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MANDANTEN-
 INFORMATION

GRUNDSTEUERREFORM
INFORMATION
Inhalt
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden,
dass das System der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nachdem der Bund
und die Länder ihre Bewertungsregeln veröffentlicht haben, sind alle rund
36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.
Alle Grundstückseigentümer müssen deshalb zwischen 01. Juli und 31.
Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen.
In diesem Informationsbrief      stellen   wir Ihnen    die wichtigsten
Neuregelungen dar.
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Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?               Was ist in den nächsten Monaten zu tun?

An der Zusammensetzung der Grundsteuer hat sich        Wenn Sie zum Beispiel Eigentümer eines
nicht viel geändert. Zunächst wird der Wert der        Grundstücks sind, müssen Sie ab dem 01.07.2022
wirtschaftlichen Einheit sprich der Grundsteuerwert    eine Feststellungserklärung an das Finanzamt
auf den 1. Januar 2022 festgestellt. Sodann            senden. Dazu haben Sie nur bis zum 31.10.2022 Zeit.
(regelmäßig gleichzeitig) wird mit einem
                                                       Es müssen vorher verschiedene Daten ermittelt
Grundsteuermessbescheid                         der
                                                       werden, je nachdem in welchem Bundesland sich ihr
Grundsteuermessbetrag bzw. die Steuermesszahl
                                                       Grundstück befindet.
festgesetzt. Im dritten Schritt schlägt die Kommune
auf die Steuermesszahl den Hebesatz auf und setzt      Im Anhang      finden    Sie   dazu    umfangreiche
letztlich die zu zahlende Grundsteuer fest.            Checklisten.

Dabei gilt aus verfahrensrechtlicher Sicht, dass der   Wer muss Feststellungserklärungen einreichen
Feststellungsbescheid Grundlagenbescheid für den        Übersicht: Erklärungs- und Anzeigepflicht
Grundsteuermessbescheid         ist     und      der    Wirtschaftliche         Steuerpflichtige, denen
Grundsteuermessbescheid Grundlagenbescheid für          Einheit                 die wirtschaftliche Einheit
den Grundsteuerbescheid ist. Damit gelten also die                              zuzurechnen sind
grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Spielregeln,
dass bei Einwänden gegen den Grundlagenbescheid         Grundstück ist mit      Erbbauberechtigter unter
auch der Grundlagenbescheid anzufechten ist. Wer        Erbbaurecht belastet    Mithilfe             des
sich also gegen die Höhe des Grundsteuerwerts                                   Erbbauverpflichteten
wenden will, muss gegen den Feststellungsbescheid       Gebäude        auf      Eigentümer des Grund
Einspruch einlegen und kann nicht den                   fremden Grund und       und     Bodens   unter
Grundsteuerbescheid abwarten.                           Boden                   Mitwirkung         des
                                                                                Eigentümers       oder
                                                                                wirtschaftlichen
           Bewertung Grundbesitz
                                                                                Eigentümers        des
             = Grundsteuerwert                                                  Gebäudes

                                                       Berechnung nach dem sog. Bundesmodell

                                                       Folgende Bundesländer haben           sich   für   das
                                                       Bundesmodell entschieden:
               x Steuermesszahl
                                                        ▪   Berlin
         = Grundsteuermessbetrag                        ▪   Brandenburg
                                                        ▪   Bremen
                                                        ▪   Mecklenburg-Vorpommern
                                                        ▪   Nordrhein-Westphalen
                                                        ▪   Rheinland-Pfalz
         x Hebesatz der Gemeinde                        ▪   Saarland (mit anderen Messzahlen)
                                                        ▪   Sachsen (mit anderen Messzahlen)
                = Grundsteuer                           ▪   Sachsen-Anhalt
                                                        ▪   Schleswig-Holstein
                                                        ▪   Thüringen

