MITTEILUNGSBLATT - Ostrach
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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 44. Jahrgang Donnerstag, 19. März 2020 Nr. 12 Wegen Corona: Neuer Termin für Wahl der Pfarrgemeinderäte Verlängerung der Fristen für Online- und Briefwahl Erzbischof Stephan Burger hat am Dienstag (17.03.) aufgrund der ständigen Veränderungen der Sach- und Rechtslage in der Corona-Krise weitreichende Bitte beachten Entscheidungen für die Wahl der Pfarrgemeinderäte getroffen: Die Pfarrge- meinderats-Wahl in der Erzdiözese Freiburg wird um zwei Wochen, vom 22.03. auf den 05.04., verschoben. Sie die Dadurch werden die Fristen für die Online- und Briefwahl verlängert: So kann noch bis zum 03.04., 18 Uhr online gewählt werden. Briefwahlanträge können Informationen noch bis zum Ablauf des 01.04. gestellt und bis zum 05.04., 12 Uhr abgegeben werden. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der über die 22.03.2020. Corona-Pandemie Unter den Anforderungen an eingeschränkte Sozialkontakte zur Reduzierung der Neuinfektionen durch Corona waren bereits am vergangenen Freitag (13.03.) die Pfarrgemeinderatswahl als Präsenzwahl abgesagt und Wahlpartys in diesem untersagt worden. Angesichts der Corona-Epidemie ändert sich die Sach- und Rechtslage in Deutschland nahezu täglich. Für Baden-Württemberg wird die Situation maßgeblich durch die Verordnung der Landesregierung über infek- Amtsblatt tionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) bestimmt. Insbesondere für öffentliche Veranstaltungen gelten ak- tuell erhebliche Einschränkungen. Mit der Entscheidung zur Verlängerung der Fristen für die Online- und Briefwahl können mehr Wahlberechtigte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Gleichzeitig sind viele Fragen noch nicht restlos geklärt. In einem Brief an die Stand 18.03.2020, Wahlvorstände schreibt der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller: „Derzeit ist noch nicht absehbar, was das für die Ermittlung des Wahlergeb- nisses bedeutet: Welche Vorkehrungen sind zu treffen, wie werden diejenigen 12:00 Uhr geschützt, die das Wahlergebnis ermitteln? Was bedeutet das für die Verpflich- tung, das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln?“ Derzeit werden Verantwortli- che auf allen Ebenen vor eine Vielzahl von Entscheidungen gestellt, die sie in sehr kurzer Zeit treffen müssen, berichtet Martin Müller: „Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende der Wahl am 5. April geeignete und geprüfte Maßnahmen vorgeschlagen werden können.“ Wahlvorstand für die Pfarrgemeinderatswahl Pfarrer Meinrad Huber Renate Döring
2 | Donnerstag, 19. März 2020 8 NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 Caritasverband Sigmaringen Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/7301-0 Feuerwehr SKM Sigmaringen 07571/50767 Kommandant Eugen Kieferle 0175/9157636 Suchtberatung Sigmaringen Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/6565416 Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Elisabethenheim Ostrach 07585/ 930730 Feuerwehrleitstelle 0751/50915335 Polizei/Notruf Polizeirevier Bad Saulgau 110 07581/4820 PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/742329 Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368 Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de Kläranlage/Abwasser 0172/7420978 Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr Wasserversorgung 0172/7420976 Um Terminvereinbarung wird gebeten. Gas-Stördienst 0800/0824505 APOTHEKENNOTDIENST ÄRZTLICHER NOTDIENST Apotheken Notdienstfinder 0800/0022833 Ärztlicher Notdienst 116117 Donnerstag, 19.03.2020 Die Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau ist von 8.00 – 22.00 Uhr. Auch au- Vital-Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/484900 ßerhalb dieser Zeiten ist über die obige Telefonnummer ein diensthabender Arzt Freitag, 20.03.2020 zu erreichen. Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen Tel: 07571/5513 Donau Apotheke, Riedlingen Tel: 07371/93260 Zahnarzt Notfalldienst 0180/5911650 Samstag, 21.03.2020 Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 Augenarzt nur Wochenende/Feiertage Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Notfalldienst 0180/1929340 Kloster-Apotheke, Zwiefalten Tel: 07373/2879 Sonntag, 22.03.2020 Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis Ravensburg, Oberschwabenklinik Kreuz Apotheke, Mengen Tel: 07572/8035 GmbH, Nikolausstraße 10, 88212 Ravensburg Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel: 07571/747339 Samstags, Sonn- und Feiertags: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr / Montag, 23.03.2020 15:00 Uhr - 19:00 Uhr 0180 6077312 Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch Tel: 07575/92280 Alte Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/847 FAMILIENHILFE PFLEGEDIENST Dienstag, 24.03.2020 Apotheke St. Michael, Hohentengen Tel: 07572/711588 Familienhilfe im ländlichen Raum Mittwoch, 25.03.2020 Dorfhelferinnenstation 07585 300 18 Antonius Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/7301 Bilharz-Apotheke, Sigmaringen Tel: 07571/7296060 SOZIALSTATION Donnerstag, 26.03.2020 Adler Apotheke, Sigmaringendorf Tel: 07571/12864 St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach Stadt Apotheke, Bad Buchau Tel: 07582/91184 „Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“ 07552 1212 St. Anna, Sozialstation Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Herrn Michael Blatt Sedanstr. 25 72474 Winterlingen Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach 07585 6250549 Tel.: 07434/5520215 Schornsteinfeger.blatt@freenet.de Die Zieglerische e. V. Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/929900 FORSTREVIER OSTRACH Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/929525 Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655 Interdisziplinäre Frühförderstelle Sigmaringen 07571/74867001 e-mail: daniel.benz@lrasig.de Haus der Sozialen Dienste, Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen Beratungsstelle der Mariaberger Heime für Familien mit behinderten Angehörigen 07571/74867003 CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL Spitalpflege Pfarrhofgasse 3 Helferkreis Hospiz 0152/01826728 88630 Pfullendorf 07552/252463 HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE HEBAMME Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel. 07585/4879995 Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, 88636 Illmensee 07558/938946 Andrea Trautmann GEMEINDEVERWALTUNG Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau 07581/2007529 Gemeindeverwaltung Tel. 07585/300-0 Hebammensprechstunde Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Kostenlose