Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinde Erdmannhausen
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Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 Diese Ausgabe erscheint auch online Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, die aktuelle Lage erfordert ein umsichtiges Handeln von uns allen. Unser oberstes Ziel muss sein, die Ausbreitung des Co- ronavirus zu verlangsamen. Die gesundheitliche Vorsorge verlangt Isolierung, wo immer es geht. Verzichten Sie aufs Händeschütteln, verzichten Sie auf Umarmungen, halten Sie Abstand, meiden Sie Gruppen und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Diese Maßnahmen die- nen vor allem dem Schutz der Risikogruppen. Jetzt ist Abstand geboten, obwohl wir gerade jetzt schützende und einfühlsame Gemeinschaft bräuchten. Es dient der Gemeinschaft, wenn wir andere durch Abstand schützen. Abstand halten ist gemein- schaftliches Handeln, mit dem wir füreinander sorgen. Auch mit räumlicher Distanz muss niemand einsam sein. Fra- gen Sie telefonisch oder über neue Medien nach, wie es Ihren Angehörigen, Nachbarn und Freunden geht. Es freut mich außerordentlich, dass es bereits einige engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt, die gerne bereit sind, in der aktuellen Lage hilfsbedürftigen Menschen ehrenamtlich auszuhelfen. Auf der In- ternetseite www.erdmannhausen-hilft.de können Hilfsbedürftige und Helfer zusammenfinden. Die Initiative ist zudem per E-Mail unter info@erdmannhausen-hilft.de erreichbar. Auf das Angebot des Plaudertelefons der Kirche möchte ich an dieser Stelle ebenfalls im Besonderen verweisen. Unter dieser Nummer wer- den auch Angebote aufgenommen (07144-97909). Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Birgit Hannemann Bürgermeisterin
2 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 Auf einen Blick Geburtstage Kinderärztlicher Notfalldienst: 116117 Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4 Die Gemeinde wünscht ihren älteren Mitbürgern, die im Öffnungszeiten: Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, Mo. - Fr. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag vor ihnen liegende Lebensjahr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte 27.03.2020 Fischer, Ingeburg Elisabeth bringen Sie die Versichertenkarte mit. Im Breiten Wasen 8, zum 80. Geburtstag Zahnärzte: Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 0711 7877733 Aufgrund des Bundesmeldegesetzes werden Altersjubila- re ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere (75., 80. Augenärzte: etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge- Augenärztlicher Notfalldienst 116117 burtstag veröffentlicht. Des Weiteren wird bei Personen, HNO-Ärzte: 116117 die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind, ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentli- Tierärzte: chung nicht mehr erfolgen darf. Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefon- nummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfra- gen. Müllabfuhr Notdienst der Apotheken Freitag, 27.03.2020 graue Tonne - Restmüll Samstag, 21.03.2020 graue Tonne - Restmüll 1.100 l Schiller-Apotheke, Marbach, Güntterstr. 14 Tel. 85010 Sonntag, 22.03.2020 Rosen-Apotheke, Pleidelsheim, Riedbachstr. 9 Tel. 21060 Notrufe Montag, 23.03.2020 Feuerwehr/Notruf/Rettungsdienst 112 Brunnen-Apotheke, Erdmannhausen, Kirchstr. 3 Polizei 110 Tel. 38408 Polizeirevier Marbach 07144/9000 Dienstag, 24.03.2020 Krankentransport 19222 Apotheke Murr, Murr, Mühlgasse 2 Strom- und Gasversorgung: Tel. 8889836 Strom Syna GmbH 07144/266233 Mittwoch, 25.03.2020 Gas Syna GmbH 07144/266211 Lemberg-Apotheke, Affalterbach, Marbacher Str. 8 Tel. 36499 Wasserversorgung: Zweckverband Landeswasserversorgung Donnerstag, 26.03.2020 (Mo. - Do. 7 - 16 Uhr, Fr. 7 - 12 Uhr) Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2 innerhalb der Dienstzeit 07144/8982363 Tel. 81230 außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Freitag, 27.03.2020 Straßenbeleuchtung: Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22 Schadensmeldung Syna GmbH 0800 7962787 Tel. 5360 Elektroinnung Ludwigsburg: 07141/220353 Wechsel des Notdienstes täglich 8:30 Uhr. Medizinische Notfallversorgung Allgemeinärzte: Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1 116117 Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Mi. 13:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Fr. 16:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Sa., So. und feiertags 08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag Impressum Herausgeber: Gemeinde Erdmannhausen, Tel. 07144 308-0, Fax 07144 308-299 - E-Mail: rathaus@erdmannhausen.de, Internet: www.erdmannhausen.de. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeisterin Birgit Hannemann, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen- teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 3 Konzert Freitag – 3. April – 19.30 Uhr Halle auf d. Schray/Erdmannhausen Saalöffnung 19 Uhr – Getränke + Snacks im Angebot Fidelio GSV-Projektchor a g t! n! g e s o b e a b r s c h , i st ve u n g 0 2 1 h t 2 Ac a uf i r d W Eintritt frei Foto: GSV
4 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 bis einschließlich 19.04.2020 auch für den Übungsbetrieb AMTLICHES geschlossen. • Alle kommunalen Veranstaltungen bis einschließlich 19.04.2020 werden abgesagt. Die Bürgermeister-Neuwahl sowie die Sitzungen des Verwaltungs- und Technischen Neues Gesicht im Rathaus Ausschusses sowie des Gemeinderats bleiben davon aus- genommen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 der • Standesamtliche Trauungen werden vorerst, jedoch unter Besetzung der Stelle der stellvertretenden Hauptsamtleitung Auflagen, durchgeführt, sofern die Termine bereits von der zugestimmt. In der Vorstellungsrunde überzeugte Frau Vere- Gemeindeverwaltung bestätigt wurden. na Fischer und wir freuen uns, dass wir sie seit 01.03.2020 • Das Rathaus bleibt vom 16.03.2020 bis einschließlich als neue Kollegin im Rathaus begrüßen dürfen. 19.04.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr ge- Frau Fischer absolvierte im Februar erfolgreich ihr Studium schlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zu den üblichen an der Fachhochschule für Verwaltung und Finanzen in Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für Ludwigsburg. Vor diesem arbeitete Frau Fischer im Team wichtige Anliegen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden Polizeirecht der Stadt Ludwigsburg. Ihr neues Aufgabenge- und für die ein persönliches Erscheinen in der Gemein- biet im Rathaus umfasst die stellvertretende Hauptamtslei- deverwaltung notwendig ist, werden individuelle Termine tung und die Bereiche Kinder, Jugend und Asyl, Feuerwehr vereinbart. und die Ortspolizeibehörde. Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern: Bürgerbüro: 07144 308-140 Wir wünschen Frau Fischer einen guten Start bei der Ge- Bau- und Ordnungsamt: 07144 308-0 meinde Erdmannhausen und alles Gute bei ihren künftigen Kämmerei: 07144 308-330 Arbeiten im Rathaus. Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Dienste unter: www.Erdmannhausen.de • Die Vereine werden gebeten, alle Veranstaltungen (Jahres- hauptversammlungen, Übungsabende, Proben, Trainings etc.) auch mit weniger als 100 Personen abzusagen. • Das Brezelmuseum bleibt bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. • Der Zutritt zum Kleeblatt-Pflegeheim zu Besuchszwecken ist bis auf Weiteres grundsätzlich nicht gestattet. • Jubilare werden seit dem 16.03.2020 bis auf Weiteres weder von unserem ehrenamtlichen Besuchsdienst noch von der Bürgermeisterin besucht. Dies dient dem beson- deren Schutz der Risikogruppe. • Darüber hinaus wird auf die Empfehlungen des Robert- Koch-Institutes verwiesen (Stand: 13.03.2020): „Die mas- siven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Sie sollten durch gesamtge- Kommunale Maßnahmen zum Schutz der sellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von In- Bevölkerung im Rahmen des Corona-Virus fektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden. sehr geehrte Damen und Herren, Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering die aktuelle Lage erfordert ein umsichtiges Handeln aller wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um Verantwortlichen. weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen Die Landesregierung hat beschlossen, seit Dienstag, für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitä- 17.03.2020 landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtun- ten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesund- gen und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen. Dies heitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler ist unumgänglich, um die Erkrankungswelle abzuflachen Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.“ bzw. zu verzögern. Zudem wurden mit der Corona-Verord- Die Lage wird von den Behörden regelmäßig neu bewertet nung weitere Maßnahmen erlassen. und die Maßnahmen werden entsprechend angepasst. Darüber hinaus hat die Gemeinde als Ortspolizeibehörde in Es gilt, mit allen Möglichkeiten die Ausbreitung und Anste- Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt die Pflicht, zum ckungsgefahr zu verlangsamen und damit die Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren. Für Ihr Verständnis für Schutz der Bevölkerung weitere Maßnahmen zu treffen. diese drastischen Maßnahmen danke ich Ihnen. Folgende Maßnahmen werden von der Gemeinde durchge- Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! führt/angeordnet bzw. empfohlen: Ihre • Das Kinderhaus Kunterbunt, der Kindergarten Löwen- zahn und der Kindergarten Regenbogen bleiben vom Birgit Hannemann 17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Bürgermeisterin Von der Schließung sind auch der Hauser Kindergarten sowie die Tagesmütter und Tagesväter betroffen. Verordnung der Landesregierung über • Die Astrid-Lindgren-Schule bleibt ebenfalls vom 17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. infektionsschützende Maßnahmen gegen • Das Jugendhaus Calypso bleibt vom 13.03.2020 bis ein- die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 schließlich 19.04.2020 geschlossen. (Corona-Verordnung - CoronaVO) • Die Bücherei bleibt vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 ge- schlossen. vom 17. März 2020 • Die Halle auf der Schray, die Schulturnhalle, der Ver- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 sammlungsraum im Feuerwehrgerätehaus sowie die Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung im Rathaus bleiben vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 5 Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. chende Anwendung. Vom Mindestpersonalschlüssel 148) geändert worden ist, wird verordnet: des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht §1 dennoch uneingeschränkt möglich ist. Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertagesein- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz richtungen und Kindertagespflegestellen 4 sind Kinder, (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer außerunterrichtlicher und anderer schulischer Ver- infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen anstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schul- sind, oder kindergärten, Grundschulförderklassen und den 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage Schulen sowie Schulkindergärten in freier Träger- in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das schaft, Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufent- 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschuli- halts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt sche Zwecke, auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft Kindertagespflege und wird, oder 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässli- 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder er- chen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, höhter Temperatur. Horte sowie Horte an der Schule (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind ins- untersagt. besondere (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung am Heim an nach § 28 LKHG anerkannten Heimen für (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim Ernährung, Informationstechnik und Telekommuni- besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und kation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswe- Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sen, Transport und Verkehr, sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kran- pflegerischen Versorgung einschließlich der zur kenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Aus- Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der bildung von Medizinisch-technischen Assistenten und ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet wer- BSI-KritisV hinausgeht, den, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 er- 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und folgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkran- Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie not- kenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen wendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor- von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- sorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Ent- 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Not- wicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Kran- fall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophen- kenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrich- schutz, tungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern 5. Rundfunk und Presse, dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreu- 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für ungsbedarfs erforderlich ist. den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr so- (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schuli- wie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, so- scher Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 fern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulas- 