Liebe Marcherinnen und Marcher
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Freitag, 27. März 2020 Nummer 13 Liebe Marcherinnen und Marcher, im letzten Mitteilungsblatt haben wir Sie über die bis dahin getroffenen Maßnahmen und die geltenden Ver- ordnungen zur Eindämmung der Corona-Infektion informiert. Am vergangenen Wochenende gab es weitere Änderungen, die in dieser Ausgabe abgedruckt sind und erläutert werden. An dieser Stelle richte ich meinen Dank an all diejenigen, die in Ihren Berufen und Tätigkeiten dazu beitragen, dass unser gesellschaftliches Leben weitergehen kann und nicht zusammenbricht. Teilweise mit ganz außer- gewöhnlichem Einsatz. Beispielhaft seien alle Kräfte im medizinischen Bereich genannt, die sich um die Per- sonen kümmern, die sich mit dem neuartigen Corona-Virus angesteckt haben. Insbesondere die Pflegekräfte kümmern sich aber auch weiterhin um all diejenigen Menschen, die auf Pflege und fremde Hilfe angewiesen sind. Auch alle Mitarbeitenden im Einzelhandel, soweit er systemrelevant ist, verdienen in der aktuellen Situ- ation unsere Anerkennung, da sie uns allen die Möglichkeit erhalten, uns weiterhin mit Dingen des täglichen Bedarfs zu versorgen. Ihnen, liebe Marcherinnen und Marcher, danke ich dafür, dass Sie in den letzten Tagen bereits gezeigt haben, dass Sie bereit sind, zu verzichten und sich zurückzunehmen, die Einschränkungen zu akzeptieren, und so einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, das Risiko für einen weitere Verbreitung der Infektion zu mindern. Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir diese Zeit der Einschränkung möglichst gut und gesund überste- hen, mit Solidarität als Gemeinschaft und mit persönlicher Disziplin und Durchhaltevermögen. Herzlichst, Ihr Helmut Mursa, Bürgermeister Diese Ausgabe des Mitteilungsblattes beinhaltet folgende Informationen Seite 3: Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und Betretungsverbote – Was müssen Sie wissen? Seite 4: Telefonverzeichnis Rathaus March Einkaufshilfen durch DRK und evang. Kirche Seite 5: Übersicht über die geöffneten Einzelhändler und Gaststätten in March Seite 6: Infos und Hilfestellung für Personen mit höhrerem Risiko Kontaktformular des Gesundheitsamtes zur Selbstisolation Seite 7: Schließung des Recyclinghofes und der Grünschnittsammelanlage Entsorgung von Corona-kontaminierten Abfällen Saisonarbeitskräfte in der Corona-Krise gesucht „Soforthilfe Corona“ für die Baden-Württembergische Wirtschaft Seite 8: Offener Brief der Landrätin Seite 9: Corona-Verordnung Seite 12: Gedanken zur aktuellen Situation ab Seite 12: weitere amtliche Bekanntmachungen, u.a. Lärmschutzanlage an der BAB 5,, Nachruf Hans-Peter Flügler
Freitag, den 27. März 2020 2 NotdieNste uNd soNstige RufNummeRN Notdie ALLGEMEINER NOTDIENST Kirchliche Sozialstation Nördlicher Breisgau e.V. DRK Seniorenzentrum March Pflegeeinrichtung Polizeinotruf 110 Häusliche Kranken- und Altenpflege Schwarzwaldstr. 20 Pflege für schwerstkranke und Tel. 9345-0 Feuernotruf 112 sterbende Menschen Zentrale-Seniorenzentrum@drk-freiburg.de DRK-Rettungsdienst Hauptstr. 25, 79268 Bötzingen Polizeiposten March 934293 Tel. 07663/ 8969-240 Hospizgruppe Umkirch/March Strom: www.sozialstation-boetzingen.de Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden EnBW 0800/3629477 und deren Angehörigen, Tel.: 0151 24125533 Sprechstunde für Angehörige Wasser 0172/7615161 von Menschen mit Demenz Gas: Frau Regina Schultis Badenova 0800 2 767 767 Tel. 07663/8969-260 DIENSTSTUNDEN Krankentransport 0761/19222 Nach Vereinbarung DER GEMEINDE Vergiftungsfälle 0761/19240 Beratungsstelle für ältere Menschen und Öffentliche Dienststunden sind wie folgt: Tierkörperbeseitigung 0761/506706 deren Angehörige, Tel. 07663-9148835 Rathaus March in Hugstetten mit allen Caritasverband Ämtern, Am Felsenkeller 2+4, Krankheit, Kur, Geburt... Telefon 422-9000 ÄRZTE Ihre Familie braucht Hilfe? Montag, Mittwoch und Donnerstag Tel. 0761/89 65-4 51 08.00 - 12.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenen- und 14.00 - 15.30 Uhr den und Feiertagen und außerhalb der Sprech- www.caritas-breisgau-hochschwarzwald.de Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr stundenzeiten: Fachstelle Sucht (bwlv) und 14.00 - 18.00 Uhr Kostenfreie Rufnummer: 116117 Beratung - Behandlung - Prävention Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kos- tenfreie Onlinesprechstunde von niedergelasse- Tel. 0761/156309-0 nen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Sprechzeiten Bürgermeister und Ökumenische Versicherte unter Ortsvorsteher: Nachbarschaftshilfe March-Hochdorf 0711-96589700 oder doc.dorekt.de Bürgermeister Mursa nach besonderer Frau Regina Bothe, Tel. 01577-7029298 Tierarzt : Den tierärztlichen Notdienst erfragen Sie Regelung oder telefonischer Absprache. bitte bei Ihrem Haustierarzt Ökumenische Seelsorge: Buchheim, Ortsvorsteher Gerspach Tel. 0800/1 11 01 11 Dienstag 16.30 – 17.30 Uhr APOTHEKEN (vertraulich, anonym, kostenfrei) Telefon 400383 (privat 40885) (Wechsel täglich jeweils 8.30 Uhr) Psychosoziale Beratungs- und Behand- Holzhausen, Ortsvorsteher Lorenz lungsstelle für Alkohol- und Drogenpro- Montag 17.00 - 18.00 Uhr Samstag, 28.03.2020 bleme des blv. , Tel. 0761/7 41 12 Telefon 9412240 St. Wendelin-Apotheke Merdingen, Tel. 06558-5812 Integration von Flüchtlingen Sprechzeiten im Rathaus Hugstetten, Hugstetten, Ortsvorsteher Faller Sonntag, 29.03.2020 Tel. 422-9141 oder 9142 Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr Franziskaner-Apotheke Frau Gineva, Zimmer 108, 0151/16344831 Telefon 422-9500 (privat 1307) Oberrimsingen, Telefon 0 76 64 / 40 87 14 yana.gineva@march.de Montag, 30.03.2020 Di. 09.00 – 12.00 Uhr u.14.00 – 16.00 Uhr Neuershausen, Ortsvorsteher Seiler und Fr. 10.00-12.00 Uhr Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr Kaiserstuhl-Apotheke, Frau Gfrörer, Zimmer 110, 0151/46767061 Telefon 0172/7178134 Eichstetten, Telefon 0 76 63 / 12 05 christine.gfroerer@caritas-bh.de Dienstag, 31.03.2020 Mo. 09.00 – 12.00 Uhr, Mi. 14.00 – 16.00 Uhr- Kaiserstuhl-Apotheke, Vogtsburg-Oberrotweil Frau Badalli-Wirth, Zimmer 110, 0151/16344838 IMPRESSUM: bergita.badalli-wirth@march.de Telefon 0 76 62 / 3 37 Di. 14.00 – 16.00 Uhr und Do. 14.00 - 16.00 Uhr Amtsblatt der Gemeinde March Herausgeber: Mittwoch, 01.04.2020 Sprechzeiten Gemeinschaftsunterkunft Bürgermeisteramt March, Münster-Apotheke, Am Felsenkeller 2+4, 79232 March