INFOBLATT - Markt Pförring
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INFOBLATT Ausgabe 1 vom 7. Januar VG 2022 DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PFÖRRING Markt Pförring Gemeinde Mindelstetten Gemeinde Oberdolling Jeden Tag eines von 24 weihnachtlich Bürgerinfo-Video jetzt online mit Dampflok-Treibachse – gestalteten Fenstern zu betrachten den Themen der Gemeinde Hommage an die alte Bahntrasse Wir wünschen ein gutes neues Jahr!
BEKANNTMACHUNGEN INHALT JANUAR 2022 18 40 52 54 32 50 42 56 34 ALLGEMEINES 26 Kirchliche Nachrichten 31 Vereine & Verbände OBERDOLLING 03 In eigener Sache 52 Aus der Gemeinde 04 Alles auf einen Blick 06 Bekanntmachungen MINDELSTETTEN 54 Kindergarten St. Georg 56 Vereine & Verbände 38 Bürgerinfo 2021 58 Veranstaltungsanzeigen PFÖRRING 40 Aus der Gemeinde 12 Waldkindergarten 42 GTP & Kindergarten DIVERSES 14 Kindertagesstätte St. Josef 46 Bücherei 18 Grund- und Mittelschule 61 Corona-Regelungen 22 Seniorenheim St. Josef 47 Kirchliche Nachrichten 62 Schönstattzentrum 24 Büchereinachrichten 48 Vereine & Verbände 63 Anzeigen 2 Januar 2022
TERMINE & VERANSTALTUNGEN VG INFOBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PFÖRRING MINDELSTETTEN Januar 2022 FR. 07.01. 18.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Königschießen im Sportheim FR. 14.01. 18.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Königschießen im Sportheim SA. 15.01. 10.00 Uhr Bauern-, Arbeiter- und Handwerkerbund Mindelstetten Termine Hiendorf Imbath und Grashausen, Bauernjahrtag SO. 16.01. 10.30 Uhr FF Mindelstetten, Jahreshauptversammlung SA. 29.01. 19.30 Uhr Schützenverein„Dt. Michl“, Schützenball 2022 Erscheinung Redaktions-/Anzeigenschluss im Landgasthof Braun im Imbath Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.02.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 25.01.2022 Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.03.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.02.2022 Freitag, . . . . . . . . . . . . 01.04.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.03.2022 Impressum Freitag, . . . . . . . . . . . . 06.05.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 26.04.2022 Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Pförring Freitag, . . . . . . . . . . . . 03.06.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 24.05.2022 Das Informationsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Pförring erscheint monatlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte des Freitag, . . . . . . . . . . . . 01.07.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 21.06.2022 Verbreitungsgebietes verteilt. Freitag, . . . . . . . . . . . . 29.07.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 19.07.2022 Herausgeber und Redaktion: Gemeinschaftsvorsitzender der VG Pförring, Alfred Paulus, Marktplatz 1, 85104 Pförring, Tel. 0 84 03/92 92-0 Freitag, . . . . . . . . . . . . 02.09.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 23.08.2022 Verlag, Druck und Anzeigenverwaltung: PNP Sales GmbH, Hausanschrift: Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt Freitag, . . . . . . . . . . . . 30.09.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 20.09.2022 Satz: ITmedia GmbH, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt Freitag, . . . . . . . . . . . . 04.11.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 25.10.2022 Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. 1. 2020. Freitag, . . . . . . . . . . . . 02.12.2022 Dienstag, . . . . . . . . . . 22.11.2022 Auflage: 2.810 Exemplare IN EIGENER SACHE – INFOBLATT Unser Infoblatt ist mehr als ein Amtsblatt und braucht gleichem Betreff und einem entsprechenden Hinweis – Senden Sie Ihre Beiträ- sich im Vergleich mit anderen Gemeinden nicht verste- aus dem Verteiler löschen lassen. ge erst, wenn sie einer cken. Für alle Interessierten haben wir ein paar nützli- geplanten Revision (z. B. che Tipps für das Einreichen von Beiträgen. Lesebestätigung anfordern durch Vereinsmitglie- Aufgrund der Vielzahl an Emails, die uns bzgl. des In- der…) unterzogen wur- foblattes erreichen sind wir nicht in der Lage jede der den Wichtige Informationen zum Nachrichten zu beantworten. Wenn Sie sichergehen – Vermeiden Sie reine Bild- Einreichen von Beiträgen möchten, dass die Zustellung erfolgreich war, fordern berichte zu senden. Ein Sie über Ihr Email-Programm eine Lesebestätigung an. aussagekräftiger Text mit Ideale Form und Inhalt der E-Mail Dies funktioniert auch mit den gängigen Webmailern. zusätzlichen Infos zum Beachten Sie beim Senden von Beiträgen, dass Sie ent- In der Regel erhalten wir eine Benachrichtigung, falls Foto erhöht die Qualität weder den Text direkt in das Nachrichtenfeld einfügen der vorgeschaltete Virenschutz Ihre Mail herausfiltert. In der Beiträge oder statt einem Word-Dokument ein PDF einsenden. diesem Fall kommen wir gesondert auf Sie zu. – Senden Sie keine kompri- Der Betreff sollte wie folgt aufgebaut sein:„PF/MIN/OD mierten Fotos (z. B. über Korrekturabzug und Sonderwünsche – Institution/Verein – Titel“. Senden Sie bestenfalls kei- WhatsApp erhaltene Fo- ne Bilder, die Sie via WhatsApp erhalten haben. Bevor- Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Korrek- tos). Für den Druck sind zugen Sie die Originaldaten, da Fotos beim versenden turabzüge oder durch unseren Dienstleister gestalte- hochauflösende Fotos zu über WhatsApp sehr statrk komprimiert werden. te Anzeigen an Sie gesondert oder nach Aufforderung bevorzugen versenden. Es entstünde dadurch zusätzlicher Arbeits- Teure Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen aufwand, dessen Kosten durch die Allgemeinheit getra- Keinesfalls sollten Sie Bilder oder Grafiken aus dem gen werden müssten. Zudem ist es ein Entgegenkom- Leserbriefe Internet für Ihre Einsendungen verwenden. Es dro- men der VG Pförring, dass Vereins- oder Parteianzeigen hen hohe Busgelder bei Urheberrechtsverletzungen. rudimentär gestaltet werden. Sie können nach Veröf- Das Infoblatt ist Amtsblatt Grundsätzlich ist bei Verwendung von Texten oder Bil- fentlichung des Infoblattes die digitalen Daten im Be- und zugleich eine Plattform dern immer die Einverständnis des Urhebers einzuho- darf selbst verarbeiten. Bei bezahlten Anzeigen erhal- für Vereinsnachrichten. Wir len. Wir behalten uns bei unklarer Herkunft von Inhalten ten Sie selbstverständlich einen Korrekturabzug. drucken daher grundsätzlich das Recht vor, diese ersatzlos zu löschen. Wir empfehlen keine Leserbriefe oder eige- Ihnen, nur eigene Texte und Bilder einzusenden. ne Meinungen insbesonde- Gebot