Humanes Leben - Humanes Leben Humanes Sterben
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Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 41. Jahrgang · 2021-3
Humanes Leben
Humanes Sterben
Noch keine klare Sicht im Bundestag
Abgeordnete orientieren sich beim Thema Suizidhilfe erst einmal
Wahlprüfsteine Wandel Willensentschluss
DGHS stellt Fragen Ärzte ändern ihre Muss ein Sterbewilliger
an die Parteien Musterberufsordnung seine Motive angeben?
Seite 4 Seite 11 Seite 3302 INHALT
3 Editorial
■■ AKTUELLES
4 Die Wahlprüfsteine der DGHS
Was wir von den Parteien vor der Bundestagswahl
wissen wollen
8 38 Redebeiträge zur Suizidhilfe
Bundestag orientiert sich erst einmal
9 Der Bundestag debattierte über Suizidhilfe –
eine kritische Einschätzung
8
Ein Kommentar von Präsidiumsmitglied Die Orientierungsdebatte im
Dipl.-Päd. Ursula Bonnekoh Bundestag zur Suizidhilfe blieb
orientierungslos.
11 Suizidhilfe-Verbot wird aus Musterberufsordnung
gestrichen
Eindrücke vom Deutschen Ärztetag am 4./5.5.2021
13 Ein außergewöhnlicher katholischer Theologe
Zum Tod von Hans Küng (93), Träger des von der
DGHS verliehenen Arthur-Koestler-Preises 2013
■■ SERVICE
16 Veranstaltungskalender
19 Dialog unter Mitgliedern
Titelbild: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann; Bilder: Deutscher Bundestag/Christian Fischer, pxhere.com, pixabay_Lolame_fog
20 Die Satzung: Verfassung des Vereins
21 So können Sie uns erreichen / Experten-Telefon
15
22 Ehrenamtliche lokale Ansprechpartner/innen Die Reform des Betreuungsrechts sieht
auch ein dreimonatiges Notvertretungs-
31 Mitglieder werben Mitglieder recht für den Ehepartner vor.
■■ WISSEN
14 Eine Reform des Betreuungsrechts tritt
zum 1.1.2023 in Kraft
Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung
wird verbessert
24 Experimentierfeld Kanada
Gesetz bringt weitgehende Neuerungen
26 Blick über die Grenzen
28 Blick in die Medien
29 Ausstellungstipps / Für Sie gelesen
33
33 Beratung von Sterbewilligen – ein Muss? Mit eigenen Gedanken sollte man sich
Inhalt und Grenzen der Abklärung von Suizidabsichten stets kritisch auseinandersetzen, damit
Freiheit keine leere Worthülse bleibt.
■■ VEREINSLEBEN
23 Aus den Regionen
Bitte beachten Sie auch den beigefügten Überwei-
27 Leserbriefe sungsträger. Hinweis: Dieses Heft enthält eine Beilage der
DGG mbh. Wir bitten um Beachtung.
34 Impressum
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3EDITORIAL 03
Liebe Leserinnen und Leser,
in zahlreichen Mails und Briefen haben Viele von Ihnen an meiner
COVID-19-Erkrankung Anteil genommen und mir gute Besserung ge-
wünscht. Einige dieser Briefe haben mich sehr bewegt und ich habe
auf einige zurückgeschrieben. Es ist mir jedoch aus zeitlichen Gründen
leider unmöglich, auf alle Mails und Briefe persönlich zu antworten, so-
dass ich mich im Rahmen dieses Editorials für Ihre aufmunternden
Worte und Genesungswünsche herzlich bedanken möchte.
Mit Blick auf die im April im Bundestag stattgefundene sog. „Orientie-
rungsdebatte“ zu einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe ist fest-
zuhalten, dass die Wortbeiträge der meisten Abgeordneten durchge-
hend an der Oberfläche und im eigenen Wertekanon stecken blieben. Präsidiumsmit-
glied Ursula Bonnekoh nimmt in diesem Heft eine kritische Würdigung der Debatte vor.
Anfang Mai entschied der 124. Deutsche Ärztetag über eine wichtige Änderung in der
Musterberufsordnung der Ärzte. Mit überwältigender Mehrheit beschloss er, dass der
von Anfang an umstrittene Satz 3 des § 16 MBO-Ä: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbst-
tötung leisten“ ersatzlos gestrichen wird. Das oberste Gremium der ärztlichen Selbst-
verwaltung folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, das
auf eine konsistente und insofern verfassungskonforme Änderung des ärztlichen Be-
rufsrechts hinwies.
Am 26.9.2021 steht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag an. Die DGHS hat einer
guten Tradition folgend auch für diese Bundestagswahl Wahlprüfsteine zusammen-
gestellt und sie an die wichtigsten zur Wahl stehenden Parteien gesandt. Wahlprüfsteine
sollen die politische Entscheidungsfindung beeinflussen und gleichzeitig unsere par-
teipolitische Unabhängigkeit unterstreichen. Wie die Parteien geantwortet haben,
können Sie ab Mitte Juli und damit noch vor der Bundestagswahl auf unserer Inter-
net-Seite www.dghs.de nachlesen, um möglicherweise Ihre Wahlentscheidung an den
Antworten auszurichten. Wir werden gleich nach der konstituierenden Sitzung des
neuen Bundestages und der Besetzung der Ausschüsse, insbesondere des Rechts-
und Gesundheitsausschusses, mit den neuen rechts- und gesundheitspolitischen
Entscheidungsträgern Kontakt aufnehmen, um unsere Sicht einer gesetzlichen Neu-
regelung der Suizidhilfe darzustellen und dafür zu werben.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer und eine anregende und erkenntnisreiche
Lektüre des vorliegenden Heftes. Vor allem aber bleiben Sie gesund.
Ihr
RA Prof. Robert Roßbruch
Bild: DGHS/Oliver Kirpal
Präsident der DGHS e. V.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-304 AKTUELLES
Die Wahlprüfsteine der DGHS
Was wir von den Parteien vor der Bundestagswahl wissen wollen
Am 26.9.2021 wird über die TIPP
Mehrheitsverhältnisse im
nächsten Deutschen Bundes- Den Wortlaut des DGHS-Schrei-
tag entschieden. Doch welche bens können Sie gerne auch für
Partei wird sich für die Inter- Ihre eigene Korrespondenz mit
den Kandidaten Ihrer Heimatre-
essen unseres Vereins am bes-
gion benutzen. Dazu reißen Sie
ten einsetzen? Wer steht für
einfach die nächste Seite her-
Selbstbestimmung bis zum Le- aus, ergänzen Ihre persönlichen
bensende? Von welchen Kan- Daten sowie als Adressaten
didaten können wir ein Votum Name und Büro-Anschrift Ihres
für ein möglichst hohes Maß Wahlkreis-Kandidaten oder der
Ab Herbst konstituiert sich eine neue
an Freiheit erwarten? Kandidatin. Den jeweiligen Na-
Regierung. Wir haben die Wahl.
men finden Sie sicher leicht in
Ihrer Lokalpresse oder den vie-
Bilder: fotolia-romulj, ccnull_tim_reckmann
ie schon bei der Bundestagswahl gen aus verschiedensten Themengebie-
W vor vier Jahren haben wir uns dar-
über Gedanken gemacht und so ge-
ten ihre jeweiligen Wahlprüfsteine auf
den Weg. So sind die meisten Parteien
len Werbeunterlagen.
nannte „Wahlprüfsteine“ formuliert. mittlerweile dazu übergegangen, ein ein- folge) schickten: Alternative für
Das sind die Fragen, deren Antworten heitliches formales Verfahren zur Be- Deutschland, Bündnis 90 / Die Grünen,
für unsere zukünftige Arbeit und die antwortung vorzugeben. Daran haben CDU, CSU, Die Linke, Die Partei (Sati-
entsprechenden politischen Rahmenbe- wir uns Anfang April gehalten, als wir repartei), FDP, Freie Wähler, Liberal-
dingungen entscheidend sind. Mittler- unsere Fragen an folgende zwölf Par- Konservative Reformer, Partei der Hu-
weile bringen viele Interessenvertretun- teien (hier in alphabetischer Reihen- manisten, SPD, Volt.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3Absender:
Anschrift:
Hier bitte falten!
