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Jahrgang 42 Freitag, den 30. April 2021 Nummer 17 Powered by: Dr. med. Johannes Kromczynski und Kollegen
Zellingen -2- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellin- gen finden Sie am Alten Rathaus Zellingen Redaktionsschlussvorverlegung Brückenstraße 9 Wegen des Feiertags „Christi Himmelfahrt“ muss der Redaktionsschluss für die Ausgabe KW 19 auf 97225 Zellingen Tel. 09364 - 8139908 Freitag, 07. Mai 2021, 10.00 Uhr Mail: touristinformation@zellingen.de vorverlegt werden. Öffnungszeiten: Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. Später ein- gehende Beiträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Redaktion Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern Sprechstunden in der Geschäftsstelle der Wichtige Rufnummern Verwaltungsgemeinschaft Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Allgemein Telefon: 09364/8072-0 Fax: 09364/8072-80 Polizei 110 E-Mail: post@vgem-zellingen.de Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf 112 Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Montagnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr Telefonseelsorge 0800/1110111 Mittwochnachmittag von 14:30 bis 18:30 Uhr und 0800/1110222 AWO-Frauenhaus 0931/619810 Sprechstunden in Himmelstadt Frauenhaus im SkF 0931/4500777 Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages Telefon: 09364/9969 der Mitgliedsgemeinden. Telefax: 09364/811883 E-Mail: info@himmelstadt.de Störungsdienste Sprechstunden der Verwaltung Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr Gemeinde Himmelstadt Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr Strom Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Ausweissprechstunde Donnerstag von 16 bis 17 Uhr Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Sprechstunden in Retzstadt Gemeinde Retzstadt Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt Telefon: 09364/8099-0 Strom Bayernwerk 0941/28003366 Telefax: 09364/8099-12 Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 E-Mail: rathaus@retzstadt.de Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden der Verwaltung Breitbandkabel PYUR-Kundenservice 030/25777888 Montag von 14:30 bis 16:30 Uhr Mittwoch von 16:00 bis 18:30 Uhr Mittwoch Ausweissprechstunde von 16:00 bis 18:30 Uhr Markt Thüngen Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr Strom Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden des Bürgermeisters Wasser Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Freitag (bitte tel. anmelden) von 18:00 bis 19:00 Uhr Markt Zellingen Sprechstunden im Markt Thüngen Strom Zellingen und Retzbach Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Telefon: 09360/242 Strom Duttenbrunn Telefax: 09360/993664 E-Mail: info@markt-thuengen.de Bayernwerk 0941/28003366 Sprechstunden der Verwaltung Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen 09364/8072-0 Mittwoch von 17:00 bis 18:30 Uhr Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Sprechstunde des Bürgermeisters Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes 0173/5993991 Montag von 17:00 bis 18:00 Uhr Wasser Duttenbrunn Ausweissprechstunde Freitag von 12 bis 13 Uhr Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Sprechstunden im Markt Zellingen Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach PYUR-Kundenservice 030/25777888 Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben) Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn Redaktionsschluss Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr KW 18 (Erscheinungsdatum: 07.05.2021) ist am Montag, 03. Mai um 12.00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters KW 19 (Erscheinungsdatum: 14.05.2021) ist am Freitag, 07. Mai um 10.00 Uhr Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen KW 20 (Erscheinungsdatum: 21.05.2021) ist am Montag, 17. Mai um 12.00 Uhr siehe Amtliche Bekanntmachungen Markt Zellingen Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke! Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten!
Zellingen -3- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Erfolgreicher Start des Gemeindebücherei Schnelltestzentrums Zellingen St. Jakobus Himmelstadt Öffentliche Bücherei im Pfarrzentrum Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten E-mail: himmelstadt@koeb-unterfranken.de http://www.eopac.net/BGX430697 Öffnungszeiten: Mittwoch������������������������������������������������������� 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag ��������������������������������������������������������� 15.00 bis 17.00 Uhr Gesund bleiben - jetzt erst recht Gerade jetzt in dieser gefährlichen Coronazeit brauchen wir dringend unsere Abwehrkräfte. Wie wir unser Immunsystem stärken können, verrät ein kurzer Artikel in der Zeitschrift „vital Mai 2021“. Was sonst noch dazu beitragen kann, Kraft zu tan- ken, sich zu entspannen und gesund zu bleiben, dafür gibt es in dem Wohlfühl-Magazin viele Hinweise und Tipps. Viel Bewe- gung in frischer Luft ist so ein Vorschlag, der sich auch zurzeit umsetzen lässt. Im Wald zu wandern ist nicht nur gesund, es gibt auch viel zu entdecken: große Bäume, bunte Blumen und viele Tiere. Aber Am Samstag, den 24.04.21 nahm das Schnelltestzentrum im wie heißen die Tiere und Bäume dort? Antworten für neugierige kleinen Saal der Friedrich-Günther-Halle erstmals seine Arbeit Kinder ab 3 Jahren gibt es in dem Bilderbuch „Der Wald“. Mit auf. Das von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen initiierte kurzen Texten und tollen Bildern zeigt das Sachbilderbuch, Schnelltestzentrum wird von der Praxisgemeinschaft Dr. Johan- was im Wald alles geschieht. Überraschungsfolien machen nes Kromczynski und Kollegen betrieben. auf Verdecktes und Vorgänge aufmerksam, die auf den