Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de

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Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Jahrgang 16
                  3. November 2023
                        Ausgabe 22
Postwurfsendung
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                      –2–                                                Nr. 22/2023

Veranstaltungen zum diesjährigen Volkstrauertag in den Gemeinden
des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider am 19. November 2023
Änderungen vorbehalten
Gemeinde                       Ort/Treffen    Ablauf
Dellstedt                      Ehrenmal       09:30 Uhr              Kranzniederlegung am Ehrenmal
Delve                          Ehrenmal Delve 09.30 Uhr              Treffen am Ehrenmal in Delve mit Ansprachen und an-
                                                                     schließender Kranzniederlegung an den Ehrenmalen in
                                                                     Delve und Schwienhusen
Fedderingen             Gemeindehaus               12:00 Uhr         Kranzniederlegung am Gemeindehaus
Gaushorn und Welmbüttel Ehrenmal in                10:00 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
                        Welmbüttel
Glüsing                 Ehrenmal                   10:00 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
Hemme und Karolinenkoog St.-Marien-                10:00 Uhr         Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung am
                        Kirche                                       Ehrenmal
Hennstedt               Secunduskirche             11:00 Uhr         Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung in der
                                                                     Kirche und unter Mitwirkung der Feuerwehrkapelle und der
                                                                     Chorgemeinschaft Hennstedt
Hollingstedt                   Ehrenmal            11.00 Uhr         Treffen am Ehrenmal in Hollingstedt mit Ansprache und
                                                                     anschließender Kranzniederlegung
Kleve                          Ehrenmal            11:30 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
Krempel                        Ehrenmal            09:30 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal mit musikalischer
                                                                     Untermalung des Posaunenchores der Kirchengemeinde
                                                                     Lunden
Lehe                           Ehrenmal            11:00 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal mit musikalischer Unter-
                                                                     malung einer Abordnung der Lundener Spielleute
Linden                         Ehrenmal            10:00 Uhr         Abmarsch am Lindenhof mit Kranzniederlegung am Ehren-
                                                                     mal unter Mitwirkung des Feuerwehrmusikzuges
Lunden und Groven              St. Laurentius- 10:30 Uhr             Kranzniederlegung am Ehrenmal
                               Kirche Ehrenmal
                                               15.00 Uhr             Gottesdienst in der St. Laurentius-Kirche
Pahlen                         Schule          09:30 Uhr             Kranzniederlegung am Ehrenmal im Schlosspark mit
                                                                     anschließendem Gottesdienst in der Dankeskirche und
                                                                     Kranzniederlegung auf dem Friedhof gemeinsam mit der
                                                                     Feuerwehr
Rehm-Flehde-Bargen             Ehrenmal            10:30 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
St. Annen                      Kirche St. Anna     09:00 Uhr         Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung am
                                                                     Ehrenmal
Schalkholz                     Dörpshuus           10:00 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
Schlichting                    St. Rochus-         10:30 Uhr         Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung am
                               Kirche                                Ehrenmal
Süderdorf                      Ehrenmal Orts-      10:30 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
                               teil Wellerhop
Tellingstedt OT Rederstall     Ehrenmal Orts-      09:30 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
                               teil Rederstall
Tellingstedt Ort               St. Martinskirche   10:00 Uhr         Gottesdienst mit anschließender Kranzniederlegung am
                                                                     Ehrenmal auf dem Kirchplatz,
                                                   11:15 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal Eichenweg
Tielenhemme                    Ehrenmal            09:00 Uhr         Kranzniederlegung am Ehrenmal
Wrohm                          Friedenskirche      10:00 Uhr         Treffen an der Friedenskirche zur Kranzniederlegung am
                                                                     Ehrenmal

 Stellenausschreibung
 Wir suchen dich!
 Die Gemeinde Delve sucht zu sofort
                                                 eine Reinigungskraft (m/w/d)
 mit zwei Wochenstunden für den Eingangsbereich des MarktTreffs Eiderschleife in Delve. Die Arbeitszeiten bestimmen sich nach
 dem Reinigungsbedarf und können flexibel abgesprochen werden.
 Die Beschäftigung erfolgt in Form einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Mini-Job).
 Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 10. November 2023 beim Amt KLG Eider, Personalbereich, Frau Inka Schubert,
 Tel.: 04836 99052, E-Mail: inka.schubert@amt-eider.de, oder sprechen Sie einfach Ihren Bürgermeister Matthias Retzlaff oder
 eine/n der Gemeindevertreter/innen an.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 22/2023                                                             –3–                                                           Amt Eider
                                                                          16. die Erteilung und Versagung des gemeindlichen Einverneh-
                                                                              mens nach dem BauGB und nach der Landesbauordnung.
                                                                          §4
                                                                          Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
                                                                          (zu beachten: § 22 a Abs. 5 AO)
                                                                          (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22 a der Amts-
                                                                          ordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der Gemein-
Hauptsatzung der Gemeinde Bergewöhrden                                    devertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht
Kreis Dithmarschen                                                        öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind
                                                                          ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in Angelegenheiten ihres
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird          Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort zu erteilen.
nach Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14.06.2023 und mit             (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleich-
Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende               berechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist
Hauptsatzung für die Gemeinde Bergewöhrden erlassen:                      dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
§1                                                                        •     Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der
Wappen, Flagge, Siegel                                                          Gemeindevertretung,
(zu beachten: § 12 GO)                                                    •     Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für
                                                                                Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
(1) Die Gemeinde führt kein eigenes Gemeindewappen.                       •     Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von
(2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Beflag-            Frauen in der Gemeinde,
gung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt.                     •     Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende
(3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Landessiegel mit der Inschrift:           Frauen,
„Gemeinde Bergewöhrden, Kreis Dithmarschen“.                              •     Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutio-
§2                                                                              nen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange
Beschlussfähigkeit                                                              wahrzunehmen.
Die Gemeindeversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5             (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben so
Bürgerinnen oder Bürger anwesend sind.                                    frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge,
                                                                          Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden kön-
§3
                                                                          nen. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Un-
Bürgermeisterin oder Bürgermeister
                                                                          terlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.
(zu beachten: §§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95 d, 95 f GO)
                                                                          (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr oder      eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen
ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.                                     nicht gebunden.
(2) Sie oder er entscheidet ferner über
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro,                      §5
2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder-                Ständige Ausschüsse
     schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten          (zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
     und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von             (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO wer-
     500,00 Euro nicht überschritten wird,                                den gebildet:
3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-                  1. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses
     währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für                 Zusammensetzung:
     Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleich-
                                                                               3 Mitglieder
     kommen, soweit ein Betrag von 2.500,00 Euro nicht über-
     schritten wird,
                                                                               Aufgabengebiet:
4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
                                                                               Prüfung des Jahresabschlusses
     des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 5.000,00 Euro
     nicht übersteigt,                                                    (2) Dem Ausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer
5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatli-               Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen
     che / jährliche Miet- zins 150,00 Euro (die Gesamtbelastung          teilnehmenden Personen übertragen.
     10.000,00 Euro) nicht übersteigt,                                    §6
6. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermögen,                Gemeindeversammlung
     soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belas-            (zu beachten: §§ 27, 28 GO)
     tung einen Wert 15.000,00 Euro nicht übersteigt,
7. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften                   Die Gemeindeversammlung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 GO
     bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,                                     zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürger-
8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Ge-                  meisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse
     bäuden, soweit der monatliche / jährliche Mietzins 150,00 Euro       übertragen hat.
     nicht übersteigt                                                     §7
9. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 10.000,00              Einwohnerversammlung
     Euro,                                                                (zu beachten: § 16 b GO)
10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu
     einem Wert von 10.000,00 Euro,                                       (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung kann eine
11. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu                   Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das
     einem Betrag von 250,00 Euro,                                        Recht der Gemeindeversammlung, die Einberufung einer Einwoh-
12. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermögen, For-             nerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
     derungen und Rechten bis zu einem Betrag von 250,00 Euro,            (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsitzen-
13. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der             dem der Gemeindeversammlung eine Tagesordnung aufzustellen.
     Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,                   Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt
14. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach dem                werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Einwohnerinnen
     BauGB,                                                               und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung
15. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,                                 der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                         –4–                                                        Nr. 22/2023
(3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung leitet die       chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis zu        nicht etwas anderes bestimmt ist.
