MANDANTEN-INFORMATION - GRUNDSTEUERREFORM INFORMATION - steuerberater-lahnau.de
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MANDANTEN- INFORMATION GRUNDSTEUERREFORM INFORMATION Inhalt Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das System der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nachdem der Bund und die Länder ihre Bewertungsregeln veröffentlicht haben, sind alle rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Alle Grundstückseigentümer müssen deshalb zwischen 01. Juli und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. In diesem Informationsbrief stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuregelungen dar.
MANDANTEN- INFORMATION Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen? Was ist in den nächsten Monaten zu tun? An der Zusammensetzung der Grundsteuer hat sich Wenn Sie zum Beispiel Eigentümer eines nicht viel geändert. Zunächst wird der Wert der Grundstücks sind, müssen Sie ab dem 01.07.2022 wirtschaftlichen Einheit sprich der Grundsteuerwert eine Feststellungserklärung an das Finanzamt auf den 1. Januar 2022 festgestellt. Sodann senden. Dazu haben Sie nur bis zum 31.10.2022 Zeit. (regelmäßig gleichzeitig) wird mit einem Es müssen vorher verschiedene Daten ermittelt Grundsteuermessbescheid der werden, je nachdem in welchem Bundesland sich ihr Grundsteuermessbetrag bzw. die Steuermesszahl Grundstück befindet. festgesetzt. Im dritten Schritt schlägt die Kommune auf die Steuermesszahl den Hebesatz auf und setzt Im Anhang finden Sie dazu umfangreiche letztlich die zu zahlende Grundsteuer fest. Checklisten. Dabei gilt aus verfahrensrechtlicher Sicht, dass der Wer muss Feststellungserklärungen einreichen Feststellungsbescheid Grundlagenbescheid für den Übersicht: Erklärungs- und Anzeigepflicht Grundsteuermessbescheid ist und der Wirtschaftliche Steuerpflichtige, denen Grundsteuermessbescheid Grundlagenbescheid für Einheit die wirtschaftliche Einheit den Grundsteuerbescheid ist. Damit gelten also die zuzurechnen sind grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Spielregeln, dass bei Einwänden gegen den Grundlagenbescheid Grundstück ist mit Erbbauberechtigter unter auch der Grundlagenbescheid anzufechten ist. Wer Erbbaurecht belastet Mithilfe des sich also gegen die Höhe des Grundsteuerwerts Erbbauverpflichteten wenden will, muss gegen den Feststellungsbescheid Gebäude auf Eigentümer des Grund Einspruch einlegen und kann nicht den fremden Grund und und Bodens unter Grundsteuerbescheid abwarten. Boden Mitwirkung des Eigentümers oder wirtschaftlichen Bewertung Grundbesitz Eigentümers des = Grundsteuerwert Gebäudes Berechnung nach dem sog. Bundesmodell Folgende Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden: x Steuermesszahl ▪ Berlin = Grundsteuermessbetrag ▪ Brandenburg ▪ Bremen ▪ Mecklenburg-Vorpommern ▪ Nordrhein-Westphalen ▪ Rheinland-Pfalz x Hebesatz der Gemeinde ▪ Saarland (mit anderen Messzahlen) ▪ Sachsen (mit anderen Messzahlen) = Grundsteuer ▪ Sachsen-Anhalt ▪ Schleswig-Holstein ▪ Thüringen 2
