Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...

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Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
60985                                          ISSN 0942 - 2978 I 18. Jahrgang I Nr. 200 I Mai 2009

Journal
        JUBILÄUMSAUSGABE

        K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern

                                00.
EDV-Abteilung – Seite 9                             Medizinische Beratung – Seite 11
Einführung der                                      Arzneimittelrichtlinie
elektronischen Gesundheitskarte                     mit Schnellinformation
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
2   AU F E I N W O R T                                                                                           05/2009

    Liebe Leserinnen und liebe Leser!                          Mehr denn je geben wir im Rahmen unserer sachlich-
                                                               rechnerischen Abrechnungsprüfung nicht nur Hinweise
                Leise zieht durch mein Gemüt
                                                               zu Abrechnungsausschlüssen, Krankheitsfallregelungen
                      Liebliches Geläute.
                                                               oder anderen Unverträglichkeiten, sondern wir achten viel-
                 Klinge, kleines Frühlingslied,                mehr auch darauf, dass die Ziffern, die für die regelhafte
                    Kling hinaus ins Weite.                    Behandlung des Patienten zu berechnen sind, auch nicht
                                                               vergessen werden. Das betrifft z.B. den Chronikerzuschlag,
                                 Wer von uns empfindet
                                                               die Komplexleistungen, die Grund- oder Konsultations-
                                 nicht, wie der Dichter
                                                               pauschalen im organisierten Notdienst, einschließlich der
                                 Heinrich Heine, nach den
                                                               Stundenpauschalen oder Einzelleistungen, die durch Pau-
                                 langen Herbst- und Winter-
                                                               schalerstattungen ersetzt und nun doch nach einem Jahr
                                 tagen tiefe Freude, Glück
                                                               wieder in den EBM 2009 eingeführt wurden.
                                 und Zufriedenheit, wenn
                                 mit dem beginnenden
                                                               Neuer EBM, neue vertragliche Regelungen auf Landese-
                                 Frühling die ersten Knos-
                                                               bene, an alles muss gedacht werden. Aber auch kritische
                                 pen sprießen.
                                                               Hinweise zu großzügigen Auslegungen der Gebühren-
                                                               ordnung durch den einen oder anderen von Ihnen sind
                                 Seit Ostern, bis zum Tage
                                                               immer wieder notwendig.
    Maren Gläser
                                 als diese Zeilen entstan-
                                 den, hat keine Wolke in
                                                               Ungeahnt der Dinge, die da noch kommen, werden wir
    Leiterin der                 unserem schönen Land
                                                               speziell in der Abrechnungsabteilung immer ein offenes Ohr
    Abrechnungsabteilung         Mecklenburg-Vorpommern
                                                               für Ihre Fragen haben, Ihnen Unterstützung in der Umset-
    der KVMV                     den Himmel getrübt. Wie in
                                                               zung der gesetzlichen Regelungen anbieten und versuchen,
                                 jedem Jahr schöpft man ge-
                                                               das Wirrwar, das von den Gesetzgebern teilweise bewusst
                                 rade mit Beginn des Früh-
                                                               gesteuert wird, auf ein verträgliches Maß zu bringen.
    jahres wieder neue Zuversicht auf das, was im laufenden
    Jahr noch kommen mag.
                                                               Kein Problem, über das man nicht reden kann.
    Der Lauf der Jahreszeiten ist durch nichts aufzuhalten,
                                                               Die Erfahrungen, die auch ich in den vielen Veranstaltungen
    nur gelegentlich sorgt das Wetter dafür, dass das Wunder
                                                               gemeinsam mit Ihnen gesammelt habe, zeigen, dass die
    Natur zumindest beeinflusst wird.
                                                               Gespräche das wichtigste Instrument sind, Klarheit in dem
                                                               Irrgarten der ständigen Änderungen zu schaffen.
    Wie schön wäre es, endlich auch Ruhe und Stetigkeit in
    dem System der vertragsärztlichen Versorgung zu finden.
                                                               Ich freue mich weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusam-
    Das würde den Ärzten und Psychotherapeuten wieder
                                                               menarbeit mit Ihnen auch im Namen meiner stellvertre-
    mehr Freude und Zufriedenheit in dem für sie gewählten
                                                               tenden Abteilungsleiterin und den Gruppenleitern in den
    Beruf bringen.
                                                               Fachbereichen der Abrechnungsabteilung, die Ihnen seit
                                                               vielen Jahren mit Rat und Tat zur Seite stehen und die
    In den letzten zehn Jahren sind mehrere Reformen im
                                                               Sie in den „beliebten“ Anrufen, so hoffe ich, kennen und
    vertragsärztlichen System vollzogen worden und nicht
                                                               schätzen gelernt haben.
    spurlos an allen Beteiligten vorbeigegangen:
    das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz 1999, die GKV-Ge-
                                                               Ganz im Sinne des Gedichtes von Heinrich Heine wünsche
    sundheitsreform 2000, das Beitragssatzsicherungsgesetz
                                                               ich Ihnen für das laufende Jahr alles Gute, Zuversicht und
    2002, das GKV-Modernisierungsgesetz 2003 und das
                                                               Hoffnung auf Zufriedenheit in Ihrer Tätigkeit als Arzt und
    GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz 2007.
                                                               Psychotherapeut mit der vollen Unterstützung Ihres Vor-
    Im Zuge dieser Reformen wurden neben dem neuen
                                                               standes und aller Abteilungsbereiche der Kassenärztlichen
    EBM 2001, 2005, 2008 und 2009 im Juli 2008 die LANR,
                                                               Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.
    BSNR und NBSNR gemäß Vertragsarztsrechtsänderungs-
    gesetz eingeführt. Die Onlineabrechnung ab 2010 und
                                                               Ihre
    die Einführung der e-Gesundheitskarte stehen bevor.
                                                               Maren Gläser
    Am Ende bleibt die Frage offen, wie viele Änderungen
    noch in den nächsten Jahren zu erwarten sind?
    Entbürokratisierung war ein Wort, auf das Sie und auch
    wir alle gebaut und vertraut haben.
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
05/2009                                                                                                                                           INHALT                 3

Inhaltsverzeichnis
Politik reflektieren
                                                                                 Sozialministerin
Bundesberufsverband in der Kritik –
                                                                                 zog positive
eine Presseschau zur Verbandspolitik ...........................4
                                                                                 Zwischen-
Die Parteien vor der Wahl:
                                                                                 bilanz
BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN ......................................5
MEDI-Verbund M-V: Partner für Selektivverträge .........6
Verbände informieren

                                                                                                                                                            Foto: KVMV
„wahlweise gesund“ – die Hartmannbund-
Kampagne zur Bundestagswahl 2009 .........................7
Mitgliedschaft in der DGPT .........................................7
                                                                                    12
Justiziariat                                                                   Ärzte Consult M-V GmbH
Datenschutzbeauftragter –                                                      Kassenärztliche Tagung für Wirtschaft und Recht ......16
Umgang mit sensiblen Informationen .........................8                  Fortbildungsveranstaltung ........................................16
                                                                               2. Golfturnier der Kassenärztlichen Vereinigung
Vertragsabteilung
                                                                               Mecklenburg-Vorpommern .......................................16
Genehmigung begründungspflichtiger
Heilmittelverordnungen ..............................................8         Kassenärztliche Versorgung
                                                                               Bedarfsplanung – Quo vadis? ....................................17
EDV-Abteilung
Einführung der elektronischen                                                  Landesausschuss
Gesundheitskarte (eGK) ..............................................9         Beschlüsse des Landesausschusses
                                                                               der Ärzte und Krankenkassen ....................................18
                                                                               Investitionskostenzuschuss
                                                      Beispiels
                                                      Beispielszenario
                                                                               bei Zulassung eines Hautarztes in Schwerin ..............19
                                                              zur eGK
                                                            de KVMV
                                                         in der                Ermächtigungen und Zulassungen .........................20
                                                                               Öffentliche Ausschreibungen .................................22
                                                                               Feuilleton
                                                                               Anregungen zum Lesen ............................................23
                                                                               Veranstaltungen ......................................................24
  Fotos: © Klaus-Uwe Gerhardt PIXELIO

