Offenlegung - Porsche Bank

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Offenlegung - Porsche Bank
Offenlegung
              Porsche Bank Gruppe
                      2016

gemäß Art. 431–455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
2      Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

            Inhaltsverzeichnis

1.          Einleitung                                                 9
1.1.        Inhalt und Zweck                                           9
1.2.        Gesetzliche Rahmenbedingungen                             10
1.3.        Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe               10

2.          Anwendungsbereichsbezogene
            Informationen (Art. 436 CRR)                              11
2.1.        Allgemeine Daten                                          11
2.2.        BWG-Konsolidierungskreis                                  11
2.3.        Hindernisse für die unverzügliche
            Übertragung von Finanzmitteln                             13
2.4.        Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung
            einbezogenen Tochterunternehmen                           13

3.          Risikomanagementziele und
            Risikomanagementpolitik (Art. 435 CRR)                    14
3.1.        Organisation des Risikomanagements                        14
3.2.        Verantwortlichkeiten im
            Risikomanagementprozess                                   15
            3.2.1.          Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR)   15
            3.2.1.1.        Nominierungsausschuss gemäß § 29 BWG      19
            3.2.1.2.        Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG       19
            3.2.1.3.        Risikoausschuss gemäß § 39d BWG           20
            3.2.2.          Vorstand der PBG (VO)                     21
            3.2.3.          Hauptabteilung Risikomanagement (RM)      21
            3.2.4.          Compliance und
                            Geldwäschebekämpfung (AML)                22
            3.2.5.          Interne Revision                          23
            3.2.6.          Geschäftsführer und Risikomanager
                            der Tochtergesellschaften                 23

3.3.        Risikostrategie                                           23
3.4.        Risikomanagement- und -controllingprozess                 25
3.5.        Bankeigener Ansatz zur Beurteilung
            der Eigenmittelausstattung –
            Risikotragfähigkeit und ICAAP                             27
3      Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

            3.5.1.          Steuerungsgrößen                                  28
            3.5.2.          Risikodeckungsmasse                               28
            3.5.2.1.        Kernkapital                                       29
            3.5.2.2.        Ergänzungskapitalinstrumente                      29
            3.5.2.3.        Ökonomische Komponenten                           30
            3.5.3.          Limitierung der Risikoarten
                            in der Risikotragfähigkeit                        31

3.6.        Risikoorientiertes Berichtswesen                                  31
3.7.        Risikoarten und Identifikation der
            wesentlichen Risiken                                              33
            3.7.1.          Kreditrisiko                                      35
            3.7.1.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   36
            3.7.1.2.        Quantitative Offenlegung                          37
            3.7.2.          Restwertrisiko                                    37
            3.7.2.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   38
            3.7.2.2.        Quantitative Offenlegung                          38
            3.7.3.          Marktpreisrisiko                                  38
            3.7.3.1.        Zinsänderungsrisiko                               38
            3.7.3.1.1       Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   39
            3.7.3.1.2       Quantitative Offenlegung                          39
            3.7.3.2.        Fremdwährungsrisiko                               39
            3.7.3.2.1       Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   40
            3.7.3.2.2       Quantitative Offenlegung                          41
            3.7.3.3.        Aktienkursrisiko                                  41
            3.7.4.          Liquiditätsrisiko                                 41
            3.7.4.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   43
            3.7.4.2.        Quantitative Offenlegung                          43
            3.7.5.          Beteiligungsrisiko                                43
            3.7.5.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   44
            3.7.5.2.        Quantitative Offenlegung                          44
            3.7.6.          Makroökonomisches Risiko                          44
            3.7.6.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   45
            3.7.6.2.        Quantitative Offenlegung                          45
            3.7.7.          Operationelles Risiko                             45
            3.7.7.1.        Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit   46
            3.7.7.2.        Quantitative Offenlegung                          46
            3.7.8.          Verbriefungsrisiko                                47
            3.7.9.          Sonstige Risiken                                  49
4      Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

4.          Regulatorische Eigenmittel
            (Art. 437 CRR)                                               51
4.1.        Überleitungsrechnung Eigenkapital
            (Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR)                                52
4.2.        Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente                         53
4.3.        Quantitative Offenlegung der Eigenmittel                     54

5.          Regulatorische
            Mindesteigenmittelerfordernisse
            (Art. 438 CRR)                                               62
5.1.        Mindesteigenmittelerfordernis für das
            Kreditrisiko – Standardansatz                                62
5.2.        Mindesteigenmittelerfordernis für das
            Marktrisiko (Art. 445 CRR)                                   64
5.3.        Mindesteigenmittelerfordernis für das
            operationelle Risiko (Art. 446 CRR)                          64
5.4.        Mindesteigenmittelerfordernis für das
            CVA-Risiko (Art. 382 CRR)                                    65

6.          Kapitalpuffer
            (Art. 440 CRR)                                               66

7.          Kreditrisikoanpassungen
            (Art. 442 CRR)                                               69
7.1.        Allgemein                                                    69
7.2.        Wertberichtigungsansätze bzw. -methode                       69
7.3.        Darstellung der Forderungsklassen                            70
            7.3.1.          Darstellung der Forderungen nach Ländern     71
            7.3.2.          Darstellung der Forderungen nach
                            Arten von Gegenparteien                      72
            7.3.3.          Darstellung der Forderungen
                            nach Restlaufzeiten                          73
            7.3.4.          Überfällige und wertgeminderte Forderungen   74

7.4.        Entwicklung der Wertberichtigungen                           75
7.5.        GuV-Effekte durch Wertberichtigung
            und Wertaufholung                                            75
5      Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

8.          Unbelastete Vermögenswerte
            (Art. 443 CRR)                                      76
8.1.        Erläuterungen zu den belasteten Vermögenswerten     76
8.2.        Vermögenswerte                                      77
8.3.        Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten
            und damit verbundene Verbindlichkeiten              77

9.          Informationen zum Standard-Ansatz –
            Inanspruchnahme von External Credit
            Assessment Institutions (Art. 444 CRR)              78
9.1.        Methode                                             78
9.2.        Gliederung der Forderungen vor und
            nach kreditrisikomindernden Techniken               78

10.         Beteiligungspositionen außerhalb des
            Handelsbuches (Art. 447 CRR)                        81
10.1.       Arten von Beteiligungen                             81
10.2.       Bewertungsmethoden                                  81
10.3.       Beteiligungswerte                                   81
10.4.       Kumulative realisierte Gewinne und Verluste
            aus Beteiligungspositionen                          81
10.5.       Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste   81
            aus Beteiligungspositionen

11.         Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch
            gehaltenen Positionen
            (Art. 448 CRR)                                      82

12.         Verschuldungsquote (Art. 451 CRR)                   83

13.         Mindestliquiditätsquote (LCR)                       87
6     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

14.        Vergütungspolitik und -praktiken
           (Art. 450 CRR)                                91
14.1.      Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. g) CRR   91
14.2.      Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. h) CRR   92
14.3.      Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. i) CRR   93

15.        Fit & Proper sowie
           Ausschließungsgründe Vorstand und
           Aufsichtsrat (§ 5 (1) Z. 6 bis 9a BWG
           ➡ Vorstand, § 28a (5) Z. 1 bis 5
           ➡ Aufsichtsrat)                               94

16.        Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR)          95
16.1.      Methode für Bewertung und Verwaltung
           von Sicherheiten und Arten von Sicherheiten   95
16.2.      Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen
           innerhalb von Kreditrisikominderungen         95
16.3.      Darstellung nach Forderungsklassen            96

17.        Anhang                                        97
17.1.      ANLAGE 1                                      97
17.2.      ANLAGE 2: Konzise Risikoerklärung             98
7     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

Abkürzungsverzeichnis

A                                                 H
ABS          Asset-Backed Securities              HQLA    Erstklassige liquide Aktiva
ALCO         Asset Liability Committee            HV      Hauptversammlung
AML          Compliance und
             Geldwäschebekämpfung                 I
AT1          zusätzliches Kernkapital             ICAAP   Internal Capital Adequacy
                                                          Assessment Process
B                                                 IFRS    International Financial Reporting
BWG          Bankwesengesetz                              Standards
                                                  IKS     Internes Kontrollsystem

