Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf - mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett - Verbandsgemeinde Monsheim
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 46. Jahrgang / Ausgabe Nr. 1/2 Freitag, den 11. Januar 2019 Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf – mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett 33 Jahre Kulturprogramm der Verbandsgemeinde Monsheim in der Anhäuser Mühle Vor 33 Jahren – 1986 startete das erste Kulturprogramm in der An- häuser Mühle, damals noch in Ko- operation mit der klassisch ausge- richteten Veranstaltungsreihe „Villa Musica“. Seitdem fand eine Ent- wicklung statt, welche den Besu- chern jedes Jahr eine große Band- breite und unterschiedliche Stilrichtungen bietet und viele Künstler konnten in Monsheim schon zu Gast sein. Vielfalt und kul- turelle Schmankerl, statt Main- stream war von Anfang an die De- vise. Somit erwartet die Zuschauer auch 2019 ein Jubiläumsprogramm mit alten Bekannten und neuen Formaten. Das Team des Kultur- programmes rund um Stefan Lösch hat acht Veranstaltungen zusam- mengestellt. Ab März können sich die Zuschauer bis November – au- ßer im Juli, da ist spielfrei – auf je- weils eine Veranstaltung freuen. Traditionell findet die erste Veran- staltung im März in zeitlicher Nähe zum Weltfrauentag statt und in Ko- operation mit dem Gleichstellungs- büro Alzey-Worms und „Frauen in Aktion“. Der Startschuss fällt am 15. März mit Zauberei und Magie. Die Die drei Musikerinnen des Ensembles „Klezmers Techter“ sind am 26. April 2019 in der Anhäuser Mühle zu Gast. Sideshow Charlatans, Sia und Tho- (Fotografin: Martina Pipprich) mas Thompson, zeigen in ihrer mehrfach prämierten „Schaubuden was funktioniert, was man einfach Les Primitifs sind vier Musikerper- kurzen Pause im Juli freut sich das ZauberRevue“ Kunststücke, die so „klassische Unterhaltung“ nennen sönlichkeiten, die sich blind verste- Team des Kulturbüros auf einen auf deutschen Bühnen selten oder sollte. Ob Interpretationen von Mo- hen, sich aneinander reiben können Klassiker in zweifacher Hinsicht. nicht zu sehen sind und bei denen zart, Rossini, Piazzolla oder die und daran wachsen. Nach einer Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3. am Ende die Frage bleibt, ob das al- Eigenkomposition zum Roman les echt ist oder „nur“ ein stilvoll „Tschick“ – das Quartett klingt, hält inszenierter Schwindel von zwei inne, lässt der Musik Luft und außergewöhnlich originellen Zau- seinem Publikum Raum zum Dienstleistungssamstag der berkünstlern. Weiter geht es am 26. Schmunzeln. Ein ganz eigener April mit „Klezmers Techter“ die Zugang zur klassischen Gitarre. Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim sich schon mehrfach in die Herzen Der nächste Termin 28.06.2018 fin- Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Monsheim ist anläss- des Publikums in Monsheim ge- det statt in Kooperation mit der lich des einmal monatlich stattfindenden Dienstleistungssamstags am spielt haben. Langweilig wird es da- J umelage Flörsheim-Dalsheim- 12. Januar 2019 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für das Publikum mit aber nicht, da sich die drei Mu- Garon. Musikalisch wird es über- geöffnet. sikerinnen des Trios mit ihrem schwänglich, lustvoll, melancho- Während dieser Zeit stehe auch ich den Bürgerinnen und Bürgern, die Ideenreichtum immer wieder ge- lisch, wild mit „LesPrimitifs“ der sich mit einem Anliegen an mich wenden möchten, für ein persönliches genseitig inspirieren und auch 2019 Formation rund um einen weiteren Gespräch in meinem Dienstzimmer zur Verfügung. wieder zu überraschen wissen. Das gern gesehenen Künstler in der Ralph Bothe, Bürgermeister Machado Quartett zeigt uns wie et- Verbandsgemeinde – Laurent Leroi.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 11. Januar 2019 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. v. 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Ortsbürgermeister Polizeikommissarin S. Krauß Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Volker Henn Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim.................................... 0 62 47 / 99 11 27 7 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Fax: 0 62 47 / 89 0 Kindertagesstätte Kunterbunt, Flörsheim-Dalsheim, Rödlerstraße 3 Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Kurt Görisch Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Pflegestützpunkt Rathaus Hohen-Sülzen, Hauptstraße 2 Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel und deren Angehörige Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0176 / 23 17 08 25 Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim oder per E-Mail: Sascha.Woetzel@gmail.com Pflegestützpunkt Osthofen, Friedrich-Ebert-Str. 31-33, 67574 Osthofen, Mörstadt – Ortsbürgermeister: Horst Wendel Katharina Wegener������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Sprechzeiten: Donnerstag, 18.30 – 20.00 Uhr Irena Markheim�������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1 Jugendscout Bernhard Leopoldt ���������������������������������������������������� Mobil: 0172 74 86 828 Monsheim – Ortsbürgermeister: Michael Röhrenbeck In Monsheim: Verbandsgemeinde, Zi.12, Alzeyer Str. 15, 67590 Monsheim Sprechzeiten: Freitag, 18.00 – 19.30 Uhr Do: 1. + 3., 14 – 17 Uhr, E-Mail: jugendscouts@alzey-worms.de, Rathaus Monsheim, Hauptstraße 47 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – 1. Beigeordneter: Andreas Böll Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Außenstelle Worms, Bahnhofstraße 46, Beratung und Betreuung von psychisch Rathaus Offstein, Bahnhofstraße 2 kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Information und Terminvereinba- rung Mo. – Fr. 8.30 -12.00 Uhr unter��������������������������������������� (0 67 31) 4 08-65 01 / - 65 02. Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr – Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen, Bürgerhaus Wachenheim, Harxheimer Straße 10 MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey, Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr Feuerwehren Wehrleiter, Thomas Barthold........................................................................ 0 62 43 / 90 51 70 Informationen unter�����������������������������������������������������������������������������������0 67 31 / 4 08- 61 21 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer........................... 0 163 / 48 28 84 3 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms������Tel.: 0151 5127 8604 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 oder Bundesweites Opfer-Telefon: ...............................................................................116 006 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................ 0 173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. v. 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. v. 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Hans Lösch............................................................ 0 62 43 / 56 78 Sa. 8:30 – 12:30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst................................................................... 1 12 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Ärztlicher Bereitschaftsdienst............................................................................ 116 117 Ärztl. Bereitschaftspraxis Worms am Klinikum Worms (Haupteingang), Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Dienstbereit: Fr. 16.00 Uhr – Mo. 7.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr – Do. 7.00 Uhr an anderen Wochentagen 19.00 Uhr– 7.00 Uhr zum Folgetag Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr bis Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 zum Folgetag, 7.00 Uhr Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Be- wusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) unter der Nummer 112 angefordert werden. Störungsdienst Gasversorgung Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 EWR Netz GmbH (ehemals e-rp Gasnetze).................................... 07 00 000 44 0 33 Krankenhaus Klinikum Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.......................................... 0 62 41 / 50 10 Störungsnummer Strom Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 EWR Netz GmbH (rund um die Uhr)...................................................... 0800 184 8800 EWR Netz GmbH (während der üblichen Geschäftszeiten):�����������06241 848-300 Apotheken Notdienst Telefon DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen und den nicht amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2019.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 11. Januar 2019 FORTSETZUNG VON SEITE 1 Unterhaltung ist auch 2019 Trumpf – mit Zauberei, Theater, Musik und Kabarett Das Zettels Theater, dessen Auftrit- angekündigt, jedoch aufgrund Er- Schottland und England. Welches vice Team und der VMK Druckerei te schon Kult sind in der Anhäuser krankung der Künstler nun auf Instrument könnte dies besser mu- Monsheim. Sowie selbstverständ- Mühle präsentiert wieder Shakes- 2019 verschoben. Gruber & Reiter sikalisch untermalen als eine kelti- lich dem Team rund um Stefan peare in seiner ganz eigenen Adap- bringt mit Gitarre und Akkordeon sche Harfe. Gespielt wird sie an die- Lösch, das mit viel Engagement or- tion. Im Sommer 2019 kommen sie einen Querschnitt von Vivaldi über sem Abend von Giedré Siaulyté, ganisiert und die Abende begleitet, mit „Der widerspenstigen Zäh- Tangos von Piazzolla, aber auch we- einer renommierten Konzertharfe- sei es an der Kasse oder auch durch mung“ und es wird geheiratet. Zu- niger bekanntes von M. Falloni auf nistin aus Litauen mit englischen Bühnenaufbau oder Erledigung der mindest wird es versucht, denn die Bühne in der Anhäuser Mühle. und schottischen Traditionals. vielen, kleinen Dinge welche zum Shakespeares Vater der Braut Bap- Am 25. Oktober kommt ein guter Alle Konzerte beginnen um 20.00 Gelingen eines schönen Abends tista hat ein Problem. Zwei Töchter Bekannter nach Monsheim – Gerd Uhr, Einlass ist jeweils um 19.00 beitragen. müssen gewinnbringend verheira- Kannegieser. In seinem Programm Uhr. Karten sind erhältlich bei allen tet werden, denn Liebe vergeht, zum 30-jährigen Bühnenjubiläum Wir danken an dieser Stelle auch Ticket Regional Vorverkaufsstellen Wingert besteht, ist seine Familien- fragt er – „Warum verzehl isch eisch den Weingütern der Verbandsge- oder auch im Ticket Shop online maxime. Die jüngste Tochter wird das?