Humanes Leben - Humanes Leben Humanes Sterben
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Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 41. Jahrgang · 2021-3 Humanes Leben Humanes Sterben Noch keine klare Sicht im Bundestag Abgeordnete orientieren sich beim Thema Suizidhilfe erst einmal Wahlprüfsteine Wandel Willensentschluss DGHS stellt Fragen Ärzte ändern ihre Muss ein Sterbewilliger an die Parteien Musterberufsordnung seine Motive angeben? Seite 4 Seite 11 Seite 33
02 INHALT 3 Editorial ■■ AKTUELLES 4 Die Wahlprüfsteine der DGHS Was wir von den Parteien vor der Bundestagswahl wissen wollen 8 38 Redebeiträge zur Suizidhilfe Bundestag orientiert sich erst einmal 9 Der Bundestag debattierte über Suizidhilfe – eine kritische Einschätzung 8 Ein Kommentar von Präsidiumsmitglied Die Orientierungsdebatte im Dipl.-Päd. Ursula Bonnekoh Bundestag zur Suizidhilfe blieb orientierungslos. 11 Suizidhilfe-Verbot wird aus Musterberufsordnung gestrichen Eindrücke vom Deutschen Ärztetag am 4./5.5.2021 13 Ein außergewöhnlicher katholischer Theologe Zum Tod von Hans Küng (93), Träger des von der DGHS verliehenen Arthur-Koestler-Preises 2013 ■■ SERVICE 16 Veranstaltungskalender 19 Dialog unter Mitgliedern Titelbild: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann; Bilder: Deutscher Bundestag/Christian Fischer, pxhere.com, pixabay_Lolame_fog 20 Die Satzung: Verfassung des Vereins 21 So können Sie uns erreichen / Experten-Telefon 15 22 Ehrenamtliche lokale Ansprechpartner/innen Die Reform des Betreuungsrechts sieht auch ein dreimonatiges Notvertretungs- 31 Mitglieder werben Mitglieder recht für den Ehepartner vor. ■■ WISSEN 14 Eine Reform des Betreuungsrechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung wird verbessert 24 Experimentierfeld Kanada Gesetz bringt weitgehende Neuerungen 26 Blick über die Grenzen 28 Blick in die Medien 29 Ausstellungstipps / Für Sie gelesen 33 33 Beratung von Sterbewilligen – ein Muss? Mit eigenen Gedanken sollte man sich Inhalt und Grenzen der Abklärung von Suizidabsichten stets kritisch auseinandersetzen, damit Freiheit keine leere Worthülse bleibt. ■■ VEREINSLEBEN 23 Aus den Regionen Bitte beachten Sie auch den beigefügten Überwei- 27 Leserbriefe sungsträger. Hinweis: Dieses Heft enthält eine Beilage der DGG mbh. Wir bitten um Beachtung. 34 Impressum Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
EDITORIAL 03 Liebe Leserinnen und Leser, in zahlreichen Mails und Briefen haben Viele von Ihnen an meiner COVID-19-Erkrankung Anteil genommen und mir gute Besserung ge- wünscht. Einige dieser Briefe haben mich sehr bewegt und ich habe auf einige zurückgeschrieben. Es ist mir jedoch aus zeitlichen Gründen leider unmöglich, auf alle Mails und Briefe persönlich zu antworten, so- dass ich mich im Rahmen dieses Editorials für Ihre aufmunternden Worte und Genesungswünsche herzlich bedanken möchte. Mit Blick auf die im April im Bundestag stattgefundene sog. „Orientie- rungsdebatte“ zu einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe ist fest- zuhalten, dass die Wortbeiträge der meisten Abgeordneten durchge- hend an der Oberfläche und im eigenen Wertekanon stecken blieben. Präsidiumsmit- glied Ursula Bonnekoh nimmt in diesem Heft eine kritische Würdigung der Debatte vor. Anfang Mai entschied der 124. Deutsche Ärztetag über eine wichtige Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte. Mit überwältigender Mehrheit beschloss er, dass der von Anfang an umstrittene Satz 3 des § 16 MBO-Ä: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbst- tötung leisten“ ersatzlos gestrichen wird. Das oberste Gremium der ärztlichen Selbst- verwaltung folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, das auf eine konsistente und insofern verfassungskonforme Änderung des ärztlichen Be- rufsrechts hinwies. Am 26.9.2021 steht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag an. Die DGHS hat einer guten Tradition folgend auch für diese Bundestagswahl Wahlprüfsteine zusammen- gestellt und sie an die wichtigsten zur Wahl stehenden Parteien gesandt. Wahlprüfsteine sollen die politische Entscheidungsfindung beeinflussen und gleichzeitig unsere par- teipolitische Unabhängigkeit unterstreichen. Wie die Parteien geantwortet haben, können Sie ab Mitte Juli und damit noch vor der Bundestagswahl auf unserer Inter- net-Seite www.dghs.de nachlesen, um möglicherweise Ihre Wahlentscheidung an den Antworten auszurichten. Wir werden gleich nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages und der Besetzung der Ausschüsse, insbesondere des Rechts- und Gesundheitsausschusses, mit den neuen rechts- und gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern Kontakt aufnehmen, um unsere Sicht einer gesetzlichen Neu- regelung der Suizidhilfe darzustellen und dafür zu werben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer und eine anregende und erkenntnisreiche Lektüre des vorliegenden Heftes. Vor allem aber bleiben Sie gesund. Ihr RA Prof. Robert Roßbruch Bild: DGHS/Oliver Kirpal Präsident der DGHS e. V. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
04 AKTUELLES Die Wahlprüfsteine der DGHS Was wir von den Parteien vor der Bundestagswahl wissen wollen Am 26.9.2021 wird über die TIPP Mehrheitsverhältnisse im nächsten Deutschen Bundes- Den Wortlaut des DGHS-Schrei- tag entschieden. Doch welche bens können Sie gerne auch für Partei wird sich für die Inter- Ihre eigene Korrespondenz mit den Kandidaten Ihrer Heimatre- essen unseres Vereins am bes- gion benutzen. Dazu reißen Sie ten einsetzen? Wer steht für einfach die nächste Seite her- Selbstbestimmung bis zum Le- aus, ergänzen Ihre persönlichen bensende? Von welchen Kan- Daten sowie als Adressaten didaten können wir ein Votum Name und Büro-Anschrift Ihres für ein möglichst hohes Maß Wahlkreis-Kandidaten oder der Ab Herbst konstituiert sich eine neue an Freiheit erwarten? Kandidatin. Den jeweiligen Na- Regierung. Wir haben die Wahl. men finden Sie sicher leicht in Ihrer Lokalpresse oder den vie- Bilder: fotolia-romulj, ccnull_tim_reckmann ie schon bei der Bundestagswahl gen aus verschiedensten Themengebie- W vor vier Jahren haben wir uns dar- über Gedanken gemacht und so ge- ten ihre jeweiligen Wahlprüfsteine auf den Weg. So sind die meisten Parteien len Werbeunterlagen. nannte „Wahlprüfsteine“ formuliert. mittlerweile dazu übergegangen, ein ein- folge) schickten: Alternative für Das sind die Fragen, deren Antworten heitliches formales Verfahren zur Be- Deutschland, Bündnis 90 / Die Grünen, für unsere zukünftige Arbeit und die antwortung vorzugeben. Daran haben CDU, CSU, Die Linke, Die Partei (Sati- entsprechenden politischen Rahmenbe- wir uns Anfang April gehalten, als wir repartei), FDP, Freie Wähler, Liberal- dingungen entscheidend sind. Mittler- unsere Fragen an folgende zwölf Par- Konservative Reformer, Partei der Hu- weile bringen viele Interessenvertretun- teien (hier in alphabetischer Reihen- manisten, SPD, Volt. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
Absender: Anschrift: Hier bitte falten! Wahlprüfsteine der DGHS Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. Hier bitte falten! Bitte diese Seite heraustrennen!
