Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal

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Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                             Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 45. Woche -                              der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
13. November 2021

                             Kinderortsplan VG Oberes Glantal
Schülerbeteiligung in der Grundschule Nanzdietschweiler

Bürgermeister Christoph Lothschütz (vorne links), Martin Theodor, Planungsbüro (vorne rechts), mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 4 (GS
Nanzdietschweiler) und ihrer Klassenlehrerin, Frau Kaul.

Wo sind aus eurer Sicht besonders gefährliche Straßenübergänge? Wo geht ihr im Winter Schlitten fahren? Gibt es in Nanzdietschweiler und Börsborn gute Plätze zum Drachen
steigen lassen oder einfach nur zum „rumhängen“?
Solche Fragen wurden den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse der Grundschule Nanzdietschweiler bei der Ortsbegehung gestellt.
In jeder unserer 8 Grundschulen findet eine solche Schülerbeteiligung zur Erstellung eines Kinderortsplans statt. Bei dem Termin in der Grundschule Nanzdietschweiler konnte
sich Bürgermeister Christoph Lothschütz selbst ein Bild davon machen.
„Es geht um eure Plätze, nicht um die offiziellen Spiel- und Sportplätze! Diese Informationen haben wir bereits vom Rathaus erhalten und im Plan eingezeichnet“, so Martin
Theodor vom Planungsbüro KOBRA bei der Schülerbeteiligung.
Der Kinderortsplan soll bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, wenn alle Grundschulen beteiligt wurden und die Verwaltung, gemeinsam mit den Ortsgemeinden, den letzten
Korrekturabzug eingesehen haben. Nach Fertigstellung ist der Plan kostenlos erhältlich und soll ggf. auch im Sachkundeunterricht der Grundschulen Anwendung finden.
Die bereits bestehenden Pläne anderer Gemeinden und Städte können beispielhaft unter www.kinderplan.net eingesehen werden. Dort wird auch später der Plan der Verbands-
gemeinde Oberes Glantal zu finden sein.
Zur Finanzierung des Kinderplans hat die Verbandsgemeinde eine Förderzusage vom Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz erhalten. Diese
erfolgt aus dem Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“. Der Restbetrag wird von Sponsoren und durch die Verbandsgemeinde selbst finanziert.
Haben Sie Interesse unser Vorhaben als Sponsor mit Ihrem Firmenlogo oder als Privatperson, mit einer Geldspende zu unterstützen? Dann haben Sie noch bis 26.11.2021 die
Möglichkeit, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Tobias Weber, Tel.: 06373-504-201 oder E-Mail: t.weber@vgog.de zu melden.
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                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                  und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                   serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                                                                                                         Eigenbetrieb
                                          berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser                           19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                (VG Oberes Glantal)                      06356/1224
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-   Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  mit der Abwasserbeseitigung oder an      nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
                                                                                                                             Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym
                                           Ausgabestelle:                                                                    zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       Bereich der Ortsgemeinden:               934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                    * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                   Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                               mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel             Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                            Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                           Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                    belberg die Telefon-Nr. 06373 /        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr                                             66892 Bruchmühlbach-Miesau,                 8290320 an (Gebiet Süd).
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                                  Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-         Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              born, Glan-Münchweil., Hensch-
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund                                                    Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                         tal, Herschweiler-Pettersheim,
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        um die Uhr für Sie erreichbar.              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                           Matzenbach, Nanzdietschweiler,         Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                                                                Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel                    Glan, Rehweiler und Wahnwegen
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                        t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:              Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Freitags geschlossen                      de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-         ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               Nennen Sie uns den festgestellten
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-          und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                          Vereinbarung                              ße, Hausnummer sowie Gemein-              Email: erziehungsberatung.kusel@
                                           ke, Genesende, Behinderte.
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler                                                                                        de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-
Tel.: 06383/1386                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                           Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                    ambulanter Pflege- und Betreu-            nuten) vom Rufbereitschaftsperso-         genberatung, Angehörigenbera-
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                         nal zurückgerufen.
                                           Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-                                                  tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt                                                   Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,      Die beiden Bürgerbusse fahren wie-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                                                                   Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                            der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!          8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                    nie-pfalz.de
                                                                                                                            bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      lefon Montag und Mittwoch von
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                                                              schaftskonfliktberatung
                                                                                                                            14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische                                                          Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                                                            oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Die Fahrten sind für Sie kostenlos
                                                                                                                                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich               Für die Fahrten gilt neben der Masken-
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                                                                 und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222                       (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                                                                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung          Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Beratungsdienst Kusel-Altenglan,
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.                   Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Ökumenische Sozialstation
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein-Miesenbach und Landstuhl            Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         Beratung und Unterstützung                Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      schwerkranker und sterbender              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Menschen bei Schmerzen und psy-           ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     chosozialen Problemen, Remigius-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         sel@caritas-speyer.de                     Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                                                            www.sozialstation-bruecken.de
Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
13.  November
9.9.Januar
     Januar 20212021
           2021                                                                               AMTSBLATT
                                                                                              AMTSBLATT                                                                                                       Seite333
                                                                                                                                                                                                             Seite
                                                                                                                                                                                                             Seite

                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                              Gemeinsame
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                                                                         Bekanntmachungen

    Hinweis
    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
                                                             VwVfG
              Die
              Die öffentlichen
                  öffentlichen bzw.
                               bzw. ortsüblichen
                                    ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage
                                                                                               Homepage unter
                                                                                                        unter der
                                                                                                              der Adresse
                                                                                                                  Adresse
                                                         www.vgog.de abrufbar

 Stellenausschreibung                                                                                                  Seniorenarbeit im Landkreis Kusel:
                                                                                                                       Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel

    Öffentliche Bekanntmachung der
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab sofort eine/n
                                                                                                              Gemeindeschwesterplus                              Koordinator für
                                  Mitarbeiter/in (m/w/d)                                                                                                         Seniorenangelegenheiten
                         im Grundstücks- und Gebäudemanagement                                                Stefanie Gluch                                     Ulrich Urschel