“ Die Antwort sollte man vom meinde, die an den Konzertaben- unter www.ticket-regional.de. auch von drei edlen Herren hofiert, Mann dessen Stärken seine Schwä- den für das leibliche Wohl der Gäs- Kartenreservierungen können vor- für die älteste Katharina interessiert chen sind, wie er selbst von sich be- te sorgen und die Konzerte damit genommen werden unter: 06243 / sich niemand. Doch solange Katha- hauptet, auf keinen Fall verpassen. zu einem Erlebnis für alle Sinne 1809-10 oder unter rainer.schweitzer rina nicht erobert und bezwungen Zum Ausklang der Kultursaison in machen. @vg-monsheim.de. wurde, bleibt ihre Schwester ehelos. der Anhäuser Mühle erinnert Ste- Selbstverständlich wäre ein solches All dies kann noch einmal nachge- Der Kampf der Geschlechter kann phan Schäfer in einer musikali- Programm alljährlich nicht denk- lesen werden im Programmheft. beginnen. schen Lesung an Theodor Fontane, bar ohne Unterstützung. Wir dan- Dieses ist erhältlich in der Tourist September bringt das Duo Gruber dessen Geburtstag 2019 schon 200 ken auch den Sponsoren Sparkasse Information der VG Monsheim & Reiter am 27. mit ihrem Pro- Jahre zurück liegt. Thematisch be- Worms-Alzey-Ried, Volksbank Al- oder auch bei Hrn. Schweitzer. gramm Sonaten, Tangos und geben wir uns mit Fontane und Ste- zey-Worms, dem EWR, der Datat- Text: Beate Hess, Gstanzl – eigentlich schon für 2018 phan Schäfer auf eine Reise nach ronic Software AG, dem Trans Ser- Touristinformation VG Monsheim Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim sind die bisher festgesetzten oder berichtigten Ratenbeträge unaufgefor- dert zu entrichten, sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht be- reits ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wurde. Für Steuerpflichtige, die auf- Bekanntmachung grund eines entsprechenden Antrages als Jahreszahler geführt werden, ist a) Grundsteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag 2019 die Hundesteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig. b) Hundesteuer 2019 Es wird ausdrücklich auf die Anmelde- und Steuerpflicht hingewiesen. Da- c) Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 nach hat derjenige, der in der Verbandsgemeinde Monsheim (Ortsgemein- d) Weinbergshut 2019 den Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein, Wachenheim) einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zu- Grundsteuer und Landwirtschaftskammerbeitrag zieht, diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug Hinsichtlich der Grundsteuerhebesätze für 2019 ist gegenüber dem Kalen- in die Verbandsgemeinde Monsheim, Abt. Finanzen, anzumelden. Neugebo- derjahr 2018 keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von rene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft. Hundehal- Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird. ter, deren Hunde bisher noch nicht zur Versteuerung angemeldet wurden, Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit werden gebeten, dies umgehend im Verwaltungsgebäude, Alzeyer Str. 15, der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese Zimmer 2.29, nachzuholen. öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in Gewerbesteuer der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen Anfang Januar 2019 die Gewerbesteu- Die Grundsteuer 2019 wird mit den in den zuletzt erstellten Grundstücksab- er-Vorauszahlungsbescheide. Zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar, 15. gabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Febru- Mai, 15. August und 15. November 2019 sind die bisher festgesetzten oder ar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von im Laufe des Haushaltsjahres 2018 geänderten Ratenbeträge zu entrichten, der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht ha- sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA-Last- ben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig. Wur- schrift-Mandat erteilt wurde. den bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2019 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrich- Weinbergshut ten, sofern der Verbandsgemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA- Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen, soweit sich gegenüber 2018 keine Än- Lastschrift-Mandat erteilt wurde. derungen ergeben haben, keine neuen Abgabenbescheide. Zu dem Fällig- Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die keitstermin 15. November 2019 ist daher der bisher festgesetzte oder Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des berichtigte Ratenbetrag unaufgefordert zu entrichten, sofern der Verbands- Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt. gemeindekasse Monsheim nicht bereits ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt Der Beitragssatz für die Landwirtschaftskammerbeiträge beträgt unverän- wurde. dert 113 % des Messbetrages der Grundsteuer A. Sollten die Beiträge für den Weinbergschutz geändert werden, erfolgt die Die obigen Ausführungen gelten entsprechend. Erteilung von Änderungsbescheiden. Hundesteuer Rechtliche Wirkung Für das Haushaltsjahr 2019 ergehen, soweit sich gegenüber 2018 keine Än- Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzun- derungen ergeben haben, keine neuen Hundesteuerbescheide. Zu den Fäl- gen treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie ligkeitsterminen 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 11. Januar 2019 wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die Ansprechpartner für Projektträger: mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projekt- bei der Verbandgemeinde Monsheim angefochten werden. steckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: und Beratung einzuholen: 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung LEADER Regionalmanagement Monsheim, Alzeyer Str. 15, 67590 Monsheim, Dr. Peter Dell 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: KOBRA Beratungszentrum vg-monsheim@poststelle.rlp.de Am Gutleuthaus 19, 76829 Landau in der Pfalz Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, da es sich um öffent Tel. 06341 62150; Mobil: 0171 2810412; Fax: 06341 6490030 liche Abgaben handelt (§ 80 (2) VwGO). e-Mail: peter.dell@kobra-online.info Monsheim, 11.01.2019 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Ralph Bothe, Bürgermeister Dennis Zimmermann Verbandgemeinde Monsheim Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim Tel. (0 62 43) 18 09-27; Fax: (0 62 43) 18 09-727 e-Mail: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de AöR Energieprojekte Monsheim Einreichfrist für Projektsteckbriefe zu diesem Aufruf Letzter Stichtag für die Einreichung der Projektsteckbriefe ist der 15. Feb Bekanntmachung ruar 2019, 12.00 Uhr. Die Veröffentlichung des Beschlusses zum Jahresabschluss 31.12.2017 Nur die bis dahin bei der LEADER-Geschäftsstelle Rhein-Haardt vollständig der AöR EPM vom 14.12.2018 wies aufgrund eines Schreibfehlers einen eingegangenen Projektsteckbriefe können im 7. Auswahltermin, sprich: in Jahresverlust anstelle eines tatsächlichen Jahresgewinnes aus. Die Veröf- der nächsten Sitzung der LAG Rhein-Haardt am 07. März 2019, beraten und fentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wird deshalb hiermit ggf. beschlossen werden. erneut bekannt gemacht. Gemäß § 37 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom Inhalt des Aufrufes 05.10.1999 wird hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- In diesem Aufruf können für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwick- schlusses 31.12.2017 der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energiepro- lungsstrategie (LILE) Rhein-Haardt 2014-2020 Projektsteckbriefe eingereicht jekte Monsheim öffentlich bekannt gemacht. werden. Der Verwaltungsrat der AöR Energieprojekte Monsheim hat in der Sitzung Einzelnen also für die Handlungsfelder „Regionale Wirtschaft, Land-, Forst- vom 05.12.2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der AöR Energiepro- und Weinwirtschaft“, „Naherholung und Tourismus“, „Dorf- und Stadtent- jekte Monsheim mit folgenden Abschlusszahlen des Gesamtabschlusses wicklung“ und „Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität“. AöR Energieprojekte Monsheim Fördermittelbudget des Aufrufs Bilanzsumme 25.337.460,55 € Für diesen Aufruf stehen aus Mitteln der LAG Rhein-Haardt bereit: 287.415,07 € aus ELER-Mitteln Ergebnis (Jahresgewinn) 264.735,91 € 100.000,00 € aus Landesmitteln (unter Vorbehalt) festgestellt und dem Vorstand und der Verwaltung Entlastung erteilt. Das Regionalmanagement der LAG Rhein-Haardt Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Be- wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE stätigungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Benz & Gunzen- unter Beteiligung der Europäischen Union und dem häuser – liegen in der Zeit vom 14.01.2019 bis 22.01.2019 zu den üblichen Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministeri- Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer um für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. Straße 15, 67590 Monsheim, Zimmer 3.36, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Monsheim, den 07.01.2019 Bayer, Vorstand EUROPAISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Leader-Region Rhein-Haardt Hohen-Sülzen Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in Rhein-Haardt Bekanntmachung Frist für private und öffentliche Interessenten läuft bis Freitag, Am Dienstag, den 22. Januar 2019 um 19:30 Uhr findet im Rathaus der 15. Februar 2019 Ortsgemeinde Hohen-Sülzen eine öffentliche Sitzung des Kultur- und Sozi- Die Lokale Aktionsgruppe LEADER Rhein-Haardt, die das Gebiet der Ver- alausschusses Hohen-Sülzen für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt. bandsgemeinden Monsheim, Freinsheim, Leiningerland und der Stadt Grünstadt abdeckt, startet einen weiteren Projektaufruf in der LEADER-För- Tagesordnung: derperiode. 1. Einwohnerfragen Interessierte öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 15. 2. Terminbesprechung 2019 Februar 2019 Zeit ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Monsheim 3. Aussprache über die Gestaltung des Dorfgemeinschaftstages einzureichen. Insgesamt stehen im aktuellen Aufruf 387.415,07 € zur Verfü- 4. Seniorenfahrt 2019 gung für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Rhein- 5. Mitteilungen und Anfragen Haardt. Kurt Görisch, Ortsbürgermeister Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremi- um der LAG Rhein-Haardt am Donnerstag 07. März 2019 in einer eigenen Sitzung vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maßnahmen. Vordrucke für den Projektsteckbrief sowie die Bewertungs- und Auswahlkri- Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen terien der LAG Rhein-Haardt finden Sie unter www.leader-rhein-haardt.de für das Haushaltsjahr 2019 Adresse zum Erhalt und zur Einreichung der Projektsteckbriefe Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen hat auf Grund des §§ 95 Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Rhein-Haardt ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 Geschäftstelle: c/o Verbandgemeinde Monsheim (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) Alzeyer Straße 15; 67590 Monsheim am 11.