Einzelberatung für (werdende) Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr (ohne Standesamt/ Rentenberatung 07585-300-33, 34 Überweisung, ohne Terminvereinbarung) Kasse 07585/300-19, 20 Sprechzeiten: Steueramt 07585/300-16 Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit des Landrat- Bauamt 07585/300-13, 22 samtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen Öffnungszeiten: Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiserstraße 62, Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr 88348 Bad Saulgau Do. 13.30 Uhr – 18.00 Uhr www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde Bürgerbüro zusätzlich Mo. 13.30 Uhr – 17.00 Uhr CARITASCARITASSOZIALDIENST IMPRESSUM „Wir möchte mithelfen, die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Aus diesem Grund bleiben die Dienststellen des Caritasverbandes für den Publikumsver- Verantwortlich für den redaktionellen Teil: kehr bis auf weiteres geschlossen. Bürgermeister Christoph Schulz Hierdurch entfallen bis auf weiteres auch die Außensprechstunden vom Caritasso- zialdienst, der Schwangerschaftsberatung und der Migrationsberatung in Ostrach Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: und Pfullendorf. Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Persönliche Vorsprachen sind nur in äußerst dringenden Angelegenheiten und nach te- Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 lefonischer Terminabsprache möglich. E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer: 07575-925413.“ Homepage: www.primo-stockach.de
Donnerstag, 19. März 2020 | 3 GEMEINDENACHRICHTEN Das Coronavirus hält uns alle Schließung von Einrichtungen tikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 Das Rathaus bleibt geschlossen. Bitte neh- (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird in Atem men Sie telefonisch (Tel-Nr. 07585/300-0) verordnet: Die Bundesregierung und die Regierungs- oder per E-Mail (info@ostrach.de) Kontakt chefs der Bundesländer haben am 16. März mit der Verwaltung auf. §1 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen Einstellung des Betriebs an Schulen, Kinder- zur weiteren Beschränkung von sozialen Alle Räumlichkeiten der Gemeinde Ostrach tageseinrichtungen und Kindertagespflege- Kontakten im öffentlichen Bereich verein- bleiben bis auf weiteres für den Sportbe- stellen bart. Die Landesregierung Baden-Würt- trieb und Veranstaltungen jeglicher Art ge- temberg hat die Corona-Verordnung über schlossen. Dies betrifft die Buchbühlhalle, (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind infektionsschützende Maßnahmen erlassen. die Riedhalle, den Weithartsaal, alle Dorfge- 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch- Nachfolgend können Sie die Version vom meinschaftshäuser usw. führung außerunterrichtlicher und ande- 17.03.2020 lesen. Die Pressemitteilungen für Das Betriebsverbot gilt auch für die Muse- rer schulischer Veranstaltungen an den den Landkreis Sigmaringen haben wir eben- en, die Schulsporthalle, das Hallenbad, das öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, falls zu Ihrer Information abgedruckt. Die je- Fitnessstudio, Sportanlagen, die Bücherei, Grundschulförderklassen und den Schu- weils aktuellsten Informationen können Sie das Jugendhaus und Vergnügungsstätten len sowie Schulkindergärten in freier Trä- auf der Homepage der Gemeinde Ostrach (Spielhallen). Auch die Kinderspielplätze gerschaft, abrufen (www.ostrach.de). und der Skaterplatz werden geschlossen 2. die Nutzung schulischer Gebäude für und dürfen nicht mehr betreten werden. nichtschulische Zwecke, Bei allen Vorkehrungen sind die Mithilfe und 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtun- das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger Das Betreten von Alten- und Pflegeheimen gen sowie Kindertagespflege und gefragt. ist nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten Wir müssen unsere sozialen Kontakte stark und unter Schutzvorkehrungen möglich. der verlässlichen Grundschule, flexiblen einschränken. Zum Schutz von Betroffenen Personen mit Anzeichen von Atemwegser- Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Hor- mit Immunschwächen oder anderen Vorer- krankungen sowie Kontaktpersonen von te an der Schule krankungen sollten alle Bürger mit unge- Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu allen klärten Gesundheitsbeschwerden zu Hause Einrichtungen untersagt. untersagt. bleiben. Der Betrieb von Gaststätten wird grund- (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht Bei Symptomen melden Sie sich zunächst sätzlich untersagt. für Schulen am Heim an nach § 28 LKHG an- telefonisch beim Hausarzt oder dem Ge- Ausnahmen für Speisegaststätten: siehe erkannten Heimen für Minderjährige soweit sundheitsamt in Sigmaringen. Anhand ei- Corona-Verordnung des Landes in diesem die Schüler ganzjährig das Heim besuchen nem Fragekatalog wird festgestellt, ob eine Mitteilungsblatt. sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Testung erforderlich ist. Betroffene erhalten Ziel ist es, einen Lieferservice einzurichten. Beratungszentren mit Internat, die ganz- dann einen Code und einen Termin für die Der Lieferservice/Straßenverkauf ist weiter- jährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt Testung. Ein Testzentrum geht in der frühe- hin erlaubt. ferner nicht für Schulen der Altenpflege, ren Oberschwaben-Kaserne in Hohenten- Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kranken- gen ab 18.03.2020 in Betrieb. Es werden kei- Verbot sämtlicher Veranstaltungen pflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbin- ne Testungen in Krankenhäusern oder bei Sämtliche Veranstaltungen sind untersagt, dungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter Hausärzten durchgeführt! unabhängig von der Teilnehmerzahl. sowie Schulen zur Ausbildung von Medi- Testungen im zentralen Testzentrum wer- Leider sehen wir uns gezwungen, auch Be- zinisch-technischen Assistenten und Phar- den ausschließlich für angemeldete Betrof- erdigungen einzuschränken. Diese dürfen mazeutisch-technischen Assistenten, soweit fene vorgenommen! Eine eigenmächtige auf öffentlichen Friedhöfen nur mit max. 20 dort Schüler und Schülerinnen geprüft und Fahrt zum Testzentrum kann dort nicht be- Personen erfolgen. unterrichtet werden, deren Abschluss bis arbeitet werden und ist zwecklos! spätestens 30. Mai 2020 erfol-gen soll sowie Bei engen Kontaktpersonen ordnet das Ge- Der Recyclinghof bleibt geöffnet. für die Weiterbildung für Intensivkranken- sundheitsamt Quarantäne an. Es erfolgt eine pfleger. Das Kultusministerium kann Aus- stetige Nachermittlung, ob Symptome hin- Uns ist bewusst, dass auf Sie, liebe Mitbürge- nahmen