Berufsfachschule Langenthal - Bildungszentrum Langenthal Informationen für Lernende 2016
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Berufsfachschule Langenthal Bildungszentrum Langenthal Informationen für Lernende 2016 Berufsfachschule Langenthal Bildungszentrum Langenthal
Inhalte Vorwort ............................................................................. 1 Organigramm ................................................................... 2 Informationen zur Schule.................................................. 3 Situationspläne ................................................................. 5 Allgemeine Informationen ................................................. 7 Geschäftsreglement Klassenvertretungskonferenz ........... 11 Ferienpläne ...................................................................... 13 Lehrpersonen ................................................................... 14 Reglement EDV-Nutzung ................................................. 17 Einführung in die EDV-Anlage .......................................... 18 Voraussetzungen für guten Unterricht .............................. 22 Nachteilsaugleich ............................................................. 23 Respekt ist ein Recht! ...................................................... 24 Übersicht der Regelungen an der bfsl .............................. 26 Verhaltensregeln .............................................................. 27 Unterricht – Disziplin ........................................................ 30 Absenzenordnung ............................................................ 31 Auszug aus dem Parkplatzreglement ............................... 33 Diese Informationsschrift gehört: Name: ........................................Vorname: .......................................... Klasse: ............ Klassenlehrpersonen: ...................................................................................................
Vorwort Vorwort Vorwort Vorwort Liebe Lernende, Lieber Lernender Liebe Lernende Die Liebe Berufsfachschule Liebe Lernende Lernende, LieberLangenthal Die Berufsfachschule heisst heisst Langenthal Lernender Sie herzlich willkommen Sie herzlich und freut willkommen undsich, freutSie in Ihrer sich, Sie in Ihrer beruflichen Ausbildung beruflichen begleiten Ausbildung und unterstützen begleiten zu dürfen. und unterstützen zu dürfen. DieDie Berufsfachschule Berufsfachschule Langenthal Langenthalheisst heisstSieSie herzlich herzlichwillkommen willkommen undund freut freut sich, sich, SieSie in Ihrer in Ihrer Gemeinsam beruflichen beruflichen mit dem Gemeinsam Ausbildung mit Ausbildung Gymnasium dem begleiten begleiten Oberaargau Gymnasium undundunterstützen unterstützen(gymo) Oberaargau zu zu bildet sie (gymo) dürfen. dürfen. an sie bildet deran Weststrasse und imund im der Weststrasse Waldhof das Bildungszentrum Waldhof Langenthal das Bildungszentrum (bzl). (bzl). Langenthal Gemeinsam Gemeinsam mitmit demdemGymnasium Gymnasium Oberaargau Oberaargau (gymo) (gymo)bildet bildet siesie an an derder Weststrasse Weststrasse undund im im Der Verein Waldhof WaldhofDer dasdas„Berufliche Verein Weiterbildung „Berufliche Bildungszentrum Bildungszentrum bzl“(bzl). Weiterbildung Langenthal Langenthal bietet bzl“ zudem (bzl). kostenpflichtige bietet zudem Kurse Kurse kostenpflichtige an, welche an, welche sich ansich Personen richten, an Personen die sich richten, diezusätzlich und freiwillig sich zusätzlich weiterbilden und freiwillig wollen.wollen. weiterbilden DerDer Verein Verein „Berufliche „Berufliche Weiterbildung Weiterbildung bzl“bzl“ bietet bietet zudem zudem kostenpflichtige kostenpflichtige Kurse Kurse an,an, welche welche sich sich an an Personen Personenrichten, richten, diedie sich sich zusätzlich zusätzlichundund freiwillig freiwillig weiterbilden weiterbildenwollen. wollen. Bildungszentrum Langenthal Gymnasium Oberaargau Berufsfachschule Langenthal Berufliche Weiterbildung Bildungszentrum Langenthal Bildungszentrum Langenthal Bildungszentrum Langenthal Mit dieser Informationsbroschüre Mit dieser wollenwollen Informationsbroschüre wir Siewir in Sie IhrerinVorbereitung auf den Ihrer Vorbereitung Berufsschulun- auf den Berufsschulun- terrichtterricht unterstützen, indem indem unterstützen, wir unswir vorstellen und Ihnen uns vorstellen Termine, und Ihnen Gepflogenheiten, Termine, Bräuche Gepflogenheiten, Bräuche und MitMit Reglemente dieserund dieser unserer Reglemente Schule unserer Informationsbroschüre Informationsbroschüre bekannt Schule wollen wir wollen geben. bekannt Sie wir geben. in Ihrer Sie Vorbereitung in Ihrer aufauf Vorbereitung denden Berufsschulun- Berufsschulun- terricht unterstützen, terricht indem unterstützen, wirwir indem unsuns vorstellen undund vorstellen Ihnen Termine, Ihnen Gepflogenheiten, Termine, Bräuche Gepflogenheiten, Bräuche undund Reglemente Reglemente unserer Schule unserer bekannt Schule bekanntgeben. geben. Thomas Zaugg,Zaugg, Thomas RektorRektor Thomas Zaugg, Thomas Rektor Zaugg, Rektor Zertifiziert nach ISO Zertifiziert nach9001:2008 seit Nov. ISO 9001:2008 2003 seit Nov. 2003 Zertifiziert nach EDUQUA Zertifiziert seit Nov. nach EDUQUA 2003 seit Nov. 2003 Zertifiziert Zertifiziert nach nachISOISO 9001:2008 9001:2008 seitseit Nov. Nov. 2003 2003 Zertifiziert Zertifiziert nach nach EDUQUA EDUQUA seitseit Nov.Nov. 2003 2003 1
Informationen zur Schule Berufsfachschule Langenthal bfsl Weststrasse 24 Telefon 062 916 86 66 Kontakt: Gewerblich, Gesundheitlich, Technische Grundbildung Weststrasse 26 Telefon 062 919 82 70 Kontakt: Kaufmännische Grundbildung, Berufsmaturität Postfach Mail bfsl@bzl.ch 4901 Langenthal Homepage www.bfsl.ch Öffnungszeiten Sekretariate: Montag – Freitag, 07.15-12.00 Uhr / 13.00-16.30 Uhr Schulleitung Thomas Zaugg Ronald Ita Rektor bfsl Berufsgruppenleiter Technik thomas.zaugg@bzl.ch ronald.ita@bzl.ch Hans Rudolf Zöllig Andres Loosli Rektor bfsl Stv. Berufsgruppenleiter Gewerbe Abteilungsleiter BM andres.loosli@bzl.ch hansrudolf.zoellig@bzl.ch Matthias Jost Ursula Heeb Marti Abteilungsleiter Berufsgruppenleiterin Gesundheit Grundbildung GGT ursula.heeb@bzl.ch matthias.jost@bzl.ch Lena Rüegg Marco Schell Abteilungsleiterin Prüfungsleiter Kaufmännische Grundbildung KG Grundbildung lena.ruegg@bzl.ch marco.schell@bzl.ch Sandro Moret Peter Millard Abteilungsleiter Q-Leiter Brückenangebote peter.millard@bzl.ch sandro.moret@bzl.ch Präventions-Team Liselotte Gasser Denise Meier hotline.bfsl@bzl.ch hotline.bfsl@bzl.ch liselotte.gasser@bzl.ch denise.meier@bzl.ch 3
