MITTEILUNGSBLATT - Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                              Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
44. Jahrgang            Donnerstag, 19. März 2020                                             Nr. 12

                    Wegen Corona:
                    Neuer Termin für Wahl der Pfarrgemeinderäte
                    Verlängerung der Fristen für Online- und Briefwahl

                    Erzbischof Stephan Burger hat am Dienstag (17.03.) aufgrund der ständigen
                    Veränderungen der Sach- und Rechtslage in der Corona-Krise weitreichende

  Bitte beachten
                    Entscheidungen für die Wahl der Pfarrgemeinderäte getroffen: Die Pfarrge-
                    meinderats-Wahl in der Erzdiözese Freiburg wird um zwei Wochen, vom 22.03.
                    auf den 05.04., verschoben.

       Sie die      Dadurch werden die Fristen für die Online- und Briefwahl verlängert: So kann
                    noch bis zum 03.04., 18 Uhr online gewählt werden. Briefwahlanträge können

  Informationen     noch bis zum Ablauf des 01.04. gestellt und bis zum 05.04., 12 Uhr abgegeben
                    werden. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und
                    für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der
      über die      22.03.2020.

 Corona-Pandemie
                    Unter den Anforderungen an eingeschränkte Sozialkontakte zur Reduzierung
                    der Neuinfektionen durch Corona waren bereits am vergangenen Freitag
                    (13.03.) die Pfarrgemeinderatswahl als Präsenzwahl abgesagt und Wahlpartys

     in diesem      untersagt worden. Angesichts der Corona-Epidemie ändert sich die Sach- und
                    Rechtslage in Deutschland nahezu täglich. Für Baden-Württemberg wird die
                    Situation maßgeblich durch die Verordnung der Landesregierung über infek-

    Amtsblatt
                    tionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
                    (CoronaVO) bestimmt. Insbesondere für öffentliche Veranstaltungen gelten ak-
                    tuell erhebliche Einschränkungen. Mit der Entscheidung zur Verlängerung der
                    Fristen für die Online- und Briefwahl können mehr Wahlberechtigte von Ihrem
                    Wahlrecht Gebrauch machen.

                    Gleichzeitig sind viele Fragen noch nicht restlos geklärt. In einem Brief an die
Stand 18.03.2020,   Wahlvorstände schreibt der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller:
                    „Derzeit ist noch nicht absehbar, was das für die Ermittlung des Wahlergeb-
                    nisses bedeutet: Welche Vorkehrungen sind zu treffen, wie werden diejenigen
    12:00 Uhr       geschützt, die das Wahlergebnis ermitteln? Was bedeutet das für die Verpflich-
                    tung, das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln?“ Derzeit werden Verantwortli-
                    che auf allen Ebenen vor eine Vielzahl von Entscheidungen gestellt, die sie in
                    sehr kurzer Zeit treffen müssen, berichtet Martin Müller: „Ich gehe davon aus,
                    dass bis zum Ende der Wahl am 5. April geeignete und geprüfte Maßnahmen
                    vorgeschlagen werden können.“

                    Wahlvorstand für die Pfarrgemeinderatswahl

                    Pfarrer
                    Meinrad Huber                               Renate Döring
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2 | Donnerstag, 19. März 2020                                                                                                                                         8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                   112       Caritasverband Sigmaringen
                                                                                        Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                             07571/7301-0
Feuerwehr                                                                               SKM Sigmaringen                                                   07571/50767
Kommandant Eugen Kieferle                                            0175/9157636       Suchtberatung Sigmaringen
Stv. Kommandant Martin Widmer                                        0177/6565416       Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                          07571/4188
                                                                                        Elisabethenheim Ostrach                                          07585/ 930730
Feuerwehrleitstelle                                                 0751/50915335
Polizei/Notruf
Polizeirevier Bad Saulgau
                                                                               110
                                                                        07581/4820
                                                                                         PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                           07571/742329       Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
                                                                                        Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Giftnotruf Notfalltelefon                                               0761/19240      E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Kläranlage/Abwasser                                                  0172/7420978       Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
                                                                                        nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Wasserversorgung                                                     0172/7420976
                                                                                        Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Gas-Stördienst                                                       0800/0824505

                                                                                         APOTHEKENNOTDIENST
 ÄRZTLICHER NOTDIENST                                                                   Apotheken Notdienstfinder                                       0800/0022833
Ärztlicher Notdienst                                                    116117
                                                                                        Donnerstag, 19.03.2020
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau ist von 8.00 – 22.00 Uhr. Auch au-         Vital-Apotheke, Bad Saulgau                                Tel: 07581/484900
ßerhalb dieser Zeiten ist über die obige Telefonnummer ein diensthabender Arzt          Freitag, 20.03.2020
zu erreichen.                                                                           Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen                           Tel: 07571/5513
                                                                                        Donau Apotheke, Riedlingen                                  Tel: 07371/93260
Zahnarzt Notfalldienst                                               0180/5911650       Samstag, 21.03.2020
                                                                                        Hodrus`sche Apotheke, Altshausen                             Tel: 07584/3552
Augenarzt nur Wochenende/Feiertage                                                      Apotheke Leopold, Sigmaringen                               Tel: 07571/13665
Notfalldienst                                                        0180/1929340       Kloster-Apotheke, Zwiefalten                                 Tel: 07373/2879
                                                                                        Sonntag, 22.03.2020
Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Ravensburg, Oberschwabenklinik                Kreuz Apotheke, Mengen                                       Tel: 07572/8035
GmbH, Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg                                               Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen                     Tel: 07571/747339
Samstags, Sonn- und Feiertags: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr /                                  Montag, 23.03.2020
15:00 Uhr - 19:00 Uhr                                       0180 6077312                Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch                          Tel: 07575/92280
                                                                                        Alte Apotheke, Bad Schussenried                               Tel: 07583/847
 FAMILIENHILFE PFLEGEDIENST                                                             Dienstag, 24.03.2020
                                                                                        Apotheke St. Michael, Hohentengen                          Tel: 07572/711588
Familienhilfe im ländlichen Raum                                                        Mittwoch, 25.03.2020
Dorfhelferinnenstation                                                 07585 300 18     Antonius Apotheke, Bad Saulgau                                 Tel: 07581/7301
                                                                                        Bilharz-Apotheke, Sigmaringen                             Tel: 07571/7296060
 SOZIALSTATION                                                                          Donnerstag, 26.03.2020
                                                                                        Adler Apotheke, Sigmaringendorf                             Tel: 07571/12864
St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach                                                  Stadt Apotheke, Bad Buchau                                  Tel: 07582/91184
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                         07552 1212
St. Anna, Sozialstation
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer
                                                                                         KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
24 Std.bereitschaft                                                     07572/76293     Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                     07585 6250549      Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
Die Zieglerische e. V.
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                                   07503/929900       FORSTREVIER OSTRACH
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                                07503/929525      Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen                      07571/74867001      e-mail: daniel.benz@lrasig.de
Haus der Sozialen Dienste, Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen
Beratungsstelle der Mariaberger
Heime für Familien mit behinderten Angehörigen                      07571/74867003
                                                                                         CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3                                                            Helferkreis Hospiz                                           0152/01826728
88630 Pfullendorf                                                     07552/252463
                                                                                         HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE
 HEBAMME
                                                                                        Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
Barbara Hilgenfeldt
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                                         07558/938946
Andrea Trautmann
                                                                                         GEMEINDEVERWALTUNG
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau                      07581/2007529      Gemeindeverwaltung                                             Tel. 07585/300-0
Hebammensprechstunde                                                                    Bürgerbüro                                                 07585/300-31, 32, 35
Kostenlose Einzelberatung für (werdende) Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr (ohne      Standesamt/ Rentenberatung                                    07585-300-33, 34
Überweisung, ohne Terminvereinbarung)                                                   Kasse                                                         07585/300-19, 20
Sprechzeiten:                                                                           Steueramt                                                         07585/300-16
Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit des Landrat-    Bauamt                                                        07585/300-13, 22
samtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen                              Öffnungszeiten:
Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiserstraße 62,      Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
88348 Bad Saulgau                                                                       Do. 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde                                       Bürgerbüro zusätzlich Mo. 13.30 Uhr – 17.00 Uhr