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                    (Vollzeit, befristet)                                                     Tel.: 06381/424-355                                Tel.: 06381/424-328
                                                                                                              E-Mail: stefanie.gluch@kv-kus.de                   E-Mail: ulrich.urschel@kv-kus.de
 Das Tätigkeitsfeld umfasst alle anfallenden Arbeiten innerhalb eines gemeindlichen
 Bau- und Betriebshofes wie z. B. Grünflächenpflege, Ortsreinigung, Winterdienst,
     Vollzug des
    Vollzug          des Baugesetzbuches
 Hausmeistertätigkeiten
 Zuständigkeitsgebiet.
                              Baugesetzbuches
                                     in und an Gebäuden           (BauGB)
                                                                  (BauGB)
                                                                    der Verbandsgemeinde im gesamten
                                                                                                                     Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3
     1.
 Sie1.    Teiländerung
         Teiländerung
      bringen     mit:                der Gesamtfortschreibung
                                      der     Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes                                      der ehemaligen Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                              Verbandsgemeinde Waldmohr
                                                                                                                     – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-Kübelberg                             Waldmohr
 · handwerkliches Geschick
     Der
    Der
 · die     Verbandsgemeinderat
           Verbandsgemeinderat
        Bereitschaft        auch außerhalb   hat in
                                            hat    inderUnbeachtlich
                                                        Unbeachtlich    werden
                                                                       werden
                                                         regulären Arbeitszeiten      und auchDarlegung
                                                                                                 an Wochen- des die Verletzung be- schädigungspflichtigen
                                                                                                                                      schädigungspflichtigen            bean-
                                                                                                                                                                        bean- lischt,
                                                                                                                                                                                 lischt, wenn
                                                                                                                                                                                         wenn nicht
                                                                                                                                                                                                nicht innerhalb
                                                                                                                                                                                                       innerhalb vonvon
     seiner
    seiner      Sitzung
               Sitzung        am
                             am      13.10.2020
                                    13.10.2020          1.
                                                       1.  eine
                                                           eine
   enden zu arbeiten (z. B. Veranstaltungen oder Winterdienst)   nach
                                                                nach   §
                                                                       § 214
                                                                         214   Abs. 1 BauGB     gründenden    Sachverhalts   geltend  tragt.         Öffentliche
                                                                                                                                               Entschädigungsleistungen
                                                                                                                                               Entschädigungsleistungen  Mahnungdrei
                                                                                                                                                                                 dreiJahren
                                                                                                                                                                                      Jahren nach
                                                                                                                                                                                             nach  Ablauf
                                                                                                                                                                                                   Ablauf  des
                                                                                                                                                                                                            desKalen-
                                                                                                                                                                                                                Kalen-
     denFeststellungsbeschluss
    den    Feststellungsbeschluss
 · körperliche      Belastbarkeit und        zurdie
                                             zur  1. gesundheitliche
                                                  1.       beachtliche Verletzung
                                                           beachtliche   Verletzung
                                                                          Eignung fürderTätigkeiten
                                                                                         dort gemacht     worden sind (§ 215 Abs. in Geld sind
                                                                                                     im Freien                                   sind abab Fälligkeit
                                                                                                                                                            Fälligkeit mit
                                                                                                                                                                        mit 22 derjahres,
                                                                                                                                                                                 derjahres, in
                                                                                                                                                                                             in dem
                                                                                                                                                                                                 dem die
                                                                                                                                                                                                       die bezeichne-
                                                                                                                                                                                                           bezeichne-
     Teiländerung
    Teiländerung
   unter                    der Gesamtfort-
                           der       Gesamtfort-
           allen Witterungsbedingungen                     bezeichneten Verfahrens-
                                                           bezeichneten    Verfahrens- und 1 BauGB).                                  vom Hundert
                                                                                                                                            Hundert über
                                                                                                                     Die Verbandsgemeindekasse          macht
                                                                                                                                                       über  dem
                                                                                                                                                             dem  Basiszins-
                                                                                                                                                                 darauf         ten
                                                                                                                                                                                 ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                         aufmerksam,
                                                                                                                                                                   Basiszins-             dass bis zum eingetre-
                                                                                                                                                                                     Vermögensnachteile      eingetre-
     schreibung des
    schreibung
 · selbständige       des    Flächennutzungs-
                       undFlächennutzungs-                 Formvorschriften
                                                           Formvorschriften
                              lösungsorientierte Arbeitsweise                                   Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz nach §§ 247
                                                                              undLeistungsbereitschaft,
                                                                          sowie                                                                      247 des
                                                                                                                                                           des Bürgerlichen
                                                                                                                                                                Bürgerlichen ten ten sind,
                                                                                                                                                                                      sind, die
                                                                                                                                                                                             die Fälligkeit
                                                                                                                                                                                                  Fälligkeit des
                                                                                                                                                                                                              des An-An-
     planesder
    planes
   Flexibilitätderundehemaligen
                    ehemaligen         Verbands- 2.
