LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt

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LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR
Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
GENERALMAJOR DR. JAN KUEBART

        AMTSCHEF LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR

        Liebe Leserin und lieber Leser,

        die Rahmenbedingungen der Luftfahrt und insbesondere der militärischen Luftfahrt werden immer
        komplexer. Wohl kaum ein Bereich der Streitkräfte weist dermaßen viele Hochtechnologien, digitale
        Vernetzungen und Systeme auf. Internationale Kooperationen werden zur Norm. Es kommt darauf an,
        grenzübergreifende Regelungen, einheitliche Standards in Betrieb und Ausbildung sowie Interoperabili-
        tät zwischen verbündeten Streitkräften zu schaffen. Nur gemeinsam lassen sich die zukünftigen Heraus-
        forderungen in der militärischen Luftfahrt meistern.

        Vor diesem Hintergrund wurde 2015 das Luftfahrtamt der Bundeswehr gegründet. Wir vereinen das
        Fachwissen der Bundeswehr zur Sicherheit im militärischen Flugbetrieb unter einem Dach und bündeln
        die vielen zugehörigen, aber unterschiedlichen Kompetenzen. Dadurch nimmt unser Amt eine wichtige
        Rolle ein, denn hiermit wurde eine Stelle geschaffen, die Fragen zur militärischen Luftfahrt stets ganzheit-
        lich betrachtet und zudem über die notwendigen Regelungskompetenzen verfügt.

        Durch kurze Abstimmungswege leisten wir für die fliegenden Einheiten der Bundeswehr die Grund-
        lagenarbeit für sicheren Flugbetrieb und entwickeln die Regularien weiter. Unsere Expertise erstreckt
        sich über den gesamten Lebenszyklus eines militärischen Luftfahrzeuges: von der Entwicklung über die
        Zulassung bis hin zu betrieblichen Genehmigungen sowie der Standardisierung und Lizenzierung des
        Personals.

        Wir sind kompetenter Partner aller fliegenden Teile der Bundeswehr und finden mit ihnen gemeinsam
        die besten Lösungen für die Einsatzbereitschaft der Truppe. Außerdem sind wir die Schnittstelle zu
        nationalen wie internationalen Behörden, Streitkräften und Unternehmen in allen Fragen rund um den
        militärischen Flugbetrieb.

        Ich lade Sie herzlich ein, sich mit unserer Broschüre einen Überblick über die facettenreiche Arbeit unse-
        res Luftfahrtamtes zu verschaffen!

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LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
» ZUKUNFTSORIENTIERTE ERARBEITUNG UND WEITERENTWICKLUNG VON
                                      VORSCHRIFTEN FÜR DIE MILITÄRISCHE LUFTFAHRT

                              » ZULASSUNG VON LUFTFAHRZEUGEN UND -GERÄT DER BUNDESWEHR,
                                                EINSCHLIESSLICH ZUBEHÖR

                              » REGULIERUNG UND STANDARDISIERUNG DES MILITÄRISCHEN FLUG-
                                               BETRIEBS IN DEUTSCHLAND

                             » ZERTIFIZIERUNG UND ANERKENNUNG VON DIENSTSTELLEN, BEHÖRDEN
                                                    UND INSTITUTIONEN

                             » LIZENZIERUNG VON FLIEGERISCHEM, TECHNISCHEM UND FLUGMEDIZI-
                                                    NISCHEM PERSONAL