Ort, Datum Wahlprüfsteine 2021 Sehr geehrte Kandidatin, sehr geehrter Kandidat für die Bundestagswahl 2021, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen auch im Sterbeprozess ein. Meinungsumfragen bestätigen seit Jahren, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben will. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.2.2020 geurteilt, dass es zum Persönlichkeitsrecht gehört, dem eigenen Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen und dafür auch Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Der Gesetzgeber kann ein legislatives Schutzkonzept schaffen. Die DGHS fordert: • Änderungen im Betäubungsmittelgesetz, um Ärzten das Verschreiben entsprechender Medikamente zur Selbsttötung möglich zu machen. • Eine verfassungskonforme Änderung der Berufsordnungen von Ärztinnen und Ärzten in den Landesärztekammern. • Aufklärungs- und Informationspflichten auf Seiten der Freitodbegleiterinnen und -begleiter über medizinische Alternativen, aber keine Beratungspflicht für die Sterbewilligen. • Keine Regelung im Strafrecht. Wir fragen Sie nun: 1) Halten Sie die geltende Rechtslage für ausreichend, um Missbrauch zu ahnden? Können Sie sich vorstellen, keine explizite gesetzliche Neuregelung zu schaffen? Wo würden Sie die Neuregelung implementieren wollen? Im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in einem eigenen Suizidhilfegesetz? 2) Welche gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe kann sich Ihre Partei vorstellen? Wie müsste diese konkret gestaltet sein? Was wären darin die wichtigsten Punkte? 3) Sehen Sie es als Aufgabe des Staates an, staatlich anerkannte Beratungsstellen für Fragen am Lebensende einzurichten oder sollte diese von gesellschaftlichen Gruppen oder privaten Anbietern eingerichtet werden? 4) Wie wollen Sie den Pflegeberuf attraktiver machen, um die steigende Zahl von pflegebedürf- tigen Personen zu versorgen? 5) Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um der zunehmenden Vereinsamung von Senioren entgegenzuwirken? Wir freuen uns auf Ihre Antworten! Bitte schreiben Sie mir direkt oder an presse@dghs.de. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift
07 Dies haben wir die Parteispitzen gefragt: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Wahlkampfleitung, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Ein- zelnen auch im Sterbeprozess ein. Mei- nungsumfragen bestätigen seit Jahren, dass eine breite Mehrheit der Bevölke- rung ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben will. Das Bundesverfassungsge- richt hat am 26.2.2020 geurteilt, dass es zum Persönlichkeitsrecht gehört, dem eigenen Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen und dafür auch Hilfe in An- spruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Der Gesetzgeber kann ein legisla- tives Schutzkonzept schaffen. Auch dieses Jahr kann per Briefwahl abgestimmt werden. Die DGHS fordert: • Änderungen im Betäubungsmittelge- setz, um Ärzten das Verschreiben ent- richten oder sollte diese von gesell- chendes Angebot an Beratungsstellen sprechender Medikamente zur Selbst- schaftlichen Gruppen oder privaten An- für erforderlich und fordert beim tötung möglich zu machen. bietern eingerichtet werden? Thema Pflege u. a. einen einheitlichen • Eine verfassungskonforme Änderung Pflegeschlüssel. In den Wahlprogram- der Berufsordnungen von Ärztinnen 4) Wie wollen Sie den Pflegeberuf at- men von SPD und Bündnis 90/Die und Ärzten in den Landesärztekam- traktiver machen, um die steigende Zahl Grünen ist das Thema Suizidhilfe nicht mern. von pflegebedürftigen Personen zu ver- aufgegriffen worden. Auch Die Linke • Aufklärungs- und Informationspflich- sorgen? erwähnt das Thema in ihrem Wahl- ten auf Seiten der Freitodbegleiterinnen programm nicht. Das Wahlprogramm und -begleiter über medizinische Alter- 5) Welche Maßnahmen können Sie sich der CDU/CSU war bis Redaktions- nativen, aber keine Beratungspflicht für vorstellen, um der zunehmenden Ver- schluss noch nicht veröffentlicht. die Sterbewilligen. einsamung von Senioren entgegenzu- Bei der FDP findet sich ein ganzer • Keine Regelung im Strafrecht. wirken? Absatz dazu: „Wir Freien Demokraten fordern ein liberales Sterbehilfegesetz. Wir fragen Sie nun: Soweit der Wortlaut der diesjährigen Es soll klar regeln, unter welchen Vor- 1) Halten Sie die geltende Rechtslage Wahlprüfsteine. Bis Redaktionsschluss aussetzungen Menschen Hilfe zur für ausreichend, um Missbrauch zu ahn- dieser HLS-Ausgabe lagen erst einige Selbsttötung in Anspruch nehmen und den? Können Sie sich vorstellen, keine Eingangsbestätigungen vor. Die „Partei leisten dürfen. Es muss auch die Mög- explizite gesetzliche Neuregelung zu der Humanisten“ antwortet uns: „Wir lichkeit geben, ein letal wirkendes Me- schaffen? Wo würden Sie die Neurege- halten die aktuelle Rechtslage für nicht dikament zu erhalten. Voraussetzung lung implementieren wollen? Im Straf- ausreichend, da sie insbesondere keine muss sein, dass der Wunsch frei und ei- gesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetz- Rechtssicherheit für behandelnde genverantwortlich sowie im Vollbesitz buch oder in einem eigenen Ärzte darstellt. Weiterhin ist mit dem der geistigen Kräfte gebildet wurde. Für Suizidhilfegesetz? Urteil des Bundesverfassungsgerichts uns gilt das Selbstbestimmungsrecht zu Paragraf 217 StGB die assistierte auch am Lebensende.“ Soweit der Aus- 2) Welche gesetzliche Neuregelung der Selbsttötung nicht hinreichend gere- zug aus dem FDP-Wahlprogramm. Suizidhilfe kann sich Ihre Partei vorstel- gelt. Wir fordern, dass eindeutige Bis Anfang Juli haben uns die meisten len? Wie müsste diese konkret gestaltet Regelungen zur Straffreiheit der Parteien die Beantwortung in Aussicht sein? Was wären darin die wichtigsten geschäftsmäßigen und nicht-kommer- gestellt. Im DGHS-Newsletter und auf Foto: ccnull_Marco_Verch Punkte? ziellen, aktiven und passiven Sterbe- unserer Webseite www.dghs.de halten hilfe getroffen werden, die die Selbst- wir Sie auf dem Laufenden. Wenn Sie 3) Sehen Sie es als Aufgabe des Staates bestimmtheit sterbewilliger Menschen die HLS nicht zerfleddern wollen, finden an, staatlich anerkannte Beratungsstel- berücksichtigen.“ Die „Partei der Sie das Blatt auch auf unserer Website len für Fragen am Lebensende einzu- Humanisten“ hält zudem ein ausrei- www.dghs.de. Red. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
