Journal - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg ...
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60985 ISSN 0942 - 2978 I 18. Jahrgang I Nr. 200 I Mai 2009 Journal JUBILÄUMSAUSGABE K A S S E N Ä R Z T L I C H E V E R E I N I G U N G Mecklenburg-Vorpommern 00. EDV-Abteilung – Seite 9 Medizinische Beratung – Seite 11 Einführung der Arzneimittelrichtlinie elektronischen Gesundheitskarte mit Schnellinformation
2 AU F E I N W O R T 05/2009 Liebe Leserinnen und liebe Leser! Mehr denn je geben wir im Rahmen unserer sachlich- rechnerischen Abrechnungsprüfung nicht nur Hinweise Leise zieht durch mein Gemüt zu Abrechnungsausschlüssen, Krankheitsfallregelungen Liebliches Geläute. oder anderen Unverträglichkeiten, sondern wir achten viel- Klinge, kleines Frühlingslied, mehr auch darauf, dass die Ziffern, die für die regelhafte Kling hinaus ins Weite. Behandlung des Patienten zu berechnen sind, auch nicht vergessen werden. Das betrifft z.B. den Chronikerzuschlag, Wer von uns empfindet die Komplexleistungen, die Grund- oder Konsultations- nicht, wie der Dichter pauschalen im organisierten Notdienst, einschließlich der Heinrich Heine, nach den Stundenpauschalen oder Einzelleistungen, die durch Pau- langen Herbst- und Winter- schalerstattungen ersetzt und nun doch nach einem Jahr tagen tiefe Freude, Glück wieder in den EBM 2009 eingeführt wurden. und Zufriedenheit, wenn mit dem beginnenden Neuer EBM, neue vertragliche Regelungen auf Landese- Frühling die ersten Knos- bene, an alles muss gedacht werden. Aber auch kritische pen sprießen. Hinweise zu großzügigen Auslegungen der Gebühren- ordnung durch den einen oder anderen von Ihnen sind Seit Ostern, bis zum Tage immer wieder notwendig. Maren Gläser als diese Zeilen entstan- den, hat keine Wolke in Ungeahnt der Dinge, die da noch kommen, werden wir Leiterin der unserem schönen Land speziell in der Abrechnungsabteilung immer ein offenes Ohr Abrechnungsabteilung Mecklenburg-Vorpommern für Ihre Fragen haben, Ihnen Unterstützung in der Umset- der KVMV den Himmel getrübt. Wie in zung der gesetzlichen Regelungen anbieten und versuchen, jedem Jahr schöpft man ge- das Wirrwar, das von den Gesetzgebern teilweise bewusst rade mit Beginn des Früh- gesteuert wird, auf ein verträgliches Maß zu bringen. jahres wieder neue Zuversicht auf das, was im laufenden Jahr noch kommen mag. Kein Problem, über das man nicht reden kann. Der Lauf der Jahreszeiten ist durch nichts aufzuhalten, Die Erfahrungen, die auch ich in den vielen Veranstaltungen nur gelegentlich sorgt das Wetter dafür, dass das Wunder gemeinsam mit Ihnen gesammelt habe, zeigen, dass die Natur zumindest beeinflusst wird. Gespräche das wichtigste Instrument sind, Klarheit in dem Irrgarten der ständigen Änderungen zu schaffen. Wie schön wäre es, endlich auch Ruhe und Stetigkeit in dem System der vertragsärztlichen Versorgung zu finden. Ich freue mich weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusam- Das würde den Ärzten und Psychotherapeuten wieder menarbeit mit Ihnen auch im Namen meiner stellvertre- mehr Freude und Zufriedenheit in dem für sie gewählten tenden Abteilungsleiterin und den Gruppenleitern in den Beruf bringen. Fachbereichen der Abrechnungsabteilung, die Ihnen seit vielen Jahren mit Rat und Tat zur Seite stehen und die In den letzten zehn Jahren sind mehrere Reformen im Sie in den „beliebten“ Anrufen, so hoffe ich, kennen und vertragsärztlichen System vollzogen worden und nicht schätzen gelernt haben. spurlos an allen Beteiligten vorbeigegangen: das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz 1999, die GKV-Ge- Ganz im Sinne des Gedichtes von Heinrich Heine wünsche sundheitsreform 2000, das Beitragssatzsicherungsgesetz ich Ihnen für das laufende Jahr alles Gute, Zuversicht und 2002, das GKV-Modernisierungsgesetz 2003 und das Hoffnung auf Zufriedenheit in Ihrer Tätigkeit als Arzt und GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz 2007. Psychotherapeut mit der vollen Unterstützung Ihres Vor- Im Zuge dieser Reformen wurden neben dem neuen standes und aller Abteilungsbereiche der Kassenärztlichen EBM 2001, 2005, 2008 und 2009 im Juli 2008 die LANR, Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. BSNR und NBSNR gemäß Vertragsarztsrechtsänderungs- gesetz eingeführt. Die Onlineabrechnung ab 2010 und Ihre die Einführung der e-Gesundheitskarte stehen bevor. Maren Gläser Am Ende bleibt die Frage offen, wie viele Änderungen noch in den nächsten Jahren zu erwarten sind? Entbürokratisierung war ein Wort, auf das Sie und auch wir alle gebaut und vertraut haben.
