Offenlegung - Porsche Bank
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2 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 9 1.1. Inhalt und Zweck 9 1.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 10 1.3. Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe 10 2. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (Art. 436 CRR) 11 2.1. Allgemeine Daten 11 2.2. BWG-Konsolidierungskreis 11 2.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln 13 2.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen 13 3. Risikomanagementziele und Risikomanagementpolitik (Art. 435 CRR) 14 3.1. Organisation des Risikomanagements 14 3.2. Verantwortlichkeiten im Risikomanagementprozess 15 3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR) 15 3.2.1.1. Nominierungsausschuss gemäß § 29 BWG 19 3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG 19 3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG 20 3.2.2. Vorstand der PBG (VO) 21 3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM) 21 3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML) 22 3.2.5. Interne Revision 23 3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften 23 3.3. Risikostrategie 23 3.4. Risikomanagement- und -controllingprozess 25 3.5. Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Eigenmittelausstattung – Risikotragfähigkeit und ICAAP 27
3 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.5.1. Steuerungsgrößen 28 3.5.2. Risikodeckungsmasse 28 3.5.2.1. Kernkapital 29 3.5.2.2. Ergänzungskapitalinstrumente 29 3.5.2.3. Ökonomische Komponenten 30 3.5.3. Limitierung der Risikoarten in der Risikotragfähigkeit 31 3.6. Risikoorientiertes Berichtswesen 31 3.7. Risikoarten und Identifikation der wesentlichen Risiken 33 3.7.1. Kreditrisiko 35 3.7.1.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 36 3.7.1.2. Quantitative Offenlegung 37 3.7.2. Restwertrisiko 37 3.7.2.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 38 3.7.2.2. Quantitative Offenlegung 38 3.7.3. Marktpreisrisiko 38 3.7.3.1. Zinsänderungsrisiko 38 3.7.3.1.1 Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 39 3.7.3.1.2 Quantitative Offenlegung 39 3.7.3.2. Fremdwährungsrisiko 39 3.7.3.2.1 Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 40 3.7.3.2.2 Quantitative Offenlegung 41 3.7.3.3. Aktienkursrisiko 41 3.7.4. Liquiditätsrisiko 41 3.7.4.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 43 3.7.4.2. Quantitative Offenlegung 43 3.7.5. Beteiligungsrisiko 43 3.7.5.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 44 3.7.5.2. Quantitative Offenlegung 44 3.7.6. Makroökonomisches Risiko 44 3.7.6.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 45 3.7.6.2. Quantitative Offenlegung 45 3.7.7. Operationelles Risiko 45 3.7.7.1. Risikomessung im Rahmen der Risikotragfähigkeit 46 3.7.7.2. Quantitative Offenlegung 46 3.7.8. Verbriefungsrisiko 47 3.7.9. Sonstige Risiken 49
4 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 4. Regulatorische Eigenmittel (Art. 437 CRR) 51 4.1. Überleitungsrechnung Eigenkapital (Art. 437 Abs. 1 lit. a) CRR) 52 4.2. Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 53 4.3. Quantitative Offenlegung der Eigenmittel 54 5. Regulatorische Mindesteigenmittelerfordernisse (Art. 438 CRR) 62 5.1. Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko – Standardansatz 62 5.2. Mindesteigenmittelerfordernis für das Marktrisiko (Art. 445 CRR) 64 5.3. Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko (Art. 446 CRR) 64 5.4. Mindesteigenmittelerfordernis für das CVA-Risiko (Art. 382 CRR) 65 6. Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 66 7. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 69 7.1. Allgemein 69 7.2. Wertberichtigungsansätze bzw. -methode 69 7.3. Darstellung der Forderungsklassen 70 7.3.1. Darstellung der Forderungen nach Ländern 71 7.3.2. Darstellung der Forderungen nach Arten von Gegenparteien 72 7.3.3. Darstellung der Forderungen nach Restlaufzeiten 73 7.3.4. Überfällige und wertgeminderte Forderungen 74 7.4. Entwicklung der Wertberichtigungen 75 7.5. GuV-Effekte durch Wertberichtigung und Wertaufholung 75
5 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 8. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 76 8.1. Erläuterungen zu den belasteten Vermögenswerten 76 8.2. Vermögenswerte 77 8.3. Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 77 9. Informationen zum Standard-Ansatz – Inanspruchnahme von External Credit Assessment Institutions (Art. 444 CRR) 78 9.1. Methode 78 9.2. Gliederung der Forderungen vor und nach kreditrisikomindernden Techniken 78 10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (Art. 447 CRR) 81 10.1. Arten von Beteiligungen 81 10.2. Bewertungsmethoden 81 10.3. Beteiligungswerte 81 10.4. Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 81 10.5. Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste 81 aus Beteiligungspositionen 11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen (Art. 448 CRR) 82 12. Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) 83 13. Mindestliquiditätsquote (LCR) 87
6 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 14. Vergütungspolitik und -praktiken (Art. 450 CRR) 91 14.1. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. g) CRR 91 14.2. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. h) CRR 92 14.3. Vergütungspolitik nach Art. 450 lit. i) CRR 93 15. Fit & Proper sowie Ausschließungsgründe Vorstand und Aufsichtsrat (§ 5 (1) Z. 6 bis 9a BWG ➡ Vorstand, § 28a (5) Z. 1 bis 5 ➡ Aufsichtsrat) 94 16. Kreditrisikominderung (Art. 453 CRR) 95 16.1. Methode für Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten und Arten von Sicherheiten 95 16.2. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb von Kreditrisikominderungen 95 16.3. Darstellung nach Forderungsklassen 96 17. Anhang 97 17.1. ANLAGE 1 97 17.2. ANLAGE 2: Konzise Risikoerklärung 98
7 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Abkürzungsverzeichnis A H ABS Asset-Backed Securities HQLA Erstklassige liquide Aktiva ALCO Asset Liability Committee HV Hauptversammlung AML Compliance und Geldwäschebekämpfung I AT1 zusätzliches Kernkapital ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process B IFRS International Financial Reporting BWG Bankwesengesetz Standards IKS Internes Kontrollsystem C ISIN International Securities Identification Number CDS Credit Default Swaps CET1 Core Equity Tier 1 K CRR Capital Requirements Regulation KI Kreditinstitut CUSIP Committee on Uniform Security Identification Procedures KRM Kreditrisikomanagement CVA- Risiko Gegenparteienausfallrisiko L CVaR Credit Value-at-Risk LCR Liquidity Coverage Ratio LDB Loss Database D LGD Loss Given Default DCF Discounted Cashflow LR Leverage Ratio LVaR Liquidity Value-at-Risk E EaD Exposure at Default M EBA European Banking Authority MHS Moderne Historische Simulation EBIT Earnings before interest and taxes ECAI External Credit Assessment O Institutions OeNB Österreichische Nationalbank EURI- BOR Euro InterBank Offered Rate P EWB Einzelwertberichtigung PB AG Porsche Bank AG PBG Porsche Bank Gruppe F PCF Porsche Corporate Finance FACT Financing Austrian Car Trading PD Probability of Default FDL Finanzdienstleistungsbereich PHS Porsche Holding Salzburg FI Finanzinstitut PWB Pauschalwertberichtigung
8 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 R RCSA Risk and Control Self- Assessment RDM Risikodeckungsmasse RM Risikomanagement RTF Risikotragfähigkeit RVaR Restwert Value-at-Risk RWA Risikogewichtete Aktiva U UGB Unternehmensgesetzbuch S SFT Wertpapierfinanzierungs- geschäfte SO Sonstige T T2 Ergänzungskapital (Tier-2-Kapital) V VaR Value-at-Risk VO Vorstand VU Versicherungsunternehmen Z ZGP Zentrale Gegenpartei
9 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 1. Einleitung 1.1. Inhalt und Zweck Mit diesem Bericht erfüllt die Porsche Bank AG als überge- ordnetes Institut der Porsche Bank Gruppe (PBG) die Offen- legungspflichten gemäß Artikel 431 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2014 (Capital Requirements Regulation – CRR) zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2016 Die Porsche Bank AG (PB AG) veröffentlicht einen Ge- schäfts- und Lagebericht auf Basis des BWG-Konsolidierungs- kreises. Insofern beziehen sich die Daten zur Veröffentlichung ausschließlich auf die PBG im Sinne des BWG. Dieser Bericht bietet den Adressaten einen umfassenden Überblick über die Risikostruktur sowie das Risikomanagement der Porsche Bank Gruppe auf Gesamtbankebene sowohl aus der aufsichtsrecht- lichen (Säule I), als auch aus der internen Perspektive (Säule II) und umfasst Informationen über: • die Organisationsstruktur des Risikomanagements, • die Risikomanagementziele und -politik, • die Risikokapitalsituation, • die Eigenmittelstruktur, • die Mindesteigenmittelerfordernisse sowie • Vergütungspolitik und -praktiken.
