Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig

 
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Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Nr. 217                                                        Juni 2018

Der Frühsommer bringt Farbe!                                   Foto: swissphotoart.ch

                                                                          i 2018 g
Redaktionsschluss Nr. 218: Montag, 9. Juli 2018                     . J un mlun
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Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Die Garage für alle Marken.
Garage Affolter
3125 Toffen                                             Tankstelle

                      v o n N e u wagen
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               und Occa

 Telefon 031 8190586                     affolter-garage.ch

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 ■ Langjährige
   Langjährige  Erfahrung
                Erfahrung     als Familienbetrieb in
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 ■ Langjährige                als Familienbetrieb
                                  Familienbetrieb in
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   der
   der Immobilienbranche
       Immobilienbranche
   der Immobilienbranche
Jenni Immobilien
Jenni  Immobilien––Treuhand
                          TreuhandGmbH
                                   GmbH
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Bahnhofstr.   7,7,3123–
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info@jenni-immo.ch
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                                              IMMOBILIEN TREUHAND GMBH
                                                              Bahnhofstrasse 7
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                                              IMMOBILIEN
                                              IMMOBILIEN TREUHAND
                                                                    GMBH
                                                                    GMBHBelp
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                                                              Bahnhofstrasse 7
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                                                                    3123 Belp
                                                              Bahnhofstrasse
                                                                    3123 Belp
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Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Nr. 217                                                                                  1

Inhaltsverzeichnis
Gemeinde Toffen:                                Pfadi Wärrenfels       39
Botschaft3                                     Reformierte Kirche
Neuzuzügerinnen                                 Belp-Belpberg-Toffen42
und Neuzuzüger            17                   Aktiv gegen Demenz?    47
Gratulationen19                                Musikschule47
Schule21                                       Musikgesellschaft50
Das Wetter                23                   Chöre53
Bundesfeier25                                  Trachtengruppe55
Auflösung Kreuzworträtsel 25                   Frauenverein:
Naturpark Gantrisch       26                   – Fahrdienst
FBT27                                          – Seniorenmittagstisch 57
Wussten Sie schon?        29                   Frauenriege59
Der Sheriff               31                   Frauenfussball61
SVP32                                          DTV und TV             63
Sommertheater35                                Dorfverein64
Welt Spieltag             38                   Kreuzworträtsel64

Impressum
Die «Toffe-Zytig» erscheint sechsmal pro Jahr, jeweils am Anfang gerader Monate.
­Redaktionsschluss ist Mitte des Vormonats. Das Blatt wird allen Haushaltungen im Postkreis
 Toffen gratis zugestellt. Der Abonnementspreis für Auswär­tige beträgt Fr. 25.– pro Jahr.
 Auflage: 1400 Exemplare.
Beiträge, welche nicht das Kürzel eines Redaktionsmitgliedes ­tragen, geben die Meinung des
Verfassers wieder, welcher die volle Verantwortung für den Text und die Bilder trägt.
Koordination:                   Helmut Enzfelder                             031 812 04 05
Redaktion:                      Ueli Schmutz (us)                            031 819 56 33
                                Elisabeth Schenk (es)                        031 964 04 42
Gestaltung/Umbruch:             Helmut Enzfelder (he)                        031 812 04 05
                                Urban Loher (lo)                             031 819 58 82
                                Prisca Scheidegger                           031 781 20 40
Abonnemente:                    Hansjörg Keller (hjk)                        031 819 08 83
Inserate/Gut zum Druck:         Walter Blaser (bl)                           031 819 13 02
Finanzen:                       Danielle Zemp (ze)                           031 819 20 10
Redaktionsadresse:              Toffe-Zytig, Postfach 72, 3125 Toffen
                                www.toffezytig.ch, info@toffezytig.ch
Inserate:                       inserat@toffezytig.ch
Valiant Bank AG, IBAN: CH50 0630 0016 2003 3510 6 – Druck/Ausrüsten: Druckform, Toffen
Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Schrepfer Gartenbau AG Toffen
●   Neuanlagen/Gartenumänderungen
●   Holz- und Diagonalgeflechtzäune
●   Platten- und Verbundsteinbeläge, Böschungsmauern
●   Bepflanzungen/Balkon- und Dachgärten
●   Rasenunterhalt und Renovationen
    Telefon 031 8192108

                                sportcenter
                                kehrsatz
                                tennis
                                badminton
                                fitness
Zimmerwaldstrasse 12 · 3122 Kehrsatz
Tel. 031 961 01 44 · Fax 031 961 27 30
www.tennis-kehrsatz.ch · info@tennis-kehrsatz.ch

                                                   Drogerie
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          FISCHER Tiergesundheit
                      Tiergesundheit
                  Individuelle
                      Individuelle
                               Beratung
                                   Beratung
       Dorfstrasse
          Dorfstrasse
                   5, 3123
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                            Belp
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                                      für Mensch  und und
                                                       TierTier
         Tel.Tel.
              031031
                  819819
                       01 01
                          83 83   Mittelstr.
                                       Mittelstr.
                                             1, 3123
                                                  1, 3123
                                                      BelpBelp
       dropa.fischer@dropa.ch
          dropa.fischer@dropa.ch 031 819031 018194601 46

        «Toffe-Zytig» Nr.218:
erscheint am Dienstag, 3. August 2018
        Fischer_Dropa_Tiere
              Fischer_Dropa_Tiere
        Samstag,
             Samstag,
                 3. Dezember
                       3. Dezember
                              2016 21:56:34
                                   2016 21:56:34

            Redaktionsschluss: Montag, 9. Juli 2018
Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Nr. 217                                                                   3

                    Gemeinde Toffen

Botschaft zur
Gemeindeversammlung vom Montag, 4. Juni 2018
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind herzlich zur Gemeindeversamm-
lung vom Montag, 4. Juni 2018, 20.00 Uhr, im kirchlichen Zentrum (KIZE)
eingeladen.

Traktanden
1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung
2. Entwidmung Toffen-Grundbuchblatt Nr. 1097 Gewächshaus, Parkplatz und
   Umschwung und Toffen-Grundbuchblatt Nr. 853 Land: Genehmigung
3. Reglement über die Abgeltung von Planungsmehrwerten: Genehmigung
4. Bahnweg-Taubenweg-Lerchenweg; Neubau der Werkleitungen
   (Trinkwasser, Kanalisation und Regenabwasser): Verpflichtungskredit
5. Ölfeuerungskontrolle: Aufhebung Gebührentarif vom 14.12.1981
   und Genehmigung neues Reglement für die Ölfeuerungskontrolle
6. Reglement über das Schulwesen; Teilrevision: Genehmigung
7. Orientierungen
8. Verschiedenes

1. Jahresrechnung 2017: Genehmigung
Die vorliegende Jahresrechnung 2017 wurde nach dem neuen Rechnungsmo-
dell «HRM2» erstellt. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Vorjahr sind
eingeflossen.
Die Erfolgsrechnung 2017 schliesst bei Aufwendungen von rund 8,75 Millionen
und Erträgen von rund 8,77 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss
im Gesamthaushalt von Fr. 18 943.91 ab. Budgetiert war ein Aufwandüber-
schuss von 326 200 Franken. Der Grund für die Besserstellung liegt bei den
Ertragsüberschüssen der Spezialfinanzierungen, insbesondere bei der Spezial-
finanzierung Abwasserentsorgung. Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem
Aufwandüberschuss von Fr. 215 526.23 ab. Der Aufwandüberschuss wird dem
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4                                                                     Nr. 217