05/2009 INHALT 3 Inhaltsverzeichnis Politik reflektieren Sozialministerin Bundesberufsverband in der Kritik – zog positive eine Presseschau zur Verbandspolitik ...........................4 Zwischen- Die Parteien vor der Wahl: bilanz BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN ......................................5 MEDI-Verbund M-V: Partner für Selektivverträge .........6 Verbände informieren Foto: KVMV „wahlweise gesund“ – die Hartmannbund- Kampagne zur Bundestagswahl 2009 .........................7 Mitgliedschaft in der DGPT .........................................7 12 Justiziariat Ärzte Consult M-V GmbH Datenschutzbeauftragter – Kassenärztliche Tagung für Wirtschaft und Recht ......16 Umgang mit sensiblen Informationen .........................8 Fortbildungsveranstaltung ........................................16 2. Golfturnier der Kassenärztlichen Vereinigung Vertragsabteilung Mecklenburg-Vorpommern .......................................16 Genehmigung begründungspflichtiger Heilmittelverordnungen ..............................................8 Kassenärztliche Versorgung Bedarfsplanung – Quo vadis? ....................................17 EDV-Abteilung Einführung der elektronischen Landesausschuss Gesundheitskarte (eGK) ..............................................9 Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ....................................18 Investitionskostenzuschuss Beispiels Beispielszenario bei Zulassung eines Hautarztes in Schwerin ..............19 zur eGK de KVMV in der Ermächtigungen und Zulassungen .........................20 Öffentliche Ausschreibungen .................................22 Feuilleton Anregungen zum Lesen ............................................23 Veranstaltungen ......................................................24 Fotos: © Klaus-Uwe Gerhardt PIXELIO Foto: KVMV 9 Personalien Jubilare .....................................................................25 Abrechnungsabteilung Neuer Mitarbeiter im Justiziariat................................25 Neue Kostenpauschalen im EBM ...............................10 Die 200. Ausgabe des KV-Journals .............................25 Neue Dialyseleistung ................................................10 Silbenrätsel..............................................................26 Medizinische Beratung Impressum...............................................................27 Neue Arzneimittel-Richtlinie ......................................11 Rp versus Ap .............................................................11 Allgemeine Informationen und Hinweise Meldepflicht und Erinnerungssystem bei U-Untersuchungen erfolgreich gestartet ..............12 Elektrostimulationsgeräte für AOK- und KKH-Patienten .....................................12 Titel: 00 Hauptstadtkongress 2009 200. Ausgabe des Journals Tag der Niedergelassenen .........................................13 der Briefe an die KV Kassenärztlichen Vereinigung Antwort der KBV auf offenen Brief.............................14 Mecklenburg-Vorpommern Arzneimittelkosten Februar 2009 ...........................15
4 POLITIK REFLEKTIEREN 05/2009 Bundesberufsverband in der Kritik – eine Presseschau zur Verbandspolitik Freiberuflich tätige Ärzte te sollen in Freiheit arbeiten können und nicht längerr zwangsreguliert werden, so jüngst der bayerische Gesundheitsminister esundheitsminister Markus mit für den freien Vertrags- Söder und plädiert damit wettbewerb. Wasser auf die Mühlen des Deutschen Haus- ärzteverbandes (HÄV) und d seiner Hausärzt- lichen Vertragsgemeinschaft aft eG (HÄVG) (HÄV Ä G) in Köln? Wahrscheinlich! Unternter dem Schutz- Schuttz- mantel des § 73 b SGB V reklamiert er das as © Didi 01/Pixelio temporäre Vertragsmonopol pol (befristet bis zum 30. Juni 2009) für die hausärztliche särztliche Versor- gung für sich, das ebenfallslls erst auf Ini- tiative der bayerischen Staatsregierung aatsregierung geschaffen wurde. Er ist jedoch doch lediglich der Dachverband der regionalen ionalen Lan- deshausärzteverbände, den en originären gu gung ung n nur nur als Kanonenfutter Verhandlungspartnern in der Region. Sollen für g ewiefte Taktiker gewiefte T dienen – regionale Hausarztverbände de domestiziert werden? Und der wah hre Reibach soll an anderer wahre was denn nun, Herr Söder: Wettbewerb oder Monopol? Stelle gemacht werden“ 1) . Vor diesem Hintergrund ist es deshalb einmal aufschlussreich „Allein der neueste Vertrag mit der Dresdner Bank – so wol- zu schauen, wie die Politik des HÄV und der HÄVG „von len es Whistleblower wissen – soll den Kölnern HÄV/HÄVG- draußen“ gesehen wird. Der Nachrichtendienst „Dienst für Kassen innerhalb von zwei, drei Jahren eine untere einstellige Gesellschaftspolitik (dfg)“ hat sich in seiner Ausgabe 13 – 09 Millionen-Euro-Summe bescheren. Andere Wettbewerber um vom 26. März 2009 ausführlich und sehr kritisch mit den die Gunst der Hausärzte sollen bei einer Geldforderung von beiden Spitzenorganisationen auseinandergesetzt. Soweit man 1,3 Millionen Euro aus den Verhandlungen ´ausgestiegen´ dieser Berichterstattung Glauben schenken darf, erweckt sie sein. ... Über die möglichen Millionenumsätze der HÄVG Soft- den Eindruck, dass es sich bei dem HÄV in Köln nicht um einen ware GmbH, einer Tochterfirma der Genossenschaft mit der reinen Berufsverband handelt, sondern dass der HÄV mit seiner Walldorfer ICW AG, muss man ebenfalls nicht mehr speku- Wirtschaftsorganisation HÄVG und seinen Kooperationspart- lieren. Die HÄVG partizipiert kräftig – natürlich in mindestens nern aus der Finanzbranche (Dresdner Bank) und aus dem IT- siebenstelliger, also Millionen-Euro-Höhe – an dem ´Ertrag´ Bereich (ICW AG) ein verschachteltes Netzwerk installiert hat, des Hausarztvertrages mit der AOK Baden-Württemberg. ... das abgekoppelt von der Interessenvertretung der Hausärzte Die am 10. Dezember 2003 errichtete Genossenschaft HÄVG scheinbar verselbständigte Eigeninteressen verfolgt. scheint sich also zum ´Dukatenesel´ der führenden hausärzt- lichen Protagonisten zu entwickeln“1). Im Folgenden wird die Berichterstattung aus dfg zitiert: „Der HÄV verfügt darüber hinaus noch über einen Doppel- „Die Repräsentanten des Verbandes treten auf, legen einen nutzen. Seine gemeinsam mit der Walldorfer ICW AG ge- Vertrag mit der Körperschaft oder dem Unternehmen auf den gründete HÄV-Software GmbH verdient noch einmal an der Tisch und sollen – frei übersetzt – sagen: ´Friss oder stirb, also so genannten ´Vertragssoftware´, die alle teilnehmenden unterschreibe das Papier! Und zwar jetzt sofort!´ Gemeint ist Hausärzte abnehmen müssen. Der jährliche Umsatz dieser vielfach ein Knebelvertrag mit zahlreichen detaillierten Anlagen. GmbH kann schnell noch einmal die siebenstellige Grenze ... Diese Herren aus dem rheinischen Köln tragen Namen wie pro Jahr überschreiten“. 2) Ulrich Weigelt, Eberhard Mehl, Rainer Kötzle oder Wolfgang Hoppenthaller und so weiter. Ihnen soll der Erfolg der letzten Es bleibt dem Leser überlassen, aus der Berichterstattung eines Jahre zu Kopf gestiegen sein – vor allem der wirtschaftliche. Nachrichtendienstes über den größten deutschen Bundesbe- Nach öffentlichem Bekunden dienen alle ´Unternehmungen´ rufsverband seine Schlussfolgerungen zu ziehen. f 1) dem Wohle der Hausärzte. Doch manchmal könnte einen der dfg 13 – 09 vom 26. März 2009 2) Gedanke überkommen, dass die ´Barfußärzte´ deutscher Prä- dfg 20 – 08/dfg – IT Spezial 6 – 08 vom 15. Mai 2008
