Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen

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Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
Amtsblatt der Gemeinde Eningen unter Achalm | Ausgabe 12 | 20. März 2020

 Inhaltsverzeichnis

 Notruf- und Servicetafel             2
 Grußwort des Bürgermeisters          2
 Abfallkalender                       3
 Amtliche Bekanntmachungen            3
 Standesamtliche Nachrichten          6
 Aktuelles aus der Gemeinde           6
 Kulturelles                          7
 Kinder, Jugend und Familie           7
 Ältere Menschen und Soziales         9
 Kirchliche Nachrichten               9
 Vereinsnachrichten                 11
 Wir gratulieren                    14

Aktuelle Informationen aus der Gemeinde finden Sie auch im Internet unter www.eningen.de
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
2                                              AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12

 NOTRUF- UND SERVICETAFEL                               GRUSSWORT DES BÜRGERMEISTERS
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTS-                              Liebe Eningerinnen und Eninger,
DIENST                                                 außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen! Die Coronapandemie beeinflusst
An Wochenenden und Feiertagen und außerhalb
der Sprechstundenzeiten                                unser aller Leben mehr und mehr. Keiner unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Rathaus kann
kostenfreie Rufnummer   116 117                        sich erinnern, ähnliches je erlebt zu haben. Tag für Tag sind wir gezwungen, Ihre und unsere Freiheiten
                                                       immer weiter einzuschränken. Wir erlassen Verwaltungsakte, beschränken das Leben einzelner Mitbürger,
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kosten-   schließen öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Schule und Musikschule, Kindergärten, Bücherei, Spiel-
freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen          plätze – man könnte heulen! Es ist klar, dass damit die Möglichkeiten, sich zu beschäftigen, immer weiter
Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versi-      gegen Null tendieren. Dennoch tun wir dies, um die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich zu schützen.
cherte unter      0711/96589700 oder                   Es geht schlichtweg nur darum, den uns noch bevorstehenden Höhepunkt der Infektionszahlen abzuflachen
                  docdirekt.de                         (#flattenthecurve) und die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems nicht zu überfordern. Dafür arbeiten
                                                       wir seit Tagen ununterbrochen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen Mitarbeiterinnen und Mit-
KINDERÄRZTLICHER NOTFALL-                              arbeitern bedanken, die auch am Wochenende kurzfristig mitgeholfen haben, um am Montag den Eltern der
                                                       Schul-, Krippen- und Kindergartenkinder verbindliche und verlässliche Aussagen machen zu können. Viele
DIENST                                                 Mitarbeiter, auf denen nun besondere Verantwortung und extrem viel Arbeit lastet, nämlich Frau Speidel,
Tel. 01 80/6 07 12 11 und                              Frau Raible, Frau Spiegel und Herr Ott, sind allesamt erst seit weniger als einem Jahr bei uns – wir sind
samstags, sonntags und feiertags ab 9.00 bis 19.00     Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie uns so hervorragend unterstützen. Für viele Dinge, die nun täglich
Uhr Klinikum am Steinenberg, Reutlingen                zu entscheiden sind, gibt es keine Praxiserfahrung. Daher müssen wir oft im Stundentakt diskutieren, uns
Steinenbergstr. 3, Telefon 2 00-0                      austauschen, abwägen, entscheiden, kommunizieren. Wir stehen alle extrem unter Strom, auch weil wir oft
(keine tel. Voranmeldung notwendig)                    nicht absehen können, was morgen oder nächste Woche sein wird. Bitte haben Sie daher Verständnis und
Kernsprechstunde 9.00 bis 13.00 Uhr und                Geduld, wenn augenblicklich nur die wirklich wichtigen UND dringlichen Dinge entschieden werden können.
15.00 bis 20.00 Uhr
                                                       In Anbetracht der gestrigen Ansprache unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte die Situation eigent-
STANDORTE DER AED (Defibrillatoren)                    lich klar sein. Wir alle müssen die sozialen Kontakte möglichst stark reduzieren und Abstand halten. Dennoch
 Waldfreibad Eningen                                   gilt es, unsere älteren Nachbarn nicht zu vergessen und Schwache sowie Hilfsbedürftige nun solidarisch zu
• Vor Rathaus II, Außenbereich                         unterstützen. Das noch im Entstehen begriffene „neue bürgerschaftliche Engagement Eningen“ vermittelt
• Günter-Zeller-Sporthalle, Eingangsbereich            einen Hilfs-, Unterstützungs- und Einkaufsdienst für Diejenigen, die aktuell ihre Wohnung nicht verlassen
• HAP-Grieshaber-Festhalle, Außenbereich               sollen oder möchten. Ich bitte Sie, Mitbürger auf dieses Angebot hinzuweisen oder sich ggf. selbst hierfür
• Arbachtal-Sporthalle, Eingangsbereich                zur Verfügung zu stellen (Tel. 892-8550).
(Nur zu den Öffnungszeiten!)                           Besondere Verantwortung und Belastung ruht derzeit auch auf den Schultern der Teams in den Arztpra-
                                                       xen, Apotheken, Pflegediensten, Getränke- und Lebensmittelläden. Bitte unterstützen Sie diese, indem
ZAHNÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                           Sie Praxisbesuche im Zweifel vorher telefonisch abklären, stets peinlich auf Hygiene und angemessenen
Der jeweilige zahnärztliche Notfalldienst kann unter   Abstand zu den Mitmenschen achten und keine Hamsterkäufe tätigen (es ist definitiv genügend Klopapier
der Telefonnummer 01805/91 16 40                       für alle da…). Vielen Dank an alle in diesen Bereichen Tätigen!
erfragt werden.                                        Nur wenn sich alle an die Regeln halten, können wir den nach wie vor dramatischen Anstieg der Infektions-
                                                       zahlen begrenzen bzw. zum Stillstand bringen. Dies ist nicht nur aus medizinischen Gründen notwendig,
AUGENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                          sondern auch, damit unsere Wirtschaft in absehbarer Zeit wieder Fahrt aufnehmen und die vielen auf Null
Tel. 0 18 01/92 93 48                                  zurückgefahrenen Firmen, Kleinunternehmen, Gastronomie wieder zum Normalzustand zurückkehren kön-
                                                       nen. Allgemeine Ausgehverbote sind zwar bei uns noch nicht vorstellbar, aber im Zweifel wahrscheinlich
                                                       die einzige Möglichkeit, um die teilweise noch festzustellende Sorglosigkeit zu beenden. Bitte verhalten
HNO-ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                           Sie sich verantwortungsbewusst, damit es nicht soweit kommen muss!
Tel. 01 80/6 07 07 11

NOTFALL-RUFNUMMERN
Feuerwehr, Notarzt
und Rettungsdienst                      1 12
Krankentransporte                    1 92 22
Polizei                                 1 10
Täglich rund um die Uhr!
DIAKONIE-SOZIALSTATION
Pfullingen Eningen unter Achalm e.V.
Schillerstraße 47/3, Eningen,
Telefon 88 05 70

PFLEGEDIENST WEGGERLE
Wengenstraße 44
Eningen unter Achalm
Tel. 07121/83626

APOTHEKENDIENST
Apotheken-Notdienste wechseln täglich um 8.30
Uhr. Während des Notdienstes von 20.00 Uhr
abends bis 8.00 Uhr morgens werden nur ärztliche
Rezepte beliefert und dringend benötigte Medika-
mente abgegeben. Nachtzuschlag 2,50 €.

