Jugend und Arbeit in Österreich - Berichtsjahr 2018/2019 - Broschürenservice

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Jugend und Arbeit in Österreich - Berichtsjahr 2018/2019 - Broschürenservice
Jugend und Arbeit in Österreich
Berichtsjahr 2018/2019
Jugend und Arbeit in Österreich - Berichtsjahr 2018/2019 - Broschürenservice
Inhalt

Einleitung ............................................................................................................. 4

1 Demografie, Bildung und Statistik ...................................................................... 5

1.1 Demografische Entwicklung ........................................................................................ 5
1.2 Das österreichische Bildungssystem ............................................................................ 8
    1.2.1 Schulsystem und Lehre ...................................................................................... 9
    1.2.2 Tertiäre Bildung ............................................................................................... 14
    1.2.3 Bildungsstand .................................................................................................. 19
    1.2.4 Bildungs- und schulpolitische Schwerpunkte ................................................... 20

1.3 Jugendbeschäftigung und Lehrlingsstatistik.............................................................. 26
    1.3.1 Jugendliche nach Beendigung der Ausbildung: Bildungsbezogenes
              Erwerbskarrierenmonitoring ............................................................................ 27
    1.3.2 Lehrlingsstatistik und Lehrstellenmarkt ........................................................... 29
    1.3.3 Verbleib im Ausbildungsbetrieb ....................................................................... 32
    1.3.4 Verbleib in der Ausbildungsbranche ................................................................. 33

1.4 Jugendarbeitslosigkeit............................................................................................... 34

2 Politikbereiche für Jugendliche zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen .............. 40

2.1 Weiterentwicklung des Ausbildungssystems und der Berufsberatung ...................... 40
    2.1.1 Lehrsystem – Neuerungen und Weiterentwicklungen...................................... 40
    2.1.2 Betriebliche Lehrstellenförderung.................................................................... 45
    2.1.3 Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching ............................................................... 46
    2.1.4 Ausbildungsleitfäden – Qualität in der Ausbildung........................................... 47
    2.1.5 Clearingstelle Lehrabschlussprüfung (LAP) ...................................................... 47
    2.1.6 Unterstützung bei Auslandspraktika von Lehrlingen ........................................ 48
    2.1.7 Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die
              Lehrabschlussprüfung ...................................................................................... 48
    2.1.8 Übernahme der Kosten des wiederholten Antretens zur
              Lehrabschlussprüfung ...................................................................................... 48
    2.1.9 Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben ........................................ 48
    2.1.10 Projektförderungen.......................................................................................... 49
    2.1.11 Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Qualität der Betrieblichen
              Lehrlingsausbildung ......................................................................................... 49
    2.1.12 Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in die Lehrausbildung und in
              den Arbeitsmarkt ............................................................................................. 49
    2.1.13 Ersatz der Internatskosten ............................................................................... 50

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2.1.14 Berufsberatung und -orientierung .................................................................... 50
    2.1.15 Berufsberatung und -orientierung des AMS ..................................................... 51
    2.1.16 Die österreichische Strategie zum lebensbegleitenden Lernen ........................ 53

2.2 Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche........................................................................... 54
    2.2.1 Übergangsmanagement Schule–Beruf ............................................................ 55
    2.2.2 Lehrstellenförderung des AMS......................................................................... 57
    2.2.3 Ausbildungsgarantie für Jugendliche – Überbetriebliche Lehrausbildung
              (ÜBA) ............................................................................................................... 58
    2.2.4 Maßnahmen für Jugendliche mit Migrationshintergrund ................................. 60
    2.2.5 Maßnahmen für Jugendliche mit gesundheitlichen
              Vermittlungseinschränkungen ......................................................................... 62
    2.2.6 Inklusionsmaßnahmen des Sozialministeriums für junge Menschen mit
              Behinderungen................................................................................................. 63
    2.2.7 Verlängerte Lehrausbildung und Teilqualifizierung (Berufsausbildung nach § 8b
              BAG)................................................................................................................. 68

3 Aktivitäten der Europäischen Union .................................................................. 70

3.1 Der Europäischen Sozialfonds ................................................................................... 70
3.2 Europa 2020 Strategie und Initiativen der Europäischen Union ................................. 71
    3.2.1 Europäische Jugendgarantie und Beschäftigungsinitiative für junge
              Menschen......................................................................................................... 71
    3.2.2 Agenda neue Kompetenzen für neue Beschäftigungsmöglichkeiten ............... 72
    3.2.3 ERASMUS+ ...................................................................................................... 72

Tabellenverzeichnis............................................................................................. 74

Abbildungsverzeichnis .........................................................................................75

Abkürzungen ...................................................................................................... 76

Impressum ......................................................................................................... 78

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Einleitung
Die Angebote der österreichischen Arbeitsmarktpolitik unterstützen Jugendliche dabei, die für
sie passende Ausbildung und einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Sie reichen von Berufsbe­
ratung und Jugendcoaching über die überbetriebliche Berufsausbildung bis hin zu nieder­
schwelligen Angeboten wie den Produktionsschulen und zielgruppenspezifischen Maßnahmen.
Diese breit gefächerten Programme und Projekte werden laufend adaptiert und erweitert, um
den Jugendlichen bessere Chancen zu ermöglichen, ihnen Qualifikationen und Kompetenzen
zu vermitteln und eine individuellere Unterstützung zu bieten. So wurde 2013 das Jugend­
coaching flächendeckend eingeführt, 2014 AusbildungsFit pilotiert, das seit Anfang 2015 unter
dem Begriff Produktionsschule mit dem modernen und umfassenden Konzept des Pilotpro­
jekts weitergeführt wird. Dadurch konnte ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Syste­
matisierung der Angebote für Jugendliche gesetzt werden. Ein besonders wichtiges und großes
Projekt der Bundesregierung ist die im Juli 2016 beschlossene Ausbildungspflicht. Mit der Um­
setzung der AusBildung bis 18 schließt an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht
an, um Jugendliche über die allgemeine Schulpflicht hinaus zu qualifizieren und ihnen damit
bessere Zukunftschancen zu ermöglichen. Aber auch für junge Erwachsene (19- bis 25-jährige)
hat die Arbeitsmarktpolitik mit der Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis 25 reagiert und den
Fokus auf Bildung und Ausbildung zwecks nachhaltiger Arbeitsmarktintegration gelegt.

Ziel der jährlich erscheinenden Broschüre „Jugend und Arbeit in Österreich“ ist es, über Bil­
dung, Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen in Österreich zu informieren. Sie stellt
insbesondere das breite arbeitsmarktpolitische Angebot für Jugendliche dar und beschreibt
Neuerungen und Veränderungen. Wir danken allen, die an dieser Broschüre mitgewirkt und
uns Informationen zur Verfügung gestellt haben und für ihre Unterstützung!