7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßen- sen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Be- betriebe, zug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für 8. Bestatter. Sozialwesen sowie für das Ministerium für Ländlichen (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kriti- Bildungsbereich. schen Infrastruktur lageangepasst festlegen. (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher 1 sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bil- und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Aus- dungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklas- nahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrich- sen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und tungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen so- haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu wie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinderta- sorgen. gespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der wei- Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupas- tere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, sen. Das Recht der zuständigen Behörden, weiterge- zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an hende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den §2 sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Hochschulen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch de- (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen ren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Aus- Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hoch- nahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit schulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen und den Akademien des Landes wird bis zum 19. Ap- Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entspre- ril 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb
6 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online- 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch au- von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen ent- ßerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, scheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen, Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrich- Studienleistungen erbringen können und zugleich die tungen gehören, insbesondere Outlet-Center, Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeteri- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze. en bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den ermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu un- Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können tersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben. Auflagen abhängig zu machen. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz (3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer Regierungschefs der Bundesländer zum einheitlichen der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Co- Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende rona-Epidemie in Deutschland vom 16. März 2020 Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzu- nicht zu schließenden Einrichtungen (Einzelhandel für ordnen, bleibt hiervon unberührt. Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeri- §3 en, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Verbot von Versammlungen und Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsver- sonstigen Veranstaltungen kauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und (1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) haben dafür und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtun- Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck gen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen sind untersagt. zu öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, (2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen dazu Auflagen festzulegen. und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein- schaften sind untersagt. §5 (3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltun- Einschränkung des Betriebs von Gaststätten gen sind untersagt. (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April (4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem 2020 grundsätzlich untersagt. Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Aus- (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind nahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulas- Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sichergestellt ist, dass 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi- Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder schen den Tischen gewährleistet ist, 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstal- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand tungen handelt und eine Verlegung des Termins von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen nicht möglich ist. gewährleistet ist und (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab 6.00 ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in den Absät- Uhr geöffnet haben dürfen und spätestens ab zen 1 bis 3 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl 18.00 Uhr geschlossen werden müssen. zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend unter freiem Himmel festzusetzen. zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen. §4 Schließung von Einrichtungen §6 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. Maßnahmen zum Schutz besonders April 2020 untersagt: gefährdeter Personen 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Mu- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 seen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesonde- Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder re Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volks- mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen hochschulen, Musikschulen und Jugendkunst- grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten schulen, werden. Hiervon ausgenommen sind 3. Kinos, 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaß- der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie, bäder, Saunen, 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und 6. Jugendhäuser, Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie 7. öffentliche Bibliotheken, von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilha- Spielbanken, Wettannahmestellen, be- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Ein- zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtun- richtungen, gen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, 10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektio- Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht nen getroffen werden können. unter § 5 fallend, (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 7 und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbe- §8 sondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung ge- Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- stattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind ge- nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von eignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen. dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnah- (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen men nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialminis- in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und terium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialminis- Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen terium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zu- Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. ständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Ortspolizeibehörden aus. Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab §9 das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hier- Inkrafttreten von darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Kraft. Gleichzeitig tritt die gleichlautende Verordnung vom Schutz vor Infektionen zu ergreifen. 16. März 2020 außer Kraft. (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Per- § 10 sonen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, Außerkrafttreten nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich- (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu än- Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und dern. die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können Stuttgart, den 17. März 2020 durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebe- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: gleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes Kretschmann und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Strobl Sitzmann Dr. Eisenmann Bauer Schutz vor Infektionen zu ergreifen. Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Lucha Hauk Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenan- Hermann Erler gebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen einge- Förderung von Streuobstwiesen stellt. Hierzu zählen insbesondere: für das Jahr 2020 Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i.V.m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote- Bitte stellen Sie Ihre Anträge auf Pflegezuschüsse für dieses Verordnung (UstA-VO), u.a. Betreuungsgruppen (für Jahr bis spätestens 1. April 2020 beim Bürgermeisteramt. Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkun- Hat sich bei Ihnen gegenüber 2019 nichts verändert, so gen, z.B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Men- genügt ein Anruf oder eine kurze Mitteilung mit Namen, Vor- schen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung namen und dem Vermerk „keine Änderung, Pflegezuschuss im Alltag (z.B. Freizeitausfahrten für behinderte und für Streuobstwiesen wie 2019“. Sollte sich bei der Anzahl der zu fördernden Bäume etwas geändert haben, müssen pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden Sie in diesem Fall das Formular „Antrag auf Pflegezuschüsse - soweit die als Gruppenveranstaltung angelegt - auch für Streuobstwiesen 2020“ unbedingt neu ausfüllen. - Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im 2 SGB XI i.V.m. § 7 UstA-VO und Rathaus bei Frau Wittlinger (Mo. - Do. 8.00 - 11.30 Uhr, - Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. Mo. 16 - 18.30 Uhr und Do. 13.30 - 16.00 Uhr), Zimmer § 8 UstA-VO eingestellt. 31, Tel. 308-310, E-Mail C.Wittlinger@Erdmannhausen.de. (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Rege- lungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer In- Briefwahlhinweis fektion mit SARS-CoV-2 zu treffen und die Regelungen Die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am in diesem Paragraphen zu ändern. 05.04.2020 wird wie geplant durchgeführt, da es sich (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis um eine gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltung handelt 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut deren Verlegung nicht möglich ist. Das Wahllokal in dem sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälli- Sie wahlberechtigt sind, können Sie wie gewohnt Ihrer gen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. Wahlbenachrichtigung entnehmen. Für alle Wahlberechtig- §7 ten besteht die Möglichkeit bei der kommenden Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Briefwahlunterlagen Betretungsverbote zu beantragen. In der derzeitigen Situation gilt es, mit (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 allen Möglichkeiten die Ausbreitung des Coronavirus und genannten Einrichtungen, insbesondere Hochschulen, die Ansteckungsgefahr zu verlangsamen und damit die Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren. Durch die Be- nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betre- antragung von Briefwahlunterlagen schützen Sie sowohl tungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 sich, als auch Ihre Mitmenschen vor der Möglichkeit einer Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders Ansteckung durch zusätzlichen sozialen Kontakt. betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizie- Um Briefwahlunterlagen zu beantragen können Sie die rung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und im Rat- Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsin- haus in den Briefkasten werfen oder Sie können über fekts oder erhöhte Temperatur zeigen. unsere Homepage (www.erdmannhausen.de) Ihre Briefwahl- (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu unterlagen von zu Hause aus bequem online beantragen. notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und bleiben Zwecken genutzt werden. Sie gesund!
8 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 Gemeinde Landkreis Erdmannhausen Ludwigsburg Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 15. März 2020 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl - Neuwahl des Ober- /Bürgermeisters / der Ober-/Bürgermeisterin bekannt gemacht: 1. Zahl der Wahlberechtigten 4.042 1 Zahl der Wähler 2.318 Zahl der ungültigen Stimmzettel 7 Zahl der gültigen Stimmzettel 2.311 Zahl der gültigen Stimmen 2.311 1. Von den gültigen Stimmen entfielen auf 1) Familienname, Vorname(n) Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen Hischmann-Ring 40, 71726 Benningen am Reindl, Robin 1.001 Neckar Elfriede-Breitenbach-Straße 10, 71640 Ludwigs- Kohler, Marcus 988 burg Fuchs, Marc Kirchstraße 8/1, 71711 Steinheim an der Murr 202 Erdmann, Stephan Augustenstraße 22, 71679 Asperg 52 Olma, Jürgen Heilbronner Straße 19, 71720 Oberstenfeld 46 Gruber, Vanessa Schulstraße 22/1, 71729 Erdmannhausen 7 Raisch, Ulrich Böblinger Straße 181 B, 70199 Stuttgart 6 Hannemann, Birgit Auf der Lache 11, 71729 Erdmannhausen 2 Schwaigert, Lutz Kirchenfeldstraße 33, 71729 Erdmannhausen 2 Strauß, Silvio Beihinger Straße 12, 71642 Ludwigsburg 2 Baßler, Sina Johann-Strauß-Weg 2, 71729 Erdmannhausen 1 08/021/5820/27 (19010) Oberman, Andreas Hauptstraße 23, 74379 Ingersheim 1 Stegmaier, Horst Gartenstraße 37, 71729 Erdmannhausen 1 1 ) In Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohnern müssen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������; die auf sie insgesamt entfallenen Stimmen können in einer Summe aufgeführt werden.