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Die übrigen Bundesländer (Bayern, Baden-               die Summe aus Gebäudesachwert und dem
Württemberg,    Hessen,  Niedersachsen    und          Bodenwert (Fläche x Bodenrichtwert). Der
Hamburg) haben eigene Modelle entwickelt.              Gebäudesachwert wird ermittelt indem von dem
                                                       Produkt aus Normalherstellungskosten und
Das Bundesmodell im Überblick
                                                       Bruttogrundfläche  eine   Alterswertminderung
Sie müssen zunächst unterscheiden, um welches          abzieht.
Vermögen es sich handelt:
                                                       Bayern
    ▪ Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen
    ▪ Grundvermögen                                    In Bayern gilt ein ganz anderes Modell. Es weicht
                                                       erheblich vom Bundesmodell ab und bemisst die
Das Grundvermögen wird weiter unterteilt in
                                                       Grundsteuer nach einem reinen Flächenmodell.
    ▪ Unbebaute Grundstücke und                        Maßgeblich sind nur die Flächen von Grund und
    ▪ bebaute Grundstücke                              Boden und die Wohn-/Nutzfläche der Gebäude,
                                                       jeweils   multipliziert   mit    einer    eigenen
Bebaute Grundstücke können im Sachwertverfahren
                                                       Äquivalenzzahl.
oder im Ertragswertverfahren bewertet werden, je
nachdem um welche Grundstücksart es sich handelt:      Feststellung der Äquivalenzbeträge
Ertragswertverfahren                                   Im Bayerischen System werden nicht die
                                                       Grundsteuerwerte, sondern die Äquivalenzbeträge
    ▪   Einfamilienhaus                                festgestellt, und zwar auch auf den 1. Januar 2022.
    ▪   Zweifamilienhaus
    ▪   Mietwohngrundstück                             Die Feststellung selbst erfolgt durch einen
    ▪   Wohnungseigentum                               Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid werden
                                                       sowohl die Äquivalenzbeträge festgestellt als auch
Sachwertverfahren                                      Feststellungen über die Fläche des Grund und
    ▪   Geschäftsgrundstück                            Bodens sowie die Gebäudeflächen getroffen. Es
    ▪   Gemischt genutztes Grundstück                  erfolgen    aber    keine      Feststellungen  zur
    ▪   Sondereigentum                                 Grundstücksart, da diese irrelevant ist.
    ▪   Sonstige bebaute Grundstücke
                                                       Baden-Württemberg
Überblick Ertragswertverfahren                         Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 das
Der Ertragswert ist die Summe aus dem abgezinsten      Landesgrundsteuergesetz beschlossen (LGrStG). Das
Bodenwert und dem kapitalisierten Reinertrag.          Baden-Württemberg-Modell                    weicht
Abgezinster Bodenwert ist der Wert des unbebauten      verfahrenstechnisch nicht allzu sehr von der
Grundstücks (Fläche x Bodenrichtwert) multipliziert    Bundesregelung ab. Schuldner der GrSt ist, wem der
mit einem Abzinsungszinssatz.                          Steuergegenstand           zuzurechnen         ist.
                                                       Steuergegenstand kann Grundvermögen oder Land-
Der kapitalisierte Reinertrag ist die monatliche       und Forstwirtschaftliches Vermögen sein.
Nettokaltmiete      x    Wohnfläche      abzüglich
pauschalierter Bewirtschaftungskosten. Der sich nun    Die Abgabe der Erklärung regelt § 22 LGrStG, enthält
ergebende Betrag muss mit einem Vervielfältiger        aber dieselben Regelungen wie die Bundesregelung
multipliziert werden.                                  und § 149 AO. Es wird auch in Baden-Württemberg
                                                       eine Allgemeinverfügung geben.
Überblick Sachwertverfahren                            Änderungen müssen bis Ende Januar des auf das
Der Grundsteuerwert ist der vorläufige Sachwert des    Jahr, in dem die Änderung eingetreten ist, folgenden
Grundstücks    multipliziert     mit    einer    zu
bestimmenden Wertzahl. Vorläufiger Sachwert ist