Das erste Kapitel der Broschüre gibt einen Überblick über die demografische Situation sowie
über Daten zu Bildung und Arbeitsmarkt. Außerdem werden das österreichische Bildungssys­
tem und aktuelle Schwerpunkte im Bereich der Bildung beschrieben. Im zweiten Teil „Politik­
bereiche für Jugendliche zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen“ werden Entwicklungen im
Ausbildungssystem und die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche dargestellt.
Hier spielt in den letzten Jahren das „Übergangsmanagement“ eine immer zentralere Rolle
und es wurden viele neue Angebote geschaffen. So sollen zum Beispiel das Jugendcoaching,
die Produktionsschulen oder die überbetriebliche Lehrausbildung den Übergang von der
Pflichtschule in eine weiterführende Ausbildung oder in einen Beruf vereinfachen und sicher­
stellen. Der dritte Teil „Aktivitäten der Europäischen Union“ behandelt Initiativen und Pro­
gramme, die von europäischer Ebene ausgehen.

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1 Demografie, Bildung und Statistik
1.1 Demografische Entwicklung

Im Jahresdurchschnitt 2018 lebten rund 8,8 Mio. (im Jahr 2000 waren es noch 8 Mio.) Men­
schen in Österreich (ca. 4,3 Mio. Männer und 4,5 Mio. Frauen). Die Altersgruppe der unter 20-
Jährigen macht 2018 19,4% der Gesamtbevölkerung aus (2000: 23,1%). Im Erwerbsalter von
20 bis 64 Jahren sind 61,8 % (2000: 61,5%) und 18,8% (2000: 15,4%) 65 Jahre und älter.1

Die Bevölkerung wuchs von Jahresbeginn 2018 bis 1. Jänner 2019 um +0,41%. Die Zunahme
der Bevölkerung im Jahr 2018 fiel deutlich niedriger aus als im Jahr 2017 mit +0,56%. Ca. 97%
des gesamten Bevölkerungsanstiegs ist auf die Netto-Zuwanderung aus dem Ausland in
Höhe von +35.301 Personen zurückzuführen.2 Gegenüber 2017 verringerte sich die Netto-Zu­
wanderung um rund 21%.

Am 1. Jänner 2019 lebten insgesamt ca. 1,4 Mio. Menschen mit ausländischer Staatsangehö­
rigkeit in Österreich. Das entspricht einem Anteil von 16,2% an der Gesamtbevölkerung Ös­
terreichs. Unter den nicht-österreichischen Staatsangehörigen stammte etwas mehr als die
Hälfte aus anderen EU- und EFTA-Ländern. 13,4% der Personen mit ausländischer Staatsbür­
gerschaft waren Deutsche. 7,8% waren rumänische, 5,7% ungarische und 5,6% kroatische
Staatsangehörige. 48,6% der Ausländer und Ausländerinnen waren Drittstaatsangehörige.
Die größten Gruppen bilden serbische Staatsangehörige mit einem Anteil von 8,4% an allen
ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, gefolgt von türkischen mit 8,1% und bosni­
schen Staatsangehörigen mit 6,7%. Den größten Anteil als außereuropäische Nationalitäten
hatte Syrien mit 3,4% und Afghanistan mit 3,1%.3

Österreichs Bevölkerung wird in Zukunft stärker wachsen als zuletzt prognostiziert. Schon ab
2030 wird Österreich bei anhaltender Entwicklung ca. 9,3 Mio. Einwohner und Einwohnerin­
nen haben. Bis zum Jahr 2080 wird die Bevölkerung in Österreich weiterhin wachsen, und
zwar auf 10 Mio. Menschen (+13%). Parallel dazu wird sich die Altersstruktur deutlich hin zu
den Älteren verschieben. Die Zahl der unter 20-jährigen Kinder und Jugendlichen wird zwar
weiterhin steigen, aber deren Anteil an der Bevölkerung zurückgehen (von 19,4% im Jahr
2018 auf 18,9% bis 2080), während die Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren kräftig

1
  Quelle: Statistik Austria, Tabelle Bevölkerungsstand und -struktur; Tabelle Jahresdurchschnittsbevölkerung
1981–2018 nach Geschlecht, breiten Altersgruppen und Staatsangehörigkeit
2
  Quelle: Statistik Austria, Pressemitteilung: 12.024-090/19
3
  Quelle: Statistik Austria, Pressemitteilung: 12.026-092/19 und Pressemitteilung: 11.903-214/18

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zunehmen wird (von 18,8% im Jahr 2018 auf 28,9% im Jahr 2080); siehe auch Abbildung 1:
Bevölkerung nach breiten Altersgruppen 1950 bis 2080 (mittlere Variante) auf Seite 6).

Abbildung 1: Bevölkerung nach breiten Altersgruppen 1950 bis 2080 (mittlere Variante)

Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungsprognose 2017

Die Zahl der Lebendgeborenen lag in den 1980er und 90er Jahren bei durchschnittlich 90.000
pro Jahr, wobei Höchstwerte in den Jahren 1982 und 1992 erreicht wurden (siehe Abbildung
2: Geburten und Sterbefälle 1950 bis 2080 (mittlere Variante) auf Seite 7). Seither ist kein ein­
heitlicher Trend mehr erkennbar und die Zahl der Neugeborenen liegt bei 70.000 bis 90.000
im Jahr. Die Geburtenbilanz fiel im Jahr 2018 mit +1.560 wieder positiv aus, allerdings gerin­
ger als im Jahr 2017. 2018 wurden ca. 85.500 Kinder geboren4.

Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (Gesamtfertilitätsrate) verringerte sich seit den
1980er Jahren von rund 1,5 auf rund 1,39 im Jahr 2009. 2010 kam es erstmals wieder zu einem
Anstieg der Gesamtfertilitätsrate auf 1,44 Kinder pro Frau. Seither stieg die Gesamtfertilitäts­
rate kontinuierlich an und lag im Jahr 2016 bereits wieder bei 1,53 Kindern pro Frau. Aller­
dings ist diese Rate im Jahr 2018 wieder auf 1,48 zurückgegangen. Zum Vergleich: Im Jahr
1963 hatte die Gesamtfertilitätsrate ein Nachkriegsmaximum von 2,82 erreicht und war somit

4
    Quelle: Statistik Austria, Pressemitteilung: 11.969-035/19

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doppelt so hoch wie heute. Laut Prognose von Statistik Austria wird bis 2030 die durch­
schnittliche Kinderzahl pro Frau bei 1,55 stagnieren, während die Lebenserwartung für
Frauen wie Männer weiterhin steigen wird5.

Abbildung 2: Geburten und Sterbefälle 1950 bis 2080 (mittlere Variante)

Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungsprognose 2017

Die Bevölkerungspyramide (siehe Abbildung 3: Bevölkerungspyramide 2017, 2030 und 2060
auf Seite 8) zeigt die Zusammensetzung der Bevölkerung in Österreich für die Jahre 2017,
2030 und 20606.

5
    Quelle: Statistik Austria, Tabelle Bevölkerungsstand- und Bevölkerungsstruktur
6
    Quelle: Statistik Austria, Bevölkerungsstand 2017

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Abbildung 3: Bevölkerungspyramide 2017, 2030 und 2060

Quelle: Statistik Austria

1.2 Das österreichische Bildungssystem

Die Zuständigkeit in der Gesetzgebung im Schulwesen und in der Vollziehung ist zwischen
dem Bund und den Ländern aufgeteilt.