Samstag, 21.3.2020:                                    Zum Abschluss noch ein Luftbild von den derzeitigen Arbeiten im Freibad. Unser Ziel ist nach wie vor, die
Albtor-Apotheke, Albstr. 2, 72764 Reutlingen (In-      Fertigstellung bis 15. Mai hinzubekommen. Dies hängt jedoch stark vom künftigen Witterungsverlauf ab.
nenstadt), Tel. 07121 - 8 20 17 95                     Zuletzt wurden der neue Aufsichtsturm und die neue 1- und 3-Meter-Sprunganlage aufgebaut. Der Be-
                                                       triebsausschuss hat beschlossen, die Saisonkarten weiterhin zum alten Preis zu verkaufen. Die Einzel- und
Sonntag, 22.3.2020:                                    Punktekarten werden spürbar teurer, allerdings bieten wir auch ein deutlich besseres Angebot. Hoffen wir,
Apotheke in der Kaiserpassage, Kaiserpassage 8,        dass Mitte Mai die Freibäder wieder öffnen dürfen!
72764 Reutlingen (Innenstadt), Tel. 07121 - 31 03 03
                                                       Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
RUFNUMMER FÜR STÖRMELDUNGEN
Entstörungsdienst Gas- und Wasserversorgung (24        Alexander Schweizer
Stunden), Strom und Straßenbeleuchtung FairEner-       Bürgermeister
gie Reutlingen
Telefon 0 71 21/5 82-32 22
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
Nr. 12    Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM                                                                               3

 ABFALLKALENDER                                                             ÖFFNUNGSZEITEN BÜCHEREI

Häckselplatz bei der Erddeponie Eichberg                                   Die Bücherei bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
01. März – 24. Oktober 2020
Montag                 15 – 18 Uhr
Mittwoch                9 – 12 Uhr
Freitag                15 – 18 Uhr
Samstag                10 – 16 Uhr
                                                                            BÜRGERAUTO
                                                                            Freibad

Grüngut Annahme                                                            Bürgerauto Eningen stellt den Betrieb vorübergehend
Annahmestelle:
Parkplatz oberhalb der Bushaltestelle „Wenge“                              ein
                                                                           Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus hat das Bür-
Abgabezeiten:                                                              gerauto den Betrieb bis einschließlich 19. April 2020 eingestellt.
Von Samstag, 07. März 2020 bis Samstag, 28.11.2020 immer samstags (außer   Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
feiertags) von 10 – 12 Uhr.

Restmüll-Tonne                                                              SPRECHZEITEN MUSIKSCHULE
Abholung 14-täglich
Bereitstellung ab 6.00 Uhr
                                                                           Musikschule Eningen,
                                                                           Johannes Popp, Eitlinger Str. 7, Tel. 07121-820452,
Bezirk Eningen 1
                                                                           E-Mail: musikschule@eningen.de
Abfuhrtage: jeden zweiten Donnerstag
                                                                           Sprechstunde: dienstags: 11.30 - 12.30 Uhr (und nach Vereinbarung)
Nächster Abholtermin:
                                                                           (in den Ferien findet keine Sprechstunde statt!)
Donnerstag, 02.04.2020
                                                                           oder
                                                                           Gemeindeverwaltung Eningen unter Achalm,
Bezirk Eningen 2
                                                                           Ute Buskies, Rathaus 1, Zimmer 13, Tel. 07121-8921260,
Abfuhrtage: jeden zweiten Montag
                                                                           E-Mail: Ute.Buskies@eningen.de
Nächster Abholtermin: 23.03.2020
                                                                           Sprechstunde: Mo - Fr: 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                              Di: 14.00 bis 18.00 Uhr
Bio-Tonne
Abholung 14-täglich
Juni bis August wöchentlich                                                 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bereitstellung ab 6.00 Uhr

Bezirk Eningen 1                                                           Rathaus schränkt Publikumsverkehr ein
Abfuhrtage: jeden Donnerstag                                               Die Gemeindeverwaltung möchte zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des
Nächster Abholtermin:                                                      Virus beitragen, jedoch gleichzeitig den Bürgerservice aufrechterhalten.
Donnerstag: 02.04.2020
                                                                           Deshalb bitten wir Sie, folgende Hinweise bei einem dringenden Besuch auf
Bezirk Eningen 2                                                           dem Rathaus zu beachten:
Abfuhrtage: jeden Montag
Nächster Abholtermin: 23.03.2020                                           Bitte vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Die Zuständigkeitsbereiche
                                                                           und Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter finden Sie auf unserer
Papier-Tonne                                                               Website. Das Bürgerbüro vermittelt Ihnen unter der Rufnummer 892-5000
Abholung alle vier Wochen                                                  gerne den zuständigen Ansprechpartner.
Bereitstellung ab 6.00 Uhr                                                 • Bitte nehmen Sie kurzfristige oder bereits vereinbarte Termine nur in zwin-
                                                                             genden und dringenden Fällen wahr. Termine sollten nur alleine (von einer
Bezirk Eningen 1                                                             Person) wahrgenommen werden. Nehmen Sie ggfs. mit Ihrem Ansprechpart-
Abfuhrtage: jeden vierten Donnerstag                                         ner telefonisch vorab Kontakt auf.
Nächster Abholtermin: 09.04.2020                                           • Weichen Sie bitte auf andere Kontaktmöglichkeiten aus. Hierzu zählen E-Mail
                                                                             und Telefon. Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie den Briefkasten vor
Bezirk Eningen 2                                                             dem Rathaus 1.
Abfuhrtage: jeden vierten Montag                                           • Bei standesamtlichen Trauungen bitten wir, die Zahl der Gäste auf zehn Per-
Nächster Abholtermin: 30.03.2020                                             sonen zu begrenzen.