MANDANTEN- INFORMATION Die übrigen Bundesländer (Bayern, Baden- die Summe aus Gebäudesachwert und dem Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Bodenwert (Fläche x Bodenrichtwert). Der Hamburg) haben eigene Modelle entwickelt. Gebäudesachwert wird ermittelt indem von dem Produkt aus Normalherstellungskosten und Das Bundesmodell im Überblick Bruttogrundfläche eine Alterswertminderung Sie müssen zunächst unterscheiden, um welches abzieht. Vermögen es sich handelt: Bayern ▪ Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen ▪ Grundvermögen In Bayern gilt ein ganz anderes Modell. Es weicht erheblich vom Bundesmodell ab und bemisst die Das Grundvermögen wird weiter unterteilt in Grundsteuer nach einem reinen Flächenmodell. ▪ Unbebaute Grundstücke und Maßgeblich sind nur die Flächen von Grund und ▪ bebaute Grundstücke Boden und die Wohn-/Nutzfläche der Gebäude, jeweils multipliziert mit einer eigenen Bebaute Grundstücke können im Sachwertverfahren Äquivalenzzahl. oder im Ertragswertverfahren bewertet werden, je nachdem um welche Grundstücksart es sich handelt: Feststellung der Äquivalenzbeträge Ertragswertverfahren Im Bayerischen System werden nicht die Grundsteuerwerte, sondern die Äquivalenzbeträge ▪ Einfamilienhaus festgestellt, und zwar auch auf den 1. Januar 2022. ▪ Zweifamilienhaus ▪ Mietwohngrundstück Die Feststellung selbst erfolgt durch einen ▪ Wohnungseigentum Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid werden sowohl die Äquivalenzbeträge festgestellt als auch Sachwertverfahren Feststellungen über die Fläche des Grund und ▪ Geschäftsgrundstück Bodens sowie die Gebäudeflächen getroffen. Es ▪ Gemischt genutztes Grundstück erfolgen aber keine Feststellungen zur ▪ Sondereigentum Grundstücksart, da diese irrelevant ist. ▪ Sonstige bebaute Grundstücke Baden-Württemberg Überblick Ertragswertverfahren Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 das Der Ertragswert ist die Summe aus dem abgezinsten Landesgrundsteuergesetz beschlossen (LGrStG). Das Bodenwert und dem kapitalisierten Reinertrag. Baden-Württemberg-Modell weicht Abgezinster Bodenwert ist der Wert des unbebauten verfahrenstechnisch nicht allzu sehr von der Grundstücks (Fläche x Bodenrichtwert) multipliziert Bundesregelung ab. Schuldner der GrSt ist, wem der mit einem Abzinsungszinssatz. Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstand kann Grundvermögen oder Land- Der kapitalisierte Reinertrag ist die monatliche und Forstwirtschaftliches Vermögen sein. Nettokaltmiete x Wohnfläche abzüglich pauschalierter Bewirtschaftungskosten. Der sich nun Die Abgabe der Erklärung regelt § 22 LGrStG, enthält ergebende Betrag muss mit einem Vervielfältiger aber dieselben Regelungen wie die Bundesregelung multipliziert werden. und § 149 AO. Es wird auch in Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung geben. Überblick Sachwertverfahren Änderungen müssen bis Ende Januar des auf das Der Grundsteuerwert ist der vorläufige Sachwert des Jahr, in dem die Änderung eingetreten ist, folgenden Grundstücks multipliziert mit einer zu bestimmenden Wertzahl. Vorläufiger Sachwert ist 3