Wahlprüfsteine
der DGHS
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Hier bitte falten!
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Wahlprüfsteine 2021
Sehr geehrte Kandidatin, sehr geehrter Kandidat für die Bundestagswahl 2021,
die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr
1980 für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen auch im Sterbeprozess ein.
Meinungsumfragen bestätigen seit Jahren, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung ein Recht
auf selbstbestimmtes Sterben will. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.2.2020 geurteilt,
dass es zum Persönlichkeitsrecht gehört, dem eigenen Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen
und dafür auch Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Der Gesetzgeber kann
ein legislatives Schutzkonzept schaffen.
Die DGHS fordert:
• Änderungen im Betäubungsmittelgesetz, um Ärzten das Verschreiben entsprechender
Medikamente zur Selbsttötung möglich zu machen.
• Eine verfassungskonforme Änderung der Berufsordnungen von Ärztinnen und Ärzten in
den Landesärztekammern.
• Aufklärungs- und Informationspflichten auf Seiten der Freitodbegleiterinnen und
-begleiter über medizinische Alternativen, aber keine Beratungspflicht für die Sterbewilligen.
• Keine Regelung im Strafrecht.
Wir fragen Sie nun:
1) Halten Sie die geltende Rechtslage für ausreichend, um Missbrauch zu ahnden? Können Sie
sich vorstellen, keine explizite gesetzliche Neuregelung zu schaffen? Wo würden Sie die
Neuregelung implementieren wollen? Im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch oder
in einem eigenen Suizidhilfegesetz?
2) Welche gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe kann sich Ihre Partei vorstellen? Wie müsste
diese konkret gestaltet sein? Was wären darin die wichtigsten Punkte?
3) Sehen Sie es als Aufgabe des Staates an, staatlich anerkannte Beratungsstellen für Fragen
am Lebensende einzurichten oder sollte diese von gesellschaftlichen Gruppen oder privaten
Anbietern eingerichtet werden?
4) Wie wollen Sie den Pflegeberuf attraktiver machen, um die steigende Zahl von pflegebedürf-
tigen Personen zu versorgen?
5) Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um der zunehmenden Vereinsamung von
Senioren entgegenzuwirken?
Wir freuen uns auf Ihre Antworten! Bitte schreiben Sie mir direkt oder an presse@dghs.de.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift07
Dies haben wir die
Parteispitzen gefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Wahlkampfleitung,
die Deutsche Gesellschaft für Humanes
Sterben (DGHS) e.V. setzt sich seit ihrer
Gründung im Jahr 1980 für die Wahrung
des Selbstbestimmungsrechts des Ein-
zelnen auch im Sterbeprozess ein. Mei-
nungsumfragen bestätigen seit Jahren,
dass eine breite Mehrheit der Bevölke-
rung ein Recht auf selbstbestimmtes
Sterben will. Das Bundesverfassungsge-
richt hat am 26.2.2020 geurteilt, dass es
zum Persönlichkeitsrecht gehört, dem
eigenen Leben selbstbestimmt ein Ende
zu setzen und dafür auch Hilfe in An-
spruch zu nehmen, sofern sie angeboten
wird. Der Gesetzgeber kann ein legisla-
tives Schutzkonzept schaffen.
Auch dieses Jahr kann per Briefwahl abgestimmt werden.
Die DGHS fordert:
• Änderungen im Betäubungsmittelge-
setz, um Ärzten das Verschreiben ent- richten oder sollte diese von gesell- chendes Angebot an Beratungsstellen
sprechender Medikamente zur Selbst- schaftlichen Gruppen oder privaten An- für erforderlich und fordert beim
tötung möglich zu machen. bietern eingerichtet werden? Thema Pflege u. a. einen einheitlichen
• Eine verfassungskonforme Änderung Pflegeschlüssel. In den Wahlprogram-
der Berufsordnungen von Ärztinnen 4) Wie wollen Sie den Pflegeberuf at- men von SPD und Bündnis 90/Die
und Ärzten in den Landesärztekam- traktiver machen, um die steigende Zahl Grünen ist das Thema Suizidhilfe nicht
mern. von pflegebedürftigen Personen zu ver- aufgegriffen worden. Auch Die Linke
• Aufklärungs- und Informationspflich- sorgen? erwähnt das Thema in ihrem Wahl-
ten auf Seiten der Freitodbegleiterinnen programm nicht. Das Wahlprogramm
und -begleiter über medizinische Alter- 5) Welche Maßnahmen können Sie sich der CDU/CSU war bis Redaktions-
nativen, aber keine Beratungspflicht für vorstellen, um der zunehmenden Ver- schluss noch nicht veröffentlicht.
die Sterbewilligen. einsamung von Senioren entgegenzu- Bei der FDP findet sich ein ganzer
• Keine Regelung im Strafrecht. wirken? Absatz dazu: „Wir Freien Demokraten
fordern ein liberales Sterbehilfegesetz.
Wir fragen Sie nun: Soweit der Wortlaut der diesjährigen Es soll klar regeln, unter welchen Vor-
1) Halten Sie die geltende Rechtslage Wahlprüfsteine. Bis Redaktionsschluss aussetzungen Menschen Hilfe zur
für ausreichend, um Missbrauch zu ahn- dieser HLS-Ausgabe lagen erst einige Selbsttötung in Anspruch nehmen und
den? Können Sie sich vorstellen, keine Eingangsbestätigungen vor. Die „Partei leisten dürfen. Es muss auch die Mög-
explizite gesetzliche Neuregelung zu der Humanisten“ antwortet uns: „Wir lichkeit geben, ein letal wirkendes Me-
schaffen? Wo würden Sie die Neurege- halten die aktuelle Rechtslage für nicht dikament zu erhalten. Voraussetzung
lung implementieren wollen? Im Straf- ausreichend, da sie insbesondere keine muss sein, dass der Wunsch frei und ei-
gesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetz- Rechtssicherheit für behandelnde genverantwortlich sowie im Vollbesitz
buch oder in einem eigenen Ärzte darstellt. Weiterhin ist mit dem der geistigen Kräfte gebildet wurde. Für
Suizidhilfegesetz? Urteil des Bundesverfassungsgerichts uns gilt das Selbstbestimmungsrecht
zu Paragraf 217 StGB die assistierte auch am Lebensende.“ Soweit der Aus-
2) Welche gesetzliche Neuregelung der Selbsttötung nicht hinreichend gere- zug aus dem FDP-Wahlprogramm.