C                                                 ISIN    International Securities
                                                          Identification Number
CDS          Credit Default Swaps
CET1         Core Equity Tier 1
                                                  K
CRR          Capital Requirements Regulation
                                                  KI      Kreditinstitut
CUSIP        Committee on Uniform Security
             Identification Procedures            KRM     Kreditrisikomanagement

CVA-
Risiko       Gegenparteienausfallrisiko           L
CVaR         Credit Value-at-Risk                 LCR     Liquidity Coverage Ratio
                                                  LDB     Loss Database
D                                                 LGD     Loss Given Default
DCF          Discounted Cashflow                  LR      Leverage Ratio
                                                  LVaR    Liquidity Value-at-Risk
E
EaD          Exposure at Default                  M
EBA          European Banking Authority           MHS     Moderne Historische Simulation
EBIT         Earnings before interest and taxes
ECAI         External Credit Assessment           O
             Institutions                         OeNB    Österreichische Nationalbank
EURI-
BOR          Euro InterBank Offered Rate
                                                  P
EWB          Einzelwertberichtigung
                                                  PB AG   Porsche Bank AG
                                                  PBG     Porsche Bank Gruppe
F
                                                  PCF     Porsche Corporate Finance
FACT         Financing Austrian Car Trading
                                                  PD      Probability of Default
FDL          Finanzdienstleistungsbereich
                                                  PHS     Porsche Holding Salzburg
FI           Finanzinstitut
                                                  PWB     Pauschalwertberichtigung
8     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

R
RCSA         Risk and Control Self-
             Assessment
RDM          Risikodeckungsmasse
RM           Risikomanagement
RTF          Risikotragfähigkeit
RVaR         Restwert Value-at-Risk
RWA          Risikogewichtete Aktiva

U
UGB          Unternehmensgesetzbuch

S
SFT          Wertpapierfinanzierungs-
             geschäfte
SO           Sonstige

T
T2           Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital)

V
VaR          Value-at-Risk
VO           Vorstand
VU           Versicherungsunternehmen

Z
ZGP          Zentrale Gegenpartei
9       Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

1.           Einleitung
1.1.         Inhalt und Zweck

   Mit diesem Bericht erfüllt die Porsche Bank AG als überge-
ordnetes Institut der Porsche Bank Gruppe (PBG) die Offen-
legungspflichten gemäß Artikel 431 bis 455 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2014 (Capital Requirements Regulation – CRR)
zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2016
    Die Porsche Bank AG (PB AG) veröffentlicht einen Ge-
schäfts- und Lagebericht auf Basis des BWG-Konsolidierungs-
kreises. Insofern beziehen sich die Daten zur Veröffentlichung
ausschließlich auf die PBG im Sinne des BWG. Dieser Bericht
bietet den Adressaten einen umfassenden Überblick über die
Risikostruktur sowie das Risikomanagement der Porsche Bank
Gruppe auf Gesamtbankebene sowohl aus der aufsichtsrecht-
lichen (Säule I), als auch aus der internen Perspektive (Säule
II) und umfasst Informationen über:

    •     die Organisationsstruktur des Risikomanagements,
    •     die Risikomanagementziele und -politik,
    •     die Risikokapitalsituation,
    •     die Eigenmittelstruktur,
    •     die Mindesteigenmittelerfordernisse sowie
    •     Vergütungspolitik und -praktiken.
10     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

1.2.        Gesetzliche
            Rahmenbedingungen

   Das Basel III-Rahmenwerk fordert neben einer angemes-
senen Mindesteigenmittelausstattung (Säule I) und der ver-
stärkten Berücksichtigung einer adäquaten Gesamtbankrisiko-
steuerung und Risikokapitalausstattung (Säule II) eine erhöhte
Offenlegungspflicht (Säule III). Ziel der aufsichtlichen Offenle-
gung ist es, die allgemeine Markttransparenz und somit die
Marktdisziplin zu erhöhen.
   Die Offenlegungspflichten wurden in den Art. 431 bis 455
CRR geregelt. Gemäß der Verordnung haben Kreditinstitute
zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisa-
tionsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsi-
tuation in einem allgemein zugänglichen Medium offenlegen.

1.3.        Offenlegungspolitik der
            Porsche Bank Gruppe

   Die Offenlegung der Porsche Bank Gruppe wird auf jährli-
cher Basis veröffentlicht. Sie unterliegt der Überprüfung der
Internen Revision.
   Die Porsche Bank Gruppe hat als Medium für die Offenle-
gung gemäß Art. 434 CRR das Internet gewählt. Der Offen-
legungsbericht ist auf der Website der Porsche Bank Gruppe
(https://www.porschebank.com) erreichbar.
11     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

2.          Anwendungsbereichsbezogene
            Informationen (Art. 436 CRR)
2.1.        Allgemeine Daten

Porsche Bank Aktiengesellschaft
Vogelweiderstraße 75
5020 Salzburg
Tel. 0043/662/4683-5000
Fax 0043/662/4683-2900
E-Mail: info@porschebank.at

FN 58517f/Landesgericht Salzburg
Datenschutz: DVR 0392677

2.2.        BWG-Konsolidierungskreis

   Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den
Bestimmungen der §§ 247ff UGB sowie den bankrechtlichen Be-
stimmungen des § 59 und § 30 BWG.
   Das Verfahren Vollkonsolidierung erfordert Zwischenergebnis-
eliminierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Bei der Bewertung der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der
Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Die Kapitalkonsolidie-
rung erfolgt nach der Buchwertmethode.
  Die VW Finančné služby Slovensko s.r.o., Bratislava wird mit
der At-Equity-Methode in die Konsolidierung der Porsche Bank
Gruppe einbezogen.
12   Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

               Der Konsolidierungskreis der Porsche Bank AG zum 31. 12. 2016:

                                                                                                  Aufsichtsrechtliche Behandlung
                                                                                                                                                       Konsolidierung
                                                                                                         gemäß § 30 BWG

                                                                  ISO Country Code
                                                                                                                                                      nach Rechnungs-
                                                                                                                                                     legungs-Standards

                                                                                                                  Abzugsmethode

                                                                                                                                  Risikogewichtete
Beschreibung

                                                                                     Registered     Konsoli-                                         gemäß § 59 BWG

                                                                                                                                   Beteiligungen
                                     Name                                                           dierung
                                                                                       Office

                                                                                                                                                                 Quote
                                                                                                                                                       voll
                                                                                                          Quote
                                                                                                  voll
 FI             Porsche Leasing BG EOOD, Sofia                    BG                   Sofia       X                                                    X

 FI             Porsche Mobility BG EOOD, Sofia                   BG                   Sofia       X                                                    X

 FI             Porsche Leasing d.o.o., Zagreb                    HR                  Zagreb       X                                                    X

 FI             Porsche Mobility d.o.o., Zagreb                   HR                  Zagreb       X                                                    X

 KI             Porsche Bank Hungaria Zrt., Budapest              HU                 Budapest      X                                                    X

 FI             Porsche Lízing és Szolgáltató Kft., Budapest      HU                 Budapest      X                                                    X

 FI             Porsche Leasing d.o.o., Podgorica                 ME                 Podgorica     X                                                    X

 FI             Porsche Leasing d.o.o.e.l., Skopje                MK                  Skopje       X                                                    X

 KI             Porsche Bank Romania SA, Bukarest                 RO                 Bukarest      X                                                    X

 FI             Porsche Leasing Romania IFN S.A., Bukarest        RO                 Bukarest      X                                                    X

                                                                                                                                                                         KI = Kreditinstitute §1 (1) BWG | FI = Finanzinstitute §1 (2) BWG | SO = Sonstige Unternehmen | VU = Versicherungsunternehmen
 FI             Porsche Mobility S.R.L., Bukarest                 RO                 Bukarest      X                                                    X

