Liebe Marcherinnen und Marcher

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Liebe Marcherinnen und Marcher
Freitag, 27. März 2020
                                                                                                                 Nummer 13

 Liebe Marcherinnen und Marcher,
 im letzten Mitteilungsblatt haben wir Sie über die bis dahin getroffenen Maßnahmen und die geltenden Ver-
 ordnungen zur Eindämmung der Corona-Infektion informiert. Am vergangenen Wochenende gab es weitere
 Änderungen, die in dieser Ausgabe abgedruckt sind und erläutert werden.
 An dieser Stelle richte ich meinen Dank an all diejenigen, die in Ihren Berufen und Tätigkeiten dazu beitragen,
 dass unser gesellschaftliches Leben weitergehen kann und nicht zusammenbricht. Teilweise mit ganz außer-
 gewöhnlichem Einsatz. Beispielhaft seien alle Kräfte im medizinischen Bereich genannt, die sich um die Per-
 sonen kümmern, die sich mit dem neuartigen Corona-Virus angesteckt haben. Insbesondere die Pflegekräfte
 kümmern sich aber auch weiterhin um all diejenigen Menschen, die auf Pflege und fremde Hilfe angewiesen
 sind. Auch alle Mitarbeitenden im Einzelhandel, soweit er systemrelevant ist, verdienen in der aktuellen Situ-
 ation unsere Anerkennung, da sie uns allen die Möglichkeit erhalten, uns weiterhin mit Dingen des täglichen
 Bedarfs zu versorgen.

 Ihnen, liebe Marcherinnen und Marcher, danke ich dafür, dass Sie in den letzten Tagen bereits gezeigt haben,
 dass Sie bereit sind, zu verzichten und sich zurückzunehmen, die Einschränkungen zu akzeptieren, und so
 einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, das Risiko für einen weitere Verbreitung der Infektion zu mindern.

 Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir diese Zeit der Einschränkung möglichst gut und gesund überste-
 hen, mit Solidarität als Gemeinschaft und mit persönlicher Disziplin und Durchhaltevermögen.

 Herzlichst,
 Ihr Helmut Mursa, Bürgermeister

Diese Ausgabe des Mitteilungsblattes beinhaltet folgende Informationen
Seite 3:       Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und Betretungsverbote – Was müssen Sie wissen?
Seite 4:       Telefonverzeichnis Rathaus March
               Einkaufshilfen durch DRK und evang. Kirche
Seite 5:       Übersicht über die geöffneten Einzelhändler und Gaststätten in March
Seite 6:       Infos und Hilfestellung für Personen mit höhrerem Risiko
               Kontaktformular des Gesundheitsamtes zur Selbstisolation
Seite 7:       Schließung des Recyclinghofes und der Grünschnittsammelanlage
               Entsorgung von Corona-kontaminierten Abfällen
               Saisonarbeitskräfte in der Corona-Krise gesucht
               „Soforthilfe Corona“ für die Baden-Württembergische Wirtschaft
Seite 8:       Offener Brief der Landrätin
Seite 9:       Corona-Verordnung
Seite 12:      Gedanken zur aktuellen Situation
ab Seite 12:   weitere amtliche Bekanntmachungen, u.a. Lärmschutzanlage an der BAB 5,,
               Nachruf Hans-Peter Flügler
Liebe Marcherinnen und Marcher
Freitag, den 27. März 2020                                                       2

         NotdieNste uNd soNstige RufNummeRN
         Notdie
  ALLGEMEINER NOTDIENST                                 Kirchliche Sozialstation
                                                        Nördlicher Breisgau e.V.
                                                                                                          DRK Seniorenzentrum March
                                                                                                          Pflegeeinrichtung
Polizeinotruf                                     110   Häusliche Kranken- und Altenpflege                Schwarzwaldstr. 20
                                                        Pflege für schwerstkranke und                     Tel. 9345-0
Feuernotruf                                       112
                                                        sterbende Menschen                                Zentrale-Seniorenzentrum@drk-freiburg.de
DRK-Rettungsdienst
                                                        Hauptstr. 25, 79268 Bötzingen
Polizeiposten March                           934293    Tel. 07663/ 8969-240                              Hospizgruppe Umkirch/March
Strom:                                                  www.sozialstation-boetzingen.de                   Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden
EnBW                                     0800/3629477                                                     und deren Angehörigen, Tel.: 0151 24125533
                                                        Sprechstunde für Angehörige
Wasser                                   0172/7615161
                                                        von Menschen mit Demenz
Gas:                                                    Frau Regina Schultis
Badenova                             0800 2 767 767     Tel. 07663/8969-260                                DIENSTSTUNDEN
Krankentransport                           0761/19222   Nach Vereinbarung                                  DER GEMEINDE
Vergiftungsfälle                           0761/19240   Beratungsstelle für ältere Menschen und           Öffentliche Dienststunden sind wie folgt:
Tierkörperbeseitigung                     0761/506706
                                                        deren Angehörige, Tel. 07663-9148835              Rathaus March in Hugstetten mit allen
                                                        Caritasverband                                    Ämtern, Am Felsenkeller 2+4,
                                                        Krankheit, Kur, Geburt...                         Telefon 422-9000
  ÄRZTE                                                 Ihre Familie braucht Hilfe?                       Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                        Tel. 0761/89 65-4 51                                                       08.00 - 12.00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenen-                                                                                und 14.00 - 15.30 Uhr
den und Feiertagen und außerhalb der Sprech-            www.caritas-breisgau-hochschwarzwald.de
                                                                                                          Dienstag                 07.30 - 12.00 Uhr
stundenzeiten:
                                                        Fachstelle Sucht (bwlv)                                                und 14.00 - 18.00 Uhr
Kostenfreie Rufnummer:                     116117
                                                        Beratung - Behandlung - Prävention                Freitag                  08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kos-
tenfreie Onlinesprechstunde von niedergelasse-          Tel. 0761/156309-0
nen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich                                                            Sprechzeiten Bürgermeister und
                                                        Ökumenische
Versicherte unter                                                                                         Ortsvorsteher:
                                                        Nachbarschaftshilfe March-Hochdorf
0711-96589700 oder doc.dorekt.de                                                                          Bürgermeister Mursa nach besonderer
                                                        Frau Regina Bothe, Tel. 01577-7029298
Tierarzt : Den tierärztlichen Notdienst erfragen Sie                                                      Regelung oder telefonischer Absprache.
          bitte bei Ihrem Haustierarzt                  Ökumenische Seelsorge:
                                                                                                          Buchheim, Ortsvorsteher Gerspach
                                                        Tel. 0800/1 11 01 11
                                                                                                          Dienstag               16.30 – 17.30 Uhr
  APOTHEKEN                                             (vertraulich, anonym, kostenfrei)
                                                                                                          Telefon            400383 (privat 40885)
(Wechsel täglich jeweils 8.30 Uhr)                      Psychosoziale Beratungs- und Behand-              Holzhausen, Ortsvorsteher Lorenz
                                                        lungsstelle für Alkohol- und Drogenpro-           Montag                 17.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 28.03.2020
                                                        bleme des blv. , Tel. 0761/7 41 12                Telefon                         9412240
St. Wendelin-Apotheke
Merdingen, Tel. 06558-5812                              Integration von Flüchtlingen
                                                        Sprechzeiten im Rathaus Hugstetten,               Hugstetten, Ortsvorsteher Faller
Sonntag, 29.03.2020                                     Tel. 422-9141 oder 9142                           Dienstag                17.00 - 18.00 Uhr
Franziskaner-Apotheke                                   Frau Gineva, Zimmer 108, 0151/16344831            Telefon            422-9500 (privat 1307)
Oberrimsingen, Telefon 0 76 64 / 40 87 14               yana.gineva@march.de
Montag, 30.03.2020                                      Di. 09.00 – 12.00 Uhr u.14.00 – 16.00 Uhr         Neuershausen, Ortsvorsteher Seiler
                                                        und Fr. 10.00-12.00 Uhr                           Dienstag               18.00 - 19.00 Uhr
Kaiserstuhl-Apotheke,
                                                        Frau Gfrörer, Zimmer 110, 0151/46767061           Telefon                  0172/7178134
Eichstetten, Telefon 0 76 63 / 12 05
                                                        christine.gfroerer@caritas-bh.de
Dienstag, 31.03.2020                                    Mo. 09.00 – 12.00 Uhr, Mi. 14.00 – 16.00 Uhr-
Kaiserstuhl-Apotheke,
Vogtsburg-Oberrotweil
                                                        Frau Badalli-Wirth, Zimmer 110, 0151/16344838      IMPRESSUM:
                                                        bergita.badalli-wirth@march.de
Telefon 0 76 62 / 3 37                                  Di. 14.00 – 16.00 Uhr und Do. 14.00 - 16.00 Uhr   Amtsblatt der Gemeinde March
                                                                                                          Herausgeber:
Mittwoch, 01.04.2020
                                                        Sprechzeiten Gemeinschaftsunterkunft              Bürgermeisteramt March,
Münster-Apotheke,                                                                                         Am Felsenkeller 2+4, 79232 March
                                                        Umkirch
Breisach, Telefon 0 76 67 / 72 99                       Herr Stanossek, Tel. 07665/9380077                - Telefon: 07665/4 22- 9000
Donnerstag, 02.04.2020                                  Georg.Stanossek@caritas-bh.de                     - Telefax: 07665/4 22- 9099
Rats-Apotheke                                           Mo. 14.00 - 16.00 Uhr, Di. 16.00 - 18.00 Uhr,     - Internet: www.march.de
                                                        Fr. 10.00 - 12.00 Uhr                             - E-Mail: gemeinde@march.de
Bötzingen, Telefon 0 76 63 / 14 70                                                                        Für den amtlichen und redaktionellen Teil:
Freitag, 03.04.2020                                     DREISAM                                           Bürgermeister Mursa
Salus-Apotheke                                          Sozialmedizinische Pflegebetriebe                 Für Anzeigenteil/Druck:
Freiburg-Waltershofen                                   Gemeinnützige GmbH                                Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
                                                        Am Bahnhof 2 A                                    Messkircher Straße 45, 78333 Stockach
Telefon 07665/5 02 04 00                                                                                  - Telefon: 07771/93 17-11
                                                        79232 March-Hugstetten
Samstag, 04.04.2020                                     Tel. 07665/9473888,                               - Telefax: 07771/93 17-40
Apotheke zum                                            Fax 0761/3876529                                  - E-Mail anzeigen@primo-stockach.de
Roten Fingerhut,                                        Ambulante Alten- und Krankenpflege Tag            - Internet: www.primo-stockach.de
Ihringen, Telefon 0 76 68 / 3 17                        und Nacht durchgängig für Sie im Einsatz
Liebe Marcherinnen und Marcher
3                                                            Freitag, den 27. März 2020

Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und Betretungsverbote –
Was müssen Sie wissen?
Seit Samstag, 23.03.2020, gelten in ganz Ba-       Darf ich im Garten grillen?                          Dürfen meine Kinder mit Kindern aus ande-
den-Württemberg, damit auch in der Gemein-         Der Aufenthalt im eigenen Garten, auch zum           ren Familien zusammenspielen?
de March, weitreichende Betretungsverbote          Grillen, ist erlaubt. Auch hier gelten die Bestim-   Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls
für öffentliche Orte. Mit diesen Regeln wird       mungen für den nicht öffentlichen Raum.              nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies
auch umgesetzt, worauf sich Länder und der         Ist die Betreuung minderjähriger Kinder              leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen
Bund am vergangenen Sonntag verständigt            durch Freunde, Familienmitglieder oder               außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf
haben.                                             eine andere Mutter im Wechsel noch mög-              ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt
Straßen, Wege, Gehwege, Plätze und öffentli-       lich? Und wie sieht es mit den Bring- und            für alle Altersstufen.
che Grünflächen dürfen – bis auf genau festge-     Abholfahrten aus?
legte Ausnahmen – nur alleine oder zu zweit,                                                            Ich habe einen alten, alleinstehenden Nach-
                                                   Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb
mit jemandem, der nicht im eigenen Haushalt                                                             barn. Darf ich für den weiterhin zum Einkau-
                                                   der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf
lebt, betreten werden. Mehr als zwei Personen                                                           fen gehen?
                                                   ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das gilt        Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin
dürfen öffentliche Orte nur betreten, wenn sie     für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Deswe-
gleichen Haushalt leben. In Mehrfamilienhäu-                                                            erlaubt. Um die besonders gefährdeten Perso-
                                                   gen sollten Kinder nicht von Personen betreut        nengruppen zu schützen ist diese Unterstüt-
sern ist der gleiche Haushalt die Wohnung,         werden, die nicht Angehörige des eigenen
nicht das ganze Haus. lebenden Personen                                                                 zung beim Einkauf sogar erwünscht. Erlaubt ist
                                                   Haushaltes sind, erst recht nicht im Wechsel.        auch der Besuch bei Alten, Kranken und Men-
betreten werden. Im privaten Bereich sind
                                                   Eine Betreuung von minderjährigen Kindern            schen mit Behinderung, die nicht dem eigenen
Ansammlungen von mehr als fünf Personen
                                                   durch Dritte aus triftigem Grund, insbesonde-        Hausstand angehören, im privaten Bereich.
untersagt.
                                                   re zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, ist       Auch hier ist aber zu beachten, dass Besuche
Jeder ist angehalten, Kontakte zu anderen
                                                   aber möglich.                                        wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolu-
Menschen, mit denen er nicht zusammen in
einer Wohnung lebt, „auf ein absolut nötiges       Die Kinder sollten auch nicht gemeinsam              tes Minimum zu beschränken sind.
Minimum zu reduzieren“. Veranstaltungen jeg-       im Garten spielen und dürfen sich auch
                                                   nicht für Spielenachmittage treffen. Auch            Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins
licher Art sind untersagt, Kitas-; Schulen, und
                                                   Großeltern sollten die Kinder nicht beauf-           Haus/in die Wohnung zu holen?
die meisten Einzelhandelsgeschäfte sind ge-
                                                   sichtigen, denn für den Besuch mit älteren           Das ist keine gute Idee. Ältere Menschen sind
schlossen.
                                                   Menschen gilt ganz besonders, dass Besu-             durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus
Was ist aktuell erlaubt und was nicht?
                                                   che wegen der Ansteckungsgefahr auf ein              besonders gefährdet.
Wir beantworten für Sie die häufigsten Fragen,
insbesondere zu den Regelungen in § 3 der Co-      absolutes Minimum zu beschränken sind.               Darf ich mein Auto noch zum Inspektions-
rona-VO der Landesregierung.                       Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten         oder TÜV-Termin in die Werkstatt bringen?
Betretungsverbot für den öffentliche Raum,         Berufen tätig sind, ist eine Notfallbetreuung        Kfz-Werkstätten bleiben weiterhin geöffnet.
heißt das, dass ich das Haus nicht mehr ver-       eingerichtet.                                        Ein Werkstattbesuch ist, ebenso wie das erneu-
lassen darf?                                       Meine Eltern sind alt und leben alleine, darf        ern der TÜV-Plakette ein wichtiger Grund. Auch
Nein. Es ist weiterhin möglich das Haus zu         ich Sie noch besuchen?                               hier gilt jedoch: Arbeiten, die nicht notwendig
verlassen, um notwendige Besorgungen zu            Der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen           sind sollten auf einen späteren Termin verscho-
tätigen, zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen.        mit Behinderung, die nicht dem eigenen Haus-         ben werden.
Auch Spaziergänge, Sport im Freien oder Gassi      stand angehören, ist erlaubt. Allerdings nur im      Dürfen Handwerker zu mir in die Wohnung
gehen mit dem Hund sind erlaubt. Wichtig ist       privaten Bereich, da für Altenheime und Seni-        kommen?
hierbei jedoch, dass man maximal mit einer         orenresidenzen wiederum Betretungsverbote            Ja, dass ist erlaubt. Bei Notfällen wie z.B. einen
weiteren Person, die nicht zum eigenen Haus-       gelten. Für den Besuch bei älteren Menschen          Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall
halt gehört unterwegs sein darf. Hier ist ein      gilt aber generell, dass Besuche wegen der An-       dürfen Handwerker kommen. Auch hier gilt:
Mindestabstand von 1,50 Meter vorgeschrie-         steckungsgefahr auf ein absolutes Minimum            Nicht notwendige Arbeiten, sollten Sie, wenn
ben.                                               zu beschränken sind.                                 möglich, auf einen späteren Zeitpunkt ver-
Dürfen wir als Familie keine Spaziergänge                                                               schieben.
mehr machen?                                       Meine Eltern sind alt und Leben im Pflege-
Doch. Angehörige des eigenen Haushalts sind                                                             Wer kontrolliert, ob sich die Leute an die
                                                   heim, darf ich Sie besuchen
von der Regelung ausgenommen. Sie dürfen                                                                geltenden Regelungen der Corona-Verord-
                                                   Nein. Ältere Personen zählen zum Kreis der
sich weiterhin gemeinsam im Freien aufhal-                                                              nung halten?
                                                   besonders gefährdeten Personen. Um eine              Sowohl die Polizei, als auch der kommunale
ten. Wichtig ist, dass der Mindestabstand auch     Ausbreitung des Erregers in einem Pflegeheim
dann eingehalten wird, wenn man Freunde                                                                 Ordnungsdienst können die Einhaltung der
                                                   möglichst zu vermeiden, dürfen keine Besuche         Verordnung kontrollieren und mögliche Perso-
trifft. Das Zusammenstehen oder -hinsetzen,
                                                   mehr stattfinden. Ausnahmen sieht die Coro-          nenansammlungen auflösen. Verstöße gegen
um sich zu unterhalten, ist in diesem Fall ver-
                                                   na-Verordnung nur z.B. im Rahmen einer Ster-         die Corona-Verordnung können als Ordnungs-
boten.
                                                   bebegleitung für enge Angehörige vor.                widrigkeit mit hohen Bußgeldern bestraft wer-
Kann ich weiterhin Gäste zu mir nach Hause
einladen?                                                                                               den. Vorsätzliche Verstöße sind strafbar.
                                                   Wie ist es mit Besuchen im Krankenhaus?
Generell gilt, dass alle Kontakte zu anderen au-                                                        Wie lange gilt das alles noch?
ßer den Angehörigen des eigenen Hausstands         Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei
                                                   Pflegeheimen. Zum Schutz besonders gefähr-           Die Schließung der Schulen, Kindergärten und
auf ein absolut nötiges Minimum reduziert                                                               Hochschulen gilt bislang bis einschließlich
werden sollen. Die „Zwei-Kopf-Regel“ gilt nur      deter Personen dürfen Kliniken aus Besuchs-
                                                                                                        19.04.2020. Dies ist das Ende der Osterferien.
für den öffentlichen Raum, also Straßen, Plätze,   zwecken nicht mehr betreten werden. Ausnah-
                                                                                                        Dies gilt ebenso für die in § 4 der Corona-VO
Gehwege zum Beispiel. Baden-Württemberg            men gelten auch hier für die Sterbebegleitung        genannten Einrichtungen.
hat zusätzlich eine Regelung für den privaten      oder zu Begleitung eines erkrankten Kindes.          Die übrigen Regelungen gelten bis einschließ-
Bereich getroffen. „Außerhalb des öffentlichen     Hierfür kann die Klinik Auflagen erlassen.           lich 14.06.2020, also bis zum Ende der Pfingst-
Raums sind Veranstaltungen und sonstige An-                                                             ferien.
sammlungen von jeweils mehr als fünf Perso-        Ich möchte auswärts essen, ist das noch
nen (...) verboten.“ Das bedeutet, dass keine      möglich?                                             Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle
Geburtstagsfeiern mit mehr als fünf Menschen       Nein. Alle Bars, Gaststätten, Restaurants etc.       Regelungen und Fragen zur Corona-VO im
erlaubt sind. Auch hier gibt es Ausnahmerege-      sind derzeit zur Eindämmung der Pandemie             Detail aufgeführt werden können. Bei Un-
lungen für Familienangehörige oder Personen,       für den Publikumsverkehr geschlossen. Essen          klarheiten steht Ihnen die Gemeindever-
die ohnehin zusammen wohnen, zum Beispiel          darf nur noch zum Mitnehmen oder als Liefer-         waltung March unter gemeinde@march.de
in einer WG.                                       service angeboten werden.                            gerne zur Verfügung.
Liebe Marcherinnen und Marcher
Freitag, den 27. März 2020                                                    4