05/2009 POLITIK REFLEKTIEREN 5 Die Parteien vor der Wahl: BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN Das KV-Journal veröffentlicht bis zur Wahl monatlich und Psychotherapeuten zurückzudrehen, finde ich unge- die jeweiligen politischen Grundsätze und Ziele für heuerlich. Für eine solche Politik der Entsolidarisierung ein zukünftiges Gesundheitswesen der einzelnen im sind wir GRÜNEN nicht zu haben. Sie wäre auch vor dem Bundestag vertretenen Parteien. Hintergrund des zunehmenden Ärztemangels in struktur- schwachen Regionen – wie Mecklenburg-Vorpommern – GRÜNE und Ärztinnen und Ärzte – das war aus vielen absolut kontraproduktiv. Gründen nie eine konfliktfreie Beziehung. Dabei gab und gibt es viele Gemeinsamkeiten nicht zuletzt deshalb, weil Nachwuchs halten und anlocken – In wenigen Jahren freie und selbstbestimmte Berufsausübung in sozialer Ver- werden viele Kolleginnen und Kollegen ihre Zulassung antwortung bündnisgrünen Grundwerten entspricht. altersbedingt zurückgeben. Wir müssen jetzt die Rah- menbedingungen so setzen, damit es wieder attraktiv Grüne Bürgerversicherung: Gerechte und nach- wird, sich in Mecklenburg-Vorpommern mit einer eige- haltige Finanzierung des Gesundheitswesens – nen Praxis niederzulassen und so Versorgungslücken zu Es gibt in der niedergelas- vermeiden. Obwohl planbare Sicherstellungszuschläge senen Ärzteschaft auch in oder sinnvoll reformierte Versorgungsstrukturen helfen Mecklenburg-Vorpommern können, sind die Herausforderungen vom Bund oder der Vorbehalte gegen die Bür- KV allein nicht zu stemmen und eine Patentlösung gibt es gerversicherung der GRÜ- auch nicht. Es ist auch das Land, es sind die Kommunen NEN. Warum eigentlich? und Universitäten gefragt, attraktive Bedingungen und Union und SPD haben mit – wo nötig – maßgeschneiderte regionale Lösungen für dem Gesundheitsfonds den ärztlichen Nachwuchs zu schaffen. nichts zu einer solideren Finanzierung des Gesund- Prävention fördern – In unserer Gesellschaft wird häu- heitswesens beigetragen. fig vor allem dann viel Geld ausgegeben, wenn das Kind Sie haben stattdessen bereits in den Brunnen gefallen ist. Geld, das später dem Dr. Harald Terpe, MdB für mehr Bürokratie und Gesundheitswesen an anderer Stelle fehlt. Daher wollen staatliche Einflussnahme wir durch eine zielgenaue Prävention und eine gute Ge- Arzt, Sprecher für Drogen- gesorgt. Eine gerechte und sundheitsförderung das Risiko minimieren, dass bestimmte politik und Obmann im auskömmliche Finanzierung Erkrankungen auftreten. Dazu zählt gleichermaßen die Gesundheitsausschuss des Gesundheitswesens wie Stärkung der Kompetenz zur Eigenverantwortung. Auch mit der Bürgerversicherung Nichtraucherschutz, eine vernünftige Besteuerung von ist hingegen im ärztlichen Alkohol und Tabak sowie der Verzicht auf Tabak- und Interesse. Dies ist besonders bedeutsam in einem Bun- Alkoholwerbung sind nach meiner Auffassung wichtig desland wie Mecklenburg-Vorpommern mit vielen sozial für die Prävention. benachteiligten Menschen, niedrigen Einkommen, einer verschwindend geringen Zahl privat Versicherter und einer Die große Koalition: eine verlorene Zeit – Die Bilanz hohen Morbidität. Vorschläge, etwa zur Einschränkung des der großen Koalition ist schlecht. Da ist der Gesundheits- Leistungskatalogs der Krankenkassen oder für Vorkasse, fonds, da sind die zweifelhaften Hausarztverträge. Da ist sind sozial- und gesundheitspolitisch nicht vertretbar. Sie aber auch der Petzparagraph, mit dem Ärzte verpflichtet ruinieren zudem die wirtschaftliche Basis der niederge- werden, Patienten bei den Kassen anzuschwärzen. Und lassenen Haus- und Fachärzte. nun legen CSU und einige SPD-Politiker Hand an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei muss klar sein, Gleiche Vergütung in Ost und West – Mit der letzten wer die KV infrage stellt, gefährdet letztlich vor allem die Honorarreform wurde ein wichtiger Schritt zur Anglei- gesundheitliche Versorgung in den strukturschwachen chung der Honorare in Ost und West vollzogen. Dieses Regionen Deutschlands – also auch in Mecklenburg- Ziel will ich weiter verfolgen. Die Versuche Bayerns und Vorpommern. Sie werden mich deshalb auch weiter als Baden-Württembergs, die Honorarreform zu Lasten der entschiedenen Verteidiger ärztlicher Selbstverwaltungs- ostdeutschen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen herapeutinnen p können. f strukturen erleben kön
6 POLITIK REFLEKTIEREN 05/2009 MEDI-Verbund Mecklenburg-Vorpommern: Partner für Selektivverträge Von Hermann Neumüller* Man kann die seit Jahresbeginn geltenden Berech- Einmischung im politischen und vorpolitischen Raum nungsgrundsätze beurteilen oder verurteilen. Die und seit Änderung des § 73b SGB V in die Vertrags- flächendeckend in Presse und Talkshows hochgeju- verhandlungen außerhalb der KV, welche zunächst für belten Gesetzesinitiativen entpuppen sich im finsteren die hausärztliche Versorgung vorgeschrieben sind. Auf Berliner Politik-Tunnel wie immer als Gegenzug und gesetzlicher Basis ist hier der Hausärzteverband erster wir versuchen etwas Licht von diesem Gegenzug ein- Verhandlungspartner. zufangen, bevor wir überfahren werden. Ziel vom MEDI-Verbund M-V ist weiter die fachübergrei- fende Ausrichtung von neuen Verträgen, da nur so auch in In einem Blatt vom BMG, den Bundestagsmitgliedern Zukunft die anstehenden Probleme im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt, mit dem Titel „Informationen zu lösen sind. Für eine fachübergreifende medizinische zur Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems“ Versorgung unterstützt MEDI M-V die Verhandlungsebene wird gleich im ersten Satz auf die „Einführung einer zwischen HÄV und Kassen und sieht gleichzeitig die Not- regionalen Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen“ wendigkeit, an Verhandlungen andere Facharztgruppen hingewiesen. Ein einziger Satz für eine scheinbar gute anzudocken – auch wenn der § 73c SGB V dies derzeit Botschaft mit nachfolgenden drei Seiten Beschreibungen (noch) nicht zwingend verlangt. der Ausnahmen wie Abstaffelungen, Mengenbegren- Zusätzlich gilt es, Verhandlungsergebnisse auf Bundese- zungen und dem Verweis auf die Festlegung des Orien- bene nicht aus den Augen zu verlieren. Ohne Zweifel wird tierungspunktwertes in Höhe von 3,5001 Eurocent, der die Politik versuchen, Regionalverträge gegeneinander letztlich durch RLV etc. konterkariert wird. Der vor oder gegen Bundesverträge auszuspielen. Jahren auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen ermit- telte Punktwert von 5,11 Cent spielt keine Rolle mehr! Neue Möglichkeiten Beschämend ist der Generalverdacht des Betruges über lokale Selektivverträge durch Ärzte – Zitat (entnommen aus Infoblatt des Für die Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind BMG): „Allerdings unterliegen Ärztinnen und Ärzte die Verhandlungen bereits angelaufen. Der HÄV nutzt für einen Teil ihrer Leistungen einer generellen Men- dazu die logistischen Möglichkeiten unserer KV (was in konsequenter Weise richtig ist, dafür bezahlen wir ja auch). Parallel dazu müssen nun auch die Verhandlungen für andere Fachgruppen, Ärzteverbünde oder Ärztenetze aufgenommen werden. Die ersten Vorbereitungen sind bereits getroffen worden. Als Richtschnur gilt für alle gleichermaßen die Definition eines Verhandlungszieles, das bei qualitativ hochwertiger Versorgung am Ende eine kosten- und leistungsgerechte Vergütung bei Wegfall von Mengen- und Fallzahlbe- grenzungen sein kann. Wir sollten zunächst davon ausgehen, dass alle Leis- tungsbereiche der ambulanten Versorgung künftig über Selektiv-Verträge erfasst werden. Auch wenn andernorts wieder zurückgerudert wird, müssen wir hier dafür Sorge gensteuerung, um zu verhindern, dass sie medizinisch mittragen, das Erreichte abzusichern und Fehlpositionen unnötige Leistungen abrechnen“. zügig nachzubessern. Alle Fachgruppen können ohne Argumentationshilfen für Politiker und Presse werden weitere Vorbedingungen die Unterstützung von MEDI gezielt gegen die Ärzteschaft eingesetzt. Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen oder wenden sich an einen der in der VfV1) zusammenge- Neue Verträge auf Landes- und Bundesebene schlossenen fachübergreifenden Landesverbände. f Ungeachtet der arztfeindlichen Grundhaltung einer gut aufgestellten politischen Gesetzgebungsstruktur müs- 1) Vereinigung fachübergreifender Verbände sen wir uns den Vorgängen stellen. Dazu gehört unsere * H. Neumüller, Geschäftsführer der MEDI-Verbund M-V GmbH.