von Absatz 1 für die Sonderpäda- zukommen. Weitere Kontaktpersonen müs- rinnen und Mitbürger, durch diese Regelun- gogischen Bildungs- und Beratungs-zentren sen derzeit nicht in Quarantäne. gen massive Einschränkungen zukommen. mit den Förderschwerpunkten emotionale Wichtig ist, dass jeder Einzelne alles ihm Mög- und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, Für die Gemeinde Ostrach heißt dies liche dazu beiträgt, die Weiterverbreitung geistige Entwicklung, körperliche und mo- konkret: des Virus zu verlangsamen. Bitte befolgen Sie torische Entwicklung, Schülerinnen und Auch die Bürgerinnen und Bürger der Ge- deshalb die aufgeführten Regelungen. Schüler in längerer Krankenhausbehand- meinde Ostrach sind von den einschneiden- Bleiben Sie gesund. lung sowie die entsprechenden Einrichtun- den Maßnahmen betroffen. Diese drasti- gen des frühkindlichen Bereichs zulassen, schen Maßnahmen sind jedoch notwendig, Ihr Christoph Schulz, Bürgermeister sofern dies aufgrund des besonderen För- um die Ausbreitung des Coronavirus einzu- der- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. (3) Das Kultusministerium kann zur Durch- dämmen. Verordnung der Landesregierung über führung schulischer Abschlussprüfungen Schließung von Schulen und Kinderta- infektionsschützende Maßnahmen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Ab- geseinrichtungen gegen die Ausbreitung des Virus SARS- satz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Das Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) Gesundheitsberufeschulen und Schulen für die Kindertageseinrichtungen und die Kinder- tagespflegestellen sind seit dem 17.03.2020 vom 17. März 2020 Sozialwe-sen sowie für das Ministerium für bis zum Ablauf den 19.04.2020 geschlossen. Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Eine Notfallbetreuung für Kinder von Berufs- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den landwirt-schaftlichen Bildungsbereich. tätigen in systemrelevanten Bereichen wurde § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des In- fek-tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli (4) Ausgenommen von der Untersagung bis zum 19.04.2020 sichergestellt. 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Ar- nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schü-
4 | Donnerstag, 19. März 2020 8 ler an Grundschulen, an Grundschulstufen 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) §3 von Sonderpädagogischen Bildungs- und sowie Notfall- /Rettungswesen einschließ- Verbot von Versammlungen und sonstigen Beratungs-zentren, Grundschulförderklas- lich Katastrophenschutz, Veranstaltungen sen, Schulkindergärten, und den Klassen- 5. Rundfunk und Presse, stufen 5 und 6 der auf der Grundschule 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unterneh- (1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonsti- aufbauenden Schulen sowie Kinder in men für den ÖPNV und den Schienen- gen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen und Kinderta- per-sonenverkehr sowie Beschäftigte der die Wahrnehmung von Angeboten in Volks- gespflege, sofern beide Erziehungsberech- lokalen Busunternehmen, sofern sie im hochschulen, Musikschulen und sonstigen tigte oder die oder der Alleinerziehende in Linien-verkehr eingesetzt werden, öffentlichen und privaten Bildungseinrich- Bereichen der kritischen Infrastruktur im 7. das Personal der Straßenmeistereien und tungen im außerschulischen Bereich sowie Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömm- Straßenbetriebe, Reisebusrei-sen sind untersagt. lich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt 8. Bestatter. sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die (2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, oder der weitere Erziehungsberechtigte aus (7) Das Kultusministerium kann über die in Synagogen und die Zusammenkünfte an- zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere derer Glaubensgemeinschaften sind unter- einer schweren Erkrankung, an der Betreu- Bereiche der kritischen Infrastruktur lagean- sagt. ung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine gepasst festlegen. Notbe-treuung bereitgestellt, die sich auf (3) Sonstige Versammlungen und sonstige den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Ab- (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, Veranstaltungen sind untersagt. satz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbe- deren bisher besuchte Einrichtung einem treuung findet in der jeweiligen Einrichtung, Betriebsverbot unterliegt und für die nach (4) Die zuständigen Behörden können aus die das Kind bisher besuchte, durch deren den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vor- wichtigem Grund unter Auflagen zum Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; gesehen ist, dürfen die betreffenden Ein- Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver richtungen nicht betreten. Die Personen- Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulassen. Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet sorgeberechtigten haben für die Beachtung Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, auf den gemein-samen Verzehr von Speisen der Betretungsverbote zu sorgen. wenn bei einer Notbetreuung entsprechende An- 1. Versammlungen und sonstige Veranstal- wendung. Vom Mindestpersonalschlüssel (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 tungen der Aufrechterhaltung der kriti- des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- schen Infrastruktur im Sinne von § 1 Ab- abgewichen werden, sofern die Wahrneh- nung die Dauer der Untersagung nach Ab- satz 6 dienen oder mung der Aufsichtspflicht dennoch unein- satz 1 zu verlängern sowie deren Bedingun- 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene geschränkt möglich ist. gen festzulegen und die Ausgestaltung der Veranstaltungen handelt und eine Verle- Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 gung des Termins nicht möglich ist. (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung anzupassen. Das Recht der zuständigen Be- gemäß Absatz 4 sind Kinder, hörden, weitergehende Maßnahmen nach (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 1. die in Kontakt zu einer infizierten Per- dem Infek-tionsschutzgesetz anzuordnen, Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- son stehen oder standen, wenn seit dem bleibt hiervon unberührt. nung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Kon-takt mit einer infizierten Person noch Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern nicht 14 Tage vergangen sind, oder §2 und hierbei auch unterschiedliche Grenzen 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen Hochschulen für Veranstaltungen in geschlossenen Räu- 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha- men und unter freiem Himmel festzusetzen. ben, das durch das Robert Koch-Institut (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi- Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und §4 kogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, Musikhochschulen, Hochschulen für an- Schließung von Einrichtungen wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen gewandte Wissenschaften, der DHBW und nach der Rückkehr neu als Risikogebiet den Akademien des Landes wird bis zum (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird eingestuft wird, oder 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonn- bis zum 19. April 2020 untersagt: 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts ener Studienbetrieb wird bis zu diesem 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe- oder erhöhter Temperatur. Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sondere Museen, Theater, Schauspielhäu- sind weiterhin möglich. Über die Nachho- ser, Freilichttheater, (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Ab- lung von ausgefallenen Veranstaltungen 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, satz 4 sind insbesondere und Prüfungen entscheidet die Hochschule insbesondere Akademien, Fortbildungs- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord- in eigener Verantwortung. Die Hochschulen einrichtungen, Volkshochschulen, Musik- nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren sorgen dafür, dass die Studentinnen und schulen und Jugendkunstschulen, Energie, Wasser, Ernährung, Informations- Studenten alle im Sommersemester 2020 3. Kinos, technik und Telekommunikation, Gesund- vorgesehenen Studienleistungen er-brin- 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- heit, Finanz- und Versicherungswesen, gen können und zugleich die Studierbarkeit und Spaßbäder, Saunen, Transport und Verkehr, gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien 5. alle öffentlichen und privaten Sportanla- 2. die gesamte Infrastruktur zur medizi- bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. gen und Sportstätten, insbesondere Fit- nischen und pflegerischen Versorgung Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April nessstudios sowie Tanzschulen, und ähn- einschließlich der zur Aufrechterhaltung 2020 für den Publikumsverkehr geschlos- liche Einrichtungen, dieser Versorgung notwendigen Unter- sen. Online-Dienste können für die wissen- 6. Jugendhäuser, stüt-zungsbereiche, der Altenpflege und schaftliche Nutzung geöffnet bleiben. 7. öffentliche Bibliotheken, der ambulanten Pflegedienste, auch so- 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel- weit sie über die Bestimmung des Sektors (2) Das Wissenschaftsministerium wird hallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnli- 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Rechtsverordnung die Dauer der Untersa- che Einrichtungen, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsein- gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie 10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Dis- richtungen sowie notwendige Einrich- Ausnahmen in begründeten Einzelfällen kotheken, Kneipen und ähnliche Einrich- tungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzulassen. Das Recht der zuständigen Be- tungen, sofern nicht unter § 5 fallend, (ein-schließlich der Einrichtungen gemäß hörden, weitergehen-de Maßnahmen nach 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, Tierparks und Anbieter von Freizeitakti- Be-schäftigte von ihrem Dienstherrn un- bleibt hiervon unberührt. vitäten (auch außerhalb geschlossener abkömmlich gestellt werden, Räume), Spezialmärkte, Wettannahme-
Donnerstag, 19. März 2020 | 5 stellen, und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen sind pen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Ein- 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit insbesondere: zelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge- ge-nannten Einrichtungen gehören, ins- rontopsychiatrie, Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozi- besondere Outlet-Center, 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser algesetzbuch (SGB) XI i. V. m. § 6 Abs. 1 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze. sowie Unter-stützungsangebote-Verordnung 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fach- (UstA-VO), u. a. Betreuungsgruppen (für (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 krankenhäuser Personen mit überwiegend kognitiven Ein- Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer jeweils einschließlich der zugehörigen Ta- schränkungen, z. B. demenziell erkrankte Einrichtungen zu untersagen oder den Be- geskliniken. pflegebedürftige Menschen) oder auch trieb von der Einhaltung von Auflagen ab- sonstige Angebote zur Unterstützung im hängig zu machen. (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen Alltag (z. B. Freizeitausfahr-ten für behinder- mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder te und pflegebedürftige Menschen). Ergän- (3) Die nach den Leitlinien der Bundesre- mit Behinderungen sowie von einem An- zend hierzu werden - soweit die als Grup- gierung und der Regierungschefs der Bun- bieter verantwortete ambulant betreute penveranstaltung angelegt - auch desländer zum einheitlichen Vorgehen zur Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, weiteren Beschränkung von sozialen Kon- Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grund- - Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. takten im öffentlichen Bereich angesichts sätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken be- 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und der Corona-Epidemie in Deutschland vom treten werden. Die Einrichtungen können - Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI 16. März 2020 nicht zu schließenden Einrich- den Zutritt zu Besuchs-zwecken erlauben, i.V.m. § 8 UstA-VO tungen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wo- wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz eingestellt. chenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Ge- vor Infektionen getroffen werden können. tränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Drogerien, Tankstellen, Banken und Spar- (3) Der Zutritt von externen Personen zu den Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- kassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen nungen weitere Regelungen zum Schutz Waschsalons, der Zei-tungsverkauf, Hoflä- aus sonstigen, insbesondere beruflichen gefährdeter Personen vor einer Infektion mit den, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tier- Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen bedarfsmärkte und der Großhandel) haben Zustimmung der Leitung der Einrichtung in diesem Paragraphen zu ändern. dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hy- gestattet. Im Falle der Gewährung des Zu- gienestandards, die Steuerung des Zutritts tritts sind geeignete Vorkehrungen zum In- (9) Über die Zutrittsverbote nach den Ab- und das Vermeiden von Warteschlangen si- fektionsschutz zu treffen. sätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in chergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, bei- gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu (4) Personen, die in den vorausgegangenen spielsweise durch einen auffälligen Aushang öffnen. Das Wirtschaftsministerium wird er- 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Per- an den Zugangstüren, zu informieren. mächtigt, dazu Auflagen festzulegen. son standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit er- §7 §5 höhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Betretungsverbote Einschränkung des Betriebs von Gaststätten Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Ein- (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum richtung zum Zweck der Behandlung oder 1 genannten Einrichtungen, insbesondere 19. April 2020 grundsätzlich untersagt. Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Hochschulen, Schulen und Kindergärten, Einverständnis der Einrichtung einzuholen. gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenom- Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen eingestellt wird, ein generelles Betretungs- men sind Schank- und Speisegaststätten werden. Soweit möglich, sind auch in diesen verbot für Personen, die sich in den letzten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektio- 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet nen zu ergreifen. besonders betroffenen Regionen im Inland werden, dass ein Abstand von mindestens nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, 1,5 Metern zwischen den Tischen gewähr- (5) Zur Aufrechterhaltung der medizini- die Kontakt zu einer infizierten Person hat- leistet ist, schen Versorgung und des Pflegebetriebs ten oder die Symptome eines Atemwegsin- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab- können in der Einrichtung tätige Personen, fekts oder erhöhte Temperatur zeigen. stand von mindestens 1,5 Metern zwi- denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt schen den Gästen gewährleistet ist und wäre, nach Abwägung die berufliche Tätig- (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens keit in der Einrichtung unter Beachtung von dürfen nur zu notwendigen und ausdrück- ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entschei- lich nicht zu touristischen Zwecken genutzt spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden dung über die Fortsetzung der Tätigkeit und werden. müssen. die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. §8 (3) Das Sozialministerium wird gemäß § Weitere Maßnahmen nach dem Infektions- 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und schutzgesetz Gaststätten weitergehend zu untersagen 4 können durch die Einrichtungen für nahe- oder den Betrieb von der Einhaltung weite- stehende Personen im Einzelfall, beispiels- Das Recht der zuständigen Behörden, wei- rer Auflagen abhängig zu machen. weise im Rahmen der Sterbebegleitung tergehende Maßnahmen zum Schutz vor oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes Infek-tionen zu erlassen, bleibt von dieser §6 und unter Auflagen zugelassen werden. In Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen zum Schutz besonders gefähr- Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeig- Maßnah-men nach dem Infektionsschutz- deter Personen nete Maßnahmen zum Schutz vor Infektio- gesetz ist das Sozialministerium zuständige nen zu ergreifen. oberste Polizeibehörde. Das Sozialministeri- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz um übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilsta- (7) Betreuungs- und Unterstützungsange- nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozi- tionäre Einrichtungen für Menschen mit bote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, alministeriums über Zuständigkeiten nach Pflege- und Unterstützungsbedarf oder soweit sie als Gruppenangebote durch- dem Infektionsschutzgesetz zuständigen mit Behinderungen einschließlich Kurzzeit- geführt werden, aufgrund einer erhöhten Ortspolizeibehörden aus. pflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Ansteckungsgefahr, insbesondere für die Besuchszwecken be-reten werden. Hiervon besonders betroffenen vulnerablen Grup-
6 | Donnerstag, 19. März 2020 8 §9 Telefonplätze einrichten, schaffen wir ben. „Wer trotz Quarantäne sich unter ande- Inkrafttreten es nicht, alle Anfragen zu beantworten“, ren Menschen aufhält, riskiert, dass das Virus Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer sagt Haag-Milz. Die Landkreishotline an ältere und erkrankte Mitbürger weiterge- Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die sollte nicht für allgemeine Fragen ge- geben wird. Und für diese kann es mitunter gleichlautende Verordnung vom 16. März nutzt werden. tödlich enden.“ Auch all diejenigen, die kei- 2020 außer Kraft. „Wichtig“, so Haag-Milz: „Wer glaubt infiziert ne Quarantäne haben, bittet die Landrätin, zu sein, muss nach wie vor telefonisch beim soziale Kontakte zu meiden: „Sport in Grup- § 10 Hausarzt anrufen.“ pen, Treffen mit Freunden im Bauwagen, der Außerkrafttreten Eisdiele oder dem Restaurant müssen nun Was tun die Mitarbeiter im Gesundheits- nicht mehr zwingend sein.“ (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 amt aktuell konkret? Testcenter geht morgen in Betrieb außer Kraft. Dort laufen alle Informationen zum Corona Das Testcenter in der ehemaligen Ober- Virus im Landkreis zusammen. Den ganzen schwabenkaserne in Hohentengen geht (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Tag bis spät am Abend treffen Laborergeb- morgen Abend in Betrieb. Die Feuerwehr, Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Au- nisse ein. Bei positivem Befund wird so rasch das Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst ßerkrafttretens zu ändern. als möglich die betroffene Person zu infor- haben gemeinsam die Container-Test-Stati- miert, befragt und es werden Anweisungen on eingerichtet. Sie unterstützen nun auch Stuttgart, den 17. März 2020 zu Quarantänemaßnahmen gegeben. Es beim Betrieb. Das medizinische Personal so- gilt, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und wie der anwesende Arzt wird von der Kasse- Die Regierung des