Österreich hat ein differenziertes Schulsystem, d.h. nach der vierten Schulstufe sowie nach der
achten Schulstufe wird zwischen unterschiedlichen Schultypen unterschieden (siehe Abbildung
4: Das österreichische Bildungssystem auf Seite 9). Das Bildungssystem vom Kindergarten bis
zur Universität und die Schultypen werden im Punkt 1.2.1 Schulsystem und Lehre auf Seite 9
genauer beschrieben. Punkt 1.2.3 Bildungsstand auf Seite 19 gibt einen Überblick über den
Ausbildungsstand in Österreich und über neue Maßnahmen und Schwerpunkte, die in den letz­
ten Jahren eingeführt wurden; um das Bildungsangebot zu verbessern und zu erweitern siehe
unter Punkt 1.2.4 Bildungs- und schulpolitische Schwerpunkte auf Seite 20.

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Abbildung 4: Das österreichische Bildungssystem

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)

1.2.1       Schulsystem und Lehre7
Die allgemeine Schulpflicht in Österreich dauert neun Jahre und beginnt im Alter von sechs
Jahren. Zur vorschulischen Bildung können Kinder bis zum Schuleintritt eine elementare Bil­
dungseinrichtung (z.B. Kindergarten) besuchen; im letzten Jahr ist der Besuch für Kinder, die
bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, im Ausmaß
von 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche verpflichtend sowie beitragsfrei. Kinder,
die die Schule vorzeitig besuchen, sind von der Besuchspflicht ausgenommen. Auf Antrag

7
    Quelle: BMBWF

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von Erziehungsberechtigten kann die Erfüllung der Besuchspflicht eines Kindes im Rahmen
der häuslichen Erziehung oder bei Tagesmüttern und -vätern beim Land angesucht werden.
Dies setzt voraus, dass das Kind keiner Förderung in der Bildungssprache Deutsch bedarf und
dass die Erfüllung der Bildungsaufgaben und der Werteerziehung gewährleistet ist. Im Rah­
men des beitragsfreien Pflichtkindergartenjahres für Fünfjährige wurde ein verpflichtendes
Beratungsgespräch für Eltern von Vierjährigen, die nicht in (institutioneller) Betreuung sind
und auch noch nicht zum Kindergarten angemeldet sind, eingeführt. In diesem Gespräch wird
auf die positiven Auswirkungen des Kindergartenbesuchs auf das Kind hinsichtlich der Erlan­
gung von sozialen Fähigkeiten, der Erhöhung der Sprach- und Kommunikationsfähigkeit und
der Kreativität aufmerksam gemacht.

Die Betreuungsquote der 3-Jährigen erhöhte sich seit 1995 von 45,3% auf mittlerweile 86,7%.
Bei den 4-Jährigen stieg im gleichen Zeitraum der Anteil von 80,4% auf 96,4% und bei den 5-
Jährigen von 86,3% auf 98,2%. Bei Kindern von 0 bis 2 Jahren stieg die Betreuungsquote von
4,6% auf 26,5%8.

Der Großteil der schulpflichtigen Kinder (mehr als 98%)9 besucht in der Primarstufe die vier­
jährige Volksschule. Die verbleibenden 2% besuchen Sonderschulen, sonstige allgemeinbil­
dende Schulen mit Organisationsstatut (wie z.B. Realschulen, Waldorf- oder Montessori-
Schulen) oder auch Schulen mit ausländischem Lehrplan. Für Kinder, die das Pflichtschulalter
erreicht haben, die jedoch noch nicht "schulreif" für den Eintritt in die Volksschule sind, ist der
Besuch eines Vorschuljahres bzw. der Vorschulstufe vorgesehen, um allmählich in das Schul­
leben hineinzuwachsen.

Nach der Volksschule, in der Regel im Alter von zehn Jahren, treten die Kinder in die Sekun­
darstufe I über. Die Sekundarstufe I dauert vier Jahre. Bei der Wahl der Schule findet die erste
Differenzierung in der Bildungslaufbahn der Kinder statt, in allgemeinbildende höhere Schu­
len (AHS-Unterstufe) oder Neue Mittelschulen (NMS, siehe Punkt 1.2.4 Bildungs- und schul­
politische Schwerpunkte auf Seite 20). Für die Aufnahme in eine AHS müssen die Kinder die
vierte Klasse Volksschule mit guten oder sehr guten Noten in Deutsch/Lesen/Schreiben und
Mathematik beenden oder eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Das Schulwahlverhalten zu
Beginn der Sekundarstufe I ist von mehreren Faktoren abhängig: Neben dem regionalen Bil­
dungsangebot bzw. der Pendeldistanz zum bevorzugten Schultyp, spielen das soziale Umfeld
und der sozioökonomische Hintergrund eine wichtige Rolle10.

8
  Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik 2018/2019
9
  Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018
10
   Neben den drei Schultypen gibt es die Sonderschule, die Primarstufe und Sekundarstufe und umfasst damit
acht bzw. neun Jahre.

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Die Schul- und Ausbildungstypen der Sekundarstufe II
Nach Abschluss der Sekundarstufe I mit der achten Schulstufe beginnt die Sekundarstufe II.
In der Sekundarstufe II gibt es die Polytechnischen Schulen (PTS; Dauer: 1 Jahr), allgemeinbil­
dende höhere Schulen (AHS Oberstufe; 4 Jahre), berufsbildende höhere Schulen (BHS; 5
Jahre) und berufsbildende mittlere Schulen (BMS; 1 bis 4 Jahre). Nach der neunten Schulstufe
bzw. dem neunten Schuljahr ist die allgemeine Schulpflicht beendet und die Schüler und
Schülerinnen können entweder weiterhin eine allgemein bildende oder berufsbildende mitt­
lere oder höhere Schule besuchen oder eine duale Ausbildung absolvieren. Mit der Einfüh­
rung der AusBildung bis 18 müssen alle Jugendlichen unter 18 nach Beendigung der
allgemeinen Schulpflicht verbindlich einer Bildung oder Ausbildung nachgehen. Details dazu
finden sich unter Punkt 2.2.1 Übergangsmanagement Schule–Beruf auf Seite 55.

Die Polytechnische Schule PTS schließt an die achte Schulstufe an und dauert ein Jahr. Sie
bietet Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung.

Schüler und Schülerinnen, die während der Schulpflicht oder nach Weiterbesuch der Schule
in einem freiwilligen zehnten Schuljahr die 4. Klasse einer Neuen Mittelschule (NMS) oder die
Polytechnische Schule (PTS) nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen in einem freiwilli­
gen 10. bzw. 11. Schuljahr diese Schulen mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilli­
gung der zuständigen Schulbehörde besuchen. Unter denselben Bedingungen sind Schüler
und Schülerinnen, die eine NMS oder PTS im neunten Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht
als außerordentliche Schüler beendet haben, berechtigt, diese Schulen ein weiteres Jahr als
ordentliche oder außerordentliche Schüler und Schülerinnen zu besuchen.

Darüber hinaus wurde durch das Pädagogikpaket 2018 (BGBl. I Nr. 101/2018) der gesetzliche
Rahmen geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht (9.
Schulstufe) an mittleren und höheren Schulen negativ abgeschlossen haben, in Zukunft wie­
der die Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen erhalten.
Damit erhalten diese Schülerinnen und Schüler die Chance, sich auch nach der 9. Schulstufe
vertiefend beruflich und bildungsmäßig (neu) zu orientieren und die Berufsgrundbildungs-
sowie Berufsorientierungsangebote der Polytechnischen Schule für sich zu nutzen. Diese Be­
stimmung ist mit September 2019 in Kraft getreten.