Umkirch Breisach, Telefon 0 76 67 / 72 99 Herr Stanossek, Tel. 07665/9380077 - Telefon: 07665/4 22- 9000 Donnerstag, 02.04.2020 Georg.Stanossek@caritas-bh.de - Telefax: 07665/4 22- 9099 Rats-Apotheke Mo. 14.00 - 16.00 Uhr, Di. 16.00 - 18.00 Uhr, - Internet: www.march.de Fr. 10.00 - 12.00 Uhr - E-Mail: gemeinde@march.de Bötzingen, Telefon 0 76 63 / 14 70 Für den amtlichen und redaktionellen Teil: Freitag, 03.04.2020 DREISAM Bürgermeister Mursa Salus-Apotheke Sozialmedizinische Pflegebetriebe Für Anzeigenteil/Druck: Freiburg-Waltershofen Gemeinnützige GmbH Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Am Bahnhof 2 A Messkircher Straße 45, 78333 Stockach Telefon 07665/5 02 04 00 - Telefon: 07771/93 17-11 79232 March-Hugstetten Samstag, 04.04.2020 Tel. 07665/9473888, - Telefax: 07771/93 17-40 Apotheke zum Fax 0761/3876529 - E-Mail anzeigen@primo-stockach.de Roten Fingerhut, Ambulante Alten- und Krankenpflege Tag - Internet: www.primo-stockach.de Ihringen, Telefon 0 76 68 / 3 17 und Nacht durchgängig für Sie im Einsatz
3 Freitag, den 27. März 2020 Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und Betretungsverbote – Was müssen Sie wissen? Seit Samstag, 23.03.2020, gelten in ganz Ba- Darf ich im Garten grillen? Dürfen meine Kinder mit Kindern aus ande- den-Württemberg, damit auch in der Gemein- Der Aufenthalt im eigenen Garten, auch zum ren Familien zusammenspielen? de March, weitreichende Betretungsverbote Grillen, ist erlaubt. Auch hier gelten die Bestim- Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls für öffentliche Orte. Mit diesen Regeln wird mungen für den nicht öffentlichen Raum. nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies auch umgesetzt, worauf sich Länder und der Ist die Betreuung minderjähriger Kinder leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen Bund am vergangenen Sonntag verständigt durch Freunde, Familienmitglieder oder außerhalb des eigenen Hausstands sollen auf haben. eine andere Mutter im Wechsel noch mög- ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt Straßen, Wege, Gehwege, Plätze und öffentli- lich? Und wie sieht es mit den Bring- und für alle Altersstufen. che Grünflächen dürfen – bis auf genau festge- Abholfahrten aus? legte Ausnahmen – nur alleine oder zu zweit, Ich habe einen alten, alleinstehenden Nach- Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb mit jemandem, der nicht im eigenen Haushalt barn. Darf ich für den weiterhin zum Einkau- der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf lebt, betreten werden. Mehr als zwei Personen fen gehen? ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das gilt Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin dürfen öffentliche Orte nur betreten, wenn sie für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Deswe- gleichen Haushalt leben. In Mehrfamilienhäu- erlaubt. Um die besonders gefährdeten Perso- gen sollten Kinder nicht von Personen betreut nengruppen zu schützen ist diese Unterstüt- sern ist der gleiche Haushalt die Wohnung, werden, die nicht Angehörige des eigenen nicht das ganze Haus. lebenden Personen zung beim Einkauf sogar erwünscht. Erlaubt ist Haushaltes sind, erst recht nicht im Wechsel. auch der Besuch bei Alten, Kranken und Men- betreten werden. Im privaten Bereich sind Eine Betreuung von minderjährigen Kindern schen mit Behinderung, die nicht dem eigenen Ansammlungen von mehr als fünf Personen durch Dritte aus triftigem Grund, insbesonde- Hausstand angehören, im privaten Bereich. untersagt. re zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, ist Auch hier ist aber zu beachten, dass Besuche Jeder ist angehalten, Kontakte zu anderen aber möglich. wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolu- Menschen, mit denen er nicht zusammen in einer Wohnung lebt, „auf ein absolut nötiges Die Kinder sollten auch nicht gemeinsam tes Minimum zu beschränken sind. Minimum zu reduzieren“. Veranstaltungen jeg- im Garten spielen und dürfen sich auch nicht für Spielenachmittage treffen. Auch Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins licher Art sind untersagt, Kitas-; Schulen, und Großeltern sollten die Kinder nicht beauf- Haus/in die Wohnung zu holen? die meisten Einzelhandelsgeschäfte sind ge- sichtigen, denn für den Besuch mit älteren Das ist keine gute Idee. Ältere Menschen sind schlossen. Menschen gilt ganz besonders, dass Besu- durch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus Was ist aktuell erlaubt und was nicht? che wegen der Ansteckungsgefahr auf ein besonders gefährdet. Wir beantworten für Sie die häufigsten Fragen, insbesondere zu den Regelungen in § 3 der Co- absolutes Minimum zu beschränken sind. Darf ich mein Auto noch zum Inspektions- rona-VO der Landesregierung. Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten oder TÜV-Termin in die Werkstatt bringen? Betretungsverbot für den öffentliche Raum, Berufen tätig sind, ist eine Notfallbetreuung Kfz-Werkstätten bleiben weiterhin geöffnet. heißt das, dass ich das Haus nicht mehr ver- eingerichtet. Ein Werkstattbesuch ist, ebenso wie das erneu- lassen darf? Meine Eltern sind alt und leben alleine, darf ern der TÜV-Plakette ein wichtiger Grund. Auch Nein. Es ist weiterhin möglich das Haus zu ich Sie noch besuchen? hier gilt jedoch: Arbeiten, die nicht notwendig verlassen, um notwendige Besorgungen zu Der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen sind sollten auf einen späteren Termin verscho- tätigen, zum Arzt oder zur Arbeit zu gehen. mit Behinderung, die nicht dem eigenen Haus- ben werden. Auch Spaziergänge, Sport im Freien oder Gassi stand angehören, ist erlaubt. Allerdings nur im Dürfen Handwerker zu mir in die Wohnung gehen mit dem Hund sind erlaubt. Wichtig ist privaten Bereich, da für Altenheime und Seni- kommen? hierbei jedoch, dass man maximal mit einer orenresidenzen wiederum Betretungsverbote Ja, dass ist erlaubt. Bei Notfällen wie z.B. einen weiteren Person, die nicht zum eigenen Haus- gelten. Für den Besuch bei älteren Menschen Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall halt gehört unterwegs sein darf. Hier ist ein gilt aber generell, dass Besuche wegen der An- dürfen Handwerker kommen. Auch hier gilt: Mindestabstand von 1,50 Meter vorgeschrie- steckungsgefahr auf ein absolutes Minimum Nicht notwendige Arbeiten, sollten Sie, wenn ben. zu beschränken sind. möglich, auf einen späteren Zeitpunkt ver- Dürfen wir als Familie keine Spaziergänge