Mitteilungsblatt - Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach
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Mitteilungsblatt Nr. 37 Freitag, 17. September 2021 www.bad-peterstal-griesbach.de Große Freude über den erneuerten Kurpark in Bad Peterstal Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Unterstützer! Herausgeber und Verleger: Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Meinrad Baumann o.V.i.A. Verlag und private Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg, Telefon: 0781/504-1455, Telefax: 0781/504-1469 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de/www.anb-reiff.de Gewerbliche Anzeigen und Beilagen: Sabine Höfler, Telefon: 0781/504-1451, Telefax: 0781/504-1469, E-Mail: sabine.hoefler@reiff.de Zustellprobleme: Tel. 0781/504-5566, anb.zustellung@reiff.de Aboservice: Tel. 0781/504-5566, anb.leserservice@reiff.de Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr Bezugspreis: jährlich € 21,-. Das Amtsblatt erscheint 1 x wöchentlich.
Seite 2 Freitag, 17. September 2021 Nummer 37 ✆ WICHTIGE RUFNUMMERN UND ADRESSEN Bürgermeisteramt Bad Peterstal-Griesbach Schwarzwaldstraße 11, 77740 Bad Peterstal-Griesbach Notrufe Polizei 1 10 Telefonzentrale: 07806/79-0, Fax: 07806/7948 Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt Mail: gemeinde@bad-peterstal-griesbach.de (europaweit) 1 12 Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de Krankentransport 07 81 / 1 92 22 Störungen Stromnetz: Überlandwerk Mittelbaden 07821/2800 Servicezeiten Bürgerbüro: Montag – Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst Montagnachmittag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Den ärztlichen, kinderärztlichen und augenärztli- Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr chen Notdienst für die Bereiche Bad Peterstal- Telefon Mailadresse Griesbach / Oppenau / Oberkirch vermittelt die Bürgermeister Integrierte Leitstelle Offenburg über die gemein- Meinrad Baumann 07806/79-20 baumann.meinrad@bad-peterstal-griesbach.de same Notfall-Nummer: 116 117 Sekretariat Bürgermeister Der Dienst der Augenärzte Gerda Kiefer 07806/79-21 sekretariat@bad-peterstal-griesbach.de geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags Hauptamt/Personalamt 7.00 Uhr. Matthias Börsig 07806/79-22 boersig.matthias@bad-peterstal-griesbach.de Bau- und Liegenschaftsamt Der Dienst der Allgemeinärzte Markus Waidele 07806/79-23 waidele.markus@bad-peterstal-griesbach.de geht von Freitag 18 Uhr bis Montag 7.00 Uhr bzw. an Feiertagen von 7.00 Uhr bis anderntags Rechnungsamt 7.00 Uhr. Martin Armbruster 07806/79-25 armbruster.martin@bad-peterstal-griesbach.de Notdienst der Zahnärzte Gemeindekasse, Rente In dringenden Fällen ist der zahnärztliche Not- Michael Dinger 07806/79-26 dinger.michael@bad-peterstal-griesbach.de dienst unter der Telefonnummer Hannah Schnottalla 07806/79-27 schnottalla.hannah@bad-peterstal-griesbach.de 01803/222555-11 zu erreichen. Ordnungsamt/Standesamt Der jeweils diensttuende Zahnarzt hält Sprech- Michael Panter 07806/79-32 panter.michael@bad-peterstal-griesbach.de stunde in der Praxis von 10.00 bis 11.00 und von 17.00 bis 18.00 Uhr. Bürgerbüro Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundbüro, Sozialamt Notfallpraxen in der Ortenau Monika Roth, Daniela Kimmig, Patienten können bei akuten Erkrankungen ohne Ulrike Mayer 07806/79-36 buergerbuero@bad-peterstal-griesbach.de vorherige Anmeldung während der Öffnungszei- ten direkt in die Notfallpraxen kommen: Ortsverwaltung Bad Griesbach - Achern, Josef-Wurzler-Str. 7, 77855 Achern Servicezeiten: Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag Dienstag, Mittwoch und Freitag 09.30 Uhr – 12.00 Uhr von 9 bis 13 Uhr und 16 bis 20 Uhr Zentrale 07806/9887-0 ov.bad-griesbach@t-online.de - Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz 12, Fax 07806/9887-17 77654 Offenburg Ortsvorsteher Ludwig Kimmig 07806/9887-11 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donners- Gisela Panter 07806/9887-12 tag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch und Freitag Bauhof von 16 bis 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feier- Herbert Bruder 07806/457 bauhof-bpg@t-online.de tag von 8 bis 22 Uhr 0173/3195984 - Offenburg / Kinder , Ebertplatz 12, 77654 Offenburg Forst Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis Maurice Mayer 07806/79-31 mayer.maurice@bad-peterstal-griesbach.de 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag von 0175/7211596 9 bis 21 Uhr - Lahr, Klostenstraße 19, 77933 Lahr Wassermeister Thomas Huber 07806/305 Kanalmeister Oliver Fischer 07804/ 2617 Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag Matthias-Erzberger-Schule 07806/445 Sporthalle 07806/1581 von 9 bis 21 Uhr Feuerwehrhaus Bad Peterstal 07806/8012 Freibad 07806/1230 - Wolfach, Oberwolfacher Straße 10, 77709 Feuerwehrhaus Bad Griesbach 07806/9887-18 Wolfach Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr Kur und Tourismus GmbH Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst (allge- Wilhelmstraße 2, 77740 Bad Peterstal-Griesbach mein,- kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfall- Servicezeiten dienst): 116117 (Anruf ist kostenlos) Telefonzentrale: 07806/9100-0 April – Oktober In lebensbedrohlichen Situationen ist der Ret- tungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer Fax: 07806/9100-29 Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr 112 zu alarmieren. Mail: info@bad-peterstal-griesbach.info Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Internet: www.bad-peterstal-griesbach.de Notdienste der Apotheken November – März Samstag, 18.09.2021, 8.30 Uhr bis Sonntag, Montag – Freitag 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr 19.09.2021, 8.30 Uhr 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Stadt-Apotheke Renchen Tel.: 07843 - 4 00, Hauptstr. 46, 77871 Renchen Axel Singer, Geschäftsführer 07806/9100-15 singer.axel@bad-peterstal-griesbach.info Petra Boschert 07806/9100-14 boschert.petra@bad-peterstal-griesbach.info Sonntag, 19.09.2021, 8.30 Uhr bis Montag, 20.09.2021, 8.30 Uhr Maria Winter 07806/9100-16 winter.maria@bad-peterstal-griesbach.info Hirsch-Apotheke Offenburg Tel.: 0781 - 2 58 91, Fischmarkt 3, 77652 Offenburg (Innenstadt)
