Kinderortsplan VG Oberes Glantal - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 45. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 13. November 2021 Kinderortsplan VG Oberes Glantal Schülerbeteiligung in der Grundschule Nanzdietschweiler Bürgermeister Christoph Lothschütz (vorne links), Martin Theodor, Planungsbüro (vorne rechts), mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 4 (GS Nanzdietschweiler) und ihrer Klassenlehrerin, Frau Kaul. Wo sind aus eurer Sicht besonders gefährliche Straßenübergänge? Wo geht ihr im Winter Schlitten fahren? Gibt es in Nanzdietschweiler und Börsborn gute Plätze zum Drachen steigen lassen oder einfach nur zum „rumhängen“? Solche Fragen wurden den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse der Grundschule Nanzdietschweiler bei der Ortsbegehung gestellt. In jeder unserer 8 Grundschulen findet eine solche Schülerbeteiligung zur Erstellung eines Kinderortsplans statt. Bei dem Termin in der Grundschule Nanzdietschweiler konnte sich Bürgermeister Christoph Lothschütz selbst ein Bild davon machen. „Es geht um eure Plätze, nicht um die offiziellen Spiel- und Sportplätze! Diese Informationen haben wir bereits vom Rathaus erhalten und im Plan eingezeichnet“, so Martin Theodor vom Planungsbüro KOBRA bei der Schülerbeteiligung. Der Kinderortsplan soll bis Ende des Jahres fertiggestellt sein, wenn alle Grundschulen beteiligt wurden und die Verwaltung, gemeinsam mit den Ortsgemeinden, den letzten Korrekturabzug eingesehen haben. Nach Fertigstellung ist der Plan kostenlos erhältlich und soll ggf. auch im Sachkundeunterricht der Grundschulen Anwendung finden. Die bereits bestehenden Pläne anderer Gemeinden und Städte können beispielhaft unter www.kinderplan.net eingesehen werden. Dort wird auch später der Plan der Verbands- gemeinde Oberes Glantal zu finden sein. Zur Finanzierung des Kinderplans hat die Verbandsgemeinde eine Förderzusage vom Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz erhalten. Diese erfolgt aus dem Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“. Der Restbetrag wird von Sponsoren und durch die Verbandsgemeinde selbst finanziert. Haben Sie Interesse unser Vorhaben als Sponsor mit Ihrem Firmenlogo oder als Privatperson, mit einer Geldspende zu unterstützen? Dann haben Sie noch bis 26.11.2021 die Möglichkeit, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Tobias Weber, Tel.: 06373-504-201 oder E-Mail: t.weber@vgog.de zu melden.
Seite 2 AMTSBLATT 13. November 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Eigenbetrieb berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) 06356/1224 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser - Notruf 112 - Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Zahnärztlicher Notfalldienst: Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Hotline 0180/3319411 Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Gruppe Kusel. Weitere Information: (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): Internet unter www.ilco.de zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Betreuung und Beratung für Behinder- Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang te sowie therapeutische Versorgung zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - mit der Abwasserbeseitigung oder an nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Ausgabestelle: zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Bereich der Ortsgemeinden: 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Störungen Erdgasversorgung mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und belberg die Telefon-Nr. 06373 / Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr 66892 Bruchmühlbach-Miesau, 8290320 an (Gebiet Süd). Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Energieberatung-Stadtwerke bis Mittwoch 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Homburg: 06841/694-220 Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, born, Glan-Münchweil., Hensch- Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund Tierschutzverein im Landkreis Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr tal, Herschweiler-Pettersheim, Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- um die Uhr für Sie erreichbar. Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Matzenbach, Nanzdietschweiler, Telefonnummern: Freitag 16.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Tel.: 0175/4117712 Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Pfalz Kreisverband Kusel Glan, Rehweiler und Wahnwegen VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 Samstag und Sonntag t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitags geschlossen de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 Nennen Sie uns den festgestellten gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Deutsche Rheuma-Liga und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- und Familienberatung Arbeitsgemeinschaft Kusel Vereinbarung ße, Hausnummer sowie Gemein- Email: erziehungsberatung.kusel@ ke, Genesende, Behinderte. Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de Hausnotrufsystem: Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Tel.: 06383/1386 Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Suchtberatung, Jugend- und Dro- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de ambulanter Pflege- und Betreu- nuten) vom Rufbereitschaftsperso- genberatung, Angehörigenbera- hinderte, Alleinstehende. nal zurückgerufen. Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- tung, Prävention Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Email: fachstellesucht.kus@diako- Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Die beiden Bürgerbusse fahren wie- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 Fachdienst Glückspielsucht der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- nerstags von 19:30-21:00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. nie-pfalz.de bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause lefon Montag und Mittwoch von für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: schaftskonfliktberatung 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH eMail an: buchung@buergerbus-og.de Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Für die Fahrten gilt neben der Masken- Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 pflicht auch die sogenannte 3G-Regel Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Paulengrunder Straße 7a Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Ökumenische Sozialstation Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein-Miesenbach und Landstuhl Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Beratung und Unterstützung Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein schwerkranker und sterbender Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel Menschen bei Schmerzen und psy- ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 chosozialen Problemen, Remigius- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 sel@caritas-speyer.de Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 www.sozialstation-bruecken.de
13. November 9.9.Januar Januar 20212021 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite333 Seite Seite Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG VwVfG Die Die öffentlichen öffentlichen bzw. bzw. ortsüblichen ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage Homepage unter unter der der Adresse Adresse www.vgog.de abrufbar Stellenausschreibung Seniorenarbeit im Landkreis Kusel: Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel Öffentliche Bekanntmachung der Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab sofort eine/n Gemeindeschwesterplus Koordinator für Mitarbeiter/in (m/w/d) Seniorenangelegenheiten im Grundstücks- und Gebäudemanagement Stefanie Gluch Ulrich Urschel Verbandsgemeinde Oberes Glantal (Vollzeit, befristet) Tel.: 06381/424-355 Tel.: 06381/424-328 E-Mail: stefanie.gluch@kv-kus.de E-Mail: ulrich.urschel@kv-kus.de Das Tätigkeitsfeld umfasst alle anfallenden Arbeiten innerhalb eines gemeindlichen Bau- und Betriebshofes wie z. B. Grünflächenpflege, Ortsreinigung, Winterdienst, Vollzug des Vollzug des Baugesetzbuches Hausmeistertätigkeiten Zuständigkeitsgebiet. Baugesetzbuches in und an Gebäuden (BauGB) (BauGB) der Verbandsgemeinde im gesamten Verbandsgemeindekasse – als Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal Standort S3 1. Sie1. Teiländerung Teiländerung bringen mit: der Gesamtfortschreibung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Waldmohr – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-Kübelberg Waldmohr · handwerkliches Geschick Der Der · die Verbandsgemeinderat Verbandsgemeinderat Bereitschaft auch außerhalb hat in hat inderUnbeachtlich Unbeachtlich werden werden regulären Arbeitszeiten und auchDarlegung an Wochen- des die Verletzung be- schädigungspflichtigen schädigungspflichtigen bean- bean- lischt, lischt, wenn wenn nicht nicht innerhalb innerhalb vonvon seiner seiner Sitzung Sitzung am am 13.10.2020 13.10.2020 1. 1. eine eine enden zu arbeiten (z. B. Veranstaltungen oder Winterdienst) nach nach § § 214 214 Abs. 1 BauGB gründenden Sachverhalts geltend tragt. Öffentliche Entschädigungsleistungen Entschädigungsleistungen Mahnungdrei dreiJahren Jahren nach nach Ablauf Ablauf des desKalen- Kalen- denFeststellungsbeschluss den Feststellungsbeschluss · körperliche Belastbarkeit und zurdie zur 1. gesundheitliche 1. beachtliche Verletzung beachtliche Verletzung Eignung fürderTätigkeiten dort gemacht worden sind (§ 215 Abs. in Geld sind im Freien sind abab Fälligkeit Fälligkeit mit mit 22 derjahres, derjahres, in in dem dem die die bezeichne- bezeichne- Teiländerung Teiländerung unter der Gesamtfort- der Gesamtfort- allen Witterungsbedingungen bezeichneten Verfahrens- bezeichneten Verfahrens- und 1 BauGB). vom Hundert Hundert über Die Verbandsgemeindekasse macht über dem dem Basiszins- darauf ten ten Vermögensnachteile aufmerksam, Basiszins- dass bis zum eingetre- Vermögensnachteile eingetre- schreibung des schreibung · selbständige des Flächennutzungs- undFlächennutzungs- Formvorschriften Formvorschriften lösungsorientierte Arbeitsweise Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz nach §§ 247 undLeistungsbereitschaft, sowie 247 des des Bürgerlichen Bürgerlichen ten ten sind, sind, die die Fälligkeit Fälligkeit des des An-An- planesder planes Flexibilitätderundehemaligen ehemaligen Verbands- 2. Verbands- Zuverlässigkeit 2. nach nach §§ 214 214 Abs. Abs. 3 BauGB be- hen Entschädigungsansprüche Gesetzbuchs Gesetzbuchs jährlich 15.11.2021 jährlich zu zu verzin- verzin- spruchs spruchs herbeigeführt herbeigeführt wird wird (§ (§ 44 44 gemeinde Waldmohr gemeinde · Fahrerlaubnis Waldmohr der Klasse gefasst. gefasst. B (Pkw)Der achtliche Der achtliche Mängel Mängel des des Abwägungs- nach Eintritt eines Vermögens- sen. Ist Entschädigung Entschädigung durch durch Abs. Abs.44BauGB). BauGB). sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie z.B. Planbereich ist Planbereich · wünschenswerterweiseist beigefügter beigefügter Karte vorgangs, Karte vorgangs, wie z. B. Motorsägenschein Zusatzqualifikationen nachteils. Der Entschädigungsbe- Übernahme Übernahme des