Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim

 
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Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Der Verbandsgemeinde Monsheim
          Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

          46. Jahrgang / Ausgabe Nr. 1/2                                                                                             Freitag, den 11. Januar 2019

Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf –
mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett
33 Jahre Kulturprogramm der Verbandsgemeinde Monsheim
in der Anhäuser Mühle
Vor 33 Jahren – 1986 startete das
erste Kulturprogramm in der An-
häuser Mühle, damals noch in Ko-
operation mit der klassisch ausge-
richteten Veranstaltungsreihe „Villa
Musica“. Seitdem fand eine Ent-
wicklung statt, welche den Besu-
chern jedes Jahr eine große Band-
breite     und       unterschiedliche
Stilrichtungen bietet und viele
Künstler konnten in Monsheim
schon zu Gast sein. Vielfalt und kul-
turelle Schmankerl, statt Main-
stream war von Anfang an die De-
vise. Somit erwartet die Zuschauer
auch 2019 ein Jubiläumsprogramm
mit alten Bekannten und neuen
Formaten. Das Team des Kultur-
programmes rund um Stefan Lösch
hat acht Veranstaltungen zusam-
mengestellt. Ab März können sich
die Zuschauer bis November – au-
ßer im Juli, da ist spielfrei – auf je-
weils eine Veranstaltung freuen.
Traditionell findet die erste Veran-
staltung im März in zeitlicher Nähe
zum Weltfrauentag statt und in Ko-
operation mit dem Gleichstellungs-
büro Alzey-Worms und „Frauen in
Ak­tion“. Der Startschuss fällt am 15.
März mit Zauberei und Magie. Die           Die drei Musikerinnen des Ensembles „Klezmers Techter“ sind am 26. April 2019 in der Anhäuser Mühle zu Gast.
Sideshow Charlatans, Sia und Tho-          (Fotografin: Martina Pipprich)
mas Thompson, zeigen in ihrer
mehrfach prämierten „Schaubuden            was funktioniert, was man einfach       Les Primitifs sind vier Musikerper-     kurzen Pause im Juli freut sich das
ZauberRevue“ Kunststücke, die so           „klassische Unterhaltung“ nennen        sönlichkeiten, die sich blind verste-   Team des Kulturbüros auf einen
auf deutschen Bühnen selten oder           sollte. Ob Interpretationen von Mo-     hen, sich aneinander reiben können      Klassiker in zweifacher Hinsicht.
nicht zu sehen sind und bei denen          zart, Rossini, Piazzolla oder die       und daran wachsen. Nach einer               Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3.
am Ende die Frage bleibt, ob das al-         Eigenkomposition zum Roman
                                             ­
les echt ist oder „nur“ ein stilvoll       „Tschick“ – das Quartett klingt, hält
inszenierter Schwindel von zwei            inne, lässt der Musik Luft und
außergewöhnlich originellen Zau-             seinem Publikum Raum zum
                                             ­                                               Dienstleistungssamstag der
berkünstlern. Weiter geht es am 26.        Schmunzeln. Ein ganz eigener
April mit „Klezmers Techter“ die             ­Zugang zur klassischen Gitarre.          Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
sich schon mehrfach in die Herzen             Der nächste Termin 28.06.2018 fin-
                                                                                    Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Monsheim ist anläss-
des Publikums in Monsheim ge-                 det statt in Kooperation mit der
                                                                                    lich des einmal monatlich stattfindenden Dienstleistungssamstags am
spielt haben. Langweilig wird es da-       J­ umelage      Flörsheim-Dalsheim-­
                                                                                    12. Januar 2019 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für das Pub­likum
mit aber nicht, da sich die drei Mu-          Garon. Musikalisch wird es über-
                                                                                    geöffnet.
sikerinnen des Trios mit ihrem              schwänglich, lustvoll, melancho-
                                                                                    Während dieser Zeit stehe auch ich den Bürgerinnen und Bürgern, die
Ideenreichtum immer wieder ge-              lisch, wild mit „LesPrimitifs“ der      sich mit einem Anliegen an mich wenden möchten, für ein persönliches
genseitig inspirieren und auch 2019         Formation rund um einen weiteren        Gespräch in meinem Dienstzimmer zur Verfügung.
wieder zu überraschen wissen. Das           gern gesehenen Künstler in der                                                       Ralph Bothe, Bürgermeister
Machado Quartett zeigt uns wie et-          Verbandsgemeinde – Laurent Leroi.
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                              Freitag, 11. Januar 2019

