Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 217 Juni 2018 Der Frühsommer bringt Farbe! Foto: swissphotoart.ch i 2018 g Redaktionsschluss Nr. 218: Montag, 9. Juli 2018 . J un mlun 4 am n t ag, evers Mo eind Gem
Die Garage für alle Marken. Garage Affolter 3125 Toffen Tankstelle v o n N e u wagen Verkauf onen si und Occa Telefon 031 8190586 affolter-garage.ch Haben Sie Immobilien zu verkaufen? Haben Haben Sie Sie Immobilien Immobilien zu zu verkaufen? verkaufen? ■ Honorar erst fällig bei erfolgreichem Verkauf ■ Honorar erst fällig bei erfolgreichem Verkauf ■ Honorar ■ ■ Honorar Keine erst erst fällig fällig bei bei erfolgreichem Marketinggebühren erfolgreichem Verkauf Verkauf ■ Keine Keine Marketinggebühren ■ ■ Keine Marketinggebühren Marketinggebühren ■ Kostenlose Marktwerteinschätzung ■ Kostenlose Jenni Immobilien fehlt noch Marktwerteinschätzung ■ ■ Kostenlose Kostenlose Marktwerteinschätzung Marktwerteinschätzung ■ Grosses Netzwerk an potenziellen ■ Grosses Netzwerk an potenziellen ■ Grosses ■ Netzwerk Netzwerk an Kaufinteressenten Grosses an potenziellen potenziellen Kaufinteressenten Kaufinteressenten ■ Kaufinteressenten Langjährige Erfahrung als Familienbetrieb in ■ Langjährige Langjährige Erfahrung Erfahrung als Familienbetrieb in ■ Erfahrung als der Immobilienbranche ■ Langjährige als Familienbetrieb Familienbetrieb in in der der Immobilienbranche Immobilienbranche der Immobilienbranche Jenni Immobilien Jenni Immobilien––Treuhand TreuhandGmbH GmbH Jenni Jenni Immobilien Immobilien Bahnhofstr. Bahnhofstr. 7,7,3123– 3123––Treuhand Treuhand Belp Belp GmbH GmbH Jenni Jenni Jenni Jenni Immobilien Immobilien Immobilien Immobilien Bahnhofstr. Bahnhofstr. +41 (0) (0) 31 318127, 7, 812 3123 – –00 3123 23 2300 Treuhand Treuhand –Treuhand Treuhand Belp Belp GmbH GmbH GmbH GmbH JENNI Bahnhofstr. Bahnhofstr. Bahnhofstr. Bahnhofstr. +41 +41 +41 (0) (0) (0) 31 (0)31 (0) (0) 31 31 31 7, 812 7, 7, 7, 812 info@jenni-immo.ch info@jenni-immo.ch 31812 81223 812 812 3123 3123 3123 3123 23 2300 2300 23 23 00 00 00 00 Belp Belp Belp Belp JENNI JENNI IMMOBILIEN TREUHAND GMBH Bahnhofstrasse 7 info@jenni-immo.ch info@jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch info@jenni-immo.ch info@jenni-immo.ch IMMOBILIEN TREUHAND3123 IMMOBILIEN IMMOBILIEN TREUHAND GMBH GMBHBelp info@jenni-immo.ch info@jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch TREUHAND GMBH Bahnhofstrasse 7 Bahnhofstrasse 7 www.jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch www.jenni-immo.ch 3123 Belp Bahnhofstrasse 3123 Belp 7 3123 Belp
Nr. 217 1 Inhaltsverzeichnis Gemeinde Toffen: Pfadi Wärrenfels 39 Botschaft3 Reformierte Kirche Neuzuzügerinnen Belp-Belpberg-Toffen42 und Neuzuzüger 17 Aktiv gegen Demenz? 47 Gratulationen19 Musikschule47 Schule21 Musikgesellschaft50 Das Wetter 23 Chöre53 Bundesfeier25 Trachtengruppe55 Auflösung Kreuzworträtsel 25 Frauenverein: Naturpark Gantrisch 26 – Fahrdienst FBT27 – Seniorenmittagstisch 57 Wussten Sie schon? 29 Frauenriege59 Der Sheriff 31 Frauenfussball61 SVP32 DTV und TV 63 Sommertheater35 Dorfverein64 Welt Spieltag 38 Kreuzworträtsel64 Impressum Die «Toffe-Zytig» erscheint sechsmal pro Jahr, jeweils am Anfang gerader Monate. Redaktionsschluss ist Mitte des Vormonats. Das Blatt wird allen Haushaltungen im Postkreis Toffen gratis zugestellt. Der Abonnementspreis für Auswärtige beträgt Fr. 25.– pro Jahr. Auflage: 1400 Exemplare. Beiträge, welche nicht das Kürzel eines Redaktionsmitgliedes tragen, geben die Meinung des Verfassers wieder, welcher die volle Verantwortung für den Text und die Bilder trägt. Koordination: Helmut Enzfelder 031 812 04 05 Redaktion: Ueli Schmutz (us) 031 819 56 33 Elisabeth Schenk (es) 031 964 04 42 Gestaltung/Umbruch: Helmut Enzfelder (he) 031 812 04 05 Urban Loher (lo) 031 819 58 82 Prisca Scheidegger 031 781 20 40 Abonnemente: Hansjörg Keller (hjk) 031 819 08 83 Inserate/Gut zum Druck: Walter Blaser (bl) 031 819 13 02 Finanzen: Danielle Zemp (ze) 031 819 20 10 Redaktionsadresse: Toffe-Zytig, Postfach 72, 3125 Toffen www.toffezytig.ch, info@toffezytig.ch Inserate: inserat@toffezytig.ch Valiant Bank AG, IBAN: CH50 0630 0016 2003 3510 6 – Druck/Ausrüsten: Druckform, Toffen
Schrepfer Gartenbau AG Toffen ● Neuanlagen/Gartenumänderungen ● Holz- und Diagonalgeflechtzäune ● Platten- und Verbundsteinbeläge, Böschungsmauern ● Bepflanzungen/Balkon- und Dachgärten ● Rasenunterhalt und Renovationen Telefon 031 8192108 sportcenter kehrsatz tennis badminton fitness Zimmerwaldstrasse 12 · 3122 Kehrsatz Tel. 031 961 01 44 · Fax 031 961 27 30 www.tennis-kehrsatz.ch · info@tennis-kehrsatz.ch Drogerie Drogerie Fischer Fischer DROGERIE DROGERIE FISCHER FISCHER Tiergesundheit Tiergesundheit Individuelle Individuelle Beratung Beratung Dorfstrasse Dorfstrasse 5, 3123 5, 3123 Belp Belpfür Mensch für Mensch und und TierTier Tel.Tel. 031031 819819 01 01 83 83 Mittelstr. Mittelstr. 1, 3123 1, 3123 BelpBelp dropa.fischer@dropa.ch dropa.fischer@dropa.ch 031 819031 018194601 46 «Toffe-Zytig» Nr.218: erscheint am Dienstag, 3. August 2018 Fischer_Dropa_Tiere Fischer_Dropa_Tiere Samstag, Samstag, 3. Dezember 3. Dezember 2016 21:56:34 2016 21:56:34 Redaktionsschluss: Montag, 9. Juli 2018