Die allgemeinbildende höhere Schule AHS umfasst entweder Sekundarstufe I und II, also Un­
terstufe und Oberstufe oder nur die Sekundarstufe II, die vier (oder fünf bei Sonderformen)
Jahre dauert. Die AHS wird mit Matura (Reifeprüfung) abgeschlossen, die zum Studium an
Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien berechtigt.

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Berufsbildende Schulen bieten ab der neunten Schulstufe eine Vielzahl von Ausbildungsmög­
lichkeiten in Form von berufsbildenden höheren Schulen (BHS) oder berufsbildenden mittle­
ren Schulen (BMS) an. Sie vermitteln neben einer fundierten Allgemeinbildung eine
berufliche Erstausbildung mit unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichen Niveaus ab der
neunten Schulstufe.

Zu den berufsbildenden Schulen gehören die Berufsschulen, technische, gewerbliche und
kunstgewerbliche Schulen, kaufmännische Schulen, Schulen für wirtschaftliche Berufe, Tou­
rismusschulen, Schulen für Mode, Schulen für Kunst und Gestaltung, Schulen für Sozialbe­
rufe, höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen, Bildungsanstalten für
Elementarpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik einschließlich deren Son­
derformen. Sie können in verschiedenen Formen mit unterschiedlicher Dauer (1 – 5 Jahre) ge­
führt werden:

Die 3- bzw. 4-jährigen BMS-Angebote sind Vollzeitschulen mit verpflichtendem Praxisanteil
(Pflichtpraktikum). Sie werden ab der 9. Schulstufe geführt und vermitteln eine abgeschlos­
sene berufliche Erstausbildung. Absolventen und Absolventinnen einer BMS haben Zugang
zur Berufsreifeprüfung, mit deren Abschluss ein allgemeiner Hochschulzugang eröffnet wird.
Ferner ist der Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule dem
NQR11-Niveau 4 zugeordnet. Die 1- bzw. 2-jährigen BMS-Angebote sind Vollzeitschulen ab
der 9. Schulstufe und dienen einer beruflichen Vorbildung.

Die 5-jährigen BHS-Angebote sind Vollzeitschulen mit verpflichtendem Praxisanteil (Pflicht­
praktikum). Sie werden ab der 9. Schulstufe geführt und schließen mit einer Reife- und Dip­
lomprüfung ab. Absolventen und Absolventinnen einer BHS verfügen über eine
Doppelqualifikation. Einerseits haben sie den allgemeinen Hochschulzugang und anderer­
seits eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung. Der Abschluss einer BHS ist dem NQR-
Niveau 5 zugeordnet. Der 4. und 5. Jahrgang der BHS entspricht nach ISCED (Internationalen
Vergleich von Bildungsabschlüssen) der Stufe 5; diese wird als "short-cycle tertiary education"
bezeichnet. Damit stehen Kompetenzen, die an BHS erworben wurden, in direktem Vergleich
mit akademischen Angeboten.

Alternativ zum weiterführenden Schulbesuch kann nach der Schulpflicht eine duale Ausbil­
dung, die Lehre, absolviert werden. Sie kombiniert praktisches Training in einem Betrieb
(80%) und die Ausbildung in einer Berufsschule (20%). Die Lehre ist eine formale Ausbildung,
die mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen wird. Der Abschluss einer Lehre ist dem

11
     NQR = Nationaler Qualifikationsrahmen

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NQR-Level 4 zugeordnet. Es gibt rund 200 anerkannte Lehrberufe in unterschiedlichsten Be­
reichen. Rund 40,0% der Jugendlichen jedes Jahrgangs absolvieren nach Beendigung ihrer
Schulpflicht eine Lehre12. Eine genauere Beschreibung des Übergangs von der Schule in den
Beruf, des dualen Systems, der Überbetrieblichen Lehrausbildung etc. liefern die Punkte 2.2.1
Übergangsmanagement Schule–Beruf auf Seite 55, 2.2.2 Lehrstellenförderung des AMS auf
Seite 57 und 2.2.3 Ausbildungsgarantie für Jugendliche – Überbetriebliche Lehrausbildung
(ÜBA) auf Seite 58. Weiterführend kann nach der Lehre eine Meister- bzw. Werkmeister­
schule besucht werden. Außerdem kann nach Lehrabschluss eine Studienberechtigungsprü­
fung oder Berufsreifeprüfung absolviert werden, die zum Eintritt in das tertiäre
Bildungssystem bzw. zu einem bestimmten Studiengang im tertiären Bildungssystem be­
rechtigt.

Im Schuljahr 2017/2018 gab es 1.144.60013 Schüler und Schülerinnen, 47,7% davon waren
weiblich. Zu Beginn der Sekundarstufe I in der 5. Schulstufe besuchen 59,9% der Schüler und
Schülerinnen eine Neue Mittelschule (NMS), 35,7% eine AHS-Unterstufe, 1,9% eine Sonder­
schule, 1,3% eine NMS an AHS und 1,2% Statutschulen. Von der AHS-Unterstufe wechseln
über 90% der Schüler und Schülerinnen in eine AHS-Oberstufe (62,2%) oder BHS (30,3%).
Von der NMS wechseln rund 42,7% in AHS oder BHS, davon der Großteil in BHS (34%).

In der neunten Schulstufe, zu Beginn der Sekundarstufe II, sind 35,1% der Schüler und Schüle­
rinnen in einer BHS14, 28,5% in einer AHS, 19,5% in Polytechnischen Schulen und 16,9% in
BMS. Über 60% der Schüler und Schülerinnen in der neunten Schulstufe befinden sich also in
einer Schule, die mit einer Reifeprüfung abgeschlossen wird. 1980 waren dies lediglich 40%.
Der Frauenanteil ist bei den höheren Ausbildungsformen15 höher (Frauenanteil AHS-
Unterstufe: 52,3%; AHS-Oberstufe: 57,8%, BHS: 52,7%, Berufsschulen: 33,3%, Polytechnische
Schule: 36,5%)16.