schieben. mehr machen? Meine Eltern sind alt und Leben im Pflege- Doch. Angehörige des eigenen Haushalts sind Wer kontrolliert, ob sich die Leute an die heim, darf ich Sie besuchen von der Regelung ausgenommen. Sie dürfen geltenden Regelungen der Corona-Verord- Nein. Ältere Personen zählen zum Kreis der sich weiterhin gemeinsam im Freien aufhal- nung halten? besonders gefährdeten Personen. Um eine Sowohl die Polizei, als auch der kommunale ten. Wichtig ist, dass der Mindestabstand auch Ausbreitung des Erregers in einem Pflegeheim dann eingehalten wird, wenn man Freunde Ordnungsdienst können die Einhaltung der möglichst zu vermeiden, dürfen keine Besuche Verordnung kontrollieren und mögliche Perso- trifft. Das Zusammenstehen oder -hinsetzen, mehr stattfinden. Ausnahmen sieht die Coro- nenansammlungen auflösen. Verstöße gegen um sich zu unterhalten, ist in diesem Fall ver- na-Verordnung nur z.B. im Rahmen einer Ster- die Corona-Verordnung können als Ordnungs- boten. bebegleitung für enge Angehörige vor. widrigkeit mit hohen Bußgeldern bestraft wer- Kann ich weiterhin Gäste zu mir nach Hause einladen? den. Vorsätzliche Verstöße sind strafbar. Wie ist es mit Besuchen im Krankenhaus? Generell gilt, dass alle Kontakte zu anderen au- Wie lange gilt das alles noch? ßer den Angehörigen des eigenen Hausstands Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei Pflegeheimen. Zum Schutz besonders gefähr- Die Schließung der Schulen, Kindergärten und auf ein absolut nötiges Minimum reduziert Hochschulen gilt bislang bis einschließlich werden sollen. Die „Zwei-Kopf-Regel“ gilt nur deter Personen dürfen Kliniken aus Besuchs- 19.04.2020. Dies ist das Ende der Osterferien. für den öffentlichen Raum, also Straßen, Plätze, zwecken nicht mehr betreten werden. Ausnah- Dies gilt ebenso für die in § 4 der Corona-VO Gehwege zum Beispiel. Baden-Württemberg men gelten auch hier für die Sterbebegleitung genannten Einrichtungen. hat zusätzlich eine Regelung für den privaten oder zu Begleitung eines erkrankten Kindes. Die übrigen Regelungen gelten bis einschließ- Bereich getroffen. „Außerhalb des öffentlichen Hierfür kann die Klinik Auflagen erlassen. lich 14.06.2020, also bis zum Ende der Pfingst- Raums sind Veranstaltungen und sonstige An- ferien. sammlungen von jeweils mehr als fünf Perso- Ich möchte auswärts essen, ist das noch nen (...) verboten.“ Das bedeutet, dass keine möglich? Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Geburtstagsfeiern mit mehr als fünf Menschen Nein. Alle Bars, Gaststätten, Restaurants etc. Regelungen und Fragen zur Corona-VO im erlaubt sind. Auch hier gibt es Ausnahmerege- sind derzeit zur Eindämmung der Pandemie Detail aufgeführt werden können. Bei Un- lungen für Familienangehörige oder Personen, für den Publikumsverkehr geschlossen. Essen klarheiten steht Ihnen die Gemeindever- die ohnehin zusammen wohnen, zum Beispiel darf nur noch zum Mitnehmen oder als Liefer- waltung March unter gemeinde@march.de in einer WG. service angeboten werden. gerne zur Verfügung.
Freitag, den 27. März 2020 4 Amtliche Bek BekANNtmAchuNgeN Telefonnummer des Rathauses March Amt/Abteilung Name Tel.Nr. E-Mail Adresse: Bürgermeister Herr Mursa 422-9020 helmut.mursa@march.de Bgm.Sekretariat Frau Reitzel 422-9021 elke.reitzel@march.de Bgm.Sekretariat Herr Falakshahi 422-9022 tony.falakshahi@march.de Hauptverwaltung Hauptamtsleiter Herr Heinrich 422-9100 joachim.heinrich@march.de Personalamt Frau Seiler 422-9110 priska.seiler@march.de Hauptamt Frau Giese 422-9130 joerdis.giese@march.de Standesamt Frau Burkart 422-9150 marina.burkart@march.de Sozialamt (vormittags) Frau Boden 422-9160 katja.boden@march.de Ordnungsamt Frau Böhmke 422-9140 saskia.boehmke@march.de Flüchtlingsbetreuung Frau Gineva 422-9142 yana.gineva@march.de Bürgerbüro Frau Kranz/ Frau Riedel 422-9000 buergerbuero@march.de Finanzverwaltung Rechnungsamtleiter Herr Behringer 422-9200 andre.behringer@march.de Rechnungsamt Frau Neb 422-9230 kristina.neb@march.de Steueramt Herr Strecker 422-9220 ulrich.strecker@march.de Gemeindekasse Frau Kübler 422-9211 myriam.kuebler@march.de Gemeindekasse Frau Wiedemann 422-9210 sandra.wiedemann@march.de Grundbucheinsicht Frau Barleon 422-9209 michaela.barleon@march.de Bauverwaltung Bauamtsleiter Herr Utz 422-9600 mario.utz@march.de Bauamt Frau Gut-Spöri 422-9630 roswitha.gut-spoeri@march.de Bauordnungsamt Herr Reber 422-9610 ralf.reber@march.de Sekretariat Frau Köbelin 422-9601 claudia.koebelin@march.de Sekretariat Frau Di Maria 422-9602 nicole.di.maria@march.de Bauhof Herr Heller 422-9650 bauhof@march.de Büro Bauhof Frau Amann 422-9655 doris.amann@march.de Wassermeister Herr Schöpflin 422-9660 wassermeister@march.de Die Aufgabengebiete der einzelnen Sachbearbeiter entnehmen Sie unserer Homepage: https://www.march.de/de/Rathaus/Ge- meindeverwaltung. Bei Fragen rund um Corona melden Sie sich bitte auf der Zentrale (422-9000) sie werden dann zu einem freien Sachbearbeiter durchgestellt. Marcher helfen Marchern Einkaufsservice durch den DRK Ortsverband Der DRK Ortsverband will die Marcher BürgerInnen unterstützen, indem sie einen Einkaufsservice errichten. Dieser Einkaufsservice wird für Menschen angeboten, die keine sozialen Kontakte aktivieren können und sich somit, aufgrund der aktuellen Lage, nicht selbst versor- gen können. Gehören Sie zur Risikogruppe oder stehen unter Quarantäne? Dann melden Sie sich doch einfach beim DRK. Dieses Angebot gilt ab dem 30.03.2020. Jeden Montag von 17-19 Uhr können Sie die freiwillen Helfer, telefonisch unter 07665/95127, erreichen und Ihre Bestellung abgeben. Diese wird dann am Dienstag oder Mittwoch ausgeliefert. Das weitere Vorgehen wird mit Ihnen direkt am Telefon besprochen. Koordination der ehrenamtlichen Hilfe durch Ev. Kirchengemeinde Veranstaltungen werden abgesagt, öffentliches Leben eingeschränkt. Als Kirchengemeinde wollen wir vermeiden, dass dadurch Men- schen einsam werden. Wir wollen denen helfen, die das Haus nicht mehr verlassen, sei es aus Angst oder aus gesundheitlichen Gründen. Melden Sie sich, wenn Sie Hilfe suchen oder Hilfe anbieten können, z.B. Einkaufen, Essen kochen und vorbeibringen, Kinderbetreuung, Tratsch am Telefon oder was Ihnen sonst noch einfällt. Pfarrerin Trautmann ist für Sie von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 9 Uhr unter 0157-34488262 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine E-Mail an: marika.trautmann@kbz.ekiba.de senden.
