Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
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Amtsblatt der Gemeinde Eningen unter Achalm | Ausgabe 12 | 20. März 2020 Inhaltsverzeichnis Notruf- und Servicetafel 2 Grußwort des Bürgermeisters 2 Abfallkalender 3 Amtliche Bekanntmachungen 3 Standesamtliche Nachrichten 6 Aktuelles aus der Gemeinde 6 Kulturelles 7 Kinder, Jugend und Familie 7 Ältere Menschen und Soziales 9 Kirchliche Nachrichten 9 Vereinsnachrichten 11 Wir gratulieren 14 Aktuelle Informationen aus der Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.eningen.de
2 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12 NOTRUF- UND SERVICETAFEL GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTS- Liebe Eningerinnen und Eninger, DIENST außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen! Die Coronapandemie beeinflusst An Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten unser aller Leben mehr und mehr. Keiner unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Rathaus kann kostenfreie Rufnummer 116 117 sich erinnern, ähnliches je erlebt zu haben. Tag für Tag sind wir gezwungen, Ihre und unsere Freiheiten immer weiter einzuschränken. Wir erlassen Verwaltungsakte, beschränken das Leben einzelner Mitbürger, Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kosten- schließen öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Schule und Musikschule, Kindergärten, Bücherei, Spiel- freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen plätze – man könnte heulen! Es ist klar, dass damit die Möglichkeiten, sich zu beschäftigen, immer weiter Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versi- gegen Null tendieren. Dennoch tun wir dies, um die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich zu schützen. cherte unter 0711/96589700 oder Es geht schlichtweg nur darum, den uns noch bevorstehenden Höhepunkt der Infektionszahlen abzuflachen docdirekt.de (#flattenthecurve) und die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems nicht zu überfordern. Dafür arbeiten wir seit Tagen ununterbrochen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen Mitarbeiterinnen und Mit- KINDERÄRZTLICHER NOTFALL- arbeitern bedanken, die auch am Wochenende kurzfristig mitgeholfen haben, um am Montag den Eltern der Schul-, Krippen- und Kindergartenkinder verbindliche und verlässliche Aussagen machen zu können. Viele DIENST Mitarbeiter, auf denen nun besondere Verantwortung und extrem viel Arbeit lastet, nämlich Frau Speidel, Tel. 01 80/6 07 12 11 und Frau Raible, Frau Spiegel und Herr Ott, sind allesamt erst seit weniger als einem Jahr bei uns – wir sind samstags, sonntags und feiertags ab 9.00 bis 19.00 Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie uns so hervorragend unterstützen. Für viele Dinge, die nun täglich Uhr Klinikum am Steinenberg, Reutlingen zu entscheiden sind, gibt es keine Praxiserfahrung. Daher müssen wir oft im Stundentakt diskutieren, uns Steinenbergstr. 3, Telefon 2 00-0 austauschen, abwägen, entscheiden, kommunizieren. Wir stehen alle extrem unter Strom, auch weil wir oft (keine tel. Voranmeldung notwendig) nicht absehen können, was morgen oder nächste Woche sein wird. Bitte haben Sie daher Verständnis und Kernsprechstunde 9.00 bis 13.00 Uhr und Geduld, wenn augenblicklich nur die wirklich wichtigen UND dringlichen Dinge entschieden werden können. 15.00 bis 20.00 Uhr In Anbetracht der gestrigen Ansprache unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte die Situation eigent- STANDORTE DER AED (Defibrillatoren) lich klar sein. Wir alle müssen die sozialen Kontakte möglichst stark reduzieren und Abstand halten. Dennoch Waldfreibad Eningen gilt es, unsere älteren Nachbarn nicht zu vergessen und Schwache sowie Hilfsbedürftige nun solidarisch zu • Vor Rathaus II, Außenbereich unterstützen. Das noch im Entstehen begriffene „neue bürgerschaftliche Engagement Eningen“ vermittelt • Günter-Zeller-Sporthalle, Eingangsbereich einen Hilfs-, Unterstützungs- und Einkaufsdienst für Diejenigen, die aktuell ihre Wohnung nicht verlassen • HAP-Grieshaber-Festhalle, Außenbereich sollen oder möchten. Ich bitte Sie, Mitbürger auf dieses Angebot hinzuweisen oder sich ggf. selbst hierfür • Arbachtal-Sporthalle, Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen (Tel. 892-8550). (Nur zu den Öffnungszeiten!) Besondere Verantwortung und Belastung ruht derzeit auch auf den Schultern der Teams in den Arztpra- xen, Apotheken, Pflegediensten, Getränke- und Lebensmittelläden. Bitte unterstützen Sie diese, indem ZAHNÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Sie Praxisbesuche im Zweifel vorher telefonisch abklären, stets peinlich auf Hygiene und angemessenen Der jeweilige zahnärztliche Notfalldienst kann unter Abstand zu den Mitmenschen achten und keine Hamsterkäufe tätigen (es ist definitiv genügend Klopapier der Telefonnummer 01805/91 16 40 für alle da…). Vielen Dank an alle in diesen Bereichen Tätigen! erfragt werden. Nur wenn sich alle an die Regeln halten, können wir den nach wie vor dramatischen Anstieg der Infektions- zahlen begrenzen bzw. zum Stillstand bringen. Dies ist nicht nur aus medizinischen Gründen notwendig, AUGENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST sondern auch, damit unsere Wirtschaft in absehbarer Zeit wieder Fahrt aufnehmen und die vielen auf Null Tel. 0 18 01/92 93 48 zurückgefahrenen Firmen, Kleinunternehmen, Gastronomie wieder zum Normalzustand zurückkehren kön- nen. Allgemeine Ausgehverbote sind zwar bei uns noch nicht vorstellbar, aber im Zweifel wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, um die teilweise noch festzustellende Sorglosigkeit zu beenden. Bitte verhalten HNO-ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Sie sich verantwortungsbewusst, damit es nicht soweit kommen muss! Tel. 01 80/6 07 07 11 NOTFALL-RUFNUMMERN Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst 1 12 Krankentransporte 1 92 22 Polizei 1 10 Täglich rund um die Uhr! DIAKONIE-SOZIALSTATION Pfullingen Eningen unter Achalm e.V. Schillerstraße 47/3, Eningen, Telefon 88 05 70 PFLEGEDIENST WEGGERLE Wengenstraße 44 Eningen unter Achalm Tel. 07121/83626 APOTHEKENDIENST Apotheken-Notdienste wechseln täglich um 8.30 Uhr. Während des Notdienstes von 20.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medika- mente abgegeben. Nachtzuschlag 2,50 €. Samstag, 21.3.2020: Zum Abschluss noch ein Luftbild von den derzeitigen Arbeiten im Freibad. Unser Ziel ist nach wie vor, die Albtor-Apotheke, Albstr. 2, 72764 Reutlingen (In- Fertigstellung bis 15. Mai hinzubekommen. Dies hängt jedoch stark vom künftigen Witterungsverlauf ab. nenstadt), Tel. 07121 - 8 20 17 95 Zuletzt wurden der neue Aufsichtsturm und die neue 1- und 3-Meter-Sprunganlage aufgebaut. Der Be- triebsausschuss hat beschlossen, die Saisonkarten weiterhin zum alten Preis zu verkaufen. Die Einzel- und Sonntag, 22.3.2020: Punktekarten werden spürbar teurer, allerdings bieten wir auch ein deutlich besseres Angebot. Hoffen wir, Apotheke in der Kaiserpassage, Kaiserpassage 8, dass Mitte Mai die Freibäder wieder öffnen dürfen! 72764 Reutlingen (Innenstadt), Tel. 07121 - 31 03 03 Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund! RUFNUMMER FÜR STÖRMELDUNGEN Entstörungsdienst Gas- und Wasserversorgung (24 Alexander Schweizer Stunden), Strom und Straßenbeleuchtung FairEner- Bürgermeister gie Reutlingen Telefon 0 71 21/5 82-32 22