der Platzersparnis und Zeitersparnis re, wenn diese in irgendeiner Große Dateianhänge via WeTransfer senden Weise Personen, Gruppierun- Maximale E-Mail-Größe von 16 MB überschritten? Be- Jede Seite sowie die Bearbeitung unseres Infoblattes gen oder Sachverhalte verun- richte mit vielen Bildern können Sie auch über wetrans- kostet die Allgemeinheit Geld. Beachten Sie daher: glimpfen. Selbst, wenn diese fer.com kostenlos einzusenden. Nach dem Upload aller bezahlt werden würden, leh- Daten erhalten Sie wahlweise einen Link oder können – Bitte senden Sie Ihre Beiträge möglichst komprimiert auf eine Nachricht bzw. mehrere Emails zum gleichen ne wir derartige Beiträge ab. direkt über die Plattform einen E-Mail an uns senden. Bitte beachten Sie, dass die Daten maximal sieben Tage Beitrag unmittelbar hintereinander verfügbar bleiben. Senden Sie uns Ihre Inhalte daher möglichst zeitnah zum Radaktionsschluss. – Vereinsanzeigen und sonstige Hinweise – sofern druckfertig angeliefert – bitte in DIN A4 bzw. DIN A6 Sie möchten eine Keinen Abgabeschluss mehr verpassen hochkant anlegen Anzeige aufgeben? – Bitte senden Sie wenige, aber aussagekräftige Fotos Eine Woche vor Redaktionsschluss bieten wir Ihnen die (wir behalten uns das Recht vor sehr ähnliche Bilder Ansprechpartnerin: Möglichkeit, sich via Verteiler erinnern zu lassen. Nutzen in red. Beiträgen zu entfernen) Margit Regner Sie die Möglichkeit, sich für die Erinnerungsmail ein- tragen zu lassen und senden Sie uns dazu eine E-Mail – Im Betreff Ihrer Email sollte die Kommune, der Verein/ Tel.: 08 41 / 96 66-638 unter Angabe Ihres Namens mit dem Betreff „Redakti- Anlass, stehen, um den es sich handelt E-Mail: margit.regner@donaukurier.de onsschluss-Reminder“. Sie können sich jederzeit unter – Verwenden Sie treffende Überschriften 3 https://pfoerring.de/informationsblatt/ Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN Ihre Ansprechpartner der VG Pförring Zentrale Auskunft 0 84 03 /92 92-0 HAUPTSTELLE Heiß Veronika Riegler Andrea Weber Josef Buchhaltung Oberdolling, Mindelstetten Technisches Bauamt, Hoch- & Tiefbauten Kämmerei, Schulwesen Attenni Stefan Bauamt, Liegenschaften & Pacht, 08403/9292-14 08403/9292-30 08403/9292-12 08403/9292-32 veronika.heiss@ andrea.riegler@ josef.weber@ stefan.attenni@ Huber Andrea Zupan Mandy Ringeisen Monika Botz Maria Abwasser & Finanzen Vorzimmer BGM, Märkte, Finanzcontrolling, Versicherungen Techn. Bauamt, Hoch- & Tiefbau 08403/9292-19 Einwohnermeldeamt, andrea.huber@ 08403/9292-11 08403/9292-20 08403/9292-31 maria.botz@ monika.ringeisen@ mandy.zupan@ Katzenmüller Claudia Euringer Kristina Gewerbe-, Gaststätten- & Verkehrswesen Seidl Julia HINWEIS: Alle E-Mail-Adressen Veranlagung Steuern/Abfallbeseitigung/ 08403/9292-34 Controlling enden mit: @vg-pfoerring.de Kassenverwaltung claudia.katzenmueller@ 08403/9292-24 08403/9292-13 Kuffer Silvia julia.seidl@ AUSSENSTELLE MINDELSTETTEN kristina.euringer@ Bauer Christine Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt, Schorner Harald Fuchs Katharina Passamt 08404/939471-0 Bauamt, Friedhofsverwaltung Buchhaltung Markt Pförring 08403/9292-21 christine.bauer@ 08403/9292-15 silvia.kuffer@ 08403/9292-33 mindelstetten.de katharina.fuchs@ harald.schorner@ Kügel Markus AUSSENSTELLE OBERDOLLING Hauptmann Nicole Hauptverwaltung, Ordnungsamt, Thoma Birgit Zieglmeier Silvia Sachbearbeiterin Bauamt Wahlleitung, Sitzungsdienst, Standesamt Rentenangelegenheiten, Vorzimmer BGM 08404/9291-0 08403/9292-35 08403/9292-23 nicole.hauptmann@ 08403/9292-20 gemeinde.oberdolling@ markus.kuegel@ oberdolling.de birgit.thoma@ Härtl Alexander Oberbauer Rebekka Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt, Vorzimmer BGM, Einwohnermeldeamt, Vollnhals Eva Das Einwohnermelde- und Passamt ist Standesamt Passamt Personalwesen über die E-Mail 08403/9292-10 08403/9292-21 08403/9292-44 buergerbuero@vg-pfoerring.de für Ihre Anliegen erreichbar. alexander.haertl@ rebekka.oberbauer@ eva.vollnhals@ Standesamtliche Nachrichten Verwaltungsgemeinschaft/Markt Pförring Geburten: Kühner Emma, Pförring Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Kuffer Florian, Pförring Dienstag 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Reschke Henry, Wackerstein Donnerstag 15.00 Uhr – 17.00 Uhr 1. Bürgermeister: Dieter Müller Sterbefälle: Seidl Maria, Pförring (85 Jahre) Bürgersprechstunde nach Terminvereinbarung 0 84 03/92 92-0 poststelle@vg-pfoerring.de www.pfoerring.de Gemeinde Mindelstetten Montag u. Dienstag 17.30 Uhr – 19.30 Uhr Fundsachen Mittwoch 09.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und keine neuen Fundsachen BGM 18.00 Uhr – 20.00 Uhr (nach Anmeldung) 1. Vorsitzender VG Pförring und 1. Bürgermeister: Alfred Paulus Bürgersprechstunde: jeden 1. Samstag d. Monats 09 – 12 Uhr 0 84 04/939471-0 gemeinde.mindelstetten@mindelstetten.de www.mindelstetten.de Abgabetermin Gemeinde Oberdolling für das nächste Informationsblatt Montag bis Donnerstag 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Dienstag, 25.01.2022, 10.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr – 11.00 Uhr E-Mail: infoblatt@vg-pfoerring.de 1. Bürgermeister: Josef Lohr Bürgersprechstunde: nach persönlicher Vereinbarung 0 84 04/92 91-0 gemeinde.oberdolling@oberdolling.de www.oberdolling.de 4 Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN Grund- & Mittelschule Pförring 0 84 03/93 99 10 07.30 – 11.30 Uhr Kinderkrippe Sonnenschein Wertstoffhof Pförring Seniorenheim Pförring St. Josef 0 84 03/3 99 Dienstag 16 – 18 Uhr 0 84 03/9 28 90 Samstag 09 – 12 Uhr Kindergarten St. Josef Bayernwerk Störungsnummer Strom Sommerzeit Di. 16 – 19 Uhr, Sa. 09–13 Uhr 0 84 03/9 26 68 07 09 41/28 00 33 66 Strauchgutlagerplatz Lobsing Bauhof Markt Pförring Wasserversorgung Altmannst. Gruppe jeden 1. Samstag im Monat 10 –12 Uhr 01 52/01 07 19 21 Ansprechpartner Bernhard Kauf 08403/939316 Zweckverband Ingolstadt-Ost Januar/Februar geschlossen 0 94 46/91 00 25 (24 Std.) Katholisches Pfarramt Pförring 0 84 03/2 15 Erdaushubdeponie Lobsing Wasserversorgung Biburger Aus personellen Gründen derzeit bis aufWeiteres geschlossen. 0 94 44/97 29 50 Kläranlage Pförring Kindergroßtagespflege Wertstoffhof Mindelstetten 0 84 03/93 00 30 Gänseblümchen Donnerstag 13 –15 Uhr Landratsamt Eichstätt 0 84 04/9 38 46 19 Samstag 10 –12 Uhr 0 84 21/7 00 Gemeindekindergarten Scheibenglas wird nicht mehr Landratsamt Eichstätt 0 84 04/5 99 angenommen. Nächste Aufnahmestelle Dienstleistungszentrum Lenting Grundschule Mindelstetten ist der Bauhof Pförring. 0 84 21/70-0 0 84 04/17 69 Evang. Pfarramt Riedenburg Kath. Pfarramt Mindelstetten 0 94 42/17 10 0 84 04/4 49 Evang. Pfarramt Vohburg an d. D. 0 84 57/5 78 Forstamt Altmannstein Kindertagespflege Schatzkiste Wertstoffhof Oberdolling 0 94 46/91 92 24 0 84 04/92 91 45 Mittwoch 16 – 17 Uhr Bezirkskaminkehrermeister Samstag 09 – 12 Uhr Herr Florian Metz Kindergroßtagespflege Löwenzahn 0 91 82/9 39 89 25 0 84 04/92 91 40 Geänderte Öffnungszeiten 01 76/32 15 34 57 ab 1. Dezember bis Februar: Kindergarten St. Georg Samstag 09 – 13 Uhr Postagentur 0 84 04/92 91 30 0 84 03/3 41 98 74 Januar 2022 5