 FI             Porsche Leasing SCG d.o.o., Belgrad               RS                  Belgrad      X                                                    X

 FI             Porsche Mobility d.o.o., Belgrad                  RS                  Belgrad      X                                                    X

 FI             Porsche Kredit in Leasing SLO d.o.o., Ljubljana    SI                Ljubljana     X                                                    X

 FI             Porsche Leasing SLO d.o.o., Ljubljana              SI                Ljubljana     X                                                    X

 FI             Porsche Leasing Ukraine TOV, Kiew                 UA                   Kiew        X                                                    X

 FI             Porsche Mobility TOV, Kiew                        UA                   Kiew        X                                                    X

 FI             Porsche Leasing Shpk., Tirana                     AL                   Tirana      X                                                    X

 FI             Porsche Mobility Shpk., Tirana                    AL                   Tirana      X                                                    X

 FI             Porsche Leasing d.o.o., Sarajevo                  BIH                Sarajevo      X                                                    X

VU              Porsche Versicherungs AG                          AT                 Salzburg                                          X

SO              ARAC GmbH                                         AT                   Wien                                            X

SO              EuRent Autovermietung Kft.                        HU                 Budapest                                          X

SO              Porsche Versicherungsvermittlungs-Kft.            HU                 Budapest                                          X

 FI             Volkswagen Finančné služby Slovensko s.r.o.       SK                 Bratislava                                                                  X

SO              Porsche Broker de Asigurare s.r.l.                RO                 Bukarest                                          X

SO              Porsche Insurance Broker BG EOOD                  BG                   Sofia                                           X

SO              Porsche Zavarovalno Zastopništvo d.o.o.            SI                Ljubljana                                         X

SO              Porsche Zastupanje u Osiguranju d.o.o.            HR                  Zagreb                                           X

SO              Porsche Partner d.o.o.                            RS                  Belgrad                                          X

SO              Po Versicherungsagentur GmbH                      UA                   Kiew                                            X

SO              Porsche Movilidad Colombia S.A.S.                 CO                  Bogota                                           X

SO              Porsche VWFS Chile Spa                            CL                 Santiago                                          X

SO              Porsche Partner d.o.o., Sarajevo                  BIH                Sarajevo                                          X

SO              Porsche Broker AD Skopje                          MK                  Skopje                                           X
13     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

2.3.        Hindernisse für die
            unverzügliche Übertragung
            von Finanzmitteln

   Einschränkungen oder wesentliche Hindernisse für die
Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenkapital zwischen
Tochter- und Mutterunternehmen, die über die österreichi-
sche Gesetzgebung hinausgehen, sind innerhalb der PBG für
die Ukraine zutreffend.

2.4.        Kapitalfehlbeträge der
            nicht in die Konsolidierung
            einbezogenen
            Tochterunternehmen

   In der Porsche Bank AG bestehen keine wesentlichen Toch-
terunternehmen, in denen die tatsächlichen Eigenmittel gerin-
ger als der vorgeschriebene Betrag sind.
14     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

3.          Risikomanagement-
            ziele und Risiko-
            managementpolitik
            (Art. 435 CRR)
3.1.        Organisation des
            Risikomanagements

   Das Risikomanagement der PBG agiert eigenständig, ist
zusätzlich in das konzernweite Risikomanagement der Por-
sche Holding Salzburg (PHS) eingebettet und zur Einhaltung
der dementsprechenden Risikorichtlinien verpflichtet.
   Das Risikomanagement in der PBG ruht im Wesentlichen
auf drei Pfeilern: den mit Risikomanagement betrauten Ein-
heiten in der PB AG und den einzelnen Tochtergesellschaften
(lokales Risikomanagement), den mit dem Risikomanage-
ment für die PBG betrauten Einheiten in der PBG und dem
Risikomanagement der Porsche Holding Salzburg (PHS).

     Lokales Risikomanagement

   Die PBG verfolgt grundsätzlich einen dezentralen Steue-
rungsansatz, von dem im Risikomanagement aufgrund regu-
latorischer Anforderungen ein Stück weit abgewichen wird.
Die lokalen Geschäftsführer tragen die Verantwortung für alle
Belange in ihren Gesellschaften, inklusive dem lokalen Risi-
komanagement. In der PBG und den Tochterunternehmen mit
Banklizenz existieren zusätzlich eigene Bereiche für das Risiko-
management. In den übrigen Tochtergesellschaften bestehen
entsprechend den lokalen Notwendigkeiten unterschiedliche
Zuständigkeiten. Die Verantwortung für das Gesamtbankri-
sikomanagement der PBG (inklusive Tochtergesellschaften)
liegt beim Risikomanagement der PBG, dem im Zuge dieser
Verantwortung auch umfassende Kontroll- und Durchgriffs-
rechte eingeräumt wurden.

     Risikomanagement der PBG

   Für die Gruppenagenden zeichnen sich in der PBG zwei Be-
reiche aus, für die die Hauptabteilung Risikomanagement ver-
antwortlich ist. So ist die Abteilung Kreditrisikomanagement
neben dem Kreditrisikomanagement für Großkunden der PBG
auch mit der Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die
Tochtergesellschaften betraut, während der Internal Capital
Adequacy Assessment Process auf PBG-Ebene von der Einheit
Gesamtbankrisikomanagement durchgeführt wird. Dem Risi-
komanagement verwandte Themengebiete wie Geldwäsche,
Recht und Compliance werden ebenfalls auf Gruppenebene
durch die verantwortlichen Stabsstellen der PBG mitbetreut.
15     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

      Risikomanagement durch die
      Porsche Corporate Finance

   Die Hauptabteilung Risikomanagement der PBG agiert ei-
genständig und ist zusätzlich im Bereich der Finanzrisiken auf
Basis einer Outsourcingvereinbarung in das Risikomanage-
ment der Porsche Corporate Finance (PCF) eingebunden. Im
Konzernverbund mit der PCF besteht vor allem bei der Steue-
rung und operativen Umsetzung betreffend Finanzrisiken aus
Kosten- und Effizienzgründen eine schriftlich fixierte Zusam-
menarbeit.

3.2.          Verantwortlichkeiten im
              Risikomanagementprozess

     3.2.1.     Aufsichtsrat der PBG
                (Art. 435 (2) CRR)

   Der Aufsichtsrat hat mit der Geschäftsleitung die strategi-
schen Ziele, die Risikostrategie und die internen Grundsätze
einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erörtern und
deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung zu überwachen.
   Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jederzeit über
ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um
gemeinsam in der Lage zu sein, die Geschäftstätigkeiten des
Kreditinstitutes einschließlich der damit verbundenen Risiken
soweit zu verstehen, dass sie die Entscheidungen der Ge-
schäftsleitung überwachen und kontrollieren können.
16    Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

         Anzahl der von Mitgliedern des Aufsichtsrates bekleideten
      Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31.12.2016:

                                                       Anzahl der     Anzahl der
                                                                                                                          Funktions-
      Name                      Funktion               Aufsichts-      Leitungs-                    Beruf
                                                                                                                            dauer
                                                       funktionen     funktionen

Dr. Hans Peter       Aufsichtsratsvorsitzender                                          Geschäftsführer Porsche Holding
                                                           10              6                                               HV 2019
Schützinger*         der Porsche Bank AG                                                           Salzburg

                     Stv. Aufsichtsratsvorsitzen-                                       Geschäftsführer Porsche Holding
Alain Favey**                                               4              3                                               HV 2019
                     der der Porsche Bank AG                                                       Salzburg

Mag. Rainer          Mitglied des Aufsichtsrates                                        Geschäftsführer Porsche Holding
                                                            1              2                                               HV 2019
Schroll**            der Porsche Bank AG                                                           Salzburg

Dr. Günther          Mitglied des Aufsichtsrates                                              Generaldirektor des
                                                            4              4                                               HV 2019
Reibersdorfer        der Porsche Bank AG                                                 Raiffeisenverbandes Salzburg