Eigenkapital entnommen. Der Bilanzüberschuss beträgt Ende 2017 rund 4,8
Millionen Franken.
Das Budget 2017 im allgemeinen Haushalt sah einen Aufwandüberschuss von
279 900 Franken vor. Die Besserstellung beträgt Fr. 64 373.77. Die Abwei-
chung gegenüber dem Budget ist vorwiegend auf massiv höhere Erträge bei
den Grundstücksgewinnsteuern und Sonderveranlagungen zurückzuführen. Im
Übrigen sind die budgetierten Steuererträge im Rechnungsjahr 2017 eingegan-
gen. Der starke Rückgang der Erträge von quellenbesteuerten Personen konnte
durch höhere Vermögenssteuern der natürlichen Personen und Gewinnsteuern
juristischer Personen nahezu kompensiert werden. Ansonsten kann das Steuer-
aufkommen in der Gemeinde Toffen als stabil bezeichnet werden.
Im aktuellen Finanzplan wurde im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwand­
überschuss von 214 000 Franken gerechnet. Gemäss Finanzplan fehlen der
Gemeinde somit unverändert rund 0,6 Steueranlagezehntel per Ende 2017. Die
Besserstellung im Gesamthaushalt, welche einzig aufgrund der Ergebnisse der
Spezialfinanzierungen resultiert, führt zudem dazu, dass die Eigenkapitalbasis
der Spezialfinanzierungen aufgebaut (Abwasser) respektive gestärkt werden
kann. Die Selbstfinanzierung ist immer noch ungenügend in Anbetracht der
bevorstehenden Investitionen.
Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen Fr. 781 993.55
und liegen um rund 19 400 Franken über dem Budget. Hauptgrund für den
Mehraufwand sind die Abschreibungen auf den immateriellen Anlagen (Pla-
nungen und Projektierungen).
Zu den Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen von rund
669 600 Franken wurden zusätzlich Abschreibungen auf den neuen Investiti-
onen von rund 112 400 Franken vorgenommen.
Total wurden Nettoinvestitionen von Fr. 1 858 985.60 getätigt. Von den bud-
getierten 3 758 000 Franken konnten diverse Vorhaben nicht oder nicht im
geplanten Umfang umgesetzt werden. Dies insbesondere beim Bildungs- und
Kulturzentrum «Hang», diverse Belagssanierungen sowie diverse Wasser- und
Abwassersanierungen. Zudem befinden sich etliche Investitionen (Wasser und
Abwasser) «im Bau» oder in Planung. Sie werden erst bei der Inbetriebnahme
nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Selbstfinanzierung im Gesamthaushalt beträgt rund 980 000 Franken
(Ergebnis zuzüglich Abschreibungen). Dieser Wert kann dazu verwendet wer-
den, um Investitionen selber zu finanzieren. Die Selbstfinanzierung muss im
Moment in allen Bereichen als ungenügend bezeichnet werden und wird zu
einer Neuverschuldung führen.
Die Rechnungsprüfungskommission und der Gemeinderat empfehlen die Jah-
resrechnung 2017 mit allen Bestandteilen zur vorbehaltlosen Genehmigung.
Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Nr. 217                                                                         5

Die Abweichungen der einzelnen Budgetposten können den ausführlichen
Erläuterungen im Vorbericht zur Jahresrechnung 2017 entnommen werden.
Die Nachkredite sind in einer separaten Tabelle zusammengefasst. Sie enthält
die entsprechenden Begründungen und Beschlüsse. Diese Dokumente kön-
nen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Nach Gemeindeordnung
(GO) Artikel 18 und 19 liegt die Genehmigung dieser Nachkredite in der Kom-
petenz des Gemeinderates.
Der Gemeinderat ist bestrebt, den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu halten.
Die strukturellen Defizite im Steuerhaushalt der vergangenen Jahre schrän-
ken jedoch den finanziellen Handlungsspielraum sehr stark ein. Die Aus-
wirkungen von kommenden Steuergesetzrevisionen auf die Steuereinnahmen
bleiben offen. Bei den Investitionen besteht mittel- und langfristig ein grosser
Nachholbedarf. Die Aufgabe des Gemeinderates ist es daher, die Entwicklung
der Gemeindefinanzen (inkl. Spezialfinanzierungen) weiterhin sorgfältig zu
verfolgen und die Finanzplanung entsprechend laufend anzupassen.

Antrag des Gemeinderates
Die Jahresrechnung 2017 ist mit folgenden Ergebnissen zu genehmigen:
ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand Gesamthaushalt                                       Fr. 8 750 841.15 *
Ertrag Gesamthaushalt                                        Fr. 8 769 785.06 *
Ertragsüberschuss                                            Fr.    18 943.91
davon
Aufwand Allgemeiner Haushalt                                 Fr. 7 395 135.08
Ertrag Allgemeiner Haushalt                                  Fr. 7 179 608.85
Aufwandüberschuss                                            Fr. 215 526.23
Aufwand Wasserversorgung                                     Fr.   376 668.23
Ertrag Wasserversorgung                                      Fr.   382 833.05
Ertragsüberschuss                                            Fr.     6 164.82
Aufwand Abwasserentsorgung                                   Fr.   482 393.00
Ertrag Abwasserentsorgung                                    Fr.   690 526.11
Ertragsüberschuss                                            Fr.   208 133.11
Aufwand Abfall                                               Fr.   223 489.60
Ertrag Abfall                                                Fr.   243 661.81
Ertragsüberschuss                                            Fr.    20 172.21
* inkl. Interne Verrechnungen Allgemeiner Haushalt von Fr.         273 155.24
Die Gemeindeversammlung hat keine Nachkredite zu genehmigen.
Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Ettima
                                            Ettima   AGAG AG
                                                     Ettima
                                           Inh.Inh.  Christof
                                                 Christof
                                                    Inh.      Tanner
                                                         Christof
                                                           Tanner  Tanner
                                              Bernstrasse
                                           Bernstrasse    25 25 25
                                                    Bernstrasse
                                          31253125   Toffen
                                                 Toffen
                                                   3125     (BE) (BE)
                                                         (BE)
                                                          Toffen
                                             Telefon
                                          Telefon   031031
                                                  Telefon819819
                                                              5656
                                                            031  262656 26
                                                                 819
                                             www.ettima.ch
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                                Holz-
                                   Metallbearbeitung
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Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
Nr. 217                                                                     7