05/2009 VERBÄNDE INFORMIEREN 7 „wahlweise gesund“ – die Hartmannbund-Kampagne zur Bundestagswahl 2009 Ärzte und Patienten: Liebe Patientinnen und Patienten, Gemeinsam aktiv für eine bessere Politik bei Wahlen entscheiden Sie über viel mehr als über Köpfe und Parteien. Sie stim- men auch und vor allem darüber ab, in welcher Gesellschaft Sie leben möchten. Sie nehmen somit auch maßgeblich Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen wir Der Hartmannbund holt die Bundestagswahl 2009 in die Warte- Ärzte Sie künftig noch behandeln können. zimmer von Praxen und Kliniken: Mit der Kampagne „wahlweise gesund“ wird der Verband bundesweit Patienten und Versicher- ten vor Augen führen, dass sie mit ihrer Wahlentscheidung am Wollen Sie auch weiterhin 27. September 2009 ganz konkret auch über ihre Gesundheits- ? den Arzt Ihres Vertrauens versorgung der Zukunft entscheiden werden. Kernstück der in Ihrer direkten Umgebung ? Aktionen ist die „direkte Konfrontation“ zwischen Ärzten und Patienten auf der einen Seite und den Kandidaten der Parteien Dann fragen Sie vor der Stimmabgabe zur zur Bundestagswahl auf der anderen Seite. Damit sind alle Ärzte ! Bundestagswahl am 27. September 2009 Ihre Kandidaten, ob sie die in Deutschland ein ganz wichtiger Teil dieser Kampagne. Mit „wahlweise gesund“ können sie die Bundestagswahl in die Wartezimmer von Praxen und Kliniken holen. Freiberuflichkeit Ihres Arztes ? stärken werden oder ob sie stattdessen immer mehr auf Die individuell auf Patienten zugeschnittene Therapie, die freie konzerngesteuerte Medizinketten Arztwahl, die vertraute Arztpraxis gleich um die Ecke oder auch setzen! die Chance auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt sind in Gefahr! Mit dieser Botschaft ist die Hartmannbund-Kampagne zur Sprechen Sie Ihren Arzt an und treffen Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit! Bundestagswahl 2009 an den Start gegangen. Und diese Botschaft muss die Versicherten erreichen. Sie sollen wissen, was bei der kommenden Bundestagswahl für sie auf dem Spiel steht. wahlweise gesund Hartmannbund–Kampagne zur Wahl '09 Um Ärzten eine aktive Teilnahme an der bundesweiten Kampagne so einfach wie möglich zu machen, stellt der Hartmannbund umfangreiches Material zur Verfügung. Das ermöglicht jedem, gemeinsam mit seinen Patienten seine ganz persön- liche Wahlveranstaltung mit den Kandidaten in seinem Wahlkreis durchzuführen. Eigens für die Kampagne wurden im Verband eine Plakatserie und ein Patientenflyer konzipiert. Diese und weitere Materialien können auf der Home- page www.wahlweise-gesund.de heruntergeladen oder kostenlos unter gws@hartmannbund.de (Adressangabe erforderlich) angefordert werden. www.hartmannbund.de; Tel.: 030/206 208 – 0 f Mitgliedschaft in der DGPT Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychothe- zur Aufnahme von Psychotherapeuten mit qualifizierter tie- rapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. ist der fenpsychologisch fundierter Aus- bzw. Weiterbildung als Berufs- und Fachverband für die so genannten „freien affiliierte Mitglieder der DGPT ebnet. Das gilt zum einen Ausbildungsinstitute“ und stellt die Dachorganisation für die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Aus-/Weiterbil- der vier psychoanalytischen Fachgesellschaften DPV, dung an einem DGPT-Institut absolviert haben. Darüber DPG, DGIP und DGAP dar. hinaus ist aber auch an diejenigen gedacht worden, die ihren Abschluss zwar nicht an einem DGPT-Institut gemacht Als Berufsverband ist die DGPT an allen derzeit relevanten haben bzw. noch machen werden, die aber auch an einer berufspolitischen Prozessen maßgeblich beteiligt. Neben DGPT-Mitgliedschaft interessiert sind. der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Psycho- Psychotherapeuten aus Mecklenburg-Vorpommern, die therapeuten setzt sich die DGPT besonders für fachliche Interesse an einer Mitgliedschaft in der DGPT haben und Interessen, die die Ausbildung der Psychoanalytiker und die gleichzeitig mit ihrer Mitgliedschaft den Berufsverband Psychotherapeuten sowie die Anwendung von Psychoanalyse stärken wollen, wenden sich bitte an das Institut für Psycho- und Psychotherapie betreffen, ein. therapie und Psychoanalyse M-V in der Augustenstraße 44a in 18055 Rostock. f Auf der Mitgliederversammlung der DGPT in Bonn im Sep- tember 2008 wurde eine Änderung der Satzung und der Fridjof Gebhardt – Vorsitzender des DGPT- Landesverbandes Aus-/Weiterbildungsrichtlinien beschlossen, die den Weg Mecklenburg-Vorpommern
8 JUSTIZIARIAT 05/2009 Datenschutzbeauftragter – Umgang mit sensiblen Informationen Von Thomas Schmidt* Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpom- Dass beim Datenschutz nichts verschwindet oder unzuläs- mern hat bereits im Jahr 1993 einen Datenschutzbeauf- sig kopiert wird, ist Aufgabe der Weitergabekontrolle. Bei tragten bestellt, dessen Aufgaben durch den Justiziar der Eingabekontrolle wird beispielsweise geprüft, welcher wahrgenommen werden. Unterstützt wird er durch Mitarbeiter wann, welche Daten eingegeben hat. Die die Mitarbeiter des Justiziariats und eine weitere als Verfügbarkeitskontrolle wendet sich gegen die zufällige Datensicherungsbeauftragter bestellte Person. oder mutwillige Zerstörung von Unterlagen. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gewährleis- Die in der Honorarabrech- tung. Nach diesem Kriterium sollen Informationen nur nung bei der Kassenärzt- zweckgebunden verarbeitet werden. lichen Vereinigung Bei einem ggf. anstehenden Outsourcing, z. B. der zu verwendenden Entwicklung neuer Programme bzw. der Vergabe von personenbezo- Aufgaben an externe Unternehmen, muss gleichfalls ge- genen Daten währleistet werden, dass die vorgenannten Grundsätze der Versicher- Beachtung finden. ten sind sehr Bei Durchführung seiner Aufgaben sitzt ein Datenschutz- sensible In- beauftragter manchmal quasi zwischen zwei Stühlen. Auf formationen, der einen Seite soll die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bei deren nicht behindert werden. Andererseits ist dieser auch zur Verarbeitung Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, höchste Si- manchmal Einhalt zu gebieten. Dabei ist insgesamt fest- cherheitsstan- zustellen, dass bei den