  Foto: KVMV
                                                                  9            Personalien
                                                                               Jubilare .....................................................................25
Abrechnungsabteilung                                                           Neuer Mitarbeiter im Justiziariat................................25
Neue Kostenpauschalen im EBM ...............................10                 Die 200. Ausgabe des KV-Journals .............................25
Neue Dialyseleistung ................................................10
                                                                               Silbenrätsel..............................................................26
Medizinische Beratung
                                                                               Impressum...............................................................27
Neue Arzneimittel-Richtlinie ......................................11
Rp versus Ap .............................................................11
Allgemeine Informationen und Hinweise
Meldepflicht und Erinnerungssystem
bei U-Untersuchungen erfolgreich gestartet ..............12
Elektrostimulationsgeräte
für AOK- und KKH-Patienten .....................................12                                                 Titel:

                                                                                     00
Hauptstadtkongress 2009                                                                                              200. Ausgabe des Journals
Tag der Niedergelassenen .........................................13                                                               der
Briefe an die KV                                                                                                    Kassenärztlichen Vereinigung
Antwort der KBV auf offenen Brief.............................14                                                     Mecklenburg-Vorpommern

Arzneimittelkosten Februar 2009 ...........................15
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
4   POLITIK REFLEKTIEREN                                                                                                      05/2009

    Bundesberufsverband in der Kritik –
    eine Presseschau zur Verbandspolitik
    Freiberuflich tätige Ärzte
                           te sollen in Freiheit arbeiten
    können und nicht längerr zwangsreguliert werden, so
    jüngst der bayerische Gesundheitsminister
                            esundheitsminister Markus
                           mit für den freien Vertrags-
    Söder und plädiert damit
    wettbewerb.

    Wasser auf die Mühlen des Deutschen Haus-
    ärzteverbandes (HÄV) und   d seiner Hausärzt-
    lichen Vertragsgemeinschaft aft eG (HÄVG)
                                         (HÄV
                                           Ä G) in
    Köln? Wahrscheinlich! Unternter dem Schutz-
                                           Schuttz-
    mantel des § 73 b SGB V reklamiert er das      as

                                                                                                                                           © Didi 01/Pixelio
    temporäre Vertragsmonopol  pol (befristet bis zum
    30. Juni 2009) für die hausärztliche
                                särztliche Versor-
    gung für sich, das ebenfallslls erst auf Ini-
    tiative der bayerischen Staatsregierung
                               aatsregierung
    geschaffen wurde. Er ist jedoch
                               doch lediglich
    der Dachverband der regionalen
                                ionalen Lan-
    deshausärzteverbände, den   en originären                                                           gu
                                                                                                        gung
                                                                                                         ung
                                                                                                           n nur
                                                                                                              nur als Kanonenfutter
    Verhandlungspartnern in der Region. Sollen                                                       für g ewiefte Taktiker
                                                                                                         gewiefte  T        dienen –
    regionale Hausarztverbände de domestiziert werden? Und                                      der wah hre Reibach soll an anderer
                                                                                                     wahre
    was denn nun, Herr Söder: Wettbewerb oder Monopol?                   Stelle gemacht werden“ 1) .