2. Entwidmung Toffen-Grundbuchblatt Nr. 1097 Gewächshaus, Parkplatz
   und Umschwung und Toffen-Grundbuchblatt Nr. 853 Land: Genehmigung
Am 31.08.2015 genehmigte der Souverän die Ortsplanungsrevision sowie das
kommunale Baureglement. Im Baureglement (Artikel 18 und 19) sind die
Zonen 11 und 12 mit Planungspflicht (ZPP) aufgeführt. Das Grundstück Nr.
853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost») liegt vollständig in der Bauzone. Das Grundstück Nr.
336 liegt teilweise in der Zone für öffentliche Nutzung (Schulanlagen «Matte»)
und teils in der Bauzone (ZPP11 »Matte»). Gestützt auf den Beschluss der
Gemeindeversammlung bedingte es somit eine Neu-Parzellierung des Grund-
stückes Nr. 336 (Kanalweg).
Mit der Parzellierungsurkunde vom 22.08.2017 wurde die Neu-Parzellierung
vollzogen. Das vom Grundstück Nr. 336 abgetrennte Teilstück im Halte von
3 979 m2 erhielt die Grundstücks Nr. 1097 (ZPP11 »Matte»). Auf dieser befindet
sich ein Gewächshaus, ein Parkplatz und Umschwung. Die Gemeinde Toffen ist
Alleineigentümerin des Grundstücks Nr. 1097.
Gemäss genehmigter Ortsplanung sollen die beiden Grundstücke einerseits
zur Schaffung einer verdichteten Überbauung mit Mehrfamilienhäusern und
Gewerbenutzung (ZPP 11 «Matte») und andererseits zur Schaffung einer der
Hanglage angepassten verdichteten Wohnüberbauung mit Alters- und Behin-
dertengerechten Wohnungen (ZPP 12 «Zelgli-Ost») dienen. Die Gemeinde will
sich nicht selber an der Überbauung beteiligen.
Damit eine Veräusserung möglich ist, müssen die Grundstücke entwidmet wer-
den. Das heisst, sie werden als nicht mehr betriebsnotwendig erklärt und vom
Verwaltungs- ins Finanzvermögen der Gemeinde überführt. Das Finanzvermö-
gen besteht aus denjenigen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der
öffentlichen Aufgaben veräussert werden können.
Bei der Landentwidmung der Grundstücke Nr. 853 und 1097 soll der amtliche
Wert x Faktor 1,4 als anerkannte Bewertungsmethode für die Bilanzierung des
Finanzvermögens angewendet werden (Anhang 1 zu Artikel 81 Absatz 3 und
Ziffer 3 der kantonalen Gemeindeverordnung; GV, BSG 170.111). Die berech-
neten Buchwerte der beiden Grundstücke betragen demnach:
– 829 472 Franken Grundstück Nr. 853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost»)
– 540 680 Franken Grundstück Nr. 1097 (ZPP 11 «Matte»)
Somit liegt die Zuständigkeit zum Beschluss bei der Gemeindeversammlung.

Anträge des Gemeinderates
1. Der Entwidmung des Grundstücks Nr. 1097 (ZPP 11 «Matte»), vom Ver-
    waltungsvermögen ins Finanzvermögen ist zuzustimmen.
2. Der Entwidmung des Grundstücks Nr. 853 (ZPP 12 «Zelgli-Ost»), vom
    Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen ist zuzustimmen.
Juni 2018 Nr. 217 - Toffe-Zytig
8                                                                    Nr. 217

3. Reglement über die Abgeltung von Planungsmehrwerten: Genehmigung
Ausgangslage
Die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 15.06.2012
– als direkter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative – wurde am 03.03.2013
vom Volk angenommen. Zentraler Bestandteil der Revision bildet die Präzisie-
rung des bisherigen Gesetzgebungsauftrages über den Ausgleich von planungs-
bedingter Mehr- oder Minderwerte.
Der Kanton Bern hat in seinem neuen Baugesetz (BauG) vom 09.06.2016
(Änderungen seit 01.04.2017 in Kraft) die Vorgaben des Bundes in Artikel 142
ff umgesetzt. Gemäss Artikel 142 Absatz 3 neues BauG müssen die Gemeinden
dann ein eigenes Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen erlas-
sen, wenn sie eine Mehrwertabgabe von mehr als 20 Prozent des Mehrwertes
bei Neueinzonungen oder eine Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen
erheben wollen.

Warum ein Ausgleich von Mehr- und Minderwerten?
Die Raumplanung weist dem Boden unterschiedliche Möglichkeiten der Nut-
zung zu und schafft den Betroffenen damit Vor- und Nachteile. Land, auf dem
bodenverändernde, das heisst bauliche Nutzungen zulässig sind, weist in der
Regel einen deutlich höheren Wert auf als Land, welches den bodenerhaltenden
(landwirtschaftlichen) Nutzungen vorbehalten bleibt. Auch innerhalb der Bau-
zonen selber bestehen aufgrund der planerischen Festlegungen unterschied-
liche Bodenwerte.
Mit planerischen Massnahmen werden stets Ungleichheiten geschaffen. Ent-
sprechend ist der Grundsatz der Rechtsgleichheit in der Raumplanung von
beschränkter Bedeutung. Gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen plane-
rischer Massnahmen will das schweizerische Recht jedoch begegnen. Aus
Gründen der Gerechtigkeit und der Lastengleichheit sollen Vor- und Nachteile
aufgrund von Planungsmassnahmen ausgeglichen werden.

Sachverhalt
Bis anhin wurden in Toffen planungsbedingte Mehrwerte nicht abgeschöpft.
Gemäss den geltenden Bestimmungen in Artikel 142 ff BauG muss dies seit
dem 01.04.2017 zumindest für Neueinzonungen zwingend erfolgen. Bereits
vorher haben jedoch zahlreiche Gemeinden seit Jahren Mehrwerte auf der
Grundlage von sogenannten Infrastrukturverträgen abgeschöpft. Diese vertrag-
liche Lösung ist seit dem 01.04.2017 nicht mehr zulässig. Die Abschöpfung von
Planungsmehrwerten setzt den Erlass eines entsprechenden Reglements voraus.
Der Gemeinderat hat sich eingehend mit der Frage der Abgeltung von Mehr-
werten infolge von Planungsvorteilen auseinandergesetzt. Er beschloss, der
Gemeindeversammlung vom 04.06.2018 ein entsprechendes Reglement über
Nr. 217                                                                         9