Verwaltung Susanne Dennler-Mönch Vera Ingold Leiterin Schulsekretariat Sekretariatsmitarbeiterin susanne.dennler@bzl.ch vera.ingold@bzl.ch Annina Uhlmann Deborah Widmer Leiterin Sekretariatsmitarbeiterin Schulsekretariat Stv. deborah.widmer@bzl.ch annina.uhlmann@bzl.ch Maria Reist-Moreno Martina Konjevod Sekretariatsmitarbeiterin Kauffrau in Ausbildung maria.reist@bzl.ch martina.konjevod@bzl.ch Chantal Winz Kauffrau in Ausbildung chantal.winz@bzl.ch Finanzen + Liegenschaften bzl Marcel Joss Heidi Rindlisbacher Geschäftsführer bzl Sachbearbeiterin Finanzen marcel joss@bzl.ch heidi.rindlisbacher@bzl.ch Ursula Staub-Mosimann Sachbearbeiterin Finanzen ursula.staub- mosimann@bzl.ch Hausdienst Ueli Rindlisbacher Ueli Oberlin Hausdienstleiter Hausdienstleiter Stv. Weststrasse 24/26 Weststrasse 24/26 ulrich.rindlisbacher@bzl.ch ulrich.oberlin@bzl.ch Nagesvaran Rasaiah Beat Hofmann Hausdienst Mitarbeiter Hausdienstleiter Waldhof beat.hofmann@bzl.ch Fritz Seiler Larissa Grütter Hausdienst Mitarbeiter Fachfrau Betriebsunterhalt Waldhof in Ausbildung larissa.gruetter@bzl.ch 4
Situationspläne Weststrasse 24/26, Langenthal zu Fuss ab Bahnhof ca.10 Min. mit Ortsbus Linie 63, Richtung Industrie Nord, Haltestelle „Schulen Hard“ Velo, Mofa Parkplätze gratis Auto Einstellhalle und Aussenparkplätze kostenpflichtig Haupteingang Aula / Mensa Weststrasse 24 Haupteingang Weststrasse 26 5
Waldhof, Langenthal zu Fuss ab Bahnhof ca. 30 Min. mit Ortsbus Linie 63, Richtung Spital, Haltestelle „Waldhof“ Velo, Mofa, Auto Parkplätze gratis Gebäude Nr. 3 Gebäude Nr. 1 Mensa Unterricht FAGE, AGS 6
Allgemeine Informationen (in alphabetischer Reihenfolge) Absenzenheft Alle Lernenden erhalten am Anfang der Lehrzeit ein Absenzen- heft, welches während der ganzen Lehrdauer von den Lernen- den verwaltet wird. Die verantwortlichen Berufsbildner/innen und gesetzlichen Vertreter/innen zeichnen es mit der Unterschrift. Bei Verlust wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt. Abfälle Abfälle, besonders Zigarettenstummel und Kaugummi, gehören in die dazu bestimmten Behälter. Für PET und Alu stehen Sam- melbehälter bereit. Alu und PET muss getrennt entsorgt werden! Abstellplätze Fahrräder, Motorfahrräder, Roller und Motorräder sind aus- schliesslich im dafür vorgesehenen Teil der Einstellhalle abzu- stellen. Autos können in der Einstellhalle oder auf den markierten Aussenparkplätzen gegen eine Parkgebühr abgestellt werden. Jahresparkkarten zum Preis von CHF 250.00 können mit dem Bestellformular bei der Finanzabteilung bezogen werden. Adressänderung Lernende melden Ihre Adressänderung sofort im Sekretariat. Adressänderungen von Ausbildungsbetrieben inkl. Ausbildungs- verantwortlichen müssen zwingend beim Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt, Abteilung Betriebliche Bildung, gemeldet wer- den. (Tel. 031 633 87 87 oder E-Mail: mba.abb@erz.be.ch oder direkt an die zuständige Ausbildungsberatung) Anregungen Anregungen oder Beschwerden von Lernenden, Berufsbildnerin- nen/Berufsbildnern und Eltern werden durch die Schule rasch und für alle Beteiligten transparent behandelt. Wir empfehlen, Beschwerden vorerst mündlich den Direktbetroffenen zu eröff- nen. Kann keine befriedigende Lösung erarbeitet werden, emp- fehlen wir, die Schulleitung einzubeziehen. Assistentin/Assistent Der Unterricht der Klassen Assistentin/Assistent Gesundheit und Gesundheit und Soziales Soziales findet am Standort Waldhof statt. Ausweis für Lernende Alle Lernenden erhalten einen Ausweis. Dieser wird bis zu den Herbstferien durch die Klassenlehrperson gratis ausgeteilt. Bei Erstellung im Nachhinein oder eines weiteren Ausweises wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.00 verlangt. Bibliothek Diese befindet sich im Untergeschoss an der Weststrasse 26 und kann durch alle Lernenden der bfsl benützt werden. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr, 08.00-15.00 Uhr Mi, 10.00-17.00 Uhr Bibliotheksleitung: Sabine Heiniger, Tel. 062 919 88 51 oder sabine.heiniger@bzl.ch Brandausbruch Bei Brandausbruch und Alarm ist im Klassenzimmer zu bleiben und den Weisungen der Lehrpersonen Folge zu leisten. Beim Verlassen des Klassenzimmers ist dem markierten Fluchtweg zu folgen. Das Schulareal darf nicht verlassen werden. Sammelplatz: Sporthallen Gymnasium 7
EA-Kurse Die Aufnahme in die Kurse erfolgt prüfungsfrei. Ein Austritt auf Kurse für Erweiterte All- Ende des Semesters ist möglich, während des Semesters ist gemeinbildung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 zu bezahlen. Emp- fehlung für Lernende mit stofflichen Defiziten: Besuchen Sie im 1. und/oder 2. Lehrjahr die entsprechenden Freifächer wie: Ma- thematik/Algebra, Französisch, Englisch. Elternabend Im ersten Lehrjahr wird ein Eltern- und Berufsbildnerabend durchgeführt. Exkursionen Kosten für Exkursionen tragen vollumfänglich die Lernenden. Es müssen öffentliche Verkehrsmittel oder Reisecars benützt wer- den. Eigene Fahrzeuge sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. Fachfrau/Fachmann Der Unterricht der Klassen Fachfrau/Fachmann Gesundheit wird Gesundheit an zwei Standorten erteilt, im Waldhof (Berufskundeunterricht) und an der Weststrasse (allgemeinbildender Unterricht und Sport) Dies bedeutet, dass die Klassen jeweils an einem Schul- tag pro Woche während der Mittagspause den Unterrichtsstand- ort wechseln. Die Schule nimmt in der Stundenplangestaltung Rücksicht auf den Fahrplan des öffentlichen Ortsbusses, welcher für den Standortwechsel benutzt werden kann. Fotokopien Das Sekretariat erstellt keine Kopien für Lernende. Es besteht die Möglichkeit, eine Kopierkarte zu 100 Kopien für CHF 15.00 (inkl. CHF 5.00 Depot) zu beziehen. Freikurse, Stütz- und Die aktuellen Angebote werden auf die Homepage www.bfsl.ch Förderkurse, Lernateliers aufgeschaltet. In der ersten Schulwoche finden zudem Informati- onsanlässe statt. Grundsätzlich gilt, dass alle Lernenden die Kurse unentgeltlich an allen Berufsschulen besuchen dürfen. Nach der eingereichten schriftlichen Anmeldung ist der Besuch verbindlich. Es gelten die Absenzen- und Verhaltensregeln der bfsl. Freikurse Freikursunterricht ist Zusatzunterricht mit Leistungsanforderun- (Sprachen, Mathematik, gen (mit oder ohne Noten) für Lernende, welche mehr lernen und Informatik, Fachkurse) wissen möchten oder ihren bisherigen Leistungsstand in einem Fach festigen wollen. Lernende können Freikurse bis zu einem halben Tag pro Woche während der Arbeitszeit besuchen, sofern die Leistungen in den Pflichtfächern und im Lehrbetrieb eine zusätzliche schulische Belastung erlauben. Das Einverständnis des Lehrbetriebs muss auf jeden Fall eingeholt werden. Stütz- und Förderkurse, Sie sind für Lernende der beruflichen Grundbildung, deren Aus- Lernateliers bildungserfolg infolge von Lern- oder Sprachschwierigkeiten so- wie von Leistungsdefiziten gefährdet ist. 8
