicherung ist mit dem jeweiligen Zwei Tage vor der Ausfahrt ereigneten sich starke Nieder- können beispielsweise sein: zuständigen Unfallversicherungsträger (Kommunale Un- Haftpflichtversicherer, vorzugsweise schriftlich, abzuklären, schläge mit Sturmböen. fallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse) welche Risiken konkret damit abgesichert sind. Die jewei- • Lehrkraft fährt am Vortag der Unterrichtseinheit die ge- für die beteiligten Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis ligen landesspezifischen Vorschriften sind zu beachten4. Gefährdungssituation erkennen: plante Strecke ab und verschafft sich einen aktuellen sowie für die Schülerinnen und Schüler. Versichert sind Gefahr von nassem, rutschigem Untergrund, tiefen Pfützen Überblick über deren Zustand hierdurch die unfallbedingten Gesundheitsschäden. Bei weitergehenden Fragen zum gesetzlichen Unfallversi- oder unterspülten Stellen durch starke Regenfälle. Gefahr cherungsschutz stehen Ihnen die Fachabteilungen der Kom- von unpassierbaren Streckenabschnitten oder durch plötz- • Lehrkraft ändert die vorgesehene Sequenzplanung und • Mit Genehmigung einer Mountainbike-Ausfahrt als schu- munalen Unfallversicherung Bayern/Bayerischen Landes- lich auftretende Hindernisse infolge Ast- oder Baumbruch. vermeidet hierdurch unbefahrbare oder schwer zu be- lische Veranstaltung durch die Schulleitung besteht für unfallkasse gerne zur Verfügung. Hierdurch erhöhte Sturzgefahr. fahrende Streckenabschnitte die beteiligten Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Anspruch auf die Leistungen der Unfallfürsorge des Dienstherrn Risiko bewerten (Risikobeurteilung): • Lehrkraft macht die Lernenden vor der Ausfahrt auf mög- des jeweiligen Bundeslandes. Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse ist es durch- liche Gefahrensituationen, insbesondere an unübersicht- aus möglich, wenn nicht sogar zu erwarten, dass selbst auf lichen Schlüsselstellen der Strecke, aufmerksam (Unter- • Für offiziell von der Schulleitung formlos benannte und einer bekannten Mountainbike-Strecke unkalkulierbare, un- weisung) beauftragte, geeignete Begleitpersonen (z. B.: Eltern, fallbegünstigende Situationsveränderungen eintreten. Bei Erziehungsberechtigte) besteht bei schulisch genehmig- einem eventuellen Sturz sind gesundheitsbeeinträchtigende • Lehrkraft fährt an der Spitze der Gruppe; es gilt „Über- ten Veranstaltungen zum Mountainbiken ebenfalls ge- Folgen von erheblicher Schwere nicht auszuschließen. Un- holverbot“ setzlicher Unfallversicherungsschutz für unfallbedingte ter Zuhilfenahme der oben aufgeführten Risikomatrix wäre Gesundheitsschäden durch den zuständigen Unfallver- das vorhandene Unfall- und Verletzungsrisiko demnach mit • Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler achten während der sicherungsträger. „hoch“ einzuschätzen und somit für eine schulische Veran- Ausfahrt auf ausreichende Sicherheitsabstände und an- staltung, ohne geeignete Interventionsmaßnahmen, grund- gepasstes Fahrtempo sätzlich nicht akzeptabel. • An schwer befahrbaren Stellen steigt die Schülergruppe Handeln, Schutzmaßnahmen ergreifen: nach Vorgabe der Lehrkraft ab und schiebt oder trägt das Die geschilderte Gefährdung und Risikobeurteilung muss Rad über die Gefahrenstelle jedoch nicht zwangsläufig das Ausfallen des geplanten Un- terrichtsvorhabens bedeuten oder eine Genehmigungsfähig- • Weitere Maßnahmen nach Einzelfall sind denkbar. 4 Durchführungshinweise zu Schülerfahrten KWMBl 2010 S. 204 vom 9. Juli 2010 Az.: II.1-5 S 4432-6.61 208 sind zu beachten keit gänzlich in Frage stellen. Voraussetzung für die Durch- 14 15