Nr. 12 Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM 3 ABFALLKALENDER ÖFFNUNGSZEITEN BÜCHEREI Häckselplatz bei der Erddeponie Eichberg Die Bücherei bleibt bis auf Weiteres geschlossen. 01. März – 24. Oktober 2020 Montag 15 – 18 Uhr Mittwoch 9 – 12 Uhr Freitag 15 – 18 Uhr Samstag 10 – 16 Uhr BÜRGERAUTO Freibad Grüngut Annahme Bürgerauto Eningen stellt den Betrieb vorübergehend Annahmestelle: Parkplatz oberhalb der Bushaltestelle „Wenge“ ein Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus hat das Bür- Abgabezeiten: gerauto den Betrieb bis einschließlich 19. April 2020 eingestellt. Von Samstag, 07. März 2020 bis Samstag, 28.11.2020 immer samstags (außer Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. feiertags) von 10 – 12 Uhr. Restmüll-Tonne SPRECHZEITEN MUSIKSCHULE Abholung 14-täglich Bereitstellung ab 6.00 Uhr Musikschule Eningen, Johannes Popp, Eitlinger Str. 7, Tel. 07121-820452, Bezirk Eningen 1 E-Mail: musikschule@eningen.de Abfuhrtage: jeden zweiten Donnerstag Sprechstunde: dienstags: 11.30 - 12.30 Uhr (und nach Vereinbarung) Nächster Abholtermin: (in den Ferien findet keine Sprechstunde statt!) Donnerstag, 02.04.2020 oder Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm, Bezirk Eningen 2 Ute Buskies, Rathaus 1, Zimmer 13, Tel. 07121-8921260, Abfuhrtage: jeden zweiten Montag E-Mail: Ute.Buskies@eningen.de Nächster Abholtermin: 23.03.2020 Sprechstunde: Mo - Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr Di: 14.00 bis 18.00 Uhr Bio-Tonne Abholung 14-täglich Juni bis August wöchentlich AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bereitstellung ab 6.00 Uhr Bezirk Eningen 1 Rathaus schränkt Publikumsverkehr ein Abfuhrtage: jeden Donnerstag Die Gemeindeverwaltung möchte zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Nächster Abholtermin: Virus beitragen, jedoch gleichzeitig den Bürgerservice aufrechterhalten. Donnerstag: 02.04.2020 Deshalb bitten wir Sie, folgende Hinweise bei einem dringenden Besuch auf Bezirk Eningen 2 dem Rathaus zu beachten: Abfuhrtage: jeden Montag Nächster Abholtermin: 23.03.2020 Bitte vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Die Zuständigkeitsbereiche und Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter finden Sie auf unserer Papier-Tonne Website. Das Bürgerbüro vermittelt Ihnen unter der Rufnummer 892-5000 Abholung alle vier Wochen gerne den zuständigen Ansprechpartner. Bereitstellung ab 6.00 Uhr • Bitte nehmen Sie kurzfristige oder bereits vereinbarte Termine nur in zwin- genden und dringenden Fällen wahr. Termine sollten nur alleine (von einer Bezirk Eningen 1 Person) wahrgenommen werden. Nehmen Sie ggfs. mit Ihrem Ansprechpart- Abfuhrtage: jeden vierten Donnerstag ner telefonisch vorab Kontakt auf. Nächster Abholtermin: 09.04.2020 • Weichen Sie bitte auf andere Kontaktmöglichkeiten aus. Hierzu zählen E-Mail und Telefon. Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie den Briefkasten vor Bezirk Eningen 2 dem Rathaus 1. Abfuhrtage: jeden vierten Montag • Bei standesamtlichen Trauungen bitten wir, die Zahl der Gäste auf zehn Per- Nächster Abholtermin: 30.03.2020 sonen zu begrenzen. Zusätzlich bleiben alle Sportanlagen, Sporthallen, das Jugendhaus, die Bücherei Der gelbe Sack sowie das Spital bis zum 19.04.2020 geschlossen. Abholung alle vier Wochen Bitte nehmen Sie keine Termine im Rathaus wahr, wenn Bereitstellung ab 6.00 Uhr • Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder • grippeähnliche Symptome haben oder Gesamtgemeinde Eningen • Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten oder Abfuhrtage: jeden vierten Mittwoch • Sie sich selbst in häuslicher Absonderung befinden. Nächster Abholtermin: 08.04.2020 Vielen Dank für Ihr Verständnis – Ihre Gemeindeverwaltung Beratung unter 07121 480-3348, -3349 E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de Gemeinde Eningen unter Achalm ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS Landkreis Reutlingen Kostenverzeichnis zu § 5 der Feuerwehrkostenersatz Satzung Bitte beachten Sie die Hinweise in den amtlichen Be- Stand 11.03.2020 kanntmachungen. 1. Personalkosten a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 21,16 Euro b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 21,16 Euro 2. Fahrzeuge genormte Fahrzeuge Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBI. S. 253)
4 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12 Die Feuerwehr Eningen unter Achalm hat nachfolgend genormte Fahrzeuge. Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungs- Fahrzeug Stundensatz berechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Kommandowagen 16,00 € Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine Einsatzleitwagen ELW 1 34,00 € Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Mannschaftstransportwagen MTW 20,00 € Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in Drehleiter DLAK 23/12 264,00 € der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Per- Löschgruppenfahrzeug LF 10 120,00 € sonal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei Löschgruppenfahrzeug LF 20 170,00 € objektiver Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 184,00 € Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entsprechende Anwendung. Gerätewagen Transport GWT 54,00 € Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch 3. Sonstiges uneingeschränkt möglich ist. Verbrauchsmaterialien und sonstige benötige Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder, festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder Hinweis: 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde- aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) i m ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlas- Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt sener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres als Risikogebiet eingestuft wird, oder seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Eningen 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur. unter Achalm geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) b e - Satzung verletzt worden sind. stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswe- sen, Transport