Suizidhilfe kann sich Ihre Partei vorstel- gelt. Wir fordern, dass eindeutige Bis Anfang Juli haben uns die meisten
len? Wie müsste diese konkret gestaltet Regelungen zur Straffreiheit der Parteien die Beantwortung in Aussicht
sein? Was wären darin die wichtigsten geschäftsmäßigen und nicht-kommer- gestellt. Im DGHS-Newsletter und auf
Foto: ccnull_Marco_Verch
Punkte? ziellen, aktiven und passiven Sterbe- unserer Webseite www.dghs.de halten
hilfe getroffen werden, die die Selbst- wir Sie auf dem Laufenden. Wenn Sie
3) Sehen Sie es als Aufgabe des Staates bestimmtheit sterbewilliger Menschen die HLS nicht zerfleddern wollen, finden
an, staatlich anerkannte Beratungsstel- berücksichtigen.“ Die „Partei der Sie das Blatt auch auf unserer Website
len für Fragen am Lebensende einzu- Humanisten“ hält zudem ein ausrei- www.dghs.de. Red.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-308 AKTUELLES
38 Redebeiträge zur Suizidhilfe
Bundestag orientiert sich erst einmal
s sind diese seltenen Gelegenheiten 38 Wortbeiträge zu je drei Minuten würfen. Sein Text, ein Eckpunktepapier,
E im Plenum des Deutschen Bundes-
tages, dass die Abgeordneten in ihr In-
sind vorgesehen. Den Beginn machen
eher konservativ orientierte Abgeord-
spricht sich für eine Regelung im Straf-
gesetzbuch (StGB) aus.
nerstes Einblick gewähren. Manche Po- nete. Ansgar Heveling (CDU) würde Als vierte Rednerin spricht Katrin
litiker berichten Persönliches, andere gerne eine Strafandrohung für Helfende Helling-Plahr (FDP), mit deren libera-
ziehen sich auf ihren Wertekanon zu- erneut festschreiben, so hat er es in ei- lem Entwurf die DGHS eher sympathi-
rück. Am 21. April 2021, einem Mitt- nem gemeinsamen Eckpunktepapier siert. Darin ist ausdrücklich von einem
wochnachmittag, gab es zwei Stunden mit Hermann Gröhe u. a. notiert. Be- flächendeckenden Beratungsangebot
Zeit für Stellungnahmen. Eine so ge- atrix von Storch (AfD) beschwört die die Rede. Dr. Petra Sitte (Die Linke)
nannte „Orientierungsdebatte“ ohne „Büchse der Pandora“, die eine liberale pflichtet ihr bei: „Sterbehilfe ist Le-
konkrete Abschlussabstimmung war an- Regelung öffnen würde. Sie wertet einen benshilfe.“
beraumt, Anlass: die Frage, wie nach Suizid stets als „Ausdruck von Ver- Für den dritten vorliegenden Gesetz-
dem Urteil des Bundesverfassungsge- zweiflung“. CDU-Politiker Prof. Dr. entwurf steht Renate Künast (Bünd-
richts vor 15 Monaten nun mit der Frage Lars Castelucci ist einer der Autoren nis 90/Die Grünen), die bei den Sterbe-
der Suizidhilfe umzugehen sei. von insgesamt drei ersten Gesetzent- willigen nach Vorliegen einer schweren
Kurz nach Ostern war die Orientierungsdebatte im Bundestag anberaumt.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-309
Krankheit differenzieren will. „Ein Existenz von Beratungsstellen lehnt sie
rechtssicherer Weg“ werde benötigt. ab, es müsse Schutz vor „Druck und vor
Nach weiteren Wortbeiträgen von Ver- irreversiblen Entscheidungen“ geben.
tretern aller Fraktionen mahnt Dr. Kirs- SPD-Politiker Professor Dr. Edgar
ten Kappert-Gonther (B 90/Die Grü- Franke betont, dass nach dem Urteil
nen) ein „Schutzkonzept“ an. Hermann durch den Gesetzgeber ein Rahmen ge-
Gröhe (CDU), einstmals Bundesge- schaffen werden muss.
sundheitsminister, bedauert die Ge- In seiner Eigenschaft als Abgeordne-
richtsentscheidung ausdrücklich. Er ter geht Jens Spahn (CDU), der amtie-
hatte sich sehr für den alten § 217 StGB rende Bundesgesundheitsminister, ans
stark gemacht. Eher als Befürworter des Rednerpult. Er hebt auf die „Fürsorge-
Urteils präsentieren sich Dr. Wieland pflicht des Staates“ ab. Als er von dem
Schinnenburg (FDP) und Gesine Urteil gehört hat, habe er „schwer Zwischen den einzelnen Redebei-
Lötzsch (Die Linke). schlucken“ müssen. Wieder betont er, trägen wird das Pult desinfiziert.
dass es keine Verpflichtung des Staates
Unterschiedliche Meinungen geben könne, geeignete Medikamente
Der einstige Wortführer für eine Straf- zur Verfügung zu stellen. Der noch nicht Behandlung des Themas oder gar einer
rechtsverschärfung, Michael Brand veröffentlichte Arbeitsentwurf aus sei- Verabschiedung eines der vorliegenden
(CDU), ist heute Sprecher für Men- nem Ministerium sieht einen regulatori- Gesetzestexte vor der Bundestagswahl
schenrechte und (sic!) humanitäre Hilfe. schen Rahmen vor, der Ärzte schützen nicht zu rechnen ist. Also gilt weiterhin
In seinem Beitrag geht es darum, dass solle, der Aufklärung und ein Werbe- die aktuelle Gesetzeslage. Es ist erlaubt,
die Schwachen vor der Suizidhilfe ge- verbot vorsieht und die Umsetzung von was nicht verboten ist. Suizidhilfe für
schützt werden müssten. Ein Abgeord- Suizidhilfe nur durch Ärzte und durch Menschen, die ihren dauerhaften Ent-
neter der AfD, der Jurist Thomas Seitz, gemeinnützige Vereine erlauben will. schluss aus freien Stücken gefasst ha-
vertrat die Auffassung, „Ärzte müssen Nach einigen weiteren Rednern endet ben, nicht von Dritten beeinflusst sind
helfen dürfen“ und lehnt Tabuisierung die Orientierungsdebatte kurz vor halb und Einsichtsfähigkeit aufweisen, kann
ab. Für eine Rüge durch den Sitzungs- sechs. Dem offiziellen Protokoll konnten nicht bestraft werden. Es sei denn, die
präsidenten sorgt die SPD-Politikerin noch ergänzende Wortbeiträge einge- Helfer haben gegen andere geltende
Kerstin Griese, weil sie in ihrem Furor reicht werden. Gesetze oder eine der ärztlichen Lan-
gegen die Suizidhilfe ihre Redezeit über- Die Legislaturperiode endet in weni- desberufsordnungen (die bald geändert
zieht. Eine „Normalisierung“ durch die gen Monaten, so dass mit einer weiteren werden dürften!) verstoßen. we
Der Bundestag debattierte über Suizidhilfe –
Bild: Deutscher Bundestag/Christian Fischer; Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann; DGHS/Oliver Kirpal
eine kritische Einschätzung
EIN KOMMENTAR VON PRÄSIDIUMSMITGLIED DIPL.-PÄD. URSULA BONNEKOH
m 21. April debattierte der Deut- persönlichen Werte vortra- Vorstellungen zu sterben.
