Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Mitteilungsblatt

                                                                Nr. 37
                                                                Freitag, 17. September 2021
www.bad-peterstal-griesbach.de

Große Freude über den erneuerten Kurpark in Bad Peterstal

      Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Unterstützer!

                                 Herausgeber und Verleger: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
                                 Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                 Bürgermeister Meinrad Baumann o.V.i.A.

                                 Verlag und private Anzeigen:
                                 ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9,
                                 77656 Offenburg, Telefon: 0781/504-1455, Telefax: 0781/504-1469
                                 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de/www.anb-reiff.de

                                 Gewerbliche Anzeigen und Beilagen:
                                 Sabine Höfler, Telefon: 0781/504-1451,
                                 Telefax: 0781/504-1469, E-Mail: sabine.hoefler@reiff.de
                                 Zustellprobleme: Tel. 0781/504-5566, anb.zustellung@reiff.de
                                 Aboservice: Tel. 0781/504-5566, anb.leserservice@reiff.de
                                 Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr
                                 Bezugspreis: jährlich € 21,-. Das Amtsblatt erscheint 1 x wöchentlich.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Seite 2                                                         Freitag, 17. September 2021                                                      Nummer 37

    ✆                                     WICHTIGE RUFNUMMERN UND ADRESSEN

                          Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach
                     Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach                                                       Notrufe
                                                                                                           Polizei                                  1 10
                               Telefonzentrale: 07806/79-0, Fax: 07806/7948                                Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt
                                  Mail: gemeinde@bad-peterstal-griesbach.de                                (europaweit)                             1 12
                                    Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de                               Krankentransport              07 81 / 1 92 22
                                                                                                           Störungen Stromnetz:
                                                                                                           Überlandwerk Mittelbaden          07821/2800
Servicezeiten Bürgerbüro:
Montag – Freitag     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                                                                Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Montagnachmittag     14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                                                           Den ärztlichen, kinderärztlichen und augenärztli-
Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                                           chen Notdienst für die Bereiche Bad Peterstal-
                                        Telefon            Mailadresse                                     Griesbach / Oppenau / Oberkirch vermittelt die
Bürgermeister                                                                                              Integrierte Leitstelle Offenburg über die gemein-
Meinrad Baumann                         07806/79-20        baumann.meinrad@bad-peterstal-griesbach.de      same Notfall-Nummer: 116 117

Sekretariat Bürgermeister                                                                                  Der Dienst der Augenärzte
Gerda Kiefer                            07806/79-21        sekretariat@bad-peterstal-griesbach.de          geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr
                                                                                                           bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags
Hauptamt/Personalamt
                                                                                                           7.00 Uhr.
Matthias Börsig                         07806/79-22        boersig.matthias@bad-peterstal-griesbach.de
Bau- und Liegenschaftsamt                                                                                  Der Dienst der Allgemeinärzte
Markus Waidele                          07806/79-23        waidele.markus@bad-peterstal-griesbach.de       geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr
                                                                                                           bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags
Rechnungsamt                                                                                               7.00 Uhr.
Martin Armbruster                       07806/79-25        armbruster.martin@bad-peterstal-griesbach.de
                                                                                                           Notdienst der Zahnärzte
Gemeindekasse, Rente                                                                                       In dringenden Fällen ist der zahnärztliche Not-
Michael Dinger                          07806/79-26        dinger.michael@bad-peterstal-griesbach.de       dienst      unter      der      Telefonnummer
Hannah Schnottalla                      07806/79-27        schnottalla.hannah@bad-peterstal-griesbach.de   01803/222555-11 zu erreichen.
Ordnungsamt/Standesamt                                                                                     Der jeweils diensttuende Zahnarzt hält Sprech-
Michael Panter                          07806/79-32        panter.michael@bad-peterstal-griesbach.de       stunde in der Praxis von 10.00 bis 11.00 und
                                                                                                           von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Bürgerbüro
Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundbüro, Sozialamt                                                            Notfallpraxen in der Ortenau
Monika Roth, Daniela Kimmig,                                                                               Patienten können bei akuten Erkrankungen ohne
Ulrike Mayer                  07806/79-36      buergerbuero@bad-peterstal-griesbach.de                     vorherige Anmeldung während der Öffnungszei-
                                                                                                           ten direkt in die Notfallpraxen kommen:
Ortsverwaltung Bad Griesbach
                                                                                                           - Achern, Josef-Wurzler-Str. 7, 77855 Achern
Servicezeiten:
                                                                                                              Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag
Dienstag, Mittwoch und Freitag 09.30 Uhr – 12.00 Uhr                                                          von 9 bis 13 Uhr und 16 bis 20 Uhr
Zentrale                            07806/9887-0           ov.bad-griesbach@t-online.de                    - Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz 12,
Fax                                 07806/9887-17                                                             77654 Offenburg
Ortsvorsteher Ludwig Kimmig         07806/9887-11                                                             Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donners-
Gisela Panter                       07806/9887-12                                                             tag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch und Freitag
Bauhof                                                                                                        von 16 bis 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feier-
Herbert Bruder                          07806/457          bauhof-bpg@t-online.de                             tag von 8 bis 22 Uhr
                                        0173/3195984                                                       - Offenburg / Kinder , Ebertplatz 12, 77654
                                                                                                              Offenburg
Forst                                                                                                         Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis
Maurice Mayer                           07806/79-31        mayer.maurice@bad-peterstal-griesbach.de           22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag von
                                        0175/7211596                                                          9 bis 21 Uhr
                                                                                                           - Lahr, Klostenstraße 19, 77933 Lahr
Wassermeister Thomas Huber              07806/305          Kanalmeister Oliver Fischer 07804/ 2617
                                                                                                              Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag
Matthias-Erzberger-Schule               07806/445          Sporthalle                  07806/1581
                                                                                                              von 9 bis 21 Uhr
Feuerwehrhaus Bad Peterstal             07806/8012         Freibad                     07806/1230          - Wolfach, Oberwolfacher Straße 10, 77709
Feuerwehrhaus Bad Griesbach             07806/9887-18                                                         Wolfach
                                                                                                              Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag
                                                                                                              von 9 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr
                                       Kur und Tourismus GmbH                                              Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst (allge-
                         Wilhelmstraße 2, 77740 Bad Peterstal-Griesbach                                    mein,- kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfall-
                                                         Servicezeiten                                     dienst): 116117 (Anruf ist kostenlos)
Telefonzentrale: 07806/9100-0                            April – Oktober                                   In lebensbedrohlichen Situationen ist der Ret-
                                                                                                           tungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer
Fax: 07806/9100-29                                       Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr
                                                                                                           112 zu alarmieren.
Mail: info@bad-peterstal-griesbach.info                  Samstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de                                                                             Notdienste der Apotheken
                                                         November – März                                   Samstag, 18.09.2021, 8.30 Uhr bis Sonntag,
                                                         Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr          19.09.2021, 8.30 Uhr
                                                                          13.30 Uhr bis 17.00 Uhr          Stadt-Apotheke Renchen Tel.: 07843 - 4 00,
                                                                                                           Hauptstr. 46, 77871 Renchen
Axel Singer, Geschäftsführer            07806/9100-15       singer.axel@bad-peterstal-griesbach.info
Petra Boschert                          07806/9100-14       boschert.petra@bad-peterstal-griesbach.info    Sonntag, 19.09.2021, 8.30 Uhr bis Montag,
                                                                                                           20.09.2021, 8.30 Uhr
Maria Winter                            07806/9100-16       winter.maria@bad-peterstal-griesbach.info
                                                                                                           Hirsch-Apotheke Offenburg Tel.: 0781 - 2 58
                                                                                                           91, Fischmarkt 3, 77652 Offenburg (Innenstadt)
Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
Nummer 37                                    Freitag, 17. September 2021                                   Seite 3