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 11. Januar 2019 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2013 2.040.221 € 49.472 € (Ergebnis) Festgesetzt werden: 2014 2.108.842 € 68.621 € (Ergebnis) Ortgemeinde Hohen-Sülzen 2019 2015 2.194.168 € 85.326 € (Ergebnis) 2016 2.808.368 € 614.200 € (Ergebnis) 1) Ergebnishaushalt 2017 2.849.943 € 41.575 € (Ergebnis) Erträge Verwaltungstätigkeit 797.470,00 € 2018 2.855.858 € 5.915 € (Plan) Zins-/Finanzerträge 500,00 € 2019 2.770.433 € -85.425 € (Plan) Summe 797.970,00 € § 7 Inkrafttreten Aufwendungen Verwaltungstätigkeit 883.195,00 € Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Zins-/Finanzaufwendungen 200,00 € Hohen-Sülzen, den 11.01.2019 Kurt Görisch, Ortsbürgermeister Summe 883.395,00 € Hinweis: Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -85.425,00 € Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 2) Finanzhaushalt GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.12.2018 geneh- Ordentliche Einzahlungen 681.870,00 € migt worden. Ordentliche Auszahlungen 740.395,00 € Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis Dienstag, den 22.01.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich mon- Summe (ohne Zinsen) -58.525,00 € tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Außerordentliche Einzahlungen - € Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in Außerordentliche Auszahlungen - € 67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann die Haus- haltssatzung im o. g. Zeitraum unter „Bekanntmachungen“ auf der Website Summe - € www.vg-monsheim.de eingesehen werden. Einzahlungen aus Investitionen 152.400,00 € Auszahlungen aus Investitionen 249.000,00 € Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Summe -96.600,00 € Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- Einzahlungen aus Finanzierung 500,00 € kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Auszahlungen aus Finanzierung 200,00 € nicht, wenn Summe 300,00 € 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Gesamtbetrag der Einzahlungen 834.770,00 € worden sind, Gesamtbetrag der Auszahlungen 989.595,00 € oder Veränderung Finanzmittelbestand -154.825,00 € 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- gemacht hat. nahmen werden keine veranschlagt. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zung geltend machen. Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- Hohen-Sülzen, den 11.01.2019 Kurt Görisch, Ortsbürgermeister gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- den nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden Kurzprotokoll nicht veranschlagt. über die 26. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Hohen-Sülzen am Dienstag, 11.12.2018, im Rathaus der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie Tagesordnung folgt festgesetzt: TOP 1 Einwohnerfragen a) Grundsteuer keine Grundsteuer A 300 v.H. Grundsteuer B 365 v.H. TOP 2 Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen b) Gewerbesteuer 365 v.H. a) Feststellung der Jahresrechnung 2017 gem. §114 GemO b) Entlastung der beteiligten Organe nach §114 Abs. 1 GemO Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes a) Der Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet folgende Beschlussan- gehalten werden träge für den OG-Rat: • für den ersten Hund 42,- Euro Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen stellt die Jahresrechnung 2017 ge- • für den zweiten Hund 60,- Euro mäß § 114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungs- • für jeden weiteren Hund 84,- Euro prüfungsausschuss fest. • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro Der Jahresabschluss 2017 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 41.575,40 € ab, in der Finanzrechnung § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 80.361,38 €. Das Ei- Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 30,- Euro genkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2017 2.849.943,05 €. b) Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen und den ihn § 6 Eigenkapital vertretenden Beigeordneten und dem Bürgermeister der Verbandsge- Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: meinde und den ihn vertretenden Beigeordneten wird Entlastung ge- mäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt. Jahr Eigenkapital Jahresfehlbetrag 2007 2.030.961 € 9.359 € (Ergebnis) TOP 3 Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Stellenplan der 2008 2.083.926 € 51.917 € (Ergebnis) Ortsgemeinde Hohen-Sülzen 2009 2.071.497 € -32.370 € (Ergebnis) - Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder 2010 1.964.681 € -111.635 € (Ergebnis) seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO 2011 2.043.435 € 78.754 € (Ergebnis) Es ist kein Beschluss zu fassen, da keine Vorschläge von Einwohnern einge- 2012 1.986.331 € -57.105 € (Ergebnis) gangen sind.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 11. Januar 2019 TOP 4 Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan und Stellenplan der § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Ortsgemeinde Hohen-Sülzen Festgesetzt werden - Beschlussfassung Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beschließt die Haushaltssatzung mit 1. im Ergebnishaushalt Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegen- der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.198.930 Euro den Fassung. der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.329.975 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - 131.045 Euro TOP 5 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monsheim; Teilfortschreibung „Windenergie“ 2. im Finanzhaushalt Zustimmungsbeschluss der Ortsgemeinde die ordentlichen Einzahlungen auf 1.118.080 Euro Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zur Teilfortschreibung die ordentlichen Auszahlungen auf 1.211.375 Euro des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Monsheim zu. Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -93.295 Euro TOP 6 Baumpflegearbeiten und Baumfällungen in der Ortsgemeinde die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro Hohen-Sülzen; die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Auftragsvergabe Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beschließt, der Firma Rohlfing, Erpolz- heim, den Auftrag für die Baumpflege- und Fällarbeiten zum Angebotspreis die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.500 Euro in Höhe von 8.382,36 € zu erteilen. die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.335.000 Euro Saldo der Ein- und Auszahlungen TOP 7 Straßenverkehrsangelegenheiten; aus Investitionstätigkeit -1.244.500 Euro Eventuelle Neuanschaffung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahn- hofstraße die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 955.000 Euro Die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen beschließt die Anschaffung eines Ver- die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 45.380 Euro kehrsspiegels. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 909.620 Euro TOP 8 Mitteilung über die Annahme einer Spende; Spende des Geflügelzuchtvereins Hohen-Sülzen über 100,00 EUR zur För- der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.163.580 Euro derung der Heimatpflege. der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.591.750 Euro Der Geflügelzuchtverein Hohen-Sülzen hat eine Spende über 100,00 EUR Veränderung des Finanzmittelbestands zur Förderung der Heimatpflege geleistet. Der Verwendungszweck ist im Haushaltsjahr -428.175 Euro zweckgebunden für das Ergänzungsbuch der Ortschronik. Eine Prüfung nach § 94 Abs. 3 Satz 6, 7 u. 8 GemO hat stattgefunden. Es be- § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite steht kein anderweitiges Beziehungsverhältnis und es liegen keine maßgeb- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß- lichen Tatsachen vor, die gegen die Annahme der Spende sprechen. nahmen werden 954.000,- € veranschlagt. Nach § 24 Abs. 3 GemHVO ist bei Unterschreitung der Bagatellgrenze (100,00 EUR) eine Beschlussfassung im Gemeinderat nicht erforderlich. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- TOP 9 Mitteilungen und Anfragen gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- - Herr Görisch teilt mit, dass bei der Sammlung für die Kriegsgräber 910,00 den nicht veranschlagt. € eingenommen worden sind. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren - Herr Görisch schlägt vor, zur Auswahl und Beschaffung des Geschirrs, der voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden Gläser und des Bestecks für den Ratskeller im Rathaus einen Arbeitskreis nicht veranschlagt. zu bilden. Der Rat wählt hierzu folgende Ratsmitglieder einstimmig in den Arbeitskreis und ermächtigt diesen zur Auswahl und Anschaffung: § 4 Steuersätze Corell, Udo Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie Görisch, Kurt folgt festgesetzt: Konietzny, Kristine a) Grundsteuer Schneider, Jutta Grundsteuer A 300 v.H. - Herr Corell regt an, für den großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses Grundsteuer B 365 v.H. eine stabile Sportuhr zu beschaffen, die ggf. über Spenden finanziert b) Gewerbesteuer 365 v.H. werden soll. Der Rat befürwortet die Idee und ermächtigt Herrn Corell zur Einholung diverser Angebote. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes - Herr Vollmer erkundigt sich nach dem Sachstand der Begehung durch das gehalten werden Kreisbauamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms hinsichtlich der ggf. • für den ersten Hund 42,- Euro rechtswidrigen Bebauungen entgegen des bestehenden Bebauungs- • für den zweiten Hund 60,- Euro plans des Neubaugebietes „An der Pfarrwiese II“. Herr Görisch führt hierzu • für jeden weiteren Hund 84,- Euro aus, dass die Angelegenheit von der Kreisverwaltung Alzey-Worms ge- • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro prüft und bearbeitet wird. Eine Entscheidung gilt es daher abzuwarten. § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Hinweis: Beiträge für den Weinbergschutz pro ha 10,- Euro Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können alle bereits ver- öffentlichten Protokolle jederzeit gelesen werden. Sie finden das Protokoll § 6 Eigenkapital über die Recherche-Funktion. Der Stand des Eigenkapitals und der Jahresfehlbeträge ist wie folgt: Sascha Allert, Schriftführer Jahr Eigenkapital Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2009 3.852.915 € -67.225 € (Ergebnis) 2010 3.958.087 € 94.985 € (Ergebnis) Mörstadt 2011 2012 4.398.915 € 4.706.896 € 440.828 € (Ergebnis) 307.981 € (Ergebnis) 2013 4.612.538 € 166.555 € (Ergebnis) Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mörstadt 2014 4.836.334 € 223.796 € (Ergebnis) für das Haushaltsjahr 2019 2015 4.902.396 € 66.062 € (Ergebnis) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mörstadt hat auf Grund des §§ 95 ff. der 2016 4.805.715 € -96.680 € (Ergebnis) Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 2017 4.929.420 € 123.705 € (Ergebnis) 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181) am 2018 4.871.670 € -57.750 € (Plan) 18.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen, 2019 4.740.625 € -131.045 € (Plan)