                     Mitglied des Aufsichtsrates
Bernhard
                     der Porsche Bank AG                    5               -                     Betriebsrat              HV 2019
Auinger**
                     (entsandt durch Betriebsrat)
                     Mitglied des Aufsichtsrates
Gerhard
                     der Porsche Bank AG                    6               -                     Betriebsrat              HV 2019
Redolf**
                     (entsandt durch Betriebsrat)

Mag. Johann          Vorstandsmitglied der
                                                            6              1              Vorstand Porsche Bank AG        Juni 2018
Maurer**             Porsche Bank AG

Dr. Alexander        Vorstandsmitglied der
                                                            7              1              Vorstand Porsche Bank AG        Juli 2020
Nekolar**            Porsche Bank AG

          Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben bei ihrer Bestel-
      lung im März 2014 ein umfassendes Fit & Proper-Assessment
      positiv durchlaufen. Durch die langjährige Tätigkeit der Auf-
      sichtsratsmitglieder im automotiven und Finanz/Bank-Bereich
      liegen die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die
      angeführten Funktionen vor. Darüber hinaus finden im Rah-
      men der Porsche Bank Akademie jährliche Schulungen der
      Aufsichtsräte und des Vorstandes zu aktuellen aufsichtsrecht-
      lichen Themen statt.

      * Neun aufsichtsrechtliche Mandate sowie sämtliche Leitungsfunktionen werden im
      Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt.

      ** Sämtliche angeführte Mandate werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur
      Porsche Holding GmbH ausgeübt.
17       Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

   Die FMA hat im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Über-
prüfungsprozesses gemäß §69 Abs. 2 und 3 BWG (SREP)
angemerkt, dass die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des
Aufsichtsrates (gleichzeitiger Ausschussvorsitz im Prüfungs-,
Vergütungs-, Nominierungs- und Risikoausschuss durch Hr.
Dr. Schützinger) einerseits Fragen im Hinblick auf die zeitliche
Verfügbarkeit aufwirft und andererseits – bedingt durch die
den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben – Inter-
essenskonflikte auftreten können.
   Es werden daher die Funktionen des Vorsitzenden im Jahr
2017 wie folgt neu verteilt:
     •     03/2017 Prüfungsausschuss: Hr. Dr. Reibersdorfer
           (Vertretung Hr. Dr. Schützinger)
     •     09/2017 Risikoausschuss: Hr. Mag. Schroll (Vertretung
           Hr. Dr. Schützinger)
     •     06/2017 Vergütungsausschuss: Hr. Favey (Vertretung
           Hr. Dr. Schützinger)
     •     06/2017 Nominierungsausschuss: Hr. Dr. Schützinger
           (wie bisher; Vertretung Hr. Favey)
   Die konkrete Wahl der Vorsitzenden muss jeweils in den
einzelnen Ausschüssen der Porsche Bank AG erfolgen. Im
Aufsichtsrat der Porsche Bank AG wurde am 15.12.2016 der
Wahlvorschlag bereits als Information eingebracht und vom
Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
18    Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

     Strategie für die Auswahl der Mitglieder des
     Leitungsorgans und deren tatsächlichen Kenntnisse,
     Fähigkeiten und Erfahrungen

   Die Auswahlstrategie richtet sich neben den gesetzlichen
Regelungen auch nach der Geschäftsordnung des Aufsichts-
rates und seiner Ausschüsse sowie der Satzung der Gesell-
schaft.
   Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder
des Vorstands. Der Nominierungsausschuss unterstützt den
Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern
für die Besetzung einer Stelle im Vorstand und bei der Vor-
bereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder
des Aufsichtsrats. Hierbei berücksichtigt der Nominierungs-
ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des
betreffenden Organs. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden
durch die Hauptversammlung gewählt. Dabei wird insbeson-
dere auf die Diversität und Eignung zur Ausübung der Auf-
sichtsfunktion geachtet. Der Nominierungsausschuss spricht
dem Aufsichtsrat regelmäßig nach entsprechender Bewer-
tung seine Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung
der Leitungsorgane aus.
   Die Mitglieder des Vorstands verfügen über umfassende
theoretische und praktische Kenntnisse sowie Erfahrungen,
um ihrer ressortbezogenen Leitungsverantwortung vollum-
fänglich nachkommen zu können. Für ihre Tätigkeit steht ih-
nen ausreichend bemessene Zeit zur Verfügung.
   Die Zusammensetzung des Vorstands gewährleistet, dass
in allen maßgeblichen Bereichen die zu einer ordnungsgemä-
ßen Wahrnehmung der Gesamtverantwortung erforderlichen
theoretischen und praktischen Kenntnisse vorhanden sind.
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachver-
stand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü-
fung und über die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung
der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung
der Geschäfte der Gesellschaft.
19    Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

3.2.1.1.        Nominierungsausschuss
                gem. § 29 BWG

    Für die PB AG wurde ein Nominierungsausschuss basierend
auf den Vorgaben des § 29 BWG eingerichtet. Zu den Mitglie-
dern des Ausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vor-
sitzender), Alain Favey und Bernhard Auinger (vom Betriebsrat
entsandt) gewählt. Aufgaben und Arbeitsweise wurden in ei-
ner eigenen Geschäftsordnung definiert. Dieser zufolge übt der
Ausschuss gegenüber Aufsichtsrat und Hauptversammlung im
Hinblick auf die Nachbesetzung von Vorstands- und Aufsichts-
ratspositionen eine beratende Funktion aus. Unter anderem
ermittelt der Ausschuss qualifizierte Bewerber für freiwerden-
de Stellen und unterbreitet entsprechende Vorschläge. Ebenso
obliegt es dem Nominierungsausschuss, Zielquoten zur För-
derung des unterrepräsentierten Geschlechts festzulegen und
Strategien zu deren Erreichung zu entwickeln. Der Ausschuss
tagt anlassbezogen, mindestens einmal jährlich, und wird vom
Vorsitzenden einberufen. Über die Sitzungen des Ausschusses
wird ein Protokoll verfasst, welches allen Mitgliedern des Auf-
sichtsrates zu Verfügung gestellt wird. Im Jahr 2016 fand eine
ordentliche Ausschusssitzung statt.

     Diversitätsstrategie der Porsche Bank AG

   Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es notwendig,
eine Zielquote und eine Strategie zur Erreichung dieser Quote
für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung
und im Aufsichtsrat festzulegen. Für die PB AG wurde in der
ordentlichen Ausschusssitzung am 30.06.2015 eine Quote von
15 % für den Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt, welche bis
zum 31.12.2020 umgesetzt werden soll. Ebenso wurden ent-
sprechende Maßnahmen definiert, um die genannte Zielquo-
te zu erreichen. Um ein laufendes Monitoring sicherzustellen,
wurde eine jährliche Evaluierung der Zielerreichung und Be-
richterstattung im Nominierungsausschuss festgelegt.

3.2.1.2.        Vergütungsausschuss
                gemäß § 39c BWG

   Der Vergütungsausschuss der PB AG wurde mittels Auf-
sichtsratsbeschluss vom 05.04.2012 eingerichtet. Per ge-
setzlicher Definition ist die Aufgabe des Ausschusses die
Überprüfung und Überwachung der Vergütungspolitik, Vergü-
tungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen,
jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung
und Begrenzung von Risiken gem. § 39 Abs. 2b Z1 bis 10 BWG,
der Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die
langfristigen Interessen des Eigentümers, der Investoren und
der Mitarbeiter des Kreditinstitutes zu berücksichtigen sind.
Zumindest ein Mitglied des Ausschusses hat über Fachkennt-
20   Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

nisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Vergütungs-
politik zu verfügen („Vergütungsexperte“). Solange die Bilanz-
summe des betreffenden Kreditinstitutes die Grenze von fünf
Milliarden Euro nicht überschreitet, kann diese Funktion auch
von einer externen (nicht dem Aufsichtsrat zugehörigen) Per-
son ausgeübt werden.
    Der Vergütungsausschuss der PB AG setzt sich aktuell aus
insgesamt vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, wobei
drei aus dem Kreis des Aufsichtsrates gewählt wurden: Dr.
Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Alain Favey und Bern-
hard Auinger (vom Betriebsrat entsandt). Zum externen Ver-
gütungsexperten und vierten Mitglied wurde Mag. Paul Gah-
leitner bestellt. Mag. Gahleitners fachliche Expertise gründet
insbesondere in seiner langjährigen Erfahrung als Personal-
leiter der Porsche Holding GmbH.
   Der Vergütungsausschuss der PB AG tagt einmal jährlich,
üblicherweise im Rahmen der alljährlichen Sitzung des Auf-
sichtsrates im Juni. Anlassbezogen kann der Ausschuss un-
terjährig durch den Vorsitzenden einberufen werden. Im Jahr
2016 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt.