Landes Baden-Württem- abzuklären, welche Maßnahmen enge und närztlichen Vereinigung gestellt. „Mein Dank berg: weniger enge Kontakte einhalten müssen. geht an die Hilfsorganisation und die Ärzte- Kretschmann „Selbstverständlich gehen wir jedem be- schaft im Kreis. Nur dank ihrer raschen Hilfe Strobl Sitzmann stätigten Fall nach und sorgen für die In- konnten wir das Testcenter nun so rasch auf Dr. Eisenmann Bauer formation und Beratung aller Kontaktper- die Beine stellen“, sagt Landrätin Stefanie Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut sonen“ stellt Haag-Milz klar. Angesichts der Bürkle. Die Mitarbeiter dort arbeiten künftig Lucha Hauk mittlerweile 37 Fälle ein enormer Aufwa-nd tagsüber in ihre Praxen nach Feierabend in Hermann Erler – sind doch mit jedem Fall durchschnittlich der Teststelle zusätzlich. circa 60 Kontaktpersonen verbunden, die Die Teststelle soll zur Entlastung der Hau- angerufen werden müssen. Eine weitere särzte und der Krankenhäuser dienen. Aufgabe der zusätzlich eingesetzten Mitar- Tests sollen zunächst von 18 bis 21 Uhr Pressemitteilung beiter ist auch die Hotline. An der Hotline durchgeführt werden. Nr. 064/2020 werden besorgte Bürger und Institutionen Wichtig: getestet werden kann nur, wer Gesundheitsamt aufgestockt, beraten. Das ärztliche Personal nimmt sich einen Termin vom Gesundheitsamt erhal- der komplexen Fälle an und stimmt sich eng ten hat. Wer glaubt, sich mit dem Corona Hilfsdienste bauen Testcenter auf: mit dem Landesgesundheitsamt ab. Fragen, Virus angesteckt zu haben, soll telefonisch Landkreis packt an gegen Corona in wie weit etwa enge Kontaktpersonen von Kontakt zum Hausarzt aufnehmen. Dieser Infizierten, die in systemrelevanten Berufen prüft, ob ein Test sinnvoll ist und leitet den Der Landkreis setzt alles daran, die weitere arbeiten, weiterhin arbeiten können, gilt es Namen an das Gesundheitsamt weiter. Der Verbreitung des Corona Virus einzudäm- abzuklären. Hier muss für jeden individuell Patient erhält dann vom Gesundheitsamt ei- men. Regulär arbeiten 7 Ärzte, 7 medizini- eine Lösung gefunden werden. nen Termin. Menschen, die ohne Termin die sche Fachkräfte und 14 weitere Mitarbeiter Mit den Ärzten und der Klinik sind die Mitar- Teststelle aufsuchen, müssen abgewiesen im Gesundheitsamt. „Letzte Woche haben beiter in ständigem Kontakt. „Neben fachli- werden. bereits 10 Kollegen aus anderen Fachberei- chen medizinischen Fragen geht es oft auch chen unterstützt, im Laufe der Woche kom- darum, wer noch welche Ausrüstung benö- men nochmals 20 neue hinzu“, informiert tigt und verfügbar hat.“ Kfz-Zulassung nur nach Termin, aber da- Landrätin Stefanie Bürkle. „Wir arbeiten 7 Mittlerweile unterstützt das gesamte Land- für täglich bis 17 Uhr möglich Tage die Woche und haben das Personal im ratsamt das Gesundheitsamt. Täglich tagt Die Zulassungsstellen in Bad Saulgau und Gesundheitsamt verdoppelt, um alle Kon- der Krisenstab, in dem geprüft wird, welche Pfullendorf bleiben ab Morgen komplett bis taktpersonen zu identifizieren und zu bera- Maßnahmen mit welcher Unterstützung voraussichtlich 19. April 2020 geschlossen. ten“, so Bürkle. umgesetzt werden können. Hier kommen Es sind nur noch Zulassungen mit vorheri- Aus Bereichen, deren Arbeit aufgeschoben Amtsleiter aus allen relevanten Fachberei- ger Terminvereinbarung möglich. Termine werden kann, wie beispielsweise dem Kul- chen zusammen. können online vereinbart werden unter turamt, dem Kreismedienzentrum, der Ju- Aktuell verdoppelt sich die Zahl der Infizier- https://www.landkreis-sigmaringen.de/ gend- und Medienakademie werden Mitar- ten alle zwei Tage. „Wir versuchen nun alles de/Online-Terminreservierung-KFZ-Zulas- beiter abgezogen. zu tun, um die Verbreitung des Virus zu ver- sungsstelle. Die Zahl der eingehenden Telefonate an der langsamen“ stellt Landrätin Bürkle klar. Um möglichst vielen Menschen einen Ter- Hotline des Gesundheitsamtes zeigt, vor min anbieten zu können wird die Zulas- welchen Herausforderungen die Behörde sungsstelle von montags, dienstags, mitt- steht. Anfang März riefen noch 20 Personen Pressemitteilung Nr. 063/2020 wochs und freitags von 7.30 – 17.00 Uhr und pro Tag an, letzte Woche waren es im Schnitt 37 Corona Fälle, Testcenter geht morgen donnerstags von 7.30 – 18.00 Uhr besetzt schon 120 und am gestrigen Montag über in Betrieb sein. Dies sind insgesamt 17,5 Stunden mehr 1500. Um die Anrufe weiter bearbeiten zu Seit Dienstag gibt es 37 Coronafälle im als bisher. können, werden nun weitere Personen ge- Landkreis Sigmaringen. Ein über 80 jähriger Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie schult und im Callcenter eingesetzt. Die Patient, der an einer schweren Lungenent- Abweichung von täglicher Höchstarbeits- Hotline ist unter 07571 102-6466 täglich zündung litt, wurde gestern ins SRH-Kran- zeit wird erleichtert von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis kenhaus Sigmaringen eingeliefert. Er ver- Wer in Bereichen arbeitet, die zur Versor- 16:00 Uhr zu erreichen. starb dort wenig später. Bei ihm wurde auch gung der Bevölkerung unmittelbar notwen- Dr. Susanne Haag-Milz, die Leiterin des das Corona Virus festgestellt. dig sind, darf künftig zwölf statt zehn Stun- Gesundheitsamts bittet aber alle Bür- Aktuell sind noch 219 Tests offen, das Ge- den täglich arbeiten. Auch sonntags darf ger zunächst die Informationen auf der sundheitsamt rechnet mit weiter rapide stei- künftig gearbeitet werden. Dies gilt auch für Homepage zu prüfen und bei den zent- genden Fallzahlen in den nächsten Tagen. die Logistik des täglichen Bedarfs sowie die ralen Hotlines 0711 904-39555 oder 030 Auch angesichts dieser Nachricht erneuert für die Produktion aller Waren, die zur Be- 346 465 100 anzurufen. „Obwohl, wir im- Landrätin Stefanie Bürkle ihren eindringli- kämpfung des Corona Virus notwendig sind. mer mehr Leute einsetzen, schulen und chen Appell an die Bürger, zuhause zu blei- Dies hat das Landratsamt eben ange-
