LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR - Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt
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GENERALMAJOR DR. JAN KUEBART AMTSCHEF LUFTFAHRTAMT DER BUNDESWEHR Liebe Leserin und lieber Leser, die Rahmenbedingungen der Luftfahrt und insbesondere der militärischen Luftfahrt werden immer komplexer. Wohl kaum ein Bereich der Streitkräfte weist dermaßen viele Hochtechnologien, digitale Vernetzungen und Systeme auf. Internationale Kooperationen werden zur Norm. Es kommt darauf an, grenzübergreifende Regelungen, einheitliche Standards in Betrieb und Ausbildung sowie Interoperabili- tät zwischen verbündeten Streitkräften zu schaffen. Nur gemeinsam lassen sich die zukünftigen Heraus- forderungen in der militärischen Luftfahrt meistern. Vor diesem Hintergrund wurde 2015 das Luftfahrtamt der Bundeswehr gegründet. Wir vereinen das Fachwissen der Bundeswehr zur Sicherheit im militärischen Flugbetrieb unter einem Dach und bündeln die vielen zugehörigen, aber unterschiedlichen Kompetenzen. Dadurch nimmt unser Amt eine wichtige Rolle ein, denn hiermit wurde eine Stelle geschaffen, die Fragen zur militärischen Luftfahrt stets ganzheit- lich betrachtet und zudem über die notwendigen Regelungskompetenzen verfügt. Durch kurze Abstimmungswege leisten wir für die fliegenden Einheiten der Bundeswehr die Grund- lagenarbeit für sicheren Flugbetrieb und entwickeln die Regularien weiter. Unsere Expertise erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus eines militärischen Luftfahrzeuges: von der Entwicklung über die Zulassung bis hin zu betrieblichen Genehmigungen sowie der Standardisierung und Lizenzierung des Personals. Wir sind kompetenter Partner aller fliegenden Teile der Bundeswehr und finden mit ihnen gemeinsam die besten Lösungen für die Einsatzbereitschaft der Truppe. Außerdem sind wir die Schnittstelle zu nationalen wie internationalen Behörden, Streitkräften und Unternehmen in allen Fragen rund um den militärischen Flugbetrieb. Ich lade Sie herzlich ein, sich mit unserer Broschüre einen Überblick über die facettenreiche Arbeit unse- res Luftfahrtamtes zu verschaffen! 2 3
» ZUKUNFTSORIENTIERTE ERARBEITUNG UND WEITERENTWICKLUNG VON VORSCHRIFTEN FÜR DIE MILITÄRISCHE LUFTFAHRT » ZULASSUNG VON LUFTFAHRZEUGEN UND -GERÄT DER BUNDESWEHR, EINSCHLIESSLICH ZUBEHÖR » REGULIERUNG UND STANDARDISIERUNG DES MILITÄRISCHEN FLUG- BETRIEBS IN DEUTSCHLAND » ZERTIFIZIERUNG UND ANERKENNUNG VON DIENSTSTELLEN, BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN » LIZENZIERUNG VON FLIEGERISCHEM, TECHNISCHEM UND FLUGMEDIZI- NISCHEM PERSONAL UNSERE KERNKOMPETENZEN 4 5
ABTEILUNG 1 Einführung unbemannter Luftfahr- zeugsysteme der Bw innerhalb des LufABw. Durchführungsregelungen für die Ausbildung des Luftfahrzeugtechni- schen Personals. nationaler militärischer Regelungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf nationale militärische Vorschriften/ Strategie, Grundsatz, Vorgaben & Querschnitt Bestimmungen erforderlich ist. Luftrechtliche Angelegenheiten Dieses umfasst im Einzelnen das Übertragen von luftrechtlichen For- Ein weiterer Arbeitsbereich des Re- Die fachlich übergreifenden Aufga- und gemeinsame Positionen erarbei- ry Airworthiness Authorities Forum Das Referat 1d berät Dienststellen derungen sowie übergeordneten Vor- ferates 1e ist das Erarbeiten und ben der Abteilung 1 liegen u.a. darin, tet und mitbestimmt. Dadurch wird (MAWA Forum) und der zugehörigen der Bundeswehr in Rechtsfragen im schriften in Verfahrensgrundsätze und Aktualisieren produktunabhängiger luftfahrtbezogene Vorschriften und ein strategischer Weitblick ermög- Advisory Groups zu nennen. Hieraus Zusammenhang mit der militärischen Regelungen für den sicheren Betrieb Regelungen und Organisationsbe- Regelungen in Zusammenarbeit mit licht, um zukünftige Entwicklungen im resultieren beispielsweise die euro- Luftfahrt. von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgerät reichs-übergreifender Standards für den militärischen sowie mit den zivilen Sinne der militärischen und sicheren päisch harmonisierten European und Zusatzausrüstung (LLZ) im Be- die technische Betriebsführung von Bereichen zu erstellen, abzustimmen Luftfahrt mitgestalten zu können. Da- Die Bandbreite reicht hier vom reich der Betriebsverantwortung. LLZ in fliegenden Verbänden, Ein- und zu koordinieren. mit leistet das Referat „Planung und Military Requirements (EMAR). Da Prüf- und Zulassungswesen über richtungen und Dienststellen. Das Strategie“ einen Beitrag zum Erhalt diese rechtlich nicht bindend sind, die Lizenzierung von Organisatio- Darüber hinaus stellt das Referat die beinhaltet auch das Erarbeiten von Des Weiteren obliegt es der Abtei- des ungehinderten Zugangs zum ge- wurden auf deren Basis die German nen und Personal bis hin zu Fragen fachliche Zuarbeit sicher, die bei der Grundlagen für die luftfahrzeugtech- lung, strategische