BEKANNTMACHUNGEN Ansprechpartner der Entsorgungsfirmen im Landkreis Eichstätt Firma Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Ingolstadt Für Restmüll und Papier Allgemeine Hotline: Telefon-Nr. 0841/9646-46 Firma Pöppel Entsorgung GmbH Biotonne Firma Braun Entsorgung GmbH, Manching 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Frau Karin Sigl Telefon-Nr. 09441/5056,10 Gelber Sack 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Frau Jana Aulig Telefon-Nr. 09441/5056-19 Disponent Herr Möhring Telefon-Nr. 8459/3205-42 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr Telefon-Nr. 09441/5056-11 Renteninformation Wertstoffhof und Beratung! Mindelstetten Jeden 1. Dienstag im Monat von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Öffnungszeiten 2022 durch den ehrenamtlichen Versichertenberater Wilhelm Gaull Januar in der Gemeinde Mindelstetten. Samstag 08.01.2022 10.00 – 12.00 Uhr Voranmeldung telefonisch erwünscht unter Samstag 15.01.2022 10.00 – 12.00 Uhr Mobiltelefron 0171/3141651 Samstag 22.01.2022 10.00 – 12.00 Uhr Anmeldung bei Rentenanträgen unbedingt erforderlich! Samstag 29.01.2022 10.00 – 12.00 Uhr Donnerstag im Januar geschlossen Ab Februar bis Ende November Normalbetrieb Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.00 – 12.00 Uhr Sondertermine wegen Feiertag ! Kar-Samstag 16.04.2022 geschlossen Rentenberatung Mittwoch 25.05.2022 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.06.2022 14.00 – 17.00 Uhr Die Beratungszeiten von Wolfgang Birkenbach Markt-Samstag 08.10.2022 geschlossen (ehrenamtlicher Versichertenberater) sind am: 11. und 25. Januar 2022 von 14 bis 19 Uhr Recyclinghof im Rathaus Pförring. Voranmeldung telefonisch erwünscht unter Telefon 0 84 03/93 09 03 oder Mobil 01575 / 6 21 59 62 Pförring E-Mail: birkenbachwolfgang@web.de Am Dienstag, 4. Januar 2022, ist der Anmeldung bei Rentenanträgen unbedingt erforderlich. Bei ganz eiligen Angelegenheiten: Lobsing, Blumenstr. 24 Recyclinghof Pförring geschlossen. 6 Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung JETZT BEWERBEN Bauplatzvergabe Mindelstetten Süd III bis 11. Februar 2022 Nach Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2021 sollen im Bau- gebiet„Mindelstetten Süd III“ insgesamt sechs Bauparzellen veräußert werden, auf die Sie sich bewerben können. Bei Interesse melden Sie Erhöhung der Müllgebühren sich bitte in unserer Gemeindekanzlei, um die Bewerbungsunterlagen abholen zu können. zum 01.01.2022 Bewerbungsschluss ist der 11. Februar 2022 Die rot markierten Bauplätze sind für Sie noch verfügbar. D er Kreistag hat in seiner Sit- zung am 22.11.2021 die Än- derung der Müllgebühren zum den oder unter www.landkreis- eichstaett.de einsehen. Au- ßerdem erhalten Sie von der 01.01.2022 beschlossen. Die ak- Verwaltungsgemeinschaft im Ja- tuelle Satzung, können Sie auf nuar einen Änderungsbescheid den Internetseiten der Gemein- hierzu. Neue Müllgebührenmarken ab 01.01.2022 M it Gültigkeit ab dem 01.01.2022 werden in al- len Gemeinden des Landkreises Abfallgebührenmarke nach Er- halt sofort auf. Entfernen Sie dazu die alte Marke und kleben die Eichstätt neue Abfallgebühren- neue Marke auf den gereinigten marken ausgegeben. Restmüll- Tonnendeckel auf. Beachten Sie behälter ohne neue Gebühren- bitte, die Abfallgebührenmarke marke werden voraussichtlich nicht bei Frost zu verkleben. Bei ab März 2022 nicht mehr geleert. Fragen steht Ihnen Ihre Gemein- Die neuen Müllgebührenmar- deverwaltung oder das Team der ken erhalten Sie Anfang Januar Abfallwirtschaft des Landratsam- mit dem Änderungsbescheid per tes Eichstätt unter Tel. 0 84 21 / 70- Post. Bitte kleben Sie die neue 295 zur Verfügung. Die Bundeswehr informiert: Unterrichtung der Bevölkerung über Gefahren auf den Übungsplätzen D ie Bundeswehr macht da- rauf aufmerksam, dass der Übungsplatz WACKERSTEIN ein Auf allen Übungsplätzen besteht generell Gefahr durch Fundge- genstände. Es ist verboten die- geschalteter Beleuchtung und getarnt, eingesetzt. Vor allem bei Dunkelheit und in der Dämme- Marschausbildung mit Fahrzeu- gen Gefahren für Ihre Gesundheit entstehen. Die Bevölkerung, vor militärischer Sicherheitsbereich se zu berühren, aufzunehmen rung sind diese dann schlecht er- allem das Lehrpersonal in den ist, der, wie auch andere Übungs- oder zu entwenden! Bei Muniti- kennbar. Die Übungseinrichtung Schulen, wird gebeten, vor allem plätze, nicht eingezäunt ist. Je- on und Munitionsteilen besteht der Bundeswehr darf nur mit Ge- auf Kinder belehrend einzuwir- doch sind die Zugänge hierzu mit Lebensgefahr. Zudem werden nehmigung betreten und befah- ken. Alle Übungsplätze im Stand- Schranken verschlossen und das bei Übungsvorhaben unter ande- ren werden. Bereits auf den be- ortbereich sind deutlich mit Hin- Betreten ist komplett verboten. rem Fahrzeuge, zum Teil mit aus- festigten Straßen können durch weisschildern gekennzeichnet. Standortübungsplatz Wackerstein QUELLE: www.openstreetmap.org / Open Database License (ODbL) Aus gegebenem Anlass Nordseite wird darüber informiert, dass illegale Müllentsorgung Südseite konsequent Betreten verboten zur Anzeige gebracht wird. Januar 2022 7
BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des einfachen Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes zur Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Steuerung des Maßes der Nutzung bei der Bebauung im unbeplanten Ortsbereich für das Gebiet „Pförring Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Ortskern“ des Marktes Pförring (§ 3 Abs. 2 BauGB) Schutzgut Auswirkungen Der Marktgemeinderat Pförring hat am 01.08.2019 beschlossen, für Mensch, menschliche Gesundheit gering das Gebiet Tiere, Pflanzen & biologische Vielfalt gering „Pförring Ortskern“ Boden und Fläche gering einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB auf- Wasser gering zustellen. Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan (unten) ersichtlich und Klima und Luft gering wird eingegrenzt durch die Riedenburger Straße, Nördliche Ringstra- Landschaft gering ße, Friedhofstraße, Am Gries bis zur Alten Donau, Alte Donau bis Kels- Kultur- und Sachgüter gering bach, Kelsbach bis Ettinger Straße und Einmündung zur Riedenbur- ger Straße. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes wurde das Ingenieurbüro Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen Bachschuster, Brodmühlweg 4, 85049 Ingolstadt beauftragt. ebenfalls aus. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Pförring Ortskern“ Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB wurde am 08.08.2019 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter folgendem der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 Link veröffentlicht: https://ssl.webpack.de/cloud.pfoerring.de/index. BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 10.11.2020 bis php/s/k2WtoSCqzHyQXw2 einschließlich 14.12.2020 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Be- Datenschutz: denken und Anregungen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla- vom 28.10.2021 behandelt und abgewogen. ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Der geänderte Planentwurf wurde in der Sitzung vom 28.10.2021 in BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab- der Fassung vom 28.10.2021 nebst Begründung und Umweltbericht geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. in der Fassung vom 28.10.2021 gebilligt und liegt nun in der Zeit vom Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Daten- 29.12.2021 bis einschließlich 31.01.2022 –auf die Dauer eines Mo- schutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das nats- in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, ebenfalls öffentlich ausliegt. Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3, 85104 Pförring, zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Bedenken oder Anregungen schriftlich Pförring, 21.12.2021 oder zur Niederschrift erhoben werden. VG Pförring Individuelle Fragen können auch nach Terminvereinbarung über – Markt Pförring – den Markt Pförring mit dem Ing.-Büro Bachschuster geklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- gez.: schlussfassung über den einfachen Bebauungsplan unberücksichtigt Dieter Müller bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte 1. Bürgermeister 8 Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes 1. die Vorschriften über die Beteiligung der Bürger und der Träger öf- „Schlossgrundstück Offendorf“ der Gemeinde fentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und 3, §§ 4, 4a, 13, § 22 Abs. 9 Satz Mindelstetten für das Gebiet 2, § 34 Abs. 5 Satz 1 und § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB verletzt worden „Schlossgrundstück Offendorf“ vom 26.10.2021 sind; dabei ist unbeachtlich, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne berührte Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt oder Der Gemeinderat Mindelstetten hat am 23.02.2021 beschlossen, für bei Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 3 oder des § 13 BauGB die Vo- das Gebiet raussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen „Schlossgrundstück Offendorf“ Vorschriften verkannt worden sind; 2. die Vorschriften über den Erläuterungsbericht und die Begründung dass eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2 der Gemarkung Oberof- des Flächennutzungsplanes und der Satzungen sowie ihrer Ent- fendorf im Ortsteil Offendorf umfasst, einen qualifizierten Bebauungs- würfe nach § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 5, § 9 plan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Abs. 8 und § 22 Abs. 10 verletzt worden sind; dabei ist unbeacht- lich, wenn der Erläuterungsbericht oder die Begründung des Flä- Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: chennutzungsplanes oder der Satzungen oder ihrer Entwürfe un- Norden: vom Schloss Offendorf mit der Fl.-Nr. 1 und vom Friedhof der vollständig sind; katholischen Kirche St. Maria mit der Fl.-Nr. 2/1 je der Gemar- 3. ein Beschluss der Gemeinde über den Flächennutzungsplan oder kung Oberoffendorf die Satzung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder der Osten: vom Akazienweg mit der Fl.-Nr. 5 der Gemarkung Oberoffen- mit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Sat- dorf zung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist. Süden: von der Kreisstraße „Mindelstettener Straße“ mit der Fl.-Nr. 70/2 der Gemarkung Oberoffendorf Soweit in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 der Erläuterungsbericht oder die Westen: von einer Grünfläche mit der Fl.-Nr. 2 (Teilfläche) der Gemar- Begründung in den für die Abwägung wesentlichen Beziehungen un- kung Oberoffendorf vollständig ist, hat die Gemeinde auf Verlangen Auskunft zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Die Fläche wurde als„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes wurde bereits in der Sitzung Für die Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne ist auch eine Verletzung vom 23.02.2021 des Gemeinderates Mindelstetten das Planungsbüro der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flä- Kehrer, Lappersdorfer Str. 28, 93059 Regensburg beauftragt. chennutzungsplan nach § 8 Abs. 2 bis 4 unbeachtlich, wenn Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b 1. die Anforderungen an die Aufstellung eines selbstständigen Be- BauGB aufgestellt. Dabei wurde gemäß § 13 b Satz 1 BauGB i.V. mit § bauungsplanes (§ 8 Abs. 2 Satz 2) oder an die in § 8 Abs. 4 bezeich- 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Durchführung ei- neten dringenden Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Be- ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. bauungsplanes nicht richtig beurteilt worden sind; Der Gemeinderat Mindelstetten hat für das oben bezeichnete Gebiet 2. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB hinsichtlich des Entwickelns des Bebau- den Bebauungsplan „Schlossgrundstück Offendorf“ in der Fassung ungsplanes aus dem Flächennutzungsplan verletzt worden ist, vom 26.10.2021 nebst Begründung in der Fassung vom 26.10.2021 ohne dass hierbei die sich aus dem Flächennutzungsplan ergeben- ebenfalls in seiner Sitzung vom 26.10.2021 als Satzung beschlossen. de geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden Dieser Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung des Landratsam- ist; tes Eichstätt, Dienstleistungszentrum Lenting, weil die Aufstellung des 3. der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt Bebauungsplanes ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu worden ist, dessen Unwirksamkeit wegen Verletzung von Verfah- ordnen. rens- oder Formvorschriften einschließlich des § 6 sich nach Be- Der Bebauungsplan vom 26.10.2021 mit Begründung vom 26.10.2021 kanntmachung des Bebauungsplanes herausstellt; liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Geschäftsstel- 4. im Parallelverfahren gegen § 8 Abs. 3 verstoßen worden ist, ohne le der VG Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi.Nr. 3.3, 85104 Pförring und dass die geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt wor- in der Gemeindekanzlei Mindelstetten, Mayer-Platz 1, 93349 Mindel- den ist. stetten während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. c) gem. § 215 BauGB: Gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) tritt der Bebauungs- Unbeachtlich werden plan mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung in Kraft. 