DAS MOUNTAINBIKE ALS SPORTGERÄT 2 Das Mountainbike als Sportgerät 2.1 Die technischen Gütekriterien eines Mountainbikes 2.3 Grundsätze für einen Fahrradcheck Fahrräder, die bei schulischen Veranstaltungen zum Moun- • gut greifende Reifen mit ausgeprägten Schulterstollen Absolut verbindlich ist der Bike-Check durch die Lehrkraft vor • Rolleinheit (Naben, Speichen, Felgen, Schläuche, Reifen) tainbiken als Sportgeräte eingesetzt werden, müssen spe- und geeigneter Profiltiefe, jeglichem Gebrauch der Fahrräder, wobei zwischen einem ziellen Ansprüchen genügen. Der folgende Abschnitt zeigt Ersteinsatz und einer regelmäßigen Verwendung zu unter- • Lenkeinheit (Lenker, Vorbau, Lenkkopflager, Gabel) einen Kriterienkatalog auf, der den verantwortlichen Lehr- • eine für stark profiliertes Gelände geeignete Übersetzung, scheiden ist. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die in kräften Hilfestellung für die Beurteilung der im schulischen Funktions- und Sicherheitseinheiten zu unterscheidenden • Komforteinheit (Federgabel, Dämpfer) Kontext eingesetzten Fahrräder geben kann. • gut verzögernde Bremsen, Bauteile eines Mountainbikes. Sicherheitseinheiten des Fahrrades Für den Mountainbike-Unterricht der Schule eignen sich vor- • der Verzicht auf das Gewicht erhöhende Anbauteile wie Unter dem Begriff „Funktionseinheit“ sind all jene Teile zu wiegend Fahrräder, die unter dem Begriff „Mountainbike“ Schutzbleche, Gepäckträger, Ständer, Beleuchtungsob- verstehen, die das „reibungslose Funktionieren“ gewährleis- • Bremsanlage im Fachhandel geführt werden. jekte, u. a. ten. Zum Beispiel können Defekte im Bereich der Antriebs- einheit das Vorwärtskommen behindern oder gar unmög- • Kette, Zahnkranz, Kettenblätter Wesentliche Kriterien für diese Kategorie von Fahrrad sind: Die oben aufgeführten Eigenschaften erlauben die Abgren- lich machen ohne zwingend die Sicherheit der radelnden zung eines Mountainbikes gegenüber einem Trekkingrad, Person zu gefährden. Die Teilnahme am Unterricht wäre in • Lenkkopflager • Eine handliche Rahmengeometrie, die Beanspruchungen BMX-Rad, Citybike oder Rennrad. diesem Falle eingeschränkt möglich. Mängel im Bereich der auch abseits asphaltierter Wege aushält, Sicherheitseinheiten können die Gesundheit der Schülerin • Tretlager oder des Schülers erheblich gefährden. Eine Beteiligung am Beispiele für handelsübliche Mountainbikes mit für schulische Zwecke ausreichender Federung (Hardtail oder Fullsus- Unterricht mit einem derart beeinträchtigten Sportgerät kann • Vorder-/Hinterradnabe pension) keinesfalls erlaubt werden. Vor der ersten schulischen Fahrradaktion mit den Schüle- Hardtail Fullsuspension Funktionseinheiten des Fahrrades rinnen und Schülern steht verbindlich eine Sichtung und Bewertung aller potenziell zum Einsatz kommenden Fahr- • Antriebseinheit (Tretkurbel mit Kettenblättern, Tretlager, räder durch die verantwortliche Lehrkraft. Sämtliche Ver- Kette, Zahnkranz, Schaltrollen) schleißteile müssen kontrolliert und gegebenenfalls zum Ersatz angemahnt werden. In diesem Zusammenhang sind • Schalteinheit (Shifter, Außenhüllen, Innenzüge, Schalt- alle Funktionseinheiten und Sicherheitseinrichtungen einer werk, Umwerfer) Kontrolle zu unterziehen und bei erkennbaren Mängeln ei- ner fachmännischen Instandsetzung zuzuführen. • Bremseinheit (hydraulisch: Bremsgriffe, Bremsleitungen, Es empfiehlt sich, die Prüfung anhand einer Checkliste vor- Bremssattel, Bremsscheibe; mechanisch: Bremsgriffe, zunehmen (siehe: Checkliste „Mountainbike“). Außenhülle, Innenzüge, Bremszangen) 2.2 Bereitstellung von Mountainbikes Hinterbau Vorbau Lenker mit Griffen Dämpfer Bei der Entscheidung für einen Mountainbike-Unterricht oder wendige Verschleißteile