Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln - Leitfaden für Fachpersonen aus dem Sozialbereich

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Kindeswohlgefährdung
erkennen und
angemessen handeln
Leitfaden für Fachpersonen aus dem Sozialbereich

Andrea Hauri, Marco Zingaro
2020
Kindeswohlgefährdung
erkennen und
angemessen handeln
Leitfaden für Fachpersonen aus dem Sozialbereich

Andrea Hauri, Marco Zingaro
2020
4                                                                                    5

Impressum                                                                                       Inhaltsverzeichnis

Herausgeberin                                     2. überarbeitete Auflage deutsch                    Zur Publikationsreihe von Kinderschutz Schweiz                            6
Kinderschutz Schweiz                              © 2020 | Stiftung Kinderschutz Schweiz              Einleitung                                                                7
Schlösslistrasse 9a                               Alle Rechte vorbehalten
3008 Bern
www.kinderschutz.ch                               Diese Broschüre kann gedruckt und                   Teil I: Fachwissen                                                        9
                                                  digital in deutscher, französischer und
Autorin/Autor                                     italienischer Sprache bezogen werden.         1.    Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                       11
Andrea Hauri                                      www.kinderschutz.ch                           2.    Entstehung und Häufigkeit, Risiko­und Schutzfaktoren                     18
Marco Zingaro                                                                                   3.    Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz   23

Projektleitung
Roxanne Falta, Rainer Kamber                                                                          Teil II: Praktischer Leitfaden                                           35
Kinderschutz Schweiz
                                                                                                4.    Kindeswohlgefährdung erkennen                                            36
Gestaltung und Produktion                                                                       4.1   Notwendigkeit von Soforthilfe prüfen                                     38
Patrick Linner (Gestaltung)                                                                     4.2   Anhaltspunkte für eine bestehende Gefährdung des Kindes identifizieren   40
www.prinzipien.ch                                                                               4.3   Schutzfaktoren erkennen                                                  42
Funke Lettershop AG (Produktion)                                                                4.4   Risikofaktoren erkennen                                                  43
www.funkelettershop.ch                                                                          4.5   Risikoeinschätzung vornehmen                                             45
                                                                                                4.6   Weiteres Vorgehen planen                                                 48
Zitiervorschlag                                                                                 5.    Zusätzliche Hinweise zum praktischen Vorgehen                            55
Kinderschutz Schweiz (Hrsg. 2020),                                                              6.    Literatur                                                                59
Andrea Hauri, Marco Zingaro.
Kindeswohlgefährdung erkennen
und angemessen handeln.
Leitfaden für Fachpersonen aus
dem Sozialbereich.
Bern: Kinderschutz Schweiz,
2. überarbeitete Auflage.

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                  Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
Zur Publikationsreihe von Kinderschutz Schweiz                                               6   Einleitung                                                                                                       7

Zur Publikationsreihe von                                                                        Einleitung
Kinderschutz Schweiz
                                                                                                 Wozu dient dieser Leitfaden?                              Der Leitfaden enthält im ersten Teil grund­
                                                                                                 Dieser Leitfaden richtet sich an Fachperso­               legendes Fachwissen einschliesslich der
Die Früherkennung von gefährdeten Kin­            › Kindeswohlgefährdung erkennen und            nen im Sozialbereich, die mit Kindern 1                   rechtlichen Rahmenbedingungen des
dern bildet einen der wichtigsten Pfeiler           angemessen handeln: Leitfaden für            oder deren Eltern arbeiten und sich fragen,               Kindesschutzes. Im zweiten Teil werden
im Kindesschutz. Fachpersonen, die in               Fachpersonen aus dem Sozialbereich           ob das Wohl des Kindes gefährdet ist                      Sie in Schritten durch den Entscheidungs­
regelmässigem Kontakt mit Kindern und             › Früherkennung von Gewalt an Klein­           und wie sie weiter vorgehen sollen. Der                   findungsprozess hindurchgeführt, ob eine
deren Familie stehen, spielen hierbei eine          kindern: Leitfaden für Fachpersonen im       Leitfaden soll insbesondere eine Klärung                  Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob
zentrale Rolle, auch wenn sie nicht täglich         Frühbereich                                  bringen, ob eine Meldung 2 an die Kindes­                 eine Meldung an die Kindesschutzbehörde
mit kindesschutzrelevanten Themen in                                                             schutzbehörde (KESB) angezeigt ist. Es                    angezeigt ist. Dabei ist es uns ein Anliegen,
Kontakt sind. Um in einem Verdachtsfall           Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige      handelt sich nicht um einen Leitfaden für                 dass Sie diese Orientierungshilfe nicht
angemessen reagieren zu können, benötigt          privatrechtliche Stiftung und gesamt­          Fachpersonen, die im Auftrag der Kindes­                  starr anwenden.
es eine Sensibilisierung für das Thema            schweizerisch tätig. Als gemeinnützige         schutzbehörden Abklärungen von Meldun­
Kindesschutz und grundlegendes Hinter­            Fachorganisation machen wir uns dafür          gen vornehmen. Ebenso wenig richtet sich                  Grundhaltung und Haupt­
grundwissen dazu. Je nach Fachbereich             stark, dass alle Kinder in der Schweiz im      der Leitfaden an Berufsbeiständinnen und                  botschaften
stellen sich hierbei unterschiedliche             Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in         Berufsbeistände, die zivilrechtliche Kindes­              Das Vorgehen bei einer möglichen Kindes­
Fragen und Herausforderungen.                     Schutz und Würde aufwachsen. Für dieses        schutzmandate führen.                                     wohlgefährdung wird im Leitfaden mit
                                                  Ziel setzen wir uns wissenschaftlich                                                                     einem Lichtsignal symbolisiert: Die Ampel
Die von Kinderschutz Schweiz veröffent­           fundiert und konsequent mit Präventions­       Ziel des Leitfadens ist nicht, dass Sie mög­              steht vereinfacht ausgedrückt auf Grün,
lichte Publikationsreihe bietet Fach­             angeboten, politischer Arbeit und Sensi­       lichst viele Meldungen einreichen, sondern                Gelb, Orange oder Rot. Im grünen Bereich
personen aus dem Gesundheits-, Sozial-            bilisierungskampagnen ein. Kinderschutz        die richtigen Fälle möglichst früh erfassen               ist alles in Ordnung. Steht die Ampel auf
und Frühbereich einfach anwendbare                Schweiz richtet sich an Fachpersonen           und die geeigneten Schutzmassnahmen                       Rot, ist in der Regel von einer Kindeswohl­
Einschätzungshilfen zur Früherkennung             und Erziehende, politische Akteurinnen         und Hilfestellungen einleiten können.                     gefährdung auszugehen und eine Meldung
von gefährdeten Kindern.                          und Akteure, private und staatliche Orga­      Wenn Kindeswohlgefährdungen in einem                      an die Kindesschutzbehörde ist angezeigt.
                                                  nisationen sowie an die breite Öffentlich­     frühen Stadium erkannt werden und Hilfe                   Steht die Ampel auf Gelb, ist von einem
Die Publikationsreihe umfasst folgende            keit in der Schweiz. Für die Finanzierung      erfolgt, kann das Auftreten von Folgeschä­                Hilfebedarf auszugehen, und steht sie auf
Leitfäden:                                        ihrer Arbeit betreibt die Stiftung gezieltes   den, wie beispielsweise kindliche Fehl­                   Orange, so besteht ein erheblicher Hilfebe­
                                                  Fundraising bei Privatpersonen, Unter­         entwicklungen, oft verhindert oder deren                  darf. Innert nützlicher Frist sollte in einem
› Kindsmisshandlung – Kindesschutz:               nehmen, Stiftungen und öffentlichen            Ausmass reduziert werden.                                 solchen Fall eine Verbesserung der
  Leitfaden zu Früherfassung und                  Institutionen.
  Vorgehen in der ärztlichen Praxis
                                                                                                 1                                                         2
                                                  www.kinderschutz.ch                                 it dem Begriff «Kinder» sind männliche und weib-
                                                                                                     M                                                         I n Anlehnung an die KOKES wird im vorliegenden
                                                                                                     liche Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag        Leitfaden der Begriff «Meldung» anstelle von
                                                                                                     gemeint (gültige juristische Definition).                  «Gefährdungsmeldung» verwendet (KOKES 2017).