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                              Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Ortsbürgermeister                                                                                                                      Polizeikommissarin S. Krauß
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Volker Henn                                                                                    Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr                                                                                              Fax: 0 62 47 / 89 0
 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3                                                                       Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Kurt Görisch                                                                                         Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Pflegestützpunkt
 Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2                                                                                                    Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel                                                                                            und deren Angehörige
 Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25                                                                  Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com                                                                                              Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen,
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Horst Wendel                                                                                             Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr                                                                                            Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1                                                                                                         Jugendscout Bernhard Leopoldt ���������������������������������������������������� Mobil: 0172 74 86 828
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Michael Röhrenbeck                                                                                       In Monsheim: Verbandsgemeinde, Zi.12, Alzeyer Str. 15, 67590 Monsheim
 Sprechzeiten: Freitag, 18.00 – 19.30 Uhr                                                                                               Do: 1. + 3., 14 – 17 Uhr, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de,
 Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47                                                                                                       Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 Offstein – 1. Beigeordneter: Andreas Böll                                                                                              Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                                Außenstelle Worms, Bahnhofstraße 46, Beratung und Betreuung von psychisch
 Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2                                                                                                      kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Information und Terminvereinba-
                                                                                                                                        rung Mo. – Fr. 8.30 -12.00 Uhr unter��������������������������������������� (0 67 31) 4 08-65 01 / - 65 02.
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz
 Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr                                                                                                – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen,
 Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10                                                                                              MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat
                                                                                                                                          von 19 – 21 Uhr
 Feuerwehren
 Wehrleiter, Thomas Barthold........................................................................ 0 62 43 / 90 51 70                 Informationen unter�����������������������������������������������������������������������������������0 67 31 / 4 08- 61 21
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3                                        Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                 oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57                             Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78                                           Sa. 8:30 – 12:30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst................................................................... 1 12                          Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst............................................................................ 116 117
 Ärztl. Bereitschaftspraxis Worms am Klinikum Worms (Haupteingang),                                                                     Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Gabriel-v.-Seidel-Str. 81
 Dienstbereit: Fr. 16.00 Uhr – Mo. 7.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr – Do. 7.00 Uhr
 an anderen Wochentagen 19.00 Uhr– 7.00 Uhr zum Folgetag                                                                                Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr bis                                                                             Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
                      zum Folgetag, 7.00 Uhr
                                                                                                                                        Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Be-
 wusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs­dienst                                                            Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 unter der Nummer 112 angefordert werden.
                                                                                                                                        Störungsdienst Gasversorgung
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH (ehemals e-rp Gasnetze).................................... 07 00 000 44 0 33
 Krankenhaus
 Klinikum Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.......................................... 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        Störungsnummer Strom
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40                         EWR Netz GmbH (rund um die Uhr)...................................................... 0800 184 8800
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH (während der üblichen Geschäftszeiten):�����������06241 848-300
              Apotheken Notdienst                                                                                                       Telefon
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
                                                                                                                                        ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92                          DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,                                                                                                      ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil:                                                                      Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144                                                         Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                         amtsblatt@vg-monsheim.de
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 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2019.
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –3–                                                        Freitag, 11. Januar 2019

FORTSETZUNG VON SEITE 1

Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf –
mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett
Das Zettels Theater, dessen Auftrit-     angekündigt, jedoch aufgrund Er-        Schottland und England. Welches          vice Team und der VMK Druckerei
te schon Kult sind in der Anhäuser       krankung der Künstler nun auf           Instrument könnte dies besser mu-        Monsheim. Sowie selbstverständ-
Mühle präsentiert wieder Shakes-         2019 verschoben. Gruber & Reiter        sikalisch untermalen als eine kelti-     lich dem Team rund um Stefan
peare in seiner ganz eigenen Adap-       bringt mit Gitarre und Akkordeon        sche Harfe. Gespielt wird sie an die-    Lösch, das mit viel Engagement or-
tion. Im Sommer 2019 kommen sie          einen Querschnitt von Vivaldi über      sem Abend von Giedré Siaulyté,           ganisiert und die Abende begleitet,
mit „Der widerspenstigen Zäh-            Tangos von Piazzolla, aber auch we-     einer renommierten Konzertharfe-         sei es an der Kasse oder auch durch
mung“ und es wird geheiratet. Zu-        niger bekanntes von M. Falloni auf      nistin aus Litauen mit englischen        Bühnenaufbau oder Erledigung der
mindest wird es versucht, denn           die Bühne in der Anhäuser Mühle.        und schottischen Traditionals.           vielen, kleinen Dinge welche zum
Shakespeares Vater der Braut Bap-        Am 25. Oktober kommt ein guter          Alle Konzerte beginnen um 20.00          Gelingen eines schönen Abends
tista hat ein Problem. Zwei Töchter      Bekannter nach Monsheim – Gerd          Uhr, Einlass ist jeweils um 19.00        beitragen.
müssen gewinnbringend verheira-          Kannegieser. In seinem Programm         Uhr.                                     Karten sind erhältlich bei allen
tet werden, denn Liebe vergeht,          zum 30-jährigen Bühnenjubiläum          Wir danken an dieser Stelle auch         ­Ticket Regional Vorverkaufsstellen
Wingert besteht, ist seine Familien-     fragt er – „Warum verzehl isch eisch    den Weingütern der Verbandsge-            oder auch im Ticket Shop online
maxime. Die jüngste Tochter wird         das?“ Die Antwort sollte man vom        meinde, die an den Konzertaben-           unter www.ticket-regional.de.
auch von drei edlen Herren hofiert,      Mann dessen Stärken seine Schwä-        den für das leibliche Wohl der Gäs-       Kartenreservierungen können vor-
für die älteste Katharina interessiert   chen sind, wie er selbst von sich be-   te sorgen und die Konzerte damit          genommen werden unter: 06243 /
sich niemand. Doch solange Katha-        hauptet, auf keinen Fall verpassen.     zu einem Erlebnis für alle Sinne          1809-10 oder unter rainer.schweitzer
rina nicht erobert und bezwungen         Zum Ausklang der Kultursaison in        machen.                                   @vg-monsheim.de.
wurde, bleibt ihre Schwester ehelos.     der Anhäuser Mühle erinnert Ste-        Selbstverständlich wäre ein solches       All dies kann noch einmal nachge-
Der Kampf der Geschlechter kann          phan Schäfer in einer musikali-         Programm alljährlich nicht denk-          lesen werden im Programmheft.
beginnen.                                schen Lesung an Theodor Fontane,        bar ohne Unterstützung. Wir dan-          Dieses ist erhältlich in der Tourist
September bringt das Duo Gruber          dessen Geburtstag 2019 schon 200        ken auch den Sponsoren Sparkasse          Information der VG Monsheim
& Reiter am 27. mit ihrem Pro-           Jahre zurück liegt. Thematisch be-      Worms-Alzey-Ried, Volksbank Al-           oder auch bei Hrn. Schweitzer. 
gramm Sonaten, Tangos und                geben wir uns mit Fontane und Ste-      zey-Worms, dem EWR, der Datat-                               Text: Beate Hess,
Gstanzl – eigentlich schon für 2018      phan Schäfer auf eine Reise nach        ronic Software AG, dem Trans Ser-         Touristinformation VG Monsheim

