Corona - Weck- oder Kassandra-Ruf?
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03 • 2021 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Corona Foto: © rdonar, alessen – www.fotosearch.de Weck- oder Kassandra-Ruf? Staffelstabübergabe in der Bekanntmachung des Überblick zur Digitalisierung Hauptgeschäftsführung Landesausschusses – 2021: Geplante Starttermine der KV Sachsen Korrektur in den Praxen Seite 6 Seite I Seite 11
Das Mitgliederportal der KV Sachsen Sichere Kommunikation für Ärzte und Psychotherapeuten Startseite und Service • aktuelle Informationen zum Mitgliederportal • Abwesenheits- und Vertretungsmeldung • individuelle Kennwortänderung • Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) registrieren • Zugänge für das Praxispersonal vergeben und pflegen • KV-Connect-E-Mail-Konten anlegen Abrechnungsabgabe • Vorabprüfung der Abrechnung mit Korrekturhinweisen • Online-Abrechnung • Abgabeübersicht • Dokumentationsabgabe • Erklärung zur Abrechnung • Übersicht über erwartete und erfolgte Einreichungen Honorarunterlagen • Honorarunterlagen (letztes Quartal) online • RLV-Mitteilung online • Dokumentenrecherche zur Suche in allen vorhandenen Honorarunterlagen Dokumente • nach Themen sortierte Formulare, Anträge und Dokumente zum Herunterladen Weitere Dienste • selektive Auskunft zur DMP-Teilnahme Versicherter • Suche nach Kontaktpersonen der verschiedenen Krankenkassen zum DMP • Arztsuche: erweitert um genehmigungspflichtige Foto: © tcey – www.fotosearch.de Leistungen, besondere Behandlungsangebote • u. a. Ansprechpartner: EDV-Support für Mitglieder Tel.: 0341 23493-737 Fax: 0341 23493-738 edv-beratung@kvsachsen.de
Inhalt Editorial Nachrichten 2 Corona: Weck- oder Kassandra-Ruf? 11 Überblick zur Digitalisierung 2021: Geplante Starttermine in den Praxen Standpunkt 12 Kapazitäten der Impfzentren nicht ausreichend: 4 Corona – die zweite Bilanz Praxen endlich einbeziehen 13 KBV appelliert an Gesetzgeber: Kein Abspecken beim In eigener Sache Schutzschirm für Praxen! 6 Staffelstabübergabe in der Hauptgeschäftsführung der KV Sachsen Zur Lektüre empfohlen / Impressum 14 Bereitschaftsdienst 8 Korrekte Durchführung der Leichenschau im ärztlichen In eigener Sache Bereitschaftsdienst 16 Haushaltsvoranschlag 2021 Online-Angebote 9 Ärztliche Teilnehmer für neues Fernbehandlungsmodell gesucht Informationen IN DER HEFTMIT TE ZUM HERAUSNEHMEN Zulassungsbeschränkungen Vertragswesen I Bekanntmachung – Korrektur V Förderung und Vergütung zusätzlicher kinderendokrinologischer Leistungen Abrechnung VI ParkinsonNetzwerk Ostsachsen – Abrechnungsvertrag IV Abrechnung von Behandlungen nach seit 1. Januar 2021 Kapitel 14 EBM VIII Neuer Vertrag zur Umsetzung digital gestützter Versorgungsanwendungen Qualitätssicherung IV Ärztliche Zweitmeinung künftig auch bei geplantem Fortbildung Kniegelenkersatz möglich X Fortbildungsangebote der KV Sachsen im April V Einrichtungsbezogene Dokumentation für QS-Verfahren und Mai 2021 ausgesetzt Personalia XII In Trauer um unseren Kollegen Sie erhalten unsere Rundschreiben zu tagesaktuellen Informationen noch / ausschließlich per Fax? Da der Faxversand deutlich kostenintensiver ist, möchten wir Sie dringend bitten, falls noch nicht erfolgt, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wir würden gern möglichst bald auf einen ausschließlichen Versand per E-Mail umsteigen. Senden Sie uns bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an: • sicherstellung.chemnitz@kvsachsen.de • sicherstellung.dresden@kvsachsen.de • sicherstellung.leipzig@kvsachsen.de KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 INHALT 1
EDITORIAL Corona: Weck- oder Kassandra-Ruf? Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen wir, versteht die Politik die „Zeichen“? Um es vorweg zu sagen – zwar bin ich kein Politiker, der die Last der Verantwortung und die der Entscheidungen zu tragen hat, und darüber bin ich froh – aber es drängen sich mir Fragen auf, und ich glaube, mit diesen stehe ich nicht allein. Manchmal habe ich das Gefühl, einige offizielle oder gezielt halboffizielle Verlaut barungen zielen im Kern auf das Erzeugen eines kollektiven Gefühls, als befänden wir uns im Krieg. Und alle Entscheidungen, die die Exekutive trifft, seien deshalb alternativ los. Dabei ist es ein Trauerspiel, jedesmal den Hickhack und den „Politbasar“ bei den Ab- stimmungen zwischen Bund und Ländern zu erleben. Dies schadet der Glaubwürdig- keit der Politiker und nährt auch beim Gehorsamwilligsten Zweifel, ob die derzeitigen Dr. Stefan Windau Entscheidungsstrukturen noch zeitgemäß sind. Vorsitzender der Vertreterversammlung Natürlich sind wir in einer schweren Krise, und selbstverständlich muss als erstes die Exekutive sofort und konsequent handeln. Doch wir haben diesen Zustand nicht seit ein paar Tagen, sondern schon ein Jahr. Wo bleibt die Legislative, wo ist die Stunde der Parlamente? Wo sind die Diskussionen, jenseits von Inzidenzen und tagespolitischen Effekthaschereien? Wie wollen wir gesamtgesellschaftlich mit dieser Pandemie und möglichen weiteren Pandemien umgehen? Ich vermisse die gewollte und institutionalisierte gesamtgesellschaftliche Diskussion! – und nicht nur die von Politikern und ausgewählten Wissenschaftlern sowie teils sehr durchsichtigen, dünnbrettbohrenden, manipulierenden Meinungsmachern. Unlängst – nicht in Sachsen! – wurde ein Ethikprofessor aus dem Ethikrat eines Freistaa- tes von einem Ministerpräsidenten abberufen, nur weil die Meinung des Wissenschaft- lers vom Mainstream abweichend und offenbar nicht genehm war. Das ist Politik nach Gutsherrenart. Sie behindert den konstruktiven Diskurs und zerstört auch Vertrauen. Mich stört dieses „Augen zu und durch“. Schwach sind doch im Kern diejenigen, welche die Diskussionen über den Umgang mit dieser Krise subtil oder offensichtlich behin- dern und natürlich derartige Absichten als absurd von sich weisen würden. Auch das ist Ausgrenzung! Selbstverständlich brauchen wir klare Handlungen der Exekutive in der konkreten Lage, dies aber bitte mit einheitlichen Kriterien, die dann sehr wohl bundeseinheitlich angewendet werden und dabei natürlich zu unterschiedlichen Konsequenzen entspre- chend den regionalen Gegebenheiten führen können! Aber eben bitte eine „Es muss Perspektiven und klare Linie! Es muss Perspektiven und da- mit auch Berechenbarkeit und Hoffnung damit auch Berechenbarkeit geben. Wie das mit einer Mauer geendet hat, das wissen wir. Ich befürchte, dass wir und Hoffnung geben.“ uns nun in Inzidenzen einmauern, 2 Editorial KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