    Vor diesem Hintergrund ist es deshalb einmal aufschlussreich         „Allein der neueste Vertrag mit der Dresdner Bank – so wol-
    zu schauen, wie die Politik des HÄV und der HÄVG „von                len es Whistleblower wissen – soll den Kölnern HÄV/HÄVG-
    draußen“ gesehen wird. Der Nachrichtendienst „Dienst für             Kassen innerhalb von zwei, drei Jahren eine untere einstellige
    Gesellschaftspolitik (dfg)“ hat sich in seiner Ausgabe 13 – 09       Millionen-Euro-Summe bescheren. Andere Wettbewerber um
    vom 26. März 2009 ausführlich und sehr kritisch mit den              die Gunst der Hausärzte sollen bei einer Geldforderung von
    beiden Spitzenorganisationen auseinandergesetzt. Soweit man          1,3 Millionen Euro aus den Verhandlungen ´ausgestiegen´
    dieser Berichterstattung Glauben schenken darf, erweckt sie          sein. ... Über die möglichen Millionenumsätze der HÄVG Soft-
    den Eindruck, dass es sich bei dem HÄV in Köln nicht um einen        ware GmbH, einer Tochterfirma der Genossenschaft mit der
    reinen Berufsverband handelt, sondern dass der HÄV mit seiner        Walldorfer ICW AG, muss man ebenfalls nicht mehr speku-
    Wirtschaftsorganisation HÄVG und seinen Kooperationspart-            lieren. Die HÄVG partizipiert kräftig – natürlich in mindestens
    nern aus der Finanzbranche (Dresdner Bank) und aus dem IT-           siebenstelliger, also Millionen-Euro-Höhe – an dem ´Ertrag´
    Bereich (ICW AG) ein verschachteltes Netzwerk installiert hat,       des Hausarztvertrages mit der AOK Baden-Württemberg. ...
    das abgekoppelt von der Interessenvertretung der Hausärzte           Die am 10. Dezember 2003 errichtete Genossenschaft HÄVG
    scheinbar verselbständigte Eigeninteressen verfolgt.                 scheint sich also zum ´Dukatenesel´ der führenden hausärzt-
                                                                         lichen Protagonisten zu entwickeln“1).
    Im Folgenden wird die Berichterstattung aus dfg zitiert:             „Der HÄV verfügt darüber hinaus noch über einen Doppel-
    „Die Repräsentanten des Verbandes treten auf, legen einen            nutzen. Seine gemeinsam mit der Walldorfer ICW AG ge-
    Vertrag mit der Körperschaft oder dem Unternehmen auf den            gründete HÄV-Software GmbH verdient noch einmal an der
    Tisch und sollen – frei übersetzt – sagen: ´Friss oder stirb, also   so genannten ´Vertragssoftware´, die alle teilnehmenden
    unterschreibe das Papier! Und zwar jetzt sofort!´ Gemeint ist        Hausärzte abnehmen müssen. Der jährliche Umsatz dieser
    vielfach ein Knebelvertrag mit zahlreichen detaillierten Anlagen.    GmbH kann schnell noch einmal die siebenstellige Grenze
    ... Diese Herren aus dem rheinischen Köln tragen Namen wie           pro Jahr überschreiten“. 2)
    Ulrich Weigelt, Eberhard Mehl, Rainer Kötzle oder Wolfgang
    Hoppenthaller und so weiter. Ihnen soll der Erfolg der letzten       Es bleibt dem Leser überlassen, aus der Berichterstattung eines
    Jahre zu Kopf gestiegen sein – vor allem der wirtschaftliche.        Nachrichtendienstes über den größten deutschen Bundesbe-
    Nach öffentlichem Bekunden dienen alle ´Unternehmungen´              rufsverband seine Schlussfolgerungen zu ziehen. f
                                                                         1)
    dem Wohle der Hausärzte. Doch manchmal könnte einen der                 dfg 13 – 09 vom 26. März 2009
                                                                         2)
    Gedanke überkommen, dass die ´Barfußärzte´ deutscher Prä-                dfg 20 – 08/dfg – IT Spezial 6 – 08 vom 15. Mai 2008
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
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Die Parteien vor der Wahl: BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN
Das KV-Journal veröffentlicht bis zur Wahl monatlich          und Psychotherapeuten zurückzudrehen, finde ich unge-
die jeweiligen politischen Grundsätze und Ziele für           heuerlich. Für eine solche Politik der Entsolidarisierung
ein zukünftiges Gesundheitswesen der einzelnen im             sind wir GRÜNEN nicht zu haben. Sie wäre auch vor dem
Bundestag vertretenen Parteien.                               Hintergrund des zunehmenden Ärztemangels in struktur-
                                                              schwachen Regionen – wie Mecklenburg-Vorpommern –
GRÜNE und Ärztinnen und Ärzte – das war aus vielen            absolut kontraproduktiv.
Gründen nie eine konfliktfreie Beziehung. Dabei gab und
gibt es viele Gemeinsamkeiten nicht zuletzt deshalb, weil     Nachwuchs halten und anlocken – In wenigen Jahren
freie und selbstbestimmte Berufsausübung in sozialer Ver-     werden viele Kolleginnen und Kollegen ihre Zulassung
antwortung bündnisgrünen Grundwerten entspricht.              altersbedingt zurückgeben. Wir müssen jetzt die Rah-
                                                              menbedingungen so setzen, damit es wieder attraktiv
Grüne Bürgerversicherung: Gerechte und nach-                  wird, sich in Mecklenburg-Vorpommern mit einer eige-
haltige Finanzierung des Gesundheitswesens –                  nen Praxis niederzulassen und so Versorgungslücken zu
                              Es gibt in der niedergelas-     vermeiden. Obwohl planbare Sicherstellungszuschläge
                              senen Ärzteschaft auch in       oder sinnvoll reformierte Versorgungsstrukturen helfen
                              Mecklenburg-Vorpommern          können, sind die Herausforderungen vom Bund oder der
                              Vorbehalte gegen die Bür-       KV allein nicht zu stemmen und eine Patentlösung gibt es
                              gerversicherung der GRÜ-        auch nicht. Es ist auch das Land, es sind die Kommunen
                              NEN. Warum eigentlich?          und Universitäten gefragt, attraktive Bedingungen und
                              Union und SPD haben mit         – wo nötig – maßgeschneiderte regionale Lösungen für
                              dem      Gesundheitsfonds       den ärztlichen Nachwuchs zu schaffen.
                              nichts zu einer solideren
                              Finanzierung des Gesund-        Prävention fördern – In unserer Gesellschaft wird häu-
                              heitswesens beigetragen.        fig vor allem dann viel Geld ausgegeben, wenn das Kind
                              Sie haben stattdessen           bereits in den Brunnen gefallen ist. Geld, das später dem
Dr. Harald Terpe, MdB         für mehr Bürokratie und         Gesundheitswesen an anderer Stelle fehlt. Daher wollen
                              staatliche Einflussnahme         wir durch eine zielgenaue Prävention und eine gute Ge-
Arzt, Sprecher für Drogen-    gesorgt. Eine gerechte und      sundheitsförderung das Risiko minimieren, dass bestimmte
politik und Obmann im         auskömmliche Finanzierung       Erkrankungen auftreten. Dazu zählt gleichermaßen die
Gesundheitsausschuss          des Gesundheitswesens wie       Stärkung der Kompetenz zur Eigenverantwortung. Auch
                              mit der Bürgerversicherung      Nichtraucherschutz, eine vernünftige Besteuerung von
                              ist hingegen im ärztlichen      Alkohol und Tabak sowie der Verzicht auf Tabak- und
Interesse. Dies ist besonders bedeutsam in einem Bun-         Alkoholwerbung sind nach meiner Auffassung wichtig
desland wie Mecklenburg-Vorpommern mit vielen sozial          für die Prävention.
benachteiligten Menschen, niedrigen Einkommen, einer
verschwindend geringen Zahl privat Versicherter und einer     Die große Koalition: eine verlorene Zeit – Die Bilanz
hohen Morbidität. Vorschläge, etwa zur Einschränkung des      der großen Koalition ist schlecht. Da ist der Gesundheits-
Leistungskatalogs der Krankenkassen oder für Vorkasse,        fonds, da sind die zweifelhaften Hausarztverträge. Da ist
sind sozial- und gesundheitspolitisch nicht vertretbar. Sie   aber auch der Petzparagraph, mit dem Ärzte verpflichtet
ruinieren zudem die wirtschaftliche Basis der niederge-       werden, Patienten bei den Kassen anzuschwärzen. Und
lassenen Haus- und Fachärzte.                                 nun legen CSU und einige SPD-Politiker Hand an die
                                                              Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei muss klar sein,
Gleiche Vergütung in Ost und West – Mit der letzten           wer die KV infrage stellt, gefährdet letztlich vor allem die
Honorarreform wurde ein wichtiger Schritt zur Anglei-         gesundheitliche Versorgung in den strukturschwachen
chung der Honorare in Ost und West vollzogen. Dieses          Regionen Deutschlands – also auch in Mecklenburg-
Ziel will ich weiter verfolgen. Die Versuche Bayerns und      Vorpommern. Sie werden mich deshalb auch weiter als
Baden-Württembergs, die Honorarreform zu Lasten der           entschiedenen Verteidiger ärztlicher Selbstverwaltungs-
ostdeutschen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen
                                           herapeutinnen
                                               p                                  können. f
                                                              strukturen erleben kön
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
6   POLITIK REFLEKTIEREN                                                                                        05/2009

    MEDI-Verbund Mecklenburg-Vorpommern:
    Partner für Selektivverträge   Von Hermann Neumüller*

