Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinde Erdmannhausen

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinde Erdmannhausen
Nummer 12
                                          Freitag, 20. März 2020
                           Diese Ausgabe erscheint auch online

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Lage erfordert ein umsichtiges Handeln von uns
allen. Unser oberstes Ziel muss sein, die Ausbreitung des Co-
ronavirus zu verlangsamen.
Die gesundheitliche Vorsorge verlangt Isolierung, wo immer es
geht. Verzichten Sie aufs Händeschütteln, verzichten Sie auf
Umarmungen, halten Sie Abstand, meiden Sie Gruppen und
bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Diese Maßnahmen die-
nen vor allem dem Schutz der Risikogruppen. Jetzt ist Abstand
geboten, obwohl wir gerade jetzt schützende und einfühlsame
Gemeinschaft bräuchten. Es dient der Gemeinschaft, wenn wir
andere durch Abstand schützen. Abstand halten ist gemein-
schaftliches Handeln, mit dem wir füreinander sorgen.
Auch mit räumlicher Distanz muss niemand einsam sein. Fra-
gen Sie telefonisch oder über neue Medien nach, wie es Ihren
Angehörigen, Nachbarn und Freunden geht. Es freut mich
außerordentlich, dass es bereits einige engagierte Bürgerinnen
und Bürger gibt, die gerne bereit sind, in der aktuellen Lage
hilfsbedürftigen Menschen ehrenamtlich auszuhelfen. Auf der In-
ternetseite www.erdmannhausen-hilft.de können Hilfsbedürftige
und Helfer zusammenfinden. Die Initiative ist zudem per E-Mail
unter info@erdmannhausen-hilft.de erreichbar. Auf das Angebot
des Plaudertelefons der Kirche möchte ich an dieser Stelle
ebenfalls im Besonderen verweisen. Unter dieser Nummer wer-
den auch Angebote aufgenommen (07144-97909).
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Birgit Hannemann
Bürgermeisterin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Gemeinde Erdmannhausen
2      Nummer 12
         Freitag, 20. März 2020

                                                    Auf einen Blick

 Geburtstage                                                           Kinderärztlicher Notfalldienst:                   116117
                                                                       Notfallpraxis Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4
 Die Gemeinde wünscht ihren älteren Mitbürgern, die im                 Öffnungszeiten:
 Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern,                    Mo. - Fr.                 18:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
 von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit für das                Sa., So. und feiertags    08:00 bis 08:00 Uhr Folgetag
 vor ihnen liegende Lebensjahr.                                        Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
 27.03.2020 Fischer, Ingeburg Elisabeth                                bringen Sie die Versichertenkarte mit.
            Im Breiten Wasen 8, zum 80. Geburtstag                     Zahnärzte:
                                                                       Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst             0711 7877733
 Aufgrund des Bundesmeldegesetzes werden Altersjubila-
 re ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere (75., 80.              Augenärzte:
 etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge-                   Augenärztlicher Notfalldienst                          116117
 burtstag veröffentlicht. Des Weiteren wird bei Personen,
                                                                       HNO-Ärzte:                                             116117
 die in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen gemeldet sind,
 ein Sperrvermerk eingetragen, wodurch eine Veröffentli-               Tierärzte:
 chung nicht mehr erfolgen darf.                                       Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefon-
                                                                       nummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfra-
                                                                       gen.

 Müllabfuhr                                                            Notdienst der Apotheken
 Freitag, 27.03.2020
 graue Tonne - Restmüll                                                Samstag, 21.03.2020
 graue Tonne - Restmüll 1.100 l                                        Schiller-Apotheke, Marbach, Güntterstr. 14
                                                                       Tel. 85010
                                                                       Sonntag, 22.03.2020
                                                                       Rosen-Apotheke, Pleidelsheim, Riedbachstr. 9
                                                                       Tel. 21060
 Notrufe
                                                                       Montag, 23.03.2020
 Feuerwehr/Notruf/Rettungsdienst                           112         Brunnen-Apotheke, Erdmannhausen, Kirchstr. 3
 Polizei                                                   110         Tel. 38408
 Polizeirevier Marbach                              07144/9000         Dienstag, 24.03.2020
 Krankentransport                                        19222         Apotheke Murr, Murr, Mühlgasse 2
 Strom- und Gasversorgung:                                             Tel. 8889836
 Strom Syna GmbH                                 07144/266233          Mittwoch, 25.03.2020
 Gas Syna GmbH                                   07144/266211          Lemberg-Apotheke, Affalterbach, Marbacher Str. 8
                                                                       Tel. 36499
 Wasserversorgung:
 Zweckverband Landeswasserversorgung                                   Donnerstag, 26.03.2020
 (Mo. - Do. 7 - 16 Uhr, Fr. 7 - 12 Uhr)                                Stadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2
 innerhalb der Dienstzeit               07144/8982363                  Tel. 81230
 außerhalb der Dienstzeit            07345 96382120
                                                                       Freitag, 27.03.2020
 Straßenbeleuchtung:                                                   Apotheke Palm, Marbach, Marktstr. 22
 Schadensmeldung Syna GmbH                      0800 7962787           Tel. 5360
 Elektroinnung Ludwigsburg:                     07141/220353
                                                                       Wechsel des Notdienstes täglich 8:30 Uhr.
 Medizinische Notfallversorgung
 Allgemeinärzte:
 Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1              116117
 Öffnungszeiten:
 Mo., Di., Do.             18:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Mi.                       13:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Fr.                       16:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag
 Sa., So. und feiertags    08:00 bis 08:00        Uhr   Folgetag

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Erdmannhausen, Tel. 07144 308-0, Fax 07144 308-299 - E-Mail: rathaus@erdmannhausen.de, Internet:
www.erdmannhausen.de. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeisterin Birgit Hannemann, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen-
teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich
am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 12
                                         Freitag, 20. März 2020   3

  Konzert
  Freitag – 3. April – 19.30 Uhr
  Halle auf d. Schray/Erdmannhausen
  Saalöffnung 19 Uhr – Getränke + Snacks im Angebot

  Fidelio       GSV-Projektchor

                              a g t!        n!
                        g e s         o b e
                    a b       r s c h
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                                       Eintritt frei