Nr. 217 3 Gemeinde Toffen Botschaft zur Gemeindeversammlung vom Montag, 4. Juni 2018 Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich zur Gemeindeversamm- lung vom Montag, 4. Juni 2018, 20.00 Uhr, im kirchlichen Zentrum (KIZE) eingeladen. Traktanden 1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung 2. Entwidmung Toffen-Grundbuchblatt Nr. 1097 Gewächshaus, Parkplatz und Umschwung und Toffen-Grundbuchblatt Nr. 853 Land: Genehmigung 3. Reglement über die Abgeltung von Planungsmehrwerten: Genehmigung 4. Bahnweg-Taubenweg-Lerchenweg; Neubau der Werkleitungen (Trinkwasser, Kanalisation und Regenabwasser): Verpflichtungskredit 5. Ölfeuerungskontrolle: Aufhebung Gebührentarif vom 14.12.1981 und Genehmigung neues Reglement für die Ölfeuerungskontrolle 6. Reglement über das Schulwesen; Teilrevision: Genehmigung 7. Orientierungen 8. Verschiedenes 1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung Die vorliegende Jahresrechnung 2017 wurde nach dem neuen Rechnungsmo- dell «HRM2» erstellt. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Vorjahr sind eingeflossen. Die Erfolgsrechnung 2017 schliesst bei Aufwendungen von rund 8,75 Millionen und Erträgen von rund 8,77 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 18 943.91 ab. Budgetiert war ein Aufwandüber- schuss von 326 200 Franken. Der Grund für die Besserstellung liegt bei den Ertragsüberschüssen der Spezialfinanzierungen, insbesondere bei der Spezial- finanzierung Abwasserentsorgung. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 215 526.23 ab. Der Aufwandüberschuss wird dem
4 Nr. 217 Eigenkapital entnommen. Der Bilanzüberschuss beträgt Ende 2017 rund 4,8 Millionen Franken. Das Budget 2017 im allgemeinen Haushalt sah einen Aufwandüberschuss von 279 900 Franken vor. Die Besserstellung beträgt Fr. 64 373.77. Die Abwei- chung gegenüber dem Budget ist vorwiegend auf massiv höhere Erträge bei den Grundstücksgewinnsteuern und Sonderveranlagungen zurückzuführen. Im Übrigen sind die budgetierten Steuererträge im Rechnungsjahr 2017 eingegan- gen. Der starke Rückgang der Erträge von quellenbesteuerten Personen konnte durch höhere Vermögenssteuern der natürlichen Personen und Gewinnsteuern juristischer Personen nahezu kompensiert werden. Ansonsten kann das Steuer- aufkommen in der Gemeinde Toffen als stabil bezeichnet werden. Im aktuellen Finanzplan wurde im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwand überschuss von 214 000 Franken gerechnet. Gemäss Finanzplan fehlen der Gemeinde somit unverändert rund 0,6 Steueranlagezehntel per Ende 2017. Die Besserstellung im Gesamthaushalt, welche einzig aufgrund der Ergebnisse der Spezialfinanzierungen resultiert, führt zudem dazu, dass die Eigenkapitalbasis der Spezialfinanzierungen aufgebaut (Abwasser) respektive gestärkt werden kann. Die Selbstfinanzierung ist immer noch ungenügend in Anbetracht der bevorstehenden Investitionen. Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen Fr. 781 993.55 und liegen um rund 19 400 Franken über dem Budget. Hauptgrund für den Mehraufwand sind die Abschreibungen auf den immateriellen Anlagen (Pla- nungen und Projektierungen). Zu den Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen von rund 669 600 Franken wurden zusätzlich Abschreibungen auf den neuen Investiti- onen von rund 112 400 Franken vorgenommen. Total wurden Nettoinvestitionen von Fr. 1 858 985.60 getätigt. Von den bud- getierten 3 758 000 Franken konnten diverse Vorhaben nicht oder nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Dies insbesondere beim Bildungs- und Kulturzentrum «Hang», diverse Belagssanierungen sowie diverse Wasser- und Abwassersanierungen. Zudem befinden sich etliche Investitionen (Wasser und Abwasser) «im Bau» oder in Planung. Sie werden erst bei der Inbetriebnahme nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Selbstfinanzierung im Gesamthaushalt beträgt rund 980 000 Franken (Ergebnis zuzüglich Abschreibungen). Dieser Wert kann dazu verwendet wer- den, um Investitionen selber zu finanzieren. Die Selbstfinanzierung muss im Moment in allen Bereichen als ungenügend bezeichnet werden und wird zu einer Neuverschuldung führen. Die Rechnungsprüfungskommission und der Gemeinderat empfehlen die Jah- resrechnung 2017 mit allen Bestandteilen zur vorbehaltlosen Genehmigung.
Nr. 217 5 Die Abweichungen der einzelnen Budgetposten können den ausführlichen Erläuterungen im Vorbericht zur Jahresrechnung 2017 entnommen werden. Die Nachkredite sind in einer separaten Tabelle zusammengefasst. Sie enthält die entsprechenden Begründungen und Beschlüsse. Diese Dokumente kön- nen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Nach Gemeindeordnung (GO) Artikel 18 und 19 liegt die Genehmigung dieser Nachkredite in der Kom- petenz des Gemeinderates. Der Gemeinderat ist bestrebt, den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten. Die strukturellen Defizite im Steuerhaushalt der vergangenen Jahre schrän- ken jedoch den finanziellen Handlungsspielraum sehr stark ein. Die Aus- wirkungen von kommenden Steuergesetzrevisionen auf die Steuereinnahmen bleiben offen. Bei den Investitionen besteht mittel- und langfristig ein grosser Nachholbedarf. Die Aufgabe des Gemeinderates ist es daher, die Entwicklung der Gemeindefinanzen (inkl. Spezialfinanzierungen) weiterhin sorgfältig zu verfolgen und die Finanzplanung entsprechend laufend anzupassen. Antrag des Gemeinderates Die Jahresrechnung 2017 ist mit folgenden Ergebnissen zu genehmigen: ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt Fr. 8 750 841.15 * Ertrag Gesamthaushalt Fr. 8 769 785.06 * Ertragsüberschuss Fr. 18 943.91 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 7 395 135.08 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 7 179 608.85 Aufwandüberschuss Fr. 215 526.23 Aufwand Wasserversorgung Fr. 376 668.23 Ertrag Wasserversorgung Fr. 382 833.05 Ertragsüberschuss Fr. 6 164.82 Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 482 393.00 Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 690 526.11 Ertragsüberschuss Fr. 208 133.11 Aufwand Abfall Fr. 223 489.60 Ertrag Abfall Fr. 243 661.81 Ertragsüberschuss Fr. 20 172.21 * inkl. Interne Verrechnungen Allgemeiner Haushalt von Fr. 273 155.24 Die Gemeindeversammlung hat keine Nachkredite zu genehmigen.