    Man kann die seit Jahresbeginn geltenden Berech-         Einmischung im politischen und vorpolitischen Raum
    nungsgrundsätze beurteilen oder verurteilen. Die         und seit Änderung des § 73b SGB V in die Vertrags-
    flächendeckend in Presse und Talkshows hochgeju-          verhandlungen außerhalb der KV, welche zunächst für
    belten Gesetzesinitiativen entpuppen sich im finsteren    die hausärztliche Versorgung vorgeschrieben sind. Auf
    Berliner Politik-Tunnel wie immer als Gegenzug und       gesetzlicher Basis ist hier der Hausärzteverband erster
    wir versuchen etwas Licht von diesem Gegenzug ein-       Verhandlungspartner.
    zufangen, bevor wir überfahren werden.                   Ziel vom MEDI-Verbund M-V ist weiter die fachübergrei-
                                                             fende Ausrichtung von neuen Verträgen, da nur so auch in
    In einem Blatt vom BMG, den Bundestagsmitgliedern        Zukunft die anstehenden Probleme im Gesundheitswesen
    zur Verfügung gestellt, mit dem Titel „Informationen     zu lösen sind. Für eine fachübergreifende medizinische
    zur Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems“     Versorgung unterstützt MEDI M-V die Verhandlungsebene
    wird gleich im ersten Satz auf die „Einführung einer     zwischen HÄV und Kassen und sieht gleichzeitig die Not-
    regionalen Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen“      wendigkeit, an Verhandlungen andere Facharztgruppen
    hingewiesen. Ein einziger Satz für eine scheinbar gute   anzudocken – auch wenn der § 73c SGB V dies derzeit
    Botschaft mit nachfolgenden drei Seiten Beschreibungen   (noch) nicht zwingend verlangt.
    der Ausnahmen wie Abstaffelungen, Mengenbegren-          Zusätzlich gilt es, Verhandlungsergebnisse auf Bundese-
    zungen und dem Verweis auf die Festlegung des Orien-     bene nicht aus den Augen zu verlieren. Ohne Zweifel wird
    tierungspunktwertes in Höhe von 3,5001 Eurocent, der     die Politik versuchen, Regionalverträge gegeneinander
    letztlich durch RLV etc. konterkariert wird. Der vor     oder gegen Bundesverträge auszuspielen.
    Jahren auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen ermit-
    telte Punktwert von 5,11 Cent spielt keine Rolle mehr!                  Neue Möglichkeiten
    Beschämend ist der Generalverdacht des Betruges                      über lokale Selektivverträge
    durch Ärzte – Zitat (entnommen aus Infoblatt des
                                                             Für die Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind
    BMG): „Allerdings unterliegen Ärztinnen und Ärzte
                                                             die Verhandlungen bereits angelaufen. Der HÄV nutzt
    für einen Teil ihrer Leistungen einer generellen Men-
                                                             dazu die logistischen Möglichkeiten unserer KV (was
                                                             in konsequenter Weise richtig ist, dafür bezahlen wir
                                                             ja auch).
                                                             Parallel dazu müssen nun auch die Verhandlungen für
                                                             andere Fachgruppen, Ärzteverbünde oder Ärztenetze
                                                             aufgenommen werden. Die ersten Vorbereitungen sind
                                                             bereits getroffen worden.
                                                             Als Richtschnur gilt für alle gleichermaßen die Definition
                                                             eines Verhandlungszieles, das bei qualitativ hochwertiger
                                                             Versorgung am Ende eine kosten- und leistungsgerechte
                                                             Vergütung bei Wegfall von Mengen- und Fallzahlbe-
                                                             grenzungen sein kann.
                                                             Wir sollten zunächst davon ausgehen, dass alle Leis-
                                                             tungsbereiche der ambulanten Versorgung künftig über
                                                             Selektiv-Verträge erfasst werden. Auch wenn andernorts
                                                             wieder zurückgerudert wird, müssen wir hier dafür Sorge
    gensteuerung, um zu verhindern, dass sie medizinisch
                                                             mittragen, das Erreichte abzusichern und Fehlpositionen
    unnötige Leistungen abrechnen“.
                                                             zügig nachzubessern. Alle Fachgruppen können ohne
    Argumentationshilfen für Politiker und Presse werden
                                                             weitere Vorbedingungen die Unterstützung von MEDI
    gezielt gegen die Ärzteschaft eingesetzt.
                                                             Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen oder
                                                             wenden sich an einen der in der VfV1) zusammenge-
     Neue Verträge auf Landes- und Bundesebene               schlossenen fachübergreifenden Landesverbände. f
    Ungeachtet der arztfeindlichen Grundhaltung einer gut
    aufgestellten politischen Gesetzgebungsstruktur müs-     1)
                                                               Vereinigung fachübergreifender Verbände
    sen wir uns den Vorgängen stellen. Dazu gehört unsere    * H. Neumüller, Geschäftsführer der MEDI-Verbund M-V GmbH.
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05/2009                                                                                             VERBÄNDE INFORMIEREN                                  7

„wahlweise gesund“ –
die Hartmannbund-Kampagne zur Bundestagswahl 2009
Ärzte und Patienten:
                                                                      Liebe Patientinnen und Patienten,
Gemeinsam aktiv für eine bessere Politik                              bei Wahlen entscheiden Sie über viel mehr als über Köpfe und Parteien. Sie stim-
                                                                      men auch und vor allem darüber ab, in welcher Gesellschaft Sie leben möchten. Sie
                                                                      nehmen somit auch maßgeblich Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen wir
Der Hartmannbund holt die Bundestagswahl 2009 in die Warte-           Ärzte Sie künftig noch behandeln können.
zimmer von Praxen und Kliniken: Mit der Kampagne „wahlweise
gesund“ wird der Verband bundesweit Patienten und Versicher-
ten vor Augen führen, dass sie mit ihrer Wahlentscheidung am                    Wollen Sie auch weiterhin
27. September 2009 ganz konkret auch über ihre Gesundheits-          ?          den Arzt Ihres Vertrauens
versorgung der Zukunft entscheiden werden. Kernstück der                        in Ihrer direkten Umgebung ?
Aktionen ist die „direkte Konfrontation“ zwischen Ärzten und
Patienten auf der einen Seite und den Kandidaten der Parteien                   Dann fragen Sie vor der Stimmabgabe zur
zur Bundestagswahl auf der anderen Seite. Damit sind alle Ärzte      !          Bundestagswahl am 27. September 2009
                                                                                Ihre Kandidaten, ob sie die
in Deutschland ein ganz wichtiger Teil dieser Kampagne. Mit
„wahlweise gesund“ können sie die Bundestagswahl in die
Wartezimmer von Praxen und Kliniken holen.                                      Freiberuflichkeit Ihres Arztes
                                                                     ?          stärken werden    oder ob sie stattdessen immer mehr auf
Die individuell auf Patienten zugeschnittene Therapie, die freie                konzerngesteuerte Medizinketten
Arztwahl, die vertraute Arztpraxis gleich um die Ecke oder auch                 setzen!

die Chance auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt sind in
Gefahr! Mit dieser Botschaft ist die Hartmannbund-Kampagne zur
                                                                      Sprechen Sie Ihren Arzt an und treffen Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit!
Bundestagswahl 2009 an den Start gegangen. Und diese Botschaft
muss die Versicherten erreichen. Sie sollen wissen, was bei der
kommenden Bundestagswahl für sie auf dem Spiel steht.                                                              wahlweise gesund
                                                                                                                   Hartmannbund–Kampagne zur Wahl '09

Um Ärzten eine aktive Teilnahme an der bundesweiten Kampagne
so einfach wie möglich zu machen, stellt der Hartmannbund
umfangreiches Material zur Verfügung. Das ermöglicht jedem, gemeinsam mit seinen Patienten seine ganz persön-
liche Wahlveranstaltung mit den Kandidaten in seinem Wahlkreis durchzuführen. Eigens für die Kampagne wurden
im Verband eine Plakatserie und ein Patientenflyer konzipiert. Diese und weitere Materialien können auf der Home-
page www.wahlweise-gesund.de heruntergeladen oder kostenlos unter gws@hartmannbund.de (Adressangabe
erforderlich) angefordert werden. www.hartmannbund.de; Tel.: 030/206 208 – 0 f

Mitgliedschaft in der DGPT
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychothe-      zur Aufnahme von Psychotherapeuten mit qualifizierter tie-
rapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. ist der      fenpsychologisch fundierter Aus- bzw. Weiterbildung als
Berufs- und Fachverband für die so genannten „freien         affiliierte Mitglieder der DGPT ebnet. Das gilt zum einen
Ausbildungsinstitute“ und stellt die Dachorganisation        für die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Aus-/Weiterbil-
der vier psychoanalytischen Fachgesellschaften DPV,          dung an einem DGPT-Institut absolviert haben. Darüber
DPG, DGIP und DGAP dar.                                      hinaus ist aber auch an diejenigen gedacht worden, die
                                                             ihren Abschluss zwar nicht an einem DGPT-Institut gemacht
Als Berufsverband ist die DGPT an allen derzeit relevanten   haben bzw. noch machen werden, die aber auch an einer
berufspolitischen Prozessen maßgeblich beteiligt. Neben      DGPT-Mitgliedschaft interessiert sind.
der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Psycho-      Psychotherapeuten aus Mecklenburg-Vorpommern, die
therapeuten setzt sich die DGPT besonders für fachliche      Interesse an einer Mitgliedschaft in der DGPT haben und
Interessen, die die Ausbildung der Psychoanalytiker und      die gleichzeitig mit ihrer Mitgliedschaft den Berufsverband
Psychotherapeuten sowie die Anwendung von Psychoanalyse      stärken wollen, wenden sich bitte an das Institut für Psycho-
und Psychotherapie betreffen, ein.                           therapie und Psychoanalyse M-V in der Augustenstraße 44a
                                                             in 18055 Rostock. f
Auf der Mitgliederversammlung der DGPT in Bonn im Sep-
tember 2008 wurde eine Änderung der Satzung und der          Fridjof Gebhardt – Vorsitzender des DGPT- Landesverbandes
Aus-/Weiterbildungsrichtlinien beschlossen, die den Weg      Mecklenburg-Vorpommern
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
8   JUSTIZIARIAT                                                                                                      05/2009