ersten Zukünftig haben hier die Bürger aus den umliegenden Gemein- Blick nicht auffallen. den die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Vereinba- Eine Geschichte, die wunderbar zum Frühling passt, erzählt ren Sie vorab schnell und einfach einen Termin unter www.test- Gabriella Engelmann in ihrem Roman „Apfelblütenzauber“. zentrum-zellingen.de. Selbstverständlich können sich auch alle Begeistert beschreibt sie die Farbenpracht im Alten Land, wenn Bürger, die computertechnisch nicht so bewandert sind, bei Ende April die Apfelbäume blühen. Da kann man ein Meer von uns testen lassen. Einfach vorbei kommen und vor Ort registrie- zartrosa Blüten bewundern, soweit das Auge reicht. In diese ren lassen. Eine kleine Wartezeit muss in diesem Fall allerdings herrliche Landschaft kehrt Leonie aus Hamburg zurück. Dort einkalkuliert werden. hat sie ihren Job verloren und muss auch ihre Wohnung auf- geben. In der alten Heimat brauchen die Eltern ihre Hilfe und ganz unerwartet begegnet sie einem Mann, der ihr gefällt. Ein Die aktuellen Öffnungszeiten sind: Glück, dass sie zwei gute Freundinnen hat, denen sie vertrauen Montag, Mittwoch und Freitag kann! Beim Besuch der Bücherei gelten weiterhin die schon 9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr, gewohnten Regeln: Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Mindestens 1,5 m Abstand halten, Hygienemaßnahmen beach- ten (Desinfektionsspender für die Hände stehen im Foyer), Ein mobiles Testteam kommt nach Absprache auch direkt zu Alltagsmaske (FFP2) tragen (ab 6 - 14 Jahre Mund-/Nasen- schutz). Es dürfen sich maximal 3 Besucher/innen in der Ihnen in die Firma oder Einrichtung. Bei Interesse melden Sie Bücherei aufhalten. sich unter der Hotline-Nummer: 0170 6768893 zu den oben genannten Öffnungszeiten. Benutzen Sie den Ausgang über die Terrasse. Stefan Wohlfart Das Büchereiteam freut sich sehr auf viele große und kleine Gemeinschaftsvorsitzender Lesefreunde. Niederschrift über die 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt Mutwillige Zerstörung am Donnerstag, 8. April 2021 im Pfarrzentrum Abfalleimer und Aschenbecher zerstört „Sel. Immina“, Kirchplatz 9, in Himmelstadt Mutwillige Zerstörungen häufen sich in den letzten Tagen im Ort. Neu aufgestellte Abfalleimer in Richtung Zellingen wurden Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwe- aus den Fundamenten gerissen und wohl in den Main entsorgt. senden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristge- rechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 Außerdem wurde der öffentliche Aschenbecher an der Sitz- (2) GO fest. gruppe am Kirchplatz abgerissen. Bereits an Ostern wurden im Bereich des Friedhofswegs Rank- wurzeln abgerissen und eine Absperrplanke über die Hecke TAGESORDNUNG geworfen. Öffentliche Sitzung: Bevor wir die Angelegenheit zur Anzeige bringen, geben wir 1. Kindergarten Himmelstadt; Bedarfsanerkennung für den Tätern die Möglichkeit, sich selbst zu melden. die Jahre 2020 - 2026; Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin ein wachsames Auge Beratung und Beschlussfassung auf solche Aktivitäten zu haben. Sachverhalt: Herbert Hemmelmann Bedarfsplanung der Gemeinde Himmelstadt nach dem Bay- Erster Bürgermeister KiBiG 2020 - 2026
Zellingen -4- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Einleitung Auswertung der Elternfragebögen: Der Freistaat Bayern hat das Recht der Kindertagesstätten und Ausgefüllte Elternfra-46 Tagespflege im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung gebögen und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kinder- davon haben a) 29 Bereits einen Betreuungsplatz tageseinrichtungen und in Tagespflege im Bayerischen Kinder- b) 17 Haben noch keinen Betreuungsplatz bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) normiert. Danach und sind auf der Suche sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Auf- a) Eltern mit Betreuungsplatz gabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer davon sind 15 Krippenkinder (0 – unter 3 Jahren) Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot 14 Kindergartengartenkinder (3 – 6 Jahre) zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Die Gemeinden entschei- davon werden 27 in Himmelstadt betreut den, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der 2 in Zellingen betreut(eine Zusage für den Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Himmelstadter KiGa besteht bereits ab Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehen- 09/2021) der Angebote anerkennen (Art. 7 Satz 1 BayKiBiG). Folgende tägliche Betreuungszeit wurde angegeben: Um dies zu gewährleisten bedarf es einer Bedarfsplanung 1 bis einschließlich 2 Stunden 0 und Bedarfsanerkennung. Folgende Planungsschritte werden 2 bis einschließlich 3 Stunden 0 durchgeführt: 3 bis einschließlich 4 Stunden 3 1. Bestandsfeststellung 4 bis einschließlich 5 Stunden 2 2. Bedürfniserhebung 5 bis einschließlich 6 Stunden 6 3. Bedarfsfeststellung 6 bis einschließlich 7 Stunden 10 4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit (Gemeinderatsbe- 7 bis einschließlich 8 Stunden 7 schluss) 8 bis einschließlich 9 Stunden 1 1. Bestandsfeststellung Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuung Hier wird die Frage beantwortet, welche Plätze in der Gemeinde bis in den Nachmittag in Anspruch nehmen. Himmelstadt gelegen sind. Die Bestandsfeststellung erfasst Die Eltern wurden gefragt, ob der Platz in Bezug auf die Lage alle Plätze in der Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“. und Länge der Betreuungszeit den Wünschen und Bedürfnis- sen der Eltern entspricht: Anschrift: Brückenstraße 14, 97267 Himmelstadt à 25 bejahten diese Frage Träger: St. Johanniszweigverein Himmelstadt à 4 antworteten mit NeinAls Gründe gaben