Grundsteuer, Gewerbesteuer, des Grundstücks Grundstücks zu Erschließungs- zu Ausbaubeiträge, Kindergartenbei- und zu Wirzu entnehmen. Gem. entnehmen. bieten Gem. §§ 66 Bauge- Bauge- wenn wenn siesie nicht nicht innerhalb innerhalb eines rechtigte kann die träge, Fälligkeit desund Mieten leisten, findet findet auf Pachten,……..etc.auf die Verzinsung diefällig waren. Schönenberg-Kübelberg, Verzinsung Schönenberg-Kübelberg, den den setzbuchsich Es setzbuch handelt (BauGB) (BauGB) wurden um einewurdenbefristete dieVertretungsstelle, die Jahres seit Jahres seit Bekanntmachung Bekanntmachung des Anspruchs vorläufig befristet dadurch herbeiführen, § 99 Abs. 33 Anwendung für 6 Monate. Anwendung BauGBBauGB (§(§ 09.01.2021 09.01.2021 Planunterlagen DasPlanunterlagen der Unteren der Beschäftigungsverhältnis Unteren Lan-Lan- Flächennutzungsplanes richtet Flächennutzungsplanes sich nach den Bestimmungenschriftlich des dass er die Leistung Tarifvertra- der Entschä- Sollten Sie noch44 Abs.alle nicht 3 BauGB). BauGB). gez. gez.Lothschütz geschuldeten Beträge beglichen Lothschütz haben, werden Sie gebe- desplanungsbehörde gesdesplanungsbehörde für den öffentlichen Dienst bei (TVÖD) bei der gegenüber der gegenüber der Gemeinde und beinhaltet der Gemeinde unter digung alle im öffentlichen Dienstschriftlich übli- bei die ten dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch Entschädigungsanspruch er- er- Bürgermeister Bürgermeister chenKreisverwaltung Sozialleistungen. Kreisverwaltung KuselDie Kusel zurEingruppierung zur Geneh- Geneh- erfolgt in Entgeltgruppe 3 TVÖD-VKA. Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen. migungvorgelegt. vorgelegt. Schwerbehinderte migung Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berück- Mit Schreiben sichtigt. Mit Schreiben vom vom 07. 07. Dezember Dezember Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen wer- Ihre Bewerbung 2020, 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 Aktenzeichen 5/55/610-10 den. Bitte richten Sie Ihre FNP-Waldmohr FNP-Waldmohr Bewerbung 1. TÄnd.GF-1, 1. TÄnd.GF-1, hat bis spätestens 17.11.2021 unter Beifügung der übli- hat chendieUnterlagen an die UntereLandesplanungsbehör- Landesplanungsbehör- Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide. die Untere degem. de gem.§§66Abs. Abs. 11 BauGB, BauGB, in in der der Manche Bescheide (z.B. Abgabenbescheid – Grundsteuer) haben eine Dauerwirk- Verbandsgemeindeverwaltung Fassung der der Bekanntmachung Bekanntmachung Oberes Glantal samkeit, d.h. die 2017, 2018, 2019 oder 2020 ergangenen Bescheide gelten mögli- Fassung Fachbereich 1A.2 – Personal vom03. vom 03.November November 2017(BGBI.I 2017 (BGBI.IS. S. cherweise weiterhin und sind auch dieses Jahr zu beachten (Zahlungsanforderung Rathausstr. 1728),i.V.m. 8, 66901 i.V.m. 203Schönenberg-Kübelberg 1728), oder per Email an §§203 Abs. 33 BauGB Abs. BauGB bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF). für kommende Jahre, Seite 2). und §§ 11 der und der Landesverordnung Landesverordnung Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten. über Fürüber Fragen diesteht die Zuständigkeiten Zuständigkeiten nach nach Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Markus Bauer (Tel. 06373 504- dem BauGB (BBauGZustV RP Schönenberg-Kübelberg, den 13.11.2021 dem BauGB 180), gerne zur Verfügung.(BBauGZustV RP Verbandsgemeindekasse 2007) die 1. Teiländerung 2007) die 1. Teiländerung der Ge- der Ge- samtfortschreibung samtfortschreibung Hinweis: Aus Kostengründen des Flächen- des Flächen- kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nutzungsplanes der ehemaligen ehemaligen gez. Feller nutzungsplanes grundsätzlich nichtder erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungs- (Kassenverwalter) Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde mappen Waldmohr ge- Waldmohr oder Folien einzureichen. ge-Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewer- nehmigt. nehmigt. berdaten Die Genehmigungsertei- Die richtet Genehmigungsertei- sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- lungwird bungs-, lung wirdhiermit hiermit gem. Vorstellungs- gem. und§§Reisekosten 66 Abs. Abs. 55 werden nicht erstattet. BauGB ortsüblich ortsüblich bekannt bekannt gege-gege- Alle Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal BauGB Liebe Friedhofsbesucher, ben. Schönenberg-Kübelberg, ben. 27.10.2021 gez.Die 1. Teiländerung Christoph Lothschütz der Gesamt- um Frostschäden an den Wasserleitungen zu vermeiden, werden jedes Jahr die Wasser- Die 1. Teiländerung der Gesamt- zapfstellen auf den Friedhöfen aller Ortsgemeinden/Stadt der Verbandsgemeinde Obe- fortschreibung des Bürgermeister fortschreibung des Flächennut- Flächennut- zungsplanes der der ehemaligen ehemaligen Ver- Ver- res Glantal - je nach Witterung - bis spätestens KW 46/47 abgestellt. zungsplanes Sollte sich bereits vorher Frost einstellen, so muss das Wasser schon früher abgestellt bandsgemeinde Waldmohr, bandsgemeinde Waldmohr, wird wird werden. mit der mit der öffentlichen öffentlichen Bekanntma- Bekanntma- chung in Kraft gesetzt und chung in Kraft gesetzt und kann ab kann ab sofortbei sofort beider derVerbandsgemeinde- Verbandsgemeinde- verwaltung Oberes verwaltung Oberes Glantal, Glantal, Rat-Rat- haus Waldmohr, Zimmer haus Waldmohr, Zimmer Nr. W1- Nr. W1- 2.04, Rathausstraße 2.04, Rathausstraße 14 14 Wald- Wald-Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf mohr,zu mohr, zuden denallgemeinen allgemeinen Dienst- Dienst- zeitenvonvonmontags montagsbis bismittwochs mittwochs unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. zeiten