und das immer enger. Natürlich gibt es das Risiko der neuen Mutationen. Aber dieses Risiko verschwindet doch nicht einfach im Sommer, auch nicht nach der ersten und zweiten Coronaimpfung und etwaiger Durchimmunisierung. Einmal davon abgesehen, dass der größte Teil der Weltbevölkerung wohl kaum in relevanter Zeit gegen Corona geimpft sein wird und wir dann auch wieder betroffen sein dürften, es sei denn, wir machen „dicht“. Das ist sicherlich kein geeigneter Weg, jedenfalls keiner auf Dauer. Nach dem Schock vor einem Jahr ist in Deutschland sehr vieles richtig gemacht worden, und Fehler sind in solchen Ausnahmesituationen unvermeidbar. Aber wir leben im Jahr eins nach dem Auftreten des Virus. Und noch immer haben wir kein belastbares Kon- zept, an dem wir uns orientieren können. Inzidenzen, Erkrankungen, Intensivpatienten und Corona-Tote sind das Eine. Und dies zu berücksichtigen ist auch sehr wichtig. Hier hat die Politik Deutschlands insgesamt gut agiert und Menschen geschützt. Doch es bedarf jetzt eines nationalen Plans, der das Ergebnis eines differenzierten Diskussionsprozesses sein muss, der bitte auch das Andere wie Wirtschaft, Finanzen, Branchensterben, Kultur, Existenzängste, Isolation, Vereinsamung, Wandel im Sozialen ebenso mit berücksichtigt, wie die Thematik der Bedrohung von physischer Gesundheit und Leben. Auch dieses Andere ist überlebens- wichtig. Und, nebenbei bemerkt, eine Zero-Covid-Strategie ist unrealistisch. Es ist die Aufgabe der Parlamente – der gewählten Volksvertreter! – selbst aktiv zu wer- den und nicht das Übergewicht der Exekutive zu beklagen, wie in ironischer und glei- chermaßen blamabler Weise gerade von einem Vorsitzenden einer Bundestagsfraktion bejammert. Der Vorsitzende des Ethikrates musste stehenden Fußes den Herrn an seine ureigenen Aufgaben erinnern, nämlich selbst aktiv zu werden! Nur die Legislative kann – bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der E xekutive – ein konstruktives Gegengewicht bilden und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs be- fördern, bündeln und in Gesetze gießen, die dann auch die Exekutive binden. Ja, sie muss es tun! Dazu müssen sich die Damen und Herren Volksvertreter ihrer Verantwortung aber be- wusst werden, und zwar jetzt, und die Zeichen der Zeit erkennen und handeln. Wer hätte die Macht dazu, wenn nicht sie? Alles andere wäre Versagen. Ihr Stefan Windau KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 Editorial 3
STANDPUNKT Corona – die zweite Bilanz Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht erinnern Sie sich an mein Editorial aus dem Bevölkerung bestellt worden, zusätzlich zu den getä- letzten Spätsommer „Corona – eine erste Bilanz“, in tigten Bestellungen bei anderen Firmen, dann hätte dem neben einigen Kritikpunkten an der Arbeit der man vielleicht statt der notwendigen Menge, um die politischen Entscheidungsträger ein doch positives gesamte Bevölkerung durchzuimpfen, nicht wie jetzt Gesamturteil ausgestellt werden konnte. Gerade die die zweifache sondern vielleicht die zweieinhalb- bis stringenten Maßnahmen des letzten Frühjahrs waren dreifache Menge für unser Land vorgehalten. Das unbedingt erforderlich. hätte circa drei Milliarden Euro mehr gekostet. Aber, und das ist das Entscheidende, ein Tag Lockdown Leider sieht es zu Beginn des neuen Jahres nun nicht in Deutschland kostet genau diesen Betrag. Das für mehr ganz so gut aus. Und dies bezieht sich zunächst eine seriöse Finanzpolitik notwendige Sparen er- nicht auf die unterschiedlichen Ansichten, ob etwas folgte hier genau an der falschen Stelle! Es wurde Dr. Frank Rohrwacher mehr Öffnung oder nicht derzeit angesagt wäre oder, wohlwissend, um angeblich im europäischen Sinne Vorsitzender des ob die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen noch ge- zu handeln, ein irreparabler Schaden für unser Land Regionalausschusses Leipzig wahrt ist und, ob eine Verhältnismäßigkeit zwischen generiert. den einzelnen Berufsgruppen besteht. Eine allge- mein nachvollziehbarere Wichtung diesbezüglich Gern wird an dieser Stelle das Argument gebracht, vorzunehmen wird allerdings immer notwendiger. wir hätten dann noch mehr Impfstoff über den eige- Gerade dem Föderalismus in Deutschland mit seinen nen Bedarf hinaus bestellt, was unökonomisch sei … Schlingerkursen kann hierbei kein gutes Zeugnis aus- Diese Impfdosen hätte man spätestens am Ende des gestellt werden. Jahres problemlos an andere Länder, so zum Beispiel nach Afrika, abgeben können. Damit hätte man viel- Natürlich werden jetzt viele sagen, es bringt nichts, leicht einen der wenigen Fälle in 70 Jahren Entwick- zurückzuschauen, sondern man muss jetzt nach vor- lungshilfe gehabt, bei dem die Spende wirklich und ne blicken und versuchen, die Probleme zu lösen. direkt am Ende bei den Bedürftigen ankommt und Gut, dass ist durchaus richtig, aber letzteres eine nicht zum Großteil versickert! Die Kritik, welche ge- Selbstverständlichkeit. Bei allem, was gewesen ist, ist äußert werden muss, betrifft diesbezüglich, und dies es aber unablässig, doch auf die letzten Monate zu sei ausdrücklich betont, die handelnden Personen in blicken – auch, um endlich Konsequenzen zu ziehen. den entsprechenden politischen Positionen, insbe- sondere in Berlin und Brüssel. Jeder weiß, ohne die Zwei kardinale Fehler aber sind besonders fatal: Der Liste abzuarbeiten, wer gemeint ist. erste war der viel zu späte Lockdown hier in Sachsen, gerade als Grenzgebiet, im Dezember. Hätte man auf Lob hingegen hat sich, und das mag zunächst über- die Empfehlungen der Experten gehört und bereits raschend klingen, das System der Marktwirtschaft mehrere Wochen eher konsequent gehandelt, und als solches verdient. Es wird Zeit, mit dem allgemein nicht so sehr auf das Weihnachtsgeschäft geschielt, verbreiteten Vorurteil aufzuräumen, die