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Jahres angezeigt werden. Alles läuft elektronisch         Niedersachsen
und soll über Elster übermittelt werden.
                                                          Das niedersächsische Flächen-Lage-Modell basiert
Die Grundsteuerwerte       werden    wie    erwartet      auf dem Hessischen Modell mit einigen
gesondert festgestellt.                                   Abweichungen. Das NGrStG, Niedersächsische
                                                          Grundsteuergesetz,    wurde     am  13.07.2021
Maßgeblich sind für die Grundsteuer in Baden-
                                                          beschlossen.
Württemberg also nur die Fläche und der
                                                          Folgende Faktoren sind wichtig:
Bodenrichtwert. Auf die Art des Gebäudes kommt es
im ersten Schritt zwar nicht an, aber es gibt je nach      ▪   Fläche des Grundstücks
Nutzung Minderungen bei der Steuermesszahl.                ▪   Fläche des Gebäudes
                                                           ▪   Gebäudenutzung
    ▪ Grundsteuerwert = Fläche x Bodenrichtwert
                                                           ▪   Bodenrichtwert
    ▪ Steuermessbetrag = Grundsteuerwert x
                                                           ▪   Durchschnittlicher Bodenrichtwert
      Hebesatz

                                                          Hamburg
Hessen
                                                          Das Hamburgische Wohnlagenmodell basiert
Am      14.12.2021    wurde      das    Hessische
                                                          ebenfalls auf dem Bayerischen Flächenmodell mit
Grundsteuergesetz verabschiedet. Es basiert auf
                                                          der Besonderheit, dass auch die Wohnlage selbst
dem Bayerischen Flächenmodell, bezieht aber auch
                                                          Einfluss auf den Wert der Grundsteuer hat.
die Bodenrichtwerte in eine Faktorberechnung mit
ein, sodass man vom Flächen-Faktor-Modell spricht.        Man benötigt folgende Daten
Durch die besondere und von der Bundesregelung
                                                           ▪   Fläche des Grundstücks
abweichende Berechnung sind in Hessen
                                                           ▪   Fläche des Gebäudes
landesbezogene Faktoren zu berücksichtigen.
                                                           ▪   Wohnlage
                                                           ▪   Gebäudenutzung
Orientierungsgröße ist dabei die Fläche von
                                                          Wann Sie in einer guten und wann Sie in einer
    ▪ Grund und Boden
                                                          normalen Wohnlage wohnen, können Sie im
    ▪ Wohnfläche und
                                                          Hamburger Wohnlagenverzeichnis nachlesen.
    ▪ Nutzfläche

Zur Ermittlung des jeweiligen Flächenbetrages ist
beim Grund und Boden ein Wert von 0,04 €/m²
anzusetzen, für Wohn- und Nutzflächen jeweils
0,50 €/m². Erst bei der Steuermesszahl wird
zwischen Wohn- und Nutzflächen differenziert,
indem der Flächenbetrag bei Wohnflächen nur zu
70 % angesetzt wird.

Zudem weicht Hessen von dem Bayerischen Modell,
das sich nur an den Flächen orientiert, ab und
berücksichtigt zudem noch die Bodenrichtwerte.
Dabei wird aber ein Verhältnis gebildet aus dem
Bodenrichtwert des Grundstücks und dem
durchschnittlichen Bodenrichtwert der gesamten
Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet.

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Checkliste                                                        Bremen          Bundesmodell    Lage                ☐

    Wo liegt das   Welches           Welche Daten                                                 Zuständiges         ☐
    Grundstück?    Verfahren gilt?   braucht man?                                                 Finanzamt
    Baden-         Modifiziertes     Lage                ☐                                        Eigentümer          ☐
    Württemberg    Bodenwert-
                                     Finanzamt           ☐                                        Gebäudeart          ☐
                   modell
                                     Eigentümer          ☐                                        Baujahr             ☐
                                     Nutzung             ☐                                        Sanierung           ☐
                                     Fläche Grundstück   ☐                                        Bodenrichtwert      ☐
                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐                                        Grundstücksfläche   ☐
                                     Bodenrichtwert      ☐                                        Wohn-/Nutzfläche    ☐
                                     Ermäßigungen*       ☐        Hamburg         Wohnlagen-      Lage                ☐
    Bayern         Flächenmodell     Lage                ☐                        Modell
                                                                                                  Zuständiges         ☐
                                     Finanzamt           ☐                                        Finanzamt