von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Bürgerbusse im Oberen Glantal von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr, so- Dievonbeiden 14:00 UhrBürgerbusse bis 16.00 Uhr, so-fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. wie donnerstags von 8.30 Uhr bis wie donnerstags von 8.30 Uhr bis Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann Uhr bis 12.00 Uhr von jedermann Die Fahrten sind für Sie kostenlos eingesehen werden eingesehen werden Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet! ) 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 13. November 2021 Gleichzeitig weisen wir jetzt schon darauf hin, dass während der Winterzeit auf den terlagen kaum einen Unterschied gibt, schauen wir auch hier, welche Möglichkeiten es Friedhöfen eingeschränkter Winterdienst besteht. gibt, diese leicht zu organisieren. Ziel ist es, die Ordnung ganz selbstverständlich in den Wir bitten die Friedhofsbesucher um Verständnis und Beachtung. Alltag integrieren zu können und nicht in anstrengenden Hauruckaktionen schaffen zu Ihre Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal müssen. Mit der äußeren Ordnung kommt auch die innere Ordnung. Leitung: Tanja Priefling, Ordnungscoach Termin: 1 Abend, 24.11.2021, Mittwoch, 19:00 - 20:30 Uhr Ort: Grundschule Schönenberg-Kübelberg Kursgebühr: Gebühr: 6,50 € (gültig bis 12 Teilnehmende) Gebühr: 5,50 € (gültig ab 13 Teilnehmenden) Anmeldungen: Sind Sie an einem der Kurse interessiert? Dann melden Sie sich doch an…! Anmelden können Sie sich über das Internetportal der Kreisvolkshochschule www.kvhs-kusel.de (Geschäftsstelle der KVHS, Lehnstraße 16, 66869 Kusel, Fax-Nr. 06381/91753099, Mail kvhs@kv-kus.de) oder schriftlich mit Anmeldeformular (Innen- seite Programmheft) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal. Ansprechpartner: Bei Fragen bezüglich des Kursangebots, der Anmeldung und anderen Elternbrief Dingen können– Sie An alle sichEltern der Grundschulen sehr gerne direkt an die KVHS-Außenstelle in unserer Verbands- gemeinde wenden: HerrEinrichtung Tobias Weber: 06373-504-201 einer sog. Frühbetreuung oder t.weber@vgog.de FrauinIsabelle den Grundschulen der Linn: 06373-504-125 oder i.linn@vgog.de FrauVerbandsgemeinde Mona Schuck: Oberes Glantal 06373-504-206 oder m.schuck@vgog.de Elternbrief – An alle Eltern der Grundschulen In einem Elternbrief Einrichtung einer sog.im Februar und September Frühbetreuung in 2020 den wurde bereits darüber informiert, dass in den Grundschulen der Grundschulen Verbandsgemeinde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal eine sog. Frühbetreuung eingerichtet werden soll. Oberes Glantal Das zusätzliche In einem Angebot Elternbrief imsollte ursprünglich Februar zum Schuljahresbeginn und September 2020 wurde2020/2021 anlaufen bereits und den darüber Schülerinnen informiert, dassundinSchülern unserer Grundschulen den Grundschulen täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn der Verbandsgemeinde Oberes angeboten Glantalwerden. eine sog. Frühbetreu- ungDer Start der Frühbetreuung musste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin eingerichtet werden soll. Das zusätzliche Angebot sollte ursprünglich zum Schul- der Beginn des 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist. jahresbeginn 2020/2021 anlaufen und den Schülerinnen und Schülern unserer Grund- Die Betreuung in den jeweiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist schulen täglich ab 7 Uhr bis Schulbeginn angeboten werden. Der Start der Frühbetreu- kostenpflichtig. ungFürmusste aus verschiedenen Gründen verschoben werden, sodass als neuer Termin die Betreuung Ihres Kindes ist -wie bei den anderen Betreuungsformen- eine schriftliche Anmeldung / der Vereinbarung Beginn desnotwendig; 2. Schulhalbjahres, 01.02.2022 angedacht ist. Die Betreuung in den je- die Anmeldung erfolgt grundsätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum weiligen Schulen wird durch Personal der Verbandsgemeinde übernommen und ist kos- Schuljahresende gekündigt werden. tenpflichtig. Für01.08.2018 Es gilt der seit die Betreuung bestehendeIhres Kindes istje-wie Betreuungssatz beiinden Stunde Höheanderen Betreuungsformen- von 1,25 Euro (für Familien mit 1 Kind eineinschriftliche der Betreuung),Anmeldung /Vereinbarung 1,125 Euro (Familien mit 2 Kinder…), notwendig; die Anmeldung 1,00 Euro (Familien mit 3 Kinder…) erfolgt und 0,875grund- Euro sätzlich für das ganze Schuljahr und kann zum Schuljahresende gekündigt (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung werden.fällig. Es gilt der seit 01.08.2018 bestehende Betreuungssatz je Stunde in Höhe von 1,25 Euro (für Um Familien mit 1undKind das Interesse in derzuBetreuung), den Bedarf ermitteln, möchten1,125wir Euro (Familien Sie bitten, mit 2 Kinder…), 1,00 uns den nachfolgenden EuroRückmeldebogen (Familien mitbis3 spätestens Kinder…)30.11.2021 und 0,875 Euro (Familien mit 4 und mehr Kindern…). Der zuzuleiten. Betrag wird als monatlicher Festbetrag je nach Anmeldung fällig. Um Bei dasFragen Interesse und denstehen zu der Betreuung Bedarf zu die Ihnen ermitteln, Mitarbeitermöchten wir Sie zur der Schulabteilung bitten, uns den nachfol- Verfügung. genden Rückmeldebogen bis spätestens 30.11.2021 zuzuleiten. Bei Fragen zu der Grundschulen Betreuung stehen Glan-Münchweiler, Ihnen die Mitarbeiter Herschweiler-Pettersheim der Schulabteilung zur Verfügung. und Nanzdietschweiler: Frau Christa Backes, Grundschulen c.backes@vgog.de, Herschweiler-Pettersheim Glan-Münchweiler, Tel.: 06373-504-205 und Nanzdietschweiler: FrauGrundschulen Christa