A sche Bundestag zwei Stunden lang
über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten stan-
gen und damit bereits eine
Ausrichtung der Gesetzge-
Wenn es überhaupt ein Ge-
setz geben soll, müsste es si-
den jeweils drei Minuten Redezeit zur bung vorgeben. Letztend- cherstellen, dass freiverant-
Verfügung. Es ist immer positiv und lich führt das zu einem Ge- wortliche Suizide ohne
interessant, wenn Volksvertreterinnen setz nach eigenem Gusto unverhältnismäßige Hürden
und Volksvertreter ihre persönlichen der Abgeordneten. Es geht möglich sind. Es darf keinen
Einstellungen, Erfahrungen und auch aber nicht darum, dass paternalistischen Fürsorge-
Werte offenlegen und austauschen. Zu Gruppen von Abgeordne- Ursula Bonnekoh, anspruch geben, wie er bei
kritisieren an dieser Debatte ist aller- ten ihre persönlichen Wert- Präsidiumsmitglied. einem großen Teil der Ab-
dings, dass es eben nicht nur um einen vorstellungen in Gesetzes- geordneten zum Ausdruck
kollegialen Gedankenaustausch ging, form gießen und damit den Bürgerinnen kam. Das Bundesverfassungsgericht hat
sondern dass die Debatte im Hinblick und Bürgern auferlegen. Sie würden da- in seinem Urteil vom 26. Februar 2020
auf eine gesetzliche Neuregelung der mit unrechtmäßig in die Selbstbestim- zum § 217 StGB festgestellt:
Suizidhilfe erfolgte. mung von Individuen eingreifen. „Die Entscheidung des Einzelnen, dem
Da erscheint es höchst bedenklich, Es kann nicht sein, dass eine Interes- eigenen Leben entsprechend seinem Ver-
wenn Mitglieder des Bundestags ihre sensgruppe uns alle zwingt, nach ihren ständnis von Lebensqualität und Sinn-
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-310 AKTUELLES
haftigkeit der eigenen Existenz ein Ende die dadurch entstehen kann, dass Dritte
zu setzen, entzieht sich einer Bewertung Druck ausüben. Vor einer Suizidhilfe
anhand allgemeiner Wertvorstellungen, müsse unbedingt ausgeschlossen sein,
religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leit- dass Dritte einen Menschen zum Suizid
bilder für den Umgang mit Leben und drängen. Aber auch das Umgekehrte ist
Tod oder Überlegungen objektiver Ver- denkbar, dass Dritte Druck ausüben, um
nünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren einen freiverantwortlichen Suizid zu ver-
Begründung oder Rechtfertigung, son- hindern. Dies kann z. B. geschehen
dern ist im Ausgangspunkt als Akt auto- durch psychischen oder moralischen
nomer Selbstbestimmung von Staat und Druck, Vorenthalten von Informatio-
Gesellschaft zu respektieren.“ Rn 210 nen, Behinderung des Zugangs zu Sui-
zidhilfen oder ungerechtfertigte
Damit verbietet es sich, dass persönli- (Zwangs)-Einweisungen in die Psychia-
che Wertvorstellungen oder Überzeu- trie. Insbesondere in die Versorgung von
gungen von Mitgliedern des Bundesta- schwer kranken Menschen sind einige
ges Richtschnur für eine gesetzliche Gruppen involviert, die neben einem
Regelung werden. Menschen, die auf- weltanschaulichen oder einem morali-
grund ihrer Wertvorstellungen ein na- Im Bereich für Zuhörer gilt viel Ab- schem auch ein persönliches Interesse
türliches Sterben unter palliativer Be- stand. am Weiterleben der Sterbewilligen ha-
gleitung für den richtigen Weg halten, ben: Hospize, Krankenhäuser, Pflege-
haben genauso das Recht, diesen zu ge- lich ist, auch in ein arztunabhängiges Si- dienste, Pharmaindustrie, Angehörige
hen wie Menschen, die eine Fortsetzung cherungskonzept gebracht werden kann. usw. Teilweise haben diese Gruppen
ihres Lebens unter den gegebenen Be- Nur Renate Künast und Katja Keul ha- auch ein finanzielles Interesse daran,
dingungen und Alternativen für nicht ben dafür einen Plan, der aber im Detail ihre „Kunden“ länger zu behalten. All
mehr wünschenswert oder sinnvoll er- in vielen Punkten zu kritisieren ist. Dann das wurde weder in der Debatte noch in
achten. Nur so kann jede Person ihre ist da noch die Gruppe derjenigen, die den bisher vorgelegten Gesetzesent-
Selbstbestimmung ausüben. Dazu ge- einen möglichst unabhängigen Suizid in würfen bedacht.
hört, dass man die Entscheidungen an- Eigenregie und ohne Begleitung wol-
derer Menschen, die diese aufgrund an- len. Selbst wenn man die Größe dieser Ausüben von Rechten
derer Wertvorstellungen treffen, Gruppe nicht genau kennt, muss auch Last but not least ist die Konzentration
tolerieren muss. Man kann jedoch nicht für sie ein verantwortlicher Weg gefun- auf schwer, schwerst oder final Er-
seine eigenen für alle anderen verbind- den werden, will man sie nicht als irre- krankte zu einseitig. Die Diskussion
lich machen. Auch nicht dadurch, dass levant betrachten und unberücksichtigt über Suizidhilfe fokussiert häufig auf
man die Verwirklichung einer freiver- lassen. ärztlich assistierten Suizid als eine Hilfe,
antwortlichen Lebensbeendigung mit um schweres Leiden an Krankheitszu-
möglichst hohen Hürden so schwer wie Druck durch Dritte? ständen vorzeitig zu beenden. Von Bi-
möglich macht. Das würde dem Geist In der Debatte war häufig vom Schutz lanz- und Alterssuiziden war in dieser
des Urteils und dem Menschenbild des vulnerabler Gruppen die Rede. Dabei Debatte wenig zu hören. Schließlich ent-
Grundgesetzes nicht gerecht werden. wurde immer wieder auf die Gefahr für steht spätestens bei den zahlreichen vor-
„Der Verfassungsordnung des Grund- psychisch Kranke hingewiesen. Ihr gesehenen Beratungen, Prüfungen und
gesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, Schutz vor nicht freiverantwortlichen Inspektionen der Eindruck, als würde
das von der Würde des Menschen und Suiziden ist unbedingt sicherzustellen. den Sterbewilligen letztendlich „Gnade“
der freien Entfaltung der Persönlichkeit Wenn durch ein psychiatrisches Fach- zuteil, wenn der Zugang zu Suizidhilfe
in Selbstbestimmung und Eigenverant- gutachten festgestellt wird, dass trotz „gewährt“ wird.
wortung bestimmt ist. Dieses Menschen- Vorliegen einer psychiatrischen Er- Dann muss man nach dem ganzen
bild hat Ausgangspunkt jedes regulatori- krankung, die Person in der Lage ist, ei- Prozedere auch noch einen Arzt finden,
schen Ansatzes zu sein.“ Rn 274 nen freiverantwortlichen Sterbewillen der zur Suizidhilfe bereit ist – nochmals
zu bilden und dieser Wunsch nicht das eine Abhängigkeit von der Zustimmung
Ein anderer Punkt, den man kritisch be- Symptom der Krankheit darstellt, muss eines Dritten. Mitgefühl, Empathie und
Bild: Deutscher Bundestag/Henning Schacht
trachten kann, ist die ausschließliche auch sie ihr Recht auf selbstbestimmte daraus resultierende Hilfsbereitschaft
Bindung der Suizidhilfe an einen Arzt. Lebensbeendigung ausüben können. sind wertvolle menschliche Eigenschaf-
Was soll ein Mann wie Herr Gärtner Dazu sind fundierte fachliche Überle- ten und Fähigkeiten. Dennoch geht es
(der Protagonist in dem Theaterstück gungen notwendig, wie beides durch ent- hier nicht um ein „Gewähren“ von Hil-
„GOTT“ von Ferdinand von Schirach), sprechende Regelung erreicht werden fen, sondern um die Ausübung verfas-
der sterben möchte, ohne krank zu sein, kann. Beides muss gewährleistet sein – sungsrechtlich gesicherter Rechte. Das
bei einem Arzt? Schutz wo nötig, Ausübung von Selbst- Bundesverfassungsgericht hat seine
Folglich wäre zu überlegen, inwieweit bestimmung wo möglich. ganze Urteilsbegründung auf das Selbst-
eine Abgabe von Natrium-Pentobarbi- Viele Rednerinnen und Redner thema- bestimmungsrecht in allen Krankheits-
tal, wenn sie denn endlich einmal mög- tisierten die Gefahr für die Autonomie, und Lebensphasen gegründet.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-311
Suizidhilfe-Verbot wird aus
Musterberufsordnung gestrichen
Eindrücke vom Deutschen Ärztetag am 4./5. Mai 2021
it großer Spannung wurde der statement: „Wir wollen eine Dr. Klaus Reinhardt,
M diesjährige Deutsche Ärztetag er-
wartet. Eines der zentralen Themen war
grundlegende Debatte füh-
ren. Wir konnten leider
der Präsident der
Bundesärztekam-
mer, führte durch
die Reaktion der Berufsvertretung auf nicht voriges Jahr beim Ärz- die zweitägige Ver-
das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das tetag diskutieren, weil die- anstaltung und be-
für die Suizidhilfe neue Voraussetzungen ser wegen Corona nicht grüßte die meisten
schuf. Die Ärztinnen und Ärzte muss- stattfinden konnte. Zwei Delegierten über
Video-Zuschaltung.