10 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 1.2. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Basel III-Rahmenwerk fordert neben einer angemes- senen Mindesteigenmittelausstattung (Säule I) und der ver- stärkten Berücksichtigung einer adäquaten Gesamtbankrisiko- steuerung und Risikokapitalausstattung (Säule II) eine erhöhte Offenlegungspflicht (Säule III). Ziel der aufsichtlichen Offenle- gung ist es, die allgemeine Markttransparenz und somit die Marktdisziplin zu erhöhen. Die Offenlegungspflichten wurden in den Art. 431 bis 455 CRR geregelt. Gemäß der Verordnung haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisa- tionsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsi- tuation in einem allgemein zugänglichen Medium offenlegen. 1.3. Offenlegungspolitik der Porsche Bank Gruppe Die Offenlegung der Porsche Bank Gruppe wird auf jährli- cher Basis veröffentlicht. Sie unterliegt der Überprüfung der Internen Revision. Die Porsche Bank Gruppe hat als Medium für die Offenle- gung gemäß Art. 434 CRR das Internet gewählt. Der Offen- legungsbericht ist auf der Website der Porsche Bank Gruppe (https://www.porschebank.com) erreichbar.
11 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 2. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (Art. 436 CRR) 2.1. Allgemeine Daten Porsche Bank Aktiengesellschaft Vogelweiderstraße 75 5020 Salzburg Tel. 0043/662/4683-5000 Fax 0043/662/4683-2900 E-Mail: info@porschebank.at FN 58517f/Landesgericht Salzburg Datenschutz: DVR 0392677 2.2. BWG-Konsolidierungskreis Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 247ff UGB sowie den bankrechtlichen Be- stimmungen des § 59 und § 30 BWG. Das Verfahren Vollkonsolidierung erfordert Zwischenergebnis- eliminierung, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Die Kapitalkonsolidie- rung erfolgt nach der Buchwertmethode. Die VW Finančné služby Slovensko s.r.o., Bratislava wird mit der At-Equity-Methode in die Konsolidierung der Porsche Bank Gruppe einbezogen.
12 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Der Konsolidierungskreis der Porsche Bank AG zum 31. 12. 2016: Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung gemäß § 30 BWG ISO Country Code nach Rechnungs- legungs-Standards Abzugsmethode Risikogewichtete Beschreibung Registered Konsoli- gemäß § 59 BWG Beteiligungen Name dierung Office Quote voll Quote voll FI Porsche Leasing BG EOOD, Sofia BG Sofia X X FI Porsche Mobility BG EOOD, Sofia BG Sofia X X FI Porsche Leasing d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X FI Porsche Mobility d.o.o., Zagreb HR Zagreb X X KI Porsche Bank Hungaria Zrt., Budapest HU Budapest X X FI Porsche Lízing és Szolgáltató Kft., Budapest HU Budapest X X FI Porsche Leasing d.o.o., Podgorica ME Podgorica X X FI Porsche Leasing d.o.o.e.l., Skopje MK Skopje X X KI Porsche Bank Romania SA, Bukarest RO Bukarest X X FI Porsche Leasing Romania IFN S.A., Bukarest RO Bukarest X X KI = Kreditinstitute §1 (1) BWG | FI = Finanzinstitute §1 (2) BWG | SO = Sonstige Unternehmen | VU = Versicherungsunternehmen FI Porsche Mobility S.R.L., Bukarest RO Bukarest X X FI Porsche Leasing SCG d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X FI Porsche Mobility d.o.o., Belgrad RS Belgrad X X FI Porsche Kredit in Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X FI Porsche Leasing SLO d.o.o., Ljubljana SI Ljubljana X X FI Porsche Leasing Ukraine TOV, Kiew UA Kiew X X FI Porsche Mobility TOV, Kiew UA Kiew X X FI Porsche Leasing Shpk., Tirana AL Tirana X X FI Porsche Mobility Shpk., Tirana AL Tirana X X FI Porsche Leasing d.o.o., Sarajevo BIH Sarajevo X X VU Porsche Versicherungs AG AT Salzburg X SO ARAC GmbH AT Wien X SO EuRent Autovermietung Kft. HU Budapest X SO Porsche Versicherungsvermittlungs-Kft. HU Budapest X FI Volkswagen Finančné služby Slovensko s.r.o. SK Bratislava X SO Porsche Broker de Asigurare s.r.l. RO Bukarest X SO Porsche Insurance Broker BG EOOD BG Sofia X SO Porsche Zavarovalno Zastopništvo d.o.o. SI Ljubljana X SO Porsche Zastupanje u Osiguranju d.o.o. HR Zagreb X SO Porsche Partner d.o.o. RS Belgrad X SO Po Versicherungsagentur GmbH UA Kiew X SO Porsche Movilidad Colombia S.A.S. CO Bogota X SO Porsche VWFS Chile Spa CL Santiago X SO Porsche Partner d.o.o., Sarajevo BIH Sarajevo X SO Porsche Broker AD Skopje MK Skopje X
13 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 2.3. Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Finanzmitteln Einschränkungen oder wesentliche Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenkapital zwischen Tochter- und Mutterunternehmen, die über die österreichi- sche Gesetzgebung hinausgehen, sind innerhalb der PBG für die Ukraine zutreffend. 2.4. Kapitalfehlbeträge der nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen In der Porsche Bank AG bestehen keine wesentlichen Toch- terunternehmen, in denen die tatsächlichen Eigenmittel gerin- ger als der vorgeschriebene Betrag sind.