08 AKTUELLES 38 Redebeiträge zur Suizidhilfe Bundestag orientiert sich erst einmal s sind diese seltenen Gelegenheiten 38 Wortbeiträge zu je drei Minuten würfen. Sein Text, ein Eckpunktepapier, E im Plenum des Deutschen Bundes- tages, dass die Abgeordneten in ihr In- sind vorgesehen. Den Beginn machen eher konservativ orientierte Abgeord- spricht sich für eine Regelung im Straf- gesetzbuch (StGB) aus. nerstes Einblick gewähren. Manche Po- nete. Ansgar Heveling (CDU) würde Als vierte Rednerin spricht Katrin litiker berichten Persönliches, andere gerne eine Strafandrohung für Helfende Helling-Plahr (FDP), mit deren libera- ziehen sich auf ihren Wertekanon zu- erneut festschreiben, so hat er es in ei- lem Entwurf die DGHS eher sympathi- rück. Am 21. April 2021, einem Mitt- nem gemeinsamen Eckpunktepapier siert. Darin ist ausdrücklich von einem wochnachmittag, gab es zwei Stunden mit Hermann Gröhe u. a. notiert. Be- flächendeckenden Beratungsangebot Zeit für Stellungnahmen. Eine so ge- atrix von Storch (AfD) beschwört die die Rede. Dr. Petra Sitte (Die Linke) nannte „Orientierungsdebatte“ ohne „Büchse der Pandora“, die eine liberale pflichtet ihr bei: „Sterbehilfe ist Le- konkrete Abschlussabstimmung war an- Regelung öffnen würde. Sie wertet einen benshilfe.“ beraumt, Anlass: die Frage, wie nach Suizid stets als „Ausdruck von Ver- Für den dritten vorliegenden Gesetz- dem Urteil des Bundesverfassungsge- zweiflung“. CDU-Politiker Prof. Dr. entwurf steht Renate Künast (Bünd- richts vor 15 Monaten nun mit der Frage Lars Castelucci ist einer der Autoren nis 90/Die Grünen), die bei den Sterbe- der Suizidhilfe umzugehen sei. von insgesamt drei ersten Gesetzent- willigen nach Vorliegen einer schweren Kurz nach Ostern war die Orientierungsdebatte im Bundestag anberaumt. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
09 Krankheit differenzieren will. „Ein Existenz von Beratungsstellen lehnt sie rechtssicherer Weg“ werde benötigt. ab, es müsse Schutz vor „Druck und vor Nach weiteren Wortbeiträgen von Ver- irreversiblen Entscheidungen“ geben. tretern aller Fraktionen mahnt Dr. Kirs- SPD-Politiker Professor Dr. Edgar ten Kappert-Gonther (B 90/Die Grü- Franke betont, dass nach dem Urteil nen) ein „Schutzkonzept“ an. Hermann durch den Gesetzgeber ein Rahmen ge- Gröhe (CDU), einstmals Bundesge- schaffen werden muss. sundheitsminister, bedauert die Ge- In seiner Eigenschaft als Abgeordne- richtsentscheidung ausdrücklich. Er ter geht Jens Spahn (CDU), der amtie- hatte sich sehr für den alten § 217 StGB rende Bundesgesundheitsminister, ans stark gemacht. Eher als Befürworter des Rednerpult. Er hebt auf die „Fürsorge- Urteils präsentieren sich Dr. Wieland pflicht des Staates“ ab. Als er von dem Schinnenburg (FDP) und Gesine Urteil gehört hat, habe er „schwer Zwischen den einzelnen Redebei- Lötzsch (Die Linke). schlucken“ müssen. Wieder betont er, trägen wird das Pult desinfiziert. dass es keine Verpflichtung des Staates Unterschiedliche Meinungen geben könne, geeignete Medikamente Der einstige Wortführer für eine Straf- zur Verfügung zu stellen. Der noch nicht Behandlung des Themas oder gar einer rechtsverschärfung, Michael Brand veröffentlichte Arbeitsentwurf aus sei- Verabschiedung eines der vorliegenden (CDU), ist heute Sprecher für Men- nem Ministerium sieht einen regulatori- Gesetzestexte vor der Bundestagswahl schenrechte und (sic!) humanitäre Hilfe. schen Rahmen vor, der Ärzte schützen nicht zu rechnen ist. Also gilt weiterhin In seinem Beitrag geht es darum, dass solle, der Aufklärung und ein Werbe- die aktuelle Gesetzeslage. Es ist erlaubt, die Schwachen vor der Suizidhilfe ge- verbot vorsieht und die Umsetzung von was nicht verboten ist. Suizidhilfe für schützt werden müssten. Ein Abgeord- Suizidhilfe nur durch Ärzte und durch Menschen, die ihren dauerhaften Ent- neter der AfD, der Jurist Thomas Seitz, gemeinnützige Vereine erlauben will. schluss aus freien Stücken gefasst ha- vertrat die Auffassung, „Ärzte müssen Nach einigen weiteren Rednern endet ben, nicht von Dritten beeinflusst sind helfen dürfen“ und lehnt Tabuisierung die Orientierungsdebatte kurz vor halb und Einsichtsfähigkeit aufweisen, kann ab. Für eine Rüge durch den Sitzungs- sechs. Dem offiziellen Protokoll konnten nicht bestraft werden. Es sei denn, die präsidenten sorgt die SPD-Politikerin noch ergänzende Wortbeiträge einge- Helfer haben gegen andere geltende Kerstin Griese, weil sie in ihrem Furor reicht werden. Gesetze oder eine der ärztlichen Lan- gegen die Suizidhilfe ihre Redezeit über- Die Legislaturperiode endet in weni- desberufsordnungen (die bald geändert zieht. Eine „Normalisierung“ durch die gen Monaten, so dass mit einer weiteren werden dürften!) verstoßen. we Der Bundestag debattierte über Suizidhilfe – Bild: Deutscher Bundestag/Christian Fischer; Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann; DGHS/Oliver Kirpal eine kritische Einschätzung EIN KOMMENTAR VON PRÄSIDIUMSMITGLIED DIPL.-PÄD. URSULA BONNEKOH m 21. April debattierte der Deut- persönlichen Werte vortra- Vorstellungen zu sterben. A sche Bundestag zwei Stunden lang über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten stan- gen und damit bereits eine Ausrichtung der Gesetzge- Wenn es überhaupt ein Ge- setz geben soll, müsste es si- den jeweils drei Minuten Redezeit zur bung vorgeben. Letztend- cherstellen, dass freiverant- Verfügung. Es ist immer positiv und lich führt das zu einem Ge- wortliche Suizide ohne interessant, wenn Volksvertreterinnen setz nach eigenem Gusto unverhältnismäßige Hürden und Volksvertreter ihre persönlichen der Abgeordneten. Es geht möglich sind. Es darf keinen Einstellungen, Erfahrungen und auch aber nicht darum, dass paternalistischen Fürsorge- Werte offenlegen und austauschen. Zu Gruppen von Abgeordne- Ursula Bonnekoh, anspruch geben, wie er bei kritisieren an dieser Debatte ist aller- ten ihre persönlichen Wert- Präsidiumsmitglied. einem großen Teil der Ab- dings, dass es eben nicht nur um einen vorstellungen in Gesetzes- geordneten zum Ausdruck kollegialen Gedankenaustausch ging, form gießen und damit den Bürgerinnen kam. Das Bundesverfassungsgericht hat sondern dass die Debatte im Hinblick und Bürgern auferlegen. Sie würden da- in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 auf eine gesetzliche Neuregelung der mit unrechtmäßig in die Selbstbestim- zum § 217 StGB festgestellt: Suizidhilfe erfolgte. mung von Individuen eingreifen. „Die Entscheidung des Einzelnen, dem Da erscheint es höchst bedenklich, Es kann nicht sein, dass eine Interes- eigenen Leben entsprechend seinem Ver- wenn Mitglieder des Bundestags ihre sensgruppe uns alle zwingt, nach ihren ständnis von Lebensqualität und Sinn- Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