MANDANTEN- INFORMATION Jahres angezeigt werden. Alles läuft elektronisch Niedersachsen und soll über Elster übermittelt werden. Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell basiert Die Grundsteuerwerte werden wie erwartet auf dem Hessischen Modell mit einigen gesondert festgestellt. Abweichungen. Das NGrStG, Niedersächsische Grundsteuergesetz, wurde am 13.07.2021 Maßgeblich sind für die Grundsteuer in Baden- beschlossen. Württemberg also nur die Fläche und der Folgende Faktoren sind wichtig: Bodenrichtwert. Auf die Art des Gebäudes kommt es im ersten Schritt zwar nicht an, aber es gibt je nach ▪ Fläche des Grundstücks Nutzung Minderungen bei der Steuermesszahl. ▪ Fläche des Gebäudes ▪ Gebäudenutzung ▪ Grundsteuerwert = Fläche x Bodenrichtwert ▪ Bodenrichtwert ▪ Steuermessbetrag = Grundsteuerwert x ▪ Durchschnittlicher Bodenrichtwert Hebesatz Hamburg Hessen Das Hamburgische Wohnlagenmodell basiert Am 14.12.2021 wurde das Hessische ebenfalls auf dem Bayerischen Flächenmodell mit Grundsteuergesetz verabschiedet. Es basiert auf der Besonderheit, dass auch die Wohnlage selbst dem Bayerischen Flächenmodell, bezieht aber auch Einfluss auf den Wert der Grundsteuer hat. die Bodenrichtwerte in eine Faktorberechnung mit ein, sodass man vom Flächen-Faktor-Modell spricht. Man benötigt folgende Daten Durch die besondere und von der Bundesregelung ▪ Fläche des Grundstücks abweichende Berechnung sind in Hessen ▪ Fläche des Gebäudes landesbezogene Faktoren zu berücksichtigen. ▪ Wohnlage ▪ Gebäudenutzung Orientierungsgröße ist dabei die Fläche von Wann Sie in einer guten und wann Sie in einer ▪ Grund und Boden normalen Wohnlage wohnen, können Sie im ▪ Wohnfläche und Hamburger Wohnlagenverzeichnis nachlesen. ▪ Nutzfläche Zur Ermittlung des jeweiligen Flächenbetrages ist beim Grund und Boden ein Wert von 0,04 €/m² anzusetzen, für Wohn- und Nutzflächen jeweils 0,50 €/m². Erst bei der Steuermesszahl wird zwischen Wohn- und Nutzflächen differenziert, indem der Flächenbetrag bei Wohnflächen nur zu 70 % angesetzt wird. Zudem weicht Hessen von dem Bayerischen Modell, das sich nur an den Flächen orientiert, ab und berücksichtigt zudem noch die Bodenrichtwerte. Dabei wird aber ein Verhältnis gebildet aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der gesamten Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet. 4
MANDANTEN- INFORMATION Checkliste Bremen Bundesmodell Lage ☐ Wo liegt das Welches Welche Daten Zuständiges ☐ Grundstück? Verfahren gilt? braucht man? Finanzamt Baden- Modifiziertes Lage ☐ Eigentümer ☐ Württemberg Bodenwert- Finanzamt ☐ Gebäudeart ☐ modell Eigentümer ☐ Baujahr ☐ Nutzung ☐ Sanierung ☐ Fläche Grundstück ☐ Bodenrichtwert ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Grundstücksfläche ☐ Bodenrichtwert ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Ermäßigungen* ☐ Hamburg Wohnlagen- Lage ☐ Bayern Flächenmodell Lage ☐ Modell Zuständiges ☐ Finanzamt ☐ Finanzamt Eigentümer ☐ Eigentümer ☐ Grundstücksfläche ☐ Grundstücks- ☐ fläche Wohn-/Nutzfläche ☐ Gebäudefläche ☐ Wohnlage ☐ Gebäudenutzung ☐ Hessen Flächen- Lage ☐ Ermäßigung* ☐ Faktor-Modell Zuständiges ☐ Berlin Bundesmodell Lage ☐ Finanzamt Eigentümer ☐ Finanzamt ☐ Eigentümer ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Gebäudeart ☐ Mecklenburg- Bundesmodell Lage ☐ Vorpommern Baujahr ☐ Zuständiges ☐ Finanzamt Sanierung ☐ Eigentümer ☐ Bodenrichtwert ☐ Gebäudeart ☐ Grundstück Fläche ☐ Baujahr ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Sanierung ☐ Brandenburg Bundesmodell Lage ☐ Bodenrichtwert ☐ Finanzamt ☐ Grundstücksfläche ☐ Eigentümer ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Gebäudeart ☐ Niedersachsen Flächen-Lage- Lage ☐ Baujahr ☐ Modell Zuständiges ☐ Sanierung ☐ Finanzamt Bodenrichtwert ☐ Eigentümer ☐ Grundstück Fläche ☐ Fläche Grundstück ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ 5