                                      Verbands-
                         Zuverlässigkeit                2. nach
                                                            nach §§ 214
                                                                     214 Abs.
                                                                          Abs. 3 BauGB be- hen Entschädigungsansprüche Gesetzbuchs    Gesetzbuchs jährlich     15.11.2021
                                                                                                                                                        jährlich  zu
                                                                                                                                                                  zu verzin-
                                                                                                                                                                       verzin- spruchs
                                                                                                                                                                                 spruchs herbeigeführt
                                                                                                                                                                                           herbeigeführt wird
                                                                                                                                                                                                            wird (§
                                                                                                                                                                                                                  (§ 44
                                                                                                                                                                                                                      44
     gemeinde Waldmohr
    gemeinde
 · Fahrerlaubnis    Waldmohr
                        der Klasse  gefasst.
                                   gefasst.
                                         B (Pkw)Der achtliche
                                                Der     achtliche Mängel
                                                                   Mängel des
                                                                            des Abwägungs- nach Eintritt eines Vermögens- sen. Ist Entschädigung   Entschädigung        durch
                                                                                                                                                                        durch   Abs.
                                                                                                                                                                                 Abs.44BauGB).
                                                                                                                                                                                         BauGB).
                                                                                                                     sämtliche öffentlich-rechtliche      Abgaben und       privatrechtliche    Forderungen, wie z.B.
     Planbereich ist
    Planbereich
 · wünschenswerterweiseist beigefügter
                             beigefügter      Karte vorgangs,
                                             Karte      vorgangs, wie z. B. Motorsägenschein
                                       Zusatzqualifikationen                                    nachteils. Der Entschädigungsbe-      Übernahme
                                                                                                                                      Übernahme des
                                                                                                                     Grundsteuer, Gewerbesteuer,      des  Grundstücks
                                                                                                                                                            Grundstücks zu
                                                                                                                                                         Erschließungs-    zu Ausbaubeiträge, Kindergartenbei-
                                                                                                                                                                           und
     zu
 Wirzu    entnehmen. Gem.
         entnehmen.
      bieten                Gem. §§ 66 Bauge-
                                            Bauge- wenn wenn siesie nicht
                                                                     nicht innerhalb
                                                                            innerhalb eines rechtigte kann die träge, Fälligkeit desund
                                                                                                                            Mieten    leisten,  findet
                                                                                                                                                findet auf
                                                                                                                                         Pachten,……..etc.auf die Verzinsung
                                                                                                                                                             diefällig waren. Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                  Verzinsung     Schönenberg-Kübelberg,            den
                                                                                                                                                                                                                    den
     setzbuchsich
 Es setzbuch
    handelt         (BauGB)
                   (BauGB)          wurden
                        um einewurdenbefristete  dieVertretungsstelle,
                                                die     Jahres seit
                                                       Jahres    seit Bekanntmachung
                                                                      Bekanntmachung      des Anspruchs
                                                                           vorläufig befristet              dadurch herbeiführen, § 99 Abs. 33 Anwendung
                                                                                                für 6 Monate.                                        Anwendung BauGBBauGB (§(§ 09.01.2021
                                                                                                                                                                                 09.01.2021
     Planunterlagen
 DasPlanunterlagen           der Unteren
                            der
       Beschäftigungsverhältnis    Unteren Lan-Lan- Flächennutzungsplanes
                                               richtet  Flächennutzungsplanes
                                                         sich nach den Bestimmungenschriftlich des
                                                                                                dass  er die Leistung
                                                                                                   Tarifvertra-        der Entschä-
                                                                                                                     Sollten  Sie noch44  Abs.alle
                                                                                                                                       nicht   3 BauGB).
                                                                                                                                                  BauGB).                       gez.
                                                                                                                                                                                 gez.Lothschütz
                                                                                                                                                    geschuldeten Beträge beglichen    Lothschütz
                                                                                                                                                                                            haben, werden Sie gebe-
     desplanungsbehörde
 gesdesplanungsbehörde
      für den öffentlichen Dienst       bei (TVÖD)
                                       bei       der gegenüber
                                                der     gegenüber     der Gemeinde
                                                         und beinhaltet
                                                                      der  Gemeinde     unter digung
                                                                            alle im öffentlichen   Dienstschriftlich
                                                                                                          übli-       bei die
                                                                                                                     ten   dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                           Entschädigungsanspruch er-      er- Bürgermeister
                                                                                                                                                                                 Bürgermeister
 chenKreisverwaltung
        Sozialleistungen.
    Kreisverwaltung          KuselDie
                            Kusel     zurEingruppierung
                                     zur   Geneh-
                                           Geneh-               erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVÖD-VKA.                 Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen.
     migungvorgelegt.
                vorgelegt.
 Schwerbehinderte
    migung                   Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berück-
     Mit Schreiben
 sichtigt.
    Mit    Schreiben vom  vom 07. 07. Dezember
                                       Dezember                                                                      Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen wer-
 Ihre  Bewerbung
     2020,
    2020,     Aktenzeichen 5/55/610-10
             Aktenzeichen          5/55/610-10                                                                       den.
 Bitte  richten Sie Ihre
     FNP-Waldmohr
    FNP-Waldmohr               Bewerbung
                            1. TÄnd.GF-1,
                           1.   TÄnd.GF-1, hat   bis spätestens 17.11.2021 unter Beifügung der übli-
                                                 hat
 chendieUnterlagen        an die
          UntereLandesplanungsbehör-
                    Landesplanungsbehör-                                                                             Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide.
    die  Untere
     degem.
    de    gem.§§66Abs. Abs. 11 BauGB,
                                  BauGB, in  in der
                                                 der                                                                 Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauerwirk-
 Verbandsgemeindeverwaltung
     Fassung der    der Bekanntmachung
                             Bekanntmachung     Oberes Glantal                                                       samkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten mögli-
    Fassung
