INFOBLATT - Markt Pförring

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INFOBLATT - Markt Pförring
INFOBLATT
                                                                                     Ausgabe 1 vom 7. Januar

VG                                                                                        2022
                  DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PFÖRRING
 Markt Pförring                         Gemeinde Mindelstetten              Gemeinde Oberdolling
 Jeden Tag eines von 24 weihnachtlich   Bürgerinfo-Video jetzt online mit   Dampflok-Treibachse –
 gestalteten Fenstern zu betrachten     den Themen der Gemeinde             Hommage an die alte Bahntrasse

                                                           Wir wünschen
                                                             ein gutes
                                                           neues Jahr!
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

INHALT
JANUAR 2022

                                 18                               40                               52

                                 54                               32                               50

                                 42                               56                               34

     ALLGEMEINES                      26 Kirchliche Nachrichten
                                      31 Vereine & Verbände
                                                                          OBERDOLLING
03 In eigener Sache                                                    52 Aus der Gemeinde
04 Alles auf einen Blick
06 Bekanntmachungen
                                         MINDELSTETTEN                 54 Kindergarten St. Georg
                                                                       56 Vereine & Verbände
                                      38 Bürgerinfo 2021
                                                                       58 Veranstaltungsanzeigen
     PFÖRRING                         40 Aus der Gemeinde
12 Waldkindergarten                   42 GTP & Kindergarten               DIVERSES
14 Kindertagesstätte St. Josef        46 Bücherei
18 Grund- und Mittelschule                                             61 Corona-Regelungen
22 Seniorenheim St. Josef             47 Kirchliche Nachrichten        62 Schönstattzentrum
24 Büchereinachrichten                48 Vereine & Verbände            63 Anzeigen

 2    Januar 2022
INFOBLATT - Markt Pförring
TERMINE & VERANSTALTUNGEN

     VG
                      INFOBLATT
                      DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PFÖRRING
                                                                                                       MINDELSTETTEN
                                                                                                 Januar 2022
                                                                                                 FR. 07.01. 18.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Königschießen im Sportheim
                                                                                                 FR. 14.01. 18.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Königschießen im Sportheim
                                                                                                 SA. 15.01. 10.00 Uhr Bauern-, Arbeiter- und Handwerkerbund Mindelstetten
  Termine                                                                                                                  Hiendorf Imbath und Grashausen, Bauernjahrtag
                                                                                                 SO. 16.01. 10.30 Uhr FF Mindelstetten, Jahreshauptversammlung
                                                                                                 SA. 29.01. 19.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Schützenball 2022
  Erscheinung                                Redaktions-/Anzeigenschluss                                                   im Landgasthof Braun im Imbath

  Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.02.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 25.01.2022
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.03.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.02.2022
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 01.04.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.03.2022          Impressum
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 06.05.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 26.04.2022          Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pförring
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 03.06.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 24.05.2022          Das Informationsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Pförring erscheint
                                                                                                monatlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte des
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 01.07.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 21.06.2022          Verbreitungsgebietes verteilt.
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 29.07.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 19.07.2022          Herausgeber und Redaktion: Gemeinschaftsvorsitzender der VG Pförring,
                                                                                                Alfred Paulus, Marktplatz 1, 85104 Pförring, Tel. 0 84 03/92 92-0
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 02.09.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 23.08.2022          Verlag, Druck und Anzeigenverwaltung:
                                                                                                PNP Sales GmbH, Hausanschrift: Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 30.09.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 20.09.2022
                                                                                                Satz: ITmedia GmbH, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.11.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 25.10.2022          Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. 1. 2020.
  Freitag, . . . . . . . . . . . . 02.12.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.11.2022          Auflage: 2.810 Exemplare

IN EIGENER SACHE – INFOBLATT
Unser Infoblatt ist mehr als ein Amtsblatt und braucht        gleichem Betreff und einem entsprechenden Hinweis            – Senden Sie Ihre Beiträ-
sich im Vergleich mit anderen Gemeinden nicht verste-         aus dem Verteiler löschen lassen.                             ge erst, wenn sie einer
cken. Für alle Interessierten haben wir ein paar nützli-                                                                    geplanten Revision (z. B.
che Tipps für das Einreichen von Beiträgen.                   Lesebestätigung anfordern                                     durch Vereinsmitglie-
                                                              Aufgrund der Vielzahl an Emails, die uns bzgl. des In-        der…) unterzogen wur-
                                                              foblattes erreichen sind wir nicht in der Lage jede der       den
         Wichtige Informationen zum                           Nachrichten zu beantworten. Wenn Sie sichergehen            – Vermeiden Sie reine Bild-
          Einreichen von Beiträgen                            möchten, dass die Zustellung erfolgreich war, fordern         berichte zu senden. Ein
                                                              Sie über Ihr Email-Programm eine Lesebestätigung an.          aussagekräftiger Text mit
Ideale Form und Inhalt der E-Mail                             Dies funktioniert auch mit den gängigen Webmailern.           zusätzlichen Infos zum
Beachten Sie beim Senden von Beiträgen, dass Sie ent-         In der Regel erhalten wir eine Benachrichtigung, falls        Foto erhöht die Qualität
weder den Text direkt in das Nachrichtenfeld einfügen         der vorgeschaltete Virenschutz Ihre Mail herausfiltert. In     der Beiträge
oder statt einem Word-Dokument ein PDF einsenden.             diesem Fall kommen wir gesondert auf Sie zu.                – Senden Sie keine kompri-
Der Betreff sollte wie folgt aufgebaut sein:„PF/MIN/OD                                                                       mierten Fotos (z. B. über
                                                              Korrekturabzug und Sonderwünsche
– Institution/Verein – Titel“. Senden Sie bestenfalls kei-                                                                  WhatsApp erhaltene Fo-
ne Bilder, die Sie via WhatsApp erhalten haben. Bevor-        Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Korrek-         tos). Für den Druck sind
zugen Sie die Originaldaten, da Fotos beim versenden          turabzüge oder durch unseren Dienstleister gestalte-          hochauflösende Fotos zu
über WhatsApp sehr statrk komprimiert werden.                 te Anzeigen an Sie gesondert oder nach Aufforderung            bevorzugen
                                                              versenden. Es entstünde dadurch zusätzlicher Arbeits-
Teure Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen              aufwand, dessen Kosten durch die Allgemeinheit getra-
Keinesfalls sollten Sie Bilder oder Grafiken aus dem           gen werden müssten. Zudem ist es ein Entgegenkom-                 Leserbriefe
Internet für Ihre Einsendungen verwenden. Es dro-             men der VG Pförring, dass Vereins- oder Parteianzeigen
hen hohe Busgelder bei Urheberrechtsverletzungen.             rudimentär gestaltet werden. Sie können nach Veröf-         Das Infoblatt ist Amtsblatt
Grundsätzlich ist bei Verwendung von Texten oder Bil-         fentlichung des Infoblattes die digitalen Daten im Be-      und zugleich eine Plattform
dern immer die Einverständnis des Urhebers einzuho-           darf selbst verarbeiten. Bei bezahlten Anzeigen erhal-      für Vereinsnachrichten. Wir
len. Wir behalten uns bei unklarer Herkunft von Inhalten      ten Sie selbstverständlich einen Korrekturabzug.            drucken daher grundsätzlich
das Recht vor, diese ersatzlos zu löschen. Wir empfehlen                                                                  keine Leserbriefe oder eige-
Ihnen, nur eigene Texte und Bilder einzusenden.                                                                           ne Meinungen insbesonde-
                                                              Gebot der Platzersparnis und Zeitersparnis                  re, wenn diese in irgendeiner
Große Dateianhänge via WeTransfer senden
                                                                                                                          Weise Personen, Gruppierun-
Maximale E-Mail-Größe von 16 MB überschritten? Be-            Jede Seite sowie die Bearbeitung unseres Infoblattes        gen oder Sachverhalte verun-
richte mit vielen Bildern können Sie auch über wetrans-       kostet die Allgemeinheit Geld. Beachten Sie daher:          glimpfen. Selbst, wenn diese
fer.com kostenlos einzusenden. Nach dem Upload aller                                                                      bezahlt werden würden, leh-
Daten erhalten Sie wahlweise einen Link oder können           – Bitte senden Sie Ihre Beiträge möglichst komprimiert
                                                                auf eine Nachricht bzw. mehrere Emails zum gleichen       ne wir derartige Beiträge ab.
direkt über die Plattform einen E-Mail an uns senden.
Bitte beachten Sie, dass die Daten maximal sieben Tage          Beitrag unmittelbar hintereinander
verfügbar bleiben. Senden Sie uns Ihre Inhalte daher
möglichst zeitnah zum Radaktionsschluss.
                                                              – Vereinsanzeigen und sonstige Hinweise – sofern
                                                                druckfertig angeliefert – bitte in DIN A4 bzw. DIN A6
                                                                                                                            Sie möchten eine
Keinen Abgabeschluss mehr verpassen
                                                                hochkant anlegen                                            Anzeige aufgeben?
                                                              – Bitte senden Sie wenige, aber aussagekräftige Fotos
Eine Woche vor Redaktionsschluss bieten wir Ihnen die
                                                                (wir behalten uns das Recht vor sehr ähnliche Bilder        Ansprechpartnerin:
Möglichkeit, sich via Verteiler erinnern zu lassen. Nutzen
                                                                in red. Beiträgen zu entfernen)                             Margit Regner
Sie die Möglichkeit, sich für die Erinnerungsmail ein-
tragen zu lassen und senden Sie uns dazu eine E-Mail          – Im Betreff Ihrer Email sollte die Kommune, der Verein/       Tel.: 08 41 / 96 66-638
unter Angabe Ihres Namens mit dem Betreff „Redakti-              Anlass, stehen, um den es sich handelt                      E-Mail: margit.regner@donaukurier.de
onsschluss-Reminder“. Sie können sich jederzeit unter         – Verwenden Sie treffende Überschriften