10 AKTUELLES haftigkeit der eigenen Existenz ein Ende die dadurch entstehen kann, dass Dritte zu setzen, entzieht sich einer Bewertung Druck ausüben. Vor einer Suizidhilfe anhand allgemeiner Wertvorstellungen, müsse unbedingt ausgeschlossen sein, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leit- dass Dritte einen Menschen zum Suizid bilder für den Umgang mit Leben und drängen. Aber auch das Umgekehrte ist Tod oder Überlegungen objektiver Ver- denkbar, dass Dritte Druck ausüben, um nünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren einen freiverantwortlichen Suizid zu ver- Begründung oder Rechtfertigung, son- hindern. Dies kann z. B. geschehen dern ist im Ausgangspunkt als Akt auto- durch psychischen oder moralischen nomer Selbstbestimmung von Staat und Druck, Vorenthalten von Informatio- Gesellschaft zu respektieren.“ Rn 210 nen, Behinderung des Zugangs zu Sui- zidhilfen oder ungerechtfertigte Damit verbietet es sich, dass persönli- (Zwangs)-Einweisungen in die Psychia- che Wertvorstellungen oder Überzeu- trie. Insbesondere in die Versorgung von gungen von Mitgliedern des Bundesta- schwer kranken Menschen sind einige ges Richtschnur für eine gesetzliche Gruppen involviert, die neben einem Regelung werden. Menschen, die auf- weltanschaulichen oder einem morali- grund ihrer Wertvorstellungen ein na- Im Bereich für Zuhörer gilt viel Ab- schem auch ein persönliches Interesse türliches Sterben unter palliativer Be- stand. am Weiterleben der Sterbewilligen ha- gleitung für den richtigen Weg halten, ben: Hospize, Krankenhäuser, Pflege- haben genauso das Recht, diesen zu ge- lich ist, auch in ein arztunabhängiges Si- dienste, Pharmaindustrie, Angehörige hen wie Menschen, die eine Fortsetzung cherungskonzept gebracht werden kann. usw. Teilweise haben diese Gruppen ihres Lebens unter den gegebenen Be- Nur Renate Künast und Katja Keul ha- auch ein finanzielles Interesse daran, dingungen und Alternativen für nicht ben dafür einen Plan, der aber im Detail ihre „Kunden“ länger zu behalten. All mehr wünschenswert oder sinnvoll er- in vielen Punkten zu kritisieren ist. Dann das wurde weder in der Debatte noch in achten. Nur so kann jede Person ihre ist da noch die Gruppe derjenigen, die den bisher vorgelegten Gesetzesent- Selbstbestimmung ausüben. Dazu ge- einen möglichst unabhängigen Suizid in würfen bedacht. hört, dass man die Entscheidungen an- Eigenregie und ohne Begleitung wol- derer Menschen, die diese aufgrund an- len. Selbst wenn man die Größe dieser Ausüben von Rechten derer Wertvorstellungen treffen, Gruppe nicht genau kennt, muss auch Last but not least ist die Konzentration tolerieren muss. Man kann jedoch nicht für sie ein verantwortlicher Weg gefun- auf schwer, schwerst oder final Er- seine eigenen für alle anderen verbind- den werden, will man sie nicht als irre- krankte zu einseitig. Die Diskussion lich machen. Auch nicht dadurch, dass levant betrachten und unberücksichtigt über Suizidhilfe fokussiert häufig auf man die Verwirklichung einer freiver- lassen. ärztlich assistierten Suizid als eine Hilfe, antwortlichen Lebensbeendigung mit um schweres Leiden an Krankheitszu- möglichst hohen Hürden so schwer wie Druck durch Dritte? ständen vorzeitig zu beenden. Von Bi- möglich macht. Das würde dem Geist In der Debatte war häufig vom Schutz lanz- und Alterssuiziden war in dieser des Urteils und dem Menschenbild des vulnerabler Gruppen die Rede. Dabei Debatte wenig zu hören. Schließlich ent- Grundgesetzes nicht gerecht werden. wurde immer wieder auf die Gefahr für steht spätestens bei den zahlreichen vor- „Der Verfassungsordnung des Grund- psychisch Kranke hingewiesen. Ihr gesehenen Beratungen, Prüfungen und gesetzes liegt ein Menschenbild zugrunde, Schutz vor nicht freiverantwortlichen Inspektionen der Eindruck, als würde das von der Würde des Menschen und Suiziden ist unbedingt sicherzustellen. den Sterbewilligen letztendlich „Gnade“ der freien Entfaltung der Persönlichkeit Wenn durch ein psychiatrisches Fach- zuteil, wenn der Zugang zu Suizidhilfe in Selbstbestimmung und Eigenverant- gutachten festgestellt wird, dass trotz „gewährt“ wird. wortung bestimmt ist. Dieses Menschen- Vorliegen einer psychiatrischen Er- Dann muss man nach dem ganzen bild hat Ausgangspunkt jedes regulatori- krankung, die Person in der Lage ist, ei- Prozedere auch noch einen Arzt finden, schen Ansatzes zu sein.“ Rn 274 nen freiverantwortlichen Sterbewillen der zur Suizidhilfe bereit ist – nochmals zu bilden und dieser Wunsch nicht das eine Abhängigkeit von der Zustimmung Ein anderer Punkt, den man kritisch be- Symptom der Krankheit darstellt, muss eines Dritten. Mitgefühl, Empathie und Bild: Deutscher Bundestag/Henning Schacht trachten kann, ist die ausschließliche auch sie ihr Recht auf selbstbestimmte daraus resultierende Hilfsbereitschaft Bindung der Suizidhilfe an einen Arzt. Lebensbeendigung ausüben können. sind wertvolle menschliche Eigenschaf- Was soll ein Mann wie Herr Gärtner Dazu sind fundierte fachliche Überle- ten und Fähigkeiten. Dennoch geht es (der Protagonist in dem Theaterstück gungen notwendig, wie beides durch ent- hier nicht um ein „Gewähren“ von Hil- „GOTT“ von Ferdinand von Schirach), sprechende Regelung erreicht werden fen, sondern um die Ausübung verfas- der sterben möchte, ohne krank zu sein, kann. Beides muss gewährleistet sein – sungsrechtlich gesicherter Rechte. Das bei einem Arzt? Schutz wo nötig, Ausübung von Selbst- Bundesverfassungsgericht hat seine Folglich wäre zu überlegen, inwieweit bestimmung wo möglich. ganze Urteilsbegründung auf das Selbst- eine Abgabe von Natrium-Pentobarbi- Viele Rednerinnen und Redner thema- bestimmungsrecht in allen Krankheits- tal, wenn sie denn endlich einmal mög- tisierten die Gefahr für die Autonomie, und Lebensphasen gegründet. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