ten darauf reagieren. elementare Aspekte: Wel-
Nachdem der Deutsche Ärztetag im che Rolle Ärzte bei der Su-
vorigen Frühjahr pandemiebedingt izidassistenz übernehmen
komplett entfiel, war für den April die- wollen/sollen/nicht übernehmen wollen? wir. Für uns ist das mehr: Der Vereinsa-
ses Jahres die in Rostock vorgesehene Zweitens wollen wir die MBO in den mung entgegenwirken, Jugendliche er-
Veranstaltung als Hybrid-Modell ange- Blick nehmen. Wichtig: Es geht NICHT reichen. Suizidassistenz ist keine ärztli-
dacht. Letztlich fand die Tagung als reine um Sterbehilfe, sondern um Suizidhilfe.“ che Aufgabe“, sagt Reinhardt. Er sei
Online-Veranstaltung an zwei Tagen Er teile die Kritik des Bundesgesund- Begleitender, nicht einer, der assistiert.
statt. Während das Präsidium und we- heitsministers an dem Gerichtsurteil und Er könne es sich aber für den Einzelfall
nige Gäste in einem Berliner Hotel sa- meint, dass das Urteil eine Tendenz zur vorstellen, dass er einen Freitodwunsch
Bild: fotolia-psdesign, Bundesärztekammer (2)
ßen, waren die meisten Delegierten per Überhöhung des Autonomiebegriffs hat. begleite. Man stehe am Beginn einer
Video-Kontakt und Chat dabei. Es sei schwierig, Sterbewunsch als Aus- grundsätzlichen Debatte, die das Selbst-
druck von Autonomie anzuerkennen. verständnis der Ärzte prägen wird.
Wichtiger Ein umfassendes Schutzkonzept sel- Dr. Josef Mischo, Präsident der Lan-
Tagesordnungspunkt ber zu entwickeln sei nicht Aufgabe des desärztekammer des Saarlandes, be-
Er war angekündigt als TOP IV „Kon- Ärztetags, so Reinhardt. tonte in seinem Redebeitrag, er sei froh,
sequenzen des Urteils des BVerfG zum Ein Beitrag für Prävention seien An- dass es nicht um die Tötung auf Verlan-
§ 217 StGB – Allgemeine Aussprache“. laufstellen, regionale Verbünde etc. „Ich gen gehe. Es geht heute „nur“ um die
Ärztekammer-Präsident Dr. Klaus denke, dass Politiker unter Suizidprä- Streichung des Satzes 3 des Artikels 16
Reinhardt betonte in seinem Eingangs- vention etwas was anderes verstehen als der MBO, dass Ärzte keine Hilfe zur
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-312 AKTUELLES
Menschen ohne lebensverkürzende und
schwere Erkrankungen? Dafür könn-
ten Ärzte doch kaum die richtigen ers-
ten Ansprechpartner sein. Es hieß:
„Menschen mit Wunsch nach Bilanzsu-
izid sind keine eigentlichen Patienten“
und „Es soll wohl eine neue Art des
Sterbens geben“. Mit Blick auf die in
den jeweiligen Bundesländern gelten-
den Berufsordnungen, die sich an der
zur Debatte stehenden Musterberufs-
ordnung orientieren, war den Diskutan-
ten wichtig, dass verantwortlich helfende
Ärzte keine Sanktionen befürchten
müssen.
Debatte ist noch lange nicht
zu Ende
Dass das Berufsrecht nicht verfassungswidrig sein darf, war bei den Dele- Schließlich endet die Debatte zum
gierten des Ärztetages Konsens. Thema Suizidhilfe am Mittwochnach-
mittag um 16.30 Uhr. Es liegen einige
konkrete Anträge vor, über die zügig ab-
Selbsttötung leisten dürfen. Allen Be- sion ist überfällig“; „Wir sprechen mit gestimmt wird. Das Ergebnis: Der seit
teiligten präsent war die nur zwei Wo- unseren Patienten noch viel zu wenig dem Jahr 2011 in § 16 geltende Satz
chen zuvor stattgefundenen Bundes- übers Sterben“; „Der Satz 2 zur aktiven „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttö-
tagsdebatte zur Suizidhilfe und die Sterbehilfe MUSS bleiben“. Aber was tung leisten“ wird gestrichen. Ergänzt
unterschiedlichen ersten Gesetzesent- ist, wenn man die Suizidhilfe nicht an- wird eine Formulierung: „Die Mitwir-
würfe. Mischo dazu: „Einer der Gesetz- biete? Geht der Gesprächsfaden zum kung an einer Selbsttötung ist keine
entwürfe will Ärzten eine zentrale Rolle Patienten dann verloren? ärztliche Aufgabe“. Dass die Debatte
zuweisen. Das wollen wir nicht.“ Denk- Wenn die Ärzte keine zu zentrale auch innerhalb der Ärzteschaft noch
bar sei für ihn, diese Frage nicht explizit Rolle spielen wollen, stellt sich zum lange nicht an einem Ende angelangt ist,
zu regeln. Als Grundlage für weiteres wiederholten Male die Frage, wer dann? war allen klar. Zudem warte man auf
Vorgehen solle ein ausführliches Dis- „Vielleicht brauchen wir eine neue Be- weitere Entscheidungen der Politik.
kussionspapier des Vorstands dienen. rufsgruppe für die Menschen, die nicht In einer aktuellen Presse-Erklärung
Für die Aussprache und die Beschluss- krank sterben wollen“, war eine der (DGHS-PE vom 6.5.2021) freute sich
fassung waren in der Tagesordnung ins- Überlegungen. Bei schwersterkrankten DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roß-
gesamt vier Stunden eingeplant. Patienten sei am Ende die Palliativ- und bruch über das Signal des Ärztetages.
Hospizversorgung die erste Wahl. Dass Nun dürfte es für Betroffene deutlich
Diskussionsbedarf war da dabei eine kleine Gruppe von Menschen leichter sein, ihren Hausarzt oder einen
Auf der Rednerliste stehen sogleich 22 übrigbleiben kann, deren Qualen selbst anderen Arzt oder eine Organisation
Personen. Die jeweilige Redezeit wird die beste Palliativmedizin nicht helfen auf das Thema Freitodbegleitung anzu-
auf je drei Minuten, später zwei Minuten kann, wurde zugestanden. Doch was ist sprechen und auf Hilfestellung zu hof-
begrenzt. Ein paar Zitate aus der De- mit einer weiteren Gruppe, der mit den fen. Wega Wetzel
batte: „Wir sollten keine billige Rich-
terschelte betreiben“; „Öffentlichkeit
erwartet von uns Positionierung zu dem
Info
Thema“; „Die nächsten Jahre werden (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (2011 bis Mai 2021):
Veränderung bringen“; „Wir wollen § 16 Beistand für Sterbende
keine holländischen Verhältnisse“ (mit Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und
Blick auf Vorbild Niederlande); „Es be- unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientin-
steht Regelungsbedarf für Politik“; „Wir nen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe
werden Satz 3 streichen müssen“. zur Selbsttötung leisten.
Deutlich wurde bei den Meinungs-
beiträgen aber auch, dass die Ärztinnen
und Ärzte sich dem Gesprächsbedarf (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (neu ab 2021):
ihrer Patienten stellen wollen. „Die To- § 16 Beistand für Sterbende
deswünsche sind meist ambivalent“, gab Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und
eine Medizinerin aus Sachsen zu be- unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientin-
denken. Andere sagten: „Die Diskus- nen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-313
Ein außergewöhnlicher katholischer
Theologe ist gestorben
Zum Tod von Hans Küng (93), Träger des von der DGHS verliehenen
Arthur-Koestler-Preises 2013
VON PROF. DR. DR. H. C. DIETER BIRNBACHER
ie DGHS trauert um einen der pro- rungsbandes „Erlebte
D minentesten katholischen Theolo-
gen des 20. Jahrhunderts, der sich
Menschlichkeit“.