und Verkehr, Verordnung der Landesregierung über infektions- 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Ver- schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des sorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambu- vom 17. März 2020 lanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, 31 des Infek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaft- das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. vollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen 148) geändert worden ist, wird verordnet: Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unab- §1 kömmlich gestellt werden, Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen und Kindertagespflegestellen einschließlich Katastrophenschutz, 5. Rundfunk und Presse, (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunter- und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, nehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie 7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe, Schulkindergärten in freier Trägerschaft, 8. Bestatter. 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen. 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 kei- untersagt. ne Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28 betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der LKHG anerkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig Betretungsverbote zu sorgen. das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs- (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch zentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kranken- sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbe- pflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfall- treuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assi- Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz stenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Inten- §2 sivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für Hochschulen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förder- schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaf- Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden ten, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entschei- (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprü- det die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen fungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheits- 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die berufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das Ministerium für Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungs- 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April bereich. 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben. und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund- durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
Nr. 12 Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM 5 §3 §6 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG so- tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Mu- wie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt- sikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen zungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt. grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind (2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammen- 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäu- künfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. ser für Gerontopsychiatrie, (3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie (4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. bis 3 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbe- 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung darf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete am- der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder bulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten Verlegung des Termins nicht möglich ist. werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Grenze der Teil- können. nehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel fest- Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in zusetzen. Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestat- tet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum §4 Infektionsschutz zu treffen. Schließung von Einrichtungen (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt: infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegser- 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, krankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz Schauspielhäuser, Freilichttheater, 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fort- Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugend- ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in kunstschulen, Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen 3. Kinos, Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebe- 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbeson- triebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der dere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich- 6. Jugendhäuser, tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung 7. öffentliche Bibliotheken, über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettan- trifft die Einrichtung. nahmestellen, 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen 10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend, Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Frei- Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend ge- zeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen, (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Ab- werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund satz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center, einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betrof- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze. fenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbe- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb sondere: Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), u. a. von Auflagen abhängig zu machen. Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschrän- kungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen) oder auch (3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der sonstige Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von behinderte und pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden - sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epide- soweit die als Gruppenveranstaltung angelegt - auch mie in Deutschland vom 16. März 2020 nicht zu schließenden Einrichtungen - Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, § 7 UstA-VO und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Ban- - Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO ken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der eingestellt. Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfs- märkte und der Großhandel) haben dafür zu sorgen, dass die erforder- lichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet, Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Per- auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird sonen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen. diesem Paragraphen zu ändern. (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrich- §5 tungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen Einschränkung des Betriebs von Gaststätten auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich un- tersagt. §7 (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank- und Speisegast- Betretungsverbote stätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen, von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, insbesondere Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKIKlassifizierung haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen. aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen. (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und aus- drücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
6 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12 §8 Sofern Sie Unterstützung bei diesen Besorgungen benötigen oder wenn Sie Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gerne einen Einkaufsdienst übernehmen möchten, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 892-8550 montags bis freitags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministe- Gratulationsbesuche des Bürgermeisters rium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fach- Aus Rücksicht auf die Gesundheit der Alters- und Ehejubilare sieht Herr Bür- aufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialmini- germeister Schweizer bis auf weiteres von persönlichen Gratulationsbesuchen steriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen ab. Aufgrund der Vielzahl der Jubilare wird Herr Schweizer die Besuche nicht Ortspolizeibehörden aus. nachholen können. Wir danken für Ihr Verständnis - bitte bleiben Sie gesund! §9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt Raus in die Natur Da unser soziales Leben durch den Corona-Virus zur Zeit stark eingeschränkt die gleichlautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. wurde, können wir die Zeit und vor allem das schöne Frühlingswetter dazu nut- § 10 zen, raus in die Natur zu gehen. Einzeln oder mit den Kindern ist dies möglich Außerkrafttreten und fördert die Stärkung unserer Abwehrkräfte. Erkunden Sie doch mal unseren Premiumwanderweg „hochgehflogen“, der bereits zertifiziert und zum Wandern (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. frei gegeben wurde. Die offizielle Eröffnungsfeier ist für Mitte Juli 2020 geplant. (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin Der Premiumwanderweg „hochgehfolgen“, den Sie von der Eninger Weide des Außerkrafttretens zu ändern. aus starten können, führt über den Gestütshof St. Johann, leicht bergauf bis Stuttgart, den 17. März 2020 zur „Hohen Warte“, über den Fohlenhof St. Johann bis zum Randweg, der zu Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: den Gütersteiner Wasserfällen führt. Dort müssen Sie wegen der momentanen Forstarbeiten auf der Wiese entlang des Waldes, bis hin zum Schotterweg wan- Kretschmann dern, von da aus geht es am Randweg entlang bis zu den Höllenlöchern. Ein Strobl Sitzmann kurzer Blick in die Dettinger Höllenlöcher lohnt sich auf jeden Fall. Parallel zu Dr. Eisenmann Bauer den Felsen kommt man nach einem kurzen Anstieg durch einen alten Buchen- Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut wald zum Sonnenfels, von wo aus man einen traumhaft schönen Weitblick hat, Lucha Hauk u.a. zur Burgruine „Hohenneuffen“. Der nächste Abschnitt ist das Rossfeld, mit Hermann Erler einem weiteren tollen Ausblick über das Ermstal, dem Albvorland bis hin zum Stuttgarter Fernsehturm. Bergeinwärts wandert man auf einem Schotterweg bis zum Wegweiser nach rechts in den Waldweg entlang der Kernzone bis zum STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN Stauseebecken. Links um das Stauseebecken geht es zurück zum Parkplatz am Wanderheim. Die Tour ist insgesamt 14,4 km lang und bietet einige schöne Stellen für Pausen und zum Genießen der schönen Natur. In der Zeit vom 22.02.2020 bis zum 16.03.2020 wurde im Standesamt Eningen unter Achalm der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben und, dass wir diese Krise gemeinsam gut überstehen! 22.02.2020 Margareta Walburga Kempf, geb. Obert Reuchlinstr. 17/1, 72800 Eningen unter Achalm 24.02.2020 Josef Otto Baur Gemminger Str. 52, 72516 Scheer 25.02.2020 Karoline Filzwieser, geb. Wichert Eitlinger Str. 14, 72800 Eningen unter Achalm 29.02.2020 Albert Florian Krauth Paul-Hindemith-Str. 24, 72766 Reutlingen 03.03.2020 Gabriele Rita Hildegard Vallon, geb. Kehrer Im Hörnle 9, 72800 Eningen unter Achalm 08.03.2020 Otto Hans Rolf Lohmann Eitlinger Str. 14, 72800 Eningen unter Achalm 12.03.2020 Elfriede Gertrud Goller, geb. Weiblen Dettinger Str. 6, 72555 Metzingen In der Zeit vom 22.02.2020 bis zum 16.03.2020 haben auf dem Standesamt Eningen unter Achalm die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. ˆ 06.03.2020 Michelle Denise Bobeica und Selahattin Bayram Hauptstr. 79, 72800 Eningen unter Achalm AKTUELLES AUS DER GEMEINDE Onlinebefragung zukünftige Mobilität in Eningen Im Rahmen der Mobilitätsuntersuchung für Eningen fand Anfang Februar eine Ideenwerkstatt statt, an der zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilnahmen und Vorschläge, Anregungen und Ideen zu diesem Thema einbrachten. Bis einschließlich 5. April 2020 besteht jetzt die Möglichkeit, sich online auf der Homepage der Gemeinde unter www.eningen.de an der Umfrage zu beteiligen. Neben der Bewertung der Anregungen aus der Ideenwerkstatt haben Sie die Chance, Ihre Ideen und Vorschläge mitzuteilen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und machen Sie mit. Selbstverständlich werden die Fragenbögen anonym und unter Beachtung des Datenschutzes ausgewertet. Eningen organisiert Einkaufsdienst für Risikogruppen Die Gemeindeverwaltung vermittelt gemeinsam mit dem neuen „Bürgerschaft- lichen Engagement“ einen Hilfsdienst für alle Personen, die zur Risikogruppe des Coronavirus zählen. Hierzu gehören insbesondere ältere, hoch betagte, kranke, chronisch kranke und / oder immunschwache Menschen, welche aktuell ihre Wohnung nicht verlassen sollen oder wollen. Wir möchten sicherstellen, dass diese Personen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs versorgt Hohe Warte werden.