      Amtliche Bek
               BekANNtmAchuNgeN
Telefonnummer des Rathauses March

 Amt/Abteilung                         Name                              Tel.Nr.              E-Mail Adresse:
 Bürgermeister                         Herr Mursa                        422-9020             helmut.mursa@march.de
 Bgm.Sekretariat                       Frau Reitzel                      422-9021             elke.reitzel@march.de
 Bgm.Sekretariat                       Herr Falakshahi                   422-9022             tony.falakshahi@march.de
 Hauptverwaltung
 Hauptamtsleiter                       Herr Heinrich                     422-9100             joachim.heinrich@march.de
 Personalamt                           Frau Seiler                       422-9110             priska.seiler@march.de
 Hauptamt                              Frau Giese                        422-9130             joerdis.giese@march.de
 Standesamt                            Frau Burkart                      422-9150             marina.burkart@march.de
 Sozialamt (vormittags)                Frau Boden                        422-9160             katja.boden@march.de
 Ordnungsamt                           Frau Böhmke                       422-9140             saskia.boehmke@march.de
 Flüchtlingsbetreuung                  Frau Gineva                       422-9142             yana.gineva@march.de
 Bürgerbüro                            Frau Kranz/ Frau Riedel           422-9000             buergerbuero@march.de
 Finanzverwaltung
 Rechnungsamtleiter                    Herr Behringer                    422-9200             andre.behringer@march.de
 Rechnungsamt                          Frau Neb                          422-9230             kristina.neb@march.de
 Steueramt                             Herr Strecker                     422-9220             ulrich.strecker@march.de
 Gemeindekasse                         Frau Kübler                       422-9211             myriam.kuebler@march.de
 Gemeindekasse                         Frau Wiedemann                    422-9210             sandra.wiedemann@march.de
 Grundbucheinsicht                     Frau Barleon                      422-9209             michaela.barleon@march.de
 Bauverwaltung
 Bauamtsleiter                         Herr Utz                          422-9600             mario.utz@march.de
 Bauamt                                Frau Gut-Spöri                    422-9630             roswitha.gut-spoeri@march.de
 Bauordnungsamt                        Herr Reber                        422-9610             ralf.reber@march.de
 Sekretariat                           Frau Köbelin                      422-9601             claudia.koebelin@march.de
 Sekretariat                           Frau Di Maria                     422-9602             nicole.di.maria@march.de
 Bauhof                                Herr Heller                       422-9650             bauhof@march.de
 Büro Bauhof                           Frau Amann                        422-9655             doris.amann@march.de
 Wassermeister                         Herr Schöpflin                    422-9660             wassermeister@march.de

Die Aufgabengebiete der einzelnen Sachbearbeiter entnehmen Sie unserer Homepage: https://www.march.de/de/Rathaus/Ge-
meindeverwaltung.

Bei Fragen rund um Corona melden Sie sich bitte auf der Zentrale (422-9000) sie werden dann zu einem freien Sachbearbeiter durchgestellt.

 Marcher helfen Marchern
 Einkaufsservice durch den DRK Ortsverband
 Der DRK Ortsverband will die Marcher BürgerInnen unterstützen, indem sie einen Einkaufsservice errichten. Dieser Einkaufsservice wird
 für Menschen angeboten, die keine sozialen Kontakte aktivieren können und sich somit, aufgrund der aktuellen Lage, nicht selbst versor-
 gen können. Gehören Sie zur Risikogruppe oder stehen unter Quarantäne? Dann melden Sie sich doch einfach beim DRK.
 Dieses Angebot gilt ab dem 30.03.2020. Jeden Montag von 17-19 Uhr können Sie die freiwillen Helfer, telefonisch unter 07665/95127,
 erreichen und Ihre Bestellung abgeben. Diese wird dann am Dienstag oder Mittwoch ausgeliefert. Das weitere Vorgehen wird mit Ihnen
 direkt am Telefon besprochen.

 Koordination der ehrenamtlichen Hilfe durch Ev. Kirchengemeinde
 Veranstaltungen werden abgesagt, öffentliches Leben eingeschränkt. Als Kirchengemeinde wollen wir vermeiden, dass dadurch Men-
 schen einsam werden. Wir wollen denen helfen, die das Haus nicht mehr verlassen, sei es aus Angst oder aus gesundheitlichen Gründen.
 Melden Sie sich, wenn Sie Hilfe suchen oder Hilfe anbieten können, z.B. Einkaufen, Essen kochen und vorbeibringen, Kinderbetreuung,
 Tratsch am Telefon oder was Ihnen sonst noch einfällt. Pfarrerin Trautmann ist für Sie von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 9 Uhr
 unter 0157-34488262 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine E-Mail an: marika.trautmann@kbz.ekiba.de senden.
5                                                       Freitag, den 27. März 2020