 CARITASCARITASSOZIALDIENST                                                              IMPRESSUM
„Wir möchte mithelfen, die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.            Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach
Aus diesem Grund bleiben die Dienststellen des Caritasverbandes für den Publikumsver-   Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
kehr bis auf weiteres geschlossen.                                                      Bürgermeister Christoph Schulz
Hierdurch entfallen bis auf weiteres auch die Außensprechstunden vom Caritasso-
zialdienst, der Schwangerschaftsberatung und der Migrationsberatung in Ostrach          Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck:
und Pfullendorf.                                                                        Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Persönliche Vorsprachen sind nur in äußerst dringenden Angelegenheiten und nach te-     Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
lefonischer Terminabsprache möglich.                                                    E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer: 07575-925413.“                          Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
Donnerstag, 19. März 2020 | 3

   GEMEINDENACHRICHTEN
Das Coronavirus hält uns alle                    Schließung von Einrichtungen                      tikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020
                                                 Das Rathaus bleibt geschlossen. Bitte neh-        (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird
in Atem                                          men Sie telefonisch (Tel-Nr. 07585/300-0)         verordnet:
Die Bundesregierung und die Regierungs-          oder per E-Mail (info@ostrach.de) Kontakt
chefs der Bundesländer haben am 16. März         mit der Verwaltung auf.                           §1
2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen                                                         Einstellung des Betriebs an Schulen, Kinder-
zur weiteren Beschränkung von sozialen           Alle Räumlichkeiten der Gemeinde Ostrach          tageseinrichtungen und Kindertagespflege-
Kontakten im öffentlichen Bereich verein-        bleiben bis auf weiteres für den Sportbe-         stellen
bart. Die Landesregierung Baden-Würt-            trieb und Veranstaltungen jeglicher Art ge-
temberg hat die Corona-Verordnung über           schlossen. Dies betrifft die Buchbühlhalle,       (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
infektionsschützende Maßnahmen erlassen.         die Riedhalle, den Weithartsaal, alle Dorfge-     1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch-
Nachfolgend können Sie die Version vom           meinschaftshäuser usw.                               führung außerunterrichtlicher und ande-
17.03.2020 lesen. Die Pressemitteilungen für     Das Betriebsverbot gilt auch für die Muse-           rer schulischer Veranstaltungen an den
den Landkreis Sigmaringen haben wir eben-        en, die Schulsporthalle, das Hallenbad, das          öffentlichen Schulen, Schulkindergärten,
falls zu Ihrer Information abgedruckt. Die je-   Fitnessstudio, Sportanlagen, die Bücherei,           Grundschulförderklassen und den Schu-
weils aktuellsten Informationen können Sie       das Jugendhaus und Vergnügungsstätten                len sowie Schulkindergärten in freier Trä-
auf der Homepage der Gemeinde Ostrach            (Spielhallen). Auch die Kinderspielplätze            gerschaft,
abrufen (www.ostrach.de).                        und der Skaterplatz werden geschlossen            2. die Nutzung schulischer Gebäude für
                                                 und dürfen nicht mehr betreten werden.               nichtschulische Zwecke,
Bei allen Vorkehrungen sind die Mithilfe und                                                       3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun-
das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger       Das Betreten von Alten- und Pflegeheimen             gen sowie Kindertagespflege und
gefragt.                                         ist nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung     4. der Betrieb von Betreuungsangeboten
Wir müssen unsere sozialen Kontakte stark        und unter Schutzvorkehrungen möglich.                der verlässlichen Grundschule, flexiblen
einschränken. Zum Schutz von Betroffenen         Personen mit Anzeichen von Atemwegser-               Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Hor-
mit Immunschwächen oder anderen Vorer-           krankungen sowie Kontaktpersonen von                 te an der Schule
krankungen sollten alle Bürger mit unge-         Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu allen
klärten Gesundheitsbeschwerden zu Hause          Einrichtungen untersagt.                          untersagt.
bleiben.
                                                 Der Betrieb von Gaststätten wird grund-           (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht
Bei Symptomen melden Sie sich zunächst           sätzlich untersagt.                               für Schulen am Heim an nach § 28 LKHG an-
telefonisch beim Hausarzt oder dem Ge-           Ausnahmen für Speisegaststätten: siehe            erkannten Heimen für Minderjährige soweit
sundheitsamt in Sigmaringen. Anhand ei-          Corona-Verordnung des Landes in diesem            die Schüler ganzjährig das Heim besuchen
nem Fragekatalog wird festgestellt, ob eine      Mitteilungsblatt.                                 sowie Sonderpädagogische Bildungs- und
Testung erforderlich ist. Betroffene erhalten    Ziel ist es, einen Lieferservice einzurichten.    Beratungszentren mit Internat, die ganz-
dann einen Code und einen Termin für die         Der Lieferservice/Straßenverkauf ist weiter-      jährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt
Testung. Ein Testzentrum geht in der frühe-      hin erlaubt.                                      ferner nicht für Schulen der Altenpflege,
ren Oberschwaben-Kaserne in Hohenten-                                                              Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kranken-
gen ab 18.03.2020 in Betrieb. Es werden kei-     Verbot sämtlicher Veranstaltungen                 pflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbin-
ne Testungen in Krankenhäusern oder bei          Sämtliche Veranstaltungen sind untersagt,         dungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter
Hausärzten durchgeführt!                         unabhängig von der Teilnehmerzahl.                sowie Schulen zur Ausbildung von Medi-
Testungen im zentralen Testzentrum wer-          Leider sehen wir uns gezwungen, auch Be-          zinisch-technischen Assistenten und Phar-
den ausschließlich für angemeldete Betrof-       erdigungen einzuschränken. Diese dürfen           mazeutisch-technischen Assistenten, soweit
fene vorgenommen! Eine eigenmächtige             auf öffentlichen Friedhöfen nur mit max. 20       dort Schüler und Schülerinnen geprüft und
Fahrt zum Testzentrum kann dort nicht be-        Personen erfolgen.                                unterrichtet werden, deren Abschluss bis
arbeitet werden und ist zwecklos!                                                                  spätestens 30. Mai 2020 erfol-gen soll sowie
Bei engen Kontaktpersonen ordnet das Ge-         Der Recyclinghof bleibt geöffnet.                 für die Weiterbildung für Intensivkranken-
sundheitsamt Quarantäne an. Es erfolgt eine                                                        pfleger. Das Kultusministerium kann Aus-
stetige Nachermittlung, ob Symptome hin-         Uns ist bewusst, dass auf Sie, liebe Mitbürge-    nahmen von Absatz 1 für die Sonderpäda-
zukommen. Weitere Kontaktpersonen müs-           rinnen und Mitbürger, durch diese Regelun-        gogischen Bildungs- und Beratungs-zentren
sen derzeit nicht in Quarantäne.                 gen massive Einschränkungen zukommen.             mit den Förderschwerpunkten emotionale
                                                 Wichtig ist, dass jeder Einzelne alles ihm Mög-   und soziale Entwicklung, Sehen, Hören,
Für die Gemeinde Ostrach heißt dies              liche dazu beiträgt, die Weiterverbreitung        geistige Entwicklung, körperliche und mo-
konkret:                                         des Virus zu verlangsamen. Bitte befolgen Sie     torische Entwicklung, Schülerinnen und
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Ge-          deshalb die aufgeführten Regelungen.              Schüler in längerer Krankenhausbehand-
meinde Ostrach sind von den einschneiden-        Bleiben Sie gesund.                               lung sowie die entsprechenden Einrichtun-
den Maßnahmen betroffen. Diese drasti-                                                             gen des frühkindlichen Bereichs zulassen,
schen Maßnahmen sind jedoch notwendig,           Ihr Christoph Schulz, Bürgermeister               sofern dies aufgrund des besonderen För-
um die Ausbreitung des Coronavirus einzu-                                                          der- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
                                                                                                   (3) Das Kultusministerium kann zur Durch-
dämmen.                                          Verordnung der Landesregierung über               führung schulischer Abschlussprüfungen
Schließung von Schulen und Kinderta-             infektionsschützende Maßnahmen                    Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab-
geseinrichtungen                                 gegen die Ausbreitung des Virus SARS-             satz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe
                                                                                                   gilt für das Sozialministerium in Bezug auf
Das Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal,      Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)              Gesundheitsberufeschulen und Schulen für
die Kindertageseinrichtungen und die Kinder-
tagespflegestellen sind seit dem 17.03.2020      vom 17. März 2020                                 Sozialwe-sen sowie für das Ministerium für
bis zum Ablauf den 19.04.2020 geschlossen.                                                         Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im
Eine Notfallbetreuung für Kinder von Berufs-     Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den          landwirt-schaftlichen Bildungsbereich.
tätigen in systemrelevanten Bereichen wurde      § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des In-
                                                 fek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli       (4) Ausgenommen von der Untersagung
bis zum 19.04.2020 sichergestellt.
                                                 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar-     nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schü-
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
4 | Donnerstag, 19. März 2020                                                                                                                8