    Datenschutzbeauftragter –
    Umgang mit sensiblen Informationen                                                                  Von Thomas Schmidt*

    Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpom-              Dass beim Datenschutz nichts verschwindet oder unzuläs-
    mern hat bereits im Jahr 1993 einen Datenschutzbeauf-            sig kopiert wird, ist Aufgabe der Weitergabekontrolle. Bei
    tragten bestellt, dessen Aufgaben durch den Justiziar            der Eingabekontrolle wird beispielsweise geprüft, welcher
    wahrgenommen werden. Unterstützt wird er durch                   Mitarbeiter wann, welche Daten eingegeben hat. Die
    die Mitarbeiter des Justiziariats und eine weitere als           Verfügbarkeitskontrolle wendet sich gegen die zufällige
    Datensicherungsbeauftragter bestellte Person.                    oder mutwillige Zerstörung von Unterlagen.
                                                                     Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gewährleis-
                                  Die in der Honorarabrech-          tung. Nach diesem Kriterium sollen Informationen nur
                                        nung bei der Kassenärzt-     zweckgebunden verarbeitet werden.
                                           lichen Vereinigung        Bei einem ggf. anstehenden Outsourcing, z. B. der
                                              zu verwendenden        Entwicklung neuer Programme bzw. der Vergabe von
                                                personenbezo-        Aufgaben an externe Unternehmen, muss gleichfalls ge-
                                                 genen Daten         währleistet werden, dass die vorgenannten Grundsätze
                                                  der Versicher-     Beachtung finden.
                                                   ten sind sehr     Bei Durchführung seiner Aufgaben sitzt ein Datenschutz-
                                                    sensible In-     beauftragter manchmal quasi zwischen zwei Stühlen. Auf
                                                    formationen,     der einen Seite soll die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
                                                    bei     deren    nicht behindert werden. Andererseits ist dieser auch zur
                                                     Verarbeitung    Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet,
                                                    höchste Si-      manchmal Einhalt zu gebieten. Dabei ist insgesamt fest-
                                                    cherheitsstan-   zustellen, dass bei den Mitarbeitern die Sensibilität für
                                                    dards erfüllt    den Datenschutz in den vergangenen Jahren deutlich
                                                  sein müssen.       zugenommen hat. In diesem Kontext sind sicherlich auch
                                                 Die Aufgaben        die weiteren Medien hilfreich gewesen, die durch ihre
                                               basieren auf den      Berichte über Adresshandel und unerlaubte Werbung das
                                           gesetzlichen Grund-       Thema Datenschutz stärker ins öffentliche Bewusstsein
                                       lagen des Bundesdaten-        gerückt haben. f
    schutzes und des Sozialgesetzbuches. Über allem, was in
    der Kassenärztlichen Vereinigung an gesetzlichen Aufgaben        * Thomas Schmidt ist Justiziar der KVMV.
    wahrgenommen und durchgeführt wird, stehen dabei die
    vorgenannten Gesetze mit den darin niedergelegten Er-
                                                                                                        Vertragsabteilung
    laubnistatbeständen und Erforderlichkeitsgrundsätzen.
    Personenbezogene Daten dürfen dabei nur verarbeitet
    werden, wenn es gesetzlich erlaubt und absolut notwendig
                                                                                  Genehmigung
    ist, wobei die Verarbeitung von Informationen so restriktiv               begründungspflichtiger
    wie erforderlich zu handhaben ist.
    Bei einfachen Analysen ist z. B. zu überprüfen, ob wirklich
                                                                              Heilmittelverordnungen
    das komplette Geburtsdatum gebraucht wird oder ob
                                                                       Die BKK Axel Springer sowie die Bahn BKK ver-
    nicht das Jahr der Geburt ausreicht. Wenn die Vertrags-
                                                                       zichten zukünftig auf die Genehmigungspflicht
    arztnummer ausreicht, bleibt der Name des Vertragsarztes
                                                                       begründungspflichtiger Heilmittelverordnungen.
    oder Psychotherapeuten geheim.
                                                                       Die BKK Mobil Oil verzichtet ebenso ab dem
    Ein weiterer Auftrag des Datenschutzbeauftragten ist es, die
                                                                       1. Mai 2009.
    im Sozialgesetzbuch definierten technischen und organi-
    satorischen Maßnahmen, so genannte Sicherungsziele, im
                                                                       Eine aktuelle Übersicht der verzichtenden Kranken-
    Auge zu behalten. Dazu gehört beispielsweise die Zutritts-
                                                                       kassen ist auf der Internetseite der KVMV (www.
    kontrolle etwa gegen unbefugten Zutritt zum Serverraum.
                                                                       kvmv.de) unter „Für Ärzte/ Arznei- und Heilmittel/
    Damit soll verhindert werden, dass die Daten unerlaubt
                                                                       Allgemeine Verordnungshinweise für Heilmittel“ ein-
    gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden.
                                                                       zusehen. f hk
    In einen weiteren Bereich der Zugangskontrolle gehört
    es, Computer per Log-in-Namen und Passwort zu sichern.
Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
05/2009                                                                                              E D V - A BT E I LU N G   9

Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Von Katrin Schrubbe*
Der Startschuss für die Einführung der eGK ist gefal-         Neue Lesegeräte ab September 2009
len. Ende März dieses Jahres stellten Mitarbeiter der         Der Tausch der Lesegeräte ist hierzulande für den Herbst
projektkoordinierenden Gesellschaft für Telematikan-          2009 geplant. Um den Kauf und die Installation der Kar-
wendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) den              tenterminals zu fördern, sind regionale Pauschalen für
geplanten Ablauf in einer Informationsveranstaltung           die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten vor-
mit Vertretern der KV, der Ärztekammer, der Kassen-           gesehen. In einem entsprechenden Erstattungsverfahren
zahnärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesell-            können diese dann bei der KV beantragt werden. Die
schaft, des Ministeriums für Gesundheit und Soziales          dazu notwendige Vereinbarung wird noch auf Landes-
und der Krankenkassen im Haus der KVMV in Schwerin            ebene erarbeitet.
vor. In einem Beispielszenario wurden mögliche An-
wendungen der Gesundheitskarte präsentiert. Die
Teilnehmer konnten z.B. verfolgen, wie in simulierten
Arztpraxen mit der Karte Patientendaten eingelesen,
Befunde und Diagnosen dokumentiert und elektro-
nische Rezepte ausgestellt und dann in virtuellen
Apotheken eingelöst wurden.