5 Freitag, den 27. März 2020 Unterstützen Sie den Marcher Gärtnereien: GASTSTÄTTEN: Einzelhandel Gärtnerei Huck (Hugstetten), Gärtnerei Fragen Sie bereits bei der Bestellung nach, Köpfer (Holzhausen), Gärtnerei Kremp ob das Mitbringen von eigenen Behältnis- Leider bleiben aufgrund der aktuell einzu- (Hugstetten) sen möglich ist. So helfen Sie, Müll zu ver- haltenden Verordnungen und Maßnahmen Alle Gärtnereien haben zwar geschlossen, meiden und schützen die Umwelt. viele Einzelhandelsgeschäfte sowie alle bieten allerdings einen Selbstbedienungs- Gaststätten und Kneipen geschlossen. Viele bereich vor Ihren Geschäften an. In den Bistro Brisant, Buchheim Betriebe haben neue Wege gefunden, wie Selbstbedienungsbereichen finden Sie Blu- Essen zum Mitnehmen ist zwischen 17.00 sie die Kunden dennoch mit Waren versor- men, Gestecke, Gemüse oder Dekoartikel. Uhr und 22.00 Uhr möglich (Dienstag – gen können. Die Gemeindeverwaltung hat Sonntag). Bestellungen können unter der Ihnen eine Aufstellung aller Einzelhandels- Telefonnummer 40277 abgegeben werden. geschäfte und Gaststätten gemacht, die Getränkehandel: Bei der Bestellung steht Ihnen die gesamte weiterhin geöffnet bleiben oder spezielle Maßnahmen getroffen haben, um Sie den- Karte zur Auswahl. noch mit Ihren Waren zu versorgen Getränkevertrieb Mittag Der Verkauf ist zu den üblichen Zeiten ge- Gasthaus Löwen Holzhausen BITTE BEACHTEN SIE: Wir haben nicht von al- öffnet. Der Getränkehandel bietet einen Lie- Mittwoch-Sonntag von 11.30-14.00 Uhr und len Geschäften Rückmeldung erhalten (und ferdienst an und auch Vorbestellungen sind 17.00-19.00 Uhr ist die Abholung von Spei- vielleicht auch jemanden vergessen). Falls möglich. Tel. 2529 sen möglich. Diese können Sie telefonisch ein Betrieb bekannt ist, der ebenfalls noch unter 1328 vorbestellen. Es gibt eine spezi- einen Versorgung anbietet, teilen Sie uns elle Speisekarte, die Sie online finden. dies unter saskia.boehmke@march.de mit. Lebensmittelgeschäfte/Hofläden: Wir werden dies auf der Homepage und im Gleis 1, Hugstetten nächsten Mitteilungsblatt veröffentlichen. Das Restaurant bietet einen Abhol- und Billys Farm, Neuershausen Lieferdienst an. Dieser ist täglich zwischen Hat für Sie zu den üblichen Zeiten geöffnet. 12.00- 14.30 Uhr & 17.30 - 21.30 Uhr nutzbar. Helfen Sie mit, unsere lokalen Versorger zu unterstützen. Denn die aktuellen Ein- Der Lieferdienst kann bei einem Mindestbe- Cadeaux Herbstritt - Geschenke und Fein- stellwert von 20 € in Anspruch genommen schränkungen treffen die lokalen Einzel- kost, Hugstetten händler und Gaststätten wirtschaftlich sehr. werden. Es gibt eine spezielle Speisekarte, Hat für Sie zu den üblichen Zeiten geöffnet. die Sie online finden. Tel. 400313 Denken Sie dennoch beim Einkauf oder Abholen daran: Abstand halten zu den Men- schen in Ihrer Umgebung! Metzgereien: Jauchs Löwen, Neuershausen Das Restaurant bietet eine Auswahl der Speisen zum Abholen an. Den Auszug der EINZELHANDEL: Metzgerei Faller, Buchheim Speisekarte finden Sie online. Bestellungen Die Metzgerei hat zu den bisherigen Öff- werden unter der Telefonnummer 92090 nungszeiten geöffnet und öffnet zudem entgegengenommen. Apotheken: samstags bis 15.00 Uhr. Die Metzgerei bietet Die medizinische Grundversorgung wird durch unsere Apotheken sichergestellt. Bei- zudem einen Lieferservice, ab einem Bestell- Namaste India, Hugstetten de Apotheken haben zu den üblichen Öff- wert von 25 € (+ 5€ Lieferpauschale), an. Hier besteht die Möglichkeit über Liefe- nungszeiten für Sie geöffnet. Bestellungen können täglich bis 10.00 Uhr rando zu bestellen oder per Telefon unter per Telefon 4440 oder per Mail bestellung@ 9322338. Das Essen wird ab einem Mindest- metzgerei-partyservice-faller.de abgegeben bestellwert von 10 € geliefert. Bäckereien: werden. Die Lieferung wird dann am dar- auffolgenden Tag zwischen 12.00 und 16.00 Pizzeria Capriccio Uhr erfolgen. Die Pizzeria bietet einen Lieferdienst von Bäckerei Cappuccino, Hugstetten 12.00-14.00 Uhr und von 17.00 -21.00 Uhr, Hat zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie Metzgerei Selb ab einem Mindestbestellwert von 15 €, an. geöffnet. Die Metzgerei öffnet zu den üblichen Zeiten Auch eine Abholung der Speisen ist mög- ihre Türen für Sie. lich. Tel. 9397384 Bäckerei Heitzmann, Buchheim Hat zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie Pizzeria La Romantica, Buchheim geöffnet. EC-Karten Zahlung ist ab jedem Postannahme und Die Pizzeria hat einen Abholservice errich- Betrag möglich. Vorbestellungen werden unter Tel. 9345831 entgegengenommen. -ausgabestellen: tet. Bestellungen werden unter der Telefon- nummer 930710 entgegengenommen. Bäckerei Steiert, Neuershausen + Postfiliale (Buchheim), Schreibwarenla- Hugstetten den Schätzle (Hugstetten), Poststelle und Die Filiale in Neuerhausen hat zu den übli- Geschenkeartikel Winter (Hugstetten) chen Öffnungszeiten geöffnet. Lediglich in WÜNSCHE UND ANREGUNGEN? Alle Postannahme und -ausgabestellen ha- Hugstetten gab es Kürzungen bei den Öff- nungszeiten. So hat die Filiale Montag bis ben weiterhin zu den üblichen Öffnungszei- www.primo-stockach.de Freitag zwischen 7.00 – 13.00 Uhr geöffnet. ten für Sie geöffnet. Online finden Sie nützliche Und samstags zwischen 7.00 und 12.00 Uhr. Informationen: Tankstellen: Preislisten Ansprechpartner Bäckerei Zipfel, Holzhausen Angebote Die Bäckerei hat zu ihren normalen Öff- nungszeiten geöffnet. Zudem bieten Sie bft Tankstelle (Hugstetten), Natürlich sind wir auch persönlich für Sie da: einen Abholservice an. Vorbestellte Back- Shell Tankstelle (Holzhausen) Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 waren und Lebensmittel können nach Ver- Beide Tankstellen stehen Ihnen weiterhin anzeigen@primo-stockach.de einbarung auch während der Mittagspause zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfü- abgeholt werden. Tel. 1738. gung.