IT Nutzungsordnung Gemeinsam mit dem Gymnasium Oberaargau (gymo) pflegt die bfsl eine einheitliche IT Lösung. Im „Reglement für die Benüt- zung der EDV Anlage“ wird festgelegt, wie mit der EDV umge- gangen werden muss. Alle Lernenden bestätigen zu Beginn der Lehre, dass sie den Inhalt dieses Reglements kennen und sich an die Vorgaben halten werden. Lehrmittel Neu eintretende Lernende benötigen zu Schulbeginn alle notwe- nigen Lehrmittel. Damit der Unterricht wie geplant gestartet und die Lernenden bei der Organisation ihrer Lehrmittel entlastet werden können, erfolgt die Bestellung durch die Berufsfachschu- le Langenthal unter Einbezug eines spezialisierten Verlags. In der Regel geben die Lehrpersonen die Lehrmittel in der ersten Schulwoche ab. Die Lernenden erhalten vom Verlag eine Rech- nung mit Einzahlungsschein über den gesamten Betrag. Mensa In der Mensa kann man sich kostengünstig verpflegen. In der Mensa gelten dieselben Verhaltensregeln wie an der bfsl. Eine Konsumverpflichtung besteht nicht, selbst mitgebrachte Verpfle- gung darf also eingenommen werden. Probleme? Nutzen Sie das Angebot der Hotline und vereinba- Schwierigkeiten? ren Sie einen Gesprächstermin mit Denise Meier Sorgen? oder Liselotte Gasser. hotline.bfsl@bzl.ch Schulsekretariat bfsl: 062 916 86 66 Schul- und Materialgeld Für Verbrauchsmaterial (Blätter, Hefte, einzelne Kopien, etc.) und die Verwaltung der persönlichen IT Accounts wird jährlich ein pauschales Schul- und Materialgeld erhoben. Dieses beträgt CHF 40.00 pro Schultag und wird per Einzahlungsschein einkas- siert. Schulkodex An der Berufsfachschule Langenthal haben alle das Recht auf einen respektvollen Umgang. Bei uns werden weder abwertende Sprüche, sexuelle Belästigungen noch andere Formen von Ge- walt geduldet. Dies stellt unser Schulkodex klar. Wer sich in sei- ner Würde verletzt und belästigt fühlt, hat das Recht sich zu weh- ren und Unterstützung zu holen. Weitere Informationen finden Sie unter „Respekt ist ein Recht“. Standortbestimmung bei In der 3. und 4. Schulwoche werden die neu eintretenden Ler- Lehrbeginn nenden der Berufsgruppen Gewerbe und Technik eine berufs- spezifische Standortbestimmung im Fach Mathematik ablegen. Nach der Auswertung wird es Angebote geben, in denen fetge- stellte Defizite gezielt aufgearbeitet werden können. Stipendien Formulare zur Antragstellung sind durch den/die Gesuchs- steller/in bei folgender Adresse zu beziehen: Erziehungsdirektion des Kantons Bern Abteilung Ausbildungsbeiträge Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Tel. 031 633 83 40 Homepage www.erz.be.ch „Stipendien + Darlehen“ 9
Stundenplan Im ersten Lehrjahr wird je ein Exemplar des Stundenplans den Lernenden und den Lehrbetrieben zugestellt. Tests, Noten Zeugnisnoten werden aufgrund bewerteter Tests/Proben erstellt. Pro Semester werden in allen Fächern mindestens drei Noten erhoben. Bei Abwesenheit der Lernenden/des Lernenden ent- scheidet die Lehrperson, ob der Test nachgeholt werden muss. Das Datum der Nachprüfung setzt die Lehrperson fest. Zeugnisse Die Zeugnisse werden in der letzten Schulwoche des entspre- chenden Semesters in der Regel den Lernenden persönlich von der Klassenlehrperson ausgehändigt. Eine Kopie wird in der Fol- gewoche dem Lehrbetrieb zugestellt. Das Abschlusszeugnis wird vor der Lehrabschlussprüfung abgegeben. 10
Geschäftsreglement für die Klassenvertretungskonferenzen Funktion Art. 1 Der Rektor ist verantwortlich für die regelmässige und koordinierte Durchführung der Klassenvertretungskonferenzen. Ziele Art 2 Mit den Klassenvertretungskonferenzen verfolgt die Berufsfachschule Langenthal folgende Ziele: a) Mitspracherecht der Lernenden standardisiert. b) Wünsche/Anregungen betreffend Organisation der Schule c) Schaffung und Stärkung eines Zusammengehörigkeitsgefühls. d) Förderung der Sozial- und Selbstkompetenzen. e) Akzeptanz getroffener Entscheide erhöhen. f) Austausch zwischen den verschiedenen Lehrjahren und Berufsgruppen ermöglichen. Aufgaben Art. 3 Die Klassenvertretungskonferenz a) Vertritt die Anliegen aller Lernenden. b) Hilft mit, lehrjahres-, bzw. berufsgruppenübergreifende Probleme im Ausbildungsalltag zu lösen. c) Kann Vorschläge zuhanden der Schulleitungskonferenz einbringen. d) Erhält Mitspracherecht zur Schulorganisation. e) Dient dem Informations- und Meinungsaustausch. Zusammensetzung Art. 4 Die Klassenlehrpersonen lassen in jeder Klasse je eine Klassenvertreterin/einen Klassenvertreter und eine Stellvertretung für die Amtsdauer von einem Schuljahr wählen. Wiederwahlen sind möglich. Sie melden die Vertretung dem Sekretariat jeweils bis DIN Woche 39. a) Die Schulleitung ist durch den Rektor vertreten. b) Die Gesamtlehrpersonenkonferenz delegiert zwei Kolleginnen/Kollegen, welche/r an allen Klassenvertretungskonferenzen teilnehmen. Sie meldet diese Personen jeweils ebenfalls bis DIN Woche 39 im Sekretariat. c) Bei Bedarf oder auf Wunsch der an der Konferenz Teilnehmenden können weitere Lehrpersonen und weitere Schulleitungsmitglieder zu einzelnen Traktanden beigezogen werden. d) Die Klassen der Bildungsgänge der tertiären Ausbildung nehmen an den Klassenvertretungskonferenzen nicht teil. Vorsitz Art. 5 Der Rektor ist verantwortlich für die Zusammenstellung der Traktandenliste und die Einberufung und die Leitung der Sitzungen. Sekretariat Art. 6 Das Sekretariat der bfsl unterstützt den Vorsitzenden und ist verantwortlich für: a) Die Protokollführung. b) Die Zustellung der Protokolle an alle Lernenden, Mitarbeitenden. Sekretärin, Sekretär Art 7 Die Sekretärin/ der Sekretär ist verantwortlich für: a) Den Informationsfluss. b) Die Protokollführung. 11