ersetzt. Dies muss durch eine Lockout für Federgabel andere Aktivitäten mit dem Mountainbike an der Schule stellt fachkundige Lehrkraft mit besonderem technischen Ver- Sattel Steuersatz sich zunächst die Frage, wie die Teilnehmenden mit dem ständnis begleitet werden. Das Ergebnis dieser tech- Schaltzüge mit Hüllen Sattelstütze Rahmen notwendigen Sportgerät ausgerüstet werden können. Im nischen Arbeiten an der Schule muss vor dem Einsatz Wesentlichen sind folgende praktikable Lösungen möglich: der Räder im Unterricht durch ein örtliches Fachgeschäft überprüft werden, damit die Gewährleistungspflicht auf Sattelklemme Bremsleitungen • Die Schülerinnen und Schüler bringen ein eigenes Fahrrad den Fachhändler übertragen wird. Federgabel in den Unterricht mit. Hilfreich ist in diesem Fall, wenn mit den Eltern eine rechtzeitige Abstimmung des Vorha- • Ein externer Anbieter stellt die Räder gegen eine Leih- bens (z. B. im Herbst) erfolgt und hierdurch eine entspre- gebühr zur Verfügung. In diesem Fall liegt auch die Ver- Bremsscheibe chende materielle Ausstattung für das (z. B. im Frühjahr) antwortung für die technische Funktionsfähigkeit und Zahnkranz/ vorne stattfindende Projekt begünstigt wird. Sicherheit des Materials beim Verleihenden. Kassette Befördert werden kann diese Lösung durch einen Eltern- abend mit Bewerbung der geplanten Unterrichtsinhalte Bei allen drei beschriebenen Modellen obliegt der verant- und einer eventuellen Beratung – vielleicht auch unter wortlichen Lehrkraft immer die Aufgabe, die eingesetzten Einbeziehung eines örtlichen Fachgeschäftes. Sportgeräte vor und während des Unterrichts im Hinblick Schaltwerk mit Felge auf deren Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu sichten Schaltrollen • Die Schule hat einen Bestand eigener Räder (siehe auch und bei erkennbaren Mängeln zu intervenieren. Das setzt 2.4) und stellt diese zur Verfügung. Die Lehrkräfte ken- ein technisches Grundverständnis für das Sportgerät „Fahr- Reifen nen die Eigenschaften der schuleigenen Fahrräder und rad“ voraus. Der nachfolgende Abschnitt soll dazu dienen, setzen diese gezielt für unterrichtliche Zwecke ein. grundlegende Informationen über die technische Verant- Kette Tretkurbel mit Pedale Bremssattel vorne Vorderradnabe und In regelmäßigen Zyklen werden die Räder – möglicher- wortlichkeit der durchführenden Lehrkräfte zu vermitteln. Kettenblättern Schnellspanner/Steckachse weise im Rahmen einer Technik-AG – gewartet und not- Er kann keinen „Kurs“ zur Fahrradtechnik ersetzen. 16 17
DAS MOUNTAINBIKE ALS SPORTGERÄT Checkliste „Mountainbike“ Teil des mögliche Män Kopierfähiges Formular im Anhang Fahr rades gel Erste Prüfun g festgestellte Zweite Prüfun Mängel g Schaltgriffe Antriebseinh Gäng igkeit , eit Beschädigung Schaltwerk Schaltzugen de, parallele zum Zahnkr an Position z, Schaltr ollen Umwerfer Schaltzugen de, parallele zu den Kette Position nblät tern Kette Verschleiß, Ro ................ st , Funk tion ............ .......... .................. .......... ennbar Zahnkranz ........ .......... gel erk Verschleiß, Fu .......... ende M än nk tion : .......... ng folg ng Schüle rs htprüfu Zweit e P r üf u rin/des id e r S ic er Schü le ter ware n be stellte Name d rer Toch festge / Ih ü f u ng M gen l Ihres S ohnes E rste Pr ä Verzögerung Am Rad g el Bremshebel se inheit M än Gr iff weite, Po ögliche sition, Beschä m ahrrad digung s ktion F Teil de onstru Fah r r a d es Grundk Bremssättel Gäng igkeit , Position, fest er Sitz Risse, ungen, Verform chaltau ge Dellen, tes S Bremsbeläge/ Hin- , verform n/ Brüche Rahme n, Bremsscheibe Verschleiß, Gä ng igkeit , sic Führun ge n Sitz herer terbau l in den n, Spie