                                                                                                                                                                           3
     https://pfoerring.de/informationsblatt/
                                                                                                                                                            Januar 2022
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

Ihre Ansprechpartner der VG Pförring                                                                 Zentrale Auskunft 0 84 03               /92 92-0
HAUPTSTELLE                              Heiß Veronika                             Riegler Andrea                           Weber Josef
                                         Buchhaltung Oberdolling, Mindelstetten    Technisches Bauamt, Hoch- & Tiefbauten   Kämmerei, Schulwesen
Attenni Stefan
Bauamt, Liegenschaften & Pacht,
                                          08403/9292-14                            08403/9292-30                           08403/9292-12
 08403/9292-32                           veronika.heiss@                          andrea.riegler@                         josef.weber@
 stefan.attenni@                        Huber Andrea                                                                       Zupan Mandy
                                                                                   Ringeisen Monika
Botz Maria                               Abwasser & Finanzen                                                                Vorzimmer BGM, Märkte,
                                                                                   Finanzcontrolling, Versicherungen
Techn. Bauamt, Hoch- & Tiefbau            08403/9292-19                                                                    Einwohnermeldeamt,
                                          andrea.huber@                            08403/9292-11                           08403/9292-20
 08403/9292-31
 maria.botz@                                                                       monika.ringeisen@                       mandy.zupan@
                                         Katzenmüller Claudia
Euringer Kristina                        Gewerbe-, Gaststätten- & Verkehrswesen    Seidl Julia                               HINWEIS: Alle E-Mail-Adressen
Veranlagung Steuern/Abfallbeseitigung/    08403/9292-34                           Controlling                               enden mit: @vg-pfoerring.de
Kassenverwaltung                          claudia.katzenmueller@                   08403/9292-24
 08403/9292-13                          Kuffer Silvia                              julia.seidl@                           AUSSENSTELLE MINDELSTETTEN
 kristina.euringer@                                                                                                        Bauer Christine
                                         Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt,
                                                                                   Schorner Harald
Fuchs Katharina                          Passamt                                                                             08404/939471-0
                                                                                   Bauamt, Friedhofsverwaltung
Buchhaltung Markt Pförring                08403/9292-21                                                                     christine.bauer@
 08403/9292-15                           silvia.kuffer@                            08403/9292-33                            mindelstetten.de
 katharina.fuchs@                                                                  harald.schorner@
                                         Kügel Markus                                                                       AUSSENSTELLE OBERDOLLING
Hauptmann Nicole                         Hauptverwaltung, Ordnungsamt,             Thoma Birgit                             Zieglmeier Silvia
Sachbearbeiterin Bauamt                  Wahlleitung, Sitzungsdienst, Standesamt
                                                                                   Rentenangelegenheiten, Vorzimmer BGM      08404/9291-0
 08403/9292-35                           08403/9292-23
 nicole.hauptmann@                                                                 08403/9292-20                           gemeinde.oberdolling@
                                          markus.kuegel@                                                                      oberdolling.de
                                                                                    birgit.thoma@
Härtl Alexander                          Oberbauer Rebekka
Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt,        Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt,         Vollnhals Eva                             Das Einwohnermelde- und Passamt ist
Standesamt                               Passamt                                   Personalwesen                             über die E-Mail
 08403/9292-10                           08403/9292-21                            08403/9292-44                           buergerbuero@vg-pfoerring.de
                                                                                                                             für Ihre Anliegen erreichbar.
 alexander.haertl@                       rebekka.oberbauer@                       eva.vollnhals@

Standesamtliche Nachrichten
                                                                                   Verwaltungsgemeinschaft/Markt Pförring
Geburten:
Kühner Emma, Pförring                                                              Montag – Freitag                08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Kuffer Florian, Pförring                                                            Dienstag                        13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Reschke Henry, Wackerstein                                                         Donnerstag                      15.00 Uhr – 17.00 Uhr
                                                                                   1. Bürgermeister: Dieter Müller
Sterbefälle:
Seidl Maria, Pförring (85 Jahre)
                                                                                   Bürgersprechstunde nach Terminvereinbarung
                                                                                    0 84 03/92 92-0
                                                                                    poststelle@vg-pfoerring.de
                                                                                    www.pfoerring.de

                                                                                   Gemeinde Mindelstetten
                                                                                   Montag u. Dienstag              17.30 Uhr – 19.30 Uhr
Fundsachen                                                                         Mittwoch                        09.00 Uhr – 12.00 Uhr
                                                                                   Donnerstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
keine neuen Fundsachen                                                                                        BGM 18.00 Uhr – 20.00 Uhr (nach Anmeldung)
                                                                                   1. Vorsitzender VG Pförring und 1. Bürgermeister: Alfred Paulus
                                                                                   Bürgersprechstunde: jeden 1. Samstag d. Monats 09 – 12 Uhr
                                                                                    0 84 04/939471-0
                                                                                    gemeinde.mindelstetten@mindelstetten.de
                                                                                    www.mindelstetten.de

Abgabetermin                                                                       Gemeinde Oberdolling
für das nächste Informationsblatt
                                                                                   Montag bis Donnerstag        18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Dienstag, 25.01.2022, 10.00 Uhr                                                    Dienstag                     09.00 Uhr – 11.00 Uhr
E-Mail: infoblatt@vg-pfoerring.de                                                  1. Bürgermeister: Josef Lohr
                                                                                   Bürgersprechstunde: nach persönlicher Vereinbarung
                                                                                    0 84 04/92 91-0
                                                                                    gemeinde.oberdolling@oberdolling.de
                                                                                    www.oberdolling.de

  4     Januar 2022
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

                                                                
                                        

                              

                                    
                         
                      
                                   
                                           
                                     