 Fachbereich       1A.2 – Personal
     vom03.
    vom     03.November
                 November       2017(BGBI.I
                                2017    (BGBI.IS. S.                                                                 cherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanforderung
 Rathausstr.
     1728),i.V.m. 8, 66901
               i.V.m.      203Schönenberg-Kübelberg
    1728),
 oder   per Email an   §§203      Abs. 33 BauGB
                                 Abs.       BauGB
                            bewerbung@vgog.de                (bevorzugt als PDF).
                                                                                                                     für kommende Jahre, Seite 2).
     und §§ 11 der
    und            der Landesverordnung
                           Landesverordnung                                                                          Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten.
     über
 Fürüber
      Fragen  diesteht
             die    Zuständigkeiten
                   Zuständigkeiten             nach
                                              nach
                          Ihnen der Fachbereichsleiter,              Herr Markus Bauer (Tel. 06373 504-
     dem      BauGB         (BBauGZustV           RP                                                                 Schönenberg-Kübelberg, den 13.11.2021
    dem      BauGB
 180), gerne zur Verfügung.(BBauGZustV           RP                                                                  Verbandsgemeindekasse
     2007)    die  1.  Teiländerung
    2007) die 1. Teiländerung der Ge-      der   Ge-
     samtfortschreibung
    samtfortschreibung
 Hinweis:     Aus Kostengründen    des Flächen-
                                  des     Flächen-
                                               kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
     nutzungsplanes           der ehemaligen
                                     ehemaligen                                                                      gez. Feller
    nutzungsplanes
 grundsätzlich       nichtder erfolgen.     Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs-                   (Kassenverwalter)
     Verbandsgemeinde
    Verbandsgemeinde
 mappen                           Waldmohr ge-
                                 Waldmohr
             oder Folien einzureichen.           ge-Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewer-
     nehmigt.
    nehmigt.
 berdaten         Die Genehmigungsertei-
                  Die
               richtet  Genehmigungsertei-
                          sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer-
     lungwird
 bungs-,
    lung    wirdhiermit
                   hiermit gem.
            Vorstellungs-      gem.
                                 und§§Reisekosten
                                         66 Abs.
                                            Abs. 55        werden nicht erstattet.
     BauGB ortsüblich
                ortsüblich bekannt
                                 bekannt gege-gege-                                                                 Alle Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
    BauGB                                                                                                          Liebe  Friedhofsbesucher,
     ben.
 Schönenberg-Kübelberg,
    ben.                               27.10.2021
 gez.Die   1.  Teiländerung
       Christoph      Lothschütz    der   Gesamt-                                                                  um Frostschäden an den Wasserleitungen zu vermeiden, werden jedes Jahr die Wasser-
    Die 1. Teiländerung der Gesamt-                                                                                zapfstellen auf den Friedhöfen aller Ortsgemeinden/Stadt der Verbandsgemeinde Obe-
     fortschreibung des
 Bürgermeister
    fortschreibung           des Flächennut-
                                     Flächennut-
     zungsplanes der    der ehemaligen
                              ehemaligen Ver-   Ver-                                                               res Glantal - je nach Witterung - bis spätestens KW 46/47 abgestellt.
    zungsplanes                                                                                                    Sollte sich bereits vorher Frost einstellen, so muss das Wasser schon früher abgestellt
     bandsgemeinde            Waldmohr,
    bandsgemeinde Waldmohr, wird               wird
                                                                                                                    werden.
     mit der
    mit    der öffentlichen
                 öffentlichen Bekanntma-
                                    Bekanntma-
     chung    in Kraft   gesetzt    und
    chung in Kraft gesetzt und kann ab    kann    ab
     sofortbei
    sofort    beider
                   derVerbandsgemeinde-
                        Verbandsgemeinde-
     verwaltung Oberes
    verwaltung        Oberes Glantal,
                                   Glantal, Rat-Rat-
     haus    Waldmohr,         Zimmer
    haus Waldmohr, Zimmer Nr. W1-          Nr.  W1-
     2.04, Rathausstraße
    2.04,      Rathausstraße 14        14 Wald-
                                             Wald-Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
     mohr,zu
    mohr,     zuden
                  denallgemeinen
                         allgemeinen Dienst-
                                           Dienst-
     zeitenvonvonmontags
                    montagsbis    bismittwochs
                                       mittwochs                unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
    zeiten
     von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
    von    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Bürgerbusse im Oberen Glantal
     von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr, so-
 Dievonbeiden
          14:00 UhrBürgerbusse
                          bis 16.00 Uhr, so-fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
     wie donnerstags von 8.30 Uhr bis
    wie donnerstags von 8.30               Uhr bis
                                      Anmeldung:                Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
     12.00 Uhr und von 14.00               Uhr bis
    12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis
     18.00 Uhr und freitags von 8.30               eMail      an:    buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
    18.00 Uhr und freitags von 8.30
     Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann
    Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann                                                    Die Fahrten sind für Sie kostenlos
     eingesehen werden
    eingesehen werden
         Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet! )
                                                                                                                                                                                                              10558958_30_3
                                                                                                                                                                                                               10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                      wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                       wal_b103_amtsb.03
Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
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Gleichzeitig weisen wir jetzt schon darauf hin, dass während der Winterzeit auf den terlagen kaum einen Unterschied gibt, schauen wir auch hier, welche Möglichkeiten es
Friedhöfen eingeschränkter Winterdienst besteht.                                    gibt, diese leicht zu organisieren. Ziel ist es, die Ordnung ganz selbstverständlich in den
Wir bitten die Friedhofsbesucher um Verständnis und Beachtung.                      Alltag integrieren zu können und nicht in anstrengenden Hauruckaktionen schaffen zu
Ihre Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal                        müssen. Mit der äußeren Ordnung kommt auch die innere Ordnung.
                                                                                    Leitung: Tanja Priefling, Ordnungscoach
                                                                                    Termin: 1 Abend, 24.11.2021, Mittwoch, 19:00 - 20:30 Uhr
                                                                                    Ort: Grundschule Schönenberg-Kübelberg
                                                                                    Kursgebühr: Gebühr: 6,50 € (gültig bis 12 Teilnehmende)
                                                                                                     Gebühr: 5,50 € (gültig ab 13 Teilnehmenden)
                                                                                    Anmeldungen: Sind Sie an einem der Kurse interessiert? Dann melden Sie sich doch
                                                                                    an…! Anmelden können Sie sich über das Internetportal der Kreisvolkshochschule
                                                                                    www.kvhs-kusel.de (Geschäftsstelle der KVHS, Lehnstraße 16, 66869 Kusel, Fax-Nr.
                                                                                    06381/91753099, Mail kvhs@kv-kus.de) oder schriftlich mit Anmeldeformular (Innen-
                                                                                    seite Programmheft) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal.
                                                                                    Ansprechpartner: Bei Fragen bezüglich des Kursangebots, der Anmeldung und anderen
                                                                                        Elternbrief
                                                                                    Dingen   können– Sie
                                                                                                       An alle
                                                                                                            sichEltern  der Grundschulen
                                                                                                                  sehr gerne  direkt an die KVHS-Außenstelle in unserer Verbands-
                                                                                    gemeinde wenden:
                                                                                    HerrEinrichtung
                                                                                          Tobias Weber:     06373-504-201
                                                                                                    einer sog. Frühbetreuung   oder t.weber@vgog.de
                                                                                    FrauinIsabelle
                                                                                           den Grundschulen  der
                                                                                                    Linn: 06373-504-125       oder i.linn@vgog.de
                                                                                    FrauVerbandsgemeinde
                                                                                          Mona Schuck: Oberes       Glantal
                                                                                                            06373-504-206      oder m.schuck@vgog.de