Berufs- und Bildungsinformation
Die Unterstützung der Berufswahl erfolgt im Schulbereich durch entsprechende Beiträge zur
Stärkung von Orientierungskompetenzen („Career Management Skills“) im Unterricht, Infor­
mations- und Beratungsangebote sowie die Ermöglichung von praktisch erlebbaren Einbli­
cken ins Berufsleben. Diese kontinuierlichen, vielschichtigen Unterstützungen werden unter

12
   Quelle: Lehrlingsstatistik der WKÖ (Anteil der Lehrlinge im 1. Lehrjahr an den 15-jährigen im Jahresdurch­
schnitt 2018).
13
   inklusive Statutschulen mit eigenem Organisationsstatut
14
   BHS inklusive Lehrerbildende höhere Schulen
15
   Grundlage: alle Schulstufen
16
   Quelle: Zahlenspiegel 2017 und Schulstatistik

Jugend und Arbeit in Österreich                                                                           13 von 79
dem Begriff „ibobb“ (Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf) zusam­
mengefasst und zielen in erster Linie darauf ab, Schüler und Schülerinnen dazu zu befähigen,
eigenständige Bildungs- und Berufsentscheidungen entlang ihrer Interessen und Fähigkeiten
treffen zu können. Eine enge Kooperation mit außer- bzw. nachschulischen Einrichtungen –
z. B. BerufsInformationsZentren des AMS, Informations- und Beratungsangebote der Sozial­
partner sowie des tertiären Bildungssektors sind hier wesentliche Bestandteile. Nähere Infor­
mationen sind unter nachstehendem Link des BMBWF abrufbar: ibobb

Neu zur Verfügung steht das ibobb-Portal mit wertvollen Informationen und Materialien zu
Berufsinformationen und Berufsorientierung: portal.ibobb.at

"18plus – Berufs- und Studienchecker" (Link: www.18plus.at), werden Schülerinnen und
Schüler der letzten beiden Schulstufen (7./8. Klasse AHS bzw. 4./5. Jahrgang BHS) unter­
stützt, ihre Ausbildungs- und Studienwahl besser ihren Neigungen und Fähigkeiten anzupas­
sen. Dieses Projekt zielt darauf ab, die individuellen Neigungen, Interessen sowie Stärken der
Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt zu stellen.

Im Schuljahr 2018/2019 nahmen 402 Schulen mit über 27.000 Schülerinnen und Schülern am
kostenlosen Programm 18plus teil. Es beteiligten sich 167 BHS-Standorte (47%) und 235
AHS-Standorte (67,5%). Im Oktober 2018 wurde in den Räumlichkeiten des Bundesministeri­
ums für Bildung, Wissenschaft und Forschung der 10. Geburtstag des Programms 18plus ge­
feiert.

1.2.2       Tertiäre Bildung
Die Reifeprüfung (Matura), die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung be­
rechtigen zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und
Akademien (für einzelne Studienrichtungen bedarf es Zusatzprüfungen).

Der nichtuniversitäre tertiäre Bereich besteht aus Kollegs und berufsbildenden Akademien
sowie auf einem Beruf aufbauenden Ausbildungsgängen, die zum Erwerb eines Meister- oder
Werkmeisterabschlusses führen. Für den Besuch der Kollegs und Akademien ist eine Reife­
prüfung, eine Berufsreife- oder eine Studienberechtigungsprüfung Voraussetzung. Für den
Besuch einer Meister-/Werkmeisterschule ist hingegen eine abgeschlossene Berufsausbil­
dung (Lehre) erforderlich.

Jugend und Arbeit in Österreich                                                        14 von 79
Im universitären Bereich gibt es Pädagogische Hochschulen, Universitäten und Fachhoch­
schulen. In Österreich verfügten im Jahr 2018 über 40% der Altersgruppe der 30- bis 34-Jähri­
gen über einen tertiären oder gleichwertigen Bildungsabschluss (ISCED 5–8)17.

Etwas mehr als drei Viertel aller Studierenden werden an den 16 wissenschaftlichen und
sechs künstlerischen öffentlichen Universitäten ausgebildet. Neben den öffentlichen Univer­
sitäten sind die Fachhochschulen der zweite große Ausbildungsbereich. In den letzten Jahr­
zehnten ist die Zahl der Studienabschlüsse und der Studierenden stark gestiegen. Im
Wintersemester 2017/18 befanden sich 382.945 Personen (54% Frauen) in akademischer Aus­
bildung (mit Lehrgang-Studierenden), davon studierten 278.052 an Universitäten, 51.522 an
Fachhochschulen, 29.177 an Pädagogischen Hochschulen, 11.034 an Privatuniversitäten und
334 an Theologischen Lehranstalten. Der Anteil der ausländischen Studierenden beträgt etwa
26%. Die in Österreich studierenden Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft kommen
überwiegend aus Deutschland (37% der ausländischen Studierenden), Italien (10%) und den
übrigen Ländern der EU-28 (ca. 23%). Diese Gruppen stellen gemeinsam somit rund 70% aller
ausländischen Studierenden18.

Im Studienjahr 2016/2017 wurden insgesamt 52.932 ordentliche Studien an öffentlichen Uni­
versitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen abgeschlossen. Davon waren
16.130 Bachelorabschlüsse, 6.383 Abschlüsse von Diplomstudien und 9.879 Masterabschlüsse
an öffentlichen Universitäten. An den Fachschulen gab es 9.025 Bachelor, 5.090 Master und
nur noch 1 Diplomstudienabschluss; an den pädagogischen Hochschulen 3.838 Bachelorab­
schlüsse19.

Universitäten
Das Ausbildungsangebot der 22 öffentlichen Universitäten in Österreich ermöglicht es Inte­
ressierten, aus über 1.000 eingerichteten Studienmöglichkeiten zu wählen. Die Umstellung
der Studienarchitektur vom zweistufigen System (Diplom/Doktorat) auf drei Stufen (Ba­
chelor/Master/Doktorat) wird in den nächsten Jahren abgeschlossen sein. Die Zahl an Studien
mit bisheriger Diplomstudienform ist schon sehr gering. Im Wintersemester 2016 belegen an
öffentlichen Universitäten 57% der Studierenden ein Bachelorstudium und 19% Masterstu­
dien und 7% ein Doktoratsstudium. Nur noch 18% entfallen auf "klassische Diplomstudien"20.

17
   Quelle: EUROSTAT LFS; Abfrage vom 24. Juli 2019
18
   Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018
19
   Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018
20
   Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018

Jugend und Arbeit in Österreich                                                        15 von 79
Wie in Tabelle 1: Ordentliche Studien nach Gruppen von Studien (gesamt), Wintersemester
2018 (Stichtag: 28. Februar 2019) auf Seite 16 ersichtlich, sind von den 315.481 ordentlichen
Studien im Wintersemester 2018 etwa ein Viertel geistes- und kulturwissenschaftliche Stu­
dien (22%), 21% ingenieurwissenschaftliche, 14% sozial- und wirtschaftswissenschaftliche,
14% naturwissenschaftliche und etwa 13% rechtswissenschaftliche Studien. In geistes- und
kulturwissenschaftlichen Fächern beträgt der Frauenanteil 70% und in veterinärmedizini­
schen sogar etwa 80%. Am geringsten ist der Frauenanteil mit etwa 30% in ingenieurwissen­
schaftlichen Fächern. In einzelnen Studienrichtungen (wie z.B. Maschinenbau) liegt der Anteil
der Studentinnen sogar unter 10%.