11 Suizidhilfe-Verbot wird aus Musterberufsordnung gestrichen Eindrücke vom Deutschen Ärztetag am 4./5. Mai 2021 it großer Spannung wurde der statement: „Wir wollen eine Dr. Klaus Reinhardt, M diesjährige Deutsche Ärztetag er- wartet. Eines der zentralen Themen war grundlegende Debatte füh- ren. Wir konnten leider der Präsident der Bundesärztekam- mer, führte durch die Reaktion der Berufsvertretung auf nicht voriges Jahr beim Ärz- die zweitägige Ver- das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das tetag diskutieren, weil die- anstaltung und be- für die Suizidhilfe neue Voraussetzungen ser wegen Corona nicht grüßte die meisten schuf. Die Ärztinnen und Ärzte muss- stattfinden konnte. Zwei Delegierten über Video-Zuschaltung. ten darauf reagieren. elementare Aspekte: Wel- Nachdem der Deutsche Ärztetag im che Rolle Ärzte bei der Su- vorigen Frühjahr pandemiebedingt izidassistenz übernehmen komplett entfiel, war für den April die- wollen/sollen/nicht übernehmen wollen? wir. Für uns ist das mehr: Der Vereinsa- ses Jahres die in Rostock vorgesehene Zweitens wollen wir die MBO in den mung entgegenwirken, Jugendliche er- Veranstaltung als Hybrid-Modell ange- Blick nehmen. Wichtig: Es geht NICHT reichen. Suizidassistenz ist keine ärztli- dacht. Letztlich fand die Tagung als reine um Sterbehilfe, sondern um Suizidhilfe.“ che Aufgabe“, sagt Reinhardt. Er sei Online-Veranstaltung an zwei Tagen Er teile die Kritik des Bundesgesund- Begleitender, nicht einer, der assistiert. statt. Während das Präsidium und we- heitsministers an dem Gerichtsurteil und Er könne es sich aber für den Einzelfall nige Gäste in einem Berliner Hotel sa- meint, dass das Urteil eine Tendenz zur vorstellen, dass er einen Freitodwunsch Bild: fotolia-psdesign, Bundesärztekammer (2) ßen, waren die meisten Delegierten per Überhöhung des Autonomiebegriffs hat. begleite. Man stehe am Beginn einer Video-Kontakt und Chat dabei. Es sei schwierig, Sterbewunsch als Aus- grundsätzlichen Debatte, die das Selbst- druck von Autonomie anzuerkennen. verständnis der Ärzte prägen wird. Wichtiger Ein umfassendes Schutzkonzept sel- Dr. Josef Mischo, Präsident der Lan- Tagesordnungspunkt ber zu entwickeln sei nicht Aufgabe des desärztekammer des Saarlandes, be- Er war angekündigt als TOP IV „Kon- Ärztetags, so Reinhardt. tonte in seinem Redebeitrag, er sei froh, sequenzen des Urteils des BVerfG zum Ein Beitrag für Prävention seien An- dass es nicht um die Tötung auf Verlan- § 217 StGB – Allgemeine Aussprache“. laufstellen, regionale Verbünde etc. „Ich gen gehe. Es geht heute „nur“ um die Ärztekammer-Präsident Dr. Klaus denke, dass Politiker unter Suizidprä- Streichung des Satzes 3 des Artikels 16 Reinhardt betonte in seinem Eingangs- vention etwas was anderes verstehen als der MBO, dass Ärzte keine Hilfe zur Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
12 AKTUELLES Menschen ohne lebensverkürzende und schwere Erkrankungen? Dafür könn- ten Ärzte doch kaum die richtigen ers- ten Ansprechpartner sein. Es hieß: „Menschen mit Wunsch nach Bilanzsu- izid sind keine eigentlichen Patienten“ und „Es soll wohl eine neue Art des Sterbens geben“. Mit Blick auf die in den jeweiligen Bundesländern gelten- den Berufsordnungen, die sich an der zur Debatte stehenden Musterberufs- ordnung orientieren, war den Diskutan- ten wichtig, dass verantwortlich helfende Ärzte keine Sanktionen befürchten müssen. Debatte ist noch lange nicht zu Ende Dass das Berufsrecht nicht verfassungswidrig sein darf, war bei den Dele- Schließlich endet die Debatte zum gierten des Ärztetages Konsens. Thema Suizidhilfe am Mittwochnach- mittag um 16.30 Uhr. Es liegen einige konkrete Anträge vor, über die zügig ab- Selbsttötung leisten dürfen. Allen Be- sion ist überfällig“; „Wir sprechen mit gestimmt wird. Das Ergebnis: Der seit teiligten präsent war die nur zwei Wo- unseren Patienten noch viel zu wenig dem Jahr 2011 in § 16 geltende Satz chen zuvor stattgefundenen Bundes- übers Sterben“; „Der Satz 2 zur aktiven „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttö- tagsdebatte zur Suizidhilfe und die Sterbehilfe MUSS bleiben“. Aber was tung leisten“ wird gestrichen. Ergänzt unterschiedlichen ersten Gesetzesent- ist, wenn man die Suizidhilfe nicht an- wird eine Formulierung: „Die Mitwir- würfe. Mischo dazu: „Einer der Gesetz- biete? Geht der Gesprächsfaden zum kung an einer Selbsttötung ist keine entwürfe will Ärzten eine zentrale Rolle Patienten dann verloren? ärztliche Aufgabe“. Dass die Debatte zuweisen. Das wollen wir nicht.“ Denk- Wenn die Ärzte keine zu zentrale auch innerhalb der Ärzteschaft noch bar sei für ihn, diese Frage nicht explizit Rolle spielen wollen, stellt sich zum lange nicht an einem Ende angelangt ist, zu regeln. Als Grundlage für weiteres wiederholten Male die Frage, wer dann? war allen klar. Zudem warte man auf Vorgehen solle ein ausführliches Dis- „Vielleicht brauchen wir eine neue Be- weitere Entscheidungen der Politik. kussionspapier des Vorstands dienen. rufsgruppe für die Menschen, die nicht In einer aktuellen Presse-Erklärung Für die Aussprache und die Beschluss- krank sterben wollen“, war eine der (DGHS-PE vom 6.5.2021) freute sich fassung waren in der Tagesordnung ins- Überlegungen. Bei schwersterkrankten DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roß- gesamt vier Stunden eingeplant. Patienten sei am Ende die Palliativ- und bruch über das Signal des Ärztetages. Hospizversorgung die erste Wahl. Dass Nun dürfte es für Betroffene deutlich Diskussionsbedarf war da dabei eine kleine Gruppe von Menschen leichter sein, ihren Hausarzt oder einen Auf der Rednerliste stehen sogleich 22 übrigbleiben kann, deren Qualen selbst anderen Arzt oder eine Organisation Personen. Die jeweilige Redezeit wird die beste Palliativmedizin nicht helfen auf das Thema Freitodbegleitung anzu- auf je drei Minuten, später zwei Minuten kann, wurde zugestanden. Doch was ist sprechen und auf Hilfestellung zu hof- begrenzt. Ein paar Zitate aus der De- mit einer weiteren Gruppe, der mit den fen. Wega Wetzel batte: „Wir sollten keine billige Rich- terschelte betreiben“; „Öffentlichkeit erwartet von uns Positionierung zu dem Info Thema“; „Die nächsten Jahre werden (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (2011 bis Mai 2021): Veränderung bringen“; „Wir wollen § 16 Beistand für Sterbende keine holländischen Verhältnisse“ (mit Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und Blick auf Vorbild Niederlande); „Es be- unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientin- steht Regelungsbedarf für Politik“; „Wir nen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe werden Satz 3 streichen müssen“. zur Selbsttötung leisten. Deutlich wurde bei den Meinungs- beiträgen aber auch, dass die Ärztinnen und Ärzte sich dem Gesprächsbedarf (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (neu ab 2021): ihrer Patienten stellen wollen. „Die To- § 16 Beistand für Sterbende deswünsche sind meist ambivalent“, gab Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und eine Medizinerin aus Sachsen zu be- unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientin- denken. Andere sagten: „Die Diskus- nen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