                                                                                         Elternbrief – An alle Eltern der Grundschulen
                                                                                              In einem Elternbrief
                                                                                         Einrichtung       einer sog.im Februar und September
                                                                                                                         Frühbetreuung          in 2020
                                                                                                                                                   den wurde    bereits darüber informiert, dass in den
                                                                                                                                                         Grundschulen
                                                                                         der Grundschulen
                                                                                              Verbandsgemeinde der Verbandsgemeinde    Oberes Glantal eine sog. Frühbetreuung eingerichtet werden soll.
                                                                                                                           Oberes Glantal
                                                                                              Das zusätzliche
                                                                                         In einem               Angebot
                                                                                                       Elternbrief    imsollte ursprünglich
                                                                                                                          Februar             zum Schuljahresbeginn
                                                                                                                                     und September           2020 wurde2020/2021   anlaufen
                                                                                                                                                                              bereits       und den
                                                                                                                                                                                        darüber       Schülerinnen
                                                                                                                                                                                                    informiert,
                                                                                         dassundinSchülern    unserer Grundschulen
                                                                                                    den Grundschulen                 täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn
                                                                                                                              der Verbandsgemeinde              Oberes   angeboten
                                                                                                                                                                           Glantalwerden.
                                                                                                                                                                                     eine sog. Frühbetreu-
                                                                                         ungDer    Start der Frühbetreuung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin
                                                                                               eingerichtet       werden soll. Das zusätzliche Angebot sollte ursprünglich zum Schul-
                                                                                              der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist.
                                                                                         jahresbeginn        2020/2021 anlaufen und den Schülerinnen und Schülern unserer Grund-
                                                                                              Die Betreuung in den jeweiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist
                                                                                         schulen      täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn angeboten werden. Der Start der Frühbetreu-
                                                                                              kostenpflichtig.
                                                                                         ungFürmusste      aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin
                                                                                                  die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen- eine schriftliche Anmeldung /
                                                                                         der Vereinbarung
                                                                                              Beginn desnotwendig;
                                                                                                                2. Schulhalbjahres,        01.02.2022 angedacht ist. Die Betreuung in den je-
                                                                                                                          die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum
                                                                                         weiligen      Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist kos-
                                                                                              Schuljahresende gekündigt werden.
                                                                                         tenpflichtig.      Für01.08.2018
                                                                                              Es gilt der seit   die Betreuung
                                                                                                                          bestehendeIhres   Kindes istje-wie
                                                                                                                                       Betreuungssatz            beiinden
                                                                                                                                                            Stunde     Höheanderen     Betreuungsformen-
                                                                                                                                                                             von 1,25 Euro (für Familien mit 1 Kind
                                                                                         eineinschriftliche
                                                                                                 der Betreuung),Anmeldung         /Vereinbarung
                                                                                                                   1,125 Euro (Familien  mit 2 Kinder…), notwendig;       die Anmeldung
                                                                                                                                                           1,00 Euro (Familien mit 3 Kinder…) erfolgt
                                                                                                                                                                                               und 0,875grund-
                                                                                                                                                                                                          Euro
                                                                                         sätzlich     für das   ganze    Schuljahr    und    kann    zum    Schuljahresende        gekündigt
                                                                                              (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung    werden.fällig.
                                                                                         Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro
                                                                                         (für Um
                                                                                               Familien      mit 1undKind
                                                                                                   das Interesse            in derzuBetreuung),
                                                                                                                       den Bedarf     ermitteln, möchten1,125wir Euro   (Familien
                                                                                                                                                                 Sie bitten,         mit 2 Kinder…), 1,00
                                                                                                                                                                             uns den nachfolgenden
                                                                                         EuroRückmeldebogen
                                                                                                (Familien mitbis3 spätestens
                                                                                                                       Kinder…)30.11.2021
                                                                                                                                   und 0,875        Euro (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der
                                                                                                                                                zuzuleiten.
                                                                                         Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung fällig.
                                                                                         Um Bei
                                                                                              dasFragen
                                                                                                     Interesse     und denstehen
                                                                                                           zu der Betreuung   Bedarf    zu die
                                                                                                                                     Ihnen  ermitteln,
                                                                                                                                                 Mitarbeitermöchten      wir Sie zur
                                                                                                                                                             der Schulabteilung   bitten,  uns den nachfol-
                                                                                                                                                                                     Verfügung.
                                                                                         genden Rückmeldebogen bis spätestens 30.11.2021 zuzuleiten.
                                                                                         Bei Fragen     zu der
                                                                                              Grundschulen        Betreuung stehen
                                                                                                               Glan-Münchweiler,         Ihnen die Mitarbeiter
                                                                                                                                   Herschweiler-Pettersheim           der Schulabteilung zur Verfügung.
                                                                                                                                                                und Nanzdietschweiler:
                                                                                              Frau Christa Backes,
                                                                                         Grundschulen                c.backes@vgog.de, Herschweiler-Pettersheim
                                                                                                               Glan-Münchweiler,          Tel.: 06373-504-205                 und Nanzdietschweiler:
                                                                                         FrauGrundschulen
                                                                                                Christa Backes,Altenkirchen, Breitenbach, Brücken,
                                                                                                                       c.backes@vgog.de,              Schönenberg-Kübelberg:
                                                                                                                                                   Tel.:  06373-504-205
                                                                                              Frau Mona Schuck,
                                                                                         Grundschulen               m.schuck@vgog.de,
                                                                                                               Altenkirchen,             Tel.: 06373-504-206
                                                                                                                                 Breitenbach,        Brücken, Schönenberg-Kübelberg:
                                                                                         Frau Mona Schuck, m.schuck@vgog.de, Tel.: 06373-504-206
                                                                                         HerrHerr   TobiasWeber,
                                                                                               Tobias       Weber, t.weber@vgog.de,
                                                                                                                    t.weber@vgog.de,    Tel.: 06373-504-201.
                                                                                                                                                Tel.: 06373-504-201.
                                                                                         Die Frühbetreuung wird zunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach
                                                                                              Die Frühbetreuung
                                                                                         erfolgt   hinsichtlichwird  derzunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach erfolgt hinsichtlich der
                                                                                              Auslastungeine
                                                                                         Auslastung        eine erneute
                                                                                                                  erneuteBeratung  im Verbandsgemeinderat.
                                                                                                                             Beratung     im Verbandsgemeinderat.
                                                                                         IhreIhre
                                                                                               Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                                   Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                              --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                                                              Rückantwort zur Frühbetreuung an die
                                                                                              Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                                              -Schulabteilung-
                                                                                              Rathausstraße 8
                                                                                              66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                                              (bitte per Mail, Post, Fax)