Nr. 12 Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM 7 KINDER, JUGEND UND FAMILIE Schülerferienbetreuung in den Osterferien Um die Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg zu verlangsamen, wird die Osteferienbetreuung vom 06.04. bis 09.04.2020 nur für Schulkinder angeboten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Die Be- treuung findet von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Räumen der kommunalen Schülerbetreuung an der Achalmschule statt. Bitte füllen Sie hierfür das Formular zur Notfallbetreuung für Grundschüler aus und reichen es bis spätestens Freitag 27.03.2020, 11:00 Uhr am Rathaus ein. Das Formular ist auf der Hoempage unter www.eningen.de erhältlich. Der Landkreis Reutlingen informiert: Telefonische Beratung für Familien und Jugendliche Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen. Diese einschneidenden Maßnahmen in Folge der Coronakrise, sind insbesondere für Familien mit ei- nigen Herausforderungen verbunden. Das verordnete enge Zusammenleben und der begrenzte Bewegungsspielraum können zu familiären Spannungen und Konflikten führen, sowohl zwischen den Kindern als auch zwischen Eltern und Kindern. Die Erziehungsberatungsstellen bieten für Eltern telefonische Beratung und Unterstützung an, wenn sie aktuelle Fragen haben, Ihnen die Decke auf den Sonnenfels Kopf fällt oder wenn sich die familiäre Situation zuspitzt. KULTURELLES Familientelefon für Eltern , Kinder und Jugendliche • wenn Ihnen die Belastungen über den Kopf wachsen • wenn sich Streitigkeiten zwischen den Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern häufen Verschiebung Besprechung Dorffest • wenn es zwischen den Eltern kracht • wenn Sie als Eltern mit Ihrem Latein am Ende sind Liebe Vereine und Institutionen, Wir sind telefonisch erreichbar: aufgrund der momentanen Situation wird die Besprechung zum Dorffest voraus- Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr / 14 bis 16 Uhr sichtlich auf den 28.04.2020, 18Uhr, kleiner Sitzungssaal Rathaus 1, verschoben. Freitag: 9 bis 12 Uhr Bitte achten Sie weiterhin auf die Mitteilungen in den Eninger Nachrichten und in- Beratungsstelle Münsingen: 07381-92 95 60 formieren Sie sich untereinander, falls weitere Verschiebungen notwendig wären. erziehungsberatung.muensingen@kreis-reutlingen.de Wir danken für Ihr Verständnis Beratungsstelle Dettingen: 07123-72 68 60 Ihre Gemeinde Eningen erziehungsberatung.dettingen@kreis-reutlingen.de Beratungsstelle Reutlingen: 07121-947 90 60 erziehungsberatung.reutlingen@kreis-reutlingen.de BÜCHEREI Die Bücherei bleibt bis zur Eröffnung der neuen Räu- me in der Schillerschule geschlossen! Die Leihfristen Ortsjugendring Ortsjugendring werden entsprechend verlängert. Absage der Jahreshauptversammlung am Dienstag 24. März Als Alternative können Sie die „Onleihe Neckar Alb“ nutzen, wer seinen Nachdem mit der Schließung der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten Ausweis verlängern muss oder einen Ausweis für die Onleihe beantragen das öffentliche Leben weiter heruntergefahren wird, haben wir uns im Vorstand möchte, kann das gerne per Mail bei uns machen. darauf verständigt, die Jahreshauptversammlung am 24. März abzusagen. Sobald es neue Perspektiven gibt, werden wir einen neuen Termin festlegen. Ebenso hängen die Termine für Vorplanungen des Ferienprogramms davon ab, wie sich die Lage weiter entwickelt. Wir halten unsere Mitglieder, Ehrenamtliche und Interessierte auf dem Lau- fenden.