Unterstützen Sie den Marcher                   Gärtnereien:                                   GASTSTÄTTEN:
Einzelhandel
                                               Gärtnerei Huck (Hugstetten), Gärtnerei         Fragen Sie bereits bei der Bestellung nach,
                                               Köpfer (Holzhausen), Gärtnerei Kremp           ob das Mitbringen von eigenen Behältnis-
Leider bleiben aufgrund der aktuell einzu-
                                               (Hugstetten)                                   sen möglich ist. So helfen Sie, Müll zu ver-
haltenden Verordnungen und Maßnahmen
                                               Alle Gärtnereien haben zwar geschlossen,       meiden und schützen die Umwelt.
viele Einzelhandelsgeschäfte sowie alle
                                               bieten allerdings einen Selbstbedienungs-
Gaststätten und Kneipen geschlossen. Viele
                                               bereich vor Ihren Geschäften an. In den        Bistro Brisant, Buchheim
Betriebe haben neue Wege gefunden, wie
                                               Selbstbedienungsbereichen finden Sie Blu-      Essen zum Mitnehmen ist zwischen 17.00
sie die Kunden dennoch mit Waren versor-
                                               men, Gestecke, Gemüse oder Dekoartikel.        Uhr und 22.00 Uhr möglich (Dienstag –
gen können. Die Gemeindeverwaltung hat
                                                                                              Sonntag). Bestellungen können unter der
Ihnen eine Aufstellung aller Einzelhandels-
                                                                                              Telefonnummer 40277 abgegeben werden.
geschäfte und Gaststätten gemacht, die         Getränkehandel:                                Bei der Bestellung steht Ihnen die gesamte
weiterhin geöffnet bleiben oder spezielle
Maßnahmen getroffen haben, um Sie den-                                                        Karte zur Auswahl.
noch mit Ihren Waren zu versorgen              Getränkevertrieb Mittag
                                               Der Verkauf ist zu den üblichen Zeiten ge-     Gasthaus Löwen Holzhausen
BITTE BEACHTEN SIE: Wir haben nicht von al-    öffnet. Der Getränkehandel bietet einen Lie-   Mittwoch-Sonntag von 11.30-14.00 Uhr und
len Geschäften Rückmeldung erhalten (und       ferdienst an und auch Vorbestellungen sind     17.00-19.00 Uhr ist die Abholung von Spei-
vielleicht auch jemanden vergessen). Falls     möglich. Tel. 2529                             sen möglich. Diese können Sie telefonisch
ein Betrieb bekannt ist, der ebenfalls noch                                                   unter 1328 vorbestellen. Es gibt eine spezi-
einen Versorgung anbietet, teilen Sie uns                                                     elle Speisekarte, die Sie online finden.
dies unter saskia.boehmke@march.de mit.        Lebensmittelgeschäfte/Hofläden:
Wir werden dies auf der Homepage und im                                                       Gleis 1, Hugstetten
nächsten Mitteilungsblatt veröffentlichen.                                                    Das Restaurant bietet einen Abhol- und
                                               Billys Farm, Neuershausen                      Lieferdienst an. Dieser ist täglich zwischen
                                               Hat für Sie zu den üblichen Zeiten geöffnet.   12.00- 14.30 Uhr & 17.30 - 21.30 Uhr nutzbar.
Helfen Sie mit, unsere lokalen Versorger
zu unterstützen. Denn die aktuellen Ein-                                                      Der Lieferdienst kann bei einem Mindestbe-
                                               Cadeaux Herbstritt - Geschenke und Fein-       stellwert von 20 € in Anspruch genommen
schränkungen treffen die lokalen Einzel-       kost, Hugstetten
händler und Gaststätten wirtschaftlich sehr.                                                  werden. Es gibt eine spezielle Speisekarte,
                                               Hat für Sie zu den üblichen Zeiten geöffnet.   die Sie online finden. Tel. 400313
Denken Sie dennoch beim Einkauf oder
Abholen daran: Abstand halten zu den Men-
schen in Ihrer Umgebung!                       Metzgereien:                                   Jauchs Löwen, Neuershausen
                                                                                              Das Restaurant bietet eine Auswahl der
                                                                                              Speisen zum Abholen an. Den Auszug der
EINZELHANDEL:                                  Metzgerei Faller, Buchheim                     Speisekarte finden Sie online. Bestellungen
                                               Die Metzgerei hat zu den bisherigen Öff-       werden unter der Telefonnummer 92090
                                               nungszeiten geöffnet und öffnet zudem          entgegengenommen.
Apotheken:
                                               samstags bis 15.00 Uhr. Die Metzgerei bietet
Die medizinische Grundversorgung wird
durch unsere Apotheken sichergestellt. Bei-    zudem einen Lieferservice, ab einem Bestell-   Namaste India, Hugstetten
de Apotheken haben zu den üblichen Öff-        wert von 25 € (+ 5€ Lieferpauschale), an.      Hier besteht die Möglichkeit über Liefe-
nungszeiten für Sie geöffnet.                  Bestellungen können täglich bis 10.00 Uhr      rando zu bestellen oder per Telefon unter
                                               per Telefon 4440 oder per Mail bestellung@     9322338. Das Essen wird ab einem Mindest-
                                               metzgerei-partyservice-faller.de abgegeben     bestellwert von 10 € geliefert.
Bäckereien:                                    werden. Die Lieferung wird dann am dar-
                                               auffolgenden Tag zwischen 12.00 und 16.00      Pizzeria Capriccio
                                               Uhr erfolgen.                                  Die Pizzeria bietet einen Lieferdienst von
Bäckerei Cappuccino, Hugstetten                                                               12.00-14.00 Uhr und von 17.00 -21.00 Uhr,
Hat zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie
                                               Metzgerei Selb                                 ab einem Mindestbestellwert von 15 €, an.
geöffnet.
                                               Die Metzgerei öffnet zu den üblichen Zeiten    Auch eine Abholung der Speisen ist mög-
                                               ihre Türen für Sie.                            lich. Tel. 9397384
Bäckerei Heitzmann, Buchheim
Hat zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie
                                                                                              Pizzeria La Romantica, Buchheim
geöffnet. EC-Karten Zahlung ist ab jedem       Postannahme und                                Die Pizzeria hat einen Abholservice errich-
Betrag möglich. Vorbestellungen werden
unter Tel. 9345831 entgegengenommen.           -ausgabestellen:                               tet. Bestellungen werden unter der Telefon-
                                                                                              nummer 930710 entgegengenommen.
Bäckerei Steiert, Neuershausen +
                                               Postfiliale (Buchheim), Schreibwarenla-
Hugstetten
                                               den Schätzle (Hugstetten), Poststelle und
Die Filiale in Neuerhausen hat zu den übli-
                                               Geschenkeartikel Winter (Hugstetten)
chen Öffnungszeiten geöffnet. Lediglich in                                                      WÜNSCHE UND ANREGUNGEN?
                                               Alle Postannahme und -ausgabestellen ha-
Hugstetten gab es Kürzungen bei den Öff-
nungszeiten. So hat die Filiale Montag bis     ben weiterhin zu den üblichen Öffnungszei-       www.primo-stockach.de
Freitag zwischen 7.00 – 13.00 Uhr geöffnet.    ten für Sie geöffnet.
                                                                                                Online finden Sie nützliche
Und samstags zwischen 7.00 und 12.00 Uhr.                                                       Informationen:
                                               Tankstellen:                                      Preislisten  Ansprechpartner
Bäckerei Zipfel, Holzhausen
                                                                                                 Angebote
Die Bäckerei hat zu ihren normalen Öff-
nungszeiten geöffnet. Zudem bieten Sie         bft Tankstelle (Hugstetten),                     Natürlich sind wir auch persönlich für Sie da:
einen Abholservice an. Vorbestellte Back-      Shell Tankstelle (Holzhausen)                     Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11
waren und Lebensmittel können nach Ver-        Beide Tankstellen stehen Ihnen weiterhin          anzeigen@primo-stockach.de
einbarung auch während der Mittagspause        zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfü-
abgeholt werden. Tel. 1738.                    gung.
Freitag, den 27. März 2020                                                        6