 Amtlicher Teil                          Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                               sind die bisher festgesetzten oder berichtigten Ratenbeträge unaufgefor-
                                                                                 dert zu entrichten, sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht be-
                                                                                 reits ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wurde. Für Steuerpflichtige, die auf-
Bekanntmachung                                                                   grund eines entsprechenden Antrages als Jahreszahler geführt werden, ist
a) Grundsteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag 2019                             die Hundesteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.
b) Hundesteuer 2019                                                              Es wird ausdrücklich auf die Anmelde- und Steuerpflicht hingewiesen. Da-
c) Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2019                      nach hat derjenige, der in der Verbandsgemeinde Monsheim (Ortsgemein-
d) Weinbergshut 2019                                                             den Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim,
                                                                                 Offstein, Wachenheim) einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zu-
Grundsteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag                                     zieht, diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug
Hinsichtlich der Grundsteuerhebesätze für 2019 ist gegenüber dem Kalen-          in die Verbandsgemeinde Monsheim, Abt. Finanzen, anzumelden. Neugebo-
derjahr 2018 keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von           rene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft. Hundehal-
Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.                 ter, deren Hunde bisher noch nicht zur Versteuerung angemeldet wurden,
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit          werden gebeten, dies umgehend im Verwaltungsgebäude, Alzeyer Str. 15,
der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese       Zimmer 2.29, nachzuholen.
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in     Gewerbesteuer
der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.                                        Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen Anfang Januar 2019 die Gewerbesteu-
Die Grundsteuer 2019 wird mit den in den zuletzt erstellten Grundstücksab-       er-Vorauszahlungsbescheide. Zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar, 15.
gabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Febru-        Mai, 15. August und 15. November 2019 sind die bisher festgesetzten oder
ar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von   im Laufe des Haushaltsjahres 2018 geänderten Ratenbeträge zu entrichten,
der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht ha-           sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA-Last-
ben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig. Wur-     schrift-Mandat erteilt wurde.
den bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das
Kalenderjahr 2019 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrich-   Weinbergshut
ten, sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA-           Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen, soweit sich gegenüber 2018 keine Än-
Lastschrift-Mandat erteilt wurde.                                                derungen ergeben haben, keine neuen Abgabenbescheide. Zu dem Fällig-
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die            keitstermin 15. November 2019 ist daher der bisher festgesetzte oder
Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des               ­berichtigte Ratenbetrag unaufgefordert zu entrichten, sofern der Verbands-
Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.                                   gemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt
Der Beitragssatz für die Landwirtschaftskammerbeiträge beträgt unverän-           wurde.
dert 113 % des Messbetrages der Grundsteuer A.                                    Sollten die Beiträge für den Weinbergschutz geändert werden, erfolgt die
Die obigen Ausführungen gelten entsprechend.                                      Erteilung von Änderungsbescheiden.

Hundesteuer                                                                      Rechtliche Wirkung
Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen, soweit sich gegenüber 2018 keine Än-         Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzun-
derungen ergeben haben, keine neuen Hundesteuerbescheide. Zu den Fäl-            gen treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
ligkeitsterminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019          wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –4–                                                             Freitag, 11. Januar 2019

wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die     Ansprechpartner für Projektträger:
mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch            Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projekt-
bei der Verbandgemeinde Monsheim angefochten werden.                            steckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:                              und Beratung einzuholen:
1. 	schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung      LEADER Regionalmanagement
     Monsheim, Alzeyer Str. 15, 67590 Monsheim,                                 Dr. Peter Dell
2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:                  KOBRA Beratungszentrum
     vg-monsheim@poststelle.rlp.de                                              Am Gutleuthaus 19, 76829 Landau in der Pfalz
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, da es sich um öffent­          Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412; Fax: 06341 6490030
liche Abgaben handelt (§ 80 (2) VwGO).                                          e-Mail: peter.dell@kobra-online.info
Monsheim, 11.01.2019              Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
                                                  Ralph Bothe, Bürgermeister   Dennis Zimmermann
                                                                                Verbandgemeinde Monsheim
                                                                                Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim
                                                                                Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727
                                                                                e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de
AöR Energieprojekte Monsheim
                                                                                Einreichfrist für Projektsteckbriefe zu diesem Aufruf
                                                                                Letzter Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe ist der 15. Feb­
Bekanntmachung                                                                  ruar 2019, 12.00 Uhr.
Die Veröffentlichung des Beschlusses zum Jahresabschluss 31.12.2017             Nur die bis dahin bei der LEADER-Geschäftsstelle Rhein-Haardt vollständig
der AöR EPM vom 14.12.2018 wies aufgrund eines Schreibfehlers einen             eingegangenen Projektsteckbriefe können im 7. Auswahltermin, sprich: in
Jahresverlust anstelle eines tatsächlichen Jahresgewinnes aus. Die Veröf-       der nächsten Sitzung der LAG Rhein-Haardt am 07. März 2019, beraten und
fentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wird deshalb hiermit           ggf. beschlossen werden.
erneut bekannt gemacht.
Gemäß § 37 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom            Inhalt des Aufrufes
05.10.1999 wird hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresab-       In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwick-
schlusses 31.12.2017 der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energiepro-      lungsstrategie (LILE) Rhein-Haardt 2014-2020 Projektsteckbriefe eingereicht
jekte Monsheim öffentlich bekannt gemacht.                                      werden.
Der Verwaltungsrat der AöR Energieprojekte Monsheim hat in der Sitzung          Einzelnen also für die Handlungsfelder „Regionale Wirtschaft, Land-, Forst-
vom 05.12.2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der AöR Energiepro-           und Weinwirtschaft“, „Naherholung und Tourismus“, „Dorf- und Stadtent-
jekte Monsheim mit folgenden Abschlusszahlen des Gesamtabschlusses              wicklung“ und „Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität“.

                                    AöR Energieprojekte Monsheim                Fördermittelbudget des Aufrufs
 Bilanzsumme                                  25.337.460,55 €                   Für diesen Aufruf stehen aus Mitteln der LAG Rhein-Haardt bereit:
                                                                                287.415,07 €         aus ELER-Mitteln
 Ergebnis (Jahresgewinn)                         264.735,91 €                   100.000,00 €         aus Landesmitteln (unter Vorbehalt)
festgestellt und dem Vorstand und der Verwaltung Entlastung erteilt.
                                                                                                                   Das Regionalmanagement der LAG Rhein-Haardt
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Be-                                          wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE
stätigungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Benz & Gunzen-                                             unter Beteiligung der Europäischen Union und dem
häuser – liegen in der Zeit vom 14.01.2019 bis 22.01.2019 zu den üblichen                                          Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministeri-
Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer                                                um für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau
                                                                                                                   und Forsten Land Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 3.36, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Monsheim, den 07.01.2019                                  Bayer, Vorstand
                                                                                EUROPAISCHE UNION
                                                                                Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
                                                                                ländlichen Raums:
                                                                                Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

   Leader-Region
   Rhein-Haardt
                                                                                                          Hohen-Sülzen
Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten
in Rhein-Haardt                                                                 Bekanntmachung
Frist für private und öffentliche Interessenten läuft bis Freitag,
                                                                                Am Dienstag, den 22. Januar 2019 um 19:30 Uhr findet im Rathaus der
15. Februar 2019
                                                                                Ortsgemeinde Hohen-Sülzen eine öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozi-
Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Rhein-Haardt, die das Gebiet der Ver-
                                                                                alausschusses Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt.
bandsgemeinden Monsheim, Freinsheim, Leiningerland und der Stadt
Grünstadt abdeckt, startet einen weiteren Projektaufruf in der LEADER-För-
                                                                                Tagesordnung:
derperiode.
                                                                                1. Einwohnerfragen
Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 15.
                                                                                2. Terminbesprechung 2019
Februar 2019 Zeit ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Monsheim
                                                                                3. Aussprache über die Gestaltung des Dorfgemeinschaftstages
einzureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf 387.415,07 € zur Verfü-
                                                                                4. Seniorenfahrt 2019
gung für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Rhein-
                                                                                5. Mitteilungen und Anfragen
Haardt.
                                                                                                                         Kurt Görisch, Ortsbürgermeister
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremi-
um der LAG Rhein-Haardt am Donnerstag 07. März 2019 in einer eigenen
Sitzung vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der
geplanten Maßnahmen.
Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkri-
                                                                                Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
terien der LAG Rhein-Haardt finden Sie unter www.leader-rhein-haardt.de
                                                                                für das Haushaltsjahr 2019
Adresse zum Erhalt und zur Einreichung der Projektsteckbriefe                   Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen hat auf Grund des §§ 95
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Rhein-Haardt                                  ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994
Geschäftstelle:	c/o Verbandgemeinde Monsheim                                   (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477)
                 Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim                              am 11.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –5–                                                      Freitag, 11. Januar 2019