ler an Grundschulen, an Grundschulstufen          4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige)     §3
von Sonderpädagogischen Bildungs- und                sowie Notfall- /Rettungswesen einschließ-    Verbot von Versammlungen und sonstigen
Beratungs-zentren, Grundschulförderklas-             lich Katastrophenschutz,                     Veranstaltungen
sen, Schulkindergärten, und den Klassen-          5. Rundfunk und Presse,
stufen 5 und 6 der auf der Grundschule            6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unterneh-    (1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonsti-
aufbauenden Schulen sowie Kinder in                  men für den ÖPNV und den Schienen-           gen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie
Kindertageseinrichtungen und Kinderta-               per-sonenverkehr sowie Beschäftigte der      die Wahrnehmung von Angeboten in Volks-
gespflege, sofern beide Erziehungsberech-            lokalen Busunternehmen, sofern sie im        hochschulen, Musikschulen und sonstigen
tigte oder die oder der Alleinerziehende in          Linien-verkehr eingesetzt werden,            öffentlichen und privaten Bildungseinrich-
Bereichen der kritischen Infrastruktur im         7. das Personal der Straßenmeistereien und      tungen im außerschulischen Bereich sowie
Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömm-           Straßenbetriebe,                             Reisebusrei-sen sind untersagt.
lich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt       8. Bestatter.
sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die                                                         (2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen,
oder der weitere Erziehungsberechtigte aus        (7) Das Kultusministerium kann über die in      Synagogen und die Zusammenkünfte an-
zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen            Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere      derer Glaubensgemeinschaften sind unter-
einer schweren Erkrankung, an der Betreu-         Bereiche der kritischen Infrastruktur lagean-   sagt.
ung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine     gepasst festlegen.
Notbe-treuung bereitgestellt, die sich auf                                                        (3) Sonstige Versammlungen und sonstige
den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Ab-        (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder,      Veranstaltungen sind untersagt.
satz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbe-     deren bisher besuchte Einrichtung einem
treuung findet in der jeweiligen Einrichtung,     Betriebsverbot unterliegt und für die nach      (4) Die zuständigen Behörden können aus
die das Kind bisher besuchte, durch deren         den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor-        wichtigem Grund unter Auflagen zum
Personal in möglichst kleinen Gruppen statt;      gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein-       Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom
Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver         richtungen nicht betreten. Die Personen-        Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulassen.
Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet       sorgeberechtigten haben für die Beachtung       Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
auf den gemein-samen Verzehr von Speisen          der Betretungsverbote zu sorgen.                wenn
bei einer Notbetreuung entsprechende An-                                                          1. Versammlungen und sonstige Veranstal-
wendung. Vom Mindestpersonalschlüssel             (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32          tungen der Aufrechterhaltung der kriti-
des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung           Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-        schen Infrastruktur im Sinne von § 1 Ab-
abgewichen werden, sofern die Wahrneh-            nung die Dauer der Untersagung nach Ab-            satz 6 dienen oder
mung der Aufsichtspflicht dennoch unein-          satz 1 zu verlängern sowie deren Bedingun-      2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene
geschränkt möglich ist.                           gen festzulegen und die Ausgestaltung der          Veranstaltungen handelt und eine Verle-
                                                  Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5             gung des Termins nicht möglich ist.
(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung           anzupassen. Das Recht der zuständigen Be-
gemäß Absatz 4 sind Kinder,                       hörden, weitergehende Maßnahmen nach            (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
1. die in Kontakt zu einer infizierten Per-       dem Infek-tionsschutzgesetz anzuordnen,         Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
   son stehen oder standen, wenn seit dem         bleibt hiervon unberührt.                       nung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte
   Kon-takt mit einer infizierten Person noch                                                     Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern
   nicht 14 Tage vergangen sind, oder             §2                                              und hierbei auch unterschiedliche Grenzen
2. die sich innerhalb der vorausgegangenen        Hochschulen                                     für Veranstaltungen in geschlossenen Räu-
   14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha-                                                        men und unter freiem Himmel festzusetzen.
   ben, das durch das Robert Koch-Institut        (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten,
   (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi-   Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und           §4
   kogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch,      Musikhochschulen, Hochschulen für an-           Schließung von Einrichtungen
   wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen         gewandte Wissenschaften, der DHBW und
   nach der Rückkehr neu als Risikogebiet         den Akademien des Landes wird bis zum           (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird
   eingestuft wird, oder                          19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn-      bis zum 19. April 2020 untersagt:
3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts            ener Studienbetrieb wird bis zu diesem          1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe-
   oder erhöhter Temperatur.                      Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote            sondere Museen, Theater, Schauspielhäu-
                                                  sind weiterhin möglich. Über die Nachho-           ser, Freilichttheater,
(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Ab-      lung von ausgefallenen Veranstaltungen          2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art,
satz 4 sind insbesondere                          und Prüfungen entscheidet die Hochschule           insbesondere Akademien, Fortbildungs-
1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord-    in eigener Verantwortung. Die Hochschulen          einrichtungen, Volkshochschulen, Musik-
   nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren         sorgen dafür, dass die Studentinnen und            schulen und Jugendkunstschulen,
   Energie, Wasser, Ernährung, Informations-      Studenten alle im Sommersemester 2020           3. Kinos,
   technik und Telekommunikation, Gesund-         vorgesehenen Studienleistungen er-brin-         4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal-
   heit, Finanz- und Versicherungswesen,          gen können und zugleich die Studierbarkeit         und Spaßbäder, Saunen,
   Transport und Verkehr,                         gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien        5. alle öffentlichen und privaten Sportanla-
2. die gesamte Infrastruktur zur medizi-          bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.        gen und Sportstätten, insbesondere Fit-
   nischen und pflegerischen Versorgung           Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April       nessstudios sowie Tanzschulen, und ähn-
   einschließlich der zur Aufrechterhaltung       2020 für den Publikumsverkehr geschlos-            liche Einrichtungen,
   dieser Versorgung notwendigen Unter-           sen. Online-Dienste können für die wissen-      6. Jugendhäuser,
   stüt-zungsbereiche, der Altenpflege und        schaftliche Nutzung geöffnet bleiben.           7. öffentliche Bibliotheken,
   der ambulanten Pflegedienste, auch so-                                                         8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel-
   weit sie über die Bestimmung des Sektors       (2) Das Wissenschaftsministerium wird              hallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
   Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,      gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch        9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli-
3. Regierung und Verwaltung, Parlament,           Rechtsverordnung die Dauer der Untersa-            che Einrichtungen,
   Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsein-       gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie          10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Dis-
   richtungen sowie notwendige Einrich-           Ausnahmen in begründeten Einzelfällen               kotheken, Kneipen und ähnliche Einrich-
   tungen der öffentlichen Daseinsvorsorge        zuzulassen. Das Recht der zuständigen Be-           tungen, sofern nicht unter § 5 fallend,
   (ein-schließlich der Einrichtungen gemäß       hörden, weitergehen-de Maßnahmen nach           11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und
   § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit           dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen,               Tierparks und Anbieter von Freizeitakti-
   Be-schäftigte von ihrem Dienstherrn un-        bleibt hiervon unberührt.                            vitäten (auch außerhalb geschlossener
   abkömmlich gestellt werden,                                                                         Räume), Spezialmärkte, Wettannahme-
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
Donnerstag, 19. März 2020 | 5