                    Große Freude über den
              erneuerten Kurpark in Bad Peterstal
    Der Kurpark in Bad Peterstal wurde in zwei Bauabschnitten (August bis November 2020 und Juni bis
    August 2021) zukunftsgerecht neu gestaltet. In großer Freude und Dankbarkeit konnte dieser nun der
    Öffentlichkeit übergeben werden, gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Bauleitung, den beteiligten
    Mitarbeitenden im Haupt- und Ehrenamt sowie lokalen Unterstützern und des Vereins LEADER Regi-
    onalentwicklung Ortenau. Die Baukosten beliefen sich auf rund 350.000 EUR, hiervon wurden
    200.000 EUR über das LEADER-Programm bezuschusst. Überdies hat die Familie Werner Wössner
    – MULAG Fahrzeugwerk – einen äußerst großzügigen finanziellen Beitrag geleistet. In einer kleinen
    Feierstunde sprach Bürgermeister Meinrad Baumann seinen besonderen Dank an folgende Personen
    und Institutionen aus:

    • Architekturbüro Raumplan Boschert, Frau Manuela Boschert, Bad Peterstal-Griesbach für die Baulei-
      tung
    • Firma Eugen Huber, Garten- und Landschaftsbau, Oberkirch, vertreten durch die Herren Huber und
      Schmidt, für die bauliche Umsetzung
    • Rechnungsamtsleiter Martin Armbruster, Hauptamtsleiter Matthias Börsig und Bauamtsleiter Markus
      Waidele für die administrative Planung und Umsetzung
    • Kur und Tourismus GmbH mit Geschäftsführer Herrn Axel Singer und Frau Angelika Samborski für
      die fachliche Expertise und Begleitung
    • Herren Matthias Boschert und Rüdiger Munzert, gärtnerische Mitarbeitende im Kurpark, für ihre
      verlässliche Arbeit
    • Frau Gisela Panter, Frau Ulrike Willmann und Frau Adelheid Armbruster für die langjährige, liebe-
      volle, ehrenamtliche Pflege des Kräutergartens
    • Herren Klaus Schmiederer, 1. Vorsitzender LEADER Regionalentwicklung Ortenau e. V. und Ulrich
      Döbereiner, Geschäftsführer, für die große Unterstützung
    • Herrn Hauptmann und Kommandanten Alois Huber für die ehrenamtliche Mithilfe der Bürgermiliz
      Bad Peterstal e. V.
    • Herr Werner Wössner für die großzügige Unterstützung durch seine Familie und des Unternehmens
      Fa. MULAG

    Alle Beteiligten haben ihr Bestmögliches getan, um dieses Projekt gemeinsam zu realisieren – und tun
    dies auch weiterhin, für unseren Ort, für die örtliche Gemeinschaft. Sie alle haben öffentlichen Respekt
    und Anerkennung verdient. Herzlichen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

    Nunmehr gilt es, den neu gestalteten Kurpark mit Leben zu erfüllen – sei es mit Festen oder sonstigen
    Veranstaltungen von örtlichen Vereinen und Gruppen oder als Besucher/in, um Erholung zu finden.
    Herzliche Einladung dazu und viel Freude dabei!

    Meinrad Baumann
    Bürgermeister
Seite 4                                                 Freitag, 17. September 2021                                            Nummer 37