„Theologe und Christen-
Als
wiederholt und nachdrücklich für die mensch“, so formulierte
Freiheit des Menschen zu einem selbst- er in einer seiner letzten
bestimmten Sterben bekannte. Für die Stellungnahmen zur
DGHS war Hans Küng bis in seine letz- Frage des selbstbestimm-
ten Lebensjahre hinein ein guter Freund, ten Sterbens, sei für ihn
der regelmäßig Kontakt hielt und die das Leben zwar eine
Arbeit der Gesellschaft wohlwollend be- Gabe Gottes. Aber damit
gleitete. sei es zugleich „in unsere
verantwortliche Verfü-
Er brach mit Dogmen gung gegeben“. Niemand
Hans Küng war ein außergewöhnlicher solle zum Sterben ge-
katholischer Theologe. Er entsprach nur drängt, aber auch nie-
wenig den Erwartungen, die sich mit die- mand zum Leben ge-
sem Berufsstand verbinden. Er war ein zwungen werden.
„Mann von Welt“, der sich in der Welt Außergewöhnlich war
der Mächtigen der Staaten und Reli- Hans Küng vor allem da-
gionsgemeinschaften bewegte und dem durch, dass er nicht nur zu
es um den Frieden in der Welt mehr als den vielen Theologen ge-
um den Frieden mit Gott ging. Seine hörte, die mit den Dog-
Theologie war eher zukunfts- als ver- men der Kirche hadern,
gangenheitsorientiert und inspiriert von der sie gleichwohl loyal
weltlich-menschlichen Bedürfnissen – verbunden bleiben, son-
nach Sinnfindung, Orientierung, Schutz dern dass er zu den weni-
und Tröstung im Leiden. Sein Rebellen- gen gehörte, die dies in al-
tum richtete sich deshalb nicht generell ler Öffentlichkeit taten
gegen alle Dogmen und Autoritäten. Es und es dabei auch auf den
richtete sich auf genau diejenigen, die Bruch mit der Kurie an-
ihre Orientierungsfunktion seit langem kommen ließen. Mut und
eingebüßt haben, weil sie in eine von Unabhängigkeit bewies er
der Aufklärung und der Idee der De- nicht zuletzt in seinen zah-
mokratie geprägte Zeit nicht mehr pas- leichen öffentlichen Auf-
sen. Hans Küng nahm 2013 mit Freude von Elke Baez- tritten. Allen, die bei ei-
Zu diesen Dogmen zählt das bis heute ner den Arthur-Koestler-Preis der DGHS entge- nem oder mehreren dabei
von der Amtskirche aufrechterhaltene gen. Prof. Birnbacher (re.) hielt damals die Lau- waren, wird Hans Küng
datio.
Dogma von der Unverfügbarkeit des ei- als glänzender Redner in
genen Todes und der Unzulässigkeit je- Erinnerung bleiben. Sel-
Bilder: DGHS/Herby Sachs (2)
der aktiven Form von Sterbehilfe. Mit ben?“, dann in seinem Beitrag zu dem ten war er allerdings so überzeugend
diesem Dogma hat sich Hans Küng in zusammen mit Walter Jens veröffent- und authentisch wie dann, wenn er, der
mehr als einer Phase seines Denkens lichten Band „Menschenwürdig ster- das qualvolle Sterben seines früh ver-
und Schaffens auseinandergesetzt – das ben“ von 1995, schließlich im Schluss- storbenen Bruders Georg miterlebt
erste Mal in Vorlesungen von 1981, ver- kapitel seines letzten, die Summe seines hatte, für ein selbstbestimmtes und
öffentlicht unter dem Titel „Ewiges Le- Lebensrückblicks ziehenden Erinne- selbstverantwortetes Sterben eintrat.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-314 WISSEN
Eine Reform des Betreuungsrechts
tritt zum 1.1.2023 in Kraft
Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung wird verbessert
VON RECHTSANWALT DR. JUR. OLIVER KAUTZ
er Gesetzgeber hat im eingeführt, das alle über den mit zukünftig unzulässig. Außerdem wird
D Mai 2021 die Umset-
zung von wichtigen Vorha-
bisherigen Vermittlungsauf-
trag der Betreuungsbehörde
die Geltung des Erforderlichkeitsgrund-
satzes ausdrücklich auch für die Anord-
ben bewerkstelligt: die Ein- hinausgehenden Maßnahmen nung eines jeden einzelnen Aufgaben-
führung eines Ehegattenver- umfasst, die geeignet sind, die bereichs bestimmt.
tretungsrechts sowie die Re- Bestellung eines Betreuers
form des Betreuungsrechts. zu vermeiden, und die keine Rechtlicher Vorrang der
Die Neuregelungen wurden rechtliche Vertretung des Be- Wünsche der Betreuten
am 4.5.2021 vom Bundestag troffenen durch die Behörde Mit der Normierung dieses Grundsatzes
verabschiedet und am Dr. Oliver Kautz. erfordern. wird ein grundsätzlicher Vorrang der
12.5.2021 im Bundesgesetz- Wünsche des Betreuten als zentraler
blatt veröffentlicht. Die Reform widmet Voraussetzungen der Maßstab des Betreuerhandelns und des
sich vielen, teilweise oft monierten Pro- Betreuerbestellung Betreuungsrechts vorgesehen. Dem
blempunkten in der Betreuung und soll In § 1814 BGB als der zentralen Norm Wunsch des Betroffenen nach einem
überkommene Defizite im Umgang mit für die Voraussetzungen der Bestellung bestimmten Betreuer – vorausgesetzt,
Betreuungsbedürftigen ausräumen. eines Betreuers soll künftig anders als er ist geeignet – wie auch seiner Ableh-
im geltenden Recht der objektive Be- nung eines bestimmten Betreuers soll
Erforderlichkeitsgrundsatz treuungs- und Unterstützungsbedarf, grundsätzlich entsprochen werden. Dabei
Ein übergeordnetes Ziel des Entwurfs also die Feststellung, dass der Volljährige bleibt die Ehrenamtlichkeit weiterhin
ist es, für eine bessere Umsetzung des nicht in der Lage ist, seine Angelegen- das gesetzgeberische Leitbild der recht-
sog. Erforderlichkeitsgrundsatzes im heiten zu besorgen, als erste Vorausset- lichen Betreuung. Soweit der Betroffene
Vorfeld, aber auch innerhalb der Be- zung genannt werden. Damit wird der den möglichen Betreuer vor dessen Be-
treuung zu sorgen. Die Reform des Be- Kritik an der Formulierung in § 1896 stellung nicht kennt, soll ihm auf Wunsch
treuungsrechts zielt damit vornehmlich Absatz 1 BGB begegnet, diese sei zu ein persönliches Gespräch zum Ken-
auf eine Stärkung des Selbstbestim- stark auf die medizinische Feststellung nenlernen ermöglicht werden, das durch
mungsrechts und der Autonomie unter- von Defiziten der betreffenden Personen die Betreuungsbehörde zu vermitteln
stützungsbedürftiger Menschen. Der Er- fokussiert. ist und im BtOG neu geregelt wird
forderlichkeitsgrundsatz besagt, dass (§ 12 Absatz 2 BtOG). Das Mittel der
eine Betreuung nur angeordnet werden Aufgabenkreis des Betreuers Stellvertretung soll der Betreuer nur
darf, wenn sämtliche, einer Betreuungs- Mit § 1815 BGB wird eine eigenständige dann einsetzen dürfen, wenn dies unbe-
anordnung vorgelagerten sozialrecht- Vorschrift zum Umfang der Betreuung dingt erforderlich ist, weil der Betreute
lichen Hilfen nicht mehr aussichtsreich geschaffen, der im Wesentlichen folgen- im konkreten Fall zu einer eigenen ver-
sind, um den Betroffenen ausreichend den Regelungsinhalt hat: Als „Aufga- nunftbestimmten Handlung nicht in der
zu versorgen (§ 1814 Abs. 3 BGB). benkreis“ wird weiterhin die Gesamtheit Lage ist (§ 1821 BGB).