14 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3. Risikomanagement- ziele und Risiko- managementpolitik (Art. 435 CRR) 3.1. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement der PBG agiert eigenständig, ist zusätzlich in das konzernweite Risikomanagement der Por- sche Holding Salzburg (PHS) eingebettet und zur Einhaltung der dementsprechenden Risikorichtlinien verpflichtet. Das Risikomanagement in der PBG ruht im Wesentlichen auf drei Pfeilern: den mit Risikomanagement betrauten Ein- heiten in der PB AG und den einzelnen Tochtergesellschaften (lokales Risikomanagement), den mit dem Risikomanage- ment für die PBG betrauten Einheiten in der PBG und dem Risikomanagement der Porsche Holding Salzburg (PHS). Lokales Risikomanagement Die PBG verfolgt grundsätzlich einen dezentralen Steue- rungsansatz, von dem im Risikomanagement aufgrund regu- latorischer Anforderungen ein Stück weit abgewichen wird. Die lokalen Geschäftsführer tragen die Verantwortung für alle Belange in ihren Gesellschaften, inklusive dem lokalen Risi- komanagement. In der PBG und den Tochterunternehmen mit Banklizenz existieren zusätzlich eigene Bereiche für das Risiko- management. In den übrigen Tochtergesellschaften bestehen entsprechend den lokalen Notwendigkeiten unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Verantwortung für das Gesamtbankri- sikomanagement der PBG (inklusive Tochtergesellschaften) liegt beim Risikomanagement der PBG, dem im Zuge dieser Verantwortung auch umfassende Kontroll- und Durchgriffs- rechte eingeräumt wurden. Risikomanagement der PBG Für die Gruppenagenden zeichnen sich in der PBG zwei Be- reiche aus, für die die Hauptabteilung Risikomanagement ver- antwortlich ist. So ist die Abteilung Kreditrisikomanagement neben dem Kreditrisikomanagement für Großkunden der PBG auch mit der Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die Tochtergesellschaften betraut, während der Internal Capital Adequacy Assessment Process auf PBG-Ebene von der Einheit Gesamtbankrisikomanagement durchgeführt wird. Dem Risi- komanagement verwandte Themengebiete wie Geldwäsche, Recht und Compliance werden ebenfalls auf Gruppenebene durch die verantwortlichen Stabsstellen der PBG mitbetreut.
15 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Risikomanagement durch die Porsche Corporate Finance Die Hauptabteilung Risikomanagement der PBG agiert ei- genständig und ist zusätzlich im Bereich der Finanzrisiken auf Basis einer Outsourcingvereinbarung in das Risikomanage- ment der Porsche Corporate Finance (PCF) eingebunden. Im Konzernverbund mit der PCF besteht vor allem bei der Steue- rung und operativen Umsetzung betreffend Finanzrisiken aus Kosten- und Effizienzgründen eine schriftlich fixierte Zusam- menarbeit. 3.2. Verantwortlichkeiten im Risikomanagementprozess 3.2.1. Aufsichtsrat der PBG (Art. 435 (2) CRR) Der Aufsichtsrat hat mit der Geschäftsleitung die strategi- schen Ziele, die Risikostrategie und die internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erörtern und deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung zu überwachen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen jederzeit über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um gemeinsam in der Lage zu sein, die Geschäftstätigkeiten des Kreditinstitutes einschließlich der damit verbundenen Risiken soweit zu verstehen, dass sie die Entscheidungen der Ge- schäftsleitung überwachen und kontrollieren können.
16 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Anzahl der von Mitgliedern des Aufsichtsrates bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31.12.2016: Anzahl der Anzahl der Funktions- Name Funktion Aufsichts- Leitungs- Beruf dauer funktionen funktionen Dr. Hans Peter Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführer Porsche Holding 10 6 HV 2019 Schützinger* der Porsche Bank AG Salzburg Stv. Aufsichtsratsvorsitzen- Geschäftsführer Porsche Holding Alain Favey** 4 3 HV 2019 der der Porsche Bank AG Salzburg Mag. Rainer Mitglied des Aufsichtsrates Geschäftsführer Porsche Holding 1 2 HV 2019 Schroll** der Porsche Bank AG Salzburg Dr. Günther Mitglied des Aufsichtsrates Generaldirektor des 4 4 HV 2019 Reibersdorfer der Porsche Bank AG Raiffeisenverbandes Salzburg Mitglied des Aufsichtsrates Bernhard der Porsche Bank AG 5 - Betriebsrat HV 2019 Auinger** (entsandt durch Betriebsrat) Mitglied des Aufsichtsrates Gerhard der Porsche Bank AG 6 - Betriebsrat HV 2019 Redolf** (entsandt durch Betriebsrat) Mag. Johann Vorstandsmitglied der 6 1 Vorstand Porsche Bank AG Juni 2018 Maurer** Porsche Bank AG Dr. Alexander Vorstandsmitglied der 7 1 Vorstand Porsche Bank AG Juli 2020 Nekolar** Porsche Bank AG Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder haben bei ihrer Bestel- lung im März 2014 ein umfassendes Fit & Proper-Assessment positiv durchlaufen. Durch die langjährige Tätigkeit der Auf- sichtsratsmitglieder im automotiven und Finanz/Bank-Bereich liegen die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angeführten Funktionen vor. Darüber hinaus finden im Rah- men der Porsche Bank Akademie jährliche Schulungen der Aufsichtsräte und des Vorstandes zu aktuellen aufsichtsrecht- lichen Themen statt. * Neun aufsichtsrechtliche Mandate sowie sämtliche Leitungsfunktionen werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt. ** Sämtliche angeführte Mandate werden im Rahmen der Konzernzugehörigkeit zur Porsche Holding GmbH ausgeübt.