                                     Eigentümer          ☐
                                                                                                  Eigentümer          ☐

                                                                                                  Grundstücksfläche   ☐
                                     Grundstücks-        ☐
                                     fläche                                                       Wohn-/Nutzfläche    ☐
                                     Gebäudefläche       ☐                                        Wohnlage            ☐
                                     Gebäudenutzung      ☐        Hessen          Flächen-        Lage                ☐
                                     Ermäßigung*         ☐                        Faktor-Modell
                                                                                                  Zuständiges         ☐
    Berlin         Bundesmodell      Lage                ☐                                        Finanzamt

                                                                                                  Eigentümer          ☐
                                     Finanzamt           ☐

                                     Eigentümer          ☐
                                                                                                  Wohn-/Nutzfläche    ☐

                                     Gebäudeart          ☐        Mecklenburg-    Bundesmodell    Lage                ☐
                                                                  Vorpommern
                                     Baujahr             ☐                                        Zuständiges         ☐
                                                                                                  Finanzamt
                                     Sanierung           ☐
                                                                                                  Eigentümer          ☐
                                     Bodenrichtwert      ☐
                                                                                                  Gebäudeart          ☐
                                     Grundstück Fläche   ☐
                                                                                                  Baujahr             ☐
                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐
                                                                                                  Sanierung           ☐
    Brandenburg    Bundesmodell      Lage                ☐
                                                                                                  Bodenrichtwert      ☐
                                     Finanzamt           ☐
                                                                                                  Grundstücksfläche   ☐
                                     Eigentümer          ☐
                                                                                                  Wohn-/Nutzfläche    ☐
                                     Gebäudeart          ☐
                                                                  Niedersachsen   Flächen-Lage-   Lage                ☐
                                     Baujahr             ☐                        Modell
                                                                                                  Zuständiges         ☐
                                     Sanierung           ☐                                        Finanzamt

                                     Bodenrichtwert      ☐                                        Eigentümer          ☐

                                     Grundstück Fläche   ☐                                        Fläche Grundstück   ☐

                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐

5
MANDANTEN- INFORMATION

                                 Fläche Gebäude +    ☐                                     Gebäudeart          ☐
                                 Nutzung
                                                                                           Baujahr             ☐
                                 Bodenrichtwert      ☐
                                                                                           Sanierung           ☐
                                 Durchschn.          ☐
                                 BoRiWe                                                    Bodenrichtwert      ☐

    Nordrhein-   Bundesmodell    Lage                ☐                                     Grundstücksfläche   ☐
    Westphalen                                                                             Wohn-/Nutzfläche    ☐
                                 Zuständiges         ☐
                                 Finanzamt                     Sachsen-     Bundesmodell   Lage                ☐
                                 Eigentümer          ☐         Anhalt
                                                                                           Finanzamt           ☐
                                 Gebäudeart          ☐                                     Eigentümer          ☐
                                 Baujahr             ☐                                     Gebäudeart          ☐
                                 Sanierung           ☐                                     Baujahr             ☐
                                 Bodenrichtwert      ☐                                     Sanierung           ☐
                                 Grundstücksfläche   ☐                                     Bodenrichtwert      ☐
                                 Wohn-/Nutzfläche    ☐                                     Grundstücksfläche   ☐
    Rheinland-   Bundesmodell    Lage                ☐                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐
    Pfalz
                                 Zuständiges         ☐         Schleswig-   Bundesmodell   Lage                ☐
                                 Finanzamt
                                                               Holstein
                                                                                           Finanzamt           ☐
                                 Eigentümer          ☐
                                                                                           Eigentümer          ☐
                                 Gebäudeart          ☐
                                                                                           Gebäudeart          ☐
                                 Baujahr             ☐
                                                                                           Baujahr      und    ☐
                                 Sanierung           ☐
                                                                                           Sanierung
                                 Bodenrichtwert      ☐                                     Bodenrichtwert      ☐
                                 Grundstücksfläche   ☐                                     Grundstücksfläche   ☐
                                 Wohn-/Nutzfläche    ☐                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐
    Saarland     Bundesmodell    Lage                ☐         Thüringen    Bundesmodell   Lage                ☐
                 (mit            Finanzamt           ☐                                     Finanzamt           ☐
                 Abweichungen)
                                 Eigentümer          ☐                                     Eigentümer          ☐
                                 Gebäudeart          ☐                                     Gebäudeart          ☐
                                 Baujahr             ☐                                     Baujahr             ☐
                                 Sanierung           ☐                                     Sanierung           ☐
                                 Bodenrichtwert      ☐                                     Bodenrichtwert      ☐
                                 Grundstücksfläche   ☐                                     Grundstücksfläche   ☐
                                 Wohn-/Nutzfläche    ☐                                     Wohn-/Nutzfläche    ☐
    Sachsen      Bundesmodell    Lage                ☐