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                   Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
Einleitung                                                                                  8

Situation erfolgen, ansonsten ist ebenfalls       Eine unterstützende, achtsame Haltung
eine Meldung an die Kindesschutzbehörde           gegenüber den Eltern ist die Grundlage für
indiziert.                                        den Kindesschutz. Unabdingbar bei der
                                                  Arbeit mit Eltern ist es, immer wieder das
Das Kindeswohl steht bei der Einschätzung         Wohlergehen des Kindes als gemeinsames
und beim konkreten Vorgehen immer im
Zentrum. Der Leitfaden orientiert sich an
                                                  Ziel von Fachpersonen und Eltern ins Zent­
                                                  rum zu rücken, damit Eltern zur Koope­
                                                                                                —
den Kinderrechten, wie sie die UN-Kinder
rechtskonvention festhält. Er legt einen be­
                                                  ration bereit sind.
                                                                                                Teil I
                                                                                                Fachwissen
sonderen Fokus darauf, das Kind im metho­         Für einen effektiven Kindesschutz ist eine
dischen Handeln einzubeziehen. Das Kind           gute Zusammenarbeit unter involvierten
einbeziehen bedeutet, den Willen und die          Fachstellen und Behörden notwendig. Eine
Bedürfnisse des Kindes zu erfassen und in         interessierte und tolerante Haltung für die
allen Schritten zu berücksichtigen, ohne          vielleicht unterschiedliche Meinung und
jedoch die Entscheidung für das Handeln           Arbeitsweise einer anderen Fachperson         1.   Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                       11
dem Kind zu überlassen. Das Kind über             ist eine Grundvoraussetzung für ein funk­     2.   Entstehung und Häufigkeit, Risiko­und Schutzfaktoren                     18
das Handeln der involvierten Fachperso­           tionierendes Hilfesystem. Fallbezogene        3.   Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz   23
nen und über ein allfälliges behördliches         Kommunikationsbarrieren und gegensei­
Verfahren zu informieren, ist ebenfalls           tige Vorwürfe schaden in vielen Fällen
wichtig.                                          dem Kind.

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                              11

1. Definitionen und Formen von
Kindeswohlgefährdungen

Definitionen                                               Grundbedarf des Kindes
                                                           Kinder haben je nach Alter unterschied­
Kindeswohl                                                 liche Bedürfnisse, um sich gesund und
Die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohl­                    ihrem Potenzial entsprechend entwickeln
gefährdungen sind für den Kindesschutz                     zu können.
in der Schweiz zentral, da sie im Gesetz
wörtlich vorkommen. Beides sind indes                      Zum Grundbedarf des Kindes über alle
unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. Kapitel 3).               Altersgruppen hinweg gehören: 2
Das heisst, eine genaue Definition ist im
Gesetz nicht zu finden. Die Begriffe müssen                › beständige liebevolle Beziehungen
durch die Fachpersonen im Einzelfall aus­                  › körperliche Unversehrtheit, Sicherheit,
gelegt werden.                                                 Regulation (z.B. Schreien, Schlafen,
                                                               Füttern, Selbstberuhigung)
Als allgemeine Richtlinie kann Folgendes                   ›   Erfahrungen, die die individuelle Per­
gelten: Das Kindeswohl ist gesichert, wenn                     sönlichkeit des Kindes berücksichtigen
ein für die gesunde Entwicklung günstiges                  ›   Erfahrungen, die dem jeweiligen
Verhältnis besteht zwischen den Rechten                        Entwicklungsstand des Kindes ange­
des Kindes, dem nach fachlicher Einschät­                      messen sind
zung wohlverstandenen Bedarf und den                       ›   Grenzen und Strukturen
subjektiven Bedürfnissen des Kindes einer­                 ›   stabile, unterstützende Gemeinschaften
seits und seinen tatsächlichen Lebensbe­                       und kulturelle Kontinuität
dingungen andererseits. 1                                  ›   eine Zukunftsperspektive

1                                                          2
    I n Anlehnung an Dettenborn (2010, S. 51), der den        Vgl. Brazelton et al. (2000)
     Begriff jedoch etwas anders definiert hat: «die für
     die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder
     Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner
     Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen».

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                      12   1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                          13

Kindeswohlgefährdung                              Formen von Kindeswohlgefähr­                  Vernachlässigung                                       Körperstrafen
Der Begriff Kindeswohlgefährdung bedeu­           dungen – eine Übersicht                                                                              Gemäss Art. 19 der UN-Kinderrechtskon­
tet die Beeinträchtigung einer gesunden                                                         Vernachlässigung allgemein                             vention sind Körperstrafen nicht zulässig,
Entwicklung des Kindes aufgrund von Ver­          Kindeswohlgefährdungen können unter­          Als Vernachlässigung gilt die andauernde               auch nicht in geringfügigem Ausmass. Zu
nachlässigung, körperlicher, psychischer          schiedlich kategorisiert werden. Folgende     oder wiederholte Beeinträchtigung der                  den Körperstrafen gehört unter anderem
oder sexueller Gewalt. Eine Kindeswohlge­         Formen davon werden in diesem Leitfaden       Entwicklung des Kindes aufgrund un­                    Folgendes: ein Kind ohrfeigen oder ihm
fährdung liegt vor, sobald «die ernstliche        unterschieden:                                zureichender Pflege, Kleidung, Ernährung,              einen Klaps geben, es treten, zwicken, an
Möglichkeit einer Beeinträchtigung des                                                          Aufsicht und unzureichendem Schutz                     den Haaren ziehen oder mit einem Stock
körperlichen, sittlichen, geistigen oder          › Vernachlässigung                            vor Unfällen sowie fehlender emotionaler               züchtigen. Ein explizites Verbot von kör­
psychischen Wohls des Kindes vorauszu­            › körperliche Gewalt                          Zuwendung oder ungenügender Anregung                   perlicher Gewalt an Kindern fehlt jedoch
sehen ist. Nicht erforderlich ist, dass diese     › psychische Gewalt                           des Kindes zur motorischen, sprachlichen               in der schweizerischen Gesetzgebung (im
Möglichkeit sich schon verwirklicht hat.» 3       › Gefährdung als Folge von Erwachsenen­       oder sozialen Entwicklung. 4 Ein unange­               Gegensatz zu Deutschland, Österreich und
                                                    konflikten um das Kind als spezifische      messenes Erziehungsverhalten der Eltern                Schweden). Gemäss einem Bundesgerichts­
Die Frage, ob das Kindeswohl erheblich ge­          Form von psychischer Gewalt                 oder einer anderen Betreuungsperson,                   urteil 5 haben Eltern bei Körperstrafen ein
fährdet ist oder ob eine ernstliche Möglich­      › sexuelle Gewalt.                            das die kindliche Entwicklung gefährdet,               beschränktes Züchtigungsrecht. Wann das
keit der Beeinträchtigung besteht, ist nicht                                                    gilt ebenfalls als Vernachlässigung.                   erlaubte Mass an körperlicher Bestrafung
mit einem abschliessenden Kriterien­              Die Formen überschneiden sich, und in                                                                von Kindern überschritten ist, hat das Bun­
katalog zu beantworten. Sie ist vielmehr          der Praxis liegen meistens mehrere For­       Emotionale Vernachlässigung                            desgericht offen gelassen. Während eine
Ergebnis einer Gesamteinschätzung. Die            men von Kindeswohlgefährdungen vor.           Emotionale Vernachlässigung liegt vor,                 Ohrfeige an einem Erwachsenen explizit
Einschätzung bedeutet eine künstliche             Sexuelle Gewalt tritt, im Gegensatz zu den    wenn Eltern oder andere engste Betreu­                 verboten ist (Tätlichkeit nach StGB), wird
Grenzziehung auf einem Kontinuum von              restlichen Gefährdungsformen, häufig          ungspersonen dem Kind keine hinreichen­                sie in der Schweiz gemäss Bundesgericht
mehr oder weniger schädigendem bzw.               unabhängig vom elterlichen Verhalten          den oder ständig wechselnde Beziehungs­                gegenüber Kindern in unklar definiertem
die gesunde Entwicklung des Kindes                auf. Für den zivil­rechtlichen Kindesschutz   angebote machen.                                       Ausmass toleriert.
förderndem Verhalten von Eltern und               sind Gefährdungen als Folge von Erwach­
Bezugspersonen.                                   senenkonflikten um das Kind besonders         Körperliche Gewalt                                     Weibliche Genitalverstümmelung
                                                  relevant. Aus diesem Grunde wird diese                                                               Kinder haben ein Recht auf körperliche Un­
Die Beantwortung der Frage, ob eine Kin­          Form separat aufgeführt, auch wenn sie        Beispiele von körperlicher Gewalt sind                 versehrtheit. Mädchenbeschneidung gilt
deswohlgefährdung vorliegt oder nicht,            eine Unterkategorie von psychischer Ge­       Schläge, Verbrennungen, Verbrühungen,                  deshalb ebenfalls als körperliche Gewalt
hat immer auch einen normativen Charak­           walt darstellt.                               Quetschungen, Stiche sowie Schütteln oder              und ist in der Schweiz auch dann strafbar,
ter. Sie unterliegt dem Zeitgeist und den                                                       Würgen des Kindes. Körperliche Gewalt                  wenn sie im Ausland durchgeführt wird. 6
jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnissen                                                     kann, muss jedoch nicht zu erheblichen
darüber, wie sich Kinder gesund entwi­                                                          körperlichen Verletzungen führen.
ckeln können.