                                      
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                                                                                                
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                                                                                                         Grund- & Mittelschule Pförring
                                                                                                          0 84 03/93 99 10
                                                                                                          07.30 – 11.30 Uhr
Kinderkrippe Sonnenschein               Wertstoffhof Pförring                                             Seniorenheim Pförring St. Josef
 0 84 03/3 99                           Dienstag        16 – 18 Uhr                                     0 84 03/9 28 90
                                         Samstag         09 – 12 Uhr
Kindergarten St. Josef                                                                                   Bayernwerk Störungsnummer Strom
                                        Sommerzeit Di. 16 – 19 Uhr, Sa. 09–13 Uhr
 0 84 03/9 26 68 07                                                                                      09 41/28 00 33 66
                                        Strauchgutlagerplatz Lobsing
Bauhof Markt Pförring                                                                                    Wasserversorgung Altmannst. Gruppe
                                        jeden 1. Samstag im Monat 10 –12 Uhr
 01 52/01 07 19 21                     Ansprechpartner Bernhard Kauf  08403/939316                     Zweckverband Ingolstadt-Ost
                                        Januar/Februar geschlossen                                        0 94 46/91 00 25 (24 Std.)
Katholisches Pfarramt Pförring
 0 84 03/2 15                          Erdaushubdeponie Lobsing                                         Wasserversorgung Biburger
                                        Aus personellen Gründen derzeit bis aufWeiteres geschlossen.      0 94 44/97 29 50
                                                                                                         Kläranlage Pförring
Kindergroßtagespflege                    Wertstoffhof Mindelstetten                                         0 84 03/93 00 30
Gänseblümchen                            Donnerstag 13 –15 Uhr
                                                                                                         Landratsamt Eichstätt
 0 84 04/9 38 46 19                     Samstag     10 –12 Uhr
                                                                                                          0 84 21/7 00
Gemeindekindergarten                    Scheibenglas wird nicht mehr                                     Landratsamt Eichstätt
 0 84 04/5 99                          angenommen. Nächste Aufnahmestelle                               Dienstleistungszentrum Lenting
Grundschule Mindelstetten               ist der Bauhof Pförring.
                                                                                                          0 84 21/70-0
 0 84 04/17 69                                                                                          Evang. Pfarramt Riedenburg
Kath. Pfarramt Mindelstetten                                                                              0 94 42/17 10
 0 84 04/4 49                                                                                           Evang. Pfarramt Vohburg an d. D.
                                                                                                          0 84 57/5 78
                                                                                                         Forstamt Altmannstein
Kindertagespflege Schatzkiste            Wertstoffhof Oberdolling                                           0 94 46/91 92 24
 0 84 04/92 91 45                       Mittwoch     16 – 17 Uhr                                       Bezirkskaminkehrermeister
                                         Samstag      09 – 12 Uhr                                       Herr Florian Metz
Kindergroßtagespflege Löwenzahn                                                                            0 91 82/9 39 89 25
 0 84 04/92 91 40                      Geänderte Öffnungszeiten
                                                                                                          01 76/32 15 34 57
                                        ab 1. Dezember bis Februar:
Kindergarten St. Georg                   Samstag       09 – 13 Uhr                                      Postagentur
 0 84 04/92 91 30                                                                                        0 84 03/3 41 98 74

                                                                                                                                 Januar 2022   5
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

Ansprechpartner der Entsorgungsfirmen
im Landkreis Eichstätt
Firma Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt
Für Restmüll und Papier
Allgemeine Hotline:                 Telefon-Nr. 0841/9646-46   Firma Pöppel Entsorgung GmbH
                                                               Biotonne
Firma Braun Entsorgung GmbH, Manching                          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Frau Karin Sigl Telefon-Nr. 09441/5056,10
Gelber Sack                                                    13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Frau Jana Aulig Telefon-Nr. 09441/5056-19
Disponent Herr Möhring             Telefon-Nr. 8459/3205-42    06.00 Uhr bis 18.00 Uhr                 Telefon-Nr. 09441/5056-11

         Renteninformation                                        Wertstoffhof
           und Beratung!                                          Mindelstetten
            Jeden 1. Dienstag im Monat
            von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr.                          Öffnungszeiten 2022
     durch den ehrenamtlichen Versichertenberater
                            Wilhelm Gaull                         Januar
                 in der Gemeinde Mindelstetten.                   Samstag            08.01.2022     10.00 – 12.00 Uhr
          Voranmeldung telefonisch erwünscht unter                Samstag            15.01.2022     10.00 – 12.00 Uhr
                Mobiltelefron 0171/3141651                        Samstag            22.01.2022     10.00 – 12.00 Uhr
     Anmeldung bei Rentenanträgen unbedingt erforderlich!
                                                                  Samstag            29.01.2022     10.00 – 12.00 Uhr
                                                                  Donnerstag im Januar geschlossen

                                                                  Ab Februar bis Ende November
                                                                  Normalbetrieb
                                                                  Donnerstag                        14.00 – 17.00 Uhr
                                                                  Samstag                           10.00 – 12.00 Uhr

                                                                  Sondertermine wegen Feiertag !
                                                                  Kar-Samstag 16.04.2022        geschlossen
             Rentenberatung                                       Mittwoch      25.05.2022 14.00 – 17.00 Uhr
                                                                  Mittwoch      15.06.2022 14.00 – 17.00 Uhr
                        Die Beratungszeiten von
                        Wolfgang Birkenbach                       Markt-Samstag 08.10.2022      geschlossen
        (ehrenamtlicher Versichertenberater) sind am:
                11. und 25. Januar 2022
                   von 14 bis 19 Uhr                            Recyclinghof
                          im Rathaus Pförring.
           Voranmeldung telefonisch erwünscht unter
     Telefon 0 84 03/93 09 03 oder Mobil 01575 / 6 21 59 62
                                                                Pförring
              E-Mail: birkenbachwolfgang@web.de
                                                                Am Dienstag, 4. Januar 2022, ist der
    Anmeldung bei Rentenanträgen unbedingt erforderlich.
    Bei ganz eiligen Angelegenheiten: Lobsing, Blumenstr. 24    Recyclinghof Pförring geschlossen.

    6     Januar 2022
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

                                                                              Bekanntmachung
                                                                              JETZT BEWERBEN
                                                                                     Bauplatzvergabe Mindelstetten Süd III
                                                                                             bis 11. Februar 2022
                                                                              Nach Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2021 sollen im Bau-
                                                                              gebiet„Mindelstetten Süd III“ insgesamt sechs Bauparzellen veräußert
                                                                              werden, auf die Sie sich bewerben können. Bei Interesse melden Sie
Erhöhung der Müllgebühren                                                     sich bitte in unserer Gemeindekanzlei, um die Bewerbungsunterlagen
                                                                              abholen zu können.
zum 01.01.2022                                                                Bewerbungsschluss ist der 11. Februar 2022
                                                                              Die rot markierten Bauplätze sind für Sie noch verfügbar.

D   er Kreistag hat in seiner Sit-
    zung am 22.11.2021 die Än-
derung der Müllgebühren zum
                                     den oder unter www.landkreis-
                                     eichstaett.de einsehen. Au-
                                     ßerdem erhalten Sie von der
01.01.2022 beschlossen. Die ak-      Verwaltungsgemeinschaft im Ja-
tuelle Satzung, können Sie auf       nuar einen Änderungsbescheid
den Internetseiten der Gemein-       hierzu.

Neue Müllgebührenmarken ab
01.01.2022

M    it Gültigkeit ab dem
     01.01.2022 werden in al-
len Gemeinden des Landkreises
                                     Abfallgebührenmarke nach Er-
                                     halt sofort auf. Entfernen Sie dazu
                                     die alte Marke und kleben die
Eichstätt neue Abfallgebühren-       neue Marke auf den gereinigten
marken ausgegeben. Restmüll-         Tonnendeckel auf. Beachten Sie
behälter ohne neue Gebühren-         bitte, die Abfallgebührenmarke
marke werden voraussichtlich         nicht bei Frost zu verkleben. Bei
ab März 2022 nicht mehr geleert.     Fragen steht Ihnen Ihre Gemein-
Die neuen Müllgebührenmar-           deverwaltung oder das Team der
ken erhalten Sie Anfang Januar       Abfallwirtschaft des Landratsam-
mit dem Änderungsbescheid per        tes Eichstätt unter Tel. 0 84 21 / 70-
Post. Bitte kleben Sie die neue      295 zur Verfügung.