8 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12 Wer will fleißige Handwerker seh’n? Es ist beeindruckend - „Toller Raum für tolle Kinder“ Der muss auf die Eifi gehen! Die Arbeiten für den Innenraum konnten bei tollem Übergabe Spende Euro 4.782 und Projektbesichtigung des Reutlinger Wetter draußen stattfinden. Spendenparlaments beim Ortsjugendring Eningen Grandios, was vergangenen Samstag geschafft wurde! Tür gekürzt Dass die wichtige Arbeit, die der Ortsjugendring Eningen (OJR) für die Fußbodenleisten gekürzt Gemeinde macht, zum größten Teil auf ehrenamtliche Tätigkeit zurück- Tür geschliffen greift, geht gern unter und muss deshalb immer wieder hervorgehoben Fußbodenleisten gestrichen werden. Das Sommerferienprogramm auf dem Ferienprogrammgelände neue Kappen unter die Stühle Eifertshöhe wird regelmäßig von über 400 Kindern genutzt. Nun sind die Auch der neue Fußboden ist mittlerweile verlegt! Einrichtungen auf dem Gelände in die Jahre gekommen und mussten saniert werden. Dafür bekam der OJR prominente Hilfe. Das Reutlinger Spendenparlament e. V. unterstützt die Arbeit des OJR mit einer großzü- gigen Spende. „Toller Raum für tolle Kinder“ heißt das Projekt, im Rahmen dessen die Räum- lichkeiten - größtenteils im Ehrenamt - renoviert werden. Um den Fortschritt des Projektes und die zielgerichtete Verwendung der eigenen Spende anzuschauen waren Vertreter des Reutlinger Spendenparlamentes zur offiziellen Spendenü- bergabe beim Ortsjugendring. „Obwohl es nicht das erste Mal war, dass Ver- treter von uns beim OJR waren, ist es immer wieder beeindruckend zu sehen, mit welchem Enthusiasmus die Menschen hier ihre Arbeit tun!“ so Christiane Koester-Wagner vom Spendenparlament. Der OJR hatte sich beim Spendenparlament beworben und das Parlament des Reutlinger Spendenparlaments zeigte sich von den OJR Projektzielen und positiven Wirkung auf die Menschen überzeugt und genehmigte die Spende in Höhe von 4.782 Euro. „Die Mitglieder des Managerbundes, als neue Mentoren und der Vorsitzende Hansjörg Schühle, waren von der Arbeit und den Prozessen des Spendenparlaments überzeugt und trugen zur Spende bei. Und die Spen- den kommen dort an, wo Hilfe sinnvoll und notwendig ist. Und es ist gut dies vor Ort zu sehen.“, so Volker Feyerabend Kurator des Spendenparlaments und Präsident des Mentorenkreises. „... der Raum, in den sich die Kinder zum Spielen zurückziehen können. [...] bei Regen und wenn es kühler wird, ist es nötig, dass auf dem Gelände Winterhalde eine Rückzugsmöglichkeit vorhanden ist. ...“ Hieß es im Spendenantrag des OJR an das Spendenparlament. Vor 20 Jahren hatte die letzte Renovierung auf dem Feriengelände stattgefunden und die Renovierung war dringend notwendig geworden. Und die Spende an den OJR dient auch dazu, spielend zu lernen. Runter mit dem alten Lack! Dies deckt sich auch hervorragend mit den Statuten des Managerbundes, in denen Bildung, Kinder, Jugend und Studenten einen besonderen Stellenwert haben. Nun haben sich die Verantwortlichen des Spendenparlaments von der Wirksamkeit der Spende und dem Projektfortschritt überzeugt. „Der Projektfortschritt ist beeindruckend. Die farbigen Malerarbeiten, die Elektrik und Leuchten oder die Fußbodenheizung geben dem Raum ein neues Wohlfühl- gefühl“, so Frau Dr. Barbara Dürr. Und laut Johannes Schöberle vom OJR sollen nun noch Möbel und Spielsachen für die Kinder folgen. Durch die enorme Eigenleistung der Menschen ist das Ganze finanziell machbar geworden. Und die Spende sicherte die Anschubfinanzierung des Projektes. Gute Arbeit verdient eben gute Unterstützung. Weitere Informationen: ojr-eningen.de Spendenparlament-reutlingen.de Aufbereitung der alten Fußbodenleisten Spendenübergabe beim Ortsjugendring Eningen v.l.: Volker Feyerabend Kurator Spendenparlament und Präsident Mentorenkreis, Dr. Barbara Dürr Präsidentin des Spendenparlaments, Hansjörg Schühle aus dem Mentorenkreis, Vorstand Managerbund Reutlingen, Christiane Koester- Wagner Vorsitzende Spendenparlament und OJR Vorsitzender Johannes Schö- Die erste hälfte der neuen Polstermöbel ist eingetroffen! Die zweite Hälfte dauert berle und Simone Büttner vom OJR-Ferienprogrammteam leider noch. Damit kommt ein neuer Farbtupfer in den Raum.