Ettima Ettima AGAG AG Ettima Inh.Inh. Christof Christof Inh. Tanner Christof Tanner Tanner Bernstrasse Bernstrasse 25 25 25 Bernstrasse 31253125 Toffen Toffen 3125 (BE) (BE) (BE) Toffen Telefon Telefon 031031 Telefon819819 5656 031 262656 26 819 www.ettima.ch www.ettima.ch www.ettima.ch Ihr Ihr IhrPartner Partner fürfür Partner -für- Holzbearbeitungsmaschinen Holzbearbeitungsmaschinen - Holzbearbeitungsmaschinen - Elektromaschinen - Elektromaschinen - Elektromaschinen für die Holz- und Metallbearbeitung für die für Holz- dieund Holz- Metallbearbeitung und Metallbearbeitung Besuchen Besuchen SieSie Besuchen unsere unsere Sie permanente unsere permanente Ausstellung! permanente Ausstellung! Ausstellung! Wir bringen altes Holz wieder zum Strahlen mit Sandstrahlen Sandstrahlerei Hänni AG Gerüstbau Pfandersmatt 1L, 3664 Burgistein www.sandstrahlerei-haenni.ch info@sandstrahlerei-haenni.ch Lingeri AG, Toffen Malerei Malerei � Gipserei ❋ Gipserei Niesenweg 9, 3125 Toffen Niesenweg 9, 3125 Toffen Mobil 079 690 03 92 Tel. 031 809 31 26 Fax 031 819 68 86 Mobil 079 690 03 92 Telefon 031 809 31 26 lingeri-ag@bluewin.chwww.lingeri-ag.ch Telefax 031 819 68 86 lingeri-ag@bluewin.ch www.lingeri-ag.ch
Nr. 217 7 2. Entwidmung Toffen-Grundbuchblatt Nr. 1097 Gewächshaus, Parkplatz und Umschwung und Toffen-Grundbuchblatt Nr. 853 Land: Genehmigung Am 31.08.2015 genehmigte der Souverän die Ortsplanungsrevision sowie das kommunale Baureglement. Im Baureglement (Artikel 18 und 19) sind die Zonen 11 und 12 mit Planungspflicht (ZPP) aufgeführt. Das Grundstück Nr. 853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost») liegt vollständig in der Bauzone. Das Grundstück Nr. 336 liegt teilweise in der Zone für öffentliche Nutzung (Schulanlagen «Matte») und teils in der Bauzone (ZPP11 »Matte»). Gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung bedingte es somit eine Neu-Parzellierung des Grund- stückes Nr. 336 (Kanalweg). Mit der Parzellierungsurkunde vom 22.08.2017 wurde die Neu-Parzellierung vollzogen. Das vom Grundstück Nr. 336 abgetrennte Teilstück im Halte von 3 979 m2 erhielt die Grundstücks Nr. 1097 (ZPP11 »Matte»). Auf dieser befindet sich ein Gewächshaus, ein Parkplatz und Umschwung. Die Gemeinde Toffen ist Alleineigentümerin des Grundstücks Nr. 1097. Gemäss genehmigter Ortsplanung sollen die beiden Grundstücke einerseits zur Schaffung einer verdichteten Überbauung mit Mehrfamilienhäusern und Gewerbenutzung (ZPP 11 «Matte») und andererseits zur Schaffung einer der Hanglage angepassten verdichteten Wohnüberbauung mit Alters- und Behin- dertengerechten Wohnungen (ZPP 12 «Zelgli-Ost») dienen. Die Gemeinde will sich nicht selber an der Überbauung beteiligen. Damit eine Veräusserung möglich ist, müssen die Grundstücke entwidmet wer- den. Das heisst, sie werden als nicht mehr betriebsnotwendig erklärt und vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen der Gemeinde überführt. Das Finanzvermö- gen besteht aus denjenigen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgaben veräussert werden können. Bei der Landentwidmung der Grundstücke Nr. 853 und 1097 soll der amtliche Wert x Faktor 1,4 als anerkannte Bewertungsmethode für die Bilanzierung des Finanzvermögens angewendet werden (Anhang 1 zu Artikel 81 Absatz 3 und Ziffer 3 der kantonalen Gemeindeverordnung; GV, BSG 170.111). Die berech- neten Buchwerte der beiden Grundstücke betragen demnach: – 829 472 Franken Grundstück Nr. 853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost») – 540 680 Franken Grundstück Nr. 1097 (ZPP 11 «Matte») Somit liegt die Zuständigkeit zum Beschluss bei der Gemeindeversammlung. Anträge des Gemeinderates 1. Der Entwidmung des Grundstücks Nr. 1097 (ZPP 11 «Matte»), vom Ver- waltungsvermögen ins Finanzvermögen ist zuzustimmen. 2. Der Entwidmung des Grundstücks Nr. 853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost»), vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen ist zuzustimmen.
8 Nr. 217 3. Reglement über die Abgeltung von Planungsmehrwerten: Genehmigung Ausgangslage Die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 15.06.2012 – als direkter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative – wurde am 03.03.2013 vom Volk angenommen. Zentraler Bestandteil der Revision bildet die Präzisie- rung des bisherigen Gesetzgebungsauftrages über den Ausgleich von planungs- bedingter Mehr- oder Minderwerte. Der Kanton Bern hat in seinem neuen Baugesetz (BauG) vom 09.06.2016 (Änderungen seit 01.04.2017 in Kraft) die Vorgaben des Bundes in Artikel 142 ff umgesetzt. Gemäss Artikel 142 Absatz 3 neues BauG müssen die Gemeinden dann ein eigenes Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen erlas- sen, wenn sie eine Mehrwertabgabe von mehr als 20 Prozent des Mehrwertes bei Neueinzonungen oder eine Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen erheben wollen. Warum ein Ausgleich von Mehr- und Minderwerten? Die Raumplanung weist dem Boden unterschiedliche Möglichkeiten der Nut- zung zu und schafft den Betroffenen damit Vor- und Nachteile. Land, auf dem bodenverändernde, das heisst bauliche Nutzungen zulässig sind, weist in der Regel einen deutlich höheren Wert auf als Land, welches den bodenerhaltenden (landwirtschaftlichen) Nutzungen vorbehalten bleibt. Auch innerhalb der Bau- zonen selber bestehen aufgrund der planerischen Festlegungen unterschied- liche Bodenwerte. Mit planerischen Massnahmen werden stets Ungleichheiten geschaffen. Ent- sprechend ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit in der Raumplanung von beschränkter Bedeutung. Gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen plane- rischer Massnahmen will das schweizerische Recht jedoch begegnen. Aus Gründen der Gerechtigkeit und der Lastengleichheit sollen Vor- und Nachteile aufgrund von Planungsmassnahmen ausgeglichen werden. Sachverhalt Bis anhin wurden in Toffen planungsbedingte Mehrwerte nicht abgeschöpft. Gemäss den geltenden Bestimmungen in Artikel 142 ff BauG muss dies seit dem 01.04.2017 zumindest für Neueinzonungen zwingend erfolgen. Bereits vorher haben jedoch zahlreiche Gemeinden seit Jahren Mehrwerte auf der Grundlage von sogenannten Infrastrukturverträgen abgeschöpft. Diese vertrag- liche Lösung ist seit dem 01.04.2017 nicht mehr zulässig. Die Abschöpfung von Planungsmehrwerten setzt den Erlass eines entsprechenden Reglements voraus. Der Gemeinderat hat sich eingehend mit der Frage der Abgeltung von Mehr- werten infolge von Planungsvorteilen auseinandergesetzt. Er beschloss, der Gemeindeversammlung vom 04.06.2018 ein entsprechendes Reglement über