Die Bundeswehr informiert: Unterrichtung der Bevölkerung
über Gefahren auf den Übungsplätzen

D     ie Bundeswehr macht da-
      rauf aufmerksam, dass der
Übungsplatz WACKERSTEIN ein
                                     Auf allen Übungsplätzen besteht
                                     generell Gefahr durch Fundge-
                                     genstände. Es ist verboten die-
                                                                              geschalteter Beleuchtung und
                                                                              getarnt, eingesetzt. Vor allem bei
                                                                              Dunkelheit und in der Dämme-
                                                                                                                                                                                  Marschausbildung mit Fahrzeu-
                                                                                                                                                                                  gen Gefahren für Ihre Gesundheit
                                                                                                                                                                                  entstehen. Die Bevölkerung, vor
militärischer Sicherheitsbereich     se zu berühren, aufzunehmen              rung sind diese dann schlecht er-                                                                   allem das Lehrpersonal in den
ist, der, wie auch andere Übungs-    oder zu entwenden! Bei Muniti-           kennbar. Die Übungseinrichtung                                                                      Schulen, wird gebeten, vor allem
plätze, nicht eingezäunt ist. Je-    on und Munitionsteilen besteht           der Bundeswehr darf nur mit Ge-                                                                     auf Kinder belehrend einzuwir-
doch sind die Zugänge hierzu mit     Lebensgefahr. Zudem werden               nehmigung betreten und befah-                                                                       ken. Alle Übungsplätze im Stand-
Schranken verschlossen und das       bei Übungsvorhaben unter ande-           ren werden. Bereits auf den be-                                                                     ortbereich sind deutlich mit Hin-
Betreten ist komplett verboten.      rem Fahrzeuge, zum Teil mit aus-         festigten Straßen können durch                                                                      weisschildern gekennzeichnet.

 Standortübungsplatz Wackerstein
                                                                                                                   QUELLE: www.openstreetmap.org / Open Database License (ODbL)

                                                                                                                                                                                   Aus gegebenem Anlass
                                                              Nordseite                                                                                                            wird darüber informiert,
                                                                                                                                                                                         dass illegale
                                                                                                                                                                                       Müllentsorgung
                                                                       Südseite                                                                                                          konsequent
                                                                   Betreten verboten                                                                                                     zur Anzeige
                                                                                                                                                                                        gebracht wird.

                                                                                                                                                                                                 Januar 2022   7
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung
   über die Auslegung des Planentwurfes für die                                kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des einfachen
 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes zur                               Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Steuerung des Maßes der Nutzung bei der Bebauung
im unbeplanten Ortsbereich für das Gebiet „Pförring                            Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
 Ortskern“ des Marktes Pförring (§ 3 Abs. 2 BauGB)                              Schutzgut                                        Auswirkungen
Der Marktgemeinderat Pförring hat am 01.08.2019 beschlossen, für                Mensch, menschliche Gesundheit                        gering
das Gebiet
                                                                                Tiere, Pflanzen & biologische Vielfalt                 gering
                       „Pförring Ortskern“
                                                                                Boden und Fläche                                      gering
einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB auf-               Wasser                                                gering
zustellen.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan (unten) ersichtlich und                Klima und Luft                                        gering
wird eingegrenzt durch die Riedenburger Straße, Nördliche Ringstra-             Landschaft                                            gering
ße, Friedhofstraße, Am Gries bis zur Alten Donau, Alte Donau bis Kels-
                                                                                Kultur- und Sachgüter                                 gering
bach, Kelsbach bis Ettinger Straße und Einmündung zur Riedenbur-
ger Straße.
Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes wurde das Ingenieurbüro               Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen
Bachschuster, Brodmühlweg 4, 85049 Ingolstadt beauftragt.                      ebenfalls aus.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Pförring Ortskern“                Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
wurde am 08.08.2019 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung                 auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter folgendem
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1           Link veröffentlicht: https://ssl.webpack.de/cloud.pfoerring.de/index.
BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 10.11.2020 bis           php/s/k2WtoSCqzHyQXw2
einschließlich 14.12.2020 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Be-            Datenschutz:
denken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung               Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-
vom 28.10.2021 behandelt und abgewogen.                                        ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem
Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 28.10.2021 in               BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-
der Fassung vom 28.10.2021 nebst Begründung und Umweltbericht                  geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
in der Fassung vom 28.10.2021 gebilligt und liegt nun in der Zeit vom          Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Daten-
29.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 –auf die Dauer eines Mo-              schutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das
nats- in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Pförring,             ebenfalls öffentlich ausliegt.
Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3, 85104 Pförring, zur Einsichtnahme aus.
Während dieser Zeit können Bedenken oder Anregungen schriftlich                Pförring, 21.12.2021
oder zur Niederschrift erhoben werden.                                         VG Pförring
Individuelle Fragen können auch nach Terminvereinbarung über                   – Markt Pförring –
den Markt Pförring mit dem Ing.-Büro Bachschuster geklärt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-                gez.:
schlussfassung über den einfachen Bebauungsplan unberücksichtigt               Dieter Müller
bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte             1. Bürgermeister

  8    Januar 2022
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung
        über den Erlass des Bebauungsplanes                                    1. die Vorschriften über die Beteiligung der Bürger und der Träger öf-
    „Schlossgrundstück Offendorf“ der Gemeinde                                    fentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und 3, §§ 4, 4a, 13, § 22 Abs. 9 Satz
            Mindelstetten für das Gebiet                                          2, § 34 Abs. 5 Satz 1 und § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB verletzt worden
   „Schlossgrundstück Offendorf“ vom 26.10.2021                                   sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften
                                                                                  einzelne berührte Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt oder
Der Gemeinderat Mindelstetten hat am 23.02.2021 beschlossen, für                  bei Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 3 oder des § 13 BauGB die Vo-
das Gebiet                                                                        raussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen
               „Schlossgrundstück Offendorf“                                      Vorschriften verkannt worden sind;
                                                                               2. die Vorschriften über den Erläuterungsbericht und die Begründung
dass eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2 der Gemarkung Oberof-               des Flächennutzungsplanes und der Satzungen sowie ihrer Ent-
fendorf im Ortsteil Offendorf umfasst, einen qualifizierten Bebauungs-              würfe nach § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, § 9
plan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.                                     Abs. 8 und § 22 Abs. 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeacht-
                                                                                  lich, wenn der Erläuterungsbericht oder die Begründung des Flä-
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:                                                chennutzungsplanes oder der Satzungen oder ihrer Entwürfe un-
Norden: vom Schloss Offendorf mit der Fl.-Nr. 1 und vom Friedhof der               vollständig sind;
        katholischen Kirche St. Maria mit der Fl.-Nr. 2/1 je der Gemar-        3. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder
        kung Oberoffendorf                                                         die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der
Osten: vom Akazienweg mit der Fl.-Nr. 5 der Gemarkung Oberoffen-                   mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Sat-
        dorf                                                                      zung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist.
Süden: von der Kreisstraße „Mindelstettener Straße“ mit der Fl.-Nr.
        70/2 der Gemarkung Oberoffendorf
                                                                               Soweit in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 der Erläuterungsbericht oder die
Westen: von einer Grünfläche mit der Fl.-Nr. 2 (Teilfläche) der Gemar-
                                                                               Begründung in den für die Abwägung wesentlichen Beziehungen un-
        kung Oberoffendorf
                                                                               vollständig ist, hat die Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen,
                                                                               wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
Die Fläche wurde als„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen.
Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes wurde bereits in der Sitzung          Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch eine Verletzung
vom 23.02.2021 des Gemeinderates Mindelstetten das Planungsbüro                der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flä-
Kehrer, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg beauftragt.                    chennutzungsplan nach § 8 Abs. 2 bis 4 unbeachtlich, wenn
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b                1. die Anforderungen an die Aufstellung eines selbstständigen Be-
BauGB aufgestellt. Dabei wurde gemäß § 13 b Satz 1 BauGB i.V. mit §                bauungsplanes (§ 8 Abs. 2 Satz 2) oder an die in § 8 Abs. 4 bezeich-
13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Durchführung ei-            neten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Be-
ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.                                bauungsplanes nicht richtig beurteilt worden sind;
Der Gemeinderat Mindelstetten hat für das oben bezeichnete Gebiet              2. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB hinsichtlich des Entwickelns des Bebau-
den Bebauungsplan „Schlossgrundstück Offendorf“ in der Fassung                      ungsplanes aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist,
vom 26.10.2021 nebst Begründung in der Fassung vom 26.10.2021                      ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben-
ebenfalls in seiner Sitzung vom 26.10.2021 als Satzung beschlossen.                de geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden
Dieser Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung des Landratsam-                     ist;
tes Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting, weil die Aufstellung des        3. der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt
Bebauungsplanes ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu                    worden ist, dessen Unwirksamkeit wegen Verletzung von Verfah-
ordnen.                                                                            rens- oder Formvorschriften einschließlich des § 6 sich nach Be-
Der Bebauungsplan vom 26.10.2021 mit Begründung vom 26.10.2021                     kanntmachung des Bebauungsplanes herausstellt;
liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Geschäftsstel-           4. im Parallelverfahren gegen § 8 Abs. 3 verstoßen worden ist, ohne
le der VG Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3, 85104 Pförring und       dass die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wor-
in der Gemeindekanzlei Mindelstetten, Mayer-Platz 1, 93349 Mindel-                 den ist.
stetten während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und
kann dort eingesehen werden.                                                   c) gem. § 215 BauGB:
Gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) tritt der Bebauungs-
                                                                               Unbeachtlich werden
plan mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung in Kraft.
                                                                               1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB be-
Hinweis:                                                                          zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
a) gem. § 44 BauGB:                                                            2. Mängel der Abwägung,
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeich-
neten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsbe-               wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen
rechtigte Entschädigung verlangen.                                             der Nr. 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flä-
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die         chennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Ge-
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich-            meinde Mindelstetten geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
tigen beantragt.                                                               der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah-
ren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1            Pförring, 21.12.2021
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig-            VG Pförring
keit des Anspruches herbeigeführt wird.
                                                                               – Gemeinde Mindelstetten –
b) gem. § 214 BauGB:
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetz-            gez.:
buches ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes und             Paulus
der Satzungen nach dem Baugesetzbuch nur beachtlich, wenn                      1. Bürgermeister