                                                                                                4                                                      5
                                                                                                     gl. Deegener (2005, S. 37) und Deegener et al.
                                                                                                    V                                                      BGE 129 IV 216
3                                                                                                   (2006, S. 81)                                      6
                                                                                                                                                           A rt. 124 StGB
    H egnauer (1999, N27.14)

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                  Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                                    14   1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                            15

Beschneidung von neugeborenen                        Beschimpfen, Verspotten, Erniedrigen,                    Sicherheit der Mutter, des Vaters oder der        Gefährdung als Folge von Erwach­
Knaben                                               Liebesentzug und reicht über Einsperren,                 Geschwister. 12 Bei Kindern, die Partner­         senenkonflikten um das Kind
Die Beschneidung von neugeborenen Kna­               Isolierung von Gleichaltrigen und Sünden­                schaftsgewalt ausgesetzt sind, verdreifacht
ben ist ein medizinisch nicht indizierter            bockrolle bis hin zu vielfältigen massiven               sich das Risiko klinisch relevanter, behand­      Gefährdung als Folge von Erwachsenen­
Eingriff, zu dem das Kind nicht befragt              Bedrohungen einschliesslich Todesdro­                    lungsbedürftiger Verhaltensprobleme. 13           konflikten um das Kind ist eine Unterkate­
werden kann. Dieser Eingriff widerspricht            hungen.» 9 Psychische Gewalt beeinträch­                                                                   gorie von psychischer Gewalt. Da es sich
deshalb der heute gültigen Auffassung                tigt das Selbstwertgefühl eines Kindes, was              Gewalt in Ehe oder Partnerschaft beeinträch­      um eine der Hauptursachen für zivilrecht­
der biomedizinischen Ethik. 7                        wiederum negativen Einfluss auf dessen                   tigt das Kind jedoch nicht nur psychisch.         liche Kindesschutzmassnahmen handelt,
                                                     psychische Gesundheit haben kann. Die                    Partnerschaftsgewalt tritt häufig gleich­         wird sie in diesem Leitfaden als eigenstän­
Münchhausen-Stellvertreter-                          Auswirkungen psychischer Gewalt werden                   zeitig mit einer körperlichen Misshandlung        dige Gefährdungsform aufgeführt.
Syndrom                                              oft unterschätzt oder die Gewaltform als                 eines Kindes auf. So zeigen Studien, dass
Bei Phänomenen dieses Typs erfinden                  solche nicht erkannt.10                                  30 bis 60 Prozent der Kinder, deren Mütter        Gemeint sind auf das Kind bezogene
Eltern (meist Mütter) Symptome, die ihr                                                                       sich in einem Frauenhaus auf hielten,             Konflikte in Trennungs- und Scheidungs­
Kind haben soll (z.B. Fieber, Krämpfe,               Häusliche Gewalt                                         selbst durch ihren Vater bzw. den Partner der     familien, die über längere Zeit andauern
Blutungen usw.) oder sie erzeugen diese              (Partnerschaftsgewalt)                                   Mutter misshandelt worden sind. 14                und ein hohes Ausmass annehmen. Diese
durch Manipulationen am Kind. Die Eltern             Für ein Kind ist es belastend, wenn es verbale,                                                            Konflikte sind häufig verbunden mit einem
erwecken häufig ein sehr positives Bild              psychische oder körperliche Auseinander­                 Gefährdung als Folge von                          auf das Kind fokussierten Rechtsstreit
von sich und geben sich als sehr besorgte            setzungen eines Erziehungsberechtigten                   Autonomiekonflikten                               über das Besuchsrecht. Hinzu kommt oft,
Betreuungsperson eines Kindes aus, dessen            gegen die Mutter oder den Vater oder die                 Autonomiekonflikte sind nicht bewältigte          dass rechtliche Vereinbarungen über das
Krankheit niemand kennt und dem nicht                Gewalt der Eltern gegeneinander miterlebt.               Ablösekonflikte zwischen Eltern und ihren         Besuchsrecht nicht eingehalten werden.
geholfen werden kann. Sie ziehen daraus              Diese Belastung kann so weit gehen, dass                 adoleszenten Kindern. 15 Während Ablöse­          Auch wird die Beziehungspflege des Kindes
einen sekundären Krankheitsgewinn. Die               sie eine gesunde Entwicklung des Kindes                  konflikte zwischen Eltern und den adoles­         zum anderen Elternteil oft nicht respek­
Folge davon sind unnötige medizinische               beeinträchtigt und somit eine Kindes­                    zenten Kindern zur normalen Entwicklung           tiert. Weiter beschwert sich ein Elternteil
Abklärungen und Eingriffe. 8                         wohlgefährdung besteht. Die betroffenen                  gehören, ist bei Autonomiekonf likten             häufig über die Erziehungspraktiken des
                                                     Kinder befinden sich häufig in einem                     spezifisch, dass diese Ablösekonflikte nicht      anderen Elternteils. 16
Psychische Gewalt                                    Loyalitätskonflikt zwischen Mutter und                   bewältigt werden. Beispiele von Autonomie­
                                                     Vater, fühlen sich verantwortlich für die                konflikten sind ein elterliches Verbot lega­      Eine Kindeswohlgefährdung bei Erwachse­
Unter psychischer Gewalt wird «die (ausge­           Gewalt und wissen nicht, wie sie sich bei                ler sexueller Kontakte ihres adoleszenten         nenkonflikten um das Kind ist in der Regel
prägte) Beeinträchtigung und Schädigung              zukünftigen Gewalthandlungen verhalten                   Kindes, Konflikte um die Intimsphäre des          dann vorhanden, wenn die Eltern so stark
der Entwicklung von Kindern verstanden               sollen. 11 Viele Kinder fühlen sich in der Fol­          Kindes am Wohnort, elterliche Kontrolle           auf den Elternkonflikt fixiert sind, dass sie
aufgrund z.B. von Ablehnung, Verängsti­              ge von Partnerschaftsgewalt bedroht und                  und unangemessene zeitliche Beschrän­             in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt
gung, Terrorisierung und Isolierung. Sie             überfordert und machen sich quälende                     kung des Ausgangs und der sozialen Kon­           werden. Wenn das Kind mit einer behand­
beginnt beim (dauerhaften, alltäglichen)             Sorgen über ihre eigene Sicherheit und die               takte ihres adoleszenten Kindes.                  lungsbedürftigen psychischen Belastung

7                                                    10                                                       12                                                15
    Hiltbrunner & Egbuna-Joss (2013, S. 4)                chöbi et al., Zusammenfassung Studienergebnisse
                                                          S                                                        K indler (2005, S. 115)                          Schone (2017, S. 37)
8
    Vgl. Kinderschutz Schweiz (Hrsg. 2020, S. 32)        (2017, S. 4)                                        13
                                                                                                                   Kindler (2005, S. 110)                       16
                                                                                                                                                                     Deutsches Jugendinstitut (2010, S. 10f)
                                                     11
9
    Deegener (2005, S. 38)                                Stiftung Kinderschutz Schweiz (2009, S. 63)        14
                                                                                                                   Kindler (2002, S. 35)