Backes,Altenkirchen, Breitenbach, Brücken, c.backes@vgog.de, Schönenberg-Kübelberg: Tel.: 06373-504-205 Frau Mona Schuck, Grundschulen m.schuck@vgog.de, Altenkirchen, Tel.: 06373-504-206 Breitenbach, Brücken, Schönenberg-Kübelberg: Frau Mona Schuck, m.schuck@vgog.de, Tel.: 06373-504-206 HerrHerr TobiasWeber, Tobias Weber, t.weber@vgog.de, t.weber@vgog.de, Tel.: 06373-504-201. Tel.: 06373-504-201. Die Frühbetreuung wird zunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach Die Frühbetreuung erfolgt hinsichtlichwird derzunächst für zwei Schuljahre eingerichtet werden und danach erfolgt hinsichtlich der Auslastungeine Auslastung eine erneute erneuteBeratung im Verbandsgemeinderat. Beratung im Verbandsgemeinderat. IhreIhre Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rückantwort zur Frühbetreuung an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal -Schulabteilung- Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg (bitte per Mail, Post, Fax) Für mein Kind_________Name______________ in der Grundschule________Schule_____________ besteht Interesse an einer Frühbetreuung. Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Vereinbarungen. Meine Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen: ____________________________________________________________________ Das Friedhofsamt informiert Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssat- Kreisvolkshochschule Kusel zungen der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte Außenstelle Oberes Glantal (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsver- Kurse die bald beginnen: waltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fach- 3.101Einfach ordentlich – auch in Ihrem Zuhause und den Papierunterlagen lich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden. Ohne Genehmigung auf- Haben Sie häufig das Gefühl, dass Ihnen die Unordnung in Ihrem Zuhause über den Kopf gestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedungen u. ä. können wächst? Sie finden selten die Zeit, Ordnung zu schaffen oder können die Ordnung nicht auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsberechtigten lange aufrecht halten? Wünschen Sie sich ein ordentliches Zuhause, in dem Sie sich von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte bauliche Änderun- wohl fühlen - ohne ständig ein schlechtes Gefühl zu haben, noch aufräumen zu müssen? gen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Wenn das Liegengebliebene zu viel wird, stellt sich Unbehagen statt Entspannung ein. jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal können Ein zu großes Durcheinander kann belastend sein, kostet Zeit und schränkt die Lebens- Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage qualität ein. Aber: Welche Schritte sind überhaupt erforderlich, um eine einfache und (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen. alltagstaugliche Ordnung zu schaffen und zu halten? Sie lernen die einzelnen Schritte Ihre Friedhofsverwaltung kennen und erhalten dazu wertvolle Impulse und Tipps, die Sie Zuhause umsetzen kön- nen. Und weil es zwischen der „normalen“ Ordnung und der Ordnung in den Papierun-
13. November 2021 AMTSBLATT Seite 5 Gleiches gilt auch für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen. Wie Bekanntmachung Ihnen bekannt ist, werden die Ortsdurchfahrten durch die Straßenmeisterei geräumt und für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ in Schönenberg-Kübelberg gestreut, obwohl nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür die Ortsgemeinden/ Stadt bzw. die Grundstückseigentümer zuständig sind. Diese Arbeiten werden innerorts oft Am Montag, den 22. November 2021, um 16.00 Uhr, findet unter Einhaltung der Co- durch parkende Fahrzeuge auf der Straße oder den Bürgersteigen erschwert, so dass die rona-Abstands- und Hygieneregeln im Bürgerhaus Dittweiler, Schmittweiler Straße Räumfahrzeuge nur mit erhöhtem Risiko wegen evtl. Schäden räumen können. 12, 66903 Dittweiler, eine Sitzung des Werksausschusses statt. Die Winterdienstfahrer der Straßenmeisterei sind deshalb angewiesen, wegen mögli- Die Sitzung ist mit Ausnahme des Punktes B der Tagesordnung öffentlich. cher Schadensersatzforderungen in diesen Fällen kein Risiko einzugehen und den Win- terdienst dort einzustellen. Tagesordnung: Wir bitten Sie deshalb im eigenen Interesse so zu parken, dass der Räumdienst durch- A) Öffentliche Sitzung geführt werden kann bzw. nach Möglichkeit auf das Parken am Straßenbereich ganz zu 1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2022, verzichten. 2. Filtermateriallieferung ab dem Jahr 2022; Vielen Dank für Ihr Verständnis. Abschluss eines neuen Liefervertrages, Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeister 3. Haushaltssatzung, Wirtschaftsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitions- im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal programm für das Wirtschaftsjahr 2022; Vorberatung und Beschlussempfehlung für die Verbandsversammlung, 4. Vergabe des Auftrages für die Abschlussprüfung 2021; BEKANNTMACHUNG Beschlussempfehlung für die Verbandsversammlung, Am Montag, den 15.11.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Dorfgemeinschafts- 5. Informationen. hauses, Schulstraße 1, 66909 Langenbach eine Sitzung des Haupt-, Finanz, Bau- & B) Nichtöffentliche Sitzung Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt. 6. Personalangelegenheiten, Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 7 und 8 – öffentlich. 7. Informationen. Tagesordnung: Schönenberg-Kübelberg, den 4. November 2021 öffentlich gez. Klaus Müller 1. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zum (Verbandsvorsteher) 01.01.2017 2. Grundstücks- und Gebäudesituation 3. Spende an den Tierschutzverein Kusel e.V. Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Westrich 4. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Der Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienst Westrich lädt am Samstag, den 13. 5. Nutzung der Mehrzweckhallen der Ortsgemeinden Breitenbach und November, von 19:00 bis 21:00 Uhr zu einer Lesung und anschließender Diskussion Nanzdietschweiler als Schulsporthalle; zum Thema „Der unsichtbare Schmerz - Vom sensiblen Umgang mit unverarbeiteten Le- Festlegung einer Nutzungsentschädigung durch die Verbandsgemeinde benswunden“ in das Pfarrheim Hl. Remigius in Kusel (Lehnstraße 12) ein. Referentin ist 6. Informationen Frau Dorothée Döring, Autorin und Kommunikations- bzw. Konflikttrainerin. Sterbende nicht öffentlich leiden nicht nur unter den Folgen einer unheilbaren Krankheit, sondern häufig auch un- 7. Grundstücksangelegenheiten ter unsichtbaren, unverarbeiteten Lebenswunden. Für Begleiter/innen ist es wichtig zu 8. Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudie wissen, dass es bei vielen Sterbenden noch offene Rechnungen und unverarbeitete see- lische Wunden gibt, die jederzeit durch nichtige Anlässe aktiviert und dann unkontrol- Schönenberg – Kübelberg, den 4. November 2021 liert aufbrechen können. Lesung und anschließende Diskussion werden zeigen, wie es gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister mit Empathie und behutsamem, sensiblem Umgang möglich ist, das zu vermeiden. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist unter der Angabe der Kontaktdaten unter der Num- mer 06381/9961147 erforderlich. IGS Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr Informationsveranstaltung für zukünftige Abiturienten Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht Die Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr lädt am Mittwoch, 17. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, November 2021, zu einer Informationsveranstaltung ein. Eingeladen sind alle, die nach die bevorstehende winterliche Witterung gibt Anlass, die Bevölkerung wieder auf ihre der 10. Klasse in die Oberstufe an eine weiterführende Schule wechseln und dort nach Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen. knapp drei Schuljahren ihr Abitur ablegen möchten. In Übereinstimmung mit § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz haben die Ortsgemeinden/ An diesem Abend werden die interessierten Schüler/innen über alles informiert, was die Stadt im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Verpflichtung zur Reini- mit der Oberstufe zu tun hat: Dabei wird im Allgemeinen über die Oberstufe in Rhein- gung der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, hierzu zählen die reinen Orts- land-Pfalz informiert, aber im Besonderen natürlich über Aufbau und die Bedingungen straßen als auch die klassifizierten Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstra- der Oberstufe an der IGS Schönenberg-Kübelberg. Schwerpunktthemen sind z.B. Wahl ßen), durch Ortssatzungen auf die Grundstückseigentümer und Bürger übertragen. der Leistungsfächer und der Grundkurse, Wahl einer möglichen zweiten Fremdsprache, Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist Stundenplan, Räumlichkeiten, Anmeldeverfahren ... der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch An der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wählen die Schüler/innen drei Leis- Loshacken zu beseitigen. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. tungsfächer aus: angeboten werden Mathematik, Deutsch, Biologie, Geschichte, Erd- Der weggeräumte Schnee ist so zu beseitigen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und kunde, Sport und Englisch. In diesen drei ausgewählten Leistungsfächern legen sie Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beein- dann auch ihre schriftlichen Abiturprüfungen ab. Im Grundfachbereich können die trächtigt wird. Schüler/innen ebenfalls aus einem breiten Angebot wählen: Neben den oben aufge- Neben der Schneeräumung obliegt den Anliegern und sonstigen Nutzungsberechtigten führten Fächern die auch als Grundfach angeboten werden, gibt es die Grundkurse In- bei auftretender Glätte auch die Streupflicht. Dieser erstreckt sich auf die Gehwege und formatik, Chemie, Physik, Musik, Darstellendes Spiel, Kunst, Ethik, katholische und die Fußgängerüberwege sowie auf die durch Satzung ausdrücklich festgelegten beson- evangelische Religion. An Fremdsprachen bietet die IGS Englisch, die Sprachen Latein ders gefährlichen Fahrbahnstellen. und Französisch für Anfänger und Französisch auch für Fortgeschrittene an. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite ent- Auch über die Räumlichkeiten und die Ausstattung der Schule wird informiert: Die IGS lang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit auf diesen Wegen und Fahrbahnstellen verfügt über eine sehr gute ausgestattete Sportanlage mit Kunstrasenplatz und – am ist durch abstumpfende Stoffe (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Standort Waldmohr – ein kleines Schwimmbad. Den Schüler/innen steht beim Besuch Eisflächen sind aufzuhacken und zu beseitigen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen der Oberstufe ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, eine Bibliothek und ein mit PCs aus- von Schnee und Schneematsch freizuhalten. gestatteter Arbeitsraum. Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr in der Aula am Schul- Die vom Schnee geräumten und bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen aufein- standort Schönenberg-Kübelberg. Alle Fragen bezüglich der Oberstufe an unserer Schu- ander abgestimmt sein. Der später Räumende muss sich nach der schon geräumten Flä- le werden an diesem Informationsabend beantwortet. che des Nachbarn richten, sodass eine durchgehend benutzbare Fläche vorhanden ist. Hinweis: Neben den an der Oberstufe interessierten Schüler und Schülerinnen ist es Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich zu vermeiden und soll nur ein- empfehlenswert, dass nur ein Elternteil das Kind begleitet. Es gilt die 3-G-Regel und gesetzt werden, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Flächen nicht beschädigt Maskenpflicht. werden kann. Kontaktdaten: www.igs-skw.de Bei Schneefällen während der Nachtzeit sind der Schnee und der Schneematsch bis Ansprechpartner: Jörg Dittgen, St. Wendeler Str. 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg zum Beginn der allgemeinen Hauptverkehrszeiten zu räumen. Als Hauptverkehrszeit Tel.: 06373-8110-10, Fax: 06373-8110-33 ist in der Regel für Werktage die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, hier gilt die Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr anzusehen. Das Fundamt Waldmohr meldet Erforderlichenfalls sind während dieser allgemeinen Hauptverkehrszeiten die Gehwe- Im Bürgerbüro Waldmohr wurde eine Katze (Fundort Breitenbach, Bambergerhof) als ge, Fußgängerüberwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen zur Vermeidung Fundsache gemeldet. von Rutschgefahren mehrmals am Tag zu streuen. Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Räum- und Streupflicht eine Ord- Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221. nungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Schneeräumpflicht der Grundstücksangrenzer bleibt auch dann bestehen, wenn Herbstferienprogramm der Verbandsgemeinde Oberes Glantal die jeweilige Ortsgemeinde/ Stadt eigene Fahrzeuge oder eigenes Personal zur Räu- Nachlese mung der Schneemassen und zur Bestreuung der Straßen einsetzt oder hierfür Dritte Das diesjährige Herbstferienprogramm der VG Oberes Glantal nutzte die letzten Spät- beauftragt. sommertage um den Kindern die Schönheit der herbstlichen Natur näherzubringen.
Seite 6 AMTSBLATT 13. November 2021 Den Kindern wurde an drei Standorten die Möglichkeit zu einer Abwechslungsreichen Heimat- und Wanderverein Altenkirchen Ferienbetreuung geboten. Eine große Anzahl an Kindern nahm diese Möglichkeit wahr Wanderung in Jägersburg um ihre Zeit mit Spiel, Spaß und Freunden zu verbringen. Die nächste Wanderung ist am Sonntag, 14.11.2021. Treffpunkt 10 Uhr für Fahrge- Die Kinder der Ferienbetreuung in Herschweiler-Pettersheim entpuppten sich in dieser meinschften nach Jägersburg zum Parkplatz nördlich des Schlossweihers ( Zufahrt von Woche als wahre Künstlerinnen. Denn die Kinder gestalteten außergewöhnliche Töpfer- der Höcherstrasse ). Der Wanderweg fürt entlang des Schlossweihers, durch den Jägers- figuren aus Ton. Natürlich wurde auch das herrliche Herbstwetter genutzt um mit den burger Wald und schließlich rund um den Möhlwoog. Mittagessen in Peters Alm neben Rollern, Inlinern oder zu Fuß die Gegend zu erkunden. Das Highlight der Woche war ein Peters Hotel. Die Strecke ist rund 6.5 km lang und weitgehend eben. Geführt wir die Wan- super spannender Tag mit der Freiwilligen Feuerwehr Herschweiler-Pettersheim. Den derung von Annerose und Martin Fornoff. Kindern wurde die Möglichkeit geboten die großen Feuerwehfahrzeuge zu erkunden und Neues auszuprobieren. Solch ein ereignisreicher Tag ließ man abschließend mit einem gemütlichen Filmenachmittag ausklingen. Schwerpunktgemeinde Altenkirchen Kreativ zeigten sich ebenfalls die Kinder in Schönenberg-Kübelberg. Der Renner war das Der nächste Alekeijer Generationentreff ist am Mittwoch 17.No- Basteln von schrägen Vögeln, Fledermäusen und Spinnen aus Gipsbinden. Hierbei ent- vember 2021 um 14.00 Uhr im Jugendheim. Wir gehen davon aus, standen wahre Kunstwerke. Nach einem sonnigen aber kalten Herbstspaziergang wärm- dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger ten sich die Kinder mit einer von ihnen zubereiteten Kürbissuppe wieder auf. Wie bereits schon darauf freuen. Es erwartet Sie ein Nachmittag mit einer mu- in den Jahren zuvor wurde das Ferienprogramm mit einem gemütlichen Kinoprogramm sikalischen Überraschung. Auf jeden Fall sind die aktuellen Coro- eingekuschelt in Kissen und Decken in der Schule abgerundet. naregeln einzuhalten, d.h. der 3G-Nachweis muss erbracht werden In Waldmohr stand das Ferienprogramm unter dem Motto Kochen und Backen mit ( geimpft, genesen, getestet ). Wir wollen, dass alle gesund bleiben herbstlichem Obst und Gemüse. Somit wurde den Kindern die Verarbeitungsvielfalt von und wir uns beim nächsten Treffen wieder sehen. Äpfeln nähergebracht. Die Kinder backten eifrig Apfelkuchen, Kekse und stellten Apfel- Alle Bürgerinnen und Bürger aus Altenkirchen sind herzlich eingeladen. Wer nicht ohne mus her. Der Spaziergang durch die herbstlichen Wälder wurde genutzt um mit den Kin- Hilfe zum Treffen kommen kann, wird gern abgeholt und wieder nach Hause gebracht. dern ein Naturquiz zu spielen. Nebenbei wurden auch einige Naturmaterialien gesam- Die Organisation der Fahrten übernimmt Gerald Meyer, tel. 06386 / 5593 melt um die Herbstbasteleien wie z.B. Gestaltung von Windlichtern und Kürbissen Auf Ihr Kommen freut sich die Arbeitsgruppe Urfunktion Dorf durchzuführen. Nach einem Spaziergang mit neu errungenen Wissen über die Natur, lie- ßen die Kinder den Tag mit einer selbstgekochten Kürbissuppe ausklingen. Somit endete für die Kinder