die Abgeltung von Planungsmehrwerten zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat sieht die Abgeltung von Planungsvorteilen wie folgt vor:
– Neueinzonungen: Die Mehrwertabgabe beträgt bei Einzonungen während der
   ersten fünf Jahre ab Rechtskraft der Einzonung 35 Prozent, ab dem sechsten
   bis zehnten Jahr 40 Prozent und ab dem elften Jahr 45 Prozent des Mehrwerts.
– Auf- und Umzonungen: Bei Auf- und Umzonungen beträgt die Mehrwertab-
   gabe 30 Prozent des Mehrwerts. Der Beginn des ansteigenden Abgabesatzes
   wird jeweils individuell bezogen auf die rechtlichen und tatsächlichen Ver-
   hältnisse festgelegt.
Beträgt der Mehrwert weniger als 20 000 Franken, wird gemäss kantonalem
Baugesetz keine Mehrwertabgabe erhoben.
Die heute geltende Ortsplanung von Toffen wurde am 04.10.2016 vom Kanton
genehmigt. Im Zuge dieser Ortsplanungsrevision wurden keine Einzonungen
vorgenommen, da in dieser Zeit ein Einzonungsmoratorium bestand. Hingegen
beinhaltet der Richtplan Ortsentwicklung potentielle Gebiete, welche später
einmal eingezont werden sollen.
Im geltenden Richtplan Ortsentwicklung ist weiter die Massnahme S 00 «Sied-
lungsentwicklung nach innen» mit hoher Priorität enthalten. Der Gemeinderat
lässt deshalb in diesem Jahr eine Potentialstudie ausarbeiten. Sie soll aufzeigen,
wo Auf- und Umzonungen möglich und sinnvoll sind.
Für die Festlegung des Abgabesatzes von 30 Prozent bei Auf- und Umzonungen
wurden verschiedene Fallbeispiele ausgearbeitet, welche insbesondere die Ver-
hältnismässigkeit aufzeigen. Der gewählte Prozentsatz erweist sich dabei aus
Sicht des Gemeinderates als moderat.
Aufgrund der Änderungen des kantonalen Baugesetzes sind Mehrwertausglei-
che neu durch die Gemeinde zu verfügen. Die Parameter der zugrundliegenden
Mehrwertabschöpfung (und damit des zu bezahlenden Mehrwertausgleichs-
betrages) werden vor dem Erlass einer entsprechenden Verfügung mit den
betroffenen Grundeigentümern möglichst einvernehmlich geregelt. So kann
vermieden werden, dass sich die Grundeigentümer im Nachgang an die Verfü-
gung mittels Beschwerdeverfahren zur Wehr setzen müssen.
Ebenfalls aufgrund der kantonalen Gesetzgebung neu ist die Tatsache, dass der
zu bezahlende Mehrwertausgleichsbetrag nicht mehr durch eine Bankgarantie
sichergestellt werden kann. Neu erhält die Gemeinde ein gesetzliches und im
Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht. Diese kantonalrechtliche Vorgabe
ist bedauerlich. Sie wird dazu führen, dass die Gemeinde bei Nichtbezahlen
des geschuldeten Betrages gegenüber dem Grundeigentümer ein langwieriges
Grundpfandverwertungsverfahren durchführen muss, was letztlich wohl nicht
zum Vorteil der Gemeinde ist (Ausfallrisiko). Es kann jedoch davon ausge-
gangen werden, dass die Grundeigentümer im Zeitpunkt der Fälligkeit (Start
Überbauung, Veräusserung) in der Regel noch liquid sind.
konsequent
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                                       info@druckform.ch, www.Leidenschaft.ch
Nr. 217                                                                    11

Gemäss Artikel 142f Absatz 2 BauG sind die Erträge der Mehrwertabgabe
nach Artikel 5 Absatz 1 RPG zu verwenden. Vorab geht es also darum, aus
der Mehrwertabgabe Massnahmen zu finanzieren, welche der Einordnung
von Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft dienen, oder welche
für Massnahmen zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend
genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der
Siedlungsfläche dienen.
In der Praxis dürfte der Rahmen jedoch relativ weit sein. Er wird insbesondere
Ortsplanungskosten, die Finanzierung von zusätzlich steuerfinanzierten Infra-
strukturen wie Strassen, Gemeindebauten, Schulhäuser, Kindergartenparks,
Naherholungseinrichtungen, etc. umfassen.
Das vorliegende Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten ist
keine Nutzungsplanung im Sinne von Artikel 58 ff BauG. Demnach ist dieses
Reglement weder vorprüfungs- noch genehmigungspflichtig. Die Verfahrensvor-
schriften, welche sonst für ein Baureglement Anwendung finden (beispielsweise
Mitwirkung, Vorprüfung, Genehmigung, etc.), gelten hier nicht. Es handelt sich
um ein normales Gemeindereglement, wie beispielsweise das Abwasserentsor-
gungsreglement.

Vernehmlassung bei den Ortsparteien
Der Entwurf des vorliegenden Reglements wurde nach erfolgter 1. Lesung durch
den Gemeinderat im letzten Herbst den vier Ortsparteien zur Vernehmlassung
unterbreitet. Anlässlich einer Informationsveranstaltung vom 20.11.2017 wur-
den den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien die gesetz-
lichen Vorgaben und die Inhalte des neuen Reglements erläutert sowie offene
Fragen beantwortet und geklärt.

Finanzen
Die künftigen Ausgleiche von Planungsmehrwerten führen gemäss Artikel 142f
Absatz 3 BauG zu Einnahmen in die neue Spezialfinanzierung Ausgleich von
Planungsmehrwerten.

Antrag des Gemeinderats
Das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten ist zu geneh-
migen und per 01.07.2018 in Kraft zu setzen.

4. Bahnweg, Taubenweg und Lerchenweg; Neubau der Werkleitungen
   (Trinkwasser, Kanalisation und Regenabwasser): Verpflichtungskredit
Die Regenabwasserleitung (alte Flurleitung) im Bereich der Wohnzone Bahn-
weg, Taubenweg und Lerchenweg ist seit 2001 im Besitz (Eigentum und Unter-
halt) der Einwohnergemeinde Toffen. Sie dient zur Ableitung des Drainageab-
12                                                                            Nr. 217

wassers oberhalb der Stängelenstrasse. Die Leitung ist in einem sehr schlechten
Zustand. Sie verläuft abschnittsweise unter den Liegenschaften.
Die Flurgenossenschaft Toffen-Belp beabsichtigt ihre alte Betonleitung durch
eine neue Leitung zu ersetzen. Aus diesem Grund hat der Bau der neuen
Regenabwasserleitung in Zusammenarbeit mit der FLG Toffen-Belp zu erfolgen.
Das vorliegende Geschäft (ohne Lerchenweg) wurde an der Gemeindever-
sammlung vom 04.12.2017 mittels Ordnungsantrag an den Gemeinderat zur
Überarbeitung zurückgewiesen. Was geschah zwischenzeitlich? Der Gemein-
derat hat einen Massnahmeplan verabschiedet. Zudem fand Ende März 2018
mit der betroffenen Eigentümerschaft eine Informationsveranstaltung statt.
Weiter wurde das vorliegende Projekt mit dem kantonalen Amt für Wasser
und Abfalll (AWA) abgesprochen. Das AWA befürwortet das vom Gemeinderat
gewählte Vorgehen bzw. Projekt.
Die zusätzliche neue Trinkwasserleitung (Ringleitung am Lerchenweg) war für
das Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Diskussion an der Gemeindeversamm-
lung im Dezember 2017 wird das für 2021 vorgesehene Projekt vorgezogen. Es
soll – sinnvollerweise – gleichzeitig realisiert werden.
Das überarbeitete (neue) Projekt sieht folgende Schritte/Massnahmen vor: Die
Gemeinde ersetzt im Bahn- und Taubenweg die Regenabwasserleitung (alte
Flurleitung), die Schmutzwasserleitung (Kanalisation) sowie Teile der Trink-
wasserleitung.
Im Lerchenweg (ab Stängelenstrasse bis Bahnweg) ist geplant, die bestehende
Trinkwasserleitung zu ersetzen. Neu soll eine Ringleitung eingebaut werden. Im
Zuge dieser Massnahme wird gleichzeitig eine Regenabwasser- und Schmutz-
abwasserleitung eingebaut.
Nach Artikel 8 Abwasserentsorgungsreglement sowie Artikel 34 Wasserversor-
gungsreglement müssen die Hausanschlüsse durch die Grundeigentümerinnen/
Grundeigentümer finanziert werden.
Kostenschätzung
Arbeiten                                                            Kosten in Franken
                                                                         (inkl. MwSt.)
Wasserversorgung Trinkwasserleitungen                                         130 000
Kanalisation und Sauberwasserableitung (z. T. Ersatz Flurleitung)             410 000
Ersatz Strassenbelag                                                          110 000
Lerchenweg (Ringleitung: Trink-, Schmutz- und Regenabwasser)                  290 000
Total                                                                         940 000