UNSERE KERNKOMPETENZEN

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ABTEILUNG 1                                                                                                                    Einführung unbemannter Luftfahr-
                                                                                                                               zeugsysteme der Bw innerhalb des
                                                                                                                               LufABw.
                                                                                                                                                                         Durchführungsregelungen für die
                                                                                                                                                                         Ausbildung des Luftfahrzeugtechni-
                                                                                                                                                                         schen Personals.
                                                                                                                                                                                                                  nationaler militärischer Regelungen
                                                                                                                                                                                                                  bezüglich ihrer Auswirkungen auf
                                                                                                                                                                                                                  nationale militärische Vorschriften/
Strategie, Grundsatz, Vorgaben & Querschnitt                                                                                                                                                                      Bestimmungen erforderlich ist.
                                                                                                                               Luftrechtliche Angelegenheiten            Dieses umfasst im Einzelnen das
                                                                                                                                                                         Übertragen von luftrechtlichen For-      Ein weiterer Arbeitsbereich des Re-
Die fachlich übergreifenden Aufga-        und gemeinsame Positionen erarbei-         ry Airworthiness Authorities Forum        Das Referat 1d berät Dienststellen        derungen sowie übergeordneten Vor-       ferates 1e ist das Erarbeiten und
ben der Abteilung 1 liegen u.a. darin,    tet und mitbestimmt. Dadurch wird          (MAWA Forum) und der zugehörigen          der Bundeswehr in Rechtsfragen im         schriften in Verfahrensgrundsätze und    Aktualisieren produktunabhängiger
luftfahrtbezogene Vorschriften und        ein strategischer Weitblick ermög-         Advisory Groups zu nennen. Hieraus        Zusammenhang mit der militärischen        Regelungen für den sicheren Betrieb      Regelungen und Organisationsbe-
Regelungen in Zusammenarbeit mit          licht, um zukünftige Entwicklungen im      resultieren beispielsweise die euro-      Luftfahrt.                                von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgerät       reichs-übergreifender Standards für
den militärischen sowie mit den zivilen   Sinne der militärischen und sicheren       päisch harmonisierten European                                                      und Zusatzausrüstung (LLZ) im Be-        die technische Betriebsführung von
Bereichen zu erstellen, abzustimmen       Luftfahrt mitgestalten zu können. Da-                                                Die Bandbreite reicht hier vom            reich der Betriebsverantwortung.         LLZ in fliegenden Verbänden, Ein-
und zu koordinieren.                      mit leistet das Referat „Planung und       Military Requirements (EMAR). Da          Prüf- und Zulassungswesen über                                                     richtungen und Dienststellen. Das
                                          Strategie“ einen Beitrag zum Erhalt        diese rechtlich nicht bindend sind,       die Lizenzierung von Organisatio-         Darüber hinaus stellt das Referat die    beinhaltet auch das Erarbeiten von
Des Weiteren obliegt es der Abtei-        des ungehinderten Zugangs zum ge-          wurden auf deren Basis die German         nen und Personal bis hin zu Fragen        fachliche Zuarbeit sicher, die bei der   Grundlagen für die luftfahrzeugtech-
lung, strategische Positionen in na-      meinsam genutzten Luftraum für die         Military Airworthiness Requirements       des Flugbetriebs, der Flugsicher-         Bewertung internationaler Regelun-       nische Ausbildung.
tionalen und internationalen Gremien      militärischen Luftraumnutzer unter         (DEMAR) erarbeitet und in den natio-      heit und der Flugmedizin. Im Auftrag      gen (z.B. der EASA ) sowie multi-
und Organisation, wie z.B. NATO und       Beibehaltung bzw. sogar Verbesse-          nalen Regelungsraum überführt.            des Bundesministeriums der Ver-
der EU, abzustimmen und zu vertre-        rung der Luftfahrtsicherheit.                                                        teidigung wirkt das Referat in Ge-
ten, um Angelegenheiten der Militäri-                                                Grundsatz Flugbetrieb                     setzgebungsverfahren im Bereich
schen Luftfahrt weiter zu entwickeln.     Darüber hinaus bildet die enge Zu-                                                   des Luftrechts und beim Erlass ent-
                                          sammenarbeit auf allen Ebenen, d.h.        Das Referat 1c steuert, koordiniert       sprechender       Rechtsverordnungen
Die Abteilung 1 des Luftfahrtamtes        national, international, militärisch und   und entscheidet bei der Erarbei-          mit und ist selbst Herausgeber einer
der Bundeswehr (LufABw) besteht           zivil, die Grundlage für Harmonisie-       tung von Grundsatzdokumenten im           Bereichsvorschrift. Ferner führt es die
aus fünf Referaten. Diese Referate        rung von Regelungen und Verbes-            Flugbetrieb unter Berücksichtigung        luftrechtliche Prüfung einschlägiger
werden mit den Kürzeln 1a -1e ge-         serung der Interoperabilität zwischen      nationaler und auch internationa-         militärischer Vorschriften durch. Auch
führt.                                    der militärischen und zivilen Luftfahrt    ler Entwicklungen. Im Zuge dessen         die Prozessführung in luftrechtlichen
                                          sowie zwischen der militärischen           werden nationale und internationa-        Angelegenheiten wird durch das Re-
Planung und Strategie                     Luftfahrt Deutschlands und der seiner      le Richtlinien und Vorschriften unter     ferat übernommen oder unterstützt.
                                          Partnernationen.                           Bewertung möglicher Auswirkungen          Darüber hinaus entscheidet das
Das Referat 1a „Planung und Stra-                                                    auf den militärischen Flugbetrieb be-     Referat 1 d über Anträge auf Erteilung
tegie“ entwickelt strategische Posi-      Grundsatz Prüf- und Zulassungs-            trachtet.                                 von Anlage- und Änderungsgenehmi-
tionen des LufABw, bewertet und           wesen                                                                                gungen für militärische Flugplätze in
koordiniert    Grundsatzangelegen-                                                   Für den bemannten und unbemann-           Deutschland.
heiten in der nationalen und interna-     Das Referat 1b hat als wesentliche         ten Flugbetrieb, den Flugführungs-
tionalen Zusammenarbeit, erarbeitet       Aufgabe die Schaffung und Pfle-            dienst (Einsatzführungsdienst und         Zudem erfüllt es weitere luftfahrtbe-
Konzepte, um strategische Vorgaben        ge grundsätzlicher Vorgaben zum            Militärische Flugsicherung) sowie         hördliche Aufgaben nach dem Luft-
im LufABw zu implementieren, und          Prüf- und Zulassungswesen für Luft-        die Lizenzierung der Teilnehmer am        verkehrsgesetz. Dazu zählt der Erlass
bearbeitet querschnittliche Vorgänge      fahrzeuge, Luftfahrtgerät und Zusatz-      Flugbetrieb der Bundeswehr wer-           von Verfügungen zur Abwehr von
von fachübergreifender grundsätzli-       ausrüstung der Bundeswehr. Dies            den Quellvorschriften erstellt, die die   Gefahren für die Sicherheit des Luft-
cher Bedeutung.                           umfasst das Erarbeiten von zulas-          Norm für den bemannten und unbe-          verkehrs und zur Gewährleistung der
                                          sungsrelevanten Grundsätzen und            mannten Flugbetrieb vorgeben sowie        notwendigen Hindernisfreiheit. Des
Das Referat 1a bewertet hierzu bei-       Konzepten sowie das Erstellen, An-         die Abweichungen von Regelungen           Weiteren bearbeitet das Referat 1d
spielsweise die zukünftigen Entwick-      passen und Weiterentwickeln der zu-        des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)         Genehmigungsanträge zur Errichtung
lungen, die sich im Rahmen der EU         gehörigen Vorschriften. Im Bedarfsfall     auf Grund § 30 festschreiben.             von Luftfahrthindernissen, für die das
Initiative „Einheitlicher Europäischer    werden Sonderregelungen herausge-                                                    luftfahrtbehördliche Genehmigungs-
Luftraum“ (Single European Sky,           geben, um speziellen Fragenstellun-        Diese übergeordnete Normgebung            verfahren gesetzlich vorgeschrieben
SES) ergeben, und koordiniert fach-       gen zu begegnen.                           stellt auch das Fundament für Durch-      ist. Den Hauptanwendungsfall bilden
liche Expertise als aktiven Beitrag zu                                               führungsregelungen dar, die im Hau-       hier Baukräne.
dieser Entwicklung. Strategische Po-      Die Zusammenarbeit und Harmo-              se Luftfahrtamt der Bundeswehr in
sitionen werden in Gremien mit Orga-      nisierung erfolgt dabei sowohl auf         anderen Abteilungen umgesetzt wer-        Durchführungsvorschriften für den
nisationen wie z. B. der Europäischen     nationaler als auch internationaler        den.                                      Technischen Betrieb
Verteidigungsagentur (EDA), der           Ebene. Hier ist insbesondere die
Agentur der Europäischen Union für        Wahrnehmung der deutschen Inter-           LufABw 1c ist zusätzlich Anteil der       Das Referat 1e erstellt neben den mi-
Luftfahrtsicherheit (EASA), der NATO      essen im Rahmen der Europäischen           Competent Authority und koordiniert       litärischen Verfahrens- und Betriebs-
sowie EUROCONTROL vertreten               Verteidigungsagentur (EDA), Milita-        durch den Beauftragten UAS die            vorschriften auch die grundlegenden