Sitzungen Art. 8 Die Konferenz tagt jährlich mindestens einmal in der Regel zwischen DIN Woche 47 bis 51. a) Während einer Woche finden täglich während der Unterrichtszeit Konferenzen für die Abt. BM, GGT und KG statt. b) Der Rektor legt die Konferenztermine und die Zuteilung der Teilnehmenden zu den einzelnen Sitzungen jeweils vor Schuljahresbeginn fest. c) In schriftlicher Form mit Angabe der geforderten Traktanden können mindestens 5 gewählte Klassenvertreterinnen/-vertreter die Einberufung einer ausserordentlichen Konferenz beantragen. Diese findet einmalig, nicht verteilt auf eine ganze Woche, statt. Verhandlungen Art. 9 Es werden nur traktandierte Geschäfte behandelt. a) Alle Teilnehmenden der Konferenz, sowie die Gesamtlehrpersonenkonferenz und die Schulleitung können bis spätestens Freitagmittag, DIN Woche 42, Traktanden eingeben. Die Traktandenwünsche müssen schriftlich im Sekretariat abgegeben werden. b) Diskussionen über Einzelpersonen werden an der Konferenz nicht geführt. Sollten trotzdem Traktandenwünsche zu Personen eintref- fen, wird an der Konferenz lediglich der Termin zu einem Gespräch, an welchem nur die Direktbetroffenen teilnehmen, vereinbart. c) Es werden lediglich Konsultativabstimmungen durchgeführt. Pflichten Art 10 Die gewählten Klassenvertreterinnen/-vertreter a) Nehmen persönlich an den Konferenzen teil. Bei Abwesenheit mandatieren sie eine Stellvertretung. b) Vertreten die Anliegen ihrer Klasse. Dazu konsultieren sie die Klasse nachdem sie die offizielle Einladung erhalten haben und klären, ob aus ihrer Mitte Anliegen an die Konferenz eingebracht werden müssen. Nach der Konferenz informieren sie die Klasse so rasch als möglich. Inkrafttreten Art. 11 Dieses Geschäftsreglement für die Klassenvertretungskon- ferenzen der bfsl tritt am 01. August 2015 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 01. August 2014. Langenthal, 08. Januar 2015 Berufsfachschule Langenthal Thomas Zaugg, Rektor 12
Ferienplan Schuljahre 2016/17 bis 2019/20 Schuljahr 2016/17 Woche Schulbeginn HS 16/17 33 Mo 15.08.2016 33 - 38 Mo 15.08.2016 - Fr 23.09.2016 Herbstferien 2016 39 - 41 Mo 26.09.2016 - Fr 14.10.2016 42 - 51 Mo 17.10.2016 - Fr 23.12.2016 Winterferien 2016/17 52 - 01 Mo 26.12.2016 - Fr 06.01.2017 02 - 04 Mo 09.01.2017 - Fr 27.01.2017 Sportferien 2017 05 Mo 30.01.2017 - Fr 03.02.2017 06 - 13 Mo 06.02.2017 - Fr 31.03.2017 Frühlingsferien 2017 14 - 16 Mo 03.04.2017 - Fr 21.04.2017 17 - 27 Mo 24.04.2017 - Fr 07.07.2017 Sommerferien 2017 28 - 32 Mo 10.07.2017 - Fr 11.08.2017 Schuljahr 2017/18 Woche Schulbeginn HS 17/18 33 Mo 14.08.2017 33 - 38 Mo 14.08.2017 - Fr 22.09.2017 Herbstferien 2017 39 - 41 Mo 25.09.2017 - Fr 13.10.2017 42 - 51 Mo 16.10.2017 - Fr 22.12.2017 Winterferien 2017/18 52 - 01 Mo 25.12.2017 - Fr 05.01.2018 02 - 04 Mo 08.01.2018 - Fr 26.01.2018 Sportferien 2018 05 Mo 29.01.2018 - Fr 02.02.2018 06 - 13 Mo 05.02.2018 - Do 29.03.2018 Frühlingsferien 2018 14 - 16 Di 03.04.2018 - Do 20.04.2018 17 - 27 Mo 23.04.2018 - Fr 06.07.2018 Sommerferien 2018 28 - 32 Mo 09.07.2018 - Fr 10.08.2018 Schuljahr 2018/19 Woche Schulbeginn HS 18/19 33 Mo 13.08.2018 33 - 38 Mo 13.08.2018 - Fr 21.09.2018 Herbstferien 2018 39 - 41 Mo 24.09.2018 - Fr 12.10.2018 42 - 51 Mo 15.10.2018 - Fr 17.12.2018 Winterferien 2018/19 52 - 01 Mo 24.12.2018 - Fr 04.01.2019 02 - 04 Mo 07.01.2019 - Fr 25.01.2019 Sportferien 2019 05 Mo 28.01.2019 - Fr 01.02.2019 06 - 13 Mo 04.02.2019 - Fr 29.03.2019 Frühlingsferien 2019 14 - 16 Mo 01.04.2019 - Do 18.04.2019 17 - 27 Di. 23.04.2019 - Fr 05.07.2019 Sommerferien 2019 28 - 32 Mo 08.07.2019 - Fr 09.08.2019 Schuljahr 2019/20 Woche Schulbeginn HS 19/20 33 Mo 12.08.2019 33 - 38 Mo 12.08.2019 - Fr 20.09.2019 Herbstferien 2019 39 - 41 Mo 23.09.2019 - Fr 11.10.2019 42 - 51 Mo 14.10.2019 - Fr 20.12.2019 Winterferien 2019/20 52 - 01 Mo 23.12.2019 - Fr 03.01.2020 02 - 04 Mo 06.01.2020 - Fr 24.01.2020 Sportferien 2020 05 Mo 27.01.2020 - Fr 31.01.2020 06 - 13 Mo 03.02.2020 - Fr 27.03.2020 Frühlingsferien 2020 14 - 16 Mo 30.03.2020 - Fr 17.04.2020 17 - 27 Mo 20.04.2020 - Fr 03.07.2020 Sommerferien 2020 28 - 32 Mo 06.07.2020 - Fr 07.08.2020 13
E-Mail Adressen Lehrpersonen bfsl Abt Heinrich heinrich.abt@bzl.ch Aebi Monika monika.aebi@bzl.ch Aït Ben Youcef-Imhof Regina regina.aitbenyoucef@bzl.ch Alessandri Yvonne yvonne.alessandri@bzl.ch Anderson Lydia lydia.anderson@bzl.ch Arn Stefan stefan.arn@bzl.ch Bianchi Ilaria ilaria.bianchi@bzl.ch Bischof Gerhard gerhard.bischof@bzl.ch Bischof Heidy heidy.bischof@bzl.ch Bivetti Reto reto.bivetti@bzl.ch Boss Christian christian.boss@bzl.ch Breitenberger Alois alois.breitenberger@bzl.ch Burkhalter Philipp philipp.burkhalter@bzl.ch Conrad Beatrice beatrice.conrad@bzl.ch Dätwyler Andreas andreas.daetwyler@bzl.ch Di Gennaro Nicola nicola.digennaro@bzl.ch Egli Markus markus.egli@bzl.ch Eigenmann Fisch Maya maya.eigenmann@bzl.ch Elmiger Roland roland.elmiger@bzl.ch Fanger Felicitas felicitas.fanger@bzl.ch Felber Schärer Regula regula.felber@bzl.ch Ferrari Athos athos.ferrari@bzl.ch Fiechter Ueli ueli.fiechter@bzl.ch Fischer-Cseh Maria Marta marta.fischer@bzl.ch Fuchs Sandra sandra.fuchs@bzl.ch Gasser Liselotte liselotte.gasser@bzl.ch Geiser Christoph christoph.geiser@bzl.ch Genovese Pasqua pasqua.genovese@bzl.ch Gfeller Daniel daniel.gfeller@bzl.ch González Alvarez Adelaida adelaida.gonzalez@bzl.ch Graf Hansrudolf hansrudolf.graf@bzl.ch Grandy Andreas andreas.grandy@bzl.ch Grenacher Yvonne yvonne.grenacher@bzl.ch Grylka Esther esther.grylka@bzl.ch Gut Barbara barbara.gut@bzl.ch Gygax Christoph christoph.gygax@bzl.ch Hasler Peter peter.hasler@bzl.ch Hählen Gerhard gerhard.haehlen@bzl.ch Hässig Evelyne evelyne.haessig@bzl.ch Heeb Ursula ursula.heeb@bzl.ch Heger Urs urs.heger@bzl.ch Heimberg Barbara barbara.heimberg@bzl.ch 14
Heiniger Chantal chantal.heiniger@bzl.ch Herzig Markus markus.herzig@bzl.ch Hiltbrand Roland roland.hiltbrand@bzl.ch Imhof Christine christine.imhof@bzl.ch Ineichen Barbara barbara.ineichen@bzl.ch Ingold Michelle michelle.ingold@bzl.ch Ingold Peter peter.ingold@bzl.ch Inniger Sven sven.inniger@bzl.ch Ita Ronald ronald.ita@bzl.ch Jenzer Lukas lukas.jenzer@bzl.ch Jordi Jost Regula regula.jordi@bzl.ch Jost Matthias matthias.jost@bzl.ch Kämpfer Alexandra alexandra.kaempfer@bzl.ch Kämpfer Daniel daniel.kaempfer1@bzl.ch Kämpfer Martin martin.kaempfer@bzl.ch Kaser Beat beat.kaser@bzl.ch Kipfer Martin martin.kipfer@bzl.ch Knecht Esther esther.knecht@bzl.ch Knecht-Steiner Marianne marianne.knecht@bzl.ch Koch Felizia felizia.koch@bzl.ch Kohler Armin armin.kohler@bzl.ch Kohler Martin martin.kohler@bzl.ch Krämer Argast Silke silke.kraemer@bzl.ch Kupferschmied Heinz heinz.kupferschmied@bzl.ch Läng Annette annette.laeng@bzl.ch Lanz Ursula ursula.lanz@bzl.ch Largiadèr Rico rico.largiader@bzl.ch Lauper Hanspeter hanspeter.lauper@bzl.ch Loosli Andres andres.loosli@bzl.ch Lüthi Gregor gregor.luethi@bzl.ch Meier Denise denise.meier@bzl.ch Meier Stefan stefan.meier@bzl.ch Meise Rolf rolf.meise@bzl.ch Messerli Thomas thomas.messerli@bzl.ch Millard Peter peter.millard@bzl.ch Moser Geneviève genevieve.moser@bzl.ch Müller Charles charles.mueller@bzl.ch Müller Isabel isabel.mueller@bzl.ch Müller Katharina katharina.mueller@bzl.ch Müller Roland roland.mueller@bzl.ch Muralt Thomas thomas.muralt@bzl.ch Nyffenegger Fritz fritz.nyffenegger@bzl.ch Obrecht-Frauchiger Marie Rose marie.obrecht@bzl.ch Ott Darja darja.ott@bzl.ch 15