                                                                                                                                       Januar 2022   9
INFOBLATT - Markt Pförring
BEKANNTMACHUNGEN

                                                                                Umtausch von alten Führerscheinen
                                                                   VG
Bekanntmachung                                                                  in EU-Scheckkarten Führerscheine

             Über Widerspruchsrechte
             nach dem
             Bundesmeldegesetz
             Die Verwaltungsgemeinschaft Pförring informiert sie
             über ihre bestehenden Widerspruchsrechte bei den
             nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

1. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Parteien, Wäh-                 Ab dem Jahr 2022 verpflichtende Umstellung für die
   lergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam-                 Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958
   menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom-                 Der Umtausch des bisherigen Führerscheins ist für den Bereich der
   munaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran-                   Bundesrepublik Deutschland bisher freiwillig. Ab dem Jahr 2022 müs-
   gehenden Monaten. Hierzu gehören auch Abstimmungen im Zu-                    sen die alten Führerscheine verpflichtend je nach Geburtsjahr des Fahr-
   sammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden sowie Bürge-                  erlaubnisinhabers und dem Ausstellungsdatum umgetauscht werden.
   rentscheiden. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 und 5 des Bundes-
   meldegesetzes (BMG) Hinweise: Der Widerspruch kann nur bei der
                                                                                Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter
   Meldebehörde eingelegt werden, bei der der alleinige Wohnsitz
   oder der Hauptwohnsitz (bei mehreren Wohnungen) besteht.                     Führerscheine
                                                                                I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt
2. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Mandatsträ-                    worden sind:
   ger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen Rechts-
   grundlage: § 50 Abs. 2 und 5 BMG Hinweise: Der Widerspruch                    Geburtsjahr des                       Tag, bis zu dem der Führer-
   gilt im Hinblick auf Ehejubiläen auch für den anderen Ehegatten               Fahrerlaubnisinhabers                 schein umgetauscht sein muss
   - Lebenspartner und ist bei allen Meldebehörden einzulegen, in                Vor 1953                              19.01.2033
   deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung (bei mehre-
   ren Wohnungen) gemeldet sind.                                                 1953-1958                             19.01.2022
                                                                                 1959-1964                             19.01.2023
3. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Adressbuch-                     1965-1970                             19.01.2024
   verlage zur Herstellung von Adressenverzeichnissen in Buchform.
   Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 3 und 5 BMG Hinweise: Der Widerspruch              1971 oder später                      19.01.2025
   ist bei allen Meldebehörden einzulegen, in deren Zuständigkeits-
   bereich Sie mit einer Wohnung (bei mehreren Wohnungen) ge-                   II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
   meldet sind.
                                                                                 Ausstellungsjahr                      Tag, bis zu dem der Führer-
4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement                                                         schein umgetauscht sein muss
   der Bundeswehr. Die Datenübermittlung erfolgt bis 31.3. eines Jah-            1999-2001                             19.01.2026
   res über Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden und die
   deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Rechtsgrundlagen: § 58 c               2002-2004                             19.01.2027
   Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) i. V. m. § 36 Abs. 2 BMG Hinweise:           2005-2007                             19.01.2028
   Der Widerspruch kann nur bei der Meldebehörde eingelegt wer-                  2008                                  19.01.2029
   den, bei der der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz (bei
   mehreren Wohnungen) besteht. Ein etwaiger Widerspruch wird mit                2009                                  19.01.2030
   Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gelöscht. Widersprü-              2010                                  19.01.2031
   che, die nach der bisherigen Rechtslage eingetragen wurden, be-
   halten ihre Gültigkeit.                                                       2011                                  19.01.2032
                                                                                 2012-18.01.2013                       19.01.2033
5. Datenübermittlungen von Familienangehörigen an öffentlich-
   rechtliche Religionsgesellschaften, sofern sie nicht derselben
   oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehö-              Zur Umstellung der Führerscheine in EU-Scheck-
   ren. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner,                kartenformat benötigen Sie folgende Unterlagen:
   minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern.              • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
   Das Widerspruchsrecht gilt nicht, sofern die Daten für Zwecke des            • Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses
   Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Reli-
                                                                                • Kopie des bisherigen Führerscheins
   gionsgesellschaft übermittelt werden. Rechtsgrundlage: § 42 Abs.
   1 bis 3 BMG Betroffene haben das Recht, den Datenübermittlungen               • Führerscheinantrag mit Kontrollblatt
   zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung ge-             • unterschriebenes Beiblatt zur Umstellung
   bunden und braucht nicht begründet zu werden. Der Widerspruch
   ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Meldeamt der Verwal-             Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt
   tungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring einzule-
   gen. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird             Eichstätt-Fahrerlaubnisbehörde
   die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.                            Residenzplatz 1
                                                                                85072 Eichstätt
                              VG Pförring, Meldeamt, Pförring, den 09.02.2021   Tel.: 0 84 21 / 70-211, -286, -367, -145

 10    Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN

Bürgerinfo Oberdolling

Die Gemeinde bezieht
Stellung

W     ie im vergangenen Heft angekündigt, hatten Sie die Möglich-
      keit Fragen an die Gemeinde Oberdolling bzw. die Gemeinde-
verwaltung zu stellen. Neben einer mehrseitigen Stellungnahme, die
als „eigene Meinung“ eingestuft nicht abgedruckt werden kann, ha-
ben uns folgende Fragen erreicht, zu denen wir entsprechend Stel-
lung nehmen:

1.) Frage zur Preisgestaltung unseres Trinkwassers:                      den Betriebskosten blieben hingegen gleich bzw. stiegen entspre-
                                                                         chend der allg. Preissteigerung.
Was war der Grund um den Trinkwasserpreis von bisher 0,92 € auf          Dieses Delta konnte nur mittels einer Gebührenerhöhung ausgegli-
2,36 € (Steigerung um 256 %) zu erhöhen? Wenn möglich bitte Zah-         chen werden – ohne den allg. Finanzhaushalt der Gemeinde weiter
lenangaben für die Ausgabensteigerungen.                                 zu belasten. Damit trägt die Gemeinde auch dem bereits genannten
Im Anhang ein Auszug des Donau-Kuriers bezüglich der Trinkwasser-        rechtlich definierten Kostendeckungsprinzip Rechnung.
versorgung des Zweckverbandes Ingolstadt Ost. Hier wird eine Erhö-       Die hier aufgeführte Situation, eines überproportional rückläufigen
hung des Wasserpreises von 1,03 € auf 1,25 € beschlossen. Im Artikel     Wasserverbrauchs aufgrund der Betriebsschließung eines Großabneh-
steht für die Berechnung (Spielraum ab 1,20 €) d.h. eine Erhöhung des    mers mit zugleich gleichbleibenden bzw. steigenden Kosten, lässt sich
Wasserpreises von 1,03 € auf 1,20 € (Erhöhung um 17 %) hätte ausge-      mit anderen Wasserversorgern im Landkreis kaum vergleichen und so-
reicht. Nun schlägt das Ingenieursbüro einen Preis von 1,25 € vor (Er-   mit sind auch die Gebühren eines Wasserzweckverbandes Ingolstadt-
höhung nun 21 %) und dadurch ergibt sich in den nächsten 4 Jahren        Ost hier nicht wirklich vergleichbar.
ein Überschuss von 50.000 €
Die Gemeinde Oberdolling erhöht um 256 % und kommt gerade so um          2.) Frage zur Friedhofsgestaltung /
die Runden, wobei der Ausgangspreis für beide in etwa gleich waren,          Bestattungsangebot:
Dolling 0,92 € Ingolstadt 1,03 €
Wer soll das verstehen?                                                  Warum wird in Oberdolling keine Urnenwand von Seiten des Gemein-
Grundlage für die Erhöhung des Wasserpreises war die vom unabhän-        derats gewünscht?
gigen Sachverständigenbüro Suchowski erstellte Betriebskostenab-         In den umliegenden Gemeinden kenne ich eigentlich nur Urnenwände
rechnung des vorangegangenen Kalkulationszeitraums 2017 bis 2020         und keine Urnengräber. Bei den nun festgelegten Urnengräbern legt
im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Gebührenkalkula-           die Gemeinde eine genaue Gestaltung der Grabstätte fest. Wenn dies
tion für den Zeitraum 2021 bis 2024. Die rechtliche Grundlage für die    bei den Urnenwänden zu einem Problem geführt hätte ( individuelle
Gebührenkalkulation ergibt sich aus dem Kostendeckungsprinzip ge-        Gestaltung ) dann hätte die Gemeinde dies in einer Satzung auch ent-
mäß KAG.                                                                 sprechend regeln können.
Die Wasserversorgung hat in den Jahren 2017 und 2018 jährlich einen      Der Gemeinderat hat sich nach langer Abwägung dafür entschieden,
Gewinn von rd. 35.000,00 € erwirtschaftet. Ab dem Jahr 2019 lag so-      vorerst keine Urnenwand sondern einen Urnenring zu errichten, der
dann ein Verlust von rd. 54.000,00 € bzw. in 2020 von rd. 60.000,00 €    keinen Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verursacht!
vor.
Rechtlich gesehen sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des          Für Fragen und konstruktiver Diskussion stehen wir
Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemes-                 Ihnen auch das ganze Jahr über zur Verfügung.
sungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in die-
sem Zeitraum ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG in der seit
1.1.1993 geltenden Fassung). Dieser Grundsatz wurde bei der Gebüh-
renkalkulation entsprechend berücksichtigt.
Ein wesentlicher Grund für die Verluste der Wasserversorgung Ober-
dolling war, dass die Leistungseinheiten (Verbrauchsmenge an Was-
                                                                            Parken im Gemeindebereich
ser) seit 2019 überproportional rückläufig waren. Der bis Ende 2018
ansässige lebensmittelverarbeitende Gewerbebetrieb in Oberdolling           Bitte beachten Sie, dass das Parken

                                                                                                                                P
nahm jährlich mehr Verbrauchsmengen ab, als die gesamte Gemein-             von Fahrzeugen aller Art auf Gehwe-
de Oberdolling zusammen:                                                    gen nicht gestattet ist. Es versteht sich
                                                                            eigentlich von selbst, dass in Kurven
      Abgerechnete Wassermenge Haushalte der Gemeinde                       und unübersichtlichen Stellen nicht
                        Oberdolling:                                        geparkt werden kann. Halten Sie vor
                                                                            Straßeneinmündungen mindestens
• 2017: rd. 54.800 m³                                                       5 m Abstand.
• 2018: rd. 48.070 m³
                                                                            In Wohngebieten ist es nicht erlaubt
                                                                            große Fahrzeuge (LKWs, Lastzüge
                                                                            usw.) zu parken.
 Abgerechnete Wassermenge des genannten Gewerbebetriebes:
                                                                            Nicht berechtigten Personen ist das Parken auf Behinderten-
• 2017: rd. 84.235 m³                                                       parkplätzen untersagt! Bei Missachtung wird der Abschleppvor-
• 2018: 110.805 m³                                                          gang schnell und unkompliziert eingeleitet. Bei gröberen Verstö-
                                                                            ßen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Tel.: 0 84 61 / 64 03-0).
Mit der Betriebsschließung reduzierte sich die Verbrauchsmenge und          Zur Sicherheit aller Personen achten Sie bitte auf richtiges Parken!
damit die Einnahmen der Wasserversorgung Oberdolling. Die laufen-

                                                                                                                                  Januar 2022   11
AUS DEM MARKT | PFÖRRING

Fotos: Waldkindergarten Krähennest in Altmannstein

Waldkindergarten

In Pförring soll es einen Waldkin-
 dergarten geben für Kinder ab
drei Jahren. Die Gemeinde prüft
                                            Vorschule etwa findet hier statt
                                            oder gezielte Angebote und Mu-
                                            sik. Die meiste Zeit verbringen
                                                                                  die Kinder von ihren Eltern war-
                                                                                  me Suppen oder Eintopf mit. Au-
                                                                                  ßerdem bewegen sie sich die
                                                                                                                        Hammer müssen die Kinder ei-
                                                                                                                        nen „Führerschein“ machen.
                                                                                                                        Wenn sie spielen gehen, melden
gerade, ob und wo er entstehen              die Kinder im Wald, das ganze         ganze Zeit. Das wärmt auch. Das       sie sich ab und sagen genau, wo
könnte. Nur: Was ist ein Waldkin-           Jahr lang. In einem Bollerwagen       scheußlichste Wetter, sagt Eberl,     sie sind. Die Erzieherinnen schau-
dergarten genau? Und wie se-                haben sie alles Notwendige da-        ist nasskalter Regen und Wind.        en immer wieder bei den einzel-
hen die Pläne in Pförring aus?              bei. Dort findet sich Wickelzeug       Dann heißt es ab in den Hoch-         nen Gruppen vorbei. Sie trauen
Antworten auf die wichtigsten               und Klopapier, für das große Ge-      wald, wo der Niederschlag gerin-      den Kindern zu, zeitweise auch
Fragen.                                     schäft gibt es einen Klappspaten,     ger ist. Dass sich Kinder beschwe-    alleine zu spielen. Unfälle passie-
                                            mit dem ein Loch gegraben wird.       ren, es wäre zu kalt, käme so gut     ren laut Eberl seltener, wenn Kin-
       Wie funktioniert ein                 Verbandszeug ist mit dabei und        wie nie vor. Wenn sie müde sind       dern etwas zugetraut wird und
       Waldkindergarten?                    die Spielmaterialen wie Stifte, Pa-   und sich nicht mehr bewegen           sie also nicht vor allen Gefahren
                                            pier und Bücher oder Werkzeug         wollen, geht’s dann doch in die       beschützt werden. Weiß ein Kind,
„Wie ein Regelkindergarten, nur             wie Hammer und Säge für Kin-          Hütte.                                wie es ist, über eine Wurzel zu
dass alles draußen stattfindet“,             der. Schläft ein Kind ein, wird es                                          stolpern, kann es sich selbst bes-
sagt Elisabeth Eberl, Leiterin des          mit Decken in den Bollerwagen           Ist das gefährlich im Wald?         ser einschätzen und weiß, was es
Waldkindergartens in Altmann-               gelegt. Auch ein Mittagsschlaf                                              kann und was nicht. Das sagt Eli-
stein, an dessen Konzept sich               jeden Tag, den es in Altmann-         Für den Fall einer Sturmwar-          sabeth Eberl, aber auch Experten
die Gemeinde Pförring orientie-             stein nicht gibt, wäre laut Eberl     nung oder Blitzeis, gibt es einen     der Unfallversicherung.
ren will. Auch im Waldkindergar-            möglich, in Hängematten, wo           Schutzraum, etwa ein Klassen-
ten gibt es eine Bringzeit, eine            die Kinder im Winter in Schlafsä-     zimmer in einer Schule oder ein              Was verspricht die
Übergabe und dann einen Mor-                cken schlafen. Jedes Kind hat zu-     Raum im Gemeindezentrum. Eli-                Waldpädagogik?
genkreis. Auch hier gibt es geziel-         dem einen Rucksack, in dem es         sabeth Eberl hat das aber noch
te Angebote und Freispiel, auch             ein Handtuch, Wechselklamotten        nicht erlebt. Mehr Unfälle als im     Für Elisabeth Eberl führt der
hier werden die Kinder in einer             und seine Mahlzeit hat, die ihm       Regelkindergarten passierten im       Waldkindergarten dazu, dass
Vorschule auf die Schule vorbe-             die Eltern eingepackt haben. Von      Wald auch nicht, sagt sie. Das lie-   Kinder sich auf das Wesentliche
reitet, lernen spielerisch mit Zah-         Catering rät Elisabeth Eberl ab,      ge zum einen daran, dass sich die     konzentrieren und merken, dass
len und Buchstaben umgehen                  viel zu aufwendig im Wald.            Kinder größtenteils an die Wald-      sie für ihr Glück kein teures Feu-
und auch hier müssen die Erzie-                                                   regeln halten, die sie jeden Tag      erwehrauto brauchen, es rei-
herinnen Buch führen über die                 Ist den Kindern nicht zu kalt       im Morgenkreis wiederholen: Wir       chen ein paar Äste. Wer sein ei-
Entwicklung der Kinder.                                im Winter?                 geben aufeinander acht. Stopp         genes Spiel neu erfinden muss
                                                                                  heißt Stopp, jeder bleibt stehen,     – ist der Ast jetzt ein Zauber-
      Was heißt das genau:                  „Schlechtes Wetter gibt es nicht,     auf Holzpolder wird nicht geklet-     stab oder eine Angel? – dessen
        Alles draußen?                      nur schlechte Kleidung“, sagt         tert, es wird nur soweit gegan-       Kreativität wird gefördert. Au-
                                            Eberl und erzählt von einer ex-       gen, wie man die Großen noch          ßerdem lernen die Kinder laut
In Altmannstein sind die Kinder             tra-warmen Unterwäsche aus            sehen kann. Und noch viel mehr.       Eberl wie das Leben läuft: „Lau-
nur selten in ihrer Holzhütte, die          Finnland. Im Winter bekommen          Für die Benutzung von Säge und        fen, Hinfallen, Aufstehen, Weiter-