                                                            Foto: GSV
4     Nummer 12
        Freitag, 20. März 2020

                                                                 bis einschließlich 19.04.2020 auch für den Übungsbetrieb
                     AMTLICHES                                   geschlossen.
                                                               • Alle kommunalen Veranstaltungen bis einschließlich
                                                                 19.04.2020 werden abgesagt. Die Bürgermeister-Neuwahl
                                                                 sowie die Sitzungen des Verwaltungs- und Technischen
Neues Gesicht im Rathaus                                         Ausschusses sowie des Gemeinderats bleiben davon aus-
                                                                 genommen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 der        • Standesamtliche Trauungen werden vorerst, jedoch unter
Besetzung der Stelle der stellvertretenden Hauptsamtleitung      Auflagen, durchgeführt, sofern die Termine bereits von der
zugestimmt. In der Vorstellungsrunde überzeugte Frau Vere-       Gemeindeverwaltung bestätigt wurden.
na Fischer und wir freuen uns, dass wir sie seit 01.03.2020    • Das Rathaus bleibt vom 16.03.2020 bis einschließlich
als neue Kollegin im Rathaus begrüßen dürfen.                    19.04.2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr ge-
Frau Fischer absolvierte im Februar erfolgreich ihr Studium      schlossen. Die Gemeindeverwaltung ist zu den üblichen
an der Fachhochschule für Verwaltung und Finanzen in             Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für
Ludwigsburg. Vor diesem arbeitete Frau Fischer im Team           wichtige Anliegen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden
Polizeirecht der Stadt Ludwigsburg. Ihr neues Aufgabenge-        und für die ein persönliches Erscheinen in der Gemein-
biet im Rathaus umfasst die stellvertretende Hauptamtslei-       deverwaltung notwendig ist, werden individuelle Termine
tung und die Bereiche Kinder, Jugend und Asyl, Feuerwehr         vereinbart.
und die Ortspolizeibehörde.                                    Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:
                                                               Bürgerbüro: 07144 308-140
Wir wünschen Frau Fischer einen guten Start bei der Ge-        Bau- und Ordnungsamt: 07144 308-0
meinde Erdmannhausen und alles Gute bei ihren künftigen        Kämmerei: 07144 308-330
Arbeiten im Rathaus.                                           Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Dienste unter:
                                                               www.Erdmannhausen.de
                                                               • Die Vereine werden gebeten, alle Veranstaltungen (Jahres-
                                                                 hauptversammlungen, Übungsabende, Proben, Trainings
                                                                 etc.) auch mit weniger als 100 Personen abzusagen.
                                                               • Das Brezelmuseum bleibt bis einschließlich 19.04.2020
                                                                 geschlossen.
                                                               • Der Zutritt zum Kleeblatt-Pflegeheim zu Besuchszwecken
                                                                 ist bis auf Weiteres grundsätzlich nicht gestattet.
                                                               • Jubilare werden seit dem 16.03.2020 bis auf Weiteres
                                                                 weder von unserem ehrenamtlichen Besuchsdienst noch
                                                                 von der Bürgermeisterin besucht. Dies dient dem beson-
                                                                 deren Schutz der Risikogruppe.
                                                               • Darüber hinaus wird auf die Empfehlungen des Robert-
                                                                 Koch-Institutes verwiesen (Stand: 13.03.2020): „Die mas-
                                                                 siven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen
                                                                 Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen weiterhin das Ziel,
                                                                 die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu
                                                                 erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit
                                                                 wie möglich zu verzögern. Sie sollten durch gesamtge-
Kommunale Maßnahmen zum Schutz der                               sellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von
                                                                 sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von In-
Bevölkerung im Rahmen des Corona-Virus                           fektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,                       sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit ergänzt werden.
sehr geehrte Damen und Herren,                                   Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering
die aktuelle Lage erfordert ein umsichtiges Handeln aller        wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um
Verantwortlichen.                                                weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen
Die Landesregierung hat beschlossen, seit Dienstag,              für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitä-
17.03.2020 landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtun-       ten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesund-
gen und Kindertagespflegeeinrichtungen zu schließen. Dies        heitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler
ist unumgänglich, um die Erkrankungswelle abzuflachen            Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen.“
bzw. zu verzögern. Zudem wurden mit der Corona-Verord-         Die Lage wird von den Behörden regelmäßig neu bewertet
nung weitere Maßnahmen erlassen.                               und die Maßnahmen werden entsprechend angepasst.
Darüber hinaus hat die Gemeinde als Ortspolizeibehörde in      Es gilt, mit allen Möglichkeiten die Ausbreitung und Anste-
Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt die Pflicht, zum         ckungsgefahr zu verlangsamen und damit die Gefährdung
                                                               der Bevölkerung zu minimieren. Für Ihr Verständnis für
Schutz der Bevölkerung weitere Maßnahmen zu treffen.
                                                               diese drastischen Maßnahmen danke ich Ihnen.
Folgende Maßnahmen werden von der Gemeinde durchge-            Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
führt/angeordnet bzw. empfohlen:
                                                               Ihre
• Das Kinderhaus Kunterbunt, der Kindergarten Löwen-
  zahn und der Kindergarten Regenbogen bleiben vom             Birgit Hannemann
  17.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.        Bürgermeisterin
  Von der Schließung sind auch der Hauser Kindergarten
  sowie die Tagesmütter und Tagesväter betroffen.              Verordnung der Landesregierung über
• Die Astrid-Lindgren-Schule bleibt ebenfalls vom 17.03.2020
  bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.                   infektionsschützende Maßnahmen gegen
• Das Jugendhaus Calypso bleibt vom 13.03.2020 bis ein-        die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
  schließlich 19.04.2020 geschlossen.                          (Corona-Verordnung - CoronaVO)
• Die Bücherei bleibt vom 16.03.2020 bis 19.04.2020 ge-
  schlossen.                                                   vom 17. März 2020
• Die Halle auf der Schray, die Schulturnhalle, der Ver-       Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1
  sammlungsraum im Feuerwehrgerätehaus sowie die               Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
  Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung im Rathaus bleiben         vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Nummer 12
                                                                                              Freitag, 20. März 2020      5
Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S.                chende Anwendung. Vom Mindestpersonalschlüssel
148) geändert worden ist, wird verordnet:                              des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen
                                                                       werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
                               §1                                      dennoch uneingeschränkt möglich ist.
  Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertagesein-           (5)   Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz
         richtungen und Kindertagespflegestellen                       4 sind Kinder,
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind                             1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen
     1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung                       oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer
          außerunterrichtlicher und anderer schulischer Ver-                infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen
          anstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schul-                  sind, oder
          kindergärten, Grundschulförderklassen und den                2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage
          Schulen sowie Schulkindergärten in freier Träger-                 in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das
          schaft,                                                           Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufent-
     2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschuli-                    halts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt
          sche Zwecke,                                                      auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen
     3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie                      nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft
          Kindertagespflege und                                             wird, oder
     4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässli-             3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder er-
          chen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung,                 höhter Temperatur.
          Horte sowie Horte an der Schule                        (6)   Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind ins-
     untersagt.                                                        besondere
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen               1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung
     am Heim an nach § 28 LKHG anerkannten Heimen für                       (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser,
     Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim                  Ernährung, Informationstechnik und Telekommuni-
     besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und                        kation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswe-
     Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet                 sen, Transport und Verkehr,
     sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen               2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und
     der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kran-                pflegerischen Versorgung einschließlich der zur
     kenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege                 Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen
     (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Aus-                    Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der
     bildung von Medizinisch-technischen Assistenten und                    ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über
     Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort                    die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6
     Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet wer-                 BSI-KritisV hinausgeht,
     den, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 er-              3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und
     folgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkran-              Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie not-
     kenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen                       wendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvor-
     von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs-                     sorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36
     und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten                       Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von
     emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören,                      ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
     geistige Entwicklung, körperliche und motorische Ent-             4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Not-
     wicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Kran-                   fall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophen-
     kenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrich-                    schutz,
     tungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern               5. Rundfunk und Presse,
     dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreu-                  6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für
     ungsbedarfs erforderlich ist.                                          den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr so-
(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schuli-                     wie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, so-
     scher Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1                        fern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
     sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulas-                      7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßen-
     sen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Be-                    betriebe,
     zug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für                  8. Bestatter.
     Sozialwesen sowie für das Ministerium für Ländlichen        (7)   Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6
     Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen                genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kriti-
     Bildungsbereich.                                                  schen Infrastruktur lageangepasst festlegen.
(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz                  (8)   Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher
     1 sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen,                  besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt
     an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bil-                  und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Aus-
     dungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklas-                nahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrich-
     sen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und               tungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten
     6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen so-                 haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu
     wie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinderta-              sorgen.
     gespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die      (9)   Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
     oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen             ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der
     Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht               Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren
     abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind            Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der
     Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der wei-                Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupas-
     tere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen,                sen. Das Recht der zuständigen Behörden, weiterge-
     zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an                  hende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
     der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine           anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
     Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum
     des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den                                        §2
     sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen                              Hochschulen
     Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch de-        (1)   Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen
     ren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Aus-             Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hoch-
     nahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit              schulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW
     zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen                 und den Akademien des Landes wird bis zum 19. Ap-
     Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entspre-               ril 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb
6   Nummer 12
          Freitag, 20. März 2020

      wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-                11.   Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks
      Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung                    und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch au-
      von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen ent-                    ßerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte,
      scheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die                   Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
      Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und               12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels,
      Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen                      die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrich-
      Studienleistungen erbringen können und zugleich die                     tungen gehören, insbesondere Outlet-Center,
      Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeteri-            13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
      en bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die          (2)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
      Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den             ermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu un-
      Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können               tersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von
      für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.               Auflagen abhängig zu machen.
(2)   Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz           (3)   Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der
      2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer               Regierungschefs der Bundesländer zum einheitlichen
      der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie                 Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen
      Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen.                 Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Co-
      Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende                 rona-Epidemie in Deutschland vom 16. März 2020
      Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzu-                   nicht zu schließenden Einrichtungen (Einzelhandel für
      ordnen, bleibt hiervon unberührt.                                 Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
                                                                        Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeri-
                              §3                                        en, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen,
               Verbot von Versammlungen und                             Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsver-
                 sonstigen Veranstaltungen                              kauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und
(1)   Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport-                   Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) haben dafür
      und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von               zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards,
      Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und                   die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von
      sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtun-           Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck
      gen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen              wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen
      sind untersagt.                                                   zu öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird ermächtigt,
(2)   Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen                    dazu Auflagen festzulegen.
      und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein-
      schaften sind untersagt.                                                                   §5
(3)   Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltun-                  Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
      gen sind untersagt.                                         (1)   Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April
(4)   Die zuständigen Behörden können aus wichtigem                     2020 grundsätzlich untersagt.
      Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Aus-        (2)   Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind
      nahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulas-                Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn
      sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn             sichergestellt ist, dass
      1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der                 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden,
          Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im                 dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi-
          Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder                                schen den Tischen gewährleistet ist,
      2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstal-               2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand
          tungen handelt und eine Verlegung des Termins                     von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen
          nicht möglich ist.                                                gewährleistet ist und
(5)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG                 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab 6.00
      ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in den Absät-                  Uhr geöffnet haben dürfen und spätestens ab
      zen 1 bis 3 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl                     18.00 Uhr geschlossen werden müssen.
      zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen         (3)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
      für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und                   ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend
      unter freiem Himmel festzusetzen.                                 zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung
                                                                        weiterer Auflagen abhängig zu machen.
                                §4
                Schließung von Einrichtungen                                                      §6
(1)   Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19.                    Maßnahmen zum Schutz besonders
      April 2020 untersagt:                                                            gefährdeter Personen
      1.    Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Mu-   (1)   Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1
            seen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,          und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für
      2.    Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesonde-            Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder
            re Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volks-             mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen
            hochschulen, Musikschulen und Jugendkunst-                  grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten
            schulen,                                                    werden. Hiervon ausgenommen sind
      3.    Kinos,                                                      1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme
      4.    Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaß-                    der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
            bäder, Saunen,                                              2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
      5.    alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und             3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser
            Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie                 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.
            Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,              (2)   Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und
      6.    Jugendhäuser,                                               Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie
      7.    öffentliche Bibliotheken,                                   von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute
      8.    Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen,               Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilha-
            Spielbanken, Wettannahmestellen,                            be- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr
      9.    Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Ein-            zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtun-
            richtungen,                                                 gen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben,
      10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken,             wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektio-
            Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht            nen getroffen werden können.
            unter § 5 fallend,                                    (3)   Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1
Nummer 12
                                                                                               Freitag, 20. März 2020      7
      und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbe-                                     §8
      sondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen         Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
      und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung ge-           Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß-
      stattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind ge-        nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von
      eignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.        dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnah-
(4)   Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen               men nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialminis-
      in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und          terium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialminis-
      Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen              terium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1
      oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in       Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zu-
      Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt.            ständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen
      Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der           Ortspolizeibehörden aus.
      Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab                                         §9
      das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hier-                                   Inkrafttreten
      von darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit          Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in
      möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum            Kraft. Gleichzeitig tritt die gleichlautende Verordnung vom
      Schutz vor Infektionen zu ergreifen.                         16. März 2020 außer Kraft.
(5)   Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und
      des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Per-                                  § 10
      sonen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre,                             Außerkrafttreten
      nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich-       (1)   Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
      tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.         (2)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
                                                                         ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu än-
      Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und
                                                                         dern.
      die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.
(6)   Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können                 Stuttgart, den 17. März 2020
      durch die Einrichtungen für nahestehende Personen
      im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebe-        Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
      gleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes                   Kretschmann
      und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach
      Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum               Strobl                   Sitzmann
                                                                   Dr. Eisenmann            Bauer
      Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
                                                                   Untersteller             Dr. Hoffmeister-Kraut
(7)   Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und
                                                                   Lucha                    Hauk
      Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenan-          Hermann                  Erler
      gebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten
      Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders
      betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen einge-          Förderung von Streuobstwiesen
      stellt. Hierzu zählen insbesondere:                          für das Jahr 2020
      Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch
      (SGB) XI i.V.m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-           Bitte stellen Sie Ihre Anträge auf Pflegezuschüsse für dieses
      Verordnung (UstA-VO), u.a. Betreuungsgruppen (für            Jahr bis spätestens 1. April 2020 beim Bürgermeisteramt.
      Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkun-            Hat sich bei Ihnen gegenüber 2019 nichts verändert, so
      gen, z.B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Men-         genügt ein Anruf oder eine kurze Mitteilung mit Namen, Vor-
      schen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung         namen und dem Vermerk „keine Änderung, Pflegezuschuss
      im Alltag (z.B. Freizeitausfahrten für behinderte und        für Streuobstwiesen wie 2019“. Sollte sich bei der Anzahl
                                                                   der zu fördernden Bäume etwas geändert haben, müssen
      pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden
                                                                   Sie in diesem Fall das Formular „Antrag auf Pflegezuschüsse
      - soweit die als Gruppenveranstaltung angelegt - auch        für Streuobstwiesen 2020“ unbedingt neu ausfüllen.
      - Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr.           Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im
           2 SGB XI i.V.m. § 7 UstA-VO und                         Rathaus bei Frau Wittlinger (Mo. - Do. 8.00 - 11.30 Uhr,
      - Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m.          Mo. 16 - 18.30 Uhr und Do. 13.30 - 16.00 Uhr), Zimmer
           § 8 UstA-VO eingestellt.                                31, Tel. 308-310, E-Mail C.Wittlinger@Erdmannhausen.de.
(8)   Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
      ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Rege-
      lungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer In-         Briefwahlhinweis
      fektion mit SARS-CoV-2 zu treffen und die Regelungen         Die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am
      in diesem Paragraphen zu ändern.                             05.04.2020 wird wie geplant durchgeführt, da es sich
(9)   Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis             um eine gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltung handelt
      4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut      deren Verlegung nicht möglich ist. Das Wahllokal in dem
      sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälli-       Sie wahlberechtigt sind, können Sie wie gewohnt Ihrer
      gen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren.             Wahlbenachrichtigung entnehmen. Für alle Wahlberechtig-
                             §7                                    ten besteht die Möglichkeit bei der kommenden Neuwahl
                                                                   des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Briefwahlunterlagen
                     Betretungsverbote
                                                                   zu beantragen. In der derzeitigen Situation gilt es, mit
(1)   In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1                 allen Möglichkeiten die Ausbreitung des Coronavirus und
      genannten Einrichtungen, insbesondere Hochschulen,           die Ansteckungsgefahr zu verlangsamen und damit die
      Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb         Gefährdung der Bevölkerung zu minimieren. Durch die Be-
      nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betre-       antragung von Briefwahlunterlagen schützen Sie sowohl
      tungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14         sich, als auch Ihre Mitmenschen vor der Möglichkeit einer
      Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders            Ansteckung durch zusätzlichen sozialen Kontakt.
      betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizie-         Um Briefwahlunterlagen zu beantragen können Sie die
      rung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten     Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und im Rat-
      Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsin-            haus in den Briefkasten werfen oder Sie können über
      fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.                        unsere Homepage (www.erdmannhausen.de) Ihre Briefwahl-
(2)   Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu              unterlagen von zu Hause aus bequem online beantragen.
      notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen          Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und bleiben
      Zwecken genutzt werden.                                      Sie gesund!
8    Nummer 12
                              Freitag, 20. März 2020