Freitag, den 27. März 2020 6 Informationen und Hilfestellun- Optionen für Maßnahmen zur Kontaktre- duzierung in Gebieten, in denen vermehrt krankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen gen für Personen mit einem hö- Fälle bekannt wurden ) • Wichtig ist auch eine aktive Information Ambulante Pflege heren Risiko für einen schweren über das Krankheitsbild, die bei der früh- • Bei der ambulanten Versorgung vulner- COVID-19-Krankheitsverlauf zeitigen Selbsterkennung von Sympto- abler Patientengruppen im Rahmen einer men helfen kann. Pandemie ist das Tragen eines Mund-Na- • Erkrankte sollten rasch Kontakt aufneh- sen-Schutzes durch das medizinische Per- Stand: 20.3.2020 men zur Hausarztpraxis oder telefonisch sonal aus Aspekten des Patientenschutzes zu anderen beratenden Stellen: angezeigt. Personengruppen, die nach bisherigen • Beratung hinsichtlich individueller Erkenntnissen ein höheres Risiko für ei- Maßnahmen nen schweren Krankheitsverlauf haben: • Beratung hinsichtlich labordiagnosti- • Das Risiko einer schweren Erkrankung scher Abklärung von COVID-19 Kontaktformular des Gesund- steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen • Wenn in der näheren Umgebung (z.B. im heitsamtes sowie Hinweise zur privaten oder beruflichen Umfeld) Fälle können, bedingt durch das weniger gut von COVID-19 bekannt werden, sollte dies Selbstisolation für Bewohner der reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunse- ebenfalls entsprechend mitgeteilt wer- den, um gezielte diagnostische Maßnah- Stadt Freiburg und des Landkrei- neszenz). Da unspezifische Krankheits- men zu beschleunigen. ses Breisgau-Hochschwarzwald symptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, Hinweise zur Prävention und zum Ma- können diese im Alter schwächer ausfal- nagement von Erkrankungen in Alten- Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bei len oder fehlen, wodurch Erkrankte dann und Altenpflegeheimen stark erhöhten Fallzahlen eine koordinier- auch erst später zum Arzt gehen. Generell sollten die gleichen Prinzipien wie te Selbstisolation der Betroffenen. Das Ge- • Auch verschiedene Grunderkrankun- bei der Prävention bzw. beim Ausbruchs- sundheitsamt bittet deshalb darum, dass gen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, management anderer Atemwegserkrankun- dies von der Bevölkerung im Landkreis Diabetes, Erkrankungen des Atmungssys- gen in Alten- oder Altenpflegeheimen zur Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt tems, der Leber und der Niere sowie Kreb- Anwendung kommen (Epidemiologisches Freiburg umgesetzt wird. Das Gesundheits- serkrankungen scheinen unabhängig Bulletin 39/2013 ) und Checkliste für Ge- amt kann bei den aktuell schnell steigenden vom Alter das Risiko für einen schweren sundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeein- Infektionszahlen eine zeitnahe Kontaktauf- Krankheitsverlauf zu erhöhen. richtungen (RKI, September 2013 ) nahme zu den mit positivem Laborbefund • Bei älteren Menschen mit vorbestehen- • Beim Auftreten von Atemwegserkran- bestätigten Coronavirus-Erkrankten nicht in den Grunderkrankungen ist das Risiko kungen oder fieberhaften Erkrankungen jedem Fall sicherstellen. für einen schweren Krankheitsverlauf sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 er- höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder wogen werden Es steht ab sofort der Bevölkerung ein Kon- Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehre- • Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) an- taktformular auf der Homepage des Land- re Grunderkrankungen vorliegen (Multi- bringen, dass sie das Altenheim nicht auf- ratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zur morbidität) dürfte das Risiko höher sein suchen sollen, wenn sie eine akute Atem- Verfügung. Das Kontaktformular ist unter als bei nur einer Grunderkrankung. wegserkrankung haben www.lkbh.de/corona zu finden. • Für Patienten mit unterdrücktem Im- • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkran- munsystem (z.B. aufgrund einer Erkran- kungen sollten zu Hause bleiben Das Kontaktformular dient dazu, dass das kung, die mit einer Immunschwäche • Bei neu aufgenommenen Bewohnern Gesundheitsamt die wesentlichen Infor- einhergeht, oder wegen Einnahme von sollte der Gesundheitsstatus erhoben mationen des betroffenen Personenkreises Medikamenten, die die Immunabwehr werden, Personen mit Atemwegserkran- vorab erhält. Dieses Kontaktformular soll unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht kungen oder fieberhaften Erkrankungen nur ausfüllen, wer laborbestätigt positiv auf ein höheres Risiko. sind möglichst zu isolieren (s. unten) Corona getestet wurde. • Welche Kombination von Risikofaktoren • Erkrankte Bewohner mit Atemwegser- mit weiteren (Lebens-)Umständen ein be- krankungen oder fieberhaften Erkran- Diese Personen sollen sich selbst isolie- sonders hohes Risiko für einen schweren kungen sollten nach Möglichkeit isoliert ren. Hinweise dazu finden sich auf unserer Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstel- werden. Wenn sie ihren Wohnbereich ver- Homepage unter www.lkbh.de/corona. len, ist noch nicht hinreichend bekannt. lassen müssen, sollten sie einen Mund-Na- senschutz aufsetzen (sofern tolerierbar). Eine notwendige medizinische Behandlung Kein erhöhtes Risiko für einen schweren • Generelle Informationen für Mitarbeiter, erfolgt je nach Schwere der Erkrankung in Krankheitsverlauf: Bewohner und deren Besucher, welche Rücksprache mit dem Hausarzt entweder • Schwangere scheinen nach bisherigen Anstrengungen unternommen werden, ambulant oder stationär. Erkenntnissen aus China kein erhöhtes um die Bewohner zu schützen Risiko gegenüber nicht schwangeren • Hände-Desinfektionsmittel und Einmal- Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus taschentücher sollten in allen Bereichen, zu haben. auch den Wohnbereichen der Bewohner, • Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes bereit gestellt werden Risiko für einen schweren Erkrankungs- • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber verlauf berichtet. oder Atemwegserkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutz- Was sollten Personen mit einem höheren ausrüstung verwendet werden Risiko für einen schweren Krankheitsver- • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren lauf beachten Benutzung sollten unmittelbar vor den • Besonders wichtig ist die größtmögliche Wohnbereichen platziert werden Minderung des Risikos einer Infektion, • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalar- zum Beispiel durch allgemeine Verhal- tikeln sollten im Innenbereich vor der Tür tensregeln (Hände waschen, Abstand aufgestellt werden halten zu Erkrankten) und weitere Maß- • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in nahmen der Kontaktreduktion (ausführ- eine andere Einrichtung sollte eine Vor- lich beschrieben in Referenz 2: COVID-19: ab-Information bezüglich Atemwegser-