Anträge des Gemeinderates
1. Ein Verpflichtungskredit von 940 000 Franken ist zu genehmigen.
2. Mit der Ausführung ist das Ressort Infrastruktur zu ermächtigen.
Nr. 217                                                                                  13

5. Ölfeuerungskontrolle: Aufhebung Gebührentarif vom 14.12.1981
   und Genehmigung neues Reglement für die Ölfeuerungskontrolle
Nach kantonalem Recht sind die Gemeinden für die Kontrollen von Feuerungs-
anlagen mit Heizöl zuständig. Im Jahr 1981 hat die Gemeindeversammlung
hierfür einen Gebührentarif erlassen (durch die Volkswirtschaftsdirektion am
27.01.1982 genehmigt).
Im Jahr 2016 ist die kantonale Pauschalgebühr von bisher 20 Franken auf 16
Franken gesunken. Diese Senkung sollte zugunsten des Feuerungskontrolleurs
berücksichtigt und die Tarife der Gemeinden entsprechend erhöht werden. Dies
wurde in der Gemeinde Toffen bislang nicht umgesetzt. Der aktuelle Gebühren-
tarif ist demnach veraltet und entspricht nicht mehr den kantonalen Vorgaben.
Der zuständige Feuerungskontrolleur für die Gemeinde Toffen (Marcel Bruni)
hat daher den laufenden Vertrag gekündigt. Die Zusammenarbeit soll basierend
auf neuem Reglement und neuem Vertrag weitergeführt werden.
Folglich wurde ein neues Gebührenreglement (inkl. Tarif und neuem Vertrag)
gemäss kantonalem Muster (beco Berner Wirtschaft) sowie der kantonalen Ver-
ordnung über die Kontrolle von Feuerungsanlagen zum Gesetz zur Reinhaltung
der Luft (Lufthygienegesetz) ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat – vorbehältlich
der Ermächtigung durch den Souverän – den Tarif innerhalb des Reglements
festgelegt sowie den neuen Vertrag mit dem Feuerungskontrolleur genehmigt.
Die ordentlichen Oelfeuerungskontrollen sind alle zwei Jahre fällig. Neu erfolgt
die Rechnungsstellung (inkl. Mahn- und Inkassowesen) durch den Feuerungs-
kontrolleur.

Gebührenrahmen (Auszug aus dem neuen Reglement)
Art. 1 Periodische Kontrollen
1
    Die Kosten für die periodischen behördlichen Kontrollen gehen zu Lasten der Feuerungsei-
     gentümerin oder des Feuerungseigentümers.
2
 Die Gebühr beträgt:
für einstufige Brenner          Fr 95.00       bis     Fr. 120.00    plus MwSt.
für mehrstufige Brenner         Fr. 115.00     bis     Fr. 160.00    plus MwSt.

Art. 2                          Nachkontrollen
1
    Die Kosten für Nachkontrollen, die von der Kontrollperson der Gemeinde durchgeführt
    werden müssen, gehen zu Lasten des Feuerungseigentümers.
2
 Die Gebühr beträgt
für einstufige Brenner          Fr 102.00      bis     Fr. 120.00    plus MwSt.
für mehrstufige Brenner         Fr. 124.00     bis     Fr. 160.00    plus MwSt.

Anträge des Gemeinderates
1. Der Gebührentarif vom 14.12.1981 ist rückwirkend per 31.12.2017 aufzu-
    heben.
Sandra Hostettler
                                   Schauplatzgasse 27, 3011 Bern
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2. Das vorliegende neue Reglement ist zu genehmigen und rückwirkend per
    01.01.2018 in Kraft zu setzen.
3. Der Gemeinderat ist zum Vertragsabschluss zu ermächtigen.

6. Reglement über das Schulwesen; Teilrevision: Genehmigung
Der Gemeinderat hat sich im Herbst 2017 für das Führen der Tagesschule in
Toffen ausgesprochen. Auf das Schuljahr 2018/19 wird demnach in Toffen die
Tagesschule eingeführt.
In einem nächsten Schritt bedingt es das Anpassen des Reglements über das
Schulwesen. Die Änderungen wurden mit der kantonalen Erziehungsdirektion
(ERZ) abgesprochen. Die ERZ erachtet die Anpassungen als notwendig und
stimmig.
Im Rahmen der Teilrevision soll auch die Anstellung der Schulleitung neu gere-
gelt werden. Die Schulleitungsfunktion ist sehr wichtig. Sie soll beim Anstel-
lungsverfahren der Geschäftsleiterin/dem Geschäftsleiter der Gemeindeverwal-
tung gleichgesetzt werden. Die Bildungs- und Sozialkommission wird demnach
dem Gemeinderat Antrag stellen.
Änderungen des Reglements über das Schulwesen im Überblick
Artikel      Bisher                                    neu
Artikel 3 Anstellung und Führung der Schulleitung. Führung der Schulleitung.
(Lemma 2)
Artikel 8    Die Tagesschulangebote werden von            Die Gemeinde führt Tagesschulangebote
                                                       1 

             der Gemeinde Toffen geführt, wenn eine       nach den Vorgaben der kantonalen
             genügende Nachfrage besteht.                 Volksschulgesetzgebung.

                                                       2
                                                          Sie erhebt den Bedarf regelmässig.
Artikel 9    Von den Eltern werden Gebühren für        Unverändert.
Absatz 1     Betreuungsstunden nach dem kantonalen
             Tarif erhoben.
Artikel 9    Die Gebühren für die Mahlzeiten betragen Die Gebühren für die Mittagsmahlzeiten
Absatz 2     zwischen 8 und 15 Franken.               betragen zwischen 6 und 15 Franken.
                                                      Für Znüni und Zvieri je zwischen 2 und
                                                      4 Franken.
Artikel 9    Nach Einwilligung der Eltern kann die   Unverändert.
Absatz 3     zuständige Gemeindebehörde jährlich bei
             Anmeldung bzw. bei Schuljahresbeginn
             auf die rechtsgültige Steuerveranlagung
             der Eltern zugreifen.
Artikel 10   In den Tagesschulangeboten der            Unverändert.
             Gemeinde Toffen erfolgt die Betreuung
             der Kinder mindestens zur Hälfte durch
             Personen mit pädagogischer oder sozial-
             pädagogischer Ausbildung.
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                                      Anlässe April / Mai:
                                          • Spezial 3-Gang Theatermenü an den

                                      Essen ist ein Bedürfnis,
                                            Aufführungsabenden des Theatervereins
                                          • Muttertag ab 11 Uhr geöffnet

                                      geniessen eine Kunst!
                                       Unseren Gästen bieten wir:
                                          • Schweizer- und spanische Spezialitäten
                                          • Auserlesene Weine
                                          • Fumoir
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                                      Wir freuen uns auf Sie!

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Artikel      Bisher                                    neu
Artikel 11   Die Anstellungsbedingungen für Tages-     Die Anstellungsbedingungen für die
Absatz 1     schulpersonal mit pädagogischer Aus-      Tagesschulleitung mit pädagogischer Aus-
             bildung richtet sich nach dem Lehrer-     bildung und einer Anstellung an einer ber-
             anstellungsgesetz (LAG).                  nischen (öffentlichen) Schule richten sich
                                                       nach dem Lehreranstellungsgesetz LAG.
Artikel 11   Die Anstellungsbedingungen für Tages-     Die Anstellungsbedingungen für das
Absatz 2     schulpersonal ohne pädagogische Aus-      übrige Tagesschulpersonal und für Stell-
             bildung richten sich nach dem Personal-   vertretungen richten sich nach der Ver-
             recht der Gemeinde Toffen.                ordnung «übrige Jahresentschädigungen,
                                                       Sitzungsgelder und Spesen».