                   § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                            2013    2.040.221 €      49.472 €   (Ergebnis)
Festgesetzt werden:                                                            2014    2.108.842 €      68.621 €   (Ergebnis)
Ortgemeinde Hohen-Sülzen                                               2019    2015    2.194.168 €      85.326 €   (Ergebnis)
                                                                               2016    2.808.368 €     614.200 €   (Ergebnis)
1) Ergebnishaushalt
                                                                               2017    2.849.943 €      41.575 €   (Ergebnis)
Erträge Verwaltungstätigkeit                    797.470,00 €                   2018    2.855.858 €       5.915 €   (Plan)
Zins-/Finanzerträge                                 500,00 €                   2019    2.770.433 €     -85.425 €   (Plan)
Summe                                                           797.970,00 €
                                                                                                            § 7 Inkrafttreten
Aufwendungen Verwaltungstätigkeit               883.195,00 €                   Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Zins-/Finanzaufwendungen                            200,00 €                   Hohen-Sülzen, den 11.01.2019               Kurt Görisch, Ortsbürgermeister
Summe                                                           883.395,00 €
                                                                               Hinweis:
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss                               -85.425,00 €   Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
                                                                               öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1
2) Finanzhaushalt                                                              GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.12.2018 geneh-
Ordentliche Einzahlungen                        681.870,00 €                   migt worden.
Ordentliche Auszahlungen                        740.395,00 €                   Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis
                                                                               Dienstag, den 22.01.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich mon-
Summe (ohne Zinsen)                                             -58.525,00 €   tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00
Außerordentliche Einzahlungen                           - €                    Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in
Außerordentliche Auszahlungen                           - €                    67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann die Haus-
                                                                               haltssatzung im o. g. Zeitraum unter „Bekanntmachungen“ auf der Website
Summe                                                                   - €
                                                                               www.vg-monsheim.de eingesehen werden.
Einzahlungen aus Investitionen                  152.400,00 €
Auszahlungen aus Investitionen                  249.000,00 €                   Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:
                                                                               Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Summe                                                           -96.600,00 €
                                                                               Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-
Einzahlungen aus Finanzierung                      500,00 €                    kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
Auszahlungen aus Finanzierung                      200,00 €                    nicht, wenn
Summe                                                               300,00 €   1. 	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
                                                                                   gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Gesamtbetrag der Einzahlungen                   834.770,00 €                       worden sind,
Gesamtbetrag der Auszahlungen                   989.595,00 €                   oder
Veränderung Finanzmittelbestand                                -154.825,00 €   2. 	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                   standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
                                                                                   ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung
               § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite                           des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-          gemacht hat.
nahmen werden keine veranschlagt.                                              Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
                                                                               nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet-
          § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen                     zung geltend machen.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-       Hohen-Sülzen, den 11.01.2019                 Kurt Görisch, Ortsbürgermeister
gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-
den nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden          Kurzprotokoll
nicht veranschlagt.                                                            über die 26. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Hohen-Sülzen am
                                                                               Dienstag, 11.12.2018, im Rathaus der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen.
                             § 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie       Tagesordnung
folgt festgesetzt:                                                             TOP 1 Einwohnerfragen
a) Grundsteuer                                                                 keine
    Grundsteuer A 300 v.H.
    Grundsteuer B 365 v.H.                                                     TOP 2 Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
b) Gewerbesteuer 365 v.H.                                                      a) Feststellung der Jahresrechnung 2017 gem. §114 GemO
                                                                               b) Entlastung der beteiligten Organe nach §114 Abs. 1 GemO
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes          a) Der
                                                                                   	 Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet folgende Beschlussan-
gehalten werden                                                                    träge für den OG-Rat:
    • für den ersten Hund            42,- Euro                                     Der
                                                                                   	 Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen stellt die Jahresrechnung 2017 ge-
    • für den zweiten Hund           60,- Euro                                     mäß § 114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungs-
    • für jeden weiteren Hund        84,- Euro                                     prüfungsausschuss fest.
    • für jeden gefährlichen Hund   450,- Euro                                     Der
                                                                                   	 Jahresabschluss 2017 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem
                                                                                   Jahresüberschuss in Höhe von 41.575,40 € ab, in der Finanzrechnung
        § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)                         ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 80.361,38 €. Das Ei-
Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 30,- Euro                                   genkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2017 2.849.943,05 €.
                                                                               b) Dem
                                                                                   	    Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen und den ihn
                             § 6 Eigenkapital                                      vertretenden Beigeordneten und dem Bürgermeister der Verbandsge-
Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt:               meinde und den ihn vertretenden Beigeordneten wird Entlastung ge-
                                                                                   mäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
Jahr    Eigenkapital   Jahresfehlbetrag
2007    2.030.961 €        9.359 € (Ergebnis)                                  TOP 3	Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Stellenplan der
2008    2.083.926 €       51.917 € (Ergebnis)                                           Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
2009    2.071.497 €      -32.370 € (Ergebnis)                                  - Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder
2010    1.964.681 €    -111.635 € (Ergebnis)                                   seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO
2011    2.043.435 €       78.754 € (Ergebnis)                                  Es ist kein Beschluss zu fassen, da keine Vorschläge von Einwohnern einge-
2012    1.986.331 €      -57.105 € (Ergebnis)                                  gangen sind.
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –6–                                                        Freitag, 11. Januar 2019

TOP 4	Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Stellenplan der              § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
        Ortsgemeinde Hohen-Sülzen                                               Festgesetzt werden
- Beschlussfassung
Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beschließt die Haushaltssatzung mit            1. im Ergebnishaushalt
Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegen-         der Gesamtbetrag der Erträge auf                           1.198.930 Euro
den Fassung.                                                                       der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                      1.329.975 Euro
                                                                                   Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag                        - 131.045 Euro
TOP 5 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monsheim;
		Teilfortschreibung „Windenergie“                                              2. im Finanzhaushalt
Zustimmungsbeschluss der Ortsgemeinde                                              die ordentlichen Einzahlungen auf                          1.118.080 Euro
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zur Teilfortschreibung              die ordentlichen Auszahlungen auf                          1.211.375 Euro
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Monsheim zu.                        Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen                    -93.295 Euro