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB be- Hinweis: zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und a) gem. § 44 BauGB: 2. Mängel der Abwägung, Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsbe- wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen rechtigte Entschädigung verlangen. der Nr. 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flä- Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die chennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich- meinde Mindelstetten geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, tigen beantragt. der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah- ren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 Pförring, 21.12.2021 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fällig- VG Pförring keit des Anspruches herbeigeführt wird. – Gemeinde Mindelstetten – b) gem. § 214 BauGB: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetz- gez.: buches ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes und Paulus der Satzungen nach dem Baugesetzbuch nur beachtlich, wenn 1. Bürgermeister Januar 2022 9
BEKANNTMACHUNGEN Umtausch von alten Führerscheinen VG Bekanntmachung in EU-Scheckkarten Führerscheine Über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Die Verwaltungsgemeinschaft Pförring informiert sie über ihre bestehenden Widerspruchsrechte bei den nachfolgend genannten Datenübermittlungen: 1. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Parteien, Wäh- Ab dem Jahr 2022 verpflichtende Umstellung für die lergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 menhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom- Der Umtausch des bisherigen Führerscheins ist für den Bereich der munaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- Bundesrepublik Deutschland bisher freiwillig. Ab dem Jahr 2022 müs- gehenden Monaten. Hierzu gehören auch Abstimmungen im Zu- sen die alten Führerscheine verpflichtend je nach Geburtsjahr des Fahr- sammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden sowie Bürge- erlaubnisinhabers und dem Ausstellungsdatum umgetauscht werden. rentscheiden. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 und 5 des Bundes- meldegesetzes (BMG) Hinweise: Der Widerspruch kann nur bei der Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Meldebehörde eingelegt werden, bei der der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz (bei mehreren Wohnungen) besteht. Führerscheine I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt 2. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Mandatsträ- worden sind: ger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen Rechts- grundlage: § 50 Abs. 2 und 5 BMG Hinweise: Der Widerspruch Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der Führer- gilt im Hinblick auf Ehejubiläen auch für den anderen Ehegatten Fahrerlaubnisinhabers schein umgetauscht sein muss - Lebenspartner und ist bei allen Meldebehörden einzulegen, in Vor 1953 19.01.2033 deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung (bei mehre- ren Wohnungen) gemeldet sind. 1953-1958 19.01.2022 1959-1964 19.01.2023 3. Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Adressbuch- 1965-1970 19.01.2024 verlage zur Herstellung von Adressenverzeichnissen in Buchform. Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 3 und 5 BMG Hinweise: Der Widerspruch 1971 oder später 19.01.2025 ist bei allen Meldebehörden einzulegen, in deren Zuständigkeits- bereich Sie mit einer Wohnung (bei mehreren Wohnungen) ge- II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: meldet sind. Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führer- 4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement schein umgetauscht sein muss der Bundeswehr. Die Datenübermittlung erfolgt bis 31.3. eines Jah- 1999-2001 19.01.2026 res über Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Rechtsgrundlagen: § 58 c 2002-2004 19.01.2027 Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) i. V. m. § 36 Abs. 2 BMG Hinweise: 2005-2007 19.01.2028 Der Widerspruch kann nur bei der Meldebehörde eingelegt wer- 2008 19.01.2029 den, bei der der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz (bei mehreren Wohnungen) besteht. Ein etwaiger Widerspruch wird mit 2009 19.01.2030 Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gelöscht. Widersprü- 2010 19.01.2031 che, die nach der bisherigen Rechtslage eingetragen wurden, be- halten ihre Gültigkeit. 2011 19.01.2032 2012-18.01.2013 19.01.2033 5. Datenübermittlungen von Familienangehörigen an öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaften, sofern sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehö- Zur Umstellung der Führerscheine in EU-Scheck- ren. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, kartenformat benötigen Sie folgende Unterlagen: minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. • ein aktuelles biometrisches Lichtbild Das Widerspruchsrecht gilt nicht, sofern die Daten für Zwecke des • Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Reli- • Kopie des bisherigen Führerscheins gionsgesellschaft übermittelt werden. Rechtsgrundlage: § 42 Abs. 1 bis 3 BMG Betroffene haben das Recht, den Datenübermittlungen • Führerscheinantrag mit Kontrollblatt zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung ge- • unterschriebenes Beiblatt zur Umstellung bunden und braucht nicht begründet zu werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Meldeamt der Verwal- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt tungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring einzule- gen. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird Eichstätt-Fahrerlaubnisbehörde die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben. Residenzplatz 1 85072 Eichstätt VG Pförring, Meldeamt, Pförring, den 09.02.2021 Tel.: 0 84 21 / 70-211, -286, -367, -145 10 Januar 2022