Konkurrenz welches verständlicherweise von den verschiede- unter den westlichen Industrienationen wäre für nen Interessenverbänden eingefordert wurde, und die einheitliche Bekämpfung der Corona-Pandemie vielleicht auch mal etwas die in diesem Jahr anste- nachteilig. henden Wahlen ausgeblendet, und nicht beständig versucht, ein bestimmtes Klientel nicht noch mehr zu War man zu Beginn der Pandemie vielfach der An- verärgern, wäre diese katastrophale Folgesituation sicht, dass gerade das Gewinnstreben und die Glo- des Dezembers in unserem Bundesland zu verhin- balisierung, insbesondere auch die massiv zugenom- dern gewesen. mene Reisetätigkeit der Menschheit weltweit für den Ausbruch der Pandemie verantwortlich waren, Der viel gravierendere, nicht verzeihbare Fehler al- was vielfach mit Sicherheit auch ein unterstützen- lerdings muss bei der Bundesregierung verortet wer- des Momentum gewesen ist, so hat sich doch in- den und betrifft – erwartungsgemäß – die Bestellung zwischen recht schnell gezeigt, dass letztendlich die des Impfstoffes. Wäre zum frühest möglichen Zeit- Bekämpfung der Erkrankung – insbesondere durch punkt ausreichend gerade der in Deutschland ent- den Wettbewerb zwischen den auf der ganzen Welt wickelte Biontech-Pfizer-Impfstoff für die gesamte verteilten Pharmafirmen – gerade dadurch massiv 4 Standpunkt KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
beschleunigt und überhaupt erst möglich wurde. Na- wurden, immer weit über den persönlichen Bedarf türlich, und das ist eine schon seit langem und viel- und den der Familie hinaus, zeigte sich alsbald, dass fach berechtigt geäußerte Kritik, wird die Forschung es keine wirklichen Engpässe gab. Und die es auf den bei seltenen und keinen Gewinn versprechenden Er- Punkt bringende Kennziffer, auch wenn die Schluss- krankungen oft stiefmütterlich behandelt. Aber bei rechnung noch längst nicht gemacht ist: Die globale der hier anzutreffenden, die ganze Welt befallenden Wirtschaftsleistung ist im gesamten Jahr 2020 nicht Pandemie zeigt sich, wie das Gesamtsystem funktio- einmal um fünf Prozent gesunken. Natürlich haben nieren kann. Noch niemals ist ein Impfstoff in einer auch die Staaten, mit unterschiedlicher Intensität, derart kurzen Zeit entwickelt, getestet und nunmehr geholfen, die Einbußen der Betriebe und einzelner auch bereits einer extrem großen Anzahl an Men- Menschen abzufedern, in Deutschland zum Bei- schen weltweit verabreicht worden! spiel mit Kurzarbeitergeld und den verschiedenen Corona-Hilfen. Letztendlich hat die westliche Welt Auch bei der Schutzausrüstung verhält es sich ähn- bewiesen, dass auch eine derartige große Krise in ei- lich. Noch gut erinnern wir uns an die Zeit vor einem nem liberalen System gut gemeistert werden kann, Jahr, als überall im Lande viel zu wenig Masken, auch wenn die Organisation von staatlicher Seite (in Handschuhe und Schutzanzüge vorhanden waren. Deutschland zum Beispiel der Schutz der Alten- und Die Kritik traf völlig zu Recht die Bundesregierung, Pflegeheime, eine viel zu schleppende Teststrategie, die es in den letzten Jahrzehnten versäumt hat, einen die Verteilung der Unterstützungsgelder) teilweise effektiven Katastrophenschutz aufzubauen und die völlig unverständlich war. Gesundheitsämter der Republik so weit zu stärken, dass eine ausreichende personelle und materielle Für Kritik generell am System der freien Marktwirt- Ausstattung gewährleistet war. Dadurch waren viele schaft mag zum Beispiel die Bankenkrise vor zwölf Krankenhäuser und Praxen in einer absoluten Notsi- Jahren mit all ihren Folgen herhalten. Corona dage- tuation auf sich alleine gestellt, und die Kontaktver- gen gibt hierfür nichts her. folgung der Erkrankten immer wieder nicht möglich. Während letzteres, der Ausbau der Gesundheitsäm- Nach all dem Gesagten bleibt wieder einmal das Fa- ter, eine Aufgabe für die nächsten Jahre bleiben wird, zit: Je mehr der Staat und vor allem die Parteipolitik und der dortige Mangel derzeit mit Hilfskräften, direkt in die Prozesse eingreift, je mehr handelnde unter anderem der Bundeswehr, ausgeglichen wer- Personen ihre Meinung dazugeben, umso behäbiger den muss, so wurde die Produktion jeglicher Art von läuft die Problemlösung. Für uns als KV ergibt sich Schutzmaterialien in kürzester Zeit weltweit so hoch- daraus die Hoffnung, dass endlich die niedergelasse- gefahren, dass es derzeit kaum noch einen Mangel nen Kollegen das Heft des Handelns bei den Corona gibt. impfungen in die Hand bekommen, um schnellst- möglich die erforderlichen Impfzahlen zu erzielen, Wir haben auch gesehen, dass ein totalitäres Regi- um die Pandemie in Deutschland zu überwinden. me, wie in China, natürlich in deutlich kürzerer Zeit Voraussetzung dafür bleibt allerdings eine ausrei- Maßnahmen ergreifen kann, und die Verbreitung der chende Menge an Impfstoff sowie die vollständige COVID-19-Erkrankungen schneller eindämmen kann. Ausnutzung der seit Mitte Dezember bereitstehen- Dies ist aber nur mit die Freiheit der Bürger in massi- den Impfzentren in Sachsen. Ärztinnen und Ärzte ha- verer Form beeinträchtigenden Methoden möglich, ben sich dankenswerterweise für die Durchführung und mit unseren Grundrechten nicht vereinbar. Nach der Impfungen in mehr als ausreichender Anzahl da- Anlaufschwierigkeiten hat sich auch das System der für bereiterklärt. westlichen Industriestaaten auf differierende, aber letztendlich doch ähnliche Methoden zur Bekämp- Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund. fung der Erkrankung geeinigt. Die privat organisierte Wirtschaft funktioniert auch an anderen Stellen immer wieder aufs Neue. Wäh- rend im Frühjahr noch in ganz Deutschland in rau- en Mengen Nudeln und Toilettenpapier gehortet Ihr Frank Rohrwacher KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 Standpunkt 5