diese Eltern an, Plätze: 110 Plätze für alle Altersgruppen dass sie sich längere Betreuungszeiten wünschen. Jemand Platzstruktur: 12 Krippenplätze – Ganztags benötigt ab und zu auch eine Betreuungszeit von 9 – 10 h, 18 Krippenplätze – Halbtags (15 davon befristet gelegentlich auch samstags. genehmigt bis 31.08.2021) 50 Regelplätze b) Eltern ohne Betreuungsplatz Angebot: Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag Davon suchen 15 einen Krippenplatz (0 – unter 3 Jahren) bis Einschulung 2 einen Kindergartenplatz (3 – 6 Jahre) Öffnungszeit: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr – 16:00 Uhr Anmerkung: 1 Krippenkind und 1 Regelkind werden aktuell in Freitags: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr einem anderen Kindergarten betreut – die Betreuung ist somit Vollzeitkrippengruppe – Mäuschen sichergestellt. Die Eltern suchen aber einen Platz in Himmel- Montag bis Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr stadt, da ein Umzug bevorsteht. Halbtageskrippengruppe - Igel Die meisten haben angegeben, dass sie in Himmelstadt woh- Montag bis Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr nen oder wohnen werden, die Kinder hier in die Grundschule Gruppen: eine Krippengruppe (ganztags), eine Krippen- gehen sollen und bereits ein Geschwisterkind die Einrichtung gruppe (halbtags), 2 Regelgruppen besucht. Daher werden die Betreuungsplätze in Himmelstadt 2. Erhebung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder gesucht. Hier wird die Frage geklärt, was sich die Eltern von Kindern mit Für 5 Kinder wurde bereits ein Aufnahmeantrag beim Träger- gewöhnlichem Aufenthalt in Himmelstadt wünschen. verein gestellt. Die Zusage steht hier noch aus. Folgende überwiegend tägliche Wunschbetreuungszeit wurde Das Angebot an Betreuungseinrichtungen soll sich – im Rah- angegeben: men des Möglichen – an den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder orientieren. 1 bis einschließlich 2 Stunden 0 Es ist wohl kaum möglich, alle Vorstellungen und Wünsche der 2 bis einschließlich 3 Stunden 0 Eltern zu verwirklichen. Aber es soll versucht werden, Wünsche 3 bis einschließlich 4 Stunden 0 und Realität weitestgehend einander anzugleichen. 4 bis einschließlich 5 Stunden 1 Die Gemeinde Himmelstadt kann gegenüber den Eltern auf- 5 bis einschließlich 6 Stunden 6 grund des Fragebogens keine Ansprüche geltend machen. 6 bis einschließlich 7 Stunden 7 Umgekehrt gilt das genauso. Darauf wurde im Fragebogen ent- 7 bis einschließlich 8 Stunden 1 sprechend hingewiesen. 8 bis einschließlich 9 Stunden 1 Durch Corona und die Schließung des Kindergartens im Keine Angabe 1 Dezember 2020 konnte keine Informationsveranstaltung zur Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuungszeit Bedarfsplanung stattfinden. Im Mitteilungsblatt wurde auf die bis in den Nachmittag brauchen. Bei Krippenplätzen spricht man Elternbefragung hingewiesen. Die Elternfragebögen wurden hier von einem Ganztagesplatz mit Schlafmöglichkeit. über den Kindergarten digital verteilt oder standen auf der Bei 10 Kindern wurde der gewünschte Aufnahmetermin ange- Homepage der Gemeinde Himmelstadt zur Verfügung. geben. Die meisten Kinder sollen mit ca. 1,5 Jahren in die Ein- Den Eltern wurde so die Möglichkeit eingeräumt, sich an der richtung kommen. Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Rücklauffrist endete am Zusätzlich konnten die Eltern noch weitere Wünsche und Anre- 31.01.2021. Später eingegangene Fragebögen konnten nicht gungen abgeben, die zum Teil aber das Konzept des Kinder- mehr berücksichtigt werden. gartens betreffen und damit in den Zuständigkeitsbereich des
Zellingen -5- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Trägervereins fallen. Folgende Dinge wurden angesprochen Auf Grundlage der Information des Einwohnermeldeamts wur- (Häufigkeit in Klammern): den alle Kinder im Alter 0 – 6 Jahren mit Hauptwohnsitz in Him- melstadt erfasst. Hier wurden als Zeiträume die Kindergarten- - Angebot eines warmen Mittagessens (13) jahre (01.09. – 31.08.) festgelegt. In den Zeiträumen sind die - Musikalische Früherziehung (7) Zu- und Wegzüge von Kindern berücksichtigt. - Angemessene Gruppengröße und genügend Personal (3) - kein jahrelanges Warten auf einen Platz (2) Geburtszeitraum Alter Anzahl der Kinder - Neue Räumlichkeiten (1) 01.09.2023 – 31.08.2024 - 14 (Schätzwert) - weiterer Nachwuchs ist geplant (2) 01.09.2022 – 31.08.2023 - 14 (Schätzwert) - Kinder sollen wieder aus Tassen trinken (1) 01.09.2021 – 31.08.2022 - 14 (Schätzwert) - Müslitag soll weiterhin beibehalten oder ausgeweitet werden 01.09.2020 – 31.08.2021 0 14 (Schätzwert) z. B. durch Brunch oder Mottotage (2) 01.09.2019 – 31.08.2020 1 14 - Einführung der „Kita-Info-App“ (2) 01.09.2018 – 31.08.2019 2 11 Zwei Eltern haben angegeben, dass der Krippenplatz sicher 01.09.2017 – 31.08.2018 3 18 ist, ein möglicher Wechsel in die Regelgruppe aber noch nicht 01.09.2016 – 31.08.2017 4 19 zugesichert werden konnte. 