Die neuen Regelungen sehen ver- der vom Betreuer zu regelnden Aufgaben
schiedene Maßnahmen zur effektiveren bezeichnet, einzelne Bestandteile des Bessere gerichtliche
Umsetzung des Erforderlichkeitsgrund- Aufgabenkreises bzw. die konkret zu Kontrolle der Betreuer
Bilder: DGHS-Archiv, pxhere.com
satzes im Vorfeld der Betreuung, insbe- regelnden Bereiche hingegen nunmehr Im betreuungsrechtlichen System ist das
sondere an der Schnittstelle zum Sozi- neu als „Aufgabenbereiche“. Es wird Betreuungsgericht der Garant der rechts-
alrecht, vor. Neben notwendigen Klar- klargestellt, dass die Aufgabenbereiche staatlich gebotenen Sicherung der Qua-
stellungen zum Verhältnis von Betreu- vom Betreuungsgericht im Einzelnen lität der Betreuungsführung durch die
ungsrecht und Sozialrecht wird im Be- angeordnet und konkret bezeichnet wer- ihm obliegende laufende Beratung sowie
treuungsorganisationsgesetz das Instru- den müssen. Die Anordnung einer Be- die Ausübung der Aufsicht und Kontrolle
ment einer „Erweiterten Unterstützung“ treuung in allen Angelegenheiten ist da- der Betreuertätigkeit. Die Kontrolle des
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-315
Das neue BtOG regelt die Zuständigkeit
der Betreuungsbehörden in den §§ 1 ff
BtOG und verpflichtet diese gemäß § 8
BtOG zur Ausschöpfung von Beratungs-
und Unterstützungsangeboten, um die
Anordnung einer Betreuung nach Mög-
lichkeit zu vermeiden.
Ehegattenvertretung
Das Gesetz sieht darüber hinaus die
Verbesserung der Beistandsmöglichkei-
ten unter Ehegatten in Akut- oder Not-
Künftig gibt es ein dreimonatiges Notvertretungsrecht für den Ehepartner. situationen vor. Hierzu wird dem Ehe-
gatten zeitlich begrenzt eine Möglichkeit
eröffnet, den handlungsunfähigen Ehe-
Betreuerhandelns im Rahmen der Auf- treuungsgericht den Betreuten künftig gatten in einer Krankheitssituation zu
sicht ist ein wichtiges Instrument zum persönlich anzuhören. vertreten. Das Vertretungsrecht be-
Schutz des Betreuten vor einer über- In § 1863 Absatz 1 BGB wird ein schränkt sich auf die Angelegenheiten
mäßigen oder sogar missbräuchlichen obligatorischer Anfangsbericht über die der Gesundheitssorge und damit eng
Ausübung der dem Betreuer mit der persönlichen Verhältnisse des Betreuten zusammenhängende Angelegenheiten.
Bestellung eingeräumten (Eingriffs-)Be- eingeführt, der mit Übernahme der Be- Es setzt voraus, dass der behandelnde
fugnisse durch eine unabhängige Stelle. treuung zu erstellen ist, und der Angaben Arzt bestätigt hat, dass der vertretene
Eine solche Kontrolle erscheint insbe- zu der persönlichen Ausgangssituation Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit
sondere deshalb rechtsstaatlich geboten, des Betreuten, den Betreuungszielen, oder einer Krankheit diese Angelegen-
weil der Staat mit der Betreuerbestellung den bereits durchgeführten und beab- heiten rechtlich nicht besorgen kann.
einer Privatperson erhebliche Eingriffs- sichtigten Maßnahmen sowie zu den Ein Vertretungsrecht besteht nicht, wenn
befugnisse überträgt und der Betroffene Wünschen des Betreuten hinsichtlich die Ehegatten getrennt leben, dem Ehe-
regelmäßig nicht in der Lage ist, die der Betreuung zu enthalten hat. Durch gatten oder dem Arzt bekannt ist, dass
ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser dieses neue Instrument, das in der ge- der erkrankte Ehegatte einer Vertretung
Befugnisse durch den Betreuer zu kon- richtlichen Praxis bereits zum Teil genutzt widersprochen hat oder wenn in anderer
trollieren. Durch einen Ausbau der ge- wird, sollen eine möglichst frühzeitige Weise Vorsorge getroffen wurde, etwa
richtlichen Kontrolle – in der Regel Einbindung des Betreuten und eine Er- durch eine Vorsorgevollmacht, oder ein
durch den Rechtspfleger – sollen Pflicht- mittlung von dessen Wünschen durch Betreuer für den relevanten Aufgaben-
widrigkeiten des Betreuers, die das Betreuer und Betreuungsgericht erreicht bereich bestellt ist
Selbstbestimmungsrecht des Betreuten werden. Um den Betroffenen eine Übergangs-
beeinträchtigen, besser erkannt und ge- zeit einzuräumen, in der sie sich fachlich
gebenenfalls auch sanktioniert werden Auskunfts- und Mitteilungs- und organisatorisch auf die Änderungen
können. Hierdurch und durch spezielle pflichten des Betreuers einstellen können, tritt die Reform erst
Kriterien für die Auswahl eines kon- Schließlich werden in § 1864 BGB sämt- zum 1.1.2023 in Kraft. Es ist davon aus-
kreten Betreuers soll ein höherer Qua- liche bisher an unterschiedlichen Stellen zugehen, dass die Betreuungsgerichte
litätsstandard erreicht werden. geregelten Auskunfts- und Mitteilungs- bereits vor Geltung der neuen Rege-
In § 1862 Absatz 1 BGB wird künftig pflichten des Betreuers zusammengefasst lungen diese bereits im Rahmen des
für alle Maßnahmen der gerichtlichen und um die Pflicht ergänzt, über die rechtlich Zulässigen anwenden werden.
Kontrolle und Aufsicht an zentraler jährliche Berichtspflicht hinaus dem Be- Für alle Beteiligten sind die geänderten
Stelle bestimmt, dass diese sich an dem treuungsgericht wesentliche Änderungen Regelungen zu begrüßen. Für den Be-
Maßstab des § 1821 Absatz 2 bis 4 BGB der persönlichen und wirtschaftlichen treuten wird es mehr Selbstbestimmung
zu orientieren haben. Wünsche des Be- Verhältnisse des Betreuten unverzüglich geben, für die anderen Beteiligten mehr
treuten, hilfsweise sein mutmaßlicher mitzuteilen, damit das Gericht zeitnah Rechtssicherheit und mehr Unterstüt-
Wille, sind im Hinblick auf konkret an- in die Lage versetzt wird, seiner Auf- zung. Das Reformvorhaben erscheint
stehende Maßnahmen zu ermitteln und sichtspflicht nachzukommen. gelungen. Ob die Regelungen ausreichen,
im Rahmen der gesetzlichen Grenzen Sämtliche öffentlich-rechtlich gepräg- bleibt abzuwarten.
umzusetzen. Wenn Anhaltspunkte dafür ten Vorschriften zu Betreuungsbehörden,
vorliegen, dass der Betreuer pflichtwidrig Betreuungsvereinen sowie ehrenamt-
Rechtsanwalt
den Wünschen des Betreuten entgegen lichen und beruflichen Betreuern werden
Dr. Oliver Kautz
den Vorgaben des § 1821 Absatz 2 bis 4 im Betreuungsorganisationsgesetz
BGB nicht oder nicht in geeigneter (BtOG) zusammengefasst. Damit werden Perzheimstr. 24
Weise entspricht oder seinen Pflichten bisher in verschiedenen Gesetzen vor- 86150 Augsburg
gegenüber dem Betreuten in anderer gesehene Rechtsnormen als auch das Telefon 08 21/51 70 21
Weise nicht nachkommt, hat das Be- Betreuungsbehördengesetz aufgehoben. Telefax 08 21/15 22 17
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-316 SERVICE
2021
Veranstaltungskalender
Juli bis September
Veranstaltungen sind, von Ausnahmen abgesehen, kosten-
los und öffentlich.