17 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Die FMA hat im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Über- prüfungsprozesses gemäß §69 Abs. 2 und 3 BWG (SREP) angemerkt, dass die aktuelle Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrates (gleichzeitiger Ausschussvorsitz im Prüfungs-, Vergütungs-, Nominierungs- und Risikoausschuss durch Hr. Dr. Schützinger) einerseits Fragen im Hinblick auf die zeitliche Verfügbarkeit aufwirft und andererseits – bedingt durch die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben – Inter- essenskonflikte auftreten können. Es werden daher die Funktionen des Vorsitzenden im Jahr 2017 wie folgt neu verteilt: • 03/2017 Prüfungsausschuss: Hr. Dr. Reibersdorfer (Vertretung Hr. Dr. Schützinger) • 09/2017 Risikoausschuss: Hr. Mag. Schroll (Vertretung Hr. Dr. Schützinger) • 06/2017 Vergütungsausschuss: Hr. Favey (Vertretung Hr. Dr. Schützinger) • 06/2017 Nominierungsausschuss: Hr. Dr. Schützinger (wie bisher; Vertretung Hr. Favey) Die konkrete Wahl der Vorsitzenden muss jeweils in den einzelnen Ausschüssen der Porsche Bank AG erfolgen. Im Aufsichtsrat der Porsche Bank AG wurde am 15.12.2016 der Wahlvorschlag bereits als Information eingebracht und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
18 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Die Auswahlstrategie richtet sich neben den gesetzlichen Regelungen auch nach der Geschäftsordnung des Aufsichts- rates und seiner Ausschüsse sowie der Satzung der Gesell- schaft. Danach bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung einer Stelle im Vorstand und bei der Vor- bereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Hierbei berücksichtigt der Nominierungs- ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Hauptversammlung gewählt. Dabei wird insbeson- dere auf die Diversität und Eignung zur Ausübung der Auf- sichtsfunktion geachtet. Der Nominierungsausschuss spricht dem Aufsichtsrat regelmäßig nach entsprechender Bewer- tung seine Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Leitungsorgane aus. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse sowie Erfahrungen, um ihrer ressortbezogenen Leitungsverantwortung vollum- fänglich nachkommen zu können. Für ihre Tätigkeit steht ih- nen ausreichend bemessene Zeit zur Verfügung. Die Zusammensetzung des Vorstands gewährleistet, dass in allen maßgeblichen Bereichen die zu einer ordnungsgemä- ßen Wahrnehmung der Gesamtverantwortung erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse vorhanden sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über Sachver- stand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü- fung und über die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Gesellschaft.
19 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.2.1.1. Nominierungsausschuss gem. § 29 BWG Für die PB AG wurde ein Nominierungsausschuss basierend auf den Vorgaben des § 29 BWG eingerichtet. Zu den Mitglie- dern des Ausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vor- sitzender), Alain Favey und Bernhard Auinger (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Aufgaben und Arbeitsweise wurden in ei- ner eigenen Geschäftsordnung definiert. Dieser zufolge übt der Ausschuss gegenüber Aufsichtsrat und Hauptversammlung im Hinblick auf die Nachbesetzung von Vorstands- und Aufsichts- ratspositionen eine beratende Funktion aus. Unter anderem ermittelt der Ausschuss qualifizierte Bewerber für freiwerden- de Stellen und unterbreitet entsprechende Vorschläge. Ebenso obliegt es dem Nominierungsausschuss, Zielquoten zur För- derung des unterrepräsentierten Geschlechts festzulegen und Strategien zu deren Erreichung zu entwickeln. Der Ausschuss tagt anlassbezogen, mindestens einmal jährlich, und wird vom Vorsitzenden einberufen. Über die Sitzungen des Ausschusses wird ein Protokoll verfasst, welches allen Mitgliedern des Auf- sichtsrates zu Verfügung gestellt wird. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt. Diversitätsstrategie der Porsche Bank AG Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es notwendig, eine Zielquote und eine Strategie zur Erreichung dieser Quote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat festzulegen. Für die PB AG wurde in der ordentlichen Ausschusssitzung am 30.06.2015 eine Quote von 15 % für den Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt, welche bis zum 31.12.2020 umgesetzt werden soll. Ebenso wurden ent- sprechende Maßnahmen definiert, um die genannte Zielquo- te zu erreichen. Um ein laufendes Monitoring sicherzustellen, wurde eine jährliche Evaluierung der Zielerreichung und Be- richterstattung im Nominierungsausschuss festgelegt. 3.2.1.2. Vergütungsausschuss gemäß § 39c BWG Der Vergütungsausschuss der PB AG wurde mittels Auf- sichtsratsbeschluss vom 05.04.2012 eingerichtet. Per ge- setzlicher Definition ist die Aufgabe des Ausschusses die Überprüfung und Überwachung der Vergütungspolitik, Vergü- tungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken gem. § 39 Abs. 2b Z1 bis 10 BWG, der Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristigen Interessen des Eigentümers, der Investoren und der Mitarbeiter des Kreditinstitutes zu berücksichtigen sind. Zumindest ein Mitglied des Ausschusses hat über Fachkennt-
20 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 nisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Vergütungs- politik zu verfügen („Vergütungsexperte“). Solange die Bilanz- summe des betreffenden Kreditinstitutes die Grenze von fünf Milliarden Euro nicht überschreitet, kann diese Funktion auch von einer externen (nicht dem Aufsichtsrat zugehörigen) Per- son ausgeübt werden. Der Vergütungsausschuss der PB AG setzt sich aktuell aus insgesamt vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, wobei drei aus dem Kreis des Aufsichtsrates gewählt wurden: Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Alain Favey und Bern- hard Auinger (vom Betriebsrat entsandt). Zum externen Ver- gütungsexperten und vierten Mitglied wurde Mag. Paul Gah- leitner bestellt. Mag. Gahleitners fachliche Expertise gründet insbesondere in seiner langjährigen Erfahrung als Personal- leiter der Porsche Holding GmbH. Der Vergütungsausschuss der PB AG tagt einmal jährlich, üblicherweise im Rahmen der alljährlichen Sitzung des Auf- sichtsrates im Juni. Anlassbezogen kann der Ausschuss un- terjährig durch den Vorsitzenden einberufen werden. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Ausschusssitzung statt. 3.2.1.3. Risikoausschuss gemäß § 39d BWG Per Aufsichtsratsbeschluss vom 24.03.2015 wurde in der PB AG ein Risikoausschuss entsprechend der Vorgabe des § 39d BWG eingerichtet. Aufgabenbereich und Arbeitsweise des Ausschusses sind in einer eigenen Geschäftsordnung festge- halten. Unter anderem zählt die Beratung der Geschäftslei- tung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit- schaft und Risikostrategie der PB AG samt deren Umsetzung zu den Inhalten des Ausschusses. Des Weiteren obliegt es dem Ausschuss, die Preisgestaltung von Produkten und Dienstleis- tungen der PB AG auf ihre Konformität mit Geschäftsmodell und Risikostrategie der Bank hin zu überprüfen. Unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses überprüft der Risi- koausschuss, ob Risiko, Kapital, Liquidität sowie Wahrschein- lichkeit und Zeitpunkt von realisierten Gewinnen im Rahmen der im Vergütungssystem angebotenen Anreize ausreichend berücksichtigt werden. Der Ausschuss besteht aus drei Mit- gliedern des Aufsichtsrates. Der Hauptabteilungsleiter Risiko- management der PB AG nimmt an den Ausschusssitzungen als Fachexperte teil und berichtet dem Ausschuss gemäß der gesetzlichen Anforderungen über die Risikolage und -strategie der PB AG. Der Risikoausschuss wird vom Vorsitzenden anlass- bezogen einberufen, tagt jedoch mindestens einmal jährlich.