BEKANNTMACHUNGEN Bürgerinfo Oberdolling Die Gemeinde bezieht Stellung W ie im vergangenen Heft angekündigt, hatten Sie die Möglich- keit Fragen an die Gemeinde Oberdolling bzw. die Gemeinde- verwaltung zu stellen. Neben einer mehrseitigen Stellungnahme, die als „eigene Meinung“ eingestuft nicht abgedruckt werden kann, ha- ben uns folgende Fragen erreicht, zu denen wir entsprechend Stel- lung nehmen: 1.) Frage zur Preisgestaltung unseres Trinkwassers: den Betriebskosten blieben hingegen gleich bzw. stiegen entspre- chend der allg. Preissteigerung. Was war der Grund um den Trinkwasserpreis von bisher 0,92 € auf Dieses Delta konnte nur mittels einer Gebührenerhöhung ausgegli- 2,36 € (Steigerung um 256 %) zu erhöhen? Wenn möglich bitte Zah- chen werden – ohne den allg. Finanzhaushalt der Gemeinde weiter lenangaben für die Ausgabensteigerungen. zu belasten. Damit trägt die Gemeinde auch dem bereits genannten Im Anhang ein Auszug des Donau-Kuriers bezüglich der Trinkwasser- rechtlich definierten Kostendeckungsprinzip Rechnung. versorgung des Zweckverbandes Ingolstadt Ost. Hier wird eine Erhö- Die hier aufgeführte Situation, eines überproportional rückläufigen hung des Wasserpreises von 1,03 € auf 1,25 € beschlossen. Im Artikel Wasserverbrauchs aufgrund der Betriebsschließung eines Großabneh- steht für die Berechnung (Spielraum ab 1,20 €) d.h. eine Erhöhung des mers mit zugleich gleichbleibenden bzw. steigenden Kosten, lässt sich Wasserpreises von 1,03 € auf 1,20 € (Erhöhung um 17 %) hätte ausge- mit anderen Wasserversorgern im Landkreis kaum vergleichen und so- reicht. Nun schlägt das Ingenieursbüro einen Preis von 1,25 € vor (Er- mit sind auch die Gebühren eines Wasserzweckverbandes Ingolstadt- höhung nun 21 %) und dadurch ergibt sich in den nächsten 4 Jahren Ost hier nicht wirklich vergleichbar. ein Überschuss von 50.000 € Die Gemeinde Oberdolling erhöht um 256 % und kommt gerade so um 2.) Frage zur Friedhofsgestaltung / die Runden, wobei der Ausgangspreis für beide in etwa gleich waren, Bestattungsangebot: Dolling 0,92 € Ingolstadt 1,03 € Wer soll das verstehen? Warum wird in Oberdolling keine Urnenwand von Seiten des Gemein- Grundlage für die Erhöhung des Wasserpreises war die vom unabhän- derats gewünscht? gigen Sachverständigenbüro Suchowski erstellte Betriebskostenab- In den umliegenden Gemeinden kenne ich eigentlich nur Urnenwände rechnung des vorangegangenen Kalkulationszeitraums 2017 bis 2020 und keine Urnengräber. Bei den nun festgelegten Urnengräbern legt im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Gebührenkalkula- die Gemeinde eine genaue Gestaltung der Grabstätte fest. Wenn dies tion für den Zeitraum 2021 bis 2024. Die rechtliche Grundlage für die bei den Urnenwänden zu einem Problem geführt hätte ( individuelle Gebührenkalkulation ergibt sich aus dem Kostendeckungsprinzip ge- Gestaltung ) dann hätte die Gemeinde dies in einer Satzung auch ent- mäß KAG. sprechend regeln können. Die Wasserversorgung hat in den Jahren 2017 und 2018 jährlich einen Der Gemeinderat hat sich nach langer Abwägung dafür entschieden, Gewinn von rd. 35.000,00 € erwirtschaftet. Ab dem Jahr 2019 lag so- vorerst keine Urnenwand sondern einen Urnenring zu errichten, der dann ein Verlust von rd. 54.000,00 € bzw. in 2020 von rd. 60.000,00 € keinen Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verursacht! vor. Rechtlich gesehen sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Für Fragen und konstruktiver Diskussion stehen wir Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemes- Ihnen auch das ganze Jahr über zur Verfügung. sungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in die- sem Zeitraum ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG in der seit 1.1.1993 geltenden Fassung). Dieser Grundsatz wurde bei der Gebüh- renkalkulation entsprechend berücksichtigt. Ein wesentlicher Grund für die Verluste der Wasserversorgung Ober- dolling war, dass die Leistungseinheiten (Verbrauchsmenge an Was- Parken im Gemeindebereich ser) seit 2019 überproportional rückläufig waren. Der bis Ende 2018 ansässige lebensmittelverarbeitende Gewerbebetrieb in Oberdolling Bitte beachten Sie, dass das Parken P nahm jährlich mehr Verbrauchsmengen ab, als die gesamte Gemein- von Fahrzeugen aller Art auf Gehwe- de Oberdolling zusammen: gen nicht gestattet ist. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass in Kurven Abgerechnete Wassermenge Haushalte der Gemeinde und unübersichtlichen Stellen nicht Oberdolling: geparkt werden kann. Halten Sie vor Straßeneinmündungen mindestens • 2017: rd. 54.800 m³ 5 m Abstand. • 2018: rd. 48.070 m³ In Wohngebieten ist es nicht erlaubt große Fahrzeuge (LKWs, Lastzüge usw.) zu parken. Abgerechnete Wassermenge des genannten Gewerbebetriebes: Nicht berechtigten Personen ist das Parken auf Behinderten- • 2017: rd. 84.235 m³ parkplätzen untersagt! Bei Missachtung wird der Abschleppvor- • 2018: 110.805 m³ gang schnell und unkompliziert eingeleitet. Bei gröberen Verstö- ßen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Tel.: 0 84 61 / 64 03-0). Mit der Betriebsschließung reduzierte sich die Verbrauchsmenge und Zur Sicherheit aller Personen achten Sie bitte auf richtiges Parken! damit die Einnahmen der Wasserversorgung Oberdolling. Die laufen- Januar 2022 11
AUS DEM MARKT | PFÖRRING Fotos: Waldkindergarten Krähennest in Altmannstein Waldkindergarten In Pförring soll es einen Waldkin- dergarten geben für Kinder ab drei Jahren. Die Gemeinde prüft Vorschule etwa findet hier statt oder gezielte Angebote und Mu- sik. Die meiste Zeit verbringen die Kinder von ihren Eltern war- me Suppen oder Eintopf mit. Au- ßerdem bewegen sie sich die Hammer müssen die Kinder ei- nen „Führerschein“ machen. Wenn sie spielen gehen, melden gerade, ob und wo er entstehen die Kinder im Wald, das ganze ganze Zeit. Das wärmt auch. Das sie sich ab und sagen genau, wo könnte. Nur: Was ist ein Waldkin- Jahr lang. In einem Bollerwagen scheußlichste Wetter, sagt Eberl, sie sind. Die Erzieherinnen schau- dergarten genau? Und wie se- haben sie alles Notwendige da- ist nasskalter Regen und Wind. en immer wieder bei den einzel- hen die Pläne in Pförring aus? bei. Dort findet sich Wickelzeug Dann heißt es ab in den Hoch- nen Gruppen vorbei. Sie trauen Antworten auf die wichtigsten und Klopapier, für das große Ge- wald, wo der Niederschlag gerin- den Kindern zu, zeitweise auch Fragen. schäft gibt es einen Klappspaten, ger ist. Dass sich Kinder beschwe- alleine zu