Mitarbeitern die Sensibilität für dards erfüllt den Datenschutz in den vergangenen Jahren deutlich sein müssen. zugenommen hat. In diesem Kontext sind sicherlich auch Die Aufgaben die weiteren Medien hilfreich gewesen, die durch ihre basieren auf den Berichte über Adresshandel und unerlaubte Werbung das gesetzlichen Grund- Thema Datenschutz stärker ins öffentliche Bewusstsein lagen des Bundesdaten- gerückt haben. f schutzes und des Sozialgesetzbuches. Über allem, was in der Kassenärztlichen Vereinigung an gesetzlichen Aufgaben * Thomas Schmidt ist Justiziar der KVMV. wahrgenommen und durchgeführt wird, stehen dabei die vorgenannten Gesetze mit den darin niedergelegten Er- Vertragsabteilung laubnistatbeständen und Erforderlichkeitsgrundsätzen. Personenbezogene Daten dürfen dabei nur verarbeitet werden, wenn es gesetzlich erlaubt und absolut notwendig Genehmigung ist, wobei die Verarbeitung von Informationen so restriktiv begründungspflichtiger wie erforderlich zu handhaben ist. Bei einfachen Analysen ist z. B. zu überprüfen, ob wirklich Heilmittelverordnungen das komplette Geburtsdatum gebraucht wird oder ob Die BKK Axel Springer sowie die Bahn BKK ver- nicht das Jahr der Geburt ausreicht. Wenn die Vertrags- zichten zukünftig auf die Genehmigungspflicht arztnummer ausreicht, bleibt der Name des Vertragsarztes begründungspflichtiger Heilmittelverordnungen. oder Psychotherapeuten geheim. Die BKK Mobil Oil verzichtet ebenso ab dem Ein weiterer Auftrag des Datenschutzbeauftragten ist es, die 1. Mai 2009. im Sozialgesetzbuch definierten technischen und organi- satorischen Maßnahmen, so genannte Sicherungsziele, im Eine aktuelle Übersicht der verzichtenden Kranken- Auge zu behalten. Dazu gehört beispielsweise die Zutritts- kassen ist auf der Internetseite der KVMV (www. kontrolle etwa gegen unbefugten Zutritt zum Serverraum. kvmv.de) unter „Für Ärzte/ Arznei- und Heilmittel/ Damit soll verhindert werden, dass die Daten unerlaubt Allgemeine Verordnungshinweise für Heilmittel“ ein- gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden. zusehen. f hk In einen weiteren Bereich der Zugangskontrolle gehört es, Computer per Log-in-Namen und Passwort zu sichern.
05/2009 E D V - A BT E I LU N G 9 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Von Katrin Schrubbe* Der Startschuss für die Einführung der eGK ist gefal- Neue Lesegeräte ab September 2009 len. Ende März dieses Jahres stellten Mitarbeiter der Der Tausch der Lesegeräte ist hierzulande für den Herbst projektkoordinierenden Gesellschaft für Telematikan- 2009 geplant. Um den Kauf und die Installation der Kar- wendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) den tenterminals zu fördern, sind regionale Pauschalen für geplanten Ablauf in einer Informationsveranstaltung die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten vor- mit Vertretern der KV, der Ärztekammer, der Kassen- gesehen. In einem entsprechenden Erstattungsverfahren zahnärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesell- können diese dann bei der KV beantragt werden. Die schaft, des Ministeriums für Gesundheit und Soziales dazu notwendige Vereinbarung wird noch auf Landes- und der Krankenkassen im Haus der KVMV in Schwerin ebene erarbeitet. vor. In einem Beispielszenario wurden mögliche An- wendungen der Gesundheitskarte präsentiert. Die Teilnehmer konnten z.B. verfolgen, wie in simulierten Arztpraxen mit der Karte Patientendaten eingelesen, Befunde und Diagnosen dokumentiert und elektro- nische Rezepte ausgestellt und dann in virtuellen Apotheken eingelöst wurden. Einführung in zwei Etappen Die Gematik plant, das Projekt aufgrund seiner Komple- xität schrittweise in zwei Etappen einzuführen. In der ersten Etappe, dem Basis-Rollout, soll die notwendige Infrastruktur aufgebaut werden, indem ein Austausch der alten Lesegeräte gegen eGK-fähige Kartenterminals (eHealth-BCS) stattfindet. Auf dieser Grundlage ist dann die Ausgabe der neuen Karten an die Versicherten durch die Krankenkassen vorgesehen. Der Online-Rollout in der zweiten Etappe mit der Freischal- Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres werden sich auch die tung von Anwendungen ist zu einem späteren Zeitpunkt Praxen in Mecklenburg-Vorpommern mit neuen Lesegeräten geplant, weil grundlegende Regelungen, beispielsweise ausrüsten. Diese sind in der Lage, die elektronische Ge- zur Finanzierung, noch getroffen werden müssen. sundheitskarte (eGK) zu lesen. Für die Anschaffung der Lesegeräte erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten Zum Start funktioniert eGK wie bisherige Chipkarte Pauschalen. Mit dem Basis-Rollout haben bereits die Ärzte Zunächst ändert sich an den Abläufen in der Praxis je- in Nordrhein begonnen. doch nichts, denn am Anfang bietet die eGK die gleichen Funktionen wie die bisherige Krankenversichertenkarte. Der Basis-Rollout wird auch als Offline-Rollout bezeich- Zur Zeit gibt es sieben stationäre und drei mobile Geräte, net, weil zunächst noch keine weiteren Anwendungen denen die eGK-Tauglichkeit von der Gematik bescheinigt zur Verfügung stehen. Mit der Karte der Generation 1 wurde. Damit die Daten der Gesundheitskarte verarbeitet ist lediglich das Einlesen der Stammdaten möglich. Sie werden können, ist auch mit Anpassungen der Software ist zudem mit einem Passfoto des Versicherten gegen des Praxiscomputersystems zu rechnen. Um eine passende möglichen Kartenmissbrauch ausgestattet und enthält Lösung und entsprechende Geräte für die Praxis zu finden, auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherten- empfiehlt die KV, sich vom jeweiligen Systemanbieter karte. Neu ist der Mikroprozessorchip auf der Karte, der beraten zu lassen. f die Grundlage für einen weiteren Ausbau und zusätzliche Anwendungen bildet. Zusätzliche Informationen sind auch im Internet zu finden In einer Übergangsphase sollen sowohl die bisherige unter: www.kv-telematik.de g GESUNDHEITSTELEMATIK Chipkarte als auch die eGK parallel eingesetzt werden, um die Behandlungsfähigkeit der Patienten zu gewährleis- * Katrin Schrubbe ist Online-Redakteurin in der Kassenärzt- ten, bis alle Teilnehmer mit der entsprechenden Technik lichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. ausgerüstet sind.