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 9 nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 GemO: 1.3 Der/die Bewerber/in hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Oberbürgermeis- Er/Sie ist somit zum/zur ter/in Bürgermeister/in gewählt. X Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist Neuwahl erfor- derlich, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Wahltag Die Neuwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, dem 05.04.2020 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnis- ses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Postfach 760 71706 Ludwigsburg erhoben werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 41 Wahlberechtigte beitreten. Erdmannhausen, 16.03.2020 gez. Birgit Hannemann Bürgermeisterin
10 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg Am 26.02.2020 wurden in der Gemeinde folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Messpunkt: Riedstraße Einsatzzeit: 06.45 - 08.45 Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 128 Überschreitungen: 25 Höchstgeschwindigkeit: 51 km/h Am 06.03.2020 wurden in der Gemeinde folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Messpunkt: Affalterbacher Straße Einsatzzeit: 15.45 - 17.00 Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 193 Foto: Astrid-Lindgren-Schule Überschreitungen: 18 Höchstgeschwindigkeit: 49 km/h Altpapiersammlung der Astrid-Lindgren-Schule Am Samstag letzter Woche trafen sich morgens die großen Zweckverband Gemeinsamer Gutachteraus- und kleinen Helfer, wie gewohnt, auf dem Parkplatz der Halle auf der Schray. Eigentlich war es ja doch nicht wie schuss Bottwartal und Umgebung gewohnt. Die Nachricht vom Vortag, dass die Schulen und Aufgrund der aktuellen Lage findet die Verbandsversamm- Kitas schließen werden, hat natürlich auch die Frage auf- lung am 26.03.2020 in Großbottwar nicht statt. geworfen, ob die Altpapiersammlung überhaupt stattfinden kann. Es war aber alles schon vorbereitet: Die Container standen auf dem Parkplatz, die Helfer waren zusammengetrommelt FEUERWEHR und alle Erdmannhäuser informiert. Deshalb haben wir uns entschieden, es anzupacken. Wir verteilten die Sammel- gebiete an die Fahrer, die Helfer auf die Autos und ab Aus gegebenem Anlass ging es auf die Straßen zu Einsammeln. Die Helfer vor Auf Grund des sich schnell verbreitenden Coronavirus Ort sortierten unterdessen, die schon angelieferten Pakete SARS-CoV-2 sind bis auf Weiteres, wegen der Anste- und Kartons in die Container. Kurze Zeit später trafen die ckungsgefahr, alle Übungen, Sitzungen und sonstige Veran- ersten Autos voll bepackt schon wieder am Sammelplatz staltungen die Freiwillige Feuerwehr Erdmannhausen betref- ein. Von da an ging es Schlag auf Schlag. Die Autos wur- fend abgesagt. Wenn unsere Hilfe benötigt wird, sind wir den entladen und das Papier sowie die Kartonagen in die natürlich nach wie vor einsatzbereit. Container gestapelt. Durch die vielen Helfer, die bei sehr gez. Kommandant guter Stimmung so toll Hand in Hand schafften, waren Jochen Deschner die Altpapierpakete innerhalb kurzer Zeit in den Containern verstaut. Vielen Dank an alle Kinder und Eltern, die sich so rege an der Altpapiersammlung beteiligt haben. Es hat viel Spaß gemacht. ASTRID-LINDGREN-SCHULE Wir möchten an dieser Stelle aber auch ein besonderes Dankeschön an die Erdmannhäuser Bürger aussprechen, die uns mit ihren Altpapierspenden, netten Gesprächen und Ausflug der E5 zur Mitmach-Maschine den kleinen Naschereien immer tatkräftig unterstützen. Mit im Ludwigsburger Museum dem Erlös unserer Sammlung werden z.B. Ausflüge, Sport- Am Mittwoch, den 19. Februar 2020 besuchte die Klasse veranstaltungen und Feste unserer Grundschüler finanziert. E5 der Astrid-Lindgren-Schule die große Mitmach-Maschine unter dem Motto „Beweg was im Ludwigsburger Museum“. Die Mitmach-Maschine ist eine begehbare Kunst- und Fan- tasiemaschine. Sie stellt zwar nichts her, für die Kinder gab es dennoch viel zu entdecken: eine Murmelbahn, ein Kino-Rad für Zeichentrickfilme, einen Magnetschreiber, eine Rhythmusmaschine, eine selbst spielende Gitarre, eine Geisterbahn und noch vieles mehr. Durch viele einzelne Teile entsteht ein tolles Gesamtwerk. Angetrieben wird die Maschine durch eigene Muskelkraft, wie z.B. durch Treten der Pedale oder durch Kurbeln. Dadurch werden verschie- dene Räder, zuerst aus Holz und dann aus Metall, zum Drehen gebracht. So können erste Grundlagen der Me- chanik beobachtet und selbst ausprobiert werden und die Kinder begreifen, wie alles miteinander zusammenhängt. Neben der großen Mitmach-Maschine gab es eine Arbeits- werkstatt mit allerlei Materialien zum Basteln, Malen, Zeich- nen, Konstruieren und Bauen. Die Kunstwerke der Kinder durften dann an die große Maschine angebracht werden. So wird die Maschine laufend erweitert.