IN EIGENER SACHE Staffelstabübergabe in der Hauptgeschäftsführung der KV Sachsen Zum 1. Mai 2021 geht Dr. Jan Kaminsky, Hauptgeschäftsführer der KV Sachsen, in den Ruhestand. An seine Stelle rückt Michael Rabe, der bisherige Stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Seit Anfang des Jahres verstärkt Heiko Thiemer die Hauptgeschäftsführung und tritt damit die Nachfolge von Michael Rabe an. Dr. Jan Kaminsky Dr. Jan Kaminsky beendet seine Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer der KV Sachsen Am 1. Oktober 1990 begann Dr. Jan Kaminsky seine Tätigkeit sowie von klarer konzeptioneller Ausrichtung auf die Interessen für die KV Sachsen als Stellvertretender Geschäftsführer der der sächsischen Vertragsärzteschaft und damit verknüpft auch Bezirksgeschäftsstelle Leipzig. Ende 2002 wurde er zum Stell- auf das Wohl der Patienten. vertretenden Hauptgeschäftsführer berufen und ist seit dem 1. Januar 2004 Hauptgeschäftsführer der KV Sachsen. Die Basis für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Ge- schäftsführer bildeten vor allem sein Gestaltungswille im Hin- Dr. Kaminsky ist für unsere Körperschaft während der Amts- blick auf die ständige Weiterentwicklung der KV Sachsen, sein zeiten von insgesamt neun Bundesgesundheitsministern tätig außerordentlicher Arbeitselan und sein geradezu enzyklopädi- gewesen: von Ursula Lehr über Horst Seehofer, Ulla Schmidt bis sches Fachwissen, aber auch sein positives, verbindliches und hin zu Jens Spahn. Die politische Farbenlehre reichte dabei von einfühlsames Wesen. Mindestens so ausdauernd und erfolg- schwarz über grün, rot und gelb bis wiederum zu schwarz. Nicht reich wie Dr. Kaminsky in seiner Freizeit Ultralangstreckenläufe nur mit dem deutschen Gesundheitswesen Vertraute dürften er- bestreitet, hat er sich für die Belange der KV Sachsen, für die messen können, was es heißt, angesichts dieser mit unzähligen von ihr vertretenen Ärzte und die KV-Mitarbeiter eingesetzt. Gesetzesänderungen einhergehenden Rahmenbedingungen in Der Dank hierfür ist überaus groß, wie auch unser Wunsch, dass der Verantwortung eines Geschäftsführers die Geschicke einer Dr. Kaminsky auch nach seinem Ausscheiden aus unserer Kör- ärztlichen Interessenvertretung über die Dauer von 30 Jahren perschaft zum 1. Mai dieses Jahres für alle seine neuen Ziele ei- maßgeblich mitzugestalten. Im Gegensatz zur Bundespolitik war nen ebenso langen Atem haben wird wie bisher. das Wirken von Dr. Kaminsky jederzeit von Kontinuität geprägt 6 In eigener Sache KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
Michael Rabe Heiko Thiemer Neuer Hauptgeschäftsführer Neuer Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der KV Sachsen der KV Sachsen Michael Rabe begann bei der KV Sachsen 1992 als Assistent der Heiko Thiemer wurde 1970 in Stollberg geboren. Nach seinem Geschäftsführung in der Bezirksgeschäftsstelle Dresden. 2003 Studium zum Diplom-Verwaltungswirt an der Hochschule für öf- wurde er dort Abteilungsleiter Wirtschaftlichkeitsprüfung und fentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen arbeitete 2005 Hauptabteilungsleiter für die Bereiche Abrechnung, Ver- er für die Landesversicherungsanstalt Sachsen. 1995 führte ihn ordnungs- und Prüfwesen sowie EDV. Bereits in dieser Tätigkeit sein beruflicher Weg in das Sächsische Sozialministerium (SMS). war er an vielen, auch dienststellenübergreifenden Projekten Im dortigen Sächsischen Landesprüfungsamt leitete er 15 Jah- beteiligt. re lang die Prüfgruppe für die Themenbereiche Datenverarbei- tung / Datenschutz, Allgemeine Verwaltung sowie Finanzen und Charakteristisch für ihn ist seine Bereitschaft, Verantwortung zu Personal. Nach einem Ende 2013 abgeschlossenen Aufbaustu- übernehmen. Besonders geschätzt wird er wegen seines Ideen- dium wechselte er 2014 innerhalb des SMS als Referent in den reichtums und seiner Ausdauer. Seit 2008 war er Geschäftsführer Bereich Krankenversicherung und Vertragsarztrecht. der Bezirksgeschäftsstelle Dresden. Sein langjähriges, außer gewöhnliches Engagement führte ihn folgerichtig ab 1. Mai 2018 In beiden Funktionen lernte er die KV Sachsen, ihren Aufbau und zur Funktion des Stellvertretenden Hauptgeschäftsführers der ihre Organisation sowie ausgewählte Mitarbeiter bereits sehr KV Sachsen. Nun tritt er die Nachfolge von Dr. Kaminsky an. Aus gut kennen. Damit bringt er eine hervorragende Expertise über seiner bisherigen Tätigkeit bringt er fundiertes Wissen, Verhand- die wichtigsten Herausforderungen in der vertragsärztlichen lungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit mit, um die struktu- Versorgung und ein spezielles Wissen zur Tätigkeit der KV Sach- relle Weiterentwicklung der KV Sachsen voranzubringen. Seine sen mit. Heiko Thiemer verstärkt seit Januar 2021 die Hauptge- Fähigkeit, klar Position zu beziehen und diese auch deutlich zu schäftsführung der KV Sachsen und trat am 1. März die Nachfol- artikulieren, werden ihm und der KV Sachsen bei der Bewälti- ge als Stellvertretender Hauptgeschäftsführer an. Wir wünschen gung der anstehenden Aufgaben sehr hilfreich sein. Wir wün- ihm alles Gute in seiner neuen Funktion. schen ihm für seine neuen Aufgaben weiterhin so viel Energie, viele gute Ideen, Kraft und Erfolg. KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 In eigener Sache 7
BEREITSCHAFTSDIENST Korrekte Durchführung der Leichenschau im ärztlichen Bereitschaftsdienst Das Durchführen einer Leichenschau ist eine häufige Anforderung im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Primär ist gemäß Sächsischem Bestattungsgesetz (§ 12) der behandelnde Hausarzt im Rahmen des Sicherstellungsauftrages verpflichtet, die Leichenschau durchzuführen. Zu den Zeiten des organisierten Bereitschaftsdienstes wird der Hausarzt durch den jeweili- gen diensthabenden Arzt vertreten. Leichenschauen sind häufig zu ungünstigen Uhrzeiten not- nicht zulässig, noch bis zur Öffnungszeit der Hausarztpraxis mit wendig. Die Alarmierung der 116 117 führt dazu, dass der Arzt der Durchführung der Leichenschau zu warten. Darüber hinaus im Hausbesuch beauftragt wird, sich unverzüglich, d. h. ohne ist ein unverzügliches Aufsuchen der Leiche notwendig, um den schuldhaftes Zögern, auf den Weg zu machen und zum verstor- zügigen Abtransport zu gewährleisten. benen Patienten zu fahren. Allerdings wäre eine nicht unverzüg- lich durchgeführte Leichenschau nicht schuldhaft, wenn sie ge- Bitte fahren Sie, um sich rechtssicher zu verhalten, immer zeit- gen den Schutz eines höherwertigen Gutes (Pflichtenkollision) nah los und führen die Leichenschau (an der vollständig