Das übrige Tagesschulpersonal (mit und ohne pädagogische Ausbildung) sowie
die Stellvertretungen werden privatrechtlich (im Stundenlohn) angestellt. Der
Gemeinderat hat die Entschädigung in der Verordnung «übrige Jahresentschä-
digungen, Sitzungsgelder und Spesen» geregelt.

Antrag des Gemeinderates
Die Änderungen des Reglements über das Schulwesen sind zu genehmigen
und per 01.08.2018 in Kraft zu setzen.

7. Orientierungen

8. Verschiedenes
                                                                           Der Gemeinderat

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
der Gemeinde Toffen
Name / Vorname                                 Strasse                         Zuzugsdatum
Steiner Nadia                                  Bernstrasse 61                     19.03.2018
Schär Simon                                    Bernstrasse 25                     25.03.2018
Böhlen Dominik + Rolli Rahel, Ben              Belpbergstrasse 5                   1.04.2018

                                               	                                    1.04.2018
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                                                                                     2.04.2018
Wir begrüssen Sie in Toffen und hoffen, dass Sie sich in unserem Dorf wohlfühlen.
MARAG	
  
MARAG	
  
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   G
          GGaragen	
  
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  TOYOTA,	
  NISSAN	
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  Vertretungen	
  
TOYOTA,	
  
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         TOYOTA,	
        NISSAN	
  
                                          NISSAN	
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   Vertretungen	
  
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    TOYOTA,	
         TOYOTA,      NISSAN	
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    …Toffen	
         Vertretungen in . . .
…Toffen	
         …Toffen	
  
    Belpbergstrasse	
  3+5,	
  3125	
  Toffen	
  
    …Toffen	
  
Belpbergstrasse	
  
    Telefon	
         . . . Toffen031	
  819	
  332+5,	
  
                  Belpbergstrasse	
  
    Belpbergstrasse	
                                           33125	
  
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                                                                +5,	
  
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                  TToffen	
  
                                                                                 offen	
  
                                                                           3125	
     Toffen	
  
Telefon	
             Belpbergstrasse
                  Telefon	
    0
    toffen@marag-­‐garagen.ch	
  
    Telefon	
                      31	
   8 19	
  
                                     0831	
  
                                  031	
            2   5	
  
                                            19	
  8219	
     3  3	
  
                                                       5	
  323	
  
                                                                       3+5,
                                                                 5	
  33	
           3125               Toffen
                      Telefon
toffen@marag-­‐garagen.ch	
                031
                  toffen@marag-­‐garagen.ch	
  
    	
  toffen@marag-­‐garagen.ch	
                     819            25       33
	
  	
   	
   toffen@marag-garagen.ch
    …Wabern	
                                                                                                                                                                 Überdachter	
  Occasionplatz	
  in	
  Toffen	
  
…Wabern	
  
    …Wabern	
         . . . Wabern
                  …Wabern	
                                                                                                                                                    Überdachter	
           O ccasionplatz	
  
                                                                                                                                                                                                                       in	
  in	
  Tinoffen	
  
    Seftigenstrasse	
  198,	
  3084	
  Wabern	
                                                                                                                              Überdachter
                                                                                                                                                                                    Überdachter	
  
                                                                                                                                                                              Überdachter	
           OOccasionplatz
                                                                                                                                                                                                               Occasionplatz	
  
                                                                                                                                                                                                       ccasionplatz	
         Toffen	
  iToffen
                                                                                                                                                                                                                                         n	
  Toffen	
  
                      Seftigenstrasse 198, 3084 Wabern
Seftigenstrasse	
  
    Telefon	
  
    Seftigenstrasse	
             031	
  960	
  11198,	
      330	
  084	
  
                                                                 084	
  
                                                       0	
  1298,	
          Wabern	
  
                                                                                   abern	
  
                  Seftigenstrasse	
  
                      Telefon              03198,	
     960            10    W
                                                                       3084	
   20Wabern	
  
    wabern@marag-­‐garagen.ch	
  
Telefon	
  
    Telefon	
                  0031	
  
                                     0931	
  
                                   31	
   960	
  
                                            60	
  91160	
  
                      wabern@marag-garagen.ch
                  Telefon	
                            0	
  
                                                       0	
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  20	
  
    	
  wabern@marag-­‐garagen.ch	
  
wabern@marag-­‐garagen.ch	
  
                  wabern@marag-­‐garagen.ch	
  
	
  www.marag-­‐garagen.ch	
  
    	
   	
   www.marag-garagen.ch
    	
  www.marag-­‐garagen.ch	
  
www.marag-­‐garagen.ch	
  
                  www.marag-­‐garagen.ch	
  
	
  -­‐	
  
    	
   G	
  anze	
  Modellpalette	
  von	
  TOYOTA,	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  
-­‐	
  NISSAN	
  
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  GGanze	
  
                  -­‐	
  anze	
  
                               M
                      –Ganze	
   u
                             GanzeMnd	
   HONDA	
  zur	
  
                                    odellpalette	
  
                                    odellpalette	
  
                                     MModellpalette
                                           odellpalette	
  
                                                                       	
  Besichtigung	
  
                                                                      von	
  
                                                                             vTTTOYOTA,
                                                                                 OYOTA,	
  
                                                                                  OYOTA,	
  
                                                                                on	
            	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
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                                                                                       TOYOTA,	
                                            	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  	
  
    Probefahrt	
  
    NISSAN	
  
NISSAN	
                       uund	
  
                             NISSANnd	
  HHONDA	
  
                                             und         HONDA zur	
  	
  Besichtigung	
  
                                                                             esichtigung	
  
                                                                                zur     Besichtigung          	
  	
  	
  	
  uund	
              nd	
  
                  NISSAN	
           und	
     HONDA	
                 zur	
    	
  Besichtigung	
                                                      	
  	
  	
  und	
  
    -­‐	
  Grosses	
  
    Probefahrt	
  
Probefahrt	
                 und   O ccasion-­‐Angebot	
  
                                    Probefahrt                                    m  it	
   ü ber	
      	
                                                                  TOYOTA
                                                                                                                                                                              TOYOTA	
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                  -­‐	
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Nr. 217                                                                    19

Gratulationen
                            Die wahre Lebenskunst besteht darin,
                            im Alltäglichen das Wunder zu sehen.
                                                  (Pearl Buck)

Wir gratulieren folgenden Personen aus unserer Gemeinde herzlich zum
Geburtstag:

93 Jahre
Frau Frieda Stern,          Bernstrasse 10, 3125 Toffen	 geb. 22. Juni 1925

85 Jahre
Frau Margrit Mäder,         APH Lindenegg,
		                          Diemerswilstrasse 28, 3038 Kirchlindach
                                                            geb. 20.Juli 1933
Frau Heidi Glauser,         Altersheim,
		                          Seftigenstrasse 89, 3125 Belp  geb. 28. Juli 1933

Herr Hans Glauser,          Pflegeheim Wattenwil,
		                          Burgisteinstrasse 34, 3665 Wattenwil
                                                       geb. 30. Juli 1933