                                                                           Zusätzlich bleiben alle Sportanlagen, Sporthallen, das Jugendhaus, die Bücherei
Der gelbe Sack                                                             sowie das Spital bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Abholung alle vier Wochen                                                  Bitte nehmen Sie keine Termine im Rathaus wahr, wenn
Bereitstellung ab 6.00 Uhr                                                 • Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren oder
                                                                           • grippeähnliche Symptome haben oder
Gesamtgemeinde Eningen                                                     • Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten oder
Abfuhrtage: jeden vierten Mittwoch                                         • Sie sich selbst in häuslicher Absonderung befinden.
Nächster Abholtermin: 08.04.2020
                                                                           Vielen Dank für Ihr Verständnis – Ihre Gemeindeverwaltung
Beratung unter 07121 480-3348, -3349
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de
                                                                           Gemeinde Eningen unter Achalm
 ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS                                                    Landkreis Reutlingen
                                                                                                     Kostenverzeichnis
                                                                                           zu § 5 der Feuerwehrkostenersatz Satzung
Bitte beachten Sie die Hinweise in den amtlichen Be-                                                    Stand 11.03.2020
kanntmachungen.                                                            1.   Personalkosten
                                                                                a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde)               21,16 Euro
                                                                                b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde)             21,16 Euro
                                                                           2.   Fahrzeuge
                                                                                genormte Fahrzeuge
                                                                                Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung
                                                                                des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr
                                                                                (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBI. S. 253)
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
4                                               AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12

     Die Feuerwehr Eningen unter Achalm hat nachfolgend genormte Fahrzeuge.               Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt
                                                                                          sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungs-
     Fahrzeug                                         Stundensatz                         berechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren
     Kommandowagen                                    16,00 €                             Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine
     Einsatzleitwagen ELW 1                           34,00 €                             Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im
     Mannschaftstransportwagen MTW                    20,00 €                             Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in
     Drehleiter DLAK 23/12                            264,00 €                            der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Per-
     Löschgruppenfahrzeug LF 10                       120,00 €                            sonal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei
     Löschgruppenfahrzeug LF 20                       170,00 €                            objektiver Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen
     Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20       184,00 €                            Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entsprechende Anwendung.
     Gerätewagen Transport GWT                        54,00 €                             Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung
                                                                                          abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch
3.   Sonstiges                                                                            uneingeschränkt möglich ist.
     Verbrauchsmaterialien und sonstige benötige Materialien werden zusätzlich
     zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG
                                                                                      (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,
     festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf
                                                                                          1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit
     § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.
                                                                                             dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen
                                                                                             sind, oder
Hinweis:
                                                                                          2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-
                                                                                             aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) i         m
ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlas-
                                                                                             Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt
sener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
                                                                                             auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
                                                                                             als Risikogebiet eingestuft wird, oder
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Eningen
                                                                                          3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.
unter Achalm geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die    (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser                1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)     b e -
Satzung verletzt worden sind.                                                                  stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik
                                                                                               und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswe-
                                                                                               sen, Transport und Verkehr,
Verordnung der Landesregierung über infektions-                                           2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Ver-
schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des                                                 sorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung
Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)                                                notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambu-
vom 17. März 2020                                                                              lanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und §                      Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
31 des Infek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),              3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaft-
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S.                      vollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen
148) geändert worden ist, wird verordnet:                                                      Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz
                                                                                               1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unab-
                                     §1                                                        kömmlich gestellt werden,
       Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen                      4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen
                        und Kindertagespflegestellen                                           einschließlich Katastrophenschutz,
                                                                                          5. Rundfunk und Presse,
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind                                                6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den
    1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher                     Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunter-
         und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen,                  nehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
         Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie                 7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
         Schulkindergärten in freier Trägerschaft,                                        8. Bestatter.
    2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
    3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege               (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus
         und                                                                              weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen.
    4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule,             (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung
         flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule                  einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 kei-
    untersagt.                                                                            ne Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28             betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der
    LKHG anerkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig               Betretungsverbote zu sorgen.
    das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs-               (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
    zentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner       Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern
    nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kranken-          sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbe-
    pflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfall-              treuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen
    sanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assi-              Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
    stenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler               anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
    und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis
    spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Inten-                                          §2
    sivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für                                          Hochschulen
    die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förder-
    schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige          (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen,
    Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und                 Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaf-
    Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden                    ten, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April
    Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund              2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem
    des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.                        Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die
                                                                                          Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entschei-
(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprü-                 det die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen
    fungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5                   dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester
    zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheits-           2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die
    berufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das Ministerium für               Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum
    Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungs-               19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April
    bereich.                                                                              2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für
(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen                       die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.
    und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpäda-
    gogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen,                (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
    Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund-                   durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu
    schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen                   verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das
    und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder               Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem
    der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von           Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
Nr. 12     Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM                                                                                         5
                                §3                                                                                §6
       Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen                              Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich-           (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG so-
    tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Mu-                wie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
    sikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen           zungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen
    im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt.                   grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon
                                                                                       ausgenommen sind
(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammen-
                                                                                       1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäu-
    künfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.
                                                                                           ser für Gerontopsychiatrie,
(3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt.                2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
(4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen                 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser
    zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1                jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.
    bis 3 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn               (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbe-
    1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung                darf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete am-
       der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder              bulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und
    2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine          Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten
       Verlegung des Termins nicht möglich ist.                                        werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben,
(5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch                wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden
    Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Grenze der Teil-             können.
    nehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für          (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten
    Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel fest-              Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in
    zusetzen.                                                                          Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestat-
                                                                                       tet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum
                                    §4                                                 Infektionsschutz zu treffen.
                       Schließung von Einrichtungen
                                                                                   (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:         infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegser-
     1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater,               krankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz
        Schauspielhäuser, Freilichttheater,                                            1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine
     2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fort-             Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen,
        bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugend-              ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in
        kunstschulen,                                                                  Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen
     3. Kinos,                                                                         Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
     4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
                                                                                   (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebe-
     5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbeson-
                                                                                       triebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der
        dere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
                                                                                       Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich-
     6. Jugendhäuser,
                                                                                       tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung
     7. öffentliche Bibliotheken,
                                                                                       über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
     8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettan-
                                                                                       trifft die Einrichtung.
        nahmestellen,
     9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,                 (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen
    10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche         für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der
        Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend,                                 Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter
    11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Frei-          Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend ge-
        zeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte,           eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
        Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
                                                                                   (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege
    12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Ab-
                                                                                       werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund
        satz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center,
                                                                                       einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betrof-
    13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
                                                                                       fenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbe-
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb          sondere: Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB)
    weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung           XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), u. a.
    von Auflagen abhängig zu machen.                                                   Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschrän-
                                                                                       kungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen) oder auch
(3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der
                                                                                       sonstige Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für
    Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
                                                                                       behinderte und pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden -
    sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epide-
                                                                                       soweit die als Gruppenveranstaltung angelegt - auch
    mie in Deutschland vom 16. März 2020 nicht zu schließenden Einrichtungen
                                                                                       -     Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m.
    (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
                                                                                             § 7 UstA-VO und
    Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Ban-
                                                                                       -     Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO
    ken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der
                                                                                       eingestellt.
    Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfs-
    märkte und der Großhandel)      haben dafür zu sorgen, dass die erforder-
    lichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von      (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
    Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen gestattet,           Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Per-
    auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird            sonen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in
    ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.                                             diesem Paragraphen zu ändern.
                                                                                   (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrich-
                                  §5
                                                                                       tungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen
               Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
                                                                                       auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren.
(1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich un-
    tersagt.
                                                                                                                        §7
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank- und Speisegast-
                                                                                                                 Betretungsverbote
    stätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand             (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen,
         von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,             insbesondere Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren
    2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5               Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für
         Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und                              Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland
    3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet                  oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKIKlassifizierung
         haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.              aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die
                                                                                       Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
(3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb
    von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der
    Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.                               (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und aus-
                                                                                       drücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
6                                                AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12