Informationen und Hilfestellun-                 Optionen für Maßnahmen zur Kontaktre-
                                                duzierung in Gebieten, in denen vermehrt
                                                                                                krankung bzw. auf COVID-19 verdächtige
                                                                                                Erkrankung erfolgen
gen für Personen mit einem hö-                  Fälle bekannt wurden )
                                              • Wichtig ist auch eine aktive Information      Ambulante Pflege
heren Risiko für einen schweren                 über das Krankheitsbild, die bei der früh-    • Bei der ambulanten Versorgung vulner-
COVID-19-Krankheitsverlauf                      zeitigen Selbsterkennung von Sympto-            abler Patientengruppen im Rahmen einer
                                                men helfen kann.                                Pandemie ist das Tragen eines Mund-Na-
                                              • Erkrankte sollten rasch Kontakt aufneh-         sen-Schutzes durch das medizinische Per-
Stand: 20.3.2020                                men zur Hausarztpraxis oder telefonisch         sonal aus Aspekten des Patientenschutzes
                                                zu anderen beratenden Stellen:                  angezeigt.
Personengruppen, die nach bisherigen            • Beratung hinsichtlich individueller
Erkenntnissen ein höheres Risiko für ei-          Maßnahmen
nen schweren Krankheitsverlauf haben:           • Beratung hinsichtlich labordiagnosti-
• Das Risiko einer schweren Erkrankung            scher Abklärung von COVID-19                Kontaktformular des Gesund-
  steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem
  Alter an. Insbesondere ältere Menschen
                                              • Wenn in der näheren Umgebung (z.B. im         heitsamtes sowie Hinweise zur
                                                privaten oder beruflichen Umfeld) Fälle
  können, bedingt durch das weniger gut         von COVID-19 bekannt werden, sollte dies      Selbstisolation für Bewohner der
  reagierende Immunsystem, nach einer
  Infektion schwerer erkranken (Immunse-
                                                ebenfalls entsprechend mitgeteilt wer-
                                                den, um gezielte diagnostische Maßnah-
                                                                                              Stadt Freiburg und des Landkrei-
  neszenz). Da unspezifische Krankheits-        men zu beschleunigen.                         ses Breisgau-Hochschwarzwald
  symptome wie Fieber die Antwort des
  Immunsystems auf eine Infektion sind,       Hinweise zur Prävention und zum Ma-
  können diese im Alter schwächer ausfal-     nagement von Erkrankungen in Alten-             Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bei
  len oder fehlen, wodurch Erkrankte dann     und Altenpflegeheimen                           stark erhöhten Fallzahlen eine koordinier-
  auch erst später zum Arzt gehen.            Generell sollten die gleichen Prinzipien wie    te Selbstisolation der Betroffenen. Das Ge-
• Auch verschiedene Grunderkrankun-           bei der Prävention bzw. beim Ausbruchs-         sundheitsamt bittet deshalb darum, dass
  gen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen,     management anderer Atemwegserkrankun-           dies von der Bevölkerung im Landkreis
  Diabetes, Erkrankungen des Atmungssys-      gen in Alten- oder Altenpflegeheimen zur        Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt
  tems, der Leber und der Niere sowie Kreb-   Anwendung kommen (Epidemiologisches             Freiburg umgesetzt wird. Das Gesundheits-
  serkrankungen scheinen unabhängig           Bulletin 39/2013 ) und Checkliste für Ge-       amt kann bei den aktuell schnell steigenden
  vom Alter das Risiko für einen schweren     sundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeein-         Infektionszahlen eine zeitnahe Kontaktauf-
  Krankheitsverlauf zu erhöhen.               richtungen (RKI, September 2013 )               nahme zu den mit positivem Laborbefund
• Bei älteren Menschen mit vorbestehen-       • Beim Auftreten von Atemwegserkran-            bestätigten Coronavirus-Erkrankten nicht in
  den Grunderkrankungen ist das Risiko           kungen oder fieberhaften Erkrankungen        jedem Fall sicherstellen.
  für einen schweren Krankheitsverlauf           sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 er-
  höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder      wogen werden                                 Es steht ab sofort der Bevölkerung ein Kon-
  Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehre-      • Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) an-      taktformular auf der Homepage des Land-
  re Grunderkrankungen vorliegen (Multi-         bringen, dass sie das Altenheim nicht auf-   ratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zur
  morbidität) dürfte das Risiko höher sein       suchen sollen, wenn sie eine akute Atem-     Verfügung. Das Kontaktformular ist unter
  als bei nur einer Grunderkrankung.             wegserkrankung haben                         www.lkbh.de/corona zu finden.
• Für Patienten mit unterdrücktem Im-         • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkran-
  munsystem (z.B. aufgrund einer Erkran-         kungen sollten zu Hause bleiben              Das Kontaktformular dient dazu, dass das
  kung, die mit einer Immunschwäche           • Bei neu aufgenommenen Bewohnern               Gesundheitsamt die wesentlichen Infor-
  einhergeht, oder wegen Einnahme von            sollte der Gesundheitsstatus erhoben         mationen des betroffenen Personenkreises
  Medikamenten, die die Immunabwehr              werden, Personen mit Atemwegserkran-         vorab erhält. Dieses Kontaktformular soll
  unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht       kungen oder fieberhaften Erkrankungen        nur ausfüllen, wer laborbestätigt positiv auf
  ein höheres Risiko.                            sind möglichst zu isolieren (s. unten)       Corona getestet wurde.
• Welche Kombination von Risikofaktoren       • Erkrankte Bewohner mit Atemwegser-
  mit weiteren (Lebens-)Umständen ein be-        krankungen oder fieberhaften Erkran-         Diese Personen sollen sich selbst isolie-
  sonders hohes Risiko für einen schweren        kungen sollten nach Möglichkeit isoliert     ren. Hinweise dazu finden sich auf unserer
  Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstel-        werden. Wenn sie ihren Wohnbereich ver-      Homepage unter www.lkbh.de/corona.
  len, ist noch nicht hinreichend bekannt.       lassen müssen, sollten sie einen Mund-Na-
                                                 senschutz aufsetzen (sofern tolerierbar).    Eine notwendige medizinische Behandlung
Kein erhöhtes Risiko für einen schweren       • Generelle Informationen für Mitarbeiter,      erfolgt je nach Schwere der Erkrankung in
Krankheitsverlauf:                               Bewohner und deren Besucher, welche          Rücksprache mit dem Hausarzt entweder
• Schwangere scheinen nach bisherigen            Anstrengungen unternommen werden,            ambulant oder stationär.
  Erkenntnissen aus China kein erhöhtes          um die Bewohner zu schützen
  Risiko gegenüber nicht schwangeren          • Hände-Desinfektionsmittel und Einmal-
  Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus          taschentücher sollten in allen Bereichen,
  zu haben.                                      auch den Wohnbereichen der Bewohner,
• Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes        bereit gestellt werden
  Risiko für einen schweren Erkrankungs-      • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber
  verlauf berichtet.                             oder Atemwegserkrankungen sollte den
                                                 Empfehlungen entsprechende Schutz-
Was sollten Personen mit einem höheren           ausrüstung verwendet werden
Risiko für einen schweren Krankheitsver-      • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren
lauf beachten                                    Benutzung sollten unmittelbar vor den
• Besonders wichtig ist die größtmögliche        Wohnbereichen platziert werden
  Minderung des Risikos einer Infektion,      • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalar-
  zum Beispiel durch allgemeine Verhal-          tikeln sollten im Innenbereich vor der Tür
  tensregeln (Hände waschen, Abstand             aufgestellt werden
  halten zu Erkrankten) und weitere Maß-      • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in
  nahmen der Kontaktreduktion (ausführ-          eine andere Einrichtung sollte eine Vor-
  lich beschrieben in Referenz 2: COVID-19:      ab-Information bezüglich Atemwegser-
7                                                        Freitag, den 27. März 2020