                             Gemeinde                                                                              Landkreis
                             Erdmannhausen                                                                         Ludwigsburg

                         Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl
                         des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 15. März
                         2020

                             1.   Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl - Neuwahl des Ober-
                                  /Bürgermeisters / der Ober-/Bürgermeisterin bekannt gemacht:
                             1.
                                  Zahl der Wahlberechtigten                                   4.042
                             1

                                  Zahl der Wähler                                             2.318

                                  Zahl der ungültigen Stimmzettel                                    7

                                  Zahl der gültigen Stimmzettel                               2.311

                                  Zahl der gültigen Stimmen                                   2.311

                             1.   Von den gültigen Stimmen entfielen auf 1)
                              Familienname, Vorname(n)                                                                        Anschrift (Hauptwohnung)                                          Stimmen

                                                                                                          Hischmann-Ring 40, 71726 Benningen am
                              Reindl, Robin                                                                                                                                                          1.001
                                                                                                          Neckar
                                                                                                          Elfriede-Breitenbach-Straße 10, 71640 Ludwigs-
                              Kohler, Marcus                                                                                                                                                             988
                                                                                                          burg

                              Fuchs, Marc                                                                 Kirchstraße 8/1, 71711 Steinheim an der Murr                                                   202

                              Erdmann, Stephan                                                            Augustenstraße 22, 71679 Asperg                                                                    52

                              Olma, Jürgen                                                                Heilbronner Straße 19, 71720 Oberstenfeld                                                          46

                              Gruber, Vanessa                                                             Schulstraße 22/1, 71729 Erdmannhausen                                                              7

                              Raisch, Ulrich                                                              Böblinger Straße 181 B, 70199 Stuttgart                                                            6

                              Hannemann, Birgit                                                           Auf der Lache 11, 71729 Erdmannhausen                                                              2

                              Schwaigert, Lutz                                                            Kirchenfeldstraße 33, 71729 Erdmannhausen                                                          2

                              Strauß, Silvio                                                              Beihinger Straße 12, 71642 Ludwigsburg                                                             2

                              Baßler, Sina                                                                Johann-Strauß-Weg 2, 71729 Erdmannhausen                                                           1
08/021/5820/27 (19010)

                              Oberman, Andreas                                                            Hauptstraße 23, 74379 Ingersheim                                                                   1

                              Stegmaier, Horst                                                            Gartenstraße 37, 71729 Erdmannhausen                                                               1

                         1
                         ) In Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohnern müssen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������;
                           die auf sie insgesamt entfallenen Stimmen können in einer Summe aufgeführt werden.
Nummer 12
                                                                                   Freitag, 20. März 2020   9
      ­ nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 GemO:

1.3          Der/die Bewerber/in
      hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.
                                    Oberbürgermeis-
      Er/Sie ist somit zum/zur      ter/in                     Bürgermeister/in gewählt.