Nr. 217 9 die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Der Gemeinderat sieht die Abgeltung von Planungsvorteilen wie folgt vor: – Neueinzonungen: Die Mehrwertabgabe beträgt bei Einzonungen während der ersten fünf Jahre ab Rechtskraft der Einzonung 35 Prozent, ab dem sechsten bis zehnten Jahr 40 Prozent und ab dem elften Jahr 45 Prozent des Mehrwerts. – Auf- und Umzonungen: Bei Auf- und Umzonungen beträgt die Mehrwertab- gabe 30 Prozent des Mehrwerts. Der Beginn des ansteigenden Abgabesatzes wird jeweils individuell bezogen auf die rechtlichen und tatsächlichen Ver- hältnisse festgelegt. Beträgt der Mehrwert weniger als 20 000 Franken, wird gemäss kantonalem Baugesetz keine Mehrwertabgabe erhoben. Die heute geltende Ortsplanung von Toffen wurde am 04.10.2016 vom Kanton genehmigt. Im Zuge dieser Ortsplanungsrevision wurden keine Einzonungen vorgenommen, da in dieser Zeit ein Einzonungsmoratorium bestand. Hingegen beinhaltet der Richtplan Ortsentwicklung potentielle Gebiete, welche später einmal eingezont werden sollen. Im geltenden Richtplan Ortsentwicklung ist weiter die Massnahme S 00 «Sied- lungsentwicklung nach innen» mit hoher Priorität enthalten. Der Gemeinderat lässt deshalb in diesem Jahr eine Potentialstudie ausarbeiten. Sie soll aufzeigen, wo Auf- und Umzonungen möglich und sinnvoll sind. Für die Festlegung des Abgabesatzes von 30 Prozent bei Auf- und Umzonungen wurden verschiedene Fallbeispiele ausgearbeitet, welche insbesondere die Ver- hältnismässigkeit aufzeigen. Der gewählte Prozentsatz erweist sich dabei aus Sicht des Gemeinderates als moderat. Aufgrund der Änderungen des kantonalen Baugesetzes sind Mehrwertausglei- che neu durch die Gemeinde zu verfügen. Die Parameter der zugrundliegenden Mehrwertabschöpfung (und damit des zu bezahlenden Mehrwertausgleichs- betrages) werden vor dem Erlass einer entsprechenden Verfügung mit den betroffenen Grundeigentümern möglichst einvernehmlich geregelt. So kann vermieden werden, dass sich die Grundeigentümer im Nachgang an die Verfü- gung mittels Beschwerdeverfahren zur Wehr setzen müssen. Ebenfalls aufgrund der kantonalen Gesetzgebung neu ist die Tatsache, dass der zu bezahlende Mehrwertausgleichsbetrag nicht mehr durch eine Bankgarantie sichergestellt werden kann. Neu erhält die Gemeinde ein gesetzliches und im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht. Diese kantonalrechtliche Vorgabe ist bedauerlich. Sie wird dazu führen, dass die Gemeinde bei Nichtbezahlen des geschuldeten Betrages gegenüber dem Grundeigentümer ein langwieriges Grundpfandverwertungsverfahren durchführen muss, was letztlich wohl nicht zum Vorteil der Gemeinde ist (Ausfallrisiko). Es kann jedoch davon ausge- gangen werden, dass die Grundeigentümer im Zeitpunkt der Fälligkeit (Start Überbauung, Veräusserung) in der Regel noch liquid sind.
konsequent Konsequent ökologisch ökologisch Wählen Sie aus dem übersichtlichen Angebot Ihre Drucksache. Postkarten A6/A5 Broschüren A5 Booklet A6 Vorderseite 4-farbig Euroskala Im Falz geheftet, 4-farbig Euroskala Im Falz geheftet, 4-farbig Euroskala Rückseite schwarz 8, 16, 24 und 32 Seiten 16 und 32 Seiten Bestellen! Bestellen! Bestellen! Flyer A5 Falzflyer A4 Kleinplakate A4/A3 Einseitig oder beidseitig bedruckt Vierfarbig bedruckt Euroskala Einseitig 4-farbig bedruckt 4-farbig Euroskala Einfach-, Wickel- oder Zickzackfalz Euroskala Bestellen! Bestellen! Bestellen! Briefbogen Visitenkarten Couverts C5 Einseitig bedruckt schwarz/Pantone Einseitig oder beidseitig bedruckt Einseitig bedruckt schwarz/Pantone oder 4-farbig Euroskala 4-farbig Euroskala oder 4-farbig Euroskala Bestellen! Bestellen! Bestellen! www.drucknatür.ch www.drucknatür.ch, der Der Webshop topaktuelle von: Webshop von Druckform die Ökodruckerei Gartenstrasse die Ökodruckerei 10, 3125 Toffen Telefon 031 819 •90 Gartenstrasse 10 • 3125 Toffen 20031 819 90 20 • info@druckform.ch Telefon info@druckform.ch, www.Leidenschaft.ch
Nr. 217 11 Gemäss Artikel 142f Absatz 2 BauG sind die Erträge der Mehrwertabgabe nach Artikel 5 Absatz 1 RPG zu verwenden. Vorab geht es also darum, aus der Mehrwertabgabe Massnahmen zu finanzieren, welche der Einordnung von Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft dienen, oder welche für Massnahmen zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche dienen. In der Praxis dürfte der Rahmen jedoch relativ weit sein. Er wird insbesondere Ortsplanungskosten, die Finanzierung von zusätzlich steuerfinanzierten Infra- strukturen wie Strassen, Gemeindebauten, Schulhäuser, Kindergartenparks, Naherholungseinrichtungen, etc. umfassen. Das vorliegende Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten ist keine Nutzungsplanung im Sinne von Artikel 58 ff BauG. Demnach ist dieses Reglement weder vorprüfungs- noch genehmigungspflichtig. Die Verfahrensvor- schriften, welche sonst für ein Baureglement Anwendung finden (beispielsweise Mitwirkung, Vorprüfung, Genehmigung, etc.), gelten hier nicht. Es handelt sich um ein normales Gemeindereglement, wie beispielsweise das Abwasserentsor- gungsreglement. Vernehmlassung bei den Ortsparteien Der Entwurf des vorliegenden Reglements wurde nach erfolgter 1. Lesung durch den Gemeinderat im letzten Herbst den vier Ortsparteien zur Vernehmlassung unterbreitet. Anlässlich einer Informationsveranstaltung vom 20.11.2017 wur- den den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien die gesetz- lichen Vorgaben und die Inhalte des neuen Reglements erläutert sowie offene Fragen beantwortet und geklärt. Finanzen Die künftigen Ausgleiche von Planungsmehrwerten führen gemäss Artikel 142f Absatz 3 BauG zu Einnahmen in die neue Spezialfinanzierung Ausgleich von Planungsmehrwerten. Antrag des Gemeinderats Das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten ist zu geneh- migen und per 01.07.2018 in Kraft zu setzen. 4. Bahnweg, Taubenweg und Lerchenweg; Neubau der Werkleitungen (Trinkwasser, Kanalisation und Regenabwasser): Verpflichtungskredit Die Regenabwasserleitung (alte Flurleitung) im Bereich der Wohnzone Bahn- weg, Taubenweg und Lerchenweg ist seit 2001 im Besitz (Eigentum und Unter- halt) der Einwohnergemeinde Toffen. Sie dient zur Ableitung des Drainageab-
12 Nr. 217 wassers oberhalb der Stängelenstrasse. Die Leitung ist in einem sehr schlechten Zustand. Sie verläuft abschnittsweise unter den Liegenschaften. Die Flurgenossenschaft Toffen-Belp beabsichtigt ihre alte Betonleitung durch eine neue Leitung zu ersetzen. Aus diesem Grund hat der Bau der neuen Regenabwasserleitung in Zusammenarbeit mit der FLG Toffen-Belp zu erfolgen. Das vorliegende Geschäft (ohne Lerchenweg) wurde an der Gemeindever- sammlung vom 04.12.2017 mittels Ordnungsantrag an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Was geschah zwischenzeitlich? Der Gemein- derat hat einen Massnahmeplan verabschiedet. Zudem fand Ende März 2018 mit der betroffenen Eigentümerschaft eine Informationsveranstaltung statt. Weiter wurde das vorliegende Projekt mit dem kantonalen Amt für Wasser und Abfalll (AWA) abgesprochen. Das AWA befürwortet das vom Gemeinderat gewählte Vorgehen bzw. Projekt. Die zusätzliche neue Trinkwasserleitung (Ringleitung am Lerchenweg) war für das Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Diskussion an der Gemeindeversamm- lung im Dezember 2017 wird das für 2021 vorgesehene Projekt vorgezogen. Es soll – sinnvollerweise – gleichzeitig realisiert werden. Das überarbeitete (neue) Projekt sieht folgende Schritte/Massnahmen vor: Die Gemeinde ersetzt im Bahn- und Taubenweg die Regenabwasserleitung (alte Flurleitung), die Schmutzwasserleitung (Kanalisation) sowie Teile der Trink- wasserleitung. Im Lerchenweg (ab Stängelenstrasse bis Bahnweg) ist geplant, die bestehende Trinkwasserleitung zu ersetzen. Neu soll eine Ringleitung eingebaut werden. Im Zuge dieser Massnahme wird gleichzeitig eine Regenabwasser- und Schmutz- abwasserleitung eingebaut. Nach Artikel 8 Abwasserentsorgungsreglement sowie Artikel 34 Wasserversor- gungsreglement müssen die Hausanschlüsse durch die Grundeigentümerinnen/ Grundeigentümer finanziert werden. Kostenschätzung Arbeiten Kosten in Franken (inkl. MwSt.) Wasserversorgung Trinkwasserleitungen 130 000 Kanalisation und Sauberwasserableitung (z. T. Ersatz Flurleitung) 410 000 Ersatz Strassenbelag 110 000 Lerchenweg (Ringleitung: Trink-, Schmutz- und Regenabwasser) 290 000 Total 940 000 Anträge des Gemeinderates 1. Ein Verpflichtungskredit von 940 000 Franken ist zu genehmigen. 2. Mit der Ausführung ist das Ressort Infrastruktur zu ermächtigen.