    stellen, und ähnliche Einrichtungen,        ausgenommen sind                                pen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen
12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein-      1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit        insbesondere:
    zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3       Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge-
    ge-nannten Einrichtungen gehören, ins-         rontopsychiatrie,                            Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozi-
    besondere Outlet-Center,                    2. psychosomatische     Fachkrankenhäuser       algesetzbuch (SGB) XI i. V. m. § 6 Abs. 1
13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.             sowie                                        Unter-stützungsangebote-Verordnung
                                                3. kinder- und jugendpsychiatrische Fach-       (UstA-VO), u. a. Betreuungsgruppen (für
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32          krankenhäuser                                Personen mit überwiegend kognitiven Ein-
Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer    jeweils einschließlich der zugehörigen Ta-      schränkungen, z. B. demenziell erkrankte
Einrichtungen zu untersagen oder den Be-        geskliniken.                                    pflegebedürftige Menschen) oder auch
trieb von der Einhaltung von Auflagen ab-                                                       sonstige Angebote zur Unterstützung im
hängig zu machen.                               (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen       Alltag (z. B. Freizeitausfahr-ten für behinder-
                                                mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder       te und pflegebedürftige Menschen). Ergän-
(3) Die nach den Leitlinien der Bundesre-       mit Behinderungen sowie von einem An-           zend hierzu werden - soweit die als Grup-
gierung und der Regierungschefs der Bun-        bieter verantwortete ambulant betreute          penveranstaltung angelegt - auch
desländer zum einheitlichen Vorgehen zur        Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-,
weiteren Beschränkung von sozialen Kon-         Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grund-        - Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs.
takten im öffentlichen Bereich angesichts       sätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken be-        1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und
der Corona-Epidemie in Deutschland vom          treten werden. Die Einrichtungen können         - Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI
16. März 2020 nicht zu schließenden Einrich-    den Zutritt zu Besuchs-zwecken erlauben,          i.V.m. § 8 UstA-VO
tungen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wo-      wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz             eingestellt.
chenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Ge-       vor Infektionen getroffen werden können.
tränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser,                                                        (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32
Drogerien, Tankstellen, Banken und Spar-        (3) Der Zutritt von externen Personen zu den    Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
kassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen,      in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen       nungen weitere Regelungen zum Schutz
Waschsalons, der Zei-tungsverkauf, Hoflä-       aus sonstigen, insbesondere beruflichen         gefährdeter Personen vor einer Infektion mit
den, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tier-    Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit       SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen
bedarfsmärkte und der Großhandel) haben         Zustimmung der Leitung der Einrichtung          in diesem Paragraphen zu ändern.
dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hy-    gestattet. Im Falle der Gewährung des Zu-
gienestandards, die Steuerung des Zutritts      tritts sind geeignete Vorkehrungen zum In-      (9) Über die Zutrittsverbote nach den Ab-
und das Vermeiden von Warteschlangen si-        fektionsschutz zu treffen.                      sätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in
chergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen                                                    einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei-
gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu      (4) Personen, die in den vorausgegangenen       spielsweise durch einen auffälligen Aushang
öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird er-     14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Per-   an den Zugangstüren, zu informieren.
mächtigt, dazu Auflagen festzulegen.            son standen, und Personen mit Anzeichen
                                                für Atemwegserkrankungen oder mit er-           §7
§5                                              höhter Temperatur ist der Zutritt zu den in     Betretungsverbote
Einschränkung des Betriebs von Gaststätten      Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen
                                                untersagt. Wenn diese Personen eine Ein-        (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz
(1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum    richtung zum Zweck der Behandlung oder          1 genannten Einrichtungen, insbesondere
19. April 2020 grundsätzlich untersagt.         Aufnahme betreten wollen, ist vorab das         Hochschulen, Schulen und Kindergärten,
                                                Einverständnis der Einrichtung einzuholen.      gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenom-          Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen        eingestellt wird, ein generelles Betretungs-
men sind Schank- und Speisegaststätten          werden. Soweit möglich, sind auch in diesen     verbot für Personen, die sich in den letzten
sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass     Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektio-       14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder
1. die Plätze für die Gäste so angeordnet       nen zu ergreifen.                               besonders betroffenen Regionen im Inland
   werden, dass ein Abstand von mindestens                                                      nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben,
   1,5 Metern zwischen den Tischen gewähr-      (5) Zur Aufrechterhaltung der medizini-         die Kontakt zu einer infizierten Person hat-
   leistet ist,                                 schen Versorgung und des Pflegebetriebs         ten oder die Symptome eines Atemwegsin-
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab-   können in der Einrichtung tätige Personen,      fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
   stand von mindestens 1,5 Metern zwi-         denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt
   schen den Gästen gewährleistet ist und       wäre, nach Abwägung die berufliche Tätig-       (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote
3. Schank- und Speisegaststätten frühestens     keit in der Einrichtung unter Beachtung von     dürfen nur zu notwendigen und ausdrück-
   ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und       Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entschei-       lich nicht zu touristischen Zwecken genutzt
   spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden      dung über die Fortsetzung der Tätigkeit und     werden.
   müssen.                                      die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft
                                                die Einrichtung.                                §8
(3) Das Sozialministerium wird gemäß §                                                          Weitere Maßnahmen nach dem Infektions-
32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von      (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und         schutzgesetz
Gaststätten weitergehend zu untersagen          4 können durch die Einrichtungen für nahe-
oder den Betrieb von der Einhaltung weite-      stehende Personen im Einzelfall, beispiels-     Das Recht der zuständigen Behörden, wei-
rer Auflagen abhängig zu machen.                weise im Rahmen der Sterbebegleitung            tergehende Maßnahmen zum Schutz vor
                                                oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes     Infek-tionen zu erlassen, bleibt von dieser
§6                                              und unter Auflagen zugelassen werden. In        Verordnung unberührt. Für den Erlass von
Maßnahmen zum Schutz besonders gefähr-          Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeig-       Maßnah-men nach dem Infektionsschutz-
deter Personen                                  nete Maßnahmen zum Schutz vor Infektio-         gesetz ist das Sozialministerium zuständige
                                                nen zu ergreifen.                               oberste Polizeibehörde. Das Sozialministeri-
(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz                                                       um übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der
1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilsta-      (7) Betreuungs- und Unterstützungsange-         nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozi-
tionäre Einrichtungen für Menschen mit          bote im Vor- und Umfeld von Pflege werden,      alministeriums über Zuständigkeiten nach
Pflege- und Unterstützungsbedarf oder           soweit sie als Gruppenangebote durch-           dem Infektionsschutzgesetz zuständigen
mit Behinderungen einschließlich Kurzzeit-      geführt werden, aufgrund einer erhöhten         Ortspolizeibehörden aus.
pflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu       Ansteckungsgefahr, insbesondere für die
Besuchszwecken be-reten werden. Hiervon         besonders betroffenen vulnerablen Grup-