Nummer 37 Freitag, 17. September 2021 Seite 3 Große Freude über den erneuerten Kurpark in Bad Peterstal Der Kurpark in Bad Peterstal wurde in zwei Bauabschnitten (August bis November 2020 und Juni bis August 2021) zukunftsgerecht neu gestaltet. In großer Freude und Dankbarkeit konnte dieser nun der Öffentlichkeit übergeben werden, gemeinsam mit dem Gemeinderat, der Bauleitung, den beteiligten Mitarbeitenden im Haupt- und Ehrenamt sowie lokalen Unterstützern und des Vereins LEADER Regi- onalentwicklung Ortenau. Die Baukosten beliefen sich auf rund 350.000 EUR, hiervon wurden 200.000 EUR über das LEADER-Programm bezuschusst. Überdies hat die Familie Werner Wössner – MULAG Fahrzeugwerk – einen äußerst großzügigen finanziellen Beitrag geleistet. In einer kleinen Feierstunde sprach Bürgermeister Meinrad Baumann seinen besonderen Dank an folgende Personen und Institutionen aus: • Architekturbüro Raumplan Boschert, Frau Manuela Boschert, Bad Peterstal-Griesbach für die Baulei- tung • Firma Eugen Huber, Garten- und Landschaftsbau, Oberkirch, vertreten durch die Herren Huber und Schmidt, für die bauliche Umsetzung • Rechnungsamtsleiter Martin Armbruster, Hauptamtsleiter Matthias Börsig und Bauamtsleiter Markus Waidele für die administrative Planung und Umsetzung • Kur und Tourismus GmbH mit Geschäftsführer Herrn Axel Singer und Frau Angelika Samborski für die fachliche Expertise und Begleitung • Herren Matthias Boschert und Rüdiger Munzert, gärtnerische Mitarbeitende im Kurpark, für ihre verlässliche Arbeit • Frau Gisela Panter, Frau Ulrike Willmann und Frau Adelheid Armbruster für die langjährige, liebe- volle, ehrenamtliche Pflege des Kräutergartens • Herren Klaus Schmiederer, 1. Vorsitzender LEADER Regionalentwicklung Ortenau e. V. und Ulrich Döbereiner, Geschäftsführer, für die große Unterstützung • Herrn Hauptmann und Kommandanten Alois Huber für die ehrenamtliche Mithilfe der Bürgermiliz Bad Peterstal e. V. • Herr Werner Wössner für die großzügige Unterstützung durch seine Familie und des Unternehmens Fa. MULAG Alle Beteiligten haben ihr Bestmögliches getan, um dieses Projekt gemeinsam zu realisieren – und tun dies auch weiterhin, für unseren Ort, für die örtliche Gemeinschaft. Sie alle haben öffentlichen Respekt und Anerkennung verdient. Herzlichen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit! Nunmehr gilt es, den neu gestalteten Kurpark mit Leben zu erfüllen – sei es mit Festen oder sonstigen Veranstaltungen von örtlichen Vereinen und Gruppen oder als Besucher/in, um Erholung zu finden. Herzliche Einladung dazu und viel Freude dabei! Meinrad Baumann Bürgermeister
Seite 4 Freitag, 17. September 2021 Nummer 37 2021/2022 auszuwerten und die Sachlage neu zu bewerten. Hinsichtlich der Einbindung der Schulleitung führt der Bürgermeister AMTLICHE aus, dass die Schülerbeförderung Aufgabe der Gemeinde sei. Grund- BEKANNTMACHUNGEN sätzlich steht es den Gemeinderäten frei, entsprechend den Regula- rien der Gemeindeordnung, Anträge zur Behandlung einzelner The- men zu stellen. Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.09.2021: TOP 2: 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Baumacker“ durch Einbeziehung von Außenbe- reichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § TOP 1: Frageviertelstunde 13b BauGB Eltern der Schüler der Klasse 1 und 2 aus Bad Griesbach äußern a) Beratung und Beschlussfassung über eingegan- ihren Unmut über den Wegfall des Schülertaxis, welches die Schüler gene Anregungen der Behörden und sonstigen bislang von Bad Griesbach zur Matthias-Erzberger-Schule befördert Träger öffentlicher Belange und betroffenen hat. Sie bemängeln die fehlende Solidarität und Unterstützung der Bürger im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. Gemeinde einen Mehrbetrag, welcher über den Erstattungsbetrag 2 BauGB des Landkreises hinausgeht, zu übernehmen. Die Einbindung der Die eingegangenen Anregungen der Behörden und Eltern, als auch der Schulleitung wurde vermisst. Der Bürgermeister sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Bürger im nimmt Bezug auf das ausführliche Schreiben an die Eltern vom Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden 16.08.2021. Dort wurde ausgeführt, dass nachdem der bisherige erläutert und die jeweiligen Beschlussempfehlungen Beförderer den Beförderungsvertrag gekündigt hatte, die Leistung entsprechend der Beratungsunterlage besprochen. neu ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung führte zu keinem Er- Nach Beratung wird einstimmig beschlossen: Die Be- gebnis, da die Unternehmen durch bestehende Schülerbeförde- schlussempfehlungen des Planungsbüro Fischer, Frei- rungsverträge in anderen Gemeinden oder sonstige Engagements burg, entsprechend der Vorlage über die Zusammenstel- voll ausgelastet sind. Das einzig eingegangene Angebot eines Freu- lung der eingegangenen Anregungen der Behörden und denstädter Unternehmens lag so hoch, dass die vom Ortenaukreis sonstigen Träger öffentlicher Belange und betroffenen gewährten Ersatzleistungen nicht ausreichen, um die Aufwendungen Bürger im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 zu decken. Das zusätzlich von der Gemeinde zu tragende Defizit BauGB vom 30.08.2021 werden vom Gemeinderat beträgt mindestens 3.500 € im Jahr und würde künftig noch weiter übernommen und entsprechend beschlossen. anwachsen. Darüber hinaus wurde auch die Anmietung eines für den b) Beratung und Beschlussfassung des Bebau- Schülerverkehr zugelassenen ungsplans als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB 9-Sitzer-Busses und Anstellung eines Fahrers (ohne Vertretungsrege- Nach Beratung wird einstimmig beschlossen: Die 2. Än- lung), welcher allerdings einen Personenbeförderungsschein vorwei- derung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bauma- sen muss, geprüft. Unter Berücksichtigung der Bus-Miete sowie der cker“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung be- notwendigen Entlohnung des Fahrers (einschließlich der abzuführen- schlossen. den Arbeitgeberanteile) übersteigt auch diese Variante den vom Kreis übernommenen Erstattungsbetrag, sodass ein etwa gleich hohes TOP 3: Bau- und Grundstücksangelegenheiten: Defizit entstünde. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am a) Bauantrag auf Anbau einer Hackschnitzel-/Pel- 26.07.2021 war die Problematik besprochen worden. Der Gemein- letsanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 42, Ge- derat sah keine Alternative zum öffentlichen Personennahverkehr markung Griesbach, Kniebisstraße 5a oder zum Einsatz privater Pkw, wie dies auch sonst in den Außenbe- Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da das Land- reichen der Gemeinde praktiziert wird. Bei einem Einsatz des Privat- ratsamt Ortenaukreis, Kreisbauamt, einen neuen zu- Pkw erhält der jeweilige Beförderer zum Ende des Schuljahres einen sammengefassten Bauantrag (TOP 3 a und TOP 3 d) Entschädigungsbetrag. Laut aktueller Satzung des Landratsamtes gefordert hat. Ortenaukreis über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförde- b) Bauantrag über Anbau eines Verbindungssteges rungskosten beträgt dieser auf dem Grundstück Flst.Nr.51/3 und 51/4, Ge- markung Griesbach, Kniebisstraße 55 bei einem zu Das Einvernehmen der Gemeinde wird einstimmig er- befördernden Kind : 0,25 EUR pro Kilometer und Schultag, teilt. bei zwei zu c) Bauantrag über Anbau eines Treppenhauses befördernden Kindern: 0,30 EUR pro Kilometer und Schultag, (geänderte Bauvorlagen) auf dem Grundstück bei drei zu Flst.-Nr. 485, Gemarkung Peterstal, Forsthaus- befördernden Kindern: 0,35 EUR pro Kilometer und Schultag. straße 20 Das Einvernehmen der Gemeinde wird einstimmig er- Bei der Berechnung der Kilometerleistung wird sowohl die Hin- und teilt. Rückfahrt zum Schulbeginn, als auch die Hin- und Rückfahrt nach d) Bauantrag zum Anbau einer Überdachung für Schulschluss angerechnet. Bei Nutzung des ÖPNV hat das Landrats- Mülleimer, Fahrräder, Motorräder, Mulag, Ski, amt Ortenaukreis auf Nachfrage mitgeteilt, dass aus Kulanz aufgrund Schlitten und Schneepflug, auf dem Grundstück der bisherigen Regelung eine Kostenerstattung für die Fahrkarte für Flst.-Nr. 42, Gemarkung Griesbach, Kniebisstra- eine Begleitperson in Aussicht gestellt werden kann. Grundsätzlich ße 5a ist laut Aussage des Landratsamts die Nutzung des ÖPNV auch für Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, da das Land- Grundschüler zumutbar. Bei den Grundschülern aus Bad Griesbach ratsamt Ortenaukreis, Kreisbauamt, einen neuen zu- besteht die morgendlich zumutbare ÖPNV-Verbindung mit dem Zug sammengefassten Bauantrag (TOP 3 a und TOP 3 d) von Bad Griesbach nach Bad Peterstal. Der Bahnhof in Bad Gries- gefordert hat. bach ist die Endhaltestelle der Renchtalbahn, der Bahnhof Bad Pe- terstal der nächste Bahnhof. Daher sei davon auszugehen, dass über- TOP 4: Freiwillige Feuerwehr Bad Peterstal-Griesbach, wiegend Einheimische und Schüler diese Zugverbindung nutzen und Abteilung Bad Griesbach; Beratung und Beschluss- das Fahrzeug nicht voll besetzt ist. Der Fußweg zwischen Bahnhof fassung über die Zustimmung zu den Neuwahlen Bad Peterstal und der Grundschule stelle nach Auffassung des Land- des Abteilungskommandanten und stellvertreten- ratsamtes keine besondere Gefahr dar. Da in der Vergangenheit in den Abteilungskommandanten der Nutzung des Schienenfahrzeugs für die Schüler der 1. und 2. Der bisherige Abteilungskommandant der Feuerwehrabteilung Bad Klasse eine besondere Gefahr gesehen wurde, wird befristet für das Griesbach hat sein Amt niedergelegt. In einer Abteilungsausschuss- Schuljahr 2021/2022 eine Kostenerstattung für die Fahrkarte für Sitzung am 29.07.2021 fanden Neuwahlen statt. eine Begleitperson in Aussicht gestellt. Aufgrund der geringen An- Als Abteilungskommandant wurde Herr Philipp Dieterle und als des- zahl von Schülern der 1. und 2. Klasse und der oben geschilderten sen Stellvertreter Herr Sebastian Roth gewählt. Gemäß der Feuer- Situation, wird eine Begleitperson für ausreichend angesehen. Zum wehrsatzung sind der ehrenamtlich tätige Abteilungskommandant Schuljahr 2022/2023 sind die Erfahrungswerte des Schuljahres
Nummer 37 Freitag, 17. September 2021 Seite 5 und sein Stellvertreter nach Zustimmung durch den Gemeinderat 3.10 Sonderposten 9.196.242,09 € vom Bürgermeister zu bestellen. Nach Beratung werden die o. a. 3.11 Rückstellungen 218.817,51 € Wahlen vom Gemeinderat einstimmig bestätigt. Den Gewählten 3.12 Verbindlichkeiten 4.208.946,14 € wird viel Erfolg gewünscht; dem bisherigen Abteilungskommandan- 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 437.793,11 € ten Herrn Roland Maier für seine bisherigen Dienste gedankt. 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 – 3.13) 42.274.935,03 € TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Feststel- lung der Jahresrechnung des 4. Der Jahresfehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 2018 (-242.487,62 €) wird auf das Ordentliche Ergebnis folgen- Nach Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Jahresrechnung des der Haushaltsjahre vorgetragen. Gemeindehaushalts für das Rechnungsjahr 2018 durch Rechnungs- 5. Der Überschuss des Sonderergebnisses (43.806,72 €) wird amtsleiter Martin Armbruster wird nach Beratung einstimmig be- mit dem Jahresfehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis ver- schlossen: rechnet. Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 6. Der kalkulatorische Zinssatz für das Rechnungsjahr 2018 berg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2018 wird mit 4,0 % angesetzt. mit folgenden Werten fest: 7. Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendun- gen werden genehmigt. 1. Ergebnisrechnung TOP 6: Bekanntgaben aus der Arbeit der Gemeindeverwal- 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 7.591.896,83 € tung sowie Beantwortung von Anfragen aus der 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 7.878.191,17 € letzten Gemeinderatssitzung 1.3 Ordentliches Ergebnis Keine. (Saldo aus 1.1 und 1.2) - 286.294,34 € 1.4 Außerordentliche Erträge 43.806,72 € TOP 7: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffent- 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € lichen Sitzung vom 26.07.2021 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 43.806,72 € Keine. 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)- 242.487,62 € TOP 8: Anträge, Fragen und Anregungen aus der Mitte des 2. Finanzrechnung Gemeinderates 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Mitglied Andreas Kimmig weist darauf hin, dass beim ehemaligen Verwaltungstätigkeit 7.228.758,00 € Gasthaus Schwanen von privat eigenmächtig eine Sperrmarkierung 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender auf einem öffentlichen Parkplatz aufgebracht wurde. Der Bürger- Verwaltungstätigkeit 7.174.229,52 € meister erklärt, dass derlei Eigenmacht missbilligt und dem nachge- 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der gangen wird. Sollten private Anlieger Veränderungswünsche haben, Ergebnisrechnung sind diese bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen, ggf. werden (Saldo aus 2.1 und 2.2) 54.528,48 € diese im Rahmen einer Verkehrsschau besprochen. 