Donnerstag, 19. März 2020 | 7 ordnet, nachdem das Land alle Kreise in Pressemitteilung nommen. Die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg dazu angehalten Nr. 060/2020 bemüht sich derzeit geeignetes Personal für hatte. Zu finden ist die Anordnung auf land- 25 Coronafälle im Landkreis Sigmaringen diese Aufgabe zu finden. Die Hilfsdienste kreis-sigmaringen.de bei amtliche Bekannt- Zahl steigt deutlich an unterstützen intensiv beim Aufbau und dem machungen. Landrätin bittet Bevölkerung um Unter- Start der Teststelle. Die Teststelle soll zur Ent- stützung lastung der Hausärzte und der Krankenhäu- Landratsamt entscheidet heute über Ver- ser dienen. Tests sollen zunächst von 18 bis Pressemitteilung anstaltungsbegrenzungen und Zutritts- 21 Uhr durchgeführt werden. Die Öffnungs- Nr. 062/2020 beschränkungen von Pflegeheimen und zeiten am Abend sind notwendig, damit ge- Landrätin und Bürgermeister rufen Men- Krankenhäusern nug Personal der Hilfsdienste und ein Arzt schen eindringlich auf, Kontakte zu mei- 25 positiv auf das Corona Virus getestete Per- zur Verfügung steht. den sonen gibt es aktuell im Landkreis Sigmarin- „Die niedergelassenen Ärzte, wie auch die Am Abend haben sich Landrätin Stefanie gen. Nach neun Betroffenen am Freitag wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ge- Bürkle und alle Bürgermeister des Kreises in nun auch anhand der Fallzahlen im Landkreis sundheitsamts arbeiten hoch engagiert“ sagt einer Telefonkonferenz über die Aufgaben, deutlich, wie rasch die Verbreitung voran- Landrätin Bürkle. „Ab morgen helfen noch die zur Bekämpfung des Corona Virus jetzt schreitet. „Wir sind nun alle gefordert mit zu einmal über zwanzig Kollegen zusätzlich im anstehen, ausgetauscht. helfen“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. Sie Gesundheitsamt aus“, erläutert Stefanie Bür- Stefanie Bürkle ruft alle Bürger des Kreises bittet die Bürgerinnen und Bürger ihre sozia- kle. Das Gesundheitsamt wurde bereits letzte zur Mithilfe auf: „Jetzt kommt es auf jeden len Kontakte einzuschränken und sich an alle Woche personell verstärkt. an. Wir alle müssen uns disziplinieren und Hygiene- und Quarantäneempfehlungen zu All diejenigen, die Symptome zeigen und soziale Kontakte einschränken, wo immer halten. „Ich appelliere an alle: Helfen Sie Ihren sich entweder in einem Risikogebiet aufge- es geht. „Zu Hause bleiben“ heißt auch tat- älteren und erkrankten Mitbürgern, gehen halten haben oder Kontakt mit einer infizier- sächlich zu Hause zu bleiben und Ansamm- Sie für sie einkaufen und unterstützen Sie sie ten Person hatten, sollten sich telefonisch lungen von Kindern, Jugendlichen und Er- im Alltag“, so Bürkle. beim Hausarzt melden und einen Test zu wachsenen z.B. auf Spiel- und Bolzplätzen Mittlerweile gibt es in allen Teilen des Land- vereinbaren. „Jetzt gilt umso mehr: Auf keine zu vermeiden. Wenn Trauungen nur noch kreises positiv getestete Fälle. Allen 25 Pati- Fall unangemeldet beim Arzt erscheinen und mit fünf Personen stattfinden können und enten geht es den Umständen entsprechend konsequent Kontakte meiden“, so Dr. Haag- Beerdigungen im engsten Familienkreis, gut. Sie zeigen nur leichte Symptome wie Milz. dann wird deutlich, wie ernst die Lage ist. Schnupfen, Fieber und etwas Husten. „Den- Das Sozialministerium Baden-Württemberg Alle Kultureinrichtungen, Bildungseinrich- noch müssen wir uns im weiteren Verlauf prüft derzeit den Erlass einer Rechtsverord- tungen, Bäder, Sportstätten, Vereinsräume auch auf schwere und kritisch verlaufende nung, die die Durchführung von Veranstal- und Vergnügungsstätten sind durch die Ver- Fälle einstellen“, stellt Dr. Susanne Haag-Milz, tungen landesweit regeln soll. Sollte diese ordnung des Landes nun geschlossen. „Und Leiterin des Gesundheitsamts klar. Es wurden nicht im Lauf des Montags konkret werden, auch Restaurantbesuche unterliegen nun insgesamt 316 Personen getestet, 112 Perso- entscheidet das Landratsamt bis heute strengeren Auflagen“, so Bürkle. nen aus dem Landkreis sind negativ getestet, Abend, ob per Allgemeinverfügung Veran- 170 Befunde stehen aus. staltungen ab einer bestimmten Grenze un- „Bei aller Einschränkung sollten wir dabei Erstmals wurden nun auch an einigen weni- tersagt oder unter Genehmigungsvorbehalt aber nicht die Hilfe für ältere oder kran- gen Orten im Landkreis Personen aus medizi- gestellt werden. Auch wird darüber beraten, ke Personen vergessen, die dringend auf nischen Berufen mit dem Virus infiziert. Diese ob und ggf. wie der Zutritt zu Krankenhäu- Freunde, Familie oder Nachbarn angewie- Personen stehen unter Quarantäne und sind sern und Pflegeheimen eingeschränkt wer- sen sind. Ihnen das zum Leben Notwendige 14 Tage zuhause. den muss. mitbringen, sich mit Ihnen am Telefon aus- Die Kontaktpersonen zu den Erkrankten, die Am Abend wird Landrätin Bürkle in einer Te- tauschen, das ist das, was jeder von uns jetzt selbst im medizinischen Bereich arbeiten, lefonkonferenz mit allen Bürgermeistern ab- tun kann“, so Bürkle weiter. können teils unter der Voraussetzung, dass stimmen, wie Landkreis und Gemeinden in Bürgermeister Jochen Spieß berichtet, dass sie selbst gesund sind und strenge Schutzvor- den kommenden Tagen vorgehen. „Kreis und sich die Bürgermeister kurzfristig bereits kehrungen wie das Tragen von Atemschutz Gemeinden setzen nun alles daran, die Ver- am Samstagmorgen getroffen hatten, um einhalten weiter arbeiten, sodass eine Über- breitung des Virus einzudämmen. Wir wollen abzustimmen, inwieweit öffentliche Einrich- tragung auf andere verhindert wird. Gemäß uns hier gut abstimmen und genau prüfen, tungen der Gemeinden geschlossen wer- den Empfehlungen des Landesgesundheit- welche Regelungen notwendig und sinnvoll den müssen und wie eine Notfallbetreuung samtes werden sie jedoch engmaschig mit sind. Klar ist aber: Die Lage ist ernst, wir alle für Kinder zu organisieren ist. „Unser Ziel Abstrichen auf das Corona Virus kontrolliert. müssen uns nun in unserem täglichen Leben ist schneller zu sein als das Virus. Die Maß- „Es ist wichtig, dass unser Gesundheitssys- einschränken. Jetzt gilt es, solidarisch zu sein. nahmen müssen frühzeitig und in Summe tem leistungsfähig bleibt. Wir stimmen uns Jeder einzelne von uns trägt Verantwortung, wirken. Nur durch entschlossenes Handeln hier besonders eng mit dem Landesgesund- sich selbst und vor allem andere vor einer An- schaffen wir es, die Verbreitung zu bremsen“, heitsamt ab und prüfen für jeden Betroffenen steckung zu schützen“ so Landrätin Stefanie so Spieß. Dankbar ist Jochen Spieß, der Vor- nach strenger Abwägung und Risikobewer- Bürkle abschließend. sitzender der Bürgermeisterkonferenz im tung, ob eine weitere Tätigkeit möglich ist“, .......... Kreis Sigmaringen ist, den Vereinen, Kirchen erläutert Dr. Susanne Haag-Milz. und Initiativen: „Fast alle haben ihre Aktivi- Da auch im Kindergarten in Oberschmeien täten auf Null heruntergefahren. Und null ein Fall aufgetreten ist, bleibt der Kindergar- heißt: Auch kein Fußballtraining und kein ten bereits heute geschlossen. Lauftreff an der frischen Luft. Das zeigt: Wir Das Testcenter wird in der ehemaligen Ober- sind bereit, Einschnitte im Alltag zu akzep- schwabenkaserne in Hohentengen realisiert, tieren und konsequent zu handeln. Hierüber nachdem sich am Wochenende dort ein Platz bin ich wirklich erleichtert.“ finden ließ, der zentral im Landkreis liegt, Froh sind die Landrätin und die Bürger- problemlos angefahren werden kann und meister auch, dass das Land im Zuge einer beispielsweise auch einen Wasseranschluss Eilverordnung Veranstaltungen über 100 bietet. Dort werden seit Sonntag Container Personen und den Zugang zu Krankenhäu- aufgestellt, am Mittwoch soll der Betrieb sern und Pflegeheimen verboten hat. „Das starten. Menschen, bei denen ein Abstrich hätten wir sonst heute auch für den Land- entnommen werden soll, können nach Vor- kreis selbst so geregelt“, sagt Bürkle. Allge- abstimmung mit dem Hausarzt und dem meinverfügungen hierfür sind nun aber Gesundheitsamt mit dem Auto vorfahren. nicht mehr notwendig. Der Abstrich wird direkt aus dem Auto ent-