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 11 • Ihr habt bald Prüfungen und müsst euch selbst organi- BÜCHEREI sieren? • Bewerbungen schreiben oder ein Praktikum suchen wäre eigentlich gut? Bücherei geschlossen! • Euch fällt zu Hause die Decke auf den Kopf? Auf Grund der aktuellen Lage • Zu Hause gibt es Streit mit euren Eltern oder Geschwis- bleibt die Bücherei vorläufig tern? bis 19.04. (Ende der Oster- • Ihr könnt eure Freunde wenig sehen? ferien) geschlossen! • Ihr macht euch Sorgen, wie es mit dem Coronavirus Die Rückgabefristen aller weitergeht? Medien werden automatisch • Ihr habt Angst, dass sich jemand in eurer Familie oder ihr auf 20.04.20 gesetzt. Es selbst euch damit ansteckt? entstehen keine Versäumnis- • Ihr findet es völlig übertrieben, dass sich jetzt alles nur Foto: Leistner gebühren. noch um dieses Thema dreht? Sie erreichen uns telefonisch: 308-400 oder per Mail: • Euch nervt das Thema Coronavirus nur noch und ihr wollt ortsbuecherei@erdmannhausen.de. mal über was anderes reden? • Euch ist einfach nur langweilig und ihr wollt mit uns re- Immer geöffnet ist die Onlinebibliothek: www.onleihe.de/lb den? eBooks, digitale Hörbücher, Zeitschriften Dann meldet euch, wir freuen uns von euch zu hören! und Zeitungen online ausleihen und zeitlich Euer Calypso-Team begrenzt auf PC, Laptop, Tablet oder Smartphone nutzen. Falls Sie das Angebot Jugendhaus Calypso - Herdweg 4 - 71729 Erdmannhausen Foto: Leistner noch nicht kennen, probieren Sie es doch Clara Strähle-Hottenrott (Jugendhausleiterin) einfach mal aus. Über 6.000 E-Medien für Kinder und Er- Julia Ebert (Jugendhausmitarbeiterin) wachsene stehen zur Verfügung. Lena Doster (Aushilfe) Theresa Köngeter (FSJ) Mobil: 0157/53974257, Tel. 07144/819696 E-Mail: calypso@erdmannhausen.de JUGENDHAUS CALYPSO KLEEBLATT Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Jugendhaus Calypso bis 19.04.20 geschlossen. Aber wir sind auch jetzt für euch da! Trotz der schwierigen Situation oder gerade deshalb möch- Förderverein Kleeblatt ten wir vom Jugendhaus - wie sonst auch - für euch da sein. Wie immer könnt ihr mit allem zu uns kommen, nur leider erstmal nicht persönlich, aber gerne übers Handy. Ihr Kleeblatt-Café im April entfällt könnt mich anrufen oder anklingeln - dann rufe ich euch Die Kleeblatt-Zentrale hat angesichts der Gefahren, die zurück. Claras Handynummer: 0157/53974257; Facebook vom Coronavirus ausgehen, der momentanen Situation an- Messenger: Clara Calypso gepasste Maßnahmen ergriffen um die Heimbewohner zu schützen. Daher wird nun auch der Förderverein zunächst einmal das nächste Kleeblatt-Café in Erdmannhausen am ersten Mittwoch im April ausfallen lassen. Die Vorsitzende, Dr. Kerstin Falkner-Tränkle schreibt dazu in ihrer Rundmail an die Vorstandsmitglieder: „Ich bin oft in Gedanken bei den Bewohnern und ihren Angehörigen und frage mich, wie sie sich in dieser isolierten Lage wohl fühlen? Es tut mir leid, dass wir im Moment so gar nichts tun können, freue mich aber umso mehr auf die Zeit, wenn alles wieder seinen gewohnten Gang gehen kann.“ Wir alle vom Förderverein schließen uns diesen Gedanken an. VERSCHIEDENES Musikschule Marbach-Bottwartal e.V. Musikschule geschlossen Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Freunde unserer Musikschule, die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung, die Corona-Virusinfektion zu bremsen und einzudämmen hat Oder ihr könnt mir oder Theresa über Instagram schreiben auch uns erreicht. Wir schließen unsere Musikschule und oder per Videochat anrufen: @claracalypso @theresacalypso den Unterrichtsbetrieb von Dienstag, 17.3.2020, bis nach Foto: Clara Strähle-Hottenrott den Osterferien, 20.4.2020. Alle Klassenvorspiele, Eltern- abende und Veranstaltungen entfallen und werden zu einem • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst nicht was machen? späteren Zeitpunkt nachgeholt. • 5 Wochen keine Schule und ihr wisst genau was ihr Auch der Landeswettbewerb Jugend musiziert und der machen wollt und wollt es uns erzählen? Orchesterwettbewerb wurden seitens des Landesmusikrats