                                                             6                                                                                                                             7
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
ABTEILUNG 2
    Zulassung
    Nach den Vorgaben des Luftver-           sicherheit bzw. Lufttüchtigkeit eines    Testkriterien fest, damit abschließend
    kehrsgesetzes dürfen Luftfahrzeuge       Musters dient. Auf dieser Grundlage      eine entsprechende Musterzulassung
    nur dann im deutschen Luftraum flie-     kann danach jedem einzelnen herge-       erteilt werden kann. Umfang und Kri-
    gen, wenn sie dafür zugelassen sind.     stellten Stück dieses Musters die Ver-   terien der sogenannten Nachweisfüh-
    Dies betrifft neben Flugzeugen und       kehrszulassung erteilt werden, wenn      rung orientieren sich hierbei an dem
    Hubschraubern auch unbemannte            der Einzelnachweis für die Verkehrs-     Sicherheitsniveau der zivilen Luftfahrt.
    Fluggeräte und gilt in gleicher Weise    sicherheit dieses Luftfahrzeugs, Luft-
    auch für militärische Luftfahrzeuge.     fahrtgeräts und ggf. auch Zubehörs       Neben Musterprüfung und Musterzu-
                                             vorliegt, d.h. wenn das Luftfahrzeug     lassung findet in der Abteilung 2 des
    Das nationale Luftverkehrsgesetz         den geltenden Bau- bzw. Betriebs-        Luftfahrtamtes der Bundeswehr auch
    berücksichtigt hierbei jedoch die be-    vorschriften entspricht.                 die Erteilung der Verkehrszulassung
    sonderen Belange der Bundeswehr                                                   für alle Luftfahrzeuge der Bundes-
    und hat entsprechende Möglichkeiten      Grundsätzlich gilt dieses Prinzip für    wehr statt.
    der Abweichung vorgesehen. Zur Re-       jede Art von Luftfahrtgerät, dessen
    gelung dieser Abweichungen hat die       Verkehrssicherheit bzw. Lufttüchtig-     Das Aufgabengebiet der Abteilung 2
    Bundeswehr eigene Verwaltungsvor-        keit nachzuweisen ist. Aber auch bei     umfasst weiterhin die zentrale Melde-
    schriften erlassen.                      Neueinführung oder Änderung von          stelle des Amtes für Beanstandungs-
                                             Geräten, die oftmals querschnittlich     meldungen aus dem Flugbetrieb der
    Für jeden neuen oder veränderten         in unterschiedlichen Mustern genutzt     Bundeswehr, als auch die Sonder-
    Flugzeug- oder Luftfahrtgerätetyp hat    werden, müssen die Mitarbeiterinnen      aufgabe der Zerstörungsfreien Werk-
    eine Musterzulassung zu erfolgen.        und Mitarbeiter der Abteilung 2 prü-     stoffprüfung für Luftfahrtgerät in der
    Hierfür wird das jeweilig zugrundelie-   fen, ob diese beim Betrieb die Ver-      Bundeswehr.
    gende Design bzw. die Konstruktion       kehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
    auf Verkehrssicherheit geprüft.                                                   In der Abteilung 2 des Luftfahrtamtes
                                             Die Musterprüfung wird durch spe-        der Bundeswehr sind somit alle Kom-
    Ein wesentlicher Teil der Musterzulas-   ziell ausgebildetes und lizenziertes     petenzen und Zuständigkeiten im Be-
    sung ist die Musterprüfung, die der      Prüfpersonal durchgeführt. Dieses        reich des militärischen Zulassungs-
    amtlichen Feststellung der Verkehrs-     legt auch den Testumfang und die         wesens der Bundeswehr gebündelt.

    i     MUSTERPRÜFER DER ABTEILUNG 2 IM FOKUS - DER WEG ZUM MUSTERPRÜFER:

          Grundvoraussetzung um zum Musterprüfer im Luftfahrtamt
          ausgebildet zu werden ist ein erfolgreich abgeschlossenes
          technisches Studium.
                                                                                                      93
                                                                                                  MITARBEITER
          Die in der Regel 4-jährige Ausbildung erfolgt, unter Anleitung
          in der Abteilung Zulassung im Luftfahrtamt, anhand eines
          Ausbildungsplanes. Hierbei werden die angehenden Muster-

                                                                                                      78
          prüfer/-innen während der ganzen Zeit durch erfahrene Mus-
          terprüfer/-innen, die als Mentor/-innen fungieren, begleitet
          und sukzessive in die Projekte eingebunden.
                                                                                                MUSTERPRÜFER
          Gleichzeitig erfolgt eine theoretische Ausbildung durch eine
          Vielzahl an internen und externen Lehrgängen und Work-
          shops. Sind alle Nachweise für die erforderliche Qualifikation
          erbracht, erfolgt der Abschluss der Ausbildung mit der Erlan-
          gung der Musterprüferlaubnis. Die damit einhergehende hohe
          Verantwortung wird durch eine Zulage honoriert.
                                                                                                   1.100
                                                                                                  ZULASSUNGS-
                                                                                                  AUSSAGEN IM
                                                                                                      JAHR