       X Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist Neuwahl erfor-
         derlich, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind.
                                                                                   Wahltag

      Die Neuwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, dem       05.04.2020

2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnis-
   ses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde

       Landratsamt Ludwigsburg
       Hindenburgstraße 40
       71638 Ludwigsburg
       Postfach 760
       71706 Ludwigsburg

      erhoben werden.

      Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte
      geltend macht,
      ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 41 Wahlberechtigte beitreten.

      Erdmannhausen, 16.03.2020
      gez.
      Birgit Hannemann
      Bürgermeisterin
10     Nummer 12
        Freitag, 20. März 2020

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen
durch das Landratsamt Ludwigsburg
Am 26.02.2020 wurden in der Gemeinde folgende
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:
Messpunkt:                    Riedstraße
Einsatzzeit:                  06.45 - 08.45 Uhr
zul. Geschwindigkeit:         30 km/h
gemessene Fahrzeuge:          128
Überschreitungen:             25
Höchstgeschwindigkeit:        51 km/h
Am 06.03.2020 wurden in der Gemeinde folgende
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:
Messpunkt:                    Affalterbacher Straße
Einsatzzeit:                  15.45 - 17.00 Uhr
zul. Geschwindigkeit:         30 km/h
gemessene Fahrzeuge:          193                                                              Foto: Astrid-Lindgren-Schule
Überschreitungen:             18
Höchstgeschwindigkeit:        49 km/h
                                                                Altpapiersammlung der Astrid-Lindgren-Schule
                                                                Am Samstag letzter Woche trafen sich morgens die großen
Zweckverband Gemeinsamer Gutachteraus-                          und kleinen Helfer, wie gewohnt, auf dem Parkplatz der
                                                                Halle auf der Schray. Eigentlich war es ja doch nicht wie
schuss Bottwartal und Umgebung                                  gewohnt. Die Nachricht vom Vortag, dass die Schulen und
Aufgrund der aktuellen Lage findet die Verbandsversamm-         Kitas schließen werden, hat natürlich auch die Frage auf-
lung am 26.03.2020 in Großbottwar nicht statt.                  geworfen, ob die Altpapiersammlung überhaupt stattfinden
                                                                kann.
                                                                Es war aber alles schon vorbereitet: Die Container standen
                                                                auf dem Parkplatz, die Helfer waren zusammengetrommelt
                    FEUERWEHR                                   und alle Erdmannhäuser informiert. Deshalb haben wir uns
                                                                entschieden, es anzupacken. Wir verteilten die Sammel-
                                                                gebiete an die Fahrer, die Helfer auf die Autos und ab
Aus gegebenem Anlass                                            ging es auf die Straßen zu Einsammeln. Die Helfer vor
Auf Grund des sich schnell verbreitenden Coronavirus            Ort sortierten unterdessen, die schon angelieferten Pakete
SARS-CoV-2 sind bis auf Weiteres, wegen der Anste-              und Kartons in die Container. Kurze Zeit später trafen die
ckungsgefahr, alle Übungen, Sitzungen und sonstige Veran-       ersten Autos voll bepackt schon wieder am Sammelplatz
staltungen die Freiwillige Feuerwehr Erdmannhausen betref-      ein. Von da an ging es Schlag auf Schlag. Die Autos wur-
fend abgesagt. Wenn unsere Hilfe benötigt wird, sind wir        den entladen und das Papier sowie die Kartonagen in die
natürlich nach wie vor einsatzbereit.                           Container gestapelt. Durch die vielen Helfer, die bei sehr
                                         gez. Kommandant        guter Stimmung so toll Hand in Hand schafften, waren
                                          Jochen Deschner       die Altpapierpakete innerhalb kurzer Zeit in den Containern
                                                                verstaut. Vielen Dank an alle Kinder und Eltern, die sich
                                                                so rege an der Altpapiersammlung beteiligt haben. Es hat
                                                                viel Spaß gemacht.
        ASTRID-LINDGREN-SCHULE                                  Wir möchten an dieser Stelle aber auch ein besonderes
                                                                Dankeschön an die Erdmannhäuser Bürger aussprechen,
                                                                die uns mit ihren Altpapierspenden, netten Gesprächen und
Ausflug der E5 zur Mitmach-Maschine                             den kleinen Naschereien immer tatkräftig unterstützen. Mit
im Ludwigsburger Museum                                         dem Erlös unserer Sammlung werden z.B. Ausflüge, Sport-
Am Mittwoch, den 19. Februar 2020 besuchte die Klasse           veranstaltungen und Feste unserer Grundschüler finanziert.
E5 der Astrid-Lindgren-Schule die große Mitmach-Maschine
unter dem Motto „Beweg was im Ludwigsburger Museum“.
Die Mitmach-Maschine ist eine begehbare Kunst- und Fan-
tasiemaschine. Sie stellt zwar nichts her, für die Kinder
gab es dennoch viel zu entdecken: eine Murmelbahn,
ein Kino-Rad für Zeichentrickfilme, einen Magnetschreiber,
eine Rhythmusmaschine, eine selbst spielende Gitarre, eine
Geisterbahn und noch vieles mehr. Durch viele einzelne
Teile entsteht ein tolles Gesamtwerk. Angetrieben wird die
Maschine durch eigene Muskelkraft, wie z.B. durch Treten
der Pedale oder durch Kurbeln. Dadurch werden verschie-
dene Räder, zuerst aus Holz und dann aus Metall, zum
Drehen gebracht. So können erste Grundlagen der Me-
chanik beobachtet und selbst ausprobiert werden und die
Kinder begreifen, wie alles miteinander zusammenhängt.
Neben der großen Mitmach-Maschine gab es eine Arbeits-
werkstatt mit allerlei Materialien zum Basteln, Malen, Zeich-
nen, Konstruieren und Bauen. Die Kunstwerke der Kinder
durften dann an die große Maschine angebracht werden.
So wird die Maschine laufend erweitert.
Nummer 12
                                                                                            Freitag, 20. März 2020  11
                                                                • Ihr habt bald Prüfungen und müsst euch selbst organi-
                      BÜCHEREI                                    sieren?
                                                                • Bewerbungen schreiben oder ein Praktikum suchen wäre
                                                                  eigentlich gut?
Bücherei geschlossen!                                           • Euch fällt zu Hause die Decke auf den Kopf?
                              Auf Grund der aktuellen Lage      • Zu Hause gibt es Streit mit euren Eltern oder Geschwis-
                              bleibt die Bücherei vorläufig       tern?
                              bis 19.04. (Ende der Oster-       • Ihr könnt eure Freunde wenig sehen?
                              ferien) geschlossen!              • Ihr macht euch Sorgen, wie es mit dem Coronavirus
                              Die Rückgabefristen aller           weitergeht?
                              Medien werden automatisch         • Ihr habt Angst, dass sich jemand in eurer Familie oder ihr
                              auf 20.04.20 gesetzt. Es            selbst euch damit ansteckt?
                              entstehen keine Versäumnis-       • Ihr findet es völlig übertrieben, dass sich jetzt alles nur
               Foto: Leistner gebühren.                           noch um dieses Thema dreht?
Sie erreichen uns telefonisch: 308-400 oder per Mail:           • Euch nervt das Thema Coronavirus nur noch und ihr wollt
ortsbuecherei@erdmannhausen.de.                                   mal über was anderes reden?
                                                                • Euch ist einfach nur langweilig und ihr wollt mit uns re-
Immer geöffnet ist die Onlinebibliothek: www.onleihe.de/lb        den?
                 eBooks, digitale Hörbücher, Zeitschriften      Dann meldet euch, wir freuen uns von euch zu hören!
                 und Zeitungen online ausleihen und zeitlich                                         Euer Calypso-Team
                 begrenzt auf PC, Laptop, Tablet oder
                 Smartphone nutzen. Falls Sie das Angebot       Jugendhaus Calypso - Herdweg 4 - 71729 Erdmannhausen
  Foto: Leistner noch nicht kennen, probieren Sie es doch       Clara Strähle-Hottenrott (Jugendhausleiterin)
einfach mal aus. Über 6.000 E-Medien für Kinder und Er-         Julia Ebert (Jugendhausmitarbeiterin)
wachsene stehen zur Verfügung.                                  Lena Doster (Aushilfe)
                                                                Theresa Köngeter (FSJ)
                                                                Mobil:    0157/53974257, Tel. 07144/819696
                                                                E-Mail: calypso@erdmannhausen.de
     JUGENDHAUS CALYPSO
                                                                                     KLEEBLATT
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen,
hat das Jugendhaus Calypso bis 19.04.20 geschlossen.
Aber wir sind auch jetzt für euch da!
Trotz der schwierigen Situation oder gerade deshalb möch-       Förderverein Kleeblatt
ten wir vom Jugendhaus - wie sonst auch - für euch da
sein. Wie immer könnt ihr mit allem zu uns kommen, nur
leider erstmal nicht persönlich, aber gerne übers Handy. Ihr    Kleeblatt-Café im April entfällt
könnt mich anrufen oder anklingeln - dann rufe ich euch         Die Kleeblatt-Zentrale hat angesichts der Gefahren, die
zurück. Claras Handynummer: 0157/53974257; Facebook             vom Coronavirus ausgehen, der momentanen Situation an-
Messenger: Clara Calypso                                        gepasste Maßnahmen ergriffen um die Heimbewohner zu
                                                                schützen. Daher wird nun auch der Förderverein zunächst
                                                                einmal das nächste Kleeblatt-Café in Erdmannhausen am
                                                                ersten Mittwoch im April ausfallen lassen.
                                                                Die Vorsitzende, Dr. Kerstin Falkner-Tränkle schreibt dazu
                                                                in ihrer Rundmail an die Vorstandsmitglieder: „Ich bin oft
                                                                in Gedanken bei den Bewohnern und ihren Angehörigen
                                                                und frage mich, wie sie sich in dieser isolierten Lage wohl
                                                                fühlen? Es tut mir leid, dass wir im Moment so gar nichts
                                                                tun können, freue mich aber umso mehr auf die Zeit, wenn
                                                                alles wieder seinen gewohnten Gang gehen kann.“
                                                                Wir alle vom Förderverein schließen uns diesen Gedanken an.