                 (mit            Finanzamt           ☐
                 Abweichungen)                                * Ermäßigungen: z. B., Wohnbauförderung,
                                 Eigentümer          ☐        Denkmalschutz, eingeschränkte Nutzbarkeit etc.

6
MANDANTEN- INFORMATION

    Übersicht Gebäudeart

                           ▪   Wohngrundstücke          mit     einer
                               Wohnung;
                           ▪   Mitbenutzung für betriebliche oder
                               öffentliche Zwecke zu weniger als
                               50 Prozent – berechnet nach der
    Einfamilienhaus            Wohn- und Nutzfläche – ist
                               unschädlich, soweit dadurch die
                               Eigenart als Einfamilienhaus nicht
                               wesentlich beeinträchtigt wird;
                           ▪   kein Wohnungseigentum im Sinne
                               der Nummer 4.
                           ▪   Wohngrundstücke          mit      zwei
                               Wohnungen;
                           ▪   Mitbenutzung für betriebliche oder
                               öffentliche Zwecke zu weniger als
                               50 Prozent – berechnet nach der
    Zweifamilienhaus           Wohn- und Nutzfläche – ist
                               unschädlich, soweit dadurch die
                               Eigenart als Zweifamilienhaus nicht
                               wesentlich beeinträchtigt wird;
                           ▪   kein Wohnungseigentum im Sinne
                               der Nummer 4.
                           ▪   Grundstücke, die zu mehr als 80
                               Prozent – berechnet nach der
                               Wohn-       und     Nutzfläche        –
                               Wohnzwecken dienen
    Mietwohngrundstück     ▪   keine Ein- oder Zweifamilienhäuser
                               im Sinne der Nummer 1 bzw.
                               Nummer 2
                           ▪   kein Wohnungseigentum im Sinne
                               der Nummer 4 .
                           ▪   Wohnungseigentum            ist     das
                               Sondereigentum an einer Wohnung
                               in     Verbindung        mit      dem
    Wohnungseigentum
                               Miteigentumsanteil         an     dem
                               gemeinschaftlichen Eigentum, zu
                               dem es gehört (§ 1 Absatz 2 WEG).
                           ▪   Teileigentum           ist          das
                               Sondereigentum an nicht zu
                           ▪   Wohnzwecken dienenden Räumen
    Teileigentum               eines Gebäudes in Verbindung mit
                               dem      Miteigentum        an    dem
                               gemeinschaftlichen Eigentum, zu
                               dem es gehört (§ 1 Absatz 3 WEG).
                           ▪   Grundstücke, die zu mehr als 80
                               Prozent – berechnet nach der
                               Wohn- und Nutzfläche – eigenen
    Geschäftsgrundstück        oder fremden betrieblichen oder
                               öffentlichen Zwecken dienen
                           ▪   kein Teileigentum im Sinne der
                               Nummer 5.
                           ▪   Grundstücke,          die         teils
                               Wohnzwecken, teils eigenen oder
    Gemischt genutztes         fremden       betrieblichen       oder
    Grundstück                 öffentlichen Zwecken dienen
                           ▪   keine Grundstücke im Sinne der Nr.
                               1 bis 6.
    Sonstige bebaute       ▪   Auffangtatbestand: Grundstücke,
    Grundstücke                die nicht unter die Nr. 1 bis 7 fallen

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