und die Betreuer eine schöne Woche, vollgepackt mit Akti- Breitenbach on, Erinnerungen und bei manchen sogar mit neuen Freundschaften. Weihnachtsmarkt Breitenbach - 04.12.2021 Einige Breitenbacher Vereinsvertreter und unser Bürgermeister haben beschlossen, wenn es die Corona Lage erlaubt, in diesem Jahr wieder ein Weihnachtsmarkt unter Ein- haltungen der 3G Regeln auf dem Schulhof in Breitenbach durchzuführen. Am 04.12.2021 um 15:00 Uhr soll es los gehen. Neben zahlreichen Essens- und Getränke- angebote, wird um 17:00 Uhr der Nikolaus mit Geschenken für die Kleinen kommen. Auch die Kindergarten- und Schulkinder wollen einige Lied- und Textvorträge im Pro- gramm vortragen. Wir hoffen einen friedvollen und besinnlichen Weihnachtsmarkt, mit vielen Besuchern in diesem Jahr wieder feiern zu können. Standort Herschweiler-Pettersheim Standort Schönenberg-Kübelberg Standort Waldmohr Im Namen der teilnehmenden Vereine, Uwe Staab Fischereigenossenschaft Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Neuverpachtung der Gaststätte in der Schönbachtalhalle am 03.12.2021, 19:00Uhr im Vereinsheim des Angelsportverein e.V. Nanzdietschweiler; Die Ortsgemeinde Breitenbach sucht ab dem 01.01.2022 Niedermohrer Straße. Alle stimmberechtigten Mitglieder werden hiermit eingeladen. einen Pächter (m/w/d) für das Speiserestaurant, das der 1. Eröffnung und Begrüßung Schönbachtalhalle angegliedert ist. Eine frühere Über- 2. Bericht des Vorsitzenden 2019 nahme der Gaststätte ist in Absprache mit dem jetzigen 3. Kassenbericht für 2019 Pächter und der Ortsgemeinde Breitenbach möglich. Das 4. Bericht der Kassenprüfer für 2019 Objekt bietet: 5. Entlastung des Vorstandes für 2019 · Gastraum mit 70 Sitzplätzen 6. Bericht des Vorsitzenden 2020 · große Sonnenterrasse mit ca. 48 Plätzen im Biergarten 7. Kassenbericht für 2020 · zwei Kegelbahnen - auch nutzbar als Nebenraum für 8. Bericht der Kassenprüfer für 2020 Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen 9. Entlastung des Vorstandes für 2020 · Teilinventar in gutem Zustand vorhanden. 10. Wahlen Die Bewirtschaftung der Gaststätte ist brauereigebunden. Neben dem Gaststättenbe- a) des/r Vorsitzenden trieb ist bei Bedarf die Bewirtung für stattfindende Veranstaltungen in der Schönbach- b) eines/r ersten Vorstandsmitgliedes/in talhalle zu übernehmen. c) eines/r zweiten Vorstandsmitgliedes/in Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit Betreiberkonzept an die d) einer/s Stellvertreters/in des Vorstizenden Ortsgemeinde Breitenbach über Verbandsgemeinde Oberes Glantal e) eines/r Stellvertreters/in des ersten Vorstandsmitgliedes Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg. f) eines/r Stellvertreters/in des zweiten Vorstandsmitgliedes Für nähere Informationen zu dem Objekt und den Pachtbedingungen bzw. zur Vereinba- 11. Projektorientierte Mittelverwendung rung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Gewässergüteverbessernde Maßnahmen (Kooperation mit den Angelvereinen; Johannes Roth, Breitenbach, Tel.: 0170 389 83 89, Volumen?) E-Mail: ortsbuergermeister@breitenbachpfalz.de. 8. Verschiedenes Die Versammlung ist satzungsgemäß ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mit- Ökumenischer Kranken-Pflegeverein Breitenbach / Dunzweiler e.V. glieder beschlussfähig. Anträge zur Tagesordnung können bis 22.11.2021 schriftlich an Mitgliederversammlung den Vorstand gestellt werden. Stimmberechtigte Mitglieder sind Glananlieger innerhalb Am Sonntag den 21. November 2021 findet um 15:00 Uhr im Paul-Gerhard-Haus in des Fischereibezirks der Fischereigenossenschaft Glan-Münchweiler deren Grundstü- Dunzweiler eine Versammlung des Ökumenischen Krankenpflegevereins Breiten- cke befischbar im Sinne des Fischereigesetzes sind. Das Anliegerverzeichnis kann ab bach/Dunzweiler e.V. statt. sofort bis zum Versammlungstag eingesehen und auf Antrag eines Anliegers mit einem Tagesordnung: geeigneten Eigentumsnachweis geändert werden. Entsprechende Anträge sind zu sen- 1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden für die Jahre 2019/ 2020 den an: Peter Schmidt, Bruchstraße 28; 66851 Oberarnbach oder den ersten Vorsitzen- 2. Kassenbericht 2019 den Thomas Zimmer, 3. Revisionsbericht 2019 Gez. 4. Entlastung der Vorstandschaft für das Jahr 2019 Vorstand Thomas Zimmer, P. Schmidt 5. Kassenbericht 2020 6. Revisionsbericht 2020 7. Entlastung der Vorstandschaft für das Jahr 2020 Altenkirchen 8. Neuwahlen a. Vorstandschaft b. Ausschussmitglieder AGV Altenkirchen informiert c. Kassenprüfer Der AGV singt für seine verstorbenen Mitglieder am Ewigkeitssonntag, dem 21.11.21, im 9. Auflösung des Vereins Anschluss nach dem Gottesdienst, gegen 11 Uhr, auf dem Friedhof in Altenkirchen. 10. Verschiedenes Die Vorstandschaft lädt alle Mitglieder, sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger der Landfrauenverein Ortsgemeinden Breitenbach und Dunzweiler recht herzlich ein. Mitgliederversammlung Anträge zur Sitzung müssen spätestens 3 Tage vor Beginn der Mitgliederversamm-lung Am Dienstag, den 16.November findet endlich unsere Mitgliederversammlung mit Wah- bei dem/der Schriftführenden Frau Bianca Huber, Hauptstr. 130 in Dunzweiler abgege- len statt. Beginn um 18/00 Uhr im Jugendheim. Nach dem offiziellen Teil der Versamm- ben werden. Die Einladung zur Versammlung erfolgt satzungsgemäß nur auf diesem lung gemeinsames, kostenfreies Essen, auch die Getränke sind frei. Weg. Die Sitzung findet unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Schutz- Das Team bittet um rege Teilnahme und freut sich auf Euer Kommen !! bestimmungen statt. Der 1.Vorsitzende
Sie können auch lesen