                                                                       2021/2022 auszuwerten und die Sachlage neu zu bewerten.
                                                                       Hinsichtlich der Einbindung der Schulleitung führt der Bürgermeister
                     AMTLICHE                                          aus, dass die Schülerbeförderung Aufgabe der Gemeinde sei. Grund-
                BEKANNTMACHUNGEN                                       sätzlich steht es den Gemeinderäten frei, entsprechend den Regula-
                                                                       rien der Gemeindeordnung, Anträge zur Behandlung einzelner The-
                                                                       men zu stellen.
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
vom 13.09.2021:                                                        TOP 2: 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
                                                                              „Baumacker“ durch Einbeziehung von Außenbe-
                                                                              reichsflächen im beschleunigten Verfahren nach §
TOP 1: Frageviertelstunde                                                     13b BauGB
Eltern der Schüler der Klasse 1 und 2 aus Bad Griesbach äußern                a) Beratung und Beschlussfassung über eingegan-
ihren Unmut über den Wegfall des Schülertaxis, welches die Schüler               gene Anregungen der Behörden und sonstigen
bislang von Bad Griesbach zur Matthias-Erzberger-Schule befördert                Träger öffentlicher Belange und betroffenen
hat. Sie bemängeln die fehlende Solidarität und Unterstützung der                Bürger im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs.
Gemeinde einen Mehrbetrag, welcher über den Erstattungsbetrag                    2 BauGB
des Landkreises hinausgeht, zu übernehmen. Die Einbindung der                   Die eingegangenen Anregungen der Behörden und
Eltern, als auch der Schulleitung wurde vermisst. Der Bürgermeister             sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger im
nimmt Bezug auf das ausführliche Schreiben an die Eltern vom                    Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden
16.08.2021. Dort wurde ausgeführt, dass nachdem der bisherige                   erläutert und die jeweiligen Beschlussempfehlungen
Beförderer den Beförderungsvertrag gekündigt hatte, die Leistung                entsprechend der Beratungsunterlage besprochen.
neu ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung führte zu keinem Er-                Nach Beratung wird einstimmig beschlossen: Die Be-
gebnis, da die Unternehmen durch bestehende Schülerbeförde-                     schlussempfehlungen des Planungsbüro Fischer, Frei-
rungsverträge in anderen Gemeinden oder sonstige Engagements                    burg, entsprechend der Vorlage über die Zusammenstel-
voll ausgelastet sind. Das einzig eingegangene Angebot eines Freu-              lung der eingegangenen Anregungen der Behörden und
denstädter Unternehmens lag so hoch, dass die vom Ortenaukreis                  sonstigen Träger öffentlicher Belange und betroffenen
gewährten Ersatzleistungen nicht ausreichen, um die Aufwendungen                Bürger im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
zu decken. Das zusätzlich von der Gemeinde zu tragende Defizit                  BauGB vom 30.08.2021 werden vom Gemeinderat
beträgt mindestens 3.500 € im Jahr und würde künftig noch weiter                übernommen und entsprechend beschlossen.
anwachsen. Darüber hinaus wurde auch die Anmietung eines für den              b) Beratung und Beschlussfassung des Bebau-
Schülerverkehr zugelassenen                                                      ungsplans als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
9-Sitzer-Busses und Anstellung eines Fahrers (ohne Vertretungsrege-             Nach Beratung wird einstimmig beschlossen: Die 2. Än-
lung), welcher allerdings einen Personenbeförderungsschein vorwei-              derung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bauma-
sen muss, geprüft. Unter Berücksichtigung der Bus-Miete sowie der               cker“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung be-
notwendigen Entlohnung des Fahrers (einschließlich der abzuführen-              schlossen.
den Arbeitgeberanteile) übersteigt auch diese Variante den vom Kreis
übernommenen Erstattungsbetrag, sodass ein etwa gleich hohes           TOP 3: Bau- und Grundstücksangelegenheiten:
Defizit entstünde. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am            a) Bauantrag auf Anbau einer Hackschnitzel-/Pel-
26.07.2021 war die Problematik besprochen worden. Der Gemein-                    letsanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 42, Ge-
derat sah keine Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr                  markung Griesbach, Kniebisstraße 5a
oder zum Einsatz privater Pkw, wie dies auch sonst in den Außenbe-              Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da das Land-
reichen der Gemeinde praktiziert wird. Bei einem Einsatz des Privat-            ratsamt Ortenaukreis, Kreisbauamt, einen neuen zu-
Pkw erhält der jeweilige Beförderer zum Ende des Schuljahres einen              sammengefassten Bauantrag (TOP 3 a und TOP 3 d)
Entschädigungsbetrag. Laut aktueller Satzung des Landratsamtes                  gefordert hat.
Ortenaukreis über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförde-              b) Bauantrag über Anbau eines Verbindungssteges
rungskosten beträgt dieser                                                       auf dem Grundstück Flst.Nr.51/3 und 51/4, Ge-
                                                                                 markung Griesbach, Kniebisstraße 55
bei einem zu                                                                    Das Einvernehmen der Gemeinde wird einstimmig er-
befördernden Kind :      0,25 EUR pro Kilometer und Schultag,                   teilt.
bei zwei zu                                                                   c) Bauantrag über Anbau eines Treppenhauses
befördernden Kindern:    0,30 EUR pro Kilometer und Schultag,                    (geänderte Bauvorlagen) auf dem Grundstück
bei drei zu                                                                      Flst.-Nr. 485, Gemarkung Peterstal, Forsthaus-
befördernden Kindern:    0,35 EUR pro Kilometer und Schultag.                    straße 20
                                                                                Das Einvernehmen der Gemeinde wird einstimmig er-
Bei der Berechnung der Kilometerleistung wird sowohl die Hin- und               teilt.
Rückfahrt zum Schulbeginn, als auch die Hin- und Rückfahrt nach               d) Bauantrag zum Anbau einer Überdachung für
Schulschluss angerechnet. Bei Nutzung des ÖPNV hat das Landrats-                 Mülleimer, Fahrräder, Motorräder, Mulag, Ski,
amt Ortenaukreis auf Nachfrage mitgeteilt, dass aus Kulanz aufgrund              Schlitten und Schneepflug, auf dem Grundstück
der bisherigen Regelung eine Kostenerstattung für die Fahrkarte für              Flst.-Nr. 42, Gemarkung Griesbach, Kniebisstra-
eine Begleitperson in Aussicht gestellt werden kann. Grundsätzlich               ße 5a
ist laut Aussage des Landratsamts die Nutzung des ÖPNV auch für                 Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da das Land-
Grundschüler zumutbar. Bei den Grundschülern aus Bad Griesbach                  ratsamt Ortenaukreis, Kreisbauamt, einen neuen zu-
besteht die morgendlich zumutbare ÖPNV-Verbindung mit dem Zug                   sammengefassten Bauantrag (TOP 3 a und TOP 3 d)
von Bad Griesbach nach Bad Peterstal. Der Bahnhof in Bad Gries-                 gefordert hat.
bach ist die Endhaltestelle der Renchtalbahn, der Bahnhof Bad Pe-
terstal der nächste Bahnhof. Daher sei davon auszugehen, dass über-    TOP 4: Freiwillige Feuerwehr Bad Peterstal-Griesbach,
wiegend Einheimische und Schüler diese Zugverbindung nutzen und                  Abteilung Bad Griesbach; Beratung und Beschluss-
das Fahrzeug nicht voll besetzt ist. Der Fußweg zwischen Bahnhof                 fassung über die Zustimmung zu den Neuwahlen
Bad Peterstal und der Grundschule stelle nach Auffassung des Land-               des Abteilungskommandanten und stellvertreten-
ratsamtes keine besondere Gefahr dar. Da in der Vergangenheit in                 den Abteilungskommandanten
der Nutzung des Schienenfahrzeugs für die Schüler der 1. und 2.        Der bisherige Abteilungskommandant der Feuerwehrabteilung Bad
Klasse eine besondere Gefahr gesehen wurde, wird befristet für das     Griesbach hat sein Amt niedergelegt. In einer Abteilungsausschuss-
Schuljahr 2021/2022 eine Kostenerstattung für die Fahrkarte für        Sitzung am 29.07.2021 fanden Neuwahlen statt.
eine Begleitperson in Aussicht gestellt. Aufgrund der geringen An-     Als Abteilungskommandant wurde Herr Philipp Dieterle und als des-
zahl von Schülern der 1. und 2. Klasse und der oben geschilderten      sen Stellvertreter Herr Sebastian Roth gewählt. Gemäß der Feuer-
Situation, wird eine Begleitperson für ausreichend angesehen. Zum      wehrsatzung sind der ehrenamtlich tätige Abteilungskommandant
Schuljahr 2022/2023 sind die Erfahrungswerte des Schuljahres
Nummer 37                                             Freitag, 17. September 2021                                                Seite 5