01.09.2015 – 31.08.2016 5 13 In der Regel ist es so, dass die Kinder nach ihrer Zeit in der 01.09.2014 – 31.08.2015 6 11 Kinderkrippe nicht die Einrichtung wechseln und einen Regel- Für die Kindergartenjahre 2020/2021 fortfolgend wurde mit platz benötigen. Daher müssen bei einem Anstieg der Krippen- einem Schätzwert von 14 Geburten pro Jahr gerechnet (abge- plätze auch die Regelplätze steigen. Aufgrund der Einrichtung rundeter Durchschnitt der gemeldeten Geburten in den o. g. der „Igelgruppe“ im Jahr 2020 wurden mehr Krippenkinder auf- Kindergartenjahren). genommen. Dadurch steigt auch der Bedarf an Regelplätzen. Hochrechnung des Bedarfs - Krippe Um den Bedarf an Regelplätzen kurzfristig abdecken zu kön- Die Krippe ist aktuell nicht voll ausgelastet und wird im Januar nen, soll die bereits bestehende Krippengruppe „Igelgruppe“ 2021 von 20 Kindern besucht. Allerdings besteht nur eine ab September 2021 in eine Übergangsgruppe umgewandelt befristete Genehmigung bis zum 31.08.2021 für 15 weitere werden. Hier werden dann Kinder im Zwischenalter von Krippe Halbtagesplätze, danach stehen 12 Vollzeit- und 3 Halbtages- und Regelgruppe aufgenommen. Vom Landratsamt wurde die- plätze zur Verfügung. Eine Warteliste wurde vom St. Johan- ses Vorgehen bereits erlaubt, allerdings ist noch ein schriftli- niszweigverein bereits aufgesetzt auf der aktuell drei Kinder cher Antrag zu stellen. stehen. Die Wartezeit auf einen Krippenplatz beträgt 6 – 12 Es ist davon auszugehen, dass auch hier nur eine befristete Monate. Bei 19 Kindern handelt es sich um Kinder mit Haupt- wohnsitz in Himmelstadt. Ein Gastkind aus einer anderen Genehmigung erteilt wird. Gemeinde wird aktuell in der Krippe betreut. Tatsächlich in Anspruch genommene Plätze Die zeitlich genehmigten 15 Halbtagesplätze sollten nicht für Die Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“ ist zum 01.01.2021 die Bedarfsdeckung berücksichtigt werden, daher werden nur wie folgt ausgelastet: die 15 festen Plätze (12 ganztags, 3 halbtags) zur Bedarfsfest- - In den Kinderkrippen werden insgesamt 20 Kinder betreut stellung herangezogen. - In den beiden Regelgruppen werden 42 Kinder betreut Kinder- Kinder im Vorhan- Abzgl. Über-/ Neben den 12 Krippenplätzen in Vollzeit und 3 Halbtageskrip- gartenjahr Krippenal- dene Wechsel- Unter- penplätzen wurden der Einrichtung nachträglich zusätzliche ter Plätze kinder in deckung 15 Halbtagesplätze genehmigt (vgl. aktuelle Betriebserlaubnis Regel- Krippen- vom 27.04.2018 + 29.05.2020 im Anhang). Ein Halbtagesplatz gruppe plätze kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind 2020/2021 43 15 mittags nicht in der Einrichtung schläft. Nach Rücksprache mit 2021/2022 39 15 - 11 - 13 der Kindergartenleitung Frau Hartmann werden die Halbtages- 2022/2023 42 15 - 14 - 13 plätze ausreichend genutzt, die Tendenz geht aber eher dazu 2023/2024 42 15 - 14 - 13 über, dass sich Eltern eine längere Betreuung in der Krippe 2024/2025 42 15 - 14 - 13 wünschen und somit auch ein Schlafplatz gebraucht wird. 2025/2026 42 15 - 14 - 13 Den Eltern steht im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts 2026/2027 42 15 - 14 - 13 auch zu, ihre Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde zu betreuen. Auch diese Plätze sollten nicht unbeachtet bleiben. Die Wechselkinder sind die Kinder, die die Kinderkrippe mit dem 3. Geburtstag in die Regelgruppe verlassen. Ein Wechsel Aktuell werden Himmelstadter Kinder außerhalb ihrer Sitzge- erfolgt also unterjährig und nicht mit Beginn des nächsten Kin- meinde betreut. Derzeit liegen folgende Anträge auf kindbezo- dergartenjahres. gene Förderung nach dem BayKiBiG vor: Hochrechnung des Bedarfs – Regelgruppe - Kindergarten Versbach „Villa Vichtel“: Die Regelgruppen sind mit 43 Kindern im Januar 2021 eben- 1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden falls nicht voll ausgelastet. Hier besteht noch ein Kontingent - Kindergarten Retzbach: von 7 Betreuungsplätzen. Im Kindergartenjahr 2020/2021 wer- 1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 6 – 7 Stunden den 11 Vorschulkinder betreut, d. h. im nächsten Kindergarten- - Kindergarten St. Georg, Zellingen: jahr werden wieder 11 Regelplätze frei. 1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden Kinder- Kinder Vorhan- Abzgl. Zzgl. Über-/ 1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden garten- im dene Vor- Wech- Unter- 1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 1 – 2 Stunden jahr Regelal- Plätze schul- sel-kin- deckung ter kinder der aus Regel- 3. Bedarfsfeststellung Krippe plätze Hier soll die Frage geklärt werden, welche Plätze man braucht, 2020/2021 43 50 um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Eine 100%- ige Bedarfsdeckung kann in der Praxis wohl kaum erreicht wer- 2021/2022 50 50 - 11 + 11 0 den. Die Verwaltung schlägt eine Deckung des Bedarfs von 2/3 2022/2023 48 50 - 13 + 14 +1 vor. 2023/2024 43 50 - 19 + 14 + 12 Auswertung der Kinderzahlen 2024/2025 39 50 - 18 + 14 + 15 Die Auswertung der Kinderzahlen ist aus dem Datenbestand 2025/2026 42 50 - 11 + 14 +5 des Einwohnermeldeamts mit Stichtag 09.12.2020 erfolgt. 2026/2027 42 50 - 14 +14 +8
Zellingen -6- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Bedarf Krippe: Das Gremium diskutiert zur Gruppenaufteilung. Es ist sich Bis ins Kindergartenjahr 2026/2027 sind durchschnittlich 13 darüber einig, dass unter Berücksichtigung der bestehenden Plätze zu wenig vorhanden. Bei einer Abdeckung von 2/3 des Situation (im aktuellen Kindergartenjahr sind für Himmelstadt Bedarfs würde dies zusätzlich 8 Plätze zu den bereits vorhan- bereits 8 Geburten zu verzeichnen) ein höherer Krippenbedarf denen 12 Vollzeitplätzen ergeben. In der Einrichtung sind im sehr wahrscheinlich ist. Krippenbereich noch 3 Halbtagesplätze genehmigt. Es wurde Die derzeit bestehende vom Landratsamt genehmigte befris- bereits erläutert, dass die Tendenz eher zu einer Ganztagesbe- tete Gruppe läuft zum 31.08.2021 aus. Der Trägerverein hat treuung in der Krippe geht. Aufgrund dieser Problematik sollten bereits Gespräche mit dem Landratsamt bezüglich einer Ver- diese Halbtagesplätze in Vollzeitplätze umgewandelt werden. längerung der Übergangsregelung geführt. Das Landratsamt Hier ergibt sich dann ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 11 steht einer Verlängerung bis zur Fertigstellung der Kindergar- Plätzen zu den bestehenden 12 Vollzeitplätzen. tenerweiterung positiv gegenüber. Die Erweiterung der Einrich- Bedarf Regelgruppe: tung wird noch 1 bis 1 ½ Jahre in Anspruch nehmen. Bei den Regelgruppen ist in den kommenden Jahren auf