entklei- abgewogen wird. deten Leiche) durch. Wenn die o. g. Anhaltspunkte (Totenflecke etc.) nach ausreichender Wartezeit noch nicht sichtbar sind, ist Der Arzt muss sich bei ausreichender Beleuchtung Gewissheit die verstorbene Person später erneut aufzusuchen. über den Eintritt des Todes verschaffen. In der Praxis fußt die Todesfeststellung auf Erfolglosigkeit der Reanimation nach hin- Die KV Sachsen empfiehlt die Teilnahme an den Fortbildungs- reichend langer Dauer oder auf dem Nachweis mindestens eines veranstaltungen zu diesem Thema. Das Angebot ist auf der In- sicheren Todeszeichens: Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis, Ver- ternetpräsenz der KV Sachsen unter Veranstaltungen, Kategorie letzungen (bzw. Zerstörungen), die mit dem Leben unvereinbar „Medizinische Fortbildung“, abrufbar. Auch die Sächsische Lan- sind. desärztekammer informiert über die korrekte Durchführung der Leichenschau. Die Frist, bis wann eine Leichenschau durchzuführen ist, ist durch das Wort „unverzüglich“, das heißt „ohne schuldhaftes Ein Hinweis zur Vergütung: Verzögern“, definiert. Hierzu gibt es oft Beratungsbedarf bei den niedergelassenen Ärzten. Durch die Neuregelung in der Gebührenordnung für Ärzte wird die Leichenschau seit dem 1. Januar 2020 leistungsgerechter ver- Die KV Sachsen empfiehlt folgende Vorgehensweise: gütet. Falls der Notarzt bereits eine vorläufige Todesbescheinigung Informationen ausgestellt hat, kann man davon ausgehen, dass der Tod der www.kvsachsen.de > Aktuelles > Veranstaltungen Person eindeutig festgestellt wurde. Es ist allerdings auch dann – Bereitschaftsdienst / ben – Anzeige Unsere Leistungen im Medizinrecht Dr. jur. Michael Haas Gründung, Beteiligung oder Trennung bei BAG oder MVZ Fachanwalt für Medizinrecht Praxiskauf/-verkauf oder Praxismietvertrag Kassenarztzulassung; Honorarbescheid Fachanwalt für Handels- Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Gesellschaftsrecht Einstellung oder Entlassung von Ärzten und Personal Ehevertrag, Ehescheidung oder Testament bei Ärzten Pöppinghaus : Schneider : Haas Telefon 0351 48181-0 · Fax 0351 48181-22 Rechtsanwälte PartGmbB kanzlei@rechtsanwaelte-poeppinghaus.de Maxstraße 8 · 01067 Dresden www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de 8 Bereitschaftsdienst KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
INFORMATIONEN ZUM HERAUSNEHMEN ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN Bekanntmachung – Korrektur Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Freistaat Sachsen gibt die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 SGB V vom 2. Februar 2021 in der korrigierten Fassung vom 22. Februar 2021**,*** in den Anlagen 3a und 3b bekannt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Frei- als überversorgt nach §103 Abs. 3 SGB V, wenn die Vo staat Sachsen trifft gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches raussetzungen nach § 67 BP-RL vorliegen. Die Vorausset- Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversiche- zungen zur Feststellung von Überversorgung nach § 67 rung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BP-RL werden in der Regel nach drei Monaten überprüft. BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt Artikel 9 des Gesetzes vom Die Zulassungsbeschränkungen werden aufgehoben, 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, folgende wenn die Voraussetzungen des § 67 BP-RL entfallen sind. Feststellungen: 2. Für die mit einer „Zahlenangabe“ versehenen Arzt 1. Für die mit „Ü“ gekennzeichneten Arztgruppen besteht gruppen erfolgt in den in den Anlagen 1 bis 4 ausge- in den in den Anlagen 1 bis 4 ausgewiesenen Planungs wiesenen Planungsbereichen entsprechend § 26 der bereichen eine ärztliche Überversorgung. Bedarfsplanungs-Richtlinie die Aufhebung einer vor- mals wegen Überversorgung angeordneten Zulas- Die Feststellung von Überversorgung steht gem. sungsbeschränkung. Entsprechend der Zahlenangabe § 90 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nicht sind Neuzulassungen bzw. -anstellungen möglich. Über beanstandung durch die für die Sozialversicherung Anträge für diese Stelle(n) wird gemäß § 26 der Bedarfs- zuständige oberste Landesbehörde. planungs-Richtlinie entschieden. Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentli- Gemäß § 16 b der Zulassungsverordnung für Vertrags- chung im Internet* (www.k vsachsen.de) ihre Anträge ärzte (Ärzte-ZV) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, beim zuständigen Zulassungsausschuss abzugeben Gliederungsnr. 8230-25 veröffentlichten bereinigten und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Fassung, die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss be- 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646) geändert worden ist, und un- rücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der ter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgege- Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die benen Anträge. Unter mehreren Bewerbern entschei- Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und det der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Er- Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung messen unter Berücksichtigung der Kriterien gem. § 26 ( Bedarfsplanungs-Richtlinie) vom 20. Dezember 2012 Abs. 4 Nr. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie. Zulassungsmög- (BAnz. AT vom 31. Dezember 2012 B7), zuletzt geändert lichkeiten durch Quotierung der Arztgruppen der Ner- durch Beschluss vom 5. Dezember 2019 (BAnz. AT vom venärzte und fachärztlich tätigen Internisten werden 20. Dezember 2019 B9) werden für die überversorgten gem. § 101 A bs. 1 Satz 8 SGB V i. V. m. § 12 Abs. 5 und § 13 Planungsbereiche mit verbindlicher Wirkung für die Abs. 6 B P-RL sowie für die Gruppe der Psychotherapeu- Zulassungsausschüsse nach Maßgabe des § 103 Abs. 1 ten auf Basis § 101 Abs. 4 SGB V i. V. m. §§ 18, 25 BP-RL Satz 2 SGB V Zulassungsbeschränkungen angeordnet. festgelegt. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Die Zahl gibt die möglichen Zulassungen bzw. Anstellun- Landes verbände der Krankenkassen in Sachsen und gen an, bis für die Arztgruppe erneut Überversorgung die Ersatzkassen stellten gemeinsam einen Antrag zur eingetreten ist. Dabei können unterschiedliche Fall Anwendung des § 67 BP-RL bis maximal 30. Juni 2022. konstellationen auftreten. Demnach werden die regionalen Verhältniszahlen der vertragsärztlichen Versorgung für Planungsbereiche Fallkonstellationen (FK): des KV-Bezirks ermittelt und in den Planungsberei- chen, in denen der Versorgungsgrad über der Grenze FK a) Durch diese Anordnung neu zur Verfügung stehende von Unterversorgung, aber kleiner 100 v. H. ist, werden Stelle(n) aufgrund partieller Öffnung. Diese Stelle(n) Zulassungsmöglichkeiten ausgewiesen. Die übrigen Pla- wird / werden in Anspruch genommen durch Ärzte nungsbereiche mit einem Versorgungsgrad zwischen mit Zulassung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 101 100 v. H. und 110 v. H. werden für Neuzulassungen oder Abs. 3 SGB V (Job-sharing-Zulassung) bzw. Anstellung Genehmigungen von Anstellungen gesperrt und gelten gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 101 Abs. 3a SGB V. KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 Zulassungsbeschränkungen I
FK b) Stelle(n), für die Anträge aufgrund früherer Anord- Die Voraussetzungen für die Anordnung von Zulassungs nungen eingegangen sind, durch den zuständigen beschränkungen werden in der Regel nach drei Monaten Zulassungsausschuss aber bis zum Stichtag des Arzt- überprüft. Die Zulassungsbeschränkungen werden aufge- bestandes noch keine Entscheidung erfolgt ist. hoben, wenn die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen (§ 103 Abs. 3 SGB V). Die Feststellung der Aufhebung von Zulassungs beschränkungen steht gem. § 90 Abs. 6 SGB V unter Dresden, 2. Februar 2021 dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die für die Sozialversicherung zuständige oberste Landes- Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen behörde. im Freistaat Sachsen Claus Ludwig Meyer-Wyk – Vorsitzender 3. In Planungsbereichen bestehen in den in Anlage 5 aus- gewiesenen Bezugsregionen und Arztgruppen zusätzli- che Zulassungsmöglichkeiten in Höhe des festgestellten lokalen Versorgungsbedarfs. * Die Anordnung wurde mit Veröffentlichung im Internet am 3. Februar 2021 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Stellen endet somit am 31. März 2021. Über Anträge für diese Stelle(n) wird gemäß § 26 der ** Die Anordnung wurde unter Berücksichtigung eines Korrektur beschlusses vom 16. Februar 2021 bezüglich der Arztgruppe der Bedarfsplanungs-Richtlinie entschieden. Potentielle Be- fachärztlich tätigen Internisten im Planungsbereich Nordsachsen in werber haben innerhalb von acht Wochen nach Ver- der Anlage 3b im Internet am 17. Februar 2021 erneut veröffentlicht. Die Frist zur Bewerbung auf die offenen Stellen im Planungsbereich öffentlichung im Internet* (www.kvsachsen.de) ihre Nordsachsen bei der Arztgruppe der fachärztlichen tätigen Internisten Anträge beim zuständigen Zulassungsausschuss abzu- im Rahmen der Minimalquote für Rheumatologie endet nach Ablauf einer achtwöchigen Bewerbungsfrist somit zum 14. April 2021. geben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß *** Die Anordnung wurde unter Berücksichtigung von Korrektur § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss beschlüssen vom 22. Februar 2021 bezüglich der Arztgruppe der Psychotherapeuten im Planungsbereich Delitzsch (Anlage 3a) und berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach bezüglich der Arztgruppe der Nervenärzte im Planungsbereich der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig ab- Leipziger Land (Anlage 3b) im Internet am 23. Februar 2021 erneut veröffentlicht. Die Frist zur Bewerbung auf die offenen Stellen in den gegebenen Anträge. Unter mehreren Bewerbern ent- genannten Planungsbereichen endet nach Ablauf einer achtwöchigen scheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Bewerbungsfrist somit zum 20. April 2021. Die vollständige Anordnung des Landesausschusses mit den Anlagen 1 Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien gem. § 26 bis 5 finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Abs. 4 Nr. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie. Sachsen unter www.kvsachsen.de > Aktuell > Bekanntmachungen. Legende zu den folgenden Tabellen Ü = Überversorgung; der Planungsbereich ist gesperrt §Ü = Überversorgung gemäß Antrag nach § 67 BP-RL; der Planungsbereich ist gesperrt Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten; differenziert nach Fallkonstellationen (a, b) n. g. = nicht gesperrt a = Stelle(n) wird / werden in Anspruch genommen durch Ärzte mit Zulassung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 101 Abs. 3 SGB V (Job-sharing- Zulassung) bzw. Anstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 101 Abs. 3a SGB V b = Stelle(n), für die aufgrund früherer Anordnung Anträge auf Zulassung eingegangen sind, durch den zuständigen Zulassungsausschuss aber bis zum Stichtag des Arztbestandes noch keine Zulassung erfolgt ist. ¹ = Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvsachsen.de) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten. 2 = Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren die festgelegten Versorgungsanteile innerhalb der Arztgruppe der fachärztlich tätigen Internisten gem. § 13 Abs. 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie. Quoten werden mit „nein“ angegeben, wenn rechnerisch die Arztzahl bis zum Erreichen der Maximalquote nicht erfüllt ist. Nichterreichte Maximalquoten der jeweiligen internistischen Fachrichtung sind nicht als konkrete Niederlassungsmöglichkeiten zu verstehen. Mit den Quotenplätzen besteht kein Anspruch auf die Vergabe von Zulassungen. (ja = Maximalquote erreicht / nein = Maximalquote nicht erreicht) Anmerkung: Die angeordneten Zulassungsbeschränkungen beziehen sich nicht auf frei werdende Vertragsarztsitze, die nach § 103 Abs. 4 SGB V ausgeschrieben werden. Die Altersstruktur der Ärzte, die sich in den nächsten Jahren auswirken wird, ist bei den Feststellungen zur (derzeitigen) Überversorgung nicht berücksichtigt. II Zulassungsbeschränkungen KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 SGB V Zulassungsbezirk Leipzig Anlage 3a Psychotherapeutenbestand zum: 1. Januar 