12 Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 ersatzlos gestrichen. Die Geschäftsstelle in Steinheim ist für Wir möchten Sie aber noch auf andere Weise begleiten: Sie ganz normal zu erreichen und besetzt. 1. In unseren Schaukästen finden Sie als kleiner Ersatz Vielen Dank für Ihr Verständnis - für Rückfragen stehen wir für die nicht mehr stattfindenden Passionsandachten an gern zur Verfügung. jedem Donnerstag einen Impuls, der so oder so ähnlich Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund. in den Andachten gehalten worden wäre. Bärbel Häge-Nüssle 2. Auf unserer Homepage finden Sie als kleiner Begleiter Schulleiterin/Geschäftsführerin für den Tag eine kurze Auslegung der jeweiligen Tages- Unsere Kontaktdaten sind Tel. 07144 21983, Fax 07144 losung. 23535, E-Mail: info@musikschule-marbach-bottwartal.de 3. Solange kein Gottesdienst stattfindet, können Sie auf und www.musikschule-marbach-bottwartal.de unserer Homepage jeweils einen Predigtimpuls zum je- weiligen Sonntagstext lesen. 4. Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen sollen, sind wir gerne bereit, Dinge des alltäglichen Lebens für Sie einzukaufen und vor Ihre Türe zu stellen. Rufen Sie bitte hierzu Vikar Vögler, Tel. 1509516, an. Wir hoffen und beten, dass sich die Situation bald wieder anders darstellen wird und eine Rückkehr zur Normalität möglich ist. Bleiben Sie hoffentlich gesund und trotz allem Kursbetrieb der Schiller-vhs eingestellt zuversichtlich, denn „Gott hat uns nicht gegeben einen Seit Montag, 16. März 2020, bis einschließlich 19. April Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der 2020 wird auf Anordnung des Landratsamtes Ludwigsburg Besonnenheit.“ (2. Tim 1,7) der Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Schiller-Volkshoch- schule Kreis Ludwigsburg vorläufig eingestellt. Dies ist eine Pfarrerin Annegret Weigl, Pfarrer Martin Weigl, Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus Vikar Paul Vögler zu verlangsamen. Die Außenstellenbüros in Ditzingen, Mar- bach, Bietigheim-Bissingen und Vaihingen/Enz werden in Monatsspruch März 2020 dieser Zeit geschlossen bleiben. Wann der Kursbetrieb wie- Jesus Christus spricht: Wachet! der aufgenommen werden kann, wird zu einem späteren Markus 13,37 (L) Zeitpunkt entschieden. Die Schiller-Volkshochschule ist in dieser Zeit telefonisch unter 07141 144-2666 oder per E- Mail unter info@schiller-vhs zu erreichen. Evangelisch-methodistische Kirche KIRCHEN Kontaktdaten www.emk-marbach.de Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert Wielandstraße 18, 71672 Marbach Evangelische Kirchengemeinde Tel. 07144/5269 oder 07144/809344 pastorat@emk-marbach.de Kontaktdaten Auch als Kirche tragen wir Verantwortung dafür, dass die www.januariuskirche.de notwendigen Maßnahmen im Blick auf die Corona-Pande- mie umgesetzt werden. Es geht darum, besonders gefähr- Pfarrehepaar: Annegret Weigl und Martin Weigl dete Personen zu schützen und die Ausbreitung des Virus Schulstraße 10, Tel. 97909 zu verlangsamen. Aus diesem Grund finden bis auf Weite- Pfarramt.Erdmannhausen@elkw.de res keine Veranstaltungen der evangelisch-methodistischen Vikar: Paul Vögler, Kirchberger Str. 30 Kirche statt. Diese Regelung betrifft alle Gottesdienste und Tel. 0157 71710910, paul.voegler@elkw.de Gemeindeveranstaltungen. Bestattungen sind von der Re- Pfarrbüro: Astrid Thate, Tel. 97909, Fax: 331711 buero@januariuskirche.de gelung ausgenommen. Di., Do. + Fr. 9 -11 Uhr Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert sind Kirchenpflege: Simone König, Tel. 8886954 wie gewohnt erreichbar. kirchenpflege@januariuskirche.de Jugendbüro: Jugendreferentin Franziska Kaiser Tel. 880801 Katholische Kirchengemeinde jugendreferentin@januariuskirche.de zur Hl. Familie in Marbach Wochenspruch Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, Kontaktdaten bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Kath. Pfarramt in Marbach, Ziegelstr. 4 Johannes 12,24 Tel. 07144-89716-0, Fax 07144-89716-19 E-Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de Liebe Gemeinde, die aktuelle Situation fordert ein gemeinschaftliches und soli- Pfarrer Stefan Spitznagel darisches Handeln aller. Deshalb hat sich auch die Kirchen- Tel. 07144-89716-10 gemeinde entschlossen alle Veranstaltungen, Gruppen und E-Mail: stefan.spitznagel@drs.de Kreise bis auf Weiteres abzusagen. Auch an Ihrem Geburts- Gemeindereferentin Raphaela Vogel tag werden wir Sie vorerst nicht mehr persönlich besuchen, Tel. 07144-89716-14 sondern die Grüße in Ihren Briefkasten einwerfen. Gleichwohl E-Mail: raphaela.vogel@drs.de stehen wir weiterhin für alle als Ansprechpartner an Ihrer Seite. Gerade wenn man soziale Kontakte meiden soll, tut Gottesdienst 20.03.2020 Ansprache gut. Gerne können Sie uns im Pfarramt (97909) Bis auf weiteres finden in unseren Kirchen und Gemeinde- oder Vikariat (1509516) anrufen, um auf diesem Weg ein zentren keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt. Das Gespräch, Begleitung oder Ermutigung zu erfahren. Pfarrbüro ist geschlossen.