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                                Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                        16   1. Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdungen                                                            17

auf die elterlichen Konflikte reagiert            orale Penetration. In den Ursachen und          Für die sozio-emotionale Entwicklung                      Daher sind insbesondere subtilere Formen
oder wenn es in der Bewältigung alters­           Konsequenzen unterscheiden sich sexuelle        eines Kindes spielt insbesondere auch die                 der Gewalt, wie die emotionale Vernach­
entsprechender Entwicklungsaufgaben               Gewalt durch Bezugspersonen (Eltern,            Bindungsbeziehung 22 zwischen Eltern                      lässigung, in der frühen Kindheit beson­
eingeschränkt ist, können dies Hinweise           Lehrpersonen, Leitungspersonen in Frei­         und ihrem Kind von Geburt an eine tra­                    ders bedeutsam. In dieser vulnerablen
auf eine vorhandene Kindeswohlgefähr­             zeitorganisationen usw.) deutlich von           gende Rolle. 23 Kinder mit einem positiven                Lebensphase bedeutet emotionale Ver­
dung sein. 17                                     sexueller Gewalt durch Fremdtatpersonen         Bindungsmuster sind besser gerüstet, ihre                 nachlässigung, dass Bezugspersonen von
                                                  sowie durch Gleichaltrige. 19                   Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, und                   Säuglingen und Kleinkindern emotional,
Sexuelle Gewalt                                                                                   haben einen besseren Schutz vor Stress­                   mimisch oder sprachlich nicht verfügbar
                                                  Kindeswohlgefährdungen in der                   belastungen (siehe Kapitel 2 «Resilienz»).                sind.Das Kind sieht keine Zusammenhänge
Sexuelle Gewalt meint «jede sexuelle Hand­        frühen Kindheit                                 Säuglinge und Kleinkinder brauchen                        zwischen seinem Verhalten und den Re­
lung, die an oder vor einem Kind entweder                                                         mindestens eine vertraute, verlässliche                   aktionen der Eltern. Es lernt in der Folge,
gegen den Willen des Kindes vorgenom­             Die frühe Kindheit ist in Bezug auf Gefähr­     und verfügbare Bezugsperson. 24 Wächst                    die eigenen Gefühle zu unterdrücken.
men wird oder der das Kind aufgrund sei­          dungen eine besonders sensible Phase.           ein Kind unter instabilen, unsicheren                     Das Kind vermeidet den Blickkontakt, ist
ner körperlichen, emotionalen, geistigen          Säuglinge und Kleinkinder sind intensiv         Bedingungen auf, können keine konstan­                    apathisch und passiv. Bereits am Ende des
oder sprachlichen Unterlegenheit nicht            von ihrer Umwelt und ihren Betreuungs­          ten und verlässlichen Beziehungsmuster                    ersten Lebensjahres können in der Folge
wissentlich zustimmen kann bzw. bei der           personen abhängig. So droht ein über            entstehen, und es können ungünstige                       Verzögerungen der kognitiven Entwick­
es deswegen auch nicht in der Lage ist, sich      mehrere Stunden nicht ausreichend mit           Bindungsmuster auftreten. 25                              lung und Bindungsstörungen auftreten. 26
hinreichend wehren und verweigern zu              Flüssigkeit versorgter Säugling in einen
können. Die Täter, Täterinnen nutzen ihre         lebensbedrohlichen Zustand zu geraten.
Macht- und Autoritätsposition sowie die           Besonders vulnerabel sind auch sogenann­        22
                                                                                                        er Begriff Bindung bedeutet eine enge emotionale
                                                                                                       D                                                         Signalen durch die Eltern eine zentrale Rolle
                                                                                                       Beziehung zwischen Menschen.                              (Wahrnehmung, Interpretation, Reaktion, Beantwor-
Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um         te Schreibabys. Je nach Studie leiden                                                                          tung der kindlichen Signale). Vgl. dazu: Ainsworth, M.
                                                                                                  23
                                                                                                       Vgl. dazu Bindungstheorie in Bowlby, J. (1969)
ihre eigenen (sexuellen, emotionalen und          5–19 Prozent aller Säuglinge unter ex­          24
                                                                                                                                                                 D. S., & Bell, S. M. (1970, 41(1), 49–67).
                                                                                                       Vgl. Simoni (2011, S. 26)                           26
sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder       zessivem Schreien. 20 Sie sind besonders        25
                                                                                                                                                                 Vgl. Ziegenhain (2006, S. 109f)
                                                                                                        ür die Entstehung von Bindungsmustern spielt die
                                                                                                       F
zu befriedigen und diese zur Kooperation          gefährdet, durch Schütteln oder durch                Sensitivität der Beantwortung von kindlichen
und Geheimhaltung zu veranlassen.» 18             andere Formen von Misshandlung lebens­
                                                  bedrohlich körperlich misshandelt zu
Zu sexueller Gewalt an Kindern gehört             werden. Es erstaunt deshalb kaum, dass in
unter anderem sexuelle Belästigung,               keiner anderen Lebensphase mehr Kinder
sexualisierte Küsse und Berührungen,              an den Folgen von Vernachlässigung
Exhibitionismus vor Kindern, Masturba­            oder Misshandlung sterben als im ersten
tion vor dem Kind, vaginale, anale oder           Lebensjahr. 21

17                                                20
     D eutsches Jugendinstitut (2010, S. 32)          L ucassen et al. (2001, S. 398)
18                                                21
     D eegener (2005, S. 38)                          O stler & Ziegenhain (2007, S. 68)
19
     Vgl. Jud (2018, S. 50)

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                    Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
2. Entstehung und Häufigkeit, Risiko­ und Schutzfaktoren                                    18    2. Entstehung und Häufigkeit, Risiko­ und Schutzfaktoren                                             19

2. Entstehung und Häufigkeit,                                                                     › Sie stimmen harschen Formen der                 mit der Hand (30,7  %), selten werden Kinder

Risiko­und Schutzfaktoren
                                                                                                      Bestrafung überdurchschnittlich aus­          mit Gegenständen geschlagen (1,4 %) oder
                                                                                                      geprägt zu und unterschätzen negative         kalt abgeduscht 4,4 %).
                                                                                                      Auswirkungen von Verhaltensweisen,
                                                                                                      die das Kindeswohl gefährden.                 … Kleinkinder und Kinder in den ersten
                                                                                                                                                    Schuljahren eher Opfer körperlicher
Entstehung und Häufigkeit von                     auf ungenügende materielle, soziale und         Körperliche und psychische Gewaltanwen­           Gewaltformen werden als Kinder im fort­
Kindeswohlgefährdungen                            psychische Ressourcen treffen. Ebenfalls        dungen durch Eltern erfolgen häufig nicht         geschrittenen Schulalter. Dies trifft ins­
                                                  eine häufige Ursache sind fehlende Erfah­       auf der Basis einer überlegten, absichts­         besondere für Schläge auf den Hintern, das
Entstehung                                        rungen und innere Leitbilder einer guten        vollen Erziehungshaltung, sondern sie             Ziehen an den Haaren und Ohrfeigen zu.
Die Entstehung von Kindeswohlgefährdun­           Fürsorge für ein Kind. 2                        sind vielmehr oft eine spontane Reaktion
gen ist ein komplexer Prozess, der mit                                                            in schwierigen und stressigen Erziehungs­         … die Mehrheit der Eltern in der Schweiz
einem äquifinalistischen, multifaktoriell         Eltern, die ihre Kinder gefährden, weisen       situationen. Die meisten Eltern fühlen sich       psychische Gewalt in der Erziehung an­
ökologischen und proba­bilistischen Modell        häufig folgende Merkmale in Bezug auf           nach solchen Handlungen schlecht und              wendet. Rund sieben von zehn befragten
erklärt werden kann. 1 Es gibt unterschied­       Fürsorge und Erziehung der Kinder auf: 3        bereuen diese. 4                                  Eltern gaben an, in seltenen Fällen psy­
liche Entwicklungswege (äquifinalistisch)                                                                                                           chische Gewalt anzuwenden. Fast zwei
und verschiedene Ursachen, die dabei zu­          › Ihre Fähigkeit oder Bereitschaft, eigene      Häufigkeit                                        Drittel der Befragten gaben an, dies jedoch
sammenwirken (multifaktoriell). Zudem ist             Bedürfnisse zugunsten kindlicher            Zahlen über das Ausmass an Kindeswohl­            sehr selten oder selten zu tun, und mehr
die Entstehung abhängig von der familiä­              Bedürfnisse zurückzustellen, ist            gefährdungen in der Schweiz liegen nur            als die Hälfte der befragten Eltern gab an,
ren, kommunalen und gesellschaftlichen                eingeschränkt.                              partiell vor. In den letzten Jahren kamen         das letzte Vorkommen liege länger als ein
Umwelt sowie von Merkmalen der Eltern             ›   Sie haben altersunangemessene Erwar­        jedoch einzelne umfassende Studien zur            Monat zurück. Rund 12 Prozent der Eltern
und der Eltern-Kind-Interaktion (ökolo­               tungen an die Fähigkeit und Selbststän­     Verbreitung von Gewalt an Kindern in der          berichteten, dass sie ihren Kindern drohen,
gisch). Der letzte Aspekt der Entstehung              digkeit des Kindes.                         Schweiz zu beachtenswerten Befunden.              sie wegzugeben.
von Kindeswohlgefährdungen wird im                ›   Sie haben ein eingeschränktes
folgenden Kapitel anhand von Risiko- und              Einfühlungs­vermögen in die kindlichen      Eine von Kinderschutz Schweiz in Auftrag          … nur für einen kleinen Anteil der Eltern
Schutzfaktoren aufgegriffen, und es wird              Bedürfnisse.                                gegebene Befragung von Eltern zu                  körperliche Formen von Gewalt zur
aufgezeigt, dass bestimmte Merkmale mit           ›   Sie fühlen sich überdurchschnittlich        physischer und psychischer Gewalt in              alltäglichen Erziehungspraxis gehören.
einer erhöhten statistischen Wahrschein­              belastet durch das Kind.                    der Erziehung in der Schweiz kam                  Zwischen 6 und 11 Prozent der Eltern
lichkeit (probabilistisch) auf eine zukünfti­     ›   Sie fühlen sich überdurchschnittlich        2017 zum Ergebnis, 5 dass …                       gaben an, regelmässig Körperstrafen in der
ge Gefährdung hindeuten.                              hilflos in der Erziehung und haben das                                                        Erziehung anzuwenden. In der Schweiz
                                                      Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.         ... die Hälfte der Eltern in der Studie anga­     dürften gemäss Schätzungen der Studie bis
Die Ursache für Vernachlässigung ist oft          ›   Sie haben ein negativ verzerrtes Bild des   ben, körperliche Gewalt in der Erziehung          zu 130 000 Kinder regelmässig von körperli­
eine chronische elterliche Überforderung,             Kindes und erklären das Verhalten des       anzuwenden. Die häufigste Form körper­            cher Gewalt durch die Eltern betroffen sein.
in der multiple Formen von Belastung                  Kindes als feindselig.                      licher Gewalt sind Schläge auf den Hintern