                                §8                                                 Sofern Sie Unterstützung bei diesen Besorgungen benötigen oder wenn Sie
          Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz                        gerne einen Einkaufsdienst übernehmen möchten, melden Sie sich bitte unter
                                                                                   der Rufnummer 892-8550 montags bis freitags zwischen 8.30 und 11.30 Uhr.
Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz
vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den
Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministe-        Gratulationsbesuche des Bürgermeisters
rium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fach-        Aus Rücksicht auf die Gesundheit der Alters- und Ehejubilare sieht Herr Bür-
aufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialmini-        germeister Schweizer bis auf weiteres von persönlichen Gratulationsbesuchen
steriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen          ab. Aufgrund der Vielzahl der Jubilare wird Herr Schweizer die Besuche nicht
Ortspolizeibehörden aus.                                                           nachholen können.
                                                                                   Wir danken für Ihr Verständnis - bitte bleiben Sie gesund!
                                      §9
                                 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt
                                                                                   Raus in die Natur
                                                                                   Da unser soziales Leben durch den Corona-Virus zur Zeit stark eingeschränkt
die gleichlautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.
                                                                                   wurde, können wir die Zeit und vor allem das schöne Frühlingswetter dazu nut-
                                    § 10                                           zen, raus in die Natur zu gehen. Einzeln oder mit den Kindern ist dies möglich
                               Außerkrafttreten                                    und fördert die Stärkung unserer Abwehrkräfte. Erkunden Sie doch mal unseren
                                                                                   Premiumwanderweg „hochgehflogen“, der bereits zertifiziert und zum Wandern
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
                                                                                   frei gegeben wurde. Die offizielle Eröffnungsfeier ist für Mitte Juli 2020 geplant.
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin
                                                                                   Der Premiumwanderweg „hochgehfolgen“, den Sie von der Eninger Weide
    des Außerkrafttretens zu ändern.
                                                                                   aus starten können, führt über den Gestütshof St. Johann, leicht bergauf bis
Stuttgart, den 17. März 2020                                                       zur „Hohen Warte“, über den Fohlenhof St. Johann bis zum Randweg, der zu
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:                                        den Gütersteiner Wasserfällen führt. Dort müssen Sie wegen der momentanen
                                                                                   Forstarbeiten auf der Wiese entlang des Waldes, bis hin zum Schotterweg wan-
Kretschmann                                                                        dern, von da aus geht es am Randweg entlang bis zu den Höllenlöchern. Ein
Strobl             Sitzmann                                                        kurzer Blick in die Dettinger Höllenlöcher lohnt sich auf jeden Fall. Parallel zu
Dr. Eisenmann      Bauer                                                           den Felsen kommt man nach einem kurzen Anstieg durch einen alten Buchen-
Untersteller       Dr. Hoffmeister-Kraut                                           wald zum Sonnenfels, von wo aus man einen traumhaft schönen Weitblick hat,
Lucha              Hauk                                                            u.a. zur Burgruine „Hohenneuffen“. Der nächste Abschnitt ist das Rossfeld, mit
Hermann            Erler                                                           einem weiteren tollen Ausblick über das Ermstal, dem Albvorland bis hin zum
                                                                                   Stuttgarter Fernsehturm. Bergeinwärts wandert man auf einem Schotterweg
                                                                                   bis zum Wegweiser nach rechts in den Waldweg entlang der Kernzone bis zum
 STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN                                                       Stauseebecken. Links um das Stauseebecken geht es zurück zum Parkplatz
                                                                                   am Wanderheim. Die Tour ist insgesamt 14,4 km lang und bietet einige schöne
                                                                                   Stellen für Pausen und zum Genießen der schönen Natur.
In der Zeit vom 22.02.2020 bis zum 16.03.2020 wurde im Standesamt Eningen
unter Achalm der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.                                       Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben und, dass wir diese Krise
                                                                                   gemeinsam gut überstehen!
22.02.2020       Margareta Walburga Kempf, geb. Obert
                 Reuchlinstr. 17/1, 72800 Eningen unter Achalm
24.02.2020       Josef Otto Baur
                 Gemminger Str. 52, 72516 Scheer
25.02.2020       Karoline Filzwieser, geb. Wichert
                 Eitlinger Str. 14, 72800 Eningen unter Achalm
29.02.2020       Albert Florian Krauth
                 Paul-Hindemith-Str. 24, 72766 Reutlingen
03.03.2020       Gabriele Rita Hildegard Vallon, geb. Kehrer
                 Im Hörnle 9, 72800 Eningen unter Achalm
08.03.2020       Otto Hans Rolf Lohmann
                 Eitlinger Str. 14, 72800 Eningen unter Achalm
12.03.2020       Elfriede Gertrud Goller, geb. Weiblen
                 Dettinger Str. 6, 72555 Metzingen

In der Zeit vom 22.02.2020 bis zum 16.03.2020 haben auf dem Standesamt
Eningen unter Achalm die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftliche
Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
                                           ˆ
06.03.2020       Michelle Denise Bobeica und Selahattin Bayram
                 Hauptstr. 79, 72800 Eningen unter Achalm

 AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

Onlinebefragung zukünftige Mobilität in Eningen
Im Rahmen der Mobilitätsuntersuchung für Eningen fand Anfang Februar eine
Ideenwerkstatt statt, an der zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilnahmen
und Vorschläge, Anregungen und Ideen zu diesem Thema einbrachten. Bis
einschließlich 5. April 2020 besteht jetzt die Möglichkeit, sich online auf der
Homepage der Gemeinde unter www.eningen.de an der Umfrage zu beteiligen.
Neben der Bewertung der Anregungen aus der Ideenwerkstatt haben Sie die
Chance, Ihre Ideen und Vorschläge mitzuteilen. Nutzen Sie diese Gelegenheit
und machen Sie mit. Selbstverständlich werden die Fragenbögen anonym und
unter Beachtung des Datenschutzes ausgewertet.