5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur         (4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntma-
ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung                 chungen der Gemeinde werden zusätzlich in das Internet unter der
erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.                  Adresse www.amt-eider.de eingestellt. Hierauf wird im amtlichen
(4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung berichtet        Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden
in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten             Eider hingewiesen.
der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen          (5) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unter-
und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über       schreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO notwendig
Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist            macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1,
offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und         Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung
Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen,        bekannt gemacht:
wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 % der anwesenden
Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Ab-                                 Dithmarscher Landeszeitung.
stimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemein-            Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
deangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-        § 11
zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:                Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
                                                                      (zu beachten: § 35a GO)
a. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
b. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen                          (1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes
     und Einwohner,                                                   oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine
c. die Angelegenheiten,                                               Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
     die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,                   an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhin-
d. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge,                          dern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung
     über die abgestimmt wurde,                                       ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
e. und das Ergebnis der Abstimmung.                                   als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeig-
(6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der          nete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung ein-
Gemeindeversammlung und der Protokollführerin oder dem Pro-           schließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in
tokollführer unterzeichnet.                                           Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen
(7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die           werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der
in der Gemeindeversammlung behandelt werden müssen, sollen            Vorsitzende der Gemeindevertretung.
dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.            (2) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne
                                                                      des Absatzes 1 durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber
§8
                                                                      trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende in Abstimmung mit der
Verträge nach § 29 GO
Verträge der Gemeinde mit Bürgerinnen und Bürgern, der Bür-           Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.
germeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Personen,        (3) Wahlen finden in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 grundsätz-
an denen Bürgerinnen und Bürger oder die Bürgermeisterin oder         lich offen durch Handzeichen statt. Im Falle eines Widerspruches
der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der           nach 35a Abs. 3 GO finden Wahlen durch geheime briefliche
Gemeindeversammlung rechtsverbindlich, wenn sie sich inner-           Abstimmung statt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
halb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro, bei wiederkehrenden          (4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen
Leistungen von monatlich 250,00 Euro halten. Ist dem Abschluss        und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im
eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der              Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder
Zuschlag nach Maßgabe der Verdingungsordnung für Leistungen           anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und
oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen oder der Ver-           Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren
dingungsordnung für freiberufliche Leistungen erteilt worden, so      wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1
ist der Vertrag ohne Genehmigung der Gemeindeversammlung              bekanntgemacht.
rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von        (5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch
2.500,00 Euro, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich           eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich
250,00 Euro, hält.                                                    zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine
                                                                      vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.
§9
                                                                      (6) Die Amtsverwaltung hat sicherzustellen, dass die technischen
Verpflichtungserklärungen
                                                                      Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für
(zu beachten: § 51 GO)
                                                                      eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00          Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro,
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den     § 12
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung            Verarbeitung personenbezogener Daten
entsprechen.                                                          (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz)

§ 10                                                                  (1) Namen, Anschrift, Funktion, Fraktionszugehörigkeit und Tätig-
Veröffentlichungen                                                    keitsdauer der Mitglieder der Gemeindeversammlung sowie der
(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ 4 a, 6 a und 10           sonstigen Ausschussmitglieder werden von der Amtsverwaltung
a BauGB)                                                              zu allen mit der Ausübung des Mandats verbundenen Zwecken
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amtlichen          verarbeitet. Die Daten nach Satz 1 werden auch nach Beendigung
Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden       des Mandates zu archivarischen Zwecken weiterverarbeitet.
Eider, das in einem zweiwöchigen zeitlichen Intervall an alle Haus-   (2) Darüber hinaus verarbeitet die Amtsverwaltung Anschrift und
halte in den amtsangehörigen Gemeinden zugestellt wird, bekannt       Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für
gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Erscheinungsdatum             den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung
der Ausgabe bewirkt.                                                  von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mit-
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen           teilungsverordnung in Verbindung mit § 93 a Abgabenordnung
und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.        statt. Eine darüberhinausgehende Übermittlung an Dritte findet
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-          nicht statt.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 22/2023                                                     –5–                                                          Amt Eider
(3) Für den Zweck, Gratulationen auszusprechen, kann die Amts-
verwaltung auch das Geburtsdatum der in Absatz 1 Satz 1 ge-
nannten Personen verarbeiten, soweit dafür die Einwilligung der
Betroffenen vorliegt.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Daten von       Hauptsatzung der Gemeinde Dörpling
ehrenamtlich Tätigen.                                               Kreis Dithmarschen
§ 13                                                                Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Inkrafttreten                                                       wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2023
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in       und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen
Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 21.10.2013 außer     folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Dörpling erlassen:
Kraft.
                                                                    §1
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde           Wappen, Flagge, Siegel
durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen vom           (zu beachten: § 12 GO)
13. Juli 2023 erteilt.                                              (1) Die Gemeinde führt kein eigenes Gemeindewappen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt   (2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Be-
zu machen.                                                          flaggung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt.