Nr. 217 13 5. Ölfeuerungskontrolle: Aufhebung Gebührentarif vom 14.12.1981 und Genehmigung neues Reglement für die Ölfeuerungskontrolle Nach kantonalem Recht sind die Gemeinden für die Kontrollen von Feuerungs- anlagen mit Heizöl zuständig. Im Jahr 1981 hat die Gemeindeversammlung hierfür einen Gebührentarif erlassen (durch die Volkswirtschaftsdirektion am 27.01.1982 genehmigt). Im Jahr 2016 ist die kantonale Pauschalgebühr von bisher 20 Franken auf 16 Franken gesunken. Diese Senkung sollte zugunsten des Feuerungskontrolleurs berücksichtigt und die Tarife der Gemeinden entsprechend erhöht werden. Dies wurde in der Gemeinde Toffen bislang nicht umgesetzt. Der aktuelle Gebühren- tarif ist demnach veraltet und entspricht nicht mehr den kantonalen Vorgaben. Der zuständige Feuerungskontrolleur für die Gemeinde Toffen (Marcel Bruni) hat daher den laufenden Vertrag gekündigt. Die Zusammenarbeit soll basierend auf neuem Reglement und neuem Vertrag weitergeführt werden. Folglich wurde ein neues Gebührenreglement (inkl. Tarif und neuem Vertrag) gemäss kantonalem Muster (beco Berner Wirtschaft) sowie der kantonalen Ver- ordnung über die Kontrolle von Feuerungsanlagen zum Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz) ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat – vorbehältlich der Ermächtigung durch den Souverän – den Tarif innerhalb des Reglements festgelegt sowie den neuen Vertrag mit dem Feuerungskontrolleur genehmigt. Die ordentlichen Oelfeuerungskontrollen sind alle zwei Jahre fällig. Neu erfolgt die Rechnungsstellung (inkl. Mahn- und Inkassowesen) durch den Feuerungs- kontrolleur. Gebührenrahmen (Auszug aus dem neuen Reglement) Art. 1 Periodische Kontrollen 1 Die Kosten für die periodischen behördlichen Kontrollen gehen zu Lasten der Feuerungsei- gentümerin oder des Feuerungseigentümers. 2 Die Gebühr beträgt: für einstufige Brenner Fr 95.00 bis Fr. 120.00 plus MwSt. für mehrstufige Brenner Fr. 115.00 bis Fr. 160.00 plus MwSt. Art. 2 Nachkontrollen 1 Die Kosten für Nachkontrollen, die von der Kontrollperson der Gemeinde durchgeführt werden müssen, gehen zu Lasten des Feuerungseigentümers. 2 Die Gebühr beträgt für einstufige Brenner Fr 102.00 bis Fr. 120.00 plus MwSt. für mehrstufige Brenner Fr. 124.00 bis Fr. 160.00 plus MwSt. Anträge des Gemeinderates 1. Der Gebührentarif vom 14.12.1981 ist rückwirkend per 31.12.2017 aufzu- heben.
Sandra Hostettler Schauplatzgasse 27, 3011 Bern Bernstrasse 24 beim Bahnhof, 50 Schritte hinter LOEB 3125 Toffen Tel. 031 819 46 64 …die Adresse für digitale, kleinste H ÖR- C OMPUTER und mehr… Dienstag – Samstag offen Info-Telefon: 031 312 22 55 CarmenTV NEU: Quickline TV, genau richtig auch für dich. Quickline TV macht Fernsehen persönlich. Mit My Channel für individuelle Filmtipps. Inkl. 7 Tage Replay und Aufnahme – daheim und unterwegs.
Nr. 217 15 2. Das vorliegende neue Reglement ist zu genehmigen und rückwirkend per 01.01.2018 in Kraft zu setzen. 3. Der Gemeinderat ist zum Vertragsabschluss zu ermächtigen. 6. Reglement über das Schulwesen; Teilrevision: Genehmigung Der Gemeinderat hat sich im Herbst 2017 für das Führen der Tagesschule in Toffen ausgesprochen. Auf das Schuljahr 2018/19 wird demnach in Toffen die Tagesschule eingeführt. In einem nächsten Schritt bedingt es das Anpassen des Reglements über das Schulwesen. Die Änderungen wurden mit der kantonalen Erziehungsdirektion (ERZ) abgesprochen. Die ERZ erachtet die Anpassungen als notwendig und stimmig. Im Rahmen der Teilrevision soll auch die Anstellung der Schulleitung neu gere- gelt werden. Die Schulleitungsfunktion ist sehr wichtig. Sie soll beim Anstel- lungsverfahren der Geschäftsleiterin/dem Geschäftsleiter der Gemeindeverwal- tung gleichgesetzt werden. Die Bildungs- und Sozialkommission wird demnach dem Gemeinderat Antrag stellen. Änderungen des Reglements über das Schulwesen im Überblick Artikel Bisher neu Artikel 3 Anstellung und Führung der Schulleitung. Führung der Schulleitung. (Lemma 2) Artikel 8 Die Tagesschulangebote werden von Die Gemeinde führt Tagesschulangebote 1 der Gemeinde Toffen geführt, wenn eine nach den Vorgaben der kantonalen genügende Nachfrage besteht. Volksschulgesetzgebung. 2 Sie erhebt den Bedarf regelmässig. Artikel 9 Von den Eltern werden Gebühren für Unverändert. Absatz 1 Betreuungsstunden nach dem kantonalen Tarif erhoben. Artikel 9 Die Gebühren für die Mahlzeiten betragen Die Gebühren für die Mittagsmahlzeiten Absatz 2 zwischen 8 und 15 Franken. betragen zwischen 6 und 15 Franken. Für Znüni und Zvieri je zwischen 2 und 4 Franken. Artikel 9 Nach Einwilligung der Eltern kann die Unverändert. Absatz 3 zuständige Gemeindebehörde jährlich bei Anmeldung bzw. bei Schuljahresbeginn auf die rechtsgültige Steuerveranlagung der Eltern zugreifen. Artikel 10 In den Tagesschulangeboten der Unverändert. Gemeinde Toffen erfolgt die Betreuung der Kinder mindestens zur Hälfte durch Personen mit pädagogischer oder sozial- pädagogischer Ausbildung.