2021; Einwohnerstand zum: 30. September 2020; Gebietsstand zum: 30. September 2020 Planungsbereiche Arztgruppen Bei festgestellter Überversorgung noch mögliche Anzahl von Zulassungen1 Ärztliche Psychotherapeuten ausschließlich Kinder und Psychotherapeuten Psychotherapeutisch Ärztliche Jugendliche betreuende tätige Ärzte sychosomatiker P Psychotherapeuten Delitzsch* Ü 1,5* 2,5 0,5 * = mit Korrekturbeschluss des Landesausschusses vom 22. Februar 2021 wurden die ausgewiesenen Zulassungsmöglichkeiten im Planungsbereich Delitzsch korrigiert. In der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen vom 2. Februar 2021, veröffentlicht am 3. Februar 2021, wurde trotz Überversorgung für Psychotherapeuten im Planungsbereich Delitzsch eine partielle Öffnung und Zulassungsmöglichkeiten für psychotherapeutisch tätige Ärzte im Umfang von 2,0 festgestellt. Die ausgewiesene Anzahl von Zulassungsmöglichkeiten war jedoch fehlerhaft; korrekt wäre die Ausweisung von 1,5 Zulassungsmöglichkeiten für psychotherapeutisch tätige Ärzte. Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvsachsen.de am 23. Februar 2021) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten. Für Stellen, die sich aus der o. g. Tabelle ergeben, zuständiger Zulassungsausschuss: Zulassungsausschuss – Psychotherapeuten – Leipzig, Postfach 24 11 52, 04331 Leipzig Zulassungsbezirk Leipzig Anlage 3b Arztbestand zum: 1. Januar 2021; Einwohnerstand zum: 30. September 2020; Gebietsstand zum: 30. September 2020 Planungsbereiche Arztgruppen Bei festgestellter Überversorgung noch mögliche Anzahl von Zulassungs möglichkeiten aufgrund nicht ausgeschöpfter Versorgungsanteile¹ Nervenärzte Nervenärzte und Psychiater und Fachärzte Ärzte mit doppelter Fachärzte für Psychiatrie für Neurologie Facharzt-Anerkennung und Psychotherapie Leipziger Land** Ü** 0,5** 0** 1** Planungsbereiche Arztgruppen Angaben zur Erfüllung der Maximalquoten Zulassungsmöglichkeiten innerhalb der Arztgruppe Fachärztlich tätige hinsichtlich der fachärztlich tätigen Internisten2 Internisten Erfüllung Minimalquote Rheumatologie¹ Gastroen- Kardio Nephro Pneumo- terologie logie logie logie Nordsachsen* Ü* 1,5* nein nein ja nein * = mit Korrekturbeschluss des Landesausschusses vom 16. Februar 2021 wurden die ausgewiesenen Zulassungsmöglichkeiten im Planungsbereich Nordsachsen für die Arztgruppe der fachärztlich tätigen Internisten korrigiert. In der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen vom 2. Februar 2021, veröffentlicht am 3. Februar 2021, wurden für fachärztlich tätige Internisten im Planungsbereich Nordsachsen Zulassungsmöglichkeiten in Höhe von 0,5 Stellen ausgewiesen. Die Ausweisung war jedoch fehlerhaft. Im Planungsbereich liegt Überversorgung vor; daher ist der Planungsbereich für Neuzulassungen zu sperren und mit „Ü“ zu kennzeichnen. Es bestehen jedoch Zulassungsmöglichkeiten hinsichtlich der Erfüllung der Minimalquote Rheumatologie in Höhe 1,5 Stellen. Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvsachsen.de am 17. Februar 2021) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungs ausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten. ** = mit Korrekturbeschluss des Landesausschusses vom 22. Februar 2021 wurden die ausgewiesenen Zulassungsmöglichkeiten im Planungsbereich Leipziger Land für die Arztgruppe der Nervenärzte korrigiert. In der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen vom 2. Februar 2021, veröffentlicht am 3. Februar 2021, wurden für Nervenärzte im Planungsbereich Leipziger Land Zulassungsmöglichkeiten in Höhe von 0,5 Stellen ausgewiesen. Die Ausweisung war jedoch fehlerhaft. Im Planungsbereich liegt Überversorgung vor; daher ist der Planungsbereich für Neuzulassungen zu sperren und mit „Ü“ zu kennzeichnen. Es bestehen jedoch Zulassungsmöglichkeiten aufgrund nicht ausgeschöpfter Versorgungsanteile im ausgewiesenen Umfang. Potentielle Bewerber haben innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung im Internet (www.kvsachsen.de am 23. Februar 2021) ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen. Der Zulassungs ausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V und räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten. Für Stellen, die sich aus der o. g. Tabelle ergeben, zuständiger Zulassungsausschuss: Zulassungsausschuss – Ärzte – Leipzig, Postfach 24 11 52, 04331 Leipzig KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 Zulassungsbeschränkungen III
ABRECHNUNG Abrechnung von Behandlungen nach Kapitel 14 EBM Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 erfolgte eine Anpassung im Kapitel 14 des EBM zu Gebührenordnungspositionen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Für Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Des Weiteren wurde zur Gebührenordnungsposition 14211 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho- im Abschnitt 14.2 EBM die folgende erste Anmerkung auf- therapie wurde die Präambel 14.1 wie folgt angepasst: genommen: Die Gebührenordnungspositionen dieses Kapitels sind Die Gebührenordnungsposition 14211 ist gemäß Präambel für Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr be- Nr. 6 auch bei Versicherten jenseits des vollendeten 21. Le- rechnungsfähig. Für Versicherte jenseits des vollendeten bensjahres unter Angabe einer besonderen Begründung be- 21. Lebensjahres sind die Gebührenordnungspositionen die- rechnungsfähig. ses Kapitels nur bei Fortführung einer bereits aufgenomme- nen Behandlung unter Angabe einer besonderen Begrün- Informationen dung berechnungsfähig. www.kbv.de > Service > Rechtsquellen > Beschlüsse des BA > 533. Sitzung www.kbv.de > Service > Rechtsquellen > EBM – Abrechnung / eng-silb – QUALITÄTSSICHERUNG Ärztliche Zweitmeinung künftig auch bei geplantem Kniegelenkersatz möglich Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren wird durch das neue Eingriffsthema „Implantation einer Knieendo prothese“ ergänzt. Damit ist eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung für insgesamt vier Indikationen möglich: Ge- bärmutterentfernungen, Mandeloperationen, Schulterarthroskopien und Implantationen von Knieendoprothesen. Als „Zweitmeiner“ bei einer geplanten Implantation einer Um eine Zweitmeinung abrechnen zu können, benötigen Knieendoprothese kommen ausschließlich Orthopäden und Ärzte eine Genehmigung, die sie bei der KV Sachsen bean- Unfallchirurgen, Chirurgen mit Schwerpunkt Unfallchirurgie tragen können. sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin in Frage. Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes und ein Anamnese gespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Indikations- stellung zwingend erforderlich sind. Die Vergütung ist für Foto: © monstarrr – www.fotosearch.de alle Zweitmeinungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Eingriff gleich und erfolgt noch bis Ende 2021 extrabudgetär. Informationen www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Zweitmeinungsverfahren – Qualitätssicherung / zkr – IV Abrechnung / QUALITÄTSSICHERUNG KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