Einführung in zwei Etappen
Die Gematik plant, das Projekt aufgrund seiner Komple-
xität schrittweise in zwei Etappen einzuführen. In der
ersten Etappe, dem Basis-Rollout, soll die notwendige
Infrastruktur aufgebaut werden, indem ein Austausch
der alten Lesegeräte gegen eGK-fähige Kartenterminals
(eHealth-BCS) stattfindet. Auf dieser Grundlage ist dann
die Ausgabe der neuen Karten an die Versicherten durch
die Krankenkassen vorgesehen.
Der Online-Rollout in der zweiten Etappe mit der Freischal-
                                                              Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres werden sich auch die
tung von Anwendungen ist zu einem späteren Zeitpunkt
                                                              Praxen in Mecklenburg-Vorpommern mit neuen Lesegeräten
geplant, weil grundlegende Regelungen, beispielsweise
                                                              ausrüsten. Diese sind in der Lage, die elektronische Ge-
zur Finanzierung, noch getroffen werden müssen.
                                                              sundheitskarte (eGK) zu lesen. Für die Anschaffung der
                                                              Lesegeräte erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten
Zum Start funktioniert eGK wie bisherige Chipkarte
                                                              Pauschalen. Mit dem Basis-Rollout haben bereits die Ärzte
Zunächst ändert sich an den Abläufen in der Praxis je-
                                                              in Nordrhein begonnen.
doch nichts, denn am Anfang bietet die eGK die gleichen
Funktionen wie die bisherige Krankenversichertenkarte.
Der Basis-Rollout wird auch als Offline-Rollout bezeich-       Zur Zeit gibt es sieben stationäre und drei mobile Geräte,
net, weil zunächst noch keine weiteren Anwendungen            denen die eGK-Tauglichkeit von der Gematik bescheinigt
zur Verfügung stehen. Mit der Karte der Generation 1          wurde. Damit die Daten der Gesundheitskarte verarbeitet
ist lediglich das Einlesen der Stammdaten möglich. Sie        werden können, ist auch mit Anpassungen der Software
ist zudem mit einem Passfoto des Versicherten gegen           des Praxiscomputersystems zu rechnen. Um eine passende
möglichen Kartenmissbrauch ausgestattet und enthält           Lösung und entsprechende Geräte für die Praxis zu finden,
auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherten-        empfiehlt die KV, sich vom jeweiligen Systemanbieter
karte. Neu ist der Mikroprozessorchip auf der Karte, der      beraten zu lassen. f
die Grundlage für einen weiteren Ausbau und zusätzliche
Anwendungen bildet.                                           Zusätzliche Informationen sind auch im Internet zu finden
In einer Übergangsphase sollen sowohl die bisherige           unter: www.kv-telematik.de g GESUNDHEITSTELEMATIK
Chipkarte als auch die eGK parallel eingesetzt werden,
um die Behandlungsfähigkeit der Patienten zu gewährleis-      * Katrin Schrubbe ist Online-Redakteurin in der Kassenärzt-
ten, bis alle Teilnehmer mit der entsprechenden Technik       lichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.
ausgerüstet sind.
10   ABRECHNUNGSABTEILUNG                                                                                            05/2009

     Neue Kostenpauschalen im EBM
     für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen und Verordnung Geriatrie
     Mit Wirkung vom 1. April 2009 haben sich die Ver-              und GOP 40872 (12,50 Euro) für den Mitbesuch in der
     tragspartner auf Bundesebene auf die Aufnahme zwei             Häuslichkeit oder für das Aufsuchen eines Patienten im Al-
     neuer Abschnitte 40.17 und 40.18 im Kapitel 40 des             ten- und Pflegeheim oder in beschützenden Einrichtungen
     EBM verständigt.                                               oder zum Zweck der weiteren postoperativen Versorgung
                                                                    im Rahmen der GOP 31600 berechnungsfähig.
                40.17 – Kostenpauschalen                            Die Berechnungsfähigkeit der vorgenannten GOP ist auf
       für die Verordnung der Palliativversorgung                   Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich begrenzt und
                                                                    in Bereichen, in denen der Landesausschuss der Ärzte
     Die Kostenpauschale nach der GOP 40860 zur Erstattung
                                                                    und Krankenkassen für den Ort der Leistungserbringung
     des besonderen Aufwandes im Rahmen der Erstverord-
                                                                    eine ärztliche Unterversorgung oder eine drohende Un-
     nung der spezialisierten ambulanten
                                                                                          terversorgung oder einen zusätz-
     Palliativversorgung (SAPV) in Höhe
                                                                                          lichen lokalen Versorgungsbedarf im
     von 25,00 Euro ist einmal im Be-
                                                                                          hausärztlichen Versorgungsbereich
     handlungsfall (BHF) berechnungs-
                                                                                          festgestellt hat.
     fähig.
     Die GOP 40862 (15,00 Euro) ist für
                                                                                       Die nicht ärztliche Praxisassistentin
     den besonderen Aufwand der Fol-
                                                                                       muss entsprechende Qualifikationen
     geverordnung zur Fortführung der
                                                                                       vorweisen können. Aus diesem
     SAPV höchstens zweimal im BHF
                                                                                       Grund ist eine Delegationsvereinba-
     berechnungsfähig.
                                                                                       rung in den Bundesmantelverträgen
                                                                                       aufgenommen worden, in der die
     Die ärztliche Verordnung der SAPV
                                                                                       Voraussetzungen zur Abrechnung
     hat auf einem noch zu vereinba-
                                                                                       geregelt werden. Ärzte, die die GOP
     renden Vordruck zu erfolgen.
                                                                                       40870/40872 abrechnen wollen,
                                                                    müssen eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen
                 40.18 – Kostenpauschalen                           Vereinigung beantragen.
         für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen
                                                                    Informationen zum Inhalt und zur Delegationsvereinba-
     Für Hilfeleistungen von nicht ärztlichen Praxisassisten-
                                                                    rung sind bei der Qualitätssicherung der KVMV unter
     tinnen, die in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und
                                                                    Tel.: 0385/7431-244 zu erfragen.
     Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrich-
     tungen erbracht werden, sind die differenzierten Kosten-       Die Veröffentlichung der neue Gebührenordnungspositi-
     pauschalen GOP 40870 (17,00 Euro) für das Aufsuchen des        onen und deren Inhalt erfolgte im Deutschen Ärzteblatt,
     Patienten zum Zweck der Versorgung in der Häuslichkeit         Heft 16 vom 17. April 2009. f mg

     NEUE Dialyseleistung im EBM
     Der Bewertungsausschuss hat in seiner 179. Sitzung             bei isolierter Lp(a)-Erhöhung je Apherese einmal pro Be-
     einen Beschluss zur Aufnahme einer ärztlichen Dialy-           handlungswoche berechnungsfähig ist.
     seleistung in das Kapitel 13 beschlossen.
                                                                    Die Veröffentlichung erfolgt in einem der nächsten Deut-
                                                                    schen Ärzteblätter.
     Mit Wirkung vom 1. April 2009 wurde mit der GOP 13622
     eine neue Zusatzpauschale für die ärztliche Betreuung          Die vorgenannten sowie die oben genannten Beschlüs-
     bei LDL-Apherese eingeführt, die für die ambulante LDL-        se stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung
     Elimination als extrakorporates Hämotherapieverfahren          durch das BMG. f mg
05/2009                                                                                  M E D I Z I N I S C H E B E R AT U N G   11

Neue Arzneimittel-Richtlinie – KONKRET –
OTC-Präparate, die in der Vergangenheit zum größten            mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.
Teil verordnungsfähig waren für Kinder bis 12 Jahre            Lebensjahr verordnungsfähig?
und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, werden              Lactobacillus-haltige Monopräparate sind nicht unter den
nunmehr als unwirtschaftlich bzw. unzweckmäßig                 Ausnahmeregelungen aufgeführt. Eine Verordnung dieser
eingestuft oder unverändert als verordnungsfähig               Arzneimittel wird als unwirtschaftlich angesehen.
gesehen.
                                                               4. Sind hiervon auch Racecadotril-haltige Arzneimittel
Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen und Aus-             für Kinder betroffen?
schlüsse auch im verschreibungspflichtigen Markt.               Racecadotril-haltige Arzneimittel sind nicht unter den Aus-
Hier folgen Beispiele zur Anlage III der Richtlinie mit        nahmeregelungen aufgeführt und demzufolge durch die
dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendmedizin:                     Richtlinie ausgeschlossen.

Zu Nr. 12 Antidiarrhoika (aus FAQ-Liste)                       5. Sind von dieser Regelung nach E. coli Stamm Nis-
s AUSGENOMMEN %LEKTROLYTPRËPARATE ZUR 2EHYDRATATION BEI        sle 1917 zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der
  Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten     Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin
  12. Lebensjahr                                               betroffen? Denn hierzu findet sich eine Ausnahme in
s AUSGENOMMEN 3ACCHAROMYZES BOULARDII NUR BEI +LEIN            der Anlage I Ziffer 16.
  kindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr       E. coli Stamm Nissle 1917 ist entsprechend der Anlage I
  zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen                        (OTC-Ausnahmeliste) zur Behandlung der Colitis ulcerosa
s AUSGENOMMEN -OTILITËTSHEMMER BEI +OLEKTOMIE IN DER           in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin
  postoperativen Phase                                         verordnungsfähig.