und sein Stellvertreter nach Zustimmung durch den Gemeinderat       3.10    Sonderposten                        9.196.242,09        €
vom Bürgermeister zu bestellen. Nach Beratung werden die o. a.      3.11    Rückstellungen                        218.817,51        €
Wahlen vom Gemeinderat einstimmig bestätigt. Den Gewählten          3.12    Verbindlichkeiten                   4.208.946,14        €
wird viel Erfolg gewünscht; dem bisherigen Abteilungskommandan-     3.13    Passive Rechnungsabgrenzungsposten    437.793,11        €
ten Herrn Roland Maier für seine bisherigen Dienste gedankt.        3.14    Gesamtbetrag auf der Passivseite
                                                                            (Summe aus 3.7 – 3.13)             42.274.935,03        €
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Feststel-
           lung der Jahresrechnung des                              4.      Der    Jahresfehlbetrag    beim   ordentlichen  Ergebnis
           Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 2018                     (-242.487,62 €) wird auf das Ordentliche Ergebnis folgen-
Nach Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Jahresrechnung des            der Haushaltsjahre vorgetragen.
Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 2018 durch Rechnungs-       5.      Der Überschuss des Sonderergebnisses (43.806,72 €) wird
amtsleiter Martin Armbruster wird nach Beratung einstimmig be-              mit dem Jahresfehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis ver-
schlossen:                                                                  rechnet.
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem-         6.      Der kalkulatorische Zinssatz für das Rechnungsjahr 2018
berg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2018           wird mit 4,0 % angesetzt.
mit folgenden Werten fest:                                          7.      Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendun-
                                                                            gen werden genehmigt.
1.     Ergebnisrechnung
                                                                    TOP 6: Bekanntgaben aus der Arbeit der Gemeindeverwal-
1.1    Summe der ordentlichen Erträge          7.591.896,83 €              tung sowie Beantwortung von Anfragen aus der
1.2    Summe der ordentlichen Aufwendungen 7.878.191,17 €                  letzten Gemeinderatssitzung
1.3    Ordentliches Ergebnis                                        Keine.
       (Saldo aus 1.1 und 1.2)                - 286.294,34 €
1.4    Außerordentliche Erträge                   43.806,72 €       TOP 7: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffent-
1.5    Außerordentliche Aufwendungen                   0,00 €              lichen Sitzung vom 26.07.2021
1.6    Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)     43.806,72 €       Keine.
1.7    Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)- 242.487,62 €
                                                                    TOP 8: Anträge, Fragen und Anregungen aus der Mitte des
2.      Finanzrechnung                                                       Gemeinderates
2.1     Summe der Einzahlungen aus laufender                        Mitglied Andreas Kimmig weist darauf hin, dass beim ehemaligen
        Verwaltungstätigkeit                     7.228.758,00 €     Gasthaus Schwanen von privat eigenmächtig eine Sperrmarkierung
2.2     Summe der Auszahlungen aus laufender                        auf einem öffentlichen Parkplatz aufgebracht wurde. Der Bürger-
        Verwaltungstätigkeit                     7.174.229,52 €     meister erklärt, dass derlei Eigenmacht missbilligt und dem nachge-
2.3     Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der                        gangen wird. Sollten private Anlieger Veränderungswünsche haben,
        Ergebnisrechnung                                            sind diese bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen, ggf. werden
        (Saldo aus 2.1 und 2.2)                     54.528,48 €     diese im Rahmen einer Verkehrsschau besprochen.
2.4     Summe der Einzahlungen
        aus Investitionstätigkeit                1.085.470,69 €     gez. Meinrad Baumann
2.5     Summe der Auszahlungen                                      Bürgermeister
        aus Investitionstätigkeit                2.153.598,80 €
2.6     Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitions-
        Tätigkeit (Saldo 2.4 und 2.5)          - 1.068.128,11 €     Wahlbekanntmachung
2.7     Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
        (Saldo aus 2.3 und 2.6                 - 1.013.599,63 €     1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen
2.8     Summe der Einzahlungen                                         Bundestag statt.
        aus Finanzierungstätigkeit                 702.327,75 €        Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2.9     Summe der Auszahlungen
        aus Finanzierungstätigkeit                 422.632,04 €     2. Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt:
2.10    Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs-
        tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)          279.695,71 €          Wahlbezirk I:
2.11    Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des           Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Bad Peterstal
        Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)                         Wahlraum: Kulturhaus Bad Peterstal, Kurhausweg 13, Wandel-
        -                                          733.903,92 €          halle
2.12   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus
        haushaltsunwirksamen                                             Wahlbezirk II:
        Einzahlungen und Auszahlungen               - 9.182,41 €         Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Bad Griesbach
2.13   Anfangsbestand an Zahlungsmitteln           948.573,20 €          Wahlraum: Rathaus Bad Griesbach, Kniebisstraße 31, Bürger-
2.14   Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln                       saal
        (Saldo aus 2.11 und 2.12)                - 743.086,33 €
2.15   Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des                         In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
        Haushaltsjahres                                                  der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021
        (Saldo aus 2.13 und 2.14)                  205.486,87 €          übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum
                                                                         angegeben, in dem
3.     Bilanz                                                            der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.1    Immaterielles Vermögen                          0,00 €            Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-
3.2    Sachvermögen                           39.687.325,88 €            nisses um 14.30 Uhr im Kulturhaus
                                                                         Bad Peterstal, Kurhausweg 13, Kurhausstüble, zusammen.
3.3    Finanzvermögen                          2.564.449,41 €
3.4    Abgrenzungsposten                          23.159,74 €       3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-
3.5    Nettoposition                                   0,00 €          zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die
3.6    Gesamtbetrag auf der Aktivseite                                 Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
       (Summe aus 3.1 – 3.5)                 4 2.274.935,03 €          nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
3.7    Basiskapital                           28.455.593,80 €
3.8    Rücklagen                                       0,00 €            Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
3.9    Fehlbeträge des ordentlichen                                      Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler er-
       Ergebnisses                              - 242.487,62 €           hält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän-
Seite 6                                                 Freitag, 17. September 2021                                               Nummer 37