den Geplant sind für die Kindereinrichtung zwei Krippengruppen ersten Blick eine Überdeckung an Plätzen vorhanden. Bei der sowie drei Regelkindergartengruppen mit jeweils 20 Kindern. o. g. Tabelle gilt es jedoch zu beachten, dass die Vorschulkin- Bei schwankender Kindersituation sind aber auch bis zu 25 der gegen Ende des Kindergartenjahres auf einmal komplett Kindern in den Regelgruppen möglich. wegfallen, während die Wechselkinder aus der Kinderkrippe Das Gremium diskutiert zu der von der Verwaltung vorgeschla- unter dem Jahr dazukommen. Erhöht sich die Zahl der Krip- genen 2/3 Regelung für die Bedarfsfeststellung. Insbesondere penplätze, dann sollte sich auch die Anzahl der Regelplätze für den Krippenbereich erscheint dies als zu gering. Auch der erhöhen. Auch von der Kindergartenleitung wurde mir bestä- Trägerverein hatte vorgeschlagen zumindest weitere Halbta- tigt, dass die Auslastung in den Regelgruppen in den nächsten gesplätze einzuplanen. Die Anzahl der Vollzeitkrippenplätze Jahren sehr hoch ist, und manche Krippenkinder nicht aufge- ist nicht beliebig erhöhbar, da der Raumbedarf für die Schlaf- nommen werden können, da ein anschließender Regelplatz in plätze berücksichtigt werden muss. den nächsten Jahren nicht vorhanden ist. Da mögliche Förderungen an der Anzahl der in der Bedarfsan- Zu den 50 bestehenden Regelplätzen sollte ein weiterer Bedarf erkennung festgelegten Vollzeitplätze gekoppelt ist, überlegt von mindestens 10 anerkannt werden. das Gremium, keinen Abzug von der festgestellten Bedarfs- 4. Bedarfsanerkennung größe vorzunehmen und die Anzahl in voller Höhe zu überneh- Die Bedarfsanerkennung hat Auswirkungen auf mögliche För- men. dergelder für den Um- bzw. Anbau des Kindergartens mit Das Gremium diskutiert zu Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb neuen Räumlichkeiten. der VG. Allerdings wird festgestellt, dass auch andere Kinder- Die Bedarfsanerkennung erfolgt durch den Gemeinderat Him- einrichtungen in der Verwaltungsgemeinschaft mit hohen War- melstadt (vgl. Gemeinderatsbeschluss). telisten für einen Kindergartenplatz arbeiten und so ein Aus- Die Gemeinde Himmelstadt erkennt aufgrund der durchgeführ- gleich eher unwahrscheinlich ist. Zudem wollen Eltern lieber ten Bedarfsfeststellung, nach Ermittlung der Bedürfnisse von eine wohnortnahe Unterbringung ihrer Kinder. Eltern und Kindern im Gemeindegebiet (Bedarfsplan 2020 – Berücksichtigt werden muss aber auch, dass jede weitere 2026) folgende Plätze als bedarfsnotwendig an: Erhöhung der gemeldeten Plätze zu einer Erhöhung des benö- Krippenplätze: tigten Personals führen könnte. Allerdings richtet sich das Per- Für Kinder unter drei Jahren werden zusätzliche 11 Vollzeit- sonal nach der Anzahl der vorgehaltenen Gruppen. plätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Somit wer- Das Gremium tendiert nach Berücksichtigung aller Vor- und den in Zukunft insgesamt 23 Krippenplätze als bedarfsnotwen- Nachteile sowie unter Berücksichtigung derzeitiger gebur- dig anerkannt. tenstarker Jahrgänge dazu, bei der Bedarfsanerkennung der Regelplätze: Krippenplätze die volle Anzahl zu beantragen und keine 2/3 Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung werden zusätz- Regelung anzuwenden. Für die Regelgruppen tendiert der lich 10 Plätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Gemeinderat zur Bedarfsanerkennung der Plätze, wie von der Somit werden in Zukunft insgesamt 60 Regelplätze als bedarfs- Verwaltung vorgeschlagen. notwendig anerkannt. Beschluss: Finanzielle Auswirkungen: Die Gemeinde Himmelstadt erkennt folgenden Bedarf an: Abhängig vom Beschluss des Gemeinderats. Krippenkinder 28 Beschlussvorschlag: Regelkinder 60 Die Gemeinde Himmelstadt erkennt folgenden Bedarf an: Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Krippenkinder 23 2. Jahresbetriebsnachweisung 2020; Regelkinder 60 Betriebsgewinn; Gemeindewald Himmelstadt; Diskussionsverlauf: Information Hintergrund der Bedarfserhöhung ist, dass die Kindereinrich- Sachverhalt: tung sich bereits aktuell schon als zu klein erwiesen hat. Eine Krippengruppe ist deshalb vom Landratsamt befristet für ein Revierförster Werner Trabold teilt das Betriebsergebnis 2020 mit. Jahr genehmigt worden. Um eine längerfristige Planung zu Wenn man bedenkt, dass das Jahr 2020 mit +/- Null kalkuliert ermöglichen, ist die jetzige Bedarfsanerkennung notwendig. wurde, ist das ein hervorragendes Ergebnis. Selbst wenn man Bürgermeister Hemmelmann begrüßt zu diesem Tagesord- den Bundeszuschuss von 31.700 € abzieht, haben wir immer nungspunkt Frau Maria Stamm (VG Zellingen), die die Vorlage noch einen Gewinn von 20.000 € eingefahren. für die Bedarfsanerkennung erarbeitet hat. Frau Stamm erläu- Ein schöner Lichtblick in der jetzigen Zeit. tert den Sachverhalt. 4. Betriebsergebnis Zur Platzstruktur wird erläutert, dass Krippenplätze doppelt Stand Prognose Plan / gewichtet werden, aus diesem Grunde weichen die gewichte- Jahresende HH-Ansatz ten Plätze (110) von den tatsächlich vorgehaltenen Plätzen (80) Einnahmen (Euro) 144.483 0 86.103 ab. Ausgaben (Euro) 91.519 0 86.242 Der Träger wurde über die dargestellten Wünsche der Eltern informiert. Betriebsergebnis (Euro) 52.964 0 -139 Vorgeschlagen wird eine Altersübergangsgruppe von Krippen Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. zum Regelkindergartenbereich. Das Alter der Kinder in dieser Finanzielle Auswirkungen: Übergangsgruppe beträgt 2,5 bis 4 Jahre. 52.964 €