 Abfallwirtschaft
                                                 nächsten Abholung an einem möglichst
                                                 kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel im
                                                                                                „Soforthilfe Corona“ für die ba-
 Breisgau-Hochschwarzwald                        Keller).                                       den-württembergische Wirtschaft
                                                Unter Beachtung der genannten Vorsichts-
                                                maßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus         HINWEIS: Die nachfolgenden Informatio-
 Schließung Recyclinghof und                                                                    nen wurden der Gemeinde durch den Ver-
 Grünschnittannahmestelle - Absage              positiv getesteten oder unter Quarantäne
                                                gestellten privaten Haushalten und ver-         ein Wirtschaftsförderung Region Freiburg
 der Schadstoffsammlung                                                                         e.V. zur Verfügung gestellt. Dieser hat die
                                                gleichbaren Anfallstellen über die Restmüll-
 Aufgrund der aktuellen Situation und           tonne zu entsorgen (Aufzählung nicht ab-        Informationen nach bestem Wissen zusam-
 der erlassenen Allgemeinverfügungen            schließend):                                    mengestellt. Für die Richtigkeit und den In-
 werden die Einrichtungen der Abfallwirt-                                                       halt der verlinkten Seiten kann jedoch keine
 schaft Landkreis Breisgau-Hochschwarz-         - Wertstoffe, Verpackungen und häusliche        Haftung übernommen werden.
 wald von Samstag, 21. März bis voraus-           Bioabfälle (beispielsweise Küchenabfälle),
 sichtlich einschließlich Sonntag, 5. April                                                     Auch das Wirtschaftsministerium des Landes
 geschlossen.                                   - Materialien, die zum Abdecken von Mund        hat jetzt eine Corona-Hotline für Unterneh-
 Damit sind der Recyclinghof und die              oder Nase im Zuge der Husten- und             men gestartet, die von Montag bis Freitag
 Grünschnittannahmestelle im o.g. Zeit-           Nies-Etikette verwendet wurden,               unter einer gebührenfreien Telefonnummer
 raum geschlossen. Bei Änderungen wer-                                                          zu erreichen ist. Diese Info könnte man un-
 den wir Sie informieren.                       - Taschentücher, Aufwischtücher,                ter die Rubrik „Hotlines zum Coronavirus für
 Die für Montag, 30.03.2020, vorgesehene                                                        Unternehmen“ wie folgt subsumieren:
 Schadstoffsammlung findet nicht statt.         - Einwegwäsche und Hygieneartikel (zum
 Sobald ein neuer Termin feststeht, wer-          Beispiel Windeln),
 den wir diesen bekanntgeben.                                                                   Infotelefon des Wirtschaftsministeriums
                                                - Schutzkleidung                                Baden-Württemberg:
                                                                                                Telefon: 0800 40 200 88, Mo – Fr 9:00 bis
                                                - Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.           18:00 Uhr
Entsorgung von mit dem                                                                          Gerne können Sie auch eine Mail schreiben:
                                                Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter         • Für Fragen zur Corona-Verordnung
Coronavirus (SARS-CoV-2)                        wie bisher, um die Entsorgungskapazi-              (Schließung von Geschäften etc.): corona-
kontaminierten Abfällen                         täten in den Müllverbrennungsanlagen               verordnung@wm.bwl.de
                                                                                                • Für Fragen zu Finanzierungen:
                                                nicht unnötig zu belasten. Bürgerinnen
aus privaten Haushalten                         und Bürger können sich bei konkreten Fra-          finanzierungen@wm.bwl.de
                                                gen zur Entsorgung an die Abfallwirtschaft
                                                Breisgau-Hochschwarzwald wenden, ent-           Die Landesregierung hat ein branchen-
Das Ministerium für Umwelt, Klima und                                                           übergreifendes        Soforthilfeprogramm
Energiewirtschaft gibt, basierend auf den       weder per Mail an alb@lkbh.de oder telefo-
                                                nisch unter: 0761 2187 9707.                    aufgesetzt: Ab Mittwoch, 25. März 2020
Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts,                                                         können Solo-Selbstständige, gewerbliche
folgende Hinweise zur Entsorgung von mit                                                        Unternehmen und Sozialunternehmen mit
dem Coronavirus kontaminiertem Müll von         Saisonarbeitskräfte                             bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehö-
positiv getesteten oder unter Quarantäne                                                        rige der Freien Berufe oder Künstler, die un-
gestellten Personen bekannt.                    in der Landwirtschaft im Kontext                mittelbar durch die Corona-Krise wirtschaft-
Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten
und vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Haus-
                                                der Corona-Krise                                lich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen
                                                                                                beantragen und erhalten schnell und un-
arztpraxen) sind über die Restmülltonne zu                                                      bürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000
entsorgen. Um sowohl bei anderen Nutzern        Die Corona-Krise stellt alle Bereiche der       Euro. Hierdurch können auch die vielen
der gleichen Restmülltonne, als auch bei        Wirtschaft, gerade auch die Landwirtschaft,     freien Künstlerinnen, Künstler und Kultur-
Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung       vor besondere Herausforderungen. In der         schaffenden sowie die kleinen und kleinsten
möglichst auszuschließen, sollten bestimm-      Landwirtschaft geht es aber insbesondere        Unternehmen aus dem Kunst-, Kultur- und
te Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt wer-       darum, die heimische Lebensmittelproduk-        Kreativbereich unterstützt werden. Bei nicht
den:                                            tion aufrecht zu erhalten, um die Versor-       wenigen geht es in dieser schwierigen Situ-
                                                gungsketten bis hin zum Endverbraucher          ation schlicht um die Existenz.
- Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B.        auch mittelfristig sicher zu stellen. Gerade    Die Förderung erfolgt im Rahmen eines ein-
  Spritzen und Skalpelle) müssen in stich-      in den Sonderkulturen und in vielen ande-       maligen, nicht rückzahlbaren Zuschus-
  und bruchfesten Einwegbehältnissen ge-        ren arbeitsintensiven Bereichen der Land-       ses, zunächst für drei Monate, und zwar in
  sammelt und fest verschlossen werden.         wirtschaft, kann die Produktion ohne diese      Höhe von bis zu
                                                Hilfskräfte nicht aufrechterhalten werden.      • 9.000 Euro für Soloselbstständige und
- Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind     Daher werden verschiedenste Anstrengun-            Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftig-
  mit ausreichend saugfähigem Material in       gen unternommen, damit die Betriebe die            ten,
  Verbindung zu bringen, um die Tropffrei-      not-wendigen Arbeitskräfte zur Verfügung        • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu
  heit zu gewährleisten. Größere Mengen         zu haben. Ein Ansatzpunkt stellt die Einrich-      10 Beschäftigten,
  an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die   tung von Jobbörsen dar, welche arbeitswilli-    • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu
  Restmülltonne entsorgt werden.                ge heimische Arbeitskräfte (z. B. heimische        50 Beschäftigten.
                                                Arbeitssu-chende, Studierende, volljährige
- Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen   Schüler oder Kurzarbeiter) vermitteln. Der      Das Geld wird in einer Tranche ausgereicht; die
  Müllsäcken zu sammeln, die nach Befül-        Maschinenring Deutschland startete am           Antragstellung ist während der o.e. drei Mona-
  lung mit dem Abfall beispielsweise durch      23.03.2020, auf Initiative des Maschinen-       te möglich.
  Verknoten fest zu verschließen sind.          rings Tettnang und der Bodensee-Bauern,         Insgesamt stehen rund fünf Milliarden für
                                                eine bundesweite Jobbörse für Erntehelfer.      Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliar-
- Die Müllsäcke sind direkt in die Abfallton-   Unter www.daslandhilft.de können sich           den für die Soforthilfen. Dabei wird das Pro-
  nen oder Container zu geben und dürfen        Bürgerinnen und Bürger melden, die den          gramm der Landesregierung Baden-Würt-
  nicht daneben gestellt werden. Sind die       Bauern unter die Arme greifen wol-len. Das      temberg und das Bundesprogramm
  Abfalltonnen oder Container bereits ge-       Land ist Partner der Aktion und wird diese      aufeinander abgestimmt.
  füllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur   unterstützen.
Freitag, den 27. März 2020                                                          8

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge
übernehmen die örtlichen IHK und Hand-
werkskammern – auch für die Angehöri-
gen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge
an die L-Bank weiter, die die Bewilligung
und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.
Informationen und Antragsformulare sind
ab sofort auf der Seite des Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ver-         Sehr geehrte Bewohnerinnen, sehr geehrte Bewohner
fügbar.                                         des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald,

Weitere Bausteine der „Soforthilfe Corona“      auch unser Landkreis erlebt derzeit die schwierigste Herausforderung der Nachkriegsge-
der Landesregierung:                            schichte.

• Beteiligungsfonds                             Noch vor wenigen Wochen hatten wir das Gefühl, China ist weit weg. Jetzt hat uns das neuar-
Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium     tige Coronavirus erreicht und beginnt, uns einem Tsunami gleich zu überrollen. Ein Virus, was
ein Konzept für einen Beteiligungsfonds         wir nicht sehen, nicht riechen und erst spüren, wenn wir infiziert sind.
aus. Die Etablierung eines solchen Fonds,
insbesondere wegen der rechtlichen und          Die Fallzahlentwicklung hat rasant an Fahrt aufgenommen. Gemessen an der Zahl der
v.a. bankrechtrechtlichen Voraussetzungen       nachgewiesenen Fälle pro zehntausend Einwohner liegen wir mit den heutigen nachgewie-
wie auch der besonderen Rechnungsle-            senen Fällen in der Stadt Freiburg und im Landkreis einen Tag hinter der Entwicklung in
gungsvorschriften, werde sicherlich noch        Italien. Aber es gibt Unterschiede, die uns im Moment noch helfen.
etwas Zeit in Anspruch nehmen.
                                                Erstens sind die bei uns gemeldeten Fälle bislang fast ausschließlich jüngeren Alters, weil
• Krisenberatungsprogramm                       meist Urlaubsheimkehrer. Zweitens bewährt sich bislang auch in dieser Krise die Leistungs-
Mit einem Beratungsprogramm speziell zu         fähigkeit unseres Gesundheitssystems. Dieses kommt aber sehr schnell an seine Belastungs-
dieser Krisensituation wird insbesondere        grenzen, wenn sich die Fallzahl der älteren Menschen erhöht. Gleichzeitig würden diese
Mittelständlern und Selbstständigen eine        Krankheitsverläufe viel schwerer sein.
zusätzliche Hilfeleistung geboten. Die Bera-
tung wird online zur Verfügung stehen und       Wir haben nur noch eine Chance unseren jetzigen kleinen Vorteil und damit eine Verlang-
sich um Liquiditätsplanung, die Corona-So-      samung der Verbreitung zu erhalten, wenn wir uns an strikte Regeln halten. Und zwar jede
forthilfen und weitergehende Hilfsmaßnah-       und jeder Einzelne von uns. Vermeiden Sie deshalb Kontakte die über die engsten Familien-
men drehen.                                     angehörigen hinausgehen.