 12     Januar 2022
laufen in der Zuversicht, dass al-      sind, hätten zudem mehr Körper-      im Krankheitsfall unterstützen
les gut geht.“ Verantwortung für        spannung, sagt Eberl, und genau      können.
sich selbst und andere überneh-         das brauche es, um still sitzen zu
men spiele im Waldkindergarten          können in der Schule.                       Wie sicher ist es,
eine große Rolle. Jedes Kind ist                                                      dass es einen
für seinen Rucksack verantwort-                   Wie sind die                     Waldkindergarten in
lich, die größeren Kinder passen                Öffnungszeiten?                       Pförring gibt?
auf die kleineren auf. Oft müssten
die Kinder über ihre Wohlfühlzo-        Der Waldkindergarten von Eli-        Der Gemeinderat hat sich grund-
ne hinausgehen, noch ein Stück-         sabeth Eberl in Altmannstein         sätzlich entschieden, dass man in
chen länger laufen, den Rucksack        geht bis 14 Uhr. Auch Öffnungs-       Richtung Waldpädagogik gehen
noch ein wenig länger tragen.           zeiten bis 15 Uhr seien möglich,     möchte, sagt Bürgermeister Mül-
Und immer wieder erleben sie,           sagt Eberl, länger würde sie nicht   ler. Derzeit wird geprüft, ob ein        Welcher Träger und welches
dass sie es können. Das stärkt          empfehlen. So lange draußen zu       Waldkindergarten in Pförring             Konzept sind vorgesehen?
laut Eberl das Selbstbewusstsein        sein, strenge die Kinder zu sehr     umsetzbar und machbar ist. Ob
und die Resilienz, also die Fähig-      an. Längere Öffnungszeiten sei-       es einen Waldkindergarten ge-           Derzeit ist die Gemeinde im Ge-
keit, schwierige Lebenssituatio-        en trotzdem denkbar, wenn die        ben wird, hänge aber auch von           spräch mit mehreren Trägern wie
nen zu meistern. Dazu trägt laut        Hütte geräumiger gestaltet wird      der Resonanz der Eltern ab.             der Arbeiterwohlfahrt, dem Ro-
Eberl auch bei, dass die Kinder         und ein längerer Aufenthalt drin-    Wahrscheinlich im März/April            ten Kreuz oder den Johannitern.
im Waldkindergarten ihren Tag           nen möglich ist. Oder, wenn es       2022, wenn mehr Informationen           Das Konzept wird vom Träger
selbst gestalten können.                eine Kooperation mit dem ört-        bekannt sind, soll es eine Umfra-       und der Verwaltung erarbeitet.
                                        lichen Kindergarten gebe. Das        ge unter Eltern geben. Zeigen           Es soll sich an dem Konzept des
   Lernt mein Kind wirklich             ist in Pförring unwahrscheinlich,    etwa 30 ernsthaftes Interesse, ist      Waldkindergartens in Altmann-
     genauso viel wie im                sagt Bürgermeister Dieter Müller     Müller zuversichtlich, dass eine        stein orientieren.
  „normalen“ Kindergarten?              (CSU), da die Kindergärten, auf      Gruppe zusammen kommt. Dazu
                                        an Raten des Landratsamtes, von      müssten mindestens 15 Kinder                Ab wann könnten die
Ja, sagt Elisabeth Eberl und zitiert    unterschiedlichen Trägern ge-        verbindlich angemeldet werden.               ersten Kinder in den
gleich ein paar Wissenschaftler.        führt werden sollen.                                                            Waldkindergarten gehen?
Studien hätten ergeben, dass                                                          Wo soll der
Waldkinder keinen Nachteil ge-                   Was passiert,                   Waldkindergarten sein?              Ziel ist es nach Möglichkeit im
genüber anderen Kindern haben.                   wenn eine der                                                       September 2022 zu starten, sagt
Vor allem für Mädchen scheint               Erzieherinnen krank ist?         Das ist noch nicht klar. Klar ist, wo   Müller, klappe dies nicht, dann im
der Wald besonders vorteilhaft                                               er nicht hinkommt: Der Auwald           September 2023.
zu sein, vielleicht, weil dort nichts   Eltern oder Großeltern könn-         scheidet aufgrund seiner Nähe           Elisabeth Eberl ist bereit, interes-
vorgegeben ist – es gibt keine          ten einspringen, sagt Eberl, und     zur Donau laut Müller aus. Ge-          sierte Eltern den Waldkindergar-
Puppenecke und keine Bauecke            ohne pädagogische Ausbildung         eigneter ist der Landwald, der im       ten in Altmannstein zu zeigen. In-
– und ihnen das gleiche zuge-           die Aufsichtspflicht überneh-        nördlichen Teil von Pförring hin-       teressierte können sich bei Lisa.
traut wird wie den Jungs. Kinder,       men. Es ist denkbar, Pädagogen       ter Forchheim beginnt.                  Schnell57@gmail.com melden.
die den ganzen Tag in Bewegung          „auf Abruf“ zu beschäftigen, die                                                                 Text: Lisa Schnell

D   ie Mitarbeiter der VG Pförring bedanken sich auf diesem Weg herzlich bei den Kindern und den verantwortlichen Lehrern und Betreuungs-
    kräften der Grund- und Mittelschule in Pförring inklusive der Ganztagsbetreuung sowie bei den Kindern und den verantwortlichen Betreu-
ungskräften des Kindergartens St. Josef in Pförring für die zur Verfügung gestellten Bilder und Bastelarbeiten zur Dekoration des Rathauses in
Pförring. Ab dem 10. bzw. 15. Dezember 2021 konnten diese im Rahmen des Pförringer Adventskalenders bestaunt werden. Wir haben uns sehr
darüber gefreut!