Zellingen -7- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Diskussionsverlauf: 3 Firmen zur Risssanierung wurden angeschrieben und haben Festgestellt wird, dass das Jahresbetriebsergebnis trotz der ein Angebot abgegeben. Firma ABS Meiller, Weidlstr. 19, klima- und käferbedingten Widrigkeiten sehr erfreulich ausge- 92533 Wernberg-Köblitz, war davon die günstigste Firma. Nun fallen ist. Der Hiebsatz wurde fast auf den Punkt genau erfüllt. soll testweise am Burkardstuhl eine 1-tägige Risssanierung Der Gemeinderat dankt Revierförster Trabold für dieses hervor- vorgenommen werden. Wenn sich herausstellt, dass diese ragende Ergebnis für die Gemeinde. Methode für die Sanierung der Ortsstraßen von Vorteil ist, könn- Abstimmungsergebnis: o. A. ten weitere Aufträge folgen. Aufgrund der Witterung konnte noch nicht begonnen werden. 3. Rechnungsgenehmigung; Es wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat den Termin zur Beratung und Beschlussfassung Risssanierung erhält, damit sich das Gremium vor Ort selbst Sachverhalt: ein Bild von dieser Methode machen kann. Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 a, 97267 Him- Es ist so auch möglich, Risse in Gehwegen zu verfüllen. melstadt Abstimmungsergebnis: o. A. Für Baggerarbeiten, Materiallieferung und Materialverkauf zur Erstellung und Sanierung der Parkplätze am Bahnhof und an der Kapelle legt die Firma Ralph Scheb am 18.03.2021 eine 5. Informationen des 1. Bürgermeisters Rechnung über 5.625,73 € vor. Sachverhalt: Diese wurde am 26.03.2021 bezahlt. a) Öffentliche Bekanntgabe eines Beschlusses aus der Finanzielle Auswirkungen: Gemeinderatssitzung vom 18.03.2021 Auf der Haushaltsstelle 6300.5130 sind im Haushalt 2021 = Vergabe Spielgeräte – Verbesserung Spielplätze; Beratung und Beschlussfassung 40.000 € veranschlagt. Davon sind bis zum 26.03.2021 ca. 11.170 € verbraucht. Sachlage: Beschlussvorschlag: Nach der Spielplatzbegehung am 25.06.2020 wurde festge- legt, die Spielplätze in Himmelstadt aufzuwerten. Zur Beschaf- Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der fung der Spielgeräte wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Firma Ralph Scheb vom 18.03.2021 für die Herrichtung und Gemeinde hat von fünf Firmen fünf Angebote erhalten, die Sanierung der Parkplätze am Bahnhof und an der Kapelle über alle gewertet werden konnten. Die Angebote wurden von den 5.625,73 € im Nachhinein. drei Bürgermeistern gesichtet und folgende Empfehlung zur Diskussionsverlauf: Beschaffung ausgesprochen. Das Gremium schlägt vor, dass die in der Gemeinde eingegan- Die Fa. Eibe aus Röttingen ist für die gelisteten Spielgeräte der genen Stellplatzablösesummen in die Begleichung der Kosten Mindestbietende. für die Errichtung der Parkplätze einfließen. Bürgermeister Her- Spielplatz Triebstraße: bert Hemmelmann wird dies in der Verwaltung abklären. 1 x Spielanlage Mont Blanc Der Gemeinderat erkundigt sich zum Sachstand des Haushal- 1 x Spielanlage Bandus o. Rutsche tes. Auf der Haushaltsstelle wurden aktuell 40.000 € eingestellt. Dies entspricht der eingestellten Summe der Vorjahre und ist 1 x Anbaurutsche für Spielanlage Bandus deshalb für die aktuelle Haushaltsperiode auch so vorgesehen. 2 x Federwippe Pferd/Gans Beschluss: 1 x Kleinfeldtor mit Netz 3 x 2 m Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Spielplatz Mainstraße Firma Ralph Scheb vom 18.03.2021 für die Herrichtung und 2 x Federwippe Pferd/Gans Sanierung der Parkplätze am Bahnhof und an der Kapelle über Spielplatz Mehrzweckhalle 5.625,73 € im Nachhinein. 1 x Seilbaum Storchennest Abstimmungsergebnis: 11 : 0 2 x Federwippe Pferd/Gans Von einer Beschaffung von Sonnensegeln wird abgesehen, da 4. Risse- und Fugensanierung Gemeindegebiet; am Spielplatz Mainstraße und Triebstraße die Bäume den nöti- Sanieren, großflächige Reparatur oder Neubau; gen Schatten werfen. Am Spielplatz Mehrzweckhalle verhindert das im Sandkasten montierte Spielgerät das ordnungsgemäße Information Herablassen des Sonnensegels. Das Segel ist dadurch starken Sachverhalt: Windböen ausgesetzt. Die Gemeindestraßen sind in die Jahre gekommen. Es bilden sich vermehrt Risse, die mit der Zeit immer breiter, länger und tiefer werden. b) Öffentliche Toiletten am Friedhof und Container am Klos- ter geöffnet Solche Risse können zwischenzeitlich ohne großen Aufwand repariert werden. Dadurch wird keine großflächige Reparatur Es wird darüber informiert, dass die Toiletten nun wieder voll- oder sogar ein Neubau notwendig. ständig geöffnet sind und genutzt werden können. Hygiene- spender wurden montiert. Die Reinigungsintervalle wurden Das Eindringen von Feuchtigkeit und das Auffrieren im Winter erhöht. wird verhindert. c) Reparatur Gehsteig Mausbergstraße Als erste Phase werden die Risse am Burkardstuhl saniert. Es wird darüber informiert, dass die Reparatur des Gehsteiges Weitere Informationen im RIS. in Auftrag gegeben wurde. Die störende Wurzel wird teilent- Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. fernt, der zugehörige Baum soll erhalten bleiben. Diskussionsverlauf: d) Feriennotbetreuung in der Schule Bürgermeister Hemmelmann stellt die neue Möglichkeit zur Lediglich für die in der Notbetreuung betreuten Kinder fand Risssanierung vor. Die Nachbarkommune Thüngen hat bereits auch in den Ferien eine Notgruppe statt. Das Personal der Mit- mehrfach Rissbildungen der Ortstraßen so saniert und gute tagsbetreuung hat die Notbetreuung in den Ferien übernom- Erfahrungen damit gemacht. men. Die Haltbarkeit der Sanierungsarbeiten beträgt ca. 10 Jahre. e) Nachfolge Revierförster Längs- und Querrisse können so bearbeitet werden. Herr Kirchner vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Ein Arbeitstag Risssanierung verursacht Kosten in Höhe von Forsten hat die Gemeinde darüber informiert, dass ein neuer ca. 3.000 €. Der Arbeitstag beinhaltet 10 Arbeitsstunden incl. Revierförster mit Patrick Schelbert eingestellt wurde. Das benötigter Maschinen. Bis zu 5.000 m laufende Risse können Geschäftszimmer in Thüngen bleibt wie bisher. Ebenso bleibt saniert werden. die bekannte Telefonnummer des Revierförsters bestehen.