Eningen organisiert Einkaufsdienst für Risikogruppen
Die Gemeindeverwaltung vermittelt gemeinsam mit dem neuen „Bürgerschaft-
lichen Engagement“ einen Hilfsdienst für alle Personen, die zur Risikogruppe des
Coronavirus zählen. Hierzu gehören insbesondere ältere, hoch betagte, kranke,
chronisch kranke und / oder immunschwache Menschen, welche aktuell ihre
Wohnung nicht verlassen sollen oder wollen. Wir möchten sicherstellen, dass
diese Personen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs versorgt         Hohe Warte
werden.
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
Nr. 12       Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM                                                                                        7

                                                                                      KINDER, JUGEND UND FAMILIE

                                                                                     Schülerferienbetreuung in den Osterferien
                                                                                     Um die Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg zu verlangsamen,
                                                                                     wird die Osteferienbetreuung vom 06.04. bis 09.04.2020 nur für Schulkinder
                                                                                     angeboten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Die Be-
                                                                                     treuung findet von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in den Räumen der kommunalen
                                                                                     Schülerbetreuung an der Achalmschule statt. Bitte füllen Sie hierfür das Formular
                                                                                     zur Notfallbetreuung für Grundschüler aus und reichen es bis spätestens Freitag
                                                                                     27.03.2020, 11:00 Uhr am Rathaus ein. Das Formular ist auf der Hoempage unter
                                                                                     www.eningen.de erhältlich.

                                                                                     Der Landkreis Reutlingen informiert:
                                                                                     Telefonische Beratung für Familien und Jugendliche
                                                                                     Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen. Diese einschneidenden
                                                                                     Maßnahmen in Folge der Coronakrise, sind insbesondere für Familien mit ei-
                                                                                     nigen Herausforderungen verbunden. Das verordnete enge Zusammenleben
                                                                                     und der begrenzte Bewegungsspielraum können zu familiären Spannungen
                                                                                     und Konflikten führen, sowohl zwischen den Kindern als auch zwischen Eltern
                                                                                     und Kindern.
                                                                                     Die Erziehungsberatungsstellen bieten für Eltern telefonische Beratung und
                                                                                     Unterstützung an, wenn sie aktuelle Fragen haben, Ihnen die Decke auf den
Sonnenfels                                                                           Kopf fällt oder wenn sich die familiäre Situation zuspitzt.

 KULTURELLES                                                                         Familientelefon für Eltern , Kinder und Jugendliche
                                                                                     • wenn Ihnen die Belastungen über den Kopf wachsen
                                                                                     • wenn sich Streitigkeiten zwischen den Geschwistern oder zwischen Eltern
                                                                                       und Kindern häufen
Verschiebung Besprechung Dorffest                                                    • wenn es zwischen den Eltern kracht
                                                                                     • wenn Sie als Eltern mit Ihrem Latein am Ende sind
Liebe Vereine und Institutionen,
                                                                                     Wir sind telefonisch erreichbar:
aufgrund der momentanen Situation wird die Besprechung zum Dorffest voraus-          Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr / 14 bis 16 Uhr
sichtlich auf den 28.04.2020, 18Uhr, kleiner Sitzungssaal Rathaus 1, verschoben.     Freitag: 9 bis 12 Uhr
Bitte achten Sie weiterhin auf die Mitteilungen in den Eninger Nachrichten und in-   Beratungsstelle Münsingen: 07381-92 95 60
formieren Sie sich untereinander, falls weitere Verschiebungen notwendig wären.      erziehungsberatung.muensingen@kreis-reutlingen.de
Wir danken für Ihr Verständnis                                                       Beratungsstelle Dettingen: 07123-72 68 60
Ihre Gemeinde Eningen                                                                erziehungsberatung.dettingen@kreis-reutlingen.de
                                                                                     Beratungsstelle Reutlingen: 07121-947 90 60
                                                                                     erziehungsberatung.reutlingen@kreis-reutlingen.de

 BÜCHEREI

Die Bücherei bleibt bis zur Eröffnung der neuen Räu-
me in der Schillerschule geschlossen! Die Leihfristen                                 Ortsjugendring
                                                                                      Ortsjugendring
werden entsprechend verlängert.
                                                                                     Absage der Jahreshauptversammlung am Dienstag 24. März
Als Alternative können Sie die „Onleihe Neckar Alb“ nutzen, wer seinen               Nachdem mit der Schließung der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten
Ausweis verlängern muss oder einen Ausweis für die Onleihe beantragen                das öffentliche Leben weiter heruntergefahren wird, haben wir uns im Vorstand
möchte, kann das gerne per Mail bei uns machen.                                      darauf verständigt, die Jahreshauptversammlung am 24. März abzusagen.
                                                                                     Sobald es neue Perspektiven gibt, werden wir einen neuen Termin festlegen.
                                                                                     Ebenso hängen die Termine für Vorplanungen des Ferienprogramms davon ab,
                                                                                     wie sich die Lage weiter entwickelt.
                                                                                     Wir halten unsere Mitglieder, Ehrenamtliche und Interessierte auf dem Lau-
                                                                                     fenden.
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
8                                               AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12

Wer will fleißige Handwerker seh’n?                                                  Es ist beeindruckend - „Toller Raum für tolle Kinder“
Der muss auf die Eifi gehen! Die Arbeiten für den Innenraum konnten bei tollem       Übergabe Spende Euro 4.782 und Projektbesichtigung des Reutlinger
Wetter draußen stattfinden.                                                          Spendenparlaments beim Ortsjugendring Eningen
Grandios, was vergangenen Samstag geschafft wurde!
 Tür gekürzt                                                                         Dass die wichtige Arbeit, die der Ortsjugendring Eningen (OJR) für die
 Fußbodenleisten gekürzt                                                             Gemeinde macht, zum größten Teil auf ehrenamtliche Tätigkeit zurück-
 Tür geschliffen                                                                     greift, geht gern unter und muss deshalb immer wieder hervorgehoben
 Fußbodenleisten gestrichen                                                          werden. Das Sommerferienprogramm auf dem Ferienprogrammgelände
 neue Kappen unter die Stühle                                                        Eifertshöhe wird regelmäßig von über 400 Kindern genutzt. Nun sind die
Auch der neue Fußboden ist mittlerweile verlegt!                                     Einrichtungen auf dem Gelände in die Jahre gekommen und mussten
                                                                                     saniert werden. Dafür bekam der OJR prominente Hilfe. Das Reutlinger
                                                                                     Spendenparlament e. V. unterstützt die Arbeit des OJR mit einer großzü-
                                                                                     gigen Spende.