8                                                              9
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
ABTEILUNG 3                                                                                                                 ben und Standards wird durch das
                                                                                                                            Referat 3 II a die Sicherheitsaufsicht
                                                                                                                            über den Flugführungsdienst in enger
                                                                                                                                                                      stimmungen für die Zivilluftfahrt
                                                                                                                                                                      (EU-Verordnungen und Luftsicher-
                                                                                                                                                                      heitsgesetz). Das Referat ist oberste
                                                                                                                                                                                                                 stelle wahrgenommen.
                                                                                                                                                                                                                 Das Referat Infrastruktur bewertet
                                                                                                                                                                                                                 Bauvorhaben in Bezug auf den militä-
Betrieb                                                                                                                     Abstimmung mit den normgebenden           Aufsichtsbehörde im Fachgebiet Luft-       rischen Flugbetrieb und vertritt diese
                                                                                                                            Referaten wahrgenommen. Zu den            sicherheit für den Geschäftsbereich        gegenüber dem BAIUDBw als Träger
                                                                                                                            vorrangigen Aufgaben zählt die tech-      BMVg. Anerkennungen, Genehmi-              öffentlicher Belange. Die Mitarbeiter
Die Abteilung 3 im Luftfahrtamt der      antwortung der Abteilung besteht im       Das Fachreferat Standardisierung ist     nische und betriebliche Prüfung von       gungen und Lizenzierungen als qua-         des Referates fertigen dazu Stellung-
Bundeswehr regelt und überwacht          Bereich Festlegung von Grundlagen         für die fliegerische Standardisierung    Systemen, bevor sie für die Betriebs-     litätssichernde Maßnahmen erfolgen         nahmen für die zuständigen Geneh-
alle flugbetrieblichen und damit im      für die Sicherstellung der Geo-Info-      und als Steuerungs- und Planungs-        durchführung freigegeben werden,          entweder direkt durch das LufABw           migungsstellen im Zusammenhang
Zusammenhang stehenden Themen.           Unterstützung im und für den Flug-        ebene für Human Factors im Flug-         auch im Falle einer Veränderung die-      oder im Rahmen der sicheren Liefer-        mit Bauvorhaben von Windkraftan-
Hierzu zählt neben der Verantwor-        betrieb, Wahrnehmung und Umset-           betrieb der Bundeswehr zuständig.        ser Systeme. Das Referat gewährleis-      kette für den Bereich des logistischen     lagen (ONSHORE) im militärischem
tung oder Zuarbeit für flugbetrieb-      zung gesetzlicher Schutzaufgaben,         Des Weiteren werden hier die Än-         tet damit die Bereitstellung sicherer     Systems der Bundeswehr in Zusam-           Interessenbereich (Bundeswehr &
liche Regelwerke/Vorschriften auch       Brandschutz im Flugbetrieb der Bun-       derungsvorschläge für fliegerische       Verfahren und Systeme zur Unterstüt-      menarbeit mit und durch das Logis-         Alliierter Streitkräfte) sowie beteili-
die Regulierung und Standardisie-        deswehr, Gefahrguttransport im mili-      Vorschriften bearbeitet und das Qua-     zung des militärischen Flugverkehrs       tikkommando der Bundeswehr in Ab-          gen sich intensiv bei der Beratung
rung für den gesamten militärischen      tärischen Flugbetrieb, Luftsicherheit     litätsmanagement in Flugbetrieb si-      in Deutschland und im Einsatz. Die im     stimmung mit dem LufABw.                   und Konfliktlösung mit Industrie und
Flugbetrieb in Deutschland, inklusive    sowie militärischem Such- und Ret-        chergestellt.                            Rahmen eines Qualitäts- und Sicher-       Das Sachgebiet Gesetzliche Schutz-         Kommunen. Zu den weiteren Auf-
der Festlegung von Standardisie-         tungsdienst (milSAR).                     Schwerpunktthemen im Referat Geo-        heitsmanagementsystems festgeleg-         aufgaben arbeitet eng mit dem              gaben gehören die Einforderung von
rungsgrundlagen und Durchführung                                                   Informationswesen sind die Schaf-        ten Anforderungen an die Dienstleis-      Bundesamt für Infrastruktur, Um-           Hindernisbefeuerung anhand der
von Standardisierungsbesuchen. Die                                                 fung der Grundlagen für die Flugwet-     ter des Flugführungsdienstes werden       weltschutz und Dienstleistung der          lokalen Gegebenheiten und die Be-
Abteilung hat auch die Funktion der      Flugbetrieb                               terberatung und Wetterbeobachtung        dort beschrieben und in Abstimmung        Bundeswehr (BAIUDBw) zusammen.             wertung von Radar- und Navigations-
Steuerungs- und Planungsebene für                                                  für den Flugbetrieb der Bundeswehr       mit den Fachleuten der Abteilung 4        Hier stellt es die Fachexpertise für den   störungen auf den mil. Flugbetrieb
Human Factors, also die menschli-        Die Unterabteilung 3 I Flugbetrieb er-    sowie für die Geoinfo-Unterstützung      regelmäßig überprüft. Das Referat         Flugbetrieb und wirkt bei der Erstel-      gem. §18a LuftVG. Darüber hinaus
che Einflussgröße, im Flugbetrieb der    stellt die grundsätzlichen Regelungen     im Bereich Navigations- und Simula-      Regulierung Flugsicherung/ Flug-          lung von Vorschriften im Bereich der       liegt die Zuständigkeit zur Erstellung
Bundeswehr.                              des Flugbetriebes, betreibt die Flug-     tionsdaten für fliegende Waffensyste-    dienstberatung ist für die Erstellung     Gesetzlichen Schutzaufgaben mit.           von Stellungnahmen zu sämtlichen
                                         betriebs- und Informationszentrale        me der Bundeswehr.                       von fachlichen Vorgaben in Bezug auf      Weiterhin erfolgt durch das Sachge-        Baumaßnahmen im Bauschutz an mi-
Darüber hinaus verantwortet die Ab-      der Bundeswehr, führt fliegerische                                                 Organisation, Betrieb und Flugsiche-      biet die entsprechende Beratung der        litärischen Flugplätzen gem. nationa-
teilung 3 die regulatorischen Grund-     Standardisierung in der Bundeswehr        Flugunterstützung                        rungssysteme des militärischen Flug-      Amtsführung. Darüber hinaus werden         len und internationalen Vorschriften.
lagen für den Bereich des Flugfüh-       durch und ist die Steuerungsebene                                                  sicherungsdienstes     verantwortlich.    aus diesem Referat die Funktionen
rungsdienstes, bestehend aus             für Human Factors. Ferner wird die        Die Unterabteilung 3 II Unterstützung    Hierunter fällt die Bearbeitung regu-     Fachkraft für Arbeitssicherheit und
                                         GeoInformations-Expertise für das         verfügt über zwei Verbindungsbüros       lativer Vorschriften wie z.B. für das     Brandschutzbeauftragter der Dienst-
- der Militärischen Flugsicherung        LufABw abgebildet.                        und fünf Referate. Das LufABw ist        Erlaubnis- und Prüfungswesen sowie
(MilFS)                                                                            ebenso wie das zivile Bundesauf-         für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
                                         Das Referat Grundlagen ist mit der        sichtsamt für Flugsicherung (BAF) als    des Flugsicherungspersonals.
- dem Einsatzführungsdienst (Eins-       Erarbeitung und der Herausgabe all-       Nationale Aufsichtsbehörde für die       Das Referat Regulierung Taktischer
FüDst) und                               gemeiner, sowie einsatzbezogener          Flugsicherung gegenüber der              Kontrolldienst zeichnet für die Festle-
                                         flugbetrieblicher Regelungen für be-      EU-Kommission         notifiziert. Auf   gung der Normen bei der Bereitstel-
- der Streitkräftegemeinsamen Takti-     mannte und unbemannte Luftfahr-           Grundlage eines zwischen beiden          lung und Durchführung von Diensten
schen Feuerunterstützung (STF)           zeuge, sowie mit der Erteilung von        Ämtern geschlossenen Abkommens           zur Unterstützung des operationellen
                                         flugbetrieblichen Ausnahmegenehmi-        wird ein gemeinsames Verbindungs-        Flugverkehrs durch den Taktischen
sowie dem Flugberatungsdienst als        gungen zu bestehenden Vorschriften        büro (VBB BAF) betrieben, um eine        Kontrolldienst) sowie der Streitkräfte-
weiterem Baustein, in betrieblicher      und Regelungen für den Flugbetrieb        enge fachliche Zusammenarbeit zu         gemeinsamen Taktischen Feuerunter-
und technischer Hinsicht.                beauftragt. Des Weiteren werden           gewährleisten und insbesondere dem       stützung (STF) verantwortlich.
                                         flugbetriebliche Schutzzonen um in-       Gedanken der Harmonisierung der
Ferner wird der militärische Flugbe-     tensiv abstrahlende elektromagneti-       Sicherheitsaufsicht Rechnung zu tra-     Ferner erstellt das Referat Vorgaben
trieb mittels einer zentralen Daten-     sche Quellen berechnet.                   gen. Zur Vorbereitung, Koordinierung     für den Betrieb der technischen Sys-
bank überwacht und bei Vorfällen         Die Flugbetriebs- und Informations-       und Kooperation bei der Festlegung       teme im Einsatzführungsdienst.
Zuarbeit bei der Auswertung geleistet    zentrale überwacht, untersucht und        der deutschen militärischen Stand-       Einem weiteren Referat mit dem
sowie ein Bürgertelefon für die Bevöl-   archiviert Daten zu militärischen Flug-   punkte zum Flugverkehrsmanage-           Sachgebiet Luftsicherheit obliegt die
kerung betrieben. Die Abteilung berät    bewegungen. Sie ist damit in der          ment innerhalb von NATO, EU (inkl.       grundlegende Regulierung für die
Industrie und Kommunen und fertigt       Lage die korrekte Anwendung der           EDA) und EUROCONTROL sowie               Luftsicherheit im militärischen Flug-
Stellungnahmen für Bauvorhaben,          flugbetrieblichen Bestimmungen zu         weiterer international tätiger Organi-   betrieb.
insbesondere ONSHORE Wind-               überprüfen und Bürgern und Bürge-         sationen (EASA, ICAO, etc.) unterhält    Hinsichtlich der Inanspruchnahme
kraftanlagen, an, die in militärischem   rinnen, Politik und Behörden maßge-       das LufABw ein Verbindungsbüro,          gewerblichen      Lufttransportraumes
Interessenbereich errichtet werden       schneiderte Informationen über mili-      welches im EUROCONTROL HQ in             obliegt dem Referat auch die grund-
sollen und zeigt Lösungsansätze bei      tärischen Flugbetrieb zur Verfügung       Brüssel verortet ist.                    legende Regulierung bezüglich der
Konflikten auf. Weitergehende Ver-       zu stellen.                               Auf der Basis europäischer Vorga-        Umsetzung der einschlägigen Be-