    digt.                                                              Bad Peterstal-Griesbach, 15.09.2021
    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.             Bürgermeisteramt
    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer         Bad Peterstal-Griesbach
    a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na-
        men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge          gez.
        unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung       Meinrad Baumann
        verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen       Bürgermeister
        außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes
        Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
    b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die              Erstattung von Schülerbeförderungskosten
       Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
       verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten        beim Einsatz privater Pkw
       fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von       Kosten für die Beförderung von Schülern mit dem privaten Pkw
       der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.        können für Grundschüler ab einer Mindestentfernung von 2,0 km,
                                                                       für Schüler von weiterführenden Schulen von 3,0 km von der Woh-
    Der Wähler gibt                                                    nung bis zur Schule, zu einer Sammelstelle oder zum Bahnhof (kür-
    seine Erststimme in der Weise ab,                                  zeste öffentliche Wegstrecke) entsprechend der Satzung über die
    dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)        Erstattung notwendiger Beförderungskosten des Landratsamts Orte-
    durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise     naukreis erstattet werden. Hierzu ist in jedem Schuljahr ein Antrag
    eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,       auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten beim Einsatz eines
                                                                       privaten Kraftfahrzeugs spätestens 2 Wochen nach Beförderungsbe-
    und seine Zweitstimme in der Weise,                                ginn bei der Gemeinde einzureichen, bei der das jüngste schulpflich-
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch    tige Kind die Schule besucht. Die jeweiligen Stundenpläne sind dem
    ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-      Antrag beizufügen. Erfolgt eine Beförderung auf dem Weg zur Ar-
    deutig kenntlich macht,                                            beit, können die Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung
    welcher Landesliste sie gelten soll.                               nicht erstattet werden. Für Grundschüler aus Bad Peterstal-Gries-
                                                                       bach oder Schüler von weiterführenden Schulen mit Geschwistern,
    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des            welche die Matthias-Erzberger-Schule besuchen, und obige Voraus-
    Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-              setzungen erfüllen, können entsprechende Anträge beim Bürger-
    zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab-     meisteramt, Zimmer 10, abgeholt werden.
    gabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra-
    fiert oder gefilmt werden.                                         Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kiefer, Tel.: 79-21 gerne zur
                                                                       Verfügung
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
   erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
   Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
   ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
                                                                       Zahlung einer Ausgleichszulage für
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im           landwirtschaftliche Betriebe unter 3 ha
   Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,                   landwirtschaftlich genutzter Fläche
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-
      ses Wahlkreises oder                                             Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbstbewirtschaftete
   b) durch Briefwahl                                                  Eigentums- und Pacht-fläche in der benachteiligten Agrarzone
   teilnehmen.                                                         (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) unter 3,0 ha
   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde-        umfasst, erhalten eine Ausgleichszulage von 170,00 €/ha. Geför-
   behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm-         dert wird nur die Fläche in der Steillage.
   zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be-
   schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-          Dauergrünland, das nicht regelmäßig beweidet wird, wird in die För-
   schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen           derung einbezogen, wenn es regelmäßig, jedoch mindestens einmal
   Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange-       jährlich, abgemäht wird und keinen anderen als landwirtschaftlichen
   gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis    Zwecken dient.
   18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
   nen Stelle abgegeben werden.                                        Der Antragsteller verpflichtet sich, die geförderte landwirtschaftliche
                                                                       Fläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
   persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen        Voraussetzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage ist, dass die
   Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs.   positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach
   4 des Bundeswahlgesetzes).                                          dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76.693,00 € nicht über-
   Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-        schritten haben.
   ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
   kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die       Für die Abgabe der Anträge der Landwirte bei den Gemeinden gilt
   Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom   eine Ausschlussfrist bis zum 30.09.2021. Die Ausgleichszulage
   Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent-         wird nur auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht
   scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die un-    und wird auch durch die Antragstellung nicht begründet.
   ter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte     Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Voraussetzung für die Ge-
   Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt       währung einer Ausgleichs- zulage durch örtliche Erhebungen zu prü-
   oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson     fen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
   besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).                     Die Anträge auf Ausgleichszulage können von Donnerstag,
   Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer        02.09.2021 bis Donnerstag, 30.09.2021 beim Bürgermeis-
   Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-       teramt Bad Peterstal, Zimmer 10, und in der Ortsverwaltung Bad
   heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un-    Griesbach, während den üblichen Öffnungszeiten gestellt werden.
   befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entge-        Anträge können nur bis Donnerstag, 30.09.2021, 18.00 Uhr, ab-
   gen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne ei-         gegeben werden. Anträge nach diesem Termin können nicht mehr
   ne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine             berücksichtigt werden.
   Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3
   des Strafgesetzbuches).
Nummer 37                                                  Freitag, 17. September 2021                                                       Seite 7

Öffentliche Bekanntmachung                                                 Nächste Abfallabfuhr:
2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Bauma-                          Bitte halten Sie die Abfallbehältnisse rechtzeitig bereit.
cker" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Bad Peters-                  Der Abfuhrtermin bezieht sich jeweils auf beide Ortsteile:
tal-Griesbach
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte                 Montag, 20. September 2021 grüne Tonne Innenbezirke
Verfahren nach § 13b BauGB                                                 Mittwoch, 22. September 2021, Problemstoffsammlung beim
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner         Bahnhof in Bad Griesbach
öffentlichen Sitzung am 13.09.2021 die 2. Änderung und Erweiterung
des B-Plans "Baumacker" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem           Alle Informationen rund um die Abfallentsorgung finden Sie unter:
Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung be-      www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
schlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südwesten der Orts-
lage des Ortsteils Bad Peterstal und umfasst das Flst.Nr. 141 am westli-   Sammlung von Problemabfällen,
chen Ende der Straße "Am Eckenacker", westlich angrenzend an die
bestehende Bebauung mit insgesamt ca. 0,27 ha. Die Fläche schließt an      Elektronikgeräten und Elektrokleingeräten
einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an.                                aus Privathaushalten
Die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Baumacker" mit Begrün-
                                                                           Der Ortenaukreis führt auch im Jahr 2021 wieder gebührenfreie Samm-
dung und mit sämtlichen Bestandteilen kann während den üblichen
                                                                           lungen von Problemabfällen, Elektronikgeräten und Elektrokleingeräten
Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach ein-
                                                                           aus Haushaltungen durch.
gesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung und
Erweiterung des B-Plans "Baumacker"sowie die Örtlichen Bauvorschrif-
                                                                           Die Problemabfälle für die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
ten zum Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
                                                                           können am Mittwoch, 22. September 2021 von 14.15 Uhr bis
Der Änderungsbereich ist in der rechtswirksamen 5. Änd. des FNP des
                                                                           17:15 Uhr, am Bahnhof (Zufahrtsweg Döttelbach in Richtung
GVV "Oberes Renchtal" als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
                                                                           Bauhof) im Ortsteil Bad Griesbach für beide Ortsteile abgege-
Nach Rechtskraft des B-Plans wird der FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2
                                                                           ben werden.
BauGB entsprechend berichtigt.
Jedermann kann die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Bauma-
                                                                           Problemabfälle aus Haushaltungen sind Stoffe, die üblicherweise in klei-
cker" mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen einsehen und über
                                                                           nen, haushaltsüblichen Mengen anfallen und bei einer Entsorgung über
den Inhalt Auskunft verlangen.
                                                                           den normalen Hausmüll Nachteile und Schäden für Personen, Fahrzeu-
Weiterhin kann die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans mit diesen
                                                                           ge, Entsorgungsanlagen und Umwelt hervorrufen können und daher
Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Pe-
                                                                           getrennt erfasst und in speziellen Anlagen sicher entsorgt werden müs-
terstal-Griesbach eingesehen werden https://gemeinde.bad-peterstal-
                                                                           sen.
griesbach.de/ sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-
Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitpla-
                                                                           Es handelt sich dabei um Abfälle wie z. B. Farben, Lacke, Lösemittel,
nung) eingesehen werden.
                                                                           Spraydosen mit Resten, Imprägnier- und Holzschutzmittel, Pflanzen-
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorge-
                                                                           schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröh-
schriebenen Veröffentlichung.
                                                                           ren, LED- und Energiesparlampen, Säuren, Laugen, Salze, Reinigungs-
                                                                           mittel, Chemikalienreste, Feuerlöscher, Altöle, Frittierfette und Speise-
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 - 3 und Abs. 2 des Bauge-
                                                                           öle, Quecksilberthermometer und Altmedikamente.
setzbuches (BauGB) sowie in der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
temberg (GemO) oder aufgrund der GemO bezeichneten Verfahrens-
                                                                           Wichtige Hinweise zur Sammlung:
und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang bei der 2.
                                                                           * Achten Sie auch auf die Sammeltermine in den benachbarten Städten/
Änderung und Erweiterung dieses Bebauungsplans sind nach § 215
                                                                             Gemeinden.
Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
                                                                           * Anlieferungen von Problemabfällen aus dem gewerblichen und land-
• die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb
                                                                             wirtschaftlichen Be reich sind bei der Sammelaktion ausgeschlossen.
   eines Jahres und
                                                                           * Es ist verboten, Problemabfälle außerhalb der festgelegten Annahme-
• Mängel des Abwägungsvorgangs nicht innerhalb von 1 Jahr seit die-
                                                                             zeiten bei den Sammelplätzen abzustellen.
   ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend
                                                                           * Dispersionsfarben (wasserlösliche Wandfarben) können in vollständig
   gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung
                                                                             ausgehärtetem Zustand auch über die Graue Tonne entsorgt werden.
   oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
                                                                           * Die Problemabfälle sollten in dichten, verschlossenen Behältern (mög-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches
                                                                             lichst im Originalgebinde) unvermischt angeliefert werden.
über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen
                                                                           * Elektrokleingeräte wie z.B. Fernsehgerät, Computer, Radio, Handy,
durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2
                                                                             Kaffeemaschine, Bügeleisen, Staubsauger, Bohrmaschine oder Hand-
BauGB) im Falle der Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4
                                                                             kreissäge werden ebenfalls angenommen.
BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht in-
nerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
                                                                           * Keine Annahme von Elektrogroßgerätenwie z.B. Wasch- und
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
                                                                           Spülmaschinen, Trocknern, Elektroherden, Kühlgeräten oder Gefrier-
gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens-
                                                                           truhen. Hierfür gibt es kostenlose Abgabe-tellen, die der Rückseite des
und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Ge-
                                                                           Abfallkalenders entnommen werden können.
meindeordnung ergangenen Bestimmung zustande gekommen ist - ein
                                                                           * Nutzen Sie auch die vorhandenen Rücknahmesysteme im Handel
Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
                                                                             (z. B. für Batterien, Elektrogeräte).
gekommen. Dies gilt nicht wenn
                                                                           Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Ortenaukreises unter '
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
                                                                           0781 805-9600 gerne zur Verfügung.
   oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind,
                                                                           Die Sammeltermine können der Rückseite des Abfallkalenders ent-
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung we-
                                                                           nommen werden oder im Internet unter www.abfallwirtschaft-orten-
   gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines
                                                                           aukreis.de eingesehen und ausgedruckt werden. Die Termine kön-
   Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den
                                                                           nen auch der neuen „AbfallApp Ortenaukreis“ entnommen werden.
   Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und
   Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
   Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
   gemacht worden ist.