                                                                                              Für mein Kind_________Name______________ in der Grundschule________Schule_____________ besteht
                                                                                              Interesse an einer Frühbetreuung. Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Vereinbarungen.

                                                                                              Meine Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen:

                                                                                              ____________________________________________________________________

                                                                                           Das Friedhofsamt informiert
                                                                                           Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen
                                                                                           an einer Grabstätte
                                                                                           An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte,
                                                                                           aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssat-
Kreisvolkshochschule Kusel                                                                 zungen der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte
Außenstelle Oberes Glantal                                                                 (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsver-
Kurse die bald beginnen:                                                                   waltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fach-
3.101Einfach ordentlich – auch in Ihrem Zuhause und den Papierunterlagen                   lich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden. Ohne Genehmigung auf-
Haben Sie häufig das Gefühl, dass Ihnen die Unordnung in Ihrem Zuhause über den Kopf       gestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedungen u. ä. können
wächst? Sie finden selten die Zeit, Ordnung zu schaffen oder können die Ordnung nicht      auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsberechtigten
lange aufrecht halten? Wünschen Sie sich ein ordentliches Zuhause, in dem Sie sich         von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte bauliche Änderun-
wohl fühlen - ohne ständig ein schlechtes Gefühl zu haben, noch aufräumen zu müssen?       gen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden. Die
Wenn das Liegengebliebene zu viel wird, stellt sich Unbehagen statt Entspannung ein.       jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal können
Ein zu großes Durcheinander kann belastend sein, kostet Zeit und schränkt die Lebens-      Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage
qualität ein. Aber: Welche Schritte sind überhaupt erforderlich, um eine einfache und      (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen.
alltagstaugliche Ordnung zu schaffen und zu halten? Sie lernen die einzelnen Schritte      Ihre Friedhofsverwaltung
kennen und erhalten dazu wertvolle Impulse und Tipps, die Sie Zuhause umsetzen kön-
nen. Und weil es zwischen der „normalen“ Ordnung und der Ordnung in den Papierun-
Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
13. November 2021                                                           AMTSBLATT                                                                                    Seite 5