TOP 6	Baumpflegearbeiten und Baumfällungen in der Ortsgemeinde                     die außerordentlichen Einzahlungen auf 	                           0 Euro
       Hohen-Sülzen;                                                                die außerordentlichen Auszahlungen auf                             0 Euro
Auftragsvergabe                                                                     Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 	                0 Euro
Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beschließt, der Firma Rohlfing, Erpolz-
heim, den Auftrag für die Baumpflege- und Fällarbeiten zum Angebotspreis          die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 90.500 Euro
in Höhe von 8.382,36 € zu erteilen.                                               die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              1.335.000 Euro
                                                                                	Saldo der Ein- und Auszahlungen
TOP 7 Straßenverkehrsangelegenheiten;                                             aus Investitionstätigkeit                                 -1.244.500 Euro
Eventuelle Neuanschaffung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahn-
hofstraße                                                                           die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             955.000 Euro
Die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen beschließt die Anschaffung eines Ver-                 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              45.380 Euro
kehrsspiegels.                                                                      Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
                                                                                    Finanzierungstätigkeit                                     909.620 Euro
TOP 8 Mitteilung über die Annahme einer Spende;
Spende des Geflügelzuchtvereins Hohen-Sülzen über 100,00 EUR zur För-               der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                     2.163.580 Euro
derung der Heimatpflege.                                                            der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                     2.591.750 Euro
Der Geflügelzuchtverein Hohen-Sülzen hat eine Spende über 100,00 EUR                Veränderung des Finanzmittelbestands
zur Förderung der Heimatpflege geleistet. Der Verwendungszweck ist                  im Haushaltsjahr                                          -428.175 Euro
zweckgebunden für das Ergänzungsbuch der Ortschronik.
Eine Prüfung nach § 94 Abs. 3 Satz 6, 7 u. 8 GemO hat stattgefunden. Es be-                    § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
steht kein anderweitiges Beziehungsverhältnis und es liegen keine maßgeb-       Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
lichen Tatsachen vor, die gegen die Annahme der Spende sprechen.                nahmen werden 954.000,- € veranschlagt.
Nach § 24 Abs. 3 GemHVO ist bei Unterschreitung der Bagatellgrenze (100,00
EUR) eine Beschlussfassung im Gemeinderat nicht erforderlich.                             § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
                                                                                Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-
TOP 9 Mitteilungen und Anfragen                                                 gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-
-	Herr Görisch teilt mit, dass bei der Sammlung für die Kriegsgräber 910,00    den nicht veranschlagt.
   € eingenommen worden sind.                                                   Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
-	Herr Görisch schlägt vor, zur Auswahl und Beschaffung des Geschirrs, der     voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden
   Gläser und des Bestecks für den Ratskeller im Rathaus einen Arbeitskreis     nicht veranschlagt.
   zu bilden. Der Rat wählt hierzu folgende Ratsmitglieder einstimmig in
   den Arbeitskreis und ermächtigt diesen zur Auswahl und Anschaffung:                                       § 4 Steuersätze
   Corell, Udo                                                                  Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie
   Görisch, Kurt                                                                folgt festgesetzt:
   Konietzny, Kristine                                                          a) Grundsteuer
   Schneider, Jutta                                                                 Grundsteuer A 300 v.H.
-	Herr Corell regt an, für den großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses             Grundsteuer B 365 v.H.
   eine stabile Sportuhr zu beschaffen, die ggf. über Spenden finanziert        b) Gewerbesteuer 365 v.H.
   werden soll. Der Rat befürwortet die Idee und ermächtigt Herrn Corell
   zur Einholung diverser Angebote.                                             Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
-	Herr Vollmer erkundigt sich nach dem Sachstand der Begehung durch das        gehalten werden
   Kreisbauamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms hinsichtlich der ggf.                • für den ersten Hund            42,- Euro
   rechtswidrigen Bebauungen entgegen des bestehenden Bebauungs-                    • für den zweiten Hund           60,- Euro
   plans des Neubaugebietes „An der Pfarrwiese II“. Herr Görisch führt hierzu       • für jeden weiteren Hund        84,- Euro
   aus, dass die Angelegenheit von der Kreisverwaltung Alzey-Worms ge-              • für jeden gefährlichen Hund   450,- Euro
   prüft und bearbeitet wird. Eine Entscheidung gilt es daher abzuwarten.
                                                                                        § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Hinweis:                                                                        Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 10,- Euro
Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können alle bereits ver-
öffentlichten Protokolle jederzeit gelesen werden. Sie finden das Protokoll                                  § 6 Eigenkapital
über die Recherche-Funktion.                                                    Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt:
                                               Sascha Allert, Schriftführer
                                                                                Jahr    Eigenkapital   Jahresüberschuss/-fehlbetrag
                                                                                2009    3.852.915 €      -67.225 € (Ergebnis)
                                                                                2010    3.958.087 €       94.985 € (Ergebnis)
                            Mörstadt                                            2011
                                                                                2012
                                                                                        4.398.915 €
                                                                                        4.706.896 €
                                                                                                        440.828 € (Ergebnis)
                                                                                                        307.981 € (Ergebnis)
                                                                                2013    4.612.538 €     166.555 € (Ergebnis)
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mörstadt                                      2014    4.836.334 €     223.796 € (Ergebnis)
für das Haushaltsjahr 2019                                                      2015    4.902.396 €       66.062 € (Ergebnis)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mörstadt hat auf Grund des §§ 95 ff. der       2016    4.805.715 €      -96.680 € (Ergebnis)
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S.         2017    4.929.420 €     123.705 € (Ergebnis)
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) am            2018    4.871.670 €      -57.750 € (Plan)
18.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen,                               2019    4.740.625 €    -131.045 € (Plan)
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –7–                                                     Freitag, 11. Januar 2019