tigkeit, Funktio U n d ich rüche, Bremsleitung Risse, B h eit en Gabel Sitzein Knick freiheit t , Dichtig keit Lockou ung, erform zend, V fest sit z fläche beschä digte S it Reflektoren Sonstiges Sattel fester Sitz en, ng) digung arkieru Beschä länge (M le Auszug tütze max ima Beleuchtung Sattels Funk tion z ster Sit Risse, fe lem me einh eit Sattelk nd Roll Erziehungsbe Fahr- u rechtigte we das untersch rden gebeten, riebene Form die festgestel ular nach erfo lten Mängel lgter Repara be anken, Speich en tur an die Lehr im Fachhändler repariere Felgenfl kraft zurückzu n zu lassen un uf, geben! d Rundla er Datum, Unte Laufräd rschrift der Le porös, hrkraft tzung, ftd ru c k, Abnu g e n , Unterschrift ei Lu igun ner Erziehung chläuc he eschäd sberechtigte S Risse, B n Person Reifen/ itz Ventils e Lager laufend e rsp ie l, weich Lag e n Radnab r Sitz , n, feste Funktio spanne r/ rung heit Lenkein io n ie Posit Schnell sen - und Steuer cka ch Ste che, se, Brü itz, Ris ssen fester S n geschlo n d e Griffe Lenkere Lenker/ gen igun eschäd itz, Risse, B fester S Vorbau n gigkeit piel, Gä Lagers atz Steuers 18 19
DAS MOUNTAINBIKE ALS SPORTGERÄT 2.4 „Bikepool“ Bei regelmäßig wiederkehrenden Unter- Oft stehen keine geeigneten Fahrräder für schulische Aktivi- Grundvoraussetzungen für die Einrichtung eines „Bikepools“ richtsvorhaben im Schulalltag ist vor täten zur Verfügung. Eine Lösung für dieses Problem kann die an einer Schule sind: jedem Einsatz der Sportgeräte ein kur- Einrichtung eines „Bikepools“ sein. Ein „Bikepool“ soll die ganzer Fahrradcheck nötig. materielle Ausstattung der Schulen für ein nachhaltig ange- • das Einverständnis und die Unterstützung durch die In diesem Rahmen genügt eine legtes radsport-pädagogisches Gesamtkonzept unterstützen. Schulleitung, Sichtkontrolle sowie ein Funktions- check der sicherheitsrelevanten Das primäre Ziel eines solchen „Bikepools“ ist es, interessier- • mindestens eine für das Thema Radfahren in der Schule Einrichtungen der Fahrräder. ten Schulen eine entsprechende Anzahl geeigneter Moun- ausreichend fortgebildete und damit über ausreichende Hierzu gehören insbesondere tainbikes für die Realisierung eines geplanten Radsportkon- Fachkompetenz verfügende Lehrkraft, die Bremsanlage und der zepts zur Verfügung zu stellen. Dafür ist für die jeweilige Reifendruck. Schule eine Kooperation mit dem örtlichen Fachhändler • geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für die Fahrrä- sinnvoll. Dieser unterstützt die Beschaffung und Wartung der und das Equipment an der Schule. Ausreichend dafür ist ein der im Bikepool genutzten Räder. Kurzcheck nach folgendem Interessierte bayerische Lehrkräfte können sich im Vorfeld Muster direkt vor der Umsetzung eines „Bikepool“-Projektes umfangreich im Unterrichtsbeginn: Internet informieren.5 Kurz-Checkli st e zur Radkon Kurz-Checkliste trolle zur Radkontrolle 2.5 Mountainbikespezifische Ausrüstung Kopierfähiges Formular Name der Sc hülerin/des Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen eines geeigneten Die wichtigste Funktion der Handbekleidung besteht in Schülers im Anhang Radhelms bei allen radsportlichen Aktivitäten obligatorisch. der erheblichen Reduzierung der Verletzungsgefahr im Stimmt di Sitzeinheit e Sa ttelhöhe/Sitz Falle des Stürzens, bei dem die Hände oft reflexartig zur höhe? Darüber hinaus bedarf es im Rahmen des regulären Sportun- Verminderung des Aufpralls eingesetzt werden. Stimmt de Fahr- und Ro empfohlene r Reifendruck vorne und hi lleinheit terrichts grundsätzlich keiner besonderen Radbekleidung. Am besten geeignet sind Langfingerhandschuhe mit ge- r Luftdruck 1,8 nten? Per Ha –2,5 bar. nd prüfen! Be i Bedarf nach