                                                                    (3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Landessiegel mit der Inschrift:
Bergewöhrden, den 21.08.2023                                        „Gemeinde Dörpling, Kreis Dithmarschen“.
gez. Thomas Thomsen                                                 §2
Bürgermeister                                                       Bürgermeisterin oder Bürgermeister
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                  (zu beachten: §§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95 d, 95 f GO)
Der Amtsdirektor                                                    (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr
Im Auftrag                                                          oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Mayra Pieper                                                        (2) Sie oder er entscheidet ferner über
                                                                    1. Stundungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro,
                                                                    2. die Niederschlagung von Ansprüchen bis zu einem Betrag
                                                                         von 50,00 Euro,
                                                                    3. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde bis zu einem
                                                                         Betrag von 50,00 Euro,
                                                                    4. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von
Gemeinde Delve                                                           Vergleichen, soweit ein Betrag von 250,00 Euro nicht über-
Der Bürgermeister                                                        schritten wird,
                                                                    5. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von
Einladung zur Sitzung                                                    Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten
                                                                         für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich
der Einwohnerversammlung Delve                                           gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 Euro nicht
am Donnerstag, 9. November 2023, um 19:30 Uhr                            überschritten wird,
in Struve´s Gasthof, Mittelstr. 2, 25788 Delve                      6. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
                                                                         des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 2.500,00
Wichtiger Hinweis:                                                       Euro nicht übersteigt,
Der geplante Bürgersolarpark Eiderschleife wird Beteili-            7. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatli-
gungsmöglichkeiten für alle Einwohner von Bergewöhrden,                  che / jährliche Miet- zins 50,00 Euro (die Gesamtbelastung
Delve, Hollingstedt und Wallen bieten.                                   600,00 Euro) nicht übersteigt,
Deshalb laden wir alle Einwohner dieser Gemeinden zur Ver-          8. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-
sammlung ein.                                                            gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder
                                                                         die Belastung einen Wert 1.000,00 Euro nicht übersteigt,
Tagesordnung:                                                       9. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften
öffentlich                                                               bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,
1.    Eröffnung und Begrüßung                                       10. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und
2.    Rückblick und Ausblick Gemeinde Delve                              Gebäuden,
2.1. Bau- und Wegeausschuss                                         11. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 2.500,00
2.2. Umwelt- und Kulturausschuss                                         Euro,
2.3. Projektteam MarktTreff                                         12. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis
2.4. Finanzausschuss                                                     zu einem Wert von 2.500,00 Euro,
2.5. Bürgermeister                                                  13. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu
3.    Bürgerbeteiligung am Bürgersolarpark Eiderschleife im              einem Betrag von 50,00 Euro,
      Rahmen der geplanten Photovoltaik-Freiflächen-Anlage          14. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermögen,
      im Delver Koog                                                     Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von 250,00
3.1. Bernd Sönnichsen, greentech corporate solutions GmbH                Euro,
3.2. Michael Sönnichsen, Cimbergy GmbH & Co. KG, Husum              15. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
4.    Termine 2023/2024                                                  der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
5.    Sonstiges                                                     16. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach
Mit freundlichen Grüßen                                                  dem BauGB,
                                                                    17. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,
gez. Matthias Retzlaff                                              18. die Erteilung und Versagung des gemeindlichen Einverneh-
Der Bürgermeister                                                        mens nach dem BauGB und nach der Landesbauordnung.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                             –6–                                                       Nr. 22/2023
§3                                                                        (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit
Gleichstellungsbeauftragte des Amtes                                      ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssit-
(zu beachten: § 22 a Abs. 5 AO)                                           zungen teilnehmenden Personen übertragen.
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22 a der Amts-        §5
ordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der Gemein-          Gemeindevertretung
devertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht      (zu beachten: §§ 27, 28 GO)
öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind
                                                                          Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 GO
ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in Angelegenheiten ihres
                                                                          zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürger-
Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort zu erteilen.
                                                                          meisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der
                                                                          übertragen hat.
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei.
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:          §6
•     Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der            Einwohnerversammlung
      Gemeindevertretung,                                                 (zu beachten: § 16 b GO)
•     Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für
                                                                          (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine
      Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungspla-
                                                                          Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das
      nes,
                                                                          Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Einwohner-
•     Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von
                                                                          versammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
      Frauen in der Gemeinde,
                                                                          (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-
•     Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende
                                                                          zendem der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustellen.