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
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§9                                             Telefonplätze einrichten, schaffen wir            ben. „Wer trotz Quarantäne sich unter ande-
Inkrafttreten                                  es nicht, alle Anfragen zu beantworten“,         ren Menschen aufhält, riskiert, dass das Virus
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer       sagt Haag-Milz. Die Landkreishotline             an ältere und erkrankte Mitbürger weiterge-
Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die    sollte nicht für allgemeine Fragen ge-           geben wird. Und für diese kann es mitunter
gleichlautende Verordnung vom 16. März         nutzt werden.                                    tödlich enden.“ Auch all diejenigen, die kei-
2020 außer Kraft.                              „Wichtig“, so Haag-Milz: „Wer glaubt infiziert   ne Quarantäne haben, bittet die Landrätin,
                                               zu sein, muss nach wie vor telefonisch beim      soziale Kontakte zu meiden: „Sport in Grup-
§ 10                                           Hausarzt anrufen.“                               pen, Treffen mit Freunden im Bauwagen, der
Außerkrafttreten                                                                                Eisdiele oder dem Restaurant müssen nun
                                               Was tun die Mitarbeiter im Gesundheits-          nicht mehr zwingend sein.“
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020    amt aktuell konkret?                             Testcenter geht morgen in Betrieb
außer Kraft.                                   Dort laufen alle Informationen zum Corona        Das Testcenter in der ehemaligen Ober-
                                               Virus im Landkreis zusammen. Den ganzen          schwabenkaserne in Hohentengen geht
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32      Tag bis spät am Abend treffen Laborergeb-        morgen Abend in Betrieb. Die Feuerwehr,
Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Au-     nisse ein. Bei positivem Befund wird so rasch    das Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst
ßerkrafttretens zu ändern.                     als möglich die betroffene Person zu infor-      haben gemeinsam die Container-Test-Stati-
                                               miert, befragt und es werden Anweisungen         on eingerichtet. Sie unterstützen nun auch
Stuttgart, den 17. März 2020                   zu Quarantänemaßnahmen gegeben. Es               beim Betrieb. Das medizinische Personal so-
                                               gilt, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und      wie der anwesende Arzt wird von der Kasse-
Die Regierung des Landes Baden-Württem-        abzuklären, welche Maßnahmen enge und            närztlichen Vereinigung gestellt. „Mein Dank
berg:                                          weniger enge Kontakte einhalten müssen.          geht an die Hilfsorganisation und die Ärzte-
Kretschmann                                    „Selbstverständlich gehen wir jedem be-          schaft im Kreis. Nur dank ihrer raschen Hilfe
Strobl         Sitzmann                        stätigten Fall nach und sorgen für die In-       konnten wir das Testcenter nun so rasch auf
Dr. Eisenmann Bauer                            formation und Beratung aller Kontaktper-         die Beine stellen“, sagt Landrätin Stefanie
Untersteller   Dr. Hoffmeister-Kraut           sonen“ stellt Haag-Milz klar. Angesichts der     Bürkle. Die Mitarbeiter dort arbeiten künftig
Lucha          Hauk                            mittlerweile 37 Fälle ein enormer Aufwa-nd       tagsüber in ihre Praxen nach Feierabend in
Hermann        Erler                           – sind doch mit jedem Fall durchschnittlich      der Teststelle zusätzlich.
                                               circa 60 Kontaktpersonen verbunden, die          Die Teststelle soll zur Entlastung der Hau-
                                               angerufen werden müssen. Eine weitere            särzte und der Krankenhäuser dienen.
                                               Aufgabe der zusätzlich eingesetzten Mitar-       Tests sollen zunächst von 18 bis 21 Uhr
Pressemitteilung                               beiter ist auch die Hotline. An der Hotline      durchgeführt werden.
Nr. 064/2020                                   werden besorgte Bürger und Institutionen         Wichtig: getestet werden kann nur, wer
Gesundheitsamt aufgestockt,                    beraten. Das ärztliche Personal nimmt sich       einen Termin vom Gesundheitsamt erhal-
                                               der komplexen Fälle an und stimmt sich eng       ten hat. Wer glaubt, sich mit dem Corona
Hilfsdienste bauen Testcenter auf:             mit dem Landesgesundheitsamt ab. Fragen,         Virus angesteckt zu haben, soll telefonisch
Landkreis packt an gegen Corona                in wie weit etwa enge Kontaktpersonen von        Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Dieser
                                               Infizierten, die in systemrelevanten Berufen     prüft, ob ein Test sinnvoll ist und leitet den
Der Landkreis setzt alles daran, die weitere   arbeiten, weiterhin arbeiten können, gilt es     Namen an das Gesundheitsamt weiter. Der
Verbreitung des Corona Virus einzudäm-         abzuklären. Hier muss für jeden individuell      Patient erhält dann vom Gesundheitsamt ei-
men. Regulär arbeiten 7 Ärzte, 7 medizini-     eine Lösung gefunden werden.                     nen Termin. Menschen, die ohne Termin die
sche Fachkräfte und 14 weitere Mitarbeiter     Mit den Ärzten und der Klinik sind die Mitar-    Teststelle aufsuchen, müssen abgewiesen
im Gesundheitsamt. „Letzte Woche haben         beiter in ständigem Kontakt. „Neben fachli-      werden.
bereits 10 Kollegen aus anderen Fachberei-     chen medizinischen Fragen geht es oft auch
chen unterstützt, im Laufe der Woche kom-      darum, wer noch welche Ausrüstung benö-
men nochmals 20 neue hinzu“, informiert        tigt und verfügbar hat.“                         Kfz-Zulassung nur nach Termin, aber da-
Landrätin Stefanie Bürkle. „Wir arbeiten 7     Mittlerweile unterstützt das gesamte Land-       für täglich bis 17 Uhr möglich
Tage die Woche und haben das Personal im       ratsamt das Gesundheitsamt. Täglich tagt         Die Zulassungsstellen in Bad Saulgau und
Gesundheitsamt verdoppelt, um alle Kon-        der Krisenstab, in dem geprüft wird, welche      Pfullendorf bleiben ab Morgen komplett bis
taktpersonen zu identifizieren und zu bera-    Maßnahmen mit welcher Unterstützung              voraussichtlich 19. April 2020 geschlossen.
ten“, so Bürkle.                               umgesetzt werden können. Hier kommen             Es sind nur noch Zulassungen mit vorheri-
Aus Bereichen, deren Arbeit aufgeschoben       Amtsleiter aus allen relevanten Fachberei-       ger Terminvereinbarung möglich. Termine
werden kann, wie beispielsweise dem Kul-       chen zusammen.                                   können online vereinbart werden unter
turamt, dem Kreismedienzentrum, der Ju-        Aktuell verdoppelt sich die Zahl der Infizier-   https://www.landkreis-sigmaringen.de/
gend- und Medienakademie werden Mitar-         ten alle zwei Tage. „Wir versuchen nun alles     de/Online-Terminreservierung-KFZ-Zulas-
beiter abgezogen.                              zu tun, um die Verbreitung des Virus zu ver-     sungsstelle.
Die Zahl der eingehenden Telefonate an der     langsamen“ stellt Landrätin Bürkle klar.         Um möglichst vielen Menschen einen Ter-
Hotline des Gesundheitsamtes zeigt, vor                                                         min anbieten zu können wird die Zulas-
welchen Herausforderungen die Behörde                                                           sungsstelle von montags, dienstags, mitt-
steht. Anfang März riefen noch 20 Personen     Pressemitteilung Nr. 063/2020                    wochs und freitags von 7.30 – 17.00 Uhr und
pro Tag an, letzte Woche waren es im Schnitt   37 Corona Fälle, Testcenter geht morgen          donnerstags von 7.30 – 18.00 Uhr besetzt
schon 120 und am gestrigen Montag über         in Betrieb                                       sein. Dies sind insgesamt 17,5 Stunden mehr
1500. Um die Anrufe weiter bearbeiten zu       Seit Dienstag gibt es 37 Coronafälle im          als bisher.
können, werden nun weitere Personen ge-        Landkreis Sigmaringen. Ein über 80 jähriger      Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie
schult und im Callcenter eingesetzt. Die       Patient, der an einer schweren Lungenent-        Abweichung von täglicher Höchstarbeits-
Hotline ist unter 07571 102-6466 täglich       zündung litt, wurde gestern ins SRH-Kran-        zeit wird erleichtert
von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis       kenhaus Sigmaringen eingeliefert. Er ver-        Wer in Bereichen arbeitet, die zur Versor-
16:00 Uhr zu erreichen.                        starb dort wenig später. Bei ihm wurde auch      gung der Bevölkerung unmittelbar notwen-
Dr. Susanne Haag-Milz, die Leiterin des        das Corona Virus festgestellt.                   dig sind, darf künftig zwölf statt zehn Stun-
Gesundheitsamts bittet aber alle Bür-          Aktuell sind noch 219 Tests offen, das Ge-       den täglich arbeiten. Auch sonntags darf
ger zunächst die Informationen auf der         sundheitsamt rechnet mit weiter rapide stei-     künftig gearbeitet werden. Dies gilt auch für
Homepage zu prüfen und bei den zent-           genden Fallzahlen in den nächsten Tagen.         die Logistik des täglichen Bedarfs sowie die
ralen Hotlines 0711 904-39555 oder 030         Auch angesichts dieser Nachricht erneuert        für die Produktion aller Waren, die zur Be-
346 465 100 anzurufen. „Obwohl, wir im-        Landrätin Stefanie Bürkle ihren eindringli-      kämpfung des Corona Virus notwendig sind.
mer mehr Leute einsetzen, schulen und          chen Appell an die Bürger, zuhause zu blei-      Dies hat das Landratsamt eben ange-
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
Donnerstag, 19. März 2020 | 7