                                                                                     „Toller Raum für tolle Kinder“ heißt das Projekt, im Rahmen dessen die Räum-
                                                                                     lichkeiten - größtenteils im Ehrenamt - renoviert werden. Um den Fortschritt des
                                                                                     Projektes und die zielgerichtete Verwendung der eigenen Spende anzuschauen
                                                                                     waren Vertreter des Reutlinger Spendenparlamentes zur offiziellen Spendenü-
                                                                                     bergabe beim Ortsjugendring. „Obwohl es nicht das erste Mal war, dass Ver-
                                                                                     treter von uns beim OJR waren, ist es immer wieder beeindruckend zu sehen,
                                                                                     mit welchem Enthusiasmus die Menschen hier ihre Arbeit tun!“ so Christiane
                                                                                     Koester-Wagner vom Spendenparlament.

                                                                                     Der OJR hatte sich beim Spendenparlament beworben und das Parlament
                                                                                     des Reutlinger Spendenparlaments zeigte sich von den OJR Projektzielen und
                                                                                     positiven Wirkung auf die Menschen überzeugt und genehmigte die Spende in
                                                                                     Höhe von 4.782 Euro. „Die Mitglieder des Managerbundes, als neue Mentoren
                                                                                     und der Vorsitzende Hansjörg Schühle, waren von der Arbeit und den Prozessen
                                                                                     des Spendenparlaments überzeugt und trugen zur Spende bei. Und die Spen-
                                                                                     den kommen dort an, wo Hilfe sinnvoll und notwendig ist. Und es ist gut dies
                                                                                     vor Ort zu sehen.“, so Volker Feyerabend Kurator des Spendenparlaments und
                                                                                     Präsident des Mentorenkreises.

                                                                                     „... der Raum, in den sich die Kinder zum Spielen zurückziehen können. [...] bei
                                                                                     Regen und wenn es kühler wird, ist es nötig, dass auf dem Gelände Winterhalde
                                                                                     eine Rückzugsmöglichkeit vorhanden ist. ...“ Hieß es im Spendenantrag des
                                                                                     OJR an das Spendenparlament. Vor 20 Jahren hatte die letzte Renovierung auf
                                                                                     dem Feriengelände stattgefunden und die Renovierung war dringend notwendig
                                                                                     geworden. Und die Spende an den OJR dient auch dazu, spielend zu lernen.
Runter mit dem alten Lack!                                                           Dies deckt sich auch hervorragend mit den Statuten des Managerbundes, in
                                                                                     denen Bildung, Kinder, Jugend und Studenten einen besonderen Stellenwert
                                                                                     haben. Nun haben sich die Verantwortlichen des Spendenparlaments von der
                                                                                     Wirksamkeit der Spende und dem Projektfortschritt überzeugt.

                                                                                     „Der Projektfortschritt ist beeindruckend. Die farbigen Malerarbeiten, die Elektrik
                                                                                     und Leuchten oder die Fußbodenheizung geben dem Raum ein neues Wohlfühl-
                                                                                     gefühl“, so Frau Dr. Barbara Dürr. Und laut Johannes Schöberle vom OJR sollen
                                                                                     nun noch Möbel und Spielsachen für die Kinder folgen.

                                                                                     Durch die enorme Eigenleistung der Menschen ist das Ganze finanziell machbar
                                                                                     geworden. Und die Spende sicherte die Anschubfinanzierung des Projektes.
                                                                                     Gute Arbeit verdient eben gute Unterstützung.
                                                                                     Weitere Informationen: ojr-eningen.de
                                                                                     Spendenparlament-reutlingen.de

Aufbereitung der alten Fußbodenleisten

                                                                                     Spendenübergabe beim Ortsjugendring Eningen
                                                                                     v.l.: Volker Feyerabend Kurator Spendenparlament und Präsident Mentorenkreis,
                                                                                     Dr. Barbara Dürr Präsidentin des Spendenparlaments, Hansjörg Schühle aus
                                                                                     dem Mentorenkreis, Vorstand Managerbund Reutlingen, Christiane Koester-
                                                                                     Wagner Vorsitzende Spendenparlament und OJR Vorsitzender Johannes Schö-
Die erste hälfte der neuen Polstermöbel ist eingetroffen! Die zweite Hälfte dauert
                                                                                     berle und Simone Büttner vom OJR-Ferienprogrammteam
leider noch. Damit kommt ein neuer Farbtupfer in den Raum.
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
Nr. 12     Freitag, 20.3.2020 AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM                                                                                       9

                                                                                  KIRCHLICHE NACHRICHTEN

                                                                                  Ökumene
                                                                                  Ökumene
                                                                                 BiG: Bibel im Gespräch – bis auf Weiteres ausgesetzt
                                                                                 Das Seniorenzentrum hat gebeten, den Bibelkreis vorsichtshalber und vorerst
                                                                                 nicht im Seniorenzentrum St. Elisabeth stattfinden zu lassen. Hier gilt die Anord-
                                                                                 nung der Stiftung, die auch andere Maßnahmen umfasst. Die Einrichtung handelt
                                                                                 zum Wohle der Bewohner, die altersbedingt mehr gefährdet sind als andere.
                                                                                 Deshalb ruht der neue Bibelgesprächskreis bis auf Weiteres. Aber keine Sorge:
                                                                                 BiG geht weiter! Hoffentlich nach den Osterferien ab dem 20. April. Genaueres
                                                                                 wird in den Eninger Nachrichten an dieser Stelle bekannt gegeben. Verlieren
                                                                                 Sie nicht Ihr Vertrauen: BiG – Gott ist groß, bald werden wir uns wieder darüber
                                                                                 austauschen, freuen und miteinander feiern!