Perrot Haustechnik Sanitär – Heizung Perrot Haustechnik Neubauten – Umbauten – Sanierungen – Renovationen – Reparaturen in Küche, Bad, Heizung Kehrsatz Telefon 031 961 30 61 Belp Telefon 031 819 60 80 www.perrot-haustechnik.ch perrot.haus@bluewin.ch 039722J rrot Haustechnik Unser Motto: Anlässe April / Mai: • Spezial 3-Gang Theatermenü an den Essen ist ein Bedürfnis, Aufführungsabenden des Theatervereins • Muttertag ab 11 Uhr geöffnet geniessen eine Kunst! Unseren Gästen bieten wir: • Schweizer- und spanische Spezialitäten • Auserlesene Weine • Fumoir Gerne verwöhnen • Terrasse wiraufSie mit Ausblick das mit unseren schöne Gürbetal neuen Sommergerichten. • Säle /Saal mit Leinwand und Beamer /Partyraum • Gästezimmer Geniessen Sie schöne Stunden auf unserer Ab 1. April begrüsst Sie José Pazos Barros und sein Team Terrasse Bernstrasse 8 – 3125 Toffen / Tel. 031 819 03 92 mit herrlichem Blick auf die Berge. Öffnungszeiten: Mo. – Do. 08.00 – 23.30 • Fr. 08.00 – 00.30 • Sa. 08.30 – 00.30 • So. geschlossen Mehr– öffnen Für Ihre Anlässe – Familien, Firmen, Vereine zu unseren wir unsere Events Türe gerneauf auchwww.baerentoffen.ch sonntags. Wir freuen uns auf Sie! José Pazos und sein Team Bernstrasse 8 – 3125 Toffen / Telefon 031 819 03 92 / www.baerentoffen.ch Öffnungszeiten: Mo–Do: 08.00–23.30 • Fr: 08.00–00.30 • Sa: 08.00–00.30 • So: geschlossen Für Ihre Anlässe – Familien, Firmen, Vereine – öffnen wir unsere Türe gerne auch sonntags.
Nr. 217 17 Artikel Bisher neu Artikel 11 Die Anstellungsbedingungen für Tages- Die Anstellungsbedingungen für die Absatz 1 schulpersonal mit pädagogischer Aus- Tagesschulleitung mit pädagogischer Aus- bildung richtet sich nach dem Lehrer- bildung und einer Anstellung an einer ber- anstellungsgesetz (LAG). nischen (öffentlichen) Schule richten sich nach dem Lehreranstellungsgesetz LAG. Artikel 11 Die Anstellungsbedingungen für Tages- Die Anstellungsbedingungen für das Absatz 2 schulpersonal ohne pädagogische Aus- übrige Tagesschulpersonal und für Stell- bildung richten sich nach dem Personal- vertretungen richten sich nach der Ver- recht der Gemeinde Toffen. ordnung «übrige Jahresentschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen». Das übrige Tagesschulpersonal (mit und ohne pädagogische Ausbildung) sowie die Stellvertretungen werden privatrechtlich (im Stundenlohn) angestellt. Der Gemeinderat hat die Entschädigung in der Verordnung «übrige Jahresentschä- digungen, Sitzungsgelder und Spesen» geregelt. Antrag des Gemeinderates Die Änderungen des Reglements über das Schulwesen sind zu genehmigen und per 01.08.2018 in Kraft zu setzen. 7. Orientierungen 8. Verschiedenes Der Gemeinderat Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger der Gemeinde Toffen Name / Vorname Strasse Zuzugsdatum Steiner Nadia Bernstrasse 61 19.03.2018 Schär Simon Bernstrasse 25 25.03.2018 Böhlen Dominik + Rolli Rahel, Ben Belpbergstrasse 5 1.04.2018 1.04.2018 1.04.2018 1.04.2018 1.04.2018 2.04.2018 Wir begrüssen Sie in Toffen und hoffen, dass Sie sich in unserem Dorf wohlfühlen.
MARAG MARAG MARAG G GGaragen aragen aragen A A G AG G MARAG Garagen AG TOYOTA, NISSAN und HONDA Vertretungen TOYOTA, in… TOYOTA, NISSAN NISSAN und uHnd ONDA HONDA Vertretungen Vertretungen TOYOTA, TOYOTA, NISSAN NISSAN und HONDA undVHONDA ertretungen in… in… in… …Toffen Vertretungen in . . . …Toffen …Toffen Belpbergstrasse 3+5, 3125 Toffen …Toffen Belpbergstrasse Telefon . . . Toffen031 819 332+5, Belpbergstrasse Belpbergstrasse 33125 125 +5, 5 33 +5, TToffen offen 3125 Toffen Telefon Belpbergstrasse Telefon 0 toffen@marag-‐garagen.ch Telefon 31 8 19 0831 031 2 5 19 8219 3 3 5 323 3+5, 5 33 3125 Toffen Telefon toffen@marag-‐garagen.ch 031 toffen@marag-‐garagen.ch toffen@marag-‐garagen.ch 819 25 33 toffen@marag-garagen.ch …Wabern Überdachter Occasionplatz in Toffen …Wabern …Wabern . . . Wabern …Wabern Überdachter O ccasionplatz in in Tinoffen Seftigenstrasse 198, 3084 Wabern Überdachter Überdachter Überdachter OOccasionplatz Occasionplatz ccasionplatz Toffen iToffen n Toffen Seftigenstrasse 198, 3084 Wabern Seftigenstrasse Telefon Seftigenstrasse 031 960 11198, 330 084 084 0 1298, Wabern abern Seftigenstrasse Telefon 03198, 960 10 W 3084 20Wabern wabern@marag-‐garagen.ch Telefon Telefon 0031 0931 31 960 60 91160 wabern@marag-garagen.ch Telefon 0 0 210 0 20 wabern@marag-‐garagen.ch wabern@marag-‐garagen.ch wabern@marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch www.marag-‐garagen.ch -‐ G anze Modellpalette von TOYOTA, -‐ NISSAN -‐ GGanze -‐ anze M –Ganze u GanzeMnd HONDA zur odellpalette odellpalette MModellpalette odellpalette Besichtigung von vTTTOYOTA, OYOTA, OYOTA, on u nd TOYOTA, Probefahrt NISSAN NISSAN uund NISSANnd HHONDA und HONDA zur Besichtigung esichtigung zur Besichtigung uund nd NISSAN und HONDA zur Besichtigung und -‐ Grosses Probefahrt Probefahrt und O ccasion-‐Angebot Probefahrt m it ü ber TOYOTA TOYOTA iin n TToffen offen Probefahrt 100 -‐ -‐ GGrosses F rosses ahrzeugen – Grosses Occasion-Angebot Occasion-‐Angebot O ccasion-‐Angebot m mit mit über it üüber ber TOYOTA -‐ Grosses Occasion-‐Angebot mit über TOYOTA in in Toffen Toffen -‐ Eintausch aller Marken 100 Fahrzeugen TOYOTA in Toffen 100 100 FFahrzeugen ahrzeugen 100 Fahrzeugen – Eintausch aller Marken -‐ -‐ EELintausch easing intausch und Finanzierung aaller ller M M arken arken -‐ R -‐ – E intausch Leasing eparatur a aller und ller M Marken Finanzierung arken -‐ -‐ LLeasing easing uund nd FFinanzierung inanzierung C -‐ –Leasing Reparatur arrosserie uund nd FSinanzierung aller Marken pritzwerk -‐ R eparatur -‐ Reparatur aller M a ller M arken arken – Carrosserie -‐ Reparatur nd -‐ Pneuservice aller und Spritzwerk Marken -‐ -‐ CCarrosserie arrosserie uund – Pneuservice SSpritzwerk pritzwerk -‐ Carrosserie und Spritzwerk -‐ Ersatzwagen -‐ -‐ PPneuservice neuservice -‐ –Pneuservice -‐ 2rsatzwagen Ersatzwagen 4-‐Stunden Selbstbedienungs-‐Waschanlage -‐ -‐ EErsatzwagen – 24-Stunden Selbstbedienungs-Wasch- -‐ E rsatzwagen -‐ -‐ 224-‐Stunden 4-‐Stunden anlage SSelbstbedienungs-‐Waschanlage elbstbedienungs-‐Waschanlage Carrosserie-Leiterin Carmen Balmer Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer -‐ 24-‐Stunden Selbstbedienungs-‐Waschanlage Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer Carrosserie-‐Leiterin Carmen Balmer