Bad Peterstal-Griesbach, den 14.09.2021
gez.
Meinrad Baumann, Bürgermeister
Seite 8                                                 Freitag, 17. September 2021                                  Nummer 37

  Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde
  Bad Peterstal-Griesbach für das Haushaltsjahr 2018
  Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner Sitzung vom 13.09.2021 den
  Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit
  folgenden Werten festgestellt:

 1.       Ergebnisrechnung                                                                                  EUR
 1.1      Summe der ordentlichen Erträge                                                                    7.591.896,83
 1.2      Summe der ordentlichen Aufwendungen                                                               7.878.191,17
 1.3      Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)                                                      -286.294,34
 1.4      Außerordentliche Erträge                                                                            43.806,72
 1.5      Außerordentliche Aufwendungen                                                                             0,00
 1.6      Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)                                                              43.806,72
 1.7      Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)                                                             242.487,62
 2.       Finanzrechnung                                                                                    EUR
 2.1      Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                         7.228.758,00
 2.2      Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                                         7.174.229,52
 2.3      Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)                       54.528,48
 2.4      Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                  1.085.470,69
 2.5      Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                  2.153.598,80
 2.6      Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)          -1.068.128,11
 2.7      Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)                                    -1.013.599,63
 2.8      Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                  702.327,75
 2.9      Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                  422.632,04
 2.10     Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)            279.695,71
 2.11     Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)     -733.903,92
 2.12     Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen              -9.182,41
 2.13     Anfangsbestand an Zahlungsmitteln                                                                  948.573,20
 2.14     Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)                              -743.086,33
 2.15     Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)                205.486,87
 3.       Bilanz                                                                                            EUR
 3.1      Immaterielles Vermögen                                                                                    0,00
 3.2      Sachvermögen                                                                                     39.687.325,88
 3.3      Finanzvermögen                                                                                    2.564.449,41
 3.4      Abgrenzungsposten                                                                                   23.159,74
 3.5      Nettoposition                                                                                             0,00
 3.6      Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)                                          42.274.935,03
 3.7      Basiskapital                                                                                     28.455.593,80
 3.8      Rücklagen                                                                                                 0,00
 3.9      Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses                                                           -242.487,62
 3.10     Sonderposten                                                                                      9.196.242,09
 3.11     Rückstellungen                                                                                     218.817,51
 3.12     Verbindlichkeiten                                                                                 4.208.946,14
 3.13     Passive Rechnungsabgrenzungsposten                                                                 437.793,11
 3.14     Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)                                        42.274.935,03
Nummer 37

                                                                                                                                                                                        Ergebnisse des                    Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen      Rücklagen aus Überschüssen
                                                                                                                                                                                         Haushaltjahres                             Ergebnisses aus dem                               des

aus.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Basiskapital
                                                                                                              Stufen der Ergebnisverwendung und des                                 Sonder-    Ordentliches                           Zweitvorange-     Drittvorange-    ordentlichen       Sonder-
                                                                                                                                                                                                                          Vorjahr
                                                                                                                                                                                    ergebnis      Ergebnis                            gangenen Jahr     gangen Jahr      Ergebnisses      ergebnisses
                                                                                                                       Haushaltsausgleichs1)

                                                                                                                                                                                         1                 2                  3              4                5               6               7               8
                                                                                                   1         Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände2)                      43.806,72         -286.294,34               0,00           0,00             0,00            0,00            0,00    28.455.593,80
                                                                                                             Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem                                                        0,00              0,00           0,00             0,00
                                                                                                   2
                                                                                                             ordentlichen Ergebnis
                                                                                                             Zuführung eines Überschusses des ordentlichen
                                                                                                   3         Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des                                                      0,00                                                              0,00
                                                                                                             ordentlichen Ergebnisses
                                                                                                             Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen
                                                                                                   4         Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des                                           0,00                                                                                               0,00
                                                                                                             Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
                                                                                                             Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses
                                                                                                   5         durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des                                               0,00                                                              0,00
                                                                                                             ordentlichen Ergebnisses
                                                                                                             Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses                -43.806,72           43.806,72
                                                                                                   6
                                                                                                             durch einen Überschuss des Sonderergebnisses
                                                                                                   7         Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur                          0,00                                                                                                 0,00
                                                                                                             Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses
                                                                                                             Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch
                                                                                                   8         Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des                                  0,00                                                                                                 0,00
                                                                                                             Sonderergebnisses
                                                                                                             Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses
                                                                                                   9         durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des                                               0,00                                                                              0,00
                                                                                                             Sonderergebnisses
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Freitag, 17. September 2021