21 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Zu Mitgliedern des Risikoausschusses wurden Dr. Hans Peter Schützinger (Vorsitzender), Mag. Rainer Schroll sowie Gerhard Redolf (vom Betriebsrat entsandt) gewählt. Im Jahr 2016 fand eine ordentliche Sitzung des Ausschusses statt. 3.2.2. Vorstand der PBG (VO) Konkret sind im Rahmen des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) von der Geschäftsleitung ins- besondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Definition von Unternehmenszielen und Risikostrategien; • Festlegung des Risikoprofils und Einrichtung entsprechen- der Verfahren und Prozesse, einschließlich einer schriftli- chen Dokumentation; • Festlegung von Strategien und Verfahren zur Einhaltung der Eigenkapitalerfordernisse (Einrichtung eines Limitwe- sens) sowie einer dem Risiko entsprechenden Kapitalallo- kation; • Information der betroffenen Mitarbeiter über die Strategi- en und Verfahren; • Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsys- tems (IKS), vor allem auch im Hinblick auf den ICAAP; • Funktionale und organisatorische Trennung von Zustän- digkeiten und Management von Interessenkonflikten; • Sicherstellung der Qualifikation der Mitarbeiter; • Regelmäßige, zumindest jährliche, Überprüfung und allenfalls erforderliche Anpassung der Systeme, Verfahren und Prozesse; • Definition und jährliche Überprüfung der Risikostrategie bzw. Abnahme des Risikohandbuchs. 3.2.3. Hauptabteilung Risikomanagement (RM) Von der Hauptabteilung RM sind folgende Aufgaben im Zuge des ICAAP bzw. Risikomanagementprozesses wahrzu- nehmen: • Identifizierung, Quantifizierung, Limitierung bzw. Steue- rung der wesentlichen Risiken auf Portfolioebene; • Ermittlung der Risikoallokation; • Durchführung des operativen Risikomanagementprozes- ses und Limitierung der wesentlichen Risikoarten;
22 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 • Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung auf PB AG- und PBG-Ebene; • Jährliche Überarbeitung und Validierung des ICAAP- Konzeptes; • Erstellung des monatlichen Risikoberichtes und quar- talsweisen Risikotragfähigkeitsreports; • Durchführung der jährlichen und anlassbezogenen Ge- samtbank-Stresstests; • Themenverantwortung für das operationelle Risiko (inkl. Business Continuity Management); • Aktualisierung und Erstellung des Bankensanierungs- planes; • Kreditantragsprüfung bei Großkunden für die gesamte PBG (inkl. Tochtergesellschaften); • Methodische Verantwortung für Scoring- und Rating- modelle innerhalb der PBG; Gesamtbankrisikomanagement Dieser Bereich ist für die Gesamtbanksteuerung im Sin- ne des ICAAP zuständig. Dabei wird der vollständige Risiko- managementprozess durchlaufen, von der Identifizierung der Risiken, hin zur Quantifizierung, Limitierung und dem Repor- ting. Die operative Steuerung der Risiken obliegt der betroffe- nen Einheit der Porsche Bank Gruppe. Abteilung Kreditrisikomanagement (KRM) In dieser Abteilung wird die operative Kreditgenehmigung sowie die Messung und Limitierung der Kreditrisiken auf Portfolioebene durchgeführt. Das Kreditrisikomanagement umfasst neben der Kreditantragsprüfung für Großkunden der PBG (inkl. Tochtergesellschaften) auch die methodische Ver- antwortung für Scoring- und Ratingmodelle. 3.2.4. Compliance und Geldwäschebekämpfung (AML) Die Compliance-Funktion überwacht das Risiko von Abwei- chungen zu sämtlichen gesetzlichen Regelungen und Stan- dards sowie internen Richtlinien. Die Geldwäschebekämpfung hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Porsche Bank Gruppe zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlichen Gefährdungsanalyse Maßnahmen und Richtlinien definiert, die potenzielle Geldwäschefälle entsprechend identifizieren und berichten.
23 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.2.5. Interne Revision Bestandteil der internen Kontrollverfahren ist – neben dem prozessabhängigen internen Kontrollsystem (IKS) – der Be- reich Interne Revision. Die Interne Revision prüft und beurteilt als prozessunabhängige Abteilung und im Auftrag des Vor- stands die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikoma- nagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen. 3.2.6. Geschäftsführer und Risikomanager der Tochtergesellschaften Die Geschäftsführer und Risikomanager in den jeweiligen Tochtergesellschaften verantworten folgende Punkte: • Lokale Steuerung der wesentlichen Einzelrisiken, sowie Messung von Einzelrisiken, die nicht zentral quantifiziert werden; • Ansprechpartner bei Risikomanagementthemen auf PBG-Ebene; • Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausgestaltung des lokalen Risikomanagements; • Einhaltung der lokalen aufsichtsrechtlichen Vorschriften; • Verantwortung für die Qualität und die zeitgerechte Lieferung der benötigten Daten; • Bereitstellung der lokalen Risikodaten an das zentrale Risikomanagement; • Einhaltung der zentralen Vorgaben und Limite der PBG;
24 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.3. Risikostrategie Die Risikostrategie der PBG sieht ein ausgewogenes Ver- hältnis zwischen Risiko und Ertrag vor und regelt insofern die Grundlagen des Zusammenwirkens zwischen den Marktberei- chen und dem Risikomanagement. Die Risikopolitik beschreibt somit die Umsetzung der Unternehmensziele in den jeweiligen Fachbereichen unter Berücksichtigung der resultierenden Risi- ken. Die einzelnen Bereiche sind für die Steuerung der aus ihrer Aktivität resultierenden Risiken selbst verantwortlich. Die aus den einzelnen Risikoarten resultierenden Risiken werden zu- sammengefasst, um das Gesamtbankrisiko darzustellen. Eine risikoorientierte Gesamtbanksteuerung begrenzt Risiken durch Allokation von Risikodeckungsmassen auf einzelne Risikoarten und ermöglicht auf diese Weise die Limitierung und Steuerung Qualitäts- und Kontrollprozess Phasenübergreifender 1. Risikoidentifizierung 2. Quantifizierung von Risiken und Deckungsmassen Operativer Risikomanagement- Prozess 3. Aggregation 5. Risikoüberwachung und Nachsteuerung 4. Vorsteuerung der Risikopotenziale. Die zur Gesamtbanksteuerung im Rahmen des ICAAP eingesetzten Methoden und Prozesse werden jähr- lich einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Grundlage für das Risikomanagement- und -controllingsys- tem der PBG sind ein einheitliches Verständnis der Risiken in- nerhalb der Bank, ein ausgeprägtes Risikobewusstsein aller Mitarbeiter, sowie klar definierte Prozesse und adäquate Orga- nisationsstrukturen. Die im Folgenden aufgeführten Prinzipien beschreiben die Kernkomponenten des Risikomanagement- und -controllingsystems der PBG und stellen somit die Basis für