Tabelle 1: Ordentliche Studien nach Gruppen von Studien (gesamt), Wintersemester 2018
               (Stichtag: 28. Februar 2019)

 Ordentliche Studien nach Gruppen
 von Studien                                  Frauen          Männer           Gesamt         Frauenanteil

 Geistes- u. kulturwissenschaftliche          49.647          20.872            70.519           70,4%
 Studien

 Ingenieurwissenschaftliche Studien           20.025           47.157           67.181           29,8%

 Interdisziplinäre Studien                     602              426             1.028            58,6%

 Künstlerische Studien                        4.266            3.375            7.641            55,8%

 Lehramtsstudien                              13.546           7.823            21.369           63,4%

 Medizinische Studien                         7.494            6.675            14.169           52,9%

 Naturwissenschaftliche Studien               25.680          19.300            44.980           57,1%

 Rechtswissenschaftliche Studien              21.925          17.598            39.523           55,5%

 Sozial- u. wirtschaftswissenschaftli­        22.498          22.024            44.522           50,5%
 che Studien

 Theologische Studien                          991             1.164            2.155            46,0%

 Veterinärmedizinische Studien                1.374             355             1.729            79,5%

 Individuelle Studien                          342              310              652             52,5%

 Sonstige Studienaktivitäten                    8                5                13             61,5%

 Gesamt                                     168.398           147.083          315.481           53,4%

Quelle: uni:data; Datenmeldungen der Universitäten auf Basis UniStEV zum jeweiligen Stichtag (ohne Erweite­
rungsstudien)

Jugend und Arbeit in Österreich                                                                      16 von 79
Fachhochschulen
Seit der Gründung der Fachhochschulen in Österreich 1994, damals begannen nur ca. 700
Studierende eine Fachhochschul-Ausbildung, ist die Zahl der Studierenden (Wintersemester
2018) bis 2018 auf 53.401 angestiegen. In Erweiterung des Studienangebots werden nunmehr
nun auch Weiterbildungslehrgänge angeboten. Es gibt zurzeit 21 Fachhochschulen in ganz
Österreich, davon sind 15 als Fachhochschulen und die übrigen als Erhalter von Fachhoch­
schul-Studiengängen (Fachhochschul-Einrichtungen) organisiert. An den Fachhochschulen
entfallen von den 53.401 ordentlichen Studierenden im Wintersemester 2018 etwa 71% auf
Bachelorstudiengänge und etwa 29% auf Masterstudiengänge. Die Diplomstudiengänge an
den Fachhochschulen sind bis auf einzelne Studierende (im Wintersemester 2018 waren es
nur drei Personen und diese sind männlich) nahezu ausgelaufen.

Tabelle 2 auf Seite 17 gibt einen Überblick über die Studierenden an Fachhochschulen. Im
Wintersemester 2018 gab es die meisten Studierenden in den Bereichen Wirtschaftswissen­
schaften (38%), Technik und Ingenieurwissenschaften (37%) sowie Gesundheitswissenschaf­
ten (13%). Informationstechnologie und Elektronik stehen im technischen Bereich im
Vordergrund. Die Wirtschaftsstudiengänge sind v.a. betriebswirtschaftlich orientiert. Rund
vier von zehn Studiengängen werden in berufsbegleitender Organisationsform belegt21.

Tabelle 2: Ordentliche Studierende an Fachhochschul-Studienlehrgängen nach Ausbildungs­
               bereichen, Wintersemester 2018 (Stichtag: 15. November 2018)22

 Ordentliche Studierende an Fach­
 hochschul-Studiengängen/Ausbil­
 dungsbereiche                               Frauen          Männer           Gesamt         Frauenanteil

 Gestaltung, Kunst                            496              383               879            56,4%

 Gesundheitswissenschaften                    5.723            1.379            7.102           80,6%

 Militär- und Sicherheitswesen                 29              299               328             8,8%

 Naturwissenschaften                          441               373              814            54,2%

 Sozialwissenschaften                        2.976             1.051            4.027             73,9

 Technik, Ingenieurwissenschaften            4.838            15.018           19.856           24,4%

 Wirtschaftswissenschaften                   12.113           8.282            20.395           59,4%

 Gesamt                                      26.616           26.785           53.401            49,8

21
  Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018
22
  Quelle: uni-data; Datenmeldungen der Universitäten auf Basis UniStEV zum jeweiligen Stichtag; Datenaufbe­
reitung: BMBWF, Abteilung IV/9

Jugend und Arbeit in Österreich                                                                      17 von 79
Pädagogische Hochschulen
Pädagogische Hochschulen bieten Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen pädagogischen Be­
rufsfeldern, insbesondere in Lehrberufen an. In den 14 pädagogischen Hochschulen können
Lehramtsstudien mit unterschiedlichen Schwerpunkten absolviert werden. Die Ausbildung
wurde in den letzten Jahren reformiert. Die Ausbildungsangebote umfassen nun Elementar­
pädagogik, Lehramt Primarstufe, Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung in Kooperation
mit Universitäten und Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung, jeweils als Bachelor oder Mas­
terstudium. Die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten haben sich in vier regionalen
Verbünden zusammengeschlossen. Diese neue Pädagoginnen- und Pädagogen-Ausbildung
startete österreichweit 2015 für die Primarstufe und 2017 für die Sekundarstufe.

Im Wintersemester 2018/2019 waren 14.595 Studierende zu einem Lehramtsstudium zuge­
lassen, der Großteil bereits im neuen System, daher die nur noch geringe Zahl an Studieren­
den in LA für Volksschulen, NMS, Sonderschulen etc. – siehe in Tabelle 3Tabelle 3: Lehramt
(LA)-Studierende an Pädagogischen Hochschulen nach Lehramtsstudien auf Seite 18.23

Tabelle 3: Lehramt (LA)-Studierende an Pädagogischen Hochschulen nach Lehramtsstudien

 Lehramt-Studierende nach Lehr­
 amtsstudien                                      Frauen      Männer   Gesamt      Frauenanteil

 Bachelor Elementarbildung                          343         1       344           99,7%

 Bachelor LA Primarstufe                           5.643       755     6.398          88,2%

 Bachelor LA für Volksschulen                       250         36      286           87,4%

 Master LA Primarstufe                              272         17      289            94,1

 Bachelor LA Sekundarstufe Allge­                  2.906      1.760    4.667          62,3%
 meinbildung (AB)

 Master LA Sekundarstufe AB                         66          27       94           70,2%

 Bachelor LA für Neue Mittelschule                  261        200      461           56,6%
 (NMS)

 Bachelor LA für Sonderschulen                       42         14       56           75,0%

 Bachelor LA für Polytechnische                      1          2        3            33,3%
 Schule (PTS)

 Bachelor LA Sekundarstufe Berufs­                  631        851     1.482          42,6%
 bildung (BB)

23
     Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018

Jugend und Arbeit in Österreich                                                          18 von 79
Lehramt-Studierende nach Lehr­
 amtsstudien                                  Frauen           Männer            Gesamt         Frauenanteil

 Master LA Sekundarstufe BB                             8                5                13            61,5%

 Bachelor LA für Berufsschulen                          21              49                70            30,0%

 Bachelor LA für Fachbereich an Be­                    165              58               223            74,0%
 rufsbildende mittlere und höhere
 Schulen (BMHS)

 Bachelor LA für Religion an Poly­                     113              76               189            59,8%
 technischen Schulen (PS)

 Master Quereinsteigerstudium LA                        11               9                20            55,0%
 Musikerziehung

 Gesamt                                           10.733             3.860           14.595             73,5%

Quelle: Statistik Austria, Hochschulstatistik erstellt am 13.05.2019; Anmerkung: Lehramt Sekundarstufe Allge­
meinbildung (AB): Gemeinsames Studium mit Universität/Zulassung an Pädagogischer Hochschule

1.2.3       Bildungsstand
Die Entwicklung des Bildungsstandes zwischen 1971 und 2017 zeigt einen allgemeinen An­
stieg des Bildungsniveaus der österreichischen Wohnbevölkerung. 1971 hatten 58% der ös­
terreichischen Wohnbevölkerung (zwischen 25 und 64 Jahren) maximal Pflichtschule als
höchsten Bildungsabschluss. Im Jahr 2017 betrug dieser Anteil nur mehr 18%. Deutliche Zu­
wächse gibt es bei allen weiterführenden Ausbildungen. Seit 1971 verdoppelte sich der Anteil
der Personen mit BMS-Abschluss von 7,5% auf 15% oder mit AHS/BHS von 6% auf 15% (AHS:
6% BHS: 9%). 1971 hatten nur rund 3% der österreichischen Wohnbevölkerung einen Hoch­
schulabschluss; im Jahr 2015 war der Anteil mit 15% fünfmal so hoch.