Positionen in na- meinsam genutzten Luftraum für die Military Airworthiness Requirements des Flugbetriebs, der Flugsicher- Bewertung internationaler Regelun- nische Ausbildung. tionalen und internationalen Gremien militärischen Luftraumnutzer unter (DEMAR) erarbeitet und in den natio- heit und der Flugmedizin. Im Auftrag gen (z.B. der EASA ) sowie multi- und Organisation, wie z.B. NATO und Beibehaltung bzw. sogar Verbesse- nalen Regelungsraum überführt. des Bundesministeriums der Ver- der EU, abzustimmen und zu vertre- rung der Luftfahrtsicherheit. teidigung wirkt das Referat in Ge- ten, um Angelegenheiten der Militäri- Grundsatz Flugbetrieb setzgebungsverfahren im Bereich schen Luftfahrt weiter zu entwickeln. Darüber hinaus bildet die enge Zu- des Luftrechts und beim Erlass ent- sammenarbeit auf allen Ebenen, d.h. Das Referat 1c steuert, koordiniert sprechender Rechtsverordnungen Die Abteilung 1 des Luftfahrtamtes national, international, militärisch und und entscheidet bei der Erarbei- mit und ist selbst Herausgeber einer der Bundeswehr (LufABw) besteht zivil, die Grundlage für Harmonisie- tung von Grundsatzdokumenten im Bereichsvorschrift. Ferner führt es die aus fünf Referaten. Diese Referate rung von Regelungen und Verbes- Flugbetrieb unter Berücksichtigung luftrechtliche Prüfung einschlägiger werden mit den Kürzeln 1a -1e ge- serung der Interoperabilität zwischen nationaler und auch internationa- militärischer Vorschriften durch. Auch führt. der militärischen und zivilen Luftfahrt ler Entwicklungen. Im Zuge dessen die Prozessführung in luftrechtlichen sowie zwischen der militärischen werden nationale und internationa- Angelegenheiten wird durch das Re- Planung und Strategie Luftfahrt Deutschlands und der seiner le Richtlinien und Vorschriften unter ferat übernommen oder unterstützt. Partnernationen. Bewertung möglicher Auswirkungen Darüber hinaus entscheidet das Das Referat 1a „Planung und Stra- auf den militärischen Flugbetrieb be- Referat 1 d über Anträge auf Erteilung tegie“ entwickelt strategische Posi- Grundsatz Prüf- und Zulassungs- trachtet. von Anlage- und Änderungsgenehmi- tionen des LufABw, bewertet und wesen gungen für militärische Flugplätze in koordiniert Grundsatzangelegen- Für den bemannten und unbemann- Deutschland. heiten in der nationalen und interna- Das Referat 1b hat als wesentliche ten Flugbetrieb, den Flugführungs- tionalen Zusammenarbeit, erarbeitet Aufgabe die Schaffung und Pfle- dienst (Einsatzführungsdienst und Zudem erfüllt es weitere luftfahrtbe- Konzepte, um strategische Vorgaben ge grundsätzlicher Vorgaben zum Militärische Flugsicherung) sowie hördliche Aufgaben nach dem Luft- im LufABw zu implementieren, und Prüf- und Zulassungswesen für Luft- die Lizenzierung der Teilnehmer am verkehrsgesetz. Dazu zählt der Erlass bearbeitet querschnittliche Vorgänge fahrzeuge, Luftfahrtgerät und Zusatz- Flugbetrieb der Bundeswehr wer- von Verfügungen zur Abwehr von von fachübergreifender grundsätzli- ausrüstung der Bundeswehr. Dies den Quellvorschriften erstellt, die die Gefahren für die Sicherheit des Luft- cher Bedeutung. umfasst das Erarbeiten von zulas- Norm für den bemannten und unbe- verkehrs und zur Gewährleistung der sungsrelevanten Grundsätzen und mannten Flugbetrieb vorgeben sowie notwendigen Hindernisfreiheit. Des Das Referat 1a bewertet hierzu bei- Konzepten sowie das Erstellen, An- die Abweichungen von Regelungen Weiteren bearbeitet das Referat 1d spielsweise die zukünftigen Entwick- passen und Weiterentwickeln der zu- des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) Genehmigungsanträge zur Errichtung lungen, die sich im Rahmen der EU gehörigen Vorschriften. Im Bedarfsfall auf Grund § 30 festschreiben. von Luftfahrthindernissen, für die das Initiative „Einheitlicher Europäischer werden Sonderregelungen herausge- luftfahrtbehördliche Genehmigungs- Luftraum“ (Single European Sky, geben, um speziellen Fragenstellun- Diese übergeordnete Normgebung verfahren gesetzlich vorgeschrieben SES) ergeben, und koordiniert fach- gen zu begegnen. stellt auch das Fundament für Durch- ist. Den Hauptanwendungsfall bilden liche Expertise als aktiven Beitrag zu führungsregelungen dar, die im Hau- hier Baukräne. dieser Entwicklung. Strategische Po- Die Zusammenarbeit und Harmo- se Luftfahrtamt der Bundeswehr in sitionen werden in Gremien mit Orga- nisierung erfolgt dabei sowohl auf anderen Abteilungen umgesetzt wer- Durchführungsvorschriften für den nisationen wie z. B. der Europäischen nationaler als auch internationaler den. Technischen Betrieb Verteidigungsagentur (EDA), der Ebene. Hier ist insbesondere die Agentur der Europäischen Union für Wahrnehmung der deutschen Inter- LufABw 1c ist zusätzlich Anteil der Das Referat 1e erstellt neben den mi- Luftfahrtsicherheit (EASA), der NATO essen im Rahmen der Europäischen Competent Authority und koordiniert litärischen Verfahrens- und Betriebs- sowie EUROCONTROL vertreten Verteidigungsagentur (EDA), Milita- durch den Beauftragten UAS die vorschriften auch die grundlegenden 6 7