3.2.1.3.       Risikoausschuss gemäß § 39d BWG

    Per Aufsichtsratsbeschluss vom 24.03.2015 wurde in der PB
AG ein Risikoausschuss entsprechend der Vorgabe des § 39d
BWG eingerichtet. Aufgabenbereich und Arbeitsweise des
Ausschusses sind in einer eigenen Geschäftsordnung festge-
halten. Unter anderem zählt die Beratung der Geschäftslei-
tung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit-
schaft und Risikostrategie der PB AG samt deren Umsetzung
zu den Inhalten des Ausschusses. Des Weiteren obliegt es dem
Ausschuss, die Preisgestaltung von Produkten und Dienstleis-
tungen der PB AG auf ihre Konformität mit Geschäftsmodell
und Risikostrategie der Bank hin zu überprüfen. Unbeschadet
der Aufgaben des Vergütungsausschusses überprüft der Risi-
koausschuss, ob Risiko, Kapital, Liquidität sowie Wahrschein-
lichkeit und Zeitpunkt von realisierten Gewinnen im Rahmen
der im Vergütungssystem angebotenen Anreize ausreichend
berücksichtigt werden. Der Ausschuss besteht aus drei Mit-
gliedern des Aufsichtsrates. Der Hauptabteilungsleiter Risiko-
management der PB AG nimmt an den Ausschusssitzungen
als Fachexperte teil und berichtet dem Ausschuss gemäß der
gesetzlichen Anforderungen über die Risikolage und -strategie
der PB AG. Der Risikoausschuss wird vom Vorsitzenden anlass-
bezogen einberufen, tagt jedoch mindestens einmal jährlich.
21        Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

   Zu Mitgliedern des Risikoausschusses wurden Dr. Hans
Peter Schützinger (Vorsitzender), Mag. Rainer Schroll sowie
Gerhard Redolf (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Im Jahr
2016 fand eine ordentliche Sitzung des Ausschusses statt.

     3.2.2.        Vorstand der PBG (VO)

  Konkret sind im Rahmen des Internal Capital Adequacy
Assessment Process (ICAAP) von der Geschäftsleitung ins-
besondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

      •     Definition von Unternehmenszielen und Risikostrategien;
      •     Festlegung des Risikoprofils und Einrichtung entsprechen-
            der Verfahren und Prozesse, einschließlich einer schriftli-
            chen Dokumentation;
      •     Festlegung von Strategien und Verfahren zur Einhaltung
            der Eigenkapitalerfordernisse (Einrichtung eines Limitwe-
            sens) sowie einer dem Risiko entsprechenden Kapitalallo-
            kation;
      •     Information der betroffenen Mitarbeiter über die Strategi-
            en und Verfahren;
      •     Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsys-
            tems (IKS), vor allem auch im Hinblick auf den ICAAP;
      •     Funktionale und organisatorische Trennung von Zustän-
            digkeiten und Management von Interessenkonflikten;
      •     Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter;
      •     Regelmäßige, zumindest jährliche, Überprüfung und
            allenfalls erforderliche Anpassung der Systeme, Verfahren
            und Prozesse;
      •     Definition und jährliche Überprüfung der Risikostrategie
            bzw. Abnahme des Risikohandbuchs.

     3.2.3.        Hauptabteilung
                   Risikomanagement (RM)

  Von der Hauptabteilung RM sind folgende Aufgaben im
Zuge des ICAAP bzw. Risikomanagementprozesses wahrzu-
nehmen:

      •     Identifizierung, Quantifizierung, Limitierung bzw. Steue-
            rung der wesentlichen Risiken auf Portfolioebene;
      •     Ermittlung der Risikoallokation;
      •     Durchführung des operativen Risikomanagementprozes-
            ses und Limitierung der wesentlichen Risikoarten;
22        Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

      •     Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung auf PB
            AG- und PBG-Ebene;
      •     Jährliche Überarbeitung und Validierung des ICAAP-
            Konzeptes;
      •     Erstellung des monatlichen Risikoberichtes und quar-
            talsweisen Risikotragfähigkeitsreports;
      •     Durchführung der jährlichen und anlassbezogenen Ge-
            samtbank-Stresstests;
      •     Themenverantwortung für das operationelle Risiko
            (inkl. Business Continuity Management);
      •     Aktualisierung und Erstellung des Bankensanierungs-
            planes;
      •     Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die gesamte
            PBG (inkl. Tochtergesellschaften);
      •     Methodische Verantwortung für Scoring- und Rating-
            modelle innerhalb der PBG;

      Gesamtbankrisikomanagement

   Dieser Bereich ist für die Gesamtbanksteuerung im Sin-
ne des ICAAP zuständig. Dabei wird der vollständige Risiko-
managementprozess durchlaufen, von der Identifizierung der
Risiken, hin zur Quantifizierung, Limitierung und dem Repor-
ting. Die operative Steuerung der Risiken obliegt der betroffe-
nen Einheit der Porsche Bank Gruppe.

      Abteilung Kreditrisikomanagement (KRM)

   In dieser Abteilung wird die operative Kreditgenehmigung
sowie die Messung und Limitierung der Kreditrisiken auf
Portfolioebene durchgeführt. Das Kreditrisikomanagement
umfasst neben der Kreditantragsprüfung für Großkunden der
PBG (inkl. Tochtergesellschaften) auch die methodische Ver-
antwortung für Scoring- und Ratingmodelle.

     3.2.4.        Compliance und
                   Geldwäschebekämpfung (AML)

  Die Compliance-Funktion überwacht das Risiko von Abwei-
chungen zu sämtlichen gesetzlichen Regelungen und Stan-
dards sowie internen Richtlinien.
   Die Geldwäschebekämpfung hat die Aufgabe, Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung in der Porsche Bank Gruppe
zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlichen
Gefährdungsanalyse Maßnahmen und Richtlinien definiert,
die potenzielle Geldwäschefälle entsprechend identifizieren
und berichten.
23        Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

     3.2.5.        Interne Revision

   Bestandteil der internen Kontrollverfahren ist – neben dem
prozessabhängigen internen Kontrollsystem (IKS) – der Be-
reich Interne Revision. Die Interne Revision prüft und beurteilt
als prozessunabhängige Abteilung und im Auftrag des Vor-
stands die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikoma-
nagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems
im Besonderen.