spielen. Unfälle passie- mit dem ein Loch gegraben wird. ren, es wäre zu kalt, käme so gut ren laut Eberl seltener, wenn Kin- Wie funktioniert ein Verbandszeug ist mit dabei und wie nie vor. Wenn sie müde sind dern etwas zugetraut wird und Waldkindergarten? die Spielmaterialen wie Stifte, Pa- und sich nicht mehr bewegen sie also nicht vor allen Gefahren pier und Bücher oder Werkzeug wollen, geht’s dann doch in die beschützt werden. Weiß ein Kind, „Wie ein Regelkindergarten, nur wie Hammer und Säge für Kin- Hütte. wie es ist, über eine Wurzel zu dass alles draußen stattfindet“, der. Schläft ein Kind ein, wird es stolpern, kann es sich selbst bes- sagt Elisabeth Eberl, Leiterin des mit Decken in den Bollerwagen Ist das gefährlich im Wald? ser einschätzen und weiß, was es Waldkindergartens in Altmann- gelegt. Auch ein Mittagsschlaf kann und was nicht. Das sagt Eli- stein, an dessen Konzept sich jeden Tag, den es in Altmann- Für den Fall einer Sturmwar- sabeth Eberl, aber auch Experten die Gemeinde Pförring orientie- stein nicht gibt, wäre laut Eberl nung oder Blitzeis, gibt es einen der Unfallversicherung. ren will. Auch im Waldkindergar- möglich, in Hängematten, wo Schutzraum, etwa ein Klassen- ten gibt es eine Bringzeit, eine die Kinder im Winter in Schlafsä- zimmer in einer Schule oder ein Was verspricht die Übergabe und dann einen Mor- cken schlafen. Jedes Kind hat zu- Raum im Gemeindezentrum. Eli- Waldpädagogik? genkreis. Auch hier gibt es geziel- dem einen Rucksack, in dem es sabeth Eberl hat das aber noch te Angebote und Freispiel, auch ein Handtuch, Wechselklamotten nicht erlebt. Mehr Unfälle als im Für Elisabeth Eberl führt der hier werden die Kinder in einer und seine Mahlzeit hat, die ihm Regelkindergarten passierten im Waldkindergarten dazu, dass Vorschule auf die Schule vorbe- die Eltern eingepackt haben. Von Wald auch nicht, sagt sie. Das lie- Kinder sich auf das Wesentliche reitet, lernen spielerisch mit Zah- Catering rät Elisabeth Eberl ab, ge zum einen daran, dass sich die konzentrieren und merken, dass len und Buchstaben umgehen viel zu aufwendig im Wald. Kinder größtenteils an die Wald- sie für ihr Glück kein teures Feu- und auch hier müssen die Erzie- regeln halten, die sie jeden Tag erwehrauto brauchen, es rei- herinnen Buch führen über die Ist den Kindern nicht zu kalt im Morgenkreis wiederholen: Wir chen ein paar Äste. Wer sein ei- Entwicklung der Kinder. im Winter? geben aufeinander acht. Stopp genes Spiel neu erfinden muss heißt Stopp, jeder bleibt stehen, – ist der Ast jetzt ein Zauber- Was heißt das genau: „Schlechtes Wetter gibt es nicht, auf Holzpolder wird nicht geklet- stab oder eine Angel? – dessen Alles draußen? nur schlechte Kleidung“, sagt tert, es wird nur soweit gegan- Kreativität wird gefördert. Au- Eberl und erzählt von einer ex- gen, wie man die Großen noch ßerdem lernen die Kinder laut In Altmannstein sind die Kinder tra-warmen Unterwäsche aus sehen kann. Und noch viel mehr. Eberl wie das Leben läuft: „Lau- nur selten in ihrer Holzhütte, die Finnland. Im Winter bekommen Für die Benutzung von Säge und fen, Hinfallen, Aufstehen, Weiter- 12 Januar 2022
laufen in der Zuversicht, dass al- sind, hätten zudem mehr Körper- im Krankheitsfall unterstützen les gut geht.“ Verantwortung für spannung, sagt Eberl, und genau können. sich selbst und andere überneh- das brauche es, um still sitzen zu men spiele im Waldkindergarten können in der Schule. Wie sicher ist es, eine große Rolle. Jedes Kind ist dass es einen für seinen Rucksack verantwort- Wie sind die Waldkindergarten in lich, die größeren Kinder passen Öffnungszeiten? Pförring gibt? auf die kleineren auf. Oft müssten die Kinder über ihre Wohlfühlzo- Der Waldkindergarten von Eli- Der Gemeinderat hat sich grund- ne hinausgehen, noch ein Stück- sabeth Eberl in Altmannstein sätzlich entschieden, dass man in chen länger laufen, den Rucksack geht bis 14 Uhr. Auch Öffnungs- Richtung Waldpädagogik gehen noch ein wenig länger tragen. zeiten bis 15 Uhr seien möglich, möchte, sagt Bürgermeister Mül- Und immer wieder erleben sie, sagt Eberl, länger würde sie nicht ler. Derzeit wird geprüft, ob ein Welcher Träger und welches dass sie es können. Das stärkt empfehlen. So lange draußen zu Waldkindergarten in Pförring Konzept sind vorgesehen? laut Eberl das Selbstbewusstsein sein, strenge die Kinder zu sehr umsetzbar und machbar ist. Ob und die Resilienz, also die Fähig- an. Längere Öffnungszeiten sei- es einen Waldkindergarten ge- Derzeit ist die Gemeinde im Ge- keit, schwierige Lebenssituatio- en trotzdem denkbar, wenn die ben wird, hänge aber auch von spräch mit mehreren Trägern wie nen zu meistern. Dazu trägt laut Hütte geräumiger gestaltet wird der Resonanz der Eltern ab. der Arbeiterwohlfahrt, dem Ro- Eberl auch bei, dass die Kinder und ein längerer Aufenthalt drin- Wahrscheinlich im März/April ten Kreuz oder den Johannitern. im Waldkindergarten ihren Tag nen möglich ist. Oder, wenn es 2022, wenn mehr Informationen Das Konzept wird vom Träger selbst gestalten können. eine Kooperation mit dem ört- bekannt sind, soll es eine Umfra- und der Verwaltung erarbeitet. lichen Kindergarten gebe. Das ge unter Eltern geben. Zeigen Es soll sich an dem Konzept des Lernt mein Kind wirklich ist in Pförring unwahrscheinlich, etwa 30 ernsthaftes Interesse, ist Waldkindergartens in Altmann- genauso viel wie im sagt Bürgermeister Dieter Müller Müller zuversichtlich, dass eine stein orientieren. „normalen“ Kindergarten? (CSU), da die Kindergärten, auf Gruppe zusammen kommt. Dazu an Raten des Landratsamtes, von müssten mindestens 15 Kinder Ab wann könnten die Ja, sagt Elisabeth Eberl und zitiert unterschiedlichen Trägern ge- verbindlich angemeldet werden. ersten Kinder in den gleich ein paar Wissenschaftler. führt werden sollen. Waldkindergarten gehen? Studien hätten ergeben, dass Wo soll der Waldkinder keinen Nachteil ge- Was passiert, Waldkindergarten sein? Ziel ist es nach Möglichkeit im genüber anderen Kindern haben. wenn eine der September 2022 zu starten, sagt Vor allem für Mädchen scheint Erzieherinnen krank ist? Das ist noch nicht klar. Klar ist, wo Müller, klappe dies nicht, dann im der Wald besonders vorteilhaft er nicht hinkommt: Der Auwald September 2023. zu sein, vielleicht, weil dort nichts Eltern oder Großeltern könn- scheidet aufgrund seiner Nähe Elisabeth Eberl ist bereit, interes- vorgegeben ist – es gibt keine ten einspringen, sagt Eberl, und zur Donau laut Müller aus. Ge- sierte Eltern den Waldkindergar- Puppenecke und keine Bauecke ohne pädagogische Ausbildung eigneter ist der Landwald, der im ten in Altmannstein zu zeigen. In- – und ihnen das gleiche zuge- die Aufsichtspflicht überneh- nördlichen Teil von Pförring hin- teressierte können sich bei Lisa. traut wird wie den Jungs. Kinder, men. Es ist denkbar, Pädagogen ter Forchheim beginnt. Schnell57@gmail.com melden. die den ganzen Tag in Bewegung „auf Abruf“ zu beschäftigen, die Text: Lisa Schnell D ie Mitarbeiter der VG Pförring bedanken sich auf diesem Weg herzlich bei den Kindern und den verantwortlichen Lehrern und Betreuungs- kräften der Grund- und Mittelschule in Pförring inklusive der Ganztagsbetreuung sowie bei den Kindern und den verantwortlichen Betreu- ungskräften des Kindergartens St. Josef in Pförring für die zur Verfügung gestellten Bilder und Bastelarbeiten zur Dekoration des Rathauses in Pförring. Ab dem 10. bzw. 15. Dezember 2021 konnten diese im Rahmen des Pförringer Adventskalenders bestaunt werden. Wir haben uns sehr darüber gefreut! Januar 2022 13