10 ABRECHNUNGSABTEILUNG 05/2009 Neue Kostenpauschalen im EBM für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen und Verordnung Geriatrie Mit Wirkung vom 1. April 2009 haben sich die Ver- und GOP 40872 (12,50 Euro) für den Mitbesuch in der tragspartner auf Bundesebene auf die Aufnahme zwei Häuslichkeit oder für das Aufsuchen eines Patienten im Al- neuer Abschnitte 40.17 und 40.18 im Kapitel 40 des ten- und Pflegeheim oder in beschützenden Einrichtungen EBM verständigt. oder zum Zweck der weiteren postoperativen Versorgung im Rahmen der GOP 31600 berechnungsfähig. 40.17 – Kostenpauschalen Die Berechnungsfähigkeit der vorgenannten GOP ist auf für die Verordnung der Palliativversorgung Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich begrenzt und in Bereichen, in denen der Landesausschuss der Ärzte Die Kostenpauschale nach der GOP 40860 zur Erstattung und Krankenkassen für den Ort der Leistungserbringung des besonderen Aufwandes im Rahmen der Erstverord- eine ärztliche Unterversorgung oder eine drohende Un- nung der spezialisierten ambulanten terversorgung oder einen zusätz- Palliativversorgung (SAPV) in Höhe lichen lokalen Versorgungsbedarf im von 25,00 Euro ist einmal im Be- hausärztlichen Versorgungsbereich handlungsfall (BHF) berechnungs- festgestellt hat. fähig. Die GOP 40862 (15,00 Euro) ist für Die nicht ärztliche Praxisassistentin den besonderen Aufwand der Fol- muss entsprechende Qualifikationen geverordnung zur Fortführung der vorweisen können. Aus diesem SAPV höchstens zweimal im BHF Grund ist eine Delegationsvereinba- berechnungsfähig. rung in den Bundesmantelverträgen aufgenommen worden, in der die Die ärztliche Verordnung der SAPV Voraussetzungen zur Abrechnung hat auf einem noch zu vereinba- geregelt werden. Ärzte, die die GOP renden Vordruck zu erfolgen. 40870/40872 abrechnen wollen, müssen eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen 40.18 – Kostenpauschalen Vereinigung beantragen. für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen Informationen zum Inhalt und zur Delegationsvereinba- Für Hilfeleistungen von nicht ärztlichen Praxisassisten- rung sind bei der Qualitätssicherung der KVMV unter tinnen, die in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und Tel.: 0385/7431-244 zu erfragen. Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrich- tungen erbracht werden, sind die differenzierten Kosten- Die Veröffentlichung der neue Gebührenordnungspositi- pauschalen GOP 40870 (17,00 Euro) für das Aufsuchen des onen und deren Inhalt erfolgte im Deutschen Ärzteblatt, Patienten zum Zweck der Versorgung in der Häuslichkeit Heft 16 vom 17. April 2009. f mg NEUE Dialyseleistung im EBM Der Bewertungsausschuss hat in seiner 179. Sitzung bei isolierter Lp(a)-Erhöhung je Apherese einmal pro Be- einen Beschluss zur Aufnahme einer ärztlichen Dialy- handlungswoche berechnungsfähig ist. seleistung in das Kapitel 13 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt in einem der nächsten Deut- schen Ärzteblätter. Mit Wirkung vom 1. April 2009 wurde mit der GOP 13622 eine neue Zusatzpauschale für die ärztliche Betreuung Die vorgenannten sowie die oben genannten Beschlüs- bei LDL-Apherese eingeführt, die für die ambulante LDL- se stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung Elimination als extrakorporates Hämotherapieverfahren durch das BMG. f mg
05/2009 M E D I Z I N I S C H E B E R AT U N G 11 Neue Arzneimittel-Richtlinie – KONKRET – OTC-Präparate, die in der Vergangenheit zum größten mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Teil verordnungsfähig waren für Kinder bis 12 Jahre Lebensjahr verordnungsfähig? und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, werden Lactobacillus-haltige Monopräparate sind nicht unter den nunmehr als unwirtschaftlich bzw. unzweckmäßig Ausnahmeregelungen aufgeführt. Eine Verordnung dieser eingestuft oder unverändert als verordnungsfähig Arzneimittel wird als unwirtschaftlich angesehen. gesehen. 4. Sind hiervon auch Racecadotril-haltige Arzneimittel Des Weiteren ergeben sich Einschränkungen und Aus- für Kinder betroffen? schlüsse auch im verschreibungspflichtigen Markt. Racecadotril-haltige Arzneimittel sind nicht unter den Aus- Hier folgen Beispiele zur Anlage III der Richtlinie mit nahmeregelungen aufgeführt und demzufolge durch die dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendmedizin: Richtlinie ausgeschlossen. Zu Nr. 12 Antidiarrhoika (aus FAQ-Liste) 5. Sind von dieser Regelung nach E. coli Stamm Nis- s AUSGENOMMEN %LEKTROLYTPRËPARATE ZUR 2EHYDRATATION BEI sle 1917 zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin 12. Lebensjahr betroffen? Denn hierzu findet sich eine Ausnahme in s AUSGENOMMEN 3ACCHAROMYZES BOULARDII NUR BEI +LEIN der Anlage I Ziffer 16. kindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr E. coli Stamm Nissle 1917 ist entsprechend der Anlage I zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen (OTC-Ausnahmeliste) zur Behandlung der Colitis ulcerosa s AUSGENOMMEN -OTILITËTSHEMMER BEI +OLEKTOMIE IN DER in der Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin postoperativen Phase verordnungsfähig. 1. Gilt die Verordnungseinschränkung nach dieser 6. Fallen Elektrolytpräparate mit Glucose unter die Richtlinie auch für Motilitätshemmer bei Kindern? Ausnahmereglung? Außerhalb der genannten Ausnahmen (Motilitätshemmer bei Elektrolytpräparate zur Rehydration bei Säuglingen, Klein- Kolektomie in der postoperativen Phase) gilt eine Verordnung kindern und Kindern enthalten häufig auch Glucose. Für sol- auch bei Kindern als unwirtschaftlich. che Elektrolytpräparate gilt die Ausnahmereglung ebenso. 