1                                                 2                                               4                                                 5
    Kindler (2008, S. 768)                            K indler (2007, S. 98)                         Schöbi et al. (2017, S. 121)                       chöbi et al. Zusammenfassung Studienergebnisse
                                                                                                                                                        S
                                                  3
                                                      Reinhold & Kindler (2006, 18.3)                                                                  (2017, S. 2)

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                    Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
2. Entstehung und Häufigkeit, Risiko­ und Schutzfaktoren                                                 20    2. Entstehung und Häufigkeit, Risiko­ und Schutzfaktoren                                                              21

Seit 1990 hat sich vor allem der Anteil an        Risiko- und Schutzfaktoren sowie                             Schutzfaktoren                                                 Wechselwirkungen zwischen
jüngeren Eltern verringert, die häufiger von      Resilienz                                                    Gewisse Kinder entwickeln sich trotz widri­                    Schutz­und Risikofaktoren
Gewaltanwendungen berichteten.                                                                                 ger Lebensumstände gesund. Die Kennt­                          Sowohl bei den Risiko- als auch bei den
                                                  Risikofaktoren                                               nis der Faktoren, die eine solche gesunde                      Schutzfaktoren kann zwischen kind- und
Die erste Optimus-Studie aus dem Jahr 2012        Eine Kindeswohlgefährdung kann, wie                          Ent­w icklung eines Kindes trotz widriger                      umgebungsbezogenen Faktoren unter­
beinhaltete eine Befragung von Schüle­            bereits in Kapitel 1 erwähnt, auch dann                      Lebensumstände begünstigen, ist wichtig.                       schieden werden. 11 Risikofaktoren sind
rinnen und Schülern der neunten Klasse            vorliegen, wenn die ernstliche Möglichkeit                   Einerseits werden diese Schutzfaktoren                         Belastungen, während Schutzfaktoren
in der Schweiz zu ihren Erfahrungen mit           einer Beeinträchtigung besteht. Bei einer                    bei der Gesamteinschätzung einer Gefähr­                       Ressourcen darstellen. Risiko- und Schutz­
sexuellen Übergriffen. Die Ergebnisse der         Gefährdungseinschätzung wird der Blick                       dung berücksichtigt. Andererseits kann                         faktoren beeinflussen sich gegenseitig.
Studie zeigten, dass sich die Gewalter­           deshalb nicht nur auf eine bereits mani­                     durch eine Stärkung dieser Schutzfaktoren                      So kann das Vorhandensein von wichtigen
fahrungen bei sexueller Gewalt je nach            feste Gefährdung gelegt, 8 sondern es erfolgt                das Ausmass von Entwicklungsstörungen                          Schutzfaktoren, wie in Kapitel 2 «Risiko­
Geschlecht deutlich unterscheiden und             auch eine Prognose im Rahmen einer Risi­                     und -auffälligkeiten gemildert oder deren                      faktoren» bereits erwähnt, die Wirkung
dass 8 Prozent der Jungen und 22 Prozent          koeinschätzung. Um eine solche Prognose                      Auftreten sogar verhindert werden.                             der Risikofaktoren mildern. Umgekehrt
der Mädchen angaben, sexuelle Gewalt              vorzunehmen, ist der Rückgriff auf wissen­                                                                                  mildern vorhandene Risikofaktoren die
mit Körperkontakt erlebt zu haben. 6              schaftliche Erkenntnisse über Risikofak­                     Schutzfaktoren haben schützende Effekte                        Wirkung der Schutzfaktoren. Die folgende
                                                  toren unabdingbar. Ein Risikofaktor ist ein                  im Hinblick auf die Entwicklung von Kin­                       Abbildung 1 stellt die Wechselwirkungen
Die dritte Optimus-Studie aus dem Jahr 2018       Merkmal, das unter bestimmten Rahmen­                        dern unter ansonsten eher ungünstigen                          zwischen Schutz- und Risikofaktoren
zeigte auf, dass in der Schweiz pro Jahr          bedingungen mit einer statistisch erhöh­                     Lebensumständen. Ein Schutzfaktor min­                         grafisch dar.
etwa 2–3,3 Prozent aller in der Schweiz           ten Wahrscheinlichkeit verbunden ist, dass                   dert oder beseitigt den Risikoeffekt. Bei                      Nähere Hinweise zur Einschätzung von
lebenden Minderjährigen wegen Kindes­             ein negativ bewertetes Ereignis eintreten                    Abwesenheit von Schutzfaktoren kommt                           Risiko- und Schutzfaktoren finden Sie in
wohlgefährdungen neu mit einer spezia­            wird. Ein konkreter Risikofaktor wäre also                   der Risikoeffekt ganz zum Tragen. 10                           den Kapiteln 4.3, 4.4 und 4.5.
lisierten Kindesschutzorganisation in             beispielsweise die Alkoholabhängigkeit                       Eine Übersicht über Schutzfaktoren finden
Kontakt kommen; das sind 30 000–50 000            (Merkmal) einer Mutter, die unter bestimm­                   Sie im praktischen Teil (Kapitel 4.3).
Kinder pro Jahr, 7 und es kann davon aus­         ten Rahmenbedingungen (z.B. Betreuung
gegangen werden, dass die Dunkelziffer            eines Säuglings) mit einer statistisch er­
deutlich grösser ist. Am häufigsten wurde         höhten Wahrscheinlichkeit verbunden ist,                      1    Wechselwirkungen zwischen Risiko- und Schutzfaktoren 12
im Rahmen der Studie Vernachlässigung             dass ein negativ bewertetes Ereignis (z.B.
                                                                                                                                   Risikofaktoren                                                 Schutzfaktoren
festgestellt (22,4 %); leicht weniger häufig      Vernachlässigung) eintreten wird. 9
waren körperliche Misshandlung (20,2 %),                                                                        Kindbezogene                          Umgebungsbezogene            Kindbezogene                   Umgebungsbezogene
psychische Misshandlung (19,3 %) und              Im praktischen Teil (Kapitel 4) finden Sie                    Faktoren                              Faktoren                     Faktoren                       Faktoren

das Miterleben von Partnerschaftsgewalt           Hinweise zur Risikoeinschätzung (Kapitel
                                                                                                                                   Belastungen                                                    Ressourcen
(18,7 %); und bei 15,2 Prozent der Fälle          4.5) sowie eine Liste mit Risikofaktoren
handelte es sich um sexuellen Missbrauch.         (Kapitel 4.4).                                                                                              Wechselwirkungen zwischen
                                                                                                                                                              Belastungen und Ressourcen

6                                                 8                                                            10                                                             12
    Averdijk et al. (2012, S. 7)                      afür wird teilweise auch der Begriff «Verletzung des
                                                      D                                                             B engel et al. (2009, S. 23)                                   eicht vereinfachte Darstellung aus Deegener et al.
                                                                                                                                                                                   L
7
    O ptimus Studie Schweiz, (2018, S. 20ff)         Kindeswohls» verwendet.                                  11
                                                                                                                    D eegener et al. (2006, S. 23)                                (2006, S. 23)
                                                  9
                                                      K indler (2011, S. 3)

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                                 Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
2. Entstehung und Häufigkeit, Risiko­ und Schutzfaktoren                                                            22     3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                 23