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.085.470,69 € gez. Meinrad Baumann 2.5 Summe der Auszahlungen Bürgermeister aus Investitionstätigkeit 2.153.598,80 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitions- Tätigkeit (Saldo 2.4 und 2.5) - 1.068.128,11 € Wahlbekanntmachung 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6 - 1.013.599,63 € 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen 2.8 Summe der Einzahlungen Bundestag statt. aus Finanzierungstätigkeit 702.327,75 € Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 422.632,04 € 2. Die Gemeinde ist in folgende zwei Wahlbezirke eingeteilt: 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 279.695,71 € Wahlbezirk I: 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Bad Peterstal Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) Wahlraum: Kulturhaus Bad Peterstal, Kurhausweg 13, Wandel- - 733.903,92 € halle 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Wahlbezirk II: Einzahlungen und Auszahlungen - 9.182,41 € Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Bad Griesbach 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 948.573,20 € Wahlraum: Rathaus Bad Griesbach, Kniebisstraße 31, Bürger- 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln saal (Saldo aus 2.11 und 2.12) - 743.086,33 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in Haushaltsjahres der Zeit vom 16.08.2021 bis 05.09.2021 (Saldo aus 2.13 und 2.14) 205.486,87 € übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem 3. Bilanz der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb- 3.2 Sachvermögen 39.687.325,88 € nisses um 14.30 Uhr im Kulturhaus Bad Peterstal, Kurhausweg 13, Kurhausstüble, zusammen. 3.3 Finanzvermögen 2.564.449,41 € 3.4 Abgrenzungsposten 23.159,74 € 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- 3.5 Nettoposition 0,00 € zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- (Summe aus 3.1 – 3.5) 4 2.274.935,03 € nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. 3.7 Basiskapital 28.455.593,80 € 3.8 Rücklagen 0,00 € Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler er- Ergebnisses - 242.487,62 € hält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän-
Seite 6 Freitag, 17. September 2021 Nummer 37 digt. Bad Peterstal-Griesbach, 15.09.2021 Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Bürgermeisteramt Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Bad Peterstal-Griesbach a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Na- men der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge gez. unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung Meinrad Baumann verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen Bürgermeister außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Erstattung von Schülerbeförderungskosten Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten beim Einsatz privater Pkw fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von Kosten für die Beförderung von Schülern mit dem privaten Pkw der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. können für Grundschüler ab einer Mindestentfernung von 2,0 km, für Schüler von weiterführenden Schulen von 3,0 km von der Woh- Der Wähler gibt nung bis zur Schule, zu einer Sammelstelle oder zum Bahnhof (kür- seine Erststimme in der Weise ab, zeste öffentliche Wegstrecke) entsprechend der Satzung über die dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) Erstattung notwendiger Beförderungskosten des Landratsamts Orte- durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise naukreis erstattet werden. Hierzu ist in jedem Schuljahr ein Antrag eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten beim Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs spätestens 2 Wochen nach Beförderungsbe- und seine Zweitstimme in der Weise, ginn bei der Gemeinde einzureichen, bei der das jüngste schulpflich- dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch tige Kind die Schule besucht. Die jeweiligen Stundenpläne sind dem ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- Antrag beizufügen. Erfolgt eine Beförderung auf dem Weg zur Ar- deutig kenntlich macht, beit, können die Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung welcher Landesliste sie gelten soll. nicht erstattet werden. Für Grundschüler aus Bad Peterstal-Gries- bach oder Schüler von weiterführenden Schulen mit Geschwistern, Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des welche die Matthias-Erzberger-Schule besuchen, und obige Voraus- Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- setzungen erfüllen, können entsprechende Anträge beim Bürger- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmab- meisteramt, Zimmer 10, abgeholt werden. gabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotogra- fiert oder gefilmt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kiefer, Tel.: 79-21 gerne zur Verfügung 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Zahlung einer Ausgleichszulage für 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im landwirtschaftliche Betriebe unter 3 ha Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, landwirtschaftlich genutzter Fläche a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die- ses Wahlkreises oder Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbstbewirtschaftete b) durch Briefwahl Eigentums- und Pacht-fläche in der benachteiligten Agrarzone teilnehmen. (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) unter 3,0 ha Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde- umfasst, erhalten eine Ausgleichszulage von 170,00 €/ha. Geför- behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm- dert wird nur die Fläche in der Steillage. zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be- schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver- Dauergrünland, das nicht regelmäßig beweidet wird, wird in die För- schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen derung einbezogen, wenn es regelmäßig, jedoch mindestens einmal Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange- jährlich, abgemäht wird und keinen anderen als landwirtschaftlichen gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Zwecken dient. 