1. Gilt die Verordnungseinschränkung nach dieser               6. Fallen Elektrolytpräparate mit Glucose unter die
Richtlinie auch für Motilitätshemmer bei Kindern?              Ausnahmereglung?
Außerhalb der genannten Ausnahmen (Motilitätshemmer bei        Elektrolytpräparate zur Rehydration bei Säuglingen, Klein-
Kolektomie in der postoperativen Phase) gilt eine Verordnung   kindern und Kindern enthalten häufig auch Glucose. Für sol-
auch bei Kindern als unwirtschaftlich.                         che Elektrolytpräparate gilt die Ausnahmereglung ebenso.

2. Gilt die Ausnahmeregelung für Elektrolytpräparate           Anmerkung der Medizinischen Beratung:
auch für Elektrolytpräparate in fixer Kombination mit an-
deren Wirkstoffen (z.B. Elektrolyte plus Lactobacillus)?       Die Umsetzung der Arzneimittel-Richtlinie ist nicht
Die Ausnahmeregelung benennt nur Elektrolytpräparate.          einfach zu bewältigen. Es bleibt Diskussionsbedarf.
Elektrolyte in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
fallen nicht hierunter.                                        Die gesamte Arzneimittel-Richtlinie sowie eine FAQ-Zu-
                                                               sammenstellung ist auf der Homepage der KVMV unter
3. Sind beispielsweise apothekenpflichtige Lactobacil-          Aktuell zu finden.
lus-Monopräparate nach dieser Richtlinie für Kinder
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche             Eine Schnellübersicht liegt dem KV-Journal bei. f

                                             Rp versus Ap
Wie schon in der alten Arzneimittel-Richtlinie unter dem Punkt 16.10 findet sich in der neuen Arzneimittel-
Richtlinie, gültig ab dem 1. April 2009 (www.g-ba.de), unter § 12 Absatz 11 folgender Hinweis:

„Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versi-
cherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind.
In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.“

Die Deutsche BKK weist in diesem Zusammenhang in einem Schreiben beispielhaft darauf hin, dass die Verordnung
von verschreibungspflichtigen Antihistaminika (z.B. Aerius, Xusal) nur gerechtfertigt ist, solange verschreibungsfreie
Alternativen nicht in Frage kommen. Die Entscheidung darüber ist unter Berücksichtigung der medizinischen Notwen-
digkeit und Zweckmäßigkeit durch die Vertragsärzte zu fällen, um das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht zu verletzen.
Anmerkung MB: gilt auch für Hämorrhoidenmittel. f
12   ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE                                                                            05/2009

     Meldepflicht und Erinnerungssystem
     bei U-Untersuchungen erfolgreich gestartet
     Mitte Februar dieses Jahres stellten Sozialministerin          Oktober 2008 sind 32.000 Untersuchungen gemeldet
     Manuela Schwesig (SPD) und der Direktor des Lan-               worden (Stand 20.02.2009). Aufgrund verpasster Ter-
     desamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS)               mine wurden bisher 966 freundliche Erinnerungsschreiben
     Heiko Will (siehe Foto) in Rostock erste Ergebnisse der        an die Eltern verschickt. Nur in 39 Fällen musste nach
     Überprüfung der Teilnahme an den Kinder-Vorsorge-              erneuten Versäumnissen das Gesundheitsamt vor Ort
     untersuchungen vor und zogen nach vier Monaten                 informiert werden. Ein einziges Mal griff zusätzlich das
     eine positive Zwischenbilanz.                                  Jugendamt im Landkreis Ostvorpommern ein. Viele Fälle
                                                Nach      ihren     sind schlicht der Vergesslichkeit der Eltern geschuldet.
                                                Angaben wer-        Vor allem in den westlichen Landkreisen fiel zudem auf,
                                                de das System       dass manche Eltern trotz erfolgter Untersuchung ihres
                                                von allen Betei-    Kindes angesprochen wurden. Ursache war der Arztbe-
                                                ligten gut an-      such in einem benachbarten Bundesland, in dem es keine
                                                genommen.           Meldepflicht gibt. Das LAGuS und die Gesundheitsämter
                                                Nur sehr weni-      reagieren in der Regel bereits innerhalb einer Woche nach
                                                ge Kinder wer-      Ende der Meldefrist. Zwischen dem Erinnerungsbrief und
                                          Foto: KVMV

                                                den nicht zur       der Informationsweitergabe an die Kommune vergehen
                                                Untersuchung        höchsten vier Monate.
                                                vorgestellt. Auf
                                                die Erinnerung      Mit diesem gestuften Informationssystem sollen die Kin-
     des LAGuS bzw. den Kontakt des örtlichen Gesundheits-          dergesundheit und der Kinderschutz gestärkt werden.
     amtes reagieren die meisten Eltern sofort, erklärte Heiko      Dabei will man nicht die „Kontrollkeule“ einsetzen und
     Will. Einen herzlichen Dank sprach die Sozialministerin        Eltern kriminalisieren, sondern ein Angebot für Eltern auf-
     auch den beteiligten Ärzten für ihre Mitarbeit aus. „Die       bauen, um die Kinder, die Hilfe benötigen, zu erreichen
     Meldedisziplin ist vorbildlich“, hob sie hervor. Seit Ende     und zu unterstützen, betonte die Sozialministerin. f ks

     Elektrostimulationsgeräte für AOK- und KKH-Patienten
     Die AOK Mecklenburg-Vorpommern hat nach einem                  befindenden Geräte bis zum Ablauf des vereinbarten
     Ausschreibungsverfahren mit der Medizin Technik Ros-           Versorgungszeitraumes zu nutzen. Folgeversorgungen
     tock GmbH, Thünenstraße 7, 18057 Rostock einen                 werden ausschließlich über die Firma Medizin Technik
     Vertrag zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten          Rostock GmbH fortgeführt.
     geschlossen.
                                                                    Diesbezüglich informierte auch die Kaufmännische Kran-
                                                                    kenkasse (KKH), dass sie nach dem Ausschreibungsver-
     Ab 1. April 2009 ist die Firma exklusiver AOK-Vertrags-
                                                                    fahren für Elektrostimulationsgeräte ebenfalls mit der Me-
     partner für Elektrostimulationsgeräte.
                                                                    dizin Technik Rostock GmbH einen Versorgungsvertrag
     Für alle „Neufälle“ (d. h. erstmalige Versorgung ab 1. April   abgeschlossen habe.
     2009) gilt somit, dass die AOK-Patienten ausschließlich
                                                                    Auch hier gelten die gleichen Bedingungen über die Gül-
     von der Firma MTR versorgt werden. Andere Geräteleis-
                                                                    tigkeit der Verordnungen vor bzw. nach dem 31. März
     tungserbringer darf die Kasse nicht mehr finanzieren.
                                                                    2009 wie bereits in der AOK-Information zu lesen.
     AOK-Versicherte benötigen vom Arzt eine Verordnung mit
                                                                    Fragen diesbezüglich beantworten die AOK M-V und die
     folgenden Angaben: Name, Vorname, Versichertennummer,
                                                                    KKH. Nähere Informationen, Hinweise auf die jeweiligen
     Anschrift, Diagnose, Verordnungstag, Therapiezeitraum
                                                                    Geräte sowie das Antragsformular sind zu finden unter:
     sowie die Benennung des entsprechenden Hilfsmittels.
                                                                    www.kvmv.de g Für Ärzte g Praxisservice g Medizinische
     Für bereits „laufende Versorgungen“ (auch von an-              Beratung g Hilfsmittel g Hinweise zu den Hilfsmittel-
     deren Leistungserbringern) gilt, die sich im Gebrauch          Richtlinien g PG 9 – Elektrostimulationsgeräte. f stt
*!*#*!%++''& # #' *%#' Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laden Sie ein zu einem Forum speziell für die Anlie-
gen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Der Tag der Niedergelassenen ist eine Veranstaltung im
Rahmen des Deutschen Ärzteforums beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit.