• Bürgschaftsprogramme                          Deshalb mein Eindringlicher Appell an Sie: Beachten Sie die jetzt von Bund, Land und den
Die bewährten Förderinstrumente von             Gemeinden verfügten Maßnahmen. Bleiben Sie zuhause. Verlassen Sie das Haus nur, wenn
L-Bank und der Bürgschaftsbank können zur       dringend notwendig, wenn Sie beispielsweise zur Arbeit müssen, zum Arzt oder dringende
Überbrückung von Liquiditätsengpässen           Lebensmitteleinkäufe zu tätigen haben. Ich richte mich ausdrücklich auch an die jungen
jederzeit genutzt werden. Corona-bedingte       Menschen: Es ist nicht die Zeit für Partys oder das Chillen mit Gleichgesinnten. Schränken
Anträge werden bevorzugt und schnell be-        auch Sie Ihre Sozialkontakte auf das familiäre Umfeld ein.
arbeitet.
                                                Auch wenn es Ausnahmen bei den staatlichen Verordnungen gibt, indem zum Beispiel sport-
Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschafts-      liche Aktivitäten allein oder zu zweit im Freien, das Gassigehen mit dem Hund oder das Spa-
quote für Unternehmen, die von der Coro-        zierengehen mit der Familie zugelassen sind. Wir müssen alle - ob jung oder alt - verstehen,
na-Krise in besonderer Weise betroffen sind,    dass jede und jeder für sich, seine Familie und alle Mitmenschen Verantwortung trägt. Nur
auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der        diese Verantwortung kann uns allen helfen, die Corona-Krise zu verlangsamen und die Sys-
Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaf-          teme am Laufen zu halten.
ten im Haushalt werde außerdem von 200
Millionen auf eine Milliarde Euro verfünf-      Es ist nicht die Zeit für Panik. Es ist aber die Zeit, zu überlegen, wie jede und jeder Einzelne
facht. Bürgschaftsbanken können künftig         persönlich dazu beitragen kann, die derzeitige Situation zu meistern. Und deshalb danke
Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener     ich auch allen Menschen, die in unserem Landkreis und im ganzen Land die Versorgungssi-
Kompetenz entscheiden, um damit ein noch        tuation aufrechterhalten, sei es in den Lebensmittelgeschäften, in den Krankenhäusern und
schnelleres Krisenmanagement zu ermögli-        Kliniken, bei den Behörden - auch unserem Landratsamt - oder der Polizei.
chen. Die Bürgschaftsbank kann künftig
bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro       Ich danke auch den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in unserem Landkreis, die in
verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen    ihren Gemeinden die umfassenden Maßnahmen umsetzen müssen. Befolgen Sie, sehr ge-
Euro. Das führt zu einer Beschleunigung der     ehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger uneingeschränkt und ohne Diskussionen die Verbote.
Prozesse.                                       Die Zeit dafür haben wir nicht mehr.

                                                Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises ,ich appelliere an unsere Soli-
                                                darität. Wenn wir alle mithelfen, können wir auch diese Krise meistern. Ich danke Ihnen für Ihr
  SERVICE RUND UM DIE UHR
                                                Verständnis und Ihre Unterstützung.
  Blättern Sie online
  Alle Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter      Ihre
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  abrufen und durchblättern.
  Für Fragen stehen wir Ihnen
  gerne zur Verfügung:                          Dorothea-Störr-Ritter
                                                Landrätin
     Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11
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9                                                        Freitag, den 27. März 2020

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen dieAusbreitung des Virus
SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1
                                           vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 22. März 2020)
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I
        S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:
                       §1                       (4) Ausgenommen von der Untersagung            (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Ab-
   Einstellung des Betriebs an Schulen,         nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schüler    satz 4 sind insbesondere
          Kindertageseinrichtungen              an Grundschulen, an Grundschulstufen von       1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord-
       und Kindertagespflegestellen             Sonderpädagogischen Bildungs- und Be-               nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind      ratungszentren, Grundschulförderklassen,            Energie, Wasser, Ernährung, Informa-
1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch-      Schulkindergärten, und den Klassenstufen            tionstechnik und Telekommunikation,
     führung außerunterrichtlicher und an-      5 und 6 der auf der Grundschule aufbauen-           Gesundheit, Finanz- und Versicherungs-
     derer schulischer Veranstaltungen an       den Schulen sowie Kinder in Kindertages-            wesen, Transport und Verkehr,
     den öffentlichen Schulen, Schulkinder-     einrichtungen und Kindertagespflege, so-       2. die gesamte Infrastruktur zur medizi-
     gärten, Grundschulförderklassen und        fern beide Erziehungsberechtigte oder die           nischen und pflegerischen Versorgung
     den Schulen sowie Schulkindergärten        oder der Alleinerziehende in Bereichen der          einschließlich der zur Aufrechterhal-
     in freier Trägerschaft,                    kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz        tung dieser Versorgung notwendigen
2. die Nutzung schulischer Gebäude für          6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleiner-        Unterstützungsbereiche, der Altenpfle-
     nichtschulische Zwecke,                    ziehenden gleichgestellt sind Erziehungsbe-         ge und der ambulanten Pflegedienste,
3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun-       rechtigte dann, wenn die oder der weitere           auch soweit sie über die Bestimmung
     gen sowie Kindertagespflege und            Erziehungsberechtigte aus schwerwiegen-             des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV
4. der Betrieb von Betreuungsangeboten          den Gründen an der Betreuung gehindert              hinausgeht,
     der verlässlichen Grundschule, flexiblen   ist; die Entscheidung über die Zulassung ei-   3. Regierung und Verwaltung, Parlament,
     Nachmittagsbetreuung, Horte sowie          ner solchen Ausnahme trifft unter Anlegung          Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und
     Horte an der Schule untersagt.             strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die          Abschiebungshaftvollzugseinrichtun-
                                                Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder        gen sowie notwendige Einrichtungen
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht    wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die          der öffentlichen Daseinsvorsorge (ein-
für Schulen an nach § 28 des Kinder- und        sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sin-          schließlich der Einrichtungen gemäß
Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem-          ne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt.         § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit
berg anerkannten Heimen für Minderjäh-          Die Notbetreuung findet in der jeweiligen           Beschäftigte von ihrem Dienstherrn un-
rige, soweit die Schüler ganzjährig das         Einrichtung, die das Kind bisher besuchte,          abkömmlich gestellt werden,
Heim besuchen sowie Sonderpädagogi-             durch deren Personal in möglichst kleinen      4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli-
sche Bildungs- und Beratungszentren mit         Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur           ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein-
Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die     bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei          schließlich Katastrophenschutz,
Untersagung gilt ferner nicht für Schulen       dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei        5. Rundfunk und Presse,
der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kranken-     einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass   6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter-
pflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkran-         1. die Plätze so angeordnet werden, dass            nehmen für den ÖPNV und den Schie-
kenpflege, Entbindungspflege (Hebam-                  ein Abstand von mindestens 1,5 Metern         nenpersonenverkehr sowie Beschäftig-
men), Notfallsanitäter sowie Schulen zur              zwischen den Tischen und                      te der lokalen Busunternehmen, sofern
Ausbildung von Medizinisch-technischen          2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein           sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
Assistenten und Pharmazeutisch-tech-                  Abstand von mindestens 1,5 Metern        7. die Straßenbetriebe und Straßenmeis-
nischen Assistenten, soweit dort Schüler              zwischen den Personen gewährleistet           tereien sowie
und Schülerinnen geprüft und unterrichtet             ist. Vom Mindestpersonalschlüssel des    8. das Bestattungswesen.
werden, deren Abschluss bis spätestens                § 1 der Kindertagesstättenverordnung
30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die              kann in der Notbetreuung abgewichen      (7) Das Kultusministerium kann über die in
Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger.             werden, sofern die Wahrnehmung der       Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere
Das Kultusministerium kann Ausnahmen                  Aufsichtspflicht dennoch uneinge-        Bereiche der kritischen Infrastruktur lagean-
von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen              schränkt möglich ist.                    gepasst festlegen.
Bildungs- und Beratungszentren mit den
Förderschwerpunkten emotionale und so-          (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung        (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder,
ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige       gemäß Absatz 4 sind Kinder,                    deren bisher besuchte Einrichtung einem
Entwicklung, körperliche und motorische         1. die in Kontakt zu einer infizierten Per-    Betriebsverbot unterliegt und für die nach
Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in            son stehen oder standen, wenn seit         den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor-
längerer Krankenhausbehandlung sowie                dem Kontakt mit einer infizierten Per-     gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein-
die entsprechenden Einrichtungen des früh-          son noch nicht 14 Tage vergangen sind,     richtungen nicht betreten. Die Personen-
kindlichen Bereichs zulassen, sofern dies           oder                                       sorgeberechtigten haben für die Beachtung
aufgrund des besonderen Förder- und Be-         2. die sich innerhalb der vorausgegan-         der Betretungsverbote zu sorgen.
treuungsbedarfs erforderlich ist.                   genen 14 Tage in einem Gebiet aufge-
                                                    halten haben, das durch das Robert         (9) Das Kultusministerium wird gemäß §
(3) Das Kultusministerium kann zur Durch-           Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des       32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver-
führung schulischer Abschlussprüfungen              Aufenthalts als Risikogebiet ausgewie-     ordnung die Dauer der Untersagung nach
Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab-            sen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet   Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedin-
satz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe            innerhalb von 14 Tagen nach der Rück-      gungen festzulegen und die Ausgestaltung
gilt für das Sozialministerium in Bezug auf         kehr neu als Risikogebiet eingestuft       der Notbetreuung nach den Absätzen 4
Gesundheitsberufeschulen und Schulen für            wird, oder                                 und 5 anzupassen. Das Recht der zustän-
Sozialwesen sowie für das Ministerium für       3. die Symptome eines Atemwegsinfekts          digen Behörden, weitergehende Maßnah-
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im            oder erhöhte Temperatur aufweisen.         men nach dem Infektionsschutzgesetz
landwirtschaftlichen Bildungsbereich.                                                          anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
Freitag, den 27. März 2020                                                       10