Nummer 12 Freitag, 20. März 2020 13 Sie erreichen uns direkt telefonisch 07144 - 897160: Verse 27-29: Isaak erteilte Jakob den Segen des Erstge- Montag 09.00 – 12.00 Uhr borenen. Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr Folgen des Segens: Jakobs Nachkommen erhielten Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr fruchtbares Land und wurden zu einer stärkeren Nation Freitag 09.00 – 12.00 Uhr als die Nachkommen Esaus (Edomiter). Darüber hinaus per Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de 2. Aktuelles: Sei wählerisch bei Apps. Warnung vor täu- In dringenden Fällen wenden Sie sich an Pfarrer Stefan schenden Apps mit zweifelhaften und gefälschten Inhal- Spitznagel unter 01522 – 87 18 199. ten. Fallbeispiele und. Rat aus 1.Thess. 5:21. 3. Kap. 109 unseres Jesusbuches Thema: Jesus verurteilt seine Feinde. Sie leugnen trotz Neuapostolische Kirchengemeinde Jesu Hinweis auf Psalm 110 seine darin beschriebene Messianität. Durch Verlängern der Fransen an ihren Klei- in Steinheim dern und Vergrößern der Schriftkapseln an ihrer Stirn heucheln sie Gläubigkeit vor und erwarten die Ehre von Neuapostolische Kirche Steinheim, Kreuzstraße 9 Menschen. Deshalb Jesu Rat an seine Jünger: Bei Gott www.nak-steinheim-murr.de bringt Selbsterhöhung Erniedrigung und Selbsterniedri- E-Mail: kontakt@nak-steinheim-murr.de gung Erhöhung. Vorsteher: Michael Heß, Tel. 07141-905111 Interessierte Personen sind bei diesen Veranstaltungen Corona-Pandemie herzlich willkommen. Internet: www.jw.org Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Glaubensschwes- tern und Glaubensbrüder, wir nehmen die derzeitige Situa- tion mit der Verbreitung der Coronaviren sehr ernst. Die Landesregierung hat öffentliche Veranstaltungen mit VEREINE mehr als 100 Teilnehmer untersagt. Bitte haben Sie Ver- ständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Situation ab so- fort und bis auf Weiteres keine Gottesdienste oder andere kirchlichen Veranstaltungen stattfinden. Biotop-Arbeitskreis Es ist wichtig, dass wir alles dafür tun, um die Anste- Erdmannhausen ckungsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ge- sundheit der Menschen zu schützen. Bitte informieren Sie Kröten, Frösche und Salamander sind wieder auf sich regelmäßig über die aktuelle Situation auf der Sei- Wanderschaft te des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden- Der Biotop-Arbeitskreis appelliert an alle Autofahrer: Fahren wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/ Sie vorsichtig zum Schutz der Amphibien und respektieren infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/ die Straßensperrungen. Kröten und Frösche sind wieder auf Wir sind natürlich trotzdem für Sie da. Wenn in dringenden Hochzeitsreise. Von den steigenden Temperaturen aus der Angelegenheiten ein Seelsorgebesuch gewünscht wird, ru- Winterstarre geweckt, machen sich die Amphibien jetzt auf fen Sie uns bitte an. den Weg von den Winterquartieren zu ihren Laichplätzen Änderungen geben wir zeitnah bekannt. und überqueren dabei auch Straßen – eine gefährliche Wanderung. Damit möglichst viele Tiere ihr Ziel erreichen, Sonntag 22. März hat die Gemeinde die Kirchberger Straße ab Ortsende kein Gottesdienst (Feldweg) bis zur Einmündung des Kreuzweges/Kreuzhof Dienstag 24. März Herzer von 20:00 Uhr abends – 5:00 Uhr in der Früh ge- keine Chorprobe sperrt. Ein Warnschild mit dem Frosch ist dabei ein deut- licher Hinweis auf ein Wandergebiet der Tiere. Trotzdem Mittwoch 25. März halten sich einige Autofahrer nicht daran und es werden kein Gottesdienst bis morgens fast jeden Tag eine oder mehrere Kröten über- Sonntag 29. März fahren. Wir, der Biotop-AK appellieren an unsere Mitbürger, kein Gottesdienst in der Zeit der Amphibien-Wanderung diese Sperrung zu beachten und solange, bis diese wieder aufgehoben ist, Jahresmotto: Christus macht frei diesen Feldweg nicht mehr zu befahren, sondern die offizi- Wort zum Monat finden Sie auf www.nak.org/de/news ellen Straßen zu benutzen. Hörfunkbeiträge 22.03. - 07.27 Uhr SWR1 Förderverein Kinderheim Zsobok e.V. Wir wünschen Ihnen eine gesegnete neue Woche und vor allem eine stabile Gesundheit. Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder und Freunde, Bei allen Veranstaltungen sind Sie herzlich willkommen. Wir aufgrund der aktuellen Lage hat sich der Vorstand des freuen uns auf Ihren Besuch. Fördervereins Kinderheim Zsobok dazu entschlossen, die für Montag, 23. März 2020, 19.30 Uhr, in Stegmaier's Jehovas Zeugen Versammlung Marbach-Süd Besen anberaumte Hauptversammlung ausfallen zu lassen. Damit tragen wir den Schutzempfehlungen bezüglich des Coronavirus Rechnung. Um es mit den Worten des Saar- Königreichssaal Affalterbach, Siemensstraße 8 ländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans zu sagen: "Wir Sonntag, 22. März, keine Zusammenkunft müssen uns körperlich distanzieren, aber als Gesellschaft Biblischer Vortrag und Besprechung des Studienartikels näher zusammenrücken!" Passen Sie also bitte auf sich können auf JW Stream angeschaut werden. und ihre Mitmenschen in diesen Zeiten in besonderem Maße auf und vor allem: Donnerstag, 26. März, keine Zusammenkunft Bleiben Sie gesund! Das vorgesehene Programm kann auf JW Stream angese- hen oder im häuslichen Kreis besprochen werden. 1. Bibellesung 1. Mose 27 + 28. Thema: Jakob erhält den Segen, der ihm zusteht (Kap. 27). Verse 6-10: Rebecca arrangierte den Segen, der Jakob zustand. Günther Burk Verse 18, 19: Jakob gab sich als Esau aus. Vorsitzender
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