13 Ein außergewöhnlicher katholischer Theologe ist gestorben Zum Tod von Hans Küng (93), Träger des von der DGHS verliehenen Arthur-Koestler-Preises 2013 VON PROF. DR. DR. H. C. DIETER BIRNBACHER ie DGHS trauert um einen der pro- rungsbandes „Erlebte D minentesten katholischen Theolo- gen des 20. Jahrhunderts, der sich Menschlichkeit“. „Theologe und Christen- Als wiederholt und nachdrücklich für die mensch“, so formulierte Freiheit des Menschen zu einem selbst- er in einer seiner letzten bestimmten Sterben bekannte. Für die Stellungnahmen zur DGHS war Hans Küng bis in seine letz- Frage des selbstbestimm- ten Lebensjahre hinein ein guter Freund, ten Sterbens, sei für ihn der regelmäßig Kontakt hielt und die das Leben zwar eine Arbeit der Gesellschaft wohlwollend be- Gabe Gottes. Aber damit gleitete. sei es zugleich „in unsere verantwortliche Verfü- Er brach mit Dogmen gung gegeben“. Niemand Hans Küng war ein außergewöhnlicher solle zum Sterben ge- katholischer Theologe. Er entsprach nur drängt, aber auch nie- wenig den Erwartungen, die sich mit die- mand zum Leben ge- sem Berufsstand verbinden. Er war ein zwungen werden. „Mann von Welt“, der sich in der Welt Außergewöhnlich war der Mächtigen der Staaten und Reli- Hans Küng vor allem da- gionsgemeinschaften bewegte und dem durch, dass er nicht nur zu es um den Frieden in der Welt mehr als den vielen Theologen ge- um den Frieden mit Gott ging. Seine hörte, die mit den Dog- Theologie war eher zukunfts- als ver- men der Kirche hadern, gangenheitsorientiert und inspiriert von der sie gleichwohl loyal weltlich-menschlichen Bedürfnissen – verbunden bleiben, son- nach Sinnfindung, Orientierung, Schutz dern dass er zu den weni- und Tröstung im Leiden. Sein Rebellen- gen gehörte, die dies in al- tum richtete sich deshalb nicht generell ler Öffentlichkeit taten gegen alle Dogmen und Autoritäten. Es und es dabei auch auf den richtete sich auf genau diejenigen, die Bruch mit der Kurie an- ihre Orientierungsfunktion seit langem kommen ließen. Mut und eingebüßt haben, weil sie in eine von Unabhängigkeit bewies er der Aufklärung und der Idee der De- nicht zuletzt in seinen zah- mokratie geprägte Zeit nicht mehr pas- leichen öffentlichen Auf- sen. Hans Küng nahm 2013 mit Freude von Elke Baez- tritten. Allen, die bei ei- Zu diesen Dogmen zählt das bis heute ner den Arthur-Koestler-Preis der DGHS entge- nem oder mehreren dabei von der Amtskirche aufrechterhaltene gen. Prof. Birnbacher (re.) hielt damals die Lau- waren, wird Hans Küng datio. Dogma von der Unverfügbarkeit des ei- als glänzender Redner in genen Todes und der Unzulässigkeit je- Erinnerung bleiben. Sel- Bilder: DGHS/Herby Sachs (2) der aktiven Form von Sterbehilfe. Mit ben?“, dann in seinem Beitrag zu dem ten war er allerdings so überzeugend diesem Dogma hat sich Hans Küng in zusammen mit Walter Jens veröffent- und authentisch wie dann, wenn er, der mehr als einer Phase seines Denkens lichten Band „Menschenwürdig ster- das qualvolle Sterben seines früh ver- und Schaffens auseinandergesetzt – das ben“ von 1995, schließlich im Schluss- storbenen Bruders Georg miterlebt erste Mal in Vorlesungen von 1981, ver- kapitel seines letzten, die Summe seines hatte, für ein selbstbestimmtes und öffentlicht unter dem Titel „Ewiges Le- Lebensrückblicks ziehenden Erinne- selbstverantwortetes Sterben eintrat. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
14 WISSEN Eine Reform des Betreuungsrechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft Das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung wird verbessert VON RECHTSANWALT DR. JUR. OLIVER KAUTZ er Gesetzgeber hat im eingeführt, das alle über den mit zukünftig unzulässig. Außerdem wird D Mai 2021 die Umset- zung von wichtigen Vorha- bisherigen Vermittlungsauf- trag der Betreuungsbehörde die Geltung des Erforderlichkeitsgrund- satzes ausdrücklich auch für die Anord- ben bewerkstelligt: die Ein- hinausgehenden Maßnahmen nung eines jeden einzelnen Aufgaben- führung eines Ehegattenver- umfasst, die geeignet sind, die bereichs bestimmt. tretungsrechts sowie die Re- Bestellung eines Betreuers form des Betreuungsrechts. zu vermeiden, und die keine Rechtlicher Vorrang der Die Neuregelungen wurden rechtliche Vertretung des Be- Wünsche der Betreuten am 4.5.2021 vom Bundestag troffenen durch die Behörde Mit der Normierung dieses Grundsatzes verabschiedet und am Dr. Oliver Kautz. erfordern. wird ein grundsätzlicher Vorrang der 12.5.2021 im Bundesgesetz- Wünsche des Betreuten als zentraler blatt veröffentlicht. Die Reform widmet Voraussetzungen der Maßstab des Betreuerhandelns und des sich vielen, teilweise oft monierten Pro- Betreuerbestellung Betreuungsrechts vorgesehen. Dem blempunkten in der Betreuung und soll In § 1814 BGB als der zentralen Norm Wunsch des Betroffenen nach einem überkommene Defizite im Umgang mit für die Voraussetzungen der Bestellung bestimmten Betreuer – vorausgesetzt, Betreuungsbedürftigen ausräumen. eines Betreuers soll künftig anders als er ist geeignet – wie auch seiner Ableh- im geltenden Recht der objektive Be- nung eines bestimmten Betreuers soll Erforderlichkeitsgrundsatz treuungs- und Unterstützungsbedarf, grundsätzlich entsprochen werden. Dabei Ein übergeordnetes Ziel des Entwurfs also die Feststellung, dass der Volljährige bleibt die Ehrenamtlichkeit weiterhin ist es, für eine bessere Umsetzung des nicht in der Lage ist, seine Angelegen- das gesetzgeberische Leitbild der recht- sog. Erforderlichkeitsgrundsatzes im heiten zu besorgen, als erste Vorausset- lichen Betreuung. Soweit der Betroffene Vorfeld, aber auch innerhalb der Be- zung genannt werden. Damit wird der den möglichen Betreuer vor dessen Be- treuung zu sorgen. Die Reform des Be- Kritik an der Formulierung in § 1896 stellung nicht kennt, soll ihm auf Wunsch treuungsrechts zielt damit vornehmlich Absatz 1 BGB begegnet, diese sei zu ein persönliches Gespräch zum Ken- auf eine Stärkung des Selbstbestim- stark auf die medizinische Feststellung nenlernen ermöglicht werden, das