                                                                                         Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie
 Bekanntmachung                                                                          Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und
 für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ in Schönenberg-Kübelberg                        gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden/ Stadt
                                                                                         bzw. die Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft
 Am Montag, den 22. November 2021, um 16.00 Uhr, findet unter Einhaltung der Co-         durch parkende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die
 rona-Abstands- und Hygieneregeln im Bürgerhaus Dittweiler, Schmittweiler Straße         Räumfahrzeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können.
 12, 66903 Dittweiler, eine Sitzung des Werksausschusses statt.                          Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen mögli-
 Die Sitzung ist mit Ausnahme des Punktes B der Tagesordnung öffentlich.                 cher Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Win-
                                                                                         terdienst dort einzustellen.
 Tagesordnung:                                                                           Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durch-
 A) Öffentliche Sitzung                                                                  geführt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu
 1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2022,                    verzichten.
 2. Filtermateriallieferung ab dem Jahr 2022;                                            Vielen Dank für Ihr Verständnis.
    Abschluss eines neuen Liefervertrages,                                               Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeister
 3. Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitions-         im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
    programm für das Wirtschaftsjahr 2022;
    Vorberatung und Beschlussempfehlung für die Verbandsversammlung,
 4. Vergabe des Auftrages für die Abschlussprüfung 2021;                                  BEKANNTMACHUNG
    Beschlussempfehlung für die Verbandsversammlung,                                      Am Montag, den 15.11.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Dorfgemeinschafts-
 5. Informationen.                                                                        hauses, Schulstraße 1, 66909 Langenbach eine Sitzung des Haupt-, Finanz, Bau- &
 B) Nichtöffentliche Sitzung                                                              Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt.
 6. Personalangelegenheiten,                                                              Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 7 und 8 – öffentlich.
 7. Informationen.
                                                                                          Tagesordnung:
 Schönenberg-Kübelberg, den 4. November 2021                                              öffentlich
 gez. Klaus Müller                                                                        1. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zum
 (Verbandsvorsteher)                                                                           01.01.2017
                                                                                          2. Grundstücks- und Gebäudesituation
                                                                                          3. Spende an den Tierschutzverein Kusel e.V.
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Westrich                                  4. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienst Westrich lädt am Samstag, den 13.      5. Nutzung der Mehrzweckhallen der Ortsgemeinden Breitenbach und
November, von 19:00 bis 21:00 Uhr zu einer Lesung und anschließender Diskussion               Nanzdietschweiler als Schulsporthalle;
zum Thema „Der unsichtbare Schmerz - Vom sensiblen Umgang mit unverarbeiteten Le-             Festlegung einer Nutzungsentschädigung durch die Verbandsgemeinde
benswunden“ in das Pfarrheim Hl. Remigius in Kusel (Lehnstraße 12) ein. Referentin ist    6. Informationen
Frau Dorothée Döring, Autorin und Kommunikations- bzw. Konflikttrainerin. Sterbende       nicht öffentlich
leiden nicht nur unter den Folgen einer unheilbaren Krankheit, sondern häufig auch un-    7. Grundstücksangelegenheiten
ter unsichtbaren, unverarbeiteten Lebenswunden. Für Begleiter/innen ist es wichtig zu     8. Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudie
wissen, dass es bei vielen Sterbenden noch offene Rechnungen und unverarbeitete see-
lische Wunden gibt, die jederzeit durch nichtige Anlässe aktiviert und dann unkontrol-    Schönenberg – Kübelberg, den 4. November 2021
liert aufbrechen können. Lesung und anschließende Diskussion werden zeigen, wie es        gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister
mit Empathie und behutsamem, sensiblem Umgang möglich ist, das zu vermeiden. Eine
Anmeldung zu der Veranstaltung ist unter der Angabe der Kontaktdaten unter der Num-
mer 06381/9961147 erforderlich.                                                          IGS Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr
                                                                                         Informationsveranstaltung für zukünftige Abiturienten
Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht                                            Die Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr lädt am Mittwoch, 17.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                      November 2021, zu einer Informationsveranstaltung ein. Eingeladen sind alle, die nach
die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre     der 10. Klasse in die Oberstufe an eine weiterführende Schule wechseln und dort nach
Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen.                                                knapp drei Schuljahren ihr Abitur ablegen möchten.
In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden/          An diesem Abend werden die interessierten Schüler/innen über alles informiert, was
die Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reini-    mit der Oberstufe zu tun hat: Dabei wird im Allgemeinen über die Oberstufe in Rhein-
gung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Orts-    land-Pfalz informiert, aber im Besonderen natürlich über Aufbau und die Bedingungen
straßen als auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstra-   der Oberstufe an der IGS Schönenberg-Kübelberg. Schwerpunktthemen sind z.B. Wahl
ßen), durch Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen.           der Leistungsfächer und der Grundkurse, Wahl einer möglichen zweiten Fremdsprache,
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist       Stundenplan, Räumlichkeiten, Anmeldeverfahren ...
der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch     An der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wählen die Schüler/innen drei Leis-
Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.                 tungsfächer aus: angeboten werden Mathematik, Deutsch, Biologie, Geschichte, Erd-
Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und     kunde, Sport und Englisch. In diesen drei ausgewählten Leistungsfächern legen sie
Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beein-          dann auch ihre schriftlichen Abiturprüfungen ab. Im Grundfachbereich können die
trächtigt wird.                                                                          Schüler/innen ebenfalls aus einem breiten Angebot wählen: Neben den oben aufge-
Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten         führten Fächern die auch als Grundfach angeboten werden, gibt es die Grundkurse In-
bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und formatik, Chemie, Physik, Musik, Darstellendes Spiel, Kunst, Ethik, katholische und
die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson-       evangelische Religion. An Fremdsprachen bietet die IGS Englisch, die Sprachen Latein
ders gefährlichen Fahrbahnstellen.                                                       und Französisch für Anfänger und Französisch auch für Fortgeschrittene an.
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite ent-    Auch über die Räumlichkeiten und die Ausstattung der Schule wird informiert: Die IGS
lang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen       verfügt über eine sehr gute ausgestattete Sportanlage mit Kunstrasenplatz und – am
ist durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.      Standort Waldmohr – ein kleines Schwimmbad. Den Schüler/innen steht beim Besuch
Eisflächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen      der Oberstufe ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, eine Bibliothek und ein mit PCs aus-
von Schnee und Schneematsch freizuhalten.                                                gestatteter Arbeitsraum. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr in der Aula am Schul-
Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen aufein-      standort Schönenberg-Kübelberg. Alle Fragen bezüglich der Oberstufe an unserer Schu-
ander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Flä-       le werden an diesem Informationsabend beantwortet.
che des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist.       Hinweis: Neben den an der Oberstufe interessierten Schüler und Schülerinnen ist es
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur ein-   empfehlenswert, dass nur ein Elternteil das Kind begleitet. Es gilt die 3-G-Regel und
gesetzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt         Maskenpflicht.
werden kann.                                                                             Kontaktdaten: www.igs-skw.de
Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis          Ansprechpartner: Jörg Dittgen, St. Wendeler Str. 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg
zum Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit          Tel.: 06373-8110-10, Fax: 06373-8110-33
ist in der Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt
die Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr
anzusehen.                                                                                 Das Fundamt Waldmohr meldet
Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwe- Im Bürgerbüro Waldmohr wurde eine Katze (Fundort Breitenbach, Bambergerhof) als
ge, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung Fundsache gemeldet.
von Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen.                                             Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord- Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221.
nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn Herbstferienprogramm der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
die jeweilige Ortsgemeinde/ Stadt eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räu- Nachlese
mung der Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte Das diesjährige Herbstferienprogramm der VG Oberes Glantal nutzte die letzten Spät-
beauftragt.                                                                               sommertage um den Kindern die Schönheit der herbstlichen Natur näherzubringen.
Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                                  AMTSBLATT                                                           13. November 2021