Resilienz                                                   bungsbezogene Faktoren unterteilt werden.                      3. Rechtliche Grundlagen und das
                                                                                                                           System des Kindesschutzes in der
Gewisse Kinder können sich trotz schwieri­                  Resilienz wird nicht einmal erworben und
ger Lebensumstände, d.h. trotz vorhandener                  ist dann für immer verfügbar. Es handelt

                                                                                                                           Schweiz
Risikofaktoren, gesund entwickeln. Sie er­                  sich vielmehr um das Ergebnis eines dyna­
weisen sich als resilient. Resilienz bedeutet               mischen Prozesses zwischen Kind und
die psychische Widerstandsfähigkeit von                     dessen Umwelt, der in einer bestimmten
Kindern trotz Lebensumständen, die die                      Situation und zu einem bestimmten Zeit­
kindliche Entwicklung belasten. Einem                       punkt entsteht. 15 Die Qualität der Eltern-
resilienten Kind gelingt es, die Wirkung von                Kind-Beziehung in der frühen Kindheit                          Übersicht                                         er im Hinblick auf die Förderung von Min­
Entwicklungsrisiken zu mindern und                          und die in dieser Zeit erfahrene emotionale                                                                      derjährigen sowie die Unterstützung von
sich gleichzeitig bewältigungsfördernde                     Sicherheit und Verlässlichkeit gelten                          Es gehört zu den elementaren Aufgaben             Eltern bei der Erfüllung ihrer Betreuungs-
Kompetenzen anzueignen oder aufrecht­                       als wichtige Basis, auf der sich die Fähig­                    der Eltern, für die Erziehung ihrer Kinder        und Erziehungsaufgaben Möglichkeiten
zuerhalten. 13 Schutzfaktoren 14 mildern                    keit zur Bewältigung von Belastungen                           besorgt zu sein und umfassend für deren           zur Verfügung stellt, von privaten und/
die Wirkung dieser Risiken. Entsprechend                    entwickelt. 16                                                 Wohl zu sorgen. Staatliche Eingriffe kom­         oder öffentlichen Einrichtungen Unter­
spielen Risiko- und Schutzfaktoren bei                                                                                     men nur zum Tragen, wenn Eltern ihre              stützung und Rat zu bekommen. Durch
der Entstehung von Resilienz eine zentrale                                                                                 Verantwortung nicht oder nicht ausrei­            die Vielfalt an Angeboten (je nach Alter
Rolle. Diese können in kind- und umge­                                                                                     chend wahrnehmen und das Kindeswohl               des Kindes, Fragestellung oder Problem­
                                                                                                                           dadurch gefährdet ist.                            lage können im Einzelfall die Mütter- und
                                                                                                                                                                             Väterberatung, eine Fachstelle für Jugend-
13                                                          15
     Vgl. Wustmann (2005, S. 204); Laucht (2012, S. 112)         ur unterschiedlichen Verwendung von Resilienz als
                                                                 Z                                                         Unter der Vielzahl an Bestimmungen, die           und Familienberatung, ein Sozialdienst,
14
      chutzfaktoren werden auch als protektive Faktoren
     S                                                           Eigenschaft oder als Prozess vgl. Reinelt et al. (2016,
                                                                                                                           im Bundesrecht sowie in den kantonalen            die Erziehungsberatung, der kinder- und
     bezeichnet. Anstelle von Schutzfaktoren wird                S. 190); zur Interaktion zwischen Kind und Umwelt
     teilweise auch der Begriff «Resilienzfaktoren» ver-         siehe Wustmann (2005, S. 193f)                            Gesetzgebungen der Förderung einer opti­          jugendpsychiatrische Dienst und weitere
     wendet, und gewisse Fachpersonen unterscheiden         16
                                                                 Vgl. Laucht (2012, S. 114)                               malen Entwicklung sowie dem Schutz                Stellen infrage kommen) lassen sich bei
     auch zwischen Schutz- und Resilienzfaktoren.                                                                          Minderjähriger vor Gefährdung dienen,             rechtzeitiger Inanspruchnahme nicht
     Dabei werden die umweltbezogenen Aspekte als
     Risiko- und Schutzfaktoren und die personalen                                                                         sind jene des zivilrechtlichen Kindes­            selten behördliche Kindesschutzmassnah­
     Aspekte als Resilienzfaktoren bezeichnet                                                                              schutzes wohl am besten bekannt. Sie              men vermeiden. Die Stichworte Schutz und
     (vgl. Wustmann, 2005, S. 201).
                                                                                                                           umschreiben die Voraussetzungen für               Erziehung prägen sodann den strafrecht­
                                                                                                                           staatliche Eingriffe in die Elternrechte          lichen Kindesschutz. Der Begriff «Schutz»
                                                                                                                           und definieren eine Reihe von Massnah­            knüpft an die Terminologie des Zivilgesetz­
                                                                                                                           men, welche die Vermeidung sowie die              buches (ZGB) an, denn es geht auch hier um
                                                                                                                           Behebung von Gefährdungen zum Ziel                die Förderung einer gedeihlichen Ent­
                                                                                                                           haben. Daneben tragen die Angebote,               wicklung sowie um die Unterstützung der
                                                                                                                           wie sie durch eine Vielzahl an Beratungs­         persönlichen und beruflichen Entfaltung.
                                                                                                                           stellen erbracht werden, Wesentliches zur         Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen
                                                                                                                           Realisierung von Schutz und Prävention            dienen sodann verschiedene internationa­
                                                                                                                           bei. Für diesen Bereich des freiwilligen          le Abkommen, darunter die UNO-Konven­
                                                                                                                           Kindesschutzes ist charakteristisch, dass         tion über die Rechte des Kindes, in welcher

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                                             Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                       24    3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                    25