                                                           10                                                                                                                            11
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
ABTEILUNG 4
     Anerkennung, Genehmigung und Lizenzierung

     Zur Gewährleistung einer größt-            oder im Betrieb überwachen und hier-
     möglichen Sicherheit im Luftverkehr        für Bescheinigungen und Zeugnisse
     unterliegen Organisationen, Einrich-       ausstellen dürfen.
     tungen und Betriebe der Luftfahrt, so-     Ergänzt werden die Genehmigungen
     wie Personal, das erlaubnispflichtige      von Produktprüfungen zur Lufttüch-
     Aufgaben durchführt, einer behörd-         tigkeit sowie der Qualifizierung von
     lichen Aufsicht. Für die Belange der       Flugsimulatoren.
     Bundeswehr werden diese Aufsichts-
     pflichten durch die Abteilung 4 zentral    Lizenzierung von Personal
     wahrgenommen.
                                                Ein weiteres Aufgabengebiet be-
                                                trifft die Lizenzierung von Personal,
     Anerkennung von fremden militäri-          das luftrechtlich relevante Tätigkeiten
     schen Luftfahrtbehörden                    ausführt. Die Lizenzierung erfolgt hier
                                                grundsätzlich nach militärischen Vor-
     Die Abteilung 4 führt die Anerken-         gaben und Regelungen der Bundes-
     nung von fremden militärischen Luft-       wehr, kann aber auch für den Bereich
     fahrtbehörden durch.                       des Fliegerischen Dienstes nach der
     Anerkennung bildet die Basis für die       Verordnung (EU Europäische Union)
     Nutzung von Ergebnissen anderer            Nr. 1178/2011 ausgesprochen wer-
     Luftfahrtbehörden im eigenen Re-           den.
     gelungsraum. Hierzu gehören u.a.
     Zulassungsaussagen zu Luftfahrzeu-         Die Abteilung hat hier die Aufgaben
     gen, Genehmigungen von Betrieben           einer zivilen Aufsichtsbehörde und
     und Lizenzen von luftfahrzeugtechni-       ist damit Teil der deutschen zivilen
     schem Personal.                            Luftfahrtverwaltung. In diesem Kon-
     Zur Durchführung bietet das „Euro-         text werden Luftfahrzeugführer sowie
     päische militärische Lufttüchtigkeits-     Ausbildungs- und Prüfpersonal
     handbuch für Anerkennung“ der              lizenziert.
     Europäischen Verteidigungsagentur
     einen Handlungsleitfaden.
     Im Fall einer Anerkennung wird be-
     stätigt, dass Prozesse und Standards
     einer fremden Behörde vergleichbar
     zu den eigenen sind.                                     105
                                                            MITARBEITER
     Genehmigung und Überwachung
     von Organisationen, Einrichtungen
     und Betrieben