Vor allem Frauen haben in den letzten Jahrzehnten beim Bildungsstand deutlich aufgeholt:
1971 hatten 70,4% aller Frauen im Alter von 25 bis 64 Jahren einen Pflichtschulabschluss und
nur 1,3% einen Hochschulabschluss. Im Jahr 2017 waren es nur mehr 21% mit Pflichtschule,
hingegen 16% mit einem Hochabschluss. Unter den jüngeren Frauen hat bereits ein Viertel
einen Hochschulabschluss (25–34). 27% der Frauen von 25-64 Jahre hatten einen Lehrab­
schluss, 17% eine BMS, 7% eine AHS, 8% eine BHS und 5% ein Kolleg oder eine Akademie als
höchste abgeschlossene Ausbildung. Bei den Männern haben 15% maximal Pflichtschulab­
schluss, mit 42% wesentlich mehr als unter den Frauen eine Lehre, 12% eine BMS, 6% eine
AHS, 9% eine BHS, 2% ein Kolleg oder eine Akademie und 15% eine Hochschule absolviert24.

24
 Quelle: Statistik Austria, Bildung in Zahlen 2017/2018/Tabellenband; eigene Berechnungen des Sozialministeri­
ums

Jugend und Arbeit in Österreich                                                                        19 von 79
Im EU Vergleich liegt Österreich bei Personen mit Sekundarabschluss II im vorderen Mittel­
feld; bei Personen mit Tertiärabschluss im Mittelfeld. 2018 hatten in Österreich 89% der 30-
bis 34-jährigen mindestens einen Sekundarabschluss II. Im EU-28-Durchschnitt hatten 2018
84% mindestens einen Abschluss im Sekundarbereich II. Polen hatte mit 95% die höchste
Quote, gefolgt von Tschechien, Slowenien bzw. Litauen mit 94%. Den geringsten Anteil hat­
ten Spanien und Malta mit 66% und Portugal mit 67%. Der Anteil der Personen mit Tertiärab­
schluss (ISCED 5–8) lag 2018 in Österreich bei 41%25. Der EU-Durschnitt lag bei 41%. In
Litauen war der Anteil mit 58%, in Zypern mit 57% und in Luxemburg und Irland mit 56% am
höchsten. In Rumänien mit 25% und Italien mit 28% war er hingegen am niedrigsten26.

1.2.4        Bildungs- und schulpolitische Schwerpunkte
Eine gute Ausbildung ist nicht nur wichtig für die persönliche Entwicklung des Menschen,
sondern auch Voraussetzung für einen erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt. Um den
Kindern und Jugendlichen gute und faire Bildungschancen zu ermöglichen, wird das österrei­
chische Bildungssystem laufend weiterentwickelt. Erfolgreiche Bildungsprojekte werden fort­
gesetzt, neue Angebote und Reformen sollen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen.

Im Dezember 2018 wurde vom Ministerrat das Pädagogik-Paket, das sich aus sechs Vorhaben
zusammensetzt, beschlossen. Sie umfassen folgende Arbeitspakete: Weiterentwicklung
Volksschule- (Neue) Mittelschule, individuelle Kompetenz- und Potentialmessung (iKPM) als
multifunktionales Konzept, Weiterentwicklung der Lehrpläne, Leistungsbeurteilungsverord­
nung (LBVO)/Kompetenzraster, Bildungspflicht und Schulreife. Diese Maßnahmen treten
schrittweise ab dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft. Ziel des Pädagogik-Pakets ist es, das öster­
reichische Schulsystem zu modernisieren und an die Anforderungen der heutigen Gesell­
schaft anzupassen. Dazu ist es erforderlich, österreichweit vergleichbare Standards zu
schaffen, grundlegende Kompetenzen zu vermitteln und dafür zu sorgen, dass kein Kind die
Schule ohne diese Kompetenzen verlässt. Talente und Interessen sollen gefördert und schuli­
sche Leistungsdefizite ausgeglichen werden, sodass alle Kinder ihren Bildungsweg erfolg­
reich durchlaufen können und für eine weiterführende Bildung oder eine Ausbildung in der
Berufswelt gut gerüstet sind.

Maßnahmen im Bereich der Lehre, wie die Modularisierung des Lehrsystems oder die Lehr­
stellenförderung, werden unter Punkt 2.1 Weiterentwicklung des Ausbildungssystems und
der Berufsberatung auf Seite 40 beschrieben.

25
     Berufsbildende höhere Schulen fallen unter ISCED 5.
26
     Quelle: EUROSTAT

Jugend und Arbeit in Österreich                                                           20 von 79
Bildungsreform 2017
Im Vordergrund der 2017 im Nationalrat beschlossenen Bildungsreform 2727 standen fol­
gende Arbeitspakete, die mit Beginn 2018 umgesetzt wurden: Autonomiepaket, Schulclus­
ter, Ressourcenzuteilung und Ressourcensicherheit, Schulpartnerschaft, Neuordnung der
Behörde und Schulversuche. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Maßnahmen der Bil­
dungsreform traten schrittweise in Kraft. Die zentralen Neuerungen im Bereich Schulautono­
mie wurden im September 2018 wirksam.

Mit der Umsetzung der Bildungsreform 2017 werden folgende Ziele verfolgt: maximale päda­
gogische Gestaltungsfreiheit am einzelnen Schulstandort zur Erstellung innovativer Bildungs­
angebote bei gleichzeitiger Planungs- und Ressourcensicherheit, die Ermöglichung
regionaler Bildungskonzepte, in denen Schulprofile sinnvoll aufeinander abgestimmt und
Übergänge für Schülerinnen und Schüler optimal gestaltet werden, bessere Qualifizierung
von Schulleiterinnen und Schulleitern und bedarfsgerechte, autonom am Schulstandort aus­
gerichtete Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, Erhöhung der Transparenz
und verbesserte Steuerung des Schulsystems durch eine gemeinsame einheitliche Bund–Län­
der–Bildungsbehörde, gezielte Qualitätsentwicklung durch besseres Qualitätsmanagement
und einheitliches Bildungscontrolling.