Nr. 12 Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM 9 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Ökumene Ökumene BiG: Bibel im Gespräch – bis auf Weiteres ausgesetzt Das Seniorenzentrum hat gebeten, den Bibelkreis vorsichtshalber und vorerst nicht im Seniorenzentrum St. Elisabeth stattfinden zu lassen. Hier gilt die Anord- nung der Stiftung, die auch andere Maßnahmen umfasst. Die Einrichtung handelt zum Wohle der Bewohner, die altersbedingt mehr gefährdet sind als andere. Deshalb ruht der neue Bibelgesprächskreis bis auf Weiteres. Aber keine Sorge: BiG geht weiter! Hoffentlich nach den Osterferien ab dem 20. April. Genaueres wird in den Eninger Nachrichten an dieser Stelle bekannt gegeben. Verlieren Sie nicht Ihr Vertrauen: BiG – Gott ist groß, bald werden wir uns wieder darüber austauschen, freuen und miteinander feiern! Neue Wände, Leuchten, Fußbodenheizung und Böden - der Projektfortschritt war deutlich sichtbar. Die Versuchung das neue klassische Holzspielzeug selbst auszuprobieren, war bei allen Beteiligten groß. Ev. Ev. Kirchengemeinde KirchengemeindeEningen Eningenunter unterAchalm Achalm ÄLTERE MENSCHEN UND SOZIALES Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Johannes 12,24 Sprechzeiten des Pflegestützpunktes Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine andere schwere Erkrankung kann das Was für ein herausfordernder Wochenspruch! Jesus sagt diesen Satz und hat da- Leben von heute auf morgen verändern. Das kann Menschen aller Altersstufen bei schon den Tod in Jerusalem im Blick. Er sieht seinen Weg als unausweichlich betreffen. Wenn Pflegebedürfigkeit eintritt, sich anbahnt oder sich verschlim- an. Er muss sterben und wird genau damit dem Leben zum Sieg verhelfen. Ohne mert, ist Vieles zu klären und Entscheidungen müssen getroffen werden. Karfreitag gibt es kein Ostern. Ohne Herbst und Winter gibt es keinen Frühling. Vielleicht besteht auch noch kein Pflege- oder Betreuungsbedarf, aber viele Eine Facebook-Freundin hat ein Bild gepostet, auf dem Karussell-Pferdchen Dinge werden altersbedingt beschwerlich und es stellen sich Fragen nach zu sehen sind. Dazu ihr Kommentar: „Jetzt einfach mal die Hufen stillhalten.“ geeigneten Entlastungsmöglichkeiten und wie ein selbstbestimmtes Leben im In der Geschichte der Kirche haben wir gute Vorbilder von Menschen, die Ein- Alter sichergestellt werden kann. samkeit angenommen und gestaltet haben: von den koptischen Einsiedlern in Die offene Sprechstunde im Rathaus fällt in den kommenden Wochen aus! der Wüste ganz am Anfang der Kirche über Marie Durand im Turm von Aigues- Die Pflegestützpunkt-Mitarbeiterinnen sind jedoch weiterhin für Sie da. Bitte Mortes bis zu Dietrich Bonhoeffer in seiner Zelle. Wir haben die Kraft, mit Gott nehmen Sie telefonisch oder Email Kontakt auf: alleine zu sein. Wir können sogar Kraft bekommen aus dieser einsamen Zeit nur Telefon: 07121- 480 4030 mit Gott allein. Mal ein ganzes biblisches Buch langsam und nur für mich lesen. Email: pflegestuetzpunkt@kreis-reutlingen.de Ein Gebetstagebuch anfangen. Sich durchs Gesangbuch singen. Die nächsten Tage und Wochen sind wir gezwungen, alle Aktivitäten massiv ein- zuschränken. Manches wird „sterben“. Und Einige wird es hart treffen. Vielleicht JAHRGÄNGE aber wird Neues wachsen und irgendwann Frucht bringen – möglicherweise sogar „viel Frucht“. Bleiben Sie gesund und behütet! Jahrgang 1951/52 Eningen Ihr Aufgrund der aktuellen Situation wird die Zusammenkunft am 20.03.2020 auf Pfarrer Johannes Eißler unbestimmte Zeit verschoben. Wir folgen der dringenden Empfehlung der Landeskirche, bis auf Weiteres keine Gottesdienste zu feiern. Die Andreaskirche, das Andreasgemeindehaus und das Gemeindebüro bleiben AUS DEN VEREINEN ARBEITSKREIS ASYL ENINGEN geschlossen. Gruppen, Kreise, Chorproben und Konzerte werden ausgesetzt. Kranken- und Geburtstagsbesuche müssen in aller Regel unterbleiben. Das alles sind Entscheidungen, die uns nicht leichtfallen, jetzt aber angemessen Alle Veranstaltungen des AK Asyl werden bis auf weiteres eingestellt erscheinen. dies betrifft: die Dienstagsfrauen, das Asyl Café, den Welcome-shop und Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf unserer Homepage (www. das Frühlingsfest der Integrationsmanagerinnen eningen-evangelisch.de) und auf unserer Facebook-Seite (facebook.com/enin- genevangelisch/). Hier finden Sie auch Hinweise auf Fernsehgottesdienste etc. Auch Gebete, Impulse und Ermutigungen können wir über diese digitalen Wege teilen. IMPRESSUM IMPRESSUM Herausgeber: Bürgermeisteramt Eningen unter Achalm, Kontakt: 0 71 21/8 92- 1260 Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Ge- meindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bür- germeister Alexander Schweizer oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil ist : Georg Hauser GmbH & Co. Zeitungsver- lag KG, Römerstr.19, 72555 Metzingen, Tel. (07123) 3688-630, Telefax (07123) 3688-222, Homepage: www.nak-verlag.de. E-Mail: NAK.Anzeigen@swp.de, ISDN-Leonardo (07123) 162-422. Telefon Vertrieb: (07123) 3688-639 Druck: Druckzentrum Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Ferdinand-Lassalle-Straße 51, 72770 Reutlingen Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags. Redaktionsschluss: Mittwoch, 23.30 Uhr