ABTEILUNG 2 Zulassung Nach den Vorgaben des Luftver- sicherheit bzw. Lufttüchtigkeit eines Testkriterien fest, damit abschließend kehrsgesetzes dürfen Luftfahrzeuge Musters dient. Auf dieser Grundlage eine entsprechende Musterzulassung nur dann im deutschen Luftraum flie- kann danach jedem einzelnen herge- erteilt werden kann. Umfang und Kri- gen, wenn sie dafür zugelassen sind. stellten Stück dieses Musters die Ver- terien der sogenannten Nachweisfüh- Dies betrifft neben Flugzeugen und kehrszulassung erteilt werden, wenn rung orientieren sich hierbei an dem Hubschraubern auch unbemannte der Einzelnachweis für die Verkehrs- Sicherheitsniveau der zivilen Luftfahrt. Fluggeräte und gilt in gleicher Weise sicherheit dieses Luftfahrzeugs, Luft- auch für militärische Luftfahrzeuge. fahrtgeräts und ggf. auch Zubehörs Neben Musterprüfung und Musterzu- vorliegt, d.h. wenn das Luftfahrzeug lassung findet in der Abteilung 2 des Das nationale Luftverkehrsgesetz den geltenden Bau- bzw. Betriebs- Luftfahrtamtes der Bundeswehr auch berücksichtigt hierbei jedoch die be- vorschriften entspricht. die Erteilung der Verkehrszulassung sonderen Belange der Bundeswehr für alle Luftfahrzeuge der Bundes- und hat entsprechende Möglichkeiten Grundsätzlich gilt dieses Prinzip für wehr statt. der Abweichung vorgesehen. Zur Re- jede Art von Luftfahrtgerät, dessen gelung dieser Abweichungen hat die Verkehrssicherheit bzw. Lufttüchtig- Das Aufgabengebiet der Abteilung 2 Bundeswehr eigene Verwaltungsvor- keit nachzuweisen ist. Aber auch bei umfasst weiterhin die zentrale Melde- schriften erlassen. Neueinführung oder Änderung von stelle des Amtes für Beanstandungs- Geräten, die oftmals querschnittlich meldungen aus dem Flugbetrieb der Für jeden neuen oder veränderten in unterschiedlichen Mustern genutzt Bundeswehr, als auch die Sonder- Flugzeug- oder Luftfahrtgerätetyp hat werden, müssen die Mitarbeiterinnen aufgabe der Zerstörungsfreien Werk- eine Musterzulassung zu erfolgen. und Mitarbeiter der Abteilung 2 prü- stoffprüfung für Luftfahrtgerät in der Hierfür wird das jeweilig zugrundelie- fen, ob diese beim Betrieb die Ver- Bundeswehr. gende Design bzw. die Konstruktion kehrssicherheit nicht beeinträchtigen. auf Verkehrssicherheit geprüft. In der Abteilung 2 des Luftfahrtamtes Die Musterprüfung wird durch spe- der Bundeswehr sind somit alle Kom- Ein wesentlicher Teil der Musterzulas- ziell ausgebildetes und lizenziertes petenzen und Zuständigkeiten im Be- sung ist die Musterprüfung, die der Prüfpersonal durchgeführt. Dieses reich des militärischen Zulassungs- amtlichen Feststellung der Verkehrs- legt auch den Testumfang und die wesens der Bundeswehr gebündelt. i MUSTERPRÜFER DER ABTEILUNG 2 IM FOKUS - DER WEG ZUM MUSTERPRÜFER: Grundvoraussetzung um zum Musterprüfer im Luftfahrtamt ausgebildet zu werden ist ein erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium. 93 MITARBEITER Die in der Regel 4-jährige Ausbildung erfolgt, unter Anleitung in der Abteilung Zulassung im Luftfahrtamt, anhand eines Ausbildungsplanes. Hierbei werden die angehenden Muster- 78 prüfer/-innen während der ganzen Zeit durch erfahrene Mus- terprüfer/-innen, die als Mentor/-innen fungieren, begleitet und sukzessive in die Projekte eingebunden. MUSTERPRÜFER Gleichzeitig erfolgt eine theoretische Ausbildung durch eine Vielzahl an internen und externen Lehrgängen und Work- shops. Sind alle Nachweise für die erforderliche Qualifikation erbracht, erfolgt der Abschluss der Ausbildung mit der Erlan- gung der Musterprüferlaubnis. Die damit einhergehende hohe Verantwortung wird durch eine Zulage honoriert. 1.100 ZULASSUNGS- AUSSAGEN IM JAHR 8 9
ABTEILUNG 3 ben und Standards wird durch das Referat 3 II a die Sicherheitsaufsicht über den Flugführungsdienst in enger stimmungen für die Zivilluftfahrt (EU-Verordnungen und Luftsicher- heitsgesetz). Das Referat ist oberste stelle wahrgenommen. Das Referat Infrastruktur bewertet Bauvorhaben in Bezug auf den militä- Betrieb Abstimmung mit den normgebenden Aufsichtsbehörde im Fachgebiet Luft- rischen Flugbetrieb und vertritt diese Referaten wahrgenommen. Zu den sicherheit für den Geschäftsbereich gegenüber dem BAIUDBw als Träger vorrangigen Aufgaben zählt die tech- BMVg. Anerkennungen, Genehmi- öffentlicher Belange. Die Mitarbeiter Die Abteilung 3 im Luftfahrtamt der antwortung der Abteilung besteht im Das Fachreferat Standardisierung ist nische und betriebliche Prüfung von gungen und Lizenzierungen als qua- des Referates fertigen dazu Stellung- Bundeswehr regelt und überwacht Bereich Festlegung von Grundlagen für die fliegerische Standardisierung Systemen, bevor sie für die Betriebs- litätssichernde Maßnahmen erfolgen nahmen für die zuständigen Geneh- alle flugbetrieblichen und damit im für die Sicherstellung der Geo-Info- und als