                                                                                 VERSCHIEDENES

                                                                Musikschule
                                                                Marbach-Bottwartal e.V.

                                                                Musikschule geschlossen
                                                                Sehr geehrte Eltern,
                                                                liebe Schülerinnen und Schüler,
                                                                liebe Freunde unserer Musikschule,
                                                                die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung, die
                                                                Corona-Virusinfektion zu bremsen und einzudämmen hat
Oder ihr könnt mir oder Theresa über Instagram schreiben        auch uns erreicht. Wir schließen unsere Musikschule und
oder per Videochat anrufen: @claracalypso @theresacalypso       den Unterrichtsbetrieb von Dienstag, 17.3.2020, bis nach
                               Foto: Clara Strähle-Hottenrott   den Osterferien, 20.4.2020. Alle Klassenvorspiele, Eltern-
                                                                abende und Veranstaltungen entfallen und werden zu einem
• 5 Wochen keine Schule und ihr wisst nicht was machen?         späteren Zeitpunkt nachgeholt.
• 5 Wochen keine Schule und ihr wisst genau was ihr             Auch der Landeswettbewerb Jugend musiziert und der
  machen wollt und wollt es uns erzählen?                       Orchesterwettbewerb wurden seitens des Landesmusikrats
12     Nummer 12
        Freitag, 20. März 2020