wichtige Prinzipien wie der Schutz vor                auch mit der Pflicht belegt, für das Kind       Subsidiarität                                     Es soll jene Behörde aktiv werden, mit der
physischer und psychischer Misshandlung,              die nötigen Entscheidungen zu treffen,          Kindesschutzmassnahmen werden nur                 die Situation enger zusammenhängt und
sexueller und sonstiger Ausbeutung und                es zu erziehen, zu vertreten und sein           dann ergriffen, wenn die Eltern bei gege­         die besser in der Lage ist, die erforderlichen
Verwahrlosung verankert sind. Als Teil des            Vermögen zu verwalten. Nur falls dieser         bener Kindeswohlgefährdung selbst nicht           Massnahmen zu treffen.
interna­t ionalen Kindesschutzes mit einer            umfassende Auftrag von den Eltern nicht         in der Lage sind, für Abhilfe zu sorgen.
Vielzahl von Staatsverträgen, die für die             oder in unzureichender Weise erfüllt wird                                                         Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit
Schweiz in Kraft sind, ist sodann bei grenz­          und daraus eine Kindeswohlgefährdung            Verschuldensunabhängigkeit                        gilt es Folgendes zu beachten: Hat das Ge­
überschreitenden Fallkonstellationen in               resultiert, hat der Staat in geeigneter Weise   Kindesschutzmassnahmen setzen kein                richt, das für die Ehescheidung oder den
Bezug auf die Zuständigkeit der schwei­               einzugreifen. Von einer Gefährdung des          Verschulden der Eltern voraus.                    Schutz der ehelichen Gemeinschaft zustän­
zerischen Gerichte oder Behörden, das                 Kindeswohls (vgl. Kapitel 1 «Definitionen»)                                                       dig ist, die Beziehungen der Eltern zu den
anwendbare Recht sowie auf die Frage der              ist auszugehen, sobald nach den Umstän­         Komplementarität                                  Kindern zu gestalten, so trifft es (und nicht
Anerkennung und Vollstreckung ausländi­               den die ernstliche Möglichkeit einer Beein­     Durch die Anordnung von Kindesschutz­             die Kindesschutzbehörde) auch die nötigen
scher Entscheidungen das Haager Kindes­               trächtigung des körperlichen, sittlichen,       massnahmen sollen vorhandene Fähig­               Kindesschutzmassnahmen (Art. 315a Abs.
schutzübereinkommen von 1996 (HKsÜ)                   geistigen oder psychischen Wohls des            keiten und die Verantwortung der Eltern           1 ZGB). Der Vollzug von Kindesschutzmass­
von zentraler Bedeutung.                              Kindes vorauszusehen ist. 1 Entgegen weit       nicht verdrängt, sondern ergänzt werden,          nahmen (wozu u. a. auch die Einsetzung der
                                                      verbreiteter Annahme kann und darf die          soweit sich dies als erforderlich erweist.        Beistandsperson gehört) bleibt aber auch in
Nachstehend sollen ausgewählte der oben               Kindesschutzbehörde also nicht erst aktiv                                                         diesem Fall Sache der Kindesschutzbehörde.
genannten Bereiche näher erläutert werden.            werden, wenn sich die Beeinträchtigung          Verhältnismässigkeit
                                                      bereits verwirklicht hat. Falls angezeigt,      Jeder Eingriff in die elterlichen Kompeten­       Das ZGB enthält in den Art. 307 bis Art. 312
Zivilrechtlicher Kindesschutz                         hat sie somit auch präventiv einzugreifen.      zen muss zur Abwendung oder Milderung             einen Katalog von Massnahmen, die im
                                                      Zudem ist es unerheblich, welche Ursachen       der festgestellten Gefährdung notwendig           Sinne einer Stufenfolge unterschiedlich
Die schweizerische Gesetzgebung geht                  der Kindeswohlgefährdung zugrunde               und tauglich sein. Er ist auf den Grad der        stark in die elterlichen Kompetenzen
vom Grundsatz aus, dass in erster Linie die           liegen. Wichtige Akteurinnen und Akteure        Gefährdung abzustimmen und darf daher             eingreifen. Diese Massnahmen werden im
Eltern für das Wohlergehen ihrer Kinder               neben der Kindesschutzbehörde, die für die      weder stärker noch schwächer sein als nötig.      Folgenden dargestellt.
verantwortlich sind. Sie sollen Rahmen­               Anordnung der Massnahmen zuständig ist,
bedingungen schaffen, in denen sich ihre              sind die internen oder externen Fachleute,      Für die örtliche Zuständigkeit gilt, dass         Die Massnahmen im Überblick
Kinder optimal entwickeln können, sei                 die für die Abklärungen zuständig sind.         zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
dies in körperlicher, geistiger, psychischer          Eine zentrale Rolle kommt sodann den            grundsätzlich von der Kindesschutzbe­             Geeignete Massnahmen
oder sozialer Hinsicht. Mit der im ZGB                Beistandspersonen zu, welche die Mass­          hörde am Wohnsitz des Kindes angeordnet           (Art. 307 ZGB)
definierten Kompetenz der elterlichen                 nahmen ausführen. Im zivilrechtlichen           werden (Art. 315 Abs. 1 ZGB). Lebt das Kind       Auf der generellen und offen formulierten
Sorge werden Eltern denn auch mit der                 Kindesschutz sind folgende Grundsätze           bei Pflegeeltern oder sonst ausserhalb der        Grundlage von Art. 307 Abs. 1 ZGB kann
Befugnis ausgestattet, gleichzeitig aber              zu beachten:                                    häuslichen Gemeinschaft der Eltern oder           die Kindesschutzbehörde Massnahmen an­
                                                                                                      liegt Gefahr im Verzug, so sind auch die          ordnen, die ihr zur Abwendung der gegebe­
                                                                                                      Behörden am Ort zuständig, wo sich das            nen Gefährdung des Kindeswohls geeignet
1
    H egnauer, Grundriss des Kindesrechts, N 27.14                                                   Kind aufhält (Art. 315 Abs. 2 ZGB). Die ört­      erscheinen. So kann sie z.B. als direkte
                                                                                                      liche Zuständigkeit am Wohnsitz oder am           Anordnung anstelle der Eltern die Zustim­
                                                                                                      Aufenthaltsort ist rechtlich gleichwertig.        mung zu einer medizinischen Behandlung

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3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                    26    3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                   27

des Kindes erteilen oder eine Drittperson         dass die Einhaltung des Verlangten auch          Grundlage dazu. Namentlich genannt                Aufhebung des Aufenthaltsbe­
mit einzelnen Aufgaben betrauen. Zudem            kontrolliert bzw. durchgesetzt wird. Die         werden dort die Vertretung des Kindes bei         stimmungsrechts (Art. 310 ZGB)
werden ihr in Art. 307 Abs. 3 ZGB konkrete        Bezeichnung einer geeigneten Person oder         der Feststellung der Vaterschaft, bei der         Mit dieser Massnahme wird den Eltern ein
Einzelmassnahmen (Ermahnung, Weisun­              Stelle, der Einblick oder Auskunft zu er­        Wahrung seines Unterhaltsanspruches und           sehr bedeutsamer Teil ihrer elterlichen Sor­
gen, Bezeichnung einer geeigneten Person          teilen ist, wird etwa auch Erziehungsauf­        anderer Rechte sowie die Überwachung des          ge entzogen, nämlich das Recht, über den
oder Stelle, der Einblick und Auskunft zu         sicht genannt. Diese bezweckt den Auf bau        persönlichen Verkehrs. Je nach Situation          Aufenthaltsort ihres Kindes zu befinden,
geben ist) zur Verfügung gestellt, die im         eines Kontakts zwischen den Eltern bzw.          sind auch andere Befugnisse denkbar, bei­         d.h., autonom darüber zu entscheiden, wo
Rahmen der nicht abschliessenden Aufzäh­          dem Kind einerseits und der bezeichneten         spielsweise, für das Kind eine notwendige         und mit wem ihr Kind leben soll, ob bei ih­
lung als Beispiele zu verstehen sind.             Stelle oder Person andererseits, und zwar        ärztliche Untersuchung sicherzustellen            nen im elterlichen Haushalt, bei Verwand­
                                                  im Hinblick auf einen Austausch. Pflege          oder Entscheidungen im Kontext von Schu­          ten, in einer Pflegefamilie oder in einem
Die Ermahnung verfolgt den Zweck, die             und Erziehung des Kindes sollen auf diese        le und Ausbildung zu treffen. Auch in der         Internat usw. Als Folge dieser Massnahme
Erziehungsverantwortlichen oder das Kind          Weise einer kontinuierlichen Beratung            kombinierten Form (Art. 308 Abs. 1 und 2          geht die beschriebene Kompetenz auf die
generell an ihre jeweiligen Pflichten zu er­      und Kontrolle unterstellt werden.                ZGB) hat die Beistandschaft keine formelle        Kindesschutzbehörde über, die damit auch
innern. Richtet sich die Ermahnung an die                                                          Beschränkung der elterlichen Sorge zur            für eine angemessene Unterbringung (Plat­
Eltern oder Pflegeeltern, muss bei diesen         Beistandschaft (Art. 308 ZGB)                    Folge. Im Rahmen der ihr gemäss Abs. 2            zierung) verantwortlich wird. Als massiver
grundsätzlich Erziehungsfähigkeit und Er­         Statistisch gesehen ist die Beistandschaft       übertragenen Aufgaben verfügt die Bei­            Eingriff in das Familien- und Privatleben
ziehungsbereitschaft gegeben sein. Bei den        mit Abstand die häufigste zivilrechtliche        standsperson vielmehr über eine (paralle­         ist die Massnahme nach Art. 310 ZGB an
Weisungen handelt es sich im Gegensatz            Kindesschutzmassnahme. Mit ihren Unter­          le) Vertretungsmacht, die mit derjenigen          strenge Voraussetzungen geknüpft.
zur Ermahnung um verbindliche Anord­              varianten und Kombinationsmöglichkeiten          der Eltern konkurriert. Erweist sich eine
nungen, durch welche die Betroffenen zu           stellt sie ein differenziertes Instrumentarium   Stärkung der Position der Beistandsperson         Die Grundvariante (Art. 310 Abs. 1 ZGB) setzt
einem bestimmten Tun, Unterlassen oder            zur Verfügung, das massgeschneiderte             allerdings als angezeigt, weil es beispiels­      ausdrücklich voraus, dass der Gefährdung
Dulden angehalten werden. Die Behörde             Interventionen ermöglicht.                       weise an der notwendigen Kooperations­            des Kindes nicht anders als durch eine
muss davon ausgehen können, dass die                                                               bereitschaft der Eltern mangelt, kann             Fremdunterbringung begegnet werden
Adressaten subjektiv und objektiv in der          Im Rahmen der sogenannten Erziehungs­            deren elterliche Sorge beschränkt werden          kann. Zu denken ist hier zunächst an alle
Lage sind, eine Weisung zu befolgen.              beistandschaft (Art. 308 Abs. 1 ZGB) wird        (Art. 308 Abs. 3 ZGB), und zwar im Umfang         Formen der Misshandlung sowie an weitere
Wenngleich ihre Wirksamkeit von der               der Beiständin oder dem Beistand die             der an die Beistandsperson übertragenen           Situationen, in denen sich Defizite in der
Praxis häufig als fraglich eingestuft wird,       Aufgabe übertragen, die Eltern mit Rat und       Aufgaben. Auf diese Weise kann mit der al­        erzieherischen Kompetenz manifestieren
sollten Weisungen im Einzelfall vermehrt          Tat zu unterstützen. Die Beistandsperson         leinigen Vertretungsmacht der Beistands­          können (z.B. Überforderung, Krankheit,
als Möglichkeit einer niederschwelligen           soll sich aktiv in die Erziehungsarbeit ein­     person sichergestellt werden, dass deren          Schwierigkeiten in der Partnerschaft usw.).
Intervention in Erwägung gezogen werden,          mischen, den Eltern Empfehlungen geben           Vertretungshandlungen von den Eltern              Als Indikation für eine Aufhebung des
bevor eine Massnahme der nächsthöheren            oder wenn nötig auch Vorgaben machen.            nicht (mehr) unterlaufen werden können.           Aufenthaltsbestimmungsrechts kommen
Stufe angeordnet wird. Erfolgversprechend         Eine Beschränkung der elterlichen Kompe­                                                           weiter Problemlagen infrage, die beim
lassen sich Weisungen allerdings nur dann         tenzen hat die Erziehungsbeistandschaft                                                            Kind auftreten können, sei es als Folge
nutzen, wenn sie inhaltlich sowie me­             in dieser Ausprägung aber nicht zur Folge.                                                         einer Behinderung, von Delinquenz, von
thodisch gut auf die jeweilige Indikation         Sollen der Beistandsperson zusätzlich spe­                                                         dissozialem Verhalten, eines Suchtmittel­
abgestimmt sind und die Kindesschutz­             zifische Befugnisse übertragen werden,                                                             konsums oder anderer Formen der Selbst­
behörde operativ sicherzustellen vermag,          liefert Art. 308 Abs. 2 ZGB die gesetzliche                                                        gefährdung.