Zellingen -8- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen f) Sachstand Sondergebiet Lebensmittelmarkt Öffnungszeiten: 13.00 - 14.00 Uhr Es haben sich weitere Verzögerungen um ca. drei Monate bei Krautige Abfälle und Rasenschnittgut werden nicht angenom- der Umsetzung ergeben. Aktuell gibt es Probleme aufgrund men. eines Betreiberwechsels für das Bistro. Herr Hefner von Allob- Um Beachtung wird gebeten. jekt hat darüber informiert. Mit dem Landratsamt sind Gesprä- Karl Gerhard che bezüglich der Zufahrt aufgenommen worden. 1. Bürgermeister Gleichzeitig wird die Flächennutzungsplanänderung von Herrn Schneider; Ingenieurbüro Arz vorbereitet. Diese gilt sowohl für den Lebensmittelmarkt als auch für die geplante Photovoltaik- Anlage. g) Termine Themenwechsel Der Finanzausschuss trifft sich am 22.04.2021 zur Haushalts- beratung. auf dem Poetenweg Retzstadt Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 06.05.2021 Altersweisheiten – auch für Junge! terminiert. Abstimmungsergebnis: o. A. „Man ist in den besten Jahren, wenn man die guten hinter sich hat!“ (Andrè Maurois) „Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern, 6. Kurze Anfragen sie kümmert sich nicht darum.“ Sachverhalt: (Marc Aurel) Sachstand Mängelbeseitigung Straße Hirtengarten Die festgestellten Mängel bei den Reparaturarbeiten an der Straße am Hirtengarten sollten nach der Frostperiode schnell Solche Sätze sind nicht nur Weisheiten des Alters, sie können ausgeführt werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen. als Lebensweisheiten auch Jüngere dazu bringen, positiv in die Zukunft zu schauen und zu denken! Fa. Ullrich hat jedoch telefonisch mitgeteilt, dass die notwendi- gen Arbeiten noch in diesem Monat durchgeführt werden. So ist das Wandern auf dem Poetenweg ein Zugewinn für Kör- Abstimmungsergebnis: o. A. per, Geist und Seele! 7. Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021, 12.03.2021 (BAHi) und 18.03.2021; Umzug in Retzstadt Genehmigung Beschluss: Die VR-Bank ist ab jetzt unter neuer Adresse zu finden Der Bauausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom Am 19. April öffneten sich erstmals die Türen der neuen 12.03.2021 ohne Änderungen. Geschäftsstelle der VR-Bank Würzburg in der Hauptstraße 25 Abstimmungsergebnis: 4 : 0 in Retzstadt. Die neuen Räume sind nicht weit von der alten Fili- ale entfernt, bieten aber einige Vorteile. Sie sind modern, hell Gemeinderat Wolfgang Kübert enthält sich der Stimme wegen und außerdem barrierefrei. Nichtteilnahme an der Bauausschusssitzung. Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sit- zungsniederschrift über die Sitzung vom 04.03.2021 ohne Änderungen. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sit- zungsniederschrift über die Sitzung vom 18.03.2021 ohne Änderungen. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 Gemeinderat Michael Radke enthält sich der Stimme wegen Nichtteilnahme an der Sitzung. Nichtöffentliche Sitzung: Diese Niederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor. Eröffnung im kleinen Rahmen. V.l.n.r.: Joachim Erhard, Vor- stand VR-Bank Würzburg; Karl Gerhard, Bürgermeister Retz- stadt; Oliver Geenen, Privatkundenberater; Manuel Göbel, Fili- alleiter Foto: VR-Bank Styroporannahme „Wir halten nach wie vor an unserem Standort Retzstadt fest, um die gute Erreichbarkeit vor Ort für unsere Kunden beizu- Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat im behalten“, so Manuel Göbel, Filialleiter. Ein Geldautomat steht Bauhof der Gemeinde Retzstadt (beim Feuerwehrhaus) statt. bereit, an dem Bargeld abgehoben werden kann. Ein Service- Öffnungszeiten: 17.00 - 18.00 Uhr terminal ermöglicht den Ausdruck von Kontoauszügen und die Eingabe von Überweisungen und Daueraufträgen. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert, Montag bis Donners- Annahme für holziges Schnittgut tag 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag 14:00 bis 16:30 Uhr und Die Annahme für holziges Schnittgut und Reisig findet immer Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr. Das Team mit Brigitte Bab- jeden 2. Samstag (jeweils ungerade KW) auf dem ehemaligen insky am Service sowie Oliver Geenen in der Beratung wird GÜSA-Gelände, Thüngersheimer Straße statt. weiterhin wie gewohnt für die Kunden da sein.
Zellingen -9- Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Retzstadt am 30. April 2021 – Ansprache zum 1. Mai Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Retzstadter, Ich wende mich heute wieder auf diesem Wege an Euch anstelle der sonst üblichen Ansprache unter dem Maibaum. Normalerweise würde ich an der Maifeier die Geschenke an die Eltern der Neugeborenen für das vergangene Jahr über- geben. Es sind seit dem 1. Mai letzten Jahres bis heute wieder 19 Kinder zur Welt gekommen, das ist erneut eine stolze Anzahl für unseren Ort. Die Eltern wurden bereits angeschrieben und das Poloshirt mit der Aufschrift „Ich bin ein Retzstadter Gewächs“ liegt im Rathaus schon bereit. Liebe Retzstadter, Sicherlich hat fast Niemand vor einem Jahr daran gedacht, dass diese Pandemie uns heute immer noch im Griff hat. Wir müs- sen mit den besonderen Verhältnissen zurechtkommen, auch wenn für Einige die Anstrengungen und Entbehrungen wirklich sehr groß sind. Insbesondere denke ich hier an die Familien mit Kindern, die normalerweise in der Schule oder im Kindergar- ten ihre Freunde treffen und fürs Leben lernen. Dazu kommen die vielen Eltern, die auch gleichzeitig im Homeoffice arbeiten, oder von Kurzarbeit betroffen sind. Ich hoffe sehr, dass die vielen stark gebeutelten Unternehmen und vor allem auch die kleinen und mittelständischen Betriebe diese schwierige Phase durchstehen. Der Staat hilft sicher viel, aber die Hilfe kommt nicht bei Allen in dem erhofften Maße an. Wo hier noch Defizite sind, muss der Staat zwingend nachbessern. Das soziale Leben unserer Gesellschaft braucht die Kontakte zwischen den Menschen, die Großeltern wollen ihre Enkel wie- der besuchen und die Bürgerinnen und Bürger wollen ihre traditionellen Festlichkeiten ausrichten und auch miteinander feiern. Den Jugendlichen fehlen die sportlichen Aktivitäten in den Vereinen und die Senioren müssen auf ihre regelmäßigen belieb- ten Treffen verzichten. Die geplanten Fortbildungen in unserem neuen Bürgertreff fallen zur Zeit der Pandemie ebenfalls zum Opfer. Liebe Retzstadter, Das kulturelle Leben ist die Nahrung für die Seele eines jeden Menschen. Genauso ist die Vorfreude für uns Menschen von ganz herausragender Bedeutung. Deshalb, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, freuen wir uns schon heute auf die vielen kulturellen Veranstaltungen unserer Vereine im Ort, die wir in Zukunft wieder gemeinsam erleben werden. Vielleicht dann sogar bewusster und dankbarer, als wir das vor der Pandemie getan haben. Dann hat auch unsere Seele wieder ausreichend neue Nahrung. Impfen und Testen, das sind die Maßnahmen, die dazu führen werden, dass manches bereits im zweiten Halbjahr nachgeholt werden kann. Auch als äußeres Zeichen der Hoffnung wollen wir natürlich nicht auf den traditionellen Maibaum verzichten. Ich danke hier den Bauhofmitarbeitern sowie dem Männergesangverein für die Unterstützung. Die Feier mit dem MGV als Ausrichter wird allerdings nochmals um ein Jahr verschoben. Liebe Retzstadter, sehr stolz können wir als Gemeinde auf die Verleihung des Staatspreises für den Bereich Innenentwicklung und Klimaschutz sein. Dies ist eine große Würdigung unserer Arbeit der letzten zehn Jahre. Natürlich werden wir diese Arbeit auch weiter fortsetzen. So haben wir im Gemeinderat aktuell ein Bewässerungskonzept beschlossen, das zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Erhaltung unserer Kulturlandschaft dienen soll. Für das Wohnprojekt und den Dorfladen fand erst vor wenigen Tagen der offizielle Spatenstich statt. Dies ist wieder ein Mei- lenstein zur Umsetzung dieses Mammutprojektes. Mein Dank geht hier auch an alle Nachbarn, die durch die Bautätigkeiten Unannehmlichkeiten haben. Für die Anbindung der Baugebiete am Hönig an die MSP 7 werden die Arbeiten im Juni bereits beginnen. Die notwendigen 13 Notarverträge mit den Anliegern sind unter Dach und Fach. Hier bin ich den angrenzenden Eigentümern dankbar, dass sie diese große Baumaßnahme unterstützen. Die Sanierung des Pfarrheims hat die Gemeinde bereits mit 200.000,--€ unterstützt. Am Schützenhaus wurde ebenfalls großes geleistet und auch hier hat die Gemeinde finanzielle Unterstützung gegeben. Die Dorf-App hat sich sehr gut entwickelt und erfreut sich großen Zuspruchs. Liebe Retzstadter, mögen die Projekte und Maßnahmen auch weiterhin gut gelingen und möge unsere ganze Gemeinde auch künftig eine posi- tive Entwicklung nehmen. Ich hoffe sehr, dass Ihr Alle auch trotz Corona-Pandemie bei guter Gesundheit seid und das auch weiterhin bleiben werdet. Die besten Grüße Euer Bürgermeister Karl Gerhard