KINDERKRIPPE | PFÖRRING Fortbildung in der Kinderkrippe A m Buß- und Bettag war Frau Willax als Referentin zum Thema „Sprache wirkt“ im Haus Sonnenschein. Dieses Sprach- und Kommunikationskonzept fördert eine klare und werte- orientierte Kommunikation und schult gleichzeitig emotionale In- telligenz, soziale Kompetenz und Selbstmanagement. Menschen, die das Sprachkonzept anwen- den, kommunizieren lösungsori- entiert, friedlich und wertschät- zend. Der Schlüssel dafür ist der bewusste Umgang mit der Struk- tur der Sprache: dem Wortschatz, dem Satzbau und der Gramma- tik. Gewandelte Formulierungen eröffnen uns einen neuen Blick- winkel und Lösungen. Sie errei- chen eine starke Wirkung auf das Sprechen, Handeln und auf die innere Einstellung. Spende an Straßenambulanz Ingolstadt B esonders in der Adventszeit denken wir an Menschen, de- nen es nicht so gut geht wie uns. Drogerieartikel und haltbare Le- bensmittel. Wir freuten uns über die zahlreichen Spenden, die der Deshalb hatten wir dieses Jahr Elternbeirat an die Straßenambu- unseren Blick nach Ingolstadt lanz IN e.V. übergeben konnte. zum Bruder Martin gerichtet. Ge- Ein großes Dankeschön an den sammelt wurden unter anderem Elternbeirat und alle Spender! Kinderkrippe Sonnenschein Neustädterstraße 25 - 85104 Pförring KONTAKT 0 84 03/3 99 sonnenschein@kiga-pfoerring.de ÖFFNUNGSZEITEN 07–17 Uhr MONTAG – FREITAG ANSPRECHPARTNER Manuela Schmiedl BESUCHEN SIE kiga-pfoerring.de 14 Januar 2022
Spielen im Schnee B eim ersten Schnee im Dezember hatten die Käfer viel Spaß im Garten: Schneekugel rollen, Schneemann bauen, Schnee schmecken, Schnee schaufeln, Schnee werfen und Schnee beim Schmelzen beobachten. Nikolausfest in den Gruppen W ie jedes Jahr freuten sich die Kinder der Kinderkrippe Sonnenschein über den Besuch Nachdem er viele schöne Lieder und Gedichte gehört hat, verteil- te er an jedes Kind sein Säckchen. des heiligen Nikolaus. Mit Rol- Wir bedanken uns ganz herz- lenspielen, Geschichten und Bü- lich bei unserem Nikolaus Herrn chern bereiteten sich die Grup- Mödl, der wieder einmal Groß pen auf das große Fest vor. Am und Klein begeistert hat. Vielen 6. Dezember war es dann end- Dank auch an Familie Auer, die lich soweit, der Heilige Nikolaus uns Äpfel für die Sackerl gespen- Termine: besuchte jede Gruppe! det hat. 7. Januar 2022 1. Tag nach der Ferien 3. Februar 2022 Blasiussegen 7. Februar 2022 Kinderkrippe geschlossen – Teamfortbildung 12. Februar 2022 Tag der offenen Tür 14. – 18. Februar 2022 Anmeldewoche für das Kita-Jahr 2022/2023 Januar 2022 15
Nikolausbesuch im Kindergarten D ieses Jahr haben es gleich zwei Nikoläuse geschafft, uns im Kin- dergarten – häuserweise trennt – zu besuchen. Bei einer klei- nen Feier im Garten mit Gedichten, Liedern & kleinen Geschenken erlebten die Kinder einen weihnachtlichen Vormittag mit dem Hl. Mann. Die Mäusegruppe besuchte der Hl. Nikolaus an unserem Kindergartenwaldplatz bei ihren Winterwaldtagen. Bei den beiden Nikoläusen möchten wir uns ganz herzlich für die kindgerechte und liebevolle Feier bedanken. Hohoho! Spende der Gebirgsbataillon E in kleines schokoladiges Ni- kolausgeschenk erhielten alle Kinder von der Paten-Gebirgs- bataillon des Marktes Pförring, im Namen von Herrn Oberstaf- fel. Wir sagen von Herzen vielen Dank und werden die Süßigkei- ten mit Genuss verspeisen. Adventskranz- segnung A m Freitag vor dem ersten Ad- vent, besuchte uns der Pförrin- ger Gemeinderefert, H. Schwend- ner, in Vertretung für Herrn Pfarrer Saller. Nach einem kurzen Ge- spräch mit den Kindern über den Brauch des Adventskranzes, seg- nete er sie und als Abschluss sa- gen alle gemeinsam ein Advents- lied. Danke an H. Schwendner für die kleine feierliche Andacht mit den Vorschulkindern. 16 Januar 2022
KINDERTAGESSTÄTTE ST. JOSEF | PFÖRRING Christbaum- schmuck für die Raiffeisenbank Pförring F ür den im Eingangsbereich aufgestellten Christbaum in der Raiffeisenbank Pförring, brachten die Eulen selbstgestal- teten Christbaumschmuck zum Dekorieren des Baumes vorbei. Jedes Kind durfte mehrere Sterne mit Wolle umwickeln. Ein Dank für die vielen fleißigen Hände! Die Adventszeit bei den „Spatzen“ D ie „Weihnachtswichtel“ waren in der Spatzengruppe unterwegs. Silke Hammerle machte uns einen wunderschönen Adventskranz und ein Gesteck. Unsere Mama Ingrid Breiting bereitete zusammen mit den Kindern eine kulinarische Weihnachtsüberraschung für die El- tern zu. Die Weihnachtsbäckerei eröffnete Michaela Härtl. Ihr leckerer Plätzchenteig schmeckte manchem Spatzenkind so gut, dass er nicht wie üblich auf dem Blech, sondern gleich im Mund landete. Ein großes Dankeschön an alle Mamas für Ihr Engagement. Es wurden selbstver- ständlich alle Corona-Regelungen eingehalten. Kindertagesstätte St. Josef Elternbeirat verkauft Adventskränze Neustädter Straße 25 - 85104 Pförring KONTAKT F ür die 1. Aktion in diesem Jahr bedanken wir uns ganz herzlich. Schön, dass es wieder selbstgemachte, grüne Adventskränze zum Kauf für die Eltern gab. Ein Dank an alle, die dafür Grünzeug wie Tan- 0 84 03/9 26 68 07 pusteblume@kiga-pfoerring.de nen- oder Beerenzweige mitgebracht, oder ihre tatkräftige Unterstüt- ÖFFNUNGSZEITEN zung angeboten haben. Der Erlös des Verkaufes kommt zu 100 % un- 07–17 Uhr MONTAG–FREITAG seren Kindern zu Gute! ANSPRECHPARTNER Des Weiteren überreicht der Elternbeirat heuer zu Weihnachten allen Andrea Schweiger Reinigungskräften und dem Gartenpersonal ein kleines weihnachtli- ches Geschenk, als Dank für ihre täglichen Mühen für die Sauberkeit BESUCHEN SIE in Kindergarten & Gelände. Eine tolle Idee – Danke! kiga-pfoerring.de Januar 2022 17
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