25 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 das gesamte Risikomanagement und -controlling dar. Im Jahr 2016 wurden alle Risikoquantifizierungsmethodiken durch De- loitte Financial Advisory GmbH validiert und plausibilisiert. • Prinzip I: Verantwortung der Geschäftsleitung für die Strategie der Bank • Prinzip II: Klare Definition von Organisationsstruktur und Risikomanagement- und Risikocontrollingprozess • Prinzip III: Funktionstrennung • Prinzip IV: Ausgeprägtes Risikobewusstsein und Risikokultur • Prinzip V: Zuverlässige Risikosteuerung • Prinzip VI: Umfassende Risiko- und Limitüberwachung • Prinzip VII: Allokation des ökonomischen Kapitals • Prinzip VIII: Risikokommunikation und -berichterstattung • Prinzip IX: Bereitstellung eines aktuellen und vollständigen Risikoinformationssystems • Prinzip X: Unterstützung des gesamten Risikoprozesses durch qualifizierte Experten • Prinzip XI: Überprüfung der Effektivität der Überwachung • Prinzip XII: Notfallplanung 3.4. Risikomanagement- und -controllingprozess Die PBG verfügt über ein umfassendes Risikomanagement- und -controllingsystem. Für die Steuerung der Risiken sind die Bereiche verantwortlich, aus deren Aktivitäten die Risiken resultieren. Das Team Risikomanagement stellt als unabhän- gige Einheit sicher, dass sich die Risikoübernahme im Kon- zern im Einklang mit diesem Rahmenwerk befindet. Das nachfolgende Schaubild beschreibt den Risikomanage- ment- und -controllingprozess der PBG, der grundsätzlich auf alle Risikoarten anwendbar ist. Der Risikomanagement- und -controllingprozess der PBG gliedert sich in die folgenden, risikoartenunabhängigen Schritte:
26 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 1. Risikoidentifikation Die Risikoidentifikation beinhaltet die fortlaufende Unter- suchung der Risikoquellen sowie die Einordnung der identifi- zierten Risiken in die entsprechenden Risikoarten. Sollten sich neu festgestellte Risiken nicht in das bisherige Risikoprofil einordnen lassen, muss dieses entsprechend ergänzt werden. In jedem Fall muss eine Ergänzung oder Erweiterung des Risi- koprofils allen relevanten Stellen mitgeteilt werden. 2. Quantifizierung Im Rahmen der Risikomessung erfolgt die quantitative und/ oder qualitative Einschätzung der Risiken. Die Methoden zur Risikobewertung unterliegen unternehmensweiten Risikostan- dards, um die Konsistenz und Angemessenheit in der PBG so- wie innerhalb der Porsche Holding Salzburg zu gewährleisten. Falls die Methoden der Porsche Holding für die PBG ungeeignet sind, ist der Bereich Risikomanagement dafür verantwortlich, adäquate Methoden zu entwickeln und zu implementieren. Die Verfahren zur Risikomessung, -analyse und -bewertung sind in den risikoartenspezifischen Dokumenten festgehalten. 3. Limitierung Im Rahmen der Risikolimitierung werden risikoadäqua- te Systeme und Verfahren zur Risikobegrenzung entwickelt. Bei quantifizierbaren Risiken ist die Angabe von Limitbe- trägen erforderlich. Bei nicht-quantifizierbaren Risikoarten wird die Risikoneigung durch angemessene Erläuterungen dokumentiert. Bei der Festlegung der Limite wird die Risi- kotragfähigkeit berücksichtigt. Die Limitstrukturen und der Limitierungsprozess sind in den risikoartenspezifischen Do- kumentationen festgehalten. 4. Steuerung Auf Basis der vorliegenden Risikoinformationen werden im Rahmen des Risikomanagements geeignete Strategien und Entscheidungen zur Risikobegrenzung getroffen, wobei die Risikosteuerung aktiv und passiv erfolgen kann. Das ak- tive Risikomanagement gestaltet das Risiko-/Renditeverhält- nis mittels geeigneter Instrumente zur wirkungsbezogenen Risikobegrenzung (z. B. Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovorsorge). Im Rahmen des passiven Risikoma- nagements erfolgt eine ursachenbezogene Steuerung durch Risikovermeidungs- und -minderungsstrategien. In diesen Prozessschritt fällt auch die operative Umsetzung der Maß- nahmen zur Steuerung.
27 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 5. Überwachung Die Risikoüberwachung besteht aus der laufenden Überwa- chung der Risikolimite auf sämtlichen Limitierungsebenen für die quantitativen Risiken, der Überprüfung des allgemeinen Risikoprofils sowie der qualitativen Kontrolle sämtlicher Risi- koarten. Im Bereich der operationellen Risiken erfolgt durch die jeweiligen OpRisk-Verantwortlichen eine regelmäßige Überprü- fung der Systeme, Prozesse, Produkte und Aktivitäten hinsicht- lich potenzieller Risiken für den laufenden Geschäftsbetrieb. 6. Reporting Die Entscheidungsträger (Aufsichtsrat, Vorstand, betrof- fene Bereichs-/Stabsstellenleiter, Kompetenzträger) erhalten zeitnah risikorelevante Informationen. Derartige Risikomel- dungen umfassen sowohl die regelmäßige Berichterstattung als auch individuelle Meldungen auf besondere Veranlassung und/oder aufgrund besonderer Ereignisse. Neben der internen Berichterstattung der PBG schließt die Risikomeldung eben- falls die Berichterstattung an externe Aufsichtsorgane mit ein. 3.5. Bankeigener Ansatz zur Beurteilung der Eigenmittel- ausstattung – Risikotragfähigkeit und ICAAP Die PBG stellt zwei Sichtweisen der Risikotragfähigkeit (RTF) dar: Das Absicherungsziel der Liquidationssicht im ICAAP ist der Schutz der Ansprüche der Fremdkapitalgeber, das heißt eine Rückzahlung des Fremdkapitals muss möglich sein. Dabei wird jenes ökonomische Gesamtbankrisiko dar- gestellt, das mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit (99,9 %) nicht überschritten wird. In der Going-Concern-Sicht soll der Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit (Going-Concern) sichergestellt werden. Dabei ist das auf- sichtsrechtliche Eigenmittelerfordernis Mindestanforderung. Absicherungsziel der Going-Concern-Sicht ist es, dass die Bank einen negativen Belastungsfall verkraften und die ge- ordnete Geschäftstätigkeit dennoch fortsetzen kann. Im Go- ing-Concern wird jenes Risiko, das bereits mit einer Wahr- scheinlichkeit von 95 % nicht überschritten wird, mit den für den Going-Concern verfügbaren Deckungsmassen vergli- chen. Als Zeitraum (Haltedauer) wird für beide Sichtweisen ein Kalenderjahr (250 Handelstage) angenommen.