     3.2.6.        Geschäftsführer und Risikomanager
                   der Tochtergesellschaften

   Die Geschäftsführer und Risikomanager in den jeweiligen
Tochtergesellschaften verantworten folgende Punkte:

      •     Lokale Steuerung der wesentlichen Einzelrisiken, sowie
            Messung von Einzelrisiken, die nicht zentral quantifiziert
            werden;
      •     Ansprechpartner bei Risikomanagementthemen auf
            PBG-Ebene;
      •     Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung
            des lokalen Risikomanagements;
      •     Einhaltung der lokalen aufsichtsrechtlichen Vorschriften;
      •     Verantwortung für die Qualität und die zeitgerechte
            Lieferung der benötigten Daten;
      •     Bereitstellung der lokalen Risikodaten an das zentrale
            Risikomanagement;
      •     Einhaltung der zentralen Vorgaben und Limite der PBG;
24     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

3.3.        Risikostrategie

    Die Risikostrategie der PBG sieht ein ausgewogenes Ver-
hältnis zwischen Risiko und Ertrag vor und regelt insofern die
Grundlagen des Zusammenwirkens zwischen den Marktberei-
chen und dem Risikomanagement. Die Risikopolitik beschreibt
somit die Umsetzung der Unternehmensziele in den jeweiligen
Fachbereichen unter Berücksichtigung der resultierenden Risi-
ken. Die einzelnen Bereiche sind für die Steuerung der aus ihrer
Aktivität resultierenden Risiken selbst verantwortlich. Die aus
den einzelnen Risikoarten resultierenden Risiken werden zu-
sammengefasst, um das Gesamtbankrisiko darzustellen. Eine
risikoorientierte Gesamtbanksteuerung begrenzt Risiken durch
Allokation von Risikodeckungsmassen auf einzelne Risikoarten
und ermöglicht auf diese Weise die Limitierung und Steuerung

                                                                          Qualitäts- und Kontrollprozess
                                                                          Phasenübergreifender
         1. Risikoidentifizierung             2. Quantifizierung
                                              von Risiken und
                                              Deckungsmassen

                                 Operativer
                            Risikomanagement-
                                  Prozess
                                                         3. Aggregation
5. Risikoüberwachung
und Nachsteuerung

                                    4. Vorsteuerung

der Risikopotenziale. Die zur Gesamtbanksteuerung im Rahmen
des ICAAP eingesetzten Methoden und Prozesse werden jähr-
lich einer detaillierten Überprüfung unterzogen.
   Grundlage für das Risikomanagement- und -controllingsys-
tem der PBG sind ein einheitliches Verständnis der Risiken in-
nerhalb der Bank, ein ausgeprägtes Risikobewusstsein aller
Mitarbeiter, sowie klar definierte Prozesse und adäquate Orga-
nisationsstrukturen. Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien
beschreiben die Kernkomponenten des Risikomanagement-
und -controllingsystems der PBG und stellen somit die Basis für
25       Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

das gesamte Risikomanagement und -controlling dar. Im Jahr
2016 wurden alle Risikoquantifizierungsmethodiken durch De-
loitte Financial Advisory GmbH validiert und plausibilisiert.

     •     Prinzip I: Verantwortung der Geschäftsleitung für die
           Strategie der Bank
     •     Prinzip II: Klare Definition von Organisationsstruktur
           und Risikomanagement- und Risikocontrollingprozess
     •     Prinzip III: Funktionstrennung
     •     Prinzip IV: Ausgeprägtes Risikobewusstsein und
           Risikokultur
     •     Prinzip V: Zuverlässige Risikosteuerung
     •     Prinzip VI: Umfassende Risiko- und Limitüberwachung
     •     Prinzip VII: Allokation des ökonomischen Kapitals
     •     Prinzip VIII: Risikokommunikation und -berichterstattung
     •     Prinzip IX: Bereitstellung eines aktuellen und
           vollständigen Risikoinformationssystems
     •     Prinzip X: Unterstützung des gesamten Risikoprozesses
           durch qualifizierte Experten
     •     Prinzip XI: Überprüfung der Effektivität der Überwachung
     •     Prinzip XII: Notfallplanung

3.4.          Risikomanagement- und
              -controllingprozess

   Die PBG verfügt über ein umfassendes Risikomanagement-
und -controllingsystem. Für die Steuerung der Risiken sind die
Bereiche verantwortlich, aus deren Aktivitäten die Risiken
resultieren. Das Team Risikomanagement stellt als unabhän-
gige Einheit sicher, dass sich die Risikoübernahme im Kon-
zern im Einklang mit diesem Rahmenwerk befindet.
   Das nachfolgende Schaubild beschreibt den Risikomanage-
ment- und -controllingprozess der PBG, der grundsätzlich auf
alle Risikoarten anwendbar ist.
   Der Risikomanagement- und -controllingprozess der PBG
gliedert sich in die folgenden, risikoartenunabhängigen Schritte:
26    Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

     1. Risikoidentifikation

    Die Risikoidentifikation beinhaltet die fortlaufende Unter-
suchung der Risikoquellen sowie die Einordnung der identifi-
zierten Risiken in die entsprechenden Risikoarten. Sollten sich
neu festgestellte Risiken nicht in das bisherige Risikoprofil
einordnen lassen, muss dieses entsprechend ergänzt werden.
In jedem Fall muss eine Ergänzung oder Erweiterung des Risi-
koprofils allen relevanten Stellen mitgeteilt werden.

     2. Quantifizierung

   Im Rahmen der Risikomessung erfolgt die quantitative und/
oder qualitative Einschätzung der Risiken. Die Methoden zur
Risikobewertung unterliegen unternehmensweiten Risikostan-
dards, um die Konsistenz und Angemessenheit in der PBG so-
wie innerhalb der Porsche Holding Salzburg zu gewährleisten.
Falls die Methoden der Porsche Holding für die PBG ungeeignet
sind, ist der Bereich Risikomanagement dafür verantwortlich,
adäquate Methoden zu entwickeln und zu implementieren. Die
Verfahren zur Risikomessung, -analyse und -bewertung sind in
den risikoartenspezifischen Dokumenten festgehalten.

     3. Limitierung

   Im Rahmen der Risikolimitierung werden risikoadäqua-
te Systeme und Verfahren zur Risikobegrenzung entwickelt.
Bei quantifizierbaren Risiken ist die Angabe von Limitbe-
trägen erforderlich. Bei nicht-quantifizierbaren Risikoarten
wird die Risikoneigung durch angemessene Erläuterungen
dokumentiert. Bei der Festlegung der Limite wird die Risi-
kotragfähigkeit berücksichtigt. Die Limitstrukturen und der
Limitierungsprozess sind in den risikoartenspezifischen Do-
kumentationen festgehalten.

     4. Steuerung

   Auf Basis der vorliegenden Risikoinformationen werden
im Rahmen des Risikomanagements geeignete Strategien
und Entscheidungen zur Risikobegrenzung getroffen, wobei
die Risikosteuerung aktiv und passiv erfolgen kann. Das ak-
tive Risikomanagement gestaltet das Risiko-/Renditeverhält-
nis mittels geeigneter Instrumente zur wirkungsbezogenen
Risikobegrenzung (z. B. Risikodiversifikation, Risikotransfer
und Risikovorsorge). Im Rahmen des passiven Risikoma-
nagements erfolgt eine ursachenbezogene Steuerung durch
Risikovermeidungs- und -minderungsstrategien. In diesen
Prozessschritt fällt auch die operative Umsetzung der Maß-
nahmen zur Steuerung.
27     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

     5. Überwachung

    Die Risikoüberwachung besteht aus der laufenden Überwa-
chung der Risikolimite auf sämtlichen Limitierungsebenen für
die quantitativen Risiken, der Überprüfung des allgemeinen
Risikoprofils sowie der qualitativen Kontrolle sämtlicher Risi-
koarten. Im Bereich der operationellen Risiken erfolgt durch die
jeweiligen OpRisk-Verantwortlichen eine regelmäßige Überprü-
fung der Systeme, Prozesse, Produkte und Aktivitäten hinsicht-
lich potenzieller Risiken für den laufenden Geschäftsbetrieb.

     6. Reporting

    Die Entscheidungsträger (Aufsichtsrat, Vorstand, betrof-
fene Bereichs-/Stabsstellenleiter, Kompetenzträger) erhalten
zeitnah risikorelevante Informationen. Derartige Risikomel-
dungen umfassen sowohl die regelmäßige Berichterstattung
als auch individuelle Meldungen auf besondere Veranlassung
und/oder aufgrund besonderer Ereignisse. Neben der internen
Berichterstattung der PBG schließt die Risikomeldung eben-
falls die Berichterstattung an externe Aufsichtsorgane mit ein.