     Die Abteilung 4 zeichnet auch ver-
     antwortlich für die Genehmigung
                                                              188
                                                           ÜBERWACHTE
     und Überwachung von militärischen                   BETRIEBSSTÄTTEN
     und gewerblichen Organisationen,
     Einrichtungen und Betrieben der
     Luftfahrt, die erlaubnispflichtige luft-
     rechtliche Aufgaben durchführen.
     Das Aufgabenpaket der Abteilung 4
     umfasst u.a. die Genehmigung und
                                                            2.800
                                                             LIZENZEN
     Überwachung von Luftfahrzeugbe-
                                                           IM JAHR 2020
     treibern (auch Flugschulen), Betrie-
     be die Luftfahrtprodukte/-leistungen
     entwickeln, herstellen, instandhalten

12                      13
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
ABTEILUNG GENERAL FLUGSICHERHEIT IN DER BUNDESWEHR
     Gewährleistung der Flugsicherheit in der Bundeswehr
     Grundsatzangelegenheiten und die         von Regelungen für die Sicherheit im         unabhängig und weisungsungebun-
     fachliche Steuerung der Maßnah-          Flugbetrieb zuständig. Darüber hinaus        den.
     men zur Gewährleistung der Flug-         bilden die Zuständigkeit für die Flug-
     sicherheit in der Bundeswehr wer-        sicherheitsausbildung in der Bundes-         Neben einer Flugsicherheitsdaten-
     den im LufABw durch die Abteilung        wehr und die Mitarbeit in nationalen         bank, zur analytischen Auswertung
     General Flugsicherheit in der Bun-       und internationalen Flugsicherheits-         und statistischen Erfassung des Zwi-
     deswehr (Abt GenFlSichhBw) wahr-         gremien weitere Aufgabenschwer-              schenfall- und Unfallgeschehens von
     genommen. Zum Aufgabenportfolio          punkte. Zusätzlich führt die Abt Gen-        Luftfahrzeugen der Bundeswehr, be-
     gehört unter anderem die Durchfüh-       FlSichhBw Projekte wie nationale und         treibt die Abt GenFlSichhBw auch
     rung von Flugsicherheitsinspizierun-     internationale Flugsicherheitssemina-        eine Flugschreiber- und Flugdaten-
     gen bzw. -informationsbesuchen bei       re für Führungspersonal, Flugsicher-         auswertestation.
     allen Einheiten der Bundeswehr mit       heitsfachtagungen und Internationale
     militärischem Flugbetrieb sowie bei      Flugsicherheitsforen durch.                  Publikationen
     bundewehreigenen Instandhaltungs-
     einrichtungen und Ausbildungszen-        Zwischenfall- und Flugunfallunter-           In der abteilungseigenen Redaktion
     tren. Die daraus erlangten Untersu-      suchung                                      werden Publikationen für Printmedien
     chungs- und Inspizierungsergebnisse                                                   und Videos erstellt, in denen Beiträge
     werden ausgewertet und dienen an-        Eine Kernaufgabe ist die Untersu-            mit aktuellem Hintergrund oder allge-
     schließend der Erarbeitung von Emp-      chung von Zwischenfällen und Unfäl-          meingültigem Charakter aufgearbei-
     fehlungen und Forderungen zur Ver-       len im Flugbetrieb der Bundeswehr,           tet und für das Fachpublikum veröf-
     besserung der Flugsicherheitslage,       einschließlich der Zusammenarbeit            fentlicht werden. Diese Publikationen
     die allen Verbänden der Bundeswehr       mit der Bundesstelle für Flugunfall-         sollen dazu beitragen, jeden zu sensi-
     zur Verfügung gestellt werden. Gen-      untersuchungen im Rahmen          der        bilisieren und das Flugsicherheitsbe-
     FlSichhBw ist zudem auch für die         Untersuchung von Vorkommnissen               wusstsein insgesamt zu erhöhen.
     Überprüfung und Überwachung aller        unter Beteiligung von zivilen und mi-
     für die Flugsicherheit erlassenen Vor-   litärischen Luftfahrzeugen.                  Alle Publikationen sind im Intranet zu-
     schriften und Bestimmungen sowie         Bei der Zwischenfall- und Unfallunter-       dem digital jederzeit für die
     für die Herausgabe und Änderung          suchung arbeitet der GenFlSichhBw            Bundeswehrangehörigen verfügbar.

     i     DAS FREIWILLIGE MELDESYSTEM (FMS)
          „Niemand mag Fehler. Aber wir haben die Pflicht, aus ihnen zu lernen. Auch wenn es unsere na-
          türliche Tendenz ist, Fehler zu vergessen oder sogar zu vertuschen. Wir verschwenden damit ein
          wertvolles Gut – das Gut, aus Fehlern zu lernen.“
                                                              Zitat: Dr. Alan Diehl, National Transportation Safety Board (NTSB), USA

          Die Abteilung GenFlSichhBw betreibt als zusätzlichen Bestandteil der Sicherheitskultur im Flugbetrieb
          mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen der Bundeswehr ein Freiwilliges Meldesystem (FMS).
          Das FMS soll sicherstellen, dass Beobachtungen, Besonderheiten und Vorkommnisse, die eine sichere
          Durchführung des Flugbetriebs gefährden könnten, in einem Managementsystem auf Basis freiwilliger
          Meldungen erfasst und bearbeitet werden. Ziel ist es, aus diesen Erkenntnissen zu lernen und sie zu-
          künftig im eigenen Handeln zu berücksichtigen. Zum FMS sollen alle, unmittelbar oder mittelbar, am
          Flugbetrieb der Bundeswehr beteiligten Personen sowie alle weiteren Angehörigen der Bundeswehr,
          die Beobachtungen im Zusammenhang mit Flugbetrieb machen, beitragen.

          Das FMS basiert auf dem vertrauensvollen Umgang mit der Meldung von fehlerhaften bzw. flugsicher-
          heitsrelevanten Vorkommnissen bzw. Missständen und bedarf einer Fehlerkultur bei Vorgesetzten und
          allen Beteiligten im Flugbetrieb der Bundeswehr, die das Lernen aus Fehlern und nicht die Ahndung
          fehlerhaften Verhaltens im Fokus hat. Das FMS ist daher abhängig von einer Kultur des gegenseitigen
          Vertrauens, in der alle Angehörigen der Bundeswehr ermutigt werden, flugsicherheitsrelevante Informa-
          tionen zu melden, die nicht über das bestehende Zwischenfallmeldesystem erfasst werden.
          Meldungen an das FMS können auch anonym erfolgen. Namen und Daten von Meldenden werden ohne-
          hin nur aus dem FMS weitergegeben, wenn der Meldende ausdrücklich zustimmt.
          Der Fokus des FMS liegt auf menschlichem Verhalten und nicht auf technischen Fehlfunktionen.