Einrichtungsbezogene Dokumentation für QS-Verfahren ausgesetzt Zum Qualitätssicherungs-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen“ ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine Richtlinienänderung in Kraft getreten. Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, Über die geplante Aussetzung wird auch auf der Internet die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind verpflich- präsenz der KV Sachsen informiert. Das Erfassungstool der tet, in einer jährlichen Erhebung über ihr Infektions- und KBV ist für den Zeitraum des Pausierens inaktiv geschaltet. Hygienemanagement Auskunft zu geben. Für die Einrich- tungsbefragung im Januar / Februar 2021 für das Erfassungs- Informationen jahr 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die www.kvsachsen.de > Aktuelles Aussetzung beschlossen. – Qualitätssicherung / mar – VERTRAGSWESEN Förderung und Vergütung zusätzlicher kinderendokrinologischer Leistungen Die KV Sachsen und die AOK PLUS haben mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 den Vertrag „KinderEndo PLUS“ ge- schlossen, der die Förderung und Vergütung zusätzlicher kinderendokrinologischer Leistungen wie Testunter suchungen und Patientenschulungen zum Gegenstand hat. Der teilnehmende Arzt erhält eine extrabudgetäre Vergü- Teilnahmeberechtigt sind tung für die Erbringung von Testuntersuchungen, wie zum • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz- Beispiel Arginin-Stimulationstest, CRH-Test, GrNH-Test, bezeichnung Kinder-(und Jugend-)Endokrinologie und Buserelin-Test. Dies gilt ebenso für die Durchführung der Pa- -Diabetologie bzw. Schwerpunktbezeichnung Kinder- tientenschulung bei Vorliegen einer hypophysären Störung Endokrinologie und -Diabetologie (E23.0G) durch eine medizinische Fachangestellte mit dem • Versicherte der AOK PLUS bis zum vollendeten 17. Le- Ausbildungsabschluss der Endokrinologie-Assistenz. bensjahr. Leistungen und Vergütungen Die Einschreibung erfolgt mittels Teilnahmeformular gemäß Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Das Einschreibeverfahren der Abrechungs-Nr. Pauschale Vergütung Versicherten ist durch den teilnehmenden Vertragsarzt um- zusetzen. Die Übermittlung der Teilnahmeerklärungen vom 98360D Diagnostik 25,00 Euro max. zweimal im Krankheits- Vertragsarzt an die KV Sachsen bzw. der Versicherten an die fall abrechnungsfähig AOK PLUS soll – sofern möglich – vorrangig elektronisch er- folgen. 98360T Therapie 30,00 Euro einmalig je Versicherten ab- rechnungsfähig, bei Vorliegen Mit der Teilnahme am Vertrag verpflichtet sich der Vertrags- der Diagnose E23.0G arzt zudem, für konsiliarische Fallkonferenzen die Vorausset- zungen der Telekonsilien-Vereinbarung einzuhalten und als Die konkreten Leistungsinhalte können der Anlage 3 zum Mindestausstattung vorzuhalten. Vertrag entnommen werden. Informationen www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge > Buchstabe „K“ > KinderEndo PLUS – Vertragspartner und Honorarverteilung / bu – KVS-Mitteilungen Heft 03/2021 QUALITÄTSSICHERUNG / Vertragswesen V
ParkinsonNetzwerk Ostsachsen – Abrechnungsvertrag seit 1. Januar 2021 Zum 1. Januar 2021 ist der „Vertrag über die Erbringung und den Nachweis von ärztlichen Leistungen im Rahmen der sektorenübergreifenden integrierten Versorgung von Parkinsonpatienten in Ostsachsen (PANOS)“ in Kraft getre- ten, der zwischen dem Institut für Angewandte Informatik (InfAI) e. V. und der KV Sachsen geschlossen wurde. Der Vertrag bildet die Grundlage zur Abrechnung und Vergütung von Leistungen, die im Rahmen von PANOS durch die teilnehmenden niedergelassenen Vertragsärzte erbracht werden. An PANOS können alle Hausärzte, Nervenärzte und Neurolo- sich nach den Diagnosekriterien der jeweils gültigen Leitlinie gen teilnehmen, die ihren Praxissitz in den projektrelevanten der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in der Transitions- Regionen Ostsachsens (Dresden, Landkreise Meißen, Baut- und Spätphase befinden, und mittels Teilnahme-/Einwilli- zen, Görlitz, Sächsische Schweiz / Osterzgebirge) sowie der gungserklärung bei ihrem niedergelassenen teilnehmenden Region Freiberg (PLZ 09544 bis 09638) im Landkreis Mittel- Vertragsarzt einschreiben. Die abschließende Entscheidung sachsen haben. Der Praxissitz der teilnehmenden Vertrags- über die Einordnung der Patienten in die Transitions- oder ärzte – und nicht der Wohnort der Patienten – determiniert Spätphase verbleibt bei den Parkinsonzentren. die Einschreibung von Patienten. Zentrale Projektbestandteile sind die Umsetzung eines Die ärztliche Teilnahme setzt die aktive Anwendung der einheitlichen elektronischen Behandlungspfades und webbasierten PANOS-Plattform voraus und erfolgt mittels die Stärkung der intersektoralen Zusammenarbeit zwi- formeller Einschreibung gegenüber der KV Sachsen. schen niedergelassenen Vertragsärzten und spezialisier- ten Parkinsonzentren am Elblandklinikum Meißen, Klinik Teilnahmeberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten ab Tharandter Wald in Hetzdorf sowie dem Universitätsklini- Vollendung des 18. Lebensjahres mit klinischer Diagnose kum Dresden. einer idiopathischen Parkinson-Krankheit (ICD-10 G20.-), die Foto: © Bialasiewicz – www.fotosearch.de VI Vertragswesen KVS-Mitteilungen Heft 03/2021
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