80 Jahre
Herr Aebersold Hans,        Niesenweg 16, 3125 Toffen	     geb. 24. Juli 1938

75 Jahre
Herr Aebischer Christian,   Grüdstrasse 50, 3125 Toffen	 geb. 13. Juni 1943
Herr Hans Sahli,            Grüdstrasse 17, 3125 Toffen	 geb. 9. Juli 1943

Im Namen der Bevölkerung und der Gemeinde Toffen wünschen wir den Jubila-
rinnen und Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest, gute Gesundheit und immer
wieder glückliche Momente im neuen Lebensjahr.
                                     Dorfverein Toffen DVT, Kathrin Bigler

    Individuelle Bedienung wird wieder mehr geschätzt.
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                                              Ausstellung Gestalten
                                              «work in progress»

Zum ersten Mal fand die Ausstellung in der Turnhalle statt. An diesem Tag war
auch gerade die Viehschau. Es gab für alle viele Arbeiten zu erledigen; zum
Beispiel den Boden mit Teppichen auszulegen. Die 4. und 5. Klasse war für den
Bericht der Toffezytig zuständig.
Um 17 Uhr sagte Herr Reber zu allen Versammelten: «Herzlich willkommen!»
Wir hatten so viele Besucher, dass noch Turnhallenbänke hervorgenommen
werden mussten.
Neu waren drei Bühnen aufgestellt. Darauf zeigten die Schüler und Schüler­
innen Arbeiten zu den Themen: Der Stuhl, ins Rollen kommen, drucken und
22                                                                    Nr. 217

Ostern. Unsere Klasse konstruierte Spielzeugautos aus Petflaschen oder Milch-
beuteln mit drei verschiedenen Antrieben (Luftballon-, Gummi- und Schwung­
radantrieb).
In der Ausstellung waren nebst den fertigen auch angefangene Gegenstände aus
dem textilen und technischen Gestalten zu sehen. An den Stellwänden waren
Fotos und Erklärungen zu den Aufträgen. Man konnte die Schritte sehen von
dem, was wir gemacht haben. An den Turnhallenwänden waren viele schöne
Zeichnungen angebracht. Wir fanden die Bildergalerien sehr cool.
Zwei lustige Komiker (Gilbert & Oleg) haben den Anlass moderiert. Sie führten
zu jedem Bühnenauftritt einen passenden Zaubertrick vor: Zum Beispiel einen
fantastischen Eiertrick zum Thema Ostern.
Essen konnte man Verschiedenes. Es gab Bratwurst, Hotdog und Hörnlisalat.
Die Eltern spendierten selbstgebackene, feine Leckereien. Davon konnten wir
auch am nächsten Tag in der Pause noch essen.
Man konnte eine Rückmeldung geben, ob man die Ausstellung gut oder schlecht
gefunden hat. Es war schön, dass alle ihr Bestes gegeben haben. Am nächsten
Tag wurde alles wieder aufgeräumt. Wir geben der neuen Werkausstellung einen
dicken Daumen hoch!
                                 Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse

Unsere Werkausstellung in Bezug auf das Projekt «Work in Progress» begann
um 17.00 Uhr. Unser Schuldirektor fing mit einer Erklärung bezüglich der Werk­
Nr. 217                                                                        23

ausstellung an. Sobald alles erklärt war, fingen zwei «Pantomime» mit ihrer
Arbeit an. Die «Pantomime» leiteten die einzelnen Themen auf eine unterhalt-
same Art und Weise ein. Die Lernenden haben diese Themen in der Klasse
besprochen und somit als Thema bei der Ausstellung vorgeführt (Work in Pro-
gress). Die gesamte Ausstellung war in unserer Turnhalle. Beim Eingang gerade
aus, war die kleine Bühne der Darsteller, im hinteren Bereich der Ausstellung
waren Stellwände mit Handwerkarbeiten aufgestellt. Die Wände der gesamten
Halle waren behängt. Es gab Zeichnungen und Werke, die von Schülern, Kin-
dergärtelern bis 9. Klasse erstellt wurden und zu betrachten waren. Themen
waren: Stühle, ins Rollen kommen, Drucken und Malen. Es gab eine Kaffee-
stube mit leckeren Kuchen und Muffins usw., die von Eltern gebacken wurden
und den Besuchern zum Essen (kostenpflichtig) angeboten wurden. Getränke
gab es ebenfalls. Die Ausstellung endete um 21.00 Uhr. Die Einnahmen werden
nun für unsere Bibliothek, wie auch für Gesamtanlässe der Schule gebraucht.
Im Großen und Ganzen war es eine im wahrsten Sinne des Wortes «unterhalt-
same Werkausstellung».
                                                    Alisa und Luis, 6. Klasse