                     §2                        2.   in häuslicher Gemeinschaft miteinan-        (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tä-
               Hochschulen                          der leben sowie deren Ehegatten, Le-        tigkeits- oder Beschäftigungsort ist die
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten,        benspartnerinnen oder Lebenspartner         ausgefüllte und unterschriebene Pendler-
Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und               oder Partnerinnen oder Partner.             bescheinigung der Bundespolizei oder der
Musikhochschulen, Hochschulen für an-                                                           ausgefüllte Berechtigungsschein des Lan-
gewandte Wissenschaften, der DHBW und          (4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind          des Baden-Württemberg zur Einreise in die
den Akademien des Landes wird bis zum          Veranstaltungen, Ansammlungen und Zu-            Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke
19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn-     sammenkünfte, die der Aufrechterhaltung          der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahr-
ener Studienbetrieb wird bis zu diesem         der öffentlichen Sicherheit und Ordnung          ten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pend-
Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote        oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu die-       lerbescheinigung oder der Berechtigungs-
sind weiterhin möglich. Über die Nachho-       nen bestimmt sind. Dies sind insbesondere
lung von ausgefallenen Veranstaltungen                                                          schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe
                                               solche der Gerichte, der Staatsanwaltschaf-
und Prüfungen entscheidet die Hochschule                                                        auszulegen.
                                               ten und der Notare sowie anderer Behör-
in eigener Verantwortung. Die Hochschulen      den, Stellen oder Einrichtungen, die öffent-
sorgen dafür, dass die Studentinnen und        lich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die                               §4
Studenten alle im Sommersemester 2020          Letztgenannten, wenn sie der Aufrecht-                  Schließung von Einrichtungen
vorgesehenen Studienleistungen erbrin-         erhaltung der öffentlichen Sicherheit und        (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird
gen können und zugleich die Studierbarkeit     Ordnung oder der Daseinsfürund -vorsorge         bis zum 19. April 2020 untersagt:
gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien       dienen.                                          1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, ins-
bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.                                                          besondere Museen, Theater, Schau-
Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April   (5) Veranstaltungen und sonstige Ansamm-              spielhäuser, Freilichttheater,
2020 für den Publikumsverkehr geschlos-        lungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen           2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art,
sen. Online-Dienste können für die wissen-     und die Zusammenkünfte anderer Glau-                  insbesondere Akademien, Fortbil-
schaftliche Nutzung geöffnet bleiben.          bensgemeinschaften sind grundsätzlich                 dungseinrichtungen, Volkshochschu-
                                               untersagt. Das Kultusministerium kann                 len, Musikschulen und Jugendkunst-
(2) Das Wissenschaftsministerium wird          Ausnahmen unter Auflagen zum Infektions-              schulen,
gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch       schutz zulassen.                                 3. Kinos,
Rechtsverordnung die Dauer der Untersa-
                                                                                                4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal-
gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie         (6) Die zuständigen Behörden können aus
Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zu-                                                            und Spaßbäder, Saunen,
                                               wichtigem Grund unter Auflagen zum               5. alle öffentlichen und privaten Sportan-
zulassen. Das Recht der zuständigen Behör-     Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom
den, weitergehende Maßnahmen nach dem                                                                lagen und Sportstätten, insbesondere
                                               Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen.            Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und
Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt      Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
hiervon unberührt.                                                                                   ähnliche Einrichtungen,
                                               wenn                                             6. Jugendhäuser,
                                               1. Versammlungen und sonstige Veran-             7. öffentliche Bibliotheken,
                      §3
                                                   staltungen der Aufrechterhaltung der
  Verbot des Aufenthalts im öffentlichen                                                        8. Vergnügungsstätten,           insbesondere
                                                   kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1
     Raum, von Veranstaltungen und                                                                   Spielhallen, Spielbanken, Wettannah-
                                                   Absatz 6 dienen oder
         sonstigen Ansammlungen                                                                      mestellen,
                                               2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum                                                         9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli-
                                                   Veranstaltungen handelt und eine Ver-
ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im                                                         che Einrichtungen,
Haushalt lebenden Person oder im Kreis der         legung des Termins nicht möglich ist.
                                                                                                10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen
Angehörigen des eigenen Hausstands ge-                                                               wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars,
stattet. Zu anderen Personen ist im öffent-    (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
                                               Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-           Clubs, Diskotheken und Kneipen,
lichen Raum, wo immer möglich, ein Min-                                                         11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und
destabstand von 1,5 Metern einzuhalten.        nung die in den Absätzen 1 und 2 genannte
                                               Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern                Tierparks und Anbieter von Freizeitakti-
                                               und hierbei auch unterschiedliche Grenzen             vitäten (auch außerhalb geschlossener
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind
Veranstaltungen und sonstige Ansamm-           für Veranstaltungen in geschlossenen Räu-             Räume), Spezialmärkte und ähnliche
lungen von jeweils mehr als fünf Personen      men und unter freiem Himmel festzusetzen.             Einrichtungen
vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts                                                     12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein-
des Landtages und der Gebietskörperschaf-                            § 3a                            zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3
ten verboten. Die Untersagung nach Satz 1            Reiseverbote bei ausländischen                  genannten Einrichtungen gehören, ins-
gilt insbesondere für                                        Risikogebieten                          besondere Outlet-Center,
1. Zusammenkünfte in Vereinen und sons-        (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge-       13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,
      tigen Sport- und Freizeiteinrichtungen   biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in      14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massa-
      sowie                                    das Gebiet oder durch das Gebiet des Lan-             gestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu-
2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung              des Baden-Württemberg sind mit Ausnahme               dios, Studios für kosmetische Fußpflege
      von Angeboten in Volkshochschulen,       der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits-        sowie Sonnenstudios,
      Musikschulen und sonstigen öffentli-     oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder        15. Beherbergungsbetriebe,           Camping-
      chen und privaten Bildungseinrichtun-    zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer
                                                                                                     plätze und Wohnmobilstellplätze; eine
      gen im außerschulischen Bereich.         Warenlieferung sowie in besonders begrün-
                                                                                                     Beherbergung darf ausnahmsweise zu
                                               deten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B.
                                               familiärer Todesfall) verboten.                       geschäftlichen, dienstlichen oder, in be-
(3) Ausgenommen von dem Verbot nach
                                                                                                     sonderen Härtefällen, zu privaten Zwe-
den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen
                                               (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet,             cken erfolgen und
und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur
Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienst-     die bei vernünftiger Betrachtung geeignet        16. Betrieb von Reisebussen im touristi-
betriebs erforderlich ist. Ausgenommen von     sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder         schen Verkehr.
dem Verbot nach Absatz 2 sind außerdem         Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den
Veranstaltungen und sonstige Ansammlun-        Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Wa-          (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
gen, wenn deren teilnehmende Personen          renlieferung möglichst schnell und sicher        Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer
1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei-    zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten,       Einrichtungen zu untersagen oder den Be-
    spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder     insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwe-      trieb von der Einhaltung von Auflagen ab-
    und Enkelkinder oder                       cken, sind untersagt                             hängig zu machen.
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