Höhepunkt ist eine politische Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Niedergelassenen:
 &-%',*+(*!-'!4.*+,,%#",.*)%',.*$- , Der KBV-Vorstandsvorsitzende
Dr. Andreas Köhler debattiert um "* in der ICC-Lounge mit Politikern.

An allen drei Tagen des Hauptstadtkongresses (27. bis 29. Mai 2009): Info-Markt der Kassenärztlichen
Vereinigungen. Unter anderem zu den Themen Abrechnung, Arzneimittel, Qualität und Sicherstellung.

                                                                                                

Anmeldung zum Workshop-Programm:                                                                                                           Ja, wir nehmen teil.      Teilnehmerzahl

 9.00—10.30 Uhr:                    Qualitätszirkel: Selbstbestimmung oder Zwang?                                                                                        ........
 9.00—10.30 Uhr:                    Der Hygieneplan in der Praxis                                                                                                        ........
14.00—15.45 Uhr:                    Verantwortungsvoll delegieren in der Arztpraxis                                                                                      ........
14.00—15.45 Uhr:                    Ambulante Qualitätssicherung im KV-System                                                                                            ........
16.15—18.00 Uhr:                    Datensicherheit in der Arztpraxis                                                                                                    ........
16.15—18.00 Uhr:                    Qualitätsindikatoren: Instrumente der Qualitätsdarstellung                                                                           ........
                                    und Vergütungskopplung?

-&!*#*!%++''*"%,'*,*!+2*1,)+0"(,"*)-,'                                                                                                             für
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                                                                                                                                                                   -'!+            der
                                                                                                                                                              #% am Tag
Vor- und Nachname:
……………………………………………………………..................…………………...........................................................……………………………………………                     
                                                                                                                                                 d i e
                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                       T
                                                                                                                                                        ( * ,
                                                                                                                                                                hme
                                                                                                                                                         eilna assenen
                                                                                                                                                                 l
                                                                                                                                                          erge                    *%#'
Arztnummer:
……………………………………………………………………................…………………………………………………..........................................................………                        Nied                     
                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                              #
Straße, Hausnummer:
…………………………………………………………………………………................………………………..........................................................……………………                             
Postleitzahl, Ort:
………………………………………………………………………………………………................………………………………..........................................................

KV-Zugehörigkeit:
……………………………………………………………………................…………………………………………………………..........................................................

Begleitendes Praxispersonal
Vor- und Nachname:
………………………………………………………………………………………………................…………………...…………..........................................................

Begleitendes Praxispersonal
Vor- und Nachname:
………………………………………………………………………………………………................…………………...………..........................................................…

Begleitendes Praxispersonal
Vor- und Nachname:
………………………………………………………………………………………………................…………………...………..........................................................…

Faxanmeldung an 030/498550-30
oder online über www.hauptstadtkongress.de/tdn
14   BRIEFE AN DIE K ASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG                                                                 05/2009

     Antwort der KBV auf offenen Brief
     Ihr offener Brief zum Thema Gemeinschaftspraxen,             der lebenslangen Arztnummer nichts mit einer Kontroll-
     veröffentlicht in Ausgabe 03/2009 des KV-Journals            wut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu tun hat,
     der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vor-            sondern vielmehr ein notwendiges Mittel zur Umsetzung
     pommern                                                      der Flexibilisierung der Berufsausübungsmöglichkeiten

     Sehr geehrte Frau Dr. Schütt,
     Sie beklagen in Ihrem Brief den Vertrauens-   s-
     verlust, den die Einrichtung der lebenslangen  n
     Arztnummer (LANR) für Sie und Ihre Kollegen    n
     in der Gemeinschaftspraxis bedeutet. Ich kann  n
     Ihre Sorgen und Bedenken sehr gut nachvoll-    l-
     ziehen. Deswegen möchte ich Ihnen zuerst      st
     versichern, dass es selbstverständlich auch    h
     weiterhin das Ziel der Kassenärztlichen Bun-  n-
     desvereinigung ist, die gut funktionierenden   n
     Gemeinschaftspraxen zu erhalten und ihre en-  n-
     gagierte Arbeit sowie eine leistungsgerechte  te
     Honorierung zu sichern. Der Einrichtung der   er
     LANR sind monatelange Beratungen und Ver-      r-
     handlungen vorausgegangen. Dabei haben wir     ir
     stets versucht, den Nutzen und die Praxistaug-g-
     lichkeit dieser Neuerung in den Vordergrund zu u
     stellen. Das war nicht immer einfach. Lassen Siee
     mich Ihnen dazu einige Erklärungen geben..

     Die vertragsärztliche Tätigkeit wurde ab      b
     1. Januar 2007 durch das Vertragsarztrechts- s-
     änderungsgesetz erheblich liberalisiert, sodass
                                                  ss
     nunmehr neue flexiblere und teilweise parallelel
     mögliche Tätigkeitsformen und Praxiskons-    s-
     tellationen möglich sind. Die „Liberalisie-  e-
     rung“ sehe ich in Hinblick auf Tätigkeiten    n
     an verschiedenen Orten, der Anstellung        g
     von weiteren Ärzten, auch solchen einer      er
     unterschiedlichen Facharztkompetenz, die      e
     Bildung überörtlicher Berufsausübungsge-     e-
     meinschaften sowohl innerhalb des Bezirks    ks
     einer Kassenärztlichen Vereinigung als auch   h
     bereichsübergreifend sowie die Möglichkeiten  n
                                                                  der Ärztinnen und Ärzte darstellt. Ich bin mir durchaus
     der Teilzulassung und damit verbundene Tätigkeiten
                                                  ätigkeiten in
                                                                  bewusst, dass das neue Verfahren eine große Umstellung
     weiteren Bereichen. Die gesetzlichen Neuerungen ha-
                                                                  für Sie und Ihre Kollegen bedeutet und den Praxisalltag
     ben allerdings eine Änderung der Nummernsystematik
                                                                  erst einmal belasten kann. Auf der anderen Seite stehen
     notwendig gemacht. Die Flexibilisierung birgt aber die
                                                                  allerdings die neuen Möglichkeiten der Flexibilisierung
     Gefahr eines gewinnoptimierenden Verhaltens im Bezug
                                                                  des Arztberufes. Ich bin aber auch überzeugt, dass nach
     auf Zusammenschlüsse in Kooperation. Dieses Potential
                                                                  einer Phase der Eingewöhnung Sie gut damit arbeiten und
     ist nachweisbar real zu sehen. Zum Schutz der ehrlich
                                                                  auch die Vorteile werden erkennen können. Besonders,
     arbeitenden und abrechnenden Praxen, so wie Sie Ihre
                                                                  wenn Ihre Gemeinschaftspraxis durch ein so kollegiales
     Gemeinschaftspraxis darstellen, ist es notwendig, eine
                                                                  Miteinander geprägt ist, wie Sie es beschreiben. f
     Transparenz des Abrechnungsverhaltens zu schaffen,
     um nicht gewollten Wirkungen der gesetzlichen Neu-
                                                                  Mit freundlichen Grüßen – Dr. Köhler
     erungen entgegen steuern zu können.
     Meine Ausführungen zeigen Ihnen, dass die Einführung         Siehe auch März-Journal 2009 der KVMV, Seite 13
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