                                                                                                             Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen
                                                                                                   10        Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das                                  242.487,62               0,00           0,00
                                                                                                             Folgejahr
                                                                                                   11        Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr                                                                                                                                                   0,00
                                                                                                             vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital
                                                                                                             Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit                                                                                                                                               0,00
                                                                                                   12
                                                                                                             dem Basiskapital
                                                                                                   13        vorläufige Endbestände                                                                                                                                                                                0,00
                                                                                                             Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital                                                                                                                                               0,00
                                                                                                   14
                                                                                                             nach § 23 Satz 4 GemHVO
                                                                                                   15        Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von                                                                                                                                            0,00
                                                                                                             Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 3)
                                                                                                             Ergebnisbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des
                                                                                                   16                                                                                                                                                                             0,00            0,00    28.455.593,80
                                                                                                             Fehlvetragsvortrags.

                                                                                                        1)     Es sind nur die jeweils relevanten Stufen abzubilden.
                                                                                                        2)     Die Werte in den Spalten 3 bis 5 entsprechen den Werten in den Zeilen 16 Spalten 2 bis 4 der Vorjahresübersicht.
                                                                                                        3)     optional

zeiten im Rathaus Bad Peterstal in den Räumen der Gemeindekasse zur Einsichtnahme öffentlich
Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 20.09.2021 bis 28.09.2021 während der üblichen Sprech-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Seite 9
Seite 10                                                Freitag, 17. September 2021                                              Nummer 37

Fundbüro                                                               6. Auszahlung
                                                                       Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch
Verloren: Kinderbadeschuhe                                             den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller der beauf-
                                                                       tragten Stelle die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten
Das Bürgermeisteramt                                                   mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.

                                                                       7. Zuständigkeit
                                                                       Beauftragte Stelle des Ortenaukreises für die Antragsannahme und
Richtlinie zur Gewährung von                                           Antragsbearbeitung für das Jahr 2021 ist die Gemeindeverwaltung
Transportkosten für weibliche Rinder                                   Bad Peterstal, Zimmer 10 sowie die Ortsverwaltung Bad Griesbach.
durch den Ortenaukreis und der Gemeinde                                Die Antragsunterlagen können ab sofort an den genannten Stellen
Bad Peterstal-Griesbach                                                abgeholt werden und sind rechtzeitig bis spätestens 30. September
                                                                       2021 an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Ortsverwaltung zu-
Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach wird auch im Jahr 2021 das        rückzugeben.
Förderprogramm für die Gewährung von Transportkosten für weib-
liche Rinder nach der Förderrichtlinie des Ortenaukreises mitfinan-
zieren und entsprechend fördern.

1. Situation
Der Waldanteil hat in vielen Gemeinden des Ortenaukreises, beson-
ders in Tälern und Seitentälern, beträchtlich zugenommen.                Begleitende Hilfe im Kindergarten
Er beträgt oftmals bereits 70 % und mehr an der Gesamtgemarkung          gesucht
einer Gemeinde.
Zur Enge vieler Täler kommt ihre Hängigkeit von über 30 % und            Der kath. Kindergarten St. Antonius in Bad Peterstal- Gries-
mehr. Sie sind als Problemflächen besonders stark dem Auffors-           bach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Integrations-
tungsdruck ausgesetzt.                                                   kraft/Begleitende Hilfe.
Aufgrund der schlechten Preissituation auf dem Rindfleischmarkt          Der Stundenumfang beträgt 9 Wochenstunden. Es ist hierfür
wird von vielen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben hier die Rind-       keine pädagogische Ausbildung nötig.
viehhaltung aufgegeben. Landschaftlich schöne Täler werden nicht         Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Ver-
mehr (landwirtschaftlich genutzt) beweidet. Die Gefahr der Verbu-        rechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden.
schung ist groß. Die Attraktivität der Täler für den Tourismus nimmt     www.vst-achern.de/Stellenbörse, bei der Kindergartenlei-
ab.                                                                      tung Frau Müller 07806-8150 oder der Kindergartengeschäfts-
Auch wenn viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe in den Problem-        führung Frau Ott 07841-67326
gebieten kein Vieh mehr halten, so sind sie oft jedoch bereit, über
die Vegetationszeit in den Sommermonaten Rinder in Pension zu            Wir freuen uns auf ihre Bewerbung!
nehmen.
Darüber hinaus dient es generell der Tiergesundheit und der artge-
rechten Haltung, wenn Rinder nicht nur im Stall sondern auch auf
der Weide gehalten werden.
Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu halten und
auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der Ortenaukreis eine
Förderung nach der „Richtlinie zur Gewährung von Transportkos-
tenbeihilfe für weibliche Rinder“.
                                                                       Kreisimpfzentrum Offenburg
                                                                       Im Impfzentrum in Offenburg wird noch bis einschließlich 30.9.2021
2. Antragsberechtigung                                                 an sieben Tagen pro Woche geimpft.
Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter     Es besteht weiterhin freie Impfstoffwahl aller vier zugelassenen Impf-
von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet        stoffe. Geimpft wird von Montag bis Freitag zwischen 12 und 20 Uhr
des Ortenaukreises (Gebietskulisse siehe Anlage) für mindestens 3      und an den Wochenenden zwischen 8 und 16 Uhr.
Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.          Täglich ist auch ein Kinderarzt vor Ort. Somit können im Impfzent-
                                                                       rum auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit den für sie zu-
3. Höhe der Transportkostenbeihilfe                                    gelassenen Impfstoffen von Biontech und Moderna geimpft werden.
Die Transportkostenbeihilfe beträgt € 45,-/Rind (Hin- und Rück-        Am 30.9.2021 wird der Betrieb des Impfzentrums in Offenburg
transport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2 €/Trans-   endgültig eingestellt.
portkilometer (Hin- und Rücktransport).
Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80 €/Jahr.
Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weiblicher
Rinder gewährt.                                                        Stadt Oppenau - Ausbildungsplätze
4. Antragstellung und Anmeldung                                        Die Stadt Oppenau bietet ab 01.09.2022 folgende Ausbildungsplät-
Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberech-      ze an:
tigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis   • Fachkraft für Bäderbetriebe (m/w/d)
zum 30. September des jeweiligen Jahres alle Rinder mit Ohrnum-        • Forstwirt (m/w/d)
mer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und Flurstücknummer/n         • Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
der Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigen-
tümers der beauftragten Stelle mitzuteilen.                            Alle Infosauf www.oppenau.de/ausbildung
Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den       Bewerbungen bis 15.10.2021
Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pen-
sion an- und am Ende der Pension abzumelden.