      Frauen,
                                                                          Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt
•     Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutio-
                                                                          werden, wenn mindestens 51 % der anwesenden Einwohnerinnen
      nen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange
                                                                          und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der
      wahrzunehmen.
                                                                          Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.
(3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben
                                                                          (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die
so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor-
                                                                          Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis
schläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt
                                                                          zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur
werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
                                                                          ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung er-
notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene
                                                                          forderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
Auskünfte zu erteilen.                                                    (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet in
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich          der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der
eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen        Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und
nicht gebunden.                                                           Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über An-
§4                                                                        regungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen
Ständige Ausschüsse                                                       abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vor-
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)                              schläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn
                                                                          für sie die Stimmen von mindestens 25 % der anwesenden Einwoh-
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO wer-
                                                                          nerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über
den gebildet:
                                                                          Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten
1. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses                            betreffen, ist nicht zulässig.
     Zusammensetzung:                                                     (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzu-
     4 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter                       nehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
                                                                          a. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
    Aufgabengebiet:
                                                                          b. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwoh-
    Prüfung des Jahresabschlusses
                                                                               ner,
                                                                          c. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
2. Projektausschuss
                                                                               sammlung waren,
   Zusammensetzung:
                                                                          d. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
   11 Mitglieder, davon entsendet die Gemeinde Pahlen 5 Mit-                   stimmt wurde,
   glieder und die Gemeinde Dörpling 4 Mitglieder. Weitere
                                                                          e. und das Ergebnis der Abstimmung.
   Mitglieder sind jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der
   Gemeinden Tielenhemme und Wallen.                                      (6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Ge-
                                                                          meindevertretung und der Protokollführerin oder dem Protokollführer
    Aufgabengebiet:                                                       unterzeichnet.
    Feuerwehr, Sporteinrichtungen, Kindergarten, Kinder-                  (7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in
    spielplätze, Schwimmbad, Gemeindestraßen, Abwasser,                   der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser
    Schloss / Jugendherberge, kulturelle Angelegenheiten, so-             zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
    ziale Angelegenheiten, Tourismusangelegenheiten.                      §7
                                                                          Verträge nach § 29 Abs. 2 GO
    Entscheidungskompetenzen:                                             Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertre-
    Abschießende Entscheidungsbefugnis für Bewirtschaf-                   tern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie der
    tungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bis 2.500,00 Euro je                Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Perso-
    Einzelfall im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel                      nen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, Mitglieder
                                                                          der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin
    In den Projektausschuss können Bürgerinnen und Bürger                 oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der
    gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören                  Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe
    können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und             unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Verga-
    Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.                       berechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 2.500,00
(2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der             Euro, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 250,00
Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen                Euro im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe un-
Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.                            ter den Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 22/2023                                                        –7–                                                           Amt Eider
Vergabe/ Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung          eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich
der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert        zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine
den Betrag von 15.000,00 Euro, bei wiederkehrenden Leistungen          vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.
einen Betrag in Höhe von 1500,00 Euro im Monat, nicht übersteigt.      (6) Die Amtsverwaltung hat sicherzustellen, dass die technischen
§8                                                                     Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für
Verpflichtungserklärungen                                              eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich
(zu beachten: § 51 GO)                                                 Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.

Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00           § 11
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro, nicht      Verarbeitung personenbezogener Daten
übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Formvor-   (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz)
schriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechen.
                                                                       (1) Namen, Anschrift, Funktion, Fraktionszugehörigkeit und Tätig-
§9                                                                     keitsdauer der Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der sonsti-
Veröffentlichungen                                                     gen Ausschussmitglieder werden von der Amtsverwaltung zu allen
(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ 4 a, 6 a und 10 a          mit der Ausübung des Mandats verbundenen Zwecken verarbeitet.
BauGB)                                                                 Die Daten nach Satz 1 werden auch nach Beendigung des Mandates
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amtlichen           zu archivarischen Zwecken weiterverarbeitet.
Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden        (2) Darüber hinaus verarbeitet die Amtsverwaltung Anschrift und
Eider, das in einem zweiwöchigen zeitlichen Intervall an alle Haus-    Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für
halte in den amtsangehörigen Gemeinden zugestellt wird, bekannt        den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung
gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Erscheinungsdatum              von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mittei-
der Ausgabe bewirkt.                                                   lungsverordnung in Verbindung mit § 93 a Abgabenordnung statt.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und        Eine darüberhinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.             (3) Für den Zweck, Gratulationen auszusprechen, kann die Amtsver-
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachun-       waltung auch das Geburtsdatum der in Absatz 1 Satz 1 genannten
gen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht        Personen verarbeiten, soweit dafür die Einwilligung der Betroffenen
etwas anderes bestimmt ist.                                            vorliegt.