Mit der Bildungsreform 2017 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass bis zu acht Schulstand­
orte zu einem Schulcluster zusammengeschlossen werden können. Die Eigenverantwortung
der Schulen wurde gestärkt. Durch die gesetzlichen Änderungen sind nun die Schulleitungen
für die Auswahl des pädagogischen Personals mitverantwortlich. Die Behörde prüft nur mehr,
ob die formalen Erfordernisse vorliegen und steuert an jenen Standorten nach, an denen
nicht genügend Bewerbungen vorliegen. Auf Schulebene steht die Autonomie in der Unter­
richtsgestaltung und im Personalmanagement im Vordergrund. Es wurden pädagogische, or­
ganisatorische, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen, um den
Pädagogen und Pädagoginnen und den Schulleitern und Schulleiterinnen mehr Gestaltungs­
freiheit zu ermöglichen.

Auf der Verwaltungsebene wurden die bisherigen Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für
Wien mit 1.Jänner 2019 durch neue Bildungsdirektionen abgelöst. Diese Veränderung bringt
klare Verwaltungsstrukturen und eine klare Abgrenzung der jeweiligen Verantwortung des
Bundes und der Länder mit sich. Diese Behörden werden nun erstmals sowohl Bundes- als
auch Landeslehrerinnen und Landeslehrer verwalten. Die Behörde setzt sich aus dem Präsidi­
albereich und dem Bereich Pädagogischer Dienst zusammen.

27
     Quelle: BMBWF

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Eine weitere große Veränderung im Zuge der Bildungsreform 2017 ist die Organisation der
Schulaufsicht nach Bildungsregionen. In den einzelnen Bundesländern sind je nach Größe 2
bis 7 Bildungsregionen eingerichtet worden. Pro Bildungsregion gibt es ein regionales Schul­
aufsichtsteam, das nun mit einer über den einzelnen Schulstandort bzw. dem Schulcluster
hinausgehenden Perspektive und Verantwortung jene regionalen Strategien, Konzepte und
Maßnahmen entwickelt und implementiert, die zur Verbesserung der Bildungsqualität und
der Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit in der Region führen. Diese neue
Struktur der Schulaufsicht ist mit 2020 sichtbar.

Nationale Strategie zur Verhinderung von frühzeitigem (Aus-)Bildungsabbruch
Diese Strategie zur Verhinderung von frühzeitigem (Aus-)Bildungsabbruch wurde entlang der
drei Bereiche Prävention, Intervention und Kompensation erstellt. Durch eine stärkere Fokus­
sierung auf Berufs- und Bildungswegorientierung, Kompetenzerwerb und verstärkten Praxis­
bezug im berufsbildenden Schulbereich, aber auch durch Verhinderung von
Klassenwiederholungen soll ein Beitrag zur Verhinderung des Schulabbruchs geleistet wer­
den. Ebenso wird eine kontinuierliche Verbesserung der Abstimmung im Bereich der psycho­
sozialen Unterstützungssysteme (Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Schüler- und
Schülerinnenberatung und Bildungsberatung, Jugendcoaching) vor allem in und für Schulen
mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schüler und Schülerinnen, angestrebt28 .

Integration von Flüchtlingskindern und – Jugendlichen
Für die Integration von Flüchtlingskindern und -jugendlichen werden seit 2016 gezielt Maß­
nahmen u.a. zur Sprachförderung und Einrichtung mobiler interkultureller Teams (MIT) zur
Unterstützung der Schulstandorte (etwa bei Kommunikationsproblemen mit den Eltern oder
Konfliktlösungen in der Schule) sowie Fördermaßnahmen für nicht mehr schulpflichtige
Flüchtlinge im Alter 15+ gesetzt29 .

Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des Projekts MIT Beratungsgespräche mit ca. 40.000 Schü­
lerinnen und Schülern (Flüchtlingskindern und - jugendlichen) durchgeführt und ca. 8.000 Ak­
tivitäten im Rahmen von Präventionsprojekten gesetzt. Des Weiteren wurden ca. 20.000
Lehrer- und Lehrerinnenberatungen, 7.000 Beratungsgespräche mit Schulleitern und Schul­
leiterinnen und 12.000 Beratungsgespräche mit bzw. Vorträge für Eltern von Flüchtlingskin­
dern und -jugendlichen durchgeführt. Es fanden fast 1.000 Informationsvorträge für bzw.

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     Quelle: Wirtschaftsbericht 2016; BMWFW
29
     Quelle: BMBWF

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Beratungen mit Lehrern und Lehrerinnen sowie ca. 6.000 Vernetzungsgespräche mit schuli­
schen und außerschulischen Supportsystemen statt.

Für begleitende pädagogische Integrationsmaßnahmen an Volksschulen und Neuen Mittel­
schulen, die besondere Unterstützung brauchen, wurden zusätzlich 250 Planstellen geschaf­
fen.

Ferner wurden Maßnahmen zur Verbesserung von Sprachkompetenzen erarbeitet und der­
Fokus auf die Förderung von Kompetenzen in der Bildungssprache in Deutschförderklassen
und Deutschförderkursen gelegt. Sprachkompetenz nimmt einen wichtigen Stellenwert in
allen Bereichen der Ausbildung ein, denn oftmals ist diese eine erste Hürde, an der u.a. auch
Jugendliche scheitern und in Folge beispielsweise eine berufliche Ausbildung vorzeitig been­
den (müssen).

Ziel des neuen Modells der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse ist die nachhaltige
Steigerung der Deutschkompetenz, um auf diese Weise die Erfolgschancen von allen Kindern
und Jugendlichen in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn merklich zu erhöhen. Des
Weiteren sollen die Schüler und Schülerinnen intensiver als bisher gefördert werden, damit
ein rascher Umstieg in das Regelschulwesen möglich ist. Deutschförderklasse bedeutet eine
Erhöhung auf 15 Förderstunden in der Volksschule bzw. 20 Förderstunden in der Sekundar­
stufe; darüber hinaus mehrere Stunden gemeinsamer Unterricht mit Schülern und Schülerin­
nen der Regelklasse (z.B. Musik, Sport), einheitliche Sprachstandüberprüfung nach jedem
Semester und damit semesterweise Übertrittmöglichkeit in den Regelunterricht.

Deutschförderkurs heißt eine gezielte Begleitung für außerordentliche Schüler und Schüle­
rinnen nach dem Übertritt in den Regelunterricht durch Deutschförderkurse im Ausmaß von
6 Stunde pro Woche.

Jugendliche Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse können seit November 2015 „Übergangs­
stufen“ an den BMHS – seit Herbst 2016 auch an den AHS – besuchen. In mehr als 100 öster­
reichweit angebotenen Lehrgängen werden nicht mehr schulpflichtigen jugendlichen
Flüchtlingen Kompetenzen für den späteren Besuch einer BMHS, einer AHS oder einer Lehre
vermittelt. Für das Schuljahr 2018/19 wurde zwar weiterer Bedarf, jedoch deutlich reduzierter
angemeldet als in den Jahren davor. Im November 2018 wurden auslaufend dann noch 27
Lehrgänge der Übergangsstufe eröffnet.

Auslaufend wurden auch 2018 spezielle Maßnahmen der Basisbildung für 15- bis 19-jährige
Flüchtlinge nach den Qualitätsstandards der Initiative Erwachsenenbildung angeboten. Dabei
geht es um die Vermittlung von Kompetenzen in Deutsch, Rechnen, IKT und Lernen. Darüber

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