8 | Donnerstag, 19. März 2020 8 Das Landratsamt berichtet Lehrschwimmbad und Landratsamt schließt und sagt alle Veranstaltungen ab Sporthalle Stand 13 Uhr gibt es im Kreis 28 positiv getestete Fälle. Das Landratsamt ist ab morgen für den Bürgerbetrieb geschlossen. Bürger können aber nach Reinhold-Frank-Schulzentrum vorheriger Terminvereinbarung vorbei kommen, möglichst alle Anliegen sollen weiterhin be- Ostrach dient werden. „Dort wo ein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich ist, soll dieser Termin te- Das Lehrschwimmbad und die Sporthal- lefonisch vereinbart werden. Grundsätzlich sollten jetzt aber so wenig persönliche Kontakte wie le ist bis auf unbestimmte Zeit geschlos- möglich stattfinden.“, so Landrätin Stefanie Bürkle. Die Regelung soll vorerst bis 19. April gelten. sen. Der Landkreis sagt alle eigenen Veranstaltungen ab. Die Mitarbeiter nehmen nur noch an Be- sprechungen teil, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder die zur Bekämpfung der Corona Krise dienen. „Ganz klar: Wir reduzieren jetzt die Kontakte, wo es geht“, so Bürkle. Neben dem Landratsamt schließt der Kreis auch alle sonstigen Einrichtungen wie beispielswei- se die Kreissporthalle oder das Kreismedienzentrum. Die Deponie in Ringgenbach sowie die Earth Hour – jetzt noch anmel- Recyclinghöfe bleiben bis auf weiteres aber regulär geöffnet. Zur Unterstützung des Gesundheitsamts sucht der Kreis dringend für zunächst drei Monate in den und mitmachen Vollzeit oder Teilzeit Mediziner oder Biologen, der über Erfahrungen im Bereich der Hygiene Am 28. März von 20.30 bis 21.30 Uhr ist Earth und Mikrobiologie verfügt. Interessierte sollen sich an Personalleiterin Renate Brunke unter re- Hour. Millionen Menschen auf der ganzen nate.brunke@lrasig.de oder 07571 102 2100 wenden. Welt kommen zusammen und setzen ein Zeichen. Für einen lebendigen Planeten. Landkreis verschiebt Kreisbesuch des Ministerpräsidenten ganz Für Klimaschutz. Für die Zukunft. Machen Nachdem bereits der Bürgerempfang verschoben wurde, teilt der Landkreis nun mit, dass der Sie mit! Anmeldung für Unternehmen un- komplette Kreisbesuch des Ministerpräsidenten verschoben werden muss. Damit finden auch ter https://www.wwf.de/earthhour/. Private die zunächst geplanten Gespräch mit Bürgermeister, Kreisräten und Abgeordneten sowie der Haushalte machen einfach mit und schalten Besuch der Alten Schule und die Diskussion zu Pflegethemen in Veringenstadt nicht statt. um 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus. „Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er versucht, den Besuch zu einem späteren Klima-Notfälle und Dürresommer drohen Zeitpunkt nach zu holen“, so Bürkle. zur neuen Normalität zu werden. Die Wis- „Ich bedauere sehr, dass ich meinen geplanten Kreisbesuch in Sigmaringen verschieben muss. senschaft ist sich einig: Wenn es der Mensch- Aber momentan gehen die Gesundheit und der Schutz der Bevölkerung vor. Ich freue mich aber heit nicht gelingt, die Erderhitzung auf 1,5°C schon heute auf den Nachholtermin und darauf, mit den Sigmaringerinnen und Sigmaringern zu begrenzen, drohen katastrophale Kon- ins Gespräch zu kommen“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. sequenzen für uns Menschen und für die Natur. Jede sechste Art könnte aussterben. Waldbrände werden häufiger. Dürren und Überflutungen heftiger. Die Klimakrise ist Im Falle, dass Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte die größte Bedrohung für unseren lebendi- an unsere Vertretungsärzte die nachfolgend gelistet sind gen Planeten. Praxis Dr. med. Zoll Praxis Dr. med. Langhammer Mit der Earth Hour appellieren wir dieses Schulstr. 20 Poststr. 8 Jahr an die politischen Entscheidungsträger 88348 Bad Saulgau 88348 Bad Saulgau und rufen ihnen zu: Es ist Zeit zu handeln – Nummer: 07581/48810 Nummer: 07581/4488 für einen lebendigen Planeten! Machen Sie mit und seien Sie bei der Earth Hour dabei! Praxis Dr. Maier Praxis Dr. med. Müller Schalten Sie am 28. März um 20.30 Uhr für Schützenstr. 8 – 10 Paradiestr. 32 eine Stunde das Licht aus. Gemeinsam mit 88348 Bad Saulgau 88348 Bad Saulgau Millionen Menschen auf der ganzen Welt Nummer: 07571/7676 Nummer: 07581/2029320 werden wir im Klimaschicksalsjahr 2020 ein starkes Zeichen für unseren lebendigen Pla- neten setzen! Praxis Reuschl-Baur Praxis Dr. med. Stegen und Hummel Melanchthonweg 1 Hausener Str. 14 88630 Pfullendorf 72503 Krauchenwies Nummer: 07552/4666 Nummer: 07576/503 Ihr Netzbetreiber Netze BW .......... GmbH informiert: Bei Verdacht von Corona Erkrankung !! (Aufenthalt in einem Krisengebiet wie z. B. Wir alle verfolgen mit Sorge die Entwicklung Italien, China, Südtirol) bei der Ausbreitung des Corona-Virus. Mit Wenden Sie sich umgehend telefonisch an das Gesundheitsamt in Sigmaringen und Blick auf die Energieversorgung möchten Testcenter Sigmaringen. wir Ihnen versichern: Die Netze BW weiß um Gehen Sie bitte auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung zu einem Arzt ihre besondere Verantwortung als Betreiber oder in eine Bereitschaftspraxis! So schützen Sie sich und andere. von Strom- und Gasnetzen. Wir haben früh- Nummer des Gesundheitsamtes Nummer: 07571/1026401 zeitig personelle und technische Maßnah- Hausärztlicher Notdienst/Praxisservice Nummer: 116 117 men getroffen, dieser Verantwortung auch in der aktuellen Situation gerecht zu wer- .......... den. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Aktuelle Informationen über das Coronavirus, oder den Krisengebieten lesen Sie Anhaltspunkte dafür, dass es durch die Pan- auf der Website vom Robert Koch-Instituts! https://www.rki.de/DE/Content/InfA- demie in unserem Verantwortungsbereich Z/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete.html zu Einschränkungen in den Netzen kommt. Über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter in den Leitstellen, den Regional- und Bezirkszentren und den regionalen Entstör- diensten sind dafür in unserem gesamten Jugendräume Netzgebiet für Sie im Einsatz. Bis auf Weiteres geschlossen!
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