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntma-           (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Daten von eh-
chungen der Gemeinde werden zusätzlich in das Internet unter der       renamtlich Tätigen.
Adresse www.amt-eider.de eingestellt. Hierauf wird im amtlichen
Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden        § 12
Eider hingewiesen.                                                     Inkrafttreten
(5) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unter-        Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
schreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO notwendig       Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 08.10.2013 außer Kraft.
macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1,         Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung       durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen vom 13.
bekannt gemacht:
                                                                       Juli 2023 erteilt.
                  Dithmarscher Landeszeitung.
                                                                       Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt
Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.     zu machen.
§ 10                                                                   Dörpling, den 18.08.2023
Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
                                                                       gez. Udo Lehmann
(zu beachten: § 35a GO)
                                                                       Bürgermeister
(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes
oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine         Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter             Der Amtsdirektor
an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhin-            Im Auftrag
dern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung          Mayra Pieper
ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als
Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete
technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließ-
lich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und
Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende
der Gemeindevertretung.                                                Hauptsatzung der Gemeinde Fedderingen
(2) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne           Kreis Dithmarschen
des Absatzes 1 durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber
trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende in Abstimmung mit der      Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.                                wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06.2023
(3) Wahlen finden in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 grundsätzlich   und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen
offen durch Handzeichen statt. Im Falle eines Widerspruches nach §     folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Fedderingen erlassen:
35a Abs. 3 GO finden Wahlen durch geheime briefliche Abstimmung        §1
statt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.                            Wappen, Flagge, Siegel
(4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen          (zu beachten: § 12 GO)
und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne
des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen            (1) Die Gemeinde führt kein eigenes Wappen.
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge      (2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Be-
und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Ta-     flaggung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt.
gesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.         (3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Dienstsiegel mit der Inschrift:
(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch   „Gemeinde Fedderingen, Kreis Dithmarschen“.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                           –8–                                                        Nr. 22/2023
§2                                                                      (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben
Bürgermeisterin oder Bürgermeister                                      so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor-
(zu beachten: §§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95 d, 95 f GO)   schläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt
                                                                        werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr
                                                                        notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene
oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
                                                                        Auskünfte zu erteilen.
(2) Sie oder er entscheidet ferner über
                                                                        (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro,
                                                                        eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen
2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder-
                                                                        nicht gebunden.
     schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-
     streiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein             §4
     Betrag von 500,00 Euro nicht überschritten wird,                   Ständige Ausschüsse
3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von                    (zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
     Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten
                                                                        (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO
     für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich
                                                                        werden gebildet:
     gleichkommen, soweit ein Betrag von 2.500,00 Euro nicht
     überschritten wird,                                                1. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses
4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert                    Zusammensetzung:
     des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 10.000,00                   3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
     Euro nicht übersteigt,
5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat-                   Aufgabengebiet:
     liche / jährliche Miet- zins 250,00 Euro (die Gesamtbelas-             Prüfung des Jahresabschlusses
     tung 10.000,00 Euro) nicht übersteigt,
6. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-                 2. Bau- und Wegeausschuss
     gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder                   Zusammensetzung:
     die Belastung einen Wert 15.000,00 Euro nicht übersteigt,             3 Mitglieder
7. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften
     bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,                                       Aufgabengebiet:
8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Ge-                    Bau- und Wegeangelegenheiten, Grundstücksangelegen-
     bäuden, soweit der monatliche / jährliche Mietzins 150,00              heiten, Bauleitplanung
     Euro nicht übersteigt,
9. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von                           In den Bau- und Wegeausschuss können Bürgerinnen und
     10.000,00 Euro,                                                         Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung ange-
10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis                 hören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterin-
     zu einem Wert von 10.000,00 Euro,                                       nen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
11. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu                 (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der
     einem Betrag von 250,00 Euro,                                      Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen
12. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermö-                   Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
     gen, Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von               (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit
     1.000,00 Euro,                                                     ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschuss-
13. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten               sitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
     der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
14. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach                  §5
     dem BauGB,                                                         Gemeindevertretung
15. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,                               (zu beachten: §§ 27, 28 GO)
16. die Erteilung und Versagung des gemeindlichen Einverneh-            Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 GO
     mens nach dem BauGB und nach der Landesbauordnung.                 zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Bürger-
                                                                        meisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse
§3
                                                                        übertragen hat.
Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
(zu beachten: § 22 a Abs. 5 AO)                                         §6
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22 a der            Einwohnerversammlung
Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der            (zu beachten: § 16 b GO)
Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt             (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine
auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung        Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen.
der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in      Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein-
Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort              wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
zu erteilen.                                                            (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der         zendem der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustellen.
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei.          Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:        werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Einwohnerinnen
•    Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der           und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung
     Gemeindevertretung,                                                der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.
•    Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen              (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die
     für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs-         Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis
     planes,                                                            zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur
•    Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von        ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung
     Frauen in der Gemeinde,                                            erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
•    Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen-           (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet
     de Frauen,                                                         in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten
•    Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Insti-              der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen
     tutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische             und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über
     Belange wahrzunehmen.                                              Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Nr. 22/2023                                                       –9–                                                          Amt Eider
offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und         schreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO notwendig
Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen,        macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1,
wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 % der anwesenden           Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tageszeitung
Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Ab-               bekannt gemacht:
stimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemein-
deangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.                                        Dithmarscher Landeszeitung.
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-        Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.
zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
                                                                      § 10
a. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
                                                                      Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
b. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwoh-
                                                                      (zu beachten: § 35a GO)
     ner,
c. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-              (1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes
     sammlung waren,                                                  oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine
d. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-           Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
     stimmt wurde,                                                    an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhin-
e. und das Ergebnis der Abstimmung.                                   dern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung
(6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der          ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto-          als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeig-
kollführer unterzeichnet.                                             nete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung ein-
(7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung,               schließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in
die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen         Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen
dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.            werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der
§7                                                                    Vorsitzende der Gemeindevertretung.
Verträge nach § 29 Abs. 2 GO                                          (2) Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne
Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertre-        des Absatzes 1 durchgeführt werden. Die Entscheidung hierüber
tern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie der        trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende in Abstimmung mit der
Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Perso-        Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.
nen, an denen Gemeindevertreterinnen oder -vertreter, Mitglieder      (3) Wahlen finden in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 grundsätz-
der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin           lich offen durch Handzeichen statt. Im Falle eines Widerspruches
oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der      nach 35a Abs. 3 GO finden Wahlen durch geheime briefliche
Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe        Abstimmung statt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Verga-    (4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen
berechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 2.500,00     und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 250,00          Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder
Euro im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter    anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und
den Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen             Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren
Vergabe/ Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung
                                                                      wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1
der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert
                                                                      bekanntgemacht.
den Betrag von 2.500,00 Euro, bei wiederkehrenden Leistungen
                                                                      (5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch
einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro im Monat, nicht übersteigt.
                                                                      eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich
§8                                                                    zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine
Verpflichtungserklärungen                                             vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.
(zu beachten: § 51 GO)                                                (6) Die Amtsverwaltung hat sicherzustellen, dass die technischen
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00          Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro,           eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den     Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung
                                                                      § 11
entsprechen.
                                                                      Verarbeitung personenbezogener Daten
§9                                                                    (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz)
Veröffentlichungen
                                                                      (1) Namen, Anschrift, Funktion, Fraktionszugehörigkeit und Tä-
(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, §§ 4 a, 6 a und 10
                                                                      tigkeitsdauer der Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der
a BauGB)
                                                                      sonstigen Ausschussmitglieder werden von der Amtsverwaltung
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amtlichen          zu allen mit der Ausübung des Mandats verbundenen Zwecken
Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden       verarbeitet. Die Daten nach Satz 1 werden auch nach Beendigung
Eider, das in einem zweiwöchigen zeitlichen Intervall an alle Haus-   des Mandates zu archivarischen Zwecken weiterverarbeitet.
halte in den amtsangehörigen Gemeinden zugestellt wird, bekannt       (2) Darüber hinaus verarbeitet die Amtsverwaltung Anschrift und
gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem Erscheinungsdatum
                                                                      Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für
der Ausgabe bewirkt.
                                                                      den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
                                                                      von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mit-
und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-          teilungsverordnung in Verbindung mit § 93 a Abgabenordnung
chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit         statt. Eine darüberhinausgehende Übermittlung an Dritte findet
nicht etwas anderes bestimmt ist.                                     nicht statt.