Pulfer Stefan stefan.pulfer@bzl.ch Rebecchi Roland roland.rebecchi@bzl.ch Reinhard Hanspeter hanspeter.reinhard@bzl.ch Rolli Christine christine.rolli@bzl.ch Rüegg Lena lena.ruegg@bzl.ch Saner Daniel daniel.saner@bzl.ch Schärer Maria maria.schaerer@bzl.ch Schärer Simon simon.schaerer@bzl.ch Scheidegger Andrea andrea.scheidegger@bzl.ch Scheidegger Daniel daniel.scheidegger@bzl.ch Schell Marco marco.schell@bzl.ch Schenker Jörg joerg.schenker@bzl.ch Schlatter Ueli ueli.schlatter@bzl.ch Schmidt Mario mario.schmidt@bzl.ch Schneeberger Janine janine.schneeberger@bzl.ch Schönmann Sybille sibylle.schoenmann@bzl.ch Schütz-Hess Béatrice beatrice.schuetz@bzl.ch Seitzinger-Steiner Renate renate.seitzinger@bzl.ch Singeisen Raphael raphael.singeisen@bzl.ch Sollberger Werner werner.sollberger@bzl.ch Spichiger Jonas jonas.spichiger@bzl.ch Staude Stefan stefan.staude@bzl.ch Steiner Andreas andreas.steiner@bzl.ch Steiner-Brütsch Maria maria.steiner@bzl.ch Stucki Walter walter.stucki@bzl.ch Studer-Wüthrich Doris doris.studer@bzl.ch Supitar Renata renata.supitar@bzl.ch Tapfer Christine christine.tapfer@bzl.ch Tiefenbach Selen selen.tiefenbach@bzl.ch Tritten Marlies marlies.tritten@bzl.ch von Arx Mathias mathias.vonarx@bzl.ch Weber Daniel daniel.weber@bzl.ch Wenger Martina martina.wenger@bzl.ch Widmer Markus markus.widmer@bzl.ch Widmer Monika monika.widmer@bzl.ch Widmer Simon simon.widmer@bzl.ch Winistörfer Nadira nadira.winistoerfer@bzl.ch Wüthrich Mike mike.wuethrich@bzl.ch Wyss-Zeller Alice Elisabeth alice.wyss@bzl.ch Zillig Barbara barbara.zillig@bzl.ch Zimmermann Markus markus.zimmermann@bzl.ch Zosso Marco marco.zosso@bzl.ch Zucha Waltraud waltraud.zucha@bzl.ch Zurbrügg Simon simon.zurbruegg@bzl.ch 16
Reglement für die Benutzung der EDV-Anlage 1. Allgemeines Die Berufsfachschule Langenthal stellt den Lernenden eine EDV-Anlage zur Verfügung, um in verschiedenen Bereichen wie Office, CAD, SPS, Elektro, CNC usw. Lehrinhalte zu vermit- teln. Im Weiteren haben die Lernenden und Lehrpersonen die Möglichkeit, im Internet zu recherchieren. Diese Daten werden mit entsprechender Software zu Dokumentationen und Präsentationen verarbeitet. Bring your own device (BYOD) Es ist erlaubt einen eigenen Laptop mitzunehmen und zu nutzen. Im Unterricht darf das Ge- rät mit Erlaubnis/nach Absprache mit der Lehrperson eingesetzt werden. Office 365 – Allen Lernenden wird das Office 365 gratis zur Verfügung gestellt. Die Installati- on und der Betrieb des Office zu Hause (bis.fünf Geräte) liegt in der Verantwortung der Ler- nenden. 2. Systemspezifisches Allen Lernenden wird beim Eintritt in die Berufsfachschule Langenthal ein Benutzername gemäss Klassenliste zugewiesen. Beim Einloggen ins System wird der/die Benutzer/in identi- fiziert und sämtliche Daten, die erzeugt werden, werden dem Benutzer/der Benutzerin zuge- wiesen. Der/die Benutzer/in hat ein eigenes Verzeichnis, Zugang zum Klassenverzeichnis und dem Datenaustausch. Der/die Benutzer/in trägt die Verantwortung für sein/ihr Verzeichnis und schützt es vor Missbrauch durch sein/ihr Passwort. Alle Aktivitäten der Lernenden werden aufgezeichnet. Die Einsicht in die Aufzeichnungen durch den IT-Support und durch die Schulleitung erfolgt nach Vorgabe des Schulreglements und des eidgenössischen Daten- schutzgesetzes. Die Hardware und Software ist mit Sorgfalt zu behandeln. 3. Internet Das Internet dient dem Unterricht. Die Lehrperson bestimmt, wann und wofür das Internet eingesetzt wird. Die Zugriffe ins Internet werden ausgewertet. Basierend auf den Auswertun- gen, behält sich die Schulleitung vor, Webseiten mit nicht unterrichtsrelevanten Inhalten zu sperren. 4. Verbote Es ist verboten, im Internet pornographische, sexistische oder rechts- bzw. linksextreme Webseiten zu öffnen. Die verantwortliche Lehrperson kann bei Missbrauch bei der Schul- leitung eine Sperrung des Benutzers beantragen. Es ist verboten, Seiten mit den oben genannten Inhalten auf dem Server, auf dem loka- len PC, im Datenaustausch oder im Klassenverzeichnis zu speichern. Es ist verboten, aus dem Internet Spiele, Bildschirmschoner, Videos und Musik herunter- zuladen, die die verantwortliche Lehrperson nicht bewilligt hat. Werden diese Verbote missachtet, wird dem fehlbaren Benutzer die Arbeit für das Ent- fernen der Daten in Rechnung gestellt (mind. CHF 50.00, Ansatz pro Stunde CHF 200.00). Wird ein Benutzer beim Versuch, als Superuser ins System einzudringen, erkannt, wird er auf dem System gesperrt. Er muss für den Schaden aufkommen. In schwerwiegenden Fällen werden rechtliche Schritte eingeleitet. Bei allen unter 4. aufgeführten Verboten können bei Missachtung schul- bzw. zivilrechtliche Sanktionen durch die Schulleitung ergriffen werden. Die Strafverfolgung und die Geltendma- chung zivilrechtlicher Ansprüche bleiben vorbehalten. 17
Einführung in die EDV-Anlage Computer Grundlagen Hinweis: Windows Stationen müssen immer herauf- und vor allem heruntergefahren werden. Das heisst, ist das Windows einmal hochgefahren, darf der Computer nicht ausgeschaltet werden! Computer • Computer und Bildschirm einschalten hochfahren • Nach dem Einschalten erfolgt der Aufstartprozess von Windows Hinweis: Nicht unterbrechen! Maus und Tastatur nicht berühren! • Als nächstes müssen Sie folgende Tastenkombination anwen- den: Ctrl + Alt + Delete. • Mit dem nächsten Bildschirm erfolgt die Anmeldung ans Schulnetz. Zuoberst geben Sie bitte Ihren erhaltenen Login-Namen ein. Im zweiten Feld geben Sie Ihr persönliches Passwort ein. Wichtig! Das Passwort unterscheidet Gross- und Kleinschreibung! Im dritten Feld ist standardmässig folgende Domäne angewählt: EDU education Dieser Eintrag darf nicht verändert werden und muss sogar ge- gebenenfalls mit Hilfe des Auswahlknopfes auf diesen eingestellt werden, sonst ist keine Netzwerkanmeldung möglich! • Wenn Sie sich korrekt angemeldet haben, wird danach der Auf- startprozess abgeschlossen und Sie erhalten Ihre graphische Arbeitsoberfläche. Von dieser Oberfläche starten Sie danach die entsprechenden Programme. Hinweis: Beim ersten Aufstarten erhalten Sie eventuell als ers- tes die Meldung, dass Ihr Passwort abgelaufen ist. Sie müssen dann ein neues Passwort eingeben, welches nur Sie kennen. Sie müssen dieses Passwort noch ein zweites Mal zur Bestäti- gung eingeben. Wenn beim ersten Anmelden etwas nicht funk- tioniert, melden Sie sich ab und starten den Computer erneut. 18