7 Freitag, den 27. März 2020 Abfallwirtschaft nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel im „Soforthilfe Corona“ für die ba- Breisgau-Hochschwarzwald Keller). den-württembergische Wirtschaft Unter Beachtung der genannten Vorsichts- maßnahmen sind nachfolgende Abfälle aus HINWEIS: Die nachfolgenden Informatio- Schließung Recyclinghof und nen wurden der Gemeinde durch den Ver- Grünschnittannahmestelle - Absage positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten und ver- ein Wirtschaftsförderung Region Freiburg der Schadstoffsammlung e.V. zur Verfügung gestellt. Dieser hat die gleichbaren Anfallstellen über die Restmüll- Aufgrund der aktuellen Situation und tonne zu entsorgen (Aufzählung nicht ab- Informationen nach bestem Wissen zusam- der erlassenen Allgemeinverfügungen schließend): mengestellt. Für die Richtigkeit und den In- werden die Einrichtungen der Abfallwirt- halt der verlinkten Seiten kann jedoch keine schaft Landkreis Breisgau-Hochschwarz- - Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Haftung übernommen werden. wald von Samstag, 21. März bis voraus- Bioabfälle (beispielsweise Küchenabfälle), sichtlich einschließlich Sonntag, 5. April Auch das Wirtschaftsministerium des Landes geschlossen. - Materialien, die zum Abdecken von Mund hat jetzt eine Corona-Hotline für Unterneh- Damit sind der Recyclinghof und die oder Nase im Zuge der Husten- und men gestartet, die von Montag bis Freitag Grünschnittannahmestelle im o.g. Zeit- Nies-Etikette verwendet wurden, unter einer gebührenfreien Telefonnummer raum geschlossen. Bei Änderungen wer- zu erreichen ist. Diese Info könnte man un- den wir Sie informieren. - Taschentücher, Aufwischtücher, ter die Rubrik „Hotlines zum Coronavirus für Die für Montag, 30.03.2020, vorgesehene Unternehmen“ wie folgt subsumieren: Schadstoffsammlung findet nicht statt. - Einwegwäsche und Hygieneartikel (zum Sobald ein neuer Termin feststeht, wer- Beispiel Windeln), den wir diesen bekanntgeben. Infotelefon des Wirtschaftsministeriums - Schutzkleidung Baden-Württemberg: Telefon: 0800 40 200 88, Mo – Fr 9:00 bis - Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen. 18:00 Uhr Entsorgung von mit dem Gerne können Sie auch eine Mail schreiben: Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter • Für Fragen zur Corona-Verordnung Coronavirus (SARS-CoV-2) wie bisher, um die Entsorgungskapazi- (Schließung von Geschäften etc.): corona- kontaminierten Abfällen täten in den Müllverbrennungsanlagen verordnung@wm.bwl.de • Für Fragen zu Finanzierungen: nicht unnötig zu belasten. Bürgerinnen aus privaten Haushalten und Bürger können sich bei konkreten Fra- finanzierungen@wm.bwl.de gen zur Entsorgung an die Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald wenden, ent- Die Landesregierung hat ein branchen- Das Ministerium für Umwelt, Klima und übergreifendes Soforthilfeprogramm Energiewirtschaft gibt, basierend auf den weder per Mail an alb@lkbh.de oder telefo- nisch unter: 0761 2187 9707. aufgesetzt: Ab Mittwoch, 25. März 2020 Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, können Solo-Selbstständige, gewerbliche folgende Hinweise zur Entsorgung von mit Unternehmen und Sozialunternehmen mit dem Coronavirus kontaminiertem Müll von Saisonarbeitskräfte bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehö- positiv getesteten oder unter Quarantäne rige der Freien Berufe oder Künstler, die un- gestellten Personen bekannt. in der Landwirtschaft im Kontext mittelbar durch die Corona-Krise wirtschaft- Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Haus- der Corona-Krise lich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen und erhalten schnell und un- arztpraxen) sind über die Restmülltonne zu bürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 entsorgen. Um sowohl bei anderen Nutzern Die Corona-Krise stellt alle Bereiche der Euro. Hierdurch können auch die vielen der gleichen Restmülltonne, als auch bei Wirtschaft, gerade auch die Landwirtschaft, freien Künstlerinnen, Künstler und Kultur- Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung vor besondere Herausforderungen. In der schaffenden sowie die kleinen und kleinsten möglichst auszuschließen, sollten bestimm- Landwirtschaft geht es aber insbesondere Unternehmen aus dem Kunst-, Kultur- und te Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt wer- darum, die heimische Lebensmittelproduk- Kreativbereich unterstützt werden. Bei nicht den: tion aufrecht zu erhalten, um die Versor- wenigen geht es in dieser schwierigen Situ- gungsketten bis hin zum Endverbraucher ation schlicht um die Existenz. - Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. auch mittelfristig sicher zu stellen. Gerade Die Förderung erfolgt im Rahmen eines ein- Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- in den Sonderkulturen und in vielen ande- maligen, nicht rückzahlbaren Zuschus- und bruchfesten Einwegbehältnissen ge- ren arbeitsintensiven Bereichen der Land- ses, zunächst für drei Monate, und zwar in sammelt und fest verschlossen werden. wirtschaft, kann die Produktion ohne diese Höhe von bis zu Hilfskräfte nicht aufrechterhalten werden. • 9.000 Euro für Soloselbstständige und - Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind Daher werden verschiedenste Anstrengun- Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftig- mit ausreichend saugfähigem Material in gen unternommen, damit die Betriebe die ten, Verbindung zu bringen, um die Tropffrei- not-wendigen Arbeitskräfte zur Verfügung • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu heit zu gewährleisten. Größere Mengen zu haben. Ein Ansatzpunkt stellt die Einrich- 10 Beschäftigten, an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die tung von Jobbörsen dar, welche arbeitswilli- • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu Restmülltonne entsorgt werden. ge heimische Arbeitskräfte (z. B. heimische 50 Beschäftigten. Arbeitssu-chende, Studierende, volljährige - Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Schüler oder Kurzarbeiter) vermitteln. Der Das Geld wird in einer Tranche ausgereicht; die Müllsäcken zu sammeln, die nach Befül- Maschinenring Deutschland startete am Antragstellung ist während der o.e. drei Mona- lung mit dem Abfall beispielsweise durch 23.03.2020, auf Initiative des Maschinen- te möglich. Verknoten fest zu verschließen sind. rings Tettnang und der Bodensee-Bauern, Insgesamt stehen rund fünf Milliarden für eine bundesweite Jobbörse für Erntehelfer. Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliar- - Die Müllsäcke sind direkt in die Abfallton- Unter www.daslandhilft.de können sich den für die Soforthilfen. Dabei wird das Pro- nen oder Container zu geben und dürfen Bürgerinnen und Bürger melden, die den gramm der Landesregierung Baden-Würt- nicht daneben gestellt werden. Sind die Bauern unter die Arme greifen wol-len. Das temberg und das Bundesprogramm Abfalltonnen oder Container bereits ge- Land ist Partner der Aktion und wird diese aufeinander abgestimmt. füllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur unterstützen.