MANDANTEN- INFORMATION Fläche Gebäude + ☐ Gebäudeart ☐ Nutzung Baujahr ☐ Bodenrichtwert ☐ Sanierung ☐ Durchschn. ☐ BoRiWe Bodenrichtwert ☐ Nordrhein- Bundesmodell Lage ☐ Grundstücksfläche ☐ Westphalen Wohn-/Nutzfläche ☐ Zuständiges ☐ Finanzamt Sachsen- Bundesmodell Lage ☐ Eigentümer ☐ Anhalt Finanzamt ☐ Gebäudeart ☐ Eigentümer ☐ Baujahr ☐ Gebäudeart ☐ Sanierung ☐ Baujahr ☐ Bodenrichtwert ☐ Sanierung ☐ Grundstücksfläche ☐ Bodenrichtwert ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Grundstücksfläche ☐ Rheinland- Bundesmodell Lage ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Pfalz Zuständiges ☐ Schleswig- Bundesmodell Lage ☐ Finanzamt Holstein Finanzamt ☐ Eigentümer ☐ Eigentümer ☐ Gebäudeart ☐ Gebäudeart ☐ Baujahr ☐ Baujahr und ☐ Sanierung ☐ Sanierung Bodenrichtwert ☐ Bodenrichtwert ☐ Grundstücksfläche ☐ Grundstücksfläche ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Saarland Bundesmodell Lage ☐ Thüringen Bundesmodell Lage ☐ (mit Finanzamt ☐ Finanzamt ☐ Abweichungen) Eigentümer ☐ Eigentümer ☐ Gebäudeart ☐ Gebäudeart ☐ Baujahr ☐ Baujahr ☐ Sanierung ☐ Sanierung ☐ Bodenrichtwert ☐ Bodenrichtwert ☐ Grundstücksfläche ☐ Grundstücksfläche ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Wohn-/Nutzfläche ☐ Sachsen Bundesmodell Lage ☐ (mit Finanzamt ☐ Abweichungen) * Ermäßigungen: z. B., Wohnbauförderung, Eigentümer ☐ Denkmalschutz, eingeschränkte Nutzbarkeit etc. 6
MANDANTEN- INFORMATION Übersicht Gebäudeart ▪ Wohngrundstücke mit einer Wohnung; ▪ Mitbenutzung für betriebliche oder öffentliche Zwecke zu weniger als 50 Prozent – berechnet nach der Einfamilienhaus Wohn- und Nutzfläche – ist unschädlich, soweit dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird; ▪ kein Wohnungseigentum im Sinne der Nummer 4. ▪ Wohngrundstücke mit zwei Wohnungen; ▪ Mitbenutzung für betriebliche oder öffentliche Zwecke zu weniger als 50 Prozent – berechnet nach der Zweifamilienhaus Wohn- und Nutzfläche – ist unschädlich, soweit dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird; ▪ kein Wohnungseigentum im Sinne der Nummer 4. ▪ Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent – berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche – Wohnzwecken dienen Mietwohngrundstück ▪ keine Ein- oder Zweifamilienhäuser im Sinne der Nummer 1 bzw. Nummer 2 ▪ kein Wohnungseigentum im Sinne der Nummer 4 . ▪ Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Wohnungseigentum Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Absatz 2 WEG). ▪ Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu ▪ Wohnzwecken dienenden Räumen Teileigentum eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Absatz 3 WEG). ▪ Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent – berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche – eigenen Geschäftsgrundstück oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen ▪ kein Teileigentum im Sinne der Nummer 5. ▪ Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder Gemischt genutztes fremden betrieblichen oder Grundstück öffentlichen Zwecken dienen ▪ keine Grundstücke im Sinne der Nr. 1 bis 6. Sonstige bebaute ▪ Auffangtatbestand: Grundstücke, Grundstücke die nicht unter die Nr. 1 bis 7 fallen 7
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