Steuerungs- und Planungs- durchführung freigegeben werden, entweder direkt durch das LufABw migungsstellen im Zusammenhang Zusammenhang stehenden Themen. Unterstützung im und für den Flug- ebene für Human Factors im Flug- auch im Falle einer Veränderung die- oder im Rahmen der sicheren Liefer- mit Bauvorhaben von Windkraftan- Hierzu zählt neben der Verantwor- betrieb, Wahrnehmung und Umset- betrieb der Bundeswehr zuständig. ser Systeme. Das Referat gewährleis- kette für den Bereich des logistischen lagen (ONSHORE) im militärischem tung oder Zuarbeit für flugbetrieb- zung gesetzlicher Schutzaufgaben, Des Weiteren werden hier die Än- tet damit die Bereitstellung sicherer Systems der Bundeswehr in Zusam- Interessenbereich (Bundeswehr & liche Regelwerke/Vorschriften auch Brandschutz im Flugbetrieb der Bun- derungsvorschläge für fliegerische Verfahren und Systeme zur Unterstüt- menarbeit mit und durch das Logis- Alliierter Streitkräfte) sowie beteili- die Regulierung und Standardisie- deswehr, Gefahrguttransport im mili- Vorschriften bearbeitet und das Qua- zung des militärischen Flugverkehrs tikkommando der Bundeswehr in Ab- gen sich intensiv bei der Beratung rung für den gesamten militärischen tärischen Flugbetrieb, Luftsicherheit litätsmanagement in Flugbetrieb si- in Deutschland und im Einsatz. Die im stimmung mit dem LufABw. und Konfliktlösung mit Industrie und Flugbetrieb in Deutschland, inklusive sowie militärischem Such- und Ret- chergestellt. Rahmen eines Qualitäts- und Sicher- Das Sachgebiet Gesetzliche Schutz- Kommunen. Zu den weiteren Auf- der Festlegung von Standardisie- tungsdienst (milSAR). Schwerpunktthemen im Referat Geo- heitsmanagementsystems festgeleg- aufgaben arbeitet eng mit dem gaben gehören die Einforderung von rungsgrundlagen und Durchführung Informationswesen sind die Schaf- ten Anforderungen an die Dienstleis- Bundesamt für Infrastruktur, Um- Hindernisbefeuerung anhand der von Standardisierungsbesuchen. Die fung der Grundlagen für die Flugwet- ter des Flugführungsdienstes werden weltschutz und Dienstleistung der lokalen Gegebenheiten und die Be- Abteilung hat auch die Funktion der Flugbetrieb terberatung und Wetterbeobachtung dort beschrieben und in Abstimmung Bundeswehr (BAIUDBw) zusammen. wertung von Radar- und Navigations- Steuerungs- und Planungsebene für für den Flugbetrieb der Bundeswehr mit den Fachleuten der Abteilung 4 Hier stellt es die Fachexpertise für den störungen auf den mil. Flugbetrieb Human Factors, also die menschli- Die Unterabteilung 3 I Flugbetrieb er- sowie für die Geoinfo-Unterstützung regelmäßig überprüft. Das Referat Flugbetrieb und wirkt bei der Erstel- gem. §18a LuftVG. Darüber hinaus che Einflussgröße, im Flugbetrieb der stellt die grundsätzlichen Regelungen im Bereich Navigations- und Simula- Regulierung Flugsicherung/ Flug- lung von Vorschriften im Bereich der liegt die Zuständigkeit zur Erstellung Bundeswehr. des Flugbetriebes, betreibt die Flug- tionsdaten für fliegende Waffensyste- dienstberatung ist für die Erstellung Gesetzlichen Schutzaufgaben mit. von Stellungnahmen zu sämtlichen betriebs- und Informationszentrale me der Bundeswehr. von fachlichen Vorgaben in Bezug auf Weiterhin erfolgt durch das Sachge- Baumaßnahmen im Bauschutz an mi- Darüber hinaus verantwortet die Ab- der Bundeswehr, führt fliegerische Organisation, Betrieb und Flugsiche- biet die entsprechende Beratung der litärischen Flugplätzen gem. nationa- teilung 3 die regulatorischen Grund- Standardisierung in der Bundeswehr Flugunterstützung rungssysteme des militärischen Flug- Amtsführung. Darüber hinaus werden len und internationalen Vorschriften. lagen für den Bereich des Flugfüh- durch und ist die Steuerungsebene sicherungsdienstes verantwortlich. aus diesem Referat die Funktionen rungsdienstes, bestehend aus für Human Factors. Ferner wird die Die Unterabteilung 3 II Unterstützung Hierunter fällt die Bearbeitung regu- Fachkraft für Arbeitssicherheit und GeoInformations-Expertise für das verfügt über zwei Verbindungsbüros lativer Vorschriften wie z.B. für das Brandschutzbeauftragter der Dienst- - der Militärischen Flugsicherung LufABw abgebildet. und fünf Referate. Das LufABw ist Erlaubnis- und Prüfungswesen sowie (MilFS) ebenso wie das zivile Bundesauf- für die Aus-, Fort- und Weiterbildung Das Referat Grundlagen ist mit der sichtsamt für Flugsicherung (BAF) als des Flugsicherungspersonals. - dem Einsatzführungsdienst (Eins- Erarbeitung und der Herausgabe all- Nationale Aufsichtsbehörde für die Das Referat Regulierung Taktischer FüDst) und gemeiner, sowie einsatzbezogener Flugsicherung gegenüber der Kontrolldienst zeichnet für die Festle- flugbetrieblicher Regelungen für be- EU-Kommission notifiziert. Auf gung der Normen bei der Bereitstel- - der Streitkräftegemeinsamen Takti- mannte und unbemannte Luftfahr- Grundlage eines zwischen beiden lung und Durchführung von Diensten schen Feuerunterstützung (STF) zeuge, sowie mit der Erteilung von Ämtern geschlossenen Abkommens zur Unterstützung des operationellen flugbetrieblichen Ausnahmegenehmi- wird ein gemeinsames Verbindungs- Flugverkehrs durch den Taktischen sowie dem Flugberatungsdienst als gungen zu bestehenden Vorschriften büro (VBB BAF) betrieben, um eine Kontrolldienst) sowie der Streitkräfte- weiterem Baustein, in betrieblicher und Regelungen für den Flugbetrieb enge fachliche Zusammenarbeit zu gemeinsamen Taktischen Feuerunter- und technischer Hinsicht. beauftragt. Des Weiteren werden gewährleisten und insbesondere dem stützung (STF) verantwortlich. flugbetriebliche Schutzzonen um in- Gedanken der Harmonisierung der Ferner wird der militärische Flugbe- tensiv abstrahlende elektromagneti- Sicherheitsaufsicht Rechnung zu tra- Ferner erstellt das Referat Vorgaben trieb mittels einer zentralen Daten- sche Quellen berechnet. gen. Zur Vorbereitung, Koordinierung für den Betrieb der technischen Sys- bank überwacht und bei Vorfällen Die Flugbetriebs- und Informations- und Kooperation bei der Festlegung teme im Einsatzführungsdienst. Zuarbeit bei der Auswertung geleistet zentrale überwacht, untersucht und der deutschen militärischen Stand- Einem weiteren Referat mit dem sowie ein Bürgertelefon für die Bevöl- archiviert Daten zu militärischen Flug- punkte zum Flugverkehrsmanage- Sachgebiet Luftsicherheit obliegt die kerung betrieben. Die Abteilung berät bewegungen. Sie ist damit in der ment innerhalb von NATO, EU (inkl. grundlegende Regulierung für die Industrie und Kommunen und fertigt Lage die korrekte Anwendung der EDA) und EUROCONTROL sowie Luftsicherheit im militärischen Flug- Stellungnahmen für Bauvorhaben, flugbetrieblichen Bestimmungen zu weiterer international tätiger Organi- betrieb. insbesondere ONSHORE Wind- überprüfen und Bürgern und Bürge- sationen (EASA, ICAO, etc.) unterhält Hinsichtlich der Inanspruchnahme kraftanlagen, an, die in militärischem rinnen, Politik und Behörden maßge- das LufABw ein Verbindungsbüro, gewerblichen Lufttransportraumes Interessenbereich errichtet werden schneiderte Informationen über mili- welches im EUROCONTROL HQ in obliegt dem Referat auch die grund- sollen und zeigt Lösungsansätze bei tärischen Flugbetrieb zur Verfügung Brüssel verortet ist. legende Regulierung bezüglich der Konflikten auf. Weitergehende Ver- zu stellen. Auf der Basis europäischer Vorga- Umsetzung der einschlägigen Be- 10 11
ABTEILUNG 4 Anerkennung, Genehmigung und Lizenzierung Zur Gewährleistung einer größt- oder im Betrieb überwachen und hier- möglichen Sicherheit im Luftverkehr für Bescheinigungen und Zeugnisse unterliegen Organisationen, Einrich- ausstellen dürfen. tungen und Betriebe der Luftfahrt, so- Ergänzt werden die Genehmigungen wie Personal, das erlaubnispflichtige von Produktprüfungen zur Lufttüch- Aufgaben durchführt, einer behörd- tigkeit sowie der Qualifizierung von lichen Aufsicht. Für die Belange der Flugsimulatoren. Bundeswehr werden diese Aufsichts- pflichten durch die Abteilung 4 zentral Lizenzierung von Personal wahrgenommen. Ein weiteres Aufgabengebiet be- trifft die Lizenzierung von Personal, Anerkennung von fremden militäri- das luftrechtlich relevante Tätigkeiten schen Luftfahrtbehörden ausführt. Die Lizenzierung erfolgt hier grundsätzlich nach militärischen Vor- Die Abteilung 4 führt die Anerken- gaben und Regelungen der Bundes- nung von fremden militärischen Luft- wehr, kann aber auch für den Bereich fahrtbehörden durch. des Fliegerischen Dienstes nach der Anerkennung bildet die Basis für die Verordnung (EU Europäische Union) Nutzung von Ergebnissen anderer Nr. 1178/2011 ausgesprochen wer- Luftfahrtbehörden im eigenen Re- den. gelungsraum. Hierzu gehören u.a. Zulassungsaussagen zu Luftfahrzeu- Die Abteilung hat hier die Aufgaben gen, Genehmigungen von Betrieben einer zivilen Aufsichtsbehörde und und Lizenzen von luftfahrzeugtechni- ist damit Teil der deutschen zivilen schem Personal. Luftfahrtverwaltung. In diesem Kon- Zur Durchführung bietet das „Euro- text werden Luftfahrzeugführer sowie päische militärische Lufttüchtigkeits- Ausbildungs- und Prüfpersonal handbuch für Anerkennung“ der lizenziert. Europäischen Verteidigungsagentur einen Handlungsleitfaden. Im Fall einer Anerkennung wird be- stätigt, dass Prozesse und Standards einer fremden Behörde vergleichbar zu den eigenen sind. 105 MITARBEITER Genehmigung und Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben Die Abteilung 4 zeichnet auch ver- antwortlich für die Genehmigung 188 ÜBERWACHTE und Überwachung von militärischen BETRIEBSSTÄTTEN und gewerblichen Organisationen, Einrichtungen und Betrieben der Luftfahrt, die erlaubnispflichtige luft- rechtliche Aufgaben durchführen. Das Aufgabenpaket der Abteilung 4 umfasst u.a. die Genehmigung und 2.800 LIZENZEN Überwachung von Luftfahrzeugbe- IM JAHR 2020 treibern (auch Flugschulen), Betrie- be die Luftfahrtprodukte/-leistungen entwickeln, herstellen, instandhalten 12 13