28 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.5.1. Steuerungsgrößen Als zentrale Steuerungskomponenten dienen drei Größen: • Risikodeckungsmasse: Diese setzt sich aus den Ergeb- nis- und Kapitalsubstanzkomponenten zusammen, wel- che der Bank grundsätzlich zur Abdeckung von schla- gend werdenden Risiken zur Verfügung stehen und somit das Institut gegen die Gefahr der Insolvenz auf- grund dieser Verluste absichern. • Risiko: Das quantifizierte Risiko bestimmt das minimal benötigte Kapital zur Abdeckung bereits eingegangener Markt-, Adress-, Geschäfts- und operationeller Risiken. Das jeweils aktuelle Risiko kann in Prozent als Auslastung des Risikolimits dargestellt werden. Das Risiko wird als VaR 1) für jede quantifizierbare Risikoart separat ermittelt, wobei der VaR das zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Basis festgelegter Methoden gemessene Risiko darstellt. • Risikolimite: Das Gesamtrisikolimit wird vom Risiko- appetit abgeleitet und dann auf die Limite je Risikoart heruntergebrochen. Die Limite stellen die zur Deckung der dem Geschäft inhärenten Risiken für den Zeitraum eines Jahres zugeteilte Kapitalressource dar. Berech- nungsgrundlagen sind die entsprechenden Risikowerte (Value at Risk), ergänzt um Planungsannahmen, sowie strategische und steuerungsorientierte Überlegungen. Das Risikolimit ist jedenfalls mit der Höhe der Risikode- ckungsmasse begrenzt. Die Risikotragfähigkeit der PBG ist gegeben, wenn das quantifizierte Risiko das Risikolimit (d.h. die definierten Ver- lustobergrenzen) und somit die Risikodeckungsmasse nicht überschreitet. Die Risikotragfähigkeit leitet sich aus der Höhe der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse her. 3.5.2. Risikodeckungsmasse Die Risikodeckungsmasse ist als das finanzielle Potenzial der Bank definiert, um unerwartete Verluste absorbieren zu können. Die Bemessung der Deckungsmassen unterliegt kei- nen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und ist deshalb im ökono- misch sinnvollen Rahmen gestaltbar. Bei der Festlegung sind folgende Punkte von Bedeutung: • Deckungsmassen müssen Schwankungen der Risiko- position standhalten. • Deckungsmassen müssen Stresstests standhalten. • Deckungsmassen müssen die Geschäftsstrategie abde- cken. ¹) Der Value-at-Risk (VaR) stellt den potenziellen Verlust dar, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Haltedauer) mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.
29 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Die PBG definiert ihr internes Kapital gemäß dem Subs- tanzwert. Die einzelnen Bestandteile der Risikodeckungsmas- se sollen zur Abdeckung schlagend gewordener Risiken ver- wendet werden. Die Höhe, die aggregierte Auslastung und die Angemessen- heit der aktuellen Risikodeckungsmasse wird von der Abteilung Risikomanagement quartalsweise überwacht und im Rahmen des Risikotragfähigkeitsreports an den Vorstand gemeldet. Die Ermittlung der Risikodeckungsmasse erfolgt aufgrund der zunehmenden IFRS-Orientierung im Konzernreporting und der damit verbundenen Steuerung der Gruppe nach IFRS-Kennzahlen. Zudem erfolgt die Erstellung des IFRS-Ab- schlusses in einem „Fast-Close“-Verfahren, wodurch die ver- fügbare Risikodeckungsmasse früh zur Verfügung steht und somit dem Ziel des beschleunigten Risikoreportings über den Risikobericht entsprochen wird. Nicht zuletzt wird damit auch einer Anpassung an die internationalen Entwicklungen im Aufsichtsrecht (Basel III/CRD IV) Rechnung getragen. Die Risikodeckungsmasse der PB AG und der PBG besteht aus dem Kernkapital – und hier im Wesentlichen aus Core Equi- ty Tier 1 (CET1) gemäß den Regelungen der CRR/CRD IV– und dem Ergänzungskapital. Zudem werden die unten angeführten ökonomischen Komponenten der Risikodeckungsmasse hinzu- gerechnet. 3.5.2.1. Kernkapital Das Kernkapital der PBG besteht aus dem gezeichneten Ka- pital (eingezahltes Kapital), den (freien und ungebundenen) Kapitalrücklagen und den Gewinnrücklagen (inklusive gesetz- licher Gewinnrücklage gem. BWG/UGB). Von diesen Positio- nen sind die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten zu eliminieren. Die aufsichtsrechtlichen Abzugsposten für die PB AG und die PBG ergeben sich im Wesentlichen aus immateriellen Ver- mögensgegenständen. Beteiligungen an Versicherungsunter- nehmen sind unter den Regelungen von Basel III (Art. 49 CRR) unter Berücksichtigung der Freibetragsgrenze nicht mehr als Abzugsposten darzustellen. 3.5.2.2. Ergänzungskapitalinstrumente Ergänzungskapitalinstrumente, die als zusätzliches Kapital nach CRR- und BWG-Anforderungen einzustufen sind, werden ebenfalls in das interne Kapital der PBG einbezogen. In der Eigenmittelplanung wird davon ausgegangen, dass sich das CET1 entsprechend der in der Mehrjahresplanung geplanten Ergebnisse und Dividenden kontinuierlich erhöht. Im Dezem- ber 2016 wurde zur Stärkung der Eigenmittel eine Erhöhung des Ergänzungskapitals in Form eines Nachrangdarlehens in Höhe von MEUR 60,0 aufgenommen.