10 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12 Nutzen Sie bitte den Telefonkontakt zu Pfarrer und Pfarrerin, die für Sie selbst- verständlich auch weiterhin und gerade jetzt ansprechbar sind: Pfarrer Johannes Eißler: (07121) 33 02 66; 0172-7 22 31 68; johannes.eissler@ elkw.de. Katholische Kirchengemeinde Eningen Pfarrerin Regina Lück: (07121) 8 11 70; regina.lueck@elkw.de. Kath. Kirchengemeinde Zu Unserer Lieben Frau in Eningen Nicht zuletzt gibt es die Telefonseelsorge: Pfarrbüro: St. Wolfgang-Str. 10, 72764 Reutlingen Tel. 07121/49 02 55 – Fax 07121/49 02 56 Mail: ZuUnsererLiebenFrau.Eningen@drs.de Diözese sagt öffentliche Gottesdienste bis 19. April ab Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit Gottesdiensten in der Corona-Krise überarbeitet und massiv verschärft. So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste bis einschließlich 19. April abgesagt. Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusam- men mit dem von ihm geleiteten Krisenstab der Diözese am Montagvormittag beschlossen. Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger. „Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so noch nie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser schweren Zeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebot der Nächstenliebe, Für- sorge und Barmherzigkeit gegenüber Menschen, die besondere Zuwendung be- Geburtstagsbesuche nötigen, leitet unser Handeln weiterhin, gerade in dieser schweren und kritischen Aufgrund der aktuellen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus sind unsere Zeit“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angehalten, von Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Besuchen bei den Jubilaren abzusehen. In der nächsten Zeit werden die Ge- pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen burtstagskarten und ein kleines Büchle in die Briefkästen eingeworfen. Wir bitten Fragen ansprechbar. um Verständnis für diese Maßnahme. Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeit- raum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt. Helfen und sich helfen lassen Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht Zwar ist unser soziales Leben derzeit erheblich eingeschränkt, jedoch blühen stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen auch Solidarität und Hilfsbereitschaft auf. Durch die Absage fast aller Termine können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spen- entstehen Zeitfenster, die viele Menschen nun nutzen wollen, um anderen zu den. Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden helfen. Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt Wer zum Beispiel für andere einkaufen würde oder sonstige Unterstützung werden. anbieten möchte, kann sich bei der zentralen Stelle im Rathaus melden (Te- Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die lefon 829-85 50) oder beim Gemeindebüro, Telefon 8 11 83; gemeindebuero. Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an eningen@elkw.de. Wer Hilfe braucht, meldet sich ebenfalls dort und kann dann der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer Hilfe vermittelt bekommen. lebensbedrohlichen Situation) bringen sie - unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Weitere Informationen unter: Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung. www.eningen-evangelisch.de Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die aus- Über den Kirchturm geweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St. Martin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen Wer kann russische Austauschschüler im Mai aufnehmen? Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Sofern es die gesundheitliche Situation zulässt, werden vom 2. bis 16. Mai zwölf Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. russische Austauschschülerinnen und -schüler aus der Nähe des Uralgebirges Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, ein Praktikum in Eningen und Umgebung machen. Für sechs von ihnen werden allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In dringend noch Unterkünfte gesucht. Die ca. 16-jährigen Jungs und Mädchen Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen sind in der zehnten Klasse und sprechen gut Deutsch. Begleitet werden sie von bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im ihrem Deutschlehrer Alexander Roth, der aus Eningen stammt, und von einer Briefkasten des jeweiligen Pfarramts. russischen Lehrerin. Für Programm während der Woche und am Wochenende Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stuttgart beobachtet die Entwicklung ist gesorgt. Es geht vor allem um Unterkunft und Verpflegung. permanent und wird die oben genannten Maßnahmen gegebenenfalls der ak- Wer in der genannten Zeit ein Bett zur Verfügung stellen kann, möge sich bitte tuellen Situation anpassen. Auf der diözesanen Homepage drs.de ist immer der direkt mit Alexander Roth oder mit Pfarrer Johannes Eißler in Verbindung setzen: aktuelle Stand der Maßnahmen abrufbar. Alexander Roth: ad_roth@icloud.com Johannes Eißler, Telefon 01727223168; johannes.eissler@elkw.de. Die Liebfrauenkirche ist wie üblich für das persönliche Gebet geöffnet ist. „Wahl findet statt! – aber ausschließlich über Briefwahl, Wahllokale blei- ben geschlossen“ Unsere Diözese hat heute beschlossen, dass Evangelisch-methodistische Evangelisch-methodistischeKirche Kirche diözesanweit alle Wahllokale geschlossen bleiben. Dies bedeutet, dass ausschließlich Versöhnungskirche (In der Raite 8) per Briefwahl abgestimmt werden kann. Die Gottesdienste, sowie alle anderen Veranstaltungen in unseren Räumen fallen auf Grund der Pandemie aus. Auf unserer EMK-Homepage ( EMK-Reutlingen.de) ist eine Verlinkung zu einem Zusätzlich wurde die Eingangsfrist für die Online Gottesdienst aus der EmK Betzingen. Wir freuen uns mit Ihnen auf diesem Wahlbriefe auf 16:00 Uhr vorverlegt. Wahl- Weg gemeinsam Gottesdienst zu feiern! briefe, die nach 16:00 Uhr eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Außerdem gibt es unter www.radio-m.de ab 22.3. Kurzgottesdienste zum Anhören. Die Wahlbriefe können entweder am Pfarramt, Tägliche Andachten gibt es ebenfalls auf www.radio-m.de St.-Wolfgang-Straße 10, Reutlingen oder am Einwurfbriefkasten des Wahllokals, Hegel- weg 12, Eningen eingeworfen werden. Hinweis: „Bürgerschaftliches Engagement“ siehe Bereich Ökumene Eine Abgabe der Wahlbriefe am Wahllokal ist nicht möglich. Eine Telefon- und Email-liste von Seelsorgern sind ebenfalls dort zu entnehmen Parken Sie nicht auf Gehwegen Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.katholische-kirche-eningen.de
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