ABTEILUNG GENERAL FLUGSICHERHEIT IN DER BUNDESWEHR Gewährleistung der Flugsicherheit in der Bundeswehr Grundsatzangelegenheiten und die von Regelungen für die Sicherheit im unabhängig und weisungsungebun- fachliche Steuerung der Maßnah- Flugbetrieb zuständig. Darüber hinaus den. men zur Gewährleistung der Flug- bilden die Zuständigkeit für die Flug- sicherheit in der Bundeswehr wer- sicherheitsausbildung in der Bundes- Neben einer Flugsicherheitsdaten- den im LufABw durch die Abteilung wehr und die Mitarbeit in nationalen bank, zur analytischen Auswertung General Flugsicherheit in der Bun- und internationalen Flugsicherheits- und statistischen Erfassung des Zwi- deswehr (Abt GenFlSichhBw) wahr- gremien weitere Aufgabenschwer- schenfall- und Unfallgeschehens von genommen. Zum Aufgabenportfolio punkte. Zusätzlich führt die Abt Gen- Luftfahrzeugen der Bundeswehr, be- gehört unter anderem die Durchfüh- FlSichhBw Projekte wie nationale und treibt die Abt GenFlSichhBw auch rung von Flugsicherheitsinspizierun- internationale Flugsicherheitssemina- eine Flugschreiber- und Flugdaten- gen bzw. -informationsbesuchen bei re für Führungspersonal, Flugsicher- auswertestation. allen Einheiten der Bundeswehr mit heitsfachtagungen und Internationale militärischem Flugbetrieb sowie bei Flugsicherheitsforen durch. Publikationen bundewehreigenen Instandhaltungs- einrichtungen und Ausbildungszen- Zwischenfall- und Flugunfallunter- In der abteilungseigenen Redaktion tren. Die daraus erlangten Untersu- suchung werden Publikationen für Printmedien chungs- und Inspizierungsergebnisse und Videos erstellt, in denen Beiträge werden ausgewertet und dienen an- Eine Kernaufgabe ist die Untersu- mit aktuellem Hintergrund oder allge- schließend der Erarbeitung von Emp- chung von Zwischenfällen und Unfäl- meingültigem Charakter aufgearbei- fehlungen und Forderungen zur Ver- len im Flugbetrieb der Bundeswehr, tet und für das Fachpublikum veröf- besserung der Flugsicherheitslage, einschließlich der Zusammenarbeit fentlicht werden. Diese Publikationen die allen Verbänden der Bundeswehr mit der Bundesstelle für Flugunfall- sollen dazu beitragen, jeden zu sensi- zur Verfügung gestellt werden. Gen- untersuchungen im Rahmen der bilisieren und das Flugsicherheitsbe- FlSichhBw ist zudem auch für die Untersuchung von Vorkommnissen wusstsein insgesamt zu erhöhen. Überprüfung und Überwachung aller unter Beteiligung von zivilen und mi- für die Flugsicherheit erlassenen Vor- litärischen Luftfahrzeugen. Alle Publikationen sind im Intranet zu- schriften und Bestimmungen sowie Bei der Zwischenfall- und Unfallunter- dem digital jederzeit für die für die Herausgabe und Änderung suchung arbeitet der GenFlSichhBw Bundeswehrangehörigen verfügbar. i DAS FREIWILLIGE MELDESYSTEM (FMS) „Niemand mag Fehler. Aber wir haben die Pflicht, aus ihnen zu lernen. Auch wenn es unsere na- türliche Tendenz ist, Fehler zu vergessen oder sogar zu vertuschen. Wir verschwenden damit ein wertvolles Gut – das Gut, aus Fehlern zu lernen.“ Zitat: Dr. Alan Diehl, National Transportation Safety Board (NTSB), USA Die Abteilung GenFlSichhBw betreibt als zusätzlichen Bestandteil der Sicherheitskultur im Flugbetrieb mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen der Bundeswehr ein Freiwilliges Meldesystem (FMS). Das FMS soll sicherstellen, dass Beobachtungen, Besonderheiten und Vorkommnisse, die eine sichere Durchführung des Flugbetriebs gefährden könnten, in einem Managementsystem auf Basis freiwilliger Meldungen erfasst und bearbeitet werden. Ziel ist es, aus diesen Erkenntnissen zu lernen und sie zu- künftig im eigenen Handeln zu berücksichtigen. Zum FMS sollen alle, unmittelbar oder mittelbar, am Flugbetrieb der Bundeswehr beteiligten Personen sowie alle weiteren Angehörigen der Bundeswehr, die Beobachtungen im Zusammenhang mit Flugbetrieb machen, beitragen. Das FMS basiert auf dem vertrauensvollen Umgang mit der Meldung von fehlerhaften bzw. flugsicher- heitsrelevanten Vorkommnissen bzw. Missständen und bedarf einer Fehlerkultur bei Vorgesetzten und allen Beteiligten im Flugbetrieb der Bundeswehr, die das Lernen aus Fehlern und nicht die Ahndung fehlerhaften Verhaltens im Fokus hat. Das FMS ist daher abhängig von einer Kultur des gegenseitigen Vertrauens, in der alle Angehörigen der Bundeswehr ermutigt werden, flugsicherheitsrelevante Informa- tionen zu melden, die nicht über das bestehende Zwischenfallmeldesystem erfasst werden. Meldungen an das FMS können auch anonym erfolgen. Namen und Daten von Meldenden werden ohne- hin nur aus dem FMS weitergegeben, wenn der Meldende ausdrücklich zustimmt. Der Fokus des FMS liegt auf menschlichem Verhalten und nicht auf technischen Fehlfunktionen. 14 15