Das Wetter
us. Der März 2018 war alles andere als ein Frühlingsmonat. Gemäss SRF Meteo
soll er einer der grausten Märzmonate seit Messbeginn sein. Schneegestöber
von eiskalter Bise getrieben, bei minus 8 Grad, hüllten den 1. Tag des Monats
erneut in ein weisses Kleid. Frosttage mit veränderlichen Wetterlagen setzten bis
am 5. März ein. Trübe Zeiten, Regen, Schnee, Nebel und wenig Sonne bei 2 bis
11 Grad folgten bis am 18 März. Bei anschliessend kälterer Periode schneite es
wieder. Nebel, wenig Sonne und Regen wechselten sich nochmals bis Ende des
Monats bei minus 1 bis plus 15 Grad ab. Die Meteorologen stufen den Monat
als zu trocken ein.
Im selben Rhythmus verhielt sich die Wetterlage zu Beginn des Aprils. An
Ostern fiel Schnee in tiefe Lagen. Nicht mehr unter dem Gefrierpunkt, jedoch
bewölkt und windig verhielt sich das Wetter in den nächsten Tagen. Ange-
nehme Nachmittagstemperaturen bis 18 Grad waren Hoffnungsträger für den
kommenden Frühling. Wie die Natur sich bereits mit leichtem Grün-Anstrich
versorgte, erfreuten wir uns an der erwärmenden Nachmittagssonne. Explo­
sionsartig sprossen die gekeimten Kulturen nach Mitte April. Sommerliche
Verhältnisse bis 28 Grad überstrahlen die weiteren Tage.
Eine aktuelle Wetterregel spricht: «Im April ist viel Sonne Pflicht, sonst gefällt
der Sommer nicht!» Was jetzt? Bezüglich diversen Statistiken ist ein eher feuch-
ter Sommer zu gewärtigen. Uns behagt die Wetterregel vom April, so dürfen wir
uns auf einen «gefälligen» Sommer freuen.
Todesfall–– was
                                            Todesfall    was tun?
                                                             tun?
              • Wenn der Todesfall zu Hause erfolgt, wenden Sie sich an den Hausarzt der ver­
Wenn der Todesfall            zu Hause erfolgt, wenden Sie sich an den Hausarzt der verstorbe
                 storbenen Person oder an den ärztlichen Notfalldienst. Der Arzt stellt die ärztliche
erson oder anTodesbescheinigung
                    den ärztlichen Notfalldienst.
                                           aus. Bei einem Der     Arztimstellt
                                                            Todesfall      Spitaldie
                                                                                  oderärztliche    Todesbescheinigung
                                                                                         Heim werden     alle nöti­           a
ei einem Todesfall        im  Spital   oder    Heim    werden      alle  nötigen    Schritte
                 gen Schritte von den Mitarbeitenden der jeweiligen Institution eingeleitet.    von    den   Mitarbeitenden
weiligen Institution eingeleitet.
              • P rüfen Sie, ob eine letztwillige Verfügung oder Sterbevorsorgeverträge hinterlassen
Prüfen Sie, obwurden.
                    eine letztwillige      Verfügung oder Sterbevorsorgeverträge hinterlassen wurden.
                             Die darin enthaltenen Angaben müssen möglichst respektiert werden.
 rin enthaltenen Angaben müssen möglichst respektiert werden.
Der Todesfall • D  er Todesfall
                     muss           muss innerhalb
                               innerhalb      von 48vonStunden
                                                            48 Stunden beimbeimZivilstandsamt
                                                                                   Zivilstandsamt des  desfür für
                                                                                                               den den Sterbe
                 Sterbe­ort zuständigen Kreises gemeldet werden. Die nächsten Angehörigen oder
 ständigen Kreises gemeldet werden. Die nächsten Angehörigen oder der Bestatter weisen
                 der Bestatter weisen die ärztliche Todesbescheinigung, evtl. das Familienbüchlein
ztliche Todesbescheinigung,
                 vor und erhalten dieevt.          das Familienbüchlein
                                             sogenannte                             vor undeines
                                                            Bestätigung der Anmeldung             erhalten      die sogenan
                                                                                                       Todesfalls,
estätigung derwelche Anmeldung         eines    Todesfalls,      welche      dem    Bestattungsamt
                            dem Bestattungsamt übergeben werden muss. Bestellen Sie eine Todes­             übergeben      wer
uss. Bestellenurkunde,
                    Sie eineentweder
                                 Todesurkunde,         entweder
                                           beim Bestatter            beim beim
                                                             oder direkt     Bestatter     oder direkt
                                                                                   Zivilstandsamt    (gegenbeimGe­Zivilstands
egen Gebühr).bühr).
Wenden Sie• sich W      telefonisch
                   enden                an uns an
                             Sie sich telefonisch   undunsvereinbaren
                                                           und vereinbaren  SieSieeinen    Termin
                                                                                   einen Termin    fürfür
                                                                                                       ein ein  Trauergesprä
                                                                                                           Trauer­
emeinsam besprechen
                 gespräch. Gemeinsamwir dasbesprechen
                                                  weiterewirVorgehen
                                                                das weitere und
                                                                              Vorgehenorganisieren         die die
                                                                                           und organi­sieren     Bestattung
 rstorbenen angehörigen
                 Bestattung derPerson.          Weilangehörigen
                                     verstorbenen     eine Abschiedsfeier           gerade
                                                                    Person. Weil eine          für die Hinterbliebenen
                                                                                          Abschiedsfeier   gerade             s
 chtig ist, kontaktieren        wir eine Pfarrperson
                 für die Hinterbliebenen        sehr wichtigoder     einen Redner.
                                                               ist, kontaktieren           Auf Pfarrperson
                                                                                    wir eine    Ihren Wunsch  oder kümmern
 s um passenden  einen Redner.      Auf Ihren Wunsch
                            Blumenschmuck            undkümmern      wir uns besondere
                                                            versuchen,        um passendenWünsche
                                                                                                Blumenschmuck  zu erfüllen. E
                 und    versuchen,    besondere    Wünsche    zu   erfüllen.
 höne Fotografie, Gegenstände aus dem Leben der verstorbenen Person,         Eine  schöne   Fotografie,   Gegen­(musikalisc
                 stände aus dem Leben der verstorbenen Person, (musikalische) Darbietungen von
arbietungen von         Solisten und Vereinsmitgliedern oder Musikstücke ab CD helfen, die F
                 Solisten und Vereinsmitgliedern oder Musikstücke ab CD helfen, die Feier indivi­
dividuell zu gestalten.
                 duell zu gestalten.
  nformieren Sie mittels Leidzirkularen oder Todesanzeige in der Zeitung alle Verwand
 eunde und• Bekannten
                 Informieren Sie mittels Leidzirkularen oder Todesanzeige in der Zeitung alle Ver­
                                   der verstorbenen Person über die Daten der Trauerfeier und
                  wandten, Freunde und Bekannten der verstorbenen Person über die Daten der
estattung. Gerne  Trauerfeier undwir
                       drucken        derdie  passenden
                                          Bestattung.   GerneKarten
                                                                druckenfürwirSie.
                                                                               die passenden Karten für Sie.
Wenn Sie die Trauergäste zu einem Imbiss einladen möchten, reservieren Sie Plätze in ein
estaurant und • W  wählen
                     enn Sie die
                              SieTrauergäste
                                    ein Menuzuaus.  einem Imbiss einladen möchten, reservieren Sie Plätze
                  in einem Restaurant und wählen Sie ein Menu aus.
Benachrichtigen Sie die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde, AHV/IV, Krankenkas
ensionskasse, • B  enachrichtigen
                         Banken, SieVersicherungen,
                                            die Gemeindeverwaltung         der Wohnsitzgemeinde,
                                                                       Vermieter,           Ärzte,        AHV/IV,
                                                                                                          Swisscom,         BK
                  Krankenkasse,      Pensionskasse,    Banken,    Versicherungen,
bonnementsdienste und Vereine. Senden Sie allenfalls Kopien der Todesurkunde          Vermieter,    Ärzte,  Swiss­         an
 tsprechendencom,         BKW, Abonnementsdienste und Vereine. Senden Sie allenfalls Kopien der
                    Stellen.
                  Todesurkunde an die entsprechenden Stellen.
Verdanken Sie Kondolenzschreiben und Spenden, evtl. mit Danksagungskarten oder e
anksagung in  • V der
                    erdanken
                        Zeitung. Sie Kondolenzschreiben und Spenden, evtl. mit Danksagungskarten
                  oder   einer  Danksagung
Grundsätzlich gilt: Ein Todesfall bedeutet     in der Zeitung.
                                                            immer eine Ausnahmesituation. Je besser Sie s
 hon zu Lebzeiten
              • G          daraufgilt:
                   rundsätzlich      vorbereiten,      desto einfacher
                                         Ein Todesfall bedeutet                 fällt es Ihren Angehörigen,
                                                                   immer eine Ausnahmesituation.         Je besser      richtig
 tscheiden undSieIhre sich Bestattungswünsche
                            schon zu Lebzeiten daraufzu      berücksichtigen.
                                                           vorbereiten,   desto einfacher fällt es Ihren Ange­
                   hörigen, richtig zu entscheiden und Ihre Bestattungswünsche zu berücksichtigen.

                                              Jürgund
                                             Jürg  undIris
                                                        Iris Beutler,
                                                           Beutler,   Bestattungsdienst
                                                                    Bestattungsdienst
                                                          freundlich,
                                                           freundlich,familiär
                                                                       familiärund
                                                                                undkompetent
                                                                                    kompetent
                                                          031
                                                          031 819
                                                              819 88
                                                                  88 20
                                                                     20
                                                          www.beutlerbestattungen.ch
                                                          www.beutlerbestattungen.ch
                                              Wir senden
                                              Wir senden Ihnen
                                                          Ihnen gerne
                                                                gerne unverbindlich
                                                                      unverbindlich unsere
                                                                                    unsere Broschüre.
                                                                                           Broschüre.
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