3.5.        Bankeigener Ansatz zur
            Beurteilung der Eigenmittel-
            ausstattung – Risikotragfähigkeit
            und ICAAP

   Die PBG stellt zwei Sichtweisen der Risikotragfähigkeit
(RTF) dar: Das Absicherungsziel der Liquidationssicht im
ICAAP ist der Schutz der Ansprüche der Fremdkapitalgeber,
das heißt eine Rückzahlung des Fremdkapitals muss möglich
sein. Dabei wird jenes ökonomische Gesamtbankrisiko dar-
gestellt, das mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit (99,9 %)
nicht überschritten wird. In der Going-Concern-Sicht soll der
Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit
(Going-Concern) sichergestellt werden. Dabei ist das auf-
sichtsrechtliche Eigenmittelerfordernis Mindestanforderung.
Absicherungsziel der Going-Concern-Sicht ist es, dass die
Bank einen negativen Belastungsfall verkraften und die ge-
ordnete Geschäftstätigkeit dennoch fortsetzen kann. Im Go-
ing-Concern wird jenes Risiko, das bereits mit einer Wahr-
scheinlichkeit von 95 % nicht überschritten wird, mit den für
den Going-Concern verfügbaren Deckungsmassen vergli-
chen. Als Zeitraum (Haltedauer) wird für beide Sichtweisen
ein Kalenderjahr (250 Handelstage) angenommen.
28        Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

     3.5.1.        Steuerungsgrößen

      Als zentrale Steuerungskomponenten dienen drei Größen:

      •     Risikodeckungsmasse: Diese setzt sich aus den Ergeb-
            nis- und Kapitalsubstanzkomponenten zusammen, wel-
            che der Bank grundsätzlich zur Abdeckung von schla-
            gend werdenden Risiken zur Verfügung stehen und
            somit das Institut gegen die Gefahr der Insolvenz auf-
            grund dieser Verluste absichern.
      •     Risiko: Das quantifizierte Risiko bestimmt das minimal
            benötigte Kapital zur Abdeckung bereits eingegangener
            Markt-, Adress-, Geschäfts- und operationeller Risiken.
            Das jeweils aktuelle Risiko kann in Prozent als Auslastung
            des Risikolimits dargestellt werden. Das Risiko wird als
            VaR 1) für jede quantifizierbare Risikoart separat ermittelt,
            wobei der VaR das zu einem bestimmten Zeitpunkt auf
            Basis festgelegter Methoden gemessene Risiko darstellt.
      •     Risikolimite: Das Gesamtrisikolimit wird vom Risiko-
            appetit abgeleitet und dann auf die Limite je Risikoart
            heruntergebrochen. Die Limite stellen die zur Deckung
            der dem Geschäft inhärenten Risiken für den Zeitraum
            eines Jahres zugeteilte Kapitalressource dar. Berech-
            nungsgrundlagen sind die entsprechenden Risikowerte
            (Value at Risk), ergänzt um Planungsannahmen, sowie
            strategische und steuerungsorientierte Überlegungen.
            Das Risikolimit ist jedenfalls mit der Höhe der Risikode-
            ckungsmasse begrenzt.

   Die Risikotragfähigkeit der PBG ist gegeben, wenn das
quantifizierte Risiko das Risikolimit (d.h. die definierten Ver-
lustobergrenzen) und somit die Risikodeckungsmasse nicht
überschreitet. Die Risikotragfähigkeit leitet sich aus der Höhe
der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse her.

     3.5.2.        Risikodeckungsmasse

   Die Risikodeckungsmasse ist als das finanzielle Potenzial
der Bank definiert, um unerwartete Verluste absorbieren zu
können. Die Bemessung der Deckungsmassen unterliegt kei-
nen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und ist deshalb im ökono-
misch sinnvollen Rahmen gestaltbar. Bei der Festlegung sind
folgende Punkte von Bedeutung:
      •     Deckungsmassen müssen Schwankungen der Risiko-
            position standhalten.
      •     Deckungsmassen müssen Stresstests standhalten.
      •     Deckungsmassen müssen die Geschäftsstrategie abde-
            cken.

¹) Der Value-at-Risk (VaR) stellt den potenziellen Verlust dar, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums
(Haltedauer) mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.
29   Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

   Die PBG definiert ihr internes Kapital gemäß dem Subs-
tanzwert. Die einzelnen Bestandteile der Risikodeckungsmas-
se sollen zur Abdeckung schlagend gewordener Risiken ver-
wendet werden.
   Die Höhe, die aggregierte Auslastung und die Angemessen-
heit der aktuellen Risikodeckungsmasse wird von der Abteilung
Risikomanagement quartalsweise überwacht und im Rahmen
des Risikotragfähigkeitsreports an den Vorstand gemeldet.
   Die Ermittlung der Risikodeckungsmasse erfolgt aufgrund
der zunehmenden IFRS-Orientierung im Konzernreporting
und der damit verbundenen Steuerung der Gruppe nach
IFRS-Kennzahlen. Zudem erfolgt die Erstellung des IFRS-Ab-
schlusses in einem „Fast-Close“-Verfahren, wodurch die ver-
fügbare Risikodeckungsmasse früh zur Verfügung steht und
somit dem Ziel des beschleunigten Risikoreportings über
den Risikobericht entsprochen wird. Nicht zuletzt wird damit
auch einer Anpassung an die internationalen Entwicklungen
im Aufsichtsrecht (Basel III/CRD IV) Rechnung getragen.
    Die Risikodeckungsmasse der PB AG und der PBG besteht
aus dem Kernkapital – und hier im Wesentlichen aus Core Equi-
ty Tier 1 (CET1) gemäß den Regelungen der CRR/CRD IV– und
dem Ergänzungskapital. Zudem werden die unten angeführten
ökonomischen Komponenten der Risikodeckungsmasse hinzu-
gerechnet.

3.5.2.1. Kernkapital

    Das Kernkapital der PBG besteht aus dem gezeichneten Ka-
pital (eingezahltes Kapital), den (freien und ungebundenen)
Kapitalrücklagen und den Gewinnrücklagen (inklusive gesetz-
licher Gewinnrücklage gem. BWG/UGB). Von diesen Positio-
nen sind die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten zu eliminieren.
   Die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten für die PB AG und
die PBG ergeben sich im Wesentlichen aus immateriellen Ver-
mögensgegenständen. Beteiligungen an Versicherungsunter-
nehmen sind unter den Regelungen von Basel III (Art. 49 CRR)
unter Berücksichtigung der Freibetragsgrenze nicht mehr als
Abzugsposten darzustellen.

3.5.2.2. Ergänzungskapitalinstrumente

   Ergänzungskapitalinstrumente, die als zusätzliches Kapital
nach CRR- und BWG-Anforderungen einzustufen sind, werden
ebenfalls in das interne Kapital der PBG einbezogen. In der
Eigenmittelplanung wird davon ausgegangen, dass sich das
CET1 entsprechend der in der Mehrjahresplanung geplanten
Ergebnisse und Dividenden kontinuierlich erhöht. Im Dezem-
ber 2016 wurde zur Stärkung der Eigenmittel eine Erhöhung
des Ergänzungskapitals in Form eines Nachrangdarlehens in
Höhe von MEUR 60,0 aufgenommen.
30       Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