ordnet, nachdem das Land alle Kreise in          Pressemitteilung                                    nommen. Die kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg dazu angehalten                Nr. 060/2020                                        bemüht sich derzeit geeignetes Personal für
hatte. Zu finden ist die Anordnung auf land-     25 Coronafälle im Landkreis Sigmaringen             diese Aufgabe zu finden. Die Hilfsdienste
kreis-sigmaringen.de bei amtliche Bekannt-       Zahl steigt deutlich an                             unterstützen intensiv beim Aufbau und dem
machungen.                                       Landrätin bittet Bevölkerung um Unter-              Start der Teststelle. Die Teststelle soll zur Ent-
                                                 stützung                                            lastung der Hausärzte und der Krankenhäu-
                                                 Landratsamt entscheidet heute über Ver-             ser dienen. Tests sollen zunächst von 18 bis
Pressemitteilung                                 anstaltungsbegrenzungen und Zutritts-               21 Uhr durchgeführt werden. Die Öffnungs-
Nr. 062/2020                                     beschränkungen von Pflegeheimen und                 zeiten am Abend sind notwendig, damit ge-
Landrätin und Bürgermeister rufen Men-           Krankenhäusern                                      nug Personal der Hilfsdienste und ein Arzt
schen eindringlich auf, Kontakte zu mei-         25 positiv auf das Corona Virus getestete Per-      zur Verfügung steht.
den                                              sonen gibt es aktuell im Landkreis Sigmarin-        „Die niedergelassenen Ärzte, wie auch die
Am Abend haben sich Landrätin Stefanie           gen. Nach neun Betroffenen am Freitag wird          Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ge-
Bürkle und alle Bürgermeister des Kreises in     nun auch anhand der Fallzahlen im Landkreis         sundheitsamts arbeiten hoch engagiert“ sagt
einer Telefonkonferenz über die Aufgaben,        deutlich, wie rasch die Verbreitung voran-          Landrätin Bürkle. „Ab morgen helfen noch
die zur Bekämpfung des Corona Virus jetzt        schreitet. „Wir sind nun alle gefordert mit zu      einmal über zwanzig Kollegen zusätzlich im
anstehen, ausgetauscht.                          helfen“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. Sie        Gesundheitsamt aus“, erläutert Stefanie Bür-
Stefanie Bürkle ruft alle Bürger des Kreises     bittet die Bürgerinnen und Bürger ihre sozia-       kle. Das Gesundheitsamt wurde bereits letzte
zur Mithilfe auf: „Jetzt kommt es auf jeden      len Kontakte einzuschränken und sich an alle        Woche personell verstärkt.
an. Wir alle müssen uns disziplinieren und       Hygiene- und Quarantäneempfehlungen zu              All diejenigen, die Symptome zeigen und
soziale Kontakte einschränken, wo immer          halten. „Ich appelliere an alle: Helfen Sie Ihren   sich entweder in einem Risikogebiet aufge-
es geht. „Zu Hause bleiben“ heißt auch tat-      älteren und erkrankten Mitbürgern, gehen            halten haben oder Kontakt mit einer infizier-
sächlich zu Hause zu bleiben und Ansamm-         Sie für sie einkaufen und unterstützen Sie sie      ten Person hatten, sollten sich telefonisch
lungen von Kindern, Jugendlichen und Er-         im Alltag“, so Bürkle.                              beim Hausarzt melden und einen Test zu
wachsenen z.B. auf Spiel- und Bolzplätzen        Mittlerweile gibt es in allen Teilen des Land-      vereinbaren. „Jetzt gilt umso mehr: Auf keine
zu vermeiden. Wenn Trauungen nur noch            kreises positiv getestete Fälle. Allen 25 Pati-     Fall unangemeldet beim Arzt erscheinen und
mit fünf Personen stattfinden können und         enten geht es den Umständen entsprechend            konsequent Kontakte meiden“, so Dr. Haag-
Beerdigungen im engsten Familienkreis,           gut. Sie zeigen nur leichte Symptome wie            Milz.
dann wird deutlich, wie ernst die Lage ist.      Schnupfen, Fieber und etwas Husten. „Den-           Das Sozialministerium Baden-Württemberg
Alle Kultureinrichtungen, Bildungseinrich-       noch müssen wir uns im weiteren Verlauf             prüft derzeit den Erlass einer Rechtsverord-
tungen, Bäder, Sportstätten, Vereinsräume        auch auf schwere und kritisch verlaufende           nung, die die Durchführung von Veranstal-
und Vergnügungsstätten sind durch die Ver-       Fälle einstellen“, stellt Dr. Susanne Haag-Milz,    tungen landesweit regeln soll. Sollte diese
ordnung des Landes nun geschlossen. „Und         Leiterin des Gesundheitsamts klar. Es wurden        nicht im Lauf des Montags konkret werden,
auch Restaurantbesuche unterliegen nun           insgesamt 316 Personen getestet, 112 Perso-         entscheidet das Landratsamt bis heute