                             § 7 Inkrafttreten                                    Einzahlungen aus Investitionen            142.360,00 €
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                                  Auszahlungen aus Investitionen            919.500,00 €
Mörstadt, den 11.01.2019                  Horst Wendel, Ortsbürgermeister
                                                                                  Summe                                                      -777.140,00 €
Hinweis:                                                                          Einzahlungen aus Finanzierung             400.500,00 €
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit          Auszahlungen aus Finanzierung              11.510,00 €
öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1
GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2018 geneh-               Summe                                                      388.990,00 €
migt worden.                                                                      Gesamtbetrag der Einzahlungen           1.381.740,00 €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis          Gesamtbetrag der Auszahlungen           1.687.210,00 €
Dienstag, den 22.01.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich mon-
                                                                                  Veränderung Finanzmittelbestand                           -305.470,00 €
tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in
67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haus-                      § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
halt im oben genannten Zeitraum unter „Bekanntmachungen“ auf www.vg-            Kredite werden in 2019 mit insgesamt 400.000,- € veranschlagt.
monsheim.de eingesehen werden.
                                                                                          § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:                                      Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun-
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der       gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer-
Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-            den nicht veranschlagt.
kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt              Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
nicht, wenn                                                                     voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden
1. 	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-         nicht veranschlagt.
    gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
    worden sind,                                                                                             § 4 Steuersätze
oder                                                                            Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie
2. 	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-     folgt festgesetzt:
    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-      a) Grundsteuer
    ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung                   Grundsteuer A 300 v.H.
    des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend       Grundsteuer B 365 v.H.
    gemacht hat.                                                                b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet-      Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
zung geltend machen.                                                            gehalten werden
Mörstadt, den 11.01.2019                    Horst Wendel, Ortsbürgermeister        • für den ersten Hund            42,- Euro
                                                                                    • für den zweiten Hund           60,- Euro
                                                                                    • für jeden weiteren Hund        84,- Euro
                                                                                    • für jeden gefährlichen Hund   450,- Euro
                         Wachenheim                                                    § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG)
                                                                                Es werden keine Beiträge für den Weinbergschutz erhoben.
Fundsache
Es wurde ein gefundenes Handy abgegeben. Es kann bei mir abgeholt wer-                                       § 6 Eigenkapital
den.                                 Dieter Heinz, Ortsbürgermeister           Jahr    Eigenkapital   Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
                                                                                2007    2.981.013 €      57.652 € (Ergebnis)
                                                                                2008    3.080.693 €      99.680 € (Ergebnis)
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wachenheim                                    2009    3.024.475 €     -56.218 € (Ergebnis)
für das Haushaltsjahr 2019                                                      2010    2.951.532 €     -62.089 € (Ergebnis)
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz          2011    2.918.598 €     -32.934 € (Ergebnis)
in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz      2012    2.962.690 €      44.091 € (Ergebnis)
vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) am 20.12.2018 folgende Haushaltssatzung be-       2013    2.717.301 €      84.319 € (Ergebnis)
schlossen:                                                                      2014    2.767.313 €      50.011 € (Ergebnis)
                                                                                2015    2.865.586 €      98.273 € (Ergebnis)
                     § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt                           2016    2.970.844 €    105.258 € (Ergebnis)
Festgesetzt werden                                                              2017    3.095.696 €    124.852 € (Ergebnis)
Ortgemeinde Wachenheim                                                2019      2018    3.048.796 €     -46.900 € (Plan)
                                                                                2019    3.086.086 €      37.200 € (Plan)
1.) Ergebnishaushalt
Erträge Verwaltungstätigkeit                 913.850,00 €                                                    § 7 Inkrafttreten
Zins-/Finanzerträge                              500,00 €                       Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Summe                                                          914.350,00 €     Wachenheim, den 11.01.2019                 Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
Aufwendungen Verwaltungstätigkeit            875.550,00 €                       Hinweis:
Zins-/Finanzaufwendungen                       1.510,00 €                       Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
Summe                                                         877.060,00 €      öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1
                                                                                GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2018 geneh-
Jahresüberschuss                                                37.290,00 €     migt worden.
                                                                                Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis
2.) Finanzhaushalt                                                              Dienstag den 22.01.2019 während der gewöhnlichen Öffnungszeiten, bei
                                                                                der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590
Ordentliche Einzahlungen                     838.880,00 €
                                                                                Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann die Haushaltssat-
Ordentliche Auszahlungen                     756.200,00 €                       zung in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekanntmachungen“ auf der Website
Summe                                                           82.680,00 €     www.vg-monsheim.de eingesehen werden.
                                                                                Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Außerordentliche Einzahlungen                         - €
                                                                                Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-
Außerordentliche Auszahlungen                         - €                       kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
Summe                                                                   - €     nicht, wenn
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                            –8–                                                      Freitag, 11. Januar 2019