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Der Antragsteller verpflichtet sich, die geförderte landwirtschaftliche Fläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Voraussetzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage ist, dass die Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach 4 des Bundeswahlgesetzes). dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76.693,00 € nicht über- Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- schritten haben. ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Für die Abgabe der Anträge der Landwirte bei den Gemeinden gilt Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom eine Ausschlussfrist bis zum 30.09.2021. Die Ausgleichszulage Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- wird nur auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die un- und wird auch durch die Antragstellung nicht begründet. ter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Voraussetzung für die Ge- Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt währung einer Ausgleichs- zulage durch örtliche Erhebungen zu prü- oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson fen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Die Anträge auf Ausgleichszulage können von Donnerstag, Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer 02.09.2021 bis Donnerstag, 30.09.2021 beim Bürgermeis- Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- teramt Bad Peterstal, Zimmer 10, und in der Ortsverwaltung Bad heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un- Griesbach, während den üblichen Öffnungszeiten gestellt werden. befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entge- Anträge können nur bis Donnerstag, 30.09.2021, 18.00 Uhr, ab- gen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne ei- gegeben werden. Anträge nach diesem Termin können nicht mehr ne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine berücksichtigt werden. Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Nummer 37 Freitag, 17. September 2021 Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung Nächste Abfallabfuhr: 2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan "Bauma- Bitte halten Sie die Abfallbehältnisse rechtzeitig bereit. cker" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemeinde Bad Peters- Der Abfuhrtermin bezieht sich jeweils auf beide Ortsteile: tal-Griesbach Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Montag, 20. September 2021 grüne Tonne Innenbezirke Verfahren nach § 13b BauGB Mittwoch, 22. September 2021, Problemstoffsammlung beim Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner Bahnhof in Bad Griesbach öffentlichen Sitzung am 13.09.2021 die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Baumacker" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Alle Informationen rund um die Abfallentsorgung finden Sie unter: Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung be- www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de schlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südwesten der Orts- lage des Ortsteils Bad Peterstal und umfasst das Flst.Nr. 141 am westli- Sammlung von Problemabfällen, chen Ende der Straße "Am Eckenacker", westlich angrenzend an die bestehende Bebauung mit insgesamt ca. 0,27 ha. Die Fläche schließt an Elektronikgeräten und Elektrokleingeräten einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. aus Privathaushalten Die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Baumacker" mit Begrün- Der Ortenaukreis führt auch im Jahr 2021 wieder gebührenfreie Samm- dung und mit sämtlichen Bestandteilen kann während den üblichen lungen von Problemabfällen, Elektronikgeräten und Elektrokleingeräten Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach ein- aus Haushaltungen durch. gesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Baumacker"sowie die Örtlichen Bauvorschrif- Die Problemabfälle für die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach ten zum Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). können am Mittwoch, 22. September 2021 von 14.15 Uhr bis Der Änderungsbereich ist in der rechtswirksamen 5. Änd. des FNP des 17:15 Uhr, am Bahnhof (Zufahrtsweg Döttelbach in Richtung GVV "Oberes Renchtal" als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Bauhof) im Ortsteil Bad Griesbach für beide Ortsteile abgege- Nach Rechtskraft des B-Plans wird der FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 ben werden. BauGB entsprechend berichtigt. Jedermann kann die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans "Bauma- Problemabfälle aus Haushaltungen sind Stoffe, die üblicherweise in klei- cker" mit Begründung und sämtlichen Bestandteilen einsehen und über nen, haushaltsüblichen Mengen anfallen und bei einer Entsorgung über den Inhalt Auskunft verlangen. den normalen Hausmüll Nachteile und Schäden für Personen, Fahrzeu- Weiterhin kann die 2. Änderung und Erweiterung des B-Plans mit diesen ge, Entsorgungsanlagen und Umwelt hervorrufen können und daher Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Pe- getrennt erfasst und in speziellen Anlagen sicher entsorgt werden müs- terstal-Griesbach eingesehen werden https://gemeinde.bad-peterstal- sen. griesbach.de/ sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden- Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitpla- Es handelt sich dabei um Abfälle wie z. B. Farben, Lacke, Lösemittel, nung) eingesehen werden. Spraydosen mit Resten, Imprägnier- und Holzschutzmittel, Pflanzen- Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorge- schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Batterien, Leuchtstoffröh- schriebenen Veröffentlichung. ren, LED- und Energiesparlampen, Säuren, Laugen, Salze, Reinigungs- mittel, Chemikalienreste, Feuerlöscher, Altöle, Frittierfette und Speise- Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 - 3 und Abs. 2 des Bauge- öle, Quecksilberthermometer und Altmedikamente. setzbuches (BauGB) sowie in der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der GemO bezeichneten Verfahrens- Wichtige Hinweise zur Sammlung: und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang bei der 2. * Achten Sie auch auf die Sammeltermine in den benachbarten Städten/ Änderung und Erweiterung dieses Bebauungsplans sind nach § 215 Gemeinden. Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB und § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn * Anlieferungen von Problemabfällen aus dem gewerblichen und land- • die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb wirtschaftlichen Be reich sind bei der Sammelaktion ausgeschlossen. eines Jahres und * Es ist verboten, Problemabfälle außerhalb der festgelegten Annahme- • Mängel des Abwägungsvorgangs nicht innerhalb von 1 Jahr seit die- zeiten bei den Sammelplätzen abzustellen. ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend * Dispersionsfarben (wasserlösliche Wandfarben) können in vollständig gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung ausgehärtetem Zustand auch über die Graue Tonne entsorgt werden. oder den Mangel begründen soll, darzulegen. * Die Problemabfälle sollten in dichten, verschlossenen Behältern (mög- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches lichst im Originalgebinde) unvermischt angeliefert werden. über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen * Elektrokleingeräte wie z.B. Fernsehgerät, Computer, Radio, Handy, durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 Kaffeemaschine, Bügeleisen, Staubsauger, Bohrmaschine oder Hand- BauGB) im Falle der Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 kreissäge werden ebenfalls angenommen. BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht in- nerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. * Keine Annahme von Elektrogroßgerätenwie z.B. Wasch- und Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Spülmaschinen, Trocknern, Elektroherden, Kühlgeräten oder Gefrier- gilt der Bebauungsplan - sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- truhen. Hierfür gibt es kostenlose Abgabe-tellen, die der Rückseite des und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Ge- Abfallkalenders entnommen werden können. meindeordnung ergangenen Bestimmung zustande gekommen ist - ein * Nutzen Sie auch die vorhandenen Rücknahmesysteme im Handel Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande (z. B. für Batterien, Elektrogeräte). gekommen. Dies gilt nicht wenn Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Ortenaukreises unter ' 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung 0781 805-9600 gerne zur Verfügung. oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind, Die Sammeltermine können der Rückseite des Abfallkalenders ent- 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung we- nommen werden oder im Internet unter www.abfallwirtschaft-orten- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines aukreis.de eingesehen und ausgedruckt werden. Die Termine kön- Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den nen auch der neuen „AbfallApp Ortenaukreis“ entnommen werden. Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Bad Peterstal-Griesbach, den 14.09.2021 gez. Meinrad Baumann, Bürgermeister
Seite 8 Freitag, 17. September 2021 Nummer 37 Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach für das Haushaltsjahr 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach hat in seiner Sitzung vom 13.09.2021 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit folgenden Werten festgestellt: 1. Ergebnisrechnung EUR 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 7.591.896,83 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 7.878.191,17 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -286.294,34 1.4 Außerordentliche Erträge 43.806,72 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 43.806,72 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 242.487,62 2. Finanzrechnung EUR 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.228.758,00 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.174.229,52 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 54.528,48 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.085.470,69 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.153.598,80 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -1.068.128,11 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -1.013.599,63 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 702.327,75 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 422.632,04 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 279.695,71 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -733.903,92 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -9.182,41 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 948.573,20 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -743.086,33 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 205.486,87 3. Bilanz EUR 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 Sachvermögen 39.687.325,88 3.3 Finanzvermögen 2.564.449,41 3.4 Abgrenzungsposten 23.159,74 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 42.274.935,03 3.7 Basiskapital 28.455.593,80 3.8 Rücklagen 0,00 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -242.487,62 3.10 Sonderposten 9.196.242,09 3.11 Rückstellungen 218.817,51 3.12 Verbindlichkeiten 4.208.946,14 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 437.793,11 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 42.274.935,03
Nummer 37 Ergebnisse des Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Rücklagen aus Überschüssen Haushaltjahres Ergebnisses aus dem des aus. Basiskapital Stufen der Ergebnisverwendung und des Sonder- Ordentliches Zweitvorange- Drittvorange- ordentlichen Sonder- Vorjahr ergebnis Ergebnis gangenen Jahr gangen Jahr Ergebnisses ergebnisses Haushaltsausgleichs1) 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände2) 43.806,72 -286.294,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.455.593,80 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem 0,00 0,00 0,00 0,00 2 ordentlichen Ergebnis Zuführung eines Überschusses des ordentlichen 3 Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 ordentlichen Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen 4 Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des 0,00 0,00 Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses 5 durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses -43.806,72 43.806,72 6 durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur 0,00 0,00 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch 8 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses 9 durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des 0,00 0,00 Sonderergebnisses Freitag, 17. September 2021 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen 10 Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das 242.487,62 0,00 0,00 Folgejahr 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr 0,00 vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit 0,00 12 dem Basiskapital 13 vorläufige Endbestände 0,00 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital 0,00 14 nach § 23 Satz 4 GemHVO 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von 0,00 Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 3) Ergebnisbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des 16 0,00 0,00 28.455.593,80 Fehlvetragsvortrags. 