strengeren Auflagen“, so Bürkle.                 nen aus dem Landkreis sind negativ getestet,        Abend, ob per Allgemeinverfügung Veran-
                                                 170 Befunde stehen aus.                             staltungen ab einer bestimmten Grenze un-
„Bei aller Einschränkung sollten wir dabei       Erstmals wurden nun auch an einigen weni-           tersagt oder unter Genehmigungsvorbehalt
aber nicht die Hilfe für ältere oder kran-       gen Orten im Landkreis Personen aus medizi-         gestellt werden. Auch wird darüber beraten,
ke Personen vergessen, die dringend auf          nischen Berufen mit dem Virus infiziert. Diese      ob und ggf. wie der Zutritt zu Krankenhäu-
Freunde, Familie oder Nachbarn angewie-          Personen stehen unter Quarantäne und sind           sern und Pflegeheimen eingeschränkt wer-
sen sind. Ihnen das zum Leben Notwendige         14 Tage zuhause.                                    den muss.
mitbringen, sich mit Ihnen am Telefon aus-       Die Kontaktpersonen zu den Erkrankten, die          Am Abend wird Landrätin Bürkle in einer Te-
tauschen, das ist das, was jeder von uns jetzt   selbst im medizinischen Bereich arbeiten,           lefonkonferenz mit allen Bürgermeistern ab-
tun kann“, so Bürkle weiter.                     können teils unter der Voraussetzung, dass          stimmen, wie Landkreis und Gemeinden in
Bürgermeister Jochen Spieß berichtet, dass       sie selbst gesund sind und strenge Schutzvor-       den kommenden Tagen vorgehen. „Kreis und
sich die Bürgermeister kurzfristig bereits       kehrungen wie das Tragen von Atemschutz             Gemeinden setzen nun alles daran, die Ver-
am Samstagmorgen getroffen hatten, um            einhalten weiter arbeiten, sodass eine Über-        breitung des Virus einzudämmen. Wir wollen
abzustimmen, inwieweit öffentliche Einrich-      tragung auf andere verhindert wird. Gemäß           uns hier gut abstimmen und genau prüfen,
tungen der Gemeinden geschlossen wer-            den Empfehlungen des Landesgesundheit-              welche Regelungen notwendig und sinnvoll
den müssen und wie eine Notfallbetreuung         samtes werden sie jedoch engmaschig mit             sind. Klar ist aber: Die Lage ist ernst, wir alle
für Kinder zu organisieren ist. „Unser Ziel      Abstrichen auf das Corona Virus kontrolliert.       müssen uns nun in unserem täglichen Leben
ist schneller zu sein als das Virus. Die Maß-    „Es ist wichtig, dass unser Gesundheitssys-         einschränken. Jetzt gilt es, solidarisch zu sein.
nahmen müssen frühzeitig und in Summe            tem leistungsfähig bleibt. Wir stimmen uns          Jeder einzelne von uns trägt Verantwortung,
wirken. Nur durch entschlossenes Handeln         hier besonders eng mit dem Landesgesund-            sich selbst und vor allem andere vor einer An-
schaffen wir es, die Verbreitung zu bremsen“,    heitsamt ab und prüfen für jeden Betroffenen        steckung zu schützen“ so Landrätin Stefanie
so Spieß. Dankbar ist Jochen Spieß, der Vor-     nach strenger Abwägung und Risikobewer-             Bürkle abschließend.
sitzender der Bürgermeisterkonferenz im          tung, ob eine weitere Tätigkeit möglich ist“,       ..........
Kreis Sigmaringen ist, den Vereinen, Kirchen     erläutert Dr. Susanne Haag-Milz.
und Initiativen: „Fast alle haben ihre Aktivi-   Da auch im Kindergarten in Oberschmeien
täten auf Null heruntergefahren. Und null        ein Fall aufgetreten ist, bleibt der Kindergar-
heißt: Auch kein Fußballtraining und kein        ten bereits heute geschlossen.
Lauftreff an der frischen Luft. Das zeigt: Wir   Das Testcenter wird in der ehemaligen Ober-
sind bereit, Einschnitte im Alltag zu akzep-     schwabenkaserne in Hohentengen realisiert,
tieren und konsequent zu handeln. Hierüber       nachdem sich am Wochenende dort ein Platz
bin ich wirklich erleichtert.“                   finden ließ, der zentral im Landkreis liegt,
Froh sind die Landrätin und die Bürger-          problemlos angefahren werden kann und
meister auch, dass das Land im Zuge einer        beispielsweise auch einen Wasseranschluss
Eilverordnung Veranstaltungen über 100           bietet. Dort werden seit Sonntag Container
Personen und den Zugang zu Krankenhäu-           aufgestellt, am Mittwoch soll der Betrieb
sern und Pflegeheimen verboten hat. „Das         starten. Menschen, bei denen ein Abstrich
hätten wir sonst heute auch für den Land-        entnommen werden soll, können nach Vor-
kreis selbst so geregelt“, sagt Bürkle. Allge-   abstimmung mit dem Hausarzt und dem
meinverfügungen hierfür sind nun aber            Gesundheitsamt mit dem Auto vorfahren.
nicht mehr notwendig.                            Der Abstrich wird direkt aus dem Auto ent-
MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
8 | Donnerstag, 19. März 2020                                                                                                                       8