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3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                  28    3. Rechtliche Grundlagen und das System des Kindesschutzes in der Schweiz                                      29

Die Massnahme kann auch auf Ersuchen              neue Beziehungen auf. Diese sollen bei         nicht mehr unter elterlicher Sorge steht,                  Antrag) tätig werden. In der Regel ist sie
der Eltern oder des Kindes ausgesprochen          einer Rücknahme zum falschen Zeitpunkt         weil diese beiden Eltern entzogen werden                   allerdings auf Informationen von aussen
werden, sofern das Verhältnis so schwer           oder ohne die notwendige Vorbereitung          musste, ist zwingend eine Vormundschaft                    angewiesen, um überhaupt zu erfahren,
gestört ist, dass ein Verbleiben des Kindes       geschützt werden.                              zu errichten (Art. 311 Abs. 2 i.V.m. Art. 327a             dass eine Kindeswohlgefährdung gegeben
im gemeinsamen Haushalt unzumutbar                                                               ZGB).                                                      sein könnte. In diesem Zusammenhang ist
erscheint und nach den Umständen nicht            Entziehung der elterlichen Sorge                                                                          zwischen Melderechten und Meldepflich­
anders geholfen werden kann (Art. 310             (Art. 311 und Art. 312 ZGB)                    Zwei Sonderkonstellationen erlauben der                    ten zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt
Abs. 2 ZGB). Es braucht dazu aber eine mas­       Diese Kindesschutzmassnahme steht am           Kindesschutzbehörde eine Entziehung                        ein allgemeines Melderecht. Jede Person
sive Störung in der Beziehung zwischen            Schluss der Stufenfolge und besteht darin,     mit Einverständnis der Eltern: Einerseits                  kann der Kindesschutzbehörde Meldung zu
Eltern und Kind. Die Anwendungsfälle              den Eltern die elterliche Sorge integral       können diese aus wichtigen Gründen                         erstatten, «wenn die körperliche, psychi­
be­ziehen sich denn auch mehrheitlich auf         zu entziehen. Der Eingriff kommt nur           darum ersuchen, von der elterlichen                        sche oder sexuelle Integrität eines Kindes
belastete Situationen zwischen Eltern und         infrage, wenn andere Massnahmen nichts         Sorge entbunden zu werden. Denkbar sind                    gefährdet erscheint» (Art. 314c Abs. 1 ZGB).
ihren heranwachsenden Jugendlichen.               gebracht haben oder von vornherein als         Sachverhalte, bei denen ein behördliches                   Mit dieser Formulierung ist klargestellt,
                                                  unzureichend eingestuft werden müssen.         Einschreiten im Rahmen von Art. 311 ZGB                    dass die meldende Person die mögliche
Eine dritte Variante steht mit dem soge­          Zieht man in Betracht, dass das Gesetz         gerechtfertigt wäre, die Eltern aber über                  Gefährdung nicht zu beweisen hat. Zudem
nannten Rücknahmeverbot zur Verfü­                massgeschneiderte, dazu kombinierbare          die nötige Einsicht verfügen und von sich                  ist unbestritten, dass eine Meldung auch
gung. Mit einem Entscheid nach Art. 310           (Art. 307, 308 und 310 können gleichzeitig     aus behördliche Hilfe verlangen (Art. 312                  präventiv gemacht werden kann, also be­
Abs. 3 ZGB kann die Kindesschutzbehörde           zur Anwendung gelangen) behördliche            Ziff. 1 ZGB). Eine zweite Fallgruppe erfasst               vor eine Schädigung eingetreten ist.
die Rücknahme eines Kindes unterbinden,           Interventionen erlaubt, muss hier deshalb      Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption
wenn dieses im Rahmen einer freiwilligen          ein sehr strenger Massstab angesetzt           durch ungenannte Dritte freigegeben                        Aus dem generellen Melderecht ergibt sich,
Platzierung längere Zeit bei Dritten gelebt       werden. Vorausgesetzt wird, dass sich          werden (Art. 312 Ziff. 2 ZGB). Auch in                     dass die meldende Person mit der Weiter­
hat und eine Rücknahme durch die Eltern           Eltern wegen «Unerfahrenheit, Krankheit,       diesen Fällen ist eine Vormundschaft zu                    gabe von Informationen nicht gegen den
seine Entwicklung ernsthaft gefährden             Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit        errichten.                                                 Datenschutz verstösst. 3 Falls die meldende
würde. Mit einem Rücknahmeverbot kann             oder ähnlichen Gründen» als objektiv                                                                      Person dem Berufsgeheimnis nach dem
mit andern Worten Situationen begegnet            unfähig erweisen, die elterliche Sorge         Melderechte und Meldepflichten; 2                          Strafgesetzbuch (Art. 321 StGB) untersteht,
werden, in denen die Eltern kraft ihres           pflichtgemäss auszuüben (Art. 311 Abs. 1       Datenschutz                                                beschränkt sich ihr Melderecht auf Fälle,
Aufenthaltsbestimmungsrechts grundsätz­           Ziff. 1 ZGB). Erfasst werden zudem Fälle, in                                                              in denen die Meldung im Interesse des Kin­
lich die Kompetenz hätten, eine Fremd­            denen sie sich nicht ernstlich um ihr Kind     Die Kindesschutzbehörde muss bei Kindes­                   des liegt (Art. 314c Abs. 2 ZGB). Mit dieser
platzierung zu beenden, die Rücknahme             gekümmert oder ihre Pflichten diesem           wohlgefährdungen grundsätzlich von                         Norm wird allen Trägerinnen und Trägern
des Kindes aber eine Gefährdung für dieses        gegenüber gröblich verletzt haben (Art. 311    Amtes wegen (d.h. auch ohne förmlichen                     eines Berufsgeheimnisses im Sinne von
bedeuten würde. Die Massnahme setzt               Abs. 1 Ziff. 2 ZGB). Die Entziehung kann
voraus, dass das Kind «längere Zeit» fremd­       gegenüber einem von mehreren Kindern
                                                                                                 2                                                          3
platziert war. Dieses Kriterium kann nur          ausgesprochen werden. Wird sie auf alle             gl. für eine umfassende Darstellung: Informations-
                                                                                                     V                                                           orbehalten bleiben Meldungen, die wider besseres
                                                                                                                                                                V
                                                                                                     portal zur Melderegelung von Kinderschutz Schweiz,         Wissen gemacht werden und daher als rechtswidrig
im Einzelfall definiert werden, weil Kinder       Kinder der betroffenen Eltern ausgedehnt,
                                                                                                     abrufbar unter www.kinderschutz.ch/de/verdacht-­           eingestuft werden müssen.
erfahrungsgemäss einen sehr unterschied­          wirkt sie auch gegenüber später geborenen          auf-kindeswohlgefaehrdung.html, sowie das
lichen Zeitbegriff haben. Je jünger sie sind,     Kindern, sofern nicht ausdrücklich das             Merk­blatt der KOKES vom März 2019, abrufbar unter
                                                                                                     www.kokes.ch > Dokumentation > Empfehlungen
desto schneller bauen sie am Pflegeort            Gegenteil verfügt wird. Sobald ein Kind

Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln                                   Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen und angemessen handeln
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