1) Es sind nur die jeweils relevanten Stufen abzubilden. 2) Die Werte in den Spalten 3 bis 5 entsprechen den Werten in den Zeilen 16 Spalten 2 bis 4 der Vorjahresübersicht. 3) optional zeiten im Rathaus Bad Peterstal in den Räumen der Gemeindekasse zur Einsichtnahme öffentlich Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 20.09.2021 bis 28.09.2021 während der üblichen Sprech- Seite 9
Seite 10 Freitag, 17. September 2021 Nummer 37 Fundbüro 6. Auszahlung Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch Verloren: Kinderbadeschuhe den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller der beauf- tragten Stelle die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten Das Bürgermeisteramt mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist. 7. Zuständigkeit Beauftragte Stelle des Ortenaukreises für die Antragsannahme und Richtlinie zur Gewährung von Antragsbearbeitung für das Jahr 2021 ist die Gemeindeverwaltung Transportkosten für weibliche Rinder Bad Peterstal, Zimmer 10 sowie die Ortsverwaltung Bad Griesbach. durch den Ortenaukreis und der Gemeinde Die Antragsunterlagen können ab sofort an den genannten Stellen Bad Peterstal-Griesbach abgeholt werden und sind rechtzeitig bis spätestens 30. September 2021 an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Ortsverwaltung zu- Die Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach wird auch im Jahr 2021 das rückzugeben. Förderprogramm für die Gewährung von Transportkosten für weib- liche Rinder nach der Förderrichtlinie des Ortenaukreises mitfinan- zieren und entsprechend fördern. 1. Situation Der Waldanteil hat in vielen Gemeinden des Ortenaukreises, beson- ders in Tälern und Seitentälern, beträchtlich zugenommen. Begleitende Hilfe im Kindergarten Er beträgt oftmals bereits 70 % und mehr an der Gesamtgemarkung gesucht einer Gemeinde. Zur Enge vieler Täler kommt ihre Hängigkeit von über 30 % und Der kath. Kindergarten St. Antonius in Bad Peterstal- Gries- mehr. Sie sind als Problemflächen besonders stark dem Auffors- bach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Integrations- tungsdruck ausgesetzt. kraft/Begleitende Hilfe. Aufgrund der schlechten Preissituation auf dem Rindfleischmarkt Der Stundenumfang beträgt 9 Wochenstunden. Es ist hierfür wird von vielen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben hier die Rind- keine pädagogische Ausbildung nötig. viehhaltung aufgegeben. Landschaftlich schöne Täler werden nicht Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Ver- mehr (landwirtschaftlich genutzt) beweidet. Die Gefahr der Verbu- rechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden. schung ist groß. Die Attraktivität der Täler für den Tourismus nimmt www.vst-achern.de/Stellenbörse, bei der Kindergartenlei- ab. tung Frau Müller 07806-8150 oder der Kindergartengeschäfts- Auch wenn viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe in den Problem- führung Frau Ott 07841-67326 gebieten kein Vieh mehr halten, so sind sie oft jedoch bereit, über die Vegetationszeit in den Sommermonaten Rinder in Pension zu Wir freuen uns auf ihre Bewerbung! nehmen. Darüber hinaus dient es generell der Tiergesundheit und der artge- rechten Haltung, wenn Rinder nicht nur im Stall sondern auch auf der Weide gehalten werden. Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der Ortenaukreis eine Förderung nach der „Richtlinie zur Gewährung von Transportkos- tenbeihilfe für weibliche Rinder“. Kreisimpfzentrum Offenburg Im Impfzentrum in Offenburg wird noch bis einschließlich 30.9.2021 2. Antragsberechtigung an sieben Tagen pro Woche geimpft. Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter Es besteht weiterhin freie Impfstoffwahl aller vier zugelassenen Impf- von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet stoffe. Geimpft wird von Montag bis Freitag zwischen 12 und 20 Uhr des Ortenaukreises (Gebietskulisse siehe Anlage) für mindestens 3 und an den Wochenenden zwischen 8 und 16 Uhr. Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen. Täglich ist auch ein Kinderarzt vor Ort. Somit können im Impfzent- rum auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit den für sie zu- 3. Höhe der Transportkostenbeihilfe gelassenen Impfstoffen von Biontech und Moderna geimpft werden. Die Transportkostenbeihilfe beträgt € 45,-/Rind (Hin- und Rück- Am 30.9.2021 wird der Betrieb des Impfzentrums in Offenburg transport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2 €/Trans- endgültig eingestellt. portkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80 €/Jahr. Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weiblicher Rinder gewährt. Stadt Oppenau - Ausbildungsplätze 4. Antragstellung und Anmeldung Die Stadt Oppenau bietet ab 01.09.2022 folgende Ausbildungsplät- Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberech- ze an: tigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis • Fachkraft für Bäderbetriebe (m/w/d) zum 30. September des jeweiligen Jahres alle Rinder mit Ohrnum- • Forstwirt (m/w/d) mer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und Flurstücknummer/n • Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) der Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigen- tümers der beauftragten Stelle mitzuteilen. Alle Infosauf www.oppenau.de/ausbildung Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den Bewerbungen bis 15.10.2021 Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pen- sion an- und am Ende der Pension abzumelden. 5. Vor-Ort-Kontrolle Durch eine Vor-Ort-Kontrolle, aber auch durch Abgleich mit der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem Tier) überprüft der Ortenaukreis in 5 % der Fälle die Angaben des Antragstellers.