ersatzlos gestrichen. Die Geschäftsstelle in Steinheim ist für    Wir möchten Sie aber noch auf andere Weise begleiten:
Sie ganz normal zu erreichen und besetzt.                         1. In unseren Schaukästen finden Sie als kleiner Ersatz
Vielen Dank für Ihr Verständnis - für Rückfragen stehen wir          für die nicht mehr stattfindenden Passionsandachten an
gern zur Verfügung.                                                  jedem Donnerstag einen Impuls, der so oder so ähnlich
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund.                      in den Andachten gehalten worden wäre.
                                         Bärbel Häge-Nüssle       2. Auf unserer Homepage finden Sie als kleiner Begleiter
                               Schulleiterin/Geschäftsführerin       für den Tag eine kurze Auslegung der jeweiligen Tages-
Unsere Kontaktdaten sind Tel. 07144 21983, Fax 07144                 losung.
23535, E-Mail: info@musikschule-marbach-bottwartal.de             3. Solange kein Gottesdienst stattfindet, können Sie auf
und www.musikschule-marbach-bottwartal.de                            unserer Homepage jeweils einen Predigtimpuls zum je-
                                                                     weiligen Sonntagstext lesen.
                                                                  4. Wenn Sie das Haus nicht mehr verlassen sollen, sind
                                                                     wir gerne bereit, Dinge des alltäglichen Lebens für Sie
                                                                     einzukaufen und vor Ihre Türe zu stellen. Rufen Sie bitte
                                                                     hierzu Vikar Vögler, Tel. 1509516, an.
                                                                  Wir hoffen und beten, dass sich die Situation bald wieder
                                                                  anders darstellen wird und eine Rückkehr zur Normalität
                                                                  möglich ist. Bleiben Sie hoffentlich gesund und trotz allem
Kursbetrieb der Schiller-vhs eingestellt                          zuversichtlich, denn „Gott hat uns nicht gegeben einen
Seit Montag, 16. März 2020, bis einschließlich 19. April          Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der
2020 wird auf Anordnung des Landratsamtes Ludwigsburg
                                                                  Besonnenheit.“ (2. Tim 1,7)
der Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der Schiller-Volkshoch-
schule Kreis Ludwigsburg vorläufig eingestellt. Dies ist eine                  Pfarrerin Annegret Weigl, Pfarrer Martin Weigl,
Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus                                                       Vikar Paul Vögler
zu verlangsamen. Die Außenstellenbüros in Ditzingen, Mar-
bach, Bietigheim-Bissingen und Vaihingen/Enz werden in            Monatsspruch März 2020
dieser Zeit geschlossen bleiben. Wann der Kursbetrieb wie-        Jesus Christus spricht: Wachet!
der aufgenommen werden kann, wird zu einem späteren                                                         Markus 13,37 (L)
Zeitpunkt entschieden. Die Schiller-Volkshochschule ist in
dieser Zeit telefonisch unter 07141 144-2666 oder per E-
Mail unter info@schiller-vhs zu erreichen.