Wichtiger Hinweis: Dieses Jahr finden wieder Delegier-
tenwahlen statt. Nehmen Sie Ihre Rechte als Mitglied
wahr und wählen Sie im entsprechenden Bezirk Ihre
Einzelsprechstunden werden nur für DGHS-Mitglieder an- Delegierten! Ein Verein lebt durch die Mitwirkung sei-
geboten. ner Mitglieder!
Meldungen zu Veranstaltungen im vierten Quartal 2021 kön- Zu den Delegiertenwahlen (vgl. § 9 DGHS-Satzung sowie
nen (wie Manuskripte oder HLS-Artikel) noch bis 15.8.2021 Vereinsordnung) beachten Sie bitte die angegebenen Ter-
berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit mine. Die DGHS-Satzung kann kostenlos bei der Geschäfts-
Frau Wiedenmann, Tel. 0 30/2 12 22 33 70, Fax 0 30/21 22 23 stelle angefordert werden.
37 77 in Verbindung oder schreiben Sie uns. Die Redaktion
behält sich vor, bei zu spät gemeldeten Veranstaltungen ent- Der Veranstaltungskalender kann leicht aus der Heftmitte
sprechende Hinweise nicht mehr abzudrucken. entnommen und z. B. an die Pinnwand gehängt werden.
Damit haben Sie die DGHS-Termine immer zur Hand.
Der Veranstaltungskalender ist auch im Internet, ggf.
mit ergänzenden Hinweisen, zu finden: www.dghs.de, Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr.
Rubrik „Veranstaltungen“. n = DGHS, l = andere Veranstalter
VERANSTALTUNGEN NACH ORTEN VON A-Z
n Augsburg: 6./13./20./27.7.2021; 3./10./17./24./31.8.2021; n Köln: 23.9.2021
7./14./21./28.9.2021 n Leipzig: 21.8.2021
n Bad Neuenahr: 17.7.2021, 24.7.2021 n Mainz: 4.9.2021
n Braunschweig: 17.7.2021 n München: 22.7.2021
n Dresden: 4.9.2021 n Neustadt an der Weinstraße: 27.8.2021
n Gießen: 7./14./21./28.7.2021; 4./11./18./25.8.2021; n Saarbrücken: 3.9.2021
1./8./15./22./29.9.2021 n Stuttgart: 2.9.2021
n Hannover: 17.9.2021 n Zwickau: 28.8.2021
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-317
TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER
ANMELDUNG/AUSKUNFT
n 6.7.2021 Einzelgespräche Augsburg Gerhard Rampp
13.7.2021 Gerhard Rampp: Die DGHS bietet die Zentrum des Bundes für Tel. 01 76/41 73 09 38
20.7.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung Geistesfreiheit Augsburg
27.7.2021 an den aufgeführten Terminen. Haunstetter Str. 112 (direkt an der Um Voranmeldung wird gebeten
jeweils Straßenbahnhaltestelle „Sportanlage für den Fall, dass die Sprech-
dienstags Süd“) stunde bereits belegt ist oder
18.00-19.30 Uhr ausnahmsweise entfällt.
n 7.7.2021 Einzelgespräche Gießen Wigbert Rudolph
14.7.2021 Wigbert Rudolph: Die DGHS bietet die Informationen zum Veranstaltungsort Tel. 06 41/7 31 15
21.7.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer W.Rudolph@RWC-Advokat.de
28.7.2021 an den aufgeführten Terminen. Anmeldung.
jeweils Um rechtzeitige Anmeldung wird
mittwochs gebeten.
n 17.7.2021 Gesprächskreis Bad Neuenahr Anmeldung erforderlich:
Samstag Volker Leisten/Klaus Vogt: DAS Haus der Familie/ Volker Leisten
LEBENSENDE SELBST BESTIMMEN! Mehrgenerationenhaus Tel. 0 24 49/20 71 13
Alle Optionen rechtssicher im Überblick Weststraße 6 (Eingang über den Hof) v.leisten@t-online.de
Vortrag – Diskussion 15.00-17.00 Uhr
Wegen Begrenzung der Teilnehmerzahl Achtung: Neuer Tagungsort! Klaus Vogt
wird die Veranstaltung am 24.7.2021 Tel. 0 26 33/20 04 56
wiederholt. rac@gmx.de
n 17.7.2021 Gesprächskreis Braunschweig Elke Neuendorf, Leiterin
Samstag Elke Neuendorf: Was tut sich in Brunsviga – Kulturzentrum der DGHS-Kontaktstelle
der DGHS? Bericht über die aktuelle Karlstr. 35 Niedersachsen/Bremen
Situation zur Sterbehilfe. 15.00 Uhr
Eine Anmeldung ist – Corona-
bedingt – zwingend erforderlich:
Elke.Neuendorf@dghs.de
Tel. 05 11/2 34 41 76
Bitte Anmeldebestätigung
abwarten.
n 22.7.2021 Gesprächskreis München Gerhart Groß, Leiter der
Donnerstag Gerhart Groß: Aktuelle Themen aus der Ratskeller am Marienplatz DGHS-Kontaktstelle Bayern
DGHS incl. FTB, der Gesetzgebung und Raum: der sog. „Sumpf“ Anmeldung erbeten:
Rechtsprechung, Tipp: Kontaktoptionen 15.00 Uhr gerhart.gross@dghs.de
für Einsame etc. Tel. 01 72/2 70 91 49
Gerhart Groß berichtet und beantwortet
Ihre Fragen. Aktueller Coronahinweis:
Teilnahme nur für nachweislich
Geimpfte, Genesene und Getes-
tete, notfalls ist ein Schnelltest in
der Rathausapotheke möglich.
Für Wege von außen zum sowie
außerhalb des Veranstaltungs-
raums ist das Tragen einer
Maske vorgeschrieben.
n 24.7.2021 Gesprächskreis Bad Neuenahr Anmeldung erforderlich:
Samstag Volker Leisten/Klaus Vogt: DAS LEBENS- Haus der Familie/ Volker Leisten
ENDE SELBST BESTIMMEN! Mehrgenerationenhaus Tel. 0 24 49/20 71 13
Alle Optionen rechtssicher im Überblick Weststraße 6 (Eingang über den Hof) v.leisten@t-online.de
Vortrag – Diskussion 15.00-17.00 Uhr
Achtung: Neuer Tagungsort! Klaus Vogt
Tel. 0 26 33/20 04 56
rac@gmx.de
n 3.8.2021 Einzelgespräche Augsburg Gerhard Rampp
10.8.2021 Gerhard Rampp: Die DGHS bietet die Zentrum des Bundes für Tel. 01 76/41 73 09 38
17.8.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung an Geistesfreiheit Augsburg
24.8.2021 den aufgeführten Terminen. Haunstetter Str. 112 (direkt an der Um Voranmeldung wird gebeten
31.8.2021 Straßenbahnhaltestelle „Sportanlage für den Fall, dass die Sprech-
jeweils Süd“) stunde bereits belegt ist oder
dienstags 18.00-19.30 Uhr ausnahmsweise entfällt.
Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3Sie können auch lesen