durch mungsrechts und der Autonomie unter- von Defiziten der betreffenden Personen die Betreuungsbehörde zu vermitteln stützungsbedürftiger Menschen. Der Er- fokussiert. ist und im BtOG neu geregelt wird forderlichkeitsgrundsatz besagt, dass (§ 12 Absatz 2 BtOG). Das Mittel der eine Betreuung nur angeordnet werden Aufgabenkreis des Betreuers Stellvertretung soll der Betreuer nur darf, wenn sämtliche, einer Betreuungs- Mit § 1815 BGB wird eine eigenständige dann einsetzen dürfen, wenn dies unbe- anordnung vorgelagerten sozialrecht- Vorschrift zum Umfang der Betreuung dingt erforderlich ist, weil der Betreute lichen Hilfen nicht mehr aussichtsreich geschaffen, der im Wesentlichen folgen- im konkreten Fall zu einer eigenen ver- sind, um den Betroffenen ausreichend den Regelungsinhalt hat: Als „Aufga- nunftbestimmten Handlung nicht in der zu versorgen (§ 1814 Abs. 3 BGB). benkreis“ wird weiterhin die Gesamtheit Lage ist (§ 1821 BGB). Die neuen Regelungen sehen ver- der vom Betreuer zu regelnden Aufgaben schiedene Maßnahmen zur effektiveren bezeichnet, einzelne Bestandteile des Bessere gerichtliche Umsetzung des Erforderlichkeitsgrund- Aufgabenkreises bzw. die konkret zu Kontrolle der Betreuer Bilder: DGHS-Archiv, pxhere.com satzes im Vorfeld der Betreuung, insbe- regelnden Bereiche hingegen nunmehr Im betreuungsrechtlichen System ist das sondere an der Schnittstelle zum Sozi- neu als „Aufgabenbereiche“. Es wird Betreuungsgericht der Garant der rechts- alrecht, vor. Neben notwendigen Klar- klargestellt, dass die Aufgabenbereiche staatlich gebotenen Sicherung der Qua- stellungen zum Verhältnis von Betreu- vom Betreuungsgericht im Einzelnen lität der Betreuungsführung durch die ungsrecht und Sozialrecht wird im Be- angeordnet und konkret bezeichnet wer- ihm obliegende laufende Beratung sowie treuungsorganisationsgesetz das Instru- den müssen. Die Anordnung einer Be- die Ausübung der Aufsicht und Kontrolle ment einer „Erweiterten Unterstützung“ treuung in allen Angelegenheiten ist da- der Betreuertätigkeit. Die Kontrolle des Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
15 Das neue BtOG regelt die Zuständigkeit der Betreuungsbehörden in den §§ 1 ff BtOG und verpflichtet diese gemäß § 8 BtOG zur Ausschöpfung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um die Anordnung einer Betreuung nach Mög- lichkeit zu vermeiden. Ehegattenvertretung Das Gesetz sieht darüber hinaus die Verbesserung der Beistandsmöglichkei- ten unter Ehegatten in Akut- oder Not- Künftig gibt es ein dreimonatiges Notvertretungsrecht für den Ehepartner. situationen vor. Hierzu wird dem Ehe- gatten zeitlich begrenzt eine Möglichkeit eröffnet, den handlungsunfähigen Ehe- Betreuerhandelns im Rahmen der Auf- treuungsgericht den Betreuten künftig gatten in einer Krankheitssituation zu sicht ist ein wichtiges Instrument zum persönlich anzuhören. vertreten. Das Vertretungsrecht be- Schutz des Betreuten vor einer über- In § 1863 Absatz 1 BGB wird ein schränkt sich auf die Angelegenheiten mäßigen oder sogar missbräuchlichen obligatorischer Anfangsbericht über die der Gesundheitssorge und damit eng Ausübung der dem Betreuer mit der persönlichen Verhältnisse des Betreuten zusammenhängende Angelegenheiten. Bestellung eingeräumten (Eingriffs-)Be- eingeführt, der mit Übernahme der Be- Es setzt voraus, dass der behandelnde fugnisse durch eine unabhängige Stelle. treuung zu erstellen ist, und der Angaben Arzt bestätigt hat, dass der vertretene Eine solche Kontrolle erscheint insbe- zu der persönlichen Ausgangssituation Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit sondere deshalb rechtsstaatlich geboten, des Betreuten, den Betreuungszielen, oder einer Krankheit diese Angelegen- weil der Staat mit der Betreuerbestellung den bereits durchgeführten und beab- heiten rechtlich nicht besorgen kann. einer Privatperson erhebliche Eingriffs- sichtigten Maßnahmen sowie zu den Ein Vertretungsrecht besteht nicht, wenn befugnisse überträgt und der Betroffene Wünschen des Betreuten hinsichtlich die Ehegatten getrennt leben, dem Ehe- regelmäßig nicht in der Lage ist, die der Betreuung zu enthalten hat. Durch gatten oder dem Arzt bekannt ist, dass ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser dieses neue Instrument, das in der ge- der erkrankte Ehegatte einer Vertretung Befugnisse durch den Betreuer zu kon- richtlichen Praxis bereits zum Teil genutzt widersprochen hat oder wenn in anderer trollieren. Durch einen Ausbau der ge- wird, sollen eine möglichst frühzeitige Weise Vorsorge getroffen wurde, etwa richtlichen Kontrolle – in der Regel Einbindung des Betreuten und eine Er- durch eine Vorsorgevollmacht, oder ein durch den Rechtspfleger – sollen Pflicht- mittlung von dessen Wünschen durch Betreuer für den relevanten Aufgaben- widrigkeiten des Betreuers, die das Betreuer und Betreuungsgericht erreicht bereich bestellt ist Selbstbestimmungsrecht des Betreuten werden. Um den Betroffenen eine Übergangs- beeinträchtigen, besser erkannt und ge- zeit einzuräumen, in der sie sich fachlich gebenenfalls auch sanktioniert werden Auskunfts- und Mitteilungs- und organisatorisch auf die Änderungen können. Hierdurch und durch spezielle pflichten des Betreuers einstellen können, tritt die Reform erst Kriterien für die Auswahl eines kon- Schließlich werden in § 1864 BGB sämt- zum 1.1.2023 in Kraft. Es ist davon aus- kreten Betreuers soll ein höherer Qua- liche bisher an unterschiedlichen Stellen zugehen, dass die Betreuungsgerichte litätsstandard erreicht werden. geregelten Auskunfts- und Mitteilungs- bereits vor Geltung der neuen Rege- In § 1862 Absatz 1 BGB wird künftig pflichten des Betreuers zusammengefasst lungen diese bereits im Rahmen des für alle Maßnahmen der gerichtlichen und um die Pflicht ergänzt, über die rechtlich Zulässigen anwenden werden. Kontrolle und Aufsicht an zentraler jährliche Berichtspflicht hinaus dem Be- Für alle Beteiligten sind die geänderten Stelle bestimmt, dass diese sich an dem treuungsgericht wesentliche Änderungen Regelungen zu begrüßen. Für den Be- Maßstab des § 1821 Absatz 2 bis 4 BGB der persönlichen und wirtschaftlichen treuten wird es mehr Selbstbestimmung zu orientieren haben. Wünsche des Be- Verhältnisse des Betreuten unverzüglich geben, für die anderen Beteiligten mehr treuten, hilfsweise sein mutmaßlicher mitzuteilen, damit das Gericht zeitnah Rechtssicherheit und mehr Unterstüt- Wille, sind im Hinblick auf konkret an- in die Lage versetzt wird, seiner Auf- zung. Das Reformvorhaben erscheint stehende Maßnahmen zu ermitteln und sichtspflicht nachzukommen. gelungen. Ob die Regelungen ausreichen, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen Sämtliche öffentlich-rechtlich gepräg- bleibt abzuwarten. umzusetzen. Wenn Anhaltspunkte dafür ten Vorschriften zu Betreuungsbehörden, vorliegen, dass der Betreuer pflichtwidrig Betreuungsvereinen sowie ehrenamt- Rechtsanwalt den Wünschen des Betreuten entgegen lichen und beruflichen Betreuern werden Dr. Oliver Kautz den Vorgaben des § 1821 Absatz 2 bis 4 im Betreuungsorganisationsgesetz BGB nicht oder nicht in geeigneter (BtOG) zusammengefasst. Damit werden Perzheimstr. 