Computer Hinweis: Bevor Sie den Computer herunterfahren, müssen Sie herunterfahren sicherstellen, dass Sie alle Daten abgespeichert und alle Programme ordnungsgemäss beendet haben! • Wenn Sie das Win7 verlassen wollen, benutzen Sie den Start-Button unten links auf dem Bildschirm. Daraufhin öffnet sich das Start-Menu. Sie finden nun unten rechts (innerhalb des Startmenus) den Abschluss-Button. Sie können nun durch Anklicken des kleinen Pfeils rechts auf dem Button, vier verschiedene Formen auswählen wie sie das Win7 beenden wollen. Nämlich: Option „Herunterfahren“: (Standardeinstellung) Wenn Sie diese Option wählen, fährt der PC herunter und schaltet sich selbst ab. Option „Neu starten“: Wählen Sie diese Option, wenn Sie den Computer neu starten möchten. Option " Abmelden " : Wählen Sie diese Option, wenn Sie sich unter einem anderen Namen anmelden wollen. Wenn Sie diese Option wählen, gelangen Sie zum Anmeldefenster zurück! Option „Sperren“: Wenn Sie diese Option wählen, wird der PC unter ihrem Namen gesperrt und kann nur noch durch sie oder das IT heruntergefahren werden. Wenn sie den Raum definitiv verlassen, müssen sie zwingend diese Sperre aufheben und sich mindestens abmelden. • Zum Schluss schalten Sie den Bildschirm aus! Passwort ändern Hinweis: Beim ersten Anmelden werden Sie dazu aufgefordert Ihr Passwort zu ändern. • Das Passwort können Sie nur ändern, wenn Sie am Netzwerk angemeldet sind. Nachdem Sie das Passwort geändert haben, melden Sie sich am besten vom Netzwerk ab und gleich wieder an. • Um das Passwort zu ändern, wählen Sie die Tasten- Kombination Ctrl-AIt-Delete auf Ihrer Arbeitsoberfläche. Es er- scheint Ihr Hintergrundbild und ein Fenster mit sechs Buttons. Um das Passwort zu ändern, klicken Sie auf „Kennwort ändern“. Das Fenster besteht aus 5 Eingabefeldern, wobei die beiden ersten, „Benutzer“ und „Domäne“, bereits ausgefüllt sind und nicht verändert werden dürfen! • Im Dritten Feld “Altes Kennwort“ geben Sie Ihr bestehendes Passwort ein. Im nächsten Feld „Neues Kennwort“ geben Sie Ihr neues, persönliches Passwort ein und bestätigen es ein weiteres Mal im letzten Feld. 19
Hinweis: Gross- und Kleinschreibung beachten! Das Passwort muss mindest 8-Zeichen enthalten. Davon muss mind. ein Gross- bzw. Kleinbuchstabe, eine Nummer oder ein Sonder- zeichen vorhanden sein. Der eigene Vor- und Nachname darf nicht vorkommen. Nachdem Sie alles korrekt eingegeben haben, klicken Sie den „OK“ Button. Wenn Sie keinen Fehler gemacht haben, erhalten Sie nun eine Meldung, dass Ihr Passwort geändert ist. Hinweis: Das neue Kennwort wird nur akzeptiert, wenn das alte korrekt und das neue zwei Mal identisch eingegeben wurde! Datenablage Grundsätzlich werden alle Daten auf dem Server abgelegt. Dies Einleitung hat den Vorteil, dass Sie auch gesichert werden. Dadurch ist es möglich von jeder Station aus auf seine persönliche Daten zuzu- greifen. Auf dem lokalen Laufwerk (C:\) werden keine Daten gesichert! Ihre Datenablage ist durch das System bereits vorbereitet. Es bestehen folgende Datenablagen: • Persönliches Datenverzeichnis Laufwerk P: Dort haben nur Sie und die Systemadministratoren Zugriff. Sie dürfen Ihre eigene Ordnerstruktur anlegen. • Gemeinsames Datenverzeichnis der Klasse Q: Dort haben alle Lernende der Klasse, die Lehrer und die Admi- nistratoren Zugriff. • Datenaustausch: Globales Transferverzeichnis Z: Vorsicht: Der Datenaustausch wird jede Nacht komplett ge- löscht! Es wird nichts gespeichert. Alle gespeicherten Daten gehen verloren • USB-Geräte (Stick, Harddisk) Die Verwendung von USB/Memorysticks ist erlaubt, solange die Vorgaben eingehalten werden und keine bedenklichen Daten unverschlüsselt kopiert werden. Der Urheber der Daten muss mit der Kopie einverstanden sein. • CD-ROM: Die Verwendung einer CD-ROM ist erlaubt, solange keine Soft- wareinstallation erfolgt und am bestehenden System nichts verändert wird! Dies wird durch das IT automatisch überwacht und bei nicht beachten mit einer disziplinarischen Massnahme geahndet. Es gelten die gleichen Regeln wie USB - Geräte. Virusgefahr! Überprüfen Sie Ihren Stick/Ihre Harddisk regel- mässig auf Viren. Sie haften persönlich für Schäden, die sie durch das Einschleppen von Viren u.ä. in unser Schulesystem, verursacht haben. Sie sind dafür verantwortlich, dass nur sichere Geräte angeschlossen werden. Hinweis: In gemeinsam benutzten Verzeichnissen ist es wichtig, dass man sich an gewisse Richtlinien hält. Zum Einen bedingt dies, dass man seine Daten in diesen Verzeichnissen mit Hilfe 20
von Unterverzeichnissen strukturiert speichert. Zum Anderen, dass nicht benötige Dateien und Unterverzeichnisse wieder ge- löscht werden. Diese Operationen dürfen im Laufwerk Q: je- doch nur mit Erlaubnis der Lehrperson erfolgen. Weiter ist die Datenmenge, die Sie speichern können, total auf 100MB beschränkt, egal wo Sie diese abspeichern (auch Daten- austausch oder gemeinsame Laufwerke). Drucken Grundsätzlich sind die Drucker schon installiert. Die Namen der Drucker sind eindeutig nach Schulort, Stockwerk und Zimmer vergeben. Als Standarddrucker ist der am nächsten gelegene Drucker im aktuellen Zimmer eingestellt. So drucken Sie: • Im Menü „Datei“, „Drucken“ wählen • Mit der Tastaturkombination „Ctrl+P“ • Über das Symbol (wobei der Standarddrucker mit Standard Einstellungen verwendet wird). Bei den ersten zwei Varianten haben Sie noch die Möglichkeit, im nachfolgenden Fenster Ein- stellungen vorzunehmen (Layout, Qualität). Bitte drucken Sie nicht wahllos aus, sondern wirklich nur, was notwendig ist! Danke! Hilfe Bei Problemen versuchen Sie zuerst die Hilfe der jeweiligen Programme in Anspruch zu nehmen (Taste F1 oder Menü „?“). Sollte das nicht helfen, wenden Sie sich an Ihre Lehrperson. 21
Voraussetzungen für guten Unterricht an der bfsl Lehrperson Lernende Lernender Struktur Bereitet den Unterricht vor - transparent Bereitet sich auf den Unter- und berücksichtigt: - handlungsorientiert richt vor: - Methodik-Didaktik - abwechslungsreich - Pünktlichkeit - Ablauf / Zeit - Material dabei - Unterrichtsform - Hausaufgaben erledigt - Sozialform Beteiligt sich aktiv am Unter- - Rhythmus richt Lernklima/Atmosphäre - Geht mit Lernenden - vertrauensvoll - Geht mit Klassenkollegin- respektvoll um - wertschätzend nen/-kollegen und mit der - Lebt die bestehenden - fair Lehrperson respektvoll um Regeln vor - Hält sich an die bestehenden Regeln Lernziele - Berücksichtigt den - aktuell - Setzt alles daran, die Wissenstand der - praxisbezogen Lernziele zu erreichen Lernenden - lebensbezogen - Unterrichtet fachkompetent - lehrplankonform - Unterstützt die Lernenden - erfolgsfördernd bei der Erreichung der Lernziele - Identifiziert sich mit dem Fach/Beruf 22