14                                                              15
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
ABTEILUNG GENERALARZT FLUGMEDIZIN DER BUNDESWEHR
Flugmedizin

Die Abteilung Generalarzt Flugme-          Führungsgrundsätze des Sanitäts-         BAF tätigen zivilen Ärzte und medizi-
dizin der Bundeswehr (GenArzt-             dienstes der Bundeswehr zu beraten.      nischen Organisationen, sogenannte
FlMedBw) ist im Luftfahrtamt der                                                    Aeromedical Examiner (AME) und
Bundeswehr mit drei Dienstposten           Nationale und internationale             Aero-Medical Centre (AeMC).
ein relativ kleines Team. Sie erarbeitet   Zusammenarbeit
flugmedizinische Tauglichkeitsregeln                                                5. Die fachliche Zusammenarbeit mit
für die medizinische Begutachtung          Darüber hinaus ist die Abteilung         dem Luftfahrtbundesamt (LBA) in
von Luftfahrtpersonal der Bundes-          Generalarzt Flugmedizin der Bun-         flugmedizinischen Angelegenheiten.
wehr. Gleiches gilt für Vorgaben zur       deswehr auch außerhalb des Amtes
Ausbildung in menschlichem                 national und international kompeten-
Leistungsvermögen (Flugphysiologie)        ter Ansprechpartner für Belange der
für Luftfahrtpersonal der Bundes-          Flugmedizin. Beispiele hierfür sind:
wehr. Dazu werden nationale und
internationale Rechtsnormen sowie          1. Die enge fachliche Abstimmung mit
zivile und militärische Grundlagen         dem Zentrum Luft- und Raumfahrt-
berücksichtigt. Innerhalb des Luft-        medizin der Luftwaffe.
fahrtamtes der Bundeswehr berät
die Abteilung Generalarzt Flugme-          2. Die Gestellung des nationalen
dizin der Bundeswehr die Fachab-           Delegierten im flugmedizinischen
teilungen zur Sicherstellung des           Fachgremium Aeromedical Working
Flugbetriebes aus flugmedizinischer        Group des NATO Standardization
Sicht, beispielsweise bei Fragen zum       Office.
Faktor Mensch (Dienst- und Ruhe-
zeiten/Zeitzonen), zu medizinischen        3. Die Teilnahme in der Medical Ex-
Notdiensten an Flugplätzen sowie           pert Group der European Aviation
in Fragen der Lizenzierung von flug-       Safety Agency EASA und dem damit
medizinischen Sachverständigen der         zusammenhängenden Gremium, dem
Bundeswehr. Zudem stellt die Abtei-        European Aviation Medical Assessors
lung für das Luftfahrtamt der Bundes-      Council EAMAC.
wehr den Beratenden Sanitätsoffizier,
dessen Aufgabe es grundsätzlich ist,       4. Die Kooperation mit dem Bundes-
die Dienststellenleiterin bzw. den         aufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Dienststellenleiter in allen Fragen der    zu Themen der medizinischen Taug-
sanitätsdienstlichen Versorgung, der       lichkeit von zivilen Fluglotsinnen und
Gesundheitsfürsorge und Gesund-            Fluglotsen, dies beinhaltet die Betei-
heitsvorsorge sowie der Einsatz- und       ligung an Überprüfungen der für das

 i     FACHLICHE PRÜFUNG ALS BEISPIEL DER INTERNEN ZUSAMMENARBEIT

       Mit insgesamt drei Mitarbeitern wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung für Referat 4 II a im Jahr
       2019 insgesamt 91 Flugmedizinische Sachverständige der Bundeswehr relizenziert. Darüber hinaus
       wurden insgesamt 12 Fortbildungen und Lehrgänge fachlich geprüft und deren Inhalt und Relevanz aus
       flugmedizinischer Sicht bewertet.

                                                            16                                                              17
LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
FLUGBETRIEB UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN
     Allgemeine Informationen
     Grundsätzlich geht es beim Fliegen        So lässt sich z. B. Fluglärm nicht ver-     unter realistischen Bedingungen, in
     darum, möglichst schnell und kosten-      meiden, aber die Bundeswehr hat             schwierigem Gelände und auch zur
     günstig die Entfernung zwischen zwei      sich freiwillig verpflichtet, ihn auf das   Nachtzeit zu trainieren. Der militäri-
     Orten zu überwinden. Zivile Flugge-       unbedingt notwendige Maß zu redu-           sche Flugbetrieb unterliegt grund-
     sellschaften lassen Ihre Maschinen        zieren und nach Möglichkeit regional        sätzlich denselben Gesetzen und
     daher die kürzeste Route fliegen,         aufzuteilen, um nicht bestimmte Regi-       Vorschriften wie der allgemeine zivile
     und das in möglichst großer Höhe,         onen übermäßig zu belasten. Außer-          Flugbetrieb.
     wo Flugzeuge weniger Treibstoff ver-      dem werden Übungsvorhaben, die
     brauchen und somit Geld einsparen.        über den täglichen Routineflugbetrieb       Grundlage hierfür ist das Luftver-
     Diesem Grundsatz der Effizienz folgt      hinausgehen, auch im Zusammenwir-           kehrsgesetz (LuftVG), das sowohl für
     zunächst auch der militärische Flug-      ken mit internationalen Streitkräften,      militärische als auch für zivile Luftfahr-
     betrieb. Allerdings gelten für den Ein-   grundsätzlich vorab angekündigt.            zeuge gleichermaßen gilt und fortlau-
     satz von Kampfflugzeugen und damit                                                    fend aktualisiert wird. Zur Erfüllung
     auch für das Training andere Vor-         Zum Teil werden militärische Luftfahr-      des militärischen Auftrages kann es
     gaben. Hier geht es um Schnellig-         zeuge auch für zivile Aufgaben ein-         notwendig sein, Sonderregelungen
     keit, extreme Flugmanöver, taktische      gesetzt, z. B. für Erkundungsflüge zur      für die Bundeswehr bzw. internationa-
     Überlegenheit und Feuerkraft. Be-         Deichüberwachung bei Hochwasser,            le Streitkräfte in Anspruch zu nehmen,
     satzung und Maschine üben reali-          Aufklärungsflüge zur Personensuche          soweit es „unter Berücksichtigung
     tätsnahe militärische Szenarien wie       oder Rettungseinsätze.                      der öffentlichen Sicherheit und Ord-
     Luftverteidigungseinsätze, Luftnah-                                                   nung zur Erfüllung des Auftrages“ er-
     unterstützung oder Tiefflüge, um sie      Ein Teil der in Deutschland einge-          forderlich ist.
     im Ernstfall zu beherrschen. Die flie-    setzten Rettungshubschrauber etwa
     genden Geschwader nutzen dazu die         wird von der Bundeswehr betrieben.          Solche Sonderregelungen basieren
     ausgewiesenen Übungslufträume in          Sie dienen primär der Suche und             auf § 30 Abs. 1 LuftVG. Sie wer-
     Deutschland, teilweise auch im inter-     Hilfeleistung bei Unglücksfällen in         den in Absprache mit dem Bundes-
     nationalen Luftraum, insbesondere         der zivilen und militärischen Luftfahrt,    aufsichtsamt für Flugsicherung und
     auf ausländischen Trainingsbasen (z.      werden aber auch regelmäßig zu zi-          dem Luftfahrtamt der Bundeswehr
     B. in den USA) oder bei internationa-     vilen Rettungseinsätzen angefordert.        näher definiert und im „Militärischen
     len Luftverteidigungsübungen              Die Besatzungen müssen in der Lage          Luftfahrthandbuch“ (MilAIP) sowie
                                               sein, auch nachts, bei schlechtem           Dienstvorschriften festgehalten.
     Für alle Flüge gelten als oberste         Wetter und in unwegsamem Gelän-
     Prinzipien:                               de zu fliegen und verletzte Personen
                                               aufzunehmen – aus der Luft oder am
     1) die Sicherheit im Luftraum,            Boden mit Landung in unbekanntem
     2) der ressourcensparende Umgang          Terrain.
     mit Mensch und Material sowie
     3) möglichst geringe Beeinträchti-        Deshalb ist es unvermeidbar, Flüge
     gung von Umwelt und Bevölkerung.          mit diesem Einsatzprofil regelmäßig,