5. Vor-Ort-Kontrolle
Durch eine Vor-Ort-Kontrolle, aber auch durch Abgleich mit der
HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem Tier) überprüft
der Ortenaukreis in 5 % der Fälle die Angaben des Antragstellers.
Nummer 37                                               Freitag, 17. September 2021                                                                                          Seite 11

                     SONSTIGE                                                     A LT- E I S E N - S A M M L U N G
                BEKANNTMACHUNGEN                                                             Samstag, 18. September 2021

DRK Blutspendedienst                                                      Liebe Einwohner,

                                                                          wir, die Musik- und Milizkapelle Bad Peterstal e.V., führen am Samstag,
Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bit-                     18. September 2021, unsere alljährliche Alt-Eisen-Sammlung durch.
tet zur Spende                                                            Um 9.00 Uhr beginnen wir mit der Straßensammlung. Daher bitten wir all diejenigen, die uns unterstützen
Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen     möchten, die Altmetalle und das Alt-Eisen (Schrott) gut sichtbar zur Abholung am Straßenrand bereitzustellen.
                                                                          Sollten Sie größere Mengen haben, so können wir diese auch sofort nach Bedarf bei Ihnen zu Hause abholen.
angewiesen. Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Kompli-
kationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blut-              Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unseren Ansprechpartner Bernhard Schönbrunn:
                                                                          Tel. 07806/685 bzw. 0173/7015120.
spendedienst bittet dringend zur Spende.
Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebenswichtigen         Für Ihre Unterstützung und Mithilfe möchten wir uns schon im Voraus bedanken!

Blutprodukten immer wieder vor Herausforderungen. Krankenhäu-             Ihre Musik- und Milizkapelle Bad Peterstal e.V.
ser mussten seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Ein-
griffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor
dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin
für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Operationen nachge-
holt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blut-
spendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt.       Landratsamt Ortenaukreis ruft zum
Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regel-     „Stadtradeln“ auf - Ortenauerinnen und
mäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestandteile sind nur max.         Ortenauer radeln gemeinsam für das Klima
vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-
Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende:
                                                                        Seit dem 6. September 2021, Radeln Bürgerinnen und Bürger im
Freitag, dem 24.09.2021                                                 Rahmen der Aktion STADTRADELN für den Ortenaukreis um die
von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr                                             Wette. Nach der Devise „Klimaschutz statt Corona-Blues“ ruft das
Kulturhaus, Kurhausweg 13                                               Landratsamt dazu auf, in die Pedale zu treten. Interessierte können
77740 Bad Peterstal-Griesbach                                           sich auch nachträglich noch anmelden!
                                                                        Hierbei handelt es sich um einen interkommunalen Radfahrwettbe-
Hier geht es zur Terminreservierung:                                    werb des Klima-Bündnis, bei dem Bürgerinnen und Bürger der Kom-
https://terminreservierung.blutspende.de                                munen und Landkreise innerhalb von 21 aufeinanderfolgenden Ta-
                                                                        gen Radkilometer sammeln und somit in einen Wettbewerb mit an-
Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich ge-          deren Kommunen und Landkreisen Deutschlands treten.
sund und fit fühlen.                                                    Der Ortenaukreis beteiligt sich im Zeitraum vom 6. bis zum 26.
Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-            September 2021 an der bundesweiten Aktion. Überzeugen Sie sich
CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei       von den Vorteilen des Radfahrens und setzen sie ein Zeichen für
Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der            mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität.
Impfung Blut spenden.                                                   Neu in diesem Jahr ist der gemeindeübergreifende „Genussradeln-
                                                                        Stempelpass“, der für den STADTRADELN-Aktionszeitraum gültig
Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende     ist. Mit diesem Pass können die Radler die teilnehmenden Gastrono-
aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der An-          miebetriebe mit dem Fahrrad aufsuchen und den Pass bei Verzehr
meldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen.          abstempeln lassen. Jeder abgestempelte Pass, der bis zum 31. Ok-
Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informa-    tober 2021 an das Landratsamt Ortenaukreis geschickt wird, nimmt
tionen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.                       an einer Verlosung teil. Interessierte Betriebe dürfen sich gerne noch
                                                                        unter der E-Mail-Adresse tourismus@ortenaukreis.de informieren
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende-         und anmelden.
dienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800      Das Landratsamt Ortenaukreis freut sich auch über die Teilnahme
- 11 949 11.                                                            weiterer Radbegeisterter, es können auch Kilometer nachgemeldet
                                                                        werden. Alle Informationen zur Registrierung, zum „Genussradeln-
                                                                        Stempelpass und zu den Aktionen rund um das STADTRADELN
                                                                        erhalten Sie unter www.ortenau-tourismus.de/stadtradeln.

Die Agentur für Arbeit Offenburg
informiert                                                              Schnelle Hilfe für Menschen mit
                                                                        psychischer Erkrankung und deren
Am Mittwoch, den 22. September 2021, bietet die Agentur für Ar-
beit Offenburg, sowie die Geschäftsstellen Achern, Hausach, Kehl,       Angehörige
Lahr und Oberkirch wegen einer betriebsinternen Veranstaltung kei-
ne Servicezeiten an.                                                    Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB)

Wer sich an diesem Tag persönlich in Offenburg oder Lahr arbeitslos     „Hilfe, meine Tochter ist plötzlich so merkwürdig!“ – „Ich merke, mit
melden will, kann dies auch am Folgetag erledigen, ohne dass Nach-      mir stimmt was nicht.“ – „Mein Nachbar ist auf einmal ganz eigen-
teile entstehen.                                                        artig.“ Hinter solchen Problemen steckt oft eine psychische Erkran-
                                                                        kung. Seit fünf Jahren bietet die „Informations-, Beratungs- und
Die Service-Center sind wie gewohnt zwischen 8 und 18 Uhr unter         Beschwerdestelle für Menschen mit psychischer Erkrankung und
den Telefonnummern 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4             deren Angehörige“ (IBB) eine Anlaufstelle für Betroffene, Angehöri-
5555 20 (Arbeitgeber) erreichbar. Diese Anrufe sind kostenfrei.         ge und Menschen aus deren Umfeld sowie für Institutionen.
                                                                        Das IBB-Team setzt sich aus Angehörigen mit großem Erfahrungs-
                                                                        schatz, Psychiatrie-Erfahrenen, davon eine Genesungsbegleiterin,
                                                                        zwei Fachkräften aus dem sozialpsychiatrischen Bereich und aus
                                                                        dem Suchtbereich sowie einer Patientenfürsprecherin zusammen.
                                                                        Sie arbeiten unabhängig und ergebnisoffen. Alle Teammitglieder un-
                                                                        terliegen der Schweigepflicht. Sie bieten ein offenes Ohr, entlasten-
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