Nummer 37 Freitag, 17. September 2021 Seite 11 SONSTIGE A LT- E I S E N - S A M M L U N G BEKANNTMACHUNGEN Samstag, 18. September 2021 DRK Blutspendedienst Liebe Einwohner, wir, die Musik- und Milizkapelle Bad Peterstal e.V., führen am Samstag, Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bit- 18. September 2021, unsere alljährliche Alt-Eisen-Sammlung durch. tet zur Spende Um 9.00 Uhr beginnen wir mit der Straßensammlung. Daher bitten wir all diejenigen, die uns unterstützen Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen möchten, die Altmetalle und das Alt-Eisen (Schrott) gut sichtbar zur Abholung am Straßenrand bereitzustellen. Sollten Sie größere Mengen haben, so können wir diese auch sofort nach Bedarf bei Ihnen zu Hause abholen. angewiesen. Unfälle, Krebs- und Herzerkrankungen sowie Kompli- kationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blut- Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unseren Ansprechpartner Bernhard Schönbrunn: Tel. 07806/685 bzw. 0173/7015120. spendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überlebenswichtigen Für Ihre Unterstützung und Mithilfe möchten wir uns schon im Voraus bedanken! Blutprodukten immer wieder vor Herausforderungen. Krankenhäu- Ihre Musik- und Milizkapelle Bad Peterstal e.V. ser mussten seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Ein- griffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hintergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Operationen nachge- holt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blut- spendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Landratsamt Ortenaukreis ruft zum Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regel- „Stadtradeln“ auf - Ortenauerinnen und mäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestandteile sind nur max. Ortenauer radeln gemeinsam für das Klima vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg- Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Seit dem 6. September 2021, Radeln Bürgerinnen und Bürger im Freitag, dem 24.09.2021 Rahmen der Aktion STADTRADELN für den Ortenaukreis um die von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Wette. Nach der Devise „Klimaschutz statt Corona-Blues“ ruft das Kulturhaus, Kurhausweg 13 Landratsamt dazu auf, in die Pedale zu treten. Interessierte können 77740 Bad Peterstal-Griesbach sich auch nachträglich noch anmelden! Hierbei handelt es sich um einen interkommunalen Radfahrwettbe- Hier geht es zur Terminreservierung: werb des Klima-Bündnis, bei dem Bürgerinnen und Bürger der Kom- https://terminreservierung.blutspende.de munen und Landkreise innerhalb von 21 aufeinanderfolgenden Ta- gen Radkilometer sammeln und somit in einen Wettbewerb mit an- Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich ge- deren Kommunen und Landkreisen Deutschlands treten. sund und fit fühlen. Der Ortenaukreis beteiligt sich im Zeitraum vom 6. bis zum 26. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS- September 2021 an der bundesweiten Aktion. Überzeugen Sie sich CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei von den Vorteilen des Radfahrens und setzen sie ein Zeichen für Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität. Impfung Blut spenden. Neu in diesem Jahr ist der gemeindeübergreifende „Genussradeln- Stempelpass“, der für den STADTRADELN-Aktionszeitraum gültig Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende ist. Mit diesem Pass können die Radler die teilnehmenden Gastrono- aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der An- miebetriebe mit dem Fahrrad aufsuchen und den Pass bei Verzehr meldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. abstempeln lassen. Jeder abgestempelte Pass, der bis zum 31. Ok- Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informa- tober 2021 an das Landratsamt Ortenaukreis geschickt wird, nimmt tionen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. an einer Verlosung teil. Interessierte Betriebe dürfen sich gerne noch unter der E-Mail-Adresse tourismus@ortenaukreis.de informieren Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende- und anmelden. dienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 Das Landratsamt Ortenaukreis freut sich auch über die Teilnahme - 11 949 11. weiterer Radbegeisterter, es können auch Kilometer nachgemeldet werden. Alle Informationen zur Registrierung, zum „Genussradeln- Stempelpass und zu den Aktionen rund um das STADTRADELN erhalten Sie unter www.ortenau-tourismus.de/stadtradeln. Die Agentur für Arbeit Offenburg informiert Schnelle Hilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung und deren Am Mittwoch, den 22. September 2021, bietet die Agentur für Ar- beit Offenburg, sowie die Geschäftsstellen Achern, Hausach, Kehl, Angehörige Lahr und Oberkirch wegen einer betriebsinternen Veranstaltung kei- ne Servicezeiten an. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) Wer sich an diesem Tag persönlich in Offenburg oder Lahr arbeitslos „Hilfe, meine Tochter ist plötzlich so merkwürdig!“ – „Ich merke, mit melden will, kann dies auch am Folgetag erledigen, ohne dass Nach- mir stimmt was nicht.“ – „Mein Nachbar ist auf einmal ganz eigen- teile entstehen. artig.“ Hinter solchen Problemen steckt oft eine psychische Erkran- kung. Seit fünf Jahren bietet die „Informations-, Beratungs- und Die Service-Center sind wie gewohnt zwischen 8 und 18 Uhr unter Beschwerdestelle für Menschen mit psychischer Erkrankung und den Telefonnummern 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 deren Angehörige“ (IBB) eine Anlaufstelle für Betroffene, Angehöri- 5555 20 (Arbeitgeber) erreichbar. Diese Anrufe sind kostenfrei. ge und Menschen aus deren Umfeld sowie für Institutionen. Das IBB-Team setzt sich aus Angehörigen mit großem Erfahrungs- schatz, Psychiatrie-Erfahrenen, davon eine Genesungsbegleiterin, zwei Fachkräften aus dem sozialpsychiatrischen Bereich und aus dem Suchtbereich sowie einer Patientenfürsprecherin zusammen. Sie arbeiten unabhängig und ergebnisoffen. Alle Teammitglieder un- terliegen der Schweigepflicht. Sie bieten ein offenes Ohr, entlasten-
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