ABTEILUNG GENERALARZT FLUGMEDIZIN DER BUNDESWEHR Flugmedizin Die Abteilung Generalarzt Flugme- Führungsgrundsätze des Sanitäts- BAF tätigen zivilen Ärzte und medizi- dizin der Bundeswehr (GenArzt- dienstes der Bundeswehr zu beraten. nischen Organisationen, sogenannte FlMedBw) ist im Luftfahrtamt der Aeromedical Examiner (AME) und Bundeswehr mit drei Dienstposten Nationale und internationale Aero-Medical Centre (AeMC). ein relativ kleines Team. Sie erarbeitet Zusammenarbeit flugmedizinische Tauglichkeitsregeln 5. Die fachliche Zusammenarbeit mit für die medizinische Begutachtung Darüber hinaus ist die Abteilung dem Luftfahrtbundesamt (LBA) in von Luftfahrtpersonal der Bundes- Generalarzt Flugmedizin der Bun- flugmedizinischen Angelegenheiten. wehr. Gleiches gilt für Vorgaben zur deswehr auch außerhalb des Amtes Ausbildung in menschlichem national und international kompeten- Leistungsvermögen (Flugphysiologie) ter Ansprechpartner für Belange der für Luftfahrtpersonal der Bundes- Flugmedizin. Beispiele hierfür sind: wehr. Dazu werden nationale und internationale Rechtsnormen sowie 1. Die enge fachliche Abstimmung mit zivile und militärische Grundlagen dem Zentrum Luft- und Raumfahrt- berücksichtigt. Innerhalb des Luft- medizin der Luftwaffe. fahrtamtes der Bundeswehr berät die Abteilung Generalarzt Flugme- 2. Die Gestellung des nationalen dizin der Bundeswehr die Fachab- Delegierten im flugmedizinischen teilungen zur Sicherstellung des Fachgremium Aeromedical Working Flugbetriebes aus flugmedizinischer Group des NATO Standardization Sicht, beispielsweise bei Fragen zum Office. Faktor Mensch (Dienst- und Ruhe- zeiten/Zeitzonen), zu medizinischen 3. Die Teilnahme in der Medical Ex- Notdiensten an Flugplätzen sowie pert Group der European Aviation in Fragen der Lizenzierung von flug- Safety Agency EASA und dem damit medizinischen Sachverständigen der zusammenhängenden Gremium, dem Bundeswehr. Zudem stellt die Abtei- European Aviation Medical Assessors lung für das Luftfahrtamt der Bundes- Council EAMAC. wehr den Beratenden Sanitätsoffizier, dessen Aufgabe es grundsätzlich ist, 4. Die Kooperation mit dem Bundes- die Dienststellenleiterin bzw. den aufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Dienststellenleiter in allen Fragen der zu Themen der medizinischen Taug- sanitätsdienstlichen Versorgung, der lichkeit von zivilen Fluglotsinnen und Gesundheitsfürsorge und Gesund- Fluglotsen, dies beinhaltet die Betei- heitsvorsorge sowie der Einsatz- und ligung an Überprüfungen der für das i FACHLICHE PRÜFUNG ALS BEISPIEL DER INTERNEN ZUSAMMENARBEIT Mit insgesamt drei Mitarbeitern wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung für Referat 4 II a im Jahr 2019 insgesamt 91 Flugmedizinische Sachverständige der Bundeswehr relizenziert. Darüber hinaus wurden insgesamt 12 Fortbildungen und Lehrgänge fachlich geprüft und deren Inhalt und Relevanz aus flugmedizinischer Sicht bewertet. 16 17
FLUGBETRIEB UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN Allgemeine Informationen Grundsätzlich geht es beim Fliegen So lässt sich z. B. Fluglärm nicht ver- unter realistischen Bedingungen, in darum, möglichst schnell und kosten- meiden, aber die Bundeswehr hat schwierigem Gelände und auch zur günstig die Entfernung zwischen zwei sich freiwillig verpflichtet, ihn auf das Nachtzeit zu trainieren. Der militäri- Orten zu überwinden. Zivile Flugge- unbedingt notwendige Maß zu redu- sche Flugbetrieb unterliegt grund- sellschaften lassen Ihre Maschinen zieren und nach Möglichkeit regional sätzlich denselben Gesetzen und daher die kürzeste Route fliegen, aufzuteilen, um nicht bestimmte Regi- Vorschriften wie der allgemeine zivile und das in möglichst großer Höhe, onen übermäßig zu belasten. Außer- Flugbetrieb. wo Flugzeuge weniger Treibstoff ver- dem werden Übungsvorhaben, die brauchen und somit Geld einsparen. über den täglichen Routineflugbetrieb Grundlage hierfür ist das Luftver- Diesem Grundsatz der Effizienz folgt hinausgehen, auch im Zusammenwir- kehrsgesetz (LuftVG), das sowohl für zunächst auch der militärische Flug- ken mit internationalen Streitkräften, militärische als auch für zivile Luftfahr- betrieb. Allerdings gelten für den Ein- grundsätzlich vorab angekündigt. zeuge gleichermaßen gilt und fortlau- satz von Kampfflugzeugen und damit fend aktualisiert wird. Zur Erfüllung auch für das Training andere Vor- Zum Teil werden militärische Luftfahr- des militärischen Auftrages kann es gaben. Hier geht es um Schnellig- zeuge auch für zivile Aufgaben ein- notwendig sein, Sonderregelungen keit, extreme Flugmanöver, taktische gesetzt, z. B. für Erkundungsflüge zur für die Bundeswehr bzw. internationa- Überlegenheit und Feuerkraft. Be- Deichüberwachung bei Hochwasser, le Streitkräfte in Anspruch zu nehmen, satzung und Maschine üben reali- Aufklärungsflüge zur Personensuche soweit es „unter Berücksichtigung tätsnahe militärische Szenarien wie oder Rettungseinsätze. der öffentlichen Sicherheit und Ord- Luftverteidigungseinsätze, Luftnah- nung zur Erfüllung des Auftrages“ er- unterstützung oder Tiefflüge, um sie Ein