                                                                  Evangelisch-methodistische Kirche
                         KIRCHEN                                  Kontaktdaten
                                                                  www.emk-marbach.de
                                                                  Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert
                                                                  Wielandstraße 18, 71672 Marbach
Evangelische Kirchengemeinde                                      Tel. 07144/5269 oder 07144/809344
                                                                  pastorat@emk-marbach.de
Kontaktdaten                                                      Auch als Kirche tragen wir Verantwortung dafür, dass die
www.januariuskirche.de                                            notwendigen Maßnahmen im Blick auf die Corona-Pande-
                                                                  mie umgesetzt werden. Es geht darum, besonders gefähr-
Pfarrehepaar: Annegret Weigl und Martin Weigl                     dete Personen zu schützen und die Ausbreitung des Virus
               Schulstraße 10, Tel. 97909                         zu verlangsamen. Aus diesem Grund finden bis auf Weite-
               Pfarramt.Erdmannhausen@elkw.de                     res keine Veranstaltungen der evangelisch-methodistischen
Vikar:         Paul Vögler, Kirchberger Str. 30
                                                                  Kirche statt. Diese Regelung betrifft alle Gottesdienste und
               Tel. 0157 71710910, paul.voegler@elkw.de
                                                                  Gemeindeveranstaltungen. Bestattungen sind von der Re-
Pfarrbüro:     Astrid Thate, Tel. 97909, Fax: 331711
               buero@januariuskirche.de                           gelung ausgenommen.
               Di., Do. + Fr. 9 -11 Uhr                           Pastor Matthias Kapp und Pastorin Stefanie Reinert sind
Kirchenpflege: Simone König, Tel. 8886954                         wie gewohnt erreichbar.
               kirchenpflege@januariuskirche.de
Jugendbüro: Jugendreferentin Franziska Kaiser
               Tel. 880801                                        Katholische Kirchengemeinde
               jugendreferentin@januariuskirche.de                zur Hl. Familie in Marbach
Wochenspruch
Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt,         Kontaktdaten
bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht.   Kath. Pfarramt in Marbach, Ziegelstr. 4
                                             Johannes 12,24       Tel. 07144-89716-0, Fax 07144-89716-19
                                                                  E-Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de
Liebe Gemeinde,
die aktuelle Situation fordert ein gemeinschaftliches und soli-   Pfarrer Stefan Spitznagel
darisches Handeln aller. Deshalb hat sich auch die Kirchen-       Tel. 07144-89716-10
gemeinde entschlossen alle Veranstaltungen, Gruppen und           E-Mail: stefan.spitznagel@drs.de
Kreise bis auf Weiteres abzusagen. Auch an Ihrem Geburts-         Gemeindereferentin Raphaela Vogel
tag werden wir Sie vorerst nicht mehr persönlich besuchen,        Tel. 07144-89716-14
sondern die Grüße in Ihren Briefkasten einwerfen. Gleichwohl      E-Mail: raphaela.vogel@drs.de
stehen wir weiterhin für alle als Ansprechpartner an Ihrer
Seite. Gerade wenn man soziale Kontakte meiden soll, tut          Gottesdienst 20.03.2020
Ansprache gut. Gerne können Sie uns im Pfarramt (97909)           Bis auf weiteres finden in unseren Kirchen und Gemeinde-
oder Vikariat (1509516) anrufen, um auf diesem Weg ein            zentren keine Gottesdienste und Veranstaltungen statt. Das
Gespräch, Begleitung oder Ermutigung zu erfahren.                 Pfarrbüro ist geschlossen.
Nummer 12
                                                                                           Freitag, 20. März 2020  13
Sie erreichen uns direkt telefonisch 07144 - 897160:           Verse 27-29: Isaak erteilte Jakob den Segen des Erstge-
Montag           09.00 – 12.00 Uhr                             borenen.
Mittwoch         14.00 – 17.00 Uhr                                Folgen des Segens: Jakobs Nachkommen erhielten
Donnerstag       09.00 – 12.00 Uhr                                fruchtbares Land und wurden zu einer stärkeren Nation
Freitag          09.00 – 12.00 Uhr                                als die Nachkommen Esaus (Edomiter).
Darüber hinaus per Mail: zurheiligenfamilie.marbach@drs.de     2. Aktuelles: Sei wählerisch bei Apps. Warnung vor täu-
In dringenden Fällen wenden Sie sich an Pfarrer Stefan            schenden Apps mit zweifelhaften und gefälschten Inhal-
Spitznagel unter 01522 – 87 18 199.                               ten. Fallbeispiele und. Rat aus 1.Thess. 5:21.
                                                               3. Kap. 109 unseres Jesusbuches
                                                                  Thema: Jesus verurteilt seine Feinde. Sie leugnen trotz
Neuapostolische Kirchengemeinde                                   Jesu Hinweis auf Psalm 110 seine darin beschriebene
                                                                  Messianität. Durch Verlängern der Fransen an ihren Klei-
in Steinheim                                                      dern und Vergrößern der Schriftkapseln an ihrer Stirn
                                                                  heucheln sie Gläubigkeit vor und erwarten die Ehre von
Neuapostolische Kirche Steinheim, Kreuzstraße 9                   Menschen. Deshalb Jesu Rat an seine Jünger: Bei Gott
www.nak-steinheim-murr.de                                         bringt Selbsterhöhung Erniedrigung und Selbsterniedri-
E-Mail: kontakt@nak-steinheim-murr.de                             gung Erhöhung.
Vorsteher: Michael Heß, Tel. 07141-905111
                                                               Interessierte Personen sind bei diesen Veranstaltungen
Corona-Pandemie                                                herzlich willkommen. Internet: www.jw.org
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Glaubensschwes-
tern und Glaubensbrüder, wir nehmen die derzeitige Situa-
tion mit der Verbreitung der Coronaviren sehr ernst.
Die Landesregierung hat öffentliche Veranstaltungen mit
                                                                                      VEREINE
mehr als 100 Teilnehmer untersagt. Bitte haben Sie Ver-
ständnis dafür, dass aufgrund der aktuellen Situation ab so-
fort und bis auf Weiteres keine Gottesdienste oder andere
kirchlichen Veranstaltungen stattfinden.                       Biotop-Arbeitskreis
Es ist wichtig, dass wir alles dafür tun, um die Anste-        Erdmannhausen
ckungsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ge-
sundheit der Menschen zu schützen. Bitte informieren Sie       Kröten, Frösche und Salamander sind wieder auf
sich regelmäßig über die aktuelle Situation auf der Sei-       Wanderschaft
te des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-    Der Biotop-Arbeitskreis appelliert an alle Autofahrer: Fahren
wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/        Sie vorsichtig zum Schutz der Amphibien und respektieren
infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/         die Straßensperrungen. Kröten und Frösche sind wieder auf
Wir sind natürlich trotzdem für Sie da. Wenn in dringenden     Hochzeitsreise. Von den steigenden Temperaturen aus der
Angelegenheiten ein Seelsorgebesuch gewünscht wird, ru-        Winterstarre geweckt, machen sich die Amphibien jetzt auf
fen Sie uns bitte an.                                          den Weg von den Winterquartieren zu ihren Laichplätzen
Änderungen geben wir zeitnah bekannt.                          und überqueren dabei auch Straßen – eine gefährliche
                                                               Wanderung. Damit möglichst viele Tiere ihr Ziel erreichen,
Sonntag 22. März                                               hat die Gemeinde die Kirchberger Straße ab Ortsende
kein Gottesdienst                                              (Feldweg) bis zur Einmündung des Kreuzweges/Kreuzhof
Dienstag 24. März                                              Herzer von 20:00 Uhr abends – 5:00 Uhr in der Früh ge-
keine Chorprobe                                                sperrt. Ein Warnschild mit dem Frosch ist dabei ein deut-
                                                               licher Hinweis auf ein Wandergebiet der Tiere. Trotzdem
Mittwoch 25. März                                              halten sich einige Autofahrer nicht daran und es werden
kein Gottesdienst                                              bis morgens fast jeden Tag eine oder mehrere Kröten über-
Sonntag 29. März                                               fahren. Wir, der Biotop-AK appellieren an unsere Mitbürger,
kein Gottesdienst                                              in der Zeit der Amphibien-Wanderung diese Sperrung zu
                                                               beachten und solange, bis diese wieder aufgehoben ist,
Jahresmotto: Christus macht frei                               diesen Feldweg nicht mehr zu befahren, sondern die offizi-
Wort zum Monat finden Sie auf www.nak.org/de/news              ellen Straßen zu benutzen.
Hörfunkbeiträge
22.03. - 07.27 Uhr SWR1                                        Förderverein Kinderheim Zsobok e.V.
Wir wünschen Ihnen eine gesegnete neue Woche und vor
allem eine stabile Gesundheit.                                 Einladung zur Hauptversammlung
                                                               Liebe Mitglieder und Freunde,
Bei allen Veranstaltungen sind Sie herzlich willkommen. Wir    aufgrund der aktuellen Lage hat sich der Vorstand des
freuen uns auf Ihren Besuch.                                   Fördervereins Kinderheim Zsobok dazu entschlossen, die
                                                               für Montag, 23. März 2020, 19.30 Uhr, in Stegmaier's
Jehovas Zeugen Versammlung Marbach-Süd                         Besen anberaumte Hauptversammlung ausfallen zu lassen.
                                                               Damit tragen wir den Schutzempfehlungen bezüglich des
                                                               Coronavirus Rechnung. Um es mit den Worten des Saar-
Königreichssaal Affalterbach, Siemensstraße 8                  ländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans zu sagen: "Wir
Sonntag, 22. März, keine Zusammenkunft                         müssen uns körperlich distanzieren, aber als Gesellschaft
Biblischer Vortrag und Besprechung des Studienartikels         näher zusammenrücken!" Passen Sie also bitte auf sich
können auf JW Stream angeschaut werden.                        und ihre Mitmenschen in diesen Zeiten in besonderem
                                                               Maße auf und vor allem:
Donnerstag, 26. März, keine Zusammenkunft                      Bleiben Sie gesund!
Das vorgesehene Programm kann auf JW Stream angese-
hen oder im häuslichen Kreis besprochen werden.
1. Bibellesung 1. Mose 27 + 28. Thema: Jakob erhält den
   Segen, der ihm zusteht (Kap. 27).
   Verse 6-10: Rebecca arrangierte den Segen, der Jakob
   zustand.                                                    Günther Burk
   Verse 18, 19: Jakob gab sich als Esau aus.                  Vorsitzender
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