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 11. Januar 2019 § 7 Inkrafttreten Einzahlungen aus Investitionen 142.360,00 € Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Auszahlungen aus Investitionen 919.500,00 € Mörstadt, den 11.01.2019 Horst Wendel, Ortsbürgermeister Summe -777.140,00 € Hinweis: Einzahlungen aus Finanzierung 400.500,00 € Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit Auszahlungen aus Finanzierung 11.510,00 € öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2018 geneh- Summe 388.990,00 € migt worden. Gesamtbetrag der Einzahlungen 1.381.740,00 € Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis Gesamtbetrag der Auszahlungen 1.687.210,00 € Dienstag, den 22.01.2019 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich mon- Veränderung Finanzmittelbestand -305.470,00 € tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haus- § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite halt im oben genannten Zeitraum unter „Bekanntmachungen“ auf www.vg- Kredite werden in 2019 mit insgesamt 400.000,- € veranschlagt. monsheim.de eingesehen werden. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung: Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlun- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der gen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wer- Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- den nicht veranschlagt. kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren nicht, wenn voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- nicht veranschlagt. gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, § 4 Steuersätze oder Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- folgt festgesetzt: standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- a) Grundsteuer ten gegenüber der Verbandsgemeinde Monsheim unter Bezeichnung Grundsteuer A 300 v.H. des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Grundsteuer B 365 v.H. gemacht hat. b) Gewerbesteuer 365 v.H. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes zung geltend machen. gehalten werden Mörstadt, den 11.01.2019 Horst Wendel, Ortsbürgermeister • für den ersten Hund 42,- Euro • für den zweiten Hund 60,- Euro • für jeden weiteren Hund 84,- Euro • für jeden gefährlichen Hund 450,- Euro Wachenheim § 5 Beiträge nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Es werden keine Beiträge für den Weinbergschutz erhoben. Fundsache Es wurde ein gefundenes Handy abgegeben. Es kann bei mir abgeholt wer- § 6 Eigenkapital den. Dieter Heinz, Ortsbürgermeister Jahr Eigenkapital Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 2007 2.981.013 € 57.652 € (Ergebnis) 2008 3.080.693 € 99.680 € (Ergebnis) Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wachenheim 2009 3.024.475 € -56.218 € (Ergebnis) für das Haushaltsjahr 2019 2010 2.951.532 € -62.089 € (Ergebnis) Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz 2011 2.918.598 € -32.934 € (Ergebnis) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Gesetz 2012 2.962.690 € 44.091 € (Ergebnis) vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477) am 20.12.2018 folgende Haushaltssatzung be- 2013 2.717.301 € 84.319 € (Ergebnis) schlossen: 2014 2.767.313 € 50.011 € (Ergebnis) 2015 2.865.586 € 98.273 € (Ergebnis) § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2016 2.970.844 € 105.258 € (Ergebnis) Festgesetzt werden 2017 3.095.696 € 124.852 € (Ergebnis) Ortgemeinde Wachenheim 2019 2018 3.048.796 € -46.900 € (Plan) 2019 3.086.086 € 37.200 € (Plan) 1.) Ergebnishaushalt Erträge Verwaltungstätigkeit 913.850,00 € § 7 Inkrafttreten Zins-/Finanzerträge 500,00 € Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Summe 914.350,00 € Wachenheim, den 11.01.2019 Dieter Heinz, Ortsbürgermeister Aufwendungen Verwaltungstätigkeit 875.550,00 € Hinweis: Zins-/Finanzaufwendungen 1.510,00 € Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit Summe 877.060,00 € öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO durch die Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2018 geneh- Jahresüberschuss 37.290,00 € migt worden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 14.01.2019 bis 2.) Finanzhaushalt Dienstag den 22.01.2019 während der gewöhnlichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15 in 67590 Ordentliche Einzahlungen 838.880,00 € Monsheim, Zimmer 2.32 öffentlich aus. Des Weiteren kann die Haushaltssat- Ordentliche Auszahlungen 756.200,00 € zung in der o. g. Zeit ebenfalls unter „Bekanntmachungen“ auf der Website Summe 82.680,00 € www.vg-monsheim.de eingesehen werden. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Außerordentliche Einzahlungen - € Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be- Außerordentliche Auszahlungen - € kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt Summe - € nicht, wenn
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 11. Januar 2019 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Wasserwerk Zweckverband gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Seebachgebiet worden ist, oder 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- Ergänzende Bestimmungen des Wasserwerk Zweckverband standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- Seebachgebiet Osthofen (WZS) ten gegenüber der Ortsgemeinde Wachenheim oder der Verbandsge- zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit meinde Monsheim unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Wasser (AVBWasserV)“ Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Anlage A und Anlage B Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Einjahresfrist jedermann diese Verlet- Anlage A zung geltend machen. zu § 2 Vertragsabschluss Wachenheim, den 11.01.2019 Dieter Heinz, Ortsbürgermeister 1. Das WZS schließt den Vertrag mit dem Eigentümer des anzuschließen- den Grundstücks ab. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch mit den Nutzungsberechtigten, z.B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigten, Nieß- braucher, abgeschlossen werden. 