30 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 3.5.2.3. Ökonomische Komponenten • Periodenergebnis: In der Risikotragfähigkeit wird der er- wirtschaftete Periodengewinn des aktuellen Wirtschafts- jahres mitberücksichtigt. Plangewinne werden (auch in der Going-Concern-Betrachtung) nicht in die Risiko- deckungsmasse miteinbezogen. Für die PBG wird das Periodenergebnis aus dem BWG-Teilkonzern ausgewie- sen. Gemäß Art. 26 (2) (a) CRR besteht unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, das Pe- riodenergebnis auch den regulatorischen Eigenmitteln (CET1) hinzuzurechnen. Für die Porsche Bank Gruppe erfolgt ein Review der Quartalsabschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer. Diese geprüften Periodenergebnisse werden als ökonomische Komponente der Risikode- ckungsmasse hinzugerechnet. • Prudential Filter: Der Prudential Filter ergibt sich für den IFRS-Teilkonzern der PBG aus der Neutralisierung von IFRS-Bewertungseffekten, die im Aufsichtsrecht als Ri- sikopuffer nicht anerkannt werden. Die Fair-Value-Ori- entierung des IFRS schlägt sich in der PBG nur in eingeschränktem Maße nieder – die wesentlichen Differenzen ergeben sich aus Cash-Flow-Hedge-Rück- lagen und der Marktbewertung von Wertpapieren, die aus heutiger Sicht allerdings nicht in wesentlichem Umfang im Einsatz sind. • Stille Reserven/Lasten: Stille Reserven stellen die Dif- ferenz zwischen aktuellen ökonomischen Marktwerten und Buchwerten von Vermögensgegenständen dar. Sie sind zusätzliches ökonomisches Deckungspotenzial, das weder bilanziell noch in den regulatorischen Ei- genmitteln berücksichtigt wird. In der PBG werden für Beteiligungen an Tochterunternehmen, die nicht dem BWG-Konsolidierungskreis angehören, stille Reserven aus der Differenz von Marktwerten und Buchwerten als Risikodeckungsmasse angesetzt. Für Tochtergesell- schaften des BWG-Konsolidierungskreises werden kei- ne stillen Reserven angerechnet. Die Berechnung der Marktwerte der Beteiligungen erfolgt einmal jährlich im Bereich Finanzen der PB AG. Die Marktwerte werden im Zuge der Jahresabschluss- erstellung auf Basis der jährlichen VW-Planungsrunden berechnet. Die Marktwertberechnungen werden jährlich vom Wirtschaftsprüfer der PB AG überprüft und frei- gegeben. Um einer entsprechenden Bewertungsunsi- cherheit Rechnung zu tragen, wird von den errechneten Marktwerten ein Sicherheitsabschlag von 50 % vorge- nommen.
31 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Im Beteiligungsrisiko werden die Marktwerte für Nicht-BWG-Gesellschaften (ohne Sicherheitsabschlag) als Exposure berücksichtigt. Abweichungen der Periodenergebnisse von den Plan- werten, die den Ertragswertermittlungen zugrunde liegen, werden in den monatlichen Controllingberich- ten gegenübergestellt. Bei wesentlichen Abweichungen ist in Abstimmung mit dem Bereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer eine Anpassung der Ertragswerte zur Ermittlung der stillen Reserven vorzunehmen. • Bilanzielle Rückstellungen: Zur Risikodeckungsmasse wird die Überdeckung von Bilanziellen Rückstellungen und Wertberichtigungen hinzugefügt. Konkret betrifft das die Einzelwertberichtigungen (EWB) sowie die Pau- schalwertberichtigungen (PWB) im Kreditrisiko sowie die Restwertrückstellung im Restwertrisiko, die den er- warteten Verlust übersteigen. Auf PBG-Ebene werden konzernal gebildete Vorsorgen ebenfalls berücksichtigt. • Latente Steuern werden in der Risikodeckungsmasse im Going-Concern- und im Liquidationsfall berücksichtigt. Aktuell besteht in der PB AG und der PBG ein Passiv- überhang an steuerlichen Latenzen. 3.5.3. Limitierung der Risikoarten in der Risikotragfähigkeit Im Rahmen der Limitallokation ist die Verteilung des Risi- kokapitals auf die einzelnen Verlustobergrenzen pro Risikoart zu verstehen. In der PBG ist das Risikomanagement für die jährliche Überprüfung der bestehenden Limite sowie die Un- terbreitung eines Limitallokationsvorschlags verantwortlich. Die Limitallokation in der PBG erfolgt im Rahmen des Ge- samtrisikolimits. Dabei wird das Gesamtrisikolimit gemäß dem Risikoappetit pro Steuerungskreis (PB AG und PBG) top-down vergeben. Weiters werden für die einzelnen Risikoarten bot- tom-up-Limite ermittelt und aggregiert. Auf Basis dieser beiden Werte erfolgt anschließend ein Vorschlag für Limite, der stra- tegische, risiko- und renditeorientierte Kriterien berücksichtigt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Verabschiedung der Risikolimite und gibt diese frei. Limitumschichtungen bis zu einem Volumen in Höhe von MEUR 5,0 können durch den Hauptabteilungsleiter Risikomanagement genehmigt werden, solange die Summe der Limite nicht verändert wird. Limitum- schichtungen sind dem Vorstand zu berichten. Im ICAAP der PBG ist eine aktive Steuerung entsprechend der Limitausnutzung umgesetzt. Das Ziel ist, eine Auslastung nahe, aber nicht über 90 % für alle wesentlichen Einzelrisiken zu erreichen, um so ein effizientes Risikoertragsverhältnis zu gewährleisten.
32 Porsche Bank AG | Offenlegung 2016 Die Handlungserfordernisse bei Erreichen einer oder meh- rerer Schwellenwerte (Vorwarnstufe bzw. Alarmstufe) bestehen darin, dass bei Erreichen der Vorwarnstufe bis zum Kredit- und Risikokomitee – wo die Berichte besprochen und bearbeitet werden – Handlungsvorschläge vom Hauptabteilungsleiter Ri- sikomanagement auszuarbeiten sind. Zusätzlich zu den Einzelrisikolimiten werden für bestimmte risikobehaftete Geschäfte explizite Strukturlimite, d.h. maxima- le Exposurelimite, definiert. Derzeit ist dies für MAN-Finanzie- rungen, Rent A Car und für allgemeine Länderrisiken der Fall. Die nachfolgende Tabelle stellt die Ereignisse der Risiko- tragfähigkeitsanalyse zum 31. 12. 2016 dar: Risiko- Szenario Risiko Risikolimit deckungsmasse (RDM) Going-Concern 170.900 251.000 514.100 Liquidation 404.800 554.000 794.000 Daten in TEUR 3.6. Risikoorientiertes Berichtswesen Das Berichtswesen zu den einzelnen Risikokategorien folgt in der PBG primär dem operativen Bedarf und ist ent- sprechend der Bedeutung einer Risikokategorie unterschied- lich stark ausgeprägt. Durch den ICAAP wird die Gesamtsicht gewährleistet. Die Tochtergesellschaften orientieren sich im Berichtswesen zwar an den Vorgaben der PBG, weichen auf- grund lokaler Notwendigkeiten aber bewusst davon ab. Auf Ebene der Porsche Bank Gruppe wird quartalsweise ein Risikotragfähigkeitsreport (RTF-Report) erstellt und an den Vorstand der PBG berichtet. Hier wird die Risikoauslastung, deren Entwicklung für die wesentlichen Risiken verantwort- lich ist, aus dem ICAAP dargestellt. Der RTF-Report wird auch im quartalsweisen Risikokomitee berichtet, in dem entspre- chende Maßnahmen zur Steuerung der Risiken diskutiert und festgelegt werden. Für das Kreditrisiko wird ebenfalls auf Gruppenebene quartalsweise ein Kreditrisikobericht erstellt. Hier werden die wesentlichen Kennzahlen (Portfolioentwicklung, Überfäl- ligkeiten, Wertberichtigungen, Credit Value-at-Risk (CVaR), Konzentrationsrisiken) dargestellt. Der Bericht wird ebenfalls quartalsweise im Risikokomitee diskutiert.
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