Nr. 217 19 Gratulationen Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunder zu sehen. (Pearl Buck) Wir gratulieren folgenden Personen aus unserer Gemeinde herzlich zum Geburtstag: 93 Jahre Frau Frieda Stern, Bernstrasse 10, 3125 Toffen geb. 22. Juni 1925 85 Jahre Frau Margrit Mäder, APH Lindenegg, Diemerswilstrasse 28, 3038 Kirchlindach geb. 20.Juli 1933 Frau Heidi Glauser, Altersheim, Seftigenstrasse 89, 3125 Belp geb. 28. Juli 1933 Herr Hans Glauser, Pflegeheim Wattenwil, Burgisteinstrasse 34, 3665 Wattenwil geb. 30. Juli 1933 80 Jahre Herr Aebersold Hans, Niesenweg 16, 3125 Toffen geb. 24. Juli 1938 75 Jahre Herr Aebischer Christian, Grüdstrasse 50, 3125 Toffen geb. 13. Juni 1943 Herr Hans Sahli, Grüdstrasse 17, 3125 Toffen geb. 9. Juli 1943 Im Namen der Bevölkerung und der Gemeinde Toffen wünschen wir den Jubila- rinnen und Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest, gute Gesundheit und immer wieder glückliche Momente im neuen Lebensjahr. Dorfverein Toffen DVT, Kathrin Bigler Individuelle Bedienung wird wieder mehr geschätzt. Toffner Geschäfte bieten sie!
Riggisberg Toffen Café44 Wattenwil www.beckernst.ch www.cafe44.ch Sie uns Folgen ! Das zertifizierte Gantrischbrot besteht mit Zutaten tagram aus der Region, so zum Beispiel: Mehl, Butter, Joghurt. auf Ins Krebs Elektro AG 3125 Toffen Elektro • Telecom • Apparate Fon 031 819 24 68 Fax 031 819 24 85 E-Mail info@elektrokrebs.ch Internet www.elektrokrebs.ch Der Elektro-Partner in Ihrer Nähe! Abfallzentrum Belp und Riggisberg / Muldenservice Zaugg Belp AG 3123 Belp Tel. 031 818 38 38 www.zauggbelp.ch
Nr. 217 21 Ausstellung Gestalten «work in progress» Zum ersten Mal fand die Ausstellung in der Turnhalle statt. An diesem Tag war auch gerade die Viehschau. Es gab für alle viele Arbeiten zu erledigen; zum Beispiel den Boden mit Teppichen auszulegen. Die 4. und 5. Klasse war für den Bericht der Toffezytig zuständig. Um 17 Uhr sagte Herr Reber zu allen Versammelten: «Herzlich willkommen!» Wir hatten so viele Besucher, dass noch Turnhallenbänke hervorgenommen werden mussten. Neu waren drei Bühnen aufgestellt. Darauf zeigten die Schüler und Schüler innen Arbeiten zu den Themen: Der Stuhl, ins Rollen kommen, drucken und
22 Nr. 217 Ostern. Unsere Klasse konstruierte Spielzeugautos aus Petflaschen oder Milch- beuteln mit drei verschiedenen Antrieben (Luftballon-, Gummi- und Schwung radantrieb). In der Ausstellung waren nebst den fertigen auch angefangene Gegenstände aus dem textilen und technischen Gestalten zu sehen. An den Stellwänden waren Fotos und Erklärungen zu den Aufträgen. Man konnte die Schritte sehen von dem, was wir gemacht haben. An den Turnhallenwänden waren viele schöne Zeichnungen angebracht. Wir fanden die Bildergalerien sehr cool. Zwei lustige Komiker (Gilbert & Oleg) haben den Anlass moderiert. Sie führten zu jedem Bühnenauftritt einen passenden Zaubertrick vor: Zum Beispiel einen fantastischen Eiertrick zum Thema Ostern. Essen konnte man Verschiedenes. Es gab Bratwurst, Hotdog und Hörnlisalat. Die Eltern spendierten selbstgebackene, feine Leckereien. Davon konnten wir auch am nächsten Tag in der Pause noch essen. Man konnte eine Rückmeldung geben, ob man die Ausstellung gut oder schlecht gefunden hat. Es war schön, dass alle ihr Bestes gegeben haben. Am nächsten Tag wurde alles wieder aufgeräumt. Wir geben der neuen Werkausstellung einen dicken Daumen hoch! Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Unsere Werkausstellung in Bezug auf das Projekt «Work in Progress» begann um 17.00 Uhr. Unser Schuldirektor fing mit einer Erklärung bezüglich der Werk
Nr. 217 23 ausstellung an. Sobald alles erklärt war, fingen zwei «Pantomime» mit ihrer Arbeit an. Die «Pantomime» leiteten die einzelnen Themen auf eine unterhalt- same Art und Weise ein. Die Lernenden haben diese Themen in der Klasse besprochen und somit als Thema bei der Ausstellung vorgeführt (Work in Pro- gress). Die gesamte Ausstellung war in unserer Turnhalle. Beim Eingang gerade aus, war die kleine Bühne der Darsteller, im hinteren Bereich der Ausstellung waren Stellwände mit Handwerkarbeiten aufgestellt. Die Wände der gesamten Halle waren behängt. Es gab Zeichnungen und Werke, die von Schülern, Kin- dergärtelern bis 9. Klasse erstellt wurden und zu betrachten waren. Themen waren: Stühle, ins Rollen kommen, Drucken und Malen. Es gab eine Kaffee- stube mit leckeren Kuchen und Muffins usw., die von Eltern gebacken wurden und den Besuchern zum Essen (kostenpflichtig) angeboten wurden. Getränke gab es ebenfalls. Die Ausstellung endete um 21.00 Uhr. Die Einnahmen werden nun für unsere Bibliothek, wie auch für Gesamtanlässe der Schule gebraucht. Im Großen und Ganzen war es eine im wahrsten Sinne des Wortes «unterhalt- same Werkausstellung». Alisa und Luis, 6. Klasse Das Wetter us. Der März 2018 war alles andere als ein Frühlingsmonat. Gemäss SRF Meteo soll er einer der grausten Märzmonate seit Messbeginn sein. Schneegestöber von eiskalter Bise getrieben, bei minus 8 Grad, hüllten den 1. Tag des Monats erneut in ein weisses Kleid. Frosttage mit veränderlichen Wetterlagen setzten bis am 5. März ein. Trübe Zeiten, Regen, Schnee, Nebel und wenig Sonne bei 2 bis 11 Grad folgten bis am 18 März. Bei anschliessend kälterer Periode schneite es wieder. Nebel, wenig Sonne und Regen wechselten sich nochmals bis Ende des Monats bei minus 1 bis plus 15 Grad ab. Die Meteorologen stufen den Monat als zu trocken ein. Im selben Rhythmus verhielt sich die Wetterlage zu Beginn des Aprils. An Ostern fiel Schnee in tiefe Lagen. Nicht mehr unter dem Gefrierpunkt, jedoch bewölkt und windig verhielt sich das Wetter in den nächsten Tagen. Ange- nehme Nachmittagstemperaturen bis 18 Grad waren Hoffnungsträger für den kommenden Frühling. Wie die Natur sich bereits mit leichtem Grün-Anstrich versorgte, erfreuten wir uns an der erwärmenden Nachmittagssonne. Explo sionsartig sprossen die gekeimten Kulturen nach Mitte April. Sommerliche Verhältnisse bis 28 Grad überstrahlen die weiteren Tage. Eine aktuelle Wetterregel spricht: «Im April ist viel Sonne Pflicht, sonst gefällt der Sommer nicht!» Was jetzt? Bezüglich diversen Statistiken ist ein eher feuch- ter Sommer zu gewärtigen. Uns behagt die Wetterregel vom April, so dürfen wir uns auf einen «gefälligen» Sommer freuen.