Neue Wände, Leuchten, Fußbodenheizung und Böden - der Projektfortschritt
war deutlich sichtbar. Die Versuchung das neue klassische Holzspielzeug selbst
auszuprobieren, war bei allen Beteiligten groß.                                   Ev.
                                                                                  Ev. Kirchengemeinde
                                                                                      KirchengemeindeEningen
                                                                                                      Eningenunter
                                                                                                              unterAchalm
                                                                                                                    Achalm
 ÄLTERE MENSCHEN UND SOZIALES                                                    Wochenspruch:
                                                                                 Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn
                                                                                 es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.
                                                                                 Johannes 12,24
Sprechzeiten des Pflegestützpunktes
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine andere schwere Erkrankung kann das        Was für ein herausfordernder Wochenspruch! Jesus sagt diesen Satz und hat da-
Leben von heute auf morgen verändern. Das kann Menschen aller Altersstufen       bei schon den Tod in Jerusalem im Blick. Er sieht seinen Weg als unausweichlich
betreffen. Wenn Pflegebedürfigkeit eintritt, sich anbahnt oder sich verschlim-   an. Er muss sterben und wird genau damit dem Leben zum Sieg verhelfen. Ohne
mert, ist Vieles zu klären und Entscheidungen müssen getroffen werden.           Karfreitag gibt es kein Ostern. Ohne Herbst und Winter gibt es keinen Frühling.
Vielleicht besteht auch noch kein Pflege- oder Betreuungsbedarf, aber viele      Eine Facebook-Freundin hat ein Bild gepostet, auf dem Karussell-Pferdchen
Dinge werden altersbedingt beschwerlich und es stellen sich Fragen nach          zu sehen sind. Dazu ihr Kommentar: „Jetzt einfach mal die Hufen stillhalten.“
geeigneten Entlastungsmöglichkeiten und wie ein selbstbestimmtes Leben im        In der Geschichte der Kirche haben wir gute Vorbilder von Menschen, die Ein-
Alter sichergestellt werden kann.                                                samkeit angenommen und gestaltet haben: von den koptischen Einsiedlern in
Die offene Sprechstunde im Rathaus fällt in den kommenden Wochen aus!            der Wüste ganz am Anfang der Kirche über Marie Durand im Turm von Aigues-
Die Pflegestützpunkt-Mitarbeiterinnen sind jedoch weiterhin für Sie da. Bitte    Mortes bis zu Dietrich Bonhoeffer in seiner Zelle. Wir haben die Kraft, mit Gott
nehmen Sie telefonisch oder Email Kontakt auf:                                   alleine zu sein. Wir können sogar Kraft bekommen aus dieser einsamen Zeit nur
Telefon: 07121- 480 4030                                                         mit Gott allein. Mal ein ganzes biblisches Buch langsam und nur für mich lesen.
Email: pflegestuetzpunkt@kreis-reutlingen.de                                     Ein Gebetstagebuch anfangen. Sich durchs Gesangbuch singen.
                                                                                 Die nächsten Tage und Wochen sind wir gezwungen, alle Aktivitäten massiv ein-
                                                                                 zuschränken. Manches wird „sterben“. Und Einige wird es hart treffen. Vielleicht
 JAHRGÄNGE                                                                       aber wird Neues wachsen und irgendwann Frucht bringen – möglicherweise
                                                                                 sogar „viel Frucht“.
                                                                                 Bleiben Sie gesund und behütet!
Jahrgang 1951/52 Eningen                                                         Ihr
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Zusammenkunft am 20.03.2020 auf        Pfarrer Johannes Eißler
unbestimmte Zeit verschoben.
                                                                                 Wir folgen der dringenden Empfehlung der Landeskirche, bis auf Weiteres keine
                                                                                 Gottesdienste zu feiern.
                                                                                 Die Andreaskirche, das Andreasgemeindehaus und das Gemeindebüro bleiben
 AUS DEN VEREINEN
 ARBEITSKREIS ASYL ENINGEN
                                                                                 geschlossen. Gruppen, Kreise, Chorproben und Konzerte werden ausgesetzt.
                                                                                 Kranken- und Geburtstagsbesuche müssen in aller Regel unterbleiben.
                                                                                 Das alles sind Entscheidungen, die uns nicht leichtfallen, jetzt aber angemessen
  Alle Veranstaltungen des AK Asyl werden bis auf weiteres eingestellt
                                                                                 erscheinen.
dies betrifft: die Dienstagsfrauen, das Asyl Café, den Welcome-shop und
                                                                                 Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf unserer Homepage (www.
              das Frühlingsfest der Integrationsmanagerinnen
                                                                                 eningen-evangelisch.de) und auf unserer Facebook-Seite (facebook.com/enin-
                                                                                 genevangelisch/). Hier finden Sie auch Hinweise auf Fernsehgottesdienste etc.
                                                                                 Auch Gebete, Impulse und Ermutigungen können wir über diese digitalen Wege
                                                                                 teilen.

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                                                                                 Herausgeber: Bürgermeisteramt Eningen unter Achalm, Kontakt: 0 71 21/8 92-
                                                                                 1260
                                                                                 Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Ge-
                                                                                 meindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bür-
                                                                                 germeister Alexander Schweizer oder sein Vertreter im Amt.
                                                                                 Verantwortlich für den Anzeigenteil ist : Georg Hauser GmbH & Co. Zeitungsver-
                                                                                 lag KG, Römerstr.19, 72555 Metzingen, Tel. (07123) 3688-630, Telefax (07123)
                                                                                 3688-222, Homepage: www.nak-verlag.de. E-Mail: NAK.Anzeigen@swp.de,
                                                                                 ISDN-Leonardo (07123) 162-422. Telefon Vertrieb: (07123) 3688-639
                                                                                 Druck: Druckzentrum Neckar-Alb GmbH & Co. KG, Ferdinand-Lassalle-Straße 51,
                                                                                 72770 Reutlingen
                                                                                 Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags.
                                                                                 Redaktionsschluss: Mittwoch, 23.30 Uhr
Inhaltsverzeichnis - Gemeinde Eningen
10                                             AMTSBLATT DER GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM Freitag, 20.3.2020 Nr. 12

Nutzen Sie bitte den Telefonkontakt zu Pfarrer und Pfarrerin, die für Sie selbst-
verständlich auch weiterhin und gerade jetzt ansprechbar sind:
Pfarrer Johannes Eißler: (07121) 33 02 66; 0172-7 22 31 68; johannes.eissler@
elkw.de.                                                                             Katholische Kirchengemeinde Eningen
Pfarrerin Regina Lück: (07121) 8 11 70; regina.lueck@elkw.de.
                                                                                    Kath. Kirchengemeinde Zu Unserer Lieben Frau in Eningen
Nicht zuletzt gibt es die Telefonseelsorge:                                         Pfarrbüro: St. Wolfgang-Str. 10, 72764 Reutlingen
                                                                                    Tel. 07121/49 02 55 – Fax 07121/49 02 56
                                                                                    Mail: ZuUnsererLiebenFrau.Eningen@drs.de