Teil der in Deutschland einge- forderlich ist. im Ernstfall zu beherrschen. Die flie- setzten Rettungshubschrauber etwa genden Geschwader nutzen dazu die wird von der Bundeswehr betrieben. Solche Sonderregelungen basieren ausgewiesenen Übungslufträume in Sie dienen primär der Suche und auf § 30 Abs. 1 LuftVG. Sie wer- Deutschland, teilweise auch im inter- Hilfeleistung bei Unglücksfällen in den in Absprache mit dem Bundes- nationalen Luftraum, insbesondere der zivilen und militärischen Luftfahrt, aufsichtsamt für Flugsicherung und auf ausländischen Trainingsbasen (z. werden aber auch regelmäßig zu zi- dem Luftfahrtamt der Bundeswehr B. in den USA) oder bei internationa- vilen Rettungseinsätzen angefordert. näher definiert und im „Militärischen len Luftverteidigungsübungen Die Besatzungen müssen in der Lage Luftfahrthandbuch“ (MilAIP) sowie sein, auch nachts, bei schlechtem Dienstvorschriften festgehalten. Für alle Flüge gelten als oberste Wetter und in unwegsamem Gelän- Prinzipien: de zu fliegen und verletzte Personen aufzunehmen – aus der Luft oder am 1) die Sicherheit im Luftraum, Boden mit Landung in unbekanntem 2) der ressourcensparende Umgang Terrain. mit Mensch und Material sowie 3) möglichst geringe Beeinträchti- Deshalb ist es unvermeidbar, Flüge gung von Umwelt und Bevölkerung. mit diesem Einsatzprofil regelmäßig, i ZENTRALE DATENBANK FÜR DEN MILITÄRISCHEN FLUGBETRIEB (ZDMF) In der Zentralen Datenbank für den militärischen Flugbetrieb (ZDmF) werden permanent, 365 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich, alle Flugbewegungen über Deutschland erfasst und gespei- chert. Bei militärischen Luftfahrzeugen werden alle militärischen Flugbewegungen vom Boden bis hin zur Grenze des Weltalls erfasst. Ein Netz aus zivilen und militärischen Radarsensoren, die mit ihren Erfassungsbereichen das gesamte Bundesgebiet abdecken, liefert die dafür notwen- digen Daten. Allerdings kann es vereinzelt vor allem durch geographische Gegebenheiten (z.B. Täler oder Senken) zu Lücken in der Radarerfassung kommen. Alle Radardaten werden für drei Jahre gespeichert, um auch spätere Anfragen bearbeiten zu können. Die erfassten Daten sind nicht veränderbar und behalten somit ihre Beweiskraft. Neben den Radardaten werden in der ZDmF weitere flugbetrieblich relevante Informationen gespeichert. Dazu gehören etwa Flugpläne, Wettermeldungen, Luftraumstruktur und fliegerische Vorschriften 18 19
i SIE HABEN FRAGEN ODER FLUGMELDUNGEN? BÜRGERTELEFON Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 8620730 können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrt- MONTAG - DONNERSTAG 0800- amt der Bundeswehr wenden. 08:00-17:00 UHR FREITAG 08:00-12:30 UHR 8620730 Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszent- rale als Sonderleistung Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Das Bürgertelefon steht Ihnen von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr, Freitags zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr zur Verfügung. Falls Sie uns gerade nicht persönlich erreichen haben wir auch einen Anrufbeantworter eingerichtet. Für weitergehende Anfragen oder Beanstandungen empfehlen wir eine Eingabe per E-Mail. Insbesondere bei Beanstandungen von militärischen Flugbewegungen benötigen wir für eine Untersuchung genauere Angaben. Die E-Mail richten Sie bitte an nachfolgende Adresse: FLIZ@bundeswehr.org WER? – NAME, ANSCHRIFT UND KONTAKTINFORMATIONEN WAS? – WAS HABEN SIE BEOBACHTET (Z.B. JET IM TIEFFLUG, HELIKOPTERLANDUNG, ETC.) UND WELCHE FRAGE HABEN SIE ZU DER BEOBACHTUNG. WANN? – DATUM UND UHRZEIT WO? – ORT Besonders die Angaben zur Ort, Datum und Uhrzeit sind wichtig. Bei der Menge an Flugbewe- gungen über Deutschland können wir sonst Ihre Beobachtung nicht genau der militärischen oder zivilen Luftfahrt zuordnen. 20 21
DAS WAPPEN Luftfahrtamt der Bundeswehr Das Wappen des LufABw trägt im Zentrum ein Bundesschild (Bundes- adler), was die Stellung des Amtes als Bundesoberbehörde dokumen- tiert. Die Einfassung des Wappens in der Farbe rot weist auf den Ge- neralinspekteur der Bundeswehr als unmittelbaren Vorgesetzten hin. Die Schwinge im unteren Bereich des Wappens steht als allgemeines Zeichen für die Luftfahrt. Die stilisier- te Silhouette eines Luftfahrzeuges führt einen dreifarbigen Schweif an, der die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaf- fe und Marine anspricht, für die das LufABw gleichermaßen zuständig ist. Die Weltkugel symbolisiert die inter- nationale Ausrichtung des LufABw. 22 23
WIR. DIENEN. DEUTSCHLAND. IMPRESSUM Herausgeber: Luftfahrtamt der Bundeswehr Leiter der Informationsarbeit Luftwaffenkaserne WAHN Flughafenstr. 1 51147 Köln E-Mail: lufabwinfoa@bundeswehr.org Stand: 06/2021 Diese Publikation ist Teil der Infor- mationsarbeit des Bundesminis- teriums der Verteidigung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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