Todesfall–– was Todesfall was tun? tun? • Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, wenden Sie sich an den Hausarzt der ver Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, wenden Sie sich an den Hausarzt der verstorbe storbenen Person oder an den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt stellt die ärztliche erson oder anTodesbescheinigung den ärztlichen Notfalldienst. aus. Bei einem Der Arztimstellt Todesfall Spitaldie oderärztliche Todesbescheinigung Heim werden alle nöti a ei einem Todesfall im Spital oder Heim werden alle nötigen Schritte gen Schritte von den Mitarbeitenden der jeweiligen Institution eingeleitet. von den Mitarbeitenden weiligen Institution eingeleitet. • P rüfen Sie, ob eine letztwillige Verfügung oder Sterbevorsorgeverträge hinterlassen Prüfen Sie, obwurden. eine letztwillige Verfügung oder Sterbevorsorgeverträge hinterlassen wurden. Die darin enthaltenen Angaben müssen möglichst respektiert werden. rin enthaltenen Angaben müssen möglichst respektiert werden. Der Todesfall • D er Todesfall muss muss innerhalb innerhalb von 48vonStunden 48 Stunden beimbeimZivilstandsamt Zivilstandsamt des desfür für den den Sterbe Sterbeort zuständigen Kreises gemeldet werden. Die nächsten Angehörigen oder ständigen Kreises gemeldet werden. Die nächsten Angehörigen oder der Bestatter weisen der Bestatter weisen die ärztliche Todesbescheinigung, evtl. das Familienbüchlein ztliche Todesbescheinigung, vor und erhalten dieevt. das Familienbüchlein sogenannte vor undeines Bestätigung der Anmeldung erhalten die sogenan Todesfalls, estätigung derwelche Anmeldung eines Todesfalls, welche dem Bestattungsamt dem Bestattungsamt übergeben werden muss. Bestellen Sie eine Todes übergeben wer uss. Bestellenurkunde, Sie eineentweder Todesurkunde, entweder beim Bestatter beim beim oder direkt Bestatter oder direkt Zivilstandsamt (gegenbeimGeZivilstands egen Gebühr).bühr). Wenden Sie• sich W telefonisch enden an uns an Sie sich telefonisch undunsvereinbaren und vereinbaren SieSieeinen Termin einen Termin fürfür ein ein Trauergesprä Trauer emeinsam besprechen gespräch. Gemeinsamwir dasbesprechen weiterewirVorgehen das weitere und Vorgehenorganisieren die die und organisieren Bestattung rstorbenen angehörigen Bestattung derPerson. Weilangehörigen verstorbenen eine Abschiedsfeier gerade Person. Weil eine für die Hinterbliebenen Abschiedsfeier gerade s chtig ist, kontaktieren wir eine Pfarrperson für die Hinterbliebenen sehr wichtigoder einen Redner. ist, kontaktieren Auf Pfarrperson wir eine Ihren Wunsch oder kümmern s um passenden einen Redner. Auf Ihren Wunsch Blumenschmuck undkümmern wir uns besondere versuchen, um passendenWünsche Blumenschmuck zu erfüllen. E und versuchen, besondere Wünsche zu erfüllen. höne Fotografie, Gegenstände aus dem Leben der verstorbenen Person, Eine schöne Fotografie, Gegen(musikalisc stände aus dem Leben der verstorbenen Person, (musikalische) Darbietungen von arbietungen von Solisten und Vereinsmitgliedern oder Musikstücke ab CD helfen, die F Solisten und Vereinsmitgliedern oder Musikstücke ab CD helfen, die Feier indivi dividuell zu gestalten. duell zu gestalten. nformieren Sie mittels Leidzirkularen oder Todesanzeige in der Zeitung alle Verwand eunde und• Bekannten Informieren Sie mittels Leidzirkularen oder Todesanzeige in der Zeitung alle Ver der verstorbenen Person über die Daten der Trauerfeier und wandten, Freunde und Bekannten der verstorbenen Person über die Daten der estattung. Gerne Trauerfeier undwir drucken derdie passenden Bestattung. GerneKarten druckenfürwirSie. die passenden Karten für Sie. Wenn Sie die Trauergäste zu einem Imbiss einladen möchten, reservieren Sie Plätze in ein estaurant und • W wählen enn Sie die SieTrauergäste ein Menuzuaus. einem Imbiss einladen möchten, reservieren Sie Plätze in einem Restaurant und wählen Sie ein Menu aus. Benachrichtigen Sie die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde, AHV/IV, Krankenkas ensionskasse, • B enachrichtigen Banken, SieVersicherungen, die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde, Vermieter, Ärzte, AHV/IV, Swisscom, BK Krankenkasse, Pensionskasse, Banken, Versicherungen, bonnementsdienste und Vereine. Senden Sie allenfalls Kopien der Todesurkunde Vermieter, Ärzte, Swiss an tsprechendencom, BKW, Abonnementsdienste und Vereine. Senden Sie allenfalls Kopien der Stellen. Todesurkunde an die entsprechenden Stellen. Verdanken Sie Kondolenzschreiben und Spenden, evtl. mit Danksagungskarten oder e anksagung in • V der erdanken Zeitung. Sie Kondolenzschreiben und Spenden, evtl. mit Danksagungskarten oder einer Danksagung Grundsätzlich gilt: Ein Todesfall bedeutet in der Zeitung. immer eine Ausnahmesituation. Je besser Sie s hon zu Lebzeiten • G daraufgilt: rundsätzlich vorbereiten, desto einfacher Ein Todesfall bedeutet fällt es Ihren Angehörigen, immer eine Ausnahmesituation. Je besser richtig tscheiden undSieIhre sich Bestattungswünsche schon zu Lebzeiten daraufzu berücksichtigen. vorbereiten, desto einfacher fällt es Ihren Ange hörigen, richtig zu entscheiden und Ihre Bestattungswünsche zu berücksichtigen. Jürgund Jürg undIris Iris Beutler, Beutler, Bestattungsdienst Bestattungsdienst freundlich, freundlich,familiär familiärund undkompetent kompetent 031 031 819 819 88 88 20 20 www.beutlerbestattungen.ch www.beutlerbestattungen.ch Wir senden Wir senden Ihnen Ihnen gerne gerne unverbindlich unverbindlich unsere unsere Broschüre. Broschüre.
Sie können auch lesen