Freitag, den 27. März 2020 8 Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen IHK und Hand- werkskammern – auch für die Angehöri- gen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Informationen und Antragsformulare sind ab sofort auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ver- Sehr geehrte Bewohnerinnen, sehr geehrte Bewohner fügbar. des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Weitere Bausteine der „Soforthilfe Corona“ auch unser Landkreis erlebt derzeit die schwierigste Herausforderung der Nachkriegsge- der Landesregierung: schichte. • Beteiligungsfonds Noch vor wenigen Wochen hatten wir das Gefühl, China ist weit weg. Jetzt hat uns das neuar- Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium tige Coronavirus erreicht und beginnt, uns einem Tsunami gleich zu überrollen. Ein Virus, was ein Konzept für einen Beteiligungsfonds wir nicht sehen, nicht riechen und erst spüren, wenn wir infiziert sind. aus. Die Etablierung eines solchen Fonds, insbesondere wegen der rechtlichen und Die Fallzahlentwicklung hat rasant an Fahrt aufgenommen. Gemessen an der Zahl der v.a. bankrechtrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesenen Fälle pro zehntausend Einwohner liegen wir mit den heutigen nachgewie- wie auch der besonderen Rechnungsle- senen Fällen in der Stadt Freiburg und im Landkreis einen Tag hinter der Entwicklung in gungsvorschriften, werde sicherlich noch Italien. Aber es gibt Unterschiede, die uns im Moment noch helfen. etwas Zeit in Anspruch nehmen. Erstens sind die bei uns gemeldeten Fälle bislang fast ausschließlich jüngeren Alters, weil • Krisenberatungsprogramm meist Urlaubsheimkehrer. Zweitens bewährt sich bislang auch in dieser Krise die Leistungs- Mit einem Beratungsprogramm speziell zu fähigkeit unseres Gesundheitssystems. Dieses kommt aber sehr schnell an seine Belastungs- dieser Krisensituation wird insbesondere grenzen, wenn sich die Fallzahl der älteren Menschen erhöht. Gleichzeitig würden diese Mittelständlern und Selbstständigen eine Krankheitsverläufe viel schwerer sein. zusätzliche Hilfeleistung geboten. Die Bera- tung wird online zur Verfügung stehen und Wir haben nur noch eine Chance unseren jetzigen kleinen Vorteil und damit eine Verlang- sich um Liquiditätsplanung, die Corona-So- samung der Verbreitung zu erhalten, wenn wir uns an strikte Regeln halten. Und zwar jede forthilfen und weitergehende Hilfsmaßnah- und jeder Einzelne von uns. Vermeiden Sie deshalb Kontakte die über die engsten Familien- men drehen. angehörigen hinausgehen. • Bürgschaftsprogramme Deshalb mein Eindringlicher Appell an Sie: Beachten Sie die jetzt von Bund, Land und den Die bewährten Förderinstrumente von Gemeinden verfügten Maßnahmen. Bleiben Sie zuhause. Verlassen Sie das Haus nur, wenn L-Bank und der Bürgschaftsbank können zur dringend notwendig, wenn Sie beispielsweise zur Arbeit müssen, zum Arzt oder dringende Überbrückung von Liquiditätsengpässen Lebensmitteleinkäufe zu tätigen haben. Ich richte mich ausdrücklich auch an die jungen jederzeit genutzt werden. Corona-bedingte Menschen: Es ist nicht die Zeit für Partys oder das Chillen mit Gleichgesinnten. Schränken Anträge werden bevorzugt und schnell be- auch Sie Ihre Sozialkontakte auf das familiäre Umfeld ein. arbeitet. Auch wenn es Ausnahmen bei den staatlichen Verordnungen gibt, indem zum Beispiel sport- Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschafts- liche Aktivitäten allein oder zu zweit im Freien, das Gassigehen mit dem Hund oder das Spa- quote für Unternehmen, die von der Coro- zierengehen mit der Familie zugelassen sind. Wir müssen alle - ob jung oder alt - verstehen, na-Krise in besonderer Weise betroffen sind, dass jede und jeder für sich, seine Familie und alle Mitmenschen Verantwortung trägt. Nur auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der diese Verantwortung kann uns allen helfen, die Corona-Krise zu verlangsamen und die Sys- Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaf- teme am Laufen zu halten. ten im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünf- Es ist nicht die Zeit für Panik. Es ist aber die Zeit, zu überlegen, wie jede und jeder Einzelne facht. Bürgschaftsbanken können künftig persönlich dazu beitragen kann, die derzeitige Situation zu meistern. Und deshalb danke Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener ich auch allen Menschen, die in unserem Landkreis und im ganzen Land die Versorgungssi- Kompetenz entscheiden, um damit ein noch tuation aufrechterhalten, sei es in den Lebensmittelgeschäften, in den Krankenhäusern und schnelleres Krisenmanagement zu ermögli- Kliniken, bei den Behörden - auch unserem Landratsamt - oder der Polizei. chen. Die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro Ich danke auch den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in unserem Landkreis, die in verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen ihren Gemeinden die umfassenden Maßnahmen umsetzen müssen. Befolgen Sie, sehr ge- Euro. Das führt zu einer Beschleunigung der ehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger uneingeschränkt und ohne Diskussionen die Verbote. Prozesse. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr. Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises ,ich appelliere an unsere Soli- darität. Wenn wir alle mithelfen, können wir auch diese Krise meistern. Ich danke Ihnen für Ihr SERVICE RUND UM DIE UHR Verständnis und Ihre Unterstützung. Blättern Sie online Alle Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter Ihre auch unter www.primo-stockach.de abrufen und durchblättern. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dorothea-Störr-Ritter Landrätin Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 info@primo-stockach.de
9 Freitag, den 27. März 2020 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen dieAusbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 22. März 2020) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: §1 (4) Ausgenommen von der Untersagung (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Ab- Einstellung des Betriebs an Schulen, nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schüler satz 4 sind insbesondere Kindertageseinrichtungen an Grundschulen, an Grundschulstufen von 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord- und Kindertagespflegestellen Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind ratungszentren, Grundschulförderklassen, Energie, Wasser, Ernährung, Informa- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch- Schulkindergärten, und den Klassenstufen tionstechnik und Telekommunikation, führung außerunterrichtlicher und an- 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauen- Gesundheit, Finanz- und Versicherungs- derer schulischer Veranstaltungen an den Schulen sowie Kinder in Kindertages- wesen, Transport und Verkehr, den öffentlichen Schulen, Schulkinder- einrichtungen und Kindertagespflege, so- 2. die gesamte Infrastruktur zur medizi- gärten, Grundschulförderklassen und fern beide Erziehungsberechtigte oder die nischen und pflegerischen Versorgung den Schulen sowie Schulkindergärten oder der Alleinerziehende in Bereichen der einschließlich der zur Aufrechterhal- in freier Trägerschaft, kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz tung dieser Versorgung notwendigen 2. die Nutzung schulischer Gebäude für 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleiner- Unterstützungsbereiche, der Altenpfle- nichtschulische Zwecke, ziehenden gleichgestellt sind Erziehungsbe- ge und der ambulanten Pflegedienste, 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun- rechtigte dann, wenn die oder der weitere auch soweit sie über die Bestimmung gen sowie Kindertagespflege und Erziehungsberechtigte aus schwerwiegen- des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten den Gründen an der Betreuung gehindert hinausgeht, der verlässlichen Grundschule, flexiblen ist; die Entscheidung über die Zulassung ei- 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Nachmittagsbetreuung, Horte sowie ner solchen Ausnahme trifft unter Anlegung Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Horte an der Schule untersagt. strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Abschiebungshaftvollzugseinrichtun- Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder gen sowie notwendige Einrichtungen (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die der öffentlichen Daseinsvorsorge (ein- für Schulen an nach § 28 des Kinder- und sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sin- schließlich der Einrichtungen gemäß Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem- ne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit berg anerkannten Heimen für Minderjäh- Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Beschäftigte von ihrem Dienstherrn un- rige, soweit die Schüler ganzjährig das Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, abkömmlich gestellt werden, Heim besuchen sowie Sonderpädagogi- durch deren Personal in möglichst kleinen 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwilli- sche Bildungs- und Beratungszentren mit Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur ge) sowie Notfall- /Rettungswesen ein- Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei schließlich Katastrophenschutz, Untersagung gilt ferner nicht für Schulen dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei 5. Rundfunk und Presse, der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kranken- einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unter- pflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkran- 1. die Plätze so angeordnet werden, dass nehmen für den ÖPNV und den Schie- kenpflege, Entbindungspflege (Hebam- ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nenpersonenverkehr sowie Beschäftig- men), Notfallsanitäter sowie Schulen zur zwischen den Tischen und te der lokalen Busunternehmen, sofern Ausbildung von Medizinisch-technischen 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein sie im Linienverkehr eingesetzt werden, Assistenten und Pharmazeutisch-tech- Abstand von mindestens 1,5 Metern 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeis- nischen Assistenten, soweit dort Schüler zwischen den Personen gewährleistet tereien sowie und Schülerinnen geprüft und unterrichtet ist. Vom Mindestpersonalschlüssel des 8. das Bestattungswesen. werden, deren Abschluss bis spätestens § 1 der Kindertagesstättenverordnung 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die kann in der Notbetreuung abgewichen (7) Das Kultusministerium kann über die in Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. werden, sofern die Wahrnehmung der Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Das Kultusministerium kann Ausnahmen Aufsichtspflicht dennoch uneinge- Bereiche der kritischen Infrastruktur lagean- von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen schränkt möglich ist. gepasst festlegen. Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und so- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, ziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige gemäß Absatz 4 sind Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Entwicklung, körperliche und motorische 1. die in Kontakt zu einer infizierten Per- Betriebsverbot unterliegt und für die nach Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in son stehen oder standen, wenn seit den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor- längerer Krankenhausbehandlung sowie dem Kontakt mit einer infizierten Per- gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein- die entsprechenden Einrichtungen des früh- son noch nicht 14 Tage vergangen sind, richtungen nicht betreten. Die Personen- kindlichen Bereichs zulassen, sofern dies oder sorgeberechtigten haben für die Beachtung aufgrund des besonderen Förder- und Be- 2. die sich innerhalb der vorausgegan- der Betretungsverbote zu sorgen. treuungsbedarfs erforderlich ist. genen 14 Tage in einem Gebiet aufge- halten haben, das durch das Robert (9) Das Kultusministerium wird gemäß § (3) Das Kultusministerium kann zur Durch- Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsver- führung schulischer Abschlussprüfungen Aufenthalts als Risikogebiet ausgewie- ordnung die Dauer der Untersagung nach Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab- sen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedin- satz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe innerhalb von 14 Tagen nach der Rück- gungen festzulegen und die Ausgestaltung gilt für das Sozialministerium in Bezug auf kehr neu als Risikogebiet eingestuft der Notbetreuung nach den Absätzen 4 Gesundheitsberufeschulen und Schulen für wird, oder und 5 anzupassen. Das Recht der zustän- Sozialwesen sowie für das Ministerium für 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts digen Behörden, weitergehende Maßnah- Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im oder erhöhte Temperatur aufweisen. men nach dem Infektionsschutzgesetz landwirtschaftlichen Bildungsbereich. anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
Freitag, den 27. März 2020 10 §2 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinan- (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tä- Hochschulen der leben sowie deren Ehegatten, Le- tigkeits- oder Beschäftigungsort ist die (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, benspartnerinnen oder Lebenspartner ausgefüllte und unterschriebene Pendler- Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und oder Partnerinnen oder Partner. bescheinigung der Bundespolizei oder der Musikhochschulen, Hochschulen für an- ausgefüllte Berechtigungsschein des Lan- gewandte Wissenschaften, der DHBW und (4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind des Baden-Württemberg zur Einreise in die den Akademien des Landes wird bis zum Veranstaltungen, Ansammlungen und Zu- Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn- sammenkünfte, die der Aufrechterhaltung der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahr- ener Studienbetrieb wird bis zu diesem der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pend- Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu die- lerbescheinigung oder der Berechtigungs- sind weiterhin möglich. Über die Nachho- nen bestimmt sind. Dies sind insbesondere lung von ausgefallenen Veranstaltungen schein gut sichtbar hinter der Frontscheibe solche der Gerichte, der Staatsanwaltschaf- und Prüfungen entscheidet die Hochschule auszulegen. ten und der Notare sowie anderer Behör- in eigener Verantwortung. Die Hochschulen den, Stellen oder Einrichtungen, die öffent- sorgen dafür, dass die Studentinnen und lich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die §4 Studenten alle im Sommersemester 2020 Letztgenannten, wenn sie der Aufrecht- Schließung von Einrichtungen vorgesehenen Studienleistungen erbrin- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird gen können und zugleich die Studierbarkeit Ordnung oder der Daseinsfürund -vorsorge bis zum 19. April 2020 untersagt: gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien dienen. 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, ins- bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. besondere Museen, Theater, Schau- Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April (5) Veranstaltungen und sonstige Ansamm- spielhäuser, Freilichttheater, 2020 für den Publikumsverkehr geschlos- lungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, sen. Online-Dienste können für die wissen- und die Zusammenkünfte anderer Glau- insbesondere Akademien, Fortbil- schaftliche Nutzung geöffnet bleiben. bensgemeinschaften sind grundsätzlich dungseinrichtungen, Volkshochschu- untersagt. Das Kultusministerium kann len, Musikschulen und Jugendkunst- (2) Das Wissenschaftsministerium wird Ausnahmen unter Auflagen zum Infektions- schulen, gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch schutz zulassen. 3. Kinos, Rechtsverordnung die Dauer der Untersa- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie (6) Die zuständigen Behörden können aus Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zu- und Spaßbäder, Saunen, wichtigem Grund unter Auflagen zum 5. alle öffentlichen und privaten Sportan- zulassen. Das Recht der zuständigen Behör- Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom den, weitergehende Maßnahmen nach dem lagen und Sportstätten, insbesondere Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, hiervon unberührt. ähnliche Einrichtungen, wenn 6. Jugendhäuser, 1. Versammlungen und sonstige Veran- 7. öffentliche Bibliotheken, §3 staltungen der Aufrechterhaltung der Verbot des Aufenthalts im öffentlichen 8. Vergnügungsstätten, insbesondere kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Raum, von Veranstaltungen und Spielhallen, Spielbanken, Wettannah- Absatz 6 dienen oder sonstigen Ansammlungen mestellen, 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli- Veranstaltungen handelt und eine Ver- ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im che Einrichtungen, Haushalt lebenden Person oder im Kreis der legung des Termins nicht möglich ist. 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen Angehörigen des eigenen Hausstands ge- wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, stattet. Zu anderen Personen ist im öffent- (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- Clubs, Diskotheken und Kneipen, lichen Raum, wo immer möglich, ein Min- 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und destabstand von 1,5 Metern einzuhalten. nung die in den Absätzen 1 und 2 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern Tierparks und Anbieter von Freizeitakti- und hierbei auch unterschiedliche Grenzen vitäten (auch außerhalb geschlossener (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansamm- für Veranstaltungen in geschlossenen Räu- Räume), Spezialmärkte und ähnliche lungen von jeweils mehr als fünf Personen men und unter freiem Himmel festzusetzen. Einrichtungen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein- des Landtages und der Gebietskörperschaf- § 3a zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 ten verboten. Die Untersagung nach Satz 1 Reiseverbote bei ausländischen genannten Einrichtungen gehören, ins- gilt insbesondere für Risikogebieten besondere Outlet-Center, 1. Zusammenkünfte in Vereinen und sons- (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikoge- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, tigen Sport- und Freizeiteinrichtungen biet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massa- sowie das Gebiet oder durch das Gebiet des Lan- gestudios, Kosmetikstudios, Nagelstu- 2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung des Baden-Württemberg sind mit Ausnahme dios, Studios für kosmetische Fußpflege von Angeboten in Volkshochschulen, der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- sowie Sonnenstudios, Musikschulen und sonstigen öffentli- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder 15. Beherbergungsbetriebe, Camping- chen und privaten Bildungseinrichtun- zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer plätze und Wohnmobilstellplätze; eine gen im außerschulischen Bereich. Warenlieferung sowie in besonders begrün- Beherbergung darf ausnahmsweise zu deten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten. geschäftlichen, dienstlichen oder, in be- (3) Ausgenommen von dem Verbot nach sonderen Härtefällen, zu privaten Zwe- den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, cken erfolgen und und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienst- die bei vernünftiger Betrachtung geeignet 16. Betrieb von Reisebussen im touristi- betriebs erforderlich ist. Ausgenommen von sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder schen Verkehr. dem Verbot nach Absatz 2 sind außerdem Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Wa- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 gen, wenn deren teilnehmende Personen renlieferung möglichst schnell und sicher Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei- zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, Einrichtungen zu untersagen oder den Be- spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwe- trieb von der Einhaltung von Auflagen ab- und Enkelkinder oder cken, sind untersagt hängig zu machen.
Sie können auch lesen