2. Gilt die Ausnahmeregelung für Elektrolytpräparate Anmerkung der Medizinischen Beratung: auch für Elektrolytpräparate in fixer Kombination mit an- deren Wirkstoffen (z.B. Elektrolyte plus Lactobacillus)? Die Umsetzung der Arzneimittel-Richtlinie ist nicht Die Ausnahmeregelung benennt nur Elektrolytpräparate. einfach zu bewältigen. Es bleibt Diskussionsbedarf. Elektrolyte in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen fallen nicht hierunter. Die gesamte Arzneimittel-Richtlinie sowie eine FAQ-Zu- sammenstellung ist auf der Homepage der KVMV unter 3. Sind beispielsweise apothekenpflichtige Lactobacil- Aktuell zu finden. lus-Monopräparate nach dieser Richtlinie für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche Eine Schnellübersicht liegt dem KV-Journal bei. f Rp versus Ap Wie schon in der alten Arzneimittel-Richtlinie unter dem Punkt 16.10 findet sich in der neuen Arzneimittel- Richtlinie, gültig ab dem 1. April 2009 (www.g-ba.de), unter § 12 Absatz 11 folgender Hinweis: „Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt soll nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versi- cherten verordnen, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.“ Die Deutsche BKK weist in diesem Zusammenhang in einem Schreiben beispielhaft darauf hin, dass die Verordnung von verschreibungspflichtigen Antihistaminika (z.B. Aerius, Xusal) nur gerechtfertigt ist, solange verschreibungsfreie Alternativen nicht in Frage kommen. Die Entscheidung darüber ist unter Berücksichtigung der medizinischen Notwen- digkeit und Zweckmäßigkeit durch die Vertragsärzte zu fällen, um das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht zu verletzen. Anmerkung MB: gilt auch für Hämorrhoidenmittel. f
12 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE 05/2009 Meldepflicht und Erinnerungssystem bei U-Untersuchungen erfolgreich gestartet Mitte Februar dieses Jahres stellten Sozialministerin Oktober 2008 sind 32.000 Untersuchungen gemeldet Manuela Schwesig (SPD) und der Direktor des Lan- worden (Stand 20.02.2009). Aufgrund verpasster Ter- desamtes für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) mine wurden bisher 966 freundliche Erinnerungsschreiben Heiko Will (siehe Foto) in Rostock erste Ergebnisse der an die Eltern verschickt. Nur in 39 Fällen musste nach Überprüfung der Teilnahme an den Kinder-Vorsorge- erneuten Versäumnissen das Gesundheitsamt vor Ort untersuchungen vor und zogen nach vier Monaten informiert werden. Ein einziges Mal griff zusätzlich das eine positive Zwischenbilanz. Jugendamt im Landkreis Ostvorpommern ein. Viele Fälle Nach ihren sind schlicht der Vergesslichkeit der Eltern geschuldet. Angaben wer- Vor allem in den westlichen Landkreisen fiel zudem auf, de das System dass manche Eltern trotz erfolgter Untersuchung ihres von allen Betei- Kindes angesprochen wurden. Ursache war der Arztbe- ligten gut an- such in einem benachbarten Bundesland, in dem es keine genommen. Meldepflicht gibt. Das LAGuS und die Gesundheitsämter Nur sehr weni- reagieren in der Regel bereits innerhalb einer Woche nach ge Kinder wer- Ende der Meldefrist. Zwischen dem Erinnerungsbrief und Foto: KVMV den nicht zur der Informationsweitergabe an die Kommune vergehen Untersuchung höchsten vier Monate. vorgestellt. Auf die Erinnerung Mit diesem gestuften Informationssystem sollen die Kin- des LAGuS bzw. den Kontakt des örtlichen Gesundheits- dergesundheit und der Kinderschutz gestärkt werden. amtes reagieren die meisten Eltern sofort, erklärte Heiko Dabei will man nicht die „Kontrollkeule“ einsetzen und Will. Einen herzlichen Dank sprach die Sozialministerin Eltern kriminalisieren, sondern ein Angebot für Eltern auf- auch den beteiligten Ärzten für ihre Mitarbeit aus. „Die bauen, um die Kinder, die Hilfe benötigen, zu erreichen Meldedisziplin ist vorbildlich“, hob sie hervor. Seit Ende und zu unterstützen, betonte die Sozialministerin. f ks Elektrostimulationsgeräte für AOK- und KKH-Patienten Die AOK Mecklenburg-Vorpommern hat nach einem befindenden Geräte bis zum Ablauf des vereinbarten Ausschreibungsverfahren mit der Medizin Technik Ros- Versorgungszeitraumes zu nutzen. Folgeversorgungen tock GmbH, Thünenstraße 7, 18057 Rostock einen werden ausschließlich über die Firma Medizin Technik Vertrag zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten Rostock GmbH fortgeführt. geschlossen. Diesbezüglich informierte auch die Kaufmännische Kran- kenkasse (KKH), dass sie nach dem Ausschreibungsver- Ab 1. April 2009 ist die Firma exklusiver AOK-Vertrags- fahren für Elektrostimulationsgeräte ebenfalls mit der Me- partner für Elektrostimulationsgeräte. dizin Technik Rostock GmbH einen Versorgungsvertrag Für alle „Neufälle“ (d. h. erstmalige Versorgung ab 1. April abgeschlossen habe. 2009) gilt somit, dass die AOK-Patienten ausschließlich Auch hier gelten die gleichen Bedingungen über die Gül- von der Firma MTR versorgt werden. Andere Geräteleis- tigkeit der Verordnungen vor bzw. nach dem 31. März tungserbringer darf die Kasse nicht mehr finanzieren. 2009 wie bereits in der AOK-Information zu lesen. AOK-Versicherte benötigen vom Arzt eine Verordnung mit Fragen diesbezüglich beantworten die AOK M-V und die folgenden Angaben: Name, Vorname, Versichertennummer, KKH. Nähere Informationen, Hinweise auf die jeweiligen Anschrift, Diagnose, Verordnungstag, Therapiezeitraum Geräte sowie das Antragsformular sind zu finden unter: sowie die Benennung des entsprechenden Hilfsmittels. www.kvmv.de g Für Ärzte g Praxisservice g Medizinische Für bereits „laufende Versorgungen“ (auch von an- Beratung g Hilfsmittel g Hinweise zu den Hilfsmittel- deren Leistungserbringern) gilt, die sich im Gebrauch Richtlinien g PG 9 – Elektrostimulationsgeräte. f stt