24 Weise entspricht oder seinen Pflichten bisher in verschiedenen Gesetzen vor- 86150 Augsburg gegenüber dem Betreuten in anderer gesehene Rechtsnormen als auch das Telefon 08 21/51 70 21 Weise nicht nachkommt, hat das Be- Betreuungsbehördengesetz aufgehoben. Telefax 08 21/15 22 17 Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
16 SERVICE 2021 Veranstaltungskalender Juli bis September Veranstaltungen sind, von Ausnahmen abgesehen, kosten- los und öffentlich. Wichtiger Hinweis: Dieses Jahr finden wieder Delegier- tenwahlen statt. Nehmen Sie Ihre Rechte als Mitglied wahr und wählen Sie im entsprechenden Bezirk Ihre Einzelsprechstunden werden nur für DGHS-Mitglieder an- Delegierten! Ein Verein lebt durch die Mitwirkung sei- geboten. ner Mitglieder! Meldungen zu Veranstaltungen im vierten Quartal 2021 kön- Zu den Delegiertenwahlen (vgl. § 9 DGHS-Satzung sowie nen (wie Manuskripte oder HLS-Artikel) noch bis 15.8.2021 Vereinsordnung) beachten Sie bitte die angegebenen Ter- berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit mine. Die DGHS-Satzung kann kostenlos bei der Geschäfts- Frau Wiedenmann, Tel. 0 30/2 12 22 33 70, Fax 0 30/21 22 23 stelle angefordert werden. 37 77 in Verbindung oder schreiben Sie uns. Die Redaktion behält sich vor, bei zu spät gemeldeten Veranstaltungen ent- Der Veranstaltungskalender kann leicht aus der Heftmitte sprechende Hinweise nicht mehr abzudrucken. entnommen und z. B. an die Pinnwand gehängt werden. Damit haben Sie die DGHS-Termine immer zur Hand. Der Veranstaltungskalender ist auch im Internet, ggf. mit ergänzenden Hinweisen, zu finden: www.dghs.de, Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr. Rubrik „Veranstaltungen“. n = DGHS, l = andere Veranstalter VERANSTALTUNGEN NACH ORTEN VON A-Z n Augsburg: 6./13./20./27.7.2021; 3./10./17./24./31.8.2021; n Köln: 23.9.2021 7./14./21./28.9.2021 n Leipzig: 21.8.2021 n Bad Neuenahr: 17.7.2021, 24.7.2021 n Mainz: 4.9.2021 n Braunschweig: 17.7.2021 n München: 22.7.2021 n Dresden: 4.9.2021 n Neustadt an der Weinstraße: 27.8.2021 n Gießen: 7./14./21./28.7.2021; 4./11./18./25.8.2021; n Saarbrücken: 3.9.2021 1./8./15./22./29.9.2021 n Stuttgart: 2.9.2021 n Hannover: 17.9.2021 n Zwickau: 28.8.2021 Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
17 TERMIN REFERENTEN/THEMA ORT VERANSTALTER ANMELDUNG/AUSKUNFT n 6.7.2021 Einzelgespräche Augsburg Gerhard Rampp 13.7.2021 Gerhard Rampp: Die DGHS bietet die Zentrum des Bundes für Tel. 01 76/41 73 09 38 20.7.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung Geistesfreiheit Augsburg 27.7.2021 an den aufgeführten Terminen. Haunstetter Str. 112 (direkt an der Um Voranmeldung wird gebeten jeweils Straßenbahnhaltestelle „Sportanlage für den Fall, dass die Sprech- dienstags Süd“) stunde bereits belegt ist oder 18.00-19.30 Uhr ausnahmsweise entfällt. n 7.7.2021 Einzelgespräche Gießen Wigbert Rudolph 14.7.2021 Wigbert Rudolph: Die DGHS bietet die Informationen zum Veranstaltungsort Tel. 06 41/7 31 15 21.7.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer W.Rudolph@RWC-Advokat.de 28.7.2021 an den aufgeführten Terminen. Anmeldung. jeweils Um rechtzeitige Anmeldung wird mittwochs gebeten. n 17.7.2021 Gesprächskreis Bad Neuenahr Anmeldung erforderlich: Samstag Volker Leisten/Klaus Vogt: DAS Haus der Familie/ Volker Leisten LEBENSENDE SELBST BESTIMMEN! Mehrgenerationenhaus Tel. 0 24 49/20 71 13 Alle Optionen rechtssicher im Überblick Weststraße 6 (Eingang über den Hof) v.leisten@t-online.de Vortrag – Diskussion 15.00-17.00 Uhr Wegen Begrenzung der Teilnehmerzahl Achtung: Neuer Tagungsort! Klaus Vogt wird die Veranstaltung am 24.7.2021 Tel. 0 26 33/20 04 56 wiederholt. rac@gmx.de n 17.7.2021 Gesprächskreis Braunschweig Elke Neuendorf, Leiterin Samstag Elke Neuendorf: Was tut sich in Brunsviga – Kulturzentrum der DGHS-Kontaktstelle der DGHS? Bericht über die aktuelle Karlstr. 35 Niedersachsen/Bremen Situation zur Sterbehilfe. 15.00 Uhr Eine Anmeldung ist – Corona- bedingt – zwingend erforderlich: Elke.Neuendorf@dghs.de Tel. 05 11/2 34 41 76 Bitte Anmeldebestätigung abwarten. n 22.7.2021 Gesprächskreis München Gerhart Groß, Leiter der Donnerstag Gerhart Groß: Aktuelle Themen aus der Ratskeller am Marienplatz DGHS-Kontaktstelle Bayern DGHS incl. FTB, der Gesetzgebung und Raum: der sog. „Sumpf“ Anmeldung erbeten: Rechtsprechung, Tipp: Kontaktoptionen 15.00 Uhr gerhart.gross@dghs.de für Einsame etc. Tel. 01 72/2 70 91 49 Gerhart Groß berichtet und beantwortet Ihre Fragen. Aktueller Coronahinweis: Teilnahme nur für nachweislich Geimpfte, Genesene und Getes- tete, notfalls ist ein Schnelltest in der Rathausapotheke möglich. Für Wege von außen zum sowie außerhalb des Veranstaltungs- raums ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. n 24.7.2021 Gesprächskreis Bad Neuenahr Anmeldung erforderlich: Samstag Volker Leisten/Klaus Vogt: DAS LEBENS- Haus der Familie/ Volker Leisten ENDE SELBST BESTIMMEN! Mehrgenerationenhaus Tel. 0 24 49/20 71 13 Alle Optionen rechtssicher im Überblick Weststraße 6 (Eingang über den Hof) v.leisten@t-online.de Vortrag – Diskussion 15.00-17.00 Uhr Achtung: Neuer Tagungsort! Klaus Vogt Tel. 0 26 33/20 04 56 rac@gmx.de n 3.8.2021 Einzelgespräche Augsburg Gerhard Rampp 10.8.2021 Gerhard Rampp: Die DGHS bietet die Zentrum des Bundes für Tel. 01 76/41 73 09 38 17.8.2021 Möglichkeit zur persönlichen Beratung an Geistesfreiheit Augsburg 24.8.2021 den aufgeführten Terminen. Haunstetter Str. 112 (direkt an der Um Voranmeldung wird gebeten 31.8.2021 Straßenbahnhaltestelle „Sportanlage für den Fall, dass die Sprech- jeweils Süd“) stunde bereits belegt ist oder dienstags 18.00-19.30 Uhr ausnahmsweise entfällt. Humanes Leben · Humanes Sterben 2021-3
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