Das Landratsamt berichtet
                                                                                                        Lehrschwimmbad und
Landratsamt schließt und sagt alle Veranstaltungen ab                                                   Sporthalle
Stand 13 Uhr gibt es im Kreis 28 positiv getestete Fälle.
Das Landratsamt ist ab morgen für den Bürgerbetrieb geschlossen. Bürger können aber nach                Reinhold-Frank-Schulzentrum
vorheriger Terminvereinbarung vorbei kommen, möglichst alle Anliegen sollen weiterhin be-               Ostrach
dient werden. „Dort wo ein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich ist, soll dieser Termin te-       Das Lehrschwimmbad und die Sporthal-
lefonisch vereinbart werden. Grundsätzlich sollten jetzt aber so wenig persönliche Kontakte wie         le ist bis auf unbestimmte Zeit geschlos-
möglich stattfinden.“, so Landrätin Stefanie Bürkle. Die Regelung soll vorerst bis 19. April gelten.    sen.
Der Landkreis sagt alle eigenen Veranstaltungen ab. Die Mitarbeiter nehmen nur noch an Be-
sprechungen teil, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder die zur Bekämpfung der Corona Krise
dienen. „Ganz klar: Wir reduzieren jetzt die Kontakte, wo es geht“, so Bürkle.
Neben dem Landratsamt schließt der Kreis auch alle sonstigen Einrichtungen wie beispielswei-
se die Kreissporthalle oder das Kreismedienzentrum. Die Deponie in Ringgenbach sowie die               Earth Hour – jetzt noch anmel-
Recyclinghöfe bleiben bis auf weiteres aber regulär geöffnet.
Zur Unterstützung des Gesundheitsamts sucht der Kreis dringend für zunächst drei Monate in
                                                                                                       den und mitmachen
Vollzeit oder Teilzeit Mediziner oder Biologen, der über Erfahrungen im Bereich der Hygiene            Am 28. März von 20.30 bis 21.30 Uhr ist Earth
und Mikrobiologie verfügt. Interessierte sollen sich an Personalleiterin Renate Brunke unter re-       Hour. Millionen Menschen auf der ganzen
nate.brunke@lrasig.de oder 07571 102 2100 wenden.                                                      Welt kommen zusammen und setzen ein
                                                                                                       Zeichen. Für einen lebendigen Planeten.
Landkreis verschiebt Kreisbesuch des Ministerpräsidenten ganz                                          Für Klimaschutz. Für die Zukunft. Machen
Nachdem bereits der Bürgerempfang verschoben wurde, teilt der Landkreis nun mit, dass der              Sie mit! Anmeldung für Unternehmen un-
komplette Kreisbesuch des Ministerpräsidenten verschoben werden muss. Damit finden auch                ter https://www.wwf.de/earthhour/. Private
die zunächst geplanten Gespräch mit Bürgermeister, Kreisräten und Abgeordneten sowie der               Haushalte machen einfach mit und schalten
Besuch der Alten Schule und die Diskussion zu Pflegethemen in Veringenstadt nicht statt.               um 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus.
„Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er versucht, den Besuch zu einem späteren          Klima-Notfälle und Dürresommer drohen
Zeitpunkt nach zu holen“, so Bürkle.                                                                   zur neuen Normalität zu werden. Die Wis-
„Ich bedauere sehr, dass ich meinen geplanten Kreisbesuch in Sigmaringen verschieben muss.             senschaft ist sich einig: Wenn es der Mensch-
Aber momentan gehen die Gesundheit und der Schutz der Bevölkerung vor. Ich freue mich aber             heit nicht gelingt, die Erderhitzung auf 1,5°C
schon heute auf den Nachholtermin und darauf, mit den Sigmaringerinnen und Sigmaringern                zu begrenzen, drohen katastrophale Kon-
ins Gespräch zu kommen“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.                                          sequenzen für uns Menschen und für die
                                                                                                       Natur. Jede sechste Art könnte aussterben.
                                                                                                       Waldbrände werden häufiger. Dürren und
                                                                                                       Überflutungen heftiger. Die Klimakrise ist
 Im Falle, dass Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte                                        die größte Bedrohung für unseren lebendi-
 an unsere Vertretungsärzte die nachfolgend gelistet sind                                              gen Planeten.
 Praxis Dr. med. Zoll                                       Praxis Dr. med. Langhammer                 Mit der Earth Hour appellieren wir dieses
 Schulstr. 20                                               Poststr. 8                                 Jahr an die politischen Entscheidungsträger
 88348 Bad Saulgau                                          88348 Bad Saulgau                          und rufen ihnen zu: Es ist Zeit zu handeln –
 Nummer: 07581/48810                                        Nummer: 07581/4488                         für einen lebendigen Planeten! Machen Sie
                                                                                                       mit und seien Sie bei der Earth Hour dabei!
 Praxis Dr. Maier                                           Praxis Dr. med. Müller                     Schalten Sie am 28. März um 20.30 Uhr für
 Schützenstr. 8 – 10                                        Paradiestr. 32                             eine Stunde das Licht aus. Gemeinsam mit
 88348 Bad Saulgau                                          88348 Bad Saulgau                          Millionen Menschen auf der ganzen Welt
 Nummer: 07571/7676                                         Nummer: 07581/2029320                      werden wir im Klimaschicksalsjahr 2020 ein
                                                                                                       starkes Zeichen für unseren lebendigen Pla-
                                                                                                       neten setzen!
 Praxis Reuschl-Baur                                        Praxis Dr. med. Stegen und Hummel
 Melanchthonweg 1                                           Hausener Str. 14
 88630 Pfullendorf                                          72503 Krauchenwies
 Nummer: 07552/4666                                         Nummer: 07576/503
                                                                                                       Ihr Netzbetreiber Netze BW
                                               ..........                                              GmbH informiert:
 Bei Verdacht von Corona Erkrankung !! (Aufenthalt in einem Krisengebiet wie z. B.                     Wir alle verfolgen mit Sorge die Entwicklung
 Italien, China, Südtirol)                                                                             bei der Ausbreitung des Corona-Virus. Mit
 Wenden Sie sich umgehend telefonisch an das Gesundheitsamt in Sigmaringen und                         Blick auf die Energieversorgung möchten
 Testcenter Sigmaringen.                                                                               wir Ihnen versichern: Die Netze BW weiß um
 Gehen Sie bitte auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung zu einem Arzt                   ihre besondere Verantwortung als Betreiber
 oder in eine Bereitschaftspraxis! So schützen Sie sich und andere.                                    von Strom- und Gasnetzen. Wir haben früh-
 Nummer des Gesundheitsamtes Nummer: 07571/1026401                                                     zeitig personelle und technische Maßnah-
 Hausärztlicher Notdienst/Praxisservice Nummer: 116 117                                                men getroffen, dieser Verantwortung auch
                                                                                                       in der aktuellen Situation gerecht zu wer-
                                      ..........                                                       den. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine
 Aktuelle Informationen über das Coronavirus, oder den Krisengebieten lesen Sie                        Anhaltspunkte dafür, dass es durch die Pan-
 auf der Website vom Robert Koch-Instituts! https://www.rki.de/DE/Content/InfA-                        demie in unserem Verantwortungsbereich
 Z/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete.html                                                         zu Einschränkungen in den Netzen kommt.
                                                                                                       Über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
                                                                                                       ter in den Leitstellen, den Regional- und
                                                                                                       Bezirkszentren und den regionalen Entstör-
                                                                                                       diensten sind dafür in unserem gesamten
                                       Jugendräume                                                     Netzgebiet für Sie im Einsatz.
                                  Bis auf Weiteres geschlossen!
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