Zellingen - 10 - Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen SuedLink: Ankündigung von Kontakt für Rückfragen Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungs- Kartierungsarbeiten zur Baulogistik arbeiten stehen Mitarbeiter der TransnetBW GmbH gerne zur in den Gemeinden Retzstadt, Verfügung: TransnetBW GmbH Zellingen und Markt Thüngen der Tel.: 0800 3804701 Verwaltungsgemeinschaft Zellingen E-Mail: suedlink@transnetbw.de Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und Ten- TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt neT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsberei- und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. chen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung Sued- In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der süd- Link. Aktuell hat SuedLink im Abschnitt E1 (Schweinfurt/Bad liche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württem- Kissingen – Bundeslandgrenze Bayern/Baden-Württemberg) berg. das Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf Planfeststellung nach § 19 Netzausbaubeschleunigungs- gesetz (NABEG) eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungsverfah- rens finden Kartierungsarbeiten statt. Dazu werden mögliche, für die Bauphase notwendige Logistikflächen innerhalb und Verordnung außerhalb des festgelegten 1.000-Meter-breiten Korridors kar- tiert. Die Kartierungen hinsichtlich Flora und Fauna dienen der über die Reinhaltung und Reinigung der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage. Die gewonne- öffentlichen Straßen und die Sicherung der nen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der Gehbahnen im Winter sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)vom 21.04.2021 verbunden. Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekannt- Umfang der Kartierungsarbeiten machung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geän- Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen dert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die S. 683), erlässt die Gemeinde Retzstadt folgende Verordnung: kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Allgemeine Vorschriften Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken, geeigneten Versteckmöglichkei- §1 ten oder Hand- und Kescherfänge erfolgen. Inhalt der Verordnung Informationen zu den Kartierungsarbeiten Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirt- Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Stra- schaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Ein- ßen in der Gemeinde Retzstadt. zelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der §2 Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Begriffsbestimmungen Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind Eventuelle Schäden alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schä- und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 den verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßen- kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. gesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen ent- schädigt. Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Bekanntmachung und Termine Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesauto- Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt bahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verord- sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nung. in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsübli- chen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sons- tigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme (2) Gehbahnen sind gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbei- a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und ten erfolgen in den Gemeinden Retzstadt, Zellingen und Markt abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Thüngen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen im Zeitraum Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und von 17.05.2021 bis 31.12.2021. die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstück- gemeinsamen Geh- und Radwege listen und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am oder Auslageort der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen nur nach b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgren- telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09365 8072-51 zung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am zur öffentlichen Einsicht aus: Verwaltungsgemeinschaft Zellin- Rande der öffentlichen Straßen gen, Bauamt, Zi. C2 (Container, 1. Stock), Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen. Bitte tragen Sie am Auslageort einen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Stra- medizinischen Mund-Nase-Schutz. ßenrand aus. Mitarbeiter der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berühr- der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhän- ten Eigentümer und Nutzungsberechtigten gegebenenfalls gend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebau- zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen tem- ung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige poräre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausge- Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. bracht werden. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG).
Zellingen - 11 - Nr. 17/21 Amtliche Bekanntmachungen Reinhaltung der öffentlichen Straßen a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat §3 zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmüll- Verbote tonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoff- containern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfer- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es nung von Unrat auf den Grünstreifen. untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – (2) Insbesondere ist es verboten, die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, eben- a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche falls durchzuführen. oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschüt- b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonsti- ten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder gen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter auszubringen; im Straßenkörper wächst. b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit Behältnisse sowie Eis und Schnee diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen. 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder §6 zu lagern, Reinigungsfläche 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunrei- der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderlieger- nigt werden können, grundstücks mit dem Straßengrundstück, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe und oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen. a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeich- nisses (Anlage) der Fläche außerhalb der Fahrbahn, (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeich- Reinigung der öffentlichen Straßen nisses (Anlage) einer parallel zum Fahrbahnrand in einem §4 Abstand von 0,5 Meterverlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn, Reinigungspflicht c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeich- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben nisses (Anlage) der Fahrbahnmitte bzw. der Straßenmitte die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem an die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) aufgeführten Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien bestimmt werden. öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlie- (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für ger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, ein- eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejeni- schließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegen- gen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen- den Flächen. liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang §7 oder Zufahrt genommen werden darf. Gemeinsame Reinigungspflicht der (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsver- Vorder- und Hinterlieger zeichnis (Anlage) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeord- grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine neten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflä- andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung chen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn für jede dieser Straßen. sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen zwischen Vorder- und Hinterliegern Vereinbarungen nach § 8 Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können (Aufteilung der Reinigungsarbeiten) abgeschlossen sind. und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über des- werden kann. sen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentli- (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinter- chen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrund- lieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewid- stück angrenzt. met sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude ste- §8 hen. Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes Vorder- und Hinterliegern 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauer- (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Auf- wohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines teilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Ver- Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB. einbarung zu regeln. §5 (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Reinigungsarbeiten Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbei- Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) auf- ten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die geführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlie- genannten Reinigungsflächen, zu reinigen. ger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitab- Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflä- ständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in chen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Park- demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grundstücks- streifen) nach Bedarf flächen.
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