*!*#*!%++''& # #' *%#' Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laden Sie ein zu einem Forum speziell für die Anlie- gen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Der Tag der Niedergelassenen ist eine Veranstaltung im Rahmen des Deutschen Ärzteforums beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit. Höhepunkt ist eine politische Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Niedergelassenen: &-%',*+(*!-'!4.*+,,%#",.*)%',.*$- , Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler debattiert um "* in der ICC-Lounge mit Politikern. An allen drei Tagen des Hauptstadtkongresses (27. bis 29. Mai 2009): Info-Markt der Kassenärztlichen Vereinigungen. Unter anderem zu den Themen Abrechnung, Arzneimittel, Qualität und Sicherstellung. Anmeldung zum Workshop-Programm: Ja, wir nehmen teil. Teilnehmerzahl 9.00—10.30 Uhr: Qualitätszirkel: Selbstbestimmung oder Zwang? ........ 9.00—10.30 Uhr: Der Hygieneplan in der Praxis ........ 14.00—15.45 Uhr: Verantwortungsvoll delegieren in der Arztpraxis ........ 14.00—15.45 Uhr: Ambulante Qualitätssicherung im KV-System ........ 16.15—18.00 Uhr: Datensicherheit in der Arztpraxis ........ 16.15—18.00 Uhr: Qualitätsindikatoren: Instrumente der Qualitätsdarstellung ........ und Vergütungskopplung? -&!*#*!%++''*"%,'*,*!+2*1,)+0"(,"*)-,' für -'*/#+)*+('% *#'#',*#,,%'#+#""#*' ) - ' $, -'!+ der #% am Tag Vor- und Nachname: ……………………………………………………………..................…………………...........................................................…………………………………………… d i e T ( * , hme eilna assenen l erge *%#' Arztnummer: ……………………………………………………………………................…………………………………………………..........................................................……… Nied # Straße, Hausnummer: …………………………………………………………………………………................………………………..........................................................…………………… Postleitzahl, Ort: ………………………………………………………………………………………………................……………………………….......................................................... KV-Zugehörigkeit: ……………………………………………………………………................………………………………………………………….......................................................... Begleitendes Praxispersonal Vor- und Nachname: ………………………………………………………………………………………………................…………………...………….......................................................... Begleitendes Praxispersonal Vor- und Nachname: ………………………………………………………………………………………………................…………………...………..........................................................… Begleitendes Praxispersonal Vor- und Nachname: ………………………………………………………………………………………………................…………………...………..........................................................… Faxanmeldung an 030/498550-30 oder online über www.hauptstadtkongress.de/tdn
14 BRIEFE AN DIE K ASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG 05/2009 Antwort der KBV auf offenen Brief Ihr offener Brief zum Thema Gemeinschaftspraxen, der lebenslangen Arztnummer nichts mit einer Kontroll- veröffentlicht in Ausgabe 03/2009 des KV-Journals wut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu tun hat, der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vor- sondern vielmehr ein notwendiges Mittel zur Umsetzung pommern der Flexibilisierung der Berufsausübungsmöglichkeiten Sehr geehrte Frau Dr. Schütt, Sie beklagen in Ihrem Brief den Vertrauens- s- verlust, den die Einrichtung der lebenslangen n Arztnummer (LANR) für Sie und Ihre Kollegen n in der Gemeinschaftspraxis bedeutet. Ich kann n Ihre Sorgen und Bedenken sehr gut nachvoll- l- ziehen. Deswegen möchte ich Ihnen zuerst st versichern, dass es selbstverständlich auch h weiterhin das Ziel der Kassenärztlichen Bun- n- desvereinigung ist, die gut funktionierenden n Gemeinschaftspraxen zu erhalten und ihre en- n- gagierte Arbeit sowie eine leistungsgerechte te Honorierung zu sichern. Der Einrichtung der er LANR sind monatelange Beratungen und Ver- r- handlungen vorausgegangen. Dabei haben wir ir stets versucht, den Nutzen und die Praxistaug-g- lichkeit dieser Neuerung in den Vordergrund zu u stellen. Das war nicht immer einfach. Lassen Siee mich Ihnen dazu einige Erklärungen geben.. Die vertragsärztliche Tätigkeit wurde ab b 1. Januar 2007 durch das Vertragsarztrechts- s- änderungsgesetz erheblich liberalisiert, sodass ss nunmehr neue flexiblere und teilweise parallelel mögliche Tätigkeitsformen und Praxiskons- s- tellationen möglich sind. Die „Liberalisie- e- rung“ sehe ich in Hinblick auf Tätigkeiten n an verschiedenen Orten, der Anstellung g von weiteren Ärzten, auch solchen einer er unterschiedlichen Facharztkompetenz, die e Bildung überörtlicher Berufsausübungsge- e- meinschaften sowohl innerhalb des Bezirks ks einer Kassenärztlichen Vereinigung als auch h bereichsübergreifend sowie die Möglichkeiten n der Ärztinnen und Ärzte darstellt. Ich bin mir durchaus der Teilzulassung und damit verbundene Tätigkeiten ätigkeiten in bewusst, dass das neue Verfahren eine große Umstellung weiteren Bereichen. Die gesetzlichen Neuerungen ha- für Sie und Ihre Kollegen bedeutet und den Praxisalltag ben allerdings eine Änderung der Nummernsystematik erst einmal belasten kann. Auf der anderen Seite stehen notwendig gemacht. Die Flexibilisierung birgt aber die allerdings die neuen Möglichkeiten der Flexibilisierung Gefahr eines gewinnoptimierenden Verhaltens im Bezug des Arztberufes. Ich bin aber auch überzeugt, dass nach auf Zusammenschlüsse in Kooperation. Dieses Potential einer Phase der Eingewöhnung Sie gut damit arbeiten und ist nachweisbar real zu sehen. Zum Schutz der ehrlich auch die Vorteile werden erkennen können. Besonders, arbeitenden und abrechnenden Praxen, so wie Sie Ihre wenn Ihre Gemeinschaftspraxis durch ein so kollegiales Gemeinschaftspraxis darstellen, ist es notwendig, eine Miteinander geprägt ist, wie Sie es beschreiben. f Transparenz des Abrechnungsverhaltens zu schaffen, um nicht gewollten Wirkungen der gesetzlichen Neu- Mit freundlichen Grüßen – Dr. Köhler erungen entgegen steuern zu können. Meine Ausführungen zeigen Ihnen, dass die Einführung Siehe auch März-Journal 2009 der KVMV, Seite 13
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