2. Tritt an Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Woh- nungseigentümern, im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Sonstige öffentliche Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümerschaft verpflich- Bekanntmachungen und Mitteilungen tet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wir- kung für und gegen alle Wohnungseigentümer mit dem WZS abzu- Landwirtschaftskammer schließen und personelle Änderungen, die die Haftung der Wohnungs- eigentümer berühren, dem WZS unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Rheinland-Pfalz Vertreter nicht benannt, so ist die an einen Wohnungseigentümer abge- gebene Erklärung des WZS auch für die übrigen Eigentümer rechts BEKANNTMACHUNG wirksam. Das gleiche gilt, wenn das Eigentum an dem versorgten Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Grundstück mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht (Gesamt- Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2018 handeigentum und Miteigentum nach Bruchteilen). Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2019 3. Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages muss auf einem Vordruck er- stellt werden. Dieser ist beim WZS erhältlich und wird mit der AVBWas- – aus eigenen Erzeugnissen – serV sowie den ergänzenden Bestimmungen des WZS ausgehändigt. Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die ge- Der Antrag muss folgendes enthalten: Art des Bauwerkes und bei In- samte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemein- dustrie- und Gewerbebetrieben oder ähnlichen Einrichtungen ist der schaft abliefern. voraussichtliche Summen- und Spitzendurchfluss (m3 pro Stunde) des Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen benötigten Trinkwassers anzugeben. eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben 4. Die Kostenerstattung des Baukostenzuschusses nach § 9 AVBWasserV ist oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. zum Zeitpunkt der Bestätigung des Antrages durch das WZS fällig. 5. Mit der Unterzeichnung des Antrages erkennt der Anschlussberechtigte Ausnahme: (Grundstückseigentümer) neben der AVBWasserV auch die ergänzen- Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer den Bestimmungen des WZS als Vertragsinhalt an. Mit Bestätigung des Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der Antrages durch das WZS kommt der Vertrag über die Wasserversorgung einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeu- zustande. gergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit. zu § 9 Baukostenzuschüsse – aus fremden Erzeugnissen – 1. Der Baukostenzuschuss gilt für Bauvorhaben in Baugebieten. Dazu zäh- Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereini- len in der Gemeinde neben der geschlossenen Ortslage auch die in ei- gungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des lau- nem Bebauungsplan festgelegten Flächen, sofern dieser rechtsver-bind- fenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Be- lich nach §9 BauGB ist. trieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder 2. Sind wegen erhöhter Leistungsanforderungen des Anschlussnehmers Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des Baumaßnahmen an den der örtlichen Wasserversorgung dienenden hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jung- Verteilungsanlagen erforderlich, wird ein weiterer Baukostenzuschuss weines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeug- gefordert. nisse. 3. Für den Hausanschluss von Grundstücken, die sich außerhalb der ge- In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzuge- schlossenen Ortslage oder eines durch rechtskräftigen Bebauungsplan ben. ausgewiesenen Bebauungsgebietes befinden, werden die Anschluss- Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Land- Das gleiche gilt für Anschlüsse von Wochenendhausgebieten und ähn- wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.lwk-rlp.de unter lichen Gebieten. Weinbau/Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininforma- 4. Die Berechnung des Baukostenzuschusses wird auf Basis des Referenz- tionsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2019 gebietes „Monsheim“ als Pauschalbetrag für das gesamte Versorgungs- eingegangen sein. gebiet ermittelt. Dabei finden Vorgaben des KAG und der AVB-WasserV Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Anwendung. Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. zu § 10 Hausanschluss Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig 1. Jedes Grundstück soll unmittelbar durch eine Anschlussleitung (Haus- erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingeset- anschluss) Verbindung mit dem Verteilungsnetz haben und nicht über zes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind andere Grundstücke versorgt werden. Als Grundstück gilt ohne Rück- von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend sicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere wenn ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. eine eigene Hausnummer zugeteilt worden ist. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den 2. Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Land- mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Vertei- wirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur lungsnetzes und endet in Fließrichtung an der ersten Absperrvorrich- Verfügung. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz tung vor der Messeinrichtung. Alle erforderlichen Leistungen für die
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