                                                                                    Diözese sagt öffentliche Gottesdienste bis 19. April ab
                                                                                    Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit
                                                                                    Gottesdiensten in der Corona-Krise überarbeitet und massiv verschärft.
                                                                                    So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste bis
                                                                                    einschließlich 19. April abgesagt. Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum
                                                                                    ausgesetzt. Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die
                                                                                    Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusam-
                                                                                    men mit dem von ihm geleiteten Krisenstab der Diözese am Montagvormittag
                                                                                    beschlossen.
                                                                                    Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger.
                                                                                    „Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so
                                                                                    noch nie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser
                                                                                    schweren Zeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebot der Nächstenliebe, Für-
                                                                                    sorge und Barmherzigkeit gegenüber Menschen, die besondere Zuwendung be-
Geburtstagsbesuche                                                                  nötigen, leitet unser Handeln weiterhin, gerade in dieser schweren und kritischen
Aufgrund der aktuellen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus sind unsere          Zeit“, sagt Bischof Gebhard Fürst. Alle Pfarrbüros sind weiterhin als pastorale
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angehalten, von          Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die
Besuchen bei den Jubilaren abzusehen. In der nächsten Zeit werden die Ge-           pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen
burtstagskarten und ein kleines Büchle in die Briefkästen eingeworfen. Wir bitten   Fragen ansprechbar.
um Verständnis für diese Maßnahme.                                                  Erstkommunionfeiern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben.
                                                                                    Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeit-
                                                                                    raum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt.
Helfen und sich helfen lassen                                                       Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht
Zwar ist unser soziales Leben derzeit erheblich eingeschränkt, jedoch blühen        stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen
auch Solidarität und Hilfsbereitschaft auf. Durch die Absage fast aller Termine     können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spen-
entstehen Zeitfenster, die viele Menschen nun nutzen wollen, um anderen zu          den. Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben der teilnehmenden
helfen.                                                                             Personenzahl weiterhin statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt
Wer zum Beispiel für andere einkaufen würde oder sonstige Unterstützung             werden.
anbieten möchte, kann sich bei der zentralen Stelle im Rathaus melden (Te-          Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die
lefon 829-85 50) oder beim Gemeindebüro, Telefon 8 11 83; gemeindebuero.            Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an
eningen@elkw.de. Wer Hilfe braucht, meldet sich ebenfalls dort und kann dann        der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer
Hilfe vermittelt bekommen.                                                          lebensbedrohlichen Situation) bringen sie - unter Beachtung der geltenden
                                                                                    rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die
Weitere Informationen unter:                                                        Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung.
www.eningen-evangelisch.de                                                          Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die aus-
Über den Kirchturm                                                                  geweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der
                                                                                    Domkirche St. Martin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen
Wer kann russische Austauschschüler im Mai aufnehmen?                               Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden
Sofern es die gesundheitliche Situation zulässt, werden vom 2. bis 16. Mai zwölf    Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden.
russische Austauschschülerinnen und -schüler aus der Nähe des Uralgebirges          Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt,
ein Praktikum in Eningen und Umgebung machen. Für sechs von ihnen werden            allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In
dringend noch Unterkünfte gesucht. Die ca. 16-jährigen Jungs und Mädchen            Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen
sind in der zehnten Klasse und sprechen gut Deutsch. Begleitet werden sie von       bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im
ihrem Deutschlehrer Alexander Roth, der aus Eningen stammt, und von einer           Briefkasten des jeweiligen Pfarramts.
russischen Lehrerin. Für Programm während der Woche und am Wochenende               Der Krisenstab der Diözese Rottenburg-Stuttgart beobachtet die Entwicklung
ist gesorgt. Es geht vor allem um Unterkunft und Verpflegung.                       permanent und wird die oben genannten Maßnahmen gegebenenfalls der ak-
Wer in der genannten Zeit ein Bett zur Verfügung stellen kann, möge sich bitte      tuellen Situation anpassen. Auf der diözesanen Homepage drs.de ist immer der
direkt mit Alexander Roth oder mit Pfarrer Johannes Eißler in Verbindung setzen:    aktuelle Stand der Maßnahmen abrufbar.
Alexander Roth: ad_roth@icloud.com
Johannes Eißler, Telefon 01727223168; johannes.eissler@elkw.de.
                                                                                    Die Liebfrauenkirche ist wie üblich für das persönliche Gebet geöffnet ist.

                                                                                    „Wahl findet statt! – aber ausschließlich über Briefwahl, Wahllokale blei-
                                                                                    ben geschlossen“
                                                                                                                    Unsere Diözese hat heute beschlossen, dass
 Evangelisch-methodistische
 Evangelisch-methodistischeKirche
                            Kirche                                                                                  diözesanweit alle Wahllokale geschlossen
                                                                                                                    bleiben. Dies bedeutet, dass ausschließlich
Versöhnungskirche (In der Raite 8)                                                                                  per Briefwahl abgestimmt werden kann.
Die Gottesdienste, sowie alle anderen Veranstaltungen in unseren Räumen fallen
auf Grund der Pandemie aus.
Auf unserer EMK-Homepage ( EMK-Reutlingen.de) ist eine Verlinkung zu einem                                           Zusätzlich wurde die Eingangsfrist für die
Online Gottesdienst aus der EmK Betzingen. Wir freuen uns mit Ihnen auf diesem                                       Wahlbriefe auf 16:00 Uhr vorverlegt. Wahl-
Weg gemeinsam Gottesdienst zu feiern!                                                                                briefe, die nach 16:00 Uhr eingehen, können
                                                                                                                     nicht berücksichtigt werden.
Außerdem gibt es unter www.radio-m.de ab 22.3. Kurzgottesdienste zum
Anhören.                                                                                                          Die Wahlbriefe können entweder am Pfarramt,
Tägliche Andachten gibt es ebenfalls auf www.radio-m.de                                                           St.-Wolfgang-Straße 10, Reutlingen oder am
                                                                                                                  Einwurfbriefkasten des Wahllokals, Hegel-
                                                                                    weg 12, Eningen eingeworfen werden.
Hinweis: „Bürgerschaftliches Engagement“ siehe Bereich Ökumene                      Eine Abgabe der Wahlbriefe am Wahllokal ist nicht möglich.
Eine Telefon- und Email-liste von Seelsorgern sind ebenfalls dort zu entnehmen

                          Parken Sie nicht
                           auf Gehwegen                                             Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:
                                                                                    www.katholische-kirche-eningen.de
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