     i    ZENTRALE DATENBANK FÜR DEN MILITÄRISCHEN FLUGBETRIEB (ZDMF)

             In der Zentralen Datenbank für den militärischen Flugbetrieb (ZDmF) werden permanent, 365
             Tage im Jahr und 24 Stunden täglich, alle Flugbewegungen über Deutschland erfasst und gespei-
             chert. Bei militärischen Luftfahrzeugen werden alle militärischen Flugbewegungen vom Boden
             bis hin zur Grenze des Weltalls erfasst. Ein Netz aus zivilen und militärischen Radarsensoren, die
             mit ihren Erfassungsbereichen das gesamte Bundesgebiet abdecken, liefert die dafür notwen-
             digen Daten. Allerdings kann es vereinzelt vor allem durch geographische Gegebenheiten (z.B.
             Täler oder Senken) zu Lücken in der Radarerfassung kommen. Alle Radardaten werden für drei
             Jahre gespeichert, um auch spätere Anfragen bearbeiten zu können. Die erfassten Daten sind
             nicht veränderbar und behalten somit ihre Beweiskraft. Neben den Radardaten werden in der
             ZDmF weitere flugbetrieblich relevante Informationen gespeichert. Dazu gehören etwa Flugpläne,
             Wettermeldungen, Luftraumstruktur und fliegerische Vorschriften

18                                                                19
i   SIE HABEN FRAGEN ODER FLUGMELDUNGEN?
BÜRGERTELEFON
                                               Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 8620730 können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit
                                               ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrt-
    MONTAG - DONNERSTAG
                                0800-
                                               amt der Bundeswehr wenden.
      08:00-17:00 UHR
           FREITAG
       08:00-12:30 UHR
                               8620730         Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszent-
                                               rale als Sonderleistung Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Das Bürgertelefon steht Ihnen
                                               von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr, Freitags zwischen 08:00 Uhr und
                                               12:30 Uhr zur Verfügung. Falls Sie uns gerade nicht persönlich erreichen haben wir auch einen
                                               Anrufbeantworter eingerichtet.

                                               Für weitergehende Anfragen oder Beanstandungen empfehlen wir eine Eingabe per E-Mail.
                                               Insbesondere bei Beanstandungen von militärischen Flugbewegungen benötigen wir für
                                               eine Untersuchung genauere Angaben. Die E-Mail richten Sie bitte an nachfolgende Adresse:
                                               FLIZ@bundeswehr.org

                                                              WER? – NAME, ANSCHRIFT UND KONTAKTINFORMATIONEN

                                                 WAS? – WAS HABEN SIE BEOBACHTET (Z.B. JET IM TIEFFLUG, HELIKOPTERLANDUNG,
                                                          ETC.) UND WELCHE FRAGE HABEN SIE ZU DER BEOBACHTUNG.

                                                                             WANN? – DATUM UND UHRZEIT

                                                                                        WO? – ORT

                                               Besonders die Angaben zur Ort, Datum und Uhrzeit sind wichtig. Bei der Menge an Flugbewe-
                                               gungen über Deutschland können wir sonst Ihre Beobachtung nicht genau der militärischen oder
                                               zivilen Luftfahrt zuordnen.

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DAS WAPPEN
Luftfahrtamt der Bundeswehr

Das Wappen des LufABw trägt im
Zentrum ein Bundesschild (Bundes-
adler), was die Stellung des Amtes
als Bundesoberbehörde dokumen-
tiert. Die Einfassung des Wappens
in der Farbe rot weist auf den Ge-
neralinspekteur der Bundeswehr als
unmittelbaren Vorgesetzten hin. Die
Schwinge im unteren Bereich des
Wappens steht als allgemeines
Zeichen für die Luftfahrt. Die stilisier-
te Silhouette eines Luftfahrzeuges
führt einen dreifarbigen Schweif an,
der die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaf-
fe und Marine anspricht, für die das
LufABw gleichermaßen zuständig ist.
Die Weltkugel symbolisiert die inter-
nationale Ausrichtung des LufABw.

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WIR. DIENEN. DEUTSCHLAND.

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                            Herausgeber:
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                            Leiter der Informationsarbeit
                            Luftwaffenkaserne WAHN
                            Flughafenstr. 1
                            51147 Köln

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                            lufabwinfoa@bundeswehr.org

                            Stand:
                            06/2021

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                            teriums der Verteidigung. Sie wird
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