Den Kindern wurde an drei Standorten die Möglichkeit zu einer Abwechslungsreichen            Heimat- und Wanderverein Altenkirchen
Ferienbetreuung geboten. Eine große Anzahl an Kindern nahm diese Möglichkeit wahr            Wanderung in Jägersburg
um ihre Zeit mit Spiel, Spaß und Freunden zu verbringen.                                     Die nächste Wanderung ist am Sonntag, 14.11.2021. Treffpunkt 10 Uhr für Fahrge-
Die Kinder der Ferienbetreuung in Herschweiler-Pettersheim entpuppten sich in dieser         meinschften nach Jägersburg zum Parkplatz nördlich des Schlossweihers ( Zufahrt von
Woche als wahre Künstlerinnen. Denn die Kinder gestalteten außergewöhnliche Töpfer-          der Höcherstrasse ). Der Wanderweg fürt entlang des Schlossweihers, durch den Jägers-
figuren aus Ton. Natürlich wurde auch das herrliche Herbstwetter genutzt um mit den          burger Wald und schließlich rund um den Möhlwoog. Mittagessen in Peters Alm neben
Rollern, Inlinern oder zu Fuß die Gegend zu erkunden. Das Highlight der Woche war ein        Peters Hotel. Die Strecke ist rund 6.5 km lang und weitgehend eben. Geführt wir die Wan-
super spannender Tag mit der Freiwilligen Feuerwehr Herschweiler-Pettersheim. Den            derung von Annerose und Martin Fornoff.
Kindern wurde die Möglichkeit geboten die großen Feuerwehfahrzeuge zu erkunden und
Neues auszuprobieren. Solch ein ereignisreicher Tag ließ man abschließend mit einem
gemütlichen Filmenachmittag ausklingen.
                                                                                             Schwerpunktgemeinde Altenkirchen
Kreativ zeigten sich ebenfalls die Kinder in Schönenberg-Kübelberg. Der Renner war das                           Der nächste Alekeijer Generationentreff ist am Mittwoch 17.No-
Basteln von schrägen Vögeln, Fledermäusen und Spinnen aus Gipsbinden. Hierbei ent-                                vember 2021 um 14.00 Uhr im Jugendheim. Wir gehen davon aus,
standen wahre Kunstwerke. Nach einem sonnigen aber kalten Herbstspaziergang wärm-                                 dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger
ten sich die Kinder mit einer von ihnen zubereiteten Kürbissuppe wieder auf. Wie bereits                          schon darauf freuen. Es erwartet Sie ein Nachmittag mit einer mu-
in den Jahren zuvor wurde das Ferienprogramm mit einem gemütlichen Kinoprogramm                                   sikalischen Überraschung. Auf jeden Fall sind die aktuellen Coro-
eingekuschelt in Kissen und Decken in der Schule abgerundet.                                                      naregeln einzuhalten, d.h. der 3G-Nachweis muss erbracht werden
In Waldmohr stand das Ferienprogramm unter dem Motto Kochen und Backen mit                                       ( geimpft, genesen, getestet ). Wir wollen, dass alle gesund bleiben
herbstlichem Obst und Gemüse. Somit wurde den Kindern die Verarbeitungsvielfalt von                              und wir uns beim nächsten Treffen wieder sehen.
Äpfeln nähergebracht. Die Kinder backten eifrig Apfelkuchen, Kekse und stellten Apfel-       Alle Bürgerinnen und Bürger aus Altenkirchen sind herzlich eingeladen. Wer nicht ohne
mus her. Der Spaziergang durch die herbstlichen Wälder wurde genutzt um mit den Kin-         Hilfe zum Treffen kommen kann, wird gern abgeholt und wieder nach Hause gebracht.
dern ein Naturquiz zu spielen. Nebenbei wurden auch einige Naturmaterialien gesam-           Die Organisation der Fahrten übernimmt Gerald Meyer, tel. 06386 / 5593
melt um die Herbstbasteleien wie z.B. Gestaltung von Windlichtern und Kürbissen              Auf Ihr Kommen freut sich die Arbeitsgruppe Urfunktion Dorf
durchzuführen. Nach einem Spaziergang mit neu errungenen Wissen über die Natur, lie-
ßen die Kinder den Tag mit einer selbstgekochten Kürbissuppe ausklingen.
Somit endete für die Kinder und die Betreuer eine schöne Woche, vollgepackt mit Akti-                                          Breitenbach
on, Erinnerungen und bei manchen sogar mit neuen Freundschaften.
                                                                                             Weihnachtsmarkt Breitenbach - 04.12.2021
                                                                                             Einige Breitenbacher Vereinsvertreter und unser Bürgermeister haben beschlossen,
                                                                                             wenn es die Corona Lage erlaubt, in diesem Jahr wieder ein Weihnachtsmarkt unter Ein-
                                                                                             haltungen der 3G Regeln auf dem Schulhof in Breitenbach durchzuführen. Am
                                                                                             04.12.2021 um 15:00 Uhr soll es los gehen. Neben zahlreichen Essens- und Getränke-
                                                                                             angebote, wird um 17:00 Uhr der Nikolaus mit Geschenken für die Kleinen kommen.
                                                                                             Auch die Kindergarten- und Schulkinder wollen einige Lied- und Textvorträge im Pro-
                                                                                             gramm vortragen. Wir hoffen einen friedvollen und besinnlichen Weihnachtsmarkt, mit
                                                                                             vielen Besuchern in diesem Jahr wieder feiern zu können.
Standort Herschweiler-Pettersheim   Standort Schönenberg-Kübelberg   Standort Waldmohr
                                                                                             Im Namen der teilnehmenden Vereine, Uwe Staab
Fischereigenossenschaft
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung                                             Neuverpachtung der Gaststätte in der Schönbachtalhalle
am 03.12.2021, 19:00Uhr im Vereinsheim des Angelsportverein e.V. Nanzdietschweiler;          Die Ortsgemeinde Breitenbach sucht ab dem 01.01.2022
Niedermohrer Straße. Alle stimmberechtigten Mitglieder werden hiermit eingeladen.            einen Pächter (m/w/d) für das Speiserestaurant, das der
1. Eröffnung und Begrüßung                                                                   Schönbachtalhalle angegliedert ist. Eine frühere Über-
2. Bericht des Vorsitzenden 2019                                                             nahme der Gaststätte ist in Absprache mit dem jetzigen
3. Kassenbericht für 2019                                                                    Pächter und der Ortsgemeinde Breitenbach möglich. Das
4. Bericht der Kassenprüfer für 2019                                                         Objekt bietet:
5. Entlastung des Vorstandes für 2019                                                        · Gastraum mit 70 Sitzplätzen
6. Bericht des Vorsitzenden 2020                                                             · große Sonnenterrasse mit ca. 48 Plätzen im Biergarten
7. Kassenbericht für 2020                                                                    · zwei Kegelbahnen - auch nutzbar als Nebenraum für
8. Bericht der Kassenprüfer für 2020                                                            Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen
9. Entlastung des Vorstandes für 2020                                                        · Teilinventar in gutem Zustand vorhanden.
10. Wahlen                                                                                   Die Bewirtschaftung der Gaststätte ist brauereigebunden. Neben dem Gaststättenbe-
     a) des/r Vorsitzenden                                                                   trieb ist bei Bedarf die Bewirtung für stattfindende Veranstaltungen in der Schönbach-
     b) eines/r ersten Vorstandsmitgliedes/in                                                talhalle zu übernehmen.
     c) eines/r zweiten Vorstandsmitgliedes/in                                               Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit Betreiberkonzept an die
     d) einer/s Stellvertreters/in des Vorstizenden                                          Ortsgemeinde Breitenbach über Verbandsgemeinde Oberes Glantal
     e) eines/r Stellvertreters/in des ersten Vorstandsmitgliedes                            Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg.
     f) eines/r Stellvertreters/in des zweiten Vorstandsmitgliedes                           Für nähere Informationen zu dem Objekt und den Pachtbedingungen bzw. zur Vereinba-
11. Projektorientierte Mittelverwendung                                                      rung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister
     Gewässergüteverbessernde Maßnahmen (Kooperation mit den Angelvereinen;                  Johannes Roth, Breitenbach, Tel.: 0170 389 83 89,
     Volumen?)                                                                               E-Mail: ortsbuergermeister@breitenbachpfalz.de.
8. Verschiedenes
Die Versammlung ist satzungsgemäß ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mit-            Ökumenischer Kranken-Pflegeverein Breitenbach / Dunzweiler e.V.
glieder beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung können bis 22.11.2021 schriftlich an Mitgliederversammlung
den Vorstand gestellt werden. Stimmberechtigte Mitglieder sind Glananlieger innerhalb Am Sonntag den 21. November 2021 findet um 15:00 Uhr im Paul-Gerhard-Haus in
des Fischereibezirks der Fischereigenossenschaft Glan-Münchweiler deren Grundstü-     Dunzweiler eine Versammlung des Ökumenischen Krankenpflegevereins Breiten-
cke befischbar im Sinne des Fischereigesetzes sind. Das Anliegerverzeichnis kann ab   bach/Dunzweiler e.V. statt.
sofort bis zum Versammlungstag eingesehen und auf Antrag eines Anliegers mit einem    Tagesordnung:
geeigneten Eigentumsnachweis geändert werden. Entsprechende Anträge sind zu sen-      1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden für die Jahre 2019/ 2020
den an: Peter Schmidt, Bruchstraße 28; 66851 Oberarnbach oder den ersten Vorsitzen-   2. Kassenbericht 2019
den Thomas Zimmer,                                                                    3. Revisionsbericht 2019
Gez.                                                                                  4. Entlastung der Vorstandschaft für das Jahr 2019
Vorstand Thomas Zimmer, P. Schmidt                                                    5. Kassenbericht 2020
                                                                                      6. Revisionsbericht 2020
                                                                                      7. Entlastung der Vorstandschaft für das Jahr 2020
                                  Altenkirchen                                        8. Neuwahlen
                                                                                           a. Vorstandschaft
                                                                                           b. Ausschussmitglieder
AGV Altenkirchen informiert                                                                c. Kassenprüfer
Der AGV singt für seine verstorbenen Mitglieder am Ewigkeitssonntag, dem 21.11.21, im 9. Auflösung des Vereins
Anschluss nach dem Gottesdienst, gegen 11 Uhr, auf dem Friedhof in Altenkirchen.      10. Verschiedenes
                                                                                      Die Vorstandschaft lädt alle Mitglieder, sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger der
Landfrauenverein                                                                      Ortsgemeinden Breitenbach und Dunzweiler recht herzlich ein.
Mitgliederversammlung                                                                 Anträge zur Sitzung müssen spätestens 3 Tage vor Beginn der Mitgliederversamm-lung
Am Dienstag, den 16.November findet endlich unsere Mitgliederversammlung mit Wah- bei dem/der Schriftführenden Frau Bianca Huber, Hauptstr. 130 in Dunzweiler abgege-
len statt. Beginn um 18/00 Uhr im Jugendheim. Nach dem offiziellen Teil der Versamm- ben werden. Die Einladung zur Versammlung erfolgt satzungsgemäß nur auf diesem
lung gemeinsames, kostenfreies Essen, auch die Getränke sind frei.                    Weg. Die Sitzung findet unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Schutz-
Das Team bittet um rege Teilnahme und freut sich auf Euer Kommen !!                   bestimmungen statt.
                                                                                      Der 1.Vorsitzende
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