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntma-          (3) Für den Zweck, Gratulationen auszusprechen, kann die Amts-
chungen der Gemeinde werden zusätzlich in das Internet unter der      verwaltung auch das Geburtsdatum der in Absatz 1 Satz 1 ge-
Adresse www.amt-eider.de eingestellt. Hierauf wird im amtlichen       nannten Personen verarbeiten, soweit dafür die Einwilligung der
Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspielslandgemeinden       Betroffenen vorliegt.
Eider hingewiesen.                                                    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Daten von
(5) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Unter-       ehrenamtlich Tätigen.
Jahrgang 16 3. November 2023 Ausgabe 22 - hollingstedt-dithmarschen.de
Amt Eider                                                          – 10 –                                                      Nr. 22/2023
§ 12                                                                    10. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und
Inkrafttreten                                                               Gebäuden,
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in           11. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 2.500,00
Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 08.10.2013 außer             Euro,
Kraft.                                                                  12. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde                   zu einem Wert von 2.500,00 Euro,
durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen vom               13. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu
13. Juli 2023 erteilt.                                                      einem Betrag von 50,00 Euro,
                                                                        14. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermögen,
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt           Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von 250,00
zu machen.                                                                  Euro,
Fedderingen, den 21.08.2023                                             15. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
                                                                            der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
gez. Gabriele Beetz                                                     16. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach
Bürgermeisterin                                                             dem BauGB,
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                      17. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,
Der Amtsdirektor                                                        18. die Erteilung und Versagung des gemeindlichen Einverneh-
Im Auftrag                                                                  mens nach dem BauGB und nach der Landesbauordnung.
Mayra Pieper                                                            §3
                                                                        Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
                                                                        (zu beachten: § 22 a Abs. 5 AO)
                                                                        (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22 a der
                                                                        Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der
                                                                        Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt
Hauptsatzung der Gemeinde Gaushorn                                      auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung
                                                                        der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in
Kreis Dithmarschen                                                      Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein             zu erteilen.
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.06.2023               (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der
und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen              Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei.
folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Gaushorn erlassen:               Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
                                                                        •    Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der
§1                                                                           Gemeindevertretung,
Wappen, Flagge, Siegel                                                  •    Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen
(zu beachten: § 12 GO)                                                       für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs-
(1) Die Gemeinde führt kein eigenes Gemeindewappen.                          planes,
(2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Be-        •    Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von
flaggung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt.                    Frauen in der Gemeide,
(3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Landessiegel mit der Inschrift:   •    Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen-
„Gemeinde Gaushorn, Kreis Dithmarschen“.                                     de Frauen,
                                                                        •    Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Insti-
§2                                                                           tutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische
Bürgermeisterin oder Bürgermeister                                           Belange wahrzunehmen.
(zu beachten: §§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95 d, 95 f GO)   (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr         so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor-
oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.                              schläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt
(2) Sie oder er entscheidet ferner über                                 werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro,                    notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene
2. die Niederschlagung von Ansprüchen bis zu einem Betrag               Auskünfte zu erteilen.
     von 1.000,00 Euro,                                                 (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich
3. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde bis zu einem                 eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen
     Betrag von 50,00 Euro,                                             nicht gebunden.
4. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von
                                                                        §4
     Vergleichen, soweit ein Betrag von 250,00 Euro nicht über-
     schritten wird,                                                    Ständige Ausschüsse
5. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von                    (zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
     Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten            (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO
     für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich           werden gebildet:
     gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 Euro nicht            1. Finanzausschuss
     überschritten wird,                                                    Zusammensetzung:
6. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert                    5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
     des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 2.500,00
     Euro nicht übersteigt,                                                Aufgabengebiet:
7. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatli-                Prüfung des Jahresabschlusses, Finanz- und Haushaltswe-
     che / jährliche Miet- zins 50,00 Euro (die Gesamtbelastung            sen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben
     600,00 Euro) nicht übersteigt,                                     2. Feuerwehrausschuss
8. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-                    Zusammensetzung:
     gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder                   5 Mitglieder, davon entsendet die Gemeinde Gaushorn 2
     die Belastung einen Wert 1.000,00 Euro nicht übersteigt,              Mitglieder, die Gemeinde Welmbüttel 2 Mitglieder und die
9. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften                    Gemeinde Schrum 1 Mitglied
     bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,
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