1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-               Wasserwerk Zweckverband
    gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
                                                                                     Seebachgebiet
    worden ist,
oder
2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-           Ergänzende Bestimmungen des Wasserwerk Zweckverband
    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-           Seebachgebiet Osthofen (WZS)
    ten gegenüber der Ortsgemeinde Wachenheim oder der Verbandsge-                   zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
    meinde Monsheim unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die                       Wasser (AVBWasserV)“
    Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                      Anlage A und Anlage B
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet-           Anlage A
zung geltend machen.                                                                 zu § 2 Vertragsabschluss
Wachenheim, den 11.01.2019                  Dieter Heinz, Ortsbürgermeister         1.	Das WZS schließt den Vertrag mit dem Eigentümer des anzuschließen-
                                                                                         den Grundstücks ab. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch mit den
                                                                                         Nutzungsberechtigten, z.B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigten, Nieß-
                                                                                         braucher, abgeschlossen werden.
                                                                                     2.	Tritt an Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Woh-
                                                                                         nungseigentümern, im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom
                                                                                         15.03.1951, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der
        Sonstige öffentliche                                                             Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer
                                                                                         haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümerschaft verpflich-
 Bekanntmachungen und Mitteilungen                                                       tet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle
                                                                                         Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wir-
                                                                                         kung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit dem WZS abzu-
Landwirtschaftskammer                                                                    schließen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungs-
                                                                                         eigentümer berühren, dem WZS unverzüglich mitzuteilen. Wird ein
Rheinland-Pfalz
                                                                                         Vertreter nicht benannt, so ist die an einen Wohnungseigentümer abge-
                                                                                         gebene Erklärung des WZS auch für die übrigen Eigentümer rechts­
BEKANNTMACHUNG                                                                           wirksam. Das gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem versorgten
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und                                              Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamt-
Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2018                                       handeigentum und Miteigentum nach Bruchteilen).
Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2019                                                3.	Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages muss auf einem Vordruck er-
                                                                                         stellt werden. Dieser ist beim WZS erhältlich und wird mit der AVBWas-
– aus eigenen Erzeugnissen –                                                             serV sowie den ergänzenden Bestimmungen des WZS ausgehändigt.
Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die ge-        	Der Antrag muss folgendes enthalten: Art des Bauwerkes und bei In-
samte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemein-                 dustrie- und Gewerbebetrieben oder ähnlichen Einrichtungen ist der
schaft abliefern.                                                                        voraussichtliche Summen- und Spitzendurchfluss (m3 pro Stunde) des
Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen                     benötigten Trinkwassers anzugeben.
eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben            4.	Die Kostenerstattung des Baukostenzuschusses nach § 9 AVBWasserV ist
oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen.                                zum Zeitpunkt der Bestätigung des Antrages durch das WZS fällig.
                                                                                     5.	Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussberechtigte
Ausnahme:                                                                                (Grundstückseigentümer) neben der AVBWasserV auch die ergänzen-
Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer              den Bestimmungen des WZS als Vertragsinhalt an. Mit Bestätigung des
Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der                Antrages durch das WZS kommt der Vertrag über die Wasserversorgung
einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeu-            zustande.
gergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit.
                                                                                     zu § 9 Baukostenzuschüsse
– aus fremden Erzeugnissen –                                                         1.	Der Baukostenzuschuss gilt für Bauvorhaben in Baugebieten. Dazu zäh-
Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereini-             len in der Gemeinde neben der geschlossenen Ortslage auch die in ei-
gungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des lau-             nem Bebauungsplan festgelegten Flächen, sofern dieser rechtsver-bind-
fenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Be-                 lich nach §9 BauGB ist.
trieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder                 2.	Sind wegen erhöhter Leistungsanforderungen des Anschlussnehmers
Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des                   Baumaßnahmen an den der örtlichen Wasserversorgung dienenden
hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jung-                Verteilungsanlagen erforderlich, wird ein weiterer Baukostenzuschuss
weines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeug-                 gefordert.
nisse.                                                                               3.	Für den Hausanschluss von Grundstücken, die sich außerhalb der ge-
In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzuge-             schlossenen Ortslage oder eines durch rechtskräftigen Bebauungsplan
ben.                                                                                     ausgewiesenen Bebauungsgebietes befinden, werden die Anschluss-
Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbands­gemeinde-                kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienst­stellen der Land-            	Das gleiche gilt für Anschlüsse von Wochenendhausgebieten und ähn-
wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.de unter                 lichen Gebieten.
Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininforma-                4.	Die Berechnung des Baukostenzuschusses wird auf Basis des Referenz-
tionsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2019          gebietes „Monsheim“ als Pauschalbetrag für das gesamte Versorgungs-
eingegangen sein.                                                                        gebiet ermittelt. Dabei finden Vorgaben des KAG und der AVB-WasserV
Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den                 Anwendung.
Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und
dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.                                      zu § 10 Hausanschluss
Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig   1.	Jedes Grundstück soll unmittelbar durch eine Anschlussleitung (Haus-
erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingeset-            anschluss) Verbindung mit dem Verteilungsnetz haben und nicht über
zes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind          andere Grundstücke versorgt werden. Als Grundstück gilt ohne Rück-
von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend                   sicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende
der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen                    Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere wenn
ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen.                     eine eigene Hausnummer zugeteilt worden ist.
Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den       2.	Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes
Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Land-           mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Vertei-
wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienst­stellen gerne zur            lungsnetzes und endet in Fließrichtung an der ersten Absperrvorrich-
Verfügung.                             Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz            tung vor der Messeinrichtung. Alle erforderlichen Leistungen für die
Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
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