Funktionelle Sportkleidung ist dabei vollkommen ausrei- polsterten Innenflächen. Stehen di pumpen, e Ventile gera de? chend. Weisen di e Reife • Helm: n Beschädigu ngen auf? Bei längeren Ausfahrten oder mehrtägigen Ausflügen hin- Eine Teilnahme an fahrradspezifischen schulischen Ak- Sind die Schn ellspanner/S teckachsen gegen müssen alle Teilnehmenden über eine spezielle Aus- tivitäten ist ohne das Tragen eines Helms nicht möglich. angezogen? Laufen di e Räde rüstung in den folgenden Bereichen verfügen: Hier hat die Sicherheit oberste Priorität. Sichere Helme r rund? sind verschiedenen Prüfverfahren unterzogen und müs- Sind die Spei chen fest? • Radhosen: sen gültigen Normen entsprechen. Weil das Material der Sind die Felg en intakt? In speziellen Radhosen ist ein besonderes Innenpolster Kopfbedeckung einem altersbedingten Qualitätsverlust eingearbeitet, welches den Druck auf das Gesäß gleich- unterliegt, ist das Herstellungsdatum auf dem Helm ver- S Steuer- und mäßig verteilt und die hauptsächlich auf die Sitzbeinhö- merkt. Die Lehrkraft überprüft den korrekten Sitz des itzen Vorbau Lenkeinheit Mit beiden Be , Lenker und Griffe fest? cker wirkenden Kräfte ableitet. Helmes und untersagt die Teilnahme an der Veranstal- inen über da nach links un d rechts bewe s Vorderrad stellen, Reife Bei längeren Ausfahrten sollten solche Hosen getragen tung bei erkennbaren Mängeln. gen. n mit den Ob ersche nkeln fixiere n und den Le werden, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Zu beachten: Das Anbringen von Gegenständen am Helm nker leicht Stimmt de Verzögerungs einheit Schüler auch längere Zeit beschwerdefrei auf dem Rad (z. B. Helmkameras) ist zu unterlassen. r Dr uckpunkt de r Bremsen? sitzen können und Scheuerstellen vermieden werden. Funktioni eren die Bremsheb • Radbrille: el und stimm Stehen di t bei angezo gener Bremse • Radtrikot: Spezielle Radbrillen sind nicht teuer und gehören zu ei- e Br emszüge un der Abstand ter Spannung zum Lenker? Viele Schulen verfügen für ihre Sportarbeitsgemeinschaf- ner vollständigen Grundausstattung. Radbrillen sind ein ? Sind die Belä ge und/oder Reibpartner ten bereits über schuleigene Radtrikots. Diese machen wichtiger sicherheitsrelevanter Ausstattungsbestandteil, (Bremsschei Schleifen be oder Felg e) verschlisse die fahrende Gruppe im Verkehr als eine zusammengehö- weil auf unbefestigten Straßen oft Staubpartikel, Steine die Bremsbeläg n? e? Auf Schlei ffreiheit bei rige Radgruppe erkennbar, bieten in den Rückentaschen oder Sand aufgewirbelt und in die Augen geraten kön- angehobene m Laufrad üb erprüfen! Transportmöglichkeiten für leichte Überbekleidung oder nen. Außerdem schützen Radbrillen auch vor Mücken, Sind Kurb Antriebseinhe eln un d Pedale fest montiert? it kleinere Gegenstände und sorgen durch ihre Atmungs- die in die Augen gelangen und somit zum Sicherheitsri- Sind bei Klic aktivität für einen guten Wärmeaustausch. siko werden können. kpedalen di e Schuhplatte n fest montie Funktioni rt? er t di e Schaltung? Nicht im Still • Handschuhe: • Schuhe und Pedalsysteme: stand ausfüh Ist die Ke tte ren! Spezielle Radhandschuhe für das Mountainbiken vertei- Es haben sich zwei Varianten von Pedalsystemen durch- rostfrei und muss sie even len den Druck gleichmäßig auf die gesamte Handfläche gesetzt. Zum einen die mit Dornen oder Pins versehenen, tuell nachge ölt werden? und verhindern dadurch das „Einschlafen“ der Hände sogenannten „Flatpaddles“ oder die etwas weniger grif- bei längeren Ausfahrten. figen „Bärentatzen“, geeignet für Schuhe mit weichen Sohlen und wenig Sohlenprofil. 5 Vgl.: www.bikepoolbayern.de 20 21
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