Nachteilsaugleich – Information für Lernende mit einer Beeinträch- tigung Information für Lernende mit einer Beeinträchtigung Menschen mit einer Behinderung können in der beruflichen Grundbildung, in der Berufsma- turitätsausbildung und in den Qualifikationsverfahren Benachteiligungen erfahren, wenn ih- ren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszuglei- chen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren. Dabei müssen die kognitiven und fachlichen Kompetenzen den in den Verordnungen formulierten Anforderungen entsprechen. Spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich können nur in Anspruch genommen wer- den, wenn die Behinderung von einer anerkannten Fachstelle (Schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatungsstelle, neuropsychologische Praxis etc.) schriftlich bestätigt wird. Ein Gesuch um Nachteilsausgleich ist frühzeitig schriftlich mit dem kantonalen Formular und den geforderten Beilagen bei der Berufsfachschule oder der Prüfungsleitung des Qualifikati- onsverfahrens einzureichen. Bei Lehrbeginn werden Sie durch Ihre Klassenlehrperson über die Möglichkeit des Nach- teilsausgleichs bei Behinderungen/Beeinträchtigungen oder Lernstörungen, die Zuständig- keiten und das Vorgehen informiert: Was bedeutet Nachteilsausgleich? Welche Möglichkeiten gibt es? Hinweis, dass Atteste (Arztzeugnis oder Bestätigung einer Fachperson) früh bereitgestellt werden und aktuell sein müssen (bei Lehrbeginn nicht älter als zwei Jahre). Hinweis auf Möglichkeiten für Nachteilsausgleich bei Tests etc. Hilfe und Unterstützung an der bfsl Die bfsl bietet für Lernende mit Unterstützungsbedarf in gewissen Fächern Stütz- und För- derkurse (SF) an. Die Lernateliers (LA) richten sich an Lernende, die Unterstützung durch eine Lehrperson wünschen (beispielsweise bei Unterstützungsbedarf in der Rechtschreibung oder im Rech- nen) oder die in einem begleiteten, ruhigen Rahmen ihre Aufgaben erledigen möchten. Ab der zweiten Unterrichtswoche können Sie ohne Voranmeldung in die SF und LA eintreten. Falls der Bedarf zum Besuch eines SF oder LA erst im Verlaufe des Lehrjahres offensichtlich wird, wird die Klassenlehrperson Sie für den rechtzeitigen Besuchs eines Lernateliers oder eines anderen Stütz- und Förderkurses gerne beraten und unterstützen. Der Besuch eines dieser Stütz- und Förderangebote ist zudem Bedingung für eine Bewilli- gung von Gesuchen um Nachteilsausgleich. Links www.mb.berufsbildung.ch, Merkblatt 204 Legasthenie und Dyskalkulie www.erz.be.ch/erz/de/index/berufsbildung/grundbildung/Nachteilsausgleich.html 23
Respekt ist ein Recht! - Merkblatt für Lernende Was können Sie tun, wenn Sie verspottet, belästigt oder bedroht werden? • Vertrauen Sie Ihren Gefühlen. • Sagen Sie deutlich „nein“. • Teilen Sie der auslösenden Person mit, dass Sie ein bestimmtes Verhalten nicht wollen. • Verlangen Sie von der Person, dass sie mit dem unerwünschten Verhalten aufhört. • Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens über diese Vorfälle. • Schreiben Sie auf, was genau wann und wo geschehen ist. • Holen Sie Unterstützung und Hilfe. Wenden Sie sich an Personen, denen Sie vertrauen. • Informieren Sie sich auf der Homepage www.bfsl.ch über das Konzept „Persönliche Grenzen respektieren / sexuelle Belästigung“. Wer kann Ihnen helfen? Sie können sich zur Unterstützung und Beratung an verschiedene Personen wenden, a) an die Klassenlehrperson oder eine andere Lehrperson Ihres Vertrauens Jede Lehrperson hat die Pflicht, Ihnen in der Situation weiterzuhelfen, mit Ihnen zu überlegen, was zu tun ist, und an wen Sie sich am besten wenden. Sie wird Sie allenfalls zu einer weiteren Stelle begleiten. Diese Person steht unter Schweigepflicht und unternimmt nur dann etwas, wenn Sie selber es wünschen. b) an die „hotline“ der Berufsfachschule (E-Mail: hotline.bfsl@bzl.ch) Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beratungsperson. Sie können dabei wünschen, ob Sie von einem Mann oder einer Frau beraten sein möchten. Die Person hört Ihnen zu und berät Sie, was Sie gegen die Belästigung unternehmen können. Diese Person steht unter Schweigepflicht und unternimmt nur dann etwas, wenn Sie selber es wollen. d) direkt an die Schulleitung Die Schulleitung wird als verantwortliche Führungsperson die Angelegenheit untersuchen. Sie hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Sie weder von Erwachsenen noch Lernenden belästigt werden und Sie zu Ihrem Recht kommen. Diese Person steht unter Schweigepflicht und unternimmt nur dann etwas, wenn Sie selber es wünschen. c) an externe Stellen Beratungsstelle Opferhilfe Bern LANTANA Seftigenstrasse 41 Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt 3007 Bern (für Frauen) Telefon: 031 370 30 70 Aarbergergasse 36 E-Mail: beratungsstelle@opferhilfe- 3011 Bern bern.ch Telefon: 031 313 14 00 E-Mail: info@lantana-bern.ch Dargebotene Hand Telefon: 143 Auch diese Personen unternehmen nur dann etwas, wenn Sie dies selber wünschen. 24
e) Auch im Internet gibt es Informationen und Online-Beratung www.lilli.ch: Infos und Online-Beratung für Jugendliche zu Sexualität und sexueller Gewalt www.tschau.ch: Infos und Online-Beratung für Jugendliche zu Sexualität, Übergriffe im Sport, Beziehungen, Alkohol, Drogen, etc. Ist flirten etwa verboten? Nein – flirten ist nicht verboten! Zwischen Flirt und sexueller Belästigung liegen Welten. Ein Flirt ist für beide beteiligten Personen aufbauend und bestärkend. Ein Flirt löst Freude aus und gibt Energie. Beim Flirten fühlen sich beide Personen gestärkt. Beide Personen zeigen oder sagen einander, dass sie mit dem Flirt einverstanden sind und den Kontakt wollen. Beim Flirten werden die persönlichen Grenzen respektiert. Ein Nein wird in jeder Situation als Nein akzeptiert. Sexuelle Belästigung dagegen ist verboten. Sie ist respektlos, verletzend und erniedrigend. Nur eine Seite fühlt sich stark. Eine Belästigung löst bei den Belästigten Trauer, Angst oder Wut aus. Oft fühlen sich belästigte Personen unsicher oder sogar schuldig, wagen sich nicht zu wehren. Die Verantwortung liegt jedoch bei der Person, die persönliche Grenzen missachtet und ein Nein nicht respektiert. Was können Sie tun, wenn Sie Grenzen gegenüber einer andern Person überschritten haben – oder dies vermuten? • Respektieren Sie jedes Nein. • Fragen Sie bei der betroffenen Person nach, ob Sie sie verletzt haben. • Entschuldigen Sie sich und sagen Sie, dass das nicht mehr vorkommen wird. • Wenden Sie sich an eine erwachsene Person Ihres Vertrauens. Die Anlaufstelle „hotline“ an der bfsl wird Sie ebenfalls darin beraten, was Sie tun können und steht unter Schweigepflicht. • Auch Online-Beratungen helfen Ihnen vertraulich weiter. Was geschieht, wenn Sie gegen das Konzept verstossen? Es gelten die Massnahmen der Verhaltensregeln. Bestraft werden auch jene Personen, die wider besseres Wissen andere beschuldigen. 25