                                                                                                                                      Januar 2022   13
KINDERKRIPPE | PFÖRRING
                                                                           Fortbildung in
                                                                           der Kinderkrippe

                                                                           A    m Buß- und Bettag war Frau
                                                                                Willax als Referentin zum
                                                                           Thema „Sprache wirkt“ im Haus
                                                                           Sonnenschein. Dieses Sprach-
                                                                           und Kommunikationskonzept
                                                                           fördert eine klare und werte-
                                                                           orientierte Kommunikation und
                                                                           schult gleichzeitig emotionale In-
                                                                           telligenz, soziale Kompetenz und
                                                                           Selbstmanagement. Menschen,
                                                                           die das Sprachkonzept anwen-
                                                                           den, kommunizieren lösungsori-
                                                                           entiert, friedlich und wertschät-
                                                                           zend. Der Schlüssel dafür ist der
                                                                           bewusste Umgang mit der Struk-
                                                                           tur der Sprache: dem Wortschatz,
                                                                           dem Satzbau und der Gramma-
                                                                           tik. Gewandelte Formulierungen
                                                                           eröffnen uns einen neuen Blick-
                                                                           winkel und Lösungen. Sie errei-
                                                                           chen eine starke Wirkung auf das
                                                                           Sprechen, Handeln und auf die
                                                                           innere Einstellung.

                                       Spende an Straßenambulanz
                                       Ingolstadt

                                       B  esonders in der Adventszeit
                                          denken wir an Menschen, de-
                                       nen es nicht so gut geht wie uns.
                                                                           Drogerieartikel und haltbare Le-
                                                                           bensmittel. Wir freuten uns über
                                                                           die zahlreichen Spenden, die der
                                       Deshalb hatten wir dieses Jahr      Elternbeirat an die Straßenambu-
                                       unseren Blick nach Ingolstadt       lanz IN e.V. übergeben konnte.
                                       zum Bruder Martin gerichtet. Ge-    Ein großes Dankeschön an den
                                       sammelt wurden unter anderem        Elternbeirat und alle Spender!

Kinderkrippe Sonnenschein
Neustädterstraße 25 - 85104 Pförring
KONTAKT
 0 84 03/3 99
 sonnenschein@kiga-pfoerring.de
ÖFFNUNGSZEITEN

 07–17 Uhr MONTAG – FREITAG
ANSPRECHPARTNER

 Manuela Schmiedl
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 kiga-pfoerring.de

 14       Januar 2022
Spielen im Schnee

B   eim ersten Schnee im Dezember hatten die Käfer viel Spaß im Garten: Schneekugel rollen, Schneemann bauen, Schnee schmecken, Schnee
    schaufeln, Schnee werfen und Schnee beim Schmelzen beobachten.

Nikolausfest in den Gruppen

W     ie jedes Jahr freuten sich
      die Kinder der Kinderkrippe
Sonnenschein über den Besuch
                                    Nachdem er viele schöne Lieder
                                    und Gedichte gehört hat, verteil-
                                    te er an jedes Kind sein Säckchen.
des heiligen Nikolaus. Mit Rol-     Wir bedanken uns ganz herz-
lenspielen, Geschichten und Bü-     lich bei unserem Nikolaus Herrn
chern bereiteten sich die Grup-     Mödl, der wieder einmal Groß
pen auf das große Fest vor. Am      und Klein begeistert hat. Vielen
6. Dezember war es dann end-        Dank auch an Familie Auer, die
lich soweit, der Heilige Nikolaus   uns Äpfel für die Sackerl gespen-                                    Termine:
besuchte jede Gruppe!               det hat.
                                                                                                         7. Januar 2022
                                                                                                         1. Tag nach der Ferien
                                                                                                         3. Februar 2022
                                                                                                         Blasiussegen
                                                                                                         7. Februar 2022
                                                                                                         Kinderkrippe geschlossen –
                                                                                                         Teamfortbildung
                                                                                                         12. Februar 2022
                                                                                                         Tag der offenen Tür
                                                                                                         14. – 18. Februar 2022
                                                                                                         Anmeldewoche für das
                                                                                                         Kita-Jahr 2022/2023

                                                                                                                      Januar 2022   15
Nikolausbesuch im Kindergarten

                   D   ieses Jahr haben es gleich zwei Nikoläuse geschafft, uns im Kin-
                       dergarten – häuserweise trennt – zu besuchen. Bei einer klei-
                   nen Feier im Garten mit Gedichten, Liedern & kleinen Geschenken
                   erlebten die Kinder einen weihnachtlichen Vormittag mit dem Hl.
                   Mann. Die Mäusegruppe besuchte der Hl. Nikolaus an unserem
                   Kindergartenwaldplatz bei ihren Winterwaldtagen. Bei den beiden
                   Nikoläusen möchten wir uns ganz herzlich für die kindgerechte
                   und liebevolle Feier bedanken. Hohoho!

                                                                                         Spende der
                                                                                         Gebirgsbataillon

                                                                                         E   in kleines schokoladiges Ni-
                                                                                             kolausgeschenk erhielten alle
                                                                                         Kinder von der Paten-Gebirgs-
                                                                                         bataillon des Marktes Pförring,
                                                                                         im Namen von Herrn Oberstaf-
                                                                                         fel. Wir sagen von Herzen vielen
                                                                                         Dank und werden die Süßigkei-
                                                                                         ten mit Genuss verspeisen.

                                                                                         Adventskranz-
                                                                                         segnung

                                                                                         A    m Freitag vor dem ersten Ad-
                                                                                              vent, besuchte uns der Pförrin-
                                                                                         ger Gemeinderefert, H. Schwend-
                                                                                         ner, in Vertretung für Herrn Pfarrer
                                                                                         Saller. Nach einem kurzen Ge-
                                                                                         spräch mit den Kindern über den
                                                                                         Brauch des Adventskranzes, seg-
                                                                                         nete er sie und als Abschluss sa-
                                                                                         gen alle gemeinsam ein Advents-
                                                                                         lied. Danke an H. Schwendner für
                                                                                         die kleine feierliche Andacht mit
                                                                                         den Vorschulkindern.

16   Januar 2022
KINDERTAGESSTÄTTE ST. JOSEF | PFÖRRING
                                                                         Christbaum-
                                                                         schmuck für die
                                                                         Raiffeisenbank
                                                                         Pförring

                                                                         F  ür den im Eingangsbereich
                                                                            aufgestellten Christbaum
                                                                         in der Raiffeisenbank Pförring,
                                                                         brachten die Eulen selbstgestal-
                                                                         teten Christbaumschmuck zum
                                                                         Dekorieren des Baumes vorbei.
                                                                         Jedes Kind durfte mehrere Sterne
                                                                         mit Wolle umwickeln. Ein Dank
                                                                         für die vielen fleißigen Hände!

Die Adventszeit bei den „Spatzen“
D   ie „Weihnachtswichtel“ waren in der Spatzengruppe unterwegs.
    Silke Hammerle machte uns einen wunderschönen Adventskranz
und ein Gesteck. Unsere Mama Ingrid Breiting bereitete zusammen
mit den Kindern eine kulinarische Weihnachtsüberraschung für die El-
tern zu. Die Weihnachtsbäckerei eröffnete Michaela Härtl. Ihr leckerer
Plätzchenteig schmeckte manchem Spatzenkind so gut, dass er nicht
wie üblich auf dem Blech, sondern gleich im Mund landete. Ein großes
Dankeschön an alle Mamas für Ihr Engagement. Es wurden selbstver-
ständlich alle Corona-Regelungen eingehalten.

                                                                             Kindertagesstätte St. Josef

Elternbeirat verkauft Adventskränze                                          Neustädter Straße 25 - 85104 Pförring
                                                                             KONTAKT

F  ür die 1. Aktion in diesem Jahr bedanken wir uns ganz herzlich.
   Schön, dass es wieder selbstgemachte, grüne Adventskränze zum
Kauf für die Eltern gab. Ein Dank an alle, die dafür Grünzeug wie Tan-
                                                                              0 84 03/9 26 68 07
                                                                              pusteblume@kiga-pfoerring.de
nen- oder Beerenzweige mitgebracht, oder ihre tatkräftige Unterstüt-         ÖFFNUNGSZEITEN

zung angeboten haben. Der Erlös des Verkaufes kommt zu 100 % un-              07–17 Uhr MONTAG–FREITAG
seren Kindern zu Gute!                                                       ANSPRECHPARTNER
Des Weiteren überreicht der Elternbeirat heuer zu Weihnachten allen
                                                                              Andrea Schweiger
Reinigungskräften und dem Gartenpersonal ein kleines weihnachtli-
ches Geschenk, als Dank für ihre täglichen Mühen für die Sauberkeit          BESUCHEN SIE

in Kindergarten & Gelände. Eine tolle Idee – Danke!                           kiga-pfoerring.de

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