3.5.2.3. Ökonomische Komponenten

     •     Periodenergebnis: In der Risikotragfähigkeit wird der er-
           wirtschaftete Periodengewinn des aktuellen Wirtschafts-
           jahres mitberücksichtigt. Plangewinne werden (auch in
           der Going-Concern-Betrachtung) nicht in die Risiko-
           deckungsmasse miteinbezogen. Für die PBG wird das
           Periodenergebnis aus dem BWG-Teilkonzern ausgewie-
           sen. Gemäß Art. 26 (2) (a) CRR besteht unter gewissen
           Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, das Pe-
           riodenergebnis auch den regulatorischen Eigenmitteln
           (CET1) hinzuzurechnen. Für die Porsche Bank Gruppe
           erfolgt ein Review der Quartalsabschlüsse durch den
           Wirtschaftsprüfer. Diese geprüften Periodenergebnisse
           werden als ökonomische Komponente der Risikode-
           ckungsmasse hinzugerechnet.
     •     Prudential Filter: Der Prudential Filter ergibt sich für den
           IFRS-Teilkonzern der PBG aus der Neutralisierung von
           IFRS-Bewertungseffekten, die im Aufsichtsrecht als Ri-
           sikopuffer nicht anerkannt werden. Die Fair-Value-Ori-
           entierung des IFRS schlägt sich in der PBG nur in
           eingeschränktem Maße nieder – die wesentlichen
           Differenzen ergeben sich aus Cash-Flow-Hedge-Rück-
           lagen und der Marktbewertung von Wertpapieren, die
           aus heutiger Sicht allerdings nicht in wesentlichem
           Umfang im Einsatz sind.
     •     Stille Reserven/Lasten: Stille Reserven stellen die Dif-
           ferenz zwischen aktuellen ökonomischen Marktwerten
           und Buchwerten von Vermögensgegenständen dar. Sie
           sind zusätzliches ökonomisches Deckungspotenzial,
           das weder bilanziell noch in den regulatorischen Ei-
           genmitteln berücksichtigt wird. In der PBG werden für
           Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht dem
           BWG-Konsolidierungskreis angehören, stille Reserven
           aus der Differenz von Marktwerten und Buchwerten
           als Risikodeckungsmasse angesetzt. Für Tochtergesell-
           schaften des BWG-Konsolidierungskreises werden kei-
           ne stillen Reserven angerechnet.
              Die Berechnung der Marktwerte der Beteiligungen
           erfolgt einmal jährlich im Bereich Finanzen der PB AG.
           Die Marktwerte werden im Zuge der Jahresabschluss-
           erstellung auf Basis der jährlichen VW-Planungsrunden
           berechnet. Die Marktwertberechnungen werden jährlich
           vom Wirtschaftsprüfer der PB AG überprüft und frei-
           gegeben. Um einer entsprechenden Bewertungsunsi-
           cherheit Rechnung zu tragen, wird von den errechneten
           Marktwerten ein Sicherheitsabschlag von 50 % vorge-
           nommen.
31        Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

               Im Beteiligungsrisiko werden die Marktwerte für
            Nicht-BWG-Gesellschaften (ohne Sicherheitsabschlag)
            als Exposure berücksichtigt.
               Abweichungen der Periodenergebnisse von den Plan-
            werten, die den Ertragswertermittlungen zugrunde
            liegen, werden in den monatlichen Controllingberich-
            ten gegenübergestellt. Bei wesentlichen Abweichungen
            ist in Abstimmung mit dem Bereich Finanzen und dem
            Wirtschaftsprüfer eine Anpassung der Ertragswerte zur
            Ermittlung der stillen Reserven vorzunehmen.
      •     Bilanzielle Rückstellungen: Zur Risikodeckungsmasse
            wird die Überdeckung von Bilanziellen Rückstellungen
            und Wertberichtigungen hinzugefügt. Konkret betrifft
            das die Einzelwertberichtigungen (EWB) sowie die Pau-
            schalwertberichtigungen (PWB) im Kreditrisiko sowie
            die Restwertrückstellung im Restwertrisiko, die den er-
            warteten Verlust übersteigen. Auf PBG-Ebene werden
            konzernal gebildete Vorsorgen ebenfalls berücksichtigt.
      •     Latente Steuern werden in der Risikodeckungsmasse im
            Going-Concern- und im Liquidationsfall berücksichtigt.
            Aktuell besteht in der PB AG und der PBG ein Passiv-
            überhang an steuerlichen Latenzen.

     3.5.3.        Limitierung der Risikoarten in der
                   Risikotragfähigkeit

   Im Rahmen der Limitallokation ist die Verteilung des Risi-
kokapitals auf die einzelnen Verlustobergrenzen pro Risikoart
zu verstehen. In der PBG ist das Risikomanagement für die
jährliche Überprüfung der bestehenden Limite sowie die Un-
terbreitung eines Limitallokationsvorschlags verantwortlich.
   Die Limitallokation in der PBG erfolgt im Rahmen des Ge-
samtrisikolimits. Dabei wird das Gesamtrisikolimit gemäß dem
Risikoappetit pro Steuerungskreis (PB AG und PBG) top-down
vergeben. Weiters werden für die einzelnen Risikoarten bot-
tom-up-Limite ermittelt und aggregiert. Auf Basis dieser beiden
Werte erfolgt anschließend ein Vorschlag für Limite, der stra-
tegische, risiko- und renditeorientierte Kriterien berücksichtigt.
   Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Verabschiedung
der Risikolimite und gibt diese frei. Limitumschichtungen bis
zu einem Volumen in Höhe von MEUR 5,0 können durch den
Hauptabteilungsleiter Risikomanagement genehmigt werden,
solange die Summe der Limite nicht verändert wird. Limitum-
schichtungen sind dem Vorstand zu berichten.
   Im ICAAP der PBG ist eine aktive Steuerung entsprechend
der Limitausnutzung umgesetzt. Das Ziel ist, eine Auslastung
nahe, aber nicht über 90 % für alle wesentlichen Einzelrisiken
zu erreichen, um so ein effizientes Risikoertragsverhältnis zu
gewährleisten.
32     Porsche Bank AG | Offenlegung 2016

   Die Handlungserfordernisse bei Erreichen einer oder meh-
rerer Schwellenwerte (Vorwarnstufe bzw. Alarmstufe) bestehen
darin, dass bei Erreichen der Vorwarnstufe bis zum Kredit- und
Risikokomitee – wo die Berichte besprochen und bearbeitet
werden – Handlungsvorschläge vom Hauptabteilungsleiter Ri-
sikomanagement auszuarbeiten sind.
    Zusätzlich zu den Einzelrisikolimiten werden für bestimmte
risikobehaftete Geschäfte explizite Strukturlimite, d.h. maxima-
le Exposurelimite, definiert. Derzeit ist dies für MAN-Finanzie-
rungen, Rent A Car und für allgemeine Länderrisiken der Fall.

   Die nachfolgende Tabelle stellt die Ereignisse der Risiko-
tragfähigkeitsanalyse zum 31. 12. 2016 dar:
                                                              Risiko-
       Szenario            Risiko           Risikolimit   deckungsmasse
                                                              (RDM)

Going-Concern             170.900            251.000         514.100

Liquidation               404.800            554.000         794.000

                                                               Daten in TEUR

3.6.        Risikoorientiertes
            Berichtswesen

    Das Berichtswesen zu den einzelnen Risikokategorien
folgt in der PBG primär dem operativen Bedarf und ist ent-
sprechend der Bedeutung einer Risikokategorie unterschied-
lich stark ausgeprägt. Durch den ICAAP wird die Gesamtsicht
gewährleistet. Die Tochtergesellschaften orientieren sich im
Berichtswesen zwar an den Vorgaben der PBG, weichen auf-
grund lokaler Notwendigkeiten aber bewusst davon ab.
    Auf Ebene der Porsche Bank Gruppe wird quartalsweise
ein Risikotragfähigkeitsreport (RTF-Report) erstellt und an den
Vorstand der PBG berichtet. Hier wird die Risikoauslastung,
deren Entwicklung für die wesentlichen Risiken verantwort-
lich ist, aus dem ICAAP dargestellt. Der RTF-Report wird auch
im quartalsweisen Risikokomitee berichtet, in dem entspre-
chende Maßnahmen zur Steuerung der Risiken diskutiert und
festgelegt werden.
   Für das Kreditrisiko wird ebenfalls auf Gruppenebene
quartalsweise ein Kreditrisikobericht erstellt. Hier werden
die wesentlichen Kennzahlen (Portfolioentwicklung, Überfäl-
ligkeiten, Wertberichtigungen, Credit Value-at-Risk (CVaR),
Konzentrationsrisiken) dargestellt. Der Bericht wird ebenfalls
quartalsweise im Risikokomitee diskutiert.
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