Übersicht der Regelungen an der bfsl Allgemeine Verhaltensregeln Unterricht - Disziplin Unterricht - Absenzen 1. Verwarnung 1. Pädagogische Massnahme Verwarnung 2. Pädagogische Massnahme 1. Verweis 2. Verwarnung + Info Lehrbetrieb CHF 50.00 + Info Lehrbetrieb 1. Verweis 1. Verwarnung 2. Verweis 26 CHF 50.00 + Info Lehrbetrieb + Aussprache mit Lehrbetrieb CHF 100.00 + Info Lehrbetrieb 3. Verweis 2. Verweis 2. Verwarnung CHF 100.00 + Info Lehrbetrieb CHF 100.00 + Info Lehrbetrieb + Aussprache mit Lehrbetrieb + Antrag auf Auflösung des Lehrvertrags 3. Verweis 3. Verwarnung CHF 100.00 + Info Lehrbetrieb + Aussprache mit Lehrbetrieb + Massnahmen gem. Auflistung + Massnahmen gem. Auflistung
Verhaltensregeln Allgemeines Auch eine gute Schule braucht Verhaltensregeln. Je besser alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen, umso weniger Regeln sind nötig. Alle Lernenden und Mitarbeitenden des Schulhauses tragen Verantwortung und sind gleichermassen für die Einhaltung der Regeln besorgt. Anweisungen von Mitarbeitenden sind für alle Lernenden verbindlich. Abfälle Wir entsorgen unsere Abfälle getrennt in die dazu bestimmten Behälter. Wir haben Abfalleimer, PET-Sammelbehälter, Aschenbecher. In jedem Schulzimmer steht ein für die Sammlung von Altpapier geeignetes Gebinde. Anstand Wir gehen in einer respektvollen und anständigen Art miteinander um. Anweisungen aller Mitarbeitenden sind verbindlich. Differenzen werden in einem ersten Schritt zwischen den betroffenen Personen direkt bereinigt. Ist dies nicht möglich, ist der Dienstweg einzuhalten. Elektronische Im Schulareal ist das Hören von Musik nur mit Kopfhörern erlaubt. Geräte Fahrzeuge Wir fahren auf dem Schulgelände angepasst. In der Tiefgarage muss die Tempovorschrift eingehalten werden. Gelb markierte Parkfelder sind für die Mitarbeitenden reserviert. Gewalt Gewalt jeglicher Art wird nicht toleriert. Identifikation Lernende sind verpflichtet, sich auf Aufforderung gegenüber Mitarbeitenden zu identifizieren. Eine Auskunftsverweigerung löst einen 1. Verweis und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 aus. Mensa Die Mensa ist als Selbstbedienungsrestaurant konzipiert. Dies ermöglicht ein kostengünstiges Angebot. Um die Kosten weiterhin tief halten zu können, ist die Mithilfe aller gefragt. Wir hinterlassen unseren Sitzplatz und unseren Tisch sauber. Rauchen Wir halten uns an das Rauchverbot im ganzen Schulhaus, inklusive Aula und Mensa. Raucherzone: Pausenplatz, wobei die rauchfreien Zonen vor den Haupteingängen respektiert werden müssen. Schliessfächer Den Lernenden stehen öffentliche Schliessfächer zur Verfügung. Diese dürfen jeweils maximal von Montag bis Freitag belegt werden. Ende Woche werden die Schliessfächer durch die Hausdienste geleert. Inhalte, sofern es sich nicht um verderbliche Ware handelt, können anschliessend im Sekretariat gegen eine Gebühr von CHF 20.00 abgeholt werden. Schulareal Innerhalb des gesamten Schulareals ist darauf zu achten, dass andere Personen nicht gestört werden. Die jeweilige Hausordnung ist einzuhalten. Unsere Verhaltensregeln gelten für das gesamte Areal des Bildungszentrums und für das Schulzentrum Hard der Primar-/Realstufe an der Bäreggstrasse Langenthal. 27
Schul- Unsere Schuleinrichtungen behandeln wir mit Sorgfalt. Jede Benützerin/jeder einrichtungen Benützer haftet für die von ihr/ihm verursachten Schäden. Der Schaden ist sofort einer Lehrperson, dem Sekretariat oder dem Hausdienst zu melden. Schulzimmer In den grossen Pausen verlassen wir die Unterrichtsräume. Diese werden abgeschlossen. Spucken Das Spucken ist auf dem ganzen Schulareal verboten. Suchtmittel Der Konsum, das Mitführen und der Handel von Alkohol, Cannabis und anderen Drogen sind auf dem Schulareal und bei externen Veranstaltungen der Schule verboten. Verhalten im In den Schulhausgängen und im Treppenhaus achten wir auf Ruhe, damit Schulhaus ein störungsfreier Unterricht möglich ist. Verpflegung Während den Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit verpflegen wir uns an den dafür vorgesehenen Orten: Mensa, Erdgeschoss Gebäude Weststrasse 24 und 26 und Pausenplatz. Das Essen in den Stockwerken 1 bis 5, in den Liften, in den Treppenhäusern und in allen Unterrichtsräumen ist untersagt. Im Areal Waldhof kann an den dafür gekennzeichneten Orten verpflegt werden. Das Trinken aus verschliessbaren Flaschen ist erlaubt. Ausnahme: Informatikräume. Waffen Das Mitführen von Waffen und Munition jeglicher Art ist auf dem ganzen Schulareal und auf allen externen Schulanlässen verboten. Kleiderempfehlung an der bfsl Unterricht ist Arbeitszeit. Wir verzichten deshalb bewusst auf folgende Kleidung: Keine freizügige Kleidung, keine sichtbare Unterwäsche! Im Unterricht keine Hüte, Kappen und Kapuzen auf dem Kopf! Keine Kapuzen auf dem Kopf in den Gebäuden! Keine Kapuzen auf dem Kopf auf den Schulhausplätzen ausser bei Niederschlägen! Keine paramilitärische Freizeitbekleidung keine Kampf- und Gewaltsymbole! 28
Bei Verstoss gegen die Verhaltensregeln werden folgende Massnahmen angeordnet: Stufen 1 und 2: Die/der betroffene feststellende Mitarbeitende: 1. Verwarnung Nimmt die Personalien der/des beteiligten Lernenden auf. 2. Verwarnung Verwarnt die/den Lernenden schriftlich, eine Kopie erhält die/der Lernende. Die Schulleitung entscheidet, bei schweren Fällen, welche die Bereiche Gewalt, Suchtmittel oder Waffen betreffen ob direkt ein schriftlicher Verweis (Stufe 3) oder eine Anzeige bei der Polizei gemacht wird. Stufen 3 bis 5: Die/der betroffene feststellende Mitarbeitende: 1. Verweis Erstellt den schriftlichen Verweis. 2. Verweis 3. Verweis Die Berufsgruppen-, Abteilungsleitung: Bespricht mit der/dem betreffenden Lernenden den Vorfall. Der schriftliche Verweis geht an: Lernenden Lehrbetrieb Gesetzliche Vertretung (sofern minderjährig) Alle unterrichtenden Lehrpersonen der/des Lernenden Das Inkasso der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 (1. Verweis) respektive CHF 100.00 (2. oder 3. Verweis) erfolgt durch die Klassenlehrperson innerhalb von zwei Wochen. Sonderregel bei schweren Fällen Die Schulleitung kann: einen temporären Schulausschluss gemäss Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung des Kantons Bern (BerV) Art. 52/2-5 verfügen oder direkt einen Verweis aussprechen oder beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA) beantragen, dass die/der Lernende an einer anderen Berufsfachschule unterrichtet wird oder beim MBA die Auflösung des Lehrverhältnisses beantragen oder bei der Polizei eine Anzeige erstatten. 29
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